Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen

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Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Neue             n g
We r r a- Ze i t u
Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen* Neustädt * Sallmannshausen *
Marksuhl * Wolfsburg-Unkeroda * Förtha * Eckardtshausen * Lindigshof * Burkhardtroda

 Jahrgang 27                                         Freitag, den 13. Dezember 2019                                               Nummer 25

     Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 das Jahr 2019 neigt sich seinem Ende. Um uns herum strahlt der Glanz     Gemeinde Gerstungen zusammengewachsen ist, bedarf es noch viel Ar-
 der Vorweihnachtszeit und die Menschen kommen zusammen, um auf           beit, Zeit und auch Geduld. Doch der erfolgreiche Weg ist beschritten.
 den zahlreichen Weihnachtsmärkten gemeinsam die besondere Stim-
 mung zu erleben. Gleichzeitig finden viele Weihnachtsfeiern statt, die
 Gelegenheit zu Gesprächen und Rückblicken bieten.                           Blicken wir also gemeinsam positiv nach
 Blicken wir als Gemeinde auf das ausklingende 2019 zurück, sehen wir
 zunächst die festlichen Ereignisse- allen voran die 875-Jahrfeier in
 Lauchröden und das 1275. Jubiläum in Gerstungen.
                                                                            vorne! In diesem Sinne wünsche ich allen
 Viele Gäste aus nah und fern besuchten die Veranstaltungen, ebenso
 wie die Theatervorstellungen zum 25. Geburtstag der Theatergruppe           ein friedliches, erfolgreiches und gesundes
 Gerstungen oder das Jubiläumskonzert der Eisenbahner Blaskapelle.
 Sie alle nahmen ein positives Bild mit nach Hause.
 Das alles war und ist nur möglich durch die Initiativen und die Mit-
                                                                                      Jahr 2020 sowie eine
 wirkung viele ehrenamtlich tätiger Menschen, ihnen gebührt mein be-
 sonderer Dank!
                                                                                        frohe Weihnachtszeit!
 Politisch war das Jahr geprägt von den Kommunal- und den Landtags-
 wahlen. Ein neuer Gemeinderat und die teils neu gewählten Ortsteil-      Ihre Bürgermeisterin
 bürgermeister haben ihre Arbeit aufgenommen. Bis die neue große          Sylvia Hartung
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Ausgabe: 25/2019                                                    Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                                             Seite 2

                                                  Rufnummern und Öffnungszeiten

Wilhelmstraße 53                                                                       Sprechzeiten Eigenbetrieb Gemeindewerke
99834 Gerstungen                                                                       Gerstungen
Tel.: ���������������������������������������������������������������� 036922-245-0   Wilhelmstr. 45, 99834 Gerstungen������������ 036922-245-46
Fax: �������������������������������������������������������������� 036922-245-50     Dienstag �������������������������09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                       Donnerstag ���������������������09.00 - 12.00 u. 14.00 - 15.30 Uhr
E-Mail:                 info@gerstungen.de                                             Freitag ������������������������������������������������������09.00 - 12.00 Uhr
Internet:               www.gerstungen.de
                                                                                       Wasser/Abwasser - Bereich Gemeinde Gerstungen
                        www.facebook.com/Gerstungen
                                                                                       Herr Biehl ������������������������������������������������������ 0175-1849264
Sprechzeiten im Rathaus                                                                Herr Trümper ������������������������������������������������ 0170-7816570
Dienstag ������������������ 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr                    Herr Golle ��������������������������������������������������� 0151-61368143
Donnerstag �������������� 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 15:30 Uhr                      Herr Ziehn              Büro: ��������������������������������� 036922-24551
Freitag ������������������������������������������������������09.00 - 12.00 Uhr                               Mobil: �������������������������������� 0160-5320608
Sprechzeit der Bürgermeisterin Sylvia Hartung
Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter:                                      Wasser/Abwasser - Bereich ehem. Gemeinde
Tel. ��������������������������������������������������������������� 036922-245-14    Marksuhl
                                                                                       und ehem. Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda
Hauptamt ������������������������������������������������������ 036922-245-0
Einwohnermeldeamt ��������������������������������� 036922-245-17                     Herr Kallenbach Büro: ��������������������������������� 036922-24536
Standesamt ������������������������������������������������ 036922-245-18                             Mobil: ������������������������������ 0151-16048960
Ordnungsamt ����������������������������������������������� 036922-245-0
Grünordnungs-/Friedhöfe ������������������������� 036922-245-56                       Bereitschaft für Wasser/Abwasser
Liegenschaften ������������������������������������������ 036922-245-24               (nach Dienstende in Notfällen) ���������������������036922/245-53
Wohnungsverwaltung ������������������������������� 036922-245-23
                                                                                       Grünschnittannahmestelle Gerstungen
Standort Wilhelmstraße 45                                                              ab 1. April bis letzten Samstag vor Totensonntag
Bauamt Bereich Gerstungen �������������������� 036922-245-45                          Samstag ���������������������������������������������������09.00 - 12.00 Uhr
Bauamt Bereich Marksuhl ������������������������ 036922-245-37

Standort Schloss Marksuhl ...................... 036922-245-85
Bahnhofstraße 1 (Einwohnermeldeamt/Friedhofsverwaltung)
Dienstag ������������������ 09.00 - 12.00 Uhr u. 14:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag �������������� 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr

Ortsteilbürgermeister Lauchröden - Uwe Müller
                                                                                       Bibliothek Gerstungen ������������������������������� 036922-31669
jeden 1. Mittwoch im Monat ����������������������17.30 - 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus                                                               E-Mail:                 info@gerstungen.de
                                                                                       Internet                www.bibliothek.gerstungen.de
Ortsteilbürgermeisterin Oberellen - Caterina Körner                                    Öffnungszeiten:
jeden 1. Mittwoch im Monat ��������������������� 17.30 - 18.30 Uhr                    Montag ��������������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 15.00 - 18.00 Uhr
Friedensteinstraße 44                                                                  Dienstag �������������������������������������������������� 15.00 - 18.00 Uhr
                                                                                       Donnerstag ������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Ortsteilbürgermeisterin Unterellen -                                                   Freitag ����������������������������������������������������� 15.00 - 18.00 Uhr
Annemarie Rimbach
jeden 1. Donnerstag im Monat ������������������17.00 - 18.00 Uhr                      Bibliothek Marksuhl ���������������������������������� 036922-245-86
                                                                                       Öffnungszeiten:
Pfarrgasse 35
                                                                                       Montag �������������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                       Donnerstag ������������� 10.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr
Ortsteilbürgermeisterin Neustädt - Veronika Führer
jeden 2. Mittwoch im Monat ����������������������17.00 - 18.00 Uhr

Ortsteilbürgermeister in Sallmannshausen -
Jens Schwedes
donnerstags ����������������������������������������������15.00 - 17.00 Uhr

Ortsteilbürgermeister in Eckardtshausen -
Dieter Scheuch
jeden 1. Dienstag im Monat ����������������������18.00 - 19.00 Uhr                    Werratalmuseum Gerstungen ������������������� 036922-31433
                                                                                       Sophienstraße 4
Ortsteilbürgermeister in Wolfsburg-Unkeroda - Holger Fuß                               E-Mail:         museum@gerstungen.de
jeden 1. Mittwoch im Monat in einer ungeraden Woche                                    Während der Wintermonate geschlossen. Besichtigungen u.
im Dorfgemeinschaftshaus �����������������������17.00 - 18.00 Uhr                     Führungen sind außerhalb der Öffnungszeiten nach Verein-
                                                                                       barung möglich.
Ortsteilbürgermeister in Förtha - Frank Michalowski                                    Reguläre Öffnungszeit 1. Mai - 31. Okt. ��� 14.00 - 17.00 Uhr
telefonisch erreichbar unter �������������������������� 0163-2027887
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Seite 3                                                             Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                                Ausgabe: 25/2019

