"Tschüss!" Die Kinder rufen: Gemeinde Eisingen

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"Tschüss!" Die Kinder rufen: Gemeinde Eisingen
Nummer 31
30. Juli 2020
Diese Ausgabe erscheint auch online

                                      Die Kinder rufen:

                                „Tschüss!“
                                                          Die Kinder aus
                                                          den beiden
                                                          vierten Klassen
                                                          verabschieden sich
                                                          am Ende des Schul-
                                                          jahres nicht nur in
                                                          die Sommerferien,
                                                           sondern auch von
                                                           ihrer Grundschule.

  Wir als Schule
  und ganz
  besonders die
  Lehrer*innen
  Frau Köhler,
  Frau Pulskamp,
  Frau Heinze und
  Herr Gerhards
  sagen:
  „Ihr habt
  die Zukunft in
  euren Händen –
  lasst sie nicht
  mehr los!“
"Tschüss!" Die Kinder rufen: Gemeinde Eisingen
Seite 2 / Nummer 31                            Mitteilungsblatt Eisingen                            Donnerstag, 30. Juli 2020

Gemeindeverwaltung Eisingen
  Öffnungszeiten des Rathauses:                                 Bürgerbüro
                                                                Sozialamt,
  Montag bis Freitag                       8.00 - 12.00 Uhr     Führerscheinanträge,       Annerose Rolli            3811-15
  Donnerstag zusätzlich                   13.00 - 18.00 Uhr     Pass- und Meldeamt,        rolli@eisingen-enzkreis.de
                                                                Rentenanträge              Nora Rapp                 3811-22
          Zentrale 07232 3811-0                                 Fundbüro,                  rapp@eisingen-enzkreis.de
                            Telefax 07232 3811-20               Abfallentsorgung
                                                                Liegenschafts-          Thomas Frommann, 3811-24
  gemeinde@eisingen-enzkreis.de                                 verwaltung              frommann@eisingen-enzkreis.de
  www.eisingen-enzkreis.de
                                                                Bauamt                  Stefan Gräßle, Tel. 3811-18
  Durchwahl-Nummern der einzelnen Dienststellen:                                        graessle@eisingen-enzkreis.de
                                                                                        Fabienne Hanser, Tel. 3811-11
  Bürgermeister            Thomas Karst            3811-14                              hanser@eisingen-enzkreis.de
                           karst@eisingen-enzkreis.de
  Vorzimmer, Sekretariat   Petra Grube             3811-17      Bauhof                  Leiter: Roland Nagel 0172 6189218
                           grube@eisingen-enzkreis.de                                   nagel@eisingen-enzkreis.de
                                                                Wassermeister           Joachim Grimm
  Hauptamt                 Sabine Gewiß           3811-23                               grimm@eisingen-enzkreis.de
                           gewiss@eisingen-enzkreis.de          (nur bei Notfällen      Marko Korinth       0173 2617566
                                                                der Wasserversorgung) korinth@eisingen-enzkreis.de
  Standesamt               Ludmilla Saitz           3811-16     Waldpark-               Leiterin: Regina Alpers     81866
  Friedhofsverwaltung      saitz@eisingen-enzkreis.de           Kindertagesstätte       waldpark-kita@eisingen-enzkreis.de
  Gewerbeamt
                                                                Schülerhort             Leiterin: Silvana Mede 8099915
  Postdienst                 Heidi Fränkle           3811-12    Villa Bergäcker         villa.bergaecker@web.de
  Pflege Homepage            fraenkle@eisingen-enzkreis.de      Bücherei                                          383539
  Redaktion Mitteilungsblatt                                    Öffnungszeiten: Mo. u. Do. 15-17 Uhr

Notdienste / Service
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                 Wichtige Rufnummern
 Die für Eisingen zuständige Nummer lautet: 116 117             Notruf Polizei                                                  110
 Der Notfalldienst befindet sich an folgenden Standorten:       Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst                                 112
 Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum                  Krankentransport/DRK                                   07231 19222
                                                                Polizeiposten Königsbach-Stein                        07232 311700
 Wilferdinger Straße 67 a, 75179 Pforzheim
                                                                Helios Kliniken Pforzheim                               07231 969-0
 Tel. 116 117                                                   Siloah St. Trudpert Klinikum                            07231 498-0
 Geöffnet nach Praxis-Schluss:                                  Krankenhaus Mühlacker                                    07041 15-1
 Montag, Dienstag, Donnerstag, von 19 Uhr bis 24 Uhr            Centralklinik Pforzheim                                 07231 388-0
 Mittwoch: von 14 Uhr bis 24 Uhr                                Krankenhaus Neuenbürg                                   07082 796-0
 Freitag: von 16 Uhr bis 24 Uhr                                 Gemeinsame Leitstelle für Polizei,
 Samstag, Sonntag, Feiertag: von 8 Uhr bis 24 Uhr               Feuerwehr und der Rettungsdienste                           110/112
                                                                Beratungsstelle für Eltern,
 Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst                     Kinder und Jugendliche                                  07231 308-0
 Helios Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, Pfhm.              Diakonie Pforzheim
 mittwochs 15.00 bis 20.00 Uhr, freitags 16.00 bis 20.00 Uhr,   - Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/Schwanger-
 samstags, sonn- und feiertags 8.00 bis 20.00 Uhr.                schaftskonfliktberatung, Goethestr. 41, Pforzheim und auch in
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon: 116 117                  der Diakonischen Beratungsstelle Mühlacker, Hindenburgstr. 48
                                                                - Fachstelle für häusliche Gewalt
 In lebensbedrohlichen Situationen verständigen Sie bitte       Terminvergabe unter Tel.                             07231 42865-0
 sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112.                Ökumenisches Frauenhaus Pforzheim                    07231 45763-0
 Zahnärztlicher Notdienst                                       Wohnberatungsstelle für junge,
 Notdienst an sprechstundenfreien Tagen unter folgender         ältere und behinderte Menschen
 Rufnummer erreichbar: 0621 38 000 818                          - Kreisseniorenrat e.V. -                              07231 32798
                                                                Wohnraumberatung Enzkreis                            07041 8123310
                                                                oder per Mail an wohnraumberatung-
 Bereitschaftsdienst der Apotheken                              enzkreis@drk-pforzheim.de
                                                                EnBW Regionalzentrum Nordbaden
 -An Sonn- und Feiertagen jeweils von 8.30 – 8.30 Uhr-          Zentrale in Ettlingen                                   07243 180-0
                                                                Erdgas Südwest GmbH
 Samstag, 01. August 2020                                       Ettlingen, Nobelstr. 18                             07243 3427 100
 Hohenzollern-Apotheke, Pforzheim, Hohenzollernstr. 29          Störungsmeldestelle -
 Tel. 07232/3 44 05                                                     Strom                                         0800 3629477
                                                                        Erdgas                                        0180 2056229
 Sonntag, 02. August 2020                                       Beratungsservice
 Moritz Apotheke, Pforzheim, Museumstr. 4                       Bezirkszentrum Enzberg                             07041 961033-0
 Tel. 07231/ 5 89 80 71                                         Servicetelefon                                        0800 9999966
                                                                Erdgas                                                07243 216216
                                                                Kabelfernsehen:
                                                                Kabel BW (Waldpark u. Dorf)                           01806 888150
"Tschüss!" Die Kinder rufen: Gemeinde Eisingen
Donnerstag, 30. Juli 2020          Mitteilungsblatt Eisingen                Nummer 31 / Seite 3

