Tätigkeitsbericht der SAB - Nr. 230 I April 2016 - Schweizerische ...

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Tätigkeitsbericht der SAB - Nr. 230 I April 2016 - Schweizerische ...
Nr. 230 I April 2016

73. Tätigkeitsbericht der SAB

CH-3001 Bern I Seilerstrasse 4 I Tel. 031 382 10 10 I Fax 031 382 10 16
Internet: http//www.sab.ch I E-Mail: info@sab.ch I Postkonto 50-6480-3
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2                                       73. TÄTIGKEITSBERICHT

73. Tätigkeitsbericht der SAB
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

Das Jahr 2015 könnte durchaus als ein Meilenstein in die Geschichte der schweizerischen Berggebietspolitik eingehen.
Am 18. Februar 2015 hat der Bundesrat die «Politik des Bundes für die Bergebiete und ländlichen Räume» verabschie-
det. Mit diesem strategischen Dokument wird klar betont, dass Berggebietspolitik nicht nur aus der Regionalpolitik be-
steht, sondern dass viele Politikbereiche eine räumliche Komponente aufweisen. Zu diesem Schluss kommt auch eine
Evaluation von Art. 50 der Bundesverfassung und fordert den Bund auf, die SAB als nationale Dachorganisation für die
Berggebiete und ländlichen Räume frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Leider geschieht das nicht im-
mer. Dort wo die SAB frühzeitig eingebunden ist, kann sie auch entsprechende Erfolge verbuchen. So beispielsweise
beim Zweitwohnungsgesetz und der Zweitwohnungsverordnung, die nach langen Diskussionen nun endlich auf den 1.
Januar 2016 in Kraft gesetzt wurden. Damit wird fürs erste Rechtssicherheit geschaffen, auch wenn Gesetz und Verord-
nung vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund der Praxiserfahrung wieder angepasst werden müssen. Wie das
Zweitwohnungspotenzial besser genutzt werden kann, zeigt die SAB aktuell in einem Modellvorhaben im Kanton Tes-
sin. Das Modellvorhaben wird im Frühjahr 2016 abgeschlossen, gerade rechtzeitig auf die Eröffnung des Gotthardbasis-
tunnels hin. Zudem konnte die SAB erwirken, dass der Bund flankierende Massnahmen zur Abfederung der negativen
Auswirkungen der Zweiwohnungsinitiative beschlossen hat. Der alpine Tourismus leidet massiv unter den Auswirkungen
der Frankenstärke und der Zweitwohnungsinitiative. Ein Ausweg sind vermehrte Kooperationen zur Senkung der Ko-
sten, Wie das gehen kann, wird die SAB in den nächsten zwei Jahren in einem neuen Innotour-Projekt aufzeigen.

Nachdem die Zweitwohnungsthematik nun vorerst auf gesetzlicher Ebene geregelt ist, wird im Jahr 2016 ein ganz an-
deres Thema zuoberst auf der politischen Agenda der SAB stehen: die Grundversorgung. Im Juni 2016 wird die Volks-
initiative «ProServicePublic» zur Abstimmung kommen. Bei einer Annahme dieser Initiative droht ein massiver Abbau der
Grundversorgung bei Post, Bahn und Telekommunikation. Die SAB bekämpft die Initiative deshalb an vorderster Front
und leitet zusammen mit dem Schweizerischen Gemeindeverband das Komitee gegen die Initiative.

Alle Aktivitäten der SAB zielen letztlich darauf ab, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Lebensbedingungen in den
Berggebieten und ländlichen Räumen zu verbessern. Dies insbesondere, um der Jugend in diesen Räumen eine Per-
spektive zu eröffnen. Denn sie ist die Zukunft. Die SAB hat denn auch das Thema Jugend im Berggebiet zu einem
Schwerpunkt gemacht. An der Fachtagung 2015 in Brienz wurden die bisherigen Arbeiten vorgestellt. Die SAB hat ins-
besondere ein neues Jugendforum gebildet und das Label «Jugendfreundliche Bergdörfer» geschaffen. Damit soll auf-
gezeigt werden, dass die Bergdörfer attraktiv für Familien und Jugendliche sind und die Berggebiete als ganzes eine Zu-
kunft haben.

Herausgeber:     SAB, Seilerstrasse 4, 3001 Bern
Titelbild:       Pilatus Aircraft Ltd – Stans
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   Wichtigste Ergebnisse des Jahres 2015
   Im Jahr 2015 hat die SAB
   1. 27 Stellungnahmen verfasst, 13 Medienmitteilungen publiziert, vier nationale Tagungen organisiert und
       sechs Publikationen herausgegeben;
   2. erwirkt, dass der Bundesrat zum ersten Mal überhaupt eine Politik für die Berggebiete und ländlichen Räu-
       me verabschiedet hat und dazu ein Pilotprojekt für eine Regionale Akteursgruppe im Kanton Luzern
       gestartet;
   3. das Zweitwohnungsgesetz und die –verordnung zu Gunsten der Berggebiete ausgestaltet und ein Modell-
       vorhaben zur Aktivierung des Zweitwohnungspotenzials im Tessin durchgeführt;
   4. flankierende Massnahmen des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative
       erwirkt (200 Mio. Fr. über NRP, 10 Mio. Fr. über Innotour und mehr Handlungsspielraum für die Schweize-
       rische Gesellschaft für Hotelkredit);
   5. Druck ausgeübt, damit der Netzbeschluss Strassen in den neuen Nationalstrassen- und Agglomerations-
       verkehrsfonds NAF integriert wird;
   6. den Kampf gegen die irreführende und schädliche Volksinitiative «ProService-Public» aufgenommen;
   7. eine Informationskampagne zu den Berg- und Alpzeichen des Bundes gestartet;
   8. über ihr Projekt in Rumänien erwirkt, dass dieses Land voraussichtlich als erstes europäisches Land ein
       offizielles Bergproduktekennzeichen nach schweizerischem Vorbild einführen wird;
   9. aktiv an der Ausarbeitung der neuen makroregionalen Strategie für den Alpenraum mitgearbeitet und zwei
       Interreg-Projekte vorbereitet zur Konkretisierung dieser Strategie;
   10. fast 10'000 Arbeitstage von freiwilligen Hilfskräften ins Berggebiet vermittelt, was einen neuen Rekord
       darstellt.

Inhalt
  Vorwort                                           2
  1. Tätigkeit der Organe                           4               6. Zusammensetzung der Organ          17
  2. Vertretung der Interessen der Bergbevölkerung  5               7. Personalbestand                    18
  3. Information                                   14               8. Mitglieder                         18
  4. Dienstleistungen                              14               9. SAB-Jahresrechnung                 19
  5. Sekretariate                                  17               11. Bericht der Revisionsstelle       20
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       1. Tätigkeit der Organe                                    ben. Anlässlich seiner Sitzung vom 14. Januar 2015
       72. Generalversammlung der SAB                             befasste sich der Rat der Berggebiete schwergewich-
       Die 72. Generalversammlung (GV) der SAB fand am            tig mit der politischen Agenda 2016 – 19 der SAB. Die
       27. August 2015 in Brienz (BE) statt. Die GV nahm den      Empfehlungen des Rates sind wichtige Hinweise für
       Tätigkeitsbericht entgegen und genehmigte die Jah-         die Tätigkeiten der SAB in den jeweiligen Bereichen.
       resrechnung. Zudem wurden Ersatzwahlen in den Rat
       der Berggebiete durchgeführt. Anschliessend an die
       GV fand die erste Verleihung des neuen Labels «Ju-         Stellungnahmen
       gendfreundliche Bergdörfer» statt. Die ersten Labelge-     Die SAB hat im Jahr 2015 nicht weniger als 27 Stel-
       meinden sind Gampel/Bratsch (VS), Lumnezia (GR)            lungnahmen verfasst:
       und Safiental (GR). Die anschliessende Fachtagung          • Stellungnahme zur Änderung der Gewässerschutz-
       vom 28. August 2015 war dem Thema «Jugend im                  verordnung (20.02.2015)
       Berggebiet» gewidmet. Dabei wurde u.a. die Umfrage         • Stellungnahme          zur     Strategie     Stromnetze
       der SAB bei Jugendlichen vom Winter 2014/15 vorge-            (20.02.2015)
       stellt. Aufbauend auf den Ergebnis-     Die Fachtagung der SAB war dem • Stellungnahme zur Anpassung
       sen dieser Umfrage hat die SAB                  Thema «Jugend im                  der Verordnung über die Infrastruk-
       das neue SAB-Jugendforum ins                  Berggebiet» gewidmet.               tur der Luftfahrt und des Sach-
       Leben gerufen und das Label «Ju-                                                  plans Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
       gendfreundliche Bergdörfer» kreiert. Die Fachtagung        betreffend Gebirgslandeplätze (20.02.2015)
       bot Gelegenheit, vor allem mit betroffenen Jugendli-       • Stellungnahme zur Weiterführung des Bundesgeset-
       chen selber deren Zukunftsperspektiven und Anliegen           zes über die Zusammenarbeit mit den Staaten
       an die Berggebietspolitik zu diskutieren.                     Osteuropas (20.02.2015)
                                                                  • Stellungnahme zur Jagdverordnung (20.02.2015)
                                                                  • Stellungnahme zur zweiten Teilrevision des Raum-
       Sitzungen des Vorstandes                                      planungsgesetzes (20.03.2015)
       Der Vorstand trat im Jahr 2015 sechsmal zusammen,          • Stellungnahme zur Trassenpreisrevision 2017
       davon wurde eine zweitägige Sitzung am 7./8. Juli             (25.03.2015)
       2015 in Engelberg (OW) abgehalten. Die wichtigsten         • Stellungnahme zur 2. Etappe Teilrevision der Tierarz-
       Ergebnisse der Sitzungen des Vorstandes wurden in             neimittelverordnung (25.03.2015)
       der «Montagna» publiziert.                                 • Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen im
                                                                     Rahmen von FABI (25.03.2015)
                                                                  • Stellungnahme zum direkten Gegenentwurf zur
       Rat der Berggebiete                                           Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (31.03.2015)
       Der Rat der Berggebiete kann als beratendes Gremi-         • Stellungnahme zur angemessenen Vertretung der
       um Empfehlungen zu Handen des Vorstandes abge-                Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun
                                                                     Mitgliedern (13.05.2015)

