ZA AKTUELL - Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer

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ZA AKTUELL - Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Ausgabe 1 / 2017

                        KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT

                        ZA AKTUELL
Ÿ   Aus meiner Sicht: Autonomiepaket in Begutachtung
Ÿ   Die Zecken kommen ...
Ÿ   Aus gegebenem Anlass: Dienstzulagen
Ÿ   Österreichischer Schulleiterkongress 2017
Ÿ   Abnahme von sicherheitsgefährdenden Gegenständen
Ÿ   Arbeitnehmer/innenveranlagung
Ÿ   Neuerungen zum Kindergeld
Ÿ   Sollen die Sonderschulen abgeschafft werden?
Ÿ   NÖ Landeslehrermeisterschaften 2017
Ÿ   Der ZA APS informiert ...
Ÿ   Informationen von NÖ Media
Ÿ   Niederösterreich Blau Gelb
Ÿ   Partnerangebote
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Ihre Ansprechpartner
im Zentralausschuss
der Pflichtschullehrer

        Zentrale SANKT PÖLTEN                                          Region NÖ SÜD
       Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten                              Hildegard BERGER
         Telefon: 02742/9005-16517                                   Handy: 0676/83450-206
           Fax: 02742/9005-16516                                  Bezirke: Baden, Neunkirchen,
        Email: post.za-aps@noel.gv.at                         Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt
                                                               Sprechtage in den Regionalbüros BH
               Helmut ERTL                                      Neunkirchen und BH Baden nach
           Vorsitzender ZA APS NÖ                            unbedingter telefonischer Voranmeldung!
           Handy: 0676/83450-201
                                                           Unterstützung für Region NÖ SÜD
              Peter BÖHM                                               Günter WICK
    Landeskoordinator für Schulleiter/innen                        Handy: 0676/83450-202
          Handy: 0676/83450-205                                 Bezirke: Bruck/Leitha, Mödling
                                                         Sprechtage im Regionalbüro ZA APS NÖ nach
              Jürgen PANY                                         unbedingter telefonischer
            Handy: 0676/4285390                                        Voranmeldung!

      Karin LEONHARDSBERGER
         Franz GRAFENAUER
        Telefon: 02742/9005-16517
            nach Vereinbarung
                                                       www.noe-landeslehrer.at

         Region MOSTVIERTEL                                        Region WEINVIERTEL
             Martin TRAXLER                                            Claudia ANDRE
           Handy: 0676/83450-209                                     Handy: 0676/83450-203
     Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs,                        Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn,
               Waidhofen/Ybbs                                        Korneuburg, Mistelbach
Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach                      Sprechtage in den jeweiligen
          unbedingter telefonischer                             Bezirkshauptmannschaften nach
               Voranmeldung!                                 unbedingter telefonischer Voranmeldung!

            Region NÖ MITTE                                      Region WALDVIERTEL
             Barbara HEINDL                                     Christian RAMETSTEINER
           Handy: 0676/83450-207                                   Handy: 0676/83450-208
      Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land,                  Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land,
            St. Pölten/Stadt, Tulln                         Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl
      Sprechtage in den Regionalbüros                   Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und
  ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach                  BH Zwettl nach unbedingter telefonischer
   unbedingter telefonischer Voranmeldung!                              Voranmeldung!

                                          April / Mai 2017   2
ZA AKTUELL - Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Helmut Ertl
                           Vorsitzender
                           0676/83450-201
                                                                  Aus meiner
                           helmut.ertl@noel.gv.at
                                                                  Sicht ...

                 Autonomiepaket in Begutachtung!
    ach schwierigen und langen Verhandlungen, die                 und Gruppengrößen weichen der Beliebigkeit der
N   manchmal von „Basar-Charakteristika“ geprägt waren,
ging am 20.3.2017 ein Kompromisspapier in die öffentliche
                                                                  Clusterleitung und Schulbehörde.
                                                                  Ÿ Ein direktes Hineinregieren in den Unterricht und
Begutachtung.                                                     seiner Inhalte durch das Ministerium ist zu erwarten und
                                                                  widerspricht so dem Grundgedanken der Autonomie.
    Vieles konnte vom 1. Referentenentwurf, der als politischer   Ÿ Der Öffentlichkeit wird unter dem Vorwand der
Konsens im Oktober 2016 auf den Verhandlungstisch kam,            Liberalisierung der 50-Minuten-Einheit Autonomie
entschärft und teilweise weg verhandelt werden – aber nicht       vorgemacht.
alles.                                                            Ÿ Die schwerfälligen Zentralstellen im Ministerium
                                                                  werden im Gegenzug aufgestockt und mit zusätzlichen
    Deshalb ein Kompromiss, der zwar als Autonomiepaket           Kompetenzen versehen.
in die Bildungsgeschichte eingehen wird, aber nach unserer        Ÿ Durch „Bereichsleiter“ bzw. dem Wegfall von

Auffassung kein Autonomiepaket ist. Warum?                        Schulleitungen sollen die längst notwendigen
                                                                  Administrationskräfte finanziert werden.
   Dieses Paket ist ein Strukturpaket, das schul-
organisatorische Vorgaben beinhaltet, aber keine Lösungen            Wer von Autonomie spricht, muss auch von
der brennenden Probleme – die derzeit an den Schulen              ausreichenden Mitteln zur Umsetzung sprechen, denn
den Unterrichtsablauf beherrschen – bietet. Was die               Autonomie kann nie kostenneutral sein – wenn man es
Kollegenschaft, vor allem aber die Schüler davon haben, ist       ehrlich meint. Dies ist im vorliegenden Entwurf, der aufgrund
aus der Sicht der Praktiker nicht erkennbar und deshalb als       keiner sozialpartnerschaftlichen Einigung keine inhaltliche
Gesamtpaket abzulehnen.                                           Zustimmung seitens der Gewerkschaft erfahren hat, in
                                                                  keinster Weise vorgesehen.
Begründung:
Ÿ Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen an dem,                         Wir befinden uns bis 30. April 2017 in einer ergebnis-
was eine gute Schule braucht, vorbei und sind eine                offenen Begutachtung und appellieren an alle zur
Themenverfehlung.                                                 Stellungnahme aufgerufenen Gremien und Institutionen,
Ÿ Das Paket negiert Dezentralisierung und Dere-                   diesen unverantwortlichen Eingriffen im Schulwesen und
gulierung    und    vernichtet   Eigenverantwortung               den unabsehbaren Folgen der Verfassungsänderung
durch zentralistische Vorgaben einer einheitlichen                eine klare Absage zu erteilen und eine umfassende
Steuerung.                                                        Systemneuordnung unter Einbringung aller Schulpartner
Ÿ Die Clusterung schwächt die einzelnen Standorte                 einzufordern.
und degradiert die engagierte Arbeit der derzeitigen
Schulleitungen.                                                   Helmut Ertl, M.Ed.
Ÿ Bisher verbindliche Richtlinien bezüglich Klassen-              Vorsitzender

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Günter Wick
                         0676/83450-202
                         guenter.wick@noel.gv.at
                                                               Die Zecken
                                                               kommen ...

