Monat Januar 2021 - der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Die Seite wird erstellt Susanne Beckmann
 
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AMTSBLATT
                     der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
                             Ortsteile Grünberg, Hermsdorf,
                             Medingen und Ottendorf-Okrilla
                                    Monat Januar 2021
                           Erscheinungsdatum: 31. Dezember 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für das Jahr 2021 das Allerbeste. Möge das neue Jahr uns allen
Gesundheit, Glück sowie neue Chancen für die Zukunft bringen. Stellen wir uns den kleinen und großen
Herausforderungen, die das neue Jahr bereithält.
Wenn wir kurz das Jahr 2020 Revue passieren lassen, möchte ich mich als erstes herzlich bei all meinen
Kolleginnen, Kollegen, Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern, Hortnerinnen und Hortnern sowie bei den
Kolleginnen und Kollegen des Bauhofes bedanken, die mit ihrer Arbeit im Jahr 2020 Höchstleistung erbracht
haben. Es war ein Jahr, das nicht von Normalität, sondern durch Einschränkungen geprägt war. Die Pande-
mie stellte uns vor neue Herausforderungen, mit denen wir erst alle gemeinsam lernen mussten umzugehen.
Mich hat besonders bewegt, dass öffentliche Gebäude in den letzten Monaten nicht nutzbar waren. Denn
wir haben einem Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr nur unter freiem Himmel die letzte Ehre erweisen
dürfen. Trotz der Pandemie war dies ein Abschied, der mich persönlich emotional sehr mitgenommen hat.
Es hat mir gezeigt, dass der Zusammenhalt der Menschen und die Stärke einer Freundschaft das Wich-
tigste in einer Zeit der Ungewissheit ist.
In einer scheinbar nicht enden wollenden Zeit sind die Einschränkungen unserer Bürgerinnen und Bürger
an vielen Stellen des Lebens sehr schwer zu akzeptieren und zu realisieren. Ich bedanke mich hier bei
allen, die persönliche Interessen zurückgestellt und die Regeln in dieser Zeit befolgt haben.
Für den Start in das Jahr 2021 werden wir weiterhin mit der Situation umgehen müssen, jedoch blicken
wir mit vollem Mut und Elan in das kommende Jahr. Wir werden laufende Projekte weiter nach vorn und
zum Abschluss bringen. Dabei freue ich mich ganz besonders, dass wir − vorausgesetzt es verläuft alles
planmäßig – im neuen Jahr die Eröffnung der Kindertagesstätte „Schwalbennest“, wie auch die Ansiedlung
eines Augenarztes im Ortsteil Hermsdorf abschließen können.
Emotional wird es für viele Ottendorfer werden, wenn die langjährige Ruine des alten Presswerkes abgeris-
sen wird. Für einige Ottendorfer wird es ein Stück Geschichte sein, die nun nach vielen Jahren verschwin-
det. Für andere wird es aber ein Neuanfang und ein Stück Zukunft sein, die wir neu gestalten und somit
einen neuen Grundstein für die Ansiedlung von Bürgerinnen und Bürgern, wie auch eine Verbesserung im
Bereich Nahversorgung erreichen.
Mit der Haushaltsdiskussion für 2021 werden wir in der Gemeinde starten, werden neue Projekte für das
neue Jahr und für die kommende Zeit auf den Weg bringen, um unsere Gemeinde mit ihren Werten zu
schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Wenn es die Pandemie zulässt, wollen wir das 100-jährige Bestehen von Ottendorf-Okrilla mit vielen span-
nenden Programmpunkten feiern. Ich hoffe und wünsche mir dadurch auch wieder gemeinsame, schöne
und kulturelle Momente in unserer Gemeinde.
Dieses Jubiläum soll unsere sozialen Kontakte, das Zusammenbringen von Freunden, Schaffenskraft und
die gemeinsame Freude wiederbringen. Das Fest soll aber auch ein Teil unseres Zusammenwachsens
werden, in der sich unsere Bürgerinnen und Bürger aus allen Ortsteilen eingeladen fühlen und ein Stück
zur Geselligkeit beitragen.
Die zukünftigen Herausforderungen für unsere Gemeinde werden nicht kleiner, aber wir werden diese
gemeinsam annehmen, um unsere Heimat lebenswerter zu machen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie uns gemeinsam auf das Jahr 2021 freuen und mutig in die
Zukunft blicken.

Ihr
Rico Pfeiffer
Bürgermeister
Monat Januar 2021

   Impressum                                                               Amtliche Bekanntmachungen
   Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den                        der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und
   Ottendorf-Okrilla
                                                                         Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 30.11.2020 eine
   Herausgeber:                                                          Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,                                 gefasst wurden:
   Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                         GR 070/2020
   Satz und Druck:                                                       Zustimmung zum Verkauf Grundstück im WG Wachberg-Süd,
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                   Flurstück 493
   01471 Radeburg
                                                                         Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
   Vertrieb:                                                             GR 071/2020
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                  Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ - Beschluss
   Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                zur Behandlung der zum Planentwurf i.d.F. vom August 2019
   Bürgermeister Rico Pfeiffer                                           eingegangenen Hinweise, Bedenken, Anregungen (Abwägungs-
                                                                         beschluss)
   Anzeigenannahmestellen:                                               Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,
                                                                         GR 072/2020
   01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88
   ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de
                                                                         Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ - Satzungsbe-
                                                                         schluss
   Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla,             Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0
   Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95
                                                                         GR 073/2020
   Redaktionsschluss für Nr. 02/2021: 10.01.2021                         Neubau Kindertagesstätte Schwalbennest Nordstraße 10
                                                                         Hermsdorf - Vorgriff auf den Haushalt 2021
   Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung.            Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1          Stimmenthaltungen: 2
   Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen.
   Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.                        GR 074/2020
                                                                         Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10,
                                                                         Hermsdorf Vergabe von Bauleistungen – LOS 05 – Trockenbau
                                                                         Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 2
  Hinweise an die Bürger der
                                                                         GR 075/2020
  Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen                        Verwendung der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes
  An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-­Nummern und      im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2020
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                  Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0         Stimmenthaltungen: 0
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla
                                                                         GR 076/2020
     Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla
     Telefon: 513-0, Fax: 54600,                                         Neubeschluss der Satzung für die Benutzung und Benut-
     E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de         zungsgebühren für die Nutzung von Turn- und Sporthallen der
     Öffnungszeiten:                                                     Gemeinde Ottendorf-Okrilla
     Dienstag              9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr           Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 1       Stimmenthaltungen: 0
     Donnerstag            9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
                                                                         Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 07.12.2020
     Freitag               9.00 – 11.00 Uhr
     Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine                  TA 069/2020
     nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.                    Antrag Nr. 062/2020, Geldroper Straße 2, Flurstück 727/1, 727/2,
  Kontoverbindung der Gemeinde                                           727/3, 727/5, Gemarkung Ottendorf
  Ostsächsische Sparkasse Dresden                                        Umnutzung der Logistikhallen 3 und 4 zur Lagerung von Lithium-
  IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96                                      Ionen-Batterien
  SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX                                                 Ja-Stimmen: 8      Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 0
  Gleichstellungsbeauftragte                                             TA 070/2020
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,            Antrag Nr. 086/2020, Ottendorfer Straße 30, Flurstück 320/15,
  E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                Gemarkung Grünberg
  Datenschutzbeauftragte                                                 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung Wohnhaus und Neben-
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,            gelass
  E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                    Ja-Stimmen: 5     Nein-Stimmen: 1      Stimmenthaltungen: 2
  Schiedsstelle                                                          TA 071/2020
  Friedensrichterin Frau Wolff                                           Antrag Nr. 088/2020, Ahornstraße 29a, Flurstück 877/1 Gemar-
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
                                                                         kung Medingen
  Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de
                                                                         Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-
  Erreichbarkeit Ortsvorsteher
                                                                         plans: Errichtung einer Terrasse und eines Balkons außerhalb
  Ortsteil Grünberg        Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35            der Baugrenzen
  		                       E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de                Ja-Stimmen: 8      Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0
  Ortsteil Hermsdorf       Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47         TA 072/2020
  		                       E-Mail: osrhermsdorf@web.de
                                                                         Antrag Nr. 089/2020, Am Wachberg 1, Flurstücke 195/11,
     Sprechstunde          nach Anfrage / Terminvereinbarung
  		                       Else-Sommer-Str. 3                            195/22, Gemarkung Cunnersdorf
                                                                         Errichtung eines EFH mit Garage
  Ortsteil Medingen        Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00
                                                                         Ja-Stimmen: 5      Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 2
  		                       E-Mail: rene-edelmann@t-online.de
     Sprechstunde          mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr                   TA 073/2020
  		                       Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4         Antrag Nr. 090/2020, Radeburger Straße 78, Flurstück 3/4,
  Ortsteil                                                               Gemarkung Cunnersdorf
  Ottendorf-Okrilla        Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56            Ausbau Dachgeschoss zu Wohnzwecken mit Neubau Gaube
  		                       E-Mail: or-oo@t-online.de                     und Anbau Balkon
                                                                         Ja-Stimmen: 8    Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0

