WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim

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WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim
BAD DÜRKHEIMER
Bad Dürkheim                   Donnerstag, 01. August 2019                  Seite 1

44. Jahrgang
                                       WOCHE
Donnerstag, 01. August 2019
Nr. 31 / 31. Woche
                                           Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim

                              TRIFTER
                              KERWE                      E   IM
                                               BAD DÜRKH

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                                                             BAD DÜRKHEIM
                                                                       F
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WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim
Bad Dürkheim                                       Donnerstag, 01. August 2019                                                       Seite 2

                             Wichtiges auf einen Blick
Stadtverwaltung Bad Dürkheim               Tel.: 935-0
Mannheimer Straße 24                       Fax: 8485
Internet:                        www.bad-duerkheim.de              Notfallrufe
E-Mail:              stadtverwaltung@bad-duerkheim.de              Notruf                                                               110
                                                                   Polizei                                                             9630
Stadtwerke Bad Dürkheim                Tel.: 935-888               Feuerwehr                                                            112
Salinenstraße 36                       Fax: 935-814                Krankentransport, Rettungsdienst, Notarzt                          19222
Internet:                      www.sw-duerkheim.de
E-Mail:                 stadtwerke@bad-duerkheim.de                Bereitschaftspraxis Bad Dürkheim 19292 oder 116117
                                                                   Mittwoch 14.00 bis 24.00 Uhr
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                                 Freitag 16.00 bis 24.00 Uhr
Montag bis Freitag                      08.00 - 12.00 Uhr          Samstag 08.00 bis 24.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                   14.00 - 18.00 Uhr          Sonntag 08.00 bis 24.00 Uhr
Sprechstunden außerhalb der Öffnungszeiten nach Verein-            An gesetzlichen Feiertagen von 08.00 bis 24.00 Uhr
barung
Öffnungszeiten der Stadtwerke                                      Zahnärztlicher Notfalldienst
Montag bis Donnerstag                   08.15 - 12.00 Uhr          Samstag, 03.08. und Sonntag, 04.08.2019
                                   und 14.00 - 16.00 Uhr           ZÄ Miriam und Kurt Heners, Marktgasse 1, Bad Dürkheim,
Freitag                                 08.15 - 13.00 Uhr          Tel.: 06322/65074
Sprechstunden außerhalb der Öffnungszeiten nach Verein-            Augenärztlicher Notdienst: 06232-1330
barung                                                             Die unter der o.g. Rufnummer anrufenden Notfall-Patienten
Öffnungszeiten des Bürgerbüros                                     bekommen dort den jeweiligen diensthabenden Augenarzt
Montag und Dienstag                      07.30 - 16.00 Uhr         mit Namen und Telefonnummer mitgeteilt. Die Rufnummer
Donnerstag                               07.30 - 18.00 Uhr         ist rund um die Uhr besetzt.
Mittwoch und Freitag                     07.30 - 12.00 Uhr         Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann erfragt
Bürgermeister Christoph Glogger               Tel.: 935-100        werden unter
Sprechstunde nach Voranmeldung jeden ersten                        Tel.: 0180-5-258825-67098 (Gebühr netzabhängig)
Mittwoch im Monat, ab 17.00 Uhr                                    Der Notdienstplan ist auch über die Internetseite
Erste Beigeordnete Judith Hagen               Tel.: 935-200        www.lak-rlp.de abrufbar
Beigeordneter Karl Brust                      Tel.: 935-300        Vergiftungsfälle
Beigeordneter Kurt Lang                       Tel.: 935-400        Giftnotrufzentrale Mainz          Tel.: 06131 232466 oder 19240
Sprechstunden nach Vereinbarung
                                                                   Krankenhäuser
Schiedsmann, Kurt Freund,                         Tel.: 4844
                                                                   Evang. Krankenhaus Bad Dürkheim                   Tel.: 6070
Sprechstunde nach Vereinbarung
                                                                   Kinderklinik St. Anna-Stift, Ludwigshafen Tel.: 0621 57021
Ortsvorsteher:
Grethen-Hausen, Rolf Jochum,                     Tel.: 62603       Tierärztlicher Notfalldienst
Sprechstunde nach Vereinbarung                                     Zu erfragen unter der Rufnummer jedes niedergelassenen
in der Grundschule Grethen                                         Tierarztes.
Am Erdgeschosseingang befindet sich ein Briefkasten                Frauenhaus “Lila Villa e.V.”                                  Tel.: 8588
für Post an den Ortsvorsteher und den Ortsbeirat.
Hardenburg, Joachim Berger                                         Bürger gegen Tiermissbrauch e. V. Bad Dürkheim
Sprechstunde nach Vereinbarung,       Tel.: 0160/96853174                                                  Tel.: 6059922
Leistadt, Axel Günther
Sprechstunde nach Vereinbarung,                    Tel.: 979760
Seebach, Günter Eymael
Sprechstunde nach Vereinbarung,                    Tel.: 956977
Ungstein, Andreas Wolf
Sprechstunde nach Vereinbarung,            Tel.: 0171/6292160
Rufbereitschaftsdienste
Stadtwerke                                         Tel.: 935-800
                                            Tel.: 0171/7972224         Impressum
Bei Störungen innerhalb der Installation des Gebäudes sind
die jeweiligen Installationsfirmen für die Schadensbehebung          Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Dürkheim
zuständig                                                            Herausgeber:              Christoph Glogger, Bürgermeister
                                                                     Druck:                    Druckhaus WITTICH KG
Kläranlage                                       Tel.: 61770         Verlag:                   LINUS WITTICH Medien KG
oder Bereitschaftsführer                Tel.: 0171/7972224           Anschrift:                54343 Föhren, Europa-Allee 2
Bei Rohrverstopfungen auf priv. Grundstücken muss eine                                         (Industriepark Region Trier, IRT)
Kanalreinigungsfirma beauftragt werden.                              Verantwortlich
                                                                     redaktioneller Teil:      Christoph Glogger, Bürgermeister
                                                                     Anzeigenteil:             Thomas Blees, Produktionsleiter
                                                                     Erscheinungsweise:        wöchentlich donnerstags
 Redaktionsschluss:                                                  Zustellung:               Einzelstücke sind zu beziehen bei der
                                                                                               Stadtverwaltung Bad Dürkheim,
 Montag, 12.00 Uhr                                                                             Mannheimer Str. 24,
                                                                                               67098 Bad Dürkheim
                                                                     Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Artikel ist der jeweilige
 E-Mail Redaktion: amtsblatt@bad-duerkheim.de                        Verfasser verantwortlich.
WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim
Bad Dürkheim                      Donnerstag, 01. August 2019                            Seite 3

