Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
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Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 1 von 39 Umweltbericht nach § 2 a BauGB zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA ENTWURF Gemeinde Bergkirchen vertreten durch Robert Axtner, 1. Bürgermeister Johann-Michael-Fischer-Straße 1 85232 Bergkirchen Telefon 08131/ 56970 Telefax 08131/ 569719 gemeinde@bergkirchen.de Planung Bearbeitung Dipl. Ing. Marion Linke, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin B. Eng. Christina Buhr B. Eng. Theresa Heß 29. März 2022
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 2 von 39 Einleitung 1. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung .............................................................. 3 2. Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser .......................................................... 3 Hauptteil – Beschreibung und Bewertung ......................................................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands............ 4 3.1 Schutzgut Arten- und Lebensräume .............................................................................................................. 4 3.2 Schutzgut Boden .......................................................................................................................................... 18 3.3 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................................ 18 3.4 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................................. 19 3.5 Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 19 3.6 Kulturelles Erbe, Kultur- und Sachgüter ...................................................................................................... 19 3.7 Mensch, Wohnumfeld, Lärm, Verkehr ......................................................................................................... 20 4. Prognose über Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................................................................. 22 4.1 Auswirkungen bei Durchführung der Planung ............................................................................................. 22 4.1.1 Schutzgutbezogene Auswirkungen ............................................................................................................. 22 4.1.2 Wirkräume .................................................................................................................................................... 23 4.1.3 Differenzierung nach Wirkfaktoren - bau-, anlage-, betriebsbedingt ........................................................... 25 4.1.4 Wechselwirkungen ....................................................................................................................................... 26 4.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung (Nullvariante) ................................................................................... 27 4.3 Kurze Zusammenfassung der Prognose und Gesamtwirkbeurteilung ........................................................ 28 5. Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Gebiete ...................................................................... 29 5.1 Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten (Ampertal) ................................................................................... 29 6. geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich - Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - ............................................................. 31 6.1 Vorgehensweise .......................................................................................................................................... 31 6.2 Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien ........................... 31 6.3 Ermittlung der Eingriffsschwere ................................................................................................................... 31 6.4 Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen ....................................... 32 7. anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Zielen und räumlichem Geltungsbereich des Plans (Alternativen) ................................................................. 32 7.1 Standortalternativen im Gemeindegebiet (Ebene Flächennutzungsplan) .................................................. 32 Schlussteil - Zusätzliche Angaben, Monitoring und Zusammenfassung ...................................................... 34 8. Zusätzliche Angaben ................................................................................................................................. 34 8.1 Angaben zu technischen Verfahren ............................................................................................................. 35 8.2 Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse ........................................................................................................ 35 9. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ........................ 35 10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................................................................... 36 ■ Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen ....................................................................................... 39 Anlagen Skizze Bestandssituation M 1 : 2.000
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 3 von 39 Einleitung 1. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung Die Grundzüge der Planung zum Deckblatt 6g3 GADA sind in der Begründung dargestellt, zu den beiden Son- dergebieten unter Punkt 5.1 und 5.2. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan Deckblattes Nr. 6g3 GADA umfasst insgesamt 0,49 ha und ent- hält Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 475, 478, 481 und 460/23, Gemarkung Feldgeding. Es werden insgesamt zwei Teilquartiere vorgesehen. Der westliche Teilbereich umfasst 0,31 ha, der östliche 0,18 ha. Es werden zwei Sondergebiete südlich der Trasse der Bundestraße B 471 und des Gewerbegebietes GADA geplant. Zum einen handelt es sich um ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Rettungswache und Obdachlosenunterkunft“ (= östlicher Teilbereich), zum anderen um ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestim- mung „Absicherungseinheit für Fernwärme und Wassersstofftankstelle“ (= westlicher Teilbereich). Tabelle 1: Darstellungen im Deckblatt Nr. 6g3 GADA Zeichnerische Darstellungen Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA in ha in % Sondergebiet (SO) mit Angabe der Zweckbestimmung inkl. Erschließungsflächen 0,28 57,2 Grünfläche, öffentlich 0,08 16,3 Grünfläche Nutzungsextensivierung 0,07 14,3 Wege, hier landwirtschaftlicher Weg und Anwandweg 0,06 12,2 Geltungsbereich gesamt 0,49 100,0 Entwurfsverfasser des Entwurfs des Deckblatts 6g3 GADA zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 29.03.2022 ist das Büro Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Landshut. 2. Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2020 grenzt die Gemeinde Bergkirchen unmittelbar an den Verdichtungsraum München (Stadtgebiet Olching u. a.) an, gehört jedoch selbst dem allgemeinen ländli- chen Raum an. Das nächstgelegene Mittelzentrum ist Dachau. Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“ Nr. LSG-00342.01„ (vgl. Karte 3, Landschaft und Erholung, 25.02.2019). Die Lage im Landschaftsschutzgebiet wird in der Begründung in Kapitel 3.1 ausführlich thematisiert. Der Regionale Grünzug „Nr.: 03 Ampertal“ verläuft ca. 120 m östlich, etwa beginnend am Lauf der Amper (vgl. Karte 2 Siedlung und Versorgung, 25.02.2019). Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet Nr.: 04.3 Südliches Dachauer Moos beginnt ca. 1,3 km südlich. Nordöstlich des GADA liegt das Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze – Kies und Sand Nr. 20. Das FFH-Gebiet 7635-301 ‚Ampertal’ beginnt etwa 30 m entfernt vom östlichen Teilbereich. Siehe hierzu Kapitel 5 des vorliegenden Umweltberichts. Die Inhalte des rechtswirksame Flächennutzungsplans sowie der derzeit in Aufstellung befindliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Neuaufstellung eines Landschaftsplanes sind der Begründung in Kapitel 3.2 zu entnehmen.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 4 von 39 Hauptteil – Beschreibung und Bewertung 3. Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands Im Kapitel 3 werden die einschlägigen Fachplanungen ausgewertet, v. a. das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK), das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) und die Biotopkartierung Bayern Flachland. Das Planungs- gebiet liegt im Südwesten der Gemeinde Bergkirchen. Der Geltungsbereich liegt südlich des bestehenden Gewerbegebietes GADA 8, südlich der Trasse der B 471 und östlich der Autobahn A 8. Allerdings entsteht nur auf 0,28 ha neues Baurecht im Sinne des § 1a BauGB (Geltungsbereich = 0,49 ha). Am Nordrand - entlang des Südrandes des Gewerbegebietes GADA - verläuft die Bundesstraße B 471 von Fürs- tenfeldbruck nach Dachau, hier in erhöhter Dammlage. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt von Norden her über einen hier asphaltierten Anwandweg südlich das B 471 (Fürstenfelder Straße). Dieser schießt unmittelbar östlich des östlichen Teilbereichs an den Kreisverkehr unterhalb der B 471 an. Rampen führen hoch zur B 471 und von dieser zur Autobahn A 8 im Westen. Die Anschlussstelle 78 Dachau/Fürstenfeldbruck der Autobahn A 8 München – Stuttgart befindet sich im Westen, nur etwa 500 m vom Kreisverkehr bzw. 260 m vom Geltungsbereich entfernt. Hier ist ein Ausbau an der Autobahnauffahrt geplant. Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum ‚Münchner Ebene’. Die Oberfläche des Planungsgebiets ist weitge- hend eben. Die Geländehöhe liegt im Mittel bei 495 m ü. NN. Im Süden in 40 m fließt die Amper. Die potenziell natürliche Vegetation besteht gemäß FIN-Web-Abfrage aus Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald. Im Geltungsbereich sind Bodendenkmäler nach Art. 8 DSchG vorhanden, wobei der Großteil der Flächen im Gewerbegebiet GADA im Norden bereits ab 2005 durch Grabungen gesichert wurde. Übergeordnete Lage - Luftbild aus dem Jahr 2020 (Kartenausschnitt nicht maßstäblich) 3.1 Schutzgut Arten- und Lebensräume Laut ABSP liegt der westliche Teilbereich des Planungsgebietes nahe zu lan- desweit, regional oder lokal bedeutsamen Lebensräumen, jedoch außerhalb. Der östliche Teilbereich jedoch überlagert sich mit lokal bedeutsamen Bestän- den (vgl. auch amtlich kartierte Biotope, graue Darstellung links). Die Amper ist als regional bedeutsam eingestuft (gelbe Darstellung links). Der östliche Teil- bereich liegt im Schwerpunktgebiet „Amperaue“, der westliche liegt im Nahbereich. Am sog. Ochsenwehr liegen landesweit bedeutsame Bestände (rote Darstellung). Als Ziel Gewässer wird der bayernweite Entwicklungs- schwerpunkt bzw. Verbundachse „Amper“ im Süden angegeben. Ziel ist hier die „Entwicklung naturnaher Altwasser/Altarme in unterschiedlichen Sukzessi- Auszug aus dem ABSP, ohne Maßstab onsstadien“. Die Erhaltung und Optimierung von lokalen, regionalen und lan desweit bedeutsamen Lebensräumen wird aufgezeigt.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 5 von 39 Als Ziele für Feuchtstandorte ist die „Erhaltung und Optimierung von Streuwiese und Flachmooren an Amper und Glonn“ verzeichnet, ebenso die Erhaltung und Optimierung von lokalen, regionalen und landesweit bedeutsamen Lebensräumen. Die Zielkarte Trockenstandorte stellt hier die „Erhaltung und Optimierung von Magerrasen auf Schotterböden entlang der Amper“ dar sowie großräumig eine Überregionale Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbundachse. Östlich des Geltungsbereichs ist die Amper mit Auwaldresten als FFH-Gebiet 7635-301 ‚Ampertal’ gemäß Richt- linie 92/43/EWG unter Schutz gestellt: „teilweise naturnaher Flusslauf (Seeausflusstyp) mit begleitenden Auwäldern, Altwassern, Feucht- und Stromtal-Streuwiesen und Magerrasen; überragende Lebensraumtypen- und Artenaustattung im Naturraum Unterbayerisches Hügelland“. Es beginnt etwa 30 m entfernt vom östlichen Teilbereich. Siehe hierzu Kapitel 5 des vorliegenden Umweltberichts. Innerhalb des Planungsgebiets bestehen keine amtlich kartierten Biotope. Das nächst gelegene amtlich kar- tierte Biotop ist vom östlichen Teilbereich aus gesehen in etwa 40 m Entfernung das Biotop 7734-1212, Teilfläche 1, „Amper zwischen Ampersee und Günding“. Hauptbiotoptyp hier hier „Fließgewässer mit flutender Wasserve- getation ohne §30-Schutz (95 %)“, Erhebung 2016. Südlich des westlichen Teilbereichs, etwa 50 m entfernt, liegt das amtlich kartierte Biotop 7734-1210, Teilfläche 2, „Bachsystem nahe dem Ampersee nördlich von