SORTIMENTSRICHTLINIEN - für den Naturkost-Fachhandel - Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. Naturkost Süd e.V - Bundesverband Naturkost ...

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SORTIMENTSRICHTLINIEN
für den Naturkost-Fachhandel

Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
Naturkost Süd e.V.
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INHALT

Sortimentsrichtlinien für den Naturkost-Fachhandel
Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
Naturkost Süd e.V.

Stand: Januar 2020
Druck: CO2-neutraler Druck mit mineralölfreien Druckfarben,
Papier: 100% Altpapier (EU Ecolabel, Blauer Engel)
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INHALTSVERZEICHNIS
04   EINFÜHRUNG
06   VORWORT – Naturkost Süd
07   VORWORT – Bundesverband Naturkost Naturwaren

08   SORTIMENTSRICHTLINIEN
08   I. Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung

10   II. Lebensmittel, die nicht durch die EU-Öko-Verordnung geregelt sind
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte aus Wildfang
         1.1 Wild gefangener Fisch und wildgesammelte Meeresfrüchte aus dem Meer
         1.2 Wild gefangener Fisch aus natürlichen Binnengewässern
     2. Gehegewild
     3. Erzeugnisse der Jagd
     4. Wein bis Jahrgang 2011
     5. Nahrungsergänzungsmittel und Gesundheitsorientierte Spezialprodukte

15   III.   Naturwaren
     1.     Naturkosmetik
     2.     Ätherische Öle
     3.     Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
     4.     Heimtierfutter

19   ANHANG
     Aktuell gültige Übergangsregelungen zu den Sortimentsrichtlinien
     (Stand Januar 2020)

19   Zu Kapitel I.
        a) Zusatzstoffe als Monoprodukte
           Pektin
           Citronensäure/Zitronensäure

20   Zu Kapitel II.
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte aus Wildfang
        a) Moratorium zu Fisch aus nachhaltiger Klein- und Küstenfischerei

20   Zu Kapitel III.
     1. Naturkosmetik
        a) Nagellack
        b) Naturkosmetik aus Syrien
        c) Naturtreue therapiebegleitende Pflege
22   3. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
        a) Übergangsweise bis Ende 2022 geduldeter Standard

23   BNN-Identifikationskürzel, Abkürzungsverzeichnis, Fußnotenverzeichnis
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EINFÜHRUNG
     Bio-Produkte rücken stetig tiefer ins Be-     Die Naturkost- und Naturwarenbranche ist Vor-
     wusstsein der Verbraucher*innen – und das     reiter und Ursprung der Bio-Bewegung. Sie
     zu Recht.                                     setzt deutlich höhere Maßstäbe an Bio-Lebens-
                                                   mittel, als die EU-Öko-Verordnung, die in
     Wer „Bio“ kauft, setzt auf gesunde Lebens-    Europa festlegt, was Bio ist und was nicht. Aus
     mittel, die nachhaltig, artgerecht und ohne   diesem Grund hat die Bio-Bewegung vor rund
     den Einsatz von Pestiziden erzeugt wurden.    30 Jahren die Sortimentsrichtlinien (SRL) ein-
     Wo aber erhält man ein reines Bio-Sortiment   geführt. Diese Richtlinien gehen an vielen
     und darüber hinaus Naturwaren, die nach       Stellen über die Basis-Anforderungen, wie sie in
     ökologischen Standards erzeugt und verar-     der europäischen Ökoverordnung festgehalten
     beitet wurden?                                sind, hinaus und umfassen neben Lebens-
                                                   mitteln weitere Sortimente.
     Im zertifizierten Naturkostfachhandel: Denn
     nur die Mitgliedsläden des Bundesverband      Grundgedanke für alle Regelungen ist der An-
     Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. und Natur-    spruch, über alle Stufen der Wertschöpfungs-
     kost Süd e.V. erfüllen ausnahmslos die be-    kette das höchstmögliche Maß an Nachhaltig-
     rechtigt hohen Kundenerwartungen an           keit zu erreichen.
     biologische Produkte.

04
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Lebensmittel der SRL enthalten daher keine
gentechnisch veränderten Organismen und ver-
zichten auf Inhaltsstoffe, die aus Erdöl gewon-
nen wurden. Alle SRL-konformen Produkte
sind zudem umweltschonend sowie naturnah
erzeugt und verarbeitet. Ziel ist stets die Ver-
wendung von Rohstoffen aus kontrolliert bio-
logischem Anbau (kbA). Auch ausgewählte
Non-Food-Bereiche, wie Wasch-, Putz-, und
Reinigungsmittel und Naturkosmetik müssen
diese Qualitätsanforderungen erfüllen.
                                                     Sortimentsrichtlinien-Kontrolle durch
                                                     Dipl.-Agraringenieur Christian Strohmeyer
Wir haben den Anspruch, die Richtlinien stetig
weiterzuentwickeln und auf neue Sortiments-
bereiche auszuweiten. Das erreichen wir mit
Hilfe des Lenkungsgremiums, welches aus
Einzelhändler*innen der beiden Verbände
(Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN)
e.V. und Naturkost Süd e.V.) besteht. Fachlich
unterstützt wird das Gremium durch Mitarbei-
ter*innen der Qualitätsarbeit im BNN und durch
externe Fachleute.

Die Sortimente der Naturkost-Einzelhänd-
ler*innen, die sich durch die Mitgliedschaft im
Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. und
Naturkost Süd e.V. zur Einhaltung der SRL frei-
willig verpflichtet haben, werden alle zwei Jahre
durch unabhängige Kontrollinstanzen überprüft.
Geschäfte, die die Sortimentskontrolle erfolg-
reich durchlaufen haben, erhalten ein Zertifikat
und Kommunikationsmaterialien, um diese
Leistung für die Kunden sichtbar zu machen.

Lenkungsgremium (v. l .n. r.): Ernst Härter (Naturkost Süd), Dorothea Schmidt (BNN e.V., Koordination),
Gerhard Sailer (basic AG), Jochen Opper (Kraut & Rüben Bioladen), Monika Demgen (Biomarkt-
gemeinschaft eG), Gerhard Bickel (ebl-naturkost). Nicht im Bild Dr. Manon Haccius (Alnatura)

                                                                                                          05
VORWORT – NATURKOST SÜD
     Der Naturkost Süd e.V. zählt Qualitätsarbeit,        Engagement und dahinterstehende Grundsätze.
     Kompetenzsteigerung und Information zu               Das wird wertgeschätzt und wirkt sich positiv
     seinen wichtigsten Aufgaben. Als Berufsverband       auf den Erfolg der Verkaufsstätte aus.
     der Naturkostfachgeschäfte Süddeutschlands
     verstehen wir die Sortimentsrichtlinien vor allem    Die freiwillige Selbstkontrolle nach den SRL ist
     als wichtiges Instrument, um die Qualität, für die   einmalig im Lebensmitteleinzelhandel. Sie ist
     der Fachhandel und die ganze Branche stehen,         ein wichtiger Garant dafür, dass der gesamte
     zu gewährleisten und auszubauen. Die Sorti-          Fachhandel mit Naturkost und Naturwaren
     mentsrichtlinien stehen aber für mehr als einen      ebenso einmalig bleibt.
     Qualitätsbegriff. Sie bieten den Kundinnen und
     Kunden Transparenz und geben die verbindli-
     che Sicherheit, dass im zertifizierten Fachge-
     schäft ein 100%iges Bio-Sortiment angeboten
     wird.

