Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de

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Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Jahrgang 13
                                                                                                           13. März 2020
                                                                                                              Ausgabe 06

                                       OPEN AIR SUMMER NIGHTS

                                         Sa.       22.08.2020                                        20 Uhr

                                         Gänsemarkt LUNDEN
                                      Karten an allen Vorverkaufsstellen & bei Schreibwaren Schallhorn: 04882 208
                                                              Veranstalter: www.paulis.de
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                       –2–                                                      Nr. 06/2020
                                                                  3. Mitteilungen
                                                                  4. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris-
                                                                     tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023
                                                                  5. Jahresabschlüsse 2013 bis 2018
                                                                  6. Eingaben und Anfragen
 Gemeinde Pahlen                                                  Mit freundlichen Grüßen
 Der Bürgermeister
                                                                  gez. Ralf Mohr
                                                                  Ausschussvorsitzender
 Stellenausschreibung
 Haben Sie Interesse an dem dörflichen Leben und wün-
 schen sich einen guten und respektvollen Umgang aller            Satzung der Gemeinde Dellstedt
 Einwohner*innen sowie Vereine, sind gerne unter Menschen         über die Erhebung einer Hundesteuer
 und kennen das Vereinsleben? Dann könnte diese Stelle ge-
 nau das Richtige für Sie sein!                                   Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in
 Die Gemeinde Pahlen sucht für die Gemeinden Dörpling,            der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-
 Pahlen, Wallen und Tielenhemme und damit für rund 2.000          H. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018
 Einwohner*innen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n             (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6) sowie der §§ 1, 2, 3 Abs. 1 und Abs.
                                                                  6, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
            Ehrenamtskoordinator*in (m/w/d)                       Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), zuletzt
                     (sog. Kümmerer*in)                           geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018
                                                                  S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertre-
 Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung (sog.         tung vom 06.02.2020 folgende Satzung über die Erhebung einer
 Mini-Job) mit derzeit 7 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.       Hundesteuer erlassen:
 Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Die Bezahlung erfolgt
 nach dem TVöD-VKA mit den im öffentlichen Dienst üblichen        §1
 Sozialleistungen.                                                Steuergegenstand
 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23. März 2020.         Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein-
 Weitere Informationen finden Sie unter www.amt-eider.de          degebiet.
                                                                  §2
                                                                  Steuerpflicht
                                                                  (1) Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haushalt
                           Nachruf                                oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter/in des Hundes).
                   Am 09.02.2020 verstarb                         Der Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft einer
                                                                  oder mehrerer dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemel-
                     Heinz Neelsen                                deten Person/en.
                                                                  (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so
                    im Alter von 78 Jahren.                       sind alle haltenden geschäftsfähigen Personen Gesamtschuld-
     Der Verstorbene war in den Jahren 1998 bis 2006 in           nerinnen oder Gesamtschuldner.
      der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen als Mitglied in             §3
    der Gemeindevertretung kommunalpolitisch aktiv und            Beginn und Ende der Steuerpflicht
     hat sich insbesondere im Rahmen seiner Tätigkeit im          (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in dem
   Bauausschuss sehr für die Gemeindebelange eingesetzt.          ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenom-
    Wir haben seine Arbeit sehr geschätzt und werden sein         men wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei
                   Andenken in Ehren halten.                      Monate alt wird.
              Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.                (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder
                                                                  Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen
              Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen
                                                                  hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
             Daniela Donarski, Bürgermeisterin                    (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der
            Rehm-Flehde-Bargen, im Februar 2020                   Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
                                                                  (4) Bei Wohnortwechsel der Hundehalterin bzw. des Hundehalters
                                                                  endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in das
                                                                  der Wechsel fällt; sie beginnt mit dem auf dem Zuzug folgenden
                                                                  Kalendervierteljahr.
                                                                  (5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschaff-
                                                                  ten, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten
                                                                  Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf dem
                                                                  Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig.
                                                                  §4
                                                                  Gefährliche Hunde
                                                                  Gefährliche Hunde sind solche Hunde, dessen Gefährlichkeit
Einladung                                                         aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen von der jeweils zu-
                                                                  ständigen Behörde festgestellt wurde.
zu der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde
Dellstedt                                                         §5
am Donnerstag, 19. März 2020, um 19:30 Uhr                        Steuersatz
                                                                  (1) Die Steuer beträgt jährlich
Sitzungsort: Gaststätte „Zur Eiche“ Dellstedt
                                                                  für den 1. Hund                                            25,00 €
Tagesordnung:                                                     für den 2. Hund                                            60,00 €
                                                                  für jeden weiteren Hund                                    80,00 €
1. Einwohnerfragestunde                                           für den 1. Hund nach § 4                                  400,00 €
2. Niederschrift Nr. 1 vom 09.01.2019                             für jeden weiteren Hund nach § 4                          600,00 €
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Nr. 06/2020                                                        –3–                                                            Amt Eider
(2) Werden in einem Haushalt, in einer Wohnung oder einem              (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerbefreiung gewährt.
Wirtschaftsbereich Hunde von mehreren Mitgliedern dieses Haus-
                                                                       §9
haltes oder Bewohnern einer Wohnung oder eines Wirtschafts-
                                                                       Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
bereichs gehalten, so kann der Steuersatz für den ersten und
                                                                       und die Steuerbefreiung
zweiten Hund jeweils nur einmal angewendet werden.