Amtliche Bekanntmachungen

Sommerzeit ist Reisezeit

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Schulferien haben begonnen und somit auch für viele die Reisezeit.
Bevor Sie Ihre Urlaubsreise planen oder antreten, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass
nach wie vor für viele Länder Reisewarnungen aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos mit
dem SARS-CoV-2 (Corona) bestehen.
Bevor Sie also ins Ausland reisen, informieren Sie sich bitte, ob dieses Land zu den vom
Robert-Koch-lnstitut festgelegten Risikogebieten gehört und ob es hierfür eine Reisewarnung
des Auswärtigen Amtes gibt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
- Robert-Koch-lnstitut:
  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
- Auswärtiges Amt:
  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Sollte es sich bei Ihrem geplanten Reiseziel um ein Risikogebiet mit amtlicher Reisewarnung
handeln, möchte ich Sie ausdrücklich auf Folgendes hinweisen:
Besteht die Einstufung zum Zeitpunkt der Einreise in das Bundesgebiet, müssen Sie sich
grundsätzlich nach der Einreise in die eigene Wohnung begeben und dürfen diese für einen
Zeitraum von 14 Tagen nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen (sog. häusl.
Quarantäne).
Gleichzeitig hat eine Meldung (telefonisch ausreichend) bei der Gemeindeverwaltung Eisingen
als Ortspolizeibehörde zu erfolgen. Sollten innerhalb der Frist von 14 Tagen Anzeichen einer
Covid-19 Erkrankung auftreten, ist hierüber das örtlich zuständige Gesundheitsamt zu infor-
mieren.
Bedenken Sie auch, dass ein scheinbar sicheres Urlaubsziel während Ihres Aufenthaltes zum
Risikogebiet werden kann und Sie von den Bestimmungen der Corona-VO EQ erfasst werden.
Klären Sei ggfs. mit Ihrem Arbeitgeber, welche arbeitsrechtlichen Folgen (z.B. hinsichtlich
Lohnfortzahlung) eine Einreise-Quarantäne nach sich ziehen kann.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Corona-VO EQ eine Ord-
nungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 € pro Person ge-
ahndet werden kann.
Die komplette Text-Version der Corona-VO EQ haben wir abgedruckt; hier sind auch die Aus-
nahmen aufgeführt, die im Einzelfall nicht zur einer Quarantäne führen.
Ich wünsche Ihnen trotz aller Einschränkungen eine schöne und vor allem erholsame Urlaubszeit.
Bleiben Sie gesund und kommen Sie wieder gesund aus dem Urlaub zurück.

Ihr

Thomas Karst
Bürgermeister
"Tschüss!" Die Kinder rufen: Gemeinde Eisingen
Seite 4 / Nummer 31                  Mitteilungsblatt Eisingen               Donnerstag, 30. Juli 2020

      Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und
         Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung
                               Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ)

                                       Vom 14. Juli 2020

  Auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit §§ 28, 29, 30 Absatz 1 Satz 2 des
  Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Arti-
  kel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385, 1386) geändert worden ist, in Ver-
  bindung mit § 17 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 23. Juni 2020 (notverkündet ge-
  mäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://www.baden-wuerttem-
  berg.de/corona-verordnung), wird verordnet:

                                              §1
                      Absonderung für Ein- und Rückreisende; Beobachtung

  (1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Würt-
  temberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Ein-
  reise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unver-
  züglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere
  geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Ein-
  reise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes
  Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen
  ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht
  ihrem Hausstand angehören.

  (2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie
  zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen nach Ab-
  satz 1 hinzuweisen. Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind ferner verpflichtet,
  beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür
  jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, die zuständige Behörde
  hierüber unverzüglich zu informieren.

  (3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen
  der Beobachtung durch die zuständige Behörde.

  (4) Risikogebiet im Sinne des Absatzes 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der
  Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik
  Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) besteht.
  Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Ministerium für Soziales und Integration
Donnerstag, 30. Juli 2020              Mitteilungsblatt Eisingen                  Nummer 31 / Seite 5

  unter Berücksichtigung der nach gemeinsamer Risikoanalyse und Entscheidung des Bun-
  desministeriums für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und des Bundeministeriums des
  Innern, für Bau und Heimat oder nach Bewertung der Europäischen Union durch das Ro-
  bert Koch-Institut veröffentlichten Informationen. Die Liste der Risikogebiete wird in der je-
  weils gültigen Fassung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration ver-
  öffentlicht.

                                               §2
                                            Ausnahmen

   (1) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,

      1. die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der
         Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren,

      2. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung

            a) der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens,

            b) der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,

            c) der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,

            d) der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens,

            e) der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des
               Bundes, der Länder und der Kommunen,

            f)   der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler
                 Organisationen,

            g) der Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Unternehmen der Daseinsvor-
               sorge (Energie- und Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Abwasserbehand-
               lung, Abfallentsorgung)

           zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn o-
           der Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen;
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      3. die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-,
          Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeu-
          gen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten ha-
          ben,

      4. die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch oder aus
         Gründen des Besuchs einer Bildungseinrichtung veranlasst in das Bundesgebiet
         einreisen, oder

      5. die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar be-
         ruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben, oder Personen, die einen sonsti-
          gen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie
          etwa ein geteiltes Sorgerecht, ein Umgangsrecht, der Besuch des nicht unter dem
          gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen
          oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.

  (2) Unbeschadet des Absatzes 1 gilt § 1 nicht für Personen, die zum Zweck einer mindes-
  tens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Land Baden-Württemberg einreisen, wenn am
  Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise grup-
  penbezogene betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung
  außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung nach § 1 Absatz 1
  Satz 1 vergleichbar sind, sowie das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer
  Tätigkeit gestattet ist. Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei der
  zuständigen Behörde an und dokumentiert die ergriffenen Maßnahmen nach Satz 1. Die
  zuständige Behörde hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach Satz 1 zu überprüfen.

  (3) § 1 gilt darüber hinaus nicht für Angehörige der Streitkräfte und Polizeivollzugsbeamte,
  die aus dem Einsatz oder aus einsatzgleichen Verpflichtungen im Ausland zurückkehren.

  (4) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind darüber hinaus Personen, die nur zur Durch-
  reise in die Bundesrepublik Deutschland oder nach Baden-Württemberg einreisen; diese
  haben das Gebiet des Landes Baden-Württemberg auf direktem Weg zu verlassen. Die
  hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg ist hier-
  bei gestattet.

  (5) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind darüber hinaus Personen, die über ein ärztli-
  ches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass
  keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind,
  und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche
  Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen
  einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Donnerstag, 30. Juli 2020            Mitteilungsblatt Eisingen                 Nummer 31 / Seite 7

  Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchge-
  führt worden ist. Das Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
  nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss den Anforderun-
  gen des § 126b BGB genügen und ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewah-
  ren.

  (6) In begründeten Fällen können Befreiungen von der zuständigen Behörde zugelassen
  werden, sofern dies unter Abwägung aller betroffenen Belange vertretbar ist.

  (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nur, soweit die dort bezeichneten Personen keine Symptome
  aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kri-
  terien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Treten binnen 14 Tagen nach der Einreise
  Symptome auf, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen
  Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, haben die Personen im Sinne der Absätze 1
  bis 6 unverzüglich die zuständige Behörde hierüber zu informieren.

                                              §3
                                            Vollzug

  Die Zuständigkeit für den Vollzug dieser Verordnung bestimmt sich nach der Verordnung
  des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.

                                            §4
                                    Ordnungswidrigkeiten

  Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes
  handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht absondert,

  2. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit o-
     der eine andere geeignete Unterkunft begibt,

  3. entgegen § 1 Absatz 1 Satz 2 Besuch empfängt,

  4. entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 die zuständige Behörde nicht oder nicht recht-
     zeitig kontaktiert,
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  5. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Halbsatz 2 eine unrichtige Bescheinigung aus-
     stellt,

  6. entgegen § 2 Absatz 2 Satz 2 die zuständige Behörde nicht informiert,

  7. entgegen § 2 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 2 das Land Baden-Württemberg nicht auf direk-
     tem Weg verlässt,

  8. entgegen § 2 Absatz 5 Satz 1 das Testergebnis auf Verlangen nicht oder nicht rechtzei-
     tig der zuständigen Behörde vorlegt, oder

  9. entgegen § 2 Absatz 7 Satz 2 die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig
     informiert.

                                                 §5
               Weitergeltung des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung

  Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung bleiben im Üb-
  rigen unberührt.

                                                  §6
                                   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2020
  außer Kraft.

