Österreichische Ärztezeitung
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I N H A LT Statistik: Ärztemangel als Chance Rein rechnerisch zählt Österreich rund fünf Ärzte pro 1.000 Einwohner. Um die Zahlen allerdings richtig zu interpretieren, muss man sie sich genauer ansehen. 4 Niederlassungsformen: Vielfältige Möglichkeiten Mit oder ohne Kassenvertrag? Allein oder mit Kollegen? – Wer als niedergelassener Arzt arbeiten möchte, hat inzwischen viele Möglichkeiten. Praxisgründung: 8 4 Eine Reihe von Entscheidungen Von der Standortwahl, den Praxisräumlichkeiten über Steuer- und Rechtsfragen bis hin zur Ordinationssoftware ist vor der Gründung einer Praxis vieles zu entscheiden. 12 Qualitätssicherung: Durchdachtes Qualitätsmanagement 12 Das Fundament einer Arztpraxis sollte ein durchdachtes Qualitätsmanagement bilden. Ein unerlässlicher Teil davon sind Vorgaben zur Qualitätssicherung und Hygiene. 16 Fortbildung: Kongresse & Corona Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben interaktive Online-Formate auch im Bereich der ärztlichen Fortbildung an Relevanz gewonnen. 20 Employer Branding: Aufbau der Arbeitgebermarke 20 Employer Branding ist in der Gesundheitsbranche schon länger ein wichtiger Bestandteil der strategischen Arbeit. Das zeigt sich gerade auch in Krisenzeiten. 24 IMPRESSUM: Medieninhaber und Verleger: Verlagshaus der Ärzte GmbH, Nibelungengasse 13, A-1010 Wien, www.aerztezeitung.at, Tel.: +43 (0)1 512 44 86-0 // Auflage: 46.500 Stück // ÖÄZ Sonderausgabe // Projektorganisation: Marion Wangler, MA // Redaktion dieser Ausgabe: Mag. Andrea Riedel // Anzeigenleitung Österreichische Ärztezeitung: Bernhard Mitterhauser // Senior Key Account: Michaela Thenius // Disposition: Anna Hisch // Grafik & Layout: Irene Danter // Nachdruck und Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagshaus der Ärzte GmbH // Druck: Ferdinand Berger & Söhne GmbH, A-3580 Horn // © Coverfoto: alashi/iStock // Mit freundlicher Unterstützung von: Aeris GmbH, Arwag, AUVA, Berger Druck, Digital First, Dr. Schmalzl & Partner, Erste Bank, Grill Ärztevermittlung, MEDplan, MMG, Innomed GmbH, Sozialministerium, Suchthilfe Wien, Warmbaderhof Villach Allgemeine Hin- weise: Der besseren Lesbarkeit halber werden die Personen- und Berufsbezeichnungen nur in einer Form verwendet; sie sind natürlich gleichwertig auf beide Geschlechter bezogen. 20a | 25. Oktober 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 3
S TAT I S T I K Ärztemangel als Chance Rein rechnerisch zählt Österreich gut fünf Ärzte pro 1.000 Einwohner. Doch wie aussagekräftig sind solche Per-capita- Berechnungen heute noch? 4 47.224 Ärztinnen und Ärzte waren laut ÖÄK-Statistik per 31. Dezember 2019 in der Ärzteliste eingetragen. Das ergibt rein rechnerisch bei knapp 8,9 Millionen Einwohnern eine im inter- nationalen Vergleich durchaus hohe Versorgungsdichte. Laut OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erfreue sich Österreich sogar der zweithöchsten Ärztedichte innerhalb Europas. Um die Zahlen richtig zu inter- pretieren, muss man sie sich allerdings genauer ansehen. Denn im Gegensatz zu Österreich zählen manche Länder – anders als vorgesehen – Ärzte in Ausbildung nicht zur Ge- Rechnet man die Kopfzahlen in Vollzeitäquivalente um, liegt Österreich, was die Ärztedichte betrifft, statistisch nur mehr im Mittelfeld. Und das deckt sich schon eher mit dem real existie- renden Ärztemangel, der vor allem im Kassenbereich seit Jahren spürbar ist. Ob mehr Studienplätze das Problem lösen würden, ist fraglich: Denn mit durchschnittlich etwas über 14 Medizin- Absolventen pro 100.000 Einwohner liegt Österreich sogar leicht über dem OECD-Schnitt. Die Herausforderung ist viel- mehr, die nachkommende Ärztegeneration im Land zu halten beziehungsweise sie nach der Ausbildung im oft attraktiveren Ausland wieder für eine Tätigkeit in Österreich zu gewinnen. samtzahl der Praktizierenden hinzu. Frankreich, Luxemburg und Belgien etwa tun das nicht. Generell unterscheiden sich Mangel im niedergelassenen Bereich die Zählweisen der einzelnen Staaten in vielerlei Hinsicht: So © shutterstock/ Igor Filonenko; iStock/mattjeacock melde etwa Großbritannien nur Ärzte, die innerhalb des Natio- Dass praktische Ärzte österreichweit händeringend gesucht nal Health System (NHS) tätig sind, Finnland nur jene unter 64 werden, ist mittlerweile fixer und beinah täglicher Bestandteil Jahren und Tschechien zähle nur angestellte Ärzte. Die Ärzte- der Medienberichterstattung. Tatsächlich erreicht knapp jeder dichte der OECD-Staaten anhand dieser Daten zu vergleichen zweite niedergelassene Allgemeinmediziner noch vor 2030 das ist daher schwierig. Pensionsalter. Ähnlich verhält es sich bei den Fachärzten. Dazu kommen noch weitere Faktoren, die die tatsächliche Ver- Künftig wird es noch mehr umfassend ausgebildete Allgemein- sorgungswirksamkeit der Ärzte hierzulande verzerren – allen mediziner und aber auch gut vernetzte Spezialisten brauchen, voran die steigende Zahl derer, die in Teilzeitmodellen arbeiten. um auch weiterhin eine verlässliche medizinische Versorgung 1) 8,877 Millionen Einwohner im Jahresschnitt 2019, Quelle: Statistik Austria 4 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 20a | 25. Oktober 2020
KARRIERE SPEZIAL Anteil der niedergelassenen Ärzte, die Seit etwa 1999 gibt es mehr Wahl-Fachärzte als solche mit Kas- bis 2030 das Regelpensionsalter erreichen: senverträgen und selbst in der Allgemeinmedizin beträgt der Anteil der Wahlarztpraxen bereits 43 Prozent. Allgemeinmediziner – Kasse: 48 % Allgemeinmediziner – Wahl: 46 % Praktiker im Team Facharzt – Kasse: 46 % Facharzt – Wahl: 43 % Dem unbestritten eklatanten Mangel an niedergelassenen Allge- meinmedizinern versucht die Politik mit Primärversorgungsein- heiten (PVE) entgegenzuwirken. Bis 2021 sollten ursprünglich auf hohem Niveau zu gewährleisten. Schließlich wächst die Be- 75 PVE umgesetzt sein. Die Zahl wird immer noch angestrebt, völkerung und der Anteil an älteren bis hochaltrigen Menschen hinsichtlich des dafür notwendigen Zeitraums wollte man sich mit erhöhtem Betreuungsbedarf nimmt zu. zuletzt aber nicht mehr festlegen. Aus ärztlicher Sicht stellt sich dieses Faktum durchaus als Chance Mit Juli 2020 waren österreichweit 19 Primärversorgungsein- dar: Wer sich etwa für eine Kassenstelle interessiert, muss auch heiten in Form von Zentren in Betrieb. Pro Zentrum sind mindes- in größeren Städten nicht mehr gegen bis zu zehn, zwanzig Mit- tens drei praktische Ärzte vorgesehen. Die meisten PVE, näm- bewerber antreten, sondern allenfalls gegen zwei oder drei. Eine lich zehn, sind aktuell in der Steiermark angesiedelt. Je drei gibt Ausnahme