Symptom- und Beschwerdevalidierung chronifizierter Schmerzen in sozialmedizinischer Begutachtung

 
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Schmerz 2009                                   R. Dohrenbusch
DOI 10.1007/s00482-009-0788-3                  Abteilung für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Biopsychologie,
© Deutsche Gesellschaft zum Studium
                                               Institut für Psychologie, Universität Bonn
des Schmerzes. Published by Springer
Medizin Verlag - all rights reserved 2009

                                               Symptom- und Beschwerdevalidie-
                                               rung chronifizierter Schmerzen in
                                               sozialmedizinischer Begutachtung
                                               Teil I: Terminologische und methodologische
                                               Zugänge

Nach vorliegenden Schätzungen stellen bis      wendung psychologischer Testprinzipien       denz, Aggravation und Simulation un-
zu 30–40% der Patienten mit chronischen        kontrolliert werden können. Der vorlie-      terschieden [20, 35, 41, 42, 43]. „Verdeut-
Schmerzen in sozialmedizinischer Begut-        gende erste Teil begründet aus der Kri-      lichungstendenz“ bezeichnet die unwill-
achtung ihre Beschwerden nicht realis-         tik an der derzeitigen Begutachtungspra-     kürlich übertreibende Darstellung ge-
tisch dar [29, 31]. Den geschätzten Basis-     xis ein gestuftes Vorgehen, das eine stär-   sundheitlicher Beschwerden aus dem
raten steht eine vergleichsweise schwache      kere Umsetzung testtheoretischer und         Motiv heraus, den Untersucher von der
explizite Berücksichtigung möglicher           psychodiagnostischer Prinzipien bei der      Schwere der Erkrankung zu überzeu-
Fehlerquellen gegenüber. Merten [30] und       Begutachtung Schmerzkranker vorsieht.        gen. Aggravation steht für die absichtlich
Aronoff et al. [1] beklagen einen zurück-      Der zweite Teil, „Analyseebenen und Be-      verfälschend übertreibende Darstellung
haltenden Umgang vieler Gutachter mit          wertungsvorschläge“ [10], konkretisiert      vorhandener Beschwerden zu bestimm-
dem Problem willentlich verzerrter Be-         Möglichkeiten einer testtheoretisch hin-     ten Zwecken, Simulation für das Vortäu-
schwerden, obwohl Studien zeigen, dass         reichend begründeten, aber auch ökono-       schen nicht vorhandener Beschwerden.
Patienten ihre Beeinträchtigungen im           misch vertretbaren Beschwerdevalidie-        Allerdings fehlen für diese Differenzie-
Streit um Entschädigungs- oder Renten-         rung. Dazu werden Funktionsebenen aus-       rungen bislang überzeugende Operatio-
zahlungen tendenziell stärker hervorhe-        gewählt, für die eine Validierung erfolgen   nalisierungen [2, 13].
ben als Patienten im Therapiesetting [3,       sollte, und es werden Vorschläge für kon-       Um von vorgetäuschten Beschwerden
4, 19, 38]. Kausalanalysen zeigen, dass di-    krete Validierungsmaßnahmen und Ent-         sprechen zu können, sollte nach aktuellen
ese Hervorhebungen zumeist tatsächlich         scheidungshilfen insbesondere bei Ver-       Regelungen zum einen Bewusstseinsnä-
eher Folge als Ursache von Entlastungs-        dacht auf fraglich gültige Beschwerden       he nachgewiesen werden, zum anderen
motiven sind [40]. Neuropsychologische         unterbreitet.                                sollten die Beschwerden „nicht aus der
Studien belegen zudem, dass Testmotive             Beide Beiträge richten sich an Ärzte     Untersuchungssituation heraus erklär-
das gezeigte Funktionsniveau häufig stär-      und Psychologen, die Personen mit chro-      bar sein“ [20, 23, 41]. Die Bewusstseinsnä-
ker bestimmen als objektive gesundheit-        nischen Schmerzen und schmerzbeglei-         he verzerrter Beschwerdeschilderungen
liche Schäden [18]. Aufgabe der Sachver-       tenden psychischen Störungen im sozial-      kann derzeit aber weder für Schmerzen
ständigen ist es daher, vor der sozialrecht-   oder zivilrechtlichen Kontext begutachten    noch für andere psychische Symptome
lichen Bewertung die Gültigkeit des be-        und mit psychodiagnostischen Methoden        oder psychosomatische Beschwerden
klagten Beschwerdebildes zu sichern.           weniger vertraut sind.                       hinreichend zuverlässig bestimmt wer-
    Um dies leisten zu können, ist eine                                                     den. Zwar existieren experimentelle Me-
Ausrichtung des gutachterlichen Vorge-         Terminologische Probleme:                    thoden, die eine Unterscheidung willent-
hens an psychodiagnostischen Konzepten         Die Unterscheidung von                       licher und unwillentlicher Antwortver-
und Methoden unabdingbar. Selbstbe-            „Verdeutlichung“, „Aggravation“              zerrungen und Reaktionsmuster wahr-
richte über Schmerzen unterliegen eben-        und „Simulation“ ist                         scheinlichkeitsbasiert ermöglichen [19,
so wie Angaben zu Funktions- und Leis-         operational ungesichert                      27]. Auf die Analyse verfälschter Klagen
tungsbeeinträchtigungen Interpretations-                                                    über Schmerzen und Funktionsbeein-
risiken, die erst durch den Einsatz psy-       In der Begutachtungspraxis wird ge-          trächtigungen sind diese Verfahren (z. B.
chodiagnostischer Verfahren und die An-        meinhin zwischen Verdeutlichungsten-         implizite Assoziationstests, Prozess-Dis-

