WOHNSIEDLUNG KANZLEISTRASSE - Zürich-Aussersihl - Konkurado

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WOHNSIEDLUNG KANZLEISTRASSE - Zürich-Aussersihl - Konkurado
02|04|2014
ERSATZNEUBAU
WOHNSIEDLUNG
KANZLEISTRASSE
Zürich-Aussersihl
Studienauftrag auf Einladung
Programm
WOHNSIEDLUNG KANZLEISTRASSE - Zürich-Aussersihl - Konkurado
Impressum

Herausgeberin:
Stadt Zürich
Amt für Hochbauten

Inhalt/Redaktion:
Moritz Marti

Gestaltungskonzept:
blink design, Zürich

Bezugsquelle:
Amt für Hochbauten
ahb@zuerich.ch

Zürich, 2. April 2014

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WOHNSIEDLUNG KANZLEISTRASSE - Zürich-Aussersihl - Konkurado
INHALTSVERZEICHNIS

A   Allgemeine Bestimmungen ............................................. 5

    Auftraggeberin und Verfahren ........................................ 5
    Teilnehmende ............................................................... 6
    Beurteilungsgremium ..................................................... 7
    Entschädigungen ........................................................... 8
    Beurteilungskriterien ...................................................... 8
    Weiterbearbeitung ......................................................... 9
    Termine ....................................................................... 12
    Unterlagen Ausgabe ..................................................... 14
    Anforderungen Abgabe Schlussbesprechung .................. 16
    Veröffentlichung und Ausstellung .................................. 17

B   Aufgaben und Ziele ...................................................... 18

    Kurzportrait der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich . 18
    Ausgangslage .............................................................. 20
    Geschichte und Städtebau ............................................ 21
    Gebietscharakter der Quartiererhaltungszone ................ 21
    Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) ......................... 23
    Perimeter ..................................................................... 23
    Aufgabe ....................................................................... 24
    Ziele ............................................................................ 24

C   Rahmenbedingungen .................................................... 25

    Planungsinstrument Gestaltungsplan ............................. 25
    Massgebende Bauvorschriften ....................................... 25
    Wirtschaftlichkeit .......................................................... 28
    Ökologische Nachhaltigkeit ........................................... 30
    Wettbewerbskalkulation ................................................ 32
    Verkehr, Erschliessung und Lärmschutz ......................... 33
    Aussenraum ................................................................. 36
    Denkmalpflege ............................................................. 38
    Baugrund ..................................................................... 40
    Brandschutz ................................................................. 41
    Behindertengerechtes Bauen ........................................ 42
    Etappierung ................................................................. 42

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D   Raumprogramm ............................................................ 43

    Grundsatz .................................................................... 43
    Städtebau und Architektur ............................................. 44
    Umgebung ................................................................... 45
    Kunst und Bau .............................................................. 46
    allgemeine Projektanforderungen .................................. 47
    Raumprogramm ............................................................ 50
    Wohnungsspiegel, Flächenstandards,
    Ausstattungsstandards .................................................. 57
    Dimensionierung und Ausstattung von W aschsalons
    und Trockenräumen ...................................................... 58
    Raumprogramm Kindergarten ........................................ 59
    weitere Planungs- und Ausführungshinweise der ABZ ..... 60

E   Schlussbestimmungen .................................................. 62

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A   ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

                  Auftraggeberin und Verfahren
                  Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) beauftragt das
                  Amt für Hochbauten (AHB) mit der Durchführung eines nicht
                  anonymen, einstufigen Studienauftrags auf Einladung, um Pro-
                  jektvorschläge für einen Ersatzneubau in Zürich-Aussersihl zu
                  erhalten. Eine Zwischenbesprechung mit den Planern ist vorges e-
                  hen.

                  Das Beurteilungsgremium kann bei Nichterreichen der W ettbe-
                  werbsziele ein oder mehrere Projekte überarbeiten lassen. Die
                  Überarbeitung wird zusätzlich entschädigt.

                  Ausschreibende Stelle
                  Stadt Zürich, Amt für Hochbauten

                  Aktuelle Informationen zur Ausschreibung:
                  www.stadt-zuerich.ch/wettbewerbe

                  Abgabeadressen
                  Abgabe vor Ort:
                  Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Lindenhofstrasse 21, Büro 20 5,
                  Fachstelle Beschaffungswesen, 2. Stock, 8001 Zürich

                  Paketpostadresse:
                  Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Lindenhofstrasse 21,
                  8001 Zürich

                  Briefpostadresse:
                  Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Züric h

                  Grundlagen und Rechtsweg
                  Der Studienauftrag orientiert sich an der Ordnung für Architektur-
                  und Ingenieurstudienaufträge 143 (Ausgabe 2009). Er untersteht
                  weder der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche B e-
                  schaffungswesen (IVöB) noch der Submissionsverordnung (SVO)
                  des Kantons Zürich.

                  Das Programm, die Fragenbeantwortung und die Rückmeldungen
                  aus der Zwischenbesprechung sind für die Auftraggeberin, die
                  Teilnehmenden und das Beurteilungsgremium verbindlich. Durch
                  die Abgabe eines Projekts anerkennen alle Beteiligten diese
                  Grundlagen und den Entscheid des Beurteilungsgremiums in Er-
                  messensfragen. Gerichtsstand ist Zürich, anwendbar ist schwe i-
                  zerisches Recht. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

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Teilnehmende
  Eine Teambildung der ausgewählten Architekturbüros mit Fach-
  leuten Landschaftsarchitektur ist vorgeschrieben. Mehrfachbetei-
  ligungen von Fachplanenden sind nicht erlaubt. Um dies zu ve r-
  hindern, ist die Zusammensetzung des Teams vor Ausgabe des
  Studienauftrags am 4. Juni 2014 mit dem Auftraggeber zu klären.

  Das Beurteilungsgremium hat die Selektion der Teilnehmer nach
  Eignung vorgenommen. Es wurden folgende 8 Architekturbüros
  für den Studienauftrag ausgewählt:

      Müller Sigrist Architekten, Zürich
      Ernst Niklaus Fausch Architekten, Zürich
      Burkhalter Sumi Architekten, Zürich
      Annette Gigon Mike Guyer Architekten, Zürich
      ADP Architeken, Zürich
      Jessenvollenweider Architektur, Basel
      Graber Pulver Architekten, Zürich
      Lütjens Padmanabhan Architekten, Zürich

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Beurteilungsgremium
  Sachbeurteilende:
   Nathanea Elte, Vizepräsidentin, Ressort
     Immobilienentwicklung, ABZ
   Peter Schmid, Präsident, ABZ
   Dominik Osterwalder, Leiter Baukommission, ABZ
   Michael Martin, Mitglied Baukommission, ABZ
   Martin Grüninger, Leiter Bau und Bewirtschaftung, ABZ
   Martina Ulmann, Leiterin Mitglieder und W ohnen, ABZ (Ersatz)

  Fachbeurteilende:
   Christoph Rothenhöfer, Amt für Hochbauten, Zürich (Vorsitz)
   Julia Sulzer, Amt für Städtebau, Zürich
   Miroslav Šik, Architekt, Zürich
   Beat Rothen, Architekt, Winterthur
   Christoph Schubert, Landschaftsarchitekt , Zürich
   Anne Kaestle, Architektin, Zürich (Ersatz)

  Expertinnen und Experten:
   Silvio Brunner, Fachstelle Nachhaltiges Bauen, AHB
   Nicole Külling, Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik, AHB
   Werner Hofmann, Fachstelle Ingenieurwesen, AHB
   Erich Steffen, Amt für Baubewilligungen
   Andrea Bender, Grün Stadt Zürich Freiraum beratung
   Roland Frei und Hansruedi Christen, Tiefbauamt
   Karl Gruber, Dienstabteilung Verkehr
   Oscar Fisler, UGZ Lärmschutz
   Bruno Christen, Schutz und Rettung Zürich
   Stefan Schmidhofer, Projektleiter Umgebung, ABZ
  Weitere Experten werden nach Bedarf beigezogen.

