Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal

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Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die bevorstehende winterliche Witterung gibt Anlass, die Bevölkerung wieder auf ihre Regel für Werktage die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Waldmohr, hier gilt die Zeit
Schneeräum- und Streupflicht hinzuweisen.                                                von 06.00 bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr anzuse-
                                                                                         hen.
In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz haben die Ortsgemeinden im
Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Verpflichtung zur Reinigung der Erforderlichenfalls sind während dieser allgemeinen Hauptverkehrszeiten die Gehwege,
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, hierzu zählen die reinen Ortsstraßen als Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen zur Vermeidung von
auch die klassifizierten Ortsdurchfahrten (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), durch Rutschgefahren mehrmals am Tag zu streuen.
Ortssatzungen auf die Grundstückseigentümer und Bürger übertragen.
                                                                                         Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Räum- und Streupflicht eine Ord-
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist nungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch
Loshacken zu beseitigen. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.                 Die Schneeräumpflicht der Grundstücksangrenzer bleibt auch dann bestehen, wenn die
Der weggeräumte Schnee ist so zu beseitigen, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und jeweilige Ortsgemeinde eigene Fahrzeuge oder eigenes Personal zur Räumung der
Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträch- Schneemassen und zur Bestreuung der Straßen einsetzt oder hierfür Dritte beauftragt.
tigt wird.
                                                                                         Gleiches gilt auch für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen. Wie
Neben der Schneeräumung obliegt den Anliegern und sonstigen Nutzungsberechtigten Ihnen bekannt ist, werden die Ortsdurchfahrten durch die Straßenmeisterei geräumt und
bei auftretender Glätte auch die Streupflicht. Dieser erstreckt sich auf die Gehwege und gestreut, obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür die Ortsgemeinden bzw. die
die Fußgängerüberwege sowie auf die durch Satzung ausdrücklich festgelegten beson- Grundstückseigentümer zuständig sind. Diese Arbeiten werden innerorts oft durch par-
ders gefährlichen Fahrbahnstellen.                                                       kende Fahrzeuge auf der Straße oder den Bürgersteigen erschwert, so dass die Räumfahr-
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang zeuge nur mit erhöhtem Risiko wegen evtl. Schäden räumen können.
der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit auf diesen Wegen und Fahrbahnstellen ist
durch abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis- Die Winterdienstfahrer der Straßenmeisterei sind deshalb angewiesen, wegen möglicher
flächen sind aufzuhacken und zu beseitigen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schadensersatzforderungen in diesen Fällen kein Risiko einzugehen und den Winter-
Schnee und Schneematsch freizuhalten.                                                    dienst dort einzustellen.
Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen auf-
einander abgestimmt sein. Der später Räumende muss sich nach der schon geräumten Wir bitten Sie deshalb im eigenen Interesse so zu parken, dass der Räumdienst durchge-
Fläche des Nachbarn richten, sodass eine durchgehend benutzbare Fläche vorhanden ist. führt werden kann bzw. nach Möglichkeit auf das Parken am Straßenbereich ganz zu ver-
Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden und soll nur einge- zichten.
setzt werden, wenn hierdurch der Oberflächenbelag der Flächen nicht beschädigt werden
kann.                                                                                    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Schneefällen während der Nachtzeit sind der Schnee und der Schneematsch bis zum Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister
Beginn der allgemeinen Hauptverkehrszeiten zu räumen. Als Hauptverkehrszeit ist in der Im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
IM NOTFALL
                                                                        - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
 Verbandsgemeinde                         Unfall-, Rettungsdienst- und Kran-       Haus der Diakonie Landstuhl             Rufbereitschaft der Ver-               L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
                                          kentransporte (Tag und Nacht ein-        Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl          bandsgemeindewerke                     und Freunde von Alkoholkranken,
 Oberes Glantal
                                          satzbereit): DRK-Rettungswache           Tel.: 06371/2846                                                               Kaiserslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      Schönenberg-Kübelberg, Rathaus-          Email:                                  Eigenbetrieb                           Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                          straße 8, Telefon 112.                   slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de         Wasser | Abwasser                      19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 06373/504-0                              Polizei (Raum Schönenberg-Kü-            Unsere Beratungsangebote                Bereich Wasser                         06356/1224
                                          belberg / Waldmohr - Südkreis Ku-        Sozial- und Lebensberatung              (VG Oberes Glantal)
 Feuerwehr                                                                         Schwangerschafts- und Schwager-         Treten außerhalb der allgemeinen
                                          sel): Polizeiwache Schönenberg-                                                                                         Aids-Hilfe-Kaiserslautern:   Pariser
 Verbandsgemeinde                         Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon       schaftskonfliktberatung                 Bürozeiten Probleme bei der Was-       Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag +
 Oberes Glantal                                                                    (staatl. anerkannt)                     serversorgung (Rohrbrüche, Un-         Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch
                                          06373/8220
                                                                                   Kurberatung                             dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)
                                          Rufbereitschaft                          (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-                                              18.00 - 20.00 Uhr)
 - Notruf 112 -                           Entstörungsdienst:                       Kuren, Kinder- und Jugenderho-          auf oder erkennen Sie sonstige
                                          Telefon-Nr. für Störungen                lungen, Familienerholungen)             Unregelmäßigkeiten an öffentli-        Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
Zahnärztlicher Notfalldienst:             Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Termine nach Vereinbarung               chen Anlagen (Ausfall der Stra-        Gruppe Kusel. Weitere Information:
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Strom: Telefon 0800/7977777              Vertraulich-kostenfrei - auf            ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr-       Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      APOTHEKEN-NOTDIENST                      Wunsch anonym                           bahnänderungen usw.) so rufen          im Internet unter www.ilco.de
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   Deutsches Festnetz:                      Haus der Diakonie Kaiserslautern        Sie für das Gebiet der Verbands-
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      0180-5-258825-PLZ                        Interventionsstelle gegen Gewalt        gemeinde Oberes Glantal die Te-        Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
893770                                    (0,14 Euro/Min.)                         in engen sozialen Beziehungen           lefon-Nr. 0171 / 5065303 an.           Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                          Mobilfunknetz:                           und Stalking                                                                   Betreuung und Beratung für Behin-
                                          0180-5-258825-PLZ                        Tel.: 0631/37108425                     Bereich Abwasser                       derte sowie therapeutische Versor-
Augenärztlicher Notfalldienst:                                                     Email: interventionsstelle.kaisers-
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                            (Gebiet Süd und Nord):                 gung nach Schlaganfall/Hirnverlet-
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            lautern@diakonie-pfalz.de
                                          Internet: www.lak-rlp.de                                                         Treten außerhalb der allgemeinen       zung.
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929                                                  Vertraulich-kostenfrei -
                                          Der Notdienst wechselt jeweils                                                   Bürozeiten Probleme bei der Ent-       66849 Landstuhl, Am Rothenborn,
                                                                                   auf Wunsch anonym
                                          morgens um 8.30 Uhr                                                              wässerung (Verstopfungen, Rück-        Tel. 06371/934275-276, Fax 06371-
Ärztlicher Notfalldienst
                                                                                                                           stau usw.) auf oder erkennen Sie       934424.
Zuständig ist der Bereitschafts-          Schönenberg-Kübelberger Tafel            Ambulanter Pflege- und                  sonstige Unregelmäßigkeiten in         Störungen Erdgasversorgung
dienstzentrale im Westpfalzklinikum       für bedürftige Menschen in der Ver-      Betreuungsdienst                        Zusammenhang mit der Abwas-            Stadtwerke Homburg GmbH
Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.   bandsgemeinde Oberes Glantal.            Inhaber W. Tremmel &                    serbeseitigung oder an Gewäs-          Rufbereitschaft:
                                          Ausgabestelle:                           M. Tremmel
                                                                                   St. Wendeler Straße 16,                 sern (z.B. Gewässerverschmut-          Tel.: 06841/694-0
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall       Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                      zungen, Ölspuren) so rufen Sie für
um telefonische Vorankündigung            (neben ev. Kirche)                       66892 Bruchmühlbach-Miesau,                                                    Fragen zur Erdgasversorgung:
                                                                                   Tel. 06372/995751                       den Bereich der Ortsgemeinden:         Energieberatung-Stadtwerke
Dienstzeiten:                             Öffnungszeiten:                                                                  * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
Montag                     19.00 Uhr                                               Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,                                                 Homburg: 06841/694-220
                                          Dienstag 10:00-11:00 Uhr und             Tel. 06373/508641                         mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,
bis Dienstag               07.00 Uhr      Donnerstag 16:00-17:00 Uhr                                                                                              Tierschutzverein im Landkreis Kusel
