Synopse DGB Positionen und Regierungs- und Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2017 - VERDI Frauen
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Synopse DGB Positionen und Regierungs- und Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2017 Verantwortlich: DGB Bundesvorstand, VB 01, Abteilung Vorsitzender Verbindungsstelle Bundespolitik, Barbara Adamowsky (barbara.adamowsky@dgb.de) Stand: 13.07.2017// Endfassung Seite 1 von 64
Quellenbezüge/ Links: http://bit.ly/2qWt2He http://bit.ly/2uBPdzJ http://bit.ly/2t9YRMq http://bit.ly/2uUgsGH http://bit.ly/2t2jMlW http://bit.ly/2tFAdS2 Es ist Zeit für mehr Die Zukunft für die wir Anforderungen an die Für ein Deutschland, in Gerechtigkeit: kämpfen: Zukunft wird aus Schauen wir nicht Parteien zur dem wir gut und Zukunft sichern, Sozial. Gerecht. Frieden. Mut gemacht. länger zu. Bundestagswahl 2017 gerne leben. Europa stärken Für alle. Regierungsprogramm Das Regierungsprogramm Wahlprogramm zur Bundestagswahlprogramm Programm zur DGB Position 2017 - 2021 2017 bis 2021 Bundestagswahl 2017 2017 Bundestagswahl 2017 Erläuterung: Das Wahlprogramm zur Bundestagswahl der „Alternative für Deutschland“ (Link: http://bit.ly/2s8E4YV) wurde von uns gesondert ausgewertet und kommentiert. Studie: „Die AfD: Auf dem Weg in einen völkisch-autoritären Populismus. Eine Zwischenbilanz vor der Bundestagswahl 2017.“ Link zum PDF-Download: http://bit.ly/2vfwWIN (Die Studie kann auch als Broschüre über das DGB Bestellsystem abgerufen werden.) Seite 2 von 64
Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Gute Arbeit der Zukunft..................................................................................................................................................................................................................... 4 2. Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe .......................................................................................................................................................... 15 3. Handlungsfähiger Staat ................................................................................................................................................................................................................... 23 4. Rente/Soziales .................................................................................................................................................................................................................................. 37 5. Querschnittsthemen ......................................................................................................................................................................................................................... 44 5.1. Europapolitik...................................................................................................................................................................................................................................................... 44 5.2. Flüchtlings- und Migrationspolitik ....................................................................................................................................................................................................................... 52 5.3. Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit fördern – Extremismus bekämpfen, Rassismus überwinden, Antirassismusarbeit verstärken ......................................................... 56 6. Weitere Politikfelder (alphabetisch) ................................................................................................................................................................................................ 58 Demokratie, Engagement, Bürgerrechte, Bürgernahe Polizei, Minderheitenrechte, Inklusion, Senioren, Jugendpolitik, Drogenpolitik, Medien, Internet, Religion, Sport, Zusammenhalt 58 Gleichstellung/ Frauenpolitik/ Feminismus .................................................................................................................................................................................................................. 59 Gleichberechtigung für alle Lebensweisen/ Queer ....................................................................................................................................................................................................... 60 Internationales, Krieg/Frieden/ Außenpolitik ............................................................................................................................................................................................................... 60 Kinderarmut .............................................................................................................................................................................................................................................................. 61 Kinderrechte ............................................................................................................................................................................................................................................................. 62 Kulturpolitik/ Erinnerungskultur/ Medienpolitik/ Urheberrecht ..................................................................................................................................................................................... 62 Lebensverhältnisse in West und Ost ........................................................................................................................................................................................................................... 62 Lobbyismus ............................................................................................................................................................................................................................................................... 63 Mitarbeiterbeteiligung ............................................................................................................................................................................................................................................... 63 Natur- und Tierschutz, Abfallwirtschaft, Agrarwirtschaft und Boden, Wasser, Luft....................................................................................................................................................... 63 VerbraucherInnen ...................................................................................................................................................................................................................................................... 64 Seite 3 von 64