... und können gefährliche Viruserkrankungen, Entzündungen des
     Gehirns, der Hirnhaut und des Nervensystems hervorrufen!
     ie Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME ge-          her schwerer verlaufen können.
D    nannt, ist eine von Viren verursachte Infektionserkran-
kung, die ein bestimmtes regionales Verbreitungsmuster
                                                                   Die BVA leistet zur FSME-Impfung einen Zuschuss von
                                                               EUR 7,27 je Teilimpfung. Dieser wird entweder in Form der
aufweist. Die Symptome dieser Erkrankung können anfäng-        Kostenerstattung bzw. als Kostenzuschuss gewährt oder im
lich durchaus einer Grippe ähnlich sein – z.B. Kopf- und       Wege der Verrechnung zwischen BVA und Apotheke oder
Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur. Die Gefähr-         Impfstelle, die den Impfstoff zu einem um den Zuschuss ge-
lichkeit der FSME besteht darin, dass es zu bleibenden         minderten Preis abgegeben hat, wenn der Kunde den Erhalt
Schäden wie Lähmungen, lang andauernder Rekonvales-            des Impfstoffes und die begünstigte Abgabe bestätigt.
zenz oder sogar zum Tod führen kann. Ist die FSME einmal           Für aktive Dienstnehmer/innen, die berufsbedingt der
ausgebrochen, gibt es keine spezifische Heilbehandlung         Gefahr einer Erkrankung ausgesetzt sind, werden die vollen
dagegen. Lediglich die auftretenden Symptome können so         Kosten des Impfstoffes aus dem Titel der Unfallversiche-
gut wie möglich behandelt werden.                              rung übernommen. In Dienststellen mit exponierten Dienst-
                                                               nehmer/innen werden Impfaktionen durchgeführt, wobei der
                                                               Impfstoff von der BVA (Unfallversicherung) zur Verfügung
                                                               gestellt wird.
                                                                   Neben FSME übertragen Zecken auch die Lyme-Borreli-
                                                               ose sowie die Ehrlichiose. Borreliose-Krankheitserreger sind
                                                               Bakterien, die Borrelien. Das Risiko zu erkranken, variiert
                                                               regional. Da sich die Bakterien sehr langsam vermehren,
                                                               verläuft die Borreliose schleichend in Phasen. Als typisches
                                                               Zeichen tritt bald nach der Infektion eine handtellergroße
                                                               Rötung mit Randbetonung im Bereich der Bissstelle auf. In
                                                               der Folge kann es nach Wochen, Monaten oder Jahren zur
                                                               Beteiligung anderer Organe (Gelenke, Nerven, Hirnhäute,
                                                               Herz, Auge, Haut) kommen. Der Verlauf ist überwiegend
                                                               gutartig. Die Behandlung erfolgt durch Antibiotikum. Eine
                                                               Schutzimpfung ist nicht möglich.
                                                                   Ehrlichiose-Erreger sind Rickettsien, den Borrelien ähn-
                                                               liche Bakterien. Die in den USA bekannt gewordene Er-
                                                               krankung tauchte in Europa erstmals in Slowenien auf. Die
                                                               Erreger wurden vereinzelt auch hier in Zecken nachgewie-
                                                               sen, sodass eine Infektion möglich ist. Eine Impfung gibt es
Der einzig wirksame Schutz                                     gegen diese Krankheit nicht! Die Ehrlichiose betrifft in erster
   Den einzig wirksamen Schutz gegen den Ausbruch der          Linie das Immunsystem, da die Erreger die weißen Blutkör-
Erkrankung stellt die FSME-Impfung dar. Diese kann zu je-      perchen angreifen. Diese bricht etwa sieben Tage nach dem
der Jahreszeit durchgeführt werden, besonders günstig ist      Zeckenbiss aus und äußert sich in akuten Fieberschüben,
die Zeit zu Beginn des Frühlings, bevor die Zeckensaison       Muskel- und Knochenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen.
beginnt. Die Grundimpfung besteht aus drei Teilimpfungen,
wobei die ersten beiden Impfungen im Abstand von vier Wo-      Wo die Zecken lauern
chen, die dritte Teilimpfung nach einem Jahr erfolgen soll.       Gegenüber der verbreiteten Meinung lauern Zecken
Immunität besteht bereits nach der zweiten Impfung. Nach       kaum auf Bäumen, um ein geeignetes Opfer zu finden. Tat-
drei Jahren sollte eine Auffrischungsimpfung gemacht wer-      sächlich leben sie überwiegend im Gras, auf Sträuchern,
den.                                                           Waldlichtungen sowie auch in Parks und Gärten unserer
   Die Impfung wird ab dem vollendeten ersten Lebensjahr       Städte. Zecken treten äußerst selten in einer Höhe von
empfohlen, in stark verseuchten Gebieten ist es durchaus       mehr als einem Meter des Bodens auf. Das Tragen von
sinnvoll, bereits ab dem siebten Lebensmonat zu impfen.        geschlossenem Schuhwerk und das Bedecken der Beine
Personen ab dem 50. Lebensjahr sind stärker gefährdet, da      mit anliegenden Textilien schützt vor dem Stich. Ziehen Sie
im Alter das Immunsystem nachlässt und Erkrankungen da-        insbesondere die Strümpfe über die Hosenbeine. Diverse

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ZA AKTUELL - Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Repellents wie Ze-   Bekleidung bietet zwar nicht mehr Schutz, aber die winzigen
                                       ckensprays     und   Zecken sind auf heller Kleidung viel leichter zu erkennen.
                                       Puder     schützen   Eine Zecke sollte möglichst bald entfernt werden. Diverse
                                       nur beschränkt und   Manipulationen mit Öl, Feuer, Zerquetschen etc. sind un-
                                       unzuverlässig und    bedingt zu unterlassen, da dadurch die Erreger erst recht
                                       sollten daher nur    übertragen werden können!
                                       unterstützend an-       Die Zecke wird idealerweise mit einer Pinzette möglichst
                                       gewendet werden.     hautnah gefasst und durch geraden Zug nach hinten (nicht
                                       So machen Sie es     drehen!) entfernt. Das eventuelle Verbleiben des Stechap-
den Zecken, die besonders auf Gräsern und im Unterholz      parates in der Wunde ist nicht akut gefährlich und kann von
durch Kontakt abgestreift werden, besonders schwer. Helle   einem Arzt fachmännisch entfernt werden.

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ZA AKTUELL - Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Peter Böhm
                         0676/83450-205
                         peter.boehm@noel.gv.at
                                                              Aus gegebenem
                                                              Anlass ...
                                                              DIENSTZULAGEN

I  m Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) ist im § 2
   Abs.1 klar geregelt, welche Aufgaben die Personalver-
tretung zu wahren und zu fördern hat:

Aufgaben der Personalvertretung
§ 2. (1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die
beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und
gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren
und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür
einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten
geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienst-
ordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und
durchgeführt werden.

    Da uns als Personalvertretung immer häufiger zu Ohren
kommt, dass es, speziell im Bereich der Dienstzulagen
(gem. § 19 LVG) und der Fächervergütung (gem. § 22 LVG)       (6) Eine Betrauung mit der Funktion Praxisschulunterricht
im Neuen Dienstrecht (pd), zu Problemen bei der Anweisung     liegt vor, wenn die Vertragslehrperson an einer
seitens des Dienstgebers kommt, ist es uns ein Anliegen       Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur Erteilung
darauf hinzuweisen, dass es zur Amtspflicht der Beamtin/      praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang von mindestens
des Beamten gehört, sich an Recht und Gesetz zu halten,       zwei Halbtagen je Woche herangezogen wird.
den Weisungen seiner Vorgesetzten nachzukommen und
dienstliche Verschwiegenheit zu bewahren.                     Änderung aufgrund der 2. Dienstrechtsnovelle 2016,
    Bei Nichteinhaltung dieser Amtspflicht liegt eine         Kundmachung am 30.12.2016:
Amtspflichtverletzung vor, auch dann, wenn die Beamtin/          Vertragslehrpersonen     im   neuen     Dienstrecht
der Beamte ihr/sein Ermessen nicht pflichtgemäß,              können ab 01.09.2017 auch nur an einem Halbtag zu
sondern falsch, fehlerhaft oder gar nicht ausgeübt hat. Die   praxisschulmäßigen Unterricht herangezogen werden
Verletzung von Amtspflichten kann zu disziplinarrechtlichen   und erhalten dann eine aliquote Dienstzulage.
Konsequenzen führen. (Auszug aus „JURA Forum“)
                                                              Fächervergütung
 Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 - LVG                  § 22. (1) Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst
                                                              gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen
Dienstzulagen für bestimmte Funktionen                        der Lehrfächerverteilung
§ 19. (1) Einer Landesvertragslehrperson, die nach                    1. in der Sekundarstufe 1 oder in der Polytech-
Absolvierung der einschlägigen Ausbildung mit der             nischen Schule in den Unterrichtsgegenständen Deutsch,
Wahrnehmung einer der folgenden Spezialfunktionen             Mathematik und Lebende Fremdsprache verwendet werden
betraut ist, gebührt eine Dienstzulage:                       (Fächervergütung C) oder …
(Anm.: Z 1 tritt mit 1.9.2019 in Kraft) – „Mentoring“         (2) Die Vergütung beträgt je gemäß Lehrfächerverteilung
         2. Schülerberatung (Abs. 2),                         regelmäßig zu erbringender Wochenstunde
         3. Berufsorientierungskoordination (Abs. 3),                 1. als Fächervergütung C: 25,60 €.
         4. Lerndesign Neue Mittelschule (Abs. 4),            (3) Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in
         5. Sonder- und Heilpädagogik (Abs. 5),               dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr
         6. Praxisschulunterricht (Abs. 6).                   zustehenden Vergütung entspricht.
(2) …
(5) Eine Betrauung mit der Funktion Sonder- und                  Sollten Sie, liebe Frau Kollegin/lieber Herr Kollege,
Heilpädagogik liegt vor, wenn die Vertragslehrperson          verunsichert sein, ob Ihnen eine solche Dienstzulage oder
zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen und       Fächervergütung zusteht oder nicht bzw. ob Ihnen eine
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder von         Zulage oder Vergütung angewiesen wurde oder nicht,
körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern       wenden Sie sich an Ihren zuständigen Personalvertreter.
herangezogen wird.                                            Wir werden uns umgehend dieses Problems annehmen!

