PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
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Inhaltverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS KAUF – VERKAUF VON PFERDEN Kaufvertrag 4 Gewährleistung 4 HALTEN VON PFERDEN Gebäude und Stalleinrichtungen 6 Bewegungsfreiheit 6 Stallklima 6 Licht 7 Lärm 7 Ernährung 7 Betreuung 7 Ganzjährige Haltung im Freien 7 Almwirtschaft 7 Absatzveranstaltungen und Tierschauen 8 Weidegang 8 VETERINÄRRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR PFERDEHALTER Tierseuchenrecht, Ein- und Ausfuhr 9 Die Pferdekennzeichnung – Equidenpass 9 Arzneimittelanwendung 10 Bestandsobergrenzen 11 Stallbau 11 Raumordnung 12 REITEN UND FAHREN Öffentliche Straßen 13 Privatwege 13 Wald 13 Pferdetransport 13 EINSTELLEN, VERMIETUNG, REITUNTERRICHT Gewerberecht 15 Reiterstüberl 15 Einstellvertrag 16 Reitunterricht 16 Reitveranstaltungen 16 BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITSKRÄFTEN Arbeitsrecht 17 Lohnkosten 18 Ausländerbeschäftigung 19 Pflichtpraktikanten 19 SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE Pflichtversicherung 21 Sozialversicherungspflicht für Vermieten, Einstellen von Reittieren, Fuhrwerksdienste 22 Leistungen aus der Sozialversicherung 23 Sozialversicherungspflicht in der gewerblichen Pferdehaltung 24 STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Einkommensteuergesetz 25 Umsatzsteuergesetz 26 VERSICHERUNG UND HAFTUNG Versicherung – das „unbegreifbare“ Wesen? 37 Die Bereiche der Risikoabdeckung 37 Wie komme ich zur richtigen Versicherung? 38 Der Sachversicherungsbereich 38 Die Haftpflichtversicherung 41 Rund um die Person 43 Zusammenfassung 43 Pferdewirtschaft im Internet 44 ANLAGEN Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Vollpauschalierung ab 2015 46 Pferdepauschalierungsverordnung: Antrag gem. § 14 Abs. 1 Z 2 UStG. - Vorsteuerpauschale 48 2 Pferdeeinstellungsvertrag – Muster 49
Vorwort RUND UMS PFERD: RAHMENBEDINGUNGEN ABDECKEN! Das Pferd hat in unserer Gesellschaft wieder stark Ebenso komplex wie die Pferdewirtschaft ist auch an Wert gewonnen. Auch die Zahlen sprechen eine das „Recht rund ums Pferd“. Für Nichtjuristen ver- deutliche Sprache. Mit jährlichen Wachstumsraten ständliche, umfassende und trotzdem kompakte von drei Prozent hat sich der Pferdebestand seit Titel zu diesem Thema sind in der Fachliteratur den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ver- kaum zu finden. Unter diesem Aspekt, aber auch doppelt. durch eine ständig steigende Nachfrage nach Bera- Erfreulicherweise hält der Trend ungebrochen an. tung, wurde unter der Leitung der Rechtsabteilung Die gut 30.000 Pferde in Oberösterreich sichern der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine 6.000 Arbeitsplätze und binden 20.000 Hektar Broschüre erstellt, die diese hochgesteckten An- landwirtschaftlicher Nutzfläche. forderungen erfüllen soll. Ein doppelter Vorteil für unsere Landwirtschaft: Ein AutorInnenteam hat die einzelnen Sachgebiete Bäuerliche Familien können in der Pferdewirt- leicht verständlich und trotzdem fundiert darge- schaft Einkommen erzielen; weiters entlastet die stellt. Dadurch ist auch der leserfreundliche Um- Flächennutzung durch das Pferd den übrigen land- fang von 50 Seiten möglich. wirtschaftlichen Markt. Landwirtschaftskammer Oberösterreich Den Chancen in der Pferdewirtschaft steht ein freier Markt gegenüber, auf dem Qualität und Wis- sen gefragt sind. Gerade hier soll diese Broschüre ansetzen, um einen Kernbereich – die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pferdewirtschaft – ab- LAbg. Michaela Langer-Weninger zudecken. Präsidentin 3
Kauf – Verkauf von Pferden KAUF – VERKAUF VON PFERDEN KAUFVERTRAG Als Mängel kommen beispielsweise Krankheiten, sonstige Sachmängel, wie eine fehlende zugesag- VERTRAGSABSCHLUSS te Ausbildung oder eine zugesagte, aber nicht vor- Kaufverträge kommen zustande, wenn sich die handene Trächtigkeit sowie Rechtsmängel, wie zB Parteien über Ware und Preis einig sind. Sie kön- fehlendes Eigentum des Verkäufers in Frage. nen mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei zu Beweiszwecken die Schriftform anzura- ten ist. Ein gültig abgeschlossener Vertrag ist von beiden Parteien zu erfüllen. Ein allgemeines Rück- trittsrecht besteht nicht. Das Recht der Konsumen- ten zum Vertragsrücktritt bei Haustürgeschäften Verträge sind zu findet bei Pferdekäufen keine praktische Anwen- halten dung. LEISTUNGSUMFANG UND LIEFERBEDINGUN- GEN Um allfällige Gewährleistungsansprüche abzusi- chern, sollten die Eigenschaften des Pferdes im Vertrag näher beschrieben werden. Was genau vereinbart ist, kann auch leichter durchgesetzt werden. Zum Vertragsabschluss ist die Einigung über Auch sollte Zeit und Ort der Übergabe festgelegt Ware und Preis erforderlich. Der früher übliche werden und auf wessen Rechnung und Gefahr Handschlag ist nicht notwendig. Vertragsbedingungen genau vereinbaren der Transport des Pferdes zum Käufer erfolgt. Hat der Verkäufer den Transport übernommen und ver- Bei wesentlichen Mängeln hat der Käufer das endet das Pferd zufällig am Transport, so kann er Recht auf Beseitigung des Mangels durch den Ver- den Kaufpreis nicht verlangen, auch wenn ihn am käufer. Kann der Mangel nicht behoben werden, Verenden des Tieres kein Verschulden trifft. Erst kann er den Austausch verlangen. Ist beides nicht mit der Übergabe des Pferdes an den Käufer geht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand mög- auch das Risiko des zufälligen Untergangs der lich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Bei gering- Kaufsache auf den Käufer über. fügigen Mängeln steht das Recht auf Preisminde- rung zu. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Käufer muss den Mangel innerhalb der Ge- Sofern die Parteien keine Zahlungsfrist vereinbart währleistungsfrist gerichtlich durch Klage geltend haben, ist das Pferd unmittelbar bei Übergabe zu machen. Dabei sind mehrere Fälle zu unterschei- bezahlen. Soll nicht sofort bezahlt werden, ist die den, je nachdem ob Privatpersonen oder Unter- Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes anzura- nehmer am Kauf/Verkauf beteiligt sind. Unter- ten, das heißt, der Verkäufer bleibt bis zur vollstän- nehmer ist jemand, für den der Kauf oder Verkauf digen Bezahlung Eigentümer des Pferdes. Im Fal- eines Pferdes Teil seines Unternehmens ist. le der Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Käufers kann er die Herausgabe seines Eigentums ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Privat an Privat verlangen. oder an Unternehmer: Für den Käufer hingegen ist es von Vorteil, einen Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab sog. Haftrücklass zu vereinbaren. Das heißt, ein Übergabe des Tieres. Innerhalb der ersten sechs Teil des Kaufpreises ist erst nach Ablauf einer be- Monate gilt die Vermutung, dass der Mangel stimmten Frist zu bezahlen. Der Käufer hat damit zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden Zeit, festzustellen, ob das Pferd gesund ist und die war. Für Krankheiten gilt der weiter unten ste- zugesagten Eigenschaften tatsächlich aufweist. hende Abschnitt. ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unternehmer an GEWÄHRLEISTUNG Privat: In diesem Fall gilt die Privatperson als Konsu- Der Verkäufer haftet dafür, dass das Pferd die üb- ment und es ist das Konsumentenschutzgesetz licherweise vorausgesetzten oder ausdrücklich anzuwenden. Es gilt die 2-jährige Gewährleis- vereinbarten Eigenschaften aufweist. Hat das Tier tungsfrist und die 6-monatige Vermutungsfrist Mängel, haftet der Verkäufer unabhängig von ei- für alle Mängel. Die Regelungen über Krankhei- nem Verschulden. ten gelten nicht. 4
