WOHNSIEDLUNG KANZLEISTRASSE - Zürich-Aussersihl - Konkurado
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02|04|2014 ERSATZNEUBAU WOHNSIEDLUNG KANZLEISTRASSE Zürich-Aussersihl Studienauftrag auf Einladung Programm
Impressum Herausgeberin: Stadt Zürich Amt für Hochbauten Inhalt/Redaktion: Moritz Marti Gestaltungskonzept: blink design, Zürich Bezugsquelle: Amt für Hochbauten ahb@zuerich.ch Zürich, 2. April 2014 ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 2
INHALTSVERZEICHNIS A Allgemeine Bestimmungen ............................................. 5 Auftraggeberin und Verfahren ........................................ 5 Teilnehmende ............................................................... 6 Beurteilungsgremium ..................................................... 7 Entschädigungen ........................................................... 8 Beurteilungskriterien ...................................................... 8 Weiterbearbeitung ......................................................... 9 Termine ....................................................................... 12 Unterlagen Ausgabe ..................................................... 14 Anforderungen Abgabe Schlussbesprechung .................. 16 Veröffentlichung und Ausstellung .................................. 17 B Aufgaben und Ziele ...................................................... 18 Kurzportrait der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich . 18 Ausgangslage .............................................................. 20 Geschichte und Städtebau ............................................ 21 Gebietscharakter der Quartiererhaltungszone ................ 21 Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) ......................... 23 Perimeter ..................................................................... 23 Aufgabe ....................................................................... 24 Ziele ............................................................................ 24 C Rahmenbedingungen .................................................... 25 Planungsinstrument Gestaltungsplan ............................. 25 Massgebende Bauvorschriften ....................................... 25 Wirtschaftlichkeit .......................................................... 28 Ökologische Nachhaltigkeit ........................................... 30 Wettbewerbskalkulation ................................................ 32 Verkehr, Erschliessung und Lärmschutz ......................... 33 Aussenraum ................................................................. 36 Denkmalpflege ............................................................. 38 Baugrund ..................................................................... 40 Brandschutz ................................................................. 41 Behindertengerechtes Bauen ........................................ 42 Etappierung ................................................................. 42 ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 3
D Raumprogramm ............................................................ 43 Grundsatz .................................................................... 43 Städtebau und Architektur ............................................. 44 Umgebung ................................................................... 45 Kunst und Bau .............................................................. 46 allgemeine Projektanforderungen .................................. 47 Raumprogramm ............................................................ 50 Wohnungsspiegel, Flächenstandards, Ausstattungsstandards .................................................. 57 Dimensionierung und Ausstattung von W aschsalons und Trockenräumen ...................................................... 58 Raumprogramm Kindergarten ........................................ 59 weitere Planungs- und Ausführungshinweise der ABZ ..... 60 E Schlussbestimmungen .................................................. 62 ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 4
A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Auftraggeberin und Verfahren Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) beauftragt das Amt für Hochbauten (AHB) mit der Durchführung eines nicht anonymen, einstufigen Studienauftrags auf Einladung, um Pro- jektvorschläge für einen Ersatzneubau in Zürich-Aussersihl zu erhalten. Eine Zwischenbesprechung mit den Planern ist vorges e- hen. Das Beurteilungsgremium kann bei Nichterreichen der W ettbe- werbsziele ein oder mehrere Projekte überarbeiten lassen. Die Überarbeitung wird zusätzlich entschädigt. Ausschreibende Stelle Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Aktuelle Informationen zur Ausschreibung: www.stadt-zuerich.ch/wettbewerbe Abgabeadressen Abgabe vor Ort: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Lindenhofstrasse 21, Büro 20 5, Fachstelle Beschaffungswesen, 2. Stock, 8001 Zürich Paketpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich Briefpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Züric h Grundlagen und Rechtsweg Der Studienauftrag orientiert sich an der Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge 143 (Ausgabe 2009). Er untersteht weder der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche B e- schaffungswesen (IVöB) noch der Submissionsverordnung (SVO) des Kantons Zürich. Das Programm, die Fragenbeantwortung und die Rückmeldungen aus der Zwischenbesprechung sind für die Auftraggeberin, die Teilnehmenden und das Beurteilungsgremium verbindlich. Durch die Abgabe eines Projekts anerkennen alle Beteiligten diese Grundlagen und den Entscheid des Beurteilungsgremiums in Er- messensfragen. Gerichtsstand ist Zürich, anwendbar ist schwe i- zerisches Recht. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 5
Teilnehmende Eine Teambildung der ausgewählten Architekturbüros mit Fach- leuten Landschaftsarchitektur ist vorgeschrieben. Mehrfachbetei- ligungen von Fachplanenden sind nicht erlaubt. Um dies zu ve r- hindern, ist die Zusammensetzung des Teams vor Ausgabe des Studienauftrags am 4. Juni 2014 mit dem Auftraggeber zu klären. Das Beurteilungsgremium hat die Selektion der Teilnehmer nach Eignung vorgenommen. Es wurden folgende 8 Architekturbüros für den Studienauftrag ausgewählt: Müller Sigrist Architekten, Zürich Ernst Niklaus Fausch Architekten, Zürich Burkhalter Sumi Architekten, Zürich Annette Gigon Mike Guyer Architekten, Zürich ADP Architeken, Zürich Jessenvollenweider Architektur, Basel Graber Pulver Architekten, Zürich Lütjens Padmanabhan Architekten, Zürich ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 6
