2020 GESCHÄFTSBERICHT - www.kgnw.de
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I3 INHALT Geschäftsbericht 2020 Editorial 4-5 Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) 2020 6-7 Die Stimme der NRW-Krankenhäuser Corona und die Folgen 8-15 Wie die Krankenhäuser 2020 durch die Pandemie kamen Krankenhäuser im Paragrafen-Dschungel 16-17 Gesetze, Richtlinien, Regelungen – Neuerungen, Änderungen und Irritationen Krankenhausfinanzierung und -förderung 18-19 Verlässliche Förderung gegen den Investitionsstau in den Kliniken Pflege in den Kliniken 20-23 Pflegepersonalbemessungsinstrument, Pflegepersonaluntergrenzen und Pflegekammer Das Jahr in Bildern 24-25 Qualitätssicherung und -management in den Kliniken 26-29 Für transparente Qualität und bessere Orientierung für Patientinnen und Patienten Krankenhaus-IT 30-31 IT-Sicherheit und Cyberattacken auf Krankenhäuser Digitalisierung und Medizintechnik im Krankenhaus 32-35 Auf dem Weg zur Klinik der Zukunft Politik und Kommunikation 36-39 Krankenhäuser – das Rückgrat des Gesundheitssystems Umwelt- und Klimaschutz in den Krankenhäusern 40-41 KLIK green will CO2-Emissionen um bis zu 100.000 Tonnen reduzieren Daseinsvorsorge made in NRW 42-45 Der Weg zum neuen Krankenhausplan Schiedsstellen-KHG 46 Von Fixkostendegressionsabschlag bis hin zur Corona-Anpassungsregelung Bildnachweise und Impressum 47
4 I Editorial 2020 EDITORIAL Geschäftsbericht 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, 2020 war kein Jahr wie jedes andere. Schon gar nicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern. Das neuar- tige Virus stellte und stellt sicherlich noch länger weltweit das Leben und den Alltag auf den Kopf – mit erheblichen Auswirkungen auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche und mit zahlreichen Einschränkungen in praktisch allen Lebensbereichen. Auch unsere Arbeit als Krankenhaus- Euro mit dem darin enthaltenen gesellschaft Nordrhein-Westfalen „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (KGNW) hat sich durch Corona stark und einem Krankenhauszukunfts- verändert – in den Gremien genau- fonds in Höhe von drei Milliarden so wie beim Kontakt mit unseren Euro auf breite Resonanz und Zu- MATTHIAS BLUM Mitgliedern, mit der Politik und der stimmung. Die Summe entsprach Geschäftsführer Öffentlichkeit. Die nordrhein-west- 70 Prozent der Gesamtförderung. Krankenhausgesellschaft fälischen Krankenhäuser und auch Die übrigen 30 Prozent sollten von Nordrhein-Westfalen (KGNW) wir als KGNW unternehmen seit Be- den Ländern aufgebracht werden. ginn der Pandemie Anfang 2020 alles Insgesamt ergab sich so ein Gesamt- dafür, um rechtzeitig und in enger volumen von bundesweit bis zu 4,3 Abstimmung mit unseren Gremien Milliarden Euro. Rund 900 Millionen Lösungen und Weichenstellungen für Euro entfielen auf Nordrhein-West- die mit Corona verbundenen Heraus- falen, davon rund 630 Millionen Euro forderungen zu finden. Hierbei ging vom Bund. Auch die vom Land NRW und geht es primär um das Wohl der zusätzlich geschaffenen Instrumen- Bevölkerung und der Mitarbeite- te, um wirtschaftliche Notlagen der rinnen und Mitarbeiter sowie die Krankenhäuser abzuwenden, haben Aufrechterhaltung der Rahmenbe- wir ausdrücklich begrüßt. Ferner er- dingungen für einen Betrieb der Kran- hielten die Krankenhäuser vom Bund kenhäuser. rund 100 Millionen Euro für die tem- poräre Errichtung von zusätzlichen Ein wichtiges Signal für die Kranken- Intensivbetten. Das gilt insbesondere häuser war das Versprechen, das die für das von der nordrhein-westfäli- Bundesregierung, allen voran Bundes- schen Landesregierung verabschie- gesundheitsminister Jens Spahn, zu dete Nordrhein-Westfalen-Programm Pandemiebeginn gegeben hatte: näm- in Höhe von insgesamt 8,9 Milliarden lich die Kliniken während der Pande- Euro. Einen Förderschwerpunkt die- mie nicht im Stich zu lassen und durch ses Investitionspakets bildeten die gesetzliche Maßnahmen für die Kli- Krankenhäuser (750 Millionen Euro; niken zügig sicherzustellen, dass die dazu kamen rund 106 Millionen Euro pandemiebedingt entstehenden wirt- als „Soforthilfe NRW“ zur Aufsto- schaftlichen Folgen für die Kranken- ckung von Beatmungskapazitäten), häuser ausgeglichen werden und kei- Universitätskliniken (eine Milliarde ne Klinik dadurch ins Defizit kommt. Euro) und Pflegeschulen (250 Millio- Daher stieß das umfangreiche Corona- nen Euro), die nicht an Krankenhäuser Konjunktur- und Zukunftspaket der angegliedert sind. Sie erhielten aus Bundesregierung mit einem Gesamt- dem NRW-Programm insgesamt wei- volumen in Höhe von 130 Milliarden tere zwei Milliarden Euro.
