September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern

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September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Volksabstimmung
               26. September 2021

          Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten
                                               vom 9. Juli 2021

Ausbau
der Kantonsstrasse K 4
durch das Ränggloch
in Kriens und Littau (Luzern)

                           Kanton Luzern   www.lu.ch
September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Hörzeitschrift für lesebehinderte
Bürgerinnen und Bürger

Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehin-
derte Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton
Luzern den Bericht des Regierungsrates zu den
Abstimmungsvorlagen kostenlos als Hörzeit-
schrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit
der Schweizerischen Bibliothek für Blinde,
Seh- und Lesebehinderte (SBS) im Daisy-Format
produziert und auf einer CD verschickt. Bücher
und Zeitschriften im Daisy-Format können auf
speziellen Daisy-Playern, aber auch auf dem
Computer oder auf allen MP3-fähigen CD-Pla-
yern abgespielt werden. Zusätzlich werden die
Daisy-Dateien auf den Abstimmungsseiten des
Kantons im Internet bereitgestellt: siehe www.ab-
stimmungen.lu.ch. Wenn Sie blind, sehbehin-
dert oder lesebehindert sind und die Berichte
des Regierungsrates an die Stimmberechtigten
zu den Abstimmungsvorlagen in Zukunft als
Daisy-Hörzeitschrift erhalten möchten, können
Sie diese direkt bei der SBS abonnieren. Bitte
melden Sie sich unter medienverlag@sbs.ch
oder 043 333 32 32.

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September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch
in Kriens und Littau (Luzern)
           Die Strasse durchs Ränggloch zwischen Kriens und Littau/
           Malters ist in schlechtem Zustand, zu schmal, oft Steinschlag
           und Rutschungen ausgesetzt und für alle Verkehrsteilneh-
           mer gefährlich. Sie soll deshalb saniert, verbreitert, vor
           Naturgefahren gesichert und mit einem Rad-/Gehweg er-
           gänzt werden. Das Vorhaben kostet 53 Millionen Franken.
           Für die Realisierung ist die Sperrung der Strasse während
           18 Monaten nötig. Der Kantonsrat hat den Kredit mit 109
           zu 2 Stimmen beschlossen und empfiehlt den Stimmberech-
           tigten zusammen mit dem Regierungsrat, ihn anzunehmen.

           Die Abstimmungsfrage                                            4
           Für eilige Leserinnen und Leser                                 5
           Bericht des Regierungsrates                                     7
           Beschlüsse des Kantonsrates                                    12
           Empfehlung des Regierungsrates                                 14
           Abstimmungsvorlage                                             15

                              Verzweigung Horüti

                          Ränggloch

                                                      Hergiswaldstrasse

           Quelle: Bundesamt für Landestopografie (swisstopo)

                                                                           3
September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Die Abstimmungsfrage                                Die Abstimmungsfrage lautet:

Sehr geehrte Mitbürgerinnen                         Wollen Sie dem am
Sehr geehrte Mitbürger
                                                    10. Mai 2021 bewilligten
Der Kantonsrat hat am 10. Mai 2021 mit              Sonderkredit von 53 Mil-
Dekret einen Kredit von 53 Millionen Franken        lionen Franken für den
für die Änderung der Kantonsstrassen K 4 und
K 33a im Abschnitt Ränggloch, Einmündung
                                                    Ausbau der Kantonsstras-
Hergiswaldstrasse (exkl.) bis Horüti, in den        sen K 4 und K 33a im
Gemeinden Kriens und Luzern bewilligt. Das          Abschnitt Ränggloch,
Dekret unterliegt gemäss § 23 Absatz 1b der
Kantonsverfassung der Volksabstimmung. Sie
                                                    Einmündung Hergiswald-
können deshalb am 26. September 2021 über           strasse (exkl.) bis Horüti,
die Vorlage abstimmen.                              in den Gemeinden Kriens
                                                    und Luzern zustimmen?
                                                    Wenn Sie die Vorlage annehmen wollen, ant-
                                                    worten Sie auf die Frage mit Ja. Wollen Sie sie
                                                    ablehnen, beantworten Sie die Frage mit Nein.

                                                    Zu dieser Abstimmungsvorlage unterbreiten wir
                                                    Ihnen im Folgenden einen erläuternden Bericht
                                                    und den Wortlaut des Dekrets (S. 15).