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Hildegard Berger
                         0676/83450-206                        Abnahme von
                         hildegard.berger@noel.gv.at
                                                               sicherheits-
                                                               gefährdenden
                                                               Gegenständen
    us gegebenen Anlässen wird auf den Erlass „Abnahme         verborgen hält, so hat (zunächst) der Lehrer den Schüler
A   von sicherheitsgefährdenden Gegenständen“ des
bm:bwk vom 20. September 2005 hingewiesen.
                                                               aufzufordern, den Gegenstand auszuhändigen. Weigert
                                                               sich der Schüler, dieser Anordnung Folge zu leisten, so
                                                               sind weitere Maßnahmen zum Zweck der Aushändigung
   Grundlegend sei jedoch festgehalten, dass keine             zu setzen (z.B. Ermahnung und Aufforderung durch
Rechtsordnung in der Lage ist, jedwedem menschlichen           Schulleiter, Verständigung der Erziehungsberechtigten, ...
Fehlverhalten vorzubeugen. Bei noch so gewissenhafter          bis letztendlich erforderlichenfalls auch das Herbeirufen von
Beachtung der einschlägigen Rechtslage (z.B. des § 4 der       Sicherheitskräften).
Schulordnung) bleibt besonders dort, wo es um Regeln
des Zusammenlebens von Menschen geht, ein in der                  Jedenfalls darf die Weigerung des Schülers, den
Unvorhersehbarkeit von sich ergebenden Situationen und         mutmaßlich sicherheitsgefährdenden Gegenstand auszu-
menschlichen Reaktionsweisen gelegenes Restrisiko.             händigen, kein Untätigbleiben des Lehrers zur Folge
                                                               haben, weil der Verdacht ja noch besteht. So wird der Schüler
   Zur Rechtslage gemäß § 44 Abs. 1 des Schulunterrichts-      jedenfalls (zumindest hinsichtlich sicherheitsgefährdender
gesetzes:                                                      Gegenstände) nicht aus den Augen gelassen werden dürfen,
   „Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung         damit ein jederzeitiges Eingreifen möglich ist. Es besteht
die näheren Vorschriften über das Verhalten der Schüler        somit entgegen vereinzelter Medienberichterstattungen
in der Schule, bei Schulveranstaltungen (§ 13) und             nicht nur die gesetzliche Ermächtigung, sondern sogar die
bei schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a), über               gesetzliche Verpflichtung, bei entsprechendem Verdacht
Maßnahmen zur Sicherheit der Schüler in der Schule,            sicherheitsorientiert handeln zu müssen.
bei Schulveranstaltungen und bei schulbezogenen
Veranstaltungen    sowie   zur    Ermöglichung     eines           Der allgemeinen Rechtslage sowie weiters im Umkehr-
ordnungsgemäßen Schulbetriebes auf Grund dieses                schluss zu § 4 Abs. 4 der Schulordnung ist zu entnehmen, dass
Abschnittes und unter Bedachtnahme auf das Alter der           dann, wenn kein Verdacht besteht, eine „Durchsuchung“
Schüler, die Schulart sowie die der Schule obliegenden         (im obigen Sinn) des Schülers wohl zu Recht als Eingriff
Aufgaben zu erlassen.“                                         in die Privatsphäre zu qualifizieren wäre. Es wird seitens
                                                               des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft nicht
    Die diesbezügliche Verordnung, die Schulordnung,           verkannt, dass die Frage, ob ein Verdacht besteht oder nicht,
BGBl.Nr. 373/1974 i.d.g.F., sieht gemäß § 3 Abs. 4 Folgendes   oft nicht einfach zu beurteilen sein wird. Diese Entscheidung
vor:                                                           kann aber immer nur im Einzelfall und situationsbezogen
    „(4) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden             getroffen werden. Jedenfalls ist es an den verantwortlichen
oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht         Personen gelegen, in Kenntnis der Rechtslage, sowie
mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem             weiters in verantwortungsvoller Handhabung derselben, zu
Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene                 agieren. Ist dies der Fall, so wird – ohne der Gerichtsbarkeit
Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes              vorgreifen zu wollen – wohl schwerlich der Vorwurf selbst
bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen            der leichten Fahrlässigkeit gegenüber den Organwalter
Veranstaltung dem Schüler zurück zu geben, sofern es sich      erhoben werden können.
nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt.
Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem                  Eine gesetzliche Ermächtigung, ohne Verdacht
Erziehungsberechtigten – sofern der Schüler eigenberechtigt    „durchsuchen“ zu dürfen, existiert nicht und wäre auch
ist, diesem – ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht       im Hinblick auf Art. 18 B-VG verfassungswidrig. Eine
sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.“                    gesetzliche Verpflichtung, ohne Verdacht „durchsuchen“
                                                               zu müssen, besteht ebenfalls nicht und wäre völlig konträr
   Aus dieser Bestimmung ist abzuleiten, dass bei              zum liberalen Gedanken der westlichen Rechtsordnungen.
Verdacht, dass ein Schüler (gilt sinngemäß auch für            In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf das
mehrere oder alle Schüler) einen sicherheitsgefährdenden       Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verwiesen, wonach selbst
oder unterrichtsstörenden Gegenstand (z.B. ein Messer          die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht
oder auch eine Ratte) in der Schul- oder Hosentasche           willkürlich Personendurchsuchungen vornehmen dürfen.

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ZA AKTUELL - Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Claudia Andre
                         0676/83450-203
                         claudia.andre@noel.gv.at
                                                              Arbeitnehmer/
                                                              innenveranlagung

So funktioniert das Formular L1:                              Wurde ein Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen:
                                                              -       Versicherungsprämien für freiwillige Personen-
1.      Angaben zur Person                                    versicherungen – innerhalb des gemeinsamen Höchstbe-
2.      derzeitige Wohnanschrift                              trages.
3.      (Ehe)partner/in                                       -       Beiträge zu Pflegeversicherungen, wenn sie
4.      Anzahl der Arbeitgeber, bei denen Sie im be-          den Charakter einer Krankenversicherung oder einer
treffenden Kalenderjahr beschäftigt waren                     Rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebedürftigkeit
5.      Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetz-    haben – innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages.
betrag, Kinder- und Mehrkindzuschlag                          -       Beiträge zu Pensionskassen – innerhalb des
                                                              gemeinsamen Höchstbetrages.

