STEUERRECHT IN LEIPZIG - Schwerpunktbereich 11 Informationsbroschüre Institut für Steuerrecht Juristenfakultät - Juristenfakultät

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STEUERRECHT IN LEIPZIG - Schwerpunktbereich 11 Informationsbroschüre Institut für Steuerrecht Juristenfakultät - Juristenfakultät
UNIVERSITÄT
    LEIPZIG
              STEUERRECHT IN LEIPZIG
              Schwerpunktbereich 11

              Wintersemester 2021/22
              Sommersemester 2022

              Informationsbroschüre

              Institut für Steuerrecht
              Juristenfakultät

              Prof. Dr. Marc Desens
              Prof. Dr. Katharina Beckemper
              Prof. Dr. Gregor Roth
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02 BEGRÜSSUNG

                                                        INHALT
03 SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT
15 VORLESUNGEN
37 DOZENTEN
53 SCHWERPUNKTBEREICHSPRÜFUNG
    Zulassungsseminar
    Wissenschaftliche Studienarbeit (Prüfungsseminar)
    Schwerpunktbereichsklausur

57 STUDIENVERLAUFSPLAN
    Schwerpunktbereich vor staatlicher Pflichtfachprüfung
    Schwerpunktbereich nach staatlicher Pflichtfachprüfung

65 AUSBILDUNGSLITERATUR
74 SÄCHSISCHER STEUERKREIS E.V.
83 INSTITUT FÜR STEUERRECHT
84 SCHRIFTENREIHEN FÜR DOKTORANDEN
86 STELLENBÖRSE
92 KONTAKT UND SPRECHZEITEN DES LEHRSTUHLS
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BEGRÜSSUNG

Liebe Studentinnen, liebe Studenten,

mit dem fünften Semester beginnt für Sie das Studi-
um im Schwerpunktbereich. Sie müssen sich nun für
einen Schwerpunktbereich entscheiden.

Hierbei sind verschiedene Wege denkbar: Sie könn-
ten etwa einen Schwerpunkt wählen, dessen Grund-
züge Sie bereits in den ersten Semestern kennenge-
lernt haben. Mit Ihrer Wahl verbinden Sie dann die
Hoffnung, dass eine weitere Vertiefung ebenfalls Ihr Interesse wecken wird.
Eine spannendere Alternative wäre es, sich einem völlig neuen und noch unbe-
kannten Rechtsgebiet zu widmen, um die Vielfalt Ihrer juristischen Kenntnisse
zu erweitern und Ihrem Studium mehr Abwechslung zu geben.

Das Steuerrecht ist für Sie momentan noch völlig unbekannt. Deswegen be-
fürchten manche, es handele sich um eine schwere und kaum zugängliche Ma-
terie. Andere glauben sogar, im Steuerrecht gehe es hauptsächlich darum, wie
im Mathematikunterricht die zu zahlenden Steuern zu berechnen.

Diese Befürchtungen lassen sich entkräften. Erstens werden keine Vorkennt-
nisse erwartet. Die Materie wird behutsam in mehreren, aufeinander abge-
stimmten Vorlesungen erarbeitet. Zweitens ist das Steuerrecht keine isolierte
Rechtsmaterie, sondern knüpft an zahlreiche andere Rechtsgebiete an. In den
steuerrechtlichen Vorlesungen wird daher vieles aufgegriffen oder wiederholt,
was Sie aus anderen Vorlesungen schon kennen, etwa der Begriff des Arbeit-
nehmers oder die Rechtsfigur des Gewerbebetriebs. Im Steuerrecht machen
wir auch keine betriebswirtschaftlichen Steueroptimierungsrechnungen. Ma-
thematikunterricht erwartet Sie also ganz gewiss nicht.

Als Steuerjuristin oder Steuerjurist werden Sie zukünftig in der Lage sein, viel-
fältige und durchaus anspruchsvolle Rechtsprobleme des Steuerrechts zu lö-
sen. Das dazu erforderliche Verständnis der Steuerrechtssystematik erlernen
Sie im Schwerpunktstudium Steuerrecht.

Sind Ihre Vorurteile ausgeräumt und ist Ihr Interesse geweckt? Dann heiße ich
Sie herzlich willkommen im Schwerpunkt Steuerrecht!

                                              Ihr

                                                    Prof. Dr. Marc Desens

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SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

Der Schwerpunktbereich Steuerrecht (SPB 11) ist einer von zwölf Schwer-
punktbereichen, die für die Studierenden der Juristenfakultät angeboten wer-
den.
Das Institut für Steuerrecht bietet neben Zulassungs- und Prüfungsseminaren
elf steuerrechtliche Vorlesungen an:

              Wintersemester                         Sommersemester

    Einkommensteuerrecht                   Steuerverfahrensrecht
    (2 SWS)                                (2 SWS)

    Unternehmensteuerrecht I               Unternehmensteuerrecht II
    (2 SWS)                                (2 SWS)

    Bilanzsteuerrecht                      Internationales Steuerrecht
    (2 SWS)                                (2 SWS)

    Non Profit Recht                       Verfassungsrechtliche und europäi-
    (2 SWS)
                                           sche Grundlagen des Steuerrechts
                                           (2 SWS)

                                           Erbschaft- und Schenkungsteuer-
                                           recht
                                           (2 SWS)

                                           Umsatz- und Grunderwerbesteu-
                                           errecht
                                           (2 SWS)

                                           Umwandlungssteuerrecht
                                           (2 SWS)

Weitere Wahlmöglichkeiten
Zugleich ist der Schwerpunktbereich Steuerrecht mit anderen Schwerpunkt-
bereichen vernetzt. So sind wir dabei, die Universität Leipzig nicht nur zu einem
führenden Steuerrechtsstandort, sondern auch zu einem führenden Standort
im Steuerstrafrecht auszubauen.

