STEUERRECHT IN LEIPZIG - Schwerpunktbereich 11 Informationsbroschüre Institut für Steuerrecht Juristenfakultät - Juristenfakultät
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UNIVERSITÄT
LEIPZIG
STEUERRECHT IN LEIPZIG
Schwerpunktbereich 11
Wintersemester 2021/22
Sommersemester 2022
Informationsbroschüre
Institut für Steuerrecht
Juristenfakultät
Prof. Dr. Marc Desens
Prof. Dr. Katharina Beckemper
Prof. Dr. Gregor Roth02 BEGRÜSSUNG
INHALT
03 SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT
15 VORLESUNGEN
37 DOZENTEN
53 SCHWERPUNKTBEREICHSPRÜFUNG
Zulassungsseminar
Wissenschaftliche Studienarbeit (Prüfungsseminar)
Schwerpunktbereichsklausur
57 STUDIENVERLAUFSPLAN
Schwerpunktbereich vor staatlicher Pflichtfachprüfung
Schwerpunktbereich nach staatlicher Pflichtfachprüfung
65 AUSBILDUNGSLITERATUR
74 SÄCHSISCHER STEUERKREIS E.V.
83 INSTITUT FÜR STEUERRECHT
84 SCHRIFTENREIHEN FÜR DOKTORANDEN
86 STELLENBÖRSE
92 KONTAKT UND SPRECHZEITEN DES LEHRSTUHLSBEGRÜSSUNG
Liebe Studentinnen, liebe Studenten,
mit dem fünften Semester beginnt für Sie das Studi-
um im Schwerpunktbereich. Sie müssen sich nun für
einen Schwerpunktbereich entscheiden.
Hierbei sind verschiedene Wege denkbar: Sie könn-
ten etwa einen Schwerpunkt wählen, dessen Grund-
züge Sie bereits in den ersten Semestern kennenge-
lernt haben. Mit Ihrer Wahl verbinden Sie dann die
Hoffnung, dass eine weitere Vertiefung ebenfalls Ihr Interesse wecken wird.
Eine spannendere Alternative wäre es, sich einem völlig neuen und noch unbe-
kannten Rechtsgebiet zu widmen, um die Vielfalt Ihrer juristischen Kenntnisse
zu erweitern und Ihrem Studium mehr Abwechslung zu geben.
Das Steuerrecht ist für Sie momentan noch völlig unbekannt. Deswegen be-
fürchten manche, es handele sich um eine schwere und kaum zugängliche Ma-
terie. Andere glauben sogar, im Steuerrecht gehe es hauptsächlich darum, wie
im Mathematikunterricht die zu zahlenden Steuern zu berechnen.
Diese Befürchtungen lassen sich entkräften. Erstens werden keine Vorkennt-
nisse erwartet. Die Materie wird behutsam in mehreren, aufeinander abge-
stimmten Vorlesungen erarbeitet. Zweitens ist das Steuerrecht keine isolierte
Rechtsmaterie, sondern knüpft an zahlreiche andere Rechtsgebiete an. In den
steuerrechtlichen Vorlesungen wird daher vieles aufgegriffen oder wiederholt,
was Sie aus anderen Vorlesungen schon kennen, etwa der Begriff des Arbeit-
nehmers oder die Rechtsfigur des Gewerbebetriebs. Im Steuerrecht machen
wir auch keine betriebswirtschaftlichen Steueroptimierungsrechnungen. Ma-
thematikunterricht erwartet Sie also ganz gewiss nicht.
Als Steuerjuristin oder Steuerjurist werden Sie zukünftig in der Lage sein, viel-
fältige und durchaus anspruchsvolle Rechtsprobleme des Steuerrechts zu lö-
sen. Das dazu erforderliche Verständnis der Steuerrechtssystematik erlernen
Sie im Schwerpunktstudium Steuerrecht.
Sind Ihre Vorurteile ausgeräumt und ist Ihr Interesse geweckt? Dann heiße ich
Sie herzlich willkommen im Schwerpunkt Steuerrecht!
Ihr
Prof. Dr. Marc Desens
2SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT
Der Schwerpunktbereich Steuerrecht (SPB 11) ist einer von zwölf Schwer-
punktbereichen, die für die Studierenden der Juristenfakultät angeboten wer-
den.
Das Institut für Steuerrecht bietet neben Zulassungs- und Prüfungsseminaren
elf steuerrechtliche Vorlesungen an:
Wintersemester Sommersemester
Einkommensteuerrecht Steuerverfahrensrecht
(2 SWS) (2 SWS)
Unternehmensteuerrecht I Unternehmensteuerrecht II
(2 SWS) (2 SWS)
Bilanzsteuerrecht Internationales Steuerrecht
(2 SWS) (2 SWS)
Non Profit Recht Verfassungsrechtliche und europäi-
(2 SWS)
sche Grundlagen des Steuerrechts
(2 SWS)
Erbschaft- und Schenkungsteuer-
recht
(2 SWS)
Umsatz- und Grunderwerbesteu-
errecht
(2 SWS)
Umwandlungssteuerrecht
(2 SWS)
Weitere Wahlmöglichkeiten
Zugleich ist der Schwerpunktbereich Steuerrecht mit anderen Schwerpunkt-
bereichen vernetzt. So sind wir dabei, die Universität Leipzig nicht nur zu einem
führenden Steuerrechtsstandort, sondern auch zu einem führenden Standort
im Steuerstrafrecht auszubauen.
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Transaktionen – Compliance –
Prüfung und Bewertung
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Privatleben sowie hervorragende individuelle Perspektiven.
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Studierende im Schwerpunktbereich Steuerrecht profitieren von dieser Ver-
netzung. Sie können ihre Wahlfächer aus fünf weiteren Veranstaltungen ande-
rer Schwerpunktbereiche auswählen:
Wintersemester Sommersemester
Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS) Konzern- und Umwandlungsrecht (2 SWS)
SPB 9 "Unternehmensrecht" SPB 9 "Unternehmensrecht"
Steuerstrafrecht (2 SWS) Personengesellschaftsrecht II (2 SWS)
SPB 6 "Kriminalwissenschaften" SPB 9 "Unternehmensrecht"
Kommunalabgabenrecht (1 SWS)
SPB 2 "Staat und Verwaltung –
Umwelt, Bauen, Wirtschaft"
Prüfungsanforderungen
Die vierstündige Schwerpunktbereichsklausur (nähere Informationen auf Sei-
te 53) beschränkt sich auf die Inhalte der drei Pflichtveranstaltungen Einkom-
mensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I und Steuerverfahrensrecht. Er-
gänzend dazu dienen die Wahlfächer zur Vertiefung des Gesamtverständnis-
ses im Steuerrecht. Dabei werden auch die Bezüge zu den klausurrelevanten
Pflichtfächern hergestellt, so dass Studierenden ein Anlass gegeben wird, be-
reits Erlerntes aus einer anderen Perspektive zu wiederholen und zu vertiefen.
