ZA AKTUELL - Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
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Ausgabe 1 / 2017 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Ÿ Aus meiner Sicht: Autonomiepaket in Begutachtung Ÿ Die Zecken kommen ... Ÿ Aus gegebenem Anlass: Dienstzulagen Ÿ Österreichischer Schulleiterkongress 2017 Ÿ Abnahme von sicherheitsgefährdenden Gegenständen Ÿ Arbeitnehmer/innenveranlagung Ÿ Neuerungen zum Kindergeld Ÿ Sollen die Sonderschulen abgeschafft werden? Ÿ NÖ Landeslehrermeisterschaften 2017 Ÿ Der ZA APS informiert ... Ÿ Informationen von NÖ Media Ÿ Niederösterreich Blau Gelb Ÿ Partnerangebote
Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss der Pflichtschullehrer Zentrale SANKT PÖLTEN Region NÖ SÜD Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Hildegard BERGER Telefon: 02742/9005-16517 Handy: 0676/83450-206 Fax: 02742/9005-16516 Bezirke: Baden, Neunkirchen, Email: post.za-aps@noel.gv.at Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt Sprechtage in den Regionalbüros BH Helmut ERTL Neunkirchen und BH Baden nach Vorsitzender ZA APS NÖ unbedingter telefonischer Voranmeldung! Handy: 0676/83450-201 Unterstützung für Region NÖ SÜD Peter BÖHM Günter WICK Landeskoordinator für Schulleiter/innen Handy: 0676/83450-202 Handy: 0676/83450-205 Bezirke: Bruck/Leitha, Mödling Sprechtage im Regionalbüro ZA APS NÖ nach Jürgen PANY unbedingter telefonischer Handy: 0676/4285390 Voranmeldung! Karin LEONHARDSBERGER Franz GRAFENAUER Telefon: 02742/9005-16517 nach Vereinbarung www.noe-landeslehrer.at Region MOSTVIERTEL Region WEINVIERTEL Martin TRAXLER Claudia ANDRE Handy: 0676/83450-209 Handy: 0676/83450-203 Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs, Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Waidhofen/Ybbs Korneuburg, Mistelbach Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach Sprechtage in den jeweiligen unbedingter telefonischer Bezirkshauptmannschaften nach Voranmeldung! unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region NÖ MITTE Region WALDVIERTEL Barbara HEINDL Christian RAMETSTEINER Handy: 0676/83450-207 Handy: 0676/83450-208 Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land, Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land, St. Pölten/Stadt, Tulln Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl Sprechtage in den Regionalbüros Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach BH Zwettl nach unbedingter telefonischer unbedingter telefonischer Voranmeldung! Voranmeldung! April / Mai 2017 2
Helmut Ertl Vorsitzender 0676/83450-201 Aus meiner helmut.ertl@noel.gv.at Sicht ... Autonomiepaket in Begutachtung! ach schwierigen und langen Verhandlungen, die und Gruppengrößen weichen der Beliebigkeit der N manchmal von „Basar-Charakteristika“ geprägt waren, ging am 20.3.2017 ein Kompromisspapier in die öffentliche Clusterleitung und Schulbehörde. Ÿ Ein direktes Hineinregieren in den Unterricht und Begutachtung. seiner Inhalte durch das Ministerium ist zu erwarten und widerspricht so dem Grundgedanken der Autonomie. Vieles konnte vom 1. Referentenentwurf, der als politischer Ÿ Der Öffentlichkeit wird unter dem Vorwand der Konsens im Oktober 2016 auf den Verhandlungstisch kam, Liberalisierung der 50-Minuten-Einheit Autonomie entschärft und teilweise weg verhandelt werden – aber nicht vorgemacht. alles. Ÿ Die schwerfälligen Zentralstellen im Ministerium werden im Gegenzug aufgestockt und mit zusätzlichen Deshalb ein Kompromiss, der zwar als Autonomiepaket Kompetenzen versehen. in die Bildungsgeschichte eingehen wird, aber nach unserer Ÿ Durch „Bereichsleiter“ bzw. dem Wegfall von Auffassung kein Autonomiepaket ist. Warum? Schulleitungen sollen die längst notwendigen Administrationskräfte finanziert werden. Dieses Paket ist ein Strukturpaket, das schul- organisatorische Vorgaben beinhaltet, aber keine Lösungen Wer von Autonomie spricht, muss auch von der brennenden Probleme – die derzeit an den Schulen ausreichenden Mitteln zur Umsetzung sprechen, denn den Unterrichtsablauf beherrschen – bietet. Was die Autonomie kann nie kostenneutral sein – wenn man es Kollegenschaft, vor allem aber die Schüler davon haben, ist ehrlich meint. Dies ist im vorliegenden Entwurf, der aufgrund aus der Sicht der Praktiker nicht erkennbar und deshalb als keiner sozialpartnerschaftlichen Einigung keine inhaltliche Gesamtpaket abzulehnen. Zustimmung seitens der Gewerkschaft erfahren hat, in keinster Weise vorgesehen. Begründung: Ÿ Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen an dem, Wir befinden uns bis 30. April 2017 in einer ergebnis- was eine gute Schule braucht, vorbei und sind eine offenen Begutachtung und appellieren an alle zur Themenverfehlung. Stellungnahme aufgerufenen Gremien und Institutionen, Ÿ Das Paket negiert Dezentralisierung und Dere- diesen unverantwortlichen Eingriffen im Schulwesen und gulierung und vernichtet Eigenverantwortung den unabsehbaren Folgen der Verfassungsänderung durch zentralistische Vorgaben einer einheitlichen eine klare Absage zu erteilen und eine umfassende Steuerung. Systemneuordnung unter Einbringung aller Schulpartner Ÿ Die Clusterung schwächt die einzelnen Standorte einzufordern. und degradiert die engagierte Arbeit der derzeitigen Schulleitungen. Helmut Ertl, M.Ed. Ÿ Bisher verbindliche Richtlinien bezüglich Klassen- Vorsitzender April / Mai 2017 3
Günter Wick 0676/83450-202 guenter.wick@noel.gv.at Die Zecken kommen ... ... und können gefährliche Viruserkrankungen, Entzündungen des Gehirns, der Hirnhaut und des Nervensystems hervorrufen! ie Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME ge- her schwerer verlaufen können. D nannt, ist eine von Viren verursachte Infektionserkran- kung, die ein bestimmtes regionales Verbreitungsmuster Die BVA leistet zur FSME-Impfung einen Zuschuss von EUR 7,27 je Teilimpfung. Dieser wird entweder in Form der aufweist. Die Symptome dieser Erkrankung können anfäng- Kostenerstattung bzw. als Kostenzuschuss gewährt oder im lich durchaus einer Grippe ähnlich sein – z.B. Kopf- und Wege der Verrechnung zwischen BVA und Apotheke oder Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur. Die Gefähr- Impfstelle, die den Impfstoff zu einem um den Zuschuss ge- lichkeit der FSME besteht darin, dass es zu bleibenden minderten Preis abgegeben hat, wenn der Kunde den Erhalt Schäden wie Lähmungen, lang andauernder Rekonvales- des Impfstoffes und die begünstigte Abgabe bestätigt. zenz oder sogar zum Tod führen kann. Ist die FSME einmal Für aktive Dienstnehmer/innen, die berufsbedingt der ausgebrochen, gibt es keine spezifische Heilbehandlung Gefahr einer Erkrankung ausgesetzt