   Burgmuseum Ruine Brandenburg                                                             Wehrführer Untersuhl St. Rudloff ��������������������� 036922-37961
   Das Museum ist von Anfang April bis Ende September geöffnet.                             Wehrführer Neustädt G. Taubert ���������������������� 036922-29068
   Zusätzliche Führungen können mit der Schlossverwaltung                                   Wehrführer Lauchröden T. Hamm �������������������� 036927-90927
   vereinbart werden. ���������������������������������� Tel. 0176-56958352                Wehrführer Oberellen St. Poppe ���������������������� 0172-2864556
   E-Mail:         info@die-brandenburg.de                                                  Wehrführer Marksuhl A. Schulz ��������������������� 0176-54570539
                                                                                            Wehrführer Förtha T. Rommert ���������������������� 0151-25202438
                                                                                            Wehrführer W.-Unkeroda D. Rauscher ���������� 0152-28412026
   Wichtige Rufnummern und Öffnungszeiten                                                   Wehrführer Unterellen S. Kümpfel ������������������� 0160-2297496
   Polizei Notruf �������������������������������������������������������������������110   Gasversorgung
   Polizei-Sprechstunde im Rathaus Gerstungen                                               Thüringer Energienetze
   KOBB, zu den Sprechzeiten �����������������������������036922 41103                     Entstörungsdienst Erdgas ��������������������������������0800-6861177
   Dienstag ������������������������������������������������������16.00 - 18.00 Uhr
   Donnerstag ��������������������������������������������������10.00 - 12.00 Uhr          Internet:       www.thueringer-energienetze.com

   Feuerwehr Notruf �������������������������������������������������������������112       Gasversorgung für Förtha, Eckardtshausen u. Wolfsburg-
   Ortsbrandmeister T. Rommert ������������������������0151-25202438                       Unkeroda
   Wehrführer Gerstungen R. Rychlick �������������� 0176-14444332                          OHRA-Energie GmbH - Entstörungsdienst ����������03622-6216

                                                                   Bereitschaftsdienste

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst                                                        Dipl.-Med. Thea Schulz,
bundesweit erreichbar über die:                                                             FÄ für Allgemeinmedizin
                        116 117                                                             Am Ehmesberg 31, Oberellen
Bei lebensbedrohlichen Zuständen:                                                           Tel. 036925-61428
                           112
                                                                                            Dr. med. Klaus Büchner,
                                                                                            FA für Allgemeinmedizin
                                                                                            Bahnhofstr. 14, Marksuhl
                                                                                            Mobil: 0171/2160937
Wilhelmstraße 76 („Spitze“)                                                                 Tel.: 036925/60327

HNO Praxis                                                                                      Die Praxis von Herrn Dr. Büchner ist am Montag, dem
                                                                                                              23.12.2019, geschlossen.
Frau Dr. med. Galina Vogt
Facharzt für HNO-Heilkunde                                                                      Am 27.12.2019 und am 30.12.2019 ist die Praxis von
Tel. ��������������������������������������������������������������������� 036922-428376      Herrn Dr. Büchner von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet.
Praxis für Gynäkologie
Tel. ��������������������������������������������������������������������� 036922-428371   Dr. med. Stefan Katzmann,
Frau Dr. med. Dana Kaufmann-Frietsch
Fachärztin für Frauenheilkunde                                                              Dr. med. Ute Katzmann -
                                                                                            Fachärzte für Allgemeinmedizin
Praxis für Hauterkrankungen/Allergien                                                       Hauptstr. 24, Wolfsburg-Unkeroda
Frau Iljana von Buttler                                                                     Tel.: 036925/61488
Fachärztin für Hauterkrankungen/Allergien
Telefon: ������������������������������������������������������������� 036922-428375
Die Praxis bleibt wegen Erziehungsurlaub bis Februar 2020                                                      Die Praxis Dr. Katzmann ist
geschlossen.                                                                                               vom 24.12. - 31.12.2019 geschlossen.