                                                                                   Wir sind rund um die Uhr für Sie          Dittweiler und Schönenberg-Kü-       e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
Dienstag                   19.00 Uhr      Bedürftigkeit:                           erreichbar.                               belberg die Telefon-Nr. 06373 /
bis Mittwoch               07.00 Uhr      Anträge gibt es in den Bürger-                                                                                          Telefonnummern:
                                                                                                                             8290320 an (Gebiet Süd).             1. Vorsitzende Christine Fauß,
Mittwoch                   14.00 Uhr      büro’s der Verbandsgemeinde
                                                                                   Sozialverband                           * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-       Tel.: 0175/4117712
bis Donnerstag             07.00 Uhr      Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        born, Glan-Münchweil., Hensch-
Donnerstag                 19.00 Uhr      VG-Verwaltung, Herr Tobias We-           VdK Rheinland-Pfalz                                                            Schatzmeister Jutta Keller
                                          ber, Tel.: 06373-504-201,                Kreisverband Kusel                        tal,Herschweiler-Pettersheim,        Tel.: 0160/94838930
bis Freitag                07.00 Uhr                                                                                         Hüffler, Krottelbach, Langen-
Freitag                    16.00 Uhr      t.weber@vgog.de                          Geschäftsstelle Lehnstraße 34,                                                 www.tierschutz-kusel.de
                                          Konto:                                   66869 Kusel                               bach, Matzenbach, Nanzdiet-
bis Montag                 07.00 Uhr                                               Telefonische Erreichbarkeit:              schweiler,       Quirbach/Pfalz,
                                          KSK Kusel, IBAN:                                                                                                        Beratungsstellen
Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr                                                  Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Steinbach am Glan, Rehweiler         im Haus der Diakonie
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr        DE10 5405 1550 0050 0103 47
                                          www.schoenenberg-kuebelberger-           Freitags geschlossen                      und Wahnwegen die Telefon-Nr.        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
Sprechstunden:                            tafel.de                                 1. Mittwoch im Monat Service-             06383/927681 an (Gebiet Nord).       Tel.-Nr.: 06381/422900
Samstag und Sonntag                                                                nachmittag für Arbeitnehmer von         Sie wollen eine Störung melden?        Fax-Nr.: 06381/4229099
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    14.00 - 17.30 Uhr                       Dann wählen Sie die entsprechen-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
                                           Deutsches Rotes Kreuz                                                                                                  Erziehungs-
                                           Kreisverband Kusel e.V.                 Telefon: 06381/425 044 - 0              de Telefonnummer. Der Telefonan-       und Familienberatung
Die Bereitschaftsdienste der im Raum                                               Telefax: 06381/425 044 - 29             ruf wird von einer Sprachbox an-       Email: erziehungsberatung.ku-
Bruchmühlbach/Miesau praktizie-            Haushaltsassistenz:                     E-Mail: kv-kusel@vdk.de                 genommen. Bitte teilen Sie Ihren       sel@diakonie-pfalz.de
ren-den Ärzte u. Zahnärzte können          Hauswirtschaftliche       Dienstleis-   Termin nur nach telefonischer
                                           tungen, Fahrdienst und Betreuungs-                                              Namen sowie Ihre Telefonnum-           Suchtberatung, Jugend- und
beim Anrufbeantworter des jeweili-                                                 Vereinbarung                            mer, unter der Sie erreichbar sind,    Drogenberatung, Angehörigen-
                                           angebote für Senioren, Pflegebedürf-
gen Hausarztes in Erfahrung gebracht       tige und Familien, Unterstützung für                                            mit. Nennen Sie uns den festge-        beratung, Prävention
werden.                                    Kranke, Genesende, Behinderte.          Mobilitas                               stellten Schaden (z.B. Wasser tritt    Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           Hausnotrufsystem:                       ambulanter Pflege- und Betreuungs-      aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe-        nie-pfalz.de
Deutsche Rheuma-Liga                       Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan-                                             Fachdienst Glückspielsucht
                                                                                                                           zug (Straße, Hausnummer sowie
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  hinderte, Alleinstehende.               str. 44., Frau Schmidt Kerstin.                                                Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                           Gemeinde). Sie werden umgehend
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      Essen auf Rädern:                       Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,                                                     nie-pfalz.de
                                                                                                                           (in der Regel nicht länger als 3 bis
Tel.: 06383/1386                           Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät-       Tel. 06373/829992                                                              Schwangeren- und Schwanger-
                                           kost.                                   Beratung kostenlos und neutral!         10 Minuten) vom Rufbereit-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de                                                                                                                                   schaftskonfliktberatung
                                           Sozialkaufhaus:                         Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.   schaftspersonal zurückgerufen.
                                                                                                                                                                  (staatlich anerkannt)
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz           Secondhandbekleidung und -möbel.        Wir pflegen bei Ihnen zu Hause                                                 Email:
Kusel, Marktplatz 4: dienstags und         Geschäftsstelle:                                                                Bürgerbus Oberes Glantal               slb.kusel@diakonie-pfalz.de
freitags ab 20.00 Uhr                      Trierer Str. 39, Kusel,                 ANONYM-VERTRAULICH                      Montag und Mittwoch
                                           Tel. 06381/9246-20                                                                                                     Sozial- und Lebensberatung
                                                                                   Evangelische - Katholische              13.00 bis 16.00 Uhr                    Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Kleiderkammer:                          Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr        Telefon: 06373/504-108, Email:
                                           Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),                                                                                      Kindererholung, Müttergene-
für bedrohte und mißhandelte Frauen                                                gebührenfrei - vertraulich              buchung@buergerbus-og.de               sungs- und Mutter-Kind-Kuren
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Tel.: 0800/111 0 111
und deren Kinder: 0631/17000                                                                                               www.buergerbus-og.de                   Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                   und 0800/111 0 222
Ehrenamtsbörse                             Pflegestützpunkt
des Landkreises Kusel                      Öffentliche Beratungsstelle rund        Schuldner- und Insolvenzberatung        Ambulanter Hospiz- und                 Ökumenische Sozialstation
Vielseitige Dienste für hilfebedür-        um das Thema Pflege                     Deutsches Rotes Kreuz                   Palliativer Beratungsdienst            Brücken e.V.
tige Personen                              Paulengrunder Straße 7a                 Kreisverband Kusel e.V.                 Kusel - Ramstein - Landstuhl -         Ambulante-Hilfe-Zentrum
Kontakte                                   66904 Brücken                           Trierer Str. 39, 66869 Kusel            Westrich                               Pflegedienst, hauswirtschaftliche
in den Verbandsgemeinden:                  Tel.: 06386/40 40 364                   Tel: 06381/924615                       Beratung und Unterstützung             Hilfe, Tagesbegegnungsstätte,
Waldmohr              06373/2910           und 06386/40 40 073                                                                                                    Beratung, Service warmer Mittag-
                                                                                                                           schwerkranker und sterbender
Glan-Münchweiler       06384/323           Die Beratung erfolgt kostenlos,         AWO Betreuungsverein                                                           stisch, Familienpflege. Paulen-
                                                                                                                           Menschen bei Schmerzen und             grunder Str. 7a, 66904 Brücken
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    neutral und vertraulich                 Trierer Str. 60, 66869 Kusel            psychosozialen Problemen,              Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                   Schwebelstraße 8, 66869 Kusel
                                                                                   Email:                                                                         Rund um die Uhr für Sie
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   betreuungsverein-kusel@t-online.de      Telefon: 06381/425769. Email:          erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                       Telefon 112         Fax: 06381/993279                       hospiz.kusel@caritas-speyer.de         www.sozialstation-bruecken.de
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                      Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
        Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                   www.vgog.de abrufbar

Vollzug der Wassergesetze;                                                                                Das Fundamt Schönenberg-
Erlaubnisverfahren gemäß §§ 15 WHG i.V.m. 16 LWG für die Einleitung                                       Kübelberg meldet:
von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser                                                      Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde eine schwarze Kat-
aus dem Baugebiet „Langgewanne“ in der Ortsgemeinde                                                       ze (Fundort: Breitenbach) als Fundsache gemeldet.
Schönenberg-Kübelberg in den Kohlbach
                                                                                                          Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte
                                                                                                          im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde
                                                                                                          Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210.

