Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn

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Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn
64. Jahrgang

                                  anzeiger
                                                 der kleine
                                                                                                                  Ausgabe Nr.
                                                                                                               28. Januar 2019

                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Gerbrunn

   www.gerbrunn.de • Telefon 09 31/ 70 28 00 • Telefax 09 31/ 70 28 01 99 • E-mail: info@gerbrunn.de

                                      Rückblick Neujahrsempfang 2019
Gut 150 Bürgerinnen und Bürger             Jahr ist die persönliche Einstellung       sie die Menschen noch erreicht. Auf der
der Gemeinde nutzten die Gelegen-          und das eigene Tun und Handeln. Es         anderen Seite bedarf es auch in einigen
heit gemeinsam mit Vertretern der          kommt deshalb durchaus auch darauf         Teilen der Gesellschaft dringend eines
Vereine, Gemeinderäten und Bür-            an, was wir selber in die Hand nehmen      Umdenkungsprozesses, hin zu Sach-
germeistern auf das neue Jahr 2019         und draus machen, um ein „gutes neues      lichkeit, Objektivität und Fairness. Aus
anzustoßen. Auch in diesem Jahr            Jahr” zu erleben.                          normalen Problemen wird ein Asylcha-
wurden erfolgreiche Sportlerinnen          „Wenn wir uns bei der Betrachtung der      os, aus dem Zuzug und der Prüfung der
und Sportler geehrt.                       aktuellen politischen Lage von oben        Berechtigung, ob Geflüchtete in die-
Nachfolgend einige Auszüge aus der         nach unten herunter arbeiten und bei       sem reichen Deutschland eine Zukunft
Ansprache von Bürgermeister Stefan         der großen Politik anfangen, erleben       haben dürfen, eine Überfremdung der
Wolfshörndl zum neuen Jahr sowie           wir eine interessante Gemengelage:         eigenen Nation. Es braucht hier durch-
einige Bilder zur Veranstaltung.           In weiten Teilen geht es unserer Ge-       aus mehr Gelassenheit, Ruhe und die
„Was bringt ein neues Jahr? Diese Fra-     sellschaft in Deutschland sehr gut. Die    normale Härte der Politik.“
ge stellen wir uns rund um den Jahres-     Bundesregierung hat im Erscheinungs-       „Rechte Gruppen nutzen jede Situation
wechsel zu Recht. Ein schlauer Kopf hat    bild eine durchaus verbesserungsfähi-      schamlos aus und legen die Axt an un-
der Frage „Was bringt ein neues Jahr?“     ge Performance, liefert aber im Bereich    ser freiheitliches Gesellschaftssystem
die Antwort hintangestellt: „Genau das     der Gesetzgebung durchaus viele Plus-      – und ich gehe sogar soweit zu sagen, ja
was du draus machst“.                      punkte und Vorteile für die Menschen.      sie legen die Axt an den Baum unserer
Wir wissen alle, dass es natürlich nicht   Entlastungen im Sozial- und Steuerbe-      Demokratie. Aufrechte Demokraten
ganz so einfach ist. Es gibt wie immer     reich, eine Ausweitung der Kinderbe-       müssen hier mit breitem Kreuz dagegen
die Faktoren von außen. Beruf, Gesund-     treuung und Milliardeninvestitionen in     vorgehen, und natürlich ist Integration
heit, Familie, die politische Großwet-     die Infrastruktur unseres Landes.“         keine Sache von 1, 2 Jahren – wer bei
terlage – aber ein doch bedeutsamer        „Die Politik – egal ob groß oder klein –
Anteil am Wohl und Wehe im neuen           muss sich sicher auch fragen lassen, ob            Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6
2                                                   der kleine anzeiger                                                      Nr. 1 / 2019

                 ÖFFNUNGSZEITEN                                         Notdienste
                                                                        ◆   Feuerwehr                                                     ☎ 112
   Gemeindeverwaltung (Mehrzweckhalle) Gerbrunn                         ◆   Überfall, Verkehrsunfall                                      ☎ 110
   Sprechzeiten des Ersten Bürgermeisters nach tel. Vereinbarung        ◆   Polizei Würzburg-Land, Weißenburgstr. 2                     ☎ 4 57-0
   Montag - Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr             ◆   Rettungsdienst                                                ☎ 112
   Mittwoch                                    7.30 - 12.00 Uhr         ◆   Ärztlicher Bereitschaftsdienst                             ☎ 116 117
   Donnerstag            8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr         ◆   Stadtwerke Würzburg Gas/Wasser                             ☎ 36-12 60
   Freitag                                     8.00 - 12.00 Uhr         ◆   Stadtwerke Würzburg Strom                                  ☎ 36-12 31
   Bücherei                                                             ◆   Schlüsseldienst - 24-Std.-Notruf                     ☎ (0931) 13 444
   Montag + Donnerstag       9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
   Dienstag + Freitag                         12.00 - 17.00 Uhr         Ärztliche Dienste in Gerbrunn
   Mittwoch + Samstag                              geschlossen          Fachärzte für Allgemeinmedizin
   Café in der „Alten Feuerwehr“                                        ◆ Dr. Liane Preu-Maiwald,
   Dienstag - Freitag                        11.00 - 18.00 Uhr             Allgemeinarzt, Würzburger Straße 9, Tel. 70 11 17
   Sonntag                                        geschlossen          ◆ Dr. Sebastian Sauer, Allgemeinarzt, Urologe u.
   Montag + Samstag                               geschlossen              Dr. Thomas Lohmann, Internist, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90
                                                                        ◆ Dr. Wolfgang Stier, Allgemeinarzt u. Dr. Andrea Schnapp,
   Wertstoffhof Wöllrieder Hof                                              Allgemeinärztin, Gregor-Mendel-Str. 9, Tel. 70 77 70
   Mittwoch                                   14.00 - 18.00 Uhr         Weitere Fachärzte
   Freitag                                     9.00 - 18.00 Uhr         ◆ Dr. M. Kababgi, Internist, Unterer Sandbühlweg 3 a, Tel. 70 10 24
   Samstag                                     9.00 - 14.00 Uhr         ◆ Dr. Thomas Lohmann, Internist und Dr. Sebastian Sauer, Allgemein-
                                                                            arzt, Urologe, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90
            DURCHWAHLNUMMERN                                            ◆ Dr. Jürgen Pannenbecker und Dr. Annette Hein, Kinderärzte,
   Vermittlung Rathaus                               70 280 - 0            Hauptstraße 32, Tel. 70 70 01
                                                                        ◆ Dr. Lutz Piscalar, Orthopäde, St. Nepomuk-Straße 13, Tel. 8 80 59 98
   Vorzimmer Bürgermeister, „Kleiner Anzeiger“ 70 280 - 103
                                                                        ◆ Dr. Achim Zentner, Hautarzt, Alte Gasse 1, Tel. 4 04 77 11
   Geschäftsleitung                              70 280 - 111          ◆ Praxis am Happach, Regina Rapaport,
   Verkehrsüberwachung                           70 280 - 112              Psychiatrie-Psychotherapie, Am Happach 27, Tel. 46 08 72 60
   Schankgenehmigungen, Liegenschaften           70 280 - 114          Zahnärzte
   Bauverwaltung, Technik                                 - 113        ◆ Dr. Holger Czenskowski, Zahnarzt, Casteller Platz 2, Tel. 70 10 84
                                                                        ◆ Adam Korinek, Zahnarzt, Gieshügeler Straße 9, Tel. 70 08 70
   Bauverwaltung, Verkehrsanordnungen,           70 280 - 115
                                                                        ◆ Gemeinschaftspraxis Susanne Semmler und Ralf Rothe, Zahnärzte,
   Erlaubnis zum Fällen von Bäumen                                         Otto-Hahn-Straße 40, Tel. 70 90 77
   Bürgerbüro:                                   70 280 - 120          Psychologische Dienste
   An-/Abmeldungen, Führungszeugnisse,                    - 121        ◆ Dipl. Psych. Sibylle Braune, Psych. Psychotherapeutin,
   Ausweise/Pässe, Fundsachen,                            - 122            Edith-Stein-Str. 17, 97218 Gerbrunn, Tel. 70 13 92
   Kfz-Ab-/Ummeldungen                                    - 123        ◆ Angelika Susewind, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 3 04 96 12,
   Standesamt, Eheschließungen                   70 280 - 123              Angela Baumeister, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 3 04 96 12,
                                                                            Elke Dorothea Millauer, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 20 08 09 52
   Friedhofswesen, Rentenangelegenheiten         70 280 - 120
                                                                        Sonstige Heilberufe
   Gewerbeamt                                    70 280 - 121
                                                                        ◆ Elke Schäffner, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 2 22 0 6
   Finanzverwaltung                              70 280 - 130          ◆ Praxis für Akupunkt-Massage und Craniosacrale Therapie,
   Personalwesen                                 70 280 - 131             Beate Hümmert, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 46 55 99 05
                                                                        ◆ Praxis für Ganzheitskosmetik und med. Fußpflege,
   Kasse, Mahn- und Vollstreckungswesen          70 280 - 135             Justina Buck-Boguslawski, Alte Gasse 1, Tel. 30 48 97 69
   Steuern und Abgaben                           70 280 - 133           ◆ Praxis für Physiotherapie, Osteopathie und Naturheilkunde,
                                                          - 136           Nadine Fischer und Birger Lohr, Eichendorffstr. 1a, Tel. 70 80 33
                                                                         ◆ Privatpraxis für Physiotherapie, The Journey,
   Erschließungs-, Kanalsanierungs-                                        Bertha-von-Suttner-Str. 35, Tel. 7 05 96 93
   und Straßenausbaubeiträge                     70 280 - 136           ◆ Gesundheitszentrum Gerbrunn · Physiotherapie, Logopädie, Ergothera-
   Bauhof (bei Notfällen: 0171 - 2 87 30 03)     70 280 - 150             pie; Thamm, Gerber, Rapps, Schwald, St. Nepomuk-Str. 13, Tel. 70 80 55
                                                                         ◆ TCH Praxis für traditionelle chinesische Heilkunde,
   Jugendarbeit         30 48 97 04 od. mobil 0175 - 2 90 49 50           Bertha-von-Suttner-Straße 16, Tel. 70 19 00
   Schwimmbad – Öffnungszeiten:                                          ◆ Kosmetik, Fußpflege, Studio Barbierolla, Kopernikusstraße 20,
   Mo - Fr 16 - 20.30 Uhr, Sa - So 8 - 14 Uhr          70 78 29           Tel. 70 71 61
   Bücherei                                            70 99 89         ◆ Praxis für Physiotherapie Bader, Kopernikusstraße 2, Tel. 70 77 08
                                                                         ◆ Privatpraxis für Physiotherapie und Neuromuskuläre Therapie
   Eichendorffschule                                   70 71 00           (NMT), Carolina Demetriou, Sandbühlstraße 19, Tel. 26 06 45 98
                                                                         ◆ Privatpraxis für Physiotherapie Danny Jörgensen,
                                                                           Otto-Hahn-Straße 73, Tel. 01 78 / 1 45 09 09
Tafel Gerbrunn                                                           ◆ Mobile Massage Masur, Edmund Masur, Heilmassage bei Ihnen
Hauptstr. 7 · Öffnungszeiten jeweils Dienstag, 15.00 - 16.00 Uhr           zu Hause, Tel. 4 67 73 78, Handy 01 77 / 2 01 69 50
                                                                         ◆ Hebamme Bettina Birn, Wochenbettbetreuung, Geburtsvorbereitungs-
Apotheken - Notdienstbereitschaft                                          kurse, Säuglingspflegekurse und Schwangerschaftsbegleitung,
                                                                           Tel. 01 78 – 8 64 22 46
St. Nepomuk-Apotheke, Gerbrunn, Gregor-Mendel-Straße 7,                  ◆ Hebamme Carolin Grimmer, Schwangerenvorsorge, Wochenbettbe-
Telefon 70 74 05 und 70 84 05                                              treuung, Rückbildungskurse und Babymassage, Tel. 01 60 - 3 50 46 10
Bereitschaftstage: Sonntag, 03.02. und Dienstag, 26.02.                  ◆ Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudio Bellissima, Marianne Chwieja,
                                                                           Casteller Platz 1, Tel. 3 57 19 55, Handy 01 76 / 21 60 09 38
sowie jeden Mittwoch von 14.30 bis 18.00 Uhr.                            ◆ Privatpraxis für traditionelle chinesische Medizin,
Rats-Apotheke, Gerbrunn, Hauptstr. 36, Tel. 70 24 65                       Ärztin Irina Christ, Gregor-Mendel-Str. 9, Tel. 30 51 22 61
Bereitschaftstage: Freitag, 15.02.                                      Betreutes Wohnen Casteller Platz
Die Notdienstbereitschaft beginnt jeweils um 8.00 Uhr                   ◆ AWO		 - Betreutes Wohnen Casteller Platz, Tel. 45 27 16 91
und endet am nächsten Morgen um 8.00 Uhr.                               			 - Sozialstation, Tel. 45 27 16 91
Nr. 1 / 2019                                               der kleine anzeiger                                                      3

