Kostenlose Corona-Schnelltests im Pfarrheim - Stadt ...
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Nummer 4 Freitag, 16. April 2021 Kostenlose Corona-Schnelltests im Pfarrheim
Marktheidenfeld -2- Nr. 4/2021 Grußwort zur Aktion „Gutes aus der Stadt“ von Erstem Bürgermeister Thomas Stamm Liebe Marktheidenfelderinnen und Marktheidenfelder, auch wenn die Zeiten schwierig und wir pandemiemüde sind, wird mir - und sicherlich auch Ihnen - jeden Tag be- wusst, wie lebens- und liebenswert unsere Stadt ist. Wir sind von Wetterkapriolen verschont, leben am Fluss in einer schö- nen Landschaft, können Natur vor der Haustür genießen. Aber nicht nur das: Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig ein gutes Netzwerk und Zusammenhalt sind. Damit meine ich nicht nur die zahlreichen und so wichtigen nachbarschaftli- chen Hilfeleistungen, sondern beispielsweise auch die Un- terstützung unserer heimischen Gastronomie und der Einzel- händler vor Ort. Wir gewöhnen uns zudem sehr schnell an „vieles“, weshalb wir kleine, schöne Dinge viel schneller aus den Augen verlieren als negative. Oder wir wissen vieles nicht mehr wert zu schätzen. Das „Gute“ wird so immer mehr als selbstverständlich erachtet und verliert an An- erkennung. Es gibt aber Positives und Schönes in unserem „Hädefeld“. Dinge, auf die wir in Markthei- denfeld auch ein bisschen stolz sein dürfen. Auch wenn in Zeiten von Corona Vieles nur ein- geschränkt machbar ist, möchten wir diese Vielfalt sichtbar machen. Und sie uns allen damit wieder vor Augen führen. So das wir auch in diesen Zeiten wieder sehen, dass wir auch Gu- tes haben, das uns gut tut und Hoffnung gibt. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! Unter dem Motto „Gutes aus der Stadt“ sammeln wir Ihre Ideen, Lieblingsorte, Geheim- tipps, Hinweise und Beobachtungen. Sie, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, wissen schließlich am besten, wo wir gut sind und worüber wir uns freuen dürfen. Dabei ist es ausdrücklich erwünscht, dass Sie uns Ideen aus allen Bereichen Marktheiden- felds weitergeben. Ganz gleich, ob es um Gutes aus Kultur, Gutes aus der Gastronomie, Gu- tes aus der Freizeit, Gutes aus Veranstaltungen, Gutes aus den Vereinen oder Gutes aus der Heimat geht. Hauptsache ist, Sie finden es gut und es findet in unserem „Hädefeld“ statt. Mitmachen bei „Gutes aus der Stadt“ darf natürlich jeder und jede, der und die das möchte. Ziel unserer Aktion ist es, Ihre Ideen zu „Gutes aus der Stadt“ zu bündeln und über die Gren- zen von Marktheidenfeld hinaus bekannt zu machen. Wir freuen uns über jede Zuschrift und jede E-Mail! Für eine Stadt, in der ich gerne und gut lebe. Ihr Thomas Stamm Erster Bürgermeister PS: Senden Sie Ihre Ideen einfach an gutes@marktheidenfeld.de oder per Post an Stadt Markt- heidenfeld, „Gutes aus der Stadt“, z. H. Inge Albert, Luitpoldstraße 17, 97828 Marktheidenfeld. Einsendeschluss ist der 21. Mai 2021.
Marktheidenfeld -3- Nr. 4/2021 Bernd Liebisch gewinnt den Kunstpreis Bernd Liebisch ist der Gewinner des Kunstpreises der Stadt Marktheidenfeld. Der Künstler aus Aschaffenburg überzeugte die Fachjury mit seinem „Gleiszugang“ betitelten Werk. Das 120 x 100 Zentimeter große und auf einer Malplatte gefertigte Bild gewinnt den mit 2000 Euro dotierten Preis der Stadt Marktheidenfeld, der sich in der Sparte Malerei um das Thema „Aufbruch“ drehte. Wie die bis- herigen Siegerbilder wird auch „Gleiszugang“ von der Stadt Marktheidenfeld angekauft. Coronabedingt wurde die für Ende 2020 angedachte Verleihung mehrmals verschoben und nun unter strenger Einhaltung der gültigen Hygieneregeln im Franck-Haus von Marktheidenfeld durchgeführt. Jurymitglied Jan Soldin, stellvertretender Leiter der Kunsthalle Schweinfurt, stellte in seiner Laudatio den künstlerischen Werdegang Liebischs heraus. Dieser begann bereits im Kindesalter in den 60er und 70er Jahren durch die malerische Tätigkeit seines Vaters und führten ihn 1985 zum Studium an der Freien-Kunst-Studienstätte-Ottersberg. Dort erwies sich für ihn vor allem das Fach der Freien Ma- lerei als gewinnbringend. „Der Gleiszugang vereinnahmt, vom intensiven Blick des Jungen bis zu dessen zu erforschender Um- gebung“, betonte Soldin. Überhaupt hätten Bahnhöfe als Ort des Aufbruchs, mit der Dynamik der sie bevölkernden Menschen, Bernd Liebisch schon länger begeistert. 2016 veröffentlichte er zum Bei- spiel einen 15-minütigen Kunstfilm, der am Berliner Hauptbahnhof entstand. Das aktuelle Werk zeige eine Momentaufnahme der unterschiedlichen Wege unserer Zeitgenossen und führe uns vor Augen, dass auch wir Teil des stetigen Aufbruchs seien. Dies komme auch in seinem prämierten Wettbe- werbsbeitrag zum Ausdruck. Der 12. Kunstpreis der Stadt Marktheidenfeld geht an Bernd Liebisch für sein Werk „Gleiszugang“. Bernd Liebisch, der im Jahr 2008 mit seinem damaligen Wettbewerbsbeitrag „Rund geblickt“ schon einmal den Publikumspreis der Stadt gewonnen hatte, bedankte sich bei der Stadt Marktheidenfeld und - stellvertretend für die Jury - bei Jan Soldin für den Gewinn des Preises. Liebisch hob die Be- deutung des Preises in der Region hervor. Fortsetzung Seite 4
Marktheidenfeld -4- Nr. 4/2021 Fortsetzung von Seite 3 Marktheidenfelds Erster Bürgermeister Thomas Stamm und Sponsor Markus Fleckenstein von Fle- ckenstein Landschaftsplanung - Stadtplanung unterstrichen im Rahmen der Verleihung, dass sie auf eine baldige Öffnung der Kunstpreis-Ausstellung hoffen und somit - gemäß des Mottos „Aufbruch“ des Wettbewerbs - auf ein „Aufbrechen“ mit Publikum nach der aktuellen Corona-Pause. Dann wird von den Besuchern bis 5. April auch der Publikumspreis, also das beliebteste Bild der Ausstellung im Marktheidenfelder Franck-Haus, gewählt. 140 Arbeiten wurden zum aktuellen Wettbewerb eingereicht, 35 Werke werden in der Ausstellung präsentiert. Der Wettbewerb um den Kunstpreis der Stadt Marktheidenfeld findet alle zwei Jahre statt. Er wurde 1998 erstmals verliehen und nun zum zwölften Mal vergeben. Von links: Erster Bürgermeister Thomas Stamm, Sponsor Markus Fleckenstein, Preisträger Bernd Liebisch und Laudator Jan Soldan bei der Kunstpreis-Verleihung im Außenbereich des Franck-Hauses. Die aktuelle Kunstpreis-Ausstellung ist - soweit es die Inzidenzzahlen der Corona-Pandemie zulassen - noch bis Sonntag, 18. April 2021, zu sehen. Eventuell notwendige oder mögliche Termine für den Ausstellungsbesuch können unter franck-haus@marktheidenfeld.de oder Telefon 09391 81785 ver- einbart werden. Aktuelle Informationen sind auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Kultur und Tourismus“ unter www.marktheidenfeld.de zu finden. Adresse Kulturzentrum Franck-Haus Untertorstr. 6, 97828 Marktheidenfeld Telefon 09391 81785.
