VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster und Hettenshausen - Mitteilungsblatt für die Ver waltungsgemeinschaft - Verwaltungsgemeinschaft ...
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VG-MITTEILUNGEN Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen Nr. 8/2021 (39. Jg.) 4. August 2021
Wichtige Rufnummern Aktuelles VG Ilmmünster Umlegung der beiden Haltestellen Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster ..............................................Tel.: 08441/8073-0 Wichtiger Hinweis: .......................................Telefax: 08441/8073-29 Die RBA-Linie 9202 (Gynasium, Realschule, ÖPNV) Beiträge für VG-Blatt: fährt voraussichtlich ab dem neuen Schuljahr die neue ................E-Mail: VG-Mitteilungen@Ilmmuenster.de Haltestellen vor der Grundschule und an der Hettens- hausener Straße an (Ausnahme Starzenbach). Parteiverkehr: Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr E-Mail: Verwaltungsgemeinschaft@ilmmuenster.de Internetauftritt: www.ilmmuenster.de und www.hettenshausen.de Grundschule Ilmmünster Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster .................................................Tel.: 08441/2436 .......................................Telefax: 08441/8710930 Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“ Leiterin: Frau Berthold.............Tel.: 08441/7970977 Gemeindekindergarten Ilmmünster Leiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169 Kinderkrippe „Pusteblume“ Leiterin: Frau Schwenk ............Tel.: 08441/4980802 Ab Montag, 05.07. wurde die Haltestellen „Rosenstraße“ Kinderhaus „Ilmzwergerl“ (Nähe Freisinger Straße) und die Haltestelle der Hettenshau- Leiterin: Frau Müllner .............Tel.: 08441/871676-0 sener Straße auf den Standort der Grundschule verlegt. Pfarrämter: Der neue Standort befindet sich im Bereich der Busspur bei Kath. Pfarramt Ilmmünster ............Tel.: 08441/2201 der Grundschule Ilmmünster. ..........................................Telefax: 08441/76459 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen Wir bitten um Beachtung! .............................................Tel.:08441/7973113 Bücherei Ilmmünster Gemeinde Ilmmünster E-Mail: Buecherei-Ilmmuenster@t-online.de Internetauftritt: http://ilmmuenster.buchabfrage.de ..............................................Tel.: 08441/860232 Notrufe Wasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083 Notruf: ..................................Tel.: 0172/8697304 Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112 Öffentliche Zahlungsaufforderung (Rettungsdienst, Feuerwehr) Nächster Fälligkeitstermin für die Polizei-Notruf ..............................................110 Grundsteuer und die Gewerbesteuervorauszahlungen Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm ist der 15.08.2021. ...............................................Tel.: 08441/80950 Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm Diese Zahlungsaufforderung betrifft ausschließlich die Bar- zahler. Bei den Abbuchern wird bei Fälligkeit automatisch abgebucht. Öffnungszeiten Wertstoffhöfe Hettenshausen Barzahler der Gemeinde Hettenshausen überweisen Sommerzeit: Winterzeit: bitte auf die Konten: Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Sparkasse Pfaffenhofen Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr IBAN: DE88 7215 1650 0000 0049 11 BIC: BYLADEM1PAF Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Ilmmünster Barzahler der Gemeinde lmmünster überweisen bitte Sommerzeit: Winterzeit: auf die Konten: Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Sparkasse Pfaffenhofen Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr IBAN: DE20 7215 1650 0000 0007 03 BIC: BYLADEM1PAF Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr 2
Meldeamtliche Nachrichten Wir gratulieren GEMEINDE ILMMÜNSTER Frau Sabrina Schneider und Herr Christian Breitsameter gaben sich das Ja-Wort Geburten: Eheschließungen: 1 Sterbefälle: Geburten: GEMEINDE HETTENSHAUSEN Geburten: 2 Eheschließungen: 1 Sterbefälle: 3 Geburten: Josephine Shirin Schindlbeck Tamina Luisa Leinthaler Am 02.07.2021 gingen die Verlobten im Trauungszimmer des Fundsachen: Lesebrille braun/schwarz Rathauses Ilmmünster den Bund der Ehe ein. Vermählt wurden die beiden vom Ersten Bürgermeister Georg Ott, welcher ihnen für den gemeinsamen Weg alles erdenklich Gute wünschte. Manuela und Roberto Winkler gaben sich das Ja-Wort Wir gratulieren Trauung Elke und Hubert Tischler Frau Manuela Kerscher und Herr Roberto Winkler gaben sich am 10.07.2021 im Trauungszimmer des Rathauses der Gemeinde Ilmmünster das Ja-Wort. Erster Bürgermeister Georg Ott ver- mählte die beiden Verlobten und wünschte ihnen viele glückliche gemeinsame Ehejahre. Hinweis zum Datenschutz: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung der Geburtstagsjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch mit ihrer Zu- stimmung möglich. Am 26. Juni vermählte Georg Ott, Erster Bürgermeister von Das Einwohnermeldeamt wird in diesem Zusammenhang alle be- Ilmmünster, Frau Elke Kremmer und Herrn Hubert Tischler im troffenen Jubilare anschreiben. Ist eine Veröffentlichung erwünscht, Trauungszimmer des Rathauses Ilmmünster. Die beiden Motor- senden Sie bitte das Anfrageschreiben zwei Monate vor Ihrem Jubi- radfreunde wurden – wie es sich unter Motoradfreunden gehört läum unterschrieben an uns zurück. Sofern keine Rücksendung er- folgt, kann eine Veröffentlichung leider nicht stattfinden. – mit Spalier aus Motorrädern aus dem Rathaus begleitet. Zum Wenn eine persönliche Gratulation Ihres Bürgermeisters und ein Zeichen Ihrer Ehe malte ein Freund mit dem Hinterreifen seines Präsent (Geschenkkorb oder Gutschein) gewünscht sind, bitten wir Motorrades Ringe auf die Straße. Der Start ins Eheleben erfolgte um Ihre Zustimmung mit Angabe Ihrer Telefonnummer. für die beiden frisch Verheirateten ganz gemütlich bei der Heim- Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Stegner unter der Tel. Nr. 08441-807314. fahrt auf einem Oldtimer-Traktor. Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisinger Str. 3, Erster Bürgermeister wünscht den beiden alles erdenklich Gute 85304 Ilmmünster für die gemeinsame Zukunft. 3
