September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
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Volksabstimmung 26. September 2021 Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten vom 9. Juli 2021 Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Kanton Luzern www.lu.ch
Hörzeitschrift für lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehin- derte Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton Luzern den Bericht des Regierungsrates zu den Abstimmungsvorlagen kostenlos als Hörzeit- schrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) im Daisy-Format produziert und auf einer CD verschickt. Bücher und Zeitschriften im Daisy-Format können auf speziellen Daisy-Playern, aber auch auf dem Computer oder auf allen MP3-fähigen CD-Pla- yern abgespielt werden. Zusätzlich werden die Daisy-Dateien auf den Abstimmungsseiten des Kantons im Internet bereitgestellt: siehe www.ab- stimmungen.lu.ch. Wenn Sie blind, sehbehin- dert oder lesebehindert sind und die Berichte des Regierungsrates an die Stimmberechtigten zu den Abstimmungsvorlagen in Zukunft als Daisy-Hörzeitschrift erhalten möchten, können Sie diese direkt bei der SBS abonnieren. Bitte melden Sie sich unter medienverlag@sbs.ch oder 043 333 32 32. 2
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Die Strasse durchs Ränggloch zwischen Kriens und Littau/ Malters ist in schlechtem Zustand, zu schmal, oft Steinschlag und Rutschungen ausgesetzt und für alle Verkehrsteilneh- mer gefährlich. Sie soll deshalb saniert, verbreitert, vor Naturgefahren gesichert und mit einem Rad-/Gehweg er- gänzt werden. Das Vorhaben kostet 53 Millionen Franken. Für die Realisierung ist die Sperrung der Strasse während 18 Monaten nötig. Der Kantonsrat hat den Kredit mit 109 zu 2 Stimmen beschlossen und empfiehlt den Stimmberech- tigten zusammen mit dem Regierungsrat, ihn anzunehmen. Die Abstimmungsfrage 4 Für eilige Leserinnen und Leser 5 Bericht des Regierungsrates 7 Beschlüsse des Kantonsrates 12 Empfehlung des Regierungsrates 14 Abstimmungsvorlage 15 Verzweigung Horüti Ränggloch Hergiswaldstrasse Quelle: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) 3
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Die Abstimmungsfrage Die Abstimmungsfrage lautet: Sehr geehrte Mitbürgerinnen Wollen Sie dem am Sehr geehrte Mitbürger 10. Mai 2021 bewilligten Der Kantonsrat hat am 10. Mai 2021 mit Sonderkredit von 53 Mil- Dekret einen Kredit von 53 Millionen Franken lionen Franken für den für die Änderung der Kantonsstrassen K 4 und K 33a im Abschnitt Ränggloch, Einmündung Ausbau der Kantonsstras- Hergiswaldstrasse (exkl.) bis Horüti, in den sen K 4 und K 33a im Gemeinden Kriens und Luzern bewilligt. Das Abschnitt Ränggloch, Dekret unterliegt gemäss § 23 Absatz 1b der Kantonsverfassung der Volksabstimmung. Sie Einmündung Hergiswald- können deshalb am 26. September 2021 über strasse (exkl.) bis Horüti, die Vorlage abstimmen. in den Gemeinden Kriens und Luzern zustimmen? Wenn Sie die Vorlage annehmen wollen, ant- worten Sie auf die Frage mit Ja. Wollen Sie sie ablehnen, beantworten Sie die Frage mit Nein. Zu dieser Abstimmungsvorlage unterbreiten wir Ihnen im Folgenden einen erläuternden Bericht und den Wortlaut des Dekrets (S. 15). 4
