"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf

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"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
Nummer: 343           Monat März 2019 • Ausgabedatum: 28. Februar 2019   30. Jahrgang   Preis: 0,50 EUR

„Vogelhochzeit“ in der
            Amsellied

Früh üm fünfe singt de Amsel
of dor hächsten Spitz vun Baam.
Mancher tät do gern noch schlofen,
doch se reißt ne aus senn Traam.

Uhne Flöt un uhne Noten
pfeift de Amsel laut ihr Lied.
Lustig gieht dar gelbe Schnobel
un is Schwanzel wippt wing miet.

Wenn se afängt, is noch duster
un de Nacht noch net vorbei.
Worüm singt se de su zeitig,
worüm macht se setts Geschrei?

Denkt se epper gar, ihr Liedel
weckt ne Tog vun Schlofen auf?
Ka schie sei: E Fünkel später
steigt de Sonn an Himmel nauf!

Monika Tietze
Gedichte und Geschichten
(Wenn när noch wing Sommer wär …)

                      Foto: Kita „Sonnenhügel“

Fotoquelle: pixabay                                   Seite
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
Impressum:                                                        Beschluss Nr. 03/2019
Herausgeber:                                                      Der Stadtrat beschließt das Städtebauliche Entwicklungskon-
Stadt Ehrenfriedersdorf, Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf         zept (SEKO) „Lebendiger Stadtkern“ vom Januar 2019 als
Satz & Druck: Druckerei Brigitte Matthes, Elterleiner Straße 1,   Fördergebietskonzept nach § 171 b Abs. 2 BauGB. Den Zie-
08344 Grünhain-Beierfeld, Tel. 03774-34546                        len, Maßnahmen und der Kostenaufstellung wird zugestimmt.
Verantwortlich für den amtlichen Teil:                            TOP 6 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnli-
Stadt Ehrenfriedersdorf, Bürgermeisterin Silke Franzl             chen Zuwendungen –
Verantwortlich für den redaktionellen Teil und Anzeigen:
Finanz- und Personalverwaltung                                    Beschluss Nr. 04/2019
Redaktionsschluss: 15. des Vormonats;                             Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage zur Beschlussvorla-
Bezug: 1 x monatlich am ersten Tag des Monats                     ge aufgeführten Spenden in Höhe von 3.796,20 EUR, die vom
                                                                  02.06.2018 – 31.12.2018 eingegangen sind, anzunehmen und
                                                                  entsprechend dem begünstigten Zweck zu verwenden. Gegen
 Inhaltsverzeichnis                   Seiten                      eine bereits erfolgte Verwendung 2018 eingegangener Spenden
 • Amtl. Nachrichten                  2      -        3           bestehen keine Einwände. 2018 eingegangene und noch nicht
 • Stadtverwaltung                    3      -       10
                                                     10
                                                                  verwendete Spenden werden zum Bilanzstichtag 31.12.2018
 • Gewerbe
 • Kommunales                        10      -       11           unter Verbindlichkeiten ausgewiesen.
 • Freudige Ereignisse               11      -       12
 • Informationen                     12      -       13           TOP 7 – Vergabe Konzession Breitbandnetz –
 • Kirchliche Nachrichten            13      -       14           Beschluss Nr. 05/2019
 • KITA/Schule                       14      -       17
 • Vereinsnachrichten                17      -       26           Der Stadtrat stimmt der Vergabe für die pachtweise Überlas-
 • Historisches                      26      -       27           sung und den Betrieb eines noch zu errichtenden passiven
 • Veranstaltungen                   27      -       29           Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des
 • Sonstiges                         29      -       33           Betreibermodells der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
 • Wir gratulieren                                   33
                                                                  unter dem Vorbehalt der endgültigen Finanzierung durch Bund
                                                                  und Land zu.
                                                                  TOP 8 – Förderung privater Modernisierungs- und In-
                                                                  standsetzungsmaßnahmen Annaberger Straße 2 in Ehren-
                                                                  friedersdorf -
                                                                  Beschluss Nr. 06/2019
Bekanntmachung der Stadtverwaltung                                Der Stadtrat ermächtigt die Stadtverwaltung mit dem Eigen-
                                                                  tümer einen Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag für
Ehrenfriedersdorf                                                 das Objekt Annaberger Straße 2 in 09427 Ehrenfriedersdorf
Auszug aus der Niederschrift über die                             abzuschließen. Für die Sanierung der Fassade, Maßnahmen
                                                                  für Baukonstruktion, Technische Anlagen, sonstige Anlagen
51. Stadtratssitzung am 4. Februar 2019                           und Architekten- und Ingenieurleistungen wird eine pauscha-
TOP 3 - Bekanntgabe der Beschlussfassung im Umlaufver-            le Förderung bei Nachweis der zuwendungsfähigen Kosten lt.
fahren vom 10.01.2019 –                                           Kostenermittlung gewährt.
Vergabe Revitalisierung der Flächen ehemals Kiko Straße           TOP 9 – Grundstücksverkäufe „Im Winkel“ Gemarkung
„Am Siedlerberg“                                                  Ehrenfriedersdorf –
Beschluss Nr. 01/2019                                             Beschluss Nr. 07/2019
Der Stadtrat stimmt der Vergabe von Bauarbeiten nach VOB/         Der Stadtrat beschließt den Verkauf nachstehender Flurstücke
A für die Revitalisierung der Flächen der ehemaligen Kinder-      „Im Winkel“, Gbbl. 775:
kombination „Am Siedlerberg“ an die EBG Bau GmbH Eh-
                                                                         Flurstück      m²
renfriedersdorf, Am Sauberg 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf in
                                                                       454/59                27
Höhe der Angebotssumme von 117.129,68 EUR brutto zu.                   454/60                35
TOP 4 – Bestätigung Wahl der Wehrleitung der Freiwilli-                454/61                35
gen Feuerwehr Ehrenfriedersdorf –                                      454/62                 4
                                                                        481/9                 5
Beschluss Nr. 02/2019
Der Stadtrat bestätigt die am 18.01.2019 gewählte Wehrlei-
tung der Freiwilligen Feuerwehr Ehrenfriedersdorf.                Auszug aus der Niederschrift über die
                                                                  21. Sitzung des Verwaltungsausschusses
Wehrleiter		            Herr Thomas Schmidt
50 Stimmen von gesamt 51 Stimmen
                                                                  am 11. Februar 2019
Stellvertreter		        Herr Rigo Lindner		                       TOP 2 – Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschluss der 20.
48 Stimmen von gesamt 51 Stimmen                                  Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22. Okt. 2018 –
Stellvertreter		        Herr Alexander Heßmann
                                                                  Beschluss Nr. 07/2018
40 Stimmen von gesamt 51 Stimmen
                                                                  Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass sich die Stadt an
TOP 5 – Beschluss städtebauliches Entwicklungskonzept             der Versteigerung des Anwesens Am Steinbüschel 30 bis ma-
(SEKO) „Lebendiger Stadtkern“ –                                   ximal zur festgelegten Gebotssumme beteiligen kann.
                                                             Seite 2                         Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
TOP 4 – Struktur- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung           senden bergbauinteressierten Besuchern den erzgebirgischen
der städtischen Gesellschaften der Stadt Ehrenfrieders-         Gangerzbergbau auf Zinn- und Silbererz vom späten Mittelal-
dorf (CPG GmbH und Stadtbau GmbH) –                             ter bis ins 20. Jahrhundert.
Beschluss VA Nr. 01/2019                                        Darüber hinaus hat Herr Kreibich zahlreiche Abhandlungen,
Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß vorliegendem          Bücher und Fachtexte zu den bergmännischen Sachzeugen der
Angebot, die B & P Kommunalberatung mit der Struktur- und       Region und dem Altbergbau verfasst.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der städtischen Gesellschaf-    All dies hat ihm im Laufe seines Berufslebens Anerkennung
ten Stadtbau GmbH und Campingpark Greifensteine GmbH            und Respekt von vielen Seiten eingebracht – sowohl von den
zu beauftragen.                                                 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Besucherbergwerkes
Das Rahmenvereinbarungsangebot zur Umsetzungsbegleitung         als auch von den Kolleginnen und Kollegen der Industriemu-
des Projektes „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Betreibung   seen bis hin zum großen Kreis der Fachleute aus dem Bereich
des Besucherbergwerkes Zinngrube“ wird ebenfalls bestätigt.     des Bergbaus und der Geologie.
TOP 5 – Gemeinschaftsprojekt zu § 2b UStG –
Beschluss VA Nr. 02/2019
Der Verwaltungsausschuss bestätigt außerplanmäßige Kosten
von 8.000 EUR für Beratungsleistungen zur Umstellung auf
die Neuregelungen gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz.
TOP 6 – Anpassung der Erbpacht der CPG GmbH –
Beschluss VA Nr. 03/2019
Der Verwaltungsausschuss bestätigt die Anpassung der Erbpacht
der CPG GmbH aufgrund beihilferechtlicher Vorschriften.
TOP 7 – Budget für das Freibadfest 2019 –
Beschluss VA Nr. 04/2019
Der Verwaltungsausschuss bestätigt außerplanmäßige Kosten
                                                                v.l.: Herr Ahner, Herr Kreibich
für die Durchführung eines Freibadfestes 2019.
                                                                Am 31. Januar 2019 übergab nun Herr Kreibich den Staffel-
                                                                stab an die nächste Generation. Als neuer Betriebsleiter über-
                                                                nimmt zukünftig Herrn Erik Ahner, Dipl.-Ing. für Geotechnik
                                                                und Bergbau, die Verantwortung für das Besucherbergwerk
                                                                und seine Mitarbeiter.
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,                      Für die Bergstadt Ehrenfriedersdorf ist und bleibt es eines der
                                                                wichtigsten Aufgaben und zugleich auch Ansporn, das Ge-
im Jahr 1995 wurde, nachdem 1990 endgültig die Produkti-
                                                                schaffene zu bewahren, zu entwickeln und weiterhin auf die
on in der Zinngrube auf dem Sauberg eingestellt wurde, das
                                                                industriehistorische Bedeutung unseres Standortes ganz be-
Besucherbergwerk und Mineralogisches Museum Zinngrube
                                                                sonderes Augenmerk zu legen. Herr Kreibich hat dafür - un-
Ehrenfriedersdorf GmbH, damals noch in Regie der Zinnerz
                                                                ter oftmals schwierigen Voraussetzungen - die wesentlichen
Ehrenfriedersdorf GmbH offiziell in Betrieb genommen und
                                                                Grundlagen geschaffen.
anschließend für die Betreibung des Besucherbergwerkes eine
kommunale Gesellschaft gegründet.                               An dieser Stelle bedanke ich mich im Namen der Stadtverwal-
Für diese Gesellschaft, das Besucherbergwerk und Mineralo-      tung und des Stadtrates auf das Herzlichste
gisches Museum Zinngrube Ehrenfriedersdorf GmbH, wurde          - für annähernd 25 Jahre engagiertes Wirken für den Erhalt des
mit Wirkung vom 02.01.1996 Herr Matthias Kreibich zum Ge-       Besucherbergwerkes und der bergmännischen Sachzeugen,
                                                                - für das von ihm geleitete Unternehmen und die Mitarbeite-
schäftsführer berufen und übernahm fortan die Verantwortung
                                                                rinnen und Mitarbeiter.
und Leitung der Einrichtung.
                                                                Wir wünschen Herrn Kreibich für den Ruhestand alles Gute,
Nach über 22 Jahren Tätigkeit als Geschäftsführer und Leiter
                                                                Glück, Gesundheit und eine schöne Zeit. Mögen alle Erwar-
des Besucherbergwerkes trat nun Herr Kreibich zum 1. Februar
                                                                tungen, die er mit der neuen Lebensphase verbindet, in Erfül-
2019 in den wohlverdienten Ruhestand.
                                                                lung gehen.
Für die Stadt heißt das Abschiednehmen von einem Ur-Ge-         Herzlichen Dank!
stein, einem Bergmann der ersten Stunde des Besucherberg-
werkes.                                                         Glück auf!

