Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Oberes Glantal
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Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bevorstehende winterliche Witterung gibt Anlass, die Bevölkerung wieder auf ihre Regel für Werktage die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Waldmohr, hier gilt die Zeit Schneeräum- und Streupflicht hinzuweisen. von 06.00 bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr anzuse- hen. In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz haben die Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Verpflichtung zur Reinigung der Erforderlichenfalls sind während dieser allgemeinen Hauptverkehrszeiten die Gehwege, Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, hierzu zählen die reinen Ortsstraßen als Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen zur Vermeidung von auch die klassifizierten Ortsdurchfahrten (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), durch Rutschgefahren mehrmals am Tag zu streuen. Ortssatzungen auf die Grundstückseigentümer und Bürger übertragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Räum- und Streupflicht eine Ord- Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist nungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die Schneeräumpflicht der Grundstücksangrenzer bleibt auch dann bestehen, wenn die Der weggeräumte Schnee ist so zu beseitigen, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und jeweilige Ortsgemeinde eigene Fahrzeuge oder eigenes Personal zur Räumung der Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträch- Schneemassen und zur Bestreuung der Straßen einsetzt oder hierfür Dritte beauftragt. tigt wird. Gleiches gilt auch für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen. Wie Neben der Schneeräumung obliegt den Anliegern und sonstigen Nutzungsberechtigten Ihnen bekannt ist, werden die Ortsdurchfahrten durch die Straßenmeisterei geräumt und bei auftretender Glätte auch die Streupflicht. Dieser erstreckt sich auf die Gehwege und gestreut, obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür die Ortsgemeinden bzw. die die Fußgängerüberwege sowie auf die durch Satzung ausdrücklich festgelegten beson- Grundstückseigentümer zuständig sind. Diese Arbeiten werden innerorts oft durch par- ders gefährlichen Fahrbahnstellen. kende Fahrzeuge auf der Straße oder den Bürgersteigen erschwert, so dass die Räumfahr- Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang zeuge nur mit erhöhtem Risiko wegen evtl. Schäden räumen können. der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit auf diesen Wegen und Fahrbahnstellen ist durch abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis- Die Winterdienstfahrer der Straßenmeisterei sind deshalb angewiesen, wegen möglicher flächen sind aufzuhacken und zu beseitigen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schadensersatzforderungen in diesen Fällen kein Risiko einzugehen und den Winter- Schnee und Schneematsch freizuhalten. dienst dort einzustellen. Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen auf- einander abgestimmt sein. Der später Räumende muss sich nach der schon geräumten Wir bitten Sie deshalb im eigenen Interesse so zu parken, dass der Räumdienst durchge- Fläche des Nachbarn richten, sodass eine durchgehend benutzbare Fläche vorhanden ist. führt werden kann bzw. nach Möglichkeit auf das Parken am Straßenbereich ganz zu ver- Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden und soll nur einge- zichten. setzt werden, wenn hierdurch der Oberflächenbelag der Flächen nicht beschädigt werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei Schneefällen während der Nachtzeit sind der Schnee und der Schneematsch bis zum Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister Beginn der allgemeinen Hauptverkehrszeiten zu räumen. Als Hauptverkehrszeit ist in der Im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Verbandsgemeinde Unfall-, Rettungsdienst- und Kran- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der Ver- L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten kentransporte (Tag und Nacht ein- Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl bandsgemeindewerke und Freunde von Alkoholkranken, Oberes Glantal satzbereit): DRK-Rettungswache Tel.: 06371/2846 Kaiserslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Schönenberg-Kübelberg, Rathaus- Email: Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, straße 8, Telefon 112. slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und 06373/504-0 Polizei (Raum Schönenberg-Kü- Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 06356/1224 belberg / Waldmohr - Südkreis Ku- Sozial- und Lebensberatung (VG Oberes Glantal) Feuerwehr Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen sel): Polizeiwache Schönenberg- Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Verbandsgemeinde Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon schaftskonfliktberatung Bürozeiten Probleme bei der Was- Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag + Oberes Glantal (staatl. anerkannt) serversorgung (Rohrbrüche, Un- Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch 06373/8220 Kurberatung dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) Rufbereitschaft (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- 18.00 - 20.00 Uhr) - Notruf 112 - Entstörungsdienst: Kuren, Kinder- und Jugenderho- auf oder erkennen Sie sonstige Telefon-Nr. für Störungen lungen, Familienerholungen) Unregelmäßigkeiten an öffentli- Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Zahnärztlicher Notfalldienst: Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Termine nach Vereinbarung chen Anlagen (Ausfall der Stra- Gruppe Kusel. Weitere Information: Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Strom: Telefon 0800/7977777 Vertraulich-kostenfrei - auf ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr- Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 APOTHEKEN-NOTDIENST Wunsch anonym bahnänderungen usw.) so rufen im Internet unter www.ilco.de Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Deutsches Festnetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern Sie für das Gebiet der Verbands- falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ 0180-5-258825-PLZ Interventionsstelle gegen Gewalt gemeinde Oberes Glantal die Te- Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: 893770 (0,14 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen lefon-Nr. 0171 / 5065303 an. Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Mobilfunknetz: und Stalking Betreuung und Beratung für Behin- 0180-5-258825-PLZ Tel.: 0631/37108425 Bereich Abwasser derte sowie therapeutische Versor- Augenärztlicher Notfalldienst: Email: interventionsstelle.kaisers- (max. 0,42 Euro/Min.) (Gebiet Süd und Nord): gung nach Schlaganfall/Hirnverlet- zu erfragen ist der jeweilige Notdienst lautern@diakonie-pfalz.de Internet: www.lak-rlp.de Treten außerhalb der allgemeinen zung. unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 Vertraulich-kostenfrei - Der Notdienst wechselt jeweils Bürozeiten Probleme bei der Ent- 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, auf Wunsch anonym morgens um 8.30 Uhr wässerung (Verstopfungen, Rück- Tel. 06371/934275-276, Fax 06371- Ärztlicher Notfalldienst stau usw.) auf oder erkennen Sie 934424. Zuständig ist der Bereitschafts- Schönenberg-Kübelberger Tafel Ambulanter Pflege- und sonstige Unregelmäßigkeiten in Störungen Erdgasversorgung dienstzentrale im Westpfalzklinikum für bedürftige Menschen in der Ver- Betreuungsdienst Zusammenhang mit der Abwas- Stadtwerke Homburg GmbH Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935. bandsgemeinde Oberes Glantal. Inhaber W. Tremmel & serbeseitigung oder an Gewäs- Rufbereitschaft: Ausgabestelle: M. Tremmel St. Wendeler Straße 16, sern (z.B. Gewässerverschmut- Tel.: 06841/694-0 Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Zum Krämel 7, 66904 Brücken zungen, Ölspuren) so rufen Sie für um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Fragen zur Erdgasversorgung: Tel. 06372/995751 den Bereich der Ortsgemeinden: Energieberatung-Stadtwerke Dienstzeiten: Öffnungszeiten: * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Montag 19.