2020 GESCHÄFTSBERICHT - www.kgnw.de

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GESCHÄFTSBERICHT
2020

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2I   2020
2020 GESCHÄFTSBERICHT - www.kgnw.de
I3

INHALT
Geschäftsbericht 2020

Editorial                                                              4-5

Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) 2020                6-7
Die Stimme der NRW-Krankenhäuser

Corona und die Folgen                                                 8-15
Wie die Krankenhäuser 2020 durch die Pandemie kamen

Krankenhäuser im Paragrafen-Dschungel                                16-17
Gesetze, Richtlinien, Regelungen –
Neuerungen, Änderungen und Irritationen

Krankenhausfinanzierung und -förderung                               18-19
Verlässliche Förderung gegen den Investitionsstau in den Kliniken

Pflege in den Kliniken                                               20-23
Pflegepersonalbemessungsinstrument,
Pflegepersonaluntergrenzen und Pflegekammer

Das Jahr in Bildern                                                  24-25

Qualitätssicherung und -management in den Kliniken                   26-29
Für transparente Qualität und bessere Orientierung
für Patientinnen und Patienten

Krankenhaus-IT                                                       30-31
IT-Sicherheit und Cyberattacken auf Krankenhäuser

Digitalisierung und Medizintechnik im Krankenhaus                    32-35
Auf dem Weg zur Klinik der Zukunft

Politik und Kommunikation                                            36-39
Krankenhäuser – das Rückgrat des Gesundheitssystems

Umwelt- und Klimaschutz in den Krankenhäusern                        40-41
KLIK green will CO2-Emissionen um bis zu 100.000 Tonnen reduzieren

Daseinsvorsorge made in NRW                                          42-45
Der Weg zum neuen Krankenhausplan

Schiedsstellen-KHG                                                     46
Von Fixkostendegressionsabschlag bis hin
zur Corona-Anpassungsregelung

Bildnachweise und Impressum                                            47
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4 I Editorial                                                                                          2020

EDITORIAL
Geschäftsbericht 2020

                              Sehr geehrte Damen und Herren,

                              2020 war kein Jahr wie jedes andere. Schon gar nicht für die Mitarbeiterinnen
                              und Mitarbeiter in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern. Das neuar-
                              tige Virus stellte und stellt sicherlich noch länger weltweit das Leben und den
                              Alltag auf den Kopf – mit erheblichen Auswirkungen auf gesellschaftliche und
                              wirtschaftliche Bereiche und mit zahlreichen Einschränkungen in praktisch allen
                              Lebensbereichen.

