"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
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Nummer: 343 Monat März 2019 • Ausgabedatum: 28. Februar 2019 30. Jahrgang Preis: 0,50 EUR „Vogelhochzeit“ in der Amsellied Früh üm fünfe singt de Amsel of dor hächsten Spitz vun Baam. Mancher tät do gern noch schlofen, doch se reißt ne aus senn Traam. Uhne Flöt un uhne Noten pfeift de Amsel laut ihr Lied. Lustig gieht dar gelbe Schnobel un is Schwanzel wippt wing miet. Wenn se afängt, is noch duster un de Nacht noch net vorbei. Worüm singt se de su zeitig, worüm macht se setts Geschrei? Denkt se epper gar, ihr Liedel weckt ne Tog vun Schlofen auf? Ka schie sei: E Fünkel später steigt de Sonn an Himmel nauf! Monika Tietze Gedichte und Geschichten (Wenn när noch wing Sommer wär …) Foto: Kita „Sonnenhügel“ Fotoquelle: pixabay Seite
Impressum: Beschluss Nr. 03/2019 Herausgeber: Der Stadtrat beschließt das Städtebauliche Entwicklungskon- Stadt Ehrenfriedersdorf, Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf zept (SEKO) „Lebendiger Stadtkern“ vom Januar 2019 als Satz & Druck: Druckerei Brigitte Matthes, Elterleiner Straße 1, Fördergebietskonzept nach § 171 b Abs. 2 BauGB. Den Zie- 08344 Grünhain-Beierfeld, Tel. 03774-34546 len, Maßnahmen und der Kostenaufstellung wird zugestimmt. Verantwortlich für den amtlichen Teil: TOP 6 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnli- Stadt Ehrenfriedersdorf, Bürgermeisterin Silke Franzl chen Zuwendungen – Verantwortlich für den redaktionellen Teil und Anzeigen: Finanz- und Personalverwaltung Beschluss Nr. 04/2019 Redaktionsschluss: 15. des Vormonats; Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage zur Beschlussvorla- Bezug: 1 x monatlich am ersten Tag des Monats ge aufgeführten Spenden in Höhe von 3.796,20 EUR, die vom 02.06.2018 – 31.12.2018 eingegangen sind, anzunehmen und entsprechend dem begünstigten Zweck zu verwenden. Gegen Inhaltsverzeichnis Seiten eine bereits erfolgte Verwendung 2018 eingegangener Spenden • Amtl. Nachrichten 2 - 3 bestehen keine Einwände. 2018 eingegangene und noch nicht • Stadtverwaltung 3 - 10 10 verwendete Spenden werden zum Bilanzstichtag 31.12.2018 • Gewerbe • Kommunales 10 - 11 unter Verbindlichkeiten ausgewiesen. • Freudige Ereignisse 11 - 12 • Informationen 12 - 13 TOP 7 – Vergabe Konzession Breitbandnetz – • Kirchliche Nachrichten 13 - 14 Beschluss Nr. 05/2019 • KITA/Schule 14 - 17 • Vereinsnachrichten 17 - 26 Der Stadtrat stimmt der Vergabe für die pachtweise Überlas- • Historisches 26 - 27 sung und den Betrieb eines noch zu errichtenden passiven • Veranstaltungen 27 - 29 Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des • Sonstiges 29 - 33 Betreibermodells der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG • Wir gratulieren 33 unter dem Vorbehalt der endgültigen Finanzierung durch Bund und Land zu. TOP 8 – Förderung privater Modernisierungs- und In- standsetzungsmaßnahmen Annaberger Straße 2 in Ehren- friedersdorf - Beschluss Nr. 06/2019 Bekanntmachung der Stadtverwaltung Der Stadtrat ermächtigt die Stadtverwaltung mit dem Eigen- tümer einen Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag für Ehrenfriedersdorf das Objekt Annaberger Straße 2 in 09427 Ehrenfriedersdorf Auszug aus der Niederschrift über die abzuschließen. Für die Sanierung der Fassade, Maßnahmen für Baukonstruktion, Technische Anlagen, sonstige Anlagen 51. Stadtratssitzung am 4. Februar 2019 und Architekten- und Ingenieurleistungen wird eine pauscha- TOP 3 - Bekanntgabe der Beschlussfassung im Umlaufver- le Förderung bei Nachweis der zuwendungsfähigen Kosten lt. fahren vom 10.01.2019 – Kostenermittlung gewährt. Vergabe Revitalisierung der Flächen ehemals Kiko Straße TOP 9 – Grundstücksverkäufe „Im Winkel“ Gemarkung „Am Siedlerberg“ Ehrenfriedersdorf – Beschluss Nr. 01/2019 Beschluss Nr. 07/2019 Der Stadtrat stimmt der Vergabe von Bauarbeiten nach VOB/ Der Stadtrat beschließt den Verkauf nachstehender Flurstücke A für die Revitalisierung der Flächen der ehemaligen Kinder- „Im Winkel“, Gbbl. 775: kombination „Am Siedlerberg“ an die EBG Bau GmbH Eh- Flurstück m² renfriedersdorf, Am Sauberg 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf in 454/59 27 Höhe der Angebotssumme von 117.129,68 EUR brutto zu. 454/60 35 TOP 4 – Bestätigung Wahl der Wehrleitung der Freiwilli- 454/61 35 gen Feuerwehr Ehrenfriedersdorf – 454/62 4 481/9 5 Beschluss Nr. 02/2019 Der Stadtrat bestätigt die am 18.01.2019 gewählte Wehrlei- tung der Freiwilligen Feuerwehr Ehrenfriedersdorf. Auszug aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Verwaltungsausschusses Wehrleiter Herr Thomas Schmidt 50 Stimmen von gesamt 51 Stimmen am 11. Februar 2019 Stellvertreter Herr Rigo Lindner TOP 2 – Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschluss der 20. 48 Stimmen von gesamt 51 Stimmen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22. Okt. 2018 – Stellvertreter Herr Alexander Heßmann Beschluss Nr. 07/2018 40 Stimmen von gesamt 51 Stimmen Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass sich die Stadt an TOP 5 – Beschluss städtebauliches Entwicklungskonzept der Versteigerung des Anwesens Am Steinbüschel 30 bis ma- (SEKO) „Lebendiger Stadtkern“ – ximal zur festgelegten Gebotssumme beteiligen kann. Seite 2 Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
TOP 4 – Struktur- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung senden bergbauinteressierten Besuchern den erzgebirgischen der städtischen Gesellschaften der Stadt Ehrenfrieders- Gangerzbergbau auf Zinn- und Silbererz vom späten Mittelal- dorf (CPG GmbH und Stadtbau GmbH) – ter bis ins 20. Jahrhundert. Beschluss VA Nr. 01/2019 Darüber hinaus hat Herr Kreibich zahlreiche Abhandlungen, Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß vorliegendem Bücher und Fachtexte zu den bergmännischen Sachzeugen der Angebot, die B & P Kommunalberatung mit der Struktur- und Region und dem Altbergbau verfasst. