Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein

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Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein
                   einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad

                                                                                Samstag, 17. September 2022 – Ausgabe Nr. 9

Schulanfang                  2022
In der Bürgerschule Wolkenstein wurden am 27. August 2022 feierlich 36 Schulanfänger aufgenommen.
Wir wünschen allen Kindern einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr und viel Spaß beim Lernen!
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
2      Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                                             Wolkensteiner Anzeiger

Telefonnummern und Adressen                                          Gästebüro Warmbad
                                                                     (OT Warmbad, Am Kurpark 3, 09429 Wolkenstein)
                                                                     Telefon:        037369 151-15
                                                                     Fax:            037369 151-17
Stadtverwaltung Wolkenstein                                          E-Mail:         info@warmbad.de
Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein                                 Internet:       www.warmbad.de
Telefon:        037369 131-0                                         Öffnungszeiten
Fax:            037369 131-11                                        Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
E-Mail:         verwaltung@stadt-wolkenstein.de
Internet:       www.stadt-wolkenstein.de                             Museum Schloss Wolkenstein mit militärhistorischer Ausstellung
                                                                     (Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein)
Öffnungszeiten
                                                                     Telefon:          037369 87123
Montag, Mittwoch, Freitag:   09:00 – 12:00 Uhr
                                                                     E-Mail:           info@stadt-wolkenstein.de
Dienstag:                    09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
                                                                     Militärhistorische Ausstellung:
Donnerstag:                  09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
                                                                     Mobil:            0163 4092766 (Herr Donner)
Bürgermeister                                                        E-Mail:           info@museum-wolkenstein.de
Herr Wolfram Liebing                                        131-30   Internet:         www.museum-wolkenstein.de
E-Mail: bgm@stadt-wolkenstein.de                                     Öffnungszeiten
Sekretariat                                                          Dienstag – Sonntag und an Feiertagen: 10:00 – 16:00 Uhr,
Frau Berger                                                 131-10   Schließtag: 24.12.
E-Mail: verwaltung@stadt-wolkenstein.de
                                                                     Stadtbibliothek Wolkenstein
Amtsleiterin Kämmerei / Zentrale Verwaltung                          (Markt 13, 09429 Wolkenstein)
Frau Helbig                                                 131-12   Telefon:       037369 131-27
E-Mail: kaemmerei@stadt-wolkenstein.de                               E-Mail:        stadtbibliothek@stadt-wolkenstein.de
SB Anlagenbuchhaltung, Frau Drechsel                        131-13   Öffnungszeiten
SB Kasse, Frau Beyrich                                      131-15   Montag:        13:00 – 18:00 Uhr
SB Steuern / Kasse, Frau Sprunk                             131-16   Dienstag:      13:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: kasse@stadt-wolkenstein.de                                   Donnerstag:    13:00 – 18:00 Uhr
SB Personal / Haushalt, Frau Böhme                          131-17
E-Mail: personalamt@stadt-wolkenstein.de                             Bürgerschule Wolkenstein (Grundschule)
SB Einwohnermeldeamt / Passamt / Gaststättenrecht                    (Turnerstraße 9, 09429 Wolkenstein)
Frau Becker                                                 131-18   Telefon:         037369 9407
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-wolkenstein.de                       Fax:             037369 87298
                                                                     Hort:            037369 87299
SB Standesamt / Gewerbeamt                                           E-Mail:          info@schule-wolkenstein.de
Frau Matzek                                                 131-19   Internet:        www.schule-wolkenstein.de
E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de
SB Ordnungsamt / Kultur                                              Kindertagesstätten
Herr Tausch                                                 131-20   Kindertagesstätte „Regenbogen“
E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de                             (OT Gehringswalde, Hauptstraße 20 k, 09429 Wolkenstein)
SB Gemeindlicher Vollzugsdienst                                      Telefon:       037369 8234
Frau Goralczyk                                             131-21   E-Mail:        kita.gehringswalde@stadt-wolkenstein.de
E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de                             Kindertagesstätte „Zwergenland“
                                                                     (OT Schönbrunn, Dorfstraße 38 b, 09429 Wolkenstein)
SB Jugend / FFW / Schule / allg. Verwaltung                          Telefon:       037369 9685
Frau Reichel                                                131-24   E-Mail:        kiga.schoenbrunn@stadt-wolkenstein.de
E-Mail: hauptamt@stadt-wolkenstein.de
Amtsleiter Bauverwaltung, Sicherheit und Ordnung                     Wertstoffhof Wolkenstein
Herr Voigt                                                  131-32   Ortseingang (ehemals Deponie), 09429 Wolkenstein
E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de                                  Telefon:       037369 131-36
SB Liegenschafts- und Wohnungsverwaltung                             Öffnungszeiten
Frau Lange, Frau Nestler                                    131-35                  Dienstag        Donnerstag    Samstag
E-Mail: liegenschaften@stadt-wolkenstein.de                          Nov.           13:00 – 17:00 08:00 – 12:00 08:00 – 12:00 Uhr
SB Allgemeine Bauverwaltung, Frau Ufer                      131-36   Dez. bis Feb.  geschlossen     geschlossen   08:00 – 12:00 Uhr
E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de                                  März bis Okt.  14:00 – 18:00 08:00 – 12:00 08:00 – 12:00 Uhr

Bankverbindungen der Stadt Wolkenstein                               Abwasserzweckverband Wolkenstein / Warmbad –
Erzgebirgssparkasse                                                  LSG Oberes Zschopautal
BLZ: 87054000, Konto: 3125002000                                     (Wolkensteiner Straße 10, 09518 Großrückerswalde)
IBAN: DE93870540003125002000, BIC: WELADED1STB                       Telefon:           03735 266480
Deutsche Kreditbank AG                                               Fax:               03735 266481
BLZ: 12030000, Konto: 0001409002                                     E-Mail:            info@azv-wolkenstein.de
IBAN: DE57120300000001409002, BIC: BYLADEM1001                       Notfall / Havarie: 037369 879514

Gästebüros                                                           Silber-Therme Warmbad
Gästebüro Wolkenstein                                                Öffnungszeiten
(Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein)                                  Montag – Donnerstag, Sonntag: 09:00 – 22:00 Uhr
Telefon:         037369 87123                                        Freitag, Sonnabend:           09:00 – 23:00 Uhr
Fax:             037369 87124
E-Mail:          info@stadt-wolkenstein.de                           MITNETZ STROM
Öffnungszeiten                                                       Störungsrufnummern (kostenfrei): 0800 2305070
Dienstag – Sonntag sowie an allen Feiertagen: 10:00 – 16:00 Uhr      Montag bis Sonntag: 00:00 Uhr – 24:00 Uhr

                            Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, dem 15.10.2022.
             Redaktionsschluss ist der 30.09.2022. Bitte geben Sie Ihre Texte und Anzeigen rechtzeitig ab.
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
Wolkensteiner Anzeiger                                                Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022           3
                                                              Mehrwert. Das letzte Kurkonzert wird beim Erscheinen
Der Bürgermeister informiert                                  Geschichte sein. Burgfest, diese Konzerte, Vereinsfeste
                                                              und Kulturveranstaltungen tragen nicht nur zum persön-
Schulanfang volle Schule & neue Schule, Börse,                lichen Wohlbefinden bei. Sie sind mit verantwortlich, dass
Baugeschehen, Liedertour, Kultur & Zusammenhänge              unser Wohnraum gut ausgelastet ist, dass sich Häuser
                                                              verkaufen und damit wir Zuzug regenerieren können. Ge-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Un-         sellschaften sind komplexe Gebilde. Wer immer das „Gute“
ternehmerinnen und Unternehmer, sehr geehrte Gäste!           will, wie die Bundesregierung vorgibt, muss nicht immer
Der Sommer läuft langsam aus und die Schulzeit hat be-        das „Gute“ ernten.
gonnen. Mit zwei ersten Klassen startetet unsere Bürger-
schule in das neue Schuljahr. Der Ratskellersaal ließ mehr    Im Herbst wird es einige kleine und große Kulturveranstal-
Familienteilnahme zu. Ein Dank an unseren Bauhof für das      tungen geben. Ich freue mich darauf, viele zu treffen. „Brot
Einräumen, ein Dank den Eltern für das Schmücken und ein      und Spiele waren immer zur Ablenkung, Brot und Bücher
Dank für das Eröffnungsprogramm. Mit 150 Schülerinnen         zur Lenkung!“
und Schülern haben wir ein sehr gefülltes Schulgebäude.
Dies bedeutet Rücksichtnahme und Verständnis, was wir         Ihr / euer Bürgermeister
alle gemeinsam schaffen werden.