                              Auch unsere Arbeit als Krankenhaus-       Euro mit dem darin enthaltenen
                              gesellschaft    Nordrhein-Westfalen       „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“
                              (KGNW) hat sich durch Corona stark        und einem Krankenhauszukunfts-
                              verändert – in den Gremien genau-         fonds in Höhe von drei Milliarden
                              so wie beim Kontakt mit unseren           Euro auf breite Resonanz und Zu-
 MATTHIAS BLUM                Mitgliedern, mit der Politik und der      stimmung. Die Summe entsprach
 Geschäftsführer              Öffentlichkeit. Die nordrhein-west-       70 Prozent der Gesamtförderung.
 Krankenhausgesellschaft      fälischen Krankenhäuser und auch          Die übrigen 30 Prozent sollten von
 Nordrhein-Westfalen (KGNW)   wir als KGNW unternehmen seit Be-         den Ländern aufgebracht werden.
                              ginn der Pandemie Anfang 2020 alles       Insgesamt ergab sich so ein Gesamt-
                              dafür, um rechtzeitig und in enger        volumen von bundesweit bis zu 4,3
                              Abstimmung mit unseren Gremien            Milliarden Euro. Rund 900 Millionen
                              Lösungen und Weichenstellungen für        Euro entfielen auf Nordrhein-West-
                              die mit Corona verbundenen Heraus-        falen, davon rund 630 Millionen Euro
                              forderungen zu finden. Hierbei ging       vom Bund. Auch die vom Land NRW
                              und geht es primär um das Wohl der        zusätzlich geschaffenen Instrumen-
                              Bevölkerung und der Mitarbeite-           te, um wirtschaftliche Notlagen der
                              rinnen und Mitarbeiter sowie die          Krankenhäuser abzuwenden, haben
                              Aufrechterhaltung der Rahmenbe-           wir ausdrücklich begrüßt. Ferner er-
                              dingungen für einen Betrieb der Kran-     hielten die Krankenhäuser vom Bund
                              kenhäuser.                                rund 100 Millionen Euro für die tem-
                                                                        poräre Errichtung von zusätzlichen
                              Ein wichtiges Signal für die Kranken-
                                                                        Intensivbetten. Das gilt insbesondere
                              häuser war das Versprechen, das die
                                                                        für das von der nordrhein-westfäli-
                              Bundesregierung, allen voran Bundes-
                                                                        schen Landesregierung verabschie-
                              gesundheitsminister Jens Spahn, zu
                                                                        dete Nordrhein-Westfalen-Programm
                              Pandemiebeginn gegeben hatte: näm-
                                                                        in Höhe von insgesamt 8,9 Milliarden
                              lich die Kliniken während der Pande-
                                                                        Euro. Einen Förderschwerpunkt die-
                              mie nicht im Stich zu lassen und durch
                                                                        ses Investitionspakets bildeten die
                              gesetzliche Maßnahmen für die Kli-
                                                                        Krankenhäuser (750 Millionen Euro;
                              niken zügig sicherzustellen, dass die
                                                                        dazu kamen rund 106 Millionen Euro
                              pandemiebedingt entstehenden wirt-
                                                                        als „Soforthilfe NRW“ zur Aufsto-
                              schaftlichen Folgen für die Kranken-
                                                                        ckung von Beatmungskapazitäten),
                              häuser ausgeglichen werden und kei-
                                                                        Universitätskliniken (eine Milliarde
                              ne Klinik dadurch ins Defizit kommt.
                                                                        Euro) und Pflegeschulen (250 Millio-
                              Daher stieß das umfangreiche Corona-      nen Euro), die nicht an Krankenhäuser
                              Konjunktur- und Zukunftspaket der         angegliedert sind. Sie erhielten aus
                              Bundesregierung mit einem Gesamt-         dem NRW-Programm insgesamt wei-
                              volumen in Höhe von 130 Milliarden        tere zwei Milliarden Euro.
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2020                                                                                                      Editorial I 5