                                                                       Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
(3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 8), werden bei
der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde,            1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck durch
für die die Steuer ermäßigt wird (§ 6), gelten als erste Hunde.            eine besondere Ausbildung geeignet sind,
                                                                       2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren
§6                                                                         nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
Steuerermäßigung
                                                                       3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschut-
(1) Die Steuer ist auf Antrag der/s Steuerpflichtigen auf die Hälfte
                                                                           zes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
zu ermäßigen für das Halten von
                                                                       4. in dem Fall des § 7 Ziffer 1 ordnungsgemäße Bücher über
a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt wer-                    den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde
     den, welche von dem nächst bewohnten Haus mehr als 400                geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
     m entfernt liegen; Die Ermäßigung kann nur für einen Hund
     beansprucht werden.                                               § 10
b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt               Steuerfreiheit
     werden;                                                           Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in
c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa-                  der Gemeinde aufhalten, für deren Hund/e, den/die sie bei ihrer
     chungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern              Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Gemeinde
     bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;                    der Bundesrepublik Deutschland versteuern.
d) Abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen            § 11
     Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;              Meldepflicht
e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder           (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn
     Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung von an-           binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene
     erkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem           Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als
     Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei     angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2
     Jahre sein;                                                       nach Ablauf des Monats.
f) Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abge-              (2) Der/Die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund in-
     legt haben und jagdlich verwendet werden.                         nerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung
(2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerermäßigung gewährt.            des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des/r
§7                                                                     Erwerbers/in anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein
Zwingersteuer                                                          Nachweis z. B. vom Tierarzt zu erbringen, ansonsten erfolgt die
(1) Von Hundezüchtern/innen, die mindestens zwei rassereine            Abmeldung mit Bekanntwerden.
Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen             (3) Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und
Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der       Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Tagen
Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die             anzuzeigen.
Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung          (4) Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus. Die Hundesteu-
geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind.                      ermarken behalten bis zur Ausgabe neuer Steuermarken ihre
(2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken      Gültigkeit. Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zahlung
gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 5 Abs. 1, jedoch nicht     einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke. Der/Die Halter/in
mehr als die Steuer für den ersten und einen zweiten Hund. Das         darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seiner/ihres
Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im       umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke um-
Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind.                herlaufen lassen. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung für Hunde im            wieder abzugeben.
Sinne des § 4 dieser Satzung.
                                                                       § 12
§8                                                                     Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer
Steuerbefreiung                                                        (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren, für das Halten von     das Kalenderjahr.
1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und           (2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02.,
     Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öf-         15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer-
     fentlichen Mitteln bestritten werden;                             pflicht im Laufe des Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer für
2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Privatforst-             dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 30 Tagen zu entrichten.
     dienst angestellte Personen, von bestätigten Jagdaufsehern/-
                                                                       § 13
     aufseherinnen und von Feldschutzkräften in der für den Forst-,
                                                                       Auskunftspflicht
     Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;
                                                                       Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer oder
3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts-
                                                                       die Grundstücksbesitzerin/der Grundstücksbesitzer sind auf
     oder Katastrophenschutzeinheiten gehalten werden;
                                                                       Verlangen der Gemeinde oder eine/eines von ihr Beauftragten
4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich
                                                                       verpflichtet, über die auf dem Grundstück gehaltene Hunde und
     zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;
                                                                       deren Halter/-innen Auskunft zu erteilen.
5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Ver-
     einen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf der          § 14
     Straße gelassen werden;                                           Datenverarbeitung
6. Blindenführhunde                                                    (1) Das Amt KLG Eider ist berechtigt, die zur Ermittlung und Fest-
7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser           setzung der Steuer erforderlichen personenbezogenen Daten
     oder hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenausweis       nach den Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 e i. V. m. § 3 Abs. 2 Ver-
     mit den Merkmalen „BI“, „TBI“, „aG“, „GI“ oder „H“ besitzen,      ordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m.
     unentbehrlich sind. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage      § 3 Abs. 1 Landdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben. Die Daten
     eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.          dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der
     Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift wird nur für einen    Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden.
     Hund gewährt.                                                     (2) Das Amt KLG Eider ist befugt, auf der Grundlage von Abgaben
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                        –4–                                                        Nr. 06/2020
der Steuerpflichtigen von den nach Absatz 1 anfallenden Daten ein    Gemeinde Delve aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steuererhebung     Gemäß § 44 Abs. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese         (GKWG) rückt der nächste Bewerber oder die nächste Bewer-
Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung             berin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wähler-
zu verwenden und weiterzuverarbeiten.                                gruppe nach, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl
(3) Daten, wie Namen und Anschriften von Hundehalterinnen und        aufgetreten ist.
Hundehalter, die von der Ordnungsbehörde erhoben werden, um          Die Liste der Wählergemeinschaft Delve (WGD) vom 15. Februar
festzustellen, ob ein gehaltener Hund oder mehrere gehaltene         2018 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018 in der
Hunde als gefährlich einzustufen ist bzw. sind, dürfen zum Zwecke    Gemeinde Delve ist erschöpft. Daher kann keine Bewerberin bzw.
der Steuerveranlagung nach dieser Satzung weiterverarbeitet          kein Bewerber mehr in die Gemeindevertretung nachrücken. Aus
werden. Die Weiterverarbeitung ist erst dann zulässig, wenn die      diesem Grund wird jetzt das Leerbleiben des Sitzes festgestellt.
Voraussetzung für die Einstufung des Hundes oder der Hunde           Die Gemeindevertretung der Gemeinde Delve wird ab sofort für
als gefährlicher Hund bzw. gefährliche Hunde vorliegen und der       den Rest der Wahlperiode (bis zum Ablauf des 31. Mai 2023) nur
entsprechende Feststellungsbescheid oder ein eventueller er-         noch 8 gesetzliche Mitglieder haben (alle Mitglieder gehören der
folgloser Widerspruch bestandskräftig geworden ist oder eine         WGD an).
Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das Urteil rechtskräftig     Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Delve
geworden ist.                                                        kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der
(4) Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter das Amt KLG Eider       Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
vom Steuergeheimnis durch schriftliche Erklärung entbunden           Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Ge-
hat, dürfen die gespeicherten Daten wie Name, Anschrift und          meindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-
Telefonnummer der Halterin/des Halters verwendet und an Dritte       Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 21 zu erheben.
weitergegeben werden, um dadurch aufgefundenen Hunde wieder
                                                                     Hennstedt, den 24. Februar 2020
ihrem rechtmäßigen Hundehaltern zuzuführen.
(5) Unabhängig von der Anmeldepflicht ist das Amt KLG Eider in       Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
begründeten Fällen berechtigt, durch die Nachfrage bei einzel-       Der Gemeindewahlleiter
nen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermitteln, ob in deren
Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb eine Hundehaltung erfolgt. Zur
Vorbereitung einer solchen Nachfrage dürfen aus dem Einwohner-
melderegister des Amtes KLG Eider der Name, das Geburtsdatum
und die Anschrift der jeweiligen Person verwendet werden.
§ 15
Ordnungswidrigkeiten                                                 Satzung der Gemeinde Dörpling
Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgaben-           über die Erhebung einer Hundesteuer
gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer
                                                                     Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in
vorsätzlich oder leichtfertig entgegen
                                                                     der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-
1. § 11 Abs. 1 die Anschaffung eines Hundes oder den Zuzug           H. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018
    mit einem Hund nicht anmeldet;                                   (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6) sowie der §§ 1, 2, 3 Abs. 1 und Abs.
2. § 11 Abs. 2 Satz 2 im Falle der Veräußerung des Hundes bei        6, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
    der Abmeldung den Namen und die Adresse der Erwerbe-             Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), zuletzt
    rin/des Erwerbers nicht angibt;                                  geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018
3. § 11 Abs. 3 nicht anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine      S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertre-
    Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung entfallen sind;            tung vom 04.12.2019 folgende Satzung über die Erhebung einer
und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht ge-       Hundesteuer erlassen:
rechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung).
                                                                     §1
§ 16                                                                 Steuergegenstand
Inkrafttreten                                                        Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein-
Diese Satzung tritt am 06.02.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die   degebiet.
Hundesteuersatzung der Gemeinde Dellstedt über die Erhebung
                                                                     §2
einer Hundesteuer vom 01.01.2010 außer Kraft.
                                                                     Steuerpflicht
Dellstedt, den 06.02.2020                                            (1) Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haushalt
gez. Ploog                                                           oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter/in des Hundes).
Der Bürgermeister                                                    Der Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft einer
                                                                     oder mehrerer dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemel-
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                   deten Person/en.
Der Amtsdirektor                                                     (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so
Im Auftrag                                                           sind alle haltenden geschäftsfähigen Personen Gesamtschuld-
Niels Vogt                                                           nerinnen oder Gesamtschuldner.
                                                                     §3
                                                                     Beginn und Ende der Steuerpflicht
                                                                     (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in dem
                                                                     ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenom-
                                                                     men wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei
                                                                     Monate alt wird.
Amtliche Bekanntmachung                                              (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder
                                                                     Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen
für die Gemeinde Delve                                               hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
                                                                     (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der
Feststellung über das Leerbleiben eines Sitzes                       Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
Der Gemeindevertreter Holm Urbahns hat mit Wirkung zum               (4) Bei Wohnortwechsel der Hundehalterin bzw. des Hundehalters
19. Februar 2020 sein Mandat für die Gemeindevertretung der          endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in das
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 06/2020                                                        –5–                                                         Amt Eider
der Wechsel fällt; sie beginnt mit dem auf dem Zuzug folgenden         1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen
Kalendervierteljahr.                                                       und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend
(5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschaff-            aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;
ten, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten               2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Pri-
Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf dem                vatforstdienst angestellte Personen, von bestätigten
Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig.                      Jagdaufsehern/-aufseherinnen und von Feldschutzkräften
§4                                                                         in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen
Gefährliche Hunde                                                          Anzahl;
Gefährliche Hunde sind solche Hunde, dessen Gefährlichkeit             3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sani-
aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen von der jeweils zu-                täts- oder Katastrophenschutzeinheiten gehalten werden;
ständigen Behörde festgestellt wurde.                                  4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließ-
                                                                           lich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;
§5                                                                     5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen
Steuersatz                                                                 Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf
(1) Die Steuer beträgt jährlich                                            der Straße gelassen werden;
für den 1. Hund                                            15,00 €     6. Blindenführhunde
für den 2. Hund                                            25,00 €     7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser
für jeden weiteren Hund                                    50,00 €         oder hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenaus-
für den 1. Hund nach § 4                                  120,00 €         weis mit den Merkmalen „BI“, „TBI“, „aG“, „GI“ oder „H“ be-
für jeden weiteren Hund nach § 4                          200,00 €         sitzen, unentbehrlich sind. Die Steuerbefreiung kann von
(2) Werden in einem Haushalt, in einer Wohnung oder einem                  der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig ge-
Wirtschaftsbereich Hunde von mehreren Mitgliedern dieses Haus-             macht werden. Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift
haltes oder Bewohnern einer Wohnung oder eines Wirtschafts-                wird nur für einen Hund gewährt.
bereichs gehalten, so kann der Steuersatz für den ersten und           8. Der erste Jagdgebrauchshund, der eine Jagdeignungsprü-
zweiten Hund jeweils nur einmal angewendet werden.                         fung abgelegt hat und jagdlich verwendet wird.
(3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 8), werden bei     (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerbefreiung gewährt.
der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde,
                                                                       §9
für die die Steuer ermäßigt wird (§ 6), gelten als erste Hunde.