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der städtischen Gesellschaf- All dies hat ihm im Laufe seines Berufslebens Anerkennung ten Stadtbau GmbH und Campingpark Greifensteine GmbH und Respekt von vielen Seiten eingebracht – sowohl von den zu beauftragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Besucherbergwerkes Das Rahmenvereinbarungsangebot zur Umsetzungsbegleitung als auch von den Kolleginnen und Kollegen der Industriemu- des Projektes „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Betreibung seen bis hin zum großen Kreis der Fachleute aus dem Bereich des Besucherbergwerkes Zinngrube“ wird ebenfalls bestätigt. des Bergbaus und der Geologie. TOP 5 – Gemeinschaftsprojekt zu § 2b UStG – Beschluss VA Nr. 02/2019 Der Verwaltungsausschuss bestätigt außerplanmäßige Kosten von 8.000 EUR für Beratungsleistungen zur Umstellung auf die Neuregelungen gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz. TOP 6 – Anpassung der Erbpacht der CPG GmbH – Beschluss VA Nr. 03/2019 Der Verwaltungsausschuss bestätigt die Anpassung der Erbpacht der CPG GmbH aufgrund beihilferechtlicher Vorschriften. TOP 7 – Budget für das Freibadfest 2019 – Beschluss VA Nr. 04/2019 Der Verwaltungsausschuss bestätigt außerplanmäßige Kosten v.l.: Herr Ahner, Herr Kreibich für die Durchführung eines Freibadfestes 2019. Am 31. Januar 2019 übergab nun Herr Kreibich den Staffel- stab an die nächste Generation. Als neuer Betriebsleiter über- nimmt zukünftig Herrn Erik Ahner, Dipl.-Ing. für Geotechnik und Bergbau, die Verantwortung für das Besucherbergwerk und seine Mitarbeiter. Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, Für die Bergstadt Ehrenfriedersdorf ist und bleibt es eines der wichtigsten Aufgaben und zugleich auch Ansporn, das Ge- im Jahr 1995 wurde, nachdem 1990 endgültig die Produkti- schaffene zu bewahren, zu entwickeln und weiterhin auf die on in der Zinngrube auf dem Sauberg eingestellt wurde, das industriehistorische Bedeutung unseres Standortes ganz be- Besucherbergwerk und Mineralogisches Museum Zinngrube sonderes Augenmerk zu legen. Herr Kreibich hat dafür - un- Ehrenfriedersdorf GmbH, damals noch in Regie der Zinnerz ter oftmals schwierigen Voraussetzungen - die wesentlichen Ehrenfriedersdorf GmbH offiziell in Betrieb genommen und Grundlagen geschaffen. anschließend für die Betreibung des Besucherbergwerkes eine kommunale Gesellschaft gegründet. An dieser Stelle bedanke ich mich im Namen der Stadtverwal- Für diese Gesellschaft, das Besucherbergwerk und Mineralo- tung und des Stadtrates auf das Herzlichste gisches Museum Zinngrube Ehrenfriedersdorf GmbH, wurde - für annähernd 25 Jahre engagiertes Wirken für den Erhalt des mit Wirkung vom 02.01.1996 Herr Matthias Kreibich zum Ge- Besucherbergwerkes und der bergmännischen Sachzeugen, - für das von ihm geleitete Unternehmen und die Mitarbeite- schäftsführer berufen und übernahm fortan die Verantwortung rinnen und Mitarbeiter. und Leitung der Einrichtung. Wir wünschen Herrn Kreibich für den Ruhestand alles Gute, Nach über 22 Jahren Tätigkeit als Geschäftsführer und Leiter Glück, Gesundheit und eine schöne Zeit. Mögen alle Erwar- des Besucherbergwerkes trat nun Herr Kreibich zum 1. Februar tungen, die er mit der neuen Lebensphase verbindet, in Erfül- 2019 in den wohlverdienten Ruhestand. lung gehen. Für die Stadt heißt das Abschiednehmen von einem Ur-Ge- Herzlichen Dank! stein, einem Bergmann der ersten Stunde des Besucherberg- werkes. Glück auf! Die Entdeckung der Überreste des Ehrenfriedersdorfer Kunst- Aus dem Stadtratsgeschehen: gezeugs, der berühmten Radpumpe, war während seiner lang- In der Stadtratssitzung am 04.02.2019 bestätigte der Stadtrat jährigen Tätigkeit Untertage ein herausragendes Ereignis und die neu gewählte Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Eh- trug mit dazu bei, die Ehrenfriedersdorfer Bergbaulandschaft renfriedersdorf. Wir bedanken uns bei Herrn Thomas Schmidt in den Weltkulturerbeantrag Montanregion Erzgebirge aufzu- (Wehrleiter), Herrn Rigo Lindner (Stellvertreter) und Herrn nehmen. Alexander Heßmann (Stellvertreter) für die Bereitschaft, Ver- Heute zählt das Besucherbergwerk „Zinngrube Ehrenfrieders- antwortung für die Wehr zu übernehmen und wünschen ihnen dorf“ zum Bestandteil des Sächsischen Industriemuseums für ihre ehrenamtliche Tätigkeit viel Erfolg sowie stets unfall- und zeigt als Industriedenkmal ersten Ranges jährlich tau- freie Einsätze. Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019 Seite 3
Nachfolgend beschloss der Stadtrat das Konzept des Städte- tungsmatrix verhandelt und ausgewertet wurden. Den Zuschlag baulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) „Lebendiger Stadt- erhielt letztendlich eins energie in Sachsen, ein in Chemnitz kern“ vom Januar 2019. Dieses Konzept bildet die Grundlage ansässiges Unternehmen. für den Neuantrag im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm Detailliertere Informationen zum Unternehmen und zur weite- „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP). ren Verfahrensweise erhalten Sie zur Einwohnerversammlung Ziel des Programms ist es, die Gemeinden bei der Bewälti- am 27.03.2019. Des Weiteren konnten wieder Modernisie- gung des funktionalen und räumlichen Strukturwandels in ih- rungsverträge mit Gebäudeinhabern im förmlich festgelegten ren zentralen Versorgungsbereichen zu unterstützen sowie den Sanierungsgebiet „Kernbereich“ abgeschlossen werden. zunehmenden Funktionsverlusten entgegenzuwirken. Nach Auf Basis der nachweis- und förderfähigen Baukosten erhal- der Beschlussfassung im Stadtrat wird das SEKO als Bestand- ten die Bauherren einen finanziellen Zuschuss aus Mitteln des teil des Förderantrages bei der Sächsischen Aufbaubank – För- Bundes, Freistaates Sachsen und der Stadt Ehrenfriedersdorf. derbank – (SAB) eingereicht. Die nächste Stadtratssitzung findet am 4. März im Ratssaal Die Stadt Ehrenfriedersdorf errichtet im Stadtgebiet in den statt. Dazu sind interessierte Bürger wie immer herzlich ein- kommenden Jahren ein zukunftsfähiges flächendeckendes geladen. Glasfasernetz. Hierfür wurde ein zukünftiger Netzbetreiber gesucht, der den aktiven Betrieb, die Wartung sowie Instand- haltung dieses passiven Breitbandnetzes gewährleistet. In einer europaweiten Ausschreibung gaben mehrere Unter- Ihre Silke Franzl nehmen ihr Angebot ab, welche auf Grundlage einer Bewer- Bürgermeisterin Einladung zur Einwohnerversammlung Im Rahmen einer Einwohnerversammlung möchten die Stadtverwaltung und der Stadtrat mit Ihnen ins Gespräch kommen. Wir werden Bilanz ziehen und über aktuelle Entwick- lungen in Ihrem Stadtgebiet informieren. Gemeinsam mit dem Ehrenfriedersdorfer Stadtrat lade ich Sie am Mittwoch, dem 27. März 2019, um 18:30 Uhr herzlich zur Einwohnerversammlung ein. Die Versammlung findet in der Aula der Oberschule Schillerstraße 26 statt. Ablauf: Teil 1 Information der Bürgermeisterin über geplante Vorhaben und Projekte, u. a.: • Breitbandausbau • Investitionsvorhaben und Baumaßnahmen der Stadt Teil 2 Fragen, Meinungen und Anregungen der Bürgerschaft Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen anzusprechen und mit der Verwaltung und den Stadträten zu diskutieren. Wir hoffen auf Ihr Interesse am kommunalen Geschehen und freuen uns auf Ihr Kommen am 27. März 2019. Silke Franzl Bürgermeisterin Seite 4 Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
