Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Die Seite wird erstellt Elina Döring
 
WEITER LESEN
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
EUR 5,00

Nachrichten 3/17                                        www.iwoe.at

Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

           Sponsoring Post · GZ 02Z031220 S · Erscheinungsort Wien· Verlagspostamt 1090
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
Psychologische Untersuchung für den Erwerb
        der waffenrechtlichen Urkunde
        (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
     Die IWÖ bietet die Möglichkeit zur Durchführung der
      waffenrechtlichen Verläßlichkeitsuntersuchung an,
           die für den Erhalt der Waffenbesitzkarte
             und des Waffenpasses notwendig ist.

                Preis: Neuantrag: EURO 283,20

Terminvereinbarung: IWÖ, Nikolsdorfer Gasse 31/5, A-1050 Wien,
         Tel. (+43-1) 315 70 10, E-mail: iwoe@iwoe.at
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
Editorial                                         einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe
                                                                                                              von 5 Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist
                                                                                                              rechtskräftig geworden. Nach diesem Ur-
                                                                                                              teil hat Dr. Zakrajsek sich der Verhetzung
Folge 81                  Inhalt                                                                              schuldig gemacht, der „Angeklagte [fordere]
                                                                                                              den … Leser auf, weil die Justiz und die
                                                                                                              Sicherheitsbehörden aufgrund Dummheit
                                                                                                              völlig untätig seien, den Kampf gegen den
Editorial...............................................3                                                     Islam, welcher sich bereits bewaffnet habe,
                                                                                                              als Abwehrkampf zu führen, wie er selbst. …
Große Umfrage unter den Parteien                                                                              Der Angeklagte habe in diesen Publikationen
der Nationalratswahl betreffend                                                                               die Leserschaft aufgefordert, mit Waffen
Einstellung zum Waffengesetz........ 4-7                                                                      Gewalthandlungen an Muslimen zu setzen“.
                                                                                                              Die Querschüsse sind nach dem Urteil ein
Martina Schenk –                                                                                              „Aufruf zur Gewalt“, wobei nur die IWÖ auf
                                                                                                              Seite der Opfer stehen würde. Es wurde auch
eine Politikerin kämpft
                                                                                                              ausgeführt, daß Dr. Zakrajsek Generalsekretär
für den legalen Waffenbesitz...............8                                                                  der IWÖ ist.

Immer wieder Probleme mit der                                                                                 Dr. Zakrajsek wurde von mir oftmals ersucht
                                                                                                              und aufgefordert eine Verbindung zwischen
Erweiterung für Waffenbesitzkarten                          In naher Zukunft werden viele Entschei-
                                                                                                              den privaten Querschüssen und der IWÖ strikt
für Sportschützen.......................... 9-11            dungen fallen, die unmittelbar die Zukunft des
                                                                                                              einzuhalten, wobei dies von Dr. Zakrajsek
                                                            legalen Waffenbesitzes beeinflussen werden.
                                                                                                              stets zugesagt wurde, aber im Anschluß die
Umsetzung der EU-Waffenrechts-                              Am 15. Oktober 2017 werden die Wahlen für         gemachten Zusagen von Dr. Zakrajsek wie-
richtlinie – schön langsam                                  den Nationalrat durchgeführt werden. Der          der gebrochen wurden. Aufgrund dieser von
                                                            Nationalrat ist das mit Abstand wichtigste        Dr. Zakrajsek gewählten Verbindung einer
drängt die Zeit!..................................11        Gesetzgebungsgremium in Österreich und            (verhetzenden) Forderung nach bewaffnetem
                                                            er ist insbesondere auch für das Waffenrecht      Widerstand mit der IWÖ wurde er vom Vor-
Probleme mit der Notwehr – oder                             zuständig.                                        stand der IWÖ einstimmig aus dem Verein
Probleme mit den Gerichten nach                                                                               ausgeschlossen. Die genauen und detaillierten
                                                            Besondere Bedeutung besitzt der kommende
der Ausübung von Notwehr........ 12-13                      Nationalrat auch deswegen, weil die Umset-        Gründe des Ausschlusses sind auf der Webpa-
                                                            zung der nicht unerhebliche Verschärfungen        ge der IWÖ unter www.iwoe.at nachzulesen.
Waffengeschichte und                                        vorsehenden EU – Waffenrechtsrichtlinie           Ich persönlich bedauere die Notwendigkeit
Sammlerwaffen 4,5mm Übungs-                                 ansteht. Das heißt, daß der österreichische       dieses Ausschlusses, der aber ohne jede Zwei-
                                                            Gesetzgeber diese Verschärfungen in das           fel aufgrund des schwer vereinsschädigenden
karabiner KM1............................ 16-22                                                               Verhaltens notwendig war.
                                                            österreichische Gesetz aufnehmen muß.
Spezialauktion im Palais Dorotheum                          Diese EU – Richtlinie gibt aber nur die Min-      Die IWÖ wird auch weiterhin – wenn nötig
                                                            destanforderungen vor, das heißt es wird von      auch heftig – Kritik zu waffenrechtlichen Ver-
Jagd –Sport und Sammlerwaffen                               der EU reglementiert, wie streng das Waf-         schärfungen und an dies fordernde Politiker
am 8. Juli 2017..................................23         fengesetz mindestens zu sein hat. Strengere       und Parteien üben. Die IWÖ ist keine Vor-
                                                            nationale Regeln sind aber uneingeschränkt        feldorganisation irgendeiner Partei und wird
Die Regierung ist                                           möglich. Dies bedeutet, daß der Nationalrat       dies auch nicht werden. Weiterhin werden
auf dem Holzweg..............................24             die kommende zwingende Umsetzung der              auch die Verwaltung und die vollziehenden
                                                            EU – Richtlinie auch für „hausgemachte“           Beamten aufmerksam beobachtet werden
FESAC........................................ 25-27         Verschärfungen und Erschwerungen nützen           und es wird über Auswüchse (wenn nötig
                                                            könnte.                                           heftig) kritisch berichtet werden. Dies alles
Von A wie Abzug bis Z                                       Dazu kommt noch, daß de facto auch die            hat aber mit rechtsstaatlich korrekten Mitteln
wie Zielfernrohr................................27          Regierung entsprechend den Mehrheitsver-          zu geschehen und es muß möglich sein, auch
                                                            hältnissen im Nationalrat gebildet wird. Es       nach einer Kritik noch eine Gesprächsbasis
                                                            ist eine politische Tatsache in Österreich, daß   zu haben.
Das neue Buch............................ 29-30
                                                            auch die jeweiligen Fachministerien (im Falle     Der waffenhistorische Teil der vorliegenden
IWÖ-Benefizschießen LANGAU.....31                           des Waffenrechtes das Innenministerium) er-       IWÖ − Nachrichten beschäftigt sich mit einer
                                                            heblich an der Entstehung der neuen Gesetze       seltenen, aber sehr interessanten Waffe, dem
A Love Supreme                                              mitwirken. Wichtig für die Umsetzung der          4,5 mm Übungskarabiner KM 1. Für Waffen-
                                                            EU – Richtlinie wird daher auch die Person        sammler ist dies sicher ein Leckerbissen!
John William Coltrane                                       des neuen Innenministers sein.
(23.09.1927–17.07.1967)..................32                                                               Verschiedene weitere Beiträge zu verschie-
                                                            Die vorliegenden IWÖ – Nachrichten be- denen Themen runden die vorliegenden
                                                            schäftigen sich daher intensiv mit der Natio- Nachrichten ab.
Aktuelles von der AMSA ................34
                                                            nalratswahl 2017.
Jubiläen.............................................34     In den IWÖ-Nachrichten sind keine Beiträge        Mit den besten Wünschen für den kommenden
                                                            von Dr. Georg Zakrajsek enthalten. Man-           Herbst verbleibe ich
Impressum.........................................35        cher wird sich erleichtert zeigen, daß die
                                                                                                                           Ihr RA DI Mag. Andreas Rippel
                                                            IWÖ-Nachrichten sich nun deutlich von den
                                                                                                                                      Präsident der IWÖ
                                                            teilweise überkritischen, deftigen und auch
                                                            teilweise geschmacklosen Querschüssen des         PS: Vergessen Sie nicht am 15. Oktober
                                                            Dr. Zakrajsek abheben. Dr. Zakrajsek wurde        2017 Ihre Stimme bei der Nationalratswahl
                                                            vom Landesgericht für Strafsachen Wien zu         abzugeben!
                                                                                                                                                           3
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
DI Mag. Andreas Rippel

Große Umfrage unter den Parteien der
Nationalratswahl betreffend Einstellung
zum Waffengesetz
Wie jedes Mal vor (großen) Wahlen ist die IWÖ auch dieses Mal an die Parteien und Bewegungen herangetragen und hat deren
Einstellung zum Waffengesetz abgefragt. Gerade durch die notwendige Umsetzung der EU – Waffenrechtsrichtlinie wird es für den
Fortbestand des legalen Waffenbesitzes entscheidend sein, welche Parteien mit welchen Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat sitzen
und welche Parteien eine Koalition bilden.
Um hier allen Mitgliedern und Lesern eine Entscheidungshilfe zu geben, wurde um die Beantwortung von drei Fragen ersucht.
Hier sind die Antworten in der Reihenfolge des Einlangens in der Redaktion der IWÖ – Nachrichten. Im Anschluß an diese Antwor-
ten habe ich ein Fazit zusammengefaßt. Vorweg kann gleich gesagt werden, daß alle Parteien eine Stellungnahme abgegeben haben,
unrühmliche Ausnahme bildet lediglich die Liste Pilz.

1. Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz
in Österreich ein?
NEOS: Wir befürworten die geltende             Waffenbesitzern. Mit einem strengeren        waffen in den jeweiligen Übungsschieß-
Rechtslage als sachlich ausgewogen.            Waffengesetz kann man keine Kriminalität     stätten gesichert verwahrt werden.
Die gesetzlichen Regelungen des Waffen-        bekämpfen. Im Gegenteil: Ein strenges        - Mitglieder traditioneller Schützenverei-
scheins einerseits als eine der Liberalsten    Waffengesetz bekämpft nämlich die Opfer      nigungen (Verwahrung in Vereinsräumen).
im europäischen Vergleich sowie des Waf-       und nicht die Täter. Die FPÖ spricht sich    - B e e i d e t e s S c h u t z - u n d Wa c h -
fenpasses andererseits bilden aus unserer      daher gegen eine Verschärfung des Waf-       p e r s o n a l k o n z e s s i o n i e r t e r Wa c h -
Sicht einen hinreichenden Kompromiss im        fenrechts aus.                               und Schließgesellschaften.
Sinne der Freiheit der ÖsterreicherInnen                                                    - SammlerInnen (moderner) Waffen,
sowie des staatlichen Gewaltmonopols und       FLÖ: Die Freie Liste Österreich (FLÖ)        sofern diese schussuntauglich gemacht
der Sicherheit.                                tritt klar und deutlich für den legalen      wurden.
                                               privaten Waffenbesitz in Österreich ein.
                                               Selbstverteidigung muss ein Bedarfs-         KPÖ Plus: Ob in Bezug auf häusliche
G!LT: bei G!LT handelt es sich um eine Idee,
                                               grund werden und einen Rechtsanspruch        Gewalt, Amokläufe oder rechtsextrem
die Entscheidungsfindung neu gestalten will.
                                               auf einen Waffenpass für jeden unbe-         motivierte Gewalttaten, die mit legalen
Wir setzen uns für die Umsetzung eines
                                               scholtenen Österreicher begründen.           Waffen verübt werden - je mehr Waffen
neuen Demokratiemodells ein. Daher
                                               Des Weiteren fordert die FLÖ die Veran-      im Umlauf sind, desto schlechter ist das
können und werden wir keine inhalt-
                                               kerung des Rechts auf Erwerb, Besitz und     für die Gesellschaft als Ganzes. Grund-
lichen Positionen zu Themen einnehmen.
                                               Führen von Waffen in der Verfassung.         sätzlich ist eine weitgehend waffenfreie
Weitere Informationen zu unserem poli-
                                                                                            Gesellschaft anzustreben.
tischen Programm finden Sie unter: https://    Grüne: Wir Grüne treten dafür ein,
www.gilt.at/wp-content/uploads/2017/06/        dass bestimmten Bevölkerungsgruppen          SPÖ: Es gibt hier nur eine Position, näm-
Gilt_Offene_Demokratie.pdf                     der legale Waffenbesitz (weiterhin) er-      lich jene, die der Gesetzgeber vorgegeben
                                               möglicht wird. Die betrifft insbesondere:    hat. Wir haben ein bewährtes Waffenge-
FPÖ: Ein Waffengesetz soll nur so streng wie   - JägerInnen im Besitz gültiger Jagdkarten   setz und sind nicht daran interessiert,
nötig und muss so liberal wie möglich sein.    hinsichtlich des Führens von Jagdwaffen.     dass legaler Waffenbesitz kriminalisiert
Wir sind gegen eine Kriminalisierung von       - SportschützInnen, sofern die Schuss-       wird.
4
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
ÖVP: Wir bekennen uns zum Recht auf           sessenen Waffen passiert, spricht für das      der legale Zugang zu ihnen, insbesondere
privaten Waffenbesitz. Der Umstand, dass      Funktionieren der derzeitigen Regelungen.      für Jäger und Sport- sowie Traditions-
kaum ein Verbrechen oder ein Unfall in        Wir treten für einen verantwortungsvollen      schützen, auch in Zukunft gewährleistet
Österreich mit legal erworbenen oder be-      Umgang mit Waffen ein und wollen, dass         wird.

2. In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches
Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes
ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere
Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/
Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der
Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)
NEOS: Die Umsetzung zwingender EU-            tischen Moloch entwickelten Konstellation.     SPÖ: Grundsätzlich geht es darum, eine
Normen ist selbstverständlich, wobei wir      Die FLÖ ist der Auffassung, dass in            ausgewogene Balance zwischen dem
in jedem Fall auf der Vermeidung von          Bezug auf die bestehenden Regelungen           legalen Waffengebrauch und der Be-
golden plating, sprich einem über das         des österr. Waffengesetzes Anpassungen         kämpfung des illegalen Waffenbesitzes
optionale Regelungsminimum hinausge-          notwendig sind. Eben zum Beispiel Weg-         zu finden. Daran hat sich auch die EU
henden Regelungsinhalt innerstaatlicher       fall der Stückzahlbeschränkung von Kat.        orientiert. Für rechtmäßig erworbene
Umsetzungsnormen bestehen. Wir befür-         B-Waffen, Entrümpelung der Kriegsmate-         Waffen, so sieht die Richtlinie vor, sollen
worten den status quo des österreichischen    rialverordnung, insbesonders im Bereich        „die einzelstaatlichen Bestimmungen für
Waffengesetzes, verschließen uns aber         der Halbautomaten et cetera.                   das Tragen von Waffen, die Jagd oder
nicht der Entrümpelung unsachlicher oder                                                     den Schießsport“ gelten. Es ist daher
                                              Grüne: Wie in Frage 1) dargestellt,
veralteter Regelungen.                                                                       die nationalstaatliche Ebene gefordert,
                                              wollen wir Grüne den privaten legalen
                                                                                             praktikable Lösungen im Interesse der
G!LT: siehe Antwort bei Frage 1               Waffenbesitz für bestimmte Gruppen (wei-
                                                                                             legalen Waffenbesitzer – seien es Jäger,
                                              terhin) ermöglichen. Wir sind jedoch auch
                                                                                             Sportschützen oder Mitglieder von Tra-
FPÖ: Brüssel gibt den Rahmen vor, die         überzeugt – wie vermutlich Sie auch – dass
                                                                                             ditionsverbänden - zu finden. Ob es hier
Mitgliedsstaaten müssen leider innerhalb      der Besitz einer Waffe eine gewisse charak-
                                                                                             Spielraum für Liberalisierungen gibt,
dieses Rahmens bleiben und so wird es zu      terliche Eignung voraussetzt. Daher sollte
                                                                                             wird sich zeigen.
Anpassungen kommen. Den Spielraum für         insb. die unbeschränkte Wiederholbarkeit
eine Liberalisierung würden wir, natürlich    des psychologischen Tests wegfallen. Tra-
                                                                                             ÖVP: Unserer Meinung nach sind die
ausnützen. So zum Beispiel muss beson-        gische Vorfälle mit legalen privaten Waffen
                                                                                             derzeit in Österreich bestehenden gesetz-
ders gefährdeten Personengruppen wie          haben in der Vergangenheit leider immer
                                                                                             lichen Vorschriften betreffend Handel,
zum Beispiel Ärzten, Richtern, Trafikanten,   wieder für Schlagzeilen im In- und Ausland
                                                                                             Besitz und die Verwendung von privaten
Taxifahrern, etc. ein vereinfachter Zugang    geführt. Diese Vorfälle schaden auch (der
                                                                                             Waffen streng und angemessen, um eine
zum Waffenpass ermöglicht werden oder         großen Mehrheit an) Personen, die mit
                                                                                             unrechtmäßige Verwendung von Waffen
Stichwort Stückzahlbegrenzung. Die            ihren legalen privaten Waffen verantwor-
                                                                                             weitestgehend ausschließen zu können.
sinnlose Kaliberbeschränkung bei Waffen-      tungsbewusst umgehen. Es sollte daher im
                                                                                             Unser Innenminister, der wie viele andere
pässen für Exekutivbeamte ist zu streichen.   Interesse aller sein, nur solchen Personen
                                                                                             europäische Staaten eine sehr kritische
Auch lehnt die FPÖ eine Enteignung von        den Zugang zu Waffen zu ermöglichen.
                                                                                             Haltung zu einzelnen Vorschlägen der
Waffenbesitzern ab, daher muss die Verer-
                                              KPÖ Plus: Es gibt keinen Grund, warum          Europäischen Kommission eingenommen
bung von genehmigungspflichtigen Waffen
                                              Bestimmungen für den Erwerb, Besitz und        hat, hat zugesichert, bei der Erarbeitung
der Kategorie A möglich sein.
                                              das Führen von Waffen aufgeweicht werden       eines Gesetzesvorschlags zur Umsetzung
FLÖ: Grundsätzlich zur EU: Die Europä-        sollten. Vielmehr ist zu prüfen, wie zielge-   der Novelle der Waffen-RL in die öster-
ische Union gehört einer Radikalreform un-    richtete Reformen dazu beitragen können,       reichische Rechtsordnung sicherzustellen,
terzogen, andernfalls ist eine Volksabstim-   Gewalttaten mit Waffeneinsatz einzudäm-        dass das bestehende österreichische Waf-
mung über den Austritt aus der EU der ein-    men und dem Ziel einer weitgehend waffen-      fenrecht im Ergebnis soweit wie möglich
zige Ausweg aus dieser zu einem bürokra-      losen Gesellschaft näher zu kommen.            erhalten bleiben soll.

