Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
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Vorwort zichtet. Zeit ist schließlich auch Geld. Vielmehr erläutert diese Broschüre praxisorientiert und an Hand vieler Beispiele die für Unterneh- merinnen und Unternehmer maßgeblichen Eckpunkte des Steuerrechts und gibt Hinweise zu entsprechenden Vordrucken. Auf den kommenden Seiten können natürlich nicht alle Fragen rund ums Steuerrecht für Unternehmen abschließend beantwortet wer- den. Bei allgemeinen Fragen können Thüringer Sehr geehrte Existenzgründerinnen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer und Existenzgründer, jedoch auf die kompetente Auskunft der Bear- beiterinnen und Bearbeiter in den Finanzäm- Selbständigkeit, mit diesem Begriff verbindet tern bauen. Steuerberaterinnen und Steuerbe- sich die Chance, eigene Ideen zu verwirklichen, rater nehmen sich der konkreten Einzelfallfra- auf eigenen Beinen zu stehen, unabhängig zu gen an. sein und eigenes Geld zu verdienen. Ich wünsche Ihnen für Ihre Unternehmensgrün- Gleichzeitig bedeutet Selbständigkeit auch, dung bestes Gelingen! die volle Verantwortung für das eigene wirt- schaftliche Handeln zu übernehmen. Unter- nehmerinnen und Unternehmer sind frei in Thüringer Finanzministerin ihren Entscheidungen, aber sie sind an Regeln Heike Taubert gebunden. Diese Regeln finden sich auch im Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt Bezug auf eine Vielzahl verschiedener unternehmerischer Ausgestaltungen, macht Vorgaben und gewährt Vorteile. Mit einem Einstieg in wichtige steuerrechtliche Regeln soll diese Broschüre Existenzgründe- rinnen und Existenzgründern auf dem erfolg- reichen Weg in die Selbständigkeit unter- stützen. Auf lange theoretische Abhandlungen zu allgemeinen Steuerthemen wird hierbei ver- 5
Inhaltsverzeichnis Vorwort.......................................................................................................................................... 5 Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................ 11 Schritte in die Selbständigkeit..................................................................................................... 12 1. Wahl der Rechtsform .............................................................................................................. 12 2. Die ersten Behördengänge ..................................................................................................... 12 3. Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“........................................................................ 13 4. Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit ......................................................................... 13 Steuerarten.................................................................................................................................. 15 1. Einkommensteuer................................................................................................................... 15 Vorauszahlungen zur Einkommensteuer.................................................................................. 15 Abgabe der Einkommensteuererklärung.................................................................................. 16 Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer).................................................................. 16 2. Lohnsteuer.............................................................................................................................. 17 Pflichten als Arbeitgeber......................................................................................................... 17 Lohnsteueranmeldung und Anmeldungszeitraum................................................................... 18 Pauschalversteuerung............................................................................................................. 19 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse .............................................................................. 19 Kurzfristig beschäftgte Arbeitnehmer..................................................................................... 20 7
Kirchensteuerabzug bei Lohnsteuerpauschalierung................................................................ 20 Führen eines Lohnkontos........................................................................................................ 20 3. Gewerbesteuer........................................................................................................................ 21 Gewerbesteuer-Vorauszahlungen............................................................................................ 22 Abgabe der Gewerbesteuererklärung...................................................................................... 22 4. Umsatzsteuer.......................................................................................................................... 23 Voraussichtlich zu entrichtende Steuer (Voranmeldungsverfahren) ....................................... 23 Abgabe der Umsatzsteuererklärung........................................................................................ 25 Steuersätze und Steuerbefreiungen........................................................................................ 25 Kleinunternehmer................................................................................................................... 26 Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten.................... 27 Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen.................................................................... 28 Vorsteuerabzug....................................................................................................................... 28 Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)...........29 Zusammenfassende Meldung.................................................................................................. 30 Umsatzsteuer-Nachschau....................................................................................................... 30 Ermittlung des Gewinns............................................................................................................... 31 1. Ermittlung des Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung.............................................. 31 8
2. Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich................................................... 33 3. Unterschiede zwischen den beiden Arten der Gewinnermittlung............................................. 35 4. Berücksichtigung von Betriebsausgaben................................................................................ 35 5. Betriebe mit (überwiegend) Bargeschäften............................................................................. 37 Verwendung einer „offenen Ladenkasse“ ............................................................................... 38 6. Beginn der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit ................................................................. 39 7. Geschäftsjahr/ Abschlusstag.................................................................................................. 39 Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt........................................................... 40 Termine........................................................................................................................................ 41 Zahlungen an das Finanzamt........................................................................................................ 42 Thüringer Finanzämter.................................................................................................................. 43 Wichtige Anschriften.................................................................................................................... 44 9
Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AO Abgabenordnung BMF Bundesministerium der Finanzen BStBl Bundessteuerblatt bzw. beziehungsweise d. h. das heißt ELStAM Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EÜR Einnahmenüberschussrechnung evtl. eventuell ff. fortfolgende GewStG Gewerbesteuergesetz GewO Gewerbeordnung ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung grds. grundsätzlich HGB Handelsgesetzbuch IdNr. Identifikationsnummer KG Kommanditgesellschaft KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KStG Körperschaftsteuergesetz Nr. Nummer OHG Offene Handelsgesellschaft s. siehe SGB Sozialgesetzbuch sog. sogenannte Tz. Textziffer u. a. unter anderem UStAE Umsatzsteuer-Anwendungserlass UStG Umsatzsteuergesetz UStDV Umsatzsteuerdurchführungsverordnung USt-IdNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer z. B. zum Beispiel 11
Schritte in die Selbständigkeit 1. Wahl der Rechtsform Die folgenden Ausführungen behandeln schwerpunktmäßig steuerliche Aspekte der Existenzgründung von Einzelunternehmen. Als Existenzgründerin oder Existenzgründer Die Erläuterungen zur Umsatzsteuer und Lohn- stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur steuer sind bei Kapital- und Personengesell- Verfügung. Man unterscheidet Einzelunter- schaften aber im Prinzip gleichermaßen gültig. nehmen, Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG). Bei der Wahl der Rechtsform sind steuer- 2. Die ersten Behördengänge und handelsrechtliche Aspekte maßgebend. Weitere Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen gibt es z. B. bei: Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, muss dies zunächst der unteren Gewerbebehörde • den Kosten der Gründung, (z. B. Gewerbeamt / Ordnungsamt der Stadt oder Landratsamt des Landkreises) mitteilen, • der Höhe des erforderlichen Kapitals, in deren Zuständigkeitsbereich der Betrieb • der Geschäftsführungs- und Vertretungs- eröffnet wird. befugnis, Die Gewerbebehörde teilt Ihnen mit, welche • der persönlichen Haftung, Unterlagen benötigt werden. Informationen • der Beteiligung am Gewinn und Verlust. hierzu bieten viele Städte und Landkreise auf ihren Internetseiten an. Dort ist meist der Vor- Beginnen mehrere Personen ihre unterneh- druck „Gewerbe-Anmeldung“ zu finden, in dem merische Tätigkeit in der Rechtsform einer Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Unter- Personengesellschaft oder einer Kapitalgesell- nehmen vorzunehmen sind. Dieser kann oft- schaft, ist eine fachliche Beratung in Steueran- mals bereits elektronisch ausgefüllt werden. gelegenheiten, die die Steuerverwaltung nicht durchführen darf, dringend anzuraten. Anschließend wird das zuständige Finanz- amt über die Betriebsgründung unterrichtet. Geeignete Ansprechpartner sind hier z. B. Rechts- Darüber hinaus teilt die Gewerbebehörde die anwälte und Steuerberater. Öffentlich- rechtliche Eröffnung des Gewerbes in der Regel auch der Körperschaften, wie die Steuerberaterkammer, Berufsgenossenschaft sowie bei Handwerks- Industrie- und Handelskammer, Handwerkskam- berufen der Handwerkskammer und der Industrie- mer oder Anwaltskammer, nennen Ihnen entspre- und Handelskammer mit. chende Adressen. Nähere Angaben finden Sie in dieser Broschüre unter „Wichtige Anschriften“. 12
Freiberufler (z. B. Ärzte, Ingenieure, Kranken- Einkünften von Ihnen und ggf. Ihrem Ehe- gymnasten) melden sich direkt bei dem für sie gatten / eingetragenen Lebenspartner gefragt. zuständigen Finanzamt. Hier ist eine Anmel- Die vorhandene Ausfüllhilfe für den Fragebogen dung bei der unteren Gewerbebehörde nicht enthält Erläuterungen zu jeder Angabe und soll erforderlich. Ihnen die Beantwortung der Fragen erleichtern. Anhand Ihrer Angaben teilt Ihnen das Finanz- Die entsprechenden Anmeldungen sind inner- amt eine Steuernummer zu und prüft, welche halb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit Steuererklärungen Sie in Zukunft abgeben vorzunehmen. müssen und ob ggf. Vorauszahlungen auf die § zu erwartende Steuerschuld geleistet werden müssen. Aus diesem Grund sind Ihre Angaben zum geschätzten Gewinn und zu weiteren Ein- Wo geregelt? künften unbedingt erforderlich. Es kann ratsam sein, ggf. einen steuerlichen Berater hinzuzu- §§ 14 oder 55c GewO ziehen. § 138 AO Wo geregelt? § 3. Der „Fragebogen zur §§ 90, 93 AO steuerlichen Erfassung“ Nachdem das Finanzamt von Ihrer gewerblichen 4. Gewerbebetrieb oder oder selbständigen Tätigkeit Kenntnis erlangt freiberufliche Tätigkeit hat, erhalten Sie ein Anschreiben, in dem Sie aufgefordert werden, den Fragebogen zur steu- erlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt Das EStG unterscheidet zwischen verschiede- zu senden. Den Fragebogen finden Sie im Internet nen Einkunftsarten. auf der Seite des Thüringer Finanzministeriums unter www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/vor- Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit kön- drucke/erfassung/. Sie können den Fragebogen nen u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Ein- grundsätzlich per Post an das Finanzamt senden. künfte aus selbständiger Arbeit sein. Die richtige Für Einzelunternehmen besteht darüber hinaus Zuordnung ist aufgrund der damit verbundenen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Konsequenzen wichtig. So sind beispielsweise über „Mein Elster“, s. dazu „Pflicht zur elektroni- Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig und schen Übermittlung an das Finanzamt“. bei Erreichen eines bestimmten Umsatzes oder Gewinns auch buchführungspflichtig. Der Fragebogen dient dazu, Ihre persönlichen wie auch betrieblichen Verhältnisse näher Voraussetzung für eine einkommensteuerlich kennenzulernen. Ebenso wird nach weiteren relevante Tätigkeit ist immer, dass Sie dauer- 13
