Versicherungsbedingungen und Informationen - Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat Exclusiv-Schutz - e-bikeschutz.de
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Versicherungsbedingungen und Informationen Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat Exclusiv-Schutz Stand: 02.2022
02 Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung Leistungseinschlüsse wissen müssen, haben wir in die- Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht sem Dokument für Sie zusammen- zu den Inhalten Ihrer Versicherung. gefasst. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen und das Auffinden der passenden Regelung Wichtige Mitteilung zu den zu erleichtern, haben wir den Inhalt in diesem Dokument direkt verlinkt. Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung. Informationsblatt Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Versicherungsbedingungen Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags- bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche- rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die Allgemeine Kerninhalte Ihrer Versicherung: Vertragsinformationen • Versicherte Gefahren und Schäden Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer • Leistungsausschlüsse Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag. • Entschädigungsleistung Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen: • Obliegenheiten • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen? • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Satzung • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
03 Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Pedelecs / E-Bikes / Fahrräder seit 1923 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG Sitz: Westerstede (Deutschland) Produkt: Exclusiv Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung an. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist das im Versicherungsschein X Bestimmte Risiken sind nicht versichert. bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor Dazu gehören z. B.: (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec). X Schäden (Mängel), die unter eine Garantie Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad des Herstellers oder die Gewährleistung verbundenen und zur Funktion des Fahrrades des Verkäufers fallen, gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc. Nicht versichert sind X Schäden durch Rost oder Oxidation. Fahrräder, die führerschein- oder versicherungspflichtig sind. X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Versicherungsschutz besteht für: Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku) Einbruchdiebstahl, Raub Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger Vandalismus Beschädigung durch Unfall Brand Gibt es Deckungsbeschränkungen? Fallschäden ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle Sturzschäden versichern. Sonst müssten wir einen erheblich Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir und Steuerungsgeräten einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden: Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am ! aus vorsätzlicher Handlung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Steuerungsgerät. ! an gewerblich genutzten Fahrrädern, ! die nicht die Funktion der Sache beein- trächtigen, Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! durch Kernenergie, Erdbeben, etc. Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die Höchstversicherungssumme beträgt 10.000,- Euro. Räder, die diesen Wert über- steigen, können nicht, auch nicht zum Teil, versichert werden.
04 Wo bin ich versichert? Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit. Wenn Ihnen z. B. während eines Auslandsaufenthaltes (z. B. Urlaub) das Fahrrad gestohlen wird, sind Sie auch geschützt. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag über- weisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen. Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05 Allgemeine Vertragsinformationen Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5 Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6 Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6 Was Sie über Ihren Versicherer zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er- wissen sollten halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto Sie erreichen uns wie folgt: wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns Ammerländer Versicherung VVaG angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für Bahnhofstr. 8 die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech- 26655 Westerstede nung stellen. Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de www.ammerlaender-versicherung.de Wann der Versicherungsschutz beginnt Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss HRB 201743 eingetragen. eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- den- und Unfallversicherungen. rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen. gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An- trag entnehmen. Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen Allgemeine Vertragsinformationen Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo- Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die- Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart erhalten. haben. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06 wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist rungsjahres kündigen. und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den Rechtsweg Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gen. beschreiten. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste- hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs- Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist Was Sie tun können, wenn es zwischen Es gilt deutsches Recht. Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die örtlich zuständig ist. nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Unser Beschwerdemanagement wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver- örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ammerländer Versicherung VVaG Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung - Beschwerdemanagement- Ihres Betriebes befindet. Bahnhofstr. 8 26655 Westerstede Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein Versicherungsombudsmann Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen als Gerichtsstand Westerstede. Sie wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. In welcher Sprache wir mit Ihnen Postfach 080632 10006 Berlin kommunizieren E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Hinweise zum Datenschutz und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- Vorbemerkung ren teilzunehmen. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss- die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten- Versicherungsaufsicht verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG). tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind: Verantwortlicher ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ammerländer Versicherung VVaG Sektor Versicherungsaufsicht Bahnhofstraße 8 Graurheindorfer Straße 108 26655 Westerstede 53117 Bonn Telefon: 04488-53737-0 E-Mail: poststelle@bafin.de E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07 Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe- Eilers und Gerold Saathoff. urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei- DSGVO ist nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann Daten übergeben. Ammerländer Versicherung VVaG Bahnhofstraße 8 3. Datenübermittlung an andere Versicherer 26655 Westerstede Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver- Telefon: 04488-53737-0 sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung Einwilligungserklärung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu- Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent- Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche- Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei- gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- lungsabkommen) eines Austausches von personen- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name erfolgen. und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs- schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, Schweigepflichtentbindungserklärung wie Schadenhöhe und Schadentag. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine 4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent- Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver- einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche- eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol- rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver- genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs- Datenverarbeitung und -nutzung nennen. gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei- 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er- Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen- Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- versicherung können an den zuständigen Vermittler daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver- Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be- Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Datengeheimnis) zu beachten. Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten). 5. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann 2. Datenübermittlung an Rückversicherer es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver- Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom- Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl- Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver- entsprechende versicherungstechnische Angaben von band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver- Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste- sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu- me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So- mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08 nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei- weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer- spiele für unsere Bereiche: länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per- die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf- § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige- grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs pflicht. der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden- summen erreicht sind. Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof- Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde- fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der rung weiteren Missbrauchs. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant- der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab- wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche- rungsmissbrauch. • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de- nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be- steht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver- hütung. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein- gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf- te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb- lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti- gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund- heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor- derlich ist. • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder- lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er- forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver- sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund- heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so- weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst- ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge- sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge- sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei- chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09 Leistungseinschlüsse in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat Pedelecs / E-Bikes und Fahrräder Produkt: Exclusiv = versichert -- = nicht versichert Exclusiv Versicherte Gefahren und Schäden Kaufpreis bis maximal: 10.000 EURO Neuwertentschädigung Strafbare Handlungen n Diebstahl, Raub, Plünderung und Unterschlagung und Einbruchdiebstahl des Fahrrades n Teilediebstahl (auch Akku) Reparaturkosten n Unfall (auch mit einem Transportmittel) n Vandalismus n Fall- oder Sturzschäden n Brand, Explosion, Blitzschlag n Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch n Verschleiß (auch Akku) max. 5 Jahre auch an Reifen und Bremsen n Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung n Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten n Sportartenklausel, Selbstbeteiligung 25 % vom Schaden Akku- und Motorschutz n Feuchtigkeitsschäden n Elektronikschäden Vorsorge 15 % der VS Grobe Fahrlässigkeit Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer 1 Tag Garantien n Konditionsdifferenzdeckung -- n Erweiterte Leistungsgarantie – Bestleistungsgarantie -- n Besitzstandsgarantie -- n Innovationsklausel -- Fahrradzubehör und -gepäck Leistungseinschlüsse Exklusiv-Schutz Neuwertentschädigung je Sache maximal 300,- EURO je Versicherungsfall 1.000,- EURO n Diebstahl, Raub, Vandalismus n Unfall mit dem versicherten Fahrrad n Feuer Versichertes Fahrradzubehör und -gepäck: Anhänger - Beleuchtung - Fahrradkompass - Fahrradkorb - Fahrradschloss - Fahrradtasche - Fahrradwimpel - Helm - Hygieneartikel - Isomatte - Kartenhalter - Kartenmaterial - Kilometerzähler - Kindersitz - Kleidung - Klingel - Kochgeschirr - Luftmatratze - Luftpumpe - Reflektor - Regenschutzplane - Sattelkissen - Schlafsack - Schleppstange - Schloss - Spiegel - Steckschutzblech - Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) - Trinkflasche - Werkzeug / Flickzeug - Werkzeugtasche - Zelt
10 Leistungseinschlüsse in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat Pedelecs / E-Bikes und Fahrräder Produkt: Exclusiv = versichert -- = nicht versichert Exclusiv Fahrrad-Schutzbrief n 24-Stunden-Service-Hotline n Pannenhilfe direkt vor Ort n Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist n Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn n Bergung n Leih- / Mietfahrrad n Fahrrad-Rücktransport n Übernachtung im Notfall n Werkstattvermittlung Schäden an Miet- und Werkstattfahrrädern (gemietet durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebenden Person) Neuwertentschädigung Mietdauer maximal 7 Tage Strafbare Handlungen n Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl des Fahrrades n Teilediebstahl (auch Akku) Reparaturkosten n Unfall (auch mit einem Transportmittel) n Vandalismus n Fall- oder Sturzschäden n Brand, Explosion, Blitzschlag n Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch n Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder Ergänzend zu dem versicherten Pedelec / E-Bike oder Fahrrad besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl. Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
11 Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge- schlossen hätten. ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige 3. Vertragsänderung oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Sie der nachstehenden Information entnehmen. Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun- gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- Welche vorvertraglichen Anzeigepflich- gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben ten bestehen? Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer- alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä- durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr- 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver- Anzeige verpflichtet. trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit- teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin- Welche Folgen können eintreten, wenn weisen. eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr- gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse- Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön- Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un- nicht oder nicht richtig angegebene Umstand richtigkeit der Anzeige kannten. • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles 5. Stellvertretung durch eine andere Person • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine Leistungspflicht andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel- die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä- Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig 2. Kündigung verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig- vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig keit zur Last fällt.