Geisel- bullach“, Erhebung ebenfalls 2016. Die Fläche ist zu 100 % gesetzlich geschützt. Ein Vorkommen des Bibers ist hier belegt. Im Umfeld liegen noch zahlreiche weitere amtlich kartierte Biotope bzw. Teilflächen, siehe hierzu Skizze Bestandssituation in der Anlage. Der östliche Teilbereich liegt zu etwa 80 % innerhalb einer Ökokontofläche der Gemeinde Bergkirchen. Diese stellt eine Ausgleichsfläche dar, die dem „B-Plan 100 GADA bzw. 110 GADA“ zugeordnet ist. Die Fläche ist bereits hergestellt, siehe auf folgende Bestandsbeschreibung. Östlich des westlichen Teilbereichs des Geltungsbereichs liegt ebenfalls eine Ökokontofläche, hier Fl.Nr. 480, Gemarkung Feldgeding. Weitere Ökokontoflächen liegen im Umfeld, siehe hierzu Skizze Bestandssituation (Ökokatasterflächen, Aus- gleichs- und Ersatzflächen). Für die Erweiterung der Anschlussstelle Dachau/Fürstenfeldbruck auf der Autobahn BAB8/W - Planfeststellungs- verfahren derzeit laufend - wurde der Landschaftspflegerische Begleitplan vom Büro Narr Rist Türk, Isarstraße 9, 85417 Marzling, erstellt. Unten ist ein Auszug aus dem Plan Lage der landschaftspflegerischen Maßnahmen, M 1 : 1.000, dargestellt. Eine Ausgleichsfläche A 1 für die Anpassungen an der A 8 liegt östlich des westlichen Teilbereichs auf Fl.Nr. 478/4, etwa 135 m entfernt. Ziel ist hier die „Entwicklung von artenreichem Halboffenland im Verbund zu strukturreichem Bachlauf mit Ufervegetation; Schaffung von Lebensraum für den Kriechenden Sellerie (Apium repens). Die Maßnahme dient der Förderung der Population des Kriechenden Selleries sowie der Sicherung der Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000.“ Landschaftspflegerischer Begleitplan, Lage der landschaftspflegerischen Maßnahmen Luftbild 2020 mit Flurkarte, ohne Maßstab Planausschnitt ohne Maßstab Das Landschaftsentwicklungskonzept Region München (LEK, 2009) stuft die aktuelle Lebensraumqualität des Planungsgebietes überwiegend sehr gering bis gering ein (siehe Karte 3.4). An der Amper entlang ist diese stellenweise als überwiegend hoch eingestuft. Das kleinflächige Vorkomme von Lebensräumen wird in der nähe- ren Umgebung als hoch / sehr hoch eingestuft, insbesondere im Bereich des Ochsenwehrs. Die potentielle Lebensraumfunktion ist gemäß Kare 8 sehr hoch. Die Konfliktkarte 7.4 stellt stark befahrene Straßenabschnitte an der A 8 dar, wodurch die aktuelle Lebensraumfunktion durch bestehende und geplante Infrastruktureinrichtun- gen mit Barrierewirkung beeinträchtigt werden können. Der Schutz und die Entwicklung von Auenlebensräumen stellt ein Ziel dar (siehe Karte 4.4). Zudem wird der Schutz und die Entwicklung von Gebieten mit hohem Entwick- lungspotential für Lebensräume trockener Standorte im Gebiet sowie im Norden im Bereich des GADA dargestellt. Die Zielkarte zeigt die Sicherung und Entwicklung des kohärenten Schutzgebietssystems Natura 2000 an der
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 6 von 39 Amper auf. Der Schutz bedrohter Arten wird an der Amper ebenfalls angeregt. Des Weiteren ist an der Amper die Erhaltung, Entwicklung und Pflege von linearen Verbindungsstrukturen entlang der Auen- und Gewässerlebens- räume mit hervorragender Bedeutung dargestellt. In der Zielkarte 4.5 ist die Erhaltung und Entwicklung von Landschaftsräumen mit strukturreichem, traditionell gewachsenem Landschaftsbild verzeichnet. Karte 5.2 Leitbild Landschaftsentwicklung und Maßnahmen: Entwicklung stellt entlang der Amper die Weiterentwicklung von regi- onalen und überörtlichen Biotopverbundsystemen dar. Zudem sollen Artenschutzmaßnahmen für bedrohte Aren auch außerhalb der Schutzgebietssysteme ergriffen werden. Bestandsbeschreibung im Einzelnen – Geltungsbereich und unmittelbares Umfeld – Die gegenwärtigen landschaftlichen Gegebenheiten sind im Plan Skizze Bestandssituation M 1 : 2.000 darge- stellt (siehe Anlage). Der Geltungsbereich ist in zwei Teilbereiche gegliedert, „West“ mit Teilflächen der Flurnummern 478, 481 und 460/23 sowie “Ost“ mit Teilflächen der Flurnummern 475 und 460/23, jeweils Gemarkung Feldgeding. Die bei- den Teilbereiche liegen etwa 170 m voneinander entfernt südlich der Bundesstraße B 471, südlich des Gewerbegebietes GADA. Der Bereich „Ost“ grenzt unmittelbar an den Kreisverkehr unterhalb der B 471, der das Gewerbegebiet GADA er- schließt. Feld zum Blumen selbst schneiden, Fl.Nr 475, Blick nach Osten Fl.Nr. 475 mit Mosaik aus Gehölzen und Grasflur, Blick nach Osten Das Flurstück 475 ist über eine asphaltierte, beschrankte Straße im Norden erschlossen, die Fürstenfelder Straße (= Anwandweg). Nördlich an der Straße sind Bereiche geschottert und werden z.T. zum Parken verwendet. Das Flurstück 475 ist auf einer großen Teilfläche als Teil des Ökokontos (Meldung an das LfU 22.11.2018) der Ge- meinde Bergkirchen gemeldet. Es überschneiden sich 1.300 m² des östlichen Teilbereichs mit der Ökokontofläche. Die Ausgleichsfläche ist bereits zugewiesen und hergestellt. Entwicklungsziel ist hier Auwald. Bei der Begehung am 21.07.2020 wurde vor Ort folgender Zustand vorgefunden: Im östlichen Bereich – außerhalb des Geltungsbereichs - ist ein Teil des Flurstücks als Feld zum „Blumen selbst schneiden“ genutzt. Dieser Teilbereich ist nicht Teil des Ökokontos, siehe hierzu auch Darstellung in der Skizze Bestandssituation. Das Gelände ist gegenüber der angrenzenden Ackerfläche im Westen etwa 1,0 bis 1,5 m hoch aufgeschüttet. Die Gehölze stehen derzeit lückig auf der Fläche und sind meist etwa 5 m hoch. Hier wachsen Prunus padus (Trauben- kirsche), Prunus spinosa (Schlehe), Cornus (Hartriegel), Coyllus avellana (Haselnuss), Crataegus (Weißdorn), Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Fraxinus (Esche), Ulmus (Ulme) und Tilia (Linde). Zur Amper im Osten hin werden die Gehölze höher und dichter. Zwischen den Gehölzen wachsen folgende krautige Pflanzen auf: Calamagrostis epigejos (Land-Reitgras), Cirsium arvense (Acker-Kratzdistel), Daucus carota (Wilde Möhre), Eupho- rbia cyparissias (Zypressen-Wolfsmilch), Erigeron (Berufskraut), Fragaria (Erdbeere), Galium mollugo (Wiesen- Labkraut), Geum urbanum (Echte Nelkenwurz), Hypericum (Johanniskraut), Origanium vulgare (Echter Dost), Sene- cio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut), Solidago (Goldrute), Tanacetum vulgare (Rainfarn), Tragopogon pratensis (Wiesen-Bocksbart), Verbascum (Königskerze). Generell besteht auf der Flächen das Problem, dass diese offenbar des Öfteren von Autofahrern für die Notdurft genutzt werden. Auch Müll wurde hier widerrechtlich entsorgt. Durch die Lage am Kreisverkehr ist die Fläche als vorbelastet einzustufen.