Umweltbericht nach 2 a BauGB - zur Änderung des Flächennutzungsplans der Ge- meinde Bergkirchen durch Deckblatt Nr. 6za1 - Gemeinde Bergkirchen

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Umweltbericht nach 2 a BauGB - zur Änderung des Flächennutzungsplans der Ge- meinde Bergkirchen durch Deckblatt Nr. 6za1 - Gemeinde Bergkirchen
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen                         Neuhimmelreich
Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021       Seite 1 von 43

Umweltbericht nach § 2 a BauGB
zur Änderung des Flächennutzungsplans der Ge-
meinde Bergkirchen durch Deckblatt Nr. 6za1

                                                                                  ENTWURF

                         Gemeinde Bergkirchen
                         vertreten durch
                         Robert Axtner, 1. Bürgermeister

                         Johann-Michael-Fischer-Straße 1
                         85232 Bergkirchen
                         Telefon 08131/ 6699-0
                         Telefax 08131/ 6699-119
                         gemeinde@bergkirchen.de

Planung

Bearbeitung              Dipl. Ing. Marion Linke
                         B. Eng. Christina Buhr
                         Cand.B.eng Verena Hartmann
                         Landshut, den 21. September 2021
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Einleitung

1.      Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der beiden Bauleitplanung ............................................. 3

2.      Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen
        und Art der Berücksichtigung dieser ................................................................................................... 4

Hauptteil – Beschreibung und Bewertung .................................................................................................... 5
3.      Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands....... 5
3.1     Schutzgut Arten- und Lebensräume ......................................................................................................... 6
3.2     Schutzgut Boden .....................................................................................................................................22
3.3     Schutzgut Wasser ...................................................................................................................................23
3.4     Schutzgut Klima und Luft ........................................................................................................................24
3.5     Schutzgut Landschaft .............................................................................................................................24
3.6     Kulturelles Erbe, Kultur- und Sachgüter .................................................................................................25
3.7     Mensch, Wohnumfeld, Lärm, Verkehr ....................................................................................................25

4.      Prognose über Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung
        bzw. Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ........................................................................27
4.1     Auswirkungen bei Durchführung der Planung ........................................................................................27
4.1.1   Schutzgutbezogene Auswirkungen ........................................................................................................27
4.1.2   Wirkräume ...............................................................................................................................................28
4.1.3   Differenzierung nach Wirkfaktoren - bau-, anlage-, betriebsbedingt ......................................................30
4.1.4   Wechselwirkungen ..................................................................................................................................32
4.2     Auswirkungen bei Nichtdurchführung (Nullvariante) ..............................................................................32
4.3     Kurze Zusammenfassung der Prognose und Gesamtwirkbeurteilung ...................................................33

5.      geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich
        - Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - ........................................................ 34
5.1     Vorgehensweise ..................................................................................................................................... 34
5.2     Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien ...................... 34
5.3     Ermittlung der Eingriffsschwere .............................................................................................................. 35
5.4     Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen .................................. 35

6.      anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Zielen
        und räumlichem Geltungsbereich des Plans (Alternativen) ............................................................ 36
6.1     Standortalternativen im Gemeindegebiet (Ebene Flächennutzungsplan) ............................................. 36

Schlussteil - Zusätzliche Angaben, Monitoring und Zusammenfassung ................................................. 37
7.      Zusätzliche Angaben ............................................................................................................................ 37
7.1     Angaben zu technischen Verfahren ........................................................................................................ 38
7.2     Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse ................................................................................................... 39

8.      Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ................... 39

9.      Allgemeinverständliche Zusammenfassung ..................................................................................... 39

■       Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen .................................................................................. 42

Anlagen      


       Skizze Bestandssituation ......................................................................................................M 1 : 2.000
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Einleitung

1.     Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung
Im Deckblatt 6za1 wird einen Ausweisung als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Handwerkerhof“
gemäß § 11 Baunutzungsverordnung in Neuhimmelreich geplant. Weiterhin wird das Dorfgebiet (MD) nach §
5 BauNVO entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 7 vom 06.03.1987 dargestellt. Der Geltungs-
bereich ist nun entsprechend an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 vom
06.03.1987 angepasst und beinhaltet die Fl.Nrn. 790 Tfl., 809, 809/2, 809/3,809/4, 810/2 Tfl., 810/21, 811 Tfl.,
811/6 Tfl., 811/2 Tfl., 811/4, 813 Tfl., 813/3, 813/4, 814 Tfl., 814/4, 814/6, 814/7, 815 Tfl., 815/1, 815/2, 815/3,
815/5, 815/6, 815/7, 895 Tfl., 987/3, 988/1, 988/2, 988/3, 989/2, 989/3, Gemarkung Günding.
Das Planungsgebiet umfasst somit nahezu den gesamten Bereich des Ortsteils Neuhimmelreich, beidseits
des Ascherbachs. Das planungsgebiet befindet sich umnmittelbvbar nördlich angrenzend an die Bundesstraße
B 471, in etwa 3,5 km südöstlich der Ortsmitte von Bergkirchen und in etwa 3,6 km südwestlich des Stadtzent-
rums von Dachau. Die Grundzüge der Planung sind der Begründung zum Deckblatt Nr. 6za1 zu entnehmen.
Die Erschließung erfolgt von der Eschenrieder Straße aus. Diese führt im Norden nach Günding zur Staats-
straße St 2339 und von dort entweder in Richtung Nordosten nach Dachau oder in südwestliche Richtung auf
die Bundesstraße B 471. Von Neuhimmelreich kann die B 471 auch Richtung Süden über Eschenried und
Gröbenried erreicht werden. Die Anschlusstelle 78 Dachau/Fürstenfeldbruck auf die Autobahn A 8 München-
Stuttgart befindet sich in etwa 3,8 km (Luftlinie) westlich des Geltungsbereichs.

Abb. 1: Lage des Planungsgebietes am Südrand der Ortschaft Neuhimmelreich im Luftbild   (Geoportal Bayern, ohne Maßstab)

Die Gemeinde Bergkirchen strebt die Errichtung eines zukunftsweisenden Handwerkerhofes an, um den
Bedarf an Gewerbeflächen für vorzugsweise regionale, mittelständische Handwerksbetriebe decken zu kön-
nen. Ziel ist eine zwei bis dreigeschossige Bebauung, die durch den Hofcharakter zugleich einen baulichen
Schallschutz gegenüber der nahe gelegenen B 471 bewirkt.
Durch die Lage ist kein Konfliktpotential mit Siedlungsbereich vorhanden und eine sehr gute überörtliche An-
bindung gegeben (Stadt Dachau, Gewerbegebiet GADA und überörtlich zur Stadt München).
Tabelle 1: Darstellungen im Deckblatt Nr. 6za1
Zeichnerische Darstellungen        Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1                                     in ha   in %
Dorfgebiet (MD) inklusive erhaltenswertem Gehölzbestand von 0,09 ha                                            1,33 40,80
Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Handwerkerhof                                                        1,19 36,50
Grünflächen                                                                                                    0,21   6,44
landwirtschaftlicher Weg                                                                                       0,05   1,53
Eschenrieder Straße, inkl. erhaltenswertem Gehölzbestand 0,02 ha (nachrichtl. übernommen)                      0,30   9,21
Wasserfläche des Ascherbaches, inkl. erhaltenswertem Gehölzbestand 0,01 ha (nachrichtlich)                     0,07   2,15
Fläche für die Landwirtschaft                                                                                  0,03   0,92
erhaltenswerter Gehölzbestand                                                                                  0,08   2,45
Geltungsbereich                                                                      gesamt                    3,26 100,00

Entwurfsverfasser Deckblatt Nr. 6za1 zum Flächennutzungsplan Bergkirchen in der Fassung vom 21.09.2021
ist das Büro Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Lands-
hut.
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Weiterhin erfolgt in einem inzwischen zeitlich geringfügig nachfolgenden Parallelverfahren die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan nach § 12 BauGB mit Deckblatt Nr.
1 zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 vom 02.02.1987. Der Geltungsbereich umfasst hier 1,76 ha, somit
rund die Hälfte des Deckblattes 6za1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungs-
plan entwickelt sich somit aus dem Flächennutzungsplan-Deckblatt 6za1.