Mit diesem Investitionspaket wurde die herausragende       Die weiteren Beratungen zur inhaltlichen Ausgestal-
Arbeit in den Krankenhäusern bei der Bewältigung der       tung der Leistungsbereiche und Leistungsgruppen hiel-
COVID-19-Pandemie, die unserem Land, den Menschen          ten zum Jahreswechsel 2020/2021 an. Erst im Anschluss
und vor allem auch den Beschäftigten in den NRW-Klini-     soll das Thema „Krankenhauskapazitäten in NRW“, also
ken enorm viel abverlangt, anerkannt. Das Investitions-    die Klärung von Bedarfsfragen, diskutiert werden. Im
programm für Krankenhäuser und Universitätskliniken        Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Kranken-
des Landes war ein mutiger Schritt der Landesregierung,    hausplans ist auch der Gesetzentwurf für ein „Drittes
aber auch ein gutes und wichtiges Signal der Wertschät-    Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsge-
zung für das beispiellose Engagement und den bemer-        setzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ zu sehen, den
kenswerten Einsatz in den Häusern.                         die NRW-Koalitionsfraktionen in den Landtag einbrach-
                                                           ten. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere die
Fortdauernd in der Diskussion stand vor und während        rechtlichen Grundlagen für die von Herrn Minister Lau-
der Pandemie die Umsetzung der Pflegepersonalunter-        mann angekündigte neue Krankenhausplanung in NRW
grenzen (PpUG) und die Festlegung der Untergrenzen         geschaffen werden.
für weitere pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus.
Die von uns geforderte temporäre Aussetzung kam, wur-      Neben dem Bereich der Krankenhausplanung positio-
                                                           nierte sich die KGNW auf Landesebene erneut zur Digi-
de aber seitens des Bundesgesundheitsministeriums
                                                           talisierung. Sie führte unter anderem in Zusammenar-
für die Intensivmedizin und die Geriatrie wieder zurück-
                                                           beit mit dem Fraunhofer ISST die KGNW-Initiative „Das
genommen. Die in der zweiten Corona-Welle im Oktober
                                                           digitale Krankenhaus“ fort. Auch die weitere Umsetzung
2020 vorgelegte weitere Verordnung für die PpUG mit
                                                           und den erfolgreichen – pandemiebedingt vorgezoge-
der darin vorgesehenen Ausweitung auf die Bereiche In-
                                                           nen – Start des Virtuellen Krankenhauses durch NRW-
nere Medizin, die Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie
                                                           Gesundheitsminister Laumann begrüßten wir sehr.
verpasste ebenfalls die Chance, eine sachgerechte und
am Patientenwohl orientierte Personalbemessung in          In den Fokus rückten zudem Maßnahmen zum Um-
Krankenhäusern einzuführen. Auch die KGNW kritisier-       welt- und Klimaschutz sowie die Versorgung de-
te diese Ausweitung und den Zeitpunkt der Bekanntma-       menzkranker Patientinnen und Patienten. Zwei
chung in der zweiten Pandemiewelle.                        Themen, die uns sehr am Herzen liegen und die uns
                                                           sicherlich in den kommenden Jahren weiterhin be-
Neben der Pandemie waren die Planungen des Landes          schäftigen. Viele Themen und Entwicklungen aus
zur Neuaufstellung des Krankenhausplans ein beherr-        diesem bewegten Jahr 2020 haben die folgenden
schendes Thema: Am 12. September 2019 hatte das Mi-        Wochen und Monate geprägt.
nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
mit der Vorstellung des Gutachtens „Krankenhausland-       Sie halten gerade die erste Ausgabe unseres über-
schaft Nordrhein-Westfalen“ den Startschuss für die        arbeiteten Jahresberichts in Händen. Wir möchten mit
Beratungen zur Neuaufstellung des Krankenhausplans         diesem Medium künftig eine breitere Zielgruppe an-
                                                           sprechen und wichtigen Themen aus der Gesundheits-
für NRW gegeben.
                                                           politik, insbesondere aus unseren nordrhein-westfäli-
Auch im Jahr 2020 beteiligten wir uns weiter konstruk-     schen Krankenhäusern, eine größere Plattform bieten.
tiv und ergebnisoffen in den bisherigen Sitzungen des      Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.
MAGS zur Neuaufstellung des Krankenhausplans für
                                                           Mit freundlichen Grüßen
NRW. Zu zahlreichen Punkten im Arbeitsentwurf der
                                                           Ihr
Fachebene des MAGS ergab sich Nachsteuerungsbedarf,
wesentliche Fragen waren zu klären. Die zum damaligen
Zeitpunkt entwickelten Definitionen der Leistungsgrup-
pen sowie der Qualitätskriterien (Mindestvorausset-
zungen und Auswahlkriterien) erforderten aus unserer       Matthias Blum
Sicht teilweise größere Überarbeitungen.                   Geschäftsführer KGNW
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6 I KGNW 2020                                                                                                             2020

Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) 2020

Die Stimme der NRW-Krankenhäuser

                                                                                          Die Krankenhausgesellschaft Nord-
                                                                                          rhein-Westfalen e. V. (KGNW) ist der
                                                                                          Zusammenschluss der Krankenhaus-
                                                                                          träger und ihrer Spitzenverbände im
                                                                                          größten Bundesland und vertritt die
                                                                                          Interessen von rund 340 Krankenhäu-
                                                                                          sern gegenüber der Politik, den Kos-
                                                                                          tenträgern und der Öffentlichkeit. In
                                                                                          der KGNW-Geschäftsstelle widmet
                                                                                          sich ein interdisziplinär aufgestelltes
                                                                                          Team von Spezialistinnen und Spe-
                                                                                          zialisten den zentralen krankenhaus-
                                                                                          relevanten Themen. Die KGNW wurde
                                                                                          1946 gegründet. Oberstes Organ ist
                                                                                          die Mitgliederversammlung. Aus ihrer
                                                                                          Mitte werden alle drei Jahre das Präsi-
                                                                                          dium und der Vorstand gewählt.
Die Geschäftsstelle der KGNW in Düsseldorf

Die KGNW als Krankenhausgesell-              Daneben gibt es in der Geschäftsstel-        führer der KGNW ist Rechtsanwalt
schaft des bevölkerungsreichsten             le der KGNW fünf Referate:                   Matthias Blum.
Bundeslandes bildet zusammen mit                                                          Referat „Finanzierung und
                                             • Finanzierung und Planung
den 15 anderen Landeskrankenhaus-                                                         Planung“
                                             • Qualitätsmanagement, IT und
gesellschaften und den kommunalen
                                               Datenanalyse                               Das Referat „Finanzierung und Pla-
Spitzenverbänden, den Spitzenver-
                                             • Medizin                                    nung“ ist schwerpunktmäßig mit
bänden der freien Wohlfahrtspflege
                                                                                          der Krankenhausfinanzierung (Ver-
und der Privatkrankenanstalten die           • Recht und Personal
                                                                                          gütungssysteme für stationäre und
Deutsche Krankenhausgesellschaft             • Politik, PR und Presse                     ambulante Krankenhausleistungen,
(DKG) als Bundesverband der Kran-
                                             Darüber hinaus verfügt die Geschäfts-        Finanzierung von Ausbildungsstät-
kenhausträger.
                                             stelle der KGNW über                         ten für die Gesundheitsfachberu-
Die KGNW hat laut Satzung vier               • das Sachgebiet Finanzen, Personal          fe), der Krankenhausplanung, der
Organe:                                        und Organisation intern,                   Krankenhausförderung sowie der
                                                                                          Gremienbetreuung bei der Kranken-
• Mitgliederversammlung                      • den Bereich Allgemeine Dienste,
                                                                                          hausgesellschaft     Nordrhein-West-
• Vorstand                                   • die Geschäftsstelle der Schieds-           falen beschäftigt. Darüber hinaus
• Präsidium                                    stelle-KHG Rheinland.                      ist das Referat in verschiedenen
                                             Geschäftsführung                             Ausschüssen, Kommissionen und
• Hauptausschuss
                                                                                          Arbeitsgruppen der Deutschen Kran-
Präsident im Jahr 2020 war Jochen            Der Geschäftsführer führt die laufen-        kenhausgesellschaft (DKG) tätig.
Brink. Darüber hinaus bestehen bei           den Geschäfte der Krankenhausgesell-         Referatsleiter des Referats „Finanzie-
der KGNW Fachausschüsse und Kom-             schaft Nordrhein-Westfalen. Er gehört        rung und Planung“ ist Rechtsanwalt
missionen.                                   als Geschäftsführendes Präsidialmit-         Richard Kösters, LL.M.
                                             glied mit beratender Stimme dem
Die Geschäftsstelle der Krankenhaus-                                                      Referat „Qualitätsmanagement,
                                             Vorstand und dem Präsidium an. Der
gesellschaft Nordrhein-Westfalen hat                                                      IT und Datenanalyse“
                                             Geschäftsführer der KGNW leitet die
ihren Sitz in Düsseldorf. Rund 40 Mit-
                                             Geschäftsstelle. Im Rahmen des ihm           Das Referat „Qualitätsmanagement,
arbeiterinnen und Mitarbeiter sind in
                                             zugewiesenen       Geschäftsbereiches        IT und Datenanalyse“ ist schwer-
der Geschäftsstelle der KGNW tätig.
                                             vertritt der Geschäftsführer die Ge-         punktmäßig in der Qualitätssiche-
Der Geschäftsführer leitet die Ge-           sellschaft (§ 30 BGB). Er ist insoweit al-   rung und im Qualitätsmanagement,
schäftsstelle der KGNW.                      leinvertretungsberechtigt. Geschäfts-        der Krankenhausorganisation, der
2020 GESCHÄFTSBERICHT - www.kgnw.de
2020                                                                                                                 KGNW 2020 I 7

