So wird einmal das neue Pflegeheim neben dem Schloss aussehen
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Nummer 12 Jahrgang 44 Donnerstag, 24. März 2022 ro U r bach Amtsblatt der Gemeinde Urbach Ser vicebü : da d für Sie .00 Uhr, Wir sin r, Di. 8.00 – 12 .00 Uhr 0 Uh – 12 0 – 19.0 Fr. 8.00 Mo. 8.0 – 12.00 Uhr, chlossen 0 s Do. 7.0 Mittwoch ge 800 7-99 lefon 07181 Te Planung geht voran: So wird einmal das neue Pflegeheim neben dem Schloss aussehen Das Schloss Urbach steht seit Jahrzehnten als Synonym für die Urbacher Altenhilfe. Nachdem aufgrund der geänderten Landesheimbauverordnung das benachbarte Pfle- geheim des Alexander-Stifts nur noch für begrenzte Zeit weiter betrieben werden darf, ist der Bau eines neuen Pflegeheimes erforderlich. Der Gemeinderat hat sich nach gründli- cher Diskussion auf das Schlossareal als Standort dafür festgelegt. Die Planungen sind soweit fortgeschritten, dass Grundrisse, Ansichten und Visualisierungen veranschauli- chen, wie das neue Haus später einmal aussehen wird. Unser Titelfoto zeigt in der Bild- mitte an der Hofackerstraße anliegend das neue L-förmige Pflegeheim aus der Vogelper- spektive mit „Anflugrichtung“ von Westen her. Weitere Infos im Innenteil unter „Urbach aktuell“ und auf der Projekthomepage unter www.urbach.de/pflegeheim.
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Störungsdienste Notdienste (Alle Angaben ohne Gewähr) Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung 0800 1135000 z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung Ärztlicher Notfalldienst Urbach (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei- Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung 0800 0542542 ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten) Kostenfreie Rufnummer 116117 Remstalwerk: Wasserwerk 0800 7233990 Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90 EnBW: Gasstörungen 07181 97810-12 Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen- Deutsche Telekom: Telefon, Telefax 0800 3302000 den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol- Kabel BW: Kabelfernsehen 0221 46619100 gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44 HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis: HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden Gemeindeverwaltung Urbach 8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach unter der kostenfreien Rufnummer 116117. Zentrale mit Anrufbeantworter (0 71 81) 80 07-0 Augenärztlicher Notfalldienst Fax Rathaus Urbach (0 71 81) 80 07-50 08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer). Fax Bauamt, Am Rathaus 1 (0 71 81) 80 07-66 Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte E-Mail info@urbach.de Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt Internet www.urbach.de an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän- während der üblichen Dienstzeiten dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117 Bürgermeisterin, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11 (auch am Wochenende). Haupt- und Ordnungsamt, Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91 Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-31 Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Bauamt, Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-63 Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang, Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-21 Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668 Standesamt und Rentenangelegenheiten (0 71 81) 80 07-34 Apotheken Bereitschaftsdienst Seniorenbeauftragter (0 71 81) 80 07-33 25.03. Künkelin-Apotheke, Schorndorf, Karlstr. 13, Tel. 6 55 11 Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55 26.03. Ahorn-Apotheke, Rudersberg, Backnanger Str. 17, Tel. 07183 / 76 50 und Apotheke Nickel im Praxiszentrum, Plü- E-Mail: servicebuero@urbach.de derhausen, Hauptstr. 48, Tel. 4 74 68 00 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung 27.03. Linden-Apotheke, Schorndorf-Weiler, Winterbacher Str. Servicebüro 14, Tel. 4 36 38 und Schiller-Apotheke, Althütte, Theodor- Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00 – 12.00 Uhr, Heuss-Str. 42, Tel. 07183 / 4 16 85 Mittwoch geschlossen, Donnerstag: 7.00 – 12.00 Uhr, 28.03. Nord-Apotheke, Schorndorf, Welzheimer Str. 15, Tel. 973840 Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr. 29.03. Rathaus-Apotheke, Lorch, Kirchstr. 5, Tel. 07172 / 89 10 Außerhalb dieser Zeiten: nach telefonischer Vereinbarung und Salier-Apotheke, Winterbach, Bahnhofstr. 1, Tel. 41158 Übrige Ämter 30.03. Central-Apotheke im Kaufland, Schorndorf, Lutherstr. 75, Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr, Tel. 9 80 25 24 und Kur-Apotheke, Welzheim, Kirchplatz Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr 25, Tel. 07182 / 89 52 oder nach telefonischer Vereinbarung! 31.03. Post-Apotheke, Schorndorf, Schulstr. 4, Tel. 52 30 Sprechstunden der Bürgermeisterin Pflegedienst Bethel Welzheim Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11. Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25 Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010 Dienstag bis Sonntag Uhrzeiten siehe: https://jugendhaus-ur- Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises: Telefon 07151 501- bach.jimdofree.com oder https://de-de.facebook.com/urbachju- 1657, E-Mail: pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de gendhaus Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 Entsorgungstermine Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 25.03.2022 Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr, Biotonne, Montag, 28.03.2022 Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr Gelbe Tonne, Freitag, 25.03.2022 Grüngutsammlung, Montag, 28.03.2022 Wertstoffhof, Freitag, 25.03.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Impressum und Samstag, 26.03.2022 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Herausgeber: Gemeinde Urbach Problemmüllsammelstelle, Freitag, 25.03.2022 von 15:00 Uhr bis Verantwortlich für Bürgermeisterin 18:00 Uhr und Samstag, 26.03.2022 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr den amtlichen Teil: Martina Fehrlen Reisigsammelplatz, Samstag, 26.03.2022 von 12:00 bis 16:00 Uhr Redaktion: Bürgermeisteramt Urbach, Achim Grockenberger, Konrad-Horn- Hilfe und Rat schuch-Straße 12, 73660 Urbach, Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55, Polizei Notruf 110 servicebuero@urbach.de Revier Schorndorf (0 71 81) 20 40 Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG, Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44 Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg, Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99, Notruf 112 anzeigen@wuerthverlag.de, Kreiskrankenhaus Schorndorf (0 71 81) 67-0 www.wuerthverlag.de 2