2.     Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen
       und Art der Berücksichtigung dieser
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2020 grenzt die Gemeinde Bergkirchen unmittel-
bar an den Verdichtungsraum München an, gehört jedoch selbst dem allgemeinen ländlichen Raum an. Das
nächstgelegene Mittelzentrum ist Dachau. Bergkirchen zählt zur Region München, für die der höchste Bevöl-
kerungszuwachs in Bayern erwartet wird. Laut dem Grundsatz 2.2.5 (G) soll der ländliche Raum so entwickelt
und geordnet werden, dass er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern
und weiter entwickeln kann, seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreich-
barkeit versorgt sind, er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und er seine
landschaftliche Vielfalt sichern kann. Weiter sollen eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfra-
struktur geschaffen und erhalten werden.

Neuhimmelreich als Teil der Gemeinde Bergkirchen zählt zum Regionalplan Region 14 München in der
Fassung der Gesamtfortschreibung vom 01. April 2019 (8. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Mün-
chen). Im Kapitel B IV „Wirtschaft und Dienstleistungen“ werden mit Grundsatz G 2.4 folgende
Handlungsbedarfe gesehen:
• „Dezentrale, wohnortnahe Handwerksstrukturen sollen erhalten und soweit möglich durch Ansiedlung
    neuer Handwerksbetriebe gestärkt bzw. wieder hergestellt werden.
• Dem Flächenbedarf bestehender Handwerks- und Gewerbebetriebe soll vorrangig Rechnung getragen
    werden.“
Die Gemeinde Bergkirchen wird als allgemein ländlicher Raum eingestuft. Das nächstgelegene Mittelzentrum
ist die Stadt Dachau (vgl. Karte 1 „Raumstruktur“). In der Karte 2 Siedlung und Versorgung wird in der Dar-
stellung der Siedlungsbereich von Neuhimmelreich im Regionalen Grünzug 03 „Ampertal“ ausgespart, nur die
westlichen Randbereiche werden randlich höchstens geringfügig tangiert.
Die interaktive Darstellung des BayernAtlas (Daten: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermes-
sung, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerische
Vermessungsverwaltung) zeigt hiervon eine abweichende Darstellung. Gemäß der Karte „Landschaftsräume“
liegt der Geltungsbereich im Landschaftsraum 4 Fürstenfeldbrucker Hügelland mit mittlerem Ampertal und
Dachauer Moos.

Der wirksame Flächennutzungsplan vom 10.12.1984 stellt den Großteil des Geltungsbereichs, den östlichen
Bereich der Pferdekoppel sowie die gesamte Fl.Nr. 809 und die Flächen nördlich und südöstlich des Ascher-
baches, als „private Nutzgrünfläche vorwiegend für landwirtschaftliche und artverwandte Zwecke (z.B.
Gärtnerei)“ dar. Der westliche Bereich der Pferdekoppeln, wie auch das Südeck des Geltungsbereichs sowie
kleine Teilflächen entlang des östlichen Randbereichs, werden als „Fläche für die Landwirtschaft“ bezeichnet.
Der Ascherbach als Wasserfläche mit Fließrichtung nach Osten ausgewiesen. Die Eschenrieder Straße, wel-
che von Süd nach Nord den Geltungsbereich quert wird im Flächennutzungsplan als „wichtige örtliche Straße“
geführt. Entlang des Ascherbaches wie auch parallel zur Eschenrieder Straße und kleinflächig am Rand der
privaten Nutzgrünfläche sind zahlreiche Gehölzstrukturen oder einzeln dargestellte Bäume als „erhaltenswer-
ter Gehölzbestand“ ausgewiesen. Teilflächen des Ascherbaches, der privaten Nutzgrünfläche, wie auch der
örtlichen Straße auf 1,85 ha des Geltungsbereichs v. a. im Ostteil mit der Darstellung SM als „Sanierungsflä-
che Moosgebiete“ überlagernd ausgewiesen. Die Flächendarstellungen im 3,26 ha großen Geltungsbereich
stellen sich in etwa wie folgt dar, siehe zum Vergleich mit dem Deckblatt 6za1 auch Tabelle 1 auf Seite 3:
- ca. 1,90 ha als private Nutzgrünfläche vorwiegend für landwirtschaftliche und artverwandte Zwecke
    (z.B. Gärtnerei) sowie ca. 0,59 ha „Fläche für die Landwirtschaft“,
- ca. 0,37 ha „erhaltenswerter Gehölzbestand“ am Rande der landwirtschaftlich geprägten Flächen in Form
    von Einzelbäumen oder flächigen Gehölzbeständen,
- ca. 0,09 ha „Wasserfläche“, hier der Ascherbach,
- ca. 0,31 ha wichtige örtliche Straße“ (= Eschenrieder Straße).
Im Zuge der Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 08.09.2017 wurde der sog. Katalog der
Schutzgüter erweitert um die Begriffe: Fläche, Klimaanpassung und die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung, Art
und Menge von Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung, Belästigungen) sowie sachgerechter Um-
gang mit Abfällen und Abwässern, das Risiko für schwere Unfälle und Katastrophen (für menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe,
Umwelt) sowie die Kumulierung der Auswirkungen in Bezug auf sämtliche Schutzgüter. Während Kapitel 3 vor allem die bisherigen
Schutzgüter behandelt, zeigen Kapitel 4.1 und 4.3 auch die neuen Schutzgüter auf.
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Hauptteil – Beschreibung und Bewertung

3.     Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
Der Geltungsbereich auf Flächennutzungsplan-Ebene umfasst 3,26 ha. Wesentliche Änderungen bzw. eine
Bebauung erfolgen jedoch nur im Bereich des geplanten Sondergebietes auf 1,76 ha. Die andere Hälfte des
Deckblattes 6za1 beinhaltet das Mischgebiet als nachrichtliche Anpassung an den rechtsgültigen Bebauungs-
plan Nr. 7 vom 06.03.1987. Hier besteht bereits Baurecht.
Die Autobahn A 8 verläuft ca. 2,7 km südwestlich vom Geltungsbereich und geht weiter südlich in die Autobahn
A 99 über. Die Bundesstraße B 471 führt wiederum direkt südlich am Geltungsbereich vorbei, dahingegen
befindet sich die nächstgelegene Auffahrt in etwa 1,9 km (Luftlinie) südöstlich. Hierfür ist auf die Kreisstraße
DAH 12 über Dachau Süd zu fahren, die hier mit max. 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befahren wer-
den darf. Von der Bundesstraße B 471 aus sind die nächstgelegenen Autobahnauffahrten zum einen in
östliche Richtung die Anschlussstelle 2 „Oberschleißheim“ der A 92 zum anderen die Anschlussstelle „78
Dachau / Fürstenfeldbruck“ der A 8 in westliche Richtung, hier erstreckt sich auch das Gewerbegebiet „GADA
8“ sowie südöstlich die Anschlussstelle 10 „München-Ludwigsfeld“ der A 99.
Der Ortsteil Neuhimmelreich ist vor allem von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen.
Neben dem Ascherbach, welcher den Geltungsbereich im Norden quert, befindet sich weiter nördlich, außer-
halb des Geltungsbereichs inmitten der Ackerflächen der Badesee Neuhimmelreich. Wohingegen noch etwas
weiter nördlich die Amper verläuft. Im Geltungsbereich selbst finden sich neben einer ehemaligen Hofstelle,
Pferdekoppeln, zahlreiche Baum-Strauchhecken und Gehölze sowie einen Fuß-und Radweg parallel zur
Eschenrieder Straße verlaufend. Wohnhäuser mit Hausgartenbereichen, kleine Betriebe und zwei große Hof-
stellen prägen das Ortsbild von Neuhimmelreich in den weitläufigen landwirtschaftlich geprägten Flächen.
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Naturraum Haupteinheit Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-
Schotterplatten (065) in der Untereinheit ‚Münchner Ebene’ (051).
Die potenziell natürliche Vegetation besteht aus einem Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald; örtlich mit
Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwald.
Die Oberfläche des Planungsgebiets ist fast im gesamten Geltungsbereich weitgehend eben. Die Gelände-
höhe steigt in südliche Richtung, im Bereich des spitz zu laufenden Flurstückes leicht von 489 müNN auf 491
müNN an.