stellt das Fach Kinder- und Jugendpsychiatrie dar, weil es in Wien, Nieder- und Oberösterreich. Sechs weitere Einheiten es hier trotz des hohen Ärztebedarfs vielfach nur wenige Kassen- mit je einem Standort befinden sich österreichweit in Planung stellen gibt. So bewarben sich in Wien etwa zuletzt 24 Bewerber beziehungsweise in Diskussion. Die Betonung auf „einen Stand- für nur zwei Stellen. ort“ weist schon darauf hin, dass Primärversorgungseinheiten, auch in Form von Allgemeinmediziner-Netzwerken möglich Auch Kassenärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sowie für sind. Von diesen gibt es aktuell drei, und zwar im Burgenland Frauenheilkunde werden in Wien dringend gesucht. Ebenso wie (Raabtal/Bezirk Jennersdorf), in Oberösterreich (Sierning) und etwa in Oberösterreich und Vorarlberg. In Oberösterreich be- in Salzburg (Tennengau). steht zusätzlich ein hoher Bedarf an Psychiatern und Dermato- logen, in Vorarlberg an Augenärzten. Im Burgenland wiederum Work-Life-Balance im Spital mangelt es sektorunabhängig an Notärzten. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Auch in den Krankenanstalten herrscht in vielen Fachrich- tungen ein besonders hoher Personalbedarf. Viele werben Ohne Wahlärzte geht’s nicht daher nicht nur mit attraktiveren Einstiegsgehältern um ärzt- liches Personal, sondern zunehmend auch mit verbesserten Auch Wahlärzte sind aus dem Versorgungssystem längst nicht Angeboten der betrieblichen Kinderbetreuung sowie mit viel- mehr wegzudenken. Die wachsende Nachfrage nach dieser fältigen Teilzeitarbeitsmodellen. Aus gutem Grund: Schließ- Form der ärztlichen Versorgung ermöglicht mehr Optionen bei lich steht das Bedürfnis nach einer ausgewogeneren Work- der Standortsuche. In Niederösterreich etwa sind Pädiater so rar, Life-Balance vor allem bei jüngeren Ärzten oft an erster Stelle. dass man sie nicht nur im Kassen-, sondern auch im Wahlarzt- Besonders dringend gesucht werden Ärzte für Anästhesie und bereich dringend sucht. Intensivmedizin beispielweise in Vorarlberg, Wien oder Ober- » Anteil Kassen- bzw. Wahlärzte GKK-Vertragsärzte Wahlärzte nur kleine Kassen 9% 2009 6Verkauf % 6 %Verkauf 3 Verkauf % 12 % Verkauf 7Verkauf % 44 % 39 % 61 % 54 % 32 % 29 % 2009 2019 2009 2019 2009 2019 47 % 55 % 33 % 43 % 56 % 64 % 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Alle Ärzte Allgemeinmediziner Fachärzte 20a | 25. Oktober 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 5
S TAT I S T I K » österreich. In Wien – und Oberösterreich fehlt es auch an Kinder- sonders interessanten Jobs oder Führungspositionen an männ- und Jugendpsychiatern; in Oberösterreichs Spitälern besteht zu- liche Kollegen. sätzlich große Nachfrage nach Fachärzten für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie klinische Pathologie und Insgesamt zeigten sich jedoch drei Viertel aller Ärztinnen mit Molekularpathologie bzw. Neuropathologie sowie Strahlenthe- ihrer Karriereentwicklung (sehr) zufrieden. Bei den niederge- rapie-Radioonkologie. lassenen Fachärztinnen respektive Praktikerinnen waren es 89 beziehungsweise 85 Prozent. Von den Spitalsärztinnen waren In Vorarlberg wiederum fehlt es außerdem an Internisten und hingegen nur 72 Prozent (sehr) zufrieden. Gynäkologen, weil diese dort zunehmend in die Niederlassung abwandern. Auch im angestellten Bereich ließe sich die Bundes- Von allen in der Ärzteliste eingetragenen Ärzten waren 2009 erst länderliste noch fortsetzen.* 38 Prozent weiblich, zehn Jahre später waren es schon 48 Pro- zent. 2009 betrug der Anteil der Ärztinnen mit Ordination erst Medizin wird weiblich 31 Prozent, im Vorjahr waren es schon 38 Prozent. Betrachtet man die Situation im niedergelassenen Bereich jedoch genauer, Der wachsende Frauenanteil an der Ärzteschaft erhöht den lässt sich feststellen, dass der Anteil an weiblich geführten Wahl- Druck, Strukturen zu schaffen, die es erlauben, Familie und Be- arztpraxen etwas gesunken ist, nämlich von 48 (2009) auf 45 ruf besser zu vereinen. Immerhin haben bei einer bundesweiten Prozent (2019). Die Vertragsärztinnen haben hingegen zugelegt: Ärztinnen-Befragung im Auftrag der ÖÄK fast zwei Drittel der Sie führten im Vorjahr schon 34 Prozent der Kassenordinati- Frauen Kinderbetreuung und Familienplanung mit Abstand am onen, 2009 war erst ein gutes Viertel in weiblicher Hand. häufigsten als Karrierehindernisse genannt. Erst danach folgten relativ ex aequo zu wenig Förderung durch Vorgesetzte und In den Spitälern stellten Frauen schon mehr als die Hälfte der während der Ausbildung oder etwa auch die Vergabe von be- Ärzteschaft, sie hatten aber nach wie vor nur knapp zwölf Pro- zent der Primariate inne. Ärztinnen & Medizinstudentinnen Niedriger als noch vor einem Jahrzehnt war zuletzt der Anteil So haben sich die Frauenanteile innerhalb der Medizin entwickelt: an Ärztinnen in Ausbildung. Auch jener an weiblichen Medizin- Frauenanteil Frauenanteil Absolventen fiel im Vorjahr um elf Prozentpunkte geringer aus 2009 2019 als 2009. Alle Ärztinnen 38 % 48 % Allgemeinmedizinerinnen 51 % 58 % Chirurginnen im Vormarsch Fachärztinnen 32 % 38 % Zwar ist mit 38 Prozent erst etwas mehr als ein Drittel aller Fach- ärzte weiblich, doch innerhalb dieser Gruppe tut sich einiges. Angestellte Ärztinnen 49 % 55 % So sind zwar einige der größeren Sonderfächer nach wie vor Niedergelassene Ärztinnen 31 % 38 % männerdominiert, aber gerade dort holen die Frauen besonders auf, allen voran im Bereich der Chirurgie. Hatten beispielswei- se 2009 nur vier Frauen das damalige Zusatzfach Herzchirurgie Medizin-Studienanfängerinnen 49 % 55 % inne, so weist die Ärzteliste 2019 im nunmehrigen Sonderfach Medizin-Studienabsolventinnen 58 % 49 % bereits 20 Herzchirurginnen aus. Und auch in einigen anderen Ärztinnen in Ausbildung 60 % 54 % chirurgischen Fächern sind nun rund ein Drittel mehr Ärztinnen tätig. Ärztinnen in den Bundesländern (gerundet) Noch weiter zulegen konnten Frauen in Bereichen, in denen sie Ö B K NÖ OÖ traditionell stark vertreten waren. Mehr Ärztinnen als Ärzte gab es 2019 nicht nur in der Allgemeinmedizin, sondern auch in vie- 2009 43 % 40 % 40 % 45 % 40 % len Sonderfächern – etwa Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phy- 2019 48 % 47 % 49 % 50 % 45 % sikalische Medizin, Psychiatrie, Kinder- und Jugendheilkunde, S St T V W Strahlentherapie/Radioonkologie, Psychiatrie und Psychothera- 2009 39 % 43 % 35 % 34 % 48 % peutische Medizin oder Dermatologie. 2019 44 % 49 % 43 % 41 % 52 % Interessanterweise ist der Anteil an Frauenärztinnen im vergan- genen Jahrzehnt zwar ebenfalls gestiegen, er ist mit 49 Prozent ◉ Anm.: Alle Zahlen, wenn nicht anders angegeben: Österreichische Ärztekammer * Angaben der Landesärztekammern, Stand Juli/August 2020 aber immer noch niedriger als in manchem anderen Fach. 6 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 20a | 25. Oktober 2020