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Für eilige Leserinnen und Leser Der Kantonsrat hat einen Kredit von 53 Millionen Franken für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrassen K 4 und K 33a im Abschnitt Rängg- loch zwischen der Einmündung der Hergiswaldstrasse in Kriens und der Ver- zweigung Horüti in Littau (Luzern) gesprochen. Die Kantonsstrasse durch das Ränggloch verbindet Kriens mit Malters und Littau (Luzern) und hat damit auch eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Stadt Luzern, der Agglomeration und der westlichen Luzerner Landschaft. Die stark befahrene Strasse stammt im Wesentlichen aus den 1950er-Jahren. Die Fahrbahn ist in einem schlechten Zustand und zu schmal; auch die Kunstbauten müssen erneuert werden, und die Verzweigung Horüti ist unfallträchtig. Das Kreuzen von Lastwagen ist schwierig. Für die Velofahrerinnen und -fahrer existieren über weite Strecken keine Radwege. Dazu kommt, dass die Kantonsstras- se im nördlichen Teil einem Abhang entlang führt, wo es immer wieder zu Rutschungen, Murgängen und Steinschlag kommt, sodass sie dort technisch überwacht und aufwendig gesichert werden muss. Zur Sanierung des Strassenabschnittes ist geplant: – Verbreiterung der Strasse von 6 auf 7 Meter, – Bau einer rund 160 Meter langen Brücke dem nördlichen Steilhang entlang, – Bau eines durchgehenden, breiten Rad- und Gehwegs, – Sanierung von Fahrbahn und Kunstbauten, – Umgestaltung der Verzweigung Horüti (Littau) zu einem Kreisel, – ökologische Ausgleichsmassnahmen. Eine Tunnelvariante wurde ebenfalls geprüft, aber wegen der deutlich höheren Kosten verworfen. 5
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Der Bau der Lehnenbrücke am nördlichen Steilhang macht eine eineinhalb- jährige Totalsperrung der Strasse nötig. Damit der Verkehr nordwestlich von Luzern in dieser Zeit gezielt gelenkt werden kann und der öffentliche Verkehr nicht behindert wird, sind Verkehrs-Dosierungsmassnahmen in Littau und Reussbühl vorgesehen. Alle Fraktionen des Kantonsrates unterstützten das Projekt und den Kredit für dessen Realisierung. Sie erachteten es als wichtig für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Die ausgebaute Strasse durchs Ränggloch ist auch eine Voraussetzung für die geplante direkte Busverbindung zwischen Malters, Littau und Kriens. Der Kantonsrat hat das Projekt mit 109 gegen 2 Stimmen beschlossen und empfiehlt es den Stimmberechtigten – zusammen mit dem Regierungsrat – zur Annahme. Murgang verschüttet Rengglochstrasse (6. Juni 2002), Blick Richtung Horüti 6
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Bericht des Regierungsrates Bedeutung der Kantonsstrasse Gefährdung durch Steinschlag und Erdrutsche durch das Ränggloch Im Abschnitt zwischen Ränggloch und Horüti besteht eine erhebliche Gefährdung durch Rut- Die Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch schungen und Felsstürze. Es muss mit Spon- verbindet Kriens mit Malters und Littau (Lu- tanrutschungen und Hangmuren gerechnet zern) und hat damit auch eine wichtige Verbin- werden, ausserdem ist örtlich Steinschlag zu er- dungsfunktion zwischen der Stadt Luzern, der warten. Auch talseits der Strasse ist mit grös- Agglomeration und der westlichen Luzerner seren Felsstürzen zu rechnen. Zum Schutz der Landschaft. Darüber hinaus hat die Kantons- Strasse vor Naturgefahren mussten im Lauf der strasse auch eine grosse Bedeutung als Entlas- Jahre verschiedene Schutzbauwerke erstellt tungs- und Ausweichroute bei Überlastungen werden, u.a. Bodennetze, Schutzzäune, Pa- und Bauarbeiten in Luzern und Kriens. In Kriens lisaden und Murgangsperren. In den beson- erschliesst die Rengglochstrasse das angren- ders gefährdeten Bereichen muss die Strasse zende Gewerbegebiet Steibruchhof in Ober- vermessungstechnisch überwacht werden, da- nau. Im Jahr 2019 