Marcus Barth, FA für Allgemeinmedizin
                                                                                            Bereitschaftsdienste der Zahnärzte
und manuelle Medizin / Chirotherapie                                                        Zentrales Notdiensttelefon                                            0180-5908077
                                                                                             (0,12 EUR/min.)
Wilhelmstraße 76, Gerstungen,                                                               Dr. med. dent. Birgit Baldofski
Tel.: 036922-439139                                                                         Großgasse 25, Oberellen, ���������������������������� Tel. 036925-61316
                                                                                            Dr. med. dent. Wolfgang Baldofski
Dipl.-Med. Sander,                                                                          Wilhelmstraße 78, Gerstungen ���������������������� Tel. 036922-20217
                                                                                            Dr. med. dent. Michael Haas
                                                                                            Schillerstr. 1, Gerstungen ������������������������������ Tel. 036922-20208
FÄ für Allgemeinmedizin                                                                     Zahnarztpraxis Michael Höch
                                                                                            Berkaer Straße 5, 99837 Berka/W.,
Bahnhofstr. 32, Marksuhl                                                                    OT Herda ������������������������������������������������������� Tel. 036922-20885
Tel. 036925-60496                                                                           Zahnarztpraxis Annette Schößler und Heidi Kaiser
                                                                                            Schwanengasse 1, Berka/Werra                                     Tel. 036922-20344
                                                                                            Zahnarztpraxis Dr. Daniela Bode
      Die Praxis von Frau Dipl.-Med. Sander ist in der Zeit
                                                                                            Mühlwiese 2, Förtha                                              Tel. 036925-90885
                   vom 23.12. bis 31.12.2019
                                                                                            Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Johannes Neubauer
                  wegen Urlaub geschlossen.
                                                                                            Bahnhofstr. 32, Marksuhl                                         Tel. 036925-60292
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Ausgabe: 25/2019                                 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                           Seite 4
Bereitschaftsdienste der Apotheken:                                  Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die
                                                                     Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden gemäß
Storchen-Apotheke     Gerstungen     Tel.: 036922-2670               § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom
Apotheke im Riete     Marksuhl       Tel.: 036925-60490                                  16.12.2019 bis 03.01.2020
Hessen-Apotheke       Obersuhl       Tel.: 06626-8011                während der Dienststunden in der Finanzverwaltung des Rat-
Schwan-Apotheke       Berka/Werra Tel.: 036922-2410                  hauses Gerstungen, Wilhelmstraße 53 öffentlich ausgelegt und
Glückauf-Apotheke     Heringen       Tel.: 06624-359                 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsicht-
                                                                     nahme zur Verfügung gehalten.
Brücken-Apotheke      Heringen       Tel.: 06624-92220
Der Dienst beginnt um 08.00 Uhr des genannten Tages und              Gerstungen, den 26.11.2019
endet 08.00 Uhr des folgenden Tages.                                 gez. Sylvia Hartung                                    (Siegel)
                                                                     Bürgermeisterin
Bereitschaftsdienste
13. Dez.      Hessen-Apotheke, Obersuhl
14. Dez.      Brücken-Apotheke, Heringen                             Beschlussveröffentlichungen
15. Dez.      Brücken-Apotheke, Heringen                             aus den letzten Gemeinderatssitzungen
16. Dez.      Schwan-Apotheke, Berka
17. Dez.      Glückauf-Apotheke, Heringen                            In öffentlicher Sondersitzung des Gemeinderates
18. Dez.      Apotheke im Riete, Marksuhl                            der Einheitsgemeinde Gerstungen am 01.10.2019
19. Dez.      Hessen-Apotheke, Obersuhl                              wurde folgender Beschluss gefasst:
20. Dez.      Storchen-Apotheke, Gerstungen                          Beschluss Nr. 90-10/2019
21. Dez.      Schwan-Apotheke, Berka                                 Der Gemeinderat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in der
22. Dez.      Schwan-Apotheke, Berka                                 Haushaltsstelle 88100.94001 Revitalisierung von Brachflächen
23. Dez.      Glückauf-Apotheke, Heringen                            Wolfsburg-Unkeroda in Höhe von 100.000 €. Die Deckung erfolgt
24. Dez.      Apotheke im Riete, Marksuhl                            durch eine Entnahme aus der Rücklage 91000.31000.
25. Dez.      Hessen-Apotheke, Obersuhl                              (15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)
26. Dez.      Storchen-Apotheke, Gerstungen
27. Dez.      Brücken-Apotheke, Heringen                             In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheits-
28. Dez.      Glückauf-Apotheke, Heringen                            gemeinde Gerstungen am 24.10.2019 wurden folgende
29. Dez.      Glückauf-Apotheke, Heringen                            Beschlüsse gefasst:
30. Dez.      Apotheke im Riete, Marksuhl                            Beschluss Nr. 91-10/2019
31. Dez.      Hessen-Apotheke, Obersuhl                              Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zum Verein „Werra-
                                                                     Wartburgregion“. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die ent-
Bundesweiter Apotheken-Notdienst                                     sprechenden Dokumente zu unterzeichnen.
                                                                     (einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Informationen zu diensthabenden Apotheken erhalten Sie unter         Beschluss Nr. 92-10/2019
der kostenlosen Rufnummer:                                           1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
                        0800-0022833.                                    Bebauungsplanes „Im Riete II“ der Gemeinde Gerstungen /
                                                                         Wartburgkreis vorgebrachten Anregungen von Bürgern so-
Tierärztliche Versorgung:                                                wie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat
                                                                         der Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft:
Tierarztpraxis Jan Börner                                                a) Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von
Am Bach 86 A, Untersuhl �������������� Tel. 036922-20509 o. 31700
www.tierarztpraxisboerner.de                                                  · Landesverwaltungsamt Weimar
                                                                              · Landratsamt Wartburgkreis
                                                                              · Landwirtschaftsamt Bad Salzungen
      Erscheinung der nächsten Ausgabe                                        · Landesanstalt für Geologie
                                                                              · Landwirtschaftsamt Bad Salzungen
                  Freitag, 10. Januar 2020                               b) Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregun-
                                                                              gen von
                                                                              · Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
           Nächster Redaktionsschluss                                    c) Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen
                                                                              von
        Montag, 30. Dezember 2019, 12.00 Uhr!!!
                                                                              · ENTFÄLLT
            Redaktion Amtsblatt, Tel. 036922/245-31                  2. Das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH wird beauf-
                 E-Mail: wz@gerstungen.de                                tragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die
                                                                         Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Er-
                                                                         gebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die
                                                                         nicht berücksichtigten Hinweise sind bei der Vorlage zur Ge-
                                                                         nehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
                     Amtlicher Teil                                  3. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung vom 23. Septem-
                                                                         ber 2004 (BGBl. I S. 1748) in der derzeitig gültigen Fassung
                                                                         beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen den
                                                                         Bebauungsplan „Im Riete II“ in der Gemeinde Gerstungen /
                                                                         Wartburgkreis - bestehend aus der Planzeichnung und den
                                                                         Text als Satzung.
                                                                     4. Die Begründung wird gebilligt.
Öffentliche Bekanntmachung                                           5. Der Bürgermeisterin der Gemeinde Gerstungen, Frau Har-
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in seiner            tung, wird beauftragt, für die vorgenannte Satzung die Ge-
Sitzung am 24.10.2019 die Jahresrechnung 2017 der Gemein-                nehmigung zu beantragen.
de Gerstungen, sowie die Jahresrechnungen 2015 und 2016              Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt-
der ehemaligen Gemeinden Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda             zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begrün-
festgestellt und auf der Grundlage des jeweiligen Prüfberichtes      dung während der Dienststunden eingesehen und über den In-
entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 der ThürKO dem Bürger-           halt Auskunft verlangt werden kann.
meister zur Jahresrechnung Entlastung erteilt.                       (einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Seite 5                                            Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                Ausgabe: 25/2019
Beschluss Nr. 93-10/2019                                             amt des Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:                  auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs.
01. Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Be-             3 Satz 2 der ThürKO der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung
    schluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungs-           Entlastung.
    plans „Bohngartenfelde I“ als Bebauungsplan der Innenent-        (8 Ja-Stimmen, 9 Stimmenthaltungen)
    wicklung gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich der 1.           Beschluss Nr. 102-10/2019
    Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ ist der          Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der
    Anlage zum Beschluss zu entnehmen.                               Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs-
                                                                     amt des Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat
02. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Marksuhl
    Flur 15 die Flurstücke 1278/1 teilweise, 1278/2, 2010 und        die geprüfte Jahresrechnung 2015 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der
    2011/1. Er liegt im Ortsteil „Marksuhl“ nordöstlich der Straße   ThürKO fest.
    „Bohngartental“.                                                 (9 Ja-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen)
                                                                     Beschluss Nr. 103-10/2019
03. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ge-           Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der
    mäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von            Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs-
    einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen              amt des Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat
    werden.                                                          auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs.
04. Der Aufstellungsbeschluss mit den allgemeinen Zielen und         3 Satz 2 der ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung
    Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung            Entlastung.
    sowie Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-     (8 Ja-Stimmen, 9 Stimmenthaltungen)
    gung sind ortsüblich bekannt zu machen.                          Beschluss Nr. 104-10/2019
(14 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)                                 Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016 der
Beschluss Nr. 94-10/2019                                             Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs-
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen billigt in seiner Sit-       amt des Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat
zung am 24.10.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes 2. Er-            die geprüfte Jahresrechnung 2016 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 der
weiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Im Meilesfeld III“     ThürKO fest.
in der Gemarkung Marksuhl der Gemeinde Gerstungen Fluren             (9 Ja-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen)
12 und 14 Flurstücke 1829/4 und 1878/1, bestehend aus Teil A         Beschluss Nr. 105-10/2019:
Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen sowie der Be-       Der Gemeinderat bewilligt den Abschluss eines Leasingvertra-
gründung und dem Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.          ges durch die Bürgermeisterin für ein Fahrzeug Toyota RAV 4
