VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN

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VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Vulkan Echo
              Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
                                           VErbandsgEmEindE                Ulmen
                                           Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l

Jahrgang 50                       Samstag, den 11. Juli 2020                            Ausgabe 28/2020

                  SOMMERFERIENSPASS
                        2020

                                                                                    www.ulmen.de
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                                                                              -2-                                                                                Ausgabe 28/2020

                                                                                 not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei                                                                                                                                Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
                                                                                                                                          Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst-
Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110
                                                                                                                                          bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100
                                                                                                                                          Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750
                                                                                                                                          Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010                                                sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116                                            Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
                                                                                                                                          jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs-
■■ Feuer und Rettungsdienst                                                                                                               fall immer zuverlässig zur Hand hat.
Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112         Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
                                                                                                                                          am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
■■ Ärztlicher Notdienst                                                                                                                   Notdienst ist Sonderdienst!
Ärztliche Bereitschaftspraxen                                                                                                             Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not-
��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos)                                          dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen
- Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem                                                                                werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein-
Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte:                                                                                                  land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst-
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze-                                                                  plan verfügbar.
rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun                                                                            ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der                                                                                  Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Orte:                                                                                                                                     Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon-
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz,                                                                      nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244
Auderath                                                                                                                                  Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:                                                                                         Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222
Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                                                  Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab
Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                                                um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei-
Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr                                                                                              ten vermieden werden können.
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                                                                        ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22
tag, 07:00 Uhr                                                                                                                            für Bad Bertrich: Kabel Deutschland,
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       ■■ Entstördienst bei Notfällen
tag, 07:00 Uhr
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                      und technischen Störungen
                                                                                                                                          Erdgasversorgung
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte                                                                                                    Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:                                                                                                  Unternehmen der evm-Gruppe ����������������������������������������� Tel. 0261-2999-55
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                           ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis                                                                         Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol-                                                                         ■■ Schiedsperson
genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                          Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr                                                                                                  und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie                                                                         Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                                                        Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding,
                                                                                                                                          Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
■■ Notdienst der Apotheken im Land                                                                                                        Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül-                                                                        Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsper-
tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz                                                                                   sonen gegenseitig.
                  0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und                                                                                          ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
aus dem Mobilfunknetz
         0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)                                                                                                  -Wasserversorgung-
Das Verfahren ist denkbar einfach:                                                                                                        Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                    -3-                                                 Ausgabe 28/2020

                                                                     Verbandsgemeinde
                                                                           Ulmen

                                                       Amtliche Bekanntmachungen

                                                Informationen zum Thema „Coronakrise“
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite:
                                                            www.ulmen.de
                                                                                                                       Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                                 Alfred Steimers, Bürgermeister

  Information für Besucher des Rathauses                                              Auszug aus der Niederschrift
Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur einge-                      über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
schränkt geöffnet.                                                                    des Verbandsgemeinderates Ulmen
Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur
                                                                           Sitzungsdatum:          Mittwoch, den 01.07.2020
Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein,
vereinbaren Sie im Vorfeld bitte telefonisch mit dem zuständigen           Beginn:                 16:10 Uhr
Mitarbeiter in einen entsprechenden Termin. Wir bitten zu beach-           Ende:                   17:45 Uhr
ten, dass eine Vorsprache ausschließlich mit einer Terminvereinba-         Ort:                    Bürgersaal, Weidenstr., 56766 Ulmen
rung erfolgen kann.                                                        Anwesend waren:
Wir bitten, dass die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen         Vorsitzender
ihre Termine mit einer entsprechenden Schutzmaske wahrnehmen.              Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ist                    Die Beigeordneten:
in Bezug auf Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer                  Herr Karl-Josef Fischer
02676/409- 0 zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:                   Herr Thomas Kerpen
montags – donnerstags                                                      Herr Heinz-Werner Hendges
08.00 Uhr - 12.30 Uhr                                                      Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
14.00 Uhr – 16.00 Uhr                                                      SPD
freitags                                                                   Frau Marita Benz
08.00 Uhr – 13.00 Uhr                                                      Herr Lothar Friedrich
Wir bitten unsere Kunden, diese Informationen zum Schutze aller            Herr Bernhard Rodenkirch
Mitmenschen zu beachten, denn nur gemeinsam können wir dafür               Herr Frank Steimers
sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller vorüber gehen.             Herr Günther Wagner
                                                                           CDU/FWG Büchel e.V.
                                                                           Frau Jennifer Bober
                                                                           Frau Sarah Dorfner
                             Fundsachen                                    Herr Walter Hammes
In der Stadt Ulmen wurde eine Kamera gefunden.                             Frau Sandra Hendges-Steffens
Der Verlierer / die Verliererin werden gebeten, sich mit der Ver-          Herr Friedhelm Justen
bandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen,                  Herr Alois Keßeler
Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen.                               Herr Stephan Keßeler
                                                Ulmen, 08.07.2020          Herr Klaus Kutscheid
                               Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen            Herr Ulrich Laux
                                                     - Fundbüro -          Frau Roswitha Lescher
                                                                           Herr Thorsten Lescher
                                                                           Herr Andreas Peifer
                                                                           Frau Bettina Pellio
                                   Verbandsgemeinde                        Herr Arno Zillgen
                                        Ulmen                              FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.
                                                                           Herr Berthold Schäfer
                              Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A         Herr Rudolf Schneiders
                                                                           Frau Edeltrud Schuhmacher
   Projekt:     Auderath; Anstrich Bürgerhaus                              Herr Werner Traßer
                                                                           Herr Hubert Willems
                                                                           Herr Michael Mais
  Leistung:     Innen- und Außenanstrich                                   Ortsbürgermeister bzw. deren Vertreter:
                                                                           Herr Christian Arnold           Ortsbürgermeister Bad Bertrich
   Bauherr:                                                                Herr Walter Brauns              Ortsbürgermeister Gevenich
                Ortsgemeinde Auderath                                      Herr Paul Haubrichs             Ortsbürgermeister Gillenbeuren
                                                                           Herr Wilfried Linden            Ortsbürgermeister Schmitt
                                                                           Herr Tino Pfitzner              Ortsbürgermeister Büchel
 Submission:    22.07.2020     11:00    Uhr
                                                                           Herr Helmut Römer               Ortsbürgermeister Filz
                Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den            Herr Otto Schneiders            Ortsbürgermeister Weiler
               Hinweis zum Download der Ausschreibungsunterlagen           Herr Karl-Peter Uebereck        Ortsbürgermeister Beuren
                finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter          Herr Günter Welter              Ortsbürgermeister Lutzerath
                                   www.ulmen.de                            Protokollführer
               Rubrik „Verwaltung & Bürgerservice / Vergabestelle“         Herr Michael Schneider
                                                                           von der Verwaltung
                                                                           Herr Tobias Krämer zu TOP 1, 2 und 3
                      Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                               - Vergabestelle-
                                                                           Frau Tanja Schug
                           Marktplatz 1, 56766 Ulmen
                                                                           Herr Markus Schweisel
                                                                           Herr Torsten Steffgen
                             vergabestelle@ulmen.de
                                                                           Herr Stefan Thomas
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                      -4-                                                        Ausgabe 28/2020
Abwesend waren:                                                                  Beschluss:
Es fehlten entschuldigt                                                          Das Thema wurde am 29.06.20 in der Ortsbürgermeisterdienstbespre-
Herr Peter Jahnen                  Ortsbürgermeister Urschmitt                   chung vorberaten. Zunächst werden die Erwartungen und Ziele bzgl.