NIEDERLASSUNGSFORMEN Vielfältige Möglichkeiten Mit oder ohne Kassenvertrag? Allein oder mit Kolle- gen? – Wer als niedergelassener Arzt arbeiten möchte, hat inzwischen viele Möglichkeiten und sollte sich mit diesen Fragen schon im Vorhinein auseinandersetzen. Ä Ärzte, die in der Niederlassung tätig sein wollen, haben heute wertvolle Einblicke und Erfahrungen aus erster Hand gewon- bereits deutlich mehr Optionen als noch vor einigen Jahren. Vor- nen werden, die auch eine weitere Orientierungshilfe sein kön- und Nachteile gilt es im Vorfeld ausführlich abzuwägen. Wich- nen, wenn es darum geht, sich zwischen Kassen- oder Wahl- tige Informationen und Unterstützung bei der Entscheidung arztpraxis zu entscheiden. bieten auch die Landesärztekammern. Genauere Infos zu den Reihungssystemen für die Kassen- Kassenvertrag ... zulassung finden sich auf den Webseiten der Landesärzte- kammern. Der Kassenbereich galt lange Zeit als sicheres, aber starres Kor- sett. Doch auch hier hat sich inzwischen einiges getan, etwa … oder Wahlarztpraxis durch die Option, sich eine Kassenstelle zu teilen oder die Mög- lichkeit einer Anstellung Arzt-bei-Arzt. Freie Wahl des Praxisstandorts, freie Einteilung der Arbeitszeit sowie bei Urlaub und Fortbildung, mehr Zeit für Patienten, freie So manche Wahlarztpraxis mag in der Vergangenheit nicht Honorar- und Leistungsgestaltung etc. – die Vorteile, die eine zuletzt auch deswegen entstanden sein, weil die Wartezeit auf Wahlarztpraxis gegenüber einer Kassenpraxis bietet, sind nicht einen Kassenvertrag zu lang war. Das ist jedoch weitgehend von der Hand zu weisen. Allerdings hat auch diese Medaille Geschichte – der Ärztemangel macht’s möglich. Hinzu kommt, eine Kehrseite: Als Wahlarzt agiert man gänzlich auf dem freien dass in den nächsten zehn Jahren die Hälfte der Vertragsärzte Markt, entsprechend höher ist das unternehmerische Risiko. Die das gesetzliche Pensionsalter erreicht (siehe Seite 5), was die Rolle des Praxisinhabers als Unternehmer ist also noch ausge- Auswahlmöglichkeiten für Ärzte, die eine Kassenstelle anstre- prägter als bei einer Kassenordination. ben, weiter erhöhen wird. Für Patienten ist das Plus an Zeit und Zuwendung, das sie sich Voraussetzung für einen Kassenvertrag und Grundlage für erwarten, wohl der Hauptgrund dafür, zum Wahl- statt zum Kas- die Reihung ist zwar immer noch eine bestimmte Anzahl senarzt zu gehen. Ebendieser Faktor Zeit pro Patient limitiert © Digital Storm/shutterstock an „Punkten“, die Zahl der Mitbewerber ist aber in der Regel jedoch automatisch die Anzahl der Patienten, die man als Arzt äußerst überschaubar und das immer öfter auch in den Bal- betreuen kann, und ist damit eine zentrale betriebswirtschaft- lungszentren und an durchaus attraktiven Standorten. Eine liche Größe. Zwar ist die Honorargestaltung prinzipiell frei, sie Hauptquelle für das Punktesammeln ist die Arbeit als Vertre- erfordert jedoch ein gutes Augenmaß und eine genaue Kennt- tungsarzt in einer Kassenpraxis. Außerdem können dadurch nis des „Marktumfeldes“ – schließlich ist man einem mehr oder 8 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 20a | 25. Oktober 2020
KARRIERE SPEZIAL weniger großen Konkurrenzdruck ausgesetzt. In eine sorgfältige dann auch auf die gesamte Gruppenpraxis bezieht. Ärztliche betriebswirtschaftliche Kalkulation sollten daher jedenfalls Pa- Leistungen, die in Gruppenpraxen erbracht werden, sind nach rameter wie Leistungsspektrum, Honorare, Investitionsaufwand eigenen Gruppenpraxen-Honorarordnungen zu verrechnen. (etwa für Geräte bei technisch aufwändigeren Fächern), Perso- nal- und Fixkosten u.v.m. einfließen. Grundsätzlich gilt es bei einer Gruppenpraxis genau darauf zu achten, die „Grenze“ zur Krankenanstalt nicht zu überschrei- Übrigens: Wer über das ius practicandi für Allgemeinmedizin ten. Das bedeutet etwa, dass ausschließlich Ärzte als Gesell- oder ein Sonderfach verfügt und eine Ordination eröffnet, ohne schafter zulässig sind und keinesfalls die Organisationsdichte einen Kassenvertrag zu haben, ist automatisch ein Wahlarzt – es oder -struktur einer Krankenanstalt entstehen darf, obwohl sind dafür keine gesonderten Verfahren oder Genehmigungen die Anzahl der Gesellschafter grundsätzlich nicht limitiert ist. nötig. Nur der Standort und der Beginn der Tätigkeit als Wahl- Auf maximal 30 Personen begrenzt ist hingegen die Zahl der arzt sind der zuständigen Ärztekammer bekanntzugeben. Rege- Angehörigen von Gesundheitsberufen in einer Gruppenpraxis, lungen, die unter anderem die Hygiene, Barrierefreiheit oder das wobei auf einen ärztlichen Gesellschafter nicht mehr als fünf Eigenmarketing betreffen, gelten aber selbstverständlich auch Gesundheitsberufe-Vertreter kommen dürfen. Ordinations- für Wahlärzte. assistenten sind davon ausgenommen. Für die Fächer Radio- logie, Labor, physikalische Medizin und Pathologie gilt diese Ob Wahl- oder Kassenarzt: Auch wie man arbeiten möchte – Beschränkung nicht. als klassischer „Einzelkämpfer“ oder im Team – ist vorab gut zu überlegen. Allerdings gibt es auch hier verschiedene Varianten; Jeder einzelne Gesellschafter einer Gruppenpraxis ist verpflich- das Spektrum ist auch im Kassenbereich inzwischen breiter – tet, persönlich ärztliche Leistungen zu erbringen. Eine Vertre- von der Teilung eines Kassenvertrages bis hin zur Anstellung tung ist natürlich auch hier möglich, zu beachten sind dann die Arzt bei Arzt sind mittlerweile einige Modelle möglich. im jeweiligen Kassenvertrag geltenden Vertretungsregeln. Einzelpraxis Es sind jedoch nicht nur juristische Vorgaben einzuhalten; auch Auch wenn die finanzielle Last der Gründungskosten allein zu auf betriebswirtschaftlicher Ebene empfiehlt es sich als Gesell- tragen ist, gilt die Einzelpraxis nach wie vor als unkompliziertes- schafter, schon vorab einige Spielregeln zu vereinbaren: Wie sol- ter Einstieg in die Niederlassung: Man genießt volle Entschei- len etwa Arbeit und Gewinn aufgeteilt werden? Nach welchen dungsfreiheit in Bezug auf Gestaltung und Führung der Praxis Kriterien werden Beschlüsse gefasst? Wie geht es weiter, wenn und braucht seine Sprechstunden und Urlaubszeiten nicht einer der Gesellschafter „aussteigen“ möchte oder verstirbt? mit Kollegen abzusprechen. Als Wahlarzt ist man in diesen Bereichen gänzlich frei, während Kassenärzte sich natürlich Schließlich sollte man auch gründlich und unvoreingenommen innerhalb des jeweiligen Öffnungszeiten-Rahmens sowie der überlegen, ob man