Sa. 22.08.2020 Gänsemarkt LUNDEN - OPEN AIR SUMMER NIGHTS - hollingstedt-dithmarschen.de
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Jahrgang 13 13. März 2020 Ausgabe 06 OPEN AIR SUMMER NIGHTS Sa. 22.08.2020 20 Uhr Gänsemarkt LUNDEN Karten an allen Vorverkaufsstellen & bei Schreibwaren Schallhorn: 04882 208 Veranstalter: www.paulis.de Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Amt Eider –2– Nr. 06/2020 3. Mitteilungen 4. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris- tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023 5. Jahresabschlüsse 2013 bis 2018 6. Eingaben und Anfragen Gemeinde Pahlen Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister gez. Ralf Mohr Ausschussvorsitzender Stellenausschreibung Haben Sie Interesse an dem dörflichen Leben und wün- schen sich einen guten und respektvollen Umgang aller Satzung der Gemeinde Dellstedt Einwohner*innen sowie Vereine, sind gerne unter Menschen über die Erhebung einer Hundesteuer und kennen das Vereinsleben? Dann könnte diese Stelle ge- nau das Richtige für Sie sein! Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Die Gemeinde Pahlen sucht für die Gemeinden Dörpling, der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.- Pahlen, Wallen und Tielenhemme und damit für rund 2.000 H. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 Einwohner*innen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6) sowie der §§ 1, 2, 3 Abs. 1 und Abs. 6, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Ehrenamtskoordinator*in (m/w/d) Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), zuletzt (sog. Kümmerer*in) geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertre- Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung (sog. tung vom 06.02.2020 folgende Satzung über die Erhebung einer Mini-Job) mit derzeit 7 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Hundesteuer erlassen: Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Die Bezahlung erfolgt nach dem TVöD-VKA mit den im öffentlichen Dienst üblichen §1 Sozialleistungen. Steuergegenstand Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23. März 2020. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein- Weitere Informationen finden Sie unter www.amt-eider.de degebiet. §2 Steuerpflicht (1) Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haushalt Nachruf oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter/in des Hundes). Am 09.02.2020 verstarb Der Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft einer oder mehrerer dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemel- Heinz Neelsen deten Person/en. (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so im Alter von 78 Jahren. sind alle haltenden geschäftsfähigen Personen Gesamtschuld- Der Verstorbene war in den Jahren 1998 bis 2006 in nerinnen oder Gesamtschuldner. der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen als Mitglied in §3 der Gemeindevertretung kommunalpolitisch aktiv und Beginn und Ende der Steuerpflicht hat sich insbesondere im Rahmen seiner Tätigkeit im (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in dem Bauausschuss sehr für die Gemeindebelange eingesetzt. ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenom- Wir haben seine Arbeit sehr geschätzt und werden sein men wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei Andenken in Ehren halten. Monate alt wird. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen hält, braucht ihn nicht zu versteuern. Daniela Donarski, Bürgermeisterin (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der Rehm-Flehde-Bargen, im Februar 2020 Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht. (4) Bei Wohnortwechsel der Hundehalterin bzw. des Hundehalters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in das der Wechsel fällt; sie beginnt mit dem auf dem Zuzug folgenden Kalendervierteljahr. (5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschaff- ten, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf dem Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig. §4 Gefährliche Hunde Gefährliche Hunde sind solche Hunde, dessen Gefährlichkeit Einladung aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen von der jeweils zu- ständigen Behörde festgestellt wurde. zu der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Dellstedt §5 am Donnerstag, 19. März 2020, um 19:30 Uhr Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich Sitzungsort: Gaststätte „Zur Eiche“ Dellstedt für den 1. Hund 25,00 € Tagesordnung: für den 2. Hund 60,00 € für jeden weiteren Hund 80,00 € 1. Einwohnerfragestunde für den 1. Hund nach § 4 400,00 € 2. Niederschrift Nr. 1 vom 09.01.2019 für jeden weiteren Hund nach § 4 600,00 €
Nr. 06/2020 –3– Amt Eider (2) Werden in einem Haushalt, in einer Wohnung oder einem (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerbefreiung gewährt. Wirtschaftsbereich Hunde von mehreren Mitgliedern dieses Haus- §9 haltes oder Bewohnern einer Wohnung oder eines Wirtschafts- Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung bereichs gehalten, so kann der Steuersatz für den ersten und und die Steuerbefreiung zweiten Hund jeweils nur einmal angewendet werden. Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn (3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 8), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde, 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck durch für die die Steuer ermäßigt wird (§ 6), gelten als erste Hunde. eine besondere Ausbildung geeignet sind, 2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren §6 nicht wegen Tierquälerei bestraft ist, Steuerermäßigung 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschut- (1) Die Steuer ist auf Antrag der/s Steuerpflichtigen auf die Hälfte zes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, zu ermäßigen für das Halten von 4. in dem Fall des § 7 Ziffer 1 ordnungsgemäße Bücher über a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt wer- den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde den, welche von dem nächst bewohnten Haus mehr als 400 geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. m entfernt