2017/18 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins
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Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins Beilage zum Anwaltsblatt 8+9/2018 2017/18 Politik und Gesellschaft DAV und die Anwaltschaft Projekte Mitglieder Zahlen
f und + Die Datenbank des Anwaltsblatts mit mehr als 18.000 Fundstellen* zum Anwaltsrecht zur Anwaltshaftung zur Anwaltsvergütung zum Anwaltsmarkt zur Rechtspolitik zum Deutschen Anwaltverein * bereit gestellt von unter www.anwaltsblatt.de
Inhalt Rückblick / Ausblick ......................................................................................................................................4 DAV und Gesellschaft........................................................................6 Anwaltsrecht Berufsrecht...................................................................................................................8 Gebührenrecht.............................................................................................................8 Europäisches Berufs- und Gebührenrecht .................................................................8 Gesetzgebungs- u. Fachausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben .....................................................9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................................................15 Gesellschaftliches Engagement Menschenrechte.........................................................................................................17 Lage der Anwaltschaft in der Türkei..........................................................................17 Projekt „European Lawyers in Lesvos“......................................................................18 Anwälte in die Schulen ..............................................................................................18 Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins .............19 Veranstaltungen ....................................................................................................................................20 DAV und Anwaltschaft ...................................................................22 Arbeitsgemeinschaften im DAV ....................................................................................................................................24 Aus- und Fortbildung Deutsche Anwaltakademie ........................................................................................30 DAV-LL.M. ..................................................................................................................30 Selbststudium, www.faocampus.de ..........................................................................30 Fortbildungsbescheinigung des DAV .......................................................................30 Kommunikation Website www.anwaltverein.de ...................................................................................31 Soziale Medien ...........................................................................................................31 DAV-Depesche............................................................................................................31 Europa im Überblick..................................................................................................31 Anwaltsblatt................................................................................................................31 Anwaltsblatt Karriere .................................................................................................32 Stellenmarkt ...............................................................................................................32 Service Deutsche Anwaltauskunft .........................................................................................33 Anwaltssuche .............................................................................................................33 Neue Service-Stelle im DAV.......................................................................................33 Stellenbörsen..............................................................................................................33 DAV – Zahlen und Fakten Finanzen.....................................................................................................................34 Beteiligungen .............................................................................................................34 Mitgliederentwicklung DAV ......................................................................................35 Mitgliederentwicklung Arbeitsgemeinschaften .......................................................35 Gender-Report ............................................................................................................36 Audit Beruf und Familie ............................................................................................37 Aus den Geschäftsstellen ...........................................................................................37 Namens- und Adressteil ....................................................................................................................................38 DAV – Die Vorteile von A bis Z Vorteile der Mitgliedschaft.........................................................................................42
Rückblick / Ausblick Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, in den Händen halten Sie den aktuellen Tätigkeitsbericht 2017/2018, mit dem wir über die Arbeit des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und über Zahlen und Fakten aus dem DAV informieren. Das Berichtsjahr war geprägt durch weitreichende Veränderungen in der Geschäftsstelle des DAV. Am deutlichsten spürbar wurde dies dadurch, dass der langjährige Hauptgeschäftsführer des DAV Dr. Cord Brügmann nach zehnjähriger Tätigkeit den Verein verlassen hat. Die Leitung der Geschäftsstelle hat Philipp Wendt übernommen, der zuvor elf Jahre die Geschäfte der DAV-Tochter Deutsche Seit dem 1. April 2018 der neue Anwaltakademie geführt hat. Mit einem solchen Wechsel geht immer ein Verlust Hauptgeschäftsführer des DAV: Rechtsanwalt Philipp Wendt an Erfahrung einher. Gleichzeitig bietet er auch Chancen. Ein Wechsel bringt beim DAT 2018. einen neuen Blick und Möglichkeiten zu Veränderungen, die der Organisation gut tun können. Auch innerorganisatorisch hat sich die Geschäftsstelle weiterentwickelt. Seit Oktober 2017 hat der Verein unter Leitung von Dominic Krämer eine professio- nelle Marketingabteilung. Diese wird das Produkt „Mitgliedschaft im Anwalt- verein“ schärfen und nach vorne bringen. Ziel ist es, die drei „W“ der Verbands- führung Wissen, Werkzeuge, Wärme