Mai 2018 - Gemeinde Rüegsau
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INH A LT S V ER ZEIC HNIS
INHALT
Editorial 1
Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung 2
AHV
Offizielles Informationsorgan
Altersrente 13
der Gemeinde Rüegsau Rentenvorausberechnung 14
Krankheitskosten 15
Erscheint jährlich mit 4 Ausgaben Bau
Nächste Ausgabe: 14. September 2018 Geschwindigkeitsmessungen Kantonspolizei 16
Redaktionsschlüsse 2018: Energieberatungsstelle Emmental 16
Portrait Energieberatungsstelle Emmental 17
1 / 2018 – 5. Februar 2018 Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehr 17
2 / 2018 – 4. April 2018 E-Bau 20
3 / 2018 – 6. August 2018 Eingegangene Baugesuche 21
4 / 2018 – 15. Oktober 2018 Finanzen
Birnel 22
Kontakt: Gemeindeverwaltung, Redaktion Hundetaxe 2018 22
«Rüegsau Nachrichten», Salome Bütler, Umwelt
034 460 70 70, salome.buetler@ruegsau.ch Gutschein Tageskarte 23
Pilzkontrolle 23
Redaktionsausschuss: Soziales, Kultur und Sport
Vorsorge 24
Sonja Steinmann, Susanne
Muralt,
Fête de la musique 26
Salome Bütler, Bernhard Liechti
Sicherheit
Trinkwasserqualität 26
Gestaltung, Druck: Haller + Jenzer AG, Burgdorf Einsatz Broncos Security 26
Jahresbericht 2017 Feuerwehr Brandis 27
Auflage: 1 600 Exemplare Personelles
Verteiler: alle Haushalte der Gemeinde Rüegsau Technische Dienste Rüegsau 30
Dienstjubiläum Anita Schärer 30
Interview Beat Reinhard 31
Titelbild: Anita Schärer
Schule
Kunstprojekt 32
Kreatives Gestalten 33
Projekt win3 33
Wiederbelebung der Skilager Sekundarstufe 1 35
Vermischtes
Rotkreuz Fahrdienst 36
BFU Sicherheitstipp – Denken beim Sport 36
Gemeindebibliothek Rüegau 38
Brocki Härzlech 38
Gemeindeverwaltung | Rüegsaustrasse 40 100 Jahre Sekundarschule Hasle-Rüegsau 39
Postfach 282 | 3415 Rüegsauschachen Schnellste / r Hasle-Rüegsauer / in 39
Tel. 034 460 70 70 Altersleitbild 40
Hauptversammlung Schützen Rüegsau 42
gemeindeschreiberei@ruegsau.ch
Gastfamilie YFU 43
Neueröffnung Kita Mittleres Emmental 44
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Brockenstube 45
Montag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 17.30 Uhr APH Hasle-Rüegsau – Freiwilligen Anlass 45
Da-Junioren Aemme-Team 46
Dienstag bis Freitag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 16.30 Uhr
Spitex Region Lueg 46
Verkehrsverein – Hasle-Rüegsau Award 47
Nach vorheriger telefonischer Absprache können Klimawandel 48
auch ausserhalb der Öffnungszeiten Termine Hochzeiten & Geburtstage 49
Veranstaltungskalender 50
vereinbart werden. Notfallnummern 521
EDITORIAL
EDITORIAL
ENGAGEMENT IN DER POLITIK –
OF F EN F Ü R N EU E S U N D A LT BE WÄ H R T E S BEIBEH A LT EN
Unser Gemeindepräsident, Fritz Rü- Einwohnergemeindeversammlung
fenacht, hat sich in der letzten Aus- Zur nächsten Versammlung am 6.6.2018 sind alle Stimm-
gabe zu Themen wie Abstimmungen berechtigten eingeladen. Neben der Jahresrechnung
und direkte Demokratie geäussert. 2017, die abgeschlossen wird, liegen weitere Traktanden
Ich werfe gerne einen Blick auf die vor, von denen in dieser Ausgabe zu lesen ist. Nehmt
Wahlen am 25. März 2018. eure Verantwortung wahr und kommt um 19.30 Uhr in die
Aula in Rüegsauschachen. Vielleicht lässt sich auch euer
Emmental Nachbar dazu bewegen, mit zu kommen.
Im Wahlkreis Emmental waren 16 Listen zur Wahl ange-
treten mit total 228 Kandidatinnen und Kandidaten. Urnenabstimmung 23. September 2018
In der Gemeinde Rüegsau wird an jenem Sonntag über
Rüegsau den Baukredit für die Schulanlagen Rüegsauschachen
Von der politischen Gemeinde Rüegsau haben sich abgestimmt. Bitte helft mit, damit die Realisierung des
11 Personen zur Verfügung gestellt auf 8 verschiedenen Neubaus im Zentrum der Schulanlage umsetzbar ist.
Listen. Sie haben zusammen 1’271 Parteistimmen ge- Lasst uns die Vorwürfe und die Unzufriedenheit beisei-
holt in unserer Gemeinde. Die jüngste Kandidatin, Lea telegen und uns für die Schulanlage stark machen.
Schmid, mit Jahrgang 1998 und der älteste Kandidat,
Andreas Wittwer, mit Jahrgang 1957. Schön, dass ihr alle Vision für unser Dorf
kandidiert habt. Gratulation und Dank für euren Einsatz. Lasst uns die Sicht für unsere Schule und unser Dorf um-
setzen. Der langersehnte Wunsch, nicht mehr in alten
Politik baufälligen Baracken die Schule absolvieren zu müs-
Engagement für die Anliegen und zum Wohl der Bür- sen, oder zu unterrichten, darf auch in Erfüllung gehen.
ger unseres Kantons oder unseres Dorfes. 32.1 % unserer Ich wünsche mir, dass Lehrpersonen durch diese Ermuti-
Stimmberechtigten in der Gemeinde Rüegsau kennen gung nur noch bei uns unterrichten wollen und sich die
euch Kandidatinnen und Kandidaten und haben über Schüler freuen, an dieser Schule zu sein. Ich wünsche
alle 16 Listen 12’342 Parteistimmen abgegeben, weil sie mir Vertrauen seitens der Bevölkerung in den Gemein-
euch schätzen und euch unterstützen. derat und den Ausschuss des Projektes Sanierung und
Erweiterung der Schulanlage. Diese Investition soll Ruhe
Du und ich und Zufriedenheit schaffen, eine wichtige Grundlage für
Meine Persönlichkeit, die sich zusammensetzt aus Ga- unsere Schule.
ben und Erfahrungen, ist gefragt, um sich zu engagie-
ren. Kann und will ich mich, neben Beruf und Familie, Sonja Steinmann,
für Anliegen stark machen, worüber vor allem diskutiert, Gemeinderätin Soziales, Kultur und Sport
argumentiert und entschieden wird? Man muss bei An-
liegen und Problemen die Details und Hintergründe er-
kennen, Lösungsansätze aufzeigen und gute, weiter-
führende Entscheidungen treffen können. Wichtig, bei
allem das grosse Ganze nicht aus den Augen verlieren:
den Kanton Bern oder mein Dorf.2
GEMEINDEVERSAMMLUNG
GEMEINDE VERSAMMLUNG
BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG
VOM 6. JUNI 2018
Versammlung der Einwohnergemeinde
Mittwoch, 06. Juni 2018, 19.30 Uhr, Aula Primarschulanlage Rüegsauschachen
T R A K TA NDEN
Traktandum 1 –
Jahresrechnung 2017
Genehmigung
Traktandum 2 –
Organisationsreglement 2015
Teilrevision 2019
Beratung und Genehmigung.
