PersPektive 2020/2030 - 26 Maßnahmenbündel für eine zukunftssichernde klimapolitik in der steiermark Ausgabe 2010 - Land Steiermark
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Perspektive 2020/2030 26 Maßnahmenbündel für eine zukunftssichernde Klimapolitik in der Steiermark Ausgabe 2010
Ident-Nr. A-10075 Klimakompensierte Produktion Klimakompensierte Produktion www.climate-austria.at www.climate-austria.at Ident-Nr. A-10075 Klimakompensierte Produktion Klimakompensierte Produktion www.climate-austria.at www.climate-austria.at Förderung Kennzeichnung nachhaltiger für vorbildliche Waldwirtschaft Waldwirtschaft PEFC/06-39-22 HCA-COC-10029 Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, Medienfabrik Graz, UW-Nr. 812 Förderung Kennzeichnung nachhaltiger für vorbildliche Waldwirtschaft Waldwirtschaft PEFC/06-39-22 HCA-COC-10029 PEFC zertifiziert Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ Dieses Produkt stammt aus des Österreichischen Umweltzeichens, nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen Medienfabrik Graz, UW-Nr. 812 Ident-Nr. A-10122 PEFC/06-39-22 www.pefc.at Klimakompensierte Produktion PEFC zertifiziert Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen PEFC/06-39-22 www.pefc.at
InhaltSverzeichnis Vorworte 4 Autorinnen und Autoren 7 Motivation zum Klimaschutzplan Steiermark 9 Von den übergeordneten Klimazielen zu den Klimazielen der Steiermark 12 Die Antwort der Steiermark 16 Energiesparen als Prämisse 22 Gebäude 26 Mobilität 30 Land-, Forst- und Abfallwirtschaft 34 Produktion 42 Energiebereitstellung 48 Klimastil 54 Maßnahmenüberblick - Klimaschutzplan Steiermark Stand 2010 62 In die Erstellung eingebundene Organisationen 64 Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 65 Impressum 68 3
VORWORTE Machen wir die Steiermark klimafit! Die Steiermark braucht eine Energieoffensive, um sich als Ökoregion weiterzuent- wickeln und in eine sichere Zukunft gehen zu können. Überhaupt ist für mich, als zuständiger Landesrat, die Frage der Erneuerbaren Energien eine der zentralen gesellschaftspolitischen Aufgabenstellungen. Deshalb werden die Erneuerbaren Energien auch ein Schwerpunkt meiner politischen Arbeit sein. Ein wesentlicher Baustein dabei ist der Klimaschutzplan Steiermark 2010, der im Juli 2010 einstimmig vom Landtag Steiermark beschlossen wurde. Damit folgen wir der Linie der Europäischen Union, die mit ihrem Klima- und Energiepaket im Siegfried Schrittwieser Dezember 2008 eine Neu-Orientierung für weiteste Teile der EU-Politik geschaffen hat. Die sinkenden Fördermengen bei Erdöl und Erdgas, die damit verbundene steigende Auslandsabhängigkeit samt aller politischen Komplikationen und die zu erwartenden langfristig deutlich steigenden Energiepreise machen ein Handeln in diesem Bereich mehr als notwendig. Ziel bei der Erstellung des Klimaschutzplans Steiermark war nicht ausschließlich die Reduktion von Treibhausgasen, sondern vielmehr die Schaffung von neuen und deutlichen Innovationsimpulsen für unser Bundesland. Dadurch wird der Wirt- schafts- und Lebensraum Steiermark attraktiver und, gerade in Zeiten der Krise, stabiler. Der steirische Klimaschutzplan, der in einem breiten Dialog mit Einbindung aller wichtigen Akteure des Landes Steiermark erstellt worden ist, hat drei Kernziele, die eine zukunftssichernde steirische Klimapolitik gewährleisten sollen. Die Treibhaus- gase sollen, vor allem in den Bereichen Mobilität, Gebäude, Landwirtschaft und Ab- fallwirtschaft, reduziert, erneuerbare Energieträger gesteigert und die Wettbewerbs- fähigkeit der steirischen Wirtschaft durch eine konsequente Klimapolitik gestärkt werden. Mit dem steirischen Klimaschutzplan werden lokale Wirtschaftskreisläufe sowohl gestärkt, als auch unabhängiger. Durch Energieeinsparungen und effizientere Energieverwendung, kann die steirische Wirtschaft nachhaltig Kosten reduzieren. Zusätzlich werden Technologien und Produkte mit einem geringen ökologischen Fußabdruck an Treibhausgasen weltweit wettbewerbsfähiger. Jene Regionen, die früher auf diese Innovationstrends setzen, sind am Puls der Zeit und können damit 4 nachhaltig Vorteile lukrieren. Siegfried Schrittwieser Landeshauptmannstellvertreter
Klimaschutzplan Steiermark – Masterplan für eine klimaschonende Zukunft! Das globale Klima verändert sich und was noch vor wenigen Jahren vorsichtig pro- gnostiziert wurde, verdichtet sich zusehends – die Erdatmosphäre erwärmt sich schneller und die Auswirkungen sind dramatischer geworden. Es ist an der Zeit, dass die Phase des Nachdenkens in die Phase des Handelns übergeht. Maßnahmen zum Energiesparen, zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Umstieg auf erneuerbare Energieträger sind daher mehr als nur ein Gebot der Stun- de, um den bevorstehenden Klimawandel auf bewältigbarem Niveau zu halten. Andrea Das Land Steiermark tut etwas. Im Mai 2009 wurden das Büro der Klimaschutzko- Gössinger-Wieser ordinatorin eingerichtet und gleichzeitig die Arbeiten zum Klimaschutzplan Steier- mark intensiviert. Mehr als 100 Experten und Expertinnen der Steiermark haben sich in den Pro- zess „Klimaschutzplan Steiermark“ eingebracht und ihr Fachwissen zur Verfügung gestellt. Ein 20-köpfiges ExpertInnenteam (Wegener Zentrum, TU Graz, Joanne- um Research), 13 Interessensvertretungen (Städte-Gemeindebund, Politik, Wirt- schaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und viele mehr), 34 Abteilungen und Fachabteilungen des Landes Steiermark, 46 Vereine, Organisationen und Pattformen haben im Laufe eines Jahres intensiv an der Entwicklung des Klimaschutzplans Steiermark mitgearbeitet. Dabei wurden vier Arbeits- und Diskussionsrunden abgehalten, 14 Workshops zu einzelnen Fachthe- men organisiert und über hundert Rückmeldungen und Stellungnahmen eingear- beitet. Der Klimaschutzplan Steiermark ist damit zu einem umfangreichen, strategischen Masterplan der zukünftigen Klimapolitik des Landes geworden. Vom Bewusstsein zum Handeln – so könnte man auch das Credo dieses Master- plans nennen. Klimaschutz bedarf klarer Ziele und konkreter Maßnahmen und mit dem Klimaschutzplan Steiermark ist uns dies gelungen. Die Steiermark hat damit eine Vorbildfunktion übernommen und nun gilt es die Ausdauer und Energie aufzu- bringen, so dass die gesteckten Klimaziele nicht nur am Papier zu Realität werden. Mag.a Andrea Gössinger-Wieser Klimaschutzkoordinatorin 5 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 17A - Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten
VORWORTE Ein wegweisender und zukunftssichernder Plan für die Steiermark Die Wirkungskette von unseren Treibhausgasemissionen über den Treibhauseffekt bis hin zu Klimaauswirkungen können wir im Jahr 2010 als Faktum ansehen. Die steirische Klimaforschung am Wegener Zentrum und an weiteren Forschungsein- richtungen haben dabei mitgewirkt, dies aufzuzeigen. Es ist klimawissenschaftlich gesichert, dass das „2 Grad Ziel“ der EU und des Kopenhagen-Beschlusses 2009 notwendig ist, um die enormen Risiken des Klimawandels zu begrenzen. Es ist not- wendig, einen von zwei Wegen zu gehen, Klimastabilisierung im Sinn „2 Grad Ziel“ oder unabsehbare Risiken, und das Jahrzehnt bis 2020 ist entscheidend. Es kann Gottfried Kirchengast nur der erste Weg sein, aber die Herausforderung ist groß: rund 90 % der Emissio- nen müssen langfristig wegfallen. Das „Tor“ zum richtigen Weg wurde in der Steiermark bei der Enquete „Klimaschutz“ im Landtag am 27.2.2008 geöffnet, wo einer von uns (G. Kirchengast) im Eröff- nungsreferat folgenden Fragen nachging: „Wie schaffen wir es, den nötigen Beitrag der Steiermark zum weltweit notwendigen Klimaschutz zu leisten? Wie können wir die Herausforderung, die das zweifellos ist, als Chance gestalten? Wie schaffen wir das, als eine Gesellschaft geführt von politischem Handeln?“ Es wurde klar, dass die notwendigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaf- Karl Steininger fen werden müssen, um das Dilemma zwischen unserem Gemeinwohlinteresse „Klimagüte“ und unseren diversen Einzelinteressen aufzulösen. Es erfüllt uns mit Freude und Zuversicht, dass wir in der Steiermark in den darauf folgenden zwei Jahren tatsächlich den Mut gezeigt haben, in fast beispielloser gemeinsamer Ziel- strebigkeit von Politik, Verwaltung, Interessenvertretungen und Wissenschaft diesen wegweisenden Plan zu entwickeln. Wir von unserer Seite möchten an dieser Stelle allen beteiligten WissenschaftspartnerInnen bei Joanneum Research und TU Graz sowie auch allen weiteren Akteuren des Dialogs herzlich danken. Jetzt geht es an die Umsetzung, also erst richtig los. Seitens der Wissenschaft tra- gen wir als unabhängige, auch kritische Begleiter gerne weiter bei, dass die Umset- zung gelingen möge. Univ.-Prof. Dr. Gottfried Kirchengast 6 Klimaforscher und Professor für Geophysik (Alfred Wegeners Lehrstuhl) Leiter Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wissenschaftlicher Sprecher und Initiator Klimaschutzplan Steiermark Ao.Univ.-Prof. Dr. Karl Steininger Klimaökonom und Professor am Institut für für Volkswirtschaftslehre Leiter Bereich „Ökonomik des Klima- und Umweltwandels“ am Wegener Zentrum Projektleiter Forschungs- und Erstellungsprojekt Klimaschutzplan Steiermark
Die Autorinnen und Autoren Barbara Amon Institut für Landtechnik, Universität für Landwirtschaft Bodenkultur Wien Gabriel Bachner Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Mobilität Universität Graz Andrea Damm Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Mobilität Universität Graz Brigitte Gebetsroither Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Gesamt-Projektmanage- Universität Graz ment und Mobilität Wolf Grossmann Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Systemanalyse Universität Graz Maximilian Lauer Institut für Energieforschung, Joanneum Research Energiebereitstellung Lukas Liebmann Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Mobilität Universität Graz Gottfried Kirchengast Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Wissenschaftlicher Universität Graz Sprecher Angelika Kufleitner Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Mobilität Universität Graz Raimund Kurzmann Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Ökonomische Wirkungen Research Franz Prettenthaler Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Ökonomische Wirkungen Research Stefan Schleicher Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Wissenschaftliche Universität Graz Leitung Thomas Schinko Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Emissionsbilanzen, Universität Graz Landwirtschaft Hans Schnitzer Institut für Prozess- u. Partikeltechnik, TU Graz Produktion Daniel Steiner Institut für Energieforschung, Joanneum Research Energiebereitstellung Karl Steininger Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Projektleitung Universität Graz Wolfgang Streicher Institut für Wärmetechnik, TU Graz Gebäude Florian Tatzber Institut für Wärmetechnik, TU Graz Gebäude Michaela Titz Institut für Prozess- u. Partikeltechnik, TU Graz Produktion Andreas Türk Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Energiebereitstellung und Universität Graz und Institut für Energieforschung, JR Emissionsbilanzen Andrea Gössinger- Klimaschutzkoordinatorin des Landes Steiermark, FA 17A Klimaschutzplan im Über- Wieser blick und Klimastil Kurt Schauer Wallner und Schauer GesmbH Klimaschutzplan im Über- blick und Klimastil 7 Adelheid Weiland Land Steiermark, Fachabteilung 17A Klimastil
Motivation zum Klimaschutzplan Steiermark Warum wir zukunftseröffnende Strukturen für Wirtschaft und Energie brauchen Die Europäische Union hat sich mit ihrem Klima- und Energiepaket im Dezember 2008 eine Neu-Orientierung für weiteste Teile der EU-Politik gegeben. Dieses Paket ist keineswegs nur aus Gründen des Klimaschutzes konsensfähig geworden. Der argumentative Unterbau für das EU-Politikpaket basiert auf weiteren gewichtigen politischen und wirtschaftlichen Faktoren: die zunehmende Verletzbarkeit der Ener- gieversorgung aufgrund sinkender Fördermengen bei Erdöl und Erdgas innerhalb der EU; die damit verbundene steigende Auslandsabhängigkeit samt aller politi- scher Komplikationen; die krassen unvorhersehbaren Ausschläge der Energieprei- se; die Erwartung langfristig deutlich steigender Energiepreise. Das EU-Klimapaket bedingt eine weitreichende Umstrukturierung des Energiesystems, sodass eine weitgehende Loslösung von fossilen Energieträgern Zur Erreichung des erreicht wird. 2 Grad Zieles ist eine globale Ein weiterer Hinweis für die Höhe des Reduktions- Reduktion der Treibhausgas- emissionen um 90% bedarfs bei Treibhausgasemissionen kommt von notwendig! der Klimawissenschaft, die uns aufmerksam macht, dass das globale Ökosystem nicht viel mehr als 10 Prozent der heutigen Emissionen aufnehmen kann, wenn der Temperaturanstieg auf 2 Grad begrenzt werden soll. Das bedeutet langfristig eine Verminderung der Emissionen global um 90 Prozent. Diese Herausforderungen sind so hoch, dass die EU von einer „neuen industriellen Revolution“ spricht. Da es langlebige Wirt- schaftsstrukturen gibt, die hohe Emissionen bedingen, wie Wohngebäude oder Kraftwerke, müssen die Innovationsziele schon jetzt in allen Wirtschaftsbereichen diese neuen hohen Anforderungen berücksichtigen. Ein für die Steiermark relevantes Ziel einer aktiven Klimapolitik ist die Wettbewerbs- fähigkeit ihrer Wirtschaft. Innovationsziele, die sich an einer Erhöhung der Produk- tivität aller Ressourcen - vom Boden bis zu energetischen Rohstoffen - orientieren, generieren vielfältigen Nutzen: Lokale Wirtschaftskreisläufe werden gestärkt, die effizientere Verwendung von Energie senkt Kosten und Abhängigkeiten, zusätzlich werden Technologien und Produkte mit einem geringen „Fußabdruck“ an Treib hausgasen weltweit wettbewerbsfähiger. Jene Regionen, die früher auf diese Inno- vationstrends setzen, werden auch die Vorteile von First Movers lukrieren. In diesem Sinn sollen mit dem Klimaschutzplan Steiermark Innovationsimpulse für die Steiermark ausgelöst werden. Das Ziel ist die Entwicklung eines Masterplans für das Land Steiermark, um damit nicht nur die im Energie- und Klimapaket der EU für 9 2020 formulierten Ziele für weniger Treibhausgas- Emissionen und mehr erneuerba- re Energieträger zu erreichen, sondern auch Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktu- ren zu fördern, die zukünftigen Krisen resistenter begegnen können. Es liegt daher an uns, durch eine zukunftsgerichtete Klimapolitik diesen Herausfor- derungen mit einer innovativen Strategie entgegenzutreten. Dieser Klimaschutzplan weist den Weg und stellt damit einen Masterplan für die Politik der kommenden Jahre dar.