                                                                                3
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                                              Rechtsanwälte, Steuerberater
Mehr als                                      und Wirtschaftsprüfer arbeiten
                                              bei uns eng zusammen

Partnerinnen und               70 wissenschaftliche                Standorte in Deutschland
Partner und genauso            Mitarbeiterplätze                   sowie eine Repräsentanz
                                                                   in der Schweiz

                               ∞
viele, interdisziplinär
arbeitende Teams

            81                 viele Möglichkeiten
                               für Ihre Karriere

50 Referendariatsplätze
60 Praktikumsplätze                                                Berlin
                                                                   Bonn

           500
                                                                   Düsseldorf
                               Umfangreiche monetäre               Frankfurt a. M.
Mehr als                       Unterstützung sowie Freistel-       Hamburg
Veröffentlichungen             lung zur Vorbereitung auf           München
pro Jahr                       die Berufsexamina                   Stuttgart

                               Steuerrecht – Wirtschaftsrecht –
                               Transaktionen – Compliance –
                               Prüfung und Bewertung
                               55 FGS Academy-Veranstaltungen pro Jahr

Von den Besten lernen, ein eigenes Profil entwickeln, unternehmerisch agieren: Sie wollen genau
das? Dann werden Sie Teil unseres Teams. Flick Gocke Schaumburg steht für Steuerzentrierte
Rechtsberatung und zählt zu den führenden interdisziplinären Sozitäten in Deutschland. Wir bieten
Ihnen anspruchsvolle Mandate und Projekte, flexible Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben sowie hervorragende individuelle Perspektiven.

fgs.de/karriere
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SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

Studierende im Schwerpunktbereich Steuerrecht profitieren von dieser Ver-
netzung. Sie können ihre Wahlfächer aus fünf weiteren Veranstaltungen ande-
rer Schwerpunktbereiche auswählen:

          Wintersemester                        Sommersemester

 Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)     Konzern- und Umwandlungsrecht (2 SWS)
 SPB 9 "Unternehmensrecht"             SPB 9 "Unternehmensrecht"

 Steuerstrafrecht (2 SWS)              Personengesellschaftsrecht II (2 SWS)
 SPB 6 "Kriminalwissenschaften"        SPB 9 "Unternehmensrecht"

 Kommunalabgabenrecht (1 SWS)
 SPB 2 "Staat und Verwaltung –
 Umwelt, Bauen, Wirtschaft"

Prüfungsanforderungen
Die vierstündige Schwerpunktbereichsklausur (nähere Informationen auf Sei-
te 53) beschränkt sich auf die Inhalte der drei Pflichtveranstaltungen Einkom-
mensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I und Steuerverfahrensrecht. Er-
gänzend dazu dienen die Wahlfächer zur Vertiefung des Gesamtverständnis-
ses im Steuerrecht. Dabei werden auch die Bezüge zu den klausurrelevanten
Pflichtfächern hergestellt, so dass Studierenden ein Anlass gegeben wird, be-
reits Erlerntes aus einer anderen Perspektive zu wiederholen und zu vertiefen.
Zugleich dienen die Wahlfächer als Vorbereitung auf das Prüfungsseminar (sie-
he dazu Seite 55), in dem wissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet werden
müssen, die sich vornehmlich auf die Inhalte der Wahlfächer beziehen.

                                                                               5
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SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

Besondere Ziele
Mit der besonderen Studienkonzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht
wollen wir einen Zielkonflikt lösen. Einerseits soll das Schwerpunktstudium
garantiert ohne Vorkenntnisse begonnen werden können. Andererseits wollen
wir auch vertiefende Vorlesungen anbieten, bei denen Vorkenntnisse unab-
dingbar sind. Um beide Ziele gleichermaßen in einem zweisemestrigen Schwer-
punktstudium zu verwirklichen, wird in der ersten Hälfte des Wintersemesters
mit einer vierstündigen Vorlesung zum Einkommensteuerrecht begonnen. Auf
die dort erworbenen Kenntnisse baut die Vorlesung Unternehmensteuerrecht
I auf, die unmittelbar im Anschluss angeboten wird, also in der zweiten Hälfte
des Wintersemesters ebenfalls vierstündig. Beide Veranstaltungen bilden die
Grundlage für die Vorlesungen Steuerverfahrensrecht, Unternehmensteuer-
recht II sowie Internationales und Europäisches Steuerrecht, die im folgenden
Sommersemester gelesen werden. Die übrigen Veranstaltungen im Schwer-
punkt können begleitend und ohne besondere Vorkenntnisse besucht werden.

Falltraining
Klausurtechnik kann man nicht früh genug üben. Daher bieten wir bereits im
ersten Schwerpunktbereichssemester ein Falltraining an (näher hierzu Seite
33). Es dient der fallbezogenen Lernkontrolle und bezieht sich auf die Vorle-
sung Einkommensteuerrecht, mit der das Schwerpunktbereichsstudium im
Wintersemester beginnt.
Zusätzlich dient es der optimalen Vorbereitung auf das daran anknüpfende
Fallkolloquium und der Schwerpunktbereichsklausur.

Bewährtes Kolloquium
Zur Vorbereitung auf Ihre Klausur im Schwerpunkt wird nach wie vor das be-
währte Kolloquium angeboten. Dort können Sie Ihre Fallbearbeitungstechnik
verbessern und Ihren Kenntnisstand in von uns gestellten Probeklausuren un-
ter Beweis stellen.

Mehr Flexibilität
Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit
geschrieben. Den genauen Zeitraum bestimmen Sie selbst: Wenn Sie etwa
zunächst einmal Urlaub machen wollen, bekommen Sie Ihr Thema erst nach
Ihrem Urlaub zugewiesen und die Abgabefrist wird entsprechend nach hinten
verschoben.

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SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

Lehrmaterial und Lernhilfen inklusive
Zu den Pflichtfächern und den meisten steuerrechtlichen Wahlfächern wird
ein umfangreiches Lehrmaterial zur Verfügung gestellt. Sie erhalten die Prä-
sentation der Dozenten als Datei zum Selbstausdrucken und können sich beim
Mitschreiben so auf dessen besondere Tipps und die entscheidenden „Zwi-
schentöne“ konzentrieren.
Dabei sind die Vorlesungen so konzipiert, dass von Ihnen keine Vorbereitung,
wohl aber eine Nachbereitung verlangt wird. Um erlerntes Wissen zu wieder-
holen (oder erst einmal zu behalten!), werden zur Lernzielkontrolle Wiederho-
lungsfragen herausgegeben, die sich am zuvor in der Vorlesung erarbeiteten
Stoff orientieren. Zur weiteren Festigung Ihres Wissens werden Ihnen auch
die entsprechenden Passagen im Lehrbuch „Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht“
(siehe dazu Seiten 65 und 69) zum Nacharbeiten angegeben. Zur weiteren Ver-
tiefung erhalten Sie zudem die einschlägigen Fundstellen im Lehrbuch „Tipke/
Lang, Steuerrecht“ (siehe ebenfalls Seiten 65 und 69).