Traktandum 3 –
Umlegung öffentliche Kanalisationsleitung Gerbematte
Kreditabrechnung
Traktandum 4 –
Verschiedenes
Hinweise
Die Unterlagen zur Versammlung liegen 30 Tage vor der ten ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz,
Versammlung, d.h. ab 4. Mai 2018, in der Gemeindever- Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unter-
waltung Rüegsau öffentlich auf. Ausserdem wird auf die lassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht
Botschaft in den «Rüegsau Nachrichten» verwiesen. mehr Beschwerde führen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in- Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bür-
nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und be- ger zu dieser Versammlung freundlich ein.
gründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental ein-
zureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rüegsauschachen, 17. April 2018
Verletzung von Zuständigkeit- und Verfahrensvorschrif- Der Gemeinderat3
BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG
GEMEINDE VERSAMMLUNG
VOM 6. JUNI 2018
TRAKTANDUM 1 – JAHRESRECHNUNG 2017
1 BERICHTERSTAT TUNG
1.1 BERICHT
Allgemeines
Mit der Jahresrechnung 2017 liegt nun zum zweiten Mal
ein Abschluss nach HRM2 vor.
Ergebnisse
Die Ergebnisse setzten sich wie folgt zusammen:
Ergebnis
Gesamthaushalt
CHF -2’374.75
Ergebnis
Ergebnis
Spezialfinanzierungen
Allgemeiner Haushalt
gebührenfinanziert
CHF 0.00
CHF -2’374.75
Ergebnis Ergebnis Ergebnis
Abwasserentsorgung Abfall Feuerwehr
CHF -12’763.45 CHF 12’059.75 CHF -1’671.05
1.1.1 ERFOLGSRECHNUNG
Ergebnis Gesamthaushalt CHF 0.00 ab. Dies entspricht dem Budget. Die Kommen-
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüber- tare beziehen sich auf den Gesamthaushalt.
schuss von CHF 2’374.75 ab. Budgetiert war ein Aufwand
überschuss von CHF 97’007.–. Die Besserstellung gegen- Personalaufwand
über dem Budget 2017 beträgt CHF 94’632.95. Der Personalaufwand ist CHF 12’063.30 tiefer als bud-
getiert.
Ergebnis Allgemeiner Haushalt
Der Allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der
systembedingten zusätzlichen Abschreibungen mit4
Sach- und übriger Betriebsaufwand 1.1.2 SPEZIALFINANZIERUNGEN (SF)
GEMEINDE VERSAMMLUNG
Der Sachaufwand liegt CHF 199’202.19 unter dem Budget. SF Abwasserentsorgung
Diese schliesst mit einem Aufwandüberschuss von
Abschreibungen Verwaltungsvermögen CHF 12’763.45 ab. Veranschlagt war ein Aufwandüber-
Das bestehende Verwaltungsvermögen (gemäss Über- schuss von CHF 84’357.–.
gangsbestimmungen GV) wurde per 01.01.2016 zu
Buchwerten in HRM2 übernommen und beträgt CHF SF Abfall
3’571’813.–. Dieses wird innert 12 Jahren abgeschrieben Diese Spezialfinanzierung schliesst mit einem Ertrags-
(CHF 297’651.– / Jahr). überschuss von CHF 12’059.75 ab, geplant war ein Aus-
gabenüberschuss von CHF 6’920.–.
Die ordentlichen Abschreibungen nach Nutzungsdauer
betragen CHF 43’437.–. Diese sind um CHF 243’069.– 1.1.3 Ü
BRIGE SPEZIALFINANZIERUNGEN (SF)
deutlich tiefer als budgetiert. Die geplanten Projekte MIT GEMEINDEREGLEMENT
sind gegenüber dem Budget noch nicht vollendet und Die SF Feuerwehr schliesst mit einem Aufwandüber-
demzufolge noch nicht abgeschrieben worden. schuss von CHF 1’671.05 ab. Budgetiert war ein Aufwand
überschuss von CHF 5’730.–.
Systembedingte zusätzliche Abschreibungen (Art. 84
GV) müssen vorgenommen werden, wenn der Allge- 1.1.4 INVESTITIONSRECHNUNG
meine Haushalt einen Ertragsüberschuss ausweist und Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 1’155’256.10 ge-
die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Net- tätigt. Geplant waren CHF 2’296’000.–.
toinvestitionen sind. Im Rechnungsjahr 2017 mussten
CHF 421’454.94 (Budget CHF 202’985.–) systembedingte 1.1.5 BILANZ
zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden. Die Bilanzsumme beträgt per 31.12.2017 CHF 16’934’590.16
(Vorjahr CHF 16’170’228.95). Davon beläuft sich das Fi-
Transferaufwand nanzvermögen auf CHF 10’318’282.21 (Vorjahr CHF
Um CHF 9’097.65 tiefer ist der Transferaufwand. 10’368’089.10). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies
einer Abnahme von CHF 49’806.89.
Fiskalertrag Das Verwaltungsvermögen beträgt per 31.12.2017 CHF
Der Fiskalertrag ist um CHF 8’960.85 höher als budge- 6’616’307.95 (Vorjahr CHF 5’802’139.85), was einer Zu-
tiert (Abweichung von 0,13% auf CHF 6’919’600.–). Min- nahme von CHF 814’168.10 entspricht.
dereinnahmen resultierten bei den Natürlichen Perso- Das Fremdkapital beträgt neu CHF 6’691’232.91 gegen-
nen, die durch Mehreinnahmen bei den Juristischen über dem Vorjahr von CHF 6’441’010.19. Die Zunahme
Personen aufgefangen wurden. beträgt CHF 250’222.72.
Das Eigenkapital (Sachgruppe 29) beträgt per 31.12.2017
Konzessionen CHF 10’243’357.25 (Vorjahr CHF 9’729’218.76).
Der Ertrag ist um CHF 4’834.– höher als budgetiert. Das massgebende Eigenkapital (299) beläuft sich
unverändert auf CHF 4’302’454.41.
Entgelte
Diese Rubrik ist um CHF 33’765.40 höher als budgetiert. 1.1.6 Nachkredite
In der Nachkredittabelle werden nur Nachkredite grös
Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen ser als CHF 5’000.– aufgeführt.
Gegenüber dem Budget um CHF 60’367.10 tiefer.
