Versicherungsbedingungen und Informationen - Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat Exclusiv-Schutz - e-bikeschutz.de

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Versicherungsbedingungen
und Informationen
Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
Exclusiv-Schutz
Stand: 02.2022
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      Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung             Leistungseinschlüsse
      wissen müssen, haben wir in die-                 Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht
      sem Dokument für Sie zusammen-                   zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
      gefasst. Um Ihnen einen schnellen
      Überblick zu verschaffen und das
      Auffinden der passenden Regelung
                                                       Wichtige Mitteilung zu den
      zu erleichtern, haben wir den Inhalt
      in diesem Dokument direkt verlinkt.              Folgen einer Anzeigepflicht-
                                                       verletzung nach § 19 Abs. 5
                                                       Versicherungsvertragsgesetz
                                                       Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten
                                                       und die Folgen einer Nichtbeachtung.
     Informationsblatt
     Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die
     wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.          Versicherungsbedingungen
                                                       Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags-
                                                       bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche-
                                                       rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die
     Allgemeine                                        Kerninhalte Ihrer Versicherung:
     Vertragsinformationen                             • Versicherte Gefahren und Schäden
     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer     • Leistungsausschlüsse
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
                                                       • Entschädigungsleistung
     Beantwortet werden unter anderem folgende
     Fragen:                                           • Obliegenheiten
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
                                                       Satzung
     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?                                          Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
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                                                 Fahrrad-Vollkaskoversicherung für
                                                 Pedelecs / E-Bikes / Fahrräder                                                   seit 1923

                                                                                                                     Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
                                                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                              Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG
                                              Sitz:        Westerstede (Deutschland)                                 Produkt: Exclusiv
                                              Rechtsform:  Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                              Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                              Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                              Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                              Unterlagen durch.

                                              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                              Wir bieten Ihnen eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung an.

                                                        Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
                                                         Versichert ist das im Versicherungsschein 		               X Bestimmte Risiken sind nicht versichert.
                                                           bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor                 Dazu gehören z. B.:
                                                           (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec).
                                                                                                                        X Schäden (Mängel), die unter eine Garantie
                                                           Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad
                                                                                                                     		    des Herstellers oder die Gewährleistung
                                                           verbundenen und zur Funktion des Fahrrades
                                                                                                                     		    des Verkäufers fallen,
                                                           gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen,
                                                           Gepäckträger, etc. Nicht versichert sind 		                  X Schäden durch Rost oder Oxidation.
                                                           Fahrräder, die führerschein- oder
                                                           versicherungspflichtig sind.                                 X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu
                                                                                                                     		    den vereinbarten Versicherungssummen.
                                                         Versicherungsschutz besteht für:
                                                           Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)
                                                           Einbruchdiebstahl, Raub
                                                           Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
                                                           Vandalismus
                                                           Beschädigung durch Unfall
                                                           Brand                                                    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                           Fallschäden
                                                                                                                     ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle
                                                           Sturzschäden                                                versichern. Sonst müssten wir einen erheblich
                                                           Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor                         höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir
                                                        		     und Steuerungsgeräten                                    einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                                                                                                                        herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                                                           Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,
                                                        		 Überspannung) an Akku, Motor und am                          ! aus vorsätzlicher Handlung,
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                        		 Steuerungsgerät.                                             ! an gewerblich genutzten Fahrrädern,
                                                                                                                      ! die nicht die Funktion der Sache beein-
                                                                                                                     		trächtigen,
                                                        Wie hoch ist die
                                                        Versicherungssumme?                                             ! durch Kernenergie, Erdbeben, etc.