In der Kita in Schönbrunn bekamen die Krippenkinder
einen neuen Spielbereich. Erst sparten wir an und dann        Wolfram Liebing
setzten wir das Projekt erneut im zurückliegenden Jahr mit
unserem Bauhof baulich um. Entstanden ist ein sehr an-
sprechendes Areal. Die Gesamtkosten mit eingerechneter        Öffentliche Bekanntmachungen
Arbeitsleistung belaufen sich auf ungefähr 80.000,- €. Mit
dem Schulbeginn startete ebenfalls die „Abenteuerschu-
le Erzgebirge“ im Behelfsquartier im „Erzgebirgshof“ im
                                                              Polizeiverordnung der Stadt Wolkenstein
OT Gehringswalde. Für den Standort Heinzebank ist die
                                                              gegen umweltschädliches Verhalten und
Baugenehmigung erteilt. Sobald das Bestellte geliefert
                                                              Lärmbelästigung, zum Schutz vor
wird, kann gebaut werden! Wer im Augenblick in dieser
                                                              öffentlichen Beeinträchtigungen sowie
Gesellschaft etwas bewegen will, benötigt Nerven, oder
                                                              über das Anbringen von Hausnummern
lässt welche!                                                 Die Stadt Wolkenstein erlässt auf Grund von §§ 32 Abs.
                                                              1, 35, 37 in Verbindung mit§ 1 Abs.1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 und
Bei dem Thema einige Fakten der Börse. In dieser Woche        § 39 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (Sächs-
halbierte sich der Strompreis. Der Gaspreis fällt den fünf-   PBG) in der jeweils geltenden Fassung nach Beschluss des
ten Tag in Folge. Der Weizenpreis fiel von 420,- € die Ton-   Stadtrates vom 04.07.2022 folgende Polizeiverordnung:
ne auf 340,- €. Dies sind zum Teil Spekulationen an den
Börsen und haben mit unserem Leben nichts zu tun, oh          Abschnitt 1 -Allgemeine Regelungen
doch, wir bezahlen die Verluste und die Gewinne!
                                                              Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Ver-
Jetzt einiges zum Baugeschehen im Stadtgebiet. Der Bau        ordnung die männliche Form verwendet. Es sind damit
des dritten Windrades an der Heinzebank hat begon-            grundsätzlich alle Personen unabhängig von ihrem Ge-
nen. Die zwischen gelagerten Flügel sind am eigentlichen      schlecht gemeint.
Standort angekommen, aber es passt nicht alles im Sockel-
bereich dieser Anlagen. Unser zweiter „Bademantelgang“        § 1 Geltungsbereich
nach der friedlichen Revolution im Gewerbegebiet bei LSA
„erstrahlt“ als Eingangstor. Beim Spielplatz im Stadtpark     Die Polizeiverordnung gilt für öffentliche Straßen und für
verzögert sich eine weitere Freigabe eines Gerätes wegen      öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sowie für deren
Lieferverzögerung. Bei den Erschließungsarbeiten zum          Einrichtungen in dem Gebiet der Stadt Wolkenstein. Sie
Wohngebiet „Hüttenbach“ läuft es wie am Schnürchen,           gilt auch, wenn die Störung von Privatgrundstücken aus-
wie es die „Alten“ immer sagten. Ebenso wir im ehema-         geht.
ligem „E-Block“ gewerkelt. Im Baugebiet „Schlossblick“
auf der Scheibe in Schönbrunn sind die Grundstücke ver-       § 2 Begriffsbestimmungen
geben und bebaut. Modernisierungsarbeiten von Bürge-
rinnen und Bürgern finden in allen Ortsteilen statt. An       (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverord-
dieser Stelle möchte ich unzähliges Lob von Besucher und          nung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öf-
Gästen an Sie / euch alle weitergeben. Vielen Dank euch           fentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein
allen für diesen Einsatz!                                         tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu
                                                                  gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad-
Die 12. Liedertour hat 5.000 zufriedene Gäste in unse-            und Gehwege, Brücken, Tunnel, Fußgängerunterfüh-
re Heimat gelockt. In dieser Vielfalt wurden wir so noch          rungen, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze,
nicht von außen, auf die Fläche gesehen, wahrgenom-               ausgewiesene Fußgängerzonen, öffentliche Parkplät-
men. Viele werden wiederkommen und damit entsteht für             ze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen,
unsere Gewerbetreibenden im Bereich Gastronomie ein               Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben.
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
4     Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                                   Wolkensteiner Anzeiger
(2) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sind all-               Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Rege-
    gemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch ge-               lung unberührt.
    staltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der
    Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des           § 4 Gefahren durch Tiere
    Orts- oder Landschaftsbildes dienen sowie allgemein
    zugängliche Kinderspielplätze und allgemein zugäng-        (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass
    liche Sportplätze.                                             Menschen und Tiere nicht belästigt oder gefährdet
                                                                   und Sachen nicht beschädigt werden.
(3) Einrichtungen von öffentlichen Straßen und öffent-
    lichen Grün- und Erholungsanlagen sind alle Gegen-         (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlan-
    stände, die zu ihrer zweckdienlichen Benutzung, auch           gen sowie anderer Tiere, die durch ihre Körperkräfte,
    vorübergehend, aufgestellt oder angebracht sind,               Gifte oder Verhalten Personen gefährden können, ist
    insbesondere Bänke, Stühle, Tische, Abfallbehälter,            der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
    Spielgerät, Wartehäuschen, Beleuchtungsmasten,
    Bauzäune, Sperrketten und Pfosten sowie Brunnen            (3) Hunde sind auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plät-
    und Wasserbecken.                                              zen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
                                                                   sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen
(4) Menschenansammlungen sind alle für jedermann zu-               sind, zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachen
    gängliche, zielgerichtete, nicht sofort überschaubare          stets von einer geeigneten Person an der Leine zu füh-
    Zusammenkünfte von Personen unter freiem Himmel                ren. Zum Führen eines Tieres ist jede Person geeig-
    auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grün- und Er-        net, der das Tier, insbesondere auf Zuruf gehorcht und
    holungsanlagen und auf diesen gleichgestellten Plät-           die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.
    zen zum Zweck des Vergnügens, des Kunstgenusses,               Hunde müssen in größeren Menschenansammlungen
    des Warenumschlags oder zu ähnlichen Zwecken,                  einen Maulkorb tragen.
    insbesondere Volksfeste, Straßenfeste, Konzerte und
    Märkte. Die Vorschriften des Versammlungsgesetzes          (4) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Jagdhunde im
    und des Gesetzes über Versammlungen und Aufzügen               weidgerechten Einsatz, Diensthunde im polizeilichen
    im Freistaat Sachsen (SächsVersG) bleiben von Satz 1           Einsatz und Blindenführhunde.
    unberührt.
                                                               (5) § 28 Straßenverkehrsordnung, § 121 Ordnungswid-
Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten                          rigkeitengesetz und die Vorschriften des Gesetzes
                                                                   zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen                  bleiben von dieser Regelung unberührt.