liegen; Die Ermäßigung kann nur für einen Hund beansprucht werden. § 10 b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt Steuerfreiheit werden; Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa- der Gemeinde aufhalten, für deren Hund/e, den/die sie bei ihrer chungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Gemeinde bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden; der Bundesrepublik Deutschland versteuern. d) Abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen § 11 Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden; Meldepflicht e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung von an- binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene erkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2 Jahre sein; nach Ablauf des Monats. f) Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abge- (2) Der/Die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund in- legt haben und jagdlich verwendet werden. nerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerermäßigung gewährt. des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des/r §7 Erwerbers/in anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein Zwingersteuer Nachweis z. B. vom Tierarzt zu erbringen, ansonsten erfolgt die (1) Von Hundezüchtern/innen, die mindestens zwei rassereine Abmeldung mit Bekanntwerden. Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen (3) Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Tagen Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die anzuzeigen. Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung (4) Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus. Die Hundesteu- geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind. ermarken behalten bis zur Ausgabe neuer Steuermarken ihre (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken Gültigkeit. Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zahlung gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 5 Abs. 1, jedoch nicht einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke. Der/Die Halter/in mehr als die Steuer für den ersten und einen zweiten Hund. Das darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seiner/ihres Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke um- Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind. herlaufen lassen. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung für Hunde im wieder abzugeben. Sinne des § 4 dieser Satzung. § 12 §8 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer Steuerbefreiung (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren, für das Halten von das Kalenderjahr. 1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und (2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öf- 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer- fentlichen Mitteln bestritten werden; pflicht im Laufe des Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer für 2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Privatforst- dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 30 Tagen zu entrichten. dienst angestellte Personen, von bestätigten Jagdaufsehern/- § 13 aufseherinnen und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Auskunftspflicht Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl; Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer oder 3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- die Grundstücksbesitzerin/der Grundstücksbesitzer sind auf oder Katastrophenschutzeinheiten gehalten werden; Verlangen der Gemeinde oder eine/eines von ihr Beauftragten 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich verpflichtet, über die auf dem Grundstück gehaltene Hunde und zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden; deren Halter/-innen Auskunft zu erteilen. 5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Ver- einen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf der § 14 Straße gelassen werden; Datenverarbeitung 6. Blindenführhunde (1) Das Amt KLG Eider ist berechtigt, die zur Ermittlung und Fest- 7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser setzung der Steuer erforderlichen personenbezogenen Daten oder hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenausweis nach den Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 e i. V. m. § 3 Abs. 2 Ver- mit den Merkmalen „BI“, „TBI“, „aG“, „GI“ oder „H“ besitzen, ordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. unentbehrlich sind. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage § 3 Abs. 1 Landdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben. Die Daten eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift wird nur für einen Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden. Hund gewährt. (2) Das Amt KLG Eider ist befugt, auf der Grundlage von Abgaben
Amt Eider –4– Nr. 06/2020 der Steuerpflichtigen von den nach Absatz 1 anfallenden Daten ein Gemeinde Delve aus persönlichen Gründen niedergelegt. Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steuererhebung Gemäß § 44 Abs. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese (GKWG) rückt der nächste Bewerber oder die nächste Bewer- Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung berin auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wähler- zu verwenden und weiterzuverarbeiten. gruppe nach, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl (3) Daten, wie Namen und Anschriften von Hundehalterinnen und aufgetreten ist. Hundehalter, die von der Ordnungsbehörde erhoben werden, um Die Liste der Wählergemeinschaft Delve (WGD) vom 15. Februar festzustellen, ob ein gehaltener Hund oder mehrere gehaltene 2018 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018 in der Hunde als gefährlich einzustufen ist bzw. sind, dürfen zum Zwecke Gemeinde Delve ist erschöpft. Daher kann keine Bewerberin bzw. der Steuerveranlagung nach dieser Satzung weiterverarbeitet kein Bewerber mehr in die Gemeindevertretung nachrücken. Aus werden. Die Weiterverarbeitung ist erst dann zulässig, wenn die diesem Grund wird jetzt das Leerbleiben des Sitzes festgestellt. Voraussetzung für die Einstufung des Hundes oder der Hunde Die Gemeindevertretung der Gemeinde Delve wird ab sofort für als gefährlicher Hund bzw. gefährliche Hunde vorliegen und der den Rest der Wahlperiode (bis zum Ablauf des 31. Mai 2023) nur entsprechende Feststellungsbescheid oder ein eventueller er- noch 8 gesetzliche Mitglieder haben (alle Mitglieder gehören der folgloser Widerspruch bestandskräftig geworden ist oder eine WGD an). Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das Urteil rechtskräftig Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Delve geworden ist. kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der (4) Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter das Amt KLG Eider Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen. vom Steuergeheimnis durch schriftliche Erklärung entbunden Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Ge- hat, dürfen die gespeicherten Daten wie Name, Anschrift und meindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber- Telefonnummer der Halterin/des Halters verwendet und an Dritte Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 21 zu erheben. weitergegeben werden, um dadurch aufgefundenen Hunde wieder Hennstedt, den 24. Februar 2020 ihrem rechtmäßigen Hundehaltern zuzuführen. (5) Unabhängig von der Anmeldepflicht ist das Amt KLG Eider in Amt Kirchspielslandgemeinden Eider begründeten Fällen berechtigt, durch die Nachfrage bei einzel- Der Gemeindewahlleiter nen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermitteln, ob in deren Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb eine Hundehaltung erfolgt. Zur Vorbereitung einer solchen Nachfrage dürfen aus dem Einwohner- melderegister des Amtes KLG Eider der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift der jeweiligen Person verwendet werden. § 15 Ordnungswidrigkeiten Satzung der Gemeinde Dörpling Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgaben- über die Erhebung einer Hundesteuer gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in vorsätzlich oder leichtfertig entgegen der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.- 1. § 11 Abs. 1 die Anschaffung eines Hundes oder den Zuzug H. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 mit einem Hund nicht anmeldet; (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6) sowie der §§ 1, 2, 3 Abs. 1 und Abs. 2. § 11 Abs. 2 Satz 2 im Falle der Veräußerung des Hundes bei 6, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- der Abmeldung den Namen und die Adresse der Erwerbe- Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), zuletzt rin/des Erwerbers nicht angibt; geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 3. § 11 Abs. 3 nicht anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertre- Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung entfallen sind; tung vom 04.12.2019 folgende Satzung über die Erhebung einer und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht ge- Hundesteuer erlassen: rechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung). §1 § 16 Steuergegenstand Inkrafttreten Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein- Diese Satzung tritt am 06.02.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die degebiet. Hundesteuersatzung der Gemeinde Dellstedt über die Erhebung §2 einer Hundesteuer vom 01.01.2010 außer Kraft. Steuerpflicht Dellstedt, den 06.02.2020 (1) Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haushalt gez. Ploog oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter/in des Hundes). Der Bürgermeister Der Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft einer oder mehrerer dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemel- Amt Kirchspielslandgemeinden Eider deten Person/en. Der Amtsdirektor (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so Im Auftrag sind alle haltenden geschäftsfähigen Personen Gesamtschuld- Niels Vogt nerinnen oder Gesamtschuldner. §3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in dem ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenom- men wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei Monate alt wird. Amtliche Bekanntmachung (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen für die Gemeinde Delve hält, braucht ihn nicht zu versteuern. (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der Feststellung über das Leerbleiben eines Sitzes Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht. Der Gemeindevertreter Holm Urbahns hat mit Wirkung zum (4) Bei Wohnortwechsel der Hundehalterin bzw. des Hundehalters 19. Februar 2020 sein Mandat für die Gemeindevertretung der endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in das
Nr. 06/2020 –5– Amt Eider der Wechsel fällt; sie beginnt mit dem auf dem Zuzug folgenden 1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen Kalendervierteljahr. und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend (5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschaff- aus öffentlichen Mitteln bestritten werden; ten, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten 2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Pri- Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf dem vatforstdienst angestellte Personen, von bestätigten Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig. Jagdaufsehern/-aufseherinnen und von Feldschutzkräften §4 in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Gefährliche Hunde Anzahl; Gefährliche Hunde sind solche Hunde, dessen Gefährlichkeit 3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sani- aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen von der jeweils zu- täts- oder Katastrophenschutzeinheiten gehalten werden; ständigen Behörde festgestellt wurde. 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließ- lich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden; §5 5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Steuersatz Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf (1) Die Steuer beträgt jährlich der Straße gelassen werden; für den 1. Hund 15,00 € 6. Blindenführhunde für den 2. Hund 25,00 € 7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser für jeden weiteren Hund 50,00 € oder hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenaus- für den 1. Hund nach § 4 120,00 € weis mit den Merkmalen „BI“, „TBI“, „aG“, „GI“ oder „H“ be- für jeden weiteren Hund nach § 4 200,00 € sitzen, unentbehrlich sind. Die Steuerbefreiung kann von (2) Werden in einem Haushalt, in einer Wohnung oder einem der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig ge- Wirtschaftsbereich Hunde von mehreren Mitgliedern dieses Haus- macht werden. Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift haltes oder Bewohnern einer Wohnung oder eines Wirtschafts- wird nur für einen Hund gewährt. bereichs gehalten, so kann der Steuersatz für den ersten und 8. Der erste Jagdgebrauchshund, der eine Jagdeignungsprü- zweiten Hund jeweils nur einmal angewendet werden. fung abgelegt hat und jagdlich verwendet wird. (3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 8), werden bei (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerbefreiung gewährt. der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde, §9 für die die Steuer ermäßigt wird (§ 6), gelten als erste Hunde. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung §6 und die Steuerbefreiung Steuerermäßigung Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn (1) Die Steuer ist auf Antrag der/s Steuerpflichtigen auf die Hälfte 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck durch zu ermäßigen für das Halten von eine besondere Ausbildung geeignet sind, a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt wer- 2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren den, welche von dem nächst bewohnten Haus mehr als nicht wegen Tierquälerei bestraft ist, 400 m entfernt liegen; Die Ermäßigung kann nur für einen 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschut- Hund beansprucht werden. zes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt 4. in dem Fall des § 7 Ziffer 1 ordnungsgemäße Bücher über werden; den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa- geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. chungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden; § 10 d) Abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen Steuerfreiheit Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden; Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder der Gemeinde aufhalten, für deren Hund/e, den/die sie bei ihrer Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung von Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Gemeinde anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit der Bundesrepublik Deutschland versteuern. dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter § 11 als zwei Jahre sein; Meldepflicht f) Zusätzliche Jagdgebrauchshunde (zu § 8 Punkt 8), die eine (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwen- binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene det werden. Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerermäßigung gewährt. angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2 §7 nach Ablauf des Monats. Zwingersteuer (2) Der/Die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund in- (1) Von Hundezüchtern/innen, die mindestens zwei rassereine nerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des/r Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der Erwerbers/in anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die Nachweis z. B. vom Tierarzt zu erbringen, ansonsten erfolgt die Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung Abmeldung mit Bekanntwerden. geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind. (3) Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Tagen gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 5 Abs. 1, jedoch nicht anzuzeigen. mehr als die Steuer für den ersten und einen zweiten Hund. Das (4) Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus. Die Hundesteu- Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im ermarken behalten bis zur Ausgabe neuer Steuermarken ihre Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate sind. Gültigkeit. Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zahlung (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung für Hunde im einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke. Der/Die Halter/in Sinne des § 4 dieser Satzung. darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seiner/ihres §8 umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke um- Steuerbefreiung herlaufen lassen. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren, für das Halten von wieder abzugeben.
Amt Eider –6– Nr. 06/2020 § 12 und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht ge- Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer rechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung). (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist § 16 das Kalenderjahr. Inkrafttreten (2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer- Hundesteuersatzung der Gemeinde Dörpling über die Erhebung pflicht im Laufe des Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer für einer Hundesteuer vom 01.01.2010 außer Kraft. dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 30 Tagen zu entrichten. Dörpling, den 04.12.2019 § 13 Auskunftspflicht gez. Lorenzen Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer oder Der Bürgermeister die Grundstücksbesitzerin/der Grundstücksbesitzer sind auf Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Verlangen der Gemeinde oder eine/eines von ihr Beauftragten Der Amtsdirektor verpflichtet, über die auf dem Grundstück gehaltene Hunde und Im Auftrag deren Halter/-innen Auskunft zu erteilen. Niels Vogt § 14 Datenverarbeitung (1) Das Amt KLG Eider ist berechtigt, die zur Ermittlung und Fest- setzung der Steuer erforderlichen personenbezogenen Daten nach den Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 e i. V .m. § 3 Abs. 2 Ver- ordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. § 3 Abs. 1 Landdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben. Die Daten Einladung dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der zu einer öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeaus- Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden. schusses der Gemeinde Hennstedt (2) Das Amt KLG Eider ist befugt, auf der Grundlage von Abgaben am Donnerstag, 26. März 2020, um 19:00 Uhr der Steuerpflichtigen von den nach Absatz 1 anfallenden Daten ein Sitzungsort: Amtsgebäude Hennstedt, Kirchspielsschreiber- Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steuererhebung Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung Tagesordnung: zu verwenden und weiterzuverarbeiten. 