                                                                        Standesamt und Einwohnermeldekartei
               Mitteilungen                                             Anmeldungen HWS und NWS                             51   Personen
                                                                        Abmeldungen HWS und NWS                             35   Personen
               aus dem Rathaus                                          Geburten                                             3   Kinder
                                                                        Eheschließungen                                      5   Paare
Müllabfuhrtermine                                                       Sterbefälle                                          6   Personen
                                                                        Einwohnerzahl zum 31.12.2018                     7.113   Einwohner
im Februar 2019
                                                                        Geburt
Restmüll: 08.02. 22.02.                                                 (mit Einverständnis der Eltern zur Veröffentlichung frei gegeben)
Bioabfall: 15.02.
LVP (DSD): 11.02. 25.02.                                                Theo Hofmann, geb. am 31.12.2018 in Würzburg, wohnhaft
                                                                        in Gerbrunn, Elisabeth-Selbert-Weg 4
Blaue Papiertonne: 27.02.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr wenden Sie sich bitte                  Eheschließungen
direkt an den jeweiligen Entsorger:                                     (mit Einverständnis der Beteiligten zur Veröffentlichung frei gegeben)

Restmüll, Biotonne, Blaue Papiertonne: Team Orange, Tel.                Stefanie Krämer, geb. End und Stephan Richard Krämer, am
0931 6156400, E-Mail: info@team-orange.info                             23. November 2018 in Appenweier
Gelber Sack: Knettenbrech + Gurdulic Franken GmbH & Co. KG,             Sybilla Anita Nicola und Wolfgang Rudolf Georg Schmidtel
Hotline: 0800/800 56 82 oder Tel. 09321 2629048,                        am 07. Dezember 2018 in Gerbrunn
E-Mail: abfuhr-kt@knettenbrech-gurdulic.de
                                                                        Sterbefälle
Die Mülltonnen müssen an den Abfuhrtagen im gesamten
                                                                        (mit Einverständnis der Angehörigen zur Veröffentlichung frei gegeben)
Ortsbereich bereits ab 6.00 Uhr bereit gestellt sein.
                                                                        Leonhard Wilhelm Streng, Stefan-Krämer-Straße 23, am 15.
Termine der Straßenreinigung:                                           November 2018 in Gerbrunn
Donnerstag, 07.02. und Donnerstag, 21.02.
                                                                        Rainer Kunze, Hauptstraße 9, am 24. November 2018 in Kro-
Wir bitten Sie, an den vg. Tagen den Fahrbahnrand im Rahmen             nach
Ihrer Möglichkeiten von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
                                                                        Ursula Wolf, geb. Polzer, Rottendorfer Straße 8 A, am 10.
                                                                        Dezember 2018 in Gerbrunn
      Bei Fragen oder Anregungen rund um die
                                                                        Erich Rudolf Neugebauer, Casteller Platz 1 A, am 11. De-
    Buslinien in Gerbrunn, wenden Sie sich bitte                        zember 2018 in Würzburg
 direkt an die OVF Omnibusverkehr Franken GmbH,
                                                                        Henriette Marianne Wirsing, geb. Fröhlich, Am Happach 61,
                 Tel. (0 93 51) 9 75 70
                                                                        am 12. Dezember 2018 in Würzburg
                                                                        Paula Waltraud Gentner, geb. Riedl, Gieshügeler Straße 73,
Fälligkeit von Steuern und Abgaben                                      am 18. Dezember 2018 in Würzburg
Die Gemeinde weist die Barzahler darauf hin, dass die
Grundsteuer A u. B, die Wasser- u. Kanalgebühren sowie die              Ruth Hildegard Endres, geb. Siedler, Nikolaushöhe 2 A, am
Gewerbesteuer zum 15.02.2019 fällig werden. Wir bitten                  20. Dezember 2018 in Würzburg
den Zahlungstermin einzuhalten, da sonst Mahngebühren                   Hubertus Schmitt, Paul-Ehrlich-Straße 27, am 23. Dezem-
und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.                           ber 2018
                                                                        Hellmig Siegmar Theodor Herbert, In der Ebene 24, am 23.
   ■     IMPRESSUM                                                      Dezember 2018 in Gerbrunn
   Herausgeber: Gemeinde Gerbrunn
   Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
   Telefon 0931 / 7 02 80 - 0, Telefax 7 02 80 - 199                      Fundsachen
   e-mail: info @ gerbrunn.de
                                                                          Sie finden die Fundsachen auch auf der Homepage
   Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                          der Gemeinde Gerbrunn unter „Amtliches – Fundamt“.
   Erster Bürgermeister Stefan Wolfshörndl
   Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am:                             ◆ Schwarze Handschuhe
   Montag, 25. Februar 2019
                                                                          ◆ Weihnachtsgeschenk
   Redaktions- und Anzeigenschluss:
   Donnerstag, 07. Februar 2019                                           ◆ 2 Schlüssel an einer Schnur ggf. „Kindersicherung
   Technische Herstellung:                                              		 für Steckdose“ Aufschrift „Teddy“
   Druckerei Fleckenstein • Mühlweg 34 • 97218 Gerbrunn                   ◆ Schlüssel
   Telefon 09 31/ 70 70 33 • Telefax 09 31/ 70 10 83
                                                                          ◆ 2 Schlüssel mit schwarzem Band
   e-mail: druckerei-fleckenstein@arcor.de
   © Nachdruck/Vervielfältigung der von uns erstellten Anzeigen,
                                                                          Fundbüro: Tel. 702 80-120
     Grafiken etc. ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet!
4                                               der kleine anzeiger                                                          Nr. 1 / 2019