(1) Das Anbringen von Plakaten oder Folien (Plakatieren),      § 5 Verunreinigung durch Tiere
    die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung
    oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum In-          (1) Halter und Führer von Tieren haben dafür Sorge zu
    halt haben, ist an Stellen, die von öffentlichen Straßen       tragen, dass das Tier die Notdurft nicht auf öffentli-
    oder öffentlichen Grün- oder Erholungsanlagen aus              chen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erho-
    sichtbar sind, verboten. Verboten ist auch das Ver-            lungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter
    anlassen oder Dulden einer Plakatierung durch den              Tierkot ist vom Tierführer sofort zu beseitigen, hierzu
    Veranstalter, Auftraggeber oder eine sonstige Person,          hat der Tierführer geeignete Behältnisse für die Auf-
    die auf den Plakaten oder Darstellungen als Verant-            nahme und den Transport mitzuführen und auf Verlan-
    wortlicher benannt wird. Eine Duldung liegt auch vor,          gen vorzuzeigen.
    wenn das Plakatieren durch den Dritten von den Ver-
    antwortlichen des Satzes 2 nicht durch zurnutbare          (2) Die Vorschriften des Sächsischen Straßengesetzes,
    Vorkehrungen verhindert wird. Dem Plakatieren steht            der Straßenverkehrsordnung sowie die Vorschrif-
    das Bemalen und Beschriften von Flächen gleich.                ten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Säch-
                                                                   sischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzge-
(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für das Plakatieren           setzes bleiben von dieser Regelung unberührt.
    auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z. B. Pla-
    katsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) und für das        § 6 Fütterungsverbote
    Beschriften und Bemalen auf dafür zugelassenen Flä-
    chen.                                                      Wildlebende oder streunende Tiere dürfen im Geltungs-
                                                               bereich dieser Verordnung nicht gefüttert werden. Ausge-
(3) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen vom Verbot           nommen davon sind nach Ermessen der Behörde öffentlich
    des Abs. 1 zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht     zugelassene Fütterungsstellen und private Vogelhäuschen
    entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung            in der Wintersaison. Es ist verboten, Tauben auf öffentli-
    des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.       chen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsan-
                                                               lagen zu füttern.
(4) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, der Säch-
    sischen Bauordnung, des Sächsischen Straßenge-
    setzes, der Straßenverkehrsordnung und die Rechte
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
Wolkensteiner Anzeiger                                                Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022         5
Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen                     § 9 Haus- und Gartenarbeiten

§ 7 Schutz der Nachtruhe                                       (1) Private Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe an-
                                                                   derer stören, dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen
(1) ln der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, sind alle Hand-       und an Werktagen nicht in der Zeit von 20:00 Uhr bis
    lungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Nacht-           07:00 Uhr durchgeführt werden. Zu den Haus- und
    ruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu               Gartenarbeiten zählen insbesondere:
    stören.                                                        - der Betrieb von Rasenmähern
                                                                   - das Häckseln von Gartenabfällen
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen            - der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten
    vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öf-             - das Hämmern,
    fentliche Interessen die Durchführung, von die Nacht-          - das Sägen
    ruhe störenden Arbeiten oder sonstigen Handlungen              - das Bohren
    erfordern. Soweit hierfür nach sonstigen Vorschriften          - das Holzspalten
    eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet       - das Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen
    die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnah-
    me.                                                        (2) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei-
                                                                   ertage im Freistaat Sachsen, des Bundesimmissions-
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzge-                 schutzgesetzes, insbesondere die 32. Verordnung zur
    setzes sowie des Sächsischen Sonn- und Feiertags-              Durchführung des Bundes­Immissionsschutzgesetzes
    gesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.                (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.
                                                                   BlmSchV-), bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 8 Böllern und Feuerwerk
                                                               § 10 Benutzung von Beschallungsanlagen, Tonwieder-
(1) Außerhalb von Schießstätten ist das Böllern aus            gabegeräte, Musikinstrumenten u. ä.
    Hand-, Gas- und Standböllern oder Kanonen sowie
    aus Vorderladerwaffen anmeldepflichtig und bedarf          (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Beschallungsanlagen,
    der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Erlaubnisanträ-          Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie an-
    ge sind spätestens zwei Wochen vorher zu stellen.              dere mechanische oder elektroakustische Geräte zur
                                                                   Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass
(2) Ausnahmegenehmigungen gemäߧ 24 1. Sprengver-                  andere nicht unzumutbar belästigt werden.
    ordnung i.V.m § 23 Abs. 2 der 1. SprengV zum Ab-
    brennen Pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie          (2) Abs. 1 gilt nicht:
    2 können im Einzelfall aus begründetem Anlass und              a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen
    nach Antragstellung durch die Ortspolizeibehörde ge-              im Freien und bei Veranstaltungen, die einem her-
    nehmigt werden. Anträge auf Erteilung einer Ausnah-               kömmlichen Brauch entsprechen,
    megenehmigung sind spätestens zwei Wochen vor                  b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.
    dem Ereignis schriftlich unter Angaben der persön-
    lichen Daten des Antragstellers, des Anlasses und des      (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei-
    Umfangs einzureichen.                                          ertage im Freistaat Sachsen und des Bundesimmissi-
                                                                   onsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verord-
(3) Böllern darf nur mit Geräten erfolgen, die ein amt-            nungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
    liches, noch gültiges Beschusszeichen aufweisen. Der
    Nachweis ist ebenfalls mit der Anmeldung zu erbrin-        § 11 Lärm aus Veranstaltungsstätten
    gen.
                                                               (1) Aus Gast- und Veranstaltungsstätten sowie Ver-
(4) Das Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2 im             sammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang be-
    Zeitraum 02.01. bis 30.12. wird im Gebiet der Stadt            bauter Gebiete (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) oder in
    Wolkenstein und allen Ortsteilen zwischen 22:00 und            der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach
    06:00 Uhr generell untersagt. Dies gilt nicht für Per-         außen dringen, durch den andere unzumutbar belästi-
    sonen, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 7, § 27 oder         gt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls
    eines Befähigungsscheines nach § 20 des Spreng-                geschlossen zu halten.
    stoffgesetzes sind.
                                                               (2) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei-
(5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feier-              ertage im Freistaat Sachsen, des Sächsischen Gast-
    tagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes               stättengesetzes, des Sächsischen Versammlungs-
    und der dazu ergangenen Verordnungen, des Spreng-              gesetzes, der Sächsischen Bauordnung und des
    stoffgesetzes sowie der 1. Verordnung zum Spreng-              Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu er-
    stoffgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.             gangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung
    Die Vorschriften des Waffengesetzes, des Spreng-               unberührt.
    stoffgesetzes und der zu diesen Gesetzen erlassenen
    Verordnungen bleiben im Übrigen unberührt.
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6     Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                                    Wolkensteiner Anzeiger
§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen              Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüb-
Abfallbehältern                                                   lichen Grillmaterialien (z. B. Holzkohle, Grillbrikett) in
                                                                  handelsüblichen Grillgeräten erlaubt. Diese Feuer dür-
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgese-           fen eine Grundfläche von 1,50 qm und eine Flammen-
    henen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen          höhe von 1,50 m über dem Boden nicht überschreiten.
    in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Sonn-          Die Feuer sind so abzubrennen, dass keine Belästi-
    und Feiertagen nicht gestattet.                               gung anderer durch Rauch oder Gerüche entsteht.