  Stuttgart, den 14. Juli 2020

  Lucha
Donnerstag, 30. Juli 2020                             Mitteilungsblatt Eisingen                            Nummer 31 / Seite 9

 Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Eisin-
 gen versorgt rund 4700 Eisinger Einwohner mit ca. 186
 000 m³ Trinkwasser. Wir betreiben eine Aufbereitungsanla-                Gemeindeverwaltungsverband Kämpfelbachtal
 ge, 3 Hochbehälter und rund 24 km Leitungsnetz.                            Sitz: 75203 Königsbach-Stein (Enzkreis)
 Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächst-
 möglichen Zeitpunkt einen                                            Der Gemeindeverwaltungsverband Kämpfelbachtal, beste-
                                                                      hend aus den Gemeinden Eisingen, Kämpfelbach und
                Mitarbeiter                                           Königsbach-Stein mit zusammen 21.150 Einwohnern
                                                                      sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
 mit handwerklicher/technischer Ausbildung
                  (m/w/d)
                                                                         Mitarbeiter für das Steueramt (m/w/d)
 unbefristet und in Vollzeit.
 Ihre Aufgaben und Kompetenzen:                                       Ihr Arbeitsgebiet umfasst im Wesentlichen folgende
 • Selbständige, eigenverantwortliche Betreuung und Über-             Bereiche:
   wachung der Wasserversorgungsanlagen einschließlich                • Veranlagung gemeindlicher Steuern (z. B. Grund-, Ge-
   Rohrnetz sowie Gewährleistung der Betriebssicherheit                 werbe- und Hundesteuern, Vergnügungssteuern)
   und Betriebsbereitschaft in der Wasserversorgung                   • Veranlagung und Verbrauchsabrechnung von Gebühren
 • Herstellen von Bauwasser- und Hauswasseranschlüssen                  (z. B. Wasser- und Abwassergebühren, Hallenbenut-
 • Austausch von Wasseruhren der Anschlussnehmer auf                    zungsgebühren), und Güterpacht
   Grund eichrechtlicher Bestimmungen                                 • Mitwirkung bei der Aufstellung gemeindlicher Steuer-,
 • Teilnahme am Bereitschaftsdienst                                     Gebühren- und Beitragssatzungen
 • Kooperation mit Dienstleistern und Behörden                        Künftige Änderungen des Aufgabenbereichs bleiben vor-
 • Weitere Aufgabenübertragung bleibt vorbehalten.                    behalten.
 Ihr Profil:                                                          Sie überzeugen durch:
 • Abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen                  • Fachkenntnisse im kommunalen Finanzwesen
   oder technischen Bereich                                           • Eigeninitiative, Einsatz- und Leistungsbereitschaft
 • Bereitschaft zur Weiterbildung                                     • selbständige,     strukturierte  und   lösungsorientierte
 • Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Zu-          Arbeitsweise
   verlässigkeit                                                      • hohe Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft
 • Elektrotechnische Kenntnisse sind wünschenswert                    Wir bieten Ihnen:
 • Führerschein der Klasse B/BE                                       • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit
 • Strukturiertes Arbeiten, freundliches sowie serviceorien-            (50 % - 70 %)
   tiertes Auftreten                                                  • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tä-
 Wir bieten einen interessanten selbstständigen Aufgaben-               tigkeit in einem motivierten Team
 bereich und eine unbefristete Vollzeitanstellung mit den             • das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TVöD mit
 Leistungen des TVöD.                                                   den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
                                                                      • flexible Arbeitszeitregelung
 Sind Sie an dieser anspruchsvollen Herausforderung
 interessiert?                                                        Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit
 Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung               den üblichen Unterlagen. Bitte richten Sie diese bis
 bis zum 28.08.2020 an die Gemeinde Eisingen, Talstraße               21.08.2020 an:
 1, 75239 Eisingen oder online an                                         Gemeindeverwaltungsverband Kämpfelbachtal
 gewiss@eisingen-enzkreis.de.                                                 Marktplatz 6, 75203 Königsbach-Stein
 Wir bitten Sie auf Bewerbungsmappen o. Ä. zu verzich-                 oder per E-Mail an: poststelle@gvv-kaempfelbachtal.de
 ten, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach
 Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen                Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Kevin Jost, Tel.:
 vernichtet.                                                          07232/3009-61, E-Mail: k.jost@gvv-kaempfelbachtal.de oder
 Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Sabine Gewiß,             Verbandsvorsitzender Thomas Karst, Tel.: 07232/3811-14,
 Hauptamt, Tel. 07232/3811-23 und                                     E-Mail: karst@eisingen-enzkreis.de zur Verfügung.
 Bürgermeister Thomas Karst, Tel. 07232/3811-14.                      Weitere Informationen finden Sie unter:
                                                                      www.gvv-kaempfelbachtal.de

   Impressum:
   Herausgeber: Gemeinde Eisingen                                       Redaktionsschluss beachten
   Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH
   & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon
   07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048,
   www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen
   Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürger-
   meister Thomas Karst, Talstraße 1, 75239 Eisingen. Verantwort-
   lich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:
   Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
   Anzeigenannahme: ettlingen@nussbaum-medien.de, Es gilt die
   jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste. Einzelversand nur gegen                     Bitte denken Sie an die rechtzeitige
   Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
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                                                                                                                Foto: BrianAJackson/iStock/Thinkstock
Seite 10 / Nummer 31                           Mitteilungsblatt Eisingen                       Donnerstag, 30. Juli 2020

                                                               3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Ab-
                         Nachruf                                  wägungsvorgangs,
   Die Gemeinde Eisingen trauert um ihren ehemaligen           wenn sie innerhalb von 2 Jahren seit Bekanntmachung des
                     Gemeinderat                               Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegen-
                                                               über der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
               Herrn Reinhold Bauer                            begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

           der am 22. Juli 2020 verstorben ist.                2. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 der GemO
  Herr Bauer war von 1968 bis 1975 Mitglied im Ge-             Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
  meinderat der Gemeinde Eisingen. Wir verlieren mit           vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Ge-
  ihm einen Menschen, der sich mit hohem Engagement            setzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
  und Sachverstand für das Wohl seiner Heimatgemeinde          der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande
  eingesetzt hat. Insbesondere der Erhalt und die Weiter-      gekommen. Dies gilt nicht, wenn
  entwicklung des Weinbaumuseums Alte Kelter lag ihm           1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
  sehr am Herzen. Mit hoher Sachkunde hat er bei Füh-              Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
  rungen und Veranstaltungen vielen Besuchern die Ge-              verletzt worden sind,
  schichte des Weinbaus und der Alten Kelter vermittelt.       2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Ge-
  Wir trauern mit seiner Familie um einen allseits belieb-         setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf
  ten Menschen.                                                    der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde
  Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
                                                                   den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der
  Für den Gemeinderat und die Gemeinde Eisingen                    Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
  Thomas Karst                                                     unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
  Bürgermeister                                                    begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
                                                               Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht wor-
                                                               den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
                                                               Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der
                                                               Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen
                                                               für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
Satzung über die Aufhebung der Sanierungs-                     Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
satzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern III“
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-
Württemberg in ihrer derzeit gültigen Fassung und von § 162
Baugesetzbuch (BauGB) in seiner derzeit gültigen Fassung
hat der Gemeinderat der Gemeinde Eisingen in seiner Sit-
zung am 22.07.2020 folgende Satzung beschlossen.
                            §1
                        Aufhebung
Die Satzung der Gemeinde Eisingen über die förmliche Fest-
legung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ mit Rechtskraft
vom 05.06.2008 sowie die Satzungen über die Erweiterun-
gen des Sanierungsgebiets mit Rechtskraft vom 08.04.2009,
05.08.2010, 03.11.2011, 06.02.2014, 24.04.2014, 03.08.2017
und 18.10.2018 werden aufgehoben.
Die Abgrenzung des aufgehobenen Sanierungsgebietes er-
gibt sich aus dem beigefügten Lageplan, welcher Bestandteil
der Satzung ist.
                           §2
                     Inkrafttreten
Diese Satzung wird mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung
gemäß § 162 Abs. 2 BauGB rechtskräftig.