Die Entdeckung der Überreste des Ehrenfriedersdorfer Kunst-     Aus dem Stadtratsgeschehen:
gezeugs, der berühmten Radpumpe, war während seiner lang-       In der Stadtratssitzung am 04.02.2019 bestätigte der Stadtrat
jährigen Tätigkeit Untertage ein herausragendes Ereignis und    die neu gewählte Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Eh-
trug mit dazu bei, die Ehrenfriedersdorfer Bergbaulandschaft    renfriedersdorf. Wir bedanken uns bei Herrn Thomas Schmidt
in den Weltkulturerbeantrag Montanregion Erzgebirge aufzu-      (Wehrleiter), Herrn Rigo Lindner (Stellvertreter) und Herrn
nehmen.                                                         Alexander Heßmann (Stellvertreter) für die Bereitschaft, Ver-
Heute zählt das Besucherbergwerk „Zinngrube Ehrenfrieders-      antwortung für die Wehr zu übernehmen und wünschen ihnen
dorf“ zum Bestandteil des Sächsischen Industriemuseums          für ihre ehrenamtliche Tätigkeit viel Erfolg sowie stets unfall-
und zeigt als Industriedenkmal ersten Ranges jährlich tau-      freie Einsätze.
Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019                  Seite 3
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
Nachfolgend beschloss der Stadtrat das Konzept des Städte-      tungsmatrix verhandelt und ausgewertet wurden. Den Zuschlag
baulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) „Lebendiger Stadt-       erhielt letztendlich eins energie in Sachsen, ein in Chemnitz
kern“ vom Januar 2019. Dieses Konzept bildet die Grundlage      ansässiges Unternehmen.
für den Neuantrag im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm
                                                                Detailliertere Informationen zum Unternehmen und zur weite-
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP).
                                                                ren Verfahrensweise erhalten Sie zur Einwohnerversammlung
Ziel des Programms ist es, die Gemeinden bei der Bewälti-
                                                                am 27.03.2019. Des Weiteren konnten wieder Modernisie-
gung des funktionalen und räumlichen Strukturwandels in ih-
                                                                rungsverträge mit Gebäudeinhabern im förmlich festgelegten
ren zentralen Versorgungsbereichen zu unterstützen sowie den
                                                                Sanierungsgebiet „Kernbereich“ abgeschlossen werden.
zunehmenden Funktionsverlusten entgegenzuwirken. Nach
                                                                Auf Basis der nachweis- und förderfähigen Baukosten erhal-
der Beschlussfassung im Stadtrat wird das SEKO als Bestand-
                                                                ten die Bauherren einen finanziellen Zuschuss aus Mitteln des
teil des Förderantrages bei der Sächsischen Aufbaubank – För-
                                                                Bundes, Freistaates Sachsen und der Stadt Ehrenfriedersdorf.
derbank – (SAB) eingereicht.
                                                                Die nächste Stadtratssitzung findet am 4. März im Ratssaal
Die Stadt Ehrenfriedersdorf errichtet im Stadtgebiet in den     statt. Dazu sind interessierte Bürger wie immer herzlich ein-
kommenden Jahren ein zukunftsfähiges flächendeckendes           geladen.
Glasfasernetz. Hierfür wurde ein zukünftiger Netzbetreiber
gesucht, der den aktiven Betrieb, die Wartung sowie Instand-
haltung dieses passiven Breitbandnetzes gewährleistet.
In einer europaweiten Ausschreibung gaben mehrere Unter-        Ihre Silke Franzl
nehmen ihr Angebot ab, welche auf Grundlage einer Bewer-        Bürgermeisterin

              Einladung zur Einwohnerversammlung
  Im Rahmen einer Einwohnerversammlung möchten
  die Stadtverwaltung und der Stadtrat mit Ihnen ins
  Gespräch kommen.
  Wir werden Bilanz ziehen und über aktuelle Entwick-
  lungen in Ihrem Stadtgebiet informieren.
  Gemeinsam mit dem Ehrenfriedersdorfer Stadtrat lade ich Sie am
  Mittwoch, dem 27. März 2019, um 18:30 Uhr
  herzlich zur Einwohnerversammlung ein.
  Die Versammlung findet in der
                Aula der Oberschule Schillerstraße 26 statt.
  Ablauf:
  Teil 1 Information der Bürgermeisterin über geplante Vorhaben und Projekte,
          u. a.:  • Breitbandausbau
                  • Investitionsvorhaben und Baumaßnahmen der Stadt
  Teil 2       Fragen, Meinungen und Anregungen der Bürgerschaft
  Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen anzusprechen und mit der Verwaltung
  und den Stadträten zu diskutieren.
  Wir hoffen auf Ihr Interesse am kommunalen Geschehen und freuen uns auf Ihr
  Kommen am 27. März 2019.

