Umweltbericht nach 2 a BauGB - zur Änderung des Flächennutzungsplans der Ge- meinde Bergkirchen durch Deckblatt Nr. 6za1 - Gemeinde Bergkirchen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 1 von 43 Umweltbericht nach § 2 a BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans der Ge- meinde Bergkirchen durch Deckblatt Nr. 6za1 ENTWURF Gemeinde Bergkirchen vertreten durch Robert Axtner, 1. Bürgermeister Johann-Michael-Fischer-Straße 1 85232 Bergkirchen Telefon 08131/ 6699-0 Telefax 08131/ 6699-119 gemeinde@bergkirchen.de Planung Bearbeitung Dipl. Ing. Marion Linke B. Eng. Christina Buhr Cand.B.eng Verena Hartmann Landshut, den 21. September 2021
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 2 von 43 Einleitung 1. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der beiden Bauleitplanung ............................................. 3 2. Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser ................................................................................................... 4 Hauptteil – Beschreibung und Bewertung .................................................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands....... 5 3.1 Schutzgut Arten- und Lebensräume ......................................................................................................... 6 3.2 Schutzgut Boden .....................................................................................................................................22 3.3 Schutzgut Wasser ...................................................................................................................................23 3.4 Schutzgut Klima und Luft ........................................................................................................................24 3.5 Schutzgut Landschaft .............................................................................................................................24 3.6 Kulturelles Erbe, Kultur- und Sachgüter .................................................................................................25 3.7 Mensch, Wohnumfeld, Lärm, Verkehr ....................................................................................................25 4. Prognose über Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ........................................................................27 4.1 Auswirkungen bei Durchführung der Planung ........................................................................................27 4.1.1 Schutzgutbezogene Auswirkungen ........................................................................................................27 4.1.2 Wirkräume ...............................................................................................................................................28 4.1.3 Differenzierung nach Wirkfaktoren - bau-, anlage-, betriebsbedingt ......................................................30 4.1.4 Wechselwirkungen ..................................................................................................................................32 4.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung (Nullvariante) ..............................................................................32 4.3 Kurze Zusammenfassung der Prognose und Gesamtwirkbeurteilung ...................................................33 5. geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich - Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - ........................................................ 34 5.1 Vorgehensweise ..................................................................................................................................... 34 5.2 Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien ...................... 34 5.3 Ermittlung der Eingriffsschwere .............................................................................................................. 35 5.4 Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen .................................. 35 6. anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Zielen und räumlichem Geltungsbereich des Plans (Alternativen) ............................................................ 36 6.1 Standortalternativen im Gemeindegebiet (Ebene Flächennutzungsplan) ............................................. 36 Schlussteil - Zusätzliche Angaben, Monitoring und Zusammenfassung ................................................. 37 7. Zusätzliche Angaben ............................................................................................................................ 37 7.1 Angaben zu technischen Verfahren ........................................................................................................ 38 7.2 Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse ................................................................................................... 39 8. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ................... 39 9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ..................................................................................... 39 ■ Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen .................................................................................. 42 Anlagen Skizze Bestandssituation ......................................................................................................M 1 : 2.000
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 3 von 43 Einleitung 1. Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung Im Deckblatt 6za1 wird einen Ausweisung als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Handwerkerhof“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung in Neuhimmelreich geplant. Weiterhin wird das Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 7 vom 06.03.1987 dargestellt. Der Geltungs- bereich ist nun entsprechend an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 vom 06.03.1987 angepasst und beinhaltet die Fl.Nrn. 790 Tfl., 809, 809/2, 809/3,809/4, 810/2 Tfl., 810/21, 811 Tfl., 811/6 Tfl., 811/2 Tfl., 811/4, 813 Tfl., 813/3, 813/4, 814 Tfl., 814/4, 814/6, 814/7, 815 Tfl., 815/1, 815/2, 815/3, 815/5, 815/6, 815/7, 895 Tfl., 987/3, 988/1, 988/2, 988/3, 989/2, 989/3, Gemarkung Günding. Das Planungsgebiet umfasst somit nahezu den gesamten Bereich des Ortsteils Neuhimmelreich, beidseits des Ascherbachs. Das planungsgebiet befindet sich umnmittelbvbar nördlich angrenzend an die Bundesstraße B 471, in etwa 3,5 km südöstlich der Ortsmitte von Bergkirchen und in etwa 3,6 km südwestlich des Stadtzent- rums von Dachau. Die Grundzüge der Planung sind der Begründung zum Deckblatt Nr. 6za1 zu entnehmen. Die Erschließung erfolgt von der Eschenrieder Straße aus. Diese führt im Norden nach Günding zur Staats- straße St 2339 und von dort entweder in Richtung Nordosten nach Dachau oder in südwestliche Richtung auf die Bundesstraße B 471. Von Neuhimmelreich kann die B 471 auch Richtung Süden über Eschenried und Gröbenried erreicht werden. Die Anschlusstelle 78 Dachau/Fürstenfeldbruck auf die Autobahn A 8 München- Stuttgart befindet sich in etwa 3,8 km (Luftlinie) westlich des Geltungsbereichs. Abb. 1: Lage des Planungsgebietes am Südrand der Ortschaft