Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun

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Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                      Jahrgang 16
                                      27. April 2021
                                      Nr. 04
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                 -2-                                                       Nr. 04/2021

               Die Stromer von VW erobern zunehmend den Automarkt
     Elektromobilität ist die wichtigste Säule der Zukunftsstrategie des Volkswagen-Konzerns
     Ende März erfolgt die Markteinführung des neuen vollelektrischen VW ID.4. Damit den vielen Interessenten
     des batteriebetriebenen Automobils exklusive Verkaufs- und Serviceangebote unterbreitet werden können,
     braucht es qualifiziertes Personal. Bei den regionalen Volkswagen-Händlern „Dein Autozentrum Pasewalk“
     und dem Woldegker Autohaus wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Referenten Matthias
     Eichholz entsprechend geschult.
     Dieser hob hervor, dass bis 2030 die Hälfte aller Fahrzeuge E-Mobile sein werden. Ab 2050 werden dann
     ausschließlich Co2 neutrale Automobile auf unseren Straßen unterwegs sein. Damit diese Vision wahr
     wird, müssen flächendeckend Ladesäulen an Tank-
     stellen, in Betrieben, an öffentlichen Einrichtungen,
     Parkplätzen und auf Privatgrundstücken vorhanden
     sein. Im Verbund mit Partnern, wie Aral und BP, will
     Volkswagen in Europa bis 2025 etwa 18.000 öffent-
     liche Ladepunkte betreiben. Der Einbau einer priva-
     ten Ladestation in der Garage oder am Eigenheim,
     einer Wallbox, wird bei Bezug von Ökostrom mit min.
     900 Euro gefördert. Und, da sind wir auch schon bei
     dem umfangreichen Leistungs-Angebot von VW,
     wozu die Vermittlung Wallboxen und Stromverträgen
     ebenso gehört wie der generelle Service rund um
     Verkauf und Versicherung sowie das breite Spekt-
     rum der Wartung und Pflege des Fahrzeugs.
                                                             Sehr interessiert verfolgen Geschäftsführer Sven Karsch(rechts),
     Der Elektromotor des ID.4 hat eine Leistung von Jörg Krienitz, Erika Piontek und Anja Westphal den Erläuterun-
     150 kW was 204 PS entsprechen. Der Netto-Bat- gen zum neuen Stromer VW ID.4 vom Referenten Matthias
                                                             Eichholz (v.l.n.r.).
     terieinhalt beträgt 77 kWh. Mit einem völlig neuen
     Raumkonzept und spektakulärem Bedienkomfort
     ist der vollelektrische ID.4 stark wie ein SUV. Die
     auf Wunsch erhältliche Anhängerkupplung ist für
     Lasten bis 1.000 KG (gebremst) ausgelegt. Wird die
     Anhängevorrichtung nicht benötigt, kann sie mit we-
     nigen Handgriffen unter dem Stoßfänger geklappt
     werden. Alle Kunden eines neuen ID.4 können sich
     auf einen vollen Umweltbonus von 9.000 Euro freu-
     en. Bei dem neuen Stromer von VW kauft man ein
     Designkonzept das einem urbanen SUV entspricht
     und hat einen Wendekreis eines Kleinwagens. Eine
     Dachrehling gestattet die Mitnahme von zusätzli-
     chem Gepäck. Innenliegende Türgriffe verbessern
     die Aerodynamik. LED-Scheinwerfer mit automati- Im VW ID. 4 erwartet den Fahrer ein umfangreiches Infotain-
     scher Fahrtlichtschaltung blenden bei Gegenverkehr ment-Paket.
     das Dauerfernlicht ab. Die Ausstattung mit Navi und
     einer Telefonschnittstelle sind nur zwei Posten eines umfangreichen Infotainment-Paketes. Alle E-Fahrzeu-
     ge haben de facto eine Standheizung und Vorklimatisierung im Sommer serienmäßig.
     Generell können Interessenten Mehrtages-Probefahrten mit dem ID.3 in beiden VW Handelsstandorten in
     Pasewalk und Woldegk vereinbaren. Tägliche Probefahrten mit dem ID.4 sind ab April möglich.
     Volkswagen will bis 2030 in Europa sechs Gigafabriken für die Produktion von Batteriezellen aufbauen.
     „E-Mobilität ist zu unserem Kerngeschäft geworden“, erklärte der VW-Chef Herbert Diess kürzlich bei einer
     Online-Veranstaltung über die E-Pläne des Konzerns. Mit den Fabriken will der deutsche Automobilkonzern
     die Selbstversorgung mit Batterien sichern und mit einer „Einheitszelle“ die Kosten für E-Autos skalieren.
     Als zweiter Standort neben dem bereits festgelegten Salzgitter steht das schwedische Skelleftea fest. Die
     Kosten pro Fabrik werden jeweils auf Eine bis Eineinhalb Milliarden Euro geschätzt. Neben Tesla ist Volks-
     wagen der einzige Autoproduzent, der in großem Stil Batterien selbst fertigen will. Dies berichtet der News-
     letter „turi 2“ in seiner Ausgabe vom 16. März.
                                                                                        Text und Fotos: Burghardt Heller
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 04/2021                                                                 -3-                                 AmtsblAtt löcknitz-Penkun

                      inhaltsVerzeichnis
                                                                                        Für die vielen herzlichen Glückwünsche,
Amtliches                                                                                 Blumen und Geschenke zu meinem

                                                                                            90. Geburtstag
-     Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun                4
-     Hast du schon die Luca-App?                           5
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2017
      für die Gemeinde Grambow                              5                          möchte ich allen Gratulanten danke sagen.
-     Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016
      für die Gemeinde Ramin                                6                        Besonders bedanke ich mich bei meiner Familie,
-     Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2021 der                             die mir an meinem Ehrentag hilfreich zur Seite stand.
      Gemeinden des Amtsbereiches Löcknitz-Penkun           6
-     Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Grambow            7
-     Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Ramin              7
                                                                                                 Danke auch der Freiwilligen Feuerwehr
-     Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen                                              Rossow, der Gemeinde Rossow, der
      der Gemeinde Krackow                                  8                                          Volkssolidarität der OG. Rossow
-     Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungs-                                                 und der Ministerpräsidentin
      wesen der Gemeinde Krackow                           12
-     Öffentliche Bekanntmachung –                                                                                   Manuela Schwesig.
      Bodenordnungsverfahren Rothenklempenow               13
-     Öffentliche Bekanntmachung Blankensee                                                                        Lothar Nadler
-     Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der
      Gemeinde Blankensee (Baumschutzsatzung)              14                                                        Rossow, im März 2021
-     Bekanntmachung der Gemeinde Blankensee –
      Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Blankensee“           18
-     Abfuhrtermine – Mai 2021                             18
                                                                              Die Gemeinde Rossow gratuliert
Sonstiges
                                                                              Herrn Werner Mutz, der am 30.04.2021 seinen
-     Geburtstagsgratulationen im Mai 2021                           19
-     Das Preußenmilitär entdeckt die Eisenbahn, Teil II             19       98. Geburtstag begeht.
-     Termine Gottesdienste                                          24
-     Club der deutsch-französischen Freundschaft                    24       Wir danken ihm für die langjährige und
-     Viele Gäste buchen online und suchen Qualität                  25       sehr gute Arbeit in der Gemeindevertretung
-     Beratungsstelle für Menschen mit (drohender)
      Behinderung und deren Angehörige                               25
                                                                              sowie im Schulmuseum der Gemeinde.
-     Interkulturelle Woche 2021                                     26       Wir wünschen ihm viel Glück & Gesundheit.
-     Neue Sirenen in Blankensee                                     26
                                                                              Im Namen der Gemeinde Rossow
-     Was macht der Landwirt? Kreislauf der Gülle                    27
                                                                              Edmund Gebner, Bürgermeister

