Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021

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Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
56. Jahrgang

                                               Nr. 2 - 29.01.2021

               Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt
                                 in Richtung E-Mobilität
                                                          Seite 9
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
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               termineaktuell                                                                                                          70
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Terminkalender des Stadtrates
                       Januar 2021
                                                                                    Individuell und schöner wohnen!
Donnerstag, 28. Januar 2021   Sitzung des Stadtrates
                              Beginn: 19 Uhr
                              Ort: Prischoßhalle                      HAUSTÜREN eigene Fertigung
                                                                      passgenaue Sicherheit

                      Februar 2021                                    WOHNUNGSEINGANG
                                                                      Schutz vor Einbruch, Kälte und Lärm
Donnerstag, 11. Februar 2021 Sitzung des Bau-, Umwelt- und
                             Stadtentwicklungsausschusses             ZIMMERTÜREN für Alt- und Neubau
                             Beginn: 19 Uhr                           Sondermaße kein Problem
                             Ort: Sitzungssaal des Rathauses
                             (Besucherbegrenzung möglich)             EINBAUSCHRÄNKE
                                                                      nach Maß Innenausbau

Donnerstag, 18. Februar 2021 Sitzung des Werkausschusses              GANZGLASTÜREN
                             Beginn: 18 Uhr                           Schiebetüren
                             Sitzung des Haupt- und Finanzaus-
                             schusses                                 ZERTIFIZIERTER FACHBETRIEB
                             Beginn: 19 Uhr                           für Sicherheitsnachrüstungen
                             Ort: Sitzungssaal des Rathauses
                             (Besucherbegrenzung möglich)                   Besuchen Sie unsere große Ausstellung
                                                                          zur individuellen, unverbindlichen Beratung.
                                                                       Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag, 25. Februar 2021 Sitzung des Stadtrates                 Samstag vormittag oder andere Termine nach Vereinbarung!
                             Beginn: 19 Uhr
                             Ort: Prischoßhalle                                  Gutenbergstraße 3 • 63755 Alzenau
                                                                              Tel. 0 60 23- 94 89 60 • Fax 0 60 23- 94 89 89
                                                                              E-Mail: info@kresslein.de • www.kresslein.de
          umwelt&entsorgung
Restmüll
Alzenau, Albstadt, Michelbach,
Kälberau, Wasserlos               Do., 4.2.21    Do., 18.2.21              Die nächste Ausgabe
Hörstein                          Fr., 5.2.21    Fr., 19.2.21          von Alzenau Aktuell erscheint
Biomüll
                                                                       am Freitag, 12. Februar 2021
Alzenau und alle Stadtteile       Do., 11.2.21 Do., 28.2.21
Papiertonne                                                          Annahmeschluss für Anzeigen und Vereins-
Alzenau                           Fr., 29.1.21   Do., 25.2.21
Albstadt, Kälberau,                                                    meldungen ist Montag, 8. Februar 2021,
                                  Mi., 24.2.21   Mi., 24.3.21
Michelbach, Wasserlos                                                   bis 12:00 Uhr bei der Druckerei Götz
Hörstein                          Mo., 1.2.21    Fr., 26.2.21
Papiersammlung durch Vereine
                                                                    Gunkelsrainstraße 5, Alzenau, Tel. 06023/1316
Alzenau                           Sa., 13.2.21   Sa., 10.4.21              Mail: druckerei.goetz@arcor.de
Michelbach                        Fr., 5.2.21    Sa., 6.2.21                  www.druckerei-goetz.de
Hörstein                          Sa., 3.4.21    Sa., 3.7.21
Gelber-Sack-Sammlung
Alzenau, Kälberau                 Mi., 24.2.21   Di., 23.3.21
Albstadt                          Mo., 22.2.21   Fr., 19.3.21                                      IMPRESSUM:
Hörstein                          Mi., 17.2.21   Di., 16.3.21                                        Herausgeber:
Michelbach                        Mo., 1.2.21    Di., 2.3.21                     Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
                                                                             Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
Wasserlos                         Di., 23.2.21   Mo., 22.3.21                     Nicola Kunkel, Mathias Simon (Stadt­verwaltung).
Problemabfall                                                       Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle können wir keine Haftung für
                                                                                               Druckfehler übernehmen.
Alzenau (Burgparkplatz)           Sa., 13.2.21   9 bis 13 Uhr              Für Vereinsnachrichten und Inserate sowie Druck und Verlag:
Hörstein (Räuschberghalle)        Do., 22.4.21 16 bis 18 Uhr                Druckerei Götz GmbH, Gunkelsrainstraße 5, 63755 Alzenau,
Michelbach (Kahltalhalle)         Do., 4.3.21 14.30 bis 16.30 Uhr     Tel. 06023/1316, Fax: 31190, E-Mail: druckerei.goetz@arcor.de, www.
                                                                                                  druckerei-goetz.de
Wasserlos (Festplatz)             Mi., 5.5.21  16 bis 18 Uhr                                 Erscheinungsweise: 14-tägig
                                                                                                       Bezugspreis:
Wir bitten Sie, die Behältnisse an den jeweiligen Abfuhr­tagen                       bei Abo: jährlich 17,30 Euro (26 Ausgaben)
um 6 Uhr ­bereitzustellen.                                                              bei Einzelverkauf: 0,70 € pro Ausgabe
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
Nr. 2|29.01.2021                                                                                                               Seite 3

          redaktionellerteil                                         lichen Teil des Firmengeländes genutzt. Abbiegebeziehungen in
                                                                     die neue Erschließungsstraße müssen grundsätzlich nicht berück-
                                                                     sichtigt werden.
                                                                     Im Zuge der Baumaßnahme wird zur Erschließung der Grundstücke
                 stadtrataktuell                                     und zur Straßenentwässerung der Ausbau eines Schmutzwasser-
                                                                     und Regenwasserkanales erforderlich.
Protokoll der Sitzung des Stadtrates                                 Es ist vorgesehen, dass maximal 20 % der Grundstücksflächen als
vom 3. Dezember 2020                                                 versiegelte Flächen an die Kanalisation angeschlossen werden
                                                                     dürfen. Das sonstige anfallende Oberflächenwasser soll auf den
• Bericht des Bürgermeisters                                         Grundstücken verbleiben. Der Baugrundgutachter empfiehlt
                                                                     hierzu eine Versickerung mit Rigolen.
(Ersatz-)Aufpflanzungen
                                                                     Im Zuge der Erschließung muss ebenfalls die Wasserversorgung
Es wurden 16 abgestorbene Tulpenbäume in der Hanauer Straße,         sichergestellt werden. Von der bestehenden Wasserleitung in der
Alzenau durch Späth-Erlen ersetzt.                                   Röntgenstraße wurde durch die Fernwassergruppe Spessart be-
Am Radweg Wasserlos-Hörstein erfolgte die Begrünung mit 27           reits eine Stichleitung in der Trasse der geplanten Erschließungs-
Stiel-Eichen.                                                        straße, bis kurz nach der Trafo-Station, gelegt. Die neue Trinkwas-
Die Pflanzplanung für den Dalberghof wurde abgeschlossen, die        serleitung wird an diese Stichleitung angeschlossen.
Pflanzenlieferung erfolgt am Montag, den 7. Dezember 2020.           Nördlich des Hebewerkes am geplanten Wendehammer wird
Der Waldbereich nördlich des Spessart-Gymnasiums ist größten-        die Wasserleitung an die dort verlaufende, bestehende Trinkwas-
teils nicht zu halten. Aufgrund der Trockenheit im Sommer und        serleitung angeschlossen, um einen Ringschluss zu realisieren.
der Vorschäden sind doch mehr Bäume abgestorben als man              Die Kostenberechnung (brutto inkl. 19 % MwSt) ergab nachfol-
noch im Frühjahr erwartet habe. Derzeit erfolgen die Sicherungs-     gende Gesamtkosten:
und Aufräumarbeiten.                                                 Abschnittsübergreifende Leistungen                     130.504,92 €
Sachstandsbericht zu Corona-Maßnahmen                                Straßenbau inkl. Kabelarbeiten                         877.059,75 €
Die Alzenauer Stadtbibliothek ist seit Beginn des Monats geschlos-   Schmutzwasserkanalisation                              201.734,75 €
sen. Eine telefonische Erreichbarkeit und der E-Mail-Kontakt be-     Regenwasserkanalisation                                280.966,14 €
stehen weiterhin. Alle Medien, die während der Schließzeiten         Wasserversorgung                                       140.533,05 €
fällig wären, werden automatisch verlängert. Über den Windfang       Gesamtherstellungskosten (brutto)                    1.630.789,61 €
am Marktplatz ist eine kontaktlose Ausleihe und Rückgabe von         zzgl. 20 % Baunebenkosten                              326.157,92 €
Medien möglich.                                                      Gesamtkosten                                         1.956.947,53 €
Das Rathaus bleibt vom 28. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021          Einstimmiger Beschluss:
geschlossen.                                                         Mit der vorgestellten Planung besteht Einverständnis. Die Ver-
In den Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es an den Tagen            waltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung durch das
21./22./23. Dezember 2020 reduzierte Öffnungszeiten. Eine Not-       Ingenieurbüro FKS - Infrastruktur erstellen zu lassen und die Ver-
betreuung wird aufrechterhalten.                                     dingung einzuleiten.

