FFH-VORPRÜFUNG - ORTSGEMEINDE ABENTHEUER BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET " ZENTRUM FÜR KÖRPER UND GEIST" - Verbandsgemeinde Birkenfeld
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Ortsgemeinde Abentheuer ORTSGEMEINDE ABENTHEUER BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET „ZENTRUM FÜR KÖRPER UND GEIST“ UMWELTBERICHT FACHBEITRAG NATURSCHUTZ FFH-VORPRÜFUNG ARTENSCHUTZFACHBEITRAG Fassung für die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB 04/2021
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES ..................................................................................................... 6 2 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES ............................ 10 2.1 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................. 10 2.2 Regionaler Raumordnungsplan....................................................................... 11 2.3 Landesweiter und Regionaler Biotopverbund / Planung vernetzter Biotopsysteme ................................................................................................ 12 2.4 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan ......................................................... 14 2.5 Internationale Schutzgebiete / IUCN ............................................................... 15 2.5.1 IUCN - IV - Biotop-/Artenschutzgebiet............................................................................ 15 2.5.2 IUCN – II – Nationalpark ................................................................................................ 16 2.6 Nationale Schutzgebiete ................................................................................. 16 2 2.7 Biotopkataster ................................................................................................. 19 2.7.1 Biotopkataster (BK) ........................................................................................................ 19 2.7.2 Biotoptypen (BT)............................................................................................................. 19 2.7.3 Biotoptypen des §30 BNatSchG und §15 LNatSchG ..................................................... 19 2.8 übergeordnete Ziele zum Wasserschutz ......................................................... 19 2.9 übergeordnete Ziele zum Bodenschutz ........................................................... 20 3 BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO) ..................................................................... 21 3.1 Tiere ............................................................................................................... 21 3.2 Pflanzen .......................................................................................................... 21 3.3 Fläche, Boden................................................................................................. 27 3.4 Wasser ........................................................................................................... 28 3.5 Luft, Klima ....................................................................................................... 28 3.6 Landschaft ...................................................................................................... 28 3.7 Biologische Vielfalt .......................................................................................... 28 3.8 Wirkungsgefüge .............................................................................................. 29 3.9 Menschen, Gesundheit, Bevölkerung.............................................................. 29 3.10 Kultur- und Sachgüter ..................................................................................... 29
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 4 ARTENSCHUTZFACHBEITRAG NACH BNATSCHG .................................................... 30 4.1 Planungsvorgaben .......................................................................................... 30 4.1.1 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 30 4.1.2 Verbotstatbestände ........................................................................................................ 30 4.1.3 Relevante Arten .............................................................................................................. 31 4.2 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .......................................... 32 4.3 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................................. 33 4.3.1 Kriechtiere ...................................................................................................................... 33 4.3.2 Libellen ........................................................................................................................... 34 4.3.3 Lurche ............................................................................................................................. 34 4.3.4 Säugetiere ...................................................................................................................... 34 4.3.5 Schmetterlinge................................................................................................................ 37 4.3.6 Vögel .............................................................................................................................. 37 4.4 Ergebnis des Artenschutzfachbeitrags ............................................................ 39 5 FFH-VORPRÜFUNG „OBERE NAHE“ ........................................................................... 41 5.1 Bewertung und Schutz .................................................................................... 41 5.2 Biotopkomplexe / Habitatklassen .................................................................... 41 5.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ...................................... 41 3 5.4 Arten nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie ..................................................... 42 5.5 Schutz- und Erhaltungsziele ........................................................................... 43 5.6 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I des FFH – Gebietes ........................................................................................ 43 5.7 Prognose möglicher Beeinträchtigungen von prioritären Lebensraumtypen nach Anhang I des FFH - Gebietes ................................................................. 44 5.8 Prognose möglicher Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten nach Anhängen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ................................................ 44 5.9 Ergebnis der Vorprüfung ................................................................................. 44 6 ÜBERSICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS...................................................................................................... 46 6.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .......................................................................................................... 46 6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung .......................................................................................................... 46 6.2.1 Wirkfaktoren ................................................................................................................... 46 6.2.2 Auswirkungen infolge des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben ........................................................................................................................ 47 6.2.3 Auswirkungen infolge der Nutzung natürlicher Ressourcen .......................................... 47 6.2.4 Auswirkungen infolge der Art und Menge an Emissionen ............................................. 48
