Schulanfang 2022 - Stadt Wolkenstein
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad Samstag, 17. September 2022 – Ausgabe Nr. 9 Schulanfang 2022 In der Bürgerschule Wolkenstein wurden am 27. August 2022 feierlich 36 Schulanfänger aufgenommen. Wir wünschen allen Kindern einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr und viel Spaß beim Lernen!
2 Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 Wolkensteiner Anzeiger Telefonnummern und Adressen Gästebüro Warmbad (OT Warmbad, Am Kurpark 3, 09429 Wolkenstein) Telefon: 037369 151-15 Fax: 037369 151-17 Stadtverwaltung Wolkenstein E-Mail: info@warmbad.de Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein Internet: www.warmbad.de Telefon: 037369 131-0 Öffnungszeiten Fax: 037369 131-11 Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr E-Mail: verwaltung@stadt-wolkenstein.de Internet: www.stadt-wolkenstein.de Museum Schloss Wolkenstein mit militärhistorischer Ausstellung (Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein) Öffnungszeiten Telefon: 037369 87123 Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr E-Mail: info@stadt-wolkenstein.de Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr Militärhistorische Ausstellung: Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr Mobil: 0163 4092766 (Herr Donner) Bürgermeister E-Mail: info@museum-wolkenstein.de Herr Wolfram Liebing 131-30 Internet: www.museum-wolkenstein.de E-Mail: bgm@stadt-wolkenstein.de Öffnungszeiten Sekretariat Dienstag – Sonntag und an Feiertagen: 10:00 – 16:00 Uhr, Frau Berger 131-10 Schließtag: 24.12. E-Mail: verwaltung@stadt-wolkenstein.de Stadtbibliothek Wolkenstein Amtsleiterin Kämmerei / Zentrale Verwaltung (Markt 13, 09429 Wolkenstein) Frau Helbig 131-12 Telefon: 037369 131-27 E-Mail: kaemmerei@stadt-wolkenstein.de E-Mail: stadtbibliothek@stadt-wolkenstein.de SB Anlagenbuchhaltung, Frau Drechsel 131-13 Öffnungszeiten SB Kasse, Frau Beyrich 131-15 Montag: 13:00 – 18:00 Uhr SB Steuern / Kasse, Frau Sprunk 131-16 Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr E-Mail: kasse@stadt-wolkenstein.de Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr SB Personal / Haushalt, Frau Böhme 131-17 E-Mail: personalamt@stadt-wolkenstein.de Bürgerschule Wolkenstein (Grundschule) SB Einwohnermeldeamt / Passamt / Gaststättenrecht (Turnerstraße 9, 09429 Wolkenstein) Frau Becker 131-18 Telefon: 037369 9407 E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-wolkenstein.de Fax: 037369 87298 Hort: 037369 87299 SB Standesamt / Gewerbeamt E-Mail: info@schule-wolkenstein.de Frau Matzek 131-19 Internet: www.schule-wolkenstein.de E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de SB Ordnungsamt / Kultur Kindertagesstätten Herr Tausch 131-20 Kindertagesstätte „Regenbogen“ E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de (OT Gehringswalde, Hauptstraße 20 k, 09429 Wolkenstein) SB Gemeindlicher Vollzugsdienst Telefon: 037369 8234 Frau Goralczyk 131-21 E-Mail: kita.gehringswalde@stadt-wolkenstein.de E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de Kindertagesstätte „Zwergenland“ (OT Schönbrunn, Dorfstraße 38 b, 09429 Wolkenstein) SB Jugend / FFW / Schule / allg. Verwaltung Telefon: 037369 9685 Frau Reichel 131-24 E-Mail: kiga.schoenbrunn@stadt-wolkenstein.de E-Mail: hauptamt@stadt-wolkenstein.de Amtsleiter Bauverwaltung, Sicherheit und Ordnung Wertstoffhof Wolkenstein Herr Voigt 131-32 Ortseingang (ehemals Deponie), 09429 Wolkenstein E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de Telefon: 037369 131-36 SB Liegenschafts- und Wohnungsverwaltung Öffnungszeiten Frau Lange, Frau Nestler 131-35 Dienstag Donnerstag Samstag E-Mail: liegenschaften@stadt-wolkenstein.de Nov. 13:00 – 17:00 08:00 – 12:00 08:00 – 12:00 Uhr SB Allgemeine Bauverwaltung, Frau Ufer 131-36 Dez. bis Feb. geschlossen geschlossen 08:00 – 12:00 Uhr E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de März bis Okt. 14:00 – 18:00 08:00 – 12:00 08:00 – 12:00 Uhr Bankverbindungen der Stadt Wolkenstein Abwasserzweckverband Wolkenstein / Warmbad – Erzgebirgssparkasse LSG Oberes Zschopautal BLZ: 87054000, Konto: 3125002000 (Wolkensteiner Straße 10, 09518 Großrückerswalde) IBAN: DE93870540003125002000, BIC: WELADED1STB Telefon: 03735 266480 Deutsche Kreditbank AG Fax: 03735 266481 BLZ: 12030000, Konto: 0001409002 E-Mail: info@azv-wolkenstein.de IBAN: DE57120300000001409002, BIC: BYLADEM1001 Notfall / Havarie: 037369 879514 Gästebüros Silber-Therme Warmbad Gästebüro Wolkenstein Öffnungszeiten (Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein) Montag – Donnerstag, Sonntag: 09:00 – 22:00 Uhr Telefon: 037369 87123 Freitag, Sonnabend: 09:00 – 23:00 Uhr Fax: 037369 87124 E-Mail: info@stadt-wolkenstein.de MITNETZ STROM Öffnungszeiten Störungsrufnummern (kostenfrei): 0800 2305070 Dienstag – Sonntag sowie an allen Feiertagen: 10:00 – 16:00 Uhr Montag bis Sonntag: 00:00 Uhr – 24:00 Uhr Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, dem 15.10.2022. Redaktionsschluss ist der 30.09.2022. Bitte geben Sie Ihre Texte und Anzeigen rechtzeitig ab.