                                                                                                                                       5
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen
der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen
Legislaturperiode?
NEOS: Gerade im Waffenrecht sehen wir          wenn im Gesetz eine Präzisierung und          nis - adäquat gehandhabt werden.
Spielräume im Vollzug problematisch.           Determinierung vorgenommen würde und
                                                                                             KPÖ Plus: Wir sehen keinen Grund,
Die Willensbildung über Regelungen zum         nicht der Beamte Angst haben müsste, dass
                                                                                             das starke öffentliche Interesse an mehr
Erwerb, Besitz, Tragen und Verkauf von         ihm, wenn er vielleicht eine weitere Waffe
                                                                                             Sicherheit zu Gunsten eines aufgeweich-
Waffen muss einzig dem Nationalrat als         zulässt, in weiterer Folge Konsequenzen
                                                                                             ten Zugangs zu Waffen für Einzelne zu
gesetzgebender Körperschaft obliegen.          drohen.
                                                                                             opfern.
Entsprechend sind die Regelungen des
                                               FLÖ: Wenn die FLÖ den Innenminister
WaffenG in jedem Einzelfall sachlich und                                                     SPÖ: Diese Frage stellt sich zurzeit nicht.
                                               stellt: Die FLÖ würde den Vollzug des
korrekt anzuwenden.                                                                          Zuerst kommt der Wählerwille, danach
                                               Waffengesetzes so zwanglos wie möglich
                                                                                             wird über eine Regierungsbeteiligung und
G!LT: siehe Antwort bei Frage 1                gestalten.
                                                                                             Ministerämter entschieden. Der Vollzug
FPÖ: Nun dies ergibt sich wohl auch            Grüne: Da der Innenminister (wie die          betrifft nicht nur das Innenministerium,
schon aus den vorherigen zwei Fragen.          gesamte Staatsgewalt) in der Vollziehung      sondern auch Entscheidungen von un-
Der FPÖ geht es weiters darum, das             an die strengen verfassungsrechtlichen        abhängigen Gerichten, wie zahlreiche
Waffenrecht aus der Behördenwillkür            Vorgaben des Art. 18 B-VG („Legali-           Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshof
herauszulösen. Es gibt eine völlig unter-      tätsprinzip“) gebunden ist, würden wir        zeigen.    
schiedliche Behördenpraxis quer durch          das WaffenG - wie alle anderen Gesetze
                                                                                             ÖVP: Unserer Auffassung nach ist die
Österreich, ob Waffenbesitzer das Recht        - gemäß diesen Vorgaben vollziehen.
                                                                                             derzeitig gültige Regelung & Vollzug des
haben, weitere Waffen für Sportzwecke          Sich dennoch ergebende eventuelle be-
                                                                                             Waffenrechts auch in Zukunft beizube-
besitzen zu dürfen. Es würde auch den          hördliche Handlungsspielräume müssten
                                                                                             halten.
Behörden Rechtssicherheit gewähren,            aufgezeigt, analysiert und - je nach Ergeb-

