STEUERRECHT IN LEIPZIG - Schwerpunktbereich 11 Informationsbroschüre Institut für Steuerrecht Juristenfakultät - Juristenfakultät
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UNIVERSITÄT LEIPZIG STEUERRECHT IN LEIPZIG Schwerpunktbereich 11 Wintersemester 2021/22 Sommersemester 2022 Informationsbroschüre Institut für Steuerrecht Juristenfakultät Prof. Dr. Marc Desens Prof. Dr. Katharina Beckemper Prof. Dr. Gregor Roth
02 BEGRÜSSUNG INHALT 03 SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT 15 VORLESUNGEN 37 DOZENTEN 53 SCHWERPUNKTBEREICHSPRÜFUNG Zulassungsseminar Wissenschaftliche Studienarbeit (Prüfungsseminar) Schwerpunktbereichsklausur 57 STUDIENVERLAUFSPLAN Schwerpunktbereich vor staatlicher Pflichtfachprüfung Schwerpunktbereich nach staatlicher Pflichtfachprüfung 65 AUSBILDUNGSLITERATUR 74 SÄCHSISCHER STEUERKREIS E.V. 83 INSTITUT FÜR STEUERRECHT 84 SCHRIFTENREIHEN FÜR DOKTORANDEN 86 STELLENBÖRSE 92 KONTAKT UND SPRECHZEITEN DES LEHRSTUHLS
BEGRÜSSUNG Liebe Studentinnen, liebe Studenten, mit dem fünften Semester beginnt für Sie das Studi- um im Schwerpunktbereich. Sie müssen sich nun für einen Schwerpunktbereich entscheiden. Hierbei sind verschiedene Wege denkbar: Sie könn- ten etwa einen Schwerpunkt wählen, dessen Grund- züge Sie bereits in den ersten Semestern kennenge- lernt haben. Mit Ihrer Wahl verbinden Sie dann die Hoffnung, dass eine weitere Vertiefung ebenfalls Ihr Interesse wecken wird. Eine spannendere Alternative wäre es, sich einem völlig neuen und noch unbe- kannten Rechtsgebiet zu widmen, um die Vielfalt Ihrer juristischen Kenntnisse zu erweitern und Ihrem Studium mehr Abwechslung zu geben. Das Steuerrecht ist für Sie momentan noch völlig unbekannt. Deswegen be- fürchten manche, es handele sich um eine schwere und kaum zugängliche Ma- terie. Andere glauben sogar, im Steuerrecht gehe es hauptsächlich darum, wie im Mathematikunterricht die zu zahlenden Steuern zu berechnen. Diese Befürchtungen lassen sich entkräften. Erstens werden keine Vorkennt- nisse erwartet. Die Materie wird behutsam in mehreren, aufeinander abge- stimmten Vorlesungen erarbeitet. Zweitens ist das Steuerrecht keine isolierte Rechtsmaterie, sondern knüpft an zahlreiche andere Rechtsgebiete an. In den steuerrechtlichen Vorlesungen wird daher vieles aufgegriffen oder wiederholt, was Sie aus anderen Vorlesungen schon kennen, etwa der Begriff des Arbeit- nehmers oder die Rechtsfigur des Gewerbebetriebs. Im Steuerrecht machen wir auch keine betriebswirtschaftlichen Steueroptimierungsrechnungen. Ma- thematikunterricht erwartet Sie also ganz gewiss nicht. Als Steuerjuristin oder Steuerjurist werden Sie zukünftig in der Lage sein, viel- fältige und durchaus anspruchsvolle Rechtsprobleme des Steuerrechts zu lö- sen. Das dazu erforderliche Verständnis der Steuerrechtssystematik erlernen Sie im Schwerpunktstudium Steuerrecht. Sind Ihre Vorurteile ausgeräumt und ist Ihr Interesse geweckt? Dann heiße ich Sie herzlich willkommen im Schwerpunkt Steuerrecht! Ihr Prof. Dr. Marc Desens 2
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Der Schwerpunktbereich Steuerrecht (SPB 11) ist einer von zwölf Schwer- punktbereichen, die für die Studierenden der Juristenfakultät angeboten wer- den. Das Institut für Steuerrecht bietet neben Zulassungs- und Prüfungsseminaren elf steuerrechtliche Vorlesungen an: Wintersemester Sommersemester Einkommensteuerrecht Steuerverfahrensrecht (2 SWS) (2 SWS) Unternehmensteuerrecht I Unternehmensteuerrecht II (2 SWS) (2 SWS) Bilanzsteuerrecht Internationales Steuerrecht (2 SWS) (2 SWS) Non Profit Recht Verfassungsrechtliche und europäi- (2 SWS) sche Grundlagen des Steuerrechts (2 SWS) Erbschaft- und Schenkungsteuer- recht (2 SWS) Umsatz- und Grunderwerbesteu- errecht (2 SWS) Umwandlungssteuerrecht (2 SWS) Weitere Wahlmöglichkeiten Zugleich ist der Schwerpunktbereich Steuerrecht mit anderen Schwerpunkt- bereichen vernetzt. So sind wir dabei, die Universität Leipzig nicht nur zu einem führenden Steuerrechtsstandort, sondern auch zu einem führenden Standort im Steuerstrafrecht auszubauen. 3
380 Rechtsanwälte, Steuerberater Mehr als und Wirtschaftsprüfer arbeiten bei uns eng zusammen Partnerinnen und 70 wissenschaftliche Standorte in Deutschland Partner und genauso Mitarbeiterplätze sowie eine Repräsentanz in der Schweiz ∞ viele, interdisziplinär arbeitende Teams 81 viele Möglichkeiten für Ihre Karriere 50 Referendariatsplätze 60 Praktikumsplätze Berlin Bonn 500 Düsseldorf Umfangreiche monetäre Frankfurt a. M. Mehr als Unterstützung sowie Freistel- Hamburg Veröffentlichungen lung zur Vorbereitung auf München pro Jahr die Berufsexamina Stuttgart Steuerrecht – Wirtschaftsrecht – Transaktionen – Compliance – Prüfung und Bewertung 55 FGS Academy-Veranstaltungen pro Jahr Von den Besten lernen, ein eigenes Profil entwickeln, unternehmerisch agieren: Sie wollen genau das? Dann werden Sie Teil unseres Teams. Flick Gocke Schaumburg steht für Steuerzentrierte Rechtsberatung und zählt zu den führenden interdisziplinären Sozitäten in Deutschland. Wir bieten Ihnen anspruchsvolle Mandate und Projekte, flexible Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie hervorragende individuelle Perspektiven. fgs.de/karriere
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Studierende im Schwerpunktbereich Steuerrecht profitieren von dieser Ver- netzung. Sie können ihre Wahlfächer aus fünf weiteren Veranstaltungen ande- rer Schwerpunktbereiche auswählen: Wintersemester Sommersemester Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS) Konzern- und Umwandlungsrecht (2 SWS) SPB 9 "Unternehmensrecht" SPB 9 "Unternehmensrecht" Steuerstrafrecht (2 SWS) Personengesellschaftsrecht II (2 SWS) SPB 6 "Kriminalwissenschaften" SPB 9 "Unternehmensrecht" Kommunalabgabenrecht (1 SWS) SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft" Prüfungsanforderungen Die vierstündige Schwerpunktbereichsklausur (nähere Informationen auf Sei- te 53) beschränkt sich auf die Inhalte der drei Pflichtveranstaltungen Einkom- mensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I und Steuerverfahrensrecht. Er- gänzend dazu dienen die Wahlfächer zur Vertiefung des Gesamtverständnis- ses im Steuerrecht. Dabei werden auch die Bezüge zu den klausurrelevanten Pflichtfächern hergestellt, so dass Studierenden ein Anlass gegeben wird, be- reits Erlerntes aus einer anderen Perspektive zu wiederholen und zu vertiefen. Zugleich dienen die Wahlfächer als Vorbereitung auf das Prüfungsseminar (sie- he dazu Seite 55), in dem wissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet werden müssen, die sich vornehmlich auf die Inhalte der Wahlfächer beziehen. 5
