Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
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EUR 5,00 Nachrichten 3/17 www.iwoe.at Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich Sponsoring Post · GZ 02Z031220 S · Erscheinungsort Wien· Verlagspostamt 1090
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß) Die IWÖ bietet die Möglichkeit zur Durchführung der waffenrechtlichen Verläßlichkeitsuntersuchung an, die für den Erhalt der Waffenbesitzkarte und des Waffenpasses notwendig ist. Preis: Neuantrag: EURO 283,20 Terminvereinbarung: IWÖ, Nikolsdorfer Gasse 31/5, A-1050 Wien, Tel. (+43-1) 315 70 10, E-mail: iwoe@iwoe.at
Editorial einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig geworden. Nach diesem Ur- teil hat Dr. Zakrajsek sich der Verhetzung Folge 81 Inhalt schuldig gemacht, der „Angeklagte [fordere] den … Leser auf, weil die Justiz und die Sicherheitsbehörden aufgrund Dummheit völlig untätig seien, den Kampf gegen den Editorial...............................................3 Islam, welcher sich bereits bewaffnet habe, als Abwehrkampf zu führen, wie er selbst. … Große Umfrage unter den Parteien Der Angeklagte habe in diesen Publikationen der Nationalratswahl betreffend die Leserschaft aufgefordert, mit Waffen Einstellung zum Waffengesetz........ 4-7 Gewalthandlungen an Muslimen zu setzen“. Die Querschüsse sind nach dem Urteil ein Martina Schenk – „Aufruf zur Gewalt“, wobei nur die IWÖ auf Seite der Opfer stehen würde. Es wurde auch eine Politikerin kämpft ausgeführt, daß Dr. Zakrajsek Generalsekretär für den legalen Waffenbesitz...............8 der IWÖ ist. Immer wieder Probleme mit der Dr. Zakrajsek wurde von mir oftmals ersucht und aufgefordert eine Verbindung zwischen Erweiterung für Waffenbesitzkarten In naher Zukunft werden viele Entschei- den privaten Querschüssen und der IWÖ strikt für Sportschützen.......................... 9-11 dungen fallen, die unmittelbar die Zukunft des einzuhalten, wobei dies von Dr. Zakrajsek legalen Waffenbesitzes beeinflussen werden. stets zugesagt wurde, aber im Anschluß die Umsetzung der EU-Waffenrechts- Am 15. Oktober 2017 werden die Wahlen für gemachten Zusagen von Dr. Zakrajsek wie- richtlinie – schön langsam den Nationalrat durchgeführt werden. Der der gebrochen wurden. Aufgrund dieser von Nationalrat ist das mit Abstand wichtigste Dr. Zakrajsek gewählten Verbindung einer drängt die Zeit!..................................11 Gesetzgebungsgremium in Österreich und (verhetzenden) Forderung nach bewaffnetem er ist insbesondere auch für das Waffenrecht Widerstand mit der IWÖ wurde er vom Vor- Probleme mit der Notwehr – oder zuständig. stand der IWÖ einstimmig aus dem Verein Probleme mit den Gerichten nach ausgeschlossen. Die genauen und detaillierten Besondere Bedeutung besitzt der kommende der Ausübung von Notwehr........ 12-13 Nationalrat auch deswegen, weil die Umset- Gründe des Ausschlusses sind auf der Webpa- zung der nicht unerhebliche Verschärfungen ge der IWÖ unter www.iwoe.at nachzulesen. Waffengeschichte und vorsehenden EU – Waffenrechtsrichtlinie Ich persönlich bedauere die Notwendigkeit Sammlerwaffen 4,5mm Übungs- ansteht. Das heißt, daß der österreichische dieses Ausschlusses, der aber ohne jede Zwei- Gesetzgeber diese Verschärfungen in das fel aufgrund des schwer vereinsschädigenden karabiner KM1............................ 16-22 Verhaltens notwendig war. österreichische Gesetz aufnehmen muß. Spezialauktion im Palais Dorotheum Diese EU – Richtlinie gibt aber nur die Min- Die IWÖ wird auch weiterhin – wenn nötig destanforderungen vor, das heißt es wird von auch heftig – Kritik zu waffenrechtlichen Ver- Jagd –Sport und Sammlerwaffen der EU reglementiert, wie streng das Waf- schärfungen und an dies fordernde Politiker am 8. Juli 2017..................................23 fengesetz mindestens zu sein hat. Strengere und Parteien üben. Die IWÖ ist keine Vor- nationale Regeln sind aber uneingeschränkt feldorganisation irgendeiner Partei und wird Die Regierung ist möglich. Dies bedeutet, daß der Nationalrat dies auch nicht werden. Weiterhin werden auf dem Holzweg..............................24 die kommende zwingende Umsetzung der auch die Verwaltung und die vollziehenden EU – Richtlinie auch für „hausgemachte“ Beamten aufmerksam beobachtet werden FESAC........................................ 25-27 Verschärfungen und Erschwerungen nützen und es wird über Auswüchse (wenn nötig könnte. heftig) kritisch berichtet werden. Dies alles Von A wie Abzug bis Z Dazu kommt noch, daß de facto auch die hat aber mit rechtsstaatlich korrekten Mitteln wie Zielfernrohr................................27 Regierung entsprechend den Mehrheitsver- zu geschehen und es muß möglich sein, auch hältnissen im Nationalrat gebildet wird. Es nach einer Kritik noch eine Gesprächsbasis ist eine politische Tatsache in Österreich, daß zu haben. Das neue Buch............................ 29-30 auch die jeweiligen Fachministerien (im Falle Der waffenhistorische Teil der vorliegenden IWÖ-Benefizschießen LANGAU.....31 des Waffenrechtes das Innenministerium) er- IWÖ − Nachrichten beschäftigt sich mit einer heblich an der Entstehung der neuen Gesetze seltenen, aber sehr interessanten Waffe, dem A Love Supreme mitwirken. Wichtig für die Umsetzung der 4,5 mm Übungskarabiner KM 1. Für Waffen- EU – Richtlinie wird daher auch die Person sammler ist dies sicher ein Leckerbissen! John William Coltrane des neuen Innenministers sein. (23.09.1927–17.07.1967)..................32 Verschiedene weitere Beiträge zu verschie- Die vorliegenden IWÖ – Nachrichten be- denen Themen runden die vorliegenden schäftigen sich daher intensiv mit der Natio- Nachrichten ab. Aktuelles von der AMSA ................34 nalratswahl 2017. Jubiläen.............................................34 In den IWÖ-Nachrichten sind keine Beiträge Mit den besten Wünschen für den kommenden von Dr. Georg Zakrajsek enthalten. Man- Herbst verbleibe ich Impressum.........................................35 cher wird sich erleichtert zeigen, daß die Ihr RA DI Mag. Andreas Rippel IWÖ-Nachrichten sich nun deutlich von den Präsident der IWÖ teilweise überkritischen, deftigen und auch teilweise geschmacklosen Querschüssen des PS: Vergessen Sie nicht am 15. Oktober Dr. Zakrajsek abheben. Dr. Zakrajsek wurde 2017 Ihre Stimme bei der Nationalratswahl vom Landesgericht für Strafsachen Wien zu abzugeben! 3