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 3 Mehrwert. Das letzte Kurkonzert wird beim Erscheinen Der Bürgermeister informiert Geschichte sein. Burgfest, diese Konzerte, Vereinsfeste und Kulturveranstaltungen tragen nicht nur zum persön- Schulanfang volle Schule & neue Schule, Börse, lichen Wohlbefinden bei. Sie sind mit verantwortlich, dass Baugeschehen, Liedertour, Kultur & Zusammenhänge unser Wohnraum gut ausgelastet ist, dass sich Häuser verkaufen und damit wir Zuzug regenerieren können. Ge- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Un- sellschaften sind komplexe Gebilde. Wer immer das „Gute“ ternehmerinnen und Unternehmer, sehr geehrte Gäste! will, wie die Bundesregierung vorgibt, muss nicht immer Der Sommer läuft langsam aus und die Schulzeit hat be- das „Gute“ ernten. gonnen. Mit zwei ersten Klassen startetet unsere Bürger- schule in das neue Schuljahr. Der Ratskellersaal ließ mehr Im Herbst wird es einige kleine und große Kulturveranstal- Familienteilnahme zu. Ein Dank an unseren Bauhof für das tungen geben. Ich freue mich darauf, viele zu treffen. „Brot Einräumen, ein Dank den Eltern für das Schmücken und ein und Spiele waren immer zur Ablenkung, Brot und Bücher Dank für das Eröffnungsprogramm. Mit 150 Schülerinnen zur Lenkung!“ und Schülern haben wir ein sehr gefülltes Schulgebäude. Dies bedeutet Rücksichtnahme und Verständnis, was wir Ihr / euer Bürgermeister alle gemeinsam schaffen werden. In der Kita in Schönbrunn bekamen die Krippenkinder einen neuen Spielbereich. Erst sparten wir an und dann Wolfram Liebing setzten wir das Projekt erneut im zurückliegenden Jahr mit unserem Bauhof baulich um. Entstanden ist ein sehr an- sprechendes Areal. Die Gesamtkosten mit eingerechneter Öffentliche Bekanntmachungen Arbeitsleistung belaufen sich auf ungefähr 80.000,- €. Mit dem Schulbeginn startete ebenfalls die „Abenteuerschu- le Erzgebirge“ im Behelfsquartier im „Erzgebirgshof“ im Polizeiverordnung der Stadt Wolkenstein OT Gehringswalde. Für den Standort Heinzebank ist die gegen umweltschädliches Verhalten und Baugenehmigung erteilt. Sobald das Bestellte geliefert Lärmbelästigung, zum Schutz vor wird, kann gebaut werden! Wer im Augenblick in dieser öffentlichen Beeinträchtigungen sowie Gesellschaft etwas bewegen will, benötigt Nerven, oder über das Anbringen von Hausnummern lässt welche! Die Stadt Wolkenstein erlässt auf Grund von §§ 32 Abs. 1, 35, 37 in Verbindung mit§ 1 Abs.1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 und Bei dem Thema einige Fakten der Börse. In dieser Woche § 39 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (Sächs- halbierte sich der Strompreis. Der Gaspreis fällt den fünf- PBG) in der jeweils geltenden Fassung nach Beschluss des ten Tag in Folge. Der Weizenpreis fiel von 420,- € die Ton- Stadtrates vom 04.07.2022 folgende Polizeiverordnung: ne auf 340,- €. Dies sind zum Teil Spekulationen an den Börsen und haben mit unserem Leben nichts zu tun, oh Abschnitt 1 -Allgemeine Regelungen doch, wir bezahlen die Verluste und die Gewinne! Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Ver- Jetzt einiges zum Baugeschehen im Stadtgebiet. Der Bau ordnung die männliche Form verwendet. Es sind damit des dritten Windrades an der Heinzebank hat begon- grundsätzlich alle Personen unabhängig von ihrem Ge- nen. Die zwischen gelagerten Flügel sind am eigentlichen schlecht gemeint. Standort angekommen, aber es passt nicht alles im Sockel- bereich dieser Anlagen. Unser zweiter „Bademantelgang“ § 1 Geltungsbereich nach der friedlichen Revolution im Gewerbegebiet bei LSA „erstrahlt“ als Eingangstor. Beim Spielplatz im Stadtpark Die Polizeiverordnung gilt für öffentliche Straßen und für verzögert sich eine weitere Freigabe eines Gerätes wegen öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sowie für deren Lieferverzögerung. Bei den Erschließungsarbeiten zum Einrichtungen in dem Gebiet der Stadt Wolkenstein. Sie Wohngebiet „Hüttenbach“ läuft es wie am Schnürchen, gilt auch, wenn die Störung von Privatgrundstücken aus- wie es die „Alten“ immer sagten. Ebenso wir im ehema- geht. ligem „E-Block“ gewerkelt. Im Baugebiet „Schlossblick“ auf der Scheibe in Schönbrunn sind die Grundstücke ver- § 2 Begriffsbestimmungen geben und bebaut. Modernisierungsarbeiten von Bürge- rinnen und Bürgern finden in allen Ortsteilen statt. An (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverord- dieser Stelle möchte ich unzähliges Lob von Besucher und nung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öf- Gästen an Sie / euch alle weitergeben. Vielen Dank euch fentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein allen für diesen Einsatz! tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- Die 12. Liedertour hat 5.000 zufriedene Gäste in unse- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Fußgängerunterfüh- re Heimat gelockt. In dieser Vielfalt wurden wir so noch rungen, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze, nicht von außen, auf die Fläche gesehen, wahrgenom- ausgewiesene Fußgängerzonen, öffentliche Parkplät- men. Viele werden wiederkommen und damit entsteht für ze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, unsere Gewerbetreibenden im Bereich Gastronomie ein Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben.
