Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn
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64. Jahrgang anzeiger der kleine Ausgabe Nr. 28. Januar 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gerbrunn www.gerbrunn.de • Telefon 09 31/ 70 28 00 • Telefax 09 31/ 70 28 01 99 • E-mail: info@gerbrunn.de Rückblick Neujahrsempfang 2019 Gut 150 Bürgerinnen und Bürger Jahr ist die persönliche Einstellung sie die Menschen noch erreicht. Auf der der Gemeinde nutzten die Gelegen- und das eigene Tun und Handeln. Es anderen Seite bedarf es auch in einigen heit gemeinsam mit Vertretern der kommt deshalb durchaus auch darauf Teilen der Gesellschaft dringend eines Vereine, Gemeinderäten und Bür- an, was wir selber in die Hand nehmen Umdenkungsprozesses, hin zu Sach- germeistern auf das neue Jahr 2019 und draus machen, um ein „gutes neues lichkeit, Objektivität und Fairness. Aus anzustoßen. Auch in diesem Jahr Jahr” zu erleben. normalen Problemen wird ein Asylcha- wurden erfolgreiche Sportlerinnen „Wenn wir uns bei der Betrachtung der os, aus dem Zuzug und der Prüfung der und Sportler geehrt. aktuellen politischen Lage von oben Berechtigung, ob Geflüchtete in die- Nachfolgend einige Auszüge aus der nach unten herunter arbeiten und bei sem reichen Deutschland eine Zukunft Ansprache von Bürgermeister Stefan der großen Politik anfangen, erleben haben dürfen, eine Überfremdung der Wolfshörndl zum neuen Jahr sowie wir eine interessante Gemengelage: eigenen Nation. Es braucht hier durch- einige Bilder zur Veranstaltung. In weiten Teilen geht es unserer Ge- aus mehr Gelassenheit, Ruhe und die „Was bringt ein neues Jahr? Diese Fra- sellschaft in Deutschland sehr gut. Die normale Härte der Politik.“ ge stellen wir uns rund um den Jahres- Bundesregierung hat im Erscheinungs- „Rechte Gruppen nutzen jede Situation wechsel zu Recht. Ein schlauer Kopf hat bild eine durchaus verbesserungsfähi- schamlos aus und legen die Axt an un- der Frage „Was bringt ein neues Jahr?“ ge Performance, liefert aber im Bereich ser freiheitliches Gesellschaftssystem die Antwort hintangestellt: „Genau das der Gesetzgebung durchaus viele Plus- – und ich gehe sogar soweit zu sagen, ja was du draus machst“. punkte und Vorteile für die Menschen. sie legen die Axt an den Baum unserer Wir wissen alle, dass es natürlich nicht Entlastungen im Sozial- und Steuerbe- Demokratie. Aufrechte Demokraten ganz so einfach ist. Es gibt wie immer reich, eine Ausweitung der Kinderbe- müssen hier mit breitem Kreuz dagegen die Faktoren von außen. Beruf, Gesund- treuung und Milliardeninvestitionen in vorgehen, und natürlich ist Integration heit, Familie, die politische Großwet- die Infrastruktur unseres Landes.“ keine Sache von 1, 2 Jahren – wer bei terlage – aber ein doch bedeutsamer „Die Politik – egal ob groß oder klein – Anteil am Wohl und Wehe im neuen muss sich sicher auch fragen lassen, ob Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6
2 der kleine anzeiger Nr. 1 / 2019 ÖFFNUNGSZEITEN Notdienste ◆ Feuerwehr ☎ 112 Gemeindeverwaltung (Mehrzweckhalle) Gerbrunn ◆ Überfall, Verkehrsunfall ☎ 110 Sprechzeiten des Ersten Bürgermeisters nach tel. Vereinbarung ◆ Polizei Würzburg-Land, Weißenburgstr. 2 ☎ 4 57-0 Montag - Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr ◆ Rettungsdienst ☎ 112 Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr ◆ Ärztlicher Bereitschaftsdienst ☎ 116 117 Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr ◆ Stadtwerke Würzburg Gas/Wasser ☎ 36-12 60 Freitag 8.00 - 12.00 Uhr ◆ Stadtwerke Würzburg Strom ☎ 36-12 31 Bücherei ◆ Schlüsseldienst - 24-Std.-Notruf ☎ (0931) 13 444 Montag + Donnerstag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag + Freitag 12.00 - 17.00 Uhr Ärztliche Dienste in Gerbrunn Mittwoch + Samstag geschlossen Fachärzte für Allgemeinmedizin Café in der „Alten Feuerwehr“ ◆ Dr. Liane Preu-Maiwald, Dienstag - Freitag 11.00 - 18.00 Uhr Allgemeinarzt, Würzburger Straße 9, Tel. 70 11 17 Sonntag geschlossen ◆ Dr. Sebastian Sauer, Allgemeinarzt, Urologe u. Montag + Samstag geschlossen Dr. Thomas Lohmann, Internist, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90 ◆ Dr. Wolfgang Stier, Allgemeinarzt u. Dr. Andrea Schnapp, Wertstoffhof Wöllrieder Hof Allgemeinärztin, Gregor-Mendel-Str. 9, Tel. 70 77 70 Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr Weitere Fachärzte Freitag 9.00 - 18.00 Uhr ◆ Dr. M. Kababgi, Internist, Unterer Sandbühlweg 3 a, Tel. 70 10 24 Samstag 9.00 - 14.00 Uhr ◆ Dr. Thomas Lohmann, Internist und Dr. Sebastian Sauer, Allgemein- arzt, Urologe, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90 DURCHWAHLNUMMERN ◆ Dr. Jürgen Pannenbecker und Dr. Annette Hein, Kinderärzte, Vermittlung Rathaus 70 280 - 0 Hauptstraße 32, Tel. 70 70 01 ◆ Dr. Lutz Piscalar, Orthopäde, St. Nepomuk-Straße 13, Tel. 8 80 59 98 Vorzimmer Bürgermeister, „Kleiner Anzeiger“ 70 280 - 103 ◆ Dr. Achim Zentner, Hautarzt, Alte Gasse 1, Tel. 4 04 77 11 Geschäftsleitung 70 280 - 111 ◆ Praxis am Happach, Regina Rapaport, Verkehrsüberwachung 70 280 - 112 Psychiatrie-Psychotherapie, Am Happach 27, Tel. 46 08 72 60 Schankgenehmigungen, Liegenschaften 70 280 - 114 Zahnärzte Bauverwaltung, Technik - 113 ◆ Dr. Holger Czenskowski, Zahnarzt, Casteller Platz 2, Tel. 70 10 84 ◆ Adam Korinek, Zahnarzt, Gieshügeler Straße 9, Tel. 70 08 70 Bauverwaltung, Verkehrsanordnungen, 70 280 - 115 ◆ Gemeinschaftspraxis Susanne Semmler und Ralf Rothe, Zahnärzte, Erlaubnis zum Fällen von Bäumen Otto-Hahn-Straße 40, Tel. 70 90 77 Bürgerbüro: 70 280 - 120 Psychologische Dienste An-/Abmeldungen, Führungszeugnisse, - 121 ◆ Dipl. Psych. Sibylle Braune, Psych. Psychotherapeutin, Ausweise/Pässe, Fundsachen, - 122 Edith-Stein-Str. 17, 97218 Gerbrunn, Tel. 70 13 92 Kfz-Ab-/Ummeldungen - 123 ◆ Angelika Susewind, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 3 04 96 12, Standesamt, Eheschließungen 70 280 - 123 Angela Baumeister, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 3 04 96 12, Elke Dorothea Millauer, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 20 08 09 52 Friedhofswesen, Rentenangelegenheiten 70 280 - 120 Sonstige Heilberufe Gewerbeamt 70 280 - 121 ◆ Elke Schäffner, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 2 22 0 6 Finanzverwaltung 70 280 - 130 ◆ Praxis für Akupunkt-Massage und Craniosacrale Therapie, Personalwesen 70 280 - 131 Beate Hümmert, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 46 55 99 05 ◆ Praxis für Ganzheitskosmetik und med. Fußpflege, Kasse, Mahn- und Vollstreckungswesen 70 280 - 135 Justina Buck-Boguslawski, Alte Gasse 1, Tel. 30 48 97 69 Steuern und Abgaben 70 280 - 133 ◆ Praxis für Physiotherapie, Osteopathie und Naturheilkunde, - 136 Nadine Fischer und Birger Lohr, Eichendorffstr. 