DI Mag. Andreas Rippel Große Umfrage unter den Parteien der Nationalratswahl betreffend Einstellung zum Waffengesetz Wie jedes Mal vor (großen) Wahlen ist die IWÖ auch dieses Mal an die Parteien und Bewegungen herangetragen und hat deren Einstellung zum Waffengesetz abgefragt. Gerade durch die notwendige Umsetzung der EU – Waffenrechtsrichtlinie wird es für den Fortbestand des legalen Waffenbesitzes entscheidend sein, welche Parteien mit welchen Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat sitzen und welche Parteien eine Koalition bilden. Um hier allen Mitgliedern und Lesern eine Entscheidungshilfe zu geben, wurde um die Beantwortung von drei Fragen ersucht. Hier sind die Antworten in der Reihenfolge des Einlangens in der Redaktion der IWÖ – Nachrichten. Im Anschluß an diese Antwor- ten habe ich ein Fazit zusammengefaßt. Vorweg kann gleich gesagt werden, daß alle Parteien eine Stellungnahme abgegeben haben, unrühmliche Ausnahme bildet lediglich die Liste Pilz. 1. Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? NEOS: Wir befürworten die geltende Waffenbesitzern. Mit einem strengeren waffen in den jeweiligen Übungsschieß- Rechtslage als sachlich ausgewogen. Waffengesetz kann man keine Kriminalität stätten gesichert verwahrt werden. Die gesetzlichen Regelungen des Waffen- bekämpfen. Im Gegenteil: Ein strenges - Mitglieder traditioneller Schützenverei- scheins einerseits als eine der Liberalsten Waffengesetz bekämpft nämlich die Opfer nigungen (Verwahrung in Vereinsräumen). im europäischen Vergleich sowie des Waf- und nicht die Täter. Die FPÖ spricht sich - B e e i d e t e s S c h u t z - u n d Wa c h - fenpasses andererseits bilden aus unserer daher gegen eine Verschärfung des Waf- p e r s o n a l k o n z e s s i o n i e r t e r Wa c h - Sicht einen hinreichenden Kompromiss im fenrechts aus. und Schließgesellschaften. Sinne der Freiheit der ÖsterreicherInnen - SammlerInnen (moderner) Waffen, sowie des staatlichen Gewaltmonopols und FLÖ: Die Freie Liste Österreich (FLÖ) sofern diese schussuntauglich gemacht der Sicherheit. tritt klar und deutlich für den legalen wurden. privaten Waffenbesitz in Österreich ein. Selbstverteidigung muss ein Bedarfs- KPÖ Plus: Ob in Bezug auf häusliche G!LT: bei G!LT handelt es sich um eine Idee, grund werden und einen Rechtsanspruch Gewalt, Amokläufe oder rechtsextrem die Entscheidungsfindung neu gestalten will. auf einen Waffenpass für jeden unbe- motivierte Gewalttaten, die mit legalen Wir setzen uns für die Umsetzung eines scholtenen Österreicher begründen. Waffen verübt werden - je mehr Waffen neuen Demokratiemodells ein. Daher Des Weiteren fordert die FLÖ die Veran- im Umlauf sind, desto schlechter ist das können und werden wir keine inhalt- kerung des Rechts auf Erwerb, Besitz und für die Gesellschaft als Ganzes. Grund- lichen Positionen zu Themen einnehmen. Führen von Waffen in der Verfassung. sätzlich ist eine weitgehend waffenfreie Weitere Informationen zu unserem poli- Gesellschaft anzustreben. tischen Programm finden Sie unter: https:// Grüne: Wir Grüne treten dafür ein, www.gilt.at/wp-content/uploads/2017/06/ dass bestimmten Bevölkerungsgruppen SPÖ: Es gibt hier nur eine Position, näm- Gilt_Offene_Demokratie.pdf der legale Waffenbesitz (weiterhin) er- lich jene, die der Gesetzgeber vorgegeben möglicht wird. Die betrifft insbesondere: hat. Wir haben ein bewährtes Waffenge- FPÖ: Ein Waffengesetz soll nur so streng wie - JägerInnen im Besitz gültiger Jagdkarten setz und sind nicht daran interessiert, nötig und muss so liberal wie möglich sein. hinsichtlich des Führens von Jagdwaffen. dass legaler Waffenbesitz kriminalisiert Wir sind gegen eine Kriminalisierung von - SportschützInnen, sofern die Schuss- wird. 4
ÖVP: Wir bekennen uns zum Recht auf sessenen Waffen passiert, spricht für das der legale Zugang zu ihnen, insbesondere privaten Waffenbesitz. Der Umstand, dass Funktionieren der derzeitigen Regelungen. für Jäger und Sport- sowie Traditions- kaum ein Verbrechen oder ein Unfall in Wir treten für einen verantwortungsvollen schützen, auch in Zukunft gewährleistet Österreich mit legal erworbenen oder be- Umgang mit Waffen ein und wollen, dass wird. 2. In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/ Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten) NEOS: Die Umsetzung zwingender EU- tischen Moloch entwickelten Konstellation. SPÖ: Grundsätzlich geht es darum, eine Normen ist selbstverständlich, wobei wir Die FLÖ ist der Auffassung, dass in ausgewogene Balance zwischen dem in jedem Fall auf der Vermeidung von Bezug auf die bestehenden Regelungen legalen Waffengebrauch und der Be- golden plating, sprich einem über das des österr. Waffengesetzes Anpassungen kämpfung des illegalen Waffenbesitzes optionale Regelungsminimum hinausge- notwendig sind. Eben zum Beispiel Weg- zu finden. Daran hat sich auch die EU henden Regelungsinhalt innerstaatlicher fall der Stückzahlbeschränkung von Kat. orientiert. Für rechtmäßig erworbene Umsetzungsnormen bestehen. Wir befür- B-Waffen, Entrümpelung der Kriegsmate- Waffen, so sieht die Richtlinie vor, sollen worten den status quo des österreichischen rialverordnung, insbesonders im Bereich „die einzelstaatlichen Bestimmungen für Waffengesetzes, verschließen uns aber der Halbautomaten et cetera. das Tragen von Waffen, die Jagd oder nicht der Entrümpelung unsachlicher oder den Schießsport“ gelten. Es ist daher Grüne: Wie in Frage 1) dargestellt, veralteter Regelungen. die nationalstaatliche Ebene gefordert, wollen wir Grüne den privaten legalen praktikable Lösungen im Interesse der G!LT: siehe Antwort bei Frage 1 Waffenbesitz für bestimmte Gruppen (wei- legalen Waffenbesitzer – seien es Jäger, terhin) ermöglichen. Wir sind jedoch auch Sportschützen oder Mitglieder von Tra- FPÖ: Brüssel gibt