Total: CHF 750’887.84
Transferertrag
davon:
Um CHF 149’192.40 tiefer ist der Transferertrag.
gebunden CHF 564’135.69
Finanz- und Lastenausgleich GR Kompetenz CHF 186’752.15
Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich zu beschliessen durch GV CHF –
betragenCHF 582’244.–. Dies entspricht einer Minder-
einnahme gegenüber dem Budget von CHF 8’156.–.5
2 ECKDATEN
GEMEINDE VERSAMMLUNG
2.1 ÜBERSICHT
Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016
Jahresergebnis ER Gesamthaushalt -2’374.75 -97’007.00 644’334.17
Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt – – 562’744.24
Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen -2’374.75 -97’007.00 81’589.90
Steuerertrag natürliche Personen 5’234’586.45 5’385’800.00 5’308’842.07
Steuerertrag juristische Personen 1’037’872.05 881’200.00 993’463.10
Liegenschaftssteuer 461’430.65 460’000.00 471’518.25
Nettoinvestitionen 1’155’256.10 2’296’000.00 841’818.85
Bestand Finanzvermögen 10’318’282.21 – 10’368’089.10
Bestand Verwaltungsvermögen Gesamthaushalt 6’616’307.95 – 5’802’139.85
Bestand Verwaltungsvermögen Allgemeiner Haushalt 6’014’445.55 – 5’518’791.05
Bestand Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen 601’862.40 – 283’348.80
Fremdkapital 6’691’232.91 – 6’441’010.19
Eigenkapital 10’243’357.25 – 9’729’218.76
Reserven 645’380.99 – 223’926.05
Bilanzüberschuss / -fehlbetrag 4’302’454.41 – 4’302’454.416
3 FUNKTIONEN
GEMEINDE VERSAMMLUNG
3.1 ERFOLGSRECHNUNG
Einwohnergemeinde Rüegsau HRM2 / Erfolgsrechnung – Zusammenzug
Konto Erfolgsrechnung Rechnung 2017 Budget 2017 Rechnung 2016
Funktionale Gliederung ER Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
0 Allgemeine Verwaltung 1’208’077.98 155’634.45 1’240’410.00 147’020.00 1’153’538.10 145’749.38
Netto Aufwand 1’052’443.53 1’093’390.00 1’007’788.72
Öffentliche Ordnung und 337’531.80 289’811.55 348’510.00 295’550.00 301’428.80 249’110.40
1
Sicherheit, Verteidigung
Netto Aufwand 47’720.25 52’960.00 52’318.40
2 Bildung 3’519’391.49 1’828’726.55 3’657’800.00 1’970’590.00 3’478’308.00 1’778’028.00
Netto Aufwand 1’690’664.94 1’687’210.00 1’700’280.00
3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 149’464.04 48’377.15 160’350.00 50’300.00 155’371.90 49’423.80
Netto Aufwand 101’086.89 110’050.00 105’948.10
4 Gesundheit 15’127.15 1’194.75 22’385.00 1’925.00 13’132.60 1’340.75
Netto Aufwand 13’932.40 20’460.00 11’791.85
5 Soziale Sicherheit 2’469’120.30 8’723.60 2’482’600.00 9’400.00 2’434’542.95 9’297.20
Netto Aufwand 2’460’396.70 2’473’200.00 2’425’245.75
Verkehr und 809’214.95 140’011.35 870’150.00 110’050.00 813’089.09 208’129.00
6
Nachrichtenübermittlung
Netto Aufwand 669’203.60 760’100.00 604’960.09
7 Umweltschutz & 1’054’334.35 855’646.55 1’272’774.00 1’015’849.00 1’338’812.55 1’134’197.60
Raumordnung
Netto Aufwand 198’687.80 256’925.00 204’614.95
8 Volkswirtschaft 13’106.10 142’340.05 19’120.00 140’150.00 17’956.45 148’315.90
Netto Ertrag 129’233.95 121’030.00 130’359.45
9 Finanzen und Steuern 1’453’949.19 7’558’851.35 1’255’785.00 7’589’050.00 1’258’279.39 7’803’612.07
Netto Ertrag 6’104’902.16 6’333’265.00 6’545’332.68
Total 11’029’317.35 11’029’317.35 11’329’884.00 11’329’884.00 10’964’459.83 11’527’204.10
Netto Ertrag 562’744.27
Gesamttotal 11’029’317.35 11’029’317.35 11’329’884.00 11’329’884.00 11’527’204.10 11’527’204.10
3.1.1 KOMMENTAR
0 Allgemeine Verwaltung
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
1’208’077.98 155’634.45 1’240’410.00 147’020.00 1’153’538.10 145’749.38
Nettoergebnis 1’052’443.53 1’093’390.00 1’007’788.72
0120 Exekutive: Minderaufwand Sitzungsgelder und
Gemeinderatskredit
0220 Allgemeine Dienste: Minderaufwand Büro
material, Unterhalt EDV und Servicegebühren
Kanton7
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
GEMEINDE VERSAMMLUNG
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
337’531.80 289’811.55 348’510.00 295’550.00 301’428.80 249’110.40
Nettoergebnis 47’720.25 52’960.00 52’318.40
1400 Allgemeines Rechtswesen:
Minderaufwand Baubewilligungsgebühren,
Mehrertrag Amtshandlungen allgemein
2 Bildung
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
3’519’391.49 1’828’726.55 3’657’800.00 1’970’590.00 3’478’308.00 1’778’028.00
Nettoergebnis 1’690’664.94 1’687’210.00 1’700’280.00
2110-2120 Kindergarten und Primarstufe: Mehraufwand 2170 Schulliegenschaften: Minderaufwand Plan
Kantonsbeitrag Lehrergehälter mässige Abschreibungen (Projekt noch nicht ab-
2130 Sekundarstufe: Minderaufwand Kantonsbei- geschlossen, Abschreibungen in Folgejahren)
trag Lehrergehälter, Minderertrag Beiträge
von Gemeinden
3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
149’464.04 48’377.15 160’350.00 50’300.00 155’371.90 49’423.80
Nettoergebnis 101’086.89 110’050.00 105’948.10
3210 Bibliothek: Minderaufwand Löhne, Aus- und
Weiterbildung
3290 übrige Kultur: Minderaufwand
4 Gesundheit
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
15’127.15 1’194.75 22’385.00 1’925.00 13’132.60 1’340.75
Nettoergebnis 13’932.40 20’460.00 11’791.85
4330 Schulgesundheitsdienst: Minderaufwand
Untersuchungen Schularzt
4331 Schulzahnpflege: Minderaufwand Untersuchun-
gen Schulzahnpflege8
5 Soziale Sicherheit
GEMEINDE VERSAMMLUNG
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
2’469’120.30 8’723.60 2’482’600.00 9’400.00 2’434’542.95 9’297.20
Nettoergebnis 2’460’396.70 2’473’200.00 2’425’245.75
5320 Ergänzungsleistungen AHV / IV: Minderaufwand
Lastenausgleich Ergänzungsleistungen