(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Ge-      (3) Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers am 30. April
    genstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu             erfordert die Genehmigung der Ortspolizeibehörde.
    stellen.                                                       Sie wird nur für gastronomische Einrichtungen und
                                                                   Vereine erteilt, wenn das Brauchtumsfeuer Bestand-
(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur        teil einer Veranstaltung ist.
    allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter
    einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in           (4) Das Abbrennen von offenen Feuern bzw. Brauch-
    Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Ab-              tumsfeuern ist zu untersagen oder kann mit Auflagen
    fällen ist untersagt.                                          verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die
                                                                   ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen, insbe-
(4) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei-              sondere bei extremer Trockenheit, der unmittelbaren
    ertage im Freistaat Sachsen, des Bundesimmissi-                Nähe eines Waldes oder der unmittelbaren Nähe eines
    onsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verord-              Lagers mit feuergefährlichen Stoffen.
    nungen, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des
    Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutz-         (5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes,
    gesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.                des Sächsischen Kreislaufwirtschaft- und Boden-
                                                                   schutzgesetzes, des Waldgesetzes für den Freistaat
Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen                       Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und
                                                                   der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verord-
§ 13 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beein-             nungen nach Naturschutzrecht bleiben von dieser Re-
trächtigungen                                                      gelung unberührt.

(1) Auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Grün-       Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
    und Erholungsanlagen ist es verboten:
    1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt bei-    § 15 Hausnummern
       spielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten
       den Weg verstellt, an der Kleidung festhält, bei wie-   (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens
       derholtem Ansprechen zusammen mit Nebenherge-               an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von
       hen den Passanten bedrängt,                                 der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in ara-
    2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten,            bischen Ziffern zu versehen.
       beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder son-
       stigen berauschenden Mitteln, andere Personen er-       (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die
       heblich zu belästigen oder an der Nutzung entspre-          das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unle-
       chend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von                serliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu
       der Nutzung abzuhalten,                                     erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von
    3. die Notdurft zu verrichten,                                 nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Sei-
    4. zu nächtigen oder zu lagern,                                te des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem
    5. Gegenstände aller Art wegzuwerfen oder abzula-              Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeein-
       gern, außer in den dafür bestimmten Abfallbehälter          gang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befin-
       im Rahmen der Beschränkung von§ 12 Abs. 3.                  det, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen
                                                                   Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der
(2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Be-             Straße zurückliegen, können die Hausnummern am
    täubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. Im Üb-               Grundstückszugang angebracht werden.
    rigen gilt § 12 Abs. 4 entsprechend.
                                                               (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas An-
§ 14 Abbrennen offener Feuer                                       deres bestimmen, soweit dies im Interesse der öffent-
                                                                   lichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
(1) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün-
    und Erholungsanlagen ist das Abbrennen von offenen         Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
    Feuern ohne die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde ver-
    boten.                                                     § 16 Zulassung von Ausnahmen und Erlaubnisse

(2) Außerhalb von öffentlichen Straßen und öffentlichen        (1) Entsteht für den Betroffenen durch ein Verbot oder
    Grün- und Erholungsanlagen ist der Betrieb von Koch-,          eine Beschränkung eine unzumutbare Härte, kann die
    Grill- und Wärmefeuer mit trockenem unbehandeltem              Ortspolizeibehörde weitergehende Ausnahmen von
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
Wolkensteiner Anzeiger                                              Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022          7
   den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen,          15. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder an-
   soweit keine überwiegenden öffentlichen Interessen               dere Gegenstände auf oder neben Wertstoffcon-
   einer Ausnahmeregelung entgegenstehen.                           tainer stellt,
                                                                16. entgegen § 12 Abs. 3 größere Abfallmengen oder
(2) Von den Verboten des § 13 Nr. 4 kann die Ortspolizei-           Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben
    behörde Ausnahmen zulassen, sofern sie im öffentli-             anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufge-
    chen Interesse geboten erscheint oder überwiegende              stellten Abfallbehälter einbringt,
    öffentliche Interessen einer Ausnahmeregelung nicht         17. auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün-
    entgegenstehen.                                                 anlagen entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 aufdringlich
                                                                    oder aggressiv bettelt,
(3) Auf diese Polizeiverordnung gestützte Ausnahmere-               entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 2 andere Personen durch
    gelungen und Erlaubnisse können mit Nebenbestim-                aufdringliches oder aggressives Verhalten erheb-
    mungen (Auflage, Befristung, Bedingung) versehen                lich belästigt,
    werden.                                                         entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
                                                                    entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 4 ohne Erlaubnis nächtigt
§ 17 Ordnungswidrigkeiten                                           oder lagert, entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 5 Gegen-
                                                                    stände wegwirft oder ablagert
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 des Säch-           18. entgegen § 14 Abs. 1 ein Feuer ohne polizeibe-
    sischen Polizeibehördengesetzes vom 11. Mai 2020                hördliche Erlaubnis abbrennt,
    (SächsGVBI. S 358, 389) in der jeweils geltenden Fas-       19. entgegen § 14 Abs. 3 und 4 trotz eines angeord-
    sung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig                   neten Verbotes oder unter Verstoß gegen eine ei-
    1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 unbefugt plakatiert               ner Nebenbestimmung verbunden Erlaubnis Feuer
        oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet            abbrennt,
        oder bemalt,                                            20. entgegen § 15 Abs. 1 als Hauseigentümer die Ge-
    2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsich-            bäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern
        tigt, dass andere Menschen oder Tiere belästigt             versieht,
        oder gefährdet oder Sachen beschädigt werden,           21. entgegen § 15 Abs. 2 unleserliche Hausnummern-
    3. entgegen § 4 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere            schilder nicht unverzüglich erneuert oder Haus-
        der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,          nummern nicht entsprechend § 15 Abs. 2 anbringt.
    4. entgegen § 4 Abs. 3 einen Hund nicht angeleint
        oder in größeren Menschenansammlungen ohne           (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 16 zu-
        Maulkorb führt,                                          gelassen worden ist.
    5. entgegen § 5 als Tierführer die durch das Tier ver-
        ursachte Verunreinigung nicht unverzüglich ent-      (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 des
        fernt,                                                   Sächsischen Polizeibehördengesetzes mit einer Geld-
    6. entgegen § 6 wildlebende oder streunenden Tiere           buße von mindestens 5 Euro bis zu 5.000 Euro geahn-
        füttert,                                                 det werden.
    7. entgegen § 7 Abs. 1 ohne Ausnahmegenehmigung
        nach § 7 Abs. 2 die Nachtruhe anderer in der Zeit    § 18 lnkrafttreten
        von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr mehr als unvermeid-
        bar stört,                                           (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft
    8. entgegen § 8 Abs. 1 Hand-, Gas- und Standböller           und mit Ablauf des 30.09.2032 außer Kraft.
        oder Kanonen ohne Anmeldung und ohne Erlaub-
        nis betreibt,                                        (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung in der Stadt
    9. entgegen § 8 Abs. 3 Hand-, Gas- und Standböller           Wolkenstein in der Fassung vom 07.03.2017 außer
        oder Kanonen ohne amtliches, noch gültiges Be-           Kraft.
        schusszeichen betreibt,
    10. entgegen § 9 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten,       Wolkenstein, den 19. Juli 2022
        die die Ruhe anderer stören, an Sonn- und Feier-
        tagen und an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr
        bis 07:00 Uhr durchführt,
    11. entgegen § 9 Abs. 2 seine Liegenschaft so einrich-
        tet, dass von dieser Gefahren für die öffentliche    Liebing
        Sicherheit und Ordnung ausgehen,                     Bürgermeister
    12. entgegen § 10 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautspre-
        cher, Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so be-
        nutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden,      Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
    13. entgegen § 11 aus Gast- und Veranstaltungsstät-      Freistaat Sachsen (SächsGemO):
        ten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen
        dringen lässt, der andere unzumutbar belästigt,      Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ge-
    14. entgegen § 12 Abs. 1 an Sonn- und Feiertagen         gen diese Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
        und an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00     Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei
        Uhr Wertstoffcontainer nutzt,                        denn, dass
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
8     Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                                  Wolkensteiner Anzeiger
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-     Beschluss Nr. 37/2022
   folgt ist,                                                 Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein vergibt den Auftrag
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die    für die Planungsleistungen für den Wärmeschutz und En-
   Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung            ergiebilanzierung zu einem Preis von 15.212,91 € brut-
   verletzt worden sind,                                      to (LPH 1 - 3) – 23.576,07 € brutto (Gesamthonorar)
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2           und Planungsleistungen Bauakustik, zu einem Preis von
   SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen             10.158,70 € brutto (LPH 1 - 3) – 16.124,90 € brutto (Ge-
   hat,                                                       samthonorar) zur Erweiterung der Silber-Therme Wolken-
4. vor Ablauf der Jahresfrist                                 stein, OT Warmbad, an die iproplan Planungsgesellschaft
   a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-          mbH, Bernhardstraße 68, 09126 Chemnitz.
       standet hat oder                                       Zunächst werden jeweils nur die LPH 3 gemäß HOAI be-
   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-            auftragt.
       schriften gegenüber der Gemeinde, unter Bezeich-
       nung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün-      Abstimmungsergebnis
       den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.      Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister:   17
                                                              davon anwesend:                                          13
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend ge-     stimmberechtigt:                                         13
macht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist        Ja-Stimmen:                                              12
jedermann diese Verletzung geltend machen.                    Nein-Stimmen:                                             0
                                                              Stimmenthaltungen:                                        1