haft mit der Absicht tätig werden, Gewinn zu Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen erzielen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Sie, wenn Sie eine wissenschaftliche, künstle- gerade in der Anfangsphase auch Verluste rische, schriftstellerische, unterrichtende oder anfallen können. erzieherische Tätigkeit selbständig ausüben. Das Gleiche gilt, wenn Sie als Ärztin oder Arzt, Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Sie mit Heilpraktikerin oder Heilpraktiker, Rechtsanwäl- einem gewerblichen Unternehmen. Gewerbe- tin oder Rechtsanwalt, Ingenieurin oder Ingeni- betrieb ist jede selbständige nachhaltige Betä- eur, Architektin oder Architekt, Journalistin oder tigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Journalist, Dolmetscherin oder Dolmetscher unternommen wird, sich als Beteiligung am all- oder in einem ähnlichen Beruf selbständig gemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und arbeiten. Im Unterschied zu den Einkünften aus nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirt- Gewerbebetrieb müssen Sie bei den Einkünften schaft oder freiberuflicher Tätigkeit zugeordnet aus freiberuflicher Tätigkeit über eigene Fach- werden kann. Gewerblich ist z. B. die selbstän- kenntnisse verfügen, die Sie befähigen, das dige Tätigkeit als Handwerker, Kaufmann oder Unternehmen leitend und eigenverantwortlich Handelsvertreter. zu führen. Dabei dürfen Sie sich aber der Mit- hilfe von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften Wenn Sie einem Anderen lediglich Kapital, ein bedienen. Grundstück oder sonstige Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen, betreiben Sie eine bloße Vermögensverwaltung. In diesen Fällen handelt Wo geregelt? § es sich nicht um einen Gewerbebetrieb. §§ 140, 141 AO §§ 15, 18 EStG 14
Steuerarten Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständi- Wenn Sie verheiratet sind und mit Ihrem Ehe- ger Tätigkeit muss versteuert werden. Bei Per- partner / eingetragenen Lebenspartner steuer- sonengesellschaften und Einzelunternehmen lich zusammen veranlagt werden (wollen), unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer müssen Sie eine gemeinsame Steuererklärung und bei Körperschaften der Körperschaft- abgeben. steuer. Des Weiteren müssen alle Gewerbe- betriebe die Gewerbesteuer beachten, die der Damit das Finanzamt die Höhe Ihres Gewinns finanziellen Stärkung der Kommunen dient. überprüfen kann, müssen Sie Ihrer Steuerer- klärung die Bilanz und die Gewinn- und Verlust- rechnung oder die Einnahmenüberschussrech- 1. Einkommensteuer nung - grds. auf der „Anlage EÜR“ - beifügen. § Der Gewinn als Einzelunternehmerin oder Ein- zelunternehmer bzw. der Gewinnanteil als Wo geregelt? Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Per- sonengesellschaft unterliegt der Einkommen- §§ 18, 19, 149, 180, 181 AO steuer. §§ 2, 25, 26 EStG Der steuerliche „Veranlagungszeitraum“ ist das Kalenderjahr. In der Einkommensteuer- erklärung müssen Sie den Gewinn aus Ihrem Vorauszahlungen zur Einkommensteuer Gewerbebetrieb oder aus Ihrer selbständigen Tätigkeit sowie eventuelle andere Einkünfte Zunächst dienen die Angaben zu Ihren voraus- angeben. sichtlichen Einkünften (ggf. auch denen Ihres Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners) Für die Einkommensbesteuerung ist grds. das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren in Verbindung mit der Gewinnschätzung für (Haupt-) Wohnsitz unterhalten (sog. Wohnsitz- das neue Unternehmen der Feststellung, ob finanzamt). Sofern Sie Ihr Unternehmen im und in welchem Umfang Vorauszahlungen zur Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanz- Einkommensteuer festzusetzen sind. Kommt amts betreiben, ist der Gewinn in einem beson- das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass Sie Vor- deren Verfahren festzustellen. In diesem Falle auszahlungen auf die Einkommensteuer, ggf. müssen Sie beim dortigen (Betriebs-) Finanz- Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag amt auch eine Erklärung zur gesonderten Fest- leisten müssen, setzt es diese per Vorauszah- stellung des Gewinns einreichen. lungsbescheid fest. Die geleisteten Vorauszah- lungen werden bei der Ermittlung der endgültigen 15
Steuerschuld im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wo geregelt? § In dem Bescheid werden die Fälligkeitstermine §§ 149, 150 AO (s. dazu „Termine“) genannt. Sollten die tatsäch- § 25 Abs. 4 EStG lichen Geschäftsergebnisse nicht Ihren Erwar- tungen entsprechen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen, indem Sie die gewünschte Herabsetzung Steuerabzug bei Bauleistungen oder Anhebung der Vorauszahlungen begründen (Bauabzugsteuer) (z. B. mit einer ersten Ergebnisrechnung). Seit dem 1. Januar 2002 haben alle Unter- Wo geregelt? § nehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 2 UStG als Auftraggeber einer Bauleistung im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegen- § 37 EStG leistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen. Von dieser Steuerabzugsverpflichtung kann nur Abgabe der Einkommensteuererklärung abgesehen werden, wenn Ihnen der Auftrag- nehmer eine im Zeitpunkt der Gegenleistung Die Einkommensteuererklärung ist bis zum gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Ein 31. Mai des Folgejahres (ab Veranlagungszeit- Steuerabzug muss ebenfalls nicht vorgenom- raum 2018: bis zum 31. Juli des Folgejahres) men werden, wenn die Gegenleistung im lau- beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Die fenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 Euro Erläuterungen zu den Erklärungsvordrucken voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die- sollen Ihnen beim Ausfüllen helfen. Unter ser Betrag erhöht sich auf 15.000 