Zugleich dienen die Wahlfächer als Vorbereitung auf das Prüfungsseminar (sie-
he dazu Seite 55), in dem wissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet werden
müssen, die sich vornehmlich auf die Inhalte der Wahlfächer beziehen.
5SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Besondere Ziele Mit der besonderen Studienkonzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht wollen wir einen Zielkonflikt lösen. Einerseits soll das Schwerpunktstudium garantiert ohne Vorkenntnisse begonnen werden können. Andererseits wollen wir auch vertiefende Vorlesungen anbieten, bei denen Vorkenntnisse unab- dingbar sind. Um beide Ziele gleichermaßen in einem zweisemestrigen Schwer- punktstudium zu verwirklichen, wird in der ersten Hälfte des Wintersemesters mit einer vierstündigen Vorlesung zum Einkommensteuerrecht begonnen. Auf die dort erworbenen Kenntnisse baut die Vorlesung Unternehmensteuerrecht I auf, die unmittelbar im Anschluss angeboten wird, also in der zweiten Hälfte des Wintersemesters ebenfalls vierstündig. Beide Veranstaltungen bilden die Grundlage für die Vorlesungen Steuerverfahrensrecht, Unternehmensteuer- recht II sowie Internationales und Europäisches Steuerrecht, die im folgenden Sommersemester gelesen werden. Die übrigen Veranstaltungen im Schwer- punkt können begleitend und ohne besondere Vorkenntnisse besucht werden. Falltraining Klausurtechnik kann man nicht früh genug üben. Daher bieten wir bereits im ersten Schwerpunktbereichssemester ein Falltraining an (näher hierzu Seite 33). Es dient der fallbezogenen Lernkontrolle und bezieht sich auf die Vorle- sung Einkommensteuerrecht, mit der das Schwerpunktbereichsstudium im Wintersemester beginnt. Zusätzlich dient es der optimalen Vorbereitung auf das daran anknüpfende Fallkolloquium und der Schwerpunktbereichsklausur. Bewährtes Kolloquium Zur Vorbereitung auf Ihre Klausur im Schwerpunkt wird nach wie vor das be- währte Kolloquium angeboten. Dort können Sie Ihre Fallbearbeitungstechnik verbessern und Ihren Kenntnisstand in von uns gestellten Probeklausuren un- ter Beweis stellen. Mehr Flexibilität Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Den genauen Zeitraum bestimmen Sie selbst: Wenn Sie etwa zunächst einmal Urlaub machen wollen, bekommen Sie Ihr Thema erst nach Ihrem Urlaub zugewiesen und die Abgabefrist wird entsprechend nach hinten verschoben. 6
SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT
Lehrmaterial und Lernhilfen inklusive
Zu den Pflichtfächern und den meisten steuerrechtlichen Wahlfächern wird
ein umfangreiches Lehrmaterial zur Verfügung gestellt. Sie erhalten die Prä-
sentation der Dozenten als Datei zum Selbstausdrucken und können sich beim
Mitschreiben so auf dessen besondere Tipps und die entscheidenden „Zwi-
schentöne“ konzentrieren.
Dabei sind die Vorlesungen so konzipiert, dass von Ihnen keine Vorbereitung,
wohl aber eine Nachbereitung verlangt wird. Um erlerntes Wissen zu wieder-
holen (oder erst einmal zu behalten!), werden zur Lernzielkontrolle Wiederho-
lungsfragen herausgegeben, die sich am zuvor in der Vorlesung erarbeiteten
Stoff orientieren. Zur weiteren Festigung Ihres Wissens werden Ihnen auch
die entsprechenden Passagen im Lehrbuch „Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht“
(siehe dazu Seiten 65 und 69) zum Nacharbeiten angegeben. Zur weiteren Ver-
tiefung erhalten Sie zudem die einschlägigen Fundstellen im Lehrbuch „Tipke/
Lang, Steuerrecht“ (siehe ebenfalls Seiten 65 und 69).
Steuerrecht – mehr Synergieeffekte zum gesamten Pflichtfachstoff gehen nicht
Auf den ersten Blick scheint das Steuerrecht nichts mit dem Pflichtfachstoff zu
tun zu haben. Das ist ein Irrtum. Alle Vorlesungen weisen Bezüge zum Pflicht-
fachstoff auf: Selbstverständlich behandeln wir examensrelevante Grundlagen
im Verfassungsrecht: Wenn es um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung geht,
geht es auch um den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), also um
eine Wiederholung und Vertiefung Ihrer Vorlesung zu den Grundrechten. Zahl-
reiche Parallelen ergeben sich zum allgemeinen Schuldrecht (Aufrechnung,
Verjährung oder Erstattung von Steueransprüchen) und zum allgemeinen Ver-
waltungsrecht (Rücknahme und Widerruf von Steuerverwaltungsakten sowie
ihre Fehlerfolgen). Natürlich bietet sich die Vorlesung zum Internationalen und
Europäischen Steuerrecht zur Wiederholung Ihrer europarechtlichen und die
Vorlesung Erbschaftsteuerrecht zur Wiederholung Ihrer erbrechtlichen Kennt-
nisse an. Dass eine Beschäftigung mit dem Unternehmensteuerrecht zwangs-
läufig Ihr examensrelevantes Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht fes-
tigen wird, ist ebenso offensichtlich.
Damit dürfte der Schwerpunkt Steuerrecht wohl der einzige Schwerpunkt
sein, der gleichzeitig examensrelevantes Wissen im Bürgerlichen Recht, Öf-
fentlichen Recht und selbst im Strafrecht (Steuerstrafrecht!) verarbeitet.
7SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT Die Literatur-Garantie Bei der Erstellung der Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten sollen Sie das wissenschaftliche Arbeiten im Steuerrecht erlernen. Das setzt voraus, die je- weils einschlägige Forschungsliteratur möglichst vollständig zu sichten und zu verwerten. Wir haben deshalb das Ziel, diese auch vollständig in unserer Bib- liothek vorzuhalten. Sollten Sie bei Ihren eigenen Recherchen ein solches Werk nicht finden, schreiben Sie uns einfach formlos eine E-Mail (steuerrecht@uni- leipzig.de) und wir werden es sofort anschaffen. Sie haben dann natürlich das „Erstzugriffsrecht“. Kostenlose Nutzung der Datenbank NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht Studierenden im Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Universität Leipzig macht der NWB-Verlag ein ganz besonderes Angebot. Sie bekommen einen persönlichen Zugang zur Online-Datenbank NWB Steuer- und Wirtschafts- recht – kostenlos bis zum Ende des Studiums. Schon während der Vorlesung können damit etwa BFH-Entscheidungen oder erläuternde Fachaufsätze auf dem eigenen Notebook, Tablet oder Smartphone nachgeschlagen werden. Die Nutzung der Datenbank wird zu Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums von einem Mitarbeiter des NWB-Verlags erläutert. 8
„Wir sind gebeten worden, unsere Mandantin
bei der Neuaufstellung ihrer Konzernstruktur zu
beraten. Sind Sie dabei?“
Dr. Johann Wagner, Partner, Steuerrecht
NEIN,
DA GEHT ES UM MEHR ALS
REIN JURISTISCHE FRAGEN.
JA,
DA GEHT ES UM MEHR ALS
REIN JURISTISCHE FRAGEN!
RECHTSANWÄLTE, REFERENDARE UND
WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER (M/W/X)
IM BEREICH STEUERRECHT
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Erfahrungsberichte
In den vergangenen Jahren hat sich anhand steigender Zahlen von Prüfungs-
teilnehmern gezeigt, dass der Schwerpunkt Steuerrecht bei den Studierenden
der Juristenfakultät an Beliebtheit zugenommen hat. Lassen Sie sich von den
Erfahrungen und Eindrücken unserer erfolgreichen Studierenden und Absol-
venten vom Schwerpunktbereich Steuerrecht überzeugen.
Anne Georgi (Absolventin 2020)
Der Schwerpunkt Steuerrecht bietet neben den Vorlesungen
einige Möglichkeiten, die steuerrechtliche Praxis näher ken-
nenzulernen. Wir konnten an einem Workshop bei KPMG
teilnehmen und in einer kleinen Gruppe spielerisch ein Man-
dantengespräch simulieren. Das Highlight war unser Prü-
fungsseminar im Wintersemester 2019/2020 am EuGH in Lu-
xemburg. Neben tollen Einblicken in die Abläufe beim EuGH hat
das Seminar sehr viel Freude und Spaß bereitet.
Ferdinand Hühnel (Absolvent 2020)
Ich habe mich für Steuerrecht entschieden, weil ich mich neben
den Inhalten des Hauptstudiums nochmal auf ein völlig neues
Rechtsgebiet einlassen wollte. Schnell habe ich aber auch fest-
gestellt, dass es viele inhaltliche Überschneidungen gibt, etwa
zum Allgemeinen Verwaltungsrecht oder zum Schuldrecht, so
dass man Wissen aus diesen Bereichen mit den neuen Inhal-
ten verknüpfen kann. Ebenso wird ein sehr gutes Fallkolloqui-
um vor der Schwerpunktbereichsklausur angeboten. Deshalb kann ich den
Schwerpunkt Steuerrecht jedem wärmstens empfehlen.
Constanze Nossia (Absolventin 2020)
Für die Wahl des steuerrechtlichen Schwerpunktes überzeugte
mich vor allem die Präsentation bei der Vorstellung der Schwer-
punktbereiche. Steuerrecht eröffnet nicht nur gute berufliche
Karrieremöglichkeiten, sondern hat auch praktische Relevanz
für jeden von uns. Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass
das Steuerrecht durch die Gesetzeslektüre gut durchdringbar
ist. Durch spannende und tagesaktuelle Diskussionen – insbe-
sondere zu Steuergerechtigkeitsfragen – wird man außerdem
zum selbstständigen Denken angeregt. Eine tolle Plattform hierfür bieten
die – ausdrücklich auch für Studierende offenstehenden – Veranstaltungen
des Sächsischen Steuerkreises.
10SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT
Alexander Funke (8. Semester)
Nachdem ich zwei Wochen verschiedene Schwerpunkte be-
sucht hatte, habe ich mich letztlich für das nach meinem Emp-
finden greifbarste Rechtsgebiet entschieden. Die Dozenten
sind sehr gut auf ihre Veranstaltungen vorbereitet und gehen
gern auf Fragen ein. Es stehen viele – auch schwerpunktüber-
greifende – Veranstaltungen zur Wahl, etwa Internationales
Steuerrecht, Non Profit Recht oder Steuerstrafrecht, so dass
jeder auf seine Kosten kommt. Außerdem sind die Professoren national und
international zu verschiedenen renommierten Kanzleien vernetzt, was einen
ersten Kontakt für Praktika und den Berufseinstieg erleichtern kann. Ich kann
den Schwerpunkt Steuerrecht sehr empfehlen und fühle mich hier gut aufge-
hoben.
Ellen Haeseler (Absolventin 2020)
Ich kann das Studium im Schwerpunktbereich Steuerrecht
sehr empfehlen. Steuerrecht ist interessant und lebensnah, da
Steuern in sehr viele Lebensbereiche hineinspielen. Prof. Dr.
Desens führt in angemessenem Tempo von Grund auf in das
Rechtsgebiet ein, so dass keine speziellen Vorkenntnisse nö-
tig sind. Die mit vielfältiger und aktueller Literatur ausgestatte
Bibliothek, die strukturierten Vorlesungsmaterialien und auch
der didaktisch durchdachte Aufbau der Vorlesungen tragen zum
Lernerfolg für die anstehende Klausur und die Seminare bei.
Felician Hummel (8. Semester)
Aus familiären Gründen kam ich sehr früh in Kontakt mit dem
Steuerrecht, weshalb ich schon zu Beginn meines Studiums mit
dem Schwerpunktbereich 11 liebäugelte. Um mich entschei-
den zu können, besuchte ich im vierten Semester die auch für
das Hauptstudium angebotene Veranstaltung „Verfassungs-
und Europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts“ und fand
mich dort sehr gut aufgehoben. Die Vorlesung war abwechs-
lungsreich, gut strukturiert und der kleinere Kreis von Studieren-
den ermöglichte eine gute Lernatmosphäre. Inhaltlich hält das Steuerrecht
viele spannende Facetten bereit, die im späteren Leben unabhängig vom Beruf
in jedem Fall nützlich sein werden. Mir hat es bisher besonders das Europäi-
sche Steuerrecht angetan, mit dem ich mich im Zulassungsseminar (inklusive
Besuch des EuGH in Luxemburg) beschäftigen durfte.
11SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT
Vorteile für Studierende anderer Schwerpunktbereiche
Die besondere Konzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht hat noch
einen weiteren Vorteil, der Studierenden zugutekommt, die nicht im Schwer-
punktbereich Steuerrecht studieren, aber im Rahmen ihres Schwerpunktstu-
diums eine steuerrechtliche Wahlveranstaltung belegen können. Auch Sie
können – ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse – die Vorlesung Einkommen-
steuerrecht besuchen.
Um möglichst vielen Leipziger Studierenden die Möglichkeit zu bieten, steuer-
rechtliche Grundkenntnisse zu erwerben, werden auch andere steuerrechtli-
che Veranstaltungen in anderen Schwerpunktbereichen als Wahlfächer ange-
boten:
SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft": Verfas-
sungsrechtliche und europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts und
Steuerverfahrensrecht
SPB 3 "Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr": Inter-
nationales Steuerrecht
SPB 4 "Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte": Internationales
Steuerrecht und Verfassungsrechtliche und europarechtliche Grundla-
gen des Steuerrechts
SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht": Einkommensteuerrecht
SPB 8 "Rechtsgestaltung - Rechtsberatung - Rechtsdurchsetzung": Erb-
schaft- und Schenkungsteuerrecht
SPB 9 "Unternehmensrecht": Einkommensteuerrecht, Unternehmen-
steuerrecht I und Unternehmensteuerrecht II, Erbschaft- und Schen-
kungsteuerrecht, Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht
SPB 10 "Arbeitsrecht": Einkommensteuerrecht und Steuerverfahrens-
recht
12SCHWERPUNKTBEREICH STEUERRECHT
Sie haben Fragen?
Für alle Fragen rund um den Schwerpunktbereich Steuerrecht steht Ihnen das
Lehrstuhlteam jederzeit gern zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu. Wir freu-
en uns auf Sie!
Hinweis
Alle aktuellen Informationen rund um den Schwerpunkt Steuerrecht fin-
den Sie auch auf unserer Lehrstuhlhomepage unter:
https://www.jura.uni-leipzig.de/professur-prof-dr-desens/
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Einkommensteuerrecht
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth
Inhalt:
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Perso-
nen. Sie erfasst die im Rahmen einer bestimmten Zeitspanne ausgewiesene Fi-
nanzkraft des Steuerpflichtigen und orientiert sich am Gebot der Besteuerung
nach der individuellen Leistungsfähigkeit.
Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung zu Be-
ginn die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze.
Anschließend werden anhand von Fallbeispielen die persönliche Steuerpflicht
– d.h. die Frage, wer einkommensteuerpflichtig ist –, die verschiedenen Ein-
kunftsarten sowie deren Ermittlung und zuletzt die privaten Abzüge und Er-
mäßigungen thematisiert.
Erwartete Vorkenntnisse:
Von den Studierenden werden keine Vorkenntnisse erwartet.
Besonderheiten:
Die Vorlesung wird in der ersten Semesterhälfte vierstündig angeboten.
Anmerkung
Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht"
Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht"
15VORLESUNGEN
Unternehmensteuerrecht I
(Steuerbilanz und Besteuerung von Personengesellschaften)
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth
Inhalt:
Begonnen wird mit einem Überblick über die Gewinneinkünfte und deren un-
terschiedliche Gewinnermittlungsarten – insbesondere Betriebsvermögens-
vergleich und Einnahmenüberschussrechnung.
Den ersten Teil bildet das Bilanzsteuerrecht. Anhand von einigen Fallbeispielen
werden ausgehend von den Buchführungspflichten Eröffnungsbilanzen erläu-
tert, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, Schlussbilanzen gefertigt und der
steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensver-
gleich als auch in Form der Gewinn- und Verlustmethode ermittelt.
Den zweiten Teil der Vorlesung bildet die Besteuerung der Personengesell-
schaften (Mitunternehmerschaften). Dabei steht die Ermittlung des steuer-
rechtlichen Gewinns der Mitunternehmerschaft (Gesamthands-, Sonder- und
Ergänzungsbereich) im Vordergrund.
Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an der Vorlesung Einkommensteuerrecht.
Besonderheiten:
Die Vorlesung wird vierstündig in der zweiten Semesterhälfte im Anschluss an
die Veranstaltung Einkommensteuerrecht angeboten.
Anmerkung
Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
16VORLESUNGEN
Steuerverfahrensrecht
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Marc Desens
Inhalt:
Die Vorlesung umfasst schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht für Steuern,
die Abgabenordnung.
Deren Grundlage ist der Steuerverwaltungsakt, ein Verwaltungsakt, wie aus
der Vorlesung zum allgemeinen Verwaltungsrecht bekannt. Unter anderem
werden dessen Wirksamkeit und die Korrektur fehlerhafter Bescheide behan-
delt.
Daneben gibt es besondere Verwaltungsakte, die Steuerbescheide, für welche
verfahrensrechtliche Besonderheiten gelten.
Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht, das Erhe-
bungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchsverfahren als außer-
gerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in Grundzügen das Verfahren vor
den Finanzgerichten nach der FGO dargestellt.
Erwartete Vorkenntnisse:
Von den Studierenden werden Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht AT und
Schuldrecht AT erwartet.
Anmerkung
Pflichtfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt-
schaft"
Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht"
17VORLESUNGEN
Unternehmensteuerrecht II
(Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht)
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Marc Desens oder Prof. Dr. Gregor Roth
Inhalt:
Der erste Teil behandelt die regelmäßige Besteuerung von Gewerbebetrieben,
die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Die Körper-
schaftsteuer ist dabei die „Einkommensteuer für Körperschaften“. Per Verwei-
sung wird deren Einkommen analog zum EStG ermittelt. Hinzu kommen Son-
derregeln, wie das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung.
Dazu tritt die Gewerbesteuer als eine weitere Abgabe, die den Ertrag eines Un-
ternehmens besteuert. Sie ist eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts,
deren Ertrag den Gemeinden zugeordnet wird. Die Verbindung beider Steuer-
arten fasst die Belastung gewerblich tätiger Unternehmen zusammen.
Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmen-
steuerrecht I.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
18never
stand
still
Wer stillsteht, geht keine
neuen Wege. Wer den Kopf
nicht hebt, sieht nicht den
Horizont – und auch nicht
die Möglichkeiten bei uns.
Wir stehen für exzellente
Rechtsberatung, international,
tiefgründig und auf den Punkt.
Für Fortschritt und Weitsicht,
interdisziplinär und auch sonst
grenzenlos.
Wie bei Ihrer Karriere – bei TW.
Sie mit uns, wir zusammen:
never stand still!
Karriere: taylorwessing.comVORLESUNGEN
Internationales Steuerrecht
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Marc Desens
Inhalt:
Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsberührung,
also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer Steuerrechtsordnun-
gen fallen. Im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch der
zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen, haben viele
Steuerfälle einen Auslandsbezug. Die Vorlesung behandelt die Ursachen der
Doppelbesteuerung, die Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
(Anrechnungsmethode und Freistellungsmethode) und staatliche Abwehr-
strategien, um Einkünfteverlagerungen ins Ausland entgegenzuwirken. Zudem
wird auf den stetig wachsenden Einfluss des Europarechts auf das nationale
Steuerrecht eingegangen.
Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmen-
steuerrecht I sowie an der grundständigen Vorlesung zum Europarecht.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 3 "Internationaler und Europäischer Privatrechts-
verkehr"
Wahlfach im SPB 4 "Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte"
20VORLESUNGEN
Verfassungsrechtliche und europarechtliche
Grundlagen des Steuerrechts
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Marc Desens
Inhalt:
Die Veranstaltung vertieft wesentliche Inhalte aus den Vorlesungen Staats-
recht I und II sowie aus dem Europarecht I. Referenzgebiet ist das Finanz- und
Steuerrecht, so dass hierzu erste Grundkenntnisse erworben werden können.
Insbesondere befasst sich die Vorlesung innerhalb des Staatsorganisations-
rechts mit den rechtsstaatlichen Prinzipien (Vorbehalt des Gesetzes, Rückwir-
kungsverbot und Vertrauensschutz, Bestimmtheitsgrundsatz) und geht dabei
vor allem auf die Finanzverfassung ein (Kompetenzverteilung, Finanzausgleich,
Haushaltsrecht). Weiterhin werden grundrechtsrelevante Fragen behandelt
(Art. 3 GG, Art. 6 GG, Art. 14 GG). Aus dem Themenbereich des Europarechts
I behandelt die Vorlesung die Steuerkompetenzen der EU, die Einwirkung von
EU-Richtlinien auf das nationale Recht, die Europäischen Grundfreiheiten so-
wie das Beihilfeverbot (Art. 107 f. AEUV).
Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Staatsrecht I, Staatsrecht II und Europarecht I.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung"
Wahlfach im SPB 4 "Europarecht - Völkerrecht - Menschen-
rechte"
21VORLESUNGEN
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
(einschließlich Unternehmensnachfolgeplanung)
- 2 SWS (Blockveranstaltung) im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Mathias Birnbaum und Prof. Dr. Jens Escher LLM.
Inhalt:
Der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen
sowie Schenkungen unter Lebenden. Daneben werden auch noch Zweckzu-
wendungen und alle 30 Jahre das Vermögen bestimmter (Familien-) Stiftungen
und Vereine besteuert. Die Vorlesung ist an Fragestellungen der Praxis ange-
lehnt und soll einen Überblick über das geltende Erbschaft- und Schenkung-
steuerrecht geben. Darüber hinaus wird auf die wichtigsten erb-, familien- und
gesellschaftsrechtlichen Regelungen eingegangen, an die das Erbschaftsteuer-
recht anknüpft. Einen Schwerpunkt der Vorlesung bildet die Unternehmens-
nachfolge.
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten.
Erwartete Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse werden nicht erwartet.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 8 "Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechts-
durchsetzung"
Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
22VORLESUNGEN
Bilanzsteuerrecht
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth
Inhalt:
Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechtsvor-
schriften (vgl. nur §§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) an, die die
Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der
Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbesteuerung von Unterneh-
mern und Unternehmen regeln.
Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Gewinnermittlung im Ein-
kommensteuerrecht mit Hilfe des Bilanzsteuerrechts. Das Bilanzsteuerrecht
ist dabei trotz seiner Schnittstellen zum HGB originärer Teil des öffentlichen
Rechts, genauer des Steuerrechts, der sich mit der ertragsteuerrechtlichen
Gewinnermittlung durch Bilanzierung befasst. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei
primär eine juristische Disziplin und keine „Spielwiese“ allein für Wirtschafts-
wissenschaftler.
In der Vorlesung Bilanzsteuerrecht werden dabei zunächst die Grundsätze der
doppelten Buchführung vermittelt, um den Studierenden einen Einblick in das
betriebliche Rechnungswesen zu geben. Anschließend werden die Grundsät-
ze ordnungsgemäßer Buchführung näher betrachtet, die sowohl bei der han-
dels- als auch bei der steuerrechtlichen Bilanzerstellung von Bedeutung sind.
Anhand von steuerrechtlichen Fallbeispielen werden anschließend der steuer-
rechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als
auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt.
Erwartete Vorkenntnisse:
Paralleler Besuch der Vorlesung Einkommensteuerrecht.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
23VORLESUNGEN
Umwandlungssteuerrecht
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Dirk Jäschke
Inhalt:
Das Umwandlungssteuerrecht spielt in der nationalen und internationalen
Steuergestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Die Vorlesung vermittelt die
Grundkenntnisse des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG). Sie behan-
delt den allgemeinen Anwendungsbereich des UmwStG (§ 1 UmwStG), Ver-
schmelzungen von Kapital- auf Personengesellschaften (§§ 3 ff. UmwStG), die
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften untereinander (§§ 11 ff. UmwStG),
die Regelungen für Auf- und Abspaltungen von Vermögen von Kapitalgesell-
schaften auf andere Kapitalgesellschaften (§ 15 UmwStG), die Einbringung von
Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften
sowie den Anteilstausch (§§ 20 ff. UmwStG). Ferner sind Einbringungen von
Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaf-
ten (§ 24 UmwStG) Gegenstand der Vorlesung. Die Vorlesung vertieft das
Verständnis jeweils anhand von Fallbeispielen. Darüber hinaus werden im Ein-
kommensteuergesetz enthaltene Regelungen zur Umstrukturierung von Un-
ternehmen (Realteilung, § 6 Abs. 3, Abs. 5 EStG, etc.) sowie die europarechtli-
chen Rahmenbedingungen dieses Rechtsgebiets dargestellt.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
24VORLESUNGEN
Umsatzsteuerrecht
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. David Hummel oder Prof. Dr. Bernhard Frye
Inhalt:
Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwichtigste
Steuer. In der Veranstaltung werden zunächst die verschiedenen steuerbaren
Umsätze herausgearbeitet, vom einfachen Leistungsaustausch bis zu Vorgän-
gen mit Auslandsbezug. Dabei ist zu entscheiden, ob ein Umsatz steuerbar und
steuerpflichtig ist oder ob eine Steuerbefreiung eingreift.