Neuhimmelreich im Luftbild (Geoportal Bayern, ohne Maßstab) Die Gemeinde Bergkirchen strebt die Errichtung eines zukunftsweisenden Handwerkerhofes an, um den Bedarf an Gewerbeflächen für vorzugsweise regionale, mittelständische Handwerksbetriebe decken zu kön- nen. Ziel ist eine zwei bis dreigeschossige Bebauung, die durch den Hofcharakter zugleich einen baulichen Schallschutz gegenüber der nahe gelegenen B 471 bewirkt. Durch die Lage ist kein Konfliktpotential mit Siedlungsbereich vorhanden und eine sehr gute überörtliche An- bindung gegeben (Stadt Dachau, Gewerbegebiet GADA und überörtlich zur Stadt München). Tabelle 1: Darstellungen im Deckblatt Nr. 6za1 Zeichnerische Darstellungen Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 in ha in % Dorfgebiet (MD) inklusive erhaltenswertem Gehölzbestand von 0,09 ha 1,33 40,80 Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Handwerkerhof 1,19 36,50 Grünflächen 0,21 6,44 landwirtschaftlicher Weg 0,05 1,53 Eschenrieder Straße, inkl. erhaltenswertem Gehölzbestand 0,02 ha (nachrichtl. übernommen) 0,30 9,21 Wasserfläche des Ascherbaches, inkl. erhaltenswertem Gehölzbestand 0,01 ha (nachrichtlich) 0,07 2,15 Fläche für die Landwirtschaft 0,03 0,92 erhaltenswerter Gehölzbestand 0,08 2,45 Geltungsbereich gesamt 3,26 100,00 Entwurfsverfasser Deckblatt Nr. 6za1 zum Flächennutzungsplan Bergkirchen in der Fassung vom 21.09.2021 ist das Büro Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Lands- hut.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 4 von 43 Weiterhin erfolgt in einem inzwischen zeitlich geringfügig nachfolgenden Parallelverfahren die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan nach § 12 BauGB mit Deckblatt Nr. 1 zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 vom 02.02.1987. Der Geltungsbereich umfasst hier 1,76 ha, somit rund die Hälfte des Deckblattes 6za1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungs- plan entwickelt sich somit aus dem Flächennutzungsplan-Deckblatt 6za1. 2. Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2020 grenzt die Gemeinde Bergkirchen unmittel- bar an den Verdichtungsraum München an, gehört jedoch selbst dem allgemeinen ländlichen Raum an. Das nächstgelegene Mittelzentrum ist Dachau. Bergkirchen zählt zur Region München, für die der höchste Bevöl- kerungszuwachs in Bayern erwartet wird. Laut dem Grundsatz 2.2.5 (G) soll der ländliche Raum so entwickelt und geordnet werden, dass er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiter entwickeln kann, seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreich- barkeit versorgt sind, er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann. Weiter sollen eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfra- struktur geschaffen und erhalten werden. Neuhimmelreich als Teil der Gemeinde Bergkirchen zählt zum Regionalplan Region 14 München in der Fassung der Gesamtfortschreibung vom 01. April 2019 (8. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Mün- chen). Im Kapitel B IV „Wirtschaft und Dienstleistungen“ werden mit Grundsatz G 2.4 folgende Handlungsbedarfe gesehen: • „Dezentrale, wohnortnahe Handwerksstrukturen sollen erhalten und soweit möglich durch Ansiedlung neuer Handwerksbetriebe gestärkt bzw. wieder hergestellt werden. • Dem Flächenbedarf bestehender Handwerks- und Gewerbebetriebe soll vorrangig Rechnung getragen werden.“ Die Gemeinde Bergkirchen wird als allgemein ländlicher Raum eingestuft. Das nächstgelegene Mittelzentrum ist die Stadt Dachau (vgl. Karte 1 „Raumstruktur“). In der Karte 2 Siedlung und Versorgung wird in der Dar- stellung der Siedlungsbereich von Neuhimmelreich im Regionalen Grünzug 03 „Ampertal“ ausgespart, nur die westlichen Randbereiche werden randlich höchstens geringfügig tangiert. Die interaktive Darstellung des BayernAtlas (Daten: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- sung, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerische Vermessungsverwaltung) zeigt hiervon eine abweichende Darstellung. Gemäß der Karte „Landschaftsräume“ liegt der Geltungsbereich im Landschaftsraum 4 Fürstenfeldbrucker Hügelland mit mittlerem Ampertal und Dachauer Moos. Der wirksame Flächennutzungsplan vom 10.12.1984 stellt den Großteil des Geltungsbereichs, den östlichen Bereich der Pferdekoppel sowie die gesamte Fl.Nr. 809 und die Flächen nördlich und südöstlich des Ascher- baches, als „private Nutzgrünfläche vorwiegend für landwirtschaftliche und artverwandte Zwecke (z.B. Gärtnerei)“ dar. Der westliche Bereich der Pferdekoppeln, wie auch das Südeck des Geltungsbereichs sowie kleine Teilflächen entlang des östlichen Randbereichs, werden als „Fläche für die Landwirtschaft“ bezeichnet. Der Ascherbach als Wasserfläche mit Fließrichtung nach Osten ausgewiesen. Die Eschenrieder Straße, wel- che von Süd nach Nord den Geltungsbereich quert wird im Flächennutzungsplan als „wichtige örtliche Straße“ geführt. Entlang des Ascherbaches wie auch parallel zur Eschenrieder Straße und kleinflächig am Rand der privaten Nutzgrünfläche sind zahlreiche Gehölzstrukturen oder einzeln dargestellte Bäume als „erhaltenswer- ter Gehölzbestand“ ausgewiesen. Teilflächen des Ascherbaches, der privaten Nutzgrünfläche, wie auch der örtlichen Straße auf 1,85 ha des Geltungsbereichs v. a. im Ostteil mit der Darstellung SM als „Sanierungsflä- che Moosgebiete“ überlagernd ausgewiesen. Die Flächendarstellungen im 3,26 ha großen Geltungsbereich stellen sich in etwa wie folgt dar, siehe zum Vergleich mit dem Deckblatt 6za1 auch Tabelle 1 auf Seite 3: - ca. 1,90 ha als private Nutzgrünfläche vorwiegend für landwirtschaftliche und artverwandte Zwecke (z.B. Gärtnerei) sowie ca. 0,59 ha „Fläche für die Landwirtschaft“, - ca. 0,37 ha „erhaltenswerter Gehölzbestand“ am Rande der landwirtschaftlich geprägten Flächen in Form von Einzelbäumen oder flächigen Gehölzbeständen, - ca. 0,09 ha „Wasserfläche“, hier der Ascherbach, - ca. 0,31 ha wichtige örtliche Straße“ (= Eschenrieder Straße). Im Zuge der Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 08.09.2017 wurde der sog. Katalog der Schutzgüter erweitert um die Begriffe: Fläche, Klimaanpassung und die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung, Art und Menge von Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung, Belästigungen) sowie sachgerechter Um- gang mit Abfällen und Abwässern, das Risiko für schwere Unfälle und Katastrophen (für menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe, Umwelt) sowie die Kumulierung der Auswirkungen in Bezug auf sämtliche Schutzgüter. Während Kapitel 3 vor allem die bisherigen Schutzgüter behandelt, zeigen Kapitel 4.1 und 4.3 auch die neuen Schutzgüter auf.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 5 von 43 Hauptteil – Beschreibung und Bewertung 3. Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands Der Geltungsbereich auf Flächennutzungsplan-Ebene umfasst 3,26 ha. Wesentliche Änderungen bzw. eine Bebauung erfolgen jedoch nur im Bereich des geplanten Sondergebietes auf 1,76 ha. Die andere Hälfte des Deckblattes 6za1 beinhaltet das Mischgebiet als nachrichtliche Anpassung an den rechtsgültigen Bebauungs- plan Nr. 7 vom 06.03.1987. Hier besteht bereits Baurecht. Die Autobahn A 8 verläuft ca. 2,7 km südwestlich vom Geltungsbereich und geht weiter südlich in die Autobahn A 99 über. Die Bundesstraße B 471 führt wiederum direkt südlich am Geltungsbereich vorbei, dahingegen befindet sich die nächstgelegene Auffahrt in etwa 1,9 km (Luftlinie) südöstlich. Hierfür ist auf die Kreisstraße DAH 12 über Dachau Süd zu fahren, die hier mit max. 