     Vor dem Hintergrund, dass Bio und ökologisch
     erzeugte Waren immer beliebter werden, ist
     diese Ausschließlichkeit ein wichtiges Unter-
     scheidungsmerkmal für Verbraucherinnen und
     Verbraucher. Denn oft braucht es ein geübtes
     Auge, um zwischen „grünem Anstrich“ und ech-
     ter Bioqualität unterscheiden zu können. Die
     SRL bieten die Gewissheit, stets Lebensmittel
     und Waren in Händen zu halten, die hohen An-
     sprüchen genügen und ökologisch produziert
     worden sind.

     Für die Händlerinnen und Händler bieten die
     Sortimentsrichtlinien einen wichtigen Zusatz-
     effekt. Sie sind in der Lage, Ihr Profil als Ver-
     kaufsstätte für Naturkost und Naturwaren zu
     schärfen und von anderen Angeboten mit nied-                                Ernst Härter,
     rigeren Standards deutlich abzugrenzen. Was                                 Geschäftsführer
     zunächst nach einem Eingriff in die kaufmänni-                              Naturkost Süd e.V.
     sche Souveränität aussieht, erweist sich für die
     Mitglieder, die sich freiwillig für die Einhaltung
     der Richtlinien verpflichtet haben, schon nach
     kurzer Zeit als deutlicher Wettbewerbsvorteil.
     Kundinnen und Kunden erkennen durch ihren
     Einkauf und im Gespräch mit dem Personal,

06
VORWORT – BUNDESVERBAND NATURKOST NATURWAREN
Seit 1983 setzt sich der BNN e.V. für die Förde-     Über dieses gemeinsame Qualitätsverständnis
rung einer ganzheitlich ökologischen Wirt-           qualifizieren sich daher Marken von BNN-Mit-
schaftsweise bei höchsten Qualitätsansprüchen        gliedern für eine bevorzugte Berücksichtigung
ein. Mit den Sortimentsrichtlinien (SRL) definie-    im Angebot.
ren die Verbandsmitglieder ihre gemeinsamen
Ansprüche an die Produktqualität von Naturkost       Die Sortimentsrichtlinien sind stetiger Innova-
und Naturwaren und gleichzeitig an die Ganz-         tionstreiber. Sowohl für Herstellerunternehmen
heitlichkeit des Angebots in den Verkaufsstätten     als auch für Standardgeber haben die SRL
des Naturkost-Fachhandels. Für Kund*innen eine       Signalcharakter. Die Richtlinien geben bei der
einzigartige wie einfache Orientierungshilfe bei     Weiterentwicklung von Produkten wichtige
der Suche nach einem verbindlichen und konse-        Orientierung und wirken so direkt und indirekt
quent ökologischen Angebot.                          auf eine zielgerichtete Qualitätsoptimierung hin.

Die Sortimentsrichtlinien sind gelebter Aus-         Zu guter Letzt: Die Sortimentsrichtlinien sind das
druck eines gemeinsamen Wertekanons. Seit            Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit im Sinne von
über 25 Jahren bestimmen die an deren Ent-           Umwelt sowie Verbraucher*innen und werden
wicklung Beteiligten nicht etwa die kleinsten        durch paralleles Engagement des BNN befördert.
gemeinsamen Nenner, sondern arbeiten vielmehr        So gibt bspw. der Leitfaden für Serviceverpa-
für das große gemeinsame Anliegen: ein lücken-       ckungen im Einzelhandel wichtige Hilfestellun-
los ökologisches Sortiment. Das Lenkungsgre-         gen bei der Reduktion von Einwegmaterialien
mium identifiziert die Themen, die es, unterstützt   und der Förderung von Mehrweglösungen im
von Fachexpert*innen, behandelt und zu ver-          Fachhandel. Auch in Zukunft werden solche
bindlichen SRL ausarbeitet. Eine Besonderheit im     Handreichungen und die SRL mit und für den
Angebot eines zertifizierten Fachhandels ist,        Naturkostfachhandel weiterentwickelt. Denn die
dass der Nachhaltigkeitsanspruch durch die enge      ökologische Konsequenz, die die SRL über die
Zusammenarbeit von Hersteller*innen, Groß-           Wertschöpfungsstufen hinweg gewährleisten, ist
und Einzelhändler*innen im BNN bereits bei den       ebenso einmalig wie die Sicherheit im Sortiment,
vorgelagerten Wertschöpfungsstufen einsetzt.         die sie für Kund*innen bedeuten.

Die Sortimentsrichtlinien sind Garant für
Qualitätsführerschaft. Hinter den Produkten
und Marken im zertifizierten Fachhandel stehen                               Elke Röder,
Empfehlungen und Beschlüsse, deren Einhaltung                                Geschäftsführerin
weit über gesetzliche Anforderungen hinaus-                                  Bundesverband
reicht. Die BNN-Aromenempfehlung, der                                        Naturkost Naturwaren
Beschluss zur Volldeklaration, der Orientierungs-                            (BNN) e.V.
wert für Pflanzenschutzmittel, die Strategie zur
Reduktion von Weichmacher-Einträgen u.v.m.
sind in Selbstverpflichtung umgesetzte Errun-
genschaften, die Qualität nachhaltig sichern.