                                                                  imPressum
                                         Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun

    Herausgeber:                                                             Herstellungsleitung:
    Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz                   V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland,
    Internet: www.loecknitz-online.de                                        Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
    E-Mail: amt@loecknitz-online.de                                          Redaktion:      Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de
    Bezugsmöglichkeiten:                                                     Anzeigen:       gewerbl.: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de
    - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz,                                privat:   Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de
      Tel.: 039754/50-0                                                                      Tel.: 039753/22757
    - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.:              Für den Inhalt von Anzeigen und gelieferte Druckdaten sind alleinig
      039753/22757                                                           die Inserenten verantwortlich. Es gelten die „Allgemeinen Geschäfts-
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    - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf      gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder
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    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:                              Druck/Endverarbeitung:
    Herr Futh, Tel.: 039754/50128                                            LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
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Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                       -4-                                               Nr. 04/2021

                               Öffentliche Bekanntmachungen
                                               Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang–

                                   Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun

Name                     Aufgabe                                                                    Telefonnummer         Zimmer
Leitender Verwaltungsbeamter
Herr D. Futh             Leitender Verwaltungsbeamter                                               039754/50-126           28
Frau F. Bose             Sekretariat, Amtsblatt                                                     039754/50-128           28
Frau S. Juhl             Lohn/Gehalt                                                                039754/50-127           29
Frau F. Pinzke           Personal                                                                   039754/50-139           20
Frau K. Ramscheck        Poststelle, Zentrale, Archiv                                               039754-500              10
Haupt- und Ordnungsamt
Frau A. Timm             Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB                               039754/50-113           13
Herr R. Linse            Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur                                   039754/50-114           19
Frau S. Radant           Kindertagesstätten/Schulen                                                 039754/50-111           12
Frau H. Schmidt          Einwohnermeldeamt                                                          039754/50-107           17
Frau P. Schröder-Sanow   Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr                                  039754/50-204           12
Frau T. Lüdtke           Standesamt                                                                 039754/50-118           18
Frau E. Köhler           Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung                                         039754/50-201           16
Frau B. Ziesemer         Gewerbe                                                                    039754/50-109           11
Herr G. Carnitz          Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA                                      039754/50-117           17
Kämmerei
Frau K. Rambow           Leiterin Kämmerei                                                          039754/50-125           30
Frau J. Melech           Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin                                    039754/50-131           31
Frau I. Albrecht         Kassenleiterin                                                             039754/50-134           34
Frau V. Liskow           Mitarbeiterin Kasse                                                        039754/50-136           34
Frau J. Neumann          Vollstreckung                                                              039754-50-137           33
Frau G. Nimz             Steuern                                                                    039754/50-119           36
Frau Sandra Sadurska     Steuern, Telefonnummer                                                     039754/50-119           36
Frau E. Hoffmann         Steuern                                                                    039754/50-132           32
Frau A. Wendtland        Bilanzbuchhaltung                                                          039754/50-133           35
Herr B. Lewerenz         Systemadministration, Datenschutz                                          039754/50-141           38
Frau V. Röwer            Anlagenbuchhaltung                                                         039754/50-135           14
Frau A. Manthei          Bilanzbuchhaltung                                                          039754/50-130           35
Frau L. Swierczek        Finanzbuchhaltung                                                          039754/50-206           14
Bauamt
Herr K. Stahl            Leiter Bauamt                                                              039754/50-156           24
Frau G. Scherzandt       Wirtschaftsförderung, stellv. Bauamtsleiterin                              039754/50-155           21
Frau V. Schulz           Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge                                039754/50-150           22
Frau D. Wagner           Bauleitplanung, Lehrausbildung                                             039754/50-138           26
Frau N. Henning          Liegenschaften, Pachtverträge, Hausnummernvergabe                          039754/50-120           26
Herr P. Kühl             Gebäudemanagement,Wohnungen, Bundesfreiwilligendienst,                     039754/50-121           25
                         Versicherungen
Frau D. Straßburg        Mitarbeiterin Bauamt                                                       039754/50-154           23
Herr J. Mißling          Vergabestelle                                                              039754/50-152           22
Fax: Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200        Internet: www.loecknitz-online.de        E-Mail: amt@loecknitz-online.de
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 04/2021                                                           -5-                                    Amtsblatt Löcknitz-Penkun

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   Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2017 für die Gemeinde Grambow
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-                         Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde                        wurde von der Gemeindevertretung beschlossen.
Grambow zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG ge-
                                                                          Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung
prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs-
                                                                          am 15.03.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die
prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs-
                                                                          Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gram-
berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken
                                                                          bow zum 31. Dezember 2017 zu empfehlen.
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti-
                                                                          Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
gungsvermerk erteilt.
                                                                          Grambow erfolgte am 23.03.2021.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der                  Beschluss Nr. 09-2021-462:
Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste-                    Die Gemeindevertretung Grambow beschließt gemäß § 60
hen könnten.                                                              Abs. 5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsaus-
                                                                          schuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahres-
Das Vermögen beträgt
                                                                          abschluss der Gemeinde Grambow zum 31. Dezember
zum 31. Dezember 2017                    5.037.994,19 e
                                                                          2017 i. d. F. vom 07.12.2020 festzustellen.
Die Eigenkapitalquote beträgt
zum 31.12.2017                                 94,54 %
                                                                          Beschluss Nr. 09-2021-463:
(unter Berücksichtigung der Sonderposten)
                                                                          Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, dem Bürger-
Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.
                                                                          meister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung zu er-
Der Höchstbetrag der Kredite zur                                          teilen.
Liquiditätssicherung 2017 beträgt          67.000,00 e
                                                                          Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Grambow wird
Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2017 beachtet.
                                                                          hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss
Das Jahresergebnis 2017 beträgt          - 82.005,48 e                    liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
Die Finanzrechnung 2017 weist                                             der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts-
einen Saldo aus von                     -102.955,96 e                     verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm-
Die Investitionsauszahlungen                                              merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
betragen in 2017                           19.021,08 e
Die Investitionskredite betragen                                          Grambow, den 12.01.2021
zum Bilanzstichtag                         93.403,28 e
Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag
über liquide Mittel von                  102.110,03 e
Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann                       Ehmke
insgesamt nicht ausgegangen werden.                                       Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann
nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf
die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,
aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
machungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                             -6-                                                       Nr. 04/2021

        Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016 für die Gemeinde Ramin
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs-                         Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ramin
prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde                        zum 31. Dezember 2016 in der Fassung vom 10.06.2020
Ramin zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft.                       zu empfehlen.
Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungs-                       Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ra-
ausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten                   min erfolgte am 16.03.2021.
und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammen-
                                                                          Beschluss Nr. 12-2020-345:
gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
                                                                          1. Die Gemeindevertretung Ramin beschließt, den vom
erteilt.
                                                                             Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungs-
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean-                        prüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Ge-
standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der                     meinde Ramin zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom
Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste-                       10.06.2020 festzustellen.
hen könnten.                                                              2. Die Gemeindevertretung Ramin ermächtigt die Verwal-
                                                                             tung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den
Das Vermögen beträgt
                                                                             ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in
zum 31. Dezember 2016                   3.833.918,64 e
                                                                             Höhe von -109.452,62 e in voller Höhe auf die neue
Der Höchstbetrag der Kredite zur
                                                                             Rechnung vorzutragen.
Liquiditätssicherung 2016 beträgt          87.900,00 e
Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2016 beachtet.                      Beschluss Nr. 12-2020-346:
                                                                          Die Gemeindevertretung Ramin beschließt, dem Bürger-
Das Jahresergebnis 2016 beträgt                      -109.452,62 e
                                                                          meister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu er-
Die Finanzrechnung weist für 2016
                                                                          teilen.
einen Saldo aus von                                  -102.487,81 e
Die Investitionsauszahlungen                                              Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Ramin wird hier-
betragen in 2016                                         2.803,23 e       mit öffentlich bekannt gemacht.
Die Investitionskredite haben durch                                       Der Jahresabschluss liegt mit seinen Anlagen zur Einsicht-
planmäßige Tilgung abgenommen und                                         nahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben
betragen zum Bilanzstichtag                            74.911,85 e        Werktage in der Amtsverwaltung Löcknitz-Penkun, Chaus-
Die liquiden Mittel betragen                                              seestraße 30, Kämmerei, zu den Öffnungszeiten öffentlich
zum Bilanzstichtag                                     64.610,33 e        aus.
Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann
                                                                          Ramin, den 25.03.2020
insgesamt nicht ausgegangen werden.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde von der Gemeinde-
vertretung beschlossen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung                      Retzlaff
am 17.11.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die                     Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann
nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf
die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,
aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt-
machungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

                                  Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2021
                              der Gemeinden des Amtsbereiches Löcknitz-Penkun

 Gemeinde                   Grund-         Grund- Gewerbe-                 Gemeinde                    Grund-         Grund- Gewerbe-
                           steuer A       steuer B  steuer                                            steuer A       steuer B  steuer
                             in %           in %     in %                                               in %           in %     in %
 Bergholz                        339            395      400               Nadrensee                        323            395      360
 Blankensee                      350            450      400               Stadt Penkun                     353            427      381
 Boock                           339            400      360               Plöwen                           339            395      360
 Glasow                          286            365      348               Ramin                            339            427      381
 Grambow                         323            427      381               Rossow                           340            398      358
 Krackow                         345            427      381               Rothenklempenow                  345            403      368
 Löcknitz                        343            404      359
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 04/2021                                                             -7-                               Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                Haushaltssatzung der Gemeinde Grambow für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung                                            § 5 – Hebesätze
(KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
                                                                         Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
vom 23.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
                                                                         gesetzt:
                § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt                       1. Grundsteuer
                                                                             a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
                                                                                Flächen (Grundsteuer A) auf             323 v. H.
1. im Ergebnishaushalt auf
                                                                             b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 427 v. H.
    einen Gesamtbetrag der Erträge von     1.170.200 e
                                                                         2. Gewerbesteuer auf                           381 v. H.
    einen Gesamtbetrag der
    Aufwendungen von                       1.278.200 e
                                                                                          § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
    ein Jahresergebnis nach Veränderung
    der Rücklagen von                        -31.500 e                   Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
                                                                         beträgt 2,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
2.   im Finanzhaushalt auf
     a) einen Gesamtbetrag der laufenden
                                                                         Nachrichtliche Angaben:
        Einzahlungen von                     994.900 e
                                                                         1. Zum Ergebnishaushalt
        einen Gesamtbetrag der laufenden
                                                                            Das Ergebnis zum 31. Dezember des
        Auszahlungen1 von                  1.029.200 e
                                                                            Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -324.078 e
        einen jahresbezogenen Saldo der
                                                                         2. Zum Finanzhaushalt
        laufenden Ein- und Auszahlungen von -34.300 e
                                                                            Der Saldo der laufenden Ein- und
     b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen                                 Auszahlungen zum 31. Dezember des
        aus der Investitionstätigkeit von   1.437.900 e                     Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    86.495 e
        einen Gesamtbetrag der Auszahlungen                              3. Zum Eigenkapital
        aus der Investitionstätigkeit von   1.581.000 e                     Der Stand des Eigenkapitals zum
        einen Saldo der Ein- und Auszahlungen                               31. Dezember des Haushaltsjahres
        aus der Investitionstätigkeit von    -143.100 e                     beträgt voraussichtlich                 2.101.804 e
festgesetzt.                                                             Grambow, 24.03.2021

                 § 2 – Kredite für Investitionen und
                Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                         Ehmke
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
                                                                         Bürgermeister
ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 e.
                                                                         Hinweis:
                § 3 – Verpflichtungsermächtigungen                       Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird
                                                                         hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird                   Diese ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde
festgesetzt auf 0 e.                                                     mit Schreiben vom 31.03.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine
                                                                         genehmigungspflichtigen Teile.
                        § 4 – Kassenkredite                              Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
                                                                         30.04.2021 bis 14.05.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                  im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im
99.000 e.                                                                Zimmer 31 öffentlich aus.
                                                                         Grambow, den 31.03.2021

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten    Ehmke
  für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen                  Bürgermeister

                   Haushaltssatzung der Gemeinde Ramin für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung                        einen Gesamtbetrag der
(KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung                           Aufwendungen von                              1.013.000 e
vom 16.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:                            ein Jahresergebnis nach Veränderung
                                                                              der Rücklagen von                                 -1.600 e
                                                                         2.   im Finanzhaushalt auf
                § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                              a) einen Gesamtbetrag der
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                                laufenden Einzahlungen von                    854.900 e
1. im Ergebnishaushalt auf                                                       einen Gesamtbetrag der
    einen Gesamtbetrag der Erträge von       960.800 e                           laufenden Auszahlungen1 von                   870.800 e
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                            -8-                                                      Nr. 04/2021

        einen jahresbezogenen Saldo der                                 Nachrichtliche Angaben:
        laufenden Ein- und Auszahlungen von -15.900 e                   1. Zum Ergebnishaushalt
     b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen                                Das Ergebnis zum 31. Dezember des
        aus der Investitionstätigkeit von     174.700 e                    Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -117.177 e
        einen Gesamtbetrag der Auszahlungen                             2. Zum Finanzhaushalt
        aus der Investitionstätigkeit von      98.000 e                    Der Saldo der laufenden Ein- und
        einen Saldo der Ein- und Auszahlungen                              Auszahlungen zum 31. Dezember des
        aus der Investitionstätigkeit von      76.700 e                    Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    76.554 e
                                                                        3. Zum Eigenkapital
festgesetzt.
                                                                           Der Stand des Eigenkapitals zum
                                                                           31. Dezember des Haushaltsjahres
                 § 2 – Kredite für Investitionen und
                                                                           beträgt voraussichtlich                 1.282.378 e
                Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                        Ramin, 17.03.2021
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 e.

                § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird                  Retzlaff
festgesetzt auf 0 e.                                                    Bürgermeister

                        § 4 – Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                 Hinweis:
85.000 e.                                                               Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird
                                                                        hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                          § 5 – Hebesätze                               Diese ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde
                                                                        mit Schreiben vom 17.03.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-                genehmigungspflichtigen Teile.
gesetzt:                                                                Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
1. Grundsteuer                                                          30.04.2021 bis 14.05.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten
                                                                        im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen
                                                                        Zimmer 31 öffentlich aus.
       Flächen (Grundsteuer A) auf             339 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 427 v. H.                Ramin, den 17.03.2021
2. Gewerbesteuer auf                           381 v. H.

                  § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen                 Retzlaff
beträgt 2 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                    Bürgermeister

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

            Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Krackow
Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg                     (2) Der Friedhof dient der Bestattung aller Personen, die
– Vorpommern vom 13.Juli 2011 i. V. m. § 18 Abs. 2 Ziffer                   bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Krackow
3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 3. Juli 1998                   und der Ortsteile waren oder ein Anrecht auf Beiset-
hat die Gemeindevertretung Krackow auf ihrer Sitzung am                     zung in einer bestimmten Grabstätte erworben haben.
11.03.2021 folgende Satzung über das Friedhofs- und                         Für andere Personen bedarf es der besonderen Er-
Bestattungswesen der Gemeinde Krackow (Friedhofssat-                        laubnis der Friedhofsverwaltung.
zung) beschlossen:
                                                                                            § 2 – Aufsicht und Verwaltung
                I. Allgemeine Bestimmungen
                                                                        Die Verantwortungen für die Friedhöfe unterliegen der Ge-
               § 1 – Eigentum und Zweckbestimmung                       meinde Krackow. Nach ihrer Weisung erfolgt die Verwaltung.
                                                                        Die laufenden Verwaltungsaufgaben werden durch das Amt
(1) Die Gemeinde Krackow ist Eigentümerin folgender
                                                                        Löcknitz-Penkun (Friedhofsverwaltung) wahrgenommen.
    Friedhöfe:
    Krackow        Flur 104, Flurstück 45
                                                                                                    § 3 – Ordnung
    OT Lebehn      Flur 102, Flurstück 126
    OT Battinsthal Flur 110, Flurstück 122                              (1) Für die Ordnung auf den Friedhöfen können besondere
				 (ohne Parkfläche)                                                      Bestimmungen erlassen werden.
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 04/2021                                                   -9-                            Amtsblatt Löcknitz-Penkun