Abb.2: Ausschnitt aus der Topographischen Karte                                Quelle: Geoprtal Bayern, ohne Maßstab
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3.1   Schutzgut Arten- und Lebensräume

Laut Landschaftsentwicklungskonzept Region München (LEK, 2009), Karte 1; Flächige Nutzung, stellt
sich der Geltungsbereich überwiegend als Ackerfläche und kleinflächig als überwiegend Grünland dar. Die
nähere Umgebung wird ebenfalls als Ackerfläche gezeigt, nur nördlich gibt es weiteres Grünland sowie Ge-
wässer und überwiegend Nadelwälder. In der Potentialkarte Schutzgut Arten und Lebensräume (vgl. Karte
3.4) wird die aktuelle Lebensraumqualität im Planungsgebiet überwiegend gering dargestellt. Kleinflächige
Vorkommen von Lebensräumen, die als sehr hoch bewertet wurden befinden sich nur nördlich von Neuhim-
melreich in näherer Umgebung. Die Konfliktkarte gibt für den Geltungsbereich keine möglichen
Beeinträchtigungen an. Es erfolgt nur die Darstellung der Gewässer, hier dem Ascherbach. Die Zielkarte (4.4)
gibt für das südlichste Eck den Schutz und Entwicklung von Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial für
Lebensräume feuchter Standorte an. Das restliche Gebiet ist mit dem Ziel von Schutz, Pflege und Entwicklung
von Kleinlebensräumen und –strukturen dargestellt. Die Karte 5.1 „Leitbild der Landschaftsentwicklung u.
Maßnahmen: A. Erhaltung“ stellt den Ort Neuhimmelreich in der Teillandschaft AL-051-22 Eschenrieder Moos,
(lt. ABSP DAHSchwerpunktgebiet K) dar. Als Hauptziele werden hierfür angegeben:
1. Verbesserung der Biotop- und Verbundfunktionen der Fließgewässer (v.a. Gröbenbach)
2. Erhalt und Optimierung des Eschenrieder Mooses als Lebensraum für feuchtegebundene
     Arten (Zielarten: Bromus racemosus, Allium suaveolens, Eriophorum angustifolium, Glaucopsyche nausit-
     hous, Minois dryas)
3. Erhalt und Förderung der Vorkommen von Betula humilis
In der Karte 5.2. grenzen südlich und weiter östlich Flächen an für welche als Entwicklungsziel Naturhaushalt
sowie Arten und Lebensräume angegeben wird. Ziele sind hier Vorrangiger Synergiebereich Grundwasser-
und Bodenschutz sowie für die Entwicklung von Lebensräumen zugleich Zielraum für Ökokonto (Landwirt-
schaftliche Nutzungen extensivieren, artenreiche Lebensräume entwickeln, Stoffeinträge in das Grundwasser
verringern)

Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP, 2005) des Landkreises Dachau liegt innerhalb des Gel-
tungsbereiches im Süden eine lokal bedeutsame Fläche „Gepflanzte Straßenhecken an den Brücken-
böschungen B471 südlich Neuhimmelreich“. Weitere Teilflächen befinden sich im direkten Umfeld südlich der
Bundesstraße B 471 sowie östlich der Eschenrieder Straße. Die nächstgelegenen lokal und regional bedeut-
samen Flächen sind im Norden des Ortsteils Neuhimmelreich dargestellt. Schwerpunktgebiete sind sowohl im
Norden als auch im Süden verzeichnet, südlich befindet sich das Eschenrieder Moos, im Norden die Am-
peraue.
Als Ziel für Gewässer gibt das ABSP den Ascherbach als regionalen Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbun-
dachse an. Für den Fließgewässerverbund im Dachauer Moos werden folgende Ziel aufgeführt:
- Beachten der im Rahmen der Gewässerentwicklungsplanung definierten gewässerspezifischen Leitbilder,
- Redynamisierung der Bäche: Wiederherstellen der strukturellen Vielfalt durch Rückbau von Uferbefesti-
   gungen und Zulassen der natürlichen Dynamik (Uferanrisse, Anlandungen etc.),
- Wiederherstellen eines leitbildkonformen Gewässerverlaufs, z.B. durch punktuelle Aufweitungen, Orientie-
   rung an bereits durchgeführten Maßnahmen am Kalterbach,
- Verbesserung der Durchgängigkeit, Rück- bzw. Umbau von Wehren und Sohlabstürzen,
- Reduzierung der Räumintervalle, Verzicht auf Grundräumung der Bäche, Partieller Verzicht auf Graben-
   räumung,
- Verbesserung der Wasserqualität: Ausweisen beidseitiger Uferstreifen, Extensivierung der Nutzung in der
   Bachaue.
Ziele für Feuchtgebiete wie auch für Trockenstandorte finden sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs.
Als potentielle natürliche Vegetation ist der besteht aus einem Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald; örtlich
mit Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwald beschrieben.

Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine Teilfläche des amtlich kartierten Biotopes Nr. 7734-0105-
002 „Gepflanzte Straßenhecken an den Auffahrten über die B 471 westlich und südlich Neuhimmelreich“ (Er-
fassung 1986). Drei weitere Teilflächen liegen im direkten Umfeld, südlich der B 471 sowie auf der östlichen
Seite der Eschenrieder Straße. Die nächstgelegenen Biotope beginnen in etwa 290 m nördlich des Geltungs-
bereichs.

Im Geltungsbereich und der direkten Umgebung liegt kein Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH). Dahingegen
beginnt das FFH-Gebiet 7635-301 „Ampertal“ in etwa 650 m nördlich des Planungsgebietes. Die Güte und
Bedeutung wird beschrieben mit: „Teilweise naturnaher Flußlauf (Seeausflußtyp) mit begleitenden Auwäldern,
Altwassern, Feucht- und Stromtal-Streuwiesen und Magerrasen, überragende Lebensraumtypen- und Arten-
ausstattung im Naturraum Unterbayerisches Hügelland“ (Amtsblatt der Europäischen Union, 2016).
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Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen                                     Neuhimmelreich
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Beschreibung des Planungsgebietes – Umgriff Deckblattes Nr. 6za1 –

Vegetationskartierungen fanden am 11.05.2017, 07.08.2018, 13.08.2018 und 28.08.2019 statt. Der Geltungs-
bereich des Deckblatts 6za1 stellt sich als nahezu ebene Fläche dar. Diese größten Höhenunterschiede liegen
zwischen 491 müNN (im Südeck) und 489 müNN (im Nord-, West- und Osteck). Der 3,26 ha große Geltungs-
bereich setzt sich aus Siedluingsflächen, einem Dorfgebiet mit heterogenen Gewerbe und Wohngebäuden
sowie einem prägenden Reiterhof zusammen. Neben befestigten und bewachsenen Flächen prägt der ge-
hölzbestandene Bachlauf des Ascherbaches den Siedlungsbereich, der nachstehend in acht Teilbereiche
gegliedert wird. Die Bestandsbeschreibung folgt dieser Unterteilung, siehe farbige Darstellung in Abbildung 3.