GEMEINDE ILMMÜNSTER Informationen 08.08.2021 Frau Rosa Weiß zum 78. Geburtstag 08.08.2021 Frau Hilda Sellner zum 96. Geburtstag Sprechtage für die Versicherten und Rent- 12.08.2021 Frau Magdalena Schillinger zum 81. Geburtstag ner der Deutschen Rentenversicherung 13.08.2021 Frau Berta Scherbanowitz zum 79. Geburtstag im Seniorenbüro Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofen 17.08.2021 Frau Helga Werner zum 79. Geburtstag a.d.Ilm finden am 10., und 24. März 2020 sowie am 07., 14., 20.08.2021 Herrn Ladislaus und 28. April 2020 Sprechtage statt. Scherbanowitz zum 82. Geburtstag Die Beratungen erfolgen jeweils in der Zeit von 9:00 bis 12:00 21.08.2021 Herrn Michael Knorr zum 84. Geburtstag Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und sind kostenlos. Die Ter- 23.08.2021 Herrn Hubert Birner zum 84. Geburtstag mine für die Sprechtage werden über die kostenfreie Telefon- 24.08.2021 Frau Anna Aigner zum 77. Geburtstag nummer 0800 6789 100 vergeben. 25.08.2021 Frau Pauline Oberhauser zum 80. Geburtstag 26.08.2021 Frau Ruth Gohl zum 85. Geburtstag 28.08.2021 Herrn Franz Breitsameter zum 73. Geburtstag PM Landratsamt PAF 29.08.2021 Herrn Jens Borggräfe zum 74. Geburtstag Großes und vielfältiges Engagement für den Naturschutz 29.08.2021 Herrn Werner Haberhauer zum 79. Geburtstag Neue Beraterinnen und Berater wurden ernannt 07.09.2021 Frau Heidrun Jeczmenka zum 75. Geburtstag Foto: Brummer Bei einem gemeinsamen Termin wurden jetzt von Landrat Albert 21.08.2021 Berta u Franz Breitsameter Gürtner neun neue Hornissen- und Wespenberater, zwei neue zum 50. Hochzeitstag Naturschutzwächter, ein neuer Biberberater sowie erstmalig eine Artenkennerin für Igel ernannt. Der Landrat dankte den Ehren- amtlichen sehr herzlich für ihr Engagement und ihre Unterstüt- GEMEINDE HETTENSHAUSEN zung. „Sie leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag für unsere Natur, unsere Artenvielfalt und vor allem für die Arterhaltung“, 06.08.2021 Frau Rosina Eigner zum 72. Geburtstag so Albert Gürtner. 06.08.2021 Herrn Wolfgang Schneider zum 74. Geburtstag Hornissen sowie alle Wildbienen- und Hummelarten sind, wie auch die Biber, besonders bzw. streng geschützte Arten nach 08.08.2021 Herrn Michael Loibl zum 79. Geburtstag dem Bundesnaturschutzgesetz. „Für die Beseitigung der Nester 23.08.2021 Frau Rosemarie Schäfer zum 80. Geburtstag oder für die Entfernung von Dämmen ist daher eine Ausnahme- 25.08.2021 Herrn Ludwig Zimmermann zum 87. Geburtstag genehmigung erforderlich“, so Gudrun Bosch, stellvertretende 04.09.2021 Frau Maria Jochner zum 82. Geburtstag Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaf- fenhofen. Da insbesondere Hornissen, aber auch viele Wespenarten, sehr friedliche und nützliche Insektenfresser sind, sei eine Entfernung der Nester in vielen Fällen nicht notwendig. Gudrun Bosch: „Im Gegenteil: Bei Beachtung weniger Verhaltensregeln können die faszinierenden Tiere eine Bereicherung im eigenen Garten sein und sogar aus nächster Nähe beobachtet werden.“ Aufgrund der enormen Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger wurde das bereits bestehende Beraternetzwerk weiter ausgebaut. Mit den neun neu hinzugekommenen Beraterinnen und Beratern Katrin Möderl, Florian Göttler, Markus Binn, Bernd Breinbauer, Dieter Hees, Rene Liegmann, Bärbel Pfeifer, Michael Patzelt und Bernd Wagner steigt das Beraternetzwerk auf insgesamt 21 Per- sonen an. Damit sind fast alle Gemeinden mindestens doppelt besetzt, so dass sich die vielen Bürgeranfragen auf mehrere e-mail: paul.kreuzer@superkabel.de Schultern verteilen. „Die Beratung über bestehende Alternativen bei Konflikten mit den Bibern sowie die Information der Betroffenen über die recht- lichen Voraussetzungen sind unter anderem die Aufgaben der Biberberater“, so Carina Frank, Mitarbeiterin der Unteren Na- turschutzbehörde. Auch die Mithilfe bei der Abwicklung von Aus- gleichszahlungen sei eine Aufgabe der Biberberater. Carina Frank: „Mit den Bibern ist eine Schlüsselart für Landschaften in und an Gewässern zurückgekehrt, sie schaffen eine größere Strukturvielfalt, wovon eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten Ihr Peugeot Servicepartner profitieren. In von Bibern gestalteten Lebensräumen kommen mehr Amphibien, Vögel, Libellen und Fischarten vor.“ Den Inte- Für PKW und Nutzfahrzeuge ressen sowohl der Grundeigentümer als auch des Artenschutzes gerecht zu werden, ist nun die Aufgabe von Markus Spiess, der das bestehende Team auf sechs Personen erweitert. Färberstraße 6 | 85276 Pfaffenhofen „Die Naturschutzwächter gestalten als Bindeglied in der Natur Telefon 08441/850-0 das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung. Dies geschieht durch konkrete Aufklärung, Beratung und Infor- https://haendler.peugeot.de/am-kuglhof-pfaffenhofen mation vor Ort“, so Carina Frank. Die Naturschutzwächter hätten zudem die Aufgabe, Beeinträchtigungen und Zerstörungen von 4
Natur und Landschaft zu verhindern und beteiligen sich ebenfalls aktiv an Artenschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen. Die zwei neuen Naturschutzwächter, Rudi Engelhard und Volker Sie legen Riehm, würden eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben darstellen. Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders ge- Wert auf schützt. „Seit Ende 2017 steht der Igel auf der Vorwarnstufe der Roten Liste Bayerns. Gründe für den starken Rückgang sind Qualität vor allem die strukturelle Verarmung der Landschaft, der Einsatz von Chemie in der Agrarlandschaft und in Gärten sowie der ex- und treme Rückgang von Insekten“, so Gudrun Bosch. Gabriele Fin- kenzeller unterstützt als erste Artenkennerin für Igel und zu- gleich als Pflegestelle für verletzte und kranke Tiere die Untere Service? Naturschutzbehörde. Durch die verschiedenen Beraternetzwerke und deren persönli- Dann sind Sie chen Beratungen der Bürgerinnen und Bürger soll die Akzeptanz bei uns richtig für den Natur- und Artenschutz gesteigert und ein friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier erreicht werden. Mühlweg 1 · 85276 Reisgang Tel. (0 84 41) 20 16 · www.iq-elektro-rist.de Anzeigenannahme: Heidi Starck Tel. 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37 e-mail: heidi.starck@iz-regional.de v.l.n.r.: vordere Reihe: Landrat Albert Gürtner, Gabrielle Fin- kenzeller, Katrin Möderl, Dieter Hees und Carina Frank; mittlere Reihe: Bernd Breinbauer, Bärbel Pfeifer, Markus Binn und Gudrun Bosch; hintere Reihe: Michael Patzelt, Rudi Engelhard, Volker Riehm, Florian Göttler, Markus Spiess. Nicht auf dem Bild sind Rene Liegmann und Bernd Wagner. PM Landratsamt PAF Schneller und einfacher Ab 1. August können Bauanträge beim Landratsamt digi- Monatsangebot August 2021 tal eingereicht werden Foto: Rottler Wammerl 1000 g 6,90 € Ab dem 1. August 2021 können Bauanträge beim Landratsamt Pfaffenhofen auch digital eingereicht werden. Landrat Albert Pfälzer 100 g 0,99 € Gürtner und Michael Beckmann, Leiter der Bauabteilung am Landratsamt freuen sich, den Bürgerinnen und Bürgern damit Grünländer 45% F.i.Tr. 100 g 1,09 € ein gänzlich papierloses Verfahren für die Einreichung eines Bau- antrags anbieten zu können. Das Landratsamt Pfaffenhofen be- Weitere Angebote im Laden. teiligt sich mit 14 weiteren Landratsämtern seit Herbst 2018 am 1275 Jahre Ilmmünster! rt Pilotprojekt Digitaler Bauantrag / Digitale Baugenehmigung in Ab sofo Bayern. Die technische und rechtliche Umsetzung wurde unter Das ist ein Grund zum Feiern. li ch! der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Woh- erhält Mit unserer JUBILÄUMSWURST nen, Bau und Verkehr konzipiert und entwickelt und ist nun für den regulären Betrieb fertig gestellt. „Das Projekt ist ein großer und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Wir machen Urlaub: Vom 16.08.21 bis 08.09.2021 Wir sind auch etwas stolz darauf, dass wir daran teilnehmen ab 09.09.2021 sind wir wieder für Sie da dürfen. Wir können damit Bauanträge schneller und einfacher bearbeiten und das bedeutet natürlich mehr Service für unsere % Ausverkauf Prozente % Bürgerinnen und Bürger“, so der Landrat. Nach Mitteilung von Am Freitag, 13.08., unbd Samstag, 14.08. Abteilungsleiter Michael Beckmann gab und gibt es nach wie gibt’s 15% Rabatt auf Fleisch- und Wurstwaren! vor einen hohen Abstimmungsbedarf, sowohl extern mit dem Ministerium und dem Software-Dienstleister als auch intern mit Unsere Öffnungszeiten für Sie: der hausinternen EDV Abteilung. „Aber die Arbeit im Rahmen Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr dieses Projekts, die neben dem Tagesgeschäft erledigt werden Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr musste, hat sich auf jeden Fall gelohnt. Meine Mitarbeiterinnen 5