  Vorprüfung und Sekretariat:
   Moritz Marti, Architekt, Projektentwicklung AHB
   Britta W alti, Projektassistenz AHB

  Das Beurteilungsgremium kann Vorstandsmitglieder, Mitarbeite n-
  de sowie Genossenschafter der ABZ als Zuhörer (ohne Diskuss i-
  onsteilnahme) an den Beurteilungstagen zulassen.
  Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP)
  wird mit zwei Gästen an der Beurteilung anwesend sein:
   Erich Meier, Leiter Bau, BEP
   Ralf Escher, Fachvorstand Bau, BEP

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Entschädigungen
  Für Entschädigungen steht eine Summe von 300'000.- Franken
  (exkl. MW ST) zur Verfügung. Jedes Team erhält 37'500.- Franken
  (exkl. MW ST) für die Teilnahme am Studienauftrag.

  Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum der Au f-
  traggeberin über. Das Urheberrecht an den W ettbewerbsbeiträgen
  verbleibt bei den Teilnehmenden.

  Beurteilungskriterien
   Städtebau, Architektur, Aussenraum
   Bezug zum architektonischen und städtebaulichen Kontext
   Funktionalität (Gebrauchswert der Anlage, Einhaltung
      Raumprogramm)
   gemeinschaftsfördernde Architektur und Umgebung, die den
      Zielsetzungen der ABZ entsprechen (siehe auch Kapitel D
      Raumprogramm)
   Wirtschaftlichkeit (Einhaltung Kostenrahmen)
   ökologische Nachhaltigkeit (Energiebilanz/Bauökologie)
  Die Reihenfolge enthält keine W ertung. Das Preisgericht wird
  aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwe r-
  tung vornehmen.

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Weiterbearbeitung
  Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Verfahrens, gemeinsam
  mit der Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP)
  und unter Einbezug deren benachbarten W ohnsiedlung Seebahn-
  strasse, die Entlassung der beiden W ohnsiedlungen aus dem I n-
  ventar der schützenswerten Bauten und Anlagen zu beantragen
  und einen Gestaltungsplan zu erarbeiten. Die Erarbeitung des
  Gestaltungsplans ist nicht Teil des in Aussicht gestellten Auftrags
  und wird durch ein weiteres Büro erarbeitet.
  Nach Abschluss der beiden Verfahren kann die Projektierung der
  Neubauten angegangen werden.
  Die Fertigstellung des Neubaus der W ohnsiedlung Kanzleistrasse
  ist frühestens für 2022 geplant (vorbehältlich Verzögerungen
  durch Rekurse).

  Der Entscheid über die Auftragserteilung zur W eiterbearbeitung
  der Bauaufgabe liegt bei der Auftraggeberin. Sie beabsichtig t,
  vorbehältlich der Zustimmung durch die Generalversammlung, die
  weitere Projektbearbeitung entsprechend der Empfehlung des
  Beurteilungsgremiums zu vergeben.
  Die Auftraggeberin behält sich vor, in begründeten Fällen Einfluss
  auf die Zusammensetzung eines allfälligen Fachplanungsteams
  zu nehmen. Diejenigen Fachpersonen, die am Verfahrenserfolg
  einen wesentlichen Anteil haben, werden unter den Vorausse t-
  zungen «gute Referenzen» und «konkurrenzfähiges Angebot»
  beauftragt.
  Vorbehalten bleiben eventuelle releva nte Änderungen bei den
  Besitzverhältnissen und/ oder Schlüsselpersonen zwischen dem
  Abschluss des Studienauftrags und der W iederaufnahme der Pl a-
  nung nach einem längeren Unterbruch (z.B. infolge Gestaltungs-
  plan und/ oder Rechtsmittelverfahren). In diesem Fa ll behält sich
  die ABZ vor, dem Siegerbüro ein Partnerbüro zur Seite zu stellen,
  wenn sie die hohen qualitativen Anforderungen durch das Siege r-
  büro nicht mehr gewährleistet sieht. Die W ahl des Partnerbüros
  erfolgt in gemeinsamer Absprache , der Entscheid liegt aber bei
  der ABZ.
  Das beauftragte Team wird einem Totalunternehmer organisat o-
  risch und vertraglich unterstellt. Der Totalunternehmer ist vertra g-
  lich verpflichtet, das Team zu beauftragen und darf den aufg e-
  führten Teilleistungsanteil (siehe Anhang "Umfang und Konditio-
  nen W eiterbearbeitung") des Teams nicht kürzen, kann ihn aber
  selbstverständlich erweitern.

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Die weitere Projektbearbeitung durch das siegreich e Architektur-
  büro richtet sich nach der gegenwärtig aktuellen Praxis im genos-
  senschaftlichen W ohnungsbau und müssen von der Totalunte r-
  nehmerin zwingend übernommen werden.
  Aktuell gelten folgende Honorarkonditionen (die Phasen werden
  einzeln freigegeben, ohne Anspruch auf entgangene Leistungen
  bei einem eventuellen Projektabbruch ):
   Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102/Ausgabe 2003
   Das Honorar nach Baukosten wird wie folgt ermittelt:
                 Teilleistungen q = 57 % (Die Teilleistungsabgren-
                   zung ist im Anhang "Umfang und Konditionen
                   Weiterbearbeitung" im Detail ersichtlich.)
                 Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über
                   das Gesamtprojekt.
                 Koeffizienten Z1 = 0.062, Z2 = 10.58 (SIA-W erte
                   für das Jahr 2014). Bei Beginn der Projektierung
                   werden die aktuellen Koeffizienten angewendet.
                 Schwierigkeitsgrad n = 1.0 (gemittelter Faktor
                   über alle Anlageteile)
                 Anpassungsfaktor r=0.9 - 1.0 (je nach Repetitions-
                   faktor)
                 Teamfaktor i = 1.0
                 Faktor für Sonderleistungen s = 1.0
                 Stundenansatz h = CHF 130.00 (exkl. MW ST)
   Abzüge:
                 die Ermittlung der aufwandbestimmenden Baukos-
                   ten erfolgt gemäss der Praxis des Amtes für
                   Hochbauten der Stadt Zürich (Merkblatt zu Pla-
                   nungsaufträgen 2012, Seite 4/9):
                  https://www.stadt-
                  zue-
                  rich.ch/content/dam/stzh/hbd/Deutsch/Hochbau/We
                  ite-
                  re%20Dokumente/Fachstellen/Honorarwesen/Merk
                  blatt_zu-Planungsauftraegen-2012b.pdf
   Besonders zu vereinbarende Leistungen nach mittlerem
      Stundenansatz CHF 130. - (exkl. MW ST).
   Allfällige Reisekosten und Spesen werden nicht zusätzlich
      vergütet.

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Für Landschaftsarchitektur gelten folgende Honorarkonditionen:
   Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 105/Ausgabe 2007
   Das Honorar nach Baukosten wird wie folgt ermittelt:
                Teilleistungen q = 58 % (Die Teilleistungsabgren-
                  zung ist im Anhang "Umfang und Konditionen
                  Weiterbearbeitung" im Detail ersichtlich.)
  Die restlichen Konditionen entsprechen den Konditionen für Arch i-
  tekturleistungen.

  Die Bauherrschaft legt Wert auf eine qualitätsvolle Gestaltung und
  Realisierung des Innenhofes. Der mit der Ausführung b eauftragte
  TU wird verpflichtet, die Umgebungsbauleitung durch eine n erfah-
  renen Umgebungsbauleiter ausführen zu lassen oder einen so l-
  chen damit zu beauftragen.

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Termine
  Informationsveranstaltung, Begehung und Führung
  Mittwoch, 4. Juni 2014

  12.00-13.00 Uhr: Informationsveranstaltung mit anschliessender
  Begehung der W ohnsiedlung Kanzlei (kleine Verpflegung wird
  organisiert)
  13.00-17.00 Uhr: Führung durch neuere W ohnsiedlungen der
  ABZ in Affoltern und Oerlikon (Transport wird organisiert)

  Die Informationsveranstaltung findet im Gemeinschaftslokal der
  Wohnsiedlung Kanzleistrasse der ABZ an der Seebahnstrasse
  201, 8004 Zürich, statt.

