Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau

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Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
02 | Mai 2018
Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
INH A LT S V ER ZEIC HNIS
INHALT

                                                                   Editorial                                       1
                                                                   Gemeindeversammlung
                                                                   Gemeindeversammlung                              2
                                                                   AHV
         Offizielles Informationsorgan ­
                                                                   Altersrente                                     13
         der Gemeinde Rüegsau                                      Rentenvorausberechnung                          14
                                                                   Krankheitskosten                                15
         Erscheint jährlich mit 4 Ausgaben                         Bau
         Nächste Ausgabe: 14. September 2018                       Geschwindigkeitsmessungen Kantonspolizei        16
         Redaktionsschlüsse 2018:                                  Energieberatungsstelle Emmental                 16
                                                                   Portrait Energieberatungsstelle Emmental        17
         1 / 2018 – 5. Februar 2018                                Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehr   17
         2 / 2018 – 4. April 2018                                  E-Bau                                           20
         3 / 2018 – 6. August 2018                                 Eingegangene Baugesuche                         21
         4 / 2018 – 15. Oktober 2018                               Finanzen
                                                                   Birnel                                          22
         Kontakt: Gemeindeverwaltung, Redaktion ­                  Hundetaxe 2018                                  22
         ­«Rüegsau Nachrichten», Salome Bütler, ­                  Umwelt
          034 460 70 70, salome.buetler@ruegsau.ch                 Gutschein Tageskarte                            23
                                                                   Pilzkontrolle                                   23

         Redaktionsausschuss:                                      Soziales, Kultur und Sport
                                                                   Vorsorge                                        24
         Sonja Steinmann, Susanne
                           ­­       Muralt,
                                                                   Fête de la musique                              26
         Salome Bütler, Bernhard Liechti
                                                                   Sicherheit
                                                                   Trinkwasserqualität                             26
         Gestaltung, Druck: Haller + Jenzer AG, Burgdorf           Einsatz Broncos Security                        26
                                                                   Jahresbericht 2017 Feuerwehr Brandis            27
         Auflage: 1 600 Exemplare                                  Personelles
         Verteiler: alle Haushalte der Gemeinde Rüegsau            Technische Dienste Rüegsau                      30
                                                                   Dienstjubiläum Anita Schärer                    30
                                                                   Interview Beat Reinhard                         31
         Titelbild: Anita Schärer
                                                                   Schule
                                                                   Kunstprojekt                                    32
                                                                   Kreatives Gestalten                             33
                                                                   Projekt win3                                    33
                                                                   Wiederbelebung der Skilager Sekundarstufe 1     35
                                                                   Vermischtes
                                                                   Rotkreuz Fahrdienst                             36
                                                                   BFU Sicherheitstipp – Denken beim Sport         36
                                                                   Gemeindebibliothek Rüegau                       38
                                                                   Brocki Härzlech                                 38
          Gemeindeverwaltung | Rüegsaustrasse 40                   100 Jahre Sekundarschule Hasle-Rüegsau          39
          Postfach 282 | 3415 Rüegsauschachen                      Schnellste / r Hasle-Rüegsauer / in             39
          Tel. 034 460 70 70                                       Altersleitbild                                  40
                                                                   Hauptversammlung Schützen Rüegsau               42
          gemeindeschreiberei@ruegsau.ch
                                                                   Gastfamilie YFU                                 43
                                                                   Neueröffnung Kita Mittleres Emmental            44
          Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung                        Brockenstube                                    45
          Montag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 17.30 Uhr                 APH Hasle-Rüegsau – Freiwilligen Anlass         45
                                                                   Da-Junioren Aemme-Team                          46
          Dienstag bis Freitag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 16.30 Uhr
                                                                   Spitex Region Lueg                              46
                                                                   Verkehrsverein – Hasle-Rüegsau Award 	          47
          Nach vorheriger telefonischer Absprache können           Klimawandel                                     48
          auch ausserhalb der Öffnungszeiten ­Termine              Hochzeiten & Geburtstage                        49
                                                                   Veranstaltungskalender                          50
          vereinbart werden.                                       Notfallnummern                                  52
Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
1

                   EDITORIAL

                                                                                                                      EDITORIAL
                   ENGAGEMENT IN DER POLITIK –
                   OF F EN F Ü R N EU E S U N D A LT BE WÄ H R T E S BEIBEH A LT EN
                   Unser Gemeindepräsident, Fritz Rü-      Einwohnergemeindeversammlung
                   fenacht, hat sich in der letzten Aus-   Zur nächsten Versammlung am 6.6.2018 sind alle Stimm-
                   gabe zu Themen wie Abstimmungen         berechtigten eingeladen. Neben der Jahresrechnung
                   und direkte Demokratie geäussert.       2017, die abgeschlossen wird, liegen weitere Traktanden
                   Ich werfe gerne einen Blick auf die     vor, von denen in dieser Ausgabe zu lesen ist. Nehmt
                   Wahlen am 25. März 2018.                eure Verantwortung wahr und kommt um 19.30 Uhr in die
                                                           Aula in Rüegsauschachen. Vielleicht lässt sich auch euer
Emmental                                                   Nachbar dazu bewegen, mit zu kommen.
Im Wahlkreis Emmental waren 16 Listen zur Wahl ange-
treten mit total 228 Kandidatinnen und Kandidaten.         Urnenabstimmung 23. September 2018
                                                           In der Gemeinde Rüegsau wird an jenem Sonntag über
Rüegsau                                                    den Baukredit für die Schulanlagen Rüegsauschachen
Von der politischen Gemeinde Rüegsau haben sich            abgestimmt. Bitte helft mit, damit die Realisierung des
11 Personen zur Verfügung gestellt auf 8 verschiedenen     Neubaus im Zentrum der Schulanlage umsetzbar ist.
Listen. Sie haben zusammen 1’271 Parteistimmen ge-         Lasst uns die Vorwürfe und die Unzufriedenheit beisei-
holt in unserer Gemeinde. Die jüngste Kandidatin, Lea      telegen und uns für die Schulanlage stark machen.
Schmid, mit Jahrgang 1998 und der älteste Kandidat,
Andreas Wittwer, mit Jahrgang 1957. Schön, dass ihr alle   Vision für unser Dorf
kandidiert habt. Gratulation und Dank für euren Einsatz.   Lasst uns die Sicht für unsere Schule und unser Dorf um-
                                                           setzen. Der langersehnte Wunsch, nicht mehr in alten
Politik                                                    baufälligen Baracken die Schule absolvieren zu müs-
Engagement für die Anliegen und zum Wohl der Bür-          sen, oder zu unterrichten, darf auch in Erfüllung gehen.
ger unseres Kantons oder unseres Dorfes. 32.1 % unserer    Ich wünsche mir, dass Lehrpersonen durch diese Ermuti-
Stimmberechtigten in der Gemeinde Rüegsau kennen           gung nur noch bei uns unterrichten wollen und sich die
euch Kandidatinnen und Kandidaten und haben über           Schüler freuen, an dieser Schule zu sein. Ich wünsche
alle 16 Listen 12’342 Parteistimmen abgegeben, weil sie    mir Vertrauen seitens der Bevölkerung in den Gemein-
euch schätzen und euch unterstützen.                       derat und den Ausschuss des Projektes Sanierung und
                                                           Erweiterung der Schulanlage. Diese Investition soll Ruhe
Du und ich                                                 und Zufriedenheit schaffen, eine wichtige Grundlage für
Meine Persönlichkeit, die sich zusammensetzt aus Ga-       unsere Schule.
ben und Erfahrungen, ist gefragt, um sich zu engagie-
ren. Kann und will ich mich, neben Beruf und Familie,                                          Sonja Steinmann,
für Anliegen stark machen, worüber vor allem diskutiert,                 Gemeinderätin Soziales, Kultur und Sport
argumentiert und entschieden wird? Man muss bei An-
liegen und Problemen die Details und Hintergründe er-
kennen, Lösungsansätze aufzeigen und gute, weiter-
führende Entscheidungen treffen können. Wichtig, bei
allem das grosse Ganze nicht aus den Augen verlieren:
den Kanton Bern oder mein Dorf.
Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
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                       GEMEINDEVERSAMMLUNG
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG
                       VOM 6. JUNI 2018
                       Versammlung der Einwohnergemeinde
                       Mittwoch, 06. Juni 2018, 19.30 Uhr, Aula Primarschulanlage Rüegsauschachen

                       T R A K TA NDEN

                       Traktandum 1 –
                       Jahresrechnung 2017
                       Genehmigung

                       Traktandum 2 –
                       Organisationsreglement 2015
                       Teilrevision 2019
                       Beratung und Genehmigung.