Beurteilungsgremium Sachbeurteilende: Nathanea Elte, Vizepräsidentin, Ressort Immobilienentwicklung, ABZ Peter Schmid, Präsident, ABZ Dominik Osterwalder, Leiter Baukommission, ABZ Michael Martin, Mitglied Baukommission, ABZ Martin Grüninger, Leiter Bau und Bewirtschaftung, ABZ Martina Ulmann, Leiterin Mitglieder und W ohnen, ABZ (Ersatz) Fachbeurteilende: Christoph Rothenhöfer, Amt für Hochbauten, Zürich (Vorsitz) Julia Sulzer, Amt für Städtebau, Zürich Miroslav Šik, Architekt, Zürich Beat Rothen, Architekt, Winterthur Christoph Schubert, Landschaftsarchitekt , Zürich Anne Kaestle, Architektin, Zürich (Ersatz) Expertinnen und Experten: Silvio Brunner, Fachstelle Nachhaltiges Bauen, AHB Nicole Külling, Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik, AHB Werner Hofmann, Fachstelle Ingenieurwesen, AHB Erich Steffen, Amt für Baubewilligungen Andrea Bender, Grün Stadt Zürich Freiraum beratung Roland Frei und Hansruedi Christen, Tiefbauamt Karl Gruber, Dienstabteilung Verkehr Oscar Fisler, UGZ Lärmschutz Bruno Christen, Schutz und Rettung Zürich Stefan Schmidhofer, Projektleiter Umgebung, ABZ Weitere Experten werden nach Bedarf beigezogen. Vorprüfung und Sekretariat: Moritz Marti, Architekt, Projektentwicklung AHB Britta W alti, Projektassistenz AHB Das Beurteilungsgremium kann Vorstandsmitglieder, Mitarbeite n- de sowie Genossenschafter der ABZ als Zuhörer (ohne Diskuss i- onsteilnahme) an den Beurteilungstagen zulassen. Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) wird mit zwei Gästen an der Beurteilung anwesend sein: Erich Meier, Leiter Bau, BEP Ralf Escher, Fachvorstand Bau, BEP ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 7
Entschädigungen Für Entschädigungen steht eine Summe von 300'000.- Franken (exkl. MW ST) zur Verfügung. Jedes Team erhält 37'500.- Franken (exkl. MW ST) für die Teilnahme am Studienauftrag. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum der Au f- traggeberin über. Das Urheberrecht an den W ettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Teilnehmenden. Beurteilungskriterien Städtebau, Architektur, Aussenraum Bezug zum architektonischen und städtebaulichen Kontext Funktionalität (Gebrauchswert der Anlage, Einhaltung Raumprogramm) gemeinschaftsfördernde Architektur und Umgebung, die den Zielsetzungen der ABZ entsprechen (siehe auch Kapitel D Raumprogramm) Wirtschaftlichkeit (Einhaltung Kostenrahmen) ökologische Nachhaltigkeit (Energiebilanz/Bauökologie) Die Reihenfolge enthält keine W ertung. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwe r- tung vornehmen. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 8
Weiterbearbeitung Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Verfahrens, gemeinsam mit der Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) und unter Einbezug deren benachbarten W ohnsiedlung Seebahn- strasse, die Entlassung der beiden W ohnsiedlungen aus dem I n- ventar der schützenswerten Bauten und Anlagen zu beantragen und einen Gestaltungsplan zu erarbeiten. Die Erarbeitung des Gestaltungsplans ist nicht Teil des in Aussicht gestellten Auftrags und wird durch ein weiteres Büro erarbeitet. Nach Abschluss der beiden Verfahren kann die Projektierung der Neubauten angegangen werden. Die Fertigstellung des Neubaus der W ohnsiedlung Kanzleistrasse ist frühestens für 2022 geplant (vorbehältlich Verzögerungen durch Rekurse). Der Entscheid über die Auftragserteilung zur W eiterbearbeitung der Bauaufgabe liegt bei der Auftraggeberin. Sie beabsichtig t, vorbehältlich der Zustimmung durch die Generalversammlung, die weitere Projektbearbeitung entsprechend der Empfehlung des Beurteilungsgremiums zu vergeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, in begründeten Fällen Einfluss auf die Zusammensetzung eines allfälligen Fachplanungsteams zu nehmen. Diejenigen Fachpersonen, die am Verfahrenserfolg einen wesentlichen Anteil haben, werden unter den Vorausse t- zungen «gute Referenzen» und «konkurrenzfähiges Angebot» beauftragt. Vorbehalten bleiben eventuelle releva nte Änderungen bei den Besitzverhältnissen und/ oder Schlüsselpersonen zwischen dem Abschluss des Studienauftrags und der W iederaufnahme der Pl a- nung nach einem längeren Unterbruch (z.B. infolge Gestaltungs- plan und/ oder Rechtsmittelverfahren). In diesem Fa ll behält sich die ABZ vor, dem Siegerbüro ein Partnerbüro zur Seite zu stellen, wenn sie die hohen qualitativen Anforderungen durch das Siege r- büro nicht mehr gewährleistet sieht. Die W ahl des Partnerbüros erfolgt in gemeinsamer Absprache , der Entscheid liegt aber bei der ABZ. Das beauftragte Team wird einem Totalunternehmer organisat o- risch und vertraglich unterstellt. Der Totalunternehmer ist vertra g- lich verpflichtet, das Team zu beauftragen und darf den aufg e- führten Teilleistungsanteil (siehe Anhang "Umfang und Konditio- nen W eiterbearbeitung") des Teams nicht kürzen, kann ihn aber selbstverständlich erweitern. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 9
Die weitere Projektbearbeitung durch das siegreich e Architektur- büro richtet sich nach der gegenwärtig aktuellen Praxis im genos- senschaftlichen W ohnungsbau und müssen von der Totalunte r- nehmerin zwingend übernommen werden. Aktuell gelten folgende Honorarkonditionen (die Phasen werden einzeln freigegeben, ohne Anspruch auf entgangene Leistungen bei einem eventuellen Projektabbruch ): Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102/Ausgabe 2003 Das Honorar nach Baukosten wird wie folgt ermittelt: Teilleistungen q = 57 % (Die Teilleistungsabgren- zung ist im Anhang "Umfang und Konditionen Weiterbearbeitung" im Detail ersichtlich.) Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. Koeffizienten Z1 = 0.062, Z2 = 10.58 (SIA-W erte für das Jahr 2014). Bei Beginn der Projektierung werden die aktuellen Koeffizienten angewendet. Schwierigkeitsgrad n = 1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile) Anpassungsfaktor r=0.9 - 1.0 (je nach Repetitions- faktor) Teamfaktor i = 1.0 Faktor für Sonderleistungen s = 1.0 Stundenansatz h = CHF 130.00 (exkl. MW ST) Abzüge: die Ermittlung der aufwandbestimmenden Baukos- ten erfolgt gemäss der Praxis des Amtes für Hochbauten der Stadt Zürich (Merkblatt zu Pla- nungsaufträgen 2012, Seite 4/9): https://www.stadt- zue- rich.ch/content/dam/stzh/hbd/Deutsch/Hochbau/We ite- re%20Dokumente/Fachstellen/Honorarwesen/Merk blatt_zu-Planungsauftraegen-2012b.pdf Besonders zu vereinbarende Leistungen nach mittlerem Stundenansatz CHF 130. - (exkl. MW ST). Allfällige Reisekosten und Spesen werden nicht zusätzlich vergütet. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 10