Marktheidenfeld -5- Nr. 4/2021 Corona-Schnelltestzentrum im Pfarrheim St. Laurentius Am Donnerstag, den 25. März öffnete - in Zusammenarbeit mit der Stadt Marktheidenfeld - ein Corona-Schnelltestzentrum des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Kreisverband Main-Spessart im Stadtzentrum von Marktheidenfeld. Im Pfarrheim St. Laurentius können sich symptomfreie Interessierte dienstags, donnerstags und samstags kostenlos auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen. Zur Identifikation ist es nötig, bei der Testung ein Ausweisdokument mitzuführen. Erster Bürgermeister Thomas Stamm, Kirchenpfleger und 2. Bürgermeister Christian Menig sowie Alexander Vornwald, Steffen Willinger und Sa- muel Zehelein von der BRK Bereit- schaft Marktheidenfeld betonten im Rahmen eines Pressetermins, dass - nach einigen Tagen Eingewöhnungs- zeit - alle drei Minuten ein Test durch- geführt werden soll und somit täglich über 100 Personen getestet werden können. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird im Vorfeld eine Online-Terminverein- barung unter www.schnelltest-msp. de empfohlen. Getestet werden Testwillige ab einem Alter von 12 Jahren. Bei unter 18-Jäh- rigen, die nicht in Begleitung ihrer El- tern kommen, ist eine schriftliche Be- stätigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Der Corona-Schnelltest im Pfarrheim von Marktheidenfeld wird von insge- samt rund 30 geschulten ehrenamtli- chen Mitarbeitenden der BRK Bereit- schaft Marktheidenfeld durchgeführt. Die Antigen-Testung erfolgt mit einem Wattestäbchen über einen Nasenab- strich und dauert nur wenige Sekun- den. Das Ergebnis des Schnelltests steht nach rund 20 Minuten fest. Es wird den Getesteten in der Regel über ei- ne SMS oder eine E-Mail zugestellt. In Ausnahmefällen - zum Beispiel bei älteren Getesteten ohne Smartpho- ne - kann das Ergebnis der Testung auch vor Ort im Pfarrheim mitgeteilt und eine Testbescheinigung ausge- stellt werden. Sollte der Schnelltest im Pfarrheim positiv ausfallen, wird das Ergebnis in der Regel nochmals über einen PCR-Test an der Corona-Teststrecke des Landkreises Main-Spessart, die am Standort Marktheidenfeld beim Klinikum in der Baumhofstraße eingerichtet wurde, überprüft. Personen mit Symptomen auf eine Corona-Infektion werden gebeten, nicht im Pfarrheim zu erscheinen. In diesem Fall wen- den Sie sich bitte zunächst an Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117. Marktheidenfelds Erster Bürgermeister Thomas Stamm unterstrich, dass er die Möglichkeit der kostenlosen Tests mitten in der Stadt sehr begrüße. „Wir haben bei der Organisation und der technischen Ausstattung des Schnelltestzentrums gerne geholfen“, erklärte das Stadtoberhaupt. Toll sei auch, dass es für ältere Bürgerinnen und Bürger ohne Internet- und Smart- phonezugang die Möglichkeit gebe, das Ergebnis nach kurzer Wartezeit persönlich zu erfahren. Kirchenpfleger und 2. Bürgermeister Christian Menig betonte, dass die katholische Kirchenverwaltung die Räume des Pfarr- heims gerne zur Verfügung stelle und die Corona-Tests uneingeschränkt unterstützt. Corona-Testzentrum im Pfarrheim St. Laurentius Öffnungszeiten Kolpingstraße 12 Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr 97828 Marktheidenfeld Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Telefon: 0151 1451 7467 Samstag 09.00 - 12.00 Uhr
Marktheidenfeld -6- Nr. 4/2021 Dr. Wolfgang Netsch ist weiter Forstbetriebsleiter Im kommunalen Forstbetrieb der Stadt Marktheidenfeld ist nach geltendem Forstrecht eine „Forstbe- triebsausführung“ und eine „Forstbetriebsleitung“ einzusetzen. In der Praxis nahmen diese - etwas sperrig formulierten - Aufgaben in Marktheidenfeld seit 1991 der städtische Revierleiter Thomas Vogel und seit 2005 Forstdirektor Dr. Wolfgang Netsch vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Karlstadt wahr. Während Forsttechniker Thomas Vogel der Revierdienst obliegt, sorgte Forstbetriebsleiter Dr. Wolf- gang Netsch dafür, dass der Wald der Stadt Marktheidenfeld nach den geltenden Rechtsvorschrif- ten und gemäß dem Forstwirtschaftsplan, der Jahresplanung und Jahresnachweisung bewirtschaftet wurde. Über die weitere Zusammenarbeit mit Dr. Wolfgang Netsch (Mitte) freuen sich Erster Bürgermeister Thomas Stamm (links) und Revierleiter Thomas Vogel (rechts). Aufgrund der Ende Februar eingetretenen Pensionierung von Dr. Wolfgang Netsch benötigte die städtische Forstverwaltung Marktheidenfeld ab März 2021 eine neue Betriebsleitung. In Abstimmung mit dem Stadtrat von Marktheidenfeld wurde hier nun eine - von allen Beteiligten als ideal eingestufte - Lösung gefunden: Dr. Wolfgang Netsch wird die Betriebsleitung für den Stadtwald Marktheidenfeld auf Basis eines Dienstleistungsvertrages weiterhin bis Ende Februar 2026 übernehmen. „Wir begrüßen es sehr, dass der neue Forstbetriebsleiter der alte Forstbetriebsleiter ist“, betonte Marktheidenfelds Erster Bürgermeister bei einem Gesprächstermin mit Dr. Wolfgang Netsch im Rat- haus und bedankte sich bei dieser Gelegenheit bei dem Forstdirektor im Ruhestand für die jahrelan- ge hervorragende Arbeit im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Unteren Forstbehörde. Auch der städtische Revierleiter Thomas Vogel freut sich auf die nahtlose Fortführung der erfolgrei- chen Zusammenarbeit mit dem Forstexperten, um den rund 780 Hektar großen Stadtwald zukunftssi- cher zu bewirtschaften.