                                                                       Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
§6                                                                     und die Steuerbefreiung
Steuerermäßigung                                                       Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
(1) Die Steuer ist auf Antrag der/s Steuerpflichtigen auf die Hälfte   1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck durch
zu ermäßigen für das Halten von                                            eine besondere Ausbildung geeignet sind,
a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt wer-                2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren
     den, welche von dem nächst bewohnten Haus mehr als                    nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,
     400 m entfernt liegen; Die Ermäßigung kann nur für einen          3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschut-
     Hund beansprucht werden.                                              zes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt               4. in dem Fall des § 7 Ziffer 1 ordnungsgemäße Bücher über
     werden;                                                               den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde
c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa-                      geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
     chungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern
     bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;                    § 10
d) Abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen            Steuerfreiheit
     Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;              Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in
e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder           der Gemeinde aufhalten, für deren Hund/e, den/die sie bei ihrer
     Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung von               Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Gemeinde
     anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit             der Bundesrepublik Deutschland versteuern.
     dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter          § 11
     als zwei Jahre sein;
                                                                       Meldepflicht
f) Zusätzliche Jagdgebrauchshunde (zu § 8 Punkt 8), die eine
                                                                       (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn
     Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwen-
                                                                       binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene
     det werden.
                                                                       Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als
(2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerermäßigung gewährt.            angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2
§7                                                                     nach Ablauf des Monats.
Zwingersteuer                                                          (2) Der/Die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund in-
(1) Von Hundezüchtern/innen, die mindestens zwei rassereine            nerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung
Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen             des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des/r
Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der       Erwerbers/in anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein
Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die             Nachweis z. B. vom Tierarzt zu erbringen, ansonsten erfolgt die
Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung          Abmeldung mit Bekanntwerden.
geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind.                      (3) Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und
(2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken      Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Tagen
gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 5 Abs. 1, jedoch nicht     anzuzeigen.
mehr als die Steuer für den ersten und einen zweiten Hund. Das         (4) Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus. Die Hundesteu-
Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im       ermarken behalten bis zur Ausgabe neuer Steuermarken ihre
Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind.                Gültigkeit. Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zahlung
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung für Hunde im            einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke. Der/Die Halter/in
Sinne des § 4 dieser Satzung.                                          darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seiner/ihres
§8                                                                     umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke um-
Steuerbefreiung                                                        herlaufen lassen. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren, für das Halten von     wieder abzugeben.
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                             –6–                                                      Nr. 06/2020
§ 12                                                                      und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht ge-
Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer                                         rechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung).
(1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist          § 16
das Kalenderjahr.                                                         Inkrafttreten
(2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02.,         Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer-       Hundesteuersatzung der Gemeinde Dörpling über die Erhebung
pflicht im Laufe des Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer für   einer Hundesteuer vom 01.01.2010 außer Kraft.
dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 30 Tagen zu entrichten.
                                                                          Dörpling, den 04.12.2019
§ 13
Auskunftspflicht                                                          gez. Lorenzen
Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer oder                Der Bürgermeister
die Grundstücksbesitzerin/der Grundstücksbesitzer sind auf                Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Verlangen der Gemeinde oder eine/eines von ihr Beauftragten               Der Amtsdirektor
verpflichtet, über die auf dem Grundstück gehaltene Hunde und             Im Auftrag
deren Halter/-innen Auskunft zu erteilen.                                 Niels Vogt
§ 14
Datenverarbeitung
(1) Das Amt KLG Eider ist berechtigt, die zur Ermittlung und Fest-
setzung der Steuer erforderlichen personenbezogenen Daten
nach den Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 e i. V .m. § 3 Abs. 2 Ver-
ordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m.
§ 3 Abs. 1 Landdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben. Die Daten             Einladung
dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der              zu einer öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeaus-
Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden.             schusses der Gemeinde Hennstedt
(2) Das Amt KLG Eider ist befugt, auf der Grundlage von Abgaben           am Donnerstag, 26. März 2020, um 19:00 Uhr
der Steuerpflichtigen von den nach Absatz 1 anfallenden Daten ein
                                                                          Sitzungsort: Amtsgebäude Hennstedt, Kirchspielsschreiber-
Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steuererhebung
                                                                                       Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt
nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese
Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung                  Tagesordnung:
zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
                                                                          1.   Einwohnerfragestunde
(3) Daten, wie Namen und Anschriften von Hundehalterinnen und
Hundehalter, die von der Ordnungsbehörde erhoben werden, um               2.   Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.02.2020
festzustellen, ob ein gehaltener Hund oder mehrere gehaltene              3.   Mitteilungen des Vorsitzenden
Hunde als gefährlich einzustufen ist bzw. sind, dürfen zum Zwecke         4.   Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ge-
der Steuerveranlagung nach dieser Satzung weiterverarbeitet                    werke für das Sportlerheim
werden. Die Weiterverarbeitung ist erst dann zulässig, wenn die           5. Bäume beim Angelteich und in den Parkbuchten im Neu-
Voraussetzung für die Einstufung des Hundes oder der Hunde                     baugebiet pflanzen
als gefährlicher Hund bzw. gefährliche Hunde vorliegen und der            6. Baumaßnahmen Markttreff
entsprechende Feststellungsbescheid oder ein eventueller er-              6.1. Schließsystem
folgloser Widerspruch bestandskräftig geworden ist oder eine              6.2. Außenanlagen
Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das Urteil rechtskräftig          7. Eingaben und Anfragen
geworden ist.