Für Landschaftsarchitektur gelten folgende Honorarkonditionen: Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 105/Ausgabe 2007 Das Honorar nach Baukosten wird wie folgt ermittelt: Teilleistungen q = 58 % (Die Teilleistungsabgren- zung ist im Anhang "Umfang und Konditionen Weiterbearbeitung" im Detail ersichtlich.) Die restlichen Konditionen entsprechen den Konditionen für Arch i- tekturleistungen. Die Bauherrschaft legt Wert auf eine qualitätsvolle Gestaltung und Realisierung des Innenhofes. Der mit der Ausführung b eauftragte TU wird verpflichtet, die Umgebungsbauleitung durch eine n erfah- renen Umgebungsbauleiter ausführen zu lassen oder einen so l- chen damit zu beauftragen. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 11
Termine Informationsveranstaltung, Begehung und Führung Mittwoch, 4. Juni 2014 12.00-13.00 Uhr: Informationsveranstaltung mit anschliessender Begehung der W ohnsiedlung Kanzlei (kleine Verpflegung wird organisiert) 13.00-17.00 Uhr: Führung durch neuere W ohnsiedlungen der ABZ in Affoltern und Oerlikon (Transport wird organisiert) Die Informationsveranstaltung findet im Gemeinschaftslokal der Wohnsiedlung Kanzleistrasse der ABZ an der Seebahnstrasse 201, 8004 Zürich, statt. Ausgabe der Modelle: Mittwoch, 4. Juni 2014 und Donnerstag, 5. Juni 2014 Die Gipsmodelle können an den genannten Tagen während den Bürozeiten beim Modellbauer abgeholt werden: Forma4Modellbau Weizenstrasse 5 CH-8037 Zürich Unter folgendem Link stehen den Teilnehmenden ab diesem D a- tum sämtliche Unterlagen zum Download bereit: www.stadt-zuerich.ch/content/hbd/de/index/hochbau /aus - geschriebene_ww/xy/downloads.html Fragenstellung: Bis Montag, 16. Juni 2014 Fragen zum Verfahren können unter www.stadt-zuerich.ch/content/hbd/de/index/hochbau /aus- geschriebene_ww/xy/fragenstellung.html eingereicht werden und müssen bis zum genannten Datum vorliegen. Fragen, die sich nicht auf den Inhalt des vorliegenden Verfahrens beziehen, we r- den von der Veranstalterin nicht beantwortet. Fragenbeantwortung Ab Montag, 30. Juni 2014 Unter www.stadt-zuerich.ch/content/hbd/de/index/hochbau /aus - geschriebene_ww/xy/downloads.html können ab dem genannten Datum die Antworten eingesehen werden. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 12
Abgabe der Pläne für die Zwischenbesprechung: Freitag, 5. September 2014 8.00 – 16.00 Uhr Sämtliche Planunterlagen sind mit dem Vermerk "Wohnsiedlung Kanzleistrasse" versehen, bis zum genannten Datum (Postste m- pel nicht massgebend) bei der ausschreibenden Stelle (vgl. Ab- gabeadressen S. 4) einzureichen. Das Einsatzmodell soll direkt zur Zwischenbesprechung mitg e- bracht werden. Zwischenbesprechung: Dienstag, 23. September und Mittwoch, 24. September 2014 Es steht noch nicht fest, an welchem Ort die Zwischenbespre- chung stattfinden wird. Die Örtlichkeit, der genaue Tagesablauf und der spezifische Termin für die Teilnehmenden werden späte s- tens zwei W ochen vor der Zwischenbesprechung bekannt gege- ben. Abgabe der Pläne für die Schlussbesprechung: Freitag, 19. Dezember 2014 Sämtliche Unterlagen und Pläne sind mit dem Vermerk "W ohn- siedlung Kanzleistrasse" versehen, bis zum genannten Datum (Poststempel nicht massgebend) bei der ausschreibenden Stelle (vgl. Abgabeadressen S. 4) einzureichen. Abgabe der Modelle für die Schlussbesprechung: Freitag, 9. Januar 2015 Die Modelle sind mit dem Vermerk "W ohnsiedlung Kanzleistrasse" versehen, bis zum genannten Datum im einzureichen. Der Ort der Abgabe steht noch nicht fest und wird den Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. W ir empfehlen, die Modelle direkt vor Ort a b- zugeben, da per Post versandte Modelle (Poststempel nicht massgebend) oft defekt eintreffen. Schlussbesprechung Dienstag, 3. Februar und Mittwoch, 4. Februar 2015 Es steht noch nicht fest, an welchem Ort die Schlussbesprechung stattfinden wird. Die Örtlichkeit, der genaue Tagesablauf und der spezifische Termin für die Teilnehmenden werden spätestens zwei W ochen vor der Schlussbesprechung bekannt gegeben. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 13
Unterlagen Ausgabe Folgende Unterlagen werden ausgegeben: Programm Studienauftrag 2D-Daten - DXF/DW G-Files mit Layer-Beschrieb (Katasterplan und Höhenkurven zum Eintragen der Situation und des Erdgeschossgrundrisses) 2D-Daten - DXF/DW G-Files mit Möbelbibliothek ABZ Übersichtsplan 1:2500 Luftaufnahme des Areals Modellunterlage 1:500, 125cm x 75cm/ ca. 30kg mit Einsatzmodell des Siegerprojekts Projektwettbewerb Ersatzneubau W ohnsiedlung Seebahnstrasse BEP Teilnahmeformular Wettbewerbskalkulation Anhang "Umfang und Konditionen W eiterbearbeitung" Anhang "Baumschutzplan" Anhang "Leitsätze zur Erneuerung des Quartiers Bullinger" Plangrundlagen des Siegerprojekts Projektwettbewerb Ersatzneubau W ohnsiedlung Seebahnstrasse BEP Kurzgutachten der Denk malpflege Zürich zu den Wohnsiedlungen Kanzleistrasse, Seebahnstrasse und Erismannhof ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 14
Anforderungen Abgabe Zwischenbesprechung Ziel der Zwischenbesprechung ist, den Teilnehmenden eine qual i- tativ hochstehende Rückmeldung zu allen relevanten Aspekten des Entwurfes zu geben. Aus diesem Grund werden Aussagen zur städtebaulichen Setzung, der inneren Organisation und dem ar- chitektonischen Ausdruck verlangt. Dazu sind folgende Unterl a- gen zur Zwischenbesprechung vorzulegen: Plansatz 1-fach max. 4 x A0 mit: Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten (Dachaufsicht) und dem übergeordneten Konzept zu Quartiervernetzung, Freiräumen und Erschlie s- sung. Grundriss 1: 200 des Erdgeschosses, bzw. Tief- parterres an der Seebahnstrasse und des Fre i- raumkonzeptes (inkl. Vorgärten) Grundriss 1:200 eines Regelgeschosses. Schnitt 1:200 durch die ganze W ohnsiedlung und das anschliessende Terrain exemplarische Darstellung der Fassadenglied e- rung 1:200 mit Angaben zur Materialität Darstellung der wesentlichen W ohnungstypen mit eingetragenen Zimmer- und W ohnungsflächen so- wie Möblierungsvorschlägen 1:50 Ausgefüllte W ettbewerbskalkulation (Unterlage ver wenden) auf Papier und als Excel-Datei mit Angaben zu Volumen, Flächen und W ohnungsspiegel Einsatzmodell 1:500. Kompletter Plansatz A0 im PDF -Format. Die Blätter sind als einzelne Dateien abzuspeichern. Die Pläne sind digital so aufzubauen, dass sie für Dokumentati onszwecke gut zu verarbeiten sind. Insbesondere Symbole und Schraffuren führen des öfteren zu enormen Dateigrössen und zu einer stark verlangsamten Druckgeschwindigkeit. Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 15