Motivation zum Klimaschutzplan Steiermark Die Entstehung: Ein Klimaschutzplan aus einem umfassenden Dialog Die Erstellung des Klimaschutzplans Steiermark war von Beginn an davon getra- gen, nicht einfach nur notwendige Treibhausgasreduktionen zu erreichen, sondern deutliche Innovationsimpulse für die Steiermark auszulösen und damit insge- samt den Wirtschafts- und Lebensraum Steiermark attraktiver und krisenresistenter zu machen. Um diesen hohen Anspruch auch erfüllen zu können, ist der Klimaschutzplan Stei- ermark in einem breiten Dialog und unter starker Einbindung aller wichtigen Akteure des Landes Steiermark erstellt worden. Dabei hat das ExpertenInnenteam in mehreren Stufen mit den betroffenen steirischen Interessenvertretungen bzw. politischen Parteien, Vereinen, Organisationen und Plattformen sowie Landesabtei- lungen bzw. landesnahen Organisationen die einzelnen Annahmen geklärt und die abgeleiteten Maßnahmen vertieft und konkretisiert. Breite Einbindung für die Erstellung des Klimaschutzplans Steiermark So entstand der Klimaschutzplan im Rahmen eines umfassenden projektbeglei- 10 tenden Stakeholder-Prozesses. Im Rahmen von vier „Runden Tischen“ und thema- tischen Workshops wurden jeweils Zwischenberichte entsprechend den Schritten des Klimaschutzplans eingebracht. Die Stellungnahmen teilnehmender Personen dienten als wichtiges Feedback für die Erstellung des Klimaschutzplans. Zusätzlich zu diesem Stakeholder-Prozess wurden im Rahmen des landesinternen Projektes „klimark“ Workshops zu den einzelnen Bereichen Gebäude, Mobilität, Produktion, Energiebereitstellung und Klimastil durchgeführt, um eine gute Absicherung der Ergebnisse hinsichtlich der Umsetzbarkeit zu erreichen.
Ablaufplan für die Entwicklung des Klimschutzplan Steiermark Der Klimaschutzplan baut zudem auf folgenden für die Steiermark wichtigen Doku- menten auf: • der Energieplan 2005-2015 der Steiermärkischen Landesregierung • das von den Sozialpartnern erstellte Konzept Energiestrategie 2020 – Möglich- keiten und Realitäten von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in der Steiermark • der Weiß-grüne Weg, Kapitel Klimastrategie der Steiermark • die im Rahmen eines breiten Diskussionsprozesses diskutierten Optionen des- Projektes Impuls Styria: Energie 2025 • die 2009 beschlossene Energiestrategie Steiermark 2025 • die seit März 2010 vorliegende Energiestrategie Österreich (BMWFJ und BM- LFUW, 2010) für jene Aufgabengebiete, bei denen die Länder (Mit-)Verantwor- tung tragen • sowie klimarelevante Landtagsbeschlüsse 11
Von den übergeordneten Klimazielen zu den Klimazielen der Steiermark Die verbindlichen Klimaziele der EU bis 2020 20 + 20 in 2020 sind die verbindlichen Ziele, die sich die EU im Dezember 2008 im vom EU-Parlament beschlossenen Energie- und Klimapaket gesetzt hat: Bis 2020 sollen die Treibhausgase (THG) gegenüber 1990 um 20 Prozent reduziert und der Anteil von erneuerbarer Energie im Endenergieverbrauch auf 20 Prozent erhöht werden. Gegenüber 2005 bedeutet dies eine Reduktion der gesamten Treibhaus- gasemissionen der EU um 14 Prozent bis 2020. Dabei haben die dem EU-weiten Emissionshandelssystem (EU Emission-Trading-System – ETS) unterliegenden Sektoren europaweit eine Reduktion von 21 Prozent zu übernehmen, der restliche Nicht-ETS-Sektor – mit festgelegten nationalen Zielen – 10 Prozent. Treibhausgasemissionen: Somit unter- liegen nicht alle THG-Emissionen eines Bundeslandes dessen Einflussbereich und dessen politischer Verantwortung. Insbesondere Unternehmen des Ener- giesektors und größere Anlagen der In- dustrie unterliegen dem EU-weiten Emis- sionshandelssystem. Aufteilung der verbindlichen Reduktionsziele der EU bis 2020 Für alle anderen Treibhausgasemissio- nen – also jene, die nicht vom EU ETS erfasst werden - gilt für Österreich ein verbindliches Reduktionsziel von 16 Prozent bis 2020 gegenüber 2005. Hier gibt es bislang keine Aufteilung dieses Ziels auf die einzelnen Bundesländer, ein sogenanntes Effort Sharing. Angesichts dieser offenen innerösterreichischen Ent- scheidung wird für den Klimaschutzplan Steiermark die nachfolgende Argumen- tation zur politischen Entscheidung über die Zielsetzungen des Landes für die Energie- und Klimapolitik vorgeschlagen: Die Steiermark übernimmt verbindliche Ziele für die Verwendung von Energie und die damit verbundenen Emissionen für den nicht vom EU Emissionshandel erfassten Bereich der steirischen emit- tierenden Aktivitäten. Die Reduktionsziele auf Landesebene sind ident mit jenen 12 auf Bundesebene und erfordern eine THG-Reduktion von jedenfalls 16 Prozent bis 2020 gegenüber 2005. Dies betrifft die Bereiche Verkehr, Kleinverbrauch (Wohn- und Nicht-Wohngebäude sowie mobile Geräte), Landwirtschaft und Sonstige (Ab- fall und Lösungsmittelanwendung). Erneuerbare Energieträger: Bei erneuerbarer Energie hat Österreich den Anteil am energetischen Endverbrauch von rund 29 Prozent im Jahr 2008 auf 34 Prozent