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 6.2.5 Auswirkungen infolge der Art und Menge der erzeugten Abfälle ................................... 48 6.2.6 Auswirkungen infolge der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt ..................................................................................................... 48 6.2.7 Auswirkungen infolge der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete .............................................................................................. 50 6.2.8 Auswirkungen auf das geplante Vorhaben durch den Klimawandel .............................. 50 6.2.9 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe .................................................. 51 6.2.10 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind ........... 51 6.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................... 51 7 FLÄCHENBILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH .................................... 53 7.1 Flächenbilanzierung ........................................................................................ 53 8 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN, MIT DENEN FESTGESTELLTE ERHEBLICHE NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN VERMIEDEN, VERHINDERT, VERRINGERT ODER SOWEIT MÖGLICH AUSGEGLICHEN WERDEN SOLLEN ............................................................................ 54 8.1 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................... 54 8.2 Ausgleichsmaßnahmen................................................................................... 56 8.3 geplante Überwachungsmaßnahmen / Monitoring .......................................... 57 4 9 ERGÄNZENDE ANGABEN ............................................................................................. 59 9.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung .... 59 9.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Unterlagen aufgetreten sind .............................................................................................. 59 10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .............................................. 60
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Abbildungsverzeichnis Abb. 1: großräumige Lage des Planungsgebietes ................................................................ 7 Abb. 2: städtebauliches Konzept .......................................................................................... 8 Abb. 3: Aussagen des Regionalen Raumordnungsplans.................................................... 11 Abb. 4: Landschaftsrahmenplan zum RROP (Ausschnitt aus dem Entwurf) ....................... 13 Abb. 5: landesweiter Biotopverbund ................................................................................... 14 Abb. 6: Darstellungen des Flächennutzungsplans ............................................................. 15 Abb. 7: Zonen des Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“ .................................................... 17 Abb. 8: nationale und internationale Schutzgebiete............................................................ 18 Abb. 9: Biotopkataster des LANIS ...................................................................................... 20 Abb. 10: potenzielle Überflutungsbereiche im Untersuchungsraum ..................................... 52 Abb. 11: großräumige Lage des Planungsgebietes .............................................................. 61 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Relevanz nach Artgruppen im Meßtischblatt 6308 ................................................. 32 5 Tab. 2: Artengruppe Kriechtiere ......................................................................................... 33 Tab. 3: Artengruppe Libellen .............................................................................................. 34 Tab. 4: Artengruppe Lurche ............................................................................................... 34 Tab. 5: Artengruppe Säugetiere ......................................................................................... 36 Tab. 6: Artengruppe Schmetterlinge .................................................................................. 37 Tab. 7: Artengruppe Vögel ................................................................................................. 38 Tab. 8: Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich ..................................................... 53 Anlage Plan 1: Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Be- bauungsplanes Die Hujetsmühle GbR in Vertretung des Goloka Dhama Vereins e.V. plant auf den Grundstü- cken des ehemaligen Sägewerks Hujetsmühle eine öffentliche Begegnungsstätte als „Zentrum für Körper und Geist“. Die Flächen liegen nördlich der Ortsgemeinde Abentheuer im Traun- bachtal und sind planerisch dem Außenbereich zuzuordnen. Die vorhandenen Gebäude und Anlagen gehen auf eine ehemalige Sägemühle aus dem 17. Jahrhundert zurück. Die Gebäude werden derzeit von der Hare Krishna Gemeinde genutzt. Sie sollen umfassend saniert und erneuert werden und zusammen mit einer angepassten baulichen Erweiterung, einer naturnahen Freiflächen- und Parkgestaltung einer Nutzung zugeführt werden, die sowohl im Zusammenhang mit dem Nationalpark steht (Erholung in der Natur, der Ruhe und Stille) als auch u.a. Möglichkeiten der Einkehr, der Begegnung, der historischen Information sowie der Restauration schafft. Grundlage des Bebauungsplanes sowie der ganzheitlichen Entwicklung des Terrains bildet ein städtebauliches Konzept, das sukzessiv durch eine architektonische Planung sowie eine Frei- flächen- und Parkgestaltung ergänzt wird. Bausteine des städtebaulichen Konzepts sind die im Folgenden aufgeführten Nutzungen, bau- lichen und gärtnerischen Elemente, die in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 6 „Zentrum für Körper und Geist“ festgesetzt und geregelt werden. Die Freiflächen sollen einer naturnahen, aber parkähnlich aufgebauten Gestaltung zugeführt werden. Ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht die Ortsgemeinde Abentheuer in ihrer Planungshoheit als Ferien- und Erholungsort und direkte Anrainergemeinde des Natio- nalparks Hunsrück-Hochwald. Die weitere Entwicklung von Infrastrukturmaßnahmen für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholungsnutzung und Freizeitgestaltung ist beabsichtigt. Der Bebauungsplan folgt den Grundsätzen der Regionalplanung, indem der G107 "Tourismus in der Region ... weiterentwickelt wird. Im Zuge … eines Nationalparks Hunsrück-Hochwald sollen naturverträgliche touristische Konzepte entwickelt werden." Der Nachfrage nach Infrastruktureinrichtungen zur Naherholungsnutzung wie auch der touristischen Nutzung im Verbund mit dem Nationalpark „Hunsrück-Hochwald“ wird da- mit entsprochen. G108 Darüber hinaus werden „für die Zwecke der landschaftsgebundenen Erholung häufig frequentierte und beliebte Ausflugsbereiche bzw. -ziele sowie überörtlich bedeutsame Wegeverbindungen in ihrer Funktion gesichert und entwickelt“. G109 Gleichzeitig gilt es bei der beabsichtigten Planung „in ökologisch sensiblen Land- schaftsteilen, hierzu zählen insbesondere Gebiete des landesweiten Biotopverbundes und Vorranggebiete für den regionalen Biotopverbund, grundsätzlich nur verträgliche Erholungsnutzungen zu realisieren. Die landschaftsgebundene stille Erholung ist in der Regel mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes vereinbar. Soweit erforderlich sol- len auf fachlicher Ebene „Lenkungsmaßnahmen“ zum Schutz besonders sensibler Le- bensräume für Tiere und Pflanzen entwickelt werden.“