Unsere Mitglieder hatten die Gelegenheit, sich an der Generalversammlung und Fachtagung der SAB zu äussern. (VG)
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• Stellungnahme zur Umsetzung der «Masseneinwan-         ausformuliert, teilweise fehlen sie sogar gänzlich. Die
  derungsinitiative» (Änderung des Ausländergesetzes     SAB hat deshalb als Mitglied der Arbeitsgruppe, wel-
  (AUG)) (13.05.2015)                                    che den Evaluationsbericht verfasste, gefordert, dass
• Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über         sie als nationale Dachorganisation der Berggebiete
  die Gewährung von Steuererleichterungen im Rah-        und ländlichen Räume frühzeitig in den Gesetzge-
  men der Regionalpolitik und der Verordnung über die    bungsprozess einbezogen wird, um das nötige Fach-
  Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuerer-         wissen über die räumlichen Auswirkungen der Vorla-
  leichterungen (13.05.2015)                             gen einbringen zu können. Diese Forderung wurde im
• Stellungnahme Verfassungsbestimmung über eine          Evaluationsbericht aufgenommen.
  Klima- und Energielenkungssystem (13.05.2015)
• Stellungnahme zur Krankenversicherungsaufsichts-       Vernehmlassungsverfahren: Nach der Verabschiedung
  verordnung (KVAV) (09.07.2015)                         des revidierten Vernehmlassungsgesetzes im Parla-
• Stellungnahme zum Bundesgesetz über die                ment im Jahr 2014 wurde im Jahr 2015 eine Vernehm-
  Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grund-     lassung durchgeführt zur Anpassung der Vernehmlas-
  stücke (Umsetzung der Motion 12.3172, Müller Leo)      sungsverordnung. Die SAB hat dabei gefordert, dass
  (09.07.2015)                                           die Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht zum BV
• Stellungnahme zum Konzeptbericht Mobility pricing      Art. 50 in die Verordnung aufgenommen werden.
  (09.07.2015)
• Stellungnahme zur gesetzlichen Anerkennung der         Tripartite Zusammenarbeit: Die SAB fordert seit lan-
  Verantwortung       der   Pflege   (Pa.Iv.  11.418)    gem die Bildung einer tripartiten Konferenz für die
  (09.07.2015)                                           Berggebiete und ländlichen Räume zur besseren verti-
• Stellungnahme zur Änderung der Vernehmlassungs-        kalen Abstimmung der verschiedenen Politikbereiche.
  verordnung (29.09.2015)                                Diese Forderung hat Eingang gefunden in den Bericht
• Stellungnahme zum Bundesbeschluss über die neue        des Bundesrates zur Politik für die Berggebiete und
  Finanzordnung 2021 (29.09.2015)                        ländlichen Räume. Die Tripartite Agglomerationskonfe-
• Stellungnahme zur Revision der Verordnungen über       renz (TAK) führte ihrerseits im Jahr 2013 / 2014 ein
  den Schutz der Biotope (29.09.2015)                    Projekt zum Einbezug der ländlichen Räume in die trip-
• Stellungnahme zur Organisation der Bahninfrastruk-     artite Zusammenarbeit durch. Von dieser Seite her war
  tur (OBT) (29.09.2015)                                 deutlich spürbar, dass die TAK kein Interesse an einem
• Stellungnahme zur Teilrevision der Radio- und Fern-    gleichberechtigten Einbezug der Berggebiete und
  sehverordnung (29.09.2015)                             ländlichen Räume hat. Der Dialog soll Anfang 2016
• Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Verord-         wieder aufgenommen werden.
  nung über Fernmeldedienste (24.11.2015)
• Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes
  über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbe-     Öffentliche Finanzen
  treuung (07.12.2015)                                   Finanzausgleich und Aufgabenteilung: Das Parlament
• Stellungnahme zum Bundesbeschluss über die             hat im Jahr 2015 die Dotierung für die NFA in den Jah-
  Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts      ren 2016 – 19 verabschiedet. Der Bundesrat wollte ur-
  der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017 – 20     sprünglich die Einlagen des Bundes in den vertikalen
  (07.12.2015)                                           Ressourcenausgleich und damit auch die daran ge-
• Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Zah-           koppelten Einlagen der ressourcenstarken Kantone in
  lungsrahmen 2018-2021 (08.12.2015)                     den horizontalen Ressourcenausgleich um insgesamt
Die      Stellungnahmen        sind    auch     unter    330 Mio. Fr. reduzieren. Die ressourcenschwachen
http://www.sab.ch verfügbar.                             Kantone wehrten sich gegen diese Kürzung. Letztlich
                                                         setzte sich ein rein mathematischer Kompromiss
                                                         durch, wonach die Einlagen nur um die Hälfte des bun-
                                                         desrätlichen Vorschlags gekürzt wurden, um 165 Mio.
2. Vertretung der Interessen der Bergbevölkerung         Fr. Diese Kürzung ist kein gutes Zeichen für die weite-
Politische Rechte und Föderalismus                       ren Debatten um die NFA, die Geberkantone treten ko-
Evaluation von Art. 50 der Bundesverfassung: Die         ordiniert mit Forderungen zur Reduktion der Zahlungen
Bundesverfassung verpflichtet in Art. 50 den Bund bei    auf und können sich insbesondere im Nationalrat
der Ausübung seiner Tätigkeiten Rücksicht zu nehmen      durchsetzen. Änderungen an der NFA werden sich er-
auf die Berggebiete, Gemeinden und Städte. Dieser        geben in Zusammenhang mit der Unternehmenssteu-
Artikel umfasst somit nicht nur einen institutionellen   erreform III (siehe unten).
sondern auch einen räumlichen Bezug. Gestützt auf
zwei Postulate wurde in den Jahren 2014 und 2015 ei-     Unternehmenssteuerreform (USTR) III: Der Ständerat
ne Evaluation der Umsetzung dieses Verfassungsauf-       hat in der Wintersession 2015 die Beratung der USTR
trags vorgenommen. Der Evaluationsbericht zeigt          III aufgenommen. Gegenüber dem Vorschlag des Bun-
deutlich, dass der Bund aktuell seinen Auftrag zu we-    desrates wurden keine substantiellen Korrekturen vor-
nig erfüllt. So sind beispielsweise in den Vernehmlas-   genommen. Die Berggebiete sind von dieser Vorlage
sungsunterlagen die obligatorischen Kapitel über die     aus verschiedenen Gründen betroffen: Ausfall von Un-
Auswirkungen auf die Berggebiete jeweils sehr dürftig    ternehmenssteuern, Spardruck bei Bund und Kanto-
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nen, Anpassungen bei der NFA. Die SAB ist bereit, die        zu reden. Der Bundesrat hatte für die Vierjahresperiode