mit den potenziellen Partnern auf mensch- geltenden Vertretungsregeln bewegen müssen. Als Vertretung lich-kommunikativer Ebene gut zusammenarbeiten kann und darf etwa nur ein fachgleicher Arzt fungieren und es bedarf was einem dabei selbst besonders wichtig ist – egal, ob es darum einer fristgerechten Meldung an Kammer und Kasse. Wer sich geht, eine Gruppenpraxis zu gründen, zusätzliche Gesellschafter regelmäßig vertreten lassen möchte, muss dies der Kasse ge- aufzunehmen oder selbst in eine Praxis einzusteigen. Weil man genüber entsprechend begründen, um eine Genehmigung zu aber nicht auf alle Eventualitäten schon vorab vorbereitet sein erhalten. kann, kann es hilfreich sein, sich schon im Gesellschaftervertrag darauf zu einigen, dass bei besonders schwierigen Konflikten Gruppenpraxis ein Mediator beigezogen wird. Gruppenpraxen sind eine bewährte Option, wenn man nicht die gesamte Last der unternehmerischen Verantwortung al- Beratung und Begleitung in Sachen Gruppenpraxis bieten lein tragen will, die eine Einzelpraxis bei aller Freiheit mit sich die Landesärztekammern sowie Steuerberater, Anwälte und bringt. Seit 2004 können ärztliche Gesellschafter zwischen den Notare. Darüber hinaus kann ein Mediator gute Dienste leisten. Rechtsformen einer OG (Offene Gesellschaft) und einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wählen, was unter an- Anstellung Arzt-bei-Arzt derem steuerrechtlich relevant ist. Mit der Ärztegesetz-Novelle 2019 wurde eine zusätzliche Op- tion für niedergelassene Ärzte eingerichtet: Fachgleiche Ärzte Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis stellt eine Gruppen- können nun auch ein Dienstgeber-Angestellten-Verhältnis ein- praxis eine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Im juristischen Sinn gehen, und zwar sowohl in Einzel- als auch in Gruppenpraxen. ist es die Gruppenpraxis, die beispielsweise Investitionen tätigt Der Inhaber einer Einzelpraxis darf dabei maximal zwei Kolle- und Verträge abschließt – auch einen Kassenvertrag, der sich gen im Ausmaß eines Vollzeitäquivalents (also für insgesamt » 20a | 25. Oktober 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 9
NIEDERLASSUNGSFORMEN » 40 Wochenstunden) einstellen. Eine Gruppenpraxis kann bis zu sich auch beim gemeinsamen Marketing ins Treffen führen. Ob- vier – ebenfalls fachgleiche – Ärzte für insgesamt 80 Wochen- wohl unterschiedliche Rchtsformen möglich sind, werden Ge- stunden aufnehmen. meinschaftspraxen meist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als GmbH geführt. Gemeinschaftspraxis Im Vergleich zur Gruppenpraxis handelt es sich bei einer Ge- Primärversorgungseinheit (PVE) meinschaftspraxis um eine wesentlich lockerere Kooperation. Allgemeinmediziner haben zudem die Möglichkeit, in einer Pri- Hauptziel dabei ist es, Kosten zu sparen, indem man Ressour- märversorgungseinheit (PVE) zu arbeiten. Vorrangig werden für cen gemeinsam nutzt. Das können im Fall einer Ordinationsge- solche Einheiten allerdings jene Ärzte angefragt, die in der jewei- meinschaft etwa die Praxisräume sein oder Assistenzleistungen ligen Region bereits eine allgemeinmedizinische Praxis führen. (Sprechstundenhilfe, EDV-Betreuung etc.). Eine Apparategemein- Die Ausschreibung erfolgt einvernehmlich durch die zuständi- schaft wiederum kann sich bei technisch aufwändigen Fächern gen Versicherungsträger und die örtlich zuständige Landesärz- lohnen, um Anschaffungs- und Wartungskosten zu reduzieren. tekammer. Im Unterschied zur Gruppenpraxis betreuen die einzelnen frei- Abgesehen davon ist auch Eigeninitiative willkommen: All- beruflich tätigen Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis ihren je- gemeinmediziner, die Interesse daran haben, eine Primärver- weiligen Patientenstock in Eigenverantwortung und sind auch sorgungseinheit zu gründen, können sich zum Beispiel an ihre haftungsrechtlich voneinander unabhängig. Auch die Abrech- Landesärztekammer, die zuständige Landesstelle der Österrei- nung erfolgt getrennt. Neben der Kostenminimierung bietet chischen Gesundheitskasse oder den Gesundheitsfonds wen- diese Form der Kooperation die Chance eines unmittelbaren in- den. Auch der Verein Forum Primärversorgung gibt auf seiner terdisziplinären Austauschs im Alltag und mehr Bequemlichkeit Website einen guten Überblick: https://primaerversorgung.org/ für die Patienten – Stichwort „Alles unter einem Dach“. Das lässt Gut zu wissen: Eine Primärversorgungseinheit muss nicht 10 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 20a | 25. Oktober 2020
KARRIERE SPEZIAL zwangsläufig ein Zentrum sein. Je nach den örtlichen Bedin- die Schnittstellenproblematik besser gelöst und die Koopera- gungen sind grundsätzlich auch Netzwerke aus mehreren allge- tion untereinander optimiert werden könnte. Es entstanden meinmedizinischen Praxen möglich. Ärztenetzwerke wie das steirische Netzwerk Styriamed.net, dem eine Vorreiterrolle zukommt. So deckt Styriamed.net die Seit Frühjahr 2019 gibt es einen PVE-Gesamtvertrag, der un- Steiermark mittlerweile fast lückenlos ab, sieht man von der ter anderem die personellen Rahmenbedingungen für eine Landeshauptstadt und einem kleinen Bereich im Norden ab. Primärversorgungseinheit absteckt. So wird das Kernteam ei- Auch das Burgenland verfügt mit Pannoniamed.net mittlerwei- ner PVE von mindestens drei Vollzeit-Allgemeinmedizinern le über ein umfassendes Ärztenetzwerk. gemeinsam mit Angehörigen des gehobenen Dienstes für Ge- sundheits- und Krankenpflege sowie Ordinationsassistenten Auch in einigen anderen Bundesländern gibt es Ärztenetz- gebildet. Je nach Bedarf können auch Ärzte für Kinder- und werke; nähere Informationen gibt es bei den Landesärztekam- Jugendheilkunde das Kernteam verstärken. Ebenso können mern. weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen in der PVE mitwirken. Ziel der Netzwerke ist es, auch im ländlichen Bereich eine bessere Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Ein besonderes Au- Unabhängige Ärztenetzwerke genmerk wird dabei meist auf die Schnitt- Schon lange bevor Primärversorgungseinheiten stellen zwischen Spital und niederge- Viele Landesärzte- initiiert wurden, haben sich vor allem Allgemein- lassenem Bereich gelegt. Daher sind oft kammern bieten auf mediziner, aber auch niedergelassene Fachärzte, nicht nur niedergelassene Kassen- bzw. ihren Websites eine Fülle in einigen Regionen Österreichs aus freien Stü- Wahlärzte, sondern auch zahlreiche Spi- von Informationen rund cken, gegebenenfalls mit Unterstützung der talsärzte, die in regionalen Krankenan- jeweiligen Landesärztekammer, überlegt, wie um die Niederlassung. ◉ stalten tätig sind, Teil dieser Netzwerke.
