Vorhaben 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Uckermark-Leitung) Umweltmedizinisches Fachgutachten

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Vorhaben 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Uckermark-Leitung) Umweltmedizinisches Fachgutachten
Vorhaben

                       380-kV-Freileitung
                      Bertikow-Neuenhagen
                      (Uckermark-Leitung)

  Umweltmedizinisches Fachgutachten

Auftraggeber:

                          Wir in der Biosphäre e.V.
                              c/o Thomas Pfeiffer
                              Buchholzerstraße 22
                              16230 Chorin OT Serwest
                              Deutschland
Verfasser:

                          Dr. med. univ. Gerd Oberfeld
                               Langmoosweg 26
                               5023 Salzburg
                               Österreich
                               Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter
                               Sachverständiger für Umweltmedizin

Bearbeitung:
      Gerd Oberfeld

      Einlage:                Ausfertigung:                              Datum: 8. September 2010
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1. Inhaltsverzeichnis
1.      Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... 2
2.      Befund............................................................................................................................................. 3
     2.1.       Beauftragung und Fragestellung............................................................................................ 4
     2.2.       Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens........................................................................ 5
     2.3.       Unterlagen.............................................................................................................................. 8
     2.4.       Inhaltliche und örtliche Abgrenzung der Beurteilung des Vorhabens.................................... 9
     2.5.       Einreichunterlage: Anlage 1................................................................................................. 10
     2.6.       Einreichunterlage: Anlage 13.1.1......................................................................................... 13
     2.7.       Einreichunterlage: Anlage 13.1.4......................................................................................... 18
     2.8.       Einreichunterlage: Anlage 13.1.5......................................................................................... 23
     2.9.       Einreichunterlage: Anlage 13.2.1......................................................................................... 26
     2.10.      Einreichunterlage: Anlage 13.2.2......................................................................................... 28
     2.11.      Nutzungen im Nahbereich der Trasse (hier: Eberswalde, Chorin, Angermünde) .............. 30
     2.12.      Erstellung der Immissionswerte für die Nutzungen im Nahbereich ..................................... 46
     2.13.      Umweltmedizinische Beurteilung magnetischer Wechselfelder im Frequenzbereich 50 /60
     Hz – mit dem Schwerpunkt kindliche Leukämie ............................................................................... 50
     2.14.      Umweltmedizinische Beurteilung elektrischer Wechselfelder im Frequenzbereich 50 /60 Hz
                71
     2.15.      Umweltmedizinische Beurteilung der Schallimmissionen der Freileitung............................ 76
3.      Gutachten ..................................................................................................................................... 79
     3.1.       Magnetische Wechselfelder................................................................................................. 80
     3.2.       Elektrische Wechselfelder.................................................................................................... 85
     3.3.       Lärmwirkungen durch Koronaentladungen.......................................................................... 86
     3.4.       Fehler, Widersprüche und fehlende Darstellungen ............................................................. 87
     3.5.       Möglichkeiten für eine Reduzierung der Belastungen ......................................................... 88
4.      Literaturverzeichnis....................................................................................................................... 89
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2. Befund

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2.1.        Beauftragung und Fragestellung

Der unterfertigte Sachverständige Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Arzt für Allgemeinmedizin, allgemein
beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Umweltmedizin, Umweltmediziner beim
Amt der Salzburger Landesregierung (Landessanitätsdirektion), Referent für Umweltmedizin der
Ärztekammer      Salzburg,   Referent     für    Umweltmedizin   der   Österreichischen   Ärztekammer,
Diplomverantwortlicher und Kursleiter für den Diplomkurs Umweltmedizin der Österreichischen
Ärztekammer, wurde am 14. Mai 2010 von „Wir in der Biosphäre e.V.“, vertreten durch den Vorstand,
c/o Thomas Pfeiffer, Buchholzer Straße 22, 16230 Chorin OT Serwest, mit der Erstellung eines
„Fachgutachten    Umweltmedizin    für     das    Vorhaben   380-kV-Freileitung   Bertikow-Neuenhagen
(Uckermark-Leitung)“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens betraut.

Dabei sollen insbesondere der Abschnitt westlich von Vierraden mit der Stadt Angermünde und den
ihr zugehörigen Ortsteilen außerhalb des Stadtgebietes, hier vor allem Mürow und Kerkow sowie
Schmargendorf), sowie Gemeinden, die zum großen Teil im Biosphärenreservat liegen wie auch die
Gemeinden Ziethen und Chorin (hier besonders Serwest-Buchholz und Senftenhütte), der Stadt
Eberswalde sowie des südlich gelegenen Naturparks Barnim unter besonderer Berücksichtigung der
Gemeinde Sydower Fließ untersucht werden.

Das Gutachten soll auch auf Fehler, Widersprüche und fehlende Darstellungen in den
Planfeststellungsunterlagen hinweisen und, soferne es Möglichkeiten für eine Reduzierung der
Belastung gibt, diese kurz beschreiben.

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2.2.        Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens

Die Vorhabensträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz Transmission), ehemals Vattenfall
Europe Transmission GmbH, plant die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom
Umspannwerk (UW) Bertikow (südöstlich von Prenzlau) zum UW Neuenhagen (östlich von Berlin).
Gegenstand des beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der gesamte Leitungszug zwischen den
UW Bertikow und Neuenhagen.

Das Projekt umfasst die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Trassenlänge: 115,6 km) zwischen den
entsprechenden Portalen der Umspannwerke Bertikow und Neuenhagen, einschließlich der Errichtung
von 343 Stück 380-kV-Masten. (Der Endmast vor dem UW Neuenhagen ist Mast M 342. Zusätzlich
wurde im Trassenverlauf des Stadtgebietes Eberswalde ein Mast M 245a vorgesehen). Der
Trassenverlauf ist aus der Übersichtskarte Maßstab 1:100.000 ersichtlich (s. Abbildung 1).

In kleinräumigen Abschnitten ist auf dem Mastgestänge der Uckermarkleitung die Mitnahme von
verschiedenen 110-, 220- oder 380-kV-Leitungen vorgesehen.

Im Bereich nördlich der PCK Raffinerie GmbH (PCK) bei Schwedt ist eine sogenannte
„Dreiecksauflösung“ zu errichten, um in einem zukünftigen separaten Projekt die 380-kV-Einschleifung
des derzeit noch mit der Nennspannung von 220 kV betriebenen UW Vierraden (nördlich von
Schwedt) zu realisieren.

In einem weiteren separaten Projekt ist der Neubau eines Abschnittes der 220-kV-Leitung Vierraden –
Krajnik (Polen) in der Spannungsebene 380 kV geplant. Unmittelbar vor dem UW Neuenhagen ist zur
Schaffung der Baufreiheit für die Uckermarkleitung ein Abschnitt der sich im Eigentum der E.ON edis
AG (E.ON edis) befindlichen 110-kV-Leitung Neuenhagen – Bernau 1/2 rückzubauen und ca. 50 m
östlich zur derzeitigen Trasse neu zu errichten.