USTR III zu akzeptieren, fordert aber auf der anderen        220 Mio. Fr. vorgeschlagen, Schweiz Tourismus hatte
Seite, dass die Geberkantone ihren Druck auf die NFA         270 Mio. Fr. gefordert. Diese Forderung wurde von den
aufgeben.                                                    meisten Parlamentariern als übertrieben eingestuft.
                                                             Letztlich wurde entschieden, dass Schweiz Tourismus
Mehrwertsteuer (MWST): Das Parlament beriet im Jahr          230 Mio. Fr. erhält.
2015 eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes. Die
SAB unterstützt diese Revision, da sie insbesondere          Steuererleichterungen: Im Jahr 2015 hat der Bundes-
für die Gemeinwesen eine Vereinfachung bringt.               rat eine Vernehmlassung durchgeführt zur Anpassung
                                                             der Bestimmungen über die Steuererleichterungen im
Erbschaftssteuerinitiative und Stipendieninitiative: Die     Berggebiet. Eine Neuerung betrifft den Perimeter. Bis
beiden Vorlagen wurden in der Volksabstimmung vom            anhin wurden ganze Regionen bezeichnet. Neu will der
14. Juni 2015 deutlich abgelehnt. Die SAB hatte eben-        Bund die einzelnen Gemeinden bestimmen, die in den
falls die Nein-Parolen beschlossen. Die Erbschafts-          Förderperimeter fallen. Er konzentriert sich dabei auf
steuerinitiative hätte den Steuerwettbewerb unter den        die regionalen Zentren. Umliegende Gebiete sollen
Kantonen eingeschränkt und diesen weitere Mittel ent-        nicht mehr gefördert werden. Begründet wird dieser
zogen. Die Stipendieninitiative hätte den kantonalen         Vorschlag mit dem Raumkonzept Schweiz und dem
Handlungsspielraum im Stipendienwesen einge-                 Grundsatz der NRP, vor allem die regionalen Zentren
schränkt. Es sind gerade Berggebietskantone wie Ju-          zu fördern. Mit dieser Begründung wird das Raumkon-
ra, Graubünden und Wallis, welche heute relativ viele        zept Schweiz quasi über die Hintertür behördenver-
Stipendien vergeben. Sie können dadurch ihre Bil-            bindlich. Dies ist aus Sicht der SAB nicht akzeptabel.
dungspolitik selber steuern. Eine Kompetenzdelegati-         Die SAB schlug demgegenüber in der Vernehmlassung
on an den Bund hätte zudem der NFA widersprochen.            vor, dass der Bund nur einen allgemeinen Perimeter
                                                             vorgibt, die genaue Definition aber den Kantonen über-
Ladenöffnungszeiten: Die SAB hat sich im Rahmen              lässt. Das wäre kongruent mit der Kompetenzvertei-
des Vernehmlassungsverfahrens für das neue Bundes-           lung in der Raumplanung und Regionalpolitik.
gesetz über die Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.
Die SAB begrüsst längere Ladenöffnungszeiten als            Strategie Berggebiete und ländliche Räume: Zusam-
wichtiges Element für die Versorgung der einheimi-          men mit der Botschaft Standortförderung hat der Bun-
schen Bevölkerung aber auch der Touristen. Der Stän-        desrat im Februar 2015 den Bericht zur Politik des
derat wollte jedoch in der Herbst- Die SAB begrüsst längere Ladenöff- Bundes für die Berggebiete und
session 2015 nicht auf das Ge-           nungszeiten als wichtiges Element        ländlichen Räume vorgelegt. Die-
schäft eintreten. Die Kantone hat- für die Versorgung der Bevölkerung. ser Bericht geht auf eine Motion
ten das Gesetz als Eingriff in die                                                des vormaligen SAB-Präsidenten
kantonale Hoheit taxiert und deshalb abgelehnt. Die         Theo Maissen aus dem Jahr 2011 zurück. Die SAB
Beratung im Nationalrat steht aus.                          war in der Erarbeitung des Strategieberichtes einge-
                                                            bunden. Wichtige Elemente dieses Berichts sind aus
                                                            Sicht der SAB u.a. die darin enthaltene, positiv formu-
Regionalpolitik                                             lierte Vision für die Berggebiete und ländlichen Räume
Neue Regionalpolitik: Der Bundesrat hat im Februar          und das Governance Modell mit einer besseren Ab-
2015 die Botschaft zur Standortförderung 2016 – 19          stimmung der Politikbereiche sowohl horizontal als
vorgelegt. Sie umfasst die vier Teilbereiche KMU-Poli-      auch vertikal. Eine alte Forderung der SAB für eine
tik, Neue Regionalpolitik NRP, Tourismusförderung und       bessere sektorübergreifende Zusammenarbeit auf
Exportförderung. Da in den verschiedenen Bereichen          Bundesebene wird damit erfüllt. Gleichzeitig soll auch
keine Gesetzesänderungen vorgesehen sind, wurde             die regionale, überkommunale Ebene wieder gestärkt
keine Vernehmlassung durchgeführt. Im Bereich der           werden. Die Strategie ist mit der Verabschiedung
Regionalpolitik umfasst die Botschaft das Mehrjahres-       durch den Bundesrat für den Bund verbindlich. Die
program 2016 – 23 des Bundes und den Finanzie-              Bundespolitik muss auf diesen Bericht ausgerichtet
rungsbeschluss, welcher Einlagen in den Fonds für           werden. Inwiefern das wirklich geschehen wird, muss
Regionalentwicklung von 230 Mio. Fr. vorsieht (wie in       sich in Zukunft zeigen.
der Periode 2008 – 15). Im Bereich Tourismus enthält        Als eine konkrete Aktion zur Konkretisierung des Be-
die Botschaft den Kredit für Schweiz Tourismus sowie        richtes führt die SAB im Jahr 2015 / 16 ein Pilotprojekt
für Innotour. Bestandteil der Botschaft Standortförde-      für eine Regionale Akteursgruppe im Luzerner Hinter-
rung waren zudem die flankierenden Massnahmen zur           land durch. Mit dem Modellprojekt soll aufgezeigt wer-
Abfederung der Auswirkungen der Zweitwohnungsin-            den, wie die sektorübergreifende Koordination auf der
itiative. Dazu werden über die NRP 200 Mio. Fr. zweck-      regionalen Ebene gestärkt werden kann. Eine zweite
gebunden zur Begleitung des Strukturwandels im alpi-        Aktion zur Konkretisierung der Strategie war eine Eva-
nen Tourismus zur Verfügung gestellt und Inntour wur-       luation der Koordinationsverordnung des Bundes aus
de um 10 Mio. Fr. aufgestockt. Diese Massnahmen             dem Jahr 1996. Diese Verordnung ist eigentlich die
entsprechen den Forderungen der SAB und wurden              rechtliche Grundlage für eine verbesserte sektorüber-
deshalb von uns ausdrücklich unterstützt. Im Parla-         greifende Koordination. Auf dieser Verordnung basie-
ment gab vor allem der Kredit an Schweiz Tourismus          ren u.a. der Rat für Raumordnung als ausserparlamen-
73. TÄTIGKEITSBERICHT                                                                 7