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befahren wer- den darf. Von der Bundesstraße B 471 aus sind die nächstgelegenen Autobahnauffahrten zum einen in östliche Richtung die Anschlussstelle 2 „Oberschleißheim“ der A 92 zum anderen die Anschlussstelle „78 Dachau / Fürstenfeldbruck“ der A 8 in westliche Richtung, hier erstreckt sich auch das Gewerbegebiet „GADA 8“ sowie südöstlich die Anschlussstelle 10 „München-Ludwigsfeld“ der A 99. Der Ortsteil Neuhimmelreich ist vor allem von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen. Neben dem Ascherbach, welcher den Geltungsbereich im Norden quert, befindet sich weiter nördlich, außer- halb des Geltungsbereichs inmitten der Ackerflächen der Badesee Neuhimmelreich. Wohingegen noch etwas weiter nördlich die Amper verläuft. Im Geltungsbereich selbst finden sich neben einer ehemaligen Hofstelle, Pferdekoppeln, zahlreiche Baum-Strauchhecken und Gehölze sowie einen Fuß-und Radweg parallel zur Eschenrieder Straße verlaufend. Wohnhäuser mit Hausgartenbereichen, kleine Betriebe und zwei große Hof- stellen prägen das Ortsbild von Neuhimmelreich in den weitläufigen landwirtschaftlich geprägten Flächen. Das Untersuchungsgebiet liegt in der Naturraum Haupteinheit Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn- Schotterplatten (065) in der Untereinheit ‚Münchner Ebene’ (051). Die potenziell natürliche Vegetation besteht aus einem Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald; örtlich mit Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwald. Die Oberfläche des Planungsgebiets ist fast im gesamten Geltungsbereich weitgehend eben. Die Gelände- höhe steigt in südliche Richtung, im Bereich des spitz zu laufenden Flurstückes leicht von 489 müNN auf 491 müNN an. Abb.2: Ausschnitt aus der Topographischen Karte Quelle: Geoprtal Bayern, ohne Maßstab
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 6 von 43 3.1 Schutzgut Arten- und Lebensräume Laut Landschaftsentwicklungskonzept Region München (LEK, 2009), Karte 1; Flächige Nutzung, stellt sich der Geltungsbereich überwiegend als Ackerfläche und kleinflächig als überwiegend Grünland dar. Die nähere Umgebung wird ebenfalls als Ackerfläche gezeigt, nur nördlich gibt es weiteres Grünland sowie Ge- wässer und überwiegend Nadelwälder. In der Potentialkarte Schutzgut Arten und Lebensräume (vgl. Karte 3.4) wird die aktuelle Lebensraumqualität im Planungsgebiet überwiegend gering dargestellt. Kleinflächige Vorkommen von Lebensräumen, die als sehr hoch bewertet wurden befinden sich nur nördlich von Neuhim- melreich in näherer Umgebung. Die Konfliktkarte gibt für den Geltungsbereich keine möglichen Beeinträchtigungen an. Es erfolgt nur die Darstellung der Gewässer, hier dem Ascherbach. Die Zielkarte (4.4) gibt für das südlichste Eck den Schutz und Entwicklung von Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial für Lebensräume feuchter Standorte an. Das restliche Gebiet ist mit dem Ziel von Schutz, Pflege und Entwicklung von Kleinlebensräumen und –strukturen dargestellt. Die Karte 5.1 „Leitbild der Landschaftsentwicklung u. Maßnahmen: A. Erhaltung“ stellt den Ort Neuhimmelreich in der Teillandschaft AL-051-22 Eschenrieder Moos, (lt. ABSP DAHSchwerpunktgebiet K) dar. Als Hauptziele werden hierfür angegeben: 1. Verbesserung der Biotop- und Verbundfunktionen der Fließgewässer (v.a. Gröbenbach) 2. Erhalt und Optimierung des Eschenrieder Mooses als Lebensraum für feuchtegebundene Arten (Zielarten: Bromus racemosus, Allium suaveolens, Eriophorum angustifolium, Glaucopsyche nausit- hous, Minois dryas) 3. Erhalt und Förderung der Vorkommen von Betula humilis In der Karte 5.2. grenzen südlich und weiter östlich Flächen an für welche als Entwicklungsziel Naturhaushalt sowie Arten und Lebensräume angegeben wird. Ziele sind hier Vorrangiger Synergiebereich Grundwasser- und Bodenschutz sowie für die Entwicklung von Lebensräumen zugleich Zielraum für Ökokonto (Landwirt- schaftliche Nutzungen extensivieren, artenreiche Lebensräume entwickeln, Stoffeinträge in das Grundwasser verringern) Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP, 2005) des Landkreises Dachau liegt innerhalb des Gel- tungsbereiches im Süden eine lokal bedeutsame Fläche „Gepflanzte Straßenhecken an den Brücken- böschungen B471 südlich Neuhimmelreich“. Weitere Teilflächen befinden sich im direkten Umfeld südlich der Bundesstraße B 471 sowie östlich der Eschenrieder Straße. Die nächstgelegenen lokal und regional bedeut- samen Flächen sind im Norden des Ortsteils Neuhimmelreich dargestellt. Schwerpunktgebiete sind sowohl im Norden als auch im Süden verzeichnet, südlich befindet sich das Eschenrieder Moos, im Norden die Am- peraue. Als Ziel für Gewässer gibt das ABSP den Ascherbach als regionalen Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbun- dachse an. Für den Fließgewässerverbund im Dachauer Moos werden folgende Ziel aufgeführt: - Beachten der im Rahmen der Gewässerentwicklungsplanung definierten gewässerspezifischen Leitbilder, - Redynamisierung der Bäche: Wiederherstellen der strukturellen Vielfalt durch Rückbau von Uferbefesti- gungen und Zulassen der natürlichen Dynamik (Uferanrisse, Anlandungen etc.), - Wiederherstellen eines leitbildkonformen Gewässerverlaufs, z.B. durch punktuelle Aufweitungen, Orientie- rung an bereits durchgeführten Maßnahmen am Kalterbach, - Verbesserung der Durchgängigkeit, Rück- bzw. Umbau von Wehren und Sohlabstürzen, - Reduzierung der Räumintervalle, Verzicht auf Grundräumung der Bäche, Partieller Verzicht auf Graben- räumung, - Verbesserung der Wasserqualität: Ausweisen beidseitiger Uferstreifen, Extensivierung der Nutzung in der Bachaue. Ziele für Feuchtgebiete wie auch für Trockenstandorte finden sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs. Als potentielle natürliche Vegetation ist der besteht aus einem Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald; örtlich mit Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwald beschrieben. Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine Teilfläche des amtlich kartierten Biotopes Nr. 7734-0105- 002 „Gepflanzte Straßenhecken an den Auffahrten über die B 471 westlich und südlich Neuhimmelreich“ (Er- fassung 1986). Drei weitere Teilflächen liegen im direkten Umfeld, südlich der B 471 sowie auf der östlichen Seite der Eschenrieder Straße. Die nächstgelegenen Biotope beginnen in etwa 290 m nördlich des Geltungs- bereichs. Im Geltungsbereich und der direkten Umgebung liegt kein Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH). Dahingegen beginnt das FFH-Gebiet 7635-301 „Ampertal“ in etwa 650 m nördlich des Planungsgebietes. Die Güte und Bedeutung wird beschrieben mit: „Teilweise naturnaher Flußlauf (Seeausflußtyp) mit begleitenden Auwäldern, Altwassern, Feucht- und Stromtal-Streuwiesen und Magerrasen, überragende Lebensraumtypen- und Arten- ausstattung im Naturraum Unterbayerisches Hügelland“ (Amtsblatt der Europäischen Union, 2016).