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Flachdachgebäude handeln, das in einem zweiten Bauabschnitt Urbach aktuell irgendwann einmal zu einem „U“ erweitert werden könnte. Wäh- rend die Pflegeabteilungen im ersten und zweiten Obergeschoss Das neue Pflegeheim beim Schloss zusammenhängen, ist das Erdgeschoss durch einen großzügigen nimmt in der Planung Gestalt an Durchgang vom Innenhof in Richtung Schlosspark unterbrochen. (Fortsetzung von der Titelseite) Diese aufgeweitete Durchgangsgestaltung war Gemeinderat, Ge- meindeverwaltung und dem Seniorenrat Urbach mit seinem Bei- Bauherrin des neuen Pflegeheimes ist die Kreisbaugruppe. Das rat „Pflegeheim“ besonders wichtig, entsprechend nahmen sie Alexander-Stift, das zur Diakonie Stetten gehört, wird das Pflege- Einfluss auf die Planung und freuen sich nun, dass dies so be- heim betreiben. Auch eine Tagespflege wird im Haus beheimatet rücksichtigt werden konnte. sein, der Betreiber dafür ist im Moment noch offen. In der letzten Sitzung des Ausschusses Leben im Alter (ALiA) am Pflegezimmer/-gruppen 8. März 2022 wurde der derzeitige Stand der Planungen vorge- Sowohl das erste als auch das zweite OG umfasst je 22 Pflege- stellt. Den Sitzungsbericht hierzu finden Sie unter der Rubrik einzelzimmer, 11 in jeder von zwei Pflegegruppen pro Etage. Die „Neues aus dem Gemeinderat“ in diesem Mitteilungsblatt. „Kapazität“ des neuen Heimes umfasst somit insgesamt 44 Dau- Auf der Projekthomepage www.urbach.de/pflegeheim stehen die erpflegeplätze. Jede Pflegegruppe hat einen großzügigen Aufent- wichtigsten Grundrisse, Ansichten und Visualisierungen zur Ver- haltsbereich mit Loggia Blickrichtung in den Schlossgarten sowie fügung. Schnell landen Sie dort, wenn Sie über Ihre Kamera auf eine Küche, in der täglich frisch gekocht wird. dem Smartphone den QR-Code auf der Titelseite scannen. Lage Das Pflegeheim wird an der Hofackerstraße südlich des beste- henden Alexander-Stifts errichtet. Der Eingangsbereich ist zur Hofackerstraße orientiert, von dieser aus wird das Haus auch über einen vorgelagerten Innenhof angefahren und angedient. Grundriss EG Lageplan Auswirkungen auf den benachbarten Schloss-Kindergarten Durch Grunderwerb ist es gelungen, das Bauwerk so ausrichten zu können, dass das Gebäude Hofackerstraße 30 bestehen blei- ben kann, in dessen Erdgeschoss sich die Kindergartengruppe des Schloss-Kindergartens befindet und darüber Mietwohnun- gen. Ein anfangs für unausweichlich erachteter Abriss des Gebäudes ist damit nicht mehr notwendig und würde erst in einer unbekann- ten Zahl von Jahren bei einer ggf. anstehenden Realisierung eines zweiten Bauabschnittes spruchreif werden. Der Außenbereich des Kindergartens wird durch den Neubau spürbar beschnitten, doch auch danach wird er noch deutlich größer ausfallen als nach der Betriebserlaubnis vorgeschrieben. Eltern und Erzieher*innen wurden und werden von der Verwaltung darüber und über den Planungsfortschritt laufend informiert. Gebäudeform und Geschossigkeit Beim neuen Pflegeheim wird es sich im ersten Bauabschnitt um ein in etwa „L“-förmiges dreigeschossiges, teilunterkellertes Grundriss OG 3
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Parkierung Die Zahl der Parkplätze im direkten Umfeld und die Herstellung von Wegebeziehungen im Schlosspark waren Gegenstand der Diskussion, angestoßen u.a. auch vom Beirat Pflegeheim des Se- niorenrats. Den Beteiligten ist die Herausforderung bewusst. Die Gemeinde Urbach hat sich mit dem Gebiet um eine Aufnahme ins Landessanierungsprogramm beworben und würde bei Berück- sichtigung in den Genuss entsprechender Fördermittel kommen. Nach Eintritt der Förderbedingungen soll eine Neuplanung des Parkierungskonzeptes im Schlossareal beauftragt werden mit dem Ziel, mehr Parkraum zu schaffen. Schlosspark und Wegebeziehungen Der Schlosspark soll zu einem familiengerechten Schlosspark für alle Altersgruppen mit einer hohen Aufenthaltsqualität entwickelt werden. Die barrierefreie Durchquerung mit Rollstuhl oder Rolla- tor über sinnvolle Wegebeziehungen u.a. vom Schloss zum Pfle- geheim soll ebenso möglich sein wie das Ausruhen auf kleinen Oasen der Entspannung. Auch Anregungen für Menschen mit Demenz soll es geben. Der alte Baumbestand soll weitestgehend unangetastet bleiben. Zeitplan Grundriss 2. OG Die Kreisbau hat die Absicht bekundet, das Baugesuch im Sep- tember 2022 einzureichen. Mit der Baugenehmigung rechnet sie Ansichten Anfang 2023. Baubeginn wäre dann im Frühjahr 2023. Die Bau- zeit wird auf zwei Jahre geschätzt, sodass das Pflegeheim ca. im Und so wird sich das Pflegeheim in den Außenansichten aus den März 2025 in Betrieb gehen könnte. Das Alexander-Stift wird für vier Himmelsrichtungen präsentieren: das bestehende Heim bei der Heimaufsicht eine Verlängerung der Betriebserlaubnis bis zur Bezugsfertigkeit des neuen Pflegehei- mes beantragen. Bürgermeisterin Martina Fehrlen lädt ein Ansicht West, d.h. von der Hofackerstraße aus gesehen. Vor der begrünten Außenwand links steht in der Realität das Schloss- am Freitag, den 1. April 2022, von 10.00 Kindergartengebäude Hofackerstraße 30, das für die Visualisie- bis 12.00 Uhr zu einer persönlichen Bür- rung dieser Ansicht transparent dargestellt und damit „unsicht- gersprechstunde im Rathaus. Dabei bar“ gemacht wurde. können Bürgerinnen und Bürger im vertraulichen persönlichen Gespräch ihre Fragen und Anliegen, Ideen bzw. Anregungen vorbringen und mit ihr