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Besondere Ziele Mit der besonderen Studienkonzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht wollen wir einen Zielkonflikt lösen. Einerseits soll das Schwerpunktstudium garantiert ohne Vorkenntnisse begonnen werden können. Andererseits wollen wir auch vertiefende Vorlesungen anbieten, bei denen Vorkenntnisse unab- dingbar sind. Um beide Ziele gleichermaßen in einem zweisemestrigen Schwer- punktstudium zu verwirklichen, wird in der ersten Hälfte des Wintersemesters mit einer vierstündigen Vorlesung zum Einkommensteuerrecht begonnen. Auf die dort erworbenen Kenntnisse baut die Vorlesung Unternehmensteuerrecht I auf, die unmittelbar im Anschluss angeboten wird, also in der zweiten Hälfte des Wintersemesters ebenfalls vierstündig. Beide Veranstaltungen bilden die Grundlage für die Vorlesungen Steuerverfahrensrecht, Unternehmensteuer- recht II sowie Internationales und Europäisches Steuerrecht, die im folgenden Sommersemester gelesen werden. Die übrigen Veranstaltungen im Schwer- punkt können begleitend und ohne besondere Vorkenntnisse besucht werden. Falltraining Klausurtechnik kann man nicht früh genug üben. Daher bieten wir bereits im ersten Schwerpunktbereichssemester ein Falltraining an (näher hierzu Seite 33). Es dient der fallbezogenen Lernkontrolle und bezieht sich auf die Vorle- sung Einkommensteuerrecht, mit der das Schwerpunktbereichsstudium im Wintersemester beginnt. Zusätzlich dient es der optimalen Vorbereitung auf das daran anknüpfende Fallkolloquium und der Schwerpunktbereichsklausur. Bewährtes Kolloquium Zur Vorbereitung auf Ihre Klausur im Schwerpunkt wird nach wie vor das be- währte Kolloquium angeboten. Dort können Sie Ihre Fallbearbeitungstechnik verbessern und Ihren Kenntnisstand in von uns gestellten Probeklausuren un- ter Beweis stellen. Mehr Flexibilität Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Den genauen Zeitraum bestimmen Sie selbst: Wenn Sie etwa zunächst einmal Urlaub machen wollen, bekommen Sie Ihr Thema erst nach Ihrem Urlaub zugewiesen und die Abgabefrist wird entsprechend nach hinten verschoben. 6
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Lehrmaterial und Lernhilfen inklusive Zu den Pflichtfächern und den meisten steuerrechtlichen Wahlfächern wird ein umfangreiches Lehrmaterial zur Verfügung gestellt. Sie erhalten die Prä- sentation der Dozenten als Datei zum Selbstausdrucken und können sich beim Mitschreiben so auf dessen besondere Tipps und die entscheidenden „Zwi- schentöne“ konzentrieren. Dabei sind die Vorlesungen so konzipiert, dass von Ihnen keine Vorbereitung, wohl aber eine Nachbereitung verlangt wird. Um erlerntes Wissen zu wieder- holen (oder erst einmal zu behalten!), werden zur Lernzielkontrolle Wiederho- lungsfragen herausgegeben, die sich am zuvor in der Vorlesung erarbeiteten Stoff orientieren. Zur weiteren Festigung Ihres Wissens werden Ihnen auch die entsprechenden Passagen im Lehrbuch „Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht“ (siehe dazu Seiten 65 und 69) zum Nacharbeiten angegeben. Zur weiteren Ver- tiefung erhalten Sie zudem die einschlägigen Fundstellen im Lehrbuch „Tipke/ Lang, Steuerrecht“ (siehe ebenfalls Seiten 65 und 69). Steuerrecht – mehr Synergieeffekte zum gesamten Pflichtfachstoff gehen nicht Auf den ersten Blick scheint das Steuerrecht nichts mit dem Pflichtfachstoff zu tun zu haben. Das ist ein Irrtum. Alle Vorlesungen weisen Bezüge zum Pflicht- fachstoff auf: Selbstverständlich behandeln wir examensrelevante Grundlagen im Verfassungsrecht: Wenn es um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung geht, geht es auch um den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), also um eine Wiederholung und Vertiefung Ihrer Vorlesung zu den Grundrechten. Zahl- reiche Parallelen ergeben sich zum allgemeinen Schuldrecht (Aufrechnung, Verjährung oder Erstattung von Steueransprüchen) und zum allgemeinen Ver- waltungsrecht (Rücknahme und Widerruf von Steuerverwaltungsakten sowie ihre Fehlerfolgen). Natürlich bietet sich die Vorlesung zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht zur Wiederholung Ihrer europarechtlichen und die Vorlesung Erbschaftsteuerrecht zur Wiederholung Ihrer erbrechtlichen Kennt- nisse an. Dass eine Beschäftigung mit dem Unternehmensteuerrecht zwangs- läufig Ihr examensrelevantes Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht fes- tigen wird, ist ebenso offensichtlich. Damit dürfte der Schwerpunkt Steuerrecht wohl der einzige Schwerpunkt sein, der gleichzeitig examensrelevantes Wissen im Bürgerlichen Recht, Öf- fentlichen Recht und selbst im Strafrecht (Steuerstrafrecht!) verarbeitet. 7
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Die Literatur-Garantie Bei der Erstellung der Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten sollen Sie das wissenschaftliche Arbeiten im Steuerrecht erlernen. Das setzt voraus, die je- weils einschlägige Forschungsliteratur möglichst vollständig zu sichten und zu verwerten. Wir haben deshalb das Ziel, diese auch vollständig in unserer Bib- liothek vorzuhalten. Sollten Sie bei Ihren eigenen Recherchen ein solches Werk nicht finden, schreiben Sie uns einfach formlos eine E-Mail (steuerrecht@uni- leipzig.de) und wir werden es sofort anschaffen. Sie haben dann natürlich das „Erstzugriffsrecht“. Kostenlose Nutzung der Datenbank NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht Studierenden im Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Universität Leipzig macht der NWB-Verlag ein ganz besonderes Angebot. Sie bekommen einen persönlichen Zugang zur Online-Datenbank NWB Steuer- und Wirtschafts- recht – kostenlos bis zum Ende des Studiums. Schon während der Vorlesung können damit etwa BFH-Entscheidungen oder erläuternde Fachaufsätze auf dem eigenen Notebook, Tablet oder Smartphone nachgeschlagen werden. Die Nutzung der Datenbank wird zu Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums von einem Mitarbeiter des NWB-Verlags erläutert. 8