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 7 von 39 Der Bereich „West“ wird von einer Ackerfläche dominiert. Am westlichen Rand verläuft ein etwa 0,3 m höher lie- gender gekiester Feldweg mit etwa 3 m Breite, mittig ein Grünstreifen. Übergang zwischen Fl.Nr. 480 und 478, Blick nach Osten auf Amper Übergang zwischen Fl.Nr. 480 und 478, Blick nach Osten auf Amper Im Nordosten der Fläche liegt eine Ruderalflur bzw. Bra- che – Alter unter 5 Jahre – auf dem Acker. Hier kommen u.a. folgende Arten vor: Cichorium intybus (Gemeine Wegwarte), Conyza canadensis (Kanadischer Katzen- schweif), Calamagrostis epigejos (Land-Reitgras), Daucus carota (Wilde Möhre), Solidago (Goldrute), Tanacetum vulgare (Rainfarn). Die Flur wird durch einen etwa 5 m breiten Streifen mit offenem Boden unterbro- chen (siehe Foto oben links). Der Mast der 20 kV-Freileitung, die den Bereich „West“ überspannt, steht an der Grenze der Fl.Nr. 480 zu 478. Die Leitung endet hier. Die Zufahrtsstraße (Anwandweg der B 471) ist asphaltiert. Östlich angrenzend an die Fl.Nr. 478 beginnt eine Ökokontofläche. Hier besteht ein Zufahrtsstraße (Fürstenrieder Straße) zur Fl.Nr. 478, Blick nach Osten kleinteiliges Mosaik aus jungen Gehölzen und krautigen Pflanzen. Im Osten angrenzend, auf Fl.Nr. 480, liegt vor allem ein Gehölzbestand. Die Fläche ist als Ausgleichsfläche ver- zeichnet (Teil des Ökokontos). Hier wachsen 3-6 m hohe Sträucher (v.a. Liguster, Schlehe oder Kreuzdorn, Hasel) und eine Eichenaufforstung mit 3-5 m Höhe. Im Unterwuchs herrscht Reitgras vor. Bestandsbeschreibung – weiteres Umfeld – Nördlich der B 471 liegt das Gewerbegebiet GADA, das bereits nahezu vollständig bebaut ist. Daran schließen mehrere Kiesweiher an. Die B 471 im Norden verläuft in deutlicher Dammlage, nach Westen hin wird die Bö- schung höher. Im Westen verläuft die Autobahn A 8, östlich davon besteht die Fläche des sog. Ochsenwehrs. Westlich der Autobahn liegt das Gewerbegebiet Geißelbullach. Im Osten fließt die Amper mit begleitenden Au- engehölzen. Östlich der Amper liegt die Kläranlage mit Abfallheizkraftwerk. Im Süden, bis zur Amper hin, bestehen kleinflächig landwirtschaftliche Nutzflächen im kleinflächigen Wechsel mit Ausgleichsflächen. Hier sind deutliche Bodenmulden und Seigen erkennbar. Tierwelt – Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Nach den Arteninformationen zu saP-relevanten Arten der online Abfrage des Bayerischen Landesamtes für Um- welt (LfU-online-Arbeitshilfe, http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/, Stand: Dezember 2021) für das TK-Blatt 7734 (Dachau) könnten im Planungsbereich folgende, möglicherweise durch die Bauvorhaben be- einträchtigte, saP-relevante Arten vorkommen. Arten, deren Vorkommen aufgrund der Bestandssituation von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen werden können, werden in der Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht detailliert be- trachtet. Diese sind folgend aufgeführt und in den Tabellen durchgestrichen.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 8 von 39 Säugetiere Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Castor fiber Biber V g Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G u Myotis brandtii Große Bartfledermaus 2 V u Myotis daubentonii Wasserfledermaus g Myotis myotis Großes Mausohr V g Myotis nattereri Fransenfledermaus g Nyctalus noctula Großer Abendsegler V u Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus g Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus u Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus g Plecotus auritus Braunes Langohr V g Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 2 D ? Typische Lebensräume des Bibers sind Fließgewässer mit ihren Auen, insbesondere ausgedehnten Weichholz- auen. Die Art kommt aber auch an Gräben, Altwässern und verschiedenen Stillgewässern vor. Biber benötigen ausreichend Nahrung sowie grabbare Ufer zur Anlage von Wohnhöhlen. Sofern eine ständige Wasserführung nicht gewährleistet ist, bauen die Tiere Dämme, um den Wasserstand entsprechend zu regulieren und um sich neue Nahrungsressourcen zu erschließen. Ein Vorkommen der Art im Bereich des nahe liegenden FFH-Gebiets „Amperaue“ ist belegt. Da sich dieser außerhalb des Geltungsbereichs an der Amper befindet und im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht in diesen Bereich eingegriffen wird, bleibt der Erhaltungszustand nach derzeitigem Kenntnisstand erhalten. Die Breitflügelfledermaus besiedelt bevorzugt tiefere Lagen mit offenen bis parkartigen Landschaften, die auch ackerbaulich dominiert sei können. Ein hoher Grünlandanteil ist jedoch von Vorteil. Die Art jagt in unterschiedli- chen Höhen, je nach Beschaffenheit der Umgebung: Man kann sie sowohl in einiger Höhe beim Absuchen von Baumkronen nach schwärmenden Insekten beobachten als auch über Viehweiden oder Wiesen. Schlagopfer an Windenergieanlagen zeigen, dass sie gelegentlich auch deutlich oberhalb der Baumkronen fliegt. Die meisten Winternachweise stammen aus Höhlen und anderen unterirdischen Quartieren, aber Überwinterung ist auch in Zwischendecken von Gebäuden nachgewiesen - derartige Quartiere werden jedoch nur zufällig bekannt und kön- nen nicht systematisch untersucht werden. Der Lebensraum des Großen Abendseglers sind tiefere, gewässerreiche Lagen mit Auwäldern und anderen älteren Baumbeständen, wie Laub- und Mischwäldern oder Parkanlagen. Sein Jagdhabitat befindet sich im freien Luftraum in 15 bis 50 m Höhe. Als Sommerquartiere dienen überwiegend Baumhöhlen (meist Spechthöhlen) und Vogelnist- oder Fledermauskästen, aber auch Außenverkleidungen und Spalten an hohen Gebäuden. Die Große Bartfledermaus bevorzugt gewässer- und waldreiche Landschaften, wie Laub- aber auch Misch- und Nadelwälder. Die Jagd findet in verschiedenen Höhenstufen statt, auch nahe an der Vegetation oder dicht über Gewässern. Wochenstuben- und Sommerquartiere befinden sich überwiegend in spaltenförmigen Quartieren an Gebäuden wie unter Verschalungen, in Spalten zwischen Balken, hinter Fassaden oder ähnliches. Die Nutzung von Baumhöhlen, Hangplätzen hinter abstehender Rinde toter oder kranker Bäume und Flachkästen ist für die Art jedoch ebenfalls typisch und wird vermutlich nur seltener bekannt. Jagdhabitate befinden sich im Wald oder in Waldnähe. Das Große Mausohr ist eine Gebäudefledermaus, welche als Jagdgebiet Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht nutzt. Seltener jagen Mausohren auch auf Äckern, Weiden oder über anderem kurzrasigem (frisch gemähten) Grünland. Sommerquartiere befinden sich meist in Baumhöhlen, Felsspalten, Dachböden, Gebäude- spalten oder Fledermauskästen. Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Kellern, Stollen bezogen. Die Fransenfledermaus ist sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen anzutreffen. Für Wochenstuben und Ein- zelquartiere werden im Wald Baumhöhlen und Nistkästen gewählt. In Ortschaften werden gerne Hohlblocksteine besiedelt. Als Winterquartiere dienen unterirdische Höhlen, Stollen oder Keller. Die Art nutzt bevorzugt Wälder und gehölzreiche Landschaftsteile (z.B. Parks und Gärten) für die Jagd. Ihre Beute sammeln sie im Flug von Ästen und Blättern absammeln s. g. „Gleaner“. Das Braune Langohr gilt als charakteristische Waldart und nutzt eine breite Palette von Habitaten, u.a. auch Nadelholzbestände. Die Art ist aber auch in Siedlungen heimisch und bejagt hier auch Gehölzstrukturen in den Ortschaften. Die Jagd findet in dichter Vegetation statt und sucht Oberflächen von Gehölzen nach Nahrung ab (= Gleaner). Als Sommerquartiere werden Gebäude, Baumhöhlen, Vogel - und Fledermauskästen bevorzugt. Die Rauhhautfledermaus erjagt ihre Beute zu meist Zuckmücken im freien Luftraum und auch in der Nähe der Vegetation, in ca. 3 bis 20 m Höhe. Meist an Fließ- und Stillgewässer bzw. deren randliche Schilf- und Gebüsch- zonen, gefolgt von Waldrandstrukturen, Hecken und Parkanlagen. Außerhalb des Waldes entlang linienartiger
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 9 von 39 Strukturen wie bspw. Waldwegen, Waldrändern. Die Art bevorzugt Baumquartiere (ersatzweise Nistkästen oder hinter Fassadenverkleidungen) in waldreicher Umgebung, meist in Nähe zu nahrungsreichen Gewässern. Als natürliches Überwinterungsquartier kommen hauptsächlich Baumhöhlen und -spalten in Betracht. Die Wasserfledermaus ist überwiegend eine Waldfledermaus. Sie benötigt strukturreiche Landschaften, die Ge- wässer und viel Wald aufweisen sollten. Hauptjagdgebiete sind langsam fließende oder stehende Gewässer, an denen sie dicht über der Wasseroberfläche, in etwa 30 cm Höhe, schnell und wendig feste Bahnen zieht und dabei Insekten an oder auf der Wasseroberfläche ergreift. Darüber hinaus jagen die Tiere aber in Wäldern, Parks oder Streuobstwiesen. Koloniequartiere befinden sich bevorzugt in Spechthöhlen von Laubbäumen, alternativ auch in Nistkästen (Vogelkästen oder Fledermaus-Rundhöhlen); nur selten findet man die Art in Dachstühlen von Gebäuden oder in Brücken. Als synanthrope Art kommt die Weißrandfledermaus vor allem in Großstädten und anderen dichten Siedlungs- räumen vor. Die Wochenstuben beherbergen meist 20-100 weibliche Tiere, während die Männchen allein oder in kleinen Gruppen leben. Als Unterschlupf dienen in beiden Fällen Gebäudequartiere wie Spalten und kleine Hohl- räume, Rollladenkästen, Fensterläden oder Räume hinter Dach- und Wandverschalungen. Häufige Quartierwechsel sind belegt, so dass gelegentlich ein Quartierverbund besteht. Die Jagdgebiete der Weißrand- fledermaus decken das gesamte Spektrum an städtischen Lebensräumen ab, von Parkanlagen über Hinterhöfe, Gärten bis hin zu Gewässern und Straßenlaternen. Gewässer mit ihren Gehölzsäumen spielen dabei eine beson- ders große Rolle. Die Zwergfledermaus ist sowohl in Dörfern als auch in Großstädten zu finden und nutzt hier unterschiedlichste Quartiere und Jagdhabitate. Bejagt werden, in fünf bis 20 m Höhe, Gehölzsäume aller Art, Gärten oder von Ge- hölzen umstandene Gewässer, Straßenlaternen, aber auch im geschlossenen Wald oder auf Waldwegen ist sie nicht selten. Typische Quartiere sind Spaltenquartiere an Gebäuden wie bspw. Rollladenkästen oder Fensterver- kleidungen. Winterquartiere befinden sich z. B. in Mauerspalten, in Ritzen zwischen Dachgebälk, hinter Fassadenverkleidungen. Im Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan, M 1 : 2.000, Büro Narr Rist Türk, 85417 Marzling,18.07.2014, für die Erweiterung der Anschlussstelle Dachau/Fürstenfeldbruck liegt im Nah- bereich der östlichen Teilfläche ein Nachweis einer Zwergfledermaus (SFZW in der Abbildung auf Seite 42) vor. Aufgrund des Alters der Erfassung (aus dem Jahr 2012 oder älter) können vorgefundenen Arten in Bezug auf die aktuelle Bauleitplanung lediglich als Hinweis verstanden werden. Die Zweifarbfledermaus ist in offenen, waldarmen Landschaften zu finden. Hier erstrecken sich ihre Jagdgebiete wie z.B. landwirtschaftlichen Nutzflächen, Aufforstungsflächen und Gewässern. Die Art bejagt den freien Luftraum in 10 bis 40 m Höhe. Als Quartiere dienen typischerweise senkrechte Spalten an Häusern und Scheunen, vor allem hinter Fassadenverkleidungen, überlappenden Brettern und Fensterläden. Winterquartiere können Ge- bäude, Steinbrüche und Felswände darstellen. Beurteilung Fledermäuse: Im Umfeld des Geltungsbereichs kann ein Vorkommen der genannten Arten nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Habitate in Form von alten Gehölzen oder Gebäuden sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Der Gel- tungsbereich stellt möglicherweise ein Jagdhabitat der Arten dar. Da es allenfalls zu sehr kleinflächigen Beeinträchtigungen von Jagdhabitaten kommen kann, bleibt der Erhaltungszustand nach derzeitigem Kennt- nisstand erhalten. Vögel Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK B R Acanthis cabaret Alpenbirkenzeisig u Accipiter gentilis Habicht V u Accipiter nisus Sperber g Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger 3 g Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger g Actitis hypoleucos Flussuferläufer 1 2 s g Alauda arvensis Feldlerche 3 3 s Alcedo atthis Eisvogel 3 g Anas acuta Spiessente 3 g g Anas crecca Krickente 2 3 u g Anser albifrons Blässgans g g Anser anser Graugans g g Anthus campestris Brachpieper 0 1 u Anthus trivialis Baumpieper 2 3 s Apus apus Mauersegler 3 u
