2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins

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2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung
  des Deutschen Anwaltvereins
  Beilage zum Anwaltsblatt
  8+9/2018

2017/18
                    Politik und Gesellschaft
                    DAV und die Anwaltschaft
                    Projekte
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      unter www.anwaltsblatt.de
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
Inhalt

Rückblick / Ausblick                ......................................................................................................................................4

                                    DAV und Gesellschaft........................................................................6
Anwaltsrecht                        Berufsrecht...................................................................................................................8
                                    Gebührenrecht.............................................................................................................8
                                    Europäisches Berufs- und Gebührenrecht .................................................................8

Gesetzgebungs- u. Fachausschüsse    Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben .....................................................9

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit   ....................................................................................................................................15

Gesellschaftliches Engagement       Menschenrechte.........................................................................................................17
                                    Lage der Anwaltschaft in der Türkei..........................................................................17
                                    Projekt „European Lawyers in Lesvos“......................................................................18
                                    Anwälte in die Schulen ..............................................................................................18
                                    Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins .............19

Veranstaltungen                     ....................................................................................................................................20

                                    DAV und Anwaltschaft ...................................................................22
Arbeitsgemeinschaften im DAV        ....................................................................................................................................24

Aus- und Fortbildung                Deutsche Anwaltakademie ........................................................................................30
                                    DAV-LL.M. ..................................................................................................................30
                                    Selbststudium, www.faocampus.de ..........................................................................30
                                    Fortbildungsbescheinigung des DAV .......................................................................30

Kommunikation                       Website www.anwaltverein.de ...................................................................................31
                                    Soziale Medien ...........................................................................................................31
                                    DAV-Depesche............................................................................................................31
                                    Europa im Überblick..................................................................................................31
                                    Anwaltsblatt................................................................................................................31
                                    Anwaltsblatt Karriere .................................................................................................32
                                    Stellenmarkt ...............................................................................................................32

Service                             Deutsche Anwaltauskunft .........................................................................................33
                                    Anwaltssuche .............................................................................................................33
                                    Neue Service-Stelle im DAV.......................................................................................33
                                    Stellenbörsen..............................................................................................................33

DAV – Zahlen und Fakten             Finanzen.....................................................................................................................34
                                    Beteiligungen .............................................................................................................34
                                    Mitgliederentwicklung DAV ......................................................................................35
                                    Mitgliederentwicklung Arbeitsgemeinschaften .......................................................35
                                    Gender-Report ............................................................................................................36
                                    Audit Beruf und Familie ............................................................................................37
                                    Aus den Geschäftsstellen ...........................................................................................37

Namens- und Adressteil              ....................................................................................................................................38

DAV – Die Vorteile von A bis Z      Vorteile der Mitgliedschaft.........................................................................................42
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
Rückblick / Ausblick

                                  Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
                                  liebe Leserinnen und Leser,

                                  in den Händen halten Sie den aktuellen Tätigkeitsbericht 2017/2018, mit dem
                                  wir über die Arbeit des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und über Zahlen und
                                  Fakten aus dem DAV informieren.
                                      Das Berichtsjahr war geprägt durch weitreichende Veränderungen in der
                                  Geschäftsstelle des DAV. Am deutlichsten spürbar wurde dies dadurch, dass der
                                  langjährige Hauptgeschäftsführer des DAV Dr. Cord Brügmann nach zehnjähriger
                                  Tätigkeit den Verein verlassen hat. Die Leitung der Geschäftsstelle hat Philipp
                                  Wendt übernommen, der zuvor elf Jahre die Geschäfte der DAV-Tochter Deutsche
Seit dem 1. April 2018 der neue   Anwaltakademie geführt hat. Mit einem solchen Wechsel geht immer ein Verlust
Hauptgeschäftsführer des DAV:
Rechtsanwalt Philipp Wendt        an Erfahrung einher. Gleichzeitig bietet er auch Chancen. Ein Wechsel bringt
beim DAT 2018.                    einen neuen Blick und Möglichkeiten zu Veränderungen, die der Organisation
                                  gut tun können.
                                      Auch innerorganisatorisch hat sich die Geschäftsstelle weiterentwickelt. Seit
                                  Oktober 2017 hat der Verein unter Leitung von Dominic Krämer eine professio-
                                  nelle Marketingabteilung. Diese wird das Produkt „Mitgliedschaft im Anwalt-
                                  verein“ schärfen und nach vorne bringen. Ziel ist es, die drei „W“ der Verbands-
                                  führung Wissen, Werkzeuge, Wärme stärker in den Fokus zu rücken. Wissen
                                  durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot der Deutschen Anwaltakademie
                                  und der Arbeitsgemeinschaften im DAV. Werkzeuge zum Beispiel durch das
                                  Merkblatt der Datenschutz-Grundverordnung in Kanzleien und Wärme durch
                                  den direkten Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen bei den verschiedenen Fach-
                                  tagungen oder im Gespräch mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen der
                                  Geschäftsstellen. Nach außen zeigen sich die Neuerungen im DAV am deutlich-
                                  sten durch den Relaunch des Anwaltsblatts zum Januar 2018, der Online- und
                                  Printangebot auf moderne Weise verschränkt.
                                      Geprägt war das Geschäftsjahr nicht nur durch einen Wechsel und Neuerungen
                                  in den Geschäftsstellen des DAV. Auch der Deutsche Bundestag wurde im
                                  September 2017 neu gewählt. Seit März 2018 arbeitet die neue Bundesregierung.
                                  Durch die gesetzgeberische Ruhe vor und nach der Wahl ist die Zahl der Stellung-
                                  nahmen der Gesetzgebungs- und Fachausschüsse des Deutschen Anwaltvereins
                                  mit 39 im Berichtsjahrvergleich zu den 108 im Vorjahr deutlich gesunken. Dies
                                  heißt nicht, dass die Arbeit der Ausschüsse weniger intensiv und qualitätsvoll
                                  war. Der große Einfluss des DAV und seiner Gesetzgebungsausschüsse zeigt sich
                                  durch eine im September 2017 veröffentlichte Studie des Fraunhofer Zentrum für
                                  Internationales Management und Wissensökonomie. Bei dieser Studie wurden
                                  alle Bundesministerien dazu befragt, wer in der vergangenen Legislaturperiode
                                  am häufigsten Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen abgegeben hat, bevor sie in
                                  den Bundestag gelangten. Unter den Interessenvertretern, die von den Ministerien
                                  gefragt wurden, liegen die Gewerkschaften auf Platz eins, gefolgt von dem Industrie-
                                  und Handelskammertag sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie.
                                  Nach diesen großen Verbänden kommt der DAV bereits auf den vierten Platz.
                                  Dies ist eine Platzierung, auf die die Mitglieder der DAV-Ausschüsse mit Recht
                                  stolz sein können.
                                      Berufspolitisch standen im Berichtsjahr die Vorbereitungen für die dringend
                                  erforderliche Anpassung der Anwaltsvergütung im Vordergrund. Der Forderungs-
                                  katalog wurde im April 2018 der neuen Bundesministerin für Justiz und
                                  Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley übergeben. Der Veröffentlichung des
                                  Forderungskatalogs ging eine intensive Arbeit in Ausschüssen unter Beteiligung
                                  der örtlichen Anwaltvereine und der Arbeitsgemeinschaften des DAV voraus.