tarische Kommission (in welcher die SAB durch ihren                       vierend. Poststellen müssten geschlossen und öV-Lini-
Direktor vertreten ist) und die Raumordnungskonferenz                     en stillgelegt werden. Die Swisscom hätte keine Mittel
des Bundes. Die Evaluation, an der die SAB auch mit-                      mehr, um in den Ausbau der Breitbandnetze zu inve-
wirken konnte, zeigte deutlich, dass die gesetzliche                      stieren. Entgegen ihrem verführerischen Titel würde die
Grundlage zwar da ist, oft aber der Wille zur Zusam-                      Initiative also einen Abbau der Grundversorgung bewir-
menarbeit fehlt.                                                          ken und muss deshalb energisch bekämpft werden.

Grundversorgung: Die Grundversorgung ist eines der
zentralen Themen der SAB. Denn eine gut funktionie-        Agrarpolitik
rende Grundversorgung ist eine unerlässliche Stand-        Agrarpolitik 2014 – 2017 (AP2014-17): Ein Jahr nach
ortvoraussetzung für Bevölkerung und Wirtschaft. Die       Einführung der neuen Agrarpolitik sieht die Bilanz für
SAB hatte bereits im Jahr 2003 mit einer Parlamentari-     die Bergland- und Alpwirtschaft durchzogen aus. Die
schen Initiative ihres damaligen Präsidenten Theo          vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) präsentier-
Maissen einen Verfassungsartikel zur Grundversorgung       ten Zahlen zu den Direktzahlungen unter dem neuen
gefordert, um diesem wichtigen                                                  Regime weisen in die prognostizier-
Thema einen höheren Stellenwert
                                         Die SAB und der Schweizerische         te Richtung: Stärkung der Bergzo-
einräumen zu können. Nach lan-
                                        Gemeindeverband haben gemein- nen III , IV und der Sömmerungsge-
gem politischen Hickhack hat das
                                         sam den Lead gegen die irrefüh-        biete auf der einen, Direktzahlungs-
Parlament diesen Vorschlag für ei-
                                          rende und schädliche Initiative       einbussen bei den tierintensiven
nen Verfassungsartikel im Sommer
                                        «ProServicePublic» übernommen. Bergbetrieben in den Zonen I und II
2015 definitiv bachab geschickt. Die SAB bedauert          auf der anderen Seite. Insbesondere grossflächige ex-
dies. Insbesondere auch darum, weil Bundesrat und          tensive Graslandbetriebe konnten von der neuen
Parlament so keine Alternative zur Volksinitiative «Pro-   Agrarpolitik profitieren. Die SAB forderte bereits in der
ServicePublic» vorweisen können.                           frühen Phase der Anhörung zur AP 2014-17, dass der
Die Volksinitiative «ProServicePublic» wurde vom Kon-      administrative Aufwand für die Landwirte zu vereinfa-
sumentenmagazin K-Tipp lanciert. Die Initiative fand im    chen ist. Das BLW hat reagiert und ein Projekt mit allen
Parlament keinerlei Unterstützung. Beide Kammern           massgebenden Stakeholdern gestartet. Die SAB
empfehlen die Initiative einstimmig zur Ablehnung. Die     nimmt in dieser Gruppe Einsitz. Bereits ein Jahr nach
Initiative wird am 5. Juni 2016 zur Abstimmung gelan-      Einführung der neuen Agrarpolitik präsentierte das
gen. Die SAB und der Schweizerische Gemeindever-           BLW im Rahmen des Herbstpaketes 2015 Beitrags-
band haben gemeinsam den Lead gegen die irrefüh-           kürzungen auf den Biodiversitätsförderflächen im Söm-
rende und schädliche Initiative übernommen. Die Initia-    merungsgebiet und schlug vor, die Kurzalpungen nicht
tive will den bundesnahen Service-Public Unterneh-         mehr speziell zu berücksichtigen. Zusammen mit dem
men (Post, SBB, Swisscom) ein Gewinnverbot auferle-        Alpwirtschaftlichen Verband SAV bekämpfte die SAB
gen, Querfinanzierungen verbieten und die Löhne die-       diese Kürzungsabsichten erfolgreich.
ser Betriebe an die Bundesverwaltung angleichen. Die
Konsequenzen einer Annahme der Initiative wären gra-

Es wurde eine Internetseite für die Kampagne gegen die irreführende Volksinitiative «ProServicePublic» geschaffen.. (servicepublic.ch)
8                                        73. TÄTIGKEITSBERICHT

AP2018+: Für den nächsten Schritt der Agrarpolitik           unterstellt sind. Damit werden Veräusserungsgewinne
nach 2018 verzichtet der Bundesrat erfreulicherweise         anderer Grundstücke, namentlich aus Grundstücken,
auf Gesetzesänderungen und sorgt damit für einen             die als Baulandreserven gelten oder aus Kleingrund-
stabilen Rahmen, was für die Landwirte wichtig ist.          stücken von weniger als 15 Aren (Rebland) oder weni-
Hingegen will der Bundesrat den Zahlungsrahmen für           ger als 25 Aren (übriges Kulturland), plötzlich der Ein-
die Landwirtschaft in den Jahren 2018 – 21 um insge-         kommenssteuer unterstellt. Für den Bund erwachsen
samt 751 Mio. Fr. kürzen. Er eröffnete dazu im Herbst        daraus Steuereinnahmen von geschätzt jährlich 200
2015 die Vernehmlassung. Die SAB kritisierte die vor-        Mio. Fr. Gestützt auf eine Motion von Nationalrat Leo
geschlagenen Kürzungen im Bereich Strukturverbes-            Müller soll die bis 2011 geltende Praxis wieder herge-
serung und Investitionskredite aufs Schärfste. Der An-       stellt werden. Die SAB unterstützt in ihrer Stellungnah-
passungsdruck der Landwirtschaft durch die sich ab-          me die darauf basierende Gesetzesrevision.
zeichnende Marktliberalisierung ist enorm. Statt zu
sparen müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen           Forst- und Holzwirtschaft: Revision Waldgesetz: Im
werden, der wachsenden Konkurrenz aus dem Aus-               Jahr 2015 hat das eidgenössische Parlament die Revi-
land erfolgreich zu begegnen. Von der Landwirtschaft         sion des Waldgesetzes beraten. Die SAB hat diesbe-
und insbesondere von der Berglandwirtschaft wird In-         züglich gefordert, dass der Bund mehr Mittel für die Er-
novation und Wettbewerbsfähigkeit verlangt, um die           schliessung und damit Bewirtschaftung der Wälder be-
Abhängigkeit von den Direktzahlungen zu reduzieren.          reit stellen muss. Die entsprechenden Mittel können frei
Die SAB fordert entsprechende Anpassungen der Rah-           gespielt werden durch den Verzicht auf die Ausschei-
menbedingungen wie die Lockerung des Raumpla-                dung weiterer Waldreservate. Der Nationalrat hat sich
nungsgesetzes oder die Anrechnung landwirtschafts-           für diese Forderung ausgesprochen, der Ständerat
naher Tätigkeiten zu den SAK-Faktoren.                       lehnte sie jedoch mit Verweis auf die Aufgabenteilung
                                                             gemäss NFA ab.
Volksinitiative Ernährungssicherheit: Die SAB unter-
stützt aus strategischen Gründen die SBV-Initiative für
Ernährungssicherheit, die im Frühling 2016 in die parla-     Energiepolitik
mentarische Beratung kommt. Die Debatte im Parla-           Energiestrategie 2050: Die SAB hatte in der Vernehm-
ment und im Volk wird Klarheit schaffen, welche Wert-       lassung im Jahre 2013 die Energiestrategie 2050
schätzung die Schweizer Landwirtschaft bei der Bevöl-       grundsätzlich unterstützt. Die vorberatende Kommissi-
kerung geniesst.                                            on des Nationalrates beriet die Vorlage über ein Jahr
                                                            lang und brachte weitere Verbesserungen an. So soll
Qualitätszeichen Berg-Alpprodukte: Aufgrund der             insbesondere die grosse Wasserkraft in Zukunft von
Berg-Alpverordnung erarbeitete das BLW zwei offizielle      Abgeltungen profitieren können. Dafür werden rund
Garantiezeichen für Berg- und Alpprodukte. Die Zei-         600 Mio. Fr. zu Verfügung gestellt. Der Nationalrat hat-
chen können seit dem 1. Juni 2014 kostenlos verwen-         te dieses Geschäft in einer wahren Monsterdebatte in
det werden. Aus Sicht der SAB ha-                                                der Wintersession 2014 beraten.
ben die Berg-Alp-Zeichen das Po-
                                        Die SAB setzt sich dafür ein, dass       Der Ständerat beriet die Vorlage in
tenzial, die Wertschöpfung in den
                                         die Labels für Berg- und Alppro-        der Herbstsession 2015 und
Berggebieten zu verbessern. In der
                                       dukte sowie deren Anforderungsbe- brachte insbesondere ein neues
EU wurde dieser Bezeichnungs-
                                           dingungen bekannter werden.           Modell zur Förderung der Wasser-
schutz in Anlehnung an das Schweizer Zeichen eben-          kraft ins Spiel. Die Wasserkraft solle zwar unterstützt
falls eingeführt. Die SAB setzt sich dafür ein, dass die    werden, dafür müssten aber die Standortkantone und
Zeichen und ihre Werte besser bekannt werden und            -gemeinden auf einen Teil der Wasserzinseinnahmen
breitere Verwendung finden. Im Auftrag des BLW              verzichten. Die SAB ist mit dieser Reduktion der Was-
macht die SAB derzeit eine Informationskampagne zu          serzinse nicht einverstanden. Sie wird sich in der Diffe-
diesen Berg- und Alpzeichen. Dazu wurde u.a. die            renzebereinigung für eine andere Lösung einsetzen. So
Webseite www.schweizerbergprodukte.ch geschaffen.           oder so zeigt, sich, dass die Wasserzinse immer mehr
Am 13. November 2015 organisierte die SAB zusam-            unter Druck geraten. So wurde Im Parlament im Jahr
men mit dem SBV eine Tagung in Bern, an der alle Ak-        2015 auch ein Postulat überwiesen, welches das Was-
teure entlang der Wertschöpfungskette vom Urprodu-          serzinsregime ab 2019 überprüfen soll.
zenten bis zu den Konsumenten miteinander diskutier-
ten. Die SAB ist bestrebt, diesen Dialog weiter zu füh-     Energielenkungssystem: Die Vorlage für einen Über-
ren.                                                        gang von einem Energiefördersystem zu einem Klima-
                                                            und Energielenkungssystem stellt die zweite Etappe
Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke: Land-         der Energiestrategie 2050 dar, die ab 2021 wirken soll.
und forstwirtschaftliche Grundstücke werden bei der         Die bisherige CO2-Abgabe und die Kostendeckende
Besteuerung privilegiert behandelt. Bis 2011 galt dies      Einspeisevergütung KEV sollen durch eine Energieab-
für sämtliche Grundstücke, die im Anlagevermögen ei-        gabe auf Brenn- und/oder Treibstoffen ersetzt werden.
nes land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs gehalten      Der Bundesrat hatte dazu bereits im Jahr 2014 eine
werden. Das Bundesgericht schränkte dann jedoch             Vorkonsultation durchgeführt. Die SAB hatte sich da-
den Geltungsbereich ein auf Grundstücke, die dem            mals gegenüber dem Systemwechsel sehr skeptisch
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht BGGB            gezeigt und gefordert, dass der Bundesrat mehrere Al-
73. TÄTIGKEITSBERICHT                                                                  9