Anforderungen Abgabe Schlussbesprechung Plansatz 1-fach 6 x A0 mit: Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten (Dachaufsicht) und dem übergeordneten Konzept zu Quartiervernetzung, Freiräumen und Erschlie s- sung. Der Plan hat die zur Beurte ilung nötigen Höhenkoten zu enthalten. Alle zum Verständnis notwendigen Grundrisse, Schnitte und Fassaden 1:200. Im Erdgeschoss sind die neuen Höhenkoten anzugeben und die nähere Umgebung darzustellen. Alle Räume sind mit den im Raumprogramm angegebenen B e- zeichnungen und mit den projektierten Raumfl ä- chen zu beschriften. In den Schnitten und Fass a- den sind das gewachsene sowie das projektierte Terrain einzutragen. Darstellung der wesentlichen W ohnungstypen mit eingetragenen Zimmer- und W ohnungsflächen so- wie Möblierungsvorschlägen 1:50. Fassadenschnitt 1:20 vom Untergeschoss bis zum Dach, der über den konstruktiven Aufbau und die beabsichtigte Materialisierung des Projekts Au s- kunft gibt. Die Materialien sind schriftlich zu b e- zeichnen. Erläuterungsbericht auf dem Plan Modell 1:500, Unterlage verwenden Ausgefülltes Teilnahmeformular (Unterlage verwenden) mit Einzahlungsschein Ausgefüllte W ettbewerbskalkulation (Unterlage verwenden) mit Schemen zu den Flächenberechnungen auf P apier und als Excel-Datei. Kompletter Plansatz A0 im PDF-Format. Die Blätter sind als einzelne Dateien abzuspeichern. Die Pläne sind digital so aufzubauen, dass sie für Dokumentationszwecke gut zu verarbeiten sind. Insbesondere Symbole und Schraffuren führen des öfteren zu enormen Dateigrössen und zu einer stark verlangsamten Druckgeschwindigkeit. CD-Rom mit dem Vermerk "W ohnsiedlung Kanzleistrasse" mit dem kompletten Plansatz A0 im PDF-Format und der ausgefüllten W ettbewerbskalkulation als Excel -Datei. Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 16
Art der Darstellung Für die Abgabe des Studienauftrags ist das Blattformat A0 quer (84x120 cm) verbindlich. Die Pläne werden auf Tafeln von 120 cm Breite und 180 cm Höhe aufgehängt. Pro Projekt stehen drei Ta- feln zur Verfügung. Die Teilnehmenden sind gebeten, eine mö g- lichst Platz sparende und leserliche Darstellung zu wählen. Die Grundrisse sind nach dem Situationsplan zu orientieren und zu beschriften (Norden oben). Der Massstab ist graphisch mittels Massstabsleiste auf den Plänen anzugeben. Die Projekte sind in Mappen abzuliefern. Um eine angemessene Publikation des Studienauftrags sicherzu- stellen, ist Folgendes zu beachten: Die Pläne dürfen keine Hochglanzoberflächen aufweisen . Die Pläne dürfen nicht gerollt oder auf feste Materialien aufgezogen werden. Das Modell ist kubisch und weiss zu halten (kein Naturholz) . Veröffentlichung und Ausstellung Die Beiträge des Verfahrens werden nach der Beurteilung unter Namensnennung aller Verfasserinnen und Verfass er öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Beurteilungsgremiums wird den Teilnehmenden nach Erscheinen zugestellt. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 17
B AUFGABEN UND ZIELE Kurzportrait der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich Die ABZ wird am 30. Juli 1916 im Restaurant Strauss in Zürich - Aussersihl von 15 Arbeitern gegründet, die aus dem Eisenbah- nermilieu stammen. Als sozialpolitische Bewegung setzt sie sich gegen die Spekulation und für bezahlbaren Familienwohnraum und die Genossenschaftsidee ein. Die erste ABZ -Siedlung wird 1920 an der Birchstrasse in Zürich-Oerlikon erstellt. Bis 1932 baut die ABZ über 1300 W ohnungen in der Stadt Zürich, danach entw i- ckelt sie sich kontinuierlich weiter. Die ABZ ist heute eine gemeinnützige W ohnbaugenossenschaft mit 4‘700 W ohnungen in der Stadt und im Grossraum Zürich. Sie steht allen Menschen offen, unabhängig von deren Geschlecht, Zivilstand, Religion und Nationalität und versteht sich als eine lebendige und vielfältige Gemeinschaft, in der man sich mit R e- spekt, Toleranz und W ertschätzung begegnet. Sie engagiert sich für die Genossenschaftsidee und ihre heutigen und zukünftigen Mitglieder. Ihre Mitglieder bestimmen als kollekt i- ve Eigentümer bei grundlegenden Themen mit und tragen die G e- nossenschaft so gemeinsam. Die ABZ baut und handelt nachhaltig aufgrund von sozialen, ök o- nomischen und ökologischen Grundwerten und stellt die Men- schen und nicht die Rendite in den Mittelpunkt. Sie verpflichtet sich der Kostenmiete und entzieht das Land der Spekulation. Die ABZ erstellt, beschafft und unterhält bezahlbaren und g e- meinschaftsfördernden Wohnraum. Sie vermietet diesen W oh n- raum an diejenigen, die darauf angewiesen sind, insbesondere auch an Familien. Das Zielpublikum der ABZ ist breit und durchmischt. Es sind dies vor allem Familien (oder andere Haushaltsformen mit Kindern, wie bspw. Eineltern-Familien, Patchwork-Familien usw.), ältere Per- sonen und Ein- und Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder (alle Altersgruppen). ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 18
Der W ohnungsmix wird jeweils siedlungsspezifisch festgelegt, aufgrund der Grösse und Lage der Siedlung, allfällig wei terer Rahmenbedingungen und des daraus zu erwartenden Zielpubl i- kums. Abgestufte Flächenkategorien und Ausbaustandards bei den W ohnungen (A, B, C) berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensformen, Ausrichtungen und Budgets der Bewohner/innen. Projekte und Partner evaluiert die ABZ meist über Konkurrenzve r- fahren. Die weitere Projektweiterentwicklung und Ausführung e r- folgt in der Regel mit einer Totalunternehmerin. Diese wird für jedes grössere Projekt in einem separaten Verfahren neu eval u- iert. Damit wird sichergestellt, dass Ausführungserfahrung, U m- setzungsqualität und Kostenkontrolle frühzeitig und zielgerichtet in die Planung einfliessen Siedlungen der ABZ sind hinsichtlich Städtebau, Architektur und Umgebung, W ohn- und Nutzungswert, W irtschaftlichkeit so wie Energie und Ökologie nachhaltig und wegweisend. Sie berüc k- sichtigen die Zielsetzungen der 2000 -W att-Gesellschaft. Für die Wärme- und Stromerzeugung ist ein höchstmöglicher Anteil an erneuerbaren Energien angestrebt. Die von der ABZ angestrebte Nachhaltigkeit umfasst nicht nur ökologische und energetische Bereiche, sondern auch soziale, gestalterische und wirtschaftliche Aspekte. Im zeitlichen Horizont wird nicht nur die Erstellungsph a- se betrachtet, sondern die gesamte Lebensdauer einer Siedlung, also auch deren Betrieb, Unterhalt und spätere Erneuerungen. Bei der Beurteilung der Projektvorschläge werden daher alle Bereiche gleichwertig gewichtet und in einem mittel - bis langfristigen Zeit- horizont betrachtet. Weitere Informationen unter: www.abz.ch ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 19