                                                         Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-
                                                           summen können Sie Ihrem Antrag oder auch
                                                           Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
                                                           Die Höchstversicherungssumme beträgt
                                                           10.000,- Euro. Räder, die diesen Wert über-
                                                           steigen, können nicht, auch nicht zum Teil,
                                                           versichert werden.
04

     Wo bin ich versichert?
      Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit. Wenn Ihnen z. B. während eines Auslandsaufenthaltes
        (z. B. Urlaub) das Fahrrad gestohlen wird, sind Sie auch geschützt.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
     – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
     – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
     – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
     – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns
        ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag über-
     weisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

     Wann beginnt und wann endet die Deckung?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass
     Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
     Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
     kündigen.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen. Sie oder wir können auch kündigen
     z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag
     schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05

                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06

     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.               welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen
                                                                   Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
                                                                   entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
                                                                   chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die
                                                                   örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement
                                                                   wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
                                                                   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
                                                                   für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                   Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-
                                                                   Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede
                                                                   Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
                                                                   sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann
                                                                   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                   Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
                                                                   als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin                                                  kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07

Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel        weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Eilers und Gerold Saathoff.                                       urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
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        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09

                                       Leistungseinschlüsse
                                       in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
                                       Pedelecs / E-Bikes und Fahrräder
                                       Produkt: Exclusiv
                                        = versichert     -- = nicht versichert                                                                   Exclusiv

                                                                             Versicherte Gefahren und Schäden
                                       Kaufpreis bis maximal:                                                                                  10.000 EURO
                                       Neuwertentschädigung                                                                                          
                                       Strafbare Handlungen
                                       n Diebstahl, Raub, Plünderung und Unterschlagung und                                                          
                                          Einbruchdiebstahl des Fahrrades
                                       n Teilediebstahl (auch Akku)                                                                                  
                                       Reparaturkosten
                                       n Unfall (auch mit einem Transportmittel)                                            
                                       n Vandalismus                                                                        
                                       n Fall- oder Sturzschäden                                                            
                                       n Brand, Explosion, Blitzschlag                                                      
                                       n Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch                                   
                                       n Verschleiß (auch Akku)                                                        max. 5 Jahre
                                         auch an Reifen und Bremsen                                                         
                                       n Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung                                         
                                       n Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen      
                                         Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
                                       n Sportartenklausel, Selbstbeteiligung 25 % vom Schaden                              
                                       Akku- und Motorschutz
                                       n Feuchtigkeitsschäden                                                                                        
                                       n Elektronikschäden                                                                                           
                                       Vorsorge                                                                                                 15 % der VS
                                       Grobe Fahrlässigkeit                                                                                          
                                       Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer                                                                  1 Tag
                                       Garantien
                                       n Konditionsdifferenzdeckung                                                                                  --
                                       n Erweiterte Leistungsgarantie – Bestleistungsgarantie                                                        --
                                       n Besitzstandsgarantie                                                                                        --
                                       n Innovationsklausel                                                                                          --

                                                                                  Fahrradzubehör und -gepäck
Leistungseinschlüsse Exklusiv-Schutz

                                       Neuwertentschädigung                                                                                          
                                       je Sache maximal                                                                                         300,- EURO
                                       je Versicherungsfall                                                                                    1.000,- EURO
                                       n Diebstahl, Raub, Vandalismus                                                                                
                                       n Unfall mit dem versicherten Fahrrad                                                                         
                                       n Feuer                                                                                                       

                                       Versichertes Fahrradzubehör und -gepäck:
                                       Anhänger - Beleuchtung - Fahrradkompass - Fahrradkorb - Fahrradschloss - Fahrradtasche - Fahrradwimpel - Helm -
                                       Hygieneartikel - Isomatte - Kartenhalter - Kartenmaterial - Kilometerzähler - Kindersitz - Kleidung - Klingel - Kochgeschirr -
                                       Luftmatratze - Luftpumpe - Reflektor - Regenschutzplane - Sattelkissen - Schlafsack - Schleppstange - Schloss - Spiegel -
                                       Steckschutzblech - Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) - Trinkflasche - Werkzeug / Flickzeug - Werkzeugtasche - Zelt
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     Leistungseinschlüsse
     in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
     Pedelecs / E-Bikes und Fahrräder
     Produkt: Exclusiv
       = versichert     -- = nicht versichert                                                              Exclusiv