5790 Sozialhilfe: Mehraufwand Lastenausgleich
Sozialhilfe
6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
809’214.95 140’011.35 870’150.00 110’050.00 813’089.09 208’129.00
Nettoergebnis 669’203.60 760’100.00 604’960.09
6150 Gemeindestrassen: Minderaufwand Strassenunter-
halt, planmässige Abschreibungen (Anlagen noch
im Bau); Mehrertrag bei Weiterverrechnungen
6291 Gemeindeanteil Öffentlicher Verkehr: Minder-
aufwand Lastenausgleich öffentlicher Verkehr
7 Umweltschutz und Raumordnung
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
1’054’334.35 855’646.55 1’272’774.00 1’015’849.00 1’338’812.55 1’134’197.60
Nettoergebnis 198’687.80 256’925.00 204’614.95
7201 Abwasserentsorgung: 7450 Naturgefahren: Einsatzkostenversicherung
Tieferer Aufwandüberschuss GVB für 2017 entfallen
7301 Abfall: Ertragsüberschuss statt 7710 Friedhof und Bestattung:
Aufwandüberschuss Minderaufwand Unterhalt Friedhöfe
8 Volkswirtschaft
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
13’106.10 142’340.05 19’120.00 140’150.00 17’956.45 148’315.90
Nettoergebnis 129’233.95 121’030.00 130’359.45
8140 Produktionsverbesserungen Pflanzen: Tieferer
Aufwand Schädlingsbekämpfung (Neophyten)
8710 Elektrizität: Höhere Konzessionsabgabe
Elektrizität (BKW)9
9 Finanzen und Steuern
GEMEINDE VERSAMMLUNG
Rubrik Jahresrechnung 2017 Budget 2017 Jahresrechnung 2016
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
1’453’949.19 7’558’851.35 1’255’785.00 7’589’050.00 1’258’279.39 7’803’612.07
Nettoergebnis 6’104’902.16 6’333’265.00 6’545’332.68
9100 Allgemeine Gemeindesteuern:
Höhere Steuereinnahmen insgesamt
9610 Zinsen: Tiefere Erträge aus Beteiligungen
Verwaltungsvermögen (DLZ Sumiswald)
9900 Höhere Einlage in finanzpolitische Reserven
4 ANTR AG DER EXEKUTIVE
Genehmigung
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung wie folgt zu genehmigen:
Erfolgsrechnung
Aufwand Gesamthaushalt CHF 11’029’317.35
Ertrag Gesamthaushalt CHF 11’026’942.60
Aufwandüberschuss CHF -2’374.75
davon Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF 10’111’412.60
Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 10’111’412.60
Ertragsüberschuss CHF 0.00
Aufwand Abwasserentsorgung CHF 383’419.75
Ertrag Abwasserentsorgung CHF 370’656.30
Aufwandüberschuss CHF -12’763.45
Aufwand Abfall CHF 370’075.10
Ertrag Abfall CHF 382’134.85
Ertragsüberschuss CHF 12’059.75
Aufwand Feuerwehr CHF 164’409.90
Ertrag Feuerwehr CHF 162’738.85
Aufwandüberschuss CHF -1’671.05
Investitionsrechnung
Ausgaben CHF 1’211’629.95
Einnahmen CHF 56’373.85
Nettoinvestitionen CHF 1’155’256.10
Nachkredite gemäss separater Tabelle CHF 0.0010
TRAKTANDUM 2 –
GEMEINDE VERSAMMLUNG
ORGANISATIONSREGLEMENT 2015;
TEILREVISION 2019
In einigen Monaten endet das vierte Amtsjahr der lau- der Baukommission gelangt der Gemeinderat aller-
fenden Legislaturperiode. Der Gemeinderat hat dies dings zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mitglie-
zum Anlass genommen, um eine Bilanz über das im der auf sieben (wie in der Vergangenheit) angezeigt
Jahre 2015 totalrevidierte Organisationsreglement zu ist. Die Entscheide der Baukommission – seien es ab-
ziehen. schliessende Beschlüsse oder als vorberatendes Organ
des Gemeinderates – sind vielfach von grosser finanzi-
Nach Art. 53 des Organisationsreglements 2015 der Ge- eller oder politischer Tragweite. Es rechtfertigt sich da-
meinde Rüegsau ist die Amtszeit auf drei Amtsdauern mit, dass diese Entscheide durch eine Wiedererhöhung
beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach vier der Sitzzahl etwas breiter abgestützt werden.
Jahren möglich. In der Praxis bedeutet dies auch, dass
die bisher geleistete Amtszeit als Gemeinderatsmit- Die Mitgliederzahl der Baukommission soll deshalb mit
glied bei einem Wechsel in das Amt als Gemeindeprä- Wirkung ab 1. Januar 2019, d.h. auf Beginn der neuen
sident angerechnet wird. Legislaturperiode 2019 – 2022 von bisher 5 auf neu 7 Mit-
glieder erhöht werden.
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Monaten
mit der Frage auseinandergesetzt, ob diese Regelung Im Zusammenhang mit der kantonsweiten Einführung
noch zeitgemäss ist. Dabei berücksichtigte der Rat auch der neuen Rechnungslegungsvorschriften nach dem
die entsprechenden Regelungen von anderen Gemein- harmonisierten Rechnungsmodell II (HRM II) sind ei-
den im Verwaltungskreis Emmental. Weiter hat der Ge- nige Begriffe im Organisationsreglement 2015 anzu-
meinderat in dieser Frage die Haltung der politischen passen:
Parteien in unserer Gemeinde in Erfahrung gebracht.
– Voranschlag der laufenden Rechnung heisst neu
Zusammengefasst gelangt der Gemeinderat zum Budget der Erfolgsrechnung
Schluss – auch unter Einbezug der Haltung der politi- – Rechnung heisst neu Jahresrechnung
schen Parteien – dass die maximale Amtszeit von bisher – Anlagen heisst neu Finanzanlagen
drei Amtsdauern auf neu vier Amtsdauern verlängert
werden soll. Der Gemeinderat beantragt den Stimmbe- Diese formellen Korrekturen werden mit der beantrag-
rechtigten deshalb eine Anpassung von Art. 53 des Or- ten Teilrevision ebenfalls korrigiert.
ganisationsreglements mit Wirkung ab 1. Januar 2019,
d. h. auf Beginn der neuen Legislaturperiode 2019 –
2022. ANTR AG DES GEMEINDER ATES
1. Der Gemeindeversammlung wird die Genehmigung
Weiter hat der Gemeinderat über die mit dem Orga- der Teilrevision 2019 des Organisationsreglements be-
nisationsreglement 2015 durchgeführte Reform der antragt.