bis 2020 zu erhöhen. Analog wird für die Steiermark vorgeschlagen, dass dieses Bundesland die gesamtösterreichische Ausweitung bei erneuerbarer Energie in dem Ausmaß mitträgt, wie es dem Anteil der Steiermark am österreichischen Brut- to-Inlandsprodukt entspricht. Die ambitionierteren internationalen Zielvereinbarungen für den Klimaschutz Das globale Langfrist-Ziel der THG-Emissionsreduktion ist allerdings wesentlich höher als die derzeitigen 2020-Vorgaben. Sowohl von den G8-Staaten (Gipfel in L’Aquila, Juli 2009) als auch von den USA liegen Ziele für 2050 vor, die bis dahin eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 80 Prozent gegenüber 2005 in den Industriestaaten unterstützen. Außerdem hat die EU in Aussicht gestellt, für den Fall eines globalen Klimaabkom- mens sogar eine 30 Prozent Reduktion der THG-Emissionen bis 2020 gegen- über 1990 vorzunehmen und eine 80 Prozent Reduktion bis 2050 gegenüber 1990. Aus den übergeordneten Zielen abgeleitete Anforderungen für die Steiermark Aus diesen übergeordneten Zielsetzungen der EU können im Folgenden für die Steiermark nun zwei Szenarien abgeleitet werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Ziele für jene Sektoren gelten, für die die Stei- ermark direkte Gestaltungsmöglichkeiten hat – die sich also außerhalb des EU Emissionshandels befinden. Laut Abgrenzung und Nomenklatur der Bundeslän- derluftschadstoffinventur (UBA) umfasst dies die Bereiche Verkehr, Kleinverbrauch (Wohn- und Nicht-Wohngebäude sowie mobile Geräte), Landwirtschaft und Sons- tige (Abfall und Lösungsmittelanwendung). Aus operationalen Gründen werden die Produktion und die Energiebereitstellung, deren wesentlichste Teile durch den Emissionshandel (ETS) abgedeckt sind, insgesamt aus den Zielsektoren ausge- nommen. Innerhalb der derzeitigen gesamten Treibhausemissionen von 14,1 Mio. t CO2 Äquivalenten in der Steiermark (2007) emittieren diese sogenannten „Zielsek- toren“ 6,3 Mio. t CO2 Äquivalente. 13
Von den übergeordneten Klimazielen zu den Klimazielen der Steiermark 1. Das verpflichtende Basisziel-Szenario Steiermark Für den Nicht-ETS-Bereich übernimmt das Basisziel-Szenario den österreichischen Zielwert des EU Energie- und Klimapakets von minus 16 Prozent THG-Emissio- nen bis 2020 gegenüber 2005. Für das Jahr 2030 wird das indikative Ziel der EU von minus 50 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 übernommen. Bei Unterstellung eines linearen Reduktionspfades von 2020 bis 2050 ergibt sich damit der Zielwert für 2030 von minus 28 Prozent. Dieses Basisziel-Szenario stellt somit die untere Schranke dar, um die ansetzenden Verpflichtungen des Landes Steiermark entsprechend erfüllen zu können. 14
2. Das ambitioniertere Innovationsziel-Szenario Steiermark Das globale Langfrist-Ziel der Emissionsreduktion ist wesentlich höher als die derzeitigen 2020-Vorgaben. Im Sinne einer zukunftsorientierten Klimapolitik könn- te die Steiermark durch die Wahl eines Innovationsziel-Szenarios schon frühzeitig entsprechende Weichenstellungen vornehmen, um damit langfristig die Wettbe- werbsfähigkeit gegenüber anderen Regionen zu steigern. Als eine Orientierung der Größenordnung wird hier das EU 2020 Ziel für den Fall eines globalen Klimaab- kommens herangezogen, das eine 30% Reduktion der THG-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 vorsieht und eine 80% Reduktion bis 2050 gegenüber 1990. Es kann davon ausgegangen werden, dass die derzeit vereinbarten Reduktionszie- le von 16% im Basisszenario weder auf Dauer halten werden noch hinreichend sind, um die erwarteten Folgen des Klimawandels bewältigbar zu halten. Vor allem werden diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Innovations- und Exportland Steiermark mit jenen Wirtschaftsstrukturen auszustatten, die mit ambitionierten Kli- mazielen und erhöhter Wettbewerbsfähigkeit kompatibel sind. Das Innovationsziel stellt genau dafür eine gute Orientierung dar. 15
Die Antwort der Steiermark Die drei Metaziele für eine zukunftssichernde steirische Klimapolitik Eine EU-Ziel-konforme Reduktion der Treibhausgase Die Steiermark übernimmt das verbindliche Ziel auf Bundesebene von jedenfalls 16 Prozent Reduktion bei den Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Wert von 2005 für den nicht vom EU Emissionshandel erfassten Bereich (Nicht- ETS Bereich). Das betrifft vor allem die Bereiche Mobilität, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Für den Fall eines globalen Abkommens ist die EU bereit, ein höheres Reduktionsziel bis 2020 einzugehen, aus dem sich ein Reduktionsziel auf Landesebene in Höhe von 33 Prozent ableiten lässt. Für die Reduktion in der Stei- ermark ist aufgrund der gesetzlichen Kompetenz jedoch auch der Bund mitverant- wortlich. Eine Steigerung der erneuerbaren Energieträger Die Steiermark unterstützt die Ausweitung von erneuerbarer Energie mit zumindest jenem Ausmaß, das dem Beitrag der Steiermark an der gesamtösterreichischen Brutto-Wertschöpfung entspricht (12,5 Prozent), um die sich daraus ergebenden Entwicklungspotenziale gezielt nutzen zu können. Entsprechend den derzeit ver- fügbaren Daten bedeutet dies eine Ausweitung der erneuerbaren Energie für den energetischen Endverbrauch Österreichs von 328 PJ im Jahr 2008 auf 388 PJ im Jahr 2020. Die Steiermark trägt daher mit einer Ausweitung der erneuerbaren Ener- gie im Ausmaß von zumindest 7,5 Petajoule zu diesem österreichweiten Ziel bei. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine konsequente Klimapolitik Für jene Bereiche in Industrie und Energiebereitstellung der steirischen Wirtschaft, die dem EU Emissionshandel unterliegen, gilt der gleiche Grundsatz wie auf euro- päischer Ebene bezüglich der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit: Aus der Ener- gie- und Klimapolitik sollen keine Anreize zur Verlagerung von Produktionsstandor- ten ausgehen, hingegen Anreize zur Sicherung von Produktionsstandorten durch Förderung innovativer und mit den Klimazielen kompatiblen Technologien geschaf- fen werden. Die Steiermark verstärkt die Innovationsanreize für den Übergang zu zukunftsfähi- 16 gen Gesellschafts- und Wirtschaftsstrukturen, deren technologische Orientierungen höchste Energieproduktivität und der Übergang zu erneuerbaren Energien sind. Dies stärkt gerade im Exportland Steiermark auch die Exportchancen für Produkte und Technologien.