Euro, wenn Umständen ist es ratsam, einen steuerlichen der Leistungsempfänger ausschließlich nach Berater mit der Erstellung der Einkommen- § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG steuerfreie Umsätze, steuererklärung zu beauftragen. In diesem z. B. längerfristige Vermietung, ausführt. Fall verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember des Folgejahres (ab Veranla- Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht gungszeitraum 2018: bis Ende Februar des in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung Zweitfolgejahres). erbracht wird, d. h., das Entgelt gezahlt wird. Das gilt auch bei Erbringung der Gegenleistung Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie in Teilbeträgen (z. B. Abschlagszahlungen). Der grds. verpflichtet, Ihre Einkommensteuererklä- Auftraggeber / Leistungsempfänger hat den rung elektronisch an das Finanzamt zu über- innerhalb eines Kalendermonats einbehalte- mitteln, s. dazu „Pflicht zur elektronischen nen Steuerabzugsbetrag unter Angabe des Ver- Übermittlung an das Finanzamt“. wendungszwecks bis zum 10. des Folgemonats 16
bei dem für die Besteuerung des Einkommens Haben Sie weder ein Lohnsteuerberechnungs- des Auftragnehmers / Leistenden zuständigen programm noch einen Zugang zum Internet, Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vor- können Sie hilfsweise die Steuerabzugsbe- druck anzumelden und abzuführen. träge in den sog. Lohnsteuertabellen ablesen. Daneben benötigen Sie die Lohnsteuerab- Wenn Sie selbst Bauleistungen erbringen, soll- zugsmerkmale der Arbeitnehmer (ELStAM). ten Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitneh- eine Freistellungsbescheinigung vom Finanz- mer muss Ihnen in der Regel vor Beginn des amt ausstellen lassen. Sie vermeiden damit, Kalenderjahres oder bei Aufnahme der Tätig- dass Ihre Auftraggeber den Steuerabzug von keit seine Identifikationsnummer sowie 15 % vornehmen müssen. das Geburtsdatum mitteilen, wenn Sie den § Arbeitslohn nicht pauschal versteuern. Des Weiteren muss sie oder er Ihnen mittei- Wo geregelt? len, ob Sie seine Hauptarbeitgeberin oder sein Hauptarbeitgeber sind. §§ 48 - 48d EStG Mit diesen Daten müssen Sie die Beschäftigten bei der Finanzverwaltung auf elektronischem 2. Lohnsteuer Weg anmelden und die ELStAM abrufen. Als ELStAM werden Ihnen die Steuerklasse, Kin- Pflichten als Arbeitgeber derfreibeträge, Konfession und eingetragene Frei- und Hinzurechnungsbeträge übermittelt. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Beschäftigte haben, müssen Sie als Arbeitgeberin oder Zum Abruf als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, benötigen Sie ein Organisationszertifikat unter ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungs- „Mein ELSTER“ www.elster.de sowie ein Lohn- beiträge vom Arbeitslohn der Beschäftigten programm, welches ELStAM unterstützt. Alter- einbehalten und an das Finanzamt bzw. die nativ können Sie für den Abruf der ELStAM das Sozialversicherungsträger abführen. kostenfreie ElsterFormular nutzen. Sie haften für die richtige Einbehaltung und Das Finanzamt kann zur Vermeidung unbilliger Abführung der Beträge. Die Höhe der Lohn- Härten zulassen, dass Sie nicht am Abrufver- steuer, des Solidaritätszuschlags und der fahren teilnehmen. Dies ist beim Finanzamt zu Lohnkirchensteuer, die für den „Lohnzah- beantragen. Geben Sie dabei bitte an, warum lungszeitraum“ (in der Regel: ein Monat) ein- das Abrufverfahren für Sie eine unbillige Härte zubehalten sind, ermitteln Sie mit Hilfe eines darstellt. Weitere Informationen finden Sie im Lohnsteuerberechnungsprogramms selbst. Sie Internet unter https://www.elster.de/elster können aber auch den interaktiven Abgaben- web/infoseite/elstam_(arbeitgeber). rechner des Bundesministeriums der Finanzen www.abgabenrechner.de nutzen. 17
Können Sie eine Arbeitnehmerin oder einen Lohnsteueranmeldung und Arbeitnehmer nicht bei der Finanzverwal- Anmeldungszeitraum tung anmelden, weil er Ihnen die Identifi- kationsnummer oder / und das Geburts- Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen datum nicht mitgeteilt hat oder lehnt das Sie auch die Lohnsteuer-Anmeldungen elek- Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung tronisch und in authentifizierter Form an das der ELStAM ab, müssen Sie Lohnsteuer nach Finanzamt übermitteln, s. dazu „Pflicht zur Maßgabe der Steuerklasse VI einbehalten und elektronischen Übermittlung an das Finanzamt“. an das Finanzamt abführen, wenn die Arbeit- nehmerin oder der Arbeitnehmer nicht eine Die voraussichtliche Höhe der Lohnsteuer- in Sonderfällen vom Finanzamt ausgestellte jahresschuld ist dafür maßgebend, ob eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ vor- monatliche, vierteljährliche oder jährliche legt. Anmeldung der Lohnsteuer zu erfolgen hat: § Anmeldungs- Lohnsteuer zeitraum Wo geregelt? von 0 bis 1.080 Euro jährlich §§ 38 - 42g EStG von 1.081 bis 5.000 Euro vierteljährlich ab 5.001 Euro monatlich Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeit- raums bei Ihrem Finanzamt vorliegen. Versäu- men Sie diesen Termin, drohen Verspätungs- zuschläge. Gleichzeitig müssen Sie die einbe- haltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell die Lohnkirchensteuer an das Finanzamt abführen. Sie sind von der Verpflichtung zur Abgabe wei- terer Lohnsteuer-Anmeldungen befreit, wenn Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Sie keine Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie nur Arbeit- nehmer beschäftigen, für die Sie eine einheit- liche Pauschsteuer von 2 % an die Bundes- knappschaft zu entrichten haben (sog. Mini- jobs). 18