                                                                                                          07
SORTIMENTSRICHTLINIEN

08
Lebensmittel nach                           Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
  I.   EU-Öko-Verordnung                           Produkte mit
II.   Lebensmittel, die nicht durch               1.1 Wild gefangener Fisch und
            die EU-Öko-Verordnung                       wildgesammelte Meeresfrüchte
            geregelt sind                               aus dem Meer
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte                  Nachweis der nachhaltigen Bewirtschaftung
     aus Wildfang                                       der Bestände

                                                        Der Nachweis, dass ein Fischbestand nachhaltig
                                                        bewirtschaftet ist, ist stets auf zwei Wegen zu
                                                        führen:
                                                            Unabhängige Institutionen, wie Greenpeace,
                                                            FishBase oder Fischbestände online, haben
                                                            die Fischart oder eine bestimmte geografi-
                                                            sche Herkunft, ggf. in Verbindung mit einer
     Ein Beitrag zum Schutz der von Überfischung be-        bestimmten Gewinnungsart, als vertretbar
     drohten Wildfischbestände ist den Trägern dieser       eingestuft.
     Richtlinien ein wesentliches Anliegen. Durch das       Und zudem hat eine unabhängige Kontroll-
     ausschließliche nachhaltige Angebot von Fisch          oder Zertifizierungsreinrichtung den
     im Naturkostfachhandel werden auch nur solche          Nachweis geführt, dass Fang, Gewinnung
     Fischereiprojekte gefördert. Dadurch leistet die       und Herstellung durch das kontrollierte/
     SRL einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser          zertifizierte Unternehmen gemäß den
     Nahrungsquelle. Fisch, Algen und Meeresfrüchte         Anforderungen durchgeführt worden sind.
     aus Aquakultur sowie Meeresalgen sind durch
     die EU-Öko-VO geregelt und genügen mindes-         Weil sich die Beurteilung gemäß der Entwicklung
     tens den Anforderungen dieser Verordnung.          der Fischbestände ändern kann, wird festgelegt:
     Fisch aus Wildfang ist jedoch in der EU-Öko-VO     Fisch aus Wildfang, der zum Zeitpunkt des Abpa-
     nicht geregelt. Daher müssen Fisch und Meeres-     ckens durch die oben genannten Institutionen
     früchte, die nicht aus ökologischer Aquakultur     als „grundsätzlich vertretbar“ eingestuft ist, gilt
     stammen, aus im Sinne dieser Richtlinien nach-     im Sinne dieser Richtlinien als aus nachhaltig
     haltig bewirtschafteten Beständen entstammen.      befischten Beständen gewonnen, selbst wenn
     Für Fisch und Meeresfrüchte, die nicht aus Aqua-   sich nach dem Fang- bzw. Abpackdatum die Ein-
     kultur stammen, sondern die wild gefangen oder     ordnung der Fischart oder des Bestandes ändert.
     gesammelt wurden, gelten die hier formulierten     Als geeignete Kontrolleinrichtungen/Zertifizierer
     Regeln.                                            im Sinne dieser Richtlinien zur Gewährleistung
                                                        der Rückverfolgbarkeit gelten aktuell:

                                                            ASMI (Alaska Seafood Marketing Institute)
                                                            FOS (Friend of the Sea)
                                                            IRF (Iceland Responsible Fisheries)
                                                            KRAV Ekonomisk Förening
                                                            Naturland
                                                            MSC (Marine Stewardship Council)

10
Sofern ein Hersteller bzw. Anbieter von Wild-        Die Regelungen gelten auch für Mischprodukte
fischprodukten mit keinem der genannten Zerti-       mit Fisch-/Meeresfrüchteanteil, wie z.B. Paella,
fizierer zusammenarbeiten will, obliegt es ihm,      Fischstäbchen etc., deren sonstige Zutaten und
dem Lenkungsgremium eine nachweislich fach-          Kennzeichnung den Bestimmungen der EU-Öko-
kundige, unabhängige Institution (bevorzugt          VO genügen.
Kontrollstelle) zu benennen, die er mit der Über-
prüfung der Einhaltung der festgelegten Nach-        Für Fisch aus nachhaltiger Klein- und Küsten-
haltigkeitskriterien beauftragen möchte. Das         fischerei gilt derzeit ein Moratorium, siehe
Lenkungsgremium behält sich eine Ablehnung           Anhang.
nicht geeigneter Einrichtungen vor. Berichte oder
Befunde von zugelassenen Institutionen sind den      1.2 Wild gefangener Fisch aus
Abnehmern vorzulegen und in Verbindung mit           natürlichen Binnengewässern
dem Produkt kenntlich zu machen.
                                                     Wild gefangener Fisch aus natürlichen Binnen-
Kriterien für nachhaltig bewirtschaftete             gewässern (Süßwasser) darf gehandelt werden,
Bestände                                             wenn er in der Region direkt vom Angler oder
Nachhaltig bewirtschaftete Bestände von Fisch        Fischer bezogen wird, der Bestand nicht gefähr-
und Meeresfrüchten aus Wildfang bzw. -samm-          det ist und Herkunft sowie Fangmethode ent-
lung erfüllen mindestens die nachfolgend aufge-      sprechend nachgewiesen sind. Der Fisch ist
führten Kriterien:                                   unter präziser Angabe der regionalen Herkunft
                                                     zu kennzeichnen.
    Die Bestandsgröße der Wildfischbestände
    lässt einen nachhaltigen Fischereiertrag zu.     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
    Der ausgeübte Fischereidruck ist so niedrig,     Produkte, die die oben genannten Bedingungen
    dass er den Bestand nicht gefährdet.             erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
    Es werden keine Jungfische gefangen.             SRL).
    Jungfische sollen sich vor dem Fang bereits
    fortgepflanzt haben. Für Tiere, die nach dem     Die Regelungen gelten auch für Mischprodukte
    ersten Laichen sterben (z. B. Lachs, Tinten-     mit Fisch-/Meeresfrüchteanteil, wie z.B. Paella,
    fisch), gilt diese Anforderung nicht.            Fischstäbchen etc., deren sonstige Zutaten und
    Es werden keine destruktiven Fangmetho-          Kennzeichnung den Bestimmungen der EU-Öko-
    den, wie Grundschleppnetze und andere            VO genügen.
    Geräte, die viel Beifang erzeugen, eingesetzt.
    Bedrohte oder hochempfindliche Arten wie
    Aal und Haie (nach „IUCN Red List of
    Threatened Species“ und FishBase) werden
    nicht gefangen.

Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
Produkte, die die oben genannten Bedingungen
erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
SRL).