                                                                                                                   Der Schmerz 2009   | 
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  soziations-Paradigma) bislang aber nicht      lation“, „Aggravation“ und „Verdeutli-        F das individuelle Antwortmuster vom
  angewendet worden.                            chungstendenz“, die eine geeignete Dif-          Antwortmuster anderer Personen mit
      Ebenfalls operational ungesichert ist     ferenzierungsmethodik bereits voraus-            gleichem Störungsbild abweicht (Vali-
  die Ausrichtung an der Situationsange-        setzen, stellt der Validierungsbegriff den       ditätsproblem),
  messenheit des Untersuchungsverhal-           Untersuchungsprozess selbst bzw. das          F die Aussagen des Probanden von ei-
  tens [9, 35]. Die Angemessenheitsbewer-       methodische Vorgehen zur Identifikati-           genen früher gemachten Aussagen
  tung unterliegt wesentlich dem subjek-        on fraglich gültiger Angaben in den Mit-         abweichen (Reliabilitätsproblem),
  tiven Eindruck des Sachverständigen. Als      telpunkt.                                     F Differenzen zwischen Aussagen oder
  Interpretationshilfe werden in der psych-         Die Etablierung des Validierungsbe-          Testergebnissen auf Zufallsschwan-
  iatrischen Literatur die Gegenübertra-        griffs in der Aggravationsforschung ging         kungen zurückzuführen sind (Relia-
  gungsreaktionen des Gutachters genannt        von der Entwicklung neuropsycholo-               bilitätsproblem) oder
  [14]. Aus psychodiagnostischer Sicht un-      gischer Symptomvalidierungstests aus          F sich kontrolliert variierte Itemschwie-
  terliegt aber auch ein geschulter Gutach-     [30]. Deren Prinzip besteht in der Vorga-        rigkeiten auf das Lösungsverhal-
  ter vielfältigen unkontrollierten Einflüs-    be von Testaufgaben, die so leicht zu lö-        ten auswirken (Validitätsproblem bei
  sen durch die Auswahl von Informati-          sen sind, dass sie problemlos auch von           Symptomvalidierungstests).
  onen, die Gewichtung von Zufällen, die        schwer objektiv geschädigten Probanden
  Auswahl von Vergleichsnormen und er-          bewältigt werden können [24]. Wenn ob-        Derartige Vergleiche erfordern in der Re-
  fahrungsabhängige Akzentuierungen             jektiv leicht geschädigte Probanden auf-      gel Testverfahren mit ausreichender Mess-
  [28]. Die Ausrichtung der Aggravations-       fällig viele Fehler machen, spricht das ge-   und Testgüte. Individuelle Antwortten-
  und Simulationsdiagnostik an der Bewer-       gen die Gültigkeit der Ergebnisse. Zu-        denzen, motivationale Einflüsse auf Ant-
  tung der Situationsangemessenheit durch       gleich lässt sich so die Gültigkeit von Be-   wortverhalten, die Kontextabhängigkeit
  den Gutachter erscheint insofern proble-      schwerdeaussagen zufallskritisch abschät-     von Beschwerden oder intraindividuelle
  matisch und mit testtheroretischen Prin-      zen. Zwar lässt sich das Messprinzip dieser   Konsistenzen sind nur mit Hilfe genorm-
  zipien nicht vereinbar. Weder das Merk-       Tests nicht auf alle Aspekte der Begutach-    ter, hinreichend reliabler und valider Er-
  mal der Bewusstseinsnähe noch das der         tung chronischer Schmerzpatienten über-       hebungsverfahren überzeugend zu beur-
  Situationsangemessenheit stützen sich         tragen, doch unterstreicht der Einsatz die-   teilen. Eine Exploration, die auf Kontroll-
  demnach auf eine überzeugende metho-          ser Verfahren die Vorteile einer Ausrich-     fragen und Messwiederholungen verzich-
  dologische Grundlage. Der Wert der Un-        tung an testtheoretischen Prinzipien und      tet, eignet sich demgegenüber nur sehr
  terscheidung von Verdeutlichungsten-          Gütekriterien [28]:                           bedingt zur Beschwerdevalidierung. Auch
  denz, Aggravation und Simulation für die      F Normierung,                                schriftliche Einpunktmessungen etwa zur
  gutachterliche Praxis wird dadurch relati-    F Objektivität,                              Schmerzintensität sind bei fraglicher Re-
  viert. Auch in den aktuellen Leitlinien der   F Reliabilität,                              liabilität zur Beschwerdevalidierung nicht
  medizinischen Fachgesellschaften finden       F Validität,                                 geeignet.
  sich zu dieser Unterscheidung kaum Prä-       F Nützlichkeit,                                  Zugleich sind multiple Vergleiche er-
  zisierungen [43]. Zwar wird betont, dass      F Zumutbarkeit,                              forderlich, um Entscheidungen über die
  die Aufgabe des Sachverständigen u. a. in     F Unverfälschbarkeit.                        Wahrscheinlichkeit ungültiger Schmerz-
  einer umfassenden Konsistenzprüfung                                                         und Beschwerdedarstellungen auf eine
  der geklagten Beschwerden und Beein-          Diese Ausrichtung sollte auch bei der Be-     möglichst breite empirische Grundlage
  trächtigungen bestehe. Zugleich werden        gutachtung von Personen mit chronischen       stellen zu können. Datenvielfalt durch ver-
  aus Erfahrungswerten abgeleitete Hinwei-      Schmerzen ihren Ausdruck finden.              schiedene Datenquellen (körperliche Un-
  se auf wahrscheinlich aggraviert vorgetra-                                                  tersuchung, Selbstbericht, Fremdbericht,
  gene Funktionsbeeinträchtigungen gege-        Überlegungen zur                              Verhaltensbeobachtung) und Untersu-
  ben. Ein Bezug zur Unterscheidung von         Beschwerdevalidierung                         chungsmethoden (Exploration, Fragebo-
  Verdeutlichungstendenz und Aggravati-                                                       gen, Antworttendenzskalen, Symptomva-
  on/Simulation fehlt aber.                     Im Gegensatz zu Merkmalen wie „Be-            lidierungstest, Funktions- und Leistungs-
      Demgegenüber hat sich in der For-         wusstseinsnähe“ und „Situationsange-          tests, Labortests) mit unterschiedlichen
  schung zur Aggravationsdiagnostik in          messenheit“ des Verhaltens kann die An-       zeitlichen Bezügen (State-vs.-trait-Merk-
  den letzten Jahren der Begriff der Symp-      wendbarkeit gängiger Testprinzipien wie       male) liefert dazu die Grundlage. Weder
  tom- bzw. Beschwerdevalidierung stär-         Normierung, Testgenauigkeit (Reliabi-         eine Einzelinformation noch eine einzel-
  ker durchgesetzt. Validierung bezeich-        lität) und Validität am Einzelfall geprüft    ne diagnostische Methode genügen in der
  net Maßnahmen zur inhaltlichen und            werden. So kann kontrolliert werden, in       Regel den Anforderungen einer zuverläs-
  statistischen Absicherung von Schluss-        welchem Umfang                                sigen Beschwerdevalidierung.
  folgerungen, die aufgrund eines Tester-       F eine Person zu motivational ver-               In diesem Zusammenhang ist auf die
  gebnisses in Bezug auf ein Zielmerkmal            zerrten Antwortmustern wie z. B. Zu-      kritische Haltung gegenüber standardi-
  (z. B. „Schmerzintensität“) gezogen wer-          stimmungstendenzen neigt (Validi-         sierten und normierten psychologischen
  den [28]. Anders als die Begriffe „Simu-          tätsproblem),                             Erhebungsverfahren in der Begutach-