stärker in den Fokus zu rücken. Wissen durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot der Deutschen Anwaltakademie und der Arbeitsgemeinschaften im DAV. Werkzeuge zum Beispiel durch das Merkblatt der Datenschutz-Grundverordnung in Kanzleien und Wärme durch den direkten Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen bei den verschiedenen Fach- tagungen oder im Gespräch mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstellen. Nach außen zeigen sich die Neuerungen im DAV am deutlich- sten durch den Relaunch des Anwaltsblatts zum Januar 2018, der Online- und Printangebot auf moderne Weise verschränkt. Geprägt war das Geschäftsjahr nicht nur durch einen Wechsel und Neuerungen in den Geschäftsstellen des DAV. Auch der Deutsche Bundestag wurde im September 2017 neu gewählt. Seit März 2018 arbeitet die neue Bundesregierung. Durch die gesetzgeberische Ruhe vor und nach der Wahl ist die Zahl der Stellung- nahmen der Gesetzgebungs- und Fachausschüsse des Deutschen Anwaltvereins mit 39 im Berichtsjahrvergleich zu den 108 im Vorjahr deutlich gesunken. Dies heißt nicht, dass die Arbeit der Ausschüsse weniger intensiv und qualitätsvoll war. Der große Einfluss des DAV und seiner Gesetzgebungsausschüsse zeigt sich durch eine im September 2017 veröffentlichte Studie des Fraunhofer Zentrum für Internationales Management und Wissensökonomie. Bei dieser Studie wurden alle Bundesministerien dazu befragt, wer in der vergangenen Legislaturperiode am häufigsten Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen abgegeben hat, bevor sie in den Bundestag gelangten. Unter den Interessenvertretern, die von den Ministerien gefragt wurden, liegen die Gewerkschaften auf Platz eins, gefolgt von dem Industrie- und Handelskammertag sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie. Nach diesen großen Verbänden kommt der DAV bereits auf den vierten Platz. Dies ist eine Platzierung, auf die die Mitglieder der DAV-Ausschüsse mit Recht stolz sein können. Berufspolitisch standen im Berichtsjahr die Vorbereitungen für die dringend erforderliche Anpassung der Anwaltsvergütung im Vordergrund. Der Forderungs- katalog wurde im April 2018 der neuen Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley übergeben. Der Veröffentlichung des Forderungskatalogs ging eine intensive Arbeit in Ausschüssen unter Beteiligung der örtlichen Anwaltvereine und der Arbeitsgemeinschaften des DAV voraus. 4 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
2 3 1 Diese Anstrengung darf nicht untergehen durch die aktuell Debatten 1 Eröffnungsveranstaltung des 68. Deutschen Anwaltstags mit der Gruppe Beats and Noises. überstrahlende Diskussion um das besondere elektronische Anwaltspostfach 2 Heiko Maas, bis Februar 2018 Bundes- (beA), mit der Frage, ob eine echte „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ rechtlich justizminister, mit Dr. Friedwald Lübbert aus dem DAV-Präsidium und Dr. Vanessa Pickenpack aus geboten ist und ob die bestehende Programmierung des beA nach dem Stand der dem DAV-Vorstand beim Parlamentarischen Technik möglichen Sicherheitsanforderungen genügt. Nach dem Ende des Jahres Abend in Berlin im Februar 2018. 2017 bekannt wurde, dass in der Anwendung Sicherheitsrisiken bestehen, die 3 Die AdvoTec auf dem Deutschen Anwaltstag 2017 in Essen. die Rechner in den Anwaltskanzleien gefährden können, hat sich der DAV be- müht, unter Beteiligung seines Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr zu einer Versachlichung der Debatte und einer größtmöglichen Transparenz inner- halb der Anwaltschaft beizutragen. So fand bereits am 22. Januar 2018 eine Infor- mationsveranstaltung „beA – Wie geht es weiter?“ in Berlin statt, die per Live- stream im Internet übertragen wurde. Neben den Teilnehmern im DAV-Haus konnten sich so über 4.600 Interessierte über die aktuellen Entwicklungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs informieren. Der DAV trägt durch Stellungnahmen seines Ausschusses, durch Veranstaltungen zum Beispiel der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht und Veröffentlichungen im Anwaltsblatt weiter zur notwendigen Transparenz rund um die Entwicklung des beA bei. Ausblick: Was bringt das kommende Jahr? Das nächste Jahr wird geprägt sein durch mehrere im Koalitionsvertrag festgeschriebene Projekte der Bundesregie- rung. So ist eine weitere Beschränkung der Beweisantragsrechte im Strafprozess geplant, die der DAV sehr kritisch begleiten wird. Positiv und als Chance kann die geplante Reform des Rechts der Personengesellschaften gesehen werden. Hier wird sich der DAV mit eigenen Vorschlägen zur Reform des anwaltlichen Der Tätigkeitsbericht 2017/2018 der Gesellschaftsrechts einbringen. Generell wird der Pakt für den Rechtsstaat die Geschäftsführung des Deutschen Arbeit des Verbandes in der Legislaturperiode begleiten. Mit der beabsichtigten Anwaltvereins umfasst den Zeitraum von der Mitgliederversammlung des Einstellung von 2.000 Richterinnen und Richtern ist es sicherlich nicht getan. DAV am 24. Mai 2017 bis zur Mit- Als Anwaltschaft werden wir dazu beitragen, ein positives Bild vom Rechtsstaat zu gliederversammlung am 6. Juni 2018. zeichnen und das Vertrauen in dessen Konfliktlösungsmechanismen zu stärken. Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 5
Einleitung Die Arbeit des DAV hat viele Adressaten: Hauptadressaten sind neben unseren Mitgliedern, der Gesetzgeber und die Bundesministerien, allen voran das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz (BMJV). Wir vertreten dort die Interessen der Anwältinnen und Anwälte und bringen darüber hinaus die Erfahrung der anwaltlichen Praxis in die Gesetzgebungsverfahren ein. Das tut der DAV auch bei Gesetzen, die die Anwaltschaft gar nicht unmittelbar betreffen. Die politische Arbeit leisten Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung des DAV und ganz voran die Gesetzgebungs- und Fachausschüsse. Die Ausschüsse sind besetzt mit herausragenden Fachleuten – Prak- tikern aus großen wie aus kleinen Kanzleien –, die die Meinungs- bildung des DAV prägen. Anwalt der Anwälte ist der DAV, wenn es um das Berufs- und Ver- gütungsrecht geht. Das Anwaltsrecht wird nicht nur in Deutschland verhandelt, sondern immer mehr in Brüssel, wo der DAV ein eigenes Büro unterhält und wo wir vom Rat der Europäischen Anwaltschaf- ten (CCBE) vertreten werden, wenn es um gemeinsame Interessen der Anwältinnen und Anwälte in Europa geht. Die Europabeauftragten der DAV-Ausschüsse sind neben dem DAV-Büro Brüssel Bindeglied zwischen der Europäischen Union und Berlin. Ein nicht unbedeuten- der Teil der DAV-Stellungnahmen hatte 2017/2018 Normgebungsver- fahren aus Brüssel zum Inhalt. Auf nationaler Ebene war die