Stellenangebot der Stadt Ehrenfriedersdorf Zuverlässiges, eigenständiges, zielorientiertes Handeln Flexible Einsatzbereitschaft, Bereitschaft zur Übernahme In der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf ist die nachfolgend von Tätigkeiten auch außerhalb der regelmäßigen aufgeführte Stelle zu besetzen. Jede einzelne der dort beschrie- Arbeitszeiten (z. B. während des Winterdienstes / bei benen Aufgaben trägt ihren Teil zur Gestaltung einer funktionie- Veranstaltungen renden und lebenswerten Stadt und Stadtgesellschaft bei. Wir Umgang mit Bürgern, Gremien und Behörden laden Sie ein daran mitzuwirken. Wir bieten Ihnen familien- Die Fähigkeit zu kooperativem Arbeitsstil und Bereit- freundliche flexible Arbeitszeiten und vielfältige Fortbildungs- schaft zur Teamarbeit, möglichkeiten sowie eine betriebliche Altersversorgung. Die Freundlicher Umgang mit Bürgern, Kollegen und Part- Gleichbehandlung aller sich bewerbenden Personen ist uns nicht nern nur gesetzlicher Auftrag, sondern eine Selbstverständlichkeit. Führerschein bis 3,5 t oder Klasse C, Haben wir Ihr Interesse geweckt? Erfüllen Sie die Anforderun- wünschenswert sind folgende Nachweise: Kettensägen- gen? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. schein und Befähigungsnachweis für Pflanzenschutz, Die Stadt Ehrenfriedersdorf mit rund 5000 Einwohnern beab- Betrieblicher Ersthelfer sichtigt, spätestens zum 01. Januar 2020 die Stelle einer/eines Bereitschaft zur Qualifizierung. Gärtners/in / Landschaftsgärtners/in Die Anstellung und Sozialleistungen erfolgen in Anlehnung an mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 35 Stunden un- den TVöD VKA. befristet zu besetzen. Zur Einarbeitung in die umfangreichen Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Bewerber aller Aufgaben ist eine Einstellung ab dem 01. Mai 2019 mit einer Geschlechter (m/w/d). wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden erforderlich. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Men- schen oder ihnen gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: IX werden bei vergleichbarerer Qualifikation bevorzugt berück- Pflege und Erhaltung unserer städtischen Grünanlagen und sichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinde- Grünflächen rung oder Gleichstellung beizufügen. Pflege von Parkanlagen, Rasen-, Stauden- und Strauch- Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung Ihr flächen Einverständnis zur Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer perso- Pflege und Gestaltung von Beetflächen, Wegen und nenbezogenen Daten bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens Hecken unter Beachtung der EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) Planen, Gestalten und Anlegen von neuen Grünflächen, und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sowie des Sächs. Rabatten und Pflanzkübel Datenschutzdurchführungsgesetzes (Sächs.DSDG) erteilen. Ihre Pflanzung von Sträuchern, Stauden, Blumen und Bäume Daten werden ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens Rodung von Gehölzen verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden ver- Sauberhalten der kommunalen Flächen traulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Unterhaltung und Pflege der Spielplätze Die Bewerbungsunterlagen werden nach einem Aufbewah- Anleitung der Saison-Mitarbeiter rungszeitraum von sechs Monaten nach Abschluss des Verfah- Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Gerätetechnik rens ordnungsgemäß unter Berücksichtigung von datenschutz- Dekoration und Ausgestaltung von Räumen und Plätzen relevanten Aspekten von uns vernichtet bzw. auf Ihren Wunsch zu besonderen Anlässen, wie z. B. Festveranstaltungen zurückgesandt. und Märkten Winterdienst mit Rufbereitschaft Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Unterstützung im Kommunalwald und des Stadtbauhofes Nachweise der Vor- und Ausbildung, Zeugnisabschriften und Bereichsübergreifende allgemeine Serviceleistungen, Nachweis der bisherigen Berufstätigkeit sind schriftlich bis zum Einsatz bei Veranstaltungen 15. März 2019 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf Der/die Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen: Personalabteilung Frau Neumann Abgeschlossene Berufsausbildung als Landschaftsgärt- Markt 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf ner /Gärtner zu richten. Eine Bewerbung per Mail an möglichst Berufserfahrung mit sehr guten gärtnerischen kneumann@stadt-ehrenfriedersdorf.de ist möglich. Fähigkeiten Weitere Angaben zur Stelle erhalten Sie unter der körperliche Belastbarkeit und Flexibilität sind Voraussetz- Rufnr.: 037341 4527. ung für die Tätigkeit Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019 Seite 5
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Ehrenfriedersdorf Tag: 22.03.2019 Beginn: 19:00 Uhr Ort: Waldschänke Steinbüschel in Ehrenfriedersdorf Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Tagesordnung Ehrenfriedersdorf - Begrüßung durch den Jagdvorsteher - Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr - Bericht des Jagdvorstehers Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr - Bericht des Kassenwartes Freitag 09:00 - 11:00 Uhr - Entlastung des Kassenwartes jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr - Entlastung des Vorstandes (nur Einwohnermeldeamt) - Beschluss über Kassenzugang - Diskussion/Verschiedenes Sprechzeiten im Stadtbauhof - Abendessen Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Der Jagdvorsteher Tel. 037341 3174 oder Tel. 037341 45 34 S. Kreyer Sachbearbeiterin Frau Seidel „Eine glückliche Mutter ist für die Kinder segensreicher Handgestrickte Schuhe und eine kuschlige Decke mit Auf- als 100 Lehrbücher über Erziehung.“ schrift „Kleiner Bergwichtel aus Ehrenfriedersdorf“ erhielten (Marie Ebner Eschenbach) die Familien bereits bei der Geburt. In gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen wurden gegen- Ehrenfriedersdorf ist in den vergangenen Monaten wieder um seitig Erfahrungen ausgetauscht, aber auch Fragen an unsere einige kleine Bürger reicher geworden. Bürgermeisterin gestellt. Zum Babytreffen am 06. Februar wurden sie im Ratssaal der Stadt Ehrenfriedersdorf von unserer Bürgermeisterin Frau Kathrin Grund Franzl willkommen geheißen. Als Begrüßungsgeschenk er- Bürgerservice hielten die Eltern einen Gutschein für ihren Nachwuchs. Seite 6 Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