                                                                      Split), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Stoffen, zu
    Die Gemeinde Gerbrunn vermietet ab sofort einen                   streuen bzw. von Eis zu befreien.
                  offenen Stellplatz                                  Ausnahme: Bei besonderer Glättegefahr (z.B. Treppen
                                                                                oder starke Steigungen) ist die Verwendung
  auf dem Parkplatz „Musterhaussiedlung Paul-Ehrlich-
                                                                                von Streusalz ausnahmsweise erlaubt.
           Straße / Alexander-Fleming-Weg“
               für monatlich 18,00 EUR.                               Zeitraum:
      Kontakt per E-Mail: markus.meyer@gerbrunn.de,                   Beginn: an Werktagen ab 7:00 Uhr,
 Tel.: 0931 / 70 280 - 111 oder per Fax: 0931 / 70 280 - 199                  an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr
                                                                      Ende:   20:00 Uhr
                                                                      Die Räumarbeiten sind während des vg. Zeitraums so oft
Räum- und Streupflicht während der                                    zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Le-
Wintermonate                                                          ben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Wir weisen auf folgende wichtige Regelungen zur Räum-                 Bitte lagern Sie den geräumten Schnee und Eisreste neben
und Streupflicht in der Gemeinde Gerbrunn hin:                        dem Gehweg oder der Gehbahn nur so, dass der Verkehr
Zu räumende Flächen:                                                  nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dies nicht möglich,
Die Vorder- und Hinterlieger müssen die an ihr Grundstück             ist das Räumgut spätestens am nächsten Tag von der öf-
angrenzenden Gehwege, Geh- und Radwege frei halten.                   fentlichen Verkehrsfläche zu entfernen. Abflussrinnen, Hy-
Gleiches gilt bei Straßen ohne Gehweg; hier ist eine Geh-             dranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege
bahn von mind. 1 m Breite in verkehrssicherem Zustand zu              müssen immer freigehalten werden!
erhalten.                                                             Im Interesse der Sicherheit aller Fußgänger bitten wir Sie,
Umfang:                                                               der Räum- und Streupflicht entsprechend unserer Verord-
Die vg. Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee,             nung gewissenhaft nachzukommen!
Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand,                                   Stefan Wolfshörndl, Erster Bürgermeister

   PAPIER? JETZT WIR!
   Ist es Ihnen schon aufgefallen?
   Seit Januar 2019 leert das team
   orange neben der Restmüll- und
   Biotonne nun auch Ihre Papier-                                                                         Statt der üblichen
   tonne. Folgendes ändert sich:                                                                          240-Liter-Tonne können
                                                                                                          Sie zukünftig auch
                                                                                                          120-Liter-Gefäße nutzen.
           Die blaue Papiertonne bitte
           ab sofort mit dem Griff zur                                                          Bitte denken Sie auch daran,
           Straße bereitstellen – das                                                           den Gehweg für Fußgänger
           erleichtert den Männern in                                                           und die Gehsteigkante als
           Orange die Arbeit.                                                                   Orientierungshilfe für blinde
                                                                                                Menschen freizuhalten.

       Das Volumen Ihrer Papiertonne
       war schon immer knapp?                                                                             Alle Informationen sowie
       Weitere Behälter können Sie ab                                                                     ein Online-Formular für die
       jetzt jederzeit in unbegrenzter                                                                    bequeme Änderung Ihres
       Menge und ohne Zusatzkosten                                                                        Papiertonnenvolumens:
       bei uns nachbestellen.                                                                             www.papier-jetzt-wir.de

                                                           Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
                                                           Abfallwirtschaftsbetrieb | Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim
                                                           Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | info@team-orange.info
                                                           www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr
Nr. 1 / 2019                                               der kleine anzeiger                                             5

                                                                        Aus der Bevölkerung werden an die Verwaltung auch häu-
           Ozonhallenbad mit Sauna                                      fig Beschwerden gerichtet, die eigentlich nach dem Privat-
            Kopernikusstraße 15 a, Tel. 70 78 29                        recht (Nachbarschaftsrecht) zu beurteilen sind. Im Rah-
                                                                        men einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie auch an den
 Öffnungszeiten für Hallenbad und Sauna:                                Grenzabstand bzw. das rechtzeitige Rückschneiden Ihrer
 Mo - Fr 16.00 - 20.30 Uhr, Sa - So 8.00 - 14.00 Uhr                    Pflanzen zu denken. Im Artikel 47 AGBGB wird geregelt,
 Fr 13.15 - 14.45 Uhr Senioren- u. Behindertenschwimmen                 dass der Eigentümer eines Grundstückes verlangen kann,
 mit Wassergymnastik                                                    dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher
 Samstag 11.00 - 13.40 Uhr Badespass!                                   oder Hecken in einer geringeren Entfernung als 0,50 m
 Abnahme von Schwimmabzeichen jederzeit möglich                         oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Ent-
 Belegung der Sauna:                                                    fernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehal-
 Herrensauna:                        Montag und Mittwoch               ten werden. Sicherlich sind diese Vorgaben beim modernen
 Damensauna:           Dienstag, Donnerstag und Freitag                Siedlungsbau mit immer kleiner werdenden Grundstücken
 Gemischte Sauna:                    Samstag und Sonntag               mit Problemen verbunden.
 Schwimmkurse:                                                          Deshalb nochmals die Bitte: Denken Sie an den ordnungs-
 Anfängerkurs:  Montag und Mittwoch 14.45 - 15.45 Uhr                  gemäßen und rechtzeitigen Rückschnitt Ihrer Bäume,
 Förderkurs:                Donnerstag 14.45 - 15.30 Uhr               Hecken und Sträucher. Reden Sie doch einfach mit ihrem
 Erwachsenenkurs:                 Freitag 20.00 - 21.00 Uhr            Nachbarn darüber! Dann werden die §§ 906 und 910 des
 Rettungsschwimmen:             Dienstag 20.00 - 22.00 Uhr             Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in denen der Schutz ge-
                                                                        gen unmittelbare Einwirkungen, die von den Pflanzen aus-
 Kursleitung durch Herrn Andreas Gentner und Herrn Reiner Weißkopf      gehen, geregelt ist, auch nicht benötigt.

Freihalten des Lichtraumprofils
Alljährlich führt die Vegetation dazu, dass Zweige von Bäu-
men und Sträuchern aus den Vorgärten in den Lichtraum
der Straße und des Gehsteigs hineinragen. Für das Befah-
ren dieser Straßen mit dem Müllfahrzeug ergeben sich hier-
durch erhebliche Probleme, vor allem, wenn solche Straßen
rückwärts befahren werden müssen. Wir bitten Sie daher,
unbedingt dafür Sorge zu tragen, das Lichtraumprofil, wie
auf der Skizze aufgezeigt, vom Bewuchs freizuhalten.
Denken Sie auch an das Freischneiden Ihrer Hausnummern,
im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig
sein. Ebenfalls Straßenschilder und Straßenlampen sind
stets freizuschneiden. Der Sicherheit zuliebe.