Bekanntmachung
1. Die Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion
   Süd - Regionalstelle für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern - einen An-
   trag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Nie-
   derschlagswasser aus dem Baugebiet „Langgewanne“ in der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg             Das Fundamt Waldmohr
   über einen Regenwasserkanal in den Kohlbach (Gewässer III. Ordnung) sowie auf Herstellung ei-
   nes Retentionsraumes als wasserwirtschaftlicher Ausgleich gestellt                                     meldet:
2. Es wird darauf hingewiesen, dass                                                                       Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Handy als Fundsache (Fundort
2.1 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen bei der                                                 Bruchstraße in Waldmohr) abgegeben.

                                                                                                          Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte
    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Rathausstr. 8                                               im Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal,
    66901 Schönenberg-Kübelberg                                                                           Tel.: 06373/ 504-220 oder -221.

   in der Zeit vom 06.02.2020 bis 06.03.2020 einschließlich
   während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen;

2.2 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
                                                                                                          Öffentliche
    Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern   Ausschreibung
    oder bei der
    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Rathausstr. 8                                               Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-
    66901 Schönenberg-Kübelberg                                                                           Kübelberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde
                                                                                                          Schönenberg-Kübelberg folgende Arbeiten auf Grundlage der
   bis spätestens 20.03.2020                                                                              VOB/A aus:
   schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;
                                                                                                          Abriss ehem. Geschäftsgebäude Saarbrücker Str. 57 in Schö-
2.3 Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind,           nenberg-Kübelberg
    Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG ein-         • Abbrucharbeiten
    zulegen, innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten
    Stellen abgeben können;
                                                                                                          Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht:
2.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist grundsätzlich alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf
    besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind;
2.5 bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird;                                    1. Submissionsanzeiger      Schopenstehl 15, 20095 Hamburg
2.6 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;                                   Fax 040/40194031
2.7 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen                                   2. Subreport                Postfach 910860, 51101 Köln
    - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen ab-                                    Fax 0221/9857866
      gegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt wer-       3. bi, Bauwirtschaftliche
      den können,                                                                                            Information              Postfach 3407, 24033 Kiel
    - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be kanntmachung ersetzt                                 Fax 0431/5359225
      werden kann;                                                                                        4. Subreport ELVIS          https://www.subreport.de/E74722348
2.8 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der
                                                                                                          5. Homepage:
    Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.
3. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden              www.vgog.de              Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen
     Zeitraum auch auf der Homepage der SGD Süd https://sgdsued.rlp.de/de/service unter dem Punkt
     Öffentlichkeitsbeteiligung/ Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur       Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 22.01.2019
     Einsicht ausgelegten Unterlagen.                                                                     gez.: Lothschütz, Bürgermeister
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
Bekanntmachung
Allgemeinverfügung Glasverbot im Bereich des Dorfplatzes Kübelberg an Rosenmontag 2020

Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal erlässt           Flaschen und Gläser können und werden bei vergleichba-        Oberes Glantal eingegangen ist. Die Frist gilt auch als ge-
als örtlich und sachlich zuständige örtliche Ordnungs-          ren Veranstaltungen immer wieder als Wurfgeschosse ver-       wahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss
behörde aufgrund der §§ 1 und 9, 88, 89, 90 und 90 Abs.         wendet, was zu erheblichen Verletzungen bei den Getrof-       bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49, 66869 Ku-
1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vom           fenen führt.                                                  sel, eingelegt wird.
10. November 1993 (GVBl. 1993, 595) in Verbindung mit §         Glasscherben und -splitter verursachen zudem auf den
1 Landesverordnung über die Zuständigkeit der Allgemei-         Veranstaltungsplätzen noch über Stunden Verletzungsri-        Fußnote:
                                                                                                                              1
nen Ordnungsbehörden vom 31. Oktober 1978 (GVBl.                siken für unbeteiligte Besucher.                               vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
1978, 695) und § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfah-                                                                         des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli
rensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl.              Nach polizeilicher Ansicht und nach ordnungsbehördli-          2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauens-
1976, 308) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwal-            cher Abwägung können diese Gefahren nur durch Verzicht         dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt
tungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003             auf Glasgebinde bei dieser Veranstaltung abgewendet            und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU
(BGBl. I S. 102) und § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsge-      bzw. reduziert werden.                                         Nr. L 257 S. 73).“
richtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686),
jeweils in den derzeit geltenden Fassungen, folgende            Rechtsbehelfsbelehrung:                                       Mit der Einlegung des Widerspruchs kann beim zuständi-
                                                                Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines           gen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße,
Allgemeinverfügung:                                             Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.           Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße,
1. Für den 24.02.2020 wird der gewerbsmäßige Verkauf            Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung        schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
   von Glasgetränkebehältnissen (Flaschen, Gläser) im ge-       Oberes Glantal einzulegen. Der Widerspruch kann               Geschäftsstelle gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichts-
   samten auf der beiliegenden Karte definierten Bereich                                                                      ordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der
   (grün umrandeter Bereich im Kartenausschnitt - Gebiet        1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsge-     zurzeit geltenden Fassung, beantragt werden, die auf-
   um den Kübelberger Dorfplatz) in der Ortsgemeinde               meindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8,          schiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilwei-
   Schönenberg-Kübelberg untersagt. Das Verbot er-                 66901 Schönenberg-Kübelberg oder                           se wiederherzustellen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass
   streckt sich bei den Straßen im Grenzbereich auf beide       2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1   einer Entscheidung des Kreisrechtsausschusses und vor
   Straßenseiten. Das Verbot gilt von 09:00 Uhr bis 24:00       an:                                                           Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.
   Uhr.                                                            vg-oberes-glantal@poststelle.rlp.de

2. Innerhalb des in Ziffer 1 definierten Bereichs ist weiter-   erhoben werden.
   hin das Mitführen und die Benutzung von Glasgetränke-                                                                      Verbandsgemeindeverwaltung           Oberes       Glantal,
   behältnissen außerhalb von geschlossenen Räumen              Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider-   22.01.2020
   verboten.                                                    spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor       gez. (Hewer)
                                                                Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung        - Ordnungsbehörde -
3. Ausgenommen von dem Verbot nach Ziffer 2 ist das Mit-
   führen von Glasgebinden durch Personen, welche diese
   offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mit-
   nahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.              Anlage I - Räumlicher Geltungsbereich zur Allgemeinverfügung „Glasfreiheit Rosenmontag 2020“ vom
   Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Ver-       22.01.2020, während der Rosenmontagsveranstaltung
   stößen sowie sonstigen Änderungen der Gefahrenlage           am 24.02.2020 auf dem Dorfplatz im OT Kübelberg
   weitergehende Anordnungen zu treffen.
                                                                Grüne Umrandung = räumlicher Geltungsbereich der glasfreien Zone
4. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird
   gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO im überwiegenden öf-
   fentlichen Interesse angeordnet.

5. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekannt-
   machung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Diese Allgemeinverfügung mit Anhang (Karte über den rä-
umlichen Geltungsbereich) und die Begründung liegen in
der Zeit vom 03.02.2020 bis 24.02.2020 um 12.00 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal,
Außenstelle Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße 2, 66907
Glan-Münchweiler, Zimmer G1-2.06, während den allge-
meinen Öffnungszeiten, gem. § 1 Abs. 1 LVwVfG in Verbin-
dung mit § 41 Abs. 4 Satz 2 VwVfG in Verbindung mit § 27
Gemeindeordnung (GemO) und § 1 der Hauptsatzung der
Verbandsgemeinde Oberes Glantal zur Einsichtnahme für
jeden aus.

Hinweis:
Am 24.02.2020 findet in Schönenberg-Kübelberg, Ortsteil
Kübelberg, der 17. jährliche Rosenmontagsumzug mit
anschließender „Rosenmontagsparty“ auf dem Dorfplatz
im Ortsteil Kübelberg statt. Die Versorgung der erwarteten
zahlreichen Besucher bei einer solchen Faschingsveran-
staltung erfordert ein entsprechend großes Getränkeange-
bot, das normalerweise in Glasbehältnissen angeboten
wird. Nach einer Gefahrenprognose der Polizei ist jedoch
die Verwendung von Glasbehältnissen bei solchen Veran-
staltungen mit erheblichen Gefahren verbunden.

    Anzeigen bitte rechtzeitig aufgeben.
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
Gemeinsame                                                                                                   Öffentliche
                                                                                                             Bekanntmachung
Bekanntmachung                                                                                               Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2020
                                                                                                             für die Ortsgemeinden Altenkirchen, Börsborn, Breitenbach,
der Grundschulen Altenkirchen, Breitenbach, Brücken,                                                         Brücken, Dittweiler, Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchwei-
Glan-Münchweiler, Herschweiler-Pettersheim, Nanzdietschweiler,                                               ler, Gries, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krot-
                                                                                                             telbach, Langenbach, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Ohm-
Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr
                                                                                                             bach, Quirnbach, Rehweiler, Schönenberg-Kübelberg, Stein-
                                                                                                             bach am Glan, Wahnwegen und Waldmohr.
Einschreibung der Schulneulinge auf Antrag (sog. Kann-Kinder)
Kinder, die nach dem 31. August 2014 geboren und erst zum Schuljahresbeginn 2021/2022 schulpflich-           Diese Festsetzung der Hundesteuer durch öffentliche Bekanntma-
tig sind, können ab Sommer 2020 die Schule besuchen, wenn die Eltern dies beantragen.                        chung betrifft
                                                                                                             alle Hundesteuerpflichtigen der Ortsgemeinden Altenkirchen,
Diese Kinder können in der Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten            Börsborn, Breitenbach, Brücken, Dittweiler, Dunzweiler, Frohn-
ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen und wenn eine echte Absicht der Eltern besteht, ihr Kind   hofen, Glan-Münchweiler, Gries, Henschtal, Herschweiler-Petters-
auch wirklich im neuen Schuljahr in die Grundschule zu schicken.                                             heim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach, Nanz-
                                                                                                             dietschweiler, Ohmbach, Quirnbach, Rehweiler, Schönenberg-
Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Benehmen mit dem Schularzt/-ärztin. Zur Entscheidungsfin-        Kübelberg, Steinbach am Glan, Wahnwegen und Waldmohr, die im
dung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.                                 Jahr 2020 die gleichen Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten
                                                                                                             haben.
Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Nachweis der Sorgeberechtigung
(bei alleinigem Sorgerecht), eine Bescheinigung vom Kindergarten und ein Passbild, bei den Kindern, die      Wir weisen darauf hin, dass bei der Hundesteuer nur noch die Ab-
eine Busfahrkarte benötigen, vorzulegen.                                                                     gabenpflichtigen
                                                                                                             einen Steuerbescheid erhalten, bei denen eine Änderung in den Er-
Die Schuleinschreibung ist durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Die Anmeldung soll in Be-         hebungsgrundlagen vorgenommen
gleitung des Kindes durchgeführt werden. Dies gilt nicht für die Grundschule Waldmohr, hier erfolgt die      wird. Für all diejenigen, bei denen keine Änderung erfolgt, gilt der
Vorstellung des Kindes erst nach der Untersuchung durch den Schularzt/-ärztin.                               letzte Steuer- bzw. Abgabenbescheid
                                                                                                             so lange weiter bis eine Änderung eintritt.
Die Einschreibung kann zu folgenden Terminen vorgenommen werden:
                                                                                                             Die Abgabenpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen
- Grundschule Altenkirchen, Schulstraße 12, 66903 Altenkirchen                                               Bescheides zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen die Hundesteuer
  (Schulleiterin: Frau Blasius-Russy), Tel: 06386-6424                                                       unter Zugrundelegung der zuletzt ergangenen
  am Montag, 27.01.2020 - Bitte um Terminvereinbarung!                                                       Bescheide zu entrichten.

                                                                                                             Konten der Verbandsgemeindekasse:
- Grundschule Breitenbach, Auf dem Wilcher 9, 66916 Breitenbach
                                                                                                             Kreissparkasse Kusel
  (Schulleiter: Herr Kullmann), Tel: 06386-5096
                                                                                                             BIC MALADE51KUS          IBAN DE65 5405 1550 0050 0014 03
  am Montag, 03.02.2020 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
                                                                                                             VoBa Glan-Münchweiler
- Grundschule Brücken, Wiesenstraße 25, 66904 Brücken                                                        BIC GENODE61GLM             IBAN DE70 5409 2400 0005 7644 08
  (Schulleiterin: Frau Borst), Tel: 06386-6410
  am Dienstag, 04.02.2020 - Bitte um Terminvereinbarung!                                                     Bei den Abgabenpflichtigen, die eine Bankeinzugsermächtigung
                                                                                                             erteilt haben, werden die Raten zu
- Grundschule Glan-Münchweiler (Glantalschule), Glanstraße 9, 66907 Glan-Münchweiler (Stellv.                den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.
  Schulleiterin: Frau Saraceni), Tel: 06383-925960
  am Montag, 10.02.2020 von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr                                                          Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Festset-
                                                                                                             zung der Grundbesitzabgaben treten für die Steuerpflichtigen
- Grundschule Herschweiler-Pettersheim (Herzog Christian-Schule), Am Sportplatz 10, 66909                    die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem
  Herschweiler-Pettersheim (Schulleiter: Herr Pracht), Tel: 06384-514608-10                                  Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
  am Mittwoch, 05.02.2020 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr                                                        Rechtsmittelbelehrung:
                                                                                                             Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be-
- Grundschule Nanzdietschweiler (Gräfin von der Leyen Grundschule), Bahnhofstraße 10, 66909                  kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei
  Nanzdietschweiler (Schulleiterin: Frau Jung), Tel: 06383-1401                                              der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901
  am Freitag, 07.02.2020 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr                                                         Schönenberg-Kübelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzule-
                                                                                                             gen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider-
- Grundschule Schönenberg-Kübelberg, Pestalozzistraße 14, 66901 Schönenberg-Kübelberg (Schul-                spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf
  leiterin: Frau Gutzeit), Tel: 06373-9871                                                                   dieser Frist bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal eingegan-
   am Montag, 10.02.2020 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr                                                          gen ist. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn der Widerspruch
                                                                                                             beim Kreisrechtsausschuß bei der Kreisverwaltung, Trierer Straße
- Grundschule Waldmohr (Rothenfeldschule), Bahnhofstraße 57 b, 66914 Waldmohr                                49, 66869 Kusel eingelegt wird. Die Schriftform kann durch die
  (Schulleiterin: Frau Schäfer), Tel: 06373-8920604                                                          elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektroni-
  am Dienstag, 04.02.2020 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                                        sche Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
                                                                                                             nach dem § 3a KAG zu versehen. Bei der Verwendung der elektro-
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                                                               nischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu
FB 3.1 Bürgerservice & Soziale Angelegenheiten                                                               beachten, die im Impressum der Internetseite www.vgog.de aufge-
                                                                                                             führt sind. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirk-
                                                                                                             samkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Erhe-

 Das Revier der SCHNÄPPCHENJÄGER:
                                                                                                             bung (Zahlung) des Beitrages nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1
                                                                                                             VwGO).