Die SAB hat das Zweitwohnungsgesetz und die –Verordnung zugunsten der Berggebiete ausgestaltet. (Switzerland Tourism, Christof Sonderegger, Saanen)

ternativen vorlegt. Auch in der Vernehmlassung im                        steht die SAB diesem Schritt skeptisch gegenüber. Sie
Frühjahr 2015 war dies aber nicht der Fall. Ende 2015                    fordert weitere flankierende Massnahmen. So müssen
hat der Bundesrat dann die definitive Botschaft zum                      für die Grundversorgung weitere Sicherungsmassnah-
Energielenkungssystem veröffentlicht. Diese Botschaft                    men – insbesondere die Pflicht zur Ersatzversorgung –
weist unbeirrt von der in der Vernehmlassung teils sehr                  eingeführt werden. Zudem ist wichtig dass die Konsu-
heftig geäusserten Kritik von allen Seiten kaum Ände-                    menten über vollständige Transparenz verfügen. Und
rungen vor. Der Bundesrat sieht immerhin vor, auf eine                   letztlich soll der Bundesrat in seiner Botschaft zur
Abgabe auf Treibstoffen zu verzichten. Dies ist aus                      Strommarktöffnung auch die Konsequenzen auf die
Sicht der SAB erfreulich, da sonst die Automobilisten                    Elektrizitätsunternehmen aufzeigen, denn es ist zu be-
im Berggebiet zu stark benachteiligt würden. Wenn                        fürchten dass zahlreiche kleinere Betriebe und damit
keine Treibstoffabgabe erhoben wird, müssen aber                         wertvolle Arbeitsplätze im Berggebiet verschwinden
mehr flankierende Massnahmen ergriffen werden, um                        werden.
die Klimaziele zu erreichen. Über diese flankierenden
Massnahmen schweigt sich die Botschaft des Bun-
desrates aber aus. Die Vorlage kann somit gar nicht                      Raumplanung
abschliessend beurteilt werden. Dies ist der Haupt-                      Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG): Wie auch
grund, weshalb die SAB die Vorlage zurückweist.                          die meisten anderen Vernehmlassungsteilnehmer hat
                                                                         die SAB die zweite Teilrevision des RPG in der Ver-
Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»: Diese                   nehmlassung zurückgewiesen. Die zweite Teilrevision
Volksinitiative wurde in der Abstimmung vom 8. März                      stellte ein zusammenhangloses Sammelsurium von
2015 mit wuchtigen 92% abgelehnt. Die SAB hatte                          Revisionspunkten ohne klare Zielausrichtung dar. Die
ebenfalls die Nein-Parole beschlossen. Absicht der                       zweite Teilrevision kam zudem zu früh. Die Kantone
Volksinitiative war es, die Mehrwertsteuer abzuschaf-                    und Gemeinden müssen zuerst die erste Teilrevision
fen und dafür eine Steuer auf dem Energieverbrauch                       aus dem Jahr 2013 umsetzen. Angesichts der heftigen
einzuführen. Der Liter Benzin hätte nach Annahme der                     Opposition in der Vernehmlassung musste der Bun-
Initiative rund 5 Franken gekostet und die Kilowattstun-                 desrat die zweite Teilrevision zurückziehen. Er will nun
de Strom wäre um 33 Rappen verteuert worden. Der-                        zuerst bis 2017 den Schutz der Fruchtfolgeflächen neu
art hohe Abgaben sind für die Bevölkerung und Wirt-                      regeln. Mit Zielhorizont 2020 sollen weitere Punkte des
schaft nicht tragbar und würden die Berggebiete wei-                     Raumplanungsgesetzes revidiert werden. Aus Sicht
ter benachteiligen.                                                      des Bundesrates stehen dabei die Bereiche Bauen
                                                                         ausserhalb der Bauzonen, Planen im Untergrund und
Vollständige Strommarktöffnung: Bis anhin können nur                     Planen in funktionalen Räumen im Vordergrund.
Grosskunden mit einem Verbrauch von über 100 MWh
ihre Lieferanten frei wählen. Nun will der Bundesrat den                 Zweitwohnungen: Nachdem der Ständerat in der
Strommarkt vollständig öffnen. Angesichts der derzeiti-                  Herbstsession 2014 das Zweitwohnungsgesetz auf
gen Lage auf dem internationalen Strommarkt und der                      der Linie der SAB verabschiedet hatte, fand in der
ungewissen Auswirkungen einer vollständigen Öffnung                      Märzsession 2015 im Nationalrat ein äusserst unübli-
10                                             73. TÄTIGKEITSBERICHT