und Mitarbeiter, bei denen ich mich hierfür ausdrücklich bedan- ken möchte, freuen sich, dass es nun bald losgeht und sie dann Kostenlose Energiesprechstunde des Bauanträge auch digital bearbeiten können“, so Michael Beck- Landkreises mann. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online- Assistenten, führen die Bauherren zukünftig durch den Ausfüll- Die Energiesprechstunde des Landkreises wird derzeit te- prozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und lefonisch durchgeführt. An den kommenden Montagen, 26. ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich Juli sowie 2. und 9. August sind noch Termine frei. Hier auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. „Dadurch wird es können sich Bürgerinnen und Bürger wieder kostenlos be- für die Antragsteller deutlich einfacher. Sie sehen sofort, welche raten lassen. Termine werden jeweils von 17:30 bis 20:10 Unterlagen noch fehlen. Die Bauanträge sollten dadurch voll- Uhr vergeben. Eine Anmeldung zu den Terminen ist im ständiger und die Bearbeitungszeiten geringer werden“, hofft Landratsamt Pfaffenhofen bei Harald Wunder unter Tel. der Abteilungsleiter. Aber nicht nur für Bauwillige, sondern auch 08441 27-399 oder E-Mail harald.wunder@landratsamt- für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht Michael Beck- paf.de möglich. mann Vorteile in dem Digitalisierungsprozess: „Wir erwarten, dass sich auch bei uns die Bearbeitungszeiten reduzieren wer- den, da mit dem digitalen Bauantrag auch sofort alle erforderli- chen Unterlagen mitgeschickt bzw. hochgeladen werden können. Wäre schön, wenn viele Bürgerinnen und Bürger sowie Plane- rinnen und Planer von der Möglichkeit eines digitalen Antrags Gebrauch machen würden.“ Selbstverständlich könnten aber auch weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden. Im Zusammenhang mit der Einreichung von Bauanträgen tritt am 1. August eine weitere Änderung in Kraft: Das Landratsamt wird ab diesem Zeitpunkt Einreichungsbehörde. Das heißt, bei bau- rechtlichen Verfahren, in denen das Landratsamt die abschlie- Sie Sie suchen suchen eineneinen Job Region Job in Ihrer in Ihrer bzw.Region an Ihrembzw. an Ihrem Heimatort? ßende Entscheidung zu treffen hat (z. B. Bauanträge, Bauvo- Dann bewerben Sie sich im Heimatort? Blutspendewesen als ranfragen), ist der Antrag – egal ob digital oder in Papierform - direkt beim Landratsamt zu stellen. Michael Beckmann: „Die Dann bewerben Sie sich Medizinische im Blutspendewesen Fachkraft (m/w/d) als Gemeinden bleiben natürlich beteiligt und ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden Medizinische in Teilzeit/Vollzeit Fachkra (m/w/d) Sie suchen einen Job in Ihrer Region bzw. an Ihrem Heimatort? nach Eingang der Unterlagen am Landratsamt durch unsere zu- inimTeilzeit/Vollzeit Dann bewerben Sie haben Sie sich im Blutspendewesen eine medizinische als uns bei unseren Ausbildung und Lust, ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Verfahren hin- Blutspendeterminen Bereich der Venenpunktion zu unterstützen? zugezogen.“ Dadurch könnten Anträge nicht mehr nacheinander, Medizinische Fachkraft (m/w/d) sondern gleichzeitig durch Gemeinden, Fachstellen und das Land- In Sie ganzhaben eine täglich Bayern finden medizinische Ausbildung Blutspendetermine und statt, die Lust, sicher ratsamt bearbeitet werden. „Die Verfahren sollten sich dadurch uns inbei ganz unseren Ihrer in Teilzeit/Vollzeit Blutspendeterminen Nähe liegen und gut zu erreichen sind.im Bereich der beschleunigen. Während die Gemeinden beispielsweise über das Sie habenFür Venenpunk eineIhre medizinische on zu unterstützen? Online-Bewerbung besuchen Ausbildung und Lust,Sie uns uns beiauf unseren Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellungnahmen für In ganzwww.blutspendedienst.com/karriere Bayernim Bereich Blutspendeterminen nden täglich Blutspendetermine der Venenpunktion zu unterstützen? das Verfahren einzuholen und mit der weiteren Antragsbearbei- sta In ganz, Bayern die sicher findenganz täglichin Ihrer Nähe liegen Blutspendetermine und statt, die gut zu sicher tung zu beginnen.“, so Michael Beckmann. Bauherrn und Planer in Ihrer Feste ganzVorteile: liegen erreichen NäheArbeitstage, sind. Benefits: und gut zu erreichen Ø 13,3 Bruttogehälter, sind. freie Wochenende, Kein Dienst Betriebliche Altersversorgung, werden daher gebeten, ihre Anträge ab 1. August beim Land- ratsamt und nicht bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Für Ihre Für Online-Bewerbung IhreVielfältige an Feiertagen, besuchen Online-Bewerbung besuchen Sieauf Sie uns uns auf VWL, Kindergartenzuschuss, Für Freistellungsverfahren in Papierform sowie Anträge in Pa- www.blutspendedienst.com/karriere Tätigkeiten in unterschied- Gesundheitsmanagement, Pflege- www.blutspendedienst.com/karriere lichen Einsatzorten beratung, Weiterbildung usw. pierform, für welche die Gemeinde zuständig ist (z. B. isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für verfahrensfreie Vorhaben), Vorteile: Feste Arbeitstage, Benefits: Ø 13,3 Bruttogehälter, Weitere Fragen beantwortet Ihnen freie Wochenende, Kein Dienst Betriebliche Altersversorgung, bleibt die Gemeinde Einreichungsbehörde. Für Anträge, bei de- Frau Finzer gerne unter Tel. 089 / 5399 4552 an Feiertagen, Vielfältige VWL, Kindergartenzuschuss, nen die Stadt Pfaffenhofen im Rahmen der kleinen Delegation Tätigkeiten in unterschied- Gesundheitsmanagement, Pflege- zuständig ist, ist die digitale Antragstellung nicht möglich. Hier lichen Einsatzorten beratung, Weiterbildung usw. sind die Anträge weiterhin in Papierform bei der Stadt Pfaffen- hofen einzureichen. Weitere Fragen beantwortet Ihnen Frau Finzer gerne unter Tel. 089 / 5399 4552 Landrat Albert Gürtner (li.) und Abteilungsleiter Michael Beck- mann (re.) freuen sich, dass dicke und unhandliche Bauakten bald der Vergangenheit angehören können. 6