sind, werden die vollen dagegen. Lediglich die auftretenden Symptome können so Kosten des Impfstoffes aus dem Titel der Unfallversiche- gut wie möglich behandelt werden. rung übernommen. In Dienststellen mit exponierten Dienst- nehmer/innen werden Impfaktionen durchgeführt, wobei der Impfstoff von der BVA (Unfallversicherung) zur Verfügung gestellt wird. Neben FSME übertragen Zecken auch die Lyme-Borreli- ose sowie die Ehrlichiose. Borreliose-Krankheitserreger sind Bakterien, die Borrelien. Das Risiko zu erkranken, variiert regional. Da sich die Bakterien sehr langsam vermehren, verläuft die Borreliose schleichend in Phasen. Als typisches Zeichen tritt bald nach der Infektion eine handtellergroße Rötung mit Randbetonung im Bereich der Bissstelle auf. In der Folge kann es nach Wochen, Monaten oder Jahren zur Beteiligung anderer Organe (Gelenke, Nerven, Hirnhäute, Herz, Auge, Haut) kommen. Der Verlauf ist überwiegend gutartig. Die Behandlung erfolgt durch Antibiotikum. Eine Schutzimpfung ist nicht möglich. Ehrlichiose-Erreger sind Rickettsien, den Borrelien ähn- liche Bakterien. Die in den USA bekannt gewordene Er- krankung tauchte in Europa erstmals in Slowenien auf. Die Erreger wurden vereinzelt auch hier in Zecken nachgewie- sen, sodass eine Infektion möglich ist. Eine Impfung gibt es Der einzig wirksame Schutz gegen diese Krankheit nicht! Die Ehrlichiose betrifft in erster Den einzig wirksamen Schutz gegen den Ausbruch der Linie das Immunsystem, da die Erreger die weißen Blutkör- Erkrankung stellt die FSME-Impfung dar. Diese kann zu je- perchen angreifen. Diese bricht etwa sieben Tage nach dem der Jahreszeit durchgeführt werden, besonders günstig ist Zeckenbiss aus und äußert sich in akuten Fieberschüben, die Zeit zu Beginn des Frühlings, bevor die Zeckensaison Muskel- und Knochenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. beginnt. Die Grundimpfung besteht aus drei Teilimpfungen, wobei die ersten beiden Impfungen im Abstand von vier Wo- Wo die Zecken lauern chen, die dritte Teilimpfung nach einem Jahr erfolgen soll. Gegenüber der verbreiteten Meinung lauern Zecken Immunität besteht bereits nach der zweiten Impfung. Nach kaum auf Bäumen, um ein geeignetes Opfer zu finden. Tat- drei Jahren sollte eine Auffrischungsimpfung gemacht wer- sächlich leben sie überwiegend im Gras, auf Sträuchern, den. Waldlichtungen sowie auch in Parks und Gärten unserer Die Impfung wird ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Städte. Zecken treten äußerst selten in einer Höhe von empfohlen, in stark verseuchten Gebieten ist es durchaus mehr als einem Meter des Bodens auf. Das Tragen von sinnvoll, bereits ab dem siebten Lebensmonat zu impfen. geschlossenem Schuhwerk und das Bedecken der Beine Personen ab dem 50. Lebensjahr sind stärker gefährdet, da mit anliegenden Textilien schützt vor dem Stich. Ziehen Sie im Alter das Immunsystem nachlässt und Erkrankungen da- insbesondere die Strümpfe über die Hosenbeine. Diverse April / Mai 2017 4
Repellents wie Ze- Bekleidung bietet zwar nicht mehr Schutz, aber die winzigen ckensprays und Zecken sind auf heller Kleidung viel leichter zu erkennen. Puder schützen Eine Zecke sollte möglichst bald entfernt werden. Diverse nur beschränkt und Manipulationen mit Öl, Feuer, Zerquetschen etc. sind un- unzuverlässig und bedingt zu unterlassen, da dadurch die Erreger erst recht sollten daher nur übertragen werden können! unterstützend an- Die Zecke wird idealerweise mit einer Pinzette möglichst gewendet werden. hautnah gefasst und durch geraden Zug nach hinten (nicht So machen Sie es drehen!) entfernt. Das eventuelle Verbleiben des Stechap- den Zecken, die besonders auf Gräsern und im Unterholz parates in der Wunde ist nicht akut gefährlich und kann von durch Kontakt abgestreift werden, besonders schwer. Helle einem Arzt fachmännisch entfernt werden. April / Mai 2017 5
Peter Böhm 0676/83450-205 peter.boehm@noel.gv.at Aus gegebenem Anlass ... DIENSTZULAGEN I m Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) ist im § 2 Abs.1 klar geregelt, welche Aufgaben die Personalver- tretung zu wahren und zu fördern hat: Aufgaben der Personalvertretung § 2. (1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienst- ordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. Da uns als Personalvertretung immer häufiger zu Ohren kommt, dass es, speziell im Bereich der Dienstzulagen (gem. § 19 LVG) und der Fächervergütung (gem. § 22 LVG) (6) Eine Betrauung mit der Funktion Praxisschulunterricht im Neuen Dienstrecht (pd), zu Problemen bei der Anweisung liegt vor, wenn die Vertragslehrperson an einer seitens des Dienstgebers kommt, ist es uns ein Anliegen Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur Erteilung darauf hinzuweisen, dass es zur Amtspflicht der Beamtin/ praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang von mindestens des Beamten gehört, sich an Recht und Gesetz zu halten, zwei Halbtagen je Woche herangezogen wird. den Weisungen seiner Vorgesetzten nachzukommen und dienstliche Verschwiegenheit zu bewahren. Änderung aufgrund der 2. Dienstrechtsnovelle 2016, Bei Nichteinhaltung dieser Amtspflicht liegt eine Kundmachung am 30.12.2016: Amtspflichtverletzung vor, auch dann, wenn die Beamtin/ Vertragslehrpersonen im neuen Dienstrecht der Beamte ihr/sein Ermessen nicht pflichtgemäß, können ab 01.09.2017 auch nur an einem Halbtag zu sondern falsch, fehlerhaft oder gar nicht ausgeübt hat. Die praxisschulmäßigen Unterricht herangezogen werden Verletzung von Amtspflichten kann zu disziplinarrechtlichen und erhalten dann eine aliquote Dienstzulage. Konsequenzen führen. (Auszug aus „JURA Forum“) Fächervergütung Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 - LVG § 22. (1) Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen Dienstzulagen für bestimmte Funktionen der Lehrfächerverteilung § 19. (1) Einer Landesvertragslehrperson, die nach 1. in der Sekundarstufe 1 oder in der Polytech- Absolvierung der einschlägigen Ausbildung mit der nischen Schule in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Wahrnehmung einer der folgenden Spezialfunktionen Mathematik und Lebende Fremdsprache verwendet werden betraut ist, gebührt eine Dienstzulage: (Fächervergütung C) oder … (Anm.: Z 1 tritt mit 1.9.2019 in Kraft) – „Mentoring“ (2) Die Vergütung beträgt je gemäß Lehrfächerverteilung 2. Schülerberatung (Abs. 2), regelmäßig zu erbringender Wochenstunde 3. Berufsorientierungskoordination (Abs. 3), 1. als Fächervergütung C: 25,60 €. 4. Lerndesign Neue Mittelschule (Abs. 4), (3) Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in 5. Sonder- und Heilpädagogik (Abs. 5), dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr 6. Praxisschulunterricht (Abs. 6). zustehenden Vergütung entspricht. (2) … (5) Eine Betrauung mit der Funktion Sonder- und Sollten Sie, liebe Frau Kollegin/lieber Herr Kollege, Heilpädagogik liegt vor, wenn die Vertragslehrperson verunsichert sein, ob Ihnen eine solche Dienstzulage oder zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen und Fächervergütung zusteht oder nicht bzw. ob Ihnen eine Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder von Zulage oder Vergütung angewiesen wurde oder nicht, körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern wenden Sie sich an Ihren zuständigen Personalvertreter. herangezogen wird. Wir werden uns umgehend dieses Problems annehmen! April / Mai 2017 6