                                                     Fahrrad-Schutzbrief

      n   24-Stunden-Service-Hotline                                                                            
      n   Pannenhilfe direkt vor Ort                                                                            
      n   Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist                                       
      n   Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn                                                     
      n   Bergung                                                                                               
      n   Leih- / Mietfahrrad                                                                                   
      n   Fahrrad-Rücktransport                                                                                 
      n   Übernachtung im Notfall                                                                               
      n   Werkstattvermittlung                                                                                  

                                      Schäden an Miet- und Werkstattfahrrädern
                      (gemietet durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebenden Person)

      Neuwertentschädigung                                                                                     
      Mietdauer maximal 7 Tage                                                                                 
      Strafbare Handlungen
      n  Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl des Fahrrades                                                   
      n Teilediebstahl (auch Akku)                                                                             
      Reparaturkosten
      n Unfall (auch mit einem Transportmittel)                                                                
      n Vandalismus                                                                                            
      n Fall- oder Sturzschäden                                                                                
      n Brand, Explosion, Blitzschlag                                                                          
      n Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch                                                       
      n Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung                                                             

     Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
     Ergänzend zu dem versicherten Pedelec / E-Bike oder Fahrrad besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren
     Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl.
     Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist
     pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
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                                                                   Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                   Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                   Versicherungsvertragsgesetz
                                                                   Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                   damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                   fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                   sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                   ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                   Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                   oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                   zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                       gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                   Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                   ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                       anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                   alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                   denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                   vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                   rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                   erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                   Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                       teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                       dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                   Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                   eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                   verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                   1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                      Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                      nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                      Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                      lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                      Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                      den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                      Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                      schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                      Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                      Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                      Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                      nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                      • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                         sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                      • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                         Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                      ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                      wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                      einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                      cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                      rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                       die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                   2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                      Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                      vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
12

                                        Tarif Exclusiv mit Fahrradschutzbrief für
                                        Pedelecs / E-Bikes* und Fahrräder

                                        1. Teil: Versicherungsbedingungen für die
                                        Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat 02.2022
                                         *Der vorstehend und nachfolgend verwendete Begriff Pedelec / E-Bike meint ausschließlich Fahrräder mit elektrischer
                                        Tretunterstützung, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.

                                        Präambel

                                        Durch dieses Versicherungsprodukt versichern Sie Ihr E-Bike / Pedelec oder Fahrrad, welches nicht versiche-
                                        rungs- oder führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, welche überwiegend privat
                                        genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser
                                        Bedingungen versichert werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche
                                        Nutzung oder einen stetigen Nutzerwechsel haben.

                                        Beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bitte lesen Sie
                                        die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als
                                        Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten
                                        aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

                                        INHALTSVERZEICHNIS

                                        Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile                           § 13 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                        § 1 Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen               § 14 Wieder aufgefundene Sachen
                                        § 2 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse              § 15 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen
                                                                                                            verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder
                                        § 3 Leistungsumfang
                                                                                                            Einmalprämie
                                        § 4 Mieträder
                                                                                                       § 16 Folgeprämie
                                                                                                       § 17 Dauer und Ende des Vertrages
                                        Abschnitt B Fahrradzubehör und -gepäck
                                                                                                       § 18 Lastschriftverfahren
                                        § 5 Versicherte Sachen
                                                                                                       § 19 Form der Erklärungen des Versicherungsnehmers
Tarif Exclusiv mit Fahrradschutzbrief

                                        § 6 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
                                                                                                       § 20 Beitragsanpassung
                                        § 7 Leistungsumfang
                                                                                                       § 21 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
                                                                                                       § 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
                                        Abschnitt C Allgemeines
                                                                                                            einmal nicht zufrieden sind?
                                        § 8 Geltungsbereich
                                                                                                       § 23 Schlussbestimmung
                                        § 9 Versicherungssumme, Vorsorge,
                                            Entschädigungsleistung
                                        § 10 Generelle Ausschlüsse
                                                                                                       D    Diebstahl-Zusatzversicherung für
                                        § 11 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen               Familienfahrräder
                                        § 12 Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit          (sofern gesondert vereinbart)
13

Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile                                  mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwir-
                                                                      kendes Ereignis;
                                                                   b) Unfall eines Transportmittels
                                                                      Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit
§1   Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen                     einem Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentli-
                                                                      chen Verkehrsmittel befördert werden und durch
1.   Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichne-             einen Unfall des Transportmittels zerstört oder be-
     te Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounter-               schädigt werden;
     stütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest        c) Fall- oder Sturzschäden
     mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion ge-                 Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der
     hörenden Teile mit einem Händlerverkaufspreis bis                Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwir-
     insgesamt maximal 10.000 EURO.                                   kung;
2.   Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt                 d) Brand, Explosion, Blitzschlag;
     nicht als Fahrradteil im Sinne von § 1 Nr. 1.                 e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd-
3.   Nicht versichert sind:                                           rutsch;
     Fahrräder,                                                    f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung;
     a) für die eine Versicherungs- oder Führerschein-             g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern
        pflicht besteht;                                              nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
     b) welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier-               von 24 Monaten;
        oder Auslieferungsdienste;                                 h) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue-
     c) welche vom Eigentümer oder Versicherungsneh-                  rungsgeräten;
        mer vermietet werden;                                      i) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-
     d) welche vollverkleidet sind;                                   spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgerä-
     e) welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammen-                ten;
        gebaut wurden, sogenannte Eigenbauten;                     j) Kabelbruch oder Schäden durch Tierbiss am Ka-
     f) die von Privatpersonen ohne Original-Händler-                 bel;
        rechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben          4.   Verschleiß
        wurden;                                                    Beschädigungen infolge von Verschleiß sind ver-
     g) für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt,           sichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor)
        sowie                                                      zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Be-
     h) Dirt-Bikes.                                                rechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum
                                                                   der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine
                                                                   Gebrauchtfahrradrechnung). Es erfolgt eine Regulie-
§2   Versicherte Gefahren und Schäden                              rung entsprechend § 3 Nr. 3. bei Schäden durch Ver-
     (Rundumschutz), Ausschlüsse                                   schleiß, an:
                                                                   a) Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad ver-
     Der Versicherer leistet Entschädigung bei                        bunden sind und der Funktion dienen. Dem gleich-
1.   Strafbaren Handlungen eines Dritten                              gesetzt sind auch Teile, welche durch Schnell-
     a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Ein-               spanner oder Gleichartiges verbunden sind;
        bruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder            b) Akku, Motor und Steuerungseinheiten
        Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3                Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge
        Nr. 1.                                                        von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig,
     b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbunde-              wenn die vom Hersteller angegebene technische
        nen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer             Leistungskapazität dauerhaft um 35 % unter-
        die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchs-            schritten wird.
        tens jedoch den Wert des Fahrrades entspre-           5.   Nicht versichert sind
        chend § 3 Nr. 1.                                           a) Schäden, die nicht die Funktion der Sache beein-
     c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestell-              trächtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der
        ten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz,                Lackierung);
        wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen             b) Schäden durch Rost oder Oxidation;
        ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Dieb-            c) Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzuste-
        stahl an daran angebrachten, mit Verschluss ge-               hen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauf-
        sicherten Fahrradträgern.                                     trag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
     d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Lie-         d) Schäden und Folgeschäden infolge von Manipula-
        genlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden,                tionen des Antriebssystems oder durch nicht fach-
        wenn das Fahrrad nicht entsprechend § 13 Nr. 1                gerechte Ein- oder Umbauten.
        gegen Diebstahl gesichert wurde.
2.   Vandalismus
     Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstö-
     rung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung    §3   Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung)
     entsprechend § 3 Nr. 2.
3.   Beschädigungen                                           1.   Entschädigung bei strafbaren Handlungen
     Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2.           eines Dritten
     bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:               Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungs-
     a) Unfall                                                     wert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zu-
        Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich        stand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
14