„Wir sind gebeten worden, unsere Mandantin bei der Neuaufstellung ihrer Konzernstruktur zu beraten. Sind Sie dabei?“ Dr. Johann Wagner, Partner, Steuerrecht NEIN, DA GEHT ES UM MEHR ALS REIN JURISTISCHE FRAGEN. JA, DA GEHT ES UM MEHR ALS REIN JURISTISCHE FRAGEN! RECHTSANWÄLTE, REFERENDARE UND WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER (M/W/X) IM BEREICH STEUERRECHT Ihr Mindset ist für uns Einstellungssache. Partnern in spannenden Gerichtsverfahren und Bringen Sie Exzellenz, Neugierde und Ideen mit Projekten und werden individuell gefördert. und lieben Sie die juristische Herausforderung? Bewerben Sie sich am besten jetzt online unter Bei uns arbeiten Sie zusammen mit erfahrenen karriere.gleisslutz.com BERLIN • DÜSSELDORF • FRANKFURT • HAMBURG • MÜNCHEN • STUTTGART • BRÜSSEL
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Erfahrungsberichte In den vergangenen Jahren hat sich anhand steigender Zahlen von Prüfungs- teilnehmern gezeigt, dass der Schwerpunkt Steuerrecht bei den Studierenden der Juristenfakultät an Beliebtheit zugenommen hat. Lassen Sie sich von den Erfahrungen und Eindrücken unserer erfolgreichen Studierenden und Absol- venten vom Schwerpunktbereich Steuerrecht überzeugen. Anne Georgi (Absolventin 2020) Der Schwerpunkt Steuerrecht bietet neben den Vorlesungen einige Möglichkeiten, die steuerrechtliche Praxis näher ken- nenzulernen. Wir konnten an einem Workshop bei KPMG teilnehmen und in einer kleinen Gruppe spielerisch ein Man- dantengespräch simulieren. Das Highlight war unser Prü- fungsseminar im Wintersemester 2019/2020 am EuGH in Lu- xemburg. Neben tollen Einblicken in die Abläufe beim EuGH hat das Seminar sehr viel Freude und Spaß bereitet. Ferdinand Hühnel (Absolvent 2020) Ich habe mich für Steuerrecht entschieden, weil ich mich neben den Inhalten des Hauptstudiums nochmal auf ein völlig neues Rechtsgebiet einlassen wollte. Schnell habe ich aber auch fest- gestellt, dass es viele inhaltliche Überschneidungen gibt, etwa zum Allgemeinen Verwaltungsrecht oder zum Schuldrecht, so dass man Wissen aus diesen Bereichen mit den neuen Inhal- ten verknüpfen kann. Ebenso wird ein sehr gutes Fallkolloqui- um vor der Schwerpunktbereichsklausur angeboten. Deshalb kann ich den Schwerpunkt Steuerrecht jedem wärmstens empfehlen. Constanze Nossia (Absolventin 2020) Für die Wahl des steuerrechtlichen Schwerpunktes überzeugte mich vor allem die Präsentation bei der Vorstellung der Schwer- punktbereiche. Steuerrecht eröffnet nicht nur gute berufliche Karrieremöglichkeiten, sondern hat auch praktische Relevanz für jeden von uns. Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass das Steuerrecht durch die Gesetzeslektüre gut durchdringbar ist. Durch spannende und tagesaktuelle Diskussionen – insbe- sondere zu Steuergerechtigkeitsfragen – wird man außerdem zum selbstständigen Denken angeregt. Eine tolle Plattform hierfür bieten die – ausdrücklich auch für Studierende offenstehenden – Veranstaltungen des Sächsischen Steuerkreises. 10
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Alexander Funke (8. Semester) Nachdem ich zwei Wochen verschiedene Schwerpunkte be- sucht hatte, habe ich mich letztlich für das nach meinem Emp- finden greifbarste Rechtsgebiet entschieden. Die Dozenten sind sehr gut auf ihre Veranstaltungen vorbereitet und gehen gern auf Fragen ein. Es stehen viele – auch schwerpunktüber- greifende – Veranstaltungen zur Wahl, etwa Internationales Steuerrecht, Non Profit Recht oder Steuerstrafrecht, so dass jeder auf seine Kosten kommt. Außerdem sind die Professoren national und international zu verschiedenen renommierten Kanzleien vernetzt, was einen ersten Kontakt für Praktika und den Berufseinstieg erleichtern kann. Ich kann den Schwerpunkt Steuerrecht sehr empfehlen und fühle mich hier gut aufge- hoben. Ellen Haeseler (Absolventin 2020) Ich kann das Studium im Schwerpunktbereich Steuerrecht sehr empfehlen. Steuerrecht ist interessant und lebensnah, da Steuern in sehr viele Lebensbereiche hineinspielen. Prof. Dr. Desens führt in angemessenem Tempo von Grund auf in das Rechtsgebiet ein, so dass keine speziellen Vorkenntnisse nö- tig sind. Die mit vielfältiger und aktueller Literatur ausgestatte Bibliothek, die strukturierten Vorlesungsmaterialien und auch der didaktisch durchdachte Aufbau der Vorlesungen tragen zum Lernerfolg für die anstehende Klausur und die Seminare bei. Felician Hummel (8. Semester) Aus familiären Gründen kam ich sehr früh in Kontakt mit dem Steuerrecht, weshalb ich schon zu Beginn meines Studiums mit dem Schwerpunktbereich 11 liebäugelte. Um mich entschei- den zu können, besuchte ich im vierten Semester die auch für das Hauptstudium angebotene Veranstaltung „Verfassungs- und Europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts“ und fand mich dort sehr gut aufgehoben. Die Vorlesung war abwechs- lungsreich, gut strukturiert und der kleinere Kreis von Studieren- den ermöglichte eine gute Lernatmosphäre. Inhaltlich hält das Steuerrecht viele spannende Facetten bereit, die im späteren Leben unabhängig vom Beruf in jedem Fall nützlich sein werden. Mir hat es bisher besonders das Europäi- sche Steuerrecht angetan, mit dem ich mich im Zulassungsseminar (inklusive Besuch des EuGH in Luxemburg) beschäftigen durfte. 11
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Vorteile für Studierende anderer Schwerpunktbereiche Die besondere Konzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht hat noch einen weiteren Vorteil, der Studierenden zugutekommt, die nicht im Schwer- punktbereich Steuerrecht studieren, aber im Rahmen ihres Schwerpunktstu- diums eine steuerrechtliche Wahlveranstaltung belegen können. Auch Sie können – ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse – die Vorlesung Einkommen- steuerrecht besuchen. Um möglichst vielen Leipziger Studierenden die Möglichkeit zu bieten, steuer- rechtliche Grundkenntnisse zu erwerben, werden auch andere steuerrechtli- che Veranstaltungen in anderen Schwerpunktbereichen als Wahlfächer ange- boten: SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft": Verfas- sungsrechtliche und europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts und Steuerverfahrensrecht SPB 3 "Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr": Inter- nationales Steuerrecht SPB 4 "Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte": Internationales Steuerrecht und Verfassungsrechtliche und europarechtliche Grundla- gen des Steuerrechts SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht": Einkommensteuerrecht SPB 8 "Rechtsgestaltung - Rechtsberatung - Rechtsdurchsetzung": Erb- schaft- und Schenkungsteuerrecht SPB 9 "Unternehmensrecht": Einkommensteuerrecht, Unternehmen- steuerrecht I und Unternehmensteuerrecht II, Erbschaft- und Schen- kungsteuerrecht, Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht SPB 10 "Arbeitsrecht": Einkommensteuerrecht und Steuerverfahrens- recht 12