                       Traktandum 3 –
                       Umlegung öffentliche Kanalisationsleitung Gerbematte
                       Kreditabrechnung

                       Traktandum 4 –
                       Verschiedenes

                       Hinweise
                       Die Unterlagen zur Versammlung liegen 30 Tage vor der      ten ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz,
                       Versammlung, d.h. ab 4. Mai 2018, in der Gemeindever-      Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unter-
                       waltung Rüegsau öffentlich auf. Ausserdem wird auf die     lassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht
                       Botschaft in den «Rüegsau Nachrichten» verwiesen.          mehr Beschwerde führen.

                       Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in-          Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bür-
                       nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und be-     ger zu dieser Versammlung freundlich ein.
                       gründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental ein-
                       zureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die                          Rüegsauschachen, 17. April 2018
                       Verletzung von Zuständigkeit- und Verfahrensvorschrif-                                        Der Gemeinderat
Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
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BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG

                                                                                                                  GEMEINDE VERSAMMLUNG
VOM 6. JUNI 2018

TRAKTANDUM 1 – JAHRESRECHNUNG 2017
1 BERICHTERSTAT TUNG

1.1 BERICHT
Allgemeines
Mit der Jahresrechnung 2017 liegt nun zum zweiten Mal
ein Abschluss nach HRM2 vor.

Ergebnisse
Die Ergebnisse setzten sich wie folgt zusammen:

            Ergebnis
         Gesamthaushalt
           CHF -2’374.75

                                                   Ergebnis
            Ergebnis
                                            Spezialfinanzierungen
      Allgemeiner Haushalt
                                             gebührenfinanziert
            CHF 0.00
                                                 CHF -2’374.75

           Ergebnis                                 Ergebnis                             Ergebnis
      Abwasserentsorgung                             Abfall                             Feuerwehr
         CHF -12’763.45                           CHF 12’059.75                        CHF -1’671.05

1.1.1 ERFOLGSRECHNUNG
Ergebnis Gesamthaushalt                                   CHF 0.00 ab. Dies entspricht dem Budget. Die Kommen-
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüber-       tare beziehen sich auf den Gesamthaushalt.
schuss von CHF 2’374.75 ab. Budgetiert war ein Aufwand­
überschuss von CHF 97’007.–. Die Besserstellung gegen-    Personalaufwand
über dem Budget 2017 beträgt CHF 94’632.95.               Der Personalaufwand ist CHF 12’063.30 tiefer als bud-
                                                          getiert.
Ergebnis Allgemeiner Haushalt
Der Allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der
systembedingten zusätzlichen Abschreibungen mit
Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
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                       Sach- und übriger Betriebsaufwand                         1.1.2 SPEZIALFINANZIERUNGEN (SF)
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       Der Sachaufwand liegt CHF 199’202.19 unter dem Budget.    SF Abwasserentsorgung
                                                                                 Diese schliesst mit einem Aufwandüberschuss von
                       Abschreibungen Verwaltungsvermögen                        CHF 12’763.45 ab. Veranschlagt war ein Aufwandüber-
                       Das bestehende Verwaltungsvermögen (gemäss Über-          schuss von CHF 84’357.–.
                       gangsbestimmungen GV) wurde per 01.01.2016 zu
                       Buchwerten in HRM2 übernommen und beträgt CHF             SF Abfall
                       3’571’813.–. Dieses wird innert 12 Jahren abgeschrieben   Diese Spezialfinanzierung schliesst mit einem Ertrags-
                       (CHF 297’651.– / Jahr).                                   überschuss von CHF 12’059.75 ab, geplant war ein Aus-
                                                                                 gabenüberschuss von CHF 6’920.–.
                       Die ordentlichen Abschreibungen nach Nutzungsdauer
                       betragen CHF 43’437.–. Diese sind um CHF 243’069.–        1.1.3 Ü
                                                                                        BRIGE SPEZIALFINANZIERUNGEN (SF)
                       deutlich tiefer als budgetiert. Die geplanten Projekte          MIT GEMEINDEREGLEMENT
                       sind gegenüber dem Budget noch nicht vollendet und        Die SF Feuerwehr schliesst mit einem Aufwandüber-
                       demzufolge noch nicht abgeschrieben worden.               schuss von CHF 1’671.05 ab. Budgetiert war ein Aufwand­
                                                                                 überschuss von CHF 5’730.–.
                       Systembedingte zusätzliche Abschreibungen (Art. 84
                       GV) müssen vorgenommen werden, wenn der Allge-            1.1.4 INVESTITIONSRECHNUNG
                       meine Haushalt einen Ertragsüberschuss ausweist und       Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 1’155’256.10 ge-
                       die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Net-      tätigt. Geplant waren CHF 2’296’000.–.
                       toinvestitionen sind. Im Rechnungsjahr 2017 mussten
                       CHF 421’454.94 (Budget CHF 202’985.–) systembedingte      1.1.5 BILANZ
                       zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden.            Die Bilanzsumme beträgt per 31.12.2017 CHF 16’934’590.16
                                                                                 (Vorjahr CHF 16’170’228.95). Davon beläuft sich das Fi-
                       Transferaufwand                                           nanzvermögen auf CHF 10’318’282.21 (Vorjahr CHF
                       Um CHF 9’097.65 tiefer ist der Transferaufwand.           10’368’089.10). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies
                                                                                 einer Abnahme von CHF 49’806.89.
                       Fiskalertrag                                              Das Verwaltungsvermögen beträgt per 31.12.2017 CHF
                       Der Fiskalertrag ist um CHF 8’960.85 höher als budge-     6’616’307.95 (Vorjahr CHF 5’802’139.85), was einer Zu-
                       tiert (Abweichung von 0,13% auf CHF 6’919’600.–). Min-    nahme von CHF 814’168.10 entspricht.
                       dereinnahmen resultierten bei den Natürlichen Perso-      Das Fremdkapital beträgt neu CHF 6’691’232.91 gegen-
                       nen, die durch Mehreinnahmen bei den Juristischen         über dem Vorjahr von CHF 6’441’010.19. Die Zunahme
                       Personen aufgefangen wurden.                              beträgt CHF 250’222.72.
                                                                                 Das Eigenkapital (Sachgruppe 29) beträgt per 31.12.2017
                       Konzessionen                                              CHF 10’243’357.25 (Vorjahr CHF 9’729’218.76).
                       Der Ertrag ist um CHF 4’834.– höher als budgetiert.       Das massgebende Eigenkapital (299) beläuft sich
                                                                                 unverändert auf CHF 4’302’454.41.
                       Entgelte
                       Diese Rubrik ist um CHF 33’765.40 höher als budgetiert.   1.1.6 Nachkredite
                                                                                 In der Nachkredittabelle werden nur Nachkredite grös­
                       Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen             ser als CHF 5’000.– aufgeführt.
                       Gegenüber dem Budget um CHF 60’367.10 tiefer.
                                                                                  Total:                             CHF     750’887.84
                       Transferertrag
                                                                                  davon:
                       Um CHF 149’192.40 tiefer ist der Transferertrag.
                                                                                  gebunden                           CHF     564’135.69
                       Finanz- und Lastenausgleich                                GR Kompetenz                       CHF      186’752.15
                       Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich          zu beschliessen durch GV           CHF              –
                       betragenCHF 582’244.–. Dies entspricht einer Minder-
                       einnahme gegenüber dem Budget von CHF 8’156.–.
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2 ECKDATEN