Abb. 3 Übersicht der kartierten Teilbereiche in Neuhimmelreich im Luftbild   Quelle: Geoportal Bayern, ohne Maßstab

1–      Ascherbach mit uferbegleitendem Gehölzsaum
                                                   Der Ascherbach fließt von Westen nach Osten durch
                                                   Neuhimmelreich. Die Eschenrieder Straße quert den
                                                   Bachlauf in etwa in der Ortsmitte. Die Bachsohle ist kie-
                                                   sig bis steinig und nur spärlich bewachsen, hier z. B. mit
                                                   dem Aufrechten Merk (Berula spec.). Weiter im Westen
                                                   quert der Ascherbach die Bundesstraße B 471 mittels
                                                   eines Durchlasses mit einer lichten Höhe von 70 cm über
                                                   der Wasseroberfläche und fließt dann in Richtung Neu-
                                                   himmelreich mit einem an beiden Ufern mit Gehölzen
                                                   bewachsenes Bachbett. Der Abschnitt im Geltungsbe-
                                                   reich ist nicht befestigt. Der Gehölzsaum mit den Wur-
                                                   zeln sichert die naturnahen Uferbereiche. Die Wurzeln
Abb 4: Blick Richtung Osten, mit Zugang ans Wasser sind größtenteils unterspült und sichtbar im sehr trocke-
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nen Sommer 2018. Der Wasserstand war vermutlich deutlich niedriger als normal. Im Bereich kurz nach dem
Durchlass hatte der Bach eine Wassertiefe von etwa 35 cm und die lichte Höhe ab Wasseroberkante zu dem
umliegenden Gelände lag bei etwa 40 cm. Die Breite des Bachbetts liegt an dieser Stelle bei etwa 4,1 m.
Schwankungen bis zu 0,5 m in der Breite sind anzunehmen. Auch die Wassertiefe nimmt an einigen Stellen
deutlich zu. Die Ufergehölze stehen auf beiden Seiten überwiegend einreihig (Gehölzsaum bis zu etwa 1,5 m
breit) und erreichen im Süden eine Höhe von etwa 25 m, hier stehen v.a. Eschen. Im Norden sind vor allem
die Nadelgehölze vereinzelt höher, vorwiegend Fichten mit Eschen. Insbesonder die Eschen im Süden werden
durch den Verbiss der Pferde in ihrer Kronenbreite immer wieder zurückgedrängt. Der Bach wird parallel zu
den Unterständen auf den Pferdekoppeln immer wieder für die Pferde als Tränke geöffnet (siehe Abbildung
11). Im Bereich der Stallungen führt mindestens eine Brücke von den Weideflächen in den Hof.

                                                              Nach Durchqueren der Eschenrieder Straße (Abstand
                                                              Wasser-OK und Brücke = 70 cm) fließt der Ascherbach
                                                              im Ostteil Neuhimmelreichs weiter in Richtung Him-
                                                              melreich, Stadt Dachau und somit wieder außerhalb
                                                              des Geltungsbereichs. Der überwiegende Teil des Ba-
                                                              ches ist hier nur auf der Südseite mit Gehölzen
                                                              bewachsen. Im Norden ist die Uferböschung (Breite
                                                              etwa 1,5 m) mit Findlingen/Uferbausteinen und Rasen-
                                                              gittern befestigt und fast keine Krautflur aufge-
                                                              wachsen. Direkt danach grenzt ein Maschendrahtzaun
                                                              des angrenzenden Grundstücks an. Hinterpflanzt ist
                                                              dieser fast ausschließlich mit einer Schnitthecke aus
                                                              Nadelgehölzen und Zierpflanzen für Hausgärten. Der
                                                              restliche Bereich zeigt sich als Offenfläche.
Abb 5: Blick von Osten in Richtung Brücke in Neuhimmelreich

Die Breite des Baches (Sohle) beträgt wieder weiter östlich etwa 3,5 m, bei einer Wassertiefe von 25 cm. Die
Ausprägung der Sohle ist wie im Westteil kiesig bis steinig.
Die südliche Böschung ist vor allem mit Eschen und Stiel-Eichen bewachsen. Diese erreichen bis zu 30 m
Höhe. Auch die Strauchschicht ist in Teilen bis zu 10 m hoch aufgewachsen. Die Krautschicht ist vorhanden
und zeigt sich von dicht aufgewachsen bis stark lückig. Beeinflusst werden die aufkommenden Arten durch
das angrenzende Intensiv-Grünland. Die Hecke wird im Bereich der landwirtschaftlichen Hofstelle als Lager-
fläche genutzt. Auch ein verfallenes Baumhaus ist noch vorhanden. Die Uferböschung wird nur in Teilen durch
Findlinge/Uferbausteine befestigt.
Ab etwa 130 m von der Brücke aus erstreckt sich das eingezäunte Grundstück von dem Bachlauf weg. Auch
die Nordseite ist nun mit Gehölzen, wie im Süden, bestanden. Dieser Gehölzbestand lichtet sich weiter östlich
im Bereich eines Wohnhauses (im Umbau) wieder auf. Die Uferbefestigung endet bereits ab etwa 100 m nach
der Brücke. Das Ufer in Richtung Osten wird immer natürlicher und dementsprechend breiter. Die Befestigung
und Unterspülung ist vergleichbar mit dem Bachlauf im Westteil.
Baumschicht
Acer pseudoplatanus           Berg-Ahorn                         Quercus robur            Stiel-Eiche
Fraxinus excelsior            Gemeine Esche                      Picea abies              Gemeine Fichte

Strauchschicht
Acer pseudoplatanus           Berg-Ahorn                         Prunus domestica spec.   Obstbaum (Sorte)
Cornus sanguinea              Blutroter Hartriegel               Ribes spec.              Johannisbeeren
Corylus avellana              Gemeine Hasel                      Rubus caesius            Kratzbeere
Fagus sylvatica               Rot-Buche                          Thuja spec.              Lebensbaum
Crateagus monogyna            Eingriffliger Weißdorn             Virburnum lantana        Wolliger Schneeball