     2.   Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung                     f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung.
          a) Der Versicherer erstattet bei einem Teilschaden die     5.    Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsäch-
              angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Er-                lich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaf-
              satzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn),         fungskosten.
              die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wieder-
              herstellen, maximal die vereinbarte Versicherungs-
              summe. Ist das zur Funktion des Fahrrades die-
              nende Ersatzteil nicht mehr verfügbar wird der
              Totalschaden des Fahrrades unterstellt und es er-      Abschnitt B Fahrradzubehör und -gepäck
              folgt eine Entschädigung nach Absatz b).
          b) Der Versicherer erstattet bei einem Totalschaden
              den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und         §5    Versicherte Sachen
              Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines
              vorhandenen Restwertes, maximal die Versiche-                Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem
              rungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die             Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrrad-
              erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrra-              gepäck:
              des dessen Widerbeschaffungswert übersteigen.
              Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr-         Anhänger          Hygieneartikel          Kochgeschirr
              rades im beschädigten oder zerstörten Zustand.          Schleppstange     Beleuchtung             Isomatte
          c) Für Beschädigungen, die während der Teilnahme
                                                                      Luftmatratze      Spiegel                 Fahrradkompass
              von Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbetei-
              ligung in Höhe von 25 %.                                Kartenhalter      Luftpumpe               Steckschutzblech
     3.   Entschädigung bei Verschleiß                                Fahrradkorb       Kartenmaterial          Reflektor
          Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatz-      Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)   Fahrradschloss
          teile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die
          durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Ent-          Kilometerzähler   Regenschutzplane        Trinkflasche
          schädigungsleistung, die durch Verschleißschäden            Fahrradtasche     Werkzeug / Flickzeug    Sattelkissen
          notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen je-          Kindersitz        Fahrradwimpel           Kleidung
          weils eine erneute sechs monatige Wartezeit am 1.
                                                                      Schloss           Werkzeugtasche          Helm
          des auf den Auszahlungstag folgenden Monats.
                                                                      Klingel           Schlafsack              Zelt

     §4   Mieträder
                                                                     §6    Versicherte Gefahren und Schäden,
     1.   Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad gemäß § 1                  Ausschlüsse
          Nr. 1 besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder,
          die durch den Versicherungsnehmer oder einer mit           1.    Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahr-
          ihm im Haushalt lebenden Person von einem gewerb-                rades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder
          lichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 7                 zerstört, und zwar durch
          Tagen gemietet und genutzt werden. Dem gleichzu-                 a) die Straftat eines Dritten;
          setzen sind Räder, die durch eine Fachwerkstatt kos-             b) einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad;
          tenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich              c) einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für auf-
          das versicherte Rad in Reparatur befindet.                           gegebenes Fahrradzubehör und -gepäck);
     2.   Nicht versichert sind:                                           d) Feuer;
          a) Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führer-           leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung,
              scheinpflicht besteht;                                       sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten
          b) Carbon-Fahrräder;                                             Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht
          c) Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;                       waren. Darüber hinaus werden Helme und Kleidung
          d) Dirt-Bikes;                                                   auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung
          e) Eigenbauten;                                                  des versicherten Rades beschädigt oder zerstört
          f) Fahrräder, die den Händlerverkaufspreis des ver-              werden.
              sicherten Rades gemäß § 1 Nr. 1 übersteigen.           2.    Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des
     3.   Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr.1 bei            Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die
          Verlust des Fahrrades sowie fest mit dem Fahrrad                 Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versiche-
          verbundenen Teilen (auch Akku) infolge von:                      rer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus wer-
          a) Diebstahl;                                                    den Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach
          b) Einbruchdiebstahl;                                            Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt
          c) Raub.                                                         werden.
     4.   Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2         3.    Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Lie-
          bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:                  gen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
          a) Unfall;
          b) Unfall eines Transportmittels;
          c) Fall- oder Sturzschäden;                                §7    Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung)
          d) Brand, Explosion, Blitzschlag;
          e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd-                   Die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck
              rutsch;                                                      ist je versicherter Sache (§ 5) auf 300,- EURO be-
15

