Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de

Die Seite wird erstellt Noelle Albert
 
WEITER LESEN
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
www.finanzen.thueringen.de

Steuerwegweiser
für Existenzgründer

                            1
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
Steuerwegweiser
für Existenzgründer

                      2. Auflage (Stand: Januar 2018)
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
Vorwort
                                                  zichtet. Zeit ist schließlich auch Geld. Vielmehr
                                                  erläutert diese Broschüre praxisorientiert und
                                                  an Hand vieler Beispiele die für Unterneh-
                                                  merinnen und Unternehmer maßgeblichen
                                                  Eckpunkte des Steuerrechts und gibt Hinweise
                                                  zu entsprechenden Vordrucken.

                                                  Auf den kommenden Seiten können natürlich
                                                  nicht alle Fragen rund ums Steuerrecht für
                                                  Unternehmen abschließend beantwortet wer-
                                                  den. Bei allgemeinen Fragen können Thüringer
Sehr geehrte Existenzgründerinnen
                                                  Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
und Existenzgründer,
                                                  jedoch auf die kompetente Auskunft der Bear-
                                                  beiterinnen und Bearbeiter in den Finanzäm-
Selbständigkeit, mit diesem Begriff verbindet
                                                  tern bauen. Steuerberaterinnen und Steuerbe-
sich die Chance, eigene Ideen zu verwirklichen,
                                                  rater nehmen sich der konkreten Einzelfallfra-
auf eigenen Beinen zu stehen, unabhängig zu
                                                  gen an.
sein und eigenes Geld zu verdienen.

                                                  Ich wünsche Ihnen für Ihre Unternehmensgrün-
Gleichzeitig bedeutet Selbständigkeit auch,
                                                  dung bestes Gelingen!
die volle Verantwortung für das eigene wirt-
schaftliche Handeln zu übernehmen. Unter-
nehmerinnen und Unternehmer sind frei in
                                                  Thüringer Finanzministerin
ihren Entscheidungen, aber sie sind an Regeln
                                                  Heike Taubert
gebunden. Diese Regeln finden sich auch im
Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt Bezug auf
eine Vielzahl verschiedener unternehmerischer
Ausgestaltungen, macht Vorgaben und gewährt
Vorteile.

Mit einem Einstieg in wichtige steuerrechtliche
Regeln soll diese Broschüre Existenzgründe-
rinnen und Existenzgründern auf dem erfolg-
reichen Weg in die Selbständigkeit unter-
stützen. Auf lange theoretische Abhandlungen
zu allgemeinen Steuerthemen wird hierbei ver-

                                                                                                 5
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
duale Ausbildung und duales Studium
       in der Thüringer Steuerverwaltung

6
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
Inhaltsverzeichnis
Vorwort.......................................................................................................................................... 5

Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................ 11

Schritte in die Selbständigkeit..................................................................................................... 12

1. Wahl der Rechtsform .............................................................................................................. 12

2. Die ersten Behördengänge ..................................................................................................... 12

3. Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“........................................................................ 13

4. Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit ......................................................................... 13

Steuerarten.................................................................................................................................. 15

1. Einkommensteuer................................................................................................................... 15

    Vorauszahlungen zur Einkommensteuer.................................................................................. 15

    Abgabe der Einkommensteuererklärung.................................................................................. 16

    Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer).................................................................. 16

2. Lohnsteuer.............................................................................................................................. 17

    Pflichten als Arbeitgeber......................................................................................................... 17

    Lohnsteueranmeldung und Anmeldungszeitraum................................................................... 18

    Pauschalversteuerung............................................................................................................. 19

    Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse .............................................................................. 19

    Kurzfristig beschäftgte Arbeitnehmer..................................................................................... 20

                                                                                                                                                 7
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
Kirchensteuerabzug bei Lohnsteuerpauschalierung................................................................ 20

    Führen eines Lohnkontos........................................................................................................ 20

3. Gewerbesteuer........................................................................................................................ 21

    Gewerbesteuer-Vorauszahlungen............................................................................................ 22

    Abgabe der Gewerbesteuererklärung...................................................................................... 22

4. Umsatzsteuer.......................................................................................................................... 23

    Voraussichtlich zu entrichtende Steuer (Voranmeldungsverfahren) ....................................... 23

    Abgabe der Umsatzsteuererklärung........................................................................................ 25

    Steuersätze und Steuerbefreiungen........................................................................................ 25

    Kleinunternehmer................................................................................................................... 26

    Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten.................... 27

    Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen.................................................................... 28

    Vorsteuerabzug....................................................................................................................... 28

    Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)...........29

    Zusammenfassende Meldung.................................................................................................. 30

    Umsatzsteuer-Nachschau....................................................................................................... 30

Ermittlung des Gewinns............................................................................................................... 31

1. Ermittlung des Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung.............................................. 31

8
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
2. Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich................................................... 33

3. Unterschiede zwischen den beiden Arten der Gewinnermittlung............................................. 35

4. Berücksichtigung von Betriebsausgaben................................................................................ 35

5. Betriebe mit (überwiegend) Bargeschäften............................................................................. 37

    Verwendung einer „offenen Ladenkasse“ ............................................................................... 38

6. Beginn der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit ................................................................. 39

7. Geschäftsjahr/ Abschlusstag.................................................................................................. 39

Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt........................................................... 40

Termine........................................................................................................................................ 41

Zahlungen an das Finanzamt........................................................................................................ 42

Thüringer Finanzämter.................................................................................................................. 43

Wichtige Anschriften.................................................................................................................... 44

                                                                                                                                                9
Steuerwegweiser für Existenzgründer - thueringen.de
10
Abkürzungsverzeichnis
Abs.     Absatz
AO       Abgabenordnung
BMF      Bundesministerium der Finanzen
BStBl    Bundessteuerblatt
bzw.     beziehungsweise
d. h.    das heißt
ELStAM   Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStG     Einkommensteuergesetz
EU       Europäische Union
EÜR      Einnahmenüberschussrechnung
evtl.    eventuell
ff.      fortfolgende
GewStG Gewerbesteuergesetz
GewO     Gewerbeordnung
ggf.     gegebenenfalls
GmbH     Gesellschaft mit beschränkter Haftung
grds.    grundsätzlich
HGB      Handelsgesetzbuch
IdNr.    Identifikationsnummer
KG       Kommanditgesellschaft
KfW      Kreditanstalt für Wiederaufbau
KStG     Körperschaftsteuergesetz
Nr.      Nummer
OHG      Offene Handelsgesellschaft
s.       siehe
SGB      Sozialgesetzbuch
sog.     sogenannte
Tz.      Textziffer
u. a.    unter anderem
UStAE    Umsatzsteuer-Anwendungserlass
UStG     Umsatzsteuergesetz
UStDV    Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
USt-IdNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
z. B.    zum Beispiel

