Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
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Neue n g We r r a- Ze i t u Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen* Neustädt * Sallmannshausen * Marksuhl * Wolfsburg-Unkeroda * Förtha * Eckardtshausen * Lindigshof * Burkhardtroda Jahrgang 27 Freitag, den 13. Dezember 2019 Nummer 25 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2019 neigt sich seinem Ende. Um uns herum strahlt der Glanz Gemeinde Gerstungen zusammengewachsen ist, bedarf es noch viel Ar- der Vorweihnachtszeit und die Menschen kommen zusammen, um auf beit, Zeit und auch Geduld. Doch der erfolgreiche Weg ist beschritten. den zahlreichen Weihnachtsmärkten gemeinsam die besondere Stim- mung zu erleben. Gleichzeitig finden viele Weihnachtsfeiern statt, die Gelegenheit zu Gesprächen und Rückblicken bieten. Blicken wir also gemeinsam positiv nach Blicken wir als Gemeinde auf das ausklingende 2019 zurück, sehen wir zunächst die festlichen Ereignisse- allen voran die 875-Jahrfeier in Lauchröden und das 1275. Jubiläum in Gerstungen. vorne! In diesem Sinne wünsche ich allen Viele Gäste aus nah und fern besuchten die Veranstaltungen, ebenso wie die Theatervorstellungen zum 25. Geburtstag der Theatergruppe ein friedliches, erfolgreiches und gesundes Gerstungen oder das Jubiläumskonzert der Eisenbahner Blaskapelle. Sie alle nahmen ein positives Bild mit nach Hause. Das alles war und ist nur möglich durch die Initiativen und die Mit- Jahr 2020 sowie eine wirkung viele ehrenamtlich tätiger Menschen, ihnen gebührt mein be- sonderer Dank! frohe Weihnachtszeit! Politisch war das Jahr geprägt von den Kommunal- und den Landtags- wahlen. Ein neuer Gemeinderat und die teils neu gewählten Ortsteil- Ihre Bürgermeisterin bürgermeister haben ihre Arbeit aufgenommen. Bis die neue große Sylvia Hartung
Ausgabe: 25/2019 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 2 Rufnummern und Öffnungszeiten Wilhelmstraße 53 Sprechzeiten Eigenbetrieb Gemeindewerke 99834 Gerstungen Gerstungen Tel.: ���������������������������������������������������������������� 036922-245-0 Wilhelmstr. 45, 99834 Gerstungen������������ 036922-245-46 Fax: �������������������������������������������������������������� 036922-245-50 Dienstag �������������������������09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ���������������������09.00 - 12.00 u. 14.00 - 15.30 Uhr E-Mail: info@gerstungen.de Freitag ������������������������������������������������������09.00 - 12.00 Uhr Internet: www.gerstungen.de Wasser/Abwasser - Bereich Gemeinde Gerstungen www.facebook.com/Gerstungen Herr Biehl ������������������������������������������������������ 0175-1849264 Sprechzeiten im Rathaus Herr Trümper ������������������������������������������������ 0170-7816570 Dienstag ������������������ 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Herr Golle ��������������������������������������������������� 0151-61368143 Donnerstag �������������� 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 15:30 Uhr Herr Ziehn Büro: ��������������������������������� 036922-24551 Freitag ������������������������������������������������������09.00 - 12.00 Uhr Mobil: �������������������������������� 0160-5320608 Sprechzeit der Bürgermeisterin Sylvia Hartung Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter: Wasser/Abwasser - Bereich ehem. Gemeinde Tel. ��������������������������������������������������������������� 036922-245-14 Marksuhl und ehem. Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda Hauptamt ������������������������������������������������������ 036922-245-0 Einwohnermeldeamt ��������������������������������� 036922-245-17 Herr Kallenbach Büro: ��������������������������������� 036922-24536 Standesamt ������������������������������������������������ 036922-245-18 Mobil: ������������������������������ 0151-16048960 Ordnungsamt ����������������������������������������������� 036922-245-0 Grünordnungs-/Friedhöfe ������������������������� 036922-245-56 Bereitschaft für Wasser/Abwasser Liegenschaften ������������������������������������������ 036922-245-24 (nach Dienstende in Notfällen) ���������������������036922/245-53 Wohnungsverwaltung ������������������������������� 036922-245-23 Grünschnittannahmestelle Gerstungen Standort Wilhelmstraße 45 ab 1. April bis letzten Samstag vor Totensonntag Bauamt Bereich Gerstungen �������������������� 036922-245-45 Samstag ���������������������������������������������������09.00 - 12.00 Uhr Bauamt Bereich Marksuhl ������������������������ 036922-245-37 Standort Schloss Marksuhl ...................... 036922-245-85 Bahnhofstraße 1 (Einwohnermeldeamt/Friedhofsverwaltung) Dienstag ������������������ 09.00 - 12.00 Uhr u. 14:00 - 18.00 Uhr Donnerstag �������������� 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr Ortsteilbürgermeister Lauchröden - Uwe Müller Bibliothek Gerstungen ������������������������������� 036922-31669 jeden 1. Mittwoch im Monat ����������������������17.30 - 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus E-Mail: info@gerstungen.de Internet www.bibliothek.gerstungen.de Ortsteilbürgermeisterin Oberellen - Caterina Körner Öffnungszeiten: jeden 1. Mittwoch im Monat ��������������������� 17.30 - 18.30 Uhr Montag ��������������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 15.00 - 18.00 Uhr Friedensteinstraße 44 Dienstag �������������������������������������������������� 15.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Ortsteilbürgermeisterin Unterellen - Freitag ����������������������������������������������������� 15.00 - 18.00 Uhr Annemarie Rimbach jeden 1. Donnerstag im Monat ������������������17.00 - 18.00 Uhr Bibliothek Marksuhl ���������������������������������� 036922-245-86 Öffnungszeiten: Pfarrgasse 35 Montag �������������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr Ortsteilbürgermeisterin Neustädt - Veronika Führer jeden 2. Mittwoch im Monat ����������������������17.00 - 18.00 Uhr Ortsteilbürgermeister in Sallmannshausen - Jens Schwedes donnerstags ����������������������������������������������15.00 - 17.00 Uhr Ortsteilbürgermeister in Eckardtshausen - Dieter Scheuch jeden 1. Dienstag im Monat ����������������������18.00 - 19.00 Uhr Werratalmuseum Gerstungen ������������������� 036922-31433 Sophienstraße 4 Ortsteilbürgermeister in Wolfsburg-Unkeroda - Holger Fuß E-Mail: museum@gerstungen.de jeden 1. Mittwoch im Monat in einer ungeraden Woche Während der Wintermonate geschlossen. Besichtigungen u. im Dorfgemeinschaftshaus �����������������������17.00 - 18.00 Uhr Führungen sind außerhalb der Öffnungszeiten nach Verein- barung möglich. Ortsteilbürgermeister in Förtha - Frank Michalowski Reguläre Öffnungszeit 1. Mai - 31. Okt. ��� 14.00 - 17.00 Uhr telefonisch erreichbar unter �������������������������� 0163-2027887