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September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Für eilige Leserinnen und Leser
Der Kantonsrat hat einen Kredit von 53 Millionen Franken für die Sanierung
und den Ausbau der Kantonsstrassen K 4 und K 33a im Abschnitt Rängg-
loch zwischen der Einmündung der Hergiswaldstrasse in Kriens und der Ver-
zweigung Horüti in Littau (Luzern) gesprochen. Die Kantonsstrasse durch das
Ränggloch verbindet Kriens mit Malters und Littau (Luzern) und hat damit
auch eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Stadt Luzern, der
Agglomeration und der westlichen Luzerner Landschaft. Die stark befahrene
Strasse stammt im Wesentlichen aus den 1950er-Jahren. Die Fahrbahn ist
in einem schlechten Zustand und zu schmal; auch die Kunstbauten müssen
erneuert werden, und die Verzweigung Horüti ist unfallträchtig. Das Kreuzen
von Lastwagen ist schwierig. Für die Velofahrerinnen und -fahrer existieren
über weite Strecken keine Radwege. Dazu kommt, dass die Kantonsstras-
se im nördlichen Teil einem Abhang entlang führt, wo es immer wieder zu
Rutschungen, Murgängen und Steinschlag kommt, sodass sie dort technisch
überwacht und aufwendig gesichert werden muss.

Zur Sanierung des Strassenabschnittes ist geplant:
– Verbreiterung der Strasse von 6 auf 7 Meter,
– Bau einer rund 160 Meter langen Brücke dem nördlichen
  Steilhang entlang,
– Bau eines durchgehenden, breiten Rad- und Gehwegs,
– Sanierung von Fahrbahn und Kunstbauten,
– Umgestaltung der Verzweigung Horüti (Littau) zu einem Kreisel,
– ökologische Ausgleichsmassnahmen.

Eine Tunnelvariante wurde ebenfalls geprüft, aber wegen der deutlich
höheren Kosten verworfen.

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September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Der Bau der Lehnenbrücke am nördlichen Steilhang macht eine eineinhalb-
jährige Totalsperrung der Strasse nötig. Damit der Verkehr nordwestlich von
Luzern in dieser Zeit gezielt gelenkt werden kann und der öffentliche Verkehr
nicht behindert wird, sind Verkehrs-Dosierungsmassnahmen in Littau und
Reussbühl vorgesehen.
Alle Fraktionen des Kantonsrates unterstützten das Projekt und den Kredit für
dessen Realisierung. Sie erachteten es als wichtig für die Verkehrssicherheit
aller Verkehrsteilnehmenden. Die ausgebaute Strasse durchs Ränggloch ist
auch eine Voraussetzung für die geplante direkte Busverbindung zwischen
Malters, Littau und Kriens.
Der Kantonsrat hat das Projekt mit 109 gegen 2 Stimmen beschlossen und
empfiehlt es den Stimmberechtigten – zusammen mit dem Regierungsrat –
zur Annahme.