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Sie haben Fragen? Für alle Fragen rund um den Schwerpunktbereich Steuerrecht steht Ihnen das Lehrstuhlteam jederzeit gern zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu. Wir freu- en uns auf Sie! Hinweis Alle aktuellen Informationen rund um den Schwerpunkt Steuerrecht fin- den Sie auch auf unserer Lehrstuhlhomepage unter: https://www.jura.uni-leipzig.de/professur-prof-dr-desens/ 13
” Sie sind ein brillanter Kopf. Bei uns dürfen Sie auch Charakter zeigen. und München suchen wir exzellente: Rechtsanwälte (m/w/d) | Referendare (m/w/d) Wiss. Mitarbeiter (m/w/d) | Praktikanten (m/w/d) “ Für unsere Büros in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg Sie werden Teil eines internationalen Expertenteams und beraten Mandanten aller Branchen und Größenklassen im gestaltungs- und transaktionsbezogenen Steuerrecht. Als Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen neben einem originär steuerrechtlichen Schwerpunkt die Möglichkeit, frühzeitig an der Schnittstelle zu weiteren Rechtsbereichen tätig zu werden und fördern aktiv Ihre interdisziplinäre Vernetzung. Im Rahmen der Entwicklung zur Beraterpersönlichkeit profitieren Sie von einer Vielzahl interner und externer Fortbildungsmöglichkeiten. Sie legen zudem Wert auf eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit? Willkommen bei Noerr! noerr.com/karriere
VORLESUNGEN Einkommensteuerrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Perso- nen. Sie erfasst die im Rahmen einer bestimmten Zeitspanne ausgewiesene Fi- nanzkraft des Steuerpflichtigen und orientiert sich am Gebot der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung zu Be- ginn die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze. Anschließend werden anhand von Fallbeispielen die persönliche Steuerpflicht – d.h. die Frage, wer einkommensteuerpflichtig ist –, die verschiedenen Ein- kunftsarten sowie deren Ermittlung und zuletzt die privaten Abzüge und Er- mäßigungen thematisiert. Erwartete Vorkenntnisse: Von den Studierenden werden keine Vorkenntnisse erwartet. Besonderheiten: Die Vorlesung wird in der ersten Semesterhälfte vierstündig angeboten. Anmerkung Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht" Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht" 15
VORLESUNGEN Unternehmensteuerrecht I (Steuerbilanz und Besteuerung von Personengesellschaften) - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Begonnen wird mit einem Überblick über die Gewinneinkünfte und deren un- terschiedliche Gewinnermittlungsarten – insbesondere Betriebsvermögens- vergleich und Einnahmenüberschussrechnung. Den ersten Teil bildet das Bilanzsteuerrecht. Anhand von einigen Fallbeispielen werden ausgehend von den Buchführungspflichten Eröffnungsbilanzen erläu- tert, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, Schlussbilanzen gefertigt und der steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensver- gleich als auch in Form der Gewinn- und Verlustmethode ermittelt. Den zweiten Teil der Vorlesung bildet die Besteuerung der Personengesell- schaften (Mitunternehmerschaften). Dabei steht die Ermittlung des steuer- rechtlichen Gewinns der Mitunternehmerschaft (Gesamthands-, Sonder- und Ergänzungsbereich) im Vordergrund. Erwartete Vorkenntnisse: Teilnahme an der Vorlesung Einkommensteuerrecht. Besonderheiten: Die Vorlesung wird vierstündig in der zweiten Semesterhälfte im Anschluss an die Veranstaltung Einkommensteuerrecht angeboten. Anmerkung Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" 16
VORLESUNGEN Steuerverfahrensrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Inhalt: Die Vorlesung umfasst schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht für Steuern, die Abgabenordnung. Deren Grundlage ist der Steuerverwaltungsakt, ein Verwaltungsakt, wie aus der Vorlesung zum allgemeinen Verwaltungsrecht bekannt. Unter anderem werden dessen Wirksamkeit und die Korrektur fehlerhafter Bescheide behan- delt. Daneben gibt es besondere Verwaltungsakte, die Steuerbescheide, für welche verfahrensrechtliche Besonderheiten gelten. Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht, das Erhe- bungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchsverfahren als außer- gerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in Grundzügen das Verfahren vor den Finanzgerichten nach der FGO dargestellt. Erwartete Vorkenntnisse: Von den Studierenden werden Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht AT und Schuldrecht AT erwartet. Anmerkung Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt- schaft" Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht" 17
VORLESUNGEN Unternehmensteuerrecht II (Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht) - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Der erste Teil behandelt die regelmäßige Besteuerung von Gewerbebetrieben, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Die Körper- schaftsteuer ist dabei die „Einkommensteuer für Körperschaften“. Per Verwei- sung wird deren Einkommen analog zum EStG ermittelt. Hinzu kommen Son- derregeln, wie das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung. Dazu tritt die Gewerbesteuer als eine weitere Abgabe, die den Ertrag eines Un- ternehmens besteuert. Sie ist eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts, deren Ertrag den Gemeinden zugeordnet wird. Die Verbindung beider Steuer- arten fasst die Belastung gewerblich tätiger Unternehmen zusammen. Erwartete Vorkenntnisse: Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmen- steuerrecht I. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" 18