Die Handlungsbereiche zur Umsetzung der steirischen Klimaziele Um die steirischen Klimaziele erreichen zu können, wurde ein breit angelegter Kli- maschutzplan erstellt, der sechs Bereiche mit insgesamt 26 Maßnahmenbündeln umfasst. Dabei wurden bewusst nicht nur jene Bereiche angesprochen, die außer- halb des EU-Emissionshandelsregimes stehen (Gebäude, Mobilität, Land-, Forst- und Abfallwirtschaft), sondern mit der Produktion und der Energiebereitstellung der Tatsache Rechnung getragen, dass die Steiermark eine starke Industrie und ein hohes Potenzial an erneuerbarer Energie und den dazugehörigen Technologien aufweist. Außerdem wurde als Basis für die notwendigen technologischen, rechtlichen und strukturellen Maßnahmen das Kapitel „Klimastil- Ein Lebensstil für unsere Zukunft“ aufgenommen. Hier werden jene Maßnahmen zusammengefasst, die notwendig sind, damit alle Steierinnen und Steirer ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit einem Lebensstil vereinbaren können, der viel effizienter mit allen knappen Ressourcen umgeht und somit auch die Klimaziele unterstützt. 17
Die Antwort der Steiermark Die 26 Maßnahmenbündel des Klimaschutzplans Steiermark 2010 Die folgende Tabelle zeigt die 26 Maßnahmenbündel des Klimaschutzplans Steier- mark – Perspektive 2020/2030 Ausgabe 2010 entlang der sechs Handlungsberei- che. Bereich Maßnahmenbündel Gebäude (M1) Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (M2) Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (M3) Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (M4) Erhöhung der Energieeffizienz von Neubauten (M5) Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (M6) Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum Null-Energie- haus Mobilität (M7) Schaffung eines ressourcenschonenden Gesamtverkehrsangebots (M8) Anreize für die Nutzung emissionssparender Verkehrsmittel (M9) Effiziente Fahrzeuge und alternative Treibstoffe (M10) Optimierung und Verlagerung des Straßengüterverkehrs (M11) Verbesserte Transparenz zum Mobilitätsverhalten in der Steiermark Land-, Forst- (M12) Verstärkte Nutzung von Boden und Wald als positive Klimafaktoren und Abfall- (M13) Reduktion der Methanemissionen aus der Landwirtschaft wirtschaft (M14) Reduktion der Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft (M15) Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Abfallwirtschaft (M16) Verankerung eines nachhaltigen Ressourcenmanagements Produktion (M 17) Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion (M 18) Substitution fossiler Energieträger für Prozesswärme (M 19) Verbesserung der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen Energie (M 20) Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger bereitstellung (M 21) Erhöhung der Effizienz bei der Energiebereitstellung Klimastil (M 22) Stärkung des klimaorientierten Einkaufens (M 23) Forcierung von klimafreundlichen Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten (M 24) Attraktivierung von sanften Reisen und klimaschonendem Urlaub (M 25) Vorrang für einen ressourcenschonenden Lebensstil verankern 18 (M 26) Verstärkte Bildung und Information für den Klimaschutz Eine kurze Beschreibung der Handlungsbereiche und der dazugehörigen Maßnah- menbündel findet sich in den jeweiligen Kapiteln.
Die Veränderung aufgrund der geplanten Maßnahmenbündel 1. Die Emissionsentwicklung nach Bereichen Das Bundesland Steiermark kann insbesondere in den Bereichen Gebäude und Mobilität Maßnahmen setzen, die zu einer wesentlichen Absenkung der derzeitigen Emissionsmengen führen. Hinsichtlich des Umsetzungsgrades ist zwischen dem Basiszielszenario und dem Innovationszielszenario zu unterscheiden. Über alle Zielsektoren aggregiert betrachtet führen die im Basisbündel formulierten Maßnahmen zu einer Reduktion der steirischen THG-Emissionen um 23 % im Jahr 2020 und um 40 % Prozent im Jahr 2030, jeweils gegenüber 2005. Selbst wenn der Umstieg nicht ganz so schnell und/oder stark erfolgt, sichert das Basisbündel damit die Einhaltung des Basiszieles ab. Mit den im Basisbündel vorgeschlagenen Maßnahmen können die Treibhausgas- emissionen in der Steiermark im Sektor Kleinverbrauch (der sich fast zur Gänze aus 19 den Emissionen der Gebäude zusammensetzt) von rund 2.000 kt CO2e (2005) bis 2020 auf 1.100 kt CO2e reduziert werden (d.h. um 44 %), bis 2030 auf 800 kt CO2e (d.h. um 60 %). Im Bereich Mobilität ist im Basisbündel eine Reduktion der Emissio- nen von rund 2.900 kt CO2e (im Bezugsjahr 2005) bis 2020 auf 2.500 kt CO2e (d.h. um 14 %) möglich, bis 2030 auf 1.850 kt CO2e (d.h. um 37 %). Im Innovationsbündel können die Emissionen im Kleinverbrauch sogar auf 950 kt CO2e (2020) bzw. 600 kt CO2e (2030), in der Mobilität auf 2.450 kt CO2e (2020)
Die Antwort der Steiermark bzw. 1.800 kt CO2e (2030) abgesenkt werden. Diese Werte sind allerdings nur dann möglich, wenn auch die notwendigen Bundesmaßnahmen gesetzt werden. 2. Die Veränderung in der Verteilung der Energieträger Den Rückgängen bei den Emissionen liegen entsprechende Rückgänge beim Ver- brauch von Energie zugrunde. Werden alle Maßnahmen der Zielsektoren berück- sichtigt, können 2020 im Basisbündel rund 15,9 PJ an Endenergie gegenüber 2005 eingespart werden, das entspricht einer Reduktion um 15 %. Im Innovationsbündel beträgt die Einsparung rund 31 PJ im Jahr 2020 gegenüber 2005 (dies sind 29%). Für das Jahr 2030 ergibt sich im Basisbündel eine Reduktion um 20 % und im Inno- vationsbündel um 37 % gegenüber 2005. Während der Bedarf an Kohle und Erdölprodukten im Jahr 2020 gegenüber 2005 um zwei bzw. ein Drittel reduziert wird, nehmen erneuerbare Energieträger deutlich zu, wie der Graphik zu entnehmen ist. Die Wirkung der geplanten 26 Maßnahmenbündel Die Anforderungen aus den übergeordneten Klimaschutzzielen wurde in den bei- den Szenarien Basisziel und Innovationsziel zusammengefasst. Wie weit können nun mit den vorgeschlagenen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden: Das Basis-Szenario: Das Basis-Szenario, hinter dem die 20-20-Ziele der EU ste- 20 hen, kann mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl 2020 als auch 2030 erfüllt werden. Das Innovations-Szenario: Das ambitioniertere Innovationsszenario wird mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen nur ganz knapp verfehlt.2 In beiden Szenarien wird unterstellt, dass auch der Bund seinen Verpflichtungen zur Setzung entspre- chender Rahmenbedingungen für einen aktiven Klimaschutz nachkommt.