  Ausgabe der Modelle:
  Mittwoch, 4. Juni 2014 und Donnerstag, 5. Juni 2014
  Die Gipsmodelle können an den genannten Tagen während den
  Bürozeiten beim Modellbauer abgeholt werden:
  Forma4Modellbau
  Weizenstrasse 5
  CH-8037 Zürich

  Unter folgendem Link stehen den Teilnehmenden ab diesem D a-
  tum sämtliche Unterlagen zum Download bereit:
  www.stadt-zuerich.ch/content/hbd/de/index/hochbau /aus -
  geschriebene_ww/xy/downloads.html

  Fragenstellung:
  Bis Montag, 16. Juni 2014
  Fragen zum Verfahren können unter
  www.stadt-zuerich.ch/content/hbd/de/index/hochbau /aus-
  geschriebene_ww/xy/fragenstellung.html eingereicht werden und
  müssen bis zum genannten Datum vorliegen. Fragen, die sich
  nicht auf den Inhalt des vorliegenden Verfahrens beziehen, we r-
  den von der Veranstalterin nicht beantwortet.

  Fragenbeantwortung
  Ab Montag, 30. Juni 2014
  Unter www.stadt-zuerich.ch/content/hbd/de/index/hochbau /aus -
  geschriebene_ww/xy/downloads.html können ab dem genannten
  Datum die Antworten eingesehen werden.

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Abgabe der Pläne für die Zwischenbesprechung:
  Freitag, 5. September 2014
  8.00 – 16.00 Uhr
  Sämtliche Planunterlagen sind mit dem Vermerk "Wohnsiedlung
  Kanzleistrasse" versehen, bis zum genannten Datum (Postste m-
  pel nicht massgebend) bei der ausschreibenden Stelle (vgl. Ab-
  gabeadressen S. 4) einzureichen.
  Das Einsatzmodell soll direkt zur Zwischenbesprechung mitg e-
  bracht werden.

  Zwischenbesprechung:
  Dienstag, 23. September und Mittwoch, 24. September 2014
  Es steht noch nicht fest, an welchem Ort die Zwischenbespre-
  chung stattfinden wird. Die Örtlichkeit, der genaue Tagesablauf
  und der spezifische Termin für die Teilnehmenden werden späte s-
  tens zwei W ochen vor der Zwischenbesprechung bekannt gege-
  ben.

  Abgabe der Pläne für die Schlussbesprechung:
  Freitag, 19. Dezember 2014
  Sämtliche Unterlagen und Pläne sind mit dem Vermerk "W ohn-
  siedlung Kanzleistrasse" versehen, bis zum genannten Datum
  (Poststempel nicht massgebend) bei der ausschreibenden Stelle
  (vgl. Abgabeadressen S. 4) einzureichen.

  Abgabe der Modelle für die Schlussbesprechung:
  Freitag, 9. Januar 2015
  Die Modelle sind mit dem Vermerk "W ohnsiedlung Kanzleistrasse"
  versehen, bis zum genannten Datum im einzureichen. Der Ort der
  Abgabe steht noch nicht fest und wird den Teilnehmern rechtzeitig
  bekanntgegeben. W ir empfehlen, die Modelle direkt vor Ort a b-
  zugeben, da per Post versandte Modelle (Poststempel nicht
  massgebend) oft defekt eintreffen.

  Schlussbesprechung
  Dienstag, 3. Februar und Mittwoch, 4. Februar 2015
  Es steht noch nicht fest, an welchem Ort die Schlussbesprechung
  stattfinden wird. Die Örtlichkeit, der genaue Tagesablauf und der
  spezifische Termin für die Teilnehmenden werden spätestens
  zwei W ochen vor der Schlussbesprechung bekannt gegeben.

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Unterlagen Ausgabe
  Folgende Unterlagen werden ausgegeben:
   Programm Studienauftrag
   2D-Daten - DXF/DW G-Files mit Layer-Beschrieb (Katasterplan
      und Höhenkurven zum Eintragen der Situation und des
      Erdgeschossgrundrisses)
   2D-Daten - DXF/DW G-Files mit Möbelbibliothek ABZ
   Übersichtsplan 1:2500
   Luftaufnahme des Areals
   Modellunterlage 1:500, 125cm x 75cm/ ca. 30kg mit
      Einsatzmodell des Siegerprojekts Projektwettbewerb
      Ersatzneubau W ohnsiedlung Seebahnstrasse BEP
   Teilnahmeformular
   Wettbewerbskalkulation
   Anhang "Umfang und Konditionen W eiterbearbeitung"
   Anhang "Baumschutzplan"
   Anhang "Leitsätze zur Erneuerung des Quartiers Bullinger"
   Plangrundlagen des Siegerprojekts Projektwettbewerb
      Ersatzneubau W ohnsiedlung Seebahnstrasse BEP
   Kurzgutachten der Denk malpflege Zürich zu den
      Wohnsiedlungen Kanzleistrasse, Seebahnstrasse und
      Erismannhof

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Anforderungen Abgabe Zwischenbesprechung
  Ziel der Zwischenbesprechung ist, den Teilnehmenden eine qual i-
  tativ hochstehende Rückmeldung zu allen relevanten Aspekten
  des Entwurfes zu geben. Aus diesem Grund werden Aussagen zur
  städtebaulichen Setzung, der inneren Organisation und dem ar-
  chitektonischen Ausdruck verlangt. Dazu sind folgende Unterl a-
  gen zur Zwischenbesprechung vorzulegen:
   Plansatz 1-fach max. 4 x A0 mit:
                 Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten
                   (Dachaufsicht) und dem übergeordneten Konzept
                   zu Quartiervernetzung, Freiräumen und Erschlie s-
                   sung.
                 Grundriss 1: 200 des Erdgeschosses, bzw. Tief-
                   parterres an der Seebahnstrasse und des Fre i-
                   raumkonzeptes (inkl. Vorgärten)
                 Grundriss 1:200 eines Regelgeschosses.
                 Schnitt 1:200 durch die ganze W ohnsiedlung und
                   das anschliessende Terrain
                 exemplarische Darstellung der Fassadenglied e-
                   rung 1:200 mit Angaben zur Materialität
                 Darstellung der wesentlichen W ohnungstypen mit
                   eingetragenen Zimmer- und W ohnungsflächen so-
                   wie Möblierungsvorschlägen 1:50
   Ausgefüllte W ettbewerbskalkulation (Unterlage ver wenden)
       auf Papier und als Excel-Datei mit Angaben zu Volumen,
       Flächen und W ohnungsspiegel
   Einsatzmodell 1:500.
   Kompletter Plansatz A0 im PDF -Format. Die Blätter sind als
       einzelne Dateien abzuspeichern. Die Pläne sind digital so
       aufzubauen, dass sie für Dokumentati onszwecke gut zu
       verarbeiten sind. Insbesondere Symbole und Schraffuren
       führen des öfteren zu enormen Dateigrössen und zu einer
       stark verlangsamten Druckgeschwindigkeit.

  Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht
  zulässig.