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 7 von 43 Beschreibung des Planungsgebietes – Umgriff Deckblattes Nr. 6za1 – Vegetationskartierungen fanden am 11.05.2017, 07.08.2018, 13.08.2018 und 28.08.2019 statt. Der Geltungs- bereich des Deckblatts 6za1 stellt sich als nahezu ebene Fläche dar. Diese größten Höhenunterschiede liegen zwischen 491 müNN (im Südeck) und 489 müNN (im Nord-, West- und Osteck). Der 3,26 ha große Geltungs- bereich setzt sich aus Siedluingsflächen, einem Dorfgebiet mit heterogenen Gewerbe und Wohngebäuden sowie einem prägenden Reiterhof zusammen. Neben befestigten und bewachsenen Flächen prägt der ge- hölzbestandene Bachlauf des Ascherbaches den Siedlungsbereich, der nachstehend in acht Teilbereiche gegliedert wird. Die Bestandsbeschreibung folgt dieser Unterteilung, siehe farbige Darstellung in Abbildung 3. Abb. 3 Übersicht der kartierten Teilbereiche in Neuhimmelreich im Luftbild Quelle: Geoportal Bayern, ohne Maßstab 1– Ascherbach mit uferbegleitendem Gehölzsaum Der Ascherbach fließt von Westen nach Osten durch Neuhimmelreich. Die Eschenrieder Straße quert den Bachlauf in etwa in der Ortsmitte. Die Bachsohle ist kie- sig bis steinig und nur spärlich bewachsen, hier z. B. mit dem Aufrechten Merk (Berula spec.). Weiter im Westen quert der Ascherbach die Bundesstraße B 471 mittels eines Durchlasses mit einer lichten Höhe von 70 cm über der Wasseroberfläche und fließt dann in Richtung Neu- himmelreich mit einem an beiden Ufern mit Gehölzen bewachsenes Bachbett. Der Abschnitt im Geltungsbe- reich ist nicht befestigt. Der Gehölzsaum mit den Wur- zeln sichert die naturnahen Uferbereiche. Die Wurzeln Abb 4: Blick Richtung Osten, mit Zugang ans Wasser sind größtenteils unterspült und sichtbar im sehr trocke-
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 8 von 43 nen Sommer 2018. Der Wasserstand war vermutlich deutlich niedriger als normal. Im Bereich kurz nach dem Durchlass hatte der Bach eine Wassertiefe von etwa 35 cm und die lichte Höhe ab Wasseroberkante zu dem umliegenden Gelände lag bei etwa 40 cm. Die Breite des Bachbetts liegt an dieser Stelle bei etwa 4,1 m. Schwankungen bis zu 0,5 m in der Breite sind anzunehmen. Auch die Wassertiefe nimmt an einigen Stellen deutlich zu. Die Ufergehölze stehen auf beiden Seiten überwiegend einreihig (Gehölzsaum bis zu etwa 1,5 m breit) und erreichen im Süden eine Höhe von etwa 25 m, hier stehen v.a. Eschen. Im Norden sind vor allem die Nadelgehölze vereinzelt höher, vorwiegend Fichten mit Eschen. Insbesonder die Eschen im Süden werden durch den Verbiss der Pferde in ihrer Kronenbreite immer wieder zurückgedrängt. Der Bach wird parallel zu den Unterständen auf den Pferdekoppeln immer wieder für die Pferde als Tränke geöffnet (siehe Abbildung 11). Im Bereich der Stallungen führt mindestens eine Brücke von den Weideflächen in den Hof. Nach Durchqueren der Eschenrieder Straße (Abstand Wasser-OK und Brücke = 70 cm) fließt der Ascherbach im Ostteil Neuhimmelreichs weiter in Richtung Him- melreich, Stadt Dachau und somit wieder außerhalb des Geltungsbereichs. Der überwiegende Teil des Ba- ches ist hier nur auf der Südseite mit Gehölzen bewachsen. Im Norden ist die Uferböschung (Breite etwa 1,5 m) mit Findlingen/Uferbausteinen und Rasen- gittern befestigt und fast keine Krautflur aufge- wachsen. Direkt danach grenzt ein Maschendrahtzaun des angrenzenden Grundstücks an. Hinterpflanzt ist dieser fast ausschließlich mit einer Schnitthecke aus Nadelgehölzen und Zierpflanzen für Hausgärten. Der restliche Bereich zeigt sich als Offenfläche. Abb 5: Blick von Osten in Richtung Brücke in Neuhimmelreich Die Breite des Baches (Sohle) beträgt wieder weiter östlich etwa 3,5 m, bei einer Wassertiefe von 25 cm. Die Ausprägung der Sohle ist wie im Westteil kiesig bis steinig. Die südliche Böschung ist vor allem mit Eschen und Stiel-Eichen bewachsen. Diese erreichen bis zu 30 m Höhe. Auch die Strauchschicht ist in Teilen bis zu 10 m hoch aufgewachsen. Die Krautschicht ist vorhanden und zeigt sich von dicht aufgewachsen bis stark lückig. Beeinflusst werden die aufkommenden Arten durch das angrenzende Intensiv-Grünland. Die Hecke wird im Bereich der landwirtschaftlichen Hofstelle als Lager- fläche genutzt. Auch ein verfallenes Baumhaus ist noch vorhanden. Die Uferböschung wird nur in Teilen durch Findlinge/Uferbausteine befestigt. Ab etwa 130 m von der Brücke aus erstreckt sich das eingezäunte Grundstück von dem Bachlauf weg. Auch die Nordseite ist nun mit Gehölzen, wie im Süden, bestanden. Dieser Gehölzbestand lichtet sich weiter östlich im Bereich eines Wohnhauses (im Umbau) wieder auf. Die Uferbefestigung endet bereits ab etwa 100 m nach der Brücke. Das Ufer in Richtung Osten wird immer natürlicher und dementsprechend breiter. Die Befestigung und Unterspülung ist vergleichbar mit dem Bachlauf im Westteil. Baumschicht Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Quercus robur Stiel-Eiche Fraxinus excelsior Gemeine Esche Picea abies Gemeine Fichte Strauchschicht Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Prunus domestica spec. Obstbaum (Sorte) Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Ribes spec. Johannisbeeren Corylus avellana Gemeine Hasel Rubus caesius Kratzbeere Fagus sylvatica Rot-Buche Thuja spec. Lebensbaum Crateagus monogyna Eingriffliger Weißdorn Virburnum lantana Wolliger Schneeball Krautschicht Argentina anserina Gänsefingerkraut Geum urbanum Echter Nelkenwurz Cirsium arvense Acker-Kratzdistel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Circaea lutetiana Großes Hexenkraut Hedera helix Gemeiner Efeu Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe Lamium galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras Plantago lanceolata Spitzwegerich Eupatorium cannabinum Gewöhnlicher Wasserdost Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß Epilobium hirsutum Zottiges Weideröschen Rumex obtusifolia Stumpfblättriger Ampfer Filipendula ulmaria Echtes Mädesüß Solidago canadensis Kanadische Goldrute Galium mollugo Wiesen-Labkraut Trifolium pratense Wiesen-Klee Geranium robertianum Ruprechtskraut Urtica dioica Große Brennnessel