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nach           Hybrid für eine Laufzeit von 36 Monaten in Höhe von 16.416 €
§ 3 Abs. 2 BauGB auf Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.       zuzüglich Service-Raten.
Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauGB zu beteili-      (einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
gen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.                 Beschluss Nr. 106-10/2019
(16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)                                   Der Gemeinderat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in der
Beschluss Nr. 95-10/2019                                             Haushaltsstelle 85500.51000 Unterhaltung des sonstigen unbe-
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der          weglichen Vermögens der Forstwirtschaftlichen Unternehmen in
Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des               Höhe von 100.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat auf der          in der Gewerbesteuer 90000.00300.
Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 der         (17 Ja-Stimmen)
ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung Entlastung.              Beschluss Nr. 107-10/2019
(14 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)                                 Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahres-
Beschluss Nr. 96-10/2019                                             antrag Städtebauförderung (TL S) Programmjahr 2020 in der
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der          vorliegenden Form und Fassung.
Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des               (einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat die geprüf-
te Jahresrechnung 2017 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der ThürKO fest.       Bekanntmachung
(15 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 97-10/2019                                             Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung veröffentlichen wir
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015              nachfolgend die Bekanntmachung der TransnetBW GmbH/
der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des             TenneT TSO GmbH zur Ankündigung von Kartierungsarbeiten
Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat auf der
Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz        SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten
2 der ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung Entlas-            in der Gemeinde Gerstungen
tung.                                                                Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT
(11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)                                 TSO GmbH planen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Ver-
Beschluss Nr. 98-10/2019                                             bindung SuedLink. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Plan-
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015              feststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung
der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des             und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen
Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat die geprüf-       geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und
te Jahresrechnung 2015 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der ThürKO fest.       Artenschutz zu prüfen.
(11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 99-10/2019                                             Kartierungsarbeiten
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016              Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen
der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des             Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der
Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat auf der          Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die
Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz        kartiert wird und können - je nach Artengruppe - in Form von
2 der ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung Entlas-            Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das
tung.                                                                Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen er-
(11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)                                 folgen.
Beschluss Nr. 100-10/2019                                            Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirt-
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2016              schaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzel-
der Gemeinde Marksuhl durch das Rechnungsprüfungsamt des             fall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel
Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat die geprüf-       werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern - je nach Ziel der
te Jahresrechnung 2016 nach § 80 Abs.3 Satz 1 der ThürKO fest.       Kartierung - zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro
(11 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen                                  Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschrän-
Beschluss Nr. 101-10/2019                                            kungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 der          kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden und
Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungs-             diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Ausgabe: 25/2019                                 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                             Seite 6
Bekanntmachung und Termine                                          Beschlussfassung Betriebssatzung Eigenbetrieb Gerstun-
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich       gen Grün und Service
aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes i.V.m.      Beschluss Nr. 112-11/2019
§ 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Mit dieser           Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen erlässt auf-
ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und              grund des § 76 Abs. 3 ThürKO folgende Betriebssatzung für den
sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme         Eigenbetrieb der Gemeinde Gerstungen „Gerstungen Grün und
gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbei-          Service“ in der vorliegenden Form und Fassung.
ten erfolgen in Gerstungen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis           (16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)
31.10.2020. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der        Beschluss Nr. 112/1-11/2019
Flurstücksliste. Diese liegt in der Einheitsgemeinde Ger-           Der Gemeinderat beschließt, als Zielstellung bis zum 31.12.2022
stungen, Hauptamt, Zimmer 11, Wilhelmstraße 53, 99834               einheitliches Recht für die Bereiche Wasserversorgung und Ab-
Gerstungen zwischen 13.12.2019 und 31.10.2020 zur öffent-           wasserentsorgung im gesamten Gemeindegebiet zu schaffen.
lichen Einsicht aus. Mitarbeiter der Vorhabenträger oder von        (16 Ja-Stimmen)
ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von          2. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der
den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungs-         öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde
berechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen         Gerstungen
der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder     Beschluss Nr. 113-11/2019
Lockstöcke) ausgebracht werden.                                     Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Sat-
                                                                    zung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsein-
Kontakt für Rückfragen                                              richtung der Gemeinde Gerstungen (Wasserbenutzungssatzung
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbe-          - WBS -) vom 05.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssat-
reitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TransnetBW und           zung vom 22.01.2019 in der vorliegenden Form und Fassung.
TenneT zur Verfügung:                                               (einstimmig - 16 Ja-Stimmen
TransnetBW GmbH                 TenneT TSO GmbH                     Beschluss Nr. 114-11/2019
Tel.: 0800 / 3804701            Tel.: 0921 / 50740 - 5000           Die zum Zeitpunkt des Beitritts der Gemeinde Marksuhl zur Ge-
E-Mail: suedlink@transnetbw.de E-Mail: suedlink@tennet.eu           meinde Gerstungen geltende Verordnung über die Allgemeinen Be-
                                                                    dingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die
                                                                    „Ergänzenden Bestimmungen der Gemeinde Marksuhl zur „Verord-
In öffentlicher Sitzung                                             nung über allgemeine Bedingungen zur Wasserversorgung“ (AVB-
                                                                    WasserV) vom 20. Juni 1980 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde                              Nr. 31/1980, Teil 1)“ zum Stand 01.01.2007 gelten für die Ortsteile
Gerstungen am 28.11.2019                                            auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Marksuhl fort.
                                                                    (einstimmig - 16 Ja-Stimmen)
wurde folgender Beschluss gefasst:                                  4. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung - EWS -
Abwägungsbeschluss zum Beteiligungsverfahren nach § 3               der Gemeinde Gerstungen
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungs-          Beschluss Nr. 115-11/2019
plans „Mittelweg“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,     Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Sat-
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange          zung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrich-
Beschluss Nr. 109-11/2019                                           tung der Gemeinde Gerstungen (Entwässerungssatzung - EWS
Der Gemeinderat Gerstungen beschließt die Billigung der Ab-         -) vom 05.12.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom
wägung. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie             22.01.2019 in der vorliegenden Form und Fassung.
die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Be-         (einstimmig - 16 Ja-Stimmen)
                                                                    Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässe-
lange wurden gemäß Beschlussvorlagen des Büros Steinbacher
                                                                    rungssatzung (GKS-EWS)
Consult - Anlage 1 - geprüft und eine entsprechende Würdigung
                                                                    Beschluss Nr. 116-11/2019
erstellt. Die Ingenieurgesellschaft Steinbacher Consult, Neusäß
                                                                    Der Gemeinderat beschließt die Gebühren- und Kostenerstat-
wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung in den Planent-
                                                                    tungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS-EWS) der Ge-
wurf einzuarbeiten.
                                                                    meinde Gerstungen für die Ortsteile Marksuhl, Burkhardtroda,
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2
                                                                    Eckardtshausen, Lindigshof und Förtha in der vorliegenden
und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                                                                    Form und Fassung.
(einstimmig - 17 Ja-Stimmen)
                                                                    (einstimmig - 16 Ja-Stimmen)
Gründung des Eigenbetriebes „Gerstungen Grün und Service“
                                                                    Feuerlöschtank Clausberg - Beschlussfassung einer über-
Beschluss Nr. 110-11/2019
                                                                    planmäßigen Ausgabe nach Neuausschreibung
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die              Beschluss Nr. 117-11/2019
Gründung des Eigenbetriebs „Gerstungen Grün und Service“.           Der Gemeinderat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in
Damit einher geht die Ausgliederung der Bereiche Friedhofs-         der Haushaltsstelle 13110.94920 Feuerlöschteich Clausberg in
wesen und Grünflächenmanagement aus dem gemeindlichen               Höhe von 74.500 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben
Haushalt und des Bereiches Bauhof aus dem Eigenbetrieb Ge-          in der Haushaltstelle 61010.93230 (Grunderwerb Mittelweg).
meindewerke Gerstungen sowie der Aufgabenübergang der ge-           (13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
nannten Bereiche in den neu zu gründenden Eigenbetrieb.             Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Ge-
Hierzu soll die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gerstungen       meinderates
Grün und Service und die Änderung der Betriebssatzung des Ei-       Beschluss Nr. 118-11/2019
genbetriebes Gemeindewerke Gerstungen beschlossen werden.           Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Die Änderungen sind abhängig voneinander und sollen jeweils         der Gemeinde Gerstungen vom 25.07.2019 wird in der vorlie-
zum 01.01.2020 in Kraft treten.                                     genden Fassung und Form genehmigt.
(16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)                                  (12 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)
Änderung der Betriebssatzung Eigenbetrieb Gemeindewer-              Beschluss Nr. 119-11/2019
ke Gerstungen                                                       Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Beschluss Nr. 111-11/2019                                           der Gemeinde Gerstungen vom 15.08.2019 wird in der vorlie-
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen beschließt          genden Fassung und Form genehmigt.
die zweite Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes          (13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Gemeindewerke Gerstungen vom 26.07.2006 in der Fassung
der 1. Änderungssatzung vom 18.07.2017:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert und erhält nachfolgende
Fassung:
Aufgabe der Gemeindewerke ist die Versorgung des Gemeinde-
gebietes im Wege der Daseinsvorsorge, insbesondere mit Was-
ser und die Entsorgung von Abwasser.
Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
(16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Seite 7                                          Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                               Ausgabe: 25/2019