Für diesen o.g. Leitungsumbau und die verschiedenen kleinräumigen 110-kV-Mitnahmeabschnitte
werden auf Grundlage einer bereits getroffenen Vereinbarung zivilrechtliche Verträge zwischen E.ON
edis und 50Hertz Transmission abgeschlossen. 50Hertz Transmission nimmt im Auftrag von E.ON
edis im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens alle notwendigen Handlungen vor und gibt die
erforderlichen Erklärungen ab, die für die Errichtung der genannten 110-kV-Freileitungen erforderlich
sind, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erzielen.

Nach Inbetriebnahme und einem Probebetriebszeitraum der 380-kV-Freileitung 481/482 wird die
derzeit vorhandene 220-kV-Leitung Neuenhagen – Bertikow – Vierraden rückgebaut. Der Rückbau

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dieser 220- kV-Leitung erfolgt in mehreren Etappen und wird ca. drei Jahre nach Inbetriebnahme der
Uckermarkleitung abgeschlossen.

Auszug aus der Einreichunterlage Erläuterungsbericht (Seite 18):
Netzbetreiber müssen ihr Netz so auslegen, dass der Ausfall eines Netzelementes (Stromkreis,
Transformator oder andere Betriebsmittel) zu keiner Überlastung der verbleibenden Netzelemente
führen darf (so genanntes (n-1)-Kriterium). Insbesondere ist aus oben Gesagtem begründet, dass
Freileitungen im Normalschaltzustand immer so betrieben werden, dass beide Stromkreise einer
zweisystemigen Freileitung nur so ausgelastet werden dürfen, dass bei Ausfall eines Stromkreises
sofort der andere in Betrieb befindliche Stromkreis und - abhängig von der konkreten Netztopologie -
benachbarte Stromkreise die entsprechende Strommenge aufnehmen können und damit die (n-1)-
Sicherheit des Netzes gewährleistet ist, dies gilt für alle Zeitpunkte, so z.B. auch für jede Situation
verstärkter Einspeisung erneuerbarer Energien.

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Übersichtskarte 380 kV-Leitung Bertikow-Neuenhagen

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2.3.         Unterlagen

Im Folgenden werden die vom gefertigten Gutachter herangezogenen Beurteilungsgrundlagen
angeführt:

1.     Anlage 1 UCKERMARKLEITUNG 380-kV-Leitung Bertikow – Neuenhagen 481/482 ,
     Erläuterungsbericht, erstellt von 50Hertz Transmission GmbH, April 2010.
2.     Anlage 3 Lagepläne (Maßstab 1:2000)
3.     Anlage 13.1.1 Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV-
     Uckermarkleitung; Randbedingungen: 380-kV-Leitung 2 x 1360 A (Masttyp D16), 380-kV-Leitung
     und Mitnahme 220-kV-Leitung 2 x 900 A (Masttyp BD16DE), 380-kV-Leitung und Mitnahme 110-
     kV-Leitung 2 x 645 A (Masttyp AD16), erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und
     Umwelttechnologie – FGEU mbH, 8. Juni 2006
4.     Anlage 13.1.4 Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV-
     Uckermarkleitung;      Randbedingungen:      Ausgewählte      Einzelstandorte      trassennaher
     Wohnbebauung        (Gemarkung   Gramzow,    Senftenhütte   und    Eberswalde),    erstellt   von
     Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 28. April 2008.
5.     Anlage 13.1.5 Gutachterliche Stellungnahme zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
     durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder 380-kV-Uckermarkleitung, erstellt von
     Ingenieurbüro Dr. Hannah Heinrich, Gutachterliche Stellungnahme Nr. 160803, 23. August 2006.
6.     Anlage 13.2.1 Messberichte zur Ermittlung des Schallpegels an 380-kV-Masten der
     Mastbaureihe Donau , Messorte: 380-kV-Freileitung Betwisch-Güstroe, Mast 23, 380-kV-
     Freileitung Görries-Güstrow, Mast 35“, erstellt von Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft,
     1999 und 2000.
7.     Anlage 13.2.2 Schallpegelberechnung an der geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow-
     Neuenhagen 481/482 im Bereich der Gemeinde Eberswalde/Gemarkung Finow (Endzustand),
     erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 14.5.2009
8.     Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung: Empfehlung zu den Abständen
     zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und
     Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes
     (Abstandsleitlinie) – Anhang 4. Amtsblatt für Brandenburg 49 (1995), 590 – 619.
     http://www.brandenburg.de/cms/media.php/2318/i_ab_lei.pdf

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2.4.        Inhaltliche und örtliche Abgrenzung der Beurteilung
des Vorhabens

Das gegenständliche Fachgutachten Umweltmedizin beurteilt die Auswirkungen der geplanten
Freileitung in der Betriebsphase hinsichtlich elektrischer und magnetischer Felder sowie Schall auf die
menschliche Gesundheit. Da elektrische und magnetische Felder sowie Schall mit zunehmendem
Abstand zur Leitung abnehmen, und im Hinblick auf mögliche gesundheitlichen Wirkungen vor allen
Langzeitexpositionen relevant sind, erfolgt die Beurteilung für Wohn- und Freizeitnutzungen sowie für
Arbeitsplätze im Nahbereich der Leitung, die mit einem längeren Aufenthalt einhergehen können.

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2.5.         Einreichunterlage: Anlage 1

Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage
13.1.4 „Anlage 1 UCKERMARKLEITUNG 380-kV-Leitung Bertikow – Neuenhagen 481/482 ,
Erläuterungsbericht, erstellt von 50Hertz Transmission GmbH, April 2010, Kapitel 4 - Wirkung der
Freileitung auf den Menschen (Seite 71 bis 82) zitiert, (Zitat in Kursivschrift).

„Für die niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder ist einzig die Reiz- und
Stimulationswirkung nachgewiesen. Diese bildet weltweit die wissenschaftliche Grundlage für die
Festlegung von Grenzwerten.

Durch den Arbeitskreis „Nichtionisierende Strahlung – International Comittee on Non-Ionizing
Radiation Protection (ICNIRP)“, einem weltweiten Zusammenschluss von Wissenschaftlern unter dem
Dach der WHO, wurden im Jahr 1998 Richtlinien für die Begrenzung elektrischer und magnetischer
Felder veröffentlicht. Diese Grenzwerte wurden durch die deutsche Gesetzgebung in der 26. BImSchV
festgeschrieben.

Die Empfehlungen der ICNIRP aus dem Jahre 1998 wurden sowohl im Jahre 2007 anhand des
internationalen WHO-Dossiers „Environmental Health Criteria 238 – Extremely low frequency fields“
(WHO 2007) als auch als Ergebnis des im März 2008 durchgeführten internationalen Workshop der
ICNIRP nochmals bestätigt.

Es wurde weiter festgestellt, dass nach Überprüfung aller verfügbaren wissenschaftlichen Beweise
keine Erkrankungen eindeutig identifiziert werden konnten, die durch die Exposition von elektrischen
und magnetischen Feldern hervorgerufen wurden.