4 Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 Wolkensteiner Anzeiger (2) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sind all- Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Rege- gemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch ge- lung unberührt. staltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des § 4 Gefahren durch Tiere Orts- oder Landschaftsbildes dienen sowie allgemein zugängliche Kinderspielplätze und allgemein zugäng- (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass liche Sportplätze. Menschen und Tiere nicht belästigt oder gefährdet und Sachen nicht beschädigt werden. (3) Einrichtungen von öffentlichen Straßen und öffent- lichen Grün- und Erholungsanlagen sind alle Gegen- (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlan- stände, die zu ihrer zweckdienlichen Benutzung, auch gen sowie anderer Tiere, die durch ihre Körperkräfte, vorübergehend, aufgestellt oder angebracht sind, Gifte oder Verhalten Personen gefährden können, ist insbesondere Bänke, Stühle, Tische, Abfallbehälter, der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Spielgerät, Wartehäuschen, Beleuchtungsmasten, Bauzäune, Sperrketten und Pfosten sowie Brunnen (3) Hunde sind auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plät- und Wasserbecken. zen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen (4) Menschenansammlungen sind alle für jedermann zu- sind, zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachen gängliche, zielgerichtete, nicht sofort überschaubare stets von einer geeigneten Person an der Leine zu füh- Zusammenkünfte von Personen unter freiem Himmel ren. Zum Führen eines Tieres ist jede Person geeig- auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grün- und Er- net, der das Tier, insbesondere auf Zuruf gehorcht und holungsanlagen und auf diesen gleichgestellten Plät- die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. zen zum Zweck des Vergnügens, des Kunstgenusses, Hunde müssen in größeren Menschenansammlungen des Warenumschlags oder zu ähnlichen Zwecken, einen Maulkorb tragen. insbesondere Volksfeste, Straßenfeste, Konzerte und Märkte. Die Vorschriften des Versammlungsgesetzes (4) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Jagdhunde im und des Gesetzes über Versammlungen und Aufzügen weidgerechten Einsatz, Diensthunde im polizeilichen im Freistaat Sachsen (SächsVersG) bleiben von Satz 1 Einsatz und Blindenführhunde. unberührt. (5) § 28 Straßenverkehrsordnung, § 121 Ordnungswid- Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten rigkeitengesetz und die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden § 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen bleiben von dieser Regelung unberührt. (1) Das Anbringen von Plakaten oder Folien (Plakatieren), § 5 Verunreinigung durch Tiere die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum In- (1) Halter und Führer von Tieren haben dafür Sorge zu halt haben, ist an Stellen, die von öffentlichen Straßen tragen, dass das Tier die Notdurft nicht auf öffentli- oder öffentlichen Grün- oder Erholungsanlagen aus chen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erho- sichtbar sind, verboten. Verboten ist auch das Ver- lungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter anlassen oder Dulden einer Plakatierung durch den Tierkot ist vom Tierführer sofort zu beseitigen, hierzu Veranstalter, Auftraggeber oder eine sonstige Person, hat der Tierführer geeignete Behältnisse für die Auf- die auf den Plakaten oder Darstellungen als Verant- nahme und den Transport mitzuführen und auf Verlan- wortlicher benannt wird. Eine Duldung liegt auch vor, gen vorzuzeigen. wenn das Plakatieren durch den Dritten von den Ver- antwortlichen des Satzes 2 nicht durch zurnutbare (2) Die Vorschriften des Sächsischen Straßengesetzes, Vorkehrungen verhindert wird. Dem Plakatieren steht der Straßenverkehrsordnung sowie die Vorschrif- das Bemalen und Beschriften von Flächen gleich. ten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Säch- sischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzge- (2) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für das Plakatieren setzes bleiben von dieser Regelung unberührt. auf den dafür zugelassenen Plakatträgern (z. B. Pla- katsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln) und für das § 6 Fütterungsverbote Beschriften und Bemalen auf dafür zugelassenen Flä- chen. Wildlebende oder streunende Tiere dürfen im Geltungs- bereich dieser Verordnung nicht gefüttert werden. Ausge- (3) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen vom Verbot nommen davon sind nach Ermessen der Behörde öffentlich des Abs. 1 zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht zugelassene Fütterungsstellen und private Vogelhäuschen entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung in der Wintersaison. Es ist verboten, Tauben auf öffentli- des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. chen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsan- lagen zu füttern. (4) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, der Säch- sischen Bauordnung, des Sächsischen Straßenge- setzes, der Straßenverkehrsordnung und die Rechte
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 5 Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen § 9 Haus- und Gartenarbeiten § 7 Schutz der Nachtruhe (1) Private Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe an- derer stören, dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen (1) ln der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, sind alle Hand- und an Werktagen nicht in der Zeit von 20:00 Uhr bis lungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Nacht- 07:00 Uhr durchgeführt werden. Zu den Haus- und ruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu Gartenarbeiten zählen insbesondere: stören. - der Betrieb von Rasenmähern - das Häckseln von Gartenabfällen (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen - der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öf- - das Hämmern, fentliche Interessen die Durchführung, von die Nacht- - das Sägen ruhe störenden Arbeiten oder sonstigen Handlungen - das Bohren erfordern. Soweit hierfür nach sonstigen Vorschriften - das Holzspalten eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet - das Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnah- me. (2) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei- ertage im Freistaat Sachsen, des Bundesimmissions- (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzge- schutzgesetzes, insbesondere die 32. Verordnung zur setzes sowie des Sächsischen Sonn- und Feiertags- Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes gesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt. (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV-), bleiben von dieser Regelung unberührt. § 8 Böllern und Feuerwerk § 10 Benutzung von Beschallungsanlagen, Tonwieder- (1) Außerhalb von Schießstätten ist das Böllern aus gabegeräte, Musikinstrumenten u. ä. Hand-, Gas- und Standböllern oder Kanonen sowie aus Vorderladerwaffen anmeldepflichtig und bedarf (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Beschallungsanlagen, der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Erlaubnisanträ- Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie an- ge sind spätestens zwei Wochen vorher zu stellen. dere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass (2) Ausnahmegenehmigungen gemäߧ 24 1. Sprengver- andere nicht unzumutbar belästigt werden. ordnung i.V.m § 23 Abs. 2 der 1. SprengV zum Ab- brennen Pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie (2) Abs. 1 gilt nicht: 2 können im Einzelfall aus begründetem Anlass und a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen nach Antragstellung durch die Ortspolizeibehörde ge- im Freien und bei Veranstaltungen, die einem her- nehmigt werden. Anträge auf Erteilung einer Ausnah- kömmlichen Brauch entsprechen, megenehmigung sind spätestens zwei Wochen vor b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. dem Ereignis schriftlich unter Angaben der persön- lichen Daten des Antragstellers, des Anlasses und des (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei- Umfangs einzureichen. ertage im Freistaat Sachsen und des Bundesimmissi- onsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verord- (3) Böllern darf nur mit Geräten erfolgen, die ein amt- nungen bleiben von dieser Regelung unberührt. liches, noch gültiges Beschusszeichen aufweisen. Der Nachweis ist ebenfalls mit der Anmeldung zu erbrin- § 11 Lärm aus Veranstaltungsstätten gen. (1) Aus Gast- und Veranstaltungsstätten sowie Ver- (4) Das Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2 im sammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang be- Zeitraum 02.01. bis 30.12. wird im Gebiet der Stadt bauter Gebiete (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) oder in Wolkenstein und allen Ortsteilen zwischen 22:00 und der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach 06:00 Uhr generell untersagt. Dies gilt nicht für Per- außen dringen, durch den andere unzumutbar belästi- sonen, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 7, § 27 oder gt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls eines Befähigungsscheines nach § 20 des Spreng- geschlossen zu halten. stoffgesetzes sind. (2) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei- (5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feier- ertage im Freistaat Sachsen, des Sächsischen Gast- tagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes stättengesetzes, des Sächsischen Versammlungs- und der dazu ergangenen Verordnungen, des Spreng- gesetzes, der Sächsischen Bauordnung und des stoffgesetzes sowie der 1. Verordnung zum Spreng- Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu er- stoffgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt. gangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung Die Vorschriften des Waffengesetzes, des Spreng- unberührt. stoffgesetzes und der zu diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen bleiben im Übrigen unberührt.