besprechen. Für die Terminvergabe melden Sie sich bitte bei Frau Bleyle unter Telefon 8007-11 So wird das Pflegeheim einmal vom Schlosspark aus betrachtet oder per E-Mail bleyle@ urbach.de an. aussehen. Gut erkennbar ist der breite Durchgang mit Lichtkunst. Herzliche Einladung zum Kommunalpolitischen Spaziergang mit Frau Bürgermeisterin Martina Fehrlen Bürgermeisterin Martina Fehrlen lädt ein am Freitag, den Schaut man vom jetzigen Alexander-Stift, also von Norden her 8. April 2022, von 15 bis ca. 17 Uhr zu einem Kommunal- auf das neue Gebäude, sieht es so aus. politischen Spaziergang in Urbach-Nord. Treffpunkt: vor der Mediathek in Urbach Keine Anmeldung notwendig. Dabei können Bürgerinnen und Bürger im ungezwungenen Gespräch mit Frau Bürgermeisterin Martina Fehrlen die mo- mentanen Entwicklungsperspektiven und aktuelle Projekte, Umgekehrt ist dies die Ansicht von Süden her, sodass sich die die insbesondere in Urbach Nord anstehen, besprechen. Hofackerstraße und die Stellplätze vor dem Pflegeheim links vom Gebäude befinden. 4
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine Zu Wochenbeginn zeigt sich die Lage auf kommunaler • STELP – Stuttgart helps, Ebene noch unübersichtlich, was das Ankommen von Spendenkonto: Stichwort „Ukraine“, Flüchtlingen im Rems-Murr-Kreis und seiner Kommunen • IBAN: DE32 4306 0967 7001 8011 00, angeht. Keiner weiß so richtig, wann und wie viele Geflüch- BIC: GENODEM1GLS. tete kommen werden. Gegenwärtig schätzt man, dass in Urbach etwa 50 Menschen aufgenommen werden müssen. • Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Spendenkonto: Stichwort: Nothilfe Ukraine, Wohnraum dringend gesucht – bitte helfen Sie jetzt! IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07, BIC: BFSWDE33XXX. In Urbach sind bereits von privater Seite aus zwei Familien untergekommen. Jedoch geht die Gemeindeverwaltung • Diakonie Katastrophenhilfe, davon aus, dass sich auch im Wege der regulären Flücht- Spendenkonto: Stichwort „UkraineKrise“, lingsunterbringung über die staatlichen Ebenen die be- IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02, reits angesprochene Aufnahmeverpflichtung von 50+ BIC: GENODEF1EK1 Menschen ergeben wird. • Caritas international, Die bestehenden Unterkünfte sind im Moment alle voll. Spendenkonto: Stichwort „CY00050 Ukraine- Deshalb bittet die Gemeinde dringendst um Mithilfe bei • Konflikt“, IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02, der Findung von im Moment leerstehenden Wohnungen BIC: BFSWDE-33KRL. oder Häusern, die mit wenig Aufwand sofort bewohnbar gemacht werden können. • Aktion Deutschland hilft und Bündnis Entwicklung hilft, Spendenkonto: Stichwort „ARD / Nothilfe Ukraine“, Dies muss nicht umsonst erfolgen. Die Gemeinde Urbach IBAN: DE53 2004 0060 0200 4006 00. würde diese Wohnungen bzw. Häuser anmieten und auch Sorge dafür tragen, dass sie so wieder verlassen werden, Sachspenden für in Urbach ankommende Geflüchtete wie sie angetroffen wurden. Sobald die Geflüchteten in Urbach angekommen sind, Wer eine Wohnung oder ein ganzes Haus zur Verfügung wird die Gemeinde über das Internet und das Mitteilungs- stellen möchte, möge sich bitte schnellstmöglich mit der blatt gezielt um Sachspenden bitten, sobald klar ist, was Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, am besten die in unserer Gemeinde gestrandeten Menschen tat- per E-Mail unter ukrainehilfe@urbach.de oder telefonisch sächlich benötigen. Wie bereits erwähnt, hat die Ge- unter 07181 8007-0. meinde kaum Lagermöglichkeiten, weshalb darum gebe- ten wird, nichts bereits vorab zu spenden. Sach- und Geldspenden in die Krisenregion Die Gemeindeverwaltung ist zeitlich, personell und räum- Dolmetscher*innen für Ukrainisch lich leider nicht in der Lage, umfangreiche Spendenaktio- und/oder Russisch gesucht nen von Sachgütern in die Krisenregionen direkt in die Um für die hier Ankommenden möglichst rasch die For- Ukraine oder in deren Grenzgebiete zu organisieren. malitäten erledigen zu können aber auch, um ihnen trotz Spendenwillige werden gebeten sich mit den erfahrenen Sprachbarrieren ein Gefühl zu vermitteln, dass sie in unse- Hilfsorganisationen in Verbindung zu setzen bzw. selbst rer Gemeinde willkommen sind, bitten wir Bürger*innen tätig zu werden. aus Urbach (oder näherer Umgebung), die der ukraini- Hier nochmals ein paar Anlaufstellen, an die insbesondere schen bzw. auch der russischen Sprache mächtig sind Geld- teilweise aber auch bestimmte Sachspenden will- und Zeit und Lust haben, die Gemeinde bei diesen wichti- kommen sind: gen Dingen zu unterstützen, sich beim Integrationsbüro • DRK, IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07, der Gemeinde zu melden: Tel. 07181 8007-37 bzw. per BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: „Nothilfe Ukraine“ E-Mail ukrainehilfe@urbach.de • Aktion Straßenkinder e.V., Schorndorf, Spendenkonto: Information über alle zu beachtenden Formalitäten DE63 6009 0100 0100 0300 09, BIC: VOBADESS. Das Landratsamt hat über alle wichtigen Themen im Zu- • Schwaikheimer Ukraine-Hilfsverein, sammenhang mit ausländerrechtlichen Fragen und Leis- Spendenkonto: Ukrainehilfe tungen der Sozialhilfe bzw. auch an Haus- und Woh- • Domdai e.V., Stichwort „Ukraine-Hilfe“ nungseigentümer, die Flüchtlinge aufnehmen, eine sehr IBAN DE68 6025 0010 0015 0679 80. informative Seite mit Fragen und Antworten auf seiner • Die Plüderhäuser Freikirche „Christliches Zentrum Life“ Homepage zusammengestellt. unterstützt die Ostukraine: Hilfswerk Samariterdienst: Diese finden Sie unter https://www.rems-murr-kreis.de/ Stichwort: „Mariupol“, jugend-gesundheit-und-soziales/unterbringung-und-be- Foto: Pixabay IBAN DE15 6025 0010 0005 2942 44, SOLADES1WBN. treuung-von-fluechtlingen/ukraine. 5
