ARERO - Der Weltfonds - Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement 10. März 2021 - DWS

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DWS Investment S.A.

ARERO – Der Weltfonds
Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement
10. März 2021
Die DWS Investment S.A. verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen nach Teil I des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 über ­Organismen für gemeinsame Anlagen (Stand 10.3.2021):
Investmentfonds in der Form eines Fonds Commun de Placement (FCP)
AL DWS GlobalAktiv+                     DWS ESG Multi Asset Income Kontrolliert   DWS Vermögensmandat*
ARERO – Der Weltfonds                   DWS Eurorenta                             DWS Vorsorge*
ARERO – Der Weltfonds - Nachhaltig      DWS Floating Rate Notes                   DWS Vorsorge Geldmarkt
DB Advisors Strategy Fund               DWS Garant 80 FPI                         DWS World Protect 90
DJE Gestion Patrimonial 2026            DWS Global Value                          DWS Zeitwert Protect
DWS Advisors Emerging Markets           DWS India                                 Global Emerging Markets Balance Portfolio
Equities – Passive                      DWS Multi Asset PIR Fund                  Multi Opportunities
DWS Concept ARTS Balanced               DWS Multi Opportunities                   Multi Style – Mars
DWS Concept ARTS Conservative           DWS Osteuropa                             Südwestbank Vermögensmandat*
DWS Concept ARTS Dynamic                DWS Portfolio*                            Vermögensfondsmandat flexibel
DWS Concept DJE Alpha Renten Global     DWS Russia                                (80% teilgeschützt)
DWS Concept DJE Responsible Invest      DWS Strategic Balance                     Zurich*
DWS ESG Euro Bonds (Long)               DWS Strategic Defensive                   Zurich Vorsorge Premium II
DWS ESG Euro Bonds (Medium)             DWS Top Balance
DWS ESG Euro Money Market Fund          DWS Top Dynamic
DWS ESG European Equities               DWS Türkei
DWS ESG Multi Asset Dynamic             DWS USD Floating Rate Notes               * Umbrella-FCP

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
DB Advisors SICAV                       DWS Concept                               DWS Invest
db Advisory Multibrands                 DWS Fixed Maturity                        DWS Invest II
db PBC                                  DWS FlexPension                           DWS Strategic
db PrivatMandat Comfort                 DWS Funds                                 Xtrackers
DB PWM                                  DWS Garant                                Xtrackers II
DB Vermögensfondsmandat                 DWS Institutional
Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland

Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement, „Wesentliche Anlegerinformationen“, Halbjahres- und
Jahresberichte, ­Ausgabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft und
der Informations­stelle sowie im Internet unter www.dws.com erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft hat keine Zahlstelle in Deutschland benannt, da keine gedruckten Ein-
zelurkunden ausgegeben wurden.

Anleger in Deutschland können ihre Kauf-, Verkaufs - und Umtauschaufträge bei ihrer depotführenden
Stelle einreichen. Zahlungen an die Anleger wie Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und
sonstige Zahlungen erfolgen durch ihre depotführende Stelle.

Sonstige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im Internet unter www.dws.com veröffentlicht.
Sofern in einzelnen Fällen eine Veröffentlichung in einer Tageszeitung in Luxemburg gesetzlich
­vorgeschrieben ist, erfolgt die Veröffentlichung in Deutschland im Bundesanzeiger.

Informationsstelle für Deutschland ist:

DWS Investment GmbH
Mainzer Landstraße 11-17
60329 Frankfurt am Main
Hinweise für Anleger in Österreich

Zahl- und Informationsstelle in Österreich ist die

Deutsche Bank AG
Filiale Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien, Österreich

Bei dieser Stelle können

– die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden.
–	die Anleger sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement,
   „Wesent­liche Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte sowie die Ausgabe- und
   Rücknahme­preise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen.
   Zudem sind diese Dokumente über die Internetseite www.dws.com erhältlich.
– Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.
Inhalt

A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil                                                                                                                           2
Allgemeine Regelungen                                                                                                                                            2
Verwaltungsgesellschaft                                                                                                                                          2
Verwahrstelle                                                                                                                                                    2
Risikohinweise                                                                                                                                                   3
Anlagegrundsätze                                                                                                                                                 7
Risikomanagement                                                                                                                                                11
Potenzielle Interessenkonflikte                                                                                                                                 12
Geldwäscheprävention und Datenschutz                                                                                                                            13
Rechtsstellung der Anleger                                                                                                                                      14
Anteile                                                                                                                                                         14
Kosten                                                                                                                                                          16
Fondsauflösung / Änderung des Verwaltungsreglements                                                                                                             18
Steuern                                                                                                                                                         18
Verkaufsbeschränkungen                                                                                                                                          18
Anlegerprofile                                                                                                                                                  20
Wertentwicklung                                                                                                                                                 20

B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil                                                                                                                           21
ARERO – Der Weltfonds                                                                                                                                           21

C. Verwaltungsreglement                                                                                                                                         25

Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften                                                                                             32

Rechtliche Struktur:
FCP nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Hinweise
Das in diesem Verkaufsprospekt ­beschriebene          ruar 2008“), durch die die Richtlinie 2007/16/EG2    Die DWS Investment S.A. haftet nicht, wenn und
rechtlich unselbstständige Investmentvermögen         („Richtlinie 2007/16/EG“) in Luxemburger Recht       soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben
ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds            umgesetzt wurde.                                     werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt
commun de placement) gemäß Teil I des Luxem-          Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in   bzw. Verwaltungsreglement abweichen.
burger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über            der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz            2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit-      1
                                                                                                             Ersetzt durch das Gesetz von 2010.
von 2010“) und erfüllt die Vorschriften der Richt-    linien des „Committee of European Securities         2
                                                                                                             Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
linie 2014/91/EU (zur Änderung der Richtlinie        Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen           2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des
2009/65/EG („OGAW-Richtlinie“)), der Dele-            Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument             Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-
gierten Verordnung (EU) 2016/438 der Kommis­          „CESR’s guidelines concerning eligible assets           vorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge-
sion vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der          for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen        meinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick
OGAW-Richtlinie in Bezug auf die Pflichten der        Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,          auf die Erläuterung gewisser Definitionen.
Verwahrstellen („OGAW-Verordnung“) sowie die          die in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für
                                                                                                           3
                                                                                                              vgl. CSSF-Rundschreiben 08/339 in der jeweils gültigen
                                                                                                               Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets
Vorschriften der Großherzoglichen Verordnung          unter die OGAW-Richtlinie fallenden OGAW in
                                                                                                               for investment by UCITS – March 2007,
vom 8. Februar 2008 über bestimmte Definitio­nen      Frage kommen, zu beachten sind.3
                                                                                                               Ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning
des geänderten Gesetzes vom 20. Dezember             Es ist nicht gestattet, von Verkaufsprospekt              ­eligible assets for investment by UCITS – The classi­
2002 über Organismen für gemeinsame Anla-            oder Verwaltungsreglement abweichende                      fication of hedge fund indices as financial indices –
gen1 („Großherzogliche Verordnung vom 8. Feb-        ­Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.                     July 2007, Ref.: CESR/07-434.