2020 Editorial I 5 Mit diesem Investitionspaket wurde die herausragende Die weiteren Beratungen zur inhaltlichen Ausgestal- Arbeit in den Krankenhäusern bei der Bewältigung der tung der Leistungsbereiche und Leistungsgruppen hiel- COVID-19-Pandemie, die unserem Land, den Menschen ten zum Jahreswechsel 2020/2021 an. Erst im Anschluss und vor allem auch den Beschäftigten in den NRW-Klini- soll das Thema „Krankenhauskapazitäten in NRW“, also ken enorm viel abverlangt, anerkannt. Das Investitions- die Klärung von Bedarfsfragen, diskutiert werden. Im programm für Krankenhäuser und Universitätskliniken Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Kranken- des Landes war ein mutiger Schritt der Landesregierung, hausplans ist auch der Gesetzentwurf für ein „Drittes aber auch ein gutes und wichtiges Signal der Wertschät- Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsge- zung für das beispiellose Engagement und den bemer- setzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ zu sehen, den kenswerten Einsatz in den Häusern. die NRW-Koalitionsfraktionen in den Landtag einbrach- ten. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere die Fortdauernd in der Diskussion stand vor und während rechtlichen Grundlagen für die von Herrn Minister Lau- der Pandemie die Umsetzung der Pflegepersonalunter- mann angekündigte neue Krankenhausplanung in NRW grenzen (PpUG) und die Festlegung der Untergrenzen geschaffen werden. für weitere pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus. Die von uns geforderte temporäre Aussetzung kam, wur- Neben dem Bereich der Krankenhausplanung positio- nierte sich die KGNW auf Landesebene erneut zur Digi- de aber seitens des Bundesgesundheitsministeriums talisierung. Sie führte unter anderem in Zusammenar- für die Intensivmedizin und die Geriatrie wieder zurück- beit mit dem Fraunhofer ISST die KGNW-Initiative „Das genommen. Die in der zweiten Corona-Welle im Oktober digitale Krankenhaus“ fort. Auch die weitere Umsetzung 2020 vorgelegte weitere Verordnung für die PpUG mit und den erfolgreichen – pandemiebedingt vorgezoge- der darin vorgesehenen Ausweitung auf die Bereiche In- nen – Start des Virtuellen Krankenhauses durch NRW- nere Medizin, die Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie Gesundheitsminister Laumann begrüßten wir sehr. verpasste ebenfalls die Chance, eine sachgerechte und am Patientenwohl orientierte Personalbemessung in In den Fokus rückten zudem Maßnahmen zum Um- Krankenhäusern einzuführen. Auch die KGNW kritisier- welt- und Klimaschutz sowie die Versorgung de- te diese Ausweitung und den Zeitpunkt der Bekanntma- menzkranker Patientinnen und Patienten. Zwei chung in der zweiten Pandemiewelle. Themen, die uns sehr am Herzen liegen und die uns sicherlich in den kommenden Jahren weiterhin be- Neben der Pandemie waren die Planungen des Landes schäftigen. Viele Themen und Entwicklungen aus zur Neuaufstellung des Krankenhausplans ein beherr- diesem bewegten Jahr 2020 haben die folgenden schendes Thema: Am 12. September 2019 hatte das Mi- Wochen und Monate geprägt. nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mit der Vorstellung des Gutachtens „Krankenhausland- Sie halten gerade die erste Ausgabe unseres über- schaft Nordrhein-Westfalen“ den Startschuss für die arbeiteten Jahresberichts in Händen. Wir möchten mit Beratungen zur Neuaufstellung des Krankenhausplans diesem Medium künftig eine breitere Zielgruppe an- sprechen und wichtigen Themen aus der Gesundheits- für NRW gegeben. politik, insbesondere aus unseren nordrhein-westfäli- Auch im Jahr 2020 beteiligten wir uns weiter konstruk- schen Krankenhäusern, eine größere Plattform bieten. tiv und ergebnisoffen in den bisherigen Sitzungen des Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre. MAGS zur Neuaufstellung des Krankenhausplans für Mit freundlichen Grüßen NRW. Zu zahlreichen Punkten im Arbeitsentwurf der Ihr Fachebene des MAGS ergab sich Nachsteuerungsbedarf, wesentliche Fragen waren zu klären. Die zum damaligen Zeitpunkt entwickelten Definitionen der Leistungsgrup- pen sowie der Qualitätskriterien (Mindestvorausset- zungen und Auswahlkriterien) erforderten aus unserer Matthias Blum Sicht teilweise größere Überarbeitungen. Geschäftsführer KGNW
6 I KGNW 2020 2020 Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) 2020 Die Stimme der NRW-Krankenhäuser Die Krankenhausgesellschaft Nord- rhein-Westfalen e. V. (KGNW) ist der Zusammenschluss der Krankenhaus- träger und ihrer Spitzenverbände im größten Bundesland und vertritt die Interessen von rund 340 Krankenhäu- sern gegenüber der Politik, den Kos- tenträgern und der Öffentlichkeit. In der KGNW-Geschäftsstelle widmet sich ein interdisziplinär aufgestelltes Team von Spezialistinnen und Spe- zialisten den zentralen krankenhaus- relevanten Themen. Die KGNW wurde 1946 gegründet. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Aus ihrer Mitte werden alle drei Jahre das Präsi- dium und der Vorstand gewählt. Die Geschäftsstelle der KGNW in Düsseldorf Die KGNW als Krankenhausgesell- Daneben gibt es in der Geschäftsstel- führer der KGNW ist Rechtsanwalt schaft des bevölkerungsreichsten le der KGNW fünf Referate: Matthias Blum. Bundeslandes bildet zusammen mit Referat „Finanzierung und • Finanzierung und Planung den 15 anderen Landeskrankenhaus- Planung“ • Qualitätsmanagement, IT und gesellschaften und den kommunalen Datenanalyse Das Referat „Finanzierung und Pla- Spitzenverbänden, den Spitzenver- • Medizin nung“ ist schwerpunktmäßig mit bänden der freien Wohlfahrtspflege der Krankenhausfinanzierung (Ver- und der Privatkrankenanstalten die • Recht und Personal gütungssysteme für stationäre und Deutsche Krankenhausgesellschaft • Politik, PR und Presse ambulante Krankenhausleistungen, (DKG) als Bundesverband der Kran- Darüber hinaus verfügt die Geschäfts- Finanzierung von Ausbildungsstät- kenhausträger. stelle der KGNW über ten für die Gesundheitsfachberu- Die KGNW hat laut Satzung vier • das Sachgebiet Finanzen, Personal fe), der Krankenhausplanung, der Organe: und Organisation intern, Krankenhausförderung sowie der Gremienbetreuung bei der Kranken- • Mitgliederversammlung • den Bereich Allgemeine Dienste, hausgesellschaft Nordrhein-West- • Vorstand • die Geschäftsstelle der Schieds- falen beschäftigt. Darüber hinaus • Präsidium stelle-KHG Rheinland. ist das Referat in verschiedenen Geschäftsführung Ausschüssen, Kommissionen und • Hauptausschuss Arbeitsgruppen der Deutschen Kran- Präsident im Jahr 2020 war Jochen Der Geschäftsführer führt die laufen- kenhausgesellschaft (DKG) tätig. Brink. Darüber hinaus bestehen bei den Geschäfte der Krankenhausgesell- Referatsleiter des Referats „Finanzie- der KGNW Fachausschüsse und Kom- schaft Nordrhein-Westfalen. Er gehört rung und Planung“ ist Rechtsanwalt missionen. als Geschäftsführendes Präsidialmit- Richard Kösters, LL.M. glied mit beratender Stimme dem Die Geschäftsstelle der Krankenhaus- Referat „Qualitätsmanagement, Vorstand und dem Präsidium an. Der gesellschaft Nordrhein-Westfalen hat IT und Datenanalyse“ Geschäftsführer der KGNW leitet die ihren Sitz in Düsseldorf. Rund 40 Mit- Geschäftsstelle. Im Rahmen des ihm Das Referat „Qualitätsmanagement, arbeiterinnen und Mitarbeiter sind in zugewiesenen Geschäftsbereiches IT und Datenanalyse“ ist schwer- der Geschäftsstelle der KGNW tätig. vertritt der Geschäftsführer die Ge- punktmäßig in der Qualitätssiche- Der Geschäftsführer leitet die Ge- sellschaft (§ 30 BGB). Er ist insoweit al- rung und im Qualitätsmanagement, schäftsstelle der KGNW. leinvertretungsberechtigt. Geschäfts- der Krankenhausorganisation, der