Hildegard Berger 0676/83450-206 Abnahme von hildegard.berger@noel.gv.at sicherheits- gefährdenden Gegenständen us gegebenen Anlässen wird auf den Erlass „Abnahme verborgen hält, so hat (zunächst) der Lehrer den Schüler A von sicherheitsgefährdenden Gegenständen“ des bm:bwk vom 20. September 2005 hingewiesen. aufzufordern, den Gegenstand auszuhändigen. Weigert sich der Schüler, dieser Anordnung Folge zu leisten, so sind weitere Maßnahmen zum Zweck der Aushändigung Grundlegend sei jedoch festgehalten, dass keine zu setzen (z.B. Ermahnung und Aufforderung durch Rechtsordnung in der Lage ist, jedwedem menschlichen Schulleiter, Verständigung der Erziehungsberechtigten, ... Fehlverhalten vorzubeugen. Bei noch so gewissenhafter bis letztendlich erforderlichenfalls auch das Herbeirufen von Beachtung der einschlägigen Rechtslage (z.B. des § 4 der Sicherheitskräften). Schulordnung) bleibt besonders dort, wo es um Regeln des Zusammenlebens von Menschen geht, ein in der Jedenfalls darf die Weigerung des Schülers, den Unvorhersehbarkeit von sich ergebenden Situationen und mutmaßlich sicherheitsgefährdenden Gegenstand auszu- menschlichen Reaktionsweisen gelegenes Restrisiko. händigen, kein Untätigbleiben des Lehrers zur Folge haben, weil der Verdacht ja noch besteht. So wird der Schüler Zur Rechtslage gemäß § 44 Abs. 1 des Schulunterrichts- jedenfalls (zumindest hinsichtlich sicherheitsgefährdender gesetzes: Gegenstände) nicht aus den Augen gelassen werden dürfen, „Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung damit ein jederzeitiges Eingreifen möglich ist. Es besteht die näheren Vorschriften über das Verhalten der Schüler somit entgegen vereinzelter Medienberichterstattungen in der Schule, bei Schulveranstaltungen (§ 13) und nicht nur die gesetzliche Ermächtigung, sondern sogar die bei schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a), über gesetzliche Verpflichtung, bei entsprechendem Verdacht Maßnahmen zur Sicherheit der Schüler in der Schule, sicherheitsorientiert handeln zu müssen. bei Schulveranstaltungen und bei schulbezogenen Veranstaltungen sowie zur Ermöglichung eines Der allgemeinen Rechtslage sowie weiters im Umkehr- ordnungsgemäßen Schulbetriebes auf Grund dieses schluss zu § 4 Abs. 4 der Schulordnung ist zu entnehmen, dass Abschnittes und unter Bedachtnahme auf das Alter der dann, wenn kein Verdacht besteht, eine „Durchsuchung“ Schüler, die Schulart sowie die der Schule obliegenden (im obigen Sinn) des Schülers wohl zu Recht als Eingriff Aufgaben zu erlassen.“ in die Privatsphäre zu qualifizieren wäre. Es wird seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft nicht Die diesbezügliche Verordnung, die Schulordnung, verkannt, dass die Frage, ob ein Verdacht besteht oder nicht, BGBl.Nr. 373/1974 i.d.g.F., sieht gemäß § 3 Abs. 4 Folgendes oft nicht einfach zu beurteilen sein wird. Diese Entscheidung vor: kann aber immer nur im Einzelfall und situationsbezogen „(4) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden getroffen werden. Jedenfalls ist es an den verantwortlichen oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht Personen gelegen, in Kenntnis der Rechtslage, sowie mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem weiters in verantwortungsvoller Handhabung derselben, zu Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene agieren. Ist dies der Fall, so wird – ohne der Gerichtsbarkeit Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes vorgreifen zu wollen – wohl schwerlich der Vorwurf selbst bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen der leichten Fahrlässigkeit gegenüber den Organwalter Veranstaltung dem Schüler zurück zu geben, sofern es sich erhoben werden können. nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Eine gesetzliche Ermächtigung, ohne Verdacht Erziehungsberechtigten – sofern der Schüler eigenberechtigt „durchsuchen“ zu dürfen, existiert nicht und wäre auch ist, diesem – ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht im Hinblick auf Art. 18 B-VG verfassungswidrig. Eine sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.“ gesetzliche Verpflichtung, ohne Verdacht „durchsuchen“ zu müssen, besteht ebenfalls nicht und wäre völlig konträr Aus dieser Bestimmung ist abzuleiten, dass bei zum liberalen Gedanken der westlichen Rechtsordnungen. Verdacht, dass ein Schüler (gilt sinngemäß auch für In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf das mehrere oder alle Schüler) einen sicherheitsgefährdenden Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verwiesen, wonach selbst oder unterrichtsstörenden Gegenstand (z.B. ein Messer die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht oder auch eine Ratte) in der Schul- oder Hosentasche willkürlich Personendurchsuchungen vornehmen dürfen. April / Mai 2017 8
Claudia Andre 0676/83450-203 claudia.andre@noel.gv.at Arbeitnehmer/ innenveranlagung So funktioniert das Formular L1: Wurde ein Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen: - Versicherungsprämien für freiwillige Personen- 1. Angaben zur Person versicherungen – innerhalb des gemeinsamen Höchstbe- 2. derzeitige Wohnanschrift trages. 3. (Ehe)partner/in - Beiträge zu Pflegeversicherungen, wenn sie 4. Anzahl der Arbeitgeber, bei denen Sie im be- den Charakter einer Krankenversicherung oder einer treffenden Kalenderjahr beschäftigt waren Rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebedürftigkeit 5. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetz- haben – innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages. betrag, Kinder- und Mehrkindzuschlag - Beiträge zu Pensionskassen – innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages. Wenn Sie während des Jahres kein oder nur ein geringes - Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraum- Einkommen (mit mindestens einem Kind, für das mehr als sanierung – innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages. 