  Silke Franzl
  Bürgermeisterin
                                                           Seite 4                        Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
Stellenangebot der Stadt Ehrenfriedersdorf                             Zuverlässiges, eigenständiges, zielorientiertes Handeln
                                                                       Flexible Einsatzbereitschaft, Bereitschaft zur Übernahme
In der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf ist die nachfolgend             von Tätigkeiten auch außerhalb der regelmäßigen
aufgeführte Stelle zu besetzen. Jede einzelne der dort beschrie-         Arbeitszeiten (z. B. während des Winterdienstes / bei
benen Aufgaben trägt ihren Teil zur Gestaltung einer funktionie-        Veranstaltungen
renden und lebenswerten Stadt und Stadtgesellschaft bei. Wir           Umgang mit Bürgern, Gremien und Behörden
laden Sie ein daran mitzuwirken. Wir bieten Ihnen familien-            Die Fähigkeit zu kooperativem Arbeitsstil und Bereit-
freundliche flexible Arbeitszeiten und vielfältige Fortbildungs-        schaft zur Teamarbeit,
möglichkeiten sowie eine betriebliche Altersversorgung. Die            Freundlicher Umgang mit Bürgern, Kollegen und Part-
Gleichbehandlung aller sich bewerbenden Personen ist uns nicht           nern
nur gesetzlicher Auftrag, sondern eine Selbstverständlichkeit.         Führerschein bis 3,5 t oder Klasse C,
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Erfüllen Sie die Anforderun-          wünschenswert sind folgende Nachweise: Kettensägen-
gen? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.                           schein und Befähigungsnachweis für Pflanzenschutz,
Die Stadt Ehrenfriedersdorf mit rund 5000 Einwohnern beab-              Betrieblicher Ersthelfer
sichtigt, spätestens zum 01. Januar 2020 die Stelle einer/eines        Bereitschaft zur Qualifizierung.
Gärtners/in / Landschaftsgärtners/in                                Die Anstellung und Sozialleistungen erfolgen in Anlehnung an
mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 35 Stunden un-            den TVöD VKA.
befristet zu besetzen. Zur Einarbeitung in die umfangreichen        Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Bewerber aller
Aufgaben ist eine Einstellung ab dem 01. Mai 2019 mit einer         Geschlechter (m/w/d).
wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden erforderlich.              Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Men-
                                                                    schen oder ihnen gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
                                                                    IX werden bei vergleichbarerer Qualifikation bevorzugt berück-
Pflege und Erhaltung unserer städtischen Grünanlagen und
                                                                    sichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinde-
Grünflächen
                                                                    rung oder Gleichstellung beizufügen.
 Pflege von Parkanlagen, Rasen-, Stauden- und Strauch-
                                                                    Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung Ihr
     flächen
                                                                    Einverständnis zur Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer perso-
 Pflege und Gestaltung von Beetflächen, Wegen und
                                                                    nenbezogenen Daten bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens
    Hecken
                                                                    unter Beachtung der EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
 Planen, Gestalten und Anlegen von neuen Grünflächen,
                                                                    und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sowie des Sächs.
    Rabatten und Pflanzkübel
                                                                    Datenschutzdurchführungsgesetzes (Sächs.DSDG) erteilen. Ihre
 Pflanzung von Sträuchern, Stauden, Blumen und Bäume
                                                                    Daten werden ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens
 Rodung von Gehölzen
                                                                    verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden ver-
 Sauberhalten der kommunalen Flächen
                                                                    traulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
 Unterhaltung und Pflege der Spielplätze
                                                                    Die Bewerbungsunterlagen werden nach einem Aufbewah-
 Anleitung der Saison-Mitarbeiter
                                                                    rungszeitraum von sechs Monaten nach Abschluss des Verfah-
 Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Gerätetechnik
                                                                    rens ordnungsgemäß unter Berücksichtigung von datenschutz-
 Dekoration und Ausgestaltung von Räumen und Plätzen
                                                                    relevanten Aspekten von uns vernichtet bzw. auf Ihren Wunsch
     zu besonderen Anlässen, wie z. B. Festveranstaltungen
                                                                    zurückgesandt.
     und Märkten
 Winterdienst mit Rufbereitschaft                                  Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie Lebenslauf,
 Unterstützung im Kommunalwald und des Stadtbauhofes               Nachweise der Vor- und Ausbildung, Zeugnisabschriften und
 Bereichsübergreifende allgemeine Serviceleistungen,               Nachweis der bisherigen Berufstätigkeit sind schriftlich bis zum
    Einsatz bei Veranstaltungen                                     15. März 2019 (Posteingang) an die
                                                                    Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf
Der/die Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen:         Personalabteilung Frau Neumann
 Abgeschlossene Berufsausbildung als Landschaftsgärt-              Markt 1 in 09427 Ehrenfriedersdorf
    ner /Gärtner                                                    zu richten. Eine Bewerbung per Mail an
 möglichst Berufserfahrung mit sehr guten gärtnerischen            kneumann@stadt-ehrenfriedersdorf.de ist möglich.
    Fähigkeiten                                                     Weitere Angaben zur Stelle erhalten Sie unter der
 körperliche Belastbarkeit und Flexibilität sind Voraussetz-       Rufnr.: 037341 4527.
    ung für die Tätigkeit
Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019                     Seite 5
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
Einladung
                                                              zur Jagdgenossenschaftsversammlung Ehrenfriedersdorf
                                                              Tag:      22.03.2019 Beginn: 19:00 Uhr
                                                              Ort:      Waldschänke Steinbüschel in Ehrenfriedersdorf
Sprechzeiten in der Stadtverwaltung                           Tagesordnung
Ehrenfriedersdorf                                             - Begrüßung durch den Jagdvorsteher
                                                              - Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr   - Bericht des Jagdvorstehers
Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr   - Bericht des Kassenwartes
Freitag         09:00 - 11:00 Uhr                             - Entlastung des Kassenwartes
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr           - Entlastung des Vorstandes
(nur Einwohnermeldeamt)                                       - Beschluss über Kassenzugang
                                                              - Diskussion/Verschiedenes
Sprechzeiten im Stadtbauhof                                   - Abendessen
Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr                                    Der Jagdvorsteher
Tel. 037341 3174 oder Tel. 037341 45 34                       S. Kreyer
Sachbearbeiterin Frau Seidel

