PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ

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PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
PFERDEWIRTSCHAFT
Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich

13. Auflage, Jänner 2021
PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
Inhaltverzeichnis

                    INHALTSVERZEICHNIS
                    KAUF – VERKAUF VON PFERDEN
                    Kaufvertrag                                                                                4
                    Gewährleistung                                                                             4
                    HALTEN VON PFERDEN
                    Gebäude und Stalleinrichtungen                                                             6
                    Bewegungsfreiheit                                                                          6
                    Stallklima                                                                                 6
                    Licht                                                                                      7
                    Lärm                                                                                       7
                    Ernährung                                                                                  7
                    Betreuung                                                                                  7
                    Ganzjährige Haltung im Freien                                                              7
                    Almwirtschaft                                                                              7
                    Absatzveranstaltungen und Tierschauen                                                      8
                    Weidegang                                                                                  8
                    VETERINÄRRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR PFERDEHALTER
                    Tierseuchenrecht, Ein- und Ausfuhr                                                         9
                    Die Pferdekennzeichnung – Equidenpass                                                      9
                    Arzneimittelanwendung                                                                     10
                    Bestandsobergrenzen                                                                       11
                    Stallbau                                                                                  11
                    Raumordnung                                                                               12
                    REITEN UND FAHREN
                    Öffentliche Straßen                                                                       13
                    Privatwege                                                                                13
                    Wald                                                                                      13
                    Pferdetransport                                                                           13
                    EINSTELLEN, VERMIETUNG, REITUNTERRICHT
                    Gewerberecht                                                                              15
                    Reiterstüberl                                                                             15
                    Einstellvertrag                                                                           16
                    Reitunterricht                                                                            16
                    Reitveranstaltungen                                                                       16
                    BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITSKRÄFTEN
                    Arbeitsrecht                                                                              17
                    Lohnkosten                                                                                18
                    Ausländerbeschäftigung                                                                    19
                    Pflichtpraktikanten                                                                       19
                    SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE
                    Pflichtversicherung                                                                       21
                    Sozialversicherungspflicht für Vermieten, Einstellen von Reittieren, Fuhrwerksdienste     22
                    Leistungen aus der Sozialversicherung                                                     23
                    Sozialversicherungspflicht in der gewerblichen Pferdehaltung                              24
                    STEUERRECHTLICHE ASPEKTE
                    Einkommensteuergesetz                                                                     25
                    Umsatzsteuergesetz                                                                        26
                    VERSICHERUNG UND HAFTUNG
                    Versicherung – das „unbegreifbare“ Wesen?                                                 37
                    Die Bereiche der Risikoabdeckung                                                          37
                    Wie komme ich zur richtigen Versicherung?                                                 38
                    Der Sachversicherungsbereich                                                              38
                    Die Haftpflichtversicherung                                                               41
                    Rund um die Person                                                                        43
                    Zusammenfassung                                                                           43
                    Pferdewirtschaft im Internet                                                              44
                    ANLAGEN
                    Berechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Vollpauschalierung ab 2015       46
                    Pferdepauschalierungsverordnung: Antrag gem. § 14 Abs. 1 Z 2 UStG. - Vorsteuerpauschale   48
2                   Pferdeeinstellungsvertrag – Muster                                                        49
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Vorwort

RUND UMS PFERD: RAHMENBEDINGUNGEN ABDECKEN!

Das Pferd hat in unserer Gesellschaft wieder stark   Ebenso komplex wie die Pferdewirtschaft ist auch
an Wert gewonnen. Auch die Zahlen sprechen eine      das „Recht rund ums Pferd“. Für Nichtjuristen ver-
deutliche Sprache. Mit jährlichen Wachstumsraten     ständliche, umfassende und trotzdem kompakte
von drei Prozent hat sich der Pferdebestand seit     Titel zu diesem Thema sind in der Fachliteratur
den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ver-        kaum zu finden. Unter diesem Aspekt, aber auch
doppelt.                                             durch eine ständig steigende Nachfrage nach Bera-
Erfreulicherweise hält der Trend ungebrochen an.     tung, wurde unter der Leitung der Rechtsabteilung
Die gut 30.000 Pferde in Oberösterreich sichern      der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine
6.000 Arbeitsplätze und binden 20.000 Hektar         Broschüre erstellt, die diese hochgesteckten An-
landwirtschaftlicher Nutzfläche.                     forderungen erfüllen soll.
Ein doppelter Vorteil für unsere Landwirtschaft:     Ein AutorInnenteam hat die einzelnen Sachgebiete
Bäuerliche Familien können in der Pferdewirt-        leicht verständlich und trotzdem fundiert darge-
schaft Einkommen erzielen; weiters entlastet die     stellt. Dadurch ist auch der leserfreundliche Um-
Flächennutzung durch das Pferd den übrigen land-     fang von 50 Seiten möglich.
wirtschaftlichen Markt.                              Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Den Chancen in der Pferdewirtschaft steht ein
freier Markt gegenüber, auf dem Qualität und Wis-
sen gefragt sind. Gerade hier soll diese Broschüre
ansetzen, um einen Kernbereich – die rechtlichen
Rahmenbedingungen in der Pferdewirtschaft – ab-      LAbg. Michaela Langer-Weninger
zudecken.                                            Präsidentin

                                                                                                                3
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Kauf – Verkauf von Pferden

                          KAUF – VERKAUF VON PFERDEN

                          KAUFVERTRAG                                              Als Mängel kommen beispielsweise Krankheiten,
                                                                                   sonstige Sachmängel, wie eine fehlende zugesag-
                          VERTRAGSABSCHLUSS                                        te Ausbildung oder eine zugesagte, aber nicht vor-
                          Kaufverträge kommen zustande, wenn sich die              handene Trächtigkeit sowie Rechtsmängel, wie zB
                          Parteien über Ware und Preis einig sind. Sie kön-        fehlendes Eigentum des Verkäufers in Frage.
                          nen mündlich oder schriftlich geschlossen werden,
                          wobei zu Beweiszwecken die Schriftform anzura-
                          ten ist. Ein gültig abgeschlossener Vertrag ist von
                          beiden Parteien zu erfüllen. Ein allgemeines Rück-
                          trittsrecht besteht nicht. Das Recht der Konsumen-
                          ten zum Vertragsrücktritt bei Haustürgeschäften
    Verträge sind zu
                          findet bei Pferdekäufen keine praktische Anwen-
    halten
                          dung.

                          LEISTUNGSUMFANG UND LIEFERBEDINGUN-
                          GEN
                          Um allfällige Gewährleistungsansprüche abzusi-
                          chern, sollten die Eigenschaften des Pferdes im
                          Vertrag näher beschrieben werden. Was genau
                          vereinbart ist, kann auch leichter durchgesetzt
                          werden.                                                   Zum Vertragsabschluss ist die Einigung über
                          Auch sollte Zeit und Ort der Übergabe festgelegt          Ware und Preis erforderlich. Der früher übliche
                          werden und auf wessen Rechnung und Gefahr                 Handschlag ist nicht notwendig.
    Vertragsbedingungen
    genau vereinbaren
                          der Transport des Pferdes zum Käufer erfolgt. Hat
                          der Verkäufer den Transport übernommen und ver-          Bei wesentlichen Mängeln hat der Käufer das
                          endet das Pferd zufällig am Transport, so kann er        Recht auf Beseitigung des Mangels durch den Ver-
                          den Kaufpreis nicht verlangen, auch wenn ihn am          käufer. Kann der Mangel nicht behoben werden,
                          Verenden des Tieres kein Verschulden trifft. Erst        kann er den Austausch verlangen. Ist beides nicht
                          mit der Übergabe des Pferdes an den Käufer geht          oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand mög-
                          auch das Risiko des zufälligen Untergangs der            lich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Bei gering-
                          Kaufsache auf den Käufer über.                           fügigen Mängeln steht das Recht auf Preisminde-
                                                                                   rung zu.
                          ZAHLUNGSBEDINGUNGEN                                      Der Käufer muss den Mangel innerhalb der Ge-
                          Sofern die Parteien keine Zahlungsfrist vereinbart       währleistungsfrist gerichtlich durch Klage geltend
                          haben, ist das Pferd unmittelbar bei Übergabe zu         machen. Dabei sind mehrere Fälle zu unterschei-
                          bezahlen. Soll nicht sofort bezahlt werden, ist die      den, je nachdem ob Privatpersonen oder Unter-
                          Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes anzura-          nehmer am Kauf/Verkauf beteiligt sind. Unter-
                          ten, das heißt, der Verkäufer bleibt bis zur vollstän-   nehmer ist jemand, für den der Kauf oder Verkauf
                          digen Bezahlung Eigentümer des Pferdes. Im Fal-          eines Pferdes Teil seines Unternehmens ist.
                          le der Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des
                          Käufers kann er die Herausgabe seines Eigentums          ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Privat an Privat
                          verlangen.                                                  oder an Unternehmer:
                          Für den Käufer hingegen ist es von Vorteil, einen           Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab
                          sog. Haftrücklass zu vereinbaren. Das heißt, ein            Übergabe des Tieres. Innerhalb der ersten sechs
                          Teil des Kaufpreises ist erst nach Ablauf einer be-         Monate gilt die Vermutung, dass der Mangel
                          stimmten Frist zu bezahlen. Der Käufer hat damit            zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden
                          Zeit, festzustellen, ob das Pferd gesund ist und die        war. Für Krankheiten gilt der weiter unten ste-
                          zugesagten Eigenschaften tatsächlich aufweist.              hende Abschnitt.