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde (6.000 Euro jährlich) erhalten haben, dann kann Ihr (Ehe-)- Unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses: Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. - Bestimmte Renten (insbesondere Leibrenten) und dauernde Lasten – in unbeschränkter Höhe. Waren Sie alleinstehend und haben für mindestens ein - Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungs- bezogen, so erhalten Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag. zeiten, z.B. von Schulzeiten – in unbeschränkter Höhe. Der Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt - Kirchenbeiträge – bis zu 400 Euro. - bei einem Kind 494 Euro - Steuerberatungskosten sowie Beratungskosten für - bei zwei Kindern 669 Euro und selbständige Bilanzbuchhalter und Personalverrechner – in - für das dritte und jedes weitere Kind gibt es unbeschränkter Höhe. zusätzlich je 220 Euro. - Spenden Wichtig: Alleinverdiener-/Alleinerzieher mit mindestens Private Zuwendungen für mildtätige Zwecke und an einem Kind erhalten den Alleinverdiener-/Alleinerzieher- begünstigte Spendenempfänger sowie Kirchenbeiträge: absetzbetrag auch dann als Steuergutschrift in Form Diese Sonderausgaben mindern bis zum jeweil- der Negativsteuer, wenn sie während des Jahres kein igen Höchstbetrag – in vollem Umfang – die Lohn- Einkommen oder ein so geringes Einkommen erzielt haben, steuerbemessungsgrundlage. dass sie keine Lohnsteuer bezahlt haben. Für Spenden an bestimmte begünstigte 6. Sonderausgaben Spendenempfänger können bis zu 10 Prozent des April / Mai 2017 9
Vorjahreseinkommens abgesetzt werden. betreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person (z.B. ausgebildete Seit 2012 ist der Kreis der begünstigten Spenden- Tagesmutter) erfolgt. empfänger erweitert: Wenn Sie Spenden an Tierheime, Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie die Was kann abgesetzt werden? freiwillige Feuerwehr zahlen, können Sie diese bei Ihrer - die unmittelbaren Kosten der Kinderbetreuung, Arbeitnehmer/innenveranlagung berücksichtigen lassen. nicht aber das Schulgeld (z.B. für Privatschulen), - Kosten für die Betreuung während der schulfreien 7. Werbungskosten Zeit (z.B. Nachmittags- oder Ferienbetreuung) , sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer - sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung (z.B. beruflichen Tätigkeit stehen, wenn sie nicht bereits Ferienlager). bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wurden. Diese wirken sich aus, wenn sie in Summe höher sind als das Achtung: Sämtliche Betreuungskosten sind nur dann Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich. Sind sie absetzbar, wenn sie durch eine pädagogisch qualifizierte niedriger, werden sie bereits bei jedem Arbeitnehmer in der Person erfolgen! – Qualifikation muss nachgewiesen Lohnverrechnung berücksichtigt. werden können! - Pendlerpauschale - Arbeitsmittel (Computer, Drucker, Scanner, Papier) Teilen sich die Elternteile die Betreuungsaufwendungen - Fachliteratur für ein Kind, können die Kosten im Verhältnis der - Beruflich veranlasste Internetkosten Kostentragung aufgeteilt werden. Alleinerzieher/innen - Reisekosten für Dienstreisen ohne oder mit können für ein Kind, das älter als zehn Jahre ist, die geringem Kostenersatz des Arbeitgebers Kinderbetreuungskosten als sonstige außergewöhnliche - Umschulungskosten Belastungen mit Selbstbehalt geltend machen. - Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten 9. Kinderfreibetrag - Studiengebühren, wenn Sie neben der beruflichen In der Beilage L1k können Sie zusätzlich noch beantragen: Tätigkeit studieren - Kinderfreibetrag neu: dieser beträgt für jedes haushaltszugehörige Kind 440 Euro. Wenn beide Elternteile 8. Außergewöhnliche Belastungen Steuern zahlen, kann dieser Freibetrag auch aufgeteilt Mit Selbstbehalt (diese Kosten wirken sich nur aus, wenn werden. In diesem Fall beträgt der Freibetrag für beide sie den Selbstbehalt in Summe überschreiten): Elternteile jeweils 300 Euro. - Krankheitskosten (Zahnersatz, Arbeits-, Spital-, - Unterhaltsabsetzbetrag: wenn Sie für ein Kind Allergiekosten) Unterhalt zahlen, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. - Begräbnis-/Grabsteinkosten, sofern sie nicht durch - Außergewöhnliche Belastungen für Kinder: den Nachlass gedeckt sind Kinderbetreuung, auswärtige Berufsausbildung von Kindern, - Kosten für Kinderbetreuung bei Alleinerzieher/ Aufwendungen für behinderte Kinder. innen - Kurkosten 10. Kontodaten eintragen und unterschreiben - andere außergewöhnliche Belastungen (z.B. Pflegeheimkosten) Automatischer Steuerausgleich – antraglose Veranlagung – unter bestimmten Voraussetzungen. Ohne Selbstbehalt: Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bmf.gv.at! - Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser oder Erdrutsch) - Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder Verordnung schulfreier Aufwendungen für die Kinderbetreuung Aufwendungen für die Betreuung von Kindern sind Tage im Schuljahr 2017/18 unter folgenden Voraussetzungen bis 2.300 Euro pro Kind absetzbar: Gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichts- - wenn für das Kind mehr als sechs Monate im gesetzes 1962 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde bzw. mehr als sechs Monate Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag NÖ Schulzeitgesetz, LGBl 5015-15, werden besteht, an den allgemein bildenden Pflichtschulen, an - wenn das Kind zu Beginn des Veranlagungsjahres denen für alle Klassen und Schulstufen der das zehnte bzw. aufgrund einer erheblichen Behinderung (Bezug der erhöhten Familienbeihilfe!) das sechzehnte Samstag schulfrei ist, der Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 27. Oktober 2017 und der - wenn die Betreuung in einer öffentlichen oder privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung 11. Mai 2018 (z.B. Kindergarten, Hort, Halb-/Vollinternat), die schulfrei erklärt! den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinder- April / Mai 2017 10
