SENIOREN-WEGWEISER Main-Tauber-Kreis - Amt für Pflege und Versorgung

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SENIOREN-WEGWEISER Main-Tauber-Kreis - Amt für Pflege und Versorgung
SENIOREN-
                WEGWEISER
                  Main-Tauber-Kreis
Stand 09/2021

                                      Amt für Pflege und Versorgung
SENIOREN-WEGWEISER Main-Tauber-Kreis - Amt für Pflege und Versorgung
Vorwort des Landrats

                                                 LIEBE LESERINNEN UND LESER,

                                                 ich freue mich, Ihnen mit dieser
                                                 Publikation unseres Pflegestützpunktes
                                                 Main-Tauber-Kreis einen kompakten
                                                 Überblick über die Angebote und Unter-
                                                 stützungsmöglichkeiten für die ältere
                                                 Generation an die Hand geben zu können.

                                                 Der Anteil an Seniorinnen und Senioren
                                                 steigt stetig im Vergleich zur Gesamt-
                                                 bevölkerung. Zur Personengruppe der
                                                 Seniorinnen und Senioren zählen viele         Möge der Ratgeber dazu beitragen,
                                                 gesunde und aktive Mitbürgerinnen und         dass Sie sich auch im Alter in unserem
                                                 Mitbürger ebenso wie Menschen mit einem       Main-Tauber-Kreis wohlfühlen und ein
                                                 unterschiedlichen Hilfe- und Pflegebedarf.    selbstbestimmtes Leben verbringen
                                                 Ebenso benötigen auch pflegende Ange-         können.
                                                 hörige Beratung und Entlastung.
                                                                                               Ihr
                                                 Der Seniorenwegweiser informiert über
                                                 Unterstützungsmöglichkeiten und
                                                 Beratungsangebote bei Hilfe- und Pflege-
                                                 bedürftigkeit und enthält Adressen der        Christoph Schauder
                                                 ambulanten, teilstationären und stationä-     Landrat
                                                 ren Dienste und Einrichtungen. Gleichzeitig
                                                 ist die Broschüre mit ihren Hinweisen und
                                                 Anregungen geeignet, sich frühzeitig mit
                                                 passenden Lösungen für die Zukunft zu
                                                 befassen.
    Weitere Informationen unter
    www.main-tauber-kreis.de/pflegestuetzpunkt

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INHALTSVERZEICHNIS

Beratung und Information                                                                 Ambulante und teilstationäre Hilfen,       Gesundheit und Rehabilitation
Pflegestützpunkt                     9    Technische Hilfsmittel           28            Hilfen im Alltag | Pflege                  Rehabilitation                      103
Betreuungsbehörde                   10    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 29            Ambulante Pflege und Betreuung      65     Geriatrische Rehabilitation         103
Betreuungsverein der Lebenshilfe    10                                                   Tagespflege                         70     Mobile
Gesundheitsamt                      10    Sozialleistungen                               Kurzzeitpflege                      74     geriatrische Rehabilitation         104
Heimaufsicht                        11    Hilfe zur Pflege außerhalb                     Verhinderungspflege                 74     Teilstationäre
Pflegeberatung                      11    von Pflegeeinrichtungen                   31   Unterstützungsangebote              75     geriatrische Rehabilitation         104
Schuldnerberatung                   12    Hilfe zur Pflege in Pflegeeinrichtungen   32   Hauswirtschaftliche Hilfen          76     Stationäre
Sozialdienst der Krankenhäuser-/          Grundsicherung im Alter                        Serviceleistungen                          geriatrische Rehabilitation         104
Rehabilitationseinrichtungen        12    und bei Erwerbsunfähigkeit                33   haushaltsnahe Dienstleistungen      78     Krankenhäuser                       105
Suchtberatung                       12    Hilfe zum Lebensunterhalt                 35   Häusliche Betreuung                 79     Ambulante Therapien                 105
Sozialverband VDK                   13    Wohngeld                                  35   Betreuungsgruppen                   79     Krankengymnastik-/ Physiotherapie   106
Wohnraumberatung                    14    Eingliederungshilfe                       36   Essen auf Rädern                    82     Ergotherapie                        106
Beratungsstelle „Blickpunkt Auge“   15    Landesblindenhilfe                        37   Offener Mittagstisch                85     Logopädie                           107
Kreisseniorenrat Main-Tauber        15    Blindenhilfe nach SGB XII                 37   Hausnotruf                          88     Podologie                           107
                                          Kriegsopferfürsorge                       38   Selbsthilfegruppen                  89
Finanzielle Hilfen/ Nachteilsausgleich    Schwerbehindertenausweis                  39                                              Begleitung am Ende des Lebens
Leistungen der Krankenversicherung 17     Nachteilsausgleiche                       40   Wohnen im Alter – stationär                Ambulante Hospizdienste             109
Häusliche Krankenpflege              17                                                  Pflegeheime                           91   Spezialisierte Ambulante
Befreiung von Zuzahlung                   Vorsorge, Vollmachten, Verfügungen                                                        Palliativversorgung (SAPV)          111
bei der Krankenkasse                 19   General- und Vorsorgevollmacht     46          Unterstützung für                          Stationäre Palliativeinheit         112
Leistungen der Pflegeversicherung 20      Betreuungsverfügung                47          pflegende Angehörige                       Stationäre Hospize                  113
Übersicht der Leistungen             21   Gesetzliche Betreuung              47          Kurzzeitige Freistellung vom Beruf    97
Pflegegrad 1                         22   Patientenverfügung                 48          Pflegezeit                            98   Wichtige Telefonnummern             114
Entlastungsbetrag                    23   Testament                          49          Familienpflegezeit                    98   Impressum                           115
Pflegegeld                           24                                                  Pflegekurse                           99
Sachleistung                         24   Wohnen im Alter – ambulant                     Rentenversicherung                    99
Kombinationsleistung                 25   Die eigene Häuslichkeit                   51   Unfallversicherung                   100
Tages- und Nachtpflege               25   Seniorenwohnanlagen                       53   Rehabilitationsmaßnahmen
Kurzzeitpflege                       26   Betreutes Wohnen                          53   für Pflegende                        100
Verhinderungspflege                  26   Seniorenwohngemeinschaften                59   Angehörigengruppen                   101
Pflegehilfsmittel                    27

4                                                                                                                                                                         5
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ÜBERSICHT                                                                                     PLANUNGS- UND
    MAIN-TAUBER-KREIS                                                                             VERSORGUNGSRÄUME

    V                             PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRÄUME IM MAIN-TAUBER-KREIS:

                                  Bereits in der Kreisseniorenplanung des Main-Tauber-Kreises wurde der Landkreis
                                  in 5 Planungs- und Versorgungsräume eingeteilt, denen die einzelnen Gemeinden
                                  zugeordnet sind.

                                  Um den Lesern dieses Wegweisers die Suche nach Angeboten in der näheren Umge-
                                  bung ihres Heimatortes zu erleichtern, wurden auch für diese Broschüre sämtliche
                                  Kontaktdaten von Anbietern diesen 5 Planungs- und Versorgungsräumen zugeordnet.
              IV

                                  n PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM I:
                                    Creglingen, Niederstetten, Weikersheim

                                  n PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM II:
                                    Bad Mergentheim, Igersheim

                   III            n PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM III:
                                    Ahorn, Assamstadt, Boxberg, Grünsfeld, Lauda-Königshofen, Wittighausen

                         II       n PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM IV:
                                    Großrinderfeld, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach
                              I
                                  n PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM V:
                                    Freudenberg, Wertheim

6                                                                                                                    7
SENIOREN-WEGWEISER Main-Tauber-Kreis - Amt für Pflege und Versorgung
Foto: © Peter Frischmuth
                               BERATUNG                                                                                              PFLEGESTÜTZPUNKT
                               UND INFORMATION                                                                                       MAIN-TAUBER-KREIS

                                                                  Beratung und Information

                               „Ich brauche Informationen.        Senioren von heute fühlen sich einer aktuellen Studie zufolge so jung wie nie zuvor.
                                                                  Zunehmendes Alter bedeutet aber dennoch ein steigendes Risiko, die Anforderungen des

                            Eine Meinung bilde ich mir selbst.”   täglichen Lebens nicht mehr alleine meistern zu können. Häufig kommt diese Situation so-
                                                                  wohl für die Betroffenen wie auch für die Angehörigen überraschend. Unter zeitlichem Druck
                                                                  muss schnell eine Lösung gefunden werden – oftmals ohne den Bedarf des Betroffenen
                           			               Charles Dickens      und das Angebot, das ihm zur Verfügung steht, genau zu kennen. Dieser Seniorenweg-
                                                                  weiser gibt Ihnen einen kurzen Überblick über verschiedene Angebote – auch im Bereich
                                                                  Hauswirtschaft und Pflege. Oft wird dies jedoch nicht ausreichen, um die bestmögliche
                                                                  Versorgung sicherzustellen.

                                                                  Für diese Fälle stehen Ihnen verschiedene Beratungsstellen mit fachlich qualifiziertem und
                                                                  geschultem Personal zur Verfügung, die Ihre persönliche Situation gemeinsam mit Ihnen
                                                                  betrachten und für Sie passende Hilfsangebote finden können.