Der Seniorenbeirat informiert In der „Freien Presse“ (Ausgaben vom 15. und 17.01.19) konnten Sie lesen, dass vielen Sachsen im Alter ein Umzug Wir hoffen, dass Sie die ersten beiden Monate des Jahres 2019 droht und trotz aller politischer Versprechen die Pflegebranche bei bester, wenigstens aber hinreichend guter und Ihrem Alter pessimistisch in die Zukunft schaut. Wir können nur hoffen, angemessenen Gesundheit, verbracht haben. dass die in den Artikeln gemachten Ausführungen in nächster Zeit nicht so schlimm greifen. Sicherlich ist in den größeren Vor allem bei den meisten Seniorinnen und Senioren ist die Städten in dieser Hinsicht mehr Bewegung zu erkennen als Gesundheit das schönste Geschenk, das es im höheren Alter zum Beispiel im Erzgebirge. gibt. Leider ist es nicht jedem älteren Menschen vergönnt, sein Leben selbstbestimmt und bei bester oder auf jeden Fall guter Sie erinnern sich vielleicht, dass wir uns vor einiger Zeit mehr- Gesundheit zu gestalten und zu genießen. fach zu dem Problem Bürger- oder Stadtbus geäußert haben. Leider gab es trotz mehrerer Veröffentlichungen nahezu keine Können Sie die Frage beantworten, wann ein Mensch alt ist. Es Reaktion seitens der Senioren/innen. Oft wurde das Beispiel fällt sicherlich nicht ganz leicht. Es gibt Menschen, die sagen Gelenau genannt. schon mit 50, 60 oder 70 Jahren, dass sie alt sind, andere wie- derum wollen erst mit 80 oder 85 in diese Kategorie eingestuft Die dortige örtliche Struktur (langgezogene Gemeinde) ist mit werden. Oftmals ist aufgrund des Gesundheitszustandes schon unserer Stadt nicht vergleichbar. Dennoch wird ab und zu von in jüngeren Jahren fremde Hilfe bei Tätigkeiten erforderlich, wenigen älteren Menschen, die von den Einkaufseinrichtun- die im vorherigen Leben quasi „im Schlaf“ eigenständig er- gen und Arztpraxen weiter entfernt wohnen und keine eigene ledigt wurden. Da spielt es keine Rolle wie alt man ist. Hilfe Fahrmöglichkeit haben, nach wie vor der Wunsch geäußert, und Unterstützung ist auf jeden Fall notwendig, obwohl der darüber aus heutiger Sicht neu nachzudenken. Wir werden im Lebensabend noch nicht erreicht ist. Rahmen des SBR darüber diskutieren und mit unserer Bürger- meisterin nochmals beraten. Natürlich können sich Interessen- Wenn man jedoch seinen Lebensabend, da sollte man in der ten/innen gerne selbst an die Stadtverwaltung wenden. heutigen Zeit auf jeden Fall ein paar Jahre über 65 oder 70 sein, bei halbwegs stabiler Gesundheit und möglichst in den Bezüglich des Einkaufens und Anlieferns besteht nach unserem eigenen vier Wänden verbringen kann, ist das sicherlich schön Kenntnisstand aber auch derzeitig schon bei EDEKA die Mög- und wünschenswert. Ob das nun im eigenen Haus oder in ei- lichkeit, sich die Waren anliefern zu lassen. Zurzeit geschieht ner jahre- oder gar lebenslang genutzten Mietwohnung ist, ist das wohl sogar zum Nulltarif. Aber selbst gegen ein geringes im Grunde sekundär. In der gewohnten Umgebung fühlen sich Entgelt wäre die Anlieferung wohl eine Option und würde ei- ältere Menschen in den meisten Fällen relativ wohl und sicher. nen innerstädtischen Stadt- oder Bürgerbus bezogen auf die ge- Einen alten Baum sollte man nicht verpflanzen. Diesen Spruch nannte Einkaufseinrichtung nicht erforderlich machen. kennen Sie sicherlich. Ähnlich ist das bei älteren Menschen, die in ein anderes, neues und ungewohntes Wohnumfeld kom- Die Schneeberäumung in unserem Ort ist nahezu makellos. In men. Aber ohne fremde Hilfe wird es irgendwann nicht mehr anderen Kommunen sieht es da nicht so rosig aus. Das sollte in vollem Umfang funktionieren. Dann sind vielleicht die ei- schon auch einmal anerkennend gesagt werden. Vollendet ist genen Kinder, Verwandte, Bekannte oder mobile Pflegeein- natürlich nichts. Es war an den äußerst schneereichen Tagen richtungen von Nöten. in den Monaten Januar und Februar meistens, wenn nicht so- gar immer, rechtzeitig und regelmäßig geräumt. Das trifft auch Falls die Kosten in Wohnung oder Haus nicht mehr aufge- auf Nebenstraßen und viele Wege zu. Allerdings waren schon bracht werden können, gibt es einige Alternativen. sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich vor allem Der Idealfall ist vielleicht die Betreuung durch die eigenen auf den Fußwegen erhebliche „Qualitätsunterschiede“ festzu- Kinder in deren Wohnung oder Haus. Das wird jedoch in den stellen. meisten Fällen in unserer Gesellschaft nicht klappen. Eine kleinere Wohnung ist gegebenenfalls eine Möglichkeit. Frem- Bei den Fahrern der Schneepflüge gibt es bezüglich der gefah- de Hilfe wird dennoch nicht ausbleiben. renen Geschwindigkeit und des „Deponierens“ des Schnees allerdings ein paar Unterschiede. Der geräumte und salzhalti- Die letzte Möglichkeit ist der Umzug in eine Senioren- oder ge Schnee landete bei einigen Grundstücken in den Vorgärten. Pflegeeinrichtung. In Ehrenfriedersdorf und Umgebung gibt es Ich wollte das nur kurz erwähnen. diesbezüglich mehrere Möglichkeiten. Wir haben dazu in den letzten Monaten und zwischenzeitlich schon Jahren oft dar- Die SBR-Sitzung im Februar ist leider ausgefallen. Falls Sie über geschrieben. Ich möchte an dieser Stelle keine Beispiele zu dieser kommen und uns Ihr Anliegen erläutern wollten, nennen. Sie haben sich bestimmt informiert, wenn Sie zu den können Sie das gerne in der nächsten Sitzung am Montag, dem älteren Menschen gehören, die in eine derartige Einrichtung 04.03.19, 18:00 Uhr (Oberschule) tun oder einem SBR-Mit- ziehen wollen. glied (dürften bekannt sein) telefonisch oder persönlich mit- teilen. Das war‘s schon für heute. Wenn man allerdings in den Zeitungen ständig liest, dass die Kosten für Wohnen und Betreuung erheblich steigen und die Reiner Hähnel Renten, vor allem in den neuen Bundesländern, nicht ausrei- (SBR / Öffentlichkeitsarbeit) chen, qualifizierte Pflegekräfte fehlen usw. machen sich die älteren Bürger natürlich Sorgen. Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019 Seite 7