                                                                                                       GEMEINDE VERSAMMLUNG
2.1 ÜBERSICHT

                                                    Rechnung 2017     Budget 2017    Rechnung 2016
Jahresergebnis ER Gesamthaushalt                          -2’374.75     -97’007.00       644’334.17
Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt                           –              –        562’744.24
Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen          -2’374.75     -97’007.00        81’589.90
Steuerertrag natürliche Personen                      5’234’586.45    5’385’800.00     5’308’842.07
Steuerertrag juristische Personen                      1’037’872.05     881’200.00       993’463.10
Liegenschaftssteuer                                     461’430.65     460’000.00         471’518.25
Nettoinvestitionen                                     1’155’256.10   2’296’000.00       841’818.85
Bestand Finanzvermögen                                10’318’282.21             –      10’368’089.10
Bestand Verwaltungsvermögen Gesamthaushalt             6’616’307.95             –       5’802’139.85
Bestand Verwaltungsvermögen Allgemeiner Haushalt      6’014’445.55              –       5’518’791.05
Bestand Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen       601’862.40              –        283’348.80
Fremdkapital                                           6’691’232.91             –       6’441’010.19
Eigenkapital                                          10’243’357.25             –       9’729’218.76
Reserven                                                645’380.99              –        223’926.05
Bilanzüberschuss / -fehlbetrag                        4’302’454.41              –      4’302’454.41
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                       3 FUNKTIONEN
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       3.1 ERFOLGSRECHNUNG
                       Einwohnergemeinde Rüegsau HRM2 / Erfolgsrechnung – Zusammenzug
                        Konto Erfolgsrechnung                                         Rechnung 2017                      Budget 2017                   Rechnung 2016
                              Funktionale Gliederung ER                  Aufwand                Ertrag       Aufwand           Ertrag        Aufwand             Ertrag
                        0       Allgemeine Verwaltung                 1’208’077.98      155’634.45 1’240’410.00           147’020.00      1’153’538.10      145’749.38
                                Netto Aufwand                                          1’052’443.53                      1’093’390.00                      1’007’788.72
                                Öffentliche Ordnung und                337’531.80        289’811.55        348’510.00    295’550.00        301’428.80       249’110.40
                        1
                                Sicherheit, Verteidigung
                                Netto Aufwand                                             47’720.25                        52’960.00                          52’318.40

                        2       Bildung                               3’519’391.49      1’828’726.55      3’657’800.00 1’970’590.00       3’478’308.00 1’778’028.00
                                Netto Aufwand                                           1’690’664.94                     1’687’210.00                      1’700’280.00
                        3       Kultur, Sport und Freizeit, Kirche    149’464.04          48’377.15        160’350.00      50’300.00       155’371.90        49’423.80
                                Netto Aufwand                                            101’086.89                        110’050.00                        105’948.10
                        4       Gesundheit                               15’127.15         1’194.75         22’385.00       1’925.00         13’132.60        1’340.75
                                Netto Aufwand                                              13’932.40                       20’460.00                           11’791.85
                        5       Soziale Sicherheit                    2’469’120.30         8’723.60 2’482’600.00            9’400.00 2’434’542.95             9’297.20
                                Netto Aufwand                                           2’460’396.70                     2’473’200.00                      2’425’245.75
                                Verkehr und                            809’214.95        140’011.35        870’150.00     110’050.00       813’089.09       208’129.00
                        6
                                Nachrichten­übermittlung
                                Netto Aufwand                                            669’203.60                        760’100.00                       604’960.09

                        7       Umweltschutz &                        1’054’334.35      855’646.55        1’272’774.00 1’015’849.00       1’338’812.55     1’134’197.60
                                Raumordnung
                                Netto Aufwand                                            198’687.80                       256’925.00                         204’614.95

                        8       Volkswirtschaft                          13’106.10      142’340.05          19’120.00     140’150.00        17’956.45        148’315.90
                                Netto Ertrag                            129’233.95                          121’030.00                      130’359.45
                        9       Finanzen und Steuern                  1’453’949.19      7’558’851.35 1’255’785.00 7’589’050.00            1’258’279.39     7’803’612.07
                                Netto Ertrag                           6’104’902.16                       6’333’265.00                    6’545’332.68

                                Total                                11’029’317.35      11’029’317.35 11’329’884.00      11’329’884.00 10’964’459.83       11’527’204.10

                                Netto Ertrag                                                                                                562’744.27

                                Gesamttotal                           11’029’317.35     11’029’317.35 11’329’884.00 11’329’884.00         11’527’204.10    11’527’204.10

                       3.1.1 KOMMENTAR
                       0 Allgemeine Verwaltung

                       Rubrik                                        Jahresrechnung 2017                            Budget 2017               Jahresrechnung 2016
                                                              Aufwand                  Ertrag            Aufwand           Ertrag          Aufwand              Ertrag
                                                           1’208’077.98       155’634.45          1’240’410.00       147’020.00         1’153’538.10        145’749.38
                       Nettoergebnis                                        1’052’443.53                           1’093’390.00                           1’007’788.72

                       0120 	Exekutive: Minderaufwand Sitzungsgelder und
                              Gemeinderatskredit
                       0220 	Allgemeine Dienste: Minderaufwand Büro­
                              material, Unterhalt EDV und Servicegebühren
                              Kanton
Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
7

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

                                                                                                                      GEMEINDE VERSAMMLUNG
Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017         Jahresrechnung 2016
                                Aufwand             Ertrag       Aufwand         Ertrag      Aufwand         Ertrag
                               337’531.80       289’811.55     348’510.00   295’550.00    301’428.80     249’110.40
Nettoergebnis                                    47’720.25                   52’960.00                    52’318.40

1400 	Allgemeines Rechtswesen:
        Minderaufwand Baubewilligungsgebühren,
        Mehrertrag Amtshandlungen allgemein

2 Bildung

Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017         Jahresrechnung 2016
                                Aufwand             Ertrag       Aufwand         Ertrag      Aufwand         Ertrag
                             3’519’391.49     1’828’726.55 3’657’800.00 1’970’590.00 3’478’308.00 1’778’028.00
Nettoergebnis                                1’690’664.94               1’687’210.00              1’700’280.00

2110-2120 	Kindergarten und Primarstufe: Mehraufwand         2170 	Schulliegenschaften: Minderaufwand Plan­
           Kantonsbeitrag Lehrergehälter                             mässige Abschreibungen (Projekt noch nicht ab-
2130 	Sekundarstufe: Minderaufwand Kantonsbei-                      geschlossen, Abschreibungen in Folgejahren)
           trag Lehrergehälter, Minderertrag Beiträge
           von Gemeinden

3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche

Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017         Jahresrechnung 2016
                                Aufwand             Ertrag       Aufwand         Ertrag      Aufwand         Ertrag
                              149’464.04        48’377.15      160’350.00     50’300.00    155’371.90     49’423.80
Nettoergebnis                                  101’086.89                    110’050.00                  105’948.10

3210	Bibliothek: Minderaufwand Löhne, Aus- und
      Weiterbildung
3290 übrige Kultur: Minderaufwand

4 Gesundheit

Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017         Jahresrechnung 2016
                                Aufwand             Ertrag       Aufwand         Ertrag      Aufwand         Ertrag
                                 15’127.15         1’194.75     22’385.00      1’925.00     13’132.60      1’340.75
Nettoergebnis                                    13’932.40                   20’460.00                    11’791.85

4330	Schulgesundheitsdienst: Minderaufwand
      Untersuchungen Schularzt
4331	Schulzahnpflege: Minderaufwand Untersuchun-
      gen Schulzahnpflege
Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
8

                       5 Soziale Sicherheit
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                        Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017          Jahresrechnung 2016
                                                         Aufwand            Ertrag      Aufwand          Ertrag      Aufwand           Ertrag
                                                     2’469’120.30        8’723.60 2’482’600.00     9’400.00 2’434’542.95     9’297.20
                        Nettoergebnis                                2’460’396.70              2’473’200.00              2’425’245.75

                       5320	Ergänzungsleistungen AHV / IV: Minderaufwand
                             Lastenausgleich Ergänzungsleistungen
                       5790	Sozialhilfe: Mehraufwand Lastenausgleich
                             Sozialhilfe

                       6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung

                        Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017          Jahresrechnung 2016
                                                         Aufwand            Ertrag      Aufwand          Ertrag      Aufwand           Ertrag
                                                       809’214.95       140’011.35    870’150.00    110’050.00     813’089.09     208’129.00
                        Nettoergebnis                                  669’203.60                   760’100.00                   604’960.09

                       6150	Gemeindestrassen: Minderaufwand Strassenunter-
                             halt, planmässige Abschreibungen (Anlagen noch
                             im Bau); Mehrertrag bei Weiterverrechnungen
                       6291	Gemeindeanteil Öffentlicher Verkehr: Minder-
                             aufwand Lastenausgleich öffentlicher Verkehr