                                                                  Im Main-Tauber-Kreis stehen Ihnen             Die Mitarbeiterinnen des Pflegestütz-
                                                                  folgende Beratungsstellen zur                 punktes koordinieren alle Hilfs- und
                                                                  Verfügung:                                    Unterstützungsangebote, die zu einer
                                                                                                                wohnortnahen Versorgung benötigt wer-
                                                                                                                den und vernetzen die Versorgungs- und
                                                                  n PFLEGESTÜTZPUNKT                            Betreuungsangebote in der Region. Sie
                                                                                                                beraten die Betroffenen über mögliche
                                                                  Der Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis ist    Hilfsangebote und Sozialleistungen und
                                                                  eine Informations- und Beratungsstelle zu     geben hierzu umfassende, neutrale und
                                                                  den Themen rund um Pflegebedürftigkeit        unabhängige Auskünfte. Die Arbeit des
                                                                  und Pflege. Das Angebot dieser Bera-          Pflegestützpunktes ist kostenfrei.
                                                                  tungsstelle richtet sich in erster Linie an
                                                                  Personen, die sich in einer Pflegesituation   Öffnungszeiten
                                                                  befinden und Informationen zur Unterstüt-     Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag:
                                                                  zung und Entlastung in ihrem Pflegealltag     08:00 - 12:30 Uhr
                                                                  suchen, ist aber offen für alle Menschen      Donnerstag:
                                                                  mit Fragen zum Thema Pflege.                  08:00 - 18:00 Uhr

                           8                                                                                                                              9
SENIOREN-WEGWEISER Main-Tauber-Kreis - Amt für Pflege und Versorgung
BERATUNG
     UND INFORMATION

Monatliche Sprechstunden finden zusätz-       n BETREUUNGSVEREIN                          Landratsamt Main-Tauber-Kreis               n PFLEGEBERATUNG NACH § 7A
lich in den Rathäusern in Wertheim, Bad         DER LEBENSHILFE                           Gesundheitsamt
Mergentheim, Niederstetten und im Mehr-                                                   Albert-Schweitzer-Straße 31                Sobald ein Pflegebedürftiger einen
generationenhaus in Lauda-Königshofen         Der Betreuungsverein der Lebenshilfe        97941 Tauberbischofsheim                   Pflegegrad beantragt oder erhalten hat,
statt. Hier ist eine telefonische Voranmel-   Main-Tauber-Kreis e.V. berät in allen       Tel. 09341 / 82 55 79                      besteht ein gesetzlicher Anspruch auf
dung beim Pflegstützpunkt erforderlich.       Fragen der gesetzlichen Betreuung           Fax: 09341 / 82 55 60                      eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Der
Bei Bedarf werden Hausbesuche angeboten.      und des Betreuungsrechtes.                  gesundheitsamt@main-tauber-kreis.de        Pflegeberater berät individuell, unterstützt
                                                                                                                                     und begleitet den Pflegebedürftigen und/
Pflegestützpunkt Main-Tauber-Kreis            Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V.                                                  oder seine Angehörigen. Er erstellt einen
Am Wört 1 (Gründerzentrum)                    Bahnhofstraße 10                            n HEIMAUFSICHT                             individuellen Versorgungsplan und orga-
3. OG (barrierefrei über Aufzug erreichbar)   97941 Tauberbischofsheim                                                               nisiert dessen Umsetzung. Eine Pflegebe-
97941 Tauberbischofsheim                      Tel. 09341 / 15 68 | Fax: 09341 / 95 94 6   Die Heimaufsicht ist im Main-Tauber-Kreis ratung nach § 7a kann bei der Pflegekasse
Tel. 09341 / 82 59 68                         info@bv-tbb.de                              im Gesundheitsamt eingegliedert. Zu den    des Versicherten oder im Pflegestützpunkt
Fax: 09341 / 828 59 68                                                                    Aufgaben der Heimaufsicht zählt die Heim- erfolgen.
pflegestuetzpunkt@main-tauber-kreis.de                                                    begehung, eine Prüfung der Pflegeheime
www.main-tauber-kreis.de/pflegestuetz-        n GESUNDHEITSAMT                            auf ihre Pflegequalität und Personalaus-   Wenn noch keine akute Pflegesituation
punkt                                                                                     stattung sowie die Einhaltung hygienischer eingetreten und noch kein Pflegegrad
                                              Das Gesundheitsamt informiert und berät     und baulicher Vorgaben. Die Heimauf-       anerkannt ist kann bereits eine allgemeine
                                              die Bevölkerung in Fragen der Gesundheit    sichtsbehörde ist auch Ansprechpartner     Pflegeberatung im Pflegestützpunkt in
n BETREUUNGSBEHÖRDE                           und des gesundheitsbewussten Verhaltens.    für die Heimbewohner/innen, deren Ange- Anspruch genommen werden.
                                              Der amtsärztliche Dienst und gutachter-     hörige und Betreuer/innen sowie für die
Die Betreuungsbehörde ist dem Gesund-         liche Tätigkeiten gehören ebenso wie der    Mitarbeiter/innen der Pflegeeinrichtungen.
heitsamt angegliedert und unterstützt die     Gesundheitsschutz mit den Teilbereichen     Bei der Heimaufsicht können eventuelle

                                                                                                                                                                             Foto: © LRA
Betreuungsgerichte. Sie steht Betreuern       Infektionsschutz und umweltbezogener        Beschwerden über Pflegeheime einge-
und Bevollmächtigten zur Seite, berät und     Gesundheitsschutz zu den Aufgaben des       reicht werden.
informiert bei Fragen.                        Gesundheitsamtes. Weitere Arbeits-
                                              bereiche sind die Gesundheitsberichter-     Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Landratsamt Main-Tauber-Kreis                 stattung und Epidemiologie, der Kinder-     Heimaufsicht
Betreuungsbehörde                             und Jugendgesundheitsdienst, die sozial-    Albert-Schweitzer-Straße 31
Albert-Schweitzer-Straße 31                   medizinische/sozialpsychiatrische Bera-     97941 Tauberbischofsheim
97941 Tauberbischofsheim                      tung und Begleitung sowie die Koordinati-   Tel. 09341 / 82 55 83
Tel. 09341 / 82 55 65 bzw. 82 55 89           on von Hilfsangeboten.                      Fax: 09341 / 828 55 60
Fax: 09341 / 828 55 60                                                                    michael.kappus@main-tauber-kreis.de
joachim.fischer@main-tauber-kreis.de
benedikt.schenk@main-tauber-kreis.de
10                                                                                                                                                                                   11
SENIOREN-WEGWEISER Main-Tauber-Kreis - Amt für Pflege und Versorgung
BERATUNG
     UND INFORMATION

n SCHULDNERBERATUNG                            n SOZIALDIENST                                 PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM II             PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM V
                                                 DER KRANKENHÄUSER- /                         BAD MERGENTHEIM, IGERSHEIM                   FREUDENBERG, WERTHEIM
Die Schuldnerberatung bietet Unterstützung       REHABILITATIONSEINRICHTUNGEN
bei der Bewältigung von finanziellen Schwie-                                                  Beratungsstelle für Suchtfragen              Die Suchtberatungsstelle der agj Main-
rigkeiten. Es werden Entschuldungsmaß-         Patienten, die stationär behandelt werden      Härterichstraße 18                           Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim bietet
nahmen erarbeitet und Wege aufgezeigt,         sowie deren Angehörige können vom              97980 Bad Mergentheim                        nach vorheriger telefonischer Vereinba-
wie man neue Schulden vermeiden kann.          Sozialdienst der stationären Einrichtung bei   Tel. 07931 / 48 16 98 0                      rung Außensprechstunden in Bad Mer-
                                               persönlichen und sozialen Problemen im         Fax: 07931 / 48 16 98 99                     gentheim und Wertheim an.
PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM II               Zusammenhang mit der Erkrankung beraten        suchtberatung-mgh@diakonie-tbb.de            Tel. 09341 / 89 73 70
BAD MERGENTHEIM, IGERSHEIM                     werden. Der Sozialdienst hilft bei der
                                               Organisation der weiteren Versorgung nach      Die Suchtberatungsstelle im Dietrich-Bon-
Diakonisches Werk                              der Entlassung und bei der Vermittlung         hoeffer-Haus in Bad Mergentheim bietet       n SOZIALVERBAND VDK
im Main-Tauber-Kreis                           von Reha-Maßnahmen. Bei Bedarf werden          nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Härterichstraße 18                             konkrete Hilfen vermittelt.                    Außensprechstunden in Weikersheim an.        Der Sozialverband VdK vertritt seine
97980 Bad Mergentheim                                                                         Tel. 07931 / 48 16 98 0                      Mitglieder im Bereich Gesellschaft, Politik
Tel. 07931 / 48 16 98 0                                                                                                                    und Recht gegenüber Staat und Regierung.
Fax: 07931 / 48 16 98 99                       n SUCHTBERATUNG                                                                             Die Kreisverbände informieren und
mergentheim@diakonie-tbb.de                                                                   PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM IV             beraten ihre Mitglieder zu Renten und
                                               Im Alter werden Abhängigkeiten (Alkohol,       GROSSRINDERFELD, KÖNIGHEIM,                  Behindertenrecht aber auch im Bereich
PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM IV               Tabletten etc.) oft nicht als Sucht erkannt,   KÜLSHEIM, TAUBERBISCHOFSHEIM,                der Altenhilfe, der Sozialhilfe, der Pflege-
GROSSRINDERFELD, KÖNIGHEIM,                    obwohl sie Lebensqualität und Gesund-          WERBACH                                      versicherung und zum Patientenschutz.
KÜLSHEIM, TAUBERBISCHOFSHEIM,                  heitszustand erheblich beeinträchtigen.                                                     Die einzelnen Ortsverbände bieten
WERBACH                                        Suchtberatungsstellen beraten daher nicht      Suchtberatung der AGJ                        Informationsveranstaltungen zu aktuellen
                                               nur jüngere Menschen, sondern auch             im Main-Tauber-Kreis                         Themen an und veranstalten Senioren-
Caritasverband im Tauberkreis e.V.             Senioren und ihre Angehörigen.                 Schmiederstraße 25                           nachmittage, Ausflüge und Kurzreisen für
Schuldner- und Insolvenz-                                                                     97941 Tauberbischofsheim                     die Mitglieder und ihre Angehörigen. Seit
beratungsstelle                                                                               Tel. 09341 / 89 73 70                        2017 richtet der VdK alle zwei Jahre die
Schlossplatz 6                                                                                Fax: 09341 / 89 73 76                        VdK-Gesundheitstage Main-Tauber-Kreis
97941 Tauberbischofsheim                                                                      Suchtberatung-maintauberkreis@               in Grünsfeld aus, eine Messe mit vielen
Tel. 09341 / 92 200                                                                           agj-freiburg.de                              Informationen, Angeboten, Attraktionen
Fax: 09341 / 92 20 10 30                                                                                                                   und Live-Shows rund um das Thema
sb@caritas-tbb.de                                                                                                                          Gesundheit und Pflege.

