FFH-VORPRÜFUNG - ORTSGEMEINDE ABENTHEUER BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET " ZENTRUM FÜR KÖRPER UND GEIST" - Verbandsgemeinde Birkenfeld

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FFH-VORPRÜFUNG - ORTSGEMEINDE ABENTHEUER BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET " ZENTRUM FÜR KÖRPER UND GEIST" - Verbandsgemeinde Birkenfeld
Ortsgemeinde Abentheuer

                          ORTSGEMEINDE ABENTHEUER

                          BEBAUUNGSPLAN
                          SONDERGEBIET „ZENTRUM FÜR KÖRPER UND
                          GEIST“

                          UMWELTBERICHT
                          FACHBEITRAG NATURSCHUTZ
                          FFH-VORPRÜFUNG
                          ARTENSCHUTZFACHBEITRAG

                          Fassung für die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
                                                                          04/2021
FFH-VORPRÜFUNG - ORTSGEMEINDE ABENTHEUER BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET " ZENTRUM FÜR KÖRPER UND GEIST" - Verbandsgemeinde Birkenfeld
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Inhaltsverzeichnis

1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES
  BEBAUUNGSPLANES ..................................................................................................... 6

2 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND
  FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES ............................ 10
    2.1          Gesetzliche Grundlagen.................................................................................. 10
    2.2          Regionaler Raumordnungsplan....................................................................... 11
    2.3          Landesweiter und Regionaler Biotopverbund / Planung vernetzter
                 Biotopsysteme ................................................................................................ 12
    2.4          Flächennutzungsplan / Landschaftsplan ......................................................... 14
    2.5          Internationale Schutzgebiete / IUCN ............................................................... 15
       2.5.1     IUCN - IV - Biotop-/Artenschutzgebiet............................................................................ 15
       2.5.2     IUCN – II – Nationalpark ................................................................................................ 16
    2.6          Nationale Schutzgebiete ................................................................................. 16                       2
    2.7          Biotopkataster ................................................................................................. 19
       2.7.1     Biotopkataster (BK) ........................................................................................................ 19
       2.7.2     Biotoptypen (BT)............................................................................................................. 19
       2.7.3     Biotoptypen des §30 BNatSchG und §15 LNatSchG ..................................................... 19
    2.8          übergeordnete Ziele zum Wasserschutz ......................................................... 19
    2.9          übergeordnete Ziele zum Bodenschutz ........................................................... 20

3 BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN
  UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO) ..................................................................... 21
    3.1          Tiere ............................................................................................................... 21
    3.2          Pflanzen .......................................................................................................... 21
    3.3          Fläche, Boden................................................................................................. 27
    3.4          Wasser ........................................................................................................... 28
    3.5          Luft, Klima ....................................................................................................... 28
    3.6          Landschaft ...................................................................................................... 28
    3.7          Biologische Vielfalt .......................................................................................... 28
    3.8          Wirkungsgefüge .............................................................................................. 29
    3.9          Menschen, Gesundheit, Bevölkerung.............................................................. 29
    3.10         Kultur- und Sachgüter ..................................................................................... 29
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Umweltbericht

4 ARTENSCHUTZFACHBEITRAG NACH BNATSCHG .................................................... 30
    4.1          Planungsvorgaben .......................................................................................... 30
       4.1.1     Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 30
       4.1.2     Verbotstatbestände ........................................................................................................ 30
       4.1.3     Relevante Arten .............................................................................................................. 31
    4.2          Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .......................................... 32
    4.3          Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................................. 33
       4.3.1     Kriechtiere ...................................................................................................................... 33
       4.3.2     Libellen ........................................................................................................................... 34
       4.3.3     Lurche ............................................................................................................................. 34
       4.3.4     Säugetiere ...................................................................................................................... 34
       4.3.5     Schmetterlinge................................................................................................................ 37
       4.3.6     Vögel .............................................................................................................................. 37
    4.4          Ergebnis des Artenschutzfachbeitrags ............................................................ 39

5 FFH-VORPRÜFUNG „OBERE NAHE“ ........................................................................... 41
    5.1          Bewertung und Schutz .................................................................................... 41
    5.2          Biotopkomplexe / Habitatklassen .................................................................... 41
    5.3          Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ...................................... 41                                                3
    5.4          Arten nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie ..................................................... 42
    5.5          Schutz- und Erhaltungsziele ........................................................................... 43
    5.6          Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I
                 des FFH – Gebietes ........................................................................................ 43
    5.7          Prognose möglicher Beeinträchtigungen von prioritären Lebensraumtypen
                 nach Anhang I des FFH - Gebietes ................................................................. 44
    5.8          Prognose möglicher Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten nach
                 Anhängen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ................................................ 44
    5.9          Ergebnis der Vorprüfung ................................................................................. 44

6 ÜBERSICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES
  UMWELTZUSTANDS...................................................................................................... 46
    6.1          Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
                 Planung .......................................................................................................... 46
    6.2          Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
                 Planung .......................................................................................................... 46
       6.2.1     Wirkfaktoren ................................................................................................................... 46
       6.2.2     Auswirkungen infolge des Baus und des Vorhandenseins der geplanten
                 Vorhaben ........................................................................................................................ 47
       6.2.3     Auswirkungen infolge der Nutzung natürlicher Ressourcen .......................................... 47
       6.2.4     Auswirkungen infolge der Art und Menge an Emissionen ............................................. 48
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       6.2.5  Auswirkungen infolge der Art und Menge der erzeugten Abfälle ................................... 48
       6.2.6  Auswirkungen infolge der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle
              Erbe oder die Umwelt ..................................................................................................... 48
       6.2.7 Auswirkungen infolge der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben
              benachbarter Plangebiete .............................................................................................. 50
       6.2.8 Auswirkungen auf das geplante Vorhaben durch den Klimawandel .............................. 50
       6.2.9 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe .................................................. 51
       6.2.10 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan
              zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind ........... 51
    6.3           In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................... 51

7 FLÄCHENBILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH .................................... 53
    7.1           Flächenbilanzierung ........................................................................................ 53