                                                  11
Schritte in die Selbständigkeit
1. Wahl der Rechtsform                              Die   folgenden    Ausführungen      behandeln
                                                    schwerpunktmäßig steuerliche Aspekte der
                                                    Existenzgründung     von   Einzelunternehmen.
Als Existenzgründerin oder Existenzgründer          Die Erläuterungen zur Umsatzsteuer und Lohn-
stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur          steuer sind bei Kapital- und Personengesell-
Verfügung. Man unterscheidet Einzelunter-           schaften aber im Prinzip gleichermaßen gültig.
nehmen, Personengesellschaften (z. B. OHG,
KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH,
AG). Bei der Wahl der Rechtsform sind steuer-       2. Die ersten Behördengänge
und handelsrechtliche Aspekte maßgebend.
Weitere Unterschiede zwischen den einzelnen
Rechtsformen gibt es z. B. bei:                     Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, muss
                                                    dies zunächst der unteren Gewerbebehörde
• den Kosten der Gründung,                          (z. B. Gewerbeamt / Ordnungsamt der Stadt
                                                    oder Landratsamt des Landkreises) mitteilen,
• der Höhe des erforderlichen Kapitals,
                                                    in deren Zuständigkeitsbereich der Betrieb
• der Geschäftsführungs- und Vertretungs-           eröffnet wird.
  befugnis,
                                                    Die Gewerbebehörde teilt Ihnen mit, welche
• der persönlichen Haftung,
                                                    Unterlagen benötigt werden. Informationen
• der Beteiligung am Gewinn und Verlust.            hierzu bieten viele Städte und Landkreise auf
                                                    ihren Internetseiten an. Dort ist meist der Vor-
Beginnen mehrere Personen ihre unterneh-            druck „Gewerbe-Anmeldung“ zu finden, in dem
merische Tätigkeit in der Rechtsform einer          Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Unter-
Personengesellschaft oder einer Kapitalgesell-      nehmen vorzunehmen sind. Dieser kann oft-
schaft, ist eine fachliche Beratung in Steueran-    mals bereits elektronisch ausgefüllt werden.
gelegenheiten, die die Steuerverwaltung nicht
durchführen darf, dringend anzuraten.               Anschließend wird das zuständige Finanz-
                                                    amt über die Betriebsgründung unterrichtet.
Geeignete Ansprechpartner sind hier z. B. Rechts-   Darüber hinaus teilt die Gewerbebehörde die
anwälte und Steuerberater. Öffentlich- rechtliche   Eröffnung des Gewerbes in der Regel auch der
Körperschaften, wie die Steuerberaterkammer,        Berufsgenossenschaft sowie bei Handwerks-
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskam-         berufen der Handwerkskammer und der Industrie-
mer oder Anwaltskammer, nennen Ihnen entspre-       und Handelskammer mit.
chende Adressen. Nähere Angaben finden Sie in
dieser Broschüre unter „Wichtige Anschriften“.

12
Freiberufler (z. B. Ärzte, Ingenieure, Kranken-       Einkünften von Ihnen und ggf. Ihrem Ehe-
gymnasten) melden sich direkt bei dem für sie         gatten / eingetragenen Lebenspartner gefragt.
zuständigen Finanzamt. Hier ist eine Anmel-           Die vorhandene Ausfüllhilfe für den Fragebogen
dung bei der unteren Gewerbebehörde nicht             enthält Erläuterungen zu jeder Angabe und soll
erforderlich.                                         Ihnen die Beantwortung der Fragen erleichtern.
                                                      Anhand Ihrer Angaben teilt Ihnen das Finanz-
Die entsprechenden Anmeldungen sind inner-            amt eine Steuernummer zu und prüft, welche
halb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit         Steuererklärungen Sie in Zukunft abgeben
vorzunehmen.                                          müssen und ob ggf. Vorauszahlungen auf die

                                      §
                                                      zu erwartende Steuerschuld geleistet werden
                                                      müssen. Aus diesem Grund sind Ihre Angaben
                                                      zum geschätzten Gewinn und zu weiteren Ein-
  Wo geregelt?
                                                      künften unbedingt erforderlich. Es kann ratsam
                                                      sein, ggf. einen steuerlichen Berater hinzuzu-
  §§ 14 oder 55c GewO
                                                      ziehen.
  § 138 AO

                                                        Wo geregelt?                       §
3. Der „Fragebogen zur                                  §§ 90, 93 AO
   steuerlichen Erfassung“

Nachdem das Finanzamt von Ihrer gewerblichen          4. Gewerbebetrieb oder
oder selbständigen Tätigkeit Kenntnis erlangt
                                                         freiberufliche Tätigkeit
hat, erhalten Sie ein Anschreiben, in dem Sie
aufgefordert werden, den Fragebogen zur steu-
erlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt        Das EStG unterscheidet zwischen verschiede-
zu senden. Den Fragebogen finden Sie im Internet      nen Einkunftsarten.
auf der Seite des Thüringer Finanzministeriums
unter   www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/vor-        Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit kön-
drucke/erfassung/. Sie können den Fragebogen          nen u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Ein-
grundsätzlich per Post an das Finanzamt senden.       künfte aus selbständiger Arbeit sein. Die richtige
Für Einzelunternehmen besteht darüber hinaus          Zuordnung ist aufgrund der damit verbundenen
die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung       Konsequenzen wichtig. So sind beispielsweise
über „Mein Elster“, s. dazu „Pflicht zur elektroni-   Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig und
schen Übermittlung an das Finanzamt“.                 bei Erreichen eines bestimmten Umsatzes oder
                                                      Gewinns auch buchführungspflichtig.
Der Fragebogen dient dazu, Ihre persönlichen
wie auch betrieblichen Verhältnisse näher             Voraussetzung für eine einkommensteuerlich
kennenzulernen. Ebenso wird nach weiteren             relevante Tätigkeit ist immer, dass Sie dauer-

                                                                                                     13
haft mit der Absicht tätig werden, Gewinn zu       Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen
erzielen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass     Sie, wenn Sie eine wissenschaftliche, künstle-
gerade in der Anfangsphase auch Verluste           rische, schriftstellerische, unterrichtende oder
anfallen können.                                   erzieherische Tätigkeit selbständig ausüben.
                                                   Das Gleiche gilt, wenn Sie als Ärztin oder Arzt,
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Sie mit      Heilpraktikerin oder Heilpraktiker, Rechtsanwäl-
einem gewerblichen Unternehmen. Gewerbe-           tin oder Rechtsanwalt, Ingenieurin oder Ingeni-
betrieb ist jede selbständige nachhaltige Betä-    eur, Architektin oder Architekt, Journalistin oder
tigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen,   Journalist, Dolmetscherin oder Dolmetscher
unternommen wird, sich als Beteiligung am all-     oder in einem ähnlichen Beruf selbständig
gemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und    arbeiten. Im Unterschied zu den Einkünften aus
nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirt-      Gewerbebetrieb müssen Sie bei den Einkünften
schaft oder freiberuflicher Tätigkeit zugeordnet   aus freiberuflicher Tätigkeit über eigene Fach-
werden kann. Gewerblich ist z. B. die selbstän-    kenntnisse verfügen, die Sie befähigen, das
dige Tätigkeit als Handwerker, Kaufmann oder       Unternehmen leitend und eigenverantwortlich
Handelsvertreter.                                  zu führen. Dabei dürfen Sie sich aber der Mit-
                                                   hilfe von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften
Wenn Sie einem Anderen lediglich Kapital, ein      bedienen.
Grundstück oder sonstige Wirtschaftsgüter zur
Nutzung überlassen, betreiben Sie eine bloße
Vermögensverwaltung. In diesen Fällen handelt        Wo geregelt?                       §
es sich nicht um einen Gewerbebetrieb.
                                                     §§ 140, 141 AO
                                                     §§ 15, 18 EStG

14
Steuerarten
Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständi-      Wenn Sie verheiratet sind und mit Ihrem Ehe-
ger Tätigkeit muss versteuert werden. Bei Per-    partner / eingetragenen Lebenspartner steuer-
sonengesellschaften und Einzelunternehmen         lich zusammen veranlagt werden (wollen),
unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer         müssen Sie eine gemeinsame Steuererklärung
und bei Körperschaften der Körperschaft-          abgeben.
steuer. Des Weiteren müssen alle Gewerbe-
betriebe die Gewerbesteuer beachten, die der      Damit das Finanzamt die Höhe Ihres Gewinns
finanziellen Stärkung der Kommunen dient.         überprüfen kann, müssen Sie Ihrer Steuerer-
                                                  klärung die Bilanz und die Gewinn- und Verlust-
                                                  rechnung oder die Einnahmenüberschussrech-
1. Einkommensteuer
                                                  nung - grds. auf der „Anlage EÜR“ - beifügen.