         Freitag, 13.9. 2019
              Live auf dem

     SchlagerNachmittag
     mit dem „Schlager-Trio”
    und „Mister HE“ – der lebenden Spieluhr
         moderiert von Frank Mignon.
   Um 15 Uhr im Festzelt Hamel (Einlass ab 12:30 Uhr)
                Eintritt 8 Euro
                                    Veranstalter: Stadt Bad Dürkheim
                       Vorverkauf: Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Dürkheim
                                 Mannheimer Str. 24, Tel. 06322 935-0
               Tourist Information Bad Dürkheim, Kurbrunnenstr. 14, Tel. 06322 935-140
WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim
Bad Dürkheim                                     Donnerstag, 01. August 2019                                           Seite 4
Inhalt                                                          (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung
S.           2     Wichtiges auf einen Blick                    vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestim-
S.      4 - 10     Amtliche Bekanntmachungen                    mungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
S.     10 - 13     Die Stadtverwaltung informiert
S.          13     Alters- und Ehejubiläen                      (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu
S.     13 - 14     Gottesdienste                                § 27 GemO des Stadtrates, eines Ausschusses, eines Orts-
S.          14     Jugend- und Kinderbüro                       beirates oder Beirates für Migration und Integration werden
S.     14 - 15     Kulturbüro                                   abweichend von Absatz 1 in der durch den Stadtrat durch
S.     15 - 16     Musikschule                                  Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern
S.     16 - 17     Nachrichten für das Gemeindeleben            eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 be-
S.     17 - 19     Offene Kreativ-Werkstatt                     stimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der
S.     19 - 20     Pfalzmuseum                                  Stadtrat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung
S.          20     Salinarium                                   die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich
S.     20 - 21     SCHLARB-Bibliothek                           bekanntzumachen.
S.          21     Senioren
S.     21 - 25     Soziale Einrichtungen                        (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen ande-
S.     25 - 27     Soziale Stadt                                rer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntma-
S.     27 - 29     Stadtbücherei                                chungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unauf-
S.          29     Stadtmuseum                                  schiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch
S.          29     Tourist Information                          öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich
S.     29 - 34     Veranstaltungen                              nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen
S.     34 - 47     Volkshochschule in der Kvhs                  Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntma-
                                                                chung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
                                                                (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern
      Amtliche Bekanntmachungen                                 nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
                                                                                            §2
                                                                                        Ortsbezirke
  Berichtigung der Hauptsatzung der Stadt Bad
 Dürkheim vom 25.06.2019, bekannt gemacht im                    (1) Es werden folgende fünf Ortsbezirke gebildet:
       Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim                         1.   L e i s t a d t aus dem Gebiet der ehemaligen Gemein-
                vom 11.07.2019                                       de Leistadt einschließlich der Grundstücke Pl.Nrn.
Bei der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung ist              2859/5, 2859/4, 2859/6, 3278/1, 3279/1 und 2814/4,
ein Fehler unterlaufen: In § 12 Absatz 3 wurde versehentlich
ein Absatz eingefügt, der zwar im Stadtrat beantragt, dann      2.   U n g s t e i n aus dem Gebiet der ehemaligen Gemein-
aber abgelehnt worden war.                                           de Ungstein,
Nachfolgend wird daher die Hauptsatzung in der beschlos-
                                                                3.   H a r d e n b u r g aus dem Gebiet der ehemaligen
senen Form bekanntgemacht.
                                                                     Gemeinde Hardenburg zuzüglich der Wohnplätze Er-
                                                                     lenbach, Glasbachtal, Isenach, Jägertal, Kirschtal und
                 HAUPTSATZUNG                                        Saupferch,
                 der Stadt Bad Dürkheim                         4.   G r e t h e n - H a u s e n aus dem Gebiet der ehema-
                     vom 25.06.2019                                  ligen Gemeinde Grethen-Hausen zuzüglich der Wohn-
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2019 auf Grund          plätze Eppental und Schlangental, Fünfguldenberg,
der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7                Gaistal und Limburg,
und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemein-
deordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über          5.   S e e b a c h umgrenzt von folgenden Straßenzügen:
die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter                      Karl-Räder-Allee, Hochzeitspfad, Langer Wingert, Holz-
(KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsver-               weg ab
ordnung in den jeweils aktuell gültigen Fassungen die folgen-        Einmündung Auf der Wacht westlich, Auf der Wacht,
de Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht             Seebacher Straße ab
wird:
                                                                     Einmündung Krähhöhlenweg westlich, Krähhöhlenweg,
                         §1                                          Dammweg,
     Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
                                                                     Nolzeruhe, Guck ins Land, Martin-Butzer-Straße, Bgm.-
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen im               Dr.-Dahlem-Straße
Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim.
                                                                     und Hammelstalstraße.
Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen
im Internet unter der Adresse „http://www.bad-duerkheim.        (2) Die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte wird auf sieben
de“.                                                            festgelegt.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene         (3) Der Ortsbeirat hat die Belange des Ortsbezirks zu wahren
Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1         und die Gemeindeorgane (Stadtrat und Bürgermeister) durch
durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Stadtverwal-         Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Er
tung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden be-       hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm vom
kannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort    Stadtrat oder vom Bürgermeister vorgelegt werden.
(Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätes-        (4) Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Orts-
tens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche      bezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu
Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.          hören, insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:
Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werkta-
ge. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der     1.   Entwurf des Haushaltsplanes, soweit es sich um Ansät-
Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen,           ze für den Ortsbezirk handelt,
dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen wer-          2.   Raumordnung und Stadtplanung, soweit der Ortsbezirk
den kann.                                                            berührt wird,
WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim
Bad Dürkheim                                     Donnerstag, 01. August 2019                                            Seite 5
3.   Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen,                      tersklasse 14 bis 18 und für die Altersklasse 19 bis 27.
                                                                    Tagt der Ausschuss als Schulträgerausschuss, hat der
4.   Erstmalige Herstellung und Ausbau der Gemeindestra-            Vertreter der Lehrer der Grundschulen und der Vertreter
     ßen und Wirtschaftswege einschließlich der Straßenbe-          der gewählten Elternvertretung der Grundschulen Stimm-
     leuchtung,                                                     recht.
5.   Organisation und Durchführung von Kerwe- und sonsti-           Tagt der Ausschuss in Angelegenheiten, die den Sport
     gen Veranstaltungen im Ortsbezirk.                             betreffen, hat der Vertreter des Stadtsportverbandes
                                                                    Stimmrecht.
Darüber hinaus kann der Stadtrat dem Ortsbeirat bestimmte           Tagt der Ausschuss in Angelegenheiten, die Jugendliche
Aufgaben von Fall zu Fall zur selbstständigen Entscheidung          oder junge Erwachsene betreffen, hat ein Vertreter der
übertragen, wenn dadurch die Einheit der Stadtverwaltung            Jugendvertretung Stimmrecht.
nicht gefährdet wird.
                                                                 (8) Umwelt und Nachhaltigkeit werden als Querschnittsthe-
                            §3                                   men behandelt.
                Ältestenrat des Stadtrates                                                 §5
                                                                            Aufgaben des Haupt-, Finanz- und
(1) Grundsatzfragen und Angelegenheiten von besonderer                     Wirtschaftsförderungsausschusses
Bedeutung können vom Ältestenrat beraten werden, bevor
eine Beratung in den Ausschüssen oder dem Stadtrat erfolgt.      (1) Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
                                                                 hat alle Selbstverwaltungsangelegenheiten vorzuberaten,
(2) Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus dem Bürger-          über die der Stadtrat zu entscheiden hat, so weit nicht ande-
meister, den Beigeordneten und den Vorsitzenden aller im         re Ausschüsse zuständig sind (§§ 5 -13).
Stadtrat vertretenen Fraktionen.
                                                                 (2) Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
(3) Die Einberufung des Ältestenrates erfolgt durch den Bür-
                                                                 hat mittelfristige und langfristige Planungen, das Investiti-
germeister, der auch den Vorsitz führt.
                                                                 onsprogramm und Projekte größerer Bedeutung, Aufgaben
                         §4                                      der Wirtschaftsförderung sowie internationale Beziehungen
               Ausschüsse des Stadtrates                         wie Städtepartnerschaften und -patenschaften, zu erörtern.
                                                                 Des Weiteren hat der Ausschuss alle Angelegenheiten der
(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:
                                                                 örtlichen Wirtschaftsförderung vorzuberaten und Vorschläge
1. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss,           zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur der Stadt zu erarbeiten.
2. Bau- und Entwicklungsausschuss,                               (3) Dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsaus-
3. Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten,            schuss wird übertragen die Beschlussfassung über:

4. Rechnungsprüfungsausschuss,                                   1. die Vergabe von Aufträgen nichtbaulicher Art ab
                                                                    30.000,00 EUR, so weit nicht der Bau- und Entwick-
5. Werksausschuss,                                                  lungsausschuss zuständig ist,
6. Ausschuss für Tourismus,                                      2. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken mit
7. Wurstmarkt- und Festausschuss,                                   einem Wert von über 5.000,00 EUR bis unter 50.000,00
                                                                    EUR, die Bestellung von Erbbaurechten mit einem Jah-
8. Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss,                        reserbbauzins von über 500,00 EUR bis 3.000,00 EUR,
9. Kulturausschuss.                                                 die Belastung von Grundstücken Dritter zu Gunsten der
                                                                    Stadt und die Belastung städtischer Grundstücke,
(2) Die Ausschüsse haben 18 Mitglieder.
(3) Die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsför-       3. die endgültige Niederschlagung oder den Erlass von An-
derungsausschusses werden aus der Mitte des Stadtrates              sprüchen ab 3.000,00 EUR,
gewählt.                                                         4. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen (Aus-
(4) Die weiteren Ausschüsse werden aus Mitgliedern des              gaben) Aufwendungen oder Auszahlungen von über
Stadtrates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bür-             5.000,00 EUR bis unter 50.000,00 EUR,
gern der Stadt gewählt. Mindestens die Hälfte dieser Aus-        5. die Angelegenheiten der örtlichen Stiftungen,
schussmitglieder soll Mitglied des Stadtrates sein; entspre-
chendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.     6. die Genehmigung von Verträgen mit dem Bürgermeis-
(5) Der Ausschuss für Tourismus hat 18 Mitglieder, darun-           ter und den Beigeordneten bis zu einem Wert von
ter je ein Vertreter der Spielbank, des Weines, des Handels/        3.000,00 EUR im Einzelfall,
Gewerbes, der Hotels/Gaststätten und des Gesundheitswe-          7. die Verfügung über sonstiges Gemeindevermögen und
sens.                                                               die Hingabe von Darlehen mit einem Wert von über
(6) Der Werksausschuss und der Rechnungsprüfungsaus-                5.000,00 EUR bis unter 50.000,00 EUR,
schuss haben jeweils 10 Mitglieder.
                                                                 8. die Zustimmung zur Begründung von Mitgliedschaften in
(7) Der Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss hat 18 Mit-        Verbänden, Institutionen und Vereinen,
glieder. Nachfolgend genannte Vertreterinnen und Vertreter
nehmen ergänzend mit beratender Stimme teil:                     9. die Bewilligung aller freiwilligen Leistungen – soweit nicht
                                                                    der Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss zuständig
1. ein Vertreter der Lehrer der städtischen Grundschulen,           ist – von über 3.000,00 EUR bis zu 8.000,00 EUR im Ein-
2. ein Vertreter der gewählten Elternvertreter der städtischen      zelfall,
   Grundschulen,                                                 10. die Neuaufnahme von Krediten (Umschuldung = Ge-
3. ein Vertreter der Leiter/innen der städtischen Kinderta-          schäft der laufenden Verwaltung),
   gesstätten,                                                   11. die Ernennung der Beamtinnen und Beamten des ge-
4. ein Vertreter der gewählten Elternvertreter der städtischen       hobenen Dienstes bis Besoldungsgruppe A 10, die Ent-
   Kindertagesstätten,                                               lassung der Beamten auf Probe dieser Laufbahngruppen
                                                                     gegen deren Willen, die Einstellung und Eingruppierung
5. ein Vertreter des Stadtsportverbandes,                            der dem gehobenen Dienst vergleichbaren Arbeitnehmer
6. die beiden Vertreter der Jugendvertretungen für die Al-           sowie die Kündigung gegen deren Willen,
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Bad Dürkheim                                     Donnerstag, 01. August 2019                                         Seite 6
12. Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Sin-                                    §7
    ne § 16 b GemO,                                                     Aufgaben des Ausschusses für Weinbau,
                                                                              Landwirtschaft und Forsten
13. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren so-
    wie der Abschluss von Vergleichen (ab einem Streitwert      (1) Der Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten
    von 10.000,00 EUR);                                         hat alle weinbaulichen, landwirtschaftlichen und forstwirt-
    die Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehel-        schaftlichen Angelegenheiten vorzuberaten, über die der
    fen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung ist Angelegen-       Stadtrat zu entscheiden hat, insbesondere die Wirtschafts-
    heit des Bürgermeisters,                                    pläne der städtischen Forsten, die Forsteinrichtungswerke
                                                                und die Änderung des Flächennutzungsplanes, soweit wein-
14. die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoring-       baulich oder landwirtschaftlich genutztes Gelände für eine
    leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zu-           andere Nutzungsart vorgesehen ist. Er kann Projekte erör-
    wendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne                tern, die zu einem umweltbewussten Verhalten der Stadt und
    Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponso-            ihrer Einwohner beitragen.
    ringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zu-
    wendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer        (2) Dem Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten
    Wertgrenze von 5.000,00 EUR im Einzelfall;                  wird übertragen die Beschlussfassung über:
    die Entscheidung gemäß Satz 1 Nr. 14 hinsichtlich der       1. die Überwachung der Wirtschaftsführung in den städti-
    Vermittlung und der Annahme von Sponsoringleistun-             schen Forsten,
    gen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendun-
    gen erfolgt im Falle von Kleinbeträgen bis unter 1.000,00   2. die Entscheidung über grundsätzliche Fragen des Wege-
    EUR je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbunde-       baus, der Gewässer- und Grünbestandspflege,
    nen Beschluss,                                              3. Information über Planungen und Projekte der Weinwer-
15. die Entscheidung über Anträge zur Vergabe der Förder-          bung.
    mittel aus dem Sozialfonds Hundt nach den bestehen-                                 §8
    den Richtlinien.                                                 Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses
                        §6                                      Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresab-
   Aufgaben des Bau- und Entwicklungsausschusses                schluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde mit allen
(1) Der Bau- und Entwicklungsausschuss hat alle Selbstver-      Anlagen sowie die Führung der Haushaltswirtschaft (§§ 110
waltungsangelegenheiten vorzuberaten, soweit es sich um         Abs. 1, 112 Abs. 1 GemO) und erarbeitet eine Empfehlung
Aufgaben der Raumordnung, der Stadtplanung und Land-            an den Stadtrat zur Entlastung des Bürgermeisters und der
schaftsplanung handelt, sowie alle Maßnahmen zu deren           Beigeordneten (§ 114 GemO).
Umsetzung (Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Stadtsanie-                                   §9
rung und Dorferneuerung usw.) über die der Stadtrat zu ent-                 Aufgaben des Werksausschusses
scheiden hat.
                                                                Der Werksausschuss nimmt die nach der Eigenbetriebsver-
(2) Dem Bau- und Entwicklungsausschuss wird übertragen          ordnung und der Betriebssatzung für die Stadtwerke über-
die Beschlussfassung über:                                      tragenen Aufgaben wahr.
1. die Erteilung des Einvernehmens nach                         Die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverord-
   a) §§ 31 Abs. 2, 36 BauGB,                                   nung bleiben unberührt.
    b) §§ 33, 34 und 36 BauGB, soweit städtebauliche Be-                                 § 10
       lange beeinträchtigt werden können oder das geplan-              Aufgaben des Ausschusses für Tourismus
       te Bauvolumen 1500 m³ überschreitet (Bauvolumen
       unter 1500 m³ ohne Beeinträchtigung städtebaulicher      (1) Der Ausschuss für Tourismus hat alle den Tourismus
       Belange = Geschäft der laufenden Verwaltung),            betreffenden Angelegenheiten vorzuberaten, über die der
                                                                Stadtrat zu entscheiden hat.
    c) §§ 35 und 36 BauGB (Erteilung des Einvernehmens zu
       Einfriedungen im Außenbereich und zu baulichen An-       (2) Der Ausschuss für Tourismus hat mittelfristige und lang-
       lagen bis 50 m³ umbauten Raum = Geschäft der lau-        fristige Planungen und Projekte auf touristischem Gebiet so-
       fenden Verwaltung),                                      wie die Zusammenarbeit mit Dritten zu erörtern.
2. Beteiligung an der Bauleitplanung der Nachbarkommu-                                  § 11
   nen gemäß § 2 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB,              Aufgaben des Wurstmarkt- und Festausschusses
3. die Versagung von Sanierungsgenehmigungen nach §§            (1) Der Wurstmarkt- und Festausschuss hat alle den Wurst-
   144, 145 BauGB (Erteilung von Sanierungsgenehmigun-          markt und sonstige Feste betreffenden Angelegenheiten vor-
   gen = Geschäft der laufenden Verwaltung),                    zuberaten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat.
4. die Planung von baulichen Anlagen und öffentlichen Ein-      (2) Dem Wurstmarkt- und Festausschuss wird übertragen die
   richtungen, so weit nicht wegen der Bedeutung des je-        Beschlussfassung über:
   weiligen Projektes der Stadtrat zuständig ist,               1.   grundsätzliche Fragen, die den Wurstmarkt und sonsti-
5. die Vergabe von Aufträgen baulicher Art ab 50.000,00              ge Feste betreffen,
   EUR sowie die Vergabe von Aufträgen nichtbaulicher Art,      2.   die allgemeinen Zulassungsbedingungen,
   soweit es die Beschaffung von Geräten oder Fahrzeugen
   für den Baubetriebshof betrifft, ab 30.000,00 EUR,           3.   die Auswahl der Geschäfte, der Ausschankbetriebe und
                                                                     der Feuerwerke für den Wurstmarkt
6. die Vergabe von Aufträgen für Architekten und Ingenieur-          (Die Auswahl der Geschäfte bei allen anderen Festen gilt
   leistungen ab 30.000,00 EUR,                                      als Geschäft der laufenden Verwaltung.)
7. die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Stadtbildpfle-        4.   den Ausschluss von Betrieben.
   gefonds,
                                                                                          § 12
8. Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Stadt-                        Aufgaben des Sozial-, Sport- und
   sanierung.                                                                   Schulträgerausschusses
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Bad Dürkheim                                      Donnerstag, 01. August 2019                                           Seite 7
(1) Der Sozial-, Sport- und Schulträgerausschuss hat alle so-             Dienstreise. Das Sitzungsgeld beträgt 35,00 EUR
zialen, sportlichen und schulischen Angelegenheiten vorzu-                für jede Sitzung; das Sitzungsgeld für die Teilnahme
beraten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat.                        an Sitzungen des Stadtrates sowie des Bau- und
(2) Der Ausschuss hat grundsätzliche Fragen im sozialen und               Entwicklungsausschusses beträgt 50,00 EUR,
sportlichen Bereich, der Seniorenbetreuung sowie der Kin-
der- und Jugendförderung zu erörtern.                                  3. einem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktions-
                                                                          sitzungen in Höhe von 35,00 EUR für jede Sitzung.
(3) Dem Ausschuss wird übertragen die Beschlussfassung                    Die Zahl der Sitzungen, für die eine Entschädigung
über:                                                                     gewährt werden kann, darf jährlich das Zweifache
1.   die Bewilligung von Zuschüssen nach Ziffer 10 der                    der Zahl der Ratssitzungen nicht übersteigen.
     Sportförderrichtlinien (bis 3.000,00 EUR = Geschäft der     Abweichend von Nr. 1 beträgt der monatliche Grundbetrag
     laufenden Verwaltung),                                      für Fraktionsvorsitzende 100,00 EUR.
2.   die Festsetzung der Verwaltungspauschale für Jugend-        Der Jahresbetrag des monatlichen Grundbetrags wird um 50
     verbände gemäß Ziffer 3.1 der Jugendförderrichtlinien.      v.H. gekürzt, wenn das Ratsmitglied an mindestens der Hälf-
                                                                 te der in diesem Jahr statt gefundenen Stadtratssitzungen
(4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der Satzung für           ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von der
das Jugend- und Kinderbüro Bad Dürkheim nehmen weite-            Teilnahme ausgeschlossen war.
re Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen entspre-
chend der Satzung für das Jugend- und Kinderbüro mit be-         (2) Ein Sitzungsgeld nach Abs. 1 Nr. 2 erhalten auch die in die
ratender Stimme teil.                                            städtischen Ausschüsse gewählten Nichtratsmitglieder oder
                                                                 ihre Stellvertreter.
(5) Der Ausschuss hat in seiner Funktion als Schulträgeraus-
schuss alle die Schulen betreffenden Angelegenheiten vor-        Die Mitglieder der Ortsbeiräte und die Mitglieder des Beira-
zuberaten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. Dies gilt   tes für Migration und Integration erhalten für die Teilnahme
insbesondere bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von           an den Ortsbeiratssitzungen bzw. an den Sitzungen des Bei-
Schulen. Er hat grundsätzliche Fragen der gesamten Schul-        rates für Migration und Integration ein Sitzungsgeld in Höhe
konzeption in der Stadt Bad Dürkheim zu erörtern.                von 20,00 EUR.