 Beschlussfassung zur Ankündigung
 der Beibehaltung der Abwassergebühren                                     Wir nehmen Abschied von
 für die Gemeinde Gerstungen, Ortsteile Marksuhl,
 Burkhardtroda, Eckardtshausen, Lindigshof und                                Gerhard
                                                                              Phieler
 Förtha zum 1. Januar 2020
 In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gerstungen
 am 28.11.2019 wurde folgender Beschluss gefasst:
 Beschluss Nr. 112/2-11/2019                                                  * 25. November 1952
 Die Ankündigung der Abwassergebühren für die Ortsteile                       † 16. November 2019
 Marksuhl, Burkhardtroda, Eckardtshausen, Lindigshof und
 Förtha der Gemeinde Gerstungen ab dem 01.01.2020 wird wie             Mit ihm verlieren wir viel zu früh
 folgt beschlossen:                                                    einen hilfsbereiten und zuverlässi-
 Einleitungsgebühr                                                     gen Kollegen. Bis zu seinem Ru-
 für die Entsorgung über das öffentliche Kanalnetz                     hestand hat er zur erfolgreichen
 in eine zentrale Kläranlage auf maximal             2,86 €/m³
 bei Ableitung in den öffentlichen Kanal mit
                                                                       Entwicklung unserer Gemeinde
 vorgeschalteter Grundstückskläranlage                                 beigetragen. Als Verantwortlicher
 auf maximal                                         1,62 €/m³        für den kommunalen Bauhof in der
 Grundgebühr für                                                       Gemeinde Gerstungen setzte er sich
 bis 2,5 m³/h 6,00 Euro/Monat                                          stets für die Belange aller Bürger
 bis 6 m³/h     14,40 Euro/Monat                                       ein. Seine unermüdliche Einsatzbe-
 bis 10 m³/h 24,00 Euro/Monat                                          reitschaft und sein hohes Pflichtbe-
 bis 15 m³/h 36,00 Euro/Monat                                          wusstsein zeichneten ihn aus.
 bis 30 m³/h 72,00 Euro/Monat
 bis 40 m³/h 96,00 Euro/Monat
 bis 50 m³/h 120,00 Euro/Monat
                                                                       In Dankbarkeit für seine langjähri-
 Niederschlagsgebühr                                                   ge Tätigkeit verabschieden wir uns
 Für das Einleiten von Niederschlagswasser von privaten                und bewahren ihm ein ehrendes
 Grundstücken wird jährlich für die anrechenbare Fläche                Andenken. Unser tiefes Mitgefühl
 eine Niederschlagswassergebühr von maximal          0,63 €/m²        gilt seiner Familie.
 ab dem 01.01.2020 erhoben.
 Für das Einleiten von Niederschlagswasser von öffentlichen            Im Namen der Gemeinde Gerstun-
 Verkehrsflächen, für die nicht die vollumfängliche Beteiligung        gen und der gesamten Belegschaft
 gemäß § 23 Abs. 5 ThürStrG gezahlt wurde, wird jährlich für
 die anrechenbare Fläche eine Niederschlagswassergebühr
 von maximal                                         0,50 €/m²
                                                                       Sylvia Hartung Ulf Frank
 ab dem 01.01.2020 erhoben.                                            BürgermeisterinWerkleiter
 Beseitigungsgebühr
 Die Beseitigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2020
 für den Grubeninhalt                               41,38 €/m³
 Gleichzeitig wird das Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung
 zur Wasserbenutzungssatzung-WBS- und der 4. Änderungs-
 satzung zur Entwässerungssatzung-EWS- der Gemeinde Ger-
 stungen zum 01.01.2020 angekündigt.
 (Abstimmung: einstimmig - 16 Ja-Stimmen)
                                                                  Neues Bürgerbüro öffnet am 17.12.2019
 gez. Sylvia Hartung
                                                                  Am Dienstag, den 17.12.2019 wird unser neues
 Bürgermeisterin
                                                                  Bürgerbüro Gerstungen, Markt 13 (Rautenkranz)
                                                                  zum ersten Mal seine Pforten für unsere Einwohner öffnen.
                                                                  Das Einwohnermeldeamt, das Ordnungsamt sowie eine Anlauf-
                                                                  stelle für
                                                                  allgemeine Anfragen der Bürger sind dort zu finden.
                                                                  Die Servicestelle in Marksuhl bleibt ebenfalls erhalten.
                                                                  Alle Einwohner der Gemeinde Gerstungen haben weiterhin die
Ablösung des Kontaktbereichsbeamten                               Möglichkeit, zu wählen, wo sie Anliegen bearbeitet haben möch-
in der Gemeinde Gerstungen                                        ten.
                                                                  Mehr dazu in der nächsten Ausgabe!
Nach 17 Jahren als Kon-
taktbereichsbeamter    in
Gerstungen begibt sich
Polizeihauptmeister Ro-
land Schmidt in den wohl-
verdienten Ruhestand.