4 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
2

                                                                                    3

                                                                              1

    Diese Anstrengung darf nicht untergehen durch die aktuell Debatten                  1 Eröffnungsveranstaltung des 68. Deutschen
                                                                                          Anwaltstags mit der Gruppe Beats and Noises.
überstrahlende Diskussion um das besondere elektronische Anwaltspostfach
                                                                                        2 Heiko Maas, bis Februar 2018 Bundes-
(beA), mit der Frage, ob eine echte „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ rechtlich              justizminister, mit Dr. Friedwald Lübbert aus dem
                                                                                          DAV-Präsidium und Dr. Vanessa Pickenpack aus
geboten ist und ob die bestehende Programmierung des beA nach dem Stand der               dem DAV-Vorstand beim Parlamentarischen
Technik möglichen Sicherheitsanforderungen genügt. Nach dem Ende des Jahres               Abend in Berlin im Februar 2018.

2017 bekannt wurde, dass in der Anwendung Sicherheitsrisiken bestehen, die              3 Die AdvoTec auf dem Deutschen Anwaltstag 2017
                                                                                          in Essen.
die Rechner in den Anwaltskanzleien gefährden können, hat sich der DAV be-
müht, unter Beteiligung seines Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr zu
einer Versachlichung der Debatte und einer größtmöglichen Transparenz inner-
halb der Anwaltschaft beizutragen. So fand bereits am 22. Januar 2018 eine Infor-
mationsveranstaltung „beA – Wie geht es weiter?“ in Berlin statt, die per Live-
stream im Internet übertragen wurde. Neben den Teilnehmern im DAV-Haus
konnten sich so über 4.600 Interessierte über die aktuellen Entwicklungen des
besonderen elektronischen Anwaltspostfachs informieren. Der DAV trägt durch
Stellungnahmen seines Ausschusses, durch Veranstaltungen zum Beispiel der
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht und Veröffentlichungen im Anwaltsblatt weiter
zur notwendigen Transparenz rund um die Entwicklung des beA bei.
    Ausblick: Was bringt das kommende Jahr? Das nächste Jahr wird geprägt sein
durch mehrere im Koalitionsvertrag festgeschriebene Projekte der Bundesregie-
rung. So ist eine weitere Beschränkung der Beweisantragsrechte im Strafprozess
geplant, die der DAV sehr kritisch begleiten wird. Positiv und als Chance kann
die geplante Reform des Rechts der Personengesellschaften gesehen werden.
Hier wird sich der DAV mit eigenen Vorschlägen zur Reform des anwaltlichen                 Der Tätigkeitsbericht 2017/2018 der
Gesellschaftsrechts einbringen. Generell wird der Pakt für den Rechtsstaat die             Geschäftsführung des Deutschen
Arbeit des Verbandes in der Legislaturperiode begleiten. Mit der beabsichtigten            Anwaltvereins umfasst den Zeitraum
                                                                                           von der Mitgliederversammlung des
Einstellung von 2.000 Richterinnen und Richtern ist es sicherlich nicht getan.
                                                                                           DAV am 24. Mai 2017 bis zur Mit-
Als Anwaltschaft werden wir dazu beitragen, ein positives Bild vom Rechtsstaat zu          gliederversammlung am 6. Juni 2018.
zeichnen und das Vertrauen in dessen Konfliktlösungsmechanismen zu stärken.

                                                                                                           Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 5
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
DAV und Gesellschaft

          Ausschüsse
          Versanstaltungen
          Berufsrecht
          Interessenvertretung
          Werbung
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
Einleitung

Die Arbeit des DAV hat viele Adressaten: Hauptadressaten sind neben
unseren Mitgliedern, der Gesetzgeber und die Bundesministerien,
allen voran das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
schutz (BMJV). Wir vertreten dort die Interessen der Anwältinnen und
Anwälte und bringen darüber hinaus die Erfahrung der anwaltlichen
Praxis in die Gesetzgebungsverfahren ein. Das tut der DAV auch bei
Gesetzen, die die Anwaltschaft gar nicht unmittelbar betreffen. Die
politische Arbeit leisten Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung
des DAV und ganz voran die Gesetzgebungs- und Fachausschüsse.
Die Ausschüsse sind besetzt mit herausragenden Fachleuten – Prak-
tikern aus großen wie aus kleinen Kanzleien –, die die Meinungs-
bildung des DAV prägen.
    Anwalt der Anwälte ist der DAV, wenn es um das Berufs- und Ver-
gütungsrecht geht. Das Anwaltsrecht wird nicht nur in Deutschland
verhandelt, sondern immer mehr in Brüssel, wo der DAV ein eigenes
Büro unterhält und wo wir vom Rat der Europäischen Anwaltschaf-
ten (CCBE) vertreten werden, wenn es um gemeinsame Interessen
der Anwältinnen und Anwälte in Europa geht. Die Europabeauftragten
der DAV-Ausschüsse sind neben dem DAV-Büro Brüssel Bindeglied
zwischen der Europäischen Union und Berlin. Ein nicht unbedeuten-
der Teil der DAV-Stellungnahmen hatte 2017/2018 Normgebungsver-
fahren aus Brüssel zum Inhalt. Auf nationaler Ebene war die Interessen-
vertretung in eigener Sache und die Begleitung von allgemeinen
Gesetzgebungsvorhaben meistens erfolgreich: Die Argumente der
DAV-Experten haben sich häufig durchgesetzt. Die Arbeit der einzel-
nen Ausschüsse wird ab Seite 9 dargestellt.
    Durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DAV konnten wir
wieder rekordverdächtige Reichweiten erzielen. Unser Ziel: Überall,
wo über Recht gesprochen wird, soll an Anwältinnen und Anwälte
gedacht werden. Einzelheiten dazu auf Seite 15.
    Nicht vergessen werden sollte hier der Einsatz für Menschenrechte.
Erneut hat der DAV seinen Blick besonders in Richtung Türkei gerich-
tet, wo Repression und Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten
beinahe an der Tagesordnung ist. Details sind dargestellt ab Seite 17.
Das Projekt „European Lawyers in Lesvos“, das der DAV 2016 initiierte,
wurde inzwischen aus der DAV-Geschäftsstelle hinaus in professionelle
Strukturen überführt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen
Anwaltschaften (CCBE) wurde eine gemeinnützige GmbH gegründet,
die die Trägerschaft des Projektes übernommen hat. In Erinnerung
rufen möchte ich auch die DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus,
die im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Opfer politisch motivierter
Kriminalität unterstützen konnte. Dieses Engagement ist möglicher-
weise keine Selbstverständlichkeit für einen Berufsverband, gehört
aber zu den Dingen, die wir uns leisten sollten.