         Amtsblatt
 2       Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2021
TA 074/2020                                                         § 3 Nutzung der Einrichtungen
Antrag Nr. 091/2020, Dresdner Straße 95, Flurstück 481/6,           (1) Nutzungsberechtigt sind Schulen, Kindertageseinrichtungen,
Gemarkung Hermsdorf                                                     Sportgemeinschaften, Vereine und Personengruppen, die
Antrag auf Vorbescheid - Nutzungsänderung von Bürogebäude               sich sportlich betätigen möchten. Parteiveranstaltungen
zu Wohngebäude
                                                                        und Veranstaltungen mit parteipolitischem Charakter sind
Ja-Stimmen: 8     Nein-Stimmen: 0     Stimmenthaltungen: 0
                                                                        in gemeindeeigenen Sportstätten nicht erlaubt.
TA 075/2020
                                                                    (2) Die Nutzung der Sporthallen gemäß §1 bedarf der vorherigen
Antrag Nr. 092/2020, Weixdorfer Straße 38, Flurstück 3245/12,
                                                                        schriftlichen Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung.
Gemarkung Medingen
                                                                        Die Anmeldung hat schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu
Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung und Änderung der
Scheune zur Wohnnutzung                                                 erfolgen. Die Genehmigung kann mit Bedingungen, Auflagen
Ja-Stimmen: 8     Nein-Stimmen: 0      Stimmenthaltungen: 0             oder Befristungen versehen werden. Antragsberechtigt sind
                                                                        für die Vereine die Vorsitzenden, ansonsten Personen, die
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der Aus-
                                                                        berechtigt sind, die Personenvereinigung zu vertreten oder
schüsse finden an folgenden Terminen statt:
                                                                        die als verantwortliche Leiter der Veranstaltung eingesetzten
Gemeinderat           11.01.2021 Sitzungsort: Speisesaal                Personen.
		                               der Grundschule
                                                                    (3) Durch Inanspruchnahme der Sportstätten nach Maßgabe der
		Ottendorf-Okrilla
Technischer Ausschuss 18.01.2021 Ratssaal der Gemeinde-                 Satzung entsteht ein öffentliches Nutzungsverhältnis. Hierü-
		                               verwaltung Ottendorf-                  ber wird eine schriftliche Nutzungsvereinbarung getroffen.
		Okrilla                                                               Die Nutzungsvereinbarung ist nicht übertragbar.
Hauptausschuss        25.01.2021 Ratssaal der Gemeinde-             (4) Eine Abmeldung der Nutzungszeit ist bis maximal einer
		                               verwaltung Ottendorf-                  Woche vor der Nutzung möglich. In diesem Fall entfällt die
		Okrilla                                                               Gebühr.
Beginn jeweils 19:00 Uhr.                                           (5) Die Gemeindeverwaltung kann in begründeten Fällen eine
Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den Be-             erteilte Genehmigung ganz oder vorübergehend sowie für
kanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemeinde              bestimmte Sportarten oder Benutzungszeiten einschränken
veröffentlicht.                                                         oder zurücknehmen, ohne dass hieraus Ersatzansprüche
                                                                        hergeleitet werden können. Ein begründeter Fall liegt insbe-
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund-
                                                                        sondere dann vor, wenn
heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlich-
                                                                        - Sonder- oder Schulveranstaltungen stattfinden sollen,
keit zur Verfügung stehen.
                                                                        - eine erhebliche Beschädigung der Räumlichkeit zu be-
                                                                          fürchten ist,
Satzung für die Benutzung und Benutzungs-                               - die Räumlichkeit überlastet oder reparaturbedürftig ist,
gebühren der Sporthallen der Gemeinde                                   - Betriebsstörungen eingetreten oder zu erwarten sind,
Ottendorf-Okrilla                                                       - der Übungs- und Spielbetrieb nicht ordnungsgemäß
                                                                          durchgeführt wird,
Auf Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
                                                                        - Reinigungsarbeiten in den Sporthallen durchzuführen sind,
(SächsGemO) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 09.03.2018 (Sächs.
                                                                        - gegen die Hallenordnung verstoßen wird oder
GVBl. S.62), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020
                                                                        - gegen Bestimmungen dieser Satzung oder Regelungen
(Sächs. GVBl S. 425) und des Sächsischen Kommunalab-
                                                                          der Genehmigung verstoßen wird.
gabengesetzes (SächsKAG) i.d.F.d. Bekanntmachung vom
09.03.2018 (Sächs. GVBl S. 116), zuletzt geändert durch Gesetz         Ein Anspruch der Nutzer auf Ersatz besteht nicht.
am 05.04.2019 (Sächs. GVBl S. 245) hat der Gemeinderat von          (6) Die Benutzung der Sporthallen schließt die Nutzung der
Ottendorf-Okrilla mit Beschluss-Nr. GR 076/2020 am 30.11.2020           Sanitär- und Umkleideräume sowie die Mitbenutzung
folgende Satzung beschlossen:                                           vorhandener Sportgeräte in Eigentum der Gemeinde ein.
                                                                        Vereinseigene Sportgeräte können in den Sportstätten auf-
§ 1 Geltungsbereich
                                                                        bewahrt werden, soweit dies nicht § 1 Abs. 2 widerspricht.
(1) Sporthallen im Sinne dieser Satzung sind folgende Einrich-          Die dauerhafte Aufbewahrung dieser Geräte bedarf der
    tungen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla:                              Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung.
    - Sporthalle „Karpen“, Königsbrücker Straße 40
    - Sporthalle „Blöße“, An der Blöße 1b                           (7) Die Räumlichkeiten werden auf Antrag für die Dauer eines
    - Sporthalle „Hermsdorf“, Else-Sommer-Straße 3                      Schuljahres, für Nutzungszeiträume innerhalb eines Schul-
    - Sporthalle „Medingen“, Weixdorfer Straße 23                       jahres begrenzt oder für einzelne Veranstaltungen überlassen.