6 Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 Wolkensteiner Anzeiger § 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüb- Abfallbehältern lichen Grillmaterialien (z. B. Holzkohle, Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten erlaubt. Diese Feuer dür- (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgese- fen eine Grundfläche von 1,50 qm und eine Flammen- henen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen höhe von 1,50 m über dem Boden nicht überschreiten. in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Sonn- Die Feuer sind so abzubrennen, dass keine Belästi- und Feiertagen nicht gestattet. gung anderer durch Rauch oder Gerüche entsteht. (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Ge- (3) Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers am 30. April genstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu erfordert die Genehmigung der Ortspolizeibehörde. stellen. Sie wird nur für gastronomische Einrichtungen und Vereine erteilt, wenn das Brauchtumsfeuer Bestand- (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur teil einer Veranstaltung ist. allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in (4) Das Abbrennen von offenen Feuern bzw. Brauch- Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Ab- tumsfeuern ist zu untersagen oder kann mit Auflagen fällen ist untersagt. verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen, insbe- (4) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Fei- sondere bei extremer Trockenheit, der unmittelbaren ertage im Freistaat Sachsen, des Bundesimmissi- Nähe eines Waldes oder der unmittelbaren Nähe eines onsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verord- Lagers mit feuergefährlichen Stoffen. nungen, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutz- (5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, gesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt. des Sächsischen Kreislaufwirtschaft- und Boden- schutzgesetzes, des Waldgesetzes für den Freistaat Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verord- § 13 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beein- nungen nach Naturschutzrecht bleiben von dieser Re- trächtigungen gelung unberührt. (1) Auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Grün- Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern und Erholungsanlagen ist es verboten: 1. aggressiv zu betteln. Aggressives Betteln liegt bei- § 15 Hausnummern spielsweise vor, wenn der Bettler dem Passanten den Weg verstellt, an der Kleidung festhält, bei wie- (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens derholtem Ansprechen zusammen mit Nebenherge- an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von hen den Passanten bedrängt, der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in ara- 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, bischen Ziffern zu versehen. beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder son- stigen berauschenden Mitteln, andere Personen er- (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die heblich zu belästigen oder an der Nutzung entspre- das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unle- chend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von serliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu der Nutzung abzuhalten, erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von 3. die Notdurft zu verrichten, nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Sei- 4. zu nächtigen oder zu lagern, te des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem 5. Gegenstände aller Art wegzuwerfen oder abzula- Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeein- gern, außer in den dafür bestimmten Abfallbehälter gang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befin- im Rahmen der Beschränkung von§ 12 Abs. 3. det, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Be- Straße zurückliegen, können die Hausnummern am täubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. Im Üb- Grundstückszugang angebracht werden. rigen gilt § 12 Abs. 4 entsprechend. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas An- § 14 Abbrennen offener Feuer deres bestimmen, soweit dies im Interesse der öffent- lichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. (1) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist das Abbrennen von offenen Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen Feuern ohne die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde ver- boten. § 16 Zulassung von Ausnahmen und Erlaubnisse (2) Außerhalb von öffentlichen Straßen und öffentlichen (1) Entsteht für den Betroffenen durch ein Verbot oder Grün- und Erholungsanlagen ist der Betrieb von Koch-, eine Beschränkung eine unzumutbare Härte, kann die Grill- und Wärmefeuer mit trockenem unbehandeltem Ortspolizeibehörde weitergehende Ausnahmen von
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 7 den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, 15. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder an- soweit keine überwiegenden öffentlichen Interessen dere Gegenstände auf oder neben Wertstoffcon- einer Ausnahmeregelung entgegenstehen. tainer stellt, 16. entgegen § 12 Abs. 3 größere Abfallmengen oder (2) Von den Verboten des § 13 Nr. 4 kann die Ortspolizei- Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben behörde Ausnahmen zulassen, sofern sie im öffentli- anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufge- chen Interesse geboten erscheint oder überwiegende stellten Abfallbehälter einbringt, öffentliche Interessen einer Ausnahmeregelung nicht 17. auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- entgegenstehen. anlagen entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 aufdringlich oder aggressiv bettelt, (3) Auf diese Polizeiverordnung gestützte Ausnahmere- entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 2 andere Personen durch gelungen und Erlaubnisse können mit Nebenbestim- aufdringliches oder aggressives Verhalten erheb- mungen (Auflage, Befristung, Bedingung) versehen lich belästigt, werden. entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 4 ohne Erlaubnis nächtigt § 17 Ordnungswidrigkeiten oder lagert, entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 5 Gegen- stände wegwirft oder ablagert (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 des Säch- 18. entgegen § 14 Abs. 1 ein Feuer ohne polizeibe- sischen Polizeibehördengesetzes vom 11. Mai 2020 hördliche Erlaubnis abbrennt, (SächsGVBI. S 358, 389) in der jeweils geltenden Fas- 19. entgegen § 14 Abs. 3 und 4 trotz eines angeord- sung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig neten Verbotes oder unter Verstoß gegen eine ei- 1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 unbefugt plakatiert ner Nebenbestimmung verbunden Erlaubnis Feuer oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet abbrennt, oder bemalt, 20. entgegen § 15 Abs. 1 als Hauseigentümer die Ge- 2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsich- bäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern tigt, dass andere Menschen oder Tiere belästigt versieht, oder gefährdet oder Sachen beschädigt werden, 21. entgegen § 15 Abs. 2 unleserliche Hausnummern- 3. entgegen § 4 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere schilder nicht unverzüglich erneuert oder Haus- der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, nummern nicht entsprechend § 15 Abs. 2 anbringt. 