                                                                                      §
Der Gewinn als Einzelunternehmerin oder Ein-
zelunternehmer bzw. der Gewinnanteil als
                                                    Wo geregelt?
Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Per-
sonengesellschaft unterliegt der Einkommen-
                                                    §§ 18, 19, 149, 180, 181 AO
steuer.
                                                    §§ 2, 25, 26 EStG

Der steuerliche „Veranlagungszeitraum“ ist
das Kalenderjahr. In der Einkommensteuer-
erklärung müssen Sie den Gewinn aus Ihrem         Vorauszahlungen zur Einkommensteuer
Gewerbebetrieb oder aus Ihrer selbständigen
Tätigkeit sowie eventuelle andere Einkünfte       Zunächst dienen die Angaben zu Ihren voraus-
angeben.                                          sichtlichen Einkünften (ggf. auch denen Ihres
                                                  Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners)
Für die Einkommensbesteuerung ist grds. das       im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren   in Verbindung mit der Gewinnschätzung für
(Haupt-) Wohnsitz unterhalten (sog. Wohnsitz-     das neue Unternehmen der Feststellung, ob
finanzamt). Sofern Sie Ihr Unternehmen im         und in welchem Umfang Vorauszahlungen zur
Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanz-       Einkommensteuer festzusetzen sind. Kommt
amts betreiben, ist der Gewinn in einem beson-    das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass Sie Vor-
deren Verfahren festzustellen. In diesem Falle    auszahlungen auf die Einkommensteuer, ggf.
müssen Sie beim dortigen (Betriebs-) Finanz-      Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag
amt auch eine Erklärung zur gesonderten Fest-     leisten müssen, setzt es diese per Vorauszah-
stellung des Gewinns einreichen.                  lungsbescheid fest. Die geleisteten Vorauszah-
                                                  lungen werden bei der Ermittlung der endgültigen

                                                                                               15
Steuerschuld im Rahmen der Bearbeitung Ihrer
Einkommensteuererklärung berücksichtigt.              Wo geregelt?
                                                                                        §
In dem Bescheid werden die Fälligkeitstermine         §§ 149, 150 AO
(s. dazu „Termine“) genannt. Sollten die tatsäch-     § 25 Abs. 4 EStG
lichen Geschäftsergebnisse nicht Ihren Erwar-
tungen entsprechen, können Sie beim Finanzamt
einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
stellen, indem Sie die gewünschte Herabsetzung      Steuerabzug bei Bauleistungen
oder Anhebung der Vorauszahlungen begründen         (Bauabzugsteuer)
(z. B. mit einer ersten Ergebnisrechnung).
                                                    Seit dem 1. Januar 2002 haben alle Unter-

  Wo geregelt?                       §              nehmerinnen und Unternehmer im Sinne des
                                                    § 2 UStG als Auftraggeber einer Bauleistung im
                                                    Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegen-
  § 37 EStG                                         leistung für Rechnung des die Bauleistung
                                                    erbringenden Unternehmens vorzunehmen.

                                                    Von dieser Steuerabzugsverpflichtung kann nur
Abgabe der Einkommensteuererklärung                 abgesehen werden, wenn Ihnen der Auftrag-
                                                    nehmer eine im Zeitpunkt der Gegenleistung
Die Einkommensteuererklärung ist bis zum            gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Ein
31. Mai des Folgejahres (ab Veranlagungszeit-       Steuerabzug muss ebenfalls nicht vorgenom-
raum 2018: bis zum 31. Juli des Folgejahres)        men werden, wenn die Gegenleistung im lau-
beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Die           fenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 Euro
Erläuterungen zu den Erklärungsvordrucken           voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die-
sollen Ihnen beim Ausfüllen helfen. Unter           ser Betrag erhöht sich auf 15.000 Euro, wenn
Umständen ist es ratsam, einen steuerlichen         der Leistungsempfänger ausschließlich nach
Berater mit der Erstellung der Einkommen-           § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG steuerfreie Umsätze,
steuererklärung zu beauftragen. In diesem           z. B. längerfristige Vermietung, ausführt.
Fall verlängert sich die Abgabefrist bis zum
31. Dezember des Folgejahres (ab Veranla-           Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht
gungszeitraum 2018: bis Ende Februar des            in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung
Zweitfolgejahres).                                  erbracht wird, d. h., das Entgelt gezahlt wird.
                                                    Das gilt auch bei Erbringung der Gegenleistung
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie         in Teilbeträgen (z. B. Abschlagszahlungen). Der
grds. verpflichtet, Ihre Einkommensteuererklä-      Auftraggeber / Leistungsempfänger hat den
rung elektronisch an das Finanzamt zu über-         innerhalb eines Kalendermonats einbehalte-
mitteln, s. dazu „Pflicht zur elektronischen        nen Steuerabzugsbetrag unter Angabe des Ver-
Übermittlung an das Finanzamt“.                     wendungszwecks bis zum 10. des Folgemonats

16
bei dem für die Besteuerung des Einkommens       Haben Sie weder ein Lohnsteuerberechnungs-
des Auftragnehmers / Leistenden zuständigen      programm noch einen Zugang zum Internet,
Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vor-     können Sie hilfsweise die Steuerabzugsbe-
druck anzumelden und abzuführen.                 träge in den sog. Lohnsteuertabellen ablesen.
                                                 Daneben benötigen Sie die Lohnsteuerab-
Wenn Sie selbst Bauleistungen erbringen, soll-   zugsmerkmale der Arbeitnehmer (ELStAM).
ten Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit   Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitneh-
eine Freistellungsbescheinigung vom Finanz-      mer muss Ihnen in der Regel vor Beginn des
amt ausstellen lassen. Sie vermeiden damit,      Kalenderjahres oder bei Aufnahme der Tätig-
dass Ihre Auftraggeber den Steuerabzug von       keit   seine   Identifikationsnummer      sowie
15 % vornehmen müssen.                           das Geburtsdatum mitteilen, wenn Sie den

                                  §
                                                 Arbeitslohn    nicht   pauschal      versteuern.
                                                 Des Weiteren muss sie oder er Ihnen mittei-
  Wo geregelt?
                                                 len, ob Sie seine Hauptarbeitgeberin oder sein
                                                 Hauptarbeitgeber sind.
  §§ 48 - 48d EStG

                                                 Mit diesen Daten müssen Sie die Beschäftigten
                                                 bei der Finanzverwaltung auf elektronischem
2. Lohnsteuer                                    Weg anmelden und die ELStAM abrufen. Als
                                                 ELStAM werden Ihnen die Steuerklasse, Kin-
Pflichten als Arbeitgeber                        derfreibeträge, Konfession und eingetragene
                                                 Frei- und Hinzurechnungsbeträge übermittelt.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Beschäftigte
haben, müssen Sie als Arbeitgeberin oder         Zum Abruf als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,    benötigen Sie ein Organisationszertifikat unter
ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungs-      „Mein ELSTER“ www.elster.de sowie ein Lohn-
beiträge vom Arbeitslohn der Beschäftigten       programm, welches ELStAM unterstützt. Alter-
einbehalten und an das Finanzamt bzw. die        nativ können Sie für den Abruf der ELStAM das
Sozialversicherungsträger abführen.              kostenfreie ElsterFormular nutzen.