Bis zur offiziellen Ernen-
nung werden die Aufga-
ben durch Polizeihaupt-
meister Christian Wagner
wahrgenommen.

Sie können sich mit Ihren
Anliegen wie gewohnt
dienstags
von 16.00 bis 18.00 Uhr
und
donnerstags
von 10.00 bis 12.00 Uhr
an ihn wenden.
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Ausgabe: 25/2019                                               Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                                                 Seite 8
Mitteilung der Gemeindewerke                                                            Bauvorhaben in den neuen Ortsteilen von Gerstungen. Diese
                                                                                        sind der Neubau einer Kläranlage für Förtha, Wolfsburg-Unkero-
Unsere Tagespresse hatte am 03. Dezember einen Artikel über                             da und Eckardtshausen, der Anschluss dieser Ortsteile an die
die letzte Gemeinderatssitzung in Marksuhl etwas reißerisch mit                         Kläranlage und der Anschluss von Burkhardtroda und Lindigshof
dem Titel „Zündstoff und Zoff im Gemeinderat“ überschrieben. Im                         an die Kläranlage Marksuhl, vorausgesetzt die Maßnahmen wer-
Artikel selber waren dann noch einige Zahlen und Zusammen-                              den, wie geplant, vom Freistaat gefördert. Nicht zu vergessen
hänge durcheinander gekommen.                                                           ist auch die Umsetzung der vom Gemeinderat bereits beschlos-
Um eventuelle Missverständnissen auszuräumen, wollen wir ver-                           senen restlichen ABK-Maßnahmen in den Ortsteilen Unterellen
suchen eine verständliche Zusammenfassung der Thematik für                              und Oberellen. Für das nächste Jahr ist hierfür die Förderung
alle Gerstunger Bürger zu Papier zu bringen.                                            bereits zugesagt.
Das Thema im Gemeinderat war, eine „Strategische Betrachtung                            Bei den bisherigen Betrachtungen ging es nur um die Abwas-
zur Abwasserentsorgung nach der Gebietsreform“. Hierzu ge-                              serentsorgung. Aber auch die Trinkwasserversorgung stellt uns
hörte zuerst eine Bestandsaufnahme, bevor man in die Zukunft                            vor große Aufgaben. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im
schauen kann.                                                                           oberen Eltetal ist z.B. der Bau von zwei neuen Brunnen erfor-
In Alt-Gerstungen (5.800 Einwohner) wurden bis zur Gebietsre-                           derlich.
form, also in den letzten 27 Jahren ca. 40,5 Mill. € für Kläranlagen                    Die folgenden Betrachtungen treffen sowohl auf die Wasserver-
und Kanäle verbaut. Zurzeit haben wir hier einen Anschlussgrad                          sorgung, wie auch die Abwasserentsorgung zu.
von ca. 76%. Diese Investitionen wurden mit 18,5 Mill. €, stand                         Das Wichtige ist, für unsere Bürger wird sich erst einmal nichts
heute, kreditfinanziert. Es ist geplant, bis 2026 alle Ortsteile von                    ändern. Jeder behält noch mindestens 2 Jahre die Wasser- und
Alt-Gerstungen anzuschließen. Hierfür sind nochmals ca. 20                              Abwassergebühren in der Höhe, wie vor der Gebietsreform. Aus-
Mill. € erforderlich. Der Aufbau der Abwasserentsorgung wurde                           nahme sind die Grundstückseigentümer, für die die Gebühren-
in Alt-Gerstungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, der                           zuordnung falsch war und die deshalb mit einem falschen Tarif
Fördermöglichkeiten und des kommunalen Bedarfs (Kanalbau ist                            abgerechnet wurden. Zum Beispiel Teileinleiter, die am Kanal
Voraussetzung für den Straßenbau) planmäßig entwickelt. In den                          angeschlossen sind, die aber als Direkteinleiter abgerechnet
letzten 15 Jahren war das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)                             wurden.
dafür eine gute Richtschnur.                                                            Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen,
In Alt-Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda (3.400 Einwohner) wur-                           dass bis spätestens Ende 2022 alle Gerstunger Bürger gleiches
den bis zur Gebietsreform ca. 12,5 Mill. € im Abwasserbereich                           Beitrags- und Gebührenrecht haben sollen und damit auch den
verbaut. Dies zu 99% im Kernort Marksuhl. Zurzeit haben wir hier                        gleichen Betrag für den Kubikmeter Wasser oder Abwasser zah-
einen Anschlussgrad von ca. 29%. Diese Investitionen wurden                             len werden. Die neuen Gebühren werden dann aus den oben
mit 1,5 Mill. € kreditfinanziert. Für die Ortsteile von Alt-Marksuhl                    genannten Gründen für alle Gerstunger Bürger wahrscheinlich
und Wolfsburg-Unkeroda besteht aus heutiger Sicht ein Inves-                            höher sein als die heutigen.
titionsbedarf von ca. 54 Mill. € und die Umsetzungszeit könnte                          Erforderlich war jedoch, das Marksuhler Gebührenrecht unter
noch ca. 25 Jahre dauern. Man kann durchaus von einem großen                            Beibehaltung der Gebühren formal in neues Gerstunger Recht
Investitionsstau, vor allem in den Ortsteilen, sprechen.                                zu überführen, da hierfür die Übergangsfrist am 31.12.2019 en-
Wann, wo und in welcher Reihenfolge in Zukunft gebaut werden                            det. Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Wolfsburg-Un-
soll, muss vom Gemeinderat in Form eines noch fertigzustellen-                          keroda war dies bereits Anfang des Jahres geschehen.
den neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes erst beschlossen                                Die nächsten zwei Jahre benötigen wir noch, um alle rechtli-
werden. Der Wille des Gesetzgebers ist, in den nächsten 10 Jah-                         chen Fragen klären zu können, alle Flächen und Daten für eine
ren thüringenweit einen Anschlussgrad von größer 90% zu errei-                          einheitliche Beitrags- und Gebührenerhebung zu ermitteln, die
chen. Für uns ist das in dieser Zeit nicht zu schaffen.                                 Kalkulationen durchzuführen, alle erforderlichen Gemeinderats-
Wie teuer ist es einen Einwohner an eine zentrale Kläranlage                            beschlüsse zu fassen und die Satzungen dann genehmigen zu
anzuschließen? In den Jahren 1990 bis 2001 lagen die Kosten                             lassen. Dies wird nicht weniger schwer als die anspruchsvollen
bei ca. 6.000 € pro Einwohner. Heute liegen die Kosten bei ca.                          Bauvorhaben voran zu bringen.
22.000 € pro Einwohner.                                                                 Um Ihnen einen Vergleich der derzeitigen unterschiedlichen Ab-
Natürlich hat dies zukünftig auch einen Einfluss auf die Höhe der                       gaben zu ermöglichen, finden Sie in dieser Ausgabe zwei tabel-
Abwassergebühren. Will man das Abwasserbeseitigungskon-                                 larische Übersichten zu den Gebühren und Entgelten, sowie den
zept umsetzen, werden die Gebühren steigen. Wieviel hängt von                           Abwasserbeiträgen für die jeweils drei öffentlichen Einrichtungen
vielen Faktoren ab. Einige davon sind z.B. die Zinsentwicklung,                         der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
wahrscheinliche Baukostensteigerungen, Kostensteigerungen
für Strom u.a., die Höhe der Förderung durch den Freistaat und                          Wir wünschen allen Bürgern ein frohes Weihnachtsfest und ei-
die Bevölkerungsentwicklung. Deshalb ist es nicht möglich hier                          nen guten Rutsch ins neue Jahr!
eine exakte Prognose abzugeben.                                                         Ihre Gemeindewerke Gerstungen
Die nächsten Jahre werden allen Mitarbeitern der Gemeindewer-
ke viel Kraft abverlangen für die Umsetzung der ersten großen

Abwasserbeitragsrecht in den drei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Gerstungen
Einheitsgemeinde Gerstungen                               Gemeinde Marksuhl                                         Zweckverband HoMu - Wolfsburg-Unkeroda

Geschossflächenmaßstab                                        Vollgeschossmaßstab                                   Vollgeschossmaßstab
  Nutzung                                Grenzwert            Nutzung                              Grenzwert          Nutzung                               Grenzwert

a   Wohnbebauung 1-2 Familienhäuser         1.070    m²   a   Wohnbebauung 1-2 Familienhäuser          1.021   m²   a   vorwiegend Wohnzwecke                    1.075   m²
b   Mehrfamilienhäuser                      1.817    m²   b   Mehrfamilienhäuser u. Wohnblöcke         2.280   m²   b   vorwiegen Blockbebauung                  5.775   m²
c   Wohnblöcke                              3.324    m²   c   Kleingewerbe                             1.606   m²   c   vorwiegen Schulen                        5.687   m²
d   Kleingewerbe                            1.489    m²   d   Gewerbegrundstücke                      10.091   m²   d   vorwiegend Kindergärten                  1.453   m²
e   Gewerbegrundstücke                      9.130    m²   e   Landwirtschaft                          17.052   m²   e   vorwiegend Kleingewerbe                  3.356   m²
f   Landwirtschaft                          3.155    m²   f   öffentliche Einrichtungen                3.533   m²   f   vorwiegend Großgewerbe                  28.255   m²
g   öffentliche Einrichtungen               2.376    m²   g   Kirchen                                    582   m²   g   vorwiegend Kirchen                         940   m²
h   Kirchen                                 2.331    m²   h   Wochenendgrundstücke, Ferienhäuser       1.234   m²   h   vorwiegend sonstige Grundstücke          1.658   m²
i   Wochenendgrundstücke, Ferienhäuser        595    m²   i   sonstige Bebauung                          663   m²
j   sonstige Bebauung                       1.070    m²