(6) Der Ausschuss berät alle den Sport betreffenden Angele-      Die Zahl der Sitzungen des Beirates für Migration und Integ-
genheiten vor, über die der Stadtrat zu entscheiden hat. Dies    ration für die eine Entschädigung gewährt werden kann, darf
gilt insbesondere bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten          jährlich die Zahl der Ratssitzungen nicht übersteigen.
der Sportstätten und bei Zuschüssen im Rahmen der Sport-         Neben der Entschädigung nach Absatz 1 wird nachgewiese-
förderrichtlinien.                                               ner Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeit-
                         § 13                                    nehmern auch die entgangenen tarifvertraglichen und frei-
            Aufgaben des Kulturausschusses                       willigen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil
                                                                 zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbst-
(1) Der Kulturausschuss hat alle kulturellen Angelegenheiten     ständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall
vorzuberaten, über die der Stadtrat zu entscheiden hat.          in Höhe von 18,00 EUR pro Stunde vor 17:00 Uhr.
(2) Der Kulturausschuss hat mittelfristige und langfristige      (3) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen am gleichen Tag
Planungen und Projekte auf kulturellem Gebiet sowie die Zu-      werden mehrere Sitzungsgelder gewährt, wenn
sammenarbeit mit Dritten zu erörtern.
                                                                 a) eine der Sitzungen eine Fraktionssitzung ist oder
(3) Der Kulturausschuss begleitet die Ausgestaltung des
städtischen Kulturprogramms. Ferner ist er anzuhören, wenn       b) die erste Sitzung am Vormittag und die zweite Sitzung am
der Stadt Kunstwerke geschenkt werden sollen.                    Nachmittag (ab 13.00 Uhr) stattfindet.