Es gelten für Gebäude und Grundstücke, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von
Menschen bestimmt sind, folgende Grenzwerte:
        • für die elektrische Feldstärke: 5 kV/m
        • für die magnetische Flussdichte: 100 μT

Bei Einhaltung dieser Grenzwerte ist die Reizschwelle für Nerven und Muskelzellen des menschlichen
Organismus weit unterschritten, da ein Sicherheitsfaktor von ca. 50 eingerechnet wurde (Bundesamt
für Strahlenschutz 2008). Das heißt, dass eine physische Reaktion erst bei einer fünfzigfachen
Überschreitung des Grenzwertes zu erwarten ist.

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Auf der Basis des Herstellerzertifikats der FGEU für die beantragte Freileitung vom 10.08.2005 wurde
durch die Firma 2h-engineering am 23.08.2006 beispielhaft eine zusätzliche gutachterliche
Stellungnahme erarbeitet (s. Anlage 13.1.5). Die wesentlichsten Ergebnisse werden an dieser Stelle
vorgestellt:
Für die doppelsystemige Freileitung (Donaumastbild) ohne Mitnahmeleitung ergeben sich unmittelbar
unter der Freileitung in 1 m Höhe vom Erdboden im Bereich des geringsten Abstandes Leiterseile –
Erdboden folgende Werte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte:
    •     Elektrische Feldstärke: 3,75 kV/m
    •     Magnetische Flussdichte: 11,6 μT

Die Grenzwerte nach der 26. BImSchV werden in 1 m Höhe ab Erdboden an jeder Stelle der
Freileitungstrasse eingehalten bzw. weit unterschritten.
Die Feldstärken verringern sich mit dem Abstand zur Leitungsachse sehr stark, so dass sich für die
magnetische Flussdichte z.B. bei einem Abstand von ca. 100 m einen Wert kleiner 0,3 μT bzw. ca.
200 m einen Wert kleiner 0,1 μT für alle Belastungsfälle ergibt.

Negative gesundheitliche Wirkungen aufgrund der von der geplanten Freileitung emittierten
niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder können daher nach dem derzeitigen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen
werden.

Zur Aktualität der in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte merkt der Gutachter im August 2006 an,
dass weder in der aktuellen Literatur noch auf dem im März 2006 durchgeführten internationalen
Workshop der ICNIRP neuere wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlicht wurden, die eine
Veränderung der Grenzwerte hin zu niedrigen Werten sinnvoll erscheinen lassen.

Gesundheitliche Gefahren aufgrund der Wirkung der elektrischen und magnetischen Felder oder
aufgrund der Wirkung der Geräuschentwicklung einer 380-kV-Leitung können nach heutigem
Wissensstand ausgeschlossen werden.
Eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse über einen Zusammenhang von Freileitungsbau oder -
betrieb und gesundheitlichen Gefahren liegen für den Menschen nicht vor (s. im Übrigen die
vorstehenden Darlegungen Kap. 4.1 und 4.2).

Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen einer 380-kV-Leitung wurde durch 50Hertz Transmission ein
unabhängiges Institut beauftragt. Der Gutachter nahm die Messungen beispielhaft an zwei
vorhandenen baugleichen 380-kV-Freileitungen in den Jahren 1999 und 2000 vor (s. Anlage 13.2.1).
Die technischen Daten dieser Freileitungen entsprechen denen der Uckermarkleitung (Masttyp
„Donau“ ohne Mitnahme von Leiterseilen anderer Spannungsebenen). Dabei wurde der
entstehende Geräuschpegel für folgende Maximalkennwerte ermittelt:

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    •   Zwei Systeme der 380-kV-Leitung in Betrieb
    •   Belastung mit Nennstrom
    •   Betriebsspannung (410 kV)
    •   Hohe Luftfeuchtigkeit (relative Luftfeuchtigkeit ca. 85 %)

Die Messungen fanden nachts statt, wobei Abschnitte ohne Beeinflussung von Hindernissen (keine
Geräuschminderung) bevorzugt wurden.
Das Messgerät befand sich in einem Abstand von jeweils 1,70 m Höhe zum Erdboden.
Aus dieser Konstellation ergibt sich ein dem Vorsichtsprinzip folgendes Pessimalszenario:
• unmittelbar am Mast kann ein Geräuschpegel von bis zu 47 dB(A) entstehen
• in einem Abstand von 50 m zum Mast kann ein Geräuschpegel von 41 dB(A) entstehen
• Geräusche der Leiterseile sind vernachlässigbar

Die Richtwerte der TA Lärm wurden bei beiden durchgeführten Messungen eingehalten bzw.
unterschritten.

Weiterhin hat 50Hertz Transmission bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Schallgutachten
der Uckermarkleitung für Einzelstandorte trassennaher Wohnbebauungen am Beispiel des
Stadtgebietes von Eberswalde erstellen lassen (s. Anlage 13.2.2).

Diese schalltechnischen Lagepläne ermöglichen eine gezielte Prognose der tatsächlich zu
erwartenden Schallemissionen aufgrund von Koronaentladungen an der neu zu errichtenden 380-kV-
Freileitung.

Auf der Grundlage von Vergleichsmessungen an baugleichen 380-kVFreileitungen kann festgestellt
werden, dass selbst unter schlechtesten Bedingungen (hohe Luftfeuchtigkeit, hohe Betriebsspannung,
maximale Strombelastung) bei dem im konkreten Projekt in Rede stehenden Abstand zur nächsten
Wohnbebauung die Grenzwerte der TA Lärm unterschritten werden.

Als Ergebnis des Schallgutachtens vom 13.05.2009 für den Raum Eberswalde ist festzustellen, dass
für die beispielhaft vorgegebenen Berechnungspunkte (geringster Abstand zur Freileitungstrasse)
innerhalb des hier im Sinne der TA Lärm bestehenden „Allgemeinem Wohngebiet und
Kleinsiedlungsgebiet“ die Grenzwerte eingehalten wurden.

Die Ergebnisse sind für weitere Annäherungen der Uckermarkleitung an Wohnbebauungen
an der Freileitungstrasse vergleichbar und als Richtwerte verwendbar. Die
Geräuschemissionen der Freileitung entsprechen damit den gesetzlichen Vorgaben (TA
Lärm) bzw. unterschreiten diese.“

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2.6.         Einreichunterlage: Anlage 13.1.1

Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage
13.1.1 „Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV-Uckermarkleitung;
Randbedingungen: 380-kV-Leitung 2 x 1360 A (Masttyp D16), 380-kV-Leitung und Mitnahme 220-kV-
Leitung 2 x 900 A (Masttyp BD16DE), 380-kV-Leitung und Mitnahme 110-kV-Leitung 2 x 645 A
(Masttyp AD16)“, erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU
mbH, 8. Juni 2006 zitiert, (Zitat in Kursivschrift oder Faksimile).

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Randbedingungen der Berechnungen.

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Tabellen der Anlage 13.1.1 Seite 27
Fall 1 = 2x1360 A (100 % des Betriebsstroms) ohne Mitführungen

Fall 1 = 420 kV ohne Mitführungen

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2.7.        Einreichunterlage: Anlage 13.1.4

Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage
13.1.4 „Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV-Uckermarkleitung;
Randbedingungen:     Ausgewählte     Einzelstandorte     trassennaher   Wohnbebauung         (Gemarkung
Gramzow, Senftenhütte und Eberswalde)“, erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und
Umwelttechnologie – FGEU mbH, 28. April 2008 zitiert, (Zitat in Kursivschrift oder Faksimile).