2020 KGNW 2020 I 7 Krankenhausstatistik sowie der IT im Referat „Recht und Personal“ 2020 Hilmar Riemenschneider. Vor- Krankenhaus tätig. Es betreut zahl- gänger Lothar Kratz trat in den Ruhe- Das Referat „Recht und Personal“ ist reiche Gremien in der KGNW und stand. schwerpunktmäßig für alle Rechts- wirkt in Gremien der Deutschen Kran- fragen zum Vertrags- und Vergütungs- Sachgebiet „Finanzen, Personal kenhausgesellschaft mit. Außerdem recht im Krankenhaus zuständig und und Organisation intern“ verantwortet das Referat die IT der unterstützt alle Referate bei recht- Geschäftsstelle. Referatsleiter des Das Sachgebiet „Finanzen, Personal lichen Fragestellungen. Im Weiteren Referats „Qualitätsmanagement, IT und Organisation intern“ ist schwer- beschäftigt sich das Referat mit all- und Datenanalyse“ ist Dipl.-Inform. punktmäßig im Personalwesen, dem gemeinen arbeits- und personalrecht- Med. Burkhard Fischer. Beschaffungs-/Rechnungswesen so- lichen Fragestellungen, die nicht in wie in den Bereichen Vorbereitung Referat „Medizin“ die originären Aufgabenstellungen der Buchhaltung, Budgetkontrolle, der Spitzenverbände (zum Beispiel Das Referat Medizin beschäftigt Wirtschaftsplan der KGNW, Vorberei- Tarifrecht) fallen. Darüber hinaus ist sich in zahlreichen Gremien auf tung des Jahresabschlusses und Versi- das Referat für alle internen Vertrags- der Bundes- und Landesebene mit cherungsangelegenheiten der KGNW angelegenheiten der KGNW sowie für den Regelungsinhalten des DRG tätig. Sachgebietsleiterin „Finanzen, alle satzungsrechtlichen Fragestel- (Diagnosis Related Groups)- und lungen und Mitgliederangelegenhei- Personal und Organisation intern“ ist PEPP (Entgeltsystem Psychiatrie, ten (Aufgaben des Vorstandsbüros) Rosemarie Rehm. Psychotherapie und Psychosoma- zuständig. Referatsleiter des Refe- Allgemeine Dienste tik)-Systems, des Gemeinsamen rats „Recht und Personal“ ist Rechts- Bundesausschusses sowie mit allen anwalt Thorsten Ganse. Die „Allgemeinen Dienste“ der KGNW krankenhausrelevanten ärztlichen kümmern sich schwerpunktmäßig um und pflegerischen Versorgungsas- Referat „Politik, PR und Presse“ die Hausverwaltung, den Empfang und pekten. Daneben werden die Themen Das Referat „Politik, PR und Presse“ die Telefon-/Kopierzentrale, die Post- Hygiene, Organspende, ambulante ist schwerpunktmäßig in der Gesund- stelle sowie den Fahrdienst. Zuständig und stationäre Notfallversorgung, heitspolitik, der Landesgesundheits- für den Bereich ist Ulrike Groben. Rettungswesen, Palliativversorgung konferenz NRW, bei Grundsatzfragen Geschäftsstelle der Schiedsstelle- und Disease-Management-Program- des Krankenhauswesens und dem KHG Rheinland me betreut. Zusätzlich erfolgt eine internationalen/europäischen Kran- referatsübergreifende fachliche Be- kenhauswesen, in der Presse- und Die „Geschäftsstelle der Schiedsstel- gleitung der Krankenhausplanung, Öffentlichkeitsarbeit und der ver- le-KHG (Krankenhausfinanzierungs- der Qualitätssicherung im Kranken- bandsinternen Kommunikation, in gesetz) Rheinland“ ist der KGNW haus, des Landeskrebsregisters NRW der Erstellung des Geschäftsberichts, organisatorisch angegliedert und und der vielfältigen Prüfverfahren der im Kongress- und Veranstaltungsma- wird von dieser finanziell getragen. Medizinischen Dienste. Referatsleiter nagement sowie in der Gremienarbeit Sachgebietsleiterin der Geschäfts- des Referats „Medizin“ ist Dr. med. tätig. Referatsleiter des Referats „Poli- stelle der Schiedsstelle-KHG Rhein- Peter-Johann May, M. A. tik, PR und Presse“ ist seit 1. Dezember land ist Rosemarie Rehm. REFERAT I „Finanzierung und Planung“ REFERAT II „Qualitätsmanagement, Allgemeine Dienste IT und Datenanalyse“ Organe Geschäftsstelle SACHGEBIET Mitglieder- „Finanzen, Personal REFERAT III und Organisation GESCHÄFTSFÜHRUNG „Medizin“ versammlung intern“ Schiedsstelle-KHG Vorstand Rheinland Ausgleichsfonds § 17a REFERAT IV Präsidium Abs. 5 Satz 2 KHG REFERAT V „Recht und Personal“, „Politik, PR und Presse“ Vorstandsbüro Datenannahmestelle Hauptausschuss Krankenhaus (DAS-KH)
8 I Corona und die Folgen 2020 Corona und die Folgen Wie die Krankenhäuser 2020 durch die Pandemie kamen Februar Pandemie bricht aus 2020 13. März Gipfelrunde im 2020 Kanzleramt 21. März Erster Gesetzentwurf 2020 zum Krankenhaus- FEBRUAR 2020: zu versorgen. Nach Aussagen der Finanzausgleich Die Pandemie bricht aus deutschen Krankenhäuser aus März 2020 lag die Zahl der Intensivbetten Bereits im Februar 2020, zu Beginn der mit Beatmungsmöglichkeit damals bei 30. März Start der Vorstufe Pandemie, bereiteten sich die Kran- rund 20.000 als Teilmenge von insge- 2020 des Virtuellen Krankenhauses für kenhäuser in Deutschland auf die er- höhten Anforderungen wegen steigen- samt 28.000 Intensivbetten. intensivpflichtige der Infektions- und Patientenzahlen 13. MÄRZ 2020: COVID-19-Patienten Gipfelrunde im Kanzleramt durch das Corona-Virus und seine Aus- wirkungen auf die Versorgung vor. Für den 13. März 2020 berief die Bun- Erste Maßnahmen: desregierung eine Gipfelrunde im Mai Zweites Pandemie- Kanzleramt ein. Darin forderte sie • Isolierung von Corona-Patientin- 2020 Gesetz des Bundestags nen und -Patienten beziehungs- die deutschen Krankenhäuser auf, „ab der kommenden Woche, soweit weise Verdachtsfällen zur Eindäm- wie es medizinisch vertretbar ist, mung der Ausbreitung des Virus Patientenbehandlungen in den Klini- Juni Konjunktur- und • Verstärkte Kontrolle zur Einhal- ken zurückzufahren“, um notwendige 2020 Krisenbewältigungs- paket der Bundes- tung der Hygienevorschriften Kapazitäten für die Versorgung der • Aufklärung der Mitarbeitenden, von COVID-19 schwer