Aus dem Stadtrat                                              Beschluss Nr. 38/2022
                                                              Dieser Beschluss beinhaltet den Kauf des Flurstückes 53/8
                                                              der Gemarkung Schönbrunn.
Gefasste Beschlüsse der 8. öffentlichen
Sitzung des Stadtrates der Stadt
                                                              Beschluss Nr. 39/2022
Wolkenstein vom 5. September 2022
                                                              Dieser Beschluss beinhaltet den Verkauf der Flurstücke
                                                              52/2 und 52/3 der Gemarkung Schönbrunn
Beschluss Nr. 35/2022
Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein billigt den Vorentwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrier-
                                                              Ortsübliche Bekanntmachung
tem Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Caravan-
                                                              der Stadt Wolkenstein
platz“ in Wolkenstein, OT Warmbad in der vorliegenden
Form vom 15.07.2022 und bestimmt die Durchführung der         Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebau-
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 und 4       ungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der
BauGB.                                                        Heinzebank“ in der Fassung vom 24. August 2022 in der
                                                              Stadt Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzei-
Abstimmungsergebnis                                           tigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister:   17
davon anwesend:                                          13   Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung
stimmberechtigt:                                         13   am 05.09.2022 mit Beschluss Nr. 36/2022 den Vorent-
Ja-Stimmen:                                              12   wurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmei-
Nein-Stimmen:                                             0   sterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 24. August
Stimmenthaltungen:                                        1   2022 mit Begründung, Anlage I und II sowie Umweltbe-
                                                              richt gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche
Beschluss Nr. 36/2022                                         Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein billigt den Vorentwurf     beschlossen.
des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei
an der Heinzebank“ in der Stadt Wolkenstein mit Begrün-       In der Zeit vom 28.09.2022 – 04.11.2022 wird der Vorent-
dung, Anlage I und II sowie Umweltbericht in der Fassung      wurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmei-
vom 24. August 2022 und beschließt gemäß §3 Abs.1             sterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 24. August
BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung.                  2022 mit Begründung, Anlage I u. II sowie Umweltbericht
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher      in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13,
Belange sind gemäß §4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu betei-       09429 Wolkenstein zu jedermanns Einsicht während
ligen.                                                        nachfolgender Zeiten

Abstimmungsergebnis                                           Montag        09:00 – 12:00 Uhr
Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister:   17   Dienstag      09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
davon anwesend:                                          13   Mittwoch      09:00 – 12:00 Uhr
stimmberechtigt:                                         13   Donnerstag    09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Ja-Stimmen:                                              12   Freitag       09:00 – 12:00 Uhr
Nein-Stimmen:                                             0
Stimmenthaltungen:                                        1   öffentlich ausgelegt.
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
Wolkensteiner Anzeiger                                                                                                                                                                                      Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                                                                                                             9

                                                                                                                                                                                                 Ortsübliche Bekanntmachung
                                                                                         594
                                                                                                                                                                                                 der Stadt Wolkenstein
                               175
                                       463
                                        4
                                                                                                                                                                                                 Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des vorhabens-
                                                                                                                                                                                                 bezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünord-
                                8

                                 175
                                  7

                                        175
                                               463
                                                5                                                         613
                                                                                                          14
                                                                                                                                                                                                 nungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in der Fassung
                                                                                                                                                                                                 vom 15.07.2022 in der Stadt Wolkenstein, OT Warmbad,
                                         6

                                                                                                                                                                                                 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung
                                                   463
                                                    3

                 175
                                             175
                                              5
                                                                                                                                                                                                 der Öffentlichkeit
                  1

                                                                                                                                                                                                 Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung
                                                                                         613
                                       175                                               13
                                        4

                                                                                                                                                                611
                                                                                                                                                                 2                               am 05.09.2022 mit Beschluss Nr. 35/2022 den Vorent-
                                                                                                                                                                                                 wurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit inte-
                                                                                                                                             613
                                                                                                                                                                                                 griertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“
                                                                                                                                                                                                 in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15. Juli
                                                                                                                                             12

                                                                                                     6a

                                             172
                                              6
                                                                 613                                                                                                                             2022 mit Begründung und allen Anlagen gebilligt und ge-
                                                                                         6

                                                                  5
                   172

                                                                                                                                                                                                 mäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur früh-
                                             172
                    1                         4                                                                                                                                      nk
                                                                                                                                                                                  ba
                                                                                                                                                                                ze
                                                                                                          4

                                                   172                                                                                                                    ein

                                                                                                                                                                                                 zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
                                                    5      463                                                                                                         rH
                                                                                                                                                           8

                                                            6                                                                                                       de
                                                                                                                                                 612           An
                                                                                                                                                  1
                                                     171                           472
                                                      4                             2                                      613                                                                                                                                                                   481/5                          ei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        tner
                                                                                                                           10                                                                                                                                                                                  der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Gär
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          An
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             a
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           72
                                                    171                                                                                ein
                         171                                                                                                        st ld                                                                                                                                      533/5                           72
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 b

                          1                          2                                                                          en fe                                                                                                                                                                 c
                                                                                                                             olk ge         nk
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    72
                                                                                                                           W en
                                                                                                                                         ba
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           480/9
                                                                                                                        ze u-L                                                                                                                                    481/9

                                                                                                                                                                                                                                                             ei
                                                                                                                      encka           ze

                                                                                                                                                                                                                                                        rtner
                                                                                                                                                                                                                                                                                            73
                                                                                                                    r            e in
                                                                                                                  tg o
                                                                                                                              rH

                                                                                                                                                                                                                                                       r Gä
                                                                                                                ad P                                                                                                                         481/3                                   73
                                                                                                                                                                                                                                                                                       a
                                                                                                              St zu        de