Die   Anlage   13.1.4   enthält   Berechnungen     für   ausgewählte    Einzelstandorte     trassennaher
Wohnbebauung bzw. der Kleingartensiedlung Wolfswinkel (Eberswalde). Soweit in bestimmten
Bereichen Übergangszustände und Endzustände berechnet wurden, werden um auf der sicheren
Seite der Beurteilung zu liegen die geringfügig höheren Werte der Übergangszustände für die
Beurteilung herangezogen.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Randbedingungen der Berechnungen.

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Gemeinde Gramzow/ Gemarkung Neu-Meichow (Übergangszustand)
1. Tabelle: Mastfelder M17/253 – M18/252

2. Tabelle: Mastfelder M18/252 – M19/251

3. Tabelle: Mastfelder M20/250 – M21/249

4. Tabelle: Mastfelder M20/249 – M21/248

Gemeinde Chorin/ Gemarkung Senftenhütte
9. Tabelle: Mastfeld M203 – M204

Umweltmedizinisches Fachgutachten                     8. September 2010
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Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand)
10. Tabelle: Mastfelder M245/116 – M245A/115

11. Tabelle: Mastfelder M245A/115 – M246

12. Tabelle: Mastfelder M246 – M247/113

Umweltmedizinisches Fachgutachten                         8. September 2010
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13. Tabelle: Mastfelder M247/113 – M248/112

Umweltmedizinisches Fachgutachten             8. September 2010
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2.8.          Einreichunterlage: Anlage 13.1.5

Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage
13.1.5 „Gutachterliche Stellungnahme zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
niederfrequente elektrische und magnetische Felder 380-kV-Uckermarkleitung“, erstellt von
Ingenieurbüro Dr. Hannah Heinrich, Gutachterliche Stellungnahme Nr. 160803, 23. August 2006,
zitiert (Zitat in Kursivschrift).

Regelungen auf Landesebene
Unabhängig von Regelungen auf Bundesebene können die Bundesländer in eigener Zuständigkeit
Vorschriften erlassen, die in einem angemessenen Rahmen über die Forderungen des Bundesrechtes
hinausgehen, jedoch nicht gegen dieses verstoßen. Ein Beispiel hierfür ist die „Abstandsleitlinie“ [8]
des Landes Brandenburg.
Die „Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie
Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung
unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie) des Ministers für Umwelt, Naturschutz
und Raumordnung (des Landes Brandenburg – Einfügung des Verfassers) vom 6. Juni 1995 (…)
konkretisiert als Leitlinie Immissionsbelange für die Bauleitplanung.“ Dabei werden in Anlage 4
„Abstand von Hochspannungsfreileitungen und den Oberleitungen der Deutschen Bahn AG zu
Wohnbebauungen und anderen schutzbedürftigen Einrichtungen, die dem länger andauernden
Aufenthalt (größer 6 Stunden pro Tag) von Menschen dienen“ konkrete Abstände angegeben. Es wird
ausgeführt, dass „bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Planung neuer
Energieversorgungstrassen (…) bei einer installierten Spannung ab 110 kV ein Abstand von 30 m und
ab einer installierten Spannung von 380 kV ein Abstand von 50 m zu den äußeren Trassengrenzen
einzuhalten“ ist.

Zusätzliche Maßnahmen
Bei der Projektierung und Ausführung der 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen
werden von der Vattenfall Europe Transmission GmbH folgende zusätzliche freiwillige Maßnahmen
zur Immissionsminimierung getroffen [11]:
    •    Durch technische Maßnahmen, wie z.B. die Optimierung der Phasenbelegung der Leiterseile
         wird eine Minimierung der Emission elektrischer und magnetischer Felder herbeigeführt
    •    Zu Orten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, wie z.B.
         Wohnbebauung, Spielplätzen, Sporteinrichtungen und ähnlichen Gesellschaftsbauten wird
         grundsätzlich ein Abstand von 100 bis 200 Metern eingehalten

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Bewertung der Immissionssituation
Wie den Abbildungen 1 und 3 unmittelbar entnommen werden kann, werden bei höchster betrieblicher
Anlagenauslastung (Betrieb mit Nennstrom) die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegten
Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte zum Teil erheblich
unterschritten. Auch die Anforderungen zur Vorsorge gemäß §4 der 26. BImSchV sind ohne weitere
Maßnahmen eingehalten.

Zur Aktualität der in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte ist festzustellen, daß weder in der
aktuellen Literatur noch auf dem internationalen Workshop der International Commission on Non-
Ionizing Radiation Protection ICNIRP [7] neuere wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlicht wurden,
die eine Veränderung der Grenzwerte hin zu niedrigeren Werten sinnvoll erscheinen lassen.
Die in der Norm DIN EN 50341-1 festgelegten waagrechten Mindestabstände z.B. zu Gebäuden oder
Erholungsanlagen, siehe Tabelle 2 dieses Gutachtens, sind einzuhalten. Hierbei ist im Einzelfall zu
prüfen, ob bei derart starker Annäherung an die Hochspannungsfreileitung z.B. in den oberen
Geschossen von Gebäuden die Anforderungen der 26. BImSchV erfüllt sind. Ggf. kann sich daraus
ein größerer Mindestabstand ableiten.

Es ist zu beachten, daß es bei elektrischen Feldstärken von mehr als 2 kV/m zur Störbeeinflussung
einer sehr kleinen Anzahl von Herzschrittmachern (unipolare Konfiguration, höchste
Wahrnehmungsempfindlichkeit) kommen kann. Die betroffenen Personen sollten einen
Daueraufenthalt in derartigen Feldern vermeiden – vorübergehende, kurzzeitige Expositionen führen
zu keiner signifikanten Risikoerhöhung.

Die Berücksichtigung der technischen Empfehlungen der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen zur
Begrenzung unerwünschter Influenz- und Induktionswirkungen infolge elektrischer und magnetischer
Felder in Geräten oder Anlagen gemäß den nationalen normativen Festlegungen der DIN EN 50341-
3-4 wird empfohlen.

Bildstörungen an Computermonitoren und Fernsehern oder sonstigen Anzeigegeräten mit
Kathodenstrahlröhren können vermieden werden, wenn der Effektivwert der magnetischen
Flussdichte einen Wert von etwa 0,6 μT nicht überschreitet. Die tatsächliche Störfestigkeit von
Anzeigegeräten mit Kathodenstrahlröhren ist von vielen Parametern, u. a. betrieblichen Einstellungen,
Bildschirmdiagonale, Ausrichtung zum Störfeld, aber auch von Typ und Hersteller abhängig. Die
notwendigen Mindestabstände zur Trassenmitte betragen im Fall 1 und 3 etwa 70 m, im Fall 2 etwa
80 m.
Durch zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. die Optimierung der Phasenbelegung der Leiterseile, kann
eine Minimierung der Emission elektrischer und magnetischer Felder herbei geführt werden. Wird zu
Orten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, wie z.B. Wohnbebauung,

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Spielplätzen, Sporteinrichtungen und ähnlichen Gesellschaftsbauten, grundsätzlich ein Abstand von
100 bis 200 Metern eingehalten, so werden die maximalen Werte der elektrischen Feldstärke auf etwa
80 - 20 V/m (0,08 - 0,02 kV/m) und die Werte der magnetischen Flussdichte auf etwa 0,37 - 0,03 μT
abgesenkt.