Eisingen, 22.07.2020

Thomas Karst, Bürgermeister

HINWEISE:

1. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche
    Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
    vorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtli-
    che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
    Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
Donnerstag, 30. Juli 2020                        Mitteilungsblatt Eisingen                                Nummer 31 / Seite 11

                                                                          landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffen- heit,
BODENRICHTWERTE ZUM                                                       Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entspre-
STICHTAG 31.12.2018                                                       chende Abweichungen seines Ver- kehrswertes von dem
                                                                          Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte
(1) Der Gutachterausschuss der Gemeinde Eisingen handelt
    im Auftrag des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutach-                    nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachteraus-
    terausschuss im Enzkreis“.                                            schusses für Grundstückswerte über den Verkehrs- wert
(2) Gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)                        beantragen.
    hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in               (6) Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei
    Eisingen die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen                   ausgewiesen. Der Wert vorhan- dener baulicher Anlagen,
    Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Bauge-                      Anpflanzungen etc. ist nicht berücksichtigt.
    setzbuchs, der Gutachterausschussverordnung(§ 12 Gu-             (7) In Sanierungsgebieten, in denen die besonderen sa-
    AVO BW) vom 11.12.1989 (GBl. 1989 S. 541), geändert                   nierungsrechtlichen Vorschriften ge- mäß den §§ 152
    durch VO vom 15.02.2005 (GBl. 2005 S. 167) und der                    – 156 Baugesetzbuch anzuwenden sind, verstehen sich
    Immobilienwertermittlungsverordnung (§ 10 ImmoWertV)                  die Bodenrichtwer- te, als wenn eine Sanierung weder
    vom 19.05.2010 (BGBl. 2010 I S. 639) zum Stichtag                     beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre.
    31.12.2018 am 09.07.2020 ermittelt.                              (8) Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung,
                                                                          den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbe-
Richtwertzone Lage                                     Richtwert          hörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den
Zone 1        Dorfgebiet; Ortskern (§ 34                                  Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bo-
              BauGB Baugebiet)                       125,00 €/m²          denrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attri-
Zone 2        Baugebiet Bereich: Untere                                   buten abgeleitet werden. Die Zonenabgrenzung unter-
              Waldparkstr., Mittlere Waldpark-                            stellt nicht, dass alle Grundstücke in- nerhalb einer Zone
              str., Obere Waldparkstr.               125,00 €/m²          gleichwertig sind.
Zone 3        Baugebiet Bereich: Vogelsang-                          (9) Bodenrichtwerte ohne weitere Kennzeichnung bezie-
              str., Finkenstr., Wiesenstr., Län-                          hen sich auf ein baureifes Boden- richtwertgrundstück,
              derstr., Killesrainstr., Bergstr.,     170,00 €/m²          für das Erschließungsbeiträge und Abgaben nach dem
              Sonnetstr.                                                  Kommunalab- gabengesetz sowie Kostenerstattungsbe-
Zone 4        Baugebiet Bereich:Kniebisstr.,                              träge für Ausgleichsflächen nach § 135a BauGB nicht
              Melanchthonstr., Hebelstr.,                                 mehr erhoben werden.
              Schubertstr., Reuchlinstr.,                            (10) Die Bodenrichtwertkarte, in der die einzelnen Richtwer-
              Mörikestr., Goethestr., Schil-                              te ersichtlich sind, liegen bei der Geschäftsstelle des
              lerstr., Höhenstr., Silcherstr.,                            Gutachterausschusses im Rathaus Eisingen, Talstr. 1,
              Uhlandstr., Kirchsteige, We-                                Zimmer 3, vormit- tags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
              berstr., Hofäckerstr., Erlenweg,       210,00 €/m²          öffentlich aus.
              Buchenweg, Eichenweg
                                                                     Die Richtwertkarte kann ebenfalls auf der Internetseite der
Zone 5        Baugebiet Bereich:Drosselstr.,                         Gemeinde Eisingen (h ttps://www.eisingen-enzkreis.de/leben-
              Lerchenstr., Vogelsangstr., Am-                        wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte) eingese- hen werden.
              selstr., Meisenstr., Sennigstr.,
              Untere und Obere Weinbergstr.,                         Eisingen, 09.07.2020
              Schauinslandstr., Feldbergstr.,                        gez. Andreas Kling
              Schwarzwaldstr., Blauenstr.,                           Vorsitzender des Gutachterausschusses         der   Gemeinde
              Kniebisstr., Keplerstr., Lutherstr.,                   Eisingen
              Huttenstr., Höhenstr., Händel-
              str., Mozartstr., Beethovenstr.,
              Wagnerstr.                             270,00 €/m²
Zone 6        Gewerbegebiete: Mulde, Bohr-                            Aktuelles aus dem Gemeindeleben
              rainstr.                               110,00 €/m²
Zone 7        Bauerwartungsland,                                     Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2020
              Wohngebiete:Lange                                      Starkregenuntersuchung und Handlungskonzept für Eisin-
              Äcker,Mangold, Webertal                 48,00 €/m²     gen vorgestellt
Zone 8        Erholungsgebiete: Forchen,
              Näheres Schöntal                        25,00   €/m²
Zone 9        Rebflächen                               2,50   €/m²
Zone 10       Krautgärten                             15,00   €/m²
Zone 14       Ackerland Wiesen                         2,20   €/m²
                                                       1,50   €/m²
(3) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert
    des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für
    die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertver-
    hältnisse vorliegen.Er ist bezogen auf den Quadratmeter
    Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem
    Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Boden-
    richtwerte werden für baureifes und bebautes Land,
    gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwar-
    tungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen
    abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf wei-
    tere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte
    haben keine bindende Wirkung.
                                                                     eine wichtige Funktion für den Hochwasserschutz haben die
(4) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem
                                                                     „Verdolungseinläufe“, die bis zu einer gewissen Regenmenge
    Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn
                                                                     vor einer Straßenüberflutung schützen. Hier der einlauf Weber-
    die Grundstücke unbebaut wären.
                                                                     straße, der mit seiner Rechenanlage den Anforderungen ent-
(5) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem
    Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden              spricht.
    Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand,              Mit Blick auf die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre
    spezielle La- ge, Art und Maß der baulichen Nutzung,             in der Region hat die Gemeinde Eisingen bereits 2017/2018
                                                                     ihre drei Hochwasserrückhaltebecken „Kuhställe“, „Mulde“
Seite 12 / Nummer 31                           Mitteilungsblatt Eisingen                         Donnerstag, 30. Juli 2020