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da die Fläche • einen schon bebauten Bereich nutzt (Reaktivierung von bebauten Flächen) und im Rahmen der Darstellung und Weiterentwicklung der historisch bedeutsamen Gebäude der breiten Öffentlichkeit zugänglich macht, • direkt über die bestehenden übergeordneten Straßen erschlossen werden kann und gleichzeitig eine Anbindung an regional bedeutsame Rad- und Wanderwege besteht, • langfristig eine Konzentrierung der landschaftsgebundenen Erholungs- und Freizeitinf- rastruktur bewirkt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war erforderlich, um Baurecht für die Realisierung des städtebaulichen Konzepts zu schaffen, da die für das Sondergebiet geplanten Anlagen im Au- ßenbereich zu liegen kommen und eine Privilegierung nach §35 BauGB nicht vorliegt. 7 Abb. 1: großräumige Lage des Planungsgebietes1 1 Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 8 Abb. 2: städtebauliches Konzept (Urspungskonzept)
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Bausteine des städtebaulichen Konzepts 1. Wohnen / Meditation (barrierefrei EG) 2. Tempel (barrierefrei EG) Altes Tempelgebäude, Rückbau rückwärtigen Holzschuppen Neues Tempelgebäude durch Glasfuge mit Terrasse vom Alt- und Anbauten = Alleinstellungsmerkmal des historischen Ge- bau abgesetzt, klare Trennung von alt und neu, Pujariräume bäudeensembles, Nutzung mit multifunktionalem Raum für (Räume und Unterkünfte für Tempelpriester), Tulasiraum Seminare und Speiseraum, Klassenzimmer, Küche für Festi- (Raum für den indischen Basilikum, „heiliges Basilikum“) vals, Tempelshop, Unterkünfte für Nonnen und Mönche 3. Spielhaus „Rappelkiste“ (barrierefrei) 4. Yoga-Pavillon (barrierefrei) Spielhaus für Kinder, Spielplatz, Spielesammlungen, Spiele- Yoga- und Meditationsraum, Pilates, Ganzheitliches Training lager für Körper und Geist, Außenterrasse für Übungen im Freien 5. Bachzugang 6. Restaurant „Zum Traunbach“ (barrierefrei) Offener, naturbelassener Bachzugang, Beachtung der Bio- Regionale / internationale Küche, Regionale Produkte, Win- diversität, standortgerechte Gestaltung und Entwicklung, Be- tergarten und Sonnenterrasse, kleine rückwärtige Früh- achtung von Gewässerrandstreifen stücksterrasse, WC / Dusche / Sanitär für Gäste der „Bach- häuser“, Eigentumswohnungen im Obergeschoss 7. Lager/Gartengerätehaus 8. Gemüsegarten (barrierefrei) Gartenhaus für alle Gerätschaften zum Gemüsegarten Gemüse- und Kräutergarten, Gartenanlage auch zur Besich- tigung (ähnlich Klostergarten), Staudenbeete, Obst 9. Steg (entfällt) 10. Bachhäuser (entfallen östlich des Traunbach) 11. Sauna (barrierefrei) 12. Gästehaus „Hostel“ mit Parkinfo und Rezeption Rückwärtiger Saunabereich, Bachzugang (barrierefrei) Modulbauweise (Holzbau), 2-geschossig, ausgebautes Dach, Satteldach, unterschiedliche Appartements (Einzel-, Doppel-, 9 Familie-), Lounge mit Durchgang zur Terrasse, Galerie zur Historie der „Hujetsmühle“, Gemeinschaftsräume (Waschen, Küche, Speiseraum, Seminarräume), Unterkünfte für „worka- wayer“ (lernen – helfen – teilen), Touristik, Übernachtung Ta- geswanderer 13. Retentionsmulde 14. Lager/Technik/Atelier Gärtnerisch angelegte Mulde zur Rückhaltung von Oberflä- Konzentrierung aller Lagerräume (Stühle, Möbel, Dekoratio- chenwasser, Regenwasserrückhaltung Gästehaus, Beschil- nen), Maschinenpark, Werkstatt, Garage, Heizungszentrale derungen / Wegweiser 15. Mülllager 16. Stellplätze Mülllager an der Erschließungsstraße 47 Stellplätze, davon zwei Behindertenstellplätze, Behinder- tenstellplätze können je nach Größe des Gästehauses er- gänzt werden, Alle Stellplätze unbefestigt (Rasenschotter, Schotter), Unbefestigter Erschließungsweg (randliche Läufer- reihe aus Natursteinpflaster) 17. Stellplätze 18. Wandelgang (barrierefrei) Stellplätze, alle Stellplätze unbefestigt (Rasenschotter, Schot- Weg zur Meditation und Erkunden des Geländes, Führung ter) durch Mauerscheiben i.V.m. Laubengängen 19. Rosengarten 20. Bushaltestelle Gärtnerisch angelegter Rosengarten i.V.m. einer Parkgestal- Haltestelle für Busse, E-Bike-Ladestation tung der Biodiversität unter Beachtung der einzelnen textli- chen Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplä- nen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Die Einfügung und Anpassung der Planung an die übergeordneten Planungen stellen gleich- zeitig den vorgegebenen Untersuchungsrahmen (bspw. RROP, FNP, LP) dar, indem Restrik- tionsräume benannt und mit dem geplanten Vorhaben abzugleichen sind. Somit ergibt sich eine der jeweiligen Ebene angepasste Prüfung von Raumverträglichkeiten, aus denen die Konfliktschwere resultiert. 2.1 Gesetzliche Grundlagen Wesentliche Vorschriften für die Beachtung umweltbezogener Belange im Bauleitplan-verfah- ren sind vor allem das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG), das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Landeswassergesetz (LWG) sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm- SchG). Besonders die im Folgenden aufgeführten Belange der genannten Fachgesetze sind zu beachten: Gemäß §2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet 10 werden; die Anlage 1 zum BauGB ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleit- plan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwä- gung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wis- sensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprü- fung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Gemäß §17 Abs. 4 BNatSchG sind vom Verursacher eines Eingriffs zur Vorbereitung der Ent- scheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 BNatSchG in einem nach Art und Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderli- chen Angaben zu machen, insbesondere über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Ein- griffs sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. Gemäß §9 Abs. 3 LNatSchG sind die Angaben nach § 17 Abs. 4 BNatSchG der zuständigen Behörde textlich und anhand von Karten (Fachbeitrag Naturschutz) darzulegen. Soweit erfor- derlich, kann die Behörde eine in der Regel eine Vegetationsperiode umfassende Erhebung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft verlangen. Die Erfassung von Bio- top- und Lebensraumtypen sowie Artvorkommen erfolgt nach den Vorgaben des Land- schaftsinformationssystems. Zur Verringerung oder Vermeidung erheblicher Beeinträchtigun- gen, insbesondere von Natura 2000-Gebieten, besonders geschützten Arten, natürlichen Le- bensraumtypen oder gesetzlich geschützten Biotopen, kann von der zuständigen Behörde eine ökologische Baubegleitung angeordnet werden.