                       7 Umweltschutz und Raumordnung

                        Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017          Jahresrechnung 2016
                                                         Aufwand            Ertrag      Aufwand          Ertrag      Aufwand           Ertrag
                                                     1’054’334.35      855’646.55    1’272’774.00 1’015’849.00    1’338’812.55   1’134’197.60
                        Nettoergebnis                                  198’687.80                   256’925.00                    204’614.95

                       7201 	Abwasserentsorgung:                                    7450	Naturgefahren: Einsatzkostenversicherung
                              Tieferer Aufwandüberschuss                                   GVB für 2017 entfallen
                       7301	Abfall: Ertragsüberschuss statt                         7710	Friedhof und Bestattung:
                              Aufwandüberschuss                                            Minderaufwand Unterhalt Friedhöfe

                       8 Volkswirtschaft

                        Rubrik                                 Jahresrechnung 2017                  Budget 2017          Jahresrechnung 2016
                                                         Aufwand            Ertrag      Aufwand          Ertrag      Aufwand           Ertrag
                                                         13’106.10     142’340.05       19’120.00   140’150.00      17’956.45     148’315.90
                        Nettoergebnis                  129’233.95                      121’030.00                  130’359.45

                       8140	Produktionsverbesserungen Pflanzen: Tieferer
                             Aufwand Schädlingsbekämpfung (Neophyten)
                       8710	Elektrizität: Höhere Konzessionsabgabe
                             Elektrizität (BKW)
9

9 Finanzen und Steuern

                                                                                                                       GEMEINDE VERSAMMLUNG
Rubrik                              Jahresrechnung 2017                   Budget 2017         Jahresrechnung 2016
                                Aufwand             Ertrag      Aufwand         Ertrag     Aufwand           Ertrag
                             1’453’949.19   7’558’851.35     1’255’785.00 7’589’050.00 1’258’279.39    7’803’612.07
Nettoergebnis                6’104’902.16                    6’333’265.00              6’545’332.68

9100	Allgemeine Gemeindesteuern:
      Höhere Steuereinnahmen insgesamt
9610	Zinsen: Tiefere Erträge aus Beteiligungen
      Verwaltungsvermögen (DLZ Sumiswald)
9900	Höhere Einlage in finanzpolitische Reserven

4 ANTR AG DER EXEKUTIVE

Genehmigung
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung wie folgt zu genehmigen:

Erfolgsrechnung
                                            Aufwand Gesamthaushalt                          CHF        11’029’317.35
                                            Ertrag Gesamthaushalt                           CHF       11’026’942.60
                                            Aufwandüberschuss                               CHF           -2’374.75
davon                                       Aufwand Allgemeiner Haushalt                    CHF        10’111’412.60
                                            Ertrag Allgemeiner Haushalt                     CHF        10’111’412.60
                                            Ertragsüberschuss                               CHF                0.00
                                            Aufwand Abwasserentsorgung                      CHF          383’419.75
                                            Ertrag Abwasserentsorgung                       CHF         370’656.30
                                            Aufwandüberschuss                               CHF          -12’763.45
                                            Aufwand Abfall                                  CHF          370’075.10
                                            Ertrag Abfall                                   CHF         382’134.85
                                            Ertragsüberschuss                               CHF           12’059.75
                                            Aufwand Feuerwehr                               CHF         164’409.90
                                            Ertrag Feuerwehr                                CHF         162’738.85
                                            Aufwandüberschuss                               CHF           -1’671.05

Investitionsrechnung
                                            Ausgaben                                        CHF        1’211’629.95
                                            Einnahmen                                       CHF          56’373.85
                                            Nettoinvestitionen                              CHF        1’155’256.10
Nachkredite gemäss separater Tabelle                                                        CHF                0.00
10

                       TRAKTANDUM 2 –
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       ORGANISATIONSREGLEMENT 2015;
                       TEILREVISION 2019
                       In einigen Monaten endet das vierte Amtsjahr der lau-     der Baukommission gelangt der Gemeinderat aller-
                       fenden Legislaturperiode. Der Gemeinderat hat dies        dings zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mitglie-
                       zum Anlass genommen, um eine Bilanz über das im           der auf sieben (wie in der Vergangenheit) angezeigt
                       Jahre 2015 totalrevidierte Organisationsreglement zu      ist. Die Entscheide der Baukommission – seien es ab-
                       ziehen.                                                   schliessende Beschlüsse oder als vorberatendes Organ
                                                                                 des Gemeinderates – sind vielfach von grosser finanzi-
                       Nach Art. 53 des Organisationsreglements 2015 der Ge-     eller oder politischer Tragweite. Es rechtfertigt sich da-
                       meinde Rüegsau ist die Amtszeit auf drei Amtsdauern       mit, dass diese Entscheide durch eine Wiedererhöhung
                       beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach vier    der Sitzzahl etwas breiter abgestützt werden.
                       Jahren möglich. In der Praxis bedeutet dies auch, dass
                       die bisher geleistete Amtszeit als Gemeinderatsmit-       Die Mitgliederzahl der Baukommission soll deshalb mit
                       glied bei einem Wechsel in das Amt als Gemeindeprä-       Wirkung ab 1. Januar 2019, d.h. auf Beginn der neuen
                       sident angerechnet wird.                                  Legislaturperiode 2019 – 2022 von bisher 5 auf neu 7 Mit-
                                                                                 glieder erhöht werden.
                       Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Monaten
                       mit der Frage auseinandergesetzt, ob diese Regelung       Im Zusammenhang mit der kantonsweiten Einführung
                       noch zeitgemäss ist. Dabei berücksichtigte der Rat auch   der neuen Rechnungslegungsvorschriften nach dem
                       die entsprechenden Regelungen von anderen Gemein-         harmonisierten Rechnungsmodell II (HRM II) sind ei-
                       den im Verwaltungskreis Emmental. Weiter hat der Ge-      nige Begriffe im Organisationsreglement 2015 anzu-
                       meinderat in dieser Frage die Haltung der politischen     passen:
                       Parteien in unserer Gemeinde in Erfahrung gebracht.
                                                                                 – Voranschlag der laufenden Rechnung heisst neu
                       Zusammengefasst gelangt der Gemeinderat zum                 Budget der Erfolgsrechnung
                       Schluss – auch unter Einbezug der Haltung der politi-     – Rechnung heisst neu Jahresrechnung
                       schen Parteien – dass die maximale Amtszeit von bisher    – Anlagen heisst neu Finanzanlagen
                       drei Amtsdauern auf neu vier Amtsdauern verlängert
                       werden soll. Der Gemeinderat beantragt den Stimmbe-       Diese formellen Korrekturen werden mit der beantrag-
                       rechtigten deshalb eine Anpassung von Art. 53 des Or-     ten Teilrevision ebenfalls korrigiert.
                       ganisationsreglements mit Wirkung ab 1. Januar 2019,
                       d. h. auf Beginn der neuen Legislaturperiode 2019 –
                       2022.                                                     ANTR AG DES GEMEINDER ATES
                                                                                 1. Der Gemeindeversammlung wird die Genehmigung
                       Weiter hat der Gemeinderat über die mit dem Orga-            der Teilrevision 2019 des Organisationsreglements be-
                       nisationsreglement 2015 durchgeführte Reform der             antragt.

                                                                                                                                       ~
                       Kommissionsorganisation grundsätzlich eine posi-          2. Die Änderungen treten am 01. Januar 2019 in Kraft.
                       tive Bilanz gezogen. In Bezug auf die Mitgliederzahl
11

TRAKTANDUM 3 –

                                                                                                                      GEMEINDE VERSAMMLUNG
UMLEGUNG ÖFFENTLICHE KANALISATIONSLEITUNG
GERBEMATTE. KREDITABRECHNUNG
Die Gemeindeversammlung hat am 4. Dezember 2013          Die Bauherrschaft Gerbematte AG hat an die Baukos-
einen Verpflichtungskredit von CHF 462’000.– für die     ten einen freiwilligen Beitrag von 10 %, d.h. CHF 43’437.–
Verlegung der öffentlichen Kanalisationsleitung in der   geleistet. Dieser Betrag ist in der Kreditabrechnung
Gerbematte bewilligt. Das Bauprojekt ist abgeschlossen   nicht enthalten.
und es ergibt sich folgende Kreditabrechnung:

Beschluss Gemeindeversamm-        CHF      462’000.–     ANTR AG DES GEMEINDER ATES
lung vom 4. Dezember 2013                                Die Gemeindeversammlung nimmt von der Kreditab-
                                                         rechnung gestützt auf Art. 109 der Gemeindeverord-
Kreditabrechnung vom              CHF       434’373.–

                                                                         ~
                                                         nung Kenntnis.
12. März 2018
Kreditunterschreitung             CHF        27’627.–

TRAKTANDUM 4 –
VERSCHIEDENES
12
WERBUNG

                                                                                                              E. Salvisberg AG
              SALVISBERG KENNT STEIN.                                                                         Marmor- und Granitwerk
                                                                                                              3417 Rüegsau

              KENNEN SIE SALVISBERG?                                                                          Tel 034 460 35 35
                                                                                                              Fax 034 460 35 36
                                                                                                              info@salvisbergag.ch
                                                                                                              www.salvisbergag.ch
              Küchenabdeckungen, Tische, Bodenplatten, Bilder,
              Cheminéebänke, Skulpturen, Grabsteine, Lavabos ...