    Das                                                                                           .
                                                                                                             Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                                                             gez. Lothschütz
                                                                                                             Bürgermeister
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
„Bromacilrechtsstreit“ des WZVO                                                                                                                                Bekanntmachung

mit der Bahn geht in weitere Runde                                                                                                                             Am Montag, den 03.02.2020,
                                                                                                                                                               um 18:00 Uhr, findet in der
                                                                                                                                                               Ratsstube der Kurpfalzhalle,
                                                                                                                                                               Hauptstraße 61, 66909 Nanz-
                                                                                                                                                               dietschweiler eine Sitzung des
„Der schon seit Jahren anhalten-        rede, dass diese Untersuchungen       bandsvorsteher ergänzend mit.          nen Nachfolgegesellschaften der           Fachausschusses Dorfentwick-
de Rechtsstreit des Wasser-             ausreichen, um die Ursächlichkeit     Nun gehe es darum, mit einem ei-       früheren Bundesbahn über den              lung der Verbandsgemeinde
zweckverbandes          Ohmbachtal      des unstrittigen Bromacileintrages    genen Gutachten eines in der           Schadensersatz für den Bau der            Oberes Glantal statt.
(WZVO) mit der Bahn wegen der           auf dem Bahngelände für den           Fachwelt anerkannten Hydrogeo-         rund 1,1 Mio Euro teuren Anlage           Die Sitzung ist nicht öffentlich.
Verunreinigung des Grundwas-            Schadstoffbelastung in den Brun-      logen die Aussagen des gericht-        und die Folgekosten. In einem
sers mit dem Unkrautvernich-            nen zu beweisen. Außerdem - so        lich bestellten Sachverständigen       selbständigen        Beweisverfahren      Tagesordnung:
tungsmittel Bromacil geht in eine       Verbandsvorsteher Müller - halte      zu widerlegen. Die Verbandver-         hatte der damals ebenfalls vom Ge-
weitere Runde“.                         der Sachverständige daran fest,       sammlung beauftragte die Ver-          richt bestellte Gutachter bereits im      nicht öffentlich
Dies erklärte Verbandsvorsteher         dass es selbst bei einem „Markie-     bandsführung, das Entsprechen-         Juni 2009 festgestellt, dass „die         1. Antrag auf Gewährung eines
Klaus Müller nach einer Sitzung der     rungsversuch“, bei dem mit einem      de zu veranlassen. Der Ausgang         Gleisanlagen der Deutschen Bahn              Zuschusses zum Abriss eines
Verbandsversammlung, bei der es         „Tracer“ der Zustrom des Wassers      dieser „unendlichen Geschichte“        zweifelsfrei die Quelle des Broma-           Gebäudes (Abrissprämie)
im nichtöffentlichen Teil der Sit-      von der Gleisanlage bis zu den        sei damit wieder bis auf weiteres      cileintrages“ in das Grundwasser
zung um das nach zweijähriger Be-       Brunnen unmittelbar nachverfolgt      offen, stellte der Verbandsvor-        sind. Da dieses Gutachten durch die       Schönenberg - Kübelberg,
arbeitungszeit nun vorliegende          werden könnte, erforderlich ist,      steher enttäuscht fest.                Gegenseite „zerpflückt“ wurde und         den 23. Januar 2020
Nachtragsgutachten des vom Ge-          das Fließverhalten des Grundwas-      Zur Erinnerung: Erstmals am Jahre-     der Verband nach vielen Verhand-
richt bestellten Sachverständigen       sers durch die Errichtung zusätzli-   sende 2005 wurde in einer Wasser-      lungen und Gesprächen keine Er-           gez. Christoph Lothschütz
ging.                                   cher Messstellen und ein „verifi-     probe das Pflanzenschutzmittel         folgsaussichten mehr sah, das Ver-        -Bürgermeister -
Gegenüber dem Ursprungsgutach-          ziertes Grundwassermodell, das so-    „Bromacil“ grenzwertüberschrei-        fahren zeitnah zu Ende zu bringen,
ten aus dem Jahr 2017 enthalte der      wohl die Grundwasserfließverhält-     tend in den Brunnen des Verbandes      erhob er im September 2012 beim
Nachtrag zu einer Reihe vom Ge-         nisse als auch den Stofftransport     auf der Gemarkung Schönenberg-         Landgericht Zweibrücken gegen die
richt gezielt formulierter Fragen im    nachbilden kann“, zu belegen. Die-    Kübelberg festgestellt. In fast        Deutsche Bahn-AG förmlich Klage.
Wesentlichen keine neuen Aussa-         se modellhafte Untersuchung mit       schon rekordverdächtiger Zeit er-      Diese Klage wurde später auf das         Fraktion B’90/
gen - so Müller. Trotz mehrerer fach-   der Errichtung von zusätzlich zehn    richtete der Verband daraufhin eine    Bundeseisenbahnvermögen um-
lich fundierter Untersuchungen, die     Messstellen mit Tiefen bis zu 100     Aktivkohlefilteranlage, um den         adressiert, mit dem der WZVO seit-       Die Grünen
den Zustrom des Grundwassers            Meter hatte der Sachverständige in    Schadstoff aus dem Wasser zu ent-      her im Streit liegt.                     Kurzfristige
vom Bahngelände zu den Brunnen          seinem Gutachten vom Juli 2017        fernen. Die Anlage ging bereits im
des Verbandes belegen, stelle der       mit „utopischen“ Kosten von 1,28      Sommer 2007 in Betrieb. Seither             (Verantwortlich für den Inhalt:     Änderung
Sachverständige nach wie vor in Ab-     Mio Euro beziffert, teilte der Ver-   streitet der Verband mit verschiede-                          Klaus Müller)
                                                                                                                                                              Die grüne Gruppe und Fraktion in
                                                                                                                                                              der Verbandsgemeinde Oberes
                                                                                                                                                              Glantal treffen sich am Freitag, 31.

Jahresrechnung 2018 festgestellt                                                                                                                              Januar, schon um 17.00 Uhr im
                                                                                                                                                              Gasthaus Schleppi in Kübelberg.

                                                                                                                                                              Herzliche Einladung!

und Wirtschaftsplan verabschiedet                                                                                                                             Kontakt:
                                                                                                                                                              Klaus Dockendorf, Tel.: 06383/
Aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ohmbachtal                                                                                   9266066