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 10 von 39 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK B R Ardea cinerea Graureiher V u g Ardea purpurea Purpurreiher R R g g Asio flammeus Sumpfohreule 0 1 s Asio otus Waldohreule g g Aythya ferina Tafelente u u Botaurus stellaris Rohrdommel 1 3 g Bucephala clangula Schellente g s Buteo buteo Mäusebussard g g Carduelis carduelis Stieglitz V u Charadrius dubius Flussregenpfeifer V u g Chroicocephalus ridibundus Lachmöwe g g Ciconia ciconia Weißstorch 3 g g Ciconia nigra Schwarzstorch g g Cinclus cinclus Wasseramsel g Circus aeruginosus Rohrweihe 3 g g Circus cyaneus Kornweihe 0 1 g Circus pygargus Wiesenweihe R 2 g g Coloeus monedula Dohle V g g Columba oenas Hohltaube g Corvus frugilegus Saatkrähe g g Coturnix coturnix Wachtel 3 V u Crex crex Wachtelkönig 3 2 s u Cuculus canorus Kuckuck V V g Cygnus cygnus Singschwan R g Cygnus olor Höckerschwan g g Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3 u Dendrocoptes medius Mittelspecht g Dryobates minor Kleinspecht V V g Dryocopus martius Schwarzspecht g Egretta garzetta Seidenreiher g Emberiza calandra Grauammer 1 V s u Emberiza citrinella Goldammer V g g Falco peregrinus Wanderfalke g Falco subbuteo Baumfalke 3 g Falco tinnunculus Turmfalke g g Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper V 3 g g Fringilla montifringilla Bergfink g Gallinago gallinago Bekassine 1 1 s g Gallinago chloropus Teichhuhn V g g Grus grus Kranich 1 u g Hippolais icterina Gelbspötter 3 u Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3 u g Ixobrychus minutus Zwergdommel 1 2 s Lanius collurio Neuntöter V g Lanius excubitor Raubwürger 1 2 s u Larus cachinnans Steppenmöwe R g Larus canus Sturmmöwe R g g Larus michahellis Mittelmeermöwe g g Linaria cannabina Bluthänfling 2 3 s u Locustella fluviatilis Schlagschwirl V s Locustella naevia Feldschwirl V 3 g
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 11 von 39 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK B R Luscinia svecica Blaukehlchen g Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe 0 g Mareca penelope Pfeifente 0 R g Mareca strepera Schnatterente g g Mergus merganser Gänsesäger V g g Milvus migrans Schwarzmilan g g Motacilla flava Schafstelze g Netta rufina Kolbenente g g Numenius arquata Grosser Brachvogel 1 1 s u Nycticorax nycticorax Nachtreiher R 2 g g Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1 1 s g Oriolus oriolus Pirol V V g Pandion haliaetus Fischadler 1 3 s g Passer domesticus Haussperling V V u Passer montanus Feldsperling V V u g Perdix perdix Rebhuhn 2 2 s s Pernis apivorus Wespenbussard 3 V g g Phalacrocorax carbo Kormoran g g Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 3 V u Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger 2 s Picus canus Grauspecht 3 2 u Picus viridis Grünspecht g Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer 1 g Podiceps cristatus Haubentaucher g g Rallus aquaticus Wasserralle 3 V g g Riparia riparia Uferschwalbe V v u Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 2 s u Spatula querquedula Knäkente 1 2 s g Spinus spinus Erlenzeisig u Sterna hirundo Flußseeschwalbe 3 2 s Strix aluco Waldkauz g Sylvia communis Dorngrasmücke V u Sylvia curruca Klappergrasmücke 3 u Tringa glareola Bruchwasserläufer 1 g Tringa ochropus Waldwasserläufer R g g Turdus iliacus Rotdrossel g Tyto alba Schleiereule 3 u Vanellus vanellus Kiebitz 2 2 s s Blaukehlchen, Mäusebussard, Saatkrähe, Schafstelze, Sperber, Turmfalke und Wanderfalke können poten- tiell im Geltungsbereich und seinem unmittelbaren Umfeld vorkommen. Laut Roter Liste Bayern sind die Arten jedoch nicht gefährdet. Zudem befinden sich die genannten Arten im Planungsgebiet und Umland in einem güns- tigen Erhaltungszustand. Von Mäusebussard und Turmfalke liegen im Gebiet bzw. im Umfeld ältere Nachweise vor (siehe Erläuterung nächste Seite). Das Umland bietet diesen „Allerweltsarten“ ausreichend Ausweichhabitate. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Für die Erweiterung der Anschlussstelle Dachau/Fürstenfeldbruck auf der BAB8/W führt die Regierung von Oberbayern derzeit als Planfeststellungsbehörde das laufende Planfeststellungsverfahren mit den üblichen Ver- fahrensschritten durch. Hierfür wurde u.a. ein Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan, M 1 : 2.000, vom Büro Narr Rist Türk, Isarstraße 9, 85417 Marzling,18.07.2014, erstellt. Unten ein Auszug des Plans.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 12 von 39 Folgend ein Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Be- gleitplan: „Neben der Auswertung vorhandener Daten- grundlagen wie Biotop- und Artenschutzkartierung, Stan- darddatenbogen erfolgten 2010 eine Real- nutzungskartierung und eine faunistische Übersichtskartie- rung. Durch weitere Bestandserhebungen in 2011 und 2012 wurden Datenlücken geschlossen und die vorliegende ve- getationskundliche Bestandserfassung, insbesondere im Bereich der betroffenen Waldflächen überprüft, verfeinert und konkretisiert. Zur Untersuchung des biotischen Funkti- onsgefüges wurden zudem im Sommerhalbjahr 2012 fau- nistische Sonderuntersuchungen durchgeführt. Folgende Artengruppen wurden untersucht: Vögel (NRT, 2012) Fledermäuse (NRT, 2012) Libellen (NRT, 2012) Mollusken (COLLING, 2012) Apium repens (NRT, 2011)“ Aufgrund des Alters der Erfassung (aus dem Jahr 2012 oder älter) können die vorgefundenen Arten in Bezug auf die ak- tuelle Bauleitplanung lediglich als Hinweis verstanden werden. Gemäß diesen Unterlagen wurden unmittelbar angrenzend zum westlichen Teilfläche folgende Vogelarten nachge- wiesen; Turmfalke (VTF), Goldammer (VGA) und Mäuse- bussard (VMB). Unmittelbar auf der Fläche liegen keine Artnachweise vor. Auf der östlichen Teilfläche wurden vorgefunden: Ausschnitt Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan, Mäusebussard (VMB) auf der Fläche selbst, in unmittelba- Narr Rist Türk, ohne Maßstab rem Umfeld Goldammer (VGA), Mauersegler (VMS), Rauchschwalbe (VRS) sowie Turmfalke (VTF). Typische Offenlandarten, bzw. Arten der Kulturlandschaft, die im Gebiet vorkommen könnten, sind Großer Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn. Diese sind Bodenbrüter und auf strukturreiche Agrarlandschaf- ten mit ausreichendem Nahrungsangebot mit Extensivgrünland, Feldrainen und Brachen angewiesen. Wesentlich für Kiebitz und Feldlerche ist zudem eine Lage in der offenen, weitgehend gehölzfreien Feldflur, nicht an durch KFZ- oder Erholungsverkehr stark frequentierten Wegen und unter 100 m Abstand zu Straßen. Bereiche unter 100-150 m Abstand zu Vertikalstrukturen, wie geschlossene Gehölzbestände und Bebauung, werden gemie- den. Ähnliche Ansprüche stellen der Große Brachvogel