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, Homburg: 06841/694-220 Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Tel. 06373/508641 mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, bis Dienstag 07.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tierschutzverein im Landkreis Kusel Wir sind rund um die Uhr für Sie Dittweiler und Schönenberg-Kü- e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel Dienstag 19.00 Uhr Bedürftigkeit: erreichbar. belberg die Telefon-Nr. 06373 / bis Mittwoch 07.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürger- Telefonnummern: 8290320 an (Gebiet Süd). 1. Vorsitzende Christine Fauß, Mittwoch 14.00 Uhr büro’s der Verbandsgemeinde Sozialverband * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Tel.: 0175/4117712 bis Donnerstag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: born, Glan-Münchweil., Hensch- Donnerstag 19.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias We- VdK Rheinland-Pfalz Schatzmeister Jutta Keller ber, Tel.: 06373-504-201, Kreisverband Kusel tal,Herschweiler-Pettersheim, Tel.: 0160/94838930 bis Freitag 07.00 Uhr Hüffler, Krottelbach, Langen- Freitag 16.00 Uhr t.weber@vgog.de Geschäftsstelle Lehnstraße 34, www.tierschutz-kusel.de Konto: 66869 Kusel bach, Matzenbach, Nanzdiet- bis Montag 07.00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: schweiler, Quirbach/Pfalz, KSK Kusel, IBAN: Beratungsstellen Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Steinbach am Glan, Rehweiler im Haus der Diakonie bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr DE10 5405 1550 0050 0103 47 www.schoenenberg-kuebelberger- Freitags geschlossen und Wahnwegen die Telefon-Nr. Marktstr. 31 in 66869 Kusel Sprechstunden: tafel.de 1. Mittwoch im Monat Service- 06383/927681 an (Gebiet Nord). Tel.-Nr.: 06381/422900 Samstag und Sonntag nachmittag für Arbeitnehmer von Sie wollen eine Störung melden? Fax-Nr.: 06381/4229099 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz Erziehungs- Kreisverband Kusel e.V. Telefon: 06381/425 044 - 0 de Telefonnummer. Der Telefonan- und Familienberatung Die Bereitschaftsdienste der im Raum Telefax: 06381/425 044 - 29 ruf wird von einer Sprachbox an- Email: erziehungsberatung.ku- Bruchmühlbach/Miesau praktizie- Haushaltsassistenz: E-Mail: kv-kusel@vdk.de genommen. Bitte teilen Sie Ihren sel@diakonie-pfalz.de ren-den Ärzte u. Zahnärzte können Hauswirtschaftliche Dienstleis- Termin nur nach telefonischer tungen, Fahrdienst und Betreuungs- Namen sowie Ihre Telefonnum- Suchtberatung, Jugend- und beim Anrufbeantworter des jeweili- Vereinbarung mer, unter der Sie erreichbar sind, Drogenberatung, Angehörigen- angebote für Senioren, Pflegebedürf- gen Hausarztes in Erfahrung gebracht tige und Familien, Unterstützung für mit. Nennen Sie uns den festge- beratung, Prävention werden. Kranke, Genesende, Behinderte. Mobilitas stellten Schaden (z.B. Wasser tritt Email: fachstellesucht.kus@diako- Hausnotrufsystem: ambulanter Pflege- und Betreuungs- aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe- nie-pfalz.de Deutsche Rheuma-Liga Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan- Fachdienst Glückspielsucht zug (Straße, Hausnummer sowie Arbeitsgemeinschaft Kusel hinderte, Alleinstehende. str. 44., Frau Schmidt Kerstin. Email: fachstellesucht.kus@diako- Gemeinde). Sie werden umgehend Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler Essen auf Rädern: Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, nie-pfalz.de (in der Regel nicht länger als 3 bis Tel.: 06383/1386 Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät- Tel. 06373/829992 Schwangeren- und Schwanger- kost. Beratung kostenlos und neutral! 10 Minuten) vom Rufbereit- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de schaftskonfliktberatung Sozialkaufhaus: Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr. schaftspersonal zurückgerufen. (staatlich anerkannt) Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Secondhandbekleidung und -möbel. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Email: Kusel, Marktplatz 4: dienstags und Geschäftsstelle: Bürgerbus Oberes Glantal slb.kusel@diakonie-pfalz.de freitags ab 20.00 Uhr Trierer Str. 39, Kusel, ANONYM-VERTRAULICH Montag und Mittwoch Tel. 06381/9246-20 Sozial- und Lebensberatung Evangelische - Katholische 13.00 bis 16.00 Uhr Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Kleiderkammer: Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Telefon: 06373/504-108, Email: Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Kindererholung, Müttergene- für bedrohte und mißhandelte Frauen gebührenfrei - vertraulich buchung@buergerbus-og.de sungs- und Mutter-Kind-Kuren Kusel, Tel. 06381/ 425861 Tel.: 0800/111 0 111 und deren Kinder: 0631/17000 www.buergerbus-og.de Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de und 0800/111 0 222 Ehrenamtsbörse Pflegestützpunkt des Landkreises Kusel Öffentliche Beratungsstelle rund Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Ökumenische Sozialstation Vielseitige Dienste für hilfebedür- um das Thema Pflege Deutsches Rotes Kreuz Palliativer Beratungsdienst Brücken e.V. tige Personen Paulengrunder Straße 7a Kreisverband Kusel e.V. Kusel - Ramstein - Landstuhl - Ambulante-Hilfe-Zentrum Kontakte 66904 Brücken Trierer Str. 39, 66869 Kusel Westrich Pflegedienst, hauswirtschaftliche in den Verbandsgemeinden: Tel.: 06386/40 40 364 Tel: 06381/924615 Beratung und Unterstützung Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Waldmohr 06373/2910 und 06386/40 40 073 Beratung, Service warmer Mittag- schwerkranker und sterbender Glan-Münchweiler 06384/323 Die Beratung erfolgt kostenlos, AWO Betreuungsverein stisch, Familienpflege. Paulen- Menschen bei Schmerzen und grunder Str. 7a, 66904 Brücken Initiative des Kreisseniorenrates Kusel neutral und vertraulich Trierer Str. 60, 66869 Kusel psychosozialen Problemen, Telefon: 06386/9219-0 Tel.: 06381/993277/78 Schwebelstraße 8, 66869 Kusel Email: Rund um die Uhr für Sie Rettungsdienst/Krankentransport betreuungsverein-kusel@t-online.de Telefon: 06381/425769. Email: erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Fax: 06381/993279 hospiz.kusel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar Vollzug der Wassergesetze; Das Fundamt Schönenberg- Erlaubnisverfahren gemäß §§ 15 WHG i.V.m. 16 LWG für die Einleitung Kübelberg meldet: von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde eine schwarze Kat- aus dem Baugebiet „Langgewanne“ in der Ortsgemeinde ze (Fundort: Breitenbach) als Fundsache gemeldet. Schönenberg-Kübelberg in den Kohlbach Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210. Bekanntmachung 1. Die Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern - einen An- trag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Nie- derschlagswasser aus dem Baugebiet „Langgewanne“ in der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg Das Fundamt Waldmohr über einen Regenwasserkanal in den Kohlbach (Gewässer III. Ordnung) sowie auf Herstellung ei- nes Retentionsraumes als wasserwirtschaftlicher Ausgleich gestellt meldet: 2. Es wird darauf hingewiesen, dass Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Handy als Fundsache (Fundort 2.1 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen bei der Bruchstraße in Waldmohr) abgegeben. Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Rathausstr. 8 im Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, 66901 Schönenberg-Kübelberg Tel.: 06373/ 504-220 oder -221. in der Zeit vom 06.02.2020 bis 06.03.2020 einschließlich während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen; 2.2 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Öffentliche Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern Ausschreibung oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Rathausstr. 