                                                                                                                                                                   1
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Allgemeine Regelungen                                Das Fondsmanagement umfasst dabei die                 Gründe entgegenstehen, kann ein Anleger, der
                                                     tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die          durch einen Nominee Anteile erworben hat,
Diesem Verkaufsprospekt ist das Verwaltungs­         unmittelbare Anlageentscheidung. Der benannte         jederzeit durch Erklärung gegenüber der DWS
reglement des Fonds beigefügt. Verkaufspros­         Fondsmanager kann Fondsmanagementleistun­             Investment S.A. bzw. des Transfer Agenten
pekt und Verwaltungsreglement bilden eine            gen unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verant­      verlangen, selber als Anteilinhaber im Register
sinngemäße Einheit und ergänzen sich deshalb.        wortung und auf eigene Kosten vollständig oder        eingetragen zu werden, wenn sämtliche Legi­
                                                     teilweise delegieren.                                 timationserfordernisse erfüllt sind.
Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinforma­
tionen und Verwaltungsreglement sowie Halb­          Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf              Besonderer Hinweis
jahres- und Jahresberichte sind kostenlos bei der    eigene Kosten, Kontrolle und Verantwortung
Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen          Anlageberater hinzuziehen. Die Anlageberatung         Die Verwaltungsgesellschaft weist die Investoren
erhältlich. Sonstige wichtige Informationen          umfasst dabei insbesondere die Analyse und            auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine
werden den Anteilinhabern in geeigneter Form         Empfehlung von Anlageinstrumenten hinsichtlich        Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar
von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt.          der Anlagen des Fonds. Der Fondsmanager ist           gegen den Fonds nur dann geltend machen
                                                     nicht an Anlageempfehlungen des Anlagebera­           kann, wenn der Investor selbst und mit seinem
Mitteilungen an die Anteilinhaber können auf         ters gebunden. Eventuell vom Fondsmanager             eigenen Namen die Fondsanteile gezeichnet hat.
der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft        benannte Anlageberater werden im Besonderen           In den Fällen, wo ein Investor über eine Zwi­
www.dws.com eingesehen werden. Sofern in             Teil des Verkaufsprospekts aufgeführt. Benannte       schenstelle in einen Fonds investiert hat, welche
einem Vertriebsland vorgesehen, werden Mit­          Anlageberater verfügen über die gegebenen­            die Investition in seinem Namen, aber im Auftrag
teilungen zudem in einer Zeitung bzw. einem          falls notwendigen aufsichtsrechtlichen Geneh_         des Inves­tors unternimmt, können nicht unbe­
anderen gesetzlich bestimmten Publikations­          migungen.                                             dingt alle Investorenrechte unmittelbar durch den
medium veröffentlicht. In Fällen, für welche es in                                                         Investor gegen den Fonds geltend gemacht
Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist, wer­        (ii)	Administration, Register- und Transferstelle    werden. Den Investoren wird geraten, sich über
den Publikationen weiterhin in mindestens einer                                                            ihre Rechte zu informieren.
Luxemburger Tages­zeitung sowie gegebenenfalls       Die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment
im Recueil Electronique des Sociétés et Associa­     S.A. übernimmt die Funktion der Zentralverwal­
tions (RESA) des Handels- und Firmenregisters        tung. Zur Funktion der Zentralverwaltung gehö­        Verwahrstelle
veröffentlicht.                                      ren insbesondere die Fondsbuchhaltung, die
                                                     Nettoinventarwertberechnung, die nachträgliche        Die Verwaltungsgesellschaft hat die State Street
                                                     Überwachung der Anlagegrenzen sowie die               Bank International GmbH, handelnd durch die
Verwaltungsgesellschaft                              Funktion als Domiziliarstelle und als Register- und   State Street Bank International GmbH, Zweig­
                                                     Transferstelle. Sie kann unter ihrer Verantwortung    niederlassung Luxemburg, gemäß dem Verwahr­
Der Fonds wird von der DWS Investment S.A.,          und auf eigene Kosten Teile dieser Funktion auf       stellenvertrag zur Verwahrstelle im Sinne des
Luxemburg („Verwaltungsgesellschaft“), verwal­       Dritte übertragen.                                    Gesetzes von 2010 bestellt.
tet, welche die Bedingungen des Kapitels 15 des
Gesetzes von 2010 und somit die Bestimmungen         Im Hinblick auf die Funktion als Register- und        Die State Street Bank International GmbH ist
der OGAW-Richtlinie erfüllt.                         Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine       eine nach deutschem Recht errichtete Gesell­
                                                     Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der State         schaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April       Street Bank International GmbH geschlossen.           Brienner Str. 59, 80333 München, Deutschland,
1987 gegründet, die Veröffentlichung im Mémo­        Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt die           und die unter der Nummer HRB 42872 beim
rial C erfolgte am 4. Mai 1987. Das gezeichnete      State Street Bank International GmbH insbeson­        Registergericht München eingetragen ist. Es
und eingezahlte Kapital beträgt 30.677.400 Euro.     dere die Aufgaben der Verwaltung der Global­          handelt sich dabei um ein von der Europäischen
Die Tätigkeit der Verwaltung von Investmentfonds     urkunde, die bei der Clearstream Banking AG,          Zentralbank (EZB), der Bundesanstalt für Finanz­
schließt die Aufgaben ein, die in Anhang II des      Frankfurt/Main, hinterlegt wird.                      dienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deut­
Gesetzes von 2010 genannt sind, deren Aufzäh­                                                              schen Bundesbank beaufsichtigtes Kreditinstitut.
lung nicht abschließend ist.                         (iii)	Vertrieb
                                                                                                           Die State Street Bank International GmbH,
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstim­     Die DWS Investment S.A. fungiert als                  Zweigniederlassung Luxemburg, ist durch die
mung mit den Vorschriften des Luxemburger            Hauptvertriebs­gesellschaft.                          CSSF in Luxemburg als Verwahrstelle zugelas­
Gesetzes von 2010 und der Verordnung 10-04 der                                                             sen und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwal­
Commission de Surveillance du Secteur Finan­         Die DWS Investment S.A. kann mit Kreditinstitu­       tungs- und ähnliche Dienstleistungen speziali­
cier („CSSF“) und gegebenenfalls hierzu erlasse­     ten, Professionellen des Finanzsektors („PSF“)        siert. Die State Street Bank International GmbH,
ner Rundschreiben eine oder mehrere Aufgaben         und/oder nach ausländischem Recht vergleich­          Zweigniederlassung Luxemburg, ist unter der
unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an Dritte         baren Unternehmen, die zur Identifizierung der        Nummer B 148 186 im luxemburgischen Han­
delegieren.                                          Anteilinhaber verpflichtet sind, Nominee-­            dels- und Firmenregister eingetragen. Die State
                                                     Vereinbarungen abschließen. Diese Nominee-            Street Bank International GmbH gehört zur State
(i) Anlageverwaltung                                 Verein­barungen berechtigen die Institute, Anteile    Street Unternehmensgruppe, deren oberste
                                                     zu vertreiben und selber als Nominee in das           Muttergesellschaft die in den USA börsen­
Für den Fonds hat die Verwaltungsgesellschaft        Anteilregister eingetragen zu werden. Die             notierte State Street Corporation ist.
­unter eigener Verantwortung und Kontrolle sowie     ­Namen der Nominees können jederzeit bei der
 auf eigene Kosten einen Fondsmanagement­             DWS Investment S.A. erfragt werden. Der              Aufgaben der Verwahrstelle
 vertrag mit der DWS Investment GmbH,                 Nominee nimmt Kauf-, Verkaufs- und Umtausch­         Das Verhältnis zwischen der Verwaltungsgesell­
 ­Frankfurt am Main, geschlossen. Die DWS             aufträge der von ihm betreuten Anleger entge­        schaft und der Verwahrstelle wird durch die
  Investment GmbH ist eine Kapitalanlagegesell­       gen und veranlasst die erforderlichen Änderun­       Bedingungen des Verwahrstellenvertrags gere­
  schaft nach deutschem Recht. Der Vertrag kann       gen im Anteilregister. Insoweit ist der Nominee      gelt. Im Rahmen des Verwahrstellenvertrags
  von jeder der vertragschließenden Parteien unter    insbesondere verpflichtet, eventuell gesonderte      wurde die Verwahrstelle mit folgenden Haupt­
  Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekün­      Erwerbsvoraussetzungen zu beachten. Soweit           aufgaben betraut:
  digt werden.                                        nicht zwingende gesetzliche oder praktische