und das Rebhuhn. Das Planungsgebiet ist im Osten durch die Amper von hohen Gehölzstrukturen umschlossen, im Norden liegt die B 471 in Dammlage. Im östlichen Teil- bereich selbst stehen bereits Gehölze, beim westlichen Teilbereich unmittelbar angrenzend auf Fl.Nr. 480. Die genannten Abstände zu Vertikalstrukturen werden deutlich unterschritten. Dadurch ist das komplette Planungs- gebiet kaum als Habitat für die Arten geeignet. Zudem ist der Bereich vor allem durch den Verkehr und das GADA verlärmt. Es kann nach derzeitigem Kenntnisstand ein Vorkommen der genannten Arten ausgeschlossen werden. Brutplätze von Rauchschwalben liegen vor allem in Dörfern und Einzelhäusern des ländlichen Raums, deutlich weniger als bei der Mehlschwalbe in städtischen Siedlungen, wohl deshalb, weil die Nester meist im Inneren von Gebäuden, vor allem in Viehställen, Scheunen usw. angelegt werden. Großflächige Röhrichtbestände werden vor und nach der Brutzeit als Massenschlafplätze aufgesucht. Für den Mauersegler ist der Luftraum das Nahrungshabitat. Mauersegler jagen über den verschiedensten Land- schaften. Bruthabitate sind heute überwiegend mehrgeschossige Gebäude; die Nesteingänge sind meist unmittelbar unter dem Dach. Die brutplatztreuen Mauersegler brüten in Kolonien und nutzen innerhalb der Ort- schaften oft nur einzelne Gebäude. Menschliche Ansiedlungen beherbergen daher so gut wie alle Brutplätze, und zwar vor allem Siedlungen mit städtischem Charakter und hohen Bauten. Mauersegler und Rauchschwalbe wurde im Umfeld des Bereichs West im landschaftspflegerischen Begleitplan der Planfeststellung der A 8 erfasst. Im Geltungsbereich liegen keinerlei Gebäude, die Quartiere darstellen könn- ten. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Baumfalke, Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mittelspecht, Waldohreule und Wespenbussard sind Vogel- arten, deren vorrangige Lebensräume und / oder Jagdreviere Waldbestände darstellen. Große Waldflächen
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 13 von 39 liegen nicht im unmittelbaren Umfeld. Ein Durchflug kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Pla- nungsgebiet sind keine geeigneten Gehölzbestände und damit keine Brutmöglichkeiten vorhanden. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Dohle, Grünspecht, Hohltaube, Trauerschnäpper sind Vogelarten, die in Baumhöhlen Brüten. Das Planungs- gebiet weißt keine höhlenfähigen Bäume auf. Eine Brut in den Baumbeständen unmittelbar angrenzend zum Planungsgebiet an der Amper kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein Durchflug der Arten kann eben- falls nicht ausgeschlossen werden. Mögliche Bruthabitate werden nicht beeinträchtigt. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt somit nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Laut Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Garniel & Mierwald, 2010) zählen Kuckuck, Pirol, Schleiereule, und Waldkauz zu den Brutvögeln mit mittlerer Lärmempfindlichkeit (Gruppe 2). Diese sind definiert als „Arten, die unabhängig von der Verkehrsmenge häufig Abstände von 300 bis 500 m von Straßen einhalten“. Drosselrohrsänger, Wachtel und Wachtelkönig zählen laut Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Garniel & Mierwald, 2010) zu den Brutvögeln mit hoher Lärmempfindlichkeit (empfindlichste Kategorie). Der Geltungsbereich grenzt an die Bundesstraße B 471, zudem liegt nördlich davon das Gewerbegebiet GADA, von dem Lärmemissionen ausgehen. Die Autobahn A 8 verläuft ebenfalls in der Nähe. Ein Vorkommen der Arten kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund ungeeigneter Lebensräume ausgeschlossen werden. Quelle: Garniel, A. & U. Mierwald: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbe- dingter Wirkungen auf die Avifauna“. – 2010. Bei Alpenbirkenzeisig, Baumpieper, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Feldsperling, Feldschwirl, Gartenrotschwanz, Gelbsötter, Goldammer, Grauammer, Haussperling, Klappergrasmücke, Neuntöter, Raubwürger, Stieglitz, Schlagschwirl und Schwarzmilan sind Bruten in Feldgehölzen oder Einzelbäumen be- kannt. Die Einzelbäume im Geltungsbereich – östlicher Teilbereich - bzw. die Gehölze in der unmittelbaren Umgebung der beiden Teilbereiche eignen sich grundsätzlich als Bruthabitat. Die Goldammer wurde im Umfeld des Bereichs West im landschaftspflegerischen Begleitplan der Planfeststellung zu A 8 erfasst. Es erfolgt jedoch nur auf 0,15 ha ein Eingriff in den Bestand der Gehölze, östlicher Teilbereich. Dieser Eingriff wird flächengleich an anderer Stelle ersetzt (bestehende Ökokontofläche). Der Eingriff ist daher nur sehr kleinflächig, im Umfeld sind zahlreiche Gehölze vorhanden. Es kann eine temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Erhaltungszustand der Arten bleibt daher nach derzeitigem Kenntnisstand er- halten. Braunkehlchen sind Brutvögel des extensiv genutzten Grünlands, vor allem mäßig feuchter Wiesen und Weiden. Auch Randstreifen fließender und stehender Gewässer, Quellmulden, Streuwiesen, Niedermoore, Brachland mit hoher Bodenvegetation sowie sehr junge Fichtenanpflanzungen in hochgrasiger Vegetation werden besiedelt. Die Vielfalt reduziert sich auf bestimmte Strukturmerkmale, unter denen höhere Sitzwarten, wie Hochstauden, Zaunpfähle, einzelne Büsche, niedrige Bäume und sogar Leitungen als Singwarten, Jagdansitz oder Anflugstellen zum Nest eine wichtige Rolle spielen. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden. Für Goldregenpfeifer geeignete Nahrungsflächen sind kurzrasige überschwemmte Wiesen oder Ackerflächen. Gelegentlich findet man die Vögel auch auf Schwemm- und Schlickflächen, wie man sie im Binnenland allenfalls im Bereich von Flussmündungen (Binnendeltas) sowie von Rieselfeldern und Kläranlagen findet. Ein Vorkommen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Da der Eingriff hier jedoch sehr kleinflächig ist (0,49 ha, davon 0,06 ha bereits Straßenflächen bzw. Kiesflächen), ist von einer sehr geringen Beeinträchtigung der Art auszuge- hen. Zudem ist der Bereich stark verlärmt, im näheren Umfeld des Geltungsbereichs stehen ausreichend vergleichbare Habitate zur Verfügung. Der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnis- stand erhalten. In Mitteleuropa brütet die Kornweihe in Heidegebieten, Mooren, Dünen, z.T. auf Flächen mit hohem Grundwas- serspiegel. Weniger häufig als die Wiesenweihe in Wiesen und auf Äckern. In Verlandungszonen meist über trockenem Untergrund. Ihre Jagdgebiete sind Grünland, Moore, Wiesen und Äcker. Winterliche Schlafplätze sind Schilfbestände und andere höhere Vegetation, die gute Deckung bieten. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden. Rohrweihen brüten in Altschilfbeständen in Feuchtgebietsflächen und Verlandungszonen stehender oder sehr langsam fließender natürlicher oder künstlicher Gewässer. Das Nest steht in der Regel in dichtem Schilf, mitunter auch in kleinen Flächen, häufig über Wasser, nicht selten aber auch über trockenem oder im Lauf der Brutzeit trocken fallendem Untergrund. Die bereits seit den 1970er Jahren gemeldeten Ackerbruten (Wintergerste) schei- nen zuzunehmen. Jagdgebiete sind Gewässer, Uferstreifen, offene Feuchtgebiete, oder auch ab- wechslungsreiches Kulturland, wie Wiesen, Ackerflächen mit Rainen oder Gräben, mitunter in größerem Abstand