1. Einwohnerfragestunde (3) Daten, wie Namen und Anschriften von Hundehalterinnen und Hundehalter, die von der Ordnungsbehörde erhoben werden, um 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.02.2020 festzustellen, ob ein gehaltener Hund oder mehrere gehaltene 3. Mitteilungen des Vorsitzenden Hunde als gefährlich einzustufen ist bzw. sind, dürfen zum Zwecke 4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ge- der Steuerveranlagung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werke für das Sportlerheim werden. Die Weiterverarbeitung ist erst dann zulässig, wenn die 5. Bäume beim Angelteich und in den Parkbuchten im Neu- Voraussetzung für die Einstufung des Hundes oder der Hunde baugebiet pflanzen als gefährlicher Hund bzw. gefährliche Hunde vorliegen und der 6. Baumaßnahmen Markttreff entsprechende Feststellungsbescheid oder ein eventueller er- 6.1. Schließsystem folgloser Widerspruch bestandskräftig geworden ist oder eine 6.2. Außenanlagen Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das Urteil rechtskräftig 7. Eingaben und Anfragen geworden ist. (4) Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter das Amt KLG Eider Mit freundlichen Grüßen vom Steuergeheimnis durch schriftliche Erklärung entbunden gez. Ludwig Claussen hat, dürfen die gespeicherten Daten wie Name, Anschrift und Ausschussvorsitzender Telefonnummer der Halterin/des Halters verwendet und an Dritte weitergegeben werden, um dadurch aufgefundenen Hunde wieder ihrem rechtmäßigen Hundehaltern zuzuführen. (5) Unabhängig von der Anmeldepflicht ist das Amt KLG Eider in begründeten Fällen berechtigt, durch die Nachfrage bei einzel- nen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermitteln, ob in deren Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb eine Hundehaltung erfolgt. Zur Einladung Vorbereitung einer solchen Nachfrage dürfen aus dem Einwohner- Zu der am Donnerstag, 19. März 2020, um 19:30 Uhr im Feuer- melderegister des Amtes KLG Eider der Name, das Geburtsdatum wehrgerätehaus Lehe, Schulstraße 20, 25774 Lehe, stattfinden- und die Anschrift der jeweiligen Person verwendet werden. den öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der § 15 Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein. Ordnungswidrigkeiten Tagesordnung: Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgaben- gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer 1. Einwohnerfragestunde vorsätzlich oder leichtfertig entgegen 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.03.2019 1. § 11 Abs. 1 die Anschaffung eines Hundes oder den Zuzug 3. Mitteilungen mit einem Hund nicht anmeldet; 4. Straßen- und Wegeangelegenheiten 2. § 11 Abs. 2 Satz 2 im Falle der Veräußerung des Hundes bei 5. Eingaben und Anfragen der Abmeldung den Namen und die Adresse der Erwerbe- rin/des Erwerbers nicht angibt; Mit freundlichen Grüßen 3. § 11 Abs. 3 nicht anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine gez. Stefan Plaga Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung entfallen sind; Ausschussvorsitzender
Nr. 06/2020 –7– Amt Eider Einladung Zu der am Dienstag, 24. März 2020, um 19:30 Uhr im Schützen- heim, Deichstr. 1 a, 25774 Lehe, stattfindenden öffentlichen Sit- zung der Gemeindevertretung Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein. Tagesordnung: Einladung Zu der am Montag, 16. März 2020, um 19:30 Uhr, in dem Feuer- 1. Einwohnerfragestunde wehrgerätehaus, Mühlenberg 45, Pahlen, stattfindenden öffentli- 2. Niederschrift Nr. 10 der letzten Sitzung vom 12.12.2019 chen Sitzung der Gemeindevertretung Pahlen lade ich hiermit ein. 3. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- ten Beschlüsse der letzten Sitzung Tagesordnung: 4. Mitteilungen 5. Kindergartenangelegenheiten 1. Einwohnerfragestunde 6. Bau- und Wegeangelegenheiten 2. Niederschrift Nr. 16 der letzten Sitzung am 04.02.2020 6.1. Erneuerung Spielplatz Schützenheim 3. Mitteilungen 6.2. Sanierung Bgm.-Dr.-Rausch-Straße 4. Genehmigung Gemeindewappen/Flagge 6.3. Beleuchtung in der Mühlenstraße 5. Wohnkomplex Mühlenkamp 6.4. Anschaffung von Sitzbänken hier: Auftragsvergabe zum Austausch der Fenster- und Tü- 7. Beteiligung Friedhof Lunden relemente 8. Annahme einer Zuwendung 6. Aktueller Sachstand der Innenentwicklungspotentialflä- 9. Aufstockung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein chenanalyse Netz AG 7. Zuschussangelegenheiten 10. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris- 8. Sanierung Sportplatz der Gemeinde Pahlen tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023 9. Wegeangelegenheiten 11. Eingaben und Anfragen 9.1. Auftragsvergabe Knickpflegearbeiten 9.2. Zuwegung Raiffeisenstraße/Mühlenberg Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- 10. Eingaben und Anfragen be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- 12. Vertragsangelegenheiten be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung hier: Kündigung eines Mietverhältnisses voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: Öffentlich: 11. Personalangelegenheiten 13. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- 11.1. Ausschreibung Ehrenamtskoordinator*in für die Gemein- ten Beschlüsse den Pahlen, Dörpling, Tielenhemme und Wallen Mit freundlichen Grüßen 12. Grundstücksangelegenheiten hier: Genehmigung von Kaufverträgen gez. Rolf Thiede Bürgermeister Öffentlich: 13. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- ten Beschlüsse Mit freundlichen Grüßen Einladung gez. Thorsten Reepenn Zu der am Dienstag, 24. März 2020, um 19:30 Uhr im „Altes Bürgermeister Amt“ in Lunden, Nordbahnhofstr. 7, 25774 Lunden, stattfindenden öffentlichen Sitzung des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschus- ses der Gemeinde Lunden lade ich hiermit ein. Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen Tagesordnung: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Einwohnerfragestunde 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- 2. Niederschrift Nr. 4 der letzten Sitzung vom 29.10.2019 planes Nr. 1 „Haus Rosenpark“ für das Gebiet 3. Mitteilungen „Grundstück Hauptstraße 8“ nach § 3 Abs. 2 BauGB 4. Kindersommerferienprogramm 2020 Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 04.02.2020 ge- 5. Seniorenfahrt 2020 billigte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des 6. Seniorenadventsfeier 2020 vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Haus Rosenpark“ 7. Barrierefreie Bürgersteige in Lunden für das Gebiet „Hauptstraße 8“ sowie die Begründung liegen vom 8. Durchführung touristischer Maßnahmen 8.1. ABBA-Konzert 23.03.2020 bis 30.04.2020 8.2. Kleinere Veranstaltungen im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 9. Eingaben und Anfragen Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: Uhr - 17.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) so- 10. Verwendung der Mittel aus der P.-A.-Roß-Stiftung und wie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer Weihnachtshilfswerk 04836/990-19 öffentlich aus. Öffentlich: Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach 11. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Be- § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet schlüsse unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Mit freundlichen Grüßen Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. gez. Peter Tödter Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes- Ausschussvorsitzender sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen
Amt Eider –8– Nr. 06/2020 einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht und biologische Vielfalt abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung 1. finden sich in [1], [2], [3], [6], [7] (Stelln. von: Kreis Dithmar- über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn schen - untere Naturschutzbehörde; LLUR-Flensburg - untere die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen Forstbehörde; diverse Privatpersonen) müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung 2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu des F-Planes nicht von Bedeutung ist. Biotoptypen; Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenar- Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen ten; Artenvielfalt; Bestandserhebungen; Entwicklungszielen; auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice Schutzerfordernissen, Schutzgebieten; Kernbrut-, Durchzugs- / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind. und Rastgebiete; Waldflächen. Hennstedt, den 20.02.2020 Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Wasser Der Amtsdirektor 1. finden sich in [1], [2], [3], [7] (Kreis Kreis Dithmarschen - untere Im Auftrag Naturschutzbehörde; DHSV Dithmarschen) gez. Hans Maaßen 2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Hydrologie, Verbandsgewässern und zugehörigen Unterhaltungsstreifen. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft • finden sich in [1] und [2] Bekanntmachung • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu der Gemeinde Sankt Annen klimatischen Verhältnissen Kleinklimaeffekten durch Landnut- zungsveränderungen, Schadstoffemissionen, Klimaschutz- Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs maßnahmen. des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sach- Sankt Annen nach § 3 Abs. 2 BauGB güter Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.02.2020 • finden sich in [1], [2], [4], [5], [7] (Stelln. von: Obere Denk- gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf des malschutzbehörde - Archäologisches Landesamt SH; Untere Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sankt Annen für das Ge- Denkmalschutzbehörde des Kreises Dithmarschen; Landes- biet sowie die Begründung liegen kirchenamt)s werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gege- ben zu Archäologischen Denkmalen und Interessensgebieten vom 01.04.2020 bis 05.05.2020 sowie zur optischen Wirkung des (inzwischen verworfenen) im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Gewerbegebietes auf die Kirche Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Dienstzeiten (Montag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836 990-19 öffentlich aus. Als umweltrelevante Informationen sind verfügbar: 1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung 2. Landschaftsplan der Gemeinde St. Annen 3. Biotopkartierung Schleswig-Holstein 4. Archäologisches Landesamt - Archäologische Interessen- gebiete 5. Archäologisches Landesamt - Denkmalliste 6. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räu- me - Erhaltungsziele für FFH- und Vogelschutzgebiete 7. Stellungnahmen aus den vorherigen Behördenbeteiligun- gen und der öffentlichen Auslegung Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch 1. finden sich in [1], [2], [7] (Stelln. Von: Landesplanungsbehör- Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach de; Kreis Dithmarschen; Landwirtschaftskammer SH; LLUR- § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet Itzehoe; Wasserverband Norderdithmarschen) unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den 2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Siedlungsstruktur, zu Vorbelastungen durch Geräusch- und Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes- Geruchsemissionen, zu Versorgungsnetzen, zur Berücksich- sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen tigung von Störfallbetrieben. einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht 1. [1], [2], [7] (Stelln. von: Landeskirchenamt und Kreis Dith- abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung marschen) über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn 2. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen optischen Wirkung des Gewerbegebietes (inzwischen verwor- müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung fen) auf die Kirche, sowie zur Sonderbaufläche Photovoltaik. des F-Planes nicht von Bedeutung ist.