                                                                          Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 7
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
Anwaltsrecht

                                  Berufsrecht

                                  Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erfuhr eine wichtige Modernisierung
                                  durch das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mit-
                                  wirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“. Diese
                                  Neuregelung vollzieht den seit 20 Jahren diskutierten Regelungsbedarf im Zu-
                                  sammenhang mit der Beteiligung Dritter bei der anwaltlichen Kanzleitätigkeit.
                                  Fünf Jahre nach den Vorschlägen des DAV zum Outsourcing realisierte der
                                  Bundesgesetzgeber im Wesentlichen ein Konzept, welches der DAV bereits im
                                  Jahre 2012 angeregt hatte: Die Neuregelung erfolgt mit Schwerpunkt in § 203 StGB.
                                  Zusätzlich wurden die BRAO durch einen neuen § 43e (Inanspruchnahme von
                                  Dienstleistungen) und weitere Berufsordnungen (Bundesnotarordnung, Patent-
                                  anwaltsordnung, Steuerberatergesetz, Wirtschaftsprüferordnung) angepasst.
                                  Die Regelung orientiert sich erkennbar am Vorschlag des DAV von 2012 und
                                  bezieht die externen Dienstleister künftig in die Strafbarkeit mit ein.
                                      Mit einer Initiativstellungnahme zur Erweiterung der Möglichkeiten der inter-
                                  professionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
                                  mit Angehörigen anderer Berufe (DAV-Stellungnahme Nr. 58/2017 von Dezember
                                  2017) legt der DAV dem Bundesjustizminister einen konkreten Vorschlag zur Än-
                                  derung von § 59a BRAO vor. Der Vorschlag regt an, die bisher nur eingeschränkt
                                  zulässige interprofessionelle Zusammenarbeit maßvoll und unter Berücksichtigung
                                  der Bedürfnisse aus der Praxis zu erweitern. Der Katalog für die zur Zusammen-
                                  arbeit mit Rechtsanwälten vereinbaren Berufen nennt nicht nur die in § 203 Abs. 1
                                  Nr. 1 bis 3 StGB genannten Berufe, sondern auch Architekten und Ingenieure,
                                  zertifizierte Mediatoren, beratende Volks- und Betriebswirte sowie hauptberufliche
                                  Sachverständige.

                                  Gebührenrecht

                                  Beim Gebührenrecht konkretisierten DAV und Bundesrechtsanwaltskammer
                                  (BRAK) zum Jahresende 2017 den von beiden Verbänden erarbeiteten Forderungs-
                                  katalog für eine Gebührenanpassung 2018. Die wichtigste Forderung lautet, die
                                  gesetzliche Gebührenregelung so anzupassen, dass die wirtschaftliche Entwick-
                                  lung ab dem 1. August 2013 bis zum 1. August 2018 gespiegelt wird. Dies erfordert
                                  ein Gesamtanpassungsvolumen von 13 Prozent. Zusätzlich wird eine Reihe struk-
                                  tureller Verbesserungen vorschlagen. Ein Punkt ist der Ausbau der Zuschlagsgebühr
                                  zur Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV-RVG zu einer praxisnäheren Vergütung.
                                  Hervorzuheben ist die grundsätzliche Forderung, Gebührenanpassungen in kür-
                                  zeren Intervallen zu realisieren. Konkret gefordert wird eine Gebührenanpassung
                                  pro Legislaturperiode.

                                  Europäisches Berufs- und Gebührenrecht

                                  Die EU-Kommission hat beschlossen, anstelle von Deregulierung den zukünftigen
                                  Erlass von Berufsrecht mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung und einer Notifi-
                                  zierungsverpflichtung zu versehen. Der DAV hat aktiv darauf hingewirkt, dass im
                                  Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Mitgliedstaaten den nötigen Er-
                                  messensspielraum behalten und dieser selbst verhältnismäßig bleibt. Berufsge-
                                  heimnis und Selbstverwaltung standen für die Anwaltschaft im Zentrum der Dis-
                                  kussion um die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuer-
                                  vermeidungsstrategien. Eine starke, in ihren Aufgaben bestimmte Selbstverwaltung
                                  ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der rechtsstaatlichen Erosionen in vielen
                                  Teilen der Welt und leider auch Europas von Bedeutung. Daher hat der Rat der
                                  Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mit aktiver Unterstützung des DAV darauf
                                  hingearbeitet, dass die parlamentarische Versammlung des Europarates im Januar
                                  2018 eine bindende Konvention zum Beruf des Rechtsanwalts gefordert hat.
8 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
Gesetzgebungs- und Fachausschüsse

Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben

Die 37 Gesetzgebungsausschüsse mit ihren über 300 Ausschussmitgliedern
haben im Berichtsjahr 39 Stellungnahmen erarbeitet. Zum Ende der Legislatur-
periode und aufgrund der langwierigen Regierungsbildung war das Arbeitspen-
sum geringer. Gleichwohl gebührt den Ausschussmitgliedern und Vorsitzenden
für dieses ehrenamtliche Engagement große Anerkennung und herzlichen Dank.

Zu den Ausschüssen im Einzelnen:

Unter dem Titel „Bessere Technik, bessere Anwälte, besseres Recht?“ präsentierte der        1. DAV-Ausschuss Anwaltsethik
Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur beim 68. Deutschen Anwaltstag in Essen eine        und Anwaltskultur
Vortrags- und Diskussionsveranstaltung. Die Provokation war gewollt und zog Publikum
                                                                                            Vorsitzender
an. Der Ausschuss suchte am zweiten Tag des Anwaltstages zwischen den Gegensätzen           RA Jörg Meister, Mannheim
Technikgläubigkeit und Heraufbeschwören der guten, alten Zeiten nach dem besseren           Geschäftsführer
                                                                                            RA Udo Henke
Recht. Seit 2009 diskutiert der DAV auf dem Anwaltstag über die Anwaltsethik.

Der Ausschuss hat eine Stellungnahme zur erweiterten Beistandsmöglichkeit für               2. DAV-Ausschuss Anwaltsnotariat
Ehegatten, zur Einrichtung eines großen Nachlassgerichtes, zum Begriff der
                                                                                            Vorsitzender
Pflichtverletzung in der Bundesnotarordnung und zur Reform des Güterrechts verfasst.        RAuN Günter Schmaler, Emden
Ebenfalls hat der Ausschuss Gespräche mit der Bundesnotarkammer zu verschiedenen            Geschäftsführerin
                                                                                            RAin Tanja Brexl
Themen geführt.

Der Ausschuss hat seine Expertise wieder in diverse nationale und europäische Vorhaben      3. DAV-Ausschuss Arbeitsrecht
eingebracht und die Interessen der Anwaltschaft gegenüber der Streitwertkommission im
                                                                                            Vorsitzender
Rahmen der Überarbeitung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit vertreten.   RA Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg
Gemeinsam mit dem Genderausschuss wurde eine Stellungnahme zum Vorschlag für                Geschäftsführer
                                                                                            RA Max Gröning
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf
und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige abgegeben.

Der Ausschuss verfolgt und begleitet die Überlegungen zur Reform des Jurastudiums           4. DAV-Ausschuss
und der juristischen Prüfungen intensiv. So hat er beim Deutschen Anwaltstag 2017           Aus- und Fortbildung
über die Einführung digitaler Prüfungsformen diskutiert. Der Ausschuss setzt sich für
                                                                                            Vorsitzende
eine Harmonisierung der Regelungen für die Nebentätigkeit und den Nebenverdienst            RAin Sabine Gries-Redeker, Bonn
von Referendarinnen und Referendaren ein. Er fordert, das Sozialgesetzbuch (SGB)            Geschäftsführerin
                                                                                            RAin Bettina Bachmann
Viertes Buch (IV) entsprechend zu ändern und anzupassen.