Gemeinde Hettenshausen Vorbehaltlich der Zustimmung durch 3. Baugebiet Nr. 24 „Hauptstraße“, Pflanzkonzept den Gemeinderat bei der kommenden Sachverhalt: Bei der Durchführung der Erschließungsarbeiten für das Bauge- Gemeinderatssitzung biet Nr. 24 „Hauptstraße“ in Hettenshausen wurde mit Ablöse- vereinbarung vom 18.12.2020 der Teilbereich Bepflanzung aus Erster Bürgermeister Wolfgang Hagl eröffnet um 20:00 Uhr die der Gesamterschließung herausgelöst und nach Kostenerstat- Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt tung durch den Erschließungsträger an die Gemeinde Hettens- die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Ge- hausen übertragen. Angedacht ist eine Ausschreibung der meinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung wurden Pflanzarbeiten bis zum Sommer, sodass im Herbst die Pflanzun- nicht erhoben. gen durchgeführt werden können. Im Vorfeld soll ein Pflanzkon- zept für die Ausschreibung erarbeitet werden. ÖFFENTLICHE SITZUNG Die Grunddaten der Pflanzarbeiten sind vorgegeben. Es sind ins- 1. Antrag auf Änderung der Tagesordnung gesamt 7 Laubbäume sowie 8 Obstbäume zu pflanzen. Bei der Pflanzenauswahl kann gemäß Bebauungsplan vom Pflanzvor- Sachverhalt: schlag abgewichen werden, soweit es sich um andere heimische Gemeinderat Armin Günter stellt den Antrag, den Tagesord- Laubbäume bzw. regionaltypische Obstbaumarbeiten handelt. nungspunkt 2 (Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssat- Ferner soll zwischen Parzelle Hausnr. 1 und der Hauptstraße ein zung nach § 34 Abs. 4 bzw. einer Außenbereichssatzung nach § Bereich von ca. 150 qm als staunässeverträglicher Landschafts- 35 Abs. 6 BauGB von der Tagesordnung abzusetzen, da noch rasen, im Bereich der Streuobstwiese ein Regionalsaatgut Un- viele Details ungeklärt seien. terbayerische Hügel- und Plattenregion mit einer Mischung aus 50% Blumen und Kräuter und 50% Gräser sowie im Restbereich Diskussion: der öffentliche Fläche eine Blumenwiese mit einer Fläche von ca. Der Gemeinderat diskutiert, ob man einen Aufstellungsbeschluss 1.400 qm aus 50% Blumen und Kräuter und 50% Gräser gesät für eine Einbeziehungssatzung oder Außenbereichssatzung fas- werden. Die Saatgutmischungen sind gemäß Bebauungsplan sen sollte, zumal nicht alle Gemeinderäte denselben Wissen- festgelegt. stand hätten. Eine bereits vorab durchgeführte Nachfrage beim Landratsamt Pfaffenhofen, Fachgebiet Bauleitplanung/Regional- Die hierfür notwendigen Arbeiten (Vorarbeiten Pflanzvorberei- planung hat ergeben, dass bei den von den Bauinteressenten tung, Pflanzarbeiten, Saatarbeiten, Fertigstellungspflege, Ent- gewünschten planungsrechtlichen Satzungen keine rechtssi- wicklungspflege 1. und 2. Jahr) können wahlweise mit ausge- chere Entwicklung erkennbar sei. Vorab sollen neben einem Im- schrieben oder durch den Bauhof der VG Ilmmünster durchge- missionsgutachten noch weitere Fachstellen des Landratsamts führt werden. um ihre rechtliche Würdigung gebeten werden. Ein Gemeinderat wendet ein, eine rechtliche Vorprüfung sei bei den bereits be- Diskussion: stehenden Bebauungsplänen noch nie erfolgt und ein Aufstel- Der Gemeinderat kommt nach kurzer Diskussion überein, die lungsbeschluss als solcher nicht rechtswidrig sei. Dagegen wird vorgelegte Pflanzenauswahl dahingehend zu ändern, dass als eingewendet, dass nach Vorliegen von ggf. positiven Stellung- heimische Laubbäume eine Elsbeere, eine Vogelkirsche, ein Wal- nahmen des Landratsamts das Verfahren begonnen werden nussbaum, zwei Winterlinden, zwei Traubenkirschen. Die Obst- könnte. bäume (jeweils ein Sommerapfel „Gerlinde“, Winterapfel „Gold- parmäne“, Winterapfel „KaiserWilhelm“, Winterapfel „Roter Ber- Weiteres Vorgehen: lepsch“, Winterbirne „Alexander Lucas“, Winterbirne „Gräfin von Die Verwaltung wird weitere Stellungnahmen des Landratsamts Paris“ und zwei Herbstapfel „Rebella“) sollen entsprechend dem Pfaffenhofen und weiterer Träger öffentlicher Belange einholen. vorgelegten Pflanzplan gepflanzt werden. Der Gemeinderat wird sich die Situation vor Ort ansehen, um Zur Frage, wer die Pflanzarbeiten ausführen soll, entscheidet sich von der Örtlichkeit ein Bild zu machen. Weitere Unterlagen man sich schlussendlich für eine Vergabe an einen externen Gar- werden den Gemeinderäten über die Cloud zur Verfügung ge- tenbauer, da dieser eine fachgerechte Pflanzung und bei Ausfall stellt. der Pflanze eine erneute kostenfreie Pflanzung durchführen muss. Die Ansaat der Rasenflächen und der Blumenwiese kann Gemeinderat Schrätzenstaller stellt den Antrag auf Abstimmung durch den Bauhof der VG Ilmmünster durchgeführt werden. und beendet somit die Diskussion. Beschluss: Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das Pflanzkonzept, bestehend aus Der Tagesordnungspunkt 2 „Antrag auf Aufstellung einer Innen- den acht vorgenannten Obstbäumen und den sieben vorgenann- bereichssatzung nach § 34 Abs. 4 bzw. einer Außenbereichssat- ten Laubbäumen und dem Saatgut: 150 qm Landschaftsrasen, zung nach § 35 Abs. 6 BauGB“ wird von der Tagesordnung ab- 900 qm Streuobstwiese, 1400 qm Blumenwiese. Die Ausführung gesetzt. der Pflanzarbeiten (Bäume) erfolgt durch den Anbieter. Die Rasen- und Wiesenflächen sollen durch den Bauhof vorbereitet Mehrheitlich beschlossen Ja 9 Nein 6 und angesät werden. 2. Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung Die Verwaltung wird beauftragt gemäß dem Pflanzkonzept die vom 19.04.2021 Ausschreibung vorzubereiten. Die Vergabe erfolgt erst nach ab- geschlossenem Umlegungsverfahren. Sachverhalt: Die Niederschrift lag den Sitzungsunterlagen in Ablichtung bei. Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung am 19.04.2021 wird in der 4. Satzung zur 1. Änderung der Kindergartensatzung vorliegenden Fassung genehmigt. Sachverhalt: Gemäß Art. 21 Abs. 4 Satz 4 Bayerisches Kinderbildungs- und Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 Betreuungsgesetz (BayKiBiG) werden Buchungszeiten von bis zu 7
3 Stunden bei Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres Beschluss: bis zur Einschulung nicht in die Förderung einbezogen. Eine re- Der Gemeinderat Hettenshausen erlässt die Haushaltssatzung gelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung setzt voraus, dass für 2021 in der vorliegenden Fassung. eine überwiegende Zahl der Kinder die Kindertageseinrichtung durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche besucht. Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 § 2 Abs. 2 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Bil- dung, Erziehung und Betreuung des Kindes mind. 4 Stunden pro 7. Finanzplanung Tag umfasst. Bisher sah die Satzung eine tägliche Zeitspanne Sachverhalt: von 3-4 Stunden pro Tag vor. An der Kindergartengebühr ändert Bürgermeister Hagl legt das Investitionsprogramm 2021 vor. sich hierdurch nichts. Weiter soll die Mindestbuchungszeit auf mind. 20 Wochenstunden festgelegt werden. Eine Unterschrei- Beschluss: tung der Mindestbuchungszeit ist nur für schulpflichtige Kinder Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm 2021 und in den Kindergärten möglich. Die Kernzeit im Kindergarten ist der Finanzplanung zu. bereits von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Die erste Satzung zur Änderung der Kindergartensatzung ist als Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 Anlage beigefügt. 8. Bekanntgaben Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die Satzung zur 1. Änderung der Kin- a) Dorfmitte Hettenshausen dergartensatzung in der vorgelegten Fassung. Die Satzung tritt Am Stroblanwesen soll ein sog. „Messetermin“ zur zweiten zum 01.06.2021 in Kraft. Bürgerbeteiligung stattfinden. Hierbei werden erste Plankon- zepte vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 haben hier die Möglichkeit sich nochmal zu den vorgestellten Konzepten zu äußern. 5. 