Negative gesundheitliche Wirkungen oder die Störung technischer Systeme aufgrund der von der
geplanten Hochspannungsfreileitung emittierten niederfrequenten elektrischen und magnetischen
Felder können nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand bei diesen elektrischen
Feldstärken und magnetischen Flussdichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden.“

Umweltmedizinisches Fachgutachten                                                8. September 2010
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2.9.        Einreichunterlage: Anlage 13.2.1

Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage
13.2.1 „Messberichte zur Ermittlung des Schallpegels an 380-kV-Masten der Mastbaureihe Donau ,
Messorte: 380-kV-Freileitung Betwisch-Güstroe, Mast 23, 380-kV-Freileitung Görries-Güstrow, Mast
35“, erstellt von Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft, 1999 und 2000, zitiert (Faksimile).

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Umweltmedizinisches Fachgutachten   8. September 2010
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2.10.          Einreichunterlage: Anlage 13.2.2

Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage
Anlage 13.2.2 Schallpegelberechnung an der geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen
481/482 im Bereich der Gemeinde Eberswalde/Gemarkung Finow (Endzustand), erstellt von
Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 14.5.2009, zitiert
(Faksimile).

1. Einleitung
Untersuchungsgegenstand sind Geräuschentwicklungen, verursacht durch mögliche
Koronaentladungen der geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen 481/482 der VE
Transmission im Bereich der Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow. Die Analyse erfolgte im
Auftrag der VE Transmission, Eichenstraße 3A, 12435 Berlin.

2. Technische Spezifikation Die Betriebszustände wurden aus den Unterlagen der VE Transmission
(Trassenplan, Mastbild etc.) entnommen (siehe Anlage).
Mast 245A – Mast 248:
max. Stromfluss 2 x 1360 A, Nennspannung 380 kV, Leiterseil 2x3x4 265/35 Al/St, Erdseil 265/35
Al/St, Luftkabel 210/50 Al/St, Mastfeld 245A – 246 – 247 – 248, Leiterseilaufhängung 34.0 m, 34.0 m
36.50 m, 21.15 m, min. Bodenabstand 22.88 m, 21.09 m, 16.22 m, Phasenbelegung L2 L3 L1 | L2 L3
L1
(Bemerkung: Bei der Bestimmung des minimalen Bodenabstands wurde das Bodenprofil
vernachlässigt und der worst-case angenommen, das heißt, dass der geringste Abstand vom Boden
zu den Leiterseilen aus den Trassenplänen ermittelt wurde.)
Die Positionen und Abmessungen sowie der Verlauf der Freileitung über dem Gelände stammen aus
den Zeichnungen und den Trassenplänen der VE Transmission.

3. Schallpegel durch Koronaentladung
Der maximal zu erwartende Schallpegel entsprechend Berechnungsverfahren „IEEE Transactions on
Power Apparartus and Systems, Vol. PAS-100, No. 1, January 1981, pp. 121-130, Bonneville Power
Administration“ für die Wetterbedingung „rainy weather“ (2,5 l/h) an den festgelegten Punkten
zwischen Mast 245A – Mast 248 in 1,70 m über EOK beträgt 39,35 dB(A). Der Berechnungsfehler
beträgt +/- 5%. Bei Berücksichtigung der Wetterbedingung „heavy rain“ (7,7 l/h) sind die Werte mit 3,5
dB(A) zu beaufschlagen, hingegen bei Berücksichtigung der Wetterbedingung „fair weather“ um 25
dB(A) zu verringern.

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    1. Tabelle: Mastfelder M245A – M246

4. Auswertung
4.1 Schallschutz entsprechend der TA Lärm
Für die ausgewählten Standorte, explizit P1, P2, P3, P4 und P6 werden die Grenzwerte in der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 für
die Immissionsorte außerhalb von Gebäuden für die Gebiete ”in allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten” eingehalten. Die Immissionsrichtwerte für die Gebiete “allgemeine
Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete“ betragen tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A).

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2.11.       Nutzungen im Nahbereich der Trasse (hier:
Eberswalde, Chorin, Angermünde)

Am 21. und 22. August 2010 wurden vom unterfertigenden Sachverständigen ausgewählte
Immissionspunkte (Eberswalde, Chorin, Angermünde) im Nahbereich der geplanten 380-kV-
Freileitung besichtigt und mittels Foto dokumentiert. Dies diente der Überprüfung der örtlichen und
aktuellen Nutzungen. Die Situation der Gemeinde Sydower Fließ wurde wie auch bei den anderen
Gemeinden vorab am Lageplan untersucht. Dabei zeigte sich, dass die nächsten Objekte jedenfalls
außerhalb der 0,05µT-Linie situiert sind. Eine Ortsbesichtigung wurde daher nicht durchgeführt.

Die Systematik folgt dabei der Bezeichnung der Berechnungspunkte der Einreichunterlage Anlage
13.1.4. Weiters werden zusätzliche relevante Immissionspunkte angeführt, für die keine
Einzelpunktberechnungen vorliegen.

Umweltmedizinisches Fachgutachten                                                  8. September 2010
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Gemeinde Chorin/ Gemarkung Senftenhütte
9. Tabelle: Mastfeld M203 – M204

Punkt 5
Gemeinde Chorin
Gemarkung Senfftenhütte
Choriner Ende 33
Wohnhaus

Punkt 6
Gemeinde Chorin
Gemarkung Senfftenhütte
Choriner Ende 31
Wohnhaus

Umweltmedizinisches Fachgutachten         8. September 2010
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Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand)
Parallelverlauf 380-kV-Doppelltg. (Opt. Anordnung) mit 220-kV-Doppelleitung
Neuenhagen-Pasewalk-Bertikow-Vierraden Masttyp TGL-6927
10.    Tabelle: Mastfelder M245/116 – M245A/115

Punkt 7
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Kleingartenanlage – Wolfswinkel
(Parzelle in der äußersten Nord-West Ecke)

11.Tabelle: Mastfelder M245A/115 – M246

Umweltmedizinisches Fachgutachten                                             8. September 2010
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Punkt 8
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Eberswalderstraße 41a
FFW Finow, FTZ, Berufsfeuerwehr Eberswalde-
Regionalleitstelle NordOst, Rettungsdienst
Landkreis Barnim, Brand- und
Katastrophenschutz Landkreis Barnim

Umweltmedizinisches Fachgutachten             8. September 2010
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Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand)
12.Tabelle: Mastfelder M246 – M247/113

Punkt 9
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Eberswalderstraße 102
Wohnhaus

Umweltmedizinisches Fachgutachten                         8. September 2010
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Punkt 10
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Fritz-Weineck-Straße 49
Wohnhaus

Punkt 11
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Lepi Markenschuhe
Filiale Eberswalde
Fritz-Weineck-Straße

Punkt 12
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Kopernikusring
Wohnhaus