und „Knopfäcker“ durch das Fachingenieurbüro WALD +             Euro schon mal um 300.000 Euro gekürzt. Durch den Aus-
CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim einer „vertieften          fall von Kindergarten- und Hortgebühren der Eltern sowie
Überprüfung“ unterzogen und dabei Vorschläge zum Sanie-         den Ausfall von Hallenbenutzungsgebühren wird in diesen
rungsbedarf und zur Verbesserung von deren Wirksamkeit          Einrichtungen von der Gemeinde ein höheres Defizit ausge-
erhalten.                                                       glichen werden müssen. Insgesamt geht Kämmerin Rückriem
In einem zweiten Schritt zum Thema „Starkregenrisikoma-         von coronabedingten Mindereinnahmen in Höhe von 1,54
nagement“ erstellte dieses Büro in Zusammenarbeit mit dem       Millionen Euro aus. Mit einem derzeitigen Kassenbestand
Landratsamt Enzkreis und der Gemeinde eine Gefährdungs-         von 3,75 Millionen Euro sei die Gemeinde für ihre diesjähri-
und Risikoanalyse mit Entwicklung eines entsprechenden          gen Vorhaben auf alle Fälle liquide.
Handlungskonzeptes zu starkregenbedingten Überflutungen
über eine Fläche von 4,7 Quadratkilometern im Gemein-           Abschluss der städtebaulichen Erneuerung „Ortskern III“
debereich. Diese Starkregenuntersuchung wurde jetzt vom         Nachgeholt wurden einstimmig die verschobenen Beschlüsse
Beratungsbüro dem Gemeinderat vorgestellt. Aufgrund einer       über den Verzicht auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Modellsimulation mit den drei Gefahrenszenarien „selten“,       und die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für
„außergewöhnlich“ und „extrem“ wurde eine geologische           das Sanierungsgebiet „Ortskern III“. Wie schon berichtet,
Gefahrenhinweiskarte mit den Risikoobjekten in der Ortslage     war der Gemeinderat in der vorangegangenen Sitzung vor
erstellt. Auch wurden die potentiellen Gefahren für Leib und    allen wegen Befangenheit von Ratsmitgliedern beschlussun-
Leben bei unterschiedlichen Überflutungstiefen und Fließge-     fähig. Diesmal waren sechs Ratsmitglieder zuzüglich Bürger-
schwindigkeiten dargestellt. Eine hohe Überflutungsgefähr-      meister Thomas Karst an der Abstimmung beteiligt.
dung ergibt sich entlang der Talstraße, der Weberstraße         Text und Foto: Schott
sowie im Ortskern bis hin zur Bohrrainstraße.
Nach dem Handlungskonzept „Bauliche Maßnahmen der
Kommune“ muss beispielsweise bei den Einlaufschächten,
die an den Ortsrändern die Regenwässer aus den Außenflä-         Jubilare
chen der Gemarkung aufnehmen und in die Kanalisation ab-
leiten (Verdolungseinläufe), ein Aufstau durch angeschwemm-     31.07.   Heinz Oberhans, Untere Waldparkstr. 5       85 Jahre
tes Material vermieden werden. Dies geschieht durch einen
„räumlichen Rechen“ mit Grobrechen, Sedimentfang und No-
teinlauf. Hier müsste beim Verdolungseinlauf Talstraße nach-
gebessert werden. Der Einlaufschacht am Ende der Weber-
straße gegenüber den Salzsilos hat schon die notwendigen
                                                                 Kirchliche Mitteilungen
Einrichtungen. Bei den Hochwasserrückhaltebecken „Mulde“
und „Kuhställe“ könnten deren Einzugsgebiete kontrolliert
maximiert werden.                                               Evangelische Kirchengemeinde
Thema waren auch die objektbezogenen Schutzmaßnahmen
im Baubestand, die jeden Grundstückseigentümer in den
                                                                Eisingen
Risikobereichen angehen. Als Eigenvorsorge wird unter an-
derem empfohlen, durch Absperrungen/Barrieren den Star-         Liebe Gemeindeglieder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
kregen am Haus vorbeizuleiten, die Eingänge, Einfahrten und     sicher haben Sie schon unser Kirchblättle vermisst. In die-
Lichtschächte zu sichern oder eine Rückstausicherung in die     sem Juni wäre die 60. Ausgabe des Kirchblättle erschienen.
Hauskanalisation fachgerecht einzubauen.                        Auch hier hat uns Corona einen Strich durch die Rechnung
„Wie kann man die Grundeigentümer für den eigenen Hoch-         gemacht. Die 60. Ausgabe wird daher zum Jahresende er-
wasserschutz wirksam sensibilisieren“, war die Frage von        scheinen.
Gemeinderat Hanspeter Karst (FWV). Bürgermeister Thomas         Gottesdienste
Karst sagte dazu, dass die wegen der Corona-Pandemie            Am 26.07.2020 feierten wir einen Kindergottesdienst in der
entfallene Bürgerinformation über das Handlungskonzept          Kirche. Hierzu waren neben den Kindern auch deren Famili-
nachgeholt werde. Auch werde das Informationsmaterial auf       en eingeladen. Wir wollten ihnen vor den Sommerferien die
der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt und es         Gelegenheit geben, erstmals nach langer Zeit, gemeinsam
könne auch im Rathaus eingesehen werden.                        den Kindergottesdienst zu feiern.
Zwischenbilanz im Corona-Haushalt 2020                          Die Gottesdienste unter den Corona Bestimmungen erfor-
„Wir sind gut in der Liquidität, wir haben keine Schulden       dern einen hohen personellen und organisatorischen Auf-
und wir sind zuversichtlich, unsere Aufgaben aus finanzieller   wand, den wir gerne auf uns nehmen. In der anstehenden
Sicht gemeistert zu bekommen“, so das Fazit von Bür-            Ferienzeit können wir diesen nicht sicherstellen. Wir bitten
germeister Thomas Karst zum Ergebnis des traditionellen         daher um Verständnis, dass wir erst wieder am 23.08. und
Halbjahresberichtes zu den Gemeindefinanzen. Es werden          30.08.2020 einen Gottesdienst in der Kirche haben werden.
allerdings Einnahmen in der bisherigen Höhe fehlen, sodass      Baumaßnahme Kirchendach
sicherlich einiges nur verlangsamt verwirklicht werden könne.   Die Biberschwanzziegel des Kirchendaches werden zuneh-
Vielleicht muss auch zu individuellen Wünschen mal „nein“       mend marode. Zudem ist an einzelnen Stellen das Tragwerk
gesagt werden, fügte Karst hinzu.                               angegriffen. Dasselbe gilt für die Schiefereindeckung des
Kämmerin Saskia Rückriem begann ihre finanzielle Moment-        Turmdaches und dessen hölzernen Unterbau.
aufnahme mit der Gewerbesteuer. 1,1 Millionen Euro sind         Wir haben ein Gutachten erstellen lassen, um die erforder-
im Haushalt eingeplant. Durch die erfolgte Reduzierung der      lichen Arbeiten detailliert bestimmen zu können. Im Zuge
Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 in von Höhe von 1,15          der Dachsanierung würden wir auch gerne die Fassade
Millionen Euro wäre der Planansatz schon unterschritten.        des Turmes und der Kirche sanieren. Zudem ist nach den
Dank guter wirtschaftlicher Ergebnisse bei den Firmen in        gesetzlichen Vorgaben die Blitzschutzanlage des Turmes zu
den Vorjahren sind jedoch schon 1,8 Millionen Nachzah-          ertüchtigen. Für diese Arbeiten rechnen wir derzeit mit Kos-
lungen für die Vorjahre ins Soll gestellt, von denen bereits    ten in Höhe von ca. 420.000 Euro. Der Zuschussantrag bei
1,4 Millionen in die Gemeindekasse geflossen sind. Das          der Landeskirche ist gestellt, ebenso wurde der Antrag auf
sei schon mehr als eingeplant, so die Kämmerin, die einen       denkmalrechtliche Genehmigung der Sanierung gestellt. Wir
weiteren finanziellen Lichtblick in vom Land angekündigten      müssen nun abwarten, bis die Anträge beschieden wurden
Ausgleichsleistungen sieht.                                     und damit klar ist, ob und in welchem Umfang wir Zuschüs-
Ob und inwieweit die eingeplanten Schlüsselzuweisungen          se erhalten werden.
des Landes in Höhe von 1,7 Millionen Euro gekürzt werden,
darüber könne noch keine Aussage gemacht werden. Auf            Vakanzvertretung
alle Fälle wurden die planmäßigen Gemeindeanteile an der        Die Vakanz der Pfarrstelle in Eisingen dauert nun schon
Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 3,02 Millionen          ein Jahr und es ist derzeit noch keine Besetzung in Sicht.
Donnerstag, 30. Juli 2020                      Mitteilungsblatt Eisingen                           Nummer 31 / Seite 13