Barbara Heindl 0676/83450-207 barbara.heindl@noel.gv.at Neuerungen zum Kindergeld FAMILIENZEITBONUS für VATER (FZB) Anspruch hat Vater (Adoptivvater, Dauerpflegevater bzw. der Elternteil, der das Kind im Anspruchszeitraum NICHT überwiegend betreut) für sein Kind Ÿ für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, Ÿ gemeinsamer Haushalt, Ÿ er, das Kind und der andere Elternteil den Lebensmittelpunkt in Österreich haben (Hauptwohnsitz), Ÿ er sich während des gesamten Anspruchszeitraumes in Familienzeit befindet, Ÿ er in den letzten 182 Tagen (6 Monate) durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Familienzeitbonus kann pro Kind nur einmal bezogen obsorgeberechtigt sein und alle Anspruchsvoraussetzungen werden! Gleichzeitiger Bezug von FZB und KBG durch erfüllen. dieselbe Person ist ausgeschlossen! Höhe und Anspruchsdauer (§ 3) Familienzeit ist ein Zeitraum von 28 bis 31 Tagen (1 Ÿ Das KBG beträgt bei einer Anspruchsdauer von 365 Monat), den der Vater aufgrund der Geburt seines Kindes Tagen (1 Jahr) ab der Geburt des Kindes EUR 33,88 ausschließlich seiner Familie widmet und nicht erwerbstätig täglich. ist. Antrag (Formular) innerhalb von 91 Tagen (3 Monate) ab Ÿ Bei kürzerer Inanspruchnahme erhöht sich der dem Tag der Geburt des Kindes. Tagesbetrag nicht! Ÿ Eine verlängerte Inanspruchnahme ist möglich! Höhe und Dauer Ÿ Bezug vom KBG kann abwechselnd durch beide EUR 22,60 täglich (reduziert sich um den Anspruch auf Elternteile erfolgen und verlängert sich dadurch von 365 vergleichbare Leistungen) = 31 x EUR 22,60 = EUR Tagen (12 Monate) auf maximal 456 Tage (15 Monate) = 700,60 365 + 91. Ÿ Jedem Elternteil ist eine Anspruchsdauer von 91 Tagen KINDERBETREUUNGSGELDGESETZ (KBG) unübertragbar vorbehalten. Ÿ Pro Kind ist nur ein zweimaliger Wechsel möglich! 1. Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto (Ausnahme: ist der beziehende Elternteil durch ein Voraussetzungen unvorhersehbares, unabwendbares Ereignis für kurze Zeit Ÿ Familienbeihilfe verhindert, kann ein weiterer Wechsel erfolgen). Ÿ Gemeinsamer Haushalt (Hauptwohnsitz) Ÿ Werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht Ÿ Zuverdienstgrenze EUR 16.200,- oder individuelle nachgewiesen, kommt es zu einer Reduzierung des KBG Zuverdienstgrenze für jeden Elternteil um EUR 1.300,-. Ÿ Mittelpunkt Lebensinteresse in Österreich Ÿ KBG kann nur in Blöcken von mindestens 61 Tagen (2 Ÿ Gleichzeitig für beide Eltern ausgeschlossen Monate) beansprucht werden. Ÿ Vorwiegend der Elternteil, der die Betreuung durchführt Ÿ Anspruch auf KBG endet mit der Geburt eines weiteren (Mutter) Kindes. Ÿ VERZICHT ganze Monate und maximal 182 Tage rückwirkend (Zeitpunkt und Dauer müssen im Vorhinein Gleichzeitiger Bezug bekannt gegeben werden) vom KBG möglich im Ausmaß von 31 Tagen (1 Monat) = Anspruchsdauer verringert sich. Neu Der Anspruch eines Elternteils auf KBG für ein Kind reduziert Ruhen sich um den Anspruch dieses Elternteils auf Familienzeit- Während des Anspruches auf Wochengeld der Mutter bonus für Väter nachdem Familienzeitbonusgesetz. Bei (oder einer dem Wochengeld vergleichbaren Leistung, getrennt lebenden Eltern muss der antragstellende Elternteil wie z.B. Gehaltsfortzahlungen, Betriebshilfe etc.) ruht April / Mai 2017 11
das KBG (= der gewählte Tagesbetrag) in der Höhe des Anspruch nimmt. Wochengeldanspruches. Ist die Leistung niedriger als das Ÿ Gleichzeitiger Bezug maximal 31 Tage (1 Monat). KBG so wird die Differenz an KBG ausbezahlt. Das Ruhen gilt grundsätzlich auch für den Vater. Anspruchsdauer Ÿ einem Elternteil 365 Tage ab Geburt des Kindes, wenn Mehrlingsgeburten der zweite Elternteil in Anspruch nimmt maximal 426 Tage, Ÿ Erhöhung des KBG für das zweite und jedes weitere Ÿ jedem ist eine Anspruchsdauer von 61 Tagen Mehrlingskind um 50 Prozent, vorbehalten, Ÿ werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht Ÿ zweimaliger Wechsel möglich, nachgewiesen, kommt es zu einer Reduzierung um EUR Ÿ nicht in Anspruch genommene Tage verfallen, 650,- für jeden Elternteil. Ÿ kürzere Inanspruchnahme erhöht nicht den Tagessatz! Bezugsende 4. Partnerschaftsbonus Ÿ durch Verzicht vorübergehend oder vorzeitig, Ÿ in der Höhe von EUR 500,- als Einmalzahlung pro Ÿ mit Ablauf der beantragten Dauer bzw. Elternteil, Höchstanspruchsdauer. Ÿ wenn die Eltern das KBG für dasselbe Kind zu annähernd gleichen Teilen, mindestens jedoch im Ausmaß von 124 2. Flexible Inanspruchnahme Tagen (4 Monate) beanspruchen, Anspruchsdauer kann auf bis zu 851 Tage (28 Monate = 2 Ÿ Anspruch pro Kind nur einmal, Jahre 4 Monate) ab Geburt des Kindes von einem Elternteil Ÿ Antrag spätestens 124 Tage ab Beendigung des letzten verlängert werden bzw. auf 1063 Tage (35 Monate), wenn Bezugsteiles, beide Elternteile das KBG abwechselnd beziehen. Ÿ Härtefallverlängerung: maximal 91 Tage, Ÿ Antrag um Partnerschaftsbonus bei jener Anspruchsdauer Krankenversicherung, bei der zuletzt das KBG für dieses Ÿ Die Anspruchsdauer ist bei der erstmaligen Antrag- Kind bezogen wurde. stellung verbindlich festzulegen! Ÿ Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen ausnahmslos. Ÿ An dem aus der Antragsdauer ergebenden Tagesbetrag ist auch der andere Elternteil gebunden. Ÿ Eine spätere Änderung ist nur 1x pro Kind auf Antrag und nur bis spätestens 91 Tage (3 Monate) vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich. Ÿ Aufpassen: Rückzahlung! 3. Einkommensabhängiges KBG Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht in folgender Ausgestaltung zur Verfügung: Variante 12 + 2 Bezugshöhe 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal EUR 66,- täglich (rund EUR 2.000,- monatlich) Bezugsdauer Bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbe- treuungsgeld (KBG) bezieht. Bei Inanspruch- nahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, ma- ximal aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kin- des (ein Elternteil kann nie mehr als 12 Monate KBG beziehen). Die Erwerbstätigkeit in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes bzw. vor Mutterschutz muss durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit sein. Für die von der Krankenkasse durchgeführte Günstig- keitsrechnung werden die Einkünfte aus dem letzten Kalendertag vor der Geburt des Kindes herangezogen. Ÿ Bis zum 1. Geburtstag des Kindes für einen Elternteil als Ersatz des Erwerbseinkommens. Ÿ Plus 2 Monate (61 Tage), wenn 2. Elternteil auch KBG in unentgeltliche Einschaltung April / Mai 2017 12