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 9 von 43 2– Pferdekoppeln mit angrenzendem landwirtschaftlichen Weg Direkt südlich an die uferbegleitenden Gehölze am Ascherbach und westlich der Eschenreider Straße gren- zen großflächig Pferdekoppeln an. Diese sind durch Elektrozäume zum Bach hin abgrenzt und in sich weiter unterteilt. Auf allen Koppeln befanden sich zum Zeit- punkt der Begehungen mehrere Pferde. Für diese stehen entlang des Baches auf jeder Koppel Unter- stände aus Holz bereit. Zugänge von Süden aus auf die Weideflächen sind in Form von Metalltoren vorhanden. Dort verläuft ein sehr lückig bewachsener landwirt- schaftlicher Weg, der auch mit PKW befahren wird. Auf Abb 6: Süden auf die Koppeln mit Unterständen den Koppeln befinden sich vereinzelte Bäume und Sträucher mit einer Höhe bis zu 20 m. Insbesondere im Bereich der Unterstände ist aufgrund der Trittbelastung die Grasnarbe teilweise komplett zerstört und es sind flächige, offene Bodenstellen zu erkennen. Auch auf den Weideflächen finden sich klein- flächig vegetationslose Bereiche. Innerhalb der Weideflächen wachsen flächig Hochstaudenfluren (v.a. Brennnesseln) auf, die von den Pferden nicht gefressen werden. Baumschicht Betula pendula Hänge-Birke Juglans regia Echte Walnuss Fraxinus excelsior Gemeine Esche Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Sambucus nigra Schwarzer Holunder Corylus avellana Gemeine Hasel Krautschicht Aegopodium podagraria Giersch Geranium robertianum Ruprechtskraut Alliaria petiolate Knoblauchsrauke Geum urbanum Echter Nelkenwurz Amaranthus spec. Amaranth in Arten Glechoma hederacea Gundermann Arctium tomentosum Filz-Klette Lactuca serriola Stachel-Lattich Argentina anserina Gänsefingerkraut Plantago lanceolata Spitzwegerich Calystegia sepium Echte Zaunwinde Rumex obtusifolia Stumpfblättriger Ampfer Chenopodium album Weißer Gänsefuß Taraxacum officinale Löwenzahn Cirsium arvense Acker-Kratzdistel Trifolium pratense Wiesenklee Convolvulus arvensis Acker-Winde Trifolium repens Weißklee Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras Urtica dioica Große Brennnessel Erigeron annuus Feinstrahl Veronica chamaedrys Gamander-Ehrenpreis Erigeron canadensis Kanadisches Berufskraut Viola spec. Veilchen in Arten Galium mollugo Wiesen-Labkraut 3– ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle (teils verfallen/Austragshaus noch bewohnt) mit zum Teil verwildertem Außenbereich Südlich der Pferdekoppeln befindet sich eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle mit einem bewohnten frei- stehenden Wohnhaus, einem unbewohntem und verfallenen Wohnhaus mit Nebentrakt (ehemaliger Stall und Schuppen), einer offenen Holzscheune, zwei bau- fälligen Schuppen und Holz-Scheune. Vor allem die unbewohnten und langsam verfallenden Nebenge- bäude, ehemalige Stallungen und Schuppen weisen viele potenzielle Spalten und Zugänge (u.a. eingeschla- gene Fenster, offene Türen) für Vögel und Fledermäuse auf. Im Frühjahr 05/2017 konnten Vogelnester doku- mentiert werden, konkrete Spuren (wie Kot) zu Fledermäusen wurden jedoch nicht gefunden. Abb 7: Innenhof der landwirtschaftlichen Hofstelle Der Zufahrtsbereich in den Hof hinein ist im Frühjahr 2018 mit Kies überschüttet worden (05/2017: eutrophe Hochstaudenflur mit Altgras) und im Übergang zur Straße wurde eine Pumpstation errichtet. Der verwilderte Hausgartenbereich im Süden, das Grünland westlich der Gebäude zu den Pferdekoppeln, die Baum-Strauch- hecke im Osten sowie die wild aufgewachsenen eutrophen Hochstaudenfluren entlang des ehemaligen Wohngebäudes (nördlich) mit Stallung sind von einem Maschendrahtzaun umgeben. Dieser ist nicht mehr durchgängig, da er hin zur Bundesstraße B 471 große Löcher aufweist und auf den Boden gedrückt wurde.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 10 von 43 Innerhalb des Maschendrahtzaunes sind verschiedenar- tige Baum- und Baum-Strauchhecken aufgewachsen. Diese unterscheiden sich in ihrer Artenzusammenset- zung, Altersklasse und Ausdehnung. So befindet sich entlang des nördlichen Zauns eine etwa 25 m hohe Baum-Strauchhecke. Diese wird Richtung Westen im- mer lückiger und steht zumeist einreihig. Neben Laub- gehölzen sind auch zahlreiche Fichten untergemischt. Die Baumhecke (Höhe bis 20 m) im westlichen Randbe- reich besteht überwiegend aus Laubgehölzen ver- schiedener Arten. Diese stehen lückig und haben verein- zelt Sträucher und eine Krautschicht als Unterwuchs. Abb 8: Verwilderter Hausgarten mit Gehölzaufwuchs Der verwilderte Garten wird durch eine weitere bis 30 m hohe Baum-Strauchhecke von der Eschenrieder Straße abgeschirmt. Die Baumschicht besteht sowohl aus Laub- als auch aus Nadelgehölzen. Mit derselben Höhe und Artenzusammensetzung verläuft die Baum-Strauchhecke auch außerhalb des Maschendrahtzau- nes entlang der Straßenböschung im Süden und entlang der Pferdekoppeln nach Norden hin weiter. Die Gehölze, die den ehemaligen Hausgartenbereich nach Süden hin abschirmen, weisen jedoch mit nur 20 m eine niedrigere Baumschicht sowie eine deutlich veränderte Artenzusammensetzung auf. Weitere Gehölze kommen immer wieder entlang der Gebäude auf. Auch bestehen einige mächtige Einzelbäume. Eine weitere Baum-Strauchecke wächst hinter den verfallenen Scheunen und Schuppen auf und verdeckt in diesem Be- reich ehemalige Fahrsilos. Die gehölzfreien Flächen sind