Umweltmedizinisches Fachgutachten   8. September 2010
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Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand)
13. Tabelle: Mastfelder M247/113 – M248/112

Punkt 13
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Prignitzerstraße 3
Wohnhaus

Umweltmedizinisches Fachgutachten                         8. September 2010
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Berechnung magnetische Flussdichte Immissionspunkte: P5, P6

Berechnung magnetische Flussdichte Immissionspunkte: P7, P8, P9, P10

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Berechnung magnetische Flussdichte Immissionspunkte: P9, P10, P11, P12

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Weitere Nutzungen im Nahbereich der Trasse, für die keine Berechnungen vorliegen

Garagen Brandenburgisches Viertel
Parallelverlauf 380-kV-Doppelltg. (Opt. Anordnung) mit 220-kV-Doppelleitung Masttyp TGL-6927

Zusatzpunkt 14
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Garagen Brandenburgisches Viertel
entlang Kopernikusring

Distanz zur Trassenmitte: direkte Überspannung

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Spielplatz zwischen Eberswalderstraße 102 und Fritz-Weineck-Straße 49
Parallelverlauf 380-kV-Doppelltg. (Opt. Anordnung) mit 220-kV-Doppelleitung Masttyp TGL-6927

Zusatzpunkt 15
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Spielplatz zwischen
Eberswalderstraße 102 (P9) und Fritz-Weineck-
Straße 49 (P 10)

Distanz zur Trassenmitte: 79 m

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Gewerbegebiete westlich Coppistraße 10

Zusatzpunkt 16
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Finow
Gewerbegebiete westlich Coppistraße 10

Distanz zur Trassenmitte: direkte Überspannung

Umweltmedizinisches Fachgutachten                8. September 2010
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Betriebsanlage Marie-Curie-Straße 5

Zusatzpunkt 17
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Eberswalde
Marie-Curie-Straße 5
Betriebsanlage

Distanz zur Trassenmitte: 78 m

Umweltmedizinisches Fachgutachten     8. September 2010
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Liegeplatz Havel-Oder-Wasserstraße

Zusatzpunkt 18
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Eberswalde
Liegeplatz Havel-Oder-Wasserstraße

Distanz zur Trassenmitte: 32 m (Ufer)

Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Eberswalde
Liegeplatz Havel-Oder-Wasserstraße

Umweltmedizinisches Fachgutachten       8. September 2010
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Carl-von-Linde-Straße 13 / W.-Conrad-Röntgen-Str. 20
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Eberswalde
W.-Conrad-Röntgen-Str. 20 (Thorka GmbH)
Carl-von-Linde-Straße 13 (Dala Industrie GmbH)
Betriebsanlagen

Zusatzpunkt 19                                   Kein Bild
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Eberswalde
W.-Conrad-Röntgen-Str. 20 (Thorka GmbH)
Betriebsanlage

Distanz zur Trassenmitte: 80 m

Zusatzpunkt 20
Gemeinde Eberswalde
Gemarkung Eberswalde
Carl-von-Linde-Straße 13 (Dala Industrie GmbH)
Laut Anlage 3 Lageplan M235-M238
(LP_C_L_481_0235-0238.pdf) trassennächster
Gebäudeteil = Wohnhaus

Distanz zur Trassenmitte: 125 m

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Gemeinde Angermünde Gemarkung Kerkow / Gemarkung Angermünde
Gemeinde Angermünde
Gemarkung Kerkow/ Angermünde

Zusatzpunkt 21
Gemeinde Angermünde
Gemarkung Angermünde
Greiffenbergerstraße 1a
Wohnhaus

Distanz zur Trassenmitte: 137 m

Zusatzpunkt 22
Gemeinde Angermünde
Gemarkung Kerkow
Greiffenbergerstraße 37
Wohnhaus

Distanz zur Trassenmitte: 114 m

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2.12.        Erstellung der Immissionswerte für die Nutzungen
im Nahbereich

In der Einreichunterlage, Anlage 13.1.4. sind die Ergebnisse der Immissionsberechnungen für
magnetische und elektrische Wechselfelder für Einzelpunkte dargestellt. Die Immissionswerte für die
magnetische Flussdichte beruhen dabei auf dem maximalen Betriebsstrom (100%). Die Grenzwerte
der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung stellen auf diesen maximalen Betriebsstrom ab und
beurteilen hier Kurzzeiteffekte mit einem entsprechend hohen Grenzwert von 100 µT. Aus
umweltmedizinischer Sicht stellen die Langzeiteffekte, den kritischeren Beurteilungsfall dar, der
entsprechende Beurteilungswert liegt dabei um etwa drei Größenordnungen tiefer. Wien im Kapitel
2.2.    angeführt,   besteht   die   380-kV-Uckermarkleitung   aus   zwei   getrennten    Systemen.
Übertragungsleitungen dieser Art dürfen aus Sicherheitsgründen nur so betrieben werden, dass das
so genannte n-1 Kriterium gewährleistet ist. Im konkreten Fall muss bei Ausfall eines Systems, das
zweite System die komplette Last aufnehmen können. Das n-1 Kriterium ist bei der vorliegenden
Leitung erfüllt, wenn die Leitung in Summe nicht mehr als 60 % ausgelastet ist. Die gegenständliche
Beurteilung untergräbt hier nicht die Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung sondern stellt
auf Langzeitwirkungen ab und ist der dafür zutreffende Betriebsstrom von 60% des maximalen
Betriebsstroms anzusetzen. Daher werden im Folgenden die Immissionswerte unter der Bedingung
der Einhaltung des n-1 Kriteriums erstellt. Für die elektrische Feldstärke wird für die
umweltmedizinische Beurteilung, wie in der Anlage 13.1.4         von einer Spannung von 380 kV
ausgegangen.

Im Zuge des Ortsaugenscheins am 21. und 22.8.2010 wurden Nutzungen erhoben, für die keine
Einzelpunktberechnungen vorliegen. Für diese Nutzungen soll eine orientierende Abschätzung der zu
erwartenden Expositionen für die magnetische Flussdichte und das elektrische Feld erfolgen. Dazu
wird die Berechnung der Randbedingung ohne Mitführung bzw. Parallelverlauf (Anlage 13.1.1): 380-
kV-Leitung 2 x 1360 A (Masttyp D16) herangezogen und ebenfalls entsprechend für das n-1 Kriterium
erstellt.

Dabei werden die Werte der Tabelle auf Seite 27 der Einreichunterlage Anlage 13.1.1, die 100% des
maximalen Betriebsstroms darstellt, entsprechend auf 60% umgerechnet. Diese Werte werden in eine
Exceltabelle eingetragen und eine geglättete Kurve (kubisch) erstellt. Die Kurve wird ausgedruckt und
der Immissionswert der jeweiligen Distanz (zur Trassenmitte) direkt abgelesen. Diese Vorgangsweise
erscheint für eine orientierende Abschätzung der zu erwartenden Exposition ausreichend genau. Für
eine exakte Abschätzung sind Einzelpunktberechnungen erforderlich.