Ausgangslage Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP), die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und die Gemei n- nützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) erarbeiten gemeinsam mit dem Amt für Städtebau Zürich (AfS) und der Stadtentwicklung Zürich (STEZ) ein Leitbild für die W eiterentwic k- lung ihrer W ohnsiedlungen entlang der Seebahnstrasse. Auslöser ist der Erneuerungsbedarf, der bei allen drei W ohnsie d- lungen anfällt. Die bestehenden Gebäude entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Die W ohnungsgrössen sind für heuti- ge Verhältnisse zu klein und der W ohnungsspiegel entspricht nicht der aktuellen Nachfrage. Die Anforderungen an Schal l- schutz, hindernisfreies Bauen und energetisc he Eigenschaften werden nicht erfüllt. Das Leitbild kommt zum Schluss, dass diese baulichen Nachteile nur durch einen Ersatzneubau nachhaltig beseitigt werden kö n- nen. Zudem wird aufgezeigt, dass die Neubauten entscheidend zur Erreichung einer Zielsetzung d er Quartierentwicklung Bulli n- ger beitragen können: die Erstellung von genügend grossen, preiswerten und vielfältig nutzbaren W ohnungen mit einem attra k- tiven Umfeld, vor allem für Familien, aber auch für alte Menschen und andere Zielgruppen. Der Ersatz der Bauten bedingt allerdings die Entlassung der b e- stehenden W ohnsiedlungen aus dem Inventar der schützenswe r- ten Bauten, Anlagen und Gärten der Stadt Zürich. Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) und die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) entschlies- sen sich, die Erneuerung ihrer W ohnsiedlungen weiter zu verfo l- gen. Die Erneuerung der Wohnsiedlung der Gemeinnützigen Bau - und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) ist für einen späteren Zeitpunkt geplant. Der Stadtrat stellt sich hinter die Zielsetzungen der Quartierent- wicklung Bullinger und bestätigt die Bedeutung der beiden W oh n- siedlungen als wichtige Zeugen gemäss §203 Abs. lit. C PBG. Er befürwortet des W eiteren, dass bei einem Neubau der W oh n- siedlungen durch einen Gestaltungsplan Abweich ungen von der Regelbauweise der Quartiererhaltungszone ermöglicht werden. Die Grundlage für die weiteren Schritte in Richtung Ersatzneuba u- ten sollen durch zwei Konkurrenzverfahren gebildet werden . Der Prozess zur Erneuerung der W ohnsiedlung hat somit einen Punkt erreicht, der den weiteren W eg absehen lässt. Es sind g e- nügend Sicherheiten vorhanden, um die aufwändigen Prozesse des Konkurrenzverfahren, der Inventarentlassung und des Gestal- tungsplanverfahrens in Angriff zu nehmen. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 20
Der Projektwettbewerb für einen Ersatzneubau der W ohnsiedlung Seebahnstrasse der BEP wurde im Januar 2014 abgeschlossen. Nach Abschluss des zweiten, vorliegenden Konkurrenzverfahrens soll ein gemeinsamer Gestaltungsplan für die W ohnsiedlungen Kanzleistrasse der ABZ und Seebahnstrasse d er BEP erarbeitet und die Entlassung der beiden W ohnsiedlungen zusammen mit ihrer Umgebungen aus den Inventaren beantragt werden. Geschichte und Städtebau Der Kreis 4 ist ein dicht bebauter, urbaner und lebendiger Stad t- teil, der infolge der Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts als Stadterweiterung in Aussersihl in kurzer Zeit entstand. Das Gebiet Aussersihl wurde 1893 eingemeindet und in die Kreise 3, 4 und 5 aufgeteilt. Seither ist der Kreis 4 eigenständig und besteht aus den Quartieren Hard, Langstrasse und W erd. Grosse Teile liegen in der Quartiererhaltungszone. Für den Kreis 4 sind die Anlagen der Eisenbahn charakteristisch. Die Randgebiete zum Geleisfeld sind die wichtigsten Entwic k- lungsgebiete der Stadt: Vom Hauptbahnhof, wo zur Zeit die Euro- paallee entsteht, über das PJZ bis hin zum Bahnhof Altstetten zieht sich ein Band von Bauprojekten, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Der Seebahneinschnitt ist zusammen mit dem Bahnhof Wiedikon und der Überbauung der Schimmelstrasse eine prägnante städte- bauliche Setzung von Stadtbaumeister Herter. Die Tieferlegung der Seebahnlinie von 1918 -1927 ermöglichte eine zusammen- hängende Bebauung. Die drei Siedlungen Erismannhof, Kanzlei und Seebahn zeichnen sich aus durch die offene, grosszügige Bebauungsweise und gemeinschaftlich genutzte, begrünte Inne n- höfe. Die offenen Blockränder entlang der Seebahnstrasse folgen dem geschwungenen Verlauf des Bahneinschnitts. Gebietscharakter der Quartiererhaltungszone Der Stadtkörper zeichnet sich im Quartier Seebahn -Hohlstrasse durch eine meist homogene Blockrandstruktur mit vier bis fünf geschossigen Bauten aus. Es handelt sich um eine kompakte, strassenbegleitende Bebauung. Im Gegensatz zum engmaschigen Strassenraster des Quartiers Langstrasse und den engen Ve r- hältnissen in den Innenhöfen sind die Höfe der Seebahn gros s- massstäblich ausgelegt und besitzen durch die Dimension und durch die Durchgrünung mit altem Baumbestand einen hohen städtebaulichen W ert. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 21
Der Gebietscharakter mit seinen städtebaulichen und architekt o- nischen Qualitäten in der Quartiererhaltungszone ist fortzuschre i- ben. Die gestalterische Geschlossenheit basiert auf der durchg e- henden Baustruktur des Blockrands mit seinen geschlossenen, prägnanten Strassenräumen, die durch Häuser mit gemeinsamen Fassadenfluchten und einheitlichen Traufhöhen gebildet wird. Der bauliche Bestand weist eine homogene Dachform mit W alm - und Schrägdächern auf. Auch wenn mit dem nachfolgenden Gestaltungsplan von der Grundordnung abgewichen werden kann, bleiben das geltende Regelwerk und der Gebietscharakter massgebend. Neubauten müssen sich in diesen Gebietscharakter einordnen. Die entsche i- dende Fragestellung dieses W ettbewerbs ist wie mit der Quartie r- erhaltungszone umgegangen wi rd. Von den teilnehmenden Büros wird eine adäquate Antwort erwartet. Es zeigt sich bei ähnlichen Bauvorhaben, dass heutige Fassadenkonzepte (grosse Fenster und geräumige Balkone) die Idee der Quartiererhaltungszonen strapaziert. In diesem Sinne sind die Geschossigkeit und die Dachausbildung zu überlegen und entsprechende quartierverträ g- liche Lösungen zu erarbeiten. In Anbetracht dessen, dass die Bauherrschaft keine Attikage- schosse zulässt und einen