                                                                                   ▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unternehmer an
                          GEWÄHRLEISTUNG                                              Privat:
                                                                                      In diesem Fall gilt die Privatperson als Konsu-
                          Der Verkäufer haftet dafür, dass das Pferd die üb-          ment und es ist das Konsumentenschutzgesetz
                          licherweise vorausgesetzten oder ausdrücklich               anzuwenden. Es gilt die 2-jährige Gewährleis-
                          vereinbarten Eigenschaften aufweist. Hat das Tier           tungsfrist und die 6-monatige Vermutungsfrist
                          Mängel, haftet der Verkäufer unabhängig von ei-             für alle Mängel. Die Regelungen über Krankhei-
                          nem Verschulden.                                            ten gelten nicht.
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PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
Kauf – Verkauf von Pferden

▪▪ Verkauf eines Pferdes von Unternehmer                 ▪▪ Dämpfigkeit............................. 14 Tage
   an Unternehmer (zB Pferdezüchter an                   ▪▪ Dummkoller............................. 14 Tage
   Pferdehändler: Es gilt die zweijährige Ge-            ▪▪ Aufsetzkoppen......................... 14 Tage
   währleistungsfrist    und    die  sechsmona-          ▪▪ Freikoppen................................ 7 Tage
   tige Vermutungfrist. Für Krankheiten gilt             ▪▪ Kehlkopfpfeifen......................... 7 Tage
   der weiter unten stehende Abschnitt.                  ▪▪ Innere Augenentzündung......... 7 Tage
   Zusätzlich besteht eine besondere Unter-          Wichtig ist jedoch, dass der Käufer den Man-               Vorsicht bei Mängel
   suchungs- und Rügepflicht des Käufers:            gel nicht innerhalb von 14 Tagen, sondern so-
   Er muss das Pferd unmittelbar nach Übernah-       fort dem Verkäufer oder in dessen Abwesen-
   me untersuchen und festgestellte Mängel in        heit dem Gemeindevorsteher (Bürgermeister)
   angemessener Frist (im Zweifel 14 Tage) dem       bekannt gibt, besser aber noch das Tier von
   Verkäufer anzeigen. Unterlässt er die rechtzei-   einem Tierarzt untersuchen lässt oder eine ge-
   tige Anzeige, verliert er seine Ansprüche auf     richtliche Beweissicherung beantragt. Unter-
   Gewährleistung.                                   lässt er dies, muss er selbst beweisen, dass die
▪▪ Für Krankheiten gilt eine Gewährleistungs-        Krankheit schon bei Übergabe vorhanden war.
   frist von 6 Wochen, wobei für einige Krankhei-    Strittig ist, ob die 6-wöchige Gewährleistungsfrist
   ten eine gesetzliche Vermutung besteht, dass      und die Vermutungsfristen für bestimmte Krank-
   sie bei Übergabe des Tieres schon vorhanden       heiten nur für landwirtschaftliches Vieh einschließ-
   war, wenn sie innerhalb folgender Fristen her-    lich Zugpferde gelten oder auch für Spring- und
   vorkommen:                                        Reitpferde.

                                                                                                                                      5
PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
Halten von Pferden

                         HALTEN VON PFERDEN

                         Mindestanforderungen für die Haltung von Pfer-
                                                                                     Mindestmaße Gruppenhaltung
                         den und Equiden (zu deutsch: pferdeartige) wie
                         Pony, Esel, Maultier usw. – Allgemeine Haltungs-                                        Boxenfläche        Boxenfläche
                         vorschriften                                                                            für das erste      für jedes
                                                                                      Größe der Tiere 1)
                                                                                                                 und zweite         weitere
                         GEBÄUDE UND STALLEINRICHTUNGEN                                                          Tier 2)            Tier 2)
                                                                                          STM bis 120 cm         6,00 m²/Tier       4,00 m²/Tier
Boden: Im Tierbereich
                         Die Böden müssen rutschfest sein und so gestal-
                         tet und unterhalten werden, dass die Tiere keine                 STM bis 135 cm         7,50 m²/Tier       5,00 m²/Tier
rutschfest und keine
Verletzungsgefahr        Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Die Liege-                 STM bis 150 cm         8,50 m²/Tier       6,00 m²/Tier
                         flächen der Tiere müssen eingestreut, trocken und
                         so beschaffen sein, dass alle Tiere gleichzeitig und             STM bis 165 cm         10,00 m²/Tier      7,00 m²/Tier
                         ungehindert liegen können. Boxentrennwände                       STM bis 175 cm         11,00 m²/Tier      7,50 m²/Tier
                         müssen einen direkten Sichtkontakt mit Artgenos-
                         sen ermöglichen.                                                 STM bis 185 cm         12,00 m²/Tier      8,00 m²/Tier
                         Bei Hengsten können Boxentrennwände geschlos-                    STM über 185 cm        14,00 m²/Tier      9,00 m²/Tier
                         sen ausgeführt sein, wenn sonstiger Sichtkontakt
                         zu anderen Pferden besteht. Die Höhe der Abtren-
                                                                                     1)
                                                                                          im Durchschnitt der Gruppe
                         nung muss bei Hengsten mindestens 1,3 x STM
                                                                                     2)
                                                                                          Fressstände sind in diese Flächen nicht einzurechnen
                         (Stockmaß, Widerristhöhe) und bei anderen Tieren
                         mindestens 0,8 x STM betragen.

                         BEWEGUNGSFREIHEIT

                         ANBINDEHALTUNG
                         Die Anbindehaltung ist verboten. Ein vorüberge-
                         hendes Anbinden ist insbesondere zum Angewöh-
                         nen der Tiere, zum Zweck von Pflegemaßnahmen,
                         während des Deckens, bei sportlichen Anlässen
                         und bei sonstigen Veranstaltungen zulässig.

                         EINZELBOXENHALTUNG

                          Mindestmaße Haltung in Einzelboxen
Sind die Boxen der
Größe der Tiere           Größe der Tiere 2)   Boxenfläche 1) Kürzeste Seite
angepasst?                                                                          AUSLAUF
                           STM bis 120 cm        6,00 m²/Tier    180,00 cm/Tier
                                                                                    Mehrmals wöchentlich ist eine ausreichende Be-
Wöchentlicher Auslauf
                           STM bis 135 cm        7,50 m²/Tier    200,00 cm/Tier     wegungsmöglichkeit wie freier Auslauf, sportli-
und geeignete
                                                                                    ches Training oder eine vergleichbare Bewegungs-
Umzäunung                  STM bis 150 cm        8,50 m²/Tier    220,00 cm/Tier
                                                                                    möglichkeit sicherzustellen.
                           STM bis 165 cm       10,00 m²/Tier    250,00 cm/Tier     Besteht die Bewegungsmöglichkeit in freiem Aus-
                                                                                    lauf, muss mindestens die zweifache Fläche, wie
                           STM bis 175 cm       11,00 m²/Tier    260,00 cm/Tier
                                                                                    für Einzelboxen gefordert, vorhanden sein.
                           STM bis 185 cm       12,00 m²/Tier    270,00 cm/Tier     Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferde-
                                                                                    ausläufen ist so zu gestalten, dass spitze Winkel
                            STM > 185 cm        14,00 m²/Tier    290,00 cm/Tier
                                                                                    vermieden werden. Die Verwendung von Stachel-
                          1) Diese Fläche gilt auch für Stuten mit Fohlen bis zum   draht oder weitmaschigen Knotengitterzäunen ist
                          Abset zen oder für zwei Fohlen bis zu einem Alter von     bei Pferdekoppeln und bei Pferdeausläufen verbo-
                          einem Jahr.                                               ten.
                          2) Stockmaß (STM) – Widerristhöhe
                                                                                    STALLKLIMA

Sind funktionstüchtige   GRUPPENHALTUNG                                             In geschlossenen Ställen müssen natürliche oder
Lüftungssysteme
                         Bei Gruppenhaltung müssen in ausreichendem                 mechanische Lüftungsanlagen vorhanden sein, die
vorhanden?
                         Ausmaß Absonderungsboxen zur Verfügung ste-                für einen dauernden und ausreichenden Luftwech-
                         hen.                                                       sel sorgen.
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PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
Halten von Pferden