Krautschicht
Argentina anserina            Gänsefingerkraut                   Geum urbanum             Echter Nelkenwurz
Cirsium arvense               Acker-Kratzdistel                  Impatiens glandulifera   Drüsiges Springkraut
Circaea lutetiana             Großes Hexenkraut                  Hedera helix             Gemeiner Efeu
Clematis vitalba              Gewöhnliche Waldrebe               Lamium galeobdolon       Gewöhnliche Goldnessel
Dactylis glomerata            Wiesen-Knäuelgras                  Plantago lanceolata      Spitzwegerich
Eupatorium cannabinum         Gewöhnlicher Wasserdost            Ranunculus acris         Scharfer Hahnenfuß
Epilobium hirsutum            Zottiges Weideröschen              Rumex obtusifolia        Stumpfblättriger Ampfer
Filipendula ulmaria           Echtes Mädesüß                     Solidago canadensis      Kanadische Goldrute
Galium mollugo                Wiesen-Labkraut                    Trifolium pratense       Wiesen-Klee
Geranium robertianum          Ruprechtskraut                     Urtica dioica            Große Brennnessel
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2–      Pferdekoppeln mit angrenzendem landwirtschaftlichen Weg
                                                Direkt südlich an die uferbegleitenden Gehölze am
                                                Ascherbach und westlich der Eschenreider Straße gren-
                                                zen großflächig Pferdekoppeln an. Diese sind durch
                                                Elektrozäume zum Bach hin abgrenzt und in sich weiter
                                                unterteilt. Auf allen Koppeln befanden sich zum Zeit-
                                                punkt der Begehungen mehrere Pferde. Für diese
                                                stehen entlang des Baches auf jeder Koppel Unter-
                                                stände aus Holz bereit. Zugänge von Süden aus auf die
                                                Weideflächen sind in Form von Metalltoren vorhanden.
                                                Dort verläuft ein sehr lückig bewachsener landwirt-
                                                schaftlicher Weg, der auch mit PKW befahren wird. Auf
Abb 6: Süden auf die Koppeln mit Unterständen   den Koppeln befinden sich vereinzelte Bäume und
                                                Sträucher mit einer Höhe bis zu 20 m.
Insbesondere im Bereich der Unterstände ist aufgrund der Trittbelastung die Grasnarbe teilweise komplett
zerstört und es sind flächige, offene Bodenstellen zu erkennen. Auch auf den Weideflächen finden sich klein-
flächig vegetationslose Bereiche. Innerhalb der Weideflächen wachsen flächig Hochstaudenfluren (v.a.
Brennnesseln) auf, die von den Pferden nicht gefressen werden.
Baumschicht
Betula pendula                  Hänge-Birke               Juglans regia                   Echte Walnuss
Fraxinus excelsior              Gemeine Esche

Strauchschicht
Cornus sanguinea                Blutroter Hartriegel      Sambucus nigra           Schwarzer Holunder
Corylus avellana                Gemeine Hasel

Krautschicht
Aegopodium podagraria           Giersch                   Geranium robertianum     Ruprechtskraut
Alliaria petiolate              Knoblauchsrauke           Geum urbanum             Echter Nelkenwurz
Amaranthus spec.                Amaranth in Arten         Glechoma hederacea       Gundermann
Arctium tomentosum              Filz-Klette               Lactuca serriola         Stachel-Lattich
Argentina anserina              Gänsefingerkraut          Plantago lanceolata      Spitzwegerich
Calystegia sepium               Echte Zaunwinde           Rumex obtusifolia        Stumpfblättriger Ampfer
Chenopodium album               Weißer Gänsefuß           Taraxacum officinale     Löwenzahn
Cirsium arvense                 Acker-Kratzdistel         Trifolium pratense       Wiesenklee
Convolvulus arvensis            Acker-Winde               Trifolium repens         Weißklee
Dactylis glomerata              Wiesen-Knäuelgras         Urtica dioica            Große Brennnessel
Erigeron annuus                 Feinstrahl                Veronica chamaedrys      Gamander-Ehrenpreis
Erigeron canadensis             Kanadisches Berufskraut   Viola spec.              Veilchen in Arten
Galium mollugo                  Wiesen-Labkraut

3–      ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle (teils verfallen/Austragshaus noch bewohnt) mit zum
        Teil verwildertem Außenbereich
                                                   Südlich der Pferdekoppeln befindet sich eine ehemalige
                                                   landwirtschaftliche Hofstelle mit einem bewohnten frei-
                                                   stehenden Wohnhaus, einem unbewohntem und
                                                   verfallenen Wohnhaus mit Nebentrakt (ehemaliger Stall
                                                   und Schuppen), einer offenen Holzscheune, zwei bau-
                                                   fälligen Schuppen und Holz-Scheune. Vor allem die
                                                   unbewohnten und langsam verfallenden Nebenge-
                                                   bäude, ehemalige Stallungen und Schuppen weisen
                                                   viele potenzielle Spalten und Zugänge (u.a. eingeschla-
                                                   gene Fenster, offene Türen) für Vögel und Fledermäuse
                                                   auf. Im Frühjahr 05/2017 konnten Vogelnester doku-
                                                   mentiert werden, konkrete Spuren (wie Kot) zu
                                                   Fledermäusen wurden jedoch nicht gefunden.
Abb 7: Innenhof der landwirtschaftlichen Hofstelle

Der Zufahrtsbereich in den Hof hinein ist im Frühjahr 2018 mit Kies überschüttet worden (05/2017: eutrophe
Hochstaudenflur mit Altgras) und im Übergang zur Straße wurde eine Pumpstation errichtet. Der verwilderte
Hausgartenbereich im Süden, das Grünland westlich der Gebäude zu den Pferdekoppeln, die Baum-Strauch-
hecke im Osten sowie die wild aufgewachsenen eutrophen Hochstaudenfluren entlang des ehemaligen
Wohngebäudes (nördlich) mit Stallung sind von einem Maschendrahtzaun umgeben. Dieser ist nicht mehr
durchgängig, da er hin zur Bundesstraße B 471 große Löcher aufweist und auf den Boden gedrückt wurde.
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                                                          Innerhalb des Maschendrahtzaunes sind verschiedenar-
                                                          tige Baum- und Baum-Strauchhecken aufgewachsen.
                                                          Diese unterscheiden sich in ihrer Artenzusammenset-
                                                          zung, Altersklasse und Ausdehnung. So befindet sich
                                                          entlang des nördlichen Zauns eine etwa 25 m hohe
                                                          Baum-Strauchhecke. Diese wird Richtung Westen im-
                                                          mer lückiger und steht zumeist einreihig. Neben Laub-
                                                          gehölzen sind auch zahlreiche Fichten untergemischt.
                                                          Die Baumhecke (Höhe bis 20 m) im westlichen Randbe-
                                                          reich besteht überwiegend aus Laubgehölzen ver-
                                                          schiedener Arten. Diese stehen lückig und haben verein-
                                                          zelt Sträucher und eine Krautschicht als Unterwuchs.
Abb 8: Verwilderter Hausgarten mit Gehölzaufwuchs
Der verwilderte Garten wird durch eine weitere bis 30 m hohe Baum-Strauchhecke von der Eschenrieder
Straße abgeschirmt. Die Baumschicht besteht sowohl aus Laub- als auch aus Nadelgehölzen. Mit derselben
Höhe und Artenzusammensetzung verläuft die Baum-Strauchhecke auch außerhalb des Maschendrahtzau-
nes entlang der Straßenböschung im Süden und entlang der Pferdekoppeln nach Norden hin weiter. Die
Gehölze, die den ehemaligen Hausgartenbereich nach Süden hin abschirmen, weisen jedoch mit nur 20 m
eine niedrigere Baumschicht sowie eine deutlich veränderte Artenzusammensetzung auf. Weitere Gehölze
kommen immer wieder entlang der Gebäude auf. Auch bestehen einige mächtige Einzelbäume. Eine weitere
Baum-Strauchecke wächst hinter den verfallenen Scheunen und Schuppen auf und verdeckt in diesem Be-
reich ehemalige Fahrsilos. Die gehölzfreien Flächen sind durch Altgras- und Hochstaudenfluren geprägt. Nur
der Bereich im Westen ist deutlich von Gräsern geprägt. Vor allem Brennnesselfluren bedecken mehr oder
weniger flächig Bereiche des Innenhofs sowie des verwilderten Hausgartenbereichs. Hinter den Schuppen
und dem verfallenen Wohnhaus, in den weniger besonnten Bereichen, verbreiten sich zwischen den Materi-
alablagerungen und befestigten Flächen wiederum Hochstaudenfluren.
Baumschicht
Fraxinus excelsior           Gemeine Esche                     Quercus robur            Stiel-Eiche
Betula pendula               Hänge-Birke                       Picea abies              Gemeine Fichte
Acer pseudoplatanus          Berg-Ahorn                        Prunus padus             Gemeine Trauben-Kirsche
Strauchschicht
Cornus sanguinea             Blutroter Hartriegel              Prunus spinosa           Schlehe
Corylus avellana             Gemeine Hasel                     Sambucus nigra           Schwarzer Holunder
Euonymus europaeus           Gew. Pfaffenhütchen               Fraxinus excelsior       Gemeine Esche
Prunus padus                 Gemeine Trauben-Kirsche           Salix spec               Weiden
Crateagus monogyna           Eingriffliger Weißdorn
Krautschicht
Aegopodium podagraria        Giersch                           Impatiens glandulifera   Drüsiges Springkraut
Alchemilla spec.             Frauenmantel                      Hedera helix             Gemeiner Efeu
Ajuga reptans                Kriechender Günsel                Holcus lanatus           Wolliges Honiggras
Argentina anserina           Gänsefingerkraut                  Lamium maculatum         Gefleckte Taubnessel
Aquilegia vulgaris           Gewöhnliche Akelei                Lysimachia nummularia    Pfennigkraut
Cirsium arvense              Acker-Kratzdistel                 Plantago lanceolata      Spitzwegerich
Dactylis glomerata           Wiesen-Knäuelgras                 Ranunculus ficaria       Scharbockskraut
Dipsacus strigosus           Schlanke Karde                    Rumex obtusifolia        Stumpfblättriger Ampfer
Fragaria spec.               Erdbeere                          Solidago canadensis      Kanadische Goldrute
Galium mollugo               Wiesen-Labkraut                   Urtica dioica            Große Brennnessel
Geum urbanum                 Echter Nelkenwurz                 Waldsteinia ternata      Goldbeere