(2) Diese werden vorrangig für den schulischen Sportunterricht      (8) Eine Überlassung von Räumen durch die Benutzungsbe-
    in kommunaler Trägerschaft genutzt.                                 rechtigten an Dritte ist nur mit Zustimmung der Gemeinde-
    Die Benutzung durch Dritte darf der schulischen Nutzung             verwaltung zulässig. Dabei bleibt der Benutzungsberechtigte
    nicht entgegenstehen.                                               Gebührenschuldner und Verpflichteter im Sinne dieser
                                                                        Satzung.
(3) Die Bereitstellung für außerschulische Zwecke ist freiwillig.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Benutzung.                   § 4 Haftung
                                                                    (1) Die Benutzung der Sportanlage geschieht auf eigene Gefahr
§ 2 Träger und Zweck der Einrichtungen
                                                                        der Benutzer und in alleiniger Verantwortung des Benutzers.
(1) Die Sporthallen werden anderen Schulträgern für Schulsport-         Der Benutzer ist verpflichtet, die Anlagen jeweils vor der
    zwecke, Sportvereinen und privaten Dritten zur Durchführung         Benutzung auf Mängel sowie auf ihre ordnungsgemäße
    von Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie für den aktiven           Beschaffenheit zu überprüfen. Schäden oder Mängel sind
    sportlichen Freizeitbereich zur Verfügung gestellt.                 unverzüglich dem objektverantwortlichen Mitarbeiter oder
(2) Eine nichtsportliche Nutzung kann genehmigt werden, sofern          der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla anzuzeigen. Der
    die sicherheitstechnischen und sanitärhygienischen Bestim-          Benutzer muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder
    mungen dem nicht entgegenstehen.                                    Anlagen nicht mehr benutzt werden.
                                                                                                       Amtsblatt
                                                                                                       Ottendorf-Okrilla        3
Monat Januar 2021
(2) Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla wird von Ersatzansprüchen           (6) Gebühren für die Benutzung von Sporthallen der Gemeinde
    freigestellt, die von den Benutzungsberechtigten oder Dritten          Ottendorf-Okrilla für Vereine:
    insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder
    wegen des Verlustes von Sachen geltend gemacht werden,              Sporthalle                      Gebühr in Euro je angefan-
    es sei denn, dass der zum Ersatz verpflichtende Umstand                                             gene Nutzungsstunde
    auf ein Verschulden der Gemeinde Ottendorf-Okrilla zurück-          „Karpen“ (ohne Kegelbahn)       11,00
    zuführen ist.
                                                                        „An der Blöße“                  7,00
(3) Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Gemeinde
    Ottendorf-Okrilla an den überlassenen Sportanlagen, Ge-             „Medingen“                      7,00
    räten und Zufahrtswegen im Rahmen der Nutzung infolge
                                                                        „Hermsdorf“                     3,70
    unsachgemäßen Gebrauchs auftreten.
(4) Der Benutzer hat bei Nutzungsbeginn nachzuweisen, dass             Bei ganztägigen oder mehrtägigen Sportveranstaltungen (Tur-
    er auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversiche-         niere, Trainingslager u. ä.) kann die Gebühr ermäßigt werden.
    rung abgeschlossen hat, durch die auch die Freistellungs-          Eine Nutzungsstunde versteht sich als eine Zeitstunde (60
    ansprüche der Gemeinde Ottendorf-Okrilla gedeckt sind.             Minuten).
    Die Versicherung ist für die vereinbarte Dauer des Benut-          § 9 Zuwiderhandlungen
    zungsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen der
                                                                       Für alle der Gemeindeverwaltung wegen Nichtbeachtens der
    Gemeindeverwaltung hat der Benutzer einen entsprechenden
                                                                       Vorschriften dieser Satzung entstehende Schadensersatzan-
    Nachweis zu erbringen.
                                                                       sprüche haftet der jeweilige Benutzer.
§ 5 Ordnung in den Einrichtungen
                                                                       § 10 Inkrafttreten
(1) Die Benutzung ist in der Hallenordnung der Gemeinde
    Ottendorf-Okrilla geregelt.                                        Diese Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung am
(2) Die Benutzer sind verpflichtet, die Sportanlagen und deren         01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung zur
    Zubehör schonend zu behandeln, insbesondere jede vorsätz-          Satzung für die Benutzung und Benutzungsgebühren für die Nut-
    liche Beschädigung oder Beschmutzung zu unterlassen und            zung von Turn- und Sporthallen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
    die Sportstätte sauber und ordentlich zu verlassen.                vom 08.04.2002, GR-Beschluss GR 031/2002, außer Kraft.
(3) Vom Benutzer ist für jede Benutzungseinheit ein Verantwort-        Ottendorf-Okrilla, den 01.12.2020
    licher zu benennen, der für die Einhaltung der Hallenordnung       gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister
    und der Bestimmungen dieser Satzung verantwortlich ist.
                                                                       Hinweis auf die Fristen zum Geltendmachen von Verlet-
(4) Personen, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln oder
    die Ordnung in den Sporthallen stören, können von den              zungen von Verfahrens- und Formvorschriften
    Aufsichtsführenden aus der Einrichtung entfernt werden.            Nach § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die
(5) Der Verkauf und Genuss von Speisen und Getränken aller             unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
    Art in den Räumen und im Gelände der Sportanlagen wird             SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-
    durch die Hallenordnung geregelt. In allen Sporthallen ist der     kanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
    Konsum von alkoholischen Getränken untersagt.                      Dies gilt nicht, wenn
(6) Die Mitarbeiter und Beauftragten der Gemeindeverwaltung            1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    haben jederzeit, auch während der Nutzung durch Dritte Zu-         2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
    tritt zu den Sportanlagen. Beauftragte sind u.a. die Schulleiter      nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
    im Rahmen des Schulsports und die zuständigen Hausmei-                worden sind,
    ster. Weisungen der Mitarbeiter oder Beauftragten ist Folge        3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 Sächs-
    zu leisten.                                                           GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
§ 6 Benutzungszeit                                                     4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
(1) Die Benutzungszeiten für die Sportanlagen werden durch den            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
    Belegungsplan von der Gemeindeverwaltung festgelegt.                     hat oder
(2) Die Benutzungszeit umfasst den Zeitraum der tatsächlichen             b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
    sportlichen Betätigung für den eigentlichen Hallenbereich                über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
    sowie jeweils 30 Minuten vor und nach dem in der Nut-                    der die Verletzung begründen soll, gemacht worden ist.
    zungsvereinbarung zugewiesenen Benutzungszeitraum für                 c) Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 geltend gemacht
    die Nebenräume.                                                          worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
                                                                             Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze
§ 7 Benutzungsgebühren
                                                                             1 und 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekannt-
(1) Für die Benutzung gemeindeeigener Sportstätten ist eine                  machung der Satzung auf die Formvorschriften und die
    Gebühr zu zahlen. Diese versteht sich als pauschaler Anteil              Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
    an den tatsächlichen umlegbaren Betriebs- und Bewirtschaf-
                                                                       Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt.
    tungskosten.
(2) Die Gebühr für die Benutzung der Sporthallen wird nach § 7         gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister
    Absatz 6 bemessen und berechnet.
(3) In besonderen Fällen kann die Benutzungsgebühr auf Antrag          Öffentliche Bekanntmachung über die
    ermäßigt oder erlassen werden. Die Entscheidung über den           Festsetzung der Grundsteuer für das
    Antrag bestimmt sich nach den Wertgrenzen der Hauptsat-            Kalenderjahr 2021
    zung.
(4) Gebühren für die fortlaufende Benutzung sind vierteljähr-          Festsetzung der Grundsteuer
    lich (oder halbjährlich) zu zahlen. Für kurzfristige und nicht     Gemäß Grundsteuergesetz, § 27 Abs. 3, wird hiermit für die
    fortlaufende Benutzung, sowie Wochenendnutzungen sind              Gemeinde Ottendorf-Okrilla die Grundsteuer für das Veranla-
    Gebühren sofort mit Zustellung der Benutzungsberechtigung          gungsjahr 2021 in gleicher Höhe wie im Jahr 2020 festgesetzt.
    und dem erstellten Bescheid fällig. Die Gebühren werden            Diese Festsetzung gilt für alle Grundsteuerpflichtigen, die für
    entsprechend dem Gebührenbescheid fällig.                          das Kalenderjahr 2021 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid
(5) Die Gebühren für die Benutzung durch andere Schulträger            erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die
    und private Dritte werden in einer Sondervereinbarung              gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für den
    geregelt. Für schulischen Sportunterricht in kommunaler            Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekannt-
    Trägerschaft ist die Benutzung der Sporthallen kostenfrei.         machung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei

         Amtsblatt
  4      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2021
Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden. Ein        Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist
neuer Grundsteuerbescheid wird nur erteilt, wenn Änderungen          Voraussetzung für:
in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen,          - eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
bei der Zahlungsweise oder bei den Eigentumsverhältnissen
                                                                     - die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die
eintreten.
                                                                       Tierkörperbeseitigung
Zahlungsaufforderung                                                 - die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.
Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben,       Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende
werden gebeten, die Grundsteuer 2021 entsprechend den im             Dezember 2020 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis
letzten Grundsteuerbescheid festgesetzten Beträgen und Fäl-
                                                                     Mitte Januar 2021 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden
ligkeiten unter Angabe des Kassenzeichens auf nachfolgender
                                                                     Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand
Bankverbindung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla einzuzahlen:
                                                                     anzugeben.
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96                                    Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Tierseuchenkasse
BIC: OSDDDE81XXX                                                     autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021      Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag
bzw. für Jahreszahler der 01.07.2021. Zu spät eingehende             01. Januar 2021 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten
Zahlungen werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen              daraufhin Ende Februar 2021 den Beitragsbescheid.
belastet.                                                            Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des
Wenn einem Steuerpflichtigen ein Grundsteuerbescheid für das         Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsge-
Jahr 2021 zugeht, gilt dieser schriftliche Bescheid.                 setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssat-
Rechtsbehelfsbelehrung                                               zung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats            ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten
nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben          Zwecken halten.
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift       Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem
einzulegen bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,             für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Radeburger Str. 34, 01458 Ottendorf-Okrilla.
                                                                     Bitte unbedingt beachten:
Hinweis
                                                                     Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur
Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende             Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse
Wirkung, d.h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht   sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als
zu bezahlen.                                                         gemeldeter Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tier-
Allgemeines                                                          bestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie
Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steuer-               eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt
schuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf               entsorgten Tiere einsehen.
stattgefunden hat. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den         Sächsische Tierseuchenkasse
Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Bedeutung im          Anstalt des öffentlichen Rechts
Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die
                                                                     Löwenstr. 7a,
öffentlichrechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf.
                                                                     01099 Dresden
gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister                                    Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
                                                                     E-Mail: info@tsk-sachsen.de
Information des Abwasserverbandes Rödertal                           Internet: www.tsk-sachsen.de
Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO ist die öffentliche Auslegung
der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Jahr
2021 des Abwasserverbandes Rödertal bekannt zu machen.                 Mitteilungen der
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan des Abwasser-
verbandes Rödertal für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im Januar
                                                                       Gemeindeverwaltung
2021 im Rathaus Ottendorf-Okrilla, Radeburger Str. 34 und in
der Landeshauptstadt Dresden, Örtliche Verwaltungsstelle Lan-        Rathaus für Besucher bis 08.01.2021
gebrück/Weixdorf, Rathausplatz 2, 01108 Dresden während der          geschlossen
Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
                                                                     Auf Grund der ab 14.12.2020 geltenden Verordnung des Frei-
Den genauen Zeitraum der Auslegung können Sie in einer Ja-
                                                                     staates Sachsen wird der Publikumsverkehr der Gemeindever-
nuarausgabe des Sächsischen Amtsblattes oder auf der Inter-
                                                                     waltung Ottendorf-Okrilla und deren Einrichtungen in der Zeit
netseite das Abwasserverbandes Rödertal www.av-roedertal.de
                                                                     vom 14.12.2020 bis 08.01.2021 komplett eingestellt. Nehmen
nachlesen.
                                                                     Sie zur Klärung Ihres Anliegens bitte telefonisch (035205/ 513-0)
Abwasserverband Rödertal                                             oder per E-Mail info@ottendorf-okrilla.de mit uns Kontakt auf.
Rico Pfeiffer
                                                                     Nutzen Sie das Informationsangebot auf unserer Webseite
Verbandsvorsitzender
                                                                     www.ottendorf-okrilla.de.

Tierbestandsmeldung 2021                                             Für Zahlungen nutzen Sie bitte den Weg der Banküberweisung.