wies die Strasse einen durch- mit Deformationen rechtzeitig erkannt werden. schnittlichen werktäglichen Verkehr von rund In den letzten Jahren mussten verschiedentlich 9500 Fahrzeugen auf. Sofortmassnahmen ergriffen werden, um die Strassensicherheit zu gewährleisten. Im Juni Mängel der bestehenden Strasse 2002 führten Rutschungen und Murgänge im Zuge von Starkniederschlägen zu einer zehn- Mangelnde Verkehrssicherheit tägigen Sperrung der Kantonsstrasse. Mit einer und schlechte Bausubstanz neuen Brücke dem Hang entlang soll die Stras- Die Rengglochstrasse wurde in den 1950er-Jah- se vor diesen Gefahren geschützt werden. ren mit einer Breite von 6 Metern gebaut. Seit- her wurde sie nur wenig verändert. Lediglich für den Fussgängerverkehr wurden auf der Krienser Seite einige Anpassungen vorgenommen. Die Rengglochstrasse genügt deshalb den heutigen Anforderungen an Kantonsstrassen nicht mehr. Sie ist für die heutigen Bedürfnisse zu schmal, der Zustand der Fahrbahn und der Kunstbauten ist schlecht, und sie hat über weite Teile keinen Rad- und Gehweg. Das Kreuzen von Lastwa- gen ist schwierig. Die Verzweigung Horüti auf der Littauer Seite, wo die Strassen von Blatten, Littau und Kriens zusammenkommen, ist wegen ihrer ungewöhnlichen Form gefährlich und ver- ursacht viele Unfälle. Aus diesen Gründen muss Die enge Rengglochstrasse im Bereich der geplanten die Strasse saniert und ausgebaut werden. Lehnenbrücke, Blick Richtung Horüti 7
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Bisherige Planungen Die Ergebnisse dieser Projektstudie sind in das Bauprogramm 2015–2018 für die Kantonsstras- In einer ersten Phase wurde von 2011 bis 2014 sen eingeflossen. Die geplanten Ausbauten im die optimale Linienführung der Kantonsstrassen Projektperimeter der Vorstudie wurden auf drei von Kriens nach Blatten (Malters) und von Lit- Kantonsstrassenprojekte aufgeteilt und nach tau (Luzern) nach Horüti erarbeitet. Dazu wur- ihrer Dringlichkeit priorisiert: de ein breiter Variantenfächer inklusive Tun- 1. Die Ausbauten zwischen Kriens, Ränggloch nellösungen durch den Sonnenberg untersucht und Horüti wurden zum vorliegenden Bau- und bewertet. Die Variantenprüfung ergab fol- projekt weiterentwickelt. gendes Ergebnis: 2. Der Ausbau der Renggstrasse (K 33a) zwi- – Die Tunnelvarianten wären zu teuer und schen Littau (Tschuopis) und der Verzwei- wurden verworfen. gung Horüti wurde ebenfalls zu einem Bau- – Der Abschnitt Ränggloch bis Horüti soll projekt ausgearbeitet. Dieses wurde vom an Ort ausgebaut werden. Kantonsrat am 22. Juni 2020 beschlossen – Die Verzweigung Horüti soll als Kreisel und der Kredit bewilligt. ausgebildet werden. 3. Im Weiteren ist vorgesehen, die Kantons- – Für den Abschnitt Horüti bis Unterrengg ist strasse ab der Verzweigung Horüti in eine leicht gestreckte Linienführung mit einer Richtung Blatten (Malters) bis Unterrengg neuen mittellangen Brücke vorgesehen, da mit einer neuen Brücke über den Rängg- die bestehende Brücke über den Ränggbach bach sowie einer Radverkehrsanlage nicht verbreitert werden kann. Dieser Ab- auszubauen. schnitt der K 33a ist nicht Bestandteil des vorliegenden Projekts. 8