Sie haften für die richtige Einbehaltung und     Das Finanzamt kann zur Vermeidung unbilliger
Abführung der Beträge. Die Höhe der Lohn-        Härten zulassen, dass Sie nicht am Abrufver-
steuer, des Solidaritätszuschlags und der        fahren teilnehmen. Dies ist beim Finanzamt zu
Lohnkirchensteuer, die für den „Lohnzah-         beantragen. Geben Sie dabei bitte an, warum
lungszeitraum“ (in der Regel: ein Monat) ein-    das Abrufverfahren für Sie eine unbillige Härte
zubehalten sind, ermitteln Sie mit Hilfe eines   darstellt. Weitere Informationen finden Sie im
Lohnsteuerberechnungsprogramms selbst. Sie       Internet unter https://www.elster.de/elster­
können aber auch den interaktiven Abgaben-       web/infoseite/elstam_(arbeitgeber).
rechner des Bundesministeriums der Finanzen
www.abgabenrechner.de nutzen.

                                                                                              17
Können Sie eine Arbeitnehmerin oder einen      Lohnsteueranmeldung und
Arbeitnehmer nicht bei der Finanzverwal-       Anmeldungszeitraum
tung anmelden, weil er Ihnen die Identifi-
kationsnummer oder / und das Geburts-          Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen
datum nicht mitgeteilt hat oder lehnt das      Sie auch die Lohnsteuer-Anmeldungen elek-
Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung    tronisch und in authentifizierter Form an das
der ELStAM ab, müssen Sie Lohnsteuer nach      Finanzamt übermitteln, s. dazu    „Pflicht zur
Maßgabe der Steuerklasse VI einbehalten und    elektronischen Übermittlung an das Finanzamt“.
an das Finanzamt abführen, wenn die Arbeit-
nehmerin oder der Arbeitnehmer nicht eine       Die voraussichtliche Höhe der Lohnsteuer-
in Sonderfällen vom Finanzamt ausgestellte      jahresschuld ist dafür maßgebend, ob eine
„Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ vor-    monatliche, vierteljährliche oder jährliche
legt.                                           Anmeldung der Lohnsteuer zu erfolgen hat:

                                 §
                                                                           Anmeldungs-
                                                Lohnsteuer                 zeitraum
  Wo geregelt?
                                                von 0 bis 1.080 Euro       jährlich
  §§ 38 - 42g EStG
                                                von 1.081 bis 5.000 Euro   vierteljährlich

                                                ab 5.001 Euro              monatlich

                                               Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens
                                               am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeit-
                                               raums bei Ihrem Finanzamt vorliegen. Versäu-
                                               men Sie diesen Termin, drohen Verspätungs-
                                               zuschläge. Gleichzeitig müssen Sie die einbe-
                                               haltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag
                                               und eventuell die Lohnkirchensteuer an das
                                               Finanzamt abführen.

                                               Sie sind von der Verpflichtung zur Abgabe wei-
                                               terer Lohnsteuer-Anmeldungen befreit, wenn
                                               Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Sie keine
                                               Lohnsteuer einzubehalten oder zu übernehmen
                                               haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie nur Arbeit-
                                               nehmer beschäftigen, für die Sie eine einheit-
                                               liche Pauschsteuer von 2 % an die Bundes-
                                               knappschaft zu entrichten haben (sog. Mini-
                                               jobs).

18
Wo geregelt?
                                     §            Die einheitliche Pauschsteuer ist neben den
                                                  pauschalen         Sozialversicherungsbeiträgen
                                                  (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversi-
  §§ 41a, 41b EStG                                cherung) an die Deutsche Rentenversicherung
  §§ 150 Abs. 8, 152, 168, 240 AO                 Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Diese
                                                  ist berechtigt, die einheitliche Pauschsteuer
                                                  zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträ-
Pauschalversteuerung                              gen bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitge-
                                                  ber einzuziehen.
Existenzgründerinnen oder Existenzgründer
nehmen häufig Hilfe nur für kurze Zeit und /      Haben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
oder gegen Zahlung eines verhältnismäßig          bei einem geringfügigen Beschäftigungsver-
geringen Lohns in Anspruch. Bei vielen derar-     hältnis    keine   pauschalen    Rentenversiche-
tigen Dienstverhältnissen kann sich die Unter-    rungsbeiträge zu entrichten (z. B. durch die
nehmerin oder der Unternehmer für eine verein-    Zusammenrechnung zweier Minijobs wird die
fachte Besteuerung (pauschale Besteuerung)        450-Euro-Grenze überschritten), können Sie
entscheiden. Bei der Pauschalversteuerung         die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz
müssen Sie dann als Arbeitgeberin oder Arbeit-    von 20 % des Arbeitsentgeltes zuzüglich Soli-
geber die Lohnsteuer übernehmen.                  daritätszuschlag i.H.v. 5,5 % und Kirchensteuer
                                                  i.H.v. 5 % bzw. 9 % der pauschalen Lohnsteuer
Eine Pauschalierung ist z. B.                     erheben. Diese ist an das Betriebsfinanzamt zu
in den folgenden Fällen möglich:                  richten.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse           Als zentrale Servicestelle für alle Arbeitge-
                                                  berinnen, Arbeitgeber und Minijobber ist die
Der Arbeitslohn aus einem geringfügigen           Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenver-
Beschäftigungsverhältnis kann mit einer ein-      sicherung Knappschaft-Bahn-See eingerich-
heitlichen Pauschsteuer von 2 % (Lohnsteuer       tet worden. Die Kontaktdaten finden Sie unter
einschließlich Solidaritätszuschlag und Kir-      „Wichtige Anschriften“.
chensteuer) versteuert werden, wenn:

• es sich um eine geringfügige Beschäftigung        Wo geregelt?                       §
  i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Mini-
  job) handelt und                                  §§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 8a SGB IV
                                                    § 40a Abs. 2, 2a EStG
• der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer pau-
  schale Rentenversicherungsbeiträge zu
  entrichten hat.