Wo geregelt? § Die einheitliche Pauschsteuer ist neben den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversi- §§ 41a, 41b EStG cherung) an die Deutsche Rentenversicherung §§ 150 Abs. 8, 152, 168, 240 AO Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Diese ist berechtigt, die einheitliche Pauschsteuer zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträ- Pauschalversteuerung gen bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitge- ber einzuziehen. Existenzgründerinnen oder Existenzgründer nehmen häufig Hilfe nur für kurze Zeit und / Haben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder gegen Zahlung eines verhältnismäßig bei einem geringfügigen Beschäftigungsver- geringen Lohns in Anspruch. Bei vielen derar- hältnis keine pauschalen Rentenversiche- tigen Dienstverhältnissen kann sich die Unter- rungsbeiträge zu entrichten (z. B. durch die nehmerin oder der Unternehmer für eine verein- Zusammenrechnung zweier Minijobs wird die fachte Besteuerung (pauschale Besteuerung) 450-Euro-Grenze überschritten), können Sie entscheiden. Bei der Pauschalversteuerung die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz müssen Sie dann als Arbeitgeberin oder Arbeit- von 20 % des Arbeitsentgeltes zuzüglich Soli- geber die Lohnsteuer übernehmen. daritätszuschlag i.H.v. 5,5 % und Kirchensteuer i.H.v. 5 % bzw. 9 % der pauschalen Lohnsteuer Eine Pauschalierung ist z. B. erheben. Diese ist an das Betriebsfinanzamt zu in den folgenden Fällen möglich: richten. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Als zentrale Servicestelle für alle Arbeitge- berinnen, Arbeitgeber und Minijobber ist die Der Arbeitslohn aus einem geringfügigen Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenver- Beschäftigungsverhältnis kann mit einer ein- sicherung Knappschaft-Bahn-See eingerich- heitlichen Pauschsteuer von 2 % (Lohnsteuer tet worden. Die Kontaktdaten finden Sie unter einschließlich Solidaritätszuschlag und Kir- „Wichtige Anschriften“. chensteuer) versteuert werden, wenn: • es sich um eine geringfügige Beschäftigung Wo geregelt? § i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Mini- job) handelt und §§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 8a SGB IV § 40a Abs. 2, 2a EStG • der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer pau- schale Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten hat. 19
Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer Kirchensteuerabzug bei Lohnsteuerpauschalierung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn: Bei der Lohnsteuerpauschalierung kann die Kir- chensteuer mit einem ermäßigten Steuersatz • die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer von 5 % der Lohnsteuer erhoben werden und gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkeh- zwar für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- rend beschäftigt wird, mer, für die die Lohnsteuer pauschaliert werden soll. Durch den ermäßigten Steuersatz wird der • die Dauer der Beschäftigung 18 zusammen- Tatsache Rechnung getragen, dass nicht alle hängende Arbeitstage nicht übersteigt, Arbeitnehmer Mitglied einer kirchensteuerbe- rechtigten Körperschaft sind. • der Arbeitslohn während der Beschäfti- gungsdauer durchschnittlich 12 Euro je Können Sie nachweisen, dass einzelne Arbeit- Arbeitsstunde nicht übersteigt und nehmerinnen und Arbeitnehmer, für die die Lohnsteuer pauschaliert werden soll, keiner • der Arbeitslohn entweder während der kirchensteuerberechtigten Körperschaft ange- Beschäftigungsdauer durchschnittlich 72 hören, entfällt für diese Arbeitnehmerinnen und Euro je Arbeitstag nicht übersteigt oder die Arbeitnehmer die Kirchensteuer. Für die anderen Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren kurzfristig oder in geringem Umfang Beschäftig- Zeitpunkt sofort erforderlich wird. ten, die der Lohnsteuerpauschalierung unterlie- gen, gilt in diesen Fällen der allgemeine Kirchen- Die von Ihnen an das Finanzamt abzuführende steuersatz von 9 %. pauschale Lohnsteuer beträgt hier 25 % des Arbeitslohns. Außerdem ist ein Solidaritäts- Führen eines Lohnkontos zuschlag in Höhe von 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer in Höhe von Für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitneh- 5 % bzw. 9 % der pauschalen Lohnsteuer zu mer müssen Sie ein Lohnkonto für jedes Kalen- entrichten. derjahr führen. Dort sind einzutragen: Wo geregelt? § • die Art des Arbeitslohns (Bargeld oder Sach- bezug), § 40a Abs. 1 EStG • die Höhe des Arbeitslohns (einschließlich steuerfreie Bezüge), • sämtliche Angaben der ELStAM sowie • die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidari- tätszuschlag und die Kirchensteuer. 20
Das Konto ist am jeweiligen 31. Dezember oder Nach den Regelungen des Gewerbesteuerge- bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzu- setzes kann es allerdings noch Korrekturen schließen. geben. Möglich sind sowohl „Hinzurechnun- § gen“ als auch „Kürzungen“. Wo geregelt? Hinzugerechnet werden insbesondere bestimmte Finanzierungskosten (z. B. Zinsen §§ 41, 41b EStG für Darlehen, Miet- und Pachtzinsen, Leasing- raten). Allerdings kommt eine solche Hinzu- rechnung erst dann in Betracht, wenn diese 3. Gewerbesteuer Finanzierungskosten einen Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen. Auf gewerbliche Einkünfte wird von den Gemeinden Gewerbesteuer erhoben. Hebebe- Gehört zu Ihrem Betriebsvermögen Grund- rechtigt ist jede Gemeinde, in der Sie mit Ihrem besitz, wird die Summe des Gewinns und der Unternehmen eine Betriebsstätte unterhalten. Hinzurechnungen hingegen grds. um 1,2 % des Steuerschuldner ist die Unternehmerin oder Einheitswertes des Grundbesitzes gekürzt. der Unternehmer (Einzelunternehmer, Perso- nengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Eine Gewerbesteuererklärung ist auch abzu- geben, wenn ein Verlust erwirtschaftet wurde. Gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblichen Dabei wird der vortragsfähige Verlust geson- Unternehmen, soweit nicht bestimmte Tätig- dert festgestellt. keiten steuerbefreit sind. Nicht gewerbesteuer- pflichtig ist eine freiberufliche oder land- und Der Gewerbesteuererklärung ist in einigen Fällen forstwirtschaftliche Tätigkeit sowie die eigene zusätzlich eine Zerlegungserklärung beizufügen. Vermögensverwaltung, wie z. B. durch Vermie- § tung und Verpachtung. Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland unter- Wo geregelt? liegen dagegen stets der Gewerbesteuer. §§ 4 - 10a, § 28 GewStG Für die Berechnung der Gewerbesteuer müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben, wenn der „Gewerbeertrag“ den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Ausgehend vom Gewerbeertrag ermittelt das (Dieser Freibetrag wird für Einzelunterneh- Finanzamt in einem nächsten Schritt den men sowie Personengesellschaften gewährt.) Gewerbesteuermessbetrag. Dieser ergibt sich Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus einem durch Anwendung einer einheitlichen Steuer- Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des messzahl von 3,5 % auf den Gewerbeertrag. EStG bzw. KStG ermittelt wird. Der Gewerbesteuermessbetrag wird durch Bescheid festgesetzt und der zuständigen 21