Murgang verschüttet Rengglochstrasse (6. Juni 2002), Blick Richtung Horüti

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September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Bericht des Regierungsrates
Bedeutung der Kantonsstrasse                        Gefährdung durch Steinschlag und Erdrutsche
durch das Ränggloch                                 Im Abschnitt zwischen Ränggloch und Horüti
                                                    besteht eine erhebliche Gefährdung durch Rut-
Die Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch          schungen und Felsstürze. Es muss mit Spon-
verbindet Kriens mit Malters und Littau (Lu-        tanrutschungen und Hangmuren gerechnet
zern) und hat damit auch eine wichtige Verbin-      werden, ausserdem ist örtlich Steinschlag zu er-
dungsfunktion zwischen der Stadt Luzern, der        warten. Auch talseits der Strasse ist mit grös-
Agglomeration und der westlichen Luzerner           seren Felsstürzen zu rechnen. Zum Schutz der
Landschaft. Darüber hinaus hat die Kantons-         Strasse vor Naturgefahren mussten im Lauf der
strasse auch eine grosse Bedeutung als Entlas-      Jahre verschiedene Schutzbauwerke erstellt
tungs- und Ausweichroute bei Überlastungen          werden, u.a. Bodennetze, Schutzzäune, Pa-
und Bauarbeiten in Luzern und Kriens. In Kriens     lisaden und Murgangsperren. In den beson-
erschliesst die Rengglochstrasse das angren-        ders gefährdeten Bereichen muss die Strasse
zende Gewerbegebiet Steibruchhof in Ober-           vermessungstechnisch überwacht werden, da-
nau. Im Jahr 2019 wies die Strasse einen durch-     mit Deformationen rechtzeitig erkannt werden.
schnittlichen werktäglichen Verkehr von rund        In den letzten Jahren mussten verschiedentlich
9500 Fahrzeugen auf.                                Sofortmassnahmen ergriffen werden, um die
                                                    Strassensicherheit zu gewährleisten. Im Juni
Mängel der bestehenden Strasse                      2002 führten Rutschungen und Murgänge im
                                                    Zuge von Starkniederschlägen zu einer zehn-
Mangelnde Verkehrssicherheit                        tägigen Sperrung der Kantonsstrasse. Mit einer
und schlechte Bausubstanz                           neuen Brücke dem Hang entlang soll die Stras-
Die Rengglochstrasse wurde in den 1950er-Jah-       se vor diesen Gefahren geschützt werden.
ren mit einer Breite von 6 Metern gebaut. Seit-
her wurde sie nur wenig verändert. Lediglich für
den Fussgängerverkehr wurden auf der Krienser
Seite einige Anpassungen vorgenommen. Die
Rengglochstrasse genügt deshalb den heutigen
Anforderungen an Kantonsstrassen nicht mehr.
Sie ist für die heutigen Bedürfnisse zu schmal,
der Zustand der Fahrbahn und der Kunstbauten
ist schlecht, und sie hat über weite Teile keinen
Rad- und Gehweg. Das Kreuzen von Lastwa-
gen ist schwierig. Die Verzweigung Horüti auf
der Littauer Seite, wo die Strassen von Blatten,
Littau und Kriens zusammenkommen, ist wegen
ihrer ungewöhnlichen Form gefährlich und ver-
ursacht viele Unfälle. Aus diesen Gründen muss      Die enge Rengglochstrasse im Bereich der geplanten
die Strasse saniert und ausgebaut werden.           Lehnenbrücke, Blick Richtung Horüti

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September 2021 Volksabstimmung - Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch - Kanton Luzern
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Bisherige Planungen                                 Die Ergebnisse dieser Projektstudie sind in das
                                                    Bauprogramm 2015–2018 für die Kantonsstras-
In einer ersten Phase wurde von 2011 bis 2014       sen eingeflossen. Die geplanten Ausbauten im
die optimale Linienführung der Kantonsstrassen      Projektperimeter der Vorstudie wurden auf drei
von Kriens nach Blatten (Malters) und von Lit-      Kantonsstrassenprojekte aufgeteilt und nach
tau (Luzern) nach Horüti erarbeitet. Dazu wur-      ihrer Dringlichkeit priorisiert:
de ein breiter Variantenfächer inklusive Tun-       1. Die Ausbauten zwischen Kriens, Ränggloch
nellösungen durch den Sonnenberg untersucht            und Horüti wurden zum vorliegenden Bau-
und bewertet. Die Variantenprüfung ergab fol-          projekt weiterentwickelt.
gendes Ergebnis:                                    2. Der Ausbau der Renggstrasse (K 33a) zwi-
– Die Tunnelvarianten wären zu teuer und               schen Littau (Tschuopis) und der Verzwei-
   wurden verworfen.                                   gung Horüti wurde ebenfalls zu einem Bau-
– Der Abschnitt Ränggloch bis Horüti soll              projekt ausgearbeitet. Dieses wurde vom
   an Ort ausgebaut werden.                            Kantonsrat am 22. Juni 2020 beschlossen
– Die Verzweigung Horüti soll als Kreisel              und der Kredit bewilligt.
   ausgebildet werden.                              3. Im Weiteren ist vorgesehen, die Kantons-
– Für den Abschnitt Horüti bis Unterrengg ist          strasse ab der Verzweigung Horüti in
   eine leicht gestreckte Linienführung mit einer      Richtung Blatten (Malters) bis Unterrengg
   neuen mittellangen Brücke vorgesehen, da            mit einer neuen Brücke über den Rängg-
   die bestehende Brücke über den Ränggbach            bach sowie einer Radverkehrsanlage
   nicht verbreitert werden kann. Dieser Ab-           auszubauen.
   schnitt der K 33a ist nicht Bestandteil des
   vorliegenden Projekts.