                                                                                                                            ANZEIGE

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6                                             der kleine anzeiger                                          Nr. 1 / 2019

Fortsetzung von Seite 1                    haben Reisefreiheit, wir haben eine        haben die in der Sache diskutiert,
                                           Währungs- und Wirtschaftsunion,            Argumente des jeweils anderen aber
uns arbeiten will und sich in unsere Ge-   unser Wohlstand hängt unmittelbar          auch akzeptiert und bei vernünfti-
sellschaft mit all ihren Freiheiten und    mit Europa und unseren Nachbarn zu-        gen und guten Entscheidungen dann
Chancen einfügt, sollte uns im Hinblick    sammen, unsere Jugend studiert und         in der Umsetzung einvernehmlich
auf Fachkräftemangel und einer älter       arbeitet freizügig in Europa - und wir     an einem Strang zieht. Ohne dieses
werdenden Gesellschaft auch weiter-        haben dank Europa seit Jahrzehnten         politisch gute und zielorientierte Kli-
hin herzlich willkommen sein – genau-      Frieden und Sicherheit.“                   ma hätten wir die großen Projekte der
so wie die Menschen, die vor Krieg und     „Auch einige unserer Projekte sind         jüngsten Vergangenheit nicht stemmen
Not auf Zeit fliehen.“                     durch Landes-, Europa-, aber vor allen     können und ohne dieses Miteinander
„Die Grundwerte und Rahmenbedin-           Dingen Bundesmittel co-finanziert. Bei-    können wir auch die Aufgaben der Zu-
gungen in unserem Land haben sich          spielsweise die Städtebauförderungs-       kunft nicht bewältigen – es ist unser ge-
in den letzten ein, zwei Jahren in er-     maßnahmen in der Ortsmitte, die durch      meinsamer Erfolg. Insofern – und damit
schreckender Art und Weise seltsam         ein Bund/Länder/Programm bisher            komme ich auf das eingangs erwähnte
verschoben. Wir müssen aufpassen           schon rund 2,05 Millionen Euro (Rah-       Zitat zurück – was bringt die Zukunft,
dass wir unserer Verantwortung für         menplanung, ISEK, Sanierungssatzung,       was bringt das neue Jahr – es bringt ge-
Demokratie und Freiheit gerecht            Nachnutzungskonzept Roman Hill, Alte       nau das, was wir draus machen.“
werden.                                    Feuerwehr, Rathaus und Freiflächen-         Stefan Wolfshörndl, 1. Bürgermeister
Einen wichtigen stabilisierenden Bei-      gestaltung) nach Gerbrunn gebracht
trag hierzu leisten vor Ort durch ihre     haben. Geht es so weiter wie bisher,
alltägliche unaufgeregte und zuver-        werden weitere große Summen folgen.
lässige Arbeit unsere Vereine, Kir-        Auch der neue Schulsportplatz an der
chen und demokratischen Parteien.          Eichendorffschule wird aus Bundesmit-
Ich möchte deshalb allen Vertreterin-      teln mit 90% (152.900 Euro Förderung
nen und Vertretern unserer Zivilge-        bei rd. 170 TSD Euro Kosten) gefördert
sellschaft in Gerbrunn an dieser Stel-     – dies ist auch ein Ergebnis unseres ak-
le für ihr Ehrenamt, sei es langfristig    tiven Fördermittelmanagements in der
in Funktion oder auch nur projektbe-       Gemeindeverwaltung.“
zogen, herzlich danken. Gleiches gilt      „Die Herausforderungen der kom-
den Kindergärten, Tagesmüttern und         menden Zeit sehe ich im Ausbau der
der Grund- und Mittelschule, unserer       Kinderbetreuung. Die Gemeinde wird
Gemeindejugendarbeit. Was für eine         kurz- bis mittelfristig einen weiteren
tolle Truppe wir in Gerbrunn sind, ha-     Kindergarten benötigen. Die kommu-
ben wir im Sommer bei „Gerbrunn ist        nale Infrastruktur bedarf ebenfalls ei-
bunt“ eindrucksvoll und weit über un-      ner teilweisen Erneuerung, gerade die
sere lokalen Grenzen hinaus beachtet,      in den 60er und 70er Jahren entstan-
zum Ausdruck gebracht.“                    denen Straßen, Leitungen und Kanäle        Für ihren sportlichen Erfolg wurden
„Wir haben im Mai Europawahlen – ein       kommen an ihr Lebensende. Aber auch        Rebecca Schneidereit (unterfränkische
neuer Test für Demokratie und Frei-        unsere Gebäude wie Schwimmbad und          Meisterin Tennis U12) sowie die Lan-
heit. Es wird sich zeigen, ob Parteien     im geringeren Umfang die Mehrzweck-        desligaufsteiger (Tennis Herren 1) des
weit rechts von der Mitte auch in Euro-    halle, die nun auch schon 35 Jahre auf     TC Rot Weiß Gerbrunn geehrt. Dieter
pa stark werden – und damit die Feinde     dem Buckel hat, müssen wir im Auge         Perlowski erhielt für sein jahrzehnte-
eines freien, solidarischen und fried-     behalten.“                                 langes Engagement im Bereich Kaba-
lichen Europas auch eine Rolle spie-       „Ich bin sehr froh, dass wir in Gerbrunn   rett ebenfalls eine Würdigung der Ge-
len. Was haben wir von Europa? Wir         eine politische Gemeindevertretung         meinde Gerbrunn.

                              Trinkwasserversorgung Gemeinde Gerbrunn
                 Veröffentlichung der Wasserhärte nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von
              Wasch- und Reinigungsmitteln i.d.F. vom 05.05.2017 und Bekanntgabe von Aufbereitungsstoffen
                               gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom Januar 2018
   Entsprechend dem oben aufgeführten Gesetz ist dem Verbraucher der Härtebereich für das abgegebene Trinkwasser
   mindestens einmal jährlich bekannt zu geben.
   Im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wird nach den Härtebereichen weich (I), mittel (II) und hart (III) unterschieden.
   Das für den Versorgungsbereich Gerbrunn gelieferte Trinkwasser entspricht dem
   Härtebereich III (hart) =             mehr als 2,5 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat je Liter)
                                         oder mehr als 14° dH (deutsche Härte, Gesamthärte)
   Zur Desinfektion kann dem Trinkwasser bei Bedarf gemäß der Trinkwasserverordnung Chlor zugegeben werden. Im
   Regelfall wird das Trinkwasser chlorfrei verteilt.
Nr. 1 / 2019                                                                                            der kleine anzeiger                                                                                                                  7

                                                                Öffentliche Aufforderung
                                      zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2018
                                             Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum

                                                                                               31. Juli 2019
                           abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird,
                        endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des siebten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2018 / 2019 folgt.
                                                    Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 31. Juli 2019 abzugeben.
                          Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 2. Januar 2023.
                      Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2018
                                           beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben.