                    „Eine glückliche Mutter
               ist für die Kinder segensreicher               Handgestrickte Schuhe und eine kuschlige Decke mit Auf-
           als 100 Lehrbücher über Erziehung.“                schrift „Kleiner Bergwichtel aus Ehrenfriedersdorf“ erhielten
                       (Marie Ebner Eschenbach)               die Familien bereits bei der Geburt.
                                                              In gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen wurden gegen-
Ehrenfriedersdorf ist in den vergangenen Monaten wieder um    seitig Erfahrungen ausgetauscht, aber auch Fragen an unsere
einige kleine Bürger reicher geworden.                        Bürgermeisterin gestellt.
Zum Babytreffen am 06. Februar wurden sie im Ratssaal der
Stadt Ehrenfriedersdorf von unserer Bürgermeisterin Frau      Kathrin Grund
Franzl willkommen geheißen. Als Begrüßungsgeschenk er-        Bürgerservice
hielten die Eltern einen Gutschein für ihren Nachwuchs.
                                                         Seite 6                        Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
Der Seniorenbeirat informiert                                     In der „Freien Presse“ (Ausgaben vom 15. und 17.01.19)
                                                                  konnten Sie lesen, dass vielen Sachsen im Alter ein Umzug
Wir hoffen, dass Sie die ersten beiden Monate des Jahres 2019     droht und trotz aller politischer Versprechen die Pflegebranche
bei bester, wenigstens aber hinreichend guter und Ihrem Alter     pessimistisch in die Zukunft schaut. Wir können nur hoffen,
angemessenen Gesundheit, verbracht haben.                         dass die in den Artikeln gemachten Ausführungen in nächster
                                                                  Zeit nicht so schlimm greifen. Sicherlich ist in den größeren
Vor allem bei den meisten Seniorinnen und Senioren ist die        Städten in dieser Hinsicht mehr Bewegung zu erkennen als
Gesundheit das schönste Geschenk, das es im höheren Alter         zum Beispiel im Erzgebirge.
gibt. Leider ist es nicht jedem älteren Menschen vergönnt, sein
Leben selbstbestimmt und bei bester oder auf jeden Fall guter     Sie erinnern sich vielleicht, dass wir uns vor einiger Zeit mehr-
Gesundheit zu gestalten und zu genießen.                          fach zu dem Problem Bürger- oder Stadtbus geäußert haben.
                                                                  Leider gab es trotz mehrerer Veröffentlichungen nahezu keine
Können Sie die Frage beantworten, wann ein Mensch alt ist. Es     Reaktion seitens der Senioren/innen. Oft wurde das Beispiel
fällt sicherlich nicht ganz leicht. Es gibt Menschen, die sagen   Gelenau genannt.
schon mit 50, 60 oder 70 Jahren, dass sie alt sind, andere wie-
derum wollen erst mit 80 oder 85 in diese Kategorie eingestuft    Die dortige örtliche Struktur (langgezogene Gemeinde) ist mit
werden. Oftmals ist aufgrund des Gesundheitszustandes schon       unserer Stadt nicht vergleichbar. Dennoch wird ab und zu von
in jüngeren Jahren fremde Hilfe bei Tätigkeiten erforderlich,     wenigen älteren Menschen, die von den Einkaufseinrichtun-
die im vorherigen Leben quasi „im Schlaf“ eigenständig er-        gen und Arztpraxen weiter entfernt wohnen und keine eigene
ledigt wurden. Da spielt es keine Rolle wie alt man ist. Hilfe    Fahrmöglichkeit haben, nach wie vor der Wunsch geäußert,
und Unterstützung ist auf jeden Fall notwendig, obwohl der        darüber aus heutiger Sicht neu nachzudenken. Wir werden im
Lebensabend noch nicht erreicht ist.                              Rahmen des SBR darüber diskutieren und mit unserer Bürger-
                                                                  meisterin nochmals beraten. Natürlich können sich Interessen-
Wenn man jedoch seinen Lebensabend, da sollte man in der          ten/innen gerne selbst an die Stadtverwaltung wenden.
heutigen Zeit auf jeden Fall ein paar Jahre über 65 oder 70
sein, bei halbwegs stabiler Gesundheit und möglichst in den       Bezüglich des Einkaufens und Anlieferns besteht nach unserem
eigenen vier Wänden verbringen kann, ist das sicherlich schön     Kenntnisstand aber auch derzeitig schon bei EDEKA die Mög-
und wünschenswert. Ob das nun im eigenen Haus oder in ei-         lichkeit, sich die Waren anliefern zu lassen. Zurzeit geschieht
ner jahre- oder gar lebenslang genutzten Mietwohnung ist, ist     das wohl sogar zum Nulltarif. Aber selbst gegen ein geringes
im Grunde sekundär. In der gewohnten Umgebung fühlen sich         Entgelt wäre die Anlieferung wohl eine Option und würde ei-
ältere Menschen in den meisten Fällen relativ wohl und sicher.    nen innerstädtischen Stadt- oder Bürgerbus bezogen auf die ge-
Einen alten Baum sollte man nicht verpflanzen. Diesen Spruch      nannte Einkaufseinrichtung nicht erforderlich machen.
kennen Sie sicherlich. Ähnlich ist das bei älteren Menschen,
die in ein anderes, neues und ungewohntes Wohnumfeld kom-         Die Schneeberäumung in unserem Ort ist nahezu makellos. In
men. Aber ohne fremde Hilfe wird es irgendwann nicht mehr         anderen Kommunen sieht es da nicht so rosig aus. Das sollte
in vollem Umfang funktionieren. Dann sind vielleicht die ei-      schon auch einmal anerkennend gesagt werden. Vollendet ist
genen Kinder, Verwandte, Bekannte oder mobile Pflegeein-          natürlich nichts. Es war an den äußerst schneereichen Tagen
richtungen von Nöten.                                             in den Monaten Januar und Februar meistens, wenn nicht so-
                                                                  gar immer, rechtzeitig und regelmäßig geräumt. Das trifft auch
Falls die Kosten in Wohnung oder Haus nicht mehr aufge-           auf Nebenstraßen und viele Wege zu. Allerdings waren schon
bracht werden können, gibt es einige Alternativen.                sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich vor allem
Der Idealfall ist vielleicht die Betreuung durch die eigenen      auf den Fußwegen erhebliche „Qualitätsunterschiede“ festzu-
Kinder in deren Wohnung oder Haus. Das wird jedoch in den         stellen.
meisten Fällen in unserer Gesellschaft nicht klappen. Eine
kleinere Wohnung ist gegebenenfalls eine Möglichkeit. Frem-       Bei den Fahrern der Schneepflüge gibt es bezüglich der gefah-
de Hilfe wird dennoch nicht ausbleiben.                           renen Geschwindigkeit und des „Deponierens“ des Schnees
                                                                  allerdings ein paar Unterschiede. Der geräumte und salzhalti-
Die letzte Möglichkeit ist der Umzug in eine Senioren- oder       ge Schnee landete bei einigen Grundstücken in den Vorgärten.
Pflegeeinrichtung. In Ehrenfriedersdorf und Umgebung gibt es      Ich wollte das nur kurz erwähnen.
diesbezüglich mehrere Möglichkeiten. Wir haben dazu in den
letzten Monaten und zwischenzeitlich schon Jahren oft dar-        Die SBR-Sitzung im Februar ist leider ausgefallen. Falls Sie
über geschrieben. Ich möchte an dieser Stelle keine Beispiele     zu dieser kommen und uns Ihr Anliegen erläutern wollten,
nennen. Sie haben sich bestimmt informiert, wenn Sie zu den       können Sie das gerne in der nächsten Sitzung am Montag, dem
älteren Menschen gehören, die in eine derartige Einrichtung       04.03.19, 18:00 Uhr (Oberschule) tun oder einem SBR-Mit-
ziehen wollen.                                                    glied (dürften bekannt sein) telefonisch oder persönlich mit-
                                                                  teilen. Das war‘s schon für heute.
Wenn man allerdings in den Zeitungen ständig liest, dass die
Kosten für Wohnen und Betreuung erheblich steigen und die         Reiner Hähnel
Renten, vor allem in den neuen Bundesländern, nicht ausrei-       (SBR / Öffentlichkeitsarbeit)
chen, qualifizierte Pflegekräfte fehlen usw. machen sich die
älteren Bürger natürlich Sorgen.

Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019                    Seite 7
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
§2
                      Nachruf                                    1. Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen ) werden
                                                                    festgesetzt in Höhe von 			                     0 Euro
          Nach schwerer Krankheit                                2. Verpflichtungsermächtigungen werden festgesetzt
                                                                     in Höhe von                                    0 Euro
           verstarb am 14.02.2019
         unser ehemaliger Mitarbeiter                                                       §3
              des Stadtbauhofes,                                 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
                                                                 festgesetzt auf                         250.000,00 Euro

        Herr Albrecht Müller.                                                                §4
                                                                 Die Verbandsumlagen werden festgesetzt mit
  Durch sein engagiertes, aktives Wirken                         1. den im Erfolgsplan anstelle des Verwaltungshaushaltes
  in der Berggrabebrüderschaft Ehren-                               enthaltenen Umlagen von                  50.000,00 Euro
                                                                 2. den im Liquiditätsplan enthaltenen Umlagen für
   friedersdorf e. V. sowie im Ehrenfrie-                           Investitionen                          744.000,00 Euro
  dersdorfer Schnitz- und Krippenverein
   hinterlässt er wertvolle Spuren in der                        Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan mit seinen An-
                                                                 lagen wurden beim Landratsamt Erzgebirgskreis zur Geneh-
     erzgebirgischen Traditionspflege.                           migung eingereicht und mit Schreiben vom 28.01.2019,
                                                                 Aktenzeichen: 093.12/1-18-030.ig-7022 bestätigt.
           Unser tiefes Mitgefühl gilt
                                                                 Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und
            seinen Hinterbliebenen.                              der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen vom 04.03.2019 bis
                     Silke Franzl                                15.03.2019 jeweils Montag bis Donnerstag in der Zeit von
                                                                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie
                    Bürgermeisterin
                                                                 Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, gemäß § 17 Abs. 2 der Ver-
                                                                 bandssatzung des AZV „Wilischthal“, in der Geschäftsstelle
                                                                 Werner- Seelenbinder- Weg 12 in 09423 Gelenau eingesehen
                                                                 werden können.