(4) Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter das Amt KLG Eider            Mit freundlichen Grüßen
vom Steuergeheimnis durch schriftliche Erklärung entbunden                gez. Ludwig Claussen
hat, dürfen die gespeicherten Daten wie Name, Anschrift und               Ausschussvorsitzender
Telefonnummer der Halterin/des Halters verwendet und an Dritte
weitergegeben werden, um dadurch aufgefundenen Hunde wieder
ihrem rechtmäßigen Hundehaltern zuzuführen.
(5) Unabhängig von der Anmeldepflicht ist das Amt KLG Eider in
begründeten Fällen berechtigt, durch die Nachfrage bei einzel-
nen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermitteln, ob in deren
Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb eine Hundehaltung erfolgt. Zur           Einladung
Vorbereitung einer solchen Nachfrage dürfen aus dem Einwohner-            Zu der am Donnerstag, 19. März 2020, um 19:30 Uhr im Feuer-
melderegister des Amtes KLG Eider der Name, das Geburtsdatum              wehrgerätehaus Lehe, Schulstraße 20, 25774 Lehe, stattfinden-
und die Anschrift der jeweiligen Person verwendet werden.                 den öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der
§ 15                                                                      Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein.
Ordnungswidrigkeiten                                                      Tagesordnung:
Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgaben-
gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer                 1.   Einwohnerfragestunde
vorsätzlich oder leichtfertig entgegen                                    2.   Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.03.2019
1. § 11 Abs. 1 die Anschaffung eines Hundes oder den Zuzug                3.   Mitteilungen
   mit einem Hund nicht anmeldet;                                         4.   Straßen- und Wegeangelegenheiten
2. § 11 Abs. 2 Satz 2 im Falle der Veräußerung des Hundes bei             5.   Eingaben und Anfragen
   der Abmeldung den Namen und die Adresse der Erwerbe-
   rin/des Erwerbers nicht angibt;                                        Mit freundlichen Grüßen
3. § 11 Abs. 3 nicht anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine           gez. Stefan Plaga
   Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung entfallen sind;                  Ausschussvorsitzender
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 06/2020                                                      –7–                                                      Amt Eider
Einladung
Zu der am Dienstag, 24. März 2020, um 19:30 Uhr im Schützen-
heim, Deichstr. 1 a, 25774 Lehe, stattfindenden öffentlichen Sit-
zung der Gemeindevertretung Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein.
Tagesordnung:
                                                                     Einladung
                                                                     Zu der am Montag, 16. März 2020, um 19:30 Uhr, in dem Feuer-
1.     Einwohnerfragestunde
                                                                     wehrgerätehaus, Mühlenberg 45, Pahlen, stattfindenden öffentli-
2.     Niederschrift Nr. 10 der letzten Sitzung vom 12.12.2019
                                                                     chen Sitzung der Gemeindevertretung Pahlen lade ich hiermit ein.
3.     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
       ten Beschlüsse der letzten Sitzung                            Tagesordnung:
4.     Mitteilungen
5.     Kindergartenangelegenheiten                                   1.   Einwohnerfragestunde
6.     Bau- und Wegeangelegenheiten                                  2.   Niederschrift Nr. 16 der letzten Sitzung am 04.02.2020
6.1.   Erneuerung Spielplatz Schützenheim                            3.   Mitteilungen
6.2.   Sanierung Bgm.-Dr.-Rausch-Straße                              4.   Genehmigung Gemeindewappen/Flagge
6.3.   Beleuchtung in der Mühlenstraße                               5.   Wohnkomplex Mühlenkamp
6.4.   Anschaffung von Sitzbänken                                         hier: Auftragsvergabe zum Austausch der Fenster- und Tü-
7.     Beteiligung Friedhof Lunden                                        relemente
8.     Annahme einer Zuwendung                                       6. Aktueller Sachstand der Innenentwicklungspotentialflä-
9.     Aufstockung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein              chenanalyse
       Netz AG                                                       7. Zuschussangelegenheiten
10.    Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris-   8. Sanierung Sportplatz der Gemeinde Pahlen
       tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023     9. Wegeangelegenheiten
11.    Eingaben und Anfragen                                         9.1. Auftragsvergabe Knickpflegearbeiten
                                                                     9.2. Zuwegung Raiffeisenstraße/Mühlenberg
    Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-             10. Eingaben und Anfragen
    be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
    voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:                            Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-
12. Vertragsangelegenheiten                                                be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
    hier: Kündigung eines Mietverhältnisses                                voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
    Öffentlich:                                                      11. Personalangelegenheiten
13. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-       11.1. Ausschreibung Ehrenamtskoordinator*in für die Gemein-
    ten Beschlüsse                                                         den Pahlen, Dörpling, Tielenhemme und Wallen
Mit freundlichen Grüßen                                              12. Grundstücksangelegenheiten
                                                                           hier: Genehmigung von Kaufverträgen
gez. Rolf Thiede
Bürgermeister                                                            Öffentlich:
                                                                     13. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
                                                                         ten Beschlüsse
                                                                     Mit freundlichen Grüßen
Einladung                                                            gez. Thorsten Reepenn
Zu der am Dienstag, 24. März 2020, um 19:30 Uhr im „Altes            Bürgermeister
Amt“ in Lunden, Nordbahnhofstr. 7, 25774 Lunden, stattfindenden
öffentlichen Sitzung des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschus-
ses der Gemeinde Lunden lade ich hiermit ein.                        Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen
Tagesordnung:                                                        Öffentliche Auslegung des Entwurfs der
1.     Einwohnerfragestunde                                          1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
2.     Niederschrift Nr. 4 der letzten Sitzung vom 29.10.2019        planes Nr. 1 „Haus Rosenpark“ für das Gebiet
3.     Mitteilungen                                                  „Grundstück Hauptstraße 8“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
4.     Kindersommerferienprogramm 2020                               Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 04.02.2020 ge-
5.     Seniorenfahrt 2020                                            billigte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des
6.     Seniorenadventsfeier 2020                                     vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Haus Rosenpark“
7.     Barrierefreie Bürgersteige in Lunden                          für das Gebiet „Hauptstraße 8“ sowie die Begründung liegen vom
8.     Durchführung touristischer Maßnahmen
8.1.   ABBA-Konzert                                                                    23.03.2020 bis 30.04.2020
8.2.   Kleinere Veranstaltungen                                      im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779
9.     Eingaben und Anfragen                                         Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32,
                                                                     während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
       Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach             Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis
       Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss              16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00
       voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:                   Uhr - 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) so-
10.    Verwendung der Mittel aus der P.-A.-Roß-Stiftung und          wie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer
       Weihnachtshilfswerk                                           04836/990-19 öffentlich aus.