1a, Tel. 70 80 33 ◆ Privatpraxis für Physiotherapie, The Journey, Erschließungs-, Kanalsanierungs- Bertha-von-Suttner-Str. 35, Tel. 7 05 96 93 und Straßenausbaubeiträge 70 280 - 136 ◆ Gesundheitszentrum Gerbrunn · Physiotherapie, Logopädie, Ergothera- Bauhof (bei Notfällen: 0171 - 2 87 30 03) 70 280 - 150 pie; Thamm, Gerber, Rapps, Schwald, St. Nepomuk-Str. 13, Tel. 70 80 55 ◆ TCH Praxis für traditionelle chinesische Heilkunde, Jugendarbeit 30 48 97 04 od. mobil 0175 - 2 90 49 50 Bertha-von-Suttner-Straße 16, Tel. 70 19 00 Schwimmbad – Öffnungszeiten: ◆ Kosmetik, Fußpflege, Studio Barbierolla, Kopernikusstraße 20, Mo - Fr 16 - 20.30 Uhr, Sa - So 8 - 14 Uhr 70 78 29 Tel. 70 71 61 Bücherei 70 99 89 ◆ Praxis für Physiotherapie Bader, Kopernikusstraße 2, Tel. 70 77 08 ◆ Privatpraxis für Physiotherapie und Neuromuskuläre Therapie Eichendorffschule 70 71 00 (NMT), Carolina Demetriou, Sandbühlstraße 19, Tel. 26 06 45 98 ◆ Privatpraxis für Physiotherapie Danny Jörgensen, Otto-Hahn-Straße 73, Tel. 01 78 / 1 45 09 09 Tafel Gerbrunn ◆ Mobile Massage Masur, Edmund Masur, Heilmassage bei Ihnen Hauptstr. 7 · Öffnungszeiten jeweils Dienstag, 15.00 - 16.00 Uhr zu Hause, Tel. 4 67 73 78, Handy 01 77 / 2 01 69 50 ◆ Hebamme Bettina Birn, Wochenbettbetreuung, Geburtsvorbereitungs- Apotheken - Notdienstbereitschaft kurse, Säuglingspflegekurse und Schwangerschaftsbegleitung, Tel. 01 78 – 8 64 22 46 St. Nepomuk-Apotheke, Gerbrunn, Gregor-Mendel-Straße 7, ◆ Hebamme Carolin Grimmer, Schwangerenvorsorge, Wochenbettbe- Telefon 70 74 05 und 70 84 05 treuung, Rückbildungskurse und Babymassage, Tel. 01 60 - 3 50 46 10 Bereitschaftstage: Sonntag, 03.02. und Dienstag, 26.02. ◆ Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudio Bellissima, Marianne Chwieja, Casteller Platz 1, Tel. 3 57 19 55, Handy 01 76 / 21 60 09 38 sowie jeden Mittwoch von 14.30 bis 18.00 Uhr. ◆ Privatpraxis für traditionelle chinesische Medizin, Rats-Apotheke, Gerbrunn, Hauptstr. 36, Tel. 70 24 65 Ärztin Irina Christ, Gregor-Mendel-Str. 9, Tel. 30 51 22 61 Bereitschaftstage: Freitag, 15.02. Betreutes Wohnen Casteller Platz Die Notdienstbereitschaft beginnt jeweils um 8.00 Uhr ◆ AWO - Betreutes Wohnen Casteller Platz, Tel. 45 27 16 91 und endet am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. - Sozialstation, Tel. 45 27 16 91
Nr. 1 / 2019 der kleine anzeiger 3 Standesamt und Einwohnermeldekartei Mitteilungen Anmeldungen HWS und NWS 51 Personen Abmeldungen HWS und NWS 35 Personen aus dem Rathaus Geburten 3 Kinder Eheschließungen 5 Paare Müllabfuhrtermine Sterbefälle 6 Personen Einwohnerzahl zum 31.12.2018 7.113 Einwohner im Februar 2019 Geburt Restmüll: 08.02. 22.02. (mit Einverständnis der Eltern zur Veröffentlichung frei gegeben) Bioabfall: 15.02. LVP (DSD): 11.02. 25.02. Theo Hofmann, geb. am 31.12.2018 in Würzburg, wohnhaft in Gerbrunn, Elisabeth-Selbert-Weg 4 Blaue Papiertonne: 27.02. Bei Problemen mit der Müllabfuhr wenden Sie sich bitte Eheschließungen direkt an den jeweiligen Entsorger: (mit Einverständnis der Beteiligten zur Veröffentlichung frei gegeben) Restmüll, Biotonne, Blaue Papiertonne: Team Orange, Tel. Stefanie Krämer, geb. End und Stephan Richard Krämer, am 0931 6156400, E-Mail: info@team-orange.info 23. November 2018 in Appenweier Gelber Sack: Knettenbrech + Gurdulic Franken GmbH & Co. KG, Sybilla Anita Nicola und Wolfgang Rudolf Georg Schmidtel Hotline: 0800/800 56 82 oder Tel. 09321 2629048, am 07. Dezember 2018 in Gerbrunn E-Mail: abfuhr-kt@knettenbrech-gurdulic.de Sterbefälle Die Mülltonnen müssen an den Abfuhrtagen im gesamten (mit Einverständnis der Angehörigen zur Veröffentlichung frei gegeben) Ortsbereich bereits ab 6.00 Uhr bereit gestellt sein. Leonhard Wilhelm Streng, Stefan-Krämer-Straße 23, am 15. Termine der Straßenreinigung: November 2018 in Gerbrunn Donnerstag, 07.02. und Donnerstag, 21.02. Rainer Kunze, Hauptstraße 9, am 24. November 2018 in Kro- Wir bitten Sie, an den vg. Tagen den Fahrbahnrand im Rahmen nach Ihrer Möglichkeiten von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Ursula Wolf, geb. Polzer, Rottendorfer Straße 8 A, am 10. Dezember 2018 in Gerbrunn Bei Fragen oder Anregungen rund um die Erich Rudolf Neugebauer, Casteller Platz 1 A, am 11. De- Buslinien in Gerbrunn, wenden Sie sich bitte zember 2018 in Würzburg direkt an die OVF Omnibusverkehr Franken GmbH, Henriette Marianne Wirsing, geb. Fröhlich, Am Happach 61, Tel. (0 93 51) 9 75 70 am 12. Dezember 2018 in Würzburg Paula Waltraud Gentner, geb. Riedl, Gieshügeler Straße 73, Fälligkeit von Steuern und Abgaben am 18. Dezember 2018 in Würzburg Die Gemeinde weist die Barzahler darauf hin, dass die Grundsteuer A u. B, die Wasser- u. Kanalgebühren sowie die Ruth Hildegard Endres, geb. Siedler, Nikolaushöhe 2 A, am Gewerbesteuer zum 15.02.2019 fällig werden. Wir bitten 20. Dezember 2018 in Würzburg den Zahlungstermin einzuhalten, da sonst Mahngebühren Hubertus Schmitt, Paul-Ehrlich-Straße 27, am 23. Dezem- und Säumniszuschläge berechnet werden müssen. ber 2018 Hellmig Siegmar Theodor Herbert, In der Ebene 24, am 23. ■ IMPRESSUM Dezember 2018 in Gerbrunn Herausgeber: Gemeinde Gerbrunn Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn Telefon 0931 / 7 02 80 - 0, Telefax 7 02 80 - 199 Fundsachen e-mail: info @ gerbrunn.de Sie finden die Fundsachen auch auf der Homepage Verantwortlich für den Inhalt: der Gemeinde Gerbrunn unter „Amtliches – Fundamt“. Erster Bürgermeister Stefan Wolfshörndl Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am: ◆ Schwarze Handschuhe Montag, 25. Februar 2019 ◆ Weihnachtsgeschenk Redaktions- und Anzeigenschluss: Donnerstag, 07. Februar 2019 ◆ 2 Schlüssel an einer Schnur ggf. „Kindersicherung Technische Herstellung: für Steckdose“ Aufschrift „Teddy“ Druckerei Fleckenstein • Mühlweg 34 • 97218 Gerbrunn ◆ Schlüssel Telefon 09 31/ 70 70 33 • Telefax 09 31/ 70 10 83 ◆ 2 Schlüssel mit schwarzem Band e-mail: druckerei-fleckenstein@arcor.de © Nachdruck/Vervielfältigung der von uns erstellten Anzeigen, Fundbüro: Tel. 702 80-120 Grafiken etc. ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet!