    Tiefenbegrenzung                           40 m           Tiefenbegrenzung                           30 m           Tiefenbegrenzung                           37 m

                                                              Faktor entsprechend der Vollgeschosse                     Faktor entsprechend der Vollgeschosse
    Beitragsatz Grundstücksfläche             0,51 €/m²       Beitragssatz Kanalnetz innerörtlich       1,84 €/m²       Beitragssatz Kanalnetz innerörtlich       3,33 €/m²
    Beitragssatz Geschossfläche               3,58 €/m²       Beitragssatz Kläranlage                   0,74 €/m²       Beitragssatz Kläranlage                   0,48 €/m²
                                                              Beitragssatz Verbindungssammler                           Beitragssatz Verbindungssammler
                                                              überörtlich                               0,25 €/m²       überörtlich                               0,45 €/m²
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Seite 9                                                                    Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                                               Ausgabe: 25/2019
Wasser (Entgelte)- und Abwassergebühren in den drei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Gerstungen
Einheitsgemeinde Gerstungen                            seit 01.01.2018   Gemeinde Marksuhl                               seit 01.01.2017     ZV HoMu - Wolfsburg-Unkeroda             seit 01.01.2018
öffentlich rechtlich                                                     privatrechtlich                                                     öffentlich rechtlich
Trinkwasserverbrauchsgebühren (incl. MwSt.)                     €/cbm    Trinkwasserentgeld (incl. MwSt.)                           €/cbm    Trinkwasserverbrauchsgebühren (incl. MwSt.)        €/cbm
Wassergebühr normal                                               1,81   Wassertarif                                                  1,90   Verbrauch bis 2.500 m³/a                             2,12
Wassergebühr Großverbraucher (über 2000 cbm/a)                    1,63   Staffeltarif                                                        Verbrauch über 2.500 m³/a bis 5.000 m³/a             2,07
                                                                                                                                             Verbrauch über 5.000 m³/a                            1,87

Trinkwassergrundgebühren (incl. MwSt.)   QN alt Q3 neu       €/a         Grundpreis (incl. MwSt.)                       QN             €/a   Trinkwassergrundgebühren (incl. MwSt.)   QN               €/a
Grundgebühr                                  2,5    4,0    96,00                                                              2,5    38,52   Grundgebühr                                    2,5     129,10
Grundgebühr                                  6,0   10,0 230,40                                                                6,0    92,40   Grundgebühr                                    6,0     309,83
Grundgebühr                                10,0    16,0 384,00                                                               10,0   154,08   Grundgebühr                                   10,0     516,38
Grundgebühr                                15,0    25,0 576,00                                                               15,0   231,12   Grundgebühr                                   15,0     774,57
Grundgebühr                                30,0    40,0 1.152,00                                                             30,0   462,24   Grundgebühr                                   30,0   1.549,15
Grundgebühr                                50,0    63,0 1.920,00                                                             40,0   616,32   Grundgebühr                                   40,0   2.065,53
                                                                                                                             50,0   770,40   Grundgebühr                                   50,0   2.581,91
                                                                         Erhebung von Baukostenzuschüssen                                    Grundgebühr                                   60,0   3.098,29

öffentlich rechtlich                                                     öffentlich rechtlich                                                öffentlich rechtlich
Abwasserverbauchsgebühren                                       €/cbm    Abwasserverbauchsgebühren                                  €/cbm    Abwasserverbauchsgebühren                              €/cbm
Volleinleiter                                                     2,28   Schmutzwassergebühr Volleinleiter                            2,86   Schmutzwassergebühr                                      3,38
Teileinleiter                                                     2,16   Teileinleiter                                                1,62   Teileinleiter                                            1,04
Vollbiologie                                                      1,69                                                                       Vollbiologie                                             0,37

Niederschlagsgebühr                      Faktor                  €/qm    Niederschlagsgebühr                            Faktor       €/qm    Niederschlagsgebühr                      Faktor         €/qm
von privat Flächen                                                0,57   von privaten Flächen                                         0,63                                                            0,48
von öffentlichen Flächen                                          0,79   von öffentlichen Flächen, wenn nicht Beitrag                 0,50
                                                                                                                                             Zone I                                         0,2
Dach                                         0,90                        Dach                                                0,90            Zone II                                        0,3
Beton/Asphalt                                0,90                        Beton/Asphalt                                       0,90            Zone III                                       0,4
Plaster/Platten                              0,70                        Plaster/Platten                                     0,70            Zone IV                                        0,6
Ökopflaster                                  0,50                        Ökopflaster                                         0,50            Zone V                                         0,7
Schotter/Kies/Rasengitter                    0,25                        Schotter/Kies/Rasengitter                           0,25            Zone VI                                        0,9

Beseitigungsgebühr                                              €/cbm    Beseitigungsgebühr                                         €/cbm    Beseitigungsgebühr                                     €/cbm
Kleinkläranlagen nur Direkteinleiter                             46,09   nicht angeschlossene Grundstücke                            41,38   Kleinkläranlagen alle                                   36,52
abflusslosen Gruben                                              40,00                                                                       abflusslose Grube                                       36,52

Abwassergrundgebühren                    QN alt Q3 neu       €/a         Abwassergrundgebühren                          QN             €/a   Abwassergrundgebühren                    QN               €/a
Grundgebühr                                  2,5    4,0    96,00         Grundgebühr                                          2,5    72,00   Grundgebühr                                    2,5     107,37
Grundgebühr                                  6,0   10,0 230,40           Grundgebühr                                          6,0 172,80     Grundgebühr                                    6,0     257,69
Grundgebühr                                10,0    16,0 384,00           Grundgebühr                                         10,0 288,00     Grundgebühr                                   10,0     429,48
Grundgebühr                                15,0    25,0 576,00           Grundgebühr                                         15,0 432,00     Grundgebühr                                   15,0     644,22
Grundgebühr                                30,0    40,0 1.152,00         Grundgebühr                                         30,0 864,00     Grundgebühr                                   30,0   1.288,44
Grundgebühr                                50,0    63,0 1.920,00         Grundgebühr                                         40,0 1.152,00   Grundgebühr                                   40,0   1.717,92
                                                                         Grundgebühr                                         50,0 1.440,00   Grundgebühr                                   50,0   2.147,40
Grundgebühr Direkteinleiter                      2,5      4,0    48,00                                                                       Grundgebühr                                   60,0   2.576,88
zusätzlicher Wasserzähler                                         7,50