12 Tarif Exclusiv mit Fahrradschutzbrief für Pedelecs / E-Bikes* und Fahrräder 1. Teil: Versicherungsbedingungen für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat 02.2022 *Der vorstehend und nachfolgend verwendete Begriff Pedelec / E-Bike meint ausschließlich Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht. Präambel Durch dieses Versicherungsprodukt versichern Sie Ihr E-Bike / Pedelec oder Fahrrad, welches nicht versiche- rungs- oder führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, welche überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen versichert werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung oder einen stetigen Nutzerwechsel haben. Beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen. INHALTSVERZEICHNIS Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile § 13 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 1 Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen § 14 Wieder aufgefundene Sachen § 2 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse § 15 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder § 3 Leistungsumfang Einmalprämie § 4 Mieträder § 16 Folgeprämie § 17 Dauer und Ende des Vertrages Abschnitt B Fahrradzubehör und -gepäck § 18 Lastschriftverfahren § 5 Versicherte Sachen § 19 Form der Erklärungen des Versicherungsnehmers Tarif Exclusiv mit Fahrradschutzbrief § 6 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse § 20 Beitragsanpassung § 7 Leistungsumfang § 21 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen § 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Abschnitt C Allgemeines einmal nicht zufrieden sind? § 8 Geltungsbereich § 23 Schlussbestimmung § 9 Versicherungssumme, Vorsorge, Entschädigungsleistung § 10 Generelle Ausschlüsse D Diebstahl-Zusatzversicherung für § 11 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen Familienfahrräder § 12 Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit (sofern gesondert vereinbart)
13 Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwir- kendes Ereignis; b) Unfall eines Transportmittels Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit §1 Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen einem Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentli- chen Verkehrsmittel befördert werden und durch 1. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichne- einen Unfall des Transportmittels zerstört oder be- te Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounter- schädigt werden; stütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest c) Fall- oder Sturzschäden mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion ge- Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der hörenden Teile mit einem Händlerverkaufspreis bis Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwir- insgesamt maximal 10.000 EURO. kung; 2. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt d) Brand, Explosion, Blitzschlag; nicht als Fahrradteil im Sinne von § 1 Nr. 1. e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd- 3. Nicht versichert sind: rutsch; Fahrräder, f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung; a) für die eine Versicherungs- oder Führerschein- g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern pflicht besteht; nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist b) welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier- von 24 Monaten; oder Auslieferungsdienste; h) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue- c) welche vom Eigentümer oder Versicherungsneh- rungsgeräten; mer vermietet werden; i) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über- d) welche vollverkleidet sind; spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgerä- e) welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammen- ten; gebaut wurden, sogenannte Eigenbauten; j) Kabelbruch oder Schäden durch Tierbiss am Ka- f) die von Privatpersonen ohne Original-Händler- bel; rechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben 4. Verschleiß wurden; Beschädigungen infolge von Verschleiß sind ver- g) für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt, sichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) sowie zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Be- h) Dirt-Bikes. rechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Es erfolgt eine Regulie- §2 Versicherte Gefahren und Schäden rung entsprechend § 3 Nr. 3. bei Schäden durch Ver- (Rundumschutz), Ausschlüsse schleiß, an: a) Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad ver- Der Versicherer leistet Entschädigung bei bunden sind und der Funktion dienen. Dem gleich- 1. Strafbaren Handlungen eines Dritten gesetzt sind auch Teile, welche durch Schnell- a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Ein- spanner oder Gleichartiges verbunden sind; bruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder b) Akku, Motor und Steuerungseinheiten Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge Nr. 1. von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbunde- wenn die vom Hersteller angegebene technische nen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer Leistungskapazität dauerhaft um 35 % unter- die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchs- schritten wird. tens jedoch den Wert des Fahrrades entspre- 5. Nicht versichert sind chend § 3 Nr. 1. a) Schäden, die nicht die Funktion der Sache beein- c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestell- trächtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der ten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, Lackierung); wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen b) Schäden durch Rost oder Oxidation; ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Dieb- c) Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzuste- stahl an daran angebrachten, mit Verschluss ge- hen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauf- sicherten Fahrradträgern. trag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis; d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Lie- d) Schäden und Folgeschäden infolge von Manipula- genlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, tionen des Antriebssystems oder durch nicht fach- wenn das Fahrrad nicht entsprechend § 13 Nr. 1 gerechte Ein- oder Umbauten. gegen Diebstahl gesichert wurde. 2. Vandalismus Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstö- rung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung §3 Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung) entsprechend § 3 Nr. 2. 3. Beschädigungen 1. Entschädigung bei strafbaren Handlungen Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2. eines Dritten bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von: Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungs- a) Unfall wert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zu- Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich stand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