8 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN, MIT DENEN
  FESTGESTELLTE ERHEBLICHE NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN
  VERMIEDEN, VERHINDERT, VERRINGERT ODER SOWEIT MÖGLICH
  AUSGEGLICHEN WERDEN SOLLEN ............................................................................ 54
    8.1           Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................... 54
    8.2           Ausgleichsmaßnahmen................................................................................... 56
    8.3           geplante Überwachungsmaßnahmen / Monitoring .......................................... 57
                                                                                                                                              4
9 ERGÄNZENDE ANGABEN ............................................................................................. 59
    9.1           Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung .... 59
    9.2           Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Unterlagen
                  aufgetreten sind .............................................................................................. 59

10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .............................................. 60
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: großräumige Lage des Planungsgebietes ................................................................ 7
Abb. 2: städtebauliches Konzept .......................................................................................... 8
Abb. 3: Aussagen des Regionalen Raumordnungsplans.................................................... 11
Abb. 4: Landschaftsrahmenplan zum RROP (Ausschnitt aus dem Entwurf) ....................... 13
Abb. 5: landesweiter Biotopverbund ................................................................................... 14
Abb. 6: Darstellungen des Flächennutzungsplans ............................................................. 15
Abb. 7: Zonen des Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“ .................................................... 17
Abb. 8: nationale und internationale Schutzgebiete............................................................ 18
Abb. 9: Biotopkataster des LANIS ...................................................................................... 20
Abb. 10: potenzielle Überflutungsbereiche im Untersuchungsraum ..................................... 52
Abb. 11: großräumige Lage des Planungsgebietes .............................................................. 61

Tabellenverzeichnis
Tab. 1:     Relevanz nach Artgruppen im Meßtischblatt 6308 ................................................. 32
                                                                                                                                     5
Tab. 2:     Artengruppe Kriechtiere ......................................................................................... 33
Tab. 3:     Artengruppe Libellen .............................................................................................. 34
Tab. 4:     Artengruppe Lurche ............................................................................................... 34
Tab. 5:     Artengruppe Säugetiere ......................................................................................... 36
Tab. 6:     Artengruppe Schmetterlinge .................................................................................. 37
Tab. 7:     Artengruppe Vögel ................................................................................................. 38
Tab. 8:     Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich ..................................................... 53

Anlage
Plan 1:      Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
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Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
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1          Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Be-
           bauungsplanes

Die Hujetsmühle GbR in Vertretung des Goloka Dhama Vereins e.V. plant auf den Grundstü-
cken des ehemaligen Sägewerks Hujetsmühle eine öffentliche Begegnungsstätte als „Zentrum
für Körper und Geist“. Die Flächen liegen nördlich der Ortsgemeinde Abentheuer im Traun-
bachtal und sind planerisch dem Außenbereich zuzuordnen. Die vorhandenen Gebäude und
Anlagen gehen auf eine ehemalige Sägemühle aus dem 17. Jahrhundert zurück.
Die Gebäude werden derzeit von der Hare Krishna Gemeinde genutzt. Sie sollen umfassend
saniert und erneuert werden und zusammen mit einer angepassten baulichen Erweiterung,
einer naturnahen Freiflächen- und Parkgestaltung einer Nutzung zugeführt werden, die sowohl
im Zusammenhang mit dem Nationalpark steht (Erholung in der Natur, der Ruhe und Stille)
als auch u.a. Möglichkeiten der Einkehr, der Begegnung, der historischen Information sowie
der Restauration schafft.
Grundlage des Bebauungsplanes sowie der ganzheitlichen Entwicklung des Terrains bildet ein
städtebauliches Konzept, das sukzessiv durch eine architektonische Planung sowie eine Frei-
flächen- und Parkgestaltung ergänzt wird.
Bausteine des städtebaulichen Konzepts sind die im Folgenden aufgeführten Nutzungen, bau-
lichen und gärtnerischen Elemente, die in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung           6
„Zentrum für Körper und Geist“ festgesetzt und geregelt werden. Die Freiflächen sollen einer
naturnahen, aber parkähnlich aufgebauten Gestaltung zugeführt werden.
Ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht die Ortsgemeinde Abentheuer in
ihrer Planungshoheit als Ferien- und Erholungsort und direkte Anrainergemeinde des Natio-
nalparks Hunsrück-Hochwald. Die weitere Entwicklung von Infrastrukturmaßnahmen für eine
naturnahe, landschaftsgebundene Erholungsnutzung und Freizeitgestaltung ist beabsichtigt.
Der Bebauungsplan folgt den Grundsätzen der Regionalplanung, indem der
G107    "Tourismus in der Region ... weiterentwickelt wird. Im Zuge … eines Nationalparks
       Hunsrück-Hochwald sollen naturverträgliche touristische Konzepte entwickelt werden."
       Der Nachfrage nach Infrastruktureinrichtungen zur Naherholungsnutzung wie auch der
       touristischen Nutzung im Verbund mit dem Nationalpark „Hunsrück-Hochwald“ wird da-
       mit entsprochen.
G108 Darüber hinaus werden „für die Zwecke der landschaftsgebundenen Erholung häufig
     frequentierte und beliebte Ausflugsbereiche bzw. -ziele sowie überörtlich bedeutsame
     Wegeverbindungen in ihrer Funktion gesichert und entwickelt“.
G109 Gleichzeitig gilt es bei der beabsichtigten Planung „in ökologisch sensiblen Land-
     schaftsteilen, hierzu zählen insbesondere Gebiete des landesweiten Biotopverbundes
     und Vorranggebiete für den regionalen Biotopverbund, grundsätzlich nur verträgliche
     Erholungsnutzungen zu realisieren. Die landschaftsgebundene stille Erholung ist in der
     Regel mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes vereinbar. Soweit erforderlich sol-
     len auf fachlicher Ebene „Lenkungsmaßnahmen“ zum Schutz besonders sensibler Le-
     bensräume für Tiere und Pflanzen entwickelt werden.“
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
vereinbar, da die Fläche

    •   einen schon bebauten Bereich nutzt (Reaktivierung von bebauten Flächen) und im
        Rahmen der Darstellung und Weiterentwicklung der historisch bedeutsamen Gebäude
        der breiten Öffentlichkeit zugänglich macht,
    •   direkt über die bestehenden übergeordneten Straßen erschlossen werden kann und
        gleichzeitig eine Anbindung an regional bedeutsame Rad- und Wanderwege besteht,
    •   langfristig eine Konzentrierung der landschaftsgebundenen Erholungs- und Freizeitinf-
        rastruktur bewirkt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war erforderlich, um Baurecht für die Realisierung des
städtebaulichen Konzepts zu schaffen, da die für das Sondergebiet geplanten Anlagen im Au-
ßenbereich zu liegen kommen und eine Privilegierung nach §35 BauGB nicht vorliegt.