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 REMSTALWERK installiert Signalverstärker „Artenschutz geht alle etwas an. Insekten übernehmen wichtige (Repeater) im Rahmen der Ortung von Rollen im Tierreich und letztlich profitiert auch der Mensch davon. Jeder kann auf seine Art dazu beitragen, der Umwelt zu helfen. Trinkwasserrohrbrüchen Mit den Insektenhotels übernehmen wir einen Teil dieses Bei- Aufmerksame Urbacher Bürgerinnen und Bürger ha- trags. Wir wünschen den Gemeinden ein erfolgreiches Gelingen ben es vielleicht schon bemerkt: An manchen Masten bei der Standortwahl und den Insekten einen reibungslosen Ein- der Straßenbeleuchtung ist neuerdings ein kurzes zug ins neue Heim“, so REMSTALWERK-Geschäftsführerin Gab- stabförmiges Gebilde angebracht. In Sozialen Medien riele Laxander, die die Hotels zusammen mit Michael Meyle, Re- wurde bereits spekuliert, es könne sich um Halterungen für Vor- gionalleiter der Syna GmbH, einer Tochtergesellschaft der Süwag richtungen zur Geschwindigkeitsüberwachung handeln. Energie AG, an die Bürgermeister übergab. „Wir bei Süwag freuen uns ebenfalls, einen Beitrag zum Artenschutz leisten zu können Weit gefehlt: Die beschriebe- und übergeben nun das neue Zuhause der vielen Remstal-Bien- nen Teile gehören nicht einmal chen in die verantwortungsvollen Hände der Gemeinden“, so zur Straßenbeleuchtung. Die Meyle. entsprechenden Straßenlater- nen stehen allerdings in der Hochwertige Unterkünfte für Wildbienen und Einsiedlerwespen Nähe von Schächten für die Trinkwasserversorgung. Dort Jedes Insektenhotel wiegt zwischen 80 und 90 Kilogramm und sitzen Sensoren, die unge- besteht aus einem Lärchenholzrahmen sowie mehreren Holzkäs- wöhnlichen Wasserverbrauch ten mit unterschiedlichen Brutmöglichkeiten. Lärchenholz ist we- registrieren und die diese Da- gen seines enthaltenen Harzes besonders wetterbeständig. Die ten in einer Art Logbuch spei- Schindeln des Dachs bestehen aus Eichenholz. Die Insekten ha- chern. Das bedeutet: Wenn ir- ben die Auswahl zwischen Bambus, Schilf und Nistgängen in gendwo ein Wasserrohrbruch Holz und Steinen. Um für viele Arten die bevorzugten Nistmög- vorkommt, kann das lichkeiten zu bieten, haben die Materialien unterschiedliche Durchmesser. Hauptsächlich ist das Hotel für Wildbienen und REMSTALWERK mit Hilfe der Einsiedlerwespen gedacht. An der Front ist ein Schutzgitter ange- Technik einen solchen aufspü- bracht, das es Vögel erschweren soll, die Nistplätze zu plündern. ren. Jetzt kommen die Stäbe an den Laternen ins Spiel: Bisher mussten Mitarbeiter mit einem Fahrzeug und entsprechender Die Gemeinden werden nun geeignete Standorte für die Wildbie- Hard- und Software die Schächte abfahren und die Daten ausle- nenhotels suchen. Aufgestellt stehen sie auf Holzpfosten in Stahl- sen. Dies erledigen nun die an den Laternen angebrachten Re- füßen, die in ein Fundament einbetoniert sind. Eine Hinweistafel peater, also Vorrichtungen zur Weiterleitung der Informationen erklärt Betrachtern, welchem Zweck das Insektenhotel dient, wo- des Datenloggers. Die Daten werden in einem Internet-Cloud- raus es besteht und welche verschiedenen Arten Zuflucht finden speicher gespeichert. Von dort kann das REMSTALWERK nun können. von unterwegs oder am Büro-PC alle Daten abrufen. Das ganze System aus Sensoren, Datenlogger, Repeater, Cloud und Aus- wertungsmöglichkeit gehört zum neuen System „Waternet“, das die Ortung von Schäden an Trinkwasserleitungen beschleunigen soll. Urbach ist die erste der vom REMSTALWERK betreuten Ge- meinden, die diese moderne Technik nun im Einsatz hat. Weiterer Vorteil: Ungewollte Trinkwasserverluste werden schneller erkannt und somit die kostbare Ressource Trinkwasser geschont. Trotzdem gilt weiterhin: Sie haben etwas Ungewöhnliches be- merkt, das Sie der Trinkwasser- oder Stromversorgung zuordnen können? Dann kommen Sie auf uns zu unter info@remstalwerk. de oder über unsere kostenlose Hotline 0800 0542 542. Symbolische Übergabe von Insektenhotels an Bürgermeisterin Martina Fehrlen (Urbach, 3.v.l.) und die Bürgermeister Sven Müller Symbolische Übergabe an Bürgermeister: (Winterbach, 2.v.l.), Reinhard Molt (Remshalden, 3.v.r.) und Bene- Wildbienenhotels für die Gemeinden im dikt Paulowitsch (Kernen, 2.v.r.) durch Gabriele Laxander, Ge- Netzgebiet des REMSTALWERKs schäftsführerin des REMSTALWERKs, und Michael Meyle von Remshalden, 16.03.2022 – Sie sind Bestäuber, Recyc- der Syna GmbH. Jede Gemeinde erhält ein eigenes Exemplar des ler, Nahrungsquelle für zahlreiche andere Tierarten, abgebildeten Typs. (Bild: REMSTALWERK) Schädlingsbekämpfer und noch mehr: Insekten in ihren Millionen Varianten nehmen zahlreiche Aufgaben wahr. Ihre Zahl hat sich aus verschiedenen Gründen in den vergangenen Günstiges StadtTicket für Urbach ab 1. April 2022 Jahren weltweit reduziert. Unter anderem sollen daher sogenannte In ganz Urbach für drei Euro am Tag fahren Insektenhotels dabei helfen, Insektenvölkern Schutzräume zu bie- Einen ganzen Tag alle Busse in Urbach nutzen: Fahrgäste können ten und Nistmöglichkeiten für sie zu schaffen. Das REMSTAL- künftig in der Gemeinde günstiger mit den öffentlichen Verkehrs- WERK leistet ebenfalls einen Beitrag zum Schutz von Insekten und mitteln fahren. Urbach führt zum 1. April 2022 das günstige Stadt- übergab den Gemeinden seines Netzgebiets – Kernen, Remshal- Ticket ein. Die StadtTickets werden als TagesTicket verkauft und den, Urbach und Winterbach – vier große Insektenhotels. Das Pro- kosten drei Euro. Die GruppenTicket-Variante für bis zu fünf Per- jekt für die Remstal-Kommunen ist in partnerschaftlicher Zusam- sonen ist für sechs Euro erhältlich. Sie gelten einen Tag lang – und menarbeit mit der Süwag Energie AG entstanden. Für ihre bis 7 Uhr am nächsten Morgen – für beliebig viele Fahrten. Mög- Gemeinden nahmen Bürgermeisterin Martina Fehrlen (Urbach) und lich wird das neue Angebot durch einen geschätzten jährlichen die Bürgermeister Benedikt Paulowitsch (Kernen), Reinhard Molt Zuschuss der Gemeinde in Höhe von rund 2.000 Euro, der so die (Remshalden) und Sven Müller (Winterbach) die hochwertigen In- wegfallenden Einnahmen der Verkehrsunternehmen ausgleicht. sektenunterkünfte symbolisch auf dem Areal des REMSTAL- Die Ausgabe der bisherigen „Urbach-Fahrkarte“ (bezuschusstes WERKs in der Remshaldener Riethstraße entgegen. 4-erTicket) wird mit der Einführung des StadtTickets eingestellt. 6