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Anforderungen Abgabe Schlussbesprechung
   Plansatz 1-fach 6 x A0 mit:
               Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten
                 (Dachaufsicht) und dem übergeordneten Konzept
                 zu Quartiervernetzung, Freiräumen und Erschlie s-
                 sung. Der Plan hat die zur Beurte ilung nötigen
                 Höhenkoten zu enthalten.
               Alle zum Verständnis notwendigen Grundrisse,
                 Schnitte und Fassaden 1:200. Im Erdgeschoss
                 sind die neuen Höhenkoten anzugeben und die
                 nähere Umgebung darzustellen. Alle Räume sind
                 mit den im Raumprogramm angegebenen B e-
                 zeichnungen und mit den projektierten Raumfl ä-
                 chen zu beschriften. In den Schnitten und Fass a-
                 den sind das gewachsene sowie das projektierte
                 Terrain einzutragen.
               Darstellung der wesentlichen W ohnungstypen mit
                 eingetragenen Zimmer- und W ohnungsflächen so-
                 wie Möblierungsvorschlägen 1:50.
               Fassadenschnitt 1:20 vom Untergeschoss bis zum
                 Dach, der über den konstruktiven Aufbau und die
                 beabsichtigte Materialisierung des Projekts Au s-
                 kunft gibt. Die Materialien sind schriftlich zu b e-
                 zeichnen.
               Erläuterungsbericht auf dem Plan
   Modell 1:500, Unterlage verwenden
   Ausgefülltes Teilnahmeformular (Unterlage verwenden) mit
     Einzahlungsschein
   Ausgefüllte W ettbewerbskalkulation (Unterlage verwenden)
     mit Schemen zu den Flächenberechnungen auf P apier und als
     Excel-Datei.
   Kompletter Plansatz A0 im PDF-Format. Die Blätter sind als
     einzelne Dateien abzuspeichern. Die Pläne sind digital so
     aufzubauen, dass sie für Dokumentationszwecke gut zu
     verarbeiten sind. Insbesondere Symbole und Schraffuren
     führen des öfteren zu enormen Dateigrössen und zu einer
     stark verlangsamten Druckgeschwindigkeit.
   CD-Rom mit dem Vermerk "W ohnsiedlung Kanzleistrasse" mit
     dem kompletten Plansatz A0 im PDF-Format und der
     ausgefüllten W ettbewerbskalkulation als Excel -Datei.

  Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht
  zulässig.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L    16
Art der Darstellung
  Für die Abgabe des Studienauftrags ist das Blattformat A0 quer
  (84x120 cm) verbindlich. Die Pläne werden auf Tafeln von 120 cm
  Breite und 180 cm Höhe aufgehängt. Pro Projekt stehen drei Ta-
  feln zur Verfügung. Die Teilnehmenden sind gebeten, eine mö g-
  lichst Platz sparende und leserliche Darstellung zu wählen. Die
  Grundrisse sind nach dem Situationsplan zu orientieren und zu
  beschriften (Norden oben). Der Massstab ist graphisch mittels
  Massstabsleiste auf den Plänen anzugeben.

  Die Projekte sind in Mappen abzuliefern.
  Um eine angemessene Publikation des Studienauftrags sicherzu-
  stellen, ist Folgendes zu beachten:
   Die Pläne dürfen keine Hochglanzoberflächen aufweisen .
   Die Pläne dürfen nicht gerollt oder auf feste Materialien
      aufgezogen werden.
   Das Modell ist kubisch und weiss zu halten (kein Naturholz) .

  Veröffentlichung und Ausstellung
  Die Beiträge des Verfahrens werden nach der Beurteilung unter
  Namensnennung aller Verfasserinnen und Verfass er öffentlich
  ausgestellt.
  Der Bericht des Beurteilungsgremiums wird den Teilnehmenden
  nach Erscheinen zugestellt.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L   17
B   AUFGABEN UND ZIELE

                   Kurzportrait der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich
                   Die ABZ wird am 30. Juli 1916 im Restaurant Strauss in Zürich -
                   Aussersihl von 15 Arbeitern gegründet, die aus dem Eisenbah-
                   nermilieu stammen. Als sozialpolitische Bewegung setzt sie sich
                   gegen die Spekulation und für bezahlbaren Familienwohnraum
                   und die Genossenschaftsidee ein. Die erste ABZ -Siedlung wird
                   1920 an der Birchstrasse in Zürich-Oerlikon erstellt. Bis 1932 baut
                   die ABZ über 1300 W ohnungen in der Stadt Zürich, danach entw i-
                   ckelt sie sich kontinuierlich weiter.

                   Die ABZ ist heute eine gemeinnützige W ohnbaugenossenschaft
                   mit 4‘700 W ohnungen in der Stadt und im Grossraum Zürich. Sie
                   steht allen Menschen offen, unabhängig von deren Geschlecht,
                   Zivilstand, Religion und Nationalität und versteht sich als eine
                   lebendige und vielfältige Gemeinschaft, in der man sich mit R e-
                   spekt, Toleranz und W ertschätzung begegnet.
                   Sie engagiert sich für die Genossenschaftsidee und ihre heutigen
                   und zukünftigen Mitglieder. Ihre Mitglieder bestimmen als kollekt i-
                   ve Eigentümer bei grundlegenden Themen mit und tragen die G e-
                   nossenschaft so gemeinsam.
                   Die ABZ baut und handelt nachhaltig aufgrund von sozialen, ök o-
                   nomischen und ökologischen Grundwerten und stellt die Men-
                   schen und nicht die Rendite in den Mittelpunkt. Sie verpflichtet
                   sich der Kostenmiete und entzieht das Land der Spekulation.
                   Die ABZ erstellt, beschafft und unterhält bezahlbaren und g e-
                   meinschaftsfördernden Wohnraum. Sie vermietet diesen W oh n-
                   raum an diejenigen, die darauf angewiesen sind, insbesondere
                   auch an Familien.
                   Das Zielpublikum der ABZ ist breit und durchmischt. Es sind dies
                   vor allem Familien (oder andere Haushaltsformen mit Kindern, wie
                   bspw. Eineltern-Familien, Patchwork-Familien usw.), ältere Per-
                   sonen und Ein- und Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder (alle
                   Altersgruppen).

                 ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L     18
Der W ohnungsmix wird jeweils siedlungsspezifisch festgelegt,
  aufgrund der Grösse und Lage der Siedlung, allfällig wei terer
  Rahmenbedingungen und des daraus zu erwartenden Zielpubl i-
  kums. Abgestufte Flächenkategorien und Ausbaustandards bei
  den W ohnungen (A, B, C) berücksichtigen die unterschiedlichen
  Lebensformen, Ausrichtungen und Budgets der Bewohner/innen.
  Projekte und Partner evaluiert die ABZ meist über Konkurrenzve r-
  fahren. Die weitere Projektweiterentwicklung und Ausführung e r-
  folgt in der Regel mit einer Totalunternehmerin. Diese wird für
  jedes grössere Projekt in einem separaten Verfahren neu eval u-
  iert. Damit wird sichergestellt, dass Ausführungserfahrung, U m-
  setzungsqualität und Kostenkontrolle frühzeitig und zielgerichtet
  in die Planung einfliessen
  Siedlungen der ABZ sind hinsichtlich Städtebau, Architektur und
  Umgebung, W ohn- und Nutzungswert, W irtschaftlichkeit so wie
  Energie und Ökologie nachhaltig und wegweisend. Sie berüc k-
  sichtigen die Zielsetzungen der 2000 -W att-Gesellschaft. Für die
  Wärme- und Stromerzeugung ist ein höchstmöglicher Anteil an
  erneuerbaren Energien angestrebt. Die von der ABZ angestrebte
  Nachhaltigkeit umfasst nicht nur ökologische und energetische
  Bereiche, sondern auch soziale, gestalterische und wirtschaftliche
  Aspekte. Im zeitlichen Horizont wird nicht nur die Erstellungsph a-
  se betrachtet, sondern die gesamte Lebensdauer einer Siedlung,
  also auch deren Betrieb, Unterhalt und spätere Erneuerungen. Bei
  der Beurteilung der Projektvorschläge werden daher alle Bereiche
  gleichwertig gewichtet und in einem mittel - bis langfristigen Zeit-
  horizont betrachtet.