4 der kleine anzeiger Nr. 1 / 2019 Split), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Stoffen, zu Die Gemeinde Gerbrunn vermietet ab sofort einen streuen bzw. von Eis zu befreien. offenen Stellplatz Ausnahme: Bei besonderer Glättegefahr (z.B. Treppen oder starke Steigungen) ist die Verwendung auf dem Parkplatz „Musterhaussiedlung Paul-Ehrlich- von Streusalz ausnahmsweise erlaubt. Straße / Alexander-Fleming-Weg“ für monatlich 18,00 EUR. Zeitraum: Kontakt per E-Mail: markus.meyer@gerbrunn.de, Beginn: an Werktagen ab 7:00 Uhr, Tel.: 0931 / 70 280 - 111 oder per Fax: 0931 / 70 280 - 199 an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Die Räumarbeiten sind während des vg. Zeitraums so oft Räum- und Streupflicht während der zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Le- Wintermonate ben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Wir weisen auf folgende wichtige Regelungen zur Räum- Bitte lagern Sie den geräumten Schnee und Eisreste neben und Streupflicht in der Gemeinde Gerbrunn hin: dem Gehweg oder der Gehbahn nur so, dass der Verkehr Zu räumende Flächen: nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dies nicht möglich, Die Vorder- und Hinterlieger müssen die an ihr Grundstück ist das Räumgut spätestens am nächsten Tag von der öf- angrenzenden Gehwege, Geh- und Radwege frei halten. fentlichen Verkehrsfläche zu entfernen. Abflussrinnen, Hy- Gleiches gilt bei Straßen ohne Gehweg; hier ist eine Geh- dranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bahn von mind. 1 m Breite in verkehrssicherem Zustand zu müssen immer freigehalten werden! erhalten. Im Interesse der Sicherheit aller Fußgänger bitten wir Sie, Umfang: der Räum- und Streupflicht entsprechend unserer Verord- Die vg. Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee, nung gewissenhaft nachzukommen! Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Stefan Wolfshörndl, Erster Bürgermeister PAPIER? JETZT WIR! Ist es Ihnen schon aufgefallen? Seit Januar 2019 leert das team orange neben der Restmüll- und Biotonne nun auch Ihre Papier- Statt der üblichen tonne. Folgendes ändert sich: 240-Liter-Tonne können Sie zukünftig auch 120-Liter-Gefäße nutzen. Die blaue Papiertonne bitte ab sofort mit dem Griff zur Bitte denken Sie auch daran, Straße bereitstellen – das den Gehweg für Fußgänger erleichtert den Männern in und die Gehsteigkante als Orange die Arbeit. Orientierungshilfe für blinde Menschen freizuhalten. Das Volumen Ihrer Papiertonne war schon immer knapp? Alle Informationen sowie Weitere Behälter können Sie ab ein Online-Formular für die jetzt jederzeit in unbegrenzter bequeme Änderung Ihres Menge und ohne Zusatzkosten Papiertonnenvolumens: bei uns nachbestellen. www.papier-jetzt-wir.de Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Abfallwirtschaftsbetrieb | Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | info@team-orange.info www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr
Nr. 1 / 2019 der kleine anzeiger 5 Aus der Bevölkerung werden an die Verwaltung auch häu- Ozonhallenbad mit Sauna fig Beschwerden gerichtet, die eigentlich nach dem Privat- Kopernikusstraße 15 a, Tel. 70 78 29 recht (Nachbarschaftsrecht) zu beurteilen sind. Im Rah- men einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie auch an den Öffnungszeiten für Hallenbad und Sauna: Grenzabstand bzw. das rechtzeitige Rückschneiden Ihrer Mo - Fr 16.00 - 20.30 Uhr, Sa - So 8.00 - 14.00 Uhr Pflanzen zu denken. Im Artikel 47 AGBGB wird geregelt, Fr 13.15 - 14.45 Uhr Senioren- u. Behindertenschwimmen dass der Eigentümer eines Grundstückes verlangen kann, mit Wassergymnastik dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher Samstag 11.00 - 13.40 Uhr Badespass! oder Hecken in einer geringeren Entfernung als 0,50 m Abnahme von Schwimmabzeichen jederzeit möglich oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Ent- Belegung der Sauna: fernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehal- Herrensauna: Montag und Mittwoch ten werden. Sicherlich sind diese Vorgaben beim modernen Damensauna: Dienstag, Donnerstag und Freitag Siedlungsbau mit immer kleiner werdenden Grundstücken Gemischte Sauna: Samstag und Sonntag mit Problemen verbunden. Schwimmkurse: Deshalb nochmals die Bitte: Denken Sie an den ordnungs- Anfängerkurs: Montag und Mittwoch 14.45 - 15.45 Uhr gemäßen und rechtzeitigen Rückschnitt Ihrer Bäume, Förderkurs: Donnerstag 14.45 - 15.30 Uhr Hecken und Sträucher. Reden Sie doch einfach mit ihrem Erwachsenenkurs: Freitag 20.00 - 21.00 Uhr Nachbarn darüber! Dann werden die §§ 906 und 910 des Rettungsschwimmen: Dienstag 20.00 - 22.00 Uhr Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in denen der Schutz ge- gen unmittelbare Einwirkungen, die von den Pflanzen aus- Kursleitung durch Herrn Andreas Gentner und Herrn Reiner Weißkopf gehen, geregelt ist, auch nicht benötigt. Freihalten des Lichtraumprofils Alljährlich führt die Vegetation dazu, dass Zweige von Bäu- men und Sträuchern aus den Vorgärten in den Lichtraum der Straße und des Gehsteigs hineinragen. Für das Befah- ren dieser Straßen mit dem Müllfahrzeug ergeben sich hier- durch erhebliche Probleme, vor allem, wenn solche Straßen rückwärts befahren werden müssen. Wir bitten Sie daher, unbedingt dafür Sorge zu tragen, das Lichtraumprofil, wie auf der Skizze aufgezeigt, vom Bewuchs freizuhalten. Denken Sie auch an das Freischneiden Ihrer Hausnummern, im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein. Ebenfalls Straßenschilder und Straßenlampen sind stets freizuschneiden. Der Sicherheit zuliebe. ANZEIGE Fit in den Frühling Mit uns realisieren Sie Ihre guten Vorsätze! HRV Basiertes Training 1x wöchentlich / Kleingruppe 4-6 Pers. / 60 Minuten > 12x trainieren für 10er Karte 195,00 Euro Angebot gültig bis 28.02.2019