betroffenen und regierung aller weiteren akut behandlungsbe- der Patientinnen und Patienten sowie der Besucherinnen und dürftigen Patientinnen und Patien- Besucher auf Basis der Empfeh- ten verfügbar zu machen. Juli unberechtigter lungen des Robert Koch-Instituts Die KGNW machte in Statements 2020 Vorwurf falscher Abrechnung bei (RKI) und der aktuellen Informa- ebenso wie die DKG in einer Pressemit- tionen aus der Bundeszentrale für teilung darauf aufmerksam, dass die Intensivbetten gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zentrale Aufgabe allen Handelns in der • Prüfung von Beständen und Bevor- Corona-Krise sein müsse, „die Arbeitsfä- ratung mit persönlicher Schutz- higkeit der deutschen Krankenhäuser ausrüstung, Arzneimitteln und und damit die Versorgung schwer kran- Desinfektionsmitteln ker Patienten sicherzustellen“. • Einrichtung möglicher Zugangs- Die KGNW bekräftigte gegenüber den November KGNW befürchtet kontrollen 2020 Engpässe • Sukzessive Schulung der Beschäf- Medien und der Politik die Unterstüt- zung der NRW-Krankenhäuser. Sie tigten auf den Stationen zur setzte sich zugleich für die finanziel- gegebenenfalls erforderlichen Un- le Unterstützung der Krankenhäuser, terstützung der Intensivstationen etwa in Form eines Rettungsschirms, Dezember ernste Kapazitäts- als präventive Maßnahme sowie entlastende Maßnahmen der 2020 engpässe in NRW-Kliniken Mehr als 1.400 internistische Abteilun- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere für die Aussetzung gen und über 1.200 Intensivstationen der Pflegepersonaluntergrenzen ein. mit rund 28.000 Intensivbetten stan- den in deutschen Krankenhäusern be- In einem Brief vom 13. März 2020 ap- reit, um Patientinnen und Patienten pellierte Bundesgesundheitsminister
2020 Corona und die Folgen I 9 Jens Spahn an die Krankenhäuser, Ausgleich für die hohen Mehrkosten hausentlastungsgesetz ein fallbe- angesichts der Corona-Krise zusätzli- für Schutzausstattung der Mitarbei- zogener Zuschlag in Höhe von 50 ches Personal zu rekrutieren. tenden und Ähnliches – laut DKG ein Euro zunächst befristet bis zum 30. pauschaler Mehraufwand von 160 Euro Juni eingeführt, später bis zum 30. Er forderte die Kliniken zudem auf, pro Patientin und Patient. September 2020 verlängert und für planbare Operationen und Eingriffe die Behandlung von infizierten Pati- jetzt zu verschieben. „So entstehen Auch die finanziellen Hilfen zur Schaf- entinnen und Patienten jeweils auf freie Kapazitäten bei der Grundver- fung der von der Politik so vehement sorgung und insbesondere auf In- 100 Euro erhöht. Für Nicht-COVID- geforderten zusätzlichen Intensiv- tensivstationen, um Menschen mit 19-Patientinnen und -Patienten gab plätze waren zu niedrig angesetzt. schweren Atemwegserkrankungen es jeweils 50 Euro. Diese Regelung Vorgesehen war eine Ausgleichszah- behandeln zu können.“ Zugleich wurde von den Vertragsparteien auf lung von gerade einmal 30.000 Euro garantierte er in dem Schreiben an für jedes bis zum 30. September auf- Bundesebene für nicht anderweitig die Krankenhäuser, dass die dadurch gestellte oder vorgehaltene Intensiv- finanzierte coronabedingte Mehr- entstehenden wirtschaftlichen Fol- bett (tatsächliche Kosten: circa 85.000 kosten von Oktober bis Jahresende gen für die Krankenhäuser seitens Euro gemäß DKG-Berechnung). übernommen. der gesetzlichen Krankenkassen aus- • Der Fixkostendegressionsabschlag Am 21. März 2020 wandten sich die geglichen werden. „Seien Sie sich wurde für 2020 ausgesetzt. Krankenhäuser deshalb mit ihren For- dabei einer Sache gewiss: Die Bun- • Die Pflegepersonaluntergrenzen derungen an die Öffentlichkeit. desregierung wird durch gesetzliche wurden rückwirkend zum 1. März Maßnahmen zügig sicherstellen, dass Die Kritik hatte Erfolg. Das Bundesge- 2020 für sechs Monate ganz ausge- die dadurch entstehenden wirtschaft- sundheitsministerium besserte nach: setzt. (Mehr Informationen stehen lichen Folgen für die Krankenhäuser im Kapitel „Pflege“). • Für jeden im Vergleich zum Vor- ausgeglichen werden und kein Kran- jahr nicht behandelten Patienten • Die Krankenkassen wurden ver- kenhaus dadurch ins Defizit kommt.“ erhielten die Krankenhäuser, be- pflichtet, alle Rechnungsbeträge Es werde eine unbürokratische fristet bis zum 30. September im Jahr 2020 schon nach fünf Tagen Lösung geben, die in Kürze gesetzlich 2020, eine Ausgleichszahlung von an die Krankenhäuser zu überwei- auf den Weg gebracht werde. zunächst 560 Euro pro Tag. sen. Die verkürzte Zahlungsfrist 21. MÄRZ 2020: • Für jedes zusätzlich aufgestellte gilt bis zum 31. Dezember 2021. Erster Gesetzentwurf zum oder vorgehaltene Intensivbett mit • Zum Bürokratieabbau wurde die Krankenhaus-Finanzausgleich maschineller Beatmungsmöglich- MDK-Prüfquote deutlich gesenkt, Am 21. März folgte der erste Gesetz- keit, das nach Genehmigung durch die Strafzahlungen für 2020 und entwurf zum Ausgleich der finan- die für die Krankenhausplanung 2021 waren komplett gestrichen. ziellen Belastungen für die Kliniken. zuständige Landesbehörde bis zum Die Gehälter der Mitarbeiterinnen Entgegen den Ankündigungen des 30. September 2020 zusätzlich ge- und Mitarbeiter müssten gesichert Bundesgesundheitsministers sah er schaffen und vorgehalten wurde, sein und die Kosten-Erlös-Schere dür- jedoch vor, dass Krankenhäuser in bekamen die Krankenhäuser vom fe nicht zu Insolvenzen von Kliniken einem „Klein-Klein“ mit den Kranken- Bund 50.000 Euro. führen, forderte die KGNW. Deshalb kassen sogar die Personalkosten für • Der vorläufige Pflegeentgeltwert müsse auch das Land NRW kurzfristige Pflegekräfte aushandeln sollten. wurde für den Zeitraum vom 1. April Liquiditätshilfen für die Krankenhäu- Darüber hinaus sollten die 4,5 Mil- bis zum 31. Dezember 2020 auf 185 ser bereitstellen. An die Krankenkassen liarden Euro Finanzhilfen, die sich aus Euro erhöht. appellierte KGNW-Präsident Jochen der Erhöhung der Pflegefinanzierung • Zur pauschalen Abgeltung von Brink, „alle noch offenen Rechnungen ergaben, den Kliniken nur geliehen und Preis- und Mengensteigerungen schnellstmöglich zu bezahlen, damit 2021 an die Kassen zurückgezahlt wer- infolge der Corona-Virus-Pandemie die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäu- den. Im Gesetzentwurf fehlte auch ein wurde mit dem COVID-19-Kranken- ser kurzfristig sichergestellt“ sei. „WIR BLEIBEN FÜR EUCH DA! BLEIBT IHR FÜR UNS ZU HAUSE!“ Wie hier im Städtischen Krankenhaus Heinsberg rufen bundesweit Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken dazu auf, dass die Menschen Abstand halten, Hände waschen und Alltagsmaske tragen, um die Verbrei- tung des Corona-Virus zu verhindern.
