VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
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Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 50 Samstag, den 11. Juli 2020 Ausgabe 28/2020 SOMMERFERIENSPASS 2020 www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 28/2020 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110 bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100 Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010 sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- ■■ Feuer und Rettungsdienst fall immer zuverlässig zur Hand hat. Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. ■■ Ärztlicher Notdienst Notdienst ist Sonderdienst! Ärztliche Bereitschaftspraxen Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not- ��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos) dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen - Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein- Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte: land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst- Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze- plan verfügbar. rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Orte: Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz, nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244 Auderath Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222 Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei- Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr ten vermieden werden können. Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22 tag, 07:00 Uhr für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0 Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- ■■ Entstördienst bei Notfällen tag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. und technischen Störungen Erdgasversorgung ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: Unternehmen der evm-Gruppe ����������������������������������������� Tel. 0261-2999-55 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244 Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- ■■ Schiedsperson genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) ■■ Notdienst der Apotheken im Land Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsper- tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz sonen gegenseitig. 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) -Wasserversorgung- Das Verfahren ist denkbar einfach: Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
Ulmen -3- Ausgabe 28/2020 Verbandsgemeinde Ulmen Amtliche Bekanntmachungen Informationen zum Thema „Coronakrise“ Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite: www.ulmen.de Mit freundlichen Grüßen Alfred Steimers, Bürgermeister Information für Besucher des Rathauses Auszug aus der Niederschrift Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur einge- über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung schränkt geöffnet. des Verbandsgemeinderates Ulmen Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur Sitzungsdatum: Mittwoch, den 01.07.2020 Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie im Vorfeld bitte telefonisch mit dem zuständigen Beginn: 16:10 Uhr Mitarbeiter in einen entsprechenden Termin. Wir bitten zu beach- Ende: 17:45 Uhr ten, dass eine Vorsprache ausschließlich mit einer Terminvereinba- Ort: Bürgersaal, Weidenstr., 56766 Ulmen rung erfolgen kann. Anwesend waren: Wir bitten, dass die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Vorsitzender ihre Termine mit einer entsprechenden Schutzmaske wahrnehmen. Herr Bürgermeister Alfred Steimers Das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ist Die Beigeordneten: in Bezug auf Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer Herr Karl-Josef Fischer 02676/409- 0 zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: Herr Thomas Kerpen montags – donnerstags Herr Heinz-Werner Hendges 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr SPD freitags Frau Marita Benz 08.00 Uhr – 13.00 Uhr Herr Lothar Friedrich Wir bitten unsere Kunden, diese Informationen zum Schutze aller Herr Bernhard Rodenkirch Mitmenschen zu beachten, denn nur gemeinsam können wir dafür Herr Frank Steimers sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller vorüber gehen. Herr Günther Wagner CDU/FWG Büchel e.V. Frau Jennifer Bober Frau Sarah Dorfner Fundsachen Herr Walter Hammes In der Stadt Ulmen wurde eine Kamera gefunden. Frau Sandra Hendges-Steffens Der Verlierer / die Verliererin werden gebeten, sich mit der Ver- Herr Friedhelm Justen bandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Herr Alois Keßeler Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen. Herr Stephan Keßeler Ulmen, 08.07.2020 Herr Klaus Kutscheid Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Herr Ulrich Laux - Fundbüro - Frau Roswitha Lescher Herr Thorsten Lescher Herr Andreas Peifer Frau Bettina Pellio Verbandsgemeinde Herr Arno Zillgen Ulmen FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V. Herr Berthold Schäfer Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Herr Rudolf Schneiders Frau Edeltrud Schuhmacher Projekt: Auderath; Anstrich Bürgerhaus Herr Werner Traßer Herr Hubert Willems Herr Michael Mais Leistung: Innen- und Außenanstrich Ortsbürgermeister bzw. deren Vertreter: Herr Christian Arnold Ortsbürgermeister Bad Bertrich Bauherr: Herr Walter Brauns Ortsbürgermeister Gevenich Ortsgemeinde Auderath Herr Paul Haubrichs Ortsbürgermeister Gillenbeuren Herr Wilfried Linden Ortsbürgermeister Schmitt Herr Tino Pfitzner Ortsbürgermeister Büchel Submission: 22.07.2020 11:00 Uhr Herr Helmut Römer Ortsbürgermeister Filz Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Herr Otto Schneiders Ortsbürgermeister Weiler Hinweis zum Download der Ausschreibungsunterlagen Herr Karl-Peter Uebereck Ortsbürgermeister Beuren finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter Herr Günter Welter Ortsbürgermeister Lutzerath www.ulmen.de Protokollführer Rubrik „Verwaltung & Bürgerservice / Vergabestelle“ Herr Michael Schneider von der Verwaltung Herr Tobias Krämer zu TOP 1, 2 und 3 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Vergabestelle- Frau Tanja Schug Marktplatz 1, 56766 Ulmen Herr Markus Schweisel Herr Torsten Steffgen vergabestelle@ulmen.de Herr Stefan Thomas