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 2.2 Regionaler Raumordnungsplan Als übergeordnete Planung ist der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe2 zu se- hen. In seiner aktuellen Fassung wird der Untersuchungsraum als • Siedlungsfläche • Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild ausgewiesen. 11 Abb. 3: Aussagen des Regionalen Raumordnungsplans3 Andere raumbedeutsamen Funktionen werden nicht berührt. Der maßgebliche Planungsraum liegt nicht innerhalb von Vorranggebieten. Erhebliche Beein- trächtigungen auf angrenzende Vorranggebiete können ausgeschlossen werden. Grundsätze der Raumentwicklung werden in der Karte als Vorbehaltsgebiete gekennzeichnet. Eine landesplanerische Letztentscheidung ist auf der Ebene der Regionalplanung nicht mög- lich und bleibt den nachfolgenden Verfahren überlassen. Grundsätzen ist bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen/ Nutzungen besonderes Gewicht beizu- messen. 2 Planungsgemeinschaft Rheinhesse-Nahe (2015): Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen- Nahe, Mainz 3 Planungsgemeinschaft Rheinhesse-Nahe (2015): Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen- Nahe, Mainz
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Durch die Ausweisung des Baugebietes ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Unver- einbarkeit mit dem raumplanerischen Grundsatz des Vorbehaltsgebiets „Freizeit, Erholung und Landschaftsbild“ kommt, da der hohe Erlebniswert der Landschaft und die für die Erholung günstigen heil- und bioklimatischen Bedingungen erhalten bleiben. Vielmehr ergänzen die In- halte des Bebauungsplanes die Grundsätze des Vorbehaltsgebietes „Freizeit, Erholung und Landschaftsbild“ in geeigneter Weise, indem landschaftsgebundene und naturnahe Einrich- tungen geschaffen werden. Waldflächen des RROP sind durch die Planung nicht betroffen. Die Flächen des landesweiten Biotopverbundes schließen direkt an den Planungsraum an und werden in folgendem Kapitel behandelt. 2.3 Landesweiter und Regionaler Biotopverbund / Planung vernetzter Bi- otopsysteme Der Planungsraum tangiert die Flächen des landesweiten Biotopverbunds. Das LEP IV Rhein- land-Pfalz beinhaltet einen landesweiten Biotopverbund mit „Kernflächen/Kernzonen“ und „Verbindungsflächen Gewässer“. Die Kernflächen umfassen gemäß LEP IV „im Wesentlichen vorhandene rechtsverbindliche Flächenwidmungen“. Dies sind namentlich die Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogel- schutzgebiete) sowie Naturschutzgebiete. Im LEP IV sind darüber hinaus „Verbindungsflächen 12 Gewässer“ dargestellt. Sie umfassen vorhandene und geplante Überschwemmungsgebiete. Die regionalen Raumordnungspläne beachten den landesweiten Biotopverbund und ergänzen diesen – soweit erforderlich – auf regionaler Ebene durch Ausweisung von Vorrang- und Vor- behaltsgebieten für den regionalen Biotopverbund. Die Landschaftsrahmenpläne liefern dafür die fachliche Grundlage.4 Ziele und Grundsätze des Regionalen Biotopverbundes sind im Regionalen Raumordnungs- plan Rheinhessen-Nahe aufgeführt: G 57 Der regionale Raumordnungsplan stellt Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den regio- nalen Biotopverbund dar und soll darüber hinaus wichtige Biotopverbundräume entlang der Gewässer sichern. Eine besondere Rolle wird dabei der Ausweisung multifunktio- naler regionaler Grünzüge oder auch Grünzäsuren sowie Vorranggebiete für den Res- sourcenschutz zugewiesen. Hiermit soll der Fortbestand bzw. die Wiederansiedlung regional bedeutsamer Arten und Biotope gesichert werden und ein kohärenter Bio- topverbund durch ein System räumlich miteinander vernetzter funktionaler Lebens- raumkomplexe geschaffen werden. Z 58 Innerhalb der Vorranggebiete für den regionalen Biotopverbund sowie der Vorrangge- biete für Ressourcenschutz Biotopverbund/Erosionsschutzwald und Biotopver- bund/Grundwasserschutz sind nur Vorhaben und Maßnahmen zulässig, die auf Dauer mit dieser vorrangigen Funktion vereinbar sind. 4 L.A.U.B. mbH (2010): Landschaftsrahmenplan für die Region Rheinhessen-Nahe - Entwurf- Kaisers- lautern, Neustadt an der Weinstraße
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht G 61 Insbesondere Vorranggebiete für den regionalen Biotopverbund sollen Schwerpunkt- räume für die Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und für Ökokontomaß- nahmen sein. Bei der Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrar- und forststrukturelle Maßnahmen Rücksicht zu nehmen. 13 Abb. 4: Landschaftsrahmenplan zum RROP (Ausschnitt aus dem Entwurf)5 Den Grundsätzen und Zielen des Regionalen Raumordnungsplanes hinsichtlich des Regiona- len Biotopverbundes steht die Bebauungsplanung nicht entgegen: 1. Der Bebauungsplan führt in seinen Festsetzungen zu einer Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung von tangierten Flächen des landesweiten Biotopverbundes, somit sind direkte Beeinträchtigungen oder Veränderungen von Schutzzielen und von geschützten Biotopen und Lebensraumtypen ausgeschlossen. 2. Der kohärente Biotopverbund durch ein System räumlich miteinander vernetzter funktio- naler Lebensraumkomplexe bleibt erhalten und wird durch landespflegerische Maßnah- men im Bebauungsplan unterstützt, was langfristig zu höherwertigen, regional bedeutsa- men Biotopen und Habitaten führt. 3. Das überplante Gewässer i.V.m. dem Gewässerrandstreifen wird sich langfristig durch die vorgesehene Freiflächenentwicklung und landespflegerischen Kompensationsmaßnah- men zu artenreichen und standortgerechten Biotopen und Habitaten entwickeln. Die Ele- mente für die naturnahe Erholung der Begegnungsstätte werden so integriert, dass das 5 L.A.U.B. mbH (2010): Landschaftsrahmenplan für die Region Rheinhessen-Nahe - Entwurf- Kaisers- lautern, Neustadt an der Weinstraße