durch Altgras- und Hochstaudenfluren geprägt. Nur der Bereich im Westen ist deutlich von Gräsern geprägt. Vor allem Brennnesselfluren bedecken mehr oder weniger flächig Bereiche des Innenhofs sowie des verwilderten Hausgartenbereichs. Hinter den Schuppen und dem verfallenen Wohnhaus, in den weniger besonnten Bereichen, verbreiten sich zwischen den Materi- alablagerungen und befestigten Flächen wiederum Hochstaudenfluren. Baumschicht Fraxinus excelsior Gemeine Esche Quercus robur Stiel-Eiche Betula pendula Hänge-Birke Picea abies Gemeine Fichte Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Prunus padus Gemeine Trauben-Kirsche Strauchschicht Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Prunus spinosa Schlehe Corylus avellana Gemeine Hasel Sambucus nigra Schwarzer Holunder Euonymus europaeus Gew. Pfaffenhütchen Fraxinus excelsior Gemeine Esche Prunus padus Gemeine Trauben-Kirsche Salix spec Weiden Crateagus monogyna Eingriffliger Weißdorn Krautschicht Aegopodium podagraria Giersch Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Alchemilla spec. Frauenmantel Hedera helix Gemeiner Efeu Ajuga reptans Kriechender Günsel Holcus lanatus Wolliges Honiggras Argentina anserina Gänsefingerkraut Lamium maculatum Gefleckte Taubnessel Aquilegia vulgaris Gewöhnliche Akelei Lysimachia nummularia Pfennigkraut Cirsium arvense Acker-Kratzdistel Plantago lanceolata Spitzwegerich Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras Ranunculus ficaria Scharbockskraut Dipsacus strigosus Schlanke Karde Rumex obtusifolia Stumpfblättriger Ampfer Fragaria spec. Erdbeere Solidago canadensis Kanadische Goldrute Galium mollugo Wiesen-Labkraut Urtica dioica Große Brennnessel Geum urbanum Echter Nelkenwurz Waldsteinia ternata Goldbeere 4– Gehölze und Grünflächen zwischen Verkehrsraum (Ortsdurchfahrt und B 471) und landwirt- schaftlicher Hofstelle mit trockener Böschung entlang Ortsdurchfahrt Zwischen der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle, der Bundesstraße B 471 sowie der Eschenrieder Straße (Ortsdurchfahrt) befinden sich neben flächigem Gehölz- aufwuchs auch Grünflächen. Die Baum-Strauchhecken entlang der mageren Straßenböschung parallel zur Eschenrieder Straße gehört als Teilfläche zu dem Biotop „Gepflanzte Straßenhecken an den Auffahrten über die B 471 westlich und südlich Neuhimmelreich“ (Stand: 24.09.1986). In Folge der Anlage eines Fahrradweges und der Sanierung der Brücke wurde der Straßenraum verbreitert und somit das Biotop verändert. Abb 9: Baum-Strauchhecke entlang der Bundesstraße B 471
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 11 von 43 Die östliche Eingrünung innerhalb der Einzäunung – bereits unter Punkt 3 beschrieben – sowie die straßen- begleitenden Gehölze weisen einen direkten Zusammenhang hinsichtlich der Artenzusammensetzung sowie der Altersklassen auf. Die in Teilen biotopkartierte Baum-Strauchhecke steht von der Bundesstraße B 471 bis hin zum Ascherbach auf der gesamten Länge entlang eines trockengefallenen Entwässerungsgrabens. Dieser ist jedoch nur in Teilen noch zu erkennen und aufgrund der Grundstückszufahrten nicht mehr durchgängig. Im Bereich der Bushaltestelle zieht sich neben der Baum-Strauchhecke von dem Graben zum Rad- und Fußweg hin eine Grünfläche die überwiegend mit einer Gras- und Hochstaudenflur bewachsen ist. Kleinflächig sind hier auch offene Bodenbereiche vorhanden. Die Strauchhecken mit kleineren Bäumen in Richtung der B 471 wurden teilweise auf den Stock gesetzt und weisen eine Höhe von bis zu 20 m. Dazwischen ergeben sich immer wieder kleine Buchten, die mit einer Altgras- und Hochstaudenflur bewachsen sind wobei zum Teil flächig nitrophile Hochstaudenfluren (v.a. Brenn- nesselflur) aufkommen. Auch der etwa 5-10 m breite Streifen zur Straße hin ist mit einer Gras- und Hochstaudenflur bewachsen. Die Straßen- und Brückenböschung der Ortsdurchfahrt über die B 471 ist kiesig ausgebildet und vor allem neben der Straße nur noch sehr lückig bewachsen. Die Hangbereich selbst ist mit einer Grasflur bedeckt. Baumschicht Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Quercus robur Stiel-Eiche Alnus incana Grau-Erle Picea abies Gemeine Fichte Betula pendula Hänge-Birke Populus nigra Schwarz-Pappel Carpinus betulus Hainbuche Prunus padus Gemeine Trauben-Kirsche Fraxinus excelsior Gemeine Esche Strauchschicht Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Carpinus betulus Hainbuche Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Prunus padus Gemeine Trauben-Kirsche Corylus avellana Gemeine Hasel Prunus spinosa Schlehe Crateagus monogyna Eingriffliger Weißdorn Sambucus nigra Schwarzer Holunder Euonymus europaeus Gew. Pfaffenhütchen Salix spec Weiden Fraxinus excelsior Gemeine Esche Virburnum lantana Wolliger Schneeball Krautschicht Aegopodium podagraria Giersch Hedera helix Gemeiner Efeu Argentina anserina Gänsefingerkraut Holcus lanatus Wolliges Honiggras Cirsium arvense Acker-Kratzdistel Malva sylvestris Wilde Malve Cirsium vulgare Gemeine Kratzdistel Melilotus albus Weißer Steinklee Crepis biennis Wiesen-Pippau Lamium maculatum Gefleckte Taubnessel Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras Lysimachia nummularia Pfennigkraut Dipsacus strigosus Schlanke Karde Onobrychis spec. Esparsetten Galium mollugo Wiesen-Labkraut Pastinaca sativa Pastinak Geum urbanum Echter Nelkenwurz Plantago lanceolata Spitzwegerich Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Urtica dioica Große Brennnessel 5 – Wohnhaus mit Hausgartenbereich und straßenbegleitender Grünstreifen Im südöstlichen Randbereich Neuhimmelreichs befindet sich ein Einfamilienhaus mit Hausgartenbereich. Dieses befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs wurde im Zuge der Erfassung mit aufgenommen und hinsichtlich der Gesamtheit der Struktur des Ortsteils hier ebenfalls kurz beschrieben. Die Wiesenfläche ist vor allem mit Obstbäumen und Ziersträuchern eingefasst. Der Maschendrahtzaun ist stark mit Hochstauden eingewachsen, die aufgrund des Einflusses der Ackerfläche, vor allem durch eutrophe Arten geprägt sind. Am Nordwesteck des Wohnhauses beginnend, verläuft ein etwa 6,5 m breiter öffentlicher Grünstreifen nach Nor- den parallel zur Eschenrieder Straße. Dieser ist gemäht und reicht bis an die Thujahecke des Gehöfts. Hier befindet sich auch eine Bushaltestelle. In dem Bereich, direkt an der Einfahrt des Einfamilienhau- ses, bestehen eine etwa 1,5 m breite Strauchhecke mit Abb 10: Blick auf Wohnhaus mit angrenzender Ackerfläche drei mächtige bis 30 m hohen Eschen.