             Wir machen aus Ihren   Wir machen aus Ihren
             Ferien- undWir
                         Reiseideen
                             machenFerien-
                                     aus Ihren
                                           und Reiseideen
               eine runde Sache!und Reiseideen
                        Ferien-       eine runde Sache!
              Rufen Sie einfach an oder kommen Sie vorbei!                            Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei!
                                   034 461 14 00     eine runde Sache!
                                                                   034 461 14 00
                                                                  TUZO REISEN
                                                     Rufen SieManuela
                                                               an oder     kommen Sie vorbei!
                                                                      Haller
                                                                                                                         TUZO REISEN
                                                               Rüegsaustrasse 28
                                                                  034 461 14 00
                                                         (in der Raiffeisenbank)
                                                         3415 Rüegsauschachen
                                                                                                                      Rüegsaustrasse 4
                                                                                                               3415 Rüegsauschachen
                                                                Tel.: 034 46114 00                                    Tel.: 034 46114 00
                                                      E-Mail: info@tuzoreisen.ch                            E-Mail: info@tuzoreisen.ch
                                                              www.tuzoreisen.ch                  TUZO   REISEN www.tuzoreisen.ch
                                                                                               Rüegsaustrasse 4
                                                                                        3415 Rüegsauschachen
                                                                                               Tel.: 034 46114 00
          «Klein und Fein» – Feine Spezialitäten im Rüegsauschachen
                                                                                     E-Mail: info@tuzoreisen.ch
                                                                                             www.tuzoreisen.ch
          Öl, Balsamico & Spirituosen
          im Offenverkauf
          Geschenke für den Gaumen, das Auge und für die Sinne.
          Öffnungszeiten:
          Di, Do, Fr: 9.00–12.00, 14.00–18.00
          Sa: 8.30–12.00; So, Mo, Mi: geschlossen

          Klein und Fein
          +ùSYDKœùGRSQ@RRD '@RKD 1ùDFR@T
          079 646 73 78, mail@kleinundfein.be
          www.kleinundfein.be

                                                      J.P. Stalder
                                                               Drogerie
                                                            Parfumerie
                                                    3415 Rüegsauschachen
                                                      Tel. 034 / 461 12 62
                                                    www.drogeriestalder.ch
13

AHV

                                                                                                                      AHV
A LT ER SR EN T E

Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das      die Rente des Ehegatten oder der Ehegattin auszahlt.
ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer         Wurden keine Beiträge entrichtet, müssen Sie sich bei
liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.   der AHV-Zweigstelle Rüegsau melden.

Damit Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen      Berechnung der Altersrente
Ihnen mindestens während eines vollen Beitragsjahres       Die Altersrente kann in der Regel erst bei Erreichen des
AHV-Beiträge angerechnet werden können.                    Rentenalters verbindlich berechnet werden. Erst dann
                                                           sind die einzelnen Berechnungselemente bekannt.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn
– Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleis-     Die Berechnungselemente der Renten sind:
  tet haben, oder                                          – die anrechenbaren Beitragsjahre, und
– Ihr erwerbstätiger Ehegatte oder Ihre erwerbstätige     – die Erwerbseinkommen sowie
  Ehegattin mindestens während eines Jahres den            – die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
  doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
– Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften an-       Sie erhalten eine Vollrente (Rentenskala 44), wenn Sie
  gerechnet werden können.                                 ab dem Kalenderjahr, in dem Sie das 21. Altersjahr er-
                                                           reicht haben, stets die Beitragspflicht erfüllt haben.
Beginn und Ende des Anspruchs                              Eine unvollständige Beitragsdauer besteht, wenn Sie
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten       nicht genügend Beitragsjahre aufweisen. In diesem
Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentli-       Fall wird Ihnen eine Teilrente (Rentenskala 1 – 43) aus-
chen Rentenalters folgt und erlischt am Ende des Mo-       gerichtet. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel
nats, in welchem der Todesfall eingetreten ist.            zu einer Rentenkürzung von mindestens 1 /44.

Vorbezug und Aufschub der Altersrente                      Haben Sie vor dem 1. Januar nach Vollendung des
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den        20. Altersjahres Beitragszeiten zurückgelegt, werden
Bezug der Altersrente                                      Ihnen diese als so genannte «Jugendjahre» angerech-
– um 1 oder 2 Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne      net. Sie füllen eventuelle spätere Beitragslücken.
  Monate ist nicht möglich) oder
– um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.                 Plafonierung der Rente eines Ehepaars
                                                           Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars
Anmeldung zum Bezug einer Altersrente                      darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird
Sie sollten die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Er-      dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden
reichen des Rentenalters einreichen, denn es kann ei-      Einzelrenten entsprechend gekürzt. Eine Plafonierung
nige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen      der Renten findet nicht statt, wenn entweder der ge-
Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berech-        meinsame Haushalt durch einen richterlichen Ent-
net hat. Das Anmeldeformular können Sie bei den            scheid aufgehoben wurde, oder wenn ein Ehegatte
AHV-Ausgleichskassen, der AHV-Zweigstelle Rüegsau          eine Altersrente und der andere eine halbe oder Vier-
oder über die Webseite www.akbern.ch beziehen.             telrente der IV bezieht.

Als Arbeitnehmer, Selbständigerwerbender oder Nicht-       Verwitwete Bezügerinnen und Bezüger
erwerbstätiger müssen Sie sich bei derjenigen Aus-         von Altersrenten
gleichskasse anmelden, die vor dem Eintritt des Ren-       Nach dem Tod des rentenberechtigten Ehegatten än-
tenfalles die Beiträge entgegengenommen hat. Ihr           dert sich der Rentenbetrag aus folgenden Gründen:
Arbeitgeber kann Ihnen Auskunft über die Adresse ge-       Die zu Lebzeiten des verstorbenen Ehegatten allen-
ben. Falls Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte oder      falls vorgenommene Plafonierung entfällt. Zur daraus
Ihre Ehegattin bereits rentenberechtigt ist, müssen Sie    resultierenden Rente wird ausserdem ein Verwitweten-
sich bei derjenigen Ausgleichskasse anmelden, welche       zuschlag in der Höhe von 20 % hinzugerechnet. Der Zu-
14

      schlag wird jedoch nur bis zum Maximalbetrag der Al-
AHV

      tersrente gewährt.

      Ergänzungsleistungen
      Beziehen Sie eine Altersrente und leben in beschei-
      denen wirtschaftlichen Verhältnissen, haben Sie unter
      bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Bezug
      von Ergänzungsleistungen. Mehr Informationen dazu
      enthalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Rüegsau.