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BERATUNG
     UND INFORMATION

PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM II      n WOHNRAUMBERATUNG                         n BERATUNGSSTELLE                                                     n KREIS-SENIORENRAT MAIN-TAUBER
BAD MERGENTHEIM, IGERSHEIM                                                         „BLICKPUNKT AUGE“
                                      Die meisten älteren Menschen möchten                                                                             Aktive Organisationen, Einrichtungen und
VDK Kreisverband Mergentheim          so lange wie möglich in ihrem Zuhause      Hier bekommen sehbehinderte und                                       Vereinigungen im Bereich der Altenhilfe
Oberer Graben 65                      bleiben. Jedoch gibt es für bewegungs-     blinde Menschen Informationen und                                     haben sich auf Kreisebene zu einer
97980 Bad Mergentheim                 eingeschränkte und pflegebedürfte          Beratung über Sehhilfen und andere                                    Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlos-
Tel. 07931 / 76 74                    Senioren häufig viele Hindernisse in       Hilfsmittel. Grundlegende Fragen zur                                  sen, um die Interessen älterer Mitbürger
Fax: 07931 / 95 96 14                 ihrem eigenen Wohnumfeld und die Sturz-    Augenerkrankung können geklärt werden                                 zu vertreten. Der Kreisseniorenrat sensibi-
kv-mergentheim@vdk.de                 gefahr steigt mit zunehmendem Alter. Die   und die Betroffenen erhalten Tipps und                                lisiert die Bevölkerung sowie staatliche,
                                      wenigsten Wohnungen sind barrierefrei      Tricks zur Alltagsbewältigung bei einer                               kirchliche und kommunale Behörden für
PLANUNGS- UND VERSORGUNGSRAUM IV      und sollten möglichst an die veränderten   Sehbeeinträchtigung.                                                  die Probleme älterer Personen und sucht
GROSSRINDERFELD, KÖNIGHEIM,           Bedürfnisse angepasst werden. Die                                                                                nach geeigneten Lösungen. Der Kreis-
KÜLSHEIM, TAUBERBISCHOFSHEIM,         Beratungsstellen informieren zu mög-       Beratungsstelle „Blickpunkt Auge“                                     seniorenrat hat in Zusammenarbeit mit
WERBACH                               lichen Umbaumaßnahmen, Hilfsmitteln        Josef-Schmitt-Straße 26 a                                             dem Betreuungsverein der Lebenshilfe
                                      und Kostenträgern und geben Hilfe zur      97922 Lauda- Königshofen                                              und der Betreuungsbehörde vom Land-
VDK Kreisverband Tauberbischofsheim   Selbsthilfe. Die Beratung erfolgt nach     Tel. 09343 / 709 30 23                                                ratsamt Main-Tauber eine Vorsorgemappe
Hauptstr. 6                           telefonischer Terminvereinbarung bei       c.mischke@blickpunkt-auge.de                                          für den Notfall zusammengestellt, die alle
97941 Tauberbischofsheim              einem Hausbesuch.                                                                                                notwendigen Vollmachten und Verfügungen
Tel. 01577 / 33 65 52 2                                                                                                                                beinhalten.
Fax: 09341 / 89 58 02 9               VDK Ortsverband Bad Mergentheim

                                                                                                                      Foto: © Aline Dassel / Pixabay
kv-tauberbischofsheim@vdk.de          Herr Bauer                                                                                                       Kreis-Seniorenrat Main-Tauber
                                      Oberer Graben 65                                                                                                 Schützenstraße 3
                                      97980 Bad Mergentheim                                                                                            97922 Lauda-Königshofen
                                      Tel. 07931 / 95 89 80                                                                                            Tel. 09343 / 88 31
                                      Fax: 07931 / 95 96 14                                                                                            info@kreisseniorenrat-main-tauber.de
                                      ov-bad-mergentheim@vdk.de

                                      VDK Kreisverband Tauberbischofsheim
                                      Hauptstr. 6 | 97941 Tauberbischofsheim
                                      Tel. 01577 / 33 65 52 2
                                      Fax: 09341 / 89 58 02 9
                                      kv-tauberbischofsheim@vdk.de

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SENIOREN-WEGWEISER Main-Tauber-Kreis - Amt für Pflege und Versorgung
FINANZIELLE HILFEN /
     NACHTEILSAUSGLEICH

                                                                        Finanzielle Hilfen / Nachteilsausgleich

                                                                        Eine der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates ist die solidarisch finanzierte,
                                                                        gesetzliche Krankenversicherung. Sie mindert für jeden Versicherten das finanzielle Risiko,
                                                                        das durch die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls entstehen kann. Versicherte Per-
                                                                        sonen haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, eine Krankheit
                                                                        zu erkennen, zu heilen oder ihre Verschlimmerung zu verhüten oder wenn damit Krank-
                                                                        heitsbeschwerden gelindert werden können. Dazu zählen die ärztliche, zahnärztliche und
                                                                        psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfs-
                                                                        mitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur
                                                                        medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.

                                                                        n LEISTUNGEN                                   Neben der gesetzlichen Krankenversiche-
                                                                          DER KRANKENVERSICHERUNG                      rung gibt es auch private Krankenversi-
                                                                                                                       cherungen. Bei diesen sind die Leistungen
                  „Am Ende wird alles gut                               Die Krankenkassen übernehmen häufig
                                                                        nicht alle anfallenden Kosten einer Kran-
                                                                                                                       abhängig von dem jeweiligen Tarif, den
                                                                                                                       der Versicherte auswählt.

                 und wenn es nicht gut ist,                             kenbehandlung. Für zahlreiche Leistungen,
                                                                        wie z.B. für Arzneimittel, Hilfsmittel und
                                                                        der Krankenhausbehandlung müssen               n HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE
                   ist es nicht das Ende.“                              Eigenanteile oder Zuzahlungen entrichtet
                                                                        werden. Daneben gibt es auch Leistungen,       Wer bei einer schweren Krankheit oder

                         Oscar Wilde                                    die von der Krankenkasse nicht übernom-
                                                                        men werden, wie z.B. Kosten für Sehhilfen
                                                                                                                       nach einem Krankenhausaufenthalt zu
                                                                                                                       Hause oder an einem geeigneten Ort
                                                                        und homöopathische Behandlungen. Auch          gepflegt werden muss, kann dazu einen
                                                                        individuelle Gesundheitsleistungen, die        selbst ausgewählten, zugelassenen am-
                                                                        sogenannten „IGeL-Leistungen“, die von         bulanten Pflegedienst hinzuziehen, auch
                                                                        vielen Ärzten, Psychotherapeuten oder          wenn kein Pflegegrad vorliegt. Haus-,
                                                                        Zahnärzten angeboten werden, gehören           Fach-, oder Klinik-Ärzte können diese
                                              Foto: © Frank Mittnacht

