Jahrgang 16 27. April 2021 - Amt Löcknitz-Penkun
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Amtsblatt Löcknitz-Penkun -2- Nr. 04/2021 Die Stromer von VW erobern zunehmend den Automarkt Elektromobilität ist die wichtigste Säule der Zukunftsstrategie des Volkswagen-Konzerns Ende März erfolgt die Markteinführung des neuen vollelektrischen VW ID.4. Damit den vielen Interessenten des batteriebetriebenen Automobils exklusive Verkaufs- und Serviceangebote unterbreitet werden können, braucht es qualifiziertes Personal. Bei den regionalen Volkswagen-Händlern „Dein Autozentrum Pasewalk“ und dem Woldegker Autohaus wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Referenten Matthias Eichholz entsprechend geschult. Dieser hob hervor, dass bis 2030 die Hälfte aller Fahrzeuge E-Mobile sein werden. Ab 2050 werden dann ausschließlich Co2 neutrale Automobile auf unseren Straßen unterwegs sein. Damit diese Vision wahr wird, müssen flächendeckend Ladesäulen an Tank- stellen, in Betrieben, an öffentlichen Einrichtungen, Parkplätzen und auf Privatgrundstücken vorhanden sein. Im Verbund mit Partnern, wie Aral und BP, will Volkswagen in Europa bis 2025 etwa 18.000 öffent- liche Ladepunkte betreiben. Der Einbau einer priva- ten Ladestation in der Garage oder am Eigenheim, einer Wallbox, wird bei Bezug von Ökostrom mit min. 900 Euro gefördert. Und, da sind wir auch schon bei dem umfangreichen Leistungs-Angebot von VW, wozu die Vermittlung Wallboxen und Stromverträgen ebenso gehört wie der generelle Service rund um Verkauf und Versicherung sowie das breite Spekt- rum der Wartung und Pflege des Fahrzeugs. Sehr interessiert verfolgen Geschäftsführer Sven Karsch(rechts), Der Elektromotor des ID.4 hat eine Leistung von Jörg Krienitz, Erika Piontek und Anja Westphal den Erläuterun- 150 kW was 204 PS entsprechen. Der Netto-Bat- gen zum neuen Stromer VW ID.4 vom Referenten Matthias Eichholz (v.l.n.r.). terieinhalt beträgt 77 kWh. Mit einem völlig neuen Raumkonzept und spektakulärem Bedienkomfort ist der vollelektrische ID.4 stark wie ein SUV. Die auf Wunsch erhältliche Anhängerkupplung ist für Lasten bis 1.000 KG (gebremst) ausgelegt. Wird die Anhängevorrichtung nicht benötigt, kann sie mit we- nigen Handgriffen unter dem Stoßfänger geklappt werden. Alle Kunden eines neuen ID.4 können sich auf einen vollen Umweltbonus von 9.000 Euro freu- en. Bei dem neuen Stromer von VW kauft man ein Designkonzept das einem urbanen SUV entspricht und hat einen Wendekreis eines Kleinwagens. Eine Dachrehling gestattet die Mitnahme von zusätzli- chem Gepäck. Innenliegende Türgriffe verbessern die Aerodynamik. LED-Scheinwerfer mit automati- Im VW ID. 4 erwartet den Fahrer ein umfangreiches Infotain- scher Fahrtlichtschaltung blenden bei Gegenverkehr ment-Paket. das Dauerfernlicht ab. Die Ausstattung mit Navi und einer Telefonschnittstelle sind nur zwei Posten eines umfangreichen Infotainment-Paketes. Alle E-Fahrzeu- ge haben de facto eine Standheizung und Vorklimatisierung im Sommer serienmäßig. Generell können Interessenten Mehrtages-Probefahrten mit dem ID.3 in beiden VW Handelsstandorten in Pasewalk und Woldegk vereinbaren. Tägliche Probefahrten mit dem ID.4 sind ab April möglich. Volkswagen will bis 2030 in Europa sechs Gigafabriken für die Produktion von Batteriezellen aufbauen. „E-Mobilität ist zu unserem Kerngeschäft geworden“, erklärte der VW-Chef Herbert Diess kürzlich bei einer Online-Veranstaltung über die E-Pläne des Konzerns. Mit den Fabriken will der deutsche Automobilkonzern die Selbstversorgung mit Batterien sichern und mit einer „Einheitszelle“ die Kosten für E-Autos skalieren. Als zweiter Standort neben dem bereits festgelegten Salzgitter steht das schwedische Skelleftea fest. Die Kosten pro Fabrik werden jeweils auf Eine bis Eineinhalb Milliarden Euro geschätzt. Neben Tesla ist Volks- wagen der einzige Autoproduzent, der in großem Stil Batterien selbst fertigen will. Dies berichtet der News- letter „turi 2“ in seiner Ausgabe vom 16. März. Text und Fotos: Burghardt Heller
Nr. 04/2021 -3- AmtsblAtt löcknitz-Penkun inhaltsVerzeichnis Für die vielen herzlichen Glückwünsche, Amtliches Blumen und Geschenke zu meinem 90. Geburtstag - Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun 4 - Hast du schon die Luca-App? 5 - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2017 für die Gemeinde Grambow 5 möchte ich allen Gratulanten danke sagen. - Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016 für die Gemeinde Ramin 6 Besonders bedanke ich mich bei meiner Familie, - Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2021 der die mir an meinem Ehrentag hilfreich zur Seite stand. Gemeinden des Amtsbereiches Löcknitz-Penkun 6 - Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Grambow 7 - Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Ramin 7 Danke auch der Freiwilligen Feuerwehr - Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Rossow, der Gemeinde Rossow, der der Gemeinde Krackow 8 Volkssolidarität der OG. Rossow - Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungs- und der Ministerpräsidentin wesen der Gemeinde Krackow 12 - Öffentliche Bekanntmachung – Manuela Schwesig. Bodenordnungsverfahren Rothenklempenow 13 - Öffentliche Bekanntmachung Blankensee Lothar Nadler - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Blankensee (Baumschutzsatzung) 14 Rossow, im März 2021 - Bekanntmachung der Gemeinde Blankensee – Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Blankensee“ 18 - Abfuhrtermine – Mai 2021 18 Die Gemeinde Rossow gratuliert Sonstiges Herrn Werner Mutz, der am 30.04.2021 seinen - Geburtstagsgratulationen im Mai 2021 19 - Das Preußenmilitär entdeckt die Eisenbahn, Teil II 19 98. Geburtstag begeht. - Termine Gottesdienste 24 - Club der deutsch-französischen Freundschaft 24 Wir danken ihm für die langjährige und - Viele Gäste buchen online und suchen Qualität 25 sehr gute Arbeit in der Gemeindevertretung - Beratungsstelle für Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige 25 sowie im Schulmuseum der Gemeinde. - Interkulturelle Woche 2021 26 Wir wünschen ihm viel Glück & Gesundheit. - Neue Sirenen in Blankensee 26 Im Namen der Gemeinde Rossow - Was macht der Landwirt? Kreislauf der Gülle 27 Edmund Gebner, Bürgermeister imPressum Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun Herausgeber: Herstellungsleitung: Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland, Internet: www.loecknitz-online.