Interessen- vertretung in eigener Sache und die Begleitung von allgemeinen Gesetzgebungsvorhaben meistens erfolgreich: Die Argumente der DAV-Experten haben sich häufig durchgesetzt. Die Arbeit der einzel- nen Ausschüsse wird ab Seite 9 dargestellt. Durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DAV konnten wir wieder rekordverdächtige Reichweiten erzielen. Unser Ziel: Überall, wo über Recht gesprochen wird, soll an Anwältinnen und Anwälte gedacht werden. Einzelheiten dazu auf Seite 15. Nicht vergessen werden sollte hier der Einsatz für Menschenrechte. Erneut hat der DAV seinen Blick besonders in Richtung Türkei gerich- tet, wo Repression und Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten beinahe an der Tagesordnung ist. Details sind dargestellt ab Seite 17. Das Projekt „European Lawyers in Lesvos“, das der DAV 2016 initiierte, wurde inzwischen aus der DAV-Geschäftsstelle hinaus in professionelle Strukturen überführt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) wurde eine gemeinnützige GmbH gegründet, die die Trägerschaft des Projektes übernommen hat. In Erinnerung rufen möchte ich auch die DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus, die im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Opfer politisch motivierter Kriminalität unterstützen konnte. Dieses Engagement ist möglicher- weise keine Selbstverständlichkeit für einen Berufsverband, gehört aber zu den Dingen, die wir uns leisten sollten. Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 7
Anwaltsrecht Berufsrecht Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erfuhr eine wichtige Modernisierung durch das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mit- wirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“. Diese Neuregelung vollzieht den seit 20 Jahren diskutierten Regelungsbedarf im Zu- sammenhang mit der Beteiligung Dritter bei der anwaltlichen Kanzleitätigkeit. Fünf Jahre nach den Vorschlägen des DAV zum Outsourcing realisierte der Bundesgesetzgeber im Wesentlichen ein Konzept, welches der DAV bereits im Jahre 2012 angeregt hatte: Die Neuregelung erfolgt mit Schwerpunkt in § 203 StGB. Zusätzlich wurden die BRAO durch einen neuen § 43e (Inanspruchnahme von Dienstleistungen) und weitere Berufsordnungen (Bundesnotarordnung, Patent- anwaltsordnung, Steuerberatergesetz, Wirtschaftsprüferordnung) angepasst. Die Regelung orientiert sich erkennbar am Vorschlag des DAV von 2012 und bezieht die externen Dienstleister künftig in die Strafbarkeit mit ein. Mit einer Initiativstellungnahme zur Erweiterung der Möglichkeiten der inter- professionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe (DAV-Stellungnahme Nr. 58/2017 von Dezember 2017) legt der DAV dem Bundesjustizminister einen konkreten Vorschlag zur Än- derung von § 59a BRAO vor. Der Vorschlag regt an, die bisher nur eingeschränkt zulässige interprofessionelle Zusammenarbeit maßvoll und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aus der Praxis zu erweitern. Der Katalog für die zur Zusammen- arbeit mit Rechtsanwälten vereinbaren Berufen nennt nicht nur die in § 203 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Berufe, sondern auch Architekten und Ingenieure, zertifizierte Mediatoren, beratende Volks- und Betriebswirte sowie hauptberufliche Sachverständige. Gebührenrecht Beim Gebührenrecht konkretisierten DAV und Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Jahresende 2017 den von beiden Verbänden erarbeiteten Forderungs- katalog für eine Gebührenanpassung 2018. Die wichtigste Forderung lautet, die gesetzliche Gebührenregelung so anzupassen, dass die wirtschaftliche Entwick- lung ab dem 1. August 2013 bis zum 1. August 2018 gespiegelt wird. Dies erfordert ein Gesamtanpassungsvolumen von 13 Prozent. Zusätzlich wird eine Reihe struk- tureller Verbesserungen vorschlagen. Ein Punkt ist der Ausbau der Zuschlagsgebühr zur Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV-RVG zu einer praxisnäheren Vergütung. Hervorzuheben ist die grundsätzliche Forderung, Gebührenanpassungen in kür- zeren Intervallen zu realisieren. Konkret gefordert wird eine Gebührenanpassung pro Legislaturperiode. Europäisches Berufs- und Gebührenrecht Die EU-Kommission hat beschlossen, anstelle von Deregulierung den zukünftigen Erlass von Berufsrecht mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung und einer Notifi- zierungsverpflichtung zu versehen. Der DAV hat aktiv darauf hingewirkt, dass im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Mitgliedstaaten den nötigen Er- messensspielraum behalten und dieser selbst verhältnismäßig bleibt. Berufsge- heimnis und Selbstverwaltung standen für die Anwaltschaft im Zentrum der Dis- kussion um die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuer- vermeidungsstrategien. Eine starke, in ihren Aufgaben bestimmte Selbstverwaltung ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der rechtsstaatlichen Erosionen in vielen Teilen der Welt und leider auch Europas von Bedeutung. Daher hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mit aktiver Unterstützung des DAV darauf hingearbeitet, dass die parlamentarische Versammlung des Europarates im Januar 2018 eine bindende Konvention zum Beruf des Rechtsanwalts gefordert hat. 8 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Gesetzgebungs- und Fachausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben Die 37 Gesetzgebungsausschüsse mit ihren über 300 Ausschussmitgliedern haben im Berichtsjahr 39 Stellungnahmen erarbeitet. Zum Ende der Legislatur- periode und aufgrund der langwierigen Regierungsbildung war das Arbeitspen- sum geringer. Gleichwohl gebührt den Ausschussmitgliedern und Vorsitzenden für dieses ehrenamtliche Engagement große Anerkennung und herzlichen Dank. Zu den Ausschüssen im Einzelnen: Unter dem Titel „Bessere Technik, bessere Anwälte, besseres Recht?