Krankenhausstatistik sowie der IT im        Referat „Recht und Personal“                     2020 Hilmar Riemenschneider. Vor-
Krankenhaus tätig. Es betreut zahl-                                                          gänger Lothar Kratz trat in den Ruhe-
                                            Das Referat „Recht und Personal“ ist
reiche Gremien in der KGNW und                                                               stand.
                                            schwerpunktmäßig für alle Rechts-
wirkt in Gremien der Deutschen Kran-
                                            fragen zum Vertrags- und Vergütungs-             Sachgebiet „Finanzen, Personal
kenhausgesellschaft mit. Außerdem
                                            recht im Krankenhaus zuständig und               und Organisation intern“
verantwortet das Referat die IT der
                                            unterstützt alle Referate bei recht-
Geschäftsstelle. Referatsleiter des                                                          Das Sachgebiet „Finanzen, Personal
                                            lichen Fragestellungen. Im Weiteren
Referats „Qualitätsmanagement, IT                                                            und Organisation intern“ ist schwer-
                                            beschäftigt sich das Referat mit all-
und Datenanalyse“ ist Dipl.-Inform.                                                          punktmäßig im Personalwesen, dem
                                            gemeinen arbeits- und personalrecht-
Med. Burkhard Fischer.                                                                       Beschaffungs-/Rechnungswesen so-
                                            lichen Fragestellungen, die nicht in
                                                                                             wie in den Bereichen Vorbereitung
Referat „Medizin“                           die originären Aufgabenstellungen
                                                                                             der Buchhaltung, Budgetkontrolle,
                                            der Spitzenverbände (zum Beispiel
Das Referat Medizin beschäftigt                                                              Wirtschaftsplan der KGNW, Vorberei-
                                            Tarifrecht) fallen. Darüber hinaus ist
sich in zahlreichen Gremien auf                                                              tung des Jahresabschlusses und Versi-
                                            das Referat für alle internen Vertrags-
der Bundes- und Landesebene mit                                                              cherungsangelegenheiten der KGNW
                                            angelegenheiten der KGNW sowie für
den Regelungsinhalten des DRG                                                                tätig. Sachgebietsleiterin „Finanzen,
                                            alle satzungsrechtlichen Fragestel-
(Diagnosis Related Groups)- und             lungen und Mitgliederangelegenhei-               Personal und Organisation intern“ ist
PEPP (Entgeltsystem Psychiatrie,            ten (Aufgaben des Vorstandsbüros)                Rosemarie Rehm.
Psychotherapie und Psychosoma-              zuständig. Referatsleiter des Refe-              Allgemeine Dienste
tik)-Systems,     des   Gemeinsamen         rats „Recht und Personal“ ist Rechts-
Bundesausschusses sowie mit allen           anwalt Thorsten Ganse.                           Die „Allgemeinen Dienste“ der KGNW
krankenhausrelevanten       ärztlichen                                                       kümmern sich schwerpunktmäßig um
und pflegerischen Versorgungsas-            Referat „Politik, PR und Presse“                 die Hausverwaltung, den Empfang und
pekten. Daneben werden die Themen           Das Referat „Politik, PR und Presse“             die Telefon-/Kopierzentrale, die Post-
Hygiene, Organspende, ambulante             ist schwerpunktmäßig in der Gesund-              stelle sowie den Fahrdienst. Zuständig
und stationäre Notfallversorgung,           heitspolitik, der Landesgesundheits-             für den Bereich ist Ulrike Groben.
Rettungswesen, Palliativversorgung          konferenz NRW, bei Grundsatzfragen               Geschäftsstelle der Schiedsstelle-
und Disease-Management-Program-             des Krankenhauswesens und dem
                                                                                             KHG Rheinland
me betreut. Zusätzlich erfolgt eine         internationalen/europäischen Kran-
referatsübergreifende fachliche Be-         kenhauswesen, in der Presse- und                 Die „Geschäftsstelle der Schiedsstel-
gleitung der Krankenhausplanung,            Öffentlichkeitsarbeit und der ver-               le-KHG (Krankenhausfinanzierungs-
der Qualitätssicherung im Kranken-          bandsinternen Kommunikation, in                  gesetz) Rheinland“ ist der KGNW
haus, des Landeskrebsregisters NRW          der Erstellung des Geschäftsberichts,            organisatorisch angegliedert und
und der vielfältigen Prüfverfahren der      im Kongress- und Veranstaltungsma-               wird von dieser finanziell getragen.
Medizinischen Dienste. Referatsleiter       nagement sowie in der Gremienarbeit              Sachgebietsleiterin der Geschäfts-
des Referats „Medizin“ ist Dr. med.         tätig. Referatsleiter des Referats „Poli-        stelle der Schiedsstelle-KHG Rhein-
Peter-Johann May, M. A.                     tik, PR und Presse“ ist seit 1. Dezember         land ist Rosemarie Rehm.