Mit der Feststellung des Jahresab-      nen über den Planansatz von 2         schaftsplan 2020, der den finanzi-     Leitungserneuerung vom Wasser-
schlusses schloss die Verbands-         Mio/cbm hinaus-gehenden Was-          ellen Rahmen des WZVO für das          werk Elschbach in Richtung Nanz-
versammlung des Wasserzweckver-         serverkauf an die Mitglieder von      neue Wirtschaftsjahr vorgibt, verab-   dietschweiler (120.000 Euro), auf        Kreisstraße 8
bandes Ohmbachtal (WZVO) nun-           110.000 cbm möglich gewesen.          schiedet.                              die Erneuerung der Trafostation im
mehr die Wirtschaftsführung für         Positiv bewertete der Verbandsvor-    Vor Beratung und Abstimmung über       Wasserwerk Schönenberg-Kübel-            zwischen Börsborn
das Jahr 2018 auch formell ab.          steher zudem die (trotz Investitio-   das Zahlenwerk hatte Verbandsvor-      berg (100.000 Euro), auf die Aus-        und Gries
Verbandsvorsteher Klaus Müller          nen in Höhe von 182,000 Euro) ge-     steher Müller das Gremium zusam-       stattung der zweiten Förderpumpe
hatte dem Gremium zuvor berichtet,      genüber dem Vorjahr um 110.000        menfassend darüber informiert,         in Richtung Hochbehälter Stein-          Sperrung wegen
dass sowohl die überörtliche Prü-       Euro rückläufige Verschuldung auf     dass es nach lang anhaltender          bach mit einem stärkeren Motor           Straßenarbeiten
fung durch eine Wirtschaftsprü-         noch 971.000 Euro, die mit 72,8 %     Preisstabilität unumgänglich gewe-     (30.000 Euro) sowie auf den Umbau
fungsgesellschaft, als auch die in-     sehr hohe Eigenkapitalquote sowie     sen sei, den Wasserpreis 2020 für      der Reinwasserkammer im Wasser-
terne Prüfung der Jahresrechnung        den Kassenbestand aus Umlaufmit-      die Verbandsmitglieder gegenüber       werk        Schönenberg-Kübelberg        Die Straßenmeisterei Kusel führt
durch den Rechnungsprüfungsaus-         teln in Höhe von 477.000 Euro zum     dem Vorjahr moderat um 3,7 Cent        (30.000 Euro). Zudem solle – so der      am 30.1.2020 zur Aufrechterhal-
schuss des Verbandes zu keinerlei       Jahresende 2018.                      pro Kubikmeter, also auf 66,7          Verbandsvorsteher – eine Studie          tung der Verkehrssicherheit im
Beanstandungen oder sonstigen           Im Übrigen sei der Betrieb des Was-   Cent/cbm, anzupassen. Ausschlag-       „zur Steigerung der regenerativen        Zuge der Kreisstraßen 7 zwischen
negativen Feststellungen geführt        serwerkes im Jahr 2018 weitestge-     gebend dafür seien Mindererlöse        Energieerzeugung (20.000 Euro) in        Börsborn und Gries Straßenunter-
hätten. Vielmehr hätte die beauf-       hend störungsfrei gelaufen und die    aus der Auflösung einer Altersteil-    Auftrag gegeben werden. Beabsich-        haltungsarbeiten durch.
tragte Prüfungsgesellschaft den         Bevölkerung jederzeit mit hygie-      zeitrückstellung sowie Kostenstei-     tigt sei, wenn sich dies als betriebs-   Insbesondere werden Gehölzpfle-
Verantwortlichen eine in jeder Hin-     nisch einwandfreiem Wasser ver-       gerungen bei verschiedenen Auf-        wirtschaftlich sinnvoll darstelle, die   gearbeiten durchgeführt.
sicht ordnungsgemäße Geschäfts-         sorgt worden, resümierte der Ver-     wandspositionen gewesen. Der           Errichtung einer Photo-voltaikanla-      Zur Sicherstellung der Arbeitssi-
führung attestiert und den „unein-      bandsvorsteher.                       über den Wasserpreis zu finanzie-      ge bei der Elektrozentrale im Was-       cherheit auf der Baustelle und auf-
geschränkten        Bestätigungsver-    Bei diesen Ergebnissen fiel es der    rende Mehrbedarf habe weder            serschutzgebiet zur Eigenstrom-ge-       grund der nicht ausreichenden
merk“ erteilt.                          Verbandsversammlung leicht, den       durch Steigerung der sonstigen Er-     winnung.                                 Fahrbahnbreiten wird die Fahrbahn
Erfreulich sei es - so Müller - dass    Jahresabschluss mit einer Bilanz-     träge, noch durch Einsparungen bei     Da zur Finanzierung der genannten        in der Zeit von 8:00 bis 15:15 Uhr
der nach dem ursprünglichen Plan-       summe in Aktiva und Passiva von       sonstigen                              Ausgaben nicht in ausreichendem          zwischen der Ortstafel Börsborn bis
entwurf kalkulierte Wasserpreis von     4.934.549,84 Euro einstimmig fest-    Aufwendungen ausgeglichen wer-         Umfang Mittel aus den Abschrei-          zur Einmündung der K 7 (Nach
rund 0,63 Euro/ cbm, trotz höherer      zustellen und der Verbandsführung     den können. Insbesondere sei in-       bungen zur Verfügung stehen, ist         Brücken) voll gesperrt.
Aufwendungen bei verschiedenen          und der Werkleitung einstimmig        zwischen das Einsparpotential bei      eine Kreditaufnahme in Höhe von
Positionen, auch bei der endgülti-      Entlastung zu erteilen.               den Stromkosten ausgeschöpft.          86.000 Euro eingeplant.                  Mit dem öffentlichen Nahverkehr
gen Abrechnung habe eingehalten         Einstimmig wurde von der Ver-         Bei den Investitionen verwies Klaus         (Verantwortlich für den Inhalt:     und den Rettungsfahrzeugen ist
werden können. Dies sei durch ei-       bandsversammlung auch der Wirt-       Müller auf die Weiterführung der                              Klaus Müller)     eine Durchfahrt vereinbart.

   Zur LIEBE gehören zwei. Und manchmal eine ANZEIGE.
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
FWG Landkreis Kusel                                                        09.45 Uhr: Treffpunkt am Bürger-    Dorfgemeinschaftshaus Börsborn, nach dem Aussteigen der Mitfahrer
                                                                           haus, Triftstraße 18, 66903 Gries   offenes Ende                      die Fahrzeuge an den Zielort zu
Einladung                                                                  10.00 Uhr: Begrüßung bei Geträn-
                                                                           ken, Gebäck und netten Ge-
                                                                                                                                                 bringen. Die Autofahrer werden
                                                                                                               Wir freuen uns auf einen weiteren zurück zum Treffpunkt gefahren.
„Neues Jahr, neue Wege bestreiten“                                         sprächen.                           unvergesslichen Tag
                                                                           11.00 Uhr: 1. Etappe Wanderung                                        Ende der Veranstaltung wird gegen
Auch in diesem Jahr wollen wir für   gruppen im Landkreis Kusel e.V.       zum Naturfreundehaus Steinbach      Mit freundlichen Grüßen und den 16.30 Uhr in Börsborn sein.
Mitglieder, Freunde und Gönner so-   wird in diesem Jahr am 09. Februar    am Glan                             besten Wünschen für das noch jun-
wie für interessierte Mitbürgerin-   2020 in Zusammenarbeit mit der        13.00 Uhr: gemeinsames Mittages-    ge Jahr 2020                      Zur besseren Planung bitten wir
nen und Mitbürger die Möglichkeit    FWG Oberes Glantal e.V. in Gries      sen bei Harald Leixner                                                um Ammeldung hinsichtlich des
bieten, unseren schönen Landkreis    stattfinden.                          14.30 Uhr 2. Etappe Wanderung       Helge Schwab und Margot Schillo   Mittagessens und der Teilnahme
näher kennenzulernen...                                                    nach Börsborn, Besichtigung                                           bis 03.02.2020 an:
Der etwas andere Neujahrsempfang     Ausrichter 2020: FWG „Bürgernah“      Glockenturm                         Ab 09.30 Uhr steht bei Bedarf am margotschillo(at)web.de oder
des Kreisverbandes Freie Wähler-     Gries e.V.                            15.30 Uhr: Kaffee und Kuchen, im    Treffpunkt ein Shuttle bereit, um 06384/993234