       cher Vorgang statt: die SVP und FDP schlossen mit                         neuer sogenannter Plattformwohnungen. Diese fielen
       den Initianten einen Deal. Das Gesetz wurde in einzel-                    dem politische Kompromiss mit Helvetia Nostra zum
       nen Punkten im Sinne der Initianten korrigiert, dafür                     Opfer.
       verzichteten diese auf ein Referendum gegen das Ge-                       Gestützt auf die Beschlüsse des Parlamentes hat die
       setz. Da die SP, GLP und Grünen dem Gesetzesent-                          Bundesverwaltung im Sommer 2015 die Zweitwoh-
       wurf gemäss Beschlüssen des Ständerates ohnehin                           nungsverordnung ausgearbeitet. Diese ersetzt die bis-
       skeptisch gegenüberstanden, fand dieser politische                        herige Übergangsverordnung aus dem Jahr 2012. Zur
       Kompromiss im Nationalrat eine überwältigende Mehr-                       neuen Verordnung wurde keine Vernehmlassung
       heit. Die SAB hatte sich bereits auf eine neue Volksab-                   durchgeführt. Die SAB konnte in der Arbeitsgruppe
       stimmung vorbreitet und war in diesen politischen                         mitwirken und die Verordnung beeinflussen. Letzte
       Kompromiss nicht einbezogen. Angesichts der über-                         Korrekturen konnten noch in der Kommission des
       wältigenden Mehrheit im Nationalrat für diesen Kom-                       Ständerates erwirkt werden. Die Verordnung regelt vor
       promiss war es jedoch chancenlos, hier noch Korrek-                       allem technische Aspekte wie die Datenerfassung und
       turen anzubringen. Auch der Ständerat musste sich in                      -lieferung. Aber auch inhaltliche Frage, wie z.B. was
       der Märzsession 2015 diesem Kompromiss beugen.                            unter ortsbildprägenden Bauten innerhalb der Bauzo-
       Die SAB versuchte noch eine Verbesserung für die Ho-                      ne zu verstehen sei. Der Bundesrat hat im Dezember
       tellerie anzubringen, scheiterte damit jedoch leider.                     2015 entschieden, das Gesetz und die Verordnung auf
       Trotz diesem Kompromiss fällt letztlich die Bilanz aus                    den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Damit wird fürs
       Sicht der SAB positiv aus. Während die Berggebiete                        erste die dringend nötige Rechtssicherheit geschaffen.
       nach dem 11. März 2012 vor einem Scherbenhaufen                           Die bisherigen Debatten um die Umsetzung der Zweit-
       standen, konnten durch die Einflussnahme in die Aus-                      wohnungsinitiative haben aber deutlich gezeigt, dass
       arbeitung des Gesetzes folgende aus Sicht der SAB                         in der Praxis laufend neue Fragen auftauchen. Ge-
       zentrale Punkt erwirkt werden: Besitzstandsgarantie                       stützt auf die Erfahrungen in der Praxis müssen Gesetz
       für altrechtliche Wohnungen inklusive Möglichkeit zur                     und Verordnung damit sicher später wieder angepasst
       Erweiterung um bis 30%, Möglichkeit zur Umnutzung                         werden.
       neurechtlicher Erstwohnungen in Zweitwohnungen un-                        Erfreut ist die SAB ferner, dass der Bundesrat auf
       ter bestimmten Bedingungen, Möglichkeit zur Querfi-                       Druck der SAB auch ein tourismuspolitisches Impuls-
       nanzierung von Hotels durch Verkauf oder Vermietung                       programm verabschiedet hat, um die gravierenden
       von Zweitwohnungen, Möglichkeit zur Umwandlung                            Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative mit ihrem
       nachweislich nicht mehr rentabler Hotels in Zweitwoh-                     radikalen Baustopp zumindest zum Teil abzufedern
       nungen (allerdings nur zu 50%), Möglichkeit zum Bau                       (vgl. nachfolgenden Abschnitt).
       neuer strukturierter Beherbergungsbetriebe, Möglich-
       keit zum Bau von Einliegerwohnungen, Möglichkeit zur
       Umnutzung von schützenswerten Gebäuden ausser-                            Tourismus
       halb der Bauzone in Zweitwohnungen und zur Umnut-                         Flankierende Massnahmen zur Zweitwohnungsinitiati-
       zung schützenswerter oder ortsbildprägender Bauten                        ve: Infolge der Annahme der Zweitwohnungsinitiative
       innerhalb der Bauzonen in Zweitwohnungen. Nicht                           gehen bis zu 13'000 Arbeitsplätze verloren. Der alpine
       durchsetzen konnte sich die SAB einzig beim Bau                           Tourismus muss neu positioniert werden. Als flankie-

Die SAB will, dass die Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. (Seilbahnen Schweiz – Arosa)
73. TÄTIGKEITSBERICHT                                                    11

rende Massnahmen will der Bund über die Neue Re-              Organisation der Bahninfrastruktur: Immer wieder wer-
gionalpolitik 200 Mio. Fr. zweckgebunden für die Be-          den Stimmen laut, welche eine Trennung von Infra-
wältigung des Strukturwandels im alpinen Tourismus            struktur und Betrieb bei den Bahnen fordern. In der EU
bereit stellen. Zudem soll Innotour während vier Jahren       ist ein viertes Eisenbahnpaket in Vorbereitung, welches
um jährlich 2,5 Mo. Fr. aufgestockt und das Tätigkeits-       in diese Richtung geht. In der Schweiz hatte eine Ex-
feld der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit         pertengruppe diese Thematik vertieft und 2012 einen
(SGH) erweitert werden. Die Erweiterung des Tätig-            Bericht abgeliefert. Die Expertengruppe schlug den
keitsfeldes der SGH erfordert eine Anpassung der Ver-         Verzicht auf die rechtliche Trennung von Infrastruktur
ordnung über Beherbergungswirtschaft. Die SAB un-             und Betrieb vor und schlug statt dessen ein Holding-
terstützte in ihrer Stellungnahme diese Verordnungsan-        Modell vor. Der Bundesrat hat zu dieser Thematik im
passung. Wie das Zweitwohnungsgesetz und die flan-            Herbst 2015 eine Vernehmlassung durchgeführt. Er
kierenden Massnahmen praktisch umgesetzt werden               verzichtete darin auf Massnahmen zur Trennung von
können, testet die SAB aktuell in einem Modellvorha-          Infrastruktur und Betrieb (auch auf das Holding-Modell)
ben im Tessin (vgl. Abschnitt 4.3 weiter hinten).             und schlug statt dessen eine Stärkung der Regulati-
                                                              onsbehörden mit der Schaffung einer Railcom vor. Die-
Teilweise Befreiung der Pistenfahrzeuge von der Mine-         se Vorschläge des Bundesrates entsprechen exakt der
ralölsteuer: Mit einer Motion hatte SAB-Präsident Isidor      Haltung der SAB, welche sich bereits 2010 in einem
Baumann (CVP/UR) die teilweise Befreiung der Pisten-          Positionspapier für das Modell der intergierten Bahn
fahrzeuge von der Mineralölsteuer gefordert. Diese Mo-        ausgesprochen und die Schaffung einer Railcom gefor-
tion wurde im Parlament erfreulicherweise angenom-            dert hatte.
men. Der Bundesrat erarbeitete daraufhin eine Geset-
zesrevision, die den Auftrag jedoch wieder verwässer-         Gütertransportgesetz: Das Gütertransportgesetz wur-
te. Denn gemäss Vorschlag des Bundesrates hätten              de im Jahr 2015 vom Parlament verabschiedet. Aus
nur jene Pistenfahrzeuge von der Steuerbefreiung pro-         Sicht der SAB war wichtig, dass es nicht zu einem ra-
fitiert, welche mit Partikelfiltern ausgerüstet sind. Die     dikalen Abbau der Verladeterminals im Binnenverkehr
SAB und die Tourismusbranche wehrten sich in der              kommt. Die Entscheide im Parlament sind aus Sicht
Vernehmlassung gegen diese Verwässerung des Auf-              der SAB positiv ausgefallen: SBB Cargo wird nicht aus
trages des Parlamentes. Die vorberatende Kommissi-            dem Konzern ausgelagert und die SBB behalten den
on des Nationalrates wollte zuerst auf diese – vom            Auftrag, den Güterverkehr als Kernleistung zu erbrin-
Bundesrat verwässerte – Vorlage nicht eintreten. Das          gen. Regionalbahnen erhalten für den Gütertransport
Plenum des Nationalrates beschloss dann aber doch             höhere Abgeltungen. Erneuerungen von Anschluss-
Eintreten auf die Vorlage. Die Kommission überarbeite-        gleisen sollen auch in Zukunft durch den Bund mitfi-
te daraufhin die Vorlage des Bundesrates und strich die       nanziert werden.
Differenzierung nach Partikelfiltern heraus. In dieser
angpassten Form stimmte der Nationalrat der Vorlage             Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds
zu. In der Kommission des Ständerates traten wieder             (NAF): In Analogie zu FABI will der Bundesrat einen
die selben Fragen wie zuvor in der Kommission des               Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerati-
Nationalrates auf. Erneut beantragte die Kommission             onsverkehr schaffen. Die SAB hatte an diesem Fonds
Nichteintreten auf die Vorlage. Der Ständerat be-               in der Vernehmlassung im Jahr 2014 substanzielle Kor-
schloss dann jedoch in der Wintersession Eintreten auf          rekturen gefordert. In der vom Bundesrat vorgeschla-
die Vorlage.                                                    genen Version war der NAF für die Berggebiete nicht
                                                                akzeptabel. Der Bundesrat hat mit der Botschaft, die er
                                                                im Januar 2015 veröffentlicht hat, einige wenige Kor-
Verkehrspolitik                                                 rekturen im Sinne der SAB vorgenommen. So soll die
Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI:             Mineralölsteuer bspw. statt um 15 Rappen vorerst nur
Die FABI-Vorlage wurde an der Volksabstimmung vom               um 3 Rappen angehoben werden. Inakzeptabel ist aus
9. Februar 2014 mit 62% deutlich angenommen. Die                Sicht der SAB, dass sich der Bundesrat weiterhin wei-
SAB hatte FABI unterstützt, da diese Vorlage erstmals           gert, den Netzbeschluss Strassen in den NAF zu inte-
eine Langfristperspektive für den weiteren Ausbau,              grieren. Mit dem Netzbeschluss sollen rund 400 km
Substanzerhalt und die Finanzie-                                                   Hauptstrassen ins Nationalstras-
rung der Bahninfrastruktur darstellt.      Für die SAB ist es wichtig, dass        sennetz aufgenommen werden. Das
Im Jahr 2015 wurde das Vernehm-             der Netzbeschluss in den NAF           Parlament hatte dieser Aufklassie-
lassungsverfahren zu den Geset-                      integriert ist.               rung zugestimmt. In der Volksab-
zesrevisionen in Folge FABI durchgeführt. Diese Geset-          stimmung im Jahr 2013 scheiterte jedoch die damit
zesrevisionen wurden von der SAB grundsätzlich un-              verbundene Finanzierung (Erhöhung der Vignette auf
terstützt. Ebenfalls in Folge von FABI hat der Bund erst-       100 Fr.). Die SAB engagierte sich im Jahr 2015 sehr
mals eine Erhebung über den Zustand der Bahninfra-              stark für die Integration des Netzbeschlusses in den
struktur (auch der Privatbahnen) durchgeführt. Ge-              NAF. Nachdem in der Verkehrskommission des Stän-
stützt auf diese Erhebung wurde mit den Bahnen der              derates keine Lösung gefunden werden konnte, er-
neue Zahlungsrahmen 2017 – 20 ausgearbeitet. Die                wirkte die SAB als letzte Möglichkeit die Rückweisung
SAB hat diesen Zahlungsrahmen in der Vernehmlas-                der Vorlage im Ständerat in der Herbstsession 2015.
sung unterstützt.                                               Die Kommission hat nun den Auftrag, zusammen mit
12                                        73. TÄTIGKEITSBERICHT