                                                                                              REFERAT I
                                                                                       „Finanzierung und Planung“

                                                                                                                        REFERAT II
                                                                                                                        „Qualitätsmanagement,
                                                           Allgemeine Dienste                                           IT und Datenanalyse“

          Organe               Geschäftsstelle

                                                            SACHGEBIET
         Mitglieder-                                   „Finanzen, Personal                                                   REFERAT III
                                                          und Organisation              GESCHÄFTSFÜHRUNG                     „Medizin“
        versammlung
                                                                   intern“
                                Schiedsstelle-KHG
          Vorstand
                                    Rheinland

                              Ausgleichsfonds § 17a                                                                 REFERAT IV
         Präsidium
                                Abs. 5 Satz 2 KHG                      REFERAT V                                    „Recht und Personal“,
                                                            „Politik, PR und Presse“                                Vorstandsbüro
                               Datenannahmestelle
       Hauptausschuss
                              Krankenhaus (DAS-KH)
2020 GESCHÄFTSBERICHT - www.kgnw.de
8 I Corona und die Folgen                                                                                      2020

   Corona und die Folgen

   Wie die Krankenhäuser 2020 durch die Pandemie kamen

Februar
              Pandemie bricht aus
2020

 13. März     Gipfelrunde im
 2020         Kanzleramt

 21. März     Erster Gesetzentwurf
 2020         zum Krankenhaus-        FEBRUAR 2020:                             zu versorgen. Nach Aussagen der
              Finanzausgleich         Die Pandemie bricht aus                   deutschen Krankenhäuser aus März
                                                                                2020 lag die Zahl der Intensivbetten
                                      Bereits im Februar 2020, zu Beginn der
                                                                                mit Beatmungsmöglichkeit damals bei
 30. März     Start der Vorstufe      Pandemie, bereiteten sich die Kran-
                                                                                rund 20.000 als Teilmenge von insge-
 2020         des Virtuellen
              Krankenhauses für
                                      kenhäuser in Deutschland auf die er-
                                      höhten Anforderungen wegen steigen-
                                                                                samt 28.000 Intensivbetten.
              intensivpflichtige      der Infektions- und Patientenzahlen       13. MÄRZ 2020:
              COVID-19-Patienten                                                Gipfelrunde im Kanzleramt
                                      durch das Corona-Virus und seine Aus-
                                      wirkungen auf die Versorgung vor.         Für den 13. März 2020 berief die Bun-
                                      Erste Maßnahmen:                          desregierung eine Gipfelrunde im
   Mai        Zweites Pandemie-                                                 Kanzleramt ein. Darin forderte sie
                                      • Isolierung von Corona-Patientin-
 2020         Gesetz des Bundestags
                                        nen und -Patienten beziehungs-
                                                                                die deutschen Krankenhäuser auf,
                                                                                „ab der kommenden Woche, soweit