Kauf – Verkauf von Pferden ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unternehmer ▪▪ Dämpfigkeit............................. 14 Tage an Unternehmer (zB Pferdezüchter an ▪▪ Dummkoller............................. 14 Tage Pferdehändler: Es gilt die zweijährige Ge- ▪▪ Aufsetzkoppen......................... 14 Tage währleistungsfrist und die sechsmona- ▪▪ Freikoppen................................ 7 Tage tige Vermutungfrist. Für Krankheiten gilt ▪▪ Kehlkopfpfeifen......................... 7 Tage der weiter unten stehende Abschnitt. ▪▪ Innere Augenentzündung......... 7 Tage Zusätzlich besteht eine besondere Unter- Wichtig ist jedoch, dass der Käufer den Man- Vorsicht bei Mängel suchungs- und Rügepflicht des Käufers: gel nicht innerhalb von 14 Tagen, sondern so- Er muss das Pferd unmittelbar nach Übernah- fort dem Verkäufer oder in dessen Abwesen- me untersuchen und festgestellte Mängel in heit dem Gemeindevorsteher (Bürgermeister) angemessener Frist (im Zweifel 14 Tage) dem bekannt gibt, besser aber noch das Tier von Verkäufer anzeigen. Unterlässt er die rechtzei- einem Tierarzt untersuchen lässt oder eine ge- tige Anzeige, verliert er seine Ansprüche auf richtliche Beweissicherung beantragt. Unter- Gewährleistung. lässt er dies, muss er selbst beweisen, dass die ▪▪ Für Krankheiten gilt eine Gewährleistungs- Krankheit schon bei Übergabe vorhanden war. frist von 6 Wochen, wobei für einige Krankhei- Strittig ist, ob die 6-wöchige Gewährleistungsfrist ten eine gesetzliche Vermutung besteht, dass und die Vermutungsfristen für bestimmte Krank- sie bei Übergabe des Tieres schon vorhanden heiten nur für landwirtschaftliches Vieh einschließ- war, wenn sie innerhalb folgender Fristen her- lich Zugpferde gelten oder auch für Spring- und vorkommen: Reitpferde. 5
Halten von Pferden HALTEN VON PFERDEN Mindestanforderungen für die Haltung von Pfer- Mindestmaße Gruppenhaltung den und Equiden (zu deutsch: pferdeartige) wie Pony, Esel, Maultier usw. – Allgemeine Haltungs- Boxenfläche Boxenfläche vorschriften für das erste für jedes Größe der Tiere 1) und zweite weitere GEBÄUDE UND STALLEINRICHTUNGEN Tier 2) Tier 2) STM bis 120 cm 6,00 m²/Tier 4,00 m²/Tier Boden: Im Tierbereich Die Böden müssen rutschfest sein und so gestal- tet und unterhalten werden, dass die Tiere keine STM bis 135 cm 7,50 m²/Tier 5,00 m²/Tier rutschfest und keine Verletzungsgefahr Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Die Liege- STM bis 150 cm 8,50 m²/Tier 6,00 m²/Tier flächen der Tiere müssen eingestreut, trocken und so beschaffen sein, dass alle Tiere gleichzeitig und STM bis 165 cm 10,00 m²/Tier 7,00 m²/Tier ungehindert liegen können. Boxentrennwände STM bis 175 cm 11,00 m²/Tier 7,50 m²/Tier müssen einen direkten Sichtkontakt mit Artgenos- sen ermöglichen. STM bis 185 cm 12,00 m²/Tier 8,00 m²/Tier Bei Hengsten können Boxentrennwände geschlos- STM über 185 cm 14,00 m²/Tier 9,00 m²/Tier sen ausgeführt sein, wenn sonstiger Sichtkontakt zu anderen Pferden besteht. Die Höhe der Abtren- 1) im Durchschnitt der Gruppe nung muss bei Hengsten mindestens 1,3 x STM 2) Fressstände sind in diese Flächen nicht einzurechnen (Stockmaß, Widerristhöhe) und bei anderen Tieren mindestens 0,8 x STM betragen. BEWEGUNGSFREIHEIT ANBINDEHALTUNG Die Anbindehaltung ist verboten. Ein vorüberge- hendes Anbinden ist insbesondere zum Angewöh- nen der Tiere, zum Zweck von Pflegemaßnahmen, während des Deckens, bei sportlichen Anlässen und bei sonstigen Veranstaltungen zulässig. EINZELBOXENHALTUNG Mindestmaße Haltung in Einzelboxen Sind die Boxen der Größe der Tiere Größe der Tiere 2) Boxenfläche 1) Kürzeste Seite angepasst? AUSLAUF STM bis 120 cm 6,00 m²/Tier 180,00 cm/Tier Mehrmals wöchentlich ist eine ausreichende Be- Wöchentlicher Auslauf STM bis 135 cm 7,50 m²/Tier 200,00 cm/Tier wegungsmöglichkeit wie freier Auslauf, sportli- und geeignete ches Training oder eine vergleichbare Bewegungs- Umzäunung STM bis 150 cm 8,50 m²/Tier 220,00 cm/Tier möglichkeit sicherzustellen. STM bis 165 cm 10,00 m²/Tier 250,00 cm/Tier Besteht die Bewegungsmöglichkeit in freiem Aus- lauf, muss mindestens die zweifache Fläche, wie STM bis 175 cm 11,00 m²/Tier 260,00 cm/Tier für Einzelboxen gefordert, vorhanden sein. STM bis 185 cm 12,00 m²/Tier 270,00 cm/Tier Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferde- ausläufen ist so zu gestalten, dass spitze Winkel STM > 185 cm 14,00 m²/Tier 290,00 cm/Tier vermieden werden. Die Verwendung von Stachel- 1) Diese Fläche gilt auch für Stuten mit Fohlen bis zum draht oder weitmaschigen Knotengitterzäunen ist Abset zen oder für zwei Fohlen bis zu einem Alter von bei Pferdekoppeln und bei Pferdeausläufen verbo- einem Jahr. ten. 2) Stockmaß (STM) – Widerristhöhe STALLKLIMA Sind funktionstüchtige GRUPPENHALTUNG In geschlossenen Ställen müssen natürliche oder Lüftungssysteme Bei Gruppenhaltung müssen in ausreichendem mechanische Lüftungsanlagen vorhanden sein, die vorhanden? Ausmaß Absonderungsboxen zur Verfügung ste- für einen dauernden und ausreichenden Luftwech- hen. sel sorgen. 6