Aufgrund der Dauer der Vakanz wechselt zum 01.08.2020           Kirchengemeinderäte wird mir in guter Erinnerung bleiben;
der Vakanzvertreter für unsere Gemeinde. Pfarrer Stober wird    nicht vergessen werde ich das Kirchengemeinderatswochen-
ab dem 01.08.2020 die Vakanzvertretung übernehmen. Am           ende in Unteröwisheim. In ausgesprochen gutem und engem
20.09.2020 wird er den ökumenischen Gottesdienst zusam-         Kontakt stand ich mit dem Kirchengemeinderatsvorsitzen-
men mit Frau Lichtwald von unserer katholischen Bruderge-       den Bernd Lindenmann. Kein Dank wird seinem unermüdli-
meinde halten.                                                  chen Einsatz gerecht! Deshalb bleibt mir nur ein herzliches
Pfarrer Klett-Kazenwadel wird die diesjährigen Konfirmanden     „Vergelt's Gott!“
weiter betreuen und auch am 25.10.2020 den Konfirmations-
                                                                Es gab verschiedene Treffen, Besprechungen und Besuche
gottesdienst feiern.
Der Kirchengemeinderat bedankt sich recht herzlich bei Pfar-    im CVJM-Vorstand, Kindergarten, Seniorenkreis, Turmgebet,
rer Klett-Kazenwadel für seine Begleitung und tatkräftige       bei Gemeindegliedern, im Konfirmandenunterricht und Got-
Unterstützung in dieser fordernden Zeit.                        tesdienst. Wir haben miteinander gebetet, geredet, Themen
Im Anschluss finden Sie die Vorstellung von Pfarrer Stober      besprochen und zum Teil auch um Lösungen gerungen.
bzw. die Abschiedsworte von Pfarrer Klett-Kazenwadel.           Nicht alle Entscheidungen fielen uns leicht, aber keine wur-
Wir grüßen Euch ganz herzlich                                   de leichtfertig getroffen. Immer stand dabei das Wohl der
Euer Kirchengemeinderat                                         gesamten Gemeinde im Vordergrund. Miteinander haben wir
                                                                auch manche Sorge um die Zukunft vor Gott gebracht.
Liebe Gemeindeglieder, liebe Leserinnen und Leser,
Mein Name ist Wolfram Stober und ab August 2020 bin ich         Für mich war dieses Jahr als Vakanzverwalter in Eisingen
mit der Vakanzverwaltung in der Kirchengemeinde Eisingen        zusätzliche Arbeit. Deshalb freue ich mich über die Entlas-
beauftragt. Wie kam es dazu?                                    tung. Aber ich bin auch dankbar für die Begegnungen und
Im Personalreferat des Evangelischen Oberkirchenrats wollte     die Erfahrungen in dieser Zeit. Ich wünsche der Kirchenge-
man ein Zeichen setzen, dass Eisingen auch nach einem           meinde von ganzem Herzen einen Pfarrer, der an diesen Ort
Jahr Vakanz nicht vergessen ist. Und so fragte man mich,        und zu Ihnen passt! Viele Menschen kümmern sich darum,
ob ich mir vorstellen könnte, mit einem halben Deputat in       noch mehr beten dafür. Und so wollen wir Gott vertrauen,
Eisingen mitzuhelfen. Ich habe gerne zugesagt, die Vakanz-      dass er den Weg kennt und uns führen wird.
verwaltung zu übernehmen, monatlich zwei Gottesdienste          Gott segne und behüte euch!
zu feiern, den Kirchengemeinderat zu begleiten und mich         Pfarrer Andreas Klett-Kazenwadel
darüber hinaus noch dort einzubringen, wo es notwendig
erscheint und meine Kapazitäten reichen.                        Hinweise:
Ich bin Pfarrer und wohne in der Karlsruher Waldstadt. Ich
versuche mindestens einmal pro Woche in Eisingen zu sein.       Bibelstunde des CVJM auf dem CVJM-Plätzle sonntags um
Bei seelsorgerlichen Anliegen können Sie mich auch direkt       18:00 Uhr
auf meinem Handy anrufen: 0170 3059022. Gerne komme             Herzliche Einladung zum Gespräch über den Bibeltext der
ich auch zu Hausbesuchen, wenn Sie es wünschen. Sollte          Montags-Tageslese und Austausch. Bitte die eigene Bibel
jemand das Hausabendmahl wünschen, weil er nicht mehr           mitbringen!
in den Gottesdienst gehen kann, so komme ich ebenfalls          Am 23. und 30. August 2020 und am 6. September 2020 ist
gerne vorbei.                                                   Sommerpause.
Mit der anderen Hälfte meines Dienstes bin ich in Neckar-
zimmern engagiert. Dort war es im letzten Advent nach           Besuchsdienst/Austräger
einigen Jahren Vakanz nicht einmal mehr möglich, eine Kir-      Wer kann bitte den Besuchsdienst in der Mulde, Hölderlin-
chenwahl durchzuführen. Und so wurde ich für diese Auf-         straße und Weberstraße übernehmen?
gabe angefragt. Seit Mitte März gibt es wieder einen Kir-       Die „Woche der Diakonie“ ist die größte Spendenaktion für
chengemeinderat, der mit einer Wahlbeteiligung von 27 %         diakonische Arbeit in Baden. Gesammelt wird in allen Kir-
gewählt wurde. Nun gilt es dort weiter zu unterstützen und      chengemeinden Badens.
zu stabilisieren – bis zu einer Neubesetzung der Pfarrstelle.   Liebe Freunde der Diakonie,
Ich hoffe und wünsche Ihnen, dass Sie mich nicht allzu          „Menschen(s)kind“ lautet das diesjährige Motto der Woche
lange benötigen und wieder Leben ins Pfarrhaus kommt. Bis       der Diakonie. Und es verdeutlicht ganz bewusst, wie wich-
es soweit ist, freue ich mich auf die Begegnungen mit Ihnen     tig es gerade heute ist, immer wieder unbequeme Themen
und auf die Gottesdienste in Eisingen.                          anzusprechen und sich für Menschen einzusetzen, die am
Seien Sie herzlich gegrüßt                                      Rande der Gesellschaft stehen. Genau das ist Aufgabe der
Ihr Wolfram Stober, Pfr.                                        Diakonie. Damit u.a. Menschen mit Behinderungen, Pflege-
                                                                bedürftige, Flüchtlinge, Obdachlose, Langzeitarbeitslose und
Time to say goodbye – oder:                                     Familien, die Unterstützung brauchen, nicht übersehen wer-
Ein jegliches hat seine Zeit                                    den, braucht es viele engagierte Menschenkinder unter uns.
Gut ein Jahr durfte ich einen ganz                              In unseren knapp 2.000 diakonischen Angeboten in Baden
intensiven und interessanten Ein-                               arbeiten Menschenkinder für Menschenkinder und machen
blick in das Leben und die Arbeit                               sich dafür stark, dass alle gleichermaßen am sozialen Leben
der Kirchengemeinde Eisingen be-                                teilhaben können.
kommen. Als Vakanzverwalter hatte                               Damit uns dies umfassend gelingen kann, ist auch Ihre Hilfe
ich zwei Aufgaben: die Pfarramts-                               wichtig. Zeigen Sie das Menschenkind, das in Ihnen steckt
verwaltung verantworten und den                                 und machen Sie bitte mit. Mit dem, was Sie einbringen
Kirchengemeinderat begleiten. So                                können und möchten. Mit Ihrem Engagement und mit Ihrer
war ich Ansprechperson für die                                  Spende.
beiden Sekretärinnen Frau Dübner
und Frau Kozel. Beiden möchte ich                               Wochenspruch:
danken. Sie erledigen die anfallen-                             Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist
den Aufgaben mit großem Enga-                                   lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit.
gement, Sachverstand und Zuver- (Bild: Hornung)                                                             (eph. 5, 8b.9)
lässigkeit. Sie tun nicht nur ihre Arbeit, sondern verrichten
einen segensreichen Dienst an der gesamten Gemeinde.             Evang. Kirchengemeinde Eisingen
Tief beeindruckt hat mich die ganze Zeit über die Leiden-        Postfach 1151, 75237 Eisingen
schaft des Kirchengemeinderats, die tiefe Verbundenheit mit      Pforzheimer Str. 7, 75239 Eisingen
der Gemeinde und das enorme Verantwortungsbewusstsein            Telefon: 07232 383245, Fax: 07232 383246
jeder und jedes Einzelnen in diesem Kreis. Die Verabschie-       E-Mail: eisingen@kbz.ekiba.de
dung der ausscheidenden und die Einführung der jetzigen
Seite 14 / Nummer 31                           Mitteilungsblatt Eisingen                         Donnerstag, 30. Juli 2020