  Weitere Informationen unter: www.abz.ch

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L     19
Ausgangslage
  Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP),
  die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und die Gemei n-
  nützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) erarbeiten
  gemeinsam mit dem Amt für Städtebau Zürich (AfS) und der
  Stadtentwicklung Zürich (STEZ) ein Leitbild für die W eiterentwic k-
  lung ihrer W ohnsiedlungen entlang der Seebahnstrasse.
  Auslöser ist der Erneuerungsbedarf, der bei allen drei W ohnsie d-
  lungen anfällt. Die bestehenden Gebäude entsprechen nicht mehr
  den heutigen Bedürfnissen. Die W ohnungsgrössen sind für heuti-
  ge Verhältnisse zu klein und der W ohnungsspiegel entspricht
  nicht der aktuellen Nachfrage. Die Anforderungen an Schal l-
  schutz, hindernisfreies Bauen und energetisc he Eigenschaften
  werden nicht erfüllt.
  Das Leitbild kommt zum Schluss, dass diese baulichen Nachteile
  nur durch einen Ersatzneubau nachhaltig beseitigt werden kö n-
  nen. Zudem wird aufgezeigt, dass die Neubauten entscheidend
  zur Erreichung einer Zielsetzung d er Quartierentwicklung Bulli n-
  ger beitragen können: die Erstellung von genügend grossen,
  preiswerten und vielfältig nutzbaren W ohnungen mit einem attra k-
  tiven Umfeld, vor allem für Familien, aber auch für alte Menschen
  und andere Zielgruppen.
  Der Ersatz der Bauten bedingt allerdings die Entlassung der b e-
  stehenden W ohnsiedlungen aus dem Inventar der schützenswe r-
  ten Bauten, Anlagen und Gärten der Stadt Zürich.
  Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP)
  und die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) entschlies-
  sen sich, die Erneuerung ihrer W ohnsiedlungen weiter zu verfo l-
  gen. Die Erneuerung der Wohnsiedlung der Gemeinnützigen Bau -
  und Mietergenossenschaft Zürich (GBMZ) ist für einen späteren
  Zeitpunkt geplant.
  Der Stadtrat stellt sich hinter die Zielsetzungen der Quartierent-
  wicklung Bullinger und bestätigt die Bedeutung der beiden W oh n-
  siedlungen als wichtige Zeugen gemäss §203 Abs. lit. C PBG.
  Er befürwortet des W eiteren, dass bei einem Neubau der W oh n-
  siedlungen durch einen Gestaltungsplan Abweich ungen von der
  Regelbauweise der Quartiererhaltungszone ermöglicht werden.
  Die Grundlage für die weiteren Schritte in Richtung Ersatzneuba u-
  ten sollen durch zwei Konkurrenzverfahren gebildet werden .
  Der Prozess zur Erneuerung der W ohnsiedlung hat somit einen
  Punkt erreicht, der den weiteren W eg absehen lässt. Es sind g e-
  nügend Sicherheiten vorhanden, um die aufwändigen Prozesse
  des Konkurrenzverfahren, der Inventarentlassung und des Gestal-
  tungsplanverfahrens in Angriff zu nehmen.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L    20
Der Projektwettbewerb für einen Ersatzneubau der W ohnsiedlung
  Seebahnstrasse der BEP wurde im Januar 2014 abgeschlossen.
  Nach Abschluss des zweiten, vorliegenden Konkurrenzverfahrens
  soll ein gemeinsamer Gestaltungsplan für die W ohnsiedlungen
  Kanzleistrasse der ABZ und Seebahnstrasse d er BEP erarbeitet
  und die Entlassung der beiden W ohnsiedlungen zusammen mit
  ihrer Umgebungen aus den Inventaren beantragt werden.

  Geschichte und Städtebau
  Der Kreis 4 ist ein dicht bebauter, urbaner und lebendiger Stad t-
  teil, der infolge der Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts
  als Stadterweiterung in Aussersihl in kurzer Zeit entstand. Das
  Gebiet Aussersihl wurde 1893 eingemeindet und in die Kreise 3, 4
  und 5 aufgeteilt. Seither ist der Kreis 4 eigenständig und besteht
  aus den Quartieren Hard, Langstrasse und W erd. Grosse Teile
  liegen in der Quartiererhaltungszone.
  Für den Kreis 4 sind die Anlagen der Eisenbahn charakteristisch.
  Die Randgebiete zum Geleisfeld sind die wichtigsten Entwic k-
  lungsgebiete der Stadt: Vom Hauptbahnhof, wo zur Zeit die Euro-
  paallee entsteht, über das PJZ bis hin zum Bahnhof Altstetten
  zieht sich ein Band von Bauprojekten, die in den nächsten Jahren
  realisiert werden sollen.
  Der Seebahneinschnitt ist zusammen mit dem Bahnhof Wiedikon
  und der Überbauung der Schimmelstrasse eine prägnante städte-
  bauliche Setzung von Stadtbaumeister Herter. Die Tieferlegung
  der Seebahnlinie von 1918 -1927 ermöglichte eine zusammen-
  hängende Bebauung. Die drei Siedlungen Erismannhof, Kanzlei
  und Seebahn zeichnen sich aus durch die offene, grosszügige
  Bebauungsweise und gemeinschaftlich genutzte, begrünte Inne n-
  höfe. Die offenen Blockränder entlang der Seebahnstrasse folgen
  dem geschwungenen Verlauf des Bahneinschnitts.

  Gebietscharakter der Quartiererhaltungszone
  Der Stadtkörper zeichnet sich im Quartier Seebahn -Hohlstrasse
  durch eine meist homogene Blockrandstruktur mit vier bis fünf
  geschossigen Bauten aus. Es handelt sich um eine kompakte,
  strassenbegleitende Bebauung. Im Gegensatz zum engmaschigen
  Strassenraster des Quartiers Langstrasse und den engen Ve r-
  hältnissen in den Innenhöfen sind die Höfe der Seebahn gros s-
  massstäblich ausgelegt und besitzen durch die Dimension und
  durch die Durchgrünung mit altem Baumbestand einen hohen
  städtebaulichen W ert.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L   21
Der Gebietscharakter mit seinen städtebaulichen und architekt o-
  nischen Qualitäten in der Quartiererhaltungszone ist fortzuschre i-
  ben. Die gestalterische Geschlossenheit basiert auf der durchg e-
  henden Baustruktur des Blockrands mit seinen geschlossenen,
  prägnanten Strassenräumen, die durch Häuser mit gemeinsamen
  Fassadenfluchten und einheitlichen Traufhöhen gebildet wird. Der
  bauliche Bestand weist eine homogene Dachform mit W alm - und
  Schrägdächern auf.
  Auch wenn mit dem nachfolgenden Gestaltungsplan von der
  Grundordnung abgewichen werden kann, bleiben das geltende
  Regelwerk und der Gebietscharakter massgebend. Neubauten
  müssen sich in diesen Gebietscharakter einordnen. Die entsche i-
  dende Fragestellung dieses W ettbewerbs ist wie mit der Quartie r-
  erhaltungszone umgegangen wi rd. Von den teilnehmenden Büros
  wird eine adäquate Antwort erwartet. Es zeigt sich bei ähnlichen
  Bauvorhaben, dass heutige Fassadenkonzepte (grosse Fenster
  und geräumige Balkone) die Idee der Quartiererhaltungszonen
  strapaziert. In diesem Sinne sind die Geschossigkeit und die
  Dachausbildung zu überlegen und entsprechende quartierverträ g-
  liche Lösungen zu erarbeiten.
  In Anbetracht dessen, dass die Bauherrschaft keine Attikage-
  schosse zulässt und einen Dachabschluss mittels Flachdächern
  wünscht (siehe Kapitel D Raumprogramm), ist der quartierstypi-
  schen Gliederung (Sockel, Hauptkörper, Dach) besonders Rec h-
  nung zu tragen, insbesondere bei der Gestaltung des obersten
  Geschosses.
  Der Hierarchie der Fassaden und der horizontalen Gliederung des
  Blocks sowie der Auszeichnung und Bedeutung des Erdgescho s-
  ses ist Rechnung zu tragen. Der Zugang und die Adressbildung
  erfolgt quartierstypisch von der Strasse her und die W ohnungen
  befinden sich mehrheitlich im Hochparterre. Die vertikale E r-
  schliessung ist nach Möglichkeit pun ktuell und nicht parallel zur
  Strassenfassade anzuordnen.
  Die Hofräume sind im Quartier wichtige Grün - und Freiräume, sie
  sind von der Strasse her direkt zugänglich. Typisch für das Bloc k-
  randgebiet sind die begrünten Vorgärten und/oder der mit Bau m-
  reihen gestaltete Strassenraum. Ebenfalls charakteristisch für die
  Quartiererhaltungszone sind durchgehende W ohnungen, die j e-
  weils von der Hof- und Strassenorientierung profitieren. Bewohnte
  Räume zur Strasse hin führen zum einem repräsentativen Charak-
  ter der Strassenfassade. In dem Zusammenhang verweisen wir
  auf die Praxis "lärmiger Siedlungsraum", die W ohnräume zur
  lärmexponierten Seite zu einem gewissen Anteil ermöglicht.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L    22
Räumliche Entwicklungsstrategie (RES)
  Die räumliche Entwicklungsstrategie sieht für das Quartier Bullin-
  ger vor, die Freiraumversorgung im Bestand zu verbessern und
  die Siedlungsstruktur gebietsspezifisch zu stärken. Das Geviert
  Seebahn-Hohlstrasse wird dem kompakten Stadtkörper zugewi e-
  sen und die bauliche Ausgangslage ist der Blockran d. Die räumli-
  che Entwicklungsstrategie lautet deshalb erhalten und in Teilen
  erneuern (siehe auch Kapitel C Rahmenbedingungen Baurecht).