Nr. 06/2020 –9– Amt Eider Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind. Hennstedt, den 20.02.2020 Einladung Amt Kirchspielslandgemeinden Eider zu der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Tellingstedt Der Amtsdirektor am Mittwoch, 18. März 2020, um 19:00 Uhr Im Auftrag Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Tellingstedt, Am Markt gez. Hans Maaßen Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.02.2020 3. Mitteilungen 4. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Tellingstedt Einladung 5. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwil- ligen Feuerwehr Tellingstedt Zu der am Montag, 16. März 2020, um 19:30 Uhr, im Dorfge- 6. Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der meinschaftshaus Uns Dörpshuus, Schelrader Str. 11a, 25782 Gemeinde Tellingstedt zur Darstellung einer „Sonderbaufläche Süderdorf stattfindenden öffentlichen Sitzung des Kulturaus- (S) Garten- und Landschaftsbau“ für das Gebiet „nordwestlich schusses der Gemeinde Süderdorf lade ich hiermit ein. des Eichenweges und nordöstlich der Straße Mühlenberg“ hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und Tagesordnung: Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Einwohnerfragestunde 7. Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 02. April 2019 Gemeinde Tellingstedt zur Darstellung einer „Sonderbaufläche 3. Mitteilungen (S) Garten- und Landschaftsbau“ für das Gebiet „nordwestlich 4. Vorbereitung Ostereiersammeln 2020 des Eichenweges und nordöstlich der Straße Mühlenberg“ 5. Eingaben und Anfragen hier: abschließender Beschluss 8. 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Mit freundlichen Grüßen 23 für das Gebiet „Betriebsgelände Festgarderobe Laue - an- gez. Frank Hinrichs grenzend an die Stellplatzfläche nördlich des Grundstückes Ausschussvorsitzender Rendsburger Straße 53“ hier: Aufstellungsbeschluss 9. 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet „Betriebsgelände Festgarderobe Laue - an- Achtung: Neue Tagesordnung grenzend an die Stellplatzfläche nördlich des Grundstückes Rendsburger Straße 53“ hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Einladung 10.Beschlussfassung über die Vergabe für den Endausbau B 16 Zu der am Dienstag, 17. März 2020, um 19:30 Uhr, im Uns Bauabschnitt 3.1 Dörpshuus, Schelrader Str. 11 a, 25782 Süderdorf stattfindenden 11. Eingaben und Anfragen öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Süderdorf lade ich Mit freundlichen Grüßen hiermit ein. gez. Elke Jasper Tagesordnung: Bürgermeisterin 1. Einwohnerfragestunde 2. Niederschrift Nr. 6 der letzten Sitzung vom 11.12.2019 Einladung 3. Mitteilungen zu der öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschuss für So- 4. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris- ziales und Tourismus und des Ausschusses für Bau, Planung, tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023 Umwelt und Zukunft der Gemeinde Tellingstedt 5. Einnahme- und Ausgabeplan über das Sondervermögen am Montag, 30. März 2020, um 19:00 Uhr Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Süder- Sitzungsort Dithmarscher Hof, dorf für das Haushaltsjahr 2020 Töpferstr. 12, 25782 Tellingstedt 6. Eingaben und Anfragen Tagesordnung: Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- 1. Einwohnerfragestunde be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung 2. Niederschrift des Ausschusses für Soziales und Tourismus voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: der letzten Sitzung vom 24.02.2020 7. Beratung und Beschlussfassung zu einem Bauantrag 3. Niederschrift des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt hier: gemeindliches Einvernehmen zu der Änderung des und Zukunft der letzten Sitzung vom 10.02.2020 Bauantrages 4. Mitteilungen 5. Verbraucher in der Energiewende - Vortrag: Herrn Janneck Öffentlich: von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aus Kiel 8. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Be- 6. Informationsaustausch zum TOP 5 schlüsse 7. Eingaben und Anfragen Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen gez. Heino Grimm gez. Ulrich Althoff gez. Fritz Börger Bürgermeister Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender
Amt Eider – 10 – Nr. 06/2020 Einladung zu der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Welmbüttel am Dienstag, 17. März 2020, um 19:30 Uhr Sitzungsort: Dree-Dörper-Huus, Bundesstr. 11, Bekanntmachung der Gemeinde Wallen 25782 Welmbüttel Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung Tagesordnung: nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB der Gemeinde Wallen für das Gebiet „Ortslage Wallen“ 1. Einwohnerfragestunde nach § 3 Abs. 2 BauGB 2. Niederschrift Nr. 8 der letzten Sitzung vom 17.12.2019 3. Mitteilungen Der von der Gemeindeversammlung in der Sitzung am 18.02.2020 4. Aufstockung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung nach Netz AG § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB der Gemeinde Wallen für das 5. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit mittelfris- Gebiet „Ortslage Wallen“ sowie die Begründung liegen tiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2019 bis 2023 vom 23.03.2020 bis 30.04.2020 6. Eingaben und Anfragen im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung während der Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Freitag 08:00 voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 7. Mietangelegenheiten von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung hier: Genehmigung eines Wohnraummietvertrages unter der Telefon-Nummer 04836 990-19 öffentlich aus. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach Öffentlich: § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den 8. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. ten Beschlüsse Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes- Mit freundlichen Grüßen sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während gez. Martin Thedens der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht Bürgermeister abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice Bekanntmachung der Gemeinde Wrohm / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind. Hennstedt, den 21.02.2020 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung Amt Kirchspielslandgemeinden Eider des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wrohm Der Amtsdirektor südlich der Bundesstraße 203, Im Auftrag westlich der Raiffeisenstraße (L 148) und nördlich gez. Hans Maaßen des Hohlweges für die Flächen des Sportplatzes, sowie östlich der Raiffeisenstraße und südlich des Hohlweges für die Flächen des Freibades und der Rettungswache“ nach § 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 17.02.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 9. Änderung Einladung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wrohm „südlich der Bundesstraße 203, westlich der Raiffeisenstraße (L 148) und zu der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde nördlich des Hohlweges für die Flächen des Sportplatzes, sowie Welmbüttel östlich der Raiffeisenstraße und südlich des Hohlweges für die am Dienstag, 17. März 2020, um 19:00 Uhr Flächen des Freibades und der Rettungswache“ sowie die Be- Sitzungsort: Dree-Dörper-Huus, Bundesstr. 11, gründung liegen 25782 Welmbüttel vom 23.03.2020 - 24.04.2020 Tagesordnung: im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 1. Einwohnerfragestunde Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.02.2019 während der Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 3. Mitteilungen Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 4. Aufstockung der Beteiligung an der Schleswig-Holstein von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung Netz AG unter der Telefon-Nummer 04836 990-91 öffentlich aus. 5. Haushalt 2020 6. Eingaben und Anfragen Es liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme vor: (1) Umweltberichte als Teil der Begründungen Mit freundlichen Grüßen (2) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbetei- gez. Heinke Schettiger ligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Ausschussvorsitzende (3) Landschaftsplan der Gemeinde Wrohm
Nr. 06/2020 – 11 – Amt Eider Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, ein- nereignissen, zu Betrachtung des Umgangs mit Regenwasser schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Um- in Neubaugebieten) weltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen ebenfalls mit aus. durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes- Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rah- men der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen: sierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während (zu Ortsdurchfahrtsgrenze, zu direkten Zufahrten und Zugän- der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht gen, zu verkehrlicher Erschließung, zu Abstimmung mit dem abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung LBV.SH, zu Kosten für den Straßenbaulastträger, zu Schall- über die Änderung des F-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn schutzmaßnahmen und Schallschutzansprüchen) die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räu- müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung me - Technischer Umweltschutz (zu Achtungsabstand, zu des F-Planes nicht von Bedeutung ist. Immissionssituation der Rettungswache, zu Überschreitung Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen der Immissionsrichtwerte an der benachbarten Bebauung, zu auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice nächtlichen Einsatzfahrten und Einschalten des Martinhorns, / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind. zu Prüfung alternativer Standorte) • Wasserverband Norderdithmarschen (zu Zuständigkeitsbe- Hennstedt, den 28.02.2020 reich von Feuerlöscheinrichtung, zu Umfang der Hydranten, Amt Kirchspielslandgemeinden Eider zu Überbauung und Umlegung von Rohrleitungen) Der Amtsdirektor • Eider-Treene-Verband (zu Einleiterlaubnis) Im Auftrag • Archäologisches Landesamt S.-H. (zu Kulturdenkmalen) gez. Mareike Riechmann • Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH (zu Abstimmung zur Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser, zu Starkrege- Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 13.03.2020 Örtliche Bekanntmachung An alle interessierten Bürgerinnen und Bürger! der Gemeinde Wrohm Nach Rücksprache mit den umliegenden Landgemeinden laden wir ein: Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungs- planes der Gemeinde Wrohm Info-Veranstaltung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrohm hat in ihrer Sit- zung am 28.11.2019 beschlossen, für das Gebiet „südlich der zur Schädlingsbekämpfung Bundesstraße 203, westlich der Raiffeisenstraße (L 148) und am Donnerstag 12.03.2020 um 19:30 Uhr nördlich des Hohlweges für die Flächen des Sportplatzes, sowie im Gasthof St. Annen östlich der Raiffeisenstraße und südlich des Hohlweges für die Da vermehrt Mäuse/Ratten in den Gemeinden gesichtet wor- Flächen des Freibades und der Rettungswache“ die 9. Änderung den sind, möchten wir gerne grundsätzliche Informationen des Flächennutzungsplanes aufzustellen. weitergeben, um dieser Plage Herr werden zu können. Hierzu konnten wir einen Fachmann gewinnen der auch nach seinem Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Vortrag noch für Fragen bereit stehen wird. Hennstedt, den 28.02.2020 Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen. Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Mit freundlichen Gruß Der Amtsdirektor im Namen der Bürgermeister Im Auftrag Mareike Riechmann Rolf Thiede Bürgermeister Gemeinde Lehe Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider am 13.03.2020 IMPRESSUM: Bürgerzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus- geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Amtsverwaltung uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver- unter Anschrift des Verlages. pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Auflage: 9.000 Exemplare, Erscheinung: 14-täglich Im Bedarfsfall können Einzelstücke durch den Verlag erworben werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei- lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
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