LICHT                                                  BETREUUNG                                             Fensterfläche drei
                                                                                                             Prozent der
Ställe müssen offene oder transparente Flächen,        Bei Verwendung von Tieren als Zugtiere oder Last-     Stallbodenfläche
durch die Tageslicht einfallen kann, im Ausmaß von     tiere oder sonstige Arbeit unter dem Sattel, an der
mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche auf-      Hand oder im Geschirr ist sicherzustellen, dass die
weisen.                                                Tiere ausreichende Ruhepausen haben (jedenfalls
                                                       mindestens eine Stunde im Anschluss an die Füt-
                                                       terung innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stun-
                                                       den, jedenfalls eine durchgängige Ruhepause von
                                                       mindestens 8 Stunden) und nicht überfordert wer-
                                                       den. Dabei sollte die Arbeitsbelastung in einem an-
                                                       gemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des
                                                       Tieres stehen.
                                                       Kranke oder sonst beeinträchtigte Tiere dürfen zur
                                                       Arbeit nicht herangezogen werden.
                                                       Es ist sicherzustellen, dass die Anbindevorrichtun-
                                                       gen und Ausrüstungsgegenstände (zB Geschirre,
                                                       Zaumzeuge, Zügel, Gebisse, Sattel) die Tiere nicht
                                                       verletzen können. Diese Einrichtungen sind regel-
                                                       mäßig auf ihren Sitz zu überprüfen und den Kör-
                                                       permaßen der Tiere anzupassen. Eine regelmäßi-
                                                       ge und fachgerechte Hufpflege ist sicherzustellen.
LÄRM
                                                                                                             Für jedes Tier ein
Der Lärmpegel ist so gering wie möglich zu halten.     GANZJÄHRIGE HALTUNG IM FREIEN                         Fressplatz
Dauernder oder plötzlicher Lärm ist zu vermeiden.
                                                       Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene und
ERNÄHRUNG                                              eingestreute Liegefläche mit Windschutz in einem
                                                       Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren
Die Fütterungs- und Tränkvorrichtungen sind so zu      ein gleichzeitiges, ungestörtes Liegen ermöglicht.
gestalten und anzuordnen, dass die Tiere ungehin-      Kann der Futterbedarf nicht ausreichend durch
dert fressen und trinken können. Werden die Tiere      Weide gedeckt werden, muss zusätzliches Futter
in Gruppen rationiert oder unter zeitlich begrenz-     angeboten werden.
ter Futtervorlage gefüttert, muss für jedes Tier ein   Auch bei tiefen Temperaturen muss sichergestellt
Fressplatz zur Verfügung stehen.                       sein, dass Menge und Energiegehalt des vorhan-
Werden Tiere in Gruppenhaltung ad libitum bei          denen Futters ausreichen, um den Energiebedarf
ganztägiger Futtervorlage gefüttert, darf ein Tier-    der Tiere zu decken.
Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 (das heißt max.      Der Boden im Bereich der ständig benützten Füt-
drei Tiere pro zwei Fressplätze) nicht überschritten   terungs- und Tränkebereiche muss befestigt sein.
werden.                                                Kranke und verletzte Tiere sind im Stall unterzu-
Den Tieren steht mindestens drei Mal täglich oder      bringen.
zur freien Aufnahme (ad libitum) Raufutter zur Ver-
fügung.
                                                       ALMWIRTSCHAFT
 Mindestmaße für Fressplätze in Gruppen-
 haltungssystemen                                      Sofern bei der Haltung auf Almen, Vorsäßen und
                                                       dergleichen ein täglicher Weidegang erfolgt, finden
      Größe der Tiere 1)           Fressplatzbreite    die Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen
      STM bis 120 cm                  60,00 cm         an Ställe keine Anwendung.

      STM bis 135 cm                  65,00 cm
      STM bis 150 cm                  70,00 cm
      STM bis 165 cm                  75,00 cm
      STM bis 175 cm                  75,00 cm
      STM bis 185 cm                  80,00 cm
      STM über 185 cm                 85,00 cm

 1)
      im Durchschnitt der Gruppe
                                                                                                                                  7
PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
Halten von Pferden

Pferdezäune: Gut sichtbar   ABSATZVERANSTALTUNGEN UND                            und dem Wesen des Pferdes als Fluchttier lässt
und ausreichend             TIERSCHAUEN                                          sich Folgendes, ohne Anspruch auf Vollständigkeit,
mechanischer Widerstand                                                          ableiten:
                            Für die kurzfristige Haltung von Pferden während     Pferdezäune müssen gut sichtbar sein und einen
                            der Dauer von Absatzveranstaltungen oder Tier-       gewissen mechanischen Widerstand bieten.
                            schauen finden die Bestimmungen hinsichtlich der     Erfüllt wird diese Anforderung durch massive Holz-
                            Anforderungen an Ställe keine Anwendung.             zäune (mit oder ohne Strom) und Elektrozäune mit
                                                                                 einer Kombination aus Bändern (gut sichtbar) und
                            WEIDEGANG                                            Seilen (mechanischer Widerstand).
                                                                                 Bänder und Seile müssen für Pferde zu­gelassen
                            Die Weidehaltung hat in der Pferdewirtschaft einen   sein. Ecksteher sind massiv auszuführen, ebenso
                            hohen Stellenwert. Für Zuchtpferde (Stuten, Foh-     Zwischensteher zum Spannen des Zaunes. Regel-
                            len, Jungpferdeaufzucht) ist sie Standard, um eine   mäßige Zaunkontrolle auch der elektrischen Anla-
                            gesunde körperliche und psychische Entwicklung       ge ist notwendig.
                            der Pferde zu gewährleisten. Auch andere Pferde-     In der Regel kann man je nach Rasse (von Klein-
                            kategorien profitieren davon.                        pferd bis Großpferd) von Zaunhöhen von 1,20 m
                                                                                 bis 1,80 m ausgehen.
                            Ein Hauptthema in diesem Zusammenhang ist            Weitere Einflussfaktoren auf die Ausführung eines
                            die Verwahrungspflicht des Pferdehalters. Als ge-    Zaunes - einige Beispiele dazu: Die Rasse, die Nut-
                            setzliche Grundlage dient § 1320 des ABGB:           zung, die Struktur der Pferdegruppe, die äußere
                                                                                 Verkehrslage.
                            „Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so           Springpferde sind höher einzuzäunen als Klein-
                            ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu      pferderassen. An die Einzäunung von Koppeln
                            angetrieben, gereizt oder zu verwahren ver-          neben stark befahrenen Straßen werden höhere
                            nachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält,       Ansprüche gestellt, als an Zäune von abgelegenen
                            ist verantwortlich, wenn er nicht beweist,           Koppeln. Ebenso werden höhere Ansprüche an die
                            dass er für die erforderliche Verwahrung oder        Umzäunung von Hengstgruppen und Gruppen mit
                            Beaufsichtigung gesorgt hatte.“                      stark wechselndem Pferdebestand gelegt.
                                                                                 Laut Tierschutzgesetz sind Stacheldraht und weit-
                                                                                 maschiger Maschendrahtzaun für Pferde verbo-
                            Daraus lässt sich jedoch kein „Normpferdezaun“       ten! Ebenso spitze Winkel in den Ecken der Kop-
                            ableiten. Aus gerichtlichen Einzelentscheidungen     peln/Weiden.

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PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

VETERINÄRRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
FÜR PFERDEHALTER

TIERSEUCHENRECHT –                                       ▪▪ Gesundheitsbescheinigung beziehungsweise
INNERGEMEINSCHAFTLICHER HANDEL –                            Equidenpass mitführen!
EIN- UND AUSFUHR VON PFERDEN                             ▪▪ Bei Wanderritten über die Grenze unter 24 Stun-
                                                            den Dauer ist nur der Equidenpass erforderlich.
Österreich ist frei von allen anzeigepflichtigen Pfer-
deseuchen.                                               PFERDEKENNZEICHNUNG: EQUIDENPASS
Um so wichtiger ist die Anzeigepflicht des Tier-                                                                Neue Basis für
halters bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Er-      Der Equidenpass (Früher Pferdepass) wurde in           Equidenpass
krankung!                                                der Europäischen Gemeinschaft durch die VO(EU)
In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft           262/2015 auf eine neue Basis gestellt. Österreich
                                                                                                                Der Equidenpass hat das
oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der          hat dazu bereits auf Grundlage des Tierseuchenge-
                                                                                                                Tier ständig zu begleiten
Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt           setzes in der Tierkennzeichnungs- und Registrie-
festgestellt, hat er die Behörden umgehend in            rungsverordnung 2009 begleitende Regelungen
Kenntnis zu setzen.                                      geschaffen. Seither müssen alle in Österreich
In diesem Fall sind die Bezirkshauptmannschaft           gehaltenen Pferde über ein Identifizierungsdoku-
oder der Bürgermeister zu informieren. Wird der          ment verfügen. Zum 01.07.2009 mit einem Pferde-
Seuchenverdacht von einem praktischen Tierarzt           pass ausgestattete Equiden gelten weiterhin als
festgestellt, hat er die Behörden umgehend in            gekennzeichnet, ein Mikrochip ist nicht notwenig.
Kenntnis zu setzen.
▪▪ Anzeigepflichtige Pferdeseuchen sind:
    ▪▪ Wutkrankheit
    ▪▪ Rotz
    ▪▪ Beschälseuche und
    ▪▪ Bläschenausschlag der Pferde
    ▪▪ Räude der Pferde, Esel, Maultiere und Maul-
       esel
    ▪▪ Infektiöse Anämie
    ▪▪ Pferdepest
    ▪▪ EEE
    ▪▪ SEE
    ▪▪ WEE                                               WAS IST EINZUHALTEN?
Von den genannten Seuchen sind in den letzten            ▪▪ Jeder Pferdehalter hat die Pflicht innerhalb von
Jahrzehnten nur der Bläschenausschlag und die               7 Tagen nach Aufnahme der Pferdehaltung, die-
Wutkrankheit aufgetreten.                                   se bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbe-
Die gefährlichste Seuche der Pferde stellt neben            hörde zu melden.
der Wutkrankheit der auch auf den Menschen               ▪▪ Ebenso ist die Aufgabe der Pferdehaltung bis
übertragbare und dann nicht selten tödliche Rotz            längstens 01.04. des Folgejahres anzuzeigen
dar. Anders als in Österreich tritt diese Seuche im      ▪▪ Neu geborene Equiden sind bis zum Ende des
Nahen Osten und Kleinasien noch häufig auf. Auch            Geburtsjahres jedenfalls innerhalb von 6 Mo-
am Balkan kommt sie gelegentlich vor.                       naten nach dem Geburtsdatum, je nachdem,
Von Herbst 2007 bis 2014 wurden aus mehreren                welche Frist früher abläuft, durch Implantation
europäischen Mitgliedsstaaten (Belgien, Irland              eines Transponders zu kennzeichnen.
Italien, Großbritannien, Niederlande, Frankreich,        ▪▪ Zugelassene Zuchtvereinigungen können auch
Deutschland, Polen, Rumänien) Fälle von Equiner             auf eine alternative Kennzeichnung mittels Brand-
infektiöser Anämie (EIA, Ansteckende Blutarmut              zeichen und DNA-Typisierung zurückgreifen.
der Pferde) gemeldet. Im März 2011 wurde diese           ▪▪ Auch für Pferde unter 12 Monaten, die zur
Tierseuche auch unweit der österreichischen Gren-           Schlachtung bestimmt sind, gibt es Erleichte-
ze in Ungarn festgestellt. In Rumänien, Frankreich          rungen bei der Kennzeichnung unter bestimm-
und Italien tritt die EIA vergleichsweise häufig auf,       ten Bedingungen.
während in Österreich bisher noch kein Fall ver-         ▪▪ Sämtliche registrierte Equiden werden in einer
zeichnet worden ist. Für Pferdebesitzer ist daher           zentralen amtlichen Datenbank erfasst, die den
erhöhte Vorsicht beim innergemeinschaftlichen               Behörden zur Verfügung steht.
Verbringen von Pferden geboten!                          ▪▪ Der Equidenpass hat das Tier ständig zu beglei-
▪▪ Meldung beim zuständigen Amtstierarzt spä-               ten. Ausgenommen ist u.a. die Haltung im Stall
    testens zwei Werktage vor dem beabsichtigten            oder auf der Weide, wenn das Dokument vom
    Verbringen!                                             Besitzer unverzüglich beigebracht werden kann
                                                                                                                                            9
PFERDEWIRTSCHAFT Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich - Auflage, Jänner 2021 - LK OÖ
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

                            und wenn das Tier in der Nähe eines Betriebes         lung der Wartezeiten, zu deren Einhaltung Pfer-
                            zu Fuß unterwegs ist und das Identifizierungs-        dehalter verpflichtet sind.
                            dokument innerhalb von 3 Stunden beigebracht
                            werden kann.                                        Soll ein Pferd geschlachtet werden, so darf für
                         ▪▪ Duplikate von Equidenpässen können ausge-           dieses Pferd die Schlachterlaubnis nur vom Fleisch-
                            stellt werden, sind aber von der ausstellenden      untersuchungstierarzt erteilt werden, wenn es
                            Stelle mit dem Vermerk „Nicht zur Schlachtung       ▪▪ von einem Equidenpass begleitet wird,
                            bestimmt“ zu versehen“. Für Pferde, für die –       ▪▪ eine unterschriebene Bestätigung des Tierbesit-
                            entgegen den Bestimmungen - noch nie ein               zers vorgelegt wird, dass
                            Equidenpass ausgestellt wurde, kann nur ein            ▪▪ die Wartezeiten eingehalten wurden
                            Ersatzpass ausgestellt werden.                         ▪▪ die Tiere keine Rückstände in Mengen auf-
                                                                                      weisen, die die zulässigen Höchstmengen
                         ▪▪ AUSSTELLENDE STELLE FÜR ZUCHTPFERDE:                      überschreiten
                            Die entsprechende Rassezuchtorganisation               ▪▪ das Pferd nicht vorschriftswidrig behandelt
                         ▪▪ AUSSTELLENDE STELLE FÜR ZUCHTPFERDE FÜR                   wurde
                            ALLE ÜBRIGEN PFERDE:
                            Verein der Warmblutzüchter des Landes OÖ            Pferde dürfen nur mit in Österreich zugelassenen
                            4651 Stadl Paura, Stallamtsweg 1                    Arzneimitteln behandelt werden.
                            Tel.Nr.: 07245/21700-0, Fax: 07245/21700-21         Für andere Tierarten oder im Ausland zugelassene
                            UELN Nummer 040018
                                                                                Arzneimittel oder Humanarzneimittel dürfen nur
                            Österreichischer Pferdesportverband
                                                                                bei Therapienotstand angewendet werden. Die
                            A - 2361 Laxenburg, Am Wassersprung 2
                            UELN Nummer 040032                                  Bemessung der Wartezeit liegt in der tierärztlichen
                                                                                Verantwortung und ist mindestens mit 28 Tagen
                                                                                für Fleisch vorzuschreiben.
                         ARZNEIMITTELANWENDUNG                                  Grundsätzlich besteht in der gesamten Europäi-
Arzneimittel sind noch                                                          schen Union das Problem, dass nur wenige Arz-
am Tage der Anwendung    ▪▪ Bei Pferden, die laut Eintrag im Equidenpass zur    neimittel für die Tierart Pferd zugelassen sind.
einzutragen.                Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, sind           Aus diesem Grund wurde mit der Verordnung (EU)
                            alle Behandlungen von dem, der sie durchführt,      1950/2006 ein Verzeichnis von für die Behandlung
                            zu dokumentieren:                                   von Equiden wesentlichen Stoffen erstellt. Für die-
                         ▪▪ „Der Tierarzt hat über das Datum der Untersu-       se an sich nicht zugelassenen Arzneimittel, wurde
                            chung, Name und Anschrift des Tierhalters, die      eine Wartezeit von 6 Monaten eingeführt. Diese
                            Identität und die Zahl der behandelten Tiere, die   Behandlung ist allerdings im Abschnitt IX des Equi-
                            Diagnose, die verschriebenen Tierarzneimitteln,     denpasses einzutragen.
                            die Anwendungsart, die verabreichte Dosis, die
                            Behandlungsdauer und die einzuhaltenden War-        Beispiele:
                            tezeiten Buch zu führen.“                           1. Zugelassenes orales Arzneimittel (zB Ivermectin
                         ▪▪ Diese Eintragungen können entweder im Stall-           zur Entwurmung):
                            buch oder auf einem Anwendungsbeleg vorge-             ▪▪ .
                                                                                      Diagnosestellung und Abgabebeleg durch
                            nommen werden.                                            den Tierarzt
                         ▪▪ Gibt der Tierarzt Arzneimittel ab, hat er diese        ▪▪ Anwendungseintrag zB am Abgabebeleg
                            mit einer Signatur zu versehen, auf der Name              durch den Tierbesitzer
                            und Anschrift des Tierarztes sowie das Abga-           ▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich
                            bedatum vermerkt sind. Außerdem hat der             2. Wesentlicher Stoff (zB: Ketoconazol zur Pilzbe-
                            Tierarzt für alle an den Tierhalter abgegebenen        handlung)
                            Arzneimittel einen Abgabeschein auszustellen,          ▪▪ Eintrag in Anhang IX Teil III des Equidenpas-
                            auf dem Art und Menge des Tierarzneimittels               ses, 6-monatige Wartezeit
                            sowie alle Angaben wie im unter Punkt 2 sowie       3. Nicht zugelassenes für die Anwendung am
                            eine Anweisung zur Anwendung wie etwa - 2              Lebensmittel liefernden Pferd      a u s g e -
                            mal täglich über das Futter verabreichen - ver-        schlossenes Arzneimittel (zB: Phenylbutazon
                            merkt sind.                                            zur Entzündungs- und Schmerzbehandlung)
                         ▪▪ Der Tierhalter hat wiederum die Anwendung von          Der Stoff ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr in
                            Tierarzneimitteln nach Anweisung des Tierarztes        den Anhängen I bis IV der VO 2377/90       ( E r-
                            noch am Tage der Anwendung einzutragen.                setzt durch VO(EU) 490/2009) gelistet.
                         ▪▪ Dies kann direkt am Abgabeschein oder im
                            Stallbuch erfolgen.                                 Daher:
                         ▪▪ Eine Eintragung für Pferde zugelassener Arznei-     ▪▪ Das Pferd muss von der Lebensmittelgewin-
                            mittel in den Equidenpass ist nicht erforderlich!      nung ausgeschlossen sein; Equidenpass mit
                         ▪▪ Diese Dokumentation sind 5 Jahre aufzube-              entsprechendem Eintrag in Anhang IX ist erfor-
                            wahren und ermöglichen jederzeit die Ermitt-           derlich.
10
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