      A. Zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen sind verpflichtet:                                                         C. Zur Abgabe von Erklärungen für die gesonderte – und
        I.   Unbeschränkt steuerpflichtige Personen, und zwar                                                                    einheitliche – Feststellung von Grundlagen für die
                                                                                                                                 Einkommensbesteuerung sind verpflichtet:
        1. für den Fall, dass keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen
                                                                                                                                1. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften mit
           a) Ehegatten / Lebenspartner, die zu Beginn des Kalenderjahres 2018 nicht dauernd getrennt gelebt haben
              oder bei denen diese Voraussetzung im Laufe des Kalenderjahres 2018 eingetreten ist, wenn der Gesamt-                a) einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften,
              betrag der Einkünfte mehr als 18.000 € betragen hat oder einer der Ehegatten / Lebenspartner die Einzel-             b) ausländischen Einkünften, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt, aber bei der Fest-
              veranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern wählt;                                                                       setzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind,
           b) andere Personen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 9.000 € betragen hat;                                  die Personen, denen ein Anteil an den Einkünften zuzurechnen ist, sowie die Geschäftsführer;
           c) wenn neben inländischen steuerpflichtigen Einkünften auch                                                         2. a) Personen, die zu mehreren der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen
              aa) Einkünfte aus dem Ausland bezogen worden sind, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen,                           betreiben, nutzen oder unterhalten, wenn sie zur Abgabe aufgefordert werden;
                  nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass im Inland                  b) bei Gesamtobjekten die Personen, die bei der Planung, Herstellung, Erhaltung, dem Erwerb, der Betreuung,
                  steuerfrei sind, oder                                                                                               Geschäftsführung oder Verwaltung des Gesamtobjektes für die Feststellungsbeteiligten handeln oder im
              bb) Arbeitslosengeld, Arbeitslosenbeihilfe, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder              Feststellungszeitraum gehandelt haben, wenn sie zur Abgabe aufgefordert werden;
                  andere Einkommensersatzleistungen im Sinne des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuerge-               3. Einzelunternehmer mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tä-
                  setzes (EStG) bezogen worden sind, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe und Zusammensetzung                      tigkeit, die ihren Wohnsitz und ihren Betrieb in den Bezirken verschiedener Finanzämter und verschiedener
                  der inländischen steuerpflichtigen Einkünfte;                                                                    Gemeinden haben oder die innerhalb derselben Wohnsitzgemeinde, aber in den Bezirken mehrerer Finanzäm-
                                                                                                                                   ter Betriebe unterhalten;
        2. für den Fall, dass lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen
                                                                                                                                4. Personen, für die ein am Schluss des Feststellungszeitraums verbleibender verrechenbarer Verlust festzustel-
             a) Ehegatten / Lebenspartner (siehe 1 a) und andere Personen, wenn                                                    len ist;
                aa) die positive Summe ihrer Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen waren oder die nach einem       5. Personen, die gemeinsam Steuervergünstigungen zur Förderung des Wohneigentums beantragen.
                    Doppelbesteuerungsabkommen, nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem
                    Auslandstätigkeitserlass freigestellten ausländischen Einkünfte und die dem Progressionsvorbehalt         D. Zur Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen sowie ggf. von
                    unterliegenden steuerfreien Einkommensersatzleistungen (siehe 1 c, bb) jeweils mehr als 410 € betra-
                    gen haben oder                                                                                               – Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungs-
                bb) einer der Ehegatten / Lebenspartner oder eine andere Person                                                    grundlagen im Sinne der §§ 27, 28 und 38 des Körperschaft-
                    – Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen bezogen hat oder
                    – von einem Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge im Sinne des § 39e Abs. 5a EStG erhalten hat,
                                                                                                                                   steuergesetzes
                       von denen mindestens einer der Bezüge dem Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI unterworfen                  sind verpflichtet:
                       worden ist oder                                                                                          1. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen – Kapital-
                cc) die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale               gesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter
                    für die Kranken- und Pflegeversicherung größer ist als die als Sonderausgaben abziehbaren Vorsor-               Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige
                    geaufwendungen und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.400 €, bei zusammen ver-               juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweck-
                    anlagten Ehegatten / Lebenspartnern der im Kalenderjahr von den Ehegatten / Lebenspartnern insge-               vermögen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts für ihre Betriebe gewerblicher
                    samt erzielte Arbeitslohn 21.650 € übersteigt oder                                                              Art –, soweit sie nicht von der Körperschaftsteuer persönlich in vollem Umfang befreit sind;
                dd) vom Finanzamt ein Freibetrag für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ermittelt worden ist (ausgenom-            2. beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre
                    men Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge) und                   Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren im Kalenderjahr 2018 erzielten inländischen Ein-
                    der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.400 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten /               künften, soweit diese nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.
                    Lebenspartnern der im Kalenderjahr von den Ehegatten / Lebenspartnern insgesamt erzielte Arbeits-
                    lohn 21.650 € übersteigt oder                                                                               – Erklärungen zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind verpflichtet:
                ee) bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder (dies gilt        Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Zerlegungsgesetzes.
                    entsprechend für Lebenspartner)
                    – beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsaus-      E. Zur Abgabe von Gewerbesteuererklärungen sowie ggf. von Erklärun-
                       bildung eines volljährigen Kindes in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen oder
                    – beide Elternteile eine Aufteilung des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für behinderte Men-             gen für die Zerlegung des Steuermessbetrags sind verpflichtet:
                       schen / Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen oder                     1. Alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 2018 / Wirtschaftsjahr
                ff) für einen Steuerpflichtigen ein sonstiger Bezug (z. B. Entlassungsentschädigung) vom Arbeitgeber er-           2017 / 2018 den Betrag von 24.500 € überstiegen hat;
                    mäßigt besteuert wurde oder                                                                                 2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrags:
                gg) der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn               Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitig-
                    aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (Großbuchstabe S)             keit, wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind;
                    oder                                                                                                        3. folgende Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 2018 / Wirtschaftsjahr 2017 / 2018 den Betrag
                hh) für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 EStG bei der Bildung der Lohnsteu-            von 5.000 € überstiegen hat:
                    erabzugsmerkmale (§ 39 EStG) ein Ehegatte / Lebenspartner im Sinne des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG                  a) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine, soweit sie einen wirt-
                    berücksichtigt worden ist oder                                                                                    schaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten;
                ii) für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Abs. 3 oder des § 1a EStG gehört, Lohnsteu-
                    erabzugsmerkmale nach § 39 Abs. 2 EStG gebildet worden sind.                                                   b) Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie als stehende Gewerbebetriebe
                                                                                                                                      anzusehen sind;
             b) Ehegatten / Lebenspartner (siehe 1 a), wenn                                                                     4. Unternehmen, für die zum Schluss des Erhebungszeitraumes 2017 vortragsfähige Gewerbeverluste gesondert
                aa) beide Ehegatten / Lebenspartner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, einer von               festgestellt worden sind.
                    ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor nach § 39f EStG
                    berücksichtigt worden ist oder                                                                            F. Zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen sind verpflichtet:
                bb) die Ehe im Kalenderjahr 2018 durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und ein               I. Alle im Inland ansässigen Unternehmer.
                    Ehegatte der aufgelösten Ehe im Kalenderjahr 2018 wieder geheiratet hat (dies gilt entsprechend für         II. Im Ausland ansässige Unternehmer, wenn sie steuerpflichtige Umsätze ausgeführt haben, für die sie die Steu-
                    Lebenspartner) oder                                                                                              er schulden (in diesen Fällen ist zusätzlich die Anlage UN abzugeben).
                cc) einer der Ehegatten / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern beantragt;         III. Unternehmer und juristische Personen, die ausschließlich Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1
        3. für den Fall, dass zum 31. Dezember 2017 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist.                        Abs. 1 Nr. 5 UStG), Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger oder Steuer aus innergemein-
                                                                                                                                     schaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG) zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a UStG).
        II. Beschränkt steuerpflichtige Personen:                                                                               IV. Nichtunternehmer, die Steuerbeträge nach § 6a Abs. 4 Satz 2 oder nach § 14c Abs. 2 UStG schulden (§ 18
                                                                                                                                     Abs. 4b UStG).
        1. über ihre inländischen Einkünfte (§ 49 EStG), soweit die Einkommensteuer für diese Einkünfte nicht durch
                                                                                                                                V. Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2a UStG.
           Steuerabzugsbeträge abgegolten ist, und über Einkünfte im Sinne der §§ 2 und 5 des Außensteuergesetzes;
                                                                                                                                VI. Fiskalvertreter (§ 22a UStG) für die von ihnen vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmer (§ 22b UStG).
        2. wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im
           Sinne des § 1 Abs. 2 oder 3 oder des § 1a EStG nicht vorgelegen haben;                                             G. Zur Abgabe der Erklärungen zur gesonderten – und einheitlichen –
        3. wenn bei einem Arbeitnehmer ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben im Sinne des § 10b EStG                 Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes (AStG)
           auf einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 und 3 EStG eingetragen worden ist und der im Kalenderjahr insge-            sind verpflichtet:
           samt erzielte Arbeitslohn 11.400 € übersteigt;
                                                                                                                                1. Steuerpflichtige, die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften im Sinne des Außensteuer-
        4. wenn bei einem Arbeitnehmer der Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG auf                    gesetzes halten;
           einer Bescheinigung im Sinne des § 39 Abs. 2 und 3 EStG eingetragen worden ist.                                      2. Steuerpflichtige, denen Einkünfte aus ausländischen Familienstiftungen im Sinne des § 15 Abs. 1 AStG anteilig
                                                                                                                                    zuzurechnen sind.