PRAXISGRÜNDUNG Eine Reihe von Entscheidungen Ärzte, die in die Niederlassung gehen möchten, sollten – neben der Niederlassungsform – auch viele andere Fragen vorab klären. Von der Standortwahl, den Praxisräumlichkeiten über Steuer- und Rechtsfragen bis hin zur Ordinationssoftware und Datensicherheit gibt es vieles zu entscheiden. G Gleich vorweg: Die Landesärztekammern bieten in der Regel neue Praxis eröffnet werden soll, weil es meist auch darum geht, nicht nur Online-Leitfäden für niederlassungswillige Ärzte, son- sich einen Patientenstock aufzubauen. Ein wichtiges Kriterium dern auch umfassende persönliche Beratung. Zusätzlich ist es na- – vor allem in Ballungszentren – ist die Ärztedichte: Praktizieren türlich empfehlenswert, auf die Expertise von Steuer- und Rechts- im Umkreis bereits einige Ärzte derselben Fachrichtung oder experten zurückzugreifen. Entschließt man sich beispielsweise würde eine neue Ordination eine Bedarfslücke decken? Wobei: zum Erwerb bestehender Praxisräume, ist es oft schon allein aus Auch Fachkollegen in der Nähe müssen nicht zwangsläufig eine arbeitsrechtlicher Sicht gut, den Kauf und die Übergabe mit an- Konkurrenz darstellen, etwa wenn man selbst zusätzliche Leis- waltlicher Unterstützung abzuwickeln. Nicht zuletzt, weil man in tungen anbietet, die für Zuweiser des eigenen sowie anderer einem solchen Fall nicht selten auch das Personal und damit die Fächer interessant sind oder von Patienten nachgefragt werden. Arbeitgeber-Rechte und -Pflichten der zum Übergangszeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisse übernimmt. Erreichbarkeit In vielen ländlichen Bereichen ist lokale Konkurrenz möglicher- Auch in steuerlichen Belangen kann es schnell komplex werden, weise gar kein so vorrangiges Thema. Was aber da wie dort für etwa in Fragen einer eventuellen Haftung in Bezug auf Umsatz- Patienten eine entscheidende Rolle spielt, ist die Erreichbarkeit. steuer und Lohnabgaben. Oder auch bei der Bestimmung des Das betrifft sowohl die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln Werts der Praxis, die man übernehmen möchte. Der Wert eines als auch mit dem PKW. Speziell am Land, wo die Anfahrtswege Unternehmens basiert nämlich nicht ausschließlich auf objektiv generell länger sind, zählt die Frage, ob der Ordinationsstandort messbaren, sondern auch auf subjektiven Kriterien, die eben- über einen Kundenparkplatz verfügt oder ob es zumindest aus- falls steuerlich relevant sind. reichend günstige Parkmöglichkeiten in nächster Nähe gibt. Hal- ten Busse oder Straßenbahnen im Umkreis der Praxis und wenn Standortwahl: Konkurrenz und Synergien ja, zu welchen Zeiten und in welcher Frequenz verkehren sie? Doch nicht nur Größe und Zustand der Räumlichkeiten, Aus- Befinden sich in der Nähe des möglichen Ordinationsstandorts © blackred/iStock stattung und Apparate oder der vorhandene Patientenstock Apotheken, Bandagisten oder andere Gesundheitsdienstleister, bestimmen den Kaufpreis mit, sondern auch die Adresse. Be- ist das für viele Patienten ein Vorteil, weil sie sich möglicher- sonders wichtig ist die Frage des Standorts natürlich, wenn eine weise Wegzeiten ersparen. Je nach Fachrichtung können sich 12 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 20a | 25. Oktober 2020
KARRIERE SPEZIAL Synergien auch aus der räumlichen Nähe zu Kollegen ergeben, lichkeit/Werberichtlinie) verbietet „unsachliche, unwahre oder die zum Beispiel ein medizinisch-chemisches Labor oder eine das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigende Informationen“. Radiologie-Praxis betreiben. Als das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigende Information gilt unter anderem auch die „Selbstanpreisung der eigenen Per- Information ja, Marktschreierei nein son oder Leistungen durch aufdringliche und/oder marktschrei- erische Darstellung“. Wenn es um die Information der Öffentlichkeit bezüglich des Angebots von ärztlichen Leistungen geht, gilt es einiges zu be- Werberichtlinie und Schilderordnung der ÖÄK finden sich achten. Ein „Muss“ im juristischen Sinne ist die Anbringung unter www.aerztekammer.at/rechtsgrundlagen eines Ordinationsschildes. Was dabei zu beachten ist, regelt die „Schilderordnung“ der Österreichischen Ärztekammer. Name, Plötzlich Chef akademischer Grad, Fach-/Berufsbezeichnung, Erreichbarkeit und – im Falle von Gruppenpraxen – die genaue Bezeichnung Auch wer sich für eine Einzelordination entscheidet, wird zwei der Praxis (Firmenwortlaut) müssen auf jeden Fall auf dem Mitarbeiter auf jeden Fall brauchen: eine Assistentin bezie- Schild angeführt werden. Zulässig sind aber zum Beispiel auch hungsweise einen Assistenten für organisatorisch-administra- von der ÖÄK verliehene oder anerkannte Fortbildungsnach- tive Tätigkeiten und eine Reinigungskraft. Schließlich müssen weise, die Krankenversicherungsträger, mit denen ein Vertrags- die Hygieneauflagen vom ersten Tag an erfüllt werden. Daher ist verhältnis besteht, ein Logo, Hinweise auf Mutter-Kind-Pass- auch unbedingt zu klären, wer die Reinigungskraft vertritt, wenn oder Vorsorge-Untersuchungen etc. diese erkrankt oder auf Urlaub ist. Bequemer, wenn auch kosten- intensiver, ist es, eine Firma zu beauftragen. Abgesehen von dem verpflichtenden Ordinationsschild gibt es natürlich auch für Ärzte Möglichkeiten, proaktiv auf das neue Was die Assistenz betrifft, sollte man sich im Klaren darüber sein, medizinische Angebot aufmerksam zu machen. Flyer, die man ob die betreffende Person ausschließlich Verwaltungsaufgaben in umliegenden Apotheken auflegt, oder Postwurfsendungen erledigen oder auch bei medizinischen Tätigkeiten assistieren sind nach wie vor eine gute Möglichkeit, sich im Einzugsgebiet soll. Letzteres dürfen nur Träger der gesetzlich geregelten Berufs- bekannt zu machen. Wichtig ist dabei eine für Laien verständ- bezeichnung „Ordinationassistentin/Ordinationsassistent“, denn liche, sachliche und übersichtliche Information. Das gilt auch für sie verfügen über die erforderliche Ausbildung entsprechend dem die Praxis-Homepage, auf die man nicht verzichten sollte. Einen Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz). Profi mit der Erstellung eines zweckmäßigen und gleichzeitig