~
Kommissionsorganisation grundsätzlich eine posi- 2. Die Änderungen treten am 01. Januar 2019 in Kraft.
tive Bilanz gezogen. In Bezug auf die Mitgliederzahl11
TRAKTANDUM 3 –
GEMEINDE VERSAMMLUNG
UMLEGUNG ÖFFENTLICHE KANALISATIONSLEITUNG
GERBEMATTE. KREDITABRECHNUNG
Die Gemeindeversammlung hat am 4. Dezember 2013 Die Bauherrschaft Gerbematte AG hat an die Baukos-
einen Verpflichtungskredit von CHF 462’000.– für die ten einen freiwilligen Beitrag von 10 %, d.h. CHF 43’437.–
Verlegung der öffentlichen Kanalisationsleitung in der geleistet. Dieser Betrag ist in der Kreditabrechnung
Gerbematte bewilligt. Das Bauprojekt ist abgeschlossen nicht enthalten.
und es ergibt sich folgende Kreditabrechnung:
Beschluss Gemeindeversamm- CHF 462’000.– ANTR AG DES GEMEINDER ATES
lung vom 4. Dezember 2013 Die Gemeindeversammlung nimmt von der Kreditab-
rechnung gestützt auf Art. 109 der Gemeindeverord-
Kreditabrechnung vom CHF 434’373.–
~
nung Kenntnis.
12. März 2018
Kreditunterschreitung CHF 27’627.–
TRAKTANDUM 4 –
VERSCHIEDENES12
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AHV
AHV
A LT ER SR EN T E
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das die Rente des Ehegatten oder der Ehegattin auszahlt.
ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer Wurden keine Beiträge entrichtet, müssen Sie sich bei
liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. der AHV-Zweigstelle Rüegsau melden.
Damit Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen Berechnung der Altersrente
Ihnen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Die Altersrente kann in der Regel erst bei Erreichen des
AHV-Beiträge angerechnet werden können. Rentenalters verbindlich berechnet werden. Erst dann
sind die einzelnen Berechnungselemente bekannt.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn
– Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleis- Die Berechnungselemente der Renten sind:
tet haben, oder – die anrechenbaren Beitragsjahre, und
– Ihr erwerbstätiger Ehegatte oder Ihre erwerbstätige – die Erwerbseinkommen sowie
Ehegattin mindestens während eines Jahres den – die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
– Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften an- Sie erhalten eine Vollrente (Rentenskala 44), wenn Sie
gerechnet werden können. ab dem Kalenderjahr, in dem Sie das 21. Altersjahr er-
reicht haben, stets die Beitragspflicht erfüllt haben.
Beginn und Ende des Anspruchs Eine unvollständige Beitragsdauer besteht, wenn Sie
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten nicht genügend Beitragsjahre aufweisen. In diesem
Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentli- Fall wird Ihnen eine Teilrente (Rentenskala 1 – 43) aus-
chen Rentenalters folgt und erlischt am Ende des Mo- gerichtet. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel
nats, in welchem der Todesfall eingetreten ist. zu einer Rentenkürzung von mindestens 1 /44.
Vorbezug und Aufschub der Altersrente Haben Sie vor dem 1. Januar nach Vollendung des
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den 20. Altersjahres Beitragszeiten zurückgelegt, werden
Bezug der Altersrente Ihnen diese als so genannte «Jugendjahre» angerech-
– um 1 oder 2 Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne net. Sie füllen eventuelle spätere Beitragslücken.
Monate ist nicht möglich) oder
– um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben. Plafonierung der Rente eines Ehepaars
Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars
Anmeldung zum Bezug einer Altersrente darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird
Sie sollten die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Er- dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden
reichen des Rentenalters einreichen, denn es kann ei- Einzelrenten entsprechend gekürzt. Eine Plafonierung
nige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen der Renten findet nicht statt, wenn entweder der ge-
Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berech- meinsame Haushalt durch einen richterlichen Ent-
net hat. Das Anmeldeformular können Sie bei den scheid aufgehoben wurde, oder wenn ein Ehegatte
AHV-Ausgleichskassen, der AHV-Zweigstelle Rüegsau eine Altersrente und der andere eine halbe oder Vier-
oder über die Webseite www.akbern.ch beziehen. telrente der IV bezieht.
Als Arbeitnehmer, Selbständigerwerbender oder Nicht- Verwitwete Bezügerinnen und Bezüger
erwerbstätiger müssen Sie sich bei derjenigen Aus- von Altersrenten
gleichskasse anmelden, die vor dem Eintritt des Ren- Nach dem Tod des rentenberechtigten Ehegatten än-
tenfalles die Beiträge entgegengenommen hat. Ihr dert sich der Rentenbetrag aus folgenden Gründen:
Arbeitgeber kann Ihnen Auskunft über die Adresse ge- Die zu Lebzeiten des verstorbenen Ehegatten allen-
ben. Falls Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte oder falls vorgenommene Plafonierung entfällt. Zur daraus
Ihre Ehegattin bereits rentenberechtigt ist, müssen Sie resultierenden Rente wird ausserdem ein Verwitweten-
sich bei derjenigen Ausgleichskasse anmelden, welche zuschlag in der Höhe von 20 % hinzugerechnet. Der Zu-14
schlag wird jedoch nur bis zum Maximalbetrag der Al-
AHV
tersrente gewährt.
Ergänzungsleistungen
Beziehen Sie eine Altersrente und leben in beschei-
denen wirtschaftlichen Verhältnissen, haben Sie unter
bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Bezug
von Ergänzungsleistungen. Mehr Informationen dazu
enthalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Rüegsau.
Hilflosenentschädigung
Beziehen Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistun-
gen und wohnen in der Schweiz, können Sie eine Hilf- Die Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit:
losenentschädigung der AHV geltend machen, wenn: – leichten Grades 235 Franken pro Monat
– Sie in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad – mittleren Grades 588 Franken pro Monat
hilflos sind; – schweren Grades 940 Franken pro Monat
– die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr
gedauert hat; Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und
– kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Vermögen unabhängig. Haben Sie bereits vor dem Er-
obligatorischen Unfallversicherung oder der Militär- reichen des Rentenalters eine Hilflosenentschädigung
versicherung besteht. der IV bezogen, erhalten Sie diese in der AHV in glei-
cher Höhe.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (An-
kleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Auskünfte und weitere Informationen
Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder per- Weitere Informationen erhalten Sie von der AHV-Zweig-
sönlicher Überwachung bedarf. stelle Rüegsau oder unter www.akbern.ch
Martina Blaser, AHV-Zweigstelle
RENTENVOR AUSBERECHNUNG
Was ist eine Rentenvorausberechnung? sentlichen die gleichen Regeln wie für normale Ren-
Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die tenberechnungen. Für Rentenvorausberechnungen
voraussichtlich zu erwartenden Renten der AHV. Sie sind massgebend:
zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensio-
nierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die An- – die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (bishe-
gehörigen gerechnet werden kann. rige Beitragsdauer und bisheriges Einkommen) und
das heute geltende Recht
Warum sollte eine Rentenvorausberechnung – zukünftige Verhältnisse (z.B. zu erwartendes Einkom-
verlangt werden? men, Lohnentwicklung, Veränderung Arbeitspensum,
In bestimmten Lebenssituationen (z. B. vor Entscheid Auswanderung, usw.) Rentenvorausberechnungen
über den Abschluss eines Vertrages der 3. Säule, Erwerb sind nicht verbindlich.
von Wohneigentum oder bei Zivilstandänderungen) – Je näher vor der Pensionierung die Rentenvorausbe-
sind Rentenvorausberechnungen sinnvoll. Es ist zudem rechnungen erstellt werden, umso zuverlässiger sind
nützlich, beim Erstellen eines Finanzierungsplans für diese.