                                                                                                                              H. Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz
      B. Zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf
                                                                                                                                 elektronisch zu übermitteln, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
         Kapitalerträge sind verpflichtet:
                                                                                                                                Eine elektronische Übermittlung ist grundsätzlich für alle Steuererklärungen vorgeschrieben, die in den Abschnit-
        Kirchensteuerpflichtige, bei denen die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer zu erhebende Kirchensteuer nicht            ten C. bis G. genannt sind. Auch bei Steuererklärungen des Abschnitts A. besteht diese Verpflichtung, wenn
        vom Kirchensteuerabzugsverpflichteten einbehalten wurde (§ 51a Abs. 2d EStG in Verbindung mit den Kirchen-              Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) erzielt wer-
        steuergesetzen der Länder). Dies gilt nicht, wenn bereits eine Verpflichtung zur Abgabe von Einkommensteuerer-          den; es sei denn, die Gewinneinkünfte werden neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und die
        klärungen (siehe Abschnitt A.) besteht.                                                                                 Gewinneinkünfte und die weiteren nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte betragen in ihrer Summe
                                                                                                                                nicht mehr als 410 €.

        Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass zur Abgabe von Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) diejenigen Steuer-
        pflichtigen verpflichtet sind, die
        1. Betriebe oder Betriebsstätten im Ausland gegründet oder erworben haben;
        2. sich an ausländischen Personengesellschaften beteiligt haben, eine derartige Beteiligung aufgegeben haben oder bei denen sich die Beteiligung an der ausländischen Personengesellschaft geändert hat;
        3. Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland
           a) erworben haben, wenn sie
                – damit eine Beteiligung von mindestens 10 % (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen sind zusammenzurechnen) am Kapital oder Vermögen dieser Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ereichen;
                oder
                – die Summe der Anschaffungskosten aller ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen mehr als 150.000 € beträgt; oder
             b) veräußert haben, wenn die Anschaffungskosten aller veräußerten Beteiligungen 150.000 € überschreiten oder mindestens eine 10%ige Beteiligung veräußert wird;
        4. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanzi-
           ellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft ausüben können.
        Die Mitteilungen sind grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wurde,
        spätestens jedoch bis zum Ablauf von 14 Monaten nach Ablauf dieses Besteuerungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu erstatten.
        Bei nichtgeschäftsfähigen natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen ist der gesetzliche Vertreter, bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Ver-
        mögensmassen der Geschäftsführer – bei nicht vorhandenem Geschäftsführer jedes Mitglied, jeder Gesellschafter oder jeder Vermögensberechtigte – zur Abgabe der
        Steuererklärungen verpflichtet. Außerdem ist jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert wird. Soweit nicht
        gesetzlich vorgeschrieben ist, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, sind die Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben;
        diese sind beim Finanzamt erhältlich. Wer später erkennt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt unver-
        züglich mitzuteilen.
8                                               der kleine anzeiger                                     Nr. 1 / 2019

                 Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur KIP-S,
              Bewerbungsverfahren der Gemeinde Gerbrunn erneut erfolgreich
Regierungspräsident Dr. Paul Beinho-        welche hohe Bedeutung die Kommu-        Gemeinden und Gemeindeverbände
fer übergibt ersten Förderbescheid an       nen der Schulbildung beimessen. Er      ausgestattet hat. Der bayerische Anteil
Bürgermeister Stefan Wolfshörndl            wünschte den Projektträgern viel Er-    beträgt etwa 293 Millionen €. Geför-
Würzburg (ruf) – Aus dem Kommunalin-        folg bei der Umsetzung der Maßnah-      dert werden Maßnahmen für die Sanie-
vestitionsprogramm Schulinfrastruktur       men und ermunterte auch die übrigen     rung, den Umbau, die Erweiterung und
KIP-S stehen in Unterfranken 44,4 Mil-      antragsberechtigten Kommunen in Un-     ausnahmsweise auch den Ersatzbau
lionen € für 61 Projekte zur Verfügung.     terfranken, ihre Bewilligungsanträge    von allgemeinbildenden und berufsbil-
Nun übergab Regierungspräsident             rasch auf den Weg zu bringen.           denden Schulen.
Dr. Paul Beinhofer die ersten Bewilli-      Das KIP-S wird aus einem Sonderver-     Im Rahmen eines vorab durchgeführten
gungsbescheide.                             mögen des Bundes finanziert, das der    Bewerbungsverfahrens (Bewerbungs-
„Mit der Förderung aus dem Kommu-           Bund erstmalig im Jahr 2015 aufgelegt   schluss war der 27.04.2018) gingen 150
nalinvestitionsprogramm Schulinfra-         hat und im Jahr 2017 zusätzlich mit     Bewerbungen für Maßnahmen an 109
struktur wird es vielen Kommunen in         3,5 Milliarden € zur Verbesserung der   Schulen bei der Regierung von Unter-
Unterfranken ermöglicht, trotz schwa-       Schulinfrastruktur    finanzschwacher   franken ein. Die Träger wurden aufge-
cher Finanzlage wichtige und sinnvol-                                               fordert, für diese Projekte möglichst
le Maßnahmen zur Verbesserung der                                                   innerhalb von sechs Monaten detaillier-
Schulinfrastruktur umzusetzen. Erfreu-                                              te Förderanträge vorzulegen. Die Maß-
lich ist, dass diese Förderung zusätzlich                                           nahmen müssen bis zum 31.12.2022
zu den bestehenden Fördermöglichkei-                                                umgesetzt werden.
ten nach dem Bayerischen Finanzaus-                                                 Die Gemeinde Gerbrunn erhält als eine
gleichsgesetz zur Verfügung steht und                                               der ersten Gemeinden in Unterfranken
es somit möglich war, zusätzliche Pro-                                              einen Förderbescheid. Für den Um-
jekte auf den Weg zu bringen“, so der                                               bau des Allwettersportplatzes an der
Regierungspräsident. Der Regierungs-                                                Eichendorffschule erfolgt bei förder-
präsident dankte daher den Bürger-                                                  fähigen Kosten von 169.960 Euro eine
meistern für die rasche Antragstellung,                                             Zuwendung von 152.900 Euro. Die Ge-
da diese gleichzeitig unterstreicht,                                                samtbaukosten liegen bei 172.034 Euro.

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                                             rz 2019: jeden
                         1. Februar – 17. Mä
                                               r, So ab 15 Uhr
                         Do, Fr & Sa ab 17 Uh
Nr. 1 / 2019                                      der kleine anzeiger                                               9