Damit wird deutlich, dass die notwendige Zielerreichung für das Land Steiermark nur dann möglich ist, wenn das gesamte Maßnahmenpaket in seiner ganzen Breite umgesetzt wird. Alle Beiträge sind notwendig, um die Zielmarke erreichen zu kön- nen. Treibhausemissionen [1.000 t CO2] 1990 2005 2007 2020 2030 Referenzszenario – Trendfortschreibung 6.473 6.862 Basisziel-Szenario – die 20-20-Ziele der EU 5.757 4.939 Wirkung des Basisbündels 3 5.290 4.082 6.607 6.853 6.296 Innovationsziel-Szenario – das 30% Ziel 4.625 3.524 der EU Wirkung des Innovationsbündels 4.638 3.557 21 2 Um das Innovationsszenario zu erreichen, ist es notwendig, dass einzelne Maßnahmen ambitionierter umgesetzt werden, als dies im Basisziel der Fall ist. So wird z.B. bei der Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs im Basisbündel von einer Erhöhung des ÖV-Anteils an der Verkehrsleistung (P-km) um 2%-Punkte bis 2020, im Innovationsbündel jedoch von einer Steigerung um 4%-Punkte ausgegangen. Die jeweilige konkrete Ausprägung der Maßnahmen ist den Detailberichten zu entnehmen. 3 Dabei ist zu beachten, dass nur die unmittelbar quantifizierbaren Maßnahmen in die Berechnung der Wirkung über- nommen wurden. So wirken z.B. Fragen des Klimastils selbstverständlich bei konsequenter Umsetzung positiv auf das Einsparungsziel, jedoch sind die Wirkungen heute nicht abschätzbar. Damit liegen die Aussagen über die Wir- kungen des vorliegenden Klimaschutzplans auch auf der für die Steiermark sicheren Seite.
Energiesparen als Prämisse Die Idee, dieselbe Energiedienstleistung bei geringerem energetischen Einsatz zur Verfügung zu haben, ist für alle Bereiche des Klimaschutzplans eine Grundprämis- se. Denn der effiziente Umgang mit Energieressourcen, individuell und gesamtwirt- schaftlich, hilft nicht nur die Klimaziele zu erreichen, sondern dient auch den budge- tären Zielen und der Versorgungssicherheit. Somit stellt der effiziente Umgang mit Energie einen entscheidenden Hebel für eine nachhaltige Politik dar. Eine nicht benötigte Energieeinheit ist die billigste … und spart am einfachsten Res- sourcen. Durch eine intelligente Energieverwendung wird sichergestellt, dass bei geringerem energetischen Aufwand und damit verbundenen geringeren THG-Emissionen und laufenden Kosten dieselbe Lebensqualität erreicht wird. Erst wenn die Energiever- wendung in gewohnten Tagesabläufen für jeden in unserem Land bewusst und transparent ist, werden auch die entsprechenden Schritte und Maßnahmen rasch gesetzt und werden sich die positiven Wirkungen schnell zeigen. Mobilität Im Bereich Mobilität stellt eine verkehrssparende Raumstruktur den ersten Hauptan- satzpunkt dar. Der Zugang zu Personen und Gütern für die Steirerinnen und Steirer kann mit weniger Verkehrsaufwand (und Verkehrsausgaben) gewährleistet werden. Wege müssen möglichst kurz gehalten, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiviert und Fuß- und Radwege benutzerfreundlich angelegt werden. Die Verlagerung von Verkehrsströmen auf den Umweltverbund (öffentliche und nicht-motorisierte Verkehrsmittel) steht nach der Verkehrsvermeidung an zweiter Stelle. Der öffentliche Verkehr (ÖV) bietet viele Vorteile gegenüber dem motorisier- ten Individualverkehr (MIV), vor allem in dicht besiedelten Gebieten: angefangen von geringeren THG- und Schadstoffemissionen, über eine bessere Auslastung (Personen pro Fahrzeugkilometer) bis hin zu einem erheblich geringeren Flächen- verbrauch. Der nicht motorisierte Individualverkehr (NMIV) stellt gerade bei kurzen Weglängen eine sinnvolle Alternative gegenüber dem MIV dar. Denn gerade kurze Autofahrten sind sehr energieintensiv und verursachen durch die anfänglich geringe Effizienz von Katalysatoren vermehrt Schadstoffe. Trotzdem sind 26 % der Wege, die in der Steiermark im MIV zurückgelegt werden, kürzer als 2 km und sogar 50 % der Wege 22 kürzer als 5 km. Technologien für effiziente Fahrzeuge sind bereits vorhanden. Von zentraler Bedeu- tung ist es jedoch, das Bewusstsein zu schärfen, dass viel Energie und Emissionen durch die Nutzung von Klein-Pkw reduziert werden können. Gebäude Energetische Einsparungen sind durch eine Veränderung des NutzerInnenverhal- tens oder durch energetische Sanierungen erzielbar. In den privaten Haushalten
liegt das größte Einsparpotenzial bei dem bzw. der NutzerIn selbst, unabhängig von Bauperiode, Gebäudetyp und Ausstattung. Verhaltensänderungen, die eine Verringerung des Energieverbrauchs bewirken, bedürfen keiner baulichen Maßnah- men oder zusätzlichen Investitionen und sind in vielen Fällen ohne Komfortverlust zu erreichen. Dazu muss aber ein entsprechendes energetisches Bewusstsein vor- handen sein, das innerhalb der Bevölkerung aufgebaut werden muss. Gerade beim Stromverbrauch kann die Nachfrage ohne weitreichende zusätzliche Investitionen und ohne eine Verminderung der Lebensqualität gesenkt werden. Zudem können bei notwendigen Neuanschaffungen von Haushaltsgeräten ener- gieeffizientere Geräte eingesetzt werden, die bei gleichem Nutzen einen deutlich niedrigeren Stromverbrauch vorweisen. Für eine intelligente Bereitstellung der Energiedienstleistung Raumwärme in Gebäu- den (als einem der wichtigsten Zielsektoren des Klimaschutzplans Steiermark) ist die thermische Sanierung als Maßnahme der erste wichtige Hauptansatzpunkt. Die Verbesserung der Gebäudehülle ist eine der effizientesten Arten, THG-Emissionen zu senken. Gleichzeitig wird das insgesamt für Raumwärme aufgewendete Budget vermindert. Ob die getroffenen Sanierungsmaßnahmen die erwartete Energiever- brauchsreduktion bewirken, hängt jedoch wieder in hohem Maße vom zukünftigen Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers ab. Produktion Die effiziente Verwendung von Energie im Bereich Produktion ist die wesentliche Strategie zur gleichzeitigen Reduktion von Emissionen und Kosten. Energiespa- ren hat technische, organisatorische und Verhaltensaspekte. Durch effizientere Umwandlungsprozesse, neue Antriebe und durch Energierückgewinnung durch Wärmetausch wird der Energieeinsatz pro produzierter Menge reduziert. Auch im Bereich der Produktionsgebäude kann die Energiedienstleistung der Raumwär- me beträchtlich energieeffizienter bereitgestellt werden, da Produktionshallen und Werkstätten oft nach nicht mehr zeitgemäßen Baustandards ausgeführt sind. Klimastil Klimastil als Lebensstil für die Zukunft schafft das Fundament für einen intelligen- ten Umgang mit Energie. Weniger ist mehr. Energiesparen ist dabei der natürliche Partner für ein Mehr an Lebensqualität. Damit geht der Klimaschutzplan einen mo- 23 dernen und zukunftsweisenden Weg, denn die Energiepreise werden steigen und dann bildet jede Kilowattstunde und jeder Liter Öl, die wir weniger verbrauchen, einen zusätzlichen Spielraum für das Land, die Menschen und die Unternehmen. Klimastil ist daher mehr als die Übernahme von Verantwortung. Es ist der Weg einer nachhaltigen Politik für die Steiermark.