Bekanntmachung der Sächsischen
Tierseuchenkasse (TSK) – Anstalt des
                                                                     Stellenausschreibung
öffentlichen Rechts –                                                Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt zum nächstmöglichen
Sehr geehrte Tierhalter,                                             Zeitpunkt die Stelle des
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern,    Amtsleiter Bürgerverwaltung (m/w/d)
Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen               unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist im Ergebnis einer aktuell
und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Säch-             stattfindenden Organisationsuntersuchung der Kernstruktur
sischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.               mit 40 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit aus-
                                                                                                        Amtsblatt
                                                                                                        Ottendorf-Okrilla        5
Monat Januar 2021
gewiesen. Als erste Ansprechperson in Angelegenheiten aller       • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf u. a. durch die Mög-
Bürgerdienstleistungen sind Sie direkt dem Bürgermeister der        lichkeit der bezahlten Freistellung zu bestimmten familiären
Gemeinde Ottendorf-Okrilla unterstellt und erhalten demnach         Anlässen oder Home-Office-Tagen
alle Möglichkeiten, aktiv an der Gestaltung Ihres unterstellten   • individuelle Qualifizierungsangebote zur fachlichen und per-
Amtsbereiches mitzuwirken.                                          sönlichen Weiterentwicklung
IHRE KERNAUFGABEN                                                 • bedarfsweise Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie
                                                                    Unterbringung Ihrer Kinder in einer unserer kommunalen
Sie erwartet eine interessante, vielseitige und verantwortungs-
                                                                    Kindertagesstätten
volle Tätigkeit bei einer Gemeindeverwaltung mit 30 Mitarbei-
terInnen in einem kollegialen Umfeld.                             Ausschreibungsbedingungen
Neben der aktiven Gestaltung und Steuerung der Aufbau- und        Für das gesamte Verfahren der Ausschreibung einschließlich
Ablauforganisation im unterstellten Amtsbereich umfasst Ihre      Auswahl und Besetzung sind allein Gründe der fachlichen und
Tätigkeit insbesondere nachfolgende Aufgaben:                     persönlichen Eignung sowie der Qualifikation maßgebend. Auf
                                                                  die Geltung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehand-
• Führung und Leitung des Amtes Bürgerverwaltung mit Dienst-
                                                                  lungsgesetzes wird ausdrücklich verwiesen. Im Ausschreibungs-
  und Fachaufsicht über die Mitarbeiter der Bereiche Kita,
                                                                  text genannte Bezeichnungen sind im grammatikalischen, nicht
  Schule, Brand- und Katastrophenschutz sowie Ordnungs­           im biologischen Sinn sowie in ihrer generellen geschlechtsneu-
  angelegenheiten und Bürgerdienste                               tralen Bedeutung gemeint und zu verstehen.
• Aufbereitung von Themen und Fragestellungen sowie Aus-
                                                                  Haben wir Ihr Interesse geweckt? - Dann freuen wir uns auf
  wertung von Grundsatzurteilen
                                                                  Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben,
• Mitwirkung an der Konzeption eines Bürgerbüros als zentrale
                                                                  tabellarischer Lebenslauf, Prüfungszeugnisse einschließlich
  Anlaufstelle für alle BürgerInnen
                                                                  Benotung, einschlägige Arbeitszeugnisse, sonstige Qualifika-
• Bearbeitung von Rechtsfragen und -streitigkeiten der Verwal-
                                                                  tionsnachweise, etc.).
  tung in Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien
• Zentrale Widerspruchsbearbeitung in Angelegenheiten der         Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung im PDF-Format ausschließlich
  kommunalen Selbstverwaltung                                     per E-Mail an: bewerbung@ottendorf-okrilla.de ein.
• Wahrnehmung der Aufgaben als kommunaler Wahlleiter sowie        Bewerbungsschluss ist der 04.01.2021
  sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten
                                                                  Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erteilt Ihnen gern Frau
Die Aufzählung ist nicht abschließend und erhebt keinen An-
                                                                  Reichelt, Telefonnummer 035205/ 513 71.
spruch auf Vollständigkeit. Eine Änderung des Aufgabengebietes
bleibt dem Bürgermeister jederzeit vorbehalten.                   Mit Rücksicht auf die Ziele des Gesetzes zur Förderung von
                                                                  Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffent-
IHRE QUALIFIKATION                                                lichen Dienst im Freistaat Sachsen bitten wir ausdrücklich um
• abgeschlossene Hochschulbildung (z.B. Diplom (FH, BA),          Bewerbung von Frauen. Gleiches gilt für Menschen mit Behin-
  Bachelor (FH, BA oder Uni)) im Bereich der öffentlichen         derung. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsun-
                                                                  terlagen beizulegen.
  Verwaltung (zum Beispiel Bachelor of Arts – Allgemeine Ver-
  waltung, Bachelor of Arts in Public Administration, Diplom-     Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre
  Verwaltungswirt), bzw. eine gleichwertige Qualifikation         personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da-
• langjährige Berufserfahrung in leitender Position, bevorzugt    tenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Sächsischen
  in der öffentlichen Verwaltung                                  Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und des Sächsischen Da-
• Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick sowie             tenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) in maschinen-
  Führungskompetenz und Durchsetzungsvermögen                     lesbarer Form im Personalmanagementsystem gespeichert und
• gute bis sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache             ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und
• sicheres schriftliches und mündliches Auftreten                 genutzt. Die ausführliche Erklärung zur Erhebung und Verarbei-
• hohe persönliche Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative        tung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO können Sie
• eigenständige Organisation der Arbeitsabläufe, Belastbarkeit,   unter https://www.ottendorf-okrilla.de/datenschutzerklaerung.
  Konflikt- und Kritikfähigkeit                                   html abrufen.
• fundierte Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Rege-        Die Gemeinde behält sich einen Bewerbertest und Bewerbungs-
  lungen im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht,          gespräche auch unter Einbeziehung Dritter vor.
  insbesondere der o.g. Bereiche sowie im Zivil- und Verwal-      Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
  tungsprozessrecht
• anwendungsbereite Kenntnisse in den gängigen MS Office-
                                                                  Neue Gesichter in der Gemeindeverwaltung
  Programmen
• Aufgeschlossenheit für neue Technologien und Digitalisierung    Bauhofleiter
                                                                  Ab 01.01.2021 wird Ringo Kühn der neue Leiter des Bauhofs.
WIR BIETEN IHNEN:
                                                                  Aus fast 20 Bewerbern überzeugte Herr Kühn aufgrund seiner
• eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit großem Gestaltungs-      langjährigen Berufserfahrung als Bauleiter u.a. zuletzt in einem
  spielraum                                                       Garten- und Landschaftsbau.
• eine strukturierte Einarbeitung und aktive Unterstützung zur
                                                                  Ringo Kühn ist 51 Jahre alt, verheiratet und aus dem
  Organisation Ihres Fachbereiches
                                                                  Ortsteil Medingen.
• Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA zzgl. der im
  öffentlichen Dienst umfassenden Sozialleistungen (z. B. be-     Als Leiter des Bauhofes zählen zu seinen vielfältigen Aufgaben­
  triebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung)               u. a. die organisatorische Steuerung der betrieblichen Ab-
• 30 Arbeitstage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im        läufe, die Überwachung der kommunalen Liegenschaften
  Kalenderjahr                                                    (Grünflächen, Spielplätze, Straßen) und die Organisation des
• flexible Arbeitszeiten außerhalb der regelmäßigen Öffnungs-     Winterdienstes. Zugleich ist er Vorgesetzter für die derzeit 24
  zeiten                                                          MitarbeiterInnen und die Einteilung deren Arbeitseinsätze.
        Amtsblatt
  6     Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2021
                                                               Erscheinungstermine des Amtsblattes 2021

                                                                                                             Erscheinungs-
                                                                    Ausgabe         Redaktionsschluss
                                                                                                                 termin
                                                                  Januar 2021            05.12.2020             31.12.2020
                                                                  Februar 2021           10.01.2021             31.01.2021
                                                                   März 2021             10.02.2021             28.02.2021
                                                                   April 2021            10.03.2021             31.03.2021
                                                                    Mai 2021             09.04.2021             30.04.2021
                                                                   Juni 2021             10.05.2021             31.05.2021
                                                                    Juli 2021            10.06.2021             30.06.2021
                                                                  August 2021            09.07.2021             31.07.2021
                                                                September 2021           10.08.2021             31.08.2021
                                                                 Oktober 2021            10.09.2021             30.09.2021
                                                                November 2021            08.10.2021             31.10.2021
                                                                Dezember 2021            10.11.2021             30.11.2021
                                                                  Januar 2022            06.12.2021             31.12.2021