“ präsentierte der 1. DAV-Ausschuss Anwaltsethik Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur beim 68. Deutschen Anwaltstag in Essen eine und Anwaltskultur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung. Die Provokation war gewollt und zog Publikum Vorsitzender an. Der Ausschuss suchte am zweiten Tag des Anwaltstages zwischen den Gegensätzen RA Jörg Meister, Mannheim Technikgläubigkeit und Heraufbeschwören der guten, alten Zeiten nach dem besseren Geschäftsführer RA Udo Henke Recht. Seit 2009 diskutiert der DAV auf dem Anwaltstag über die Anwaltsethik. Der Ausschuss hat eine Stellungnahme zur erweiterten Beistandsmöglichkeit für 2. DAV-Ausschuss Anwaltsnotariat Ehegatten, zur Einrichtung eines großen Nachlassgerichtes, zum Begriff der Vorsitzender Pflichtverletzung in der Bundesnotarordnung und zur Reform des Güterrechts verfasst. RAuN Günter Schmaler, Emden Ebenfalls hat der Ausschuss Gespräche mit der Bundesnotarkammer zu verschiedenen Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl Themen geführt. Der Ausschuss hat seine Expertise wieder in diverse nationale und europäische Vorhaben 3. DAV-Ausschuss Arbeitsrecht eingebracht und die Interessen der Anwaltschaft gegenüber der Streitwertkommission im Vorsitzender Rahmen der Überarbeitung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit vertreten. RA Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg Gemeinsam mit dem Genderausschuss wurde eine Stellungnahme zum Vorschlag für Geschäftsführer RA Max Gröning eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige abgegeben. Der Ausschuss verfolgt und begleitet die Überlegungen zur Reform des Jurastudiums 4. DAV-Ausschuss und der juristischen Prüfungen intensiv. So hat er beim Deutschen Anwaltstag 2017 Aus- und Fortbildung über die Einführung digitaler Prüfungsformen diskutiert. Der Ausschuss setzt sich für Vorsitzende eine Harmonisierung der Regelungen für die Nebentätigkeit und den Nebenverdienst RAin Sabine Gries-Redeker, Bonn von Referendarinnen und Referendaren ein. Er fordert, das Sozialgesetzbuch (SGB) Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann Viertes Buch (IV) entsprechend zu ändern und anzupassen. Der Ausschuss hat sich unter anderem mit dem im Februar 2016 vorgelegten Bericht 5. DAV-Ausschuss Außergerichtliche der EU-Kommission COM (2017) 744 zur Online-Streitbeilegungs-Plattform befasst. Konfliktbeilegung Die meisten Beschwerden über die Plattform werden in Deutschland eingereicht. Vorsitzende Überdies haben Experten des Ausschusses in der Expertengruppe „Mediation“ beim RAin Ulrike Gantenberg, Düsseldorf Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mitgewirkt und den Leitfaden zur Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski / Mediation durch Rechtsanwälte miterarbeitet. Ina Kitzmann (Referentin in der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017) Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 9
6. DAV-Ausschuss Bank- und Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich – mit den Ausschüssen Zivilrecht und Kapitalmarktrecht Zivilverfahrensrecht – zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Musterfeststellungsklage beraten, um eine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten. Hierfür wurde eine Arbeits- Vorsitzender RA Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart gruppe gebildet, in der zwei Vertreter des Bankrechtsausschusses mitwirken. Außerdem Geschäftsführerin hat der Ausschuss eine rechtliche Einschätzung zu der Frage abgegeben, ob eine Sparkasse RAin Christine Martin vom Anderkonto eines Rechtsanwalts Kontoführungsgebühren einziehen darf. 7. DAV-Ausschuss Berufsrecht Mit einer Veranstaltung zum aktuellen Thema „Brexit – Auswirkungen auf die Tätigkeits- befugnisse und Niederlassungen von Anwälten über die Grenze“ am 12. März 2018 Vorsitzender RA Markus Hartung, Berlin präsentierte der Ausschuss erstmals eine an die Fachöffentlichkeit gerichtete Informations- Geschäftsführer veranstaltung. Diskutiert wurde, was im Falle eines Hard-Brexit für die Tätigkeit von RA Udo Henke englischen Anwälten und Anwaltsgesellschaften in Deutschland zu erwarten ist. Bei jedem Anwaltstag ist der Ausschuss mit gut besuchten Fachveranstaltungen dabei. 8. DAV-Ausschuss Corporate Social Der Ausschuss diskutierte den Forschungsbericht zum Nationalen Aktionsplan Responsibility und Compliance Wirtschaft und Menschenrechte (NAPs Assessment Report 2017). Erörtert wurden zudem die Themen CSR in der Anwaltschaft, CSR und die anwaltliche Berufs- Vorsitzende RAin Dr. Birgit Spießhofer M.C.J., Berlin haftpflichtversicherung sowie mögliche Konflikte der anwaltlichen Tätigkeit mit von Geschäftsführer/in der Mandantschaft zunehmend geforderten Codes of Conduct. Kritisch begleitet RA Franz Peter Altemeier (bis 6. Juni 2017) / wurden die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene in den Bereichen Leonie Katharina Lockau (Referentin in der Geschäftsführung, ab 7. Juni 2017) Panama Papers und sogenannte aggressive Steuervermeidung. 9. DAV-Ausschuss Als gefragter Ansprechpartner in Politik und Justiz hat er die Interessen der Anwaltschaft Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) vertreten. Beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) hat er sich ab Ende 2017 für mehr Transparenz eingesetzt. Daneben hat er im Austausch mit Akteuren des Vorsitzender RA Martin Schafhausen, Frankfurt am Main Bundesjustizministeriums, der Anwaltschaft und IT-Experten wichtige Impulse gesetzt. Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin in der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017) 10. DAV-Ausschuss Erbrecht Zwei Initiativen standen im Vordergrund: Zum einen hat der Ausschuss auf dem Deutschen Anwaltstag und mit einer Initiativstellungnahme die Einrichtung eines Großen Vorsitzender RA Prof. Dr. Andreas Frieser, Bonn Nachlassgerichts gefordert. Zum anderen fand – im Anschluss an die DAV-Initiative Geschäftsführerin aus 2013 – im Januar 2018 ein viel beachtetes Gemeinsames Symposion mit dem RAin Christine Martin Deutschen Juristentag (DJT) zum „Digitalen Nachlass“ in Berlin statt. Zu beidem steht der Ausschuss in Kontakt mit dem Bundesjustizministerium, Rechtspolitik und Presse. 11. DAV-Ausschuss Europäisches Die im Dezember 2015 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Richtlinien- Vertragsrecht vorschläge zu bestimmten vertragsrechtlichen Aspekten der Bereitstellung digitaler Inhalte und zum Online-Warenhandel sind weiterhin Tätigkeitsschwerpunkte. Die Ausweitung des Vorsitzender RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln Vorschlags zum Online-Warenhandel im Oktober 2017 auch auf den stationären Handel Geschäftsführerin nahm der Ausschuss zum Anlass, sich in einer Stellungnahme noch einmal mit weiteren RAin Eva Schriever Verbesserungsvorschlägen in das noch laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen. 12. DAV-Ausschuss Familienrecht Der Ausschuss hat im Juni 2017 im DAV-Haus ein Symposion zur Reform des nach- ehelichen Ehegattenunterhalts veranstaltet und seine Reformvorschläge vorgestellt. Vorsitzender Mit den Ausschüssen Anwaltsnotariat und Erbrecht hat er zur „Verbesserten Beistands- RAuN Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg Geschäftsführerin möglichkeit unter Ehegatten“ Stellung genommen. Er hat des Weiteren die Evaluation RAin Christine Martin des FamFG begleitet. Derzeit arbeitet er an Reformvorschlägen für das Kindschaftsrecht und hat sich dazu mit Vertretern des Bundesjustizministeriums getroffen. 