6 der kleine anzeiger Nr. 1 / 2019 Fortsetzung von Seite 1 haben Reisefreiheit, wir haben eine haben die in der Sache diskutiert, Währungs- und Wirtschaftsunion, Argumente des jeweils anderen aber uns arbeiten will und sich in unsere Ge- unser Wohlstand hängt unmittelbar auch akzeptiert und bei vernünfti- sellschaft mit all ihren Freiheiten und mit Europa und unseren Nachbarn zu- gen und guten Entscheidungen dann Chancen einfügt, sollte uns im Hinblick sammen, unsere Jugend studiert und in der Umsetzung einvernehmlich auf Fachkräftemangel und einer älter arbeitet freizügig in Europa - und wir an einem Strang zieht. Ohne dieses werdenden Gesellschaft auch weiter- haben dank Europa seit Jahrzehnten politisch gute und zielorientierte Kli- hin herzlich willkommen sein – genau- Frieden und Sicherheit.“ ma hätten wir die großen Projekte der so wie die Menschen, die vor Krieg und „Auch einige unserer Projekte sind jüngsten Vergangenheit nicht stemmen Not auf Zeit fliehen.“ durch Landes-, Europa-, aber vor allen können und ohne dieses Miteinander „Die Grundwerte und Rahmenbedin- Dingen Bundesmittel co-finanziert. Bei- können wir auch die Aufgaben der Zu- gungen in unserem Land haben sich spielsweise die Städtebauförderungs- kunft nicht bewältigen – es ist unser ge- in den letzten ein, zwei Jahren in er- maßnahmen in der Ortsmitte, die durch meinsamer Erfolg. Insofern – und damit schreckender Art und Weise seltsam ein Bund/Länder/Programm bisher komme ich auf das eingangs erwähnte verschoben. Wir müssen aufpassen schon rund 2,05 Millionen Euro (Rah- Zitat zurück – was bringt die Zukunft, dass wir unserer Verantwortung für menplanung, ISEK, Sanierungssatzung, was bringt das neue Jahr – es bringt ge- Demokratie und Freiheit gerecht Nachnutzungskonzept Roman Hill, Alte nau das, was wir draus machen.“ werden. Feuerwehr, Rathaus und Freiflächen- Stefan Wolfshörndl, 1. Bürgermeister Einen wichtigen stabilisierenden Bei- gestaltung) nach Gerbrunn gebracht trag hierzu leisten vor Ort durch ihre haben. Geht es so weiter wie bisher, alltägliche unaufgeregte und zuver- werden weitere große Summen folgen. lässige Arbeit unsere Vereine, Kir- Auch der neue Schulsportplatz an der chen und demokratischen Parteien. Eichendorffschule wird aus Bundesmit- Ich möchte deshalb allen Vertreterin- teln mit 90% (152.900 Euro Förderung nen und Vertretern unserer Zivilge- bei rd. 170 TSD Euro Kosten) gefördert sellschaft in Gerbrunn an dieser Stel- – dies ist auch ein Ergebnis unseres ak- le für ihr Ehrenamt, sei es langfristig tiven Fördermittelmanagements in der in Funktion oder auch nur projektbe- Gemeindeverwaltung.“ zogen, herzlich danken. Gleiches gilt „Die Herausforderungen der kom- den Kindergärten, Tagesmüttern und menden Zeit sehe ich im Ausbau der der Grund- und Mittelschule, unserer Kinderbetreuung. Die Gemeinde wird Gemeindejugendarbeit. Was für eine kurz- bis mittelfristig einen weiteren tolle Truppe wir in Gerbrunn sind, ha- Kindergarten benötigen. Die kommu- ben wir im Sommer bei „Gerbrunn ist nale Infrastruktur bedarf ebenfalls ei- bunt“ eindrucksvoll und weit über un- ner teilweisen Erneuerung, gerade die sere lokalen Grenzen hinaus beachtet, in den 60er und 70er Jahren entstan- zum Ausdruck gebracht.“ denen Straßen, Leitungen und Kanäle Für ihren sportlichen Erfolg wurden „Wir haben im Mai Europawahlen – ein kommen an ihr Lebensende. Aber auch Rebecca Schneidereit (unterfränkische neuer Test für Demokratie und Frei- unsere Gebäude wie Schwimmbad und Meisterin Tennis U12) sowie die Lan- heit. Es wird sich zeigen, ob Parteien im geringeren Umfang die Mehrzweck- desligaufsteiger (Tennis Herren 1) des weit rechts von der Mitte auch in Euro- halle, die nun auch schon 35 Jahre auf TC Rot Weiß Gerbrunn geehrt. Dieter pa stark werden – und damit die Feinde dem Buckel hat, müssen wir im Auge Perlowski erhielt für sein jahrzehnte- eines freien, solidarischen und fried- behalten.“ langes Engagement im Bereich Kaba- lichen Europas auch eine Rolle spie- „Ich bin sehr froh, dass wir in Gerbrunn rett ebenfalls eine Würdigung der Ge- len. Was haben wir von Europa? Wir eine politische Gemeindevertretung meinde Gerbrunn. Trinkwasserversorgung Gemeinde Gerbrunn Veröffentlichung der Wasserhärte nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln i.d.F. vom 05.05.2017 und Bekanntgabe von Aufbereitungsstoffen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom Januar 2018 Entsprechend dem oben aufgeführten Gesetz ist dem Verbraucher der Härtebereich für das abgegebene Trinkwasser mindestens einmal jährlich bekannt zu geben. Im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wird nach den Härtebereichen weich (I), mittel (II) und hart (III) unterschieden. Das für den Versorgungsbereich Gerbrunn gelieferte Trinkwasser entspricht dem Härtebereich III (hart) = mehr als 2,5 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat je Liter) oder mehr als 14° dH (deutsche Härte, Gesamthärte) Zur Desinfektion kann dem Trinkwasser bei Bedarf gemäß der Trinkwasserverordnung Chlor zugegeben werden. Im Regelfall wird das Trinkwasser chlorfrei verteilt.