 |   Der Schmerz 2009
Zusammenfassung · Abstract

tungsliteratur hinzuweisen, die nach un-          Schmerz 2009   DOI 10.1007/s00482-009-0788-3
serer Auffassung sachlich nicht begründet         © Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes.
                                                  Published by Springer Medizin Verlag - all rights reserved 2009
ist. So heißt es u. a. in der aktuellen Leitli-
nie zur Begutachtung von Schmerzen [42]           R. Dohrenbusch
pauschal, dass Selbsteinschätzungsskalen          Symptom- und Beschwerdevalidierung chronifizierter
und Fragebögen für die Begutachtungs-             Schmerzen in sozialmedizinischer Begutachtung.
situation nicht valide seien. In der Argu-        Teil I: Terminologische und methodologische Zugänge
mentation wird ein einheitlicher Validie-
rungsbegriff voraussetzt, den es so nicht
                                                  Zusammenfassung
gibt [11, 28]. Bislang liegen unseres Wis-
                                                  Schmerzbedingte Funktions- und Leistungs-           und normierten Verfahren wird ein beson-
sens keine empirischen Belege dafür vor,          beeinträchtigungen sind häufiger Anlass für         derer Stellenwert für die Beschwerdevalidie-
dass sich die für die Beschwerdevalidie-          sozialmedizinische Begutachtungen. Bislang          rung beigemessen. Für die gutachterliche
rung besonders wichtige konvergente und           existieren nur wenige Standards zum Um-             Praxis ergibt sich ein adaptives Vorgehen,
diskriminante Validität, die durch Ver-           gang mit bewusstseinsnah verzerrten Klagen          das den Einsatz aggravationssensitiver Me-
gleich verschiedener Messverfahren an             über Beschwerden und Beeinträchtigungen.            thoden von Screeningergebnissen abhängig
                                                  Die derzeitigen Empfehlungen und Begut-             macht und den Validierungsaufwand bei Ver-
einer Stichprobe ermittelt wird, unter Be-
                                                  achtungsleitlinien orientieren sich an der Un-      dacht auf fraglich ungültige Angaben schritt-
gutachtungsbedingungen anders darstellt           terscheidung von Verdeutlichungstendenz,            weise erhöht.
als unter Behandlungsbedingungen. Ob              Aggravation und Simulation. Diese ist aber
z. B. das Konstrukt „affektive Schmerz-           operational nur unzureichend gesichert. Als         Schlüsselwörter
qualität“ konstruktvalide ist, hängt nicht        Alternative wird eine Ausrichtung des Un-           Sozialrechtliche Begutachtung · Schmerz-
davon ab, ob es an einer Begutachtungs-           tersuchungsvorgehens am Validierungsbe-             therapeutische Begutachtung · Chronische
                                                  griff und an psychologischen Mess- und Test-        Schmerzen · Beschwerdevalidierung · Aggra-
stichprobe oder einer Behandlungsstich-           prinzipien vorgeschlagen. Standardisierten          vation · Simulation
probe gemessen wurde, sondern davon,
wie hoch das Messverfahren mit ande-
ren Verfahren korreliert, die unter sonst
gleichen Bedingungen das gleiche Merk-            Symptom and complaint validation of chronic pain in social medical
mal (oder ggf. ein komplementäres Merk-           evaluation. Part I: Terminological and methodological approaches
mal bei diskriminanter Validität) messen.
Ein intraindividueller Vergleich individu-        Abstract                                            malized psychological assessment methods
eller Messwerte, die auf vergleichbaren           Chronic pain accompanied by disability and          and symptom validation techniques should
Normierungen an klinischen Stichpro-              handicap is a frequent symptom necessitat-          be used in the assessment of subjects with
ben oder repräsentativen Bevölkerungs-            ing medical assessment. Current guidelines          chronic pain problems. An adaptive proce-
                                                  for the assessment of malingering suggest           dure for assessing the validity of complaints
stichproben basieren, ist daher auch un-
                                                  discrimination between explanatory demon-           is suggested to minimize effort and costs.
ter Begutachtungsbedingungen durchaus             stration, aggravation and simulation. Howev-
möglich.                                          er, this distinction has not clearly been put in-   Keywords
    Ein weiterer Einwand gegen den Ein-           to operation and validated. The necessity of        Medical assessment · Pain therapy assess-
satz psychologischer Messverfahren in             assessment strategies based on general prin-        ment · Chronic pain · Symptom validation ·
der Begutachtung betrifft die Normie-             ciples of psychological assessment and test-        Aggravation · Simulation
                                                  ing is emphasized. Standardized and nor-
rung der Instrumente. Es wird argumen-
tiert, die Verfahren seien nicht an Pro-
banden im Begutachtungskontext nor-
miert und daher für diese Zielgruppe
ungeeignet. Dem ist zu entgegnen, dass
das relevante Vergleichskollektiv in so-
zialrechtlicher Begutachtung in der Re-
gel nicht Personen in der Begutachtung
sind, sondern Versicherte ohne gesund-
heitliche Beeinträchtigungen. Ob und
wie sehr die Klagen eines Begutachte-
ten von den Klagen anderer Begutachte-
ter abweichen, ist rechtlich nachrangig.
Bedeutsam ist vielmehr, wie sehr sich
die begutachteten Probanden von nicht
kranken, normal leistungsfähigen Nor-
malpersonen der gleichen Altersgruppe
unterscheiden.

                                                                                                                                 Der Schmerz 2009     | 
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      Tab. 1     Übersicht über mögliche Datenquellenvergleiche zur Beurteilung von Inkonsistenzen in der Begutachtunga
                                        Interview         Fragebogen        Untersuchungsverhalten          Leistungstest    Physiologische     Fremdbericht
                                                                                                                             Merkmale
      Interview                         (c)                x                 x                              x                x                  x
      Fragebogen                                          (g)                x                              x                x                  x
      Untersuchungsverhalten                                                                                x                x                  x
      Leistungstest                                       (d)               (e)                                              x                  x
      Physiologische Merkmale           (a)               (b)                                                                                   x
      Fremdbericht                                        (f)
      aErläuterung an Beispielen im nachfolgenden Text.