1. Gute Arbeit der Zukunft Anforderung 1: Arbeit: Arbeit: Tarifflucht stoppen, Tarifbindung Tarifsystem stärken Beschäftigungsperspektiven Sozial ist, was Arbeit schafft. Ziel ist sichere Arbeit und stärken: Einfachere Allgemein- stärken Ziel: bis 2025 Vollbeschäftigung Vollbeschäftigung Abschaffung des Vetorechts der verbindlicherklärung von Stärkung der Tarifbindung für ganz Deutschland, Zahl der Wandel der Arbeitswelt gestalten Arbeitgeberseite gegen die Tarifverträgen für alle Betriebe und Arbeitslosen halbieren – mit neuer Partnerschaft auf dem Allgemeinverbindlichkeit von Branchen Erleichterung der Arbeitsmarkt Tarifverträgen Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) Tarifpartnerschaft stärken: Unbefristet, sozial abgesichert, Tarifvertrag muss durch eine konkretisierende Definition Tarifautonomie, nach Tarif bezahlt allgemeinverbindlich erklärt werden, des öffentlichen Interesses im Tarifpartnerschaft und wenn ein Drittel der Beschäftigten der Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie der Tarifbindung stärken und ermutigen Pakt für anständige Löhne und eine jew. Branche von diesem TV erfasst übergeordneten Bedeutung (kein Gesetzliche Regelungen so stärkere Tarifbildung: werden. TV auf Antrag einer TV-Partei Quorum durch die „Hintertür“) und des ausgestalten, dass zusätzliche Gesetzlichen Weg der allgemeinverbindlich erklären, wenn die Ausschlusses eines Vetorechtes der BDA Flexibilität, Spielräume und Privilegierung von Tarifpartnerschaft Absicherung des TV gegen die Folgen bei Abstimmungen im Tarifausschuss um Experimentierräume für Unternehmen fortsetzen. Tarifgebundenen Betrieben wirtschaftlicher und sozialer wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entstehen, für die ein Tarifvertrag gilt mehr Gestaltungsmöglichkeiten aus Fehlentwicklungen erforderlich ist. entgegenzutreten. oder angewendet wird, oder eine Betrieben ohne Tarifbildung geben Bei Betriebsübergängen in nicht- Klarstellung bei der AVE von Vereinbarung mit dem Betriebsrat AVE weiter verbessern und tarifgebundene Unternehmen und Tarifverträgen über gemeinsame erfolgt Voraussetzungen präzisieren Auslagerungen müssen bisherige TVs in Einrichtungen, dass die Aufzählung der Regelungsgegenstände im TVG nicht Rechtssicherheit der AVE von ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet Handwerk: Tarifverträgen auch rückwirkend geschützt bleiben und für Neueingestellte abschließend ist. Meisterbrief erhalten, duale gewährleisten gelten. Für den Erlass der Ausbildung in Schule und Betrieb kollektive Nachwirkung von Rechtsverordnung nach dem Einrichtung einer staatlichen stärken, weitere Berufsbilder EU- Tarifverträgen, etwa im Falle einer Beschwerdestelle/Staatsanwaltschaf Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) konform einführen bzw. wieder Auslagerung von Betrieben oder ten für Straftatbestände aus dem darf es nicht auf die Stärke der weinführen können, „Meisterbonus“ Betriebsteilen bis zur Ablösung durch Arbeitsrecht und mitgliedschaftlichen Tarifbindung als (anfallende Gebühren ganz oder einen neuen Tarifvertrag Betriebsverfassungsgesetz usw. Voraussetzung ankommen. teilweise erstatten) Verstärker Einsatz von Tariftreue- Staat als Vorreiter für gute Löhne: Anpassung der Regelungen bei öffentlicher öffentliche Auftragsvergabe daran Handwerksordnung (HwO) für eine Auftragsvergabe knüpfen stärkere Tarifbindung der Handwerksinnungen und Verbandklagerecht für Lohn im ÖD muss steigen Innungsverbände. Gewerkschaften einführen Obergrenzen für Manager- und Vorstandsgehälter: sie dürfen nicht Handwerk: mehr als das 20-fache des niedrigsten zulassungspflichte Gehalts im Unternehmen betragen, Handwerksberufe sowie Meisterbrief Jahresgehälter über einer halben Mio. stärken Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein, niemand soll mehr als Seite 4 von 64
Soziale Berufe aufwerten: das 40-fache wie das gesellschaftliche Beschäftigungs- und soziale Minimum verdienen dürfen Dienstleistungspolitik stärken, Träger, Dienste und Einrichtungen sind ebenso in Unterstützung der Gewerkschaften beim der Verantwortung wie Bund. Länder und Kampf um bundeseinheitliche Kommunen. Flächentarifverträge echte duale Ausbildung statt vorschulischer, nicht nur gebührenfrei machen, sondern zudem eine Ausbildungsvergütung schaffen Bundesrahmen für Gesundheitsfachberufe Allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales Stärkung der Mitbestimmungs- und Beschäftigungssicherung: Arbeitslosenversicherung zur Kündigungsschutz stärken: für alle Arbeitslosenversicherung zu Weiterbildung im digitalen Beteiligungsrechte zur Erhalt der Arbeitsplätze in Arbeitsversicherung Betriebe ab 5 Beschäftigte; bes. Eltern- einer Arbeitsversicherung weiter Wandel: Beschäftigungssicherung und Deutschland bei stabilen weiterentwickeln: Kündigungsschutz (bis zur Vollendung des entwickeln Versprechen an Qualifizierung BürgerInnen, bessere Lohnnebenkosten und 6. LJ.) Sozialabgaben, steuerliche Fairness Recht auf Weiterbildung: Bildungszeit Plus: Unterstützung der Stärkung der beruflichen Weiterbildung zu anderen Ländern in Europa und Arbeitslose, die innerhalb von 3 Versicherung gegen Mix aus Zuschuss und Darlehen Arbeitsmarktpolitik für die weltweit Monaten keine neue Beschäftigung Erwerbslosigkeit: Weiterbildung der Beschäftigten Einführung Weiterbildungsgesetz (mit Rahmen für Freistellung, Zusätzliche Anzahl finden, sollen von der Bundesagentur für Alg-I länger auszahlen (Anspruch Berechnung und Erhöhung des Im Rahmen des zukunftssicherer Arbeitsplätze Arbeit ein Angebot auf eine auf Alg-I nach 6 Monaten, Rahmenfrist Regelsatzes des ALG II, dass bestehenden Budgets der BA für Finanzierung, Beratung, Transparenz und ansiedeln – Digitalisierung, Biotech- Qualifizierungsmaßnahme erhalten auf 3 Jahre verlängern, bei Bedarf Alg-I man davon würdig leben kann und alle Betreibe mit maximal 50 Zertifizierung) nologie, Umwelttechnologie, Gesund- Umfassende steuerfinanziert auf Höhe der soziale und kulturelle Teilhabe Prozent zu fördern – Einführung geförderte Kompetenzerfassung aller Fähigkeiten Mindestsicherung aufstocken) unbürokratisch, bedarfsgerecht heits- und Dienstleitungsbereich möglich ist, Sanktionen abschaffen, Bildungsteilzeit Mehr Frauen in sozialver- und Begabungen, darauf aufbauende Sperrzeiten und Sanktionen besonders auch für unter 