Der Ausschuss hat sich unter anderem mit dem im Februar 2016 vorgelegten Bericht            5. DAV-Ausschuss Außergerichtliche
der EU-Kommission COM (2017) 744 zur Online-Streitbeilegungs-Plattform befasst.             Konfliktbeilegung
Die meisten Beschwerden über die Plattform werden in Deutschland eingereicht.
                                                                                            Vorsitzende
Überdies haben Experten des Ausschusses in der Expertengruppe „Mediation“ beim              RAin Ulrike Gantenberg, Düsseldorf
Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mitgewirkt und den Leitfaden zur                 Geschäftsführerin
                                                                                            RAin Nicole Narewski /
Mediation durch Rechtsanwälte miterarbeitet.                                                Ina Kitzmann (Referentin in der Geschäftsführung,
                                                                                            ab 29. Mai 2017)

                                                                                                               Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 9
2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
6. DAV-Ausschuss Bank- und                           Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich – mit den Ausschüssen Zivilrecht und
Kapitalmarktrecht                                    Zivilverfahrensrecht – zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Musterfeststellungsklage
                                                     beraten, um eine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten. Hierfür wurde eine Arbeits-
Vorsitzender
RA Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart                   gruppe gebildet, in der zwei Vertreter des Bankrechtsausschusses mitwirken. Außerdem
Geschäftsführerin                                    hat der Ausschuss eine rechtliche Einschätzung zu der Frage abgegeben, ob eine Sparkasse
RAin Christine Martin                                vom Anderkonto eines Rechtsanwalts Kontoführungsgebühren einziehen darf.

7. DAV-Ausschuss Berufsrecht                         Mit einer Veranstaltung zum aktuellen Thema „Brexit – Auswirkungen auf die Tätigkeits-
                                                     befugnisse und Niederlassungen von Anwälten über die Grenze“ am 12. März 2018
Vorsitzender
RA Markus Hartung, Berlin                            präsentierte der Ausschuss erstmals eine an die Fachöffentlichkeit gerichtete Informations-
Geschäftsführer                                      veranstaltung. Diskutiert wurde, was im Falle eines Hard-Brexit für die Tätigkeit von
RA Udo Henke
                                                     englischen Anwälten und Anwaltsgesellschaften in Deutschland zu erwarten ist. Bei jedem
                                                     Anwaltstag ist der Ausschuss mit gut besuchten Fachveranstaltungen dabei.

8. DAV-Ausschuss Corporate Social                    Der Ausschuss diskutierte den Forschungsbericht zum Nationalen Aktionsplan
Responsibility und Compliance                        Wirtschaft und Menschenrechte (NAPs Assessment Report 2017). Erörtert wurden
                                                     zudem die Themen CSR in der Anwaltschaft, CSR und die anwaltliche Berufs-
Vorsitzende
RAin Dr. Birgit Spießhofer M.C.J., Berlin            haftpflichtversicherung sowie mögliche Konflikte der anwaltlichen Tätigkeit mit von
Geschäftsführer/in                                   der Mandantschaft zunehmend geforderten Codes of Conduct. Kritisch begleitet
RA Franz Peter Altemeier (bis 6. Juni 2017) /        wurden die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene in den Bereichen
Leonie Katharina Lockau (Referentin in der
Geschäftsführung, ab 7. Juni 2017)                   Panama Papers und sogenannte aggressive Steuervermeidung.

9. DAV-Ausschuss                                     Als gefragter Ansprechpartner in Politik und Justiz hat er die Interessen der Anwaltschaft
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)                   vertreten. Beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) hat er sich ab Ende
                                                     2017 für mehr Transparenz eingesetzt. Daneben hat er im Austausch mit Akteuren des
Vorsitzender
RA Martin Schafhausen, Frankfurt am Main             Bundesjustizministeriums, der Anwaltschaft und IT-Experten wichtige Impulse gesetzt.
Geschäftsführerin
RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin in
der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017)

10. DAV-Ausschuss Erbrecht                           Zwei Initiativen standen im Vordergrund: Zum einen hat der Ausschuss auf dem
                                                     Deutschen Anwaltstag und mit einer Initiativstellungnahme die Einrichtung eines Großen
Vorsitzender
RA Prof. Dr. Andreas Frieser, Bonn                   Nachlassgerichts gefordert. Zum anderen fand – im Anschluss an die DAV-Initiative
Geschäftsführerin                                    aus 2013 – im Januar 2018 ein viel beachtetes Gemeinsames Symposion mit dem
RAin Christine Martin                                Deutschen Juristentag (DJT) zum „Digitalen Nachlass“ in Berlin statt. Zu beidem steht
                                                     der Ausschuss in Kontakt mit dem Bundesjustizministerium, Rechtspolitik und Presse.

11. DAV-Ausschuss Europäisches                       Die im Dezember 2015 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Richtlinien-
Vertragsrecht                                        vorschläge zu bestimmten vertragsrechtlichen Aspekten der Bereitstellung digitaler Inhalte
                                                     und zum Online-Warenhandel sind weiterhin Tätigkeitsschwerpunkte. Die Ausweitung des
Vorsitzender
RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln     Vorschlags zum Online-Warenhandel im Oktober 2017 auch auf den stationären Handel
Geschäftsführerin                                    nahm der Ausschuss zum Anlass, sich in einer Stellungnahme noch einmal mit weiteren
RAin Eva Schriever                                   Verbesserungsvorschlägen in das noch laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

12. DAV-Ausschuss Familienrecht                      Der Ausschuss hat im Juni 2017 im DAV-Haus ein Symposion zur Reform des nach-
                                                     ehelichen Ehegattenunterhalts veranstaltet und seine Reformvorschläge vorgestellt.
Vorsitzender                                         Mit den Ausschüssen Anwaltsnotariat und Erbrecht hat er zur „Verbesserten Beistands-
RAuN Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg
Geschäftsführerin                                    möglichkeit unter Ehegatten“ Stellung genommen. Er hat des Weiteren die Evaluation
RAin Christine Martin                                des FamFG begleitet. Derzeit arbeitet er an Reformvorschlägen für das Kindschaftsrecht
                                                     und hat sich dazu mit Vertretern des Bundesjustizministeriums getroffen.
10 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Der Ausschuss hat sich für die Wahrung rechtsstaatlicher Grenzen in der Polizei-           13. DAV-Ausschuss Gefahren-
und Sicherheitsgesetzgebung eingesetzt. Unter anderem wurde zum Schutz des                 abwehrrecht
anwaltlichen Berufsgeheimnisses in einem Musterpolizeigesetz sowie zur intelligenten
                                                                                           Vorsitzende
Videoüberwachung Stellung genommen. Der Ausschuss steht in regelmäßigem                    RAin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam
Austausch mit anderen Organisationen wie dem Deutschen Institut für Menschenrechte,        Geschäftsführer
                                                                                           RA Max Gröning
der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie der Stiftung Neue Verantwortung.

Der Ausschuss verfasste Stellungnahmen zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz,              14. DAV-Ausschuss Geistiges
zum Geoblocking sowie zur Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse der           Eigentum
Wissensgesellschaft. Er befasste sich aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gemein-
                                                                                           Vorsitzender
sam mit dem Verfassungsrechtsausschuss noch einmal mit der Errichtung eines                RA Prof. Dr. Winfried Tilmann, Düsseldorf
einheitlichen Patentgerichts in Europa. Zudem diskutierte er mehrere Initiativen der       Geschäftsführer/in
                                                                                           RA Franz Peter Altemeier (bis 6. Juni 2017) /
Europäischen Kommission, mit denen die Rechte des geistigen Eigentums besser               Leonie Katharina Lockau (Referentin in der
geschützt werden sollen.                                                                   Geschäftsführung), ab 7. Juni 2017

Der Genderausschuss setzt sich für die Gleichberechtigung von Anwältinnen und              15. DAV-Genderausschuss
Anwälten in der Anwaltschaft und im DAV ein. Ihm sitzt die Gleichstellungsbeauftragte
                                                                                           Vorsitzende
des DAV vor. Der Genderausschuss hat eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag           RAinuNin Mechtild Düsing, Münster
der Kommission zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und                  Geschäftsführerin
                                                                                           RAin Tanja Brexl
pflegende Angehörige zusammen mit dem Arbeitsrechtsauschuss veröffentlicht.
Auch hat er zusammen mit dem Strafrechtsausschuss eine Stellungnahme zu § 219a
Strafgesetzbuch (StGB) erarbeitet.