      Bevölkerungsnormierte Verfahren                           und für die Begutachtung von Personen                    terdurchschnittliche Leistungen im
  sind deshalb geeignet für die Begutach-                       mit chronischen Schmerzen im Besonde-                    Konzentrationstest (e);
  tung, weil sie den rechtlich geforderten                      ren [2, 9, 13, 14, 18, 24, 31, 37, 41, 42, 43]. In-   F zwischen Selbstberichten und Fremd-
  Vergleich mit der Allgemeinbevölkerung                        konsistenzen können innerhalb einer Da-                  berichten; Beispiel: Laut Entlassungs-
  leisten [11]. Unabhängig davon ist selbst-                    tenebene, zwischen verschiedenen Da-                     bericht habe der Patient keine anal-
  verständlich mittels geeigneter Metho-                        tenebenen, zwischen verschiedenen Da-                    getische Medikation mehr gebraucht,
  den zu prüfen, inwiefern die Angaben                          tenquellen oder zwischen verschiedenen                   der Proband gibt aber schriftlich für
  und Testleistungen durch motivationale                        Messmethoden bestehen. Eine Übersicht                    die fragliche Zeit einen intensiven
  Bedingungen, Antworttendenzen oder                            über Vergleichsmöglichkeiten in der Be-                  Medikamentenkonsum an (f);
  Entlastungsmotive beeinflusst sind. Erst                      gutachtung chronisch Schmerzkranker                   F zwischen Ergebnissen des Probanden
  nachdem solche Einflüsse durch geeig-                         gibt . Tab. 1. Demnach können unter-                     in verschiedenen konvergent validen
  nete Beschwerdevalidierungsmaßnahmen                          schiedliche Datenquellen, aber auch In-                  Funktionstests oder Fragebögen. Bei-
  (z. B. Kontrollskalen) ausgeschlossen wur-                    formationen derselben Datenquelle mit-                   spiel: Ein Proband erzielt bei Fragen
  den, können die zugrunde gelegten Test-                       einander verglichen und auf Konsistenz                   zu depressiven Symptomen im De-
  normen interpretiert werden. Umgekehrt                        geprüft werden.                                          pressionsfragebogen weit überdurch-
  sagt ein Verfahren, das an Probanden in                          Die verschiedenen Vergleiche werfen                   schnittliche, im Persönlichkeitsfrage-
  der Begutachtung normiert wurde, we-                          jeweils unterschiedliche Reliabilitäts- und              bogen knapp durchschnittliche Wer-
  nig darüber aus, ob die ggf. abweichende                      Validitätsprobleme auf, die bei der Inter-               te, obwohl die Konstrukte hoch kon-
  Norm durch krankheitsbedingte Verän-                          pretation möglicher Inkonsistenzen be-                   vergent valide sind (g).
  derungen oder willentliche Verzerrungen                       rücksichtigt werden müssen. Bei Klagen
  zustande gekommen ist. Eine gesonderte                        über chronische Schmerzen und deren                   Die Tabelle macht deutlich, dass selbst
  Beschwerdevalidierung ist demnach auch                        Auswirkungen können z. B. Inkonsisten-                umfangreiche Inkonsistenzprüfungen in
  bei denjenigen standardisierten Fragebö-                      zen bestehen                                          der Regel nur einen begrenzten Teil aller
  gen und Testverfahren unverzichtbar, die                      F zwischen subjektiven Beschwer-                     möglichen Vergleiche betreffen. Dabei ist
  an Gutachtenkollektiven standardisiert                           den und körperlichen Prozess- oder                 zu berücksichtigen, dass nicht alle Inkon-
  und normiert wurden.                                             Strukturmerkmalen; Beispiel: Münd-                 sistenzen als Hinweise auf invalide Anga-
      Mit anderen Worten: Die ganz über-                           lich (a; . Tab. 1) oder schriftlich (b)            ben interpretierbar sind. Fishbain et al.
  wiegende Anzahl bevölkerungsnormier-                             beklagte „bandscheibenbedingte“                    [13] konnten in einer Metaanalyse zeigen,
  ter psychologischer Testverfahren ist                            Schmerzen passen nicht zum Derma-                  dass sich Inkonsistenzen zwischen subjek-
  selbstverständlich auch unter Begutach-                          tom [13, 23];                                      tiven Klagen und anatomischen Bedin-
  tungsbedingungen einsetzbar, allerdings                       F innerhalb eines Messverfahrens; Bei-               gungen oder physiologischen Mechanis-
  nur von Sachverständigen, die in der La-                         spiel: Der Patient gibt zunächst im In-            men häufig nicht zur Beschwerdevalidie-
  ge sind, vorhandene Verfälschungsten-                            terview an, selbst leichteste körper-              rung eignen. Inkonsistenzen sind je nach
  denzen und Verzerrungen zufallskritisch                          liche Tätigkeiten schmerzbedingt                   zu bewertendem Merkmal unterschied-
  zu identifizieren und diese bei der Ergeb-                       nicht mehr durchführen zu kön-                     lich zu bewerten. Widerspricht sich der
  nisinterpretation zu berücksichtigen.                            nen und berichtet später über mittel-              Proband selbst, muss v. a. die Abhängig-
                                                                   schwere Gartenarbeit (c);                          keit der Angaben von den Befragungs-
  Zur Bedeutung von                                             F zwischen geklagten Beschwerden und                 und Kontextbedingungen geprüft wer-
  Inkonsistenzen                                                   dem Untersuchungsverhalten; Bei-                   den. Widerspricht er anderen Personen,
                                                                   spiel: Der Proband argumentiert im                 muss geprüft werden, ob die Personen,
  Methodenübergreifend gilt der Nachweis                           Interview dauerhaft wach und kon-                  deren Aussagen verglichen werden, über
  von Inkonsistenzen als wichtigster Zu-                           zentriert, klagt aber im Fragebogen                die gleiche Daten- bzw. Wissensbasis ver-
  gang zur Beschwerdevalidierung in so-                            über ständige massive Konzentrati-                 fügen. Berichtet z. B. eine Probandin über
  zialmedizinischer Begutachtung generell                          onsprobleme (d) und erzielt weit un-               tägliche Krankengymnastik, während der