Ihre Altersvorsorge, die Beträge der zu erwartenden Al-
tersrenten zu wissen. Was kostet die Vorausberechnung einer Rente?
Rentenvorausberechnungen sind in der Regel kosten-
Wie zuverlässig sind Rentenvorausberechnungen? los. Eine Gebühr von höchstens CHF 300.00 wird jedoch
Für die Vorausberechnung von Renten gelten im We- verlangt, wenn sie das 40. Altersjahr noch nicht erreicht15
haben und sie innerhalb der letzten 5 Jahren bereits nung zwingend je ein Antrag pro Person ausgefüllt wer-
AHV
eine Vorausberechnung erhalten haben. den. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe
Ausgleichskasse einzureichen. Somit können auch die
Die Gebühr entfällt, wenn ein besonderer Grund für Leistungsbeträge im Zeitpunkt des gemeinsamen Be-
eine Vorausberechnung besteht (z. B. Trennung, Schei- zugs von Leistungen der AHV oder IV ermittelt werden.
dung, Heirat, Geburt eines Kindes, Stellenverlust, Auf- Der Antrag ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzurei-
nahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit). chen, die aktuell für den Bezug der AHV-Beiträge des
erstrentenberechtigten Ehegatten zuständig ist, res-
Wo muss ich mein Gesuch um Rentenvorausberech- pektive an die Ausgleichskasse, die bereits Leistungen
nung einreichen? ausrichtet.
Das Gesuch um vorzeitige Rentenberechnung kann bei
der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts oder direkt bei der Auskünfte und weitere Informationen
zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie von der AHV-Zweig-
stelle Rüegsau oder unter www.akbern.ch
Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft
lebenden Personen muss für die Rentenvorausberech- Martina Blaser, AHV-Zweigstelle
RÜC K ERS TAT T UNG K R A NK HEIT SKOS T EN
Personen, die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder behandlung voraussichtlich höher als CHF 1’500.00,
IV-Rente erhalten, haben einen Anspruch auf die Rück- ist vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag mit
erstattung von Krankheitskosten. Bei einer Ablehnung Zahnappell einzureichen.)
der jährlichen EL, aufgrund eines Einnahmenüberschus- – P flege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten
ses, werden die vergütbaren Krankheits- und Behinde- – Hilfe im Haushalt (Spitex / private Institutionen / Perso-
rungskosten nach Abzug des Einnahmenüberschusses nen, die nicht im gleichen Haushalt leben)
zurückgezahlt. – E ntlastungsaufenthalte in einem Heim oder Spital
Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, soweit nicht –Ä rztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
andere Versicherungen (Krankenkasse / Unfall-, Haft- – Ausgewiesene Mehrkosten für eine medizinisch erfor-
pflicht- oder Invaliditätsversicherung, usw.) für die Kos- derliche Diät zu Hause
ten aufkommen. – Transporte zu einer nächstgelegenen Behandlungs-
stelle
Einreichung / Frist – Kosten für Pflegehilfsgeräte: Aufzugständer, Badelift,
Die vollständigen Unterlagen müssen innert 15 Mona- Elektrobett, Krankenheber, Nachtstuhl
ten seit der Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle – Kosten für Hilfsmittel, die durch die AHV teilfinanziert
Rüegsau eingereicht werden. Damit keine Kosten auf- werden (Gesichtsepithesen, Hörgeräte, Lupenbrillen,
grund der Überschreibung der Frist verfallen, bitten wir Perücken, Rollstühle, orthopädische Mass-Schuhe und
Sie, die Belege vierteljährlich vorbeizubringen. Die ab- Serien-Schuhe, Sprechhilfe-Geräte)
gegebenen Belege werden von der AHV-Zweigstelle als – Kosten für Starbrillen oder Kontaktlinsen nach Staro-
Kopien angesehen. Sollte es sich bei den Dokumenten peration, kostspielige orthopädische Änderungen von
um Originale handeln, ist dies am Schalter mitzuteilen. Konfektionsschuhen, Notrufsystem etc.
Vergütbare Krankheitskosten Bei Schwierigkeiten finanzieller Natur steht Ihnen die
Folgende Kosten können durch die Ausgleichskasse des Pro Infirmis oder Pro Senectute auf Anfrage hin beratend
Kantons Bern zurückerstattet werden: zur Verfügung.
– Kostenbeteiligung der Krankenkasse aus der obli-
gatorischen Krankenpflegeversicherung (Franchise Auskünfte und weitere Informationen
und 10 % Selbstbehalt) bis zum Betrag von jährlich Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweig-
CHF 1’000.00 / Kinder CHF 350.00 stelle Rüegsau oder unter www.akbern.ch
– Zahnbehandlungen – wirtschaftliche und zweckmäs-
sige Versorgung (Sind die Kosten der geplanten Zahn- Martina Blaser, AHV-Zweigstelle16
BAU
BAU
GESCHWINDIGKEITSMESSUNGEN KANTONSPOLIZEI
Im Jahr 2017 wurden in unserer Gemeinde wieder di- Die Auswertungen
verse Geschwindigkeitsmessungen durch die Kantons- Insgesamt wurden 4’421 Fahrzeuge gemessen. Davon
polizei Bern durchgeführt. Unter anderem in folgenden sind 652 im Ordnungsbussenverfahren (OB), 16 im or-
Ortsteilen: dentlichen Verfahren (OV) und 1 im ordentlichen- und
Administrativverfahren (OV+) behandelt worden.
– Rüegsaustrasse, Rüegsauschachen
– Hauptstrasse, Rüegsau Am häufigsten wurden Messungen bei Tempo 50 durch-
– Bachhaus, Rüegsbach geführt. Von 2’955 Fahrzeugen erhielten 576 eine Busse
– Vorderrinderbach, Rüegsbach und 14 eine Anzeige.
Die Verfahren Bei Tempo 70 gab es nur drei Fahrzeuge von insgesamt
Im Ordnungsbussenverfahren (OB) werden normale 262, welche sich nicht an die Geschwindigkeit gehalten
Bussen durch die Kantonspolizei ausgestellt. haben und eine Busse erhielten.
Beim ordentlichen Verfahren (OV) wird eine Anzeige Von 1’204 Fahrzeugen haben 1’128 die Geschwindig-
gemacht und die Busse wird durch das Gericht erstellt. keitsbegrenzung von 80 km / h eingehalten. Nur Einer
Die Busse kann zwischen CHF 250.00 und CHF 700.00 wurde an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet.
betragen.
Knapp 85 % von allen gemessenen Fahrzeugen haben
Beim ordentlichen- und Administrativverfahren (OV+) sich an die angegebene Geschwindigkeit gehalten.
hat die Geschwindigkeitsübertretung eine Anzeige zur
Folge, wobei durch das Gericht eine Busse ausgestellt Michèle Ramseier, Bauverwaltung
wird. Die Busse wird nach dem Einkommen berechnet.