     grenzt. Die Maximalentschädigung pro Versiche-              der Versicherer in Vorleistung treten und den Scha-
     rungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,-        denfall bedingungsgemäß regulieren.
     EURO. Versichert ist der Neuwert.

                                                            § 12 Verzicht auf die Anrechnung der
                                                                 groben Fahrlässigkeit

Abschnitt C Allgemeines                                          Wird der Schaden durch etwas anderes als durch
                                                                 eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzich-
                                                                 tet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahr-
§8   Geltungsbereich                                             lässigkeit.

     Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche
     Begrenzung.                                            § 13 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

                                                            1.   Vor Eintritt des Versicherungsfalles
§9   Versicherungssumme, Vorsorge,                               a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei
     Entschädigungsgrenze                                           Nichtgebrauch das versicherte Fahrrad jederzeit
                                                                    mit einem eigenständigen verkehrsüblichen
1.   Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000                  Schloss (kein Zahlenschloss) zu sichern. Bei Un-
     EURO und dient der Beitragsberechnung. Sie setzt               terbringung in einem ausschließlich selbstgenutz-
     sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des                ten verschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen
     Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad ver-             entfällt die Verschlussvorschrift.
     bundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie            b) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
     dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit               aa) das versicherte Fahrrad jederzeit nach Vorga-
     es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden                   be des Herstellers in einem ordnungsge-
     Fahrrades aufgeführt ist.                                           mäßen Zustand zu halten.
2.   Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vor-               bb) wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Car-
     sorgebetrag von 15 Prozent, wenn                                    bon) keine Rahmennummer hat, dieses bei
     a) eine Ersatzbeschaffung im Sinne des § 3 Nr. 1 in                 der Polizei, beim Fachhändler oder beim All-
         gleicher Art und Güte die Versicherungssumme                    gemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V.
         übersteigt und                                                  (ADFC) codieren zu lassen.
     b) die Versicherungssumme korrekt gemäß Nr. 1 er-      2.   Nach Eintritt des Versicherungsfalles
         mittelt wurde und                                       Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Ver-
     c) die Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte           sicherungsfalles
         durch eine Rechnung nachgewiesen wird.                  a) dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich
3.   Die Entschädigungsgrenze ist die Versicherungssum-             – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzei-
     me, gemäß Versicherungsschein, zuzüglich der Vor-              gen.
     sorge gemäß Nr. 2 und der Maximalentschädigung              b) im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub
     für loses Fahrradzubehör / -gepäck gemäß § 5.                  / Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnung
                                                                    für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montier-
                                                                    ter Anbauteile im Original einzureichen.
§ 10 Generelle Ausschlüsse                                       c) Schäden durch strafbare Handlungen sowie in-
                                                                    folge von Brand oder Explosion unverzüglich der
     Nicht versichert sind:                                         nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei-
     a) Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätz-               dienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei
        lich herbeigeführt hat;                                     der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben.
     b) Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Auf-              d) bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen
        ladung;                                                     die entsprechende Rechnung der Fahrradwerk-
     c) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des             statt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben
        Herstellers;                                                zum versicherten Fahrrad wie z. B. Marke, Typ,
     d) Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspek-              Rahmennummer enthalten. Bei Reparaturkosten,
        tionen.                                                     die voraussichtlich 500,- EURO übersteigen, ist
                                                                    dem Versicherer vor Reparaturausführung ein
                                                                    Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
§ 11 Entschädigung aus anderen                                      Bis zum Abschluss der Schadenregulierung ist
     Versicherungsverträgen                                         das beschädigte Fahrrad bzw. sind die beschädig-
                                                                    ten Teile zur Besichtigung aufzubewahren.
     Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus          e) Schäden am aufgegebenen Fahrrad unverzüglich
     anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer-                dem Beförderungsunternehmen zu melden. Ent-
     den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.            sprechende Bescheinigungen sind vorzulegen.
     Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche-         f) dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in
     rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung               Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu er-
     vereinbart ist.                                                teilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles
     Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Ver-                   oder des Umfanges der Leistungspflicht des Ver-
     sicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird              sicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung
16