8 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg- 66901 Schönenberg-Kübelberg Kübelberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg folgende Arbeiten auf Grundlage der bis spätestens 20.03.2020 VOB/A aus: schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; Abriss ehem. Geschäftsgebäude Saarbrücker Str. 57 in Schö- 2.3 Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, nenberg-Kübelberg Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG ein- • Abbrucharbeiten zulegen, innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben können; Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht: 2.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist grundsätzlich alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind; 2.5 bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird; 1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 Hamburg 2.6 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; Fax 040/40194031 2.7 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen 2. Subreport Postfach 910860, 51101 Köln - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen ab- Fax 0221/9857866 gegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt wer- 3. bi, Bauwirtschaftliche den können, Information Postfach 3407, 24033 Kiel - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be kanntmachung ersetzt Fax 0431/5359225 werden kann; 4. Subreport ELVIS https://www.subreport.de/E74722348 2.8 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der 5. Homepage: Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. 3. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen Zeitraum auch auf der Homepage der SGD Süd https://sgdsued.rlp.de/de/service unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung/ Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 22.01.2019 Einsicht ausgelegten Unterlagen. gez.: Lothschütz, Bürgermeister
Bekanntmachung Allgemeinverfügung Glasverbot im Bereich des Dorfplatzes Kübelberg an Rosenmontag 2020 Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal erlässt Flaschen und Gläser können und werden bei vergleichba- Oberes Glantal eingegangen ist. Die Frist gilt auch als ge- als örtlich und sachlich zuständige örtliche Ordnungs- ren Veranstaltungen immer wieder als Wurfgeschosse ver- wahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss behörde aufgrund der §§ 1 und 9, 88, 89, 90 und 90 Abs. wendet, was zu erheblichen Verletzungen bei den Getrof- bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49, 66869 Ku- 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vom fenen führt. sel, eingelegt wird. 10. November 1993 (GVBl. 1993, 595) in Verbindung mit § Glasscherben und -splitter verursachen zudem auf den 1 Landesverordnung über die Zuständigkeit der Allgemei- Veranstaltungsplätzen noch über Stunden Verletzungsri- Fußnote: 1 nen Ordnungsbehörden vom 31. Oktober 1978 (GVBl. siken für unbeteiligte Besucher. vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 1978, 695) und § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfah- des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli rensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. Nach polizeilicher Ansicht und nach ordnungsbehördli- 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauens- 1976, 308) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwal- cher Abwägung können diese Gefahren nur durch Verzicht dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt tungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 auf Glasgebinde bei dieser Veranstaltung abgewendet und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU (BGBl. I S. 102) und § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsge- bzw. reduziert werden. Nr. L 257 S. 73).“ richtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), jeweils in den derzeit geltenden Fassungen, folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Mit der Einlegung des Widerspruchs kann beim zuständi- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines gen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Allgemeinverfügung: Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße, 1. Für den 24.02.2020 wird der gewerbsmäßige Verkauf Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der von Glasgetränkebehältnissen (Flaschen, Gläser) im ge- Oberes Glantal einzulegen. Der Widerspruch kann Geschäftsstelle gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichts- samten auf der beiliegenden Karte definierten Bereich ordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der (grün umrandeter Bereich im Kartenausschnitt - Gebiet 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsge- zurzeit geltenden Fassung, beantragt werden, die auf- um den Kübelberger Dorfplatz) in der Ortsgemeinde meindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, schiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilwei- Schönenberg-Kübelberg untersagt. Das Verbot er- 66901 Schönenberg-Kübelberg oder se wiederherzustellen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass streckt sich bei den Straßen im Grenzbereich auf beide 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 einer Entscheidung des Kreisrechtsausschusses und vor Straßenseiten. Das Verbot gilt von 09:00 Uhr bis 24:00 an: Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Uhr. vg-oberes-glantal@poststelle.rlp.de 2. Innerhalb des in Ziffer 1 definierten Bereichs ist weiter- erhoben werden. hin das Mitführen und die Benutzung von Glasgetränke- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, behältnissen außerhalb von geschlossenen Räumen Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider- 22.01.2020 verboten. spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor gez. (Hewer) Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsbehörde - 3. Ausgenommen von dem Verbot nach Ziffer 2 ist das Mit- führen von Glasgebinden durch Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mit- nahme zur häuslichen Verwendung erworben haben. Anlage I - Räumlicher Geltungsbereich zur Allgemeinverfügung „Glasfreiheit Rosenmontag 2020“ vom Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Ver- 22.01.2020, während der Rosenmontagsveranstaltung stößen sowie sonstigen Änderungen der Gefahrenlage am 24.02.2020 auf dem Dorfplatz im OT Kübelberg weitergehende Anordnungen zu treffen. Grüne Umrandung = räumlicher Geltungsbereich der glasfreien Zone 4. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO im überwiegenden öf- fentlichen Interesse angeordnet. 5. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekannt- machung folgenden Tag als bekannt gegeben. Diese Allgemeinverfügung mit Anhang (Karte über den rä- umlichen Geltungsbereich) und die Begründung liegen in der Zeit vom 03.02.2020 bis 24.02.2020 um 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Außenstelle Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße 2, 66907 Glan-Münchweiler, Zimmer G1-2.06, während den allge- meinen Öffnungszeiten, gem. § 1 Abs. 1 LVwVfG in Verbin- dung mit § 41 Abs. 4 Satz 2 VwVfG in Verbindung mit § 27 Gemeindeordnung (GemO) und § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zur Einsichtnahme für jeden aus. Hinweis: Am 24.02.2020 findet in Schönenberg-Kübelberg, Ortsteil Kübelberg, der 17. jährliche Rosenmontagsumzug mit anschließender „Rosenmontagsparty“ auf dem Dorfplatz im Ortsteil Kübelberg statt. Die Versorgung der erwarteten zahlreichen Besucher bei einer solchen Faschingsveran- staltung erfordert ein entsprechend großes Getränkeange- bot, das normalerweise in Glasbehältnissen angeboten wird. Nach einer Gefahrenprognose der Polizei ist jedoch die Verwendung von Glasbehältnissen bei solchen Veran- staltungen mit erheblichen Gefahren verbunden. Anzeigen bitte rechtzeitig aufgeben.