                                                                                                                                                                                                                                                     An de
                                                                                                 3
                                                                                                                        An                                                                                                                                                    73
                                                                                                                                                                                                                                                                                b
                                        171
                                         3                                           2
                                                                                                                   473                                                                                                                                                  73
                                                                                                                                                                                                                                                                          c
                                                                                                                                                                                                                                                                                    480/8
                                                                                                                                                                                                                                                                    d
                                                                                                                    2                                                                                                                                             73
                                                           461

                                                                                                                                                                                                                                                     8
                                                                                                                                                                                                                                                     1/
                               168                          4

                                                                                                                                                                                                                                                48
                                                   168                                       1
                                                                                                                                                                                                                                      481/7
                                7                   5                        463
                                                                              9                                                                                                                                   481/6
                                                                                                                                                                                                                                                     533/2
                                                    461
                                                     2                 167
                                                                        6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Geltungsbereich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Vorhabenbezogener Bebauungsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                     480/10
             Grenze des Geltungsbereiches                                                                                                                                                                                                                                                                                            Vorhabenbezogener Bebauungsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     "Sondergebiet Caravanplatz"
                                                                                                                                                                                                                          533/3                                                                                                      Am Kurpark 11
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     09429 Wolkenstein OT Warmbad

     Übersichtslageplan o.Maßstab
                                                                                                                                                                                                      516

                                                                                                                                                                                                                                  480/5

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung                                                                                                                                                                                                                                                                               Am Nönnig- Gut 10

Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des                                                                                                                                                                                                                                                                                 09419 Thum OT Jahnsbach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Tel.: 037297/2279 Fax: 037297/2243

Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an                                                                                                                                                                                           482/7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Caravanplatz Warmbad
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Lageplan                           GP 01
                                                                                                                                                                                                532
der Heinzebank“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu
                                                                                                                                                                                                            513
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       482/4         Datum: 27.10.2021     Maßstab: 1 : 1500

schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-                                                                                                                                     518
                                                                                                                                                                                                                                     512/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Plangröße:0.30x0.21m

schrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13,                                                                                                       518/c

                                                                                                                                                                                                 In der Zeit vom 28.09.2022 – 04.11.2022 wird der Vor-
09429 Wolkenstein) abgeben.                                                                                                                                                                      entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit
                                                                                                                                                                                                                                     512/2
                                                                                                                                                                            b
                                                                                                                                                                         58
                                                                                                                                                   526/a

Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt-                                                                                                                                           integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravan-
wolkenstein.de übermittelt werden.                                                                                                                                                               platz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom
                                                                                                                                                                                                 15. Juli 2022 mit allen Anlagen in der Stadtverwaltung
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die aus-                                                                                                                                          Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein zu
zulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Ab-                                                                                                                                             jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
satz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:
www.stadt-wolkenstein.de                                                                                                                                                                         Montag         09:00 – 12:00 Uhr
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zu-                                                                                                                                           Dienstag       09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
gänglich gemacht:                                                                                                                                                                                Mittwoch       09:00 – 12:00 Uhr
www.bauleitplanung.sachsen.de                                                                                                                                                                    Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
                                                                                                                                                                                                 Freitag        09:00 – 12:00 Uhr
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können                                                                                                                                              öffentlich ausgelegt.
bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebau-
ungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der                                                                                                                                                Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung
Heinzebank“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt                                                                                                                                             Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des
bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren                                                                                                                                            vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und                                                                                                                                            Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wol-
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes                                                                                                                                          kenstein, OT Warmbad, einsehen sowie Stellungnahmen
nicht von Bedeutung ist.                                                                                                                                                                         hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nie-
                                                                                                                                                                                                 derschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt
                                                                                                                                                                                                 13, 09429 Wolkenstein) abgeben.
Wolkenstein, den 06. September 2022                                                                                                                                                              Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt-
                                                                                                                                                                                                 wolkenstein.de übermittelt werden.

                                                                                                                                                                                                 Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die aus-
Wolfram Liebing                                                                                                                                                                                  zulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Ab-
Bürgermeister                                                                                                                                                                                    satz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:
Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
10    Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                              Wolkensteiner Anzeiger
www.stadt-wolkenstein.de
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zu-
gänglich gemacht: www.bauleitplanung.sachsen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des vor-
habensbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Ca-
ravanplatz“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt
bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes
nicht von Bedeutung ist.

Wolkenstein, den 06. September 2022

Wolfram Liebing
Bürgermeister

Geburtstagsglückwünsche

Der Bürgermeister gratuliert allen älteren
Bürgern zu besonderen Jubiläen, die im
September Geburtstag haben.

OT Wolkenstein
am 12.09. Herrn Lutz Gräf zum 70. Geburtstag

OT Hilmersdorf                                             „Auf dem Jakobsweg durch Westdeutschland“ –
am 10.09. Frau Helga Drechsel zum 85. Geburtstag           eine zweite Reisereportage von Thomas Barth
                                                           am Samstag, 08. Oktober 2022, um 17:00 Uhr
OT Schönbrunn                                              im Schloss Wolkenstein, Festsaal 2. Etage
am 18.09. Herrn Reiner Nestler zum 80. Geburtstag
                                                           „Pilgern für Fortgeschrittene“ heißt es, wenn Thomas
OT Gehringswalde                                           Barth von seiner Pilgerreise auf dem Jakobsweg in West-
am 14.09. Herrn Günter Herold zum 80. Geburtstag           deutschland berichtet. Nachdem er bereits Ostdeutsch-
                                                           land durchquert hatte, lief der Fotograf und Weltenbumm-
OT Falkenbach                                              ler bei Wind und Wetter nun 700 Kilometer zu Fuß durch
am 15.09. Frau Jutta Kunz zum 90. Geburtstag               den Westen der Republik. Von Vacha in Thüringen pilgerte
                                                           er durch die bezaubernde Rhön mit ihrer sanften kuppigen
OT Warmbad                                                 Landschaft, weiter ins vom Weinbau geprägte Franken,
am 23.09. Frau Johanna Mauersberger zum 95. Geburtstag     durch die ehrwürdigen Städte Fulda und Würzburg, und
                                                           schließlich über die Schwäbische Alb nach Freiburg im
                                                           Breisgau. Dabei durchquerte Thomas Barth mittelalter-
Kulturelle Einrichtungen                                   lich geprägte Orte wie Rothenburg ob der Tauber oder die
                                                           Universitätsstadt Tübingen, wo historisches Ambiente die
Museum im Schloss                                          früheren Pilgerzeiten erahnen lässt. Nachdem er die Höhen
                                                           des Schwarzwalds bewältigt hatte, kam Thomas Barth an
Noch bis zum 18. September 2022 zu sehen:                  der deutsch-französischen Grenze in Breisach am Rhein
Sonderausstellung Přísečnice žije – Preßnitz lebt!         an und vollendete damit eine Pilgertour von insgesamt
                                                           1.200 Kilometern Länge quer durch Deutschland. Thomas
Wer bisher die Gelegenheit versäumt hat, die Ausstellung   Barth berichtet von überraschenden Begegnungen am
zu besuchen, kann das noch am letzten Öffnungstag der      Wegesrand sowie von berührenden Geschichten, die er
Ausstellung, am Sonntag, 18. September 2022, in der        unterwegs erlebte, und die das 'Pilgern vor der Haustür'
Zeit von 10:00 – 16:00 Uhr tun.                            so faszinierend machen. In seinem abwechslungsreichen
Anschließend wandert die Ausstellung vorerst an den        Vortrag spart er auch nicht mit Tipps für Menschen, die
Leihgeber zurück, der am 24. September 2022 am ver-        selbst einmal pilgern wollen.
schwundenen Bahnhof Reischdorf zu einem Nachbar-           Nach dem ersten Vortrag von Thomas Barth im Herbst
schaftsfest einlädt.                                       2021 waren die anwesenden Zuhörer total beeindruckt
Wolkensteiner Anzeiger                                           Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022         11
und begeistert und wünschten sich eine Fortsetzung. Wir   Zum 7. Mal „The Six Pickles“ – openair im Schlosshof
freuen uns alle über zahlreiche interessierte Besucher.   Wolkenstein – ohne Regen trotz Unwetterwarnungen

Eintritt: Vorverkauf; 10 € normal / 8 € ermäßigt
Abendkasse: 12 € normal / 10 € ermäßigt
Info und Karten unter Telefon 037369 87123, 131-27
und 0172 4701761!