§2 Nachruf 1. Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen ) werden festgesetzt in Höhe von 0 Euro Nach schwerer Krankheit 2. Verpflichtungsermächtigungen werden festgesetzt in Höhe von 0 Euro verstarb am 14.02.2019 unser ehemaliger Mitarbeiter §3 des Stadtbauhofes, Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000,00 Euro Herr Albrecht Müller. §4 Die Verbandsumlagen werden festgesetzt mit Durch sein engagiertes, aktives Wirken 1. den im Erfolgsplan anstelle des Verwaltungshaushaltes in der Berggrabebrüderschaft Ehren- enthaltenen Umlagen von 50.000,00 Euro 2. den im Liquiditätsplan enthaltenen Umlagen für friedersdorf e. V. sowie im Ehrenfrie- Investitionen 744.000,00 Euro dersdorfer Schnitz- und Krippenverein hinterlässt er wertvolle Spuren in der Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan mit seinen An- lagen wurden beim Landratsamt Erzgebirgskreis zur Geneh- erzgebirgischen Traditionspflege. migung eingereicht und mit Schreiben vom 28.01.2019, Aktenzeichen: 093.12/1-18-030.ig-7022 bestätigt. Unser tiefes Mitgefühl gilt Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und seinen Hinterbliebenen. der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen vom 04.03.2019 bis Silke Franzl 15.03.2019 jeweils Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Bürgermeisterin Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, gemäß § 17 Abs. 2 der Ver- bandssatzung des AZV „Wilischthal“, in der Geschäftsstelle Werner- Seelenbinder- Weg 12 in 09423 Gelenau eingesehen werden können. Bekanntmachung Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ mit Sitz in 09423 Gelenau, 29.01.2019 Gelenau, Werner-Seelenbinder-Weg 12, gibt bekannt, dass am 28.11.2018 die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan mit Hinweis: seinen Anlagen für 2019 auf der Grundlage von § 58 Sächs- Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat KomZG in Verbindung mit § 15 SächsEigBG sowie der §§ 3 Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung – 7 SächsEigBVO beschlossen wurde. von Verfahrens- bzw. Formvorschriften der SächsGemO zu- stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes als von Anfang an gültig zustande gekommen. „Wilischthal“ für das Wirtschaftsjahr 2019 Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Aufgrund von § 58 SächsKomZG i.V.m. § 15 SächsEigBG 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- und den §§ 3 – 7 SächsEigBVO hat die Verbandsversammlung nehmigung oder am 28.11.2018 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschafts- Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, jahr 2019 beschlossen: 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 56 Abs. 3 §1 Satz 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammen- Der Wirtschaftsplan anstelle des Haushaltsplans wird festge- arbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 52 Abs. 2 setzt mit SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 1. den im Erfolgsplan anstelle des Verwaltungshaushaltes 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten enthaltenen Erträgen von 2.252.000,00 Euro Frist enthaltenen Aufwendungen von 1.753.020,00 Euro a) die Rechtaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat und den im Liquiditätsplan enthaltenen oder Mittelzu-/ Mittelabfluss aus laufender b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- Geschäftstätigkeit von 1.033.980,00 Euro über dem Abwasserzweckverband unter Bezeichnung des Mittelzu-/ Mittelabfluss aus Investitions- Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich tätigkeit 2.168.000,00 Euro geltend gemacht worden ist. Mittelzu-/ Mittelabfluss aus Finanzierungs- Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht tätigkeit 383.575,00 Euro worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Seite 8 Bergstadtnachrichten 343 - März 2019
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung Um eine Information der Imker und deren Mitwirkung sicher- geltend machen. zustellen, erlässt die Landesdirektion Sachsen (LDS) umge- hend eine Allgemeinverfügung. In dieser wird auch auf die gesetzlich bestehende Meldepflicht der Imker als Tierhalter hingewiesen. Die Untersuchungskosten an der LUA trägt der Freistaat Sach- sen. Die Abrechnung erfolgt über eine Kostenmitteilung an die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK). Die Vergütung der Bienensachverständigen erfolgt ent- Sächsisches Staatsministerium für sprechend Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung einer Auf Ref. 24.1; Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens, wandsentschädigung für Bienensachverständige bei der Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz Durchführung hoheitlicher Aufgaben vom 20. März 2018, in Albertstr. 10, 01097 Dresden der geänderten Fassung vom 10. April 2018. Dabei sind im Rahmen der Monitoringuntersuchungen die Kosten unter 2a Erlass zum Monitoring der Amerikanischen Faulbrut und 2c geltend zu machen. Die TSK wird um separate Abrech- (AFB) im Freistaat Sachsen nung des Monitorings gebeten. Aufgrund der unbefriedigenden Fortschritte bei der Bekämp- Dr. Sabine Christochowitz - Referatsleiterin fung der AFB in Sachsen wurde in den letzten Jahren sowohl von Imkern und Verbänden als auch von amtlicher Seite im- Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen mer wieder die Durchführung eines flächendeckenden Moni- Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung torings gefordert. Mit der Verankerung zumindest der positi- der Bekanntmachung vom 21. November 2018 ven Gemüllproben in der Amtlichen Methodensammlung des (BGBl. I S. 1938)/ Tierseuchenrechtliche Friedrich-Loeffler-Institutes im November 2018 wurde eine Voraussetzung zur amtlichen Untersuchung auch außerhalb Allgemeinverfügung über die Anordnung der der Tracht geschaffen. Insofern ist nunmehr eine ganzjährige Duldungs- und Mitwirkungspflichten von Untersuchung möglich. Imkern/Bienenhaltern im Rahmen des Moni- Ziel des Monitorings ist die Feststellung unbekannter Seuchen- torings der Amerikanischen herde und damit die Gewinnung objektiver Daten zur Verbrei- Faulbrut der Bienen (AFB) im Freistaat Sachsen tung der AFB in Sachsen. Eine frühzeitige Bekämpfung vor Auftreten klinischer Erscheinungen ist im Idealfall möglich. vom 17. Januar 2019 Durchführung des Monitorings: Die Landesdirektion Sachsen erlässt folgende Allgemeinver- Auf Grundlage von § 10 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in fügung: Verbindung mit § 32 Abs. 1 des Sächsischen Ausführungsge- setzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) ist im Auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Freistaat Sachsen ab 1. Februar 2019 ein flächendeckendes Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) amtliches AFB-Monitoring durchzuführen. Die Beprobung werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt: aller Bienenvölker in einem Zeitraum von vier Jahren wird an- 1. Im Freistaat Sachsen wird vom 1. Februar 2019 bis 31. De- gestrebt. Durch eine jährliche durch die Landesuntersuchungs- zember 2022 ein Monitoringprogramm zur Bewertung der anstalt für das Gesundheitsund Veterinärwesen Sachsen (LUA) Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen durchge- vorzunehmende Zwischenauswertung der Ergebnisse können führt. Sowohl für die Probenahme als auch die Untersuchung Tendenzen frühzeitig erkannt und eine Anpassung des Moni- der Proben werden gegenüber dem Imker oder sonstigem Hal- torings vorgenommen werden. ter von Bienen keine Kosten erhoben. Die Gemüll- oder Futterkranzproben sind als standortbezogene Sammelproben mit maximal 12 Völkern je Probe zu entnehmen. 