 |   Der Schmerz 2009
Ehepartner angibt, er wisse nichts davon,      Tab. 2 Reliabilitäten ausgewählter psychologischer Testverfahren zur Erfassung
ist das nicht inkonsistent, so lange die-      von Schmerzmerkmalen, schmerzassoziierten Beschwerden und schmerzbedingten
se Einschätzungen auch auf eine unter-         Beeinträchtigungen
schiedliche Wissensbasis der Befragten         Testverfahren                                                         α                 rtt             VAL
zurückgeführt werden können. Inkonsis-         Allgemeine Depressionsskala [22]                                      0,79–0,95                         EB
tenzen zwischen Aktenbefunden und ak-          Beeinträchtigungs-Schwere-Score [34]                                  0,90                              AF
tuellen Ergebnissen können durch zeitbe-       Beschwerdenliste [44]                                                 0,91–0,96         0,85–0,96       B
dingte Veränderungen oder unterschied-         Brief Symptom Inventory [15], Skala Somatisierung                     0,63–0,85         0,68–0,83       B
liche Untersuchungskontexte bedingt            Brief Symptom Inventory [15], Gesamtwert                              0,92–0,96         0,90–0,93       EB
sein. Bevor also Inkonsistenzen als Indi-      Fragebogen zur Erfassung der Schmerzverarbeitung [17]                 0,77–0,88         0,79–0,84
zien für ein fraglich gültiges Antwortver-     Skala Schmerzbedingte psychische Beeinträchtigung                     0,83–0,92         0,81–0,83       EB
halten bewertet werden, müssen die spe-        Gießener Beschwerdebogen [5]                                          0,75–0,94                         B
zifischen Interpretationsvoraussetzungen       Hamburger Schmerz-Adjektiv-Liste [25]                                 0,80–0,90         0,80            S
geprüft werden.                                Hypochondrie-Hysterie-Inventar [39]                                   0,90                              KÄ
                                               Konzentrations- und Merkfähigkeitstests (div. Autoren)                0,85–0,96         >0,85           AF
Hinweise zur Interpretation                    MMPI-2, Skala Arbeitsstörung [21]                                     0,84–0,85         0,86–0,88       AF
von Inkonsistenzen                             MMPI-2, Skala Gesundheitssorgen [21]                                  0,83 -0,85        0,82–0,88       EB
                                               MMPI-2, Skala Hypochondrie [21]                                       0,68–0,74         0,71–0,84       B, KA
Am ehesten spricht es für eine einge-          MMPI-2, Skala Psychasthenie [21]                                      0,87–0,88         0,83–0,90       EB
schränkte Gültigkeit der Beschwerden,          Pain Disability Index [8]                                             0,88                              AF
wenn der Proband sich inkonsistent zu          Profil der Lebensqualität chronisch Kranker [36]                      >0,80             >0,80           AF, EB
sich selbst äußert oder verhält, wenn er       Schmerzempfindungsskala [16]                                          0,72–0,98         0,89–0,98       S
sich z. B. in Bezug auf Behandlungsmaß-        Screening für somatoforme Störungen [32]                              0,79–0,88         0,76–0,87       B
nahmen im Untersuchungsverlauf selbst          SF-36, Fragebogen zum Gesundheitszustand [6]                          0,57–0,94                         AF
widerspricht [9]. Dabei erfordert ein di-      α innere Konsistenz, rtt Retest-Reliabilität, VAL Validierungsergebnisse zur Beurteilung von Inkonsistenzen
rekter Vergleich in der Regel konkrete und     liegen vor.
eindeutige Aussagen (z. B. „Ich kann noch      B körperliche Beschwerden, S Schmerzqualität, EB emotionale Beeinträchtigung, KÄ Krankheitsängste,
etwa 20 min/einen Kilometer ohne Hil-          AF allgemeine Funktionsbeeinträchtigung.
fe gehen“). Bei Aussagen mit uneindeu-
tigem zeitlichem oder thematischem Be-        lide. Da inkonsistente und stereotype Ant-                  Die zufallskritische Differenz bemisst sich
zug ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt    wortmuster gleichermaßen Indikatoren                        dann nach
[28]. Eine Inkonsistenz kann dann erst        einer fraglich validen Beschwerdedarstel-
bei erheblicher Abweichung interpretiert      lung sein können, sind konsistente Ant-                     diff ( X1-X2 ) = z a · SX · 2 - (r11 + r22 )
werden.                                       worten kein Gültigkeitsbeweis.
   Dabei ist zu berücksichtigen, dass                                                                     F mit diff(X1-X2) = kritische Differenz
der zeitliche Bezug und die Konkret-          Zufallskritische Absicherung                                   zwischen Testscore X1 und X2,
heit der Fragen bei einer Befragung zu        inkonsistenter Testergebnisse                               F zα = Rest- bzw. Fehlerwahrscheinlich-
Schmerzen in Wechselbeziehung ste-                                                                           keit (die Entscheidung soll auf dem
hen und das Befragungsergebnis wech-          Inkonsistenzen sind umso eindeutiger als                       5%-Fehlerniveau getroffen werden),
selseitig beeinflussen. Patienten mit dau-    Hinweise auf fraglich gültige Angaben in-                   F SX = Standardabweichung der Norm-
erhaft ausgedehnten Schmerzen neigen          terpretierbar, je zuverlässiger sie gegen                      werte (bei x-normierten Werten SX =
dazu, bei differenzierter Befragung sys-      zufällige Inkonsistenzen abgesichert wer-                      10),
tematisch mehr Schmerzen anzugeben            den können. Eine zufallskritische Bewer-                    F r11 = Reliabilität des Tests 1,
als bei globaler Befragung [12]. Die Ab-      tung des Einzelfalls kann nur mit Hilfe                     F r22 = Reliabilität des Tests 2.
hängigkeit der Angaben von spezifischen       reliabler und valider Messverfahren erfol-
Befragungsbedingungen spricht zwar ge-        gen. Sie ist daran gebunden, dass die zu                    Beispiel: Ein Proband erzielt im Brief
gen die Validität der Angaben, nicht aber     beurteilenden Merkmale (z. B. Testwerte                     Symptom Inventory (BSI) einen über-
für willentliche und zielgerichtete Verfäl-   zu Beschwerden oder Funktionsbeein-                         durchschnittlichen Gesamt-T-Wert von
schungen.                                     trächtigung) ausreichend reliabel mit ei-                   67 und in der Skala „Emotionale Labilität“
   Ein weiteres Interpretationsproblem        ner inneren Konsistenz von etwa α ≥0,90                     des Freiburger Persönlichkeitsinventars
besteht darin, dass Antwortmuster durch       gemessen werden [26] und die zu prü-                        (FPI-R) einen durchschnittlichen T-Wert
stereotypes Antwortverhalten scheinbar        fenden Merkmale zugleich konvergent                         von 59. Die Messwerte weichen also um
„konsistent“ gemacht werden können.           valide sind, sodass von hoher Ausprä-                       8 Punkte voneinander ab. Beide Dimen-
Die Angabe maximaler Schmerzintensi-          gung in dem einen Test/Fragebogen auf                       sionen bilden Beeinträchtigungen durch
tät unter wechselnden Bedingungen ist         eine vergleichbar hohe Ausprägung im                        psychische und körperliche Beschwerden
zwar konsistent, aber nicht notwendig va-     Vergleichstest geschlossen werden kann.                     ab und sind nachweislich konvergent va-

                                                                                                                                        Der Schmerz 2009        | 
Übersichten
        Gutachterliche                        Prüfmerkmale                                  Validierungsrelevante
        Anforderungen                                                                          Entscheidungen

                                           Sicherung der Diagnose            ungesichert
          Sicherung der                                                                                kein
                                                 nach ICD-10
           Krankheits-                                                                            Validierungs-
                                               Ausschluss von
            wertigkeit                                                                               bedarf
                                            Verdachtsdiagnosen

                                                                             keine
                                          Abweichung körperlicher /          Abweichung              kein
          Alterskorrektur                psychischer / sozialer Funk-                           Validierungs-
                                         tionen von der Altersnorm                                 bedarf

                                            Grad der Behinderung,                                  Validierungs-
                                               Minderung der                                      bedarf für Akti-
                                              Erwerbsfähigkeit                                  vität/Partizipation
          Auswahl rele-
          vanter Validie-
          rungsbereiche
                                                                                                 Validierungsbe-
                                                    Kausalität                                  darf prämorbides
                                                                                                Funktionsniveau

           Validierungs-
            screening

                                                                                                   Validierung
                                            Analyse Vorberichte /             unauffällig         ausreichend
                                             Beschwerde- und
                                                                                                 Ausrichtung an
                                          Behandlungsinformation
                                                                                                 klin. Befunden

                                                          auffällig

                                           Vertiefende Validierungs-          unauffällig         Ausrichtung
          Beschwerde-                       diagnostik: Konsistenz-                               an klinischen
         validierung bei                    prüfung, Kontrollskalen,                               Befunden
        Ausgangsverdacht                  Symptomvalidierungstests,
                                           multiple Normvergleiche