Steuerrecht – mehr Synergieeffekte zum gesamten Pflichtfachstoff gehen nicht
Auf den ersten Blick scheint das Steuerrecht nichts mit dem Pflichtfachstoff zu
tun zu haben. Das ist ein Irrtum. Alle Vorlesungen weisen Bezüge zum Pflicht-
fachstoff auf: Selbstverständlich behandeln wir examensrelevante Grundlagen
im Verfassungsrecht: Wenn es um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung geht,
geht es auch um den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), also um
eine Wiederholung und Vertiefung Ihrer Vorlesung zu den Grundrechten. Zahl-
reiche Parallelen ergeben sich zum allgemeinen Schuldrecht (Aufrechnung,
Verjährung oder Erstattung von Steueransprüchen) und zum allgemeinen Ver-
waltungsrecht (Rücknahme und Widerruf von Steuerverwaltungsakten sowie
ihre Fehlerfolgen). Natürlich bietet sich die Vorlesung zum Internationalen und
Europäischen Steuerrecht zur Wiederholung Ihrer europarechtlichen und die
Vorlesung Erbschaftsteuerrecht zur Wiederholung Ihrer erbrechtlichen Kennt-
nisse an. Dass eine Beschäftigung mit dem Unternehmensteuerrecht zwangs-
läufig Ihr examensrelevantes Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht fes-
tigen wird, ist ebenso offensichtlich.
Damit dürfte der Schwerpunkt Steuerrecht wohl der einzige Schwerpunkt
sein, der gleichzeitig examensrelevantes Wissen im Bürgerlichen Recht, Öf-
fentlichen Recht und selbst im Strafrecht (Steuerstrafrecht!) verarbeitet.

                                                                             7
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Die Literatur-Garantie
Bei der Erstellung der Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten sollen Sie das
wissenschaftliche Arbeiten im Steuerrecht erlernen. Das setzt voraus, die je-
weils einschlägige Forschungsliteratur möglichst vollständig zu sichten und zu
verwerten. Wir haben deshalb das Ziel, diese auch vollständig in unserer Bib-
liothek vorzuhalten. Sollten Sie bei Ihren eigenen Recherchen ein solches Werk
nicht finden, schreiben Sie uns einfach formlos eine E-Mail (steuerrecht@uni-
leipzig.de) und wir werden es sofort anschaffen. Sie haben dann natürlich das
„Erstzugriffsrecht“.

Kostenlose Nutzung der Datenbank NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht
Studierenden im Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Universität Leipzig
macht der NWB-Verlag ein ganz besonderes Angebot. Sie bekommen einen
persönlichen Zugang zur Online-Datenbank NWB Steuer- und Wirtschafts-
recht – kostenlos bis zum Ende des Studiums. Schon während der Vorlesung
können damit etwa BFH-Entscheidungen oder erläuternde Fachaufsätze auf
dem eigenen Notebook, Tablet oder Smartphone nachgeschlagen werden. Die
Nutzung der Datenbank wird zu Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums
von einem Mitarbeiter des NWB-Verlags erläutert.

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„Wir sind gebeten worden, unsere Mandantin
                                     bei der Neuaufstellung ihrer Konzernstruktur zu
                                     beraten. Sind Sie dabei?“

                                     Dr. Johann Wagner, Partner, Steuerrecht

  NEIN,
    DA GEHT ES UM MEHR ALS
    REIN JURISTISCHE FRAGEN.

                                                                               JA,
                                                                          DA GEHT ES UM MEHR ALS
                                                                          REIN JURISTISCHE FRAGEN!

                    RECHTSANWÄLTE, REFERENDARE UND
                  WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER (M/W/X)
                         IM BEREICH STEUERRECHT
Ihr Mindset ist für uns Einstellungssache.                   Partnern in spannenden Gerichtsverfahren und
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SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

Erfahrungsberichte
In den vergangenen Jahren hat sich anhand steigender Zahlen von Prüfungs-
teilnehmern gezeigt, dass der Schwerpunkt Steuerrecht bei den Studierenden
der Juristenfakultät an Beliebtheit zugenommen hat. Lassen Sie sich von den
Erfahrungen und Eindrücken unserer erfolgreichen Studierenden und Absol-
venten vom Schwerpunktbereich Steuerrecht überzeugen.

Anne Georgi (Absolventin 2020)
Der Schwerpunkt Steuerrecht bietet neben den Vorlesungen
einige Möglichkeiten, die steuerrechtliche Praxis näher ken-
nenzulernen. Wir konnten an einem Workshop bei KPMG
teilnehmen und in einer kleinen Gruppe spielerisch ein Man-
dantengespräch simulieren. Das Highlight war unser Prü-
fungsseminar im Wintersemester 2019/2020 am EuGH in Lu-
xemburg. Neben tollen Einblicken in die Abläufe beim EuGH hat
das Seminar sehr viel Freude und Spaß bereitet.

                                             Ferdinand Hühnel (Absolvent 2020)
              Ich habe mich für Steuerrecht entschieden, weil ich mich neben
               den Inhalten des Hauptstudiums nochmal auf ein völlig neues
               Rechtsgebiet einlassen wollte. Schnell habe ich aber auch fest-
               gestellt, dass es viele inhaltliche Überschneidungen gibt, etwa
               zum Allgemeinen Verwaltungsrecht oder zum Schuldrecht, so
              dass man Wissen aus diesen Bereichen mit den neuen Inhal-
            ten verknüpfen kann. Ebenso wird ein sehr gutes Fallkolloqui-
um vor der Schwerpunktbereichsklausur angeboten. Deshalb kann ich den
Schwerpunkt Steuerrecht jedem wärmstens empfehlen.

Constanze Nossia (Absolventin 2020)
Für die Wahl des steuerrechtlichen Schwerpunktes überzeugte
mich vor allem die Präsentation bei der Vorstellung der Schwer-
punktbereiche. Steuerrecht eröffnet nicht nur gute berufliche
Karrieremöglichkeiten, sondern hat auch praktische Relevanz
für jeden von uns. Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass
das Steuerrecht durch die Gesetzeslektüre gut durchdringbar
ist. Durch spannende und tagesaktuelle Diskussionen – insbe-
sondere zu Steuergerechtigkeitsfragen – wird man außerdem
zum selbstständigen Denken angeregt. Eine tolle Plattform hierfür bieten
die – ausdrücklich auch für Studierende offenstehenden – Veranstaltungen
des Sächsischen Steuerkreises.

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SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

                                                Alexander Funke (8. Semester)
               Nachdem ich zwei Wochen verschiedene Schwerpunkte be-
                sucht hatte, habe ich mich letztlich für das nach meinem Emp-
                finden greifbarste Rechtsgebiet entschieden. Die Dozenten
                sind sehr gut auf ihre Veranstaltungen vorbereitet und gehen
                gern auf Fragen ein. Es stehen viele – auch schwerpunktüber-
               greifende – Veranstaltungen zur Wahl, etwa Internationales
             Steuerrecht, Non Profit Recht oder Steuerstrafrecht, so dass
jeder auf seine Kosten kommt. Außerdem sind die Professoren national und
international zu verschiedenen renommierten Kanzleien vernetzt, was einen
ersten Kontakt für Praktika und den Berufseinstieg erleichtern kann. Ich kann
den Schwerpunkt Steuerrecht sehr empfehlen und fühle mich hier gut aufge-
hoben.