                                                               Winterdienst
                                                               Der Bauhof der Gemeinde hat umfassende Vorbereitungen für
                                                               die kalte Jahreszeit getroffen. 50 Tonnen Streusand sind vorrätig.
                                                               Natürlich hoffen die Beschäftigten im Bauhof und die Bürger in
                                                               den Orten der Gemeinde, dass der Winter nicht übermäßig viel
                                                               Schnee, Eis und Kälte mit sich bringt und sich die winterlichen
                                                               Einschränkungen in Grenzen halten. Gleichwohl: Der Bauhof
                                                               ist gut gerüstet, etliche Vorbereitungen wurden getroffen, die
                                                               Einsatzpläne stehen.
Sachbearbeiterin Ordnung und Sicherheit
                                                               Insgesamt 110,5 Kilometer umfasst das kommunale Straßennetz
Frau Sarah Anikó Gabriel wird ab 01.01.2021 die Ordnungs-      der Gemeinde. Neben Bauhof-Mitarbeitern, die bei Notwendig-
verwaltung unterstützen. Frau Gabriel ist gelernte             keit auch im Zwei-Schichtsystem ausrücken, um gegen Schnee
Verwaltungsfachangestellte.                                    und Eis auf Straßen und Plätzen anzukämpfen, wurde die Firma
Zu Ihren Aufgaben zählen u.a. die Prüfung der Anträge auf      Nehlsen Sachsen GmbH & Co KG als Vertragspartner bis 2023
Sondernutzung, Aufgaben der Verkehrssicherheit, die Ahndung    für den Winterdienst der Gemeinde mit einbezogen. Bereits in
von Ordnungswidrigkeiten und die Pflege des kommunalen         den zurückliegenden Jahren erfolgte eine gute Zusammenar-
Baumbestandes.                                                 beit mit der Fa. Nehlsen, welche durch den Gemeinderat im
Wir wünschen beiden für ihre Tätigkeiten in unserer Gemeinde   Oktober verlängert wurde. Im Zuge der Neuausschreibung des
                                                               Winterdienstes kam es zu einer Nachbesserung der Leistungs-
viel Erfolg!
                                                               positionen, so dass es hoffentlich zu weniger Beschwerdefällen
                                                               kommen wird.
                                                               Der Bauhof selbst rückt mit fünf Fahrzeugen aus, davon 1 Trak-
                                                               tor, 1 LKW, 1 VW Caddy zur Freihaltung der Bushaltestellen und
                                                               2 Fahrzeuge der Multicargröße mit entsprechenden Aufbaugerä-
                                                               ten zur Schneeräumung. In einem normalen Winter werden ca.
                                                               100 Tonnen Streusand in der gesamten Gemeinde benötigt. Im
                                                               letzten Winter, der insgesamt mild war, wurden insgesamt nur
                                                               17 Tonnen Salz verbraucht.
                                                               Von 02:00 bis 19:00 Uhr sind die Mitarbeiter des Winterdienstes
                                                               bei beträchtlichem Schneefall im Einsatz und verrichten damit
                                                               Schwerstarbeit. Das Straßennetz ist dabei in Kategorien ein-
                                                               geteilt: Zur Kategorie eins zählen die Straßen mit Steigungen,
                                                               für den Schulbusverkehr, Straßen in den Gewerbegebieten
                                                               und Straßen zu den öffentlichen Einrichtungen z.B. Schulen,
                                                               Kindertagesstätten, Feuerwehren usw…
                                                               Die Kategorie zwei umfasst Nebenstraßen, die anschließend an
                                                               der Reihe sind, und die dritte Kategorie schließt Nebenwege und
                                                               Gassen sowie Parkplätze ein.
                                                               Einsatzleiter Winterdienst
                                                               Eine Bitte und Hinweis für ein gutes Miteinander:
                                                               Um die Räum- und Streupflicht möglichst effektiv zu organisie-
                                                               ren, bedarf es der Mitwirkung aller Grundstückseigentümer. Mit
                                                               einem „der Winterdienst funktioniert mal wieder nicht“ ist keinem
                                                               geholfen. Besser ist, wenn alle da anpacken, wo Handlungs-
                                                               bedarf besteht, um den Widrigkeiten des Winters zu trotzen.

                                                                                                   Amtsblatt
                                                                                                   Ottendorf-Okrilla         7
Monat Januar 2021
Räum -und Streupflicht
Welche Pflichten beim Winterdienst auf die Anlieger übertragen
wurden, kann in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung
nachgelesen werden. Abrufbar auf unserer Homepage unter
https://www.ottendorf-okrilla.de/ortsrecht.html
Danach liegt die Räum- und Streupflicht von Gehwegen oder
entsprechender Flächen am Rande der Fahrbahn (falls kein Geh-
weg vorhanden ist) bei den Anliegern. So sind diese bei Eis- und
Schneeglätte abzustumpfen bzw. in einer für den Fußgängerver-
kehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten (ca. 1,50 Meter
für Rollstühle/Kinderwagen etc.). Allgemein betrachtet, sind der
beräumte Schnee oder Eis auf dem restlichen Teil des Gehweges
oder soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahr-
bahn bzw. bei Notwendigkeit auch auf dem eigenen Grundstück           Bushaltestelle „Lausaer Straße“ Ortsteil Grünberg
anzuhäufen bzw. zu lagern. Dabei dürfen der Fahr- und Fußgän-
gerverkehr nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Die Abstumpfung von Fahrbahnen und Gehwegen kann zum
Beispiel mit Streusand oder Splitt erfolgen.
Die Verwendung von Asche oder auftauenden Streumitteln
ist untersagt!
Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags
bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem
Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist
unverzüglich, bei Notwendigkeit auch wiederholend, zu räumen          Neubau Spielgerät Hufen II
und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Um Verkehrs-        Die Kinder auf dem Spielplatz Hufen II können sich seit Oktober
gefährdungen bzw. Nachbarschaftsstreitigkeiten auszuschließen,
                                                                      über ein neues Kleinkindspielgerät freuen. Dieses wurde als
dürfen Schnee und Eis von Privatgrundstücken nicht auf den Geh-
weg, die Fahrbahn oder das Nachbargrundstück gekehrt werden.          Ersatz für ein in die Jahre gekommenes Exemplar, welches laut
                                                                      Sicherheitsprüfung Mängel aufwies, für 8.330 Euro neu errichtet.
Bei Angelegenheiten bezüglich der Anliegerpflichten, können           Mit Rutsche, Sandaufzug und vielfältigen Versteckmöglich-
Sie die Ordnungsverwaltung telefonisch unter 035205 / 513-67
                                                                      keiten lädt die neue Burg zum Spielen ein. Außerdem befinden
erreichen.
                                                                      sich auf dem Spielplatz ein Balancierspielgerät, eine Vogel-
Sollte der Winterdienst der Gemeindeverwaltung bzw. der beauf-        nestschaukel und eine Tischtennisplatte. Der Spielplatz Hufen
tragten Firma an einigen Stellen nicht funktionieren, wenden Sie      II liegt im Ortsteil Medingen, an der Straße am Willstätter Ring.
sich bitte an den zuständigen Einsatzleiter des Bauhofes unter
der Nr. 0174 4457731.
Beachten Sie dabei bitte, dass die Räumfahrzeuge, welche ab
02:00 Uhr für Sie unterwegs sind, nicht an allen Orten gleichzeitig
beräumen können.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer zur besonderen Vorsicht bei
Eis und Schnee, insbesondere in den Bereichen vor den Kitas
und Schulen.

Aus der Bauverwaltung
Bushaltestellenausbau 2020
Ende des Jahres 2020 konnten in den Ortsteilen Grünberg und
Medingen zwei Bushaltestellen weiter ausgebaut werden. Dazu
zählten unter anderem die Nachrüstung taktiler Leitsysteme
für Menschen mit Sehbehinderungen und die Errichtung von
Buswartehäuschen. Die Glasflächen der Wartehallen wurden
zum Schutz unserer Tierwelt dabei in Anlehnung an die Vorga-
ben des NABU mit einer dekorativen Beklebung versehen. Die
Maßnahmen wurden durch den Freistaat Sachsen gemäß der
Richtlinie ÖPNV in einer Höhe von 75 Prozent gefördert, sodass
die Gemeinde lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent
der Baukosten finanzieren musste.