Marktheidenfeld -7- Nr. 4/2021 Dank an Ludwig Keller Ludwig Keller (rechts) gehört seit 30 Jahren dem Stadtrat von Marktheidenfeld an. Der ehemalige Leiter der Beruflichen Oberschule Aschaffenburg wurde am 21. März 1991 als Stadtrat vereidigt und ist somit der dienst älteste Stadtrat Marktheidenfelds. In seiner langjährigen Tätigkeit als Stadtrat nahm Ludwig Keller - grob geschätzt - an rund 600 Stadtrats- und 300 Ausschuss-Sitzungen teil, betonte Erster Bürgermeister Thomas Stamm in einer kleinen Laudatio. Vor dem Hintergrund seiner beruflichen Tätigkeit setze sich Keller besonders für die Belange der Kinder und Jugendli- chen, die Weiterentwicklung der städtischen Kitas und des Schulstandorts Marktheidenfeld ein, so Stamm. Der von 1990 bis 2000 als Frakti- onsvorsitzende der Freien Wähler fungierende Stadtrat trat 2019 aus der Fraktion der Freien Wähler aus und war bis Ende der Stadtratsperi- ode als fraktionloses Mitglied des Stadtrates aktiv. Seit 2020 sitzt Ludwig Keller für die Fraktion von proMAR im Stadtrat und wirkt im Sozial- und Stadtentwicklungsaus- schuss sowie im Stiftungsrat der Bürgerkulturstiftung. Erster Bürgermeister Thomas Stamm (links) nahm das 30-jäh- rige Jubiläum zum Anlass, dem proMAR-Stadtrat im Rahmen der Stadtratsitzung für sein langjähriges Engagement zu danken und über- reichte als Anerkennung eine gra- vierte Uhr der Stadt Marktheiden- feld. Stolpersteine zum Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus Der Stadtrat von Marktheidenfeld hat beschlossen, so bald als möglich an geeigneten Stellen „Stolpersteine“ zu verlegen. Mit den sogenannten Stolpersteinen des Künstlers Gunter Demnig wird die Erinnerung an Mitmenschen wachge- halten, die unter dem nationalsozialistischen Regime verfolgt und ermordet wurden. Die Stolpersteine sind kleine Würfel aus Beton mit einer Kantenlänge von 10 Zentimetern, auf denen jeweils eine quadratische Messingplatte befestigt ist. In die Messingplatte sind Namen und Lebensdaten des jeweiligen NS-Opfers eingraviert. Die ersten Stolpersteine in Marktheidenfeld sollen für die neun jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger verlegt werden, die am 25. April 1942 in den Raum Lublin in Polen deportiert und ermordet worden sind. Ursprünglich für dieses Jahr vorgesehen, wird die Verlegung aufgrund der Pandemie voraussichtlich im Frühjahr 2022 erfol- gen. Beispielsweise ist die gewünschte Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern erst ab dem nächsten Schuljahr möglich. Trotzdem wird mit der Umsetzung des Beschlusses schon in diesem Jahr begonnen. Am 25. April 2021 – dem Jahrtag der Deportation – findet in Erinnerung an die Deportationen in Marktheidenfeld ein Gedenken unter den dann gültigen Corona-Auflagen statt. Dieses Gedenken ist der Auftakt dafür, die Marktheidenfelder Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und eine Erinnerungskultur auf breiter Basis zu ermöglichen. Das Projekt Stolpersteine bietet verschiedene Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement, wie beispielswei- se die Übernahme einer Patenschaft für einzelne Stolpersteine. Zur inhaltlichen Begleitung werden neben dem Historischen Verein auch die Kirchen, die Schulen und die Bürgerkulturstiftung Marktheidenfelds eingebunden. Die Abstimmung mit Eigentümern, vor deren Haus Stolpersteine vorgesehen sind, erfolgt durch die Stadt Markt- heidenfeld. Für Informationen steht Inge Albert von der Stadtverwaltung über die Mailadresse inge.albert@marktheidenfeld. de zur Verfügung.
Marktheidenfeld -8- Nr. 4/2021 Arbeiten an der Bundesstraße 8 Das Staatliche Bauamt informiert: „Anbindung des Gewerbeparks Söllershöhe mit Umbau der Kreuzung Bundesstraße 8 / Kreisstraße MSP 31 und Erneuerung der Fahrbahndecke bei Altfeld Die Arbeiten zum Umbau der Kreuzungsanlage der bestehenden Kreuzung der B 8 mit der MSP 31 gehen gut voran. Aufgrund von Schäden im Unterbau der Kreisstraßenäste, werden zusätzliche notwendige Arbeiten erfor- derlich. Die Fertigstellung des Kreuzungsbereichs verschiebt sich nach derzeitigem Stand voraussichtlich auf den 27.04.2021. Dann wird die neue Lichtsignalanlage in Betrieb genommen und die Kreuzung wieder für den Verkehr freigegeben. Ab voraussichtlich 28.04.2021 erfolgt dann in Bauabschnitt 3 zunächst unter halbseitiger Verkehrsführung auf der B 8 die Anbindung des Gewerbeparks Söllershöhe mittels Anbau einer Linksabbiegespur. Gleichzeitig er- folgt der Rückbau der ehemaligen nördlichen Anbindung Altfeld. Für den Deckenbau auf der B 8 sowie den Markierungs- und Schutzplankenarbeiten muss die B 8 in Bauphase 4 ab der Kreuzung MSP 31 Richtung Marktheidenfeld nochmals voraussichtlich ab dem 25.05.2021 voll ge- sperrt werden. Der Verkehr von Marktheidenfeld kommend wird dann über die St 2312, die MSP 32 (Esselbach, Michelrieth) und die MSP 31 nach Altfeld umgeleitet. Der Verkehr von Altfeld wird über die MSP 31 (Lengfurt) und die St 2299 nach Marktheidenfeld umgeleitet. Nach Abschluss und Verkehrsfreigabe auf der B 8 erfolgt dann als Abschluss der Gesamtmaßnahme noch die Fertigstellung der Anbindung des Gewerbegebietes Söllershöhe an die Wertheimer Straße. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis Mitte Juni abgeschlossen sein. Das Staatliche Bauamt Würzburg bittet bezüglich der auftretenden Verkehrsbehinderungen weiterhin um das Verständnis der Anlieger und der Verkehrsteilnehmer, um Einhaltung der Durchfahrtsverbote und Geschwindig- keitsbegrenzungen und um besondere Vorsicht im Baustellenbereich.“ Marktheidenfelds „Lieblingsbilder“ in den Geschäften Über 200 eingereichte Fotos verzeichnete der Fotowettbewerb „Mein Lieblingsbild 2020“. Zu der Aktion hat- te das Stadtmarketing der Stadt Marktheidenfeld bis Ende Januar zusammen mit den beiden Tageszeitungen Main-Echo und Main-Post sowie dem Marktheidenfelder Fotografen Christan Schwab eingeladen. Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer reichten ihre Lieblingsbilder bei Mitorganisatorin Natalie Pfab vom Stadtmarketing von Marktheidenfeld ein. „Wir freuen uns, nun den schönsten Bildern eine Plattform zu geben“, betont Géraldine Barrois. Die Vorsitzende der Werbegemeinschaft Marktheidenfeld konnte mehr als 20 Einzel- händler gewinnen, die in der Innenstadt ihre Schaufenster als Ausstellungsfläche zur Verfügung stellen. Zusammen mit Marktheidenfelds Erstem Bür- germeister Thomas Stamm (rechts) eröffnete Géraldine Barrois (links) nun die Ausstellung der 30 schönsten Bilder. Die Fotos im Großfor- mat sind in den nächsten Wochen in folgenden Marktheidenfelder Geschäften zu sehen: Büro Albert, B2 Trendgalerie, Juwelier Bern- stein, BrillenEck, Cecil Store, Betten Emmerich, Esprit, Gösswein Fenster Türen Sonnenschutz, Blumen Hamberger, Laumeister Optik & Akus- tik, Schuhhaus Leininger, Babyfachmarkt Lud- wig, Modebar, Only, Wäscheboutique P1, Rist Textilhandel, Schön & Endres, Buchhandlung Schöningh, Street One, Weltladen Marktheiden- feld sowie die Schaufensterfront am ehemali- gen Belmodi. Gleichzeitig startet die Wahl zur Abstimmung über das schönste Bild. Bis Dienstag, den 20. April können alle In- teressierten per Mail ihr persönliches Lieblingsbild wählen. Eine Mail an natalie.pfab@marktheidenfeld.de unter Nennung der im Schaufenster angegebenen Nummer des Lieblingsbildes genügt.