Gemeinde für Zwecke der weiteren Festsetzung zahlungen bedarf es grds. einer Messbetrags- der zu zahlenden Gewerbesteuer mitgeteilt. festsetzung durch das Finanzamt. § Für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist die jeweilige Gemeinde zuständig, in der Wo geregelt? die Betriebsstätte unterhalten wird. Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unter- § 19 GewStG halten, so ist der Gewerbesteuermessbetrag vom Finanzamt in die auf die einzelnen Gemein- den entfallenden Anteile zu zerlegen. Nachdem das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag Abgabe der Gewerbesteuererklärung festgesetzt hat, erlässt jeweils die Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte befindet, von Die Gewerbesteuererklärung sowie eine etwa- Amts wegen einen Gewerbesteuerbescheid, in ige Zerlegungserklärung sind bis zum 31. Mai dem die zu zahlende Gewerbesteuer ausgewie- des Folgejahres (ab Erhebungszeitraum 2018: sen ist. bis zum 31. Juli des Folgejahres) beim zustän- digen Finanzamt abzugeben. Die Erläuterungen Dazu wendet die Gemeinde auf den Gewerbe- zu den Erklärungsvordrucken sollen Ihnen beim steuermessbetrag einen bestimmten Prozent- Ausfüllen helfen. Unter Umständen ist es rat- satz, den jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, sam, eine steuerliche Beraterin oder einen steu- an. Den gültigen Hebesatz teilt Ihnen Ihre erlichen Berater mit der Erstellung der Gewer- Gemeinde mit. besteuererklärung zu beauftragen. In diesem § Fall verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember des Folgejahres (ab Erhebungs- Wo geregelt? zeitraum 2018: bis Ende Februar des Zweit- folgejahres). §§ 11, 14, 16 GewStG Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie grds. verpflichtet, Ihre Gewerbesteuererklä- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen rung elektronisch an das Finanzamt zu über- mitteln, s. dazu „Pflicht zur elektronischen Auch evtl. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Übermittlung an das Finanzamt“. werden von der Gemeinde angefordert. Die Vor- § auszahlungen werden dann später mit der Jah- ressteuer verrechnet. Wo geregelt? Vorauszahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines §§ 149, 150 AO Kalenderjahres (s. dazu „Termine“). Für eine § 14a GewStG evtl. Herabsetzung oder Erhöhung der Voraus- 22
4. Umsatzsteuer von anderen Unternehmen Die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer genannt, ist eine ”Selbst- Vorsteuern 10.000 Euro veranlagungssteuer“, d. h., die zu zahlende Steuer müssen Sie selbst berechnen und in der an das Finanzamt errechneten Höhe an das Finanzamt abführen. zu entrichtende Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind elek- Umsatzsteuer 9.000 Euro tronisch und in authentifizierter Form an das Finanzamt zu übermitteln, s. dazu „Pflicht zur § elektronischen Übermittlung an das Finanz- amt“. Wo geregelt? Warenlieferungen und Dienstleistungen unter- § 16 UStG liegen auf jeder Wirtschaftsstufe der Umsatz- steuer. Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer Voraussichtlich zu entrichtende Steuer ist grds. berechtigt, von der Umsatzsteuer, die (Voranmeldungsverfahren) für ihre oder seine Umsätze geschuldet wer- den, die Umsatzsteuerbeträge (= Vorsteuern) Im Jahr der Betriebseröffnung und im folgenden abzuziehen, die andere Unternehmerinnen Kalenderjahr müssen Sie monatlich Umsatz- oder Unternehmer für Leistungen an das eigene steuer-Voranmeldungen abgeben und Umsatz- Unternehmen (Leistungsbezüge) in Rechnung steuer-Vorauszahlungen entrichten. gestellt haben. Voraussetzung für den Vorsteu- erabzug ist, dass die bezogenen Leistungen Die berechnete Steuer ist als Vorauszahlung bis nicht für steuerfreie Umsätze der Unterneh- zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungs- merin oder des Unternehmers verwendet wer- zeitraums anzumelden und an das Finanzamt den. zu entrichten (Fälligkeit). Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Abgabe der Voran- i meldung und für die Entrichtung der Voraus- zahlungen um einen Monat verlängern (sog. Beispiel Dauerfristverlängerung). Versäumen Sie die- sen Termin, drohen Verspätungszuschläge. Lieferungen zu 19% 100.000 Euro Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Klein- unternehmerregelung. hierauf Umsatzsteuer 19% 19.000 Euro abzüglich abziehbare, 23
Ab Beginn des zweiten Kalenderjahrs nach Unternehmensbeginn richtet sich der Vor- anmeldungszeitraum nach der tatsächlich Beispiel i entrichteten Steuer des Vorjahres: Sie eröffnen Ihren Betrieb am 01.04.2017. Ab April 2017 bis zum Ende des Jahres entrichtete Steuer Umsatzsteuer- 2018 müssen Sie die Voranmeldungen des Vorjahres voranmeldung monatlich abgeben. von 0 bis 1.000 Euro keine, Im Jahr 2017 beträgt die zu entrichtende nur Umsatzsteuer- Steuer 5.000 Euro (Umsatzsteuer abzüg- erklärung für das lich Vorsteuern). Kalenderjahr von 1.001 bis 7.500 Euro vierteljährlich Im Jahr 2018 sind 8.000 Euro Steuer an das Finanzamt abzuführen. ab 7.501 Euro monatlich Im Jahr 2018 sind Sie verpflichtet, monatlich Bei einem Vorsteuerüberschuss übersteigen Voranmeldungen abzugeben. Da in 2018 die von anderen Unternehmen in Rechnung die Steuer mehr als 7.500 Euro betragen gestellten Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) hat, müssen Sie ab dem Jahr 2019 weiterhin für Leistungen an Ihr Unternehmen die Umsatz- monatlich Voranmeldungen abgeben. steuer, die Sie für Ihre Umsätze schulden. Im Jahr 2019 sind 6.000 Euro Steuer an Ergibt sich für das Vorjahr zu Ihren Gunsten ein das Finanzamt abzuführen. Da die Steuer Vorsteuerüberschuss von mehr als 7.500 Euro, in 2019 weniger als 7.500 Euro betragen können Sie eine monatliche Übermittlung der hat, müssen Sie ab dem Jahr 2020 vier- Voranmeldungen beantragen. teljährlich Voranmeldungen abgeben. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem § Finanzamt. Wo geregelt? § 18 Abs. 1 bis 2a UStG §§ 150 Abs. 8, 152, 168, 240 AO 24