Es folgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und das Bestimmen des
Steuersatzes. Des Weiteren wird das Besteuerungsverfahren dargelegt, ein-
schließlich des Verfahrens des Vorsteuerabzugs, wobei auch auf die europa-
rechtliche Einbindung des Umsatzsteuerrechts eingegangen wird.
Zudem gibt die Veranstaltung einen Überblick über die Grunderwerbsteuer
als die wichtigste Verkehrsteuer (manche halten sie auch für eine besondere
Verbrauchsteuer) in Deutschland.
Erwartete Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse werden nicht erwartet.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
25VORLESUNGEN
Kommunalabgabenrecht
- 1 SWS im Wintersemester -
Leitung: Dr. Dirk Tolkmitt
Inhalt:
Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundzügen des Kommunalabgaben-
rechts, einem Rechtsgebiet verstreuter gesetzlicher Regelungen auf Bundes-,
Landes- und kommunaler Ebene. Das Kommunalabgabenrecht grenzt sich
nicht nach der Art der erhobenen Geldleistungen ab. Es erfasst vielmehr zahl-
reiche Formen öffentlich-rechtlicher Geldleistungen, soweit sie nur von den
Kommunen zur Deckung des eigenen Finanzbedarfs erhoben werden.
Neben einem systematischen Überblick werden allgemeine Maßstäbe kom-
munaler Abgabenerhebung vorgestellt, deren Herleitung überwiegend aus
verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip,
erfolgt. Besonderes Augenmerk soll auf die vielfältigen Verzahnungen zwi-
schen dem Kommunalabgabenrecht auf der einen, Kommunal-, Straßen- und
Bauplanungsrecht sowie Bereichen des Umweltrechts auf der anderen Seite
gerichtet werden. Schließlich bilden das Verfahren der Abgabenerhebung und
der gerichtliche Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide einen integralen Be-
standteil der Vorlesung. Die Darstellung orientiert sich dabei überwiegend an
konkreten Fallbeispielen; examensträchtige Konstellationen und im Freistaat
gelaufene Examensklausuren werden umfassend berücksichtigt.
Erwartete Vorkenntnisse:
Grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts sollten vorhanden sein.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 2 "Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt-
schaft"
26VORLESUNGEN
Steuerstrafrecht
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Prof. Dr. Katharina Beckemper
Inhalt:
Das Steuerstrafrecht dreht sich in erster Linie um die Normen der Steuerhin-
terziehung. Viele Grundsätze des Allgemeinen Strafrechts – das grundsätzlich
gilt – werden im Steuerstrafrecht aber anders bewertet oder einer neuen Be-
trachtung unterzogen. Deshalb wird der Tatbestand der Steuerhinterziehung
vor allem in seinen Bezügen zum Allgemeinen Strafrecht dargestellt. Da das
Steuerstrafrecht aktuell großen Veränderungen unterliegt und manche Grund-
sätze auf den Allgemeinen Teil des Strafrechts Rückwirkungen haben, wird im-
mer wieder ein Rekurs auf bekannte Grundsätze des Strafrechts genommen.
Steuerrechtliche Kenntnisse sind deshalb nicht erforderlich, weil es sich um
eine originär strafrechtliche Vorlesung handelt, freilich mit all den Besonder-
heiten des Steuerstrafrechts. Neben dem Steuerhinterziehungstatbestand
werden insbesondere Instrumente des Steuerstrafrechts, wie etwa die Selbst-
anzeige behandelt. Weitere Tatbestände, wie der Schmuggel, der Bannbruch
und die Nichtzahlung der Umsatzsteuer, werden in ihrer Systematik betrach-
tet. Es schließt sich ein Überblick über die Steuerordnungswidrigkeiten und
das Steuerstrafverfahren – und dabei vor allem die Abweichungen zur StPO – an.
Erwartete Vorkenntnisse:
Die Teilnehmer sollten die Vorlesung Eigentums- und Vermögensdelikte be-
sucht haben.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 6 "Kriminalwissenschaften"
27VORLESUNGEN
Kapitalgesellschaftsrecht
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Prof. Dr. Tim Drygala
Inhalt:
Nach einem einführenden Überblick über die wesentlichen Strukturmerkmale
der Kapitalgesellschaften und die internationalen Einflüsse (Rechtsangleichung
in der EU, supranationale Rechtsformen, EuGH-Rechtsprechung zur Nieder-
lassungsfreiheit) werden das GmbH- und Aktienrecht vertieft behandelt.
Den Schwerpunkt bildet dabei die praktisch sehr bedeutsame GmbH. Bei der
Darstellung des Gründungsvorgangs werden auch die Sonderform der Unter-
nehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die Vor-GmbH erörtert. An-
schließend werden die Regeln der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
(einschließlich Gesellschafterdarlehen), die Durchgriffs- und Existenzvernich-
tungshaftung, die Organisationsverfassung der GmbH (Geschäftsführer, Ge-
sellschafterversammlung), die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschafter
(Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten), die Rechnungs-
legung und Ergebnisverwendung und schließlich die Regeln zu Auflösung, Li-
quidation und Beendigung behandelt.