                                                                        nicht zum festgeschriebenen Leistungs-         Leistungen verordnen. Eine Verordnung
                                                                        katalog der Krankenversicherungen und          über häusliche Krankenpflege muss von
                                                                        müssen privat finanziert werden.               der Krankenkasse genehmigt werden.
                                                                                                                       Versicherte ohne Zuzahlungsbefreiung

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FINANZIELLE HILFEN /
     NACHTEILSAUSGLEICH

müssen sich an den Kosten der häusli-          • sich durch die häusliche Krankenpflege     Die Unterstützungspflege und die Siche-       - sich die Lebenserwartung vermindert,
chen Krankenpflege mit einer Zuzahlung           eine stationäre Krankenhausbehandlung      rungspflege können für Personen mit           - eine dauerhafte Beeinträchtigung der
beteiligen.                                      verkürzen lässt oder vermieden werden      einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 nicht       Lebensqualität zu erwarten ist, wie z.B.
                                                 kann (Krankenhausvermeidungspflege),       verordnet werden.                             bei Asthma, einer chronisch obstruktiven
Die häusliche Krankenpflege umfasst            • eine schwere Erkrankung vorliegt oder                                                    Atemwegserkrankung, einer koronaren
folgende Maßnahmen:                              sich diese akut verschlimmert, vor allem                                                 Herzkrankheit oder Diabetes mellitus.
                                                 nach einem Aufenthalt im Krankenhaus,      n BEFREIUNG VON DER ZUZAHLUNG
• Behandlungspflege, bei dieser handelt es       einer ambulanten Operation oder einer                                                   Der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung er-
     sich um medizinisch notwendige Tätig-       ambulanten Behandlung im Krankenhaus       Versicherte können sich für den Rest eines   folgt jährlich bei der Krankenkasse. Wurden
     keiten, die auf ärztliche Anordnung von     (Unterstützungspflege).                    Jahres von Zuzahlungen befreien lassen,      in einem Jahr bereits Zuzahlungen geleistet,
     ambulanten Pflegekräften durchgeführt                                                  sobald sie die sogenannte persönliche        können die entsprechenden Belege zu-
     werden. Diese sind zum Beispiel die       In der Verordnung gibt der Arzt an, in       Belastungsgrenze erreicht haben. Die         sammen mit dem Antrag auf Zuzahlungs-
     regelmäßige Insulingabe, das Richten      welchen Bereichen Unterstützung nötig ist.   Belastungsgrenze richtet sich nach dem       befreiung bei Ihrer Krankenkasse einge-
     und/oder das Verabreichen der Medika-                                                  jährlichen Bruttoeinkommen und liegt bei     reicht werden. Der Betrag, der über 2%
     mente und die Wundversorgung.             Die Grundpflege und die hauswirtschaft-      2 %. Bei chronisch Erkrankten reduziert      bzw.1% des jährlichen Bruttoeinkommens
                                               liche Versorgung können in Rahmen der        sich die Belastungsgrenze auf 1% des         liegt, wird im Anschluss daran zurücker-
• Grundpflege, die Grundpflege bezieht         Krankenhausvermeidungspflege und der         jährlichen Bruttoeinkommens.                 stattet. Versicherte, die am Jahresanfang
 sich auf körperbezogene Pflegemaßnah-         Sicherungspflege nur im Zusammenhang                                                      bereits absehen können, dass ihre Zuzah-
 men, wie z.B. das Duschen, die Zahn-          mit der erforderlichen Behandlungspflege     Als chronisch krank zählt, wer mindes-       lungen im Laufe des Jahres 2% bzw. 1%
 pflege oder das An- und Auskleiden.           verordnet werden.                            tens einen Arztbesuch pro Quartal wegen      des Bruttoeinkommens übersteigen werden,
                                                                                            derselben Krankheit während eines Jahres     stellen den Antrag am besten am Jahres-
• Hauswirtschaftliche Versorgung, diese        Bei der Unterstützungspflege kann die        nachweisen kann und zusätzlich eine der      anfang, dann müssen keine Belege zum
 beinhaltet die Maßnahmen zur Aufrecht-        Unterstützung in der Hauswirtschaft nur      folgenden Kriterien erfüllt:                 Nachweis eingereicht werden. Dazu wird
 erhaltung der Haushaltsführung.               verordnet werden, wenn auch die Hilfen                                                    der Eigenanteil zu Beginn des Jahres an
                                               bei der Grundpflege nötig ist.               • Pflegebedürftigkeit mindestens             die Krankenkasse überwiesen, die im An-
Versicherte haben nach § 37 SGB V                                                             Pflegegrad 3 und darüber                   schluss einen Nachweis über die Zuzah-
Anspruch auf häusliche Krankenpflege,          Versicherte haben den Anspruch auf eine      • ein Grad der Behinderung bzw. eine         lungsbefreiung zusendet, der beim Arzt
wenn                                           Verordnung der häuslichen Krankenpflege        Minderung der Erwerbsfähigkeit von         oder Apotheker gezeigt werden kann. Son-
• das Ziel einer ärztlichen Behandlung         nur, wenn eine im Haushalt lebende             mind. 60 %,                                derregelungen und weitere Informationen
  gesichert werden soll (Sicherungspflege)     Person den Kranken in dem erforderlichen     • wer eine kontinuierliche medizinische      können bei der Krankenkasse erfragt werden.
• eine Krankenhausbehandlung erforder-         Umfang nicht pflegen oder versorgen            Versorgung benötigt, ohne die
  lich, aber nicht durchführbar ist 		         kann.                                          - sich eine Erkrankung lebensbedrohlich
 (Krankenhausvermeidungspflege),                                                            			 verschlimmert,

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FINANZIELLE HILFEN /
     NACHTEILSAUSGLEICH

n LEISTUNGEN                               der Medizinische Dienst zu einem Be-         ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN                                              (Stand Dezember 2020)
  DER PFLEGEVERSICHERUNG                   gutachtungstermin vor Ort an, bei privat
                                           Versicherten wird der Termin vom medi-        Pflegegrad       Pflegegeld     Pflege-           Tages- und         Vollstationäre
Niemand ist vor Krankheit, Unfall oder     zinischen Dienst MEDICPROOF vergeben.                                         Sachleistung      Nachtpflege        Pflege
den Folgen des Alters gefeit. Pflege ist   Der Gutachter prüft, wie selbständig der           1                 0€              0€                 0€               125 €
ein Thema, das uns alle angeht. Um das     Antragsteller seinen Alltag bewältigen
                                                                                              2               316 €          689 €              689 €               770 €
Risiko abzufedern und Menschen im Falle    kann und in welchen Lebensbereichen
                                                                                                                            (724 €)
einer Pflegebedürftigkeit unterstützen     welche Hilfen benötigt werden. Je nach-
zu können, wurde in Deutschland im Jahr    dem, wie viel Unterstützung der Antrag-            3               545 €        1.298 €            1.298 €            1.262 €
1995 die soziale Pflegeversicherung        steller benötigt, empfiehlt der Gutachter                                      (1.363 €)
eingeführt.                                eine Einstufung in einen der insgesamt             4               728 €        1.612 €            1.612 €            1.775 €
                                           fünf Pflegegrade. Je mehr Unterstützung                                        (1.693 €)
Laut Gesetz gelten Personen als pflege-    ein Mensch benötigt, desto höher fällt der         5               901 €        1.995 €            1.995 €            2.005 €
bedürftig, wenn sie körperlich, geistig    Pflegegrad aus.                                                                (2.095 €)
oder psychisch in ihrer Selbständigkeit    Die maximale Bearbeitungsfrist für Anträge
oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt      auf Pflegeleistungen ist gesetzlich auf
sind und deshalb auf Hilfe durch andere    25 Arbeitstage festgelegt.                                                                   Entlastungsbetrag           125 €
                                                                                         Leistungsbetrag identisch für
angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit                                                                                              Verbrauchshilfsmittel          40 €
                                                                                         die Pflegegrade 1 – 5
muss voraussichtlich über eine Dauer       Abhängig vom ermittelten Grad der Pflege-                                               Wohngruppenzuschlag              214 €
von 6 Monaten und in einer festgelegten    bedürftigkeit und den Wünschen des
                                                                                                                             Verhinderungspflege jährlich        1.612 €
Schwere bestehen.                          Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen      Leistungsbetrag identisch für
                                           gibt es verschiedene Versorgungsformen,       die Pflegegrade 2 – 5                     Kurzzeitpflege jährlich       1.612 €
Um Leistungen der Pflegeversicherung       bei denen die Leistungen der Pflegever-                                                                              (1.774 €)
zu erhalten, muss zunächst ein schrift-    sicherung eingesetzt werden können.
licher oder telefonischer Antrag bei       Je nachdem, für welche Versorgungsform       Stand Dezember 2020, die in Klammer stehenden Beträge bei den Pflegesachleistungen
der Pflegekasse gestellt werden. Erfüllt   sich der Pflegebedürftige und seine An-      und der Kurzzeitpflege haben ab 01.01.2022 Gültigkeit.
der Antragssteller die allgemeinen         gehörigen entscheiden, können entspre-
Leistungsvoraussetzungen, wie z.B. die     chende Leistungen abgerufen werden. Die
Vorversicherungszeit von zwei Jahren       nachstehende Tabelle gibt einen Überblick
innerhalb der letzten zehn Jahre, beauf-   über die derzeit gültigen monatlichen bzw.
tragt die Pflegekasse eine Begutachtung.   jährlichen Leistungen der Pflegeversiche-
Bei gesetzlich Versicherten meldet sich    rung in den jeweiligen Pflegegraden.