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–– sicherzustellen, dass der Verkauf, die Aus­       Übertragung                                            Es kann daher keine Zusicherung gegeben
   gabe, die Rücknahme und die Aufhebung der         Die Verwahrstelle hat die weitestgehende Voll­         werden, dass die Ziele der Anlagepolitik
   Anteile gemäß dem geltenden Gesetz und            macht, ihre Verwahrfunktionen ganz oder teilwei­       erreicht werden.
   dem Verwaltungsreglement erfolgen;                se zu übertragen, jedoch wird ihre Haftung nicht
–– sicherzustellen, dass der Wert der Anteile        dadurch berührt, dass sie die von ihr zu verwah­       Marktrisiko
   gemäß dem geltenden Gesetz und dem                renden Vermögenswerte ganz oder teilweise              Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz­
   Verwaltungsreglement ermittelt wird;              einem Dritten anvertraut hat. Die Haftung der          produkten hängt insbesondere von der Entwick­
–– die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft         Verwahrstelle bleibt von der Übertragung ihrer         lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der
   auszuführen, soweit diese nicht gegen das         Verwahrfunktionen im Rahmen des Verwahr­               allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den
   geltende Gesetz und das Verwaltungs­              stellenvertrages unberührt.                            wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin­
   reglement verstoßen;                                                                                     gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst
–– sicherzustellen, dass bei Geschäften mit          Die Verwahrstelle hat die Verwahrpflichten             wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe­
   Bezug auf die Vermögenswerte des Fonds            gemäß Artikel 22 Absatz 5 Buchstabe a) der             sondere an einer Börse können auch irrationale
   die Gegenleistung innerhalb der üblichen          OGAW-Richtlinie an die State Street Bank and           Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und
   Fristen erbracht wird;                            Trust Company mit Sitz in One Lincoln Street,          Gerüchte einwirken.
–– sicherzustellen, dass der Ertrag des Fonds        Boston, Massachusetts 02111, USA, übertragen,
   gemäß dem geltenden Gesetz und dem                die von ihr als globaler Unterverwahrer bestellt       Marktrisiko im Zusammenhang mit
   Verwaltungsreglement verwendet wird;              wurde. Als globaler Unterverwahrer hat die State       Nachhaltigkeitsrisiken
–– die Barmittel und Barmittelströme des Fonds       Street Bank and Trust Company lokale Unterver­         Auswirkungen auf den Marktpreis können auch
   zu überwachen;                                    wahrstellen innerhalb ihres weltweiten Verwahr­        Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder
–– das Fondsvermögen zu verwahren, ein­              stellennetzwerks (Global Custody Network)              Unternehmensführung haben. So können Markt­
   schließlich zu verwahrender Finanzinstru­         bestellt.                                              kurse sich verändern, wenn Unternehmen nicht
   mente, der Überprüfung des Eigentums und                                                                 nachhaltig handeln und keine Investitionen in
   der Aufbewahrung von Aufzeichnungen mit           Informationen über die Verwahrfunktionen, die          nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso
   Bezug auf andere Vermögenswerte.                  übertragen wurden, und die Identifikation der          können strategische Ausrichtungen von Unter­
                                                     jeweiligen Beauftragten und Unterbeauftragten          nehmen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichti­
Haftung der Verwahrstelle                            sind am Geschäftssitz der Verwaltungsgesell­           gen, sich negativ auf den Kurs auswirken. Das
Bei einem Verlust eines verwahrten Finanzinstru­     schaft oder auf der folgenden Internetseite            Reputationsrisiko, das aus nicht-nachhaltigem
ments, der gemäß der OGAW-Richtlinie und             verfügbar: http://www.statestreet.com/about/           Handeln von Unternehmen entsteht, kann sich
insbesondere gemäß Artikel 18 der OGAW-              office-locations/luxembourg/subcustodians.html.        ebenfalls negativ auswirken. Nicht zuletzt können
Verordnung festgestellt wird, gibt die Verwahr­                                                             auch physische Schäden durch den Klimawandel
stelle unverzüglich Finanzinstrumente gleicher                                                              oder Maßnahmen zur Umstellung auf eine
Art an die im Namen des Fonds handelnde              Risikohinweise                                         kohlenstoffarme Wirtschaft negative Auswirkun­
Verwaltungsgesellschaft zurück oder erstattet                                                               gen auf den Marktpreis haben.
unverzüglich den entsprechenden Betrag.              Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbun­
                                                     den. Die Risiken können u.a. Aktien- und Renten­       Bonitätsrisiko
Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nachwei­    marktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,        Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) des
sen kann, dass der Verlust eines verwahrten          Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie             Ausstellers eines vom Fonds direkt oder indirekt
Finanz­instruments auf äußere Ereignisse, die        Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische      gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarktinstru­
nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert        Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.            ments kann nachträglich sinken. Dies führt in der
werden können und deren Konsequenzen trotz           Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit            Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen Papiers,
aller angemessenen Anstrengungen gemäß der           anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser           die über die allgemeinen Marktschwankungen
OGAW-Richtlinie nicht hätten vermieden werden        Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.             hinausgehen.
können, zurückzuführen ist.                          Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit
                                                     Anlagen in Instrumente, die im Rahmen der              Länder- oder Transferrisiko
Beim Verlust von verwahrten Finanzinstrumenten       vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden,          Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein auslän­
können die Anteilinhaber Haftungsansprüche           verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit       discher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit auf­
gegenüber der Verwahrstelle unmittelbar oder         einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken        grund fehlender Transferfähigkeit oder -bereit­
mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft           im Klaren sein und erst dann eine Anlageent­           schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht
geltend machen, soweit dies nicht zur Verdopp­       scheidung treffen, wenn sie sich von ihren             fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann.
lung von Regressansprüchen oder zur Ungleich­        Rechts-, ­Steuer- und F­ inanzberatern, Wirtschafts­   So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds
behandlung der Anteilinhaber führt.                  prüfern oder sonstigen Beratern umfassend über         Anspruch hat, ausbleiben, oder in einer Währung
                                                     (i) die Eignung ­einer Anlage in die Anteile unter     erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkun­
Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds         Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.       gen nicht mehr konvertierbar ist.
für sämtliche sonstige Verluste, die der Fonds       Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die
infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen        im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen           Abwicklungsrisiko
Nichterfüllung der Verpflichtungen der Verwahr­      Informationen und (iii) die Anlagepolitik des          Insbesondere bei der Investition in nicht notierte
stelle aus der OGAW-Richtlinie erleidet.             Fonds haben beraten lassen.                            Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwick­
                                                                                                            lung durch ein Transfersystem aufgrund einer
Die Verwahrstelle haftet nicht für indirekte Schä­   Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds           verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen
den oder Folgeschäden oder spezielle Schäden         neben den Chancen auf ­Kurssteigerungen                Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß
oder Verluste, die durch die oder in Verbindung      auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds          ausgeführt wird.
mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der Aufga­     sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kurs-
ben und Pflichten durch die Verwahrstelle ent­       schwankungen der in ihm enthaltenen
stehen.                                              ­Ver­mögenswerte bestimmt wird. Der Wert der
                                                      Anteile kann dementsprechend gegenüber
                                                      dem Einstandspreis steigen oder fallen.