Umweltmedizinisches Fachgutachten                                                 8. September 2010
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Für die elektrische Feldstärke wird für die umweltmedizinische Beurteilung wie in der Anlage 13.1.4
von einer Spannung von 380 kV ausgegangen. Dabei werden die Werte der Tabelle auf Seite 28 der
Einreichunterlage Anlage 13.1.1, die der maximalen Spannung von 420 kV entsprechen, auf eine
Spannung von 380 kV umgerechnet. Diese Werte werden in eine Exceltabelle eingetragen und eine
geglättete Kurve in log-Skalierung erstellt. Die Kurve wird ausgedruckt und der Immissionswert der
jeweiligen Distanz (zur Trassenmitte) abgelesen. Diese Vorgangsweise erscheint für eine
orientierende Abschätzung der zu erwartenden Exposition ausreichend genau.

Einzelpunktberechnungen

Gemeinde Chorin/ Gemarkung Senftenhütte
Mastfeld M203 – M204

Punkt Beschreibung              Distanz           Magnetische      Magnetische       Elektrische
                                                  Flussdichte      Flussdichte     Feldstärke (380
                                                    (100%)          (60%=n-1)            kV)
  5    Wohnhaus                   69 m    EG         1,57 µT          0,94 µT        0,15 kV/m
       Choriner Ende 33                   1. OG      1,60 µT          0,96 µT        0,20 kV/m
  6    Wohnhaus                  69 m EG           1,85 µT*     1,11 µT*      0,35 kV/m*
       Choriner Ende 31                  1. OG     1,90 µT*     1,14 µT*      0,36 kV/m*
*) Anmerkung die Einzelpunktberechnung erfolgte für das Nebengebäude. Es wird empfohlen die
Werte des Punktes 5 auch für den Punkt 6 heranzuziehen.

Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand)
Mastfelder M245/116 – M245A/115
Punkt Beschreibung            Distanz             Magnetische      Magnetische       Elektrische
                                                  Flussdichte      Flussdichte       Feldstärke
                                                    (100%)          (60%=n-1)         (380 kV)
  7    Kleingartenanlage          39 m    EG         3,09 µT          1,85 µT        0,29 kV/m
       Wolfswinkel                        1. OG      3,27 µT          1,96 µT        0,43 kV/m

Mastfelder M245A/115 – M246
Punkt Beschreibung              Distanz           Magnetische      Magnetische       Elektrische
                                                  Flussdichte      Flussdichte     Feldstärke (380
                                                    (100%)          (60%=n-1)            kV)
  8    Feuerwehr                  59 m    EG         1,41 µT          0,85 µT        0,11 kV/m
       Eberswalderstraße 41 a             1. OG      1,46 µT          0,88 µT        0,23 kV/m
                                          2. OG      1,52 µT          0,91 µT        0,41 kV/m

Mastfelder M246 – M247/113
Punkt Beschreibung              Distanz           Magnetische      Magnetische       Elektrische
                                                  Flussdichte      Flussdichte     Feldstärke (380
                                                    (100%)          (60%=n-1)            kV)
   9   Wohnhaus                   97 m    EG         0,68 µT          0,41 µT        0,08 kV/m

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        Eberswalderstraße 102              1. OG        0,69 µT             0,41 µT         0,11 kV/m
                                           2. OG        0,70 µT             0,42 µT         0,11 kV/m
                                           3. OG        0,71 µT             0,43 µT         0,17 kV/m
                                           4. OG        0,72 µT             0,43 µT         0,27 kV/m
  10    Wohnhaus                  91 m     EG           0,62 µT             0,37 µT         0,05 kV/m
        Fritz-Weineck-Straße               1. OG        0,62 µT             0,37 µT         0,06 kV/m
        49                                 2. OG        0,63 µT             0,38 µT         0,09 kV/m
                                           3. OG        0,64 µT             0,38 µT         0,20 kV/m
                                           4. OG        0,65 µT             0,39 µT         0,25 kV/m
Punkt Beschreibung               Distanz              Magnetische       Magnetische         Elektrische
                                                      Flussdichte       Flussdichte       Feldstärke (380
                                                        (100%)           (60%=n-1)              kV)
  11    Lepi Markenschuhe         71 m     EG           0,97 µT             0,58 µT         0,11 kV/m
        Fritz-Weineck-Straße               1. OG        0,99 µT             0,59 µT         0,12 kV/m
                                           2. OG        1,02 µT             0,61 µT         0,13 kV/m
  12    Wohnhaus                  97 m     EG           0,54 µT             0,32 µT         0,06 kV/m
        Kopernikusring                     1. OG        0,54 µT             0,32 µT         0,09 kV/m
                                           2. OG        0,55 µT             0,33 µT         0,15 kV/m
                                           3. OG        0,56 µT             0,34 µT         0,22 kV/m
                                           4. OG        0,57 µT             0,34 µT         0,40 kV/m

Mastfelder M247/113 – M248/112
Punkt Beschreibung               Distanz              Magnetische       Magnetische         Elektrische
                                                      Flussdichte       Flussdichte       Feldstärke (380
                                                        (100%)           (60%=n-1)              kV)
  13    Wohnhaus                 102 m EG               0,66 µT             0,40 µT         0,03 kV/m
        Prignitzerstraße 3             1. OG            0,66 µT             0,40 µT         0,04 kV/m
                                       2. OG            0,65 µT             0,39 µT         0,06 kV/m
                                       3. OG            0,65 µT             0,39 µT         0,09 kV/m
                                       4. OG            0,64 µT             0,38 µT         0,16 kV/m

Weitere Nutzungen im Nahbereich der Trasse
Die nachfolgenden Immissionswerte stellen nur Orientierungswerte dar. Zur Herleitung wird auf den
Text verwiesen.

Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow
Mastfelder M246 – M247/113
 Zusatz-        Beschreibung         Distanz Magnetische Magnetische Elektrische              Elektrische
  punkt                                      Flussdichte Flussdichte Feldstärke               Feldstärke
                                               (100%)     (60%=n-1)   (420 kV)                 (380 kV)
   14      Garagen Branden-          Über-         11,6 µT        7,0 µT       3,8 kV/m        3,4 kV/m
           burgisches Viertel        spannt
   15      Spielplatz                 79 m         0,51 µT        0,31 µT      0,11 kV/m       0,1 kV/m
           Eberswalderstraße 102
           Fritz-Weineck-Straße 49

Mastfelder M241 – M243
   16      Gewerbegebiete westlich Über-           11,6 µT        7,0 µT       3,8 kV/m        3,4 kV/m
           Coppistraße 10          spannt

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Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Eberswalde

Mastfelder M238 – M240
 Zusatz-       Beschreibung          Distanz Magnetische Magnetische Elektrische     Elektrische
  punkt                                      Flussdichte Flussdichte Feldstärke      Feldstärke
                                               (100%)     (60%=n-1)   (420 kV)        (380 kV)
   17      Gewerbl. Betriebsanl.      78 m     0,51 µT     0,31 µT    0,11 kV/m       0,1 kV/m
           Marie-Curie-Straße 5
   18      Liegeplatz Havel-Oder-     32 m     5,2 µT      3,1 µT     1,15 kV/m       1,0 kV/m
           Wasserstraße