                                                                                               19
Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer              Kirchensteuerabzug bei
                                                   Lohnsteuerpauschalierung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn:   Bei der Lohnsteuerpauschalierung kann die Kir-
                                                   chensteuer mit einem ermäßigten Steuersatz
• die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer         von 5 % der Lohnsteuer erhoben werden und
  gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkeh-        zwar für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
  rend beschäftigt wird,                           mer, für die die Lohnsteuer pauschaliert werden
                                                   soll. Durch den ermäßigten Steuersatz wird der
• die Dauer der Beschäftigung 18 zusammen-         Tatsache Rechnung getragen, dass nicht alle
  hängende Arbeitstage nicht übersteigt,           Arbeitnehmer Mitglied einer kirchensteuerbe-
                                                   rechtigten Körperschaft sind.
• der Arbeitslohn während der Beschäfti-
  gungsdauer durchschnittlich 12 Euro je           Können Sie nachweisen, dass einzelne Arbeit-
  Arbeitsstunde nicht übersteigt und               nehmerinnen und Arbeitnehmer, für die die
                                                   Lohnsteuer pauschaliert werden soll, keiner
• der Arbeitslohn entweder während der             kirchensteuerberechtigten Körperschaft ange-
  Beschäftigungsdauer durchschnittlich 72          hören, entfällt für diese Arbeitnehmerinnen und
  Euro je Arbeitstag nicht übersteigt oder die     Arbeitnehmer die Kirchensteuer. Für die anderen
  Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren          kurzfristig oder in geringem Umfang Beschäftig-
  Zeitpunkt sofort erforderlich wird.              ten, die der Lohnsteuerpauschalierung unterlie-
                                                   gen, gilt in diesen Fällen der allgemeine Kirchen-
Die von Ihnen an das Finanzamt abzuführende        steuersatz von 9 %.
pauschale Lohnsteuer beträgt hier 25 % des
Arbeitslohns. Außerdem ist ein Solidaritäts-       Führen eines Lohnkontos
zuschlag in Höhe von 5,5 % der pauschalen
Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer in Höhe von      Für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitneh-
5 % bzw. 9 % der pauschalen Lohnsteuer zu          mer müssen Sie ein Lohnkonto für jedes Kalen-
entrichten.                                        derjahr führen. Dort sind einzutragen:

  Wo geregelt?
                                    §              • die Art des Arbeitslohns (Bargeld oder Sach-
                                                     bezug),

  § 40a Abs. 1 EStG                                • die Höhe des Arbeitslohns (einschließlich
                                                     steuerfreie Bezüge),

                                                   • sämtliche Angaben der ELStAM sowie

                                                   • die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidari-
                                                     tätszuschlag und die Kirchensteuer.

20
Das Konto ist am jeweiligen 31. Dezember oder      Nach den Regelungen des Gewerbesteuerge-
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzu-      setzes kann es allerdings noch Korrekturen
schließen.                                         geben. Möglich sind sowohl „Hinzurechnun-

                                   §
                                                   gen“ als auch „Kürzungen“.

  Wo geregelt?
                                                   Hinzugerechnet       werden       insbesondere
                                                   bestimmte Finanzierungskosten (z. B. Zinsen
  §§ 41, 41b EStG
                                                   für Darlehen, Miet- und Pachtzinsen, Leasing-
                                                   raten). Allerdings kommt eine solche Hinzu-
                                                   rechnung erst dann in Betracht, wenn diese
3. Gewerbesteuer                                   Finanzierungskosten einen Freibetrag von
                                                   100.000 Euro übersteigen.
Auf gewerbliche Einkünfte wird von den
Gemeinden Gewerbesteuer erhoben. Hebebe-           Gehört zu Ihrem Betriebsvermögen Grund-
rechtigt ist jede Gemeinde, in der Sie mit Ihrem   besitz, wird die Summe des Gewinns und der
Unternehmen eine Betriebsstätte unterhalten.       Hinzurechnungen hingegen grds. um 1,2 % des
Steuerschuldner ist die Unternehmerin oder         Einheitswertes des Grundbesitzes gekürzt.
der Unternehmer (Einzelunternehmer, Perso-
nengesellschaft oder Kapitalgesellschaft).         Eine Gewerbesteuererklärung ist auch abzu-
                                                   geben, wenn ein Verlust erwirtschaftet wurde.
Gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblichen      Dabei wird der vortragsfähige Verlust geson-
Unternehmen, soweit nicht bestimmte Tätig-         dert festgestellt.
keiten steuerbefreit sind. Nicht gewerbesteuer-
pflichtig ist eine freiberufliche oder land- und   Der Gewerbesteuererklärung ist in einigen Fällen
forstwirtschaftliche Tätigkeit sowie die eigene    zusätzlich eine Zerlegungserklärung beizufügen.
Vermögensverwaltung, wie z. B. durch Vermie-

                                                                                       §
tung und Verpachtung. Kapitalgesellschaften
mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland unter-
                                                     Wo geregelt?
liegen dagegen stets der Gewerbesteuer.

                                                     §§ 4 - 10a, § 28 GewStG
Für die Berechnung der Gewerbesteuer müssen
Sie eine Gewerbesteuererklärung bei Ihrem
Finanzamt abgeben, wenn der „Gewerbeertrag“
den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt.         Ausgehend vom Gewerbeertrag ermittelt das
(Dieser Freibetrag wird für Einzelunterneh-        Finanzamt in einem nächsten Schritt den
men sowie Personengesellschaften gewährt.)         Gewerbesteuermessbetrag. Dieser ergibt sich
Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus einem         durch Anwendung einer einheitlichen Steuer-
Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des      messzahl von 3,5 % auf den Gewerbeertrag.
EStG bzw. KStG ermittelt wird.                     Der Gewerbesteuermessbetrag wird durch
                                                   Bescheid festgesetzt und der zuständigen

                                                                                                21
Gemeinde für Zwecke der weiteren Festsetzung     zahlungen bedarf es grds. einer Messbetrags-
der zu zahlenden Gewerbesteuer mitgeteilt.       festsetzung durch das Finanzamt.

                                                                                     §
Für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist
die jeweilige Gemeinde zuständig, in der
                                                   Wo geregelt?
die Betriebsstätte unterhalten wird. Werden
Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unter-
                                                   § 19 GewStG
halten, so ist der Gewerbesteuermessbetrag
vom Finanzamt in die auf die einzelnen Gemein-
den entfallenden Anteile zu zerlegen. Nachdem
das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag        Abgabe der Gewerbesteuererklärung
festgesetzt hat, erlässt jeweils die Gemeinde,
in der sich eine Betriebsstätte befindet, von    Die Gewerbesteuererklärung sowie eine etwa-
Amts wegen einen Gewerbesteuerbescheid, in       ige Zerlegungserklärung sind bis zum 31. Mai
dem die zu zahlende Gewerbesteuer ausgewie-      des Folgejahres (ab Erhebungszeitraum 2018:
sen ist.                                         bis zum 31. Juli des Folgejahres) beim zustän-
                                                 digen Finanzamt abzugeben. Die Erläuterungen
Dazu wendet die Gemeinde auf den Gewerbe-        zu den Erklärungsvordrucken sollen Ihnen beim
steuermessbetrag einen bestimmten Prozent-       Ausfüllen helfen. Unter Umständen ist es rat-
satz, den jeweiligen Hebesatz der Gemeinde,      sam, eine steuerliche Beraterin oder einen steu-
an. Den gültigen Hebesatz teilt Ihnen Ihre       erlichen Berater mit der Erstellung der Gewer-
Gemeinde mit.                                    besteuererklärung zu beauftragen. In diesem

                                  §
                                                 Fall verlängert sich die Abgabefrist bis zum
                                                 31. Dezember des Folgejahres (ab Erhebungs-
  Wo geregelt?
                                                 zeitraum 2018: bis Ende Februar des Zweit-
                                                 folgejahres).
  §§ 11, 14, 16 GewStG

                                                 Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie
                                                 grds. verpflichtet, Ihre Gewerbesteuererklä-
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen                    rung elektronisch an das Finanzamt zu über-
                                                 mitteln, s. dazu „Pflicht zur elektronischen
Auch evtl. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen         Übermittlung an das Finanzamt“.
werden von der Gemeinde angefordert. Die Vor-