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) E-Mail: amt@loecknitz-online.de Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Anzeigen: gewerbl.: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, privat: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Tel.: 039754/50-0 Tel.: 039753/22757 - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: Für den Inhalt von Anzeigen und gelieferte Druckdaten sind alleinig 039753/22757 die Inserenten verantwortlich. Es gelten die „Allgemeinen Geschäfts- Bezugsbedingungen: bedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers über- erreichbaren Haushalte verteilt. einstimmen. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Portoko- urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder sten autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Löck- werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von nitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich. 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Druck/Endverarbeitung: Herr Futh, Tel.: 039754/50128 LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung © Schibri-Verlag der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver- sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver- vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. des Verlages.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -4- Nr. 04/2021 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang– Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun Name Aufgabe Telefonnummer Zimmer Leitender Verwaltungsbeamter Herr D. Futh Leitender Verwaltungsbeamter 039754/50-126 28 Frau F. Bose Sekretariat, Amtsblatt 039754/50-128 28 Frau S. Juhl Lohn/Gehalt 039754/50-127 29 Frau F. Pinzke Personal 039754/50-139 20 Frau K. Ramscheck Poststelle, Zentrale, Archiv 039754-500 10 Haupt- und Ordnungsamt Frau A. Timm Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB 039754/50-113 13 Herr R. Linse Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur 039754/50-114 19 Frau S. Radant Kindertagesstätten/Schulen 039754/50-111 12 Frau H. Schmidt Einwohnermeldeamt 039754/50-107 17 Frau P. Schröder-Sanow Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr 039754/50-204 12 Frau T. Lüdtke Standesamt 039754/50-118 18 Frau E. Köhler Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung 039754/50-201 16 Frau B. Ziesemer Gewerbe 039754/50-109 11 Herr G. Carnitz Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA 039754/50-117 17 Kämmerei Frau K. Rambow Leiterin Kämmerei 039754/50-125 30 Frau J. Melech Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin 039754/50-131 31 Frau I. Albrecht Kassenleiterin 039754/50-134 34 Frau V. Liskow Mitarbeiterin Kasse 039754/50-136 34 Frau J. Neumann Vollstreckung 039754-50-137 33 Frau G. Nimz Steuern 039754/50-119 36 Frau Sandra Sadurska Steuern, Telefonnummer 039754/50-119 36 Frau E. Hoffmann Steuern 039754/50-132 32 Frau A. Wendtland Bilanzbuchhaltung 039754/50-133 35 Herr B. Lewerenz Systemadministration, Datenschutz 039754/50-141 38 Frau V. Röwer Anlagenbuchhaltung 039754/50-135 14 Frau A. Manthei Bilanzbuchhaltung 039754/50-130 35 Frau L. Swierczek Finanzbuchhaltung 039754/50-206 14 Bauamt Herr K. Stahl Leiter Bauamt 039754/50-156 24 Frau G. Scherzandt Wirtschaftsförderung, stellv. Bauamtsleiterin 039754/50-155 21 Frau V. Schulz Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge 039754/50-150 22 Frau D. Wagner Bauleitplanung, Lehrausbildung 039754/50-138 26 Frau N. Henning Liegenschaften, Pachtverträge, Hausnummernvergabe 039754/50-120 26 Herr P. Kühl Gebäudemanagement,Wohnungen, Bundesfreiwilligendienst, 039754/50-121 25 Versicherungen Frau D. Straßburg Mitarbeiterin Bauamt 039754/50-154 23 Herr J. Mißling Vergabestelle 039754/50-152 22 Fax: Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200 Internet: www.loecknitz-online.de E-Mail: amt@loecknitz-online.de
Nr. 04/2021 -5- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Hast Du schon die Luca-App? Auch das Amt Löcknitz-Penkun nutzt jetzt die neue Mit der Luca-App ist die verschlüsselte, anonymisierte Luca-App zur digitalen Kontaktverfolgung. Besucher/ und datenschutzkonforme Kontaktdatenregistrierung für Besucherinnen des Amtes Löcknitz-Penkun können eine schnelle und lückenlose Nachverfolgung von Infek- diesen Service ab sofort nutzen. tionsketten gegeben. Nutzer/Nutzerinnen können mit der App im Amt Löcknitz-Penkun digital einchecken. Weitere Infos unter: https://luca-app.de Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschlusses 2017 für die Gemeinde Grambow Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde wurde von der Gemeindevertretung beschlossen. Grambow zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG ge- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung prüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungs- am 15.03.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die prüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungs- Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gram- berichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken bow zum 31. Dezember 2017 zu empfehlen. zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestäti- Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung gungsvermerk erteilt. Grambow erfolgte am 23.03.2021. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Beschluss Nr. 09-2021-462: Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- Die Gemeindevertretung Grambow beschließt gemäß § 60 hen könnten. Abs. 5 Satz 1 KV M-V, den vom Rechnungsprüfungsaus- schuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahres- Das Vermögen beträgt abschluss der Gemeinde Grambow zum 31. Dezember zum 31. Dezember 2017 5.037.994,19 e 2017 i. d. F. vom 07.12.2020 festzustellen. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2017 94,54 % Beschluss Nr. 09-2021-463: (unter Berücksichtigung der Sonderposten) Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, dem Bürger- Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. meister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung zu er- Der Höchstbetrag der Kredite zur teilen. Liquiditätssicherung 2017 beträgt 67.000,00 e Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Grambow wird Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2017 beachtet. hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Das Jahresergebnis 2017 beträgt - 82.005,48 e liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Die Finanzrechnung 2017 weist der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amts- einen Saldo aus von -102.955,96 e verwaltung Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, Käm- Die Investitionsauszahlungen merei, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. betragen in 2017 19.021,08 e Die Investitionskredite betragen Grambow, den 12.01.2021 zum Bilanzstichtag 93.403,28 e Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel von 102.110,03 e Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann Ehmke insgesamt nicht ausgegangen werden. Bürgermeister Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V): Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -6- Nr. 04/2021 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016 für die Gemeinde Ramin Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungs- Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ramin prüfungsamt haben den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 in der Fassung vom 10.06.2020 Ramin zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. zu empfehlen. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungs- Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ra- ausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten min erfolgte am 16.03.2021. und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammen- Beschluss Nr. 12-2020-345: gefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 1. Die Gemeindevertretung Ramin beschließt, den vom erteilt. Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungs- Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Bean- prüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Ge- standungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der meinde Ramin zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenste- 10.06.2020 festzustellen. hen könnten. 2. Die Gemeindevertretung Ramin ermächtigt die Verwal- tung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik den Das Vermögen beträgt ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in zum 31. Dezember 2016 3.833.918,64 e Höhe von -109.452,62 e in voller Höhe auf die neue Der Höchstbetrag der Kredite zur Rechnung vorzutragen. Liquiditätssicherung 2016 beträgt 87.900,00 e Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2016 beachtet. Beschluss Nr. 12-2020-346: Die Gemeindevertretung Ramin beschließt, dem Bürger- Das Jahresergebnis 2016 beträgt -109.452,62 e meister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu er- Die Finanzrechnung weist für 2016 teilen. einen Saldo aus von -102.487,81 e Die Investitionsauszahlungen Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Ramin wird hier- betragen in 2016 2.803,23 e mit öffentlich bekannt gemacht. Die Investitionskredite haben durch Der Jahresabschluss liegt mit seinen Anlagen zur Einsicht- planmäßige Tilgung abgenommen und nahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben betragen zum Bilanzstichtag 74.911,85 e Werktage in der Amtsverwaltung Löcknitz-Penkun, Chaus- Die liquiden Mittel betragen seestraße 30, Kämmerei, zu den Öffnungszeiten öffentlich zum Bilanzstichtag 64.610,33 e aus. Von einem Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO kann Ramin, den 25.03.2020 insgesamt nicht ausgegangen werden. Ein Haushaltssicherungskonzept wurde von der Gemeinde- vertretung beschlossen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung Retzlaff am 17.11.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Bürgermeister Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V): Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2021 der Gemeinden des Amtsbereiches Löcknitz-Penkun Gemeinde Grund- Grund- Gewerbe- Gemeinde Grund- Grund- Gewerbe- steuer A steuer B steuer steuer A steuer B steuer in % in % in % in % in % in % Bergholz 339 395 400 Nadrensee 323 395 360 Blankensee 350 450 400 Stadt Penkun 353 427 381 Boock 339 400 360 Plöwen 339 395 360 Glasow 286 365 348 Ramin 339 427 381 Grambow 323 427 381 Rossow 340 398 358 Krackow 345 427 381 Rothenklempenow 345 403 368 Löcknitz 343 404 359
Nr. 04/2021 -7- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Haushaltssatzung der Gemeinde Grambow für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung § 5 – Hebesätze (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- vom 23.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: gesetzt: § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird Flächen (Grundsteuer A) auf 323 v. H. 1. im Ergebnishaushalt auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 427 v. H. einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.170.200 e 2. Gewerbesteuer auf 381 v. H. einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.278.200 e § 6 – Stellen gemäß Stellenplan ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -31.500 e Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 2. im Finanzhaushalt auf a) einen Gesamtbetrag der laufenden Nachrichtliche Angaben: Einzahlungen von 994.900 e 1. Zum Ergebnishaushalt einen Gesamtbetrag der laufenden Das Ergebnis zum 31. Dezember des Auszahlungen1 von 1.029.200 e Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -324.078 e einen jahresbezogenen Saldo der 2. Zum Finanzhaushalt laufenden Ein- und Auszahlungen von -34.300 e Der Saldo der laufenden Ein- und b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen Auszahlungen zum 31. Dezember des aus der Investitionstätigkeit von 1.437.900 e Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 86.495 e einen Gesamtbetrag der Auszahlungen 3. Zum Eigenkapital aus der Investitionstätigkeit von 1.581.000 e Der Stand des Eigenkapitals zum einen Saldo der Ein- und Auszahlungen 31. Dezember des Haushaltsjahres aus der Investitionstätigkeit von -143.100 e beträgt voraussichtlich 2.101.804 e festgesetzt. Grambow, 24.03.2021 § 2 – Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Ehmke Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Bürgermeister ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 e. Hinweis: § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Diese ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde festgesetzt auf 0 e. mit Schreiben vom 31.03.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. § 4 – Kassenkredite Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 30.04.2021 bis 14.05.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im 99.000 e. Zimmer 31 öffentlich aus. Grambow, den 31.03.2021 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten Ehmke für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Ramin für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung einen Gesamtbetrag der (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Aufwendungen von 1.013.000 e vom 16.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -1.600 e 2. im Finanzhaushalt auf § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt a) einen Gesamtbetrag der Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird laufenden Einzahlungen von 854.900 e 1. im Ergebnishaushalt auf einen Gesamtbetrag der einen Gesamtbetrag der Erträge von 960.800 e laufenden Auszahlungen1 von 870.800 e