den Rahmen vor, die überzeugt – wie vermutlich Sie auch – dass ditionsverbänden - zu finden. Ob es hier Mitgliedsstaaten müssen leider innerhalb der Besitz einer Waffe eine gewisse charak- Spielraum für Liberalisierungen gibt, dieses Rahmens bleiben und so wird es zu terliche Eignung voraussetzt. Daher sollte wird sich zeigen. Anpassungen kommen. Den Spielraum für insb. die unbeschränkte Wiederholbarkeit eine Liberalisierung würden wir, natürlich des psychologischen Tests wegfallen. Tra- ÖVP: Unserer Meinung nach sind die ausnützen. So zum Beispiel muss beson- gische Vorfälle mit legalen privaten Waffen derzeit in Österreich bestehenden gesetz- ders gefährdeten Personengruppen wie haben in der Vergangenheit leider immer lichen Vorschriften betreffend Handel, zum Beispiel Ärzten, Richtern, Trafikanten, wieder für Schlagzeilen im In- und Ausland Besitz und die Verwendung von privaten Taxifahrern, etc. ein vereinfachter Zugang geführt. Diese Vorfälle schaden auch (der Waffen streng und angemessen, um eine zum Waffenpass ermöglicht werden oder großen Mehrheit an) Personen, die mit unrechtmäßige Verwendung von Waffen Stichwort Stückzahlbegrenzung. Die ihren legalen privaten Waffen verantwor- weitestgehend ausschließen zu können. sinnlose Kaliberbeschränkung bei Waffen- tungsbewusst umgehen. Es sollte daher im Unser Innenminister, der wie viele andere pässen für Exekutivbeamte ist zu streichen. Interesse aller sein, nur solchen Personen europäische Staaten eine sehr kritische Auch lehnt die FPÖ eine Enteignung von den Zugang zu Waffen zu ermöglichen. Haltung zu einzelnen Vorschlägen der Waffenbesitzern ab, daher muss die Verer- KPÖ Plus: Es gibt keinen Grund, warum Europäischen Kommission eingenommen bung von genehmigungspflichtigen Waffen Bestimmungen für den Erwerb, Besitz und hat, hat zugesichert, bei der Erarbeitung der Kategorie A möglich sein. das Führen von Waffen aufgeweicht werden eines Gesetzesvorschlags zur Umsetzung FLÖ: Grundsätzlich zur EU: Die Europä- sollten. Vielmehr ist zu prüfen, wie zielge- der Novelle der Waffen-RL in die öster- ische Union gehört einer Radikalreform un- richtete Reformen dazu beitragen können, reichische Rechtsordnung sicherzustellen, terzogen, andernfalls ist eine Volksabstim- Gewalttaten mit Waffeneinsatz einzudäm- dass das bestehende österreichische Waf- mung über den Austritt aus der EU der ein- men und dem Ziel einer weitgehend waffen- fenrecht im Ergebnis soweit wie möglich zige Ausweg aus dieser zu einem bürokra- losen Gesellschaft näher zu kommen. erhalten bleiben soll. 5
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode? NEOS: Gerade im Waffenrecht sehen wir wenn im Gesetz eine Präzisierung und nis - adäquat gehandhabt werden. Spielräume im Vollzug problematisch. Determinierung vorgenommen würde und KPÖ Plus: Wir sehen keinen Grund, Die Willensbildung über Regelungen zum nicht der Beamte Angst haben müsste, dass das starke öffentliche Interesse an mehr Erwerb, Besitz, Tragen und Verkauf von ihm, wenn er vielleicht eine weitere Waffe Sicherheit zu Gunsten eines aufgeweich- Waffen muss einzig dem Nationalrat als zulässt, in weiterer Folge Konsequenzen ten Zugangs zu Waffen für Einzelne zu gesetzgebender Körperschaft obliegen. drohen. opfern. Entsprechend sind die Regelungen des FLÖ: Wenn die FLÖ den Innenminister WaffenG in jedem Einzelfall sachlich und SPÖ: Diese Frage stellt sich zurzeit nicht. stellt: Die FLÖ würde den Vollzug des korrekt anzuwenden. Zuerst kommt der Wählerwille, danach Waffengesetzes so zwanglos wie möglich wird über eine Regierungsbeteiligung und G!LT: siehe Antwort bei Frage 1 gestalten. Ministerämter entschieden. Der Vollzug FPÖ: Nun dies ergibt sich wohl auch Grüne: Da der Innenminister (wie die betrifft nicht nur das Innenministerium, schon aus den vorherigen zwei Fragen. gesamte Staatsgewalt) in der Vollziehung sondern auch Entscheidungen von un- Der FPÖ geht es weiters darum, das an die strengen verfassungsrechtlichen abhängigen Gerichten, wie zahlreiche Waffenrecht aus der Behördenwillkür Vorgaben des Art. 18 B-VG („Legali- Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshof herauszulösen. Es gibt eine völlig unter- tätsprinzip“) gebunden ist, würden wir zeigen. schiedliche Behördenpraxis quer durch das WaffenG - wie alle anderen Gesetze ÖVP: Unserer Auffassung nach ist die Österreich, ob Waffenbesitzer das Recht - gemäß diesen Vorgaben vollziehen. derzeitig gültige Regelung & Vollzug des haben, weitere Waffen für Sportzwecke Sich dennoch ergebende eventuelle be- Waffenrechts auch in Zukunft beizube- besitzen zu dürfen. Es würde auch den hördliche Handlungsspielräume müssten halten. Behörden Rechtssicherheit gewähren, aufgezeigt, analysiert und - je nach Ergeb- FAZIT: aber einen Spielraum für die Liberali- wonach der legale Waffenbesitz nur Jägern, sierung ausnützen. Als Beispiele werden Sportschützen, Mitglieder traditioneller NEOS: Die NEOS befürworten die gel- der Zugang von besonders gefährdeten Schützenvereinigungen, Angehörigen von tende Rechtslage als sachlich ausgewogen, Personengruppen zu Waffenpässen oder Wach- und Schließgesellschaften sowie das Waffengesetz würde einen hinrei- die Stückzahlbegrenzung bei Waffen der Sammlern möglich sein soll. Dabei soll es chenden Kompromiß im Sinne der Freiheit Kategorie B genannt. Auch die FPÖ sieht aber erhebliche Einschränkungen geben, der ÖsterreicherInnen sowie des staatlichen die Vollziehung als problematisch an und Sportschützen müßten ihre Schußwaffen Gewaltmonopols und der Sicherheit bilden. möchte das Waffenrecht aus der Behör- in den jeweiligen Übungsschießstätten Die Umsetzung der EU – Normen soll nur denwillkür herauslösen. Da es eine völlig verwahren, die Mitglieder traditionaler im notwendigen Rahmen erfolgen. Grund- unterschiedliche Behördenpraxis quer Schützenvereinigungen müßten ihre sätzlich stehe man zum derzeitigen öster- durch Österreich geben würde, ob Waffen- Waffen in Vereinsräumen verwahren und reichischen Waffengesetz, man würde sich besitzer das Recht haben, weitere Waffen Sammler von Waffen müßten diese schu- aber nicht einer