                                                                                     §
auszahlungen werden dann später mit der Jah-
ressteuer verrechnet.
                                                   Wo geregelt?
Vorauszahlungstermine sind der 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November eines         §§ 149, 150 AO
Kalenderjahres (s. dazu „Termine“). Für eine       § 14a GewStG
evtl. Herabsetzung oder Erhöhung der Voraus-

22
4. Umsatzsteuer
                                                    von anderen Unternehmen
Die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch            in Rechnung gestellte
Mehrwertsteuer genannt, ist eine ”Selbst-           Vorsteuern                   10.000 Euro
veranlagungssteuer“, d. h., die zu zahlende
Steuer müssen Sie selbst berechnen und in der       an das Finanzamt
errechneten Höhe an das Finanzamt abführen.         zu entrichtende
Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind elek-           Umsatzsteuer                   9.000 Euro
tronisch und in authentifizierter Form an das
Finanzamt zu übermitteln, s. dazu „Pflicht zur

                                                                                     §
elektronischen Übermittlung an das Finanz-
amt“.
                                                    Wo geregelt?

Warenlieferungen und Dienstleistungen unter-
                                                    § 16 UStG
liegen auf jeder Wirtschaftsstufe der Umsatz-
steuer.

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer          Voraussichtlich zu entrichtende Steuer
ist grds. berechtigt, von der Umsatzsteuer, die   (Voranmeldungsverfahren)
für ihre oder seine Umsätze geschuldet wer-
den, die Umsatzsteuerbeträge (= Vorsteuern)       Im Jahr der Betriebseröffnung und im folgenden
abzuziehen, die andere Unternehmerinnen           Kalenderjahr müssen Sie monatlich Umsatz-
oder Unternehmer für Leistungen an das eigene     steuer-Voranmeldungen abgeben und Umsatz-
Unternehmen (Leistungsbezüge) in Rechnung         steuer-Vorauszahlungen entrichten.
gestellt haben. Voraussetzung für den Vorsteu-
erabzug ist, dass die bezogenen Leistungen        Die berechnete Steuer ist als Vorauszahlung bis
nicht für steuerfreie Umsätze der Unterneh-       zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungs-
merin oder des Unternehmers verwendet wer-        zeitraums anzumelden und an das Finanzamt
den.                                              zu entrichten (Fälligkeit). Das Finanzamt kann
                                                  auf Antrag die Frist für die Abgabe der Voran-

                                     i
                                                  meldung und für die Entrichtung der Voraus-
                                                  zahlungen um einen Monat verlängern (sog.
  Beispiel
                                                  Dauerfristverlängerung). Versäumen Sie die-
                                                  sen Termin, drohen Verspätungszuschläge.

  Lieferungen zu 19%          100.000 Euro
                                                  Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Klein-
                                                  unternehmerregelung.
  hierauf Umsatzsteuer 19%     19.000 Euro

  abzüglich abziehbare,

                                                                                                23
Ab Beginn des zweiten Kalenderjahrs nach
 Unternehmensbeginn richtet sich der Vor-
 anmeldungszeitraum nach der tatsächlich
                                                   Beispiel                             i
 entrichteten Steuer des Vorjahres:
                                                   Sie eröffnen Ihren Betrieb am 01.04.2017.
                                                   Ab April 2017 bis zum Ende des Jahres
 entrichtete Steuer         Umsatzsteuer-
                                                   2018 müssen Sie die Voranmeldungen
 des Vorjahres              voranmeldung
                                                   monatlich abgeben.

 von 0 bis 1.000 Euro       keine,
                                                   Im Jahr 2017 beträgt die zu entrichtende
                            nur Umsatzsteuer-
                                                   Steuer 5.000 Euro (Umsatzsteuer abzüg-
                            erklärung für das
                                                   lich Vorsteuern).
                            Kalenderjahr

 von 1.001 bis 7.500 Euro   vierteljährlich        Im Jahr 2018 sind 8.000 Euro Steuer an
                                                   das Finanzamt abzuführen.
 ab 7.501 Euro              monatlich

                                                   Im Jahr 2018 sind Sie verpflichtet, monatlich
Bei einem Vorsteuerüberschuss übersteigen          Voranmeldungen abzugeben. Da in 2018
die von anderen Unternehmen in Rechnung            die Steuer mehr als 7.500 Euro betragen
gestellten Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern)        hat, müssen Sie ab dem Jahr 2019 weiterhin
für Leistungen an Ihr Unternehmen die Umsatz-      monatlich Voranmeldungen abgeben.
steuer, die Sie für Ihre Umsätze schulden.
                                                   Im Jahr 2019 sind 6.000 Euro Steuer an
Ergibt sich für das Vorjahr zu Ihren Gunsten ein   das Finanzamt abzuführen. Da die Steuer
Vorsteuerüberschuss von mehr als 7.500 Euro,       in 2019 weniger als 7.500 Euro betragen
können Sie eine monatliche Übermittlung der        hat, müssen Sie ab dem Jahr 2020 vier-
Voranmeldungen beantragen.                         teljährlich   Voranmeldungen      abgeben.

Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrem

                                                                                      §
Finanzamt.

                                                   Wo geregelt?

                                                   § 18 Abs. 1 bis 2a UStG
                                                   §§ 150 Abs. 8, 152, 168, 240 AO

24
Abgabe der Umsatzsteuererklärung                    Steuersätze und Steuerbefreiungen

Die Umsatzsteuererklärung ist bis zum 31. Mai       Anstelle des Regelsteuersatzes von 19 %
des Folgejahres (ab Veranlagungszeitraum            kommt für bestimmte Umsätze unter den im
2018: bis zum 31. Juli des Folgejahres) beim        UStG genannten Voraussetzungen die Anwen-
zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Erläu-         dung des ermäßigten Steuersatzes von 7 %
terungen zu den Erklärungsvordrucken sollen         (z. B. für die Lieferung bestimmter Lebens-
Ihnen beim Ausfüllen helfen. Unter Umständen        mittel) in Betracht.
ist es ratsam, eine steuerliche Beraterin oder
einen steuerlichen Berater mit der Erstellung der   Einige Leistungen, wie z. B. die der Bauspar-
Umsatzsteuererklärung zu beauftragen. In die-       kassenvertreter, Versicherungsvertreter und
sem Fall verlängert sich die Abgabefrist bis zum    die langfristige Grundstücksvermietung und
31. Dezember des Folgejahres (ab Veranlagungs-      -verpachtung sind von der Umsatzsteuerpflicht
zeitraum 2018: bis Ende Februar des Zweitfolge-     ausgenommen.
jahres). Als Unternehmerin oder Unternehmer
sind Sie grds. verpflichtet, Ihre Umsatzsteu-       Die Umsatzsteuer wird durch Anwendung
ererklärung elektronisch an das Finanzamt zu        des jeweiligen Steuersatzes auf die sog.
übermitteln, s. dazu „Pflicht zur elektronischen    Bemessungsgrundlage errechnet. Bemessungs-
Übermittlung an das Finanzamt“.                     grundlage bei Lieferungen und sonstigen
                                                    Leistungen ist das Entgelt, d. h. alles, was
Mit der Anmeldung der Jahressteuer fassen           der Leistungsempfänger aufwendet, um die
Sie die bereits eingereichten Umsatzsteuer-         Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der
Voranmeldungen zusammen und können diese,           Umsatzsteuer. Dies entspricht grds. dem
wenn es notwendig ist, berichtigen.                 in Rechnung gestellten bzw. vereinnahmten
                                                    Nettoentgelt. Ist für eine Leistung jedoch nicht
Die darin von Ihnen errechnete Abschluss-           das Nettoentgelt, sondern ein Bruttopreis (ohne
zahlung ist innerhalb eines Monats nach             gesonderten Ausweis der enthaltenen Umsatz-
Abgabe der Erklärung unaufgefordert an das          steuer) vereinbart und gezahlt worden, muss die
Finanzamt zu zahlen, wenn das Finanzamt vor-        Umsatzsteuer herausgerechnet werden.
her keinen anders lautenden Bescheid erlässt.
                                                    Bemessungsgrundlage für die Entnahme von