25- und am Markt orientiert Einsetzung einer Kommission zur sicherungspflichtige Beschäftigung Beratung abschaffen Jährige und für die Kosten der Modell Bildungssparen strategischer. Förderung guter Nachqualifizierung von ggf. Berufsabschluss nac- An Qualifikationen angemessene Unterkunft steuerlich fördern Arbeit im digitalen Wandel jungen Menschen zwischen 25 und 35 hholen oder Umschulung beginnen Arbeitsangebote, kein Zwang zur Jahren ohne Abschluss Enge Zusammenarbeit mit Erwerbsarbeit gegen Überzeugungen Forderung nach einem Einführung eines Verbesserung der verlässlichen sozialen Beschäftigungssicherungsregel- „Nationale Weiterbildungs- Gewerkschaften und Betrieben vor Rechtsanspruch auf qualifizierte Digitalministeriums Ort Förderung und Weiterbildung Arbeitsmarkt ungen einschließlich strategie“ auflegen, erarbeitet Kündigungsschutz gemeinsam mit Arbeitgebern, Arbeitslosengeld Q für die Öffentlicher Dauer der Teilnahme an der Entgeltgleichheit zwischen Einführung eines liberalen Gewerkschaften und zuständigen Beschäftigungssektor: tariflich Seite 5 von 64
Bessere Absicherung und Stellen Qualifizierungsmaßnahme (wird nicht auf abgesichert Männern und Frauen Bürgergeldes: Förderung bei Arbeitslosigkeit, u.a. das ALG angerechnet, Höhe entspricht Hartz-IV-System abschaffen und Steuerfinanzierte Ausweitung des Digitalisierung: dem ALG, nach Beendigung der Für eine funktionierende Sozialleistungen, wie durch individuelle Mindestsicherung Versicherungsschutzes der Arbeitslosenversicherung Digitalisierung ist Chefsache, im Qualifizierungsmaßnahme setzt der (1.050 Euro) ersetzen Frauenquote Regelleistungen und die Bundeskanzleramt eine Position eines Anspruch auf ALG nach bisherigen Unterkunftskosten des ALG II, die Einführung „Überbrückungsgeld“ Staatsministers Digitalisierung Regeln wieder ein Mindestlohn muss ausnahmslos Grundsicherung im Alter, die Entgeltgleichheitsgesetz und (Anschluss an ALG I für weitere 12 schaffen Lohnbemessungsinstrumente sind für alle Angestellten gelten Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Monate ) Kabinettsausschuss Arbeitsversicherung: wichtige Schritte, darüber hinaus In der Mindestlohnkommission der Kinderzuschlag und das Verbindliche Regelung der Teilhabe „Digitalpolitik“ einrichten Umbau der Bundesagentur für Niedriglohnbereich abschaffen, durch soll die Wissenschaft ein Wohngeld zu einer Leistung an von Frauen an Führungsfunktionen „Nationalen Digitalrat“ Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit mehr familiengerechte Arbeitszeiten, Stimmrecht bekommen einer staatlichen Stelle in der dt. Wirtschaft bis zu den einberufen und Qualifizierung Umverteilung von Arbeit, Ausbau zusammenfassen. Vorständen Ansetzen nicht erst bei Ganztagsbetreuung, bessere Bezahlung Rückkehrrecht auf Vollzeit Selbstverdientes gesetzliche Regelung zur Langzeitarbeitslose: Arbeitslosigkeit von typischen Frauenberufen Einkommen/ Zuverdienst soll Förderung des weiblichen Nachwuchses Qualifizierung, Vermittlung und , ggf. als berufsbegleitende WhistleblowerInnen gesetzlich prozentual und geringer als heute mit verpflichtenden Ziel- und Re-Integration in den Arbeitsmarkt Qualifizierungsmaßnahme – gefördert Gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro schützen angerechnet werden: es muss Zeitvorgaben (Gleichstellungsgesetz in deutlich verbessern durch die Arbeitsversicherung erhöhen (jährliche Anhebung, attraktiver werden vom Mini- zum der Privatwirtschaft) Produktions- und Preisentwicklung Digitalisierung in der Midijob zu wechseln und die Sinnvolle und wertige (individuelles Entwicklungskonto mit Bundesregierung besser Tätigkeiten schaffen für Menschen, die einem öffentlich finanzierten berücksichtigen, soll vor Altersarmut Stunden auszuweiten Bessere Durchsetzung der schützen, flächendeckend und keine koordinieren: soll im Kabinett Das ist der zentrale auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Startguthaben) Entgeltgleichheit von Männern und Ausnahmeregelungen mehr, mehr eigenständig vertreten sein gesetzgeberische Hebel beim Frauen Chance haben Arbeitslosenversicherung wieder staatliche KontrolleurInnen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gesetzliche Regelung sowie Finanzielle Mittel bereitstellen stärken: verbindlicher Einsatz von für junge Menschen, deren Eltern von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, Wer innerhalb von drei Jahren vor Ausbau der Prozesskosten- und Langzeitarbeitslose: Prüfinstrumenten zur um ihnen einen Weg in Ausbildung der Arbeitslosigkeit mindestens 10 Beratungshilfe Bereits vorhandene geschlechtergerechten Bewertung von Monate sozialversicherungspflichtig und Arbeit zu ebnen finanzielle Mittel in der Tätigkeiten beschäftigt war, soll ALG erhalten. Grundsicherung für Arbeitslose Dynamischer Ausbau und Frauenquote: Für Selbständige, die sich in er AL- Verbandsklagerecht: für zusammenfassen und das Prinzip Versicherung versichern, sollen Gewerkschaften, Umwelt- und „Training on the Job“ Beschleunigung der Mehr Anstrengungen nötig, im einkommensbezogene Beiträge erhoben Sozialverbände Konkret sollen die Arbeitsforschung Öffentlichen Dienst bis 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen werden finanziellen Leistungen von Bund Umsetzung Mindestlohngesetz in Leitungsfunktionen auf allen und Kommunen (ALG I, Kosten der Umkehrung Beweislastumkehr bei Ebenen verwirklichen) Jobcenter: Unterkunft und Heizung, Milo-Ansprüchen Personelle und finanzielle Krankenversicherungsbeitrag) mit Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Entgelttransparenz-Gesetz Ausstattung verbessern um individuelle einem produktivitätsgerechten auf Einzelhandel und Bäckereihandwerk Überprüfen und ggf. in enger Unterstützung und hohe Beratungs- und Lohn des Arbeitgeber kombiniert ausweiten Zusammenarbeit mit den Förderqualität sicher zu stellen werden Mehr Rechte für Beschäftigte bei Sozialpartnern weiter Schritte Interessen und Rechte der Die Mittel der neuen Arbeitsverträgen unternehmen Arbeitslosen stärken Arbeitsmarktintegration von Streichung der Herausnahme von Mindestlohn hat sich bewährt, Langzeitarbeitslosen sollen Seite 6 von 64
Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen allerdings Regelungen zu bürokratisch Öffentlich geförderte weiterhin zur begleitenden aus dem MiloG und wenig alltagstauglich Beschäftigung ausbauen und Förderung berufsspezifischer Zusätzliche (Landwirtschaft, Gastronomie und dauerhaft einen sozialen Arbeitsmarkt Kompetenzen und für Maßnahmen Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur andere Betriebe): Abbau unnötiger schaffen; Bundesprogramm „Soziale der psychosozialen Betreuung Unterstützung des Zolls Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Teilhabe“ als Regelleistung in das SGB II verwendet werden Prüfdienst der Rentenversicherung Wahlperiode übernehmen aufstocken Mindestlohn: Kontrolldichte bei der Wiedereingliederung in den Besondere Angebote für Eltern bzw. Ausnahme vom gesetzlichen Arbeitsmarkt für Alleinerziehende Alleinerziehende, ebenso Mindestlohn für Geflüchtete, wie Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessern Mütter und Väter verbessern: Umgangsmehrbedarf einführen bei Langzeitarbeitslosen Mindestlohn für alle, die in Deutschland arbeiten regelmäßige Beratung Mindestlohndokumentations Langzeitarbeitslose Frauen: pflichtenverordnung wegen Beauftragte für Chancengleichheit im Einführung Verbandklagerecht bürokratischer Belastungen SGBII verankern; Weiterbildungs- abwickeln Whistleblower-Gesetz schaffen angebote auch bei Partnereinkommen (bisher ohne Anspruch) Lohnlücke Lohnlücke verkleinern, Sanktionen für unter 25-jährige im indem Frauen ermuntert werden, SGBII streichen klassische Männerbranchen zu erobern Schonvermögen im SGB II verdoppeln Entgeltgleichheitsgesetz ist zu bürokratisch Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen beenden: Mehr Frauen in Mit Tarifpartnern soziale Berufe Führungsverantwortung: aufwerten, in denen v.a. Frauen arbeiten. in Wirtschaft und Öffentlichen Verschulte Berufe möglichst bald in das Dienst: FDP erwartet von duale System überführen – mit Unternehmen eine deutliche Ausbildungsvergütung und Verbesserung des Frauenanteils in Schulgeldfreiheit bzw. in duale Führungspositionen, einheitliche Studiengänge Quote wird abgelehnt, setzen auf Anreize, verbindliche Teilzeit- und Befristungsgesetz Berichtspflichten und transparente reformieren – Rückkehrrecht zur alten Selbstverpflichtungen Arbeitszeit Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickeln, KMU einbeziehen, Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche, Seite 7 von 64
verpflichtendes Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien in Unternehmen ab 50 Beschäftigten Frauenquote von 50 Prozent in Führungsgremien in der Privatwirtschaft, in Körperschaften öffentlichen Rechts und in den Sozialversicherungen uns alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte Mindestlohn: Ausnahmen für Langzeitarbeitslose abschaffen, Ausnahmen für unter 18- jährige auf Auswirkungen hin evaluieren und Anstreben der Aufhebung Verbandsklagerecht: für Gewerkschaften Whistleblower-Schutz schaffen Anforderung 2: Arbeitszeit: Familienarbeitszeit und -geld: Homeoffice und mobiles Arbeiten: Flexible Vollzeit: Öffnungszeiten flexibilisieren Arbeitszeitsouveränität für Tarifpartner sollen im Rahmen von wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit Rechtsanspruch für Beschäftigte, innerhalb eines Korridors von 30 Jedes Geschäft soll selbst Beschäftigte schaffen Tarifverträgen zusätzliche Spielräume partnerschaftliche aufteilen, bekommen jedoch freiwillig und mit verbindlichem bis 40 Stunden die persönliche entscheiden können wann es für Flexibilisierung, wie sie die sie das Familiengeld (150 Euro/Monat tarifvertraglichem Schutz vor Überlastung Vollzeit festlegen, mit öffnet und schließt, Souveränität und Spielräume europäische Arbeitszeitrichtlinie bei jeweils 75 bzw. 90 Prozent der und Stress Rückkehrrecht auf die Sonntagsverkaufsverbot aufheben, innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens für eröffnet, bekommen (keine Erhöhung jeweiligen Vollzeitarbeit, Zahlung bis zu Anti-Stress-Verordnung ursprüngliche Stundenzahl nach auch Dienstleistungsverbot an Beschäftigte schaffen der Gesamt-Wochenarbeitszeit) 24 Monate) Individuelles Veto gegen einer Phase der Teilzeit Sonn- und Feiertagen aufheben Recht auf befristete Teilzeit, Überlastung, Mitbestimmungsrechte der Aufstockungsanspruch unabhängig von Teilzeit: Präsenzkultur in Unternehmen und im BR und PR bei Personaleinsatz, Recht auf Homeoffice als Flexible Arbeitszeitmodelle Betriebsgröße Rechtsanspruch auf Teilzeit erweitern öffentlichen Dienst ändern Zielvorgaben und Arbeitsplanung Ergänzung zum festen Arbeitsplatz und digitale Arbeitsplätze: zeit- Entgeltersatzleistung bei um einen Rückkehranspruch in und ortsunabhängiges Arbeiten Recht auf Feierabend, Arbeitszeitreduzierung für berufliche Vollzeit-Arbeit in Betrieben Arbeiten 4.0: Reduzierung der wöchentlichen Kinderzeit Plus: löst das ermöglichen gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten ab einer bestimmten Größe (befristete Gesetzliche Rahmenbedingungen, Elterngeld ab und macht es Höchstarbeitszeit auf 40h, stark begrenzte Teilzeit). Zügig mit Sozialpartner tarifliche Regelungen und betriebliche rechtliche möglich auch nach dem Datenschutz einführen Ausnahmen darüber sprechen. Ausgestaltung müssen ineinandergreifen. 1. Geburtstag des Kindes Selbstbestimmte Entscheidung Stärkung des Rechts auf Bildungsteilzeit/ Anspruch auf Mehr Wahlmöglichkeiten bei Überstunden: erfassen und ausgleichen phasenweise die Arbeitszeit zu schützen: niemand soll Daten ohne dessen Willen nutzen Seite 8 von 64
Freistellung für Weiterbildung für Familien- und der Arbeitszeit und dem Arbeitsort für (Zuschläge oder Freizeit) reduzieren können, Opt-In und Beschäftigte und Unterstützung für Lebensarbeitszeitkonten mit mehr Beschäftigte, solange betriebliche Auskunftsrecht Arbeitslose, Arbeitssuchenden und Spielraum für Familienzeit schaffen – Belange dem nicht entgegenstehen: Recht auf Nichterreichbarkeit Flexibilitätszuschlag für alle, die an Beschäftigte in Teilzeit mit den Tarifpartnern Wahlarbeitszeitgesetz auf den Weg außerhalb der Arbeitszeit, zeitnaher Sonn- oder Feiertagen arbeiten Langzeitkonten für Arbeitszeit Rechtsanspruch der bringen (in enger Abstimmung mit Ausgleich von Mehrarbeit müssen (steuer- und fördern, auch Wertguthaben- oder Beschäftigten auf Bestimmung der Datenschutz: Gewerkschaften und Unternehmen) sozialabgabefrei) Zeitwertkonto: Verbreitung individuellen Arbeitszeitlage einführen Datenschutzgesetz schaffen: Freiwillige Teilzeitarbeit und Dienstreisen sind Arbeitszeit erweitern: unabhängig vom (im Rahmen von gesetzlichen und generellen Zugang zu Daten für Rückkehrrecht auf frühere Arbeitszeit Arbeitsschutz stärken, damit er Arbeitgeber machen, bestehende tariflichen Regelungen, sowie Betriebs- wirtschaftliche Zwecke und Befugnisse Betriebsübergreifende Arbeit auf Abruf beschränken wirksam vor Stress, Burn-out, Einschränkungen, etwas