• Erschließung des RWE-Geländes: Vorstellung der Planung             • Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021
Das Büro FKS – INFRASTRUKTUR ist von der Stadt Alzenau beauftragt,   Verwaltungshaushalt
die Planungen der Verkehrsanlage durchzuführen. Im Zuge des          Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2021
Straßenausbaues werden zudem ein Regenwasser- und ein                Nach Mitteilung der Steuerbeteiligungsbeträge und umfang-
Schmutzwasserkanal zur Erschließung der Baugrundstücke und           reichen Kürzungen von Ausgabepositionen umfasst der Verwal-
Straßenentwässerung hergestellt.                                     tungshaushalt folgende Einnahmen und Ausgaben:
Vertreter des beauftragten Büros erläuterten dem Stadtrat die                               RE 2018       RE 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021
Erschließungsmaßnahmen und die Planung.                              Gesamteinnahmen 46.279.985,62 49.774.845,71 49.792.000 47.738.200
Die geplante Erschließungsstraße schließt südlich der bestehenden    Gesamtausgaben 46.279.985,62 49.774.845,71 49.792.000 48.815.000
Trafo-Station senkrecht an die Röntgenstraße an und verläuft in      Saldo                        0             0           0 -1.076.800
westliche Richtung. Die geplante Fahrbahnbreite beträgt inkl.
beidseitig angeordneter zweizeiliger Rinne 6,50 m. Damit wird der    Für die Einkommen- und Umsatzsteuer gelten ab 2021 für drei
Begegnungsverkehr LKW/LKW gewährleistet.                             Jahre neue Schlüsselzahlen zur Berechnung der jeweiligen Betei-
                                                                     ligungsbeträge. Sie sind im Vergleich zu 2018 stärker gesunken als
Es ist ein konventioneller Ausbau mit einer asphaltierten Fahrbahn   bei den anderen Landkreiskommunen. Beeinflussbar ist das nicht,
und einem gepflasterten Gehweg bzw. Schrammbord vorgese-             es werden hier die Verhältnisse des Jahres 2016 abgebildet. Die
hen. Südlich der Fahrbahn wird ein einseitiger, fahrbahnbeglei-      Stadt Alzenau hatte durch den Zensus rund 400 Einwohner „ver-
tender Gehweg mit einer Breite von 1,50 m realisiert. Entlang des    loren“. Dies scheint der Hauptgrund für die Verringerung zu sein.
nördlichen Fahrbahnrandes soll ein Schrammbord mit einer Brei-
te von 0,50 m hergestellt werden.                                    Die Ansätze der Realsteuern wurden bislang ohne Veränderung
                                                                     der Hebesätze von 345 v.H. aus dem Vorjahr bzw. aktuellem
Am Ausbauende ist eine Wendeanlage geplant. Dieser ist unter         Anordnungssoll übernommen.
der Berücksichtigung aktuell gültiger Richtlinien für das Wenden
von Sattelzügen dimensioniert.                                       Jedoch scheint bei der Gewerbesteuer der Ansatz, der auf dem
                                                                     aktuellen Anordnungssoll von 11,5 Mio. € mit einem 12 % Abschlag
Um die Erschließung für alle Grundstücke ermöglichen zu können,      beruht, mit großer Unsicherheit behaftet. Die Kämmerei würde
ist südlich an den Wendehammer angrenzend eine zusätzliche           vorschlagen einen Abschlag von 20 % vorzunehmen, was einem
Stichstraße mit einer Breite von 6,50 m und einer Länge von ca.      Ansatz von 9,2 Mio. € entspräche. Die Differenz zum bisherigen
12 m vorgesehen.
                                                                     und eingeplanten Ansatz von 10,2 Mio.€ könnte mit einer Hebe-
Insbesondere der Zwangspunkt des Anschlusses der Regenwas-           satzerhöhung auf 380 v.H. ausgeglichen werden. Noch nicht
serkanalisation am Ausbaubeginn in der Röntgenstraße beeinflusst     absehbar ist der Erhalt von Schlüsselzuweisungen, die Mitteilung
in Folge die Höheneinstellung der neuen Erschließungsstraße.         hierüber erfolgt in der Regel erst Mitte Dezember. Bei den Ver-
Ein weiterer Zwangspunkt stellt die bestehende Privatstraße, die     waltungs- und Benutzungsgebühren wurden (noch) keine Erhö-
die geplante Erschließungsstraße kreuzt, dar. Die bestehende         hungen aus möglichen zu beschließenden Gebührenerhöhungen
Fahrbahn wird an die geplante Fahrbahn angeschlossen und             einkalkuliert. Bei den Mieteinnahmen wurden die erwarteten
eine Angleichung im Einmündungsbereich vorgenommen. Die              Einnahmen des Neubaus in der Gunkelsrainstraße mit 50.000 €
Privatstraße wird als Anbindung zwischen dem südlich der ge-         berücksichtigt. Die Zuweisungen für die Kinderbetreuungsein-
planten Erschließungsstraße liegenden Gebäude und dem nörd-          richtungen hat sich um rd. 800.000 € erhöht.
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
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Übersicht der größten Einnahmegruppen:                                    Gewerbesteuer
                                    RE 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021       Hebesatz        Einnahmen Mehreinnahmen
Grundsteuer A                     46.053,79         47.000       47.000   Grundbetrag       26.666,67
Grundsteuer B                  2.649.326,36      2.700.000    2.850.000   345            9.200.000,00                  + 0 Aktueller Hebesatz
Gewerbesteuer                10.418.864,60 10.200.000 10.200.000          350            9.333.333,33            + 133.333
                                                                          360            9.600.000,00            + 400.000
Einkommensteueranteil 14.317.714,00 14.500.000 13.600.000                 370            9.866.666,67            + 666.667
Umsatzsteuer                   2.150.731,00      2.300.000    2.100.000   380          10.133.333,33             + 933.333
Schlüsselzuweisungen                       -     1.025.000            -   390          10.400.000,00           + 1.200.000
Zuweisungen (Land)             2.151.700,59      1.710.000    1.660.000   400          10.666.666,67           + 1.466.667
Verwaltungsgebühren              546.069,13        579.100      548.100   Um einen ausgeglichenen Haushalt 2021 zur erreichen, gab der
Benutzungsgebühren             1.280.460,72      1.286.100    1.350.600   Bürgermeister als Zielsetzung Einsparungen im Verwaltungshaus-
Verkaufseinnahmen              1.057.758,34        958.000      738.000   halt in Höhe von einer Millionen Euro aus. Im Etatentwurf sind
Mieten/Pachten                   394.732,99        368.000      439.000   entsprechende Kürzungen berücksichtigt. Weiterhin sollen
Erstattungen                     857.106,25        838.000      833.000   Steuer- und Gebührenerhöhungen Mehreinnahmen von einer
Zuweisungen lfd.               4.419.882,47      4.591.000    5.302.700   Millionen Euro generieren.
Konzessionsabgabe                596.753,63        598.000      598.000   Einstimmiger Beschluss:
Bei den Ausgaben betragen die Personalkostensteigerungen rd.              Für die Grundsteuer A und B wird der Hebesatz von 345 auf 380
4,3 %. Dies liegt an Stellen, die erst im Laufe des Jahres 2020 besetzt   Punkte angehoben.
worden sind, aber durch den Stellenplan 2020 (Stellenmehrung              Bei der Gewerbesteuer wird der Hebesatz von 345 auf 360 Punkte
von 12 Stellen) abgedeckt waren. Der Ansatz von 13,2 Mio. € ist           angehoben.
reell und nicht abwendbar. Ansonsten wurden die Ausgaben
durchweg auf das Notwendigste gekürzt oder auch pauschale                 Die städtischen Gutscheine in Höhe von 100 € zur Geburt eines
Abschläge vorgenommen, wo es vertretbar ist. Bei den gestie-              Kindes sowie die kostenlose Abgabe der Windelsäcke bleiben
genen Zuschüssen handelt es sich um Betriebskostenförderungen             auch weiterhin als freiwillige Leistungen bestehen. Abgeschafft
für die freien Träger. Der Verlustausgleich der Stadtwerke wurde          wird jedoch der städtische Gutschein in Höhe von 100 € zum
gedeckelt, hier sind interne Einsparmaßnahmen erforderlich. Die           ersten Geburtstag.
Kreisumlage wurde aufgrund der Umlagekraft von 25.345.547 €               Dieser Beschluss dient als Grundlage für die Haushaltssatzung für
mit unverändertem Hebesatz von 40,5 % berechnet. Die De-                  2021.
ckungsreserve wurde auf ein Mindestmaß reduziert.
                                                                          • Anpassung der vom Ordnungsamt zu erhebenden Gebühren
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde mit 2,5 Mio. €
nochmal um 200 Tsd € gekürzt, da in 2020 wenige Darlehen be-                 für Gaststätten, Gewerbe, Plakatierung und Straßenverkehr
ansprucht wurden als im Haushaltsplan vorgesehen.                         Die Gebühren im Ordnungsamt wurden seit vielen Jahren (z. T.
                                                                          mehr als 20 Jahre) nicht mehr angepasst. Inzwischen liegen sogar
Übersicht der größten Ausgabegruppen:                                     manche Gebühren der Stadt Alzenau unter dem gesetzlichen
                             RE 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021              Rahmen (Gewerbemeldungen, gaststättenrechtliche Genehmi-
Personalausgaben        12.254.522,77 12.684.350 13.230.800               gung).
Gebäudeunterhalt           953.417,24    518.000     464.000              Von der Verwaltung wurde ein Vorschlag zur Gebührenanhebung
Straßenunterhalt           634.829,75    525.200     511.000              erarbeitet. In den letzten Jahren konnten rund 190.000 €/Jahr auf
Unterhalt Grünanlagen      584.452,36    550.000     443.000              der entsprechenden Haushaltsstelle vereinnahmt werden. Mit
Unterhalt Forst             58.149,20    523.000     121.500              der Gebührenanpassung werden Mehreinnahmen von ca. 30.000
Geräte/Ausstattung         345.266,18    342.200     240.500              bis 35.000 € erwartet.
Miete/Pachten              205.749,25    280.700     291.100              1. Erhöhung der Verwaltungsgebühren
Verbrauchskosten           881.332,85    910.600     935.400               Grundlage                                               Gebühr
Unterhalt Fahrzeuge        137.241,23    117.000     115.500               Erlaubnis nach Art. 19 Abs. 3 Nr. 2 LStVG                  40 €
Fortbildung                102.184,34     92.600      88.100               Negativbescheinigung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2           110 €
Betriebsausgaben (5)       423.683,80    455.900     445.900               LStVG
Betriebsausgaben (6)     2.184.319,89  2.167.350   1.675.650               Befreiung nach Art. 5 FTG                                   40 €
Versicherungen, Steuern    543.900,00    535.600     544.800               Auskunft nach § 14 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 7 GeWO           15 €
Geschäftsausgaben          589.040,36    698.500     684.750               („Gewerbe-Auskunft“ für einen Betrieb)
Stadtwerkeleistungen     2.602.465,04  2.756.500   2.709.000               Auskunft nach § 14 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 7 GeWO         7,50 €
Zuschüsse                2.533.881,71  2.513.100   2.905.100               („Gewerbe-Auskunft“ für mehrere Betriebe)
Zuweisungen              2.502.193,66  2.639.300   2.028.800               Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 GeWO                         25 €
davon Verlustausgleich                                                     („Gewerbeanmeldung“ Einzelgewerbe)
Stadtwerke               2.250.000,00  2.400.000   1.800.000               Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 GeWO                         50 €
                                                                           („Gewerbeanmeldung“ Personengesellschaft)
Zinsen                     262.519,89    315.000     273.000
Gewerbesteuerumlage      1.674.441,00  1.100.000   1.000.000               Erlaubnis nach § 2 GastG
Kreisumlage             12.542.818,00  9.600.000 10.265.000                Gebühr nach Größe und Sitzplatzanzahl:
Zuführung an den VMH                -  3.000.000  2.500.000                • Hauptgastraum                                             11 €
                                                                           • Nebenzimmer                                                9€
Auswirkungen der Realsteuerhebesätze:
                                                                           • Küche                                                      3€
Grundsteuer B                                                              • Saal                                                    3,50 €
Hebesatz      Einnahmen Mehreinnahmen                                      • Wirtschaftsgarten                                          3€
Grundbetrag      8.188,41 		                                               • Sonstige Nebenräume                                     3,50 €
345          2.825.000,00             + 0 Aktueller Hebesatz               Fremdenzimmer
350          2.865.942,03        + 40.942                                  • 1-Bett-Zimmer                                             20 €
360          2.947.826,09       + 122.826                                  • 2-Bett-Zimmer                                             35 €
370          3.029.710,14       + 204.710
380          3.111.594,20       + 286.594                                  • 3-Bett-Zimmer                                             45 €
390          3.193.478,26       + 368.478                                  Stellvertretererlaubnis nach § 9 Satz 1 GastG              150 €
400          3.275.362,32       + 450.362                                  Vorläufige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GastG         100 €
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
Nr. 2|29.01.2021                                                                                                                                                       Seite 5