Herr Thomas Klein                  Mitglied                                      der eingesetzten App in den einzelnen Ortsgemeinden und auf Ebene
Herr Christian Laux                Mitglied                                      der Verbandsgemeinde geklärt, um eine Entscheidungsfindung vorzu-
                                                                                 bereiten. Dies beinhaltet sowohl finanzielle als auch soziale, demogra-
Herr Josef Laux                    von der Verwaltung
                                                                                 fische und inklusive Aspekte.
Herr Gerhard Müller                Ortsbürgermeister Kliding                     Außerdem soll in einer der nächsten Sitzungen von einer der Gemein-
Herr Uwe Schaaf                    Mitglied                                      den die die APP nutzen, über deren Erfahrungen berichtet werden.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.                                  Abstimmungsergebnis:
Tagesordnung:                                                                    Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Öffentlicher Teil                                                                TOP 3: Einrichtung eines Jugendparlaments in der VG Ulmen
1. Vorstellung neuer Mitarbeiter im Bereich Kinder, Jugend und Senioren          Sachverhalt:
2. Pilotphase für „DorfApp“                                                      Gemäß Antrag der Freien Wählergruppe der VG Ulmen e.V. steht die
3. Einrichtung eines Jugendparlaments in der VG Ulmen                            Einrichtung eines Jugendparlamentes in der VG Ulmen zur Diskussion.
                                                                                 Im Rahmen der Jugendarbeit ist der vorliegende Antrag zu begrüßen
4. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushalts-
     jahr 2018                                                                   und wird aktuell durch Kathrin Reichert und Tobias Krämer bearbeitet.
                                                                                 Vorbereitend wurden umliegende Verbandsgemeinden und Städte
5. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Jahr 2018
                                                                                 kontaktiert (z.B. VG Zell und Stadt Wittlich), die bereits Jugendparla-
6. Kenntnisnahme des Gesamtabschluss für die Haushaltsjahre 2015                 mente eingerichtet haben, um Erfahrungen und Tipps zu erfragen.
     und 2016 der Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 109 GemO                         Weiterhin wurde Kontakt zur Landeszentrale Politische Bildung RLP
7. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Haus-                  aufgenommen, um Informationsmaterialen anzufordern, bzw. mögli-
     haltsmitteln                                                                che unterstützende Seminarangebote zu recherchieren. Auch die Bun-
8. Ergänzung zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen                     deszentrale für politische Bildung und das Deutsche Kinderhilfswerk
     für das Jahr 2020                                                           bieten hierzu diverse Informationen an. In einem weiteren Schritt soll
9. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungs-               dann an die Kinder und Jugendlichen der VG Ulmen herangetreten
     bericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen               werden, um das Angebot vorzustellen und die Bereitschaft zur Mitar-
     mbH zum 31.12.2018                                                          beit zu erfragen (ggf. im Rahmen einer Vorstellung des Jugend- und
10. Antrag der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Ulmen: „Reakti-               Seniorenbüros an unseren Schulen).
     vierung Eifelquerbahn“                                                      Mit den jüngsten Lockerungen im Rahmen des Corona-bedingten
11. Sicherung der Klärschlammverwertung in der VG Ulmen; hier:                   Kontaktverbots wird es nun auch wieder möglich den persönlichen
     letzte Beitrittsmöglichkeit zur landesweiten KKR AÖR                        Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu suchen, um das o.g. Vor-
12. Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen              haben weiter zu verfolgen.
13. Mitteilungen                                                                 Nach Bekanntgabe des zuvor genannten Ist-Stands zur Sache im Aus-
Nicht öffentlicher Teil                                                          schuss für soziales Miteinander und Demografie am 25.06.2020 soll der
14. Bekanntgabe einer Eilentscheidung                                            o.g. Antrag nun beraten und das weitere Vorgehen beschlossen werden.
15. Mitteilungen                                                                 Beschluss:
Öffentlicher Teil                                                                Es soll geprüft werden, ob ein Jugendparlament errichtet werden kann.
TOP 1: Vorstellung neuer Mitarbeiter im Bereich Kinder, Jugend                   Sollte kein Interesse an der Mitwirkung und Verpflichtung zu einem
und Senioren                                                                     Amt im Rahmen des Parlaments gegeben sein, sind Alternativen der
Sachverhalt:                                                                     Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten, z.B. Ausbau
Herr Tobias Krämer, stattl. anerk. Sozialpädagoge, ist seit dem                  der Kommunikation über soziale Medien.
01.01.2020 bei der VGV Ulmen beschäftigt. Er ist nun zuständig für die           Auf jeden Fall ist anzustreben, dass die Jugend an der politischen Wil-
Qualitätsentwicklung in den Kitas der Verbandsgemeinde und unter-                lensbildung in der Verbandsgemeinde Ulmen und ihren Ortsgemein-
stützt Frau Kathrin Reichert bei der Arbeit im Jugend- und Senioren-             den / Stadt Ulmen beteiligt wird und die Möglichkeit bekommt hier
büro. Insbesondere die Intensivierung der Jugendarbeit gehört hier zu            tatkräftig mitzuwirken. Hierzu soll die Zusammenarbeit mit den Schu-
den anstehenden Aufgaben. Herr Krämer ist Ansprechpartner für Kin-               len und Jugendgruppen gesucht werden.