Der Ausschuss hat seine Expertise wieder in diverse gesellschaftsrechtliche Gesetzes-      16. DAV-Ausschuss Handelsrecht
vorhaben eingebracht und damit wichtige Beiträge geleistet. Gemeinsam mit dem Aus-
                                                                                           Vorsitzender
schuss Anwaltsnotariat wurde zur Konsultation der EU-Kommission zur Modernisierung         RA Prof. Dr. Gerd Krieger, Düsseldorf
des europäischen Gesellschaftsrechts Stellung genommen. Hinsichtlich der Verordnung        Geschäftsführer
                                                                                           RA Max Gröning
über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste stand der Ausschuss in direktem Kontakt
mit dem Bundesjustizministerium und konnte regelungstechnische Hinweise anbringen.

Gemeinsam mit dem Ausschuss Strafrecht hat er eine Stellungnahme zum Netzwerk-             17. DAV-Ausschuss Informations-
durchsetzungsgesetz (NetzDG) erarbeitet. Seine Expertise ließ der Ausschuss überdies       recht
in seine Stellungnahmen zu einem Verordnungsvorschlag zu „Free Flow of Data“ und
                                                                                           Vorsitzender
„Open Data“ auf der Ebene der kommunalen Verwaltung einfließen. Durch seinen Europa-       RA Dr. Helmut Redeker, Bonn
beauftragten hat der Ausschuss unter anderem bei Fragen des Rats der Europäischen          Geschäftsführerin
                                                                                           RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin in
Anwaltschaften (CCBE) zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung mitgewirkt.             der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017)

Der Ausschuss formulierte in einer DAV-Stellungnahme die Position, den Ansatz der Euro-    18. DAV-Ausschuss Insolvenzrecht
päischen Kommission zum Umgang mit unternehmerischem Scheitern im Grundsatz zu
                                                                                           Vorsitzender
billigen. Es geht um eine zweite Chance für Unternehmen. Geplant ist eine europäische      RA Prof. Dr. Klaus Pannen, Hamburg
Richtlinie. Der Sache nach handelt es sich um Restrukturierungspläne außerhalb eines       Geschäftsführer
                                                                                           RA Udo Henke
Insolvenzverfahrens, die es ermöglichen, tatsächlich kein Insolvenzverfahren einzuleiten
und damit ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss wieder viele Themen im Bereich des Medizin-          19. DAV-Ausschuss Medizinrecht
und Gesundheitsrechts beobachtet. So spielte etwa die Diskussion um die in drei
                                                                                           Vorsitzender
Gesetzesentwürfen enthaltene Forderung auf Streichung des § 219a Strafgesetzbuch           RA Dr. Rudolf Ratzel, München
(StGB) Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft eine Rolle.                             Geschäftsführerin
                                                                                           RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin in
                                                                                           der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017)

                                                                                                             Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 11
20. DAV-Ausschuss Menschenrechte                  Der Ausschuss befasste sich mit der Situation von Anwältinnen und Anwälten in der
                                                  Türkei und in Russland sowie der Lage des Rechtsstaates in Syrien. Insbesondere
Vorsitzender
RA Dr. Friedwald Lübbert, Bonn                    richtete er dabei auch seinen Blick auf die Tätigkeit des EGMR. Bei einer gemeinsamen
Geschäftsführer/in                                Veranstaltung mit dem Verfassungsrechtsausschuss auf dem Deutschen Anwaltstag in
RA Franz Peter Altemeier (bis 6. Juni 6.2017) /
Leonie Katharina Lockau (Referentin in der        Essen wurde diskutiert, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung
Geschäftsführung, ab 7. Juni 2017)                des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz zu ziehen sind.

21. DAV-Ausschuss                                 Mit Blick auf die neue Legislaturperiode hat der Ausschuss Miet- und Wohnrecht letztes
Miet- und Wohnrecht                               Jahr einen Initiativvorschlag zur Harmonisierung des Gesetzes über das Wohnungs-
                                                  eigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) mit dem Mietrecht vorbereitet, den er zunächst
Vorsitzender
RA Michael Drasdo, Neuss                          auf einem Symposion in Kooperation mit der AG Mietrecht und Immobilien zur Diskussion
Geschäftsführerin                                 stellen und danach veröffentlichen möchte. Darüber hinaus wartet er auf die Umsetzung
RAin Christine Martin
                                                  der Pläne im Koalitionsvertrag, um diese dann aus neutraler Sicht zu kommentieren.

22. DAV-Ausschuss Migrationsrecht                 Der Ausschuss fordert, um die Effektivität und damit die Rechtssicherheit und die
                                                  Einzelfallgerechtigkeit zu erhöhen, den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren
Vorsitzende
RAin Gisela Seidler, München                      nach den allgemeinen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung zu ermöglichen. Er
Geschäftsführerin                                 hat in zwei Stellungnahmen zur Neuregelung der Abschiebungshaft und des Ausreise-
RAin Bettina Bachmann
                                                  gewahrsams in Hessen und Sachsen betont, dass Abschiebungshäftlinge nicht wie Straf-
                                                  täter behandelt werden dürfen. Menschenrechtliche Mindeststandards sind einzuhalten.

23. DAV-Ausschuss Privates                        Der Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht befasste sich unter anderem mit
Bau- und Architektenrecht                         dem Thema Streitverkündung. Die Streitverkündung ist sehr streit- und fehleranfällig.
                                                  Ursache für die heute hohe Zahl von Streitverkündungen ist vermutlich die beabsichtigte
Vorsitzende
RAin Dr. Gritt Diercks-Oppler, Hamburg            Verjährungshemmung. Eine Lösung sei daher im Verjährungsrecht zu suchen.
Geschäftsführer
RA Udo Henke

24. DAV-Ausschuss                                 Der Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht befasste sich mit möglichen Verstößen gegen
Rechtsdienstleistungsrecht                        das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); in den Fokus des Ausschusses rückten dabei
                                                  vor allem Legal-Tech-Anbieter und er gab Stellungnahmen dazu ab, ob eine Verfolgung
Vorsitzender
RA Dr. Fabian Widder, Mannheim                    festgestellter Verstöße Aussicht auf Erfolg hat.
Geschäftsführer
RA Manfred Aranowski

25. DAV-Ausschuss RENO                            Der Ausschuss hat seinen Fokus weiterhin auf dem Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien.
                                                  Auf seine Initiative wurde die DAV-Empfehlung zur Höhe der Ausbildungsvergütung für
Vorsitzende
RAin Angela Leschnig, Würzburg                    Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte angehoben. Der Ausschuss hat das ReNo-
Geschäftsführerin                                 Merkblatt, das eine Orientierungshilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
RAin Bettina Bachmann
                                                  darstellt, im Hinblick auf die Vergütung der Überstunden, die Arbeitszeitmodelle und
                                                  den Urlaubsanspruch aktualisiert.