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 „Wir sehen das neue StadtTicket als einen weiteren wichtigen Nach Umzug aus dem Bürgerhaus Museum am Widumhof Baustein, um den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und damit in die Mediathek: die umweltfreundliche Mobilität zu fördern“, sagte Urbachs Bür- germeisterin Martina Fehrlen. Ausstellung zur Urbacher Ortsgeschichte neu Der Vorteil des neuen StadtTickets liegt auf der Hand. Wer sich eröffnet bislang beispielsweise für zwei Fahrten in Urbach zwei EinzelTi- Die Dauerausstellung zur Geschichte Urbachs, die seither im Bür- ckets gekauft hat und dafür ab 1. April 2022 insgesamt 5,60 Euro gerhaus Museum am Widumhof beheimatet war, ist in die Media- bezahlen würde, braucht jetzt nur noch drei Euro für ein TagesTi- thek, Kirchplatz 1, umgezogen. Am vergangenen Freitag wurde in cket zu bezahlen. Da die meisten Kunden hin und zurück fahren, kleinem Kreis die Eröffnung begangen. Einen ausführlichen Be- dürfte sich das neue StadtTicket zum Basisangebot im Gelegen- richt darüber hat der Vorsitzende des Geschichtsvereins Urbach, heitsverkehr entwickeln. Der Verkauf von Einzel- und 4er-Tickets Joachim Wilke, verfasst; dieser ist in diesem Mitteilungsblatt un- wird zu Gunsten des deutlich attraktiveren StadtTickets zurück- ter Vereinsnachrichten / Geschichtsverein Urbach abgedruckt. gehen. Das StadtTicket gibt es in den Bussen, als HandyTicket Die Gemeinde Urbach bedankt sich sehr herzlich bei allen ehren- über die beliebte App „VVS Mobil“ und am Ticketautomaten. amtlich Tätigen, die ihren Teil zu dem Umzug und dem sehr ge- Auch den Busunternehmen, die in Urbach unterwegs sind, kommt lungenen Ergebnis beigetragen haben, zuvorderst bei den Ehe- das neue Ticketangebot in Form eines TagesTickets zugute. leuten Walter und Ursula Wannenwetsch. Die Ausstellung ist nun Denn anstelle von zwei oder mehr EinzelTickets kaufen die Fahr- viel besser und vor allem auch barrierefrei für die Öffentlichkeit gäste ab 1. April 2022 nur noch ein StadtTicket pro Tag. Das er- zugänglich während der Öffnungszeiten der Mediathek (Di 14 - 18 leichtert das Verkaufsprozedere, verkürzt die Fahrgastschlangen Uhr, Mi 10 - 12.30 Uhr, Do 14 - 18 Uhr, Fr 14 - 18 Uhr). Bei der beim Einstieg und sorgt somit für pünktlichere Busse. Remstal Museumsnacht am 14. Mai 2022, an der sich Urbach „Das StadtTicket ist ein Modell das Schule macht. Die größeren beteiligt, wird die Ausstellung einen der Schwerpunkte im Rah- Städte im VVS wie Ludwigsburg, Esslingen und Böblingen/Sin- menprogramm darstellen, so finden beispielweise Führungen delfingen bieten schon seit längerer Zeit mit großem Erfolg ein statt. StadtTicket zum vergünstigten Preis an. In Esslingen werden der- zeit monatlich zwischen 30.000 und 35.000 StadtTickets verkauft. Auch in der aktuellen Corona-Pandemie sind wir mit den Ver- kaufszahlen zufrieden. Ich freue mich, dass jetzt auch Urbach mit dabei ist und seinen Bürgerinnen und Bürgern eine preiswerte Amtliche Bekanntmachungen Alternative zur Fahrt mit dem Auto bietet“, sagte VVS-Geschäfts- führer Thomas Hachenberger. Er betont weiter: „Der Preis für das Einladung StadtTicket ist seit seiner Einführung vor dreieinhalb Jahren stets zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses gleichgeblieben. Unsere Busse und Bahnen sorgen in diesen schwierigen Zeiten für eine preiswerte Mobilität für alle Bevölke- am Dienstag, 29. März 2022, um 18:30 Uhr rungsschichten. Unsere Botschaft: Jetzt umsteigen tut der Um- Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal welt und dem eigenen Geldbeutel gut.“ (nik) Tagesordnung: 1. Baugesuche 1.1. Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhausanbaus mit zwei Wohnungen sowie Garage und Stellplatz Baugrundstück: Eberhardstraße 42 Bauvorhaben-Nr.: 2022/010 1.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses - Veränderte Ausführung Baugrundstück: Gartenstraße 55 Bauvorhaben-Nr. 2022/007 1.3. Nutzungsänderung im Erdgeschoss Künftig in Urbach mit dem Bus unterwegs für 3,00 € mit dem Ur- (Arztpraxis in Physiotherapie) bacher StadtTicket Baugrundstück: Konrad-Hornschuch-Straße 9 Bauvorhaben-Nr. 2022/013 1.4. Einhausung der Außenbewirtschaftung mit mobilen Wandelementen und Dachlamellen (Nachtragsbaugesuch) Räumung des Grabschmucks sowie Eingangsüberdachung auf Wiesengräbern Baugrundstück: Johannes-Schwäble-Straße 8 Im vergangenen Winter wurden wieder viele Wiesengrä- Bauvorhaben-Nr. 2022/019/4 ber mit unzulässigem Grabschmuck versehen. Da in der 1.5. Neubau einer Werkzeug-Lagerhalle Satzung über die Friedhofsordnung der Gemeinde Ur- Baugrundstück: Wasenstraße 90 bach geregelt ist, dass auf Wiesengräbern keinerlei Grab- Bauvorhaben-Nr. 2022/006 schmuck zulässig ist, weist das Friedhofsamt darauf hin, dass der auf den Wiesengräbern befindliche Grab- 2. Bauvoranfragen schmuck von den Nutzungsberechtigten umgehend, spätestens jedoch bis zum 2. April 2022 zu entfernen 2.1. Neubau eines Einfamilienhauses ist und künftig kein Grabschmuck mehr angebracht wer- mit Garage und Carport sowie Pool den darf. Baugrundstück: Innerer See 3 Bauvorhaben-Nr. 2022/022 Nicht entfernter bzw. widerrechtlich angebrachter Grab- schmuck wird vom Bauhof der Gemeinde Urbach ent- 3. Weitere Tagesordnungspunkte sorgt. Wir bitten um Verständnis für die Maßnahme aus 3.1. Friedhof - Vergabe des Planungsauftrags Gründen der Gleichbehandlung aller Nutzungsberechtig- ter von Wiesengräbern. für den Friedhofsentwicklungsplan 4. Verschiedenes 7