FAZIT:                                         aber einen Spielraum für die Liberali-        wonach der legale Waffenbesitz nur Jägern,
                                               sierung ausnützen. Als Beispiele werden       Sportschützen, Mitglieder traditioneller
NEOS: Die NEOS befürworten die gel-
                                               der Zugang von besonders gefährdeten          Schützenvereinigungen, Angehörigen von
tende Rechtslage als sachlich ausgewogen,
                                               Personengruppen zu Waffenpässen oder          Wach- und Schließgesellschaften sowie
das Waffengesetz würde einen hinrei-
                                               die Stückzahlbegrenzung bei Waffen der        Sammlern möglich sein soll. Dabei soll es
chenden Kompromiß im Sinne der Freiheit
                                               Kategorie B genannt. Auch die FPÖ sieht       aber erhebliche Einschränkungen geben,
der ÖsterreicherInnen sowie des staatlichen
                                               die Vollziehung als problematisch an und      Sportschützen müßten ihre Schußwaffen
Gewaltmonopols und der Sicherheit bilden.
                                               möchte das Waffenrecht aus der Behör-         in den jeweiligen Übungsschießstätten
Die Umsetzung der EU – Normen soll nur
                                               denwillkür herauslösen. Da es eine völlig     verwahren, die Mitglieder traditionaler
im notwendigen Rahmen erfolgen. Grund-
                                               unterschiedliche Behördenpraxis quer          Schützenvereinigungen müßten ihre
sätzlich stehe man zum derzeitigen öster-
                                               durch Österreich geben würde, ob Waffen-      Waffen in Vereinsräumen verwahren und
reichischen Waffengesetz, man würde sich
                                               besitzer das Recht haben, weitere Waffen      Sammler von Waffen müßten diese schu-
aber nicht einer Entrümpelung verschlie-
                                               für Sportzwecke besitzen zu dürfen, müsse     ßuntauglich machen.
ßen. Die Vollziehung und Spielräume im
                                               im Gesetz eine Präzisierung und Determi-
Vollzug werden problematisch gesehen.                                                        Neben der Umsetzung der EU – Regeln
                                               nierung vorgenommen werden.
                                                                                             würden die Grünen gewisse Verschär-
G!LT: Der Standpunkt von G!LT ist si-
                                               FLÖ: Die Freie Liste Österreichs würde        fungen im Waffenrecht begrüßen, bei-
cherlich interessant. Man würde sich für
                                               klar und deutlich für den legalen privaten    spielsweise die Wiederholbarkeit der
die Umsetzung eines neuen Demokratie-
                                               Waffenbesitz in Österreich eintreten. Die     psychologischen Tests.
models einsetzen und daher könne man
                                               Selbstverteidigung müßte ein Bedarfs-
keine inhaltlichen Positionen zu Themen                                                      Die Antworten der Grünen werden Le-
                                               grund werden und einen Rechtsanspruch
einnehmen.                                                                                   galwaffenbesitzer wohl kaum freuen. Die
                                               auf Ausstellung eines Waffenpasses be-
                                                                                             Grünen planen weitere erhebliche Ver-
Ob dies eine adäquate Antwort auf kon-         gründen. Die FLÖ würde weiters die Ver-
                                                                                             schärfungen. In einem Bereich muß man
krete Sachfragen ist, muß der Wähler           ankerung des Rechtes auf Erwerb, Besitz
                                                                                             den Grünen aber Respekt aussprechen: Sie
entscheiden.                                   und Führen von Waffen in der Verfassung
                                                                                             haben die Fragen der IWÖ – Nachrichten
FPÖ: Klar spricht sich die FPÖ dafür aus,      fordern.
                                                                                             offen und ehrlich beantwortet, obwohl man
daß das Waffengesetz nur so streng wie         Die Europäische Union wird besonders          damit wohl kaum Stimmen machen wird.
nötig, aber so liberal wie möglich sein        kritisch gesehen, sie müßte einer radikalen
                                                                                             KPÖ PLUS: Die KPÖ ist der Auffassung,
sollte. Man spricht sich deutlich gegen eine   Reform unterzogen werden, andernfalls sei
                                                                                             daß grundsätzlich eine weitgehend waf-
Kriminalisierung von Waffenbesitzern aus       eine Volksabstimmung über den Austritt
                                                                                             fenfreie Gesellschaft anzustreben sei und
und weist darauf hin, daß man mit einem        aus der EU der einzige Ausweg. Den Voll-
                                                                                             je mehr Waffen im Umlauf seien, desto
strengeren Waffengesetz keine Kriminalität     zug des Waffengesetzes würde die FLÖ so
                                                                                             schlechter würde das für die Gesellschaft
bekämpfen kann.                                zwanglos wie möglich gestalten.
                                                                                             als Ganzes sein. Die KPÖ verweist auf
Aus rechtlichen Gründen müsse man              GRÜNE: Die Grünen wiederholen im              häusliche Gewalt, Amokläufe oder rechts-
die EU – Normen umsetzen, man würde            wesentlichen ihre bekannten Standpunkte,      extrem motivierte Gewalttaten. Die Um-
6
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
setzung der EU – Richtlinie soll zu zielge-
richteten Reformen beitragen um dem Ziel
einer weitgehend waffenlosen Gesellschaft
näher zu kommen. Die KPÖ nimmt sohin
eine noch restriktivere Haltung ein als die
GRÜNEN und möchte (legale) Waffen
soweit als irgendwie möglich verbieten.
(Anmerkung: Illegale Waffen braucht man
nicht zu verbieten, die sind nämlich bereits
verboten.) Auch die Antworten der KPÖ
werden kaum einen legalen Waffenbesitzer
erfreuen, dennoch zumindest Respekt:
Man hat auf die Fragen der IWÖ trotz
Gegnerschaft geantwortet.
SPÖ: Interessant sind sicherlich die Ant-
worten der SPÖ: Man konstatiert, daß wir
ein bewährtes Waffengesetz hätten und sei
die SPÖ nicht daran interessiert, daß legaler
Waffenbesitz kriminalisiert werde. Es wür-
de darum gehen eine ausgewogene Balance
zwischen dem legalen Waffengebrauch
[vermutlich meint man Waffenbesitz] und
der Bekämpfung des illegalen Waffenbe-
sitzes zu finden. Es werden die Jäger, die
Sportschützen und die Mitglieder von Tra-
ditionsverbänden genannt. Nicht genannt
wird die Selbstverteidigung. Liberalisie-
rungen schließt man nicht von vornherein
aus, es würde sich zeigen ob es Spielraum
für Liberalisierung geben würde.
Die Haltung der SPÖ ist sicherlich inte-
ressant, zum einen nimmt man eine nicht
so eine restriktive Haltung ein wie die
Grünen oder die KPÖ, zum anderen ist
man entgegen den NEOS, der FPÖ und der
FLÖ wohl skeptisch bei Liberalisierungen.
Die Selbstverteidigung wurde bei der SPÖ
nicht genannt. Absicht oder unabsichtliche      Pallas Athene die bewaffnete Verteidigerin unserer Gesetze - wie die Parteien zum legalen
Auslassung?                                     Waffenbesitz stehen wird sich zeigen
Die Haltung der SPÖ in der Vergangenheit
hat gezeigt, daß sich die Einstellung zum       Die ÖVP bekennt sich zum Recht auf               im Ergebnis soweit als möglich erhalten
privaten Waffenbesitz immer wieder ge-          privaten Waffenbesitz und erkennt auch,          möchte.
ändert hat. In der längeren Vergangenheit       daß kaum ein Verbrechen oder Unfall
                                                                                                 Um so bedauerlicher ist es, daß die ÖVP
hatte die SPÖ keine Probleme mit dem            in Österreich mit legal erworbenen oder
                                                                                                 den derzeitigen Vollzug des Waffenrechtes
legalen Waffenbesitz. Am Ende der neun-         besessenen Waffen passiert. Der legale
                                                                                                 beibehalten möchte und nicht erkennt, daß
ziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts        Zugang soll für Jäger und Sport- sowie
                                                                                                 es derzeit gerade beim Vollzug massive
schwenkte man dann gemeinsam mit den            Traditionsschützen auch in Zukunft ge-
                                                                                                 Probleme gibt. Es gibt kaum eine Schika-
GRÜNEN auf eine, wenn zwar nicht voll-          währleistet sein. So wie bei der SPÖ wird
                                                                                                 ne, die so manchen Behörden nicht einfällt
ständige aber weitgehende Entwaffnung           die Selbstverteidigung nicht genannt und
                                                                                                 und gerade hier waren die ÖVP-Innenmi-
der legalen Waffenbesitzer um. Als die          stellt sich auch hier die Frage, handelt es
                                                                                                 nister über die Jahre kaum hilfreich.
SPÖ erkannte, daß dies Stimmen kostete,         sich um Absicht oder um eine unbeabsich-
wurde seit einiger Zeit diese Position wie-     tigte Auslassung.                                Hinsichtlich einer möglichen Liberalisie-
der aufgegeben und erkennt die SPÖ, daß                                                          rung des Waffenrechtes hüllt sich die ÖVP
                                                Die ÖVP verweist auf den ÖVP-Innenmi-
legale Waffenbesitzer nicht kriminalisiert                                                       in Schweigen.
                                                nister, der zu den einzelnen Vorschlägen
werden sollen. Wie weit die Position der        der EU-Kommission betreffend die neue            LISTE PILZ: Die Liste Pilz hat nicht
SPÖ den legalen Waffenbesitzer beruhigt         Waffenrechtsrichtlinie eine kritische Hal-       geantwortet, die Position des „Ex-Grünen“
oder unruhig macht und ob dieser Stand-         tung eingenommen hätte. (Anmerkung:              ist aber bekannt und für die meisten
punkt vertretbar ist oder nicht, muß der        Zugestimmt wurde von der ÖVP dann                Legalwaffenbesitzer ist wohl Peter Pilz
Wähler entscheiden.                             aber doch.) Sehr wichtig und positiv ist,        unwählbar. Der Liste Pilz gebührt nicht
ÖVP: Nach einem mündlichen und schrift-         daß die ÖVP trotz der zwingenden Umset-          einmal jener Respekt, den man jenen
lichen „Nachfassen“ von mir hat die ÖVP         zung der EU-Waffenrechtsrichtlinie das           gewähren soll, die auf unliebsame Fragen
als letzte Partei geantwortet.                  bestehende österreichische Waffengesetz          zumindest antworten.
                                                                                                                                            7
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
Martina Schenk – eine Politikerin
kämpft für den legalen Waffenbesitz
Die Leser der IWÖ-Nachrichten werden                                                             Und jetzt droht den Waffenbesitzern neues
mich kennen. Immer wenn es um den lega-                                                          Unheil und das kommt von der EU. Eine
len Waffenbesitz und gegen Waffenverbote                                                         neue EU-Waffenrichtlinie wird umzuset-
gegangen ist, war ich auf der Seite der                                                          zen sein und die bringt Verschärfungen
Jäger, der Sportschützen und aller anderen                                                       und unsinnige Erschwernisse. Hier wären
Waffenbesitzer. Alle wissen das.                                                                 mutige, aufrechte und kundige Politiker
                                                                                                 gefordert, damit die Umsetzung dieser
Seit 1992 bin ich in der Politik, seit 2008
                                                                                                 Richtlinie vernünftig und mit Augenmaß
als Abgeordnete im Nationalrat. Nicht
                                                                                                 erfolgt.
immer bei derselben Partei – das dürfte
bekannt sein. Aber das hat mir unbezahl-                                                         Es muss endlich Schluss damit sein, dass
bare Erfahrungen gebracht und ich habe                                                           den Bürgern immer mehr Pflichten aufer-
erkannt, dass es wirkliche Freiheit nur                                                          legt und immer weniger Rechte eingeräumt
dann geben kann, wenn die Bürger das                                                             werden. Jeder verlässliche Bürger muss
Recht haben, sich legal zu bewaffnen.                                                            das Recht haben, Waffen zu erwerben,
                                                                                                 zu besitzen und zu führen! Die Berufung
Dafür habe ich gekämpft, so lange ich jetzt
                                                                                                 auf die Selbstverteidigung muss sowohl
in der Politik bin. Für die Waffenpässe
                                                                                                 eine Rechtfertigung als auch einen Bedarf
der Jäger, der Polizisten, der Justizwa-
                                                                                                 begründen.
chebeamten habe ich mich stark gemacht,        Abgeordnete zum Nationalrat Martina Schenk
viele Pressekonferenzen wurden von mir         – Kandidatin der Freie Liste Österreich (FLÖ)     Bei der Nationalratswahl am 15. Oktober
abgehalten, Anträge und Anfragen gestellt                                                        trete ich für die Freie Liste Österreich
und ich habe eine Petition mit der IWÖ         Fest steht, dass die ÖVP-Innenminister            (FLÖ) an. Und man sollte wissen, dass
– „Mehr Sicherheit durch ein liberales         die Lage der legalen Waffenbesitzer zu-           die FLÖ als einzige wahlwerbende Partei
Waffenrecht“ – eingereicht. Leider wur-        nehmend verschlechtert haben und sehr             in ihrem Programm stehen hat:
den fast alle meiner Initiativen von der       oft wurde bewusst auch gegen das Gesetz
                                                                                                 Verankerung des Rechts auf Erwerb,
Koalition beinhart abgeschmettert, echte       agiert. Leider haben die Verwaltungsge-
                                                                                                 Besitz und Führen von Waffen in der
Diskussionen wurden einfach verweigert.        richte hier mitgemacht. Das ist unglaub-
                                                                                                 Verfassung.
Einzig eine Nachsicht bei einem Verstoß        lich ärgerlich, vor allem die Jäger und die
gegen Registrierungspflichten – eine der       Sportschützen haben unter dieser Praxis zu        Für dieses Recht werde ich entschieden
Forderungen meiner Petition – wurde spät,      leiden. Aber solange die Koalition regieren       eintreten. Darauf können sich die legalen
aber doch, umgesetzt.                          darf, wird es nicht besser werden.                Waffenbesitzer verlassen!