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FINANZIELLE HILFEN /
     NACHTEILSAUSGLEICH

Alle Pflegebedürftigen haben darüber           Unter welchen Voraussetzungen die ver-      n ENTLASTUNGSBETRAG                            Personen mit Pflegegrad 1 können
hinaus Anspruch auf:                           schiedenen Leistungen eingesetzt werden                                                    den Entlastungsbetrag auch für körper-
                                               können, wird in den folgenden Kapiteln      Allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad      bezogene Pflegemaßnahmen einsetzen.
• Pflegeberatung                               genauer beschrieben.                        1 steht ein monatliches Budget von 125 €
• Freiwillige, halbjährliche Beratungs-                                                    zu, das für Angebote zur Unterstützung im      Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2,
  besuche in der Häuslichkeit                                                              Alltag und zur Betreuung genutzt werden        die gepflegt werden, können bis zu
• Technische Hilfsmittel                       n PFLEGEGRAD 1                              soll. Der sogenannte Entlastungsbetrag ist     40 % der monatlichen Sachleistungen
  (Pflegebett, Hausnotruf, etc.)                                                           eine Erstattungsleistung, d.h. eingereichte    in Angebote zur Unterstützung im Alltag
• Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen             Wird der Pflegegrad 1 festgestellt, ist     Rechnungen von anerkannten Anbietern           und zur Betreuung umwandeln, wenn
  (bis zu 4.000 €)                             nach Auffassung des Gesetzgebers der        werden bis zur Höhe von 125 € pro Monat        noch nicht alle Sachleistungsansprüche
                                               Pflege- und Unterstützungsbedarf nur        erstattet. Anerkannte Anbieter sind Einrich-   verbraucht sind. Durch diese Umwandlung
Die Pflegeversicherung wurde bei ihrer         gering, weshalb keine Sach- oder Pflege-    tungen der Tages- und Nachtpflege, der         reduziert sich der Sachleistungsanspruch
Einführung im Jahr 1995 nach den Prinzi-       geldleistungen bezogen werden können.       Kurzzeitpflege oder ambulante Pflege-          in entsprechender Höhe.
pien einer Teilkasko-Versicherung ange-        Diese Personengruppe kann den monat-        dienste sowie andere zugelassene Anbieter
legt. Sie leistet bei einer Pflegebedürftig-   lich verfügbaren Entlastungsbetrag von      wie z. B. die Nachbarschaftshilfe. Leistun-    Sollte der monatliche Entlastungsbetrag in
keit einen Zuschuss zu den notwendigen         125 Euro zweckgebunden für Betreuung        gen von nicht zugelassenen Anbietern oder      einem Monat nicht verbraucht oder nicht
Pflegekosten. Die komplette Versorgung         und Entlastung einsetzen, der im nächsten   Privatpersonen werden nicht erstattet.         vollständig ausgeschöpft werden, steht
eines Pflegebedürftigen kann damit nicht       Kapitel näher beschrieben ist. Pflegebe-                                                   der verbliebene Betrag in den Folgemona-
finanziert werden.                             dürftige mit dem Pflegegrad 1 können        Der Entlastungsbetrag kann je nach             ten weiter zur Verfügung. Entlastungsbe-
                                               außerdem den Wohngruppenzuschlag von        Bedarf für Betreuung, Unterstützung im         träge, die am Ende des Jahres noch nicht
Die Pflegeversicherung hat in den ver-         214 € pro Monat erhalten, wenn sie in       Haushalt oder beim Einkaufen eingesetzt        verbraucht worden sind, können noch bis
gangenen Jahren schon viele Änderungen         einer Senioren-Wohngemeinschaft leben.      werden oder auch für die Begleitung bei        zum Ende des darauffolgenden Kalender-
erlebt und wurde stetig an gegebene                                                        Terminen außer Haus. Anders als bei allen      halbjahres (30. Juni) übertragen werden,
Notwendigkeiten angepasst.                     Der volle Leistungsanspruch der Pflege-     anderen Sachleistungen kann der Entlas-        danach verfallen sie.
Auch nach Erscheinen dieses Senioren-          versicherung besteht erst ab dem            tungsbetrag zur Finanzierung aller Kosten
wegweisers wird es Änderungen im Pfle-         2. Pflegegrad, erst dann können             und Aufwendungen genutzt werden, die
geversicherungsgesetz geben. Die jeweils       Pflegebedürftige alle Leistungsarten der    bei der Nutzung der Entlastungsangebote
aktuell gültigen Leistungssätze, Gesetze-      Pflegeversicherung abrufen.                 anfallen. Dies gilt insbesondere auch für
sänderungen und Bestimmungen können                                                        den Eigenanteil, der bei der Kurzzeit-
aber jederzeit beim Pflegestützpunkt oder                                                  pflege oder der Tages- und Nachtpflege
den Pflegekassen erfragt werden.                                                           anfällt oder aber für Fahrtkosten, die im
                                                                                           Rahmen der Betreuung zu leisten sind.

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FINANZIELLE HILFEN /
     SOZIAL-
     LEISTUNGEN
     NACHTEILSAUSGLEICH

n PFLEGEGELD                                  n SACHLEISTUNG                                n KOMBINATIONSLEISTUNG                       Der jeweilige Anteil des Pflegegeldes ist
                                                                                                                                         abhängig von der abgerechneten Sach-
Das Pflegegeld ist eine finanzielle           Pflegebedürftige, die keine Angehörigen       Für pflegende Angehörige oder Ehren-         leistung des ambulanten Pflegedienstes,
Leistung der Pflegeversicherung, die ab       oder ehrenamtlich pflegenden Perso-           amtliche, die durch einen ambulanten         insofern erfolgt die Überweisung anders
dem Pflegegrad 2 gezahlt wird, wenn der       nen haben, die sie unterstützen und           Pflegedienst unterstützt werden möchten,     als beim reinen Pflegegeldbezug nicht am
Pflegebedürftige seine häusliche Pflege       entlasten, können ab dem Pflegegrad           empfiehlt sich die Kombinationsleistung.     Monatsanfang, sondern deutlich später.
selbst sicherstellt, wie z.B. durch Angehö-   2 Pflegesachleistungen beziehen. Dies         Diese Leistungsart verknüpft die Geld-
rige oder Ehrenamtliche. Das Pflegegeld       umfasst Leistungen der körperbezogenen        und Sachleistung. Der Pflegedienst
wird dem Pflegebedürftigen monatlich          Pflegemaßnahmen (früher „Grundpfle-           verbraucht einen Anteil der möglichen        n TAGES- UND NACHTPFLEGE
überwiesen. Der Betroffene kann über das      ge“), pflegerische Betreuungsmaßnahmen        Sachleistung und rechnet diesen Anteil
Pflegegeld frei verfügen und gibt es in der   (früher „häusliche Betreuung“) wie auch       direkt mit der Pflegekasse ab. Die Pflege-   Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können
Regel an die versorgenden Angehörige,         Hilfen bei der Haushaltsführung (früher       kasse ermittelt den prozentualen Anteil      zusätzlich zur Geld- oder Sachleistung die
Freunde oder andere Personen als „An-         „Hauswirtschaft“). Pflegesachleistungen       der verbrauchten Sachleistung und über-      Leistungen der Tages- und Nachtpflege
erkennung“ ihrer Hilfen weiter. Bezieher      werden durch ambulante Pflegedienste          weist im Anschluss das restliche anteilige   nutzen. Die Pflegebedürftigen halten sich
von Pflegegeld mit den Pflegegraden 2         erbracht, die einen Versorgungsvertrag        Pflegegeld an den Pflegebedürftigen.         tagsüber oder nachts in einer Tages- oder
und 3 sind gesetzlich dazu verpflichtet,      mit den Pflegekassen abgeschlossen                                                         Nachtpflegeeinrichtung auf und werden
sich zweimal jährlich von einem zugelas-      haben. Der Pflegebedürftige kauft die         Beispielsrechnung bei Kombination            dort versorgt und betreut. Im Main-Tauber-
senen ambulanten Pflegedienst beraten         individuell nötigen Hilfen in den Bereichen   von Pflegegeld und Pflegesach-               Kreis werden derzeit nur Tagespflege-
zu lassen, bei den Pflegegraden 4 und 5       Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaft bei     leistung:                                    plätze angeboten. Die Pflegebedürftigen
müssen es vier Beratungsbesuche pro           einem der zugelassenen Pflegeanbieter                                                      werden meist morgens mit dem Fahrdienst
Jahr sein. Diese Besuche dienen in erster     ein. Dieser kann bis zum Höchstbetrag         Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2       abgeholt und am späteren Nachmittag
Linie der Beratung, sie sollen aber auch      des zugesprochenen Pflegegrades direkt        nimmt in einem Monat die Hilfe durch einen   wieder nach Hause gebracht. Während
die Qualität der Pflege sicherstellen. Der    mit der Pflegekasse abrechnen.                ambulanten Pflegedienst in Höhe von          des Aufenthaltes erhalten die Pflegebe-
Pflegebedürftige muss die regelmäßigen                                                      344,50 Euro in Anspruch. Der zustehende      dürftigen alle notwendigen Leistungen der
Beratungsbesuche abrufen und nachwei-         Nicht abgerufene Gelder verfallen am          Höchstbetrag für die Pflegesachleistung      Grundpflege, der Behandlungspflege, der
sen, sonst kann es passieren, dass die        jeweiligen Monatsende.                        beträgt 689 Euro im Monat. Die Pflege-       sozialen Betreuung sowie die Versorgung
Pflegekasse mit einer Kürzung von 50 %                                                      sachleistung ist damit zu 50%, also zur      mit Speisen und Getränken. Die Pflegekasse
reagiert oder im Wiederholungsfall das                                                      Hälfte ausgeschöpft. Dementsprechend         übernimmt die betreuungs- und pflege-
Pflegegeld verweigert.                                                                      steht dem Pflegebedürftigen für diesen       bedingten Kosten bis zum Leistungshöchst-
                                                                                            Monat noch die Hälfte des maximalen          betrag (des jeweiligen Pflegegrades)
                                                                                            Pflegegeldes von 316 € zu. Dem Pflege-       unabhängig davon, ob Pflegegeld oder
                                                                                            bedürftigen werden 158 € Pflegegeld          Pflegesachleistungen bezogen werden.
                                                                                            (50% von 316 €) überwiesen.