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli- setz vom 02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein- Gemeinde Urbach am 22.03.2022 folgende Satzung beschlossen. derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach unter www.urbach.de | Bürgerportal. Satzung über die Die aktuell geltende Corona-Verordnung, insbesondere die Aufstellung des Bebauungsplans allgemeinen Hygienevorschriften sind zu beachten. Nr. 246 „Wasenmühle – Änderung II“ Von Besuchenden muss während des gesamten Aufenthalts in § 1 räumlicher Geltungsbereich der Auerbachhalle eine FFP2-Maske getragen werden. Der Planbereich umfasst die Flurstücke Nr. 4178, 4178/3, 4178/8, Martina Fehrlen 4178/9, 4178/10, 4179, 4179/1, 4179/11, 4181, 4181/6, 4181/8, Bürgermeisterin 4181/9 und 4181/10 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 4179/4, 4179/9, 4180/4, 4181/1 und 4181/7 der Gemarkung Oberurbach. Dies sind unter anderem die Grundstücke Wasenmühle 7 bis 22. Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 246 Der Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 246 „Wasenmühle – Änderung II“ vom "Wasenmühle – Änderung II“ 26.10.2021/22.03.2022, aufgestellt von Käser Ingenieure, Ingeni- Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher eurbüro für Vermessung und Stadtplanung aus Plüderhausen, Sitzung am 22.03.2022 den Bebauungsplan mit Örtlicher Bau- schwarz gestrichelt umrandet. vorschrift Nr. 246 "Wasenmühle – Änderung II“ als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebau- § 2 Festsetzungen ungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der heuti- Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den gen Bekanntmachung in Kraft. zeichnerischen Festsetzungen vom 26.10.2021/22.03.2022 und Der räumliche Geltungsbereich liegt am südwestlichen Ortsrand den textlichen Festsetzungen vom 26.10.2021/22.03.2022, auf- von Urbach, im Gewerbegebiet „Wasenmühle“, nördlich der gestellt von Käser Ingenieure, Ingenieurbüro für Vermessung und Rems. Der Geltungsbereich umfasst auf der östlichen Seite der Stadtplanung aus Plüderhausen. Dem Bebauungsplan wird die „Wasenmühle“ das Betriebsgelände sowie die Erweiterungsflä- Begründung vom 26.10.2021/22.03.2022, aufgestellt von Käser chen des ansässigen Schreinereibetriebs und auf der westlichen Ingenieure, Ingenieurbüro für Vermessung und Stadtplanung aus Seite, die ebenfalls gewerblich genutzten, aber noch nicht über- Plüderhausen beigefügt. planten, Flächen. Der Planbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 4178, 4178/3, 4178/8, 4178/9, 4178/10, 4179, 4179/1, 4179/11, § 3 Inkrafttreten 4181, 4181/6, 4181/8, 4181/9 und 4181/10 sowie Teilflächen der Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat- Flurstücke Nrn. 4179/4, 4179/9 („Wasenmühle“), 4180/4, 4181/1 zungsbeschlusses in Kraft. und 4181/7 alle Gemarkung Oberurbach. Ausgefertigt: Urbach, 23.03.2022 obert-Bo Robert-Mayer- 3357/7 50 Straße 3363 3350/1 ZEICHENERKLÄRUNG UND FESTSETZUNGEN sch-Straße 58 1 Martina Fehrlen Büro 3357/2 3357/10 3372/2 K 1881 Grenze des räuml.Geltungs- 3372/1 3372 bereichs (§ 9 (7) BauGB) Wasenstraße 3372/4 /6 Art der baulichen Nutzung 3372 (§ 9 (1) 1 BauGB, § 1-11 BauNVO) Bürgermeisterin 4180/11 Ust GE Gewerbegebiet HQ 100 3372/3 Btrg Maß der baulichen Nutzung, Dachform 1 HQ 100 4179/3 (§ 9 (1) 1 BauGB u. § 16-21a BauNVO) (§ 2 (4)-(8) und § 74 (1) LBO) II. Grundflächenzahl 0,8 höchstens hier 0,8 Whs höchster Gebäudepunkt 6 4180/2 GBH max. -als Höchstgrenze- 8 Btrg Us t DN zulässige Dachneigung 4180/12 hle Gar GEMEINDE URBACH mü en Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Was 4179/4 (§ 22,23 BauNVO u.§ 9 (1) 2 BauGB) HQ 100 Besondere (abweichende) Bauweise: a siehe Textteil Rems-Murr-Kreis 4180/4 Btrg /9 Baugrenze 79 41 HQ 100 4180/1 Btrg 81 4180/13 Füllschema der Nutzungsschablone 8 Gar 4179/1 6 HQ 100 1 4180/8 /1 79 Art der baul. Zahl der Aufgrund § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung zuletzt geändert GE 41 HQ 100 Nutzung Vollgeschosse LRVE 4179/6 Altablagerung "Wasen" 41 Btrg Grundflächen- Geschossflächen- (digitalisiert) zahl GRZ zahl GFZ GE 80 Feldweg 4179 --- LRVE 4180 /9 0,8 --- Bauweise Dachform durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. Seite 313) in Verbindung mit a DN max. 30° 4181/6 12 Gebäudehöhe 16 Whs GBH max. 12 m 4178 /14 79 Ust 41 Altablagerung "Wasenmühle" (digitalisiert) Altstandort "Wasenmühle 4181/4 Verkehrsflächen (§ 9 (1) 11 u.9 (2) BauGB) " Aufteilung unverbindlich § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- 4178/1 (digitalisiert) Stall Btrg 4181 Lagg Btrg 4178/3 Fahrbahn (örtliche Lage im Lageplan Whs 4181/8 ist nicht bindend) 20 Altstandort "Wasenmühle" 15 14 GE --- 4181/9 sung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt (digitalisiert) 4178/9 Beschränkt öffentlicher Weg 0,8 --- Fabr Btrg Feldweg gem. § 3(2) 4 Straßengesetz 22 für Baden-Württemberg a DN max. 30° GBH max. 12 m Altablagerung "Wasenmühle" (digitalisiert) V Grünfläche als Bestandteil V geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der Büro Lagg Btrg von Verkehrsanlagen 3.00 streifen Altstandort "Wasenmühle" Btr serrand Lagg (digitalisiert) Hochwasserschutzm Lagg 4181/10 g Gewäs auer V HQ 100 Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende 4178/8 erkante 4178/10 Feldweg Flächen (§ 9 (1) 21 BauGB) Böschungsob Gemeinderat der Gemeinde Urbach am 22.03.2022 folgende Sat- Leitungsrecht zugunsten LRVE der Ver- und Entsorgungsträger 4178/4 Gew ässe Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen Rems 4069 rrand streifen 4181/1 Bösc (§ 9 (6) BauGB) HQ 100 (digitalisiert) hung zung beschlossen. HQ 100 (digitalisiert) sobe rkante 4181/7 Überflutungsfläche bei HQ 100 41 81 Stand: 2020 /3 Altstandort / Altablagerung gem. 73 4177/1 4177 Bodenschutz- und Altlastenkataster 40 4069/3 (vgl. Hinweis h)) Geh- und Radwe Satzung über die g Landkreis: Rems-Murr-Kreis Gemeinde: Urbach ENTWURF Gemarkung: Oberurbach Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 246 „Wasenmühle - Änderung II" Maßstab 1:1000 Maßstab: Datum: Projekt-Nr.: Alkis Stand 1:1000 26.10.2021/22.03.2022 220210049 2021 0 10 20 30 40 50 m Foto: BMA Urbach Nr. 246 „Wasenmühle – Änderung II“ § 1 räumlicher Geltungsbereich Ziel der Planung: Für die Betriebserweiterung der Schreinerei Der Planbereich umfasst die Flurstücke Nr. 4178, 4178/3, 4178/8, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wer- 4178/9, 4178/10, 4179, 4179/1, 4179/11, 4181, 4181/6, 4181/8, den. Ziel der Überplanung des westlichen Teilbereichs ist die 4181/9 und 4181/10 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 4179/4, Schaffung von planungsrechtlicher Sicherheit und städtebauli- 4179/9, 4180/4, 4181/1 und 4181/7 der Gemarkung Oberurbach. cher Ordnung. Zur Erreichung dieser städtebaulichen Ziele ist die Dies sind unter anderem die Grundstücke Wasenmühle 7 bis 22. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246 "Wasenmühle – Ände- Der Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festsetzungen des rung II“ erforderlich. Bebauungsplans Nr. 246 „Wasenmühle – Änderung II“ vom Satzungstexte: 26.10.2021/22.03.2022, aufgestellt von Käser Ingenieure, Ingeni- I. eurbüro für Vermessung und Stadtplanung aus Plüderhausen, schwarz gestrichelt umrandet. GEMEINDE URBACH Rems-Murr-Kreis § 2 örtliche Bauvorschriften Aufgrund § 10 Baugesetzbuch vom 27.03.2020 (BGBl. I Seite Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ergeben aus den 587), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni zeichnerischen Festsetzungen vom 26.10.2021/22.03.2022 und 2021 (BGBl. I S. 1802) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeord- den textlichen Festsetzungen vom 26.10.2021/22.03.2022, auf- nung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 gestellt von Käser Ingenieure, Ingenieurbüro für Vermessung und (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Ge- Stadtplanung aus Plüderhausen. 8
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 § 3 Ordnungswidrigkeiten Frischwasserverbrauchsgebühren, Schmutz- Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich oder wasser- und Niederschlagswassergebühren fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. § 75 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 LBO - Fälligkeit des 1. Abschlags am 31.03.2022 für den Zeitraum können Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden. vom Januar bis März 2022 Grundlage der Abschlagszahlung ist der Verbrauch des Jahres § 4 Inkrafttreten 2021. Die Höhe der Abschlagszahlungen 2022 wurden in der Jah- Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat- resrechnung 2021 festgesetzt. zungsbeschlusses in Kraft. Bitte beachten Sie, dass keine separate Fälligkeitsanzeige für Ausgefertigt: Urbach, 23.03.2022 Abbucher und Barzahler zugestellt wird! Martina Fehrlen Der Abschlagsbetrag, wie in der Jahresrechnung 2021 dargestellt, Bürgermeisterin - wird bei Abbuchern zum 31.03.2022 abgebucht - ist von Barzahlern bis zum 31.03.2022 ohne weitere Aufforde- Hinweise: rung zur Zahlung fällig, d.h., auf ein Konto der Gemeinde Urbach zu überweisen. Der Bebauungsplan kann einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Begründung unter Einhaltung der pandemiebedingten Vor- Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte Ihr Buchungszeichen mit an. schriften und Zugangsregelungen beim Bürgermeisteramt Ur- Möchten Sie Abbucher werden? bach, Ortsbauamt, Am Rathaus 1, während der Sprechzeiten Dann melden Sie sich bitte bei unserer Kollegin Frau Tucciarone (derzeit Mo. nachmittags von 14.00 – 19.00 Uhr, dienstags, don- um das entsprechende Formular anzufordern. nerstags und freitags vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr) eingese- Rufen Sie an: 07181 8007 – 23 hen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und E-Mail senden an: tucciarone@urbach.de über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Es handelt sich um einen Die einfachste Zahlungsart ist und bleibt das Bankeinzugsverfahren. Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wurde. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch Geänderte Corona-Verordnung seit 19. März 2022 (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine ge- Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbe- änderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infek- achtlich, wenn die Verletzung der genannten Verfahrens- und tionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Formvorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntma- Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangs- chung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend beschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen. gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachver- halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzule- Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bis- gen. herigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zu- rück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land Nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württem- die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis berg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend GemO ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist – als überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, von Anfang an gültig zustande gekommen 1 Jahr nach dieser verkündet und trat am Samstag, 19. März 2022, in Kraft. Bekanntmachung. Wesentliche Punkte der neuen Verordnung: Dies gilt nicht, wenn • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmi- Warn- und Alarmstufe) entfällt. gung oder der Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind worden sind, ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Ge- künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen). setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb 1 Jahres • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangs- seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den frist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2- Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung von Verfah- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine me- Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen dizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis) Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 44 Abs. pflichten, das heißt: 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, - unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Be- wenn der Anspruch nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gel- trieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei tend gemacht wird, wird hingewiesen. Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherber- Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung ist der An- gung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter trag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Be- - 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs. bauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygi- und 3 oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, unzuläs- enekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei sig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs). geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der be- Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäu- troffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. sern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten. hätte geltend machen können und wenn auf diese Rechts- Weitere Infos zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des folge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Landes unter www.baden-wuerttemberg de. 9