 Gestattung nach § 12 GastG                                                                                    Halt- und Parkverbote ohne Bauarbeiten (z. B. Umzug, Anlieferung)
                                                                                                               bis zu einer Woche                                           15 €
 Für ortsansässige Vereine / gemeinnützige Betreiber                                                           jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                 7,50 €
                                                                                                               Aufstellung von Containern
 Tage                  1           2       3           4           5           7      10      14        >14    bis zu drei Tagen                                           20 €
 Bewirtungs-                                                                                                   bis zu einer Woche                                          25 €
 fläche                                                                                                        jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  10 €
 bis 100 m²      30 € 45 €              60 €     75 €        90 €      110 €       155 €   215 €       260 €   Aufstellung eines Baugerüstes
 bis 150 m²      35 € 55 €              70 €     90 €       110 €      145 €       200 €   260 €       330 €   bis zu drei Tagen                                           15 €
                                                                                                               bis zu einer Woche                                          20 €
 bis 300 m²      55 € 70 €              90 €    110 €       125 €      160 €       215 €   285 €       385 €
                                                                                                               jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  10 €
 bis 500 m²      70 € 95 €             120 €    145 €       170 €      215 €       290 €   385 €       505 €
                                                                                                               Gehweg-, Radwegvollsperrung
 bis 1000 m²    120 € 155 €            190 €    230 €       265 €      335 €       480 €   585 €       730 €   bis zu drei Tagen                                           15 €
 bis 1500 m²    165 € 210 €            250 €    295 €       335 €      420 €       545 €   715 €       885 €   bis zu einer Woche                                          20 €
                                                                                                               jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  10 €
 Darüber        215 € 280 €            345 €    415 €       480 €      610 €       810 €   975 €     1.140 €
                                                                                                               Gehweg-, Radwegvollsperrung mit Fahrbahnrandsperrung
 Für gewerbliche Betreiber:                                                                                    bis zu drei Tagen                                           15 €
                                                                                                               bis zu einer Woche                                          20 €
                                                                                                               jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  10 €
                  1           2           3       4           5           7          10        14       >14
 Bewirtungs-                                                                                                   Halbseitige Straßensperrung ohne Gehweg ohne LSA
 fläche                                                                                                        bis zu drei Tagen                                           25 €
                                                                                                               bis zu einer Woche                                          40 €
 bis 100 m²     35 €        55 €        70 €    90 €       110 €       145 €       200 €    260 €      330 €   jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  20 €
 bis 150 m²     65 €        85 €       115 €   145 €       185 €       230 €       300 €    385 €      430 €   Halbseitige Straßensperrung ohne Gehweg mit LSA
 bis 300 m²    110 €       140 €       170 €   200 €       230 €       290 €       380 €    475 €      540 €   bis zu drei Tagen                                           25 €
                                                                                                               bis zu einer Woche                                          45 €
 bis 500 m²    180 €       240 €       300 €   335 €       370 €       420 €       490 €    565 €      625 €   jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  25 €
 bis 1000 m²   250 €       310 €       360 €   410 €       445 €       505 €       595 €    690 €      770 €
                                                                                                               Halbseitige Straßensperrung mit Gehweg ohne LSA
 bis 1500 m²   360 €       420 €       470 €   515 €       550 €       610 €       720 €    840 €      910 €   bis zu drei Tagen                                           30 €
 Darüber       430 €       505 €       565 €   625 €       685 €       780 €       890 €   1.010 €   1.200 €   bis zu einer Woche                                          50 €
                                                                                                               jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  30 €
 Plakatierung gem. Art. 28 Abs. 1 Satz LStVG                                                                   Halbseitige Straßensperrung mit Gehweg mit LSA
                                                                                                               bis zu drei Tagen                                           30 €
 Ab dem 1. Januar gelten folgende Gebührensätze für Plakatie-                                                  bis zu einer Woche                                          55 €
 rung kommerzieller Veranstalter* im Stadtgebiet Alzenau                                                       jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  35 €
                                                                                                               Vollsperrung einer Straße
 Anzahl Plakate                                                                            Gebühren            bis zu drei Tagen                                           50 €
 1 bis 5                                                                                       15 €            bis zu einer Woche                                          80 €
 6 bis 10                                                                                      20 €            jede weitere Woche (auch bei Verlängerung)                  40 €
 11 bis 15                                                                                     25 €            Allgemeines
 16 bis 20                                                                                     30 €            Verwendung eines Regelplans oder Vorlage eines
 21 bis 30                                                                                     35 €            Verkehrszeichenplans                             Gebührenfrei
                                                                                                               Verkehrszeichenplan, wenn kein Regelplan verwendet
 *(ortsansässige Vereine können gebührenfrei plakatieren                                                       werden kann                                               40 €
                                                                                                               Ortstermin (je angefangene halbe Stunde)                  25 €
2. Änderungen der Gebühren im Straßenverkehr                                                                   Zuschlag kurzfristig                          15 % (max. 30 €)
                                                                                                               Zuschlag nachträglich                         30 % (max. 80 €)
In § 6a Abs. 2 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und in
                                                                                                               Der Gebührenrahmen sieht nur einen Höchstbetrag von 767 €/
§ 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenver-                                                    Jahr vor. Eine höhere Gebühr kann somit nicht erhoben werden.
kehr (GebOSt) ist festgelegt, dass bei Amtshandlungen für Maß-
                                                                                                               Einstimmiger Beschluss:
nahmen im Straßenverkehr Gebühren zu entrichten sind. Be-
sonderer Verwaltungsaufwand, z. B. Ortstermine usw., ist bei der                                               Die Gebühren im Sachgebiet Ordnungsamt werden in den je-
                                                                                                               weiligen Bereichen wie vorher aufgeführt angepasst.
Gebührenbewertung besonders zu berücksichtigen.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt aufgrund §§ 1 mit 4 GebOSt in                                                  • Erlass einer Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem
der derzeit gültigen Fassung vom 29. Juni 2020.                                                                   Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung – SNS) sowie einer
In der Anlage zu § 1 GebOSt ist der Gebührentarif für Maßnahmen                                                   Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen
im Straßenverkehr (GebTSt) nach Gebührennummern aufge-                                                            an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungsgebührensat-
schlüsselt.                                                                                                       zung – SNGS)
Es wurde vorgeschlagen, die Gebühren, die zuletzt 2003 ange-                                                   Die geltende Satzung der Stadt Alzenau für Sondernutzungen an
passt worden sind, neu festzulegen. Bisher wurden von der Stadt                                                öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) mit Ge-
                                                                                                               bührenverzeichnis wurde am 5. März 1997 erlassen und ist zum
Alzenau die Gebühren wochenweise berechnet, wobei die erste                                                    15. März 1997 in Kraft getreten. Seitdem wurden lediglich die
Woche mit einer etwas niedrigeren Gebühr als die folgenden                                                     Gebühren im Dezember 2001 von DM auf Euro geändert. Die
Wochen berechnet wurde. Dies soll im Grundsatz beigehalten                                                     Gebührensätze sind daher dringend anzupassen.
werden, jedoch soll es auch eine Abstufung für Maßnahmen,                                                      Aus diesem Anlass wurde von der Verwaltung empfohlen, die
die bis längstens drei Tage dauern, eingeführt werden. Zudem                                                   Satzung neu zu fassen und - nach dem neuesten rechtlichen
sind die unter „Allgemeines“ aufgeführten Gebühren neu vor-                                                    Stand - in eine Sondernutzungssatzung und eine Sondernutzungs-
gesehen:                                                                                                       gebührensatzung zu trennen.
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
Seite 6                                                                                                            Nr. 2|29.01.2021