Marktheidenfeld - 10 - Nr. 4/2021 §2 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlauf- von Unrat auf den Grünstreifen. Im Begriffsbestimmungen schächte, Durchlässe oder offene Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Öffentliche Straßen, Gehbahnen, Abzugsgräben der öffentlichen Laubfall, soweit durch das Laub – ins- geschlossene Ortslage Straßen zu schütten oder einzu- besondere bei feuchter Witterung – die bringen. Situation als verkehrsgefährdend einzu- (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser stufen ist, ebenfalls durchzuführen. Verordnung sind alle dem öffentlichen (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und b) von Gras und Unkraut sowie Moos Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne Reinigung und Anflug von sonstigen Pflanzen zu des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § der öffentlichen Straßen befreien, soweit es aus Ritzen und Ris- 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßen- §4 sen im Straßenkörper wächst. gesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fas- c) insbesondere nach einem Unwetter Reinigungspflicht sung. Hierzu gehören insbesondere die sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentli- chen Reinlichkeit haben die Eigentümer und Kanaleinläufe freizumachen, soweit und Sicherheitsstreifen, die Geh- und diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ Radwege, die gemeinsamen Geh- und und die zur Nutzung dinglich Berech- tigten von Grundstücken, die innerhalb 6) liegen. Radwege und die der Straße dienenden der geschlossenen Ortslage an die im Gräben, Böschungen, Stützmauern und §6 Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) Grünstreifen. Die Bundesautobahnen Reinigungsfläche aufgeführten öffentlichen Straßen an- sind keine öffentlichen Straßen im Sinne (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der grenzen (Vorderlieger) oder über diese dieser Verordnung. öffentlichen Straßen, der zwischen der öffentlichen Straßen mittelbar erschlos- (2) Gehbahnen sind sen werden (Hinterlieger), die in § 6 be- gemeinsamen Grenze des Vorderlie- a) die für den Fußgängerverkehr be- stimmten Reinigungsflächen gemeinsam gergrundstücks mit dem Straßengrund- stimmten, befestigten und abgegrenzten auf eigene Kosten zu reinigen. Grund- stück, und Teile der öffentlichen Straßen (insbeson- stücke werden über diejenigen Straßen a) bei Straßen der Gruppe A des Stra- dere Gehwege sowie gemeinsame Geh- mittelbar erschlossen, zu denen über ßenreinigungsverzeichnisses (Anlage) und Radwege) und die selbstständigen dazwischenliegende Grundstücke in der Fläche außerhalb der Fahrbahn, Gehwege sowie die selbstständigen ge- rechtlich zulässiger Weise Zugang oder meinsamen Geh- und Radwege Zufahrt genommen werden darf. b) bei Straßen der Gruppe B des Stra- ßenreinigungsverzeichnisses (Anlage) oder (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im einer parallel zum Fahrbahnrand in ei- Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) b) in Ermangelung einer solchen Be- nem Abstand von 0,5 m verlaufenden Li- aufgeführte öffentliche Straßen an oder festigung oder Abgrenzung, die dem nie innerhalb der Fahrbahn, wird es über mehrere derartige Straßen Fußgängerverkehr dienenden Teile am liegt, wobei Anfang und Ende der Rei- an, während es über eine andere mittel- Rande der öffentlichen Straßen in einer nigungsfläche vor einem Grundstück bar erschlossen wird, so besteht die Ver- Breite von 1,5 Meter, gemessen vom be- jeweils durch die von den Grundstücks- pflichtung für jede dieser Straßen. gehbaren Straßenrand aus. grenzen aus senkrecht zur Straße gezo- (3) Die Vorderlieger brauchen eine öf- (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil genen Linien bestimmt werden. fentliche Straße nicht zu reinigen, zu der des Stadtgebiets, der in geschlossener sie aus tatsächlichen oder aus rechtli- (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz oder offener Bauweise zusammenhän- chen Gründen keinen Zugang und kei- 1 entsprechend für jede öffentliche Stra- gend bebaut ist. Einzelne unbebaute ne Zufahrt nehmen können und die von ße, an die das Grundstück angrenzt, ein- Grundstücke, zur Bebauung ungeeigne- ihrem Grundstück aus nur unerheblich schließlich der gegebenenfalls in einer tes oder ihr entzogenes Gelände oder verschmutzt werden kann. Straßenkreuzung liegenden Flächen. einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner §7 2 und 3 BayStrWG). die Vorder- oder Hinterlieger, deren Gemeinsame Reinigungspflicht Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grund- der Vorder- und Hinterlieger Reinhaltung stücken keine Gebäude stehen. (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam der öffentlichen Straßen mit den ihnen zugeordneten Hinterlie- §3 (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte gern die Reinigungspflicht für ihre Rei- Verbote im Sinne des Absatzes 1 sind die Erb- nigungsflächen. Sie bleiben auch dann (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentli- bauberechtigten, die Nießbraucher, die gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich chen Reinlichkeit ist es untersagt, öffent- Dauerwohn- und Dauernutzungsberech- zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Per- liche Straßen mehr als nach den Um- tigten und die Inhaber eines Wohnungs- sonen oder Unternehmer bedienen; das ständen unvermeidbar zu verunreinigen rechtes nach § 1093 BGB. Gleiche gilt auch für den Fall, dass zwi- oder verunreinigen zu lassen. §5 schen Vorder- und Hinterliegern Verein- Reinigungsarbeiten barungen nach § 8 (Aufteilung der Reini- (2) Insbesondere ist es verboten, Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht ha- gungsarbeiten) abgeschlossen sind. a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige ben die Vorder- und Hinterlieger die im (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger verunreinigende Flüssigkeiten auszu- Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) zugeordnet, über dessen Grundstück schütten oder ausfließen zu lassen, Fahr- aufgeführten öffentlichen Straßen, und er Zugang oder Zufahrt zu derselben zeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zwar innerhalb der in § 6 genannten Rei- öffentlichen Straße nehmen darf, an die säubern, Tierfutter auszubringen; nigungsflächen, zu reinigen. auch das Vorderliegergrundstück an- b) Gehwege durch Tiere verunreinigen Sie haben dabei die Gehwege, die ge- grenzt. zu lassen; meinsamen Geh- und Radwege, die §8 Radwege und die innerhalb der Rei- c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Ge- nigungsflächen befindlichen Teile der Aufteilung der Reinigungsarbeiten rümpel, Verpackungen, Behältnisse so- Fahrbahn (einschließlich der Parkstrei- bei Vorder- und Hinterliegern wie Eis und Schnee fen) nach Bedarf (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterlie- 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, gern überlassen, die Aufteilung der auf a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm abzustellen oder zu lagern, sie treffenden Arbeiten untereinander und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit 2. neben öffentlichen Straßen abzu- durch Vereinbarung zu regeln. eine Entsorgung in üblichen Hausmüll- laden, abzustellen oder zu lagern, tonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zu- wenn dadurch die Straßen verun- oder in Wertstoffcontainern möglich ist); stande, so kann jeder Vorder- oder Hin- reinigt werden können, entsprechendes gilt für die Entfernung terlieger eine Entscheidung der Stadt