4. entgegen § 4 Abs. 3 einen Hund nicht angeleint oder in größeren Menschenansammlungen ohne (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 16 zu- Maulkorb führt, gelassen worden ist. 5. entgegen § 5 als Tierführer die durch das Tier ver- ursachte Verunreinigung nicht unverzüglich ent- (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 des fernt, Sächsischen Polizeibehördengesetzes mit einer Geld- 6. entgegen § 6 wildlebende oder streunenden Tiere buße von mindestens 5 Euro bis zu 5.000 Euro geahn- füttert, det werden. 7. entgegen § 7 Abs. 1 ohne Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 2 die Nachtruhe anderer in der Zeit § 18 lnkrafttreten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr mehr als unvermeid- bar stört, (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft 8. entgegen § 8 Abs. 1 Hand-, Gas- und Standböller und mit Ablauf des 30.09.2032 außer Kraft. oder Kanonen ohne Anmeldung und ohne Erlaub- nis betreibt, (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung in der Stadt 9. entgegen § 8 Abs. 3 Hand-, Gas- und Standböller Wolkenstein in der Fassung vom 07.03.2017 außer oder Kanonen ohne amtliches, noch gültiges Be- Kraft. schusszeichen betreibt, 10. entgegen § 9 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, Wolkenstein, den 19. Juli 2022 die die Ruhe anderer stören, an Sonn- und Feier- tagen und an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchführt, 11. entgegen § 9 Abs. 2 seine Liegenschaft so einrich- tet, dass von dieser Gefahren für die öffentliche Liebing Sicherheit und Ordnung ausgehen, Bürgermeister 12. entgegen § 10 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautspre- cher, Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so be- nutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden, Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den 13. entgegen § 11 aus Gast- und Veranstaltungsstät- Freistaat Sachsen (SächsGemO): ten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, der andere unzumutbar belästigt, Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ge- 14. entgegen § 12 Abs. 1 an Sonn- und Feiertagen gen diese Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit ihrer und an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei Uhr Wertstoffcontainer nutzt, denn, dass
8 Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 Wolkensteiner Anzeiger 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er- Beschluss Nr. 37/2022 folgt ist, Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein vergibt den Auftrag 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die für die Planungsleistungen für den Wärmeschutz und En- Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ergiebilanzierung zu einem Preis von 15.212,91 € brut- verletzt worden sind, to (LPH 1 - 3) – 23.576,07 € brutto (Gesamthonorar) 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 und Planungsleistungen Bauakustik, zu einem Preis von SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen 10.158,70 € brutto (LPH 1 - 3) – 16.124,90 € brutto (Ge- hat, samthonorar) zur Erweiterung der Silber-Therme Wolken- 4. vor Ablauf der Jahresfrist stein, OT Warmbad, an die iproplan Planungsgesellschaft a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- mbH, Bernhardstraße 68, 09126 Chemnitz. standet hat oder Zunächst werden jeweils nur die LPH 3 gemäß HOAI be- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- auftragt. schriften gegenüber der Gemeinde, unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- Abstimmungsergebnis den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister: 17 davon anwesend: 13 Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend ge- stimmberechtigt: 13 macht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist Ja-Stimmen: 12 jedermann diese Verletzung geltend machen. Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Aus dem Stadtrat Beschluss Nr. 38/2022 Dieser Beschluss beinhaltet den Kauf des Flurstückes 53/8 der Gemarkung Schönbrunn. Gefasste Beschlüsse der 8. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Beschluss Nr. 39/2022 Wolkenstein vom 5. September 2022 Dieser Beschluss beinhaltet den Verkauf der Flurstücke 52/2 und 52/3 der Gemarkung Schönbrunn Beschluss Nr. 35/2022 Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrier- Ortsübliche Bekanntmachung tem Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Caravan- der Stadt Wolkenstein platz“ in Wolkenstein, OT Warmbad in der vorliegenden Form vom 15.07.2022 und bestimmt die Durchführung der Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebau- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 und 4 ungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der BauGB. Heinzebank“ in der Fassung vom 24. August 2022 in der Stadt Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzei- Abstimmungsergebnis tigen Beteiligung der Öffentlichkeit Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister: 17 davon anwesend: 13 Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung stimmberechtigt: 13 am 05.09.2022 mit Beschluss Nr. 36/2022 den Vorent- Ja-Stimmen: 12 wurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmei- Nein-Stimmen: 0 sterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 24. August Stimmenthaltungen: 1 2022 mit Begründung, Anlage I und II sowie Umweltbe- richt gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Beschluss Nr. 36/2022 Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein billigt den Vorentwurf beschlossen. des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ in der Stadt Wolkenstein mit Begrün- In der Zeit vom 28.09.2022 – 04.11.2022 wird der Vorent- dung, Anlage I und II sowie Umweltbericht in der Fassung wurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmei- vom 24. August 2022 und beschließt gemäß §3 Abs.1 sterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 24. August BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung. 2022 mit Begründung, Anlage I u. II sowie Umweltbericht Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, Belange sind gemäß §4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu betei- 09429 Wolkenstein zu jedermanns Einsicht während ligen. nachfolgender Zeiten Abstimmungsergebnis Montag 09:00 – 12:00 Uhr Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister: 17 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr davon anwesend: 13 Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr stimmberechtigt: 13 Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Ja-Stimmen: 12 Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 öffentlich ausgelegt.