  Leitbild Bullinger
  Der Schweizerische W ohnungsverband (SVW ) Zürich und die
  Stadt Zürich (STEZ, AfS, TAZ, UGZ, Schulamt, Gemeinwesenar-
  beit Kreis 3, 4 und 5) haben in einem gemeinsamen Pilotprozess
  mit den betroffenen gemeinnützigen W ohnbauträgern und Qua r-
  tierorganisationen Zielsetzungen für die Quartiererneuerung Bu l-
  linger erarbeitet. Dazu wurden im Jahr 2008 zwei Workshops ver-
  anstaltet. Ergebnis sind Leitsätze zur Erneuerung des Quartiers,
  zur Identitätsbildung und zur Steigerung der W ohnqualität (siehe
  Anhang "Leitsätze zur Erneuerung des Quartiers Bullinger).
  Im W eiteren wurden erste Massnahmen für die Einleitun g der
  Quartiererneuerung beschlossen. Eine dieser Massnahmen ist die
  Erarbeitung eines Leitbildes über das Gebiet Seebahn -
  /Hohlstrasse, das eine Grundlage für das vorliegende Konku r-
  renzverfahren bildet.
  Der Stadtrat hat diese Leitsätze im W inter 2008/2009 verabschie-
  det und um den Punkt 8 ergänzt.

  Perimeter
  Die Parzelle AU3970 liegt in Zürich -Aussersihl im Quartier Bulli n-
  ger und bildet den Projektperimeter des W ettbewerbs. Das
  Grundstück befindet sich im Besitz der Allgemeinen Baugeno s-
  senschaft Zürich (ABZ) und weist eine Fläche von 11'389 m 2 auf.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L     23
Aufgabe
  Auf dem Grundstück der ABZ sollen die bestehenden Gebäude
  rückgebaut und eine neue W ohnsiedlung erstellt werden.
  Die Regelbauweise der Bau- und Zonenordnung kommt nur zum
  Teil zur Anwendung. Es ist vorgesehen, im Anschluss an das
  Konkurrenzverfahren, einen Gestaltungsplan zur Bewilligung des
  Siegerprojekts auszuarbeiten.
  Die städtebaulichen Vorgaben in diesem Programm wurden in
  Zuge der Entwicklung des Leitbilds in Zusammenarbeit der Bau-
  genossenschaften ABZ, BEP und GMBZ mit der Stadt Zürich defi-
  niert und während der Erarbeitung des Programms zum Studien-
  auftrag präzisiert.
  Eine grobe Abschätzung auf Grundlage der städtebaulichen Vo r-
  gaben hat ergeben, dass ca. 200 - 210 W ohnungen erwartet we r-
  den können. Der W ohnungsspiegel enthält 1.5. bis 6.5-Zimmer-
  Wohnungen mit Studios und Separatzimmer.
  An der Seebahnstrasse ist ausschliesslich W ohnnutzung im
  Hochparterre vorzusehen. Entlang der Kanzlei -, der Karl Bürkli-
  und der Erismannstrasse soll das Erdgeschoss ebenerdig ausg e-
  bildet werden. Diese Flächen sind für Gewerbe, Ateliers und den
  Kindergarten vorzusehen.
  Im Innenhof ist ein Teil des Baumbestands geschützt.

  Ziele
  Bei der Ausarbeitung der Projektvorschläge sind folgende Ziele zu
  beachten:
   Städtebaulich, architektonisch und aussenräumlich
      qualitätsvolle Neubauten mit Bezug zum architektonischen
      und städtebaulichen Kontex
   Projekte mit einem attraktiven begrünten Hofraum und
      quartiertypischen grünen Vorgartenbereiche.
   Optimale und innovative Wohnungen, die den spezifischen
      Bedürfnissen von unterschiedlichen W ohnformen gerecht
      werden und einen hohen Gebrauchswert besitzen.
   Wirtschaftlich vorbildliche Projekte, die n iedrige
      Erstellungskosten sowie einen kostengünstigen Betrieb und
      Unterhalt gewährleisten.
   Subventionsfähige W ohnungen, die den Vorgaben der
      Wohnbauförderungsverordnung entsprechen
   Ökologisch nachhaltige Projekte, die die Zielsetzungen der
      2'000 W att-Gesellschaft erreichen

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L   24
C   RAHMENBEDINGUNGEN

                 Planungsinstrument Gestaltungsplan
                 Der Projektperimeter befindet sich in der Quartiererhaltungszone
                 QI. Die Auftraggeber streben jedoch Abweichungen von der Re-
                 gelbauweise an. Deshalb wird im Anschluss an die Konkurren z-
                 verfahren der ABZ und der BEP ein Gestaltungsplan zur Bewill i-
                 gung der Projekte erarbeitet.
                 In Zusammenarbeit der Stadt Zürich mit den Baugenossenscha f-
                 ten wurden Planungsvorgaben definiert , die eine verträgliche Ein-
                 ordnung des Ersatzneubaus in den Kontext garantieren. Eine Au f-
                 gabe des qualitätssichernden Verfahrens ist es, die verträgliche
                 Einordnung zu gewährleisten. Der Gestaltungsplan erfordert eine
                 besonders gute Gestaltung.
                 Diese Vorgaben sind im Folgenden wiedergegeben und ersetzen
                 die in der BZO gemachten Vorschriften. Die übrigen Bauvorschri f-
                 ten behalten ihre Gültigkeit.

                 Massgebende Bauvorschriften

                 Geltendes Recht
                 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) und dazuge-
                 hörige Verordnungen, http://www.zh.ch.

                 Grundstücksdaten
                 Grundstück Katasternummer:                                    AU3970
                 Grundstückfläche:                                           11'389 m 2
                 Lärm-/Empfindlichkeitsstufe:                                    II/ IIIA

                 Inventar der schützenswerten Bauten, Anlagen und Gärten der
                 Stadt Zürich
                 Der Erismannhof und das Lochergut sind im Inventar der Kunst -
                 und Kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung
                 eingetragen. Auf Inventargebäude ist gemäss §238.2 und §203 lit.
                 C PBG besondere Rücksicht zu nehmen.

               ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L       25
Geschossigkeit/ Gebäudehöhe
  Randgebäude Seebahn-, Kanzlei- und Karl Bürki-Strasse
  Geschosse max.:                                   7 Geschosse
  Gebäudehöhe max.:                                        25 m

  Randgebäude entlang Erismannstrasse
  Geschosse max.:                                             5 Geschosse
  Gebäudehöhe max.:                                                16.5 m

  Hofgebäude
  Geschosse max.:                                             2 Geschosse
  Gebäudehöhe max.:                                                   7 m

  Planungs- und Baugesetz PBG §278 und folgende kommen nicht
  zur Anwendung.

  Hochhäuser
  Hochhäuser sind nicht zulässig.

  Ausbildung Erdgeschoss
  Der Fussboden des Erdgeschosses darf nicht unter dem gewac h-
  senen Boden, gemessen in der Mitte der strassenseitigen Gebä u-
  deaussenseite, und höchstens 1,50 m über dem tiefsten Punkt
  des gewachsenen Bodens längs der strassenseitigen Gebäud e-
  aussenseite liegen.