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -8- Nr. 04/2021 einen jahresbezogenen Saldo der Nachrichtliche Angaben: laufenden Ein- und Auszahlungen von -15.900 e 1. Zum Ergebnishaushalt b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen Das Ergebnis zum 31. Dezember des aus der Investitionstätigkeit von 174.700 e Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -117.177 e einen Gesamtbetrag der Auszahlungen 2. Zum Finanzhaushalt aus der Investitionstätigkeit von 98.000 e Der Saldo der laufenden Ein- und einen Saldo der Ein- und Auszahlungen Auszahlungen zum 31. Dezember des aus der Investitionstätigkeit von 76.700 e Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 76.554 e 3. Zum Eigenkapital festgesetzt. Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres § 2 – Kredite für Investitionen und beträgt voraussichtlich 1.282.378 e Investitionsförderungsmaßnahmen Ramin, 17.03.2021 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 e. § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Retzlaff festgesetzt auf 0 e. Bürgermeister § 4 – Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Hinweis: 85.000 e. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. § 5 – Hebesätze Diese ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.03.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- genehmigungspflichtigen Teile. gesetzt: Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 1. Grundsteuer 30.04.2021 bis 14.05.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im a) für die land- und forstwirtschaftlichen Zimmer 31 öffentlich aus. Flächen (Grundsteuer A) auf 339 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 427 v. H. Ramin, den 17.03.2021 2. Gewerbesteuer auf 381 v. H. § 6 – Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen Retzlaff beträgt 2 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Bürgermeister 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Krackow Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg (2) Der Friedhof dient der Bestattung aller Personen, die – Vorpommern vom 13.Juli 2011 i. V. m. § 18 Abs. 2 Ziffer bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Krackow 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 3. Juli 1998 und der Ortsteile waren oder ein Anrecht auf Beiset- hat die Gemeindevertretung Krackow auf ihrer Sitzung am zung in einer bestimmten Grabstätte erworben haben. 11.03.2021 folgende Satzung über das Friedhofs- und Für andere Personen bedarf es der besonderen Er- Bestattungswesen der Gemeinde Krackow (Friedhofssat- laubnis der Friedhofsverwaltung. zung) beschlossen: § 2 – Aufsicht und Verwaltung I. Allgemeine Bestimmungen Die Verantwortungen für die Friedhöfe unterliegen der Ge- § 1 – Eigentum und Zweckbestimmung meinde Krackow. Nach ihrer Weisung erfolgt die Verwaltung. Die laufenden Verwaltungsaufgaben werden durch das Amt (1) Die Gemeinde Krackow ist Eigentümerin folgender Löcknitz-Penkun (Friedhofsverwaltung) wahrgenommen. Friedhöfe: Krackow Flur 104, Flurstück 45 § 3 – Ordnung OT Lebehn Flur 102, Flurstück 126 OT Battinsthal Flur 110, Flurstück 122 (1) Für die Ordnung auf den Friedhöfen können besondere (ohne Parkfläche) Bestimmungen erlassen werden.
Nr. 04/2021 -9- Amtsblatt Löcknitz-Penkun (2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder II. Bestattungsvorschriften einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vor- § 6 – Allgemeines übergehend untersagen. (1) Jede Bestattung ist unverzüglich bei der Friedhofs- § 4 – Verhalten auf dem Friedhof verwaltung anzumelden. Dabei ist die vom Standes- amt ausgestellte Sterbeurkunde vorzulegen, damit (1) Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des die Grabstelle und der Bestattungstermin festgelegt Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen werden können. der Friedhofsverwaltung ist Folge zu leisten. Wer ihnen (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen zuwider handelt, kann von dem Friedhof verwiesen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Friedhof nachzuweisen. nur in Begleitung von Erwachsenen und unter deren (3) Den Bestattungstermin legt die Friedhofsverwaltung Verantwortung betreten. im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem Be- Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: stattungsunternehmen fest. a) die Flächen außerhalb der Wege und die Grabstät- (4) Der Transport der Leiche zum Friedhof erfolgt durch ein ten unbefugt zu betreten, den Friedhof und seine beauftragtes Bestattungsunternehmen im geschlos- Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder senen Sarg. Die Aufbewahrung der Verstorbenen bis zu beschädigen; zur Beisetzung erfolgt im dafür bestimmten Raum der b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Trauerhalle. Kinderwagen, Handwagen und Krankenfahrstühlen zu befahren; § 7 – Ruhezeiten c) Abraum außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre. und Einrichtungen abzulegen; Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre. d) Einrichtungen und Anlagen einschließlich der Grab- stätten zu verunreinigen oder zu beschädigen; § 8 – Umbettungen e) Druckschriften zu verteilen, Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubringen; (1) Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe f) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Bestattungshandlung Arbeiten auszuführen; (2) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses g) zu lärmen und zu spielen; kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen h) Hunde frei laufen zu lassen; und damit Umbettungen vornehmen. Die Leichen oder i) jeder Durchgangsverkehr. Aschenreste sind in diesen Fällen in ein anderes Grab gleicher Art umzubetten. Die Nutzungsberechtigten (2) Reden und Feiern in der Trauerhalle und an den Grab- sind vorher anzuhören, es sei denn, dass die Anschrif- stätten können von allen anerkannten Gemeinschaften ten nicht rechtzeitig ermittelt werden können. und Einzelpersonen durchgeführt werden. Sie sind (3) Sonstige Umbettungen von Leichen und Aschen be- der Würde des Ortes und dem Ernst der Handlung dürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofs- entsprechend auszugestalten. Eine Herabwürdigung verwaltung. Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen ist eines wichtigen Grundes erteilt werden. Ist die Ruhe- nicht statthaft. frist noch nicht abgelaufen, so wird eine Umbettung von der schriftlichen Erlaubnis des Amtsarztes und der § 5 – Gewerbliche Arbeiten zuständigen Ordnungsbehörde abhängig gemacht. (1) Gewerbetreibende haben die für den Friedhof gelten- (4) Sonstige Umbettungen erfolgen auf schriftlichen Antrag. den Bestimmungen zu beachten. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtig- (2) Den Gewerbetreibenden ist zur Ausführung ihrer Arbeit te. Kann der Antragsteller nicht allein über die Umbet- innerhalb des Friedhofes das Befahren der Hauptwe- tung verfügen, so hat er die Einwilligung der anderen ge mit geeigneten Fahrzeugen während der von der Berechtigten in schriftlicher Form nachzuweisen. Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten zu gestatten. (5) Umbettungen von Leichen aus einem Reihengrab in Gewerbetreibende haften für alle Schäden, die sie im ein anderes Reihengrab des gleichen Friedhofes sind Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof mit Ausnahmen des Absatzes 2 nicht zulässig. verursachen. (6) Die Grabmale und ihr Zubehör können nur dann (3) Gewerbetreibende haben ihre Arbeiten bei der Fried- umgesetzt werden, wenn sie nicht gegen die Gestal- hofsverwaltung anzumelden und eine Gebühr für Ihre tungsrichtlinien der betreffenden neuen Grababteilung Arbeiten zu entrichten. Die Gebühren sind der Ge- verstoßen. bührensatzung zu entnehmen. (7) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schä- (4) Bei allen Arbeiten ist auf Bestattungsfeierlichkeiten den, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen Rücksicht zu nehmen. durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller (5) Die Anlegung von Grabstätten (Aushebung und Ver- zu tragen. füllen) von Reihen- und Wahlgräbern, einschl. der Be- (8) Alle Umbettungen werden von einem Beauftragten der nutzung des Leichenwagens werden auf das jeweilige Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den Bestattungsunternehmen übertragen. Zeitpunkt der Umbettung. (9) Der Ablauf der Ruhefrist wird durch die Umbettung nicht gehemmt oder unterbrochen.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 10 - Nr. 04/2021 III. Grabstätten verstorben neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbenen Kindern bis zu 5 Jahren in einem Grab § 9 – Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten zu bestatten. (1) Die Grabstätten werden unterschieden in Auf einer Erdgrabstätte dürfen zusätzlich vier Urnen a) Erdgrabstätten beigesetzt werden. b) Urnengrabstätten Aschebeisetzungen sind nur unterirdisch gestattet. Es c) anonyme Urnengrabstätten sind grundsätzlich nur biologisch abbaubare Urnen (2) Die Eigentumsverhältnisse an den Grabstätten bleiben zu verwenden. unberührt. An den Grabstätten können Rechte nur Auf einer Urnengrabstätte dürfen zusätzlich drei Urnen nach dieser Satzung erworben werden. beigesetzt werden. (3) Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann die Friedhofsver- Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die waltung Ausnahmen zulassen. Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten (4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wieder- über. erwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach a) auf den überlebenden Ehegatten bestimmten Grabstätte oder auf die Unveränderlichkeit b) auf die Kinder der Umgebung. c) auf die Stiefkinder (5) Erdgrabstätten und Urnengrabstätten werden einzeln d) auf die Enkel oder für mehrere Grabstellen für die Dauer des Nut- e) auf die Eltern zungsrechtes zur Beisetzung von Leichen bzw. Urnen f) auf die vollgebürtigen Geschwister vergeben. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre vom g) auf die Stiefgeschwister Tag des Erwerbes an gerechnet. h) auf die nicht unter a–g fallenden Erben Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann das Nutzungs- (8) Vorzeitige Einebnungen von Grabstätten sind mög- recht nur auf Antrag und nur für die gesamte Erdgrab- lich für Erdgrabstätten nach 20 Jahren Ruhefrist. stätten und Urnengrabstätten gegen Zahlung einer Für Urnengrabstätten ist keine vorzeitige Einebnung Gebühr nach der jeweiligen Gebührensatzung erneuert möglich. Die Nutzungsberechtigten haben hierzu werden. einen formlosen Antrag in der Friedhofsverwaltung Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung zu stellen. Für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, des zuletzt Verstorbenen ist eine Gebühr für die Pfle- zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages ge der Freifläche durch die Friedhofsangestellten zu aufzufordern. entrichten. Die Gebühr ist der Gebührensatzung zu Wird durch Beisetzung auf einer Erdgrabstätten und entnehmen. Urnengrabstätten das bestehende Nutzungsrecht (9) Nach Einebnung einer Grabstätte ist es gestattet, überschritten, so findet die Beisetzung nur statt, wenn den Namensstein dem Lapidarium auf dem Friedhof das Nutzungsrecht für die ganze Erdgrabstätten und Krackow zuzuführen. Urnengrabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist des zuletzt Verstorbenen verlängert worden ist. Die Gebühr § 10 – Grabregister richtet sich nach der jeweilig geltenden Gebührensat- zung. Die Friedhofsverwaltung führt ein Verzeichnis der Beige- (6) Anonyme Urnengrabstätten sind Urnenreihengrab- setzten der Grabstätten, der Nutzungsrechte und der stätten, die der Reihe nach einzeln belegt und nur im Ruhezeiten. Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben werden. Nutzungsrechte über IV. Gestaltung der Grabstätten die Ruhezeit hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb von Urnenreihengrabstätten § 11 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze und Wahlmöglichkeit oder die Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich. (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Um- Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt gebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes werden. Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Ein- in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage tritt eines Todesfalls von Angehörigen gestellt werden. gewahrt wird. Die Beisetzung auf anonymen Grabstätten erfolgt ohne (2) Die Gemeinde Krackow kann besondere Gestaltungs- Trauergäste. Zuvor haben Angehörige die Möglichkeit, richtlinien erlassen. an der Verabschiedung in der Trauerhalle oder abseits der anonymen Felder teilzunehmen. § 12 – Anlage, Größe und Unterhaltung der Grabstätten Beisetzungen auf anonymen Grabstätten können auch behördlich angeordnet werden. (1) Die Grabstätten werden von einem beauftragten Be- Das Betreten des anonymen Grabfeldes ist untersagt stattungsunternehmen ausgehoben und wieder ver- und nur den Friedhofsangestellten zur Unterhaltung füllt. der Fläche und den Bestattungsunternehmen für Bei- (2) Die Mindestgrabtiefe beträgt von der Oberkante Sarg setzungen gestattet. Grabschmuck darf nur auf den bis zur Erdoberfläche ohne Grabhügel) mindestens vorgesehenen Stellen abgelegt werden. 0,90 m, von der Oberkante Urne bis zur Erdoberfläche (7) Bei Erdbeisetzungen darf in jedem Grab grundsätz- mindestens 0,60 m. lich nur eine Leiche beigesetzt werden. Es kann (3) Die Gräber müssen voneinander durch mindestens gestattet werden, eine Mutter mit einem gleichzeitig 0,30 m starke Erdwände getrennt werden.