                                                          „Musik mit Beat“ ist der Untertitel auf der Ankündigung.
                                                          Die Band hält, was da versprochen wird.
                                                          Inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass so ein
                                                          Abend mit Musik aus den 50er / 60er Jahren unheimlich
                                                          Spass macht – natürlich mit den Jungs von „The Six Pick-
                                                          les“.
                                                          Da ist auf jeden Fall beiderseits der Bühne Spass vorhan-
                                                          den, vor der Bühne bleiben nur wenige auf ihren Sitzen
                                                          hocken, sondern schwingen lieber das Tanzbein oder bes-
                                                          ser beide.
                                                          Band und Publikum sind über die Jahre wettertechnisch
                                                          inzwischen mit allen Wassern gewaschen, ob Nieselregen,
                                                          Gewitterguss, Windböen oder Super-Sommer-Wetter –
                                                          die Veranstaltungen haben stattgefunden.
                                                          Nur 2020 nicht. Da hat kein Wetter den Veranstaltungs-
                                                          termin verhindert, sondern die Corona-Vorschriften. Da-
„Tag des traditionellen Handwerks im Erzgebirge“          rauf hätten wir der Musik zuliebe gern verzichtet.
Sonntag, 16. Oktober 2022 10:00 – 17:00 Uhr               Wie schon im letzten Jahr war wieder die junge und sehr
im Schloss / Schlosshof Wolkenstein                       talentierte Musikerin Amy Cara mit dabei. Sie kann es ein-
                                                          fach – das Covern vieler bekannter Titel.
•   10:30 Uhr Schlossführung                              Demnächst wird bestimmt im Kalender nachgesehen für
•   Handwerke zum Zuschauen und Mitmachen: u.a.           das Openair 2023.
    Filzen, Spinnen, Kerzen ziehen, Klöppeln, Schmuck-
    herstellung, Siebdruck
•   Musik: „Donner & Doria“ + „wood 'n' strings“
                                                          Stadtbibliothek

Weitere Teilnehmer sind nach Rücksprache zwecks           Bücher-Flohmarkt und Veranstaltungen rund um den
Platzbedarf herzlich willkommen!                          „Tag der Bibliotheken“ am 24. Oktober 2022
Informationen und Anmeldungen unter Telefon 037369        in Stadtbibliothek / Ratskellersaal
87123 und 0172 4701761!
                                                          Regelmäßig wird von Leseratten und Bücherfreunden
                                                          nachgefragt, wann denn wiedermal ein Bücher-Flohmarkt
                                                          stattfindet.
                                                          Geplant ist die beliebte Veranstaltung spätestens ab
                                                          04.10. bis zum 30.10.2022, auf jeden Fall während der
                                                          Öffnungszeiten der Stadtbibliothek: Mo, Di und Do von
                                                          13:00 – 18:00 Uhr.
                                                          An mindestens einem Wochenende, voraussichtlich am
                                                          22. / 23.10.2022, wird zusätzlich von 10:00 – 18:00 Uhr
                                                          geöffnet sein. Das hängt noch von Zusagen für Lesungen /
                                                          Vorträge ab, die stattfinden sollen.
12    Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                               Wolkensteiner Anzeiger
Herzlich willkommen zur                                      Kindertagesstätten
Lesung mit Karl-Heinz Binus aus seinem Buch                  Kita „Zwergenland“
„Erzgebirgshass“ – Kriminalkommissar Pawlak
ermittelt im Erzgebirge am Dienstag, 04. Oktober 2022,
um 19:00 Uhr Stadtbibliothek Wolkenstein

Der Mord an einer Studentin, die mit ihrer Kommilitonin
in der Geschichte von Treuhandprivatisierungen recher-
chiert, ruft die Kriminalkommissare Andreas Pawlak und
Magda Hoffstein auf den Plan. Fast zum gleichen Zeit-                       Na, ihr „Zwerge“!
punkt verschwindet die zweite Studentin. Hängen die Fäl-             Habt ihr Lust auf einen Ausflug ins
lezusammen? Oder hat der Freund aus Eifersucht gehan-                          „Zwergenland“?
delt? Welche Rolle s pielt der charmante Professor ihres               Dann kommt mit euren Eltern zum
Lehrstuhls?                                                       „Zwergentreff“ in die Kita „Zwergenland“
Die Spurenlage ist verworren, langsam dämmert den                             nach Schönbrunn.
Kommissaren die perfide Inszenierung der Tragödie ...            Viele schöne Spielsachen warten darauf, von
Eingebettet in einer an Kultur und Brauchtum überaus              euch ausprobiert und erkundet zu werden.
reichen Region, dem sächsischen Erzgebirge, erzählt der
Autor lebendig eine spannende Kriminalhandlung im Hier             Unser „Zwergentreff“ findet immer am
und Heute. Er scheut sich nicht, Wunden und Narben zu                    letzten Dienstag im Monat
benennen, die nicht erst seit dem Erstehen von PEGIDA                  von 15:30 – 16:30 Uhr statt.
oder der Querdenker-Bewegung gegen Corona-Maßnah-                Die Erzieher/-innen der Kita „Zwergenland“
men Freunde und Familien entzweien und nicht selten bis          Schönbrunn freuen sich auf euren Besuch.
in die Neunzigerjahre zurückblicken lassen.
                                                                      Der nächste „Zwergentreff“ findet
Karl-Heinz Binus, Jahrgang 1954, lebt mit seiner Familie
                                                                            am 27.09.2022 statt.
und Golden Retriever Lucky in Wolkenstein im Erzgebirge.
Er ist Honorarprofessor für Finanzwissenschaft, studierter         Telefonisch sind wir unter 037369 9685
Elektrotechniker und promovierter Wirtschaftsingenieur.                          zu erreichen.
Er leitete viele Jahre als Präsident eine oberste Staats-
behörde in Sachsen.

Info / Reservierungen unter Telefon 037369 131-27,
87123 und 0172 4701761!

                                                             KiTa „Regenbogen“

                                                                           Hallo, ihr kleinen Knirpse!

                                                                               Seid ihr neugierig?
                                                                    Probiert ihr gern neue Spielsachen aus?
                                                                Freut ihr euch, mit anderen Kindern zu spielen?
                                                                   Besucht ihr noch nicht den Kindergarten?
                                                                   Dann laden wir euch und eure Eltern zum

                                                                              KNIRPSEN-TREFF

                                                                        jeden ersten Dienstag im Monat
                                                                       in der Zeit von 15:30 – 16:30 Uhr
                                                                    recht herzlich in unsere Einrichtung ein.

                                                                       Telefonisch sind wir zu erreichen
                                                                           unter der 037369 8234.