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Die komplette aktuelle CoronaVO kann dort ebenso heruntergeladen werden, wie auf der Homepage der Gemeinde Urbach unter www.urbach.de. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlich bis 01.04.2022 geltenden Regeln: Stand: 18. März 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 19. März 2022 Das gilt ab 19. März 2022: Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Ebenso entfallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen. Es entfallen außerdem die Kapazitäts- beschränkungen und Personenobergrenzen bei öffentlichen Veranstaltungen. In Innenbereichen und im öffentlichen Nahverkehr gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Im Luftverkehr und im öffentlichen Personenfernverkehr gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Gesichtsmaske. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die bisherigen Regelungen zur Testpflicht werden aufrechterhalten, das heißt: • 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherber- gung sowie bei körpernahen Dienstleistungen usw. • 2G+, also 2G mit zusätzlichem Test, in Diskotheken und Clubs Die Regeln betreffend der Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs). Die Maskenpflicht und Testpflicht an Kitas, Schulen (2 mal pro Woche), Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5 Metern bleibt erhalten. Definitionen und Ausnahmen: Maskenpflicht 3G und 2G 3G 2G Plus 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte Zutritt nur für geimpfte geschlossenen Räumen sowie im öffentlichen oder genesene Personen oder genesene Personen Nah- und Fernverkehr. 2G: Zutritt nur für geimpfte oder mit negativem Schnell- Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung genesene Personen oder PCR-Test. des Bundes regelt die Maskenpflicht Es gelten keine Ausnahmen am Arbeitsplatz. für geboosterte, geimpfte und genesene Personen. Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° Gründen keine Maske tragen können » Grundschüler*innen, Schüler*innen (ärztlicher Nachweis notwendig). eines sonderpädagogischen Bildungs-/ » In geschlossenen Räumen bei privaten Beratungszentrums, einer auf der Treffen, privaten Feiern, in der Gastrono- Grundschule aufbauenden Schule oder mie, Kantinen, Mensen und Cafeterien einer beruflichen Schule° – gilt nur für während des Essens und Trinkens und Schüler*innen bis einschließlich 17 beim Sport treiben. Jahre und nicht während der Ferien.° » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab- stand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann. » In geschlossenen Räumen sowie in Fahr- zeugen im öffentlichen Personen- nahverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt gilt die FFP2-Maskenpflicht. Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an °Gilt nicht für Dampfbäder, Warmluft- Schulen ist über die Corona-Verordnung räume, Clubs und Diskotheken Schule geregelt. 10
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Stand: 18. März 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Legende 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft/ getestet oder genesen oder genesen genesen und getestet Lebensbereich Schutzmaßnahme Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen keine Beschränkungen (wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.) Sport in Sportstätten und Sportanlagen 3G keine Maskenpflicht während der Sportausübung Öffentliche Veranstaltungen (wie Theater, Oper, Konzerte, Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, 3G Stadtführungen, Kongresse, Sportveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern, Veranstaltungen der Breitenkultur, Stadt- und Volksfeste) Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken*, 3G Archive*, Gedenkstätten) *Abholung bestellter Medien unbeschränkt 11
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Stand: 18. März 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Lebensbereich Schutzmaßnahme Religiöse Veranstaltungen keine Beschränkungen Beherbergung 3G Erneuter Test alle 3 Tage (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten; Mensen und Cafeterien (für externe Personen) 3G 3G Öffentliche Verkehrsmittel FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt; Im Flug- und Fernverkehr ist eine medizinische Maske ausreichend. Freizeiteinrichtungen 3G (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, etc.) 2G-Regel für Dampfbäder, Warmlufträume etc. Prostitutionsstätten 3G 12
Donnerstag, 24. März 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 12 Stand: 18. März 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Schutzmaßnahme Touristische Verkehre 3G Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme: gesundheitsbezogene Dienstleistungen) 3G Außerschulische Bildung 3G (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen) 3G Bildung Bei mehrtägigen Veranstaltungen (wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und erneuter Test alle 3 Tage Integrationskurse) 2G+ Diskotheken, Clubs, clubähnliche Lokale und Veranstaltungen Testpflicht gilt ausnahmslos; (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und Schüler*innen gelten nicht) Keine Maskenpflicht auf der Tanzfläche Grundsätzlich gilt Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten oder FFP2-Maske benutzen lüften tragen 13
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