Christian Rametsteiner 0676/83450-208 christian.rametsteiner@ Sollen die noel.gv.at „Nein, Sonderschulen sollten auf keinen Fall abgeschafft werden. Die Sonderschulen, die noch existieren, sind ganz wichtige Stätten für diejenige, die eine Betreuung in Kleingruppen benötigen und die in der großen Masse einer Integrationsklasse untergehen würden. Dass Sonderschulen eine sinnvolle Institution sind, beweisen uns tagtäglich die Rückmeldungen der Lehrer, aber auch der Eltern, die klar der Meinung sind, dass eine Sonderschule abgeschafft die beste Betreuung für ihr behindertes Kind ist. Eine Forderung der Politiker nach Abschaffung dieser Schulen ist eine klare Verkennung der Realität. Durch die fachliche und werden? vor allem soziale Betreuung in den Sonderschulen haben die Kinder gute Zukunftschancen.“ Helmut Ertl, M.Ed. Förderkonzepte bestmöglich umgesetzt und verwirklicht Vorsitzender NÖ Landeslehrer werden können.“ (publiziert in NÖN Landeszeitung): Erklärung gegen die Abschaffung von Sonderschulen Ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit in der Auswahl von sonderpädagogischen Einrichtungen und GÖDaps, LCH und VBE Betreuungsangeboten. Wiener Erklärung gegen die Abschaffung von Sonderschulen Die Frage nach der besten Bildungseinrichtung müsse „Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) immer von den Bedürfnissen der Kinder, die sich will die Sonderschulen abschaffen. Kinder, die bisher in grundlegend unterscheiden, ausgehen. Sonderschulen unterrichtet wurden, sollen mit eigenem Lehrplan in Mittelschulen integriert werden.“ (ORF- Inklusion als Pädagogik der Vielfalt – JA Online am 5. Jänner 2017). Ab dem Jahr 2020 sollen Aber es muss auch gesetzlich sichergestellt werden, also Sonderschulen die Ausnahme sein und „inklusive dass in diesen Inklusionsklassen für Kinder mit sonder- Mittelschulen“ die Normalität. pädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit besteht, in Kleingruppen von ausgebildeten Spezialistinnen und UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 „Bildung“ Spezialisten unterrichtet zu werden. (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Diese Empfehlung, die auch von betroffenen Eltern Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage gefordert wird, sollte erst einmal umgesetzt werden! der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives (inklusives) SOL, Regina Holzer (ZIS Krems): Bildungssystem auf allen Ebenen. „Was bedeutet für mich Sonderschule? Aus dem Sinngehalt der Konvention lässt sich weder Sonderschule - eine Arche für Kinder, die ein „Time-out“ entnehmen, dass damit die Abschaffung der Sonderschulen im geschützten Rahmen benötigen. Ein Ort, an dem oft gemeint wäre, noch dass eine solche juristisch zwingend belastete, vom Leben, ihren Familien, der Welt um sie herum ist. Es geht vielmehr in einer ganz umfassenden Weise um sozial und emotional zerrüttete Kinder wieder „aufblühen“ das Kindeswohl. Eine Gemeinsamkeit bringt für viele, aber können, weil sie in Kleingruppen ein Stück Sicherheit und nicht für alle Kinder Vorteile. Nicht für jeden ist das Gleiche Geborgenheit erleben. auch gleich gut! Sonderschule - ein Zentrum mit hochqualifizierten Fest steht, dass für besondere Förderung, Therapie und Fachexperten aus unterschiedlichsten Bereichen der Beratung auch weiterhin bedarfsorientierte Angebote in Sonderpädagogik mit vielfältigen Lernmaterialien und hoher Qualität und ausreichender Zahl zur Verfügung stehen behindertengerechter Einrichtung, in dem individuell erstellte müssen. Die Zahl der Bescheide für sonderpädagogischen April / Mai 2017 13
Förderbedarf hat seit der Übernahme der Integration ins Ÿ der Prozess der Inklusion, der auf Jahrzehnte angelegt Regelschulwesen (15. bzw. 17. SchOG-Novelle) stetig ist, durch die Politik langfristig finanziell abgesichert und zugenommen und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 4,8 durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens mitgetragen Prozent. Es ist also davon auszugehen, dass die Anzahl wird; der Kinder, die unter den gegebenen Umständen an den Ÿ Kinder und Jugendliche, wie in den skandinavischen Schulen nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert Ländern auch, über das gesamte pädagogische werden können oder deren Eltern das Angebot für ihr Kind Leistungsspektrum sonderpädagogisch gefördert werden. nicht als angemessen erachten, damit unweigerlich steigen wird. Es ist uns sehr wichtig, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen auch besonderen Schutz und besondere Radikale Inklusionsbefürworter tun so, als gäbe es nur Zuwendung erfahren. Das trifft ganz besonders auf Kinder die Alternative zwischen völliger Inklusion oder völliger mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu. Gerade die Exklusion, was sich als realitätsfremd erweist, weil es schwächsten Mitglieder der Gesellschaft brauchen mehr einer differenzierten Gesellschaft der Moderne nicht Hilfe und eine optimale Förderung ist ein wichtiger Baustein entspricht. Sie empfinden es schon als herabsetzend, wenn für die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen. Die höchst Behinderungen und Defizite eines Kindes klar beim Namen erfolgreiche Arbeit unserer Sonderpädagoginnen und genannt werden. Doch eine präzise Diagnose ist eine Sonderpädagogen beweist das. Zudem müssen sich auch unverzichtbare Voraussetzung für eine gezielte Förderung. Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die sich in einer oftmals schwierigen und belastenden Situation Erschwerend kommt noch dazu, dass viele Lehrerinnen befinden, darauf verlassen können, dass ihre Kinder und Lehrer auf das breite Spektrum der inklusiven Pädagogik bestmöglich betreut werden. Genau das gewährleisten nicht ausreichend vorbereitet sind und die dafür notwendigen unsere Sonderschulen, die sich in den letzten Jahren zu Ausbildungen fehlen. Auch wenn jetzt Grundkenntnisse Kompetenzzentren für Sonder- und Inklusionspädagogik von Inklusion im Studium vermittelt werden, wird es für entwickelt haben. künftige Lehrerinnen und Lehrer kaum möglich sein, sich das spezifische Fachwissen früherer Sonderpädagoginnen und –pädagogen berufsbegleitend anzueignen und zum Pflichtschullehrerinnen und Wohle aller Kinder im Schulalltag auch einzusetzen, wenn Pflichtschullehrer (GÖDaps) es diesen „speziellen Lehrertyp“ in der Ausbildung nicht www.pflichtschullehrer.at mehr gibt. Die drei Lehrerverbände GÖDaps, LCH und VBE fordern Dachverband Lehrerinnen daher, dass und Lehrer Schweiz (LCH) Ÿ an Sonderschulen als pädagogische Spezialeinrichtung www.LCH.ch festgehalten wird; Ÿ die Ausbildung zum Sonderpädagogen/zur Sonderpädagogin auch in der neuen Pädagogen-/ Verband Bildung und Pädagoginnen-Bildung vorzusehen ist; Erziehung (VBE) Ÿ die Wahlfreiheit der Eltern bestehen bleiben muss; www.vbe.de www.noe-landeslehrer.at Wichtige und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage! April / Mai 2017 14