Ulmen -4- Ausgabe 28/2020 Abwesend waren: Beschluss: Es fehlten entschuldigt Das Thema wurde am 29.06.20 in der Ortsbürgermeisterdienstbespre- Herr Peter Jahnen Ortsbürgermeister Urschmitt chung vorberaten. Zunächst werden die Erwartungen und Ziele bzgl. Herr Thomas Klein Mitglied der eingesetzten App in den einzelnen Ortsgemeinden und auf Ebene Herr Christian Laux Mitglied der Verbandsgemeinde geklärt, um eine Entscheidungsfindung vorzu- bereiten. Dies beinhaltet sowohl finanzielle als auch soziale, demogra- Herr Josef Laux von der Verwaltung fische und inklusive Aspekte. Herr Gerhard Müller Ortsbürgermeister Kliding Außerdem soll in einer der nächsten Sitzungen von einer der Gemein- Herr Uwe Schaaf Mitglied den die die APP nutzen, über deren Erfahrungen berichtet werden. Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Abstimmungsergebnis: Tagesordnung: Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Öffentlicher Teil TOP 3: Einrichtung eines Jugendparlaments in der VG Ulmen 1. Vorstellung neuer Mitarbeiter im Bereich Kinder, Jugend und Senioren Sachverhalt: 2. Pilotphase für „DorfApp“ Gemäß Antrag der Freien Wählergruppe der VG Ulmen e.V. steht die 3. Einrichtung eines Jugendparlaments in der VG Ulmen Einrichtung eines Jugendparlamentes in der VG Ulmen zur Diskussion. Im Rahmen der Jugendarbeit ist der vorliegende Antrag zu begrüßen 4. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushalts- jahr 2018 und wird aktuell durch Kathrin Reichert und Tobias Krämer bearbeitet. Vorbereitend wurden umliegende Verbandsgemeinden und Städte 5. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2018 kontaktiert (z.B. VG Zell und Stadt Wittlich), die bereits Jugendparla- 6. Kenntnisnahme des Gesamtabschluss für die Haushaltsjahre 2015 mente eingerichtet haben, um Erfahrungen und Tipps zu erfragen. und 2016 der Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 109 GemO Weiterhin wurde Kontakt zur Landeszentrale Politische Bildung RLP 7. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Haus- aufgenommen, um Informationsmaterialen anzufordern, bzw. mögli- haltsmitteln che unterstützende Seminarangebote zu recherchieren. Auch die Bun- 8. Ergänzung zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen deszentrale für politische Bildung und das Deutsche Kinderhilfswerk für das Jahr 2020 bieten hierzu diverse Informationen an. In einem weiteren Schritt soll 9. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungs- dann an die Kinder und Jugendlichen der VG Ulmen herangetreten bericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen werden, um das Angebot vorzustellen und die Bereitschaft zur Mitar- mbH zum 31.12.2018 beit zu erfragen (ggf. im Rahmen einer Vorstellung des Jugend- und 10. Antrag der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Ulmen: „Reakti- Seniorenbüros an unseren Schulen). vierung Eifelquerbahn“ Mit den jüngsten Lockerungen im Rahmen des Corona-bedingten 11. Sicherung der Klärschlammverwertung in der VG Ulmen; hier: Kontaktverbots wird es nun auch wieder möglich den persönlichen letzte Beitrittsmöglichkeit zur landesweiten KKR AÖR Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu suchen, um das o.g. Vor- 12. Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen haben weiter zu verfolgen. 13. Mitteilungen Nach Bekanntgabe des zuvor genannten Ist-Stands zur Sache im Aus- Nicht öffentlicher Teil schuss für soziales Miteinander und Demografie am 25.06.2020 soll der 14. Bekanntgabe einer Eilentscheidung o.g. Antrag nun beraten und das weitere Vorgehen beschlossen werden. 15. Mitteilungen Beschluss: Öffentlicher Teil Es soll geprüft werden, ob ein Jugendparlament errichtet werden kann. TOP 1: Vorstellung neuer Mitarbeiter im Bereich Kinder, Jugend Sollte kein Interesse an der Mitwirkung und Verpflichtung zu einem und Senioren Amt im Rahmen des Parlaments gegeben sein, sind Alternativen der Sachverhalt: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten, z.B. Ausbau Herr Tobias Krämer, stattl. anerk. Sozialpädagoge, ist seit dem der Kommunikation über soziale Medien. 01.01.2020 bei der VGV Ulmen beschäftigt. Er ist nun zuständig für die Auf jeden Fall ist anzustreben, dass die Jugend an der politischen Wil- Qualitätsentwicklung in den Kitas der Verbandsgemeinde und unter- lensbildung in der Verbandsgemeinde Ulmen und ihren Ortsgemein- stützt Frau Kathrin Reichert bei der Arbeit im Jugend- und Senioren- den / Stadt Ulmen beteiligt wird und die Möglichkeit bekommt hier büro. Insbesondere die Intensivierung der Jugendarbeit gehört hier zu tatkräftig mitzuwirken. Hierzu soll die Zusammenarbeit mit den Schu- den anstehenden Aufgaben. Herr Krämer ist Ansprechpartner für Kin- len und Jugendgruppen gesucht werden. der, Jugendliche und Senioren, sowie für die pädagogischen Fachkräfte Abstimmungsergebnis: der Kitas und Erziehungsberechtigte aus der Verbandsgemeinde. Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Herr Krämer wird sich und den Inhalt seiner Arbeit kurz im VGR vorstel- TOP 4: Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das len und evtl. Rückfragen beantworten. Ziel ist weiterhin ein gegenseiti- Haushaltsjahr 2018 ges Kennenlernen zur Aufnahme der Jugendarbeit. Sachverhalt: TOP 2: Pilotphase für „DorfApp“ Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Auf- Sachverhalt: wendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszah- Das Frauenhofer Institut (IESE) hat im Rahmen des Projekts „Digitale lungen wie folgt dar: Dörfer“ eine Plattform entwickelt, die zum Ziel hat die „Herausforde- 1. in der Ergebnisrechnung rungen des heutigen Lebens in ländlichen Regionen in Bezug zur Digi- der Gesamtbetrag der Erträge auf 9.693.255,21 EUR talisierung zu untersuchen“ (www.digitale-doerfer.de). Hierzu gehört der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.588.578,08 EUR die s.g. DorfApp mit der die Einwohner*innen einer Gemeinde einfach Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf +104.677,13 EUR miteinander in Kontakt treten, Informationen erhalten und andere 2. in der Finanzrechnung Dienstleistungen nutzen können. Seit 2015 läuft das Projekt mit eini- die ordentlichen Einzahlungen auf 9.278.439,98 EUR gen Gemeinden in ganz Rheinland-Pfalz. die ordentlichen Auszahlungen auf 8.906.767,31 EUR Auf Anregung war nun das Ziel, die Plattform auch für die VG Ulmen der Saldo der ordentlichen Ein- und einzusetzen und zunächst für ein Jahr als Pilotprojekt laufen zu lassen. Auszahlungen auf +371.672,67 EUR Bislang an die VG herangetreten sind die OGs Beuren (Frau