                                         müsste eine neue Stelle auch im kath.       „Der Entwurf des Haushaltsplanes 2019
               Aus den                   Kindergarten gefördert werden. Es be-       ist dem Gemeinderat in der beratenen
                                         stand Einigkeit, dass dem Wunsch nicht      Fassung zur Beschlussfassung vorzule-
               Sitzungen                 entsprochen wird und keine Aufnahme         gen.“
                                         im Haushalt erfolgt, da es sich um wei-
                                         tere (zusätzlich zu den bereits geför-      Liegenschaften der Gemeinde
- kein Protokollauszug -                 derten Praktikantenstellen) freiwillige     Gerbrunn
                                         Leistungen handelt.
Sitzung des Haupt- und Finanzaus-                                                    hier: Anpassung der Benutzungsge-
schuss am 26. November 2018              Das Hallenbad, Unterabschnitt 5700,         bühren
                                         hat ein jährliches Defizit von knapp über
                                                                                     Für die Hallengebühren der Gemeinde
Haushalt 2019 – Vorberatung              300.000 Euro. Aktuell werden bei den
                                                                                     Gerbrunn gilt die Gebührenordnung
                                         Wasserproben immer wieder Legionel-
Der Entwurf des Haushaltsplans 2019                                                  vom 01.01.2002, zuletzt ergänzt am
                                         len nachgewiesen. Das Ing.-Büro Mar-
wurde den Mitgliedern des Hauptaus-                                                  01.04.2016.
                                         tin wurde zwischenzeitlich beauftragt,
schusses am 20. November 2018 zuge-      Untersuchungen der Leitungseinrich-         Bei der Prüfung der Gebühren für die
stellt.                                  tungen durchzuführen. Eine gemeinsa-        Kulturbühne/Mehrzweckhalle wurde
Bürgermeister Wolfshörndl erläuter-      me Besprechung mit Verwaltung, Ing.-        durch einen externen Kommunalbera-
te zunächst die Eckpunkte des vorlie-    Büro Martin und dem Gesundheitsamt          ter festgestellt, dass die komplette Kul-
genden Entwurfs des Haushaltsplanes      ist bereits erfolgt. Für Planungskosten     turbühne und Räume der Mehrzweck-
2019. Die Einnahmen wurden vorsichtig    werden im Vermögenshaushalt im Jahr         halle (Versammlungsraum/Teeküche,
geschätzt. Beim Einkommensteueran-       2019 zusätzlich 80.000 Euro eingestellt.    Erkerzimmer, Sängerzimmer und Kon-
teil wird zum Vorjahr eine Steigerung    Nach vorläufigen Schätzungen kann           ditionsraum) nicht steuerbar sind.
erwartet. Die Kreisumlage wird voraus-   man mit Sanierungskosten zwischen           Daher wird von der Verwaltung vorge-
sichtlich bei 37 % festgelegt werden.    500.000 und 1 Million Euro nur für den      schlagen, die Hallengebühren für die
Die Ergebnisse der Beratung im Bau-      Leitungsbau rechnen. Die Frage der          oben genannte/n Liegenschaft/Räume
und Umweltausschusses wurden alle        Förderung wird geprüft, sie wird zu-        um 19 % zu erhöhen. Die Preise für die
eingearbeitet. In den nächsten Jahren    mindest im Rahmen der FAG-Zuschüsse         Nutzer/Vereine bleiben durch den Weg-
werden Investitionen von rund 15 – 20    möglich sein. Ergänzend sind weitere        fall der Steuer im Grunde genommen
Millionen Euro im Vermögenshaushalt      technische und bauliche Sanierungen         gleich und der Gemeinde entstehen da-
einzuplanen sein. Die Prioritäten müs-   notwendig, die in ein Gesamtkonzept         durch keine finanziellen Verluste.
sen in der geplanten Frühjahrsklausur    fließen müssen.
                                                                                     Im Rahmen der Beratung über die Ver-
des Gemeinderates geklärt werden, da     Bei der Wasserversorgung, Unterab-          einszuschüsse 2018 wurde in der Ge-
das gesamte Investitionsprogramm so      schnitt 8151, wird der aktuelle Stand       meinderatssitzung am 9. April 2018
nicht darstellbar ist.                   erläutert. Für Planungsleistungen sind      angemerkt, dass u.a. der Fotoclub die
Im Anschluss wurde der Plan aufstei-     entsprechende Haushaltsmittel einge-        Küchennutzung in der Mehrzweckhal-
gend nach Haushaltsstellen bespro-       stellt. Vorrangig sind die Wasserleitung    le komplett bezahlen muss. Jedoch
chen. Die notwendigen Erläuterungen      Happachtreppe und die Leitung Gewer-        sei dies für einen solch kleinen Verein
wurden den Ausschussmitgliedern ge-      begebiet zu überplanen. Ein Wechsel         nicht notwendig, da nur ein paar Gläser
geben.                                   des Versorgers soll aktuell nicht vor-      genutzt würden. Es wurde vereinbart,
                                         genommen werden. Zum einen führen           über die Festlegung der Benutzungs-
In Zusammenhang mit dem Antrag der       die anstehenden Sanierungen bei FWM
Freiwilligen Feuerwehr, in der Finanz-                                               gebühren im nächsten Hauptausschuss
                                         zu erheblichen Gebührensteigerungen         zu beraten.
planung die Anschaffung eines neuen      von schätzungsweise rund 30 % allein
Tanklöschfahrzeuges vorzusehen sind      durch die Bezugskosten, zusätzlich          Es bestand Einigkeit, dass bei der Be-
bei HHSt. 0.1300.6550 Mittel für die     sind die eigenen örtlichen Aufwen-          nutzung von Geschirr, Besteck und
Erstellung eines Feuerwehrbedarfspla-    dungen für den Leitungsbau etc. mit         Spülmaschine die Gebühren nach der
nes eingeplant. Das Ergebnis wird eine   einzukalkulieren und würden weite-          Gebührenordnung anfallen; jedoch
objektive Beurteilung der weiteren Be-   re erhebliche Gebührenerhöhungen            wird bei geringer Nutzung ein Ausgleich
schaffungen aufzeigen.                   nach sich ziehen. Ergänzend waren im        über die Vereinszuschüsse erfolgen.
Auf die Frage des großen Kopiervo-       Fernwassernetz zuletzt großflächige         Betroffen sind hiervon zum Beispiel die
lumens an der Schule erläuterte Bür-     Verkeimungen vorhanden, die zu mo-          Fotofreunde sowie der Förderverein
germeister Wolfshörndl, dass mit dem     natelangem Chloreinsatz, etc. führten.      Kulturbühne Alte Feuerwehr e.V. Dem
Rektor der Schule bereits Verhandlun-    Die Größe des Netzes bringt erheblich       Förderverein ist ein Pauschalzuschuss
gen mit dem Ziel einer Senkung, insbe-   mehr Risiken mit sich. Über einen Wech-     über die Vereinsförderung zu gewäh-
sondere bei den Farbkopien, stattge-     sel des Wasserbezugs soll deshalb erst      ren.
funden haben.                            nach Fertigstellung aller Sanierungs-       Beschluss (9:0):
Beim Kindergarten In der Setz, Unter-    maßnahmen der FWM nachgedacht               „Die Anpassung der Nebenzimmer der
abschnitt 4645, wurde der Wunsch auf     werde. Hierzu bestand Einverständnis,       Mehrzweckhalle erfolgt ab 01.01.2019
Förderung einer Berufspraktikantin mit   die Thematik wird im gesamten Ge-           um 19% gerundet auf Euro-Beträge. Die
25.000 Euro geäußert. Im Sinne einer     meinderat nochmals erläutert.               Gebührenordnung erhält ab 01.01.2019
Gleichbehandlung der beiden Träger       Beschluss (9:0):                            folgende Fassung:
10                                                der kleine anzeiger                                         Nr. 1 / 2019

Hallengebühren der Gemeinde Gerbrunn
A) Mehrzweckhalle
 1. Die Gebühren betragen für                 Örtliche Vereine und Gruppen          Auswärtige Benutzergruppen und
 				                                         bei Veranstaltungen                   Veranstalter bei Veranstaltungen
 				                                         ohne Eintritt      mit Eintritt       ohne Eintritt         mit Eintritt

 Halle: •   Sportlicher Betrieb               6,00 €/Std.        12,00 €/Std.       11,00 €/Std.          22,00 €/Std.
        •   Kulturelle, politische, behörd-
 			        liche, gesellschaftliche Veran-
 			        staltungen und Ausstellungen      92,00 €            185,00 €           353,00 €              706,00 €
        •   Ausschankraum einschl.
 			        Geschirr- u. Bestecknutzung       71,00 €            71,00 €            71,00 €               71,00 €
        •   Nutzung der Bar                   35,00 €            35,00 €            35,00 €               35,00 €
 Konditionsraum                               2,50 €/Std.        2,50 €/Std.        7,00 €/Std.           7,00 €/Std.
 kleiner Teil des Versammlungsraums 7,00 € 37,00 € 18,00 €                                                126,00 €
 							                                                                                                  bei Belegung unter
 							                                                                                                  3 Std. 26,00 €
 großer Teil des Versammlungsraums 14,00 € 74,00 € 35,00 €                                                252,00 €
 							                                                                                                  bei Belegung unter
 							                                                                                                  3 Std. 42,00 €
 gesamter Versammlungsraum 21,00 € 111,00 € 50,00 €                                                       378,00 €
 					                             		                                                                     bei Belegung unter
 							                                                                                                  3 Std. 68,00 €
 Benutzung von Geschirr, Besteck              26,00 €            26,00 €            26,00 €               26,00 €
 und Spülmaschine
 Sängerzimmer und Clubraum 14,00 € 74,00 € 18,00 €                                                        126,00 €
 jeweils							                                                                                           bei Belegung unter
 							                                                                                                  3 Std. 26,00 €