Ellen Haeseler (Absolventin 2020)
Ich kann das Studium im Schwerpunktbereich Steuerrecht
sehr empfehlen. Steuerrecht ist interessant und lebensnah, da
Steuern in sehr viele Lebensbereiche hineinspielen. Prof. Dr.
Desens führt in angemessenem Tempo von Grund auf in das
Rechtsgebiet ein, so dass keine speziellen Vorkenntnisse nö-
tig sind. Die mit vielfältiger und aktueller Literatur ausgestatte
Bibliothek, die strukturierten Vorlesungsmaterialien und auch
der didaktisch durchdachte Aufbau der Vorlesungen tragen zum
Lernerfolg für die anstehende Klausur und die Seminare bei.

                                                 Felician Hummel (8. Semester)
               Aus familiären Gründen kam ich sehr früh in Kontakt mit dem
                Steuerrecht, weshalb ich schon zu Beginn meines Studiums mit
                 dem Schwerpunktbereich 11 liebäugelte. Um mich entschei-
                 den zu können, besuchte ich im vierten Semester die auch für
                 das Hauptstudium angebotene Veranstaltung „Verfassungs-
                und Europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts“ und fand
               mich dort sehr gut aufgehoben. Die Vorlesung war abwechs-
            lungsreich, gut strukturiert und der kleinere Kreis von Studieren-
den ermöglichte eine gute Lernatmosphäre. Inhaltlich hält das Steuerrecht
viele spannende Facetten bereit, die im späteren Leben unabhängig vom Beruf
in jedem Fall nützlich sein werden. Mir hat es bisher besonders das Europäi-
sche Steuerrecht angetan, mit dem ich mich im Zulassungsseminar (inklusive
Besuch des EuGH in Luxemburg) beschäftigen durfte.

                                                                           11
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

Vorteile für Studierende anderer Schwerpunktbereiche
Die besondere Konzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht hat noch
einen weiteren Vorteil, der Studierenden zugutekommt, die nicht im Schwer-
punktbereich Steuerrecht studieren, aber im Rahmen ihres Schwerpunktstu-
diums eine steuerrechtliche Wahlveranstaltung belegen können. Auch Sie
können – ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse – die Vorlesung Einkommen-
steuerrecht besuchen.
Um möglichst vielen Leipziger Studierenden die Möglichkeit zu bieten, steuer-
rechtliche Grundkenntnisse zu erwerben, werden auch andere steuerrechtli-
che Veranstaltungen in anderen Schwerpunktbereichen als Wahlfächer ange-
boten:

       SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft": Verfas-
       sungsrechtliche und europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts und
       Steuerverfahrensrecht
       SPB 3 "Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr": Inter-
       nationales Steuerrecht
       SPB 4 "Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte": Internationales
       Steuerrecht und Verfassungsrechtliche und europarechtliche Grundla-
       gen des Steuerrechts
       SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht": Einkommensteuerrecht
       SPB 8 "Rechtsgestaltung - Rechtsberatung - Rechtsdurchsetzung": Erb-
       schaft- und Schenkungsteuerrecht
       SPB 9 "Unternehmensrecht": Einkommensteuerrecht, Unternehmen-
       steuerrecht I und Unternehmensteuerrecht II, Erbschaft- und Schen-
       kungsteuerrecht, Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht
       SPB 10 "Arbeitsrecht": Einkommensteuerrecht und Steuerverfahrens-
       recht

12
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT

Sie haben Fragen?

Für alle Fragen rund um den Schwerpunktbereich Steuerrecht steht Ihnen das
Lehrstuhlteam jederzeit gern zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu. Wir freu-
en uns auf Sie!

   Hinweis
  Alle aktuellen Informationen rund um den Schwerpunkt Steuerrecht fin-
  den Sie auch auf unserer Lehrstuhlhomepage unter:
  https://www.jura.uni-leipzig.de/professur-prof-dr-desens/

                                                                          13
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VORLESUNGEN

                      Einkommensteuerrecht
                      - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:       Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Perso-
nen. Sie erfasst die im Rahmen einer bestimmten Zeitspanne ausgewiesene Fi-
nanzkraft des Steuerpflichtigen und orientiert sich am Gebot der Besteuerung
nach der individuellen Leistungsfähigkeit.
Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung zu Be-
ginn die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze.
Anschließend werden anhand von Fallbeispielen die persönliche Steuerpflicht
– d.h. die Frage, wer einkommensteuerpflichtig ist –, die verschiedenen Ein-
kunftsarten sowie deren Ermittlung und zuletzt die privaten Abzüge und Er-
mäßigungen thematisiert.

Erwartete Vorkenntnisse:
Von den Studierenden werden keine Vorkenntnisse erwartet.

Besonderheiten:
Die Vorlesung wird in der ersten Semesterhälfte vierstündig angeboten.

   Anmerkung

       Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht"
       Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
       Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht"

                                                                         15
VORLESUNGEN

                    Unternehmensteuerrecht I
     (Steuerbilanz und Besteuerung von Personengesellschaften)
                    - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Begonnen wird mit einem Überblick über die Gewinneinkünfte und deren un-
terschiedliche Gewinnermittlungsarten – insbesondere Betriebsvermögens-
vergleich und Einnahmenüberschussrechnung.
Den ersten Teil bildet das Bilanzsteuerrecht. Anhand von einigen Fallbeispielen
werden ausgehend von den Buchführungspflichten Eröffnungsbilanzen erläu-
tert, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, Schlussbilanzen gefertigt und der
steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensver-
gleich als auch in Form der Gewinn- und Verlustmethode ermittelt.
Den zweiten Teil der Vorlesung bildet die Besteuerung der Personengesell-
schaften (Mitunternehmerschaften). Dabei steht die Ermittlung des steuer-
rechtlichen Gewinns der Mitunternehmerschaft (Gesamthands-, Sonder- und
Ergänzungsbereich) im Vordergrund.

Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an der Vorlesung Einkommensteuerrecht.

Besonderheiten:
Die Vorlesung wird vierstündig in der zweiten Semesterhälfte im Anschluss an
die Veranstaltung Einkommensteuerrecht angeboten.

     Anmerkung

       Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"

16
VORLESUNGEN

                       Steuerverfahrensrecht
                     - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:       Prof. Dr. Marc Desens

Inhalt:
Die Vorlesung umfasst schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht für Steuern,
die Abgabenordnung.
Deren Grundlage ist der Steuerverwaltungsakt, ein Verwaltungsakt, wie aus
der Vorlesung zum allgemeinen Verwaltungsrecht bekannt. Unter anderem
werden dessen Wirksamkeit und die Korrektur fehlerhafter Bescheide behan-
delt.
Daneben gibt es besondere Verwaltungsakte, die Steuerbescheide, für welche
verfahrensrechtliche Besonderheiten gelten.
Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht, das Erhe-
bungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchsverfahren als außer-
gerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in Grundzügen das Verfahren vor
den Finanzgerichten nach der FGO dargestellt.