Halten von Pferden LICHT BETREUUNG Fensterfläche drei Prozent der Ställe müssen offene oder transparente Flächen, Bei Verwendung von Tieren als Zugtiere oder Last- Stallbodenfläche durch die Tageslicht einfallen kann, im Ausmaß von tiere oder sonstige Arbeit unter dem Sattel, an der mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche auf- Hand oder im Geschirr ist sicherzustellen, dass die weisen. Tiere ausreichende Ruhepausen haben (jedenfalls mindestens eine Stunde im Anschluss an die Füt- terung innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stun- den, jedenfalls eine durchgängige Ruhepause von mindestens 8 Stunden) und nicht überfordert wer- den. Dabei sollte die Arbeitsbelastung in einem an- gemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Tieres stehen. Kranke oder sonst beeinträchtigte Tiere dürfen zur Arbeit nicht herangezogen werden. Es ist sicherzustellen, dass die Anbindevorrichtun- gen und Ausrüstungsgegenstände (zB Geschirre, Zaumzeuge, Zügel, Gebisse, Sattel) die Tiere nicht verletzen können. Diese Einrichtungen sind regel- mäßig auf ihren Sitz zu überprüfen und den Kör- permaßen der Tiere anzupassen. Eine regelmäßi- ge und fachgerechte Hufpflege ist sicherzustellen. LÄRM Für jedes Tier ein Der Lärmpegel ist so gering wie möglich zu halten. GANZJÄHRIGE HALTUNG IM FREIEN Fressplatz Dauernder oder plötzlicher Lärm ist zu vermeiden. Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene und ERNÄHRUNG eingestreute Liegefläche mit Windschutz in einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren Die Fütterungs- und Tränkvorrichtungen sind so zu ein gleichzeitiges, ungestörtes Liegen ermöglicht. gestalten und anzuordnen, dass die Tiere ungehin- Kann der Futterbedarf nicht ausreichend durch dert fressen und trinken können. Werden die Tiere Weide gedeckt werden, muss zusätzliches Futter in Gruppen rationiert oder unter zeitlich begrenz- angeboten werden. ter Futtervorlage gefüttert, muss für jedes Tier ein Auch bei tiefen Temperaturen muss sichergestellt Fressplatz zur Verfügung stehen. sein, dass Menge und Energiegehalt des vorhan- Werden Tiere in Gruppenhaltung ad libitum bei denen Futters ausreichen, um den Energiebedarf ganztägiger Futtervorlage gefüttert, darf ein Tier- der Tiere zu decken. Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 (das heißt max. Der Boden im Bereich der ständig benützten Füt- drei Tiere pro zwei Fressplätze) nicht überschritten terungs- und Tränkebereiche muss befestigt sein. werden. Kranke und verletzte Tiere sind im Stall unterzu- Den Tieren steht mindestens drei Mal täglich oder bringen. zur freien Aufnahme (ad libitum) Raufutter zur Ver- fügung. ALMWIRTSCHAFT Mindestmaße für Fressplätze in Gruppen- haltungssystemen Sofern bei der Haltung auf Almen, Vorsäßen und dergleichen ein täglicher Weidegang erfolgt, finden Größe der Tiere 1) Fressplatzbreite die Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen STM bis 120 cm 60,00 cm an Ställe keine Anwendung. STM bis 135 cm 65,00 cm STM bis 150 cm 70,00 cm STM bis 165 cm 75,00 cm STM bis 175 cm 75,00 cm STM bis 185 cm 80,00 cm STM über 185 cm 85,00 cm 1) im Durchschnitt der Gruppe 7
Halten von Pferden Pferdezäune: Gut sichtbar ABSATZVERANSTALTUNGEN UND und dem Wesen des Pferdes als Fluchttier lässt und ausreichend TIERSCHAUEN sich Folgendes, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, mechanischer Widerstand ableiten: Für die kurzfristige Haltung von Pferden während Pferdezäune müssen gut sichtbar sein und einen der Dauer von Absatzveranstaltungen oder Tier- gewissen mechanischen Widerstand bieten. schauen finden die Bestimmungen hinsichtlich der Erfüllt wird diese Anforderung durch massive Holz- Anforderungen an Ställe keine Anwendung. zäune (mit oder ohne Strom) und Elektrozäune mit einer Kombination aus Bändern (gut sichtbar) und WEIDEGANG Seilen (mechanischer Widerstand). Bänder und Seile müssen für Pferde zugelassen Die Weidehaltung hat in der Pferdewirtschaft einen sein. Ecksteher sind massiv auszuführen, ebenso hohen Stellenwert. Für Zuchtpferde (Stuten, Foh- Zwischensteher zum Spannen des Zaunes. Regel- len, Jungpferdeaufzucht) ist sie Standard, um eine mäßige Zaunkontrolle auch der elektrischen Anla- gesunde körperliche und psychische Entwicklung ge ist notwendig. der Pferde zu gewährleisten. Auch andere Pferde- In der Regel kann man je nach Rasse (von Klein- kategorien profitieren davon. pferd bis Großpferd) von Zaunhöhen von 1,20 m bis 1,80 m ausgehen. Ein Hauptthema in diesem Zusammenhang ist Weitere Einflussfaktoren auf die Ausführung eines die Verwahrungspflicht des Pferdehalters. Als ge- Zaunes - einige Beispiele dazu: Die Rasse, die Nut- setzliche Grundlage dient § 1320 des ABGB: zung, die Struktur der Pferdegruppe, die äußere Verkehrslage. „Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so Springpferde sind höher einzuzäunen als Klein- ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu pferderassen. An die Einzäunung von Koppeln angetrieben, gereizt oder zu verwahren ver- neben stark befahrenen Straßen werden höhere nachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, Ansprüche gestellt, als an Zäune von abgelegenen ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, Koppeln. Ebenso werden höhere Ansprüche an die dass er für die erforderliche Verwahrung oder Umzäunung von Hengstgruppen und Gruppen mit Beaufsichtigung gesorgt hatte.“ stark wechselndem Pferdebestand gelegt. Laut Tierschutzgesetz sind Stacheldraht und weit- maschiger Maschendrahtzaun für Pferde verbo- Daraus lässt sich jedoch kein „Normpferdezaun“ ten! Ebenso spitze Winkel in den Ecken der Kop- ableiten. Aus gerichtlichen Einzelentscheidungen peln/Weiden. 8
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter VETERINÄRRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR PFERDEHALTER TIERSEUCHENRECHT – ▪▪ Gesundheitsbescheinigung beziehungsweise INNERGEMEINSCHAFTLICHER HANDEL – Equidenpass mitführen! EIN- UND AUSFUHR VON PFERDEN ▪▪ Bei Wanderritten über die Grenze unter 24 Stun- den Dauer ist nur der Equidenpass erforderlich. Österreich ist frei von allen anzeigepflichtigen Pfer- deseuchen. PFERDEKENNZEICHNUNG: EQUIDENPASS Um so wichtiger ist die Anzeigepflicht des Tier- Neue Basis für halters bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Er- Der Equidenpass (Früher Pferdepass) wurde in Equidenpass krankung! der Europäischen Gemeinschaft durch die VO(EU) In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft 262/2015 auf eine neue Basis gestellt. Österreich Der Equidenpass hat das oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der hat dazu bereits auf Grundlage des Tierseuchenge- Tier ständig zu begleiten Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt setzes in der Tierkennzeichnungs- und Registrie- festgestellt, hat er die Behörden umgehend in rungsverordnung 2009 begleitende Regelungen Kenntnis zu setzen. geschaffen. Seither müssen alle in Österreich In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft gehaltenen Pferde über ein Identifizierungsdoku- oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der ment verfügen. Zum 01.07.2009 mit einem Pferde- Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt pass ausgestattete Equiden gelten weiterhin als festgestellt, hat er die Behörden umgehend in gekennzeichnet, ein Mikrochip ist nicht notwenig. Kenntnis zu setzen. ▪▪ Anzeigepflichtige Pferdeseuchen sind: ▪▪ Wutkrankheit ▪▪ Rotz ▪▪ Beschälseuche und ▪▪ Bläschenausschlag der Pferde ▪▪ Räude der Pferde, Esel, Maultiere und Maul- esel ▪▪ Infektiöse Anämie ▪▪ Pferdepest ▪▪ EEE ▪▪ SEE ▪▪ WEE WAS IST EINZUHALTEN? Von den genannten Seuchen sind in den letzten ▪▪ Jeder Pferdehalter hat die Pflicht innerhalb von Jahrzehnten nur der Bläschenausschlag und die 7 Tagen nach Aufnahme der Pferdehaltung, die- Wutkrankheit aufgetreten. se bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbe- Die gefährlichste Seuche der Pferde stellt neben hörde zu melden. der Wutkrankheit der auch auf den Menschen ▪▪ Ebenso ist die Aufgabe der Pferdehaltung bis übertragbare und dann nicht selten tödliche Rotz längstens 01.04. des Folgejahres anzuzeigen dar. Anders als in Österreich tritt diese Seuche im ▪▪ Neu geborene Equiden sind bis zum Ende des Nahen Osten und Kleinasien noch häufig auf. Auch Geburtsjahres jedenfalls innerhalb von 6 Mo- am Balkan kommt sie gelegentlich vor. naten nach dem Geburtsdatum, je nachdem, Von Herbst 2007 bis 2014 wurden aus mehreren welche Frist früher abläuft, durch Implantation europäischen Mitgliedsstaaten (Belgien, Irland eines Transponders zu kennzeichnen. Italien, Großbritannien, Niederlande, Frankreich, ▪▪ Zugelassene Zuchtvereinigungen können auch Deutschland, Polen, Rumänien) Fälle von Equiner auf eine alternative Kennzeichnung mittels Brand- infektiöser Anämie (EIA, Ansteckende Blutarmut zeichen und DNA-Typisierung zurückgreifen. der Pferde) gemeldet. Im März 2011 wurde diese ▪▪ Auch für Pferde unter 12 Monaten, die zur Tierseuche auch unweit der österreichischen Gren- Schlachtung bestimmt sind, gibt es Erleichte- ze in Ungarn festgestellt. In Rumänien, Frankreich rungen bei der Kennzeichnung unter bestimm- und Italien tritt die EIA vergleichsweise häufig auf, ten Bedingungen. während in Österreich bisher noch kein Fall ver- ▪▪ Sämtliche registrierte Equiden werden in einer zeichnet worden ist. Für Pferdebesitzer ist daher zentralen amtlichen Datenbank erfasst, die den erhöhte Vorsicht beim innergemeinschaftlichen Behörden zur Verfügung steht. Verbringen von Pferden geboten! ▪▪ Der Equidenpass hat das Tier ständig zu beglei- ▪▪ Meldung beim zuständigen Amtstierarzt spä- ten. Ausgenommen ist u.a. die Haltung im Stall testens zwei Werktage vor dem beabsichtigten oder auf der Weide, wenn das Dokument vom Verbringen! Besitzer unverzüglich beigebracht werden kann 9
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter und wenn das Tier in der Nähe eines Betriebes lung der Wartezeiten, zu deren Einhaltung Pfer- zu Fuß unterwegs ist und das Identifizierungs- dehalter verpflichtet sind. dokument innerhalb von 3 Stunden beigebracht werden kann. Soll ein Pferd geschlachtet werden, so darf für ▪▪ Duplikate von Equidenpässen können ausge- dieses Pferd die Schlachterlaubnis nur vom Fleisch- stellt werden, sind aber von der ausstellenden untersuchungstierarzt erteilt werden, wenn es Stelle mit dem Vermerk „Nicht zur Schlachtung ▪▪ von einem Equidenpass begleitet wird, bestimmt“ zu versehen“. Für Pferde, für die – ▪▪ eine unterschriebene Bestätigung des Tierbesit- entgegen den Bestimmungen - noch nie ein zers vorgelegt wird, dass Equidenpass ausgestellt wurde, kann nur ein ▪▪ die Wartezeiten eingehalten wurden Ersatzpass ausgestellt werden. ▪▪ die Tiere keine Rückstände in Mengen auf- weisen, die die zulässigen Höchstmengen ▪▪ AUSSTELLENDE STELLE FÜR ZUCHTPFERDE: überschreiten Die entsprechende Rassezuchtorganisation ▪▪ das Pferd nicht vorschriftswidrig behandelt ▪▪ AUSSTELLENDE STELLE FÜR ZUCHTPFERDE FÜR wurde ALLE ÜBRIGEN PFERDE: Verein der Warmblutzüchter des Landes OÖ Pferde dürfen nur mit in Österreich zugelassenen 4651 Stadl Paura, Stallamtsweg 1 Arzneimitteln behandelt werden. Tel.Nr.: 07245/21700-0, Fax: 07245/21700-21 Für andere Tierarten oder im Ausland zugelassene UELN Nummer 040018 Arzneimittel oder Humanarzneimittel dürfen nur Österreichischer Pferdesportverband bei Therapienotstand angewendet werden. Die A - 2361 Laxenburg, Am Wassersprung 2 UELN Nummer 040032 Bemessung der Wartezeit liegt in der tierärztlichen Verantwortung und ist mindestens mit 28 Tagen für Fleisch vorzuschreiben. ARZNEIMITTELANWENDUNG Grundsätzlich besteht in der gesamten Europäi- Arzneimittel sind noch schen Union das Problem, dass nur wenige Arz- am Tage der Anwendung ▪▪ Bei Pferden, die laut Eintrag im Equidenpass zur neimittel für die Tierart Pferd zugelassen sind. einzutragen. Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, sind Aus diesem Grund wurde mit der Verordnung (EU) alle Behandlungen von dem, der sie durchführt, 1950/2006 ein Verzeichnis von für die Behandlung zu dokumentieren: von Equiden wesentlichen Stoffen erstellt. Für die- ▪▪ „Der Tierarzt hat über das Datum der Untersu- se an sich nicht zugelassenen Arzneimittel, wurde chung, Name und Anschrift des Tierhalters, die eine Wartezeit von 6 Monaten eingeführt. Diese Identität und die Zahl der behandelten Tiere, die Behandlung ist allerdings im Abschnitt IX des Equi- Diagnose, die verschriebenen Tierarzneimitteln, denpasses einzutragen. die Anwendungsart, die verabreichte Dosis, die Behandlungsdauer und die einzuhaltenden War- Beispiele: tezeiten Buch zu führen.“ 1. Zugelassenes orales Arzneimittel (zB Ivermectin ▪▪ Diese Eintragungen können entweder im Stall- zur Entwurmung): buch oder auf einem Anwendungsbeleg vorge- ▪▪ . Diagnosestellung und Abgabebeleg durch nommen werden. den Tierarzt ▪▪ Gibt der Tierarzt Arzneimittel ab, hat er diese ▪▪ Anwendungseintrag zB am Abgabebeleg mit einer Signatur zu versehen, auf der Name durch den Tierbesitzer und Anschrift des Tierarztes sowie das Abga- ▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich bedatum vermerkt sind. Außerdem hat der 2. Wesentlicher Stoff (zB: Ketoconazol zur Pilzbe- Tierarzt für alle an den Tierhalter abgegebenen handlung) Arzneimittel einen Abgabeschein auszustellen, ▪▪ Eintrag in Anhang IX Teil III des Equidenpas- auf dem Art und Menge des Tierarzneimittels ses, 6-monatige Wartezeit sowie alle Angaben wie im unter Punkt 2 sowie 3. Nicht zugelassenes für die Anwendung am eine Anweisung zur Anwendung wie etwa - 2 Lebensmittel liefernden Pferd a u s g e - mal täglich über das Futter verabreichen - ver- schlossenes Arzneimittel (zB: Phenylbutazon merkt sind. zur Entzündungs- und Schmerzbehandlung) ▪▪ Der Tierhalter hat wiederum die Anwendung von Der Stoff ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr in Tierarzneimitteln nach Anweisung des Tierarztes den Anhängen I bis IV der VO 2377/90 ( E r- noch am Tage der Anwendung einzutragen. setzt durch VO(EU) 490/2009) gelistet. ▪▪ Dies kann direkt am Abgabeschein oder im Stallbuch erfolgen. Daher: ▪▪ Eine Eintragung für Pferde zugelassener Arznei- ▪▪ Das Pferd muss von der Lebensmittelgewin- mittel in den Equidenpass ist nicht erforderlich! nung ausgeschlossen sein; Equidenpass mit ▪▪ Diese Dokumentation sind 5 Jahre aufzube- entsprechendem Eintrag in Anhang IX ist erfor- wahren und ermöglichen jederzeit die Ermitt- derlich. 10