Marktheidenfeld - 11 - Nr. 4/2021 über die Reihenfolge und die Zeitdauer, Stadt, wenn der Antragsteller die unver- Sämtliche Straßen, die nicht Ortsdurch- in der sie ihre Arbeiten zu erbringen ha- zügliche Reinigung besorgt. fahrten von Bundes- oder Staatsstraßen ben, beantragen. Unterscheiden sich die sind. (2) Für Vorder- und Hinterlieger, die an Grundstücke der einander zugeordneten die gemeindliche Straßenreinigungsan- Marktheidenfeld, den 16.04.2021 Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der stalt angeschlossen sind, erfüllt die Stadt Flächen wesentlich, kann die Entschei- Thomas Stamm für die angeschlossenen Teile der Rei- dung beantragt werden, dass die Ar- Erster Bürgermeister nigungsflächen die in § 5 aufgeführten beiten nicht in gleichen Zeitabständen Reinigungsarbeiten nach Maßgabe der zu erbringen sind, sondern dass die Straßenreinigungssatzung6. Zeitabschnitte in demselben Verhältnis BEKANNTMACHUNG zueinanderstehen, wie die Grundstücks- (3) In Fällen, in denen die Vorschriften flächen. dieser Verordnung zu einer erheblichen Die Stadt Marktheidenfeld erlässt auf- unbilligen Härte führen würde, die dem grund des Art. 3 Abs. 2 des Bayer. Ab- Sicherung Betroffenen auch unter Berücksichti- fallgesetzes i.V. m. Art. 8 des Kommu- der Gehbahnen im Winter gung der öffentlichen Belange und der nalabgabengesetzes folgende Neufas- §9 Interessen der übrigen Vorder- und Hin- sung der Sicherungspflicht terlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Stadt auf Antrag durch Be- Gebührensatzung (1) Zur Verhütung von Gefahren für Le- scheid eine Befreiung aus oder trifft zur Satzung über die Benutzung der ben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine Bauschutt- und Erdaushubdeponie der haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Geh- angemessene Regelung. Eine solche Stadt Marktheidenfeld. bahnen (Sicherungsfläche) der öffent- Regelung hat die Stadt auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung §1 lichen Straßen, die an ihr Grundstück angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar auf Vorder- und Hinterlieger keine Ver- Gebührenerhebung erschließen, auf eigene Kosten in siche- pflichtung trifft. Die Entscheidung kann Die Stadt Marktheidenfeld erhebt für die rem Zustand zu erhalten. befristet, unter Bedingungen, Auflagen Benutzung (Anlieferung und Ablagerung oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden. von Bauschutt und Erdaushub – im fol- (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ genden Ablagerungsgut genannt) der 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Siche- § 13 rungspflicht besteht für alle öffentlichen öffentlichen Bauschutt- und Erdaushub- Ordnungswidrigkeiten deponie Gebühren. Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der ge- schlossenen Ortslage (§ 2 Abs. 3) auch Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit §2 wenn diese nicht im Straßenreinigungs- einer Geldbuße bis zu eintausend Euro verzeichnis (Anlage) aufgeführt sind. Gebührenschuldner belegt werden, wer vorsätzlich oder fahr- (1) Gebührenschuldner ist, wer die De- lässig § 10 ponie der Stadt benutzt; Benutzer ist, 1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße Sicherungsarbeiten verunreinigt oder verunreinigen lässt, wer Ablagerungsgut an der Deponie ab- (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben lagert oder anliefern lässt. 2. die ihm nach den §§ 4 und 5 oblie- die Sicherungsflächen an Werktagen genden Reinigungspflicht nicht er- (2) Mehrere Gebührenschuldner sind ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzli- füllt, Gesamtschuldner. chen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Geh- zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder bahnen nicht oder nicht rechtzeitig §3 Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden sichert. Gebührentatbestand Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu be- § 14 Für die Benutzung der Deponie der streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei Stadt wird eine Gebühr erhoben. Inkrafttreten besonderer Glättegefahr (z. B. an Trep- (1) Diese Verordnung tritt am 01. Mai pen oder starken Steigungen) ist das §4 2021 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. streuen von Tausalz zulässig. Diese Si- (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung Gebührenmaßstab cherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung über die Reinhaltung, Reinigung und Si- Die Gebühr bestimmt sich nach der an- von Gefahren für Leben, Gesundheit, Ei- cherung der öffentlichen Straßen vom gelieferten Ablagerungsmenge, gemes- gentum oder Besitz erforderlich ist. 26.05.2004 außer Kraft. sen in Kubikmeter. (2) Der geräumte Schnee oder die Eis- Anlagen zur §5 reste (Räumgut) sind neben der Geh- Straßenreinigungsverordnung Höhe der Gebühren bahn so zu lagern, dass der Verkehr (zu § 4 Abs. 1, § 5 und § 6) (1) Die Gebühr für das Ablagern von Er- nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlauf- Straßenreinigungsverzeichnis daushub beträgt für jeden angefange- schächte und Fußgängerüberwege sind Gruppe A nen Kubikmeter 12,00 €. bei der Räumung freizuhalten. (Reinigungsfläche: Gehwege, gemein- Die Gebühr für das Ablagern von Bau- same Geh- und Radwege, Radwege so- schutt beträgt für jeden angefangenen § 11 wie Grünstreifen und von der Fahrbahn Kubikmeter 14,00 €. Sicherungsfläche getrennte Parkstreifen) (2) Wird aufgrund abgeschlossener Son- (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vor- Äußerer Ring dervereinbarung (§ 3 Abs. (2) der Depo- derliegergrundstück innerhalb der in § Georg-Mayr-Straße niesatzung) außerhalb der regelmäßigen 6 genannten Reinigungsfläche liegende Luitpoldstraße Öffnungszeiten (§ 3 Abs. (1) der Depo- Gehbahn nach § 2 Abs. 2. Nordring niesatzung) Ablagerungsgut angefahren (2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. Südring und abgelagert, so sind vom Gebüh- Würzburger Straße renschuldner zusätzlich zu den Abla- Schlussbestimmungen gerungsgebühren nach vorstehendem § 12 Gruppe B Abs. (1) die Auslagen der Stadt an Lohn- Befreiung und (Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe und Fahrtkosten für die Aufsichtsperson abweichende Regelungen A und zusätzlich die Fahrbahnränder in zu tragen. Diese werden pauschal mit (1) Befreiungen vom Verbot der Stra- der in § 6 Abs. 1 Buchstabe b festgeleg- 30,00 € €)je angefangene Stunde ange- ßenverunreinigung nach § 3 gewährt die ten Breite) setzt.