 2. Für die Nutzung der Gesellschaftsräume im 1. Stock durch Kindergruppen (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) örtlicher
    Vereine und Gruppen wird keine Gebühr erhoben.
 3. Bei Großveranstaltungen örtlicher Vereine u Gruppen in der Halle werden für die Nutzung der oberen Räume in Abspra-
    che mit der Gemeinde keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
 4. Sofern die kommerzielle Nutzung des Gesellschaftsraumes über der Kegelbahn vom Wirt der Gaststätte Bürgerstuben
    St. Kilian für eine von ihm übernommene Veranstaltung beantragt wird, sind 71,00 € zu verrechnen.
 5. Den Gebühren und Zuschläge nach den Abschnitten A hier nur Halle ist die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer hinzuzu-
    rechnen.
B) Schulturnhalle in der Eichendorffschule
 Für die Nutzung der Schulturnhalle in der Eichendorffschule durch örtliche Vereine und Gruppen werden Gebühren für den
 kleinen Teil der Halle von 2,20 € je Stunde, für den großen Teil der Halle von 4,30 € je Stunde sowie für die gesamte Halle von
 6,50 € je Stunde erhoben.
 Von auswärtigen Benutzergruppen und Veranstaltern wird eine Gebühr von 16,00 € je Stunde für die gesamte Halle erho-
 ben.
C) Hallenbad Gerbrunn
 Für die Nutzung des Schwimmbades durch örtliche Vereine werden Gebühren in Höhe von 12,00 € je Stunde erhoben. Die
 Gebühren enthalten die gesetzlich festgelegte USt.
D) Lehrraum im Feuerwehrgerätehaus
 Für die Nutzung des Lehrraumes im Feuerwehrgerätehaus wird für jede Veranstaltung die nicht der Feuerwehr dient, eine
 Gebühr erhoben analog des „gesamten Versammlungsraumes“ in der Mehrzweckhalle. Sofern eine Küchenbenutzung vor-
 gesehen ist, ist diese mit der Freiwillige Feuerwehr abzusprechen.
E) Kulturbühne in der Alten Feuerwehr
 Für die Nutzung des Veranstaltungsraumes und der Küche in der Alten Feuerwehr wird eine Gebühr erhoben analog des
 „gesamten Versammlungsraumes“ und der „Benutzung von Geschirr, Besteck und Spülmaschine“ in der Mehrzweckhalle.
F) Inkrafttreten
 Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.“
Nr. 1 / 2019                                        der kleine anzeiger                                            11

Sitzung des Bau- und Umweltaus-            Landratsamtes erfolgt die Bebauungs-       Beschwerden an die Verwaltung dies-
schusses am 26. November 2018              planänderung jedoch in der Form, dass      bezüglich herangetragen wurden, soll
                                           die Änderung per se einen qualifizierten   das versetzte Parken nun dauerhaft an-
6. Änderung des Bebauungs-                 Bebauungsplan darstellt. Es werden         geordnet werden.
                                           aus dem rechtskräftigen Plan also auch     Aus dem Gremium erging die Anfrage,
plans „Gerbrunner Grund II“                die wesentlichen Inhalte übernommen,       ob man in der Elsa-Brandström-Straße
des Markts Randersacker                    die nicht geändert werden.                 die Halteverbots-beschilderung zusam-
hier: Erneute Beteiligung der Behör-       Geändert werden:                           menfassen kann, um eine städtebaulich
den und sonstigen Träger Öffentlicher      - Überbaubare Flächen                      schönere Lösung zu erzielen. Bürger-
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ge-         - Bauweise                                 meister Wolfshörndl erwiderte, dass
meindenachbarliche Beteiligung gem.        - Bauordnungsrechtliche Festsetzun-        bereits mehrere Ortstermine u. a. mit
§ 2 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung        gen                                      der Feuerwehr stattgefunden haben.
von der Beteiligung der Öffentlichkeit                                                Aufgrund der zwingend zu beschildern-
                                           Neu eingeführt werden:
gem. § 3 Abs. 2 BauGB                                                                 den Feuerwehrzufahrten muss die Hal-
                                           - Zahl der Vollgeschosse                   teverbotsbeschilderung bleiben. Eine
Die Gemeinde Gerbrunn wurde mit Sch-       - Höhe bauliche Anlagen                    Prüfung, ob evtl. Verkehrszeichen ent-
reiben vom 23. November 2018 über          - von der BayBO abweichende Maße           fernt werden können, wurde zugesagt.
die 6. Änderung des Bebauungsplanes          der Abstandsflächen
„Gerbrunner Grund II“ des Marktes          - Festsetzungen zu Nebenanlagen,           Beschluss (7:0):
Randersacker unterrichtet. Beteiligt         Garagen und Stellplätzen, sowie Ge-      „Das testweise angeordnete versetzte
als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ge-       meinschaftsanlagen.                      Parken in der Elsa-Brandström-Straße
meindenachbarliche Beteiligung gem.                                                   wird dauerhaft angeordnet. Die Fahr-
                                           Aus Sicht der Gemeinde Gerbrunn sind
§ 2 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung                                                 bahnmarkierung ist von gelb in weiß
                                           durch die betreffende Bauleitplanung
von der Beteiligung der Öffentlichkeit                                                umzuwandeln.“
                                           keine gemeindlichen Belange tangiert.
gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
                                           Es erging deshalb folgender
Anregungen zu den geplanten Maß-
nahmen sind bis zum 11. Januar 2019        Beschluss (7:0):                           Bebauungsplan „Hubland
mitzuteilen.                               „Die Gemeinde Gerbrunn nimmt den           Nord“ – Wohn- und Gewerbe-
Geltungsbereich                            Entwurf der 6. Änderung des Bebau-         gebiet am Stadtteilzentrum –
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke
                                           ungsplans „Gerbrunner Grund II“ des        Frauenland 65 der Stadt Würz-
                                           Marktes Randersacker zur Kenntnis.         burg
5901/1, 5902/1, 5902/2, 5906, 5906/1,
                                           Aus Sicht der Gemeinde Gerbrunn be-
5906/2 und 5906/3 der Gemarkung                                                       hier: Frühzeitige Beteiligung der Be-
                                           stehen keine Einwände gegen die vg.
Randersacker. Die Größe des Plange-                                                   hörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
                                           Bauleitplanung.“
biets ist 1.370 m².                                                                   Der Stadtrat Würzburg hat in seiner
Planungsanlass                             Verkehrsverhältnisse Elsa-                 Sitzung am 1. Juni 2017 die Aufstellung
Das Plangebiet stellt eine Restfläche in   Brandström-Straße                          des o. g. Bebauungsplans für das Gebiet
einem seit den 1970er-Jahren bebauten                                                 entlang der Landsteinerstraße nördlich
                                           hier: Umwandlung der probeweise an-        des Studierendenzentrums TGZ und In-
Wohngebiet dar. Im Plangebiet sollen       gebrachten Stellplätze in dauerhafte
nun entlang der Straße Unterer Bee-                                                   fosim und für das Gebiet nördlich der
                                           Stellplätze                                Universitätserweiterung im westlichen
rer drei Wohnhäuser errichtet werden.
Das architektonische Konzept sieht in      Mit einem Vertreter der Polizeiinspek-     Teil Gerda-Laufer-Straße beschlossen.
einem Fall eine Grenzbebauung und an       tion Würzburg-Land fand im Septem-         Ziel der Planung ist es, den letzten un-
mehreren Stellen die Unterschreitung       ber 2017 ein Ortstermin statt, dabei       beplanten Bereich zwischen der Fläche
der Abstandsflächen gem. Bayerischer       schlug er ein versetztes Parken in der     der Landesgartenschau 2018 bzw. der
Bauordnung (BayBO) vor. Für die Um-        Elsa-Brandström-Straße vor.                zukünftigen öffentlichen Parkanlage
setzung ist daher eine Bebauungs-          In der Bau- und Umweltausschusssit-        und der Universitätserweiterung im
planänderung erforderlich.                 zung am 18. September 2017 wurde           Stadtteil Hubland Nord zu schließen.
                                           über eine Verkehrsberuhigung in der        Mit der Aufstellung des Bebauungs-
Bebauungsplanänderung                                                                 plans soll gemäß den Vorgaben auf
                                           Elsa-Brandström-Straße beraten. Da-
Die Bebauungsplanänderung wird in          bei wurde der Beschluss gefasst, ein       dem Rahmenplan Hubland auf den Be-
der Weise durchgeführt, dass die Fest-     versetztes Parken testweise für 12 Mo-     darf an Wohn- und Gewerbeflächen re-
setzungen durch Planzeichnung und          nate anzuordnen.                           agiert werden.
die textlichen Festsetzungen die Fest-
                                           Bisher wurden auch an die Polizei kei-     Beschluss (7:0):
setzungen des bisher rechtskräftigen
                                           nerlei Beschwerden herangetragen,          „Von Seiten der Gemeinde Gerbrunn
Planes vollständig ersetzten.
                                           von Seiten der Polizei bestehen daher      bestehen keine Einwände gegen die vg.
Geänderte Festsetzungen                    keine Einwände gegen die dauerhafte        Bauleitplanung. Das Plangebiet grenzt
Die   Bebauungsplanänderung         be-    Anordnung des versetzten Parkens in        zwar nicht an die Gemarkung Gerbrunn,
schränkt sich auf die für die Umsetzung    der Elsa-Brandström-Straße.                es wird jedoch eine Aussage zur konkre-
des Bebauungskonzeptes erforderli-         Nachdem das versetzte Parken im letz-      ten Umsetzung der bereits abgestimm-
chen Gegenstände. Auf Anregung des         ten Jahr gut angenommen und keine          ten Verkehrsplanung erwartet.“
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