26. DAV-Ausschuss RVG                             Kernthema der Beratungen und Aktivitäten dieses für den DAV sehr wichtigen Ausschusses
und Gerichtskosten                                war die Erarbeitung eines gemeinsamen Kataloges von DAV und Bundesrechtsanwalts-
                                                  kammer (BRAK) zur Gebührenanpassung 2018. Im Dezember 2017 wurden die Beratungen
Vorsitzende
RAinuNin Edith Kindermann, Bremen                 abgeschlossen, seit Februar 2018 liegt ein umfangreicher, gemeinsamer Forderungskatalog
Geschäftsführer                                   von DAV und BRAK vor. Der Katalog enthält eine ganze Reihe von strukturellen Änderungs-
RA Udo Henke
                                                  vorschlägen für das RVG, die im DAV-Ausschuss entwickelt wurden.

12 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Der Ausschuss hat in einer Initiativstellungnahme mit dem Ausschuss Aus- und Fort-        27. DAV-Ausschuss Sozialrecht
bildung eine Regelung im SGB IV gefordert, um weiterhin eine Nebentätigkeit mit
                                                                                          Vorsitzender
Zusatzvergütung während des Referendariats ausüben zu können, auch wenn diese             RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/Main
im Zusammenhang mit der jeweiligen Ausbildungsstation steht. Die im Querschnitts-         Geschäftsführer
                                                                                          RA Manfred Aranowski
bereich Opferrechte eingerichtete Taskforce „Anwalt für Opferrechte“ setzt sich unter
der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Rohne weiterhin für die Einführung des Fachanwaltes
für Opferrechte ein.

Der Ausschuss hat die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Steuerrechts auf nationaler         28. DAV-Ausschuss Steuerrecht
und auch auf europäischer Ebene beobachtet und begleitet. Er befasste sich mit dem
                                                                                          Vorsitzender
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission bezüglich des verpflichtenden automatischen        RA Dr. Klaus Olbing, Berlin
Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüber-         Geschäftsführer
                                                                                          RA Manfred Aranowski
schreitende Modelle sowie mit dem Berichtsentwurf und dem Entwurf von Empfehlungen
des Pana-Ausschusses des EU-Parlaments über die Untersuchung von Geldwäsche,
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung.

Der Strafrechtsausschuss war im Berichtsjahr an circa 15 Anhörungen vor dem               29. DAV-Ausschuss Strafrecht
Bundestagsrechtsausschuss vertreten. Der Strafrechtsausschuss hat zu insgesamt
                                                                                          Vorsitzender
17 Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen, unter anderem zuletzt auch zu dem             RA Dr. Rainer Spatscheck, München
Appell des Strafkammertages. Hier hat er sich für die Einführung einer Dokumentation      Geschäftsführerin
                                                                                          RAin Tanja Brexl
der Hauptverhandlung ausgesprochen.

Der Ausschuss hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verfassungsrechts-           30. DAV-Ausschuss Umweltrecht
ausschuss die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte naturschutzfachliche
                                                                                          Vorsitzender
Einschätzungsprärogative der Verwaltung bei der Anwendung der artenschutzrecht-           RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen
lichen Zugriffsverbote mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes für vereinbar          Geschäftsführerin
                                                                                          RAin Bettina Bachmann
gehalten. Er hat die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene intensiv
beobachtet und begleitet und steht in einem Meinungs-und Gedankenaustausch
mit dem Bundesumweltministerium.

Verfassungsbeschwerden aus dem Anwaltsrecht spielten 2017/2018 keine große Rolle.         31. DAV-Ausschuss Verfassungsrecht
Dafür nahm der Verfassungsrechtsausschuss ‒ zum Teil zusammen mit anderen DAV-
                                                                                          Vorsitzender
Ausschüssen ‒ gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Stellung zur Sterbehilfe,            RA Prof. Dr. Thomas Mayen, Bonn
zum Richtervorbehalt bei Durchsuchungen, zur Nichtzulassung der Revision, zur natur-      Geschäftsführer
                                                                                          RA Dr. Nicolas Lührig
schutzfachlichen Einschätzungsprärogative, zum Europäischen Patentgericht und zum
Steuerrecht. Die qualifizierten Äußerungen des DAV werden in Karlsruhe hoch geschätzt.

Der Ausschuss hat sich in einer Initiativstellungnahme zu den vergaberechtlichen          32. DAV-Ausschuss Vergaberecht
Herausforderungen in der kommenden Legislaturperiode geäußert. Er setzt sich für
                                                                                          Vorsitzender
eine Vereinfachung des Vergaberechts durch möglichst einheitliche Regelungen für alle     RA Dr. Olaf Otting, Frankfurt/Main
Auftragsarten ein. Der Ausschuss hat die Entwicklung im Bereich des Vergaberechts         Geschäftsführerin
                                                                                          RAin Bettina Bachmann
auf europäischer Ebene intensiv beobachtet und begleitet. Er steht in einem regen
Gedanken- und Meinungsaustausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Der Ausschuss hat bei der Konsultation der EU zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung   33. DAV-Ausschuss Verkehrsrecht
eine Verbesserung bei der Erstattung von Rechtsverfolgungskosten und eine Harmoni-
                                                                                          Vorsitzender
sierung der Verjährungsfristen auf europäischer Ebene gefordert. Er unterstützt Bestre-   RA Oskar Riedmeyer, München
bungen zur Reform der Unfallflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort soll nicht        Geschäftsführerin
                                                                                          RAin Bettina Bachmann
mehr im Regelfall zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Möglichkeit der
Strafmilderung oder des Absehens von Strafe bei tätiger Reue ist auszudehnen.

                                                                                                            Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 13
34. DAV-Ausschuss                                 Der Ausschuss hat sich für den DAV wieder mit einer Reihe von spezifischen Frage-
Versicherungsrecht                                stellungen im Versicherungsrecht befasst. Dazu gehörte die Frage nach dem
                                                  Versicherungsschutz bei der Beratung im Bereich Corporate Social Responsibility.
Vorsitzender
RA Arno Schubach, Koblenz                         Zudem wurde der regelmäßige Dialog mit der Versicherungswirtschaft und anderen
Geschäftsführer                                   Berufsorganisationen fortgesetzt, um unter Beteiligung der Anwaltschaft versicherungs-
RA Max Gröning
                                                  rechtliche Problemstellungen, vor allem bei der Vermögensschadenhaftpflicht-
                                                  versicherung zu lösen.

35. DAV-Ausschuss                                 Der Ausschuss stand in einem intensiven Gesprächsaustausch mit dem Bund
Verwaltungsrecht                                  Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen zur Abschaffung der
                                                  Berufungszulassung. Bei seiner Veranstaltung beim Deutschen Anwaltstag 2017
Vorsitzender
RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam            diskutierten Vertreter der Anwaltschaft, der Lehre und der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Geschäftsführerin                                 über das Für und Wider der Berufungszulassung. Der Ausschuss hat außerdem die
RAin Bettina Bachmann
                                                  Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene intensiv verfolgt und begleitet.

36. DAV-Ausschuss Zivilrecht                      Stellungnahme-Projekte waren unter anderem eine Konsultation zur Bewertung der
                                                  Produkthaftungsrichtlinie, der Regierungsentwurf zur Erleichterung unternehmerischer
Vorsitzender
RA Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, Köln          Initiativen sowie der Referentenentwurf für eine Verordnung über die Verleihung der
Geschäftsführerin                                 Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Aktuelles Projekt ist – in
RAin Christine Martin
                                                  Zusammenarbeit mit zwei weiteren Ausschüssen – eine Stellungnahme zur angekündig-
                                                  ten Musterfeststellungsklage.