      Hilflosenentschädigung
      Beziehen Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistun-
      gen und wohnen in der Schweiz, können Sie eine Hilf-        Die Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit:
      losenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:            – leichten Grades 235 Franken pro Monat
      – Sie in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad       – mittleren Grades 588 Franken pro Monat
        hilflos sind;                                             – schweren Grades 940 Franken pro Monat
      – die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr
        gedauert hat;                                             Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und
      – kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der        Vermögen unabhängig. Haben Sie bereits vor dem Er-
        obligatorischen Unfallversicherung oder der Militär-      reichen des Rentenalters eine Hilflosenentschädigung
        versicherung besteht.                                     der IV bezogen, erhalten Sie diese in der AHV in glei-
                                                                  cher Höhe.
      Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (An-
      kleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die          Auskünfte und weitere Informationen
      Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder per-    Weitere Informationen erhalten Sie von der AHV-Zweig-
      sönlicher Überwachung bedarf.                               stelle Rüegsau oder unter www.akbern.ch

                                                                                         Martina Blaser, AHV-Zweigstelle

      RENTENVOR AUSBERECHNUNG

      Was ist eine Rentenvorausberechnung?                        sentlichen die gleichen Regeln wie für normale Ren-
      Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die           tenberechnungen. Für Rentenvorausberechnungen
      voraussichtlich zu erwartenden Renten der AHV. Sie          sind massgebend:
      zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensio-
      nierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die An-    – die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (bishe-
      gehörigen gerechnet werden kann.                              rige Beitragsdauer und bisheriges Einkommen) und
                                                                    das heute geltende Recht
      Warum sollte eine Rentenvorausberechnung                    – zukünftige Verhältnisse (z.B. zu erwartendes Einkom-
      verlangt werden?                                              men, Lohnentwicklung, Veränderung Arbeitspensum,
      In bestimmten Lebenssituationen (z. B. vor Entscheid          Auswanderung, usw.) Rentenvorausberechnungen
      über den Abschluss eines Vertrages der 3. Säule, Erwerb       sind nicht verbindlich.
      von Wohneigentum oder bei Zivilstandänderungen)             – Je näher vor der Pensionierung die Rentenvorausbe-
      sind Rentenvorausberechnungen sinnvoll. Es ist zudem          rechnungen erstellt werden, umso zuverlässiger sind
      nützlich, beim Erstellen eines Finanzierungsplans für         diese.
      Ihre Altersvorsorge, die Beträge der zu erwartenden Al-
      tersrenten zu wissen.                                       Was kostet die Vorausberechnung einer Rente?
                                                                  Rentenvorausberechnungen sind in der Regel kosten-
      Wie zuverlässig sind Rentenvorausberechnungen?              los. Eine Gebühr von höchstens CHF 300.00 wird jedoch
      Für die Vorausberechnung von Renten gelten im We-           verlangt, wenn sie das 40. Altersjahr noch nicht erreicht
15

haben und sie innerhalb der letzten 5 Jahren bereits         nung zwingend je ein Antrag pro Person ausgefüllt wer-

                                                                                                                             AHV
eine Vorausberechnung erhalten haben.                        den. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe
                                                             Ausgleichskasse einzureichen. Somit können auch die
Die Gebühr entfällt, wenn ein besonderer Grund für           Leistungsbeträge im Zeitpunkt des gemeinsamen Be-
eine Vorausberechnung besteht (z. B. Trennung, Schei-        zugs von Leistungen der AHV oder IV ermittelt werden.
dung, Heirat, Geburt eines Kindes, Stellenverlust, Auf-      Der Antrag ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzurei-
nahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit).                 chen, die aktuell für den Bezug der AHV-Beiträge des
                                                             erstrentenberechtigten Ehegatten zuständig ist, res-
Wo muss ich mein Gesuch um Rentenvorausberech-               pektive an die Ausgleichskasse, die bereits Leistungen
nung einreichen?                                             ausrichtet.
Das Gesuch um vorzeitige Rentenberechnung kann bei
der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts oder direkt bei der       Auskünfte und weitere Informationen
zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.              Weitere Informationen erhalten Sie von der AHV-Zweig-
                                                             stelle Rüegsau oder unter www.akbern.ch
Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft
lebenden Personen muss für die Rentenvorausberech-                                    Martina Blaser, AHV-Zweigstelle

RÜC K ERS TAT T UNG K R A NK HEIT SKOS T EN

Personen, die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder          behandlung voraussichtlich höher als CHF 1’500.00,
IV-Rente erhalten, haben einen Anspruch auf die Rück-          ist vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag mit
erstattung von Krankheitskosten. Bei einer Ablehnung           Zahnappell einzureichen.)
der jährlichen EL, aufgrund eines Einnahmenüberschus-        – P flege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten
ses, werden die vergütbaren Krankheits- und Behinde-         – Hilfe im Haushalt (Spitex / private Institutionen / Perso-
rungskosten nach Abzug des Einnahmenüberschusses               nen, die nicht im gleichen Haushalt leben)
zurückgezahlt.                                               – E ntlastungsaufenthalte in einem Heim oder Spital
Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, soweit nicht     –Ä  rztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
andere Versicherungen (Krankenkasse / Unfall-, Haft-         – Ausgewiesene Mehrkosten für eine medizinisch erfor-
pflicht- oder Invaliditätsversicherung, usw.) für die Kos-     derliche Diät zu Hause
ten aufkommen.                                               – Transporte zu einer nächstgelegenen Behandlungs-
                                                               stelle
Einreichung / Frist                                          – Kosten für Pflegehilfsgeräte: Aufzugständer, Badelift,
Die vollständigen Unterlagen müssen innert 15 Mona-            Elektrobett, Krankenheber, Nachtstuhl
ten seit der Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle       – Kosten für Hilfsmittel, die durch die AHV teilfinanziert
Rüegsau eingereicht werden. Damit keine Kosten auf-            werden (Gesichtsepithesen, Hörgeräte, Lupenbrillen,
grund der Überschreibung der Frist verfallen, bitten wir       Perücken, Rollstühle, orthopädische Mass-Schuhe und
Sie, die Belege vierteljährlich vorbeizubringen. Die ab-       Serien-Schuhe, Sprechhilfe-Geräte)
gegebenen Belege werden von der AHV-Zweigstelle als          – Kosten für Starbrillen oder Kontaktlinsen nach Staro-
Kopien angesehen. Sollte es sich bei den Dokumenten            peration, kostspielige orthopädische Änderungen von
um Originale handeln, ist dies am Schalter mitzuteilen.        Konfektionsschuhen, Notrufsystem etc.

Vergütbare Krankheitskosten                                  Bei Schwierigkeiten finanzieller Natur steht Ihnen die
Folgende Kosten können durch die Ausgleichskasse des         Pro Infirmis oder Pro Senectute auf Anfrage hin beratend
Kantons Bern zurückerstattet werden:                         zur Verfügung.
– Kostenbeteiligung der Krankenkasse aus der obli-
  gatorischen Krankenpflegeversicherung (Franchise           Auskünfte und weitere Informationen
  und 10 % Selbstbehalt) bis zum Betrag von jährlich         Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweig-
  CHF 1’000.00 / Kinder CHF 350.00                           stelle Rüegsau oder unter www.akbern.ch
– Zahnbehandlungen – wirtschaftliche und zweckmäs-
  sige Versorgung (Sind die Kosten der geplanten Zahn-                                Martina Blaser, AHV-Zweigstelle
16

      BAU
BAU

      GESCHWINDIGKEITSMESSUNGEN KANTONSPOLIZEI

      Im Jahr 2017 wurden in unserer Gemeinde wieder di-          Die Auswertungen
      verse Geschwindigkeitsmessungen durch die Kantons-          Insgesamt wurden 4’421 Fahrzeuge gemessen. Davon
      polizei Bern durchgeführt. Unter anderem in folgenden       sind 652 im Ordnungsbussenverfahren (OB), 16 im or-
      Ortsteilen:                                                 dentlichen Verfahren (OV) und 1 im ordentlichen- und
                                                                  Administrativverfahren (OV+) behandelt worden.
      – Rüegsaustrasse, Rüegsauschachen
      – Hauptstrasse, Rüegsau                                     Am häufigsten wurden Messungen bei Tempo 50 durch-
      – Bachhaus, Rüegsbach                                       geführt. Von 2’955 Fahrzeugen erhielten 576 eine Busse
      – Vorderrinderbach, Rüegsbach                               und 14 eine Anzeige.

      Die Verfahren                                               Bei Tempo 70 gab es nur drei Fahrzeuge von insgesamt
      Im Ordnungsbussenverfahren (OB) werden normale              262, welche sich nicht an die Geschwindigkeit gehalten
      Bussen durch die Kantonspolizei ausgestellt.                haben und eine Busse erhielten.