Anschließend werden die Grundlagen des Aktienrechts sowie die aktienrecht-
lichen Besonderheiten bei Gründung und Kapitalschutz dargestellt, bevor zum
Abschluss die Organe der AG (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) und
Fragen der Corporate Governance erörtert werden.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht"
Wahlfach im SPB 12 "Wettbewerbsrecht und Energierecht
Pflichtfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
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Erfolg braucht KöpfeVORLESUNGEN
Konzern- und Umwandlungsrecht
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Tim Drygala
Inhalt:
Die Veranstaltung behandelt das in der unternehmensberatenden Praxis be-
sonders wichtige Umwandlungsrecht und das Recht der verbundenen Un-
ternehmen. Die Schwerpunkte bilden im Umwandlungsrecht das Recht der
Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) und der Spaltung (§§ 123 ff. UmwG), im Kon-
zernrecht das Aktien- und GmbH-Konzernrecht.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Wahlfach im SPB 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht"
Wahlfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
Wahlfach im SPB 10 "Arbeitsrecht"
30VORLESUNGEN
Personengesellschaftsrecht II
- 2 SWS im Sommersemester -
Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth
Inhalt:
Die Veranstaltung dient einerseits zur Wiederholung und Vertiefung der in der
Vorlesung „Handels- und Gesellschaftsrecht“ erworbenen Kenntnisse. Zum
anderen werden nicht zum Pflichtfachstoff gehörende, aber praktisch sehr be-
deutsame Aspekte des Personengesellschaftsrechts erörtert.
Im Mittelpunkt stehen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in ihren
zahlreichen Ausprägungen und die Personenhandelsgesellschaften (OHG und
KG) sowie die Partnerschaft als Rechtsformalternative für die freien Berufe.
Herausgearbeitet werden dabei zunächst die typischen Strukturmerkmale von
Personengesellschaften, wobei auch Fragen der Rechtsfähigkeit (insbeson-
dere der GbR) eine Rolle spielen. Anschließend werden die Entstehensvor-
aussetzungen, die sog. Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sowie die Pro-
blematik der Scheingesellschaften behandelt, bevor vertieft auf die interne
Organisationsstrukturen (einschließlich Geschäftsführungsbefugnis und Be-
schlussfassung), die Vertretungsregelungen, die mitgliedschaftliche Stellung
der Gesellschafter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflich-
ten), die Haftung der Gesellschafter und die Regeln zu Auflösung, Liquidation
und Beendigung eingegangen wird.
Zudem wird eine Reihe von Sonderproblemen behandelt, z.B. der Umgang mit
der GbR im Grundbuch, die Typenvermischung (insbesondere durch die GmbH
& Co. KG) und schließlich die sog. Publikumsgesellschaften. Abschließend wird
noch die stille Gesellschaft in den Blick genommen.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
Pflichtfach im SPB 9 "Unternehmensrecht"
31VORLESUNGEN
Non Profit Recht
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth
Inhalt:
Die Vorlesung vermittelt die Grundzüge des Rechts der Non Profit Organisa-
tionen. Nach einem kurzen Überblick über die gesellschaftliche, soziale und
wirtschaftliche Bedeutung von Non Profit Organisationen werden zunächst
die zivil- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen dargestellt. Im Mittelpunkt
stehen hierbei der Verein, die rechtsfähige Stiftung und die GmbH als die prak-
tisch bedeutsamsten Organisationsformen von Non Profit Organisationen.
Der zweite Teil der Vorlesung widmet sich der Besteuerung von Non Profit
Organisationen. Hierbei werden die Grundzüge der steuerlichen Gemeinnüt-
zigkeit (§§ 51-68 AO) und die zentralen Befreiungstatbestände der Einzelsteu-
ergesetze thematisiert.
Erwartete Vorkenntnisse:
Grundzüge Gesellschaftsrecht. Es ist hilfreich, wenn die Teilnehmer parallel
dazu die Vorlesung Einkommensteuerrecht besuchen.
Anmerkung
Wahlfach im SPB 11 "Steuerrecht"
32VORLESUNGEN
Fallbearbeitung im Steuerrecht
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Tommy Handke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Inhalt:
Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen bedarf einer fallbezogenen Lern-
kontrolle. Die Studierenden erhalten in der Veranstaltung die Gelegenheit, im
Anschluss an die Pflichtvorlesungen, jeweils im Winter- und Sommersemester,
Grundlagen und Besonderheiten der steuerrechtlichen Falllösung zu erlernen
und vor allem auch praktisch anzuwenden. Die Veranstaltung wird als Block-
veranstaltung angeboten und kann auch gern mehrfach besucht werden. Ziel
der Veranstaltung ist neben der Wiederholung der steuerrechtlichen Inhalte
vor allem die optimale Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur.
Erwartete Vorkenntnisse:
Die Lehrveranstaltung knüpft jeweils an die Pflichtvorlesungen (zum „Einkom-
mensteuerrecht I“ im Wintersemester bzw. zum „Unternehmensteuerrecht I“
und zum „Steuerverfahrensrecht“ im Sommersemester) an, so dass deren In-
halte als bekannt vorausgesetzt werden. Durch die Veranstaltung soll jedoch
gerade der Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht werden. Daher besteht
auch im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit, Verständnisprobleme zu
klären und die Inhalte examensgerecht zu wiederholen.
Anmerkung
Es besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung als Wahlfach kraft An-
zeige im SPB 11 zu belegen (insgesamt 2 SWS).
Aufgrund des Angebots als Blockveranstaltung variieren die Termine
jedes Semester. Beachten Sie die Ankündigungen zu Beginn des Se-
mesters.
33VORLESUNGEN
Kolloquium im Steuerrecht
- 2 SWS im Wintersemester -
Leitung: Prof. Dr. Bernhard Frye
Inhalt:
Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen erfordert eine fallbezogene
Lernkontrolle. Zur Vorbereitung auf die im Examen abzulegende Schwerpunkt-
bereichsklausur wird daher ein Kolloquium im Steuerrecht (2 SWS) angeboten.
Das Kolloquium beginnt im Wintersemester – nachdem alle Vorlesungen
gehört wurden – und endet kurz vor der im Wintersemester angebotenen
Schwerpunktbereichsklausur. Es werden ausgewählte Klausurfälle bespro-
chen, die gezielt auf die Schwerpunktbereichsklausur vorbereiten.
Es wird um eine eigenständige Vorbereitung gebeten. Die Sachverhalte der zu
besprechenden Fälle stehen auf der Website des Lehrstuhls zur Verfügung. Er-
gänzend werden – soweit möglich – zwei Übungsklausuren angeboten.
Erwartete Vorkenntnisse:
Besuch der Vorlesungen aus dem Schwerpunktbereich 11.
Anmerkung
Die Teilnahme am Kolloquium wird zur optimalen und gezielten Vor-
bereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur dringend empfohlen.