der, Jugendliche und Senioren, sowie für die pädagogischen Fachkräfte            Abstimmungsergebnis:
der Kitas und Erziehungsberechtigte aus der Verbandsgemeinde.                    Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Herr Krämer wird sich und den Inhalt seiner Arbeit kurz im VGR vorstel-          TOP 4: Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das
len und evtl. Rückfragen beantworten. Ziel ist weiterhin ein gegenseiti-         Haushaltsjahr 2018
ges Kennenlernen zur Aufnahme der Jugendarbeit.                                  Sachverhalt:
TOP 2: Pilotphase für „DorfApp“                                                  Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Auf-
Sachverhalt:                                                                     wendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszah-
Das Frauenhofer Institut (IESE) hat im Rahmen des Projekts „Digitale             lungen wie folgt dar:
Dörfer“ eine Plattform entwickelt, die zum Ziel hat die „Herausforde-            1. in der Ergebnisrechnung
rungen des heutigen Lebens in ländlichen Regionen in Bezug zur Digi-             der Gesamtbetrag der Erträge auf                      9.693.255,21 EUR
talisierung zu untersuchen“ (www.digitale-doerfer.de). Hierzu gehört             der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                 9.588.578,08 EUR
die s.g. DorfApp mit der die Einwohner*innen einer Gemeinde einfach              Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf             +104.677,13 EUR
miteinander in Kontakt treten, Informationen erhalten und andere                 2. in der Finanzrechnung
Dienstleistungen nutzen können. Seit 2015 läuft das Projekt mit eini-            die ordentlichen Einzahlungen auf                     9.278.439,98 EUR
gen Gemeinden in ganz Rheinland-Pfalz.                                           die ordentlichen Auszahlungen auf                     8.906.767,31 EUR
Auf Anregung war nun das Ziel, die Plattform auch für die VG Ulmen               der Saldo der ordentlichen Ein- und
einzusetzen und zunächst für ein Jahr als Pilotprojekt laufen zu lassen.         Auszahlungen auf                                    +371.672,67 EUR
Bislang an die VG herangetreten sind die OGs Beuren (Frau Hendges-               die außerordentlichen Einzahlungen auf                         0,00 EUR
Steffens) und Kennfus (Herr Burgard). VG-intern stimmten sich die                die außerordentlichen Auszahlungen auf                         0,00 EUR
betreffenden Abteilungen ab und stellten als wesentliche Herausforde-            der Saldo der außerordentlichen Ein- und
rung die Tatsache heraus, dass die Bereitstellung der Technik einfach,           Auszahlungen auf                                              0,00 EUR
jedoch das „Füllen mit Leben“, also die redaktionelle und moderierende           die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf          354.144,58 EUR
Arbeit entscheidend für den Erfolg ist. Die Erfahrungen aus anderen              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          467.126,64 EUR
Gemeinden (beispielsweise Dreis-Brück) zeigen, dass mittels der Dorf-            der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
App die Heranwachsenden besser ins Ortsgeschehen eingebunden                     Investitionstätigkeit                                -112.982,06 EUR
und Unterstützungssysteme für ältere Gemeindemitglieder aufgebaut                die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf       3.403.396,27 EUR
werden können.                                                                   die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  3.662.086,88 EUR
Inzwischen stehen zwei weitere Apps zur Diskussion, die in den ver-              der Saldo der Ein-und Auszahlungen aus
gangenen Wochen von Tobias Krämer mit Unterstützung der EDV und                  Finanzierungstätigkeit                               -258.690,61 EUR
Sarah Schmitz mit der DorfApp verglichen wurden. Weiterhin ist im                Finanzmittelüberschuss                                258.690,61 EUR
Rahmen der Tätigkeiten des Jugend- und Seniorenbüros die Kommu-                  Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss
nikation mit und zwischen verschiedenen Altersstufen und Gruppen                 geprüft. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen
sowie der VGV zu berücksichtigen.                                                wurden seitens der Verwaltung erörtert. Der Rechnungsprüfungsaus-
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                     -5-                                                   Ausgabe 28/2020
schuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Jahresabschluss                struktur vor. Diese Ausgabe wird aus den laufenden Mitteln finanziert.
2018 zuzustimmen.                                                           Trotzdem ist es unabdingbar, unter § 3 in der Haushaltssatzung die Ver-
Beschluss:                                                                  pflichtungsermächtigung einzutragen.
Der Verbandsgemeinderat hat unter Vorsitz des Beigeordneten Tho-            Beschluss:
mas Kerpen, der an der Ausführung des Haushaltsplanes 2018 nicht            Der Verbandsgemeinderat stimmt der nachfolgenden Ergänzung in
mitgewirkt hat, folgendes beschlossen:                                      der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen für das Jahr 2020
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses                zu:
     anzuerkennen.                                                          § 3 Verpflichtungsermächtigungen
2. Dem Jahresabschluss 2018 zuzustimmen.                                    Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflich-
Abstimmungsergebnis:                                                        tungen, die
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 4                                        in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Bürgermeister Alfred Steimers, der 1. Beigeordnete Karl-Josef Fischer,      Investitions-förderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)
der Beigeordnete Heinz-Werner Hendges und das Ratsmitglied Sandra           führen können,
Hendges-Steffens haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und             wird festgesetzt auf                                   194.750 Euro.
Abstimmung teilgenommen.                                                    Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künfti-
TOP 5: Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für              gen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
das Jahr 2018                                                               werden müssen,
Sachverhalt:                                                                beläuft sich auf                                           0,00 Euro.
Der Verbandsgemeinderat hat über die Feststellung des geprüften Jah-        Abstimmungsergebnis:
resabschlusses 2018 zu beschließen. Er entscheidet in einem geson-          Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
derten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der             TOP 9: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Betei-
Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben.                ligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen geprüft. Bean-            Ulmen mbH zum 31.12.2018
standungen haben sich nicht ergeben. Offene Fragen wurden seitens           Sachverhalt:
der Verwaltung erörtert.                                                    In der Sitzung am 12.12.2019 hat die Gesellschafterversammlung der
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemein-                PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2018 in der vorliegenden Form
derat die Entlastungserteilung zu beschließen.                              anzuerkennen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen
Beschluss:                                                                  und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2018
Der Verbandsgemeinderat erteilt unter Vorsitz des Beigeordneten Tho-        Entlastung zu erteilen.
mas Kerpen, der an der Ausführung des Haushaltsplanes 2018 nicht            Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinde-/
mitgewirkt hat, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie         Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen
den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung.                          Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/Stadt an Unternehmen in
Abstimmungsergebnis:                                                        einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 4                                        % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Bürgermeister Alfred Steimers, der 1. Beigeordnete Karl-Josef Fischer,      Kenntnisnahme:
der Beigeordnete Heinz-Werner Hendges und das Ratsmitglied Sandra           Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss ein-
Hendges-Steffens haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und             schl. Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwick-
Abstimmung teilgenommen.                                                    lungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2018.
TOP 6: Kenntnisnahme des Gesamtabschluss für die Haushalts-                 TOP 10: Antrag der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Ulmen:
jahre 2015 und 2016 der Verbandsgemeinde Ulmen gem. § 109                   „Reaktivierung Eifelquerbahn“
GemO                                                                        Sachverhalt:
Sachverhalt:                                                                Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.03.2020 die Aufnahme des
Gem. § 109 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der            Tagesordnungspunktes „Reaktivierung Eifelquerbahn“ beantragt.
Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Arti-     Auf der Bahnstrecke wurden 1991 der reguläre Schienenpersonen-
kel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 538), hatten die         verkehr sowie 2012 der Güterverkehr und die touristischen Frei-
Gemeinden bis spätestens                                                    zeitverkehre eingestellt. Ab 2014 fanden regelmäßige Treffen der
31. Dezember 2015 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dabei wird            Arbeitsgruppe Eifelquerbahn statt, die sich mit den Möglichkeiten
nach Abs. 1 vorausgesetzt, dass mindestens eine Tochterorganisation
                                                                            und Chancen einer Reaktivierung sowie der Klärung von rechtlichen
der Gemeinde unter dem beherrschenden Einfluss oder maßgebli-
                                                                            und finanziellen Hintergründen beschäftigte. Im Ergebnis lehnten die
chem Einfluss der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres und des
                                                                            Anrainer-Kommunen den reinen touristischen Freizeitverkehr ab. Der
vorausgegangenen Haushaltsjahres steht.
                                                                            bei einer Reaktivierung ermittelte Mehrwert pro Jahr (93.000 EUR)
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Gesamtabschluss der
                                                                            stand im keinem Verhältnis zu den hohen Investitionskosten (24 Mio.
Verbandsgemeinde Ulmen für die Jahre 2015 und 2016 zur Prüfung
                                                                            EUR, Eigenanteil der Kommunen: 3,6 Mio. EUR). Im September 2017
vorgelegt.