      Beim ordentlichen Verfahren (OV) wird eine Anzeige          Von 1’204 Fahrzeugen haben 1’128 die Geschwindig-
      gemacht und die Busse wird durch das Gericht erstellt.      keitsbegrenzung von 80 km / h eingehalten. Nur Einer
      Die Busse kann zwischen CHF 250.00 und CHF 700.00           wurde an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet.
      betragen.
                                                                  Knapp 85 % von allen gemessenen Fahrzeugen haben
      Beim ordentlichen- und Administrativverfahren (OV+)         sich an die angegebene Geschwindigkeit gehalten.
      hat die Geschwindigkeitsübertretung eine Anzeige zur
      Folge, wobei durch das Gericht eine Busse ausgestellt                           Michèle Ramseier, Bauverwaltung
      wird. Die Busse wird nach dem Einkommen berechnet.
      Zudem wird das Strassenverkehrsamt schriftlich infor-
      miert. Dies kann allenfalls einen Ausweisentzug zur
      Folge haben.

      ENERGIEBER AT UNGSS T ELLE EMMEN TA L –
      IHR R ATGEBER BEI F R AGEN RUND UM DA S THEM A ENERGIE
      Mit regelmässigen Investitionen erhält der Hausbesit-       Die Energieberatungsstelle unterstützt aber auch Ge-
      zer die Bausubstanz seiner Liegenschaft und verhin-         meinden in Form von Informationsveranstaltungen,
      dert, dass sie an Wert verliert. Gleichzeitig erreicht er   Medienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
      damit, dass sie bezüglich Komfort, Ausbaustandart und
      Energieverbrauch mit Neubauten mithalten kann. Vor-         Die Energieberatung findet an zwei Standorten statt:
      aussetzung für eine gelungene Sanierung ist eine sorg-      Burgdorf und Langnau. Besprechungen sind nach Ter-
      fältige Planung. Dazu kann es ratsam sein, zur Klärung      minvereinbarung möglich.
      der wichtigsten Fragen, eine Fachperson beizuziehen.
                                                                  Energieberatung Emmental
      Die öffentliche Energieberatungsstelle der Region Em-       Beat Ritler und Marc Rössner
      mental bietet genau das an. Es werden fachliche Aus-        Tel. 034 402 24 94
      künfte erteilt für Planung und Ausführung von Projek-       info@energieberatung-emmental.ch
      ten. Zudem erhält der Eigentümer dort die wichtigsten
      Infos bezüglich den gesetzlichen Anforderungen und                                Claudia Bärtschi, Bauverwaltung
      allfälligen Förderprogrammen. Beratungen am Telefon,
      per Mail oder Brief sind sogar kostenlos.
17

PORTRAIT DER ÖFFENTLICHEN

                                                                                                                     BAU
ENERGIEBER AT UNGSS T ELLE EMMEN TA L
                                                         Gemeindebehörden und politische Entscheidungsgre-
                                                         mien in allen Energiefragen, mit den Schwerpunkten
                                                         Wärmedämmung, Heizungssanierung, erneuerbaren
                                                         Energien, Subventionen und gesetzlichen Vorgaben.

                                                         Die Wissensvermittlung und Vorgehensberatung er-
                                                         folgt produktneutral am Telefon, per Email oder im Sit-
                                                         zungszimmer in Burgdorf und Langnau, in diesen Fäl-
                                                         len ist die Beratung gratis. Ist eine Beratung vor Ort
v. l. n. r: Marc Rössner und Beat Ritler                 gewünscht, wird dafür ein kleiner Unkostenbeitrag er-
                                                         hoben (Einfamilienhäuser CHF 100.–, Mehrfamilienhäu-
Die öffentliche Energieberatungsstelle Emmental wird     ser CHF 150.–, Gewerbebetriebe CHF 250.–).
seit Anfang des Jahres neu von Beat Ritler und Marc
Rössner von der RESiQ AG aus Burgdorf geführt. Sie ist          Marc Rössner, Energieberatungsstelle Emmental
Anlaufstelle für Privatpersonen und Firmen, sowie für

SICHERHEITSMASSNAHMEN IM ÖFFENTLICHEN VERKEHRSR AUM

Wir danken allen LiegenschaftsbesitzerInnen im Vor-      nommen. Auf schmalen Strassen kann es beim Kreuzen
aus für die Mithilfe zur Verbesserung der allgemeinen    von Fahrzeugen zu Problemen oder gar zu Unfällen kom-
Verkehrssicherheit. Wir bitten darum, dass anhand der    men, weil gerade für Zweiradfahrende der notwendige
Erläuterungen und Skizzen jeweils bis Ende Mai und       Freiraum für den Lenker über dem Strassenrand fehlt.
Ende November, jederzeit aber auch nach Bedarf, die      LiegenschaftsbesitzerInnen, welche die Abstandsvor-
Bepflanzungen entlang von Strassen und Gehwegen          schriften mit Zäunen usw. nicht einhalten, können straf-
entsprechend zurückgeschnitten werden.                   rechtlich belangt werden, falls sich ein Unfall ereignet.

Warum sollen Zäune, Mauern, Hecken und derglei-
chen einen Strassenabstand von mindestens 0,50 m
aufweisen?

                                                         So ist es wünschenswert und erhöht die Sicherheit
                                                         enorm!
                                                         Zäune, Mauern, Hecken und dergleichen bis zu einer
Wird dieser Abstand nicht eingehalten, ergibt sich ein   Höhe von 1,20 m halten das Lichtraumprofil von 0,50 m
diffuses Strassenbild, weil die Ränder nicht als klare   Breite über dem Strassenrand frei. Höhere Abschran-
Abgrenzung in Erscheinung treten. Zudem werden am        kungen sollen um die Mehrhöhe weiter zurückgesetzt
Strassenrand stehende oder gehende Personen und          werden. D. h. ein Zaun von 1,60 m Höhe muss einen Ab-
Tiere nur schlecht wahrgenommen. Dies verschlechtert     stand zum Strassenrand von 0,90 m einhalten. Für den
die Sicherheit in höherem Masse als allgemein ange-      Winterdienst ist mit einem Lichtraumprofil von 0,50 m
18
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                                                               Öffungszeiten:
                                                               Montag:        08:30 - 11:30 Uhr
                                                               Dienstag:      08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
                                                               Mittwoch:      ganzer Tag geschlossen
                                                               Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr
                                                               Freitag:       08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
                                                               Samstag:       08:30 - 11:30 Uhr
                                                               Sonntag:       ganzer Tag geschlossen

          Öffungszeiten:
          Montag:        08:30 - 11:30 Uhr
          Dienstag:      08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
          Mittwoch:      ganzer Tag geschlossen
          Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr
          Freitag:       08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
          Samstag:       08:30 - 11:30 Uhr
          Sonntag:       ganzer Tag geschlossen

          Garage Kohler          Telefon +4134 460 44 44            Garage               Telefon +4134 461 33 53
          Hauptstrasse 10        Fax +4134 460 44 45                Jürg Kohler AG       Fax +4134 461 22 82
          3417 Rüegsau           www.garage-jj-kohler.ch            Alpenstrasse 30 A    www.garage-jj-kohler.ch
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          Ihr Partner für alle Versicherungs-
          und Vorsorgefragen/
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          Hauptagentur Beat Widmer
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          3415 Hasle-Rüegsau
          Telefon 034 460 30 30
          AXA.ch/hasle-rueegsau
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Breite gewährleistet, dass der vom Pflug geräumte

                                                                                                                    BAU
Schnee am Strassenrand genügend Platz findet. Un-
sere Winterdienstequipe dankt im Voraus – denn es
wird immer schwieriger, den Schnee möglichst stö-
rungsfrei seitlich der Strasse zu deponieren.

Wieso ist jederzeit über dem Trottoir ein Raum von
2,50 m Höhe freizuhalten und warum soll entlang von
Strassen ein Lichtraumprofil von mindestens 0,50 m
über einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden?

                                                         währleistet sind, können alle Verkehrsteilnehmen-
                                                         den einander rechtzeitig erblicken und einschätzen.
                                                         Innerorts gilt die Faustregel, dass bei einer erlaubten
                                                         Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h auf Einmündun-
                                                         gen eine beidseitige Sichtweite von 50 m gewährleistet
                                                         sein muss. Dieser Blickwinkel soll bei einer Distanz von
                                                         2,50 m zur imaginären Wartelinie möglich sein.

                                                         Die Höhe von Zäunen, Hecken und dergleichen spielt
                                                         eine massgebliche Rolle zur Gewährleistung der
                                                         Übersicht!