Nr. 1 / 2019 der kleine anzeiger 7 Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2018 Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31. Juli 2019 abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des siebten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2018 / 2019 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 31. Juli 2019 abzugeben. Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 2. Januar 2023. Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2018 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben. A. Zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen sind verpflichtet: C. Zur Abgabe von Erklärungen für die gesonderte – und I. Unbeschränkt steuerpflichtige Personen, und zwar einheitliche – Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sind verpflichtet: 1. für den Fall, dass keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen 1. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften mit a) Ehegatten / Lebenspartner, die zu Beginn des Kalenderjahres 2018 nicht dauernd getrennt gelebt haben oder bei denen diese Voraussetzung im Laufe des Kalenderjahres 2018 eingetreten ist, wenn der Gesamt- a) einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften, betrag der Einkünfte mehr als 18.000 € betragen hat oder einer der Ehegatten / Lebenspartner die Einzel- b) ausländischen Einkünften, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt, aber bei der Fest- veranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern wählt; setzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind, b) andere Personen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 9.000 € betragen hat; die Personen, denen ein Anteil an den Einkünften zuzurechnen ist, sowie die Geschäftsführer; c) wenn neben inländischen steuerpflichtigen Einkünften auch 2. a) Personen, die zu mehreren der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen aa) Einkünfte aus dem Ausland bezogen worden sind, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, betreiben, nutzen oder unterhalten, wenn sie zur Abgabe aufgefordert werden; nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass im Inland b) bei Gesamtobjekten die Personen, die bei der Planung, Herstellung, Erhaltung, dem Erwerb, der Betreuung, steuerfrei sind, oder Geschäftsführung oder Verwaltung des Gesamtobjektes für die Feststellungsbeteiligten handeln oder im bb) Arbeitslosengeld, Arbeitslosenbeihilfe, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Feststellungszeitraum gehandelt haben, wenn sie zur Abgabe aufgefordert werden; andere Einkommensersatzleistungen im Sinne des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuerge- 3. Einzelunternehmer mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tä- setzes (EStG) bezogen worden sind, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe und Zusammensetzung tigkeit, die ihren Wohnsitz und ihren Betrieb in den Bezirken verschiedener Finanzämter und verschiedener der inländischen steuerpflichtigen Einkünfte; Gemeinden haben oder die innerhalb derselben Wohnsitzgemeinde, aber in den Bezirken mehrerer Finanzäm- ter Betriebe unterhalten; 2. für den Fall, dass lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen 4. Personen, für die ein am Schluss des Feststellungszeitraums verbleibender verrechenbarer Verlust festzustel- a) Ehegatten / Lebenspartner (siehe 1 a) und andere Personen, wenn len ist; aa) die positive Summe ihrer Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen waren oder die nach einem 5. Personen, die gemeinsam Steuervergünstigungen zur Förderung des Wohneigentums beantragen. Doppelbesteuerungsabkommen, nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass freigestellten ausländischen Einkünfte und die dem Progressionsvorbehalt D. Zur Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen sowie ggf. von unterliegenden steuerfreien Einkommensersatzleistungen (siehe 1 c, bb) jeweils mehr als 410 € betra- gen haben oder – Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungs- bb) einer der Ehegatten / Lebenspartner oder eine andere Person grundlagen im Sinne der §§ 27, 28 und 38 des Körperschaft- – Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen bezogen hat oder – von einem Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge im Sinne des § 39e Abs. 5a EStG erhalten hat, steuergesetzes von denen mindestens einer der Bezüge dem Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI unterworfen sind verpflichtet: worden ist oder 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen – Kapital- cc) die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale gesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter für die Kranken- und Pflegeversicherung größer ist als die als Sonderausgaben abziehbaren Vorsor- Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige geaufwendungen und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.400 €, bei zusammen ver- juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweck- anlagten Ehegatten / Lebenspartnern der im Kalenderjahr von den Ehegatten / Lebenspartnern insge- vermögen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts für ihre Betriebe gewerblicher samt erzielte Arbeitslohn 21.650 € übersteigt oder Art –, soweit sie nicht von der Körperschaftsteuer persönlich in vollem Umfang befreit sind; dd) vom Finanzamt ein Freibetrag für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ermittelt worden ist (ausgenom- 2. beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre men Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge) und Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren im Kalenderjahr 2018 erzielten inländischen Ein- der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.400 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten / künften, soweit diese nicht dem Steuerabzug unterlegen haben. Lebenspartnern der im Kalenderjahr von den Ehegatten / Lebenspartnern insgesamt erzielte Arbeits- lohn 21.650 € übersteigt oder – Erklärungen zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind verpflichtet: ee) bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder (dies gilt Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Zerlegungsgesetzes. entsprechend für Lebenspartner) – beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsaus- E. Zur Abgabe von Gewerbesteuererklärungen sowie ggf. von Erklärun- bildung eines volljährigen Kindes in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen oder – beide Elternteile eine Aufteilung des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für behinderte Men- gen für die Zerlegung des Steuermessbetrags sind verpflichtet: schen / Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen oder 1. Alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 2018 / Wirtschaftsjahr ff) für einen Steuerpflichtigen ein sonstiger Bezug (z. B. Entlassungsentschädigung) vom Arbeitgeber er- 2017 / 2018 den Betrag von 24.500 € überstiegen hat; mäßigt besteuert wurde oder 2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrags: gg) der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitig- aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (Großbuchstabe S) keit, wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind; oder 3. folgende Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 2018 / Wirtschaftsjahr 2017 / 2018 den Betrag hh) für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 EStG bei der Bildung der Lohnsteu- von 5.000 € überstiegen hat: erabzugsmerkmale (§ 39 EStG) ein Ehegatte / Lebenspartner im Sinne des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG a) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine, soweit sie einen wirt- berücksichtigt worden ist oder schaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten; ii) für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Abs. 3 oder des § 1a EStG gehört, Lohnsteu- erabzugsmerkmale nach § 39 Abs. 2 EStG gebildet worden sind. b) Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie als stehende Gewerbebetriebe anzusehen sind; b) Ehegatten / Lebenspartner (siehe 1 a), wenn 4. Unternehmen, für die zum Schluss des Erhebungszeitraumes 2017 vortragsfähige Gewerbeverluste gesondert aa) beide Ehegatten / Lebenspartner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, einer von festgestellt worden sind. ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor nach § 39f EStG berücksichtigt worden ist oder F. Zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen sind verpflichtet: bb) die Ehe im Kalenderjahr 2018 durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und ein I. Alle im Inland ansässigen Unternehmer. Ehegatte der aufgelösten Ehe im Kalenderjahr 2018 wieder geheiratet hat (dies gilt entsprechend für II. Im Ausland ansässige Unternehmer, wenn sie steuerpflichtige Umsätze ausgeführt haben, für die sie die Steu- Lebenspartner) oder er schulden (in diesen Fällen ist zusätzlich die Anlage UN abzugeben). cc) einer der Ehegatten / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern beantragt; III. Unternehmer und juristische Personen, die ausschließlich Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1 3. für den Fall, dass zum 31. Dezember 2017 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist. Abs. 1 Nr. 5 UStG), Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger oder Steuer aus innergemein- schaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG) zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a UStG). II. Beschränkt steuerpflichtige Personen: IV. Nichtunternehmer, die Steuerbeträge nach § 6a Abs. 4 Satz 2 oder nach § 14c Abs. 2 UStG schulden (§ 18 Abs. 4b UStG). 1. über ihre inländischen Einkünfte (§ 49 EStG), soweit die Einkommensteuer für diese Einkünfte nicht durch V. Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2a UStG. Steuerabzugsbeträge abgegolten ist, und über Einkünfte im Sinne der §§ 2 und 5 des Außensteuergesetzes; VI. Fiskalvertreter (§ 22a UStG) für die von ihnen vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmer (§ 22b UStG). 2. wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 2 oder 3 oder des § 1a EStG nicht vorgelegen haben; G. Zur Abgabe der Erklärungen zur gesonderten – und einheitlichen – 3. wenn bei einem Arbeitnehmer ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben im Sinne des § 10b EStG Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes (AStG) auf einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 und 3 EStG eingetragen worden ist und der im Kalenderjahr insge- sind verpflichtet: samt erzielte Arbeitslohn 11.400 € übersteigt; 1. Steuerpflichtige, die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften im Sinne des Außensteuer- 4. wenn bei einem Arbeitnehmer der Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG auf gesetzes halten; einer Bescheinigung im Sinne des § 39 Abs. 2 und 3 EStG eingetragen worden ist. 2. Steuerpflichtige, denen Einkünfte aus ausländischen Familienstiftungen im Sinne des § 15 Abs. 1 AStG anteilig zuzurechnen sind. H. Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz B. Zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf elektronisch zu übermitteln, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Kapitalerträge sind verpflichtet: Eine elektronische Übermittlung ist grundsätzlich für alle Steuererklärungen vorgeschrieben, die in den Abschnit- Kirchensteuerpflichtige, bei denen die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer zu erhebende Kirchensteuer nicht ten C. bis G. genannt sind. Auch bei Steuererklärungen des Abschnitts A. besteht diese Verpflichtung, wenn vom Kirchensteuerabzugsverpflichteten einbehalten wurde (§ 51a Abs. 2d EStG in Verbindung mit den Kirchen- Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) erzielt wer- steuergesetzen der Länder). Dies gilt nicht, wenn bereits eine Verpflichtung zur Abgabe von Einkommensteuerer- den; es sei denn, die Gewinneinkünfte werden neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und die klärungen (siehe Abschnitt A.) besteht. Gewinneinkünfte und die weiteren nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte betragen in ihrer Summe nicht mehr als 410 €. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass zur Abgabe von Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) diejenigen Steuer- pflichtigen verpflichtet sind, die 1. Betriebe oder Betriebsstätten im Ausland gegründet oder erworben haben; 2. sich an ausländischen Personengesellschaften beteiligt haben, eine derartige Beteiligung aufgegeben haben oder bei denen sich die Beteiligung an der ausländischen Personengesellschaft geändert hat; 3. Beteiligungen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland a) erworben haben, wenn sie – damit eine Beteiligung von mindestens 10 % (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen sind zusammenzurechnen) am Kapital oder Vermögen dieser Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ereichen; oder – die Summe der Anschaffungskosten aller ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen mehr als 150.000 € beträgt; oder b) veräußert haben, wenn die Anschaffungskosten aller veräußerten Beteiligungen 150.000 € überschreiten oder mindestens eine 10%ige Beteiligung veräußert wird; 4. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanzi- ellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft ausüben können. Die Mitteilungen sind grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wurde, spätestens jedoch bis zum Ablauf von 14 Monaten nach Ablauf dieses Besteuerungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu erstatten. Bei nichtgeschäftsfähigen natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen ist der gesetzliche Vertreter, bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Ver- mögensmassen der Geschäftsführer – bei nicht vorhandenem Geschäftsführer jedes Mitglied, jeder Gesellschafter oder jeder Vermögensberechtigte – zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Außerdem ist jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert wird. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, sind die Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben; diese sind beim Finanzamt erhältlich. Wer später erkennt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt unver- züglich mitzuteilen.