                                                                                                7

Abb. 1:    großräumige Lage des Planungsgebietes1

1       Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020
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                                                            8

Abb. 2:    städtebauliches Konzept (Urspungskonzept)
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Bausteine des städtebaulichen Konzepts
      1.   Wohnen / Meditation (barrierefrei EG)                         2.   Tempel (barrierefrei EG)
 Altes Tempelgebäude, Rückbau rückwärtigen Holzschuppen             Neues Tempelgebäude durch Glasfuge mit Terrasse vom Alt-
 und Anbauten = Alleinstellungsmerkmal des historischen Ge-         bau abgesetzt, klare Trennung von alt und neu, Pujariräume
 bäudeensembles, Nutzung mit multifunktionalem Raum für             (Räume und Unterkünfte für Tempelpriester), Tulasiraum
 Seminare und Speiseraum, Klassenzimmer, Küche für Festi-           (Raum für den indischen Basilikum, „heiliges Basilikum“)
 vals, Tempelshop, Unterkünfte für Nonnen und Mönche

      3.   Spielhaus „Rappelkiste“ (barrierefrei)                        4.   Yoga-Pavillon (barrierefrei)
 Spielhaus für Kinder, Spielplatz, Spielesammlungen, Spiele-        Yoga- und Meditationsraum, Pilates, Ganzheitliches Training
 lager                                                              für Körper und Geist, Außenterrasse für Übungen im Freien

      5.   Bachzugang                                                    6.   Restaurant „Zum Traunbach“ (barrierefrei)
 Offener, naturbelassener Bachzugang, Beachtung der Bio-            Regionale / internationale Küche, Regionale Produkte, Win-
 diversität, standortgerechte Gestaltung und Entwicklung, Be-       tergarten und Sonnenterrasse, kleine rückwärtige Früh-
 achtung von Gewässerrandstreifen                                   stücksterrasse, WC / Dusche / Sanitär für Gäste der „Bach-
                                                                    häuser“, Eigentumswohnungen im Obergeschoss

      7.   Lager/Gartengerätehaus                                        8.   Gemüsegarten (barrierefrei)
 Gartenhaus für alle Gerätschaften zum Gemüsegarten                 Gemüse- und Kräutergarten, Gartenanlage auch zur Besich-
                                                                    tigung (ähnlich Klostergarten), Staudenbeete, Obst

      9.   Steg (entfällt)                                               10. Bachhäuser (entfallen östlich des Traunbach)

      11. Sauna (barrierefrei)                                           12. Gästehaus „Hostel“ mit Parkinfo und Rezeption
 Rückwärtiger Saunabereich, Bachzugang                                       (barrierefrei)
                                                                    Modulbauweise (Holzbau), 2-geschossig, ausgebautes Dach,
                                                                    Satteldach, unterschiedliche Appartements (Einzel-, Doppel-,
                                                                                                                                     9
                                                                    Familie-), Lounge mit Durchgang zur Terrasse, Galerie zur
                                                                    Historie der „Hujetsmühle“, Gemeinschaftsräume (Waschen,
                                                                    Küche, Speiseraum, Seminarräume), Unterkünfte für „worka-
                                                                    wayer“ (lernen – helfen – teilen), Touristik, Übernachtung Ta-
                                                                    geswanderer

      13. Retentionsmulde                                                14. Lager/Technik/Atelier
 Gärtnerisch angelegte Mulde zur Rückhaltung von Oberflä-           Konzentrierung aller Lagerräume (Stühle, Möbel, Dekoratio-
 chenwasser, Regenwasserrückhaltung Gästehaus, Beschil-             nen), Maschinenpark, Werkstatt, Garage, Heizungszentrale
 derungen / Wegweiser

      15. Mülllager                                                      16. Stellplätze
 Mülllager an der Erschließungsstraße                               47 Stellplätze, davon zwei Behindertenstellplätze, Behinder-
                                                                    tenstellplätze können je nach Größe des Gästehauses er-
                                                                    gänzt werden, Alle Stellplätze unbefestigt (Rasenschotter,
                                                                    Schotter), Unbefestigter Erschließungsweg (randliche Läufer-
                                                                    reihe aus Natursteinpflaster)

      17. Stellplätze                                                    18. Wandelgang (barrierefrei)
 Stellplätze, alle Stellplätze unbefestigt (Rasenschotter, Schot-   Weg zur Meditation und Erkunden des Geländes, Führung
 ter)                                                               durch Mauerscheiben i.V.m. Laubengängen

      19. Rosengarten                                                    20. Bushaltestelle
 Gärtnerisch angelegter Rosengarten i.V.m. einer Parkgestal-        Haltestelle für Busse, E-Bike-Ladestation
 tung der Biodiversität unter Beachtung der einzelnen textli-
 chen Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen
FFH-VORPRÜFUNG - ORTSGEMEINDE ABENTHEUER BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET " ZENTRUM FÜR KÖRPER UND GEIST" - Verbandsgemeinde Birkenfeld
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

2          Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplä-
           nen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

Die Einfügung und Anpassung der Planung an die übergeordneten Planungen stellen gleich-
zeitig den vorgegebenen Untersuchungsrahmen (bspw. RROP, FNP, LP) dar, indem Restrik-
tionsräume benannt und mit dem geplanten Vorhaben abzugleichen sind. Somit ergibt sich
eine der jeweiligen Ebene angepasste Prüfung von Raumverträglichkeiten, aus denen die
Konfliktschwere resultiert.