                                                                                                                                                             3
Änderung der steuerlichen                             absichern. Kurssicherungsgeschäfte über Wert-       Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft
Rahmenbedingungen,                                    und Preisindices gelten dabei als mittelbare        für Rechnung des Fonds können von denen in
steuerliches Risiko                                   Absicherung. Soweit der Fonds als nahestehende      Luxemburg zum Nachteil des Fonds bzw. des
Die steuerlichen Ausführungen in diesem Ver­          Person des Anlegers anzusehen ist und Absiche­      Anlegers abweichen.
kaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten         rungsgeschäfte tätigt, können diese dazu führen,
Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutsch­       dass diese dem Anleger zugerechnet werden und       Politische oder rechtliche Entwicklungen, ein­
land unbeschränkt einkommensteuerpflichtige           der Anleger die 45-Tage-Regelung deshalb nicht      schließlich der Änderungen von rechtlichen
oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige        einhält.                                            Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnun­
Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür                                                               gen, können von der Verwaltungsgesellschaft
übernommen werden, dass sich die steuerliche          Im Falle des Nichteinbehalts von Kapitalertrag­     nicht oder zu spät erkannt werden oder zu
Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtspre­            steuer auf entsprechende Erträge, die der Anleger   Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder
chung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht         originär erzielt, können Absicherungsgeschäfte      bereits erworbener Vermögensgegenstände
ändert.                                               des Fonds dazu führen, dass diese dem Anleger       führen. Diese Folgen können auch entstehen,
                                                      zugerechnet werden und der Anleger die Kapital­     wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen
Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteue­      ertragsteuer an das Finanzamt abzuführen hat.       für die Verwaltungsgesellschaft und/oder die
rungsgrundlagen des Fonds für frühere Geschäfts­                                                          Verwaltung des Fonds in Luxemburg ändern.
jahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Außenprü­       Währungsrisiko
fungen) kann bei einer für Anleger steuerlich         Sofern Vermögenswerte des Fonds in anderen          Operationelles Risiko
grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge        Währungen als der Fondswährung angelegt sind,       Für den Fonds kann ein Verlustrisiko bestehen,
haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der        erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und     das sich beispielsweise aus unzureichenden
Korrektur für frühere Geschäftsjahre zu tragen hat,   Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen        internen Prozessen sowie aus menschlichem
obwohl er unter Umständen im betreffenden             Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen­       oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesell­
Geschäftsjahr zum Zeitpunkt, in dem ein materi­       über der Fondswährung, so reduziert sich der        schaft oder externen Dritten ergeben kann.
eller Fehler eingetreten ist, nicht in dem Fonds      Wert des Fondsvermögens.                            Diese Risiken können die Wertentwicklung des
investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger                                                            Fonds beeinträchtigen und sich damit auch
der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grund­   Verwahrrisiko                                       nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom
sätzlich vorteilhafte Korrektur für frühere Ge­       Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus    Anleger investierte Kapital auswirken.
schäftsjahre, in denen er an dem Fonds beteiligt      der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass
war, nicht mehr zugute kommt, weil er seine           die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle     Risiken durch kriminelle Handlungen,
Anteile vor Ablauf eines betreffenden Geschäfts­      der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder    Missstände, Naturkatastrophen,
jahres, in dem ein materieller Fehler eingetreten     missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder      fehlende Beachtung von Nachhaltigkeit
ist, zurückgegeben oder veräußert hat.                eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig    Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen
                                                      dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden             kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste
Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten             entzogen werden könnten.                            durch Fehler von Mitarbeitern der Verwaltungsge­
früherer Geschäftsjahre dazu führen, dass steu­                                                           sellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch
erpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in     Unternehmensspezifisches Risiko                     äußere Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen
einem anderen als eigentlich zutreffenden Veran­      Die Kursentwicklung der vom Fonds direkt oder       oder Pandemien geschädigt werden. Diese Ereig­
lagungszeitraum steuerlich erfasst werden und         indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarkt­      nisse können aufgrund fehlender Beachtung von
sich dies beim einzelnen Anleger negativ aus­         instrumente ist auch von unternehmensspezifi­       Nachhaltigkeit hervorgerufen oder verstärkt
wirkt.                                                schen Faktoren abhängig, beispielsweise von der     werden. Die Verwaltungsgesellschaft ist bestrebt,
                                                      betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstel­     operationelle Risiken und mögliche damit verbun­
Steuerliche Risiken durch                             lers. Verschlechtern sich die unternehmensspezi­    dene finanzielle Auswirkungen, die den Wert der
Wertabsicherungsgeschäfte für                         fischen Faktoren, kann der Kurswert des jewei­      Vermögenswerte eines Fonds beeinträchtigen
wesentlich beteiligte Anleger                         ligen Papiers deutlich und dauerhaft sinken,        könnten, so gering wie vernünftigerweise möglich
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass             ungeachtet einer auch gegebenenfalls sonst          zu halten, und hat hierzu Prozesse und Verfahren
Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden und       allgemein positiven Börsenentwicklung.              zur Identifizierung, Steuerung und Minderung
Erträge aus inländischen eigenkapitalähnlichen                                                            solcher Risiken eingerichtet.
Genussrechten, die der Anleger originär erzielt,      Konzentrationsrisiko
ganz oder teilweise nicht anrechenbar bzw. erstat­    Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass      Inflationsrisiko
tungsfähig ist. Die Kapitalertragsteuer wird voll     eine Konzentration der Anlage in bestimmte          Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für
angerechnet bzw. erstattet, wenn (i) der Anleger      Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.           alle Vermögensgegenstände.
deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnli­       Dann ist das Fondsvermögen von der Entwick­
che Genussrechte innerhalb eines Zeitraums von        lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte        Schlüsselpersonenrisiko
45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt        besonders stark abhängig.                           Fondsvermögen, deren Anlageergebnis in ­einem
der Kapitalerträge (insgesamt 91 Tage) ununterbro­                                                        bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, ­haben
chen 45 Tage hält und (ii) in diesen 45 Tagen         Zinsänderungsrisiko                                 diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden
ununterbrochen das Risiko aus einem sinkenden         Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine        Personen und damit den richtigen Entscheidungen
Wert der Anteile oder Genussrechte Risiken von        Anlage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen       ihres Managements zu verdanken. Die personelle
mindestens 70% trägt („45-Tage-Regelung“).            kann, die im Falle von Schwankungen der Zins­       Zusammensetzung des Fondsmanage­ments kann
Weiterhin darf für die Anrechnung der Kapitaler­      sätze in der jeweils für die Wertpapiere oder den   sich jedoch verändern. Neue Ent­scheidungsträger
tragsteuer keine Verpflichtung zur unmittelbaren      Fonds maßgeblichen Währung auftreten können.        können dann möglicherweise weniger erfolgreich
oder mittelbaren Vergütung der Kapitalerträge an                                                          agieren.
eine andere Person (z.B. durch Swaps, Wertpapier­     Rechtliche und politische Risiken
leihgeschäfte, Pensionsgeschäfte) bestehen.           Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsord­    Änderung der Anlagepolitik
Daher können Kurssicherungs- oder Terminge­           nungen getätigt werden, bei denen Luxemburger       Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb
schäfte schädlich sein, die das Risiko aus deut­      Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von       des für das Fondsvermögen zulässigen Anlage­
schen Aktien oder deutschen eigenkapitalähnli­        Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb    spektrums kann sich das mit dem Fondsvermö­
chen Genussrechten unmittelbar oder mittelbar         Luxemburgs belegen ist. Hieraus resultierende       gen verbundene Risiko inhaltlich verändern.