Bei Regen zirkulierende FussgängerInnen mit Schirm
benötigen einen Freiraum von mindestens 2,50 m Höhe
um nicht von herunterhängenden Ästen und Zweigen
behindert zu werden. Ein LKW weist in der Regel eine
Breite von 2,50 m und eine Höhe von 4,00 m auf. Solche
Fahrzeuge benötigen entsprechenden Platz, die Aus-
senspiegel ragen oftmals über den Strassenrand hin-
aus. Kann ein LKW oder Bus das Lichtraumprofil nicht
ausnützen, wird gegen die Fahrbahnmitte ausgewi-
chen. Der Gegenverkehr kann so behindert oder sogar
gefährdet werden.

So sollte es sein – lässt eine reguläre Benützung der    Zäune, Mauern, Hecken und dergleichen sollen im Ein-
Gehwege zu und erhöht die Sicherheit auf der Strasse!    mündungsbereich nicht höher als 0,60 m sein. Wa-
Gehwege sind selten breiter als 1,50 m. Wenn keine       rum? Die Augen von LenkerInnen normaler PWs liegen
Hindernisse von oben oder seitlich in den Luftraum da-   auf einer Höhe von ca. 1,00 – 1,20 m über Strassenni-
rüber hineinragen, kann diese Verkehrsfläche ihrer Be-   veau und verfügen bei vorschriftskonformer Höhe von
stimmung entsprechend genutzt werden und es muss         seitlichen Einfriedungen über die notwendigen freien
beim Kreuzen in der Regel nicht auf die Strasse ausge-   Sichtverhältnisse.
wichen werden.
                                                         Einen herzlichen Dank richten wir an Magdalena Caci,
Gute Sichtverhältnisse bei Einmündungen und Ver-         Grosshöchstetten, welche die Zeichnungen dieser Bro-
zweigungen – ein erheblicher Beitrag zur Verkehrs-       schüre angefertigt und zur Verfügung gestellt hat.
sicherheit!
Sehen und gesehen werden, dieses Motto gilt für viele                          Claudia Bärtschi, Bauverwaltung
Situationen im Verkehrsgeschehen – nur wenn bei Ein-
mündungen die notwendigen Sichtverhältnisse ge-
20

      E-BAU
BAU

      Das Programm                                             Während des Pilotbetriebes sollen möglichst alle Bau-
      Der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern soll durch     bewilligungsgesuche in den Pilotgemeinden elektro-
      das Projekt eBau vereinfacht und elektronisch abgewi-    nisch eingegeben werden. Das Gesuch kann über den
      ckelt werden können. Bis 2020 soll das Projekt in drei   Bauherrn, einen Projektverfasser oder eine andere be-
      Etappen eingeführt werden. Zukünftig können Bau-         vollmächtigte Person eingereicht werden. Für die elek-
      herren und Planer die Baugesuche elektronisch bei der    tronische Gesuchseingabe ist lediglich ein Internetzu-
      Gemeinde einreichen. eBau wird allen Behörden (Ge-       gang notwendig.
      meinden, Regierungsstatthalterämter sowie Amts- und
      Fachstellen) zur Verfügung stehen. Über eine stan-       Im Juli 2018 starten die oben erwähnten Gemeinden,
      dardisierte Schnittstelle können bestehende Gemein-      das Regierungsstatthalteramt Emmental sowie die
      delösungen angebunden werden.                            Amts- und Fachstellen den Pilotbetrieb.

      Der Pilotbetrieb                                                             Michèle Ramseier, Bauverwaltung
      Für den Pilotbetrieb wurde das Regierungsstatthalter-
      amt Emmental sowie folgende Gemeinden aus dem
      unteren und oberen Emmental ausgewählt:

      - Langnau         - Burgdorf        - Utzenstorf
      - Eggiwil         - Hasle b. B.     - Lyssach
      - Trubschachen    - Oberburg
      - Rüderswil       - Wynigen
21

EINGEGANGENE BAUGESUCHE SEIT DEN LETZTEN

                                                                                                                      BAU
RÜEGSAU NACHRICHTEN

Bauherrschaft               Bauvorhaben                                   Strasse / Ort            Parz. Nr.   Zone
Einwohnergemeinde Rüegsau   Aufstellen von zwei Schulraumcontainern       Alte Rüegsaustrasse 13         58    ZöN
Baukommission Rüegsau       (während maximal 36 Monaten)                  3415 Rüegsauschachen
Rüegsaustrasse 40
3415 Rüegsauschachen
Einwohnergemeinde Rüegsau   Sanierung Strasse, Neubau und Sanierung       Schlossmattstrasse            794    W2
Rüegsaustrasse 40           Abwasser, öffentliche Beleuchtung und         3415 Rüegsauschachen
3415 Rüegsauschachen        Strassenentwässerung sowie Neubau
                            Wasserleitung
Gemeindeverband             Ersatz bestehendes Blockheizkraftwerk         Unterwintersei 10            1035    ZöN
ARA Mittleres Emmental                                                    3415 Rüegsauschachen
Unterwintersei 10
3415 Rüegsauschachen
Jürg und Magdalena Hantz    Abbruch und Neubau Anbau als Wohnraum, Alpenstrasse 39                      777    K2
Gerberain 208               Sanierung bestehendes Wohnhaus, Erstel- 3415 Rüegsauschachen
4937 Ursenbach              len von Parkplätzen
Thomas Liechti              Abbruch Pultdach und Neubau Satteldach        Oberwintersei 6 c             375    LWZ
Oberwintersei 6                                                           3415 Rüegsauschachen
3415 Rüegsauschachen
Ulrich Lüthi                Wohnraumerweiterung bei bestehendem           Schlossmattstrasse 16         975    W2
Schlossmattstrasse 16       Einfamilienhaus, Anbau Pelletlager und        3415 Rüegsauschachen
3415 Rüegsauschachen        Autogarage, Isolation Nordfassade
Fritz Reinhard              Einbau Heizanlage, Erstellen Holzschnitzel-   Mützigen 6                    473    LWZ
Mützigen 6                  silo und Neubau Holzschnitzeldepot            3418 Rüegsbach
3418 Rüegsbach
Hans Tellenbach             Anbau Balkon                                  Rinderbach 11                 578    WG2
Eggi 5                                                                    3418 Rüegsbach
3702 Hondrich
Beat Wüthrich               Erstellen Brennholzunterstand                 Mützigen                     1089    LWZ
Mützigen 3                                                                3418 Rüegsbach
3418 Rüegsbach
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           FINANZEN
FINANZEN

           BIR NEL – GE SUND UND N AT ÜR LICH

                                                          Der gesunde und nahrhafte Birnendicksaft stammt
                                                          ausschliesslich von Früchten einheimischer Feldobst-
                                                          bäume. Birnel ist praktisch unbeschränkt haltbar und
                                                          eignet sich deshalb auch vorzüglich für den Notvorrat.

                                                          Rhabarberauflauf mit Birnelstreusel

                                                          800 g Rhabarberstängel
                                                          	Waschen, schälen, in 2 cm lange Stücke
                                                                schneiden und in Gratinform legen.

                                                          Streusel:
                                                          60 g      Mehl
                                                          90 g      gemahlene Mandeln
                                                          1         Prise Zimt
                                                          3 EL      Birnel
           Birnel kann das ganze Jahr bei der Gemeinde-   60 g      flüssige Butter
           verwaltung Rüegsau bezogen werden. Neu auch    Alles vermengen und rühren, bis sich Klümpchen bil-
           in zertifizierter BIO-Qualität.                den, Streusel auf den Rhabarbern verteilen.
           1 kg-Glas à           CHF 10.60
           1 kg-Glas BIO à       CHF 12.50   NEU          Backen: Ofenmitte bei 200°C ca. 25 Min.
           500 g-Glas à          CHF 6.50
           250 g-Dispenser à     CHF 4.20                                       Anita Schärer, Finanzverwaltung
                                                          Quelle Rezept: E. Brunner AG, ww.brunnermosterei.ch

                                                          HUNDE TA X E 2018

                                                          Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz
                                                          in der Gemeinde Rüegsau, sofern der Hund älter ist als
                                                          sechs Monate. Stichtag ist der 1. August. Die Hundetaxe
                                                          beträgt CHF 40.– pro Hund und wird im August in Rech-
                                                          nung gestellt.

                                                          Hundehalter werden gebeten, Änderungen gegenüber
                                                          dem Vorjahr der Finanzverwaltung zu melden (Telefon
                                                          034 460 70 80).

                                                                                Anita Schärer, Finanzverwaltung
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