                                                                kostbare Zeit mit vielen wunderbaren, wertvollen Momenten,
                 Öffnungszeiten vom Pfarrbüro                   in denen Sie das Leben und Gottes Gegenwart in seiner
   Während der Sommerferien vom 4. - 18. August 2020            Schöpfung und im Leben der Menschen, denen Sie sich
                ist das Pfarrbüro nicht geöffnet.               verbunden wissen, wieder neu entdecken können!
            Ab 19. August 2020 ist das Pfarrbüro
                                                                Einladen darf ich Euch alle zur Vorbereitung auf den 663.
   mittwochs bis freitags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
                                                                Gelübdetag und zu den Triduumspredigten, die uns von
                      telefonisch erreichbar.
  Kasualvertretung für Beerdigungen und Seelsorge hat           Freitag, 4. September 2020 bis Sonntag 6. September 2020
                                                                in Bilfingen und Ersingen auf den Gelübtetag einstimmen
                 vom 20. Juli - 2. August 2020                  wollen. Am großen Beichttag, Donnerstag, 3. September
     Pfr. i. R. Helmut Metzger, Telefon: 07231 561316           2020, steht uns P. Matthäus MSF von 10.00 bis 11.30 Uhr;
                    vom 3. - 9. August 2020                     nach der Mittagspause von 14.00 bis 15.00 Uhr und nach
       Pfr. Rudolf Kaltenbach, Telefon: 07232 71048             der Kaffeepause von 15.30 bis 18.00 Uhr als Beichtvater zur
                   vom 10. - 23. August 2020                    Verfügung. Ferner sind auch noch weitere Gelegenheiten zur
            Pfr. Mathias Götz, Telefon: 07233 4273              Beichte angeboten. Wer ein Beichtgespräch wünscht, kann
                   vom 24. - 30. August 2020                    dies jederzeit mit uns Seelsorgern vereinbaren.
         Pfr. Daniel Dettling, Telefon: 07248 932333            Die Gottesdienste am Gelübdetag selbst, Montag, 7. Sep-
                                                                tember 2020 sind um 5.00 Uhr, um 7.00 Uhr und um 9.00 Uhr
           vom 31. August - 13. September 2020                  (in Ersingen) und um 18.30 Uhr (in Bilfingen in der Dreieinig-
          Pfr. Oliver Elsässer, Telefon: 07232 2340             keitskirche). Herzliche Einladung an alle dazu. Gerade in
           Vakanzvertretung hat ab 1. August 2020               dieser schwierigen Corona-Pandemie ist unser Gelübdetag
            Pfarrer Wolfram Stober aus Karlsruhe,               von sehr großer Bedeutung! Bitte melden Sie sich zu den
    Telefon: 0721 68067290 oder Mobil: 0170 3059022             Gottesdiensten im Pfarrbüro an!
         vom 7. - 23. August 2020 ist er im Urlaub              Von ganzem Herzen wünsche ich allen auch im Namen
             in dieser Zeit ist der Ansprechpartner             unseres Pastoralteams gute und erholsame Ferientage und
                  Dekan Dr. Christoph Glimpel,                  Gottes Schutz und Segen. Allen aber, die nicht in die Ferien
     Telefon: 07237 442814 oder 245 (Pfarramt) oder             gehen können oder lieber zu Hause bleiben, wünsche ich
             KGR-Vorsitzender Bernd Lindenmann,                 erholsame und ruhige Tage der Entspannung.
                     Telefon: 07232 383563                      Eine gesegnete Sommerzeit
        Kirchengemeinderat: kgr@kirche—eisingen.de              Ihr Pfarrer
              Homepage: www.kirche—eisingen.de                  Thomas Ottmar Kuhn, Pfr.
  VR Bank Enz plus eG  IBAN: DE40 6669 2300 0010
                 6166 03 / BIC: GENODE61WIR                     Samstag, 1. August
                                                                BIL      9.00 Uhr        Rosenkranz,
                                                                ERS    15.00 Uhr         Beichtgelegenheit
                                                                       18.20 Uhr         Sühnerosenkranz
                                                                       19.00 Uhr         Vorabendmesse
Katholische Kirchengemeinde                                     ISP    17.45 Uhr         Vorabendmesse
Kämpfelbachtal                                                  Sonntag, 2. August
                                                                BIL      9.00 Uhr        Heilige Messe
Mitteilungen für die Orte Eisingen, Ispringen, Kämpfelbach,             18.00 Uhr        Rosenkranz
Königsbach-Stein und Remchingen                                 ERS     10.30 Uhr        Heilige Messe
Bitte zu den Gottesdiensten am Wochenende bis Freitag                   17.20 Uhr        Sühnerosenkranz
11.00 Uhr im Pfarrbüro anmelden,                                REM     10.30 Uhr        Heilige Messe
für Stein bitte bei Herrn Udo Mack, Telefon 07232/9013          STN     9.00 Uhr         Heilige Messe
Liebe Gemeinde,                                                 Montag, 3. August
jetzt nach schwieriger Zeit dürfen wir sagen: „Endlich ist es   BIL     17.50 Uhr        Rosenkranz
auch hier bei uns in Baden-Württemberg so weit: Schulfe-        ERS     18.20 Uhr        Sühnerosenkranz
rien – die großen Sommerferien sind da. Durch die vielen        ISP     18.00 Uhr        Rosenkranz
Lockerungen kann man in diesen Sommermonaten doch
auch wieder zumindest mit Einschränkungen Urlaub machen,        Dienstag, 4. August
wegfahren und sich erholen, um aufzutanken und Kraft zu         BIL     17.50 Uhr        Rosenkranz
schöpfen. Einige machen dieses Jahr aus guten Gründen in        ERS       9.45 Uhr       Heilige Messe
Deutschland Urlaub oder bleiben zu Hause. Es ist eigentlich             18.20 Uhr        Sühnerosenkranz
egal, ob wir in diesem Corona-Jahr den Sommer lieber auf        ISP     17.45 Uhr        Rosenkranz
dem heimischen Balkon oder im eigenen Garten verleben.                  18.15 Uhr        Heilige Messe
Hauptsache, dass wir Zeit für Erholung finden. Denn der
Mensch braucht einen Rhythmus. Er kann nicht immer im           Mittwoch, 5. August
selben Trott dahinleben. Dies ist eine uralte Erfahrung. Der    BIL     17.50 Uhr        Rosenkranz
Mensch braucht den Rhythmus von Tag und Nacht, von              ERS     18.20 Uhr        Sühnerosenkranz
Wachen und Schlafen und eben auch den Rhythmus von                      19.00 Uhr        Heilige Messe
Arbeit und Erholung. Darum möchte ich Ihnen vor allem           Donnerstag, 6. August
wünschen, dass die Ferienzeit für Sie wirklich eine kostbare,   BIL     17.50 Uhr      Rosenkranz
eine wertvolle Zeit wird. Kostbar und wertvoll ist die Zeit     ERS     18.20 Uhr      Sühnerosenkranz
zum Beispiel dann, wenn Eltern sie ganz bewusst mit ihren               19.00 Uhr      Heilige Messe.
Kindern teilen, indem sie mit ihnen spielen oder auf eine       mit Aussetzung und sakramentalem Segen
spannende Entdeckungstour gehen. Kostbar ist die Zeit, die      ISP     18.00 Uhr      Rosenkranz
Ehepaare sich für gemeinsame Unternehmungen oder ein
lang aufgeschobenes Gespräch nehmen. Ausgerechnet in            Freitag, 7. August
der Natur, in der wir die Werke Gottes bewundern dürfen,        BIL        9.00 Uhr      Rosenkranz
können wir auch spüren, dass unser Leben ein einzigartiges,     ERS       14.30 Uhr      Kreuzweg der Frauen
wunderbares Geschenk unseres Schöpfers ist. Unsere Zeit,                  18.20 Uhr      Sühnerosenkranz
die liegt in Gottes Händen. Aber es liegt auch an uns, was                19.00 Uhr      Herz-Jesu-Amt
wir aus dieser Zeit machen. In diesem Sinne wünsche ich         ISP       18.00 Uhr      Rosenkranz
Ihnen also nicht nur eine Ferienzeit, in der Sie abschal-                 18.15 Uhr      Herz-Jesu-Amt
ten und ausspannen können, sondern vor allem auch eine          REM       18.15 Uhr      Heilige Messe
Donnerstag, 30. Juli 2020                        Mitteilungsblatt Eisingen                              Nummer 31 / Seite 15