                                                                                                  Relativierung
                                                                                                  der klinischen                Abb. 1 9 Ablaufschema
                                                          inkonsistent/auffällig                    Befunde                     zur adaptiven Beschwerde-
                                                                                                                                validierung (Erläuterung
                                                                                                                                im Text)

  lide (Korrelationen von r=0,73). Die Re-             tigung durch psychische Symptome und                   tionsbeeinträchtigungen vorliegen und
  liabilität des BSI-Werts liegt laut Testma-          Beschwerden inkonsistent, wäre in die-                 deren Zahl ständig wächst. Die rech-
  nual bei α=0,92, die der FPI-R-Skala bei             sem Fall nicht zulässig.                               te Spalte enthält einen Hinweis zur kon-
  α=0,83.                                                 Eine Übersicht über ausgewählte Test-               vergenten Validität. So sind z. B. die Ska-
      Die kritische Differenz liegt bei diff(BSI-      verfahren und die in den Testhandbü-                   la „Schmerzbedingte psychische Beein-
  FPI) = 1,96×10×√2−(0,92+0,83)=9,8. In                chern angegebenen Reliabilitäten, die                  trächtigung“ der FESV [17] und der Ge-
  diesem Fall ist die beobachtete Differenz            zur zufallskritischen Überprüfung von                  samtwert der Allgemeinen Depressions-
  bei einer Fehlerwahrscheinlichkeit von               Inkonsistenzen genutzt werden können,                  skala [22] aufgrund der im Testhandbuch
  5% kleiner als die kritische, d. h. die Dif-         gibt . Tab. 2. Die Zusammenstellung ist                angegebenen Korrelation von r=0,70
  ferenz kann durch die Messungenauig-                 exemplarisch, weil derzeit über 500 va-                konvergent valide in Bezug auf die Beur-
  keit erklärt werden. Die Interpretation,             lidierte Verfahren zur Beurteilung bio-                teilung emotional-affektiver Beeinträch-
  der Proband beschreibe die Beeinträch-               psychosozialer Funktionen und Funk-                    tigungen (EB).

 |   Der Schmerz 2009
Begutachtungsökonomie:                          Tab. 3    Beschwerdevalidierungsscreeninga
Beschwerdevalidierung                           Datenquelle                     Verdachtsmerkmale
als adaptiver Prozess                           Vorberichte/                    Vordiagnose „Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen
                                                Vorgutachten/                   Gründen (ICD-10:F68.0)“
Die Komplexität der Beschwerdevalidie-          sonstige Akteninformation       Formulierungen in Vorgutachten wie z. B. „Verdeutlichungsten-
rung in sozialmedizinischer Begutach-                                           denz“, „auffällig demonstratives Schmerzverhalten“, „Aggravation“,
                                                                                „Zweckreaktion“, „tendenziöse Darstellung“, „offensichtliches Ren-
tung erfordert praxistaugliche Lösungen.                                        tenbegehren“
Es würde die zeitlichen und finanziellen                                        Belege über wiederholte Rentenanträge bei dauerhaft schlechten
Möglichkeiten der Begutachtungspra-                                             Arbeitsleistungen
xis überfordern, wollte man für alle rele-      Beschwerdeinformation           Angaben zu Hauptbeschwerden, Aktivität oder Partizipationsstö-
vanten Funktions- und Partizipationsebe-        aus der Untersuchung            rungen sind auffällig inkonsistent
nen umfassende Validitätskontrollen vor-                                        Klagen stimmen nicht mit dem Untersuchungsverhalten überein
nehmen. Als Lösung wird ein adaptives                                           Beschwerden wirken übertrieben oder demonstrativ verzerrt
                                                                                Inhaltliche Festlegungen werden vermieden
Procedere zur Beschwerdevalidierung                                             Es werden sehr unwahrscheinliche Symptome oder Beschwerden
vorgeschlagen, das abhängig von Zwi-                                            beklagt
schenergebnissen eine Ausweitung oder                                           Schmerz- oder beschwerdemodulierende Einflüsse werden stereo-
Abkürzung der weiteren Validierungsbe-                                          typ verneint
mühungen vorsieht. Das Procedere glie-          Behandlungsinformationen        Leugnung jeglichen Behandlungserfolgs
dert sich in einen 5-stufigen Ablauf, der in    aus der Untersuchung            Hinweise auf mangelnde Behandlungscompliance
                                                                                Kontrolle des Serumspiegels: Pharmaka werden abweichend von
. Abb. 1 veranschaulicht ist. Die einzel-
                                                                                der Verschreibung in therapeutisch unwirksamer Dosierung einge-
nen Stufen werden nachfolgend erläutert.                                        nommen
                                                aDatenquellen und Merkmale, die einen Ausgangsverdacht auf fraglich gültige Angaben begründen können.
Stufe 1: Sicherung der Krankheits-
wertigkeit der Beschwerden
                                               oder seelischen Gesundheit von dem                     wenn die Selbstwahrnehmung des Pro-
Es gilt die Ausrichtung an den ICD-10-         für das Lebensalter typischen Zustand“.                banden Teil einer krankheitswertigen
oder DSM-IV-Kriterien, weil sich bei un-       Zu beurteilen ist daher die schmerz-                   Störung ist, besteht noch weiterer Vali-
sicherem oder fehlendem Nachweis des           bedingte „Regelwidrigkeit gegenüber                    dierungsbedarf.
Krankheitswerts (z. B. bei Bezeichnungen       dem für das Lebensalter typischen Zu-
wie „Verdacht auf …“ oder „subsyndro-          stand“. Schmerzsyndrome bei degenera-                  Stufe 3: Auswahl relevanter
male Störung“) weitere Validierungsbe-         tiven Wirbelsäulenveränderungen (z. B.                 Validierungsbereiche
mühungen erübrigen. Bei Klagen über            Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalgie)
chronifizierte Schmerzen ist zu prüfen, ob     werden indessen nicht als Anzeichen al-                Die Auswahl relevanter Validierungsbe-
eine somatoforme Störung vorliegt. Dazu        tersbedingter Veränderungen bewertet,                  reiche bemisst sich zum einen an der gut-
dürfen die Schmerzen nicht absichtlich er-     weil sie „nicht regelmäßig und nicht nur               achterlichen Fragestellung, zum anderen
zeugt oder vorgetäuscht sein, sie müssen       im Alter beobachtet werden können“.                    an Vorinformationen über fraglich gül-
Leiden oder Beeinträchtigungen in wich-        Auch schmerzbegleitende psychische                     tige oder inkonsistente Angaben des Pro-
tigen Funktionsbereichen verursachen,          Störungen und psychosomatische Be-                     banden. Orientierende Hinweise zu Va-
und psychischen Einflüssen sollte eine         schwerden treten im Alter nicht gene-                  lidierungsbereichen liefern die ICF-Kri-
wichtige Rolle für Beginn, Schweregrad,        rell vermehrt auf [7] und können da-                   terien zur Klassifikation der Funktions-
Exazerbation oder Aufrechterhaltung bei-       her nicht automatisch als altersbedingt                fähigkeit, Behinderung und Gesundheit
gemessen werden (vgl. aber [32]).              bewertet werden. Bewertungshilfen zu                   (s. Tonhauser in [9]), sie sind aber selbst
   Zur Diagnosesicherung kann der Ab-          dem für das Lebensalter typischen Zu-                  nicht validierungstauglich. Beweisfragen
gleich mit Vorgutachten hilfreich sein. Ab-    stand ergeben sich am sichersten aus                   zur Kausalität in der gesetzlichen Unfall-
weichungen von der gängigen Nomenkla-          dem Vergleich der Individualwerte mit                  versicherung oder im sozialen Entschädi-
tur (z. B. larvierte Depression, psychoso-     altersgleichen Kontrollpersonen. Alters-               gungsrecht führen in der Regel zu ande-
matischer Beschwerdekomplex, Tendenz-          normierten Funktions- und Leistungs-                   ren Validierungsbereichen als Fragen zum
reaktion) können den Nutzen derartiger         tests sowie altersnormierten Fragebögen                Grad der Behinderung oder zur Arbeits-
Vergleiche einschränken.                       kommt hier eine besondere Bedeutung                    fähigkeit.
                                               zu. Klagt ein Proband z. B. über „mas-
Stufe 2: Alterskorrektur                       sive schmerzbedingte Konzentrations-                   Schritt 4: Validierungsscreening
                                               störungen“ und erzielt er in Konzentra-
Nach den Anhaltspunkten für die ärzt-          tionstests gut durchschnittliche Leistun-              Gemeint ist die Sammlung von Informati-
liche Gutachtertätigkeit [7] bezeichnet        gen, gibt nach den rechtlichen Vorga-                  onen, die bereits bei oberflächlicher Sich-
Behinderung „die Abweichung der kör-           ben die gemessene und nicht die subjek-                tung den Verdacht auf eine erhebliche Be-
perlichen Funktion, geistigen Fähigkeit        tive Vergleichsnorm den Ausschlag. Nur                 teiligung motivationaler Einflüsse an der