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FINANZIELLE HILFEN /
     NACHTEILSAUSGLEICH

In der Tages- und Nachtpflege fallen          menen Mitteln der Verhinderungspflege          bung gepflegt worden sein, dabei muss        Bei einer stundenweise Verhinderungs-
zudem private Kosten wie z. B. für die        auf bis zu 3.224 € (ab 01.01.2022 auf          nicht zwingend ein Pflegegrad vorgelegen     pflege, die acht Stunden täglich nicht
Verpflegung an, die grundsätzlich vom         bis zu 3.386 €) aufgestockt werden.            haben. Die Verhinderungspflege kann von      übersteigt, wird das volle Pflegegeld
Pflegebedürftigen selbst zu leisten sind.     Kurzzeitpflege kann in diesem Fall auf         jeder Privatperson geleistet werden und      ausgezahlt. Wird die Verhinderungspflege
Diese können sich die Pflegebedürftigen       maximal 8 Wochen pro Jahr ausgedehnt           wird bis zur maximalen Höhe von 1.612 €      tageweise in Anspruch genommen, wird
über den Entlastungbetrag (maximal 125        werden. Das Pflegegeld wird zur Hälfte         pro Kalenderjahr von der Pflegekasse         das Pflegegeld für bis zu 6 Wochen zur
€ pro Monat) von der Pflegekasse zurück-      bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr weiter-        erstattet.                                   Hälfte ausbezahlt.
erstatten lassen, soweit dieser nicht schon   gezahlt.
anderweitig eingesetzt wird.                                                                 Ein Teil, bis zu 806 €, der nicht in An-
                                                                                             spruch genommenen Kurzzeitpflege kann        n PFLEGEHILFSMITTEL
Die Gelder für die Tagespflege stehen nur     n VERHINDERUNGSPFLEGE                          auf die Verhinderungspflege übertragen
für den jeweiligen Monat zur Verfügung                                                       werden, so dass maximal 2.418 € pro Jahr     Pflegebedürftige haben gegenüber ihrer
und können nicht angespart werden.            Die Pflege eines nahestehenden Men-            zur Verfügung stehen.                        Pflegekasse Anspruch auf Versorgung
                                              schen kann bisweilen anstrengend und                                                        mit Pflegehilfsmitteln. Damit sind zum
                                              aufreibend sein. Umso wichtiger ist es,        Verwandte bis zum 2. Verwandtschafts-        Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gemeint,
n KURZZEITPFLEGE                              sich als pflegender Angehörigkeit recht-       grad erhalten maximal den 1,5-fachen         z.B. Hände,- und Flächendesinfektions-
                                              zeitig tage- oder stundenweise Auszeiten       Satz des zustehenden Pflegegelds. Nach-      mittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz,
Für Übergangszeiten nach einem Klinik-        von der Pflege zu gönnen. Es kann auch         gewiesene Fahrkosten und Verdienstaus-       Bettschutzeinlagen.
aufenthalt, wenn sich der Gesundheits-        passieren, dass der pflegende Angehöri-        fall können zusätzlich bei der Pflegekasse
zustand akut verschlechtert, aber auch        ge selbst erkrankt oder einen Kuraufent-       bis zum Maximalsatz geltend gemacht          In der Regel werden die Hilfsmittel über ein
wenn eine Pflegeperson ausfällt oder eine     halt benötigt. In all diesen Fällen kann die   werden.                                      Sanitätshaus oder eine Apotheke bezogen,
kurzfristige Erholung benötigt, kann die      Verhinderungspflege eingesetzt werden.                                                      mit denen die jeweilige Pflegekasse einen
Kurzzeitpflege genutzt werden.                                                               Verhinderungspflege kann tageweise für       Vertrag geschlossen hat. In der Regel
                                              Eine Ersatzperson, die vom Pflegebe-           die Dauer von maximal 42 Tage je Kalen-      stellen diese einmalig einen Antrag bei der
Sie ermöglicht die zeitweilige Versorgung     dürftigen benannt wird, übernimmt die          derjahr oder auch stundenweise beantragt     Pflegekasse des Pflegebedürftigen, um
des Pflegebedürftigen in einer stationären    Pflege des „verhinderten“ Angehörigen          werden. Die Verhinderungspflege kann         die Kosten direkt abrechnen zu können.
Pflegeeinrichtung für bis zu 4 Wochen         und kann die geleistete Versorgung eines       über zugelassene Pflegeanbieter, Privat-     Monatlich können dann die benötigen
pro Jahr. Allen Pflegebedürftigen ab dem      Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit          personen oder andere Pflegepersonen          Hilfsmittel in Höhe von 40 Euro bezogen
Pflegegrad 2 steht dafür ein Budget von       der Pflegekasse abrechnen. Um Leistun-         erbracht werden. Die Kosten der Verhin-      werden.
1.612 € ( ab 01.01.2022 1.774 €) pro          gen der Verhinderungspflege in Anspruch        derungspflege sind bei der Pflegekasse
Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag     zu nehmen muss der Pflegebedürftige            mit einer Quittung oder Rechnung zur
kann mit noch nicht in Anspruch genom-        bereits 6 Monate in der häuslichen Umge-       Kostenerstattung nachzuweisen.

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FINANZIELLE HILFEN /
     NACHTEILSAUSGLEICH

                                                                                          n WOHNUMFELDVERBESSERNDE                     Leben mehrere pflegebedürftige Per-
                                                                                            MASSNAHMEN                                 sonen in einer gemeinsamen Wohnung,
                                                                                                                                       ist der Gesamtbetrag des Zuschusses
                                                                                          Ein körperlicher Abbau führt häufig zu       je Maßnahmen zur Verbesserung des
                                                                                          Einschränkungen der Mobilität und er-        gemeinsamen Wohnumfeldes auf 16.000
                                                                                          schwert damit die Versorgung in den eige-    Euro begrenzt. Jeder Pflegebedürftige be-
                                                                                          nen vier Wänden. Nur wenige Wohnungen        kommt maximal 4000 €. Bei mehr als vier
                                                                                          sind auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger   Pflegebedürftigen wird der Betrag anteilig
                                                                                          Menschen ausgerichtet. Häufig sind auch      auf die Versicherungsträger verteilt.
                                                                                          bauliche Veränderungen nötig, damit der
                                                                                          Verbleib in der eigenen Wohnung weiter       Mit dem Förderprogramm „Altersgerecht
                                                                                          möglich ist. Solche Maßnahmen sind zum       Umbauen“ bietet die KfW-Bankengruppe
                                                                                          Beispiel die Verbreiterung von Türen, die    unter bestimmten Voraussetzungen eine
n TECHNISCHE HILFSMITTEL                                                                  Installation von Haltegriffen oder Hand-     zinsgünstige Finanzierung für barriere-
                                                                                          läufen, der Einbau einer barrierefreien      freie Umbauten oder für den Kauf von
Technische Hilfsmittel tragen zur Erleich-   Größere technische Hilfsmittel werden dem    Dusche, der Abbau von Türschwellen           umgebautem Wohnraum.
terung der Pflege oder zur Linderung der     Versicherten oft leihweise zur Verfügung     oder der Einbau eines Treppenliftes.
Beschwerden bei und ermöglichen eine         gestellt. Die Versorgung mit einem Hilfs-    Die Pflegekassen gewähren auf Antrag         Nähere Informationen erhalten Sie bei
selbständigere Lebensführung.                mittel übernehmen die Sanitätshäuser, die    finanzielle Zuschüsse bis zu 4.000 Euro      Ihrer Bank oder direkt bei der KfW-Bank.
                                             die Verordnung vorab von der Kranken-        pro Maßnahme.                                (www.kfw.de oder kostenfrei unter der
Werden spezielle Hilfsmittel, die aufgrund   oder Pflegekasse genehmigen lassen                                                        Tel.: 0800/539-90 02).
einer Krankheit oder Behinderung nötig       müssen.                                      In Ausnahmefällen gilt als wohnumfeldver-
sind, nicht von der Krankenkasse oder                                                     bessernde Maßnahme auch die Bezu-
von anderen Leistungsträgern finanziert,     Zu den technischen Hilfsmitteln zählen       schussung eines Umzugs in eine senio-
haben Pflegebedürftige Anspruch durch        z.B. Pflegebett, Bettgalgen, höhenver-       rengerechte Wohnung. Ob die Pflegekasse
ihre Pflegekasse mit erforderlichen          stellbarer Lattenrost, Gehstock, Rollator,   einen Zuschuss gewährt, sollte immer
Hilfsmitteln versorgt zu werden. In der      Rollstühle, Haltegriffe, Badewannenlift      im Vorfeld mit der Pflegekasse geklärt
Regel verordnet der Arzt aber die nötigen    oder Hebegeräte.                             werden.
Hilfsmittel, es sei denn der medizinische
Dienst hat nötige Hilfsmittel bereits im
Gutachten empfohlen, dies gilt dann wie
eine ärztliche Verordnung.