   Wenn Sie während des Jahres kein oder nur ein geringes     -       Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraum-
Einkommen (mit mindestens einem Kind, für das mehr als        sanierung – innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages.
6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde
(6.000 Euro jährlich) erhalten haben, dann kann Ihr (Ehe-)-   Unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses:
Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen.           -        Bestimmte Renten (insbesondere Leibrenten) und
                                                              dauernde Lasten – in unbeschränkter Höhe.
   Waren Sie alleinstehend und haben für mindestens ein       -        Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen
Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe       Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungs-
bezogen, so erhalten Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag.      zeiten, z.B. von Schulzeiten – in unbeschränkter Höhe.
Der Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt      -        Kirchenbeiträge – bis zu 400 Euro.
-        bei einem Kind 494 Euro                              -        Steuerberatungskosten sowie Beratungskosten für
-        bei zwei Kindern 669 Euro und                        selbständige Bilanzbuchhalter und Personalverrechner – in
-        für das dritte und jedes weitere Kind gibt es        unbeschränkter Höhe.
zusätzlich je 220 Euro.                                       -        Spenden

   Wichtig: Alleinverdiener-/Alleinerzieher mit mindestens       Private Zuwendungen für mildtätige Zwecke und an
einem Kind erhalten den Alleinverdiener-/Alleinerzieher-      begünstigte Spendenempfänger sowie Kirchenbeiträge:
absetzbetrag auch dann als Steuergutschrift in Form           Diese Sonderausgaben mindern bis zum jeweil-
der Negativsteuer, wenn sie während des Jahres kein           igen Höchstbetrag – in vollem Umfang – die Lohn-
Einkommen oder ein so geringes Einkommen erzielt haben,       steuerbemessungsgrundlage.
dass sie keine Lohnsteuer bezahlt haben.
                                                                Für    Spenden    an   bestimmte begünstigte
6.      Sonderausgaben                                        Spendenempfänger können bis zu 10 Prozent des

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Vorjahreseinkommens abgesetzt werden.                          betreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine
                                                               pädagogisch qualifizierte Person (z.B. ausgebildete
    Seit 2012 ist der Kreis der begünstigten Spenden-          Tagesmutter) erfolgt.
empfänger erweitert: Wenn Sie Spenden an Tierheime,
Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie die        Was kann abgesetzt werden?
freiwillige Feuerwehr zahlen, können Sie diese bei Ihrer       -        die unmittelbaren Kosten der Kinderbetreuung,
Arbeitnehmer/innenveranlagung berücksichtigen lassen.          nicht aber das Schulgeld (z.B. für Privatschulen),
                                                               -        Kosten für die Betreuung während der schulfreien
7.       Werbungskosten                                        Zeit (z.B. Nachmittags- oder Ferienbetreuung) ,
sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer                   -        sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung (z.B.
beruflichen Tätigkeit stehen, wenn sie nicht bereits           Ferienlager).
bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wurden. Diese
wirken sich aus, wenn sie in Summe höher sind als das             Achtung: Sämtliche Betreuungskosten sind nur dann
Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich. Sind sie        absetzbar, wenn sie durch eine pädagogisch qualifizierte
niedriger, werden sie bereits bei jedem Arbeitnehmer in der    Person erfolgen! – Qualifikation muss nachgewiesen
Lohnverrechnung berücksichtigt.                                werden können!
-        Pendlerpauschale
-        Arbeitsmittel (Computer, Drucker, Scanner, Papier)       Teilen sich die Elternteile die Betreuungsaufwendungen
-        Fachliteratur                                         für ein Kind, können die Kosten im Verhältnis der
-        Beruflich veranlasste Internetkosten                  Kostentragung aufgeteilt werden. Alleinerzieher/innen
-        Reisekosten für Dienstreisen ohne oder mit            können für ein Kind, das älter als zehn Jahre ist, die
geringem Kostenersatz des Arbeitgebers                         Kinderbetreuungskosten als sonstige außergewöhnliche
-        Umschulungskosten                                     Belastungen mit Selbstbehalt geltend machen.
-        Kosten einer beruflich veranlassten doppelten
Haushaltsführung und Familienheimfahrten                       9.       Kinderfreibetrag
-        Studiengebühren, wenn Sie neben der beruflichen       In der Beilage L1k können Sie zusätzlich noch beantragen:
Tätigkeit studieren                                            -        Kinderfreibetrag neu: dieser beträgt für jedes
                                                               haushaltszugehörige Kind 440 Euro. Wenn beide Elternteile
8.       Außergewöhnliche Belastungen                          Steuern zahlen, kann dieser Freibetrag auch aufgeteilt
Mit Selbstbehalt (diese Kosten wirken sich nur aus, wenn       werden. In diesem Fall beträgt der Freibetrag für beide
sie den Selbstbehalt in Summe überschreiten):                  Elternteile jeweils 300 Euro.
-        Krankheitskosten (Zahnersatz, Arbeits-, Spital-,      -        Unterhaltsabsetzbetrag: wenn Sie für ein Kind
Allergiekosten)                                                Unterhalt zahlen, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
-        Begräbnis-/Grabsteinkosten, sofern sie nicht durch    -        Außergewöhnliche Belastungen für Kinder:
den Nachlass gedeckt sind                                      Kinderbetreuung, auswärtige Berufsausbildung von Kindern,
-        Kosten für Kinderbetreuung bei Alleinerzieher/        Aufwendungen für behinderte Kinder.
innen
-        Kurkosten                                             10.     Kontodaten eintragen und unterschreiben
-        andere außergewöhnliche Belastungen (z.B.
Pflegeheimkosten)                                              Automatischer Steuerausgleich – antraglose Veranlagung
                                                               – unter bestimmten Voraussetzungen.
Ohne Selbstbehalt:                                             Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bmf.gv.at!
-       Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser oder
Erdrutsch)
-       Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende
Kinder
                                                                 Verordnung schulfreier
Aufwendungen für die Kinderbetreuung
   Aufwendungen für die Betreuung von Kindern sind
                                                                 Tage im Schuljahr 2017/18
unter folgenden Voraussetzungen bis 2.300 Euro pro Kind
absetzbar:                                                       Gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichts-
-        wenn für das Kind mehr als sechs Monate im              gesetzes 1962 in Verbindung mit § 2 Abs. 5
Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde bzw. mehr
als sechs Monate Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag             NÖ Schulzeitgesetz, LGBl 5015-15, werden
besteht,                                                         an den allgemein bildenden Pflichtschulen, an
-        wenn das Kind zu Beginn des Veranlagungsjahres
                                                                 denen für alle Klassen und Schulstufen der
das zehnte bzw. aufgrund einer erheblichen Behinderung
(Bezug der erhöhten Familienbeihilfe!) das sechzehnte            Samstag schulfrei ist, der
Lebensjahr noch nicht vollendet hat,                                  27. Oktober 2017 und der
-        wenn die Betreuung in einer öffentlichen oder
privaten    institutionellen    Kinderbetreuungseinrichtung           11. Mai 2018
(z.B.    Kindergarten,     Hort,   Halb-/Vollinternat),  die     schulfrei erklärt!
den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinder-

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Barbara Heindl
                          0676/83450-207
                          barbara.heindl@noel.gv.at
                                                                Neuerungen zum
                                                                Kindergeld

         FAMILIENZEITBONUS für VATER (FZB)

   Anspruch hat Vater (Adoptivvater, Dauerpflegevater bzw.
der Elternteil, der das Kind im Anspruchszeitraum NICHT
überwiegend betreut) für sein Kind

Ÿ für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht,
Ÿ gemeinsamer Haushalt,
Ÿ er, das Kind und der andere Elternteil den
Lebensmittelpunkt in Österreich haben (Hauptwohnsitz),
Ÿ er sich während des gesamten Anspruchszeitraumes in
Familienzeit befindet,
Ÿ er in den letzten 182 Tagen (6 Monate) durchgehend eine
in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige
Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.