                                                                                                                                  Der Schmerz 2009      | 
Übersichten

      Tab. 4      Kriterien für die Diagnose aggravierter schmerzbezogener Funktionsbeeinträchtigungena. (Nach [2])
      Kriterium     Merkmale
      A             Nachweis bedeutsamer äußerer Anreize
      B             Evidenz im Rahmen der körperlichen Untersuchung
                    1. Hinweise aus validierten körperliche Funktionstests (z. B. Griffstärke)
                    2. Diskrepanzen zwischen subjektiven Schmerzangaben und physiologischen (z. B. kardiovaskulären) Parametern
                    3. Unnormale/unnatürliche Befunde: Klagen oder Funktionseinschränkungen passen nicht zu bekannten physiologischen Mechanismen
                    4. Diskrepanzen zwischen Testergebnissen und beobachtetem Verhalten
      C             Evidenz aus neuropsychologischen Untersuchungen
                    1. Gesicherte auffällige negative Antwort- bzw. Reaktionstendenzen in mindestens einem Forced-choice-Test oder Symptomvalidierungs-
                    test zur Aggravationsdiagnostik
                    2. Wahrscheinliche auffällige negative Antwort- bzw. Reaktionstendenzen in mindestens einem der unter C1 genannten Tests
                    3. Diskrepanzen zwischen neuropsychologischen Testergebnissen und bekannten Mustern/Gesetzmäßigkeiten der Hirnfunktion
                    4. Diskrepanzen zwischen neuropsychologischen Testdaten und beobachtetem Verhalten
      D             Evidenz aus Selbstberichten
                    1. Unterschiedliche Darstellungen je nach Untersuchungskontext (unterschiedliche Angaben innerhalb und außerhalb der Untersuchungs-
                    situation)
                    2. Diskrepanzen zwischen selbstberichteter Anamnese und Vorbefunden
                    3. Diskrepanzen zwischen selbstberichteten Symptomen und bekannten physiologischen oder neurologischen Funktionsmustern
                    4. Diskrepanzen zwischen selbstberichteten Symptomen und beobachtetem Verhalten
                    5. Hinweise aus standardisierten Selbstberichtsverfahren darauf, dass die Person ihren aktuellen Zustand unzutreffend und verzerrt interpre-
                    tiert (z. B. im MMPI dazu neigt, die eigene verringerte Belastbarkeit demonstrativ herauszustellen oder psychische Probleme zu leugnen)
      E             Die unter B bis D genannten Auffälligkeiten können nicht vollständig durch eine psychische Störung oder eine neurologische Erkrankung
                    oder durch Entwicklungseinflüsse erklärt werden, sondern spiegeln willentliche (bewusstseinsnahe) Bemühungen um sekundäre Anreize
                    wider
      aMalingered Pain-Related Disability, MPRD.1. Gesicherte MPRD: A + gesichert C1 oder D1 + E.2. Wahrscheinliche MPRD: A + mindestens 2 „wahrscheinlich gesicherte“ Merk-

      male aus B1 bis B5 und/oder C2 bis C5 oder D2 bis D6. Werden die Kriterien einer wahrscheinlichen MPRD nicht erreicht, kann eine „mögliche“ MPRD vorliegen.

  Beschwerdedarstellung begründen. Das                         Schmerzen oder Funktionseinschrän-                         F Nutzung empirisch gesicherter Cut-
  Screening sollte sich auf die Validierung                    kungen nicht zutreffend dargestellt wur-                      off-Werte für simulierte Beschwer-
  derjenigen Merkmale beschränken, die                         den, sollte eine vertiefende Beschwerde-                      den in Beschwerdefragebögen oder
  für die Beantwortung der Beweisfragen                        validierung erfolgen.                                         körperlichen/psychologischen Funk-
  entscheidend sind. Angaben ohne Rele-                                                                                      tions- und Leistungstests;
  vanz für die Beantwortung der gutach-                        Schritt 5: Beschwerdevalidierung                           F Einsatz neuropsychologischer Sym-
  terlichen Fragestellung müssen nicht va-                     bei Ausgangsverdacht                                          ptomvalidierungstests.
  lidiert werden (z. B. inkonsistente Anga-
  ben zur Schmerzverursachung bei soma-                        Eine vertiefende Beschwerdevalidierung                     Erläuterungen und Konkretisierungen
  toformen Beschwerden ohne Beweisfra-                         beinhaltet die systematische Überprüfung                   dazu liefert der zweite Teil „Analyseebe-
  gen zur Kausalität). Gleiches gilt für un-                   aller Funktionsbereiche, die für die Beant-                nen und Bewertungsvorschläge“ [10]. In
  auffällige Untersuchungs- oder Tester-                       wortung der gutachterlichen Fragestellun-                  der Literatur liegt bereits ein Vorschlag
  gebnisse. Es wird vorgeschlagen, ein Vali-                   gen relevant sind [9]. Dazu gehören:                       zur Integration derart komplexer Infor-
  dierungsscreening überwiegend auf Plau-                      F systematische Konsistenzprüfungen                       mationen zur Beschwerdevalidierung für
  sibilitätskontrollen und Konsistenzprü-                          (insbesondere Selbst- vs. Fremdbe-                     Personen mit chronischen Schmerzen
  fungen zur Krankheitsentwicklung, zum                            richt und Selbst- vs. Selbstbericht,                   von Bianchini et al. [2] vor. Dieser dürf-
  Beschwerdestatus und zur bisherigen Be-                          Abgleich der Ergebnisse konvergent                     te aber aufgrund seines Umfangs eher für
  handlung zu stützen. Die in . Tab. 3 be-                         valider kognitiver Funktionstests);                    die Forschung als für die alltägliche Begut-
  schriebenen Verdachtsmomente orientie-                       F die Abgrenzung intraindividueller In-                   achtungspraxis richtungsweisend sein.
  ren sich an den gängigen und in der Praxis                       konsistenzen gegen Zufallsschwan-                          Die Heuristik orientiert sich an den
  vielfach verwendeten Kriterien [14, 42, 43].                     kungen;                                                von Slick et al [37] formulierten Krite-
  Sie gründen sich überwiegend auf Vorbe-                      F Einsatz von Antworttendenzskalen                        rien zur Beurteilung neurokognitiver De-
  funde und Verhaltensbeobachtungen in                             zur Kontrolle formaler und inhalt-                     fizite. Die Autoren unterscheiden die in
  der gutachterlichen Untersuchung.                                licher Antwortmuster;                                  . Tab. 4  genannten Kriteriengruppen
      Ergeben sich aus Vorberichten, dem                       F Vergleich von Personenkennwerten                        und leiten daraus eine Dreiteilung in
  beobachteten Untersuchungsverhalten                              mit verschiedenen Normpopulati-                        F „sicher vorgetäuschte/aggravierte“,
  oder aus Angaben zur bisherigen Behand-                          onen (z. B. Anwendung von Normen                       F „wahrscheinlich vorgetäuschte/aggra-
  lung mehrere Hinweise auf eine fragliche                         Demenzkranker zur Bewertung ange-                          vierte“ oder
  Gültigkeit der Angaben oder führen Kon-                          gebener oder gemessener kognitiver                     F „möglicherweise vorgetäuschte/ag-
  sistenzabgleiche zu dem Verdacht, dass                           Beeinträchtigungen);                                       gravierte“

