Vorhaben 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Uckermark-Leitung) Umweltmedizinisches Fachgutachten
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Vorhaben 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Uckermark-Leitung) Umweltmedizinisches Fachgutachten Auftraggeber: Wir in der Biosphäre e.V. c/o Thomas Pfeiffer Buchholzerstraße 22 16230 Chorin OT Serwest Deutschland Verfasser: Dr. med. univ. Gerd Oberfeld Langmoosweg 26 5023 Salzburg Österreich Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Umweltmedizin Bearbeitung: Gerd Oberfeld Einlage: Ausfertigung: Datum: 8. September 2010
1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... 2 2. Befund............................................................................................................................................. 3 2.1. Beauftragung und Fragestellung............................................................................................ 4 2.2. Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens........................................................................ 5 2.3. Unterlagen.............................................................................................................................. 8 2.4. Inhaltliche und örtliche Abgrenzung der Beurteilung des Vorhabens.................................... 9 2.5. Einreichunterlage: Anlage 1................................................................................................. 10 2.6. Einreichunterlage: Anlage 13.1.1......................................................................................... 13 2.7. Einreichunterlage: Anlage 13.1.4......................................................................................... 18 2.8. Einreichunterlage: Anlage 13.1.5......................................................................................... 23 2.9. Einreichunterlage: Anlage 13.2.1......................................................................................... 26 2.10. Einreichunterlage: Anlage 13.2.2......................................................................................... 28 2.11. Nutzungen im Nahbereich der Trasse (hier: Eberswalde, Chorin, Angermünde) .............. 30 2.12. Erstellung der Immissionswerte für die Nutzungen im Nahbereich ..................................... 46 2.13. Umweltmedizinische Beurteilung magnetischer Wechselfelder im Frequenzbereich 50 /60 Hz – mit dem Schwerpunkt kindliche Leukämie ............................................................................... 50 2.14. Umweltmedizinische Beurteilung elektrischer Wechselfelder im Frequenzbereich 50 /60 Hz 71 2.15. Umweltmedizinische Beurteilung der Schallimmissionen der Freileitung............................ 76 3. Gutachten ..................................................................................................................................... 79 3.1. Magnetische Wechselfelder................................................................................................. 80 3.2. Elektrische Wechselfelder.................................................................................................... 85 3.3. Lärmwirkungen durch Koronaentladungen.......................................................................... 86 3.4. Fehler, Widersprüche und fehlende Darstellungen ............................................................. 87 3.5. Möglichkeiten für eine Reduzierung der Belastungen ......................................................... 88 4. Literaturverzeichnis....................................................................................................................... 89
Seite 4 von 95 2.1. Beauftragung und Fragestellung Der unterfertigte Sachverständige Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Arzt für Allgemeinmedizin, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Umweltmedizin, Umweltmediziner beim Amt der Salzburger Landesregierung (Landessanitätsdirektion), Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer Salzburg, Referent für Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer, Diplomverantwortlicher und Kursleiter für den Diplomkurs Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer, wurde am 14. Mai 2010 von „Wir in der Biosphäre e.V.“, vertreten durch den Vorstand, c/o Thomas Pfeiffer, Buchholzer Straße 22, 16230 Chorin OT Serwest, mit der Erstellung eines „Fachgutachten Umweltmedizin für das Vorhaben 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen (Uckermark-Leitung)“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens betraut. Dabei sollen insbesondere der Abschnitt westlich von Vierraden mit der Stadt Angermünde und den ihr zugehörigen Ortsteilen außerhalb des Stadtgebietes, hier vor allem Mürow und Kerkow sowie Schmargendorf), sowie Gemeinden, die zum großen Teil im Biosphärenreservat liegen wie auch die Gemeinden Ziethen und Chorin (hier besonders Serwest-Buchholz und Senftenhütte), der Stadt Eberswalde sowie des südlich gelegenen Naturparks Barnim unter besonderer Berücksichtigung der Gemeinde Sydower Fließ untersucht werden. Das Gutachten soll auch auf Fehler, Widersprüche und fehlende Darstellungen in den Planfeststellungsunterlagen hinweisen und, soferne es Möglichkeiten für eine Reduzierung der Belastung gibt, diese kurz beschreiben. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 5 von 95 2.2. Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens Die Vorhabensträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz Transmission), ehemals Vattenfall Europe Transmission GmbH, plant die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Bertikow (südöstlich von Prenzlau) zum UW Neuenhagen (östlich von Berlin). Gegenstand des beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der gesamte Leitungszug zwischen den UW Bertikow und Neuenhagen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Trassenlänge: 115,6 km) zwischen den entsprechenden Portalen der Umspannwerke Bertikow und Neuenhagen, einschließlich der Errichtung von 343 Stück 380-kV-Masten. (Der Endmast vor dem UW Neuenhagen ist Mast M 342. Zusätzlich wurde im Trassenverlauf des Stadtgebietes Eberswalde ein Mast M 245a vorgesehen). Der Trassenverlauf ist aus der Übersichtskarte Maßstab 1:100.000 ersichtlich (s. Abbildung 1). In kleinräumigen Abschnitten ist auf dem Mastgestänge der Uckermarkleitung die Mitnahme von verschiedenen 110-, 220- oder 380-kV-Leitungen vorgesehen. Im Bereich nördlich der PCK Raffinerie GmbH (PCK) bei Schwedt ist eine sogenannte „Dreiecksauflösung“ zu errichten, um in einem zukünftigen separaten Projekt die 380-kV-Einschleifung des derzeit noch mit der Nennspannung von 220 kV betriebenen UW Vierraden (nördlich von Schwedt) zu realisieren. In einem weiteren separaten Projekt ist der Neubau eines Abschnittes der 220-kV-Leitung Vierraden – Krajnik (Polen) in der Spannungsebene 380 kV geplant. Unmittelbar vor dem UW Neuenhagen ist zur Schaffung der Baufreiheit für die Uckermarkleitung ein Abschnitt der sich im Eigentum der E.ON edis AG (E.ON edis) befindlichen 110-kV-Leitung Neuenhagen – Bernau 1/2 rückzubauen und ca. 50 m östlich zur derzeitigen Trasse neu zu errichten. Für diesen o.g. Leitungsumbau und die verschiedenen kleinräumigen 110-kV-Mitnahmeabschnitte werden auf Grundlage einer bereits getroffenen Vereinbarung zivilrechtliche Verträge zwischen E.ON edis und 50Hertz Transmission abgeschlossen. 50Hertz Transmission nimmt im Auftrag von E.ON edis im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens alle notwendigen Handlungen vor und gibt die erforderlichen Erklärungen ab, die für die Errichtung der genannten 110-kV-Freileitungen erforderlich sind, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erzielen. Nach Inbetriebnahme und einem Probebetriebszeitraum der 380-kV-Freileitung 481/482 wird die derzeit vorhandene 220-kV-Leitung Neuenhagen – Bertikow – Vierraden rückgebaut. Der Rückbau Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 6 von 95 dieser 220- kV-Leitung erfolgt in mehreren Etappen und wird ca. drei Jahre nach Inbetriebnahme der Uckermarkleitung abgeschlossen. Auszug aus der Einreichunterlage Erläuterungsbericht (Seite 18): Netzbetreiber müssen ihr Netz so auslegen, dass der Ausfall eines Netzelementes (Stromkreis, Transformator oder andere Betriebsmittel) zu keiner Überlastung der verbleibenden Netzelemente führen darf (so genanntes (n-1)-Kriterium). Insbesondere ist aus oben Gesagtem begründet, dass Freileitungen im Normalschaltzustand immer so betrieben werden, dass beide Stromkreise einer zweisystemigen Freileitung nur so ausgelastet werden dürfen, dass bei Ausfall eines Stromkreises sofort der andere in Betrieb befindliche Stromkreis und - abhängig von der konkreten Netztopologie - benachbarte Stromkreise die entsprechende Strommenge aufnehmen können und damit die (n-1)- Sicherheit des Netzes gewährleistet ist, dies gilt für alle Zeitpunkte, so z.B. auch für jede Situation verstärkter Einspeisung erneuerbarer Energien. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 7 von 95 Übersichtskarte 380 kV-Leitung Bertikow-Neuenhagen Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 8 von 95 2.3. Unterlagen Im Folgenden werden die vom gefertigten Gutachter herangezogenen Beurteilungsgrundlagen angeführt: 1. Anlage 1 UCKERMARKLEITUNG 380-kV-Leitung Bertikow – Neuenhagen 481/482 , Erläuterungsbericht, erstellt von 50Hertz Transmission GmbH, April 2010. 2. Anlage 3 Lagepläne (Maßstab 1:2000) 3. Anlage 13.1.1 Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV- Uckermarkleitung; Randbedingungen: 380-kV-Leitung 2 x 1360 A (Masttyp D16), 380-kV-Leitung und Mitnahme 220-kV-Leitung 2 x 900 A (Masttyp BD16DE), 380-kV-Leitung und Mitnahme 110- kV-Leitung 2 x 645 A (Masttyp AD16), erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 8. Juni 2006 4. Anlage 13.1.4 Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV- Uckermarkleitung; Randbedingungen: Ausgewählte Einzelstandorte trassennaher Wohnbebauung (Gemarkung Gramzow, Senftenhütte und Eberswalde), erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 28. April 2008. 5. Anlage 13.1.5 Gutachterliche Stellungnahme zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder 380-kV-Uckermarkleitung, erstellt von Ingenieurbüro Dr. Hannah Heinrich, Gutachterliche Stellungnahme Nr. 160803, 23. August 2006. 6. Anlage 13.2.1 Messberichte zur Ermittlung des Schallpegels an 380-kV-Masten der Mastbaureihe Donau , Messorte: 380-kV-Freileitung Betwisch-Güstroe, Mast 23, 380-kV- Freileitung Görries-Güstrow, Mast 35“, erstellt von Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft, 1999 und 2000. 7. Anlage 13.2.2 Schallpegelberechnung an der geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow- Neuenhagen 481/482 im Bereich der Gemeinde Eberswalde/Gemarkung Finow (Endzustand), erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 14.5.2009 8. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung: Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie) – Anhang 4. Amtsblatt für Brandenburg 49 (1995), 590 – 619. http://www.brandenburg.de/cms/media.php/2318/i_ab_lei.pdf Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 9 von 95 2.4. Inhaltliche und örtliche Abgrenzung der Beurteilung des Vorhabens Das gegenständliche Fachgutachten Umweltmedizin beurteilt die Auswirkungen der geplanten Freileitung in der Betriebsphase hinsichtlich elektrischer und magnetischer Felder sowie Schall auf die menschliche Gesundheit. Da elektrische und magnetische Felder sowie Schall mit zunehmendem Abstand zur Leitung abnehmen, und im Hinblick auf mögliche gesundheitlichen Wirkungen vor allen Langzeitexpositionen relevant sind, erfolgt die Beurteilung für Wohn- und Freizeitnutzungen sowie für Arbeitsplätze im Nahbereich der Leitung, die mit einem längeren Aufenthalt einhergehen können. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 10 von 95 2.5. Einreichunterlage: Anlage 1 Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage 13.1.4 „Anlage 1 UCKERMARKLEITUNG 380-kV-Leitung Bertikow – Neuenhagen 481/482 , Erläuterungsbericht, erstellt von 50Hertz Transmission GmbH, April 2010, Kapitel 4 - Wirkung der Freileitung auf den Menschen (Seite 71 bis 82) zitiert, (Zitat in Kursivschrift). „Für die niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder ist einzig die Reiz- und Stimulationswirkung nachgewiesen. Diese bildet weltweit die wissenschaftliche Grundlage für die Festlegung von Grenzwerten. Durch den Arbeitskreis „Nichtionisierende Strahlung – International Comittee on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP)“, einem weltweiten Zusammenschluss von Wissenschaftlern unter dem Dach der WHO, wurden im Jahr 1998 Richtlinien für die Begrenzung elektrischer und magnetischer Felder veröffentlicht. Diese Grenzwerte wurden durch die deutsche Gesetzgebung in der 26. BImSchV festgeschrieben. Die Empfehlungen der ICNIRP aus dem Jahre 1998 wurden sowohl im Jahre 2007 anhand des internationalen WHO-Dossiers „Environmental Health Criteria 238 – Extremely low frequency fields“ (WHO 2007) als auch als Ergebnis des im März 2008 durchgeführten internationalen Workshop der ICNIRP nochmals bestätigt. Es wurde weiter festgestellt, dass nach Überprüfung aller verfügbaren wissenschaftlichen Beweise keine Erkrankungen eindeutig identifiziert werden konnten, die durch die Exposition von elektrischen und magnetischen Feldern hervorgerufen wurden. Es gelten für Gebäude und Grundstücke, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, folgende Grenzwerte: • für die elektrische Feldstärke: 5 kV/m • für die magnetische Flussdichte: 100 μT Bei Einhaltung dieser Grenzwerte ist die Reizschwelle für Nerven und Muskelzellen des menschlichen Organismus weit unterschritten, da ein Sicherheitsfaktor von ca. 50 eingerechnet wurde (Bundesamt für Strahlenschutz 2008). Das heißt, dass eine physische Reaktion erst bei einer fünfzigfachen Überschreitung des Grenzwertes zu erwarten ist. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 11 von 95 Auf der Basis des Herstellerzertifikats der FGEU für die beantragte Freileitung vom 10.08.2005 wurde durch die Firma 2h-engineering am 23.08.2006 beispielhaft eine zusätzliche gutachterliche Stellungnahme erarbeitet (s. Anlage 13.1.5). Die wesentlichsten Ergebnisse werden an dieser Stelle vorgestellt: Für die doppelsystemige Freileitung (Donaumastbild) ohne Mitnahmeleitung ergeben sich unmittelbar unter der Freileitung in 1 m Höhe vom Erdboden im Bereich des geringsten Abstandes Leiterseile – Erdboden folgende Werte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte: • Elektrische Feldstärke: 3,75 kV/m • Magnetische Flussdichte: 11,6 μT Die Grenzwerte nach der 26. BImSchV werden in 1 m Höhe ab Erdboden an jeder Stelle der Freileitungstrasse eingehalten bzw. weit unterschritten. Die Feldstärken verringern sich mit dem Abstand zur Leitungsachse sehr stark, so dass sich für die magnetische Flussdichte z.B. bei einem Abstand von ca. 100 m einen Wert kleiner 0,3 μT bzw. ca. 200 m einen Wert kleiner 0,1 μT für alle Belastungsfälle ergibt. Negative gesundheitliche Wirkungen aufgrund der von der geplanten Freileitung emittierten niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder können daher nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Zur Aktualität der in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte merkt der Gutachter im August 2006 an, dass weder in der aktuellen Literatur noch auf dem im März 2006 durchgeführten internationalen Workshop der ICNIRP neuere wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlicht wurden, die eine Veränderung der Grenzwerte hin zu niedrigen Werten sinnvoll erscheinen lassen. Gesundheitliche Gefahren aufgrund der Wirkung der elektrischen und magnetischen Felder oder aufgrund der Wirkung der Geräuschentwicklung einer 380-kV-Leitung können nach heutigem Wissensstand ausgeschlossen werden. Eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse über einen Zusammenhang von Freileitungsbau oder - betrieb und gesundheitlichen Gefahren liegen für den Menschen nicht vor (s. im Übrigen die vorstehenden Darlegungen Kap. 4.1 und 4.2). Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen einer 380-kV-Leitung wurde durch 50Hertz Transmission ein unabhängiges Institut beauftragt. Der Gutachter nahm die Messungen beispielhaft an zwei vorhandenen baugleichen 380-kV-Freileitungen in den Jahren 1999 und 2000 vor (s. Anlage 13.2.1). Die technischen Daten dieser Freileitungen entsprechen denen der Uckermarkleitung (Masttyp „Donau“ ohne Mitnahme von Leiterseilen anderer Spannungsebenen). Dabei wurde der entstehende Geräuschpegel für folgende Maximalkennwerte ermittelt: Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 12 von 95 • Zwei Systeme der 380-kV-Leitung in Betrieb • Belastung mit Nennstrom • Betriebsspannung (410 kV) • Hohe Luftfeuchtigkeit (relative Luftfeuchtigkeit ca. 85 %) Die Messungen fanden nachts statt, wobei Abschnitte ohne Beeinflussung von Hindernissen (keine Geräuschminderung) bevorzugt wurden. Das Messgerät befand sich in einem Abstand von jeweils 1,70 m Höhe zum Erdboden. Aus dieser Konstellation ergibt sich ein dem Vorsichtsprinzip folgendes Pessimalszenario: • unmittelbar am Mast kann ein Geräuschpegel von bis zu 47 dB(A) entstehen • in einem Abstand von 50 m zum Mast kann ein Geräuschpegel von 41 dB(A) entstehen • Geräusche der Leiterseile sind vernachlässigbar Die Richtwerte der TA Lärm wurden bei beiden durchgeführten Messungen eingehalten bzw. unterschritten. Weiterhin hat 50Hertz Transmission bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Schallgutachten der Uckermarkleitung für Einzelstandorte trassennaher Wohnbebauungen am Beispiel des Stadtgebietes von Eberswalde erstellen lassen (s. Anlage 13.2.2). Diese schalltechnischen Lagepläne ermöglichen eine gezielte Prognose der tatsächlich zu erwartenden Schallemissionen aufgrund von Koronaentladungen an der neu zu errichtenden 380-kV- Freileitung. Auf der Grundlage von Vergleichsmessungen an baugleichen 380-kVFreileitungen kann festgestellt werden, dass selbst unter schlechtesten Bedingungen (hohe Luftfeuchtigkeit, hohe Betriebsspannung, maximale Strombelastung) bei dem im konkreten Projekt in Rede stehenden Abstand zur nächsten Wohnbebauung die Grenzwerte der TA Lärm unterschritten werden. Als Ergebnis des Schallgutachtens vom 13.05.2009 für den Raum Eberswalde ist festzustellen, dass für die beispielhaft vorgegebenen Berechnungspunkte (geringster Abstand zur Freileitungstrasse) innerhalb des hier im Sinne der TA Lärm bestehenden „Allgemeinem Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet“ die Grenzwerte eingehalten wurden. Die Ergebnisse sind für weitere Annäherungen der Uckermarkleitung an Wohnbebauungen an der Freileitungstrasse vergleichbar und als Richtwerte verwendbar. Die Geräuschemissionen der Freileitung entsprechen damit den gesetzlichen Vorgaben (TA Lärm) bzw. unterschreiten diese.“ Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 13 von 95 2.6. Einreichunterlage: Anlage 13.1.1 Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage 13.1.1 „Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV-Uckermarkleitung; Randbedingungen: 380-kV-Leitung 2 x 1360 A (Masttyp D16), 380-kV-Leitung und Mitnahme 220-kV- Leitung 2 x 900 A (Masttyp BD16DE), 380-kV-Leitung und Mitnahme 110-kV-Leitung 2 x 645 A (Masttyp AD16)“, erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 8. Juni 2006 zitiert, (Zitat in Kursivschrift oder Faksimile). Die nachfolgende Abbildung zeigt die Randbedingungen der Berechnungen. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
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Seite 17 von 95 Tabellen der Anlage 13.1.1 Seite 27 Fall 1 = 2x1360 A (100 % des Betriebsstroms) ohne Mitführungen Fall 1 = 420 kV ohne Mitführungen Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 18 von 95 2.7. Einreichunterlage: Anlage 13.1.4 Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage 13.1.4 „Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder für die 380-kV-Uckermarkleitung; Randbedingungen: Ausgewählte Einzelstandorte trassennaher Wohnbebauung (Gemarkung Gramzow, Senftenhütte und Eberswalde)“, erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 28. April 2008 zitiert, (Zitat in Kursivschrift oder Faksimile). Die Anlage 13.1.4 enthält Berechnungen für ausgewählte Einzelstandorte trassennaher Wohnbebauung bzw. der Kleingartensiedlung Wolfswinkel (Eberswalde). Soweit in bestimmten Bereichen Übergangszustände und Endzustände berechnet wurden, werden um auf der sicheren Seite der Beurteilung zu liegen die geringfügig höheren Werte der Übergangszustände für die Beurteilung herangezogen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Randbedingungen der Berechnungen. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
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Seite 20 von 95 Gemeinde Gramzow/ Gemarkung Neu-Meichow (Übergangszustand) 1. Tabelle: Mastfelder M17/253 – M18/252 2. Tabelle: Mastfelder M18/252 – M19/251 3. Tabelle: Mastfelder M20/250 – M21/249 4. Tabelle: Mastfelder M20/249 – M21/248 Gemeinde Chorin/ Gemarkung Senftenhütte 9. Tabelle: Mastfeld M203 – M204 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 21 von 95 Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand) 10. Tabelle: Mastfelder M245/116 – M245A/115 11. Tabelle: Mastfelder M245A/115 – M246 12. Tabelle: Mastfelder M246 – M247/113 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 22 von 95 13. Tabelle: Mastfelder M247/113 – M248/112 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 23 von 95 2.8. Einreichunterlage: Anlage 13.1.5 Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage 13.1.5 „Gutachterliche Stellungnahme zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder 380-kV-Uckermarkleitung“, erstellt von Ingenieurbüro Dr. Hannah Heinrich, Gutachterliche Stellungnahme Nr. 160803, 23. August 2006, zitiert (Zitat in Kursivschrift). Regelungen auf Landesebene Unabhängig von Regelungen auf Bundesebene können die Bundesländer in eigener Zuständigkeit Vorschriften erlassen, die in einem angemessenen Rahmen über die Forderungen des Bundesrechtes hinausgehen, jedoch nicht gegen dieses verstoßen. Ein Beispiel hierfür ist die „Abstandsleitlinie“ [8] des Landes Brandenburg. Die „Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie) des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (des Landes Brandenburg – Einfügung des Verfassers) vom 6. Juni 1995 (…) konkretisiert als Leitlinie Immissionsbelange für die Bauleitplanung.“ Dabei werden in Anlage 4 „Abstand von Hochspannungsfreileitungen und den Oberleitungen der Deutschen Bahn AG zu Wohnbebauungen und anderen schutzbedürftigen Einrichtungen, die dem länger andauernden Aufenthalt (größer 6 Stunden pro Tag) von Menschen dienen“ konkrete Abstände angegeben. Es wird ausgeführt, dass „bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Planung neuer Energieversorgungstrassen (…) bei einer installierten Spannung ab 110 kV ein Abstand von 30 m und ab einer installierten Spannung von 380 kV ein Abstand von 50 m zu den äußeren Trassengrenzen einzuhalten“ ist. Zusätzliche Maßnahmen Bei der Projektierung und Ausführung der 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen werden von der Vattenfall Europe Transmission GmbH folgende zusätzliche freiwillige Maßnahmen zur Immissionsminimierung getroffen [11]: • Durch technische Maßnahmen, wie z.B. die Optimierung der Phasenbelegung der Leiterseile wird eine Minimierung der Emission elektrischer und magnetischer Felder herbeigeführt • Zu Orten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, wie z.B. Wohnbebauung, Spielplätzen, Sporteinrichtungen und ähnlichen Gesellschaftsbauten wird grundsätzlich ein Abstand von 100 bis 200 Metern eingehalten Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 24 von 95 Bewertung der Immissionssituation Wie den Abbildungen 1 und 3 unmittelbar entnommen werden kann, werden bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung (Betrieb mit Nennstrom) die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte zum Teil erheblich unterschritten. Auch die Anforderungen zur Vorsorge gemäß §4 der 26. BImSchV sind ohne weitere Maßnahmen eingehalten. Zur Aktualität der in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte ist festzustellen, daß weder in der aktuellen Literatur noch auf dem internationalen Workshop der International Commission on Non- Ionizing Radiation Protection ICNIRP [7] neuere wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlicht wurden, die eine Veränderung der Grenzwerte hin zu niedrigeren Werten sinnvoll erscheinen lassen. Die in der Norm