(2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder                     II. Bestattungsvorschriften
    einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vor-
                                                                                    § 6 – Allgemeines
    übergehend untersagen.
                                                               (1) Jede Bestattung ist unverzüglich bei der Friedhofs-
               § 4 – Verhalten auf dem Friedhof                    verwaltung anzumelden. Dabei ist die vom Standes-
                                                                   amt ausgestellte Sterbeurkunde vorzulegen, damit
(1) Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des
                                                                   die Grabstelle und der Bestattungstermin festgelegt
    Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen
                                                                   werden können.
    der Friedhofsverwaltung ist Folge zu leisten. Wer ihnen
                                                               (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen
    zuwider handelt, kann von dem Friedhof verwiesen
                                                                   Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht
    werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Friedhof
                                                                   nachzuweisen.
    nur in Begleitung von Erwachsenen und unter deren
                                                               (3) Den Bestattungstermin legt die Friedhofsverwaltung
    Verantwortung betreten.
                                                                   im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem Be-
    Auf dem Friedhof ist nicht gestattet:                          stattungsunternehmen fest.
    a) die Flächen außerhalb der Wege und die Grabstät-        (4) Der Transport der Leiche zum Friedhof erfolgt durch ein
       ten unbefugt zu betreten, den Friedhof und seine            beauftragtes Bestattungsunternehmen im geschlos-
       Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder             senen Sarg. Die Aufbewahrung der Verstorbenen bis
       zu beschädigen;                                             zur Beisetzung erfolgt im dafür bestimmten Raum der
    b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen              Trauerhalle.
       Kinderwagen, Handwagen und Krankenfahrstühlen
       zu befahren;                                                                  § 7 – Ruhezeiten
    c) Abraum außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze
                                                               Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre.
       und Einrichtungen abzulegen;
                                                               Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre.
    d) Einrichtungen und Anlagen einschließlich der Grab-
       stätten zu verunreinigen oder zu beschädigen;
                                                                                    § 8 – Umbettungen
    e) Druckschriften zu verteilen, Waren aller Art sowie
       gewerbliche Dienste anzubringen;                        (1) Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe
    f) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer               grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
       Bestattungshandlung Arbeiten auszuführen;               (2) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
    g) zu lärmen und zu spielen;                                   kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen
    h) Hunde frei laufen zu lassen;                                und damit Umbettungen vornehmen. Die Leichen oder
    i) jeder Durchgangsverkehr.                                    Aschenreste sind in diesen Fällen in ein anderes Grab
                                                                   gleicher Art umzubetten. Die Nutzungsberechtigten
(2) Reden und Feiern in der Trauerhalle und an den Grab-
                                                                   sind vorher anzuhören, es sei denn, dass die Anschrif-
    stätten können von allen anerkannten Gemeinschaften
                                                                   ten nicht rechtzeitig ermittelt werden können.
    und Einzelpersonen durchgeführt werden. Sie sind
                                                               (3) Sonstige Umbettungen von Leichen und Aschen be-
    der Würde des Ortes und dem Ernst der Handlung
                                                                   dürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofs-
    entsprechend auszugestalten. Eine Herabwürdigung
                                                                   verwaltung. Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen
    weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen ist
                                                                   eines wichtigen Grundes erteilt werden. Ist die Ruhe-
    nicht statthaft.
                                                                   frist noch nicht abgelaufen, so wird eine Umbettung
                                                                   von der schriftlichen Erlaubnis des Amtsarztes und der
                 § 5 – Gewerbliche Arbeiten
                                                                   zuständigen Ordnungsbehörde abhängig gemacht.
(1) Gewerbetreibende haben die für den Friedhof gelten-        (4) Sonstige Umbettungen erfolgen auf schriftlichen Antrag.
    den Bestimmungen zu beachten.                                  Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtig-
(2) Den Gewerbetreibenden ist zur Ausführung ihrer Arbeit          te. Kann der Antragsteller nicht allein über die Umbet-
    innerhalb des Friedhofes das Befahren der Hauptwe-             tung verfügen, so hat er die Einwilligung der anderen
    ge mit geeigneten Fahrzeugen während der von der               Berechtigten in schriftlicher Form nachzuweisen.
    Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten zu gestatten.     (5) Umbettungen von Leichen aus einem Reihengrab in
    Gewerbetreibende haften für alle Schäden, die sie im           ein anderes Reihengrab des gleichen Friedhofes sind
    Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof              mit Ausnahmen des Absatzes 2 nicht zulässig.
    verursachen.                                               (6) Die Grabmale und ihr Zubehör können nur dann
(3) Gewerbetreibende haben ihre Arbeiten bei der Fried-            umgesetzt werden, wenn sie nicht gegen die Gestal-
    hofsverwaltung anzumelden und eine Gebühr für Ihre             tungsrichtlinien der betreffenden neuen Grababteilung
    Arbeiten zu entrichten. Die Gebühren sind der Ge-              verstoßen.
    bührensatzung zu entnehmen.                                (7) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schä-
(4) Bei allen Arbeiten ist auf Bestattungsfeierlichkeiten          den, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen
    Rücksicht zu nehmen.                                           durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller
(5) Die Anlegung von Grabstätten (Aushebung und Ver-               zu tragen.
    füllen) von Reihen- und Wahlgräbern, einschl. der Be-      (8) Alle Umbettungen werden von einem Beauftragten der
    nutzung des Leichenwagens werden auf das jeweilige             Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den
    Bestattungsunternehmen übertragen.                             Zeitpunkt der Umbettung.
                                                               (9) Der Ablauf der Ruhefrist wird durch die Umbettung
                                                                   nicht gehemmt oder unterbrochen.
Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                 - 10 -                                              Nr. 04/2021
                     III. Grabstätten                              verstorben neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig
                                                                   verstorbenen Kindern bis zu 5 Jahren in einem Grab
       § 9 – Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten
                                                                   zu bestatten.
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in                        Auf einer Erdgrabstätte dürfen zusätzlich vier Urnen
    a) Erdgrabstätten                                              beigesetzt werden.
    b) Urnengrabstätten
                                                                   Aschebeisetzungen sind nur unterirdisch gestattet. Es
    c) anonyme Urnengrabstätten
                                                                   sind grundsätzlich nur biologisch abbaubare Urnen
(2) Die Eigentumsverhältnisse an den Grabstätten bleiben
                                                                   zu verwenden.
    unberührt. An den Grabstätten können Rechte nur
                                                                   Auf einer Urnengrabstätte dürfen zusätzlich drei Urnen
    nach dieser Satzung erworben werden.
                                                                   beigesetzt werden.
(3) Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle
    verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann die Friedhofsver-          Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die
    waltung Ausnahmen zulassen.                                    Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten
(4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wieder-           über.
    erwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach              a) auf den überlebenden Ehegatten
    bestimmten Grabstätte oder auf die Unveränderlichkeit          b) auf die Kinder
    der Umgebung.                                                  c) auf die Stiefkinder
(5) Erdgrabstätten und Urnengrabstätten werden einzeln             d) auf die Enkel
    oder für mehrere Grabstellen für die Dauer des Nut-            e) auf die Eltern
    zungsrechtes zur Beisetzung von Leichen bzw. Urnen             f) auf die vollgebürtigen Geschwister
    vergeben. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre vom               g) auf die Stiefgeschwister
    Tag des Erwerbes an gerechnet.                                 h) auf die nicht unter a–g fallenden Erben
    Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann das Nutzungs-
                                                              (8) Vorzeitige Einebnungen von Grabstätten sind mög-
    recht nur auf Antrag und nur für die gesamte Erdgrab-
                                                                  lich für Erdgrabstätten nach 20 Jahren Ruhefrist.
    stätten und Urnengrabstätten gegen Zahlung einer
                                                                  Für Urnengrabstätten ist keine vorzeitige Einebnung
    Gebühr nach der jeweiligen Gebührensatzung erneuert
                                                                  möglich. Die Nutzungsberechtigten haben hierzu
    werden.
                                                                  einen formlosen Antrag in der Friedhofsverwaltung
    Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung
                                                                  zu stellen. Für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit
    ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet,
                                                                  des zuletzt Verstorbenen ist eine Gebühr für die Pfle-
    zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages
                                                                  ge der Freifläche durch die Friedhofsangestellten zu
    aufzufordern.
                                                                  entrichten. Die Gebühr ist der Gebührensatzung zu
    Wird durch Beisetzung auf einer Erdgrabstätten und
                                                                  entnehmen.
    Urnengrabstätten das bestehende Nutzungsrecht
                                                              (9) Nach Einebnung einer Grabstätte ist es gestattet,
    überschritten, so findet die Beisetzung nur statt, wenn
                                                                  den Namensstein dem Lapidarium auf dem Friedhof
    das Nutzungsrecht für die ganze Erdgrabstätten und
                                                                  Krackow zuzuführen.
    Urnengrabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist des
    zuletzt Verstorbenen verlängert worden ist. Die Gebühr
                                                                                    § 10 – Grabregister
    richtet sich nach der jeweilig geltenden Gebührensat-
    zung.                                                     Die Friedhofsverwaltung führt ein Verzeichnis der Beige-
(6) Anonyme Urnengrabstätten sind Urnenreihengrab-            setzten der Grabstätten, der Nutzungsrechte und der
    stätten, die der Reihe nach einzeln belegt und nur im     Ruhezeiten.
    Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung
    einer Urne vergeben werden. Nutzungsrechte über
                                                                           IV. Gestaltung der Grabstätten
    die Ruhezeit hinaus können nicht geltend gemacht
    werden. Ein Wiedererwerb von Urnenreihengrabstätten        § 11 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze und Wahlmöglichkeit
    oder die Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich.
                                                              (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Um-
    Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt
                                                                  gebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes
    werden. Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Ein-
                                                                  in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage
    tritt eines Todesfalls von Angehörigen gestellt werden.
                                                                  gewahrt wird.
    Die Beisetzung auf anonymen Grabstätten erfolgt ohne
                                                              (2) Die Gemeinde Krackow kann besondere Gestaltungs-
    Trauergäste. Zuvor haben Angehörige die Möglichkeit,
                                                                  richtlinien erlassen.
    an der Verabschiedung in der Trauerhalle oder abseits
    der anonymen Felder teilzunehmen.
                                                                   § 12 – Anlage, Größe und Unterhaltung der Grabstätten
    Beisetzungen auf anonymen Grabstätten können auch
    behördlich angeordnet werden.                             (1) Die Grabstätten werden von einem beauftragten Be-
    Das Betreten des anonymen Grabfeldes ist untersagt            stattungsunternehmen ausgehoben und wieder ver-
    und nur den Friedhofsangestellten zur Unterhaltung            füllt.
    der Fläche und den Bestattungsunternehmen für Bei-        (2) Die Mindestgrabtiefe beträgt von der Oberkante Sarg
    setzungen gestattet. Grabschmuck darf nur auf den             bis zur Erdoberfläche ohne Grabhügel) mindestens
    vorgesehenen Stellen abgelegt werden.                         0,90 m, von der Oberkante Urne bis zur Erdoberfläche
(7) Bei Erdbeisetzungen darf in jedem Grab grundsätz-             mindestens 0,60 m.
    lich nur eine Leiche beigesetzt werden. Es kann           (3) Die Gräber müssen voneinander durch mindestens
    gestattet werden, eine Mutter mit einem gleichzeitig          0,30 m starke Erdwände getrennt werden.
Nr. 04/2021                                                 - 11 -                             Amtsblatt Löcknitz-Penkun