 |   Der Schmerz 2009
schmerzbedingte Funktionsbeeinträchti-                     7. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008)           28. Kubinger KD (2006) Psychologische Diagnostik.
                                                              Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit             Theorie und Praxis psychologischen Diagnostizie-
gungen ab.                                                    im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem                   rens. Hogrefe, Göttingen
    Der Entscheidungsalgorithmus stellt                       Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX). BMAS,              29. Larrabee GJ (2003) Detection of malingering using
Beschwerdevaliderung auf die geforderte                       Bonn                                                           atypical performance patterns on standard neuro-
                                                           8. Dillmann U, Nilges P, Saile H, Gerbershagen HU                 psychological tests. Clin Neuropsychol 17:395–401
breite multimethodale und von psycho-                         (1994) Behinderungseinschätzung bei chro-                  30. Merten T (2001) Über Simulation, artifizielle und
metrischen Prinzipien bestimmte Grund-                        nischen Schmerzpatienten. Schmerz 8:100–110                    somatoforme Störungen – eine konzeptionelle
lage und trägt zu einer einheitlichen Ge-                  9. Dohrenbusch R (2007) Begutachtung somatofor-                   Verwirrung. Z Klin Psy Psychiat Psychoth 49:417–
                                                              mer Störungen und chronifizierter Schmerzen.                   434
wichtung der Validierungsmethoden bei.                        Konzepte – Methoden – Beispiele. Kohlhammer,               31. Mittenberg W, Patton C, Canyock EM, Condit DC
    Kritisch ist anzumerken, dass die Drei-                   Stuttgart                                                      (2002) Base rates of malingering and symptom ex-
teilung nicht empirisch belegt ist und we-                10. Dohrenbusch R (2009) Symptom- und Beschwer-                    aggeration. J Clin Exp Neuropsychol 24:1094–1102
                                                              devalidierung chronischer Schmerzen in sozialme-           32. Rief W, Hiller W, Heuser J (1997) Screening für so-
nig über die Wahrscheinlichkeit aussagt,                      dizinischer Begutachtung. Teil II: Analyseebenen               matoforme Störungen. Hogrefe, Göttingen
mit der die für die gutachterliche Frage-                     und Bewertungsvorschläge. Schmerz, im Druck                33. Rief W, Zenz M, Schweiger U et al (2008) Redefi-
stellung relevanten Funktionsbereiche                     11. Dohrenbusch R, Nilges P, Traue HC (2008) Leitlinie             ning (somatoform) pain disorder in ICD-10: a com-
                                                              für die Begutachtung von Schmerzen. Kommen-                    promise of different interests group in Germany.
verzerrt dargestellt wurden. Der Nutzen                       tar. Psychotherapeut 53:63–70                                  Curr Opin Psychiatry 21:178–181
der Einteilung in eine insgesamt mögliche,                12. Dohrenbusch R, Sampaio-Doherty L, Genth E                  34. Schepank H (1995) Der Beeinträchtigungs-Schwe-
wahrscheinliche und sichere Aggravation                       (2003) Wie zuverlässig sind Angaben zu nichtent-               re-Score. Hogrefe, Göttingen
                                                              zündlichen ausgedehnten Schmerzen? Ein Ver-                35. Schneider W, Henningsen P, Rüger U (2001) Sozial-
ist zumindest für die sozialrechtliche Be-                    gleich von Patienten mit Fibromyalgie, Rücken-                 medizinische Begutachtung in Psychosomatik und
gutachtung in Deutschland von nachge-                         schmerzen und anderen lokalen Schmerzen.                       Psychotherapie. Huber, Bern
ordnetem Interesse. Entscheidend ist viel-                    Schmerz 17:341–349                                         36. Siegrist J, Broer M, Junge A (1996) Profil der Le-
                                                          13. Fishbain DA, Cutler RB, Rosomoff HL, Rosomoff RS               bensqualität chronisch Kranker. Hogrefe, Göttin-
mehr, ob die für die Beantwortung der Be-                     (1999) Chronic pain disability exaggeration/malin-             gen
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Bezug auf spezifische Funktionsebenen                         15:244–277                                                     tic criteria for malingered neurocognitive dysfunc-
                                                          14. Foerster K, Weig W (2003) Psychische und Verhal-               tion: proposed standards for clinical practice and
glaubhaft sind. Daher kommt diesem Al-                        tensstörungen. In: Verband Deutscher Rentenver-                research. Clin Neuropsychol 13:545–561
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stische Bedeutung zu.                                         achtung für die gesetzliche Rentenversicherung.                Klinische Prädiktoren für die Vorhersage einer
                                                              Springer, Berlin Heidelberg New York, S 525–558                späteren Berentung bei Probanden mit somato-
                                                          15. Franke GH (2002) Brief Symptom Inventory. Hog-                 formen Symptomen: Erste Ergebnisse einer kata-
Korrespondenzadresse                                          refe, Göttingen                                                mnestischen Untersuchung. Med Sach 100:123–
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gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.                Measuring individual differences in implicit cogni-        42. Widder B, Dertwinkel R, Egle UT et al (2008) Leitli-
                                                              tion: the implicit association test. J Pers Soc Psy-           nie zur Begutachtung von Schmerzen. Psychothe-
                                                              chol 74:1464–1480                                              rapeut 52:334–346
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 6. Bullinger M, Kirchberger I (1998) SF-36, Fragebo-
    gen zum Gesundheitszustand. Hogrefe, Göttingen

                                                                                                                                                       Der Schmerz 2009         | 
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