Hendges- die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR Steffens) und Kennfus (Herr Burgard). VG-intern stimmten sich die die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR betreffenden Abteilungen ab und stellten als wesentliche Herausforde- der Saldo der außerordentlichen Ein- und rung die Tatsache heraus, dass die Bereitstellung der Technik einfach, Auszahlungen auf 0,00 EUR jedoch das „Füllen mit Leben“, also die redaktionelle und moderierende die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 354.144,58 EUR Arbeit entscheidend für den Erfolg ist. Die Erfahrungen aus anderen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 467.126,64 EUR Gemeinden (beispielsweise Dreis-Brück) zeigen, dass mittels der Dorf- der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus App die Heranwachsenden besser ins Ortsgeschehen eingebunden Investitionstätigkeit -112.982,06 EUR und Unterstützungssysteme für ältere Gemeindemitglieder aufgebaut die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.403.396,27 EUR werden können. die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.662.086,88 EUR Inzwischen stehen zwei weitere Apps zur Diskussion, die in den ver- der Saldo der Ein-und Auszahlungen aus gangenen Wochen von Tobias Krämer mit Unterstützung der EDV und Finanzierungstätigkeit -258.690,61 EUR Sarah Schmitz mit der DorfApp verglichen wurden. Weiterhin ist im Finanzmittelüberschuss 258.690,61 EUR Rahmen der Tätigkeiten des Jugend- und Seniorenbüros die Kommu- Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss nikation mit und zwischen verschiedenen Altersstufen und Gruppen geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen sowie der VGV zu berücksichtigen. wurden seitens der Verwaltung erörtert. Der Rechnungsprüfungsaus-
Ulmen -5- Ausgabe 28/2020 schuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Jahresabschluss struktur vor. Diese Ausgabe wird aus den laufenden Mitteln finanziert. 2018 zuzustimmen. Trotzdem ist es unabdingbar, unter § 3 in der Haushaltssatzung die Ver- Beschluss: pflichtungsermächtigung einzutragen. Der Verbandsgemeinderat hat unter Vorsitz des Beigeordneten Tho- Beschluss: mas Kerpen, der an der Ausführung des Haushaltsplanes 2018 nicht Der Verbandsgemeinderat stimmt der nachfolgenden Ergänzung in mitgewirkt hat, folgendes beschlossen: der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Jahr 2020 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses zu: anzuerkennen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen 2. Dem Jahresabschluss 2018 zuzustimmen. Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflich- Abstimmungsergebnis: tungen, die Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 4 in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Bürgermeister Alfred Steimers, der 1. Beigeordnete Karl-Josef Fischer, Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) der Beigeordnete Heinz-Werner Hendges und das Ratsmitglied Sandra führen können, Hendges-Steffens haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und wird festgesetzt auf 194.750 Euro. Abstimmung teilgenommen. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künfti- TOP 5: Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für gen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen das Jahr 2018 werden müssen, Sachverhalt: beläuft sich auf 0,00 Euro. Der Verbandsgemeinderat hat über die Feststellung des geprüften Jah- Abstimmungsergebnis: resabschlusses 2018 zu beschließen. Er entscheidet in einem geson- Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 derten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der TOP 9: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Betei- Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben. ligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen geprüft. Bean- Ulmen mbH zum 31.12.2018 standungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens Sachverhalt: der Verwaltung erörtert. In der Sitzung am 12.12.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemein- PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2018 in der vorliegenden Form derat die Entlastungserteilung zu beschließen. anzuerkennen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen Beschluss: und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2018 Der Verbandsgemeinderat erteilt unter Vorsitz des Beigeordneten Tho- Entlastung zu erteilen. mas Kerpen, der an der Ausführung des Haushaltsplanes 2018 nicht Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinde-/ mitgewirkt hat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung. Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/Stadt an Unternehmen in Abstimmungsergebnis: einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5 Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 4 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen. Bürgermeister Alfred Steimers, der 1. Beigeordnete Karl-Josef Fischer, Kenntnisnahme: der Beigeordnete Heinz-Werner Hendges und das Ratsmitglied Sandra Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss ein- Hendges-Steffens haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und schl. Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwick- Abstimmung teilgenommen. lungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2018. TOP 6: Kenntnisnahme des Gesamtabschluss für die Haushalts- TOP 10: Antrag der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Ulmen: jahre 2015 und 2016 der Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 109 „Reaktivierung Eifelquerbahn“ GemO Sachverhalt: Sachverhalt: Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.03.2020 die Aufnahme des Gem. § 109 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Tagesordnungspunktes „Reaktivierung Eifelquerbahn“ beantragt. Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Arti- Auf der Bahnstrecke wurden 1991 der reguläre Schienenpersonen- kel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 538), hatten die verkehr sowie 2012 der Güterverkehr und die touristischen Frei- Gemeinden bis spätestens zeitverkehre eingestellt. Ab 2014 fanden regelmäßige Treffen der 31. Dezember 2015 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dabei wird Arbeitsgruppe Eifelquerbahn statt, die sich mit den Möglichkeiten nach Abs. 1 vorausgesetzt, dass mindestens eine Tochterorganisation und Chancen einer Reaktivierung sowie der Klärung von rechtlichen der Gemeinde unter dem beherrschenden Einfluss oder maßgebli- und finanziellen Hintergründen beschäftigte. Im Ergebnis lehnten die chem Einfluss der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres und des Anrainer-Kommunen den reinen touristischen Freizeitverkehr ab. Der vorausgegangenen Haushaltsjahres steht. bei einer Reaktivierung ermittelte Mehrwert pro Jahr (93.000 EUR) Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Gesamtabschluss der stand im keinem Verhältnis zu den hohen Investitionskosten (24 Mio. Verbandsgemeinde Ulmen für die Jahre 2015 und 2016 zur Prüfung EUR, Eigenanteil der Kommunen: 3,6 Mio. EUR). Im September 2017 vorgelegt. Kenntnisnahme: wurde Herrn Staatssekretär Becht, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Der Verbandsgemeinderat nimmt den Gesamtabschluss der Verbands- Landwirtschaft und Weinbau, eine von Landräten und Bürgermeistern gemeinde Ulmen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2016 zur Kenntnis. unterzeichnete Resolution mit der Forderung übergeben, die Eifel- TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von querbahn als Bahnlinie im Rheinland-Pfalz-Takt zu reaktivieren. Das Haushaltsmitteln Land Rheinland-Pfalz lehnte eine finanzielle Unterstützung aufgrund Sachverhalt: fehlender Wirtschaftlichkeit (negatives Ergebnis der Nutzen-Kosten Bei der Buchungsstelle 11401-082120-20-3 im Haushalt der Verbands- Untersuchung) ab. Nachdem aus Kostengründen eine Reaktivierung gemeinde Ulmen stehen zum Ende des Jahres 2019 noch 9.960 Euro zum regulären Schienenpersonennahverkehr als auch zu einem rein zur Verfügung. Im Jahr 2020 muss eine neue Telefonanlage angeschafft touristischen Verkehr ausgeschlossen wurde, haben die Vertreter der werden. Die im Plan vorgesehenen Mittel für Ersatzbeschaffung EDV in Anrainer-Kommunen den Umbau der Strecke und die Nutzung als Rad- Höhe von 10.000 Euro reichen für die gesamten Ersatzbeschaffungen weg favorisiert. Hierzu verweisen wir auf den Beschluss des Verbands- voraussichtlich nicht aus. Aus diesem Grund sollen die Haushaltsmit- gemeinderates vom 28.03.2019. tel aus 2019 in Höhe von 9.960 Euro gem. § 17,V GemHVO nach 2020 Auf Einladung des Landkreises Vulkaneifel fand am 06.02.2020 ein übertragen werden. weiteres Treffen der Arbeitsgruppe zur Reaktivierung Eifelquerbahn Haushaltsrechtliche Beurteilung: in Kaisersesch statt. An diesem Treffen nahmen Vertreter der Anrai- Im Haushalt 2020 stehen bei der Buchungsstelle 9.960 Euro mehr zur ner Kommunen, Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz, der Ver- Verfügung. bandsdirektor des Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Beschluss: Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), der Geschäftsführer für den Bereich Der Verbandsgemeinderat stimmt der Übertragung der Haushaltsmit- Eisenbahnverkehr im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Ver- tel von 9.960 Euro bei der Buchungsstelle 11401-082120-20-3 zu. treter der am Kauf interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen Abstimmungsergebnis: (EVU) und des Vereins Eifelquerbahn e.V. teil. Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Die EVU berichteten über die (Verkaufs-)Gespräche im Rahmen des TOP 8: Ergänzung zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Stilllegungsverfahrens mit der Deutschen Bahn (DB). Bisher gibt es Ulmen für das Jahr 2020 noch kein Ergebnis und keine Entscheidung der DB. Die beiden Unter- Sachverhalt: nehmen stehen einer Reaktivierung optimistisch gegenüber und Der Haushaltsplan 2020 der Verbandsgemeinde Ulmen sieht für das wären in der Lage Schienenpersonennahverkehr, touristischen Verkehr Jahr 2021 Ausgaben von 194.750 € für den Ausbau der Breitbandinfra- und Güterverkehr auf der Strecke anzubieten.
Ulmen -6- Ausgabe 28/2020 Herr Dr. Henke, Geschäftsführer für den Bereich Eisenbahnverkehr im b) Die Zustimmung zum Beitritt aller weiteren Anstaltsträger, die zum Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, erläuterte die aktuellen nächstmöglichen Zeitpunkt beitreten (gem. § 1 der anzupassen- gesetzlichen Regelungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs- den Anstaltssatzung). gesetz und Regionalisierungsgesetz. Die Rahmenbedingungen für die Bei der Verwertung der Klärschlämme aus der Verbandsgemeinde Reaktivierung von Eisenbahnstrecken haben sich erheblich verbessert. Ulmen ist in erster Priorität die landwirtschaftliche Ausbringung vor- Die finanziellen Mittel werden in den nächsten Jahren erheblich auf- zusehen, soweit und solange dies noch (teilweise) möglich und wirt- gestockt. schaftlich vertretbar ist. Der Verbandsdirektor des SPNV-Nord, Herr Müller, sagte seine Unter- Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, stützung zu, indem (in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz) • die erforderlichen Schritte zu veranlassen (Beitrittsmitteilung an eine Machbarkeitsstudie zum künftig möglichen Verkehr auf der Eifel- die KKR und Information an die Kommunalaufsicht/ADD Trier) querbahn beauftragt wird. Der Schwerpunkt soll auf einer deutlich ver- sowie kürzten Fahrzeit zwischen Eifelstrecke und Rheinschiene liegen. • den Umsetzungsvertrag gemäß der vorgenannten Priorität mit der Nähere Einzelheiten zu dem Treffen können Sie aus dem Vermerk der KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln und abzuschließen. Kreisverwaltung Vulkaneifel entnehmen (siehe Anlage). Abweichender Beschluss: Nach Auffassung der Verwaltung ist bei der Reaktivierung der Eifel- Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses fasst der Ver- querbahn sicherzustellen, dass das bestehende Busangebot, insbe- bandsgemeinderat folgenden Beschluss: sondere die Regio-Buslinie 500 Cochem – Ulmen – Daun – Gerolstein, Der Verbandsgemeinderat erkennt die zunehmend drängendere Not- erhalten bleibt und nicht reduziert wird. wendigkeit gesicherte Verwertungs- /Entsorgungswege des kontinu- Haushaltsrechtliche Beurteilung: ierlich anfallenden Klärschlammes zu sichern. Im Jahr 2020 läuft die Derzeit sind keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen zu erwarten. letzte ‚Beitrittsrunde‘ zur KKR. Beschluss: Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftli- Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemeinsam mit den anderen chen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Ulmen zum betroffenen Kommunen, dem SPNV-Nord und dem Ministerium für nächstmöglichen Zeitpunkt der ‚Kommunalen Klärschlammverwer- Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zu tung Rheinland-Pfalz, Anstalt des öffentlichen Rechtes (KKR)‘ bei. prüfen, ob aufgrund der neuen Rahmenbedingungen eine Reaktivie- Dieser Beschluss schließt ein: rung der Eifelquerbahn möglich wäre. Sobald nähere Informationen c) Die Annahme der Anstaltssatzung in der hier beigefügten Fassung. zu den im Sachverhalt genannten Punkten (Verkauf der Strecke von der DB an ein EVU, finanzielle Förderung für die Strecke, Ergebnis der d) Die Zustimmung zum Beitritt aller weiteren Anstaltsträger, die zum Machbarkeitsstudie) vorliegen, wird sich der Verbandsgemeinderat nächstmöglichen Zeitpunkt beitreten (gem. § 1 der anzupassen- erneut mit der Angelegenheit befassen. den Anstaltssatzung). Abstimmungsergebnis: Bei der Verwertung der Klärschlämme aus der Verbandsgemeinde Ja 25 Nein 1 Enthaltung 0 Befangen 0 Ulmen ist in erster Priorität die landwirtschaftliche Ausbringung vor- TOP 11: Sicherung der Klärschlammverwertung in der VG Ulmen; zusehen, soweit und solange dies noch (teilweise) möglich und wirt- hier: letzte Beitrittsmöglichkeit zur landesweiten KKR AÖR schaftlich und ökologisch vertretbar ist. Sachverhalt: Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, Das seit Jahren mit am Vordringlichsten behandelte Thema in der • die erforderlichen Schritte zu veranlassen (Beitrittsmitteilung an Abwasserbeseitigung ist die Gewährleistung einer dauerhaft gesi- die KKR und Information an die Kommunalaufsicht/ADD Trier) cherten Verwertung bzw. Entsorgung der kontinuierlich anfallenden sowie Klärschlämme, dies stets im Zusammenhang mit einer zusehends ein- • den Umsetzungsvertrag gemäß der vorgenannten Priorität mit der geschränkten bis wegbrechenden landwirtschaftlichen Ausbringung. KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln und abzuschließen. Zur gemeinsamen Erörterung dieser Problematik trafen sich erneut die Abstimmungsergebnis: Werkleiter der Abwasserwerke im Landkreis, um eine gemeinsame Vor- Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 gehensweise zu beraten. TOP 12: Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsge- Ein Auszug aus der Niederschrift dieser Arbeitskreissitzung vom meinde Ulmen 19.02.2020 ist u. a. der Anlage beigefügt. Sie beinhaltet neben der dar- Sachverhalt: gestellten Entsorgungs-/Verwertungsproblematik eine gemeinsam Bereits im Jahre 2018 wurde der Kreisverband Cochem-Zell e.V. des abgestimmte Empfehlung an die Verbandsgemeinderäte im Landkreis, Deutschen Roten Kreuz seitens der Verbandsgemeinde Ulmen beauf- mit der letzten Beitrittsrunde einen Beitritt zur landesweiten Anstalt tragt, ein Ersthelfersystem (sog. „First Responder“) gemäß den Vor- des öffentlichen Rechts ‚Kommunale Klärschlammverwertung Rhld.- schriften des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes Pf.“ (KKR AöR) zu beschließen. Rheinland-Pfalz einzurichten. Diesen Sachverhalt ergänzende und untermauernde Darstellungen Der DRK Ortsverein Ulmen hat aufgrund der damaligen Beauftragung zu Zweck, Aufgabe und Rechtsgrundlagen der KKR ÄöR -incl. Satzung- dieses Ersthelfersystem für die Ortsgemeinde Büchel und die Stadt sind ebenfalls als Anlage angefügt. Ulmen eingerichtet. Ein besonderer Hinweis gilt hier den Ausführungen in der ‚Analyse Die First Responder (übersetzt: Erst-Eintreffende) sind eine Ergänzung gem. § 92 GemO‘. zum regulären Rettungsdienst und überbrücken die Zeit vom Notfal- Haushaltsrechtliche Beurteilung: lereignis bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. Notarztes – das Durch eine Übertragung der landwirtschaftlichen Verwertung / ther- sogenannte „therapiefreie Intervall“. mischen Entsorgung der Klärschlämme durch die AöR-KKR entfallen Dies bedeutet im Bereich der VG Ulmen, dass speziell ausgebildete First beim Abwasserwerk die Aufwendungen für eine vorgeschriebene Responder-Helfer zu allen Notfällen in Ulmen und Büchel alarmiert europaweite Ausschreibung mit rd. 5.000,-- € pro Jahr. Dem gegenüber werden und bis zum Eintreffen weiterer Rettungskräfte lebenserhal- berechnet die AöR-KKR für sämtliche ihr übertragenen administrativen tende Maßnahmen (z.B.: Herz-Lungen-Wiederbelebung, Frühdefibrilla- Aufgaben derzeit einen Kostenanteil von 4,30€ / to Trockenmasse (TS). tion, Sauerstoffgabe, …) einleiten. Bei einem Klärschlammanfall von rd. 200 to. TS sind dies rd. 1.000,-- € Bei medizinischen Notfällen kommt es oft auf jede Minute an. Durch das pro Jahr. schnelle Eintreffen der First Responder-Helfer wird bereits nach wenigen Besondere Auswirkungen auf die Entgelte sind nicht zu erwarten Minuten mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen, um die Erfolgsaus- (siehe auch Pkt. 6 u. Pkt. 7 der Analyse nach § 92 GemO). sichten für die nachfolgende Behandlung des Patienten zu verbessern. Beschlussvorschlag: Dieses System hat sich auch in der Verbandsgemeinde Ulmen bewährt. Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses fasst der Ver- So wurden allein im Jahr 2019 die First Responder zu 63 Einsätzen in bandsgemeinderat folgenden Beschluss: den beiden Ortschaften Büchel und Ulmen alarmiert und eingesetzt. Der Verbandsgemeinderat erkennt die zunehmend drängendere Not- Der DRK Ortsverein Ulmen möchte nun das Einsatzgebiet des Ersthelfer- systems um die Gemeinden Alflen und Auderath erweitern. Seitens des wendigkeit gesicherte Verwertungs- /Entsorgungswege des kontinu- DRK wird bestätigt, dass die von dem Ortsverein Ulmen eingesetzten ierlich anfallenden Klärschlammes zu sichern. Im Jahr 2020 läuft die Helfer*innen, die erforderliche Qualifikation erfüllen. Weiterhin ist die ent- letzte ‚Beitrittsrunde‘ zur KKR. sprechende materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden. Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftli- Jeder Helfer ist grundsätzlich beim Einsatz über die bekannte Unfall- chen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Ulmen zum und Haftpflichtversicherung des DRK und über die Unfallkasse des nächstmöglichen Zeitpunkt der ‚Kommunalen Klärschlammverwer- Bundes versichert. Die Verbandsgemeinde Ulmen haftet als Aufga- tung Rheinland-Pfalz, Anstalt des öffentlichen Rechtes (KKR)‘ bei. benträger für Schäden, die durch einen Helfer schuldhaft einer dritten Dieser Beschluss schließt ein: Person zugefügt werden. Hierfür besteht eine entsprechende Haft- a) Die Annahme der Anstaltssatzung in der hier beigefügten Fassung. pflichtversicherung.