10 I Corona und die Folgen 2020 Darüber hinaus erhielt ein Kranken- 760 Euro gestaffelt: Krankenhäuser haus auf Antrag vom Land im Rah- mit einem hohen Case-Mix-Index men der „Soforthilfe zur Stärkung (Indikator zur Ermittlung der durch- EXKURS: der Langzeitbeatmungskapazitäten schnittlichen Fallschwere) und erhebliche organisatorische im Zusammenhang mit dem Corona- einer hohen durchschnittlichen Ver- Änderungen in den Virus in Nordrhein-Westfalen“ jeweils weildauer erhielten dann maximal Krankenhäusern 50.000 Euro, um die Beatmungska- 760 Euro, Krankenhäuser mit niedri- pazitäten aufzustocken (insgesamt geren Werten mindestens 360 Euro. Die Auswirkungen der weiterhin rund 106 Millionen Euro). Die Förde- • Zudem hob das Bundesgesund- bestehenden Corona-Pandemie rung erfolgte als Pauschalbetrag pro heitsministerium (BMG) auf Anra- haben in annähernd allen Teilberei- Langzeitbeatmungsgerät, das ab dem ten des Beirats die Pauschale für die chen der Krankenhäuser zu erhebli- 16. März 2020 gekauft und bis zum 30. Beschaffung persönlicher Schutz- chen organisatorischen Änderungen September 2020 aufgestellt oder vor- ausrüstung von 50 auf 100 Euro pro geführt. Dies beinhaltet primär die gehalten wurde. COVID-19-Patientin oder -Patient an Prozessabläufe in den Notfallauf- und verlängerte deren Zahlung bis Ende März wurde die Lage in einzelnen nahmen, den Intensivstationen und Ende September. Für Nicht-Infizier- Häusern kritisch. Als Liquiditätshilfe den Normalstationen, auf denen te gab es jeweils 50 Euro pauschal. erfolgte darum die Vorabauszahlung ausschließlich oder schwerpunkt- der Pauschalfördermittel. Den Kran- JUNI 2020: mäßig COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt werden. kenhausträgern wurde es erlaubt, die Konjunktur- und Investitions- Daneben bedarf es regional abge- Pauschalfördermittel vorübergehend pakete von Bund und Land stimmter Besuchsregelungen, die zur Zwischenfinanzierung bei Liquidi- tätsengpässen einzusetzen. Am 3. Juni 2020 verkündete das Bun- regelmäßig an die epidemische Lage deskabinett zur Krisenbewältigung anzupassen sind. Überdies schlossen die Verbände der ein umfangreiches Konjunktur- und Auch weil dies erfolgreich umge- Kostenträger mit der KGNW eine „Er- Zukunftspaket mit einem Gesamt- setzt wurde, kam es im Gegensatz gänzungsvereinbarung zur Vereinba- volumen von 130 Milliarden Euro. Am zu anderen europäischen Ländern rung über die Höhe des Ausbildungs- 29. Juni stimmten Bundestag und 2020 zu keiner Überforderung des zuschlags für das Jahr 2020 nach § 17a Bundesrat dem Corona-Konjunktur- Gesundheitssystems. Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung paket zu. Darin enthalten war das „Zu- mit der Vereinbarung vom 20.12.2007 kunftsprogramm Krankenhäuser“ in Weitere Gründe: zu § 17a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG“. Höhe von drei Milliarden Euro. Damit • Schaffung zusätzlicher inten- Darin erfolgte eine Verdoppelung des können Krankenhäuser in moderne sivmedizinischer Beatmungs- landesweiten Ausbildungszuschlages Notfallkapazitäten, in Digitalisierung gemäß § 17a KHG für Aufnahmen zwi- und IT-Sicherheit investieren. Von den kapazitäten schen dem 1. Mai und 30. September drei Milliarden Euro entfielen (nach • Einrichtung von Testzentren 2020 auf 208,52 Euro je voll- und teil- dem Königsteiner Schlüssel) etwa 630 beziehungsweise Mitwirkung stationärem Fall. Die Vereinbarung Millionen Euro auf NRW. Nach Vorstel- an ihnen sollte den pandemiebedingten Rück- lung des Bundes sollten mittels einer gang von Fallzahlen ausgleichen. Ko-Finanzierung der Länder weitere • Intensive Zusammenarbeit MAI 2020: 1,3 Milliarden Euro hinzukommen. Für mit den Gesundheitsämtern Zweites Pandemie-Gesetz des NRW belief sich dieser zusätzliche Be- und den Einrichtungen der trag auf rund 270 Millionen Euro. Ins- Langzeitpflege Bundestags gesamt standen den nordrhein-west- Die KGNW hat in diesem Zusam- Mit dem Zweiten Pandemie-Gesetz fälischen Krankenhäusern also rund menhang den Ausbau der Beat- wurden im Lichte der ersten Pande- 900 Millionen Euro aus dem Zukunfts- mungskapazitäten, die Beschaf- mie-Erfahrungen einige Regelungen programm zur Verfügung. fung von Beatmungsgeräten sowie modifiziert: Die KGNW wandte sich bereits nach von persönlicher Schutzkleidung • Anpassung der Freihaltepauschale Veröffentlichung des Konjunktur- und fachlich begleitet. Daneben infor- in bisheriger Höhe von 560 Euro/ Zukunftspakets mit einem eindring- mierte sie die Krankenhäuser über Bett. Klar ist heute, dass die Pau- lichen Schreiben an die Landespolitik die aktuellen Empfehlungen des schale in Höhe von 560 Euro, die und forderte, dass Nordrhein-Westfa- Robert Koch-Instituts sowie weite- alle Krankenhäuser zu Beginn der len den Betrag von der Bundesebene in rer öffentlicher oder wissenschaft- Pandemie für nicht belegte Betten Höhe von 630 Millionen Euro in einem licher Einrichtungen und über die erhalten haben, nicht für alle Häu- eigenen Konjunkturpaket ergänzen Erlasse und Verordnungen des ser kostendeckend war. Zu dieser solle. Daraufhin stellte Ministerpräsi- Ministeriums für Arbeit, Gesundheit Erkenntnis kam der Expertenbei- dent Armin Laschet am 24. Juni 2020 und Soziales (MAGS). rat in seiner ersten Evaluation. Per das Nordrhein-Westfalen-Programm 1. Juli 2020 wurde die Pauschale da- in Höhe von 8,9 Milliarden Euro vor. her in vier Stufen zwischen 360 und Dieses Investitionspaket der Landes-
2020 Corona und die Folgen I 11 regierung diente dazu, die Folgen der riums bekannt. Darin war von etwa stufen 2 und 3 bei einer Auslastung Corona-Pandemie zu bewältigen und 7.300 fehlenden Intensivbetten die von mehr als 75 Prozent der Inten- die Zukunftsfähigkeit des Landes zu Rede, für die der Bund bereits rund sivbetten die Freihaltepauschale stärken. Es ergänzte das Konjunktur- 360 Millionen Euro bezahlt habe. Die zu gewähren. Dies ging an der Ver- paket der Bundesregierung. Medien warfen deshalb die Frage auf: sorgungsrealität vorbei. Die KGNW „Wurden Intensivbetten abgerechnet, warnte vor drohenden Engpässen in Für die Krankenhäuser waren davon die es gar nicht gibt?