Ablesung der Hauptwasserzähler
für Gerstungen inklusive aller Ortsteile Neustädt, Sallmannshausen, Unterellen, Lauchröden und Oberellen
Für die Erstellung der Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnun-                                            Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabe-
gen 2019 ist es notwendig die Haupt-Wasserzähler abzulesen.                                            stelle von der Gemeinde. Die Zwischenzähler bzw. Wohnungs-
Wir bitten den Gemeindebediensteten bzw. den Beauftragten der                                          zähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Woh-
Gemeindewerke Gerstungen zu den unten aufgeführten Zeiten                                              nungsverwaltungen abgelesen.
freien Zugang zu Ihren Wasserzählern zu gewähren.                                                      Wir möchten die Halter von Großvieh daran erinnern, die ent-
Sollten Grundstückseigentümer im genanten Zeitraum nicht zu                                            sprechenden Nachweise für 2019 (Bescheide der Tierseuchen-
Hause sein, bitten wir um telefonische Angabe der Zählerstande                                         kasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis
nur während der Dienstzeiten unter den Tel.-Nr.: 036922/24553                                          zum 10.01.2020 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der
und 036922/24546. Die Zählerstände können Sie selbstverständ-                                          Abrechnung für 2019 berücksichtigt werden können.
lich auch per Fax 036922/24540 oder per E-Mail an SSeidel@                                             In der Vergangenheit wurden zunehmend mehr Schwimmbe-
gerstungen.de übermitteln. Weiterhin ist die Zählerstandsmel-                                          cken/Pools mit Trinkwasser befüllt. Bisher wurde kulanter Weise
dung über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke                                                das dafür anfallende Abwasser, soweit es nicht dem öffentlichen
Gerstungen (www.gemeindewerke-gerstungen.de) unter der                                                 Kanal zugeführt wird, auf Antrag abgesetzt.
Rubrik „Wasser“ möglich. Aus verwaltungstechnischen Gründen                                            Grundsätzlich weißen wir darauf hin, dass sämtliche Pools vor
können wir nur die Zählerstände berücksichtigen, die uns bis                                           dem jährlichen Abzug durch einen Mitarbeiter des Eigenbetrie-
zum 17.01.2020 vorliegen, ansonsten müssen die Wasserver-                                              bes kostenpflichtig auszumessen und abzunehmen sind. Hierfür
bräuche geschätzt werden.                                                                              wird ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Erst danach kann ein sol-
                                                                                                       cher Abzug einmal jährlich gewährt werden.
Ablesetermine:
Gerstungen inklusive aller Ortsteile Neustädt, Sallmanns-                                              Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgern ein
hausen, Unterellen, Lauchröden und Oberellen                                                           Frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und
23.12.2019 bis zum 10.01.2020 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr                                              glückliches Jahr 2019.
                                                                                                       Ihre Gemeindewerke Gerstungen

Ablesung der Hauptwasserzähler
in den Ortsteilen Burkhardtroda, Eckardtshausen, Förtha, Marksuhl mit den Höfen Baueshof, Josthof,
Meileshof und Lindigshof
Für die Erstellung der Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnun-                                            stungen.de übermitteln. Weiterhin ist die Zählerstandsmeldung
gen 2019 ist es notwendig, die Haupt-Wasserzähler abzulesen.                                           über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke Ger-
Wir bitten Sie, den Gemeindebediensteten bzw. den Beauftrag-                                           stungen (www.gemeindewerke-gerstungen.de) unter der Rubrik
ten der Gemeindewerke Gerstungen zu den unten aufgeführten                                             „Wasser“ möglich. Aus verwaltungstechnischen Gründen kön-
Zeiten freien Zugang zu Ihren Wasserzählern zu gewähren.                                               nen wir nur die Zählerstände berücksichtigen, die uns bis zum
Sollten Grundstückseigentümer im genannten Zeitraum nicht zu                                           17.01.2020 vorliegen, ansonsten müssen die Wasserverbräuche
Hause sein, bitten wir um telefonische Angabe der Zählerstände                                         geschätzt werden.
während der Dienstzeiten unter den Tel.-Nr.: 036922/245-38 und
036922/245-53. Die Zählerstände können Sie selbstverständlich                                             ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
auch per Fax 036922/245-40 oder per E-Mail an aphilipp@ger-
Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen
Ausgabe: 25/2019                               Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“                                      Seite 10
                     Ablesetermine:
16.12.2019 bis zum 10.01.2020 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr                          Nichtamtlicher Teil
Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabe-
stelle von der Gemeinde. Die Zwischenzähler bzw. Wohnungs-
zähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Woh-
nungsverwaltungen abgelesen.
Wir möchten die Halter von Großvieh daran erinnern, die ent-
sprechenden Nachweise für 2019 (Bescheide der Tierseuchen-
kasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis
zum 17.01.2020 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der
Abrechnung für 2019 berücksichtigt werden können.
                                                                  Weihnachtsgeschenk gesucht?
In der Vergangenheit wurden zunehmend mehr Schwimmbe-                              Gerstungen-Kalender 2020
cken/Pools mit Trinkwasser befüllt. Bisher wurde kulanter Weise
das dafür anfallende Abwasser, soweit es nicht dem öffentlichen       gedruckt auf hochwertigen starken Papier gedruckt.
Kanal zugeführt wird, auf Antrag abgesetzt.                                              Preis: 12 €
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass sämtliche Pools vor
dem jährlichen Abzug durch einen Mitarbeiter des Eigenbetrie-
bes kostenpflichtig auszumessen und abzunehmen sind. Hierfür
wird ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Erst danach kann ein sol-
cher Abzug einmal jährlich gewährt werden.
Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgern ein
frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und
glückliches Jahr 2020.
Ihre Gemeindewerke
Gerstungen

Ablesung der Hauptwasserzähler
im Ortsteil Wolfsburg-Unkeroda
Für die Erstellung der Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnun-
gen 2019 ist es notwendig, die Haupt-Wasserzähler abzulesen.
Wir bitten Sie, den Gemeindebediensteten bzw. den Beauftrag-
ten der Gemeindewerke Gerstungen zu den unten aufgeführten
Zeiten freien Zugang zu Ihren Wasserzählern zu gewähren.
Sollten Grundstückseigentümer im genannten Zeitraum nicht zu
Hause sein, bitten wir um telefonische Angabe der Zählerstände
während der Dienstzeiten unter den Tel.-Nr.: 036922/245-38 und
036922/245-53. Die Zählerstände können Sie selbstverständlich
auch per Fax 036922/245-40 oder per E-Mail an aphilipp@ger-
stungen.de übermitteln. Weiterhin ist die Zählerstandsmeldung
über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke Ger-
stungen (www.gemeindewerke-gerstungen.de) unter der Rubrik
„Wasser“ möglich. Aus verwaltungstechnischen Gründen kön-
nen wir nur die Zählerstände berücksichtigen, die uns bis zum
17.01.2020 vorliegen, ansonsten müssen die Wasserverbräuche
geschätzt werden.
                     Ablesetermine:
16.12.2019 bis zum 10.01.2020 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr
Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabe-
stelle von der Gemeinde. Die Zwischenzähler bzw. Wohnungs-
zähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Woh-                              Postkartenbuch
nungsverwaltungen abgelesen.
Wir möchten die Halter von Großvieh daran erinnern, die ent-         100 historische Ansichten in Gerstungen und Untersuhl
sprechenden Nachweise für 2019 (Bescheide der Tierseuchen-                                 Preis: 12 €
kasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis
zum 17.01.2020 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der
Abrechnung für 2019 berücksichtigt werden können.
In der Vergangenheit wurden zunehmend mehr Schwimmbe-
cken/Pools mit Trinkwasser befüllt. Bisher wurde kulanter Weise
das dafür anfallende Abwasser, soweit es nicht dem öffentlichen
Kanal zugeführt wird, auf Antrag abgesetzt.
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass sämtliche Pools vor
dem jährlichen Abzug durch einen Mitarbeiter des Eigenbetrie-
bes kostenpflichtig auszumessen und abzunehmen sind. Hierfür
wird ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Erst danach kann ein sol-
cher Abzug einmal jährlich gewährt werden.
Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgern ein
frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und
glückliches Jahr 2020.
Ihre Gemeindewerke                                                                        Verkausstellen:
Gerstungen                                                                             Rathaus (Hauptamt),
                                                                                        Kaufhaus Fischer,
                                                                                      Bibliothek Gerstungen.
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