(4) Neu anzulegende Grabstätten haben folgende Größe:                Wenn das ungeachtet der Aufforderung der Friedhofs-
    a) für Erdbestattungen                                           verwaltung innerhalb einer zu bestimmenden Frist nicht
       von Kindern unter 6 Jahre                                     geschieht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die
       Länge 1,20 m, Breite 0,60 m                                   Teile bzw. Stücke auf Kosten der Nutzungsberechtigten
    b) von Erwachsenen                                               zu entfernen.
       Länge 2,50 m, Breite 1,20 m                                   Durch die Form der Grabmale dürfen religiöse An-
       Breite Doppelgrabstätte                                       schauungen nicht verletzt werden.
       Länge 2,50 m, Breite 2,40 m
    c) für Urnen                                                                 § 15 – Besondere Grabmale
       Länge 1,00 m, Breite 1,00 m
                                                                (1) Historische oder künstlerisch wertvolle Grabmale,
    Eine Gestaltung bzw. Begrünung ist nur innerhalb der            die als besondere Eigenart des Friedhofs gelten,
    Abmaße zulässig.                                                unterstehen dem besonderen Schutz der Friedhofs-
                                                                    verwaltung.
(5) Alle Grabstätten müssen hergerichtet und dauernd
                                                                (2) Die sich auf dem Friedhof befindlichen Soldatengräber,
    instandgehalten werden. Verwelkte Blumen und Krän-
                                                                    einschließlich der Grabmale, sind besonders geschützt
    ze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den
                                                                    und sind ohne zeitliche Begrenzung zu erhalten.
    dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.
(6) Die Gestaltung der Grabstätten ist dem Gesamtcharak-
                                                                                   § 16 – Vernachlässigung
    ter des Friedhofes, des Grabfeldes und der unmittel-
    baren Umgebung anzupassen. Für die Bepflanzung der          (1) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften dieser
    Grabstätten sind nur solche Pflanzen zu verwenden,              Satzung entsprechend angelegt oder länger als ein
    die andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen            Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt, so wird der
    und Wege nicht beeinträchtigen.                                 Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht vor-
(7) Für Herrichten und Instandhalten der Grabstätten sind           handen ist, einer der nächsten Angehörigen schriftlich
    die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich.             aufgefordert seiner Verpflichtung zur Herrichtung und
    Sie können die Grabstätten selbst pflegen oder die              Pflege nachzukommen.
    Grabpflege in Auftrag geben. Die Verpflichtung erlischt         Außerdem wird er durch ein Hinweisschild auf der
    mit Ablauf des Nutzungsrechts.                                  Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsver-
(8) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Ver-                 waltung in Verbindung zu setzen.
    änderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der            (2) Kommt der Nutzungsberechtigte innerhalb von sechs
    Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsver-           Monaten nach Aufforderung seiner Verpflichtung zur
    waltung.                                                        Grabpflege nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung
                                                                    das Nutzungsrecht an der Grabstätte ohne Entschädi-
       § 13 – Errichtung und Veränderung von Grabmalen              gung entziehen und die Grabstätte beräumen, eineb-
                                                                    nen und einsäen sowie Grabmale und die Umrandung
(1) Grabmale dürfen nur nach vorheriger schriftlicher
                                                                    ohne Aufbewahrung auf Kosten des Nutzungsberech-
    Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet oder
                                                                    tigten beseitigen lassen. Bis zum Ende der Ruhezeit
    verändert werden.
                                                                    hat der bisherige Nutzungsberechtigte eine Gebühr
    Die Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals und
                                                                    zur Pflege gemäß der aktuellen Gebührensatzung zu
    der damit zusammenhängenden Anlagen ist bei der
                                                                    entrichten.
    Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen.
                                                                (3) Mit der Entziehung des Nutzungsrechtes endet jeder
(2) Die Errichtung und Veränderung aller sonstigen An-
                                                                    Anspruch auf die Grabstätte.
    lagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen
    Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
                                                                              V. Benutzung der Trauerhalle
              § 14 – Standsicherheit der Grabmale
                                                                                      § 17 – Trauerhalle
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den
                                                                (1) Die Trauerhallen dienen zur Aufnahme von Verstorbe-
    allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fun-
                                                                    nen bis zur Beisetzung. Sie darf nur mit Erlaubnis der
    damentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft
                                                                    Friedhofsverwaltung betreten werden.
    standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter
                                                                (2) Für die Trauerfeiern stehen die Trauerhallen zur Ver-
    Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.
                                                                    fügung.
(2) Alle stehenden Grabmale müssen durch nichtrostende
                                                                (3) Auf Wunsch der Angehörigen kann der Sarg, sofern
    Metalldübel mit mindestens 10 mm Stärke so mit dem
                                                                    keine Bedenken bestehen, in der Trauerhalle von einem
    Fundament verbunden werden, dass die Standsicher-
                                                                    zugelassenen Bestattungsunternehmen geöffnet wer-
    heit gewährleistet ist. Für die Standsicherheit der Grab-
                                                                    den. Särge sollten spätestens eine Stunde vor Beginn
    male sind die Friedhofsbenutzer verantwortlich. Die
                                                                    der Trauerfeier geschlossen werden.
    Friedhofsverwaltung ist gegebenenfalls verpflichtet,
    die Nutzungsberechtigten innerhalb einer angemes-
    senen Frist aufzufordern, die Standsicherheit wieder                         VI. Schlussvorschriften
    herzustellen.
                                                                                     § 18 – Alte Rechte
(3) Die Grabmale müssen von den Nutzungsberechtigten
    so lange in gutem Zustand gehalten werden, wie ihnen        Bei Grabstätten, über die bei Inkrafttreten dieser Satzung
    ein Anrecht auf die betreffende Grabstelle zusteht.         bereits verfügt war, bleibt die Ruhezeit unberührt.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                  - 12 -                                              Nr. 04/2021
                        § 19 – Haftung                                Regeln des Handwerks fundamentiert und so be-
                                                                      festigt, dass sie dauerhaft standsicher sind und
Die Gemeinde Krackow/Friedhofsverwaltung haftet nicht
                                                                      auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht um-
für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Nutzung des
                                                                      stürzen oder sich senken können, die Grabmale
Friedhofs und seiner Einrichtungen durch dritte Personen
                                                                      und sonstige Anlagen nicht dauerhaft im guten
oder Tiere entstehen.
                                                                      verkehrssicheren und würdigen Zustand hält.
                                                              (2) Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswid-
                       § 20 – Gebühren
                                                                  rigkeiten gegen diese Satzung ist das Amt Löcknitz-
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen         Penkun als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
werden Gebühren nach der jeweils gültigen Friedhofsge-
bührensatzung erhoben.                                                               § 21 – Inkrafttreten
                                                              Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-
       § 21 – Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldvorschriften
                                                              machung in Kraft.
(1) Zu einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1000,00 e         Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Gemeinde Kra-
    kann in Verbindung mit § 5, Abs. 3 der Kommunalver-       ckow vom 25.09.2003 außer Kraft.
    fassung M-V herangezogen werden, wer vorsätzlich
    oder fahrlässig                                           Krackow, d. 18.03.2021
    1. entgegen § 4 Abs. 1 sich auf den Friedhöfen nicht
       entsprechend der Würde des Ortes verhält und den
       Anordnungen des Friedhofpersonals nicht folgt,
    2. entgegen § 5 Abs. 3 eine gewerbliche Tätigkeit auf
       den Friedhöfen ohne Zulassung oder sie auch an
       Sonn- und Feiertagen ausübt,
    3. entgegen dem § 12 die Grabmale nicht der Größe         Sauder
       entsprechend nach den allgemein anerkannten            Bürgermeister

     Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Krackow
Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-                       § 5 – Stundung und Erlass der Gebühren
Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 i. V. m. §§ 1 und
                                                              Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen
6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpom-
                                                              wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie
mern (KAG M-V) vom 12. April 2005 hat die Gemeindever-
                                                              ganz oder teilweise erlassen werden.
tretung Krackow am 11.03.2021 folgende Gebührensat-
zung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs-
                                                                    § 6 – Erstattung von Gebühren für Grabnutzungsrechte
wesen beschlossen:
                                                              Bei vorzeitiger Rückgabe von Grabstellennutzungsrechten
                      § 1 – Allgemeines                       aus dieser Satzung werden an den Grabstellennutzer oder
                                                              seinen Rechtsnachfolger keine Gebühren erstattet.
Für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungsein-
richtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung
                                                                                  § 7 – Belegungsgebühren
werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben.
                                                              1.    Erdgrabstätten/Urnengrabstätten:
                   § 2 – Gebührenpflichtige                         1a. Einzelgrab für Erdbestattungen
                                                                         (Nutzungszeit 30 Jahre)                  350,00 e
Gebührenpflichtig ist der Antragsteller oder die Person, in
                                                                    1b. Verlängerung des
deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtung
                                                                         Nutzungsrechtes/Jahr                      17,00 e
benutzt werden. Wird der Auftrag von mehreren Personen
                                                                    1c. Zusätzlich für die Anpassung
oder im Auftrag von mehreren Personen gestellt, so haftet
                                                                         an die neue Ruhezeit                      10,00 e
jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
                                                                    1d. Doppelgrab für Erdbestattungen
                                                                         (Nutzungszeit 30 Jahre)                  700,00 e
             § 3 – Entstehung der Gebührenpflicht
                                                                    1e. Verlängerung des
Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringen der Leistung.                 Nutzungsrechtes/Jahr                      25,00 e
                                                                    1f. Zusätzlich für die Anpassung
               § 4 – Festsetzung und Fälligkeit                          an die neue Ruhezeit                      20,00 e
                                                                    1g. Urnengrabstätte
1.   Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schrift-
                                                                         (Nutzungszeit 20 Jahre)                  280,00 e
     lichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines
                                                                    1h. je Grabstelle für jedes Jahr der
     Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides
                                                                         Verlängerung des Nutzungsrechtes          15,00 e
     zu zahlen.
                                                                    1i. Zusätzlich für die Anpassung
2.   Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsver-
                                                                         an die neue Ruhezeit                      10,00 e
     fahren eingezogen.
                                                                    Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz nicht in der
                                                                    Gemeinde hatten, verdoppelt sich die Belegungsgebühr.
Nr. 04/2021                                                - 13 -                               Amtsblatt Löcknitz-Penkun

2.   Wahlgräber                                                 § 11 – Einebnung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung
     2.1. Wahlgrab für Einwohner der Gemeinde 450,00 e
                                                               1.   Einebnungen von Erd- Doppelgrabstätten            200,00 e
     2.2. Doppelwahlgrab für Einwohner
                                                               2.   Einebnungen von Erd- Einzelgräbern                150,00 e
          der Gemeinde                             900,00 e
                                                               3.   Einebnungen von Urnengrabstätten                   50,00 e
     2.3. Wahlgrab für Bürger, die ihren letzten
          Wohnsitz nicht in der Gemeinde hatten 500,00 e       Gebühr für die vorzeitige Einebnung von Grabstätten ent-
     2.4. Doppelwahlgrab für Bürger,                           sprechend § 9 Nr. 10 der Friedhofsverwaltung
          die ihren letzten Wohnsitz nicht
                                                               4.   Urnengrabstätten
          in der Gemeinde hatten                 1.000,00 e
                                                                    Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit               50,00 e
3.   Zusätzliche Beisetzungen von Urnen in vorhandenen         5.   Erd-Einzelgräber
     Erd- oder Urnengrabstätten:                                    Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit               80,00 e
     3a. Auf Urnengrabstätten können entsprechend § 9          6.   Erd-Doppelgräber
          Nr. 7 der Friedhofssatzung zusätzlich drei weitere        Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit              160,00 e
          Urnen, auf Erdgrabstätten zusätzlich vier weitere
          Urnen beigesetzt werden.                                         § 12 – Gebühren für Gewerbliche Arbeiten
          1. Urne                                 150,00 e
                                                               Entsprechend § 5 Nr. 1 der Friedhofssatzung der Gemein-
          2. Urne                                 150,00 e
                                                               de Krackow haben Unternehmen ihre Arbeiten auf dem
              jede weitere Urne                   150,00 e
                                                               Friedhof in der Friedhofsverwaltung anzumelden und eine
     3b. Zusätzlich für die Anpassung
                                                               Gebühr zu entrichten:
          an die neue Ruhezeit                      20,00 e
                                                               1. Jahresgebühr:		                              120,00 e
     3c. anonyme Urnengrabstätten ohne
                                                               2. Einmalige Gebühr:                             20,00 e
          Namenstafel (Urnenreihengrab)           450,00 e
                                                               Die Gebühren werden durch die Friedhofsverwaltung in
          § 8 – Bestattungs- und Umbettungsgebühren            Rechnung gestellt.
Die Bestattungs- und Umbettungsgebühren werden durch
                                                                                      § 13 – Inkrafttreten
das Bestattungsunternehmen erhoben.
                                                               Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-
         § 9 – Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle        machung in Kraft.
                                                               Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Gemeinde Kra-
Benutzung der Trauerhalle je Trauerfeier 60,00 e.
                                                               ckow vom 25.09.2003 außer Kraft.
                § 10 – Genehmigungsgebühren
                                                               Krackow, den 18.03.2021
Für die Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von
Grabmalen nach § 13 der Friedhofssatzung werden folgen-
de Gebühren erhoben:                                           Sauder
1. Erdgrabstätten und Urnengrabstätten         15,00 e         Bürgermeister

                                             Öffentliche Bekanntmachung
                               Ladung zur Bekanntgabe und Erläuterung des Bodenordnungsplanes,
                            sowie zum Anhörungstermin im Bodenordnungsverfahren Rothenklempenow