Seite 3 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 25/2019 Burgmuseum Ruine Brandenburg Wehrführer Untersuhl St. Rudloff ��������������������� 036922-37961 Das Museum ist von Anfang April bis Ende September geöffnet. Wehrführer Neustädt G. Taubert ���������������������� 036922-29068 Zusätzliche Führungen können mit der Schlossverwaltung Wehrführer Lauchröden T. Hamm �������������������� 036927-90927 vereinbart werden. ���������������������������������� Tel. 0176-56958352 Wehrführer Oberellen St. Poppe ���������������������� 0172-2864556 E-Mail: info@die-brandenburg.de Wehrführer Marksuhl A. Schulz ��������������������� 0176-54570539 Wehrführer Förtha T. Rommert ���������������������� 0151-25202438 Wehrführer W.-Unkeroda D. Rauscher ���������� 0152-28412026 Wichtige Rufnummern und Öffnungszeiten Wehrführer Unterellen S. Kümpfel ������������������� 0160-2297496 Polizei Notruf �������������������������������������������������������������������110 Gasversorgung Polizei-Sprechstunde im Rathaus Gerstungen Thüringer Energienetze KOBB, zu den Sprechzeiten �����������������������������036922 41103 Entstörungsdienst Erdgas ��������������������������������0800-6861177 Dienstag ������������������������������������������������������16.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ��������������������������������������������������10.00 - 12.00 Uhr Internet: www.thueringer-energienetze.com Feuerwehr Notruf �������������������������������������������������������������112 Gasversorgung für Förtha, Eckardtshausen u. Wolfsburg- Ortsbrandmeister T. Rommert ������������������������0151-25202438 Unkeroda Wehrführer Gerstungen R. Rychlick �������������� 0176-14444332 OHRA-Energie GmbH - Entstörungsdienst ����������03622-6216 Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Dipl.-Med. Thea Schulz, bundesweit erreichbar über die: FÄ für Allgemeinmedizin 116 117 Am Ehmesberg 31, Oberellen Bei lebensbedrohlichen Zuständen: Tel. 036925-61428 112 Dr. med. Klaus Büchner, FA für Allgemeinmedizin Bahnhofstr. 14, Marksuhl Mobil: 0171/2160937 Wilhelmstraße 76 („Spitze“) Tel.: 036925/60327 HNO Praxis Die Praxis von Herrn Dr. Büchner ist am Montag, dem 23.12.2019, geschlossen. Frau Dr. med. Galina Vogt Facharzt für HNO-Heilkunde Am 27.12.2019 und am 30.12.2019 ist die Praxis von Tel. ��������������������������������������������������������������������� 036922-428376 Herrn Dr. Büchner von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Praxis für Gynäkologie Tel. ��������������������������������������������������������������������� 036922-428371 Dr. med. Stefan Katzmann, Frau Dr. med. Dana Kaufmann-Frietsch Fachärztin für Frauenheilkunde Dr. med. Ute Katzmann - Fachärzte für Allgemeinmedizin Praxis für Hauterkrankungen/Allergien Hauptstr. 24, Wolfsburg-Unkeroda Frau Iljana von Buttler Tel.: 036925/61488 Fachärztin für Hauterkrankungen/Allergien Telefon: ������������������������������������������������������������� 036922-428375 Die Praxis bleibt wegen Erziehungsurlaub bis Februar 2020 Die Praxis Dr. Katzmann ist geschlossen. vom 24.12. - 31.12.2019 geschlossen. Marcus Barth, FA für Allgemeinmedizin Bereitschaftsdienste der Zahnärzte und manuelle Medizin / Chirotherapie Zentrales Notdiensttelefon 0180-5908077 (0,12 EUR/min.) Wilhelmstraße 76, Gerstungen, Dr. med. dent. Birgit Baldofski Tel.: 036922-439139 Großgasse 25, Oberellen, ���������������������������� Tel. 036925-61316 Dr. med. dent. Wolfgang Baldofski Dipl.-Med. Sander, Wilhelmstraße 78, Gerstungen ���������������������� Tel. 036922-20217 Dr. med. dent. Michael Haas Schillerstr. 1, Gerstungen ������������������������������ Tel. 036922-20208 FÄ für Allgemeinmedizin Zahnarztpraxis Michael Höch Berkaer Straße 5, 99837 Berka/W., Bahnhofstr. 32, Marksuhl OT Herda ������������������������������������������������������� Tel. 036922-20885 Tel. 036925-60496 Zahnarztpraxis Annette Schößler und Heidi Kaiser Schwanengasse 1, Berka/Werra Tel. 036922-20344 Zahnarztpraxis Dr. Daniela Bode Die Praxis von Frau Dipl.-Med. Sander ist in der Zeit Mühlwiese 2, Förtha Tel. 036925-90885 vom 23.12. bis 31.12.2019 Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Johannes Neubauer wegen Urlaub geschlossen. Bahnhofstr. 32, Marksuhl Tel. 036925-60292
Ausgabe: 25/2019 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 4 Bereitschaftsdienste der Apotheken: Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden gemäß Storchen-Apotheke Gerstungen Tel.: 036922-2670 § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom Apotheke im Riete Marksuhl Tel.: 036925-60490 16.12.2019 bis 03.01.2020 Hessen-Apotheke Obersuhl Tel.: 06626-8011 während der Dienststunden in der Finanzverwaltung des Rat- Schwan-Apotheke Berka/Werra Tel.: 036922-2410 hauses Gerstungen, Wilhelmstraße 53 öffentlich ausgelegt und Glückauf-Apotheke Heringen Tel.: 06624-359 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsicht- nahme zur Verfügung gehalten. Brücken-Apotheke Heringen Tel.: 06624-92220 Der Dienst beginnt um 08.00 Uhr des genannten Tages und Gerstungen, den 26.11.2019 endet 08.00 Uhr des folgenden Tages. gez. Sylvia Hartung (Siegel) Bürgermeisterin Bereitschaftsdienste 13. Dez. Hessen-Apotheke, Obersuhl 14. Dez. Brücken-Apotheke, Heringen Beschlussveröffentlichungen 15. Dez. Brücken-Apotheke, Heringen aus den letzten Gemeinderatssitzungen 16. Dez. Schwan-Apotheke, Berka 17. Dez. Glückauf-Apotheke, Heringen In öffentlicher Sondersitzung des Gemeinderates 18. Dez. Apotheke im Riete, Marksuhl der Einheitsgemeinde Gerstungen am 01.10.2019 19. Dez. Hessen-Apotheke, Obersuhl wurde folgender Beschluss gefasst: 20. Dez. Storchen-Apotheke, Gerstungen Beschluss Nr. 90-10/2019 21. Dez. Schwan-Apotheke, Berka Der Gemeinderat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in der 22. Dez. Schwan-Apotheke, Berka Haushaltsstelle 88100.94001 Revitalisierung von Brachflächen 23. Dez. Glückauf-Apotheke, Heringen Wolfsburg-Unkeroda in Höhe von 100.000 €. Die Deckung erfolgt 24. Dez. Apotheke im Riete, Marksuhl durch eine Entnahme aus der Rücklage 91000.31000. 25. Dez. Hessen-Apotheke, Obersuhl (15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) 26. Dez. Storchen-Apotheke, Gerstungen 27. Dez. Brücken-Apotheke, Heringen In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheits- 28. Dez. Glückauf-Apotheke, Heringen gemeinde Gerstungen am 24.10.2019 wurden folgende 29. Dez. Glückauf-Apotheke, Heringen Beschlüsse gefasst: 30. Dez. Apotheke im Riete, Marksuhl Beschluss Nr. 91-10/2019 31. Dez. Hessen-Apotheke, Obersuhl Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zum Verein „Werra- Wartburgregion“. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die ent- Bundesweiter Apotheken-Notdienst sprechenden Dokumente zu unterzeichnen. (einstimmig - 17 Ja-Stimmen) Informationen zu diensthabenden Apotheken erhalten Sie unter Beschluss Nr. 92-10/2019 der kostenlosen Rufnummer: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des 0800-0022833. Bebauungsplanes „Im Riete II“ der Gemeinde Gerstungen / Wartburgkreis vorgebrachten Anregungen von Bürgern so- Tierärztliche Versorgung: wie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft: Tierarztpraxis Jan Börner a) Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von Am Bach 86 A, Untersuhl �������������� Tel. 036922-20509 o. 31700 www.tierarztpraxisboerner.de · Landesverwaltungsamt Weimar · Landratsamt Wartburgkreis · Landwirtschaftsamt Bad Salzungen Erscheinung der nächsten Ausgabe · Landesanstalt für Geologie · Landwirtschaftsamt Bad Salzungen Freitag, 10. Januar 2020 b) Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregun- gen von · Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Nächster Redaktionsschluss c) Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von Montag, 30. Dezember 2019, 12.00 Uhr!!! · ENTFÄLLT Redaktion Amtsblatt, Tel. 036922/245-31 2. Das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH wird beauf- E-Mail: wz@gerstungen.de tragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Er- gebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Hinweise sind bei der Vorlage zur Ge- nehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. Amtlicher Teil 3. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung vom 23. Septem- ber 2004 (BGBl. I S. 1748) in der derzeitig gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen den Bebauungsplan „Im Riete II“ in der Gemeinde Gerstungen / Wartburgkreis - bestehend aus der Planzeichnung und den Text als Satzung. 4. Die Begründung wird gebilligt. Öffentliche Bekanntmachung 5. Der Bürgermeisterin der Gemeinde Gerstungen, Frau Har- Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in seiner tung, wird beauftragt, für die vorgenannte Satzung die Ge- Sitzung am 24.10.2019 die Jahresrechnung 2017 der Gemein- nehmigung zu beantragen. de Gerstungen, sowie die Jahresrechnungen 2015 und 2016 Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt- der ehemaligen Gemeinden Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begrün- festgestellt und auf der Grundlage des jeweiligen Prüfberichtes dung während der Dienststunden eingesehen und über den In- entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 der ThürKO dem Bürger- halt Auskunft verlangt werden kann. meister zur Jahresrechnung Entlastung erteilt. (einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Seite 5 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 25/2019 Beschluss Nr. 93-10/2019 amt des Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt: auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 01. Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Be- 3 Satz 2 der ThürKO der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung schluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungs- Entlastung. plans „Bohngartenfelde I“ als Bebauungsplan der Innenent- (8 Ja-Stimmen, 9 Stimmenthaltungen) wicklung gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich der 1. Beschluss Nr. 102-10/2019 Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ ist der Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs- amt des Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat 02. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Marksuhl Flur 15 die Flurstücke 1278/1 teilweise, 1278/2, 2010 und die geprüfte Jahresrechnung 2015 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der 2011/1. Er liegt im Ortsteil „Marksuhl“ nordöstlich der Straße ThürKO fest. „Bohngartental“. (9 Ja-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 103-10/2019 03. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ge- Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der mäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs- einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen amt des Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat werden. auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 04. Der Aufstellungsbeschluss mit den allgemeinen Zielen und 3 Satz 2 der ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung Entlastung. sowie Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- (8 Ja-Stimmen, 9 Stimmenthaltungen) gung sind ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Nr. 104-10/2019 (14 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der Beschluss Nr. 94-10/2019 Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs- Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen billigt in seiner Sit- amt des Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat zung am 24.10.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes 2. Er- die geprüfte Jahresrechnung 2016 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 der weiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Im Meilesfeld III“ ThürKO fest. in der Gemarkung Marksuhl der Gemeinde Gerstungen Fluren (9 Ja-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen) 12 und 14 Flurstücke 1829/4 und 1878/1, bestehend aus Teil A Beschluss Nr. 105-10/2019: Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen sowie der Be- Der Gemeinderat bewilligt den Abschluss eines Leasingvertra- gründung und dem Umweltbericht in der vorliegenden Fassung. ges durch die Bürgermeisterin für ein Fahrzeug Toyota RAV 4 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nach Hybrid für eine Laufzeit von 36 Monaten in Höhe von 16.416 € § 3 Abs. 2 BauGB auf Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. zuzüglich Service-Raten. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauGB zu beteili- (einstimmig - 17 Ja-Stimmen) gen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Beschluss Nr. 106-10/2019 (16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Der Gemeinderat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in der Beschluss Nr. 95-10/2019 Haushaltsstelle 85500.51000 Unterhaltung des sonstigen unbe- Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der weglichen Vermögens der Forstwirtschaftlichen Unternehmen in Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Höhe von 100.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat auf der in der Gewerbesteuer 90000.00300. Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 der (17 Ja-Stimmen) ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung Entlastung. Beschluss Nr. 107-10/2019 (14 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahres- Beschluss Nr. 96-10/2019 antrag Städtebauförderung (TL S) Programmjahr 2020 in der Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der vorliegenden Form und Fassung. Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des (einstimmig - 17 Ja-Stimmen) Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat die geprüf- te Jahresrechnung 2017 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der ThürKO fest. Bekanntmachung (15 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 97-10/2019 Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung veröffentlichen wir Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 nachfolgend die Bekanntmachung der TransnetBW GmbH/ der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des TenneT TSO GmbH zur Ankündigung von Kartierungsarbeiten Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten 2 der ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung Entlas- in der Gemeinde Gerstungen tung. Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT (11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen) TSO GmbH planen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Ver- Beschluss Nr. 98-10/2019 bindung SuedLink. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Plan- Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 feststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat die geprüf- geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und te Jahresrechnung 2015 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der ThürKO fest. Artenschutz zu prüfen. (11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 99-10/2019 Kartierungsarbeiten Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat auf der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz kartiert wird und können - je nach Artengruppe - in Form von 2 der ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung Entlas- Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das tung. Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen er- (11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen) folgen. Beschluss Nr. 100-10/2019 Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirt- Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 schaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzel- der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des fall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat die geprüf- werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern - je nach Ziel der te Jahresrechnung 2016 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der ThürKO fest. Kartierung - zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro (11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschrän- Beschluss Nr. 101-10/2019 kungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden und Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs- diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Ausgabe: 25/2019 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 6 Bekanntmachung und Termine Beschlussfassung Betriebssatzung Eigenbetrieb Gerstun- Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich gen Grün und Service aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes i.V.m. Beschluss Nr. 112-11/2019 § 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Mit dieser Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen erlässt auf- ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und grund des § 76 Abs. 3 ThürKO folgende Betriebssatzung für den sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme Eigenbetrieb der Gemeinde Gerstungen „Gerstungen Grün und gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbei- Service“ in der vorliegenden Form und Fassung. ten erfolgen in Gerstungen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis (16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) 31.10.2020. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Beschluss Nr. 112/1-11/2019 Flurstücksliste. Diese liegt in der Einheitsgemeinde Ger- Der Gemeinderat beschließt, als Zielstellung bis zum 31.12.2022 stungen, Hauptamt, Zimmer 11, Wilhelmstraße 53, 99834 einheitliches Recht für die Bereiche Wasserversorgung und Ab- Gerstungen zwischen 13.12.2019 und 31.10.2020 zur öffent- wasserentsorgung im gesamten Gemeindegebiet zu schaffen. lichen Einsicht aus. Mitarbeiter der Vorhabenträger oder von (16 Ja-Stimmen) ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungs- öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde berechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen Gerstungen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Beschluss Nr. 113-11/2019 Lockstöcke) ausgebracht werden. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Sat- zung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsein- Kontakt für Rückfragen richtung der Gemeinde Gerstungen (Wasserbenutzungssatzung Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbe- - WBS -) vom 05.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssat- reitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TransnetBW und zung vom 22.01.2019 in der vorliegenden Form und Fassung. TenneT zur Verfügung: (einstimmig - 16 Ja-Stimmen TransnetBW GmbH TenneT TSO GmbH Beschluss Nr. 114-11/2019 Tel.: 0800 / 3804701 Tel.: 0921 / 50740 - 5000 Die zum Zeitpunkt des Beitritts der Gemeinde Marksuhl zur Ge- E-Mail: suedlink@transnetbw.de E-Mail: suedlink@tennet.eu meinde Gerstungen geltende Verordnung über die Allgemeinen Be- dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die „Ergänzenden Bestimmungen der Gemeinde Marksuhl zur „Verord- In öffentlicher Sitzung nung über allgemeine Bedingungen zur Wasserversorgung“ (AVB- WasserV) vom 20. Juni 1980 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Nr. 31/1980, Teil 1)“ zum Stand 01.01.2007 gelten für die Ortsteile Gerstungen am 28.11.2019 auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Marksuhl fort. (einstimmig - 16 Ja-Stimmen) wurde folgender Beschluss gefasst: 4. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung - EWS - Abwägungsbeschluss zum Beteiligungsverfahren nach § 3 der Gemeinde Gerstungen Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungs- Beschluss Nr. 115-11/2019 plans „Mittelweg“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Sat- der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrich- Beschluss Nr. 109-11/2019 tung der Gemeinde Gerstungen (Entwässerungssatzung - EWS Der Gemeinderat Gerstungen beschließt die Billigung der Ab- -) vom 05.12.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom wägung. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie 22.01.2019 in der vorliegenden Form und Fassung. die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Be- (einstimmig - 16 Ja-Stimmen) Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässe- lange wurden gemäß Beschlussvorlagen des Büros Steinbacher rungssatzung (GKS-EWS) Consult - Anlage 1 - geprüft und eine entsprechende Würdigung Beschluss Nr. 116-11/2019 erstellt. Die Ingenieurgesellschaft Steinbacher Consult, Neusäß Der Gemeinderat beschließt die Gebühren- und Kostenerstat- wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung in den Planent- tungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS-EWS) der Ge- wurf einzuarbeiten. meinde Gerstungen für die Ortsteile Marksuhl, Burkhardtroda, Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Eckardtshausen, Lindigshof und Förtha in der vorliegenden und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Form und Fassung. (einstimmig - 17 Ja-Stimmen) (einstimmig - 16 Ja-Stimmen) Gründung des Eigenbetriebes „Gerstungen Grün und Service“ Feuerlöschtank Clausberg - Beschlussfassung einer über- Beschluss Nr. 110-11/2019 planmäßigen Ausgabe nach Neuausschreibung Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Beschluss Nr. 117-11/2019 Gründung des Eigenbetriebs „Gerstungen Grün und Service“. Der Gemeinderat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in Damit einher geht die Ausgliederung der Bereiche Friedhofs- der Haushaltsstelle 13110.94920 Feuerlöschteich Clausberg in wesen und Grünflächenmanagement aus dem gemeindlichen Höhe von 74.500 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben Haushalt und des Bereiches Bauhof aus dem Eigenbetrieb Ge- in der Haushaltstelle 61010.93230 (Grunderwerb Mittelweg). meindewerke Gerstungen sowie der Aufgabenübergang der ge- (13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) nannten Bereiche in den neu zu gründenden Eigenbetrieb. Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Ge- Hierzu soll die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gerstungen meinderates Grün und Service und die Änderung der Betriebssatzung des Ei- Beschluss Nr. 118-11/2019 genbetriebes Gemeindewerke Gerstungen beschlossen werden. Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Die Änderungen sind abhängig voneinander und sollen jeweils der Gemeinde Gerstungen vom 25.07.2019 wird in der vorlie- zum 01.01.2020 in Kraft treten. genden Fassung und Form genehmigt. (16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) (12 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen) Änderung der Betriebssatzung Eigenbetrieb Gemeindewer- Beschluss Nr. 119-11/2019 ke Gerstungen Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Beschluss Nr. 111-11/2019 der Gemeinde Gerstungen vom 15.08.2019 wird in der vorlie- Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen beschließt genden Fassung und Form genehmigt. die zweite Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes (13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) Gemeindewerke Gerstungen vom 26.07.2006 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.07.2017: § 2 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert und erhält nachfolgende Fassung: Aufgabe der Gemeindewerke ist die Versorgung des Gemeinde- gebietes im Wege der Daseinsvorsorge, insbesondere mit Was- ser und die Entsorgung von Abwasser. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2020 in Kraft. (16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Seite 7 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 25/2019 Beschlussfassung zur Ankündigung der Beibehaltung der Abwassergebühren Wir nehmen Abschied von für die Gemeinde Gerstungen, Ortsteile Marksuhl, Burkhardtroda, Eckardtshausen, Lindigshof und Gerhard Phieler Förtha zum 1. Januar 2020 In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gerstungen am 28.11.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr. 112/2-11/2019 * 25. November 1952 Die Ankündigung der Abwassergebühren für die Ortsteile † 16. November 2019 Marksuhl, Burkhardtroda, Eckardtshausen, Lindigshof und Förtha der Gemeinde Gerstungen ab dem 01.01.2020 wird wie Mit ihm verlieren wir viel zu früh folgt beschlossen: einen hilfsbereiten und zuverlässi- Einleitungsgebühr gen Kollegen. Bis zu seinem Ru- für die Entsorgung über das öffentliche Kanalnetz hestand hat er zur erfolgreichen in eine zentrale Kläranlage auf maximal 2,86 €/m³ bei Ableitung in den öffentlichen Kanal mit Entwicklung unserer Gemeinde vorgeschalteter Grundstückskläranlage beigetragen. Als Verantwortlicher auf maximal 1,62 €/m³ für den kommunalen Bauhof in der Grundgebühr für Gemeinde Gerstungen setzte er sich bis 2,5 m³/h 6,00 Euro/Monat stets für die Belange aller Bürger bis 6 m³/h 14,40 Euro/Monat ein. Seine unermüdliche Einsatzbe- bis 10 m³/h 24,00 Euro/Monat reitschaft und sein hohes Pflichtbe- bis 15 m³/h 36,00 Euro/Monat wusstsein zeichneten ihn aus. bis 30 m³/h 72,00 Euro/Monat bis 40 m³/h 96,00 Euro/Monat bis 50 m³/h 120,00 Euro/Monat In Dankbarkeit für seine langjähri- Niederschlagsgebühr ge Tätigkeit verabschieden wir uns Für das Einleiten von Niederschlagswasser von privaten und bewahren ihm ein ehrendes Grundstücken wird jährlich für die anrechenbare Fläche Andenken. Unser tiefes Mitgefühl eine Niederschlagswassergebühr von maximal 0,63 €/m² gilt seiner Familie. ab dem 01.01.2020 erhoben. Für das Einleiten von Niederschlagswasser von öffentlichen Im Namen der Gemeinde Gerstun- Verkehrsflächen, für die nicht die vollumfängliche Beteiligung gen und der gesamten Belegschaft gemäß § 23 Abs. 5 ThürStrG gezahlt wurde, wird jährlich für die anrechenbare Fläche eine Niederschlagswassergebühr von maximal 0,50 €/m² Sylvia Hartung Ulf Frank ab dem 01.01.2020 erhoben. BürgermeisterinWerkleiter Beseitigungsgebühr Die Beseitigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2020 für den Grubeninhalt 41,38 €/m³ Gleichzeitig wird das Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung zur Wasserbenutzungssatzung-WBS- und der 4. Änderungs- satzung zur Entwässerungssatzung-EWS- der Gemeinde Ger- stungen zum 01.01.2020 angekündigt. (Abstimmung: einstimmig - 16 Ja-Stimmen) Neues Bürgerbüro öffnet am 17.12.2019 gez. Sylvia Hartung Am Dienstag, den 17.12.2019 wird unser neues Bürgermeisterin Bürgerbüro Gerstungen, Markt 13 (Rautenkranz) zum ersten Mal seine Pforten für unsere Einwohner öffnen. Das Einwohnermeldeamt, das Ordnungsamt sowie eine Anlauf- stelle für allgemeine Anfragen der Bürger sind dort zu finden. Die Servicestelle in Marksuhl bleibt ebenfalls erhalten. Alle Einwohner der Gemeinde Gerstungen haben weiterhin die Ablösung des Kontaktbereichsbeamten Möglichkeit, zu wählen, wo sie Anliegen bearbeitet haben möch- in der Gemeinde Gerstungen ten. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe! Nach 17 Jahren als Kon- taktbereichsbeamter in Gerstungen begibt sich Polizeihauptmeister Ro- land Schmidt in den wohl- verdienten Ruhestand. Bis zur offiziellen Ernen- nung werden die Aufga- ben durch Polizeihaupt- meister Christian Wagner wahrgenommen. Sie können sich mit Ihren Anliegen wie gewohnt dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr an ihn wenden.