GEBÄUDE 24
Die steiermärkischen Wohn- und Dienstleistungsgebäude sind für ein knappes Drittel des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich. Allerdings werden in die- sem Bereich durch die Maßnahmen der letzen Jahre schon verstärkt CO2-ärmere Energieträger eingesetzt, so dass der Anteil an den gesamten CO2-Emissionen der Steiermark etwas geringer liegt. Der Energieverbrauch der Wohngebäude der Steiermark ist über die letzten beiden Dekaden konstant geblieben. Eine Sanierungsrate von etwa 1 % und verbesserte energetische Standards im Neubau konnten die kontinuierliche Ausweitung des Wohngebäudebestands durch Neubau, die Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße und den Anstieg der Nutzfläche pro Person kompensieren. Über die Entwicklung des Energiebedarfs von Dienstleistungsgebäuden gibt es keine hinreichenden Daten. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass dieser ange- stiegen ist und derzeit etwa ein Viertel des Energiebedarfs und ein Drittel der Emis- sionen von Gebäuden erreicht hat. Daher dürfen die Dienstleistungsgebäude nicht außer Acht gelassen werden. Aufgrund der effektiv verfügbaren Technologien und deren Marktfähigkeit weist der Bereich Gebäude das derzeit größte realisierbare Einsparpotenzial für die Steier- mark auf. Um dieses zu nutzen, wurden sechs Maßnahmenbündel definiert. Mit diesen Maßnahmen lässt sich im Basisbündel eine Reduktion der Emissionen von knapp 50 % und im Innovationsbündel eine Reduktion von knapp 60 % bis 2020 gegenüber 2005 erreichen. 25 Treibhausgasreduktionspotenzial der Maßnahmen des Klimaschutzplans im Bereich Ge- bäude für 2020 und 2030 im Vergleich zum Ausgangsniveau 2005
Gebäude Zielsetzungen für den Bereich Gebäude Die Reduktion des Energieverbrauchs in den Gebäuden ist für die Steiermark nicht nur aus Klimaschutzgründen von Bedeutung. Zusätzlich erhöhen die eingesparten Emissionen den Wohnkomfort und reduzieren die Belastung der Haushalte durch steigende Energiepreise. Erfolgt noch eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern für den Restenergiebedarf, so wird damit die regionale Wertschöp- fung gesteigert und somit der Wirtschaftsraum Steiermark gestärkt. Damit ergeben sich für den Bereich Gebäude folgende übergreifende Ziele: • Steigerung der Sanierungsrate in der Steiermark • Erhöhung der Energieeffizienz in den Haushalten • Erhöhung der Standards für Neubauten und Dienstleistungsgebäude Die Maßnahmenbündel (M1-M6) Zur Umsetzung der Treibhausgasreduktionspotenziale und zur Erreichung der Ziele für den Bereich Gebäude werden folgende sechs Maßnahmenbündel vorgeschla- gen: (M1) Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (M2) Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (M3) Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (M4) Erhöhung der Energieeffizienz von Neubauten (M5) Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (M6) Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum Null-Energiehaus Die Wirkung Im Bereich Gebäude sind nicht nur hohe Einsparungspotenziale vorhanden, sondern diese sind darüber hinaus volkswirtschaftlich und beschäftigungspolitisch äußerst wir- kungsvoll. So wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen bis 2020 nicht nur ein großes zusätzliches Investitionsvolumen zur Stärkung der Konjunktur ausgelöst, sondern die regionale Wertschöpfung steigt durch dieses Investitionspaket deutlich und der Arbeits- markt verzeichnet einen signifikanten Anstieg der Beschäftigungsverhältnisse4. Mit den Mitteln der Wohnbauförderung ist ein ausreichendes Instrument vorhanden, diese Inno- 26 vationspotenziale bei den Wohngebäuden zu unterstützen. 4 Die in der Tabelle (und den folgenden ökonomischen Tabellen) genannten wirtschaftlichen Zahlen (Kosten, makro- ökonomische Effekte) sind sehr sensitiv auf die unterstellten Annahmen wie Entwicklung des Energiepreises oder der Technologien aber auch betreffend Konjunkturlage. Sie liegen jeweils auf der sicheren Seite, können aber auch stärker positiv ausfallen. Sie mögen als richtungsweisend verstanden werden.
Wirkung der Maßnahmen für den Bereich Gebäude Die Maßnahmenbündel für den Bereich Gebäude im Detail (M1) Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Dem Maßnahmenbündel Sanierung wird das größte Einsparpotenzial zugerechnet. Um dieses Potenzial zu nutzen, müssen ambitionierte Maßnahmen in Angriff ge- nommen werden. Die Sanierungsrate muss von derzeit etwa 1 % auf 4 % gehoben werden und ergibt sich im Klimaschutzplan, indem jährlich 4 % aller Gebäude, die vor 1990 errichtet wurden (entspricht etwa 85 % des Raumwärmebedarfs) auf einen Heizwärmebedarf (HWB)-Standard von 70 kWh/m².a (Basisziel) bzw. 50 kWh/m².a (Innovationsziel) saniert werden. Einige energetische Maßnahmen, die den Ener- giebedarf senken, sind vielfach schon nach wenigen Jahren amortisiert. Dennoch ist aus vielerlei Gründen die Bereitschaft innerhalb der Bevölkerung in Maßnah- men zu investieren zu gering, um die Rate hochwertiger thermischer Sanierung von Gebäuden deutlich zu erhöhen. Geringwertige Sanierungen sollten vermieden werden, da nach durchgeführter Sanierung eine weitere in den nächsten 40 Jahren unwahrscheinlich ist und somit ein ungenügender Standard festgeschrieben wird. 27 Um dem entgegenzuwirken, müssen die Investitionsanreize erhöht, die Informa- tionsarbeit verbessert und die Interessenskonflikte, beispielswiese im Wohnrecht und Denkmalschutz, verringert bzw. behoben werden.