   Familienzeitbonus kann pro Kind nur einmal bezogen           obsorgeberechtigt sein und alle Anspruchsvoraussetzungen
werden! Gleichzeitiger Bezug von FZB und KBG durch              erfüllen.
dieselbe Person ist ausgeschlossen!
                                                                Höhe und Anspruchsdauer (§ 3)
     Familienzeit ist ein Zeitraum von 28 bis 31 Tagen (1       Ÿ Das KBG beträgt bei einer Anspruchsdauer von 365
Monat), den der Vater aufgrund der Geburt seines Kindes         Tagen (1 Jahr) ab der Geburt des Kindes EUR 33,88
ausschließlich seiner Familie widmet und nicht erwerbstätig     täglich.
ist. Antrag (Formular) innerhalb von 91 Tagen (3 Monate) ab     Ÿ Bei kürzerer Inanspruchnahme erhöht sich der
dem Tag der Geburt des Kindes.                                  Tagesbetrag nicht!
                                                                Ÿ Eine verlängerte Inanspruchnahme ist möglich!
Höhe und Dauer                                                  Ÿ Bezug vom KBG kann abwechselnd durch beide
EUR 22,60 täglich (reduziert sich um den Anspruch auf           Elternteile erfolgen und verlängert sich dadurch von 365
vergleichbare Leistungen) = 31 x EUR 22,60 = EUR                Tagen (12 Monate) auf maximal 456 Tage (15 Monate) =
700,60                                                          365 + 91.
                                                                Ÿ Jedem Elternteil ist eine Anspruchsdauer von 91 Tagen
      KINDERBETREUUNGSGELDGESETZ (KBG)                          unübertragbar vorbehalten.
                                                                Ÿ Pro Kind ist nur ein zweimaliger Wechsel möglich!
1. Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto                    (Ausnahme: ist der beziehende Elternteil durch ein
Voraussetzungen                                                 unvorhersehbares, unabwendbares Ereignis für kurze Zeit
Ÿ Familienbeihilfe                                              verhindert, kann ein weiterer Wechsel erfolgen).
Ÿ Gemeinsamer Haushalt (Hauptwohnsitz)                          Ÿ Werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht
Ÿ Zuverdienstgrenze EUR 16.200,- oder individuelle              nachgewiesen, kommt es zu einer Reduzierung des KBG
Zuverdienstgrenze                                               für jeden Elternteil um EUR 1.300,-.
Ÿ Mittelpunkt Lebensinteresse in Österreich                     Ÿ KBG kann nur in Blöcken von mindestens 61 Tagen (2
Ÿ Gleichzeitig für beide Eltern ausgeschlossen                  Monate) beansprucht werden.
Ÿ Vorwiegend der Elternteil, der die Betreuung durchführt       Ÿ Anspruch auf KBG endet mit der Geburt eines weiteren
(Mutter)                                                        Kindes.
Ÿ VERZICHT ganze Monate und maximal 182 Tage
rückwirkend (Zeitpunkt und Dauer müssen im Vorhinein            Gleichzeitiger Bezug
bekannt gegeben werden)                                         vom KBG möglich im Ausmaß von 31 Tagen (1 Monat) =
                                                                Anspruchsdauer verringert sich.
Neu
Der Anspruch eines Elternteils auf KBG für ein Kind reduziert   Ruhen
sich um den Anspruch dieses Elternteils auf Familienzeit-       Während des Anspruches auf Wochengeld der Mutter
bonus für Väter nachdem Familienzeitbonusgesetz. Bei            (oder einer dem Wochengeld vergleichbaren Leistung,
getrennt lebenden Eltern muss der antragstellende Elternteil    wie z.B. Gehaltsfortzahlungen, Betriebshilfe etc.) ruht

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das KBG (= der gewählte Tagesbetrag) in der Höhe des            Anspruch nimmt.
Wochengeldanspruches. Ist die Leistung niedriger als das        Ÿ Gleichzeitiger Bezug maximal 31 Tage (1 Monat).
KBG so wird die Differenz an KBG ausbezahlt. Das Ruhen
gilt grundsätzlich auch für den Vater.                          Anspruchsdauer
                                                                Ÿ einem Elternteil 365 Tage ab Geburt des Kindes, wenn
Mehrlingsgeburten                                               der zweite Elternteil in Anspruch nimmt maximal 426 Tage,
Ÿ Erhöhung des KBG für das zweite und jedes weitere             Ÿ jedem ist eine Anspruchsdauer von 61 Tagen
Mehrlingskind um 50 Prozent,                                    vorbehalten,
Ÿ werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht              Ÿ zweimaliger Wechsel möglich,
nachgewiesen, kommt es zu einer Reduzierung um EUR              Ÿ nicht in Anspruch genommene Tage verfallen,
650,- für jeden Elternteil.                                     Ÿ kürzere Inanspruchnahme erhöht nicht den Tagessatz!

Bezugsende                                                      4. Partnerschaftsbonus
Ÿ durch Verzicht vorübergehend oder vorzeitig,                  Ÿ in der Höhe von EUR 500,- als Einmalzahlung pro
Ÿ mit    Ablauf    der    beantragten    Dauer          bzw.    Elternteil,
Höchstanspruchsdauer.                                           Ÿ wenn die Eltern das KBG für dasselbe Kind zu annähernd
                                                                gleichen Teilen, mindestens jedoch im Ausmaß von 124
2. Flexible Inanspruchnahme                                     Tagen (4 Monate) beanspruchen,
Anspruchsdauer kann auf bis zu 851 Tage (28 Monate = 2          Ÿ Anspruch pro Kind nur einmal,
Jahre 4 Monate) ab Geburt des Kindes von einem Elternteil       Ÿ Antrag spätestens 124 Tage ab Beendigung des letzten
verlängert werden bzw. auf 1063 Tage (35 Monate), wenn          Bezugsteiles,
beide Elternteile das KBG abwechselnd beziehen.                 Ÿ Härtefallverlängerung: maximal 91 Tage,
                                                                Ÿ Antrag      um     Partnerschaftsbonus     bei    jener
Anspruchsdauer                                                  Krankenversicherung, bei der zuletzt das KBG für dieses
Ÿ Die Anspruchsdauer ist bei der erstmaligen Antrag-            Kind bezogen wurde.
stellung verbindlich festzulegen!
Ÿ Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen
ausnahmslos.
Ÿ An dem aus der Antragsdauer ergebenden Tagesbetrag
ist auch der andere Elternteil gebunden.
Ÿ Eine spätere Änderung ist nur 1x pro Kind auf Antrag
und nur bis spätestens 91 Tage (3 Monate) vor Ablauf der
ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich.
Ÿ Aufpassen: Rückzahlung!

3. Einkommensabhängiges KBG
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht in
folgender Ausgestaltung zur Verfügung:
                       Variante 12 + 2
 Bezugshöhe     80 Prozent der Letzteinkünfte,
                maximal EUR 66,- täglich (rund EUR 2.000,-
                monatlich)
 Bezugsdauer Bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats
             des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbe-
             treuungsgeld (KBG) bezieht. Bei Inanspruch-
             nahme durch beide Elternteile verlängert sich
             die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der
             andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, ma-
             ximal aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis
             zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kin-
             des (ein Elternteil kann nie mehr als 12 Monate
             KBG beziehen).

Die Erwerbstätigkeit in den 182 Kalendertagen unmittelbar
vor der Geburt des Kindes bzw. vor Mutterschutz
muss durchgehend eine in Österreich kranken- und
pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit sein.
Für die von der Krankenkasse durchgeführte Günstig-
keitsrechnung werden die Einkünfte aus dem letzten
Kalendertag vor der Geburt des Kindes herangezogen.

Ÿ Bis zum 1. Geburtstag des Kindes für einen Elternteil als
Ersatz des Erwerbseinkommens.
Ÿ Plus 2 Monate (61 Tage), wenn 2. Elternteil auch KBG in                                          unentgeltliche Einschaltung

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Christian Rametsteiner
                          0676/83450-208
                          christian.rametsteiner@
                                                                            Sollen die
                          noel.gv.at

„Nein, Sonderschulen sollten auf keinen Fall abgeschafft
werden.
Die Sonderschulen, die noch existieren, sind ganz
wichtige Stätten für diejenige, die eine Betreuung in
Kleingruppen benötigen und die in der großen Masse einer
Integrationsklasse untergehen würden.