Abgabe der Umsatzsteuererklärung Steuersätze und Steuerbefreiungen Die Umsatzsteuererklärung ist bis zum 31. Mai Anstelle des Regelsteuersatzes von 19 % des Folgejahres (ab Veranlagungszeitraum kommt für bestimmte Umsätze unter den im 2018: bis zum 31. Juli des Folgejahres) beim UStG genannten Voraussetzungen die Anwen- zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Erläu- dung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % terungen zu den Erklärungsvordrucken sollen (z. B. für die Lieferung bestimmter Lebens- Ihnen beim Ausfüllen helfen. Unter Umständen mittel) in Betracht. ist es ratsam, eine steuerliche Beraterin oder einen steuerlichen Berater mit der Erstellung der Einige Leistungen, wie z. B. die der Bauspar- Umsatzsteuererklärung zu beauftragen. In die- kassenvertreter, Versicherungsvertreter und sem Fall verlängert sich die Abgabefrist bis zum die langfristige Grundstücksvermietung und 31. Dezember des Folgejahres (ab Veranlagungs- -verpachtung sind von der Umsatzsteuerpflicht zeitraum 2018: bis Ende Februar des Zweitfolge- ausgenommen. jahres). Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie grds. verpflichtet, Ihre Umsatzsteu- Die Umsatzsteuer wird durch Anwendung ererklärung elektronisch an das Finanzamt zu des jeweiligen Steuersatzes auf die sog. übermitteln, s. dazu „Pflicht zur elektronischen Bemessungsgrundlage errechnet. Bemessungs- Übermittlung an das Finanzamt“. grundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist das Entgelt, d. h. alles, was Mit der Anmeldung der Jahressteuer fassen der Leistungsempfänger aufwendet, um die Sie die bereits eingereichten Umsatzsteuer- Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Voranmeldungen zusammen und können diese, Umsatzsteuer. Dies entspricht grds. dem wenn es notwendig ist, berichtigen. in Rechnung gestellten bzw. vereinnahmten Nettoentgelt. Ist für eine Leistung jedoch nicht Die darin von Ihnen errechnete Abschluss- das Nettoentgelt, sondern ein Bruttopreis (ohne zahlung ist innerhalb eines Monats nach gesonderten Ausweis der enthaltenen Umsatz- Abgabe der Erklärung unaufgefordert an das steuer) vereinbart und gezahlt worden, muss die Finanzamt zu zahlen, wenn das Finanzamt vor- Umsatzsteuer herausgerechnet werden. her keinen anders lautenden Bescheid erlässt. Bemessungsgrundlage für die Entnahme von Wo geregelt? § Gegenständen und für die unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen aus dem Unter- nehmen ist der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten (oder die Selbstkosten) im Zeit- §§ 149, 150 AO punkt der Entnahme bzw. der Zuwendung. § 18 UStG Bemessungsgrundlage für die Verwendung von Gegenständen und für die Ausführung von anderen sonstigen Leistungen für Zwecke 25
außerhalb des Unternehmens sind die ent- standenen Ausgaben. Beispiel i Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Umsatzschätzung einer Angehörigen oder einem Angehörigen der Gründungsjahr 10.000 Euro steuerberatenden Berufe. tatsächlicher Umsatz im Gründungsjahr 18.000 Euro Wo geregelt? § tatsächlicher Umsatz im Folgejahr 20.000 Euro §§ 4, 10, 12 UStG Die Kleinunternehmerregelung ist nur im Gründungsjahr anwendbar. Im Folge- Kleinunternehmer jahr gilt die Regelbesteuerung, weil der tatsächliche Umsatz des vorausge- Wenn der voraussichtliche Gesamtumsatz gangenen Jahres (18.000 Euro) die Grenze Ihres Betriebes im Eröffnungsjahr die Grenze von 17.500 Euro überschritten hat. von 17.500 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreitet, können Sie die Klein- unternehmerregelung in Anspruch nehmen und müssen keine Umsatzsteuer bezahlen. Sie müssen stets vom Jahresumsatz ausgehen, wenn Sie die genannten Grenzen ermitteln. Für Unter Gesamtumsatz ist die Summe der von den Fall, dass Sie nur in einem Teil des Jahres Ihnen ausgeführten steuerbaren Umsätze tätig waren, müssen Sie Ihren Umsatz in einen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) Jahresumsatz umrechnen. abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze (z. B. langfristige Vermietung und Verpach- Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer tung von Grundstücken) zu verstehen. Steuer- dürfen Sie keine Rechnungen mit gesondert freie Ausfuhrlieferungen und innergemein- ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen und schaftliche Lieferungen hingegen gehören zum auch keine Vorsteuer abziehen. Sollten Sie Gesamtumsatz. dennoch Umsatzsteuer ausweisen, müssen Sie diese an das Finanzamt abführen. Für die folgenden Jahre gilt das Gleiche unter der Voraussetzung, dass der Umsatz des Vor- Auch für Kleinunternehmerinnen und Klein- jahres maximal 17.500 Euro beträgt und der unternehmer gibt es Ausnahmeregelungen voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres zu beachten, z.B. bei der Einfuhr von Gegen- 50.000 Euro nicht übersteigt. ständen. Hierzu und zu weiteren Besonder- heiten sollten Sie ebenfalls eine Angehörige oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe konsultieren. 26
Auch wenn Ihr Umsatz die vorgenannten Gren- lich Umsatzsteuer) im Jahr der Betriebseröff- zen nicht überschreitet, können Sie auf die nung 500.000 Euro nicht überschreitet. Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ver- nachfolgenden Kalenderjahre ist dann jeweils zichten. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie einen der Gesamtumsatz des Vorjahres maßgebend. i Vorsteuerabzug geltend machen und Ihren Kunden Rechnungen mit gesondertem Aus- weis der Umsatzsteuer erteilen wollen. An eine Beispiel solche Erklärung sind Sie dann allerdings für mindestens fünf Jahre gebunden. Betriebseröffnung am 01.04.2017 Umsatzerwartung (jährlich) Wo geregelt? § 100.000 Euro tatsächlicher Gesamtumsatz im Jahr 2017 §§ 18, 19 UStG 80.000 Euro tatsächlicher Gesamtumsatz im Jahr 2018 Berechnung der Umsatzsteuer nach 600.000 Euro vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten Das UStG sieht als Normalfall die Besteuerung 2017 und 2018: nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollver- Die Istversteuerung ist möglich. steuerung) vor. Das bedeutet, Sie müssen die Umsatzsteuer abführen, sobald Sie die 2019: Leistung erbracht haben, ohne Rücksicht Die Sollversteuerung ist anzuwenden, weil darauf, ob der Kunde die Rechnung sofort oder der Gesamtumsatz im Jahr 2018 mehr als vielleicht erst Monate später zahlt. Im Extrem- 500.000 Euro betragen hat. fall könnte es bei der Sollversteuerung zu Liquiditätsengpässen kommen. Deshalb kann das Finanzamt unter bestimm- Wenn Sie von der Möglichkeit der Istver- ten Voraussetzungen gestatten, die Steuer von steuerung Gebrauch machen wollen, müssen vornherein nach den tatsächlich vereinnahmten Sie dies beantragen. Eine entsprechende Ein- Entgelten (sog. Istversteuerung) zu besteuern. tragungsmöglichkeit steht Ihnen im Fragebogen Das bedeutet, Sie müssen die Umsatzsteuer zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung. erst dann an das Finanzamt abführen, wenn für Ihre Leistung das Entgelt entrichtet wurde. Wo geregelt? § Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann gestattet werden, wenn der voraussicht- §§ 18, 20 UStG liche Gesamtumsatz (Bruttoumsatz einschließ- 27
Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro Rechnungen nicht übersteigt (sog. Kleinbetragsrech- nungen), müssen mindestens den vollständi- Als leistende Unternehmerin oder leistender gen Namen und die vollständige Adresse der Unternehmer sind Sie bei Leistungen gegenüber leistenden Unternehmerin oder des leistenden anderen Unternehmerinnen und Unternehmern Unternehmers, das Ausstellungsdatum, die für deren Unternehmen oder gegenüber juristi- Menge und die handelsübliche Bezeichnung schen Personen innerhalb von sechs Monaten des Liefergegenstandes oder die Art und den nach Ausführung der Leistung zur Rechnungs- Umfang der sonstigen Leistung, das Entgelt ausstellung verpflichtet. Diese Verpflichtung und den Steuerbetrag in einer Summe sowie besteht auch, wenn Sie an eine Privatperson den Steuersatz oder einen Hinweis auf die (Nichtunternehmer) steuerpflichtige Werkliefe- Steuerbefreiung enthalten. rungen oder sonstige Leistungen im Zusammen- hang mit einem Grundstück erbringen. Sie haben jeweils ein Doppel der von Ihnen ausgestellten Papier- oder elektronischen An eine ordnungsgemäße Rechnung werden Rechnungen sowie alle erhaltenen Rechnungen besondere Anforderungen gestellt, insbeson- zehn Jahre aufzubewahren. dere sind grds. folgende Angaben erforderlich: Wenn Sie in einer Rechnung einen Umsatz- • vollständiger Name und Anschrift der lei- steuerbetrag zu hoch oder zu Unrecht auswei- stenden Unternehmerin oder des leistenden sen, schulden Sie diesen. § Unternehmers und der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers, Wo geregelt? • Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der lei- §§ 14, 14b, 14c UStG stenden Unternehmerin oder des leistenden Unternehmers, Vorsteuerabzug • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer, Die Umsatzsteuer ist als sog. Mehrwertsteuer- • genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung, system ausgestaltet. Die „Mehrwert“-Besteue- rung wird dadurch erreicht, dass die Unterneh- • Zeitpunkt der Leistung oder der Entgelts- merin oder der Unternehmer die ausgeführten vereinnahmung bei Anzahlungen / Voraus- Umsätze der Umsatzsteuer unterwirft und zahlungen, gleichzeitig die für empfangene Leistungen • das nach Steuersätzen und -befreiungen für Zwecke des Unternehmens in Rechnung aufgeschlüsselte Entgelt, gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen darf. • Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung. 28
Abziehbare Vorsteuerbeträge sind die in Rech- • angemessene und nachgewiesene Aufwen- nungen gesondert ausgewiesenen Umsatz- dungen für die Bewirtung von Geschäfts- steuerbeträge für erhaltene Lieferungen und partnern, auch wenn diese nur zu 70 % als sonstige Leistungen anderer Unternehmen, Betriebsausgaben angesetzt werden können, die Einfuhrumsatzsteuer, die Umsatzsteuer • Aufwendungen für die Verpflegung bei auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Geschäftsreisen, Gegenständen im Inland oder die als Leistungs- empfänger geschuldete Umsatzsteuer. • Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie bei Fami- Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen, die lienheimfahrten, Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb • Aufwendungen für ein häusliches Arbeits- sowie für sonstige Leistungen im Zusammen- zimmer. § hang mit einem Grundstück sind nicht als Vor- steuer abzugsfähig, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Wo geregelt? Unternehmens entfallen. §§ 15, 15a UStG Umsatzsteuern, die für Eingangsumsätze in §§ 4 Abs. 5, 12 EStG Rechnung gestellt werden, die zur Ausfüh- rung von bestimmten steuerfreien Umsätzen verwendet werden, sind ebenfalls nicht als Warenverkehr mit anderen Vorsteuern abzugsfähig. Von diesem Vorsteuer- EU-Mitgliedstaaten ausschluss sind Eingangsumsätze ausge- (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) nommen, die insbesondere für Ausfuhrlie- ferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen Beabsichtigen Sie, künftig auch in andere und bestimmte exportnahe Dienstleistungen EU-Mitgliedstaaten zu liefern und / oder verwendet werden. Bei einer gemischten Ver- von dort Waren zu beziehen, wird Ihnen - wendung der Eingangsleistungen sind die Vor- von einigen Ausnahmen abgesehen - eine steuerbeträge ggf. aufzuteilen (§ 15 Abs. 4 sog. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UStG). Ändert sich später die Verwendung der (USt-IdNr.) erteilt. Diese können Sie beim Bun- Eingangsumsätze, sind die Voraussetzungen deszentralamt für Steuern (BZSt) online unter für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs www.bzst.de oder in dem Vordruck „Frage- nach § 15a UStG zu prüfen. bogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen. Umsatzsteuerbeträge, die auf ertragsteuer- Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, lich nicht abziehbare Aufwendungen entfallen, die Ihnen zusätzlich zur Steuernummer erteilt dürfen nicht als Vorsteuer abgezogen werden. wird und die insbesondere der Abwicklung und Ertragsteuerlich abziehbare Aufwendungen, für Kontrolle der Umsatzbesteuerung im Waren- und die der Vorsteuerabzug möglich ist, sind jedoch: Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU dient. 29
Wo geregelt? § Umsatzsteuer-Nachschau Im Rahmen der steuerlichen Aufnahme und im § 27a UStG laufenden Besteuerungsverfahren kann das Finanzamt bei Ihnen, unabhängig von einer Außenprüfung (allgemeine Betriebsprüfung Zusammenfassende Meldung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung), eine unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau vor- Liefern Sie Waren in einen anderen EU-Mitglied- nehmen. Die Umsatzsteuer-Nachschau dient staat an ein anderes Unternehmen oder erbrin- dazu, kurzfristig Sachverhalte festzustellen, gen Sie sonstige Leistungen in einem anderen die für die Umsatzbesteuerung erheblich sein EU-Mitgliedstaat an ein anderes Unternehmen, können. § dass die Umsatzsteuer dort schuldet, sind Sie verpflichtet, eine sog. Zusammenfassende Wo geregelt? Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Mel- dezeitraums in authentifizierter Form an das § 27b UStG Bundeszentralamt für Steuern auf elektroni- schem Weg zu übermitteln. Sollten Sie Fragen zu diesem Verfahren haben, können Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2 66740 Saarlouis Telefon +49-(0)228-406 1222 Telefax +49-(0)228-406 3801 www.bzst.de wenden. Wo geregelt? § § 18a UStG 30
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