                                                                      Stand der Bauarbeiten Neubau Kindertagesstätte
                                                                      Schwalbennest
                                                                      Seit Juli 2020 wird in Hermsdorf an der Kindertagesstätte
                                                                      Schwalbennest gebaut. Wie bereits im August-Amtsblatt be-
Bushaltestelle „Am Eichelberg“ Ortsteil Medingen                      richtet wurde, fand der 1. Spatenstich am 22. Juli statt. Seit-
         Amtsblatt
  8      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2021
dem hat sich viel auf der Baustelle getan. Die Baugrube wurde      Rentenantragstellung im Rathaus
ausgehoben, die Fundamentplatte betoniert, Medienleitungen
wie Strom, Wasser, Abwasser verlegt und mittlerweile ist auch      Als Service der Deutschen Rentenversicherung können Ren-
ein Großteil des Gebäudes erkennbar. Es handelt sich dabei um      tenanträge im Rathaus in Ottendorf-Okrilla beim monatlichen
                                                                   Rentensprechtag gestellt werden. Die Rentenantragstellung ist
eine Holztafelbauweise, welche im Werk vorgefertigt und auf der
                                                                   für alle Rentenarten möglich (z.B. Altersrenten, Hinterbliebe-
Baustelle zusammengesetzt wird. Auf diese Weise wird eine gute
                                                                   nenrenten, Erwerbsminderungsrenten), sowie für alle Renten-
Qualität hinsichtlich der Passgenauigkeiten und eine schnelle
                                                                   versicherungsträger (z.B. Bund, Mitteldeutschland). Formulare
Gebäudeerrichtung gewährleistet. Beides sind wichtige Fak-         sind nicht vorab auszufüllen (elektronische Antragsaufnahme
toren, um 70 Kindern eine funktionierende KITA zur Verfügung zu    beim Termin).
stellen, welche im Sommer 2021 in Betrieb genommen werden
                                                                   Die nächsten Termine sind:
soll. Bis Jahresende wird 90 Prozent des Gebäudes errichtet
                                                                   Dienstag, der 12. Januar 2021 und
sein. Die Maßnahme wird mit 875.000 Euro durch Mittel des
                                                                   Dienstag, der 09. Februar 2021.
Bundes und des Landkreises Bautzen gefördert. Der Großteil
der Baukosten wird dabei durch die Gemeinde getragen, dieser       Es ist eine Anmeldung erforderlich.
beläuft sich auf eine Höhe auf 2.000.000 Euro.                     Diese erfolgt vorab bei der Deutschen Rentenversicherung
                                                                   03578 / 310217 (Versichertenberater Wolfgang Deißler).
Wir danken allen Nachbarn und weiteren Beteiligten in Baustel-
lennähe für das Verständnis der vielfältigen Beeinträchtigungen,   Hinweis: Rentenantragstellungen haben Vorrang. Bitte haben
welche mit einer großen Baustelle einhergehen. Freudig sehen       Sie Verständnis, wenn daher ggf. keine Termine für allgemeine
wir dem Richtfest der Gebäudehülle entgegen.                       Beratungen zur Verfügung stehen.

                                                                   Abfallkalender 2021
                                                                   Die gedruckten Abfallkalender werden zeitnah in die Gemein-
                                                                   deverwaltungen ausgeliefert. Der digitale Abfallkalender steht
                                                                   online unter https://www.ottendorf-okrilla.de/aktuelles.html zur
                                                                   Verfügung. Für weitere Fragen wird auf die Seite des Landkreises
                                                                   Bautzen https://www.landkreis-bautzen.de/neues-jahr-neuer-
                                                                   abfallkalender.php verwiesen.