Entrümpelung verschlie- für Sportzwecke besitzen zu dürfen, müsse ßuntauglich machen. ßen. Die Vollziehung und Spielräume im im Gesetz eine Präzisierung und Determi- Vollzug werden problematisch gesehen. Neben der Umsetzung der EU – Regeln nierung vorgenommen werden. würden die Grünen gewisse Verschär- G!LT: Der Standpunkt von G!LT ist si- FLÖ: Die Freie Liste Österreichs würde fungen im Waffenrecht begrüßen, bei- cherlich interessant. Man würde sich für klar und deutlich für den legalen privaten spielsweise die Wiederholbarkeit der die Umsetzung eines neuen Demokratie- Waffenbesitz in Österreich eintreten. Die psychologischen Tests. models einsetzen und daher könne man Selbstverteidigung müßte ein Bedarfs- keine inhaltlichen Positionen zu Themen Die Antworten der Grünen werden Le- grund werden und einen Rechtsanspruch einnehmen. galwaffenbesitzer wohl kaum freuen. Die auf Ausstellung eines Waffenpasses be- Grünen planen weitere erhebliche Ver- Ob dies eine adäquate Antwort auf kon- gründen. Die FLÖ würde weiters die Ver- schärfungen. In einem Bereich muß man krete Sachfragen ist, muß der Wähler ankerung des Rechtes auf Erwerb, Besitz den Grünen aber Respekt aussprechen: Sie entscheiden. und Führen von Waffen in der Verfassung haben die Fragen der IWÖ – Nachrichten FPÖ: Klar spricht sich die FPÖ dafür aus, fordern. offen und ehrlich beantwortet, obwohl man daß das Waffengesetz nur so streng wie Die Europäische Union wird besonders damit wohl kaum Stimmen machen wird. nötig, aber so liberal wie möglich sein kritisch gesehen, sie müßte einer radikalen KPÖ PLUS: Die KPÖ ist der Auffassung, sollte. Man spricht sich deutlich gegen eine Reform unterzogen werden, andernfalls sei daß grundsätzlich eine weitgehend waf- Kriminalisierung von Waffenbesitzern aus eine Volksabstimmung über den Austritt fenfreie Gesellschaft anzustreben sei und und weist darauf hin, daß man mit einem aus der EU der einzige Ausweg. Den Voll- je mehr Waffen im Umlauf seien, desto strengeren Waffengesetz keine Kriminalität zug des Waffengesetzes würde die FLÖ so schlechter würde das für die Gesellschaft bekämpfen kann. zwanglos wie möglich gestalten. als Ganzes sein. Die KPÖ verweist auf Aus rechtlichen Gründen müsse man GRÜNE: Die Grünen wiederholen im häusliche Gewalt, Amokläufe oder rechts- die EU – Normen umsetzen, man würde wesentlichen ihre bekannten Standpunkte, extrem motivierte Gewalttaten. Die Um- 6
setzung der EU – Richtlinie soll zu zielge- richteten Reformen beitragen um dem Ziel einer weitgehend waffenlosen Gesellschaft näher zu kommen. Die KPÖ nimmt sohin eine noch restriktivere Haltung ein als die GRÜNEN und möchte (legale) Waffen soweit als irgendwie möglich verbieten. (Anmerkung: Illegale Waffen braucht man nicht zu verbieten, die sind nämlich bereits verboten.) Auch die Antworten der KPÖ werden kaum einen legalen Waffenbesitzer erfreuen, dennoch zumindest Respekt: Man hat auf die Fragen der IWÖ trotz Gegnerschaft geantwortet. SPÖ: Interessant sind sicherlich die Ant- worten der SPÖ: Man konstatiert, daß wir ein bewährtes Waffengesetz hätten und sei die SPÖ nicht daran interessiert, daß legaler Waffenbesitz kriminalisiert werde. Es wür- de darum gehen eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch [vermutlich meint man Waffenbesitz] und der Bekämpfung des illegalen Waffenbe- sitzes zu finden. Es werden die Jäger, die Sportschützen und die Mitglieder von Tra- ditionsverbänden genannt. Nicht genannt wird die Selbstverteidigung. Liberalisie- rungen schließt man nicht von vornherein aus, es würde sich zeigen ob es Spielraum für Liberalisierung geben würde. Die Haltung der SPÖ ist sicherlich inte- ressant, zum einen nimmt man eine nicht so eine restriktive Haltung ein wie die Grünen oder die KPÖ, zum anderen ist man entgegen den NEOS, der FPÖ und der FLÖ wohl skeptisch bei Liberalisierungen. Die Selbstverteidigung wurde bei der SPÖ nicht genannt. Absicht oder unabsichtliche Pallas Athene die bewaffnete Verteidigerin unserer Gesetze - wie die Parteien zum legalen Auslassung? Waffenbesitz stehen wird sich zeigen Die Haltung der SPÖ in der Vergangenheit hat gezeigt, daß sich die Einstellung zum Die ÖVP bekennt sich zum Recht auf im Ergebnis soweit als möglich erhalten privaten Waffenbesitz immer wieder ge- privaten Waffenbesitz und erkennt auch, möchte. ändert hat. In der längeren Vergangenheit daß kaum ein Verbrechen oder Unfall Um so bedauerlicher ist es, daß die ÖVP hatte die SPÖ keine Probleme mit dem in Österreich mit legal erworbenen oder den derzeitigen Vollzug des Waffenrechtes legalen Waffenbesitz. Am Ende der neun- besessenen Waffen passiert. Der legale beibehalten möchte und nicht erkennt, daß ziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts Zugang soll für Jäger und Sport- sowie es derzeit gerade beim Vollzug massive schwenkte man dann gemeinsam mit den Traditionsschützen auch in Zukunft ge- Probleme gibt. Es gibt kaum eine Schika- GRÜNEN auf eine, wenn zwar nicht voll- währleistet sein. So wie bei der SPÖ wird ne, die so manchen Behörden nicht einfällt ständige aber weitgehende Entwaffnung die Selbstverteidigung nicht genannt und und gerade hier waren die ÖVP-Innenmi- der legalen Waffenbesitzer um. Als die stellt sich auch hier die Frage, handelt es nister über die Jahre kaum hilfreich. SPÖ erkannte, daß dies Stimmen kostete, sich um Absicht oder um eine unbeabsich- wurde seit einiger Zeit diese Position wie- tigte Auslassung. Hinsichtlich einer möglichen Liberalisie- der aufgegeben und erkennt die SPÖ, daß rung des Waffenrechtes hüllt sich die ÖVP Die ÖVP verweist auf den ÖVP-Innenmi- legale Waffenbesitzer nicht kriminalisiert in Schweigen. nister, der zu den einzelnen Vorschlägen werden sollen. Wie weit die Position der der EU-Kommission betreffend die neue LISTE PILZ: Die Liste Pilz hat nicht SPÖ den legalen Waffenbesitzer beruhigt Waffenrechtsrichtlinie eine kritische Hal- geantwortet, die Position des „Ex-Grünen“ oder unruhig macht und ob dieser Stand- tung eingenommen hätte. (Anmerkung: ist aber bekannt und für die meisten punkt vertretbar ist oder nicht, muß der Zugestimmt wurde von der ÖVP dann Legalwaffenbesitzer ist wohl Peter Pilz Wähler entscheiden. aber doch.) Sehr wichtig und positiv ist, unwählbar. Der Liste Pilz gebührt nicht ÖVP: Nach einem mündlichen und schrift- daß die ÖVP trotz der zwingenden Umset- einmal jener Respekt, den man jenen lichen „Nachfassen“ von mir hat die ÖVP zung der EU-Waffenrechtsrichtlinie das gewähren soll, die auf unliebsame Fragen als letzte Partei geantwortet. bestehende österreichische Waffengesetz zumindest antworten. 7