4. Änderung der Gebührensatzung zur Der Termin soll witterungsbedingt erst am 13.06.2021 erfol- Kindergartensatzung gen (statt wie geplant am 30.05.2021). Sachverhalt: b) Das Landratsamt Pfaffenhofen hat die Errichtung einer Que- Gemäß Art. 21 Abs. 4 Satz 4 Bayerisches Kinderbildungs- und rungshilfe an der B 13 nach Prambach angeordnet. Betreuungsgesetz (BayKiBiG) werden Buchungszeiten von bis zu 3 Stunden bei Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres c) Regionalplan. Die Gemeinde Hettenshausen erhebt keine Be- bis zur Einschulung nicht in die Förderung einbezogen. Eine re- denken gegen die beabsichtigte Änderung des Regionalplans. gelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung setzt voraus, dass d) Homepage der Gemeinde Hettenshausen eine überwiegende Zahl der Kinder diie Kindertageseinrichtung Die Gemeinde Hettenshausen hat eine neue Homepage. durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche besucht. e) Vergaben bzw. Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom Die Gebührenstaffel der Anlage 1 zur Gebührensatzung soll da- 15.03.2021. hingehend geändert werden, dass die geringste Buchungskate- • Der Gemeinderat Hettenshausen hat den Auftrag zur gorie 4 Stunden täglich beträgt. Die Gebühren ändern sich da- Verkehrsplanung an die Fa. WipflerPLAN zum Preis von durch nicht. 14.750,54 € vergeben. Die 4. Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung • Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines Spielturmes ist als Anlage beigefügt. für den Kindergarten Hettenshausen zum Preis von 8.634,60 € befürwortet. Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Kin- Zur Kenntnis genommen dergartengebührensatzung in der der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt zum 01.06.2021 in Kraft. 9. Anfragen Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 Bürgermeister Wolfgang Hagl beantwortet Fragen aus der Mitte des Gemeinderats. Soweit sie nicht beantwortet werden konn- 6. Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan ten, wurden sie vorgemerkt. und den übrigen Anlagen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Sachverhalt: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 lag in der Cloud zum Download bereit. Ebenso der Vorbericht, der Rechenschaftsbe- richt und der Stellenplan. Die Kämmerin Frau Rehm nimmt an der Sitzung teil und erläu- tert den Haushaltsplan sowie die größeren Investitionen, die in 2021 anstehen. 230.000,00 € sind für das Dorfheim Hettens- hausen, 190.000 Euro für das Kinderhaus Ilmmünster, 240.000 Euro für die Kanalumlegung in Reisgang-Ortsende, 477.000 Euro für den Breitbandausbau in den Ortsteilen, über 200.000 Euro Wir kaufen Investitionen in die Wasserversorgung, davon 70.000 Euro Pla- nungskosten für den gemeinsamen Wasserhochbehälter und ca. Wohnmobile + Wohnwagen QR scannen 190.000 Euro Grunderwerbskosten für z. B. Radwege. Die Steuereinnahmen sind hingegen vorsichtig geschätzt, da es 03944 - 36160 aufgrund der Corona-Beschränkungen zu nicht unerheblichen www.wm - aw.de Steuerausfällen kommen kann. Kreditaufnahmen zur Finanzie- rung der anstehenden Investitionen sind in 2022 und 2023 ge- plant. 8
Vorbehaltlich der Zustimmung durch Die Regierung von Oberbayern hat auf Anfrage der Gemeinde bereits erklärt, dass die beabsichtigten Sondernutzungen im Au- den Gemeinderat bei der kommenden ßenbereich zulässig sind. Gemeinderatssitzung Im hinteren Teil des Planungsgebiets wird das Gelände Zug um Erster Bürgermeister Wolfgang Hagl eröffnet um 19:30 Uhr die Zug abgebaut und wieder verfüllt. Im vorderen Bereich bleiben Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt nach Ende der Verfüllung die Sondernutzungen dauerhaft beste- die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Ge- hen. Auf Basis des Immissionsgutachtens wird u. a. die Bau- meinderates fest. Einwände gegen die Tagesordnung wurden schutzbrechanlage geplant. Derzeit läuft die artenschutzrechtli- nicht erhoben. che Prüfung. ÖFFENTLICHE SITZUNG Einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt ein Durchfüh- rungsvertrag zugrunde. Die Gemeinde muss mit dem Vorhaben- 1. Antrag auf Umbenennung des TOP Nr. 6.1 träger in diesem Vertrag regeln, welche Nutzungen an welchem Bürgermeister Wolfgang Hagl stellt den Antrag, den Tagesord- Ort zu welcher Zeit möglich sind. Die Nutzungsdauer kann un- nungspunkt Nr. 6.1.in „Antrag auf Errichtung eines Nahversor- beschränkt oder zeitlich beschränkt (z.B. 50 Jahre) werden. Herr gers als Vollsortimenter sowie Errichtung eines Getränkemark- Karnott führt aus, dass der Vorhabenträger das Gelände nicht tes, jeweils mit Außenanlagen und Stellplätzen auf dem Grund- veräußern kann, da der vorhabenbezogene Bebauungsplan vor- stück Fl.-Nr. 1376 Gmkg. Hettenshausen (Oberfeld 1)“ umzube- habenträgerbezogen sei. nennen, da die Bezeichnung des Bauvorhabens „Edeka-Markt“ kein baurechtlicher Begriff sei. Zur Kenntnis genommen Beschluss: 5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungs- Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Umbenennung des Ta- plan Nr. 28 “Sonstiges Sondergebiet großflächiger und gesordnungspunkts Nr. 6.1. wie vorgeschlagen zu. nicht großflächiger Einzelhandel mit Stellplätzen“ Einstimmig beschlossen: Ja 13 Nein 0 5.1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange aus den Beteiligungsverfah- 2. Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung ren gem. § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 17.05.2021 Sachverhalt: Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.03.2017 den Auf- Die Niederschrift lag den Sitzungsunterlagen in Ablichtung bei. stellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 28 gefasst. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Beschluss: wurde in der Zeit von 19.04.2018 bis 28.05.2018, die frühzeitige Die Niederschrift über die Sitzung am 17.05.2021 wird in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß vorliegenden Fassung genehmigt. § 4 Abs. 1 BauGB von 22.04.2018 bis 28.05.2018 durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 in der Zeit von 01.04.2021 bis 10.05.2021; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 8. Änderung BauGB wurde von 27.03.2021 bis 10.05.2021 durchgeführt. Die des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettens- 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hettens- hausen; Hier: Vorstellung der Planung hausen wurde mit Bekanntmachung der Genehmigung des Landratsamts Pfaffenhofen am 17.03.2021 wirksam. Sachverhalt: Herr Karnott vom Planungsbüro WipflerPLAN nimmt an der Sit- Herr Eichenseher vom Planungsbüro Eichenseher nimmt an der zung teil und erläutert die Grundzüge des vorhabenbezogenen Sitzung teil und erläutert die Grundzüge der Planung. In der Ge- Bebauungsplans Nr. 30 „ Sondergebiet Bauschuttrecycling, DK- meinderatsitzung vom 22.02.2021 wurden die Planungsunterla- 0-Deponie, Kieswaschanlage und Transportbeton“ im nachfol- gen den Gemeinderäten bereits vorgestellt. Wesentliche Ände- genden Tagesordnungspunkt, so dass auf eine eigene Erläute- rungen haben sich hier nicht mehr ergeben. Die vom Gemein- rung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans verzichtet wird. derat gewünschten Festsetzungen, z. B. die Möglichkeit einer In- stallation einer PV-Anlage auf dem Dach, eine Dachbegrünung Zur Kenntnis genommen von mind. 50 % (sofern eine PV-Anlage vorhanden ist), Elek- troladestationen, Parkplatzbegrünung wurden eingearbeitet. Die maximale Höhenentwicklung des Gebäudes wurde mit 443 m 4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbe- über Normalnull festgesetzt. zogener Bebauungsplan Nr. 30 “Sondergebiet Bau- schuttrecycling, DK-0-Deponie, Kieswaschanlage und a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Transportbeton“; Hier: Vorstellung der Planung Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungsverfahren Sachverhalt: gem. § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Herr Karnott vom Planungsbüro WipflerPLAN nimmt an der Sit- zung teil und erläutert die Grundzüge des vorhabenbezogenen A) Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abge- Bebauungsplans Nr. 30 „ Sondergebiet Bauschuttrecycling, DK- geben. 