   Stellenausschreibung                                                                                        Unsere Jubilare
                                                                                                               Altenkirchen                      Rehweiler
   Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                                                                               30.01. Marianne Weber          71 03.02.Mihaela Fuduric         74
   eine / einen
                                                                                                               31.01. Sonja Letzel            77
                                                                                                                                                 Schönenberg-
   Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter                                                                           Breitenbach                       Kübelberg
                                                                                                               30.01. Sonja Berg              78
   für den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungs-                                               31.01. Herbert Roth            75 OT Kübelberg
   und Gewerbeamt (m/w/d) (gehobener Dienst - Vollzeit - unbefristet)                                          03.02. Hans-Joachim Ellmer     71 01.02. Helena Philipp         75
                                                                                                               04.02. Marie-Luise Hetterich   71 05.02. Kurt Stahlschmidt      76
   Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                                                     06.02. Gerd Zill               80
   • Erlass von Rechtsverordnungen, Polizeiverfügungen, polizeilichen Eingriffsmaßnahmen auf Basis des                                           Sand
     Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes                                                                     Brücken                           01.02. Anatoli Hermann        78
   • Erlass von Kostenrückforderungsbescheiden                                                                 03.02. Melanie Frisch          88 04.02. Hedwig Wühr            72
   • Schutz der Sonn- und Feiertage                                                                            04.02. Ilse Cullmann           84 05.02. Alfred Collin          81
   • Verwaltung der gemeindeeigenen Obdachlosenunterkunft                                                                                        05.02. Helga Klasen           78
   • Allgemeine Gefahrenabwehr                                                                                 Dunzweiler
   • Bearbeitung von Untersagungs- und Widerrufsverfahren nach der Gewerbeordnung, dem Gaststätten-            31.01. Urban Lothschütz        87 OT Schmittweiler
     gesetz, der Handwerksordnung und verwandten Rechtsgebieten                                                01.02. Wilma Wagner            87 30.01. Karin Nußbaum          74
   • Erteilung von Erlaubnissen für Schank- und Speisegaststätten, Messen und Märkten,                         06.02. Alice Hedrich           85
   • Erteilung von spezialgesetzlichen Erlaubnissen (Versicherungsvermittler, Makler, Bauträger derglei-                                         OT Schönenberg
     chen)                                                                                                     Frohnhofen                        30.01. Ingeburg Wilner        84
   • Bearbeitung und Erteilung von Gestattungen für Großveranstaltungen inkl. Mitarbeit bei der Planung        31.01. Luise Schröer           87 31.01. Waltraud Quartier      70
     und Konzeption von Sicherheitskonzepten in enger Abstimmung mit der Fachbereichsleitung                                                     03.02. Ewald Rickert          82
   • Aktenverwaltung, Vertretungstätigkeiten im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, Rechnungswesen          Glan-Münchweiler                  05.02. Mathilde Feick         86
     im eigenen Zuständigkeitsbereich                                                                          30.01. Helma Scheer            93
                                                                                                               30.01. Thea Scherne            90 Steinbach
   Wir suchen                                                                                                  05.02. Helma Leininger         88 03.02. Helmut Trautmann       88
   Für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir eine qualifizierte und engagierte
   Person mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in bzw. Nachweis der 2. An-             Herschweiler-Pettersheim          Wahnwegen
   gestelltenprüfung oder mit der Laufbahnbefähigung zum 3. Einstiegsamt                                       31.01. Werner Drumm            72 06.02. Manfred Engers         72
   bzw. der Befähigung zum gehobenen Dienst, bevorzugt im Bereich der Kommunalverwaltung.                      05.02. Herbert Göddel          71
   Weiterhin erwarten wir eine hohe Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit, ein sicheres Auftre-   05.02. Heidi Lindauer          71 Waldmohr
   ten sowie eine selbstständige und fachlich fundierte Arbeitsweise.                                                                            30.01. Irene Sebralla         92
                                                                                                               Krottelbach                       30.01. Burkhard Steffen       71
   Wir bieten                                                                                                  03.02. Hartmut Witting         70 31.01. Sieglinde Pitz         77
   Eine tarifrechtliche Beschäftigung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffent-    05.02. Hildegard Cullmann      80 01.02. Melek Alipek           73
   lichen Dienst (TVÖD-VKA), die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10.                                                                        01.02. Margarete Braun        86
   Eine beamtenrechtliche Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 10.                                        Langenbach                        01.02. Elfriede Weber         83
   Des Weiteren beinhaltet Ihre Vergütung die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie zahl-     04.02. Alma Schneider          70 02.02. Marietta Navarro       78
   reiche Fortbildungsmöglichkeiten.                                                                                                             03.02. Horst Burggraf         80
   Der Dienstort des Fachbereiches 3 - Sachgebietsgruppe Öffentliche Sicherheit und Ordnung - befindet         Ohmbach                           03.02. Alexander Giss         83
   sich derzeit in Glan-Münchweiler.                                                                           04.02. Bruno Jung              85 04.02. Elisabeth Munzinger    88
   Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.                       04.02. Rose Kamphausen         87 05.02. Ahmet Ak               70
                                                                                                               04.02. Willi Kurz              83 06.02. Brigitte Müller        83
   Haben wir Ihr Interesse geweckt?                                                                                                              06.02. Karin und Kurt
   Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 12. Februar 2020 an die                           Quirnbach                                Baumhardt
                                                                                                               02.02. Ingeborg Vollmar        71        Diamantene Hochzeit
   Verbandsgemeinde Oberes Glantal
   Fachbereich 1A.2 - Personal
   Rathausstraße 8
   66901 Schönenberg-Kübelberg                      oder per Email an: bewerbung@vgog.de
                                                                                                                     Eigenheim gesucht ?
   Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Ingolf Hewer (Tel. 06373/504-200), gerne zur
   Verfügung.

   Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht er-
   folgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver-
   arbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesda-
   tenschutzgesetz.

   Schönenberg-Kübelberg, im Januar 2020
   gez. Christoph Lothschütz
   Bürgermeister
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
FEUERWEHRVEREIN                                        die Vereinsvorstände und die Dele-
                                                                                                                                                         gierten unserer Partnerwehren an.

                                                                             Neujahrsempfang                                                             Der Vorsitzende nahm die Ehrungen
                                                                                                                                                         der Mitglieder vor:
                                                                                                                                                         für 25 Jahre Markus Roth, Torsten
Anmeldung für das                                                            Breitenbach. Am 11. Januar lud der
                                                                             Feuerwehrverein seine Mitglieder
                                                                                                                    Entwicklung des Vereines.            Roth für 35 Jahre: Tilo Hennes
                                                                                                                                                         für 45 Jahre: Hans Joachim Ellmer