▪▪ Damit die Kaskadenregelung angewendet wer-            BESTANDSOBERGRENZEN
   den kann, muss Therapienotstand herrschen.
   Das heißt, der gewünschte Erfolg kann mit ei-         Die Bestandsobergrenzen sind durch das Wasser-          Der Wirtschaftsdünger
   nem anderen in Österreich zugelassenen Pro-           rechtsgesetz (Aktionsprogramm) festgeschrieben.         ist mit 170 kg N pro ha
   dukt nicht erzielt werden.                            Der auf den Boden ausgebrachte Wirtschaftsdün-          und Jahr begrenzt.
▪▪ Der behandelnde Tierarzt hat vor der Vorschrei-       ger, einschließlich des von den Tieren selbst ausge-
   bung festgestellt, dass diese Voraussetzungen         brachten Dunges, darf eine Höchstmenge von 170
   vorliegen.                                            kg Stickstoff nach Abzug der Stall- und Lagerungs-
▪▪ Kein Eintrag im Equidenpass erforderlich.             verluste pro Hektar und Jahr nicht überschreitet.

                                                       Düngermenge in sechs         Stickstoffanfall je Platz pro Jahr nach Abzug der
                                                           Monaten [m3]                       Stall- und Lagerverluste (kg)

 Kleinpferde inkl. Ponys, Esel, Maultiere | Widerrist­höhe bis 1,48 m, Endgewicht: < 300 kg

 ½ Jahr bis 3 Jahre                                            2,0                                         8,9
 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr                             2,5                                        10,5

 Kleinpferde über 300 kg – Haflinger, Reitponys | Widerristhöhe bis 1,48 m, Endgewicht > 300 kg

 ½ Jahr bis 3 Jahre > 3 Jahre                                  3,0                                        17,4
 inkl. Fohlen bis ½ Jahr                                       3,8                                        20,5

 Pferde | Widerristhöhe > 1,48 m, Endgewicht: > 500 kg

 ½ Jahr bis 3 Jahre                                            6,0                                        31,2
 > 3 Jahre inkl. Fohlen bis ½ Jahr                             6,7                                        36,8

Beispiel: Wie viele Pferde > 3 Jahre inkl. Fohlen bis    Bauverfahren und zur Vorschreibung zusätzlicher
½ Jahr können gehalten werden?                           technischer Maßnahmen zur Geruchsverminde-
                                                         rung, wie zB Änderungen in der Abluftführung,
Ergebnis:      170,0 kg Stickstoff      = 4,6 Stück      kommen.
                36,8 kg N/Jahr                           Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen
                                                         kann jedoch nicht dazu führen, dass die Baubewil-
Das Fassungsvermögen von Behältern zur Lage-             ligung für ein Bauvorhaben grundsätzlich versagt
rung von Wirtschaftsdünger hat in der Regel einen        wird. In der Praxis wird der Schutz gegen Immissi-
Zeitraum von mindestens sechs Monaten abzude-            onen dadurch sichergestellt, dass für die Lüftungs-
cken.                                                    anlagen der Stand der Technik vorgeschrieben
Betriebe mit bis zu 30 GVE können das Ausmaß             wird. Je geringer der Abstand zu den Nachbarn,
der dichten Lagerfläche für Stallmist auf bis zu drei    desto strengere Auflagen zum Emissionsschutz
Monaten Lagerzeit reduzieren, sofern Stallmist auf       sind zu erwarten.
Feldmieten zwischengelagert wird. Eine Reduzie-          Tipp für die Praxis: Für Neu-, Zu-, Umbauten oder
rung des Jauchelagerraumes ist nicht gestattet.          Erweiterungen, die ohne Bewilligung errichtet           GVE ist ein häufig
                                                         wurden, ist die Bewilligung zum eigenen Schutz          verwendeter Begriff –
 Anteil an einer Großvieheinheit (GVE) je Tier bezo-     ehestens nachträglich zu beantragen.                    vor allem im Wasser-
 gen auf den Jahresdurchschnitt der gehaltenen Tiere     Freilandhaltung und Gülleausbringung sind nicht         recht und bei Umwelt-
                                                         Gegenstand der Bauverhandlung und deshalb nicht         programmen.
  Pferde (ausgenommen Ponys)                  GVE        Gegenstand des Baubewilligungsbescheides.
                                                                                                                 Geruchsemission
  Fohlen ab ½ bis unter 1 Jahr                 0,6
                                                                                                                 Von einer Anlage ausge-
  Pferde ab 1 Jahr                             1,0                                                               hende Gerüche

  Esel, Maultiere und Ponys ab ½ Jahr          0,5                                                               Geruchsimmission
                                                                                                                 Die Einwirkung von Gerü-
                                                                                                                 chen auf ein Grundstück
STALLBAU
                                                                                                                 Nachbarn haben beim
Generell sind alle Stallneu- und Zubauten und durch-
                                                                                                                 Stallbau Parteistellung.
wegs auch alle Umbauten bewilligungspflichtig.
Im Bauverfahren haben die Nachbarn Parteistel-
lung. Häufig kommt es im Zuge von Stallbauver-
fahren zu Konflikten mit der Nachbarschaft, da Ge-
ruchsbelästigungen befürchtet werden.
In weiterer Folge kann es zu Verzögerungen im
                                                                                                                                            11
Veterinärrechtliche Bestimmungen für Pferdehalter

Jede Parzelle weist eine   RAUMORDNUNG
eigene Widmung auf.
Damit sind Rechte und      Die Raumordnung hat zum Ziel, den vorhandenen
Pflichten verbunden.       „Raum“ bestmöglich zu nutzen, sowie Planungs-
                           fehler schon im Vorhinein sichtbar zu machen und
                           zu vermeiden. Ein wichtiges Ziel sollte die Vermei-
                           dung von Konflikten mit den Nachbarn sein, die
                           insbesondere durch die Ausbringung von Gülle
                           und Jauche, durch Gerüche aus der Tierhaltung so-
                           wie durch chemische Pflanzenschutzmaßnahmen
                           entstehen.
                           Die Raumordnung ist in den einzelnen Landesge-
                           setzen verankert.
                           Die örtliche Raumordnung wird von der Gemeinde
                           getragen. Planungsinstrumente sind in der Regel:
                           ▪▪ das „Entwicklungskonzept“ bzw. „Raumord-           EINWENDUNGEN/STELLUNGNAHMEN
                              nungsgesetz“,                                      Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf
                           ▪▪ der „Flächenwidmungsplan“                          eine gewisse Widmung. Gegen einen FWPL kann
                           ▪▪ und „Bebauungspläne“.                              man nicht berufen, jedoch können Einwendungen
                           Für die Landwirtschaft sind vor allem das Entwick-    gegen geplante Widmungen vorgebracht werden.
                           lungskonzept und der Flächenwidmungsplan von
                           Bedeutung.                                            ANKÜNDIGUNG EINES FLÄCHEN-
                                                                                 WIDMUNGSPLANES
Ein schlecht abgestimm-    ENTWICKLUNGSKONZEPT                                   Die Änderung eines Flächenwidmungsplanes ist
ter Flächenwidmungs-       Das Entwicklungskonzept ist ein Leitfaden für die     von der Gemeinde anzukündigen (Anschlagtafel
plan: Ursache für          Weiterentwicklung einer Gemeinde und bildet           beim Gemeindeamt; Amtliches Mitteilungsblatt,
künftige Konflikte.        die Grundlage für den nachfolgenden Flächenwid-       falls vorhanden).
                           mungsplan.                                            Falls ein Grundbesitzer von einer Änderung einer
                           Die Siedlungs- und Bautätigkeit, die Ansiedlung       Flächenwidmung betroffen ist, muss er von der
                           von Gewerbebetrieben, die Erhaltung einer leis-       Gemeinde direkt verständigt werden.
                           tungsfähigen Landwirtschaft, die Verkehrsplanung      Tipp: Das Halten von Pferden ist nicht auf jeder Flä-
                           usw. – all das soll in ein geordnetes Nebeneinan-     chenwidmung gestattet. Erkundigen Sie sich über
                           der gebracht werden. Das Entwicklungskonzept          die Flächenwidmung Ihres Betriebes und Ihrer
                           verfolgt längerfristige Planungsziele. Die Bürger     Umgebung. Achten Sie weiters auf nahegelegene
                           haben in der Regel ein Mitsprache- und Mitgestal-     Siedlungshäuser und trachten Sie danach, dass
                           tungsrecht.                                           zwischen dem Pferdestall und den Nachbarn ein
                                                                                 angemessener Abstand eingehalten wird.