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Naturerlebnis im Vordergrund steht. So sind großflächige Versiegelungen, große unange- passte bauliche Anlagen nicht zulässig, sondern ausschließlich bauliche Anlagen des Ge- bäudebestands ergänzt um Gebäude, die durch gestalterische Auflagen die naturnahe und naturverträgliche Erholung beachten. 14 Abb. 5: landesweiter Biotopverbund6 Erhebliche Eingriffe in den landesweiten Biotopverbund sind daher nicht zu prognostizieren. Auf der Grundlage der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumord- nung kann davon ausgegangen werden, dass dem Vorhaben keine Ziele der Raumord- nung entgegenstehen. 2.4 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Für die Verbandsgemeinde Birkenfeld liegt ein Flächennutzungsplan mit integriertem Land- schaftsplan vor. Der Geltungsbereich liegt vollständig in einer als „Grünland“ dargestellten Fläche.7 6 Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020 7 Stadt-Land-Fluss (2017): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Birkenfeld, Begründung und Umweltbericht, - Boppard
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist daher nicht gege- ben. Entsprechend der Darstellungen in der Gemarkung Abentheuer stehen einer Änderung bzw. Anpassung des FNP jedoch keine Belange entgegen. 15 Abb. 6: Darstellungen des Flächennutzungsplans 8 Es ist davon auszugehen, dass Darstellungen des Flächennutzungsplanes dem Vorha- ben nicht entgegenstehen. 2.5 Internationale Schutzgebiete / IUCN9 2.5.1 IUCN - IV - Biotop-/Artenschutzgebiet Die Grenze des FFH-Gebietes "Obere Nahe" tangiert das Planungsgebiet. Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde eine FFH-Vorprüfung vorgenommen, die zu folgendem Ergebnis kommt: „Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Obere Nahe“ sind nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung der festgelegten landespflegerischen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigun- gen von Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Obere Nahe“ zu erwarten sind. Unter Berück- 8 Stadt-Land-Fluss (2017): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Birkenfeld, Begründung und Umweltbericht, - Boppard 9 Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht sichtigung der Erhaltungsziele und den Ausführungen wird eingeschätzt, dass mit der Reali- sierung von Vorhaben, die sich aus dem Bebauungsplan begründen, erhebliche Beeinträchti- gungen auf das FFH-Gebiet „Obere Nahe“ offensichtlich ausgeschlossen werden können.“ 2.5.2 IUCN – II – Nationalpark Der Planungsraum liegt innerhalb des Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“. Die unter Schutz liegenden Flächen werden nicht berührt. 2.6 Nationale Schutzgebiete10 Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG) Innerhalb des Plangebietes oder daran angrenzend liegen keine nach §23 BNatSchG rechts- verbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete (§26 BNatSchG) Der Planungsraum und der weitere Untersuchungsraum liegen nicht innerhalb des Land- schaftsschutzgebietes „Hochwald-Idarwald mit Randgebieten“. Naturparks (§ 27 BNatSchG) Der Planungsraum liegt innerhalb des Naturparks Saar-Hunsrück (Randzone), die Kernzone östlich des Traunbachs wird nicht tangiert. 16 Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG) Innerhalb des Planungsraumes liegen keine Naturdenkmäler. Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) Innerhalb des Planungsraumes liegen keine geschützten Landschaftsbestandteile. Es wird festgestellt, dass weder nationale noch internationale Schutzgebiete durch die Planungen betroffen sind, indem ihr Schutzziel und Schutzzweck in erheblicher Weise beeinträchtigt würden. 10 Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 17 Abb. 7: Zonen des Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“11 11 Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020, WMS-Dienste RLP
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 18 Abb. 8: nationale und internationale Schutzgebiete12 12 Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020, WMS-Dienste RLP