  Nutzungen Erdgeschoss
  In der ersten Raumtiefe entlang der Seebahnstrasse sind keine
  Wohnnutzungen zulässig. Ausgenommen sind W ohnnutzungen,
  deren fertiger Boden gemessen in der Mitte der strassenseitigen
  Gebäudeaussenseite mindestens 1 m über dem Niveau des b e-
  zeichneten Strassenraums liegt.

  Bauweise
  Der Projektperimeter wird auf allen vier Seiten durch Baulinien
  begrenzt. Die Gebäude sind strassenseitig auf die Baulinien zu
  setzen. Einzelne Vorsprünge wie Erker, Balkone und derglei chen
  dürfen diese Flucht bzw. die Baulinie maximal um 1,5 m auf
  höchstens einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge überr a-
  gen.
  Bezüglich der maximalen Bautiefe werden keine Vorgaben g e-
  macht.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L        26
Hof- und Randgebäude
  Es sind bis zu drei 2-geschossige Hofgebäude möglich. Die Ge-
  bäudeabstände sind einzuhalten.

  Die ABZ behält sich die Realisierung der Hofgebäude vor (siehe
  auch Kapitel D Raumprogramm). Sämtliche Nutzungen gemäss
  Raumprogramm sind deshalb in den Randgebäuden unterzubri n-
  gen.

  Zugang
  Haupteingang und Adressbildung müssen str assenseitig erfolgen.
  Die ABZ wünscht zusätzlich, hofseitige Zugänge vorzusehen (s ie-
  he Kapitel D Raumprogramm).

  Besonnung
  Wohnräume von Mehrzimmerwohnungen dürfen gesamthaft mit
  den gesetzlich nötigen Fenstern nicht mehrheitlich nach dem Se k-
  tor Nordost/Nordwest gerichtet sein (§301 PBG).

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Wirtschaftlichkeit

  Grundsätze des wirtschaftlichen Bauens
  Die Überbauung soll preisgünstig erstellt werden. Neben den
  niedrigen Erstellungskosten müssen auch Unterhalt und Betrieb
  kostengünstig sein. Bereits in der Konzeption (Volumina, E r-
  schliessungssystem, Statik, Konstruktion und Gestaltung, Flexib i-
  lität etc.) liegt ein bedeutendes Potent ial an Sparmöglichkeiten.

  Planerische Beiträge an tiefe Baukosten sind insbesondere:
   günstiges Verhältnis von Fassadenabwicklung zu
     Gebäudekompaktheit
   günstiges Verhältnis von Hauptnutzfläche (HNF sia416) zu
     Geschossfläche (GF sia416)
   hoher W iederholungsfaktor, gleiche Grundrisse übereinander
   klares und einfaches Sanitärkonzept
   durchgehende und gut zugängliche Steigzonen
   klares und einfaches Statikkonzept
   serielle, modulare Bauweise, einfache Konstruktionen, keine
     komplizierten Details
   möglichst viele W ohnungen mit möglichst wenig
     Treppenhäuser/Liften erschliessen
   unterhaltsarme Baumaterialien
   keine Attikageschosse

  Im Erläuterungsbericht soll eine Begründung zur Kostengünsti g-
  keit enthalten sein.

  Systemtrennung
  Es sind Bausysteme anzustreben, welche eine einfache, unab-
  hängige Erneuerung der verschiedenen Bauteile mit unterschie d-
  licher Lebensdauer ermöglichen (Systemtrennung).
  Es ist zu unterscheiden zwischen Primärstruktur (Tragwerk), S e-
  kundärstruktur (Technik) und Tertiärstruktur (Ausbau). Beispiel s-
  weise muss ein Fenster ersetzt werden können, ohne dass Fa s-
  sadenteile demontiert werden müssen.
  Dies gilt auch für die Zugänglichkeit bei Unterhalt und Ersatzvo r-
  nahmen von Steigzonen, bzw. Haustechniksystemen, vor allem
  bei der Bedarfslüftung.

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Betriebs- und Unterhaltskosten
  Der Ersatzneubau soll so erstellt werden, dass er auf ca. 40 Jahre
  hinaus möglichst unterhaltsarm sind. Die planerischen Beiträge
  an geringe bzw. verhältnismässige Betriebs - und Unterhaltskosten
  sind:
   Oberflächenmaterialien (innen und aussen) sind langlebig,
      pflegeleicht und farblich nicht heikel. Sie sind wenig anfällig
      auf Verschmutzung und insbesondere im Sockel - und
      Aussenbereich widerstandsfähig gegen Vandalismus.
   Zu unterhaltenden und reinigenden Bauteile und Oberfläc hen
      sind einfach zugänglich.
   Halböffentliche und öffentliche Bereiche stossen möglichst
      nicht direkt an eine Fassade.
   Umgebungsflächen sind möglichst unterhaltsarm.

  Wirtschaftlichkeit
  Die neuen W ohnungen richten sich an Haushalte mit tiefen bis
  mittlerenEinkommen.

  Die W ohnungen sollen den Anforderungen der W ohnbauförderung
  für subventionierte W ohnungen entsprechen. Zudem werden als
  maximale Kostenobergrenze Baukosten -Benchmarks festgelegt.
  Diese beinhalten die Leistungen nach BKP 1 -5, inkl. MwSt., exkl.
  Finanzierungskosten, Bauherrenleistungen und Wettbewerbskos-
  ten.

  Für die Siedlung Kanzlei hat diese Vorgabe hohe Priorität. Die
  ABZ legt folgende Benchmarks fest:
   Wohnen: CHF 3‘100 / m2 HNF (inkl. Gemeinschaftsräume)
   Ateliers: CHF 2‘600 / m2 HNF (ohne Oberflächen und
      Beleuchtung)

  Es gilt die Preisbasis vom 01.04.2014, Zürcher Baukostenindex.

  Im Rahmen der Vorprüfung wird die W irtschaftlichkeit (Ko s-
  ten/Nutzen) sowie die Einhaltung des Kostenrahmens phasenge-
  recht überprüft.

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Ökologische Nachhaltigkeit

  Neubauten der ABZ sollen die Zielsetzungen der 2000-W att Ge-
  sellschaft erreichen. Es gelten die SIA-Norm 112 und der SIA
  Effizienzpfad 2040.

  Beim vorliegenden Verfahren ist die gewichtete Energiekennzahl
  des Energiestandards Minergie-P (30kW h/ m2 a) anzustreben.
  Die Erreichung dieses Wertes wird im Rahmen der Vorprüfung
  verifiziert. Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.

  Die Zielsetzung kann mit folgenden Massnahmen errei cht werden:

  Baukörper
   Gute Kompaktheit. Je kompakter der Baukörper, umso
     geringer der Ressourcenbedarf (sowohl Baumaterial als auch
     energetische Ressourcen).
   Vermeidung von geometrischen W ärmebrücken durch viele
     Vor- und Rücksprünge
   Kompakte Definition des Wärmedämmperimeters
   Passive Nutzung der Sonnenenergie durch Berücksichtigung
     der Himmelsrichtungen und durch bewusste Platzierung von
     privaten Aussenräumen (Verschattung führt zu reduzierte m
     passiven Solargewinn)

  Gebäudehülle
   Hohe Beständigkeit der Gebäudehülle
   Sehr gut wärmegedämmte Gebäudehülle mit minimalen
     Wärmebrücken
   Wirksamer, aussenliegender Sonnenschutz
   Ausgewogener Fensteranteil (Fenster sind das energetisch
     schwächste Element in der Gebäudehülle)
   Optimale Tageslichtnutzung

  Bauweise
   Einfache Tragstruktur, geringe Spannweiten, flexibel nutzbare
     Räume
   Bausysteme, die eine einfache unabhängige Erneuerung der
     verschiedenen Bauteile mit unterschiedlicher Lebensdauer
     ermöglichen (Primär-, Sekundär- und Tertiärsysteme)
   Genügend Gebäudemasse zur aktiven Nutzung der passiven
     Sonnenenergie

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Energie und Gebäudetechnik
   pro W ohnung möglichst wenig Steigzonenm resp. möglichst
     zusammengefasst
   Genügend grosse und möglichst zentral angeordnete
     Technikräume. Für kurze Verteilwege Platzierung angrenzend
     an Steigzonen
   Grosszügig dimensionierte und gut zugängliche ( z. B. beim
     Treppenhaus, im Reduit oder W andschrank )
     Installationszonen für die Vertikal - und
     Horizontalerschliessung inkl. ausreichende Reserveflächen für
     nachträgliche Ausbauten
   Hauptleitungen für Elektro und W asser dürfen nicht an
     sensiblen Stellen, insbesondere nicht an
     Schlafzimmerwänden, angeordnet werden.