Nr. 04/2021 - 11 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun (4) Neu anzulegende Grabstätten haben folgende Größe: Wenn das ungeachtet der Aufforderung der Friedhofs- a) für Erdbestattungen verwaltung innerhalb einer zu bestimmenden Frist nicht von Kindern unter 6 Jahre geschieht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Länge 1,20 m, Breite 0,60 m Teile bzw. Stücke auf Kosten der Nutzungsberechtigten b) von Erwachsenen zu entfernen. Länge 2,50 m, Breite 1,20 m Durch die Form der Grabmale dürfen religiöse An- Breite Doppelgrabstätte schauungen nicht verletzt werden. Länge 2,50 m, Breite 2,40 m c) für Urnen § 15 – Besondere Grabmale Länge 1,00 m, Breite 1,00 m (1) Historische oder künstlerisch wertvolle Grabmale, Eine Gestaltung bzw. Begrünung ist nur innerhalb der die als besondere Eigenart des Friedhofs gelten, Abmaße zulässig. unterstehen dem besonderen Schutz der Friedhofs- verwaltung. (5) Alle Grabstätten müssen hergerichtet und dauernd (2) Die sich auf dem Friedhof befindlichen Soldatengräber, instandgehalten werden. Verwelkte Blumen und Krän- einschließlich der Grabmale, sind besonders geschützt ze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den und sind ohne zeitliche Begrenzung zu erhalten. dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (6) Die Gestaltung der Grabstätten ist dem Gesamtcharak- § 16 – Vernachlässigung ter des Friedhofes, des Grabfeldes und der unmittel- baren Umgebung anzupassen. Für die Bepflanzung der (1) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften dieser Grabstätten sind nur solche Pflanzen zu verwenden, Satzung entsprechend angelegt oder länger als ein die andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt, so wird der und Wege nicht beeinträchtigen. Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht vor- (7) Für Herrichten und Instandhalten der Grabstätten sind handen ist, einer der nächsten Angehörigen schriftlich die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich. aufgefordert seiner Verpflichtung zur Herrichtung und Sie können die Grabstätten selbst pflegen oder die Pflege nachzukommen. Grabpflege in Auftrag geben. Die Verpflichtung erlischt Außerdem wird er durch ein Hinweisschild auf der mit Ablauf des Nutzungsrechts. Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsver- (8) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Ver- waltung in Verbindung zu setzen. änderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der (2) Kommt der Nutzungsberechtigte innerhalb von sechs Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsver- Monaten nach Aufforderung seiner Verpflichtung zur waltung. Grabpflege nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht an der Grabstätte ohne Entschädi- § 13 – Errichtung und Veränderung von Grabmalen gung entziehen und die Grabstätte beräumen, eineb- nen und einsäen sowie Grabmale und die Umrandung (1) Grabmale dürfen nur nach vorheriger schriftlicher ohne Aufbewahrung auf Kosten des Nutzungsberech- Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet oder tigten beseitigen lassen. Bis zum Ende der Ruhezeit verändert werden. hat der bisherige Nutzungsberechtigte eine Gebühr Die Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals und zur Pflege gemäß der aktuellen Gebührensatzung zu der damit zusammenhängenden Anlagen ist bei der entrichten. Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. (3) Mit der Entziehung des Nutzungsrechtes endet jeder (2) Die Errichtung und Veränderung aller sonstigen An- Anspruch auf die Grabstätte. lagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. V. Benutzung der Trauerhalle § 14 – Standsicherheit der Grabmale § 17 – Trauerhalle (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den (1) Die Trauerhallen dienen zur Aufnahme von Verstorbe- allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fun- nen bis zur Beisetzung. Sie darf nur mit Erlaubnis der damentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft Friedhofsverwaltung betreten werden. standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter (2) Für die Trauerfeiern stehen die Trauerhallen zur Ver- Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. fügung. (2) Alle stehenden Grabmale müssen durch nichtrostende (3) Auf Wunsch der Angehörigen kann der Sarg, sofern Metalldübel mit mindestens 10 mm Stärke so mit dem keine Bedenken bestehen, in der Trauerhalle von einem Fundament verbunden werden, dass die Standsicher- zugelassenen Bestattungsunternehmen geöffnet wer- heit gewährleistet ist. Für die Standsicherheit der Grab- den. Särge sollten spätestens eine Stunde vor Beginn male sind die Friedhofsbenutzer verantwortlich. Die der Trauerfeier geschlossen werden. Friedhofsverwaltung ist gegebenenfalls verpflichtet, die Nutzungsberechtigten innerhalb einer angemes- senen Frist aufzufordern, die Standsicherheit wieder VI. Schlussvorschriften herzustellen. § 18 – Alte Rechte (3) Die Grabmale müssen von den Nutzungsberechtigten so lange in gutem Zustand gehalten werden, wie ihnen Bei Grabstätten, über die bei Inkrafttreten dieser Satzung ein Anrecht auf die betreffende Grabstelle zusteht. bereits verfügt war, bleibt die Ruhezeit unberührt.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 12 - Nr. 04/2021 § 19 – Haftung Regeln des Handwerks fundamentiert und so be- festigt, dass sie dauerhaft standsicher sind und Die Gemeinde Krackow/Friedhofsverwaltung haftet nicht auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht um- für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Nutzung des stürzen oder sich senken können, die Grabmale Friedhofs und seiner Einrichtungen durch dritte Personen und sonstige Anlagen nicht dauerhaft im guten oder Tiere entstehen. verkehrssicheren und würdigen Zustand hält. (2) Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswid- § 20 – Gebühren rigkeiten gegen diese Satzung ist das Amt Löcknitz- Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen Penkun als örtliche Ordnungsbehörde zuständig. werden Gebühren nach der jeweils gültigen Friedhofsge- bührensatzung erhoben. § 21 – Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- § 21 – Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldvorschriften machung in Kraft. (1) Zu einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1000,00 e Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Gemeinde Kra- kann in Verbindung mit § 5, Abs. 3 der Kommunalver- ckow vom 25.09.2003 außer Kraft. fassung M-V herangezogen werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Krackow, d. 18.03.2021 1. entgegen § 4 Abs. 1 sich auf den Friedhöfen nicht entsprechend der Würde des Ortes verhält und den Anordnungen des Friedhofpersonals nicht folgt, 2. entgegen § 5 Abs. 3 eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen ohne Zulassung oder sie auch an Sonn- und Feiertagen ausübt, 3. entgegen dem § 12 die Grabmale nicht der Größe Sauder entsprechend nach den allgemein anerkannten Bürgermeister Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Krackow Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- § 5 – Stundung und Erlass der Gebühren Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 i. V. m. §§ 1 und Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpom- wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie mern (KAG M-V) vom 12. April 2005 hat die Gemeindever- ganz oder teilweise erlassen werden. tretung Krackow am 11.03.2021 folgende Gebührensat- zung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs- § 6 – Erstattung von Gebühren für Grabnutzungsrechte wesen beschlossen: Bei vorzeitiger Rückgabe von Grabstellennutzungsrechten § 1 – Allgemeines aus dieser Satzung werden an den Grabstellennutzer oder seinen Rechtsnachfolger keine Gebühren erstattet. Für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungsein- richtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung § 7 – Belegungsgebühren werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben. 1. Erdgrabstätten/Urnengrabstätten: § 2 – Gebührenpflichtige 1a. Einzelgrab für Erdbestattungen (Nutzungszeit 30 Jahre) 350,00 e Gebührenpflichtig ist der Antragsteller oder die Person, in 1b. Verlängerung des deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtung Nutzungsrechtes/Jahr 17,00 e benutzt werden. Wird der Auftrag von mehreren Personen 1c. Zusätzlich für die Anpassung oder im Auftrag von mehreren Personen gestellt, so haftet an die neue Ruhezeit 10,00 e jede einzelne Person als Gesamtschuldner. 1d. Doppelgrab für Erdbestattungen (Nutzungszeit 30 Jahre) 700,00 e § 3 – Entstehung der Gebührenpflicht 1e. Verlängerung des Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringen der Leistung. Nutzungsrechtes/Jahr 25,00 e 1f. Zusätzlich für die Anpassung § 4 – Festsetzung und Fälligkeit an die neue Ruhezeit 20,00 e 1g. Urnengrabstätte 1. Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schrift- (Nutzungszeit 20 Jahre) 280,00 e lichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines 1h. je Grabstelle für jedes Jahr der Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides Verlängerung des Nutzungsrechtes 15,00 e zu zahlen. 1i. Zusätzlich für die Anpassung 2. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsver- an die neue Ruhezeit 10,00 e fahren eingezogen. Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz nicht in der Gemeinde hatten, verdoppelt sich die Belegungsgebühr.
Nr. 04/2021 - 13 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun 2. Wahlgräber § 11 – Einebnung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung 2.1. Wahlgrab für Einwohner der Gemeinde 450,00 e 1. Einebnungen von Erd- Doppelgrabstätten 200,00 e 2.2. Doppelwahlgrab für Einwohner 2. Einebnungen von Erd- Einzelgräbern 150,00 e der Gemeinde 900,00 e 3. Einebnungen von Urnengrabstätten 50,00 e 2.3. Wahlgrab für Bürger, die ihren letzten Wohnsitz nicht in der Gemeinde hatten 500,00 e Gebühr für die vorzeitige Einebnung von Grabstätten ent- 2.4. Doppelwahlgrab für Bürger, sprechend § 9 Nr. 10 der Friedhofsverwaltung die ihren letzten Wohnsitz nicht 4. Urnengrabstätten in der Gemeinde hatten 1.000,00 e Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit 50,00 e 3. Zusätzliche Beisetzungen von Urnen in vorhandenen 5. Erd-Einzelgräber Erd- oder Urnengrabstätten: Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit 80,00 e 3a. Auf Urnengrabstätten können entsprechend § 9 6. Erd-Doppelgräber Nr. 7 der Friedhofssatzung zusätzlich drei weitere Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit 160,00 e Urnen, auf Erdgrabstätten zusätzlich vier weitere Urnen beigesetzt werden. § 12 – Gebühren für Gewerbliche Arbeiten 1. Urne 150,00 e Entsprechend § 5 Nr. 1 der Friedhofssatzung der Gemein- 2. Urne 150,00 e de Krackow haben Unternehmen ihre Arbeiten auf dem jede weitere Urne 150,00 e Friedhof in der Friedhofsverwaltung anzumelden und eine 3b. Zusätzlich für die Anpassung Gebühr zu entrichten: an die neue Ruhezeit 20,00 e 1. Jahresgebühr: 120,00 e 3c. anonyme Urnengrabstätten ohne 2. Einmalige Gebühr: 20,00 e Namenstafel (Urnenreihengrab) 450,00 e Die Gebühren werden durch die Friedhofsverwaltung in § 8 – Bestattungs- und Umbettungsgebühren Rechnung gestellt. Die Bestattungs- und Umbettungsgebühren werden durch § 13 – Inkrafttreten das Bestattungsunternehmen erhoben. Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- § 9 – Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Gemeinde Kra- Benutzung der Trauerhalle je Trauerfeier 60,00 e. ckow vom 25.09.2003 außer Kraft. § 10 – Genehmigungsgebühren Krackow, den 18.03.2021 Für die Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Grabmalen nach § 13 der Friedhofssatzung werden folgen- de Gebühren erhoben: Sauder 1. Erdgrabstätten und Urnengrabstätten 15,00 e Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Bekanntgabe und Erläuterung des Bodenordnungsplanes, sowie zum Anhörungstermin im Bodenordnungsverfahren Rothenklempenow In dem Bodenordnungsverfahren Rothenklempenow wur- Auslegung, Bekanntgabe und Erläuterung den gemäß § 59 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz des Bodenordnungsplanes: (LwAnpG) in Verbindung mit § 59 des Flurbereinigungs- Aus dem Bodenordnungsplan werden den Beteiligten die gesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546) die sie betreffenden Auszüge gesondert übersandt. Termine