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 2.7 Biotopkataster13 2.7.1 Biotopkataster (BK) Aufgrund ihrer unmittelbaren landschaftsökologisch-funktionalen Beziehungen werden die in der Objektklasse BT erfassten schutzwürdigen Biotope zu schutzwürdigen Biotopkomplexen in der Objektklasse BK zusammengezogen und arrondiert. Flächen des Biotopkatasters (BK) werden vom Plangebiet tangiert. Die überlagerten Flächen werden sämtlich in ihrem Bestand geschützt und durch entsprechende Festsetzungen gesichert. 2.7.2 Biotoptypen (BT) In dieser Objektklasse (BT) werden alle homogen abgrenzbaren Biotoptypen nach den vorge- gebenen Definitionen der aktuellen amtlichen Kartieranleitungen erfasst. Dabei handelt es sich um Biotoptypen, die eine besondere ökologische Bedeutung haben und z.B. als Habitate für Tierarten wichtig sind. Flächen der Biotoptypen (BT) werden vom Plangebiet tangiert. Die überlagerten Flächen werden sämtlich in ihrem Bestand geschützt und durch entsprechende Festsetzungen gesichert. 2.7.3 Biotoptypen des §30 BNatSchG und §15 LNatSchG Im Rahmen der Biotopkartierung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz wurden keine Biotope innerhalb des Plangebietes kartiert. 19 Entsprechend §15 LNatSchG fallen auch „Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich“ unter den Pauschalschutz. Nach der Biotoptypenkartier- anleitung von Rheinland-Pfalz fallen darunter die Fettwiesen (EA1, EA2, FFH-LR 6510, 6520) sowie Magerwiesen und –weiden (ED1, ED2, FFH-LR 6510, 6520).14 Diese Wiesenausprägungen konnten im Rahmen der aktuellen Biotoptypenkartierung im Un- tersuchungsraum nicht nachgewiesen werden. Seltene, in ihrem Bestand bedrohte, für den Naturhaushalt oder für Wissenschaft und Bildung wichtige Arten wildlebender Tiere und Pflanzen entsprechend §30 BNatSchG wurden nicht kartiert. 2.8 übergeordnete Ziele zum Wasserschutz15 Das Plangebiet berührt keine Wasserschutzgebiete. 13 Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/ 14 Landesamt für Umweltschutz Rheinland-Pfalz, L. Störger, H. Degünther: Ergänzende Informationen zum §15 LNatSchG Stand: 13.01.2016 15 Datenabfrage (07/2020) unter http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 2.9 übergeordnete Ziele zum Bodenschutz16 Böden als Archiv der Kultur- und Naturgeschichte (besonders schutzwürdige Böden, die vor einer weiteren Degradation und Zerstörung bewahrt werden sollen) liegen weder innerhalb des Planungsraumes noch daran angrenzend vor. 20 Abb. 9: Biotopkataster des LANIS17 16 Datenabfrage (07/2020) unter http://mapclient.lgb-rlp.de 17 Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020, WMS-Dienste RLP, LANIS RLP
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht 3 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeiti- gen Umweltzustands (Basisszenario) 3.1 Tiere Der Geltungsbereich liegt innerhalb der in den Messtischblättern TK 6308 (Birkenfeld-West) dargestellten Gebiete. Die gemeldeten Arten sind in der entsprechenden ART@FAKT-Liste aufgeführt. Die weitere Bewertung erfolgt im Rahmen des Artenschutzfachbeitrages des Um- weltberichts. 3.2 Pflanzen Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans in der Gemarkung Abentheuer. Hier wurden die Biotoptypen am 24.06.2019 erfasst. Es wurden charakteristische und wertge- bende Gefäßpflanzen für die einzelnen Biotoptypen aufgenommen. Die Erfassungseinheiten wurden gemäß dem Biotopkataster Rheinland-Pfalz (Stand 11/2018) gewählt. Zusätzlich wurde das „Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung in Rhein- land-Pfalz“ (LANIS) im Internet ausgewertet (Abfrage 24.06.2019). Im Folgenden wird die reale Vegetation der vorgefundenen Biotoptypen anhand der aufge- 21 nommenen Arten beschrieben. Im Absatz Bewertung wird für den jeweils beschriebenen Bio- toptyp in erster Linie erläutert, ob sogenannte substantielle Ausprägungen gefunden wurden (LökPlan „Biotopkataster RLP; Erfassung der schutzwürdigen Biotope; Allgemeine Angaben zum Biotopkataster“ 11/2018). Die Bewertung erfolgt in einer vierstufigen Skala (gering – mittel – hoch – sehr hoch). Die Kennzeichnung der im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Biotoptypen inkl. deren Schutzkategorie erfolgte mit Hilfe der Biotoptypenliste „Übersicht Biotoptypen (Außenbereich)“ (Stand: 11/2018).18 18 Benutzte Literatur: Jäger, E. J. & Werner, K. (Hrsg.) (2005): Rothmaler – Exkursionsflora von Deutschland, Gefäßpflan- zen, Kritischer Band, 10. Auflage - München Pott, R. (1995): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands, 2. Auflage - Stuttgart Lökplan (2018): Biotopkataster Rheinland-Pfalz – Erfassung der Schutzwürdigen Biotope, Vollstän- diger Biotoptypenschlüssel mit den Kriterien für die schutzwürdigen, die geschützten und die nach FFH-RL Anh. I relevanten Biotoptypen. Michael Altmoos (LUWG) & Ulrich Cordes (LökPlan GbR) (2018): Bewertung des Erhaltungszustan- des der FFH-Lebensraumtypen – Anlage 1 der Kartieranleitung für Rheinland-Pfalz