Die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren ist mit der Gebüh-         2.)
renerhebung anderer Gemeinden vergleichbar.                          Für die Erteilung von planungsrechtlichen Auskünften in schrift-
Der Stadtrat erließ die Sondernutzungssatz - SNS - sowie die Son-    licher Form (auch per E-Mail) wird ab dem Tag nach Veröffentli-
dergebührensatzung - SNGS - mit 22:1 Stimmen.                        chung der Änderung des Kommunalen Kostenverzeichnisses im
Gegenstimme:                                                         Amtsblatt eine Grundgebühr von 15 € sowie eine zusätzliche
Stadtrat Timo Ritter                                                 Bearbeitungsgebühr nach Zeitaufwand von 16,50 € je angefan-
                                                                     gene 15 Minuten erhoben.
Hinweis:
                                                                     Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten
Die amtliche Bekanntmachung der beschlossenen Satzung er-
                                                                     für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Alzenau
folgte im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 25 vom 11. Dezember
2020.                                                                - Kommunales Kostenverzeichnisses (KommKVz) – wird hierzu wie
                                                                     folgt geändert:
• Änderung des Kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz)             Unter der
    - Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten     Ziffer:                       6 Bau- und Wohnungswesen
    für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Alzenau:   Tarifgruppe:                  65 Allgemeine Amtshandlungen
                                                                     wird nach der Tarifnummer 650
    hier: Aufnahme von Gebührentatbeständen für die Bereitstel-      die Tarifnummer:              651 mit
    lung von Altbauakten aus dem Bauarchiv, für die Beratung in      dem Gebührengegenstand:	Erteilung von planungsrechtlichen
    Sachen des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrechts                                       Auskünften in schriftlicher Form
    sowie für planungsrechtliche Auskünfte in schriftlicher Form                                   (auch per E-Mail)
1.                                                                   sowie die Gebühren:           15 € (Grundgebühr)
Die Bereitstellung von Altbauakten aus dem Bauarchiv verursacht      	16,50 € (Bearbeitungsgebühr,
einen Verwaltungsaufwand, unter anderem für das Holen/Zu-                                          je angefangene 15 Minuten)
rückbringen sowie die Sichtung der Altakten auf Vollständigkeit.     neu eingefügt.
Die Anzahl entsprechender Ersuchen haben in den letzten Jahren       Beschluss mit 21:2 Stimmen:
stark zugenommen. Ursachen hierfür sind die steigenden Zahlen        Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Erhebung
beim Verkauf von Bestandsimmobilien sowie die mangelhafte            einer Vormerkungsgebühr für die Kaufreservierung eines städ-
Archivierung/Sicherung von Bauakten bei den Bauherren bzw.           tischen Baugrundstücks zu prüfen.
Eigentümern von Immobilien.
Da sich - je nach Anzahl der auf dem Baugrundstück vorhandenen       Gegenstimmen:
Bauwerke bzw. der in der Vergangenheit genehmigten Baumaß-           Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin Eva Botzem-Emge
nahmen - der Aufwand recht unterschiedlich gestaltet, sollte         Hinweis:
eine Rahmengebühr von 10 bis 50 € festgelegt werden.
                                                                     Die Änderung des KommKVz wurde im Amts- und Mitteilungsblatt
2.                                                                   Nr. 25 vom 11. Dezember 2020 amtlich bekannt gemacht.
Die Erteilung von planungsrechtlichen Auskünften in schriftlicher
Form (auch per E-Mail) verursacht einen Verwaltungsaufwand,          • Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen
unter anderem für die Ermittlung der planungsrechtlichen Situa-
tion für das betreffende Grundstück, die Beantwortung konkreter      Die Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungs-
Fragestellungen etc. Die Anzahl entsprechender Ersuchen haben        einrichtungen gelten in ihrer heutigen Form und Höhe seit
in den letzten Jahren stark zugenommen. Immobilienverwaltungs-       1. September 2007 nahezu unverändert. Ab diesem Zeitpunkt
gesellschaften bzw. Immobilienabteilungen größerer Firmen            wurden die sogenannten Buchungszeiten eingeführt. Der Grund-
hinterfragen inzwischen regelmäßig alle drei bis sechs Monate        betrag (Mindestbuchung von 4 Stunden; jeweils Monatsbetrag)
den planungsrechtlichen Status der jeweils betreuten Immobilie/n.    für die Kinderkrippe ist seitdem unverändert bei 180 €, für den
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Kommunalen Kostenver-           Kindergarten bei 70 € (einzige Erhöhung ab 1. September 2016
zeichnis der Stadt Alzenau unter                                     von 50 €) und für den Hort bei 110 €. Seit dem Jahr 2007 liegt die
                                                                     Staffelgebühr bei 5 € je zusätzlicher Buchungsstunde (bis max.
Ziffer:                        6 Bau- und Wohnungswesen              6 Zusatzstunden, also 10 Stunden im Kindergartenbereich), diese
die Tarifgruppe:               65 Allgemeine Amtshandlungen und      gilt seitdem unverändert. Die Staffelung in 5 €-Schritten ist der
den Gebührengegenstand:	651 Planungsrechtliche Auskünfte
                                                                     niedrigste gesetzlich festgelegte Betrag.
                               in schriftlicher Form
neu aufzunehmen.                                                     Seit 1. April 2019 gibt es einen Beitragszuschuss von 100 € je
Es sollte eine Grundgebühr von 15 € sowie eine zusätzliche Bear-     Kindergartenkind mit einer Stichtagsregelung, die an das Kinder-
beitungsgebühr nach Zeitaufwand von 16,50 € je angefangene           gartenjahr gekoppelt ist. Er gilt ab dem 1. September des Jahres,
15 Minuten festgelegt werden.                                        in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung
                                                                     gezahlt. Seit 1. Januar 2020 wurde der Beitragszuschuss von
Einstimmiger Beschluss:                                              100 € für den Krippenbereich ausgeweitet, allerdings wird er nur
1.)                                                                  bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gewährt (Antrag über
Für die Bereitstellung von Altbauakten aus dem Bauarchiv wird        das Zentrum Bayern Familie und Soziales).
ab dem Tag nach Veröffentlichung der Änderung des Kommu-             Im Zeitraum seit 2010 ist das Defizit, das die Stadt Alzenau trägt,
nalen Kostenverzeichnisses im Amtsblatt je nach Aufwand eine         für den Bereich der Kinderbetreuung innerhalb von neun Jahren
Gebühr im Rahmen von 10 bis 50 € erhoben.                            von rd. 2,1 Mio. € auf rd. 4,2 Mio. € angewachsen. Dies hat viel-
Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten       fältige Gründe, wie z. B. mehr zu betreuende Kinder, guter Be-
für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Alzenau        treuungsschlüssel, lange Öffnungszeiten, geringe Schließzeiten,
- Kommunales Kostenverzeichnisses (KommKVz) - wird hierzu wie        Vergrößerungen und Renovierungen der Einrichtungen, u.v.a.m.
folgt geändert:
                                                                     Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung eine
Unter der                                                            Erhöhung der Benutzungsgebühren vor, die dem Maß der Inan-
Ziffer:                        6 Bau- und Wohnungswesen              spruchnahme näherkommt als bisher.
wird nach der Tarifnummer 640
die Tarifgruppe:               65 Allgemeine Amtshandlungen und      Kinderkrippe: Hier sollte die Gebührenstaffelung größere Schritte
die Tarifnummer:               650 mit                               aufweisen als bisher, da die Betreuung personal- und material-
dem Gebührengegenstand:	Bereitstellung von Altbauakten aus          intensiver (keine gesonderte Gebühren für Windeln) ist als im
                               dem Bauarchiv                         Kindergartenbereich. Aus diesem Grund wäre der Vorschlag, die
sowie die Gebühr:              10 bis 50 €                           Grundgebühr bei 180 € zu belassen, aber pro zusätzlicher Stunde
neu eingefügt.                                                       zwischen 15 € und 30 € mehr zu berechnen.
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
Nr. 2|29.01.2021                                                                                                              Seite 7