“ Dieser Vorwurf der stationären Behandlung von Coro- 750 Millionen Euro, für die nicht an kam und kommt immer wieder auf. na-Patientinnen und -Patienten. Alle Krankenhäuser angeschlossenen Pfle- geschulen 250 Millionen Euro und für Dagegen wehrten sich die Kranken- anderen Krankenhäuser wurden nur die Universitätskliniken eine Milliarde häuser: Es gab und gibt Verzerrungen bei einer Überlastung dieser Intensiv- Euro vorgesehen. Mit den Mitteln soll- in den statistischen Erhebungen des kapazitäten finanziell unterstützt. ten Maßnahmen zur Modernisierung Ausgangsbestands, insbesondere Voraussetzung war außerdem eine und Sanierung in den Bereichen Ener- hinsichtlich der technischen Ausstat- hohe 7-Tage-Inzidenz von mehr als 70 gie, Brandschutz und bauliche Umge- tung. Auch waren viele Beatmungs- Neuinfektionen pro 100.000 Einwoh- staltung an den Krankenhäusern geför- geräte zwar bestellt und bezahlt, aber ner. Weil nur wenige besonders ausge- dert werden. Um davon zu profitieren, noch nicht geliefert, sodass sie im stattete Krankenhäuser die Pauschale mussten die jeweiligen Krankenhaus- bundesweit genutzten DIVI-Intensiv- beanspruchen könnten, gingen etwa träger zum Zeitpunkt der Förderung register noch nicht gemeldet werden zwei Drittel der Krankenhäuser, die im nordrhein-westfälischen Kranken- konnten. stationär COVID-19-Fälle in Nordrhein- hausplan ausgewiesen sein. Die KGNW Konkret: Westfalen behandelten, leer aus, er- begrüßte das Investitionspaket der klärte KGNW-Präsident Jochen Brink. • Die vom Bundesgesundheitsmi- Landesregierung ausdrücklich als An- erkennung der herausragenden Arbeit nisterium zum 1. Januar 2020 ge- DEZEMBER 2020: der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nannte Zahl von bundesweit rund ernste Kapazitätsengpässe in in den Krankenhäusern. Dennoch wies 28.000 Intensivbetten war ungeeig- NRW-Kliniken net, um sie mit der im Juli 2020 im die KGNW zugleich auf die über meh- Leider bestätigten sich die Befürchtun- DIVI-Intensivregister ermittelten rere Wahlperioden angestaute Unter- gen: Die Krankenhäuser in Nordrhein- Anzahl von 32.500 Beatmungsbet- finanzierung der Krankenhäuser hin. Westfalen meldeten Anfang Dezember ten zu vergleichen. Eine amtliche Es bestehe weiterhin die Aufgabe, für 2020 eine stark steigende Auslastung Statistik, die zwischen allgemeinen eine Verstetigung der nachhaltigen In- mit schwer erkrankten COVID-19-Pa- Intensivbetten und Intensivbetten vestitionsfinanzierung zu sorgen. Wei- tientinnen und -Patienten. Innerhalb tere 270 Millionen Euro als Anteil des mit Beatmungsmöglichkeit unter- von nur einem Monat, zwischen dem Landes an den Investitionen aus dem scheidet, gab es faktisch erst ab 30. Oktober und 1. Dezember, hatte die „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ dem 15. April. Zahl der stationär aufgenommenen des Bundes (mit 630 Millionen Euro) • Die Pflicht zur Meldung der unter Fälle um 75 Prozent zugenommen. Vor kamen – wie oben ausgeführt – hinzu. Berücksichtigung der tagesgleich diesem Hintergrund appellierte Jochen Diese Mittel werden für Investitionen bestehenden personellen Ressour- Brink nachdrücklich an die Bürgerin- in die Digitalisierung und die IT-Sicher- cen einsatzfähigen Intensivbetten nen und Bürger, die Gefahr durch die heit bis 2024 eingesetzt. an das Register der Deutschen In- Corona-Pandemie ernst zu nehmen terdisziplinären Vereinigung für Die Krankenhäuser haben die Anstren- und die geltenden Kontaktbeschrän- Intensivmedizin (DIVI) galt erst gungen des Landes, insbesondere in kungen zu akzeptieren. seit dem 16. April. Hier lagen somit der Corona-Krise für die Krankenhaus- Erfassungsdisparitäten vor. Bis Mitte Dezember 2020 gerieten im- versorgung akut die notwendigen Rah- Nordrhein-Westfalen zählte zu den mer mehr NRW-Krankenhäuser durch menbedingungen zur Versorgung der wenigen Bundesländern, in denen die unaufhörlich steigende Zahl schwe- Bevölkerung zu schaffen, stets aner- ausdrücklich jedes Bett zu beantra- rer COVID-19-Fälle an ernste Kapazi- kannt. Die rasche Bereitstellung finan- gen war. Hier reichte keine einfache tätsgrenzen. Die KGNW forderte einen zieller Mittel als Soforthilfe und die übergangsweise Liquiditätssicherung Anmeldung. Das MAGS prüfte jeden an den Versorgungsbedarf angepass- durch die frühe Verfügbarkeit der pau- Antrag akribisch und erteilte dann im ten Rettungsschirm. „Derzeit kann schalen Fördermittel waren wichtige positiven Fall dem Krankenhausträger man im Wochentakt beobachten, wie Beiträge zur bisherigen Bewältigung die Genehmigung. Für die Auszahlung die Reserve freier Beatmungsplätze der besonderen Aufgaben im Jahr 2020. der Mittel war weiterhin eine geson- hinwegschmilzt“, sagte Jochen Brink. derte Anforderung erforderlich. „Damit verbunden ist eine enorme Be- JULI 2020: anspruchung von Ärztinnen und Ärz- unberechtigter Vorwurf fal- NOVEMBER 2020: ten sowie Pflegerinnen und Pflegern, scher Abrechnung bei Inten- KGNW befürchtet Engpässe die seit Tagen und Wochen bis an ihr sivbetten Im November 2020 traf die Bundes- Kräftelimit gehen, um den Patientin- Im Juli 2020 wird ein internes Schrei- regierung die Entscheidung, nur noch nen und Patienten jede notwendige ben des Bundesgesundheitsministe- den Kliniken der höheren Notfall- Behandlung zu ermöglichen.“
12 I Corona und die Folgen 2020 Von Entlassmanagement bis zur Diskussion um eine unwahrscheinliche Triage Rechtliche Folgen der Pandemie für die Kliniken Es mag auf den ersten Blick überraschen: Die COVID-19-Pandemie hat das Jahr 2020 auch in rechtlicher Hinsicht massiv ge- prägt und vor allem immer neue Lösungen gefordert. Deshalb erfolgten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen, Rechtsverord- nungen wurden erlassen, zudem wurden vertragliche Anpassungen erforderlich, die massive Änderungen im Krankenhaus- bereich nach sich gezogen haben. An diesen aktuellen Entwicklungen hat sich die Information durch Rundschreiben sowie Beratung der Mitgliedskrankenhäuser durch das Referat „Recht und Personal“ verstärkt ausgerichtet. Sonderregelungen im Rahmen des Entlassmanagements In der ersten Welle der Pandemie galt es, unnötige Besuche der Patien- tinnen und Patienten in den Arzt- praxen zu vermeiden. Der Gemein- same Bundesausschuss (G-BA) be- schloss deshalb Sonderregelungen zur Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Entlassmanagements: Danach waren insbesondere die Aus- stellung von Entlassrezepten zur Vermeidung von Arztbesuchen nach der Entlassung sowie die Verordnung von größeren Packungen zulässig. Zudem änderte der G-BA eine Reihe Die KGNW informiert am 20. Januar 2020 (vor Corona) über das MDK-Reformgesetz: (von links nach rechts) Dr. Andreas von Richtlinien zu den sogenannten Hellwig, Katholisches Klinikum Bochum, Sascha van Beek, St. Franziskus-Stiftung, Dr. Dirk Laufer, Universitätsklinikum Bonn, Martina Schmitz, GFO-medico, Dr. Martin Rieger, Geschäftsführer MDK Westfalen-Lippe, Rechtsanwältin Dr. Heike veranlassten Leistungen und ver- Thomae, Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Thorsten Ganse, Referatsleiter Recht & Personal bei der KGNW, Matthias Blum, Geschäftsführer der KGNW einfachte damit die Verordnung von Leistungen durch Krankenhäuser im dizinischen Dienstes der Krankenver- demie nicht mehr möglich war, Rahmen des Entlassmanagements. sicherungen (MDK), die die Prüfquote schlossen die DKG und der GKV- Diese Sonderregelungen gelten, so- von fünf Prozent überstiegen, sollten Spitzenverband (GKV-SV) eine Er- lange die