Gemeinsame Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2020 für die Ortsgemeinden Altenkirchen, Börsborn, Breitenbach, der Grundschulen Altenkirchen, Breitenbach, Brücken, Brücken, Dittweiler, Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchwei- Glan-Münchweiler, Herschweiler-Pettersheim, Nanzdietschweiler, ler, Gries, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krot- telbach, Langenbach, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Ohm- Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr bach, Quirnbach, Rehweiler, Schönenberg-Kübelberg, Stein- bach am Glan, Wahnwegen und Waldmohr. Einschreibung der Schulneulinge auf Antrag (sog. Kann-Kinder) Kinder, die nach dem 31. August 2014 geboren und erst zum Schuljahresbeginn 2021/2022 schulpflich- Diese Festsetzung der Hundesteuer durch öffentliche Bekanntma- tig sind, können ab Sommer 2020 die Schule besuchen, wenn die Eltern dies beantragen. chung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen der Ortsgemeinden Altenkirchen, Diese Kinder können in der Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten Börsborn, Breitenbach, Brücken, Dittweiler, Dunzweiler, Frohn- ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen und wenn eine echte Absicht der Eltern besteht, ihr Kind hofen, Glan-Münchweiler, Gries, Henschtal, Herschweiler-Petters- auch wirklich im neuen Schuljahr in die Grundschule zu schicken. heim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach, Nanz- dietschweiler, Ohmbach, Quirnbach, Rehweiler, Schönenberg- Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Benehmen mit dem Schularzt/-ärztin. Zur Entscheidungsfin- Kübelberg, Steinbach am Glan, Wahnwegen und Waldmohr, die im dung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden. Jahr 2020 die gleichen Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Nachweis der Sorgeberechtigung (bei alleinigem Sorgerecht), eine Bescheinigung vom Kindergarten und ein Passbild, bei den Kindern, die Wir weisen darauf hin, dass bei der Hundesteuer nur noch die Ab- eine Busfahrkarte benötigen, vorzulegen. gabenpflichtigen einen Steuerbescheid erhalten, bei denen eine Änderung in den Er- Die Schuleinschreibung ist durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Die Anmeldung soll in Be- hebungsgrundlagen vorgenommen gleitung des Kindes durchgeführt werden. Dies gilt nicht für die Grundschule Waldmohr, hier erfolgt die wird. Für all diejenigen, bei denen keine Änderung erfolgt, gilt der Vorstellung des Kindes erst nach der Untersuchung durch den Schularzt/-ärztin. letzte Steuer- bzw. Abgabenbescheid so lange weiter bis eine Änderung eintritt. Die Einschreibung kann zu folgenden Terminen vorgenommen werden: Die Abgabenpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen - Grundschule Altenkirchen, Schulstraße 12, 66903 Altenkirchen Bescheides zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen die Hundesteuer (Schulleiterin: Frau Blasius-Russy), Tel: 06386-6424 unter Zugrundelegung der zuletzt ergangenen am Montag, 27.01.2020 - Bitte um Terminvereinbarung! Bescheide zu entrichten. Konten der Verbandsgemeindekasse: - Grundschule Breitenbach, Auf dem Wilcher 9, 66916 Breitenbach Kreissparkasse Kusel (Schulleiter: Herr Kullmann), Tel: 06386-5096 BIC MALADE51KUS IBAN DE65 5405 1550 0050 0014 03 am Montag, 03.02.2020 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr VoBa Glan-Münchweiler - Grundschule Brücken, Wiesenstraße 25, 66904 Brücken BIC GENODE61GLM IBAN DE70 5409 2400 0005 7644 08 (Schulleiterin: Frau Borst), Tel: 06386-6410 am Dienstag, 04.02.2020 - Bitte um Terminvereinbarung! Bei den Abgabenpflichtigen, die eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden die Raten zu - Grundschule Glan-Münchweiler (Glantalschule), Glanstraße 9, 66907 Glan-Münchweiler (Stellv. den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Schulleiterin: Frau Saraceni), Tel: 06383-925960 am Montag, 10.02.2020 von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Festset- zung der Grundbesitzabgaben treten für die Steuerpflichtigen - Grundschule Herschweiler-Pettersheim (Herzog Christian-Schule), Am Sportplatz 10, 66909 die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Herschweiler-Pettersheim (Schulleiter: Herr Pracht), Tel: 06384-514608-10 Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. am Mittwoch, 05.02.2020 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be- - Grundschule Nanzdietschweiler (Gräfin von der Leyen Grundschule), Bahnhofstraße 10, 66909 kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Nanzdietschweiler (Schulleiterin: Frau Jung), Tel: 06383-1401 der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 am Freitag, 07.02.2020 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Schönenberg-Kübelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzule- gen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider- - Grundschule Schönenberg-Kübelberg, Pestalozzistraße 14, 66901 Schönenberg-Kübelberg (Schul- spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf leiterin: Frau Gutzeit), Tel: 06373-9871 dieser Frist bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal eingegan- am Montag, 10.02.2020 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr gen ist. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuß bei der Kreisverwaltung, Trierer Straße - Grundschule Waldmohr (Rothenfeldschule), Bahnhofstraße 57 b, 66914 Waldmohr 49, 66869 Kusel eingelegt wird. Die Schriftform kann durch die (Schulleiterin: Frau Schäfer), Tel: 06373-8920604 elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektroni- am Dienstag, 04.02.2020 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sche Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem § 3a KAG zu versehen. Bei der Verwendung der elektro- Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal nischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu FB 3.1 Bürgerservice & Soziale Angelegenheiten beachten, die im Impressum der Internetseite www.vgog.de aufge- führt sind. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirk- samkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Erhe- Das Revier der SCHNÄPPCHENJÄGER: bung (Zahlung) des Beitrages nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das . Verbandsgemeindeverwaltung gez. Lothschütz Bürgermeister