Marktheidenfeld - 12 - Nr. 4/2021 §6 BEKANNTMACHUNG 8. Aufwendungen, die anlässlich der Ein- sicht in die Planunterlagen oder anläss- Entstehen der Gebührenschuld lich der Teilnahme am Erörterungstermin 1. Die dem wasserrechtlichen Verfah- Die Gebührenschuld entsteht mit der ren zugrundeliegenden Planunterlagen anfallen, können nicht erstattet werden. Übernahme des Ablagerungsgutes an liegen in der Zeit vom 19.04.2021 bis Marktheidenfeld, den 16.04.2021 der Deponie. 21.05.2021 bei der Stadt Marktheiden- STADT MARKTHEIDENFELD feld, Luitpoldstraße 17, 97828 Markthei- §7 denfeld, im Rathaus, Foyer Bauamt (vor Thomas Stamm Gebührenschuld und Fälligkeit Zimmer 1.08/1. OG), während der Dienst- Erster Bürgermeister (1) Die Gebühr für die Benutzung der stunden, jeweils von Montag – Freitag Deponie wird durch Gebührenrechnung von 8.00 - 12.00 Uhr und Montag, Diens- festgesetzt. Die Gebühr wird vier Wo- tag, Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr chen nach Erhalt der Zahlungsaufforde- zur allgemeinen Einsichtnahme aus. rung fällig. Diese Bekanntmachung und die vorge- nannten Unterlagen können zudem auf (2) Auf Wunsch des Benutzers kann die folgender Internetseite der Stadt Markt- Gebührenschuld auch bei der Anlie- heidenfeld in elektronischer Form abge- ferung in bar an den Beauftragten der rufen werden:https://www.stadt-markt- Stadt entrichtet werden. In diesem Falle heidenfeld.de/rathaus-burgerservice/am- Sitzungen des Stadtrats wird die Gebührenschuld mit der Bezah- ter-und-abteilungen/bau-und-umweltamt/ lung fällig. Auf eine Gebührenrechnung auslegungen Die nächsten öffentlichen Sitzungen des kann verzichtet werden. Stadtrates Marktheidenfeld finden vor- 2. Jeder, dessen Belange durch das aussichtlich statt am: §8 Vorhaben berührt werden, kann bis spä- Inkrafttreten testens zwei Wochen nach Beendigung Donnerstag, 29.04.2021 Diese Satzung tritt am 01. Mai 2021 in der Auslegung, d. h. bis spätestens Donnerstag, 20.05.2021 04.06.2021 bei der Stadt Marktheiden- Kraft. ab 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal feld, Luitpoldstraße 17, 97828 Markthei- Marktheidenfeld, den 16.04.2021 denfeld oder beim Landratsamt Main- (Raum 2.04) des Rathauses, Luitpold- Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, straße 17. Die Tagesordnung wird je- Thomas Stamm weils eine Woche vorher im Aushang- Einwendungen schriftlich oder zur Nie- Erster Bürgermeister derschrift erheben. kasten im Foyer des Rathauses und im Bürgerinfoportal veröffentlicht. 3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind http://stadt-marktheidenfeld.de/rathaus- BEKANNTMACHUNG alle Einwendungen ausgeschlossen, die burgerservice/kommunalpolitik/stadtrat nicht auf besonderen privatrechtlichen Änderungssatzung der Gebührensat- Titeln beruhen. zung zur Satzung über das Abhalten von 4. Werden gegen das Vorhaben Einwen- Beschlüsse aus Märkten in der Stadt Marktheidenfeld Die Stadt Marktheidenfeld erlässt auf- dungen erhoben, so werden diese in den öffentlichen einem Termin erörtert. Der Termin wird grund der Art. 8 Abs. 1 des Kommunal- noch ortsüblich bekannt gemacht. Stadtratssitzungen vom abgabengesetzes –KAG- und Art. 22a 18.02.2021, 25.02.2021 des Bayerischen Straßen und Wegege- 5. Die Personen, die Einwendungen er- setzes folgende Änderungssatzung der hoben haben, werden von diesem Ter- und 11.03.2021 Gebührensatzung zur Satzung über das min gesondert benachrichtigt. Abhalten von Märkten in der Stadt Markt- Die vollständigen Protokolle der Die gesonderte Benachrichtigung kann heidenfeld: Stadtratssitzungen vom 18.02.2021, durch öffentliche Bekanntmachung erfol- gen, wenn mehr als 50 Benachrichtigun- 25.02.2021 und 11.03.2021 finden Sie §1 gen vorzunehmen sind. Die öffentliche Be- im Bürgerinfoportal http://stadt-markthei- In § 3 (Gebührenberechnung) wird in kanntmachung wird dadurch bewirkt, dass denfeld.de/rathaus-burgerservice/kom- Abs. 2 Nr. 2 Spiegelstrich 5 (Imbiss- der Erörterungstermin im Amtsblatt des munalpolitik/stadtrat Stände) wird der bisherige Betrag „90 €“ Landkreises sowie in der örtlichen Tages- Hinweis: durch „120 €“ ersetzt. presse bekannt gemacht wird, die in dem Beschlüsse aus den Stadtratssitzungen Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vor- können erst dann veröffentlicht werden, §2 haben voraussichtlich auswirken wird. wenn das Protokoll vom Stadtrat in der je- Diese Änderungsatzung tritt am 01. Mai weils nächsten Sitzung genehmigt wurde. 6. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in 2021 in Kraft. dem Erörterungstermin kann auch ohne Marktheidenfeld, den 16.04.2021. ihn verhandelt werden. Stadtratssitzung vom 18.02.2021 Thomas Stamm Haushalt 2021 - Beschlussfassung 7. Die Zustellung der Entscheidung über über die Änderungswünsche der ver- Erster Bürgermeister die Einwendungen kann durch öffentli- schiedenen Fraktionen che Bekanntmachung ersetzt werden, 1. Anlage einer Rücklage für das Won- wenn mehr als 50 Zustellungen vorzu- Vollzug der Wassergesetze nehmen sind. nemar in Höhe von 500.000,00 € einstimmig beschlossen Ja 22 Nein 0 Die öffentliche Bekanntmachung wird Neufestsetzung des Überschwem- 2. Aufteilung des Haushaltsansatzes in dadurch bewirkt, dass der verfügende mungsgebietes des Mains (Gewässer- Teil der Entscheidung, die Rechtsbe- Höhe von 290.000,00 € für die Ausseg- km 149,360 bis 238,600) im Gebiet der helfsbelehrung und ein Hinweis auf die nungshalle Altfeld auf die Jahre 2021 Städte Gemünden a. Main, Karlstadt, öffentliche Auslegung der gesamten und 2022 Lohr a. Main, Marktheidenfeld und Entscheidung (mit Planunterlagen) in einstimmig beschlossen Ja 22 Nein 0 Rothenfels, im Gebiet der Märkte Kar- der betroffenen Gemeinde im Amtsblatt bach, Kreuzwertheim, Triefenstein des Landkreises sowie in der örtlichen 3. Reduzierung des Haushaltsansat- und Zellingen sowie im Gebiet der Tagespresse bekannt gemacht werden, zes für den Spielplatz in der Raymund- Gemeinden Hafenlohr, Hasloch, Him- die in dem Bereich verbreitet ist, in dem Schmitt-Straße in Höhe von 60.000,00 € melstadt, Neuendorf, Neustadt a. Main sich das Vorhaben voraussichtlich aus- auf 20.000,00 € und Roden wirken wird. mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 7
Marktheidenfeld - 13 - Nr. 4/2021 4. Streichung der Haushaltsansätze für einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Stadtratssitzung vom 25.02.2021 die Erweiterung des Parkplatzes Loh- Protokollgenehmigung 22. Einarbeitung eines Haushaltsansat- graben inklusive Toilettenanlage in Höhe zes für die Erarbeitung eines Radwe- Beschluss: von 500.000,00 € im Jahr 2023 gekonzeptes für die Kernstadt und die Das Protokoll zur 05. Sitzung des Stadt- einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Stadtteile in Höhe von 25.000,00 € rats am 11.02.2021 wird genehmigt. 5. Einarbeitung eines Haushaltsansatzes einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0 für Planungskosten für die Erschließung des Wohnbaugebietes „Lutzenpfad“ und 23. Einarbeitung eines Haushaltsansat- zes zur Verbesserung der digitalen Bür- Vergabe öffentlich; Neubau Feuerwa- oberhalb des Neuen Friedhofes in Höhe von 35.000,00 € gerinformation in Höhe von 50.000,00 € che Marktheidenfeld, Küchenbauar- mehrheitlich abgelehnt Ja 9 Nein 14 beiten mehrheitlich beschlossen Ja 22 Nein 1 Beschluss: 6. Einarbeitung eines Haushaltsansatzes 24. Einarbeitung eines Haushaltsansat- für die Bauleitplanung zur Umplanung des Nachstehende in der vorangegangenen zes für die Erarbeitung eines Gutachtens Skaterplatzes in Höhe von 30.000,00 € nichtöffentlichen Sitzung erläuterte Ver- über die aktuelle bzw. künftige Entwick- mehrheitlich beschlossen Ja 18 Nein 5 gabe wird beschlossen: lung der Wasserver- und Abwasserent- sorgung • Neubau Feuerwache Marktheidenfeld 7. Streichung des Haushaltsansatzes für die Betonsanierung Unterführung Äuße- einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Küchenbauarbeiten rer Ring in Höhe von 130.000,00 € DreiPlus Agentur für Messebau GmbH, 26. Einarbeitung eines Haushaltsansat- mehrheitlich beschlossen Ja 21 Nein 2 94474 Vilshofen a. d. Donau zes für Erstaufforstung des Stadtwaldes 8. Streichung