Kenntnisnahme:                                                              wurde Herrn Staatssekretär Becht, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Gesamtabschluss der Verbands-             Landwirtschaft und Weinbau, eine von Landräten und Bürgermeistern
gemeinde Ulmen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2016 zur Kenntnis.           unterzeichnete Resolution mit der Forderung übergeben, die Eifel-
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von               querbahn als Bahnlinie im Rheinland-Pfalz-Takt zu reaktivieren. Das
Haushaltsmitteln                                                            Land Rheinland-Pfalz lehnte eine finanzielle Unterstützung aufgrund
Sachverhalt:                                                                fehlender Wirtschaftlichkeit (negatives Ergebnis der Nutzen-Kosten
Bei der Buchungsstelle 11401-082120-20-3 im Haushalt der Verbands-          Untersuchung) ab. Nachdem aus Kostengründen eine Reaktivierung
gemeinde Ulmen stehen zum Ende des Jahres 2019 noch 9.960 Euro              zum regulären Schienenpersonennahverkehr als auch zu einem rein
zur Verfügung. Im Jahr 2020 muss eine neue Telefonanlage angeschafft        touristischen Verkehr ausgeschlossen wurde, haben die Vertreter der
werden. Die im Plan vorgesehenen Mittel für Ersatzbeschaffung EDV in        Anrainer-Kommunen den Umbau der Strecke und die Nutzung als Rad-
Höhe von 10.000 Euro reichen für die gesamten Ersatzbeschaffungen           weg favorisiert. Hierzu verweisen wir auf den Beschluss des Verbands-
voraussichtlich nicht aus. Aus diesem Grund sollen die Haushaltsmit-        gemeinderates vom 28.03.2019.
tel aus 2019 in Höhe von 9.960 Euro gem. § 17,V GemHVO nach 2020            Auf Einladung des Landkreises Vulkaneifel fand am 06.02.2020 ein
übertragen werden.                                                          weiteres Treffen der Arbeitsgruppe zur Reaktivierung Eifelquerbahn
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                            in Kaisersesch statt. An diesem Treffen nahmen Vertreter der Anrai-
Im Haushalt 2020 stehen bei der Buchungsstelle 9.960 Euro mehr zur          ner Kommunen, Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz, der Ver-
Verfügung.                                                                  bandsdirektor des Zweckverband Schienenpersonennahverkehr
Beschluss:                                                                  Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), der Geschäftsführer für den Bereich
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Übertragung der Haushaltsmit-            Eisenbahnverkehr im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Ver-
tel von 9.960 Euro bei der Buchungsstelle 11401-082120-20-3 zu.             treter der am Kauf interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen
Abstimmungsergebnis:                                                        (EVU) und des Vereins Eifelquerbahn e.V. teil.
Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                        Die EVU berichteten über die (Verkaufs-)Gespräche im Rahmen des
TOP 8: Ergänzung zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde                  Stilllegungsverfahrens mit der Deutschen Bahn (DB). Bisher gibt es
Ulmen für das Jahr 2020                                                     noch kein Ergebnis und keine Entscheidung der DB. Die beiden Unter-
Sachverhalt:                                                                nehmen stehen einer Reaktivierung optimistisch gegenüber und
Der Haushaltsplan 2020 der Verbandsgemeinde Ulmen sieht für das             wären in der Lage Schienenpersonennahverkehr, touristischen Verkehr
Jahr 2021 Ausgaben von 194.750 € für den Ausbau der Breitbandinfra-         und Güterverkehr auf der Strecke anzubieten.
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                      -6-                                                            Ausgabe 28/2020
Herr Dr. Henke, Geschäftsführer für den Bereich Eisenbahnverkehr im              b) Die Zustimmung zum Beitritt aller weiteren Anstaltsträger, die zum
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, erläuterte die aktuellen                       nächstmöglichen Zeitpunkt beitreten (gem. § 1 der anzupassen-
gesetzlichen Regelungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-                        den Anstaltssatzung).
gesetz und Regionalisierungsgesetz. Die Rahmenbedingungen für die                Bei der Verwertung der Klärschlämme aus der Verbandsgemeinde
Reaktivierung von Eisenbahnstrecken haben sich erheblich verbessert.             Ulmen ist in erster Priorität die landwirtschaftliche Ausbringung vor-
Die finanziellen Mittel werden in den nächsten Jahren erheblich auf-             zusehen, soweit und solange dies noch (teilweise) möglich und wirt-
gestockt.                                                                        schaftlich vertretbar ist.
Der Verbandsdirektor des SPNV-Nord, Herr Müller, sagte seine Unter-              Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
stützung zu, indem (in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz)                  • die erforderlichen Schritte zu veranlassen (Beitrittsmitteilung an
eine Machbarkeitsstudie zum künftig möglichen Verkehr auf der Eifel-                  die KKR und Information an die Kommunalaufsicht/ADD Trier)
querbahn beauftragt wird. Der Schwerpunkt soll auf einer deutlich ver-                sowie
kürzten Fahrzeit zwischen Eifelstrecke und Rheinschiene liegen.                  • den Umsetzungsvertrag gemäß der vorgenannten Priorität mit der
Nähere Einzelheiten zu dem Treffen können Sie aus dem Vermerk der                     KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln und abzuschließen.
Kreisverwaltung Vulkaneifel entnehmen (siehe Anlage).                            Abweichender Beschluss:
Nach Auffassung der Verwaltung ist bei der Reaktivierung der Eifel-              Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses fasst der Ver-
querbahn sicherzustellen, dass das bestehende Busangebot, insbe-                 bandsgemeinderat folgenden Beschluss:
sondere die Regio-Buslinie 500 Cochem – Ulmen – Daun – Gerolstein,               Der Verbandsgemeinderat erkennt die zunehmend drängendere Not-
erhalten bleibt und nicht reduziert wird.                                        wendigkeit gesicherte Verwertungs- /Entsorgungswege des kontinu-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                                 ierlich anfallenden Klärschlammes zu sichern. Im Jahr 2020 läuft die
Derzeit sind keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen zu erwarten.                letzte ‚Beitrittsrunde‘ zur KKR.
Beschluss:                                                                       Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftli-
Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemeinsam mit den anderen                    chen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Ulmen zum
betroffenen Kommunen, dem SPNV-Nord und dem Ministerium für                      nächstmöglichen Zeitpunkt der ‚Kommunalen Klärschlammverwer-
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zu               tung Rheinland-Pfalz, Anstalt des öffentlichen Rechtes (KKR)‘ bei.
prüfen, ob aufgrund der neuen Rahmenbedingungen eine Reaktivie-                  Dieser Beschluss schließt ein:
rung der Eifelquerbahn möglich wäre. Sobald nähere Informationen
                                                                                 c) Die Annahme der Anstaltssatzung in der hier beigefügten Fassung.
zu den im Sachverhalt genannten Punkten (Verkauf der Strecke von
der DB an ein EVU, finanzielle Förderung für die Strecke, Ergebnis der           d) Die Zustimmung zum Beitritt aller weiteren Anstaltsträger, die zum
Machbarkeitsstudie) vorliegen, wird sich der Verbandsgemeinderat                      nächstmöglichen Zeitpunkt beitreten (gem. § 1 der anzupassen-
erneut mit der Angelegenheit befassen.                                                den Anstaltssatzung).