Kindergarten: Anhebung des Grundbetrages auf 100 €, Stun-               • Vermögenshaushalt
denerhöhungsbetrag im Bereich von mind. 10 bis 15 €.                    Zur Vorbereitung auf die Aussprache zum Vermögenshaushalt
Kinderhort: Anhebung des Grundbetrages auf 120 €, Stundener-            2021 wurde den Stadträtinnen und Stadträten der Entwurf des
höhungsbetrag analog Kindergarten.                                      Finanzplans bekannt gegeben.
Verwaltungsgebühr: Zusätzlich schlägt die Verwaltung in Abspra-         Seitens der Verwaltung werden folgende Änderungen für das
che mit den KITA-Leitungen eine monatliche Verwaltungsgebühr            Haushaltsjahr 2021 dem Stadtrat empfohlen:
von 5 € für alle städtischen Einrichtungen vor. Dieser in der Satzung   HHST 1301 Feuerwehrgerätehaus FFW Alzenau: Reduzierung der
verankerte Betrag löst die in den Kindergärten bisher einge-            Ausgaben auf 500.000 €.
sammelten Gelder für Geschenke, Spiele, Tee etc. (Anteil 3 €) ab
                                                                        HHST 8100 PV-Anlagen: Ergänzung der Bezeichnung um den
und trägt der Finanzierung der Einführung einer Kindergarten-App
bei (Anteil 2 €). Diese Gelder kommen durch Einführung eigener          Begriff „Erneuerbare Energien“.
Haushaltsansätze direkt den Kindern bzw. Eltern zugute.                 HHST 46416 Kindertagesstätte „Sonnenland“ (Wasserlos): Redu-
Im Rahmen der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt kam               zierung der Ausgaben auf 500.000 €. In diesem Zusammenhang
aus den Reihen des Stadtrates zum Ausdruck, dass das Defizit für        wurde aus den Reihen des Stadtrates die Möglichkeit einer Sa-
die Kinderbetreuung verringert werden müsse. Schließlich sei das        nierung anstelle eines Neubaus andiskutiert.
Betreuungsangebot in Alzenau ausgezeichnet. Den Eltern sei              HHST 5602 städtische Sportplätze: Die Ausgaben für die Sanierung
daher zuzumuten, einen höheren Beitrag zur Finanzierung zu              des Kunstrasenplatzes Hörstein in Höhe von 300.000 € werden für
leisten. Auch nach einer Gebührenerhöhung befinde man sich              das Jahr 2022 eingeplant.
im Vergleich mit anderen Kommunen noch im unteren Gebüh-                HHST 5800 Park- und Grünanlagen: Die Ausgaben werden von
renbereich. Stadtrat Hans Dieter Herbert monierte die seiner            150.000 € auf 100.000 € reduziert.
Ansicht nach zu drastische Gebührenerhöhung. Die Fraktion               Seitens des Stadtrates werden im Zuge der Beratung folgende
Bündnis 90/Die Grünen wünschten sich die Berücksichtigung einer         weitere Änderungen vorgenommen:
sozialen Komponente für Geringverdiener.
                                                                        HHST 0682 Rathaus/Verwaltungsgebäude Neubau: Die Ausgabe
Beschluss mit 14:7 Stimmen:                                             wird auf den Betrag „0“ gesetzt. Es stehen Haushaltsausgabereste
Für den Besuch der Kinderkrippe, Kindertagesstätte und Kinderhort       in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.
erfolgt nach dem Grundbetrag eine Gebührenstaffelung in                 HHST 5601 Stadion: Die Ausgaben für die Beschallungsanlage in
15 €-Schritten je gebuchter Stunde.                                     Höhe von 100.000 € werden für das Jahr 2022 eingeplant.
Gegenstimmen:                                                           Bei Berücksichtigung dieser Änderungen wird eine Darlehnsauf-
Stadträtin Anni Christ-Dahm, Stadtrat Hans Dieter Herbert, Stadt-       nahme in Höhe von 3,5 Mio € erforderlich.
rat Dr. Wolfgang Röder, Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin          Mit den Änderungen bestand seitens des Stadtrates Einver-
Eva Botzem-Emge, Stadtrat Stephan Schmauder, Stadtrat Tim               nehmen.
Höfler, Stadträtin Sabina Prittwitz
Beschluss mit 20:3 Stimmen:                                             • Antrag des Evang. Luth. Pfarramtes auf Bezuschussung der
Die Grundgebühr für den Besuch der Kinderkrippe beträgt bei                Renovierung des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses
zehn Buchungen bis zu 4 Stunden/Tag weiterhin 180 €.                    Das Evang.-Luth. Pfarramt beabsichtigt die Renovierung des
Gegenstimmen:                                                           Dietrich-Bonhoeffer-Hauses. Die Kostenschätzung beläuft sich auf
Stadträtin Jeanette Kaltenhauser, Stadtrat Stephan Schmauder,           478.000 €.
Stadtrat Hans Dieter Herbert                                            Seitens der Landeskirche werden die zuschussfähigen Kosten zu
Beschluss mit 14:9 Stimmen:                                             1/3 gefördert.
Die Grundgebühr für den Besuch der Kindertagesstätte bis zu 4           Das Evang.-Luth. Pfarramt bittet die Stadt Alzenau um einen
Stunden/Tag wird von 70 € auf 100 € angehoben.                          Zuschuss in Höhe von 30 % der Baukosten.
Gegenstimmen:                                                           Finanzierungsplan:
                                                                        Bausumme geschätzt                                    478.000 €
Stadträtin Anni Christ-Dahm, Stadtrat Dr. Wolfgang Röder, Stadt-
rat Hans Dieter Herbert, Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin         Zuweisung Landeskirche                              - 159.000 €
Eva Botzem-Emge, Stadtrat Stephan Schmauder, Stadtrat Tim               Stadt Alzenau 30 %                                  - 143.400 €
Höfler, Stadtrat Dr. Rolf Ringert                                       Ergänzungszuweisung 2021                            - 25.000 €
Beschluss mit 15:8 Stimmen:                                             Eigenmittel                                         - 133.300 €
Die Grundgebühr für den Besuch des Kinderhorts bis zu 4 Stunden/        Noch zu erbringende Eigenmittel                        17.300 €
Tag wird von 110 € auf 120 € angehoben.                                 Einstimmiger Beschluss:
Gegenstimmen:                                                           Eine Bezuschussung der Renovierung des Dietrich-Bonhoeffer-
Stadträtin Anni Christ-Dahm, Stadtrat Dr. Wolfgang Röder, Stadt-        Hauses in Höhe von 30 % der Bausumme, max. 120.000 €, wird
rat Hans Dieter Herbert, Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin         abgelehnt.
Eva Botzem-Emge, Stadtrat Stephan Schmauder, Stadtrat Tim               Beschluss mit 17:6 Stimmen:
Höfler, Stadträtin Sabina Prittwitz                                     Dem Evang.-Luth. Pfarramt wird für die Renovierung des Dietrich-
Einstimmiger Beschluss:                                                 Bonhoeffer-Hauses ein Zuschuss in Höhe von 25 % der Bausumme,
Die Geschwisterermäßigung wird für das 2. Kind von 10 € auf 15 €        max. 120.000 €, gewährt.
monatlich und für das dritte und jedes weitere Kind von 15 € auf        Im Rahmen der Zuschussgewährung soll gleichzeitig über die
30 € monatlich erhöht.                                                  Konditionen einer Anmietung der Räumlichkeiten für Musik-
Die Beschlüsse dienen als Grundlage für die Neufassung der              schule und Volkshochschule verhandelt werden.
Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderta-           Gegenstimmen:
geseinrichtungen der Stadt Alzenau.                                     Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin Sabina Prittwitz, Stadt-
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie noch eine soziale        rätin Eva Botzem-Emge, Stadtrat Stephan Schmauder, Stadtrat
Komponente für Geringverdiener berücksichtigt werden kann.              Tim Höfler, Stadträtin Jeanette Kaltenhauser
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
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                                                  rathausinfo
Regelungen der Maskenpflicht auf dem Alzenauer Marktplatz
Grundsätzlich gilt beim Einkauf während des Wochenmarktes auf dem Alzenauer Marktplatz nach der derzeit gültigen Infektions-
schutzverordnung, FFP2-Maskenpflicht.
Die grundsätzliche Maskenpflicht auf dem Marktplatz sowie im Innenstadtbereich ist seitens der Stadt Alzenau aufgehoben.
Die Ausgabe von FFP2-Masken durch die Stadt Alzenau an Bedürftige ist beendet.