4–     Gehölze und Grünflächen zwischen Verkehrsraum (Ortsdurchfahrt und B 471) und landwirt-
       schaftlicher Hofstelle mit trockener Böschung entlang Ortsdurchfahrt
                                                  Zwischen der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle,
                                                  der Bundesstraße B 471 sowie der Eschenrieder Straße
                                                  (Ortsdurchfahrt) befinden sich neben flächigem Gehölz-
                                                  aufwuchs auch Grünflächen. Die Baum-Strauchhecken
                                                  entlang der mageren Straßenböschung parallel zur
                                                  Eschenrieder Straße gehört als Teilfläche zu dem Biotop
                                                  „Gepflanzte Straßenhecken an den Auffahrten über die
                                                  B 471 westlich und südlich Neuhimmelreich“ (Stand:
                                                  24.09.1986). In Folge der Anlage eines Fahrradweges
                                                  und der Sanierung der Brücke wurde der Straßenraum
                                                  verbreitert und somit das Biotop verändert.
Abb 9: Baum-Strauchhecke entlang der Bundesstraße B 471
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen                                       Neuhimmelreich
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Die östliche Eingrünung innerhalb der Einzäunung – bereits unter Punkt 3 beschrieben – sowie die straßen-
begleitenden Gehölze weisen einen direkten Zusammenhang hinsichtlich der Artenzusammensetzung sowie
der Altersklassen auf. Die in Teilen biotopkartierte Baum-Strauchhecke steht von der Bundesstraße B 471 bis
hin zum Ascherbach auf der gesamten Länge entlang eines trockengefallenen Entwässerungsgrabens. Dieser
ist jedoch nur in Teilen noch zu erkennen und aufgrund der Grundstückszufahrten nicht mehr durchgängig. Im
Bereich der Bushaltestelle zieht sich neben der Baum-Strauchhecke von dem Graben zum Rad- und Fußweg
hin eine Grünfläche die überwiegend mit einer Gras- und Hochstaudenflur bewachsen ist. Kleinflächig sind
hier auch offene Bodenbereiche vorhanden.
Die Strauchhecken mit kleineren Bäumen in Richtung der B 471 wurden teilweise auf den Stock gesetzt und
weisen eine Höhe von bis zu 20 m. Dazwischen ergeben sich immer wieder kleine Buchten, die mit einer
Altgras- und Hochstaudenflur bewachsen sind wobei zum Teil flächig nitrophile Hochstaudenfluren (v.a. Brenn-
nesselflur) aufkommen. Auch der etwa 5-10 m breite Streifen zur Straße hin ist mit einer Gras- und
Hochstaudenflur bewachsen.
Die Straßen- und Brückenböschung der Ortsdurchfahrt über die B 471 ist kiesig ausgebildet und vor allem
neben der Straße nur noch sehr lückig bewachsen. Die Hangbereich selbst ist mit einer Grasflur bedeckt.
Baumschicht
Acer pseudoplatanus          Berg-Ahorn                      Quercus robur              Stiel-Eiche
Alnus incana                 Grau-Erle                       Picea abies                Gemeine Fichte
Betula pendula               Hänge-Birke                     Populus nigra              Schwarz-Pappel
Carpinus betulus             Hainbuche                       Prunus padus               Gemeine Trauben-Kirsche
Fraxinus excelsior           Gemeine Esche

Strauchschicht
Acer pseudoplatanus          Berg-Ahorn                      Ligustrum vulgare          Gemeiner Liguster
Carpinus betulus             Hainbuche                       Lonicera xylosteum         Gemeine Heckenkirsche
Cornus sanguinea             Blutroter Hartriegel            Prunus padus               Gemeine Trauben-Kirsche
Corylus avellana             Gemeine Hasel                   Prunus spinosa             Schlehe
Crateagus monogyna           Eingriffliger Weißdorn          Sambucus nigra             Schwarzer Holunder
Euonymus europaeus           Gew. Pfaffenhütchen             Salix spec                 Weiden
Fraxinus excelsior           Gemeine Esche                   Virburnum lantana          Wolliger Schneeball

Krautschicht
Aegopodium podagraria        Giersch                          Hedera helix              Gemeiner Efeu
Argentina anserina           Gänsefingerkraut                 Holcus lanatus            Wolliges Honiggras
Cirsium arvense              Acker-Kratzdistel                Malva sylvestris          Wilde Malve
Cirsium vulgare              Gemeine Kratzdistel              Melilotus albus           Weißer Steinklee
Crepis biennis               Wiesen-Pippau                    Lamium maculatum          Gefleckte Taubnessel
Dactylis glomerata           Wiesen-Knäuelgras                Lysimachia nummularia     Pfennigkraut
Dipsacus strigosus           Schlanke Karde                   Onobrychis spec.          Esparsetten
Galium mollugo               Wiesen-Labkraut                  Pastinaca sativa          Pastinak
Geum urbanum                 Echter Nelkenwurz                Plantago lanceolata       Spitzwegerich
Impatiens glandulifera       Drüsiges Springkraut             Urtica dioica             Große Brennnessel

5 – Wohnhaus mit Hausgartenbereich und straßenbegleitender Grünstreifen
Im südöstlichen Randbereich Neuhimmelreichs befindet sich ein Einfamilienhaus mit Hausgartenbereich. Dieses
befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs wurde im Zuge der Erfassung mit aufgenommen und hinsichtlich
der Gesamtheit der Struktur des Ortsteils hier ebenfalls kurz beschrieben. Die Wiesenfläche ist vor allem mit
Obstbäumen und Ziersträuchern eingefasst. Der Maschendrahtzaun ist stark mit Hochstauden eingewachsen,
die aufgrund des Einflusses der Ackerfläche, vor allem durch eutrophe Arten geprägt sind.