                                                                   Auf euren Besuch am 04. Oktober 2022
                                                                               freuen sich die
                                                                    Erzieherinnen der Kita „Regenbogen“
                                                                               Gehringswalde
Wolkensteiner Anzeiger                                               Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022         13
Ein kunterbunter Sommer

Anfang Juli bis Ende August beschäftigten sich die Grup-
pen der Kita Regenbogen in Gehringswalde passend zur
Jahreszeit mit dem großen Thema „Sommer“. Hierbei hat-
te jede Gruppe ganz eigene und auf die Individualität der
Kinder angepasste, kreative Ideen rund um die Themen
Urlaub, Sommer, Sonne, Baden gehen und vieles mehr.

Ganz oben auf der Liste der beliebtesten Sommeraktivi-
täten im Kindergarten stand natürlich das Matschen und
Plantschen. Lautes Kinderlachen und strahlende Gesichter
waren zu beobachten, während sich die Kinder vergnügt
eine kleine Abkühlung unter unserem Wasserpilz holten.
Auch die ganz Kleinen mussten in diesem heißen Sommer
die Hitze nicht einfach ertragen. Sie durften an unserem
kleinen Wasser-Piratenschiff kräftig matschen und Spaß
haben.

                                                             Gummischlangen-Wettessen ohne Hände. Alles in allem
                                                             kann man sagen, dass es ein erlebnisreicher und kunterb-
                                                             unter Sommer war, den unsere Kinder wieder einmal erle-
                                                             ben durften.

                                                             Doch nicht nur die Ferien und der Sommer neigen sich
                                                             dem Ende zu, sondern auch die Zeit unseres FSJler und
Highlight des Sommers in der Kita Regenbogen war na-         BFD fand nun langsam ein Ende. Ein Jahr lang begleiteten
türlich wieder die Ferienzeit. In jeder Woche planten die    uns Justin und Aaron im Kitaalltag, lernten die Kinder, die
Erzieher:innen ein besonderes Erlebnis für die Kinder. Mal   Einrichtung und den Tagesablauf kennen, halfen uns bei
war es ein Ausflug zum Wasserspielplatz in Warmbad,          Bastelarbeiten oder waren eine große Hilfe bei Festen,
mal eine kleine Beachparty mit Spiel, Spaß und sommer-       Ausflügen und Spaziergängen. Ohne sie wäre einiges in
lichen Getränken oder mal was ganz Neues und eher Un-        den letzten Monaten nicht möglich gewesen. Deshalb gab
gewöhnliches:                                                es am Donnerstag, den 25.08.2022 eine Abschiedsfeier,
                                                             bei der sich alle Gruppen mit kleinen Geschenken bie den
Ein „verrückter Tag“, an dem alles im Kindergarten Kopf      Beiden bedankten. Wir freuen uns, dass wir euch ein Stück
stand. Gegessen wurde auf Stühlen, die verkehrtherum         eures Lebensweges begleiten durften und wünschen Ju-
Standen, die Unterhose war auf dem Kopf, die Socken          stin und Aaron alles Gute, eine erfolgreiche Ausbildung
oder Schuhe passten nicht zueinander, Erzieherinnen im       und eine glückliche Zukunft.
Schlafanzug und vieles mehr war an diesem Tag im Kin-
dergarten zu beobachten. Selbst die Spiele, die gespielt
wurden waren nicht ganz so normal: Malen mit den Füßen,      Annika Nestler
14     Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022                                               Wolkensteiner Anzeiger

Bürgerschule                                                Kilowattchen besucht unsere Grundschule
                                                            Das Maskottchen Kilowattchen von enviaM und MITGAS
Ausschreibung – Förderangebote in der                       besuchte unsere Schulanfänger zum Ende der ersten
Bürgerschule Wolkenstein                                    Schulwoche. Zuvor hatten alle, wie insgesamt 12.000
                                                            Schüler aus dem Versorgungsgebiet, Hausaufgabenhefte
Im Rahmen des Aktionsplans „Aufholen nach Corona für        erhalten. Mit dem Hausaufgabenheft lernen die Schüler
Kinder und Jugendliche“ bildet die Maßnahme „Unter-         frühzeitig, ihren Schulalltag zu organisieren und ihre Auf-
richtsergänzende und unterrichtsintegrierte Förder- und     gaben immer im Blick zu behalten. Ein einheitlicher Aufbau
Nachhilfeangebote“ einen Schwerpunkt. Die Angebote          und die farbliche Gestaltung helfen uns Lehrern, den Kin-
sollen ergänzend zum Unterricht oder als unterrichtsinte-   dern den Umgang damit näher zu bringen. Die Lehrer von
grierte Elemente stattfinden. Bei Interesse an der Durch-   272 Grundschulen in 19 Landkreise haben 2022 die ko-
führung eines Angebotes senden Sie Dieses bitte per Mail    stenfreien Klassensätze bestellt. Bereits zum fünften Mal
an info@schule-wolkenstein.de bis zum 25.09.2022 zu.        führte enviaM und MITGAS diese Aktion durch.

Dieses soll enthalten:

•    genaue Bezeichnung des Angebotes
•    Zeitpunkt der Durchführung
•    Honorarvorstellung

Vertragspartner können sowohl natürliche Personen als
auch Unternehmen sein. Bei Kontakt zu den Schülern muss
ein behördliches Führungszeugnis und der Masernschutz
nachgewiesen werden. Vertragspartner ist das LASUB.

Annett Brunner
(Schulleiterin)
                                                            Beim Besuch des Kommunalbetreuers Herrn Lojewski
                                                            erklärte dieser den Kindern zugleich, wie wichtig Strom
Ein neues Gesicht an unserer Schule
                                                            ist und die Erstklässler wussten schon gut Bescheid. Ki-
Mein Name ist Sarah Richter, ich                            lowattchen freute sich über die vielen guten Antworten
bin 18 Jahre alt, komme aus Klein-                          und die Kinder hatten das Maskottchen schnell ins Herz
olbersdorf und absolviere dieses                            geschlossen.
Schuljahr mein Freiwilliges Soziales
Jahr Pädagogik an der Bürgerschu-                           Annett Brunner
le Wolkenstein. Dementsprechend
möchte ich nach den recht theore-
tischen 12 Jahren Schule, welche
                                                            Schulanfang 2022
ich mit meinem Abitur am Goethe                             In die Bürgerschule Wolkenstein wurden am 27. August
Gymnasium in Chemnitz abge-                                 2022 feierlich aufgenommen:
schlossen habe, ein bisschen praktische Grundschulluft
schnuppern.                                                 Klasse 1a mit Frau Großwendt

In meiner Freizeit mag ich es gern in der Natur zu sein     Haase, Leah
und Sport zu treiben, außerdem beschäftige ich mich sehr    Valentina
gerne mit Hunden und deren Erziehung oder Ausbildung,       Müller, Emmi
weswegen ich seit 2012 Mitglied im Tierheim Chemnitz        Pröger, Frieda
bin.                                                        Riedel, Matilda
                                                            Seidel, Mila
Währenddessen ich Schüler und Lehrer im Unterricht be-      Sieber, Pauline
gleite und Ansprechpartnerin für individuelle Hilfe bin,    Uhlig, Maria
erhoffe ich mir zahlreiche, lehrreiche und wegweisende      Kassem
Erfahrungen, die mir die Sicherheit geben, den Beruf des    Luca
Grundschullehrers einhundertprozentig ausüben zu wol-       Kahl, Elias
len.                                                        Lehnert, Jona
                                                            Melzer, Lionel
Besonders freue ich mich auf die gemeinsame Zeit mit den    Ritter, Erik
Schülern, Lehrern und Eltern und bin gespannt, welche un-   Schmieder, Maxim
vorhersehbaren Situationen oder Herausforderungen auf       Sternbeck, Noah
mich warten.                                                Sternbeck, Theo
                                                            Tschirner, Diego
Sarah Richter                                               Jann					                         und zwei weitere Kinder
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