   Terminbuchung bei der Stadt Alzenau jetzt online!
   Ab 1. Februar wird die Vereinbarung persönlicher Termine in den besuchsintensiven Bereichen
   Bauaufsichtsbehörde und Bürgeramt ONLINE gestellt.
   Damit steht die Möglichkeit der Terminvereinbarung rund um die Uhr zur Verfügung – ohne
   Telefonieren oder umfangreiche E-Mail-Korrespondenz!

   Das System ist intuitiv und einfach zu bedienen, gibt eine aktuelle Übersicht über die verfügbaren
   Termine und macht auch Terminabsagen einfach und sicher.
   Wir bitten daher, eine Terminvereinbarung für diese Bereiche künftig ausschließlich online vorzu-
   nehmen.

   Das Terminvereinbarungssystem ist über die Homepage der Stadt Alzenau unter www.alzenau.de/
   terminbuchung erreichbar.

   Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Terminbuchung und -verwaltung über die cleverQ-App:
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
Nr. 2|29.01.2021                                                                                     Seite 9

                                                 titelthema
    Die Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität
    Im Januar hat die Abteilung Umwelt und Forsten ihren bisher aus einem E-Auto (Renault Zoe)
    und einem E-Bike bestehenden Elektrofuhrpark erweitert und ein neues E-Bike für Dienstfahr-
    ten der Mitarbeiter im Stadtgebiet in den Dienst gestellt. Die Besonderheit daran ist, dass der
    Rahmen vollständig aus Holz gefertigt ist - ein Beispiel dafür, dass sich der umweltfreundliche
    Rohstoff Holz auch für viele technische Innovationen eignet.

                                         Bürgermeister Stephan Noll durfte diesese Symbiose aus Na-
                                         tur und Technik natürlich auch testen und absolvierte eine
                                         Runde um das Alzenauer Rathaus und den Marktplatz. Im
                                         Vergleich steht dieses, in den sozialen Netzwerken schon lie-
                                         bevoll als „Holzesel“ bezeichnete Vehikel einem traditionel-
                                         len E-Bike aber in nichts nach.
                                         Damit hat die Stadt Alzenau neben einem „Bürgermeister-
                                         Dienstrad“, zwei Elektrofahrrädern im Bauamt und dem bis-
                                         herigen im Umweltamt, nun fünf E-Bikes für Dienstfahrten im
                                         Einsatz. Auch im Bereich Dienstautos kommen in Kürze drei
                                         neue Elektroautos hinzu. Bei den Stadtwerken wird darüber
                                         hinaus bereits ein Hybrid-Auto genutzt. Somit stellt die Stadt
                                         Alzenau immer mehr auf alternative Antriebsformen um.

    Gelebte „eMobility“ vor Ort zeigt sich aber nicht nur im Einsatz von neuen Dienstfahrzeugen
    mit zwei oder vier Rädern, sondern auch mit der Erweiterung des Netzwerkes an E-Strom Tank-
    stellen im Stadtgebiet. Sowohl explizite Fahrrad-Tankstellen als auch Tankstellen für Elektroau-
    tos machen den Umstieg für alle, die von den herkömmlichen Antriebsformen auf alternative
    Energieen umsteigen möchten attraktiver.