0-Deponie, Kieswaschanlage und Transportbeton“. Im Jahr 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss B) Folgende am Verfahren beteiligte Behörden und sonstige für dieses Bebauungsplanverfahren gefasst mit dem Ziel, die an Träger öffentlicher Belange äußerten sich nicht oder hatten dieser Stelle vorhandenen Sondernutzungen dauerhaft anzusie- keine Einwände gegen die Planung: deln. Damit wären seitens des Landratsamts Pfaffenhofen keine 04. Landratsamt Pfaffenhofen (Untere Denkmalschutzbehörde) Einzelgenehmigungen mehr erforderlich. In diesem Bauleitplan- vom 21.04.2021 verfahren muss sichergestellt werden, dass der u. a. Nachbar- 05. Landratsamt Pfaffenhofen (Gesundheitsamt) schutz, der Naturschutz und der Immissionsschutz dauerhaft 07. Landratsamt Pfaffenhofen (Kreiseigener Tiefbau) nicht beeinträchtigt wird. vom 08.04.2021 9
09. Landratsamt Pfaffenhofen, Bodenschutz, vom 04.05.2021 aus Gründen des Ortsbildes nicht angemessen. Daher wird an- 10. Landratsamt Pfaffenhofen (Verkehr / ÖPNV) geregt, die flächenmäßige Gesamtgröße der Werbeanlage unter vom 03.05.2021 Punkt D. 10.3 auf maximal 5 % der Wandfläche der betroffenen 11. Landkreis Pfaffenhofen (KUS) Gebäudeseite festzusetzen. 14. Regierung von Oberbayern, Regionalplanung, vom 25.03.2021 Punkt 2: 15. Regierung von Oberbayern (Gewerbeaufsichtsamt) Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete insbeson- vom 16.04.2021 dere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtet 17. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffen- werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 hofen (Z)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von 18. Planungsverband Region Ingolstadt vom 07.05.2021 Immissionen (z. B. Staub, etc.) auf Flächen unterschiedlicher 19. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München Nutzung (hier z. B. zwischen Arbeiten und Landwirtschaft bzw. 20. Bund der Selbstständigen, Gewerbeverband Bayern zwischen Gewerbe und Wohnen; vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB). 25. IHR Südliches Ilmtal, Gewerbevereinigung 26. Gemeinde Ilmmünster vom 07.05.2021 Erläuterung: 27. Gemeinde Scheyern Die Abwägung der Gemeinde Hettenshausen vom 22.02.2021 28. Stadt Pfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen. Die derzeit vorgesehene Rand- 29. Gemeinde Paunzhausen vom 26.03.2021 eingrünung kann in der Gesamtbetrachtung (10 m Eingrünung 30. Stadtwerke Pfaffenhofen, Klärwerk zur Siedlung, 5 m zur Bahn, 5 bis 8 m Breite zur Bundessstraße) 31. Gemeinde Schweitenkirchen vom 26.03.2021 akzeptiert werden. 33. Deutsche Post AG, Niederlassung Freising Neben der planzeichnerischen Eingrünung setzt der gegenständ- 34. Bayernwerk AG, Netzcenter Pfaffenhofen liche Bebauungsplan textlich lediglich eine nicht ausreichende 35. E.ON Hochspannungsnetz GmbH, Betriebszentrum Bamberg Durchgrünung der Stellplätze fest (1 Baum pro 8 Stellplätze). 39. Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE) vom Weitere umsetzungsrelevante Regelungen im Sinne einer quali- 06.04.2021 tätvollen Orts- und Landschaftsbildgestaltung bzw. zu Klima- 40. Freiwillige Feuerwehr Hettenshausen schutz und Klimaanpassung sind in der vorliegenden Planung 41. Freiwillige Feuerwehr Pfaffenhofen bisher nicht getroffen worden. 43. Freiwillige Feuerwehr Ilmmünster Es wird insbesondere wegen der großen Bedeutung der Begren- Beschluss: zung von Versiegelung, einer ausreichenden Versickerung und Der Gemeinderat Hettenshausen nimmt die vorgenannten Stel- zur Sicherung einer funktionsfähigen Verschattung angeregt, lungnahmen zur Kenntnis. diesbezügliche aussagekräftige Festsetzungen in der Planung zu treffen und z. T. auch zu verorten. Dabei sollte z. B. der festge- Einstimmig beschlossen: Ja 15 : Nein 0 setzte Bauraum aufgeteilt und ggf. detailliert nach Baukörpern und Stellplatzflächen getrennt werden. C) Folgende am Verfahren beteiligte Behörden und sonstige In diesem Zusammenhang sollten – zumindest als Hinweis und Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab: um die Funktionsweise der Flächen zu erkennen – die Lage der Fahrgassen, die Stellplatzanzahl und ausreichende Grünflächen 01. Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung, mit Baumstandorten in der Planung festgesetzt oder hinweislich vom 28.04.2021 eingetragen werden. Bezüglich der Gliederung von Stellplatzan- lagen mittels Baumfestsetzungen wird angeregt, für die Stell- Stellungnahme: plätze aus städtebaulich-klimatischen Gründen den Begrünungs- anteil mit z. B. 1 Baum pro 5 Stellplätze textlich festzusetzen. Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung: Es wird aus Sicht der Fachstelle dringend angeregt, die gegen- Die Gemeinde Hettenshausen möchte im Bereich südöstlich von ständliche Planung – insbesondere wegen der großen Bedeutung Reisgang zwischen Bundesstraße 13 und Bahnlinie München – einer funktionsfähigen Verschattung für Kundenakzeptanz und Ingolstadt auf einem Teil der bereits als Gewerbegebiet darge- Klimawandel – zu optimieren. stellten Fläche ein sonstiges Sondergebiet für großflächigen und nicht großflächigen Einzelhandel mit Stellplätzen entwickeln. Die Punkt 3: Standortfrage und das Thema integrierte Lage wurde u. a. be- Die Bauleitplanung muss Planungssicherheit gewährleisten und reits auf Flächennutzungsplanebene behandelt. Die Fachstelle die Umsetzung des Planvorhabens für alle am Verfahren Betei- regt noch Folgendes an: ligten nachvollziehbar darstellen. Aus den Planunterlagen sollen sich die Geländehöhen ergeben (vgl. § 1 Abs. 2 PlanZV). Bei der Punkt 1: Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind gemäß § 18 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB, LEP 2013 8.4.1 (G) und Art. 141 BauNVO die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen. Abs. 1 Satz 4 BayVerf sind die Belange der Baukultur zu berück- sichtigen, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu be- Erläuterung: achten sowie gemäß Art 3 Abs. 2 BayVerf die kulturelle Überlie- Die Fachstelle nimmt die Abwägung der Gemeinde Hettenshau- ferung zu schützen. Dabei ist die Eigenständigkeit der Region zu sen bezüglich der Geländeschnitte vom 22.02.2021 zur Kennt- wahren (vgl. Art 3a BayVerf). Auf eine gute Gestaltung der Bau- nis. Aus den negativen Erfahrungen einzelner Gemeinden durch gebiete insbesondere am Ortsrand soll geachtet werden (vgl. fehlende