4
Änderung des Verwaltungsreglements;                       –– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss        unter Berücksichtigung von gewissen regulatori­
Auflösung oder Verschmelzung                                 eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit     schen Einschränkungen in vollem Umfang diskre­
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich im                   Kosten verbunden, welche den Wert des             tionär. Jegliche Zahlungen des Kupons nach dem
Verwaltungsreglement für den Fonds das Recht                 Fondsvermögens mindern können.                    Trigger Event beziehen sich auf den reduzierten
vor, das Verwaltungsreglement zu ändern. Ferner           –– Durch die Hebelwirkung von Optionen, Swaps,       Nennwert. Ein CoCo-Investor kann also unter
ist es ihr gemäß den Bestimmungen des Ver­                   Terminkontrakten und anderen Derivaten kann       Umständen Verluste vor den Aktien-Anlegern und
waltungsreglements möglich, den Fonds ganz                   der Wert des Fondsvermögens stärker beein­        sonstigen Schuldtitelinhabern – in Bezug auf
aufzulösen, oder es mit einem anderen Fonds­                 flusst werden, als dies beim unmittelbaren        denselben Emittenten – erleiden.
vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger                    Erwerb der Basiswerte der Fall ist.
besteht daher das Risiko, dass er die von ihm             –– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass      Die Ausgestaltung der Bedingungen von CoCos
geplante Haltedauer nicht realisieren kann.                  die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die     kann – entsprechend den in der EU-Eigenkapital­
                                                             Preise der Basiswerte nicht wie erwartet          richtlinie IV/Eigenkapitalverordnung (CRD IV/CRR)
Kreditrisiko                                                 entwickeln, sodass die vom Fondsvermögen          festgelegten Mindestanforderungen – komplex
Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko            gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf     und je nach Emittent bzw. je nach Anleihe unter­
in Bezug auf den Emittenten, für das das Boni­               von Optionen besteht die Gefahr, dass das         schiedlich sein.
tätsrating des Emittenten als Messgröße dienen               Fondsvermögen zur Abnahme von Vermö­
kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emitten­            genswerten zu einem höheren als dem               Die Anlage in CoCos ist mit einigen zusätzlichen
ten mit einem schlechteren Rating begeben                    aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von      Risiken verbunden, wie z.B.:
werden, werden in der Regel als Wertpapiere mit              Vermögenswerten zu einem niedrigeren als
einem höheren Kreditrisiko und mit einer höhe­               dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das        a) Risiko des Unterschreitens des
ren Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten                 Fondsvermögen erleidet dann einen Verlust            vorgegebenen Triggers (Trigger Level Risiko)
angesehen als solche Papiere, die von Emitten­               in Höhe der Preisdifferenz minus der einge­
ten mit einem besseren Rating begeben werden.                nommenen Optionsprämie.                           Die Wahrscheinlichkeit und das Risiko einer
Gerät ein Emittent von Anleihen bzw. Schuld­              –– Auch bei Terminkontrakten besteht das             Wandlung bzw. einer Abschreibung werden
titeln in f­ inanzielle oder wirtschaftliche Schwierig­      Risiko, dass das Fondsvermögen infolge            durch den Abstand des Triggers zu der im Mo­
keiten, so kann sich dies auf den Wert der Anlei­            einer unerwarteten Entwicklung des Markt­         ment herrschenden regulatorisch erforderlichen
hen bzw. Schuldtitel (dieser kann bis auf Null               preises bei Fälligkeit Verluste erleidet.         Kapitalquote des CoCo-Emittenten bestimmt.
sinken) und die auf diese Anleihen bzw. Schuld­
titel geleisteten Zahlungen auswirken (diese              Risiko im Zusammenhang mit dem                       Der mechanische Trigger beträgt mindestens
können bis auf Null sinken). Ferner sind einige           Erwerb von Investmentfondsanteilen                   5,125% der regulatorischen Kapitalquote oder
Anleihen oder Schuldtitel in der Finanzstruktur           Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu     höher wie im Emissionsprospekt des jeweiligen
eines Emittenten als nachrangig eingestuft. Bei           berücksichtigen, dass die Fondsmanager der           CoCos festgelegt.
finanziellen Schwierigkeiten kann es daher zu             einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig
schweren Verlusten kommen. Zugleich ist die               handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche          Insbesondere im Falle eines hohen Triggers
Wahrscheinlichkeit, dass der Emittent diese               oder einander entgegengesetzte Anlagestrate­         können CoCo-Anleger eingesetztes Kapital
Verpflichtungen erfüllt, geringer als bei anderen         gien verfolgen können. Hierdurch können beste­       verlieren, beispielsweise bei einer Abschreibung
Anleihen oder Schuldtiteln. Dies wiederum zieht           hende Risiken kumulieren, eventuelle Chancen         des Nennwertes oder Umwandlung in Eigen­
eine hohe Preisvolatilität dieser Instrumente             können sich gegeneinander aufheben.                  kapital (Aktien).
nach sich.
                                                          Risiken bei Anlagen in                               Auf Fondsebene bedeutet dies, dass das tatsäch­
Adressenausfallrisiko                                     Contingent Convertibles                              liche Risiko des Unterschreitens eines Triggers
Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital­              Contingent Convertibles („CoCos”) zählen zu          schwierig im Voraus einzuschätzen ist, da bei­
märkte wirken sich auch die besonderen Entwick­           den hybriden Kapitalinstrumenten. Aus Sicht des      spielsweise die Eigenkapitalquote des Emitten­
lungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs             Emittenten tragen sie als Kapitalpuffer zur Erfül­   ten nur vierteljährlich veröffentlicht wird und
einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl         lung gewisser regulatorischer Eigenkapitalanfor­     somit die tatsächliche Entfernung des Triggers
der Wertpapiere kann beispielsweise nicht aus­            derungen bei. Entsprechend den Emissions­            zur regulatorischen Kapitalquote nur zu dem
geschlossen werden, dass Verluste durch Ver­              bedingungen werden CoCos entweder in Aktien          Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt ist.
mögensverfall von Emittenten eintreten.                   gewandelt oder der Anlagebetrag wird bei Eintre­
                                                          ten bestimmter auslösender Momente („Trigger         b) Risiko der Aussetzung der Kuponzahlung
Risiken im Zusammenhang mit                               Events”) in Verbindung mit regulatorischen              (Kupon-Kündigungsrisiko)
Derivategeschäften                                        Kapitalgrenzen abgeschrieben. Das Wandelereig­
Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Ab­               nis kann auch unabhängig von den Trigger Events      Der Emittent oder die Aufsichtsbehörde kann
schluss von Terminkontrakten oder Swaps (ein­             und der Kontrolle des Emittenten durch die           jederzeit die Kuponzahlungen aussetzen. Dabei
schließlich Total Return Swaps) sind mit folgen­          Aufsichtsbehörden ausgelöst werden, wenn             werden entgangene Kuponzahlungen nicht bei
den Risiken verbunden:                                    diese die langfristige Lebensfähigkeit des Emit­     Wiederaufnahme der Kuponzahlungen nach­
                                                          tenten oder mit ihm verbundener Unternehmen          geholt. Es besteht für den CoCo-Anleger das
–– Kursänderungen des Basiswertes können                  im Sinne der Unternehmensfortführung in Frage        Risiko, nicht alle zum Erwerbszeitpunkt erwarte­
   den Wert eines Optionsrechtes oder Termin­             stellen (Wandlungs-/Abschreibungsrisiko).            ten Kuponzahlungen zu erhalten.
   kontrakts bis hin zur Wertlosigkeit vermin­
   dern. Dies kann sich negativ auf den Wert              Nach einem Trigger Event hängt die Wiederaufho­      c) Risiko der Kuponänderung
   des Fondsvermögens auswirken. Durch                    lung des eingesetzten Kapitals im Wesentlichen          (Kupon-Neufestsetzungsrisiko)
   Wert­änderungen des einem Swap oder Total              von der Ausgestaltung der CoCos ab. CoCos
   Return Swap zugrunde liegenden Vermögens­              können ihren ganz oder teilweise abgeschriebe­       Wenn am festgelegten Kündigungstermin der
   wertes kann das Fondsvermögen ebenfalls                nen Nominalbetrag unter Verwendung einer der         CoCo nicht durch den CoCo-Emittenten gekündigt
   Verluste erleiden.                                     folgenden drei Methoden wieder heraufschrei­         wird, kann der Emittent die Emissionsbedingungen
                                                          ben: Wandlung in Aktien, temporäre Abschrei­         neu definieren. Zum Kündigungstermin kann eine
                                                          bung oder dauerhafte Abschreibung. Bei der           Änderung der Kuponhöhe erfolgen, falls der Emit­
                                                          temporären Abschreibung ist die Abschreibung         tent nicht kündigt.