8 der kleine anzeiger Nr. 1 / 2019 Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur KIP-S, Bewerbungsverfahren der Gemeinde Gerbrunn erneut erfolgreich Regierungspräsident Dr. Paul Beinho- welche hohe Bedeutung die Kommu- Gemeinden und Gemeindeverbände fer übergibt ersten Förderbescheid an nen der Schulbildung beimessen. Er ausgestattet hat. Der bayerische Anteil Bürgermeister Stefan Wolfshörndl wünschte den Projektträgern viel Er- beträgt etwa 293 Millionen €. Geför- Würzburg (ruf) – Aus dem Kommunalin- folg bei der Umsetzung der Maßnah- dert werden Maßnahmen für die Sanie- vestitionsprogramm Schulinfrastruktur men und ermunterte auch die übrigen rung, den Umbau, die Erweiterung und KIP-S stehen in Unterfranken 44,4 Mil- antragsberechtigten Kommunen in Un- ausnahmsweise auch den Ersatzbau lionen € für 61 Projekte zur Verfügung. terfranken, ihre Bewilligungsanträge von allgemeinbildenden und berufsbil- Nun übergab Regierungspräsident rasch auf den Weg zu bringen. denden Schulen. Dr. Paul Beinhofer die ersten Bewilli- Das KIP-S wird aus einem Sonderver- Im Rahmen eines vorab durchgeführten gungsbescheide. mögen des Bundes finanziert, das der Bewerbungsverfahrens (Bewerbungs- „Mit der Förderung aus dem Kommu- Bund erstmalig im Jahr 2015 aufgelegt schluss war der 27.04.2018) gingen 150 nalinvestitionsprogramm Schulinfra- hat und im Jahr 2017 zusätzlich mit Bewerbungen für Maßnahmen an 109 struktur wird es vielen Kommunen in 3,5 Milliarden € zur Verbesserung der Schulen bei der Regierung von Unter- Unterfranken ermöglicht, trotz schwa- Schulinfrastruktur finanzschwacher franken ein. Die Träger wurden aufge- cher Finanzlage wichtige und sinnvol- fordert, für diese Projekte möglichst le Maßnahmen zur Verbesserung der innerhalb von sechs Monaten detaillier- Schulinfrastruktur umzusetzen. Erfreu- te Förderanträge vorzulegen. Die Maß- lich ist, dass diese Förderung zusätzlich nahmen müssen bis zum 31.12.2022 zu den bestehenden Fördermöglichkei- umgesetzt werden. ten nach dem Bayerischen Finanzaus- Die Gemeinde Gerbrunn erhält als eine gleichsgesetz zur Verfügung steht und der ersten Gemeinden in Unterfranken es somit möglich war, zusätzliche Pro- einen Förderbescheid. Für den Um- jekte auf den Weg zu bringen“, so der bau des Allwettersportplatzes an der Regierungspräsident. Der Regierungs- Eichendorffschule erfolgt bei förder- präsident dankte daher den Bürger- fähigen Kosten von 169.960 Euro eine meistern für die rasche Antragstellung, Zuwendung von 152.900 Euro. Die Ge- da diese gleichzeitig unterstreicht, samtbaukosten liegen bei 172.034 Euro. ANZEIGEN HÄCKERSTUBE! ENDLICH WIEDER rz 2019: jeden 1. Februar – 17. Mä r, So ab 15 Uhr Do, Fr & Sa ab 17 Uh
Nr. 1 / 2019 der kleine anzeiger 9 müsste eine neue Stelle auch im kath. „Der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 Aus den Kindergarten gefördert werden. Es be- ist dem Gemeinderat in der beratenen stand Einigkeit, dass dem Wunsch nicht Fassung zur Beschlussfassung vorzule- Sitzungen entsprochen wird und keine Aufnahme gen.“ im Haushalt erfolgt, da es sich um wei- tere (zusätzlich zu den bereits geför- Liegenschaften der Gemeinde - kein Protokollauszug - derten Praktikantenstellen) freiwillige Gerbrunn Leistungen handelt. Sitzung des Haupt- und Finanzaus- hier: Anpassung der Benutzungsge- schuss am 26. November 2018 Das Hallenbad, Unterabschnitt 5700, bühren hat ein jährliches Defizit von knapp über Für die Hallengebühren der Gemeinde Haushalt 2019 – Vorberatung 300.000 Euro. Aktuell werden bei den Gerbrunn gilt die Gebührenordnung Wasserproben immer wieder Legionel- Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 vom 01.01.2002, zuletzt ergänzt am len nachgewiesen. Das Ing.-Büro Mar- wurde den Mitgliedern des Hauptaus- 01.04.2016. tin wurde zwischenzeitlich beauftragt, schusses am 20. November 2018 zuge- Untersuchungen der Leitungseinrich- Bei der Prüfung der Gebühren für die stellt. tungen durchzuführen. Eine gemeinsa- Kulturbühne/Mehrzweckhalle wurde Bürgermeister Wolfshörndl erläuter- me Besprechung mit Verwaltung, Ing.- durch einen externen Kommunalbera- te zunächst die Eckpunkte des vorlie- Büro Martin und dem Gesundheitsamt ter festgestellt, dass die komplette Kul- genden Entwurfs des Haushaltsplanes ist bereits erfolgt. Für Planungskosten turbühne und Räume der Mehrzweck- 2019. Die Einnahmen wurden vorsichtig werden im Vermögenshaushalt im Jahr halle (Versammlungsraum/Teeküche, geschätzt. Beim Einkommensteueran- 2019 zusätzlich 80.000 Euro eingestellt. Erkerzimmer, Sängerzimmer und Kon- teil wird zum Vorjahr eine Steigerung Nach vorläufigen Schätzungen kann ditionsraum) nicht steuerbar sind. erwartet. Die Kreisumlage wird voraus- man mit Sanierungskosten zwischen Daher wird von der Verwaltung vorge- sichtlich bei 37 % festgelegt werden. 500.000 und 1 Million Euro nur für den schlagen, die Hallengebühren für die Die Ergebnisse der Beratung im Bau- Leitungsbau rechnen. Die Frage der oben genannte/n Liegenschaft/Räume und Umweltausschusses wurden alle Förderung wird geprüft, sie wird zu- um 19 % zu erhöhen. Die Preise für die eingearbeitet. In den nächsten Jahren mindest im Rahmen der FAG-Zuschüsse Nutzer/Vereine bleiben durch den Weg- werden Investitionen von rund 15 – 20 möglich sein. Ergänzend sind weitere fall der Steuer im Grunde genommen Millionen Euro im Vermögenshaushalt technische und bauliche Sanierungen gleich und der Gemeinde entstehen da- einzuplanen sein. Die Prioritäten müs- notwendig, die in ein Gesamtkonzept durch keine finanziellen Verluste. sen in der geplanten Frühjahrsklausur fließen müssen. Im Rahmen der Beratung über die Ver- des Gemeinderates geklärt werden, da Bei der Wasserversorgung, Unterab- einszuschüsse 2018 wurde in der Ge- das gesamte Investitionsprogramm so schnitt 8151, wird der aktuelle Stand meinderatssitzung am 9. April 2018 nicht darstellbar ist. erläutert. Für