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 12 von 43 Baumschicht Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Prunus domestica spec. Obstbäume Betula pendula Hänge-Birke Prunus padus Gemeine Trauben-Kirsche Fraxinus excelsior Gemeine Esche Strauchschicht Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Prunus padus Gemeine Trauben-Kirsche Corylus avellana Gemeine Hasel Sambucus nigra Schwarzer Holunder Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Salix spec Weiden Krautschicht Argentina anserina Gänsefingerkraut Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Calystegia sepium Echte Zaunwinde Hedera helix Gemeiner Efeu Cirsium arvense Acker-Kratzdistel Plantago lanceolata Spitzwegerich Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras Prunella vulgaris Kleine Braunelle Dipsacus strigosus Schlanke Karde Solidago canadensis Kanadische Goldrute Galium mollugo Wiesen-Labkraut Sorbus aucuparia Eberesche Geum urbanum Echter Nelkenwurz Urtica dioica Große Brennnessel 6 – Landwirtschaftliche Hofstelle mit Grünland Östlich der Eschenrieder Straße und im Süden des Ascherbaches befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle mit freistehenden Lagerhallen. Bereiche direkt an dem uferbegleitenden Gehölzsaum und teilweise auch in den Gehölzen werden als Lagerplatz für Bau- stoffe, Hänger und weitere Materialien genutzt. Zwischen den Wohnhäusern, Lagerhallen und Scheu- nen finden sich abwechselnd versiegelte (asphaltierte), teilversiegelte (gepflasterte) und befestigte Flächen. Die gepflasterten Bereiche sind teils flächig mit Gras und Abb. 11: Blick von Osten auf ehemalige Stallung und Wohnhaus Hochstauden bewachsen. Im Bereich der Humushalden entlang der nördlichen Scheune sowie um die neunangelegte Lagerhalle wach- sen Hochstauden und vereinzelt auch Gehölze, z. B. Berg-Ahorn, auf. Die Halde vor der neu errichteten La- gerhalle lässt vermuten, dass dort Topinambur eingesät worden ist. Im Innenhof der beiden Wohnhäuser befin- det sich eine mächtige Stiel-Eiche. Weitere Gehölze sind in einem umpflanzten Hausgartenbereich östlich des zu- vor beschriebenen Wohnhauses vorhanden. Doch ha- ben diese erst eine Höhe von bis zu 15 m erreicht. Hei- Abb 12: Intensiv-Grünland im Osten mische Straucharten wachsen an zahlreichen Stellen auf dem Gelände auf. Auf dem östlichen Bereich des Flurstücks 815 hat sich ein weitgehend bereits artenreiches Intensiv-Grünland ausgebildet. Dieses geht nach Osten hin weiter über das Planungsgebiet hinaus. Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Prunus spinosa Schlehe Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche Sambucus nigra Schwarzer Holunder Prunus padus Gemeine Trauben-Kirsche Salix spec Weiden Krautschicht Achillea millefolium Gemeine Schafgarbe Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Aegopodium podagraria Giersch Hedera helix Gemeiner Efeu Argentina anserina Gänsefingerkraut Helianthus tuberosus Topinambur Cirsium arvense Acker-Kratzdistel Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau Crepis biennis Wiesen-Pippau Pastinaca sativa Pastinak Epilobium hirsutum Zottiges Weideröschen Plantago lanceolata Spitzwegerich Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß Dipsacus strigosus Schlanke Karde Rumex obtusifolia Stumpfblättriger Ampfer Dipsacus fullonum Wilde Karde Solidago canadensis Kanadische Goldrute Erigeron annuus Feinstrahl Symphytum officinale Êchter Beinwell Equisetum arvense Ackerschachtelhalm Taraxacum officinale Löwenzahn Galeopsis tetrahit Stechender Hohlzahn Trifolium pratense Wiesen-Klee Galium mollugo Wiesen-Labkraut Urtica dioica Große Brennnessel Geum urbanum Echter Nelkenwurz Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 13 von 43 7 – Wohnbebauung (mit Betrieb) mit weiteren Pferdekoppeln und Hundeplatz Nördlich des Ascherbaches, östlich der Eschenrieder Straße und südlich der Himmelreichstraße, befinden sich drei Wohnhäuser ebenso ein Scheune (Strohlager), Pferdekoppeln und ein Hundeplatz. Durch Schilder an den Zufahrten werden auch auf Betriebe wie auch eine Tierarztpraxis auf den jeweiligen Grundstücken hinge- wiesen. Zwischen Eschenrieder Straße, Himmelreich- straße und Bach sind alle Grundstücke eingezäunt. Die Zufahrten sind vollständig bzw. teilversiegelt. Abb 13: Blick von Norden auf Wohnbebauung östl. Straße In den Privatgärten stehen vereinzelt mächtige Einzelbäume mit einer Höhe von bis zu 25 m. Als Sichtschutz zum Straßenraum dienen Schnitthecken aus Laub oder Nadelgehölzen sowie freiwachsende Sträucher und Bäume bis zu 10 m. Die Beschreibung dieser privaten Gartenflächen erfolgte allerdings nur nach Einsicht von außen. 