Erwartete Vorkenntnisse:
Von den Studierenden werden Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht AT und
Schuldrecht AT erwartet.

   Anmerkung

       Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt-
       schaft"
       Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht"

                                                                         17
VORLESUNGEN

                   Unternehmensteuerrecht II
                (Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht)
                    - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Der erste Teil behandelt die regelmäßige Besteuerung von Gewerbebetrieben,
die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Die Körper-
schaftsteuer ist dabei die „Einkommensteuer für Körperschaften“. Per Verwei-
sung wird deren Einkommen analog zum EStG ermittelt. Hinzu kommen Son-
derregeln, wie das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung.
Dazu tritt die Gewerbesteuer als eine weitere Abgabe, die den Ertrag eines Un-
ternehmens besteuert. Sie ist eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts,
deren Ertrag den Gemeinden zugeordnet wird. Die Verbindung beider Steuer-
arten fasst die Belastung gewerblich tätiger Unternehmen zusammen.

Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmen-
steuerrecht I.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"

18
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VORLESUNGEN

                   Internationales Steuerrecht
                    - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:       Prof. Dr. Marc Desens

Inhalt:
Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung,
also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer Steuerrechtsordnun-
gen fallen. Im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch der
zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen, haben viele
Steuerfälle einen Auslandsbezug. Die Vorlesung behandelt die Ursachen der
Doppelbesteuerung, die Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
(Anrechnungsmethode und Freistellungsmethode) und staatliche Abwehr-
strategien, um Einkünfteverlagerungen ins Ausland entgegenzuwirken. Zudem
wird auf den stetig wachsenden Einfluss des Europarechts auf das nationale
Steuerrecht eingegangen.

Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmen-
steuerrecht I sowie an der grundständigen Vorlesung zum Europarecht.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 3 "Internationaler und Europäischer Privatrechts-
       verkehr"
       Wahlfach im SPB 4 "Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte"

20
VORLESUNGEN

           Verfassungsrechtliche und europarechtliche
                  Grundlagen des Steuerrechts
                   - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Marc Desens

Inhalt:
Die Veranstaltung vertieft wesentliche Inhalte aus den Vorlesungen Staats-
recht I und II sowie aus dem Europarecht I. Referenzgebiet ist das Finanz- und
Steuerrecht, so dass hierzu erste Grundkenntnisse erworben werden können.
Insbesondere befasst sich die Vorlesung innerhalb des Staatsorganisations-
rechts mit den rechtsstaatlichen Prinzipien (Vorbehalt des Gesetzes, Rückwir-
kungsverbot und Vertrauensschutz, Bestimmtheitsgrundsatz) und geht dabei
vor allem auf die Finanzverfassung ein (Kompetenzverteilung, Finanzausgleich,
Haushaltsrecht). Weiterhin werden grundrechtsrelevante Fragen behandelt
(Art. 3 GG, Art. 6 GG, Art. 14 GG). Aus dem Themenbereich des Europarechts
I behandelt die Vorlesung die Steuerkompetenzen der EU, die Einwirkung von
EU-Richtlinien auf das nationale Recht, die Europäischen Grundfreiheiten so-
wie das Beihilfeverbot (Art. 107 f. AEUV).

Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Staatsrecht I, Staatsrecht II und Europarecht I.

   Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung"
       Wahlfach im SPB 4 "Europarecht - Völkerrecht - Menschen-
       rechte"

                                                                           21
VORLESUNGEN

             Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
              (einschließlich Unternehmensnachfolgeplanung)
           - 2 SWS (Blockveranstaltung) im Sommersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Mathias Birnbaum und Prof. Dr. Jens Escher LLM.

Inhalt:
Der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen
sowie Schenkungen unter Lebenden. Daneben werden auch noch Zweckzu-
wendungen und alle 30 Jahre das Vermögen bestimmter (Familien-) Stiftungen
und Vereine besteuert. Die Vorlesung ist an Fragestellungen der Praxis ange-
lehnt und soll einen Überblick über das geltende Erbschaft- und Schenkung-
steuerrecht geben. Darüber hinaus wird auf die wichtigsten erb-, familien- und
gesellschaftsrechtlichen Regelungen eingegangen, an die das Erbschaftsteuer-
recht anknüpft. Einen Schwerpunkt der Vorlesung bildet die Unternehmens-
nachfolge.
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten.

Erwartete Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 8 "Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechts-
       durchsetzung"
       Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"

22
VORLESUNGEN

                           Bilanzsteuerrecht
                      - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechtsvor-
schriften (vgl. nur §§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) an, die die
Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der
Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbesteuerung von Unterneh-
mern und Unternehmen regeln.
Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Gewinnermittlung im Ein-
kommensteuerrecht mit Hilfe des Bilanzsteuerrechts. Das Bilanzsteuerrecht
ist dabei trotz seiner Schnittstellen zum HGB originärer Teil des öffentlichen
Rechts, genauer des Steuerrechts, der sich mit der ertragsteuerrechtlichen
Gewinnermittlung durch Bilanzierung befasst. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei
primär eine juristische Disziplin und keine „Spielwiese“ allein für Wirtschafts-
wissenschaftler.
In der Vorlesung Bilanzsteuerrecht werden dabei zunächst die Grundsätze der
doppelten Buchführung vermittelt, um den Studierenden einen Einblick in das
betriebliche Rechnungswesen zu geben. Anschließend werden die Grundsät-
ze ordnungsgemäßer Buchführung näher betrachtet, die sowohl bei der han-
dels- als auch bei der steuerrechtlichen Bilanzerstellung von Bedeutung sind.
Anhand von steuerrechtlichen Fallbeispielen werden anschließend der steuer-
rechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als
auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt.

Erwartete Vorkenntnisse:
Paralleler Besuch der Vorlesung Einkommensteuerrecht.

   Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"

                                                                             23
VORLESUNGEN

                     Umwandlungssteuerrecht
                     - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Dirk Jäschke

Inhalt:
Das Umwandlungssteuerrecht spielt in der nationalen und internationalen
Steuergestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Die Vorlesung vermittelt die
Grundkenntnisse des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG). Sie behan-
delt den allgemeinen Anwendungsbereich des UmwStG (§ 1 UmwStG), Ver-
schmelzungen von Kapital- auf Personengesellschaften (§§ 3 ff. UmwStG), die
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften untereinander (§§ 11 ff. UmwStG),
die Regelungen für Auf- und Abspaltungen von Vermögen von Kapitalgesell-
schaften auf andere Kapitalgesellschaften (§ 15 UmwStG), die Einbringung von
Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften
sowie den Anteilstausch (§§ 20 ff. UmwStG). Ferner sind Einbringungen von
Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaf-
ten (§ 24 UmwStG) Gegenstand der Vorlesung. Die Vorlesung vertieft das
Verständnis jeweils anhand von Fallbeispielen. Darüber hinaus werden im Ein-
kommensteuergesetz enthaltene Regelungen zur Umstrukturierung von Un-
ternehmen (Realteilung, § 6 Abs. 3, Abs. 5 EStG, etc.) sowie die europarechtli-
chen Rahmenbedingungen dieses Rechtsgebiets dargestellt.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"

24
VORLESUNGEN

                         Umsatzsteuerrecht
                    - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:       Prof. Dr. David Hummel oder Prof. Dr. Bernhard Frye

Inhalt:
Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwichtigste
Steuer. In der Veranstaltung werden zunächst die verschiedenen steuerbaren
Umsätze herausgearbeitet, vom einfachen Leistungsaustausch bis zu Vorgän-
gen mit Auslandsbezug. Dabei ist zu entscheiden, ob ein Umsatz steuerbar und
steuerpflichtig ist oder ob eine Steuerbefreiung eingreift.
Es folgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und das Bestimmen des
Steuersatzes. Des Weiteren wird das Besteuerungsverfahren dargelegt, ein-
schließlich des Verfahrens des Vorsteuerabzugs, wobei auch auf die europa-
rechtliche Einbindung des Umsatzsteuerrechts eingegangen wird.
Zudem gibt die Veranstaltung einen Überblick über die Grunderwerbsteuer
als die wichtigste Verkehrsteuer (manche halten sie auch für eine besondere
Verbrauchsteuer) in Deutschland.

Erwartete Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

   Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"

                                                                         25
VORLESUNGEN

                     Kommunalabgabenrecht
                      - 1 SWS im Wintersemester -

Leitung:       Dr. Dirk Tolkmitt

Inhalt:
Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundzügen des Kommunalabgaben-
rechts, einem Rechtsgebiet verstreuter gesetzlicher Regelungen auf Bundes-,
Landes- und kommunaler Ebene. Das Kommunalabgabenrecht grenzt sich
nicht nach der Art der erhobenen Geldleistungen ab. Es erfasst vielmehr zahl-
reiche Formen öffentlich-rechtlicher Geldleistungen, soweit sie nur von den
Kommunen zur Deckung des eigenen Finanzbedarfs erhoben werden.
Neben einem systematischen Überblick werden allgemeine Maßstäbe kom-
munaler Abgabenerhebung vorgestellt, deren Herleitung überwiegend aus
verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip,
erfolgt. Besonderes Augenmerk soll auf die vielfältigen Verzahnungen zwi-
schen dem Kommunalabgabenrecht auf der einen, Kommunal-, Straßen- und
Bauplanungsrecht sowie Bereichen des Umweltrechts auf der anderen Seite
gerichtet werden. Schließlich bilden das Verfahren der Abgabenerhebung und
der gerichtliche Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide einen integralen Be-
standteil der Vorlesung. Die Darstellung orientiert sich dabei überwiegend an
konkreten Fallbeispielen; examensträchtige Konstellationen und im Freistaat
gelaufene Examensklausuren werden umfassend berücksichtigt.

Erwartete Vorkenntnisse:
Grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts sollten vorhanden sein.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt-
       schaft"

26
VORLESUNGEN

                           Steuerstrafrecht
                      - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Katharina Beckemper

Inhalt:
Das Steuerstrafrecht dreht sich in erster Linie um die Normen der Steuerhin-
terziehung. Viele Grundsätze des Allgemeinen Strafrechts – das grundsätzlich
gilt – werden im Steuerstrafrecht aber anders bewertet oder einer neuen Be-
trachtung unterzogen. Deshalb wird der Tatbestand der Steuerhinterziehung
vor allem in seinen Bezügen zum Allgemeinen Strafrecht dargestellt. Da das
Steuerstrafrecht aktuell großen Veränderungen unterliegt und manche Grund-
sätze auf den Allgemeinen Teil des Strafrechts Rückwirkungen haben, wird im-
mer wieder ein Rekurs auf bekannte Grundsätze des Strafrechts genommen.
Steuerrechtliche Kenntnisse sind deshalb nicht erforderlich, weil es sich um
eine originär strafrechtliche Vorlesung handelt, freilich mit all den Besonder-
heiten des Steuerstrafrechts. Neben dem Steuerhinterziehungstatbestand
werden insbesondere Instrumente des Steuerstrafrechts, wie etwa die Selbst-
anzeige behandelt. Weitere Tatbestände, wie der Schmuggel, der Bannbruch
und die Nichtzahlung der Umsatzsteuer, werden in ihrer Systematik betrach-
tet. Es schließt sich ein Überblick über die Steuerordnungswidrigkeiten und
das Steuerstrafverfahren – und dabei vor allem die Abweichungen zur StPO – an.

Erwartete Vorkenntnisse:
Die Teilnehmer sollten die Vorlesung Eigentums- und Vermögensdelikte be-
sucht haben.

   Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 6 "Kriminalwissenschaften"

                                                                            27
VORLESUNGEN

                     Kapitalgesellschaftsrecht
                      - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Tim Drygala

Inhalt:
Nach einem einführenden Überblick über die wesentlichen Strukturmerkmale
der Kapitalgesellschaften und die internationalen Einflüsse (Rechtsangleichung
in der EU, supranationale Rechtsformen, EuGH-Rechtsprechung zur Nieder-
lassungsfreiheit) werden das GmbH- und Aktienrecht vertieft behandelt.
Den Schwerpunkt bildet dabei die praktisch sehr bedeutsame GmbH. Bei der
Darstellung des Gründungsvorgangs werden auch die Sonderform der Unter-
nehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die Vor-GmbH erörtert. An-
schließend werden die Regeln der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
(einschließlich Gesellschafterdarlehen), die Durchgriffs- und Existenzvernich-
tungshaftung, die Organisationsverfassung der GmbH (Geschäftsführer, Ge-
sellschafterversammlung), die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschafter
(Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten), die Rechnungs-
legung und Ergebnisverwendung und schließlich die Regeln zu Auflösung, Li-
quidation und Beendigung behandelt.
Anschließend werden die Grundlagen des Aktienrechts sowie die aktienrecht-
lichen Besonderheiten bei Gründung und Kapitalschutz dargestellt, bevor zum
Abschluss die Organe der AG (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) und
Fragen der Corporate Governance erörtert werden.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht"
       Wahlfach im SPB 12 "Wettbewerbsrecht und Energierecht
       Pflichtfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"