zur Auslegung, Bekanntgabe und Erläuterung des Bodenordnungsplanes sowie zum Anhörungstermin fest- Der textliche Teil des Bodenordnungsplanes liegt im Zeit- gesetzt. raum vom 26. bis 30.04.2021 für die Beteiligten in der Zu diesen Terminen werden die Beteiligten gemäß § 10 Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Wal- FlurbG u. a. ther-Rathenau-Str. 8a in 17489 Greifswald, Sekretariat, - die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Ver- montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 fahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von - die Inhaber von Rechten an diesen, die zum Besitz 9.00 bis 12.00 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung oder zur Nutzung berechtigen, über diese Zeiten hinaus zur Einsichtnahme aus. - die Empfänger von neuen Grundstücken sowie Die Auslegung des textlichen Teils des Bodenordnungs- - die Eigentümer der an der Grenze des Verfahrensgebie- planes (und der Wertermittlungs und Zuteilungskarten) tes anliegenden Flurstücke, soweit sie bei der Festle- erfolgt im Übrigen auch im Internet auf der Homepage der gung der Verfahrensgrenze bezüglich Grenzfeststellung Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH unter: und Abmarkung nach Katasterrecht zu beteiligen sind www.lgmv.de und eine Beteiligung bisher unterblieben ist, Zu Erläuterungen der Verfahrensunterlagen sowie der geladen. neuen Feldeinteilung und zur Klärung weiterer Fragen sind
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 14 - Nr. 04/2021 Mitarbeiter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpom- klempenow, Schlossstraße 2 in 17321 Rothenklempenow mern mbH am festgesetzt. - Montag, 03.05.2021von 13.00 bis 17.00 Uhr Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur für die-/den- für die ONR 001-100 jenigen Beteiligten erforderlich, die/der gegen den Bo- - Dienstag, 04.04.2021 von 08.00 bis 17.00 Uhr denordnungsplan Widerspruch einlegen möchte. für die ONR 101-250 Auch hier sind, wie bei der Bekanntgabe und den Erläute- - Mittwoch, 05.04.2021 von 08.00 bis 17.00 Uhr rungen, Einzeltermine zu vereinbaren und die geltenden für die ONR 251-400und Hygieneanforderungen zu beachten. - Donnerstag, 06.04.2021 von 08.00 bis 17.00 Uhr für die ONR 401-700 Widersprüche gegen den bekanntzugebenden Bodenord- nungsplan können von den Beteiligten zur Vermeidung des im „Bürgersaal des Schlosses Rothenklempenow“ der Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden Gemeinde Rothenklempenow, Schlossstraße 2 in 17321 (§ 59 FlurbG). Rothenklempenow Allgemeine Auskünfte und Erläuterungen werden im An- möglichst nach vorheriger telefonischer Terminverein- hörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Dafür sind barung (Tel. 03834/832-16 und 03834/832-30) gern bereit. die vorgenannten Erläuterungstermine vorgesehen. Zur Erfüllung der Auflagen aus der Verordnung der Lan- Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert desregierung zum dauerhaften Schutz gegen das Coro- sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten navirus, der aktuellen Infektions- und Gefahrenlage und lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Landgesell- den damit im Zusammenhang stehenden hygienischen schaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Walther-Rathenau- Auflagen sowie zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit ist Str. 8a in 17489 Greifswald, angefordert werden. es erforderlich, dass vor Wahrnehmung eines der vor- stehenden Termine vorab eine individuelle Zeit mit den Versäumt ein Beteiligter den Termin, so wird angenommen, Mitarbeitern vereinbart wird. In allen Terminen sind die dass er mit den Ergebnissen der Verhandlungen einver- Beteiligten aufgefordert, zum Schutz vor möglichen In- standen ist. Hierauf wird gemäß § 134 FlurbG besonders fektionen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Masken hingewiesen. werden nicht bereitgestellt. Leezen,den24.02.2021 Termine für gewünschte Grenzanzeigen Die Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige vor Ort) wurde auf Wunsch in den Monaten Dezember 2020 sowie Januar und Februar 2021 durch- geführt. Der Anhörungstermin zur Entgegennahme von eventu- ellen Widersprüchen wird auf Donnerstag, den 20.05.2021 von 15.30 bis 17.00 Uhr für die ONR 001-400 und von 18.00 bis 19.30 Uhr für die ONR 401-700 im „Bürgersaal des Schlosses Rothenklempenow“ der Gemeinde Rothen- Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Blankensee (Baumschutzsatzung) Aufgrund des § 26 Absatz 1 und 3 des Gesetzes zum Geltungsbereich ist auf der als Anlage beigefügten Schutz der Natur und Landschaft im Lande Mecklenburg- Karte im Maßstab 1 : 5000 mit schwarzer gestrichelter Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz – LNatG M-V) in Linie umrandet. der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2002 (2) Geschützt sind auch mehrstämmige Bäume, wenn die (GVOBl. M-V 2003 S. 1) in Verbindung mit § 5 der Kommu- Summe der Stammumfänge mindestens 50 Zentimeter nalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 beträgt und wenn einer der Stämme einen Umfang von hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 14.04.2021 mindestens 30 Zentimetern hat. folgende Satzung beschlossen: (3) Abweichend von Absatz 1 gilt die Satzung ohne Rück- sicht auf den Stammumfang für Ersatzpflanzungen nach § 7 Absatz 2 sowie für Bäume, die auf Grund § 1 – Schutzgegenstand von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten (1) Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes sind oder neu gepflanzt werden. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (4) Diese Satzung erstreckt sich nicht auf: der Gemeinde Blankensee nach § 34 Baugesetzbuch. 1. Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplan- Es werden alle Bäume mit einem Stammumfang von tagen, soweit sie erwerbsgärtnerischen Zwecken mehr als 30 Zentimetern (gemessen in einem Meter dienen, Höhe vom Erdboden) als geschützte Landschafts- 2. bewirtschaftete Obstbäume, wobei alle freiwach- bestandteile unter besonderen Schutz gestellt. Der senden Wildformen und verwilderten Kulturobst-
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