                                                                                 Wie diese Fotomontage zeigt, bedürfte dieses
                                                                                 Objekt im Vordergrund, ein Round Pen, einer Bau-
                                                                                 bewilligung. Dabei können Nachbarn, je nach Bun-
                                                                                 desland verschieden, Parteistellung haben!

                                                                                 In Oberösterreich ist auch die Sonderwidmung (Son-
Es gibt kein Recht auf
                           DER FLÄCHENWIDMUNGSPLAN                               derausweisungen) zu beachten:
eine gewisse Widmung.                                                            Landwirtschaftliche Betriebe, die das Tierfutter
                           Der Flächenwidmungsplan ist die konkrete Um-          nicht überwiegend aus der eigenen Fläche bereit-
                           setzung des Entwicklungskonzeptes. Für das ge-        stellen können, benötigen eine gesonderte Aus-
                           samte Gemeindegebiet ist die Widmung in Bau-          weisung im Flächenwidmungsplan. Dies trifft auf
                           landflächen, Verkehrsflächen und reine Land- und      Pferdehalter zu, die über sehr wenig Grundfläche
                           Forstwirtschaftsflächen vorzunehmen. Keine Par-       verfügen und somit das Futter überwiegend zu-
                           zelle bleibt ohne Widmung!                            kaufen müssen.
12
Reiten und Fahren

REITEN UND FAHREN

ÖFFENTLICHE STRASSEN                                  den oder Wunden herabgemindert ist, dürfen nicht       Die Straßenverkehrs-
                                                      als Zugtiere verwendet werden. Bissigen Zugtie-        ordnung ist einzuhalten.
REITEN                                                ren sind Maulkörbe anzulegen. Bei Schnee- oder
Reiter, die öffentliche Straßen benützen, haben die   Eisglätte müssen Zugtiere mit scharfen Hufeisen
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzu-        oder anderen geeigneten Gleitschutzmitteln ver-
halten. Reiter müssen körperlich geeignet und des     sehen sein.
Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollen-    Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk
det haben. Jüngere Personen dürfen nur in Beglei-     mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das
tung Erwachsener reiten; dies gilt jedoch nicht für   Fuhrwerk so anzubinden, dass sie sich nur an der
das Reiten im Rahmen eines landwirtschaftlichen       rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem
Betriebes, wenn der Reiter das zwölfte Lebensjahr     Fuhrwerk fortbewegen können und andere Stra-
vollendet hat.                                        ßenbenützer nicht behindern. Geschirr und Zügel
Beim Reiten auf öffentlichen Straßen ist grundsätz-   müssen zweckmäßig sein und sich in gutem Zu-
lich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh- oder     stand befinden. Die Verwendung von Gabelzügeln
Radwege. Bei Vorhandensein Reitwege benutzen.         ist verboten.
Auf Autobahnen ist das Reiten generell verboten.
Reiter haben sich auf der Fahrbahn äußerst rechts     BESPANNTE WIRTSCHAFTSFUHREN
zu halten, die Verkehrszeichen und Bodenmarkie-       Wirtschaftsfuhren mit bespannten Fahrzeugen dür-
rungen sowie Arm- und Lichtzeichen zu beachten.       fen nur von Personen gelenkt werden, die mindestens
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel          12 Jahre alt sind und die erforderliche körperliche
müssen Reiter, wenn die sonstige Beleuchtung          und geistige Eignung besitzen. Ist der Lenker noch
nicht ausreicht, durch hell leuchtende Laternen an    nicht 16 Jahre alt, so darf er nur Straßen benützen,
der linken Seite gekennzeichnet sein.                 die nicht Vorrangstraßen sind, keine besonders ge-
                                                      fährlichen Stellen aufweisen und lediglich örtlichen
                                                      Verkehrsbedürfnissen dienen.

                                                      PRIVATWEGE

                                                      Die Nutzung von Privatwegen für das Reiten und
                                                      Fahren mit Fuhrwerken bedarf der Zustimmung
                                                      des Grundeigentümers.

                                                      WALD

                                                      Nach dem Forstgesetz steht jedermann das Be-
                                                      treten des Waldes zu Erholungszwecken frei. Das
FUHRWERKE                                             Reiten und Befahren ist jedoch an die Zustimmung       Alkoholvorschriften
Der Lenker eines Fuhrwerkes muss mindestens           des Grundeigentümers gebunden. Gleiches gilt für       gelten auch für
16 Jahre alt sein. Er darf bei der Führung des        die Benutzung von Forststraßen. Hier muss der Er-      Fuhrwerkslenker.
Fuhrwerkes nicht durch Alkohol oder Sucht-            halter der Forststraße seine Zustimmung erteilen.
gift beeinträchtigt sein und muss die Ober-
grenze des Alkoholgehaltes im Blut von                PFERDETRANSPORT                                        Was ist bei gesetzlich
0,5 Promille einhalten.                                                                                      geregelten Transporten
Der Besitzer eines Fuhrwerkes hat dafür zu sorgen,    Wer Pferde hält, muss sie gelegentlich auch trans-     zu beachten?
dass es den Vorschriften der Straßenverkehrsord-      portieren. Geregelt sind die Anforderungen beim
nung über Maße und Gewichte, Ausstattung und          Transport in der EU-Verordnung 1/2005 über den
Beleuchtung entspricht und nur in diesem Zustand      Schutz von Tieren beim Transport sowie im öster-
in Betrieb genommen wird. Werden auf einem            reichischen Tiertransportgesetz.
Fuhrwerk Personen befördert, so hat der Lenker        Allerdings gelten die Forderungen dieser beiden
dafür zu sorgen, dass sie so untergebracht sind,      Rechtstexte nur für Transporte mit einem wirt-
dass sie den sicheren Betrieb des Fuhrwerkes und      schaftlichen Zweck. Gerade im Bereich der Pfer-
die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und      dehaltung werden aber viele Transporte ohne wirt-
gefahrlos befördert werden können.                    schaftlichen Zweck durchgeführt, weil Pferde als
Die Zugtiere müssen zum Ziehen des Fuhrwerkes         Sport- oder Freizeitpferde gehalten werden. Bei
tauglich sein. Lahme oder übermüdete Tiere sowie      solchen Transporten gelten nur die allgemeinen
solche, deren Eignung zum Ziehen eines Fuhrwer-       Bestimmungen des Tierschutzes aber keine spezi-
kes insbesondere durch äußerlich erkennbare Lei-      ellen Transportanforderungen.
                                                                                                                                      13
Reiten und Fahren