Martina Schenk – eine Politikerin kämpft für den legalen Waffenbesitz Die Leser der IWÖ-Nachrichten werden Und jetzt droht den Waffenbesitzern neues mich kennen. Immer wenn es um den lega- Unheil und das kommt von der EU. Eine len Waffenbesitz und gegen Waffenverbote neue EU-Waffenrichtlinie wird umzuset- gegangen ist, war ich auf der Seite der zen sein und die bringt Verschärfungen Jäger, der Sportschützen und aller anderen und unsinnige Erschwernisse. Hier wären Waffenbesitzer. Alle wissen das. mutige, aufrechte und kundige Politiker gefordert, damit die Umsetzung dieser Seit 1992 bin ich in der Politik, seit 2008 Richtlinie vernünftig und mit Augenmaß als Abgeordnete im Nationalrat. Nicht erfolgt. immer bei derselben Partei – das dürfte bekannt sein. Aber das hat mir unbezahl- Es muss endlich Schluss damit sein, dass bare Erfahrungen gebracht und ich habe den Bürgern immer mehr Pflichten aufer- erkannt, dass es wirkliche Freiheit nur legt und immer weniger Rechte eingeräumt dann geben kann, wenn die Bürger das werden. Jeder verlässliche Bürger muss Recht haben, sich legal zu bewaffnen. das Recht haben, Waffen zu erwerben, zu besitzen und zu führen! Die Berufung Dafür habe ich gekämpft, so lange ich jetzt auf die Selbstverteidigung muss sowohl in der Politik bin. Für die Waffenpässe eine Rechtfertigung als auch einen Bedarf der Jäger, der Polizisten, der Justizwa- begründen. chebeamten habe ich mich stark gemacht, Abgeordnete zum Nationalrat Martina Schenk viele Pressekonferenzen wurden von mir – Kandidatin der Freie Liste Österreich (FLÖ) Bei der Nationalratswahl am 15. Oktober abgehalten, Anträge und Anfragen gestellt trete ich für die Freie Liste Österreich und ich habe eine Petition mit der IWÖ Fest steht, dass die ÖVP-Innenminister (FLÖ) an. Und man sollte wissen, dass – „Mehr Sicherheit durch ein liberales die Lage der legalen Waffenbesitzer zu- die FLÖ als einzige wahlwerbende Partei Waffenrecht“ – eingereicht. Leider wur- nehmend verschlechtert haben und sehr in ihrem Programm stehen hat: den fast alle meiner Initiativen von der oft wurde bewusst auch gegen das Gesetz Verankerung des Rechts auf Erwerb, Koalition beinhart abgeschmettert, echte agiert. Leider haben die Verwaltungsge- Besitz und Führen von Waffen in der Diskussionen wurden einfach verweigert. richte hier mitgemacht. Das ist unglaub- Verfassung. Einzig eine Nachsicht bei einem Verstoß lich ärgerlich, vor allem die Jäger und die gegen Registrierungspflichten – eine der Sportschützen haben unter dieser Praxis zu Für dieses Recht werde ich entschieden Forderungen meiner Petition – wurde spät, leiden. Aber solange die Koalition regieren eintreten. Darauf können sich die legalen aber doch, umgesetzt. darf, wird es nicht besser werden. Waffenbesitzer verlassen! VORZUGSSTIMME MARTINA SCHENK bezahlte Anzeige Armbrüste Anton-Baumgartner-Str. 129 Compoundbögen 1230 Wien Jagd-DVDs Tel.: +43 664 355 6220 Bücher www.bows.at Bogenjagd und Zubehör office@bows.at 8
DI Mag. Andreas Rippel Immer wieder Probleme mit der Erweiterung für Waffenbesitzkarten für Sportschützen Immer wieder gibt es Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen. In Wahrheit sind dies aber keine Probleme mit dem geltenden Waffengesetz, sondern Probleme mit den das Waffengesetz vollziehenden Behörden. ernsthaft betreibt. Ein Kommentar zum Waffengesetz 1967 schrieb ausdrücklich: „Dieser Nachweis wird im Regelfalle durch die Zugehörigkeit zu einem Sportschützenverein, der den Schieß- sport mittels Faustfeuerwaffen betreibt, erbracht werden.“ Erweiterungen für Sportschützen waren zu diesem Zeitpunkt relativ komplikationslos zu erreichen. Im Regelfall mußte man die Mitgliedschaft in einem Sportschützen- verein nachweisen (Mitgliedsausweis) und der Verein mußte eine Bestätigung ausstellen, daß diese Person Mitglied ist und den Schießsport in bestimmten Dis- ziplinen ausübt. In der Folge wurde eine Erweiterung für jede schießsportliche Disziplin, die der Schütze im Verein schoß, gewährt. Schritt für Schritt und Salamistück für Sa- lamistück ließen sich die Waffenbehörden bei immer gleichbleibender gesetzlicher Grundlage Erschwerungen einfallen. Einerseits wurden Erweiterungen nur Bereits das Waffengesetz 1967 legte fest, daß die Anzahl der Faustfeuerwaffen grundsätzlich nicht mit mehr als zwei fest- zusetzen ist. Bei Vorliegen rücksichtswür- diger Umstände konnte der Besitz einer größeren Anzahl von Faustfeuerwaffen erlaubt werden. Nach dem Waffengesetz 1967 waren insbesondere Personen zu berücksichtigen, die ein sachlich ge- rechtfertigtes Interesse am Sammeln von Faustfeuerwaffen glaubwürdig darlegten oder aus schießsportlichen Gründen einen Bedarf zum Besitz von mehr als zwei Faustfeuerwaffen nachwiesen. Diese gesetzliche Bestimmung, die der auch heute gültigen Bestimmung ähnlich ist, wurde dahingehend interpretiert, daß dann, wenn jemand vorgibt aus schieß- sportlichen Gründen einen Bedarf zum Besitz von mehr als zwei Faustfeuer- waffen zu haben, er nachweisen mußte, daß er den Schießsport auch tatsächlich 9