10 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Der Ausschuss hat sich für die Wahrung rechtsstaatlicher Grenzen in der Polizei- 13. DAV-Ausschuss Gefahren- und Sicherheitsgesetzgebung eingesetzt. Unter anderem wurde zum Schutz des abwehrrecht anwaltlichen Berufsgeheimnisses in einem Musterpolizeigesetz sowie zur intelligenten Vorsitzende Videoüberwachung Stellung genommen. Der Ausschuss steht in regelmäßigem RAin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam Austausch mit anderen Organisationen wie dem Deutschen Institut für Menschenrechte, Geschäftsführer RA Max Gröning der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie der Stiftung Neue Verantwortung. Der Ausschuss verfasste Stellungnahmen zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz, 14. DAV-Ausschuss Geistiges zum Geoblocking sowie zur Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Eigentum Wissensgesellschaft. Er befasste sich aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gemein- Vorsitzender sam mit dem Verfassungsrechtsausschuss noch einmal mit der Errichtung eines RA Prof. Dr. Winfried Tilmann, Düsseldorf einheitlichen Patentgerichts in Europa. Zudem diskutierte er mehrere Initiativen der Geschäftsführer/in RA Franz Peter Altemeier (bis 6. Juni 2017) / Europäischen Kommission, mit denen die Rechte des geistigen Eigentums besser Leonie Katharina Lockau (Referentin in der geschützt werden sollen. Geschäftsführung), ab 7. Juni 2017 Der Genderausschuss setzt sich für die Gleichberechtigung von Anwältinnen und 15. DAV-Genderausschuss Anwälten in der Anwaltschaft und im DAV ein. Ihm sitzt die Gleichstellungsbeauftragte Vorsitzende des DAV vor. Der Genderausschuss hat eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag RAinuNin Mechtild Düsing, Münster der Kommission zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl pflegende Angehörige zusammen mit dem Arbeitsrechtsauschuss veröffentlicht. Auch hat er zusammen mit dem Strafrechtsausschuss eine Stellungnahme zu § 219a Strafgesetzbuch (StGB) erarbeitet. Der Ausschuss hat seine Expertise wieder in diverse gesellschaftsrechtliche Gesetzes- 16. DAV-Ausschuss Handelsrecht vorhaben eingebracht und damit wichtige Beiträge geleistet. Gemeinsam mit dem Aus- Vorsitzender schuss Anwaltsnotariat wurde zur Konsultation der EU-Kommission zur Modernisierung RA Prof. Dr. Gerd Krieger, Düsseldorf des europäischen Gesellschaftsrechts Stellung genommen. Hinsichtlich der Verordnung Geschäftsführer RA Max Gröning über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste stand der Ausschuss in direktem Kontakt mit dem Bundesjustizministerium und konnte regelungstechnische Hinweise anbringen. Gemeinsam mit dem Ausschuss Strafrecht hat er eine Stellungnahme zum Netzwerk- 17. DAV-Ausschuss Informations- durchsetzungsgesetz (NetzDG) erarbeitet. Seine Expertise ließ der Ausschuss überdies recht in seine Stellungnahmen zu einem Verordnungsvorschlag zu „Free Flow of Data“ und Vorsitzender „Open Data“ auf der Ebene der kommunalen Verwaltung einfließen. Durch seinen Europa- RA Dr. Helmut Redeker, Bonn beauftragten hat der Ausschuss unter anderem bei Fragen des Rats der Europäischen Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin in Anwaltschaften (CCBE) zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung mitgewirkt. der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017) Der Ausschuss formulierte in einer DAV-Stellungnahme die Position, den Ansatz der Euro- 18. DAV-Ausschuss Insolvenzrecht päischen Kommission zum Umgang mit unternehmerischem Scheitern im Grundsatz zu Vorsitzender billigen. Es geht um eine zweite Chance für Unternehmen. Geplant ist eine europäische RA Prof. Dr. Klaus Pannen, Hamburg Richtlinie. Der Sache nach handelt es sich um Restrukturierungspläne außerhalb eines Geschäftsführer RA Udo Henke Insolvenzverfahrens, die es ermöglichen, tatsächlich kein Insolvenzverfahren einzuleiten und damit ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss wieder viele Themen im Bereich des Medizin- 19. DAV-Ausschuss Medizinrecht und Gesundheitsrechts beobachtet. So spielte etwa die Diskussion um die in drei Vorsitzender Gesetzesentwürfen enthaltene Forderung auf Streichung des § 219a Strafgesetzbuch RA Dr. Rudolf Ratzel, München (StGB) Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft eine Rolle. Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin in der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017) Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 11
20. DAV-Ausschuss Menschenrechte Der Ausschuss befasste sich mit der Situation von Anwältinnen und Anwälten in der Türkei und in Russland sowie der Lage des Rechtsstaates in Syrien. Insbesondere Vorsitzender RA Dr. Friedwald Lübbert, Bonn richtete er dabei auch seinen Blick auf die Tätigkeit des EGMR. Bei einer gemeinsamen Geschäftsführer/in Veranstaltung mit dem Verfassungsrechtsausschuss auf dem Deutschen Anwaltstag in RA Franz Peter Altemeier (bis 6. Juni 6.2017) / Leonie Katharina Lockau (Referentin in der Essen wurde diskutiert, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung Geschäftsführung, ab 7. Juni 2017) des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz zu ziehen sind. 21. DAV-Ausschuss Mit Blick auf die neue Legislaturperiode hat der Ausschuss Miet- und Wohnrecht letztes Miet- und Wohnrecht Jahr einen Initiativvorschlag zur Harmonisierung des Gesetzes über das Wohnungs- eigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) mit dem Mietrecht vorbereitet, den er zunächst Vorsitzender RA Michael Drasdo, Neuss auf einem Symposion in Kooperation mit der AG Mietrecht und Immobilien zur Diskussion Geschäftsführerin stellen und danach veröffentlichen möchte. Darüber hinaus wartet er auf die Umsetzung RAin Christine Martin der Pläne im Koalitionsvertrag, um diese dann aus neutraler Sicht zu kommentieren. 22. DAV-Ausschuss Migrationsrecht Der Ausschuss fordert, um die Effektivität und damit die Rechtssicherheit und die Einzelfallgerechtigkeit zu erhöhen, den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren Vorsitzende RAin Gisela Seidler, München nach den allgemeinen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung zu ermöglichen. Er Geschäftsführerin hat in zwei Stellungnahmen zur Neuregelung der Abschiebungshaft und des Ausreise- RAin Bettina Bachmann gewahrsams in Hessen und Sachsen betont, dass Abschiebungshäftlinge nicht wie Straf- täter behandelt werden dürfen. Menschenrechtliche Mindeststandards sind einzuhalten. 