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Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Der geplante Ausbau                                 Anschlussprojekte
                                                    Das vorliegende Projekt schliesst an zwei ande-
Mit dem Projekt soll die Rengglochstrasse zwi-      re Strassenbauprojekte an und wird mit diesen
schen der Hergiswaldstrasse in Kriens und der       koordiniert:
Verzweigung Horüti in Littau (Luzern) erneuert      Zum einen wird die Renggstrasse (K 33a) zwi-
und den heutigen Normen und Anforderungen           schen Littau (Tschuopis) und der Verzweigung
an die Verkehrssicherheit angepasst werden.         Horüti saniert, wie im Abschnitt zuvor unter
Die Sicherheit wird insbesondere für den Lang-      Punkt 2 bereits erwähnt, und mit einer Radver-
samverkehr verbessert, der neu auf einem sepa-      kehrsanlage ergänzt.
raten Rad-/Gehweg geführt wird. Das Projekt         Zum anderen ist beim Regierungsrat ein Pro-
beinhaltet hauptsächlich folgende Arbeiten:         jekt für die K 4 zwischen dem Stadtzentrum
– Ausbau der Strasse auf eine Breite von            Kriens und der Einmündung Hergiswaldstras-
   7 Meter,                                         se hängig. Dieser Abschnitt soll saniert und mit
– Bau einer rund 160 Meter langen Brücke            Massnahmen zugunsten des öffentlichen Ver-
   dem Steilhang entlang (sog. Lehnenbrücke)        kehrs und einer Radverkehrsanlage ergänzt
   zum Schutz vor den oben beschriebenen            werden.
   Naturgefahren,                                   Darüber hinaus ist – abgestimmt auf die er-
– Bau eines durchgehenden Rad- und                  wähnten Projekte und wie im Abschnitt zuvor
   Gehwegs mit einer Breite von mindestens          unter Punkt 3 erwähnt – vorgesehen, die Kan-
   3 Meter,                                         tonsstrasse ab der Verzweigung Horüti in Rich-
– Sanierung der sanierungsbedürftigen               tung Blatten (Malters) bis Unterrengg mit einer
   Strassenbestandteile,                            neuen Brücke über den Ränggbach sowie einer
– Umgestaltung der Verzweigung Horüti               Radverkehrsanlage auszubauen.
   zu einem Kreisel,
– Streckung der Kurven im Ausserortsbereich,        Neue Buslinie geplant
– Massnahmen zur langfristigen Pflege               Der Kantonsstrassenausbau Ränggloch eröffnet
   des Schutzwaldes,                                auch Möglichkeiten zur Verbesserung des öf-
– ökologische Ausgleichsmassnahmen,                 fentlichen Verkehrs zwischen Kriens, Littau (Lu-
– Bau von drei Mittelinseln als Querungshilfe       zern) und Malters. Der Verkehrsverbund Luzern
   für die Fussgängerinnen und Fussgänger           hat deshalb die Einführung einer neuen Bus-
   im Innerortsbereich in Kriens,                   linie via Ränggloch in die Planung aufgenom-
– Neubau der Strassenentwässerungs-                 men. Dadurch können mittelfristig eine Lücke im
   anlagen.                                         öV-Netz geschlossen und Reisezeiten verkürzt
                                                    werden. Es ist vorgesehen, die neue Buslinie
                                                    als Massnahme in den kommenden öV-Bericht
                                                    2022–2026 aufzunehmen. Die für den Bus-
Visualisierung Projektabschnitt                     betrieb benötigte Infrastruktur soll abgestimmt
Verzweigung Horüti (links oben)
bis Rängglochkurve (rechts)                         mit dem Projekt Ränggloch geplant und reali-
mit Lehnenbrücke                                    siert werden.