mehr im kleinen Rahmen gewährt (bei- spielsweise von zwei auf vier Stück), dann mußte mit Leihwaffen geschossen werden, dann mußten Wettkampfergeb- nisse in sämtlichen Disziplinen vor- gelegt werden, etc., etc. Die Liste der Anforderungen ist fast endlos, vor allem weil immer wieder eine Behörde auf die Idee kam, neu ausgetüftelte Hürden aufzubauen und diese Ideen in der Folge von den anderen Behörden bereitwillig übernommen wurden. Ausnahmen bestätigten die Regel, aber es wurde immer schwieriger und aufwen- diger, auch nur geringe Erweiterungen bewilligt zu bekommen. In einem der leider viel zu seltenen er- freulichen Momente erkannte der Natio- nalrat, daß die Erweiterungsverfahren für Sportschützen bürokratisch sind und daß die Verfahren auf Erweiterung von den Behörden viel zu kompliziert gehandhabt werden. Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechend längere Sportschützen- Im Nationalrat wurde daher die Bestim- beantragte. Getreu der Salamitaktik, man tätigkeit nachweisen konnte. mung des § 23 Abs. 2b Waffengesetz muß sich immer nur Schritt für Schritt ver- 1996 beschlossen, der unter bestimmten schärfte Anforderungen einfallen lassen, Aufgrund dieser Entscheidung des Ver- genauen Bedingungen Erweiterungen von verlangte die Landespolizeidirektion Wien waltungsgerichtes Wien wurde dem Waffenbesitzkarten für Sportschützen den Nachweis über eine lange Sportausü- Beschwerdeführer auch seine Waffenbe- nach fünf Jahren von zwei auf vier Stück bung (dies steht zwar so nicht im Gesetz) sitzkarte erweitert. und nach weiteren fünf Jahren (also insge- und wies schlußendlich den Antrag auf samt zehn Jahren) von vier auf fünf Stück Erweiterung ab. Wer nun geglaubt hat, daß damit das Ende ermöglichte. Ausdrückliches Ziel dieser des Verfahrens erreicht wurde, der hatte neuen Regelung war die Verwaltungs- Mit IWÖ-Rechtschutz wurde in der Folge sich getäuscht: Die Landespolizeidirek- vereinfachung und eine einheitliche Beschwerde an das Verwaltungsgericht tion Wien ließ es sich nicht nehmen eine Vollziehung durch die Behörden. Wien erhoben. Das Verwaltungsgericht außerordentliche Revision gegen dieses Wien führte das Verfahren durch und Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien Das Gesetz legte weiters fest, daß der gab letztlich der Beschwerde statt, sodaß an den Verwaltungsgerichtshof einzubrin- Erweiterungswerber keine Übertretungen die Waffenbesitzkarte von zwei auf vier gen. Mit anderen Worten ausgeführt, die des Waffengesetzes gesetzt haben durfte Stück Schußwaffen der Kategorie B zu Behörde gab sich nicht mit der Entschei- (auch nicht die geringste) und glaubhaft zu erweitern war. dung des Gerichtes zufrieden, sondern machen hat, daß er für die sichere Verwah- rief nun auch noch das Höchstgericht rung der größeren Anzahl an Schußwaffen Das Verwaltungsgericht führte aus, an. In diesem Rechtsmittel der Behörde Vorsorge getroffen hat. daß aus der gesetzlichen Bestimmung wird nun versucht darzulegen, daß neben geschlossen werden darf, „daß es dem Diese vom Nationalrat eingefügte Bestim- den ausdrücklichen gesetzlichen Bestim- Willen des Gesetzgebers entspricht, die mung (das Ministerium hatte in seinem mungen der Sportschütze noch weitere Anzahl der zu bewilligenden Schußwaf- Entwurf diese Bestimmung noch nicht Anforderungen auch bei der erleichterten fen der Kategorie B möglichst niedrig zu vorgesehen) war zu begrüßen, sollte sie Erweiterung nach § 23 Abs. 2b WaffG zu halten“. Weiters das Verwaltungsgericht doch eine Erweiterung von Waffenbesitz- erfüllen hat. Wien: „Es mag nun dahingestellt bleiben, karten für Sportschützen, wenn zwar im ob ein längerer verantwortungsvoller kleineren Rahmen aber doch unproblema- Etwas pointiert gesagt ist zu bemerken, Umgang mit Schußwaffen – bei Vorliegen tisch gewährleisten. daß die Behörde selbst bei dieser aus- der übrigen Voraussetzungen des § 23 drücklich als Verwaltungsvereinfachung Natürlich nützten einige Sportschützen Abs. 2b WaffG – für eine Erweiterung der eingeführten Bestimmung jene Salami- diese Möglichkeit der Erweiterung im Waffenbesitzkarte um zwei Schußwaffen taktik anwenden möchte, die schon im kleinen Rahmen, was aber dazu führte, der Kategorie B ausreichen soll, wo doch Bereich der „normalen“ Erweiterung daß so manche Waffenbehörde wieder der Beschwerdeführer ohnehin auch eine Erfolg hatte. Auch wenn es das Gesetz in hellhörig wurde. Frei nach dem Motto, wo länger ausdauernde Sportausübung, mit- Wahrheit nicht hergibt, werden Stück für kämen wir da hin, wenn Erweiterungen so hin über jedenfalls Monate, wenn nicht Stück und Schnitt für Schnitt neue Anfor- einfach funktionieren. Jahre, dem Gericht glaubhaft gemacht derungen aufgestellt, um schlußendlich In Wien ereignete sich nun der Fall, daß hat.“ eine Erweiterung, egal aufgrund welcher ein Sportschütze gestützt auf diese Be- Mit anderen Worten ausgeführt, vermeinte Bestimmung, schwierig bis unmöglich zu stimmung des § 23 Abs. 2b WaffG die das Gericht, daß der Beschwerdeführer machen. 10
Auch wenn das Verfahren vor dem Höchst- gericht noch anhängig ist und sohin keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, muß doch deutlich gesagt und gefordert werden, daß endlich diese Bestimmungen im Zusammenhang mit der Stückzahl- begrenzung vereinfacht gehören und es im angemessenen Rahmen einem Sport- schützen möglich sein soll, Erweiterungen mit einem vernünftigen Aufwand bewilligt zu bekommen. © Dr. Hermann Gerig DI Mag. Andreas Rippel Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie – schön langsam drängt die Zeit! Die Zeit bis zur zwingenden Umsetzung hängen wird, welche Parteien die nächste die Korrektheit gebieten, darauf zumindest der EU-Waffenrechtsrichtline wird immer Regierung stellen und welcher Politiker zu antworten. kürzer: Ursprünglich hat zwar Innenmini- das Innenministerium leiten wird. Mangels Antwort sind wir nunmehr direkt ster Sobotka behauptet, daß eine Anpas- Bei allem Verständnis für die derzeitige an die Beamten des Innenministeriums sung des österreichischen Waffengesetzes Situation erachten wir es aber trotzdem herangetreten und haben um Beantwortung nicht notwendig sei, aber für jeden in untragbar, daß der momentane Innenmi- des Briefes ersucht. Zumindest dies wur- der Materie tätigen Juristen war und ist nister auf den Brief der IWÖ betreffend de uns zugesagt, man werde sich darum klar, daß es (leider) nicht unerheblichen Umsetzung der Richtlinie (noch immer) kümmern. Anpassungsbedarf gibt. Die Richtlinie ist nicht geantwortet hat. Es handelte sich um zwingend umzusetzen und werden damit Nun, wie bereits oben gesagt, die Zeit einen konstruktiven und höflich