2.1        Gesetzliche Grundlagen
Wesentliche Vorschriften für die Beachtung umweltbezogener Belange im Bauleitplan-verfah-
ren sind vor allem das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG), das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), das Wasserhaushaltsgesetz
(WHG), das Landeswassergesetz (LWG) sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm-
SchG). Besonders die im Folgenden aufgeführten Belange der genannten Fachgesetze sind
zu beachten:
Gemäß §2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer
7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet        10
werden; die Anlage 1 zum BauGB ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleit-
plan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwä-
gung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wis-
sensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad
des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprü-
fung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Gemäß §17 Abs. 4 BNatSchG sind vom Verursacher eines Eingriffs zur Vorbereitung der Ent-
scheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 BNatSchG in einem nach Art und
Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderli-
chen Angaben zu machen, insbesondere über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Ein-
griffs sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz
der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen
und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen.
Gemäß §9 Abs. 3 LNatSchG sind die Angaben nach § 17 Abs. 4 BNatSchG der zuständigen
Behörde textlich und anhand von Karten (Fachbeitrag Naturschutz) darzulegen. Soweit erfor-
derlich, kann die Behörde eine in der Regel eine Vegetationsperiode umfassende Erhebung
und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft verlangen. Die Erfassung von Bio-
top- und Lebensraumtypen sowie Artvorkommen erfolgt nach den Vorgaben des Land-
schaftsinformationssystems. Zur Verringerung oder Vermeidung erheblicher Beeinträchtigun-
gen, insbesondere von Natura 2000-Gebieten, besonders geschützten Arten, natürlichen Le-
bensraumtypen oder gesetzlich geschützten Biotopen, kann von der zuständigen Behörde
eine ökologische Baubegleitung angeordnet werden.
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

2.2         Regionaler Raumordnungsplan
Als übergeordnete Planung ist der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe2 zu se-
hen. In seiner aktuellen Fassung wird der Untersuchungsraum als
      •   Siedlungsfläche
      •   Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild
ausgewiesen.

                                                                                                  11

Abb. 3:     Aussagen des Regionalen Raumordnungsplans3
Andere raumbedeutsamen Funktionen werden nicht berührt.
Der maßgebliche Planungsraum liegt nicht innerhalb von Vorranggebieten. Erhebliche Beein-
trächtigungen auf angrenzende Vorranggebiete können ausgeschlossen werden.
Grundsätze der Raumentwicklung werden in der Karte als Vorbehaltsgebiete gekennzeichnet.
Eine landesplanerische Letztentscheidung ist auf der Ebene der Regionalplanung nicht mög-
lich und bleibt den nachfolgenden Verfahren überlassen. Grundsätzen ist bei der Abwägung
mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen/ Nutzungen besonderes Gewicht beizu-
messen.

2         Planungsgemeinschaft Rheinhesse-Nahe (2015): Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-
          Nahe, Mainz
3         Planungsgemeinschaft Rheinhesse-Nahe (2015): Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-
          Nahe, Mainz
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Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Durch die Ausweisung des Baugebietes ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Unver-
einbarkeit mit dem raumplanerischen Grundsatz des Vorbehaltsgebiets „Freizeit, Erholung und
Landschaftsbild“ kommt, da der hohe Erlebniswert der Landschaft und die für die Erholung
günstigen heil- und bioklimatischen Bedingungen erhalten bleiben. Vielmehr ergänzen die In-
halte des Bebauungsplanes die Grundsätze des Vorbehaltsgebietes „Freizeit, Erholung und
Landschaftsbild“ in geeigneter Weise, indem landschaftsgebundene und naturnahe Einrich-
tungen geschaffen werden.
Waldflächen des RROP sind durch die Planung nicht betroffen.
Die Flächen des landesweiten Biotopverbundes schließen direkt an den Planungsraum an und
werden in folgendem Kapitel behandelt.

2.3        Landesweiter und Regionaler Biotopverbund / Planung vernetzter Bi-
           otopsysteme
Der Planungsraum tangiert die Flächen des landesweiten Biotopverbunds. Das LEP IV Rhein-
land-Pfalz beinhaltet einen landesweiten Biotopverbund mit „Kernflächen/Kernzonen“ und
„Verbindungsflächen Gewässer“.
Die Kernflächen umfassen gemäß LEP IV „im Wesentlichen vorhandene rechtsverbindliche
Flächenwidmungen“. Dies sind namentlich die Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogel-
schutzgebiete) sowie Naturschutzgebiete. Im LEP IV sind darüber hinaus „Verbindungsflächen              12
Gewässer“ dargestellt. Sie umfassen vorhandene und geplante Überschwemmungsgebiete.
Die regionalen Raumordnungspläne beachten den landesweiten Biotopverbund und ergänzen
diesen – soweit erforderlich – auf regionaler Ebene durch Ausweisung von Vorrang- und Vor-
behaltsgebieten für den regionalen Biotopverbund. Die Landschaftsrahmenpläne liefern dafür
die fachliche Grundlage.4
Ziele und Grundsätze des Regionalen Biotopverbundes sind im Regionalen Raumordnungs-
plan Rheinhessen-Nahe aufgeführt:
G 57   Der regionale Raumordnungsplan stellt Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den regio-
       nalen Biotopverbund dar und soll darüber hinaus wichtige Biotopverbundräume entlang
       der Gewässer sichern. Eine besondere Rolle wird dabei der Ausweisung multifunktio-
       naler regionaler Grünzüge oder auch Grünzäsuren sowie Vorranggebiete für den Res-
       sourcenschutz zugewiesen. Hiermit soll der Fortbestand bzw. die Wiederansiedlung
       regional bedeutsamer Arten und Biotope gesichert werden und ein kohärenter Bio-
       topverbund durch ein System räumlich miteinander vernetzter funktionaler Lebens-
       raumkomplexe geschaffen werden.
Z 58   Innerhalb der Vorranggebiete für den regionalen Biotopverbund sowie der Vorrangge-
       biete für Ressourcenschutz Biotopverbund/Erosionsschutzwald und Biotopver-
       bund/Grundwasserschutz sind nur Vorhaben und Maßnahmen zulässig, die auf Dauer
       mit dieser vorrangigen Funktion vereinbar sind.

4      L.A.U.B. mbH (2010): Landschaftsrahmenplan für die Region Rheinhessen-Nahe - Entwurf- Kaisers-
       lautern, Neustadt an der Weinstraße
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

G 61   Insbesondere Vorranggebiete für den regionalen Biotopverbund sollen Schwerpunkt-
       räume für die Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und für Ökokontomaß-
       nahmen sein. Bei der Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrar-
       und forststrukturelle Maßnahmen Rücksicht zu nehmen.