  Wo geregelt?
                                    §               Gegenständen und für die unentgeltliche
                                                    Zuwendung von Gegenständen aus dem Unter-
                                                    nehmen ist der Einkaufspreis zuzüglich der
                                                    Nebenkosten (oder die Selbstkosten) im Zeit-
  §§ 149, 150 AO
                                                    punkt der Entnahme bzw. der Zuwendung.
  § 18 UStG

                                                    Bemessungsgrundlage für die Verwendung
                                                    von Gegenständen und für die Ausführung
                                                    von anderen sonstigen Leistungen für Zwecke

                                                                                                 25
außerhalb des Unternehmens sind die ent-
standenen Ausgaben.                                Beispiel                             i
Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei        Umsatzschätzung
einer Angehörigen oder einem Angehörigen der       Gründungsjahr                 10.000 Euro
steuerberatenden Berufe.                           tatsächlicher Umsatz
                                                   im Gründungsjahr              18.000 Euro

  Wo geregelt?
                                  §                tatsächlicher Umsatz
                                                   im Folgejahr                  20.000 Euro

  §§ 4, 10, 12 UStG
                                                   Die Kleinunternehmerregelung ist nur
                                                   im Gründungsjahr anwendbar. Im Folge-
Kleinunternehmer                                   jahr   gilt   die   Regelbesteuerung,    weil
                                                   der tatsächliche Umsatz des vorausge-
Wenn der voraussichtliche Gesamtumsatz             gangenen Jahres (18.000 Euro) die Grenze
Ihres Betriebes im Eröffnungsjahr die Grenze       von 17.500 Euro überschritten hat.
von 17.500 Euro (einschließlich Umsatzsteuer)
nicht überschreitet, können Sie die Klein-
unternehmerregelung in Anspruch nehmen und
müssen keine Umsatzsteuer bezahlen.              Sie müssen stets vom Jahresumsatz ausgehen,
                                                 wenn Sie die genannten Grenzen ermitteln. Für
Unter Gesamtumsatz ist die Summe der von         den Fall, dass Sie nur in einem Teil des Jahres
Ihnen   ausgeführten   steuerbaren   Umsätze     tätig waren, müssen Sie Ihren Umsatz in einen
(einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)     Jahresumsatz umrechnen.
abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze
(z. B. langfristige Vermietung und Verpach-      Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer
tung von Grundstücken) zu verstehen. Steuer-     dürfen Sie keine Rechnungen mit gesondert
freie Ausfuhrlieferungen und innergemein-        ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen und
schaftliche Lieferungen hingegen gehören zum     auch keine Vorsteuer abziehen. Sollten Sie
Gesamtumsatz.                                    dennoch Umsatzsteuer ausweisen, müssen Sie
                                                 diese an das Finanzamt abführen.
Für die folgenden Jahre gilt das Gleiche unter
der Voraussetzung, dass der Umsatz des Vor-      Auch für Kleinunternehmerinnen und Klein-
jahres maximal 17.500 Euro beträgt und der       unternehmer gibt es Ausnahmeregelungen
voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres     zu beachten, z.B. bei der Einfuhr von Gegen-
50.000 Euro nicht übersteigt.                    ständen. Hierzu und zu weiteren Besonder-
                                                 heiten sollten Sie ebenfalls eine Angehörige
                                                 oder einen Angehörigen der steuerberatenden
                                                 Berufe konsultieren.

26
Auch wenn Ihr Umsatz die vorgenannten Gren-       lich Umsatzsteuer) im Jahr der Betriebseröff-
zen nicht überschreitet, können Sie auf die       nung 500.000 Euro nicht überschreitet. Für die
Anwendung der Kleinunternehmerregelung ver-       nachfolgenden Kalenderjahre ist dann jeweils
zichten. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie einen   der Gesamtumsatz des Vorjahres maßgebend.

                                                                                       i
Vorsteuerabzug geltend machen und Ihren
Kunden Rechnungen mit gesondertem Aus-
weis der Umsatzsteuer erteilen wollen. An eine      Beispiel
solche Erklärung sind Sie dann allerdings für
mindestens fünf Jahre gebunden.                     Betriebseröffnung am 01.04.2017
                                                    Umsatzerwartung (jährlich)

  Wo geregelt?
                                   §                100.000 Euro

                                                    tatsächlicher Gesamtumsatz im Jahr 2017
  §§ 18, 19 UStG                                    80.000 Euro

                                                    tatsächlicher Gesamtumsatz im Jahr 2018
Berechnung der Umsatzsteuer nach                    600.000 Euro
vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten

Das UStG sieht als Normalfall die Besteuerung       2017 und 2018:
nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollver-          Die Istversteuerung ist möglich.
steuerung) vor. Das bedeutet, Sie müssen
die Umsatzsteuer abführen, sobald Sie die           2019:
Leistung erbracht haben, ohne Rücksicht             Die Sollversteuerung ist anzuwenden, weil
darauf, ob der Kunde die Rechnung sofort oder       der Gesamtumsatz im Jahr 2018 mehr als
vielleicht erst Monate später zahlt. Im Extrem-     500.000 Euro betragen hat.
fall könnte es bei der Sollversteuerung zu
Liquiditätsengpässen kommen.

Deshalb kann das Finanzamt unter bestimm-         Wenn Sie von der Möglichkeit der Istver-
ten Voraussetzungen gestatten, die Steuer von     steuerung Gebrauch machen wollen, müssen
vornherein nach den tatsächlich vereinnahmten     Sie dies beantragen. Eine entsprechende Ein-
Entgelten (sog. Istversteuerung) zu besteuern.    tragungsmöglichkeit steht Ihnen im Fragebogen
Das bedeutet, Sie müssen die Umsatzsteuer         zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung.
erst dann an das Finanzamt abführen, wenn für
Ihre Leistung das Entgelt entrichtet wurde.
                                                    Wo geregelt?                       §
Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
kann gestattet werden, wenn der voraussicht-        §§ 18, 20 UStG
liche Gesamtumsatz (Bruttoumsatz einschließ-