den Kantonen die Vorlage zu überarbeiten und den                immer für dieses Restmonopol eingesetzt, da es wich-
Netzbeschluss zu integrieren und dafür auch einen Fi-           tig ist, für die Finanzierung der postalischen Grundver-
nanzierungsvorschlag zu präsentieren. Die Vorlage               sorgung.
wird somit voraussichtlich im März 2016 wieder in den
Ständerat gelangen.                                          Breitbandzugang: Per 1. Januar 2015 wurde die
                                                             Grundversorgung mit Breitbanddiensten auf 2 MBit/s
Mobility Pricing: Mit dem Konzeptbericht zum Mobility        angehoben. Im Herbst 2015 hat der Bundesrat zudem
Pricing hat der Bundesrat mögliche fiskalische Mass-         die Vernehmlassung eröffnet für eine weitere Anhe-
nahmen vorgeschlagen, um Bela-                                                     bung auf 3 MBit/s. Diese soll aber
stungsspitzen auf den Verkehrsnet-       Die SAB fordert die Anhebung der nach Absicht des Bundesrates
zen verkehrsträgerübergreifend zu              Bandbreite auf 8 MBit/s.            erst auf das Jahr 2018 hin erfol-
brechen. In ihrer Stellungnahme                                                    gen. Die SAB erachtet diesen
lehnte die SAB den Konzeptbericht ab. Die Vorschläge         Schritt als viel zu zögerlich und fordert in ihrer Stellung-
für ein Mobility Pricing stellen nur eine Symptombe-         nahme die Anhebung der Bandbreite auf 8 MBit/s be-
kämpfung dar. Aus Sicht der SAB müssten aber zuerst          reits auf Juni 2016.
die zu Grunde liegenden raumordnungspolitischen
Fragestellungen angegangen werden. Die SAB erwar-            Radio- und Fernsehgesetz: Das revidierte Radio- und
tet vom Bundesrat, dass er sich verstärkt für die de-        Fernsehgesetz RTVG wurde in der Volksabstimmung
zentrale Besiedlung und damit den Erhalt von Arbeits-        vom 14. Juni 2015 mit 50,2% äusserst knapp ange-
plätzen in den Berg- und Randregionen einsetzt. Damit        nommen. Die SAB hatte sich ebenfalls für die Revision
können etliche Pendlerströme vermieden werden.               ausgesprochen. Denn mit der Revision steigt der Ge-
                                                             bührenanteil der regionalen Radio- und Fernsehsender
Zweite Röhre am Gotthard: Die SAB unterstützt den            von heute 4% auf neu maximal 6%. Das entspricht ei-
Bau einer zweiten Röhre am Gotthardstrassentunnel.           ner Erhöhung von 54 auf neu 81 Mio. Fr. pro Jahr und
Die zweite Röhre erhöht die Sicherheit im Tunnel mass-       ist wichtig für die Medienvielfalt und Versorgung der
geblich. Zudem kann so verhindert werden, dass der           Berg- und Landregionen mit lokalen Informationen.
Kanton Tessin während fast drei Jahren von der
Schweiz abgeschnitten ist und ein entsprechender
Umwegverkehr entsteht. Das Parlament hat sich im             Sozialpolitik
Verlaufe des Jahres 2014 ebenfalls für den Bau einer         Jugend im Berggebiet: Für die zweite Hälfte 2014 und
zweiten Röhre ausgesprochen. Gegen diesen Ent-               das Jahr 2015 hat sich die SAB das Thema «Jugend
scheid wurde das Referendum ergriffen. Am 28. Fe-            im Berggebiet» zum Schwerpunkt gesetzt. In einem er-
bruar 2016 wird sich das Schweizer Stimmvolk über            sten Schritt hat die SAB die Bedürfnisse Jugendlicher
diese Frage aussprechen müssen.                              mit einer Umfrage in verschiedenen Gemeinden erho-
                                                             ben. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass rund 80%
Gebirgslandeplätze: Der Bundesrat hat im Jahr 2015           der Jugendlichen gerne im Berggebiet bleiben würden.
beschlossen, die Anzahl der Gebirgslandeplätze auf           Basierend auf diesen Umfrageergebnissen hat die SAB
40 reduzieren. Dadurch müssten zwei Landeplätze im           das neue Label «Jugendfreundliche Bergdörfer» ge-
Berner Oberland aufgehoben werden. Die SAB bedau-            schaffen. Das Label wurde anlässlich der GV in Brienz
ert diesen Entscheid. Sie hatte sich in der Vernehmlas-      zum ersten Mal vergeben. Mit dem Label werden Ge-
sung dafür ausgesprochen, die heute gesetzlich fest-         meinden ausgezeichnet, die sich besonderes für ihre
gelegte Obergrenze von 48 Gebirgslandeplätzen bei-           Jugendlichen einsetzen. Die Gemeinden können damit
zubehalten.                                                  ein Signal aussenden, dass sie für Familien und Ju-
                                                             gendliche attraktiv sind. Das Label wurde beim Institut
                                                             für geistiges Eigentum hinterlegt und ist somit ge-
Post und Telekommunikation                                   schützt. Gleichzeitig hat die SAB neu ein Jugendforum
Poststellennetz: Die SAB steht in permanentem Dialog         geschaffen. Im Jugendforum nehmen Jugendliche aus
mit der Konzernleitung der Post. Sie hat dabei unter         den Labelgemeinden Einsitz und geben der SAB Emp-
anderem mehr Transparenz in der Erreichbarkeit des           fehlungen ab über ihre Anliegen. Das Jugendforum ist
Poststellennetzes gefordert. Die SAB fordert von der         somit ein beratendes Organ der SAB und soll sicher-
Post konkret, dass sie die Resultate der Erreichbarkeit      stellen, dass das Thema Jugend im Berggebiet dauer-
kartographisch darstellt (analog zum Breitbandatlas).        haft weiter behandelt wird. Zudem wird in Zukunft das
Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) hatte 2014 ein           Jugendforum über die Labelvergabe entscheiden. Ein-
entsprechendes Postulat eingereicht. Trotz wiederhol-        gaben für das Label sind jedes Jahr jeweils im Herbst
ten Gesprächen mit der Post konnte die SAB diesbe-           möglich. Um das Label bekannt zu machen, hat die
züglich leider keinen Durchbruch erringen.                   SAB die neue Webseite www.jugend-im-berggebiet.ch
Der Bundesrat hat im September 2015 seinen Bericht           eingerichtet. Hier sind jeweils auch die Ausschreibeun-
zur Weiterentwicklung des Postmarkes veröffentlicht.         terlagen aufgeschaltet. Das gesamte Konzept wurde
Dieser Bericht fällt aus Sicht der SAB positiv aus. Der      an der Fachtagung vom 28. August 2015 in Brienz vor-
Bundesrat will auf eine weitergehende Postmarktöff-          gestellt und mit Jugendlichen diskutiert.
nung verzichten. Damit bleibt das Briefpostmonopol
von 50g weiterhin bestehen. Die SAB hatte sich auch
73. TÄTIGKEITSBERICHT                                                   13