Dass Sonderschulen eine sinnvolle Institution sind, beweisen
uns tagtäglich die Rückmeldungen der Lehrer, aber auch der
Eltern, die klar der Meinung sind, dass eine Sonderschule
                                                                        abgeschafft
die beste Betreuung für ihr behindertes Kind ist. Eine
Forderung der Politiker nach Abschaffung dieser Schulen ist
eine klare Verkennung der Realität. Durch die fachliche und
                                                                         werden?
vor allem soziale Betreuung in den Sonderschulen haben
die Kinder gute Zukunftschancen.“

Helmut Ertl, M.Ed.                                               Förderkonzepte bestmöglich umgesetzt und verwirklicht
Vorsitzender NÖ Landeslehrer                                     werden können.“
(publiziert in NÖN Landeszeitung):
                                                                 Erklärung gegen die Abschaffung von Sonderschulen
Ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit in der Auswahl
    von sonderpädagogischen Einrichtungen und                    GÖDaps, LCH und VBE
               Betreuungsangeboten.                              Wiener Erklärung gegen die Abschaffung von
                                                                 Sonderschulen
Die Frage nach der besten Bildungseinrichtung müsse                  „Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ)
   immer von den Bedürfnissen der Kinder, die sich               will die Sonderschulen abschaffen. Kinder, die bisher in
       grundlegend unterscheiden, ausgehen.                      Sonderschulen unterrichtet wurden, sollen mit eigenem
                                                                 Lehrplan in Mittelschulen integriert werden.“ (ORF-
Inklusion als Pädagogik der Vielfalt – JA                        Online am 5. Jänner 2017). Ab dem Jahr 2020 sollen
   Aber es muss auch gesetzlich sichergestellt werden,           also Sonderschulen die Ausnahme sein und „inklusive
dass in diesen Inklusionsklassen für Kinder mit sonder-          Mittelschulen“ die Normalität.
pädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit besteht,
in Kleingruppen von ausgebildeten Spezialistinnen und            UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 „Bildung“
Spezialisten unterrichtet zu werden.                             (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von
                                                                 Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses
   Diese Empfehlung, die auch von betroffenen Eltern             Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage
gefordert wird, sollte erst einmal umgesetzt werden!             der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten
                                                                 die Vertragsstaaten ein integratives (inklusives)
SOL, Regina Holzer (ZIS Krems):                                  Bildungssystem auf allen Ebenen.
„Was bedeutet für mich Sonderschule?
                                                                     Aus dem Sinngehalt der Konvention lässt sich weder
Sonderschule - eine Arche für Kinder, die ein „Time-out“         entnehmen, dass damit die Abschaffung der Sonderschulen
im geschützten Rahmen benötigen. Ein Ort, an dem oft             gemeint wäre, noch dass eine solche juristisch zwingend
belastete, vom Leben, ihren Familien, der Welt um sie herum      ist. Es geht vielmehr in einer ganz umfassenden Weise um
sozial und emotional zerrüttete Kinder wieder „aufblühen“        das Kindeswohl. Eine Gemeinsamkeit bringt für viele, aber
können, weil sie in Kleingruppen ein Stück Sicherheit und        nicht für alle Kinder Vorteile. Nicht für jeden ist das Gleiche
Geborgenheit erleben.                                            auch gleich gut!

Sonderschule - ein Zentrum mit hochqualifizierten                   Fest steht, dass für besondere Förderung, Therapie und
Fachexperten aus unterschiedlichsten Bereichen der               Beratung auch weiterhin bedarfsorientierte Angebote in
Sonderpädagogik mit vielfältigen Lernmaterialien und             hoher Qualität und ausreichender Zahl zur Verfügung stehen
behindertengerechter Einrichtung, in dem individuell erstellte   müssen. Die Zahl der Bescheide für sonderpädagogischen

                                                    April / Mai 2017   13
Förderbedarf hat seit der Übernahme der Integration ins        Ÿ der Prozess der Inklusion, der auf Jahrzehnte angelegt
Regelschulwesen (15. bzw. 17. SchOG-Novelle) stetig            ist, durch die Politik langfristig finanziell abgesichert und
zugenommen und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 4,8        durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens mitgetragen
Prozent. Es ist also davon auszugehen, dass die Anzahl         wird;
der Kinder, die unter den gegebenen Umständen an den           Ÿ Kinder und Jugendliche, wie in den skandinavischen
Schulen nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert        Ländern auch, über das gesamte pädagogische
werden können oder deren Eltern das Angebot für ihr Kind       Leistungsspektrum sonderpädagogisch gefördert werden.
nicht als angemessen erachten, damit unweigerlich steigen
wird.                                                              Es ist uns sehr wichtig, dass Menschen mit besonderen
                                                               Bedürfnissen auch besonderen Schutz und besondere
   Radikale Inklusionsbefürworter tun so, als gäbe es nur      Zuwendung erfahren. Das trifft ganz besonders auf Kinder
die Alternative zwischen völliger Inklusion oder völliger      mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu. Gerade die
Exklusion, was sich als realitätsfremd erweist, weil es        schwächsten Mitglieder der Gesellschaft brauchen mehr
einer differenzierten Gesellschaft der Moderne nicht           Hilfe und eine optimale Förderung ist ein wichtiger Baustein
entspricht. Sie empfinden es schon als herabsetzend, wenn      für die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen. Die höchst
Behinderungen und Defizite eines Kindes klar beim Namen        erfolgreiche Arbeit unserer Sonderpädagoginnen und
genannt werden. Doch eine präzise Diagnose ist eine            Sonderpädagogen beweist das. Zudem müssen sich auch
unverzichtbare Voraussetzung für eine gezielte Förderung.      Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die sich
                                                               in einer oftmals schwierigen und belastenden Situation
   Erschwerend kommt noch dazu, dass viele Lehrerinnen         befinden, darauf verlassen können, dass ihre Kinder
und Lehrer auf das breite Spektrum der inklusiven Pädagogik    bestmöglich betreut werden. Genau das gewährleisten
nicht ausreichend vorbereitet sind und die dafür notwendigen   unsere Sonderschulen, die sich in den letzten Jahren zu
Ausbildungen fehlen. Auch wenn jetzt Grundkenntnisse           Kompetenzzentren für Sonder- und Inklusionspädagogik
von Inklusion im Studium vermittelt werden, wird es für        entwickelt haben.
künftige Lehrerinnen und Lehrer kaum möglich sein, sich
das spezifische Fachwissen früherer Sonderpädagoginnen
und –pädagogen berufsbegleitend anzueignen und zum             Pflichtschullehrerinnen und
Wohle aller Kinder im Schulalltag auch einzusetzen, wenn       Pflichtschullehrer (GÖDaps)
es diesen „speziellen Lehrertyp“ in der Ausbildung nicht       www.pflichtschullehrer.at
mehr gibt.

Die drei Lehrerverbände GÖDaps, LCH und VBE fordern            Dachverband Lehrerinnen
daher, dass                                                    und Lehrer Schweiz (LCH)
Ÿ an Sonderschulen als pädagogische Spezialeinrichtung         www.LCH.ch
festgehalten wird;
Ÿ die      Ausbildung      zum      Sonderpädagogen/zur
Sonderpädagogin auch in der neuen Pädagogen-/                  Verband Bildung und
Pädagoginnen-Bildung vorzusehen ist;                           Erziehung (VBE)
Ÿ die Wahlfreiheit der Eltern bestehen bleiben muss;           www.vbe.de

               www.noe-landeslehrer.at
                                                                                       Wichtige und
                                                                                                    aktuelle
                                                                                     Informationen
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                                                   April / Mai 2017   14
Geschäft mit Sonderschülern (Kronen Zeitung, 15. April 2017)
„Mit diesem Autonomiepaket bringen wir Transparenz in unser Schulsystem.
In Zukun wird das Geld punktgenau da ankommen, wo es hingehört:
bei unseren Kindern.“
(BM Hammerschmid, Kronen Zeitung, 15. April 2017)
  Durch solche und ähnliche Aussagen werden unseren hervorragend und mit bestem Wissen und
Gewissen arbeitenden Sonderschuldirektorinnen und Sonderschuldirektoren Unterstellungen
gemacht, die durch nichts zu belegen sind.
  Der seit geraumer Zeit vorliegende Widerstand dieser Lehrergruppe gegen das Autonomiepaket
dür e die Dienstgeberseite dazu bewogen haben, in die Offensive zu gehen und mi els gekau er
Medien eine Mistkübelkampagne gegen die hervorragende Arbeit unserer Sonderpädagoginnen und
Sonderpädagogen, die im Vergleich zum Dienstgeber genau wissen, was für die Schülerinnen und
Schüler am besten ist, zu starten.
  Leider erweist sich ein Kampf gegen große Printmedien als ein Kampf gegen Windmühlen, was die
zahlreichen Emails betroffener Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und auch der Standes-
vertretung gezeigt haben, denn Reak onen der Redak on und auch des Dienstgebers bleiben leider,
wie so o , aus!