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SOZIAL-

                                             Foto: © Kerstin Riemer / pixabay
     LEISTUNGEN

                                                                                Sozialleistungen

                                                                                Reichen die Altersbezüge oder das eigene Einkommen und/oder das Vermögen nicht aus,
                                                                                um die Kosten der Pflege oder den Lebensunterhalt vollständig zu decken, stehen den be-
                                                                                troffenen Personen verschiedene Sozialleistungen zu. Diese werden in der Regel auf Antrag
                                                                                bzw. ab Bekanntwerden der Notlage gewährt. Die jeweiligen Antragsvordrucke gibt es bei
                                                                                den Stadtverwaltungen und Bürgermeisterämtern, beim Landratsamt sowie im Internet auf
                                                                                der Homepage des Main-Tauber-Kreises (www.main-tauber-kreis.de). Die Anträge können
                                                                                im Rathaus, beim Bürgermeisteramt des Wohnortes oder beim Landratsamt eingereicht
                                                                                werden. Von dort werden sie an die jeweils zuständige Stelle des Landratsamtes Main-Tau-
                                                                                ber-Kreis weitergeleitet.

                                                                                                                                                            n HILFE ZUR PFLEGE AUSSERHALB

                                                                                                                       Foto: © Wolfgang Ecker t / Pixabay
                                                                                                                                                              VON PFLEGEEINRICHTUNGEN

                                                                                                                                                            Im Rahmen der Hilfe zur Pflege können
                                                                                                                                                            u.a. die Kosten für ambulante Pflege über-
                                                                                                                                                            nommen werden, soweit die vorrangigen
                                                                                                                                                            Leistungen der Pflegeversicherung sowie
                                                                                                                                                            eigenes Einkommen und Vermögen bzw.
                                                                                                                                                            bestehende Ansprüche an andere (z.B.
                                                                                                                                                            Unterhaltsansprüche) nicht ausreichen,
                                                                                                                                                            den notwendigen Pflegebedarf sicherzu-
                                                                                                                                                            stellen. Was notwendig ist wird vom Amt

           „Denke nicht so oft an das,
                                                                                                                                                            für Pflege und Versorgung festgestellt.

                                                                                Landratsamt Main-Tauber-Kreis                                               Landratsamt Main-Tauber-Kreis
        was du nicht hast, sondern an das,                                      Gartenstr. 1
                                                                                97941 Tauberbischofsheim
                                                                                                                                                            Amt für Pflege und Versorgung
                                                                                                                                                            Hilfe zur Pflege

                  was du hast.“                                                 Tel. 09341 / 82 0
                                                                                Fax: 09341 / 828 55 42
                                                                                                                                                            Am Wört 1 | 97941 Tauberbischofsheim
                                                                                                                                                            Tel. 09341 / 82 55 34
                                                                                                                                                            Fax: 09341 / 828 55 42
                          Marc Aurel                                                                                                                        Postanschrift: Gartenstraße 1

30                                                                                                                                                                                                  31
SOZIAL-
     LEISTUNGEN

                                                                                       Bei einem Jahreseinkommen unter             n GRUNDSICHERUNG IM ALTER
                                                                                       100.000 Euro brutto müssen Kinder           UND BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT
                                                                                       beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt
                                                                                       zahlen.                                     Immer häufiger können Menschen im Ren-
                                                                                                                                   tenalter ihren notwendigen Lebensunter-
                                                                                       Ausführliche Informationen zu dieser        halt nicht selbst bestreiten. Daher wurde
                                                                                       Sozialleistung erhalten Sie in der Broschü- im Jahr 2003 das Recht auf Grundsiche-
                                                                                       re des Amtes für Pflege und Versorgung      rung im Alter und bei dauerhafter voller
                                                                                       Main-Tauber-Kreis mit dem Titel „Senioren Erwerbsminderung gesetzlich festge-
                                                                                       und Sozialhilfe - Fragen und Antworten      schrieben. Betroffene Rentner und Men-
                                                                                       zur Sozialhilfe im Pflegeheim“, die bei den schen ab 18 Jahren, die nachweislich dau-
                                                                                       Bürgermeisterämtern wie auch beim Amt       erhaft vollumfänglich erwerbsgemindert
                                                                                       für Pflege und Versorgung erhältlich ist.   sind, erhalten Leistungen der Grundsiche-
                                                                                       Die Broschüre steht auch als Download auf rung, wenn bestimmte Voraussetzungen
                                                                                       der Homepage des Main-Tauber-Kreises        gegeben sind. Zugrunde gelegt wird der
n HILFE ZUR PFLEGE IN PFLEGE-               bei der Antragstellung zunächst, ob die    (www.main-tauber-kreis.de) zur Verfügung. gesetzliche Grundsicherungsbedarf. Liegt
EINRICHTUNGEN                               Pflege zu Hause grundsätzlich möglich                                                  das eigene Einkommen darunter und es
                                            oder zumutbar wäre. Ist dies nicht der     Landratsamt Main-Tauber-Kreis               besteht darüber hinaus kein verwertbares
Grundsätzlich kann jeder ältere Mensch in   Fall, ist die sogenannte „Heimbetreu-      Amt für Pflege und Versorgung               Vermögen, gewährt das Amt für soziale
einem Pflegeheim versorgt werden. Die       ungsbedürftigkeit“ gegeben, die für eine   Sachgebiet Hilfe zur Pflege,                Sicherung, Teilhabe und Integration den
anfallenden Heimkosten werden jedoch        Kostenübernahme nötig ist. Im nächsten     Blindenhilfe, Kriegsopferfürsorge           Differenzbetrag als Unterstützung.
nur bei einem erheblichen Hilfebedarf (ab   Schritt wird geprüft, ob eigenes Einkom-   Am Wört 1                                   Bestimmte Vermögenswerte gelten als
Pflegegrad 2) von der Pflegekasse bezu-     men und/oder Vermögen herangezogen         97941 Tauberbischofsheim                    Schonvermögen, das nicht anzurechnen
schusst. Pflegebedürftige, bei denen das    werden kann oder andere Ansprüche          Tel. 09341 / 82 55 34                       ist. Dazu zählen z. B. kleinere Barbeträge
Einkommen und/oder Vermögen zusam-          bestehen oder unterhaltspflichtige Ange-   Fax: 09341 / 828 55 42                      oder ein selbst bewohntes, angemessenes
men mit den Sachleistungen der Pflege-      hörige herangezogen werden können.         Postanschrift: Gartenstraße 1               Hausgrundstück.
kassen nicht ausreichen, um die gesamten    Auch Ansprüche gegen Andere (z. B.
Kosten der vollstationären Pflege zu        wenn der Heimbewohner in den letzten                                                   Bei einem Jahreseinkommen unter
decken, können beim Amt für Pflege und      10 Jahren Geld oder Ähnliches verschenkt                                               100.000 Euro brutto müssen Kinder
Versorgung einen Antrag auf die Übernah-    hat) werden geprüft und gegebenenfalls                                                 beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt
me der ungedeckten Heimkosten stellen.      geltend gemacht.                                                                       zahlen.
Das Amt für Pflege und Versorgung prüft

32                                                                                                                                                                         33
SOZIAL-
     LEISTUNGEN