des Haushaltsansatzes für in Höhe von 20.000,00 € 42.562,67 € brutto die Sanierung der Garagen am Fränki- mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 11 einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0 schen Haus in Höhe von 15.000,00 € einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 27. Einarbeitung eines Haushaltsansat- Bauleitplanung; Bebauungsplan zes für ein Mobilitätskonzept in Höhe von „Baumhofstraße 57“, 1. Änderung - 9. Einarbeitung eines Haushaltsansat- 20.000,00 € zes für die Errichtung von 4 zusätzlichen Behandlung der Stellungnahmen der Elektrotankstellen in der Tiefgarage des mehrheitlich abgelehnt Ja 6 Nein 17 TÖB sowie Satzungsbeschluss Rathauses Marktheidenfeld in Höhe von 28. Buswendeplatz am Parkplatz Abschließender Beschluss: 25.000,00 €. Wonnemar Nach Abwägung der privaten und öf- mehrheitlich beschlossen Ja 21 Nein 2 Streichung des Haushaltsansatzes für fentlichen Belange gegeneinander und 10. Einarbeitung eines Haushaltsan- den Buswendeplatz am Parkplatz Won- untereinander wird der 1. Änderung des satzes für die Schaffung von Urnen- nemar in Höhe von 80.000,00 €. Bebauungsplanes „Baumhofstraße 57“ gräbern im Altstadtfriedhof in Höhe von einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 mit Begründung einschließlich der ein- 10.000,00 € gearbeiteten Ergänzungen bzw. Korrek- 29. Neue Kita an der Ludwigstraße einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 turen in der Fassung vom 25.02.2021 in Erarbeitung einer Agenda für die städti- der vorgestellten Form zugestimmt und 11. Streichung des Haushaltsansatzes schen Kitas, Streichung des Haushalts- für die Beschilderung der städtischen als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB ansatzes für das Gesamtkonzept Kita Anwesen in Höhe von 20.000,00 € beschlossen. Lohgraben/St. Kilian-Schule in Höhe von mehrheitlich beschlossen Ja 20 Nein 3 100.000,00 € und Einarbeitung eines einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0 12. Streichung des Haushaltsansatzes Haushaltsansatzes für den Bau einer Verlegen von Stolpersteinen zum Geden- für die Planung und Erschließung des neuen Kita in Höhe von 100.000,00 € Wohnbaugebietes Marienbrunn in Höhe ken an Opfer des Nationalsozialismus einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 von 1.955.000,00 € in den Jahren 2021 Beschluss: - 2023 30. Wohnbaugebiet „Strickberg“ Der Beschluss des Stadtrats vom mehrheitlich abgelehnt Ja 10 Nein 13 Streichung der Haushaltsansätze für 16.07.2020, an geeigneten Stellen „Stol- die Erschließung des Wohnbaugebietes persteine“ von Gunter Demnig bis Ende 13. Einarbeitung eines Haushaltsansat- „Strickberg“ in Höhe von 1,5 Mio. € aus 2021 einzubringen, wird modifiziert. zes für vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung eines Parkdecks im Quartier dem Jahr 2023 und 1,8 Mio. € aus dem Der Stadtrat beschließt, die Stolperstei- am Sportzentrum in Abstimmung mit den Jahr 2024 ne schnellst möglich zu verlegen. Neben Großbetrieben in Höhe von 50.000,00 € einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 dem Historischen Verein sollen zur Vor- mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 7 31. Ortseingangsschilder bereitung und Begleitung die Kirchen, 14. Einarbeitung eines Haushaltsansat- Streichung des Haushaltsansatzes die Schulen, die Bürgerkulturstiftung und zes für die Intensivierung der Grünflä- für Ortseingangsschilder in Höhe von engagierte Bürgerinnen und Bürger ein- chen (Baumpflanzungen, Baumpflege 10.000,00 € gebunden werden. usw.) in Höhe von 100.000,00 € mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 8 einstimmig beschlossen Ja 24 Nein 0 mehrheitlich beschlossen Ja 22 Nein 1 32. Sondernutzungsgebühren Haushalt 2021 - Beschlussfassung 17. Einarbeitung eines Haushaltsansatzes Reduzierung des Haushaltsansatzes für über die Haushaltssatzung, den Haus- für die Gestaltung im Ortsteil Zimmern in Mainnähe in Höhe von 20.000,00 € Verwaltungsgebühren (Sondernutzung) haltsplan einschließlich aller Bestand- um 10.000,00 € für das Jahr 2021 teile und Anlagen einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Beschluss: 19. Erhöhung des Haushaltsansatzes für Maßnahmen im Stadtwald auf insgesamt 33. Erwerb von Grundstücken 1. Die Haushaltssatzung (Anlage 1 des 100.000 € a) Reduzierung des Haushaltsansatzes Protokolls) und der Haushaltsplan für mehrheitlich abgelehnt Ja 11 Nein 12 für den Erwerb von Grundstücken das Haushaltsjahr 2021 werden ein- 20. Einarbeitung eines Haushaltsansat- um 1.300.000,00 € schließlich aller Bestandteile und Anla- zes für die Digitalisierung mehrheitlich abgelehnt Ja 3 Nein 20 gen beschlossen. mehrheitlich beschlossen Ja 20 Nein 3 b) Erhöhung des Haushaltsansatzes für einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0 21. Einarbeitung eines Haushaltsan- Flächenerwerb von 1.500.000,00 € 2. Die mittelfristige Finanzplanung für die satzes für Stolpersteine in Höhe von auf 2.000.000,00 € Jahre 2020 - 2024 wird beschlossen. 4.000,00 € in das Jahr 2022 mehrheitlich abgelehnt Ja 8 Nein 15 einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0
Marktheidenfeld - 14 - Nr. 4/2021 Stadtratssitzung vom 11.03.2021 Aufgrund der aktuellen Infektionsschutz- Vergabe öffentlich; Anbau Kita Edith- maßnahmenverordnung ist das Tragen Neuverpachtung Stein-Straße, Fensterbauarbeiten auf dem Grünen Markt das Tragen eines Beschluss: Mund-Nasenschutzes notwendig. städtischer Grundstücke Nachstehende in der vorangegangenen (Grünland) nichtöffentlichen Sitzung erläuterte Ver- gabe wird beschlossen: Die Stadt Marktheidenfeld verpach- • Anbau Kita Edith-Stein-Straße Altstadtsanierung - tet einige Grünlandgrundstücke und ein Obstbaumgrundstück im Stadtteil Fensterbauarbeiten Sanierungsberatung Glasofen und zwei Lose mit mehre- Brod Metallbau GmbH, 97828 Markthei- ren Grünlandgrundstücken in Markt- denfeld Das mit der Sanierungsplanung und -be- heidenfeld, Nähe Südring/Kammer- 47.146,61 € brutto treuung beauftragte Planungsbüro hält wiese. Interessenten können sich für einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0 seine Sprechtage in Marktheidenfeld im ein oder mehrere Grundstücke be- 1. OG des Rahauses, Besprechungs- werben. Bauliche Situation der städtischen raum Zimmer 1.02, Luitpoldstraße 17, Die Pachtpreise sind bereits festge- Kitas; Grundsatzbeschluss Marktheidenfeld ab. setzt. Die Bewerbung ist nur zulässig Beschluss: Wer die Beratung des Stadtplanungsbü- für Gemeindeeinwohner von Markt- Zur Vermeidung einer Interimslösung soll ros in Anspruch nehmen möchte, wird heidenfeld, die ihren Hauptwohnsitz vor der Sanierung der Kitas Lohgraben gebeten, sich bei Doris Stamm von der in Marktheidenfeld oder einem Stadt- und Kolpingstraße schnellstmöglich ein Stadtverwaltung Marktheidenfeld unter teil haben. Neubau auf einer geeigneten Fläche er- Telefon 09391 5004-40 anzumelden. Die Vergabe erfolgt am 11.05.2021 richtet werden. Wegen der Corona-Pandemie können im Rathaus der Stadt unter Aufsicht einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0 abweichende Regelungen gelten. von Erstem Bürgermeister Thomas Stamm durch das Los. Verzicht auf Sondernutzungsgebühren Abgabeschluss: Beschluss: Freitag, der 7. Mai 2021, 11.00 Uhr. Der Vollzug der Gebührensatzung wird Fundsachen für das Jahr 2021, abgesehen von ver- Verspätet eingehende Bewerbun- kehrsrechtlichen Maßnahmen, ausgesetzt. gen