             über Ursache und Höhe des Schadens und über                ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen
             den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat-            Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu
             ten.                                                       zahlen. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra-
          g) alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh-           ten gilt die erste Rate als erste Prämie.
             ren könnte (Schadenminderungspflicht).                3.   Rücktrittsrecht des Versicherers bei
          h) zusätzlich für Mieträder den Eigentümer (Name,             Zahlungsverzug
             Anschrift und Telefonnummer) der Räder zu be-              Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu
             nennen, den dazugehörigen Mietvertrag sowie die            dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeit-
             Zahlungsaufforderung des Vermieters einzurei-              punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Ver-
             chen.                                                      trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht be-
     3.   Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen                    wirkt ist.
          Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie-                  Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Ver-
          genheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der             sicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu
          Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung                vertreten hat.
          frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Oblie-        4.   Leistungsfreiheit des Versicherers
          genheit ist der Versicherer berechtigt, seine                 Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder ein-
          Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der                 malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden
          Schwere des Verschuldens des Versicherungs-                   Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für
          nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer                  einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versiche-
          groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-                  rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den
          nehmer zu beweisen.                                           Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
                                                                        in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
                                                                        durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
     § 14 Wieder aufgefundene Sachen                                    schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der
                                                                        Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfrei-
     1.   Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen                  heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungs-
          ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach                nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
          Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich
          schriftlich anzuzeigen.
     2.   Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer ab-         § 16 Folgeprämie
          handen gekommenen Sache zurückerlangt, nach-
          dem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt           1.   Fälligkeit
          worden ist, so hat er die Entschädigung zurückzu-             a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeit-
          zahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung               punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
          zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses                b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb
          Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang ei-                 des im Versicherungsschein oder in der Prämien-
          ner schriftlichen Aufforderung des Versicherers aus-              rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
          zuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht        2.   Schadenersatz bei Verzug
          das Wahlrecht auf den Versicherer über.                       Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer
     3.   Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Tei-        Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt,
          le vom Fachhändler einzufordern und zu überneh-               Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen
          men.                                                          Schadens zu verlangen.
                                                                   3.   Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht
                                                                        nach Mahnung
     § 15 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit,                 a) Der Versicherer kann den Versicherungsneh-
          Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                      mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer
          der Erst- oder Einmalprämie                                       Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform
                                                                            (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung
     1.   Beginn des Versicherungsschutzes                                  auffordern und eine Zahlungsfrist von min-
          Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der                 destens zwei Wochen ab Zugang der Zah-
          Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im Versicherungs-                lungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
          schein angegebenen Zeitpunkt.                                     Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Ver-
     2.   Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                            sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge
          Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von              der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen
          dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg-                     beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen
          lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Ver-              – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht –
          sicherungsschein angegebenen Versicherungsbe-                     aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung
          ginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des              hinweist.
          Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die             b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetz-
          erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ver-                ten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein
          tragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungs-                  und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt
          nehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder                 des Versicherungsfalles mit der Zahlung der
          2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs-                Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Ver-
          schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht              zug, so ist der Versicherer von der Verpflich-
          der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche-                  tung zur Leistung frei.
          rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab,              c) Der Versicherer kann nach Ablauf der in der
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