                                       April / Mai 2017   15
Martin Traxler
                        0676/83450-209
                        martin.traxler@noel.gv.at
                                                            NÖ Landeslehrer-
                                                            meisterschaften
                                                            2017
Hallenfussball - die bereits 30. Meisterschaften 2017
Gänserndorf holt wieder Landesmeister-Titel

     ach Qualifikationsturnieren in jedem Viertel folgten
N    acht Mannschaften aus NÖ dem Aufruf des
Zentralausschusses, um am 27. Jänner 2017 in der
Stadthalle Gänserndorf aus ihren Reihen den Landesmeister
zu küren.
   Nach der Vorrunde und den Kreuzspielen waren die
Plätze für die Finalspiele vergeben. In einem spannenden
Finale siegte letztendlich das Gänserndorfer Team gegen
Korneuburg mit 2:0. Der Gänserndorfer Coach Otto Quell
durfte somit den Wanderpokal im Weinviertel belassen.
Horn gewann das kleine Finale um Platz 3 gegen Wiener
Neustadt mit 5:4 nach Verlängerung. Schützenkönig mit
sechs Treffern wurde Andreas Mrlik.

Die Gesamtplatzierung lautete:
Platz 1: Gänserndorf
Platz 2: Korneuburg
Platz 3: Horn
Platz 4: Wiener Neustadt
Platz 5: Neunkirchen
Platz 6: St. Pölten
Platz 7: Krems
Platz 8: Amstetten

   Im Anschluss an das Turnier fand die Siegerehrung
statt. Martin Traxler und Claudia Andre vom Team
Zentralausschuss APS-NÖ, PSI Karl Stach und PSI Mag.
Josef Fürst sowie Bürgermeister LAbg. Renè Lobner
überreichten die Pokale.
   Besonders bedankte man sich auch bei den Vertretern
der Sponsoren: NÖ VERSICHERUNG - Herrn Ing. Robert
Koberger, RAIKA – Herrn Johannes Jaindl, sowie beim
Vertreter der Presse – Herrn Raimund Mold.
   Für die Zurverfügungstellung der Stadthalle bedankte
sich der Zentralausschuss bei Bürgermeister LAbg. René
Lobner.
   PSI Karl Stach und PSI Mag. Josef Fürst überreichten
den Organisatoren vor Ort, Kollegen Otto Quell, Christian
Trunner und Bernhard Preh, Dank und Anerkennung des
Landesschulrates für NÖ.
   Weiters wurden die DA-Vorsitzenden Günter Perlega
(Gänserndorf) und Franz Grafenauer (Korneuburg) begrüßt.
Im Anschluss an die Siegerehrung mit Pokalen und Urkunden
wurde zu einem köstlichen Buffet geladen.
   Ein besonderer Dank gebührt dem Hauptorgani-
satorenteam, die mit Engagement dafür sorgten, dass diese
Meisterschaft zu einem eindrucksvollen Erlebnis wurde.

                                                April / Mai 2017   16
NÖ Landeslehrermeisterschaften
                   2017
  Ski alpin und Snowboard
   - Meisterschaften 2017
 Große Begeisterung bei den
Startern und herrliches Wetter
     m Freitag, den 3. März 2017 konnten - nach mehrmaligen
A    wetterbedingten Absagen in den letzten Jahren – die
Landesmeisterschaften Ski Alpin und Snowboard bei
herrlichem Wetter und frühlingshaften Schneebedingungen
in Annaberg durchgeführt werden. Die Organisation und
Durchführung der Wettkämpfe, von der Nummernausgabe,
Streckenpräparierung, Zeitnehmung bis hin zur Online-
Auswertung, übernahm das bewährte Team um SR Karl
Lackinger aus der NNÖMS Lilienfeld.
   Insgesamt starteten 71 Teilnehmer/innen aus dem
Bereich der NÖ Pflicht- und Berufsschullehrer/innen in den
Disziplinen Snowboard bzw. Ski Alpin in verschiedenen
Altersklassen bei Einzel- und Mannschaftsbewerben.
   Die Veranstaltung konnte mit großer Begeisterung
und ohne Verletzungen mit einer tollen Siegerehrung im
Gasthaus „Zur Post“ abgeschlossen werden.

    In den verschiedenen Ski Alpin-Bewerben krönten sich:
Friederike ANSPACH (NMS Schoellerstraße)
Simone STROBLMAYR (SMS Scheibbs 1)
Julia SCHRITTWIESER (NNÖMS Lilienfeld 1)
Romana HAUSER (NNÖMS Lilienfeld 1)
Klaus SPINKA (NNÖMS Lilienfeld 1)
Thomas GAMSJÄGER (SMS Scheibbs 1)
Christoph PREM (NNÖMS Mistelbach II)
Lukas SPINKA (NMS Wolkersdorf II)
zu den Landesmeistern der jeweiligen Altersklasse.

    In den Snowboard-Bewerben siegten:
Julia MAYER (NMS Ternitz) sowie
Paul PÖPPERL (NNÖMS Lilienfeld 2)

    Die Mannschaftswertung ging diesmal an NNÖMS
Lilienfeld1 vor SMS Scheibbs1 und NMS Wolkersdorf II.

    Die Siegerehrung wurde seitens des ZA-Teams von Vors.
Helmut Ertl, Vors.-Stv. Peter Böhm sowie Sportreferenten
Martin Traxler durchgeführt. DA-Vors.-Stv. Christina Drabits
(Lilienfeld) sowie Peter Amstler und Ing. Gerald Gaugg
(seitens des ZA-Teams für NÖ Berufsschullehrer) nahmen
an der Siegerehrung teil.
    Ein besonderer Dank gebührt dem Hauptorganisatoren-
team: nämlich den Mitarbeitern des Union Skiclub Lilienfeld,
dem gesamten Team der NNÖMS Lilienfeld, dem Rennleiter
Wolfgang Doupovec, die mit ihrem Engagement dafür
sorgten, dass diese Meisterschaft zu einem eindrucksvollen
Erlebnis wurde.

                                                   April / Mai 2017   17
Cybermobbing und Datenschutz. Das Handbuch wurde in
                                                                Kooperation mit dem Bildungsministerium entwickelt und
                                                                kann bedarfsgerecht jederzeit erweitert werden.

                                                                Erfolgreiche      Pilotphase       als    Grundlage       für

                           informiert                           Weiterentwicklung des Projekts
                                                                   Um die Methoden des Projekts „CyberKids“ auf Erfolg
                                                                und Verbesserungsmöglichkeiten zu testen, wurden 16
                                                                Klassen in vier Monaten besucht. Das Feedback zu den
                       CyberKids                                Workshops, die von Präventionsbeamten des Projekts
                                                                Kinderpolizei mitgestaltet wurden, war sehr positiv und
   Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka stellte am 17.           konstruktiv. Die 459 Multiplikatoren und CyberKids-Betreuer
März 2017 in Mautern das Programm „CyberKids“ vor. Das          sind in der Kinderpolizei und Verkehrserziehung ausgebildet
Präventionsprojekt soll Kinder vor Gefahren im Internet         und stehen österreichweit zur Verfügung. Der Bedarf
schützen.                                                       wurde mit den Landesschulräten vor der Ausbildung in den
                                                                Bundesländern abgestimmt.
                                                                   „Das Projekt ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Cyber-
                                                                Kriminalität zu bekämpfen“, sagte Innenminister Sobotka.