14 2. Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung. a) Der Versicherer erstattet bei einem Teilschaden die 5. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsäch- angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Er- lich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaf- satzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), fungskosten. die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wieder- herstellen, maximal die vereinbarte Versicherungs- summe. Ist das zur Funktion des Fahrrades die- nende Ersatzteil nicht mehr verfügbar wird der Totalschaden des Fahrrades unterstellt und es er- Abschnitt B Fahrradzubehör und -gepäck folgt eine Entschädigung nach Absatz b). b) Der Versicherer erstattet bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und §5 Versicherte Sachen Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines vorhandenen Restwertes, maximal die Versiche- Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem rungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrrad- erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrra- gepäck: des dessen Widerbeschaffungswert übersteigen. Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr- Anhänger Hygieneartikel Kochgeschirr rades im beschädigten oder zerstörten Zustand. Schleppstange Beleuchtung Isomatte c) Für Beschädigungen, die während der Teilnahme Luftmatratze Spiegel Fahrradkompass von Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbetei- ligung in Höhe von 25 %. Kartenhalter Luftpumpe Steckschutzblech 3. Entschädigung bei Verschleiß Fahrradkorb Kartenmaterial Reflektor Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatz- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) Fahrradschloss teile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Ent- Kilometerzähler Regenschutzplane Trinkflasche schädigungsleistung, die durch Verschleißschäden Fahrradtasche Werkzeug / Flickzeug Sattelkissen notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen je- Kindersitz Fahrradwimpel Kleidung weils eine erneute sechs monatige Wartezeit am 1. Schloss Werkzeugtasche Helm des auf den Auszahlungstag folgenden Monats. Klingel Schlafsack Zelt §4 Mieträder §6 Versicherte Gefahren und Schäden, 1. Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad gemäß § 1 Ausschlüsse Nr. 1 besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder, die durch den Versicherungsnehmer oder einer mit 1. Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahr- ihm im Haushalt lebenden Person von einem gewerb- rades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder lichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 7 zerstört, und zwar durch Tagen gemietet und genutzt werden. Dem gleichzu- a) die Straftat eines Dritten; setzen sind Räder, die durch eine Fachwerkstatt kos- b) einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad; tenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich c) einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für auf- das versicherte Rad in Reparatur befindet. gegebenes Fahrradzubehör und -gepäck); 2. Nicht versichert sind: d) Feuer; a) Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führer- leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung, scheinpflicht besteht; sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten b) Carbon-Fahrräder; Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht c) Velomobile / vollverkleidete Fahrräder; waren. Darüber hinaus werden Helme und Kleidung d) Dirt-Bikes; auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung e) Eigenbauten; des versicherten Rades beschädigt oder zerstört f) Fahrräder, die den Händlerverkaufspreis des ver- werden. sicherten Rades gemäß § 1 Nr. 1 übersteigen. 2. Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des 3. Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr.1 bei Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die Verlust des Fahrrades sowie fest mit dem Fahrrad Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versiche- verbundenen Teilen (auch Akku) infolge von: rer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus wer- a) Diebstahl; den Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach b) Einbruchdiebstahl; Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt c) Raub. werden. 4. Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2 3. Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Lie- bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von: gen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren. a) Unfall; b) Unfall eines Transportmittels; c) Fall- oder Sturzschäden; §7 Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung) d) Brand, Explosion, Blitzschlag; e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd- Die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck rutsch; ist je versicherter Sache (§ 5) auf 300,- EURO be-
15 grenzt. Die Maximalentschädigung pro Versiche- der Versicherer in Vorleistung treten und den Scha- rungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- denfall bedingungsgemäß regulieren. EURO. Versichert ist der Neuwert. § 12 Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit Abschnitt C Allgemeines Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzich- tet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahr- §8 Geltungsbereich lässigkeit. Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung. § 13 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 1. Vor Eintritt des Versicherungsfalles §9 Versicherungssumme, Vorsorge, a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Entschädigungsgrenze Nichtgebrauch das versicherte Fahrrad jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen 1. Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000 Schloss (kein Zahlenschloss) zu sichern. Bei Un- EURO und dient der Beitragsberechnung. Sie setzt terbringung in einem ausschließlich selbstgenutz- sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des ten verschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad ver- entfällt die Verschlussvorschrift. bundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie b) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit aa) das versicherte Fahrrad jederzeit nach Vorga- es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden be des Herstellers in einem ordnungsge- Fahrrades aufgeführt ist. mäßen Zustand zu halten. 2. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vor- bb) wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Car- sorgebetrag von 15 Prozent, wenn bon) keine Rahmennummer hat, dieses bei a) eine Ersatzbeschaffung im Sinne des § 3 Nr. 1 in der Polizei, beim Fachhändler oder beim All- gleicher Art und Güte die Versicherungssumme gemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. übersteigt und (ADFC) codieren zu lassen. b) die Versicherungssumme korrekt gemäß Nr. 1 er- 2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles mittelt wurde und Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Ver- c) die Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte sicherungsfalles durch eine Rechnung nachgewiesen wird. a) dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich 3. Die Entschädigungsgrenze ist die Versicherungssum- – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzei- me, gemäß Versicherungsschein, zuzüglich der Vor- gen. sorge gemäß Nr. 2 und der Maximalentschädigung b) im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub für loses Fahrradzubehör / -gepäck gemäß § 5. / Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnung für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montier- ter Anbauteile im Original einzureichen. § 10 Generelle Ausschlüsse c) Schäden durch strafbare Handlungen sowie in- folge von Brand oder Explosion unverzüglich der Nicht versichert sind: nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei- a) Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätz- dienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei lich herbeigeführt hat; der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben. b) Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Auf- d) bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen ladung; die entsprechende Rechnung der Fahrradwerk- c) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des statt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben Herstellers; zum versicherten Fahrrad wie z. B. Marke, Typ, d) Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspek- Rahmennummer enthalten. Bei Reparaturkosten, tionen. die voraussichtlich 500,- EURO übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen. § 11 Entschädigung aus anderen Bis zum Abschluss der Schadenregulierung ist Versicherungsverträgen das beschädigte Fahrrad bzw. sind die beschädig- ten Teile zur Besichtigung aufzubewahren. Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus e) Schäden am aufgegebenen Fahrrad unverzüglich anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer- dem Beförderungsunternehmen zu melden. Ent- den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. sprechende Bescheinigungen sind vorzulegen. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche- f) dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu er- vereinbart ist. teilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Ver- oder des Umfanges der Leistungspflicht des Ver- sicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird sicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung
16 über Ursache und Höhe des Schadens und über ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat- Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu ten. zahlen. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra- g) alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh- ten gilt die erste Rate als erste Prämie. ren könnte (Schadenminderungspflicht). 3. Rücktrittsrecht des Versicherers bei h) zusätzlich für Mieträder den Eigentümer (Name, Zahlungsverzug Anschrift und Telefonnummer) der Räder zu be- Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu nennen, den dazugehörigen Mietvertrag sowie die dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeit- Zahlungsaufforderung des Vermieters einzurei- punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Ver- chen. trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht be- 3. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen wirkt ist. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie- Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Ver- genheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung vertreten hat. frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Oblie- 4. Leistungsfreiheit des Versicherers genheit ist der Versicherer berechtigt, seine Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder ein- Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Schwere des Verschuldens des Versicherungs- Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versiche- groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den nehmer zu beweisen. Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- § 14 Wieder aufgefundene Sachen schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfrei- 1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungs- ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer ab- § 16 Folgeprämie handen gekommenen Sache zurückerlangt, nach- dem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt 1. Fälligkeit worden ist, so hat er die Entschädigung zurückzu- a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeit- zahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang ei- des im Versicherungsschein oder in der Prämien- ner schriftlichen Aufforderung des Versicherers aus- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. zuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht 2. Schadenersatz bei Verzug das Wahlrecht auf den Versicherer über. Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer 3. Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Tei- Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, le vom Fachhändler einzufordern und zu überneh- Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen men. Schadens zu verlangen. 3. Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung § 15 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, a) Der Versicherer kann den Versicherungsneh- Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer der Erst- oder Einmalprämie Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung 1. Beginn des Versicherungsschutzes auffordern und eine Zahlungsfrist von min- Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der destens zwei Wochen ab Zugang der Zah- Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im Versicherungs- lungsaufforderung bestimmen (Mahnung). schein angegebenen Zeitpunkt. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Ver- 2. Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Ver- – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – sicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung ginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des hinweist. Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetz- erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ver- ten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein tragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungs- und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt nehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder des Versicherungsfalles mit der Zahlung der 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Ver- schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht zug, so ist der Versicherer von der Verpflich- der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche- tung zur Leistung frei. rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, c) Der Versicherer kann nach Ablauf der in der
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