geeignete Geländeschnitte und um die Planung für alle Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). am Verfahren Beteiligten (z. B. Gemeinderat, Bauherr, Nach- barn, Planer, Verwaltung) rechtsverbindlich umzusetzen, sind Erläuterung: Regelungen für eine eindeutige und rechtssichere Umsetzung Die Abwägung zu den Belangen der Baukultur vom 22.02.2021 unabdingbar. Daher wird die Stellungnahme zu den Gelände- wird zur Kenntnis genommen. schnitten vom 15.05.2018 aufrechterhalten. Die Anregungen zu Dächern und Dachaufbauten wurden in ähn- licher Form festgesetzt. Bezüglich der Festsetzung von Wand- Punkt 4: verkleidungen wird auf die Anregungen vom 15.05.2018 (Holz Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punkten oder Blech in hellen Tönen) verwiesen. den planungsrechtlichen Anforderungen (vgl. u. a. § 9 Abs. 1 und Die Festsetzung von Werbeanlagen mit einer Maximalgröße von 2 BauGB, etc.). Die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes setzt 20 % der Wandfläche der betroffenen Gebäudeseite erscheint klare Festsetzungen voraus, die z.T. noch nicht gegeben sind. 10
Erläuterung: tragen. Auch die Begrünung der Fassaden ist nach Ziff. 4 der Die Abwägung der Gemeinde vom 22.02.2021 wird zur Kenntnis Festsetzungen durch Text des Bebauungsplans zulässig. Eine genommen. Das Verschieben der Anregungen in die Hinweise weitere Änderung der Planung erfolgt nicht. wird begrüßt. Die Anregung zur Wandhöhe/Traufhöhe (vgl. z. B. Punkt D. 2. Maß der baulichen Nutzung/Höhe baulicher Anlagen Zu Punkt 3. wird aufrechterhalten. Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme Der Verweis auf die Stellungnahme vom 15.05.2018 wird zur vom 15.05.2018 verwiesen. Kenntnis genommen. Die Gemeinde hält an ihrem Beschluss vom 22.02.2021 fest: „Die Geländehöhen sind in der Planzeich- Beschluss: nung in Gestalt der Höhenlinien enthalten. Durch die Festset- zung der zulässigen Gebäudehöhe (Traufhöhe baulicher Anlagen Zu Punkt 1. als Höchstmaß) in Meter über Normalhöhennull wird eine ein- Die Hinweise und der Verweis auf die Stellungnahme vom deutige Festsetzung getroffen. Weitere Gelände- bzw. Gebäude- 15.05.2018 werden zur Kenntnis genommen. Eine weitere Än- schnitte sind deshalb nicht erforderlich. Klargestellt wird, dass derung der Planung erfolgt nicht. In Ziff. 4 der Festsetzungen eine Wandhöhe nicht festgesetzt wird.“ durch Text ist bereits festgesetzt, dass Fassadenmaterialien und Fassadenanstriche in greller, hochglänzender und stark reflektie- Zu Punkt 4. render Ausführung unzulässig sind. Die Gemeinde hält diese Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom Festsetzung für angemessen. Die Materialität und die Farbwahl 15.05.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde hält an der Wandverkleidungen noch detaillierter festzusetzen wäre nach ihrem Beschluss vom 22.02.2021 fest: „Die Festsetzungen zur Auffassung der Gemeinde eine unverhältnismäßige Einschrän- (maximal zulässigen) Höhe der Gebäude im Geltungsbereich des kung der baulichen Gestaltungsfreiheit im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind eindeutig. Festgesetzt wird eine (maxi- Bebauungsplans. Die flächenmäßige Gesamtgröße der Werbean- male) Traufhöhe in Meter über Normalhöhennull. Dies entspricht lagen ist in Ziff. 10.3 der Festsetzungen durch Text bereits auf den Vorgaben des § 18 Abs. 1 BauNVO. Der Begriff der Trauf- 20 % der Wandfläche der jeweiligen Gebäudeseite beschränkt. höhe wird in den Festsetzungen durch Text selbst definiert (vgl. Eine weitere Reduzierung der flächenmäßigen Gesamtgröße der D) 2.). Eine Festsetzung zur zulässigen Wandhöhe wird nicht ge- Werbeanlagen auf maximal 5 % der Wandfläche der jeweiligen troffen.“ Gebäudeseite wäre nach Auffassung der Gemeinde nicht ange- messen. Eine weitere Reduzierung der Maximalgröße der Wer- Mehrheitlich beschlossen: Ja 11 Nein 4 beanlagen würde außerdem die Werbemöglichkeiten der Einzel- handelsbetriebe im Geltungsbereich des Bebauungsplans erheb- lich einschränken. Im Übrigen wird auf den Beschluss vom 02. Landratsamt Pfaffenhofen (Naturschutz, Gartenbau, 22.02.2021 verwiesen: „Der Bebauungsplan enthält Festsetzun- Landschaftspflege) vom 29.04.2021 gen zur zulässigen Dachform (vgl. D) 5.1), zu Standorten, Größe und Ausgestaltung von Werbeanlagen (vgl. D) 10.) und zur Zu- Stellungnahme: lässigkeit von Dachaufbauten (vgl. D) 5.3 und 5.4). Damit wird Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden den Einwendungen weitestgehend entsprochen.“ Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Zu Punkt 2. Folgendes wird gefordert bzw. angeregt: Die Hinweise zur Ortsrandeingrünung werden zur Kenntnis ge- Laut Umweltbericht vom 22.02.2021 wird die erforderliche Aus- nommen. Die Gemeinde hält an der Festsetzung in Ziff. 12.5 der gleichsfläche (4.030 qm) außerhalb des Planungsgebietes nach- Festsetzungen durch Text, nach der die Stellplatzanlagen im Gel- gewiesen. Die Maßnahmen sollen auf den Grundstücken Fl.Nrn. tungsbereich des Bebauungsplans mit mindestens einem Baum 662 + 665 Gemarkung Hettenshausen umgesetzt werden. Das je acht Stellplätzen zu gliedern sind, fest. Diese Festsetzung der Entwicklungsziel ist die Schaffung eines geeigneten Lebensrau- Mindestanzahl von einem Baum je acht Stellplätzen ist zum mes für Rebhühner. Die dafür im Umweltbericht vorgesehenen einen in der Gemeinde – und nach Kenntnis der Gemeinde auch Pflegemaßnahmen (einschürige Mahd, jeweils frühestens ab in anderen Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen – üblich. Die 15.07. jeden Jahres, Abfuhr des Mähgutes, keine Düngung, kein Festsetzung gewährleistet zum anderen auch eine ausreichende Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) sind jedoch nicht geeignet Durchgrünung der Stellplatzflächen im Geltungsbereich des Be- um Lebensräume für Rebhuhnvorkommen zu schaffen. bauungsplans. Der Einwendung wird nicht gefolgt. Ein neues geeignetes Pflegekonzept (z. B. sehr späte Mahd, Auch im Übrigen sichern die Festsetzungen nach Auffassung der Blühstreifen) ist mit der UNB abzusprechen und anschließend Gemeinde eine qualitätsvolle Orts- und Landschaftsbildgestal- umzusetzen. tung und tragen auch dem Klimaschutz Rechnung. Der Gel- tungsbereich des Bebauungsplans ist bereits zwischen dem Teil- Beschluss: gebiet SO 1 mit der Zweckbestimmung „Großflächiger und nicht Der Einwendung wird gefolgt. Die Entwicklungsziele und Pflege- großflächiger Einzelhandel“ und dem Teilgebiet SO 2 „Stell- maßnahmen für die Ausgleichsflächen in Gliederungspunkt 2.5 plätze“ aufgeteilt. Das SO 1 und das SO 2 werden (nahezu) voll- des Umweltberichts werden nach Abstimmung mit der Unteren ständig von Grünflächen eingefasst; auf diesen Grünflächen sind Naturschutzbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen wie folgt die anzupflanzenden Bäume, Feldhecken und Strauchpflanzun- neu gefasst: gen auch verortet. „Folgende Entwicklungsziele und Pflegemaßnahmen sind vorge- Die Flächenversiegelung im Geltungsbereich des Bebauungs- sehen: plans wird dadurch begrenzt, dass 50% der Dachflächen zu be- • Um einen geeigneten Lebensraum für Rebhühner zu schaffen, grünen sind und die Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise ist die Ausgleichsfläche in drei ca. 20m breite Streifen zu un- errichtet werden müssen. Das gesamte anfallende Nieder- terteilen (s. Skizze im Anhang, bereits vorhandene Ausgleichs- schlagswasser ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu flächen (grün gestreift) finden keine Beachtung). versickern. Eine Verortung und Festsetzung einzelner Stellplatz- • Keine Bewirtschaftungsgänge (inklusive Befahren der Fläche) und Pflanzflächen im SO 2 soll auf Ebene des Bebauungsplans oder Pflege von 15.03. bis 15.08. eines Jahres. nicht erfolgen, da dies nach Auffassung der Gemeinde eine zu • Jeweils ein Streifen ist im zweijährlichen Wechsel stehen zu weitgehende Einschränkung der baulichen Gestaltungsmöglich- lassen. Die anderen beiden Streifen sind abwechselnd vor dem keiten darstellen würde. 15.03. bzw. nach dem 15.08. zu mähen. Ziel ist es, durch das Dem Klimaschutz wird insbesondere durch eine qualitätsvolle Nebeneinander von Vegetationsstadien, eine Strukturvielfalt Bepflanzung und die Begrünung der Dachflächen Rechnung ge- zu schaffen. 11