Dachabschluss mittels Flachdächern wünscht (siehe Kapitel D Raumprogramm), ist der quartierstypi- schen Gliederung (Sockel, Hauptkörper, Dach) besonders Rec h- nung zu tragen, insbesondere bei der Gestaltung des obersten Geschosses. Der Hierarchie der Fassaden und der horizontalen Gliederung des Blocks sowie der Auszeichnung und Bedeutung des Erdgescho s- ses ist Rechnung zu tragen. Der Zugang und die Adressbildung erfolgt quartierstypisch von der Strasse her und die W ohnungen befinden sich mehrheitlich im Hochparterre. Die vertikale E r- schliessung ist nach Möglichkeit pun ktuell und nicht parallel zur Strassenfassade anzuordnen. Die Hofräume sind im Quartier wichtige Grün - und Freiräume, sie sind von der Strasse her direkt zugänglich. Typisch für das Bloc k- randgebiet sind die begrünten Vorgärten und/oder der mit Bau m- reihen gestaltete Strassenraum. Ebenfalls charakteristisch für die Quartiererhaltungszone sind durchgehende W ohnungen, die j e- weils von der Hof- und Strassenorientierung profitieren. Bewohnte Räume zur Strasse hin führen zum einem repräsentativen Charak- ter der Strassenfassade. In dem Zusammenhang verweisen wir auf die Praxis "lärmiger Siedlungsraum", die W ohnräume zur lärmexponierten Seite zu einem gewissen Anteil ermöglicht. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 22
Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) Die räumliche Entwicklungsstrategie sieht für das Quartier Bullin- ger vor, die Freiraumversorgung im Bestand zu verbessern und die Siedlungsstruktur gebietsspezifisch zu stärken. Das Geviert Seebahn-Hohlstrasse wird dem kompakten Stadtkörper zugewi e- sen und die bauliche Ausgangslage ist der Blockran d. Die räumli- che Entwicklungsstrategie lautet deshalb erhalten und in Teilen erneuern (siehe auch Kapitel C Rahmenbedingungen Baurecht). Leitbild Bullinger Der Schweizerische W ohnungsverband (SVW ) Zürich und die Stadt Zürich (STEZ, AfS, TAZ, UGZ, Schulamt, Gemeinwesenar- beit Kreis 3, 4 und 5) haben in einem gemeinsamen Pilotprozess mit den betroffenen gemeinnützigen W ohnbauträgern und Qua r- tierorganisationen Zielsetzungen für die Quartiererneuerung Bu l- linger erarbeitet. Dazu wurden im Jahr 2008 zwei Workshops ver- anstaltet. Ergebnis sind Leitsätze zur Erneuerung des Quartiers, zur Identitätsbildung und zur Steigerung der W ohnqualität (siehe Anhang "Leitsätze zur Erneuerung des Quartiers Bullinger). Im W eiteren wurden erste Massnahmen für die Einleitun g der Quartiererneuerung beschlossen. Eine dieser Massnahmen ist die Erarbeitung eines Leitbildes über das Gebiet Seebahn - /Hohlstrasse, das eine Grundlage für das vorliegende Konku r- renzverfahren bildet. Der Stadtrat hat diese Leitsätze im W inter 2008/2009 verabschie- det und um den Punkt 8 ergänzt. Perimeter Die Parzelle AU3970 liegt in Zürich -Aussersihl im Quartier Bulli n- ger und bildet den Projektperimeter des W ettbewerbs. Das Grundstück befindet sich im Besitz der Allgemeinen Baugeno s- senschaft Zürich (ABZ) und weist eine Fläche von 11'389 m 2 auf. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 23
Aufgabe Auf dem Grundstück der ABZ sollen die bestehenden Gebäude rückgebaut und eine neue W ohnsiedlung erstellt werden. Die Regelbauweise der Bau- und Zonenordnung kommt nur zum Teil zur Anwendung. Es ist vorgesehen, im Anschluss an das Konkurrenzverfahren, einen Gestaltungsplan zur Bewilligung des Siegerprojekts auszuarbeiten. Die städtebaulichen Vorgaben in diesem Programm wurden in Zuge der Entwicklung des Leitbilds in Zusammenarbeit der Bau- genossenschaften ABZ, BEP und GMBZ mit der Stadt Zürich defi- niert und während der Erarbeitung des Programms zum Studien- auftrag präzisiert. Eine grobe Abschätzung auf Grundlage der städtebaulichen Vo r- gaben hat ergeben, dass ca. 200 - 210 W ohnungen erwartet we r- den können. Der W ohnungsspiegel enthält 1.5. bis 6.5-Zimmer- Wohnungen mit Studios und Separatzimmer. An der Seebahnstrasse ist ausschliesslich W ohnnutzung im Hochparterre vorzusehen. Entlang der Kanzlei -, der Karl Bürkli- und der Erismannstrasse soll das Erdgeschoss ebenerdig ausg e- bildet werden. Diese Flächen sind für Gewerbe, Ateliers und den Kindergarten vorzusehen. Im Innenhof ist ein Teil des Baumbestands geschützt. Ziele Bei der Ausarbeitung der Projektvorschläge sind folgende Ziele zu beachten: Städtebaulich, architektonisch und aussenräumlich qualitätsvolle Neubauten mit Bezug zum architektonischen und städtebaulichen Kontex Projekte mit einem attraktiven begrünten Hofraum und quartiertypischen grünen Vorgartenbereiche. Optimale und innovative Wohnungen, die den spezifischen Bedürfnissen von unterschiedlichen W ohnformen gerecht werden und einen hohen Gebrauchswert besitzen. Wirtschaftlich vorbildliche Projekte, die n iedrige Erstellungskosten sowie einen kostengünstigen Betrieb und Unterhalt gewährleisten. Subventionsfähige W ohnungen, die den Vorgaben der Wohnbauförderungsverordnung entsprechen Ökologisch nachhaltige Projekte, die die Zielsetzungen der 2'000 W att-Gesellschaft erreichen ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 24
C RAHMENBEDINGUNGEN Planungsinstrument Gestaltungsplan Der Projektperimeter befindet sich in der Quartiererhaltungszone QI. Die Auftraggeber streben jedoch Abweichungen von der Re- gelbauweise an. Deshalb wird im Anschluss an die Konkurren z- verfahren der ABZ und der BEP ein Gestaltungsplan zur Bewill i- gung der Projekte erarbeitet. In Zusammenarbeit der Stadt Zürich mit den Baugenossenscha f- ten wurden Planungsvorgaben definiert , die eine verträgliche Ein- ordnung des Ersatzneubaus in den Kontext garantieren. Eine Au f- gabe des qualitätssichernden Verfahrens ist es, die verträgliche Einordnung zu gewährleisten. Der Gestaltungsplan erfordert eine besonders gute Gestaltung. Diese Vorgaben sind im Folgenden wiedergegeben und ersetzen die in der BZO gemachten Vorschriften. Die übrigen Bauvorschri f- ten behalten ihre Gültigkeit. Massgebende Bauvorschriften Geltendes Recht Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) und dazuge- hörige Verordnungen, http://www.zh.ch. Grundstücksdaten Grundstück Katasternummer: AU3970 Grundstückfläche: 11'389 m 2 Lärm-/Empfindlichkeitsstufe: II/ IIIA Inventar der schützenswerten Bauten, Anlagen und Gärten der Stadt Zürich Der Erismannhof und das Lochergut sind im Inventar der Kunst - und Kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung eingetragen. Auf Inventargebäude ist gemäss §238.2 und §203 lit. C PBG besondere Rücksicht zu nehmen. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 25