Ulmen -7- Ausgabe 28/2020 Der entsprechende Beschluss über die Einrichtung des Ersthelfersys- Öffentlicher Teil tems wurde bereits am 20.03.2018 gefasst. Über die Erweiterung des TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern Einsatzraumes muss nun wiederum erneut beraten und beschlossen Sachverhalt: werden. Erst nach einer positiven Beschlussfassung kann der Einsatz- Gem. § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) und VV raum der First Responder durch eine entsprechende Beauftragung des Nr. 5 zu § 46 GemO sind die Ausschussmitglieder vor ihrem Amtsantritt DRK durch die Verbandsgemeinde Ulmen um die Ortsgemeinden Alf- in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Verbands- len und Auderath erweitert werden. gemeinde Ulmen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Haushaltsrechtliche Beurteilung: Pflichten zu verpflichten. Die Verpflichtung erübrigt sich für diejenigen Für die Verbandsgemeinde Ulmen entstehen keine zusätzlichen Kosten, Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglied des Verbandsgemeindera- da die materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden ist. Fol- tes sind und bereits in dieser Funktion verpflichtet wurden. gekosten für zu ersetzenden Einsatzmaterial entstehen ebenfalls nicht. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den Die erforderlichen Beiträge zur Haftpflichtversicherung stehen unter §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. § 46 Abs. 5 i.V.m. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). dem Produkt „Feuerwehr“ zur Verfügung. Vor der Verpflichtung sind die Ausschussmitglieder auf folgende Beschluss: gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt, das Ersthelfersystem im Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Bereich des DRK Ortsvereines Ulmen um die Ortsgemeinden Auderath Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder und Alflen zu erweitern. Eine entsprechende Beauftragung durch den deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemein- Bürgermeister soll erfolgen. derat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch Abstimmungsergebnis: dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung TOP 13: Mitteilungen nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Der Vorsitzende informierte über: Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzel- Der Verbandsgemeinde und Stadt Ulmen liegt eine Petition von Herrn ner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Hermann Theisen vor, die anlässlich der nächsten VG-Rats- und Stadt- Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben ratssitzung behandelt wird. unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Nicht öffentlicher Teil Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegen- TOP 14: Bekanntgabe einer Eilentscheidung über der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter Der Verbandsgemeinderat hat eine Eilentscheidung zur Kenntnis genommen. gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzli- TOP 15: Mitteilungen cher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ Auszug aus der Niederschrift 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). über die konstituierende öffentliche/nicht öffentliche Sitzung Kenntnisnahme: Folgende Ausschussmitglieder, die noch nicht verpflichtet wurden, wur- des Tourismusausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen den in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers verpflichtet: Sitzungsdatum: Donnerstag, den 02.07.2020 Mitglieder: Beginn: 15:00 Uhr · Manfred Nehren Ende: 16:25 Uhr · Stefan Maas Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, · Dorothea Vollrath 56766 Ulmen · Renate Hoiser-Wolanski Anwesend waren: · Vera Merten Vorsitzender · Michael Krämer Herr Bürgermeister Alfred Steimers Die entschuldigten Mitglieder, Manfred Dietzen und Stephan Schopp, Beigeordnete (als beratende Mitglieder) werden in der nächsten Sitzung verpflichtet. Herr Karl-Josef Fischer TOP 2: Sachstand über aktuelle Projekte Herr Thomas Kerpen Vera Merten, Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH, Herr Heinz-Werner Hendges stellt die aktuellen Projekte im GesundLand Vulkaneifel vor. Mitglieder Sie informierte insbesondere über: Frau Marita Benz Frau Renate Hoiser-Wolanski · Aktuelles zu Wanderwegen in der Verbandsgemeinde Ulmen Herr Friedhelm Justen · Tourismuscluste · Der Shoppingguide für der GesundLand Vulkaneifel ist seit dem 1. März Herr Stephan Keßeler 2020 online. Das Projekt wurde im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Herr Stefan Maas · Die Wanderkarte der Verbandsgemeinde Ulmen ist in Zusammen- Frau Vera Merten arbeit mit dem Eifelverein neu aufgelegt worden. Herr Manfred Nehren · Frau Merten gab ferner einen Rückblick und Ausblick auf die tou- Herr Frank Schlawin ristischen Aktivitäten am Wanderweg Wilde Endert. Frau Edeltrud Schuhmacher, Stellv. Mitglied für Manfred Dietzen Frau Dorothea Vollrath Frau Lescher stellte darüber hinaus die Aktivitäten in Lutzerath, insbe- Protokollführer sondere die neu ausgewiesenen Wanderwege vor. Herr Michael Schneider TOP 3: Information über die touristischen Projekte der Stadt Ulmen Mitglieder Für die Stadt Ulmen wurde ein Tourismuskonzept unter Berücksichtigung Herr Geschäftsführer Michael Krämer der Richtlinien der Barrierefreiheit mit folgenden Einzelmaßnahmen erstellt: Frau Roswitha Lescher 1.) Begehbarmachung des Verbindungsstollens zwischen Jungfer- von der Verwaltung weiher und Ulmener Maar Frau Daniela Saxler 2.) Ausbau des Rundweges um den Jungferweiher als barriere- Abwesend waren: freier Wanderweg Es fehlten entschuldigt 3.) Aufwertung des Stadtkerns Herr Manfred Dietzen 4.) Einrichtung einer Lauschtour Frau Svenja Schleich Das umfangreiche Konzept enthält noch weitere kleinere Einzelkom- Herr Stephan Schopp ponenten, die wie die hier genannten Maßnahmen für die folgenden Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Zielgruppen mit Handycap ausgearbeitet wurden: Tagesordnung: - Gehbehinderte/Rollstuhlfahrer Öffentlicher Teil - Hörgeschädigte/Gehörlose 1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern - Kognitiv eingeschränkte Personen 2. Sachstand über aktuelle Projekte Ende letzten Jahres wurde ein Förderantrag beim Wirtschaftsministe- 3. Information über die touristischen Projekte der Stadt Ulmen rium rlp über das Programm „Tourismus für Alle“ gestellt. Der vorgezo- 4. Auswirkungen durch die Maßnahmen der Corona-Bekämpfung gene Maßnahmebeginn wurde noch im Dezember 2019 bewilligt, ein auf den Tourismus Förderbescheid steht noch aus. Die Förderperiode endet am 31.12.2022. 5. Mitteilungen Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein. Nicht öffentlicher Teil Die Ingenieurleistungen für den Stollen und den Ausbau Rundweg 6. Mitteilungen Jungferweiher wurde bereits ausgeschrieben und vergeben. Wir haben