DIN EN 50341-1 festgelegten waagrechten Mindestabstände z.B. zu Gebäuden oder Erholungsanlagen, siehe Tabelle 2 dieses Gutachtens, sind einzuhalten. Hierbei ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei derart starker Annäherung an die Hochspannungsfreileitung z.B. in den oberen Geschossen von Gebäuden die Anforderungen der 26. BImSchV erfüllt sind. Ggf. kann sich daraus ein größerer Mindestabstand ableiten. Es ist zu beachten, daß es bei elektrischen Feldstärken von mehr als 2 kV/m zur Störbeeinflussung einer sehr kleinen Anzahl von Herzschrittmachern (unipolare Konfiguration, höchste Wahrnehmungsempfindlichkeit) kommen kann. Die betroffenen Personen sollten einen Daueraufenthalt in derartigen Feldern vermeiden – vorübergehende, kurzzeitige Expositionen führen zu keiner signifikanten Risikoerhöhung. Die Berücksichtigung der technischen Empfehlungen der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen zur Begrenzung unerwünschter Influenz- und Induktionswirkungen infolge elektrischer und magnetischer Felder in Geräten oder Anlagen gemäß den nationalen normativen Festlegungen der DIN EN 50341- 3-4 wird empfohlen. Bildstörungen an Computermonitoren und Fernsehern oder sonstigen Anzeigegeräten mit Kathodenstrahlröhren können vermieden werden, wenn der Effektivwert der magnetischen Flussdichte einen Wert von etwa 0,6 μT nicht überschreitet. Die tatsächliche Störfestigkeit von Anzeigegeräten mit Kathodenstrahlröhren ist von vielen Parametern, u. a. betrieblichen Einstellungen, Bildschirmdiagonale, Ausrichtung zum Störfeld, aber auch von Typ und Hersteller abhängig. Die notwendigen Mindestabstände zur Trassenmitte betragen im Fall 1 und 3 etwa 70 m, im Fall 2 etwa 80 m. Durch zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. die Optimierung der Phasenbelegung der Leiterseile, kann eine Minimierung der Emission elektrischer und magnetischer Felder herbei geführt werden. Wird zu Orten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, wie z.B. Wohnbebauung, Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 25 von 95 Spielplätzen, Sporteinrichtungen und ähnlichen Gesellschaftsbauten, grundsätzlich ein Abstand von 100 bis 200 Metern eingehalten, so werden die maximalen Werte der elektrischen Feldstärke auf etwa 80 - 20 V/m (0,08 - 0,02 kV/m) und die Werte der magnetischen Flussdichte auf etwa 0,37 - 0,03 μT abgesenkt. Negative gesundheitliche Wirkungen oder die Störung technischer Systeme aufgrund der von der geplanten Hochspannungsfreileitung emittierten niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder können nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand bei diesen elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.“ Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 26 von 95 2.9. Einreichunterlage: Anlage 13.2.1 Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage 13.2.1 „Messberichte zur Ermittlung des Schallpegels an 380-kV-Masten der Mastbaureihe Donau , Messorte: 380-kV-Freileitung Betwisch-Güstroe, Mast 23, 380-kV-Freileitung Görries-Güstrow, Mast 35“, erstellt von Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft, 1999 und 2000, zitiert (Faksimile). Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 27 von 95 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 28 von 95 2.10. Einreichunterlage: Anlage 13.2.2 Im Folgenden werden aus gutachterlicher Sicht relevante bzw. strittige Passagen aus der Anlage Anlage 13.2.2 Schallpegelberechnung an der geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen 481/482 im Bereich der Gemeinde Eberswalde/Gemarkung Finow (Endzustand), erstellt von Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie – FGEU mbH, 14.5.2009, zitiert (Faksimile). 1. Einleitung Untersuchungsgegenstand sind Geräuschentwicklungen, verursacht durch mögliche Koronaentladungen der geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen 481/482 der VE Transmission im Bereich der Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow. Die Analyse erfolgte im Auftrag der VE Transmission, Eichenstraße 3A, 12435 Berlin. 2. Technische Spezifikation Die Betriebszustände wurden aus den Unterlagen der VE Transmission (Trassenplan, Mastbild etc.) entnommen (siehe Anlage). Mast 245A – Mast 248: max. Stromfluss 2 x 1360 A, Nennspannung 380 kV, Leiterseil 2x3x4 265/35 Al/St, Erdseil 265/35 Al/St, Luftkabel 210/50 Al/St, Mastfeld 245A – 246 – 247 – 248, Leiterseilaufhängung 34.0 m, 34.0 m 36.50 m, 21.15 m, min. Bodenabstand 22.88 m, 21.09 m, 16.22 m, Phasenbelegung L2 L3 L1 | L2 L3 L1 (Bemerkung: Bei der Bestimmung des minimalen Bodenabstands wurde das Bodenprofil vernachlässigt und der worst-case angenommen, das heißt, dass der geringste Abstand vom Boden zu den Leiterseilen aus den Trassenplänen ermittelt wurde.) Die Positionen und Abmessungen sowie der Verlauf der Freileitung über dem Gelände stammen aus den Zeichnungen und den Trassenplänen der VE Transmission. 3. Schallpegel durch Koronaentladung Der maximal zu erwartende Schallpegel entsprechend Berechnungsverfahren „IEEE Transactions on Power Apparartus and Systems, Vol. PAS-100, No. 1, January 1981, pp. 121-130, Bonneville Power Administration“ für die Wetterbedingung „rainy weather“ (2,5 l/h) an den festgelegten Punkten zwischen Mast 245A – Mast 248 in 1,70 m über EOK beträgt 39,35 dB(A). Der Berechnungsfehler beträgt +/- 5%. Bei Berücksichtigung der Wetterbedingung „heavy rain“ (7,7 l/h) sind die Werte mit 3,5 dB(A) zu beaufschlagen, hingegen bei Berücksichtigung der Wetterbedingung „fair weather“ um 25 dB(A) zu verringern. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 29 von 95 1. Tabelle: Mastfelder M245A – M246 4. Auswertung 4.1 Schallschutz entsprechend der TA Lärm Für die ausgewählten Standorte, explizit P1, P2, P3, P4 und P6 werden die Grenzwerte in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 für die Immissionsorte außerhalb von Gebäuden für die Gebiete ”in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten” eingehalten. Die Immissionsrichtwerte für die Gebiete “allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete“ betragen tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A). Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 30 von 95 2.11. Nutzungen im Nahbereich der Trasse (hier: Eberswalde, Chorin, Angermünde) Am 21. und 22. August 2010 wurden vom unterfertigenden Sachverständigen ausgewählte Immissionspunkte (Eberswalde, Chorin, Angermünde) im Nahbereich der geplanten 380-kV- Freileitung besichtigt und mittels Foto dokumentiert. Dies diente der Überprüfung der örtlichen und aktuellen Nutzungen. Die Situation der Gemeinde Sydower Fließ wurde wie auch bei den anderen Gemeinden vorab am Lageplan untersucht. Dabei zeigte sich, dass die nächsten Objekte jedenfalls außerhalb der 0,05µT-Linie situiert sind. Eine Ortsbesichtigung wurde daher nicht durchgeführt. Die Systematik folgt dabei der Bezeichnung der Berechnungspunkte der Einreichunterlage Anlage 13.1.4. Weiters werden zusätzliche relevante Immissionspunkte angeführt, für die keine Einzelpunktberechnungen vorliegen. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 31 von 95 Gemeinde Chorin/ Gemarkung Senftenhütte 9. Tabelle: Mastfeld M203 – M204 Punkt 5 Gemeinde Chorin Gemarkung Senfftenhütte Choriner Ende 33 Wohnhaus Punkt 6 Gemeinde Chorin Gemarkung Senfftenhütte Choriner Ende 31 Wohnhaus Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 32 von 95 Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand) Parallelverlauf 380-kV-Doppelltg. (Opt. Anordnung) mit 220-kV-Doppelleitung Neuenhagen-Pasewalk-Bertikow-Vierraden Masttyp TGL-6927 10. Tabelle: Mastfelder M245/116 – M245A/115 Punkt 7 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Kleingartenanlage – Wolfswinkel (Parzelle in der äußersten Nord-West Ecke) 11.Tabelle: Mastfelder M245A/115 – M246 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 33 von 95 Punkt 8 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Eberswalderstraße 41a FFW Finow, FTZ, Berufsfeuerwehr Eberswalde- Regionalleitstelle NordOst, Rettungsdienst Landkreis Barnim, Brand- und Katastrophenschutz Landkreis Barnim Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 34 von 95 Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand) 12.Tabelle: Mastfelder M246 – M247/113 Punkt 9 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Eberswalderstraße 102 Wohnhaus Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 35 von 95 Punkt 10 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Fritz-Weineck-Straße 49 Wohnhaus Punkt 11 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Lepi Markenschuhe Filiale Eberswalde Fritz-Weineck-Straße Punkt 12 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Kopernikusring Wohnhaus Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 36 von 95 Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand) 13. Tabelle: Mastfelder M247/113 – M248/112 Punkt 13 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Prignitzerstraße 3 Wohnhaus Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 37 von 95 Berechnung magnetische Flussdichte Immissionspunkte: P5, P6 Berechnung magnetische Flussdichte Immissionspunkte: P7, P8, P9, P10 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 38 von 95 Berechnung magnetische Flussdichte Immissionspunkte: P9, P10, P11, P12 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 39 von 95 Weitere Nutzungen im Nahbereich der Trasse, für die keine Berechnungen vorliegen Garagen Brandenburgisches Viertel Parallelverlauf 380-kV-Doppelltg. (Opt. Anordnung) mit 220-kV-Doppelleitung Masttyp TGL-6927 Zusatzpunkt 14 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Garagen Brandenburgisches Viertel entlang Kopernikusring Distanz zur Trassenmitte: direkte Überspannung Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 40 von 95 Spielplatz zwischen Eberswalderstraße 102 und Fritz-Weineck-Straße 49 Parallelverlauf 380-kV-Doppelltg. (Opt. Anordnung) mit 220-kV-Doppelleitung Masttyp TGL-6927 Zusatzpunkt 15 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Spielplatz zwischen Eberswalderstraße 102 (P9) und Fritz-Weineck- Straße 49 (P 10) Distanz zur Trassenmitte: 79 m Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 41 von 95 Gewerbegebiete westlich Coppistraße 10 Zusatzpunkt 16 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Finow Gewerbegebiete westlich Coppistraße 10 Distanz zur Trassenmitte: direkte Überspannung Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 42 von 95 Betriebsanlage Marie-Curie-Straße 5 Zusatzpunkt 17 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Eberswalde Marie-Curie-Straße 5 Betriebsanlage Distanz zur Trassenmitte: 78 m Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 43 von 95 Liegeplatz Havel-Oder-Wasserstraße Zusatzpunkt 18 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Eberswalde Liegeplatz Havel-Oder-Wasserstraße Distanz zur Trassenmitte: 32 m (Ufer) Gemeinde Eberswalde Gemarkung Eberswalde Liegeplatz Havel-Oder-Wasserstraße Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 44 von 95 Carl-von-Linde-Straße 13 / W.-Conrad-Röntgen-Str. 20 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Eberswalde W.-Conrad-Röntgen-Str. 20 (Thorka GmbH) Carl-von-Linde-Straße 13 (Dala Industrie GmbH) Betriebsanlagen Zusatzpunkt 19 Kein Bild Gemeinde Eberswalde Gemarkung Eberswalde W.-Conrad-Röntgen-Str. 20 (Thorka GmbH) Betriebsanlage Distanz zur Trassenmitte: 80 m Zusatzpunkt 20 Gemeinde Eberswalde Gemarkung Eberswalde Carl-von-Linde-Straße 13 (Dala Industrie GmbH) Laut Anlage 3 Lageplan M235-M238 (LP_C_L_481_0235-0238.pdf) trassennächster Gebäudeteil = Wohnhaus Distanz zur Trassenmitte: 125 m Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 45 von 95 Gemeinde Angermünde Gemarkung Kerkow / Gemarkung Angermünde Gemeinde Angermünde Gemarkung Kerkow/ Angermünde Zusatzpunkt 21 Gemeinde Angermünde Gemarkung Angermünde Greiffenbergerstraße 1a Wohnhaus Distanz zur Trassenmitte: 137 m Zusatzpunkt 22 Gemeinde Angermünde Gemarkung Kerkow Greiffenbergerstraße 37 Wohnhaus Distanz zur Trassenmitte: 114 m Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 46 von 95 2.12. Erstellung der Immissionswerte für die Nutzungen im Nahbereich In der Einreichunterlage, Anlage 13.1.4. sind die Ergebnisse der Immissionsberechnungen für magnetische und elektrische Wechselfelder für Einzelpunkte dargestellt. Die Immissionswerte für die magnetische Flussdichte beruhen dabei auf dem maximalen Betriebsstrom (100%). Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung stellen auf diesen maximalen Betriebsstrom ab und beurteilen hier Kurzzeiteffekte mit einem entsprechend hohen Grenzwert von 100 µT. Aus umweltmedizinischer Sicht stellen die Langzeiteffekte, den kritischeren Beurteilungsfall dar, der entsprechende Beurteilungswert liegt dabei um etwa drei Größenordnungen tiefer. Wien im Kapitel 2.2. angeführt, besteht die 380-kV-Uckermarkleitung aus zwei getrennten Systemen. Übertragungsleitungen dieser Art dürfen aus Sicherheitsgründen nur so betrieben werden, dass das so genannte n-1 Kriterium gewährleistet ist. Im konkreten Fall muss bei Ausfall eines Systems, das zweite System die komplette Last aufnehmen können. Das n-1 Kriterium ist bei der vorliegenden Leitung erfüllt, wenn die Leitung in Summe nicht mehr als 60 % ausgelastet ist. Die gegenständliche Beurteilung untergräbt hier nicht die Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung sondern stellt auf Langzeitwirkungen ab und ist der dafür zutreffende Betriebsstrom von 60% des maximalen Betriebsstroms anzusetzen. Daher werden im Folgenden die Immissionswerte unter der Bedingung der Einhaltung des n-1 Kriteriums erstellt. Für die elektrische Feldstärke wird für die umweltmedizinische Beurteilung, wie in der Anlage 13.1.4 von einer Spannung von 380 kV ausgegangen. Im Zuge des Ortsaugenscheins am 21. und 22.8.2010 wurden Nutzungen erhoben, für die keine Einzelpunktberechnungen vorliegen. Für diese Nutzungen soll eine orientierende Abschätzung der zu erwartenden Expositionen für die magnetische Flussdichte und das elektrische Feld erfolgen. Dazu wird die Berechnung der Randbedingung ohne Mitführung bzw. Parallelverlauf (Anlage 13.1.1): 380- kV-Leitung 2 x 1360 A (Masttyp D16) herangezogen und ebenfalls entsprechend für das n-1 Kriterium erstellt. Dabei werden die Werte der Tabelle auf Seite 27 der Einreichunterlage Anlage 13.1.1, die 100% des maximalen Betriebsstroms darstellt, entsprechend auf 60% umgerechnet. Diese Werte werden in eine Exceltabelle eingetragen und eine geglättete Kurve (kubisch) erstellt. Die Kurve wird ausgedruckt und der Immissionswert der jeweiligen Distanz (zur Trassenmitte) direkt abgelesen. Diese Vorgangsweise erscheint für eine orientierende Abschätzung der zu erwartenden Exposition ausreichend genau. Für eine exakte Abschätzung sind Einzelpunktberechnungen erforderlich. Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 47 von 95 Für die elektrische Feldstärke wird für die umweltmedizinische Beurteilung wie in der Anlage 13.1.4 von einer Spannung von 380 kV ausgegangen. Dabei werden die Werte der Tabelle auf Seite 28 der Einreichunterlage Anlage 13.1.1, die der maximalen Spannung von 420 kV entsprechen, auf eine Spannung von 380 kV umgerechnet. Diese Werte werden in eine Exceltabelle eingetragen und eine geglättete Kurve in log-Skalierung erstellt. Die Kurve wird ausgedruckt und der Immissionswert der jeweiligen Distanz (zur Trassenmitte) abgelesen. Diese Vorgangsweise erscheint für eine orientierende Abschätzung der zu erwartenden Exposition ausreichend genau. Einzelpunktberechnungen Gemeinde Chorin/ Gemarkung Senftenhütte Mastfeld M203 – M204 Punkt Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Flussdichte Flussdichte Feldstärke (380 (100%) (60%=n-1) kV) 5 Wohnhaus 69 m EG 1,57 µT 0,94 µT 0,15 kV/m Choriner Ende 33 1. OG 1,60 µT 0,96 µT 0,20 kV/m 6 Wohnhaus 69 m EG 1,85 µT* 1,11 µT* 0,35 kV/m* Choriner Ende 31 1. OG 1,90 µT* 1,14 µT* 0,36 kV/m* *) Anmerkung die Einzelpunktberechnung erfolgte für das Nebengebäude. Es wird empfohlen die Werte des Punktes 5 auch für den Punkt 6 heranzuziehen. Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow (Übergangszustand) Mastfelder M245/116 – M245A/115 Punkt Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Flussdichte Flussdichte Feldstärke (100%) (60%=n-1) (380 kV) 7 Kleingartenanlage 39 m EG 3,09 µT 1,85 µT 0,29 kV/m Wolfswinkel 1. OG 3,27 µT 1,96 µT 0,43 kV/m Mastfelder M245A/115 – M246 Punkt Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Flussdichte Flussdichte Feldstärke (380 (100%) (60%=n-1) kV) 8 Feuerwehr 59 m EG 1,41 µT 0,85 µT 0,11 kV/m Eberswalderstraße 41 a 1. OG 1,46 µT 0,88 µT 0,23 kV/m 2. OG 1,52 µT 0,91 µT 0,41 kV/m Mastfelder M246 – M247/113 Punkt Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Flussdichte Flussdichte Feldstärke (380 (100%) (60%=n-1) kV) 9 Wohnhaus 97 m EG 0,68 µT 0,41 µT 0,08 kV/m Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 48 von 95 Eberswalderstraße 102 1. OG 0,69 µT 0,41 µT 0,11 kV/m 2. OG 0,70 µT 0,42 µT 0,11 kV/m 3. OG 0,71 µT 0,43 µT 0,17 kV/m 4. OG 0,72 µT 0,43 µT 0,27 kV/m 10 Wohnhaus 91 m EG 0,62 µT 0,37 µT 0,05 kV/m Fritz-Weineck-Straße 1. OG 0,62 µT 0,37 µT 0,06 kV/m 49 2. OG 0,63 µT 0,38 µT 0,09 kV/m 3. OG 0,64 µT 0,38 µT 0,20 kV/m 4. OG 0,65 µT 0,39 µT 0,25 kV/m Punkt Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Flussdichte Flussdichte Feldstärke (380 (100%) (60%=n-1) kV) 11 Lepi Markenschuhe 71 m EG 0,97 µT 0,58 µT 0,11 kV/m Fritz-Weineck-Straße 1. OG 0,99 µT 0,59 µT 0,12 kV/m 2. OG 1,02 µT 0,61 µT 0,13 kV/m 12 Wohnhaus 97 m EG 0,54 µT 0,32 µT 0,06 kV/m Kopernikusring 1. OG 0,54 µT 0,32 µT 0,09 kV/m 2. OG 0,55 µT 0,33 µT 0,15 kV/m 3. OG 0,56 µT 0,34 µT 0,22 kV/m 4. OG 0,57 µT 0,34 µT 0,40 kV/m Mastfelder M247/113 – M248/112 Punkt Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Flussdichte Flussdichte Feldstärke (380 (100%) (60%=n-1) kV) 13 Wohnhaus 102 m EG 0,66 µT 0,40 µT 0,03 kV/m Prignitzerstraße 3 1. OG 0,66 µT 0,40 µT 0,04 kV/m 2. OG 0,65 µT 0,39 µT 0,06 kV/m 3. OG 0,65 µT 0,39 µT 0,09 kV/m 4. OG 0,64 µT 0,38 µT 0,16 kV/m Weitere Nutzungen im Nahbereich der Trasse Die nachfolgenden Immissionswerte stellen nur Orientierungswerte dar. Zur Herleitung wird auf den Text verwiesen. Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Finow Mastfelder M246 – M247/113 Zusatz- Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Elektrische punkt Flussdichte Flussdichte Feldstärke Feldstärke (100%) (60%=n-1) (420 kV) (380 kV) 14 Garagen Branden- Über- 11,6 µT 7,0 µT 3,8 kV/m 3,4 kV/m burgisches Viertel spannt 15 Spielplatz 79 m 0,51 µT 0,31 µT 0,11 kV/m 0,1 kV/m Eberswalderstraße 102 Fritz-Weineck-Straße 49 Mastfelder M241 – M243 16 Gewerbegebiete westlich Über- 11,6 µT 7,0 µT 3,8 kV/m 3,4 kV/m Coppistraße 10 spannt Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 49 von 95 Gemeinde Eberswalde/ Gemarkung Eberswalde Mastfelder M238 – M240 Zusatz- Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Elektrische punkt Flussdichte Flussdichte Feldstärke Feldstärke (100%) (60%=n-1) (420 kV) (380 kV) 17 Gewerbl. Betriebsanl. 78 m 0,51 µT 0,31 µT 0,11 kV/m 0,1 kV/m Marie-Curie-Straße 5 18 Liegeplatz Havel-Oder- 32 m 5,2 µT 3,1 µT 1,15 kV/m 1,0 kV/m Wasserstraße Mastfelder M235 – M236 Zusatz- Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Elektrische punkt Flussdichte Flussdichte Feldstärke Feldstärke (100%) (60%=n-1) (420 kV) (380 kV) 19 Gewerbl. Betriebsanl. 80 m 0,51 µT 0,31 µT 0,11 kV/m 0,1 kV/m W.-Conrad-Röntgen-Str. 20 (Thorka GmbH) 20 Wohnhaus 125 m 0,16 µT 0,1 µT 0,036 kV/m 0,032 kV/m Carl-von-Linde-Str. 13 (Dala Industrie GmbH) Gemeinde Angermünde, Gemarkung Angermünde Mastfelder M149 – M150 Zusatz- Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Elektrische punkt Flussdichte Flussdichte Feldstärke Feldstärke (100%) (60%=n-1) (420 kV) (380 kV) 21 Gemeinde Angermünde 137 m 0,13 µT 0,08 µT 0,030 kV/m 0,027 kV/m Gemarkung Angermünde Wohnhaus Greiffenbergerstraße 1a Gemeinde Angermünde, Gemarkung Kerkow Mastfelder M149 – M150 Zusatz- Beschreibung Distanz Magnetische Magnetische Elektrische Elektrische punkt Flussdichte Flussdichte Feldstärke Feldstärke (100%) (60%=n-1) (420 kV) (380 kV) 22 Wohnhaus 114 m 0,2 µT 0,12 µT 0,046 kV/m 0,04 kV/m Greiffenbergerstraße 37 Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 50 von 95 2.13. Umweltmedizinische Beurteilung magnetischer Wechselfelder im Frequenzbereich 50 /60 Hz – mit dem Schwerpunkt kindliche Leukämie Vorbemerkung Die öffentliche Diskussion über gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder hat eine ihrer Wurzeln in den epidemiologischen Studien von Wertheimer und Leeper über den Zusammenhang zwischen der Nähe zu Hochspannungsleitungen und dem gehäuften Auftreten von kindlichen Leukämien (Wertheimer und Leeper 1979) bzw. von Krebs bei Erwachsenen (Wertheimer und Leeper 1982) in Colorado, USA. Diese ersten Ergebnisse wurden in den nunmehr 30 Jahren in einer Vielzahl von weiteren Beobachtungsstudien bestätigt. Eigenschaften Magnetische Wechselfelder entstehen unter anderem ringförmig um stromdurchflossene Leiter. Das Magnetfeld setzt einen Stromfluss voraus und hängt von der Stromstärke ab, jedoch nicht von der Spannung. Die Einheit der magnetischen Feldstärke ist A/m (Ampere pro Meter), davon abgeleitet ist die magnetische Induktion (Erregung elektrischer Ströme und Spannungen durch bewegte Magnetfelder) T (Tesla) bzw. µT (Mikrotesla) oder nT (Nanotesla). Die Größe der Feldstärkeabnahme mit der Entfernung ist unter anderem von der Kompensation abhängig. Bei Einleitersystemen wie z.B. bei Ausgleichs- und Fehlströmen erfolgt die Abnahme mit etwa 1/r, bei Zweileitersystemen mit etwa 1/r², bei Trafospulen mit etwa 1/r³. Magnetische Wechselfelder durchdringen beinahe alle Materialien ungehindert. Eine Feldablenkung ist z.B. mit hochleitfähigen Nickel-Eisenlegierungen (Mu-Metall), Trafoblechen oder Kombinationen (Sandwichplatten) möglich. Die magnetische Feldstärke bzw. Flussdichte nimmt zu oder ab durch z.B.: • die Höhe der Stromstärke • den Phasenwinkel • die Anordnung (Entfernung) der stromführenden Hin- und Rückleiter zueinander (Kompensationseffekte) • Ausgleichsströme auf elektrisch leitfähigen Rohren, Schutzleitern, im Erdreich etc. • die Qualität von Kompensations- und Abschirmmaßnahmen Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
Seite 51 von 95 • Abstand zu Feldverursachern Feldquellen für magnetische Wechselfelder Grundsätzlich müssen hier kleinräumige Magnetfelder mit „Reichweiten“ im Bereich einiger Dezimeter mit Übergängen zu großräumigen Magnetfeldern unterschieden werden. Im Folgenden wird eine grobe Einteilung nach dieser Abstufung gegeben: • körpernahe Kleinlautsprecher in Kopf- und Telefonhörern • Trafos z.B. von 230V-Radiowecker, 230V-CD-Player, 230V-Radios, 230V- Schreibmaschinen, 230V-Rechenmaschinen // 230V-Magnetfeldmatten // Elektromotoren von Werkzeugen, Haushalts- und Küchengeräten, Uhren, Aquariumpumpen, Overheadprojektoren // E-Herde • Zu- und Steigleitungen in Mehrfamilien- und Hochhäusern (ohne Fehlströme) • Verseilte 12V-Halogenbeleuchtungen je nach Abstand der Leiter • Erdkabel • Einzeldrahtdachständerzuleitungen • Nieder- und Mittelspannungsleitungen in Einzeldrähten • Ausgleichsströme auf leitfähigen Strukturen wie z.B. Wasserleitungsrohren, Heizungsrohren, Fernwärmeleitungen, Gasleitungen, Schutzleitern, Computernetzwerkkabel mit beidseitig geerdetem Schirm, etc. sowie Fehlströme bei Leitungen mit oder ohne Ringbildungen • Elektrifizierte Bahnlinien mit und ohne Ausgleichsströme • Hoch- und Höchstspannungsleitungen Diese Unterscheidung nach der Ausdehnung eines Feldes, gemeint ist damit die Distanz, bis zu der der übliche Hintergrundpegel erreicht wird, ist von großer Relevanz für die Exposition. Hinweis: Typische Hintergrundwerte in Gebäuden in ländlichen Bereichen liegen bei etwa 0,01 bis 0,02µT und werden durch die eigene Stromversorgung des Hauses verursacht. Die Relevanz der Ausdehnung des Magnetfeldes ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit für eine länger dauernde Exposition. Diese ist bei großräumigen Expositionen eher gegeben, da ein Ausweichen in diesen Fällen häufig nicht möglich ist. Dazu kommt, dass mit Ausnahme offensichtlicher Quellen, wie z.B. Nieder-, Hoch- und Höchstspannungsleitungen flächige Magnetfelder auch von Fachleuten durch einfache Besichtigung nicht erkannt werden können, da etwa ein Ausgleichsstrom auf einem Gasrohr nur durch entsprechende Strom- oder Magnetfeldmessungen erkannt werden kann. Eine Ausnahme stellen hier Bahnströme (16 2/3Hz) dar, Umweltmedizinisches Fachgutachten 8. September 2010
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