                                                                                                        11
2. Gehegewild                                        3. Erzeugnisse der Jagd

                                                          Fleisch von frei lebendem Wild als Erzeugnis der
     Die Haltung von Gehegewild ist in der EU-Öko-        Jagd darf im Sortiment geführt werden, wenn es
     Verordnung nicht explizit geregelt. Damit auch       von einem Jäger aus der Region erlegt und durch
     Gehegewild artgerecht und nachhaltig gehalten,       einen zugelassenen Betrieb in der Region zerlegt
     geschlachtet und verarbeitet wird, werden äqui-      wurde. Das Fleisch ist unter präziser Angabe der
     valente Haltungsbedingungen vorausgesetzt, wie       regionalen Herkunft zu kennzeichnen.
     sie für die in der EU-Öko-VO geregelten Tierarten
     gelten. Bis zum Vorliegen einer detaillierten ge-    Bei Mischprodukten mit Erzeugnissen der Jagd
     setzlichen Regelung darf Fleisch von Gehegewild      gelten für die hinzugefügten landwirtschaftli-
     nur dann im Sortiment geführt werden, wenn die       chen Erzeugnisse die Bestimmungen der EU-
     Haltung der Tiere von einem der Verbände des         Öko-Verordnung.
     ökologischen Landbaus privatrechtlich zertifiziert
     wurde.                                               Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
                                                          Produkte, die die oben genannten Bedingungen
     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:      erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
     Produkte, die die oben genannten                     SRL). Diese Regelungen gelten auch für Misch-
     Bedingungen erfüllen, tragen das Kürzel S#           produkte mit Wildanteil, deren sonstige Zutaten
     (= konform zu den SRL).                              den Bestimmungen der EU-Öko-VO genügen.

12
4. Wein bis Jahrgang 2011                          5. Nahrungsergänzungsmittel
                                                   und gesundheitsorientierte
                                                   Spezialprodukte

Ab Jahrgang 2012 gilt auch für die Weinberei-
tung die EU-Öko-Verordnung. Weine ab dem
Jahrgang 2012 müssen deshalb öko-zertifiziert      Durch vollwertige Ernährung3 in Bio-Qualität er-
sein.                                              hält der Mensch alle erforderlichen Nährstoffe in
                                                   ausreichender Menge und trägt so dazu bei, dass
Für Weine, die zwischen dem 01.01.1993 bis inkl.   auch für nachfolgende Generationen genug Nah-
Jahrgang 2011 erzeugt wurden, müssen beim          rung vorhanden sein wird.4
Anbau der Trauben zur Weinerzeugung mindes-
tens die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung        In besonderen Lebenssituationen kann es jedoch
eingehalten worden sein.                           sinnvoll sein, zusätzlich ausgewählte Nahrungs-
                                                   ergänzungsmittel (NEM) zuzuführen. Im Natur-
                                                   kostfachhandel findet man NEM und Gesund-
                                                   heitsorientierte Spezialprodukte in Bio-Qualität.
                                                   Wenn eine Bio-Zertifizierung aufgrund des Zu-
                                                   satzes isolierter Nährstoffe nicht möglich ist,
                                                   müssen die Inhaltsstoffe so natürlich wie mög-
                                                   lich sein – umstrittene Zutaten und Verfahren
                                                   sind ausgeschlossen.

                                                                                                       13
Definition und Abgrenzung zu anderen                   alkohole, Konservierungs- und Aromastoffe
     Lebensmitteln und Arzneimitteln                        enthalten sein,
                                                            es dürfen keine Farbstoffe und Antioxi-
     Nahrungsergänzungsmittel und gesundheitsori-           dantien enthalten sein, deren Verbindungen
     entierte Spezialprodukte sind Lebensmittel, die:       nicht in der Natur vorkommen,
         dazu bestimmt sind, die allgemeine                 die Rohstoffe und das Endprodukt dürfen
         Ernährung zu ergänzen,                             nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt
         ein Konzentrat von Nährstoffen oder                worden sein,
         sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer       es dürfen keine gehärteten Fette, Paraffine
         Wirkung allein oder in Zusammensetzung             oder PEG in der Herstellung des Produktes
         darstellen und                                     eingesetzt werden und
         in dosierter Form, insbesondere in Form von        gentechnisch veränderte Zutaten dürfen
         Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und          nicht eingesetzt werden.
         anderen ähnlichen Darreichungsformen,
         Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit   In solchen Produkten ist ein klarer Hinweis auf
         Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungs-     Bio-Zutaten derzeit gesetzlich nicht gestattet.
         formen von Flüssigkeiten und Pulvern zur       Zur Förderung des Bio-Anbaus sollen natürlich
         Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen        auch hier die Zutaten wenn möglich aus Bioroh-
         in den Verkehr gebracht werden.                stoffen stammen. Es wird daher empfohlen,
                                                        bevorzugt NEM von Herstellern zu listen, die
     Grundsätzlich gilt die Einstufung/Benennung        Bio-Zutaten für ihre Produkte verwenden.
     der Hersteller. Ordnen diese ihre Produkte den
     NEM oder gesundheitsorientierten Spezial-          NEM sollten abgegrenzt vom Hauptsortiment in
     produkten zu, gelten die entsprechenden            den Bio-Fachgeschäften platziert werden.
     Regelungen:
                                                        Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     1. NEM und gesundheitsorientierte Spezial-         Produkte, die die oben genannten Bedingungen
        produkte, deren Zutaten zu 100% landwirt-       erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
        schaftlichen Ursprungs sind5, müssen min-       SRL).
        destens den Anforderungen der EU-Öko-
        Verordnung entsprechen.                         Auch für freiverkäufliche/traditionelle
     2. NEM und gesundheitsorientierte Spezial-         Arzneimittel gilt die Deklaration des Herstellers.
        produkte, die aufgrund einer Anreicherung       Zu diesen Produkten sind keine Vorgaben in den
        mit Mineralstoffen (einschließlich Spuren-      SRL gemacht. Der Sachkundenachweis für den
        elementen), Vitaminen, Aminosäuren und          Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist
        Mikronährstoffen nicht nach EU-Öko-             gesetzlich verpflichtend und vom Händler vorzu-
        Verordnung bio-zertifizierbar sind, müssen      weisen.
        den folgenden Kriterien genügen:
        es dürfen keine chemisch-synthetischen
        Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe, Zucker-

14
III.   Naturwaren                                    Um die SRL zu erfüllen, muss ein Produkt einem
                                                     der hier genannten Standards entsprechen und
1. Naturkosmetik                                     durch unabhängige Zertifizierer kontrolliert und
                                                     zertifiziert sein.

                                                     Anerkannte Standards sind aktuell:
                                                        BDIH
                                                        CCPB
                                                        Cosmebio
                                                        COSMOS
                                                        Demeter
Der Naturkostfachhandel ist die ideale Verkaufs-        Ecocert
stätte für zertifizierte Naturkosmetik. Denn durch      Ecogarantie
den Einsatz von überwiegend pflanzlichen In-            Ecogruppo Italia
haltsstoffen und den Verzicht auf für Umwelt            ICADA
und Mensch schädliche Substanzen, leistet               NaTrue
Naturkosmetik einen wichtigen Beitrag für eine          Naturland
zukunftsfähige Welt. Zertifizierte Bio-Kosmetik         NCS
fördert durch den Einsatz von Inhaltsstoffen aus        Österreichisches Lebensmittelbuch
kbA darüber hinaus den ökologischen Landbau             Soil Association
und trägt damit noch wesentlicher zum Umwelt-           USDA
schutz bei.