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter ▪▪ Damit die Kaskadenregelung angewendet wer- BESTANDSOBERGRENZEN den kann, muss Therapienotstand herrschen. Das heißt, der gewünschte Erfolg kann mit ei- Die Bestandsobergrenzen sind durch das Wasser- Der Wirtschaftsdünger nem anderen in Österreich zugelassenen Pro- rechtsgesetz (Aktionsprogramm) festgeschrieben. ist mit 170 kg N pro ha dukt nicht erzielt werden. Der auf den Boden ausgebrachte Wirtschaftsdün- und Jahr begrenzt. ▪▪ Der behandelnde Tierarzt hat vor der Vorschrei- ger, einschließlich des von den Tieren selbst ausge- bung festgestellt, dass diese Voraussetzungen brachten Dunges, darf eine Höchstmenge von 170 vorliegen. kg Stickstoff nach Abzug der Stall- und Lagerungs- ▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich. verluste pro Hektar und Jahr nicht überschreitet. Düngermenge in sechs Stickstoffanfall je Platz pro Jahr nach Abzug der Monaten [m3] Stall- und Lagerverluste (kg) Kleinpferde inkl. Ponys, Esel, Maultiere | Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht: < 300 kg ½ Jahr bis 3 Jahre 2,0 8,9 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr 2,5 10,5 Kleinpferde über 300 kg – Haflinger, Reitponys | Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht > 300 kg ½ Jahr bis 3 Jahre > 3 Jahre 3,0 17,4 inkl. Fohlen bis ½ Jahr 3,8 20,5 Pferde | Widerristhöhe > 1,48 m, Endgewicht: > 500 kg ½ Jahr bis 3 Jahre 6,0 31,2 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr 6,7 36,8 Beispiel: Wie viele Pferde > 3 Jahre inkl. Fohlen bis Bauverfahren und zur Vorschreibung zusätzlicher ½ Jahr können gehalten werden? technischer Maßnahmen zur Geruchsverminde- rung, wie zB Änderungen in der Abluftführung, Ergebnis: 170,0 kg Stickstoff = 4,6 Stück kommen. 36,8 kg N/Jahr Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen kann jedoch nicht dazu führen, dass die Baubewil- Das Fassungsvermögen von Behältern zur Lage- ligung für ein Bauvorhaben grundsätzlich versagt rung von Wirtschaftsdünger hat in der Regel einen wird. In der Praxis wird der Schutz gegen Immissi- Zeitraum von mindestens sechs Monaten abzude- onen dadurch sichergestellt, dass für die Lüftungs- cken. anlagen der Stand der Technik vorgeschrieben Betriebe mit bis zu 30 GVE können das Ausmaß wird. Je geringer der Abstand zu den Nachbarn, der dichten Lagerfläche für Stallmist auf bis zu drei desto strengere Auflagen zum Emissionsschutz Monaten Lagerzeit reduzieren, sofern Stallmist auf sind zu erwarten. Feldmieten zwischengelagert wird. Eine Reduzie- Tipp für die Praxis: Für Neu-, Zu-, Umbauten oder rung des Jauchelagerraumes ist nicht gestattet. Erweiterungen, die ohne Bewilligung errichtet GVE ist ein häufig wurden, ist die Bewilligung zum eigenen Schutz verwendeter Begriff – Anteil an einer Großvieheinheit (GVE) je Tier bezo- ehestens nachträglich zu beantragen. vor allem im Wasser- gen auf den Jahresdurchschnitt der gehaltenen Tiere Freilandhaltung und Gülleausbringung sind nicht recht und bei Umwelt- Gegenstand der Bauverhandlung und deshalb nicht programmen. Pferde (ausgenommen Ponys) GVE Gegenstand des Baubewilligungsbescheides. Geruchsemission Fohlen ab ½ bis unter 1 Jahr 0,6 Von einer Anlage ausge- Pferde ab 1 Jahr 1,0 hende Gerüche Esel, Maultiere und Ponys ab ½ Jahr 0,5 Geruchsimmission Die Einwirkung von Gerü- chen auf ein Grundstück STALLBAU Nachbarn haben beim Generell sind alle Stallneu- und Zubauten und durch- Stallbau Parteistellung. wegs auch alle Umbauten bewilligungspflichtig. Im Bauverfahren haben die Nachbarn Parteistel- lung. Häufig kommt es im Zuge von Stallbauver- fahren zu Konflikten mit der Nachbarschaft, da Ge- ruchsbelästigungen befürchtet werden. In weiterer Folge kann es zu Verzögerungen im 11
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter Jede Parzelle weist eine RAUMORDNUNG eigene Widmung auf. Damit sind Rechte und Die Raumordnung hat zum Ziel, den vorhandenen Pflichten verbunden. „Raum“ bestmöglich zu nutzen, sowie Planungs- fehler schon im Vorhinein sichtbar zu machen und zu vermeiden. Ein wichtiges Ziel sollte die Vermei- dung von Konflikten mit den Nachbarn sein, die insbesondere durch die Ausbringung von Gülle und Jauche, durch Gerüche aus der Tierhaltung so- wie durch chemische Pflanzenschutzmaßnahmen entstehen. Die Raumordnung ist in den einzelnen Landesge- setzen verankert. Die örtliche Raumordnung wird von der Gemeinde getragen. Planungsinstrumente sind in der Regel: ▪▪ das „Entwicklungskonzept“ bzw. „Raumord- EINWENDUNGEN/STELLUNGNAHMEN nungsgesetz“, Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf ▪▪ der „Flächenwidmungsplan“ eine gewisse Widmung. Gegen einen FWPL kann ▪▪ und „Bebauungspläne“. man nicht berufen, jedoch können Einwendungen Für die Landwirtschaft sind vor allem das Entwick- gegen geplante Widmungen vorgebracht werden. lungskonzept und der Flächenwidmungsplan von Bedeutung. ANKÜNDIGUNG EINES FLÄCHEN- WIDMUNGSPLANES Ein schlecht abgestimm- ENTWICKLUNGSKONZEPT Die Änderung eines Flächenwidmungsplanes ist ter Flächenwidmungs- Das Entwicklungskonzept ist ein Leitfaden für die von der Gemeinde anzukündigen (Anschlagtafel plan: Ursache für Weiterentwicklung einer Gemeinde und bildet beim Gemeindeamt; Amtliches Mitteilungsblatt, künftige Konflikte. die Grundlage für den nachfolgenden Flächenwid- falls vorhanden). mungsplan. Falls ein Grundbesitzer von einer Änderung einer Die Siedlungs- und Bautätigkeit, die Ansiedlung Flächenwidmung betroffen ist, muss er von der von Gewerbebetrieben, die Erhaltung einer leis- Gemeinde direkt verständigt werden. tungsfähigen Landwirtschaft, die Verkehrsplanung Tipp: Das Halten von Pferden ist nicht auf jeder Flä- usw. – all das soll in ein geordnetes Nebeneinan- chenwidmung gestattet. Erkundigen Sie sich über der gebracht werden. Das Entwicklungskonzept die Flächenwidmung Ihres Betriebes und Ihrer verfolgt längerfristige Planungsziele. Die Bürger Umgebung. Achten Sie weiters auf nahegelegene haben in der Regel ein Mitsprache- und Mitgestal- Siedlungshäuser und trachten Sie danach, dass tungsrecht. zwischen dem Pferdestall und den Nachbarn ein angemessener Abstand eingehalten wird. Wie diese Fotomontage zeigt, bedürfte dieses Objekt im Vordergrund, ein Round Pen, einer Bau- bewilligung. Dabei können Nachbarn, je nach Bun- desland verschieden, Parteistellung haben! In Oberösterreich ist auch die Sonderwidmung (Son- Es gibt kein Recht auf DER FLÄCHENWIDMUNGSPLAN derausweisungen) zu beachten: eine gewisse Widmung. Landwirtschaftliche Betriebe, die das Tierfutter Der Flächenwidmungsplan ist die konkrete Um- nicht überwiegend aus der eigenen Fläche bereit- setzung des Entwicklungskonzeptes. Für das ge- stellen können, benötigen eine gesonderte Aus- samte Gemeindegebiet ist die Widmung in Bau- weisung im Flächenwidmungsplan. Dies trifft auf landflächen, Verkehrsflächen und reine Land- und Pferdehalter zu, die über sehr wenig Grundfläche Forstwirtschaftsflächen vorzunehmen. Keine Par- verfügen und somit das Futter überwiegend zu- zelle bleibt ohne Widmung! kaufen müssen. 12