und Dienstvereinbarungen) der Sicherheitsbehörden und Langzeitkonten organisieren Mobbing und Entgrenzung der Kombination mit Elterngeld Gestaltungsansprüche bei Datenschutzinteressen der Keine Ausnahmen von der gesetzlich Arbeit schützt beseitigen, seitens Unternehmen Rechtlichen Rahmen für mobiles Homeoffice bzw. flexiblen Arbeitsorten BürgerInnen zulässigen Tageshöchstarbeitszeit und Bürokratieabbau und Arbeiten schaffen, mit dem Ziel, dass (Anspruch der Beschäftigten, jedoch erforderlichen Ruhezeiten Vereinfachungen in der die Tarifpartner Vereinbarungen dazu unter dem Gebot der Freiwilligkeit und Post: Durchführung (Berichtspflichten, treffen Bestehende Regulierungen überprüfen Nacht- Schicht- und Entstehung Urlaubsansprüche ein Rückkehrrecht auf den betrieblichen Ruhezeiten: Recht auf Nicht- Wochenendarbeit streng regulieren, für Arbeitsplatz – unter Beachtung des und ggf. anpassen während Auszeiten), mehr Freiheit Erreichbarkeit Schichtarbeit gesundheitlich und sozial in der Kapitalanlage Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verringerung psychischer verträgliche Modelle verwirklichen Erfassung der Arbeitszeit, Einhaltung Belastungen am Arbeitsplatz: täglicher Höchstarbeitszeit und Arbeitszeitmodelle Arbeitsschutzrecht um verbindliche Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz Regelungen erweitern Mindesturlaub von 24 auf 30 Werktage Mehr Flexibilisierung bei der anheben Regulierung, Arbeitszeitgesetz bzw. Dienstrecht und der (Gefährdungsbeurteilung und Ausbau Betrieblichen Arbeits- und flexibilisieren, indem bisherige tarifvertraglichen Regelungen; Stärkung Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Gesundheitsschutz verbessern Grenze der tätlichen der Mitbestimmung bei Zielvorgaben) Personalräte) Verpflichtung zur Aufzeichnung Höchstarbeitszeit von acht bzw. Verbesserung der Kontrollen der Recht auf vorübergehende zehn Stunden, sowie in den nicht der Zeit der außerbetriebliche erbrachten Einhaltung des Arbeitsschutzes und Arbeitszeitverkürzung – mit Arbeit durch den sicherheitsrelevanten Bereichen des Arbeitsrechts: bessere Rückkehrrecht auf vorherige vertragliche Arbeitgeber/Dienstherren, Anerkennung die elfstündige Ruhezeit Ausstattung der Finanzkontrolle Arbeitszeit, Rechtsanspruch auf und Vergütung von Mehrarbeit in der aufgehoben wird. Schwarzarbeit familiengerechte und kürze Arbeitszeit für Freizeit, Dienstreisen im Postdienstleistungsbranche: Stattdessen nur die 48 alle, die Verantwortung für Familie und Fortbewegungsmittel sind ausdrücklich Stunden wöchentliche rechtliche Rahmenbedingungen Pflege übernehmen und vollumfänglich als Arbeitszeit Höchstarbeitszeit festschreiben, so anpassen anzuerkennen wie es die Europäische Beschäftigtendatenschutzgese Sabbatjahr für alle Arbeitszeitrichtlinie vorsieht tz schaffen Schutzrahmen gegen Entgrenzung Arbeitsstättenverordnun und Arbeitsverdichtung gestalten Daten-Ethikkommission Sechs-Stunden-Tag ist genug, bei g schafft Hürden, wird nicht als schaffen vollem Lohn und Personalausgleich Stärkung der Arbeitsschutz: sinnvoll erachtet, Arbeitsschutz für Mitbestimmungsrechte im Homeoffice-Arbeitsplätze Gesundheitsschutz zur Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung entbürokratisieren schärfer durchsetzen, kontrollieren und Arbeitsbedingungen Öffentlicher Dienst soll Seite 9 von 64
Recht auf Log Off (Nicht- sanktionieren, Arbeitsschutzämter ebenfalls diesbezügliche Erreichbarkeit) außerhalb der personell besser ausstatten Möglichkeiten eröffnen vereinbarten und festgelegten Arbeitszeit Vertragsfreiheit zwischen und Erreichbarkeitsregelungen, Verbot Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Arbeitsanweisungen des wahren, keine Einschränkungen Arbeitgebers/Dienstherren in Pausen- vornehmen und Ruhezeiten sowie Entgegennahme „freiwilliger“ Arbeitsleistungen in Ruhezeiten/an Sonn- und Feiertagen durch neue Kommunikationstechnologien Schutz der Gesundheit und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit durch eine verbindliche Umsetzung des gesetzlich normierten Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzverordnung zu psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz, Ausbau branchenspezifischer Vorschriftswerke und Aufnahme Sanktionsparagrafen; Berufskrankheitenrecht reformieren für erkrankte Beschäftigte) Stärkung der personellen Ressourcen in der Gewerbeaufsicht und der Aufsichts- und Präventionsdienste; Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten Verbesserung des Beschäftigten- Datenschutzes (eigenständig und zeitgemäß zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, Trennung von privaten und Dienstlichen Daten (BYOD) und Rechtssicherheit für Beschäftigte bei der Kommunikation in sozialen Netzwerken Seite 10 von 64
Anforderung 3: Unbefristete nicht einfach durch Abschaffung sachgrundloser Crowd- und Cloud-Working Online-Plattformen und FDP verteidigt flexiblen Gestaltung von Arbeitsformen befristete Arbeitsverhältnisse Befristung, Sachgründe für Befristung Begriffe Beschäftigte, Arbeitgeber Clickworker: Arbeitsmarkt und Tarifauto- neben dem ersetzen: offenkundige Missstände einschränken, Möglichkeiten für und Betrieb neu anpassen, Schutzrechte Kein Lohndumping oder nomie, keine weitere Normalarbeitsverhältnis abstellen rechtsfreier Vertriebskanal, heutige Kettenbefristungen begrenzen und demokratische Mitbestimmung Einschränkung bei Zeitarbeit Gestaltung von Plattformarbeit Sozial- und Arbeitsstandards gelten Keine weiter Regelung bei Zeit-, „Arbeiten auf Abruf“ eindämmen ausdehnen, Kommission einsetzen, EU- oder Befristungen (Crowdwork) Leiharbeit und Werkverträgen Rahmen schaffen, paritätische Beteiligung weiterhin Abbau überflüssiger Anpassung Arbeitnehmer-, nötig Leiharbeit/ Werkverträge: Regulierungen in der der Auftragsgeber an sozialer Sicherung, Arbeitgeber- und Betriebsbegriffs zur Sicherheit für Weg in Richtung gleicher Lohn für Recht auf Weiterbildung Zeitarbeit Vermeidung von Scheinselbständigkeit Minijobs: gleiche Arbeit weitergehen: Leiharbeit Selbständige/GründerInnen: Deutschland braucht Modernisierung der Sollen an allgemeinen soll ab dem ersten Tag genauso vergütet Bessere und einfachere flexiblen Arbeitsmarkt, Soloselbständige: Sozialversicherungssysteme für Solo- Lohnsteigerungen teilhaben, daher werden wie die Stammbelegschaft Absicherung ermöglichen Unternehmen und Beschäftigte Mindestbeitrag soll sich nach Selbständige (Kranken-, Arbeitslosen-, soll ein „mitwachsender Minijob“ (Abweichungsmöglichkeit nur durch Geringfügigkeitsgrenze bemessen (derzeit Gesetzlich