Mastfelder M235 – M236
 Zusatz-       Beschreibung          Distanz Magnetische Magnetische Elektrische     Elektrische
  punkt                                      Flussdichte Flussdichte Feldstärke      Feldstärke
                                               (100%)     (60%=n-1)   (420 kV)        (380 kV)
   19      Gewerbl. Betriebsanl.      80 m     0,51 µT     0,31 µT    0,11 kV/m       0,1 kV/m
           W.-Conrad-Röntgen-Str.
           20 (Thorka GmbH)
   20      Wohnhaus                  125 m     0,16 µT     0,1 µT     0,036 kV/m    0,032 kV/m
           Carl-von-Linde-Str. 13
           (Dala Industrie GmbH)

Gemeinde Angermünde, Gemarkung Angermünde
Mastfelder M149 – M150

 Zusatz-        Beschreibung         Distanz Magnetische Magnetische Elektrische     Elektrische
  punkt                                      Flussdichte Flussdichte Feldstärke      Feldstärke
                                               (100%)     (60%=n-1)   (420 kV)        (380 kV)
   21      Gemeinde Angermünde     137 m       0,13 µT     0,08 µT    0,030 kV/m    0,027 kV/m
           Gemarkung Angermünde
           Wohnhaus
           Greiffenbergerstraße 1a

Gemeinde Angermünde, Gemarkung Kerkow
Mastfelder M149 – M150

 Zusatz-        Beschreibung         Distanz Magnetische Magnetische Elektrische     Elektrische
  punkt                                      Flussdichte Flussdichte Feldstärke      Feldstärke
                                               (100%)     (60%=n-1)   (420 kV)        (380 kV)
   22      Wohnhaus                  114 m     0,2 µT      0,12 µT    0,046 kV/m     0,04 kV/m
           Greiffenbergerstraße 37

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2.13.       Umweltmedizinische Beurteilung magnetischer
Wechselfelder im Frequenzbereich 50 /60 Hz – mit dem
Schwerpunkt kindliche Leukämie

Vorbemerkung

Die öffentliche Diskussion über gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder hat eine ihrer
Wurzeln in den epidemiologischen Studien von Wertheimer und Leeper über den Zusammenhang
zwischen der Nähe zu Hochspannungsleitungen und dem gehäuften Auftreten von kindlichen
Leukämien (Wertheimer und Leeper 1979) bzw. von Krebs bei Erwachsenen (Wertheimer und Leeper
1982) in Colorado, USA. Diese ersten Ergebnisse wurden in den nunmehr 30 Jahren in einer Vielzahl
von weiteren Beobachtungsstudien bestätigt.

Eigenschaften

Magnetische Wechselfelder entstehen unter anderem ringförmig um stromdurchflossene Leiter. Das
Magnetfeld setzt einen Stromfluss voraus und hängt von der Stromstärke ab, jedoch nicht von der
Spannung. Die Einheit der magnetischen Feldstärke ist A/m (Ampere pro Meter), davon abgeleitet ist
die magnetische Induktion (Erregung elektrischer Ströme und Spannungen durch bewegte
Magnetfelder) T (Tesla) bzw. µT (Mikrotesla) oder nT (Nanotesla).

Die Größe der Feldstärkeabnahme mit der Entfernung ist unter anderem von der Kompensation
abhängig. Bei Einleitersystemen wie z.B. bei Ausgleichs- und Fehlströmen erfolgt die Abnahme mit
etwa 1/r, bei Zweileitersystemen mit etwa 1/r², bei Trafospulen mit etwa 1/r³.
Magnetische Wechselfelder durchdringen beinahe alle Materialien ungehindert. Eine Feldablenkung
ist z.B. mit hochleitfähigen Nickel-Eisenlegierungen (Mu-Metall), Trafoblechen oder Kombinationen
(Sandwichplatten) möglich.

Die magnetische Feldstärke bzw. Flussdichte nimmt zu oder ab durch z.B.:
•       die Höhe der Stromstärke
•       den Phasenwinkel
•       die Anordnung (Entfernung) der stromführenden Hin- und Rückleiter zueinander
        (Kompensationseffekte)
•       Ausgleichsströme auf elektrisch leitfähigen Rohren, Schutzleitern, im Erdreich etc.
•       die Qualität von Kompensations- und Abschirmmaßnahmen

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•       Abstand zu Feldverursachern

Feldquellen für magnetische Wechselfelder

Grundsätzlich müssen hier kleinräumige Magnetfelder mit „Reichweiten“ im Bereich einiger Dezimeter
mit Übergängen zu großräumigen Magnetfeldern unterschieden werden. Im Folgenden wird eine
grobe Einteilung nach dieser Abstufung gegeben:

•      körpernahe Kleinlautsprecher in Kopf- und Telefonhörern
•      Trafos z.B. von 230V-Radiowecker, 230V-CD-Player, 230V-Radios, 230V-
       Schreibmaschinen, 230V-Rechenmaschinen // 230V-Magnetfeldmatten //
       Elektromotoren von Werkzeugen, Haushalts- und Küchengeräten, Uhren,
       Aquariumpumpen, Overheadprojektoren // E-Herde
•      Zu- und Steigleitungen in Mehrfamilien- und Hochhäusern (ohne Fehlströme)
•      Verseilte 12V-Halogenbeleuchtungen je nach Abstand der Leiter
•      Erdkabel
•      Einzeldrahtdachständerzuleitungen
•      Nieder- und Mittelspannungsleitungen in Einzeldrähten
•      Ausgleichsströme auf leitfähigen Strukturen wie z.B. Wasserleitungsrohren,
       Heizungsrohren, Fernwärmeleitungen, Gasleitungen, Schutzleitern,
       Computernetzwerkkabel mit beidseitig geerdetem Schirm, etc. sowie Fehlströme bei
       Leitungen mit oder ohne Ringbildungen
•      Elektrifizierte Bahnlinien mit und ohne Ausgleichsströme
•      Hoch- und Höchstspannungsleitungen

Diese Unterscheidung nach der Ausdehnung eines Feldes, gemeint ist damit die Distanz, bis zu der
der übliche Hintergrundpegel erreicht wird, ist von großer Relevanz für die Exposition.

Hinweis: Typische Hintergrundwerte in Gebäuden in ländlichen Bereichen liegen bei etwa 0,01 bis
0,02µT und werden durch die eigene Stromversorgung des Hauses verursacht.

Die Relevanz der Ausdehnung des Magnetfeldes ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit für eine
länger dauernde Exposition. Diese ist bei großräumigen Expositionen eher gegeben, da ein
Ausweichen in diesen Fällen häufig nicht möglich ist. Dazu kommt, dass mit Ausnahme
offensichtlicher   Quellen,   wie    z.B.   Nieder-,   Hoch-    und    Höchstspannungsleitungen      flächige
Magnetfelder auch von Fachleuten durch einfache Besichtigung nicht erkannt werden können, da
etwa   ein   Ausgleichsstrom        auf   einem   Gasrohr      nur    durch   entsprechende    Strom-   oder
Magnetfeldmessungen erkannt werden kann. Eine Ausnahme stellen hier Bahnströme (16 2/3Hz) dar,

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