Ausgabe: 25/2019 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 8 Mitteilung der Gemeindewerke Bauvorhaben in den neuen Ortsteilen von Gerstungen. Diese sind der Neubau einer Kläranlage für Förtha, Wolfsburg-Unkero- Unsere Tagespresse hatte am 03. Dezember einen Artikel über da und Eckardtshausen, der Anschluss dieser Ortsteile an die die letzte Gemeinderatssitzung in Marksuhl etwas reißerisch mit Kläranlage und der Anschluss von Burkhardtroda und Lindigshof dem Titel „Zündstoff und Zoff im Gemeinderat“ überschrieben. Im an die Kläranlage Marksuhl, vorausgesetzt die Maßnahmen wer- Artikel selber waren dann noch einige Zahlen und Zusammen- den, wie geplant, vom Freistaat gefördert. Nicht zu vergessen hänge durcheinander gekommen. ist auch die Umsetzung der vom Gemeinderat bereits beschlos- Um eventuelle Missverständnissen auszuräumen, wollen wir ver- senen restlichen ABK-Maßnahmen in den Ortsteilen Unterellen suchen eine verständliche Zusammenfassung der Thematik für und Oberellen. Für das nächste Jahr ist hierfür die Förderung alle Gerstunger Bürger zu Papier zu bringen. bereits zugesagt. Das Thema im Gemeinderat war, eine „Strategische Betrachtung Bei den bisherigen Betrachtungen ging es nur um die Abwas- zur Abwasserentsorgung nach der Gebietsreform“. Hierzu ge- serentsorgung. Aber auch die Trinkwasserversorgung stellt uns hörte zuerst eine Bestandsaufnahme, bevor man in die Zukunft vor große Aufgaben. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im schauen kann. oberen Eltetal ist z.B. der Bau von zwei neuen Brunnen erfor- In Alt-Gerstungen (5.800 Einwohner) wurden bis zur Gebietsre- derlich. form, also in den letzten 27 Jahren ca. 40,5 Mill. € für Kläranlagen Die folgenden Betrachtungen treffen sowohl auf die Wasserver- und Kanäle verbaut. Zurzeit haben wir hier einen Anschlussgrad sorgung, wie auch die Abwasserentsorgung zu. von ca. 76%. Diese Investitionen wurden mit 18,5 Mill. €, stand Das Wichtige ist, für unsere Bürger wird sich erst einmal nichts heute, kreditfinanziert. Es ist geplant, bis 2026 alle Ortsteile von ändern. Jeder behält noch mindestens 2 Jahre die Wasser- und Alt-Gerstungen anzuschließen. Hierfür sind nochmals ca. 20 Abwassergebühren in der Höhe, wie vor der Gebietsreform. Aus- Mill. € erforderlich. Der Aufbau der Abwasserentsorgung wurde nahme sind die Grundstückseigentümer, für die die Gebühren- in Alt-Gerstungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, der zuordnung falsch war und die deshalb mit einem falschen Tarif Fördermöglichkeiten und des kommunalen Bedarfs (Kanalbau ist abgerechnet wurden. Zum Beispiel Teileinleiter, die am Kanal Voraussetzung für den Straßenbau) planmäßig entwickelt. In den angeschlossen sind, die aber als Direkteinleiter abgerechnet letzten 15 Jahren war das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wurden. dafür eine gute Richtschnur. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, In Alt-Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda (3.400 Einwohner) wur- dass bis spätestens Ende 2022 alle Gerstunger Bürger gleiches den bis zur Gebietsreform ca. 12,5 Mill. € im Abwasserbereich Beitrags- und Gebührenrecht haben sollen und damit auch den verbaut. Dies zu 99% im Kernort Marksuhl. Zurzeit haben wir hier gleichen Betrag für den Kubikmeter Wasser oder Abwasser zah- einen Anschlussgrad von ca. 29%. Diese Investitionen wurden len werden. Die neuen Gebühren werden dann aus den oben mit 1,5 Mill. € kreditfinanziert. Für die Ortsteile von Alt-Marksuhl genannten Gründen für alle Gerstunger Bürger wahrscheinlich und Wolfsburg-Unkeroda besteht aus heutiger Sicht ein Inves- höher sein als die heutigen. titionsbedarf von ca. 54 Mill. € und die Umsetzungszeit könnte Erforderlich war jedoch, das Marksuhler Gebührenrecht unter noch ca. 25 Jahre dauern. Man kann durchaus von einem großen Beibehaltung der Gebühren formal in neues Gerstunger Recht Investitionsstau, vor allem in den Ortsteilen, sprechen. zu überführen, da hierfür die Übergangsfrist am 31.12.2019 en- Wann, wo und in welcher Reihenfolge in Zukunft gebaut werden det. Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Wolfsburg-Un- soll, muss vom Gemeinderat in Form eines noch fertigzustellen- keroda war dies bereits Anfang des Jahres geschehen. den neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes erst beschlossen Die nächsten zwei Jahre benötigen wir noch, um alle rechtli- werden. Der Wille des Gesetzgebers ist, in den nächsten 10 Jah- chen Fragen klären zu können, alle Flächen und Daten für eine ren thüringenweit einen Anschlussgrad von größer 90% zu errei- einheitliche Beitrags- und Gebührenerhebung zu ermitteln, die chen. Für uns ist das in dieser Zeit nicht zu schaffen. Kalkulationen durchzuführen, alle erforderlichen Gemeinderats- Wie teuer ist es einen Einwohner an eine zentrale Kläranlage beschlüsse zu fassen und die Satzungen dann genehmigen zu anzuschließen? In den Jahren 1990 bis 2001 lagen die Kosten lassen. Dies wird nicht weniger schwer als die anspruchsvollen bei ca. 6.000 € pro Einwohner. Heute liegen die Kosten bei ca. Bauvorhaben voran zu bringen. 22.000 € pro Einwohner. Um Ihnen einen Vergleich der derzeitigen unterschiedlichen Ab- Natürlich hat dies zukünftig auch einen Einfluss auf die Höhe der gaben zu ermöglichen, finden Sie in dieser Ausgabe zwei tabel- Abwassergebühren. Will man das Abwasserbeseitigungskon- larische Übersichten zu den Gebühren und Entgelten, sowie den zept umsetzen, werden die Gebühren steigen. Wieviel hängt von Abwasserbeiträgen für die jeweils drei öffentlichen Einrichtungen vielen Faktoren ab. Einige davon sind z.B. die Zinsentwicklung, der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. wahrscheinliche Baukostensteigerungen, Kostensteigerungen für Strom u.a., die Höhe der Förderung durch den Freistaat und Wir wünschen allen Bürgern ein frohes Weihnachtsfest und ei- die Bevölkerungsentwicklung. Deshalb ist es nicht möglich hier nen guten Rutsch ins neue Jahr! eine exakte Prognose abzugeben. Ihre Gemeindewerke Gerstungen Die nächsten Jahre werden allen Mitarbeitern der Gemeindewer- ke viel Kraft abverlangen für die Umsetzung der ersten großen Abwasserbeitragsrecht in den