versicherte profitieren Rentenversicherung) unter Beteiligung geschaffen werden repräsentative Tarifverträge), Selbständige bei Kranken- und Missbrauch wurde 450 Euro) und ab dieser Grenze soll sich an der Finanzierung durch Auftraggeber Synchronisationsverbot einführen, Pflegeversicherungsbeiträgen mit erfolgreich unterbunden, damit der Beitrag nach dem tatsächlichen und Plattformbetreiber Mitbestimmung der Betriebsräte beim geringeren Mindestbeiträgen sehr Equal Pay an Stammbelegschaft Einkommen richten. Anpassung des Ordnungsrahmens Einsatz von Leiharbeit und deutlich entlasten angeglichen wird Einbeziehung in die Erwerbslosen-, für die digitale Wirtschaft (faire Werkverträgen ausbauen, Missbrauch Gesundheits-, Renten- und Freiwillige Gesetzliche Vorschriften zur Wettbewerbsbedingungen, die von Werkverträgen bekämpfen Arbeitsversicherung Überlassungsdauer und Pflegeversicherung. Geschäftsmodelle unterbinden, die auf Branchenspezifische Wahltarife Entlohnung wollen wir ändern Lohn- und Sozialdumping, fehlender Geringfügige Beschäftigung Alle nicht anderweitig sozialer Absicherung oder dem Mindesthonorar-regelungen schaffen , abbauen, Missbrauch bekämpfen, Weg abgesicherten Selbständigen in die Minijobs: Unterlaufen bewährter die bundesweit gelten sollen aus Minijobs in gRV einbeziehen, größere Grenze soll auf das 60-fache des Qualitätsstandards beruhen) sozialversicherungspflichtige Arbeit Beitragsflexibilität ermöglichen gesetzlichen Mindeststundenlohns öffnen Befristungen: sachgrundlose Mechanismen zur Normierung von Befristung aus dem Teilzeit- und Ja zur Künstlersozialkasse festgesetzt werden (das wären von Mindestbedingungen bei Solo- Befristungsgesetz, Sachgründe strickt Branchenspezifische derzeit 450 Euro auf 530,40 Euro) Selbständigen schaffen Mindesthonorare ermöglichen und dynamische Entwicklung, beschränken, Kettenbefristungen Minijob-Grenze entsprechend hinsichtlich Vertragsinhalten und verbieten, Befristung höchstens eine Jahr, Befristungen: anpassen. Honorarhöhen (wie Mechanismen im der zweite Arbeitsvertrag beim gleichen Urheberrechtsvertrag) Arbeitgeber muss unbefristet sein. Sachgrundlose Befristung abschaffen Positivkriterien für Abschaffung sachgrundloser Sachgrundlose Befristung im öffentlichen Selbständige Befristung und bestimmter Dienst ausschließen Freelancer o.Ä. nicht als Kettenbefristungen Leiharbeit: Equal Pay ab dem ersten Tag, plus Scheinselbständige einordnen, Abschaffung von Arbeit auf Leiharbeit und Werkverträge: dafür braucht es moderne Flexibilitätsprämie, klare Abruf, Verbot von „Kapovaz“ Leiharbeit abschaffen, bis dahin bessere Positivkriterien anstatt bisheriger Abgrenzung von Werk- oder („Nullstunden-Verträge“) Bedingungen für Beschäftigte: gleicher Negativkriterien Dienstverträgen Regulierung Werkverträge und Lohn wie Festangestellte plus eine Scheinselbständigkeit: Leiharbeit: Flexibilitätszulage von 10 Prozent, Mit rechtssicheren Kriterien Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Höchstüberlassungsdauer 3 Monate, kein unterbinden Streikbruchverbot, Rechtsklarheit Austausch durch andere Leiharbeiter, Seite 11 von 64
bei Werkverträgen, Drehtüreffekte Zustimmung durch den Betriebsrat (auch bei Höchstüberlassungsdauer bei Werkverträgen), Einhaltung der im Arbeit auf Abruf: vermeiden, Übernahme nach 18 Betrieb gültigen Tarifverträge, Nicht mehr ermöglichen, wenn die Monaten, kein Austausch durch Beweislastumkehr bei Werkverträgen Tätigkeiten mit normalen anderen Leiharbeiter, mehr Ersetzung von Mini- und Midi- Arbeitsverhältnissen erledigt Mitbestimmung und bessere Jobs durch unbefristete Arbeitsverträge werden können, etwa über die Durchsetzung bestehender und existenzsichernde Einkommen, Nutzung von Arbeitszeitkonten Informations- und Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Unterrichtungsrechte, gesetzlich Euro, Rechtsanspruch auf eine Minijobs in sozialversicherungs- definiertes Equal-Pay darf nicht Mindeststundenzahl im Arbeitsvertrag pflichtige Jobs umwandeln und durch eine Vermutungsregelung von 22h/Woche (Ausnahmen nur für dafür sorgen, dass die Beiträge ausgehöhlt und auf das alleinige schwerwiegende wirtschaftliche Gründe, durch Steuern, Abgaben und Tarifentgelt begrenzt werden Beweispflicht beim Unternehmen, soziale Leistungen so aufeinander Neugestaltung Minijobs: alle Jobs Mitbestimmung von Betriebsräten, mit abgestimmt werden, dass sich sollen ohne Ausnahme sozialversich- Vetorecht) Erwerbsarbeit immer rechnet erungspflichtig sein (DGB-Modell) Arbeit in Privathaushalten: Beschäftigte in Privathaushalten: Umstellung auf direkte zertifizierte Agenturen, Arbeitnehmerförderung, besondere gemeinwohlorientierte oder kommunale Förderung von Modellen, die Arbeit Träger, Tarifverträge, unbefristete bündeln und Beschäftigten höheres Beschäftigung, Recht auf Einkommen und soziale Sicherheit Mindeststundenzahl, Bezahlung nach dem ermöglichen, Schutz von Arbeitskräften, Mindestlohn, Beratung und die in Haushalten leben, Anspruch auf Weiterbildung, Möglichkeit der Weiterbildung. Bestehende steuerliche Legalisierung für Menschen ohne Arbeits- Förderung uneingeschränkt fortsetzen und Aufenthaltsrechte Mobilität in Europa fair gestalten: Rechte mobiler Arbeitnehmer durch Entsendung/ Saisonarbeit: Verbesserung der Arbeitnehmerent- gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem senderichtlinie stärken (gleicher Lohn ersten Tag für gleiche Arbeit am gleichen Ort) Anforderung 4: (Keine Aussagen zum Ausbau von Mehr Demokratie im Betrieb: Mitbestimmung und Streikrecht Mitbestimmung: (Keine Aussagen zur Offensive Mitbestimmung Mitbestimmungsrechten) Mitbestimmung auf Augenhöhe ausweiten Wir brauchen starke Mitbestimmung insgesamt.) Schwellenwert der paritätischen Umfassendes Betriebsräte. Wir wollen sie besser Für eine erhöhte Reichweite der (Jedoch: Verbandsklagerecht für schützen, ihre Mitbestimmungs- Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte betrieblichen Mitbestimmung Gewerkschaften für Einhaltung von Wir wollen gesetzliche senken (Beschäftigte jenseits der rechte ausbauen. Vereinfachtes Wahlverfahren in Regelungen so ausgestalten, dass Kernbelegschaften systematisch bei Tarifverträgen und gesetzlichen Gewährleistung von Betrieben bis 100 Wahlberechtigte Bestimmungen zusätzliche Flexibilität, Spielräume und Schwellenwerten für die Drittel- und die Koalitionsfreiheit und Seite 12 von 64