                                              VORZUGSSTIMME MARTINA SCHENK
bezahlte Anzeige

                Armbrüste
                                                                                               Anton-Baumgartner-Str. 129
                Compoundbögen
                                                                                                        1230 Wien
                Jagd-DVDs                                                                        Tel.: +43 664 355 6220
                Bücher                                                                               www.bows.at
                Bogenjagd und Zubehör                                                               office@bows.at

8
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
DI Mag. Andreas Rippel

Immer wieder Probleme mit
der Erweiterung für Waffenbesitzkarten
für Sportschützen
Immer wieder gibt es Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen. In Wahrheit sind dies aber
keine Probleme mit dem geltenden Waffengesetz, sondern Probleme mit den das Waffengesetz vollziehenden Behörden.

                                                                                ernsthaft betreibt. Ein Kommentar zum
                                                                                Waffengesetz 1967 schrieb ausdrücklich:
                                                                                „Dieser Nachweis wird im Regelfalle
                                                                                durch die Zugehörigkeit zu einem
                                                                                Sportschützenverein, der den Schieß-
                                                                                sport mittels Faustfeuerwaffen betreibt,
                                                                                erbracht werden.“
                                                                                Erweiterungen für Sportschützen waren zu
                                                                                diesem Zeitpunkt relativ komplikationslos
                                                                                zu erreichen. Im Regelfall mußte man die
                                                                                Mitgliedschaft in einem Sportschützen-
                                                                                verein nachweisen (Mitgliedsausweis)
                                                                                und der Verein mußte eine Bestätigung
                                                                                ausstellen, daß diese Person Mitglied ist
                                                                                und den Schießsport in bestimmten Dis-
                                                                                ziplinen ausübt. In der Folge wurde eine
                                                                                Erweiterung für jede schießsportliche
                                                                                Disziplin, die der Schütze im Verein schoß,
                                                                                gewährt.
                                                                                Schritt für Schritt und Salamistück für Sa-
                                                                                lamistück ließen sich die Waffenbehörden
                                                                                bei immer gleichbleibender gesetzlicher
                                                                                Grundlage Erschwerungen einfallen.
                                                                                Einerseits wurden Erweiterungen nur

Bereits das Waffengesetz 1967 legte fest,
daß die Anzahl der Faustfeuerwaffen
grundsätzlich nicht mit mehr als zwei fest-
zusetzen ist. Bei Vorliegen rücksichtswür-
diger Umstände konnte der Besitz einer
größeren Anzahl von Faustfeuerwaffen
erlaubt werden. Nach dem Waffengesetz
1967 waren insbesondere Personen zu
berücksichtigen, die ein sachlich ge-
rechtfertigtes Interesse am Sammeln von
Faustfeuerwaffen glaubwürdig darlegten
oder aus schießsportlichen Gründen einen
Bedarf zum Besitz von mehr als zwei
Faustfeuerwaffen nachwiesen.
Diese gesetzliche Bestimmung, die der
auch heute gültigen Bestimmung ähnlich
ist, wurde dahingehend interpretiert, daß
dann, wenn jemand vorgibt aus schieß-
sportlichen Gründen einen Bedarf zum
Besitz von mehr als zwei Faustfeuer-
waffen zu haben, er nachweisen mußte,
daß er den Schießsport auch tatsächlich
                                                                                                                          9
Nachrichten 3/17 www.iwoe.at - Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
mehr im kleinen Rahmen gewährt (bei-
spielsweise von zwei auf vier Stück),
dann mußte mit Leihwaffen geschossen
werden, dann mußten Wettkampfergeb-
nisse in sämtlichen Disziplinen vor-
gelegt werden, etc., etc. Die Liste der
Anforderungen ist fast endlos, vor allem
weil immer wieder eine Behörde auf
die Idee kam, neu ausgetüftelte Hürden
aufzubauen und diese Ideen in der Folge
von den anderen Behörden bereitwillig
übernommen wurden.
Ausnahmen bestätigten die Regel, aber
es wurde immer schwieriger und aufwen-
diger, auch nur geringe Erweiterungen
bewilligt zu bekommen.
In einem der leider viel zu seltenen er-
freulichen Momente erkannte der Natio-
nalrat, daß die Erweiterungsverfahren für
Sportschützen bürokratisch sind und daß
die Verfahren auf Erweiterung von den
Behörden viel zu kompliziert gehandhabt
werden.
                                              Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte          eine entsprechend längere Sportschützen-
Im Nationalrat wurde daher die Bestim-        beantragte. Getreu der Salamitaktik, man      tätigkeit nachweisen konnte.
mung des § 23 Abs. 2b Waffengesetz            muß sich immer nur Schritt für Schritt ver-
1996 beschlossen, der unter bestimmten        schärfte Anforderungen einfallen lassen,      Aufgrund dieser Entscheidung des Ver-
genauen Bedingungen Erweiterungen von         verlangte die Landespolizeidirektion Wien     waltungsgerichtes Wien wurde dem
Waffenbesitzkarten für Sportschützen          den Nachweis über eine lange Sportausü-       Beschwerdeführer auch seine Waffenbe-
nach fünf Jahren von zwei auf vier Stück      bung (dies steht zwar so nicht im Gesetz)     sitzkarte erweitert.
und nach weiteren fünf Jahren (also insge-    und wies schlußendlich den Antrag auf
samt zehn Jahren) von vier auf fünf Stück     Erweiterung ab.                               Wer nun geglaubt hat, daß damit das Ende
ermöglichte. Ausdrückliches Ziel dieser                                                     des Verfahrens erreicht wurde, der hatte
neuen Regelung war die Verwaltungs-           Mit IWÖ-Rechtschutz wurde in der Folge        sich getäuscht: Die Landespolizeidirek-
vereinfachung und eine einheitliche           Beschwerde an das Verwaltungsgericht          tion Wien ließ es sich nicht nehmen eine
Vollziehung durch die Behörden.               Wien erhoben. Das Verwaltungsgericht          außerordentliche Revision gegen dieses
                                              Wien führte das Verfahren durch und           Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien
Das Gesetz legte weiters fest, daß der        gab letztlich der Beschwerde statt, sodaß     an den Verwaltungsgerichtshof einzubrin-
Erweiterungswerber keine Übertretungen        die Waffenbesitzkarte von zwei auf vier       gen. Mit anderen Worten ausgeführt, die
des Waffengesetzes gesetzt haben durfte       Stück Schußwaffen der Kategorie B zu          Behörde gab sich nicht mit der Entschei-
(auch nicht die geringste) und glaubhaft zu   erweitern war.                                dung des Gerichtes zufrieden, sondern
machen hat, daß er für die sichere Verwah-
                                                                                            rief nun auch noch das Höchstgericht
rung der größeren Anzahl an Schußwaffen       Das Verwaltungsgericht führte aus,
                                                                                            an. In diesem Rechtsmittel der Behörde
Vorsorge getroffen hat.                       daß aus der gesetzlichen Bestimmung
                                                                                            wird nun versucht darzulegen, daß neben
                                              geschlossen werden darf, „daß es dem
Diese vom Nationalrat eingefügte Bestim-                                                    den ausdrücklichen gesetzlichen Bestim-
                                              Willen des Gesetzgebers entspricht, die
mung (das Ministerium hatte in seinem                                                       mungen der Sportschütze noch weitere
                                              Anzahl der zu bewilligenden Schußwaf-
Entwurf diese Bestimmung noch nicht                                                         Anforderungen auch bei der erleichterten
                                              fen der Kategorie B möglichst niedrig zu
vorgesehen) war zu begrüßen, sollte sie                                                     Erweiterung nach § 23 Abs. 2b WaffG zu
                                              halten“. Weiters das Verwaltungsgericht
doch eine Erweiterung von Waffenbesitz-                                                     erfüllen hat.
                                              Wien: „Es mag nun dahingestellt bleiben,
karten für Sportschützen, wenn zwar im
                                              ob ein längerer verantwortungsvoller
kleineren Rahmen aber doch unproblema-                                                      Etwas pointiert gesagt ist zu bemerken,
                                              Umgang mit Schußwaffen – bei Vorliegen
tisch gewährleisten.                                                                        daß die Behörde selbst bei dieser aus-
                                              der übrigen Voraussetzungen des § 23
                                                                                            drücklich als Verwaltungsvereinfachung
Natürlich nützten einige Sportschützen        Abs. 2b WaffG – für eine Erweiterung der
                                                                                            eingeführten Bestimmung jene Salami-
diese Möglichkeit der Erweiterung im          Waffenbesitzkarte um zwei Schußwaffen
                                                                                            taktik anwenden möchte, die schon im
kleinen Rahmen, was aber dazu führte,         der Kategorie B ausreichen soll, wo doch
                                                                                            Bereich der „normalen“ Erweiterung
daß so manche Waffenbehörde wieder            der Beschwerdeführer ohnehin auch eine
                                                                                            Erfolg hatte. Auch wenn es das Gesetz in
hellhörig wurde. Frei nach dem Motto, wo      länger ausdauernde Sportausübung, mit-
                                                                                            Wahrheit nicht hergibt, werden Stück für
kämen wir da hin, wenn Erweiterungen so       hin über jedenfalls Monate, wenn nicht
                                                                                            Stück und Schnitt für Schnitt neue Anfor-
einfach funktionieren.                        Jahre, dem Gericht glaubhaft gemacht
                                                                                            derungen aufgestellt, um schlußendlich
In Wien ereignete sich nun der Fall, daß      hat.“
                                                                                            eine Erweiterung, egal aufgrund welcher
ein Sportschütze gestützt auf diese Be-       Mit anderen Worten ausgeführt, vermeinte      Bestimmung, schwierig bis unmöglich zu
stimmung des § 23 Abs. 2b WaffG die           das Gericht, daß der Beschwerdeführer         machen.
10
Auch wenn das Verfahren vor dem Höchst-
gericht noch anhängig ist und sohin keine
endgültige Entscheidung getroffen wurde,
muß doch deutlich gesagt und gefordert
werden, daß endlich diese Bestimmungen
im Zusammenhang mit der Stückzahl-
begrenzung vereinfacht gehören und es
im angemessenen Rahmen einem Sport-
schützen möglich sein soll, Erweiterungen
mit einem vernünftigen Aufwand bewilligt
zu bekommen.
                                             © Dr. Hermann Gerig