2. Imker und sonstige Halter von Bienen haben die amtliche Ziel ist eine möglichst risikobasierte, flächendeckende Bepro- Probenahme im Rahmen des unter Ziffer 1. genannten Mo- bung in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt pro nitoringprogramms zur Verbreitung der Amerikanischen Monitoring-Jahr. Das Probenkontingent wird durch die LUA Faulbrut der Bienen zu dulden. Die mit der Probenahme be- vorgegeben. auftragten Personen (amtliche Tierärzte und amtlich bestellte Bienensachverständige) sind durch personelle und materiell Die LUA Sachsen ist verantwortlich für: technische Hilfestellung seitens der Halter von Bienen zu un- Probengefäße (Becher, Tüten), Untersuchungsanträge, An- terstützen und die für die Durchführung der Probenahme er- leitungen zur Entnahme von Gemüll- und Futterkranzpro- forderlichen Dokumente sind vorzulegen. ben (Jahreszeit, Menge, Entnahmetechnik usw.), Hinweise 3. Imker und sonstige Halter von Bienen haben den mit der zur Probeneinsendung inklusive Deklaration der Proben, die amtlichen Probenahme beauftragten Personen den Zutritt zu jährliche Festlegung und Übergabe des Probenkontingents je Grundstücken, Wirtschaftsgebäuden, Geschäfts-, Betriebs- Landkreis/kreisfreier Stadt und die Übermittlung der Befunde und Lagerräumen sowie Transportmitteln in denen sich Bie- an die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter. nenwohnungen befinden, zu gewähren. Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019 Seite 9
4. Die Überwachung der Maßnahmen obliegt den Lebensmit- telüberwachungs- und Veterinärämtern der Kreise und Kreis- freien Städte im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit. 5. Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Be kanntmachung verkündet und tritt zwei Wochen nach der orts- üblichen Bekanntmachung in Kraft. 6. Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu den Geschäftszeiten im Referat 24.1 der Dienststelle der Lan- desdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, im Referat 24.1 der Dienststelle der Landesdi- rektion Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig sowie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de) eingesehen werden. 7. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten er hoben. Meiner lieben Kundschaft vielen Dank für die Treue und das Hinweis: gute Einvernehmen. Es ist mir eine Freude in den Räumen jetzt Bienenhaltungen aller Art unterliegen einer gesetzlichen Mel- wieder für Sie da zu sein und freue mich auf Ihren Besuch. depflicht gemäß § 1a der Bienenseuchenverordnung. Danach haben Imker und sonstige Halter von Bienen - sofern dies noch Von Herzen Ihre Heike Wiedemann nicht erfolgte - die Bienenhaltung spätestens bei Beginn ihrer Die Stadtverwaltung gratulierte mit einem Blumengruß. Tätigkeit dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ihres Landkreises/ihrer kreisfreien Stadt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes an- zuzeigen. Wer die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig gemäß § 26 Nummer 1 der Bienenseu- chenverordnung in Verbindung mit § 32 Absatz 2 Nummer 4 des Tiergesundheitsgesetzes. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Sprechstunde der Friedensrichterin: einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden. Die nächste Sprechstunde der Friedens- Rechtsbehelfsbelehrung: richterin Frau Carola Ullmann findet am Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Donnerstag, dem 7. März 2019, in nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Wi- der Zeit von 15:00 Uhr – 16:00 Uhr im derspruch eingelegt werden bei der Landesdirektion Sachsen, Rathaus Ehrenfriedersdorf, Ratssaal Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststel- (2. Obergeschoss) statt. len der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee Die Beratung ist kostenlos. Um die Barrierefreiheit zu ge- 2, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leip- währleisten, benutzen Sie bitte den Hintereingang und den zig. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt Aufzug. werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Alle Angelegenheiten werden vertraulich behandelt. Eine vor- Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur herige Anmeldung ist nicht erforderlich. versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versand- art nach § 5 Absatz 5 des DE-Mail-Gesetzes. Die Adressen und Das Meldeamt gibt bekannt: die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektroni- scher Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen. Einwohnermeldedaten - Stichtag: 31. Januar 2019 de/ kontakt abrufbar. Todesfälle: 7 Bürger Dresden, den 17. Januar 2019 Zuzüge: 12 Bürger Wegzüge: 12 Bürger Dr. Jens Achterberg - Referatsleiter 24.1 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Einwohner insgesamt: 4.771 davon 2.283 männlich 2.488 weiblich Entsorgungstermine Wiedereröffnung nach Umzug Graue Tonne (Restabfall) – 14-tägige Entsorgung Jeder Grundstückseigentümer stellt am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr Seit dem 01.02.2019 habe ich meinen Kosmetik- und Fußpfle- seine Restmülltonne zur Entsorgung an der Grundstücksgren- gesalon in die Wettinstraße 33 verlegt. Ich möchte mich auf ze bzw. an der nächsten für das Entsorgungsfahrzeug befahr- diesem Wege bei allen Helfern für die Unterstützung herzlich baren Stelle bereit. bedanken. Ebenfalls ein Dankeschön für die vielen lieben Mittwoch - ungerade Kalenderwoche Wünsche, Aufmerksamkeiten und Blumengrüße. 13. und 27.03.19 Seite 10 Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