28
AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING

                                                       Engineering
                                        Construction
       Debt Advisory                                                 Financial Services
                                                                     Private Clients
     Consulting                                                      Real Estate
         Medical                        Transactions Legal
                            Insurance

       & Biotech
Public Sector Energy & Utilities                                          Healthcare
            Restructuring Shipping
     Automotive

    Global Solutions Tax Telecommunications
                          & Media

                                                                                       Sports
        Fraud Risk Compliance
            & Logistics
        Transportation

                          Audit & Advisory
                          Valuation Consumer Business

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Erfolg braucht Köpfe
VORLESUNGEN

               Konzern- und Umwandlungsrecht
                    - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:       Prof. Dr. Tim Drygala

Inhalt:
Die Veranstaltung behandelt das in der unternehmensberatenden Praxis be-
sonders wichtige Umwandlungsrecht und das Recht der verbundenen Un-
ternehmen. Die Schwerpunkte bilden im Umwandlungsrecht das Recht der
Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) und der Spaltung (§§ 123 ff. UmwG), im Kon-
zernrecht das Aktien- und GmbH-Konzernrecht.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht"
       Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
       Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht"

30
VORLESUNGEN

                 Personengesellschaftsrecht II
                     - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:       Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Die Veranstaltung dient einerseits zur Wiederholung und Vertiefung der in der
Vorlesung „Handels- und Gesellschaftsrecht“ erworbenen Kenntnisse. Zum
anderen werden nicht zum Pflichtfachstoff gehörende, aber praktisch sehr be-
deutsame Aspekte des Personengesellschaftsrechts erörtert.
Im Mittelpunkt stehen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in ihren
zahlreichen Ausprägungen und die Personenhandelsgesellschaften (OHG und
KG) sowie die Partnerschaft als Rechtsformalternative für die freien Berufe.
Herausgearbeitet werden dabei zunächst die typischen Strukturmerkmale von
Personengesellschaften, wobei auch Fragen der Rechtsfähigkeit (insbeson-
dere der GbR) eine Rolle spielen. Anschließend werden die Entstehensvor-
aussetzungen, die sog. Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sowie die Pro-
blematik der Scheingesellschaften behandelt, bevor vertieft auf die interne
Organisationsstrukturen (einschließlich Geschäftsführungsbefugnis und Be-
schlussfassung), die Vertretungsregelungen, die mitgliedschaftliche Stellung
der Gesellschafter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflich-
ten), die Haftung der Gesellschafter und die Regeln zu Auflösung, Liquidation
und Beendigung eingegangen wird.
Zudem wird eine Reihe von Sonderproblemen behandelt, z.B. der Umgang mit
der GbR im Grundbuch, die Typenvermischung (insbesondere durch die GmbH
& Co. KG) und schließlich die sog. Publikumsgesellschaften. Abschließend wird
noch die stille Gesellschaft in den Blick genommen.

   Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
       Pflichtfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"

                                                                          31
VORLESUNGEN

                           Non Profit Recht
                      - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Die Vorlesung vermittelt die Grundzüge des Rechts der Non Profit Organisa-
tionen. Nach einem kurzen Überblick über die gesellschaftliche, soziale und
wirtschaftliche Bedeutung von Non Profit Organisationen werden zunächst
die zivil- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen dargestellt. Im Mittelpunkt
stehen hierbei der Verein, die rechtsfähige Stiftung und die GmbH als die prak-
tisch bedeutsamsten Organisationsformen von Non Profit Organisationen.
Der zweite Teil der Vorlesung widmet sich der Besteuerung von Non Profit
Organisationen. Hierbei werden die Grundzüge der steuerlichen Gemeinnüt-
zigkeit (§§ 51-68 AO) und die zentralen Befreiungstatbestände der Einzelsteu-
ergesetze thematisiert.

Erwartete Vorkenntnisse:
Grundzüge Gesellschaftsrecht. Es ist hilfreich, wenn die Teilnehmer parallel
dazu die Vorlesung Einkommensteuerrecht besuchen.

     Anmerkung

       Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"

32
VORLESUNGEN

                 Fallbearbeitung im Steuerrecht
                      - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:        Tommy Handke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Inhalt:
Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen bedarf einer fallbezogenen Lern-
kontrolle. Die Studierenden erhalten in der Veranstaltung die Gelegenheit, im
Anschluss an die Pflichtvorlesungen, jeweils im Winter- und Sommersemester,
Grundlagen und Besonderheiten der steuerrechtlichen Falllösung zu erlernen
und vor allem auch praktisch anzuwenden. Die Veranstaltung wird als Block-
veranstaltung angeboten und kann auch gern mehrfach besucht werden. Ziel
der Veranstaltung ist neben der Wiederholung der steuerrechtlichen Inhalte
vor allem die optimale Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur.

Erwartete Vorkenntnisse:
Die Lehrveranstaltung knüpft jeweils an die Pflichtvorlesungen (zum „Einkom-
mensteuerrecht I“ im Wintersemester bzw. zum „Unternehmensteuerrecht I“
und zum „Steuerverfahrensrecht“ im Sommersemester) an, so dass deren In-
halte als bekannt vorausgesetzt werden. Durch die Veranstaltung soll jedoch
gerade der Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht werden. Daher besteht
auch im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit, Verständnisprobleme zu
klären und die Inhalte examensgerecht zu wiederholen.

   Anmerkung

       Es besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung als Wahlfach kraft An-
       zeige im SPB 11 zu belegen (insgesamt 2 SWS).
       Aufgrund des Angebots als Blockveranstaltung variieren die Termine
       jedes Semester. Beachten Sie die Ankündigungen zu Beginn des Se-
       mesters.

                                                                              33
VORLESUNGEN

                   Kolloquium im Steuerrecht
                     - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:       Prof. Dr. Bernhard Frye

Inhalt:
Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen erfordert eine fallbezogene
Lernkontrolle. Zur Vorbereitung auf die im Examen abzulegende Schwerpunkt-
bereichsklausur wird daher ein Kolloquium im Steuerrecht (2 SWS) angeboten.
Das Kolloquium beginnt im Wintersemester – nachdem alle Vorlesungen
gehört wurden – und endet kurz vor der im Wintersemester angebotenen
Schwerpunktbereichsklausur. Es werden ausgewählte Klausurfälle bespro-
chen, die gezielt auf die Schwerpunktbereichsklausur vorbereiten.
Es wird um eine eigenständige Vorbereitung gebeten. Die Sachverhalte der zu
besprechenden Fälle stehen auf der Website des Lehrstuhls zur Verfügung. Er-
gänzend werden – soweit möglich – zwei Übungsklausuren angeboten.

Erwartete Vorkenntnisse:
Besuch der Vorlesungen aus dem Schwerpunktbereich 11.

     Anmerkung

       Die Teilnahme am Kolloquium wird zur optimalen und gezielten Vor-
       bereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur dringend empfohlen.