Sanktionierung illegaler Experimentierräume für Unternehmen paritätische Mitbestimmung Streikreicht: Rücknahme des Streikrecht bei den Kirchen Beeinflussung von Betriebsratswahlen, entstehen, für die ein Tarifvertrag gilt berücksichtigen Tarifeinheitsgesetzes, Ausweitung des gewährleisten. Die Rechte der Bündelung der Kompetenzen bei oder angewendet wird, oder eine Deutsches Mitbestimmungsrecht Streikrechts: Solidaritätsstreiks mit kirchlichen Arbeitnehmer*innen Schwerpunktstaatsanwaltschaften Vereinbarung mit dem Betriebsrat auf Unternehmen ausländischer Beschäftigten anderer Betriebe und sollen gestärkt und Besserer Schutz für erfolgt.) Rechtsform mit Sitz in Deutschland Branchen und politische Streiks zur Ausnahmeregelungen beschränkt Wahlinitiatoren: früherer bzw. auf dt. Zweigniederlassungen Durchsetzung sozialer Verbesserungen werden. Kündigungsschutz (Keine Aussagen zur erstrecken und zur Verteidigung der Demokratie und Für Betriebsräte soll es Aktualisierung und Erweiterung Unternehmensmitbestimmung) Schließung von Schlupflöchern, Frieden im Streikrecht einschließen (§160 möglich werden, von Betriebs- und etwa bei der Europäischen SGB III abschaffen) Betriebsvereinbarungen zu Arbeitnehmerbegriff: erweitere Aktiengesellschaft (SE): Keine Ausnahmen für Vereinbarkeitsfragen zu Mitbestimmung und Mitbestimmung neu verhandeln; das Religionsgemeinschaften und verhandeln. Zustimmungsverweigerungsrecht der Drittelbeteilungsgesetz an die Tendenzbetriebe (Streichung §118 Anpassung des Betriebe im Einsatzbetrieb zur Regelungen zur Konzernanrechnung im Betriebsverfassungsgesetz), Allgemeiner Arbeitsschutzes an die digitale Unterbindung des Missbrauchs von Mitbestimmungsrecht und hinsichtlich Gleichbehandlungsgrundsatz auch in Arbeitswelt, betriebliche Werkverträgen der Erfassung der kirchlichen Einrichtungen, auch Mitbestimmungsrechte stärken. Streichung Tendenzschutz bzw. KapitalgesellschaftCo.KG mit Arbeitsrecht/ Kündigungsschutz muss Auch die Mitbestimmung die Bereichsausnahme für Mitbestimmungsgesetz anpassen vollumfänglich gelten braucht ein Update. Wenn durch Religionsgemeinschaften (ersatzlose Mehr Mitwirkungsrechte bei Wahl von Betriebsräten Vertrauensarbeitszeit ständig Streichung) Weiterbildung und beruflicher erleichtern: vereinfachtes Mehrarbeit entsteht, sollen Qualifizierung – Ausbau des Wahlverfahren Betriebsräte ein Für eine Anpassung der Rechte bestehenden Vorschlags- und Betriebe mit mehr als fünf Mitbestimmungsrecht über die bestehender Beratungsrechts zur Sicherung und Beschäftigten ohne Betriebsrat müssen Arbeitsmenge Interessenvertretungen an den Förderung der Beschäftigung und durch jährliche Mitarbeiterversammlungen Absenkung des Wandel der Arbeitswelt durchführen, auf denen Gewerkschaften Schwellenwertes für die ein generelles Initiativrecht auf die Erweiterung notwendiger Einführung betrieblicher Berufsbildungs- über das BetrVG informieren paritätische Mitbestimmungsrechte, um die und Weiterbildungsmaßnahmen Kündigungsschutz auf alle Unternehmensmitbestimmung auf Digitalisierung zu gestalten Organe der Betriebsverfassung Offizialdelikt Betriebsrats- 1.000 Beschäftigte. Erzwingbare Mitbestimmung bei behinderung konsequent verfolgen und ausweiten und ab dem Zeitpunkt der Eigenständiger Personalplanung und geplantem Bewerbung für eine Betriebsratswahl von Bildung von Schwerpunktstaats- Beschäftigtendatenschutz vor Outsourcing 12 auf 24 Monate verlängern (im ÖD anwaltschaften umfassender Leistungskontrolle Mehr Mitbestimmung bei Vereinfachung des gleiche Rechte) Maßnahmen zur Gleichstellung der Wahlverfahrens und besonderer Freistellungen von Betriebsräten Geschlechter im Verhältnis zur Mitarbeiterzahl unter Kündigungsschutz für Betriebsratswahl- Initiativrechte und eine Initiatoren BetrVG § 38 deutlich anheben. Erweiterung der Mitbestimmung bei Mitbestimmungsrechte beim Strafverfolgung bei Union-Busting Weiterbildung erleichtern, schärfere Sanktionen gegen Einsatz von Fremdbeschäftigung, Beschäftigtendatenschutz ist etwa Werkverträge, stärken Arbeitgeber und Anwaltskanzleien, die Aufgabe von Betriebs- und Personalräten sich auf die Verhinderung von Rechte der Personalräte ebenso Unbürokratische Hinzuziehung von stärken und ausbauen gewerkschaftlicher Organisierung Seite 13 von 64
externem Sachverstand Gewerkschaftliche spezialisiert haben Demokratisierung der Vertrauensleute brauchen Schutz vor Verstöße gegen die Mitbestimmung im öffentlichen Diskriminierung am Arbeitsplatz Betriebsverfassung strafrechtlich stärker Dienst verfolgen, zentrales Melderegister schaffen Für eine Stärkung der Unternehmensmitbestimmung Verpflichtung der Betriebsräte auf Wahrung des Betriebsfriedens im Mitbestimmungsvermeidung Betriebsverfassungsgesetz verhindern (Lücken im dt. und abschaffen. Zwingende europäischen Recht schließen: Mitbestimmungs- und Vetorechte der Europäische Aktiengesellschaft (SE) usw. Beschäftigten und der Betriebsräte in allen Reichweite der wirtschaftlichen Fragen, sowie Gestaltung Unternehmensmitbestimmung erhöhen: der Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen Schwellenwerte senken: 1.000 2 Stunden/Monat während der Beschäftigte im Mitbestimmungsgesetz, Arbeitszeit für Beratung über Fragen 250 Beschäftigte im zur Arbeitsgestaltung und Arbeitszeit Drittelbeteiligungsgesetz), Wahlverfahren zum Aufsichtsrat vereinfachen, Unternehmensmitbestimmung: gesetzlichen Mindestkatalog Paritätische Mitbestimmung in allen zustimmungspflichtiger Geschäfte Unternehmen mit mehr als 100 aufstellen (Betriebsschließungen Beschäftigten Standortverlagerung, Wege finden, die öffentliche Hand Unternehmensverkauf), keine an Unternehmensentscheidungen mit Sonderregelungen für erheblichen gesellschaftlichen Tendenzunternehmen, Auswirkungen zu beteiligen Unternehmensmitbestimmung auch in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen Zustimmung des Aufsichtsrats bei allen wichtigen Entscheidungen der ermöglichen Unternehmensführung mit vorheriger Europäische Rahmenrichtlinie Belegschaftsabstimmung zur Mitbestimmung: für die europäischen Gesellschaftsformen, europaweite, Konzernverlegungen und – verlagerungen erschweren, dynamisierte Schwellenwerte; Unternehmensmitbestimmung muss Paritätische Vertretung der ausnahmslos auf internationale ArbeitnehmerInnen in Aufsichts- oder Unternehmen mit Verwaltungsräten ab 1.000 Beschäftigte Standortniederlassungen in Deutschland ausgeweitet werden Seite 14 von 64
2. Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe Anforderung 1: Für Chancengleich- Bildung: Bildung: Bildung: Bildung: Bildung: heit in der frühkindlichen Bildung Unbefristete Beschäftigung im 7 Prozent der Ausgaben erhöhen, sodass und in den Schulen Frühkindliche Bildung und Wirtschaftsleistung in die Kitas: Bildungssektor als Regel Deutschland zu den fünf Ausbau der Kindertagesbetreuung Betreuung: Gebühren schrittweise abschaffen allgemeine Bildung und mindestens führenden Ländern in den 35 fortsetzen Wahlfreiheit für Eltern, setzt bundesweites Kita-Qualitätsgesetz: Kitas: 3,5 Prozent in Forschung und OECD Ländern gehört voraus, dass es Betreuung gibt, wo sie Bundesweit einheitlicher Entwicklung investieren Schulabschlüsse über Gewährleistung unabhängig vom Kitas besser ausstatten, gesunde Erwerbsstatus er Eltern von Eltern gewünscht oder benötigt Ernährung, zusätzliche ErzieherInnen, Betreuungsschlüssel Aktionsplan Bildung für einheitlich gestellte wird Beruf aufwerten und Ausbildung Gebührenfreiheit nachhaltige Bildung Abschlussprüfungen vergleichbarer Fachkräfte sichern Rechtsanspruch auf Betreuung verbessern (Fachkräfteoffensive) Kostenloses, gesundes Essen machen im Grundschulalter einführen, Anreize Kindertagespflege Frühkindliche Förderung: Bildungsföderalismus Gemeinsame Fachkräfteoffensive mehr ErzieherInnen Bund/Länder auf für Unternehmen setzen professionalisieren und aufwerten Sozial- und Erziehungsberufe Mindestens 3 Milliarden grundlegend reformieren (Steuerbefreiung für Zuschüsse von Euro/Jahr aufwerten In Qualität investieren Arbeitgebern für Betreuungskosten bis Rechtsanspruch auf Anspruch auf einen Digitalisierung der Bildung: zum Ende der Grundschule) 1.000 Euro Technik- Dauerhafte fin. Beteiligung des Ganztagsbetreuung in Kita und Schulen: Ganztagsplatz in einer guten Kita Bundes am qualitativen Ausbau der Kitas Qualität ausbauen: Ausstattung Grundschule unter finanzieller Eine ErzieherIn soll künftig Investition pro SchülerIn und Personal Eine Schule für alle/ Bundeseinheitliche Qualitätsstand- Beteiligung des Bundes Gemeinschaftsschulen höchstens drei Kinder unter drei Staatsvertrag zwischen ards (Kita-Qualitätsges.) für alle Einricht- Jahren bzw. höchstens zehn ältere Ländern und Bund zum Ausbau „Digitale Bildungsoffensive“ Schulen: Rechtsanspruch auf Ganztagsschule Kinder betreuen ungen unabh. von der Trägerschaft der digitalen Infrastruktur Für alle Altersgruppen, von der in der Grundschule „Nationale Bildungsallianz“ Mindeststandards und Verankerung digitaler Inklusive Bildung und Betreuung an Schule bis zur Weiterbildung schaffen: Grundgesetzartikel 104 c/ Inklusive Schule, Umsetzung der Qualität sichern Bildung in der Lehrerausbildung „Digitalpakt“: Anbindung aller UN-Behindertenkonvention Kita-Einrichtungen und Schulen Aufbrechen des Kooperationsverbots v.a. ErzieherInnenbildung neu Medienkompetenz in Bund-Länderprogramm auflegen Schulen und Hochschulen an das für finanzschwache Kommunen, darüber Investitionsprogramm: Bund- gestalten und attraktiver machen, Bildungsstandards aufnehmen Verbindliche Standards der UN- schnelle Internet, erforderliche hinaus vollständige Aufhebung des Länder-Sofortprogramm besser bezahlen Behindertenrechtskonvention Ausstattung, Schaffung neuer Kooperationsverbotes Schulsozialarbeit im Ziel der beitragsfreien Kitas: „Bildungs-Clouds“ Schulmodernisierungsprogramm Jugendhilferecht verankern Rechtsanspruch auf einen Lobbyismus an Schulen unterbinden Bildung von Anfang an bzw. sozial Bessere Bezahlung und Schulsozialarbeit ausbauen gestaffelte Elternbeiträge in der Ausbildung des Kita-Personals qualifizieren hochwertigen Schulen: Unterrichtsqualität verbessern, Bildung ohne Bundeswehr Ganztagsschulplatz Bisherigen Weg weitergehen Kita-Betreuung Sprachförderung der Kinder begleitende Bildungsforschung Alle Lehrämter gleich stellen Neues Bundes-Ganztagsschul- Durchlässigkeit zwischen den vor der Einschulung programm mit einheitlichen unterstützen Schulen: Flexiblere und verlässlichere Schultypen und Ausbildungswegen Kompetenzen bei digitalen Medien Rechtsanspruch auf Qualitätsstandards Kitas erhöhen und Technik fördern Ganztagsbetreuung bis zum Ende Für mehr Schulsozialarbeit Gymnasien als eigene Schulform der vierten Klasse, 4 Mrd. Euro Schulen: Neues Bundesprogramm für den erhalten Bundeszuschuss für Schulen sollen selbst über Ausbau flächendeckender und Länder bei der Weiterbildung Ganztagsschulplätze ihren Haushalt, Profil und Personal hochwertiger Schulsozialarbeit (nach § bei digitalen Kompetenzen der Förderprogramm zur entscheiden, einheitliche 11 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) LehrerInnen unterstützen Sanierung von maroden Schulen: Bildungsstandards und Seite 15 von 64
10 Mrd. Euro für die nächsten 5 Überprüfungen/Evaluationen/ Jahre und so 10.000 Schulen für Qualitätsanalysen ob die die Zukunft fit machen Standards erreicht werden, Kooperationsverbot komplett Veröffentlichung dieser Ergebnisse aufheben, Bildungsföderalismus Besondere Unterstützung für entkrusten Brennpunkt-Schulen Gemeinsame Bildungs- Unterrichtsgarantie, offensive der Ländern überbordende Bürokratie in Bundesprogramm Schulen in Schulen abbauen benachteiligten Stadtquartieren Finanzierung der Schulen, oder Regionen Kitas schrittweise auf Kulturtechniken der Bildungsgutscheine umstellen Digitalisierung in den Regelbetrieb Unterstützung freier Schulen der Schulen integrieren Rahmenbedingungen für LehrerInnenausbildung verbessern: bessere Anreize, Auswahl und Ausbildung von LehrerInnen, Lehrer besser bezahlen, Digitalkompetenz Integration: Förderschulen- Abschaffung war Fehler, jedoch braucht es Basisstandards (wenn diese nicht erreicht werden, darf kein inklusives Lernen gemacht werden) Sofortiges Teilnahmerecht von Flüchtlingskindern am Unterreicht in ganz Deutschland Kooperation mit außerschulischen Partnern in MINT Fächern Anforderung 2: Für eine moderne Berufliche Bildung: Ausbildung: Ausbildung: Ausbildung: Berufliche Bildung: und gute berufliche Bildung Flächendeckende Recht auf vollqualifizierende Ausbildungsgarantie Weiter stärken und gemeinsam Jugendberufsagenturen gebührenfreie Ausbildung Branchen- und Duale Ausbildung stärken Ausbildungsgarantie einführen mit Ländern, Kammern und Mindestausbildungsvergütung Solidarische Umlagefinanzierung regionsspezifische Umlagen zur Aufwertung und Übergangsbereich, besonders Ausweitung Sozialpartnern das Modell „Höhere (Vorrang tariflicher Lösungen, besonders Mindestausbildungsvergütung, solidarischen Finanzierung der Warteschleifen ohne sichere Perspektive Berufsbildung“ etablieren Allgemeinverbindlicherklärungen) Unterstützung der Gewerkschaften für Berufsausbildung Analogen Unterricht durch auf einen Abschluss, abbauen digitale Medien und Informatik Seite 16 von 64
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