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Der geplante Ausbau Anschlussprojekte Das vorliegende Projekt schliesst an zwei ande- Mit dem Projekt soll die Rengglochstrasse zwi- re Strassenbauprojekte an und wird mit diesen schen der Hergiswaldstrasse in Kriens und der koordiniert: Verzweigung Horüti in Littau (Luzern) erneuert Zum einen wird die Renggstrasse (K 33a) zwi- und den heutigen Normen und Anforderungen schen Littau (Tschuopis) und der Verzweigung an die Verkehrssicherheit angepasst werden. Horüti saniert, wie im Abschnitt zuvor unter Die Sicherheit wird insbesondere für den Lang- Punkt 2 bereits erwähnt, und mit einer Radver- samverkehr verbessert, der neu auf einem sepa- kehrsanlage ergänzt. raten Rad-/Gehweg geführt wird. Das Projekt Zum anderen ist beim Regierungsrat ein Pro- beinhaltet hauptsächlich folgende Arbeiten: jekt für die K 4 zwischen dem Stadtzentrum – Ausbau der Strasse auf eine Breite von Kriens und der Einmündung Hergiswaldstras- 7 Meter, se hängig. Dieser Abschnitt soll saniert und mit – Bau einer rund 160 Meter langen Brücke Massnahmen zugunsten des öffentlichen Ver- dem Steilhang entlang (sog. Lehnenbrücke) kehrs und einer Radverkehrsanlage ergänzt zum Schutz vor den oben beschriebenen werden. Naturgefahren, Darüber hinaus ist – abgestimmt auf die er- – Bau eines durchgehenden Rad- und wähnten Projekte und wie im Abschnitt zuvor Gehwegs mit einer Breite von mindestens unter Punkt 3 erwähnt – vorgesehen, die Kan- 3 Meter, tonsstrasse ab der Verzweigung Horüti in Rich- – Sanierung der sanierungsbedürftigen tung Blatten (Malters) bis Unterrengg mit einer Strassenbestandteile, neuen Brücke über den Ränggbach sowie einer – Umgestaltung der Verzweigung Horüti Radverkehrsanlage auszubauen. zu einem Kreisel, – Streckung der Kurven im Ausserortsbereich, Neue Buslinie geplant – Massnahmen zur langfristigen Pflege Der Kantonsstrassenausbau Ränggloch eröffnet des Schutzwaldes, auch Möglichkeiten zur Verbesserung des öf- – ökologische Ausgleichsmassnahmen, fentlichen Verkehrs zwischen Kriens, Littau (Lu- – Bau von drei Mittelinseln als Querungshilfe zern) und Malters. Der Verkehrsverbund Luzern für die Fussgängerinnen und Fussgänger hat deshalb die Einführung einer neuen Bus- im Innerortsbereich in Kriens, linie via Ränggloch in die Planung aufgenom- – Neubau der Strassenentwässerungs- men. Dadurch können mittelfristig eine Lücke im anlagen. öV-Netz geschlossen und Reisezeiten verkürzt werden. Es ist vorgesehen, die neue Buslinie als Massnahme in den kommenden öV-Bericht 2022–2026 aufzunehmen. Die für den Bus- Visualisierung Projektabschnitt betrieb benötigte Infrastruktur soll abgestimmt Verzweigung Horüti (links oben) bis Rängglochkurve (rechts) mit dem Projekt Ränggloch geplant und reali- mit Lehnenbrücke siert werden. 9
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Vollsperrung und flankierende – Ampelanlage auf der Busspur der Rothen- Massnahmen während des Baus strasse in Reussbühl (vgl. Dekret S. 15) und – wenn nötig Inbetriebnahme zusätzlicher Der neue Kreisel Horüti kann im einspurigen Ver- Dosierungen auf den westlichen Einfalls- kehr mit Ampelbetrieb gebaut werden. Die Ver- achsen nach Luzern aus Richtung Malters- bindung zwischen Malters und Littau bleibt des- Wolhusen (Thorenbergstrasse in Richtung halb offen. Der Bau der Lehnenbrücke und der Seetalplatz und Renggstrasse in Richtung notwendigen Stützmauern ist hingegen nur mit Littau). einer Vollsperrung der Rengglochstrasse wäh- rend rund 18 Monaten möglich. Nur so können Mit diesen flankierenden Massnahmen soll er- die Sicherheit der Strassenbenützerinnen und reicht werden, dass der öffentliche Busverkehr -benützer und die Baustellensicherheit gewähr- durch die Verkehrsverlagerungen während der leistet werden. Bauen unter Verkehr ist mit den Sperrung nicht behindert wird. Der motorisierte erforderlichen leistungsfähigen Grossgeräten Individualverkehr soll gelenkt und – wo