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 9 Ortsübliche Bekanntmachung 594 der Stadt Wolkenstein 175 463 4 Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des vorhabens- bezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünord- 8 175 7 175 463 5 613 14 nungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in der Fassung vom 15.07.2022 in der Stadt Wolkenstein, OT Warmbad, 6 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung 463 3 175 175 5 der Öffentlichkeit 1 Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung 613 175 13 4 611 2 am 05.09.2022 mit Beschluss Nr. 35/2022 den Vorent- wurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit inte- 613 griertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15. Juli 12 6a 172 6 613 2022 mit Begründung und allen Anlagen gebilligt und ge- 6 5 172 mäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur früh- 172 1 4 nk ba ze 4 172 ein zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. 5 463 rH 8 6 de 612 An 1 171 472 4 2 613 481/5 ei tner 10 der Gär An a 72 171 ein 171 st ld 533/5 72 b 1 2 en fe c olk ge nk 72 W en ba 480/9 ze u-L 481/9 ei encka ze rtner 73 r e in tg o rH r Gä ad P 481/3 73 a St zu de An de 3 An 73 b 171 3 2 473 73 c 480/8 d 2 73 461 8 1/ 168 4 48 168 1 481/7 7 5 463 9 481/6 533/2 461 2 167 6 Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 480/10 Grenze des Geltungsbereiches Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Caravanplatz" 533/3 Am Kurpark 11 09429 Wolkenstein OT Warmbad Übersichtslageplan o.Maßstab 516 480/5 Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Am Nönnig- Gut 10 Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des 09419 Thum OT Jahnsbach Tel.: 037297/2279 Fax: 037297/2243 Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an 482/7 Caravanplatz Warmbad Lageplan GP 01 532 der Heinzebank“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu 513 482/4 Datum: 27.10.2021 Maßstab: 1 : 1500 schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder- 518 512/1 Plangröße:0.30x0.21m schrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 518/c In der Zeit vom 28.09.2022 – 04.11.2022 wird der Vor- 09429 Wolkenstein) abgeben. entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit 512/2 b 58 526/a Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt- integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravan- wolkenstein.de übermittelt werden. platz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15. Juli 2022 mit allen Anlagen in der Stadtverwaltung Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die aus- Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein zu zulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Ab- jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten satz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt: www.stadt-wolkenstein.de Montag 09:00 – 12:00 Uhr sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zu- Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr gänglich gemacht: Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr www.bauleitplanung.sachsen.de Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können öffentlich ausgelegt. bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebau- ungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Heinzebank“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wol- deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes kenstein, OT Warmbad, einsehen sowie Stellungnahmen nicht von Bedeutung ist. hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nie- derschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein) abgeben. Wolkenstein, den 06. September 2022 Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt- wolkenstein.de übermittelt werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die aus- Wolfram Liebing zulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Ab- Bürgermeister satz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:
10 Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 Wolkensteiner Anzeiger www.stadt-wolkenstein.de sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zu- gänglich gemacht: www.bauleitplanung.sachsen.de Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des vor- habensbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Ca- ravanplatz“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Wolkenstein, den 06. September 2022 Wolfram Liebing Bürgermeister Geburtstagsglückwünsche Der Bürgermeister gratuliert allen älteren Bürgern zu besonderen Jubiläen, die im September Geburtstag haben. OT Wolkenstein am 12.09. Herrn Lutz Gräf zum 70. Geburtstag OT Hilmersdorf „Auf dem Jakobsweg durch Westdeutschland“ – am 10.09. Frau Helga Drechsel zum 85. Geburtstag eine zweite Reisereportage von Thomas Barth am Samstag, 08. Oktober 2022, um 17:00 Uhr OT Schönbrunn im Schloss Wolkenstein, Festsaal 2. Etage am 18.09. Herrn Reiner Nestler zum 80. Geburtstag „Pilgern für Fortgeschrittene“ heißt es, wenn Thomas OT Gehringswalde Barth von seiner Pilgerreise auf dem Jakobsweg in West- am 14.09. Herrn Günter Herold zum 80. Geburtstag deutschland berichtet. Nachdem er bereits Ostdeutsch- land durchquert hatte, lief der Fotograf und Weltenbumm- OT Falkenbach ler bei Wind und Wetter nun 700 Kilometer zu Fuß durch am 15.09. Frau Jutta Kunz zum 90. Geburtstag den Westen der Republik. Von Vacha in Thüringen pilgerte er durch die bezaubernde Rhön mit ihrer sanften kuppigen OT Warmbad Landschaft, weiter ins vom Weinbau geprägte Franken, am 23.09. Frau Johanna Mauersberger zum 95. Geburtstag durch die ehrwürdigen Städte Fulda und Würzburg, und schließlich über die Schwäbische Alb nach Freiburg im Breisgau. Dabei durchquerte Thomas Barth mittelalter- Kulturelle Einrichtungen lich geprägte Orte wie Rothenburg ob der Tauber oder die Universitätsstadt Tübingen, wo historisches Ambiente die Museum im Schloss früheren Pilgerzeiten erahnen lässt. Nachdem er die Höhen des Schwarzwalds bewältigt hatte, kam Thomas Barth an Noch bis zum 18. September 2022 zu sehen: der deutsch-französischen Grenze in Breisach am Rhein Sonderausstellung Přísečnice žije – Preßnitz lebt! an und vollendete damit eine Pilgertour von insgesamt 1.200 Kilometern Länge quer durch Deutschland. Thomas Wer bisher die Gelegenheit versäumt hat, die Ausstellung Barth berichtet von überraschenden Begegnungen am zu besuchen, kann das noch am letzten Öffnungstag der Wegesrand sowie von berührenden Geschichten, die er Ausstellung, am Sonntag, 18. September 2022, in der unterwegs erlebte, und die das 'Pilgern vor der Haustür' Zeit von 10:00 – 16:00 Uhr tun. so faszinierend machen. In seinem abwechslungsreichen Anschließend wandert die Ausstellung vorerst an den Vortrag spart er auch nicht mit Tipps für Menschen, die Leihgeber zurück, der am 24. September 2022 am ver- selbst einmal pilgern wollen. schwundenen Bahnhof Reischdorf zu einem Nachbar- Nach dem ersten Vortrag von Thomas Barth im Herbst schaftsfest einlädt. 2021 waren die anwesenden Zuhörer total beeindruckt