                                                                                                        13

Abb. 4:    Landschaftsrahmenplan zum RROP (Ausschnitt aus dem Entwurf)5
Den Grundsätzen und Zielen des Regionalen Raumordnungsplanes hinsichtlich des Regiona-
len Biotopverbundes steht die Bebauungsplanung nicht entgegen:
1. Der Bebauungsplan führt in seinen Festsetzungen zu einer Erhaltung und nachhaltigen
   Entwicklung von tangierten Flächen des landesweiten Biotopverbundes, somit sind direkte
   Beeinträchtigungen oder Veränderungen von Schutzzielen und von geschützten Biotopen
   und Lebensraumtypen ausgeschlossen.
2. Der kohärente Biotopverbund durch ein System räumlich miteinander vernetzter funktio-
   naler Lebensraumkomplexe bleibt erhalten und wird durch landespflegerische Maßnah-
   men im Bebauungsplan unterstützt, was langfristig zu höherwertigen, regional bedeutsa-
   men Biotopen und Habitaten führt.
3. Das überplante Gewässer i.V.m. dem Gewässerrandstreifen wird sich langfristig durch die
   vorgesehene Freiflächenentwicklung und landespflegerischen Kompensationsmaßnah-
   men zu artenreichen und standortgerechten Biotopen und Habitaten entwickeln. Die Ele-
   mente für die naturnahe Erholung der Begegnungsstätte werden so integriert, dass das

5      L.A.U.B. mbH (2010): Landschaftsrahmenplan für die Region Rheinhessen-Nahe - Entwurf- Kaisers-
       lautern, Neustadt an der Weinstraße
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

    Naturerlebnis im Vordergrund steht. So sind großflächige Versiegelungen, große unange-
    passte bauliche Anlagen nicht zulässig, sondern ausschließlich bauliche Anlagen des Ge-
    bäudebestands ergänzt um Gebäude, die durch gestalterische Auflagen die naturnahe und
    naturverträgliche Erholung beachten.

                                                                                                14

Abb. 5:    landesweiter Biotopverbund6
Erhebliche Eingriffe in den landesweiten Biotopverbund sind daher nicht zu prognostizieren.

Auf der Grundlage der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumord-
nung kann davon ausgegangen werden, dass dem Vorhaben keine Ziele der Raumord-
nung entgegenstehen.

2.4        Flächennutzungsplan / Landschaftsplan
Für die Verbandsgemeinde Birkenfeld liegt ein Flächennutzungsplan mit integriertem Land-
schaftsplan vor.
Der Geltungsbereich liegt vollständig in einer als „Grünland“ dargestellten Fläche.7

6      Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020
7
       Stadt-Land-Fluss (2017): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
       Birkenfeld, Begründung und Umweltbericht, - Boppard
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist daher nicht gege-
ben. Entsprechend der Darstellungen in der Gemarkung Abentheuer stehen einer Änderung
bzw. Anpassung des FNP jedoch keine Belange entgegen.

                                                                                                 15

Abb. 6:    Darstellungen des Flächennutzungsplans 8
Es ist davon auszugehen, dass Darstellungen des Flächennutzungsplanes dem Vorha-
ben nicht entgegenstehen.

2.5        Internationale Schutzgebiete / IUCN9

2.5.1      IUCN - IV - Biotop-/Artenschutzgebiet
Die Grenze des FFH-Gebietes "Obere Nahe" tangiert das Planungsgebiet. Im Rahmen der
Bebauungsplanung wurde eine FFH-Vorprüfung vorgenommen, die zu folgendem Ergebnis
kommt:
„Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, von
Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Obere Nahe“ sind
nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung der festgelegten landespflegerischen Vermeidungs-
und Ausgleichsmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigun-
gen von Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Obere Nahe“ zu erwarten sind. Unter Berück-

8
        Stadt-Land-Fluss (2017): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
        Birkenfeld, Begründung und Umweltbericht, - Boppard
9       Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
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sichtigung der Erhaltungsziele und den Ausführungen wird eingeschätzt, dass mit der Reali-
sierung von Vorhaben, die sich aus dem Bebauungsplan begründen, erhebliche Beeinträchti-
gungen auf das FFH-Gebiet „Obere Nahe“ offensichtlich ausgeschlossen werden können.“

2.5.2      IUCN – II – Nationalpark
Der Planungsraum liegt innerhalb des Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“. Die unter Schutz
liegenden Flächen werden nicht berührt.

2.6        Nationale Schutzgebiete10
Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG)
Innerhalb des Plangebietes oder daran angrenzend liegen keine nach §23 BNatSchG rechts-
verbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete.
Landschaftsschutzgebiete (§26 BNatSchG)
Der Planungsraum und der weitere Untersuchungsraum liegen nicht innerhalb des Land-
schaftsschutzgebietes „Hochwald-Idarwald mit Randgebieten“.
Naturparks (§ 27 BNatSchG)
Der Planungsraum liegt innerhalb des Naturparks Saar-Hunsrück (Randzone), die Kernzone
östlich des Traunbachs wird nicht tangiert.                                                      16
Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG)
Innerhalb des Planungsraumes liegen keine Naturdenkmäler.
Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG)
Innerhalb des Planungsraumes liegen keine geschützten Landschaftsbestandteile.

Es wird festgestellt, dass weder nationale noch internationale Schutzgebiete durch die
Planungen betroffen sind, indem ihr Schutzziel und Schutzzweck in erheblicher Weise
beeinträchtigt würden.

10      Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

                                                                           17

Abb. 7:    Zonen des Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“11

11     Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020, WMS-Dienste RLP
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                                                                           18

Abb. 8:    nationale und internationale Schutzgebiete12

12     Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020, WMS-Dienste RLP
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2.7        Biotopkataster13

2.7.1      Biotopkataster (BK)
Aufgrund ihrer unmittelbaren landschaftsökologisch-funktionalen Beziehungen werden die in
der Objektklasse BT erfassten schutzwürdigen Biotope zu schutzwürdigen Biotopkomplexen
in der Objektklasse BK zusammengezogen und arrondiert. Flächen des Biotopkatasters (BK)
werden vom Plangebiet tangiert. Die überlagerten Flächen werden sämtlich in ihrem Bestand
geschützt und durch entsprechende Festsetzungen gesichert.