                           § 14                                  (4) Die Aufwandsentschädigung ist vierteljährlich nachträg-
                       Beigeordnete                              lich und längstens bis Ende des Monats zu zahlen, in dem
(1) Die Zahl der Beigeordneten beträgt drei.                     das Mandat endet.

(2) Die Beigeordneten sind ehrenamtlich tätig.                   (5) Neben der Entschädigung nach den Absätzen 1 und 2
                                                                 werden keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und
(3) Es werden vier Geschäftsbereiche gebildet.                   Sitzungsort erstattet.
                           § 15                                                             § 17
                     Klimaschutzbeirat                                           Aufwandsentschädigung der
                                                                                ehrenamtlichen Beigeordneten
(1) Es wird ein Klimaschutzbeirat eingerichtet.
                                                                 (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Ver-
(2) Das Nähere, wie die Zuständigkeit, die Aufgaben oder die     tretung des Bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in
Zusammensetzung, wird in einer Satzung geregelt.                 Höhe der Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1
                            § 16                                 KomAEVO zuzüglich erhöht um ein Drittel gemäß § 13 Abs. 1
 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder, Mitglieder            Satz 3 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Bürgermeisters
   von Ausschüssen, Ortsbeiräten und des Beirates für            nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für
                Migration und Integration                        jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags
(1) Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der notwen-        gemäß Satz 1.
digen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Auf-         Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als
wendungen, die mit der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes              einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die
verbunden sind, eine Aufwandsentschädigung.                      Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 ge-
Die Entschädigung wird gewährt in Form                           währte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
      1. eines monatlichen Grundbetrages in Höhe von             (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Ge-
         50,00 EUR,                                              schäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Auf-
      2. einem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen       wandsentschädigung in Höhe von 50 % der Aufwandsent-
         des Stadtrates, eines Ausschusses, eines Arbeits-       schädigung gemäß Absatz 1 Satz 1.
         kreises, an einer Ortsbesichtigung oder an einer
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(3) Werden die Sätze des § 12 KomAEVO geändert, ändert                5. der Feuerwehrangehörige für die Alarm- und Ein-
sich die Aufwandsentschädigung vom Zeitpunkt des Inkraft-                satzplanung und für die Bedienung, Wartung und
tretens der Änderungsverordnung an entsprechend.                         Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel.
(4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die          (3) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt:
Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz
möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Stadt              1. für den ehrenamtlichen Wehrleiter 100 v.H. des
getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kran-                  Höchstsatzes nach § 10 Abs. 1 der Feuerwehr-Ent-
ken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Auf-                schädigungsverordnung,
wandsentschädigung nicht angerechnet.                                 2. für den ständigen Vertreter des Wehrleiters 75 v.H.
                        § 18                                            des Höchstsatzes nach § 10 Abs. 1 der Feuerwehr-
       Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher                          Entschädigungsverordnung,