Ulmen -8- Ausgabe 28/2020 im Juni 2020 mit der Ausführungsplanung und Erstellung eines Zeitpla- zinslose Kredite auf 0,00 Euro nes begonnen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den Fachbehör- verzinste Kredite auf 965.092,00 Euro den (Naturschutz, Wasserschutz, etc.) werden fortgesetzt. zusammen auf 965.092,00 Euro Das Tourismuskonzept wurde in enger Abstimmung mit der Gesund- §3 Land Vulkaneifel GmbH und der Natur- und Geopark GmbH erstellt. Verpflichtungsermächtigungen Durch die Aufwertung der touristischen Infrastruktur in der Stadt Ulmen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver- mit dem Prestigeprojekt „Öffnung des Verbindungsstollen zwischen pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Jungferweiher und Ulmener Maar“ profitiert die gesamte Region. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- Weiterhin hat die Stadt Ulmen einen LEADER-Förderantrag für eine ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 194.750 Euro. Studie zur Nutzung/Umgestaltung der Ulmener Burgruine bei der Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künfti- Lokalen Aktionsgruppe Vulkaneifel (LAG) gestellt. Die LAG hat dieses gen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen Vorhaben als förderwürdig eingestuft und bei einer Rankingliste aller werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro. eingereichten Projekte auf Platz 5 gewählt. Somit wären Mittel für die §4 Studie zur Nutzung/Umgestaltung der Ulmener Burgruine verfügbar Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung und ein entsprechender Antrag wird gestellt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt TOP 4: Auswirkungen durch die Maßnahmen der Corona-Bekämp- auf 13.000.000,00 Euro. fung auf den Tourismus Sachverhalt: §5 Frau Vera Merten wird anlässlich der Sitzung vorstellen welche Auswir- Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen kungen die Corona-Pandemie auf den Tourismus der Region hat und Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen was künftig vorgesehen ist, um aus der Krise zu kommen. mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf TOP 5: Mitteilungen 1. Gesamtbetrag der verzinsten Kreditaufnahmen für Investitionen und Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Investitionsförderungsmaßnahmen Eigenbetrieb Abwasserwerk Ulmen Nicht öffentlicher Teil Sondervermögen[2] auf 1.317.645 Euro TOP 6: Mitteilungen Gesamtbetrag der zinslosen Kreditaufnahmen auf 283.000 Euro Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Eigenbetrieb Abwasserwerk Ulmen Wir suchen Dich! Sondervermögen 4 auf 3. Verpflichtungsermächtigungen Eigenbetrieb 1.500.000 Euro Abwasserwerk Ulmen die verbandsgemeindeverwaltung Ulmen stellt zum 01.08.2021 ein: Sondervermögen[3] auf 0,00 Euro §6 AUSZUBILDENDE/N ZUR/M Verbandsgemeindeumlage[4] #FACHKRAFT FÜR ABWASSERTECHNIK Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Voraussetzung: qualifizierter Sekundarabschluss I Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemein- #FACHINFORMATIKER/IN deumlage. Der Umlagesatz wird auf 33 v. H. festgesetzt. der Fachrichtung Das vorläufige Umlagesoll beträgt 3.290.559,00 Euro Systemintegration Voraussetzung: qualifizierter Sekundarabschluss I Vorjahr vorläufig nach Haushaltsplan 3.144.882,00 Euro Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetra- #VERWALTUNGSFACHANGESTELLTEN Voraussetzung: qualifizierter Sekundarabschluss I ges am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltjahres zu entrichten. §7 #VERBANDSGEMEINDE-INSPEKTORANWÄRTER/IN EINSTELLUNG ZUM 01.07.2021 Sonderumlagen für die Laufbahn des 3. Einstiegsamtes Gemäß § 26 Abs. 2 Landesfinanzausgleichgesetz werden folgende Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife Sonderumlagen erhoben: bzw. Fachhochschulreife Sende deine Bewerbung bis zum 20.07.2020 1. Sonderumlage „Grundschulumlage“ an erika.kemler@ulmen.de Als Umlage für Sach-, Zins- und Personalkosten werden von den verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insgesamt Weitere Informationen erhältst du auf www.ulmen.de oder unter 02676/409-209 476.804,00 Euro erhoben (Ansatz Vorjahr 409.515,00 Euro). 2. Sonderumlage „Grundschul-Investitionskosten-Umlage“ Als Umlage für die Investitionskosten der Grundschulen werden von den verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insge- samt 70.960,00 Euro erhoben (Ansatz Vorjahr 60.000,00 Euro). 3. Sonderumlage „Grundschul-Tilgungs-Umlage“ Öffentliche Bekanntmachung Als Umlage für die Tilgung von Investitionskrediten die für Maß- nahmen der Grundschulen aufgenommen wurden, werden von Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen den verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insgesamt für das Jahr 2020 vom 07.07.2020 20.448,00 Euro erhoben (Vorjahr 17.658,00 Euro). Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in 4. Sonderumlage „Kommunale Kindergärten“ der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: Die Betriebsträgerschaft der kommunalen Kindergärten ist auf die §1 Verbandsgemeinde Ulmen übertragen. In Höhe der bei der Ver- Ergebnis- und Finanzhaushalt bandsgemeinde Ulmen anfallenden Personalaufwendungen und Festgesetzt werden Betriebskosten, unter Berücksichtigung der gewährten Landes- 1. im Ergebnishaushalt und Kreiszuwendungen, für das Kindergartenpersonal wird eine der Gesamtbetrag der Erträge auf 10.198.808,00 Euro Sonderumlage von den Ortsgemeinden und den Kindergarten- der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.970.156,00 Euro zweckverbänden Kliding und Lutzerather Höhe erhoben. Zusätzli- der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 228.652,00 Euro che Personalvertretungen werden „spitz“ abgerechnet. 2. im Finanzhaushalt Als vorläufige Sonderumlage werden erhoben: der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen a) von der Ortsgemeinde Alflen 33.849,00 Euro auf 448.403,00 Euro b) von der Ortsgemeinde Auderath 42.408,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.162.012,00 Euro c) von der Ortsgemeinde Bad Bertrich 43.238,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.206.460,00 Euro d) von der Ortsgemeinde Gevenich 45.025,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus e) vom Kindergartenzweckverband Kliding 37.520,00 Euro Investitionstätigkeit auf -1.044.448,00 Euro f ) vom Zweckverband Kindergarten Lutze- 129.926,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf rather Höhe 596.045,00 Euro Die Sonderumlagen sind mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am §2 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltjahres zu entrichten. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite §8 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- Gebühren, Beiträge und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung men erforderlich ist, wird festgesetzt für 1. Schmutzwassergebühr:
Ulmen -9- Ausgabe 28/2020 Die Schmutzwassergebühr einschließlich der Abwasserabgabe §9 beträgt 3,15 Euro je Kubikmeter eingeleitetes Abwasser. Die Eigenkapital Erhebung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Entgelt- Der Stand des Eigenkapitals satzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen. zum 31.12.2018 betrug 9.718.667,49 Euro 2. Wiederkehrender Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlags- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals wasserbeseitigung: zum 31.12.2019 beträgt 9.962.674,49 Euro Die Höhe des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung und der Niederschlagswasserbeseitigung wird gesondert durch zum 31.12.2020 10.191.326,49 Euro Satzung festgesetzt und beträgt 0,32 Euro je Quadratmeter § 10 gewichteter Fläche. Die Erhebung des Wiederkehrenden Beitra- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ges erfolgt nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszah- Verbandsgemeinde Ulmen. lungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3. Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reini- der Gesamtansatz um mehr als 20 %, mindestens jedoch 25.000 Euro gung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie überschritten sind. für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von § 11 Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen Wertgrenze für Investitionen Für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind in der Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie das Einsam- Investitionsübersicht einzeln darzustellen. meln, den –Transport und die Annahme von Fäkalschlamm aus § 12 privaten Kleinkläranlagen wird für das Haushaltsjahr 2020 eine Altersteilzeit Gebühr von 27,00 Euro je Kubikmeter abgefahrener Menge Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in erhoben. Die Erhebung dieser Gebühr erfolgt nach der Entgelt- 0 Fällen zugelassen. satzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen. Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- 4. Gebühr für die Abnahme von Abwasser aus geschlossenen Gru- nehmer wird in 1 Fällen zugelassen.[5] ben, soweit die Verbandsgemeinde Ulmen nicht Abwasserbe- § 13 seitigungspflichtige ist: Leistungszahlungen[6] Für die Abnahme von Abwasser aus geschlossenen Gruben, für Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeit- die die Verbandsgemeinde Ulmen nicht Abwasserbeseitigungs- nehmerinnen/Arbeitnehmer werden festgesetzt: pflichtige ist, wird eine Gebühr von 15,00 Euro je Kubikmeter Die leistungsorientierte Bezahlung (Konto 502220) ist in dem Grund- abgenommener Abwassermenge erhoben. gehalt (Konto 502200) mit eingerechnet. Eine gesonderte Ausweisung Die Erhebung dieser Gebühr erfolgt nach der Entgeltsatzung erfolgt im Stellenplan nicht, da auch bei der Hochrechnung durch die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen. Das Abwasserwerk wird ermächtigt, Vorausleistungen auf die Abrechnungsstelle keine gesonderte Aufschlüsselung erfolgt. laufenden Entgelte zu erheben. § 14 5. Investitionskostenanteile für Entwässerung gemeindlicher Stra- Deckungsvermerke ßen, Wege und Plätze Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die 5.1 Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von gemeind- Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im lichen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungsein- Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. richtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei erstmaliger 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegen- Herstellung der Entwässerungseinrichtung auf 11,57 Euro je seitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO). Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt. 2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) 5.2 Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von gemeindli- innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1 chen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei Erneuerung der Entwässe- auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten inner- rungseinrichtung der Verbandsgemeinde in offener Bauweise auf halb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegen- 25,97 Euro je Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt. seitig deckungsfähig. In Anlehnung an das Straßenausbau-Beitragsrecht erfolgt eine 3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im Abrechnung zur Zahlung des Investitionskostenanteils mit den Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ortsgemeinden oder der Stadt Ulmen erst, wenn die Kanalerneue- 4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung rung in der jeweiligen Straße (Mischwasser- oder Niederschlagswas- von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen serkanal) mindestens 25 % der entwässerten Straßenfläche betrifft. innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehrauf- 5.3 Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von wendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässe- Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes. rungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei der 5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Verbandsge- Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfi- meinde in geschlossener Bauweise (z. B. Inliner) auf 8,82 Euro je nanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt. In Anlehnung an das Straßenausbau-Beitragsrecht erfolgt 56766 Ulmen, den 07.07.2020 eine Abrechnung zur Zahlung des Investitionskostenanteils Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit den Ortsgemeinden oder der Stadt Ulmen erst, wenn die gez. Steimers Kanalerneuerung in der jeweiligen Straße (Mischwasser- oder Bürgermeister Niederschlagswasserkanal) mindestens 25 % der entwässerten Hinweis: Straßenfläche betrifft. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird 6. Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil für die Entwäs- hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erfor- serung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze: derlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzun- Die Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil für die Ent- gen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben wässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in eine folgenden Wortlaut: Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird Wir erteilen gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. 103 Abs. 2 Gemeindeord- für das Haushaltsjahr 2020 auf 0,46 Euro je Quadratmeter ent- nung (GemO) die Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages wässerte Fläche und Jahr festgesetzt. der verzinsten Investitionskredite auf 965.092 EUR. 7. Weiterberechnung von Vergütungskosten durch das Abwasserwerk Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 13.07.2020 7.1 Leistungen für Dritte durch Mitarbeiter des Abwasserwerkes, die bis einschließlich Mittwoch, den 22.07.2020 bei der Verbandsgemein- nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sind auf der Grundlage deverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108, öffentlich aus. der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsauf- Er kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Herr Tho- wands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührenge- mas 02676/409-104 od. Herr Denkel 02676/409-155) zu folgenden Zei- setz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ten eingesehen werden: (entspr. aktuellem Rd.Schr. des Ministeriums der Finanzen, RLP), Montag-Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags von 10 % (für Fahr- und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr zeuge, Geräte etc.) abzurechnen. Freitag: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr 7.2 Für die Abrechnung nach Ziffer 7.1 gegenüber der Verbandsge- Wir werden Ihnen dann unter Berücksichtigung der erforderlichen meinde, der Ortsgemeinden und sonstiger Behörden wird der Maßnahmen Zutritt zur Verwaltung gewähren. Aufgrund der der- Gemeinkostenzuschlag nicht berechnet. zeit bestehenden Maskenpflicht ist eine Schutzmaske mitzubringen.
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