2.7.2      Biotoptypen (BT)
In dieser Objektklasse (BT) werden alle homogen abgrenzbaren Biotoptypen nach den vorge-
gebenen Definitionen der aktuellen amtlichen Kartieranleitungen erfasst. Dabei handelt es sich
um Biotoptypen, die eine besondere ökologische Bedeutung haben und z.B. als Habitate für
Tierarten wichtig sind. Flächen der Biotoptypen (BT) werden vom Plangebiet tangiert. Die
überlagerten Flächen werden sämtlich in ihrem Bestand geschützt und durch entsprechende
Festsetzungen gesichert.

2.7.3      Biotoptypen des §30 BNatSchG und §15 LNatSchG
Im Rahmen der Biotopkartierung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht
Rheinland-Pfalz wurden keine Biotope innerhalb des Plangebietes kartiert.
                                                                                                         19
Entsprechend §15 LNatSchG fallen auch „Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen
und Magerweiden im Außenbereich“ unter den Pauschalschutz. Nach der Biotoptypenkartier-
anleitung von Rheinland-Pfalz fallen darunter die Fettwiesen (EA1, EA2, FFH-LR 6510, 6520)
sowie Magerwiesen und –weiden (ED1, ED2, FFH-LR 6510, 6520).14
Diese Wiesenausprägungen konnten im Rahmen der aktuellen Biotoptypenkartierung im Un-
tersuchungsraum nicht nachgewiesen werden.
Seltene, in ihrem Bestand bedrohte, für den Naturhaushalt oder für Wissenschaft und Bildung
wichtige Arten wildlebender Tiere und Pflanzen entsprechend §30 BNatSchG wurden nicht
kartiert.

2.8        übergeordnete Ziele zum Wasserschutz15
Das Plangebiet berührt keine Wasserschutzgebiete.

13      Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/
14      Landesamt für Umweltschutz Rheinland-Pfalz, L. Störger, H. Degünther: Ergänzende Informationen
        zum §15 LNatSchG Stand: 13.01.2016
15      Datenabfrage (07/2020) unter http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/
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2.9        übergeordnete Ziele zum Bodenschutz16
Böden als Archiv der Kultur- und Naturgeschichte (besonders schutzwürdige Böden, die vor
einer weiteren Degradation und Zerstörung bewahrt werden sollen) liegen weder innerhalb
des Planungsraumes noch daran angrenzend vor.

                                                                                           20

Abb. 9:    Biotopkataster des LANIS17

16     Datenabfrage (07/2020) unter http://mapclient.lgb-rlp.de
17     Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2020, WMS-Dienste RLP, LANIS RLP
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3             Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeiti-
              gen Umweltzustands (Basisszenario)

3.1           Tiere
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der in den Messtischblättern TK 6308 (Birkenfeld-West)
dargestellten Gebiete. Die gemeldeten Arten sind in der entsprechenden ART@FAKT-Liste
aufgeführt. Die weitere Bewertung erfolgt im Rahmen des Artenschutzfachbeitrages des Um-
weltberichts.

3.2           Pflanzen
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans in
der Gemarkung Abentheuer.
Hier wurden die Biotoptypen am 24.06.2019 erfasst. Es wurden charakteristische und wertge-
bende Gefäßpflanzen für die einzelnen Biotoptypen aufgenommen. Die Erfassungseinheiten
wurden gemäß dem Biotopkataster Rheinland-Pfalz (Stand 11/2018) gewählt.
Zusätzlich wurde das „Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung in Rhein-
land-Pfalz“ (LANIS) im Internet ausgewertet (Abfrage 24.06.2019).
Im Folgenden wird die reale Vegetation der vorgefundenen Biotoptypen anhand der aufge-
                                                                                                               21
nommenen Arten beschrieben. Im Absatz Bewertung wird für den jeweils beschriebenen Bio-
toptyp in erster Linie erläutert, ob sogenannte substantielle Ausprägungen gefunden wurden
(LökPlan „Biotopkataster RLP; Erfassung der schutzwürdigen Biotope; Allgemeine Angaben
zum Biotopkataster“ 11/2018).
Die Bewertung erfolgt in einer vierstufigen Skala (gering – mittel – hoch – sehr hoch).
Die Kennzeichnung der im Untersuchungsgebiet vorgefundenen Biotoptypen inkl. deren
Schutzkategorie erfolgte mit Hilfe der Biotoptypenliste „Übersicht Biotoptypen (Außenbereich)“
(Stand: 11/2018).18

18   Benutzte Literatur:
          Jäger, E. J. & Werner, K. (Hrsg.) (2005): Rothmaler – Exkursionsflora von Deutschland, Gefäßpflan-
          zen, Kritischer Band, 10. Auflage - München
          Pott, R. (1995): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands, 2. Auflage - Stuttgart
          Lökplan (2018): Biotopkataster Rheinland-Pfalz – Erfassung der Schutzwürdigen Biotope, Vollstän-
          diger Biotoptypenschlüssel mit den Kriterien für die schutzwürdigen, die geschützten und die nach
          FFH-RL Anh. I relevanten Biotoptypen.
          Michael Altmoos (LUWG) & Ulrich Cordes (LökPlan GbR) (2018): Bewertung des Erhaltungszustan-
          des der FFH-Lebensraumtypen – Anlage 1 der Kartieranleitung für Rheinland-Pfalz
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Erläuterung der Abkürzungen:
    •    LRT – FFH-Lebensraumtyp, (in Karte Präfix „x“);

    •    §30 - §15 LNatSchG / §30 BNatSchG (in Karte Präfix „y“);

    •    FFH + §30 BNatSchG/§15 LNatSchG (in Karte Präfix „z“);

    •    xb - schutzwürdig

    •    Häufigkeitsangaben: f – frequent, d – dominant, s – selten, l – (als Zusatz zu f, d) lokal

Die Ergebnisse sind in einer Karte (Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands) dar-
gestellt. Der größte Bereich des Untersuchungsraumes wird von anthropogen bedingten Bio-
topen eingenommen. Aus den erhobenen floristischen und landschaftsökologischen Daten er-
geben sich folgende Aussagen:
    •    „Rote Liste“ - Arten konnten im Eingriffsraum zum Kartierzeitpunkt nicht festgestellt
         werden. Auch die LANIS-Abfrage ergab keine Hinweise darauf.
    •    Nach §15 LNatSchG und FFH-Richtlinie pauschal geschützte Flächen wurden nicht
         kartiert.
    •    Nach §30 BNatSchG geschützte Biotope stellen die Nass- und Feuchtwiesen sowie
         Gewässerabschnitte des Traunbachs dar.