Abstimmungsergebnis:                                                             Bei der Verwertung der Klärschlämme aus der Verbandsgemeinde
Ja 25 Nein 1 Enthaltung 0 Befangen 0                                             Ulmen ist in erster Priorität die landwirtschaftliche Ausbringung vor-
TOP 11: Sicherung der Klärschlammverwertung in der VG Ulmen;                     zusehen, soweit und solange dies noch (teilweise) möglich und wirt-
hier: letzte Beitrittsmöglichkeit zur landesweiten KKR AÖR                       schaftlich und ökologisch vertretbar ist.
Sachverhalt:                                                                     Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
Das seit Jahren mit am Vordringlichsten behandelte Thema in der                  • die erforderlichen Schritte zu veranlassen (Beitrittsmitteilung an
Abwasserbeseitigung ist die Gewährleistung einer dauerhaft gesi-                      die KKR und Information an die Kommunalaufsicht/ADD Trier)
cherten Verwertung bzw. Entsorgung der kontinuierlich anfallenden                     sowie
Klärschlämme, dies stets im Zusammenhang mit einer zusehends ein-                • den Umsetzungsvertrag gemäß der vorgenannten Priorität mit der
geschränkten bis wegbrechenden landwirtschaftlichen Ausbringung.                      KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln und abzuschließen.
Zur gemeinsamen Erörterung dieser Problematik trafen sich erneut die             Abstimmungsergebnis:
Werkleiter der Abwasserwerke im Landkreis, um eine gemeinsame Vor-               Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
gehensweise zu beraten.                                                          TOP 12: Erweiterung des Ersthelfersystems in der Verbandsge-
Ein Auszug aus der Niederschrift dieser Arbeitskreissitzung vom                  meinde Ulmen
19.02.2020 ist u. a. der Anlage beigefügt. Sie beinhaltet neben der dar-         Sachverhalt:
gestellten Entsorgungs-/Verwertungsproblematik eine gemeinsam                    Bereits im Jahre 2018 wurde der Kreisverband Cochem-Zell e.V. des
abgestimmte Empfehlung an die Verbandsgemeinderäte im Landkreis,                 Deutschen Roten Kreuz seitens der Verbandsgemeinde Ulmen beauf-
mit der letzten Beitrittsrunde einen Beitritt zur landesweiten Anstalt           tragt, ein Ersthelfersystem (sog. „First Responder“) gemäß den Vor-
des öffentlichen Rechts ‚Kommunale Klärschlammverwertung Rhld.-                  schriften des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes
Pf.“ (KKR AöR) zu beschließen.                                                   Rheinland-Pfalz einzurichten.
Diesen Sachverhalt ergänzende und untermauernde Darstellungen                    Der DRK Ortsverein Ulmen hat aufgrund der damaligen Beauftragung
zu Zweck, Aufgabe und Rechtsgrundlagen der KKR ÄöR -incl. Satzung-               dieses Ersthelfersystem für die Ortsgemeinde Büchel und die Stadt
sind ebenfalls als Anlage angefügt.                                              Ulmen eingerichtet.
Ein besonderer Hinweis gilt hier den Ausführungen in der ‚Analyse                Die First Responder (übersetzt: Erst-Eintreffende) sind eine Ergänzung
gem. § 92 GemO‘.                                                                 zum regulären Rettungsdienst und überbrücken die Zeit vom Notfal-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                                 lereignis bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. Notarztes – das
Durch eine Übertragung der landwirtschaftlichen Verwertung / ther-               sogenannte „therapiefreie Intervall“.
mischen Entsorgung der Klärschlämme durch die AöR-KKR entfallen                  Dies bedeutet im Bereich der VG Ulmen, dass speziell ausgebildete First
beim Abwasserwerk die Aufwendungen für eine vorgeschriebene                      Responder-Helfer zu allen Notfällen in Ulmen und Büchel alarmiert
europaweite Ausschreibung mit rd. 5.000,-- € pro Jahr. Dem gegenüber             werden und bis zum Eintreffen weiterer Rettungskräfte lebenserhal-
berechnet die AöR-KKR für sämtliche ihr übertragenen administrativen             tende Maßnahmen (z.B.: Herz-Lungen-Wiederbelebung, Frühdefibrilla-
Aufgaben derzeit einen Kostenanteil von 4,30€ / to Trockenmasse (TS).            tion, Sauerstoffgabe, …) einleiten.
Bei einem Klärschlammanfall von rd. 200 to. TS sind dies rd. 1.000,-- €          Bei medizinischen Notfällen kommt es oft auf jede Minute an. Durch das
pro Jahr.                                                                        schnelle Eintreffen der First Responder-Helfer wird bereits nach wenigen
Besondere Auswirkungen auf die Entgelte sind nicht zu erwarten                   Minuten mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen, um die Erfolgsaus-
(siehe auch Pkt. 6 u. Pkt. 7 der Analyse nach § 92 GemO).                        sichten für die nachfolgende Behandlung des Patienten zu verbessern.
Beschlussvorschlag:                                                              Dieses System hat sich auch in der Verbandsgemeinde Ulmen bewährt.
Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses fasst der Ver-                   So wurden allein im Jahr 2019 die First Responder zu 63 Einsätzen in
bandsgemeinderat folgenden Beschluss:                                            den beiden Ortschaften Büchel und Ulmen alarmiert und eingesetzt.
Der Verbandsgemeinderat erkennt die zunehmend drängendere Not-                   Der DRK Ortsverein Ulmen möchte nun das Einsatzgebiet des Ersthelfer-
                                                                                 systems um die Gemeinden Alflen und Auderath erweitern. Seitens des
wendigkeit gesicherte Verwertungs- /Entsorgungswege des kontinu-
                                                                                 DRK wird bestätigt, dass die von dem Ortsverein Ulmen eingesetzten
ierlich anfallenden Klärschlammes zu sichern. Im Jahr 2020 läuft die
                                                                                 Helfer*innen, die erforderliche Qualifikation erfüllen. Weiterhin ist die ent-
letzte ‚Beitrittsrunde‘ zur KKR.
                                                                                 sprechende materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden.
Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftli-
                                                                                 Jeder Helfer ist grundsätzlich beim Einsatz über die bekannte Unfall-
chen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Ulmen zum
                                                                                 und Haftpflichtversicherung des DRK und über die Unfallkasse des
nächstmöglichen Zeitpunkt der ‚Kommunalen Klärschlammverwer-
                                                                                 Bundes versichert. Die Verbandsgemeinde Ulmen haftet als Aufga-
tung Rheinland-Pfalz, Anstalt des öffentlichen Rechtes (KKR)‘ bei.
                                                                                 benträger für Schäden, die durch einen Helfer schuldhaft einer dritten
Dieser Beschluss schließt ein:
                                                                                 Person zugefügt werden. Hierfür besteht eine entsprechende Haft-
a) Die Annahme der Anstaltssatzung in der hier beigefügten Fassung.              pflichtversicherung.