(1) Die Ortsvorsteher erhalten eine Aufwandsentschädigung.            3. für die Ausbilder 45,00 EUR,
Diese beträgt 80 % der Aufwandsentschädigung, die ein                 4. für die Jugendfeuerwehrwarte 100 v.H. des Höchst-
Ortsbürgermeister nach der Einwohnerzahl des Ortsbezirks                satzes nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Entschädi-
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO erhalten würde.                        gungsverordnung,
(2) Stellvertretende Ortsvorsteher, die den Ortsvorsteher in-         5. für die ehrenamtlichen Gerätewarte 100 v.H. des
nerhalb eines Monats insgesamt länger als drei Tage vertre-              Höchstsatzes nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Ent-
ten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe                schädigungsverordnung,
wie der Ortsvorsteher entsprechend der für die Beigeordne-            6. für den Feuerwehrangehörigen, der mit der Alarm-
ten geltenden Bestimmungen (§ 17 Abs. 1).                                und Einsatzplanung betraut ist, 75 v.H. des Höchst-
(3) § 17 Abs. 4 gilt entsprechend.                                       satzes nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Entschädi-
                                                                         gungsverordnung,
                         § 19
               Aufwandsentschädigung                                  7. für die Feuerwehrangehörigen, die mit der Bedie-
 der oder des Vorsitzenden des Beirates für Migration                   nung, Pflege und Wartung der Informations- und
                    und Integration                                     Kommunikationsmittel betraut sind, den Mindest-
                                                                        betrag nach § 11 Abs. 4 der Feuerwehr-Entschädi-
(1) Die oder der Vorsitzende des Beirates für Migration und             gungsverordnung.
Integration erhält eine Aufwandsentschädigung. Diese be-
trägt 10 v. H. der Aufwandsentschädigung, die eine ehren-       (4) Werden die Sätze der §§ 10, 11 Feuerwehr-Entschädi-
amtliche Ortsbürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Orts-      gungsverordnung geändert, ändert sich die Aufwandsent-
bürgermeister nach der Einwohnerzahl der ausländischen          schädigung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ände-
Einwohnerinnen und Einwohner, wozu auch Staatenlose             rungsverordnung entsprechend.
zählen, gemäß § 12 KomAEVO erhalten würde.                      Diese Regelung gilt nicht für die Sätze in Absatz 3 Nummern
                                                                3, 5, 6 und 7.
(2) Stellvertretende Vorsitzende des Beirates für Migration
und Integration, die die Vorsitzende oder den Vorsitzen-        (5) Zur Abgeltung des persönlichen Aufwandes für angeord-
den innerhalb eines Monats insgesamt länger als drei Tage       nete Einsätze erhalten die Feuerwehrangehörigen eine pau-
vertreten, erhalten für die gesamte Zeit der Vertretung eine    schale Aufwandsentschädigung von je 13,00 EUR/Monat.
Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für Vertretungen bis       (6) Für Brandsicherheitswachen, die über die festgelegten
zu einem Monat 50 v. H. und für Vertretungen von mehr als       Pflichtstunden hinausgehen, erhalten die Feuerwehrangehö-
einem Monat 100 v. H. der Aufwandsentschädigung der oder        rigen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € pro
des Vorsitzenden.                                               Stunde.
(3) Werden die Sätze nach § 12 der KomAEVO geändert,            (7) Die nicht selbständigen Feuerwehrangehörigen erhalten
ändert sich die Aufwandsentschädigung vom Zeitpunkt des         bei Besuch mehrtägiger Fortbildungsveranstaltungen eine
Inkrafttretens der Änderungsverordnung an entsprechend.         Entschädigung entsprechend der selbstständigen Feuer-
                                                                wehrangehörigen von 128,00 EUR/Tag oder 640,00 EUR/
(4) § 17 Absatz 4 gilt entsprechend.
                                                                Woche.
(5) Kommt die Wahl eines Beirates für Migration und Inte-       (8) § 17 Abs. 4 gilt entsprechend.
gration nicht zustande und wird an dessen Stelle vom Bür-
germeister ein(e) Migrations- und Integrationsbeauftragte(r)                             § 21
berufen, erhält diese(r) eine Aufwandsentschädigung. Diese                    Aufwandsentschädigung der
beträgt 50 v.H. der Aufwandsentschädigung, die eine Vorsit-                 ehrenamtlichen Standesbeamten
zende/ein Vorsitzender des Beirates für Migration und Integ-    (1) Die ehrenamtlichen Standesbeamten erhalten zur Abgel-
ration nach dieser Satzung erhalten würde.                      tung ihrer notwendigen baren Auslagen und sonstigen per-
                       § 20                                     sönlichen Aufwendungen für jede Eheschließung, die sie vor-
   Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige                nehmen, eine pauschalierte Aufwandsentschädigung. Diese
                                                                beträgt 80 € für die erste Eheschließung sowie jeweils 50,00
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der        EUR für jede weitere Eheschließung, die sie an einem Tag
sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Feuer-         vornehmen.
wehrangehörigen eine Entschädigung nach Maßgabe der
Feuerwehr-Entschädigungsverordnung und der Absätze 2            (2) Die gezahlte Aufwandsentschädigung unterliegt der Ein-
bis 5.                                                          kommensteuerpflicht. Für eine ordnungsgemäße Versteu-
                                                                erung ist der ehrenamtliche Standesbeamte selbst verant-
(2) Eine Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehr-Ent-          wortlich.
schädigungsverordnung erhalten:
                                                                                           § 22
      1. der Wehrleiter und sein ständiger Vertreter,                                 In-Kraft-Treten
      2. die Ausbilder,                                         (1) Die Hauptsatzung tritt am 02.08.2019 in Kraft.
      3. die Jugendfeuerwehrwarte,                              (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 24.06.2014, in der
      4. die ehrenamtlichen Gerätewarte,                        Änderungsfassung vom 01.01.2018 außer Kraft.
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Bad Dürkheim, den 01.08.2019                                                                   III.
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister                          Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mög-
                                                                lichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Zim-
Hinweis:                                                        mer 1.07/1.08, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Ver-      eingereicht werden.
letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der
Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der Gemeinde-             Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 09. Septem-
ordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Be-           ber 2019, 18.00 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-
men gelten.                                                                                   IV.
                                                                Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der
Dies gilt nicht, wenn                                           Wählbarkeit können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Dürk-
         1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-   heim, Zimmer 1.07/1.08, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad
             zungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder     Dürkheim erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünf-
             die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-       te und Hilfestellungen zur Verfügung.
             den sind, oder
                                                                                              V.
        2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-    Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge ein-
           sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder         gereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zuge-
           jemand die Verletzung der Verfahrens- oder           lassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die
           Formvorschriften gegenüber der Stadtverwal-          Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt.
           tung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der         Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird bis spätestens
           die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend   zum 15. Oktober 2019 bekannt gegeben.
           gemacht hat.                                         Bad Dürkheim, den 25.07.2019
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge-        gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister als Wahlleiter
macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs.             Bekanntmachung des Wahlleiters
6 GemO).                                                        zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahl-
Bad Dürkheim, den 01.08.2019                                    berechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Ein-
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister                          wohner und der deutschen Einwohnerinnen und Einwoh-
                                                                ner mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis
       Bekanntmachung des Wahlleiters                                                        I.
         über den Wahltag des Beirats                           Am Sonntag, dem 27. Oktober 2019, findet die Wahl des Bei-
                                                                rats für Migration und Integration der Stadt Bad Dürkheim
         für Migration und Integration                          statt.
       und Aufforderung zur Einreichung
                                                                                           II.
             von Wahlvorschlägen                                Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Ein-
                              I.                                wohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der
Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat den Wahltag für die     Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von
Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bad    Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden
Dürkheim auf                                                    können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
              Sonntag, den 27. Oktober 2019                     bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Wahlamt, Zimmer
                                                                1.07/1.08, beantragen.
festgelegt.
                                                                Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche
Zur Vorbereitung der vorgesehenen Wahl des Beirates für Mi-     Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahl-