never stand still Wer stillsteht, geht keine neuen Wege. Wer den Kopf nicht hebt, sieht nicht den Horizont – und auch nicht die Möglichkeiten bei uns. Wir stehen für exzellente Rechtsberatung, international, tiefgründig und auf den Punkt. Für Fortschritt und Weitsicht, interdisziplinär und auch sonst grenzenlos. Wie bei Ihrer Karriere – bei TW. Sie mit uns, wir zusammen: never stand still! Karriere: taylorwessing.com
VORLESUNGEN Internationales Steuerrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Inhalt: Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung, also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer Steuerrechtsordnun- gen fallen. Im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen, haben viele Steuerfälle einen Auslandsbezug. Die Vorlesung behandelt die Ursachen der Doppelbesteuerung, die Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Anrechnungsmethode und Freistellungsmethode) und staatliche Abwehr- strategien, um Einkünfteverlagerungen ins Ausland entgegenzuwirken. Zudem wird auf den stetig wachsenden Einfluss des Europarechts auf das nationale Steuerrecht eingegangen. Erwartete Vorkenntnisse: Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmen- steuerrecht I sowie an der grundständigen Vorlesung zum Europarecht. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 3 "Internationaler und Europäischer Privatrechts- verkehr" Wahlfach im SPB 4 "Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte" 20
VORLESUNGEN Verfassungsrechtliche und europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Inhalt: Die Veranstaltung vertieft wesentliche Inhalte aus den Vorlesungen Staats- recht I und II sowie aus dem Europarecht I. Referenzgebiet ist das Finanz- und Steuerrecht, so dass hierzu erste Grundkenntnisse erworben werden können. Insbesondere befasst sich die Vorlesung innerhalb des Staatsorganisations- rechts mit den rechtsstaatlichen Prinzipien (Vorbehalt des Gesetzes, Rückwir- kungsverbot und Vertrauensschutz, Bestimmtheitsgrundsatz) und geht dabei vor allem auf die Finanzverfassung ein (Kompetenzverteilung, Finanzausgleich, Haushaltsrecht). Weiterhin werden grundrechtsrelevante Fragen behandelt (Art. 3 GG, Art. 6 GG, Art. 14 GG). Aus dem Themenbereich des Europarechts I behandelt die Vorlesung die Steuerkompetenzen der EU, die Einwirkung von EU-Richtlinien auf das nationale Recht, die Europäischen Grundfreiheiten so- wie das Beihilfeverbot (Art. 107 f. AEUV). Erwartete Vorkenntnisse: Teilnahme an den Vorlesungen Staatsrecht I, Staatsrecht II und Europarecht I. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung" Wahlfach im SPB 4 "Europarecht - Völkerrecht - Menschen- rechte" 21
VORLESUNGEN Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (einschließlich Unternehmensnachfolgeplanung) - 2 SWS (Blockveranstaltung) im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Mathias Birnbaum und Prof. Dr. Jens Escher LLM. Inhalt: Der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen sowie Schenkungen unter Lebenden. Daneben werden auch noch Zweckzu- wendungen und alle 30 Jahre das Vermögen bestimmter (Familien-) Stiftungen und Vereine besteuert. Die Vorlesung ist an Fragestellungen der Praxis ange- lehnt und soll einen Überblick über das geltende Erbschaft- und Schenkung- steuerrecht geben. Darüber hinaus wird auf die wichtigsten erb-, familien- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen eingegangen, an die das Erbschaftsteuer- recht anknüpft. Einen Schwerpunkt der Vorlesung bildet die Unternehmens- nachfolge. Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten. Erwartete Vorkenntnisse: Vorkenntnisse werden nicht erwartet. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 8 "Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechts- durchsetzung" Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" 22
VORLESUNGEN Bilanzsteuerrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechtsvor- schriften (vgl. nur §§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) an, die die Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbesteuerung von Unterneh- mern und Unternehmen regeln. Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Gewinnermittlung im Ein- kommensteuerrecht mit Hilfe des Bilanzsteuerrechts. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei trotz seiner Schnittstellen zum HGB originärer Teil des öffentlichen Rechts, genauer des Steuerrechts, der sich mit der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung durch Bilanzierung befasst. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei primär eine juristische Disziplin und keine „Spielwiese“ allein für Wirtschafts- wissenschaftler. In der Vorlesung Bilanzsteuerrecht werden dabei zunächst die Grundsätze der doppelten Buchführung vermittelt, um den Studierenden einen Einblick in das betriebliche Rechnungswesen zu geben. Anschließend werden die Grundsät- ze ordnungsgemäßer Buchführung näher betrachtet, die sowohl bei der han- dels- als auch bei der steuerrechtlichen Bilanzerstellung von Bedeutung sind. Anhand von steuerrechtlichen Fallbeispielen werden anschließend der steuer- rechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt. Erwartete Vorkenntnisse: Paralleler Besuch der Vorlesung Einkommensteuerrecht. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" 23
VORLESUNGEN Umwandlungssteuerrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Dirk Jäschke Inhalt: Das Umwandlungssteuerrecht spielt in der nationalen und internationalen Steuergestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Die Vorlesung vermittelt die Grundkenntnisse des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG). Sie behan- delt den allgemeinen Anwendungsbereich des UmwStG (§ 1 UmwStG), Ver- schmelzungen von Kapital- auf Personengesellschaften (§§ 3 ff. UmwStG), die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften untereinander (§§ 11 ff. UmwStG), die Regelungen für Auf- und Abspaltungen von Vermögen von Kapitalgesell- schaften auf andere Kapitalgesellschaften (§ 15 UmwStG), die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften sowie den Anteilstausch (§§ 20 ff. UmwStG). Ferner sind Einbringungen von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaf- ten (§ 24 UmwStG) Gegenstand der Vorlesung. Die Vorlesung vertieft das Verständnis jeweils anhand von Fallbeispielen. Darüber hinaus werden im Ein- kommensteuergesetz enthaltene Regelungen zur Umstrukturierung von Un- ternehmen (Realteilung, § 6 Abs. 3, Abs. 5 EStG, etc.) sowie die europarechtli- chen Rahmenbedingungen dieses Rechtsgebiets dargestellt. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" 24