vorgetra- teilweise nicht unerhebliche Verschär- drängt und ist es unter Zeitdruck besonders genen Brief der größten österreichischen fungen einhergehen. schwer eine ausgewogene Regelung zu Interessensvertretung für Legalwaffenbe- finden. Die Zeit drängt also, auch wenn Will man als Innenminister über die sitzer und würde es unserer Meinung nach momentan Wahlen vor der Tür stehen. Waffenrechtsrichtlinie hinausgehende Verschärfungen in das Gesetz hinein- schreiben, wäre es natürlich ein politisch „kluger“ Schachzug, diese zusätzlichen (österreichinternen) Verschärfungen im Zuge der Verschärfungen durch die EU- Richtlinie durchzuführen. Das gilt es zu verhindern!! Auch kann die Umsetzung so wenig ein- schneidend wie EU-rechtlich zulässig, oder auch ohne Augenmaß erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie würde aber auf der anderen Seite auch Anlaß bieten, bestimmte derzeit bestehende Regelungen zu entrümpeln und zumindest in gewissen Bereichen Erleichterungen vorzusehen, wie das die IWÖ bereits seit langem fordert. Es ist verständlich, daß das Innenministe- rium derzeit keine „offiziellen“ Schritte setzt, niemand weiß, welche Parteien nach der Nationalratswahl in der Regierung sein werden und niemand weiß, wer nachher Innenminister sein wird. Es ist also klar, daß die Schärfe der Umsetzung der EU- Waffenrechtsrichtlinie und die Frage von möglichen Erleichterungen viel davon ab- 11
DI Mag. Andreas Rippel Probleme mit der Notwehr – oder Probleme mit den Gerichten nach der Ausübung von Notwehr Die Notwehr ist zwar kein Grundrecht, doch würden die Grundrechte auf Unversehrtheit des Lebens und Unversehrtheit des Eigentums vollständig ausgehöhlt werden, wenn man die Notwehr nicht mehr zuließe. Das „schönste“ Recht auf Unversehrtheit des Lebens und auf Unversehrtheit des Eigentums wären nämlich bloße „Papiertiger“, wenn man es dem Einzelnen verbieten würde, in Extremsituationen, wo staatliche Hilfe zu spät kommt, diese Rechte auch selbst zu verteidigen. Die gesetzliche Grundlage des Notwehr- Festgenommenen um ein Geständnis zu rechtes ist im Strafgesetzbuch geregelt und erhalten). Auch ist die „Notwehr“ eines es wird auch in anderen Gesetzen zumeist Räubers gegen das notwehrübende Opfer auf diese Regelung verwiesen. unzulässig. Das Üben von Notwehr gegen- über einer rechtmäßigen Notwehrhandlung „Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur ist sohin nicht zulässig. der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmit- Wesentlich ist auch, daß Notwehr nur telbar drohenden rechtswidrigen Angriff zulässig ist, wenn es sich um einen An- auf Leben, Gesundheit, körperliche Un- und die Verteidigung, insbesondere wegen griff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut versehrtheit, Freiheit oder Vermögen von der Schwere der zur Abwehr nötigen Be- handelt. Nicht alle Rechtsgüter sind näm- sich oder einem anderen abzuwehren. Die einträchtigung des Angreifers, unangemes- lich notwehrfähig, sondern nur Leben, Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, sen ist.“ (§ 3 Strafgesetzbuch) Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, wenn es offensichtlich ist, daß dem Ange- Mit dieser Bestimmung hat der österrei- Freiheit oder Vermögen. Insbesondere griffenen bloß ein geringer Nachteil droht chische Gesetzgeber eine klare und eindeu- genießt die Ehre keinen Notwehrschutz; tige Regelung geschaffen was Notwehr ist auch die Intimsphäre als solche stellt kein und welche Handlungen ein Angegriffener notwehrfähiges Rechtsgut dar, ebenso- tatsächlich setzen darf. wenig wie der eheliche Friede oder die eheliche Treue. Dies hat zur Folge, daß Ganz entscheidend ist, daß es sich um eine Notwehr nur dann zulässig ist, wenn einen gegenwärtigen und unmittelbar der Körper als solches bedroht wird, die drohenden Angriff handelt. Dies bedeutet, Freiheit entzogen wird oder das Vermögen daß der Angriff entweder schon bereits im (Geld oder Sachwerte) bedroht werden. Gange ist (der Räuber bedroht das Opfer Eine Notwehr gegen einen Beleidiger, den mit einer Waffe) oder jedenfalls unmittel- Nebenbuhler, etc. ist unzulässig. bar bevorsteht (der Räuber betritt mit einer Sturmhaube vermummt und einer Schuß- Ganz entscheidend ist, daß der Angegrif- waffe in der Hand die Bankfiliale). fene nur die notwendige Verteidigung anwenden darf. Notwendig ist jene Ver- Ist ein Angriff erst in der Zukunft zu teidigung, die zur Verfügung steht und erwarten, darf Notwehr (noch) nicht in die möglichst wenig für den Angreifer Anspruch genommen werden. Gegenwär- belastend ist, aber dennoch den Angriff tig ist der Angriff so lange als es dauert, in seiner konkreten Gestalt verläßlich, bis der Angriff abgeschlossen ist. Ab dem das heißt sofort und endgültig abwehrt. Abschluß des Angriffes ist Notwehr nicht Das Maß der Abwehr bestimmt sich nach mehr zulässig. Liegt das Opfer also verletzt der Art, der Wucht und der Intensität des am Boden und zieht sich der Angreifer zu- abzuwehrenden Angriffs, nach der Gefähr- rück, darf Notwehr nicht mehr in Anspruch lichkeit des Angreifers und nach den zur genommen werden. Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln. Weiters muß der Angriff rechtswidrig, Es kommt daher stets auf die Umstände das heißt verboten sein. Dies bedeutet, des einzelnen Falles an. Beispielsweise daß beispielsweise Notwehr gegen einen bedient sich der notwendigen Verteidi- Beamten in Ausübung einer Amts- oder gung, wer händisch geführte Angriffe eines Dienstpflicht unzulässig ist. Nur wenn körperlich unterlegenen Gegners mit der die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Hand abwehrt. Handelt es sich aber um Vorschriften verstößt, liegt keine rechtmä- einen rücksichtslosen, dem Angegriffenen ßige Amtshandlung vor, sodaß dagegen körperlich überlegenen, wenngleich unbe- erhobener Widerstand zulässig ist (Der waffneten Angreifer, kann die Verwendung © Sabrina Öhler Polizist schlägt und verletzt den bereits einer Waffe bei der Notwehrhandlung 12