Gebäude (M2) Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Durch den Umstieg auf CO2-ärmere Heizsysteme können zwar die CO2e-Emissio- nen gesenkt werden, der Energieverbrauch ändert sich aber nur geringfügig. Da- her muss der Tausch eines Heizsystems, dort wo die baulichen und gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, mit einer hochwertigen thermischen Sanierung einhergehen und dementsprechend auch gefördert werden. Dies führt zu einer langfristigen, effizienten Auslegung des Heizsystems und zu deutlich geringeren Energiekosten und damit auch CO2-Emissionen. Die Politik muss dafür sorgen, dass die notwendigen Informationen an die Bürger und Bürgerinnen getragen wer- den, und dass die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert sowie die Anreize erhöht werden. (M3) Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Solarthermie ist eine wesentliche Technologie, um wirtschaftliche und CO2-arme Wärme im Niedertemperaturbereich bereitzustellen. Neben der Bereitstellung von Warmwasser kann sie auch zur Heizungsunterstützung wirtschaftlich eingesetzt werden. Durch den Einsatz von Solarthermie in Kombination mit Biomasse kann das Potenzial der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energieträger gesteigert werden. Um den Zuwachs an solarthermischen Anlagen zu beschleunigen, müs- sen im Neubau die Vorschriften zum Einsatz von Solarthermie ausgeweitet werden. Im Bestand sind fokussierte Informationen und Förderungen notwendig, um die Anreize zu erhöhen, diese Technologie in mehr Gebäuden zu integrieren. (M4) Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Die energetische Entwicklung des Neubaus ist einerseits durch die Wohnbauförde- rung und andererseits durch die Bauordnung reglementiert. In den nächsten Jahren ist eine weitere Verminderung der energetischen Grenzwerte vorgesehen. So sollen nach der Novellierung der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) bis 2020 nur noch Fast-Nullenergiegebäude errichtet werden. Angesichts dieser Entwicklungen müssen die Aufgaben und Kriterien für die Wohnbauförde- rung neu formuliert werden. Eine Umschichtung der Fördermittel hin zur hochwerti- 28 gen thermischen Sanierung ist zur Erreichung der CO2e-Einsparungszielwerte eine Voraussetzung. (M5) Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Stromsparen kann schon sehr oft ohne Investitionen und Komfortverlust erfolgen. Ein bewusster Umgang mit Strom und dessen Energiedienstleistung kann zu gro- ßen Einsparungen in den Haushalten führen. Es müssen daher vor allem Maßnah-
men forciert werden, die zu einer gezielten Bewusstseinsbildung beitragen und das NutzerInnenverhalten optimieren. Für Stromheizungen und direkt elektrisch beheiz- te Warmwasserspeicher werden etwa 40 % des Elektrizitätsbedarfs von Gebäuden aufgewendet. In Verbindung mit dem Maßnahmenbündel Sanierung wird sich der Stromverbrauch bei Gebäuden, die direkt mit Strom beheizt werden, reduzieren. Des Weiteren kann auch die Solarthermie einen Beitrag zur Senkung des Stromver- brauchs für die Bereitstellung von Warmwasser leisten. (M6) Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum Null-Energiehaus (Grundvoraussetzung) Vorweg muss verdeutlicht werden, dass ambitionierte Einsparziele für Treibhausga- se, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, mit den bestehenden Anreizmecha- nismen, selbst bei einer deutlichen Aufstockung der Mittel nicht zu erreichen sein werden. Grundvoraussetzung ist daher, dass zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen und innovative Modelle der Gestaltung und Anreizsetzung entwickelt und umgesetzt werden. Die Wohnbauförderung kann auch in Zukunft einen Schritt vorangehen und innovative Gebäude, sofern dies nicht ohnehin schon teilweise praktiziert wird, verstärkt fördern und damit „Know-how“ und wichtige Kompeten- zen innerhalb der steirischen Wirtschaft für die Zukunft aufbauen bzw. forcieren. Die Klima-Wirkung der Maßnahmenbündel Mit der Steigerung der Sanierungsrate und einer konsequenten Heizungsumstel- lung insbesondere auf erneuerbare Energieträger kann der Hauptanteil der notwen- digen Reduktionen geleistet werden. Die Maßnahmenbündel sind als Gesamtpaket zur Zukunftssicherung für die Bürgerinnen und Bürger in der Steiermark zu verste- hen, weil damit schon mittelfristig die Wohnqualität verbessert und die Abhängigkeit von teuren fossilen Energieträgern reduziert wird. 29 Treibhausgas-Einsparungs potenziale im Bereich Gebäude nach Maßnahmen- bündel
MOBILITÄT 30
Über 90 % der Pkw-Fahrleistung und über 80 % der Lkw-Fahrleistung in der Steier- mark sind hausgemacht, d.h. sie werden durch Wege verursacht, die in der Steier- mark beginnen und/oder enden. Damit sind die Maßnahmen im Bereich der Mobi- lität neben dem Gebäudebereich für den Klimaschutz in der Steiermark von hoher Bedeutung. Entsprechend der raumstrukturellen Sonderstellung der Steiermark und den da- raus resultierenden Pendlerbewegungen weist die Steiermark nach Kärnten und dem Burgenland die dritthöchste Pkw-Dichte der österreichischen Bundesländer auf. Doch selbst Wege mit einer Länge bis zu 2 km werden von den Steirerinnen und Steirern bereits zu 33 % mit dem Pkw zurückgelegt. Umso wichtiger ist es, dass jene Aktivitäten vertieft werden, die emissionsfreie oder emissionssparende Mobilität in den Vordergrund rücken. Ausgehend von der letztlich erbrachten Dienstleistung – dem Zugang zu Personen und Gütern – können zunächst eine effizientere Raumordnung und der öffentliche Verkehr wesentliche Treibhausgasemissionsreduktionen bewirken, insbesondere auf lange Sicht. Die fiskalischen und ordnungsrechtlichen Anreize zur Verwendung emissionssparender Verkehrsmittel sind primär ein Instrument auf der Bundesebe- ne. Eine große Wirkung in Hinblick auf die Treibhausemissionen können effiziente Fahrzeuge und Antriebe sowie alternative Treibstoffe erzielen. Zusätzlich zum Per- sonenverkehr kann im Industrieland Steiermark auch beim Güterverkehr ein Beitrag für eine wirksame Klimapolitik geleistet werden. 31 Treibhausgasreduktionspotenzial der Maßnahmen des Klimaschutzplans im Bereich Mobilität für 2020 und 2030 im Vergleich zum Ausgangsniveau 2005
Mobilität Zielsetzungen für den Bereich Mobilität Aufgrund der raumstrukturellen Sonderstellung der Steiermark ist es besonders wichtig, im Bereich der Mobilität klare Zeichen zu setzen, da hiermit nicht nur Pro- bleme des Klimaschutzes angesprochen werden. Damit ergeben sich für den Be- reich Mobilität folgende übergreifende Ziele • Erhöhung des Anteils emissionsfreier und emissionsärmerer Verkehrsmittel im Personen- und Güterverkehr • Verstärkte Nutzung effizienter und alternativer Antriebe • Verbesserung der Transparenz über das Mobilitätsverhalten und dessen Wir- kung in der Steiermark Die Maßnahmenbündel (M7-M11) Zur Erreichung der steirischen Klimaschutzziele und Weiterführung der bereits ein- geleiteten verkehrspolitischen Weichenstellungen in der Steiermark wurden folgen- de fünf Maßnahmenbündel definiert: (M7) Schaffung eines ressourcenschonenden Gesamtverkehrsangebots (M8) Anreize für die Nutzung emissionssparender Verkehrsmittel (M9) Effiziente Fahrzeuge und alternative Treibstoffe (M10) Optimierung und Verlagerung des Straßengüterverkehrs (M11) Verbesserte Transparenz zum Mobilitätsverhalten in der Steiermark Die Wirkung Insgesamt können die jährlichen Treibhausgasemissionen der Steiermark im Be- reich Mobilität bis 2020 um bis zu 1,2 Mio. t CO2e und bis 2030 um bis zu 2 Mio.t CO2e verringert werden. Es fallen durchschnittlich jährliche Investitionen in Höhe von 300 Mio. Euro im Basisbündel und 500 Mio. Euro im Innovationsbündel an. Die sich daraus ergebenden makroökonomischen Gesamteffekte schlagen sich in einer Erhöhung des (regionalen) BIP nieder. Die Beschäftigung kann dadurch ebenso signifikant erhöht werden. Damit wird die Bedeutung der Maßnahmen für die wirtschaftliche Entwicklung der Steiermark deutlich. 32
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