Reiten und Fahren REITEN UND FAHREN ÖFFENTLICHE STRASSEN den oder Wunden herabgemindert ist, dürfen nicht Die Straßenverkehrs- als Zugtiere verwendet werden. Bissigen Zugtie- ordnung ist einzuhalten. REITEN ren sind Maulkörbe anzulegen. Bei Schnee- oder Reiter, die öffentliche Straßen benützen, haben die Eisglätte müssen Zugtiere mit scharfen Hufeisen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzu- oder anderen geeigneten Gleitschutzmitteln ver- halten. Reiter müssen körperlich geeignet und des sehen sein. Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollen- Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk det haben. Jüngere Personen dürfen nur in Beglei- mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das tung Erwachsener reiten; dies gilt jedoch nicht für Fuhrwerk so anzubinden, dass sie sich nur an der das Reiten im Rahmen eines landwirtschaftlichen rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem Betriebes, wenn der Reiter das zwölfte Lebensjahr Fuhrwerk fortbewegen können und andere Stra- vollendet hat. ßenbenützer nicht behindern. Geschirr und Zügel Beim Reiten auf öffentlichen Straßen ist grundsätz- müssen zweckmäßig sein und sich in gutem Zu- lich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh- oder stand befinden. Die Verwendung von Gabelzügeln Radwege. Bei Vorhandensein Reitwege benutzen. ist verboten. Auf Autobahnen ist das Reiten generell verboten. Reiter haben sich auf der Fahrbahn äußerst rechts BESPANNTE WIRTSCHAFTSFUHREN zu halten, die Verkehrszeichen und Bodenmarkie- Wirtschaftsfuhren mit bespannten Fahrzeugen dür- rungen sowie Arm- und Lichtzeichen zu beachten. fen nur von Personen gelenkt werden, die mindestens Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel 12 Jahre alt sind und die erforderliche körperliche müssen Reiter, wenn die sonstige Beleuchtung und geistige Eignung besitzen. Ist der Lenker noch nicht ausreicht, durch hell leuchtende Laternen an nicht 16 Jahre alt, so darf er nur Straßen benützen, der linken Seite gekennzeichnet sein. die nicht Vorrangstraßen sind, keine besonders ge- fährlichen Stellen aufweisen und lediglich örtlichen Verkehrsbedürfnissen dienen. PRIVATWEGE Die Nutzung von Privatwegen für das Reiten und Fahren mit Fuhrwerken bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers. WALD Nach dem Forstgesetz steht jedermann das Be- treten des Waldes zu Erholungszwecken frei. Das FUHRWERKE Reiten und Befahren ist jedoch an die Zustimmung Alkoholvorschriften Der Lenker eines Fuhrwerkes muss mindestens des Grundeigentümers gebunden. Gleiches gilt für gelten auch für 16 Jahre alt sein. Er darf bei der Führung des die Benutzung von Forststraßen. Hier muss der Er- Fuhrwerkslenker. Fuhrwerkes nicht durch Alkohol oder Sucht- halter der Forststraße seine Zustimmung erteilen. gift beeinträchtigt sein und muss die Ober- grenze des Alkoholgehaltes im Blut von PFERDETRANSPORT Was ist bei gesetzlich 0,5 Promille einhalten. geregelten Transporten Der Besitzer eines Fuhrwerkes hat dafür zu sorgen, Wer Pferde hält, muss sie gelegentlich auch trans- zu beachten? dass es den Vorschriften der Straßenverkehrsord- portieren. Geregelt sind die Anforderungen beim nung über Maße und Gewichte, Ausstattung und Transport in der EU-Verordnung 1/2005 über den Beleuchtung entspricht und nur in diesem Zustand Schutz von Tieren beim Transport sowie im öster- in Betrieb genommen wird. Werden auf einem reichischen Tiertransportgesetz. Fuhrwerk Personen befördert, so hat der Lenker Allerdings gelten die Forderungen dieser beiden dafür zu sorgen, dass sie so untergebracht sind, Rechtstexte nur für Transporte mit einem wirt- dass sie den sicheren Betrieb des Fuhrwerkes und schaftlichen Zweck. Gerade im Bereich der Pfer- die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und dehaltung werden aber viele Transporte ohne wirt- gefahrlos befördert werden können. schaftlichen Zweck durchgeführt, weil Pferde als Die Zugtiere müssen zum Ziehen des Fuhrwerkes Sport- oder Freizeitpferde gehalten werden. Bei tauglich sein. Lahme oder übermüdete Tiere sowie solchen Transporten gelten nur die allgemeinen solche, deren Eignung zum Ziehen eines Fuhrwer- Bestimmungen des Tierschutzes aber keine spezi- kes insbesondere durch äußerlich erkennbare Lei- ellen Transportanforderungen. 13
Reiten und Fahren Beispiele für solche Transporte, die von den Be- Ist die Transportstrecke weiter als 65 km gelten stimmungen der EU-Tiertransportverordnung aus- beim Transport mit wirtschaftlichem Zweck zusätz- genommen sind, wären: lich zu allen vorhin genannten Bestimmungen noch ▪▪ Transporte zu Turnieren oder Reit- und Fahrver- folgende zwei weiteren Anforderungen: anstaltungen ▪▪ Der Fahrzeuglenker muss einen Be- ▪▪ Transporte zu einem anderen Einstellbetrieb fähigungsnachweis über Sachkun- ▪▪ Transporte zu einer tierärztlichen Behandlung digkeit beim Transport mitführen; ▪▪ Transporte zum Zweck des Wanderreitens Dieser Nachweis kann seit Jänner 2008 durch Werden Pferde hingegen aus einem wirtschaftli- Absolvierung eines Sachkundelehrganges er- chen Aspekt heraus transportiert (zB Transport zu worben werden und wird von der Bezirkshaupt- einer Auktion, Transport zur Schlachtung, Transpor- mannschaft ausgestellt. te durch gewerbliche Frächter), sind die im folgen- ▪▪ Registrierung als „Tiertransportunternehmer“ den beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde und Mitfüh- einzuhalten. ren dieser Bescheinigung beim Transport. Generell gilt dann: Dauert der Transport länger als acht Stunden ist ▪▪ Die Tiere müssen transportfähig sein; nicht die Registrierung als „Tiertransportunternehmer transportfähig sind Tiere, die für Langstreckentransport“ bei der BH erforder- ▪▪ sich nicht schmerzfrei oder ohne fremde lich. Hilfe bewe.gen können (zB festliegend, Tiere mit Knochenbrüchen) ▪▪ Tiere mit großen offenen Wunden oder Or- ganvorfällen ▪▪ Tiere mit mehr als 90 Prozent der Trächtigkeit oder die vor .weniger als 7 Tagen geboren ha- ben ▪▪ Neugeborene mit noch nicht verheilter Na- belwunde ▪▪ Transportdauer so kurz wie möglich halten. ▪▪ Transportfahrzeug darf für transportierte Tiere keine Gefahr darstellen (keine vorstehenden Schrauben, Nägel, etc.) ▪▪ Anwendung von Gewalt beim Be-/Entladen nicht erlaubt ▪▪ Ausreichend Bodenfläche und Raumhöhe FÜHRERSCHEIN ▪▪ Ausfließen von Kot und Harn vermeiden (Säge- Für den privaten Pferdetransport ist auch der Be- späne einstreuen) sitz der richtigen Führerscheinklasse und die ent- ▪▪ Hengste von Stuten getrennt halten. sprechende Typisierung der Fahrzeuge zu beach- Ist die Transportstrecke weiter als 50 km gilt für ten. Transporte mit wirtschaftlichem Zweck zusätzlich: Bei Nichtbeachtung ist man sehr schnell im Be- ▪▪ Begleitpapier mitführen mit Angaben zu: reich einer Überladung. Ein schwerwiegenderes ▪▪ Herkunft und Eigentümer Vergehen ist das Fahren ohne Führerschein (bei ▪▪ Versandort, Bestimmungsort fehlendem E- zu B- Schein). Erfahrungsgemäß ▪▪ Datum und Uhrzeit des Transportbeginns werden Hängergespanne gerne kontrolliert. ▪▪ Voraussichtliche Transportdauer ▪▪ Transportfahrzeug als Tiertransport kennzeich- Grundsätzlich gilt: Der Führerschein E zu B (bzw. nen (z. B. Aufkleber „Tiertransport“ ) seit 19. 