Bekanntmachung
Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ mit Sitz in 09423         Gelenau, 29.01.2019
Gelenau, Werner-Seelenbinder-Weg 12, gibt bekannt, dass am
28.11.2018 die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan mit      Hinweis:
seinen Anlagen für 2019 auf der Grundlage von § 58 Sächs-        Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
KomZG in Verbindung mit § 15 SächsEigBG sowie der §§ 3           Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung
– 7 SächsEigBVO beschlossen wurde.                               von Verfahrens- bzw. Formvorschriften der SächsGemO zu-
                                                                 stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes                      als von Anfang an gültig zustande gekommen.
„Wilischthal“ für das Wirtschaftsjahr 2019                       Dies gilt nicht, wenn:
                                                                 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Aufgrund von § 58 SächsKomZG i.V.m. § 15 SächsEigBG              2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
und den §§ 3 – 7 SächsEigBVO hat die Verbandsversammlung            nehmigung oder
am 28.11.2018 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschafts-        Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist,
jahr 2019 beschlossen:                                           3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 56 Abs. 3
                              §1                                    Satz 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammen-
Der Wirtschaftsplan anstelle des Haushaltsplans wird festge-        arbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 52 Abs. 2
setzt mit                                                           SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
1. den im Erfolgsplan anstelle des Verwaltungshaushaltes         4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
   enthaltenen Erträgen von                  2.252.000,00 Euro      Frist
   enthaltenen Aufwendungen von              1.753.020,00 Euro   a) die Rechtaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
   und den im Liquiditätsplan enthaltenen                           oder
   Mittelzu-/ Mittelabfluss aus laufender                        b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
   Geschäftstätigkeit von                    1.033.980,00 Euro       über dem Abwasserzweckverband unter Bezeichnung des
   Mittelzu-/ Mittelabfluss aus Investitions-                        Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
   tätigkeit		                              2.168.000,00 Euro        geltend gemacht worden ist.
   Mittelzu-/ Mittelabfluss aus Finanzierungs-                   Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
   tätigkeit                                   383.575,00 Euro   worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1

                                                            Seite 8                              Bergstadtnachrichten 343 - März 2019
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung             Um eine Information der Imker und deren Mitwirkung sicher-
geltend machen.						                                            zustellen, erlässt die Landes­direktion Sachsen (LDS) umge-
                                                                 hend eine Allgemeinverfügung. In dieser wird auch auf die
                                                                 gesetzlich bestehende Meldepflicht der Imker als Tierhalter
                                                                 hingewiesen.

                                                                 Die Untersuchungskosten an der LUA trägt der Freistaat Sach-
                                                                 sen. Die Abrechnung er­folgt über eine Kostenmitteilung an die
                                                                 Sächsische Tierseuchenkasse (TSK).

                                                                 Die Vergütung der Bienensachverständigen erfolgt ent-
Sächsisches Staatsministerium für                                sprechend Erlass des Sächsi­schen Staatsministeriums für
Soziales und Verbraucherschutz                                   Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung einer Auf­
Ref. 24.1; Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens,       wandsentschädigung für Bienensachverständige bei der
Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz                                Durchführung hoheitlicher Auf­gaben vom 20. März 2018, in
Albertstr. 10, 01097 Dresden                                     der geänderten Fassung vom 10. April 2018. Dabei sind im
                                                                 Rahmen der Monitoringuntersuchungen die Kosten unter 2a
Erlass zum Monitoring der Amerikanischen Faulbrut                und 2c geltend zu ma­chen. Die TSK wird um separate Abrech-
(AFB) im Freistaat Sachsen                                       nung des Monitorings gebeten.

Aufgrund der unbefriedigenden Fortschritte bei der Bekämp-       Dr. Sabine Christochowitz - Referatsleiterin
fung der AFB in Sachsen wurde in den letzten Jahren sowohl
von Imkern und Verbänden als auch von amtlicher Seite im-         Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
mer wieder die Durchführung eines flächende­ckenden Moni-        Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung
torings gefordert. Mit der Verankerung zumindest der positi-       der Bekanntmachung vom 21. November 2018
ven Gemüllproben in der Amtlichen Methodensammlung des
                                                                      (BGBl. I S. 1938)/ Tierseuchenrechtliche
Friedrich-Loeffler-Institutes im November 2018 wurde eine
Voraussetzung zur amtlichen Unter­suchung auch außerhalb           Allgemeinverfügung über die Anordnung der
der Tracht geschaffen. Insofern ist nunmehr eine ganzjährige          Duldungs- und Mitwirkungspflichten von
Untersuchung möglich.                                              Imkern/Bienenhaltern im Rahmen des Moni-
Ziel des Monitorings ist die Feststellung unbekannter Seuchen-               torings der Amerikanischen
herde und da­mit die Gewinnung objektiver Daten zur Verbrei-
                                                                  Faulbrut der Bienen (AFB) im Freistaat Sachsen
tung der AFB in Sachsen. Eine frühzeitige Bekämpfung vor
Auftreten klinischer Erscheinungen ist im Idealfall möglich.                    vom 17. Januar 2019

Durchführung des Monitorings:                                    Die Landesdirektion Sachsen erlässt folgende Allgemeinver-
Auf Grundlage von § 10 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in       fügung:
Verbindung mit § 32 Abs. 1 des Sächsischen Ausführungsge-
setzes zum Tiergesundheitsge­setz (SächsAGTierGesG) ist im       Auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes in der Fas­sung der
Freistaat Sachsen ab 1. Februar 2019 ein flächendeckendes        Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938)
amtliches AFB-Monitoring durchzuführen. Die Beprobung            werden nachstehende Maßnahmen bekannt gege­ben und verfügt:
aller Bienenvölker in einem Zeitraum von vier Jahren wird an-    1. Im Freistaat Sachsen wird vom 1. Februar 2019 bis 31. De-
gestrebt. Durch eine jährliche durch die Landesuntersuchungs-    zember 2022 ein Monitoringprogramm zur Be­wertung der
anstalt für das Gesundheits­und Veterinärwesen Sachsen (LUA)     Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen durchge-
vorzunehmende Zwischenauswertung der Ergebnisse können           führt. Sowohl für die Probenahme als auch die Untersuchung
Tendenzen frühzeitig erkannt und eine Anpassung des Moni-        der Proben werden gegen­über dem Imker oder sonstigem Hal-
torings vorgenommen werden.                                      ter von Bienen keine Kosten erhoben.
Die Gemüll- oder Futterkranzproben sind als standortbezogene
Sammelproben mit ma­ximal 12 Völkern je Probe zu entnehmen.      2. Imker und sonstige Halter von Bienen haben die amt­liche
Ziel ist eine möglichst risikobasierte, flächendeckende Bepro-   Probenahme im Rahmen des unter Ziffer 1. ge­nannten Mo-
bung in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt pro      nitoringprogramms zur Verbreitung der Amerikanischen
Monitoring-Jahr. Das Probenkontingent wird durch die LUA         Faulbrut der Bienen zu dulden. Die mit der Probenahme be-
vorgegeben.                                                      auftragten Personen (amtliche Tier­ärzte und amtlich bestellte
                                                                 Bienensachverständige) sind durch personelle und materiell
Die LUA Sachsen ist verantwortlich für:                          technische Hilfestellung seitens der Halter von Bienen zu un-
Probengefäße (Becher, Tüten), Untersuchungsanträge, An-          terstützen und die für die Durchführung der Probenahme er-
leitungen zur Entnahme von Gemüll- und Futterkranzpro-           forderlichen Dokumente sind vorzulegen.
ben (Jahreszeit, Menge, Entnahmetechnik usw.), Hinweise          3. Imker und sonstige Halter von Bienen haben den mit der
zur Probeneinsendung inklusive Deklaration der Proben, die       amtlichen Probenahme beauftragten Personen den Zutritt zu
jährliche Festlegung und Übergabe des Probenkontingents je       Grundstücken, Wirtschaftsgebäuden, Ge­schäfts-, Betriebs-
Landkreis/kreisfreier Stadt und die Übermittlung der Befunde     und Lagerräumen sowie Transport­mitteln in denen sich Bie-
an die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter.             nenwohnungen befinden, zu gewähren.

Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019                   Seite 9
"Vogelhochzeit" in der - Amsellied - Stadt Ehrenfriedersdorf
4. Die Überwachung der Maßnahmen obliegt den Lebensmit-
telüberwachungs- und Veterinärämtern der Kreise und Kreis-
freien Städte im Rahmen ihrer örtlichen Zu­ständigkeit.
5. Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Be­
kanntmachung verkündet und tritt zwei Wochen nach der orts-
üblichen Bekanntmachung in Kraft.
6. Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu
den Geschäftszeiten im Referat 24.1 der Dienststelle der Lan-
desdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2,
01099 Dresden, im Referat 24.1 der Dienststelle der Landesdi-
rektion Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig sowie
auf der Internetseite der Landes­direktion Sachsen
(www.lds.sachsen.de) eingesehen werden.
7. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten er­
hoben.
                                                                    Meiner lieben Kundschaft vielen Dank für die Treue und das
Hinweis:                                                            gute Einvernehmen. Es ist mir eine Freude in den Räumen jetzt
Bienenhaltungen aller Art unterliegen einer gesetzlichen Mel-       wieder für Sie da zu sein und freue mich auf Ihren Besuch.
depflicht gemäß § 1a der Bienenseuchenverordnung. Danach
haben Imker und sonstige Halter von Bienen - so­fern dies noch      Von Herzen Ihre Heike Wiedemann
nicht erfolgte - die Bienenhaltung spätestens bei Beginn ihrer
                                                                    Die Stadtverwaltung gratulierte mit einem Blumengruß.
Tätigkeit dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinäramt ihres Landkreises/ihrer kreisfreien Stadt unter
Angabe der Anzahl der Bienen­völker und ihres Standortes an-
zuzeigen. Wer die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,
handelt ordnungswidrig gemäß § 26 Nummer 1 der Bienenseu-
chenverordnung in Verbindung mit § 32 Absatz 2 Nummer 4
des Tiergesund­heitsgesetzes. Die Ordnungswidrigkeit kann mit       Sprechstunde der Friedensrichterin:
einer Geld­buße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.
                                                                    Die nächste Sprechstunde der Friedens-
Rechtsbehelfsbelehrung:                                             richterin Frau Carola Ullmann findet am
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats          Donnerstag, dem 7. März 2019, in
nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Nie­derschrift Wi-      der Zeit von 15:00 Uhr – 16:00 Uhr im
derspruch eingelegt werden bei der Landes­direktion Sachsen,        Rathaus Ehrenfriedersdorf, Ratssaal
Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chem­nitz, oder den Dienststel-      (2. Obergeschoss) statt.
len der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee       Die Beratung ist kostenlos. Um die Barrierefreiheit zu ge-
2, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leip-         währleisten, benutzen Sie bitte den Hintereingang und den
zig. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt      Aufzug.
werden. Der elektro­nischen Form genügt ein elektronisches          Alle Angelegenheiten werden vertraulich behandelt. Eine vor-
Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur      herige Anmeldung ist nicht erforderlich.
versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch
Versendung ei­nes elektronischen Dokuments mit der Versand-
art nach § 5 Absatz 5 des DE-Mail-Gesetzes. Die Adressen und        Das Meldeamt gibt bekannt:
die tech­nischen Anforderungen für die Übermittlung elektroni-
scher Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.        Einwohnermeldedaten - Stichtag: 31. Januar 2019
de/ kontakt abrufbar.                                               Todesfälle:		             7 Bürger
Dresden, den 17. Januar 2019                                        Zuzüge:			                12 Bürger
                                                                    Wegzüge:		                12 Bürger
Dr. Jens Achterberg - Referatsleiter 24.1
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung                          Einwohner insgesamt:      4.771
                                                                                  davon       2.283 männlich
                                                                                              2.488 weiblich

                                                                    Entsorgungstermine
Wiedereröffnung nach Umzug                                          Graue Tonne (Restabfall) – 14-tägige Entsorgung
                                                                    Jeder Grundstückseigentümer stellt am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr
Seit dem 01.02.2019 habe ich meinen Kosmetik- und Fußpfle-          seine Restmülltonne zur Entsorgung an der Grundstücksgren-
gesalon in die Wettinstraße 33 verlegt. Ich möchte mich auf         ze bzw. an der nächsten für das Entsorgungsfahrzeug befahr-
diesem Wege bei allen Helfern für die Unterstützung herzlich        baren Stelle bereit.
bedanken. Ebenfalls ein Dankeschön für die vielen lieben            Mittwoch - ungerade Kalenderwoche
Wünsche, Aufmerksamkeiten und Blumengrüße.                          13. und 27.03.19
                                                               Seite 10                       Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
Stadtgebiet Ehrenfriedersdorf                                       12. und 26.03.19
Greifensteinstraße 44/46, Thumer Straße, Am Waldschlösschen         Am Frauenberg, Feldstraße 30 – 50, Max-Wenzel-Straße,
                                                                    Steinbüschelstraße, Thomas-Mann-Str. 8
Freitag die Sondertour - gerade Kalenderwoche
08. und 22.03.19                                                    Ausgabestelle für Sperrabfallkarten:
Am Barthgrund 28, 30; August-Bebel-Str. 32; Feldstraße 16,          Stadtverwaltung, Markt 1
18, 20; Kaltes Feld 1; Geyersche Str. 34; Greifensteinstr. 61;
Kaltes Feld; Markt 10/11/11A/12/13/13B/14; Seifentalstraße          Verkauf Restabfallsäcke
1E/1F/1H/3B/3C/3D/3E/5/7/9/9A; Triftweg 57L                         zu einer Gebühr von 3,40 EUR/pro Stück
                                                                    Stadtbauhof, Chemnitzer Straße 64
Mittwoch Großwohnanlagen – wöchentlich                              dienstags von 14:00 – 18:00 Uhr
Am Frauenberg, Feldstraße 30 – 50, Max-Wenzel-Straße,               und in der Stadtverwaltung, Markt 1
Steinbüschelstraße, Thomas-Mann-Str. 8                              Stadtkasse zu den Sprechzeiten

Gelbe Tonne (LVP)                                                   Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Thum,
Stadtgebiet Ehrenfriedersdorf und Mönchsbad                         Herolder Straße 18
Mittwoch - ungerade Kalenderwoche                                   Montag		         14:00 – 18:00 Uhr
13. und 27.03.19                                                    Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr
                                                                    Samstag		        08:00 – 12:00 Uhr
Großwohnanlagen und Kaltes Feld 1
Donnerstag – ungerade Kalenderwoche                                 Zweckverband – Abfallwirtschaft - Südwestsachsen
14. und 28.03.19                                                    Gebührenveranlagung: Frau V. Voigt
                                                                    Dienststelle: 09496 Marienberg,
nur Großwohnanlagen                                                 Herzog-Heinrich-Straße 6, Zi. 1
Dienstag – gerade Kalenderwoche                                     Tel. 03735 608 5317; E-Mail: v.voigt@za-sws.de
05. und 19.03.19

Braune Tonne (Bioabfall)
Dezember – März 14-tägig
Donnerstag - ungerade Kalenderwoche
14. und 28.03.19

Blaue Tonne (Papier) - 4-wöchentliche Entsorgung
Montag, 11.03.19
Papier Gebiet I
Adolf-Damaschke-Str., Am Barthgrund, Am Kalten Feld, Am
Sauberg, Am Steinbüschel, August-Bebel-Str., Feldstr., Fich-
tenweg, Fuchshübelstr., Goethestr., Greifensteinstr., Hans-
Sachs-Str., Hüttenhof, Karl-Stülpner-Str., Kurze Str., Querstr.,
Schillerstr., Schulstr., Steinbüschelstr., Thomas-Mann-Str.,
Triftweg, Wiesenstr., Ziegelstr.