       Öffentlich:                                                   Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach
11.    Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Be-      § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet
       schlüsse                                                      unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den
Mit freundlichen Grüßen                                              Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
gez. Peter Tödter                                                    Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes-
Ausschussvorsitzender                                                sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                        –8–                                                          Nr. 06/2020
einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während        Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen
der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht      und biologische Vielfalt
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung            1. finden sich in [1], [2], [3], [6], [7] (Stelln. von: Kreis Dithmar-
über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn           schen - untere Naturschutzbehörde; LLUR-Flensburg - untere
die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen             Forstbehörde; diverse Privatpersonen)
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung          2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu
des F-Planes nicht von Bedeutung ist.                                   Biotoptypen; Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenar-
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen          ten; Artenvielfalt; Bestandserhebungen; Entwicklungszielen;
auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice         Schutzerfordernissen, Schutzgebieten; Kernbrut-, Durchzugs-
/ Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.               und Rastgebiete; Waldflächen.
Hennstedt, den 20.02.2020
                                                                     Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                   Wasser
Der Amtsdirektor                                                     1. finden sich in [1], [2], [3], [7] (Kreis Kreis Dithmarschen - untere
Im Auftrag                                                              Naturschutzbehörde; DHSV Dithmarschen)
gez. Hans Maaßen                                                     2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu
                                                                        Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Hydrologie,
                                                                        Verbandsgewässern und zugehörigen Unterhaltungsstreifen.

                                                                     Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und
                                                                     Luft
                                                                     • finden sich in [1] und [2]
Bekanntmachung                                                       • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu
der Gemeinde Sankt Annen                                                 klimatischen Verhältnissen Kleinklimaeffekten durch Landnut-
                                                                         zungsveränderungen, Schadstoffemissionen, Klimaschutz-
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs                               maßnahmen.
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
                                                                     Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sach-
Sankt Annen nach § 3 Abs. 2 BauGB                                    güter
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.02.2020          • finden sich in [1], [2], [4], [5], [7] (Stelln. von: Obere Denk-
gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf des             malschutzbehörde - Archäologisches Landesamt SH; Untere
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sankt Annen für das Ge-               Denkmalschutzbehörde des Kreises Dithmarschen; Landes-
biet sowie die Begründung liegen                                         kirchenamt)s werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gege-
                                                                         ben zu Archäologischen Denkmalen und Interessensgebieten
                vom 01.04.2020 bis 05.05.2020
                                                                         sowie zur optischen Wirkung des (inzwischen verworfenen)
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779                 Gewerbegebietes auf die Kirche
Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32,
während der Dienstzeiten (Montag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr,
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00
Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr
bis 17:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie nach
telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836
990-19 öffentlich aus.
Als umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
2. Landschaftsplan der Gemeinde St. Annen
3. Biotopkartierung Schleswig-Holstein
4. Archäologisches Landesamt - Archäologische Interessen-
    gebiete
5. Archäologisches Landesamt - Denkmalliste
6. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räu-
    me - Erhaltungsziele für FFH- und Vogelschutzgebiete
7. Stellungnahmen aus den vorherigen Behördenbeteiligun-
    gen und der öffentlichen Auslegung
Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
1. finden sich in [1], [2], [7] (Stelln. Von: Landesplanungsbehör-   Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach
   de; Kreis Dithmarschen; Landwirtschaftskammer SH; LLUR-           § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet
   Itzehoe; Wasserverband Norderdithmarschen)                        unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den
2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu             Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
   Siedlungsstruktur, zu Vorbelastungen durch Geräusch- und          Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes-
   Geruchsemissionen, zu Versorgungsnetzen, zur Berücksich-
                                                                     sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen
   tigung von Störfallbetrieben.
                                                                     einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild           der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht
1. [1], [2], [7] (Stelln. von: Landeskirchenamt und Kreis Dith-      abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
   marschen)                                                         über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn
2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur            die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
   optischen Wirkung des Gewerbegebietes (inzwischen verwor-         müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung
   fen) auf die Kirche, sowie zur Sonderbaufläche Photovoltaik.      des F-Planes nicht von Bedeutung ist.