                                                                                                       22
Biotoptyp           Erlenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten

Kürzel              AC1                          Zusatzcode                    ta2, ta1, stw1, stv

erfasste Arten

Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) – dl, Carpinus
betulus (Hainbuche) – dl, Fraxinus excelsior (Esche) – s, Picea abies (Fichte) – s, Populus spec.
(Pappel)
Strauchschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Corylus avellana
(Hasel), Fraxinus excelsior (Esche)
Krautschicht: Anemone nemorosa (Busch-Windröschen), Athyrium filix-femina (Frauen-Farn) - dl,
Carex remota (Winkel-Segge), Deschampsia cespitosa (Rasen-Schmiele), Dryopteris filix-mas
(Gemeiner Wurmfarn), Filipendula ulmaria (Mädesüß), Galeopsis tetrahit (Stechender Hohlzahn),
Galium aparine (Kleb-Labkraut), Galium palustre (Sumpf-Labkraut), Glyceria fluitans (Flutender
Schwaden), Impatiens noli-tangere (Echtes Springkraut), Juncus effusus (Flatter-Binse), Lamiastrum
galeobdolon (Goldnesssel), Oxalis acetosella (Wald-Sauerklee), Phalaris arundinacea (Rohr-
Glanzgras) – dl, Rubus fruticosus (Brombeere), Senecio ovatus (Fuchs' Greiskraut), Stachys
sylvatica (Wald-Ziest), Stellaria holostea (Echte Sternmiere), Stellaria nemorum (Hain-Sternmiere) –
fl, Urtica dioica (Brennnessel)

Wertigkeit                   hohe Wertstufe

Schutzstatus                 -

Bemerkung                    Auwaldrest; einzelne Nadelbäume gepflanzt mit Verbißschutz (ta4)
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Biotoptyp         Feldgehölz aus einheimischen Baumarten

Kürzel            BA1                          Zusatzcode                 ta2

erfasste Arten

Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Fagus sylvaticus
(Buche)
Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel)
Krautschicht: Urtica dioica (Brennnessel)

Wertigkeit                 mittlere-hohe Wertstufe

Schutzstatus               -

Biotoptyp         Baumhecke

Kürzel            BD6                          Zusatzcode                 ta2

erfasste Arten

Baumschicht: Acer campestre (Feld-Ahorn), Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Fagus sylvaticus
(Buche), Picea abies (Fichte), Prunus avium (Vogel-Kirsche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Tilia
platyphyllos (Sommer-Linde)
Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel)
Krautschicht: Athyrium filix-femina (Frauen-Farn), Chaerophyllum temulum (Taumel-Kälberkropf),
                                                                                                  23
Dactylis glomerata (Knäuel-Gras), Galium aparine (Kleb-Labkraut), Geum urbanum (Gemeine
Nelkenwurz), Polygonum bistorta (Wiesen-Knöterich), Rubus fruticosus (Brombeere) – dl

Wertigkeit                 mittlere-hohe Wertstufe

Schutzstatus               -

Biotoptyp         Baumreihe

Kürzel            BF1                          Zusatzcode                 ta2, ta3

erfasste Arten

Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Betula pendula (Hänge-Birke), Prunus avium
(Vogel-Kirsche), Quercus robur (Stiel-Eiche)
Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel), Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn), Syringa
vulgaris (Flieder)
Krautschicht: Aegopodium podagraria (Giersch), Galium aparine (Kleb-Labkraut), Geum urbanum
(Gemeine Nelkenwurz), Rubus fruticosus (Brombeere), Urtica dioica (Brennnessel)

Wertigkeit                 mittlere-hohe Wertstufe

Schutzstatus               -
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Biotoptyp         Einzelbaum

Kürzel            BF3                         Zusatzcode                  ta2

erfasste Arten

Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Quercus robur (Stiel-Eiche)
Strauchschicht:
Krautschicht:

Wertigkeit                mittlere-hohe Wertstufe

Schutzstatus              -

Biotoptyp         Baumgruppe

Kürzel            BF2                         Zusatzcode                  ta2

erfasste Arten

Baumschicht: Alnus glutinosa (Schwarz-Erle)
Strauchschicht:
Krautschicht:

Wertigkeit                mittlere-hohe Wertstufe

Schutzstatus              -
                                                                                                     24

Biotoptyp         Quellbach

Kürzel            FM4                         Zusatzcode                  wt, wf2

erfasste Arten

Baumschicht: Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) – dl, Carpinus betulus (Hainbuche), Fraxinus excelsior
(Esche)
Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel)
Krautschicht: Aegopodium podagraria (Giersch), Carex remota (Winkel-Segge), Filipendula ulmaria
(Mädesüß), Galium palustre (Sumpf-Labkraut), Glyceria fluitans (Flutender Schwaden), Stellaria
nemorum (Hain-Sternmiere)

Wertigkeit                hohe Wertstufe

Schutzstatus              -
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Biotoptyp         Mittelgebirgsbach

Kürzel            zFM6                          Zusatzcode                 wt, wg2, wf

erfasste Arten

Baumschicht: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) – dl, Carpinus
betulus (Hainbuche), Fraxinus excelsior (Esche)
Strauchschicht: Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Corylus avellana (Hasel)
Krautschicht: Aegopodium podagraria (Giersch), Athyrium filix-femina (Frauen-Farn) - dl, Carex
remota (Winkel-Segge), Deschampsia cespitosa (Rasen-Schmiele), Dryopteris filix-mas (Gemeiner
Wurmfarn), Filipendula ulmaria (Mädesüß), Galium palustre (Sumpf-Labkraut), Glyceria fluitans
(Flutender Schwaden), Juncus effusus (Flatter-Binse), Luzula sylvatica (Große Hainsimse), Phalaris
arundinacea (Rohr-Glanzgras), Senecio ovatus (Fuchs' Greiskraut), Stachys sylvatica (Wald-Ziest),
Stellaria nemorum (Hain-Sternmiere)

Wertigkeit                sehr hohe Wertstufe

Schutzstatus              §15 LNatSchG/§30 BNatSchG + FFH-Richtlinie

                                                                                                     25
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Biotoptyp         Nass- und Feuchtwiese