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Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Vollsperrung und flankierende                       – Ampelanlage auf der Busspur der Rothen-
Massnahmen während des Baus                           strasse in Reussbühl (vgl. Dekret S. 15) und
                                                    – wenn nötig Inbetriebnahme zusätzlicher
Der neue Kreisel Horüti kann im einspurigen Ver-      Dosierungen auf den westlichen Einfalls-
kehr mit Ampelbetrieb gebaut werden. Die Ver-         achsen nach Luzern aus Richtung Malters-
bindung zwischen Malters und Littau bleibt des-       Wolhusen (Thorenbergstrasse in Richtung
halb offen. Der Bau der Lehnenbrücke und der          Seetalplatz und Renggstrasse in Richtung
notwendigen Stützmauern ist hingegen nur mit          Littau).
einer Vollsperrung der Rengglochstrasse wäh-
rend rund 18 Monaten möglich. Nur so können         Mit diesen flankierenden Massnahmen soll er-
die Sicherheit der Strassenbenützerinnen und        reicht werden, dass der öffentliche Busverkehr
-benützer und die Baustellensicherheit gewähr-      durch die Verkehrsverlagerungen während der
leistet werden. Bauen unter Verkehr ist mit den     Sperrung nicht behindert wird. Der motorisierte
erforderlichen leistungsfähigen Grossgeräten        Individualverkehr soll gelenkt und – wo notwen-
(unter anderem mit Bohrgeräten der 100-Ton-         dig – dort zurückgehalten werden, wo Staus kei-
nen-Klasse, s. Abb. S. 14) nicht möglich; für das   ne negativen Auswirkungen auf den öffentlichen
Aufstellen der Geräte, den Arbeitsbereich und       Verkehr oder auf Siedlungsgebiete haben.
die notwendigen Materialtransporte wird die
ganze Strassenbreite benötigt.                      Über die Sperrung der Rengglochstrasse wird
                                                    vor und während der Sperrung breit informiert.
Das Ränggloch muss während der Vollsperrung         Zur Beurteilung der konkreten Auswirkungen der
über Luzern umfahren werden. Die Vollsperrung       Sperrung und zur Festlegung von allfälligen So-
wird deshalb insbesondere in der Stadt Luzern       fortmassnahmen wird eine Begleit- und Informa-
grössere Verkehrsverlagerungen auslösen. Diese      tionsgruppe eingesetzt, der auch Vertreterinnen
Verlagerungen sollen, um Staus möglichst zu ver-    und Vertreter der betroffenen Gemeinden und
meiden, mit Dosierungen und Umleitungen auf         Gewerbebetriebe angehören. Diese Massnah-
die gewünschten Ausweichrouten gelenkt wer-         men haben sich bereits bei der Gesamtsanie-
den. Der überregionale Verkehr soll möglichst       rung «Cityring» (Autobahn A 2) und beim Um-
auf die Autobahn geführt werden. Folgende           bau des Seetalplatzes bewährt.
Massnahmen sind vorgesehen:
– Bau einer rund 270 m langen provisorischen        Die Vollsperrung betrifft auch die Velofahrerin-
  Busspur auf der Luzernerstrasse in Littau im      nen und -fahrer, die das Ränggloch bisher als di-
  Abschnitt Grenzhof bis Rönnimoos (vgl.            rekte Verbindung zwischen Kriens und Malters/
  Dekret S. 15),                                    Littau genutzt haben. Auch sie sollen auf eine
– Bau einer rund 110 m langen provisorischen        Ausweichroute durch die Stadt Luzern geführt
  Busspur auf der Ritterstrasse in Littau im        werden. Andere Alternativrouten bestehen nicht
  Gebiet Ruopigermoos,                              oder weisen eine sehr grosse Höhendifferenz
                                                    auf. Der Wanderweg durch das Ränggloch wird
                                                    verlegt und bleibt offen.

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Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Zeitplan und Kosten

Die Kosten für die Detailplanung, den Bau und
die flankierenden Massnahmen betragen 53 Mil-
lionen Franken. Das Projekt wird aus den
zweckgebundenen Mitteln für das Strassenwe-
sen finanziert. Der Bund beteiligt sich über das
Agglomerationsprogramm Luzern der 2. Gene-
ration an den Kosten. Wenn die Vorlage in
der Volksabstimmung angenommen wird, kann
2022 mit den Vorarbeiten und 2023 mit den
Hauptarbeiten begonnen werden. Die Vollsper-
rung ist in den Jahren 2023 und 2024 geplant.

Der geplante Kreisel Horüti mit Anschlussprojekt nach Tschuopis, eingangs Littau (oben)

                                                                                          11
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Beschlüsse des Kantonsrates                         Auch die Notwendigkeit der Totalsperrung
                                                    der Strasse während eineinhalb Jahren akzep-
Bei der Behandlung des Projektes im Kantons-        tierten die Fraktionen. Und es wurde begrüsst,
rat war in allen Fraktionen unbestritten, dass      dass die hauptbetroffenen Gemeinden in ei-
die Kantonsstrasse durch das Ränggloch sa-          ner Begleitgruppe vertreten sind. So können
niert werden muss und dass dafür ein Kredit         die vorgesehenen flankierenden Massnahmen
in der beantragten Höhe zu sprechen ist. Die        zur Steuerung der Verkehrsflüsse während der
Strasse aus den 1950er-Jahren ist für den heu-      Sperrung wenn nötig angepasst und ergänzt
tigen Verkehr zu schmal. Sie ruht auf baufäl-       werden.
ligen Kunstbauten und ist ungenügend gegen
Naturgefahren wie Steinschlag und Murgänge          Trotz allgemeiner Zustimmung zum Projekt
geschützt. Überdies fehlen Trottoirs und Velo-      sorgte sich ein Teil des Rates, namentlich Rats-
wege, was für die schwächsten Verkehrsteilneh-      mitglieder aus Kriens, um eine mögliche Zunah-
merinnen und -teilnehmer auf dieser Strecke be-     me des Verkehrs, besonders des Lastwagenver-
sonders gefährlich ist.                             kehrs, durch die Stadt Kriens, wenn die Strasse