drei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Gerstungen Einheitsgemeinde Gerstungen Gemeinde Marksuhl Zweckverband HoMu - Wolfsburg-Unkeroda Geschossflächenmaßstab Vollgeschossmaßstab Vollgeschossmaßstab Nutzung Grenzwert Nutzung Grenzwert Nutzung Grenzwert a Wohnbebauung 1-2 Familienhäuser 1.070 m² a Wohnbebauung 1-2 Familienhäuser 1.021 m² a vorwiegend Wohnzwecke 1.075 m² b Mehrfamilienhäuser 1.817 m² b Mehrfamilienhäuser u. Wohnblöcke 2.280 m² b vorwiegen Blockbebauung 5.775 m² c Wohnblöcke 3.324 m² c Kleingewerbe 1.606 m² c vorwiegen Schulen 5.687 m² d Kleingewerbe 1.489 m² d Gewerbegrundstücke 10.091 m² d vorwiegend Kindergärten 1.453 m² e Gewerbegrundstücke 9.130 m² e Landwirtschaft 17.052 m² e vorwiegend Kleingewerbe 3.356 m² f Landwirtschaft 3.155 m² f öffentliche Einrichtungen 3.533 m² f vorwiegend Großgewerbe 28.255 m² g öffentliche Einrichtungen 2.376 m² g Kirchen 582 m² g vorwiegend Kirchen 940 m² h Kirchen 2.331 m² h Wochenendgrundstücke, Ferienhäuser 1.234 m² h vorwiegend sonstige Grundstücke 1.658 m² i Wochenendgrundstücke, Ferienhäuser 595 m² i sonstige Bebauung 663 m² j sonstige Bebauung 1.070 m² Tiefenbegrenzung 40 m Tiefenbegrenzung 30 m Tiefenbegrenzung 37 m Faktor entsprechend der Vollgeschosse Faktor entsprechend der Vollgeschosse Beitragsatz Grundstücksfläche 0,51 €/m² Beitragssatz Kanalnetz innerörtlich 1,84 €/m² Beitragssatz Kanalnetz innerörtlich 3,33 €/m² Beitragssatz Geschossfläche 3,58 €/m² Beitragssatz Kläranlage 0,74 €/m² Beitragssatz Kläranlage 0,48 €/m² Beitragssatz Verbindungssammler Beitragssatz Verbindungssammler überörtlich 0,25 €/m² überörtlich 0,45 €/m²
Seite 9 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 25/2019 Wasser (Entgelte)- und Abwassergebühren in den drei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Gerstungen Einheitsgemeinde Gerstungen seit 01.01.2018 Gemeinde Marksuhl seit 01.01.2017 ZV HoMu - Wolfsburg-Unkeroda seit 01.01.2018 öffentlich rechtlich privatrechtlich öffentlich rechtlich Trinkwasserverbrauchsgebühren (incl. MwSt.) €/cbm Trinkwasserentgeld (incl. MwSt.) €/cbm Trinkwasserverbrauchsgebühren (incl. MwSt.) €/cbm Wassergebühr normal 1,81 Wassertarif 1,90 Verbrauch bis 2.500 m³/a 2,12 Wassergebühr Großverbraucher (über 2000 cbm/a) 1,63 Staffeltarif Verbrauch über 2.500 m³/a bis 5.000 m³/a 2,07 Verbrauch über 5.000 m³/a 1,87 Trinkwassergrundgebühren (incl. MwSt.) QN alt Q3 neu €/a Grundpreis (incl. MwSt.) QN €/a Trinkwassergrundgebühren (incl. MwSt.) QN €/a Grundgebühr 2,5 4,0 96,00 2,5 38,52 Grundgebühr 2,5 129,10 Grundgebühr 6,0 10,0 230,40 6,0 92,40 Grundgebühr 6,0 309,83 Grundgebühr 10,0 16,0 384,00 10,0 154,08 Grundgebühr 10,0 516,38 Grundgebühr 15,0 25,0 576,00 15,0 231,12 Grundgebühr 15,0 774,57 Grundgebühr 30,0 40,0 1.152,00 30,0 462,24 Grundgebühr 30,0 1.549,15 Grundgebühr 50,0 63,0 1.920,00 40,0 616,32 Grundgebühr 40,0 2.065,53 50,0 770,40 Grundgebühr 50,0 2.581,91 Erhebung von Baukostenzuschüssen Grundgebühr 60,0 3.098,29 öffentlich rechtlich öffentlich rechtlich öffentlich rechtlich Abwasserverbauchsgebühren €/cbm Abwasserverbauchsgebühren €/cbm Abwasserverbauchsgebühren €/cbm Volleinleiter 2,28 Schmutzwassergebühr Volleinleiter 2,86 Schmutzwassergebühr 3,38 Teileinleiter 2,16 Teileinleiter 1,62 Teileinleiter 1,04 Vollbiologie 1,69 Vollbiologie 0,37 Niederschlagsgebühr Faktor €/qm Niederschlagsgebühr Faktor €/qm Niederschlagsgebühr Faktor €/qm von privat Flächen 0,57 von privaten Flächen 0,63 0,48 von öffentlichen Flächen 0,79 von öffentlichen Flächen, wenn nicht Beitrag 0,50 Zone I 0,2 Dach 0,90 Dach 0,90 Zone II 0,3 Beton/Asphalt 0,90 Beton/Asphalt 0,90 Zone III 0,4 Plaster/Platten 0,70 Plaster/Platten 0,70 Zone IV 0,6 Ökopflaster 0,50 Ökopflaster 0,50 Zone V 0,7 Schotter/Kies/Rasengitter 0,25 Schotter/Kies/Rasengitter 0,25 Zone VI 0,9 Beseitigungsgebühr €/cbm Beseitigungsgebühr €/cbm Beseitigungsgebühr €/cbm Kleinkläranlagen nur Direkteinleiter 46,09 nicht angeschlossene Grundstücke 41,38 Kleinkläranlagen alle 36,52 abflusslosen Gruben 40,00 abflusslose Grube 36,52 Abwassergrundgebühren QN alt Q3 neu €/a Abwassergrundgebühren QN €/a Abwassergrundgebühren QN €/a Grundgebühr 2,5 4,0 96,00 Grundgebühr 2,5 72,00 Grundgebühr 2,5 107,37 Grundgebühr 6,0 10,0 230,40 Grundgebühr 6,0 172,80 Grundgebühr 6,0 257,69 Grundgebühr 10,0 16,0 384,00 Grundgebühr 10,0 288,00 Grundgebühr 10,0 429,48 Grundgebühr 15,0 25,0 576,00 Grundgebühr 15,0 432,00 Grundgebühr 15,0 644,22 Grundgebühr 30,0 40,0 1.152,00 Grundgebühr 30,0 864,00 Grundgebühr 30,0 1.288,44 Grundgebühr 50,0 63,0 1.920,00 Grundgebühr 40,0 1.152,00 Grundgebühr 40,0 1.717,92 Grundgebühr 50,0 1.440,00 Grundgebühr 50,0 2.147,40 Grundgebühr Direkteinleiter 2,5 4,0 48,00 Grundgebühr 60,0 2.576,88 zusätzlicher Wasserzähler 7,50 Ablesung der Hauptwasserzähler für Gerstungen inklusive aller Ortsteile Neustädt, Sallmannshausen, Unterellen, Lauchröden und Oberellen Für die Erstellung der Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnun- Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabe- gen 2019 ist es notwendig die Haupt-Wasserzähler abzulesen. stelle von der Gemeinde. Die Zwischenzähler bzw. Wohnungs- Wir bitten den Gemeindebediensteten bzw. den Beauftragten der zähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Woh- Gemeindewerke Gerstungen zu den unten aufgeführten Zeiten nungsverwaltungen abgelesen. freien Zugang zu Ihren Wasserzählern zu gewähren. Wir möchten die Halter von Großvieh daran erinnern, die ent- Sollten Grundstückseigentümer im genanten Zeitraum nicht zu sprechenden Nachweise für 2019 (Bescheide der Tierseuchen- Hause sein, bitten wir um telefonische Angabe der Zählerstande kasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis nur während der Dienstzeiten unter den Tel.