notwen- (unter anderem mit Bohrgeräten der 100-Ton- dig – dort zurückgehalten werden, wo Staus kei- nen-Klasse, s. Abb. S. 14) nicht möglich; für das ne negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Aufstellen der Geräte, den Arbeitsbereich und Verkehr oder auf Siedlungsgebiete haben. die notwendigen Materialtransporte wird die ganze Strassenbreite benötigt. Über die Sperrung der Rengglochstrasse wird vor und während der Sperrung breit informiert. Das Ränggloch muss während der Vollsperrung Zur Beurteilung der konkreten Auswirkungen der über Luzern umfahren werden. Die Vollsperrung Sperrung und zur Festlegung von allfälligen So- wird deshalb insbesondere in der Stadt Luzern fortmassnahmen wird eine Begleit- und Informa- grössere Verkehrsverlagerungen auslösen. Diese tionsgruppe eingesetzt, der auch Vertreterinnen Verlagerungen sollen, um Staus möglichst zu ver- und Vertreter der betroffenen Gemeinden und meiden, mit Dosierungen und Umleitungen auf Gewerbebetriebe angehören. Diese Massnah- die gewünschten Ausweichrouten gelenkt wer- men haben sich bereits bei der Gesamtsanie- den. Der überregionale Verkehr soll möglichst rung «Cityring» (Autobahn A 2) und beim Um- auf die Autobahn geführt werden. Folgende bau des Seetalplatzes bewährt. Massnahmen sind vorgesehen: – Bau einer rund 270 m langen provisorischen Die Vollsperrung betrifft auch die Velofahrerin- Busspur auf der Luzernerstrasse in Littau im nen und -fahrer, die das Ränggloch bisher als di- Abschnitt Grenzhof bis Rönnimoos (vgl. rekte Verbindung zwischen Kriens und Malters/ Dekret S. 15), Littau genutzt haben. Auch sie sollen auf eine – Bau einer rund 110 m langen provisorischen Ausweichroute durch die Stadt Luzern geführt Busspur auf der Ritterstrasse in Littau im werden. Andere Alternativrouten bestehen nicht Gebiet Ruopigermoos, oder weisen eine sehr grosse Höhendifferenz auf. Der Wanderweg durch das Ränggloch wird verlegt und bleibt offen. 10
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Zeitplan und Kosten Die Kosten für die Detailplanung, den Bau und die flankierenden Massnahmen betragen 53 Mil- lionen Franken. Das Projekt wird aus den zweckgebundenen Mitteln für das Strassenwe- sen finanziert. Der Bund beteiligt sich über das Agglomerationsprogramm Luzern der 2. Gene- ration an den Kosten. Wenn die Vorlage in der Volksabstimmung angenommen wird, kann 2022 mit den Vorarbeiten und 2023 mit den Hauptarbeiten begonnen werden. Die Vollsper- rung ist in den Jahren 2023 und 2024 geplant. Der geplante Kreisel Horüti mit Anschlussprojekt nach Tschuopis, eingangs Littau (oben) 11
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Beschlüsse des Kantonsrates Auch die Notwendigkeit der Totalsperrung der Strasse während eineinhalb Jahren akzep- Bei der Behandlung des Projektes im Kantons- tierten die Fraktionen. Und es wurde begrüsst, rat war in allen Fraktionen unbestritten, dass dass die hauptbetroffenen Gemeinden in ei- die Kantonsstrasse durch das Ränggloch sa- ner Begleitgruppe vertreten sind. So können niert werden muss und dass dafür ein Kredit die vorgesehenen flankierenden Massnahmen in der beantragten Höhe zu sprechen ist. Die zur Steuerung der Verkehrsflüsse während der Strasse aus den 1950er-Jahren ist für den heu- Sperrung wenn nötig angepasst und ergänzt tigen Verkehr zu schmal. Sie ruht auf baufäl- werden. ligen Kunstbauten und ist ungenügend gegen Naturgefahren wie Steinschlag und Murgänge Trotz allgemeiner Zustimmung zum Projekt geschützt. Überdies fehlen Trottoirs und Velo- sorgte sich ein Teil des Rates, namentlich Rats- wege, was für die schwächsten Verkehrsteilneh- mitglieder aus Kriens, um eine mögliche Zunah- merinnen und -teilnehmer auf dieser Strecke be- me des Verkehrs, besonders des Lastwagenver- sonders gefährlich ist. kehrs, durch die Stadt Kriens, wenn die Strasse Die Ränggloch-Kurve heute, Blick Richtung Littau 12