                                                                                                                                                                 5
d) Risiko aufgrund aufsichtsrechtlichen Vorgaben        h) Liquiditätsrisiko                                      bei denen der Fonds jeweils dem Risiko unterliegt,
   (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)                                                                   dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus
                                                        CoCos bringen in einer angespannten Marktsitu­            dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt.
In CRD IV wurden einige Mindestvoraussetzun­            ation ein Liquiditätsrisiko mit sich. Die Ursache
gen für das Eigenkapital von Banken festgelegt.         hierfür sind der spezielle Anlegerkreis und das im        Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines
Dabei unterscheidet sich die Höhe der erforder­         Vergleich zu gewöhnlichen Anleihen geringere              Kontrahenten kann der Fonds durch Verzug bei der
lichen Kapitalpuffer von Land zu Land entspre­          Gesamtvolumen am Markt.                                   Liquidation der Positionen signifikante Verluste
chend dem jeweils für den Emittenten anwend­                                                                      erleiden, dazu gehört der Wertverlust der Investiti­
baren gültigen Aufsichtsrecht.                          i)   Ertragsbewertungsrisiko                              onen, während der Fonds seine Rechte einklagt.
                                                                                                                  Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass der
Die unterschiedlichen nationalen Vorgaben haben         Aufgrund der flexiblen Kündbarkeit von CoCos ist          Einsatz der vereinbarten Techniken z.B. durch
auf Fondsebene zur Folge, dass die Umwandlung           nicht klar, welches Datum für die Berechnung              Konkurs, Illegalität oder Gesetzes­änderungen im
infolge des diskretionären Triggers oder die Aus­       des Ertrags herangezogen werden soll. An jedem            Vergleich mit denen, die zum Zeitpunkt des
setzung der Kuponzahlungen je nach dem auf den          Kündigungsdatum besteht das Risiko, dass die              Abschlusses der Vereinbarungen in Kraft waren,
Emittenten anwendbaren Aufsichtsrecht ent­              Fälligkeit der Anleihe verschoben wird und die            beendet wird.
sprechend ausgelöst werden kann und für den             Ertragsberechnung an das neue Datum ange­
­CoCo-Anleger bzw. den Anleger ein weiterer             passt werden muss, was zu einer veränderten               Fonds können unter anderem Transaktionen auf
 Unsicherheitsfaktor abhängig von den nationalen        Rendite führen kann.                                      OTC- und Interdealer-Märkten eingehen. Die
 Gegebenheiten und der alleinigen Einschätzung                                                                    Teilnehmer an diesen Märkten unterliegen
 der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde b ­ esteht.   j)   Unbekanntes Risiko                                   typischerweise keiner Finanzaufsicht so wie die
                                                                                                                  Teilnehmer regulierter Märkte. Ein Fonds, der in
Ferner kann die Auffassung der jeweils zuständi­        Aufgrund des innovativen Charakters der CoCos             Swaps, Total Return Swaps, Derivate, synthe­
gen Aufsichtsbehörde sowie die für die Auffas­          und des stark veränderlichen Regelungsumfelds             tische Instrumente oder andere OTC-Trans­
sung im Einzelfall relevanten Kriterien nicht im        für Finanzinstitute können Risiken entstehen, die         aktionen auf diesen Märkten investiert, trägt das
Voraus abschließend eingeschätzt werden.                sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorher­            Kreditrisiko des Kontrahenten und unterliegt auch
                                                        sehen lassen.                                             dessen Ausfallrisiko. Diese Risiken können sich
e) Risiko der Ausübung der Kündigung                                                                              wesentlich von denen bei Transaktionen auf
   bzw. Verhinderung der Kündigung durch                Weitere Informationen können Sie der Mitteilung           regulierten Märkten unterscheiden, denn letztere
   die zuständige Aufsichtsbehörde                      der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichts­          werden durch G ­ arantien, täglicher Mark-to-­
   (Prolongationsrisiko)                                behörde (ESMA/2014/944) vom 31. Juli 2014                 market-Bewertung, täglichem Settlement und
                                                        hinsichtlich potenzieller Risiken bei Investi­tionen in   entsprechender Segregierung sowie Mindest­
CoCos sind langfristige Schuldverschreibungen           Contingent Convertible-Instrumente entnehmen.             kapitalanforderungen abgesichert. Transaktionen,
mit unbefristeter Laufzeit und mit einem Kündi­                                                                   die direkt zwischen zwei Kontrahenten abge­
gungsrecht des Emittenten zu bestimmten im              Liquiditätsrisiko                                         schlossen werden, profitieren grundsätzlich nicht
Emissionsprospekt definierten Ausübungstermi­           Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm­           von diesem Schutz.
nen. Die Ausübung des Kündigungsrechtes ist             tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätz­
eine Ermessensentscheidung des Emittenten,              lich sollen für einen Fonds nur solche Wertpapie­         Der Fonds unterliegt zudem dem Risiko, dass
welche jedoch der Zustimmung der zuständigen            re erworben werden, die jederzeit wieder                  der Kontrahent die Transaktion nicht wie verein­
Aufsichtsbehörde bedarf. Die Aufsichtsbehörde           veräußert werden können. Gleichwohl können                bart ausführt, aufgrund einer Unstimmigkeit bzgl.
wird eine Entscheidung im Einklang mit dem              sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten             der Vertragsbedingungen (unerheblich ob gut­
anwendbaren Aufsichtsrecht treffen.                     Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten                 gläubig oder nicht) oder aufgrund eines Kredit-
                                                        Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünsch­              oder Liquiditätsproblems. Dies kann zu Verlusten
Der CoCo-Anleger kann den CoCo nur auf einem            ten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die             bei dem jeweiligen Fonds führen. Dieses Kontra­
Sekundärmarkt weiterverkaufen, was mit ent­             Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher               hentenrisiko steigt bei Verträgen mit längerem
sprechenden Markt- und Liquiditätsrisiken ver­          engen Marktsegment gehandelt werden, einer                Fälligkeitszeitraum, da Vorkommnisse die Eini­
bunden ist.                                             erheblichen Preisvolatilität unterliegen.                 gung verhindern können, oder wenn der Fonds
                                                                                                                  seine Transaktionen auf einen einzigen Kontra­
f)   Eigenkapital- und Nachrangigkeitsrisiko            Kontrahentenrisiko                                        henten oder eine kleine Gruppe von Kontrahen­
     (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)       Für den Fonds können sich im Rahmen einer                 ten ausgerichtet hat.
                                                        Vertragsbindung mit einer anderen Partei (soge­
Bei einer Umwandlung in Aktien werden CoCo-             nannte Gegenpartei oder Kontrahent) Risiken               Beim Ausfall der Gegenseite kann der Fonds
Anleger bei Eintritt des Triggers zu Aktionären.        ergeben. Dabei besteht das Risiko, dass der               während der Vornahme von Ersatztransaktionen
Im Falle einer Insolvenz können Aktionäre erst          Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem            Gegenstand von gegenläufigen Marktbewegun­
nachrangig und abhängig von den restlichen              Vertrag nicht mehr nachkommen kann. Diese                 gen werden. Der Fonds kann mit jedwedem
verfügbaren Mitteln bedient werden. Daher kann          Risiken können die Wertentwicklung des Fonds              Kontrahenten eine Transaktion abschließen. Er
es im Falle einer Umwandlung des CoCo zu                beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig auf        kann auch unbeschränkt viele Transaktionen nur
einem vollständigen Kapitalverlust kommen.              den Anteilwert und das vom Anleger investierte            mit einem Kontrahenten abschließen. Die Mög­
                                                        Kapital auswirken. Bei Abschluss von außerbörs­           lichkeit des Fonds mit jedwedem Kontrahenten
g) Risiko einer Branchenkonzentration                   lichen OTC-Geschäften („Over-the-Counter“) kann           Transaktionen abzuschließen, das Fehlen von
                                                        der Fonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner         aussagekräftiger und unabhängiger Evaluation
Aufgrund der speziellen Struktur von CoCos kann         Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bedingun­           der finanziellen Eigenschaften des Kontrahenten
durch die ungleichmäßige Verteilung der Risiken         gen dieser Verträge zu erfüllen, ausgesetzt sein. So      sowie das Fehlen eines regulierten Marktes für
im Hinblick auf Finanzwerte das Risiko einer            kann der Fonds beispielsweise Termin-, Options-           den Abschluss von Einigungen können das
Branchenkonzentration entstehen. CoCos sind             und Swap-Geschäfte tätigen oder andere derivative         Verlustpotenzial des Fonds erhöhen.
aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Teil der         Tech­niken, wie z.B. Total Return Swaps, einsetzen,
Kapitalstruktur von Finanzinstituten.