Geschäft mit Sonderschülern (Kronen Zeitung, 15. April 2017) „Mit diesem Autonomiepaket bringen wir Transparenz in unser Schulsystem. In Zukun wird das Geld punktgenau da ankommen, wo es hingehört: bei unseren Kindern.“ (BM Hammerschmid, Kronen Zeitung, 15. April 2017) Durch solche und ähnliche Aussagen werden unseren hervorragend und mit bestem Wissen und Gewissen arbeitenden Sonderschuldirektorinnen und Sonderschuldirektoren Unterstellungen gemacht, die durch nichts zu belegen sind. Der seit geraumer Zeit vorliegende Widerstand dieser Lehrergruppe gegen das Autonomiepaket dür e die Dienstgeberseite dazu bewogen haben, in die Offensive zu gehen und mi els gekau er Medien eine Mistkübelkampagne gegen die hervorragende Arbeit unserer Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die im Vergleich zum Dienstgeber genau wissen, was für die Schülerinnen und Schüler am besten ist, zu starten. Leider erweist sich ein Kampf gegen große Printmedien als ein Kampf gegen Windmühlen, was die zahlreichen Emails betroffener Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und auch der Standes- vertretung gezeigt haben, denn Reak onen der Redak on und auch des Dienstgebers bleiben leider, wie so o , aus! April / Mai 2017 15
Martin Traxler 0676/83450-209 martin.traxler@noel.gv.at NÖ Landeslehrer- meisterschaften 2017 Hallenfussball - die bereits 30. Meisterschaften 2017 Gänserndorf holt wieder Landesmeister-Titel ach Qualifikationsturnieren in jedem Viertel folgten N acht Mannschaften aus NÖ dem Aufruf des Zentralausschusses, um am 27. Jänner 2017 in der Stadthalle Gänserndorf aus ihren Reihen den Landesmeister zu küren. Nach der Vorrunde und den Kreuzspielen waren die Plätze für die Finalspiele vergeben. In einem spannenden Finale siegte letztendlich das Gänserndorfer Team gegen Korneuburg mit 2:0. Der Gänserndorfer Coach Otto Quell durfte somit den Wanderpokal im Weinviertel belassen. Horn gewann das kleine Finale um Platz 3 gegen Wiener Neustadt mit 5:4 nach Verlängerung. Schützenkönig mit sechs Treffern wurde Andreas Mrlik. Die Gesamtplatzierung lautete: Platz 1: Gänserndorf Platz 2: Korneuburg Platz 3: Horn Platz 4: Wiener Neustadt Platz 5: Neunkirchen Platz 6: St. Pölten Platz 7: Krems Platz 8: Amstetten Im Anschluss an das Turnier fand die Siegerehrung statt. Martin Traxler und Claudia Andre vom Team Zentralausschuss APS-NÖ, PSI Karl Stach und PSI Mag. Josef Fürst sowie Bürgermeister LAbg. Renè Lobner überreichten die Pokale. Besonders bedankte man sich auch bei den Vertretern der Sponsoren: NÖ VERSICHERUNG - Herrn Ing. Robert Koberger, RAIKA – Herrn Johannes Jaindl, sowie beim Vertreter der Presse – Herrn Raimund Mold. Für die Zurverfügungstellung der Stadthalle bedankte sich der Zentralausschuss bei Bürgermeister LAbg. René Lobner. PSI Karl Stach und PSI Mag. Josef Fürst überreichten den Organisatoren vor Ort, Kollegen Otto Quell, Christian Trunner und Bernhard Preh, Dank und Anerkennung des Landesschulrates für NÖ. Weiters wurden die DA-Vorsitzenden Günter Perlega (Gänserndorf) und Franz Grafenauer (Korneuburg) begrüßt. Im Anschluss an die Siegerehrung mit Pokalen und Urkunden wurde zu einem köstlichen Buffet geladen. Ein besonderer Dank gebührt dem Hauptorgani- satorenteam, die mit Engagement dafür sorgten, dass diese Meisterschaft zu einem eindrucksvollen Erlebnis wurde. April / Mai 2017 16
NÖ Landeslehrermeisterschaften 2017 Ski alpin und Snowboard - Meisterschaften 2017 Große Begeisterung bei den Startern und herrliches Wetter m Freitag, den 3. März 2017 konnten - nach mehrmaligen A wetterbedingten Absagen in den letzten Jahren – die Landesmeisterschaften Ski Alpin und Snowboard bei herrlichem Wetter und frühlingshaften Schneebedingungen in Annaberg durchgeführt werden. Die Organisation und Durchführung der Wettkämpfe, von der Nummernausgabe, Streckenpräparierung, Zeitnehmung bis hin zur Online- Auswertung, übernahm das bewährte Team um SR Karl Lackinger aus der NNÖMS Lilienfeld. Insgesamt starteten 71 Teilnehmer/innen aus dem Bereich der NÖ Pflicht- und Berufsschullehrer/innen in den Disziplinen Snowboard bzw. Ski Alpin in verschiedenen Altersklassen bei Einzel- und Mannschaftsbewerben. Die Veranstaltung konnte mit großer Begeisterung und ohne Verletzungen mit einer tollen Siegerehrung im Gasthaus „Zur Post“ abgeschlossen werden. In den verschiedenen Ski Alpin-Bewerben krönten sich: Friederike ANSPACH (NMS Schoellerstraße) Simone STROBLMAYR (SMS Scheibbs 1) Julia SCHRITTWIESER (NNÖMS Lilienfeld 1) Romana HAUSER (NNÖMS Lilienfeld 1) Klaus SPINKA (NNÖMS Lilienfeld 1) Thomas GAMSJÄGER (SMS Scheibbs 1) Christoph PREM (NNÖMS Mistelbach II) Lukas SPINKA (NMS Wolkersdorf II) zu den Landesmeistern der jeweiligen Altersklasse. In den Snowboard-Bewerben siegten: Julia MAYER (NMS Ternitz) sowie Paul PÖPPERL (NNÖMS Lilienfeld 2) Die Mannschaftswertung ging diesmal an NNÖMS Lilienfeld1 vor SMS Scheibbs1 und NMS Wolkersdorf II. Die Siegerehrung wurde seitens des ZA-Teams von Vors. Helmut Ertl, Vors.-Stv. Peter Böhm sowie Sportreferenten Martin Traxler durchgeführt. DA-Vors.-Stv. Christina Drabits (Lilienfeld) sowie Peter Amstler und Ing. Gerald Gaugg (seitens des ZA-Teams für NÖ Berufsschullehrer) nahmen an der Siegerehrung teil. Ein besonderer Dank gebührt dem Hauptorganisatoren- team: nämlich den Mitarbeitern des Union Skiclub Lilienfeld, dem gesamten Team der NNÖMS Lilienfeld, dem Rennleiter Wolfgang Doupovec, die mit ihrem Engagement dafür sorgten, dass diese Meisterschaft zu einem eindrucksvollen Erlebnis wurde. April / Mai 2017 17
Cybermobbing und Datenschutz. Das Handbuch wurde in Kooperation mit dem Bildungsministerium entwickelt und kann bedarfsgerecht jederzeit erweitert werden. Erfolgreiche Pilotphase als Grundlage für informiert Weiterentwicklung des Projekts Um die Methoden des Projekts „CyberKids“ auf Erfolg und Verbesserungsmöglichkeiten zu testen, wurden 16 Klassen in vier Monaten besucht. Das Feedback zu den CyberKids Workshops, die von Präventionsbeamten des Projekts Kinderpolizei mitgestaltet wurden, war sehr positiv und Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka stellte am 17. konstruktiv. Die 459 Multiplikatoren und CyberKids-Betreuer März 2017 in Mautern das Programm „CyberKids“ vor. Das sind in der Kinderpolizei und Verkehrserziehung ausgebildet Präventionsprojekt soll Kinder vor Gefahren im Internet und stehen österreichweit zur Verfügung. Der Bedarf schützen. wurde mit den Landesschulräten vor der Ausbildung in den Bundesländern abgestimmt. „Das Projekt ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Cyber- Kriminalität zu bekämpfen“, sagte Innenminister Sobotka. Dienst-Emailadressen für Landeslehrer/ innen – Richtlinien und Nutzung Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen Übermittlung persönlicher, dienstrechtlich relevanter Inhalte auf elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/ Dienstgeber wurde für jeden Landeslehrer/jede Landes- lehrerin eine Dienst-Emailadresse (ein Dienst-Emailkonto) eingerichtet. Zur Erreichung dieses Zweckes ist dieses Dienst-Emailkonto durch jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin verpflichtend zu verwenden. „Es ist wichtig, dass wir unsere Jüngsten bestmöglich auf die Herausforderungen im Umgang mit dem Internet Emailadresse vorbereiten. Die Kriminalstatistik aus dem Vorjahr zeigt Die amtliche, eindeutige Emailadresse des Landeslehrer/ einen Anstieg der Zahl der Cybercrime-Delikte um 30 der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer Prozent gegenüber 2015. 