1. 2013 C1E) ist notwendig, wenn die Sum- ▪▪ Transportfahrzeug muss mit Dach ausgerüstet men der beiden höchstzulässigen Gesamtgewich- sein. te (Zugfahrzeug und Anhänger) 3500 kg übersteigt ▪▪ Maximale Rampenneigung beim Verladen: und/oder das tatsächliche Gesamtgewicht des An- 36 Prozent hängers das höchst zulässige Gesamtgewicht des ▪▪ Mindestfläche je Tier auf der Ladefläche: Zugfahrzeuges überschreitet. ▪▪ Ausgewachsene Pferde: 1,75 m² ▪▪ Pferde bis 2 Jahre: 1,2 m² Anmerkung: Die Klasse E kann seit 19. 1. 2013 nicht ▪▪ Fohlen bis 6 Monate: 1,4 m² mehr erworben werden, erteilte Lenkerberechti- gungen bleiben aufrecht! 14
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht EINSTELLUNG, VERMIETUNG, REITUNTERRICHT GEWERBERECHT Gegen das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Landwirtschaft oder Nebengewerbes spricht auch, wenn die durchge- Gewerbebetrieb? Von der Frage, ob die Einkünfte aus dem Vermie- führte Tätigkeit dem Erscheinungsbild eines Betrie- ten und dem Einstellen von Reittieren steuerlich bes entspricht, wie er typischerweise von einem als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind, Gewerbebetreibenden, losgelöst von der Land- ist die Frage zu unterscheiden, ob die Tätigkeit und Forstwirtschaft geführt wird (zB aufgrund um- im Rahmen der landwirtschaftlichen Urprodukti- fangreicher baulicher Investitionen). on oder als landwirtschaftliches Nebengewerbe Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit, ist bei der durchgeführt werden kann, oder ob eine Gewer- zuständigen Gewerbebehörde (zB Bezirkshaupt- beanmeldung nach der Gewerbeordnung durchzu- mannschaft) eine Gewerbeanmeldung durchzufüh- führen ist. Ungeachtet der steuerlichen Zuordnung ren. Folgen einer Gewerbeanmeldung sind dann ist vorerst die Prüfung des eigenen Betriebs hin- zB die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschafts- sichtlich der Gewerbeordnung notwendig. kammer, das Erfordernis einer Betriebsanalgen- Die Gewerbeordnung 1994 legt fest, welche genehmigung, die Zuständigkeit der gewerblichen Tätigkeiten als gewerblich und damit als der Ge- Versicherung und die Erklärung der Einkünfte als werbeordnung unterliegend anzusehen sind. Als gewerbliche Einkünfte. gewerbsmäßige Tätigkeit wird grundsätzlich jede Die Frage, ob die Voraussetzungen eine landwirt- nicht gesetzlich verbotene Tätigkeit angesehen, die schaftlichen Nebengewerbes noch vorliegen, ist selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrie- auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaft- bedeutend, da bei Arbeitsunfällen im Bereich der lichen Vorteil zu erzielen, soweit diese Tätigkeit Pensionspferdehaltung in diesem Fall keine Leis- nicht von der Gewerbeordnung ausgenommen tungszuständigkeit der Sozialversicherungsanstalt wird. Neben der Land- und Forstwirtschaft sind be- der Bauern mehr gegeben wäre. stimmte Nebengewerbe der Land- und Forstwirt- schaft von der Gewerbeordnung ausgenommen. REITERSTÜBERL LANDWIRTSCHAFTLICHE URPRODUKTION Neben der Versorgung der Pferde ist es auf Pferde- Zur Land- und Forstwirtschaft im Sinne der GewO betrieben auch erforderlich, für die Pferdeeigentü- gehört seit der Mitte Juli 2017 erfolgten Änderung mer und Reitgäste zusätzliche Infrastruktur anzu- der Gewerbeordnung 1994 (geändert durch BGBl. I bieten. Nr. 94/2017) auch das Einstellen von höchstens 25 In der Praxis reicht die Bandbreite von der Zurver- Einstellpferden, sofern höchstens 2 Einstellpferde fügungstellung eines reinen Aufenthaltsraumes pro ha landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten bis zur Verabreichung von Speisen und Getränken werden und diese Flächen sich in der Region be- in Gaststätten. finden. Die reine Zurverfügungstellung eines Aufenthalts- raumes stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Wer- NEBENGEWERBE den Getränke mittels eines durch eine gewerbli- Das Vermieten und Einstellen von Reittieren ist ge- che Firma aufgestellten Automaten angeboten, ist mäß § 2 Abs 4 Ziff 6 GewO auch als Nebengewer- ebenfalls keine Gewerbeberechtigung erforderlich. be der Land- und Forstwirtschaft möglich, wenn Werden hingegen durch den Betreiber des Pferde- diese Tätigkeit gegenüber der jeweiligen Urpro- betriebes selbst Getränke und Speisen angeboten, duktion (Land- und Forstwirtschaft) des land- und ist meist eine Gewerbeberechtigung erforderlich. forstwirtschaftlichen Betriebes untergeordnet ist. Ohne Gewerbeberechtigung ist lediglich der Be- Wird die landwirtschaftliche Einstellpferdehaltung trieb einer Buschenschank zulässig. Diese setzt gemäß Abs. 3 Z 4 GewO als Urproduktion und voraus, dass der Betreiber Besitzer von Obst- oder nicht als Nebengewerbe ausgeübt, ist lediglich das Weingärten ist. Der genaue Berechtigungsumfang Einstellen von anderen Reittieren als Einstellpfer- der Buschenschänken ist in Erlässen des Amtes den im Nebengewerbe möglich. der Landesregierung festgelegt (zB nur kalte Spei- Die geforderte Unterordnung ist im Rahmen einer sen, maximal 60 Sitzplätze, Meldung bei der Be- Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Kriterien dafür zirkshauptmannschaft, etc.). sind zB Verhältnis von Ertrag, Einkommen, Um- Alle darüberhinausgehenden Verabreichungen von Bedarf der Ausschank satz, Einsatz von Arbeitszeit, Aufwand an Arbeits- Speisen und Getränken bedürfen einer Gewerbe- von Getränken und kräften, Kosten. berechtigung. die Verabreichung von Liegt nach diesen Kriterien keine Unterordnung Die umfassende gastgewerbliche Tätigkeit ist ein Speisen einer Gewerbe- mehr vor, ist kein Nebengewerbe, sondern bereits reglementiertes Gewerbe und bedarf eines Befä- berechtigung? eine gewerbliche Tätigkeit gegeben. higungsnachweises. 15