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 11 und begeistert und wünschten sich eine Fortsetzung. Wir Zum 7. Mal „The Six Pickles“ – openair im Schlosshof freuen uns alle über zahlreiche interessierte Besucher. Wolkenstein – ohne Regen trotz Unwetterwarnungen Eintritt: Vorverkauf; 10 € normal / 8 € ermäßigt Abendkasse: 12 € normal / 10 € ermäßigt Info und Karten unter Telefon 037369 87123, 131-27 und 0172 4701761! „Musik mit Beat“ ist der Untertitel auf der Ankündigung. Die Band hält, was da versprochen wird. Inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass so ein Abend mit Musik aus den 50er / 60er Jahren unheimlich Spass macht – natürlich mit den Jungs von „The Six Pick- les“. Da ist auf jeden Fall beiderseits der Bühne Spass vorhan- den, vor der Bühne bleiben nur wenige auf ihren Sitzen hocken, sondern schwingen lieber das Tanzbein oder bes- ser beide. Band und Publikum sind über die Jahre wettertechnisch inzwischen mit allen Wassern gewaschen, ob Nieselregen, Gewitterguss, Windböen oder Super-Sommer-Wetter – die Veranstaltungen haben stattgefunden. Nur 2020 nicht. Da hat kein Wetter den Veranstaltungs- termin verhindert, sondern die Corona-Vorschriften. Da- „Tag des traditionellen Handwerks im Erzgebirge“ rauf hätten wir der Musik zuliebe gern verzichtet. Sonntag, 16. Oktober 2022 10:00 – 17:00 Uhr Wie schon im letzten Jahr war wieder die junge und sehr im Schloss / Schlosshof Wolkenstein talentierte Musikerin Amy Cara mit dabei. Sie kann es ein- fach – das Covern vieler bekannter Titel. • 10:30 Uhr Schlossführung Demnächst wird bestimmt im Kalender nachgesehen für • Handwerke zum Zuschauen und Mitmachen: u.a. das Openair 2023. Filzen, Spinnen, Kerzen ziehen, Klöppeln, Schmuck- herstellung, Siebdruck • Musik: „Donner & Doria“ + „wood 'n' strings“ Stadtbibliothek Weitere Teilnehmer sind nach Rücksprache zwecks Bücher-Flohmarkt und Veranstaltungen rund um den Platzbedarf herzlich willkommen! „Tag der Bibliotheken“ am 24. Oktober 2022 Informationen und Anmeldungen unter Telefon 037369 in Stadtbibliothek / Ratskellersaal 87123 und 0172 4701761! Regelmäßig wird von Leseratten und Bücherfreunden nachgefragt, wann denn wiedermal ein Bücher-Flohmarkt stattfindet. Geplant ist die beliebte Veranstaltung spätestens ab 04.10. bis zum 30.10.2022, auf jeden Fall während der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek: Mo, Di und Do von 13:00 – 18:00 Uhr. An mindestens einem Wochenende, voraussichtlich am 22. / 23.10.2022, wird zusätzlich von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet sein. Das hängt noch von Zusagen für Lesungen / Vorträge ab, die stattfinden sollen.
12 Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 Wolkensteiner Anzeiger Herzlich willkommen zur Kindertagesstätten Lesung mit Karl-Heinz Binus aus seinem Buch Kita „Zwergenland“ „Erzgebirgshass“ – Kriminalkommissar Pawlak ermittelt im Erzgebirge am Dienstag, 04. Oktober 2022, um 19:00 Uhr Stadtbibliothek Wolkenstein Der Mord an einer Studentin, die mit ihrer Kommilitonin in der Geschichte von Treuhandprivatisierungen recher- chiert, ruft die Kriminalkommissare Andreas Pawlak und Magda Hoffstein auf den Plan. Fast zum gleichen Zeit- Na, ihr „Zwerge“! punkt verschwindet die zweite Studentin. Hängen die Fäl- Habt ihr Lust auf einen Ausflug ins lezusammen? Oder hat der Freund aus Eifersucht gehan- „Zwergenland“? delt? Welche Rolle s pielt der charmante Professor ihres Dann kommt mit euren Eltern zum Lehrstuhls? „Zwergentreff“ in die Kita „Zwergenland“ Die Spurenlage ist verworren, langsam dämmert den nach Schönbrunn. Kommissaren die perfide Inszenierung der Tragödie ... Viele schöne Spielsachen warten darauf, von Eingebettet in einer an Kultur und Brauchtum überaus euch ausprobiert und erkundet zu werden. reichen Region, dem sächsischen Erzgebirge, erzählt der Autor lebendig eine spannende Kriminalhandlung im Hier Unser „Zwergentreff“ findet immer am und Heute. Er scheut sich nicht, Wunden und Narben zu letzten Dienstag im Monat benennen, die nicht erst seit dem Erstehen von PEGIDA von 15:30 – 16:30 Uhr statt. oder der Querdenker-Bewegung gegen Corona-Maßnah- Die Erzieher/-innen der Kita „Zwergenland“ men Freunde und Familien entzweien und nicht selten bis Schönbrunn freuen sich auf euren Besuch. in die Neunzigerjahre zurückblicken lassen. Der nächste „Zwergentreff“ findet Karl-Heinz Binus, Jahrgang 1954, lebt mit seiner Familie am 27.09.2022 statt. und Golden Retriever Lucky in Wolkenstein im Erzgebirge. Er ist Honorarprofessor für Finanzwissenschaft, studierter Telefonisch sind wir unter 037369 9685 Elektrotechniker und promovierter Wirtschaftsingenieur. zu erreichen. Er leitete viele Jahre als Präsident eine oberste Staats- behörde in Sachsen. Info / Reservierungen unter Telefon 037369 131-27, 87123 und 0172 4701761! KiTa „Regenbogen“ Hallo, ihr kleinen Knirpse! Seid ihr neugierig? Probiert ihr gern neue Spielsachen aus? Freut ihr euch, mit anderen Kindern zu spielen? Besucht ihr noch nicht den Kindergarten? Dann laden wir euch und eure Eltern zum KNIRPSEN-TREFF jeden ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 15:30 – 16:30 Uhr recht herzlich in unsere Einrichtung ein. Telefonisch sind wir zu erreichen unter der 037369 8234. Auf euren Besuch am 04. Oktober 2022 freuen sich die Erzieherinnen der Kita „Regenbogen“ Gehringswalde