Kürzel            yEC1                           Zusatzcode                 os

erfasste Arten

Baumschicht:
Strauchschicht:
Krautschicht: Filipendula ulmaria fl, Crepis paludosa (Sumpf-Pippau), l, Angelica sylvestris
(Gewoehnliche Wald-Engelwurz), s, Polygonum bistorta (), fl, Cirsium palustre (Sumpf-Kratzdistel), l,
Lotus uliginosus (), l, Rumex acetosa (), l, Dactylis glomerata agg. (Wiesen Knaeuelgras Sa.), fl,
Ranunculus platanifolius (Platanenblaettriger Hahnenfuss), l, Aegopodium podagraria (Giersch), l,
Holcus lanatus (Wolliges Honiggras), f, Lysimachia nemorum (Hain-Gilbweiderich), l, Ranunculus
acris agg. (Scharfer Hahnenfuss (Sa.)), f, Veronica chamaedrys agg. (), l, Ranunculus repens
(Kriechender Hahnenfuss), l, Stellaria graminea (Gras-Sternmiere), f, Hypericum maculatum agg.
(Geflecktes Johanniskraut Sa.), l, Vicia sepium (Zaun-Wicke), l, Viola palustris ()

Wertigkeit                 sehr hohe Wertstufe

Schutzstatus               §30 LNatSchG

Bemerkung                  3 Feuchtezeiger zusammen über die Fläche verteilt frequent vorhanden

                                                                                                        26
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

Biotoptyp           Graben

Kürzel              FN0                           Zusatzcode             wb

erfasste Arten

Baumschicht: s. BF1
Strauchschicht:
Krautschicht: Phalaris arundinacea (Rohr-Glanzgras), Polygonum bistorta (Wiesen-Knöterich),
Scirpus sylvaticus (Wald-Simse), Urtica dioica (Brennnessel)

Wertigkeit                   mittlere Wertstufe

Schutzstatus

Biotoptyp           Nutzgarten

Kürzel              HJ2                           Zusatzcode             lokal stl

erfasste Arten

Baumschicht: div. Obstbäume, Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Betula pendula (Hänge-Birke),
Juglans regia (Walnuss), Prunus avium (Vogel-Kirsche)
Strauchschicht: Corylus avellana (Hasel), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)                    27
Krautschicht: Alopecurus pratensis (Wiesen-Fuchsschwanz), Arrhenatherum elatius (Glatthafer),
Holcus lanatus (Weiches Honiggras), Lolium perenne (Deutsches Weidelgras), Plantago lanceolata
(Spitz-Wegerich), Urtica dioica (Brennnessel)

Wertigkeit                   geringe-mittlere Wertstufe

Schutzstatus                 -

3.3          Fläche, Boden19
Die Bodenfunktionsbewertung des Landesamtes für Geologie und Bergbau betrachtet rele-
vante Bodeneigenschaften und führt diese in eine standörtliche Gesamtbewertung über.
Besonders zu beachtende Bodeneigenschaften liegen nicht vor.
Das Untersuchungsgebiet wird in der geologischen Übersichtskarte von Rheinland-Pfalz dem
Bereich des Devons bis Unterkarbon (GÜK 300) zugeordnet. Die Einstufung in Bodengroß-
landschaften (BÜK 200) führt basische und intermediäre Vulkanite, z. T. wechselnd mit Löss-
lehm auf. Die Standorttypisierung spricht von Standorten mit geringem Wasserspeicherungs-
vermögen und mit schlechtem bis mittlerem natürlichem Basenhaushalt. Die angesprochenen
Bodenprofile sind auf Grund der Einstufung der Standortverhältnisse der hpnV für den gesam-
ten Naturraum typisch, so dass keine besondere Schutzwürdigkeit vorhanden ist.

19       Datenabfrage (07/2020) unter http://mapclient.lgb-rlp.de
Ortsgemeinde Abentheuer
Bebauungsplan Sondergebiet „Zentrum für Körper und Geist“
Umweltbericht

                                           BFD_5L Bodenfunktionsbewertung

                                                                                        Stufe           Text
     Gemarkung                                                                                       Abentheuer
     Gesamtbewertung                                                                      2            Gering
     Standorttypisierung für die Biotopentwicklung                                        3             Mittel
     Ertragspotential                                                                     3             Mittel
     Feldkapazität                                                                        2            Gering
     Nitratrückhaltevermögen                                                              2            Gering

                                                     © Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz 2006-2009

3.4          Wasser20
Oberflächengewässer als Fließgewässer liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Es sind dies
der Traunbach sowie der Bleidenbach als Gewässer III. Ordnung. Das Plangebiet entwässert
in südliche Richtung. Stillgewässer finden sich im Untersuchungsraum keine.
Die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung wird auf Basis der Bewertung der HÜK 200
vorgenommen. Die Einstufung der Schutzwirkung erfolgte entsprechend der LAWA-Arbeits-
hilfe in die Klassen mittel.

3.5          Luft, Klima
                                                                                                                      28
Das Plangebiet wird mit einem erhöhten Radonpotenzial in und über einzelnen Gesteinshori-
zonten angegeben.21
Das Gebiet liegt nicht in einem Bereich mit besonderer klimatischer Funktion. Das heißt, es
befinden sich dort keine bedeutenden Luftaustauschbahnen oder sonstige überregional be-
deutsamen klimatischen Wirkungsräume.

3.6          Landschaft22
Der Landschaftsraum wird als "Dollberge und Herrsteiner Forst" bezeichnet.

3.7          Biologische Vielfalt
Die Biodiversität lässt sich auf den drei Ebenen beschreiben Vielfalt der Ökosysteme (Lebens-
räume), Vielfalt der Arten (Tiere, Pflanzen) sowie Vielfalt der Gene (Rassen oder Sorten von
wildlebenden und genutzten Arten).
Der Untersuchungsraum wird angrenzend an Flächen des landesweiten oder regionalen Bio-
topverbundes zugeordnet. Darüber hinaus zeigt die Datenauswertung nur in Teilflächen eine
besondere biologische Vielfalt anhand der kartierten schützenswerten und pauschal geschütz-

20        Datenabfrage (07/2020) unter http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/
21        Datenabfrage (07/2020) unter http://mapclient.lgb-rlp.de
22        Datenabfrage (07/2020) unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/
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