37. DAV-Ausschuss                                 Die Entwicklung des Zivilprozessrechts begleitete der Ausschuss im Berichtszeitraum
Zivilverfahrensrecht                              intensiv. Auf dem Anwaltstag 2017 zeigten die Experten im Rahmen der Veranstaltung
                                                  „Elektronische Gerichtsakte und elektronische Korrespondenz im Zivilprozess“ Chancen
Vorsitzender
RA Prof. Dr. Bernd Hirtz, Köln                    wie Risiken für die Anwaltschaft auf. Ganz unter dem Motto des zukunftsweisenden und
Geschäftsführerin                                 viel beachteten DAV-Forums „Zivilprozess digital“ formulierten Vertreter des Ausschusses
RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin
in der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017)         Forderungen für einen „Zivilprozess 4.0“ aus dem Blickwickel der Anwaltschaft.

14 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressearbeit – ein Erfolg                                                             Ulrich Schellenberg (l.) bei einem Interview
                                                                                      zum Anwaltstag 2017 in Essen.
Die Vertretung der Interessen der Anwaltschaft gehört zu den wichtigsten An-
sprüchen der Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine an den Deutschen Anwalt-
verein. Diese wird durch eine erfolgreiche Pressearbeit wirksam unterstützt. Die
Positionen des DAV können in größerem Rahmen den Meinungsbildungsprozess
in der Bevölkerung durch Veröffentlichungen in den Medien beeinflussen. Aber
auch die Politik ist Adressat dieser Veröffentlichung. Der DAV nimmt so an den
gesellschaftspolitischen Diskussionen in Deutschland teil und hebt damit die
Reputation und den Einfluss der Anwaltschaft. Der DAV wird im politischen
Betrieb intensiver wahrgenommen, je mehr er seine Expertise und sein Know-how
in die öffentliche Debatte einbringt.
    Pressearbeit unterliegt einem ständigen Transformationsprozess. Die reine
Herausgabe von Pressemitteilungen ist in der sich verändernden Medienland-
schaft nicht mehr allein erfolgsversprechend. Daher nimmt die Anzahl der Presse-
mitteilungen des DAV kontinuierlich ab. Gleichzeitig nimmt die Präsenz bei
wichtigen Themen des DAV in den Medien zu. Dies ist kein Widerspruch!
Durch den direkten Kontakt und die direkte Ansprache von Journalistinnen und
Journalisten gelingt es dem DAV, seine Statements direkt zu platzieren. Dabei
spielt die Medienauswahl im Hinblick auf das jeweilige Thema eine wichtige Rolle.
    Die großen Tageszeitungen in Deutschland werden benötigt, wenn die Politik
unmittelbar angesprochen werden soll. Geht es um den Meinungsbildungsprozess
in der Bevölkerung sind die neuen Mediengruppen „Funke“ und „DuMont“ etc.
oder aber auch die Nachrichtenagenturen als Ansprechpartner wichtig. Gerade
wenn es darum geht, den DAV zu tagesaktuellen Themen zu platzieren, ist die
proaktive Pressearbeit ein entscheidender Faktor für den Erfolg. Mittlerweile
gehört dazu auch die aktive Pressearbeit über Twitter.
    Aber auch die Aktualität ist für eine erfolgreiche Pressearbeit wichtig. Regel-
mäßig gelang es uns, im Berichtszeitraum unmittelbar nach einem Kabinetts-
beschluss oder einer Pressekonferenz von Bundesministern die DAV-Position in
zahlreichen Medien zu platzieren. Um frühzeitig wahrgenommen zu werden,
kommt es hier darauf an, in den Online-Publikationen Präsenz zu zeigen. Hier
wird dem sich verändernden Informationsverhalten Rechnung getragen. Jeden
Monat wird der DAV in durchschnittlich über 2.600 Meldungen erwähnt.

                                                                                                         Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 15
Aber auch Pressemitteilungen gibt es immer noch, damit die Expertise des
                                   DAV verbreitet wird. Auch wenn nicht unmittelbar eine Veröffentlichung erwartet
                                   wird, wissen doch dann die Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Recherche,
                                   was für den DAV wichtig ist. Daher haben wir im Berichtszeitraum insgesamt
                                   27 Pressemitteilungen und diverse Statements herausgegeben. Themenschwer-
                                   punkte waren beispielsweise die Vorschläge der Bundesregierung zur inneren
                                   Sicherheit, so etwa die Pläne zum Ausbau der Gesichtserkennung über Video-
                                   überwachung wie am Bahnhof Südkreuz in Berlin. Darüber hinaus spielte eine
                                   mögliche Reform der immateriellen Haftentschädigung für unschuldig Inhaf-
                                   tierte eine wichtige Rolle bei der Pressearbeit. Auch die Vorschläge des DAV
                                   zur Behebung der Sicherheitsprobleme rund um das besondere elektronische
                                   Anwaltspostfach (beA) standen seit Ende des Jahres 2017 auf der Tagesordnung.
                                   Die Situation des Rechtsstaates in der Türkei begleitete der DAV weiterhin medial
                                   sehr kritisch.

                                   Rund 11.000 Meldungen mit DAV

                                   Dies alles führte zu einem großen Erfolg: Der Deutsche Anwaltverein wurde in
                                   rund 324 Millionen Exemplaren von Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen
                                   Publikationen zitiert. Diese enorme Zahl geht auf circa 9.400 Artikel unter Bezug-
                                   nahme auf den DAV zurück. Die Wiedergabe des DAV findet sich in bundesweiten
                                   Publikationen, wie „FAZ“, „Süddeutsche Zeitung“, „Die Welt“ oder den „Spiegel“,
                                   aber auch in den Regionalzeitungen. Auch die großen Nachrichtensendungen
                                   wie etwa die „ARD Tagesschau“, „ZDF heute“ und das „ZDF heute Journal“ haben
                                   über die DAV-Meinung berichtet. Darüber hinaus war der DAV zum Beispiel auch
                                   im Deutschlandradio präsent.
                                      Tagtäglich erreichen die DAV-Pressestelle Anfragen verschiedener Hörfunk-
                                   sender, der Printmedien oder auch des Fernsehens nach Interviewpartnern des
                                   DAV. Beispielsweise wurden allein im Monat Januar 2018 insgesamt 45 Interviews
                                   vermittelt. Dies belegt, dass der DAV als die rechtspolitische Stimme und als
                                   Sachverständiger des Rechts in Deutschland bei den Pressevertretern wahrge-
                                   nommen wird. Ermöglicht wird dieser Erfolg durch das große ehrenamtliche
                                   Engagement der in den DAV-Ausschüssen, in den DAV-Arbeitsgemeinschaften
                                   und den örtlichen Anwaltvereinen aktiven Kolleginnen und Kollegen.

                                   Verbraucherrecht ist Imageförderung

                                   Wichtig ist aber auch, dass überall da, wo auch Service- und Ratgeberseiten über
                                   das Thema „Recht“ berichten, auch das Wort „Anwältin“ oder „Anwalt“ vor-
                                   kommt. So setzt sich dann in der Bevölkerung fest, dass dies zusammengehört.
                                   Im Berichtszeitraum gab es rund 150 Verbrauchertipps der Deutschen Anwaltaus-
                                   kunft und der DAV-Arbeitsgemeinschaften mit einem hohen Verbreitungsgrad.
                                   Hier wird insbesondere auch mit dem Themendienst der „dpa“ zusammen-
                                   gearbeitet. Dadurch werden die regionalen Abonnement-Zeitungen erreicht.
                                   Über diese findet in der Regel die Meinungsbildung der Bevölkerung statt.