302 Fälle von Cybermobbing in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe: wurden angezeigt. Das ist alarmierend“, sagte Innenminister Personalaktnummer@schule-noe.at. Zusätzlich zur Sobotka. amtlichen Emailadresse wurde für jeden Benutzer/jede Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format Vorname. Das Projekt „CyberKids“ wurde erstmalig im März 2015 Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter dieser gestartet und wird seitdem im Cybercrime-Competence- Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin Center des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit erreichbar. Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen mit der Kinderpolizei und der Kriminalprävention wird diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am abgewickelt. Das vom Fonds für die innere Sicherheit Ende des Familiennamens unterschieden (Vorname. geförderte Präventionsprojekt hat vorrangig zum Ziel, Nachname1@schule-noe.at). altersgruppengerechte Inhalte im Umgang mit dem Internet zu vermitteln. Im Fokus sind die Gefahren, die das Internet Benutzungsrichtlinien für unerfahrene, junge Nutzer darstellen kann und wie man Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst- sich davor schützen kann. Emailkonto regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen und diese als dienstliche Information zur Kenntnis zu Handbuch als Leitfaden und Unterstützung nehmen. Um die Inhalte altersgruppengerecht aufzuarbeiten, wurde in Zusammenarbeit mit Polizistinnen und Polizisten, Der Begriff „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen die im Bereich der Prävention für Kinder im Volksschulalter Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen tätig sind, ein Handbuch als Unterstützung im Umgang mit Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im dem Internet erstellt. Derzeit ist das Handbuch in fünf große Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres Themengebiete gegliedert: „Polizei – Schutz“, „Gefühle eine wöchentliche Überprüfung des Posteinganges auf – Vertrauen“, „Chancen und Gefahren“, „Persönliche Daten Emails von der vorgesetzten Dienstbehörde empfohlen. – Datenschutz“ und „Was ist das Internet?“. Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer Ziel des Handbuches ist es, den Kindern dienstlichen Verhinderung (Teilnahme an Schulveran- Selbstkompetenzen und Verantwortung zu übermitteln staltungen, Fortbildungsveranstaltungen etc.) einer ebenso wie Wissen über den Umgang mit Suchmaschinen, länger andauernden Krankheit oder einer anderen April / Mai 2017 18
nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der Lage, das Dienst-Emailkonto in diesem Zeitraum abzurufen, so hat er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung sobald wie möglich nachzuholen. Keinesfalls dürfen seitens der systeminternen Benutzer (der Landeslehrer/innen) unaufgeforderte Massen-Emails (Spam-Emails) an Kolleginnen und Kollegen versandt werden. Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen) Speicherplatz von 1 GB pro Emailkonto so zu verwalten, dass jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst- Begründungen Emails zur Verfügung steht. Grundsätzlich sollten keine dienstlichen Mails auf Freemail-Servern (wie gmx, yahoo, … ) gespeichert werden, Wichtige Hinweise zur Weiterleitung da es keine Möglichkeit gibt, die weitere Verwendung Bitte unbedingt beachten! Eine Weiterleitung von dieser Nachrichten zu kontrollieren. Beim Antworten aus dienstlichen Emails (= Emails von einer vorgesetzten dem weitergeleiteten Konto wird diese „Nicht-Dienst- Dienstbehörde oder dem Dienstgeber) an andere Email- Emailadresse“ dann als Absende-Adresse verwendet Konten ist aus logistischen Gründen nicht gewünscht! (zum Beispiel wird die Antwort an den Landesschulrat von supermausi63@yahoo.de gesendet). Im Falle möglicher Anmerkungen und Empfehlungen weiterer Rückantworten, geht die Dienst-Email wieder an Zur Vermeidung eines zusätzlichen Einstiegs können die, in der Antwort verwendete „Nicht-Dienst-Emailadresse“ Nutzer von Email-Clients (wie z.B Outlook oder Thunderbird) (also in unserem Fall schickt der LSR die Rückantwort das Dienst-Email-Konto auch in diesen Client einbinden. wieder an die Supermausi-Adresse!). Mittels IMAP ist ein direkter Zugriff auf das Mailkonto möglich, d.h. man arbeitet direkt am Server, ähnlich dem Webmail. Namensänderungen bei der Dienst-Emailadresse Emails, die nicht vom Dienstgeber oder einer vorgesetzten Der Landesschulrat für NÖ übermittelt monatlich dem Dienstbehörde kommen, können natürlich weitergeleitet Betreiber der Dienst-Emailadressen eine aktualisierte Liste werden, damit die Trennung zwischen Schule- und Privat- mit allen NÖ Landeslehrer/Innen. Damit wird Folgendes Adresse noch besser funktioniert. automatisch aktualisiert: Ÿ Neue Kolleginnen und Kollegen bekommen eine Dienst-Emailadresse inkl. der notwendigen Zugangsdaten übermittelt (das kann am Schulanfang durchaus bis Oktober dauern). Ÿ Der Dienstort (Stammschule) wird aktualisiert. Ÿ Gleich bleibt auf jeden Fall die Emailadresse mit der PA- Nr. (z.B. 1234567@schule-noe.at). Ÿ NICHT automatisch aktualisiert werden Namens- änderungen, wie z.B. bei Eheschließungen! Wie kann ich meine Dienst-Emailadresse ändern (lassen)? In begründeten Fällen, wie Eheschließungen oder Scheidungen, mehrfach vorkommenden Namen oder unüblichen Schreibweisen kann die Dienst-Emailadresse wie folgt geändert werden: Ÿ Kontrolle im Adressbuch des Webmailsystems, ob die gewünschte Mailadresse noch frei ist. Ÿ Änderungswunsch an die/den Haupt-IT-Betreuer/ in des politischen Bezirks mit folgenden Daten: PA-Nr., Vor- und Zuname (ev. auch alter Zuname vor Eheschließung), Schulkennzahl und Name der Stammschule, gewünschte neue Mailadresse (z.B.: k.meier@schule-noe.at statt karin.meier5@schule-noe.at oder hans.huber@schule- noe.at statt hans-georg-adalbert.huber@schule-noe.at). Der Zuname darf aber auf keinen Fall abgekürzt werden! Der/die Haupt-IT-Betreuer/in des politischen Bezirks leitet den Wunsch an den Betreiber der Dienstmailadressen weiter. Sobald die Änderung durchgeführt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. unentgeltliche Einschaltung April / Mai 2017 19
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