Geschossigkeit/ Gebäudehöhe Randgebäude Seebahn-, Kanzlei- und Karl Bürki-Strasse Geschosse max.: 7 Geschosse Gebäudehöhe max.: 25 m Randgebäude entlang Erismannstrasse Geschosse max.: 5 Geschosse Gebäudehöhe max.: 16.5 m Hofgebäude Geschosse max.: 2 Geschosse Gebäudehöhe max.: 7 m Planungs- und Baugesetz PBG §278 und folgende kommen nicht zur Anwendung. Hochhäuser Hochhäuser sind nicht zulässig. Ausbildung Erdgeschoss Der Fussboden des Erdgeschosses darf nicht unter dem gewac h- senen Boden, gemessen in der Mitte der strassenseitigen Gebä u- deaussenseite, und höchstens 1,50 m über dem tiefsten Punkt des gewachsenen Bodens längs der strassenseitigen Gebäud e- aussenseite liegen. Nutzungen Erdgeschoss In der ersten Raumtiefe entlang der Seebahnstrasse sind keine Wohnnutzungen zulässig. Ausgenommen sind W ohnnutzungen, deren fertiger Boden gemessen in der Mitte der strassenseitigen Gebäudeaussenseite mindestens 1 m über dem Niveau des b e- zeichneten Strassenraums liegt. Bauweise Der Projektperimeter wird auf allen vier Seiten durch Baulinien begrenzt. Die Gebäude sind strassenseitig auf die Baulinien zu setzen. Einzelne Vorsprünge wie Erker, Balkone und derglei chen dürfen diese Flucht bzw. die Baulinie maximal um 1,5 m auf höchstens einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge überr a- gen. Bezüglich der maximalen Bautiefe werden keine Vorgaben g e- macht. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 26
Hof- und Randgebäude Es sind bis zu drei 2-geschossige Hofgebäude möglich. Die Ge- bäudeabstände sind einzuhalten. Die ABZ behält sich die Realisierung der Hofgebäude vor (siehe auch Kapitel D Raumprogramm). Sämtliche Nutzungen gemäss Raumprogramm sind deshalb in den Randgebäuden unterzubri n- gen. Zugang Haupteingang und Adressbildung müssen str assenseitig erfolgen. Die ABZ wünscht zusätzlich, hofseitige Zugänge vorzusehen (s ie- he Kapitel D Raumprogramm). Besonnung Wohnräume von Mehrzimmerwohnungen dürfen gesamthaft mit den gesetzlich nötigen Fenstern nicht mehrheitlich nach dem Se k- tor Nordost/Nordwest gerichtet sein (§301 PBG). ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 27
Wirtschaftlichkeit Grundsätze des wirtschaftlichen Bauens Die Überbauung soll preisgünstig erstellt werden. Neben den niedrigen Erstellungskosten müssen auch Unterhalt und Betrieb kostengünstig sein. Bereits in der Konzeption (Volumina, E r- schliessungssystem, Statik, Konstruktion und Gestaltung, Flexib i- lität etc.) liegt ein bedeutendes Potent ial an Sparmöglichkeiten. Planerische Beiträge an tiefe Baukosten sind insbesondere: günstiges Verhältnis von Fassadenabwicklung zu Gebäudekompaktheit günstiges Verhältnis von Hauptnutzfläche (HNF sia416) zu Geschossfläche (GF sia416) hoher W iederholungsfaktor, gleiche Grundrisse übereinander klares und einfaches Sanitärkonzept durchgehende und gut zugängliche Steigzonen klares und einfaches Statikkonzept serielle, modulare Bauweise, einfache Konstruktionen, keine komplizierten Details möglichst viele W ohnungen mit möglichst wenig Treppenhäuser/Liften erschliessen unterhaltsarme Baumaterialien keine Attikageschosse Im Erläuterungsbericht soll eine Begründung zur Kostengünsti g- keit enthalten sein. Systemtrennung Es sind Bausysteme anzustreben, welche eine einfache, unab- hängige Erneuerung der verschiedenen Bauteile mit unterschie d- licher Lebensdauer ermöglichen (Systemtrennung). Es ist zu unterscheiden zwischen Primärstruktur (Tragwerk), S e- kundärstruktur (Technik) und Tertiärstruktur (Ausbau). Beispiel s- weise muss ein Fenster ersetzt werden können, ohne dass Fa s- sadenteile demontiert werden müssen. Dies gilt auch für die Zugänglichkeit bei Unterhalt und Ersatzvo r- nahmen von Steigzonen, bzw. Haustechniksystemen, vor allem bei der Bedarfslüftung. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 28
Betriebs- und Unterhaltskosten Der Ersatzneubau soll so erstellt werden, dass er auf ca. 40 Jahre hinaus möglichst unterhaltsarm sind. Die planerischen Beiträge an geringe bzw. verhältnismässige Betriebs - und Unterhaltskosten sind: Oberflächenmaterialien (innen und aussen) sind langlebig, pflegeleicht und farblich nicht heikel. Sie sind wenig anfällig auf Verschmutzung und insbesondere im Sockel - und Aussenbereich widerstandsfähig gegen Vandalismus. Zu unterhaltenden und reinigenden Bauteile und Oberfläc hen sind einfach zugänglich. Halböffentliche und öffentliche Bereiche stossen möglichst nicht direkt an eine Fassade. Umgebungsflächen sind möglichst unterhaltsarm. Wirtschaftlichkeit Die neuen W ohnungen richten sich an Haushalte mit tiefen bis mittlerenEinkommen. Die W ohnungen sollen den Anforderungen der W ohnbauförderung für subventionierte W ohnungen entsprechen. Zudem werden als maximale Kostenobergrenze Baukosten -Benchmarks festgelegt. Diese beinhalten die Leistungen nach BKP 1 -5, inkl. MwSt., exkl. Finanzierungskosten, Bauherrenleistungen und Wettbewerbskos- ten. Für die Siedlung Kanzlei hat diese Vorgabe hohe Priorität. Die ABZ legt folgende Benchmarks fest: Wohnen: CHF 3‘100 / m2 HNF (inkl. Gemeinschaftsräume) Ateliers: CHF 2‘600 / m2 HNF (ohne Oberflächen und Beleuchtung) Es gilt die Preisbasis vom 01.04.2014, Zürcher Baukostenindex. Im Rahmen der Vorprüfung wird die W irtschaftlichkeit (Ko s- ten/Nutzen) sowie die Einhaltung des Kostenrahmens phasenge- recht überprüft. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 29
Ökologische Nachhaltigkeit Neubauten der ABZ sollen die Zielsetzungen der 2000-W att Ge- sellschaft erreichen. Es gelten die SIA-Norm 112 und der SIA Effizienzpfad 2040. Beim vorliegenden Verfahren ist die gewichtete Energiekennzahl des Energiestandards Minergie-P (30kW h/ m2 a) anzustreben. Die Erreichung dieses Wertes wird im Rahmen der Vorprüfung verifiziert. Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen. Die Zielsetzung kann mit folgenden Massnahmen errei cht werden: Baukörper Gute Kompaktheit. Je kompakter der Baukörper, umso geringer der Ressourcenbedarf (sowohl Baumaterial als auch energetische Ressourcen). Vermeidung von geometrischen W ärmebrücken durch viele Vor- und Rücksprünge Kompakte Definition des Wärmedämmperimeters Passive Nutzung der Sonnenenergie durch Berücksichtigung der Himmelsrichtungen und durch bewusste Platzierung von privaten Aussenräumen (Verschattung führt zu reduzierte m passiven Solargewinn) Gebäudehülle Hohe Beständigkeit der Gebäudehülle Sehr gut wärmegedämmte Gebäudehülle mit minimalen Wärmebrücken Wirksamer, aussenliegender Sonnenschutz Ausgewogener Fensteranteil (Fenster sind das energetisch schwächste Element in der Gebäudehülle) Optimale Tageslichtnutzung Bauweise Einfache Tragstruktur, geringe Spannweiten, flexibel nutzbare Räume Bausysteme, die eine einfache unabhängige Erneuerung der verschiedenen Bauteile mit unterschiedlicher Lebensdauer ermöglichen (Primär-, Sekundär- und Tertiärsysteme) Genügend Gebäudemasse zur aktiven Nutzung der passiven Sonnenenergie ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 30