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Erläuterung der Abkürzungen: • LRT – FFH-Lebensraumtyp, (in Karte Präfix „x“); • §30 - §15 LNatSchG / §30 BNatSchG (in Karte Präfix „y“); • FFH + §30 BNatSchG/§15 LNatSchG (in Karte Präfix „z“); • xb - schutzwürdig • Häufigkeitsangaben: f – frequent, d – dominant, s – selten, l – (als Zusatz zu f, d) lokal Die Ergebnisse sind in einer Karte (Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands) dar- gestellt. Der größte Bereich des Untersuchungsraumes wird von anthropogen bedingten Bio- topen eingenommen. Aus den erhobenen floristischen und landschaftsökologischen Daten er- geben sich folgende Aussagen: • „Rote Liste“ - Arten konnten im Eingriffsraum zum Kartierzeitpunkt nicht festgestellt werden. Auch die LANIS-Abfrage ergab keine Hinweise darauf. • Nach §15 LNatSchG und FFH-Richtlinie pauschal geschützte Flächen wurden nicht kartiert. • Nach §30 BNatSchG geschützte Biotope stellen die Nass- und Feuchtwiesen sowie Gewässerabschnitte des Traunbachs dar. 22 Biotoptyp Erlenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten Kürzel AC1 Zusatzcode ta2, ta1, stw1, stv erfasste Arten Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) – dl, Carpinus betulus (Hainbuche) – dl, Fraxinus excelsior (Esche) – s, Picea abies (Fichte) – s, Populus spec. (Pappel) Strauchschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Corylus avellana (Hasel), Fraxinus excelsior (Esche) Krautschicht: Anemone nemorosa (Busch-Windröschen), Athyrium filix-femina (Frauen-Farn) - dl, Carex remota (Winkel-Segge), Deschampsia cespitosa (Rasen-Schmiele), Dryopteris filix-mas (Gemeiner Wurmfarn), Filipendula ulmaria (Mädesüß), Galeopsis tetrahit (Stechender Hohlzahn), Galium aparine (Kleb-Labkraut), Galium palustre (Sumpf-Labkraut), Glyceria fluitans (Flutender Schwaden), Impatiens noli-tangere (Echtes Springkraut), Juncus effusus (Flatter-Binse), Lamiastrum galeobdolon (Goldnesssel), Oxalis acetosella (Wald-Sauerklee), Phalaris arundinacea (Rohr- Glanzgras) – dl, Rubus fruticosus (Brombeere), Senecio ovatus (Fuchs' Greiskraut), Stachys sylvatica (Wald-Ziest), Stellaria holostea (Echte Sternmiere), Stellaria nemorum (Hain-Sternmiere) – fl, Urtica dioica (Brennnessel) Wertigkeit hohe Wertstufe Schutzstatus - Bemerkung Auwaldrest; einzelne Nadelbäume gepflanzt mit Verbißschutz (ta4)
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Biotoptyp Feldgehölz aus einheimischen Baumarten Kürzel BA1 Zusatzcode ta2 erfasste Arten Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Fagus sylvaticus (Buche) Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel) Krautschicht: Urtica dioica (Brennnessel) Wertigkeit mittlere-hohe Wertstufe Schutzstatus - Biotoptyp Baumhecke Kürzel BD6 Zusatzcode ta2 erfasste Arten Baumschicht: Acer campestre (Feld-Ahorn), Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Fagus sylvaticus (Buche), Picea abies (Fichte), Prunus avium (Vogel-Kirsche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Tilia platyphyllos (Sommer-Linde) Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel) Krautschicht: Athyrium filix-femina (Frauen-Farn), Chaerophyllum temulum (Taumel-Kälberkropf), 23 Dactylis glomerata (Knäuel-Gras), Galium aparine (Kleb-Labkraut), Geum urbanum (Gemeine Nelkenwurz), Polygonum bistorta (Wiesen-Knöterich), Rubus fruticosus (Brombeere) – dl Wertigkeit mittlere-hohe Wertstufe Schutzstatus - Biotoptyp Baumreihe Kürzel BF1 Zusatzcode ta2, ta3 erfasste Arten Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Betula pendula (Hänge-Birke), Prunus avium (Vogel-Kirsche), Quercus robur (Stiel-Eiche) Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel), Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn), Syringa vulgaris (Flieder) Krautschicht: Aegopodium podagraria (Giersch), Galium aparine (Kleb-Labkraut), Geum urbanum (Gemeine Nelkenwurz), Rubus fruticosus (Brombeere), Urtica dioica (Brennnessel) Wertigkeit mittlere-hohe Wertstufe Schutzstatus -
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Biotoptyp Einzelbaum Kürzel BF3 Zusatzcode ta2 erfasste Arten Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Quercus robur (Stiel-Eiche) Strauchschicht: Krautschicht: Wertigkeit mittlere-hohe Wertstufe Schutzstatus - Biotoptyp Baumgruppe Kürzel BF2 Zusatzcode ta2 erfasste Arten Baumschicht: Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) Strauchschicht: Krautschicht: Wertigkeit mittlere-hohe Wertstufe Schutzstatus - 24 Biotoptyp Quellbach Kürzel FM4 Zusatzcode wt, wf2 erfasste Arten Baumschicht: Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) – dl, Carpinus betulus (Hainbuche), Fraxinus excelsior (Esche) Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel) Krautschicht: Aegopodium podagraria (Giersch), Carex remota (Winkel-Segge), Filipendula ulmaria (Mädesüß), Galium palustre (Sumpf-Labkraut), Glyceria fluitans (Flutender Schwaden), Stellaria nemorum (Hain-Sternmiere) Wertigkeit hohe Wertstufe Schutzstatus -
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Biotoptyp Mittelgebirgsbach Kürzel zFM6 Zusatzcode wt, wg2, wf erfasste Arten Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) – dl, Carpinus betulus (Hainbuche), Fraxinus excelsior (Esche) Strauchschicht: Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Corylus avellana (Hasel) Krautschicht: Aegopodium podagraria (Giersch), Athyrium filix-femina (Frauen-Farn) - dl, Carex remota (Winkel-Segge), Deschampsia cespitosa (Rasen-Schmiele), Dryopteris filix-mas (Gemeiner Wurmfarn), Filipendula ulmaria (Mädesüß), Galium palustre (Sumpf-Labkraut), Glyceria fluitans (Flutender Schwaden), Juncus effusus (Flatter-Binse), Luzula sylvatica (Große Hainsimse), Phalaris arundinacea (Rohr-Glanzgras), Senecio ovatus (Fuchs' Greiskraut), Stachys sylvatica (Wald-Ziest), Stellaria nemorum (Hain-Sternmiere) Wertigkeit sehr hohe Wertstufe Schutzstatus §15 LNatSchG/§30 BNatSchG + FFH-Richtlinie 25