Samstag, 8. August                                                Beratungsstelle für Hilfen im Alter Remchingen,
BIL   17.45 Uhr           Vorabendmesse
        9.00 Uhr          Rosenkranz
                                                                  Königsbach-Stein und Eisingen
ERS   15.00 Uhr           Beichtgelegenheit
      18.20 Uhr           Sühnerosenkranz                         Die Beratungsstelle für Hilfen im Alter bietet älteren
      19.00 Uhr           Vorabendmesse                           Menschen und Angehörigen Hilfe und Beratung an.
                                                                  Wir beraten umfassend über Unterstützungsangebote, sozi-
Sonntag, 9. August                                                alrechtliche und finanzielle Hilfen (Pflegeversicherung/Sozial-
BIL    18.00 Uhr          Rosenkranz                              hilfe u.a.) sowie über ambulante, teilstationäre und stationäre
ERS    10.30 Uhr          Heilige Messe                           Angebote. Unser Ziel ist es, ältere Menschen zu unterstüt-
       17.20 Uhr          Sühnerosenkranz                         zen, damit sie trotz Hilfe und Pflegebedürftigkeit ein weit-
ISP     9.00 Uhr          Heilige Messe                           gehend selbständiges Leben führen können und Angehörige
REM     9.00 Uhr          Heilige Messe                           bei der Pflege und Betreuung zu entlasten.
STN    10.30 Uhr          Heilige Messe                           Die Beratung ist kostenlos. Die Inhalte der Gespräche wer-
Pfarrbüro                                                         den vertraulich behandelt.
Kirchstraße 2, 75236 Kämpfelbach, Telefon: 07231 139490 *,        Bei Bedarf führen wir auch gerne Hausbesuche durch.
Telefax: 07231 1394929 E-Mail: info@kath-kaempfelbachtal.de       Gabriele Klein, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Diakonisches Werk
Homepage: www.kath-kaempfelbachtal.de                             der Evangelischen Kirchenbezirke im Enzkreis, Lindenstr. 93,
                                                                  75175 Pforzheim
Öffnungszeiten:                                                   Tel. 07231-9170-13, E-Mail: klein@diakonie-enzkreis.de
Dienstag: 9:00 – 11.30 Uhr
          16.00 – 17.30 Uhr                                       Diakonisches Werk
Freitag:   9:00 – 11.00 Uhr
                                                                  der Ev. Kirchenbezirke im Enzkreis
Notfalltelefon: 0171 2378622
Für Sterbe- und seelsorgerische Notfälle steht Ihnen diese        • Kirchliche Sozialarbeit
Rufnummer rund um die Uhr zur Verfügung:                          • Mütter-/Mutter-Kind-Kuren
Jederzeit erreichbar ist Pfarrer Kuhn telefonisch unter folgen-   • Sozialpsychiatrischer Dienst
der Nummer: 07231 -1394919, mobil0171 – 2378622 und               • Beratungsstelle für Hilfen im Alter
per E-Mail (pfr.kuhn@kath-kaempfelbachtal.de                      Lindenstr. 93, 75175 Pforzheim
Pater Adam erreichen Sie telefonisch unter 07231 -1394915         Tel. 07231 9170-0, Fax: 07231 9170-12
und per E-Mail (p.adam@kath-kaempfelbachtal.de).                  E-Mail: pforzheim@diakonie-enzkreis.de

                                                                  Hospiz
Neuapostolische Kirche                                            Westlicher Enzkreis e.V.
Jeden Sonntag um 10.00 Uhr wird ein Videogottesdienst un-         Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung
ter www.youtube.com/c/NAKSueddeutschland angeboten.
Die Videogottesdienste können auch unter der Telefonnum-                          Termine für Kurse 2020/2021
mer 069/201744299 angehört werden.                                            Freitag, 07.08.2020 (17.00- 21.00 Uhr)
Seit dem 7.6.20 finden wieder Gottesdienste in unserer Kir-                   Freitag, 06.11.2020 (17.00- 21.00 Uhr)
che in Eisingen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen                      Freitag, 05.03.2021 (17.00- 21.00 Uhr)
statt.                                                                        Freitag, 11.06.2021 (17.00- 21.00 Uhr)
                                                                              Freitag, 20.08.2021 (17.00- 21.00 Uhr)
Sonntag, 2.8.20, 9.30 Uhr Gottesdienst                                        Freitag, 26.11.2021 (17.00- 21.00 Uhr)
Mittwoch, 5.8.20, 20.00 Uhr Gottesdienst                                                Kursgebühr: 10,- €
Weitere Auskünfte erteilt der Gemeindevorsteher Volker Stahl,     Seit Juni 2019 bietet der Ambulante Hospizdienst Westlicher
Telefon: 07231/358595. Informationen über die Neuapostoli-        Enzkreis e.V. Kurse in „Letzter Hilfe“ an die von der Bevöl-
sche Kirche Süddeutschland im Internet:                           kerung sehr gut angenommen werden.
http://www.nak-sued.de.                                           Der Grundgedanke der „Erfinder“ dieser Kurse war, ein Ge-
                                                                  genstück zur „Ersten Hilfe“ zu entwickeln.
                                                                  Jeder Autofahrer ist verpflichtet einen Erste-Hilfe-Kurs zu
                                                                  absolvieren und im Bedarfsfall zu helfen.
 Soziale Dienste                                                  Das Lebensende eines jeden Menschen ist in gewisser Wei-
                                                                  se ein abstrakter Begriff, da es individuell eintritt. Sicher ist
                                                                  jedoch, dass es irgendwann für jeden kommt.
                                                                  Im Gegensatz zum Verhalten bei einem Unfall, ist bisher je-
Diakoniestation                                          e.V.     doch noch niemand auf die Idee gekommen die Bevölkerung
                                                                  auf diesen unausweichlichen Ernstfall im Leben eines Jeden
    Diakoniestation für    Königsbach    Stein   Eisingen         (Krankheit und Tod) vorzubereiten.
                                                                  Diese Lücke wurde mit den LETZTE-HILFE-Kursen geschlos-
Sitz: Goethestraße 4, 75203 Königsbach-Stein für Königs-          sen, in denen anschaulich und kompakt über Sterben, Vor-
bach-Stein und Eisingen:                                          sorgen, die Linderung von Leiden und über das Abschied-
• Kranken- und Altenpflege                                        nehmen gesprochen wird. Gesprochen im wahren Wortsinn.
• Hauswirtschaftliche Dienste                                     Die Kurseinheiten sind so aufgebaut, das genügend Raum
• Nachbarschaftshilfe                                             für die Fragen der Kursteilnehmer ist und wer möchte, Ant-
• Demenzgruppe „Vergissmeinnicht“                                 worten auf seine individuellen Fragen bekommt. Außerdem
Tel.: +49 7232 31338-0                                            besteht die Möglichkeit über den Kurs hinaus für weitere
Fax : +49 7232 31338-19                                           Fragen beim Ambulanten Hospizdienst einen Ansprechpart-
                                                                  ner zu haben.
Geschäftsführung: Thomas Grüninger                                Das Format dieses Kurses ist eine gelungene Kombinati-
Beratung und Pflegedienstleitung: Brigitte Auerbach, Klaus Mann   on von Basiswissen, Beteiligung der Teilnehmer und prakti-
Einsatzleitung Hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus          schem Erleben.
Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele                 Text: Ute Sickinger; Foto: Letzte Hilfe Deutschland
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