                                                          Am Nordwesteck des Wohnhauses beginnend, verläuft
                                                          ein etwa 6,5 m breiter öffentlicher Grünstreifen nach Nor-
                                                          den parallel zur Eschenrieder Straße.
                                                          Dieser ist gemäht und reicht bis an die Thujahecke des
                                                          Gehöfts. Hier befindet sich auch eine Bushaltestelle. In
                                                          dem Bereich, direkt an der Einfahrt des Einfamilienhau-
                                                          ses, bestehen eine etwa 1,5 m breite Strauchhecke mit
Abb 10: Blick auf Wohnhaus mit angrenzender Ackerfläche   drei mächtige bis 30 m hohen Eschen.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen                                          Neuhimmelreich
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Baumschicht
Acer pseudoplatanus           Berg-Ahorn                       Prunus domestica spec.      Obstbäume
Betula pendula                Hänge-Birke                      Prunus padus                Gemeine Trauben-Kirsche
Fraxinus excelsior            Gemeine Esche

Strauchschicht
Acer pseudoplatanus           Berg-Ahorn                       Lonicera xylosteum          Gemeine Heckenkirsche
Cornus sanguinea              Blutroter Hartriegel             Prunus padus                Gemeine Trauben-Kirsche
Corylus avellana              Gemeine Hasel                    Sambucus nigra              Schwarzer Holunder
Ligustrum vulgare             Gemeiner Liguster                Salix spec                  Weiden

Krautschicht
Argentina anserina            Gänsefingerkraut                 Impatiens glandulifera      Drüsiges Springkraut
Calystegia sepium             Echte Zaunwinde                  Hedera helix                Gemeiner Efeu
Cirsium arvense               Acker-Kratzdistel                Plantago lanceolata         Spitzwegerich
Dactylis glomerata            Wiesen-Knäuelgras                Prunella vulgaris           Kleine Braunelle
Dipsacus strigosus            Schlanke Karde                   Solidago canadensis         Kanadische Goldrute
Galium mollugo                Wiesen-Labkraut                  Sorbus aucuparia            Eberesche
Geum urbanum                  Echter Nelkenwurz                Urtica dioica               Große Brennnessel

6 – Landwirtschaftliche Hofstelle mit Grünland
                                                             Östlich der Eschenrieder Straße und im Süden des
                                                             Ascherbaches befindet sich eine landwirtschaftliche
                                                             Hofstelle mit freistehenden Lagerhallen. Bereiche direkt
                                                             an dem uferbegleitenden Gehölzsaum und teilweise
                                                             auch in den Gehölzen werden als Lagerplatz für Bau-
                                                             stoffe, Hänger und weitere Materialien genutzt.
                                                             Zwischen den Wohnhäusern, Lagerhallen und Scheu-
                                                             nen finden sich abwechselnd versiegelte (asphaltierte),
                                                             teilversiegelte (gepflasterte) und befestigte Flächen. Die
                                                             gepflasterten Bereiche sind teils flächig mit Gras und
Abb. 11: Blick von Osten auf ehemalige Stallung und Wohnhaus Hochstauden bewachsen.

                                                          Im Bereich der Humushalden entlang der nördlichen
                                                          Scheune sowie um die neunangelegte Lagerhalle wach-
                                                          sen Hochstauden und vereinzelt auch Gehölze, z. B.
                                                          Berg-Ahorn, auf. Die Halde vor der neu errichteten La-
                                                          gerhalle lässt vermuten, dass dort Topinambur eingesät
                                                          worden ist. Im Innenhof der beiden Wohnhäuser befin-
                                                          det sich eine mächtige Stiel-Eiche. Weitere Gehölze sind
                                                          in einem umpflanzten Hausgartenbereich östlich des zu-
                                                          vor beschriebenen Wohnhauses vorhanden. Doch ha-
                                                          ben diese erst eine Höhe von bis zu 15 m erreicht. Hei-
Abb 12: Intensiv-Grünland im Osten                        mische Straucharten wachsen an zahlreichen Stellen
                                                          auf dem Gelände auf.
Auf dem östlichen Bereich des Flurstücks 815 hat sich ein weitgehend bereits artenreiches Intensiv-Grünland
ausgebildet. Dieses geht nach Osten hin weiter über das Planungsgebiet hinaus.
Ligustrum vulgare             Gemeiner Liguster                Prunus spinosa              Schlehe
Lonicera xylosteum            Gemeine Heckenkirsche            Sambucus nigra              Schwarzer Holunder
Prunus padus                  Gemeine Trauben-Kirsche          Salix spec                  Weiden

Krautschicht
Achillea millefolium          Gemeine Schafgarbe               Impatiens glandulifera      Drüsiges Springkraut
Aegopodium podagraria         Giersch                          Hedera helix                Gemeiner Efeu
Argentina anserina            Gänsefingerkraut                 Helianthus tuberosus        Topinambur
Cirsium arvense               Acker-Kratzdistel                Heracleum sphondylium       Wiesen-Bärenklau
Crepis biennis                Wiesen-Pippau                    Pastinaca sativa            Pastinak
Epilobium hirsutum            Zottiges Weideröschen            Plantago lanceolata         Spitzwegerich
Dactylis glomerata            Wiesen-Knäuelgras                Ranunculus acris            Scharfer Hahnenfuß
Dipsacus strigosus            Schlanke Karde                   Rumex obtusifolia           Stumpfblättriger Ampfer
Dipsacus fullonum             Wilde Karde                      Solidago canadensis         Kanadische Goldrute
Erigeron annuus               Feinstrahl                       Symphytum officinale        Êchter Beinwell
Equisetum arvense             Ackerschachtelhalm               Taraxacum officinale        Löwenzahn
Galeopsis tetrahit            Stechender Hohlzahn              Trifolium pratense          Wiesen-Klee
Galium mollugo                Wiesen-Labkraut                  Urtica dioica               Große Brennnessel
Geum urbanum                  Echter Nelkenwurz                Verbascum thapsus           Kleinblütige Königskerze
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen                                 Neuhimmelreich
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7 – Wohnbebauung (mit Betrieb) mit weiteren Pferdekoppeln und Hundeplatz
                                                Nördlich des Ascherbaches, östlich der Eschenrieder
                                                Straße und südlich der Himmelreichstraße, befinden
                                                sich drei Wohnhäuser ebenso ein Scheune (Strohlager),
                                                Pferdekoppeln und ein Hundeplatz. Durch Schilder an
                                                den Zufahrten werden auch auf Betriebe wie auch eine
                                                Tierarztpraxis auf den jeweiligen Grundstücken hinge-
                                                wiesen. Zwischen Eschenrieder Straße, Himmelreich-
                                                straße und Bach sind alle Grundstücke eingezäunt. Die
                                                Zufahrten sind vollständig bzw. teilversiegelt.

Abb 13: Blick von Norden auf Wohnbebauung östl. Straße

In den Privatgärten stehen vereinzelt mächtige Einzelbäume mit einer Höhe von bis zu 25 m. Als Sichtschutz
zum Straßenraum dienen Schnitthecken aus Laub oder Nadelgehölzen sowie freiwachsende Sträucher und
Bäume bis zu 10 m.
Die Beschreibung dieser privaten Gartenflächen erfolgte allerdings nur nach Einsicht von außen.