34
VORLESUNGEN

                     Moot Court im Steuerrecht

Leitung:        Prof. Dr. Marc Desens und Dr. Afra Waterkamp

Inhalt:
Die Teilnehmer verfassen ausgehend von einem vorgegebenen steuerrecht-
lichen Sachverhalt ein Rechtsgutachten, in welchem sie sich wissenschaftlich
mit der gestellten Problematik auseinandersetzen und diese einer vertretba-
ren Lösung zuführen.
Die simulierte Gerichtsverhandlung findet dann im Sächsischen Finanzgericht
statt. In der Jury sitzen der Präsident des Sächsischen Finanzgerichts, zwei Fi-
nanzrichter sowie Prof. Dr. Marc Desens und Dr. Afra Waterkamp. Diese münd-
liche Verhandlung zählt als mündliche Seminarleistung.
Studierende können durch die Teilnahme an einem solchen Moot Court zum
einen ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen.
Zum anderen bietet die mündliche Verhandlung die Möglichkeit, die eigenen
rhetorischen Fertigkeiten anzuwenden und zu verbessern.
Aus dem Seminar geht dann ein Leipziger Moot Court-Team hervor, das sich um
eine Teilnahme beim Moot Court vor dem Bundesfinanzhof (BFH) bewirbt und
- im Falle einer Qualifikation - dort gegen andere Universitäten aus Deutsch-
land und Österreich antritt.

   Anmerkung

       Die Teilnahme (Gutachten und mündliche Verhandlung) wird als Se-
       minarleistung i.S.d. Prüfungsordung anerkannt.
       Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten. Auf das
       Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hingewiesen.

                                                                             35
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DOZENTEN

              Prof. Dr. Marc Desens

                        Geburtsjahr: 1974
                        Geburtsort: Marl (NRW)

▪ 1994 - 2000 Studium der Rechts-, Politikwissenschaft, Wirtschaftspolitik
  und Philosophie an der WWU Münster, Erste Juristische Staatsprüfung
▪ 2000 - 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht
  (WWU Münster) bei Prof. Dr. Dieter Birk, 2003 Promotion zum Dr. jur., Dis-
  sertation: „Das Halbeinkünfteverfahren“, ausgezeichnet mit dem Dissertati-
  onspreis 2003 der WWU Münster und dem Hans-Flick-Ehrenpreis 2004
▪ 2002 - 2004 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung
▪ 2005 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG
▪ 2007 - 2010 Akademischer Rat am Institut für Steuerrecht (WWU Münster),
  2010 Habilitation, Schrift: „Bindung der Finanzverwaltung an die Recht-
  sprechung“, ausgezeichnet mit dem Habilitationspreis 2010 der Juristischen
  Studiengesellschaft Münster, Lehrbefugnis für: „Öffentliches Recht und
  Steuerrecht“
▪ seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Steu-
  errecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
▪ 2010 - 2016 Studiendekan der Juristenfakultät
▪ seit 2012 Vorsitzender des Sächsischen Steuerkreises e.V.
▪ seit 2016 Direktor des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung
  und Insolvenzrecht, Universität Leipzig
▪ seit 2017 Vorsitzender des Fördervereins der Juristenfakultät, Universität
  Leipzig
▪ seit 2017 Vorsitzender des Forums Transaktionen im Steuerrecht e.V.
▪ seit 2018 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht, Univer-
  sität Leipzig
▪ seit 2019 Vorstand im Kompetenzzentrum für Öffentliche Wirtschaft und
  Daseinsvorsorge der Universität Leipzig

                                                                             37
DOZENTEN

                                  Prof. Dr. Katharina Beckemper

                          Geburtsjahr: 1970
                          Geburtsort: Lingen

▪ 1990 - 1991 Ausbildung zur Werkzeugmechanikerin bei der Karmann GmbH
  und Studium der Produktionstechnik an der FH Osnabrück
▪ 1991 - 1996 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Osna-
  brück, Athen und Potsdam
▪ 1997 - 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht,
  insb. Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Uwe Hellmann
▪ 1999 - 2001 Referendariat am Landgericht Neuruppin
▪ 2001 Promotion zum Dr. jur., ausgezeichnet mit Wolf-Rüdiger-Bub-Preis
▪ 2001 - 2009 Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Strafrecht, ins-
  besondere Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Uwe Hellmann
▪ 2005 - 2008 Lehrbeauftragte an der Landesakademie für öffentliche Verwal-
  tung, Brandenburg
▪ Sommersemester 2009 Lehrstuhlvertreterin am Lehrstuhl für Strafrecht,
  Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Universität Leipzig
▪ seit Oktober 2010 Universitätsprofessorin für Strafrecht, Strafprozessrecht,
  Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Leipzig
▪ 2014-2016 Mitglied der Expertenkommission zur effektiveren und praxis-
  tauglichen Gestaltung des Strafverfahrensrechts im Bundestag
▪ seit 2015 Vorstand des Deutschen Zentrums für Wirtschafts-, Steuer- und
  Unternehmensstrafrechts (DZWist e.V.)
▪ seit 2016 wissenschaftliche Beirätin Bund der Deutschen Kriminalbeamten
▪ seit 2016 Prodekanin der Juristenfakultät

38
DOZENTEN

              Prof. Dr. Gregor Roth

                                                       © SBK Sachsen / Frank Grätz

▪ 1993 - 1999 Studium der Rechtswissenschaft, Friedrich Schiller Universität
  Jena, Erstes Juristisches Staatsexamen
▪ 2000 - 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Heribert
  Hirte, Universität Hamburg
▪ 2003 - 2005 Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexamen
▪ 2004 Promotion zum Dr. iur. im Zivilrecht - Titel der Dissertation: Das ein-
  heitliche Recht auf Information - Ein Beitrag zur Institutionenbildung
▪ 2005 - 2006 Hochschulassistent bei Prof. Dr. Rainer Walz am Lehrstuhl für
  Steuerrecht und das Recht der Non Profit-Organisationen, Bucerius Law
  School Hamburg
▪ 2007-2013 Hochschulassistent am Lehrstuhl für Steuerrecht und das Recht
  der Nonprofit-Organisationen, Bucerius Law School Hamburg
▪ 2013 Habilitation im Gesellschafts- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Rüdiger Veil
  - Titel der Habilitationsschrift: Verbandszweck und Gläubigerschutz
▪ 2012 - 2015 Lehrstuhlvertretung an der TU Dresden
▪ 2015 - 2017 Universitätsprofessor an der TU Dresden - Inhaber des Lehr-
  stuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
▪ seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht
  und Steuerrecht an der Universität Leipzig
▪ seit 2019 Direktor des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland am
  Institut für Steuerrecht

                                                                                          39
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