                                                                  Dienst-Emailadressen für Landeslehrer/
                                                                     innen – Richtlinien und Nutzung

                                                                   Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen
                                                                Übermittlung persönlicher, dienstrechtlich relevanter Inhalte
                                                                auf elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/
                                                                Dienstgeber wurde für jeden Landeslehrer/jede Landes-
                                                                lehrerin eine Dienst-Emailadresse (ein Dienst-Emailkonto)
                                                                eingerichtet. Zur Erreichung dieses Zweckes ist dieses
                                                                Dienst-Emailkonto      durch    jeden     Landeslehrer/jede
                                                                Landeslehrerin verpflichtend zu verwenden.
   „Es ist wichtig, dass wir unsere Jüngsten bestmöglich
auf die Herausforderungen im Umgang mit dem Internet            Emailadresse
vorbereiten. Die Kriminalstatistik aus dem Vorjahr zeigt            Die amtliche, eindeutige Emailadresse des Landeslehrer/
einen Anstieg der Zahl der Cybercrime-Delikte um 30             der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer
Prozent gegenüber 2015. 302 Fälle von Cybermobbing              in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe:
wurden angezeigt. Das ist alarmierend“, sagte Innenminister     Personalaktnummer@schule-noe.at.           Zusätzlich    zur
Sobotka.                                                        amtlichen Emailadresse wurde für jeden Benutzer/jede
                                                                Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format Vorname.
    Das Projekt „CyberKids“ wurde erstmalig im März 2015        Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter dieser
gestartet und wird seitdem im Cybercrime-Competence-            Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin
Center des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit                erreichbar. Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen
mit der Kinderpolizei und der Kriminalprävention                wird diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am
abgewickelt. Das vom Fonds für die innere Sicherheit            Ende des Familiennamens unterschieden (Vorname.
geförderte Präventionsprojekt hat vorrangig zum Ziel,           Nachname1@schule-noe.at).
altersgruppengerechte Inhalte im Umgang mit dem Internet
zu vermitteln. Im Fokus sind die Gefahren, die das Internet     Benutzungsrichtlinien
für unerfahrene, junge Nutzer darstellen kann und wie man          Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst-
sich davor schützen kann.                                       Emailkonto regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen
                                                                und diese als dienstliche Information zur Kenntnis zu
Handbuch als Leitfaden und Unterstützung                        nehmen.
    Um die Inhalte altersgruppengerecht aufzuarbeiten,
wurde in Zusammenarbeit mit Polizistinnen und Polizisten,          Der Begriff „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen
die im Bereich der Prävention für Kinder im Volksschulalter     Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen
tätig sind, ein Handbuch als Unterstützung im Umgang mit        Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im
dem Internet erstellt. Derzeit ist das Handbuch in fünf große   Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres
Themengebiete gegliedert: „Polizei – Schutz“, „Gefühle          eine wöchentliche Überprüfung des Posteinganges auf
– Vertrauen“, „Chancen und Gefahren“, „Persönliche Daten        Emails von der vorgesetzten Dienstbehörde empfohlen.
– Datenschutz“ und „Was ist das Internet?“.
                                                                   Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer
   Ziel des Handbuches ist es, den Kindern                      dienstlichen Verhinderung (Teilnahme an Schulveran-
Selbstkompetenzen und Verantwortung zu übermitteln              staltungen,  Fortbildungsveranstaltungen etc.) einer
ebenso wie Wissen über den Umgang mit Suchmaschinen,            länger andauernden Krankheit oder einer anderen

                                                   April / Mai 2017   18
nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der Lage, das
Dienst-Emailkonto in diesem Zeitraum abzurufen, so hat
er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung sobald
wie möglich nachzuholen. Keinesfalls dürfen seitens
der systeminternen Benutzer (der Landeslehrer/innen)
unaufgeforderte   Massen-Emails     (Spam-Emails)  an
Kolleginnen und Kollegen versandt werden.

   Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus
angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen)
Speicherplatz von 1 GB pro Emailkonto so zu verwalten,
dass jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst-               Begründungen
Emails zur Verfügung steht.                                               Grundsätzlich sollten keine dienstlichen Mails auf
                                                                      Freemail-Servern (wie gmx, yahoo, … ) gespeichert werden,
Wichtige Hinweise zur Weiterleitung                                   da es keine Möglichkeit gibt, die weitere Verwendung
   Bitte unbedingt beachten! Eine Weiterleitung von                   dieser Nachrichten zu kontrollieren. Beim Antworten aus
dienstlichen Emails (= Emails von einer vorgesetzten                  dem weitergeleiteten Konto wird diese „Nicht-Dienst-
Dienstbehörde oder dem Dienstgeber) an andere Email-                  Emailadresse“ dann als Absende-Adresse verwendet
Konten ist aus logistischen Gründen nicht gewünscht!                  (zum Beispiel wird die Antwort an den Landesschulrat von
                                                                      supermausi63@yahoo.de gesendet). Im Falle möglicher
Anmerkungen und Empfehlungen                                          weiterer Rückantworten, geht die Dienst-Email wieder an
   Zur Vermeidung eines zusätzlichen Einstiegs können                 die, in der Antwort verwendete „Nicht-Dienst-Emailadresse“
Nutzer von Email-Clients (wie z.B Outlook oder Thunderbird)           (also in unserem Fall schickt der LSR die Rückantwort
das Dienst-Email-Konto auch in diesen Client einbinden.               wieder an die Supermausi-Adresse!).
Mittels IMAP ist ein direkter Zugriff auf das Mailkonto möglich,
d.h. man arbeitet direkt am Server, ähnlich dem Webmail.              Namensänderungen bei der Dienst-Emailadresse
Emails, die nicht vom Dienstgeber oder einer vorgesetzten                Der Landesschulrat für NÖ übermittelt monatlich dem
Dienstbehörde kommen, können natürlich weitergeleitet                 Betreiber der Dienst-Emailadressen eine aktualisierte Liste
werden, damit die Trennung zwischen Schule- und Privat-               mit allen NÖ Landeslehrer/Innen. Damit wird Folgendes
Adresse noch besser funktioniert.                                     automatisch aktualisiert:

                                                                      Ÿ Neue Kolleginnen und Kollegen bekommen eine
                                                                      Dienst-Emailadresse inkl. der notwendigen Zugangsdaten
                                                                      übermittelt (das kann am Schulanfang durchaus bis Oktober
                                                                      dauern).
                                                                      Ÿ Der Dienstort (Stammschule) wird aktualisiert.
                                                                      Ÿ Gleich bleibt auf jeden Fall die Emailadresse mit der PA-
                                                                      Nr. (z.B. 1234567@schule-noe.at).
                                                                      Ÿ NICHT automatisch aktualisiert werden Namens-
                                                                      änderungen, wie z.B. bei Eheschließungen!

                                                                      Wie kann ich meine Dienst-Emailadresse ändern
                                                                      (lassen)?
                                                                         In begründeten Fällen, wie Eheschließungen oder
                                                                      Scheidungen, mehrfach vorkommenden Namen oder
                                                                      unüblichen Schreibweisen kann die Dienst-Emailadresse
                                                                      wie folgt geändert werden:

                                                                      Ÿ Kontrolle im Adressbuch des Webmailsystems, ob die
                                                                      gewünschte Mailadresse noch frei ist.
                                                                      Ÿ Änderungswunsch an die/den Haupt-IT-Betreuer/
                                                                      in des politischen Bezirks mit folgenden Daten:
                                                                      PA-Nr., Vor- und Zuname (ev. auch alter Zuname vor
                                                                      Eheschließung), Schulkennzahl und Name der Stammschule,
                                                                      gewünschte neue Mailadresse (z.B.: k.meier@schule-noe.at
                                                                      statt karin.meier5@schule-noe.at oder hans.huber@schule-
                                                                      noe.at statt hans-georg-adalbert.huber@schule-noe.at).

                                                                         Der Zuname darf aber auf keinen Fall abgekürzt werden!
                                                                      Der/die Haupt-IT-Betreuer/in des politischen Bezirks leitet
                                                                      den Wunsch an den Betreiber der Dienstmailadressen weiter.
                                                                      Sobald die Änderung durchgeführt wurde, erhalten Sie eine
                                                                      Bestätigung per E-Mail.
                                        unentgeltliche Einschaltung

                                                        April / Mai 2017    19
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