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Biotoptyp Nass- und Feuchtwiese Kürzel yEC1 Zusatzcode os erfasste Arten Baumschicht: Strauchschicht: Krautschicht: Filipendula ulmaria fl, Crepis paludosa (Sumpf-Pippau), l, Angelica sylvestris (Gewoehnliche Wald-Engelwurz), s, Polygonum bistorta (), fl, Cirsium palustre (Sumpf-Kratzdistel), l, Lotus uliginosus (), l, Rumex acetosa (), l, Dactylis glomerata agg. (Wiesen Knaeuelgras Sa.), fl, Ranunculus platanifolius (Platanenblaettriger Hahnenfuss), l, Aegopodium podagraria (Giersch), l, Holcus lanatus (Wolliges Honiggras), f, Lysimachia nemorum (Hain-Gilbweiderich), l, Ranunculus acris agg. (Scharfer Hahnenfuss (Sa.)), f, Veronica chamaedrys agg. (), l, Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuss), l, Stellaria graminea (Gras-Sternmiere), f, Hypericum maculatum agg. (Geflecktes Johanniskraut Sa.), l, Vicia sepium (Zaun-Wicke), l, Viola palustris () Wertigkeit sehr hohe Wertstufe Schutzstatus §30 LNatSchG Bemerkung 3 Feuchtezeiger zusammen über die Fläche verteilt frequent vorhanden 26
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht Biotoptyp Graben Kürzel FN0 Zusatzcode wb erfasste Arten Baumschicht: s. BF1 Strauchschicht: Krautschicht: Phalaris arundinacea (Rohr-Glanzgras), Polygonum bistorta (Wiesen-Knöterich), Scirpus sylvaticus (Wald-Simse), Urtica dioica (Brennnessel) Wertigkeit mittlere Wertstufe Schutzstatus Biotoptyp Nutzgarten Kürzel HJ2 Zusatzcode lokal stl erfasste Arten Baumschicht: div. Obstbäume, Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Betula pendula (Hänge-Birke), Juglans regia (Walnuss), Prunus avium (Vogel-Kirsche) Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) 27 Krautschicht: Alopecurus pratensis (Wiesen-Fuchsschwanz), Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Holcus lanatus (Weiches Honiggras), Lolium perenne (Deutsches Weidelgras), Plantago lanceolata (Spitz-Wegerich), Urtica dioica (Brennnessel) Wertigkeit geringe-mittlere Wertstufe Schutzstatus - 3.3 Fläche, Boden19 Die Bodenfunktionsbewertung des Landesamtes für Geologie und Bergbau betrachtet rele- vante Bodeneigenschaften und führt diese in eine standörtliche Gesamtbewertung über. Besonders zu beachtende Bodeneigenschaften liegen nicht vor. Das Untersuchungsgebiet wird in der geologischen Übersichtskarte von Rheinland-Pfalz dem Bereich des Devons bis Unterkarbon (GÜK 300) zugeordnet. Die Einstufung in Bodengroß- landschaften (BÜK 200) führt basische und intermediäre Vulkanite, z. T. wechselnd mit Löss- lehm auf. Die Standorttypisierung spricht von Standorten mit geringem Wasserspeicherungs- vermögen und mit schlechtem bis mittlerem natürlichem Basenhaushalt. Die angesprochenen Bodenprofile sind auf Grund der Einstufung der Standortverhältnisse der hpnV für den gesam- ten Naturraum typisch, so dass keine besondere Schutzwürdigkeit vorhanden ist. 19 Datenabfrage (07/2020) unter http://mapclient.lgb-rlp.de
Ortsgemeinde Abentheuer Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“ Umweltbericht BFD_5L Bodenfunktionsbewertung Stufe Text Gemarkung Abentheuer Gesamtbewertung 2 Gering Standorttypisierung für die Biotopentwicklung 3 Mittel Ertragspotential 3 Mittel Feldkapazität 2 Gering Nitratrückhaltevermögen 2 Gering © Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz 2006-2009 3.4 Wasser20 Oberflächengewässer als Fließgewässer liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Es sind dies der Traunbach sowie der Bleidenbach als Gewässer III. Ordnung. Das Plangebiet entwässert in südliche Richtung. Stillgewässer finden sich im Untersuchungsraum keine. Die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung wird auf Basis der Bewertung der HÜK 200 vorgenommen. Die Einstufung der Schutzwirkung erfolgte entsprechend der LAWA-Arbeits- hilfe in die Klassen mittel. 3.5 Luft, Klima 28 Das Plangebiet wird mit einem erhöhten Radonpotenzial in und über einzelnen Gesteinshori- zonten angegeben.21 Das Gebiet liegt nicht in einem Bereich mit besonderer klimatischer Funktion. Das heißt, es befinden sich dort keine bedeutenden Luftaustauschbahnen oder sonstige überregional be- deutsamen klimatischen Wirkungsräume. 3.6 Landschaft22 Der Landschaftsraum wird als "Dollberge und Herrsteiner Forst" bezeichnet. 3.7 Biologische Vielfalt Die Biodiversität lässt sich auf den drei Ebenen beschreiben Vielfalt der Ökosysteme (Lebens- räume), Vielfalt der Arten (Tiere, Pflanzen) sowie Vielfalt der Gene (Rassen oder Sorten von wildlebenden und genutzten Arten). Der Untersuchungsraum wird angrenzend an Flächen des landesweiten oder regionalen Bio- topverbundes zugeordnet. Darüber hinaus zeigt die Datenauswertung nur in Teilflächen eine besondere biologische Vielfalt anhand der kartierten schützenswerten und pauschal geschütz- 20 Datenabfrage (07/2020) unter http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/ 21 Datenabfrage (07/2020) unter http://mapclient.lgb-rlp.de 22 Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/
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