8 – Reiterhof mit Koppeln und Wohnhaus mit Lagerflächen Die innerhalb des Planungsgebietes (unter Punkt 2), be- schriebenen Pferdekoppeln sind derzeit noch an den Reiterhof nördlich des Ascherbaches und westlich der Eschenrieder Straße verpachtet. Beide Bereiche sind mittels Brücken über den Bach verbunden. Auf dem Gelände des Reiterhofs befinden sich neben Wohnhäusern, Stallungen und Scheunen auch mehrere kleine und eine große Folien-Dachhallen, die vermutlich als Lager- und Reithalle genutzt werden. Die Wegever- bindungen zwischen den Gebäuden sind überwiegend vollversiegelt (betoniert). Die Zuwegungen zu den Wei- deflächen sind nur befestigt und teils vollständig begrünt. Eine Beschreibung der Flächen und Gebäude Abb 14: Stallungen direkt am Ascherbach auf der Fl.Nr. 810/2 ist nur mit Blick von den Randberei- chen aus möglich, da zum Zeitpunkt der Begehung kein Betretungsrecht der Privatgrundstücke vorlag. Hier erfolgt eine Beschreibung der Gehölze, soweit dies aufgrund der Sichtbarkeit von außen möglich war. Im In- nenhof der Stallungen sowie neben den einzelnen Hallen und im kleinflächigen Hausgartenbereich des nördlichsten Wohnhauses befinden sich einzelne Groß- bäume (siehe Bestandsplan). Als Abgrenzung zwischen den Lagerflächen sind Strauchhecken mit einzelnen bis 10 m hohen Bäumen aufgewachsen. Nördlich erstre- cken sich bis zum Obermoosweg und der B 471 weitere Pferdekoppeln mit Unterständen. Abb 15: Blick von Norden auf Koppeln und die Folien-Dachhalle Nachdem die flächig bewachsenen Bereiche, hier die Koppeln und der Grünstreifen entlang des Ascherba- ches, nur kleinflächig in den Randbereichen aufgenommen werden konnten. Werden hier für die Krautschicht im Wesentlichen dieselben Arten wie auf den südlich gelegenen Koppeln, vgl. Punkt 2, Seite 10, angenommen. Baumschicht Aesculus hippocastanum Gew. Rosskastanie Prunus domestica spec. Obstbäume Betula pendula Hänge-Birke Prunus padus Gem. Trauben-Kirsche Fraxinus excelsior Gemeine Esche Salix alba Silber-Weide Juglans regia Echte Walnuss Strauchschicht Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Crateagus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Gew. Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Prunus padus Gem. Trauben-Kirsche Corylus avellana Gemeine Hasel
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6za1 Gemeinde Bergkirchen Neuhimmelreich Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 21. September 2021 Seite 14 von 43 Am Südrand führt die Bundesstraße B 471 eingebettet in öffentliche Grünstreifen mit Baum-Strauchhecken, ein sog. Straßenbegleitgrün, unmittelbar am Geltungsbe- reich vorbei. Die Fahrbahnkante befindet sich hier in etwa 7 m Entfernung vom Geltungsbereich. Die B 471 kreuzt im Südosteck die Eschenrieder Straße, welche in Richtung Süden nach Eschenried weiterführt und im Norden kurz vor dem südlichen Ortseingang von Neuhimmelreich mittels einer Brücke die Bundesstraße B 471 quert. Östlich der Eschenrieder Straße führt ein öffentlicher, landwirtschaftlicher Weg als sog. Anwand- weg entlang des Dammbauwerks und dann weiter ent- lang der Bundestraße B 471 nach Südosten. Abb. 16: Brückenverbindung über der Bundesstraße B 471 Tierwelt Der Ortsteil Neuhimmelreich stellt aufgrund der ländlichen Lage mit alten, ehemals oder noch aktuell landwirt- schaftlich genutzten Gebäuden und verschiedenen Gehölzstrukturen (u.a. alte Einzelbäume, Baum- Strauchhecken und Hausgartenbereiche) eine Bedeutung als Lebensraum dar. Der Geltungsbereich auf Flä- chennutzungsplan-Ebene nimmt fast den gesamten Ortsteil ein. Aufgrund der Lage im weitläufig ländlichen Raum stehen die vorhandenen Lebensraumstrukturen im Zusammenhang mit vergleichbaren Strukturen. Durch die Planung erfolgt jedoch nur ein zusätzliches Baurecht und somit eine erheblicher Eingriff im Südwes- ten, in etwa die Hälfte des Deckblatts 6za1 betreffend. Hier wurde eine Erfassung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten durch Hartmut Lichti – Landschaftsarchitekt durchgeführt. Zudem liegen die natur- schutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie eine ergänzende Fledermausuntersuchung – Bebauungsplan Neuhimmelreich in Bergkirchen – Hartmut Lichti , Landschafts- architekt bdla, Otto-Hahn-Str. 14, 85221 Dachau, vor. Auszüge hieraus werden in der nachstehenden Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zitiert. Auf Ebene des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan werden die Gutachten beigefügt und auf die Erfassung sowie die Maßnahmen näher eingegangen. Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Im vorliegenden Fall sind nur die Auswirkungen vor allem auf die Tierwelt durch die geplante Nachverdich- tung durch den Handwerkerhof im Südwesten von Neuhimmelreich im Zuge des vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr. 1, Sondergebiet „Handwerkerhof“ zu bewerten. Nach den Arteninformationen zu saP-relevanten Arten der online Abfrage des Bayerischen Landes- amtes für Umwelt (LfU-online-Arbeitshilfe, http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/, Stand: Oktober 2021) für das TK-Blatt 7734 (Dachau) könnten im Untersuchungsgebiet die im Folgenden aufgeführ- ten saP-relevanten Arten vorhanden sein (Relevanzanalyse). Tier- und Pflanzenarten deren Vorkommen aufgrund nicht vorhandener Lebensräume in und um das Planungsgebiet von vorneherein ausgeschlossen werden können, sind in den folgenden Tabellen durch- gestrichen. Säugetiere Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EZK Castor fiber Biber V g Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G u Myotis brandtii Brandtfledermaus 2 V u Myotis daubentonii Wasserfledermaus g Myotis myotis Großes Mausohr V g Myotis nattereri Fransenfledermaus g Nyctalus noctula Großer Abendsegler V u Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus g Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus u Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus g Plecotus auritus Braunes Langohr V g Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 2 D ?
Sie können auch lesen