„Bromacilrechtsstreit“ des WZVO Bekanntmachung mit der Bahn geht in weitere Runde Am Montag, den 03.02.2020, um 18:00 Uhr, findet in der Ratsstube der Kurpfalzhalle, Hauptstraße 61, 66909 Nanz- dietschweiler eine Sitzung des „Der schon seit Jahren anhalten- rede, dass diese Untersuchungen bandsvorsteher ergänzend mit. nen Nachfolgegesellschaften der Fachausschusses Dorfentwick- de Rechtsstreit des Wasser- ausreichen, um die Ursächlichkeit Nun gehe es darum, mit einem ei- früheren Bundesbahn über den lung der Verbandsgemeinde zweckverbandes Ohmbachtal des unstrittigen Bromacileintrages genen Gutachten eines in der Schadensersatz für den Bau der Oberes Glantal statt. (WZVO) mit der Bahn wegen der auf dem Bahngelände für den Fachwelt anerkannten Hydrogeo- rund 1,1 Mio Euro teuren Anlage Die Sitzung ist nicht öffentlich. Verunreinigung des Grundwas- Schadstoffbelastung in den Brun- logen die Aussagen des gericht- und die Folgekosten. In einem sers mit dem Unkrautvernich- nen zu beweisen. Außerdem - so lich bestellten Sachverständigen selbständigen Beweisverfahren Tagesordnung: tungsmittel Bromacil geht in eine Verbandsvorsteher Müller - halte zu widerlegen. Die Verbandver- hatte der damals ebenfalls vom Ge- weitere Runde“. der Sachverständige daran fest, sammlung beauftragte die Ver- richt bestellte Gutachter bereits im nicht öffentlich Dies erklärte Verbandsvorsteher dass es selbst bei einem „Markie- bandsführung, das Entsprechen- Juni 2009 festgestellt, dass „die 1. Antrag auf Gewährung eines Klaus Müller nach einer Sitzung der rungsversuch“, bei dem mit einem de zu veranlassen. Der Ausgang Gleisanlagen der Deutschen Bahn Zuschusses zum Abriss eines Verbandsversammlung, bei der es „Tracer“ der Zustrom des Wassers dieser „unendlichen Geschichte“ zweifelsfrei die Quelle des Broma- Gebäudes (Abrissprämie) im nichtöffentlichen Teil der Sit- von der Gleisanlage bis zu den sei damit wieder bis auf weiteres cileintrages“ in das Grundwasser zung um das nach zweijähriger Be- Brunnen unmittelbar nachverfolgt offen, stellte der Verbandsvor- sind. Da dieses Gutachten durch die Schönenberg - Kübelberg, arbeitungszeit nun vorliegende werden könnte, erforderlich ist, steher enttäuscht fest. Gegenseite „zerpflückt“ wurde und den 23. Januar 2020 Nachtragsgutachten des vom Ge- das Fließverhalten des Grundwas- Zur Erinnerung: Erstmals am Jahre- der Verband nach vielen Verhand- richt bestellten Sachverständigen sers durch die Errichtung zusätzli- sende 2005 wurde in einer Wasser- lungen und Gesprächen keine Er- gez. Christoph Lothschütz ging. cher Messstellen und ein „verifi- probe das Pflanzenschutzmittel folgsaussichten mehr sah, das Ver- -Bürgermeister - Gegenüber dem Ursprungsgutach- ziertes Grundwassermodell, das so- „Bromacil“ grenzwertüberschrei- fahren zeitnah zu Ende zu bringen, ten aus dem Jahr 2017 enthalte der wohl die Grundwasserfließverhält- tend in den Brunnen des Verbandes erhob er im September 2012 beim Nachtrag zu einer Reihe vom Ge- nisse als auch den Stofftransport auf der Gemarkung Schönenberg- Landgericht Zweibrücken gegen die richt gezielt formulierter Fragen im nachbilden kann“, zu belegen. Die- Kübelberg festgestellt. In fast Deutsche Bahn-AG förmlich Klage. Wesentlichen keine neuen Aussa- se modellhafte Untersuchung mit schon rekordverdächtiger Zeit er- Diese Klage wurde später auf das Fraktion B’90/ gen - so Müller. Trotz mehrerer fach- der Errichtung von zusätzlich zehn richtete der Verband daraufhin eine Bundeseisenbahnvermögen um- lich fundierter Untersuchungen, die Messstellen mit Tiefen bis zu 100 Aktivkohlefilteranlage, um den adressiert, mit dem der WZVO seit- Die Grünen den Zustrom des Grundwassers Meter hatte der Sachverständige in Schadstoff aus dem Wasser zu ent- her im Streit liegt. Kurzfristige vom Bahngelände zu den Brunnen seinem Gutachten vom Juli 2017 fernen. Die Anlage ging bereits im des Verbandes belegen, stelle der mit „utopischen“ Kosten von 1,28 Sommer 2007 in Betrieb. Seither (Verantwortlich für den Inhalt: Änderung Sachverständige nach wie vor in Ab- Mio Euro beziffert, teilte der Ver- streitet der Verband mit verschiede- Klaus Müller) Die grüne Gruppe und Fraktion in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal treffen sich am Freitag, 31. Jahresrechnung 2018 festgestellt Januar, schon um 17.00 Uhr im Gasthaus Schleppi in Kübelberg. Herzliche Einladung! und Wirtschaftsplan verabschiedet Kontakt: Klaus Dockendorf, Tel.: 06383/ Aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ohmbachtal 9266066 Mit der Feststellung des Jahresab- nen über den Planansatz von 2 schaftsplan 2020, der den finanzi- Leitungserneuerung vom Wasser- schlusses schloss die Verbands- Mio/cbm hinaus-gehenden Was- ellen Rahmen des WZVO für das werk Elschbach in Richtung Nanz- versammlung des Wasserzweckver- serverkauf an die Mitglieder von neue Wirtschaftsjahr vorgibt, verab- dietschweiler (120.000 Euro), auf Kreisstraße 8 bandes Ohmbachtal (WZVO) nun- 110.000 cbm möglich gewesen. schiedet. die Erneuerung der Trafostation im mehr die Wirtschaftsführung für Positiv bewertete der Verbandsvor- Vor Beratung und Abstimmung über Wasserwerk Schönenberg-Kübel- zwischen Börsborn das Jahr 