23. DAV-Ausschuss Privates Der Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht befasste sich unter anderem mit Bau- und Architektenrecht dem Thema Streitverkündung. Die Streitverkündung ist sehr streit- und fehleranfällig. Ursache für die heute hohe Zahl von Streitverkündungen ist vermutlich die beabsichtigte Vorsitzende RAin Dr. Gritt Diercks-Oppler, Hamburg Verjährungshemmung. Eine Lösung sei daher im Verjährungsrecht zu suchen. Geschäftsführer RA Udo Henke 24. DAV-Ausschuss Der Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht befasste sich mit möglichen Verstößen gegen Rechtsdienstleistungsrecht das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); in den Fokus des Ausschusses rückten dabei vor allem Legal-Tech-Anbieter und er gab Stellungnahmen dazu ab, ob eine Verfolgung Vorsitzender RA Dr. Fabian Widder, Mannheim festgestellter Verstöße Aussicht auf Erfolg hat. Geschäftsführer RA Manfred Aranowski 25. DAV-Ausschuss RENO Der Ausschuss hat seinen Fokus weiterhin auf dem Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien. Auf seine Initiative wurde die DAV-Empfehlung zur Höhe der Ausbildungsvergütung für Vorsitzende RAin Angela Leschnig, Würzburg Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte angehoben. Der Ausschuss hat das ReNo- Geschäftsführerin Merkblatt, das eine Orientierungshilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte RAin Bettina Bachmann darstellt, im Hinblick auf die Vergütung der Überstunden, die Arbeitszeitmodelle und den Urlaubsanspruch aktualisiert. 26. DAV-Ausschuss RVG Kernthema der Beratungen und Aktivitäten dieses für den DAV sehr wichtigen Ausschusses und Gerichtskosten war die Erarbeitung eines gemeinsamen Kataloges von DAV und Bundesrechtsanwalts- kammer (BRAK) zur Gebührenanpassung 2018. Im Dezember 2017 wurden die Beratungen Vorsitzende RAinuNin Edith Kindermann, Bremen abgeschlossen, seit Februar 2018 liegt ein umfangreicher, gemeinsamer Forderungskatalog Geschäftsführer von DAV und BRAK vor. Der Katalog enthält eine ganze Reihe von strukturellen Änderungs- RA Udo Henke vorschlägen für das RVG, die im DAV-Ausschuss entwickelt wurden. 12 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Der Ausschuss hat in einer Initiativstellungnahme mit dem Ausschuss Aus- und Fort- 27. DAV-Ausschuss Sozialrecht bildung eine Regelung im SGB IV gefordert, um weiterhin eine Nebentätigkeit mit Vorsitzender Zusatzvergütung während des Referendariats ausüben zu können, auch wenn diese RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/Main im Zusammenhang mit der jeweiligen Ausbildungsstation steht. Die im Querschnitts- Geschäftsführer RA Manfred Aranowski bereich Opferrechte eingerichtete Taskforce „Anwalt für Opferrechte“ setzt sich unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Rohne weiterhin für die Einführung des Fachanwaltes für Opferrechte ein. Der Ausschuss hat die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Steuerrechts auf nationaler 28. DAV-Ausschuss Steuerrecht und auch auf europäischer Ebene beobachtet und begleitet. Er befasste sich mit dem Vorsitzender Richtlinienvorschlag der EU-Kommission bezüglich des verpflichtenden automatischen RA Dr. Klaus Olbing, Berlin Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüber- Geschäftsführer RA Manfred Aranowski schreitende Modelle sowie mit dem Berichtsentwurf und dem Entwurf von Empfehlungen des Pana-Ausschusses des EU-Parlaments über die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Der Strafrechtsausschuss war im Berichtsjahr an circa 15 Anhörungen vor dem 29. DAV-Ausschuss Strafrecht Bundestagsrechtsausschuss vertreten. Der Strafrechtsausschuss hat zu insgesamt Vorsitzender 17 Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen, unter anderem zuletzt auch zu dem RA Dr. Rainer Spatscheck, München Appell des Strafkammertages. Hier hat er sich für die Einführung einer Dokumentation Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl der Hauptverhandlung ausgesprochen. Der Ausschuss hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verfassungsrechts- 30. DAV-Ausschuss Umweltrecht ausschuss die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte naturschutzfachliche Vorsitzender Einschätzungsprärogative der Verwaltung bei der Anwendung der artenschutzrecht- RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen lichen Zugriffsverbote mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes für vereinbar Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann gehalten. Er hat die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene intensiv beobachtet und begleitet und steht in einem Meinungs-und Gedankenaustausch mit dem Bundesumweltministerium. Verfassungsbeschwerden aus dem Anwaltsrecht spielten 2017/2018 keine große Rolle. 31. DAV-Ausschuss Verfassungsrecht Dafür nahm der Verfassungsrechtsausschuss ‒ zum Teil zusammen mit anderen DAV- Vorsitzender Ausschüssen ‒ gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Stellung zur Sterbehilfe, RA Prof. Dr. Thomas Mayen, Bonn zum Richtervorbehalt bei Durchsuchungen, zur Nichtzulassung der Revision, zur natur- Geschäftsführer RA Dr. Nicolas Lührig schutzfachlichen Einschätzungsprärogative, zum Europäischen Patentgericht und zum Steuerrecht. Die qualifizierten Äußerungen des DAV werden in Karlsruhe hoch geschätzt. Der Ausschuss hat sich in einer Initiativstellungnahme zu den vergaberechtlichen 32. DAV-Ausschuss Vergaberecht Herausforderungen in der kommenden Legislaturperiode geäußert. Er setzt sich für Vorsitzender eine Vereinfachung des Vergaberechts durch möglichst einheitliche Regelungen für alle RA Dr. Olaf Otting, Frankfurt/Main Auftragsarten ein. Der Ausschuss hat die Entwicklung im Bereich des Vergaberechts Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann auf europäischer Ebene intensiv beobachtet und begleitet. Er steht in einem regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Ausschuss hat bei der Konsultation der EU zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 33. DAV-Ausschuss Verkehrsrecht eine Verbesserung bei der Erstattung von Rechtsverfolgungskosten und eine Harmoni- Vorsitzender sierung der Verjährungsfristen auf europäischer Ebene gefordert. Er unterstützt Bestre- RA Oskar Riedmeyer, München bungen zur Reform der Unfallflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort soll nicht Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann mehr im Regelfall zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Möglichkeit der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe bei tätiger Reue ist auszudehnen. Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 13