Naturnahe Kosmetik, die oft nur einzelne pflanz-
liche Zutaten mit ansonsten nicht nachhaltigen
Inhaltsstoffen kombiniert, erfüllt diese Ansprü-
che nicht und ist daher im Sortiment des zertifi-
zierten Fachhandels aus guten Gründen nicht zu
finden.

Für Bio- und Naturkosmetik gibt es aktuell keine
konkreten rechtlichen Vorgaben. Es gelten die
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des
Verbrauchers vor Täuschung und des fairen
Wettbewerbs. In privatrechtlichen Standards ist
darüber hinaus definiert, was zulässige Inhalts-
stoffe und Herstellungsverfahren für Bio- und
Naturkosmetik sind und wie deren Einhaltung
geprüft und am Produkt kenntlich gemacht wird.

                                                                                                        15
Produkte, die die oben genannten Bedingungen
     erfüllen, tragen das Kürzel NK für zertifizierte   2. Ätherische Öle
     Natur- oder Bio-Kosmetik. Die zugelassenen
     Standards sind unabhängig vom Zertifizierungs-
     procedere und entwickeln sich permanent im
     ökologischen Sinne weiter.

     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     Produkte, die die oben genannten Bedingungen
     erfüllen, tragen das Kürzel NK für zertifizierte   Ätherische Öle werden aus landwirtschaftlichen
     Natur- oder Bio-Kosmetik.                          oder wild gesammelten Zutaten gewonnen.
                                                        Durch die Verwendung von Pflanzen aus kbA bei
     Übergangsregelungen zu Nagellacken, Naturkos-      der Herstellung ätherischer Öle wird weltweit der
     metik aus Syrien und naturtreue therapiebeglei-    Ökolandbau gefördert.
     tende Pflege, siehe Anhang.
                                                        Zu den ätherischen Ölen zählen:
                                                            Kosmetische Produkte: Hier ist zur Erfüllung
                                                            der SRL eine Zertifizierung nach einem der
                                                            in den Richtlinien genannten Kosmetik-
                                                            standards notwendig.
                                                            Identifikationskürzel des Naturkostfach-
                                                            handels: Ätherische Öle, die diese Bedingungen
                                                            erfüllen, tragen das Kürzel NK für zertifizierte
                                                            Naturkosmetik.
                                                            Als Lebensmittelzutat deklarierte ätheri-
                                                            sche Öle: diese sind nach EU-Öko-VO zu
                                                            zertifizieren und erhalten das Kürzel EG oder
                                                            eines der Kürzel der Anbauverbände.
                                                            Ätherische Öle zur Raumaromatisierung:
                                                            Momentan ist keine Zertifizierung notwendig.
                                                            Dies gilt ebenso für Raumdüfte/Emulsionen
                                                            und Hydrolate, die aus ätherischen Ölen und
                                                            Trägerstoffen bestehen, und ebenfalls als
                                                            Verwendungszweck die Raumbeduftung
                                                            deklarieren. Solche Produkte erhalten das
                                                            Kürzel NG für Produkte, die weder durch die
                                                            EU-Öko-VO noch durch die SRL geregelt sind.

                                                            Die Unterscheidung und damit die Not-
                                                            wendigkeit einer vorliegenden Zertifizierung
                                                            ist nach Deklaration des Produktes (Angabe
                                                            auf dem Etikett) zu treffen.

16
leicht biologisch abbaubar sein. Schwer
3. Wasch-, Putz- und Reinigungs-                       biologisch abbaubare Stoffe wie Silikone
mittel                                                 oder Paraffine kommen folglich nicht zum
                                                       Einsatz.
                                                       Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischem
                                                       Anbau: Zur Förderung der ökologischen
                                                       Landwirtschaft werden, wo immer dies
                                                       machbar ist, Inhaltsstoffe aus kontrolliert
                                                       biologischem Anbau verwendet.
                                                       Volldeklaration und Dosierungshinweise:
                                                       Über gesetzliche Vorgaben hinaus werden
Zertifizierte ökologische Wasch-, Putz- und            alle Inhaltsstoffe (auch unter 0,2 % Anteil)
Reinigungsmittel (WPR) schonen bei guter               auf dem Produkt angegeben. Auf jedem
Reinigungsleistung und (Haut-)Verträglichkeit          Produkt sind eindeutige und verständliche
die Umwelt. Durch den Einsatz von pflanzlichen         Dosierungshinweise zu finden, die dem Ver-
Rohstoffen, bevorzugt aus kontrolliert biologi-        braucher helfen, das Produkt möglichst
schem Anbau, den Verzicht auf ökologisch               sparsam einzusetzen.
umstrittene Inhaltsstoffe (bspw. Mikroplastik,     Diese und zahlreiche weitere Kriterien sind im
Phosphonate und organische Halogenverbindun-       Detail bei den folgenden Standards, welche
gen wie Chlor) und schädliche Verfahren wie        aktuell im Rahmen der SRL für ökologische WPR
Gentechnik oder Tierversuche leisten ökologische   anerkannt sind, geregelt und dort im Einzelnen
WPR einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und        nachzuvollziehen. Die Standards werden vom je-
Grundwasserschutz. Erdölbasierte Inhaltsstoffe     weiligen Standardgeber kontinuierlich weiterent-
kommen in zertifiziert ökologischen WPR kaum       wickelt.
mehr vor.
Für ökologische WPR gibt es aktuell keine          Um die SRL zu erfüllen, muss ein Produkt
konkreten rechtlichen Vorgaben. Es gelten die      einem der im Folgenden genannten Standards
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des           entsprechen und durch unabhängige Zertifi-
Verbrauchers vor Täuschung und des fairen          zierer kontrolliert und zertifiziert worden sein.
Wettbewerbs. In privatrechtlichen Standards ist        ABG: Austria Bio Garantie
darüber hinaus definiert, was zulässige Inhalts-       Ecogarantie
stoffe und Herstellungsverfahren sind und wie          NCP: Nature Care Product
deren Einhaltung geprüft und am Produkt kennt-
lich gemacht wird.

Neben den oben genannten Kriterien erfüllen
zertifizierte ökologische WPR zur Anwendung im     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
Privathaushalt, mindestens folgende zusätzliche    Ab Januar 2019 erhalten nur Produkte, die eines
Kriterien:                                         dieser Label tragen, das Kürzel WP für zertifi-
     Biologische Abbaubarkeit: Alle im Produkt     zierte ökologische WPR.
     eingesetzten organischen Substanzen           Eine Übergangsregelung für WPR, die Ecocert
     müssen unter definierten Bedingungen          entsprechen, befindet sich im Anhang.