Zudem wird das Strassenverkehrsamt schriftlich infor-
miert. Dies kann allenfalls einen Ausweisentzug zur
Folge haben.
ENERGIEBER AT UNGSS T ELLE EMMEN TA L –
IHR R ATGEBER BEI F R AGEN RUND UM DA S THEM A ENERGIE
Mit regelmässigen Investitionen erhält der Hausbesit- Die Energieberatungsstelle unterstützt aber auch Ge-
zer die Bausubstanz seiner Liegenschaft und verhin- meinden in Form von Informationsveranstaltungen,
dert, dass sie an Wert verliert. Gleichzeitig erreicht er Medienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
damit, dass sie bezüglich Komfort, Ausbaustandart und
Energieverbrauch mit Neubauten mithalten kann. Vor- Die Energieberatung findet an zwei Standorten statt:
aussetzung für eine gelungene Sanierung ist eine sorg- Burgdorf und Langnau. Besprechungen sind nach Ter-
fältige Planung. Dazu kann es ratsam sein, zur Klärung minvereinbarung möglich.
der wichtigsten Fragen, eine Fachperson beizuziehen.
Energieberatung Emmental
Die öffentliche Energieberatungsstelle der Region Em- Beat Ritler und Marc Rössner
mental bietet genau das an. Es werden fachliche Aus- Tel. 034 402 24 94
künfte erteilt für Planung und Ausführung von Projek- info@energieberatung-emmental.ch
ten. Zudem erhält der Eigentümer dort die wichtigsten
Infos bezüglich den gesetzlichen Anforderungen und Claudia Bärtschi, Bauverwaltung
allfälligen Förderprogrammen. Beratungen am Telefon,
per Mail oder Brief sind sogar kostenlos.17
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Gemeindebehörden und politische Entscheidungsgre-
mien in allen Energiefragen, mit den Schwerpunkten
Wärmedämmung, Heizungssanierung, erneuerbaren
Energien, Subventionen und gesetzlichen Vorgaben.
Die Wissensvermittlung und Vorgehensberatung er-
folgt produktneutral am Telefon, per Email oder im Sit-
zungszimmer in Burgdorf und Langnau, in diesen Fäl-
len ist die Beratung gratis. Ist eine Beratung vor Ort
v. l. n. r: Marc Rössner und Beat Ritler gewünscht, wird dafür ein kleiner Unkostenbeitrag er-
hoben (Einfamilienhäuser CHF 100.–, Mehrfamilienhäu-
Die öffentliche Energieberatungsstelle Emmental wird ser CHF 150.–, Gewerbebetriebe CHF 250.–).
seit Anfang des Jahres neu von Beat Ritler und Marc
Rössner von der RESiQ AG aus Burgdorf geführt. Sie ist Marc Rössner, Energieberatungsstelle Emmental
Anlaufstelle für Privatpersonen und Firmen, sowie für
SICHERHEITSMASSNAHMEN IM ÖFFENTLICHEN VERKEHRSR AUM
Wir danken allen LiegenschaftsbesitzerInnen im Vor- nommen. Auf schmalen Strassen kann es beim Kreuzen
aus für die Mithilfe zur Verbesserung der allgemeinen von Fahrzeugen zu Problemen oder gar zu Unfällen kom-
Verkehrssicherheit. Wir bitten darum, dass anhand der men, weil gerade für Zweiradfahrende der notwendige
Erläuterungen und Skizzen jeweils bis Ende Mai und Freiraum für den Lenker über dem Strassenrand fehlt.
Ende November, jederzeit aber auch nach Bedarf, die LiegenschaftsbesitzerInnen, welche die Abstandsvor-
Bepflanzungen entlang von Strassen und Gehwegen schriften mit Zäunen usw. nicht einhalten, können straf-
entsprechend zurückgeschnitten werden. rechtlich belangt werden, falls sich ein Unfall ereignet.
Warum sollen Zäune, Mauern, Hecken und derglei-
chen einen Strassenabstand von mindestens 0,50 m
aufweisen?
So ist es wünschenswert und erhöht die Sicherheit
enorm!
Zäune, Mauern, Hecken und dergleichen bis zu einer
Wird dieser Abstand nicht eingehalten, ergibt sich ein Höhe von 1,20 m halten das Lichtraumprofil von 0,50 m
diffuses Strassenbild, weil die Ränder nicht als klare Breite über dem Strassenrand frei. Höhere Abschran-
Abgrenzung in Erscheinung treten. Zudem werden am kungen sollen um die Mehrhöhe weiter zurückgesetzt
Strassenrand stehende oder gehende Personen und werden. D. h. ein Zaun von 1,60 m Höhe muss einen Ab-
Tiere nur schlecht wahrgenommen. Dies verschlechtert stand zum Strassenrand von 0,90 m einhalten. Für den
die Sicherheit in höherem Masse als allgemein ange- Winterdienst ist mit einem Lichtraumprofil von 0,50 m18
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Öffungszeiten:
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Dienstag: 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
Samstag: 08:30 - 11:30 Uhr
Sonntag: ganzer Tag geschlossen
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Dienstag: 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
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Freitag: 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
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Breite gewährleistet, dass der vom Pflug geräumte
BAU
Schnee am Strassenrand genügend Platz findet. Un-
sere Winterdienstequipe dankt im Voraus – denn es
wird immer schwieriger, den Schnee möglichst stö-
rungsfrei seitlich der Strasse zu deponieren.
Wieso ist jederzeit über dem Trottoir ein Raum von
2,50 m Höhe freizuhalten und warum soll entlang von
Strassen ein Lichtraumprofil von mindestens 0,50 m
über einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden?
währleistet sind, können alle Verkehrsteilnehmen-
den einander rechtzeitig erblicken und einschätzen.
Innerorts gilt die Faustregel, dass bei einer erlaubten
Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h auf Einmündun-
gen eine beidseitige Sichtweite von 50 m gewährleistet
sein muss. Dieser Blickwinkel soll bei einer Distanz von
2,50 m zur imaginären Wartelinie möglich sein.
Die Höhe von Zäunen, Hecken und dergleichen spielt
eine massgebliche Rolle zur Gewährleistung der
Übersicht!
Bei Regen zirkulierende FussgängerInnen mit Schirm
benötigen einen Freiraum von mindestens 2,50 m Höhe
um nicht von herunterhängenden Ästen und Zweigen
behindert zu werden. Ein LKW weist in der Regel eine
Breite von 2,50 m und eine Höhe von 4,00 m auf. Solche
Fahrzeuge benötigen entsprechenden Platz, die Aus-
senspiegel ragen oftmals über den Strassenrand hin-
aus. Kann ein LKW oder Bus das Lichtraumprofil nicht
ausnützen, wird gegen die Fahrbahnmitte ausgewi-
chen. Der Gegenverkehr kann so behindert oder sogar
gefährdet werden.