In jedem Fall lohnt es sich, bei der Auswahl der Person, die am ansprechend gestalteten Internetauftritts zu beauftragen, gehört Empfang sitzt, genau hinzuschauen und -hören. Immerhin ist heute zur Praxisgründung dazu. Wer sich vorab schon einmal in die- oder derjenige erster Ansprechpartner für Patienten, aber einen potenziellen Patienten hineinversetzt, der im Internet auf etwa auch für Dienstleister oder Vertragspartner. Der Kon- Arztsuche geht, wird schnell ein Gespür dafür bekommen, wel- takt mit der Person, die einen begrüßt, die bei Nachfragen als che Inhalte der eigene Internetauftritt braucht und welche nicht. „Sprachrohr“ zum Arzt fungiert und vieles mehr, bestimmt in Mit möglichst wenigen Klicks sollte sich herausfinden lassen, einem nicht zu unterschätzenden Ausmaß, wie eine Ordinati- on insgesamt wahrgenommen und beurteilt wird – ein Faktor, • ob es sich um eine Vertrags- oder Wahlarztpraxis handelt, den man in Anbetracht der zahlreichen Online-Arztbewertungs- • wie man die Praxis erreicht (Anfahrt, Lageplan), portale nicht außer Acht lassen sollte. • wann sie geöffnet ist – Öffnungszeiten aktualisieren, wenn nötig! • wie man mit wem Kontakt aufnehmen und einen Termin ver- Sicherer Arbeitsplatz einbaren kann, • welche Leistungen angeboten werden, Als Arbeitgeber ist man auch verpflichtet, für Sicherheit am Ar- • ob die Räumlichkeiten barrierefrei sind. beitsplatz zu sorgen und arbeitsmedizinische sowie sicherheits- technische Kontrollen durchzuführen beziehungsweise durch- Rechtlich erforderlich sind ein Impressum und eine Daten- führen zu lassen. Darüber hinaus gewährleistet die Einhaltung schutzerklärung; auch ein Haftungsausschluss ist zu empfehlen. einschlägiger Bestimmungen auch die Sicherheit von Patienten. Gratis werden solche Checks von der Allgemeinen Unfallversi- Arzt und Öffentlichkeit cherung (AUVA) angeboten, und zwar für Betriebe mit weniger Wie auch immer man die Öffentlichkeit informiert – als Arzt ist als 50 Mitarbeitern. Je nach Fachrichtung können sich Auflagen man an strenge Richtlinien gebunden: Die „Verordnung der Ös- ergeben, die über allgemeine Sicherheitsanforderungen wie terreichischen Ärztekammer über die Art und Form zulässiger etwa das Bereitstellen von Feuerlöschern hinausgehen. Das ärztlicher Informationen in der Öffentlichkeit“ (Arzt und Öffent- kann beispielsweise der Fall sein, wenn in der Ordination Laser » 20a | 25. Oktober 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 13
PRAXISGRÜNDUNG » zum Einsatz kommen oder Suchtgifte abge- sollte. Weil aber noch einige andere Versi- geben werden. Die Landesärztekammern Über Rechte und Pflichten cherungen gerade für Ärzte im Ernstfall ent- bieten auch hier Beratung an. von Ärzten als Arbeitgeber scheidend sein können, kann es von Vorteil kann man sich bei den sein, sich an einen Versicherungsmakler Im Fall des Falles abgesichert Landesärztekammern zu wenden, der auf die Anforderungen von informieren. Ärzten spezialisiert ist. Seit etwa zehn Jahren sind Ärzte per Ärztegesetz verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung Wichtige Versicherungen abzuschließen, noch bevor sie als freiberufliche Ärzte tätig werden. Zu den wichtigsten Versicherungen neben der Berufshaftpflicht Möglich ist das bei allen Versicherungen mit entsprechendem An- zählen: gebot, die in Österreich zum Geschäftsbetrieb berechtigt sind. Die • Betriebsinhaltsversicherung – quasi eine Haushaltsversiche- strenge Vorgabe hat gute Gründe, hierzulande tritt eine absolute rung für die Ordination Verjährung nämlich erst 30 Jahre nach einem schädigenden Ereig- • Betriebsunterbrechungsversicherung – etwa zur Deckung der nis ein – Anspruchsforderungen von potenziell Geschädigten kön- weiterlaufenden Fixkosten, falls die Praxis krankheitshalber ge- nen somit auch Jahre später noch auftauchen. schlossen bleiben muss • Berufsunfähigkeitsversicherung – Ergänzung zur Basisabsiche- Eine Rahmenvereinbarung zwischen der Österreichischen rung durch Sozialversicherung und Wohlfahrtsfonds Ärztekammer und dem Versicherungsverband Österreich ga- • Rechtsschutzversicherung – zur Deckung von Kosten, die die rantiert die Einhaltung von Mindestbedingungen in den Ver- Haftpflichtversicherung nicht umfasst sicherungsverträgen. Trotzdem können je nach Fachrichtung • Private Krankenversicherung – die Gruppenversicherungen unterschiedliche Details relevant sein, sodass man hier auf der Landesärztekammern bieten in der Regel die besten Kon- jeden Fall eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen ditionen
Besonders bei folgenden, gerade für Ärzte durchaus sinn- vollen Assekuranzprodukten empfiehlt sich eine seriöse in- dividuelle Beratung: • Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe • Geräteversicherung • Cyberversicherung Große Vielfalt bei Software Die ärztliche Dokumentationspflicht schreibt zwar die Form der Dokumentation nicht vor, somit auch nicht zwingend den Einsatz eines Computersystems. Eine gänzlich „analo- ge“ Arztpraxis ist de facto aber kaum mehr vorstellbar. Mittlerweile gibt es eine große Palette an Ordinations- software-Programmen, die auch auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Fachrichtungen eingehen. Wer einen Kassenvertrag hat oder anstrebt, muss jedenfalls auf die Kompatibilität mit dem Kassen-System achten, damit Abrechnung und e-card-Services funktionieren. Weitere wichtige Kriterien sind Updates und die Option von War- tungsverträgen, wobei man genau prüfen sollte, ob diese den eigenen Anforderungen entsprechen. Besonders empfehlenswert sind Software-Systeme, die man bei Bedarf bausteinartig erweitern kann. Cybersicherheit Übrigens: Die Ordinations- und Patientendaten werden heute oft nicht mehr auf einem lokalen Server in der Praxis, sondern extern gespeichert. Das erleichtert den externen Zugriff, etwa von zuhause oder während eines Hausbesuchs. Doch unabhängig davon, wo sensible Patientendaten ge- speichert sind – sie stellen ein attraktives Ziel für Hacker- angriffe dar. Cyberversicherungen (siehe oben) sind zwar ein relativ neues Versicherungsprodukt, das sich aber unter Umständen bezahlt machen kann, wenn es um die Wieder- herstellung von Daten, die Abgeltung von Ansprüchen Drit- ter etc. geht. Als niedergelassener Arzt ist man verpflichtet, die Patienten- daten täglich zu sichern, etwa auf einer externen Festplat- te. Denn bei einem gröberen Datenverlust – egal, ob durch Systemabsturz oder Diebstahl – kann es einige Zeit dauern, bis die Daten wiederhergestellt sind. ◉ Tipp: Wichtige bundesweit gültige Rechtsgrundlagen sind auf der Website der ÖÄK zu finden: www.aerztekammer.at/rechtsgrundlagen. 43 20a | 25. Oktober 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG Summe Aufwand 179,9 52,5% ERGEBNIS 169,9 49,6%