Die Ränggloch-Kurve heute, Blick Richtung Littau

12
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

einst fertig ausgebaut sein wird. Diese Ratsmit-           Jahren in ein gefährliches Nadelöhr mündet.
glieder forderten eine genaue Beobachtung der              Der Regierungsrat nahm diese Anliegen entge-
Verkehrsentwicklung durch das Ränggloch und                gen und will ihnen Rechnung tragen.
die vorsorgliche Erarbeitung von Gegenmass-
nahmen, sollte der Verkehr stark zunehmen.                 In der Schlussabstimmung stimmte der Kantons-
Weiter wurde die möglichst schnelle Schaf-                 rat dem Bauprojekt mit 109 gegen 2 Stimmen zu.
fung einer direkten Busverbindung zwischen
Malters, Littau und Kriens verlangt, um der Ver-
kehrszunahme entgegenzuwirken. Schliesslich
forderten verschiedene Ratsmitglieder, die Fort-
setzung der Strassenverbindung von der Ver-
zweigung Horüti über die Ränggschlucht in
Richtung Blatten/Malters im Strassenbaupro-
gramm vorzuziehen, damit die ausgebaute K 4
durch das Ränggloch dereinst nicht während

Visualisierung Kantonsstrasse K 4 mit Rad- und Gehweg vor der Ränggloch-Kurve in Richtung Littau

                                                                                                      13
Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Empfehlung des Regierungsrates

In Übereinstimmung mit der grossen Mehr-
heit des Kantonsrates (109 gegen 2 Stimmen)
empfehlen wir Ihnen, sehr geehrte Stimmbür-
gerinnen und Stimmbürger, dem Kredit von
53 Millionen Franken für den Ausbau der K 4
durch das Ränggloch und für die flankierenden
Massnahmen zuzustimmen und die Abstim-
mungsfrage mit Ja zu beantworten.

Luzern, 9. Juli 2021

Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Marcel Schwerzmann
Der Staatsschreiber: Vincenz Blaser

                                                                   Querschnitt Realisierung
                                                                   Pfeilerfundament der Lehnenbrücke mit
                                                                   Bohrgerät der 100-Tonnen-Klasse

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Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Abstimmungsvorlage

Dekret
über einen Sonderkredit für die Änderung
der Kantonsstrassen K 4 und K 33a,
Abschnitt Ränggloch, Einmündung
Hergiswaldstrasse (exkl.) bis Horüti,
Städte Kriens und Luzern

vom 10. Mai 2021

Der Kantonsrat des Kantons Luzern,
nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. November 2020,
beschliesst:

1. Dem Projekt für die Änderung der Kantonsstrassen K 4 und K 33a im
   Abschnitt Ränggloch (Einmündung Hergiswaldstrasse [exkl.] bis Horüti
   in den Städten Kriens und Luzern), für die Änderung der Kantonsstrasse
   K 10 (Rothenstrasse, Viscosestäg, Stadt Luzern) und für die provisorische
   Änderung der Kantonsstrasse K 33a (Grenzhof – Rönnimoos, Stadt
   Luzern) wird zugestimmt und dessen Ausführung wird beschlossen.
2. Der erforderliche Sonderkredit von 53 Millionen Franken (Preisstand
   Januar 2018) wird bewilligt.
3. Das Dekret unterliegt der Volksabstimmung.

Luzern, 10. Mai 2021

Im Namen des Kantonsrates
Die Präsidentin: Ylfete Fanaj
Der Staatsschreiber: Vincenz Blaser

                                                                               15
Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen,
am 26. September 2021 wie folgt zu stimmen:

      Ausbau der Kantonsstrasse K 4
      durch das Ränggloch
      in Kriens und Littau (Luzern)                               Ja

Kontakt

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CH-6002 Luzern                    der Abstimmungsunterlagen
                                  (z.B. fehlendes Material)
Telefon
                                  wenden Sie sich bitte an Ihre
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