So sollte es sein – lässt eine reguläre Benützung der Zäune, Mauern, Hecken und dergleichen sollen im Ein-
Gehwege zu und erhöht die Sicherheit auf der Strasse! mündungsbereich nicht höher als 0,60 m sein. Wa-
Gehwege sind selten breiter als 1,50 m. Wenn keine rum? Die Augen von LenkerInnen normaler PWs liegen
Hindernisse von oben oder seitlich in den Luftraum da- auf einer Höhe von ca. 1,00 – 1,20 m über Strassenni-
rüber hineinragen, kann diese Verkehrsfläche ihrer Be- veau und verfügen bei vorschriftskonformer Höhe von
stimmung entsprechend genutzt werden und es muss seitlichen Einfriedungen über die notwendigen freien
beim Kreuzen in der Regel nicht auf die Strasse ausge- Sichtverhältnisse.
wichen werden.
Einen herzlichen Dank richten wir an Magdalena Caci,
Gute Sichtverhältnisse bei Einmündungen und Ver- Grosshöchstetten, welche die Zeichnungen dieser Bro-
zweigungen – ein erheblicher Beitrag zur Verkehrs- schüre angefertigt und zur Verfügung gestellt hat.
sicherheit!
Sehen und gesehen werden, dieses Motto gilt für viele Claudia Bärtschi, Bauverwaltung
Situationen im Verkehrsgeschehen – nur wenn bei Ein-
mündungen die notwendigen Sichtverhältnisse ge-20
E-BAU
BAU
Das Programm Während des Pilotbetriebes sollen möglichst alle Bau-
Der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern soll durch bewilligungsgesuche in den Pilotgemeinden elektro-
das Projekt eBau vereinfacht und elektronisch abgewi- nisch eingegeben werden. Das Gesuch kann über den
ckelt werden können. Bis 2020 soll das Projekt in drei Bauherrn, einen Projektverfasser oder eine andere be-
Etappen eingeführt werden. Zukünftig können Bau- vollmächtigte Person eingereicht werden. Für die elek-
herren und Planer die Baugesuche elektronisch bei der tronische Gesuchseingabe ist lediglich ein Internetzu-
Gemeinde einreichen. eBau wird allen Behörden (Ge- gang notwendig.
meinden, Regierungsstatthalterämter sowie Amts- und
Fachstellen) zur Verfügung stehen. Über eine stan- Im Juli 2018 starten die oben erwähnten Gemeinden,
dardisierte Schnittstelle können bestehende Gemein- das Regierungsstatthalteramt Emmental sowie die
delösungen angebunden werden. Amts- und Fachstellen den Pilotbetrieb.
Der Pilotbetrieb Michèle Ramseier, Bauverwaltung
Für den Pilotbetrieb wurde das Regierungsstatthalter-
amt Emmental sowie folgende Gemeinden aus dem
unteren und oberen Emmental ausgewählt:
- Langnau - Burgdorf - Utzenstorf
- Eggiwil - Hasle b. B. - Lyssach
- Trubschachen - Oberburg
- Rüderswil - Wynigen21
EINGEGANGENE BAUGESUCHE SEIT DEN LETZTEN
BAU
RÜEGSAU NACHRICHTEN
Bauherrschaft Bauvorhaben Strasse / Ort Parz. Nr. Zone
Einwohnergemeinde Rüegsau Aufstellen von zwei Schulraumcontainern Alte Rüegsaustrasse 13 58 ZöN
Baukommission Rüegsau (während maximal 36 Monaten) 3415 Rüegsauschachen
Rüegsaustrasse 40
3415 Rüegsauschachen
Einwohnergemeinde Rüegsau Sanierung Strasse, Neubau und Sanierung Schlossmattstrasse 794 W2
Rüegsaustrasse 40 Abwasser, öffentliche Beleuchtung und 3415 Rüegsauschachen
3415 Rüegsauschachen Strassenentwässerung sowie Neubau
Wasserleitung
Gemeindeverband Ersatz bestehendes Blockheizkraftwerk Unterwintersei 10 1035 ZöN
ARA Mittleres Emmental 3415 Rüegsauschachen
Unterwintersei 10
3415 Rüegsauschachen
Jürg und Magdalena Hantz Abbruch und Neubau Anbau als Wohnraum, Alpenstrasse 39 777 K2
Gerberain 208 Sanierung bestehendes Wohnhaus, Erstel- 3415 Rüegsauschachen
4937 Ursenbach len von Parkplätzen
Thomas Liechti Abbruch Pultdach und Neubau Satteldach Oberwintersei 6 c 375 LWZ
Oberwintersei 6 3415 Rüegsauschachen
3415 Rüegsauschachen
Ulrich Lüthi Wohnraumerweiterung bei bestehendem Schlossmattstrasse 16 975 W2
Schlossmattstrasse 16 Einfamilienhaus, Anbau Pelletlager und 3415 Rüegsauschachen
3415 Rüegsauschachen Autogarage, Isolation Nordfassade
Fritz Reinhard Einbau Heizanlage, Erstellen Holzschnitzel- Mützigen 6 473 LWZ
Mützigen 6 silo und Neubau Holzschnitzeldepot 3418 Rüegsbach
3418 Rüegsbach
Hans Tellenbach Anbau Balkon Rinderbach 11 578 WG2
Eggi 5 3418 Rüegsbach
3702 Hondrich
Beat Wüthrich Erstellen Brennholzunterstand Mützigen 1089 LWZ
Mützigen 3 3418 Rüegsbach
3418 Rüegsbach22
FINANZEN
FINANZEN
BIR NEL – GE SUND UND N AT ÜR LICH
Der gesunde und nahrhafte Birnendicksaft stammt
ausschliesslich von Früchten einheimischer Feldobst-
bäume. Birnel ist praktisch unbeschränkt haltbar und
eignet sich deshalb auch vorzüglich für den Notvorrat.
Rhabarberauflauf mit Birnelstreusel
800 g Rhabarberstängel
Waschen, schälen, in 2 cm lange Stücke
schneiden und in Gratinform legen.
Streusel:
60 g Mehl
90 g gemahlene Mandeln
1 Prise Zimt
3 EL Birnel
Birnel kann das ganze Jahr bei der Gemeinde- 60 g flüssige Butter
verwaltung Rüegsau bezogen werden. Neu auch Alles vermengen und rühren, bis sich Klümpchen bil-
in zertifizierter BIO-Qualität. den, Streusel auf den Rhabarbern verteilen.
1 kg-Glas à CHF 10.60
1 kg-Glas BIO à CHF 12.50 NEU Backen: Ofenmitte bei 200°C ca. 25 Min.
500 g-Glas à CHF 6.50
250 g-Dispenser à CHF 4.20 Anita Schärer, Finanzverwaltung
Quelle Rezept: E. Brunner AG, ww.brunnermosterei.ch
HUNDE TA X E 2018
Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz
in der Gemeinde Rüegsau, sofern der Hund älter ist als
sechs Monate. Stichtag ist der 1. August. Die Hundetaxe
beträgt CHF 40.– pro Hund und wird im August in Rech-
nung gestellt.
Hundehalter werden gebeten, Änderungen gegenüber
dem Vorjahr der Finanzverwaltung zu melden (Telefon
034 460 70 80).
Anita Schärer, FinanzverwaltungSie können auch lesen