Q UA L I TÄT S S I C H E R U N G Durchdachtes Qualitätsmanagement Wie auch immer die Unternehmensphilosophie einer Arztpraxis ausgerichtet sein mag: Das Fundament sollte ein durchdachtes Qualitätsmanagement bilden. Ein unerlässlicher Teil davon sind Vorgaben zur Qualitätssicherung und Hygiene. W Wenn die Entscheidung für die eigene Praxis gefallen ist, sind verschiedenste Dinge abzuwickeln: Ein Finanzplan ist aufzu- stellen, ein passender Standort muss gefunden werden und, und, und. Aber auch an die Qualitätssicherung und Hygienevor- schriften sollte man schonin dieser Phase denken. Zwar wird der Praxisinhaber von der ÖQMED, der Österreichi- schen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanage- ment in der Medizin GmbH, zeitgerecht in Form eines Briefes aufgerufen, die Hygienevorschriften, aber auch die Qualitäts- vorgaben hinsichtlich der Abläufe in der Ordination zu prüfen Leistungen man in seiner Praxis anbieten möchte. Und auch wer in Erwägung zieht, sein medizinisches Portfolio zu einem späteren Zeitpunkt auszuweiten, sollte die damit verbundenen Hygiene-Auflagen bereits bei der Beurteilung der Ordinations- räume mitbedenken. Räumlichkeiten: unterschiedliche Anforderungen Abhängig davon, wie invasiv die Leistungen sind, die man er- bringen möchte, muss ein Behandlungsraum unterschiedliche und das Ergebnis dieser Selbstevaluierung der ÖQMED zu Anforderungen erfüllen. Ein Blick in die Qualitätskriterien kann übermitteln. somit bereits bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten hilfreich sein. Aber: Einige wichtige Vorgaben der Hygiene- und der Qualitäts- sicherungsverordnung (QS-VO) beziehen sich auf die Ordinati- Aber auch Ärzte, die ausschließlich mit nicht-invasiven Verfah- onsräume und ihre Ausstattung. Wer sich mit diesen Vorgaben ren ohne Kontakt mit potenziell infektiösem Material arbeiten, frühzeitig vertraut macht, kann schon bei der Besichtigung der müssen Grundlegendes beachten. Beispielsweise, dass mobile potentiellen Immobilie prüfen, ob und in welchem Ausmaß Klimageräte in Ordinationen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Adaptierungen notwendig sein werden. Und das wiederum Dasselbe gilt für Teppichböden und Teppiche; allenfalls ist ein ermöglicht eine realistischere Einschätzung des tatsächlichen Schmutzteppich im Eingangsbereich zulässig. Toiletten müssen © porcorex/iStock Investitionsaufwandes, unabhängig davon, ob es sich um eine in jedem Fall mit einem Waschbecken und – sofern sie von Arzt Übernahmepraxis oder um eine gänzlich neue Adresse handelt. oder Ordinationspersonal (mit)benutzt werden – mit Handdes- Voraussetzung ist, dass man sich im Klaren darüber ist, welche infektionsspendern ausgestattet sein. 16 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 20a | 25. Oktober 2020
KARRIERE SPEZIAL In den meisten Fächern gehören jedoch auch medizi- nische Eingriffe zum alltäglichen Leistungsspektrum, bei denen entweder in die Haut eingedrungen wird Selbstevaluierung oder es zum Kontakt mit potenziell infektiösem Mate- Eine hohe Behandlungsqualität baut notwendigerweise auch auf der Struk- rial kommen kann. Für diese körperbezogenen Verfah- tur- und Prozessqualität in einer Praxis auf. Je reibungsloser die Abläufe, je ren sieht die Hygieneverordnung vier Kategorien von verlässlicher die technische Ausstattung, umso konzentrierter können sich Räumen vor: Arzt und Mitarbeiter ihren eigentlichen Aufgaben widmen. Die Selbstevalu- ierung ist nicht nur Pflicht, sondern auch eine gute Gelegenheit, immer wie- 1. Für allgemeinmedizinische oder vergleichbare der einmal aus der Routine herauszutreten und, wo nötig, nachzujustieren. fachärztliche Untersuchungen wie zum Beispiel Wer Blutabnahmen, Infusionen, die Versorgung klei- Egal, ob große Kassen-Gruppenpraxis oder Einzel-Privatordination mit ner Wunden, Verbandswechsel, das Ziehen von limitierten Öffnungszeiten: Das Ärztegesetz verpflichtet Ordinationsinhaber, Nähten, einfache endoskopische Untersuchungen alle fünf Jahre eine Selbstevaluation durchzuführen und die dokumentierten und physikalische Therapien genügt Raumtyp 1. Ergebnisse der ÖQMED zu übermitteln. Hier sind als wesentlichste Ausstattung ein Wasch- Zu beantworten sind natürlich nur die Fragen, die auf die eigene Ordinati- becken und ein fix montierter Desinfektionsmittel- on zutreffen in Bezug auf Patienten, Klienten, Kunden, Behandlungsarten, spender vorgesehen. Leistungsspektrum, Toiletten, Behandlungsraumtypen, Personal, Suchtgifte Wann 2. Kleine invasive Untersuchungen, etwa Koloskopie, Jedes Jahr wird die Evaluierung in bis zu drei Bundesländern durchgeführt. Gastroskopie, Zystoskopie, Wundversorgungen, Die nächsten „Wellen“ sind: 2021 Wien (Welle 4) und 2022 Oberösterreich kleine dermatologische Eingriffe etc., finden in (Welle 5). Raumtyp 2 statt. Auch hier ist, neben dem Desin- In Welle 5 werden zusätzlich all jene Ordinationen zur Selbstevaluierung auf- fektionsmittelspender, das Waschbecken das wich- gefordert, die seit der letzten Welle im jeweiligen Bundesland neu eröffnet tigste räumliche Ausstattungsmerkmal. wurden, das heißt: alle neu eröffneten Ordinationen seit • 2018 in Niederösterreich und Vorarlberg Weitere wesentliche Elemente in Räumen der • 2019 in Salzburg und der Steiermark Kategorien 1 und 2 sind der Bodenbelag, Wasser- • 2020 in Kärnten, dem Burgenland und Tirol leitungen und gegebenenfalls Klimageräte. Der • 2021 in Wien Bodenbelag muss grundsätzlich fugenlos und flüs- sigkeitsdicht sein. Auch bei den Wasseranschlüssen Wie ist darauf zu achten, dass das Waschbecken auch Sobald man als Ordinationsinhaber den eingeschriebenen Brief