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                       -7-                                                        Ausgabe 28/2020
Der entsprechende Beschluss über die Einrichtung des Ersthelfersys-           Öffentlicher Teil
tems wurde bereits am 20.03.2018 gefasst. Über die Erweiterung des            TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Einsatzraumes muss nun wiederum erneut beraten und beschlossen                Sachverhalt:
werden. Erst nach einer positiven Beschlussfassung kann der Einsatz-          Gem. § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) und VV
raum der First Responder durch eine entsprechende Beauftragung des            Nr. 5 zu § 46 GemO sind die Ausschussmitglieder vor ihrem Amtsantritt
DRK durch die Verbandsgemeinde Ulmen um die Ortsgemeinden Alf-                in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Verbands-
len und Auderath erweitert werden.                                            gemeinde Ulmen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                              Pflichten zu verpflichten. Die Verpflichtung erübrigt sich für diejenigen
Für die Verbandsgemeinde Ulmen entstehen keine zusätzlichen Kosten,           Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglied des Verbandsgemeindera-
da die materielle und persönliche Ausstattung bereits vorhanden ist. Fol-     tes sind und bereits in dieser Funktion verpflichtet wurden.
gekosten für zu ersetzenden Einsatzmaterial entstehen ebenfalls nicht.        Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den
Die erforderlichen Beiträge zur Haftpflichtversicherung stehen unter          §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. § 46 Abs. 5 i.V.m. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
dem Produkt „Feuerwehr“ zur Verfügung.                                        Vor der Verpflichtung sind die Ausschussmitglieder auf folgende
Beschluss:                                                                    gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Der Verbandsgemeinderat Ulmen beschließt, das Ersthelfersystem im             Die Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche
Bereich des DRK Ortsvereines Ulmen um die Ortsgemeinden Auderath              Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder
und Alflen zu erweitern. Eine entsprechende Beauftragung durch den            deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemein-
Bürgermeister soll erfolgen.                                                  derat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch
Abstimmungsergebnis:                                                          dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht
Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                          gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung
TOP 13: Mitteilungen                                                          nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und
Der Vorsitzende informierte über:                                             Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzel-
Der Verbandsgemeinde und Stadt Ulmen liegt eine Petition von Herrn            ner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.
Hermann Theisen vor, die anlässlich der nächsten VG-Rats- und Stadt-          Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben
ratssitzung behandelt wird.                                                   unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Nicht öffentlicher Teil                                                       Die Ausschussmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegen-
TOP 14: Bekanntgabe einer Eilentscheidung                                     über der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter
Der Verbandsgemeinderat hat eine Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.       gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzli-
TOP 15: Mitteilungen                                                          cher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.                                 Verletzt ein Ausschussmitglied die oben angegebenen Pflichten, so
                                                                              kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§
            Auszug aus der Niederschrift                                      21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
über die konstituierende öffentliche/nicht öffentliche Sitzung                Kenntnisnahme:
                                                                              Folgende Ausschussmitglieder, die noch nicht verpflichtet wurden, wur-
 des Tourismusausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen                          den in der Sitzung durch Bürgermeister Alfred Steimers verpflichtet:
Sitzungsdatum:       Donnerstag, den 02.07.2020                               Mitglieder:
Beginn:              15:00 Uhr                                                ·    Manfred Nehren
Ende:                16:25 Uhr                                                ·    Stefan Maas
Ort:                 Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1,                ·    Dorothea Vollrath
                     56766 Ulmen                                              ·    Renate Hoiser-Wolanski
Anwesend waren:                                                               ·    Vera Merten
Vorsitzender                                                                  ·    Michael Krämer
Herr Bürgermeister Alfred Steimers                                            Die entschuldigten Mitglieder, Manfred Dietzen und Stephan Schopp,
Beigeordnete (als beratende Mitglieder)                                       werden in der nächsten Sitzung verpflichtet.
Herr Karl-Josef Fischer                                                       TOP 2: Sachstand über aktuelle Projekte
Herr Thomas Kerpen                                                            Vera Merten, Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH,
Herr Heinz-Werner Hendges                                                     stellt die aktuellen Projekte im GesundLand Vulkaneifel vor.
Mitglieder                                                                    Sie informierte insbesondere über:
Frau Marita Benz
Frau Renate Hoiser-Wolanski                                                   ·    Aktuelles zu Wanderwegen in der Verbandsgemeinde Ulmen
Herr Friedhelm Justen                                                         ·    Tourismuscluste
                                                                              ·    Der Shoppingguide für der GesundLand Vulkaneifel ist seit dem 1. März
Herr Stephan Keßeler
                                                                                   2020 online. Das Projekt wurde im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Herr Stefan Maas
                                                                              ·    Die Wanderkarte der Verbandsgemeinde Ulmen ist in Zusammen-
Frau Vera Merten
                                                                                   arbeit mit dem Eifelverein neu aufgelegt worden.
Herr Manfred Nehren
                                                                              ·    Frau Merten gab ferner einen Rückblick und Ausblick auf die tou-
Herr Frank Schlawin
                                                                                   ristischen Aktivitäten am Wanderweg Wilde Endert.
Frau Edeltrud Schuhmacher, Stellv. Mitglied für Manfred Dietzen
Frau Dorothea Vollrath                                                        Frau Lescher stellte darüber hinaus die Aktivitäten in Lutzerath, insbe-
Protokollführer                                                               sondere die neu ausgewiesenen Wanderwege vor.
Herr Michael Schneider                                                        TOP 3: Information über die touristischen Projekte der Stadt Ulmen
Mitglieder                                                                    Für die Stadt Ulmen wurde ein Tourismuskonzept unter Berücksichtigung
Herr Geschäftsführer Michael Krämer                                           der Richtlinien der Barrierefreiheit mit folgenden Einzelmaßnahmen erstellt:
Frau Roswitha Lescher                                                         1.)      Begehbarmachung des Verbindungsstollens zwischen Jungfer-
von der Verwaltung                                                                     weiher und Ulmener Maar
Frau Daniela Saxler                                                           2.)      Ausbau des Rundweges um den Jungferweiher als barriere-
Abwesend waren:                                                                        freier Wanderweg
Es fehlten entschuldigt                                                       3.)      Aufwertung des Stadtkerns
Herr Manfred Dietzen                                                          4.)      Einrichtung einer Lauschtour
Frau Svenja Schleich                                                          Das umfangreiche Konzept enthält noch weitere kleinere Einzelkom-
Herr Stephan Schopp                                                           ponenten, die wie die hier genannten Maßnahmen für die folgenden
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.                               Zielgruppen mit Handycap ausgearbeitet wurden:
Tagesordnung:                                                                 - Gehbehinderte/Rollstuhlfahrer
Öffentlicher Teil                                                             - Hörgeschädigte/Gehörlose
1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern                                     - Kognitiv eingeschränkte Personen
2. Sachstand über aktuelle Projekte                                           Ende letzten Jahres wurde ein Förderantrag beim Wirtschaftsministe-
3. Information über die touristischen Projekte der Stadt Ulmen                rium rlp über das Programm „Tourismus für Alle“ gestellt. Der vorgezo-
4. Auswirkungen durch die Maßnahmen der Corona-Bekämpfung                     gene Maßnahmebeginn wurde noch im Dezember 2019 bewilligt, ein
    auf den Tourismus                                                         Förderbescheid steht noch aus. Die Förderperiode endet am 31.12.2022.
5. Mitteilungen                                                               Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein.