                                                                                              27
Ausstellung und Aufbewahrung von                 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro
Rechnungen                                       nicht   übersteigt   (sog.   Kleinbetragsrech-
                                                 nungen), müssen mindestens den vollständi-
Als leistende Unternehmerin oder leistender      gen Namen und die vollständige Adresse der
Unternehmer sind Sie bei Leistungen gegenüber    leistenden Unternehmerin oder des leistenden
anderen Unternehmerinnen und Unternehmern        Unternehmers, das Ausstellungsdatum, die
für deren Unternehmen oder gegenüber juristi-    Menge und die handelsübliche Bezeichnung
schen Personen innerhalb von sechs Monaten       des Liefergegenstandes oder die Art und den
nach Ausführung der Leistung zur Rechnungs-      Umfang der sonstigen Leistung, das Entgelt
ausstellung verpflichtet. Diese Verpflichtung    und den Steuerbetrag in einer Summe sowie
besteht auch, wenn Sie an eine Privatperson      den Steuersatz oder einen Hinweis auf die
(Nichtunternehmer) steuerpflichtige Werkliefe-   Steuerbefreiung enthalten.
rungen oder sonstige Leistungen im Zusammen-
hang mit einem Grundstück erbringen.             Sie haben jeweils ein Doppel der von Ihnen
                                                 ausgestellten   Papier-   oder   elektronischen
An eine ordnungsgemäße Rechnung werden           Rechnungen sowie alle erhaltenen Rechnungen
besondere Anforderungen gestellt, insbeson-      zehn Jahre aufzubewahren.
dere sind grds. folgende Angaben erforderlich:
                                                 Wenn Sie in einer Rechnung einen Umsatz-
• vollständiger Name und Anschrift der lei-      steuerbetrag zu hoch oder zu Unrecht auswei-
  stenden Unternehmerin oder des leistenden      sen, schulden Sie diesen.

                                                                                     §
  Unternehmers und der Leistungsempfängerin
  oder des Leistungsempfängers,
                                                   Wo geregelt?
• Steuernummer oder Umsatzsteuer-
  Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der lei-       §§ 14, 14b, 14c UStG
  stenden Unternehmerin oder des leistenden
  Unternehmers,
                                                 Vorsteuerabzug
• Ausstellungsdatum und fortlaufende
  Rechnungsnummer,
                                                 Die Umsatzsteuer ist als sog. Mehrwertsteuer-
• genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung,    system ausgestaltet. Die „Mehrwert“-Besteue-
                                                 rung wird dadurch erreicht, dass die Unterneh-
• Zeitpunkt der Leistung oder der Entgelts-
                                                 merin oder der Unternehmer die ausgeführten
  vereinnahmung bei Anzahlungen / Voraus-
                                                 Umsätze der Umsatzsteuer unterwirft und
  zahlungen,
                                                 gleichzeitig die für empfangene Leistungen
• das nach Steuersätzen und -befreiungen         für Zwecke des Unternehmens in Rechnung
  aufgeschlüsselte Entgelt,                      gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen
                                                 darf.
• Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis
  auf eine Steuerbefreiung.

28
Abziehbare Vorsteuerbeträge sind die in Rech-      • angemessene und nachgewiesene Aufwen-
nungen gesondert ausgewiesenen Umsatz-               dungen für die Bewirtung von Geschäfts-
steuerbeträge für erhaltene Lieferungen und          partnern, auch wenn diese nur zu 70 % als
sonstige Leistungen anderer Unternehmen,             Betriebsausgaben angesetzt werden können,
die Einfuhrumsatzsteuer, die Umsatzsteuer
                                                   • Aufwendungen für die Verpflegung bei
auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von
                                                     Geschäftsreisen,
Gegenständen im Inland oder die als Leistungs-
empfänger geschuldete Umsatzsteuer.                • Aufwendungen für die Fahrten zwischen
                                                     Wohnung und Betriebsstätte sowie bei Fami-
Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen, die             lienheimfahrten,
Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb
                                                   • Aufwendungen für ein häusliches Arbeits-
sowie für sonstige Leistungen im Zusammen-
                                                     zimmer.

                                                                                      §
hang mit einem Grundstück sind nicht als Vor-
steuer abzugsfähig, soweit sie nicht auf die
Verwendung des Grundstücks für Zwecke des            Wo geregelt?
Unternehmens entfallen.
                                                     §§ 15, 15a UStG
Umsatzsteuern, die für Eingangsumsätze in            §§ 4 Abs. 5, 12 EStG
Rechnung gestellt werden, die zur Ausfüh-
rung von bestimmten steuerfreien Umsätzen
verwendet werden, sind ebenfalls nicht als         Warenverkehr mit anderen
Vorsteuern abzugsfähig. Von diesem Vorsteuer-      EU-Mitgliedstaaten
ausschluss   sind   Eingangsumsätze      ausge-    (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
nommen, die insbesondere für Ausfuhrlie-
ferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen       Beabsichtigen Sie, künftig auch in andere
und bestimmte exportnahe Dienstleistungen          EU-Mitgliedstaaten zu liefern und / oder
verwendet werden. Bei einer gemischten Ver-        von dort Waren zu beziehen, wird Ihnen -
wendung der Eingangsleistungen sind die Vor-       von einigen Ausnahmen abgesehen - eine
steuerbeträge ggf. aufzuteilen (§ 15 Abs. 4        sog.     Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
UStG). Ändert sich später die Verwendung der       (USt-IdNr.) erteilt. Diese können Sie beim Bun-
Eingangsumsätze, sind die Voraussetzungen          deszentralamt für Steuern (BZSt) online unter
für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs          www.bzst.de oder in dem Vordruck „Frage-
nach § 15a UStG zu prüfen.                         bogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen.

Umsatzsteuerbeträge, die auf ertragsteuer-         Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer,
lich nicht abziehbare Aufwendungen entfallen,      die Ihnen zusätzlich zur Steuernummer erteilt
dürfen nicht als Vorsteuer abgezogen werden.       wird und die insbesondere der Abwicklung und
Ertragsteuerlich abziehbare Aufwendungen, für      Kontrolle der Umsatzbesteuerung im Waren- und
die der Vorsteuerabzug möglich ist, sind jedoch:   Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU dient.

                                                                                               29
Wo geregelt?
                                    §             Umsatzsteuer-Nachschau

                                                  Im Rahmen der steuerlichen Aufnahme und im
  § 27a UStG                                      laufenden Besteuerungsverfahren kann das
                                                  Finanzamt bei Ihnen, unabhängig von einer
                                                  Außenprüfung (allgemeine Betriebsprüfung
Zusammenfassende Meldung                          oder   Umsatzsteuer-Sonderprüfung),     eine
                                                  unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau vor-
Liefern Sie Waren in einen anderen EU-Mitglied-   nehmen. Die Umsatzsteuer-Nachschau dient
staat an ein anderes Unternehmen oder erbrin-     dazu, kurzfristig Sachverhalte festzustellen,
gen Sie sonstige Leistungen in einem anderen      die für die Umsatzbesteuerung erheblich sein
EU-Mitgliedstaat an ein anderes Unternehmen,      können.

                                                                                   §
dass die Umsatzsteuer dort schuldet, sind Sie
verpflichtet, eine sog. Zusammenfassende
                                                    Wo geregelt?
Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Mel-
dezeitraums in authentifizierter Form an das
                                                    § 27b UStG
Bundeszentralamt für Steuern auf elektroni-
schem Weg zu übermitteln.

Sollten Sie Fragen zu diesem Verfahren haben,
können Sie sich an das

     Bundeszentralamt für Steuern
     Dienstsitz Saarlouis
     Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
     66740 Saarlouis

     Telefon +49-(0)228-406 1222
     Telefax +49-(0)228-406 3801
     www.bzst.de

wenden.

  Wo geregelt?                      §
  § 18a UStG

30
Sie können auch lesen