                                                                                                       17
4. Heimtierfutter

     In der europäischen Gesetzgebung sind die Be-
     griffe „Bio“ und „Öko“ nicht nur für Lebens- und
     Futtermittel, sondern auch für Heimtierfutter-
     mittel gesetzlich geschützt. Diese Produkte kön-
     nen jedoch nur dann als Bio ausgelobt werden,
     wenn dafür ein national anerkannter Standard
     vorliegt, der konkrete Regelungen zur Erzeugung
     und Zusammensetzung beinhaltet. In einigen
     Mitgliedsstaaten, so auch in Deutschland, exis-
     tieren inzwischen solche anerkannten Standards,
     die definieren, was Bio-Heimtierfutter ausmacht.

     Bio-Heimtierfutter-Produkte, die einem dieser
     nationalen Standards entsprechen, tragen min-
     destens ein nationales Bio-Siegel sowie die Co-
     denummer der Kontrollstelle und entsprechen
     den SRL. Ab Mitte 2019 ist ausschließlich Bio-
     Heimtierfutter zu listen.

     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     Bio-Heimtierfutter mit Bio-Siegel erhält das Kür-
     zel EG oder 95 bis C% (= Bio-Produkt, konform
     zu den SRL). Konventionelles Heimtierfutter er-
     hält das Kürzel ## (= konventionelles Produkt)
     und darf ab 1.7.2019 von Mitgliedsläden nicht
     gehandelt werden.

18
Anhang:                                              Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
                                                     Konventionell hergestelltes Pektin, das die o.g.
Stand: Januar 2020. Den aktuellen Stand der          Auflagen nachweislich erfüllt, erhält vom Herstel-
Anhänge finden Sie stets online:                     ler übergangsweise bis Ende 2018 das Kürzel S#
http://n-bnn.de/sortimentsrichtlinien                (= konform zu den SRL). Ab dem 1.1.2019 ist kon-
                                                     ventionelles Pektin von Mitgliedsläden nicht mehr
Aktuell gültige Übergangsregelun-                    zu handeln und erhält das Identifikationskürzel ##
gen zu den Sortimentsrichtlinien                     (= konventionelles Produkt).

Zu Kapitel I                                              Citronensäure/Zitronensäure
a) Zusatzstoffe als Monoprodukte                     Citronensäure (Zitronensäure, E 330) ist ein
                                                     Lebensmittelzusatzstoff, der laut EU-Öko-Ver-
     Pektin                                          ordnung unter bestimmten Voraussetzungen in
Pektin ist ein Lebensmittelzusatzstoff landwirt-     Bio-Produkten verwendet werden darf. Die Her-
schaftlichen Ursprungs, der laut EU-Öko-Verord-      stellung erfolgt in industriellen Anlagen auf bio-
nung unter bestimmten Voraussetzungen in             technischem Wege durch Fermentation
Bio-Produkten verwendet werden darf. Aktuell ist     zuckerhaltiger Ausgangsstoffe mit Hilfe von
bio-zertifiziertes Pektin nicht am Markt verfüg-     Schimmelpilzkulturen. Durch das Herstellungs-
bar. Um Produktentwicklungen zu fördern, be-         verfahren ist begründet, warum zertifizierte Bio-
steht bis Ende 2018 eine Übergangsreglung für        Citronensäure in absehbarer Zeit nicht am Markt
konventionelles Pektin als Monoprodukt. Die          verfügbar sein wird. Um Kunden im Naturkost-
Abverkaufsfrist endet zum 31. Dezember 2018.         fachhandel qualitativ hochwertige Zitronensäure
                                                     für die häusliche Zubereitung anbieten zu kön-
Ergänzende Bestimmungen:                             nen, beschließt das Lenkungsgremium eine
   Pektin, das bis Ende 2018 als Monoprodukt         Ausnahmereglung für konventionelle Citro-
   im Naturkostfachhandel erhältlich sein ist,       nensäure als Monoprodukt: diese darf bis auf
   darf (analog zur EU-Öko-Verordnung) weder         weiteres gehandelt werden.
   aus noch durch gentechnisch veränderte
   Organismen hergestellt worden sein.               Ergänzende Bestimmungen:
   End- und Zwischenprodukte dürfen nicht mit           Citronensäure, die künftig als Monoprodukt
   ionisierender Strahlung behandelt worden sein.       im Naturkostfachhandel erhältlich sein kann,
   Es darf nur nicht-amidiertes Pektin (= E440i)        darf (analog zur EU-Öko-Verordnung) weder
   – analog zu Anhang VIII der EU-Öko-Verord-           aus noch durch gentechnisch veränderte
   nung 889/2008 – gehandelt werden.                    Organismen hergestellt worden sein.
   Konventionelles Pektin ist am Verkaufsort,           End- und Zwischenprodukte dürfen nicht mit
   für den Kunden eindeutig, mit folgendem              ionisierender Strahlung behandelt worden sein.
   Wortlaut zu kennzeichnen: „nicht zertifiziert“.      Konventionelle Citronensäure ist im Laden, in
                                                        unmittelbarer Nähe des Produktes (z.B. am
                                                        Regal), als „nicht bio-zertifiziert“ zu kenn-
                                                        zeichnen. Diese Kennzeichnung muss für den
                                                        Verbraucher eindeutig und gut les- und
                                                        sichtbar sein.

                                                                                                          19
Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:     Zu Kapitel III.
     Konventionell hergestellte Citronensäure, die die   1. Naturkosmetik
     o.g. Auflagen nachweislich erfüllt, erhält vom      a) Nagellack
     Hersteller das Kürzel S# (= konform zu den SRL).    Seit Anfang 2015 gibt es, nach einem im Rahmen
     Citronensäure, die die Auflagen nicht erfüllt,      der SRL anerkannten Naturkosmetik-Standard
     erhält weiterhin das Kürzel ## (= konv. Produkt).   zertifizierte, farbige Nagellacke auf dem Markt.
     Der Hersteller ist in der Pflicht, das korrekte     Diese zertifizierten Nagellacke sollen bevorzugt
     Identifikationskürzel zu vergeben.                  gelistet werden.