vom Deutschen Bundestag zurückgenommen werden. Eine weite- gänzungsvereinbarung zur PrüfvV festgestellte epidemische Lage von re Änderung erfolgte durch das Zweite ab. Dadurch sollte das Prüfver- nationaler Tragweite fortbesteht. Bevölkerungsschutzgesetz, das für fahren an die aktuelle Situation 2021 eine feste Prüfquotengrenze von angepasst werden, unter anderem MDK-Reformgesetz 12,5 Prozent pro Quartal festlegte und durch die Verlängerung wesentli- Erst mit Jahresbeginn 2020 trat das den Anwendungsbeginn der kranken- cher Verfahrensfristen. im Dezember 2019 verabschiedete Ge- hausindividuellen, quartalsabhängi- • Erörterungsverfahren: setz für bessere und unabhängigere gen Prüfquote in Höhe von fünf/zehn/ Mit Beschluss des MDK-Reform- Prüfungen (MDK-Reformgesetz) in fünfzehn Prozent auf das Jahr 2022 gesetzes am 7. November 2019 war Kraft. Über die damit verbundenen verschob. der zeitliche Anwendungsbereich Neuerungen informierte die KGNW- Die Regelungen des MDK-Reformge- des neu eingeführten, verpflich- Geschäftsstelle in einer Veranstal- setzes beziehungsweise die corona- tenden Erörterungsverfahrens tung am 20. Januar 2020. bedingten Anpassungen hatten 2020 nach § 17c Abs. 2b KHG aufgrund Doch auch an diesem noch jungen insbesondere Auswirkungen auf die der gewählten gesetzlichen For- Gesetz wurden im Zuge der COVID- nachfolgenden Bereiche: mulierung unterschiedlich inter- 19-Pandemie Modifizierungen der dar- pretiert worden. Nach kontrover- in festgesetzten Regelungen notwen- • Prüfverfahrensvereinbarung sen Diskussionen forderte die DKG dig. So wurden die Strukturprüfungen (PrüfvV): eine gesetzliche Klarstellung, die durch das COVID-19-Krankenhausent- Zur kurzfristigen Umsetzung der die Bundestagsfraktionen von lastungsgesetz auf das Jahr 2021 ver- Änderungen aus dem MDK-Re- CDU/CSU und SPD als Ergänzung schoben, die Sanktionen (Aufschläge) formgesetz strebte die Deutsche zum Medizinprodukte-EU-Anpas- in den Jahren 2020 und 2021 gestri- Krankenhausgesellschaft (DKG) sungsgesetz formulierten. Damit chen und die Prüfquote rückwirkend eine Übergangsvereinbarung zur stellte der Gesetzgeber klar, dass zum ersten Quartal 2020 auf fünf Pro- PrüfvV im ersten Halbjahr 2020 an. die Durchführung dieses Erörte- zent reduziert. Prüfaufträge des Me- Weil dies unter der COVID-19-Pan- rungsverfahrens nur für die Über-
2020 Corona und die Folgen I 13 prüfung von Abrechnungen derje- Danach müssen Krankenhäuser malen von OPS-Kodes nach § 275d nigen Patientinnen und Patienten die Einhaltung von Strukturmerk- SGB V aufgrund des COVID-19-Kran- in Betracht kam, die nach Inkraft- malen von OPS-Kodes durch den kenhausentlastungsgesetzes ver- treten der entsprechenden Verfah- MD begutachten lassen, bevor sie schoben wird. Demnach werden rensvereinbarung in ein Kranken- entsprechende Leistungen erbrin- Strukturprüfungen gemäß § 275d haus aufgenommen wurden. gen und abrechnen dürfen. Anfang SGB V auf das Jahr 2021 und et- April 2020 informierte der MDS da- • Strukturprüfung: rüber, dass der Erlass der Richtlinie waige „Leistungsausschlüsse bei Durch das MDK-Reformgesetz wur- zu regelmäßigen Begutachtungen fehlender Bescheinigung“ auf das de das SGB V um § 275d ergänzt. zur Einhaltung von Strukturmerk- Budgetjahr 2022 verlagert. WEITERE RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN IN DER CORONA-PANDEMIE GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR ENTLASTUNG DER TRIAGE: KRANKENHÄUSER: Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), beschäftigte sich mit den Auswirkungen der die KGNW und mehrere Krankenkassen in NRW richteten mit COVID-19-Pandemie. Es lehnte mit Beschluss einer Gemeinsamen Erklärung einen Appell an die Bundes- vom 16. Juli 2020 (1 BvR 1541/20) den Eilantrag ebene, die Krankenhäuser in der Pandemie von Administrati- verschiedener Beschwerdeführer ab, welcher onspflichten und Abschlägen zu befreien. Konkret waren die den Gesetzgeber zur Aufstellung von verbind- PpUG-Dokumentation, die MDK-Prüfungen und die Notfall- lichen Behandlungsrichtlinien (Triage) im stufenabschläge angesprochen. Krankenhäuser, die als Spe- Zusammenhang mit der Behandlung von CO- zialversorger ausgewiesen werden wollten und noch keinen VID-19-Fällen verpflichten sollte. Der Begriff Antrag gestellt hatten, mussten beim MAGS schnellstmög- „Triage“ bezeichnet ein Verfahren zur Priori- lich einen Antrag auf Anerkennung als Spezialversorger für sierung medizinischer Hilfeleistung, insbe- 2020 stellen. sondere bei unerwartet hohem Aufkommen an Patientinnen und Patienten und objektiv unzureichenden Ressourcen. Das BVerfG ent- PATIENTEN AUS DEM EUROPÄISCHEN AUSLAND: schied, dass eine derart schwierige Frage nicht in einem Eilverfahren geklärt werden könne, Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevöl- zudem sei nach dem momentan erkennbaren kerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Infektionsgeschehen und den intensivmedizi- wurde eine gesonderte Regelung zur Abrechnung der Behand- nischen Behandlungskapazitäten in Deutsch- lung von Patienten aus den EU-Mitgliedsstaaten in deutschen land derzeit nicht wahrscheinlich, dass die Krankenhäusern wegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 geschaf- Situation der Triage eintrete. fen. Hiernach übernimmt der Bund die Kosten für Behand- lungen von COVID-19-Patientinnen und -Patienten aus dem europäischen Ausland, wenn die Behandlung dieser Personen in deutschen Krankenhäusern aufgrund einer Absprache zwi- CORONA-PRÄMIE 1.0: schen dem Bund oder einem Bundesland sowie einem der EU- Mitgliedsstaaten erfolgt ist. Mit Wirkung zum 29. Oktober 2020 wurde durch das Krankenhauszukunftsgesetz eine Neuregelung des § 26a KHG eingeführt. Da- KURZARBEIT: nach hatten Krankenhäuser, die zunächst im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2020 Die Bundesagentur für Arbeit hatte am 15. April 2020 eine durch die Behandlung von mit dem Corona- Weisung (Az.: 75095/7506) in Bezug auf die Bearbeitung Virus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen von Sachverhalten zum Kurzarbeitergeld erlassen, der sich und Patienten besonders belastet waren, An- das Bundesministerium für Gesundheit anschloss. Hiernach spruch auf eine Sonderauszahlung für ihre konnten Leistungserbringer im Gesundheitssystem grund- direkt betroffenen Beschäftigten („Corona- sätzlich einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Die Bun- Prämie 1.0“). Die Auswahl der Empfängerin- desagentur für Arbeit stellte für Krankenhäuser allerdings nen und Empfänger sowie die Bemessung fest, dass Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen nach dem der individuellen Höhe oblag dem jeweiligen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erhalten, keinen Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Arbeitnehmervertretung.