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6g3 GADA Gemeinde Bergkirchen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 29. März 2022 Seite 14 von 39 von den Neststandorten. Ein Vorkommen auf der kleinen Ackerfläche im westlichen Teilbereich kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Da der Eingriff hier jedoch sehr kleinflächig ist (0,31 ha westlicher Teilbe- reich), ist von einer sehr geringen Beeinträchtigung der Art auszugehen. Zudem stehen im näheren Umfeld des Geltungsbereichs ausreichend vergleichbare Habitate zur Verfügung. Der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Der Schwarzstorch brütet in großen Waldgebieten. Eine Präferenz für bestimmte Waldtypen und für die Art des Nestbaums ist nicht erkennbar. Wesentliche Habitatelemente sind Waldwiesen, Lichtungen, Bäche, bewaldete Bachschluchten und wasserführende Gräben. Bei der Wahl des Nestbaumes ist der freie Anflug zum Nest wichtig. Aus diesem Grund werden gerne lichte Altholzbestände oder Plätze mit Lichtungen, Schneisen und Forstwegen in der Nähe mit Hangneigung für die Anlage des Nestes ausgesucht. Ein Vorkommen der Art kann nach derzei- tigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden. Als Nahrungsflächen benötigen Weißstörche offenes, störungsarmes, feuchtes oder extensiv genutztes Grün- land mit möglichst hohem Anteil an Kleinstrukturen wie z.B. Gräben, Säume, Raine. Neststandorte sind möglichst hohe einzelne Gebäude, in dörflichen und kleinstädtischen Siedlungen oder in Vororten von Großstädten, verein- zelt auch Masten oder Bäume in Talauen oder Gebieten mit hoher Dichte an Teichen und Feuchtbereichen. Nahrungssuchende Vögel wurden auf Nassgrünland, Wiesen/Weiden, in Flachmooren und an stehenden Gewäs- sern registriert. In Bayern benötigt ein Brutpaar ein Nahrungsgebiet von bis zu 200 ha. Ein Vorkommen der Art kann nach derzeitigen Kenntnisstand aufgrund nicht vorhandener Lebensräume ausgeschlossen werden. Ursprünglich besiedelte die Zwergschnepfe große Moore oder nasse Wiesen. Rastplätze finden sich in Verlan- dungszonen, nassen Wiesenflächen, Schlick-, Schwemm- oder Ruderalflächen, Quellsümpfen, Wiesengräben oder vernässten Stellen. Der östliche Teilbereich könnte einen Rastplatz für die Art darstellen. Hier erfolgt jedoch nur ein sehr kleinflächiger Eingriff (0,18 ha Geltungsbereich). Zudem ist die Fläche bereits stark verlärmt. Der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Gesamteinschätzung Vögel Die genauen Auswirkungen auf gegebenenfalls betroffene Arten können erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung in einem späteren Verfahren abschließend betrachtet werden. Auf der Flächennutzungsplane- bene ist dies nur als Vorabschätzung möglich. Details der Planung wie Baugrenzen, vom Gebiet ausgehende Schallemissionen oder die Grünordnung sowie Vermeidungs- und Minimierungs- oder auch Ausgleichsmaßnah- men können nicht dargestellt werden. Durch die Änderung auf Flächennutzungsplanebene wird der Bestand vor Ort nicht verändert. Kriechtiere Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Lacerta agilis Zauneidechse 3 V u Die Zauneidechse bevorzugt trockene und Wärme speichernde Substrate, beispielsweise Hanglagen mit Halb- trocken- und Trockenrasen, Geröllhalden, felsige Böschungen oder aufgelockerte steinige Waldränder. Auch bauliche Strukturen wie Bahndämme, Straßenböschungen oder (Strom- und Gas-) Leitungstrassen, die auch als Wander- und Ausbreitungslinien wesentlich sind, werden besiedelt. Ein Vorkommen der Art im Geltungsbereich kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, ist jedoch unwahrscheinlich. Im Landschaftspflegerischen Be- stands- und Konfliktplan, Büro Narr Rist Türk, M 1 : 2.000 für die Erweiterung der Anschlussstelle Dachau/Fürstenfeldbruck auf der BAB8/W, sind im Umfeld der beiden Teilflächen Nachweise von Zauneidechsen (RZE in der Abbildung auf Seite 12) dargestellt. Zauneidechsen wurden sowohl auf Fl.Nr. 470, etwa 140 m nörd- lich des östlichen Teilbereichs als auch auf Fl.Nr. 483/3 und 483/4, ca. 50 m südwestlich des westlichen Teilbereichs erfasst. Aufgrund des Alters der Erfassung (aus dem Jahr 2012 oder älter) können vorgefundenen Arten in Bezug auf die aktuelle Bauleitplanung lediglich als Hinweis verstanden werden. Der westliche Teilbereich mit einer Ackerfläche und einem Kiesweg ohne Versteckmöglichkeiten bietet keinen geeigneten Lebensraum. Der östliche Teilbereich mit kiesigen Flächen an der Straße könnte grundsätzlich einen Lebensraum darstellen. Jedoch besteht hier eine extreme Vorbelastung durch die Lage an der stark befahrenen Straße, der B 471. Die Tiere sind somit an sich stark gefährdet (hohes Tötungsrisiko). Zudem ist der Eingriff hier nur kleinflächig auf 0,18 ha innerhalb des Geltungsbereiches im östlichen Teilbereich. Durch die Planung könnten gegebenenfalls gewisse Beeinträchtigungen für die Art resultieren. Da im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen, bleibt der Erhaltungszustand der Art bleibt nach derzeitigem Erkenntnisstand erhalten. Von der Unteren Naturschutzbehörde wurde mit Stellungnahme vom 28.01.2022 eine ergänzende Untersuchun- gen zur Zauneidechse auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung für den Bereich „Ost“ gefordert sowie Schutzmaßnahmen während der Bauzeit im Bereich „West“. Diese werden zum gegebenen Zeitpunkt beachtet. Auf der vorliegenden Flächennutzungsplanebene können diese jedoch nicht festgelegt werden.
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