    Hier finden Sie einige der E-Tankstellen:
    Für Elektro-Autos:                                 Für E-Bikes
    •   auf dem Öffentlichen Parkplatz P4 des          •   vor dem EVA-Gebäude, Mühlweg 1
        EVA Betriebsgebäudes im Mühlweg                •   in der Innenstadt am Marktplatz und Friedber-
    •   eine Schnell-Ladesäule EBG Comlpleo                ger Gäßchen (am Kulturforum)
        auf dem Burgparkplatz                          •   vor dem Klinikum im Stadtteil Wasserlos
    •   eine Mennekes E-Tankstelle in Hörstein         •   auf dem Hahnenkamm am Berggasthof
        (Bruchhausen/Ecke Edelmannstraße)                  Hahnenkamm
    •   eine Mennekes E-Tankstelle in Albstadt
        (Dalberghof)                                                          Weitere Informationen unter:
                                                           www.eva-alzenau.de/angebote/e-mobilitaet.html
Stadt Alzenau geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Mobilität - Nr. 2 29.01.2021
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Die Stadt Alzenau hält Rückschau auf das Jahr 2020
In der heutigen Ausgabe beginnen wir mit der Veröffentlichung
der Jahresberichte aus allen Abteilungen der Stadtverwaltung.
Auf den nächsten Seiten finden Sie zunächst den Jahresrückblick
der Hauptverwaltung.
Rückblick auf Veranstaltungen und Ereignisse im Jahr 2020
• „Neujahrsempfang“: Die erste Begegnung im neuen Jahr findet
   traditionell am Neujahrstag 2020 in der Prischoßhalle Alzenau
   statt. Bürgermeister Dr. Alexander Legler ist erfreut darüber, mehr
   als 900 Bürgerinnen und Bürger begrüßen zu können. Die Ver-
   anstaltung findet damit rekordverdächtigen Zuspruch.

                                                                         • Anfang März feiert die Stadt Alzenau gemeinsam mit den Kin-
                                                                            dern der Horteinrichtung „Rebenkids“ im Stadtteil Michelbach
                                                                            Spatenstich für die geplante Erweiterung. Die Fertigstellung ist
                                                                            im Frühsommer 2021 geplant.
                                                                         • Am 15. März finden die Wahlen des Stadtrats, des Kreistags und
                                                                            des Landrats (Kommunalwahlen) statt. Wegen der Corona-
                                                                            Pandemie und der zu beachtenden Hygiene-Regeln steigt der
                                                                            Anteil der Briefwähler stark an.

                                                                         Ergebnis der Landratswahl am 15. März
Bürgermeister Dr. Alexander Legler bei seiner Neujahrsansprache
• 25. Januar: Das kleine Theater im Rathaus: Männer und andere
   Irrtümer
• 26. Januar: Ehrenamts- und Helferempfang der Stadt Alzenau
   in der Räuschberghalle Hörstein. 600 Gäste folgen der Einladung.
   Bei der Veranstaltung drückt die Stadt Alzenau allen ehrenamt-
   lich Tätigen ihre Dankbarkeit und Wertschätzung aus.
• 30. Januar: Die Stadtbibliothek ruft eine neue Reihe ins Leben:
   „Vereine stellen sich vor“. Den Anfang macht ALZeit e.V.
• 2. Februar: Gedenkfeier anlässlich des 75. Jahrestages der
   Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Kulturforum.
• Bereits fünf Monate nach dem Spatenstich für den Neubau von
   10 städtischen Sozialwohnungen kann am 5. Februar in der              Ergebnis der Stadtratswahl am 15. März – Stimmen prozentual
   Gunkelsrainstraße Richtfest gefeiert werden.
• 16. Februar: Offizielle Einweihung der Katholischen Kindertages-
   stätte „Kinderarche“ Hörstein nach rund zwei Jahren Bauzeit.
   Baukosten ca. 4 Mio. €, davon 2.340.000 € Fördergelder.
• Die Musikschule der Stadt Alzenau lädt am 17. Februar zum
   öffentlichen Schülerkonzert „Podium Musikschule“.
• Närrische Stunden dürfen die Alzenauer Senior*innen beim
   Seniorenfasching der Stadt Alzenau am 18. Februar in der Hah-
   nenkammhalle Wasserlos erleben.
• Die Fa. Greenerity GmbH baut ein Werk zur Fertigung von Kom-
   ponenten für Brennstoffzellen im Industriegebiet Alzenau-Süd.
   Zum Spatenstich am 2. März kommen Bürgermeister Dr. Alexan-
   der Legler sowie Vertreter des Unternehmens und der Projekt-
   partner zusammen.                                                     Ergebnis der Stadtratswahl am 15. März – Sitzverteilung
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• Das Thema Corona nimmt Fahrt auf: Ab 17. März ist das Rathaus
   für den Besucherverkehr bis auf Weiteres geschlossen.
• Die Stadt Alzenau startet im April die neue Plattform #kaufimOrt,
   die allen Händlern, Gastronomen und Dienstleistern ermöglicht,
   ihren Liefer- und Versandservice anzubieten.
• Am 30. April endet die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters Dr.
   Alexander Legler, der seit dem 26. September 2011 die Ge-
   schicke der Stadt lenkte und ab dem 1. Mai als Landrat des
   Landkreises Aschaffenburg fungiert.

                                                                       • Das Waldschwimmbad und der Meerhofsee starten am
                                                                          27. Juni in die Badesaison. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen
                                                                          Online-Ticket möglich, die Besucherzahl ist begrenzt.
                                                                       • Am 5. Juli wird Stephan Noll (CSU) zum neuen Ersten Bürgermei-
                                                                          ster gewählt. Er erreicht mit 4.898 Stimmen insgesamt 54,74 %
                                                                          aller abgegebenen Stimmen. Sein Gegenkandidat Gordon
                                                                          Hadler (SPD/Grüne) brachte es auf 4.049 Stimmen (45,26 %).
                                                                          Seine offizielle Amtszeit beginnt am 8. Juli, der Tag nach der
                                                                          Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Gemein-
                                                                          dewahlausschuss. Seine Vereidigung findet in der ersten Stadt-
                                                                          ratssitzung nach seiner Wahl, am 14. Juli, statt.

Dr. Alexander Legler übergibt den Rathausschlüssel offiziell an
Helmut Schuhmacher, der - vom Landratsamt Aschaffenburg
zum sogenannten „Beauftragten“ bestellt – bis zur konstituie-
renden Sitzung des Stadtrates am 15. Mai 2020 die laufenden
Geschäfte im Rathaus führte.                                           Herzliche Gratulation von Gordon Hadler

• Der Bibelgarten im Generationenpark wird, initiiert vom öko-
   menischen Arbeitskreis, wiedererrichtet.
• Das Kulturforum feiert einjähriges Jubiläum, exakt ein Jahr nach
   der offiziellen Einweihung am 12. Mai 2019. Pünktlich dazu öff-
   nete die Stadtbibliothek nach den Corona-Lockerungen wieder
   ihre Türen. Die städtische Musikschule nimmt ab 18. Mai 2020
   schrittweise wieder ihren Unterricht auf.
• Am 14. Mai findet die konstituierende Sitzung des neu ge-
   wählten Alzenauer Stadtrates in der Prischoßhalle statt. Acht
   Stadträt*innen sind neu im Gremium vertreten: Nils Hohnheit
   und Markus Gollas (beide CSU), Jonas Müller (JU), Timo Ritter
   (FW/PWG), Tim Höfler, Eva Botzem-Emge und Sabina Prittwitz
   (alle Bündnis 90/Die Grünen) sowie Anni Christ-Dahm (SPD).
   Gleichzeitig werden die beiden Stellvertreter des Ersten Bürger-
   meisters aus den Reihen des Stadtrates bestimmt. Auf Vorschlag
   der CSU-Fraktion wird Helmut Schuhmacher als Zweiter Bürger-
   meister gewählt. Ralph Ritter übernimmt die Funktion des Dritten
   Bürgermeisters. Die Wahl des von der Bürgerschaft zu wählenden
   Ersten Bürgermeisters hat das Landratsamt auf Sonntag, 5. Juli,
   festgesetzt.
• Am 4. Juni wird im Michelbacher Weingut „Simons – Das Land-
   weingut“ mit Winzer Severin Simon die vierte Ernte des Alzenauer    Amtsvorgänger und neuer Landrat Dr. Alexander Legler hatte
   Burgrieslings abgefüllt. Knapp 400 Flaschen ergeben die im          die Ehre, seinem Nachfolger die Amtskette umzuhängen. Rechts
   Oktober 2019 geernteten Trauben.                                    Ehrenbürger Walter Scharwies, Bürgermeister von 1999 bis 2011
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Dr. Rolf Ringert als ältestes Stadtratsmitglied übernimmt die Ver-
eidigung.
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• Auch in 2020 bietet die Stadt Alzenau zusammen mit der                tember zahlreiche Aktionen statt. Seit 2017 ist die Stadt Alzenau
  Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft ein Ferienticket für Schüler,          eine Fairtrade-Stadt und unterstützt die Kampagne mit zahl-
  Studenten und Auszubildende an.                                        reichen Aktionen.
• Im August findet auf der Waldbühne im Meßmerpark Kinder-           • Der Spatenstich zur Renaturierung des Mühlbachs hinter dem
   theater statt. An drei Nachmittagen wird „quArx - eine Zwergen-       Rathaus ist am 9. September.
   geschichte“ aufgeführt.
• Im Rahmen der Alzenauer Ferienspiele kommt es zur ersten
   „Wasser-Olympiade“ im Waldschwimmbad. Mitarbeiter der
   Stadtwerke bieten Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren ein
   abwechslungsreiches Programm an.