VORLESUNGEN Umsatzsteuerrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. David Hummel oder Prof. Dr. Bernhard Frye Inhalt: Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwichtigste Steuer. In der Veranstaltung werden zunächst die verschiedenen steuerbaren Umsätze herausgearbeitet, vom einfachen Leistungsaustausch bis zu Vorgän- gen mit Auslandsbezug. Dabei ist zu entscheiden, ob ein Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist oder ob eine Steuerbefreiung eingreift. Es folgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und das Bestimmen des Steuersatzes. Des Weiteren wird das Besteuerungsverfahren dargelegt, ein- schließlich des Verfahrens des Vorsteuerabzugs, wobei auch auf die europa- rechtliche Einbindung des Umsatzsteuerrechts eingegangen wird. Zudem gibt die Veranstaltung einen Überblick über die Grunderwerbsteuer als die wichtigste Verkehrsteuer (manche halten sie auch für eine besondere Verbrauchsteuer) in Deutschland. Erwartete Vorkenntnisse: Vorkenntnisse werden nicht erwartet. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" 25
VORLESUNGEN Kommunalabgabenrecht - 1 SWS im Wintersemester - Leitung: Dr. Dirk Tolkmitt Inhalt: Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundzügen des Kommunalabgaben- rechts, einem Rechtsgebiet verstreuter gesetzlicher Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Das Kommunalabgabenrecht grenzt sich nicht nach der Art der erhobenen Geldleistungen ab. Es erfasst vielmehr zahl- reiche Formen öffentlich-rechtlicher Geldleistungen, soweit sie nur von den Kommunen zur Deckung des eigenen Finanzbedarfs erhoben werden. Neben einem systematischen Überblick werden allgemeine Maßstäbe kom- munaler Abgabenerhebung vorgestellt, deren Herleitung überwiegend aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip, erfolgt. Besonderes Augenmerk soll auf die vielfältigen Verzahnungen zwi- schen dem Kommunalabgabenrecht auf der einen, Kommunal-, Straßen- und Bauplanungsrecht sowie Bereichen des Umweltrechts auf der anderen Seite gerichtet werden. Schließlich bilden das Verfahren der Abgabenerhebung und der gerichtliche Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide einen integralen Be- standteil der Vorlesung. Die Darstellung orientiert sich dabei überwiegend an konkreten Fallbeispielen; examensträchtige Konstellationen und im Freistaat gelaufene Examensklausuren werden umfassend berücksichtigt. Erwartete Vorkenntnisse: Grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts sollten vorhanden sein. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt- schaft" 26
VORLESUNGEN Steuerstrafrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Katharina Beckemper Inhalt: Das Steuerstrafrecht dreht sich in erster Linie um die Normen der Steuerhin- terziehung. Viele Grundsätze des Allgemeinen Strafrechts – das grundsätzlich gilt – werden im Steuerstrafrecht aber anders bewertet oder einer neuen Be- trachtung unterzogen. Deshalb wird der Tatbestand der Steuerhinterziehung vor allem in seinen Bezügen zum Allgemeinen Strafrecht dargestellt. Da das Steuerstrafrecht aktuell großen Veränderungen unterliegt und manche Grund- sätze auf den Allgemeinen Teil des Strafrechts Rückwirkungen haben, wird im- mer wieder ein Rekurs auf bekannte Grundsätze des Strafrechts genommen. Steuerrechtliche Kenntnisse sind deshalb nicht erforderlich, weil es sich um eine originär strafrechtliche Vorlesung handelt, freilich mit all den Besonder- heiten des Steuerstrafrechts. Neben dem Steuerhinterziehungstatbestand werden insbesondere Instrumente des Steuerstrafrechts, wie etwa die Selbst- anzeige behandelt. Weitere Tatbestände, wie der Schmuggel, der Bannbruch und die Nichtzahlung der Umsatzsteuer, werden in ihrer Systematik betrach- tet. Es schließt sich ein Überblick über die Steuerordnungswidrigkeiten und das Steuerstrafverfahren – und dabei vor allem die Abweichungen zur StPO – an. Erwartete Vorkenntnisse: Die Teilnehmer sollten die Vorlesung Eigentums- und Vermögensdelikte be- sucht haben. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 6 "Kriminalwissenschaften" 27
VORLESUNGEN Kapitalgesellschaftsrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Tim Drygala Inhalt: Nach einem einführenden Überblick über die wesentlichen Strukturmerkmale der Kapitalgesellschaften und die internationalen Einflüsse (Rechtsangleichung in der EU, supranationale Rechtsformen, EuGH-Rechtsprechung zur Nieder- lassungsfreiheit) werden das GmbH- und Aktienrecht vertieft behandelt. Den Schwerpunkt bildet dabei die praktisch sehr bedeutsame GmbH. Bei der Darstellung des Gründungsvorgangs werden auch die Sonderform der Unter- nehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die Vor-GmbH erörtert. An- schließend werden die Regeln der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung (einschließlich Gesellschafterdarlehen), die Durchgriffs- und Existenzvernich- tungshaftung, die Organisationsverfassung der GmbH (Geschäftsführer, Ge- sellschafterversammlung), die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschafter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten), die Rechnungs- legung und Ergebnisverwendung und schließlich die Regeln zu Auflösung, Li- quidation und Beendigung behandelt. Anschließend werden die Grundlagen des Aktienrechts sowie die aktienrecht- lichen Besonderheiten bei Gründung und Kapitalschutz dargestellt, bevor zum Abschluss die Organe der AG (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) und Fragen der Corporate Governance erörtert werden. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht" Wahlfach im SPB 12 "Wettbewerbsrecht und Energierecht Pflichtfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" 28
AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING Engineering Construction Debt Advisory Financial Services Private Clients Consulting Real Estate Medical Transactions Legal Insurance & Biotech Public Sector Energy & Utilities Healthcare Restructuring Shipping Automotive Global Solutions Tax Telecommunications & Media Sports Fraud Risk Compliance & Logistics Transportation Audit & Advisory Valuation Consumer Business Seien Sie Teil des Erfolgs – als Praktikant, Werkstudent, Referendar, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Berufseinsteiger (m/w/d). Entwickeln Sie Ihr Talent in unseren inter- disziplinären Teams und nutzen Sie die attraktiven Weiterbildungsangebote unserer Baker Tilly Academy. bakertilly.de/karriere E-Mail: career@bakertilly.de Erfolg braucht Köpfe
VORLESUNGEN Konzern- und Umwandlungsrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Tim Drygala Inhalt: Die Veranstaltung behandelt das in der unternehmensberatenden Praxis be- sonders wichtige Umwandlungsrecht und das Recht der verbundenen Un- ternehmen. Die Schwerpunkte bilden im Umwandlungsrecht das Recht der Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) und der Spaltung (§§ 123 ff. UmwG), im Kon- zernrecht das Aktien- und GmbH-Konzernrecht. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht" Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht" 30
VORLESUNGEN Personengesellschaftsrecht II - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Die Veranstaltung dient einerseits zur Wiederholung und Vertiefung der in der Vorlesung „Handels- und Gesellschaftsrecht“ erworbenen Kenntnisse. Zum anderen werden nicht zum Pflichtfachstoff gehörende, aber praktisch sehr be- deutsame Aspekte des Personengesellschaftsrechts erörtert. Im Mittelpunkt stehen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in ihren zahlreichen Ausprägungen und die Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) sowie die Partnerschaft als Rechtsformalternative für die freien Berufe. Herausgearbeitet werden dabei zunächst die typischen Strukturmerkmale von Personengesellschaften, wobei auch Fragen der Rechtsfähigkeit (insbeson- dere der GbR) eine Rolle spielen. Anschließend werden die Entstehensvor- aussetzungen, die sog. Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sowie die Pro- blematik der Scheingesellschaften behandelt, bevor vertieft auf die interne Organisationsstrukturen (einschließlich Geschäftsführungsbefugnis und Be- schlussfassung), die Vertretungsregelungen, die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschafter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflich- ten), die Haftung der Gesellschafter und die Regeln zu Auflösung, Liquidation und Beendigung eingegangen wird. Zudem wird eine Reihe von Sonderproblemen behandelt, z.B. der Umgang mit der GbR im Grundbuch, die Typenvermischung (insbesondere durch die GmbH & Co. KG) und schließlich die sog. Publikumsgesellschaften. Abschließend wird noch die stille Gesellschaft in den Blick genommen. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" Pflichtfach im SPB 9 "Unternehmensrecht" 31
VORLESUNGEN Non Profit Recht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Die Vorlesung vermittelt die Grundzüge des Rechts der Non Profit Organisa- tionen. Nach einem kurzen Überblick über die gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Bedeutung von Non Profit Organisationen werden zunächst die zivil- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen dargestellt. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Verein, die rechtsfähige Stiftung und die GmbH als die prak- tisch bedeutsamsten Organisationsformen von Non Profit Organisationen. Der zweite Teil der Vorlesung widmet sich der Besteuerung von Non Profit Organisationen. Hierbei werden die Grundzüge der steuerlichen Gemeinnüt- zigkeit (§§ 51-68 AO) und die zentralen Befreiungstatbestände der Einzelsteu- ergesetze thematisiert. Erwartete Vorkenntnisse: Grundzüge Gesellschaftsrecht. Es ist hilfreich, wenn die Teilnehmer parallel dazu die Vorlesung Einkommensteuerrecht besuchen. Anmerkung Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht" 32
VORLESUNGEN Fallbearbeitung im Steuerrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Tommy Handke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Inhalt: Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen bedarf einer fallbezogenen Lern- kontrolle. Die Studierenden erhalten in der Veranstaltung die Gelegenheit, im Anschluss an die Pflichtvorlesungen, jeweils im Winter- und Sommersemester, Grundlagen und Besonderheiten der steuerrechtlichen Falllösung zu erlernen und vor allem auch praktisch anzuwenden. Die Veranstaltung wird als Block- veranstaltung angeboten und kann auch gern mehrfach besucht werden. Ziel der Veranstaltung ist neben der Wiederholung der steuerrechtlichen Inhalte vor allem die optimale Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur. Erwartete Vorkenntnisse: Die Lehrveranstaltung knüpft jeweils an die Pflichtvorlesungen (zum „Einkom- mensteuerrecht I“ im Wintersemester bzw. zum „Unternehmensteuerrecht I“ und zum „Steuerverfahrensrecht“ im Sommersemester) an, so dass deren In- halte als bekannt vorausgesetzt werden. Durch die Veranstaltung soll jedoch gerade der Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht werden. Daher besteht auch im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit, Verständnisprobleme zu klären und die Inhalte examensgerecht zu wiederholen. Anmerkung Es besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung als Wahlfach kraft An- zeige im SPB 11 zu belegen (insgesamt 2 SWS). Aufgrund des Angebots als Blockveranstaltung variieren die Termine jedes Semester. Beachten Sie die Ankündigungen zu Beginn des Se- mesters. 33
VORLESUNGEN Kolloquium im Steuerrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Bernhard Frye Inhalt: Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen erfordert eine fallbezogene Lernkontrolle. Zur Vorbereitung auf die im Examen abzulegende Schwerpunkt- bereichsklausur wird daher ein Kolloquium im Steuerrecht (2 SWS) angeboten. Das Kolloquium beginnt im Wintersemester – nachdem alle Vorlesungen gehört wurden – und endet kurz vor der im Wintersemester angebotenen Schwerpunktbereichsklausur. Es werden ausgewählte Klausurfälle bespro- chen, die gezielt auf die Schwerpunktbereichsklausur vorbereiten. Es wird um eine eigenständige Vorbereitung gebeten. Die Sachverhalte der zu besprechenden Fälle stehen auf der Website des Lehrstuhls zur Verfügung. Er- gänzend werden – soweit möglich – zwei Übungsklausuren angeboten. Erwartete Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesungen aus dem Schwerpunktbereich 11. Anmerkung Die Teilnahme am Kolloquium wird zur optimalen und gezielten Vor- bereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur dringend empfohlen. 34