Energie und Gebäudetechnik pro W ohnung möglichst wenig Steigzonenm resp. möglichst zusammengefasst Genügend grosse und möglichst zentral angeordnete Technikräume. Für kurze Verteilwege Platzierung angrenzend an Steigzonen Grosszügig dimensionierte und gut zugängliche ( z. B. beim Treppenhaus, im Reduit oder W andschrank ) Installationszonen für die Vertikal - und Horizontalerschliessung inkl. ausreichende Reserveflächen für nachträgliche Ausbauten Hauptleitungen für Elektro und W asser dürfen nicht an sensiblen Stellen, insbesondere nicht an Schlafzimmerwänden, angeordnet werden. Die W ohnungen werden mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückg e- winnung ausgestattet. Hierfür sollen zentrale Anlagen pro Gebäu- deabschnitt (Treppenhauskern) im Untergeschoss plaziert wer- den. Die entsprechenden Technikräume für das Unterbringen der Lüftungsgeräte, wie auch die Installationszonen für die Luftfü h- rung (horizontal und vertikal) sind auszuweisen. Die ABZ beabsichtigt, gemeinsam mit der BEP (bzw. der W oh n- siedlung Seebahnstrasse), die W ärmeenergie mit Grundwasser zu erzeugen. Das aktuelle Konzept sieht die Entnahmestelle in der Wohnsiedlung Kanzlei der ABZ vor und die Rückgabestelle in der Wohnsiedlung Seebahnstrasse der BEP. Die Dachfläche ist so zu gestalten, dass eine Photovoltaik -Anlage möglich ist (genügend grosse, zusammenhängende Fläche ohne Verschattung, Dachrandausgestaltung). Ein Flachdach ist auf jeden Fall zu begrünen. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 31
Hilfsmittel Zum besseren Verständnis der Rahmenbedingungen und für die Umsetzung der Forderungen in die Projektvorschläge können fol- gende Hilfsmittel konsultiert werden: Wettbewerbskalkulation (obligatorisch) Vorgaben der Stadt Zürich, Dokumentation «Bauen und Ökologie» www.stadt-zuerich.ch/nachhaltiges-bauen Energiestandards unter www.minergie.ch Norm SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen SNARC: Systematik zur Beurteilung von Architekturprojekten für den Bereich Umwelt, SIA Dokumentation D 0200, 2004 oder Download unter www.eco-bau.ch Wettbewerbskalkulation Wirtschaftlichkeit/Ökologische Nachhaltigkeit Das Amt für Hochbauten hat eine W ettbewerbskalkulation entw i- ckelt, um den Teilnehmenden bereits während der Bearbeitung des W ettbewerbs ein Feedback zur W irtschaftlichkeit und zur ök o- logischen Nachhaltigkeit (Betriebsenergie, Bauökologie) anzubi e- ten. Für diesen Studienauftrag wird den Planern eine reduzierte Vers i- on des Kalkulationstools ohne W irtschaftlichkeitsberechnung zur Verfügung gestellt. Es werden Angaben zu den Gebäudehüllfl ä- chen und zur Materialisierung benötigt, um eine Prüfung der Pr o- jekte in Bezug auf Nachhaltigkeit zu ermöglichen. Zur Überprüfung der Umsetzung der Projektanforderungen sind zudem in der W ettbewerbskalkulatio n einige Angaben zu Flächen (gem. SIA 416) und Raumprogramm zu machen. ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 32
Verkehr, Erschliessung und Lärmschutz Verkehr Die östlich des Perimeters gelegene Seebahnstrasse ist als Staatsstrasse klassifiziert. Sie stellt eine vielbefahrene innerstäd- tische Verbindungsachse dar. Sie ist in beiden Richtungen be- fahrbar. Die angrenzenden Quartierstrassen Kanzleistrasse und Karl Bür- ki-Strasse sind in beide Richtungen befahrbar. Die Erismannstrasse ist ebenfalls als Quartierstrasse klassifiziert und im Bereich der W ohnsiedlung Kanzleistrasse nur in Richtung Karl Bürki-Strasse und Sihlfeldstrasse befahrbar. öffentlicher Verkehr In ca. 300 m Entfernung in südlicher Richtung befindet sich die Tramhaltestelle Lochergut, die von den Tramlinien 2 und 3 b e- dient wird. In gleicher Distanz in nördliche Richtung gelangt man zur Haltestelle Güterbahnhof, wo die Tramlinie 8 sowie die Busl i- nie 31 verkehren. Die Erschliessung mit dem öff entlichen Verkehr ist ausreichend gewährleistet. Erschliessung Der Innenhof der Blockrandbebauung ist nicht für den motorisie r- ten Verkehr zu erschliessen. Für Gewerberäume ist eine Anlieferung vorzusehen. Diese sollte sich vorzugsweise in der Nähe der Gewerberäume befinden und für Transportwagen ausgelegt sein. Sie darf sich nicht auf öffen t- lichem Grund oder im Innenhof befinden. Im übrigen wird auf die Zugangsnormalien verwiesen: www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=700.5 ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 33
Lärmschutz Der Projektperimeter liegt in zwei unterschiedlichen Empfindlic h- keitsstufen (ES). Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fassaden des E r- satzneubaus an gleicher Stelle zu liegen kommen wie die beste- henden Fassaden. Für die Abschätzung der zukünftigen Lärmim- missionen kann deshalb von den Lärmimmissionsberechnungen der bestehenden Fassaden ausgegangen werden. Generell sind folgende Immissionsgrenzwerte (IGW) einzuhalten: Empfindlichkeitsstufe (ES) II: Tag 60 dB, Nacht 50 dB Empfindlichkeitsstufe (ES) IIIa: Tag 65 dB, Nacht 55 dB Die maximale Lärmbelastung an den Strassenfassaden gem. Lärmkataster UGZ/LS beträgt: Seebahnstrasse (ES IIIa): Tag 68 dB, Nacht 63 dB Kanzleistrasse (ES IIIa): Tag 65 dB, Nacht 60 dB Kanzleistrasse (ES II): Tag 61 dB, Nacht 56 dB Karl Bürki-Strasse (ES IIIa): Tag 66 dB, Nacht 61 dB Karl Bürki-Strasse (ES II): Tag 60 dB, Nacht 56 dB Erismannstrasse (ES II): Immissionsgrenzwerte Tag und Nacht eingehalten. Im Bereich der heutigen Liegenschaften mit IGW -Überschreitun- gen in der ES II und ES III ist dem äusseren Lärmschutz grosse Beachtung zu schenken. Sind die massgebenden Immission s- grenzwerte (IGW ) eingehalten, müssen keine Lärmschutz mass- nahmen vorgesehen werden. IGW -Überschreitungen resultieren auch aus dem Eisenbahnlärm der SBB-Strecke Zürich HB – Thalwil. Für die Bearbeitung des Projekts empfehlen wir das Beiziehen eines Akustikbüros. Lärmempfindliche Räume (z. B. W ohn -, Ess-, Schlafzimmer, Wohnküchen) müssen entweder auf die dem Lärm abgewandten Gebäudeseite angeordnet oder durch bauliche oder gestalterische Massnahmen vom Lärm abgeschirmt sein (Art. 31 der Eidg. Lärm- schutz-Verordnung LSV). ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L 34
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