Planungsleistungen sind angemerkt, dass u.a. der Fotoclub die Im Anschluss wurde der Plan aufstei- entsprechende Haushaltsmittel einge- Küchennutzung in der Mehrzweckhal- gend nach Haushaltsstellen bespro- stellt. Vorrangig sind die Wasserleitung le komplett bezahlen muss. Jedoch chen. Die notwendigen Erläuterungen Happachtreppe und die Leitung Gewer- sei dies für einen solch kleinen Verein wurden den Ausschussmitgliedern ge- begebiet zu überplanen. Ein Wechsel nicht notwendig, da nur ein paar Gläser geben. des Versorgers soll aktuell nicht vor- genutzt würden. Es wurde vereinbart, genommen werden. Zum einen führen über die Festlegung der Benutzungs- In Zusammenhang mit dem Antrag der die anstehenden Sanierungen bei FWM Freiwilligen Feuerwehr, in der Finanz- gebühren im nächsten Hauptausschuss zu erheblichen Gebührensteigerungen zu beraten. planung die Anschaffung eines neuen von schätzungsweise rund 30 % allein Tanklöschfahrzeuges vorzusehen sind durch die Bezugskosten, zusätzlich Es bestand Einigkeit, dass bei der Be- bei HHSt. 0.1300.6550 Mittel für die sind die eigenen örtlichen Aufwen- nutzung von Geschirr, Besteck und Erstellung eines Feuerwehrbedarfspla- dungen für den Leitungsbau etc. mit Spülmaschine die Gebühren nach der nes eingeplant. Das Ergebnis wird eine einzukalkulieren und würden weite- Gebührenordnung anfallen; jedoch objektive Beurteilung der weiteren Be- re erhebliche Gebührenerhöhungen wird bei geringer Nutzung ein Ausgleich schaffungen aufzeigen. nach sich ziehen. Ergänzend waren im über die Vereinszuschüsse erfolgen. Auf die Frage des großen Kopiervo- Fernwassernetz zuletzt großflächige Betroffen sind hiervon zum Beispiel die lumens an der Schule erläuterte Bür- Verkeimungen vorhanden, die zu mo- Fotofreunde sowie der Förderverein germeister Wolfshörndl, dass mit dem natelangem Chloreinsatz, etc. führten. Kulturbühne Alte Feuerwehr e.V. Dem Rektor der Schule bereits Verhandlun- Die Größe des Netzes bringt erheblich Förderverein ist ein Pauschalzuschuss gen mit dem Ziel einer Senkung, insbe- mehr Risiken mit sich. Über einen Wech- über die Vereinsförderung zu gewäh- sondere bei den Farbkopien, stattge- sel des Wasserbezugs soll deshalb erst ren. funden haben. nach Fertigstellung aller Sanierungs- Beschluss (9:0): Beim Kindergarten In der Setz, Unter- maßnahmen der FWM nachgedacht „Die Anpassung der Nebenzimmer der abschnitt 4645, wurde der Wunsch auf werde. Hierzu bestand Einverständnis, Mehrzweckhalle erfolgt ab 01.01.2019 Förderung einer Berufspraktikantin mit die Thematik wird im gesamten Ge- um 19% gerundet auf Euro-Beträge. Die 25.000 Euro geäußert. Im Sinne einer meinderat nochmals erläutert. Gebührenordnung erhält ab 01.01.2019 Gleichbehandlung der beiden Träger Beschluss (9:0): folgende Fassung:
10 der kleine anzeiger Nr. 1 / 2019 Hallengebühren der Gemeinde Gerbrunn A) Mehrzweckhalle 1. Die Gebühren betragen für Örtliche Vereine und Gruppen Auswärtige Benutzergruppen und bei Veranstaltungen Veranstalter bei Veranstaltungen ohne Eintritt mit Eintritt ohne Eintritt mit Eintritt Halle: • Sportlicher Betrieb 6,00 €/Std. 12,00 €/Std. 11,00 €/Std. 22,00 €/Std. • Kulturelle, politische, behörd- liche, gesellschaftliche Veran- staltungen und Ausstellungen 92,00 € 185,00 € 353,00 € 706,00 € • Ausschankraum einschl. Geschirr- u. Bestecknutzung 71,00 € 71,00 € 71,00 € 71,00 € • Nutzung der Bar 35,00 € 35,00 € 35,00 € 35,00 € Konditionsraum 2,50 €/Std. 2,50 €/Std. 7,00 €/Std. 7,00 €/Std. kleiner Teil des Versammlungsraums 7,00 € 37,00 € 18,00 € 126,00 € bei Belegung unter 3 Std. 26,00 € großer Teil des Versammlungsraums 14,00 € 74,00 € 35,00 € 252,00 € bei Belegung unter 3 Std. 42,00 € gesamter Versammlungsraum 21,00 € 111,00 € 50,00 € 378,00 € bei Belegung unter 3 Std. 68,00 € Benutzung von Geschirr, Besteck 26,00 € 26,00 € 26,00 € 26,00 € und Spülmaschine Sängerzimmer und Clubraum 14,00 € 74,00 € 18,00 € 126,00 € jeweils bei Belegung unter 3 Std. 26,00 € 2. Für die Nutzung der Gesellschaftsräume im 1. Stock durch Kindergruppen (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) örtlicher Vereine und Gruppen wird keine Gebühr erhoben. 3. Bei Großveranstaltungen örtlicher Vereine u Gruppen in der Halle werden für die Nutzung der oberen Räume in Abspra- che mit der Gemeinde keine zusätzlichen Gebühren erhoben. 4. Sofern die kommerzielle Nutzung des Gesellschaftsraumes über der Kegelbahn vom Wirt der Gaststätte Bürgerstuben St. Kilian für eine von ihm übernommene Veranstaltung beantragt wird, sind 71,00 € zu verrechnen. 5. Den Gebühren und Zuschläge nach den Abschnitten A hier nur Halle ist die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer hinzuzu- rechnen. B) Schulturnhalle in der Eichendorffschule Für die Nutzung der Schulturnhalle in der Eichendorffschule durch örtliche Vereine und Gruppen werden Gebühren für den kleinen Teil der Halle von 2,20 € je Stunde, für den großen Teil der Halle von 4,30 € je Stunde sowie für die gesamte Halle von 6,50 € je Stunde erhoben. Von auswärtigen Benutzergruppen und Veranstaltern wird eine Gebühr von 16,00 € je Stunde für die gesamte Halle erho- ben. C) Hallenbad Gerbrunn Für die Nutzung des Schwimmbades durch örtliche Vereine werden Gebühren in Höhe von 12,00 € je Stunde erhoben. Die Gebühren enthalten die gesetzlich festgelegte USt. D) Lehrraum im Feuerwehrgerätehaus Für die Nutzung des Lehrraumes im Feuerwehrgerätehaus wird für jede Veranstaltung die nicht der Feuerwehr dient, eine Gebühr erhoben analog des „gesamten Versammlungsraumes“ in der Mehrzweckhalle. Sofern eine Küchenbenutzung vor- gesehen ist, ist diese mit der Freiwillige Feuerwehr abzusprechen. E) Kulturbühne in der Alten Feuerwehr Für die Nutzung des Veranstaltungsraumes und der Küche in der Alten Feuerwehr wird eine Gebühr erhoben analog des „gesamten Versammlungsraumes“ und der „Benutzung von Geschirr, Besteck und Spülmaschine“ in der Mehrzweckhalle. F) Inkrafttreten Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.“