Stadtgebiet Ehrenfriedersdorf 12. und 26.03.19 Greifensteinstraße 44/46, Thumer Straße, Am Waldschlösschen Am Frauenberg, Feldstraße 30 – 50, Max-Wenzel-Straße, Steinbüschelstraße, Thomas-Mann-Str. 8 Freitag die Sondertour - gerade Kalenderwoche 08. und 22.03.19 Ausgabestelle für Sperrabfallkarten: Am Barthgrund 28, 30; August-Bebel-Str. 32; Feldstraße 16, Stadtverwaltung, Markt 1 18, 20; Kaltes Feld 1; Geyersche Str. 34; Greifensteinstr. 61; Kaltes Feld; Markt 10/11/11A/12/13/13B/14; Seifentalstraße Verkauf Restabfallsäcke 1E/1F/1H/3B/3C/3D/3E/5/7/9/9A; Triftweg 57L zu einer Gebühr von 3,40 EUR/pro Stück Stadtbauhof, Chemnitzer Straße 64 Mittwoch Großwohnanlagen – wöchentlich dienstags von 14:00 – 18:00 Uhr Am Frauenberg, Feldstraße 30 – 50, Max-Wenzel-Straße, und in der Stadtverwaltung, Markt 1 Steinbüschelstraße, Thomas-Mann-Str. 8 Stadtkasse zu den Sprechzeiten Gelbe Tonne (LVP) Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Thum, Stadtgebiet Ehrenfriedersdorf und Mönchsbad Herolder Straße 18 Mittwoch - ungerade Kalenderwoche Montag 14:00 – 18:00 Uhr 13. und 27.03.19 Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Samstag 08:00 – 12:00 Uhr Großwohnanlagen und Kaltes Feld 1 Donnerstag – ungerade Kalenderwoche Zweckverband – Abfallwirtschaft - Südwestsachsen 14. und 28.03.19 Gebührenveranlagung: Frau V. Voigt Dienststelle: 09496 Marienberg, nur Großwohnanlagen Herzog-Heinrich-Straße 6, Zi. 1 Dienstag – gerade Kalenderwoche Tel. 03735 608 5317; E-Mail: v.voigt@za-sws.de 05. und 19.03.19 Braune Tonne (Bioabfall) Dezember – März 14-tägig Donnerstag - ungerade Kalenderwoche 14. und 28.03.19 Blaue Tonne (Papier) - 4-wöchentliche Entsorgung Montag, 11.03.19 Papier Gebiet I Adolf-Damaschke-Str., Am Barthgrund, Am Kalten Feld, Am Sauberg, Am Steinbüschel, August-Bebel-Str., Feldstr., Fich- tenweg, Fuchshübelstr., Goethestr., Greifensteinstr., Hans- Sachs-Str., Hüttenhof, Karl-Stülpner-Str., Kurze Str., Querstr., Schillerstr., Schulstr., Steinbüschelstr., Thomas-Mann-Str., Triftweg, Wiesenstr., Ziegelstr. Dienstag, 12.03.19 Papier Gebiet II Alberstr., Am Bogen, Am Kreyerberg, Am Waldschlösschen, Annaberger Str., Bergstr., Chemnitzer Str., Drebacher Str., Frankestr., Gewerbegebiet An der B95, Gärtnerweg, Geyer- sche Str., Herolder Str., Hospitalstr., Im Winkel, Kastanienstr., Kreuzstr., Lange Gasse, Markt, Neumarkt, Obere Kirchstr., Oststr., Oswald-Barthel-Str., Pochwerkstr., Rathausstr., Sau- bergstr., Seifentalstr., Siedlerstr., Sommerleite, Thumer Str., Untere Kirchstr., Wettinstr., Vorwerk 41 Freitag, 01. und 29.03.19 Papier - Sondertour Am Barthgrund 28, 30; August-Bebel-Str. 32; Feldstraße 16, 18, 20; Kaltes Feld 1; Geyersche Str. 34; Greifensteinstr. 61; Markt 10/11/11A/12/13/13B/14; Seifentalstraße 1E/1F/1H/ 3B/3C/3D/3E/5/7/9/9A; Triftweg 57L Zur Freude der großen Schwester Nele-Leonie Linke wurde ihr kleines Geschwisterchen Charlotte Erna mit einem Geburtsgewicht Papier - Großwohnanlagen 14-tägig von 3.600 g und 51 cm groß, am 8. November 2018 geboren. Dienstag - ungerade Kalenderwoche Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019 Seite 11
Nacht- und Wochenendbereitschaftsdienst der Ärzte Mandy und Jens Päckert sowie Bruder Leo freuen sich über die Geburt von Lenni Giole am 27.11.2018 mit einem Gewicht Die Anforderung eines Bereitschaftsarztes erfolgt generell nur von 3.650 g und einer Größe von 51 cm noch über Telefon: 116 117 Die Eltern stellten uns die Fotos mit einer Veröffentli- chungsgenehmigung freundlicherweise zur Verfügung. Es ist eine bundesweit einheitliche Rufnummer, die ohne Vor- Besten Dank. wahl funktioniert und kostenlos ist – egal ob Bürger von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Anzeigen: In lebensbedrohlichen Fällen: NOTRUF 112 Zahnärzte-Bereitschaftsdienst auch online: http://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/app/patienten/notfall- dienst/a/list 02./03.03.2019 BAG Dr.med. Achim Awißus, Tel. 03733 57583 Dr.med. Bettina Awißus 09456 Annaberg-B., Barbara-Uthmann-Ring 156 09./10.03.2019 Praxis Dipl.-Stom. Michael Wolf, Tel. 037297 7215 09423 Gelenau, Forstweg 2 16./17.03.2019 Praxis Grit Hebestreit, Tel. 037341 2245 09427 Ehrenfriedersdorf, Feldstr. 12 Seite 12 Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
23./24.03.2019 01.03.2019 Praxis Dipl.-Stom. Kerstin Siegert, Tel. 03733 53458 Adler-Apotheke Buchholz, Karlsbader Straße 18 09456 Mildenau, Plattenthaler Weg 3 Tel. 03733 66062 02.03.2019 30./31.03.2019 Adler-Apotheke Scheibenberg, Rudolf-Breitscheid-Str. 22 Praxis Dr. Andreas Steinberger, Tel. 037344 8262 Tel. 037349 8309 09474 Crottendorf, An der Arztpraxis 56 F 03.03.2019 Der Bereitschaftsdienst findet zu folgenden Zeiten statt: Löwen-Apotheke Annaberg, Markt 3 Samstag von 8:00 – 11:00 Uhr Tel. 03733 18070 Sonntag und Feiertag von 10:00 – 11:00 Uhr 04./05./06./07./08./09./10.03.2019 Hirsch-Apotheke Gelenau, Straße der Einheit 110 Tel. 037297 7284 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst 11.03.2019 25.02. – 03.03.2019 Stadt-Apotheke Geyer, August-Bebel-Straße 7 TÄ Susann Zieboll Kleintiere Tel. 037346 1266 Tel. 037341 574380 12.03.2019 Markt 17, 09427 Ehrenfriedersdorf Löwen-Apotheke Annaberg, Markt 3 Tel. 03733 18070 04.03. – 10.03.2019 TA Alexander Armbrecht Groß- und Kleintiere 13.03.2019 Tel. 0162 3280467 / Tel. 0162 9182739 Adler-Apotheke Buchholz, Karlsbader Straße 18 Markt 2, 09487 Schlettau Tel. 03733 66062 14.03.2019 11.03. – 17.03.2019 Siebenhäuser-Apotheke Annaberg, Buchholzer Straße 15 TÄ Sandy Dathe-Schulz Kleintiere und Pferde Tel. 03733 27003 nur Stationspraxis Tel. 037297 765649 oder 0174 3160020 15./16./17./18./19./20./21.03.2019 Am Gründel 23, 09423 Gelenau Apotheke im Erzgebirgscenter Annaberg, Gewerbering 2 Tel. 03733 5967811 18.03. – 24.03.2019 22.03.2019 TÄ Susann Zieboll Kleintiere Schwanen-Apotheke Sehmatal-Sehma, Karlsbader Str. 64 Tel. 037341 574380 Tel. 03733 65310 Markt 17, 09427 Ehrenfriedersdorf 23./24.03.2019 25.03. – 31.03.2019 Lilien-Apotheke Schlettau, Böhmische Straße 15/17 TA Stanley Geisler Kleintiere Tel. 03733 676834 Tel. 0160 96246798 25./26./27./28./29./30./31.03.2019 Hutmachergasse 4, 09456 Annaberg-Buchholz Linden-Apotheke Zschopau, Beethovenstraße 2 Tel. 03725 23814 Der Bereitschaftsdienst beginnt jeweils 18:00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag 6:00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18:00 Uhr und endet Montag 6:00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst nur in dringen- den Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen. Amtstierarzt Ev.-Luth. Kirchgemeinde Einladung zum Gottesdienst Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Bereitschaftsdienst der Apotheken Ehrenfriedersdorf lädt ein zum Gottesdienst Dienstbereitschaft von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden in der Stadtpfarrkirche St. Niklas an jedem Tages Sonntag und an allen kirchlichen Feiertagen an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des um 10:00 Uhr. folgenden Tages Einzugsgebiet Thum/Ehrenfriedersdorf/Geyer Auch zu allen anderen Gemeindeveranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen. Näheres finden Sie im Kirchennachrich- Rufnummern Apotheken-Notdienstfinder tenblatt, was aller zwei Monate -,40 Euro kostet, ausgetragen von jedem Handy ohne Vorwahl: 22833 wird und im Pfarramt bestellt werden kann. vom Festnetz: 0137 88822833 oder www.aponet.de Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019 Seite 13