34VORLESUNGEN
Moot Court im Steuerrecht
Leitung: Prof. Dr. Marc Desens und Dr. Afra Waterkamp
Inhalt:
Die Teilnehmer verfassen ausgehend von einem vorgegebenen steuerrecht-
lichen Sachverhalt ein Rechtsgutachten, in welchem sie sich wissenschaftlich
mit der gestellten Problematik auseinandersetzen und diese einer vertretba-
ren Lösung zuführen.
Die simulierte Gerichtsverhandlung findet dann im Sächsischen Finanzgericht
statt. In der Jury sitzen der Präsident des Sächsischen Finanzgerichts, zwei Fi-
nanzrichter sowie Prof. Dr. Marc Desens und Dr. Afra Waterkamp. Diese münd-
liche Verhandlung zählt als mündliche Seminarleistung.
Studierende können durch die Teilnahme an einem solchen Moot Court zum
einen ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen.
Zum anderen bietet die mündliche Verhandlung die Möglichkeit, die eigenen
rhetorischen Fertigkeiten anzuwenden und zu verbessern.
Aus dem Seminar geht dann ein Leipziger Moot Court-Team hervor, das sich um
eine Teilnahme beim Moot Court vor dem Bundesfinanzhof (BFH) bewirbt und
- im Falle einer Qualifikation - dort gegen andere Universitäten aus Deutsch-
land und Österreich antritt.
Anmerkung
Die Teilnahme (Gutachten und mündliche Verhandlung) wird als Se-
minarleistung i.S.d. Prüfungsordung anerkannt.
Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten. Auf das
Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hingewiesen.
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cms.lawDOZENTEN
Prof. Dr. Marc Desens
Geburtsjahr: 1974
Geburtsort: Marl (NRW)
▪ 1994 - 2000 Studium der Rechts-, Politikwissenschaft, Wirtschaftspolitik
und Philosophie an der WWU Münster, Erste Juristische Staatsprüfung
▪ 2000 - 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht
(WWU Münster) bei Prof. Dr. Dieter Birk, 2003 Promotion zum Dr. jur., Dis-
sertation: „Das Halbeinkünfteverfahren“, ausgezeichnet mit dem Dissertati-
onspreis 2003 der WWU Münster und dem Hans-Flick-Ehrenpreis 2004
▪ 2002 - 2004 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung
▪ 2005 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG
▪ 2007 - 2010 Akademischer Rat am Institut für Steuerrecht (WWU Münster),
2010 Habilitation, Schrift: „Bindung der Finanzverwaltung an die Recht-
sprechung“, ausgezeichnet mit dem Habilitationspreis 2010 der Juristischen
Studiengesellschaft Münster, Lehrbefugnis für: „Öffentliches Recht und
Steuerrecht“
▪ seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Steu-
errecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
▪ 2010 - 2016 Studiendekan der Juristenfakultät
▪ seit 2012 Vorsitzender des Sächsischen Steuerkreises e.V.
▪ seit 2016 Direktor des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung
und Insolvenzrecht, Universität Leipzig
▪ seit 2017 Vorsitzender des Fördervereins der Juristenfakultät, Universität
Leipzig
▪ seit 2017 Vorsitzender des Forums Transaktionen im Steuerrecht e.V.
▪ seit 2018 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht, Univer-
sität Leipzig
▪ seit 2019 Vorstand im Kompetenzzentrum für Öffentliche Wirtschaft und
Daseinsvorsorge der Universität Leipzig
37DOZENTEN
Prof. Dr. Katharina Beckemper
Geburtsjahr: 1970
Geburtsort: Lingen
▪ 1990 - 1991 Ausbildung zur Werkzeugmechanikerin bei der Karmann GmbH
und Studium der Produktionstechnik an der FH Osnabrück
▪ 1991 - 1996 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Osna-
brück, Athen und Potsdam
▪ 1997 - 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht,
insb. Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Uwe Hellmann
▪ 1999 - 2001 Referendariat am Landgericht Neuruppin
▪ 2001 Promotion zum Dr. jur., ausgezeichnet mit Wolf-Rüdiger-Bub-Preis
▪ 2001 - 2009 Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Strafrecht, ins-
besondere Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Uwe Hellmann
▪ 2005 - 2008 Lehrbeauftragte an der Landesakademie für öffentliche Verwal-
tung, Brandenburg
▪ Sommersemester 2009 Lehrstuhlvertreterin am Lehrstuhl für Strafrecht,
Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Universität Leipzig
▪ seit Oktober 2010 Universitätsprofessorin für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Leipzig
▪ 2014-2016 Mitglied der Expertenkommission zur effektiveren und praxis-
tauglichen Gestaltung des Strafverfahrensrechts im Bundestag
▪ seit 2015 Vorstand des Deutschen Zentrums für Wirtschafts-, Steuer- und
Unternehmensstrafrechts (DZWist e.V.)
▪ seit 2016 wissenschaftliche Beirätin Bund der Deutschen Kriminalbeamten
▪ seit 2016 Prodekanin der Juristenfakultät
38DOZENTEN
Prof. Dr. Gregor Roth
© SBK Sachsen / Frank Grätz
▪ 1993 - 1999 Studium der Rechtswissenschaft, Friedrich Schiller Universität
Jena, Erstes Juristisches Staatsexamen
▪ 2000 - 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Heribert
Hirte, Universität Hamburg
▪ 2003 - 2005 Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexamen
▪ 2004 Promotion zum Dr. iur. im Zivilrecht - Titel der Dissertation: Das ein-
heitliche Recht auf Information - Ein Beitrag zur Institutionenbildung
▪ 2005 - 2006 Hochschulassistent bei Prof. Dr. Rainer Walz am Lehrstuhl für
Steuerrecht und das Recht der Non Profit-Organisationen, Bucerius Law
School Hamburg
▪ 2007-2013 Hochschulassistent am Lehrstuhl für Steuerrecht und das Recht
der Nonprofit-Organisationen, Bucerius Law School Hamburg
▪ 2013 Habilitation im Gesellschafts- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Rüdiger Veil
- Titel der Habilitationsschrift: Verbandszweck und Gläubigerschutz
▪ 2012 - 2015 Lehrstuhlvertretung an der TU Dresden
▪ 2015 - 2017 Universitätsprofessor an der TU Dresden - Inhaber des Lehr-
stuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
▪ seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht
und Steuerrecht an der Universität Leipzig
▪ seit 2019 Direktor des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland am
Institut für Steuerrecht
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