     Zu Kapitel II.                                      Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte aus               Zertifizierte Nagellacke entsprechen den SRL für
     Wildfang                                            Naturkosmetik und erhalten das Kürzel NK.
     a) Moratorium zu Fisch aus nachhaltiger
     Klein- und Küstenfischerei:                         Um die Entwicklung weiterer zertifizierter
     Durch die Doppelanforderung „Zertifizierung“        Nagellacke zu fördern, wird die Übergangsrege-
     und „Bestandsbeurteilung“ können Klein- oder        lung für nicht-zertifizierte Nagellacke bis Ende
     Küstenfischerei-Projekte eine negative Einschät-    2020 verlängert.
     zung erhalten, auch wenn diese Arten der
     Fischerei nicht unbedingt verantwortlich sind für   Ergänzende Bestimmungen:
     die schwindenden Bestände. Neben der Stan-          Produkte, die von Mitgliedsläden gehandelt wer-
     dardsituation (Fisch aus Großfischerei mit indus-   den können, sind, im Gegensatz zu im konventio-
     triellen Strukturen), in der weiterhin auf zwei     nellen Handel üblichen Nagellacken, mindestens
     Wegen (positive Beurteilung des Bestandes und       frei von:
     Vorliegen einer Zertifizierung) nachgewiesen          Toluol
     werden muss, dass ein Bestand nachhaltig be-          halogenorganischen Verbindungen
     wirtschaftet wird, soll es eine weitere Situation     Phthalaten
     geben, mit der kleinteilige Fischereiprojekte         Kolophonium
     gefördert werden können, in denen für den             Campher
     Naturkostfachhandel produziert wird. Dafür            Parabenen
     diskutiert das Lenkungsgremium mit Experten           Silikonen
     und Herstellern, wie diese kleinteiligen Fische-      synthetischen Duftstoffen
     reien zu bewerten sind, und ob dafür ggf. andere      Mineralölen
     Kriterien angelegt werden müssten, deren              TPHP (Triphenylphosphat)
     Einhaltung nachgewiesen werden muss.                  Ethyl Tosylamide und
                                                           Polyurethan
     Bis zum Vorliegen eigener Kriterien gilt für         = „12free“.
     betroffene Hersteller und Produkte ein
     Moratorium.                                             Weiterhin gilt die Übergangsfrist nur für
                                                             Nagellack solcher Hersteller, deren Sortiment
                                                             im Übrigen aus Artikeln zertifizierter Natur-
                                                             kosmetik (Vgl. Kapitel III.1.) besteht.

20
Die Produkte sind am Verkaufsort, für den        Ergänzende Bestimmungen:
    Kunden eindeutig, mit folgendem Wortlaut            Die Ausnahme gilt nur für die o.g. Seifen in
    zu kennzeichnen: „nicht zertifiziert“.              allen Verpackungsgrößen.
    Um Weiterentwicklungen zu fördern,                  Die Seifen sind am Verkaufsort für den
    müssen die Hersteller dem Lenkungs-                 Kunden eindeutig als nicht zertifizierte
    gremium jährlich bis 30.6. unaufgefordert           Naturkosmetik zu kennzeichnen.
    berichten, welche weiteren Entwicklungs-            Es wird empfohlen, zusätzlich erklärende
    schritte umgesetzt wurden.                          Informationen am Verkaufsort anzubrin-
                                                        gen, bspw.: „Produkt zeitweise ohne
Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:         Ecocert-Label, da aufgrund der Kriegs-
Nicht zertifizierter Nagellack, der diesen Bestim-      situation eine Kontrolle der Produktions-
mungen entspricht, erhält das Kürzel S# (= kon-         stätte in Syrien nicht möglich ist. Zutaten
form zu den SRL). Andere Nagellacke entsprechen         und Herstellungsverfahren entsprechen
nicht der SRL und erhalten das Kürzel ## (= kon-        nach Aussage des Herstellers nach wie vor
ventionelles/nicht zertifiziertes Produkt).             Ecocert-Kriterien für Bio-Kosmetik.“

b) Naturkosmetik aus Syrien                          Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
Aufgrund der Kriegssituation in Syrien ist eine      Nicht zertifizierte Seifen der Marke Jislaine,
Vor-Ort-Kontrolle durch einen Zertifizierer seit     erhalten übergangsweise bis Ende 2019 das
Ende 2011 nicht möglich. Einige Naturkosmetika       Kürzel S# (= konform zu den SRL).
aus Syrien können daher im Moment kein gülti-
ges Zertifikat vorlegen. Die Firma Jislaine          c) Naturtreue therapiebegleitende Pflege
Naturkosmetik aus Hamburg hat eine Ausnah-           Um Kunden zur therapiebegleitenden Pflege be-
meregelung für in Syrien hergestellte Seifen         stimmter Hautbilder wirksame Kosmetika, die
beantragt. Bis 2015 trugen diese Seifen das          das höchstmögliche Maß an Nachhaltigkeit er-
Ecocert-Zertifikat für Bio-Kosmetik. Der Her-        füllen, anbieten zu können, erhält im September
steller und Importeur der Seifen versichert,         2018 der Standard „NATURE THANX“ die Aner-
dass seit 2008 sämtliche eingesetzte Inhalts-        kennung im Rahmen der SRL. Das Lenkungsgre-
stoffe und Herstellungsschritte unverändert und      mium hat die Inhalte dieses Standards geprüft
nach wie vor konform zum Ecocert Standard for        und erkennt diesen bis Ende 2021 als über-
Natural and Organic Cosmetics sind.                  gangsweise konform zu den SRL an. Danach
                                                     endet dessen Anerkennung, ohne Möglichkeit
Das Lenkungsgremium hat nach erneuerter              der Verlängerung der Übergangsfrist.
Prüfung des Antrages beschlossen, dass über-
gangsweise bis zum 31.12.2021 folgende               Durch die Notwendigkeit des Einsatzes von Wirk-
Aleppo-Seifen der Marke Jislaine-Naturkosmetik       stoffen nicht natürlichen Ursprungs bedarf die
ohne Naturkosmetik-Zertifizierung gehandelt          o.g. Kosmetik einer gesonderten Betrachtung.
werden dürfen:                                       Kosmetik mit dem NATURE THANX-Label erfüllt
    Olivenöl-Seife                                   mindestens folgende Voraussetzungen und ga-
    Aleppo-Seifen natur (ohne Zusätze)               rantiert so innerhalb der Klasse der Wirkstoff-
                                                     Kosmetik ein besonderes Maß an Nachhaltigkeit:

                                                                                                       21
Die Grundrezeptur entspricht vollständig           3. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
          den Anforderungen des Standard NCS                 a) Übergangsweise bis Ende 2022 geduldeter
          (siehe Liste der anerkannten Standards im          Standard
          Kapitel III. 1.) für zertifizierte Naturkosmetik   Neben den anerkannten Standards für ökologi-
          und es dürfen ausschließlich die folgenden         sche WPR (Vgl. Kapitel III. 3.) dürfen unter be-
          Wirkstoffe eingesetzt werden:                      stimmten Bedingungen übergangsweise auch
          – Urea (INCI), synonym: Harnstoff                  WPR mit Ecocert-Zertifizierungen im Naturkost-
          – Panthenol (INCI), synonym Dexpanthenol,          fachhandel geführt werden:
             Provitamin B5
          – Biotin (INCI), synonym Vitamin H                 Ecocert und Ecocert mit Biorohstoffen
          – Allantoin (INCI)                                 Die Kriterien dieser Standards definieren im Rah-
     Es handelt sich um eine abschließende Positiv-          men der SRL, welche Kriterien ökologische WPR
     liste. Weitere Stoffe werden nicht aufgenommen.         bereits heute mindestens erfüllen müssen, zei-
                                                             gen aber zugleich Entwicklungspotential im Ver-
     Ergänzende Bestimmungen:                                gleich zu den anerkannten Standards (in Kapitel
        Die Produkte sind am Verkaufsort, für den            III. 3.) auf.
        Kunden eindeutig, mit folgendem Wortlaut
        zu kennzeichnen: „Naturtreue therapiebe-
        gleitende Pflege, enthält Wirkstoff(e) nicht
        natürlichen Ursprungs.“
        Die GfAW, Standardeigner von NATURE                  Die SRL fördert Produktinnovationen im Sinne
        THANX, berichtet dem Lenkungsgremium in              von Mensch und Umwelt, indem sie fordert, dass
        regelmäßigen Abständen über die Fort-                bis Ende 2022 die in Kapitel III. 3. genannten
        schritte in der Entwicklung natürlich ge-            Kriterien lückenlos in diesen übergangsweise
        wonnener Alternativen zu den vier über-              geduldeten Standard integriert werden.
        gangsweise erlaubten Wirkstoffen.
        Spätestens Ende 2021 müssen diese                    Auflagen für übergangsweise bis Ende 2022
        Wirkstoffe durch natürlich gewonnene                 geduldete WPR mit Ecocert-Label:
        abgelöst sein und die Produkte komplett                  Verzicht auf Gentechnik bei der
        den Anforderungen an zertifizierte Natur-                Herstellung von Enzymen
        kosmetik entsprechen.                                    Werden in Ecocert-zertifizierten Produkten
                                                                 Enzyme eingesetzt, muss der Hersteller
     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:             lückenlos sicherstellen, dass diese auf allen
     Produkte mit dem Label des oben genannten                   Prozessstufen ohne gentechnische
     Standards tragen übergangsweise bis 31.12.2021              Verfahren (analog zu den Vorgaben der
     das Kürzel S# (=konform zu den SRL). Produkte               EU-Öko-Verordnung) hergestellt wurden.
     mit ICEA-Label entsprechen ab 2019 nicht den                Dies muss zusätzlich durch eine entspre-
     SRL und erhalten das Kürzel ## (= konventionel-             chende Kennzeichnung auf der Verpackung
     les/nicht zertifiziertes Produkt).                          dokumentiert werden.

22
Verzicht auf petrochemische Inhalts-             Abkürzungsverzeichnis:
    stoffe:
    Ecocert lässt noch mehrere Inhaltsstoffe         BNN Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
    (teil-)petrochemischen Ursprungs zu und
    ist aufgefordert, jährlich bis 30.06. zu         EU-Öko-VO Verordnung 834/2007 und mit-
    berichten, welche weiteren Entwicklungs-         geltende Durchführungsverordnungen
    schritte zum Ersatz (teil-) petro-chemischer     kbA kontrolliert biologischer Anbau
    Inhaltsstoffe umgesetzt wurden.                  (nach EU-Öko-Verordnung)

Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:      LEH Lebensmitteleinzelhandel
Produkte, die das Ecocert-Label tragen und die
                                                     NEM Nahrungsergänzungsmittel
zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich Gen-
technik-Freiheit erfüllen, erhalten ab 1.1.2019      PEG Polyethylenglykol
das Kürzel S# für übergangsweise zertifizierte
ökologische WPR.                                     SRL Sortimentsrichtlinie

                                                     WPR Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
Ware, die keines der vier Label trägt oder die
Anforderungen zum Verzicht auf Gentechnik
nicht vollumfänglich erfüllt, erhält das Kürzel ##   Fußnoten:
(= konventionelles/nicht zertifiziertes Produkt).
                                                     S. 4: 1 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 […] über die ökologi-
                                                     sche/biologische Produktion und die Kennzeichnung von
                                                     ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung
BNN-Identifikationskürzel:                           der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und mitgeltende Durch-
                                                     führungsverordnungen
Die Liste der Identifikationskürzel des              S. 13: 3 www.nachhaltigeernaehrung.de/Vollwert-Ernaeh-
                                                     rung.41.0.html
Bundesverband Naturkost Naturwaren                   S. 13: 4 www.nachhaltigeernaehrung.de/Grundsaetze.40.0.html
(BNN) e.V. ermöglicht es, die Art der Zertifizie-    S. 14: 5 Analog zum Vorgehen nach EU-Öko-VO werden die
rung eines Artikels in der Business-to-Busi-         Mengenanteile an Wasser, Salz und an in Anhang VIII der VO
                                                     889/2008 genannten Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbei-
ness-Kommunikation zu übermitteln. Mithilfe          tungshilfsstoffen und sonstigen Erzeugnissen nicht-landwirt-
der IK-Liste wird transparent, welche Produkte       schaftlichen Ursprungs zur Herstellung von verarbeiteten
im Naturkosthandel höhere Anforderungen              ökologischen Lebensmitteln bei der Berechnung des Men-
                                                     genanteils landwirtschaftlicher Zutaten nicht berücksichtigt.
erfüllen als die der EU-Öko-Verordnung, und          S. 17: 6 Partikel nanoskaliger Größe: entsprechend der aktuell
welche Produkte die Anforderungen der Sorti-         allgemein gültigen Auffassung zur Eingrenzung von Nanoma-
mentsrichtlinien der Naturkost-Einzelhandels-        terialien (Quelle: BUND), sofern sie synthetisch oder künstlich
                                                     erzeugt wurden und sofern sie nicht im Verbund vorliegen.
verbände in Produktkategorien, in denen keine        S. 18: 7 in Anlehnung an die Kriterien des Humane Cosmetics
gesetzlichen Regelungen existieren, erfüllen.        Standard (HCS), Leaping Bunny und des Deutschen Tier-
                                                     schutzbundes
                                                     S. 19: 8 REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur
                                                     Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung che-
                                                     mischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft. Das Kürzel „REACH“
                                                     leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regu-
                                                     lation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation
                                                     and Restriction of CHemicals.
                                                     Weitere Informationen: www.reach-info.de/index.htm

                                                                                                                       23
Naturkost Süd e.V.           Bundesverband Naturkost Naturwaren
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