Die Ev.-meth. Kirche Blaues Kreuz in Deutschland Chemnitzer Straße 29, lädt herzlich ein: Rat und Hilfe aus christlicher Verantwortung für Alkoholkran- Gottesdienste ke und Suchtgefährdete sowie deren Angehörige und Freunde So., 03., 10., 17. und 24. März 10:00 Uhr in Herold Begegnungsgruppe Thum So., 31. März 10:00 Uhr Regionalgottesdienst in Marienberg Stollberger Straße 03 Mi., 13. März 19:00 Uhr Bibelgespräch in Herold jeden 1. und 3. Donnerstag des Monates 19:30 Uhr Fr., 15. März 19:30 Uhr Allianzgebetstreffen in der Ev.-meth. (07. und 21.03.2019) Kirche Herold Bibelwoche in Ehrenfriedersdorf unter dem Thema: „Mit Pau- Kontaktaufnahme auch durch Hausbesuch ständig möglich. lus glauben“ 1. Frau Gerlinde Metzler – Tel. 037297/ 31 73 Mo., 25. bis Donnerstag 28. März jeweils um 19:30 Uhr im 2. Herr Gerlach, Sozialtherapeut – Tel. 03725 22901 Gemeindesaal der Ev.-luth. Kirche Ehrenfriedersdorf Die Beratungsstelle im Haus der Diakonie, Barbara-Uthmann- Dienstag, 26. März „Kommt...18:18 Ehdorf“ um 18:18 Uhr Ring 157, 09456 Annaberg/B., hat jeden Mittwoch von - ein Angebot der Suchtkrankenhilfe „Kommt...Crottendorf e. 15:00 – 18:00 Uhr Sprechzeit, Tel. 03733 556702. V.“ für Betroffene, Angehörige und Helfende im Gemeinde- raum der Ev.-meth. Kirche Ehrenfriedersdorf Adventgemeinde Ehrenfriedersdorf Gottesdienste der Adventgemeinde: Jeden Sonnabend von 09:30 bis 10:30 Uhr Bibelgespräch von 10:30 bis 11:30 Uhr Predigtgottesdienst in der Kapelle Wettinstraße 50a. Jeder ist herzlich eingeladen. Die Landeskirchliche Gemeinschaft Neumarkt 12 lädt im Monat März zu folgenden Veranstaltungen ganz herzlich ein: Gemeinschaftsstunden Kindertagesstätte „Sonnenhügel“ jeden Dienstag 19:30 Uhr Tel. 037341 45300 Frauenkreis 05.03. 17:00 Uhr Bibelstunde 03. u. 31.03. 19:30 Uhr „Ein Vogel wollte Hochzeit ma- Frauenfrühstück 16.03. 9:00 Uhr chen, kennt ihr die Geschichte?“ (Bitte unbedingt Anmeldung bis spätestens 10.03.) Auch in diesem Jahr flatterten die Jugendgemeinschaftsstunde 17.03. 17:00 Uhr Glühwürmchen und die Fohlen Jeder ist herzlich eingeladen! zur Vogelhochzeit durchs Haus. Es ist überhaupt nicht einfach aus den vielen Vorschülern „DAS Brautpaar“ auszuwählen. Viele Auswahlmethoden wur- den in den letzten Jahrzenten getestet. Mal wurde es ausgelost, mal wurde es bestimmt und manchmal gab es sogar ein richti- ges „Liebespaar“. Obwohl die Funken dieses Jahr nicht gleich übergesprungen Herzstück e. V. sind, waren Nelly und Stanley ein zwar schüchternes aber be- Am Sauberg 1, 09427 Ehrenfriedersdorf zauberndes Paar. Und dann galt es noch, die Vögel mit den Internet: www.herz-stueck.net wichtigen Aufgaben herauszufinden. Und wisst ihr, wenn man Email: kontakt@herz-stueck.net „seine Kinder“ schon so lange kennt, weiß man genau, wer Gottesdienste Samstag 02./09./16./23./30.03. den Stieglitz mit dem Witz oder den Papagei mit dem großen ab 17:15 Uhr mit Kindergottesdienst Geschrei spielen soll. (Fahrdienst zum Sauberg 16:45 Uhr ab Neumarkt) Noch schnell in die liebevoll genähten Kostüme von Gisela - Gebet immer montags 20:15 Uhr und dienstags 9:00 Uhr geschlüpft, die Gitarre von Herrn Stahl gestimmt, in Position - Mamicafé am 28.03. ab 9:00 Uhr gebracht und schon konnte es los gehen… - Männergottesdienst am 29.03.,19:00 Uhr Schon am 22.01. fand die Generalprobe beim Oma-Opa-Tag dieser beiden Gruppen großen Anklang. Mit einem gemüt- lichen Kaffeetrinken mit ca. 70 Omas und Opas waren die Seite 14 Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
Kaffeemaschinen im Dauereinsatz. Vielen Dank allen lieben Hoffentlich bleibt der Schnee noch etwas liegen. Bis jetzt Muttis und Omas für den leckeren gebackenen Kuchen. Und konnten wir den tollen Winter ausgiebig auskosten. Herr Stahl allen Helfern! baute mit kräftiger Unterstützung einiger Jungs eine Schnee- höhle und war offensichtlich sehr stolz auf das geschaffene Am 25.01. begann 9:15 Uhr die erste von zwei Vorstellungen Werk. Die Schlümpfe stellten gemeinsam mit ihrer Erzieherin der Vogelhochzeit für alle Kitakinder. Kathleen richtig ekeligen Schleim her. Sogar mit Glitzer. Do- Unsere Amsel, Drossel, Finken, Stare und alle anderen Vögel minique, die Schlauen Eulen und die Strolche gestalteten aus waren ganz aufgeregt. Aber das Mitsingen und der Applaus weißem Schnee, bunte Winterskulpturen. der anderen Kinder war Lohn genug für alle. Eine Woche später traten die Kinder noch einmal im Alters- und Pflegeheim auf, wo sie wieder herzlich willkommen wa- ren, und den Bewohnern eine Freude machen konnten. Und so wurde aus der gut organisierten Hochzeitsveranstal- tung, letztendlich wieder ein wildes Gezwitscher. Jetzt muss nur noch der Frühling Einzug halten und Frühlings- gefühle erwachen lassen. Dann können wir voller Energie in neue Projekte starten. Die Fohlen, Glühwürmchen, Waldfüchse und Eichhörnchen freuten auf den Besuch im Gelenauer Kino. „Der kleine Drache Kokosnuss“ entführte die Kinder bei Popcorn in den Dschungel. Für die Winterferien sind noch viele schöne Aktivitäten ge- plant. Auch die Vorschulkinder sollen schon mal auf den Ge- schmack kommen, Ferien zu genießen. Und wie mir beide Erzieherinnen verrieten, ist ein Zimmer- tausch, ein Spielzeugtag und sogar ein feierwütiger Ferienab- schluss geplant. Unsere Grundschüler wissen bereits genau, was es bedeutet, Ferien zu haben. Kein Stillsitzen, kein Lernen und viel Spaß im Hort. Das Ferienprogramm steht, und diesmal sind ganz viele neue Ideen dabei. Wir erzählen es Euch in der nächsten Ausgabe. Die Eichhörnchen bastelten ein Vogelhäuschen mit richtigen Körnern und Katrin nahm mit ihren Waldfüchsen eine Schnee- raupe unter die Lupe. Wo wir gerade bei „schwerem Gerät“ sind, können wir gleich noch einen Kindermund zum Besten geben. Ute isst Gemüse zum Mittag. Die Kinder fragen, was das ist. Ute: „Das ist eine Aubergine.“ Melina: „Ja, mein Opa hat auch eine Maschine.“ Bei den Kleinsten wurde der Winter ins Zimmer geholt. Da gab es nämlich mal Schnee am Tisch, und mit weißer Farbe wurde auf schwarzem Papier ein richtiges Schneegestöber ge- kleckst. Karla, Mandy und Claudi mit ihren Frechdachsen und Hum- meln halfen den Vögeln beim Überwintern und hingen selbsthergestelltes Vogelfutter an die Bäume. So, nun werden wir uns auf den Fasching vorbereiten und uns ein schönes Kostüm aussuchen …. Vielleicht wird es ja die Feld- lerche. Der „Vogel des Jahres 2019“ Bleibt schön neugierig. Die Winterkinder vom „Sonnenhügel“ Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019 Seite 15
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