DI Mag. Andreas Rippel

Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie –
schön langsam drängt die Zeit!
Die Zeit bis zur zwingenden Umsetzung        hängen wird, welche Parteien die nächste     die Korrektheit gebieten, darauf zumindest
der EU-Waffenrechtsrichtline wird immer      Regierung stellen und welcher Politiker      zu antworten.
kürzer: Ursprünglich hat zwar Innenmini-     das Innenministerium leiten wird.
                                                                                          Mangels Antwort sind wir nunmehr direkt
ster Sobotka behauptet, daß eine Anpas-
                                             Bei allem Verständnis für die derzeitige     an die Beamten des Innenministeriums
sung des österreichischen Waffengesetzes
                                             Situation erachten wir es aber trotzdem      herangetreten und haben um Beantwortung
nicht notwendig sei, aber für jeden in
                                             untragbar, daß der momentane Innenmi-        des Briefes ersucht. Zumindest dies wur-
der Materie tätigen Juristen war und ist
                                             nister auf den Brief der IWÖ betreffend      de uns zugesagt, man werde sich darum
klar, daß es (leider) nicht unerheblichen
                                             Umsetzung der Richtlinie (noch immer)        kümmern.
Anpassungsbedarf gibt. Die Richtlinie ist
                                             nicht geantwortet hat. Es handelte sich um
zwingend umzusetzen und werden damit                                                      Nun, wie bereits oben gesagt, die Zeit
                                             einen konstruktiven und höflich vorgetra-
teilweise nicht unerhebliche Verschär-                                                    drängt und ist es unter Zeitdruck besonders
                                             genen Brief der größten österreichischen
fungen einhergehen.                                                                       schwer eine ausgewogene Regelung zu
                                             Interessensvertretung für Legalwaffenbe-
                                                                                          finden. Die Zeit drängt also, auch wenn
Will man als Innenminister über die          sitzer und würde es unserer Meinung nach
                                                                                          momentan Wahlen vor der Tür stehen.
Waffenrechtsrichtlinie hinausgehende
Verschärfungen in das Gesetz hinein-
schreiben, wäre es natürlich ein politisch
„kluger“ Schachzug, diese zusätzlichen
(österreichinternen) Verschärfungen im
Zuge der Verschärfungen durch die EU-
Richtlinie durchzuführen. Das gilt es zu
verhindern!!
Auch kann die Umsetzung so wenig ein-
schneidend wie EU-rechtlich zulässig,
oder auch ohne Augenmaß erfolgen.
Die Umsetzung der Richtlinie würde aber
auf der anderen Seite auch Anlaß bieten,
bestimmte derzeit bestehende Regelungen
zu entrümpeln und zumindest in gewissen
Bereichen Erleichterungen vorzusehen,
wie das die IWÖ bereits seit langem
fordert.
Es ist verständlich, daß das Innenministe-
rium derzeit keine „offiziellen“ Schritte
setzt, niemand weiß, welche Parteien nach
der Nationalratswahl in der Regierung sein
werden und niemand weiß, wer nachher
Innenminister sein wird. Es ist also klar,
daß die Schärfe der Umsetzung der EU-
Waffenrechtsrichtlinie und die Frage von
möglichen Erleichterungen viel davon ab-
                                                                                                                                  11
DI Mag. Andreas Rippel

Probleme mit der Notwehr – oder
Probleme mit den Gerichten nach der
Ausübung von Notwehr
Die Notwehr ist zwar kein Grundrecht, doch würden die Grundrechte auf Unversehrtheit des Lebens und Unversehrtheit des
Eigentums vollständig ausgehöhlt werden, wenn man die Notwehr nicht mehr zuließe. Das „schönste“ Recht auf Unversehrtheit
des Lebens und auf Unversehrtheit des Eigentums wären nämlich bloße „Papiertiger“, wenn man es dem Einzelnen verbieten
würde, in Extremsituationen, wo staatliche Hilfe zu spät kommt, diese Rechte auch selbst zu verteidigen.