Umweltpolitik                                                 pe von EUSALP zum Thema Grundversorgung leiten
Aktionsplan Biodiversität: Nach den teils heftigen Re-        und so einen Beitrag zur Konkretisierung dieses noch
aktionen auf den Entwurf des Aktionsplanes Biodiver-          reichlich abstrakten und schwer fassbaren Gebildes
sität (er wird in dieser Form auch von der SAB ent-           leisten. Die SAB hat zudem zwei Interreg-Projekte vor-
schieden abgelehnt), beschloss der Bundesrat, im              bereitet zur Konkretisierung einzelner Aspekte dieser
Jahr 2015 zuerst eine Vorkonsultation bei den Kanto-          neuen makroregionalen Strategie. Das Projekt INTESI
nen durchzuführen. Je nach dem wird dann im Jahr              (Integrated Strategies for Services of General interest)
2016 eine breitere Vernehmlassung durchgeführt, bei           wurde im Dezember 2015 genehmigt. Die SAB ist Le-
der sich auch die SAB erneut positionieren wird.              ad-Partnerin und wird zusammen mit Partnern aus
                                                              praktisch allen Alpenstaaten in den nächsten drei Jah-
Grüne Wirtschaft: Der Bundesrat wollte der Volksinitia-       ren aufzeigen, wie sektorübergreifende, regionale Stra-
tive für eine grüne Wirtschaft einen indirekten Gegen-        tegien für die Grundversorgung aussehen können. Aus
vorschlag gegenüberstellen. Das Parlament hat diesen          der Schweiz ist zudem der Kanton Jura beteiligt. Mit
indirekten Gegenvorschlag nach langem hin und her             dem zweiten Projekt PINESEED sollte der Dialog zwi-
jedoch in der Wintersession 2015 deutlich abgelehnt.          schen Wissenschaft und Praxis alpenweit gefördert
Die SAB ist erfreut über diese Ablehnung, da der indi-        werden. Als Leadpartner war die Universität Mailand
rekte Gegenvorschlag nur zusätzliche Auflagen ge-             vorgesehen, die SAB als Projektpartnerin. Dieses Pro-
bracht, aber keinen Beitrag zur wirtschaftlichen Ent-         jekt wurde leider nicht genehmigt.
wicklung geleistet hätte.
                                                             Euromontana: Die SAB ist Gründungsmitglied der eu-
Grossraubtiere: Für die SAB geht es bei der Debatte          ropäischen Berggebietsvereinigung Euromontana und
um den Wolf um wesentlich mehr: es geht letztlich um         ist seither auch im Vorstand vertreten. Die Euromonta-
den Stellenwert der Bergebiete. Für die SAB dürfen die       na konnte u.a. einen besseren Schutz der Bergproduk-
Berggebiete nicht ein Naturreservat (für die Wölfe) sein,    te auf internationaler Ebene erwirken. Dies führte zur
sondern sie sind der Lebens- und Wirtschaftsraum für         EU-Richtlinie 1151/2012, die den Schutz von Bergpro-
die Bevölkerung. Der Wolf ist mit                                                 dukten vorsieht. Die SAB setzt dies
der aktuellen Bewirtschaftung der
                                           Die SAB übernimmt die Leitung          aktuell in einem Projekt in Rumänien
Berggebiete nicht verträglich. Der
                                          einer Aktionsgruppe von EUSALP um (siehe unten), womit dieses
Bundesrat zeigt nach wie vor keine Bereitschaft zur          Land das erste EU-Mitglied wäre, welches gestützt auf
Umsetzung der Motion Fournier (Kündigung der Ber-            die neue Richtlinie und das schweizerische Modell die
ner Konvention). Die SAB hat deshalb im Jahr 2014 mit        Bergprodukte schützt.
einer weiteren Motion durch ihren Vizepräsidenten und
Ständerat René Imoberdorf (CSP/VS) nachgedoppelt             Rumänien: Die SAB ist im Zeitrahmen 2014 bis 2016
und fordert eine Änderung des eidgenössischen Jagd-          Projektleiterin für zwei Projekte in Rumänien. Bei den
gesetzes, damit Wölfe bejagdbar werden. Zudem be-            Projekten geht es einerseits um die Stärkung der Berg-
steht der Verdacht, dass es sich bei den Wölfen in der       landwirtschaft und andererseits um die Stärkung der
Schweiz gar nicht um richtige Wölfe sondern um               Waldwirtschaft. Beim Berglandwirtschaftsprojekt geht
Mischlinge handelt. Diese können nicht als heimisch          es u.a. um eine klare Herkunftskennzeichnung der
betrachtet werden sondern müssten gestützt auf Art. 8        Bergprodukte. Die SAB exportiert diesbezüglich das
der Jagdverordnung aus dem Bestand entfernt wer-             Know-How aus der Bergmarke (frühere Marke der
den. Nationalrat Roberto Schmidt (CSP/VS) verlangt in        SAB) resp. der Berg- und Alpprodukteverordnung so-
einer Motion Klarheit über diese Situation und allenfalls    wie der neuen europäischen Kennzeichnung von Berg-
die Entfernung der Mischlinge. Die SAB hat zudem im          produkten nach Rumänien. Seit Oktober 2015 liegt ein
Jahr 2015 die Geschäftsführung des Vereins Lebens-           Entwurf für eine entsprechende Verordnung der rumä-
raum Schweiz ohne Grossraubtiere übernommen. Die             nischen Regierung vor. Rumänien wäre somit das erste
SAB führt die administrativen Arbeiten für diesen Verein     Land, welches die neue EU-Richtlinie anwendet. Die
aus. Die SAB wurde wegen dieser Übernahme der Ge-            Projektträger haben zudem selber eine private Marke
schäftsführung von einigen Umwelt- und Tierschutzor-         «de la Munte» geschaffen nach dem Vorbild der frühe-
ganisationen heftig kritisiert. Die Angriffe auf die SAB     ren Bergmarke der SAB. Zur Stärkung der Waldwirt-
zeigen, wie emotional das Thema behaftet ist und wie         schaft ist vorgesehen, in Rumänien die PEFC-Zertifizie-
schwierig es ist, überhaupt noch eine sachliche Dis-         rung einzuführen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um in
kussion zu führen. Der Schweizer Tierschutz ist bei-         Zukunft Kahlschläge durch ausländische Unternehmen
spielsweise auf ein Gesprächsangebot der SAB gar             zu verhindern. Diese Thematik wurde u.a. in einem
nicht eingetreten.                                           ganzseitigen NZZ-Artikel erläutert und dabei auch das
                                                             Projekt der SAB vorgestellt. Im Oktober 2015 konnte
Internationale Beziehungen                                   die SAB ihre beiden Projekte auch direkt dem Schwei-
Makroregion Alpen und Alpenraumprogramm: Die EU-             zer Botschafter in Bukarest präsentieren. Finanziert
Kommission hat im Juli 2015 die neue makroregionale          werden die Projekte über den Beitrag der Schweiz zur
Strategie Alpen (EUSALP) und den entsprechenden              Osterweiterung der EU.
Aktionsplan genehmigt. Die SAB konnte bei der Erar-
beitung der Dokumente mitwirken. Ab 2016 wird die
SAB zudem im Auftrag des Bundes eine Aktionsgrup-
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