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht EINSTELLVERTRAG Freie Dienstnehmer sind im Unterschied zum Dienstnehmer nicht im Betrieb fix eingebunden, Ein Einstellvertrag stellt in rechtlicher Hinsicht je sondern verpflichten sich nur in Form eines frei- nach Umfang der vom Pferdebetrieb übernomme- en Dienstvertrages zur Abhaltung regelmäßiger nen Leistungen einen Miet- oder Verwahrungs- Einheiten. Sie sind aber genauso wie normale vertrag, mit dem zusätzlich Dienstleistungen und Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse anzu- Futtermittel verkauft werden, dar. melden. Bei Turnieren: Veranstal- Folgende wichtige Punkte sollen jedenfalls in ei- Selbstständiger Reitlehrer ist man nur, wenn man tungsbewilligung! nem Einstellvertrag geregelt werden: bei der Ausübung der Tätigkeit vollkommen unab- ▪▪ Laufzeit; befristete oder unbefristete Verträge hängig ist und selbst über die benötigten Betriebs- ▪▪ Kündigung; Termin und Frist regeln mittel verfügt. Ein freiberuflicher Selbstständiger ▪▪ Wer betreut das Pferd, Betreuungsumfang hat sich bei der Gewerblichen Sozialversicherung ▪▪ Tierarzt; Sonderbehandlungen selbst anzumelden. ▪▪ Preis und Zahlungszeitpunkt ▪▪ ev. Sicherstellung durch Kaution REITVERANSTALTUNGEN ▪▪ Nebenregelungen wie Parkmöglichkeit, Platz in der Sattelkammer, Spind, etc. Die Ausübung von Turnierveranstaltungen stellt Der im Anhang angeschlossene Einstellvertrag für regelmäßig eine Sportveranstaltung im Sinne des Pensionspferde ist ein praxistaugliches Muster, in Veranstaltungsgesetzes dar. Wird ein Turnier in der dem alle oben genannten Vertragspunkte Berück- Absicht durchgeführt Einnahmen zu erzielen, wird sichtigung finden. Er erhebt aber keinen Anspruch eine Veranstaltungsbewilligung benötigt. Besteht auf Vollständigkeit. hingegen keine Erwerbsabsicht und dient die Ver- anstaltung ausschließlich sportlichen Zwecken ist REITUNTERRICHT die Veranstaltung der Behörde lediglich anzuzei- gen. Zuständige Behörde ist die Gemeinde, bei Die Erteilung von Reitunterricht ist als Ausbildung Veranstaltungen, die in ihrer Bedeutung über das Darf ich als landwirt- Gemeindegebiet hinausgehen, die Bezirkshaupt- zu verstehen und stellt damit eine Unterrichtstä- schaftlicher Reitbetrieb tigkeit dar. Die Ausbildung ist nicht Gegenstand mannschaft. Reitunterricht geben? eines Gewerbes und daher gewerbescheinfrei. Damit fällt die Tätigkeit eines Reitlehrers aber noch nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft sondern stellt eine eigene freiberufliche selbst- ständige Tätigkeit dar, die bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden ist. Wird der Reit- unterricht nicht durch den Eigentümer des Reitbe- triebes selbst ausgeführt, so kann der Reitlehrer Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder selbst- ständiger Reitlehrer sein. 16
Beschäftigung von Arbeitskräften BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITSKRÄFTEN ARBEITSRECHT hältnis vor Verbrauch des Urlaubes beendet, muss Sachbezug für die offenen Urlaubstage eine Ersatzleistung berücksichtigen WAS IST EIN ARBEITSVERTRAG? bezahlt werden. Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten Der Urlaubsantritt ist zwischen Arbeitgeber und von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit durch Arbeitnehmer zu vereinbaren unter Rücksichtnah- Gesetz oder Kollektivvertrag diese Rechte nicht me der Erfordernisse des Betriebes und der Erho- zwingend festgelegt sind. Für landwirtschaftliche lungsmöglichkeit des Arbeitnehmers. Ein eigen- Betriebe sind die wichtigsten gesetzlichen Bestim- mächtiger Urlaubsantritt berechtigt zur Entlassung. mungen in der Landarbeitsordnung geregelt. Es gibt auch Kollektivverträge in jedem Bundesland. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages (Dienstver- trages) ist an keine bestimmte Form gebunden. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart wird, muss der Arbeitgeber einen Dienstzettel aus- stellen, in welchem alle wesentlichen Rechte und Pflichten festgehalten werden. Bei Arbeitsbeginn kann ein Probedienstverhältnis von höchstens ei- nem Monat vereinbart werden. Während der Pro- bezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. WIE WIRD DER LOHN VEREINBART? Der vereinbarte Lohn steht im Dienstzettel. Für Arbeiter kann ein monatlicher Lohn oder ein Stun- denlohn vereinbart werden. Neben dem Barlohn kann auch ein Sachbezug vereinbart werden, wel- cher bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen ist. Weiters sind die kollektivvertraglichen Lohnsät- ze als Mindestlöhne zu beachten. WIE ERFOLGT EINE KÜNDIGUNG? Neben dem laufenden Lohn werden auch Sonder- Ein Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der ge- zahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) gewährt, setzlichen Kündigungsfristen einseitig vom Arbeit- deren Höhe im Kollektivvertrag geregelt ist. geber oder Arbeitnehmer gekündigt werden. Bei der Arbeitgeberkündigung ist ein möglicher Kün- WANN BESTEHT ANSPRUCH AUF LOHNFORT- digungsschutz zu beachten. Die Dauer der Kündi- ZAHLUNG? gungsfrist ist von der Beschäftigungsdauer abhän- Arbeitnehmer haben für die Dauer ihrer Arbeits- gig und wird im Kollektivvertrag, anderenfalls im unfähigkeit (Krankenstand) Anspruch auf Entgelt- Gesetz geregelt. fortzahlung nach dem Ausfallprinzip. Es gibt jedoch eine bestimmte Höchstdauer, welche von der Be- WER BEKOMMT EINE ABFERTIGUNG? Entgeltfortzahlung bei schäftigungsdauer abhängt. Bei längerer Kranken- Eine Abfertigung-Alt gebührt Arbeitnehmern wel- Dienstverhinderung standsdauer wird ein Zuschuss von der Allgemei- che vor 2003 das Arbeitsverhältnis begonnen ha- nen Unfallversicherungsanstalt gewährt, aber nur ben. Die Höhe der Abfertigung ist von der Beschäf- für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. tigungsdauer abhängig. Ein Abfertigungsanspruch Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht auch besteht bei einer Kündigung durch den Arbeitge- bei einer Dienstverhinderung wegen wichtiger ber. Gründe, wie zB Heirat, Arztbesuch, Pflege eines Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis be- nahen Angehörigen, Todesfall naher Familienange- endet, besteht ein Anspruch auf Abfertigung nur höriger, etc. bei Pensionierung, Mutterschaft oder berechtig- tem vorzeitigen Austritt. Für Arbeitnehmer, welche WELCHEN URLAUBSANSPRUCH HAT EIN ab 2003 beschäftigt werden, gibt es die Mitarbei- ARBEITER? tervorsorge (MV) statt der bisherigen Abfertigung. Bei einer anrechenbaren Dienstzeit bis zu 25 Jah- Der Arbeitgeber zahlt einen monatlichen MV-Bei- ren beträgt der jährliche Urlaub 30 Werktage und trag von 1,53 % in eine MV-Kasse ein. nach 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage. Während Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber der des Urlaubs bekommt der Arbeitnehmer ein Ur- vereinbarten MV-Kasse bei Beendigung des Ar- laubsentgelt in der Höhe des bisherigen Arbeits- beitsverhältnisses, auch bei Kündigung durch den verdienstes (Ausfallprinzip). Wird das Arbeitsver- Arbeitnehmer. 17
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