14 I Corona und die Folgen 2020 Unterstützung via Bildschirm DAS VIRTUELLE KRANKENHAUS In Bezug auf digitalisierte Versorgungsstrukturen hat Schnellstart einer Vorstufe die COVID-19-Pandemie deutliche Veränderungen aus- Am 30. März 2020 wurde nach nur einwöchiger Vorberei- gelöst, die sich auch direkt auf die Behandlung sta- tung eine Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses für in- tionärer Corona-Patientinnen und -Patienten auswirk- tensivpflichtige COVID-19-Patientinnen und -Patienten (In- ten – allen voran durch den vorgezogenen Start des Vir- dikationen „Intensivmedizin und Infektiologie“) gestartet. tuellen Krankenhauses. Bis Ende 2020 wurden von den Universitätskliniken Aachen und Münster über 1.700 Telekonsile für mehr als 250 Patien- Nachdem NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Lau- tinnen und Patienten durchgeführt. Nur 22 Patientinnen mann am 9. August 2019 die Vorbereitung eines Vir- tuellen Krankenhauses angekündigt hatte, tagte der und Patienten mussten in die Unikliniken verlegt werden. von ihm eingesetzte Gründungsausschuss bereits seit Anfang Oktober 2019 monatlich. Die KGNW war Gründung einer Betreibergesellschaft in dem Gremium und seinen drei Arbeitsgruppen (Ver- Nach Vorbereitung im Gründungsausschuss gründete das sorgungsauftrag, Finanzierung und Plattform) an der Land NRW am 28. August 2020 die Virtuelles Krankenhaus Vorbereitung und Umsetzung beteiligt. NRW gGmbH, die zunächst als hundertprozentige Tochter des Landes NRW startete. Sitz der Gesellschaft ist Hagen. Die gGmbH erhält als Betreiberin der Vermittlungsplatt- form des VKHs für die ersten drei Jahre eine Projektförde- rung durch das Land. Die KGNW ist mit einem Sitz im Beirat der Gesellschaft vertreten, den sie auch weiter wahrneh- men kann, wenn sie später Mitgesellschafterin wird. Vorbereitung weiterer Startindikationen Der ursprünglich für Juni 2020 geplante Start der ersten Stufe des Virtuellen Krankenhauses mit fünf Indikationen musste aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wer- den. Er wurde aber weiterhin für die noch fehlenden Indi- kationen resektable Lebertumore, therapierefraktäre Herz- insuffizienz und Seltene Erkrankungen vorbereitet und soll sukzessive erfolgen. Auch für die Indikationen Intensivme- Ministerpräsident Armin Laschet (rechts) und Prof. Gernot Marx, Klinikdirektor für Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Aachen, geben den Startschuss dizin und Infektiologie werden die Vorbereitungen jenseits für das Virtuelle Krankenhaus des Landes Nordrhein-Westfalen der Behandlung von COVID-19 weiter vorangetrieben.
2020 Corona und die Folgen I 15 Qualitätsmanagement in Pandemiezeiten Aussetzungsbeschlüsse des G-BA zur § 6 Abs. 3a aufgenommen; Anmeldungen und Registrie- Qualitätssicherung rungen konnten nachgeholt werden. Die veröffentlichen- den Stellen mussten einen Hinweis in ihren Veröffent- Der G-BA beschloss aufgrund der COVID-19-Pandemie die lichungen aufnehmen, dass die Qualitätsberichtsdaten vorübergehende Aussetzung zahlreicher QS-Vorgaben. Am für das Berichtsjahr 2019 möglicherweise unvollständig 20. März 2020 wurden zunächst Ausnahmeregelungen von und damit nur eingeschränkt nutzbar seien. Mindestanforderungen an das Pflegepersonal in mehre- ren Qualitätssicherungs-Richtlinien eingeräumt, um den Die Aussetzungsbeschlüsse des G-BA zu den Qualitätssi- Krankenhäusern in der Corona-Virus-Pandemie mehr Flexi- cherungsvorgaben von Mindestanforderungen an das Pfle- bilität beim Einsatz des Intensivpflegepersonals zu geben. gepersonal aufgrund der COVID-19-Pandemie endeten am Auf Antrag der DKG folgte in schriftlicher Beschlussfassung 30. Juni 2020 und wurden nicht verlängert. Demgegenüber am 27. März 2020 eine Erklärung des G-BA über die Aus- hielt die KGNW-Kommission Qualitätsmanagement fest, setzung von Anforderungen an die Qualitätssicherung zur dass auch weiterhin mit pandemiebedingten Personalein- Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Hiermit wurden ins- schränkungen zu rechnen sei. besondere folgende G-BA-Qualitätsvorgaben zeitlich befris- tet ausgesetzt: Sektorenübergreifende Qualitätskonferenz NRW • Qualitätssicherung Krankenhäuser: Die Verpflichtung zu Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie waren auch den drei unterjährigen Datenlieferungen für das Erfas- Thema der sektorenübergreifenden Qualitätskonferenz am sungsjahr 2020 und das Datenvalidierungsverfahren für 2. Dezember 2020. Diese fand bereits zum zweiten Mal in das Erfassungsjahr 2019 wurden ausgesetzt. gemeinsamer Verantwortung des Lenkungsausschusses • Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitäts- QS-NRW und des Lenkungsgremiums DeQS NRW statt. Die sicherung: Das Stellungnahmeverfahren im Jahr 2020 Informationsveranstaltung wurde pandemiebedingt als wurde bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt und sollte Livestream aus dem Haus der Ärzteschaft durchgeführt bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein. Die drei unter- und hatte das Motto: „Qualitätssicherung – eine Herausfor- jährigen Datenlieferungen für das Erfassungsjahr 2020 derung in besonderen Zeiten“. Denn trotz Corona standen wurden ausgesetzt. vor allem viele Verfahrensfragen und praktische Anwen- • Qualitätssicherung Früh- und Reifgeborene: Die Vorga- derthemen im Fokus, beispielsweise die Überführung der ben zur Dokumentation fanden bis zum 31. Dezember ehemaligen QSKH-Verfahren in die DeQS-Richtlinie zum 2020 keine Anwendung. Erfassungsjahr 2021, die aus Sicht des G-BA und aus Anwen- • Qualitätssicherung hüftgelenknahe Femurfraktur oder dersicht im Krankenhaus dargestellt wurden. Oberschenkelhalsfraktur: Das Inkrafttreten der Richtli- nie wurde auf den 1. Januar 2021 verschoben. • Planungsrelevante Qualitätsindikatoren: Für das Erfas- sungsjahr 2019 wurden die Datenvalidierung gemäß § 9, die Neuberechnung gemäß § 10, das Stellungnahmever- fahren gemäß § 11 sowie die Veröffentlichung der Ergeb- nisse gemäß § 17 ausgesetzt. • Psychiatrie-Personal-Vorgaben: Die Nachweispflichten gemäß § 11 fanden bis zum 31. Dezember 2020 keine An- wendung. • Mindestmengen-Regelung: Der G-BA wollte die COVID- 19-Pandemie als weiteren Umstand gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 der Mm-R bewerten, der im Rahmen der Prognoseprü- fung Berücksichtigung finden kann. • Qualitätskontrollen durch den Medizinischen Dienst: Die RL wurde bis zum 31. Oktober 2020 nicht angewen- det, da die Kontrollen des Medizinischen Dienstes vor- erst nicht erfolgen können. • Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Die Sanktionie- rung bei nicht vollständiger oder nicht fristgerechter Lieferung wurde für das Berichtsjahr 2019 ausgesetzt. Die COVID-19-Pandemie wurde als weitere Begründung „Steinschlange“ aus einer Kita der Kaiserswerther Diakonie als Zeichen von für Nach- beziehungsweise Ersatzlieferung gemäß Gemeinschaft, Solidarität und Hoffnung
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