VORLESUNGEN Moot Court im Steuerrecht Leitung: Prof. Dr. Marc Desens und Dr. Afra Waterkamp Inhalt: Die Teilnehmer verfassen ausgehend von einem vorgegebenen steuerrecht- lichen Sachverhalt ein Rechtsgutachten, in welchem sie sich wissenschaftlich mit der gestellten Problematik auseinandersetzen und diese einer vertretba- ren Lösung zuführen. Die simulierte Gerichtsverhandlung findet dann im Sächsischen Finanzgericht statt. In der Jury sitzen der Präsident des Sächsischen Finanzgerichts, zwei Fi- nanzrichter sowie Prof. Dr. Marc Desens und Dr. Afra Waterkamp. Diese münd- liche Verhandlung zählt als mündliche Seminarleistung. Studierende können durch die Teilnahme an einem solchen Moot Court zum einen ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen. Zum anderen bietet die mündliche Verhandlung die Möglichkeit, die eigenen rhetorischen Fertigkeiten anzuwenden und zu verbessern. Aus dem Seminar geht dann ein Leipziger Moot Court-Team hervor, das sich um eine Teilnahme beim Moot Court vor dem Bundesfinanzhof (BFH) bewirbt und - im Falle einer Qualifikation - dort gegen andere Universitäten aus Deutsch- land und Österreich antritt. Anmerkung Die Teilnahme (Gutachten und mündliche Verhandlung) wird als Se- minarleistung i.S.d. Prüfungsordung anerkannt. Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten. Auf das Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hingewiesen. 35
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DOZENTEN Prof. Dr. Marc Desens Geburtsjahr: 1974 Geburtsort: Marl (NRW) ▪ 1994 - 2000 Studium der Rechts-, Politikwissenschaft, Wirtschaftspolitik und Philosophie an der WWU Münster, Erste Juristische Staatsprüfung ▪ 2000 - 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht (WWU Münster) bei Prof. Dr. Dieter Birk, 2003 Promotion zum Dr. jur., Dis- sertation: „Das Halbeinkünfteverfahren“, ausgezeichnet mit dem Dissertati- onspreis 2003 der WWU Münster und dem Hans-Flick-Ehrenpreis 2004 ▪ 2002 - 2004 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung ▪ 2005 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG ▪ 2007 - 2010 Akademischer Rat am Institut für Steuerrecht (WWU Münster), 2010 Habilitation, Schrift: „Bindung der Finanzverwaltung an die Recht- sprechung“, ausgezeichnet mit dem Habilitationspreis 2010 der Juristischen Studiengesellschaft Münster, Lehrbefugnis für: „Öffentliches Recht und Steuerrecht“ ▪ seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Steu- errecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht ▪ 2010 - 2016 Studiendekan der Juristenfakultät ▪ seit 2012 Vorsitzender des Sächsischen Steuerkreises e.V. ▪ seit 2016 Direktor des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht, Universität Leipzig ▪ seit 2017 Vorsitzender des Fördervereins der Juristenfakultät, Universität Leipzig ▪ seit 2017 Vorsitzender des Forums Transaktionen im Steuerrecht e.V. ▪ seit 2018 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht, Univer- sität Leipzig ▪ seit 2019 Vorstand im Kompetenzzentrum für Öffentliche Wirtschaft und Daseinsvorsorge der Universität Leipzig 37
DOZENTEN Prof. Dr. Katharina Beckemper Geburtsjahr: 1970 Geburtsort: Lingen ▪ 1990 - 1991 Ausbildung zur Werkzeugmechanikerin bei der Karmann GmbH und Studium der Produktionstechnik an der FH Osnabrück ▪ 1991 - 1996 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Osna- brück, Athen und Potsdam ▪ 1997 - 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, insb. Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Uwe Hellmann ▪ 1999 - 2001 Referendariat am Landgericht Neuruppin ▪ 2001 Promotion zum Dr. jur., ausgezeichnet mit Wolf-Rüdiger-Bub-Preis ▪ 2001 - 2009 Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Strafrecht, ins- besondere Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Uwe Hellmann ▪ 2005 - 2008 Lehrbeauftragte an der Landesakademie für öffentliche Verwal- tung, Brandenburg ▪ Sommersemester 2009 Lehrstuhlvertreterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Universität Leipzig ▪ seit Oktober 2010 Universitätsprofessorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Leipzig ▪ 2014-2016 Mitglied der Expertenkommission zur effektiveren und praxis- tauglichen Gestaltung des Strafverfahrensrechts im Bundestag ▪ seit 2015 Vorstand des Deutschen Zentrums für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrechts (DZWist e.V.) ▪ seit 2016 wissenschaftliche Beirätin Bund der Deutschen Kriminalbeamten ▪ seit 2016 Prodekanin der Juristenfakultät 38
DOZENTEN Prof. Dr. Gregor Roth © SBK Sachsen / Frank Grätz ▪ 1993 - 1999 Studium der Rechtswissenschaft, Friedrich Schiller Universität Jena, Erstes Juristisches Staatsexamen ▪ 2000 - 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Heribert Hirte, Universität Hamburg ▪ 2003 - 2005 Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexamen ▪ 2004 Promotion zum Dr. iur. im Zivilrecht - Titel der Dissertation: Das ein- heitliche Recht auf Information - Ein Beitrag zur Institutionenbildung ▪ 2005 - 2006 Hochschulassistent bei Prof. Dr. Rainer Walz am Lehrstuhl für Steuerrecht und das Recht der Non Profit-Organisationen, Bucerius Law School Hamburg ▪ 2007-2013 Hochschulassistent am Lehrstuhl für Steuerrecht und das Recht der Nonprofit-Organisationen, Bucerius Law School Hamburg ▪ 2013 Habilitation im Gesellschafts- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Rüdiger Veil - Titel der Habilitationsschrift: Verbandszweck und Gläubigerschutz ▪ 2012 - 2015 Lehrstuhlvertretung an der TU Dresden ▪ 2015 - 2017 Universitätsprofessor an der TU Dresden - Inhaber des Lehr- stuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht ▪ seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht an der Universität Leipzig ▪ seit 2019 Direktor des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland am Institut für Steuerrecht 39
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