2018 auch formell ab. steher zudem die (trotz Investitio- das Zahlenwerk hatte Verbandsvor- berg (100.000 Euro), auf die Aus- und Gries Verbandsvorsteher Klaus Müller nen in Höhe von 182,000 Euro) ge- steher Müller das Gremium zusam- stattung der zweiten Förderpumpe hatte dem Gremium zuvor berichtet, genüber dem Vorjahr um 110.000 menfassend darüber informiert, in Richtung Hochbehälter Stein- Sperrung wegen dass sowohl die überörtliche Prü- Euro rückläufige Verschuldung auf dass es nach lang anhaltender bach mit einem stärkeren Motor Straßenarbeiten fung durch eine Wirtschaftsprü- noch 971.000 Euro, die mit 72,8 % Preisstabilität unumgänglich gewe- (30.000 Euro) sowie auf den Umbau fungsgesellschaft, als auch die in- sehr hohe Eigenkapitalquote sowie sen sei, den Wasserpreis 2020 für der Reinwasserkammer im Wasser- terne Prüfung der Jahresrechnung den Kassenbestand aus Umlaufmit- die Verbandsmitglieder gegenüber werk Schönenberg-Kübelberg Die Straßenmeisterei Kusel führt durch den Rechnungsprüfungsaus- teln in Höhe von 477.000 Euro zum dem Vorjahr moderat um 3,7 Cent (30.000 Euro). Zudem solle – so der am 30.1.2020 zur Aufrechterhal- schuss des Verbandes zu keinerlei Jahresende 2018. pro Kubikmeter, also auf 66,7 Verbandsvorsteher – eine Studie tung der Verkehrssicherheit im Beanstandungen oder sonstigen Im Übrigen sei der Betrieb des Was- Cent/cbm, anzupassen. Ausschlag- „zur Steigerung der regenerativen Zuge der Kreisstraßen 7 zwischen negativen Feststellungen geführt serwerkes im Jahr 2018 weitestge- gebend dafür seien Mindererlöse Energieerzeugung (20.000 Euro) in Börsborn und Gries Straßenunter- hätten. Vielmehr hätte die beauf- hend störungsfrei gelaufen und die aus der Auflösung einer Altersteil- Auftrag gegeben werden. Beabsich- haltungsarbeiten durch. tragte Prüfungsgesellschaft den Bevölkerung jederzeit mit hygie- zeitrückstellung sowie Kostenstei- tigt sei, wenn sich dies als betriebs- Insbesondere werden Gehölzpfle- Verantwortlichen eine in jeder Hin- nisch einwandfreiem Wasser ver- gerungen bei verschiedenen Auf- wirtschaftlich sinnvoll darstelle, die gearbeiten durchgeführt. sicht ordnungsgemäße Geschäfts- sorgt worden, resümierte der Ver- wandspositionen gewesen. Der Errichtung einer Photo-voltaikanla- Zur Sicherstellung der Arbeitssi- führung attestiert und den „unein- bandsvorsteher. über den Wasserpreis zu finanzie- ge bei der Elektrozentrale im Was- cherheit auf der Baustelle und auf- geschränkten Bestätigungsver- Bei diesen Ergebnissen fiel es der rende Mehrbedarf habe weder serschutzgebiet zur Eigenstrom-ge- grund der nicht ausreichenden merk“ erteilt. Verbandsversammlung leicht, den durch Steigerung der sonstigen Er- winnung. Fahrbahnbreiten wird die Fahrbahn Erfreulich sei es - so Müller - dass Jahresabschluss mit einer Bilanz- träge, noch durch Einsparungen bei Da zur Finanzierung der genannten in der Zeit von 8:00 bis 15:15 Uhr der nach dem ursprünglichen Plan- summe in Aktiva und Passiva von sonstigen Ausgaben nicht in ausreichendem zwischen der Ortstafel Börsborn bis entwurf kalkulierte Wasserpreis von 4.934.549,84 Euro einstimmig fest- Aufwendungen ausgeglichen wer- Umfang Mittel aus den Abschrei- zur Einmündung der K 7 (Nach rund 0,63 Euro/ cbm, trotz höherer zustellen und der Verbandsführung den können. Insbesondere sei in- bungen zur Verfügung stehen, ist Brücken) voll gesperrt. Aufwendungen bei verschiedenen und der Werkleitung einstimmig zwischen das Einsparpotential bei eine Kreditaufnahme in Höhe von Positionen, auch bei der endgülti- Entlastung zu erteilen. den Stromkosten ausgeschöpft. 86.000 Euro eingeplant. Mit dem öffentlichen Nahverkehr gen Abrechnung habe eingehalten Einstimmig wurde von der Ver- Bei den Investitionen verwies Klaus (Verantwortlich für den Inhalt: und den Rettungsfahrzeugen ist werden können. Dies sei durch ei- bandsversammlung auch der Wirt- Müller auf die Weiterführung der Klaus Müller) eine Durchfahrt vereinbart. Zur LIEBE gehören zwei. Und manchmal eine ANZEIGE.
FWG Landkreis Kusel 09.45 Uhr: Treffpunkt am Bürger- Dorfgemeinschaftshaus Börsborn, nach dem Aussteigen der Mitfahrer haus, Triftstraße 18, 66903 Gries offenes Ende die Fahrzeuge an den Zielort zu Einladung 10.00 Uhr: Begrüßung bei Geträn- ken, Gebäck und netten Ge- bringen. Die Autofahrer werden Wir freuen uns auf einen weiteren zurück zum Treffpunkt gefahren. „Neues Jahr, neue Wege bestreiten“ sprächen. unvergesslichen Tag 11.00 Uhr: 1. Etappe Wanderung Ende der Veranstaltung wird gegen Auch in diesem Jahr wollen wir für gruppen im Landkreis Kusel e.V. zum Naturfreundehaus Steinbach Mit freundlichen Grüßen und den 16.30 Uhr in Börsborn sein. Mitglieder, Freunde und Gönner so- wird in diesem Jahr am 09. Februar am Glan besten Wünschen für das noch jun- wie für interessierte Mitbürgerin- 2020 in Zusammenarbeit mit der 13.00 Uhr: gemeinsames Mittages- ge Jahr 2020 Zur besseren Planung bitten wir nen und Mitbürger die Möglichkeit FWG Oberes Glantal e.V. in Gries sen bei Harald Leixner um Ammeldung hinsichtlich des bieten, unseren schönen Landkreis stattfinden. 