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 06/2020                                                   –9–                                                      Amt Eider
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen
auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice
/ Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Hennstedt, den 20.02.2020                                         Einladung
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                zu der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Tellingstedt
Der Amtsdirektor                                                  am Mittwoch, 18. März 2020, um 19:00 Uhr
Im Auftrag                                                        Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Tellingstedt, Am Markt
gez. Hans Maaßen
                                                                  Tagesordnung:
                                                                  1.  Einwohnerfragestunde
                                                                  2.  Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.02.2020
                                                                  3.  Mitteilungen
                                                                  4.  Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen
                                                                      Feuerwehr Tellingstedt
Einladung                                                         5. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwil-
                                                                      ligen Feuerwehr Tellingstedt
Zu der am Montag, 16. März 2020, um 19:30 Uhr, im Dorfge-         6. Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der
meinschaftshaus Uns Dörpshuus, Schelrader Str. 11a, 25782             Gemeinde Tellingstedt zur Darstellung einer „Sonderbaufläche
Süderdorf stattfindenden öffentlichen Sitzung des Kulturaus-          (S) Garten- und Landschaftsbau“ für das Gebiet „nordwestlich
schusses der Gemeinde Süderdorf lade ich hiermit ein.                 des Eichenweges und nordöstlich der Straße Mühlenberg“
                                                                      hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und
Tagesordnung:                                                         Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
                                                                      und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
1.   Einwohnerfragestunde                                         7. Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der
2.   Niederschrift der letzten Sitzung vom 02. April 2019             Gemeinde Tellingstedt zur Darstellung einer „Sonderbaufläche
3.   Mitteilungen                                                     (S) Garten- und Landschaftsbau“ für das Gebiet „nordwestlich
4.   Vorbereitung Ostereiersammeln 2020                               des Eichenweges und nordöstlich der Straße Mühlenberg“
5.   Eingaben und Anfragen                                            hier: abschließender Beschluss
                                                                  8. 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
Mit freundlichen Grüßen
                                                                      23 für das Gebiet „Betriebsgelände Festgarderobe Laue - an-
gez. Frank Hinrichs                                                   grenzend an die Stellplatzfläche nördlich des Grundstückes
Ausschussvorsitzender                                                 Rendsburger Straße 53“
                                                                      hier: Aufstellungsbeschluss
                                                                  9. 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
                                                                      23 für das Gebiet „Betriebsgelände Festgarderobe Laue - an-
Achtung: Neue Tagesordnung                                            grenzend an die Stellplatzfläche nördlich des Grundstückes
                                                                      Rendsburger Straße 53“
                                                                      hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Einladung                                                         10.Beschlussfassung über die Vergabe für den Endausbau B 16
Zu der am Dienstag, 17. März 2020, um 19:30 Uhr, im Uns               Bauabschnitt 3.1
Dörpshuus, Schelrader Str. 11 a, 25782 Süderdorf stattfindenden   11. Eingaben und Anfragen
öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Süderdorf lade ich    Mit freundlichen Grüßen
hiermit ein.
                                                                  gez. Elke Jasper
Tagesordnung:                                                     Bürgermeisterin

1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift Nr. 6 der letzten Sitzung vom 11.12.2019         Einladung
3. Mitteilungen                                                   zu der öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschuss für So-
4. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris-    ziales und Tourismus und des Ausschusses für Bau, Planung,
   tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023      Umwelt und Zukunft der Gemeinde Tellingstedt
5. Einnahme- und Ausgabeplan über das Sondervermögen              am Montag, 30. März 2020, um 19:00 Uhr
   Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Süder-
                                                                  Sitzungsort Dithmarscher Hof,
   dorf für das Haushaltsjahr 2020
                                                                                  Töpferstr. 12, 25782 Tellingstedt
6. Eingaben und Anfragen
                                                                  Tagesordnung:
   Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-           1. Einwohnerfragestunde
   be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung           2. Niederschrift des Ausschusses für Soziales und Tourismus
   voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:                       der letzten Sitzung vom 24.02.2020
7. Beratung und Beschlussfassung zu einem Bauantrag               3. Niederschrift des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt
   hier: gemeindliches Einvernehmen zu der Änderung des              und Zukunft der letzten Sitzung vom 10.02.2020
   Bauantrages                                                    4. Mitteilungen
                                                                  5. Verbraucher in der Energiewende - Vortrag: Herrn Janneck
   Öffentlich:                                                       von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aus Kiel
8. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Be-       6. Informationsaustausch zum TOP 5
   schlüsse                                                       7. Eingaben und Anfragen
Mit freundlichen Grüßen                                           Mit freundlichen Grüßen
gez. Heino Grimm                                                  gez. Ulrich Althoff            gez. Fritz Börger
Bürgermeister                                                     Ausschussvorsitzender          Ausschussvorsitzender
Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                     – 10 –                                                  Nr. 06/2020
                                                                   Einladung
                                                                   zu der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Welmbüttel
                                                                   am Dienstag, 17. März 2020, um 19:30 Uhr
                                                                   Sitzungsort: Dree-Dörper-Huus, Bundesstr. 11,
Bekanntmachung der Gemeinde Wallen
                                                                                25782 Welmbüttel
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung                     Tagesordnung:
nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB der Gemeinde
Wallen für das Gebiet „Ortslage Wallen“                            1. Einwohnerfragestunde
nach § 3 Abs. 2 BauGB                                              2. Niederschrift Nr. 8 der letzten Sitzung vom 17.12.2019
                                                                   3. Mitteilungen
Der von der Gemeindeversammlung in der Sitzung am 18.02.2020       4. Aufstockung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein
gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung nach       Netz AG
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB der Gemeinde Wallen für das      5. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris-
Gebiet „Ortslage Wallen“ sowie die Begründung liegen                  tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023
               vom 23.03.2020 bis 30.04.2020                       6. Eingaben und Anfragen
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779
                                                                      Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-
Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32,
                                                                      be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
während der Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Freitag 08:00
                                                                      voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                                   7. Mietangelegenheiten
von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung
                                                                      hier: Genehmigung eines Wohnraummietvertrages
unter der Telefon-Nummer 04836 990-19 öffentlich aus.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach
                                                                      Öffentlich:
§ 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet
unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den        8. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.        ten Beschlüsse
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes-    Mit freundlichen Grüßen
sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen
einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während      gez. Martin Thedens
der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht    Bürgermeister
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn
die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes
nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen
auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice    Bekanntmachung der Gemeinde Wrohm
/ Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Hennstedt, den 21.02.2020                                          Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wrohm
Der Amtsdirektor                                                   südlich der Bundesstraße 203,
Im Auftrag                                                         westlich der Raiffeisenstraße (L 148) und nördlich
gez. Hans Maaßen                                                   des Hohlweges für die Flächen des Sportplatzes,
                                                                   sowie östlich der Raiffeisenstraße und südlich
                                                                   des Hohlweges für die Flächen des Freibades und
                                                                   der Rettungswache“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                   Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17.02.2020
                                                                   gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 9. Änderung
Einladung                                                          des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wrohm „südlich der
                                                                   Bundesstraße 203, westlich der Raiffeisenstraße (L 148) und
zu der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde     nördlich des Hohlweges für die Flächen des Sportplatzes, sowie
Welmbüttel                                                         östlich der Raiffeisenstraße und südlich des Hohlweges für die
am Dienstag, 17. März 2020, um 19:00 Uhr
                                                                   Flächen des Freibades und der Rettungswache“ sowie die Be-
Sitzungsort: Dree-Dörper-Huus, Bundesstr. 11,                      gründung liegen
                25782 Welmbüttel
                                                                                   vom 23.03.2020 - 24.04.2020
Tagesordnung:
                                                                   im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779
1. Einwohnerfragestunde                                            Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32,
2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.02.2019                während der Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Freitag von 08:00
3. Mitteilungen                                                    Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
4. Aufstockung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein           von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung
   Netz AG                                                         unter der Telefon-Nummer 04836 990-91 öffentlich aus.