• Das Mahdgut ist nach jedem Mahdgang von der Fläche zu be- Warenanlieferung Getränkemarkt mit insgesamt 24 Paletten räumen. mit 2 Lkw in der o.g. Anlieferzone • Bei Aufkommen von Problemunkräutern kann ein weiterer, ge- Warenanlieferung Backshop mit insgesamt ca. 4 Rollcontainern zielter Pflegeschnitt erfolgen. Dies mit der Unteren Natur- mit 1 Lkw vor dem Backshop an der Südwestecke des Markt- schutzbehörde abzusprechen. gebäudes. • Verzicht auf Düngemittel (organisch wie mineralisch) und den • Müllentsorgung (Abholen und Anlieferung Presscontainer) mit Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.“ 2 Lkw in der o.g. Anlieferzone • Warenanlieferung, Haustechnik (Tabelle 2; Nachtzeit 22.00 bis Eine Änderung der Planung folgt aus diesen Ergänzungen nicht, 06.00 Uhr) . weil die Entwicklungsziele und Pflegemaßnahmen für die Aus- • -Warenanlieferung Lebensmittelmarkt mit insgesamt ca. 8 Pa- gleichsflächen im Umweltbericht bereits im Einzelnen beschrie- letten, Rollcontainern o.ä. mit 1 Lkw in der Anlieferzone ben sind und deshalb mit der Neufassung dieser Entwicklungs- (Rampe) an der Ostfassade des Marktgebäudes. Der Lkw ver- ziele und Pflegemaßnahmen keine neuen Umweltinformationen fügt über ein Kühlaggregat, welches während der Standzeit in den Umweltbericht aufgenommen werden. auszuschalten ist. • -Warenanlieferung Backshop mit insgesamt ca. 4 Rollcontai- Mehrheitlich beschlossen: Ja 11 Nein 4 nern mit 1 Lkw vor dem Backshop an der Südwestecke des Marktgebäudes. 03. Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutztechnik, Laut der o.g. SU werden anhand der o.g. Ansätze die Immissi- vom 03.05.2021 onsrichtwerte der TA-Lärm an allen Immissionsorte zur Tagzeit Stellungnahme: um mindestens 13 dB(A) bis 20 dB(A) und zur Nachtzeit um Das Plangebiet umfasst das Grundstück der Flurnummer 1376 mindestens 1 dB(A) bis 8 dB(A) unterschritten werden. der Gemarkung Hettenshausen. Unzulässige Spitzenpegel treten laut Gutachter nicht auf bzw. Auf die Stellungnahme zur ersten Beteiligung des Bebauungs- unterschreiten die TA-Lärm Werte für kurzzeitige Pegelspitzen plans Nr. 28 „Gewerbegebiet Oberfeld“ vom 22.05.2018 wird um mindestens 6 dB(A) hingewiesen. Folgender Sachverhalt zur ersten Beteiligung hat sich geändert: Eine Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs nach Nr. 7.4 der TA-Lärm mit einem Prognosefall für 2030 und unter Berück- • Name des BP hat sich geändert sichtigung der Verlegung des Ortsschilds nach Süden (es wird • Statt GE nun ein SO früher von 100 auf 50 km/h reduziert) kommt zu dem Ergebnis, • Konkrete Nutzung bekannt (Einzelhandel) dass organisatorische Maßnahmen nicht notwendig werden. • Flächen haben sich leicht geändert • Kontingentierung wurde verworfen und es wurde anhand einer In dem Gutachten werden Maßnahmen und Textvorschläge für neuen schalltechnischen Untersuchung der tatsächliche Be- den Bebauungsplan genannt. Die Aussagen (Vorschläge für die trieb berechnet Festsetzungen und Hinweise) der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung des Ingenieurbüros Greiner wur- Laut der Planzeichnung bzw. den Festsetzungen durch Text ist den in den Bebauungsplan aufgenommen. der o.g. Bebauungsplan in zwei Teilgebiete unterteilt. Das obere Teilgebiet „SO1“ hat die Zweckbestimmung „Großflächiger und Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken nicht großflächiger Einzelhandel“. In diesem Bereich sind nur gegen den Bebauungsplan Nr. 28 Nahversorger als Vollsortimenter mit max. 1200 m2 Verkaufs- „Sonstiges Sondergebiet Großflächiger und nicht großflächiger fläche und ein Getränkemarkt mit max. 400 m2 Verkaufsfläche Einzelhandel mit Stellplätzen“ der Gemeinde Hettenshausen. zulässig. Die untere Fläche „SO2“ beinhaltet die Zweckbestim- mung „Stellplätze“. Hier dürfen nur die Stellplätze für die Nut- Bei Änderungen zum Baugenehmigungsverfahren ist die schall- zungen im „SO1“ errichtet werden. Außerdem soll über die technische Verträglichkeitsuntersuchung zu aktualisieren und „SO2“ die Zufahrt realisiert werden. vorzulegen. Die schalltechnische Untersuchung (SU) vom Ingenieurbüro Beschluss: Greiner mit der Bericht Nr. 217082/5 vom 14.01.2021 liegt vor. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung Laut der SU soll in der oberen Fläche ein Lebensmittelmarkt der Planung erfolgt nicht. (Edeka) mit Backshop und ein Getränkemarkt entstehen und auf der unteren Fläche die dazugehörigen Stellplätze. Der Gutachter Mehrheitlich beschlossen: Ja 11 Nein 4 hat die Angaben für die konkrete Nutzung aus einem Vertrags- plan vom 05.11.2020 entnommen. Für den Verkehrslärm wurde eine Verkehrsuntersuchung vom 08.08.2019 herangezogen. 06. Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen vom 27.04.2021 Folgende Ansätze wurden für die SU gewählt: Stellungnahme: Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege • Immissionsorte (Kapitel 3.2) mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Ab- • Laut FNP liegen die Immissionsorte in einem MI, jedoch wurde fallentsorgung notwendig sind, wird zugestimmt. Die Abfallton- nach Rücksprache mit der Gemeinde die Schutzbedürftigkeit nen sind an der Münchner Straße, im Einfahrtsbereich in den der IOs als Allgemeines Wohngebiet bewertet. Parkplatz zur Abholung bereitzustellen. • Parkplatzlärm anhand der Parkplatzlärmstudie (Kapitel 4) • Maximale Verkaufsfläche 1600 m2 (Lebensmittelmarkt + Ge- Beschluss: tränkemarkt) Die Stellungnahme und die Hinweise werden zur Kenntnis ge- • 1,05 Bewegungen je 10 m2 Netto-Verkaufsfläche nommen. Der Vorhabenträger wird entsprechend informiert. • 2688 PKW-Bewegungen bei 100 Stellplätzen Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. • Warenanlieferung, Müllentsorgung, Haustechnik (Tabelle 1; Tagzeit 06.00 bis 22.00 Uhr) Mehrheitlich beschlossen: Ja 11 Nein 4 • Warenanlieferung Lebensmittelmarkt mit insgesamt ca. 40 Pa- letten, Rollcontainern o.ä. mit 7 Lkw in der Anlieferzone (Rampe) an der Ostfassade des Marktgebäudes. Vier der Lkw verfügen über Kühlaggregate. Die Kühlaggregate sind wäh- Das Gemeindeblatt informiert rend der Standzeit auszuschalten 12
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