Wolkensteiner Anzeiger Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 13 Ein kunterbunter Sommer Anfang Juli bis Ende August beschäftigten sich die Grup- pen der Kita Regenbogen in Gehringswalde passend zur Jahreszeit mit dem großen Thema „Sommer“. Hierbei hat- te jede Gruppe ganz eigene und auf die Individualität der Kinder angepasste, kreative Ideen rund um die Themen Urlaub, Sommer, Sonne, Baden gehen und vieles mehr. Ganz oben auf der Liste der beliebtesten Sommeraktivi- täten im Kindergarten stand natürlich das Matschen und Plantschen. Lautes Kinderlachen und strahlende Gesichter waren zu beobachten, während sich die Kinder vergnügt eine kleine Abkühlung unter unserem Wasserpilz holten. Auch die ganz Kleinen mussten in diesem heißen Sommer die Hitze nicht einfach ertragen. Sie durften an unserem kleinen Wasser-Piratenschiff kräftig matschen und Spaß haben. Gummischlangen-Wettessen ohne Hände. Alles in allem kann man sagen, dass es ein erlebnisreicher und kunterb- unter Sommer war, den unsere Kinder wieder einmal erle- ben durften. Doch nicht nur die Ferien und der Sommer neigen sich dem Ende zu, sondern auch die Zeit unseres FSJler und Highlight des Sommers in der Kita Regenbogen war na- BFD fand nun langsam ein Ende. Ein Jahr lang begleiteten türlich wieder die Ferienzeit. In jeder Woche planten die uns Justin und Aaron im Kitaalltag, lernten die Kinder, die Erzieher:innen ein besonderes Erlebnis für die Kinder. Mal Einrichtung und den Tagesablauf kennen, halfen uns bei war es ein Ausflug zum Wasserspielplatz in Warmbad, Bastelarbeiten oder waren eine große Hilfe bei Festen, mal eine kleine Beachparty mit Spiel, Spaß und sommer- Ausflügen und Spaziergängen. Ohne sie wäre einiges in lichen Getränken oder mal was ganz Neues und eher Un- den letzten Monaten nicht möglich gewesen. Deshalb gab gewöhnliches: es am Donnerstag, den 25.08.2022 eine Abschiedsfeier, bei der sich alle Gruppen mit kleinen Geschenken bie den Ein „verrückter Tag“, an dem alles im Kindergarten Kopf Beiden bedankten. Wir freuen uns, dass wir euch ein Stück stand. Gegessen wurde auf Stühlen, die verkehrtherum eures Lebensweges begleiten durften und wünschen Ju- Standen, die Unterhose war auf dem Kopf, die Socken stin und Aaron alles Gute, eine erfolgreiche Ausbildung oder Schuhe passten nicht zueinander, Erzieherinnen im und eine glückliche Zukunft. Schlafanzug und vieles mehr war an diesem Tag im Kin- dergarten zu beobachten. Selbst die Spiele, die gespielt wurden waren nicht ganz so normal: Malen mit den Füßen, Annika Nestler
14 Ausgabe 9 – Samstag, 17. September 2022 Wolkensteiner Anzeiger Bürgerschule Kilowattchen besucht unsere Grundschule Das Maskottchen Kilowattchen von enviaM und MITGAS Ausschreibung – Förderangebote in der besuchte unsere Schulanfänger zum Ende der ersten Bürgerschule Wolkenstein Schulwoche. Zuvor hatten alle, wie insgesamt 12.000 Schüler aus dem Versorgungsgebiet, Hausaufgabenhefte Im Rahmen des Aktionsplans „Aufholen nach Corona für erhalten. Mit dem Hausaufgabenheft lernen die Schüler Kinder und Jugendliche“ bildet die Maßnahme „Unter- frühzeitig, ihren Schulalltag zu organisieren und ihre Auf- richtsergänzende und unterrichtsintegrierte Förder- und gaben immer im Blick zu behalten. Ein einheitlicher Aufbau Nachhilfeangebote“ einen Schwerpunkt. Die Angebote und die farbliche Gestaltung helfen uns Lehrern, den Kin- sollen ergänzend zum Unterricht oder als unterrichtsinte- dern den Umgang damit näher zu bringen. Die Lehrer von grierte Elemente stattfinden. Bei Interesse an der Durch- 272 Grundschulen in 19 Landkreise haben 2022 die ko- führung eines Angebotes senden Sie Dieses bitte per Mail stenfreien Klassensätze bestellt. Bereits zum fünften Mal an info@schule-wolkenstein.de bis zum 25.09.2022 zu. führte enviaM und MITGAS diese Aktion durch. Dieses soll enthalten: • genaue Bezeichnung des Angebotes • Zeitpunkt der Durchführung • Honorarvorstellung Vertragspartner können sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen sein. Bei Kontakt zu den Schülern muss ein behördliches Führungszeugnis und der Masernschutz nachgewiesen werden. Vertragspartner ist das LASUB. Annett Brunner (Schulleiterin) Beim Besuch des Kommunalbetreuers Herrn Lojewski erklärte dieser den Kindern zugleich, wie wichtig Strom Ein neues Gesicht an unserer Schule ist und die Erstklässler wussten schon gut Bescheid. Ki- Mein Name ist Sarah Richter, ich lowattchen freute sich über die vielen guten Antworten bin 18 Jahre alt, komme aus Klein- und die Kinder hatten das Maskottchen schnell ins Herz olbersdorf und absolviere dieses geschlossen. Schuljahr mein Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik an der Bürgerschu- Annett Brunner le Wolkenstein. Dementsprechend möchte ich nach den recht theore- tischen 12 Jahren Schule, welche Schulanfang 2022 ich mit meinem Abitur am Goethe In die Bürgerschule Wolkenstein wurden am 27. August Gymnasium in Chemnitz abge- 2022 feierlich aufgenommen: schlossen habe, ein bisschen praktische Grundschulluft schnuppern. Klasse 1a mit Frau Großwendt In meiner Freizeit mag ich es gern in der Natur zu sein Haase, Leah und Sport zu treiben, außerdem beschäftige ich mich sehr Valentina gerne mit Hunden und deren Erziehung oder Ausbildung, Müller, Emmi weswegen ich seit 2012 Mitglied im Tierheim Chemnitz Pröger, Frieda bin. Riedel, Matilda Seidel, Mila Währenddessen ich Schüler und Lehrer im Unterricht be- Sieber, Pauline gleite und Ansprechpartnerin für individuelle Hilfe bin, Uhlig, Maria erhoffe ich mir zahlreiche, lehrreiche und wegweisende Kassem Erfahrungen, die mir die Sicherheit geben, den Beruf des Luca Grundschullehrers einhundertprozentig ausüben zu wol- Kahl, Elias len. Lehnert, Jona Melzer, Lionel Besonders freue ich mich auf die gemeinsame Zeit mit den Ritter, Erik Schülern, Lehrern und Eltern und bin gespannt, welche un- Schmieder, Maxim vorhersehbaren Situationen oder Herausforderungen auf Sternbeck, Noah mich warten. Sternbeck, Theo Tschirner, Diego Sarah Richter Jann und zwei weitere Kinder
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