                                                                      • Am 13. September findet traditionell zu Beginn der Weinlese die
                                                                          „Segnung der ersten Traube“ im Stadtteil Hörstein statt.
                                                                      • Das Demenzmobil macht am 26. September auf dem Alzenauer
                                                                         Marktplatz Station.
                                                                      • Im September findet in Alzenau-Albstadt ein länderübergrei-
                                                                         fendes Treffen der Bürgermeister aus Freigericht, Rodenbach
                                                                         und Alzenau statt. Wichtige Themen sind u.a. der Ausbau von
                                                                         bayerischen-hessischen Fahrradwegen, länderübergreifender
                                                                         ÖPNV und ein möglicher Windpark in Freigericht.
                                                                      • Ebenfalls im September beginnen die Baumaßnahmen für das
• Am 5. August beginnen die Arbeiten zur städtebaulichen Neu-          temporäre Gebäude der Kinderkrippe „Freche Früchtchen“ im
    gestaltung des Platzes unterhalb des Dalberghofes im Stadtteil       Stadtteil Michelbach.
    Albstadt.                                                         • Ende September wird nach neunmonatiger Bauzeit der neue,
• Ebenfalls am 5. August erfolgt der Spatenstich zur Neugestaltung      von Solarlampen beleuchtete, Geh- und Radweg zwischen
    des Platzes Bruchhausen/Ecke Edelmannstraße im Stadtteil             den Stadtteilen Wasserlos und Hörstein offiziell freigegeben. Die
    Hörstein. Im Dezember fasst der Stadtrat den Beschluss, den          Baukosten betragen ca. 1 Mio. € (davon ca. 590.000 € Förder-
    neugestalteten Platz „Bella- und Israel Wahler-Platz“ zu benen-      gelder) inkl. Fahrbahnverschwenkung am Ortseingang Wasser-
    nen. Der Gedenkstein an das einst im gesellschaftlichen Leben        los sowie Erneuerung der Fahrbahndecke der Verbindungs-
    fest etablierten jüdischen Ehepaars, das von den Nationalsozia-      straße Hörstein Wasserlos (ca. 150.000 €). Im Herbst erfolgt die
    listen deportiert wurde, findet auf dem Platz seinen neuen           Pflanzung einer Baumallee sowie die Installation der Radweg-
    Standort.                                                            und Straßenbeschilderung.
• Seit Mitte August gibt es ein neues Zusatzschild an der Autobahn
    A 45 in Höhe der Anschlussstelle „Alzenau Mitte“, ergänzend
    zum Hinweisschild „Burg Alzenau“. Die „Metropolregion Frank-
    furtRheinMain“ ist dadurch für Reisende und Besucher erstmals
    auch im bayerischen Teil unmittelbar sichtbar gemacht. Bei der
    Installation des Schildes sind Zweiter Bürgermeister Helmut
    Schuhmacher, der stellvertretende Landrat Andreas Zenglein,
    Thomas Horn (Verbandsdirektor des Regionalverbandes Frank-
    furtRheinMain) sowie Staatsminister und Leiter der Hessischen
    Staatskanzlei Axel Wintermeyer, der auch als Beauftragter der
    Hessischen Landesregierung für die Metropolregion und Vor-
    sitzender des Strategieforums FRM fungiert, zugegen.
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• Der Tegut-Markt wird fünf Jahre alt. Am 1. Oktober 2015 öffnete        • Der Aschaffenburger Verein „Plant-for-the Planet Aschaffenburg
   das „tegut...- Lädchen für alles“ seine Türen in Alzenau.                 e.V.“ planzt gemeinsam mit Bürgermeister Stephan Noll und
• Am 1. Oktober findet die Lese des Burgrieslings am Weinberg               zahlreichen freiwilligen Helfer*innen am 17. Oktober 2020 die
   unterhalb der Burg Alzenau statt. Bei einem Ertrag von ca.                ersten der 12.000 gespendeten Bäume.
   550 kg werden voraussichtlich um die 400 Flaschen Burgriesling         • Am 19. November 2020 lädt Bürgermeister Stephan Noll zur
   abgefüllt.                                                                ersten digitalen Bürgerversammlung der Stadt Alzenau ein. Das
                                                                            Online-Informationsangebot nutzen rund 200 Bürger*innen.

• Am 7. Oktober wird im städtischen Jugendzentrum „Jump in“
    feierlich die Erweiterung und Neugestaltung des Außenge-
    ländes offiziell übergeben.
• 45. Fränkische Musiktage vom 16. Oktober bis 22. November.
• Das Fraunhofer Institut IWKS eröffnet am 21. Oktober seinen Neu-
    bau in der Brentanostraße. Aufgrund der Corona-Schutzmaßnah-
    men findet die Eröffnung als Online-Veranstaltung statt. Dipl.-Kfm.
    Andreas Meuer, Vorstand Finanzen und Digitalisierung der Fraun-
    hofer-Gesellschaft e.V., Judith Gerlach, Bayerische Staatsministe-
    rin für Digitales, Dr. Sabine Jarothe, Amtschefin, Bayerisches
    Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
    sowie Dr. Alexander Legler, Landrat im Kreis Aschaffenburg, sind
    digital zugeschaltet oder übermitteln ihre Glückwünsche per
    Videobotschaft an die Institutsleiterin Prof. Dr. Anke Weidenkaff.
    „Die Fraunhofer-Einrichtung für Wertstoffkreisläufe und Ressour-
    censtrategie IWKS fördert die Entwicklung zukunftsfähiger Tech-
    nologien. Sie stärkt die außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur
    in Unterfranken und macht Alzenau zu einem modernen und
    leistungsfähigen Standort der Zusammenarbeit in der Rhein-Main-
    Metropolregion. Diese Zusammenarbeit ist länderübergreifend
    und verbindet Partner aus Wissenschaft und Industrie. Damit wird      • Kranzniederlegungen anlässlich des Volkstrauertages finden
    die Einrichtung in Alzenau zu einem Leuchtturmprojekt, das von          am 15. November statt, wegen der Pandemie in stiller Form
    der Region Bayerischer Un-termain nach ganz Europa ausstrahlt“,         ohne öffentliche Feier.
    gratuliert Dr. Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern.
  In Alzenau ist ein optisch einzigartiger, funktionaler und sich
   harmonisch in das Areal einfügender siebeneckiger Forschungs-
   bau entstanden. Das neue Büro-, Labor- und Technikgebäude
   erweitert das bestehende Gebäude um rund 2.400 m² Nutz-
   fläche und bietet Platz für rund 80 Mitarbeitende.
   Die Gesamtkosten betragen 33 Mio. €, gefördert durch das
    Bundesministerium für Bildung und Forschung (25 %), das Baye-
    rische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
    Energie (25 %) sowie die Europäische Union – Europäischer Fonds
    für regionale Entwicklung (50 %).

                                                                          • An den vier Adventswochenenden findet von Donnerstag bis
                                                                             Samstag das Advents-Shopping mit weihnachtlichen Ständen
                                                                             auf dem Marktplatz statt. Leider wird das 4. Advents-Shopping
                                                                             wegen des erneuten Corona-Lockdowns abgesagt.
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