eben die – notwendige – Verteidigung und ansieht, dann müßte man wohl sagen, es zwar nicht nur dann, wenn es unumgäng- hat sich um gerechtfertigte Notwehr ge- lich ist, sondern immer, wenn eine Not- handelt. Es lag ein gefährlicher mit einer wehrsituation vorliegt. Das bedeutet nicht lebensgefährlichen Schlagwaffe geführter das Fördern einer „Totschlägermoral“, Angriff vor, respektive drohte unmittelbar das Gutheißen einer Selbstjustiz oder das ein derartiger Angriff, dem mit dem Ziehen Herbeisehnen einer „Wild-West-Manier“. einer nicht letalen Waffe begegnet wurde. Notwehr ist nicht Bestrafung in Form der Der Angriff mit der Schlagwaffe war wohl Selbstjustiz, sondern Selbstverteidigung auch offensichtlich rechtswidrig und gegen im Rahmen der Rechtsordnung. Aber das Leben, die Gesundheit gerichtet. auch stellvertretende Wahrnehmung der Also? Man müßte wohl von einer gerecht- Aufgabe der Rechtsbewahrung durch den fertigten Notwehr ausgehen. Einzelnen. Wer in Notwehr handelt, ver- teidigt nicht nur sich selbst, sondern auch Im Gerichtsverfahren war die Situation das durch den rechtswidrigen Angriff ver- aber anders: Der Richter argumentierte letzte Recht (körperliche Unversehrtheit, immer wieder damit, daß der Angeklagte Eigentum) an sich. ja zu seinem Fahrzeug gegangen ist, um Obwohl das Gesetz sohin eindeutig ist, sich seine Gaspistole zu holen. In diesem führt die Problematik des möglichen Moment hätte er doch auch mit dem Fahr- Ausweichens immer wieder in Gerichts- zeug wegfahren können. Das Argument, verfahren zu Problemen: daß dies einer Pflicht zum Ausweichen © Sabrina Öhler gleichkommen würde, ließ der Richter Stellen Sie sich vor, zwei Kontrahenten nicht gelten. haben eine heftige verbale Auseinanderset- bereits gerechtfertigt sein. Die Forderung, zung. Plötzlich zieht sich ein Kontrahent Da eine Verurteilung sehr wahrscheinlich auf den Angreifer nur „dosiert“ mit einem zurück und holt eine Schlagwaffe. Nach war und es jedenfalls zweifelhaft gewesen Messer einzustechen (oder nur ins Knie zu dem Holen der Schlagwaffe wird aber eine wäre, welche Entscheidung die Berufungs- schießen) wird von der Rechtsprechung nicht unerhebliche Distanz vom anderen instanz trifft, akzeptierte der Angeklagte in zurecht als lebensfremd bezeichnet. Vo- Kontrahenten eingehalten, sodaß noch der Folge die angebotene Diversion. Eine raussetzung ist aber jedenfalls, daß es sich kein unmittelbarer Angriff besteht. Diese derartige Diversion ist zwar keine gericht- um einen wirklich gefährlichen Angriff Distanz wird für einige Zeit eingehalten liche Verurteilung, man ist nicht vorbe- handelt. und nützt der andere Kontrahent diese straft, dennoch muß man im Regelfall eine Zeit um zu seinem Auto zu gehen und Art Strafbetrag bezahlen. Auch wird die Wichtig ist, daß nur die schwächste Ver- Diversion bei der Staatsanwaltschaft für sich selbst mit einer nicht letalen Waffe teidigung erlaubt ist, die möglich ist und eine bestimmte Zeit gespeichert. (Gaspistole) zu bewaffnen. Die Waffe wird den Angriff sofort und endgültig abwehrt. eingesteckt. Auch jetzt wird der Abstand Was bedeutet dies für die rasch zu tref- Das heißt bei einem massiven, unvermu- der beiden Kontrahenten noch nicht verrin- fenden Entscheidungen im Ernstfall: In teten und lebensbedrohenden Angriff ist gert. Erst nach einiger Zeit verringert der vielen Fällen ist es wohl mehr als ratsam, der (sofortige) Schußwaffengebrauch in mit einer Schlagwaffe bewaffnete Kontra- dem Angreifer tunlichst auszuweichen und der Regel zulässig, handelt es sich jedoch hent heftig gestikulierend und aufgebracht eine Konfrontation zu vermeiden. Durch um einen körperlich unterlegenen An- die Entfernung zu seinem Kontrahenten. ein Ausweichen werden Sie sich mögli- greifer ohne Waffe, ist im Regelfall nur Mit Fug und Recht könnte man nunmehr cherweise Unannehmlichkeiten ersparen, die Abwehr mit der Hand oder ähnliches von einem Angriff respektive von einem sodaß gut überlegt werden sollte, ob nicht gestattet. unmittelbar bevorstehenden gefährlichen ein Ausweichen zweckmäßig wäre. Oftmals zu Problemen in Gerichtsverfah- Angriff ausgehen. Der zweite Kontrahent ren kommt es im Hinblick auf die Frage, zieht in diesem Moment seine nicht letale Die Polizei geht noch einen Schritt weiter: ob der Angegriffene, soferne ihm dies Waffe und bedroht damit den anderen. Sie empfiehlt vereinfacht gesagt, dem An- möglich und zumutbar ist, die Konfron- Dieser sieht die Gaspistole und bricht greifer möglichst nachzugeben und keine tation mit dem Angreifer tunlichst zu ver- seinen Angriff sofort ab und stellt wieder Gegenwehr zu üben. Diese Gegenwehr meiden hat oder nicht. Immer wieder wird die entsprechende Distanz her. sei gefährlich und würde den Angreifer gefordert, daß der Angegriffene vorerst die nur zu einem noch aggressiveren Handeln In der Folge kommt es zu einem Ge- Flucht anzutreten hat. provozieren. Diesem Ratschlag kann richtsverfahren gegen den Kontrahenten ich mich – persönlich – nicht wirklich Das österreichische Notwehrrecht ist in mit der Gaspistole. Nicht zu Unrecht anschließen: Dieser Ratschlag bedeutet diesem Punkt eigentlich klar: Das Ge- argumentiert dieser mit Notwehr, er hätte nämlich, daß Verbrecher auf jeden Fall setz kennt keine generelle Pflicht zum die Gaspistole erst gezogen, als der andere freie Bahn hätten und bloß die Hoffnung Ausweichen vor rechtswidrigen Angrif- mit der Schlagwaffe unmittelbar vor ihm besteht, daß die Polizei hinterher den Täter fen. Wer dem Angreifer von vornherein gestanden wäre. ausfindig macht. ausweicht, verteidigt sich nicht, sondern Wie würde Sie entscheiden, war das Zie- verzichtet auf die Verteidigung. Das ist na- Dort aber, wo ein Ausweichen möglich ist hen der Gaspistole in dieser Form recht- türlich das gute Recht des Angegriffenen, und keine besonders nachteiligen Folgen mäßig oder nicht? aber nicht seine gesetzliche Pflicht. Eine zurückbleiben, kann ich ein Ausweichen solche Pflicht würde auch dem Sinn den Nun, wenn man sich die obigen Ausfüh- nur empfehlen. Sie ersparen sich wohl Notwehrrechtes widersprechen, erlaubt ist rungen und die gesetzlichen Grundlagen viele Unannehmlichkeiten. 13
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