14.30 Uhr 2. Etappe Wanderung Helge Schwab und Margot Schillo Mittagessens und der Teilnahme näher kennenzulernen... nach Börsborn, Besichtigung bis 03.02.2020 an: Der etwas andere Neujahrsempfang Ausrichter 2020: FWG „Bürgernah“ Glockenturm Ab 09.30 Uhr steht bei Bedarf am margotschillo(at)web.de oder des Kreisverbandes Freie Wähler- Gries e.V. 15.30 Uhr: Kaffee und Kuchen, im Treffpunkt ein Shuttle bereit, um 06384/993234 Stellenausschreibung Unsere Jubilare Altenkirchen Rehweiler Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt 30.01. Marianne Weber 71 03.02.Mihaela Fuduric 74 eine / einen 31.01. Sonja Letzel 77 Schönenberg- Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Breitenbach Kübelberg 30.01. Sonja Berg 78 für den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungs- 31.01. Herbert Roth 75 OT Kübelberg und Gewerbeamt (m/w/d) (gehobener Dienst - Vollzeit - unbefristet) 03.02. Hans-Joachim Ellmer 71 01.02. Helena Philipp 75 04.02. Marie-Luise Hetterich 71 05.02. Kurt Stahlschmidt 76 Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: 06.02. Gerd Zill 80 • Erlass von Rechtsverordnungen, Polizeiverfügungen, polizeilichen Eingriffsmaßnahmen auf Basis des Sand Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Brücken 01.02. Anatoli Hermann 78 • Erlass von Kostenrückforderungsbescheiden 03.02. Melanie Frisch 88 04.02. Hedwig Wühr 72 • Schutz der Sonn- und Feiertage 04.02. Ilse Cullmann 84 05.02. Alfred Collin 81 • Verwaltung der gemeindeeigenen Obdachlosenunterkunft 05.02. Helga Klasen 78 • Allgemeine Gefahrenabwehr Dunzweiler • Bearbeitung von Untersagungs- und Widerrufsverfahren nach der Gewerbeordnung, dem Gaststätten- 31.01. Urban Lothschütz 87 OT Schmittweiler gesetz, der Handwerksordnung und verwandten Rechtsgebieten 01.02. Wilma Wagner 87 30.01. Karin Nußbaum 74 • Erteilung von Erlaubnissen für Schank- und Speisegaststätten, Messen und Märkten, 06.02. Alice Hedrich 85 • Erteilung von spezialgesetzlichen Erlaubnissen (Versicherungsvermittler, Makler, Bauträger derglei- OT Schönenberg chen) Frohnhofen 30.01. Ingeburg Wilner 84 • Bearbeitung und Erteilung von Gestattungen für Großveranstaltungen inkl. Mitarbeit bei der Planung 31.01. Luise Schröer 87 31.01. Waltraud Quartier 70 und Konzeption von Sicherheitskonzepten in enger Abstimmung mit der Fachbereichsleitung 03.02. Ewald Rickert 82 • Aktenverwaltung, Vertretungstätigkeiten im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, Rechnungswesen Glan-Münchweiler 05.02. Mathilde Feick 86 im eigenen Zuständigkeitsbereich 30.01. Helma Scheer 93 30.01. Thea Scherne 90 Steinbach Wir suchen 05.02. Helma Leininger 88 03.02. Helmut Trautmann 88 Für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir eine qualifizierte und engagierte Person mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in bzw. Nachweis der 2. An- Herschweiler-Pettersheim Wahnwegen gestelltenprüfung oder mit der Laufbahnbefähigung zum 3. Einstiegsamt 31.01. Werner Drumm 72 06.02. Manfred Engers 72 bzw. der Befähigung zum gehobenen Dienst, bevorzugt im Bereich der Kommunalverwaltung. 05.02. Herbert Göddel 71 Weiterhin erwarten wir eine hohe Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit, ein sicheres Auftre- 05.02. Heidi Lindauer 71 Waldmohr ten sowie eine selbstständige und fachlich fundierte Arbeitsweise. 30.01. Irene Sebralla 92 Krottelbach 30.01. Burkhard Steffen 71 Wir bieten 03.02. Hartmut Witting 70 31.01. Sieglinde Pitz 77 Eine tarifrechtliche Beschäftigung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffent- 05.02. Hildegard Cullmann 80 01.02. Melek Alipek 73 lichen Dienst (TVÖD-VKA), die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10. 01.02. Margarete Braun 86 Eine beamtenrechtliche Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 10. Langenbach 01.02. Elfriede Weber 83 Des Weiteren beinhaltet Ihre Vergütung die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie zahl- 04.02. Alma Schneider 70 02.02. Marietta Navarro 78 reiche Fortbildungsmöglichkeiten. 03.02. Horst Burggraf 80 Der Dienstort des Fachbereiches 3 - Sachgebietsgruppe Öffentliche Sicherheit und Ordnung - befindet Ohmbach 03.02. Alexander Giss 83 sich derzeit in Glan-Münchweiler. 04.02. Bruno Jung 85 04.02. Elisabeth Munzinger 88 Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. 04.02. Rose Kamphausen 87 05.02. Ahmet Ak 70 04.02. Willi Kurz 83 06.02. Brigitte Müller 83 Haben wir Ihr Interesse geweckt? 06.02. Karin und Kurt Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 12. Februar 2020 an die Quirnbach Baumhardt 02.02. Ingeborg Vollmar 71 Diamantene Hochzeit Verbandsgemeinde Oberes Glantal Fachbereich 1A.2 - Personal Rathausstraße 8 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an: bewerbung@vgog.de Eigenheim gesucht ? Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Ingolf Hewer (Tel. 06373/504-200), gerne zur Verfügung. Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht er- folgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver- arbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesda- tenschutzgesetz. Schönenberg-Kübelberg, im Januar 2020 gez. Christoph Lothschütz Bürgermeister
FEUERWEHRVEREIN die Vereinsvorstände und die Dele- gierten unserer Partnerwehren an. Neujahrsempfang Der Vorsitzende nahm die Ehrungen der Mitglieder vor: für 25 Jahre Markus Roth, Torsten Anmeldung für das Breitenbach. Am 11. Januar lud der Feuerwehrverein seine Mitglieder Entwicklung des Vereines. Roth für 35 Jahre: Tilo Hennes für 45 Jahre: Hans Joachim Ellmer Schuljahr 2020/2021 zu einem Neujahrsempfang ein. Dieser Empfang sollte die Verbun- denheit des Vereines mit seinen Sein besonderer Gruß galt dem VG- Bürgermeister Christof Lothschütz, dem ersten Breitenbacher Beige- für 50 Jahre: Günter Strasser, Viktor Müller, Herbert Roth, Oswin Jacob, Nochmals wollen wir Sie an die An- Homepage unter www.igs-skw.de Mitgliedern würdigen. ordneten Urban Scherschel, den an- Hans Koch und Elke Pfaff meldetermine für das nächste unter Downloads/Service. Bringen Gleichzeitig feierte der Feuerwehr- wesenden Vereinsvorständen und Schuljahr erinnern: Sie diese dann zum Anmelde- verein sein Fünfzigjähriges Beste- nicht zuletzt den Abordnungen un- In einer vorhergegangen Sitzung gespräch mit. (Nicht per Mail oder hen. serer Partnerwehren aus Breiten- wurde beschlossen verdient ge- Anmeldung für Klasse 5 per Post verschicken!) Während der Veranstaltung wurden bach am Herzberg und