Nicht öffentlicher Teil                                                       Die Ingenieurleistungen für den Stollen und den Ausbau Rundweg
6. Mitteilungen                                                               Jungferweiher wurde bereits ausgeschrieben und vergeben. Wir haben
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                     -8-                                                         Ausgabe 28/2020
im Juni 2020 mit der Ausführungsplanung und Erstellung eines Zeitpla-           zinslose Kredite auf                                          0,00 Euro
nes begonnen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den Fachbehör-                verzinste Kredite auf                                   965.092,00 Euro
den (Naturschutz, Wasserschutz, etc.) werden fortgesetzt.                       zusammen auf                                            965.092,00 Euro
Das Tourismuskonzept wurde in enger Abstimmung mit der Gesund-                                                      §3
Land Vulkaneifel GmbH und der Natur- und Geopark GmbH erstellt.                                    Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Aufwertung der touristischen Infrastruktur in der Stadt Ulmen         Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-
mit dem Prestigeprojekt „Öffnung des Verbindungsstollen zwischen                pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für
Jungferweiher und Ulmener Maar“ profitiert die gesamte Region.                  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-
Weiterhin hat die Stadt Ulmen einen LEADER-Förderantrag für eine                ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 194.750 Euro.
Studie zur Nutzung/Umgestaltung der Ulmener Burgruine bei der                   Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künfti-
Lokalen Aktionsgruppe Vulkaneifel (LAG) gestellt. Die LAG hat dieses            gen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
Vorhaben als förderwürdig eingestuft und bei einer Rankingliste aller           werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
eingereichten Projekte auf Platz 5 gewählt. Somit wären Mittel für die                                              §4
Studie zur Nutzung/Umgestaltung der Ulmener Burgruine verfügbar
                                                                                         Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
und ein entsprechender Antrag wird gestellt.
                                                                                Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
TOP 4: Auswirkungen durch die Maßnahmen der Corona-Bekämp-
                                                                                auf 13.000.000,00 Euro.
fung auf den Tourismus
Sachverhalt:                                                                                                        §5
Frau Vera Merten wird anlässlich der Sitzung vorstellen welche Auswir-           Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
kungen die Corona-Pandemie auf den Tourismus der Region hat und                 Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
was künftig vorgesehen ist, um aus der Krise zu kommen.                         mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
TOP 5: Mitteilungen                                                             1. Gesamtbetrag der verzinsten Kreditaufnahmen für Investitionen und
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.                                   Investitionsförderungsmaßnahmen Eigenbetrieb Abwasserwerk Ulmen
Nicht öffentlicher Teil                                                         Sondervermögen[2] auf                                    1.317.645 Euro
TOP 6: Mitteilungen                                                             Gesamtbetrag der zinslosen Kreditaufnahmen auf             283.000 Euro
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.                                   2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
                                                                                Eigenbetrieb Abwasserwerk Ulmen
              Wir suchen Dich!                                                  Sondervermögen 4 auf 
                                                                                3. Verpflichtungsermächtigungen Eigenbetrieb
                                                                                                                                          1.500.000 Euro

                                                                                Abwasserwerk Ulmen
     die verbandsgemeindeverwaltung Ulmen stellt zum
                      01.08.2021 ein:                                           Sondervermögen[3] auf                                          0,00 Euro
                                                                                                                    §6
      AUSZUBILDENDE/N ZUR/M                                                                          Verbandsgemeindeumlage[4]
          #FACHKRAFT FÜR ABWASSERTECHNIK                                        Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die
                 Voraussetzung: qualifizierter Sekundarabschluss I              Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemein-
                   #FACHINFORMATIKER/IN
                                                                                deumlage. Der Umlagesatz wird auf 33 v. H. festgesetzt.
                                 der Fachrichtung                               Das vorläufige Umlagesoll beträgt                     3.290.559,00 Euro
                              Systemintegration
                 Voraussetzung: qualifizierter Sekundarabschluss I              Vorjahr vorläufig nach Haushaltsplan                  3.144.882,00 Euro
                                                                                Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetra-
           #VERWALTUNGSFACHANGESTELLTEN
                 Voraussetzung: qualifizierter Sekundarabschluss I
                                                                                ges am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltjahres zu entrichten.
                                                                                                                    §7
         #VERBANDSGEMEINDE-INSPEKTORANWÄRTER/IN
                      EINSTELLUNG ZUM 01.07.2021                                                            Sonderumlagen
                                für die Laufbahn
                              des 3. Einstiegsamtes                             Gemäß § 26 Abs. 2 Landesfinanzausgleichgesetz werden folgende
                    Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife                    Sonderumlagen erhoben:
                            bzw. Fachhochschulreife
                Sende deine Bewerbung bis zum 20.07.2020
                                                                                1. Sonderumlage „Grundschulumlage“
                        an erika.kemler@ulmen.de                                     Als Umlage für Sach-, Zins- und Personalkosten werden von den
                                                                                     verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insgesamt
            Weitere Informationen erhältst du auf www.ulmen.de
                         oder unter 02676/409-209                                    476.804,00 Euro erhoben (Ansatz Vorjahr 409.515,00 Euro).
                                                                                2. Sonderumlage „Grundschul-Investitionskosten-Umlage“
                                                                                     Als Umlage für die Investitionskosten der Grundschulen werden
                                                                                     von den verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insge-
                                                                                     samt 70.960,00 Euro erhoben (Ansatz Vorjahr 60.000,00 Euro).
                                                                                3. Sonderumlage „Grundschul-Tilgungs-Umlage“
           Öffentliche Bekanntmachung                                                Als Umlage für die Tilgung von Investitionskrediten die für Maß-
                                                                                     nahmen der Grundschulen aufgenommen wurden, werden von
     Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Ulmen                                     den verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insgesamt
           für das Jahr 2020 vom 07.07.2020                                          20.448,00 Euro erhoben (Vorjahr 17.658,00 Euro).
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in               4. Sonderumlage „Kommunale Kindergärten“
der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:                 Die Betriebsträgerschaft der kommunalen Kindergärten ist auf die
                                   §1                                                Verbandsgemeinde Ulmen übertragen. In Höhe der bei der Ver-
                    Ergebnis- und Finanzhaushalt                                     bandsgemeinde Ulmen anfallenden Personalaufwendungen und
Festgesetzt werden                                                                   Betriebskosten, unter Berücksichtigung der gewährten Landes-
1. im Ergebnishaushalt                                                               und Kreiszuwendungen, für das Kindergartenpersonal wird eine
der Gesamtbetrag der Erträge auf                 10.198.808,00 Euro                 Sonderumlage von den Ortsgemeinden und den Kindergarten-
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              9.970.156,00 Euro                zweckverbänden Kliding und Lutzerather Höhe erhoben. Zusätzli-
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf          228.652,00 Euro                che Personalvertretungen werden „spitz“ abgerechnet.
2. im Finanzhaushalt
                                                                                Als vorläufige Sonderumlage werden erhoben:
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
                                                                                a) von der Ortsgemeinde Alflen                            33.849,00 Euro
auf                                                  448.403,00 Euro
                                                                                b) von der Ortsgemeinde Auderath                          42.408,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     1.162.012,00 Euro           c) von der Ortsgemeinde Bad Bertrich                      43.238,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf     2.206.460,00 Euro           d) von der Ortsgemeinde Gevenich                          45.025,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                                         e) vom Kindergartenzweckverband Kliding                   37.520,00 Euro
Investitionstätigkeit auf                         -1.044.448,00 Euro           f ) vom Zweckverband Kindergarten Lutze-                 129.926,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf                rather Höhe
596.045,00 Euro
                                                                                Die Sonderumlagen sind mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am
                                   §2
                                                                                15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltjahres zu entrichten.
              Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
                                                                                                                    §8
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-                 Gebühren, Beiträge und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung
men erforderlich ist, wird festgesetzt für                                      1.      Schmutzwassergebühr:
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
Ulmen                                                                      -9-                                                     Ausgabe 28/2020
      Die Schmutzwassergebühr einschließlich der Abwasserabgabe                                               §9
      beträgt 3,15 Euro je Kubikmeter eingeleitetes Abwasser. Die                                         Eigenkapital
      Erhebung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Entgelt-             Der Stand des Eigenkapitals
      satzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen.                zum 31.12.2018 betrug                                 9.718.667,49 Euro
2.    Wiederkehrender Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlags-          Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
      wasserbeseitigung:                                                     zum 31.12.2019 beträgt                                9.962.674,49 Euro
      Die Höhe des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung              und
      der Niederschlagswasserbeseitigung wird gesondert durch                zum 31.12.2020                                      10.191.326,49 Euro
      Satzung festgesetzt und beträgt 0,32 Euro je Quadratmeter                                                § 10
      gewichteter Fläche. Die Erhebung des Wiederkehrenden Beitra-            Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
      ges erfolgt nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der            Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszah-
      Verbandsgemeinde Ulmen.                                                lungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
3.    Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reini-                der Gesamtansatz um mehr als 20 %, mindestens jedoch 25.000 Euro
      gung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie                  überschritten sind.
      für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von                                                    § 11
      Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen                                                   Wertgrenze für Investitionen
      Für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von                Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind in der
      Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie das Einsam-               Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
      meln, den –Transport und die Annahme von Fäkalschlamm aus                                                § 12
      privaten Kleinkläranlagen wird für das Haushaltsjahr 2020 eine                                       Altersteilzeit
      Gebühr von 27,00 Euro je Kubikmeter abgefahrener Menge                 Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in
      erhoben. Die Erhebung dieser Gebühr erfolgt nach der Entgelt-          0 Fällen zugelassen.
      satzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen.                Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
4.    Gebühr für die Abnahme von Abwasser aus geschlossenen Gru-             nehmer wird in 1 Fällen zugelassen.[5]
      ben, soweit die Verbandsgemeinde Ulmen nicht Abwasserbe-                                                 § 13
      seitigungspflichtige ist:                                                                       Leistungszahlungen[6]
      Für die Abnahme von Abwasser aus geschlossenen Gruben, für             Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeit-
      die die Verbandsgemeinde Ulmen nicht Abwasserbeseitigungs-             nehmerinnen/Arbeitnehmer werden festgesetzt:
      pflichtige ist, wird eine Gebühr von 15,00 Euro je Kubikmeter          Die leistungsorientierte Bezahlung (Konto 502220) ist in dem Grund-
      abgenommener Abwassermenge erhoben.                                    gehalt (Konto 502200) mit eingerechnet. Eine gesonderte Ausweisung
      Die Erhebung dieser Gebühr erfolgt nach der Entgeltsatzung
                                                                             erfolgt im Stellenplan nicht, da auch bei der Hochrechnung durch die
      Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen.
      Das Abwasserwerk wird ermächtigt, Vorausleistungen auf die             Abrechnungsstelle keine gesonderte Aufschlüsselung erfolgt.
      laufenden Entgelte zu erheben.                                                                           § 14
5.    Investitionskostenanteile für Entwässerung gemeindlicher Stra-                                   Deckungsvermerke
      ßen, Wege und Plätze                                                   Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die
5.1   Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von gemeind-         Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im
      lichen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungsein-              Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
      richtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei erstmaliger               1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegen-
      Herstellung der Entwässerungseinrichtung auf 11,57 Euro je                  seitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).
      Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt.                           2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)
5.2   Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von gemeindli-            innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1
      chen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung              GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind
      der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei Erneuerung der Entwässe-                auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten inner-
      rungseinrichtung der Verbandsgemeinde in offener Bauweise auf               halb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegen-
      25,97 Euro je Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt.                  seitig deckungsfähig.
      In Anlehnung an das Straßenausbau-Beitragsrecht erfolgt eine           3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im
      Abrechnung zur Zahlung des Investitionskostenanteils mit den                Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
      Ortsgemeinden oder der Stadt Ulmen erst, wenn die Kanalerneue-         4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung
      rung in der jeweiligen Straße (Mischwasser- oder Niederschlagswas-          von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen
      serkanal) mindestens 25 % der entwässerten Straßenfläche betrifft.          innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehrauf-
5.3   Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von                       wendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von
      gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässe-                    Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.
      rungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei der
                                                                             5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die
      Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Verbandsge-
                                                                                  Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfi-
      meinde in geschlossener Bauweise (z. B. Inliner) auf 8,82 Euro je
                                                                                  nanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
      Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt.
      In Anlehnung an das Straßenausbau-Beitragsrecht erfolgt                                                             56766 Ulmen, den 07.07.2020
      eine Abrechnung zur Zahlung des Investitionskostenanteils                                                 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
      mit den Ortsgemeinden oder der Stadt Ulmen erst, wenn die                                                                           gez. Steimers
      Kanalerneuerung in der jeweiligen Straße (Mischwasser- oder                                                                        Bürgermeister
      Niederschlagswasserkanal) mindestens 25 % der entwässerten             Hinweis:
      Straßenfläche betrifft.                                                Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird
6.    Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil für die Entwäs-          hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erfor-
      serung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze:                         derlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzun-
      Die Vorausleistung auf den laufenden Kostenanteil für die Ent-         gen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben
      wässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in eine           folgenden Wortlaut:
      Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird               Wir erteilen gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. 103 Abs. 2 Gemeindeord-
      für das Haushaltsjahr 2020 auf 0,46 Euro je Quadratmeter ent-          nung (GemO) die Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages
      wässerte Fläche und Jahr festgesetzt.                                  der verzinsten Investitionskredite auf 965.092 EUR.
7.    Weiterberechnung von Vergütungskosten durch das Abwasserwerk           Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 13.07.2020
7.1   Leistungen für Dritte durch Mitarbeiter des Abwasserwerkes, die        bis einschließlich Mittwoch, den 22.07.2020 bei der Verbandsgemein-
      nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sind auf der Grundlage            deverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 108, öffentlich aus.
      der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsauf-            Er kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Herr Tho-
      wands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührenge-               mas 02676/409-104 od. Herr Denkel 02676/409-155) zu folgenden Zei-
      setz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren                 ten eingesehen werden:
      (entspr. aktuellem Rd.Schr. des Ministeriums der Finanzen, RLP),       Montag-Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
      zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags von 10 % (für Fahr-              und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
      zeuge, Geräte etc.) abzurechnen.                                       Freitag: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
7.2   Für die Abrechnung nach Ziffer 7.1 gegenüber der Verbandsge-           Wir werden Ihnen dann unter Berücksichtigung der erforderlichen
      meinde, der Ortsgemeinden und sonstiger Behörden wird der              Maßnahmen Zutritt zur Verwaltung gewähren. Aufgrund der der-
      Gemeinkostenzuschlag nicht berechnet.                                  zeit bestehenden Maskenpflicht ist eine Schutzmaske mitzubringen.
VULKAN ECHO SOMMERFERIENSPASS - 2020 VERBANDSGE MEINDE ULMEN
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