gration und Integration, lade ich zur Einreichung von Wahl-     berechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche
vorschlägen ein.                                                Staatsbürgerschaft erworben haben
Gewählt werden 6 Beiratsmitglieder. Die Wahlvorschläge          a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach
können bis zu 12 Personen umfassen.                                § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
                               II.                              b) durch Einbürgerung,
Jede(r) Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einer      c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder
oder mehreren Bewerberinnen oder einem oder mehreren            d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsange-
Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl (I.) einreichen; die       hörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder
Bewerberin oder der Bewerber kann sich auch selbst vor-            Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach
schlagen. In diesem Rahmen können auch Vereine, Verbän-            § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
de oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien
und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen.                    (Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund), nicht von Amts
Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der     wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie
Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem          können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
von der oder dem Vorschlagenden zu unterzeichnen.               der Stadtverwaltung Bad Dürkheim beantragen.
Im Wahlvorschlag sind die oder der Vorschlagende (Name,
                                                                                            III.
Vorname, Anschrift) und die Vorgeschlagenen (Name, Vor-
                                                                Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen
name und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige
                                                                und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Mi-
weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung der Vor-
                                                                grationshintergrund können ihre Eintragung in das Wähler-
geschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich sind.
                                                                verzeichnis
Dies gilt auch im Falle der Einreichung von Wahlvorschlägen
durch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie              bis zum Sonntag, dem 06. Oktober 2019,
politische Parteien und Wählergruppen. Die Vorschlagenden
stellen sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die       bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim beantragen. Antrags-
Datenschutzinformation zur Zustimmungserklärung zur Wahl        vordrucke können Sie beim Wahlamt, Zimmer 1.07/1.08 er-
des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.      halten. Bei dem genannten Termin handelt es sich um keine
                                                                Ausschlussfrist.
WOCHE BAD DÜRKHEIMER TRIFTER - in Bad Dürkheim
Bad Dürkheim                                   Donnerstag, 01. August 2019                                         Seite 10
                            IV.                                         Meldung der Wein- und
Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn             Traubenmostbestände
keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden
oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewer-           Meldung der oenologischen Verfahren
ber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder                 Letzter Abgabetermin: 7. August 2019
des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder    I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
nicht, wird spätestens bis 15. Oktober 2019 bekanntgege-      Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle
ben.                                                          natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die ge-
Bad Dürkheim, den 23.07.2019                                  werbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbei-
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister als Wahlleiter         ten, lagern oder handeln.
                                                              Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:
    Einberufung eines Nachfolgers in den                      1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
            Ortsbeirat Ungstein                               2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die
Herr Andreas Wolf wurde zum Ortsvorsteher gewählt und         Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
kann deshalb sein Ortsbeiratsmandat kraft Gesetz nicht an-    3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Trauben-
nehmen.                                                       most,
In dem Wahlvorschlag der CDU ist Herr Christian Keller auf-   soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand
grund der von ihm bei der Kommunalwahl 2019 erreichten        von mindestens 10.000 Liter verfügen.
Stimmenzahl als Nachfolger verzeichnet.                       Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sekt-
Herr Christian Keller hat sein Mandat angenommen.             grundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbe-
Bad Dürkheim, den 08.07.2019                                  trieben lagert (Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom
gez.                                                          Verfügungsberechtigten nachzuweisen.
Christoph Glogger                                             II. Meldung der oenologischen Verfahren
Bürgermeister als Gemeindewahlleiter                          Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürli-
                                                              chen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein er-
                                                              zeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Wein-
                                                              erzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung
                                                              des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu
                                                              melden.
                                                              Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für
                                                              mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Ver-
 Teilerneuerung der B 37 und der B 271 von                    einfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein-
                                                              und Traubenmostbestände integriert.
       der B 37 Pfeffingen bis Ungstein
  Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)                   Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur
Name       Stadt Bad Dürkheim                                 Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht ver-
Straße     Mannheimer Str. 24                                 pflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung
PLZ, Ort   67098 Bad Dürkheim                                 der oenologischen Verfahren unterliegen.
Telefon    +49 6322935-240, Fax +49 63229352-46               Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-,
E-Mail     stadtbauamt@bad-duerkheim.de                       Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den
Internet   www.bad-duerkheim.de                               weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer
Vergabeverfahren        Öffentliche Ausschreibung, VOB/A      Rheinland-Pfalz erhältlich. Registrierte Nutzer können die
Vergabenummer           SBD-2019-0003                         Meldungen auch online über das WeinInformationsPortal er-
Art der Leistung:       Asphaltarbeiten                       statten (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen spätestens
Umfang der Leistung:    Fräsen einzelner Schichten des bi-    bis zum 7. August 2019 eingegangen sein.
                        tuminös gebundenen Oberbaus           Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert ha-
                        ca. 9.800 m² inkl. den dazugehöri-    ben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitions-
                        gen Nebenarbeiten                     förderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Herstellen der Verkehrsflächen in Asphaltbauweise ca. 9.800   und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen
m² inkl. den dazugehörigen Nebenarbeiten                      bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen.
                                                              Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig
Bankettarbeiten ca. 1.350 m inkl. den dazugehörigen Neben-    auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfra-
arbeiten                                                      gen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer
                                                              Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur
Verkehrsführung und Umleitungsstrecke aufstellen und un-
                                                              Verfügung.
terhalten
Angleichungen, Neuverlegung und Austausch von schadhaf-
ten Pflaster-, Bordsteinen, Rinnenplatten inkl. den dazuge-        Die Stadtverwaltung informiert
hörigen Nebenarbeiten
Austausch von Schachtabdeckungen- und Ablaufrosten inkl.                  Großes Dienstjubiläum und
den dazugehörigen Nebenarbeiten
                                                                           zwei Verabschiedungen
Fugenarbeiten inkl. den dazugehörigen Nebenarbeiten           Bei einer Feierstunde am vergangenen Mittwoch gratulier-
Markierungsarbeiten inkl. den dazugehörigen Nebenarbeiten     te Bürgermeister Christoph Glogger dem beim städtischen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung ge-       Baubetriebshof tätigen Gärtner Hans-Peter Höhn zu seinem
stellt unter:                                                 40-jährigen Dienstjubiläum. Nach Ausbildung und Grund-
https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedu         wehrdienst hatte Höhn im April 1980 seine Tätigkeit bei der
reDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-           Stadt Bad Dürkheim aufgenommen und konnte bereits im
16c1905a799-da210e4b06698f6                                   Januar dieses Jahres sein 40-jähriges Dienstjubiläum feiern.
Die Registrierung und der Download sind kostenfrei.           „Ich bin stolz darauf, dass wir so treue Mitarbeiter haben, die
Bad Dürkheim, den 25.07.2019                                  über Jahrzehnte bei uns bleiben und ihre Arbeit immer ernst
Christoph Glogger, Bürgermeister                              nehmen“, würdigte der Bürgermeister den „echten Harden-
Bad Dürkheim                                        Donnerstag, 01. August 2019                                              Seite 11