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) einst fertig ausgebaut sein wird. Diese Ratsmit- Jahren in ein gefährliches Nadelöhr mündet. glieder forderten eine genaue Beobachtung der Der Regierungsrat nahm diese Anliegen entge- Verkehrsentwicklung durch das Ränggloch und gen und will ihnen Rechnung tragen. die vorsorgliche Erarbeitung von Gegenmass- nahmen, sollte der Verkehr stark zunehmen. In der Schlussabstimmung stimmte der Kantons- Weiter wurde die möglichst schnelle Schaf- rat dem Bauprojekt mit 109 gegen 2 Stimmen zu. fung einer direkten Busverbindung zwischen Malters, Littau und Kriens verlangt, um der Ver- kehrszunahme entgegenzuwirken. Schliesslich forderten verschiedene Ratsmitglieder, die Fort- setzung der Strassenverbindung von der Ver- zweigung Horüti über die Ränggschlucht in Richtung Blatten/Malters im Strassenbaupro- gramm vorzuziehen, damit die ausgebaute K 4 durch das Ränggloch dereinst nicht während Visualisierung Kantonsstrasse K 4 mit Rad- und Gehweg vor der Ränggloch-Kurve in Richtung Littau 13
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Empfehlung des Regierungsrates In Übereinstimmung mit der grossen Mehr- heit des Kantonsrates (109 gegen 2 Stimmen) empfehlen wir Ihnen, sehr geehrte Stimmbür- gerinnen und Stimmbürger, dem Kredit von 53 Millionen Franken für den Ausbau der K 4 durch das Ränggloch und für die flankierenden Massnahmen zuzustimmen und die Abstim- mungsfrage mit Ja zu beantworten. Luzern, 9. Juli 2021 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Marcel Schwerzmann Der Staatsschreiber: Vincenz Blaser Querschnitt Realisierung Pfeilerfundament der Lehnenbrücke mit Bohrgerät der 100-Tonnen-Klasse 14
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Abstimmungsvorlage Dekret über einen Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrassen K 4 und K 33a, Abschnitt Ränggloch, Einmündung Hergiswaldstrasse (exkl.) bis Horüti, Städte Kriens und Luzern vom 10. Mai 2021 Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. November 2020, beschliesst: 1. Dem Projekt für die Änderung der Kantonsstrassen K 4 und K 33a im Abschnitt Ränggloch (Einmündung Hergiswaldstrasse [exkl.] bis Horüti in den Städten Kriens und Luzern), für die Änderung der Kantonsstrasse K 10 (Rothenstrasse, Viscosestäg, Stadt Luzern) und für die provisorische Änderung der Kantonsstrasse K 33a (Grenzhof – Rönnimoos, Stadt Luzern) wird zugestimmt und dessen Ausführung wird beschlossen. 2. Der erforderliche Sonderkredit von 53 Millionen Franken (Preisstand Januar 2018) wird bewilligt. 3. Das Dekret unterliegt der Volksabstimmung. Luzern, 10. Mai 2021 Im Namen des Kantonsrates Die Präsidentin: Ylfete Fanaj Der Staatsschreiber: Vincenz Blaser 15
Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen, am 26. September 2021 wie folgt zu stimmen: Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) Ja Kontakt Staatskanzlei Achtung: Bahnhofstrasse 15 Bei Fragen zum Versand CH-6002 Luzern der Abstimmungsunterlagen (z.B. fehlendes Material) Telefon wenden Sie sich bitte an Ihre 041 228 51 11 Gemeinde. 041 228 60 00 E-Mail staatskanzlei@lu.ch information@lu.ch Internet www.lu.ch
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