Schuljahr 2020/2021                                                          zu einem Neujahrsempfang ein.
                                                                             Dieser Empfang sollte die Verbun-
                                                                             denheit des Vereines mit seinen
                                                                                                                    Sein besonderer Gruß galt dem VG-
                                                                                                                    Bürgermeister Christof Lothschütz,
                                                                                                                    dem ersten Breitenbacher Beige-
                                                                                                                                                         für 50 Jahre: Günter Strasser, Viktor
                                                                                                                                                         Müller, Herbert Roth, Oswin Jacob,
Nochmals wollen wir Sie an die An- Homepage unter www.igs-skw.de             Mitgliedern würdigen.                  ordneten Urban Scherschel, den an-   Hans Koch und Elke Pfaff
meldetermine für das nächste unter Downloads/Service. Bringen                Gleichzeitig feierte der Feuerwehr-    wesenden Vereinsvorständen und
Schuljahr erinnern:                Sie diese dann zum Anmelde-               verein sein Fünfzigjähriges Beste-     nicht zuletzt den Abordnungen un-   In einer vorhergegangen Sitzung
                                   gespräch mit. (Nicht per Mail oder        hen.                                   serer Partnerwehren aus Breiten-    wurde beschlossen verdient ge-
Anmeldung für Klasse 5             per Post verschicken!)                    Während der Veranstaltung wurden       bach am Herzberg und Breiten-       machte Mitglieder, zu Ehrenmitglie-
Samstag, 1.2.2020 von 9 - 13                                                 Ehrungen für langjährigen Mitglie-     bach/Schlüchtern mit denen der      dern zu ernennen.
Uhr nur am Standort Waldmohr       Wir möchten Sie darauf aufmerk-           dern und Ernennungen von verdien-      Verein schon fast 45 Jahre verbun-  Dies waren: Günter Strasser. Viktor
                                   sam machen, dass Sie nach den             ten Vorstandsmitgliedern vorge-        den ist.                            Müller und Herbert Roth.
Montag, 3.2.2020 von 8 - 13 Uhr oben genannten Anmeldezeiten                 nommen                                                                     Der Vorsitzende nahm die Ernen-
in Waldmohr und in Schönen- keinen Rechtsanspruch mehr auf                                                          Die Grußworte eröffnete Bürger- nung vor und überreichte die dem-
berg-Kübelberg                     die Entgegennahme Ihrer Anmel-            Der Vorsitzende Horst Ulrich konnte    meister Lothschütz, dieser würdigte entsprechenden Urkunden.
                                   dung für das 5. Schuljahr haben.          zahlreiche Besucher begrüßen und       und strich die positiven Seiten des
Dienstag, 4.2.2020 von 8 - 13                                                wünschte allen,                        Vereines hervor.                    Nach dem offiziellen Teil wurde
Uhr in Waldmohr und in Schö- Anmeldung für Klasse 11                         ein gesundes, erfolgreiches Neues      Er betonte, gerade in der heutigen durch einen Pressevertreter ein
nenberg-Kübelberg                  1.2.2020 von 9-13 Uhr nur am              Jahr                                   Zeit ist das Engagement der Feuer- Gruppenfoto mit den Geehrten ge-
                                   Standort      Schönenberg-Kübel-          Er erläuterte den Sinn dieser Veran-   wehren unverzichtbar.               macht.
Bitte bringen Sie dazu folgendes berg oder nach telefonischer Ab-            staltung. Dann gab er einen Abriss,    Den Grußworten schlossen sich der Herr Eugen Reinschmitt hat mit ge-
mit:                               sprache im Zeitraum vom 3.2.2020          über die Entstehung und die weitere    Breitenbacher erste Beigeordnete, fälliger Musik die Veranstaltung be-
- Kopie und Original des Halbjah- bis zum 14.2.2020.                                                                                                    gleitet.
  reszeugnisses aus Klasse 4                                                                                                                            Am kalten Büffet, welches die Feu-
- das Anmeldeformular der Grund- Mitzubringen sind:                                                                                                     erwehrfrauen betreuten, haben sich
  schule                           - Kopie und Original Halbjahres-                                                                                     die Gäste gerne bedient.
- ein Passbild für die Fahrkarte     zeugnis 10
Falls Sie schon vorab die Anmelde- - Kopien der Zeugnisse 7, 8, 9                                                                                        Das allgemeine Fazit war, eine ge-
unterlagen für Klasse 5 ausfüllen - Kopie Geburtsurkunde bzw. Ab-                                                                                        lungene Veranstaltung bei der am
möchten, so finden Sie die notwen- stammungsurkunde                                                                                                      Schluss sogar das Tanzbein ge-
digen Formulare auch auf unserer - ein aktuelles Passfoto                                                                                                schwungen werden konnte.

                          BÖRSBORN                                                                                                                       Neujahrsempfang
                                                                                                                                                         2020
                                 TUS
                                                                                                                                                         Breitenbach. Rückblickend zu un-
Arbeitseinsatz                                                                                                                                           serem Neujahrsempfang am 05.01.
                                                                                                                                                         2020 im Dorfgemeinschaftshaus

am 1. Februar                                                                                                                                            war es eine sehr gelungene Veran-
                                                                                                                                                         staltung unserer Ortsgemeinde.
                                                                                                                                                         Viele haben den Weg am Nachmit-
Börsborn. Nachdem vorletzten          schaften wurden mittlerweile gelie-                                                                                tag zu uns gefunden um nette Ge-
Samstag unter Mithilfe zahlreicher
Vereinsmitglieder die alte Küche im
                                      fert. Die Vorstandschaft des Vereins
                                      würde sich freuen, wenn dazu am
                                                                                Bekanntmachung                                                           spräche und einen schönen Aufent-
                                                                                                                                                         halt zu haben. Zur Begrüßung wur-
Sportheim ausgebaut wurde, kann       Samstag, 1. Februar 2020, ab 9:30         Vollzug des Bundesjagdgesetzes (BJG)                                     de ein kleiner Rückblick über die
es nun an die Neueinrichtung ge-      Uhr wieder viele Helfer im Sport-                                                                                  vergangenen Monate meiner bishe-
hen. Die entsprechenden Gerät-        heim erscheinen würden.                   Die Jagdgenossenschaft Breitenbach hält am Montag, 17. Februar           rigen Amtszeit sowie einige zukünf-
                                                                                2020 um 19.00 Uhr, im Schützenhaus in Breitenbach, eine Ver-             tige Projekte für das Jahr 2020 vor-
                                                                                sammlung der Jagdgenossen ab, zu der hiermit eingeladen wird.            gestellt. Als weiteren Gast, Hr. Ell-
                         BREITENBACH                                                                                                                     mer, Hans, der in der Vorstand-
                                                                                Tagesordnung:                                                            schaft für die LEADER Projekte ist,
                                                                                1. Geschäftsbericht                                                      sprach über das bevorstehende
                                                                                2. Kassenbericht 2018                                                    Projekt für unsere Gemeinde den
                                                                                3. Entlastung des Vorstandes                                             „Bergmannsbauernweg und Pan-

 Sehr geehrte Bürger                                                            4. Bereitstellung von Mitteln für den Feldwegebau der Ortsgemein-
                                                                                   de
                                                                                5. Benennung des Datenschutzbeauftragten
                                                                                                                                                         oramaweg mit Aussichtsplattform“.
                                                                                                                                                         Dieser wird über das LEADER Pro-
                                                                                                                                                         jekt zum größten Teil gefördert. Zu-
 und Bürgerinnen,                                                               6. Anpassung der Vereinbarung über die Übertragung der Verwal-
                                                                                   tung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Orts-
                                                                                                                                                         dem machte er darauf aufmerksam,
                                                                                                                                                         das weitere Projekte jederzeit will-
                                                                                   gemeinde Breitenbach bezüglich des Datenschutzbeauftragten            kommen sind. Stellvertretend für
 aufgrund der geringen Inanspruchnahme der wöchentlichen Sprech-                7. Verschiedenes                                                         unseren Verbandsbürgermeister VG
 stunde des Ortsbürgermeisters und ich Ihnen mit mehr Flexibilität in                                                                                    OG, sprach Hr. Klein, Pius, 1.Beige-
 Zukunft entgegen kommen möchte, wird die Sprechstunde ab sofort                Das Grundflächenverzeichnis, aus dem sich das Stimmrecht ablei-          ordneter VG OG sowie Bürgermeis-
 nicht mehr betrieben.                                                          tet, liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal,            ter von Brücken. Er verschaffte uns
                                                                                Rathausstraße 3, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S2-                 ebenfalls einige Rückblicke über
 Für persönliche Gespräche die die Ortsgemeinde betreffen bin ich für           2.10, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme            unsere große Verbandsgemeinde
 Sie weitehin unter der Telefonnummer 0170-38 98 389 zu errei-                  aus. Zur Stimmabgabe sind nur die im Grundflächenverzeichnis             und weitere geplante Projekte hier-
 chen oder schreiben sie eine Mail an                                           aufgeführten Grundstückseigentümer berechtigt. Sie können sich           für. Bedanken möchte ich mich
 ortsbuergermeister@breitenbachpfalz.de                                         durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen.                           hiermit für die rege Teilnahme so-
                                                                                                                                                         wie allen freiwilligen Helfern die
                                                                                Breitenbach,                                                             uns bei den Vor- und Nachbereitun-
 Ihr Ortsbürgermeister                                                          gez. Jürgen Knapp                                                        gen zur Seite standen.
 Roth Johannes                                                                  Jagdvorsteher
                                                                                                                                                         Ihr Ortsbürgermeister
                                                                                                                                                         Roth Johannes
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
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