                    Beispiele für solche Transporte, die von den Be-       Ist die Transportstrecke weiter als 65 km gelten
                    stimmungen der EU-Tiertransportverordnung aus-         beim Transport mit wirtschaftlichem Zweck zusätz-
                    genommen sind, wären:                                  lich zu allen vorhin genannten Bestimmungen noch
                    ▪▪ Transporte zu Turnieren oder Reit- und Fahrver-     folgende zwei weiteren Anforderungen:
                       anstaltungen                                        ▪▪ Der     Fahrzeuglenker      muss     einen    Be-
                    ▪▪ Transporte zu einem anderen Einstellbetrieb            fähigungsnachweis            über       Sachkun-
                    ▪▪ Transporte zu einer tierärztlichen Behandlung          digkeit      beim       Transport      mitführen;
                    ▪▪ Transporte zum Zweck des Wanderreitens                 Dieser Nachweis kann seit Jänner 2008 durch
                    Werden Pferde hingegen aus einem wirtschaftli-            Absolvierung eines Sachkundelehrganges er-
                    chen Aspekt heraus transportiert (zB Transport zu         worben werden und wird von der Bezirkshaupt-
                    einer Auktion, Transport zur Schlachtung, Transpor-       mannschaft ausgestellt.
                    te durch gewerbliche Frächter), sind die im folgen-    ▪▪ Registrierung als „Tiertransportunternehmer“
                    den beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen               bei der Bezirksverwaltungsbehörde und Mitfüh-
                    einzuhalten.                                              ren dieser Bescheinigung beim Transport.
                    Generell gilt dann:                                       Dauert der Transport länger als acht Stunden ist
                    ▪▪ Die Tiere müssen transportfähig sein; nicht            die Registrierung als „Tiertransportunternehmer
                       transportfähig sind Tiere, die                         für Langstreckentransport“ bei der BH erforder-
                       ▪▪ sich nicht schmerzfrei oder ohne fremde             lich.
                          Hilfe bewe.gen können (zB festliegend, Tiere
                          mit Knochenbrüchen)
                       ▪▪ Tiere mit großen offenen Wunden oder Or-
                          ganvorfällen
                       ▪▪ Tiere mit mehr als 90 Prozent der Trächtigkeit
                          oder die vor .weniger als 7 Tagen geboren ha-
                          ben
                       ▪▪ Neugeborene mit noch nicht verheilter Na-
                          belwunde
                    ▪▪ Transportdauer so kurz wie möglich halten.
                    ▪▪ Transportfahrzeug darf für transportierte Tiere
                       keine Gefahr darstellen (keine vorstehenden
                       Schrauben, Nägel, etc.)
                    ▪▪ Anwendung von Gewalt beim Be-/Entladen
                       nicht erlaubt
                    ▪▪ Ausreichend Bodenfläche und Raumhöhe                FÜHRERSCHEIN
                    ▪▪ Ausfließen von Kot und Harn vermeiden (Säge-        Für den privaten Pferdetransport ist auch der Be-
                       späne einstreuen)                                   sitz der richtigen Führerscheinklasse und die ent-
                    ▪▪ Hengste von Stuten getrennt halten.                 sprechende Typisierung der Fahrzeuge zu beach-
                    Ist die Transportstrecke weiter als 50 km gilt für     ten.
                    Transporte mit wirtschaftlichem Zweck zusätzlich:      Bei Nichtbeachtung ist man sehr schnell im Be-
                    ▪▪ Begleitpapier mitführen mit Angaben zu:             reich einer Überladung. Ein schwerwiegenderes
                       ▪▪ Herkunft und Eigentümer                          Vergehen ist das Fahren ohne Führerschein (bei
                       ▪▪ Versandort, Bestimmungsort                       fehlendem E- zu B- Schein). Erfahrungsgemäß
                       ▪▪ Datum und Uhrzeit des Transportbeginns           werden Hängergespanne gerne kontrolliert.
                       ▪▪ Voraussichtliche Transportdauer
                    ▪▪ Transportfahrzeug als Tiertransport kennzeich-      Grundsätzlich gilt: Der Führerschein E zu B (bzw.
                       nen (z. B. Aufkleber „Tiertransport“ )              seit 19. 1. 2013 C1E) ist notwendig, wenn die Sum-
                    ▪▪ Transportfahrzeug muss mit Dach ausgerüstet         men der beiden höchstzulässigen Gesamtgewich-
                       sein.                                               te (Zugfahrzeug und Anhänger) 3500 kg übersteigt
                    ▪▪ Maximale Rampenneigung beim Verladen:               und/oder das tatsächliche Gesamtgewicht des An-
                       36 Prozent                                          hängers das höchst zulässige Gesamtgewicht des
                    ▪▪ Mindestfläche je Tier auf der Ladefläche:           Zugfahrzeuges überschreitet.
                       ▪▪ Ausgewachsene Pferde: 1,75 m²
                       ▪▪ Pferde bis 2 Jahre: 1,2 m²                       Anmerkung: Die Klasse E kann seit 19. 1. 2013 nicht
                       ▪▪ Fohlen bis 6 Monate: 1,4 m²                      mehr erworben werden, erteilte Lenkerberechti-
                                                                           gungen bleiben aufrecht!

14
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht

EINSTELLUNG, VERMIETUNG, REITUNTERRICHT

GEWERBERECHT                                          Gegen das Vorliegen eines landwirtschaftlichen
                                                                                                            Landwirtschaft oder
                                                      Nebengewerbes spricht auch, wenn die durchge-         Gewerbebetrieb?
Von der Frage, ob die Einkünfte aus dem Vermie-       führte Tätigkeit dem Erscheinungsbild eines Betrie-
ten und dem Einstellen von Reittieren steuerlich      bes entspricht, wie er typischerweise von einem
als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind,      Gewerbebetreibenden, losgelöst von der Land-
ist die Frage zu unterscheiden, ob die Tätigkeit      und Forstwirtschaft geführt wird (zB aufgrund um-
im Rahmen der landwirtschaftlichen Urprodukti-        fangreicher baulicher Investitionen).
on oder als landwirtschaftliches Nebengewerbe         Im Falle einer gewerblichen Tätigkeit, ist bei der
durchgeführt werden kann, oder ob eine Gewer-         zuständigen Gewerbebehörde (zB Bezirkshaupt-
beanmeldung nach der Gewerbeordnung durchzu-          mannschaft) eine Gewerbeanmeldung durchzufüh-
führen ist. Ungeachtet der steuerlichen Zuordnung     ren. Folgen einer Gewerbeanmeldung sind dann
ist vorerst die Prüfung des eigenen Betriebs hin-     zB die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschafts-
sichtlich der Gewerbeordnung notwendig.               kammer, das Erfordernis einer Betriebsanalgen-
Die Gewerbeordnung 1994 legt fest, welche             genehmigung, die Zuständigkeit der gewerblichen
Tätigkeiten als gewerblich und damit als der Ge-      Versicherung und die Erklärung der Einkünfte als
werbeordnung unterliegend anzusehen sind. Als         gewerbliche Einkünfte.
gewerbsmäßige Tätigkeit wird grundsätzlich jede       Die Frage, ob die Voraussetzungen eine landwirt-
nicht gesetzlich verbotene Tätigkeit angesehen, die   schaftlichen Nebengewerbes noch vorliegen, ist
selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrie-    auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
ben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaft-     bedeutend, da bei Arbeitsunfällen im Bereich der
lichen Vorteil zu erzielen, soweit diese Tätigkeit    Pensionspferdehaltung in diesem Fall keine Leis-
nicht von der Gewerbeordnung ausgenommen              tungszuständigkeit der Sozialversicherungsanstalt
wird. Neben der Land- und Forstwirtschaft sind be-    der Bauern mehr gegeben wäre.
stimmte Nebengewerbe der Land- und Forstwirt-
schaft von der Gewerbeordnung ausgenommen.            REITERSTÜBERL

LANDWIRTSCHAFTLICHE URPRODUKTION                      Neben der Versorgung der Pferde ist es auf Pferde-
Zur Land- und Forstwirtschaft im Sinne der GewO       betrieben auch erforderlich, für die Pferdeeigentü-
gehört seit der Mitte Juli 2017 erfolgten Änderung    mer und Reitgäste zusätzliche Infrastruktur anzu-
der Gewerbeordnung 1994 (geändert durch BGBl. I       bieten.
Nr. 94/2017) auch das Einstellen von höchstens 25     In der Praxis reicht die Bandbreite von der Zurver-
Einstellpferden, sofern höchstens 2 Einstellpferde    fügungstellung eines reinen Aufenthaltsraumes
pro ha landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten   bis zur Verabreichung von Speisen und Getränken
werden und diese Flächen sich in der Region be-       in Gaststätten.
finden.                                               Die reine Zurverfügungstellung eines Aufenthalts-
                                                      raumes stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Wer-
NEBENGEWERBE                                          den Getränke mittels eines durch eine gewerbli-
Das Vermieten und Einstellen von Reittieren ist ge-   che Firma aufgestellten Automaten angeboten, ist
mäß § 2 Abs 4 Ziff 6 GewO auch als Nebengewer-        ebenfalls keine Gewerbeberechtigung erforderlich.
be der Land- und Forstwirtschaft möglich, wenn        Werden hingegen durch den Betreiber des Pferde-
diese Tätigkeit gegenüber der jeweiligen Urpro-       betriebes selbst Getränke und Speisen angeboten,
duktion (Land- und Forstwirtschaft) des land- und     ist meist eine Gewerbeberechtigung erforderlich.
forstwirtschaftlichen Betriebes untergeordnet ist.    Ohne Gewerbeberechtigung ist lediglich der Be-
Wird die landwirtschaftliche Einstellpferdehaltung    trieb einer Buschenschank zulässig. Diese setzt
gemäß Abs. 3 Z 4 GewO als Urproduktion und            voraus, dass der Betreiber Besitzer von Obst- oder
nicht als Nebengewerbe ausgeübt, ist lediglich das    Weingärten ist. Der genaue Berechtigungsumfang
Einstellen von anderen Reittieren als Einstellpfer-   der Buschenschänken ist in Erlässen des Amtes
den im Nebengewerbe möglich.                          der Landesregierung festgelegt (zB nur kalte Spei-
Die geforderte Unterordnung ist im Rahmen einer       sen, maximal 60 Sitzplätze, Meldung bei der Be-
Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Kriterien dafür      zirkshauptmannschaft, etc.).
sind zB Verhältnis von Ertrag, Einkommen, Um-         Alle darüberhinausgehenden Verabreichungen von        Bedarf der Ausschank
satz, Einsatz von Arbeitszeit, Aufwand an Arbeits-    Speisen und Getränken bedürfen einer Gewerbe-         von Getränken und
kräften, Kosten.                                      berechtigung.                                         die Verabreichung von
Liegt nach diesen Kriterien keine Unterordnung        Die umfassende gastgewerbliche Tätigkeit ist ein      Speisen einer Gewerbe-
mehr vor, ist kein Nebengewerbe, sondern bereits      reglementiertes Gewerbe und bedarf eines Befä-        berechtigung?
eine gewerbliche Tätigkeit gegeben.                   higungsnachweises.