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Risiko im Zusammenhang mit dem                      Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt,                       Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt die
Einsatz von Wertpapierleihe- und                    Soziales und Unternehmensführung,                     Verwaltungsgesellschaft insbesondere die fol-
Pensionsgeschäften                                  ESG                                                   genden Aspekte im Zusammenhang mit dem
Fällt der Kontrahent eines Wertpapierleihe- oder    Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine      Klimawandel:
Pensionsgeschäfts aus, kann der Fonds einen         Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales
Verlust in der Weise erleiden, dass die Erträge     oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren           Physische Klimaereignisse oder -bedingungen
aus dem Verkauf der vom Fonds im Zusammen-          Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche
hang mit dem Wertpapierleihe- oder Pensions­        negative Auswirkungen auf den Wert des Invest-        –– Einzelne Extremwetterereignisse
geschäft gehaltenen Sicherheiten geringer als die   ments haben können. Dabei kann das Nachhal-              –– Hitzewellen
überlassenen Wertpapiere sind. Außerdem kann        tigkeitsrisiko entweder ein eigenes Risiko dar-          –– Dürren
der Fonds durch den Konkurs oder entsprechend       stellen oder auf andere Risiken einwirken und            –– Überschwemmungen
ähnliche Verfahren gegen den Kontrahenten des       wesentlich zum Risiko beitragen, wie z.B. Kurs-          –– Stürme
Wertpapierleihe- oder Pensionsgeschäfts oder        änderungsrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kontra-        –– Hagelstürme
jeglicher anderer Art der Nichterfüllung der        hentenrisiken oder operationelle Risiken.                –– Waldbrände
Rückgabe der Wertpapiere, Verluste erleiden, z.B.                                                            –– Lawinen
Zinsverlust oder Verlust des jeweiligen Wertpa-     Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in           –– Langfristige Klimaveränderungen
pieres sowie Verzugs- und Vollstreckungskosten      „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“               –– Abnehmende Schneemengen
in Bezug auf das Wertpapierleihe- oder Pensions-    (aus dem englischen Environment, Social,                 –– Veränderte Niederschlagshäufigkeit
geschäft. Es ist davon auszugehen, dass der         Govern­­ance), ESG, unterteilt und beziehen sich             und -volumina
Einsatz von Erwerb mit Rückkaufoption oder          unter anderem auf folgende Themen:                       –– Unbeständige Wetterbedingungen
einer umgekehrten Rückkaufvereinbarung und                                                                   –– Steigender Meeresspiegel
Wertpapierleihevereinbarung keinen wesent­          Umwelt                                                   –– Änderungen der Meeresströmungen
lichen Einfluss auf die Performance des Fonds                                                                –– Änderungen der Winde
hat. Der Einsatz kann aber einen signifikanten      ––   Klimaschutz                                         –– Veränderungen der Land- und
Effekt, entweder positiv oder negativ, auf den      ––   Anpassung an den Klimawandel                            Bodenproduktivität
Nettoinventarwert des Fonds haben.                  ––   Schutz der biologischen Vielfalt                    –– Geringere Wasserverfügbarkeit
                                                    ––   Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser-              (Wasserrisiko)
Risiken im Zusammenhang mit dem                          und Meeresressourcen                                –– Versauerung der Ozeane
Empfang von Sicherheiten                            ––   Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfall-      –– Globale Erwärmung mit regionalen
Der Fonds erhält für Derivategeschäfte, Wert­            vermeidung und Recycling                                Extremen
papier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher-     ––   Vermeidung und Verminderung der Umwelt-
heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in         verschmutzung                                    Transitionsereignisse oder -bedingungen
Pension gegebene Wertpapiere können im Wert         ––   Schutz gesunder Ökosysteme
steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten dann   ––   Nachhaltige Landnutzung                          –– Verbote und Einschränkungen
nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw.                                                            –– Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
Rückübertragungsanspruch des Fonds gegenüber        Soziales                                              –– Andere politische Maßnahmen im
dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.                                                                  ­Zusammenhang mit der Umstellung
                                                    –– Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher              zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft
Der Fonds kann Barsicherheiten auf Sperrkonten,        Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit,         –– Technologischer Wandel im Zusammenhang
in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geld-         keine Diskriminierung)                                 mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
marktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen.     –– Einhaltung der Arbeitssicherheit und des               armen Wirtschaft
Das Kreditinstitut, bei dem Bankguthaben ver-          Gesundheitsschutzes                                –– Änderungen der Präferenzen und
wahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsan-      –– Angemessene Entlohnung, faire                          des Verhaltens von Kunden
leihen und Geldmarktfonds können sich negativ          ­Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität
entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts                sowie Aus- und Weiterbildungschancen              Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer
könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr      –– Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit            wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils,
in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von       –– Gewährleistung einer ausreichenden Produkt-        der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputati-
dem Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe            sicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz      on des zugrundeliegenden Investments führen.
wieder zurückgewährt werden müssen. Der             –– Gleiche Anforderungen an Unternehmen in            Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits
Fonds kann dann verpflichtet sein, die Sicher­          der Lieferkette                                   erwartet und in den Bewertungen der Invest-
heiten auf den gewährten Betrag aufzustocken        –– Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf         ments berücksichtigt waren, können sich diese
und somit den durch die Anlage erlittenen Verlust       die Belange von Gemeinden und sozialen            erheblich negativ auf den erwarteten/geschätz-
auszugleichen.                                          Minderheiten                                      ten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage
                                                                                                          und somit auf die Rendite des Fonds auswirken.
Risiken im Zusammenhang mit der                     Unternehmensführung
Verwaltung von Sicherheiten
Die Verwaltung dieser Sicherheiten erfordert den    ––   Steuerehrlichkeit                                Anlagegrundsätze
Einsatz von Systemen und die Definition be-         ––   Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
stimmter Prozesse. Aus dem Versagen dieser          ––   Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand         Anlagepolitik
Prozesse sowie aus menschlichem oder System-        ––   Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von           Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des
versagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder            Nachhaltigkeit                                   Grundsatzes der Risikostreuung nach den anlage­
externen Dritten im Zusammenhang mit der            ––   Ermöglichung von Whistle Blowing                 politischen Grundsätzen im Besonderen Teil des
Verwaltung der Sicherheiten kann sich das Risiko    ––   Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten           Verkaufsprospekts und in Übereinstimmung mit
ergeben, dass die Sicherheiten an Wert verlieren    ––   Gewährleistung des Datenschutzes                 den Anlage­möglichkeiten und -beschränkungen
und nicht mehr ausreichen könnten, um den           ––   Offenlegung von Informationen                    des Artikels 4 des Verwaltungsreglements
Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch dem                                                             angelegt.
Fonds gegenüber dem Kontrahenten in voller
Höhe abzudecken.

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