Nr. 1 / 2019 der kleine anzeiger 11 Sitzung des Bau- und Umweltaus- Landratsamtes erfolgt die Bebauungs- Beschwerden an die Verwaltung dies- schusses am 26. November 2018 planänderung jedoch in der Form, dass bezüglich herangetragen wurden, soll die Änderung per se einen qualifizierten das versetzte Parken nun dauerhaft an- 6. Änderung des Bebauungs- Bebauungsplan darstellt. Es werden geordnet werden. aus dem rechtskräftigen Plan also auch Aus dem Gremium erging die Anfrage, plans „Gerbrunner Grund II“ die wesentlichen Inhalte übernommen, ob man in der Elsa-Brandström-Straße des Markts Randersacker die nicht geändert werden. die Halteverbots-beschilderung zusam- hier: Erneute Beteiligung der Behör- Geändert werden: menfassen kann, um eine städtebaulich den und sonstigen Träger Öffentlicher - Überbaubare Flächen schönere Lösung zu erzielen. Bürger- Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ge- - Bauweise meister Wolfshörndl erwiderte, dass meindenachbarliche Beteiligung gem. - Bauordnungsrechtliche Festsetzun- bereits mehrere Ortstermine u. a. mit § 2 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung gen der Feuerwehr stattgefunden haben. von der Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund der zwingend zu beschildern- Neu eingeführt werden: gem. § 3 Abs. 2 BauGB den Feuerwehrzufahrten muss die Hal- - Zahl der Vollgeschosse teverbotsbeschilderung bleiben. Eine Die Gemeinde Gerbrunn wurde mit Sch- - Höhe bauliche Anlagen Prüfung, ob evtl. Verkehrszeichen ent- reiben vom 23. November 2018 über - von der BayBO abweichende Maße fernt werden können, wurde zugesagt. die 6. Änderung des Bebauungsplanes der Abstandsflächen „Gerbrunner Grund II“ des Marktes - Festsetzungen zu Nebenanlagen, Beschluss (7:0): Randersacker unterrichtet. Beteiligt Garagen und Stellplätzen, sowie Ge- „Das testweise angeordnete versetzte als Behörde gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ge- meinschaftsanlagen. Parken in der Elsa-Brandström-Straße meindenachbarliche Beteiligung gem. wird dauerhaft angeordnet. Die Fahr- Aus Sicht der Gemeinde Gerbrunn sind § 2 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung bahnmarkierung ist von gelb in weiß durch die betreffende Bauleitplanung von der Beteiligung der Öffentlichkeit umzuwandeln.“ keine gemeindlichen Belange tangiert. gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es erging deshalb folgender Anregungen zu den geplanten Maß- nahmen sind bis zum 11. Januar 2019 Beschluss (7:0): Bebauungsplan „Hubland mitzuteilen. „Die Gemeinde Gerbrunn nimmt den Nord“ – Wohn- und Gewerbe- Geltungsbereich Entwurf der 6. Änderung des Bebau- gebiet am Stadtteilzentrum – Das Plangebiet umfasst die Flurstücke ungsplans „Gerbrunner Grund II“ des Frauenland 65 der Stadt Würz- Marktes Randersacker zur Kenntnis. burg 5901/1, 5902/1, 5902/2, 5906, 5906/1, Aus Sicht der Gemeinde Gerbrunn be- 5906/2 und 5906/3 der Gemarkung hier: Frühzeitige Beteiligung der Be- stehen keine Einwände gegen die vg. Randersacker. Die Größe des Plange- hörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Bauleitplanung.“ biets ist 1.370 m². Der Stadtrat Würzburg hat in seiner Planungsanlass Verkehrsverhältnisse Elsa- Sitzung am 1. Juni 2017 die Aufstellung Das Plangebiet stellt eine Restfläche in Brandström-Straße des o. g. Bebauungsplans für das Gebiet einem seit den 1970er-Jahren bebauten entlang der Landsteinerstraße nördlich hier: Umwandlung der probeweise an- des Studierendenzentrums TGZ und In- Wohngebiet dar. Im Plangebiet sollen gebrachten Stellplätze in dauerhafte nun entlang der Straße Unterer Bee- fosim und für das Gebiet nördlich der Stellplätze Universitätserweiterung im westlichen rer drei Wohnhäuser errichtet werden. Das architektonische Konzept sieht in Mit einem Vertreter der Polizeiinspek- Teil Gerda-Laufer-Straße beschlossen. einem Fall eine Grenzbebauung und an tion Würzburg-Land fand im Septem- Ziel der Planung ist es, den letzten un- mehreren Stellen die Unterschreitung ber 2017 ein Ortstermin statt, dabei beplanten Bereich zwischen der Fläche der Abstandsflächen gem. Bayerischer schlug er ein versetztes Parken in der der Landesgartenschau 2018 bzw. der Bauordnung (BayBO) vor. Für die Um- Elsa-Brandström-Straße vor. zukünftigen öffentlichen Parkanlage setzung ist daher eine Bebauungs- In der Bau- und Umweltausschusssit- und der Universitätserweiterung im planänderung erforderlich. zung am 18. September 2017 wurde Stadtteil Hubland Nord zu schließen. über eine Verkehrsberuhigung in der Mit der Aufstellung des Bebauungs- Bebauungsplanänderung plans soll gemäß den Vorgaben auf Elsa-Brandström-Straße beraten. Da- Die Bebauungsplanänderung wird in bei wurde der Beschluss gefasst, ein dem Rahmenplan Hubland auf den Be- der Weise durchgeführt, dass die Fest- versetztes Parken testweise für 12 Mo- darf an Wohn- und Gewerbeflächen re- setzungen durch Planzeichnung und nate anzuordnen. agiert werden. die textlichen Festsetzungen die Fest- Bisher wurden auch an die Polizei kei- Beschluss (7:0): setzungen des bisher rechtskräftigen nerlei Beschwerden herangetragen, „Von Seiten der Gemeinde Gerbrunn Planes vollständig ersetzten. von Seiten der Polizei bestehen daher bestehen keine Einwände gegen die vg. Geänderte Festsetzungen keine Einwände gegen die dauerhafte Bauleitplanung. Das Plangebiet grenzt Die Bebauungsplanänderung be- Anordnung des versetzten Parkens in zwar nicht an die Gemarkung Gerbrunn, schränkt sich auf die für die Umsetzung der Elsa-Brandström-Straße. es wird jedoch eine Aussage zur konkre- des Bebauungskonzeptes erforderli- Nachdem das versetzte Parken im letz- ten Umsetzung der bereits abgestimm- chen Gegenstände. Auf Anregung des ten Jahr gut angenommen und keine ten Verkehrsplanung erwartet.“
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