Grundsicherung kann auch bei stationärer     12 Monate gewährt und muss jährlich neu     n HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT                    Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Unterbringung z.B. in einer Pflegeeinrich-   beantragt werden.                             (SOZIALHILFE)                                Amt für soziale Sicherung,
tung geleistet werden.                                                                                                                  Teilhabe und Integration
                                             Ausführlichere Informationen zur Grund-     Für alle anderen Menschen, die nicht           Sachgebiet Sozialhilfe nach SGB XII,
Die Grundsicherung umfasst:                  sicherung bietet die Broschüre „Grund-      erwerbsfähig aber auch nicht dauerhalt         3.-9. Kapitel
                                             sicherung im Alter und bei Erwerbsminde-    erwerbsgemindert sind und nachweislich         Gartenstraße 1
• den gültigen Sozialhilferegelsatz          rung“, die in den Rathäusern vor Ort oder   nicht selbst für sich sorgen können, ist die   97941 Tauberbischofsheim
• tatsächliche Aufwendungen für              beim Kreissozialamt ausliegt oder auf       Hilfe zum Lebensunterhalt vorgesehen.          Tel. 09341 / 82 59 38
  Unterkunft und Heizung, soweit sie         der Homepage des Main-Tauber-Kreises        Wenn die Voraussetzungen für andere            Fax: 09341 / 828 59 20
  angemessen sind                            (www.main-tauber-kreis.de) herunterge-      Hilfen fehlen oder nur geringe Ansprüche
• Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwer-       laden werden kann.                          bei den Sozialversicherungen bestehen,
  behindertenausweises mit dem Merk-                                                     soll den Betroffenen damit ein menschen-       n WOHNGELD
  zeichen G                                  Landratsamt Main-Tauber-Kreis               würdiges Leben ermöglicht werden.
• und bei Krankheit, wenn eine kosten-       Amt für soziale Sicherung,                                                                 Wer über ein zu geringes Einkommen ver-
  aufwendige Ernährung erforderlich ist      Teilhabe und Integration                    Die Leistungen der Hilfe                       fügt, um einen angemessenen, gemieteten
• einmalige Bedarfe in Sondersituationen     Sachgebiet Sozialhilfe nach SGB XII,        zum Lebensunterhalt umfassen:                  Wohnraum zu bezahlen, kann Wohngeld
  (z.B. Erstausstattung einer Wohnung)       3.-9. Kapitel                                                                              als sogenannten Mietzuschuss erhalten.
• Beiträge zur Kranken- und Pflege-          Gartenstraße 1                              • den pauschalierten Regelsatz zur             Auch wer mit einem niedrigen Einkommen
  versicherung                               97941 Tauberbischofsheim                      Sicherung des Lebensunterhalts, z.B.         im eigenen Haus oder der eigenen Woh-
                                             Tel. 09341 / 82 59 38                         für Ernährung, Kleidung, Körperpflege.       nung lebt, kann Wohngeld bekommen, das
Um Grundsicherung zu beantragen,             Fax: 09341 / 828 59 20                        Die Höhe ist abhängig von der Anzahl         in diesem Fall Lastenzuschuss genannt
genügt ein formloses Schreiben oder                                                        der im Haushalt lebenden Personen.           wird.
die persönliche Anfrage im Rathaus des                                                   • Leistungen für Mehrbedarfe beim
Wohnortes. Die zuständige Stelle händigt                                                   Lebens unterhalt, z.B. für behinderte        Damit Wohngeld bezogen werden kann,
das Formular „Antrag auf Leistungen                                                        Menschen, krankheitsbedingte kosten-         muss das monatliche Einkommen (mit
der Grundsicherung“ aus oder schickt                                                       aufwendige Ernährung wie Diabetes.           Anrechnung eines Wohngeldanspruches)
es zu. Das ausgefüllte Antragsformular                                                   • Leistungen für Unterkunft und Heizung.       über dem Grundsicherungsbedarf liegen.
kann entweder persönlich abgegeben                                                       • Einmalige Sach- oder Geldleistungen          Wenn die monatlichen Einkünfte darunter
werden oder mit der Post an untenstehen-                                                   oder Darlehen, z.B. Erstwohnungsein-         liegen, können andere Transferleistungen
de Adresse geschickt werden. Wenn die                                                      richtung.                                    wie z. B. Grundsicherung oder Sozialhilfe
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,                                               • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und           beantragt werden, bei denen Unterkunfts-
wird die Grundsicherung in der Regel für                                                   Rentenversicherung.                          kosten ebenfalls berücksichtigt werden.

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SOZIAL-
     LEISTUNGEN

Die Höhe des Wohngeldes orientiert sich        n EINGLIEDERUNGSHILFE                        • Leistungen zur medizinischen                vollstationär versorgt, verringert sich der
an der Haushaltsgröße, dem Gesamtein-                                                         Rehabilitation                              Anspruch auf Blindenhilfe. Es empfiehlt sich
kommen und der (angemessenen) Miete            Wenn ein Mensch länger als sechs Monate      • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben     daher, zu überprüfen, ob eventuell auch
beziehungsweise der monatlichen Belas-         körperlich, geistig oder seelisch von dem    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung          Leistungen der Pflegeversicherung gewährt
tung bei Wohneigentum.                         für das Lebensalter typischen Zustand        • Leistungen zur Sozialen Teilhabe            werden.
                                               abweicht und dadurch wesentlich in
Wohngeld für Heimbewohner                      seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, an       Landratsamt Main-Tauber-Kreis
                                               der Gesellschaft teilzuhaben besteht         Amt für soziale Sicherung,                    n BLINDENHILFE
Heimbewohner, die nur über geringe             eine „wesentliche Behinderung“. Ist eine     Teilhabe und Integration                        NACH DEM SOZIALGESETZBUCH XII
monatliche Einkünfte verfügen, die incl.       solche Beeinträchtigung zu erwarten, gilt    Sachgebiet Eingliederungshilfe
Wohngeld über dem Grundsicherungsbe-           ein Mensch als von einer wesentlichen        Gartenstraße 1                                Bei geringem Einkommen oder Vermögen
darf liegen, können ebenfalls Wohngeld         Behinderung bedroht.                         97941 Tauberbischofsheim                      reicht die Landesblindenhilfe möglicher-
beantragen. Dazu müssen sie dauerhaft in                                                    Tel. 09341 / 82 59 41                         weise nicht aus, die Mehraufwendungen
einer stationären Einrichtung leben, die:      Wenn eine „wesentliche Behinderung“          Fax: 09341 / 828 59 20                        auszugleichen, die durch die Behinderung
                                               besteht, kann der Betroffene Eingliede-                                                    entstehen. In diesem Fall kann Blinden-
• eine Einrichtung ist, in der alte Menschen   rungshilfe beanspruchen. Die Eingliede-                                                    hilfe nach dem SGB XII beantragt werden.
  sowie pflegebedürftige oder behinderte       rungshilfe dient dazu, den Leistungsbe-      n LANDESBLINDENHILFE                          Diese Leistung wird nur bewilligt, wenn
  Volljährige wohnen,                          rechtigten eine individuelle, würdevolle                                                   die betroffene Person und ihr Ehe- oder
• neben der Unterkunft auch kostenpflich       Lebensführung zu ermöglichen. Sie wird       Jeder Mensch ab dem vollendeten 1.            Lebenspartner oder bei Minderjährigen
  tige Verpflegung und Pflege leistet,         nur geleistet, wenn die wesentliche Be-      Lebensjahr, der entweder vollständig blind    auch die Eltern den Bedarf nicht aus
• unabhängig vom Wechsel und Anzahl            hinderung amtsärztlich festgestellt wurde.   ist oder nur über ein äußerst geringes        eigenem Einkommen- und Vermögen
  der Bewohner besteht.                        Eingliederungshilfe wird überwiegend         Sehvermögen (auf keinem Auge mehr als         bestreiten kann.
                                               einkommens- und vermögensabhängig            2%) verfügt, kann Landesblindenhilfe be-
Landratsamt Main-Tauber-Kreis                  gewährt und nur, wenn erforderliche          anspruchen. Die Landesblindenhilfe ist eine   Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Amt für soziale Sicherung,                     Leistungen nicht aus eigenen Mitteln be-     monatliche, pauschalierte Geldleistung, die   Amt für Pflege und Versorgung
Teilhabe und Integration                       stritten werden können oder von anderen      im Unterschied zu anderen Sozialleistun-      Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe,
Sachgebiet BAfÖG, Ausbildungs-                 Stellen erbracht werden.                     gen einkommens- und vermögensunabhän-         Kriegsopferfürsorge
förderung, Unterhaltssicherung,                                                             gig gewährt wird. Sie soll den Mehraufwand    Am Wört 1
Wohngeld, Bildung und Teilhabe                 Eingliederungshilfe kann für verschiedene    ausgleichen, der durch die Sehbehinderung     97941 Tauberbischofsheim
Gartenstraße 1                                 Maßnahmen bewilligt werden. Seit dem         entsteht. Werden bereits Leistungen der       Tel. 09341 / 82 55 34
97941 Tauberbischofsheim                       01.01.2020 umfasst die Eingliederungs-       häuslichen Pflege aus der Pflegeversiche-     Fax: 09341 / 828 55 42
Tel. 09341 / 82 59 23                          hilfe folgende Leistungen:                   rung bezogen oder wird der Betroffene         Postanschrift: Gartenstraße 1
Fax: 09341 / 828 59 20

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