-Nr.: 036922/24553 zum 10.01.2020 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der und 036922/24546. Die Zählerstände können Sie selbstverständ- Abrechnung für 2019 berücksichtigt werden können. lich auch per Fax 036922/24540 oder per E-Mail an SSeidel@ In der Vergangenheit wurden zunehmend mehr Schwimmbe- gerstungen.de übermitteln. Weiterhin ist die Zählerstandsmel- cken/Pools mit Trinkwasser befüllt. Bisher wurde kulanter Weise dung über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke das dafür anfallende Abwasser, soweit es nicht dem öffentlichen Gerstungen (www.gemeindewerke-gerstungen.de) unter der Kanal zugeführt wird, auf Antrag abgesetzt. Rubrik „Wasser“ möglich. Aus verwaltungstechnischen Gründen Grundsätzlich weißen wir darauf hin, dass sämtliche Pools vor können wir nur die Zählerstände berücksichtigen, die uns bis dem jährlichen Abzug durch einen Mitarbeiter des Eigenbetrie- zum 17.01.2020 vorliegen, ansonsten müssen die Wasserver- bes kostenpflichtig auszumessen und abzunehmen sind. Hierfür bräuche geschätzt werden. wird ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Erst danach kann ein sol- cher Abzug einmal jährlich gewährt werden. Ablesetermine: Gerstungen inklusive aller Ortsteile Neustädt, Sallmanns- Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgern ein hausen, Unterellen, Lauchröden und Oberellen Frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und 23.12.2019 bis zum 10.01.2020 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr glückliches Jahr 2019. Ihre Gemeindewerke Gerstungen Ablesung der Hauptwasserzähler in den Ortsteilen Burkhardtroda, Eckardtshausen, Förtha, Marksuhl mit den Höfen Baueshof, Josthof, Meileshof und Lindigshof Für die Erstellung der Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnun- stungen.de übermitteln. Weiterhin ist die Zählerstandsmeldung gen 2019 ist es notwendig, die Haupt-Wasserzähler abzulesen. über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke Ger- Wir bitten Sie, den Gemeindebediensteten bzw. den Beauftrag- stungen (www.gemeindewerke-gerstungen.de) unter der Rubrik ten der Gemeindewerke Gerstungen zu den unten aufgeführten „Wasser“ möglich. Aus verwaltungstechnischen Gründen kön- Zeiten freien Zugang zu Ihren Wasserzählern zu gewähren. nen wir nur die Zählerstände berücksichtigen, die uns bis zum Sollten Grundstückseigentümer im genannten Zeitraum nicht zu 17.01.2020 vorliegen, ansonsten müssen die Wasserverbräuche Hause sein, bitten wir um telefonische Angabe der Zählerstände geschätzt werden. während der Dienstzeiten unter den Tel.-Nr.: 036922/245-38 und 036922/245-53. Die Zählerstände können Sie selbstverständlich ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ auch per Fax 036922/245-40 oder per E-Mail an aphilipp@ger-
Ausgabe: 25/2019 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 10 Ablesetermine: 16.12.2019 bis zum 10.01.2020 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr Nichtamtlicher Teil Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabe- stelle von der Gemeinde. Die Zwischenzähler bzw. Wohnungs- zähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Woh- nungsverwaltungen abgelesen. Wir möchten die Halter von Großvieh daran erinnern, die ent- sprechenden Nachweise für 2019 (Bescheide der Tierseuchen- kasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis zum 17.01.2020 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der Abrechnung für 2019 berücksichtigt werden können. Weihnachtsgeschenk gesucht? In der Vergangenheit wurden zunehmend mehr Schwimmbe- Gerstungen-Kalender 2020 cken/Pools mit Trinkwasser befüllt. Bisher wurde kulanter Weise das dafür anfallende Abwasser, soweit es nicht dem öffentlichen gedruckt auf hochwertigen starken Papier gedruckt. Kanal zugeführt wird, auf Antrag abgesetzt. Preis: 12 € Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass sämtliche Pools vor dem jährlichen Abzug durch einen Mitarbeiter des Eigenbetrie- bes kostenpflichtig auszumessen und abzunehmen sind. Hierfür wird ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Erst danach kann ein sol- cher Abzug einmal jährlich gewährt werden. Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr 2020. Ihre Gemeindewerke Gerstungen Ablesung der Hauptwasserzähler im Ortsteil Wolfsburg-Unkeroda Für die Erstellung der Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnun- gen 2019 ist es notwendig, die Haupt-Wasserzähler abzulesen. Wir bitten Sie, den Gemeindebediensteten bzw. den Beauftrag- ten der Gemeindewerke Gerstungen zu den unten aufgeführten Zeiten freien Zugang zu Ihren Wasserzählern zu gewähren. Sollten Grundstückseigentümer im genannten Zeitraum nicht zu Hause sein, bitten wir um telefonische Angabe der Zählerstände während der Dienstzeiten unter den Tel.-Nr.: 036922/245-38 und 036922/245-53. Die Zählerstände können Sie selbstverständlich auch per Fax 036922/245-40 oder per E-Mail an aphilipp@ger- stungen.de übermitteln. Weiterhin ist die Zählerstandsmeldung über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke Ger- stungen (www.gemeindewerke-gerstungen.de) unter der Rubrik „Wasser“ möglich. Aus verwaltungstechnischen Gründen kön- nen wir nur die Zählerstände berücksichtigen, die uns bis zum 17.01.2020 vorliegen, ansonsten müssen die Wasserverbräuche geschätzt werden. Ablesetermine: 16.12.2019 bis zum 10.01.2020 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabe- stelle von der Gemeinde. Die Zwischenzähler bzw. Wohnungs- zähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Woh- Postkartenbuch nungsverwaltungen abgelesen. Wir möchten die Halter von Großvieh daran erinnern, die ent- 100 historische Ansichten in Gerstungen und Untersuhl sprechenden Nachweise für 2019 (Bescheide der Tierseuchen- Preis: 12 € kasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis zum 17.01.2020 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der Abrechnung für 2019 berücksichtigt werden können. In der Vergangenheit wurden zunehmend mehr Schwimmbe- cken/Pools mit Trinkwasser befüllt. Bisher wurde kulanter Weise das dafür anfallende Abwasser, soweit es nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird, auf Antrag abgesetzt. Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass sämtliche Pools vor dem jährlichen Abzug durch einen Mitarbeiter des Eigenbetrie- bes kostenpflichtig auszumessen und abzunehmen sind. Hierfür wird ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Erst danach kann ein sol- cher Abzug einmal jährlich gewährt werden. Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr 2020. Ihre Gemeindewerke Verkausstellen: Gerstungen Rathaus (Hauptamt), Kaufhaus Fischer, Bibliothek Gerstungen.
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