5. Haushalt 2020
6. Eingaben und Anfragen                                           Es liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
                                                                   (1) Umweltberichte als Teil der Begründungen
Mit freundlichen Grüßen                                            (2) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbetei-
gez. Heinke Schettiger                                             ligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Ausschussvorsitzende                                               (3) Landschaftsplan der Gemeinde Wrohm
Nr. 06/2020                                                                     – 11 –                                                                        Amt Eider
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, ein-                              nereignissen, zu Betrachtung des Umgangs mit Regenwasser
schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Um-                           in Neubaugebieten)
weltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und                       Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen
Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen                          ebenfalls mit aus.
durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht
durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die                           Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach
Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna                            § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter
sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- &                 der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen
Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.                        Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
                                                                                     Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes-
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rah-
men der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:                               sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen
•   Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein                          einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während
    (zu Ortsdurchfahrtsgrenze, zu direkten Zufahrten und Zugän-                      der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht
    gen, zu verkehrlicher Erschließung, zu Abstimmung mit dem                        abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
    LBV.SH, zu Kosten für den Straßenbaulastträger, zu Schall-                       über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn
    schutzmaßnahmen und Schallschutzansprüchen)                                      die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
•   Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räu-                          müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung
    me - Technischer Umweltschutz (zu Achtungsabstand, zu                            des F-Planes nicht von Bedeutung ist.
    Immissionssituation der Rettungswache, zu Überschreitung                         Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen
    der Immissionsrichtwerte an der benachbarten Bebauung, zu                        auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice
    nächtlichen Einsatzfahrten und Einschalten des Martinhorns,                      / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
    zu Prüfung alternativer Standorte)
•   Wasserverband Norderdithmarschen (zu Zuständigkeitsbe-                           Hennstedt, den 28.02.2020
    reich von Feuerlöscheinrichtung, zu Umfang der Hydranten,                        Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
    zu Überbauung und Umlegung von Rohrleitungen)                                    Der Amtsdirektor
•   Eider-Treene-Verband (zu Einleiterlaubnis)
                                                                                     Im Auftrag
•   Archäologisches Landesamt S.-H. (zu Kulturdenkmalen)
                                                                                     gez. Mareike Riechmann
•   Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH (zu Abstimmung zur
    Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser, zu Starkrege-                         Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 13.03.2020

Örtliche Bekanntmachung
                                                                                         An alle interessierten Bürgerinnen und Bürger!
der Gemeinde Wrohm
                                                                                         Nach Rücksprache mit den umliegenden Landgemeinden
                                                                                         laden wir ein:
Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungs-
planes der Gemeinde Wrohm
                                                                                         Info-Veranstaltung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrohm hat in ihrer Sit-
zung am 28.11.2019 beschlossen, für das Gebiet „südlich der
                                                                                         zur Schädlingsbekämpfung
Bundesstraße 203, westlich der Raiffeisenstraße (L 148) und                                      am Donnerstag 12.03.2020 um 19:30 Uhr
nördlich des Hohlweges für die Flächen des Sportplatzes, sowie                                              im Gasthof St. Annen
östlich der Raiffeisenstraße und südlich des Hohlweges für die                           Da vermehrt Mäuse/Ratten in den Gemeinden gesichtet wor-
Flächen des Freibades und der Rettungswache“ die 9. Änderung                             den sind, möchten wir gerne grundsätzliche Informationen
des Flächennutzungsplanes aufzustellen.                                                  weitergeben, um dieser Plage Herr werden zu können. Hierzu
                                                                                         konnten wir einen Fachmann gewinnen der auch nach seinem
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
                                                                                         Vortrag noch für Fragen bereit stehen wird.
Hennstedt, den 28.02.2020
                                                                                         Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen.
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
                                                                                         Mit freundlichen Gruß
Der Amtsdirektor
                                                                                         im Namen der Bürgermeister
Im Auftrag
Mareike Riechmann                                                                        Rolf Thiede
                                                                                         Bürgermeister Gemeinde Lehe
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 13.03.2020

 IMPRESSUM:
 Bürgerzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung
 Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG                             Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
 E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de                                     Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus-
                                                                                    geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Amtsverwaltung                          uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)             wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
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