  Die W ohnungen werden mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückg e-
  winnung ausgestattet. Hierfür sollen zentrale Anlagen pro Gebäu-
  deabschnitt (Treppenhauskern) im Untergeschoss plaziert wer-
  den. Die entsprechenden Technikräume für das Unterbringen der
  Lüftungsgeräte, wie auch die Installationszonen für die Luftfü h-
  rung (horizontal und vertikal) sind auszuweisen.

  Die ABZ beabsichtigt, gemeinsam mit der BEP (bzw. der W oh n-
  siedlung Seebahnstrasse), die W ärmeenergie mit Grundwasser zu
  erzeugen. Das aktuelle Konzept sieht die Entnahmestelle in der
  Wohnsiedlung Kanzlei der ABZ vor und die Rückgabestelle in der
  Wohnsiedlung Seebahnstrasse der BEP.

  Die Dachfläche ist so zu gestalten, dass eine Photovoltaik -Anlage
  möglich ist (genügend grosse, zusammenhängende Fläche ohne
  Verschattung, Dachrandausgestaltung). Ein Flachdach ist auf
  jeden Fall zu begrünen.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L   31
Hilfsmittel
  Zum besseren Verständnis der Rahmenbedingungen und für die
  Umsetzung der Forderungen in die Projektvorschläge können fol-
  gende Hilfsmittel konsultiert werden:
  Wettbewerbskalkulation (obligatorisch)
  Vorgaben der Stadt Zürich, Dokumentation
  «Bauen und Ökologie»
  www.stadt-zuerich.ch/nachhaltiges-bauen
  Energiestandards unter www.minergie.ch
  Norm SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen
  SNARC: Systematik zur Beurteilung von Architekturprojekten für
  den Bereich Umwelt, SIA Dokumentation D 0200, 2004 oder
  Download unter www.eco-bau.ch

  Wettbewerbskalkulation

  Wirtschaftlichkeit/Ökologische Nachhaltigkeit
  Das Amt für Hochbauten hat eine W ettbewerbskalkulation entw i-
  ckelt, um den Teilnehmenden bereits während der Bearbeitung
  des W ettbewerbs ein Feedback zur W irtschaftlichkeit und zur ök o-
  logischen Nachhaltigkeit (Betriebsenergie, Bauökologie) anzubi e-
  ten.

  Für diesen Studienauftrag wird den Planern eine reduzierte Vers i-
  on des Kalkulationstools ohne W irtschaftlichkeitsberechnung zur
  Verfügung gestellt. Es werden Angaben zu den Gebäudehüllfl ä-
  chen und zur Materialisierung benötigt, um eine Prüfung der Pr o-
  jekte in Bezug auf Nachhaltigkeit zu ermöglichen.

  Zur Überprüfung der Umsetzung der Projektanforderungen sind
  zudem in der W ettbewerbskalkulatio n einige Angaben zu Flächen
  (gem. SIA 416) und Raumprogramm zu machen.

ERSATZNEUBAU | W OHNSIEDLUNG KANZLEI | ZÜR ICH-AUSSE RSIH L    32
Verkehr, Erschliessung und Lärmschutz
  Verkehr
  Die östlich des Perimeters gelegene Seebahnstrasse ist als
  Staatsstrasse klassifiziert. Sie stellt eine vielbefahrene innerstäd-
  tische Verbindungsachse dar. Sie ist in beiden Richtungen be-
  fahrbar.
  Die angrenzenden Quartierstrassen Kanzleistrasse und Karl Bür-
  ki-Strasse sind in beide Richtungen befahrbar.
  Die Erismannstrasse ist ebenfalls als Quartierstrasse klassifiziert
  und im Bereich der W ohnsiedlung Kanzleistrasse nur in Richtung
  Karl Bürki-Strasse und Sihlfeldstrasse befahrbar.

  öffentlicher Verkehr
  In ca. 300 m Entfernung in südlicher Richtung befindet sich die
  Tramhaltestelle Lochergut, die von den Tramlinien 2 und 3 b e-
  dient wird. In gleicher Distanz in nördliche Richtung gelangt man
  zur Haltestelle Güterbahnhof, wo die Tramlinie 8 sowie die Busl i-
  nie 31 verkehren.
  Die Erschliessung mit dem öff entlichen Verkehr ist ausreichend
  gewährleistet.

  Erschliessung
  Der Innenhof der Blockrandbebauung ist nicht für den motorisie r-
  ten Verkehr zu erschliessen.
  Für Gewerberäume ist eine Anlieferung vorzusehen. Diese sollte
  sich vorzugsweise in der Nähe der Gewerberäume befinden und
  für Transportwagen ausgelegt sein. Sie darf sich nicht auf öffen t-
  lichem Grund oder im Innenhof befinden.
  Im übrigen wird auf die Zugangsnormalien verwiesen:
  www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=700.5

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Lärmschutz
  Der Projektperimeter liegt in zwei unterschiedlichen Empfindlic h-
  keitsstufen (ES).
  Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fassaden des E r-
  satzneubaus an gleicher Stelle zu liegen kommen wie die beste-
  henden Fassaden. Für die Abschätzung der zukünftigen Lärmim-
  missionen kann deshalb von den Lärmimmissionsberechnungen
  der bestehenden Fassaden ausgegangen werden.

  Generell sind folgende Immissionsgrenzwerte (IGW) einzuhalten:
   Empfindlichkeitsstufe (ES) II: Tag 60 dB, Nacht 50 dB
   Empfindlichkeitsstufe (ES) IIIa: Tag 65 dB, Nacht 55 dB

  Die maximale Lärmbelastung an den Strassenfassaden gem.
  Lärmkataster UGZ/LS beträgt:
  Seebahnstrasse (ES IIIa):
   Tag 68 dB, Nacht 63 dB
  Kanzleistrasse (ES IIIa):
   Tag 65 dB, Nacht 60 dB
  Kanzleistrasse (ES II):
   Tag 61 dB, Nacht 56 dB
  Karl Bürki-Strasse (ES IIIa):
   Tag 66 dB, Nacht 61 dB
  Karl Bürki-Strasse (ES II):
   Tag 60 dB, Nacht 56 dB
  Erismannstrasse (ES II):
   Immissionsgrenzwerte Tag und Nacht eingehalten.

  Im Bereich der heutigen Liegenschaften mit IGW -Überschreitun-
  gen in der ES II und ES III ist dem äusseren Lärmschutz grosse
  Beachtung zu schenken. Sind die massgebenden Immission s-
  grenzwerte (IGW ) eingehalten, müssen keine Lärmschutz mass-
  nahmen vorgesehen werden.
  IGW -Überschreitungen resultieren auch aus dem Eisenbahnlärm
  der SBB-Strecke Zürich HB – Thalwil.
  Für die Bearbeitung des Projekts empfehlen wir das Beiziehen
  eines Akustikbüros.
  Lärmempfindliche Räume (z. B. W ohn -, Ess-, Schlafzimmer,
  Wohnküchen) müssen entweder auf die dem Lärm abgewandten
  Gebäudeseite angeordnet oder durch bauliche oder gestalterische
  Massnahmen vom Lärm abgeschirmt sein (Art. 31 der Eidg. Lärm-
  schutz-Verordnung LSV).

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