                                   Pressearbeit vor Ort – Jour fixe

                                   Der DAV lädt bei aktuellen Themen zu einem Pressegespräch ein, dem sogenann-
                                   ten „Jour fixe“. Die in Berlin akkreditierten Pressevertreter werden zu aktuellen
                                   rechtspolitischen Themen oder aber auch über interessante Gesetzesänderungen
                                   und -entwicklungen informiert. Seit diesem Jahr präsentiert sich der Jour fixe in
                                   einem neuen Format und wird als Pressefrühstück oder Lunch angeboten. Er
                                   hat den Charakter eines Hintergrundgesprächs. Ein Themenschwerpunkt im
                                   Berichtszeitraum war beispielsweise „Digitale Angebote für die Fragen rund ums
                                   Erbrecht?“ anlässlich des 13. Deutschen Erbrechtstages in Berlin.

16 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Gesellschaftliches Engagement

 1                                                                                      2

Menschenrechte                                                                              1 Ulrich Schellenberg (DAV-Präsident) mit
                                                                                              Metin Feyzioğlu (Präsident der türkischen
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 der DAV-Satzung ist die Wahrung der Grund- und Menschen-                Rechtsanwaltskammer) und Hakan Canduran
                                                                                              (Präsident der Rechtsanwaltskammer Ankara) .
rechte eines der wesentlichen Ziele des Deutschen Anwaltvereins. Im Mittelpunkt
                                                                                            2 Assessment Report on Syria. Veranstaltung
der satzungsgemäßen Tätigkeit des DAV stehen der Schutz und die Gewährleis-                   über die Lage des Rechtsstaats in Syrien.
tung der Menschenrechte bei unserer Berufsausübung. Darüber hinaus befasst
sich der DAV an den Stellen mit den Menschenrechten, an welchen der Zugang
zum Recht beschränkt wird.
    Auch im Jahr 2017/18 beschäftigt sich der DAV mit Ländern, in welchen
Rechtsstaat und Demokratie in Gefahr geraten sind. Insbesondere richtete er
den Blick in die Türkei, wo Repressionen gegen Anwältinnen und Anwälte an
der Tagesordnung stehen. Im Mai hat der DAV gemeinsam mit dem Deutschen
Richterbund (DRB) eine türkischsprachige Internetplattform zur Unterstützung
von aus der Türkei geflohenen Juristinnen und Juristen ins Leben gerufen
„www.turkish-law-colleagues.de“.
    Doch nicht nur in Richtung Türkei, sondern auch nach Syrien blickten wir:
Im Sommer 2017 wurde im DAV-Haus von der International Laboratory Accredita-
tion Cooperation (ILAC) der „Assessment Report on Syria“ vorgestellt und besprochen.
Er beschreibt die aktuelle Lage des Rechtsstaates in Syrien. An seiner Erstellung war
Stefan von Raumer – als Mitglied des DAV-Menschenrechtsausschusses – beteiligt.

Lage der Anwaltschaft in der Türkei

Während zwei Delegationsreisen in die Türkei im Januar (AnwBl 2017, 308) und
im Juni 2017 (AnwBl 2017, 875) bekräftigte der DAV seine Solidarität mit den
türkischen Kolleginnen und Kollegen, deren Situation seit der Ausrufung des
Notstands im Juli 2016 immer prekärer wird. Im Juni 2017 unterzeichneten die
Union der türkischen Rechtsanwaltskammern (UTBA) und der DAV in Ankara
ein Freundschaftsabkommen. Die freie Berufsausübung wird in der Türkei nicht
mehr gewährleistet. Anwältinnen und Anwälte werden dort mit ihrer Mandant-
schaft gleichgesetzt. Sie leben in der ständigen Angst, selbst verhaftet zu werden.
Im März veranstaltete der DAV gemeinsam mit anderen europäischen Anwalts-
organisationen eine Podiumsdiskussion zur Haltung des Europäischen Gerichts-
hofs für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich der aktuellen türkischen Beschwerden;
ein erster Schritt, um eine effektivere Zusammenarbeit zwischen europäischen
Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen.

                                                                                                             Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 17
Projekt „European Lawyers in Lesvos“

                                       Aufgrund der beständig großen Zahl an Geflüchteten, die in Europa Frieden und
                                       Schutz vor Krieg, Verfolgung oder auch vor größter wirtschaftlicher Not suchen,
                                       besteht ein beträchtlicher Bedarf an unabhängiger und individueller Rechtsbera-
                                       tung. Der DAV hat deshalb im letzten Jahr in enger Zusammenarbeit mit dem
                                       Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) das Rechtsberatungsprojekt „Euro-
                                       pean Lawyers in Lesvos“ initiiert (AnwBl 2016, 676). Seither geben internationale
                                       Anwältinnen und Anwälte mit Expertise im Migrationsrecht als Freiwillige im
                                       Flüchtlingscamp Moria kostenlose asylrechtskundige Erstberatung für Geflüch-
                                       tete. Hierfür werden fortlaufend asylrechtskundige Rechtsanwältinnen und
                                       Rechtsanwälte auf Pro-Bono-Basis gesucht (AnwBl 2017, 311). Mittlerweile wurde
                                   1   eine gemeinnützige GmbH gegründet, die die Trägerschaft (auch finanziell) für
                                       das Projekt übernimmt (AnwBl 2017, 1208). Der Deutsche Anwaltverein ist
1 Freiwillige des Projekts             dabei im Aufsichtsrat vertreten. Die Erfahrungen auf der Insel Lesbos zeigen
  „European Lawyers in Lesvos“.
                                       deutlich, dass eine unabhängige und individuelle Rechtsberatung als Standard-
2 Das Camp Moria auf der               maßnahme der humanitären Hilfe notwendig ist. Für die Umsetzung dieser
  griechischen Insel Lesbos.
                                       Forderung setzt sich der DAV verstärkt ein (AnwBl 2017, 433; 607–610).

                                       2

                                       Anwälte in die Schulen

                                       Der Deutsche Anwaltverein hat im Jahr 2015 das Projekt „Anwältinnen und An-
                                       wälte in die Schulen“ ins Leben gerufen. Mit dieser Aktion möchten wir einen
                                       Beitrag dazu leisten, bei Jugendlichen das Bewusstsein der Bedeutung von Recht
                                       und Rechtsschutz in unserer Gesellschaft zu stärken und damit der Erosion des
                                       Rechtsbewusstseins entgegenzuwirken. Auch soll aufgezeigt werden, welche
                                       Möglichkeiten es gibt, Konflikte mit Mitteln des Rechts zu lösen, statt mit Gewalt.
                                       Wir wollen versuchen zu verhindern, dass extremistische Kräfte die Probleme
                                       und die Unsicherheit von jungen Menschen nutzen, um auf diese mit vermeint-
                                       lichen Beratungsangeboten für ihre eigenen Zwecke einzufallen.
                                           Getragen wird das Projekt von den örtlichen Anwaltvereinen, die sich zum
                                       Teil schon mit großem Engagement an dem Projekt beteiligen.

18 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
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