Die gesetzliche Grundlage des Notwehr-                                                       Festgenommenen um ein Geständnis zu
rechtes ist im Strafgesetzbuch geregelt und                                                  erhalten). Auch ist die „Notwehr“ eines
es wird auch in anderen Gesetzen zumeist                                                     Räubers gegen das notwehrübende Opfer
auf diese Regelung verwiesen.                                                                unzulässig. Das Üben von Notwehr gegen-
                                                                                             über einer rechtmäßigen Notwehrhandlung
„Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur
                                                                                             ist sohin nicht zulässig.
der Verteidigung bedient, die notwendig
ist, um einen gegenwärtigen oder unmit-                                                      Wesentlich ist auch, daß Notwehr nur
telbar drohenden rechtswidrigen Angriff                                                      zulässig ist, wenn es sich um einen An-
auf Leben, Gesundheit, körperliche Un-        und die Verteidigung, insbesondere wegen       griff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut
versehrtheit, Freiheit oder Vermögen von      der Schwere der zur Abwehr nötigen Be-         handelt. Nicht alle Rechtsgüter sind näm-
sich oder einem anderen abzuwehren. Die       einträchtigung des Angreifers, unangemes-      lich notwehrfähig, sondern nur Leben,
Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt,     sen ist.“ (§ 3 Strafgesetzbuch)                Gesundheit, körperliche Unversehrtheit,
wenn es offensichtlich ist, daß dem Ange-     Mit dieser Bestimmung hat der österrei-        Freiheit oder Vermögen. Insbesondere
griffenen bloß ein geringer Nachteil droht    chische Gesetzgeber eine klare und eindeu-     genießt die Ehre keinen Notwehrschutz;
                                              tige Regelung geschaffen was Notwehr ist       auch die Intimsphäre als solche stellt kein
                                              und welche Handlungen ein Angegriffener        notwehrfähiges Rechtsgut dar, ebenso-
                                              tatsächlich setzen darf.                       wenig wie der eheliche Friede oder die
                                                                                             eheliche Treue. Dies hat zur Folge, daß
                                              Ganz entscheidend ist, daß es sich um          eine Notwehr nur dann zulässig ist, wenn
                                              einen gegenwärtigen und unmittelbar            der Körper als solches bedroht wird, die
                                              drohenden Angriff handelt. Dies bedeutet,      Freiheit entzogen wird oder das Vermögen
                                              daß der Angriff entweder schon bereits im      (Geld oder Sachwerte) bedroht werden.
                                              Gange ist (der Räuber bedroht das Opfer        Eine Notwehr gegen einen Beleidiger, den
                                              mit einer Waffe) oder jedenfalls unmittel-     Nebenbuhler, etc. ist unzulässig.
                                              bar bevorsteht (der Räuber betritt mit einer
                                              Sturmhaube vermummt und einer Schuß-           Ganz entscheidend ist, daß der Angegrif-
                                              waffe in der Hand die Bankfiliale).            fene nur die notwendige Verteidigung
                                                                                             anwenden darf. Notwendig ist jene Ver-
                                              Ist ein Angriff erst in der Zukunft zu         teidigung, die zur Verfügung steht und
                                              erwarten, darf Notwehr (noch) nicht in         die möglichst wenig für den Angreifer
                                              Anspruch genommen werden. Gegenwär-            belastend ist, aber dennoch den Angriff
                                              tig ist der Angriff so lange als es dauert,    in seiner konkreten Gestalt verläßlich,
                                              bis der Angriff abgeschlossen ist. Ab dem      das heißt sofort und endgültig abwehrt.
                                              Abschluß des Angriffes ist Notwehr nicht       Das Maß der Abwehr bestimmt sich nach
                                              mehr zulässig. Liegt das Opfer also verletzt   der Art, der Wucht und der Intensität des
                                              am Boden und zieht sich der Angreifer zu-      abzuwehrenden Angriffs, nach der Gefähr-
                                              rück, darf Notwehr nicht mehr in Anspruch      lichkeit des Angreifers und nach den zur
                                              genommen werden.                               Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln.
                                              Weiters muß der Angriff rechtswidrig,          Es kommt daher stets auf die Umstände
                                              das heißt verboten sein. Dies bedeutet,        des einzelnen Falles an. Beispielsweise
                                              daß beispielsweise Notwehr gegen einen         bedient sich der notwendigen Verteidi-
                                              Beamten in Ausübung einer Amts- oder           gung, wer händisch geführte Angriffe eines
                                              Dienstpflicht unzulässig ist. Nur wenn         körperlich unterlegenen Gegners mit der
                                              die Amtshandlung gegen strafgesetzliche        Hand abwehrt. Handelt es sich aber um
                                              Vorschriften verstößt, liegt keine rechtmä-    einen rücksichtslosen, dem Angegriffenen
                                              ßige Amtshandlung vor, sodaß dagegen           körperlich überlegenen, wenngleich unbe-
                                              erhobener Widerstand zulässig ist (Der         waffneten Angreifer, kann die Verwendung
© Sabrina Öhler                               Polizist schlägt und verletzt den bereits      einer Waffe bei der Notwehrhandlung
12
eben die – notwendige – Verteidigung und      ansieht, dann müßte man wohl sagen, es
                                                   zwar nicht nur dann, wenn es unumgäng-        hat sich um gerechtfertigte Notwehr ge-
                                                   lich ist, sondern immer, wenn eine Not-       handelt. Es lag ein gefährlicher mit einer
                                                   wehrsituation vorliegt. Das bedeutet nicht    lebensgefährlichen Schlagwaffe geführter
                                                   das Fördern einer „Totschlägermoral“,         Angriff vor, respektive drohte unmittelbar
                                                   das Gutheißen einer Selbstjustiz oder das     ein derartiger Angriff, dem mit dem Ziehen
                                                   Herbeisehnen einer „Wild-West-Manier“.        einer nicht letalen Waffe begegnet wurde.
                                                   Notwehr ist nicht Bestrafung in Form der      Der Angriff mit der Schlagwaffe war wohl
                                                   Selbstjustiz, sondern Selbstverteidigung      auch offensichtlich rechtswidrig und gegen
                                                   im Rahmen der Rechtsordnung. Aber             das Leben, die Gesundheit gerichtet.
                                                   auch stellvertretende Wahrnehmung der
                                                                                                 Also? Man müßte wohl von einer gerecht-
                                                   Aufgabe der Rechtsbewahrung durch den
                                                                                                 fertigten Notwehr ausgehen.
                                                   Einzelnen. Wer in Notwehr handelt, ver-
                                                   teidigt nicht nur sich selbst, sondern auch   Im Gerichtsverfahren war die Situation
                                                   das durch den rechtswidrigen Angriff ver-     aber anders: Der Richter argumentierte
                                                   letzte Recht (körperliche Unversehrtheit,     immer wieder damit, daß der Angeklagte
                                                   Eigentum) an sich.                            ja zu seinem Fahrzeug gegangen ist, um
                                                   Obwohl das Gesetz sohin eindeutig ist,        sich seine Gaspistole zu holen. In diesem
                                                   führt die Problematik des möglichen           Moment hätte er doch auch mit dem Fahr-
                                                   Ausweichens immer wieder in Gerichts-         zeug wegfahren können. Das Argument,
                                                   verfahren zu Problemen:                       daß dies einer Pflicht zum Ausweichen
© Sabrina Öhler                                                                                  gleichkommen würde, ließ der Richter
                                                   Stellen Sie sich vor, zwei Kontrahenten       nicht gelten.
                                                   haben eine heftige verbale Auseinanderset-
    bereits gerechtfertigt sein. Die Forderung,    zung. Plötzlich zieht sich ein Kontrahent     Da eine Verurteilung sehr wahrscheinlich
    auf den Angreifer nur „dosiert“ mit einem      zurück und holt eine Schlagwaffe. Nach        war und es jedenfalls zweifelhaft gewesen
    Messer einzustechen (oder nur ins Knie zu      dem Holen der Schlagwaffe wird aber eine      wäre, welche Entscheidung die Berufungs-
    schießen) wird von der Rechtsprechung          nicht unerhebliche Distanz vom anderen        instanz trifft, akzeptierte der Angeklagte in
    zurecht als lebensfremd bezeichnet. Vo-        Kontrahenten eingehalten, sodaß noch          der Folge die angebotene Diversion. Eine
    raussetzung ist aber jedenfalls, daß es sich   kein unmittelbarer Angriff besteht. Diese     derartige Diversion ist zwar keine gericht-
    um einen wirklich gefährlichen Angriff         Distanz wird für einige Zeit eingehalten      liche Verurteilung, man ist nicht vorbe-
    handelt.                                       und nützt der andere Kontrahent diese         straft, dennoch muß man im Regelfall eine
                                                   Zeit um zu seinem Auto zu gehen und           Art Strafbetrag bezahlen. Auch wird die
    Wichtig ist, daß nur die schwächste Ver-                                                     Diversion bei der Staatsanwaltschaft für
                                                   sich selbst mit einer nicht letalen Waffe
    teidigung erlaubt ist, die möglich ist und                                                   eine bestimmte Zeit gespeichert.
                                                   (Gaspistole) zu bewaffnen. Die Waffe wird
    den Angriff sofort und endgültig abwehrt.
                                                   eingesteckt. Auch jetzt wird der Abstand      Was bedeutet dies für die rasch zu tref-
    Das heißt bei einem massiven, unvermu-
                                                   der beiden Kontrahenten noch nicht verrin-    fenden Entscheidungen im Ernstfall: In
    teten und lebensbedrohenden Angriff ist
                                                   gert. Erst nach einiger Zeit verringert der   vielen Fällen ist es wohl mehr als ratsam,
    der (sofortige) Schußwaffengebrauch in
                                                   mit einer Schlagwaffe bewaffnete Kontra-      dem Angreifer tunlichst auszuweichen und
    der Regel zulässig, handelt es sich jedoch
                                                   hent heftig gestikulierend und aufgebracht    eine Konfrontation zu vermeiden. Durch
    um einen körperlich unterlegenen An-
                                                   die Entfernung zu seinem Kontrahenten.        ein Ausweichen werden Sie sich mögli-
    greifer ohne Waffe, ist im Regelfall nur
                                                   Mit Fug und Recht könnte man nunmehr          cherweise Unannehmlichkeiten ersparen,
    die Abwehr mit der Hand oder ähnliches
                                                   von einem Angriff respektive von einem        sodaß gut überlegt werden sollte, ob nicht
    gestattet.
                                                   unmittelbar bevorstehenden gefährlichen       ein Ausweichen zweckmäßig wäre.
    Oftmals zu Problemen in Gerichtsverfah-        Angriff ausgehen. Der zweite Kontrahent
    ren kommt es im Hinblick auf die Frage,        zieht in diesem Moment seine nicht letale     Die Polizei geht noch einen Schritt weiter:
    ob der Angegriffene, soferne ihm dies          Waffe und bedroht damit den anderen.          Sie empfiehlt vereinfacht gesagt, dem An-
    möglich und zumutbar ist, die Konfron-         Dieser sieht die Gaspistole und bricht        greifer möglichst nachzugeben und keine
    tation mit dem Angreifer tunlichst zu ver-     seinen Angriff sofort ab und stellt wieder    Gegenwehr zu üben. Diese Gegenwehr
    meiden hat oder nicht. Immer wieder wird       die entsprechende Distanz her.                sei gefährlich und würde den Angreifer
    gefordert, daß der Angegriffene vorerst die                                                  nur zu einem noch aggressiveren Handeln
                                                   In der Folge kommt es zu einem Ge-
    Flucht anzutreten hat.                                                                       provozieren. Diesem Ratschlag kann
                                                   richtsverfahren gegen den Kontrahenten
                                                                                                 ich mich – persönlich – nicht wirklich
    Das österreichische Notwehrrecht ist in        mit der Gaspistole. Nicht zu Unrecht
                                                                                                 anschließen: Dieser Ratschlag bedeutet
    diesem Punkt eigentlich klar: Das Ge-          argumentiert dieser mit Notwehr, er hätte
                                                                                                 nämlich, daß Verbrecher auf jeden Fall
    setz kennt keine generelle Pflicht zum         die Gaspistole erst gezogen, als der andere
                                                                                                 freie Bahn hätten und bloß die Hoffnung
    Ausweichen vor rechtswidrigen Angrif-          mit der Schlagwaffe unmittelbar vor ihm
                                                                                                 besteht, daß die Polizei hinterher den Täter
    fen. Wer dem Angreifer von vornherein          gestanden wäre.
                                                                                                 ausfindig macht.
    ausweicht, verteidigt sich nicht, sondern
                                                   Wie würde Sie entscheiden, war das Zie-
    verzichtet auf die Verteidigung. Das ist na-                                                 Dort aber, wo ein Ausweichen möglich ist
                                                   hen der Gaspistole in dieser Form recht-
    türlich das gute Recht des Angegriffenen,                                                    und keine besonders nachteiligen Folgen
                                                   mäßig oder nicht?
    aber nicht seine gesetzliche Pflicht. Eine                                                   zurückbleiben, kann ich ein Ausweichen
    solche Pflicht würde auch dem Sinn den         Nun, wenn man sich die obigen Ausfüh-         nur empfehlen. Sie ersparen sich wohl
    Notwehrrechtes widersprechen, erlaubt ist      rungen und die gesetzlichen Grundlagen        viele Unannehmlichkeiten.
                                                                                                                                           13
PERFECTA
Kubotan KBIII
                                                                                        SCHRILLALARME
ART.-NR. 2.1994
UVP 7,50 €                                                                                            PERFECTA SA1
                                                                                                      ART.-NR. 2.2090 - UVP 9,95 €
                                                                PERFECTA
Inkl. Key-Ring                                                  Kubotan KBII                                                 PERFECTA SA2
Länge 140 mm                                                 ART.-NR. 2.1993                                                 ART.-NR. 2.2091 - UVP 9,95 €
Gewicht 47 g                                                 UVP 7,50 €
                                                     Inkl. Key-Ring
                                                 Länge 144 mm
                                                 Gewicht 44 g