34. DAV-Ausschuss Der Ausschuss hat sich für den DAV wieder mit einer Reihe von spezifischen Frage- Versicherungsrecht stellungen im Versicherungsrecht befasst. Dazu gehörte die Frage nach dem Versicherungsschutz bei der Beratung im Bereich Corporate Social Responsibility. Vorsitzender RA Arno Schubach, Koblenz Zudem wurde der regelmäßige Dialog mit der Versicherungswirtschaft und anderen Geschäftsführer Berufsorganisationen fortgesetzt, um unter Beteiligung der Anwaltschaft versicherungs- RA Max Gröning rechtliche Problemstellungen, vor allem bei der Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung zu lösen. 35. DAV-Ausschuss Der Ausschuss stand in einem intensiven Gesprächsaustausch mit dem Bund Verwaltungsrecht Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen zur Abschaffung der Berufungszulassung. Bei seiner Veranstaltung beim Deutschen Anwaltstag 2017 Vorsitzender RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam diskutierten Vertreter der Anwaltschaft, der Lehre und der Verwaltungsgerichtsbarkeit Geschäftsführerin über das Für und Wider der Berufungszulassung. Der Ausschuss hat außerdem die RAin Bettina Bachmann Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene intensiv verfolgt und begleitet. 36. DAV-Ausschuss Zivilrecht Stellungnahme-Projekte waren unter anderem eine Konsultation zur Bewertung der Produkthaftungsrichtlinie, der Regierungsentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Vorsitzender RA Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, Köln Initiativen sowie der Referentenentwurf für eine Verordnung über die Verleihung der Geschäftsführerin Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Aktuelles Projekt ist – in RAin Christine Martin Zusammenarbeit mit zwei weiteren Ausschüssen – eine Stellungnahme zur angekündig- ten Musterfeststellungsklage. 37. DAV-Ausschuss Die Entwicklung des Zivilprozessrechts begleitete der Ausschuss im Berichtszeitraum Zivilverfahrensrecht intensiv. Auf dem Anwaltstag 2017 zeigten die Experten im Rahmen der Veranstaltung „Elektronische Gerichtsakte und elektronische Korrespondenz im Zivilprozess“ Chancen Vorsitzender RA Prof. Dr. Bernd Hirtz, Köln wie Risiken für die Anwaltschaft auf. Ganz unter dem Motto des zukunftsweisenden und Geschäftsführerin viel beachteten DAV-Forums „Zivilprozess digital“ formulierten Vertreter des Ausschusses RAin Nicole Narewski / Ina Kitzmann (Referentin in der Geschäftsführung, ab 29. Mai 2017) Forderungen für einen „Zivilprozess 4.0“ aus dem Blickwickel der Anwaltschaft. 14 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit – ein Erfolg Ulrich Schellenberg (l.) bei einem Interview zum Anwaltstag 2017 in Essen. Die Vertretung der Interessen der Anwaltschaft gehört zu den wichtigsten An- sprüchen der Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine an den Deutschen Anwalt- verein. Diese wird durch eine erfolgreiche Pressearbeit wirksam unterstützt. Die Positionen des DAV können in größerem Rahmen den Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung durch Veröffentlichungen in den Medien beeinflussen. Aber auch die Politik ist Adressat dieser Veröffentlichung. Der DAV nimmt so an den gesellschaftspolitischen Diskussionen in Deutschland teil und hebt damit die Reputation und den Einfluss der Anwaltschaft. Der DAV wird im politischen Betrieb intensiver wahrgenommen, je mehr er seine Expertise und sein Know-how in die öffentliche Debatte einbringt. Pressearbeit unterliegt einem ständigen Transformationsprozess. Die reine Herausgabe von Pressemitteilungen ist in der sich verändernden Medienland- schaft nicht mehr allein erfolgsversprechend. Daher nimmt die Anzahl der Presse- mitteilungen des DAV kontinuierlich ab. Gleichzeitig nimmt die Präsenz bei wichtigen Themen des DAV in den Medien zu. Dies ist kein Widerspruch! Durch den direkten Kontakt und die direkte Ansprache von Journalistinnen und Journalisten gelingt es dem DAV, seine Statements direkt zu platzieren. Dabei spielt die Medienauswahl im Hinblick auf das jeweilige Thema eine wichtige Rolle. Die großen Tageszeitungen in Deutschland werden benötigt, wenn die Politik unmittelbar angesprochen werden soll. Geht es um den Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung sind die neuen Mediengruppen „Funke“ und „DuMont“ etc. oder aber auch die Nachrichtenagenturen als Ansprechpartner wichtig. Gerade wenn es darum geht, den DAV zu tagesaktuellen Themen zu platzieren, ist die proaktive Pressearbeit ein entscheidender Faktor für den Erfolg. Mittlerweile gehört dazu auch die aktive Pressearbeit über Twitter. Aber auch die Aktualität ist für eine erfolgreiche Pressearbeit wichtig. Regel- mäßig gelang es uns, im Berichtszeitraum unmittelbar nach einem Kabinetts- beschluss oder einer Pressekonferenz von Bundesministern die DAV-Position in zahlreichen Medien zu platzieren. Um frühzeitig wahrgenommen zu werden, kommt es hier darauf an, in den Online-Publikationen Präsenz zu zeigen. Hier wird dem sich verändernden Informationsverhalten Rechnung getragen. Jeden Monat wird der DAV in durchschnittlich über 2.600 Meldungen erwähnt. Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 15
Aber auch Pressemitteilungen gibt es immer noch, damit die Expertise des DAV verbreitet wird. Auch wenn nicht unmittelbar eine Veröffentlichung erwartet wird, wissen doch dann die Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Recherche, was für den DAV wichtig ist. Daher haben wir im Berichtszeitraum insgesamt 27 Pressemitteilungen und diverse Statements herausgegeben. Themenschwer- punkte waren beispielsweise die Vorschläge der Bundesregierung zur inneren Sicherheit, so etwa die Pläne zum Ausbau der Gesichtserkennung über Video- überwachung wie am Bahnhof Südkreuz in Berlin. Darüber hinaus spielte eine mögliche Reform der immateriellen Haftentschädigung für unschuldig Inhaf- tierte eine wichtige Rolle bei der Pressearbeit. Auch die Vorschläge des DAV zur Behebung der Sicherheitsprobleme rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) standen seit Ende des Jahres 2017 auf der Tagesordnung. Die Situation des Rechtsstaates in der Türkei begleitete der DAV weiterhin medial sehr kritisch. Rund 11.000 Meldungen mit DAV Dies alles führte zu einem großen Erfolg: Der Deutsche Anwaltverein wurde in rund 324 Millionen Exemplaren von Tageszeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen zitiert. Diese enorme Zahl geht auf circa 9.400 Artikel unter Bezug- nahme auf den DAV zurück. Die Wiedergabe des DAV findet sich in bundesweiten Publikationen, wie „FAZ“, „Süddeutsche Zeitung“, „Die Welt“ oder den „Spiegel“, aber auch in den Regionalzeitungen. Auch die großen Nachrichtensendungen wie etwa die „ARD Tagesschau“, „ZDF heute“ und das „ZDF heute Journal“ haben über die DAV-Meinung berichtet. Darüber hinaus war der DAV zum Beispiel auch im Deutschlandradio präsent. Tagtäglich erreichen die DAV-Pressestelle Anfragen verschiedener Hörfunk- sender, der Printmedien oder auch des Fernsehens nach Interviewpartnern des DAV. Beispielsweise wurden allein im Monat Januar 2018 insgesamt 45 Interviews vermittelt. Dies