Breiten- machte Mitglieder, zu Ehrenmitglie- Samstag, 1.2.2020 von 9 - 13 Ehrungen für langjährigen Mitglie- bach/Schlüchtern mit denen der dern zu ernennen. Uhr nur am Standort Waldmohr Wir möchten Sie darauf aufmerk- dern und Ernennungen von verdien- Verein schon fast 45 Jahre verbun- Dies waren: Günter Strasser. Viktor sam machen, dass Sie nach den ten Vorstandsmitgliedern vorge- den ist. Müller und Herbert Roth. Montag, 3.2.2020 von 8 - 13 Uhr oben genannten Anmeldezeiten nommen Der Vorsitzende nahm die Ernen- in Waldmohr und in Schönen- keinen Rechtsanspruch mehr auf Die Grußworte eröffnete Bürger- nung vor und überreichte die dem- berg-Kübelberg die Entgegennahme Ihrer Anmel- Der Vorsitzende Horst Ulrich konnte meister Lothschütz, dieser würdigte entsprechenden Urkunden. dung für das 5. Schuljahr haben. zahlreiche Besucher begrüßen und und strich die positiven Seiten des Dienstag, 4.2.2020 von 8 - 13 wünschte allen, Vereines hervor. Nach dem offiziellen Teil wurde Uhr in Waldmohr und in Schö- Anmeldung für Klasse 11 ein gesundes, erfolgreiches Neues Er betonte, gerade in der heutigen durch einen Pressevertreter ein nenberg-Kübelberg 1.2.2020 von 9-13 Uhr nur am Jahr Zeit ist das Engagement der Feuer- Gruppenfoto mit den Geehrten ge- Standort Schönenberg-Kübel- Er erläuterte den Sinn dieser Veran- wehren unverzichtbar. macht. Bitte bringen Sie dazu folgendes berg oder nach telefonischer Ab- staltung. Dann gab er einen Abriss, Den Grußworten schlossen sich der Herr Eugen Reinschmitt hat mit ge- mit: sprache im Zeitraum vom 3.2.2020 über die Entstehung und die weitere Breitenbacher erste Beigeordnete, fälliger Musik die Veranstaltung be- - Kopie und Original des Halbjah- bis zum 14.2.2020. gleitet. reszeugnisses aus Klasse 4 Am kalten Büffet, welches die Feu- - das Anmeldeformular der Grund- Mitzubringen sind: erwehrfrauen betreuten, haben sich schule - Kopie und Original Halbjahres- die Gäste gerne bedient. - ein Passbild für die Fahrkarte zeugnis 10 Falls Sie schon vorab die Anmelde- - Kopien der Zeugnisse 7, 8, 9 Das allgemeine Fazit war, eine ge- unterlagen für Klasse 5 ausfüllen - Kopie Geburtsurkunde bzw. Ab- lungene Veranstaltung bei der am möchten, so finden Sie die notwen- stammungsurkunde Schluss sogar das Tanzbein ge- digen Formulare auch auf unserer - ein aktuelles Passfoto schwungen werden konnte. BÖRSBORN Neujahrsempfang 2020 TUS Breitenbach. Rückblickend zu un- Arbeitseinsatz serem Neujahrsempfang am 05.01. 2020 im Dorfgemeinschaftshaus am 1. Februar war es eine sehr gelungene Veran- staltung unserer Ortsgemeinde. Viele haben den Weg am Nachmit- Börsborn. Nachdem vorletzten schaften wurden mittlerweile gelie- tag zu uns gefunden um nette Ge- Samstag unter Mithilfe zahlreicher Vereinsmitglieder die alte Küche im fert. Die Vorstandschaft des Vereins würde sich freuen, wenn dazu am Bekanntmachung spräche und einen schönen Aufent- halt zu haben. Zur Begrüßung wur- Sportheim ausgebaut wurde, kann Samstag, 1. Februar 2020, ab 9:30 Vollzug des Bundesjagdgesetzes (BJG) de ein kleiner Rückblick über die es nun an die Neueinrichtung ge- Uhr wieder viele Helfer im Sport- vergangenen Monate meiner bishe- hen. Die entsprechenden Gerät- heim erscheinen würden. Die Jagdgenossenschaft Breitenbach hält am Montag, 17. Februar rigen Amtszeit sowie einige zukünf- 2020 um 19.00 Uhr, im Schützenhaus in Breitenbach, eine Ver- tige Projekte für das Jahr 2020 vor- sammlung der Jagdgenossen ab, zu der hiermit eingeladen wird. gestellt. Als weiteren Gast, Hr. Ell- BREITENBACH mer, Hans, der in der Vorstand- Tagesordnung: schaft für die LEADER Projekte ist, 1. Geschäftsbericht sprach über das bevorstehende 2. Kassenbericht 2018 Projekt für unsere Gemeinde den 3. Entlastung des Vorstandes „Bergmannsbauernweg und Pan- Sehr geehrte Bürger 4. Bereitstellung von Mitteln für den Feldwegebau der Ortsgemein- de 5. Benennung des Datenschutzbeauftragten oramaweg mit Aussichtsplattform“. Dieser wird über das LEADER Pro- jekt zum größten Teil gefördert. Zu- und Bürgerinnen, 6. Anpassung der Vereinbarung über die Übertragung der Verwal- tung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Orts- dem machte er darauf aufmerksam, das weitere Projekte jederzeit will- gemeinde Breitenbach bezüglich des Datenschutzbeauftragten kommen sind. Stellvertretend für aufgrund der geringen Inanspruchnahme der wöchentlichen Sprech- 7. Verschiedenes unseren Verbandsbürgermeister VG stunde des Ortsbürgermeisters und ich Ihnen mit mehr Flexibilität in OG, sprach Hr. Klein, Pius, 1.Beige- Zukunft entgegen kommen möchte, wird die Sprechstunde ab sofort Das Grundflächenverzeichnis, aus dem sich das Stimmrecht ablei- ordneter VG OG sowie Bürgermeis- nicht mehr betrieben. tet, liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, ter von Brücken. Er verschaffte uns Rathausstraße 3, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S2- ebenfalls einige Rückblicke über Für persönliche Gespräche die die Ortsgemeinde betreffen bin ich für 2.10, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme unsere große Verbandsgemeinde Sie weitehin unter der Telefonnummer 0170-38 98 389 zu errei- aus. Zur Stimmabgabe sind nur die im Grundflächenverzeichnis und weitere geplante Projekte hier- chen oder schreiben sie eine Mail an aufgeführten Grundstückseigentümer berechtigt. Sie können sich für. Bedanken möchte ich mich ortsbuergermeister@breitenbachpfalz.de durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. hiermit für die rege Teilnahme so- wie allen freiwilligen Helfern die Breitenbach, uns bei den Vor- und Nachbereitun- Ihr Ortsbürgermeister gez. Jürgen Knapp gen zur Seite standen. Roth Johannes Jagdvorsteher Ihr Ortsbürgermeister Roth Johannes
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