von der ÖQ- über einen Warmwasseranschluss verfügen muss. MED erhält, kann man mit der Selbstevaluierung beginnen. Am besten ganz bequem online unter https://eval.oeqmed.at (Anmeldung mit Single-Sign- 3. Größere invasive und dermatologische Eingriffe mit On/SSO). Hier findet sich der Fragebogen mit allen wichtigen und hilfreichen erhöhter Infektionsgefahr sowie eine umfangreiche Zusatzinformationen, der wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Wundversorgung erfordern Raumtyp 3 – einen Ein- Mängel – was nun? griffsraum. Wer Mängel dokumentiert hat, bekommt von der ÖQMED den Auftrag zur Behebung innerhalb einer bestimmten Frist – selbstverständlich inklusive 4. Ambulante Operationen sind nur in Raumtyp 4 er- Anleitung und Hilfestellungen. laubt. Wer beim Ausfüllen des Fragebogens auf keinerlei Mängel gestoßen ist, bekommt das Zertifikat dennoch erst, wenn die stichprobenartigen Vor- Die Raumtypen 3 und 4 stellen weitaus höhere Anfor- Ort-Besuche abgeschlossen sind. Dabei besuchen ärztliche Qualitätssiche- derungen, etwa eine entsprechende Entlüftungsanla- rungsbeauftragte nach Zufallsprinzip ausgewählte Ordinationen. ge als Voraussetzung für die Durchführung von Allge- meinanästhesien. Informieren Sie sich bei der ÖQMed Was genau ist eine „staubdichte Decke“? Wie viele Quadratmeter Patienten müssen weiters einen eigenen Umkleidebe- sind nötig, um eine „sichere Behandlung“ zu gewährleisten? reich vorfinden. Notwendig sind zudem noch einige Die ÖQMED-Experten stehen für Fragen zur Verfügung; sie verstehen sich andere Ausstattungsmerkmale wie zum Beispiel ein nicht nur als Kontrollbeauftragte, sondern vor allem auch als Servicepartner medizinischer Handwaschplatz mit Möglichkeit zur für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und solche, die es werden wollen. chirurgischen Händedesinfektion außerhalb des Ein- Tel.: +43 1 512 56 85-0 (Mo–Do: 9:00–15:00 Uhr, Fr: 9:00–13:00 Uhr) griffs- beziehungsweise OP-Raumes, ein antistatischer E-Mail: qualitaet@oeqmed.at Boden, abwaschbare Wände oder eine staubdichte Decke. » 20a | 25. Oktober 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 17
Q UA L I TÄT S S I C H E R U N G » Wer seine Ordination klimatisieren möchte, muss berücksichti- häufigen Krankheitsbildern sowie den technisch-räumlichen gen, dass beim Einsatz sogenannter Splitgeräte in Räumen der Gegebenheiten. Auch dafür hat die ÖQMED ein Muster parat, Kategorien 3 und 4 möglicherweise zusätzliche Filter oder Ähn- das man nur an die eigene Ordination anpassen muss. Nicht liches einzubauen sind. Mobile Klimageräte dürfen in keinem vergessen: Das Personal muss in die im Notfallplan festge- Behandlungsraum eingesetzt werden. legten internen Abläufe nachweislich eingeschult werden. Im Fall des Notfalles Das Personal Für den medizinischen Notfall muss jede Arztpraxis von Beginn Apropos Personal: Auch im Rahmen der Selbstevaluierung an gerüstet sein, unabhängig von ihrer Ausrichtung. Aus wel- ist in diesem Bereich einiges zu dokumentieren – eine Reihe chen Instrumenten und Arzneimitteln sich eine Notfallausstat- vorgeschriebener Schulungen etwa. Vor allem aber müssen tung zusammensetzt, ist jedoch stark abhängig vom Fach, dem grundsätzlich alle Mitarbeiter über die strenge Verschwiegen- Leistungsspektrum und natürlich den individuellen Kenntnis- heitspflicht aufgeklärt werden und eine entsprechende Erklä- sen und Fähigkeiten des Ordinationsteams. Einzig der Beat- rung schriftlich bestätigen. Gibt es mehrere Arbeitskräfte mit mungsbeutel wird durch die Qualitätssicherungsverordnung unterschiedlichen Qualifikationen und Aufgabenbereichen, vorgegeben. sind darüber hinaus entsprechende Stellenbe- schreibungen zu verfassen, in denen auch die Ebenfalls unerlässlich ist ein Notfallplan, Alle Auflagen im Detail: Vertretung innerhalb des Teams geregelt sein der individuell auf jede Ordination zuge- „Anlage 2 Hygiene-VO“ kann. schnitten sein sollte, ausgehend von der unter www.oeqmed.at/ Anzahl der Mitarbeiter und ihren Kom- hygiene Im Rahmen der QS-VO ist die Art des Arbeits- petenzen, dem Patientenaufkommen, verhältnisses übrigens irrelevant. Was zählt,
KARRIERE SPEZIAL ist lediglich die Anwesenheit in der Ordination. Daher gelten Nach der Überprüfung stellt der Techniker ein Prüfprotokoll sämtliche Vorgaben auch für in der Praxis tätige Familienmit- aus und jedes Gerät erhält einen Aufkleber mit dem Datum glieder. der nächsten Kontrolle. Die Protokolle bilden in Summe die Gerätedatei und alle Geräte werden übersichtlich im Bestands- Wartung der medizinisch- verzeichnis zusammengefasst. Das Vorhandensein dieser Doku- mente wird bei der Selbstevaluierung auch abgefragt. technischen Ausstattung Neben der Beurteilung der baulichen und raumtechnischen Ob Verschwiegenheitserklärung, Gerätedatei oder Notfallplan – Gegebenheiten spielt die Wartung der medizinisch-tech- Vorlagen für die notwendige Dokumentation können kostenlos nischen Ausstattung eine wichtige Rolle in der Selbstevaluie- unter www.oeqmed.at/dokumente heruntergeladen und an die rung. eigene Praxis und Situation angepasst werden. ◉ Noch bevor der erste Patient in der Ordination behandelt wird, muss ein Medizinproduktetechniker all jene Geräte, die ans Stromnetz angeschlossen sind und am oder in der Nähe von Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical Patienten verwendet werden (z.B. Ultraschallgerät, EKG, elek- trische Untersuchungsliege etc.), einer Eingangsprüfung unter- Um aus einem Fehler zu lernen, muss man ihn nicht selbst machen. Mit dem nationalen Fehlerberichts- und Lernsystem ziehen. Danach ist alle zwei Jahre eine „sicherheitstechnische CIRSmedical stellt die ÖQMED ein Service zur Verfügung, von Kontrolle“ durchzuführen. Auch bei Geräten der Basisausstat- dem auch Ordinationsteams vom ersten Tag an profitieren. tung wie z.B. dem Blutdruckmessgerät oder der Personenwaage muss alle zwei Jahre eine sogenannte „messtechnische Kontrol- Lesen, Lernen, Kommentieren: www.cirsmedical.at/ le“ durchgeführt werden. Aeskulap Steuerberatung.indd 1 01.10.2020 09:42:29 20a | 25. Oktober 2020 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 19
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