                                                                                                                                  15
Einstellung, Vermietung, Reitunterricht

                            EINSTELLVERTRAG                                         Freie Dienstnehmer sind im Unterschied zum
                                                                                    Dienstnehmer nicht im Betrieb fix eingebunden,
                            Ein Einstellvertrag stellt in rechtlicher Hinsicht je   sondern verpflichten sich nur in Form eines frei-
                            nach Umfang der vom Pferdebetrieb übernomme-            en Dienstvertrages zur Abhaltung regelmäßiger
                            nen Leistungen einen Miet- oder Verwahrungs-            Einheiten. Sie sind aber genauso wie normale
                            vertrag, mit dem zusätzlich Dienstleistungen und        Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse anzu-
                            Futtermittel verkauft werden, dar.                      melden.
Bei Turnieren: Veranstal-   Folgende wichtige Punkte sollen jedenfalls in ei-       Selbstständiger Reitlehrer ist man nur, wenn man
tungsbewilligung!           nem Einstellvertrag geregelt werden:                    bei der Ausübung der Tätigkeit vollkommen unab-
                            ▪▪ Laufzeit; befristete oder unbefristete Verträge      hängig ist und selbst über die benötigten Betriebs-
                            ▪▪ Kündigung; Termin und Frist regeln                   mittel verfügt. Ein freiberuflicher Selbstständiger
                            ▪▪ Wer betreut das Pferd, Betreuungsumfang              hat sich bei der Gewerblichen Sozialversicherung
                            ▪▪ Tierarzt; Sonderbehandlungen                         selbst anzumelden.
                            ▪▪ Preis und Zahlungszeitpunkt
                            ▪▪ ev. Sicherstellung durch Kaution                     REITVERANSTALTUNGEN
                            ▪▪ Nebenregelungen wie Parkmöglichkeit, Platz in
                               der Sattelkammer, Spind, etc.                        Die Ausübung von Turnierveranstaltungen stellt
                            Der im Anhang angeschlossene Einstellvertrag für        regelmäßig eine Sportveranstaltung im Sinne des
                            Pensionspferde ist ein praxistaugliches Muster, in      Veranstaltungsgesetzes dar. Wird ein Turnier in der
                            dem alle oben genannten Vertragspunkte Berück-          Absicht durchgeführt Einnahmen zu erzielen, wird
                            sichtigung finden. Er erhebt aber keinen Anspruch       eine Veranstaltungsbewilligung benötigt. Besteht
                            auf Vollständigkeit.                                    hingegen keine Erwerbsabsicht und dient die Ver-
                                                                                    anstaltung ausschließlich sportlichen Zwecken ist
                            REITUNTERRICHT                                          die Veranstaltung der Behörde lediglich anzuzei-
                                                                                    gen. Zuständige Behörde ist die Gemeinde, bei
                            Die Erteilung von Reitunterricht ist als Ausbildung     Veranstaltungen, die in ihrer Bedeutung über das
Darf ich als landwirt-                                                              Gemeindegebiet hinausgehen, die Bezirkshaupt-
                            zu verstehen und stellt damit eine Unterrichtstä-
schaftlicher Reitbetrieb
                            tigkeit dar. Die Ausbildung ist nicht Gegenstand        mannschaft.
Reitunterricht geben?
                            eines Gewerbes und daher gewerbescheinfrei.
                            Damit fällt die Tätigkeit eines Reitlehrers aber noch
                            nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft
                            sondern stellt eine eigene freiberufliche selbst-
                            ständige Tätigkeit dar, die bei der Gewerblichen
                            Sozialversicherung anzumelden ist. Wird der Reit-
                            unterricht nicht durch den Eigentümer des Reitbe-
                            triebes selbst ausgeführt, so kann der Reitlehrer
                            Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder selbst-
                            ständiger Reitlehrer sein.

16
Beschäftigung von Arbeitskräften

BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITSKRÄFTEN

ARBEITSRECHT                                            hältnis vor Verbrauch des Urlaubes beendet, muss      Sachbezug
                                                        für die offenen Urlaubstage eine Ersatzleistung       berücksichtigen
WAS IST EIN ARBEITSVERTRAG?                             bezahlt werden.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten      Der Urlaubsantritt ist zwischen Arbeitgeber und
von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit durch          Arbeitnehmer zu vereinbaren unter Rücksichtnah-
Gesetz oder Kollektivvertrag diese Rechte nicht         me der Erfordernisse des Betriebes und der Erho-
zwingend festgelegt sind. Für landwirtschaftliche       lungsmöglichkeit des Arbeitnehmers. Ein eigen-
Betriebe sind die wichtigsten gesetzlichen Bestim-      mächtiger Urlaubsantritt berechtigt zur Entlassung.
mungen in der Landarbeitsordnung geregelt. Es
gibt auch Kollektivverträge in jedem Bundesland.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages (Dienstver-
trages) ist an keine bestimmte Form gebunden.
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart
wird, muss der Arbeitgeber einen Dienstzettel aus-
stellen, in welchem alle wesentlichen Rechte und
Pflichten festgehalten werden. Bei Arbeitsbeginn
kann ein Probedienstverhältnis von höchstens ei-
nem Monat vereinbart werden. Während der Pro-
bezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe
von Gründen jederzeit aufgelöst werden.

WIE WIRD DER LOHN VEREINBART?
Der vereinbarte Lohn steht im Dienstzettel. Für
Arbeiter kann ein monatlicher Lohn oder ein Stun-
denlohn vereinbart werden. Neben dem Barlohn
kann auch ein Sachbezug vereinbart werden, wel-
cher bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen
ist. Weiters sind die kollektivvertraglichen Lohnsät-
ze als Mindestlöhne zu beachten.                        WIE ERFOLGT EINE KÜNDIGUNG?
Neben dem laufenden Lohn werden auch Sonder-            Ein Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der ge-
zahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) gewährt,        setzlichen Kündigungsfristen einseitig vom Arbeit-
deren Höhe im Kollektivvertrag geregelt ist.            geber oder Arbeitnehmer gekündigt werden. Bei
                                                        der Arbeitgeberkündigung ist ein möglicher Kün-
WANN BESTEHT ANSPRUCH AUF LOHNFORT-                     digungsschutz zu beachten. Die Dauer der Kündi-
ZAHLUNG?                                                gungsfrist ist von der Beschäftigungsdauer abhän-
Arbeitnehmer haben für die Dauer ihrer Arbeits-         gig und wird im Kollektivvertrag, anderenfalls im
unfähigkeit (Krankenstand) Anspruch auf Entgelt-        Gesetz geregelt.
fortzahlung nach dem Ausfallprinzip. Es gibt jedoch
eine bestimmte Höchstdauer, welche von der Be-          WER BEKOMMT EINE ABFERTIGUNG?                         Entgeltfortzahlung bei
schäftigungsdauer abhängt. Bei längerer Kranken-        Eine Abfertigung-Alt gebührt Arbeitnehmern wel-       Dienstverhinderung
standsdauer wird ein Zuschuss von der Allgemei-         che vor 2003 das Arbeitsverhältnis begonnen ha-
nen Unfallversicherungsanstalt gewährt, aber nur        ben. Die Höhe der Abfertigung ist von der Beschäf-
für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten.          tigungsdauer abhängig. Ein Abfertigungsanspruch
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht auch        besteht bei einer Kündigung durch den Arbeitge-
bei einer Dienstverhinderung wegen wichtiger            ber.
Gründe, wie zB Heirat, Arztbesuch, Pflege eines         Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis be-
nahen Angehörigen, Todesfall naher Familienange-        endet, besteht ein Anspruch auf Abfertigung nur
höriger, etc.                                           bei Pensionierung, Mutterschaft oder berechtig-
                                                        tem vorzeitigen Austritt. Für Arbeitnehmer, welche
WELCHEN URLAUBSANSPRUCH HAT EIN                         ab 2003 beschäftigt werden, gibt es die Mitarbei-
ARBEITER?                                               tervorsorge (MV) statt der bisherigen Abfertigung.
Bei einer anrechenbaren Dienstzeit bis zu 25 Jah-       Der Arbeitgeber zahlt einen monatlichen MV-Bei-
ren beträgt der jährliche Urlaub 30 Werktage und        trag von 1,53 % in eine MV-Kasse ein.
nach 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage. Während          Der Abfertigungsanspruch besteht gegenüber der
des Urlaubs bekommt der Arbeitnehmer ein Ur-            vereinbarten MV-Kasse bei Beendigung des Ar-
laubsentgelt in der Höhe des bisherigen Arbeits-        beitsverhältnisses, auch bei Kündigung durch den
verdienstes (Ausfallprinzip). Wird das Arbeitsver-      Arbeitnehmer.
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