Dienstag, 12.03.19
Papier Gebiet II
Alberstr., Am Bogen, Am Kreyerberg, Am Waldschlösschen,
Annaberger Str., Bergstr., Chemnitzer Str., Drebacher Str.,
Frankestr., Gewerbegebiet An der B95, Gärtnerweg, Geyer-
sche Str., Herolder Str., Hospitalstr., Im Winkel, Kastanienstr.,
Kreuzstr., Lange Gasse, Markt, Neumarkt, Obere Kirchstr.,
Oststr., Oswald-Barthel-Str., Pochwerkstr., Rathausstr., Sau-
bergstr., Seifentalstr., Siedlerstr., Sommerleite, Thumer Str.,
Untere Kirchstr., Wettinstr., Vorwerk 41

Freitag, 01. und 29.03.19
Papier - Sondertour
Am Barthgrund 28, 30; August-Bebel-Str. 32; Feldstraße 16,
18, 20; Kaltes Feld 1; Geyersche Str. 34; Greifensteinstr. 61;
Markt 10/11/11A/12/13/13B/14; Seifentalstraße 1E/1F/1H/
3B/3C/3D/3E/5/7/9/9A; Triftweg 57L                                  Zur Freude der großen Schwester Nele-Leonie Linke wurde ihr
                                                                    kleines Geschwisterchen Charlotte Erna mit einem Geburtsgewicht
Papier - Großwohnanlagen 14-tägig                                   von 3.600 g und 51 cm groß, am 8. November 2018 geboren.
Dienstag - ungerade Kalenderwoche
Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019                      Seite 11
Nacht- und Wochenendbereitschaftsdienst
                                                             der Ärzte
Mandy und Jens Päckert sowie Bruder Leo freuen sich über
die Geburt von Lenni Giole am 27.11.2018 mit einem Gewicht   Die Anforderung eines Bereitschaftsarztes erfolgt generell nur
von 3.650 g und einer Größe von 51 cm                        noch über
                                                                              Telefon: 116 117
Die Eltern stellten uns die Fotos mit einer Veröffentli-
chungsgenehmigung freundlicherweise zur Verfügung.           Es ist eine bundesweit einheitliche Rufnummer, die ohne Vor-
Besten Dank.                                                 wahl funktioniert und kostenlos ist – egal ob Bürger von zu
                                                             Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Anzeigen:                                                    In lebensbedrohlichen Fällen:        NOTRUF             112

                                                             Zahnärzte-Bereitschaftsdienst
                                                             auch online:
                                                             http://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/app/patienten/notfall-
                                                             dienst/a/list

                                                             02./03.03.2019
                                                             BAG Dr.med. Achim Awißus,       Tel. 03733 57583
                                                             Dr.med. Bettina Awißus
                                                             09456 Annaberg-B., Barbara-Uthmann-Ring 156

                                                             09./10.03.2019
                                                             Praxis Dipl.-Stom. Michael Wolf, Tel. 037297 7215
                                                             09423 Gelenau, Forstweg 2

                                                             16./17.03.2019
                                                             Praxis Grit Hebestreit, 		          Tel. 037341 2245
                                                             09427 Ehrenfriedersdorf, Feldstr. 12

                                                        Seite 12                        Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
23./24.03.2019                                                    01.03.2019
Praxis Dipl.-Stom. Kerstin Siegert, Tel. 03733 53458              Adler-Apotheke Buchholz, Karlsbader Straße 18
09456 Mildenau, Plattenthaler Weg 3                               Tel. 03733 66062
                                                                  02.03.2019
30./31.03.2019
                                                                  Adler-Apotheke Scheibenberg, Rudolf-Breitscheid-Str. 22
Praxis Dr. Andreas Steinberger,   Tel. 037344 8262
                                                                  Tel. 037349 8309
09474 Crottendorf, An der Arztpraxis 56 F
                                                                  03.03.2019
Der Bereitschaftsdienst findet zu folgenden Zeiten statt:         Löwen-Apotheke Annaberg, Markt 3
Samstag von 8:00 – 11:00 Uhr                                      Tel. 03733 18070
Sonntag und Feiertag von 10:00 – 11:00 Uhr
                                                                  04./05./06./07./08./09./10.03.2019
                                                                  Hirsch-Apotheke Gelenau, Straße der Einheit 110
                                                                  Tel. 037297 7284
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                  11.03.2019
25.02. – 03.03.2019                                               Stadt-Apotheke Geyer, August-Bebel-Straße 7
TÄ Susann Zieboll		               Kleintiere                      Tel. 037346 1266
Tel. 037341 574380                                                12.03.2019
Markt 17, 09427 Ehrenfriedersdorf                                 Löwen-Apotheke Annaberg, Markt 3
                                                                  Tel. 03733 18070
04.03. – 10.03.2019
TA Alexander Armbrecht Groß- und Kleintiere                       13.03.2019
Tel. 0162 3280467 / Tel. 0162 9182739                             Adler-Apotheke Buchholz, Karlsbader Straße 18
Markt 2, 09487 Schlettau					                                     Tel. 03733 66062
                                                                  14.03.2019
11.03. – 17.03.2019                                               Siebenhäuser-Apotheke Annaberg, Buchholzer Straße 15
TÄ Sandy Dathe-Schulz Kleintiere und Pferde                       Tel. 03733 27003
nur Stationspraxis
Tel. 037297 765649 oder 0174 3160020                              15./16./17./18./19./20./21.03.2019
Am Gründel 23, 09423 Gelenau                                      Apotheke im Erzgebirgscenter Annaberg, Gewerbering 2
                                                                  Tel. 03733 5967811
18.03. – 24.03.2019                                               22.03.2019
TÄ Susann Zieboll		               Kleintiere                      Schwanen-Apotheke Sehmatal-Sehma, Karlsbader Str. 64
Tel. 037341 574380                                                Tel. 03733 65310
Markt 17, 09427 Ehrenfriedersdorf
                                                                  23./24.03.2019
25.03. – 31.03.2019                                               Lilien-Apotheke Schlettau, Böhmische Straße 15/17
TA Stanley Geisler 		           Kleintiere                        Tel. 03733 676834
Tel. 0160 96246798                                                25./26./27./28./29./30./31.03.2019
Hutmachergasse 4, 09456 Annaberg-Buchholz                         Linden-Apotheke Zschopau, Beethovenstraße 2
                                                                  Tel. 03725 23814
Der Bereitschaftsdienst beginnt jeweils 18:00 Uhr und endet
am darauffolgenden Tag 6:00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft
beginnt Freitag 18:00 Uhr und endet Montag 6:00 Uhr. Es wird
gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst nur in dringen-
den Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Besuch
des Notdienstes telefonisch anzukündigen.

Amtstierarzt
                                                                  Ev.-Luth. Kirchgemeinde
                                                                  Einladung zum Gottesdienst

                                                                  Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde
Bereitschaftsdienst der Apotheken                                 Ehrenfriedersdorf lädt ein zum Gottesdienst
Dienstbereitschaft von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden       in der Stadtpfarrkirche St. Niklas an jedem
Tages                                                             Sonntag und an allen kirchlichen Feiertagen
an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des             um 10:00 Uhr.
folgenden Tages
Einzugsgebiet Thum/Ehrenfriedersdorf/Geyer                        Auch zu allen anderen Gemeindeveranstaltungen sind Sie
                                                                  herzlich eingeladen. Näheres finden Sie im Kirchennachrich-
Rufnummern Apotheken-Notdienstfinder                              tenblatt, was aller zwei Monate -,40 Euro kostet, ausgetragen
von jedem Handy ohne Vorwahl: 22833                               wird und im Pfarramt bestellt werden kann.
vom Festnetz: 0137 88822833 oder www.aponet.de

Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019                    Seite 13
Die Ev.-meth. Kirche                                            Blaues Kreuz in Deutschland
Chemnitzer Straße 29, lädt herzlich ein:
                                                                Rat und Hilfe aus christlicher Verantwortung für Alkoholkran-
Gottesdienste                                                   ke und Suchtgefährdete sowie deren Angehörige und Freunde
So., 03., 10., 17. und 24. März 10:00 Uhr in Herold                              Begegnungsgruppe Thum
So., 31. März 10:00 Uhr Regionalgottesdienst in Marienberg                          Stollberger Straße 03
Mi., 13. März 19:00 Uhr Bibelgespräch in Herold                 jeden 1. und 3. Donnerstag des Monates 19:30 Uhr
Fr., 15. März 19:30 Uhr Allianzgebetstreffen in der Ev.-meth.   (07. und 21.03.2019)
Kirche Herold
Bibelwoche in Ehrenfriedersdorf unter dem Thema: „Mit Pau-      Kontaktaufnahme auch durch Hausbesuch ständig möglich.
lus glauben“                                                    1. Frau Gerlinde Metzler – Tel. 037297/ 31 73
Mo., 25. bis Donnerstag 28. März jeweils um 19:30 Uhr im        2. Herr Gerlach, Sozialtherapeut – Tel. 03725 22901
Gemeindesaal der Ev.-luth. Kirche Ehrenfriedersdorf
                                                                Die Beratungsstelle im Haus der Diakonie, Barbara-Uthmann-
Dienstag, 26. März „Kommt...18:18 Ehdorf“ um 18:18 Uhr          Ring 157, 09456 Annaberg/B., hat jeden Mittwoch von
- ein Angebot der Suchtkrankenhilfe „Kommt...Crottendorf e.     15:00 – 18:00 Uhr Sprechzeit, Tel. 03733 556702.
V.“ für Betroffene, Angehörige und Helfende im Gemeinde-
raum der Ev.-meth. Kirche Ehrenfriedersdorf

Adventgemeinde Ehrenfriedersdorf
Gottesdienste der Adventgemeinde:
Jeden Sonnabend
    von 09:30 bis 10:30 Uhr Bibelgespräch
    von 10:30 bis 11:30 Uhr Predigtgottesdienst
in der Kapelle Wettinstraße 50a.
Jeder ist herzlich eingeladen.

Die Landeskirchliche Gemeinschaft
Neumarkt 12 lädt im Monat März zu
folgenden Veranstaltungen ganz herzlich ein:
Gemeinschaftsstunden                                            Kindertagesstätte „Sonnenhügel“
                   jeden Dienstag    19:30 Uhr                  Tel. 037341 45300
Frauenkreis            05.03.        17:00 Uhr
Bibelstunde            03. u. 31.03. 19:30 Uhr                  „Ein Vogel wollte Hochzeit ma-
Frauenfrühstück               16.03. 9:00 Uhr                   chen, kennt ihr die Geschichte?“
(Bitte unbedingt Anmeldung bis spätestens 10.03.)               Auch in diesem Jahr flatterten die
Jugendgemeinschaftsstunde 17.03. 17:00 Uhr                      Glühwürmchen und die Fohlen
Jeder ist herzlich eingeladen!                                  zur Vogelhochzeit durchs Haus.

                                                                Es ist überhaupt nicht einfach aus den vielen Vorschülern
                                                                „DAS Brautpaar“ auszuwählen. Viele Auswahlmethoden wur-
                                                                den in den letzten Jahrzenten getestet. Mal wurde es ausgelost,
                                                                mal wurde es bestimmt und manchmal gab es sogar ein richti-
                                                                ges „Liebespaar“.

                                                                Obwohl die Funken dieses Jahr nicht gleich übergesprungen
Herzstück e. V.                                                 sind, waren Nelly und Stanley ein zwar schüchternes aber be-
Am Sauberg 1, 09427 Ehrenfriedersdorf                           zauberndes Paar. Und dann galt es noch, die Vögel mit den
Internet: www.herz-stueck.net                                   wichtigen Aufgaben herauszufinden. Und wisst ihr, wenn man
Email: kontakt@herz-stueck.net                                  „seine Kinder“ schon so lange kennt, weiß man genau, wer
Gottesdienste Samstag 02./09./16./23./30.03.                    den Stieglitz mit dem Witz oder den Papagei mit dem großen
ab 17:15 Uhr mit Kindergottesdienst                             Geschrei spielen soll.
(Fahrdienst zum Sauberg 16:45 Uhr ab Neumarkt)
                                                                Noch schnell in die liebevoll genähten Kostüme von Gisela
- Gebet immer montags 20:15 Uhr und dienstags 9:00 Uhr
                                                                geschlüpft, die Gitarre von Herrn Stahl gestimmt, in Position
- Mamicafé am 28.03. ab 9:00 Uhr
                                                                gebracht und schon konnte es los gehen…
- Männergottesdienst am 29.03.,19:00 Uhr
                                                                Schon am 22.01. fand die Generalprobe beim Oma-Opa-Tag
                                                                dieser beiden Gruppen großen Anklang. Mit einem gemüt-
                                                                lichen Kaffeetrinken mit ca. 70 Omas und Opas waren die
                                                           Seite 14                        Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019
Kaffeemaschinen im Dauereinsatz. Vielen Dank allen lieben       Hoffentlich bleibt der Schnee noch etwas liegen. Bis jetzt
Muttis und Omas für den leckeren gebackenen Kuchen. Und         konnten wir den tollen Winter ausgiebig auskosten. Herr Stahl
allen Helfern!                                                  baute mit kräftiger Unterstützung einiger Jungs eine Schnee-
                                                                höhle und war offensichtlich sehr stolz auf das geschaffene
Am 25.01. begann 9:15 Uhr die erste von zwei Vorstellungen      Werk. Die Schlümpfe stellten gemeinsam mit ihrer Erzieherin
der Vogelhochzeit für alle Kitakinder.                          Kathleen richtig ekeligen Schleim her. Sogar mit Glitzer. Do-
Unsere Amsel, Drossel, Finken, Stare und alle anderen Vögel     minique, die Schlauen Eulen und die Strolche gestalteten aus
waren ganz aufgeregt. Aber das Mitsingen und der Applaus        weißem Schnee, bunte Winterskulpturen.
der anderen Kinder war Lohn genug für alle.

Eine Woche später traten die Kinder noch einmal im Alters-
und Pflegeheim auf, wo sie wieder herzlich willkommen wa-
ren, und den Bewohnern eine Freude machen konnten.
Und so wurde aus der gut organisierten Hochzeitsveranstal-
tung, letztendlich wieder ein wildes Gezwitscher.

Jetzt muss nur noch der Frühling Einzug halten und Frühlings-
gefühle erwachen lassen. Dann können wir voller Energie in
neue Projekte starten.

Die Fohlen, Glühwürmchen, Waldfüchse und Eichhörnchen
freuten auf den Besuch im Gelenauer Kino. „Der kleine
Drache Kokosnuss“ entführte die Kinder bei Popcorn in den
Dschungel.

Für die Winterferien sind noch viele schöne Aktivitäten ge-
plant. Auch die Vorschulkinder sollen schon mal auf den Ge-
schmack kommen, Ferien zu genießen.
Und wie mir beide Erzieherinnen verrieten, ist ein Zimmer-
tausch, ein Spielzeugtag und sogar ein feierwütiger Ferienab-
schluss geplant.

Unsere Grundschüler wissen bereits genau, was es bedeutet,
Ferien zu haben. Kein Stillsitzen, kein Lernen und viel Spaß
im Hort. Das Ferienprogramm steht, und diesmal sind ganz
viele neue Ideen dabei. Wir erzählen es Euch in der nächsten
Ausgabe.

                                                                Die Eichhörnchen bastelten ein Vogelhäuschen mit richtigen
                                                                Körnern und Katrin nahm mit ihren Waldfüchsen eine Schnee-
                                                                raupe unter die Lupe.

                                                                Wo wir gerade bei „schwerem Gerät“ sind, können wir gleich
                                                                noch einen Kindermund zum Besten geben.

                                                                Ute isst Gemüse zum Mittag. Die Kinder fragen, was das ist.
                                                                Ute: „Das ist eine Aubergine.“
                                                                Melina: „Ja, mein Opa hat auch eine Maschine.“

                                                                Bei den Kleinsten wurde der Winter ins Zimmer geholt. Da
                                                                gab es nämlich mal Schnee am Tisch, und mit weißer Farbe
                                                                wurde auf schwarzem Papier ein richtiges Schneegestöber ge-
                                                                kleckst.

                                                                Karla, Mandy und Claudi mit ihren Frechdachsen und Hum-
                                                                meln halfen den Vögeln beim Überwintern und hingen
                                                                selbsthergestelltes Vogelfutter an die Bäume.

                                                                So, nun werden wir uns auf den Fasching vorbereiten und uns
                                                                ein schönes Kostüm aussuchen …. Vielleicht wird es ja die Feld-
                                                                lerche. Der „Vogel des Jahres 2019“ Bleibt schön neugierig.

                                                                Die Winterkinder vom „Sonnenhügel“

Bergstadtnachrichten Nr.: 343 - März 2019                  Seite 15
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