v.l.n.r.: Personalratsvorsitzender Wolfgang Schmitt, Hans Dreyer, Renate Koch, Hans-Peter Höhn und Bürgermeister Christoph Glogger..

burger“. Höhn erinnerte sich daran, in den vier Jahrzehnten          Für den Personalrat überbrachte Wolfgang Schmitt dem Ju-
mehrere Meister und vier Bürgermeister erlebt zu haben. Es           bilar und den beiden Verabschiedeten die besten Wünsche
habe sich seit seinem Eintritt bei der Stadt einiges verändert,      und jeweils eine blühende Orchidee. Auch die anwesenden
was aber auch sein müsse bei einer solch langen Zeitspanne.          Sachgebietsleiter bedankten sich für die geleistete Arbeit
                                                                     und wünschten den Dreien alles Gute.
„Unsere Mitarbeiter sind das Kapital der Stadt“, hob Glog-
ger hervor. „Ein Jubiläum wie das von Hans-Peter Höhn ist                 Friedhofstraße bis 9. August gesperrt
ein Grund zu besonderer Freude, aber bei Verabschiedungen            Die ursprünglich bis 29. Juli angekündigte Sperrung der
gibt es oft auch ein weinendes Auge. Schließlich müssen wir          Friedhofstraße in Höhe der Hausnummern 2 - 8 muss wegen
künftig auf Menschen verzichten, die ihre Arbeit gut gemacht         unerwarteter Mehrarbeit bis voraussichtlich Freitag, 9. Au-
haben“, leitete er zur Verabschiedung von zwei Beschäftig-           gust verlängert werden. Die Umleitung erfolgt über die Kai-
ten über.                                                            serslauterer Straße, Gaustraße und Limburgstraße.
                                                                     Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Verkehrsteilneh-
Renate Koch, die seit August 2011 als Erzieherin im städti-          mer um Beachtung und Verständnis.
schen Hort gearbeitet hat, kann seit 1. April ihren Ruhestand
genießen. „In den Horten wird eine wichtige Arbeit geleistet
und wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr Engagement. Wir
hoffen, dass Ihnen der neue Lebensabschnitt das bringt, was
Sie sich erwartet haben“, verabschiedete Glogger die Erzie-
herin nun offiziell in den Ruhestand. Renate Koch berichte-
te, dass die Arbeit mit zunehmendem Alter anstrengender
werde und sie sich deshalb sehr über den neuen Lebensab-                     Die Die Kreisstadt Bad Dürkheim
schnitt freue. Was sie sehr zu schätzen gewusst habe, seien          besetzt zum Sommer 2020 folgende Ausbildungsstellen
die tollen Anlagen, die die Stadt Bad Dürkheim ihren Bürgern         bzw. Stellen für Freiwilligendienste
und insbesondere auch den Kindern zu bieten habe.                    Bachelor of Arts (Studiengang Verwaltung) (m/w/d)
Eine spannende Biografie bescheinigte der Bürgermeister              Beamtenanwärter im 3. Einstiegsamt
Hans Dreyer, der 18 Jahre bei der Stadt Bad Dürkheim tätig           Voraussetzung: Hochschulreife oder Fachhochschulreife
war und seinen Ruhestand am 1. Mai angetreten hat. Von               Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Haus aus Diplom-Biologe und als solcher auch etliche Jahre           Die theoretischen Studienphasen finden in Mayen statt.
beim Pfalzmuseum für Naturkunde und später bei der Lan-              Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)
despflege der Kreisverwaltung tätig, hatte ihn sein Hobby,           Voraussetzung: Sekundarabschluss I
die Arbeit beim Theater an der Weinstraße e.V., zur Stadt-           Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Bad Dürkheim geführt. Seit November 2000 war er im Kul-              Die schulische Ausbildung findet in Ludwigshafen statt.
turbüro tätig, „mit Herzblut und persönlichem Einsatz. Die           Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit (m/w/d)
Krönung war, dass er zu Beginn des Jahres 2018 die Leitung           Voraussetzung: Sekundarabschluss I
des Sachgebietes Kultur übernehmen durfte“, resümierte der           Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Bürgermeister. Dreyer selbst hob hervor, dass ihm die Arbeit         Die schulische Ausbildung findet in Neustadt statt.
immer viel Spaß bereitet habe, auch wenn er eigentlich kein
Verwaltungsmensch sei. Deshalb sei der Abschied zunächst             Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
sehr schwer gefallen, inzwischen habe sich ein Abstand ent-          Voraussetzung: guter Abschluss der Berufsreife oder Sekun-
wickelt.                                                             darabschluss I
Bad Dürkheim                                    Donnerstag, 01. August 2019                                      Seite 12

                                            STADTRADELN
                                            in Bad Dürkheim
                                              14.8.-3.9.2019
                                           Für Klein und Groß
                                     Auf die Fahrräder, fertig los!
                                     Wir radeln für das Klima und
                                     für unsere schöne Kurstadt!

      Am Mittwoch, 14. August um 11.00 Uhr findet die Zentrale Auftaktveranstaltung an der
      Kreisverwaltung Bad Dürkheim statt.
      Im Rahmen des Stadtradelns gibt es täglich ab 10.00 Uhr einen Radlerstammtisch im
      Salinencafe. Die Radelnden können sich treffen, den wunderschönen Blick auf die Isenach
      und eine Tasse Kaffee mit einem speziellen Radlersnack genießen.
      Teilnehmen lohnt sich, auch wenn Sie nur ein paar Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen.
      Machen Sie mit, genießen Sie frische Luft und bewirken Sie etwas Gutes für das Klima. Laden
      Sie Ihre Freunde und Familie ein und haben Sie zusammen Spaß an der Bewegung!
      Sie können sich hier informieren und registrieren: https://www.stadtradeln.de/bad-duerkheim.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre                                     zu dienstlichen Zwecken bzw. zum Zwecke der Bewerber-
Die schulische Ausbildung findet in Ludwigshafen statt.       auswahl gemäß der EU-DS-GVO (Art. 88) und des Landes-
                                                              datenschutzgesetzes (§ 13 LDSG) zu.
Berufspraktikanten für den Beruf Erzieher (m/w/d)             Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des
Mehrere Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und       Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.
Bundesfreiwilligendienst (BufDi) (m/w/d)
                                                                  Sprechzeiten des Sanierungsbüros der
Die Beschäftigung für FSJ und BufDi erfolgt in Kooperation                Stadt Bad Dürkheim
mit dem Internationalen Bund, mit welchem dann auch die       Die Stadt Bad Dürkheim bietet für das Sanierungsgebiet in
Beschäftigungsvereinbarung geschlossen wird.                  der Innenstadt jeden Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr in
Bei entsprechender Eignung werden anerkannte Schwer-          der Gerberstraße 16 eine städtebauliche und förderrecht-
behinderte bevorzugt eingestellt. Im Rahmen des Landes-       liche Beratung zur Stadtsanierung an. Dort können sich
gleichstellungsgesetzes wird eine Erhöhung des Frauen-        alle Eigentümer, Mieter und Pächter durch das beauftragte
anteils angestrebt. Bewerbungen von Frauen sind daher         Pla- nungsbüro Rittmannsperger Architekten GmbH, Darm-
ausdrücklich erwünscht.                                       stadt (Herr Dipl.-Ing. Rohleder und Herr Dipl.-Ing. Meyer)
Bewerbungen erbitten wir mit aussagefähigen Unterlagen        und durch unser Stadtbauamt (Herr Dipl.-Ing. Petry) in allen
bis spätestens 15.09.2019 an die                              technischen, gestalterischen und rechtlichen Fragen, insbe-
                                                              sondere Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, kos-
Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Personalwesen                   tenlos beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer
Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim,                     06151/96800 oder 06322/935210 vereinbart werden.
Auskunft: Herr Schimmel, Tel. 06322/935-121
oder per E-Mail an: joachim.schimmel@bad-duerkheim.de                  Gaststätte und Wohnung der
(in einer pdf-Datei). Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsun-          Klosterruine Limburg zu verpachten
terlagen nur als Kopien ein. Aus Kostengründen werden die     Die Stadt Bad Dürkheim beabsichtigt, die Gaststätte der
Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt.                   Klosterruine Limburg schnellstmöglich zu verpachten. Die
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver-    Gaststätte hat ca. 70 Sitzplätze sowie einen Außenbereich
arbeitung und Speicherung Ihrer per-sonenbezogenen Daten      mit ca. 80 Sitzplätzen und wurde 2018 generalsaniert. Eine
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