belegt, dass der DAV als die rechtspolitische Stimme und als Sachverständiger des Rechts in Deutschland bei den Pressevertretern wahrge- nommen wird. Ermöglicht wird dieser Erfolg durch das große ehrenamtliche Engagement der in den DAV-Ausschüssen, in den DAV-Arbeitsgemeinschaften und den örtlichen Anwaltvereinen aktiven Kolleginnen und Kollegen. Verbraucherrecht ist Imageförderung Wichtig ist aber auch, dass überall da, wo auch Service- und Ratgeberseiten über das Thema „Recht“ berichten, auch das Wort „Anwältin“ oder „Anwalt“ vor- kommt. So setzt sich dann in der Bevölkerung fest, dass dies zusammengehört. Im Berichtszeitraum gab es rund 150 Verbrauchertipps der Deutschen Anwaltaus- kunft und der DAV-Arbeitsgemeinschaften mit einem hohen Verbreitungsgrad. Hier wird insbesondere auch mit dem Themendienst der „dpa“ zusammen- gearbeitet. Dadurch werden die regionalen Abonnement-Zeitungen erreicht. Über diese findet in der Regel die Meinungsbildung der Bevölkerung statt. Pressearbeit vor Ort – Jour fixe Der DAV lädt bei aktuellen Themen zu einem Pressegespräch ein, dem sogenann- ten „Jour fixe“. Die in Berlin akkreditierten Pressevertreter werden zu aktuellen rechtspolitischen Themen oder aber auch über interessante Gesetzesänderungen und -entwicklungen informiert. Seit diesem Jahr präsentiert sich der Jour fixe in einem neuen Format und wird als Pressefrühstück oder Lunch angeboten. Er hat den Charakter eines Hintergrundgesprächs. Ein Themenschwerpunkt im Berichtszeitraum war beispielsweise „Digitale Angebote für die Fragen rund ums Erbrecht?“ anlässlich des 13. Deutschen Erbrechtstages in Berlin. 16 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
Gesellschaftliches Engagement 1 2 Menschenrechte 1 Ulrich Schellenberg (DAV-Präsident) mit Metin Feyzioğlu (Präsident der türkischen Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 der DAV-Satzung ist die Wahrung der Grund- und Menschen- Rechtsanwaltskammer) und Hakan Canduran (Präsident der Rechtsanwaltskammer Ankara) . rechte eines der wesentlichen Ziele des Deutschen Anwaltvereins. Im Mittelpunkt 2 Assessment Report on Syria. Veranstaltung der satzungsgemäßen Tätigkeit des DAV stehen der Schutz und die Gewährleis- über die Lage des Rechtsstaats in Syrien. tung der Menschenrechte bei unserer Berufsausübung. Darüber hinaus befasst sich der DAV an den Stellen mit den Menschenrechten, an welchen der Zugang zum Recht beschränkt wird. Auch im Jahr 2017/18 beschäftigt sich der DAV mit Ländern, in welchen Rechtsstaat und Demokratie in Gefahr geraten sind. Insbesondere richtete er den Blick in die Türkei, wo Repressionen gegen Anwältinnen und Anwälte an der Tagesordnung stehen. Im Mai hat der DAV gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund (DRB) eine türkischsprachige Internetplattform zur Unterstützung von aus der Türkei geflohenen Juristinnen und Juristen ins Leben gerufen „www.turkish-law-colleagues.de“. Doch nicht nur in Richtung Türkei, sondern auch nach Syrien blickten wir: Im Sommer 2017 wurde im DAV-Haus von der International Laboratory Accredita- tion Cooperation (ILAC) der „Assessment Report on Syria“ vorgestellt und besprochen. Er beschreibt die aktuelle Lage des Rechtsstaates in Syrien. An seiner Erstellung war Stefan von Raumer – als Mitglied des DAV-Menschenrechtsausschusses – beteiligt. Lage der Anwaltschaft in der Türkei Während zwei Delegationsreisen in die Türkei im Januar (AnwBl 2017, 308) und im Juni 2017 (AnwBl 2017, 875) bekräftigte der DAV seine Solidarität mit den türkischen Kolleginnen und Kollegen, deren Situation seit der Ausrufung des Notstands im Juli 2016 immer prekärer wird. Im Juni 2017 unterzeichneten die Union der türkischen Rechtsanwaltskammern (UTBA) und der DAV in Ankara ein Freundschaftsabkommen. Die freie Berufsausübung wird in der Türkei nicht mehr gewährleistet. Anwältinnen und Anwälte werden dort mit ihrer Mandant- schaft gleichgesetzt. Sie leben in der ständigen Angst, selbst verhaftet zu werden. Im März veranstaltete der DAV gemeinsam mit anderen europäischen Anwalts- organisationen eine Podiumsdiskussion zur Haltung des Europäischen Gerichts- hofs für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich der aktuellen türkischen Beschwerden; ein erster Schritt, um eine effektivere Zusammenarbeit zwischen europäischen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen. Tätigkeitsbericht 2017/2018 / 17
Projekt „European Lawyers in Lesvos“ Aufgrund der beständig großen Zahl an Geflüchteten, die in Europa Frieden und Schutz vor Krieg, Verfolgung oder auch vor größter wirtschaftlicher Not suchen, besteht ein beträchtlicher Bedarf an unabhängiger und individueller Rechtsbera- tung. Der DAV hat deshalb im letzten Jahr in enger Zusammenarbeit mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) das Rechtsberatungsprojekt „Euro- pean Lawyers in Lesvos“ initiiert (AnwBl 2016, 676). Seither geben internationale Anwältinnen und Anwälte mit Expertise im Migrationsrecht als Freiwillige im Flüchtlingscamp Moria kostenlose asylrechtskundige Erstberatung für Geflüch- tete. Hierfür werden fortlaufend asylrechtskundige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf Pro-Bono-Basis gesucht (AnwBl 2017, 311). Mittlerweile wurde 1 eine gemeinnützige GmbH gegründet, die die Trägerschaft (auch finanziell) für das Projekt übernimmt (AnwBl 2017, 1208). Der Deutsche Anwaltverein ist 1 Freiwillige des Projekts dabei im Aufsichtsrat vertreten. Die Erfahrungen auf der Insel Lesbos zeigen „European Lawyers in Lesvos“. deutlich, dass eine unabhängige und individuelle Rechtsberatung als Standard- 2 Das Camp Moria auf der maßnahme der humanitären Hilfe notwendig ist. Für die Umsetzung dieser griechischen Insel Lesbos. Forderung setzt sich der DAV verstärkt ein (AnwBl 2017, 433; 607–610). 2 Anwälte in die Schulen Der Deutsche Anwaltverein hat im Jahr 2015 das Projekt „Anwältinnen und An- wälte in die Schulen“ ins Leben gerufen. Mit dieser Aktion möchten wir einen Beitrag dazu leisten, bei Jugendlichen das Bewusstsein der Bedeutung von Recht und Rechtsschutz in unserer Gesellschaft zu stärken und damit der Erosion des Rechtsbewusstseins entgegenzuwirken. Auch soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es gibt, Konflikte mit Mitteln des Rechts zu lösen, statt mit Gewalt. Wir wollen versuchen zu verhindern, dass extremistische Kräfte die Probleme und die Unsicherheit von jungen Menschen nutzen, um auf diese mit vermeint- lichen Beratungsangeboten für ihre eigenen Zwecke einzufallen. Getragen wird das Projekt von den örtlichen Anwaltvereinen, die sich zum Teil schon mit großem Engagement an dem Projekt beteiligen. 18 / Tätigkeitsbericht 2017/2018
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