  PERFECTA HC 600
  ART.-NR. 2.1710 - UVP 19,95 €
  Carbon-Stahl, vernickelt, inkl. Tasche
  Länge 190 mm
  Gewicht 328 g

  Art.Nr.:                                            Inhalt Sprühweite ca. Gewicht Gesamthöhe Preis UVP €
  2.2012     ProSecur Pfeffer Spray                   16 ml        1,5 m        22 g    82 mm      6,95
  2.2023     ProSecur Pfeffer Spray 360°              40 ml         4m          95 g    105 mm    24,95
             360° Anwendung
  2.2022     ProSecur Pfeffer Gel (inkl. Clip)        50 ml        4,5 m        125 g   115 mm    24,95
  2.2013     ProSecur Pfeffer Spray                   53 ml         3m          75 g    105 mm    24,95
  2.2014     ProSecur Pfeffer Spray                   53 ml         5m          75 g    105 mm    24,95
  2.2015     ProSecur Pfeffer Spray                   74 ml         5m          100 g   125 mm    27,50
  2.2016     ProSecur Pfeffer Spray                   74 ml         6m          100 g   125 mm    27,50
  2.2020     ProSecur Pfeffer Spray                  370 ml         8m          550 g   235 mm    59,90
             Home Defense (inkl. Wandhalterung)

MK8                                                             MK3                                              MK3 Gel                            MK6
ART.-NR. 6.5089 - UVP 23,95 €                                   ART.-NR. 6.5039 - UVP 27,95 €                    ART.-NR. 6.5039-3 -                ART.-NR. 6.5069 - UVP 27,95 €
OC Spray Lady                                                   OC Spray Auto                                    UVP 35,95 €                        OC Spray Personal mit Gürtelclip
Inhalt 20 ml                                                    Inhalt 50 ml                                     Inhalt 50 ml                       Inhalt 50 ml
Sprühweite bis zu 4 m                                           Sprühweite bis zu 6 m                            Sprühweite bis zu 6 m              Sprühweite bis zu 6 m

                                                                                                                                                                                    14
WALTHER
                                                                        PPS POLICE M2
                                                                        Art.-Nr. 2807777
                                                                        9 mm x 19, 6 / 7 / 8 Schuss, schwarz

                                                                        Polygon-Lauf, Stahlvisier mit Phosphor 3-Dot,

NEU                                                                     neues Abzugszüngel, Magazinhalter als Druckknopf,
                                                                        3 Magazine (S / M / L), Kunststoffkoffer
                                                                                                                      749,90 €
WALTHER Q5 MATCH CHAMPION
Art.-Nr. 2821371 schwarz 17 Schuss
9 mm x 19, Lauflänge 5“, AM
„Trockener“ Abzug durch einstellbare Klinkenüberschneidung,
Extra schwere Schließfederstange aus Wolfram (2820790) + 49 g,
Polygon-Lauf, Magazinhalter als Druckknopf,
drei 17-Schuss Magazine (statt drei 15-Schuss Magazine),
LPA Fiber Optik Korn, drei auswechselbare Adapterplatten für Red-Dot,
Abzugsstange AFC beschichtet, Standard-Kunststoffkoffer
                                                                        WALTHER PPQ M2
                                                      1.329,00 €        Art.-Nr. 2813831 schwarz 15 Schuss
                                                                        9 mm x 19, Lauflänge 5“, KU, AM
                                                                        Polygon-Lauf, Auswurffenster in neuer Form, Magazin-
                                                                        halter als Druckknopf, 2 Magazine; Magazinladehilfe,
                                                                        Polymer-Visierung justierbar, Kunststoffkoffer

                                                                        ab 799,00 €

                                                                            NEU
WALTHER PPQ M2 NAVY                                                         WALTHER CREED
Art.-Nr. 2813815 schwarz                                                    Art.-Nr. 2823977
1x15 + 1x17 Schuss Magazin 9 mm x 19, Lauflänge 4,6“                        9 mm x 19, Lauflänge 4“, 16 Schuss, schwarz
Polygon SD-Lauf, Auswurffenster in neuer Form,                              Aussenliegender, nicht überstehender Hahn, 3-Dot Stahlvisier
Magazinhalter als Druckknopf, Magazinladehilfe,                             mit weißem Kontrastpunkten, 2 Magazine, Picatinny-Schiene,
Phosphor-Stahlvisierung, Kunststoffkoffer                                   Magazinknopf umsetzbar, Kunststoffkoffer
719,00 €
                                                                            590,00 €

WALTHER PPQ M2
Art.-Nr. 2813785 schwarz
Art.-Nr. 2817471 FDE
in schwarz auch in .45 ACP lieferbar                                       WALTHER P22Q STANDARD
9 mm x 19, Lauflänge 4“, 15 Schuss, PS, AM, LM                             Art.-Nr. 512.01.01 schwarz
Polygon-Lauf, Auswurffenster in neuer Form,                                Art.-Nr. 512.01.09 nickel
Magazinhalter als Druckknopf,                                              .22 l.r., 10 Schuss, Lauflänge 87 mm (3,42“)
2 Magazine; Magazinladehilfe,                                              Standard-Magazin mit flachem Boden und Reservemagazin
Phosphor-Stahlvisierung, Kunststoffkoffer         ab 699,00 €              mit Fingerauflage. Auswechselbare Griffrücken,integriertes
                                                                           Abzugsschloss, Kunststoffkoffer                                 ab 299,00 €
                                                                                                                                                         15
Sie können auch lesen