                                                                   Liebe Bibliotheksbesucher!
                                                                   Wir wünschen allen ein frohes und vor allem
                                                                   gesundes neues Jahr und hoffen mit Ihnen,
                                                                   dass es nicht ganz so turbulent ausfällt, wie das
                                                                   vergangene.
                                                                   Die Bibliothek bleibt bis 31.01.2021 geschlossen.
                                                                   Und hier wieder unser Hinweis auf einige Neuerwerbungen der
                                                                   letzten Wochen:
                                                                   Romane:
                                                                   - Ch. Link: Ohne Schuld (Ein komplizierter Kriminalfall für Kate
                                                                     Linville)
                                                                   - M. Reh: Katharsis – Drama einer Familie (basierend auf per-
                                                                     sönlichen Erlebnissen des international bekannten Werbe- und
                                                                     Modefotografs)
                                                                   - D. Rossmann: Der neunte Arm des Oktopus (Eine Klima-
                                                                     Allianz – unsere letzte Chance?)
                                                                   - O. Schubert: Wie Dirk B. lernte, den Kapitalismus zu lieben
                                                                     (Gesellschaftssatire des beliebten Entertainers)
                                                                   Kinderbücher:
                                                                   - K. J. Schädlich: Winziges Leben (Viren und Bakterien kind-
                                                                     gerecht erklärt, ab 8 J.)
                                                                   - J. Böhme: Conni und die Wald-Detektive (Spannendes im
                                                                     Wald, für Erstleser)
                                                                   - Ch. Tielmann: Das Abenteuer-Forschercamp (ein Wochenende
   Herzlichen Glückwunsch                                            voller Experimente, ab 7 J.)
   Im Namen der Gemeinderäte, Ortsvorsteher und Ort-               Sachbücher:
   schaftsräte gratuliere ich allen Bürgerinnen und Bürgern,       - F. Rubin: 7 Minuten am Tag - Endlich gesünder leben. Ein
   die im Monat Januar geboren wurden, sehr herzlich zu              Buch, das Ihre Gesundheit für immer verbessert
   Ihrem Geburtstag und wünsche alles erdenklich Gute. Vor
                                                                   - O. Hauschke: Schule zu Hause – Organisieren, motivieren und
   allem aber wünschen wir allen Jubilaren beste Gesundheit.
                                                                     begeistern – so gelingt Lernen in den eigenen vier Wänden
   Ihr Rico Pfeiffer, Bürgermeister                                - B. Oftring: Matsch & Möhren – Mit Kindern den Garten ent-
                                                                     decken
Sprechstunde der Friedensrichterin                                 DVDs:
                                                                   Babylon Berlin Staffel 3; Nightlife (Krimikomödie); Im Netz der
Die nächste Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Wolff          Gewalt (Thema: Polizeiwillkür)
findet am Dienstag, den 19. Januar 2021, von 17:00 bis 18:00
                                                                   Und wie immer Einiges mehr…
Uhr im Ratssaal des Rathauses, Radeburger Straße 34, 01458
Ottendorf-Okrilla statt.                                           Erreichbarkeit:
                                                                   Telefon: 035205 / 75 90 89
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann es kurzfris-
tig zu Änderungen oder Ausfall der Sprechstunde kommen.            E-Mail: bib.otto@web.de
Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung darüber.                Ihre Bibliothek, gez. Fritsche
                                                                                                      Amtsblatt
                                                                                                      Ottendorf-Okrilla       9
Monat Januar 2021
Aus der Ortsgeschichte                                              Waldschulmeisters“. Dort heißt es: „Aus dem Harze bereitet der
                                                                    Pechner durch das Verfahren des Abdunstens das Terpentin und
Von der Pechbrennerei in unseren Dörfern                            andere Öle, wie sie in den Waldgegenden gegen allerhand Krank-
Geschrieben wurde von der Köhlerei als einem Markenzeichen          heiten und Gebrechen in großen Mengen verwendet werden. Ich
unserer Dörfer bis zum Ende der Köhlerei 2010.                      habe schon mehrmals zugesehen auf so einer Brennstelle, wie
Viel älter ist die Pechbrennerei, die es in unseren Dörfern einst   die schwarze Masse kocht und brodelt, bis sie in geschlossene
gegeben hatte. 1750 wurden vier Pechbrenner genannt. Es gab         Tonbehälter kommt, aus welchen ihr zu gewinnender Gehalt
großen Bedarf an Pech und der Holzreichtum der Laußnitzer           durch Röhren in die Zuber und Flaschen übergezogen wird. Mit
Heide gab den Rohstoff. Pechbrenner (oder Pechsieder oder           diesen Zubern und Flaschen in einem großen Korbe geht nun
Pechner) gab es in Okrilla und in Medingen. Hier wird beim          der Mann hausieren. Der Holzschläger kauft Pechöl gegen jeg-
Wohngebiet „An den Teichen“ noch immer vom „Pechloch“               liche Verletzung, die er sich in seinen Kämpfen mit dem Walde
gesprochen. In alten Karten von der Laußnitzer Heide sind           zuzieht. Der Kohlenbrenner kauft Pechöl gegen Brandwunden;
Pechloch, Pechgraben oder Pechfluss an der Grenze zwischen          der Kohlenführer für sein Roß; der Branntweinbrenner für sein
Medingen, Großdittmannsdorf, Laußnitz und Ottendorf-Okrilla         Fäßlein. Das Kleinbäuerlein weiter draußen kauft Pech für sein
                                                                    ganzes Haus und Vieh, gegen alle bösen Zustände.“
verzeichnet. Irgendwann ist das alte Gewerbe der Pechbrennerei
zum Erliegen gekommen.                                              Und was ist mit der Redensart „Pech und Schwefel“? Im Mit-
                                                                    telalter glaubten die Menschen noch an die Hölle, wo Pech und
Was wissen wir über die Herstellung und die Verwendung              Schwefel ein hochentzündliches Gemisch bilden und daraus ein
von Pech?                                                           höllisches Feuer zur Bestrafung von Menschen entsteht. Heute
Alles begann damit, große Mengen Holz zur Brennstelle zu brin-      sagt man zu Menschen, die sich vertrauen und fest zusammen-
gen. Das Holz musste gut ablagern und dabei trocknen. Dann          stehen, sprichwörtlich füreinander durchs Feuer gehen „Sie
wurden die Stämme zu Meilern aufgesetzt und mit Grassoden           halten zusammen wie Pech und Schwefel“.
und Erde abgedeckt. In Zündlöchern wurde Feuer in den Meiler        Auch der Begriff „Schmiergeld“ für Extrazahlungen hat mit Pech
eingebracht und das Holz unter Luftabschluss erhitzt. Der Meiler    zu tun. Mit den schwer beladenen Wagen kamen die Fuhrleute
begann zu rauchen. Das Holz verkohlte, weißer Wasserdampf           auf den schlechten Wegen des Mittelalters nur schwer voran.
entwich. Den Meiler umgab ein scharfer Geruch von flüchtigen        Besser ging es, wenn die hölzernen Wagenachsen mit Schmier-
Kohlenwasserstoffen. Bei Temperaturen von ca. 280° C wurde          fett behandelt wurden, hergestellt aus Pech und tierischem
aus dem Harz der Baumstämme der Holzteer frei. Er sammelte          Fett. Die Fuhrleute verlangten von den Transportkunden für das
sich auf Steinplatten am Fundament des Meilers als dunkel-          Schmierfett eine Extrazahlung – das „Schmiergeld.“
braune dickflüssige Masse. Über steinerne Rinnen wurde der          Und warum sagt man „Da hast Du aber Pech“? Im Mittelalter
heiße Holzteer aus dem Meiler heraus in eine Grube oder in          wurden Delinquenten vor ihrem Gang zur Todesstrafe mit Pech
Sammelgefäße geleitet.                                              bestrichen. Das grausame Mittelalter ist vorbei, aber die Worte
Dann erfolgte die Verarbeitung des Holzteeres zu Pech. Über         sind weiterhin negativ besetzt, sie sprechen für Unglück. Und
steinernen Öfen wurde der Teer wiederum erhitzt. Durch De-          das kann uns auch heute treffen.
stillation verflüchtigten sich Teerbestandteile wie Holzessig und   Werner Junitz
Terpentin. Zurück blieb das schwarze, zähflüssige Pech. Chemi-
ker haben später im Naturprodukt Pech je nach Holzeinsatz ca.
200 Substanzen analysiert, darunter die am typischen Geruch         100 Jahre Ottendorf-Okrilla
erkennbaren Phenole. In Holzfässern oder Keramiktöpfen wurde        Lieber Leserinnen und Leser,
das Pech abgefüllt. Erkaltet konnte es verkauft werden.
                                                                    vielen Dank für Ihre Hinweise, Vorschläge
Wegen seiner Eigenschaften fand Pech jahrhundertelang vielsei-      und Zuschriften. Immer wieder freuen wir
tige Verwendung. Als formbares und wasserunlösliches Material       uns über Ihre Mitarbeit.
diente es als Dichtungsmittel im Schiff- und Bootsbau. Mit Pech
versetzte Wolle, Tierhaare oder Werg wurden in die Ritzen der       Weiter planen wir unser Abendprogramm für Samstag, den
Schiffsplanken gestopft. Auch hölzerne Bierfässer wurden mit        03.07.2021 im Schlosspark. Wenn Sie sich ein bisschen ausken-
Pech dicht gemacht, dafür gab es in der Medinger Brauerei den       nen in unserer Großgemeinde, werden Sie vielleicht wissen, dass
Pechschuppen. Segel und Schiffstaue wurden zum Schutz gegen         auch hier prominente Künstler ihren Wohnsitz haben. Lassen sie
Nässe mit Pechöl imprägniert. In Pech getauchten Zwirn nannte       sich also gern überraschen, vielleicht steht ihre Nachbarin oder
man Schusterdraht. Er war bei der Anfertigung von Lederzeug         ihr Nachbar auf der Bühne.
für Mensch und Tier besonders stabil und verrottungsbeständig.      Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen über die Post der Gemein-
Keramiker verwendeten Pech zur Verzierung oder zum Kleben.          deverwaltung oder per E-Mail an 100jahre@ottendorf-okrilla.de.
Mit flüssigem Pech angestrichene Holzbauteile waren stabil
gegen Schädlingsbefall und Fäulnis. Wurde Pech mit tierischem       Bilderrätsel
Fett verkocht, entstand ein begehrtes Schmiermittel für die                                                            Foto Hoyer
hölzernen Wagenachsen. Wegen seiner desinfizierenden Wir-           Wir haben diesmal eine Laterne
kung fand Weichpech Anwendung bei Wundbehandlungen von              an einem Durchgang ausge-
Menschen und Tieren. Mit Pech behandeltes Material brannte          wählt. Wissen Sie wo sich diese
gut und lange. So spendeten Pechfackeln Wärme und Licht.            Laterne befindet?
In historischen Kino- oder Fernsehfilmen wird die Anwendung
                                                                    Wir freuen uns auf Ihre Ant-
von brennendem Pech in den Kriegen des Mittelalters gezeigt.
                                                                    worten! Schreiben Sie uns per
Im 19. Jahrhundert entfielen viele der bisherigen Pechverwen-       Post an Gemeindeverwaltung
dungen. Einerseits entwickelte die aufkommende chemische            Ottendorf-Okrilla, Öffentlich-
Industrie viele neue Produkte mit gewünschten Eigenschaften,        keitsarbeit, Radeburger Straße
andererseits wurden z. B. Schiffe und Boote immer häufiger          34 oder per Mail an 100jahre@
aus Stahl gebaut. Das Verstopfen der Holzplanken mit Pech           ottendorf-okrilla.de.
entfiel und auch Segeltakelagen wurden immer mehr durch
Dampfmaschinen ersetzt. Ein neues Einsatzgebiet fand Pech           Bitte beachten Sie, dass der
mit der entstehenden Elektroindustrie. Kabel wurden mit Pech        Einsendeschluss jeweils der
isoliert, sowohl in der See- und Erdverlegung wie auch in der       10. des Monats ist. Später eingehende Antworten können nicht
Hausinstallation. Die Elektriker verwendeten zum Abkleben von       berücksichtigt werden.
Leitungsenden ein vom Pech geschwärztes Isolierband.                Es werden jeden Monat unter den richtigen Einsendungen
Beschließen wir den Rückblick auf die alte Pechsiederei und ihre    drei Gewinner ermittelt. Diese werden hier veröffentlicht. Die
Bedeutung mit einer Beschreibung des Dichters Peter Roseg-          Gewinne werden erst zu den Feierlichkeiten im kommenden
ger in seinem 1875 veröffentlichen Roman „Die Schriften des         Jahr überreicht.

         Amtsblatt
 10      Ottendorf-Okrilla
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