In dem Bodenordnungsverfahren Rothenklempenow wur-                         Auslegung, Bekanntgabe und Erläuterung
den gemäß § 59 Abs. 3 Landwirt­schaftsanpassungsgesetz                           des Bodenordnungsplanes:
(LwAnpG) in Verbindung mit § 59 des Flurbereinigungs-
                                                               Aus dem Bodenordnungsplan werden den Beteiligten die
gesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546) die
                                                               sie betreffenden Auszüge gesondert übersandt.
Termine zur Auslegung, Bekanntgabe und Erläuterung des
Bodenordnungsplanes sowie zum Anhörungstermin fest-            Der textliche Teil des Bodenordnungsplanes liegt im Zeit-
gesetzt.                                                       raum vom 26. bis 30.04.2021 für die Beteiligten in der
Zu diesen Terminen werden die Beteiligten gemäß § 10           Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Wal-
FlurbG u. a.                                                   ther-Rathenau-Str. 8a in 17489 Greifswald, Sekretariat,
-    die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Ver-        montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00
     fahrensgebiet gehörenden Grundstücke,                     Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von
-    die Inhaber von Rechten an diesen, die zum Besitz         9.00 bis 12.00 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
     oder zur Nutzung berechtigen,                             über diese Zeiten hinaus zur Einsichtnahme aus.
-    die Empfänger von neuen Grundstücken sowie                Die Auslegung des textlichen Teils des Bodenordnungs-
-    die Eigentümer der an der Grenze des Verfahrensgebie-     planes (und der Wertermittlungs und Zuteilungskarten)
     tes anliegenden Flurstücke, soweit sie bei der Festle-    erfolgt im Übrigen auch im Internet auf der Homepage der
     gung der Verfahrensgrenze bezüglich Grenzfeststellung     Landge­sellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH unter:
     und Abmarkung nach Katasterrecht zu beteiligen sind       www.lgmv.de
     und eine Beteiligung bisher unterblieben ist,             Zu Erläuterungen der Verfahrensunterlagen sowie der
geladen.                                                       neuen Feldeinteilung und zur Klärung weiterer Fragen sind
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                - 14 -                                          Nr. 04/2021

Mitarbeiter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpom-         klempenow, Schlossstraße 2 in 17321 Rothenklempenow
mern mbH am                                                  festgesetzt.
- Montag, 03.05.2021von 13.00 bis 17.00 Uhr                  Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur für die-/den-
  für die ONR 001-100                                        jenigen Beteiligten erforderlich, die/der gegen den Bo-
- Dienstag, 04.04.2021 von 08.00 bis 17.00 Uhr               denordnungsplan Widerspruch einlegen möchte.
  für die ONR 101-250
                                                             Auch hier sind, wie bei der Bekanntgabe und den Erläute-
- Mittwoch, 05.04.2021 von 08.00 bis 17.00 Uhr
                                                             rungen, Einzeltermine zu vereinbaren und die geltenden
  für die ONR 251-400und
                                                             Hygieneanforderungen zu beachten.
- Donnerstag, 06.04.2021 von 08.00 bis 17.00 Uhr
  für die ONR 401-700                                        Widersprüche gegen den bekanntzugebenden Bodenord-
                                                             nungsplan können von den Beteiligten zur Vermeidung des
im „Bürgersaal des Schlosses Rothenklempenow“ der
                                                             Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden
Gemeinde Rothenklempenow, Schlossstraße 2 in 17321
                                                             (§ 59 FlurbG).
Rothenklempenow
                                                             Allgemeine Auskünfte und Erläuterungen werden im An-
möglichst nach vorheriger telefonischer Terminverein-
                                                             hörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Dafür sind
barung (Tel. 03834/832-16 und 03834/832-30) gern bereit.
                                                             die vorgenannten Erläuterungstermine vorgesehen.
Zur Erfüllung der Auflagen aus der Verordnung der Lan-
                                                             Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert
desregierung zum dauerhaften Schutz gegen das Coro-
                                                             sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten
navirus, der aktuellen Infektions- und Gefahrenlage und
                                                             lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Landgesell-
den damit im Zusammenhang stehenden hygienischen
                                                             schaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Walther-Rathenau-
Auflagen sowie zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit ist
                                                             Str. 8a in 17489 Greifswald, angefordert werden.
es erforderlich, dass vor Wahrnehmung eines der vor-
stehenden Termine vorab eine individuelle Zeit mit den       Versäumt ein Beteiligter den Termin, so wird angenommen,
Mitarbeitern vereinbart wird. In allen Terminen sind die     dass er mit den Ergebnissen der Verhandlungen einver-
Beteiligten aufgefordert, zum Schutz vor möglichen In-       standen ist. Hierauf wird gemäß § 134 FlurbG besonders
fektionen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Masken           hingewiesen.
werden nicht bereitgestellt.
                                                             Leezen,den24.02.2021
           Termine für gewünschte Grenzanzeigen
Die Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit
(Grenzanzeige vor Ort) wurde auf Wunsch in den Monaten
Dezember 2020 sowie Januar und Februar 2021 durch-
geführt.
Der Anhörungstermin zur Entgegennahme von eventu-
ellen Widersprüchen wird auf Donnerstag, den 20.05.2021
von 15.30 bis 17.00 Uhr für die ONR 001-400 und von 18.00
bis 19.30 Uhr für die ONR 401-700 im „Bürgersaal des
Schlosses Rothenklempenow“ der Gemeinde Rothen-

             Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Blankensee
                                   (Baumschutzsatzung)

Aufgrund des § 26 Absatz 1 und 3 des Gesetzes zum                Geltungsbereich ist auf der als Anlage beigefügten
Schutz der Natur und Landschaft im Lande Mecklenburg-            Karte im Maßstab 1 : 5000 mit schwarzer gestrichelter
Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz – LNatG M-V) in              Linie umrandet.
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002          (2) Geschützt sind auch mehrstämmige Bäume, wenn die
(GVOBl. M-V 2003 S. 1) in Verbindung mit § 5 der Kommu-          Summe der Stammumfänge mindestens 50 Zentimeter
nalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011              beträgt und wenn einer der Stämme einen Umfang von
hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 14.04.2021       mindestens 30 Zentimetern hat.
folgende Satzung beschlossen:                                (3) Abweichend von Absatz 1 gilt die Satzung ohne Rück-
                                                                 sicht auf den Stammumfang für Ersatzpflanzungen
                                                                 nach § 7 Absatz 2 sowie für Bäume, die auf Grund
                  § 1 – Schutzgegenstand
                                                                 von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten
(1) Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes            sind oder neu gepflanzt werden.
    innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile         (4) Diese Satzung erstreckt sich nicht auf:
    der Gemeinde Blankensee nach § 34 Baugesetzbuch.             1. Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplan-
    Es werden alle Bäume mit einem Stammumfang von                  tagen, soweit sie erwerbsgärtnerischen Zwecken
    mehr als 30 Zentimetern (gemessen in einem Meter                dienen,
    Höhe vom Erdboden) als geschützte Landschafts-               2. bewirtschaftete Obstbäume, wobei alle freiwach-
    bestandteile unter besonderen Schutz gestellt. Der              senden Wildformen und verwilderten Kulturobst-
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