8 – Reiterhof mit Koppeln und Wohnhaus mit Lagerflächen
                                              Die innerhalb des Planungsgebietes (unter Punkt 2), be-
                                              schriebenen Pferdekoppeln sind derzeit noch an den
                                              Reiterhof nördlich des Ascherbaches und westlich der
                                              Eschenrieder Straße verpachtet. Beide Bereiche sind
                                              mittels Brücken über den Bach verbunden.
                                              Auf dem Gelände des Reiterhofs befinden sich neben
                                              Wohnhäusern, Stallungen und Scheunen auch mehrere
                                              kleine und eine große Folien-Dachhallen, die vermutlich
                                              als Lager- und Reithalle genutzt werden. Die Wegever-
                                              bindungen zwischen den Gebäuden sind überwiegend
                                              vollversiegelt (betoniert). Die Zuwegungen zu den Wei-
                                              deflächen sind nur befestigt und teils vollständig begrünt.
                                              Eine Beschreibung der Flächen und Gebäude
Abb 14: Stallungen direkt am Ascherbach       auf der Fl.Nr. 810/2 ist nur mit Blick von den Randberei-
                                              chen aus möglich, da zum Zeitpunkt der Begehung kein
                                              Betretungsrecht der Privatgrundstücke vorlag.
                                              Hier erfolgt eine Beschreibung der Gehölze, soweit dies
                                              aufgrund der Sichtbarkeit von außen möglich war. Im In-
                                              nenhof der Stallungen sowie neben den einzelnen
                                              Hallen und im kleinflächigen Hausgartenbereich des
                                              nördlichsten Wohnhauses befinden sich einzelne Groß-
                                              bäume (siehe Bestandsplan). Als Abgrenzung zwischen
                                              den Lagerflächen sind Strauchhecken mit einzelnen bis
                                              10 m hohen Bäumen aufgewachsen. Nördlich erstre-
                                              cken sich bis zum Obermoosweg und der B 471 weitere
                                              Pferdekoppeln mit Unterständen.

Abb 15: Blick von Norden auf Koppeln und die Folien-Dachhalle

Nachdem die flächig bewachsenen Bereiche, hier die Koppeln und der Grünstreifen entlang des Ascherba-
ches, nur kleinflächig in den Randbereichen aufgenommen werden konnten. Werden hier für die Krautschicht
im Wesentlichen dieselben Arten wie auf den südlich gelegenen Koppeln, vgl. Punkt 2, Seite 10, angenommen.
Baumschicht
Aesculus hippocastanum                Gew. Rosskastanie         Prunus domestica spec.   Obstbäume
Betula pendula                        Hänge-Birke               Prunus padus             Gem. Trauben-Kirsche
Fraxinus excelsior                    Gemeine Esche             Salix alba               Silber-Weide
Juglans regia                         Echte Walnuss

Strauchschicht
Acer pseudoplatanus                   Berg-Ahorn                Crateagus monogyna       Eingriffliger Weißdorn
Euonymus europaeus                    Gew. Pfaffenhütchen       Ligustrum vulgare        Gemeiner Liguster
Cornus sanguinea                      Blutroter Hartriegel      Prunus padus             Gem. Trauben-Kirsche
Corylus avellana                      Gemeine Hasel
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen                                         Neuhimmelreich
Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021                      Seite 14 von 43

                                                            Am Südrand führt die Bundesstraße B 471 eingebettet
                                                            in öffentliche Grünstreifen mit Baum-Strauchhecken, ein
                                                            sog. Straßenbegleitgrün, unmittelbar am Geltungsbe-
                                                            reich vorbei. Die Fahrbahnkante befindet sich hier in
                                                            etwa 7 m Entfernung vom Geltungsbereich.
                                                            Die B 471 kreuzt im Südosteck die Eschenrieder Straße,
                                                            welche in Richtung Süden nach Eschenried weiterführt
                                                            und im Norden kurz vor dem südlichen Ortseingang von
                                                            Neuhimmelreich mittels einer Brücke die Bundesstraße
                                                            B 471 quert. Östlich der Eschenrieder Straße führt ein
                                                            öffentlicher, landwirtschaftlicher Weg als sog. Anwand-
                                                            weg entlang des Dammbauwerks und dann weiter ent-
                                                            lang der Bundestraße B 471 nach Südosten.
Abb. 16: Brückenverbindung über der Bundesstraße B 471

Tierwelt
Der Ortsteil Neuhimmelreich stellt aufgrund der ländlichen Lage mit alten, ehemals oder noch aktuell landwirt-
schaftlich genutzten Gebäuden und verschiedenen Gehölzstrukturen (u.a. alte Einzelbäume, Baum-
Strauchhecken und Hausgartenbereiche) eine Bedeutung als Lebensraum dar. Der Geltungsbereich auf Flä-
chennutzungsplan-Ebene nimmt fast den gesamten Ortsteil ein. Aufgrund der Lage im weitläufig ländlichen
Raum stehen die vorhandenen Lebensraumstrukturen im Zusammenhang mit vergleichbaren Strukturen.
Durch die Planung erfolgt jedoch nur ein zusätzliches Baurecht und somit eine erheblicher Eingriff im Südwes-
ten, in etwa die Hälfte des Deckblatts 6za1 betreffend. Hier wurde eine Erfassung von artenschutzrechtlich
relevanten Tierarten durch Hartmut Lichti – Landschaftsarchitekt durchgeführt. Zudem liegen die natur-
schutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie eine ergänzende
Fledermausuntersuchung – Bebauungsplan Neuhimmelreich in Bergkirchen – Hartmut Lichti , Landschafts-
architekt bdla, Otto-Hahn-Str. 14, 85221 Dachau, vor. Auszüge hieraus werden in der nachstehenden
Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zitiert. Auf Ebene des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan werden die Gutachten beigefügt und auf die
Erfassung sowie die Maßnahmen näher eingegangen.

Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Im vorliegenden Fall sind nur die Auswirkungen vor allem auf die Tierwelt durch die geplante Nachverdich-
tung durch den Handwerkerhof im Südwesten von Neuhimmelreich im Zuge des vorhabenbezogener
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr. 1, Sondergebiet „Handwerkerhof“ zu
bewerten. Nach den Arteninformationen zu saP-relevanten Arten der online Abfrage des Bayerischen Landes-
amtes für Umwelt (LfU-online-Arbeitshilfe, http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/, Stand:
Oktober 2021) für das TK-Blatt 7734 (Dachau) könnten im Untersuchungsgebiet die im Folgenden aufgeführ-
ten saP-relevanten Arten vorhanden sein (Relevanzanalyse).
Tier- und Pflanzenarten deren Vorkommen aufgrund nicht vorhandener Lebensräume in und um das
Planungsgebiet von vorneherein ausgeschlossen werden können, sind in den folgenden Tabellen durch-
gestrichen.

Säugetiere
 Wissenschaftlicher Name                      Deutscher Name                              RLB       RLD        EZK

 Castor fiber                                 Biber                                             V          g
 Eptesicus serotinus                          Breitflügelfledermaus                   3         G          u
 Myotis brandtii                              Brandtfledermaus                        2         V          u
 Myotis daubentonii                           Wasserfledermaus                                             g
 Myotis myotis                                Großes Mausohr                                    V          g
 Myotis nattereri                             Fransenfledermaus                                            g
 Nyctalus noctula                             Großer Abendsegler                                V          u
 Pipistrellus kuhlii                          Weißrandfledermaus                                           g
 Pipistrellus nathusii                        Rauhautfledermaus                                            u
 Pipistrellus pipistrellus                    Zwergfledermaus                                              g
 Plecotus auritus                             Braunes Langohr                                   V          g
 Vespertilio murinus                          Zweifarbfledermaus                      2         D          ?
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