werden nicht berücksichtigt. Der Folgende Fundsachen wurden abgegeben: Etwaige bereits erhobene Gebühren Rechtsweg ist ausgeschlossen. - verschiedene Schlüssel werden zurückerstattet. - eine Kette Die Bewerbung ist unter Angabe voll- einstimmig beschlossen Ja 25 Nein 0 ständiger Kontaktdaten (Name, Vor- Weitere Informationen zu Fundsachen name, Adresse, Telefonnummer, E- gibt es im Bürgerbüro der Stadt unter Mail-Adresse) schriftlich an folgende Telefon 09391 5004-0. Adresse zu senden: Stadt Marktheidenfeld SG 12 Liegenschaften Deponie: Seit 1. April -Verlosung Pachtgrundstücke- Luitpoldstraße 17 Sommeröffnungszeiten 97828 Marktheidenfeld. Grüner Markt Für die Bauschutt- und Erdaushubde- Auch die Bewerbung per E-Mail an ponie „Plattenschlag“, die seit 5. März unten genannte E-Mail-Adresse ist Der Grüne Markt findet jeweils freitags zulässig. wieder geöffnet ist, und den Wertstoffhof ab 8.30 Uhr in Marktheidenfeld statt: gelten von 1. April bis 31. Oktober 2021 Nähere Informationen: Die nächsten Termine auf dem Markt- die Sommeröffnungszeiten: Abteilung Liegenschaften, Barbara platz sind voraussichtlich Freitag 16.04., Diese sind Montag, Mittwoch, Freitag Hartmann, Telefon 09391-5004-12, 23.04., 30.04., 07.05., 14.05. und und Samstag von 8.30 - 12.00 Uhr sowie barbara.hartmann@marktheidenfeld.de 21.05.2021. am Dienstag von 13.00 - 17.00 Uhr. Hannelore Freudenberger Erster Bürgermeis- ter Thomas Stamm verabschiedet dankte Hannelore Freudenberger für Im Oktober 1982 begann Hannelore Ihr außerordentli- Freudenberger ihre Lehrtätigkeit im Mu- ches Engagement sikinstitut der Stadt Marktheidenfeld. und ihr pädagogi- Nach fast 40 Jahren wurde sie nun sches Fingerspit- im Beisein von Erstem Bürgermeister zengefühl. Thomas Stamm unter Einhaltung der Für den bevor- Corona-Regeln in den Ruhestand verab- stehenden Ruhe- schiedet. stand wünschen Hannelore Freudenberger unterrichtete wir Hannelore im Musikinstitut mit großem Engagement Freudenberger al- Blockflöte und Tenorflöte. les Gute. Beim jährlichen Abschlusskonzert moti- vierte sie regelmäßig auch die Kleinsten zum gemeinsamen Vorspielen auf der Bühne
Marktheidenfeld - 15 - Nr. 4/2021 Die Ferienprogramm-Veranstaltungen Die Stadt Marktheidenfeld werden der jeweiligen Corona-Situation sucht und den geltenden Hygienevorschriften zum 01.09.2021 angepasst. Hierdurch kann es zu kurz- eine Reinigungskraft (m/w/d) fristigen Programmänderungen kommen. - auch als Springer - in Teilzeit (7 Std./Woche) Neues vom Folgende Arbeiten sind zu erledigen: Familienstützpunkt - 1 Std./Woche Reinigungsarbeiten im Archiv der Stadt Marktheidenfeld - 2 Std./Woche Reinigungsarbeiten in der Volkshochschule und Unsere Einzelberatung in der alten Schmiede im Familienstützpunkt - nach Anfall verschiedene Reinigungsarbeiten als fester Springer für kurzfris- findet nach wie vor statt! tige Krankheits- und Urlaubsvertretung der städt. Raumpflegerinnen. Dazu Ich bin immer dienstags gehören insbesondere: Stadtbibliothek, Touristinformation, Franck-Haus, Rat- von 10:00 Uhr - 12:00 haus und Volkshochschule. Uhr vor Ort im fränki- schen Haus oder nach Die Vergütung erfolgt tarifgerecht nach den Bestimmungen des TVöD. Vereinbarung. Rufen Sie mich bitte an, Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter wenn Sie einen individuellen Termin ver- Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. einbaren möchten. Weitere Informationen zu der Stelle erhalten Sie telefonisch in der Hausverwaltung Wir beraten auch telefonisch. Einfach bei Frau Meister (09391 5004-11). anrufen und Termin vereinbaren! Ich Wir erbitten Ihre aussagekräftigen Unterlagen mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse freue mich auf Sie! bis 02. Mai 2021 an die Beachten Sie auch unsere regelmäßi- Stadt Marktheidenfeld - Luitpoldstr. 17 - 97828 Marktheidenfeld gen Online -Angebote! Alle Termine vorzugsweise per E-Mail: jutta.reinelt@marktheidenfeld.de sind auf unserer Homepage hinterlegt. Am 27.04.2021 behandeln wir ein wich- tiges Thema: „Über Drogen reden“ - ein Online Vortrag von Anna Baier und Mar- Start des Minigolf cus Stein. Die beiden Suchtberater des Caritasverbandes geben einen kurzen Aktuell wird die Minigolfanlage in der Input über das Thema Drogen und helfen Lengfurter Straße 28 für den kommenden bei Fragen wie z. Bsp. „Wie spreche ich Sommer aufbereitet und verschönert. mein Kind darauf an?“. Nähere Infos zu Aufgrund der Corona-Pandemie steht diesem Vortrag, sowie den Anmeldevor- noch nicht fest, ob die Minigolfsaison gang, finden Sie auf unserer Homepage. Neues vom JuZ 2021 wie geplant Ende April beginnen Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur kann. Wir bitten um Verständnis. Das JuZ kann leider erst Verfügung: wieder öffnen, wenn ein Aktuelle Informationen finden Sie · auf Tanja Welzenbach Inzidenzwert von unter der Homepage der Minigolfanlage: Mobil 015116139758 100 konstant drei Tage http://www.stadt-marktheidenfeld.de/kultur- tourismus/freizeit-sport-mehr/minigolf E-Mail: tanja.welzenbach@extern.markt- unterschritten ist. Wir heidenfeld.de sind aber für euch vor • auf der Facebook-Seite der Minigolfan- lage: Minigolf Marktheidenfeld Termine und allgemeine Informationen Ort und ihr könnt jederzeit Termine mit erhalten Sie auf: uns vereinbaren. • oder auf Instagram: minigolf.mfeld Bei Fragen steht Ihnen die städtische Ju- https://www.stadt-marktheidenfeld.de/ Wir helfen euch beim Homeschooling, bildung-soziales/familie-jugendarbeit/ter- gendarbeiterin Frau Stephanie Namyslo bei Bewerbungen, Anträgen oder allen mine unter 09391/915682 oder stephanie.na- anderen Anliegen, wenn es uns möglich myslo@marktheidenfeld.de zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf Facebook: ist. Ruft einfach an oder schreibt uns ei- https://www.facebook.com/familienstutz- ne WhatsApp. punkt.marktheidenfeld Ferienprogramm der Kommunalen Allianz Tanja: Mobil 016116139790 Ein Eis für jedes Kita-Kind E-Mail: tanja.welzenbach@extern. Die Vorbereitungen für das gemeinsa- marktheidenfeld.de Kinder lieben Eiscreme. Das weiß auch me Ferienprogramm der Kommunalen Joshua: Mobil 016116139752 Allianz Raum Marktheidenfeld laufen. Nazmiye Tekeli (links) vom Eiscafé La E-Mail:juz.mainhaus@extern. Derzeit konzipieren Vereine, Verbände Gondola am Marktplatz von Markthei- marktheidenfeld.de und Privatpersonen ihre Aktionen für das denfeld. Pünktlich zum Start der Eissai- Ferienprogramm, um dieses aktiv mitzu- son verteilt die Geschäftsfrau nun Gut- Weitere Termine und allgemeine Infor- gestalten. scheine an alle rund 390 Kinder der fünf mationen erhaltet Ihr auf: Haben auch Sie Interesse, in diesem städtischen Kindertagesstätten (Kitas). https://www.stadt-marktheidenfeld.de/ Jahr mit einer Veranstaltung für Kinder bildung-soziales/familie-jugendarbeit/ju- und Jugendliche dabei zu sein? Dann gendzentrum melden Sie sich bei der städtischen Ju- gendarbeiterin Stephanie Namyslo te- Oder besucht unsere Facebookseite: lefonisch unter 09391/915682 oder per https://www.facebook.com/ E-Mail unter stephanie.namyslo@markt- juzmainhaus/?ref=bookmarks heidenfeld.de. Oder schaut vorbei auf Instagram: Das Programm ist voraussichtlich ab juz_mainhaus 01.06.2021 online unter http://www.unser- Oder einfach direkt bei uns nachfragen! ferienprogramm.de/marktheidenfeld Wir freuen uns auf euren Anruf! einsehbar.
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