                                        weise Verdachtsfällen zur Eindäm-       wie es medizinisch vertretbar ist,
                                        mung der Ausbreitung des Virus          Patientenbehandlungen in den Klini-
   Juni       Konjunktur- und         • Verstärkte Kontrolle zur Einhal-        ken zurückzufahren“, um notwendige
 2020         Krisenbewältigungs-
              paket der Bundes-
                                        tung der Hygienevorschriften            Kapazitäten für die Versorgung der
                                      • Aufklärung der Mitarbeitenden,          von COVID-19 schwer betroffenen und
              regierung                                                         aller weiteren akut behandlungsbe-
                                        der Patientinnen und Patienten
                                        sowie der Besucherinnen und             dürftigen Patientinnen und Patien-
                                        Besucher auf Basis der Empfeh-          ten verfügbar zu machen.
   Juli       unberechtigter            lungen des Robert Koch-Instituts        Die KGNW machte in Statements
 2020         Vorwurf falscher
              Abrechnung bei
                                        (RKI) und der aktuellen Informa-        ebenso wie die DKG in einer Pressemit-
                                        tionen aus der Bundeszentrale für       teilung darauf aufmerksam, dass die
              Intensivbetten
                                        gesundheitliche Aufklärung (BZgA)       zentrale Aufgabe allen Handelns in der
                                      • Prüfung von Beständen und Bevor-        Corona-Krise sein müsse, „die Arbeitsfä-
                                        ratung mit persönlicher Schutz-         higkeit der deutschen Krankenhäuser
                                        ausrüstung, Arzneimitteln und           und damit die Versorgung schwer kran-
                                        Desinfektionsmitteln                    ker Patienten sicherzustellen“.
                                      • Einrichtung möglicher Zugangs-          Die KGNW bekräftigte gegenüber den
November      KGNW befürchtet
                                        kontrollen
2020          Engpässe
                                      • Sukzessive Schulung der Beschäf-
                                                                                Medien und der Politik die Unterstüt-
                                                                                zung der NRW-Krankenhäuser. Sie
                                        tigten auf den Stationen zur            setzte sich zugleich für die finanziel-
                                        gegebenenfalls erforderlichen Un-       le Unterstützung der Krankenhäuser,
                                        terstützung der Intensivstationen       etwa in Form eines Rettungsschirms,
Dezember      ernste Kapazitäts-        als präventive Maßnahme                 sowie entlastende Maßnahmen der
2020          engpässe in
              NRW-Kliniken            Mehr als 1.400 internistische Abteilun-
                                                                                Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                                                                und insbesondere für die Aussetzung
                                      gen und über 1.200 Intensivstationen
                                                                                der Pflegepersonaluntergrenzen ein.
                                      mit rund 28.000 Intensivbetten stan-
                                      den in deutschen Krankenhäusern be-       In einem Brief vom 13. März 2020 ap-
                                      reit, um Patientinnen und Patienten       pellierte Bundesgesundheitsminister
2020 GESCHÄFTSBERICHT - www.kgnw.de
2020                                                                                         Corona und die Folgen I 9

Jens Spahn an die Krankenhäuser,          Ausgleich für die hohen Mehrkosten          hausentlastungsgesetz ein fallbe-
angesichts der Corona-Krise zusätzli-     für Schutzausstattung der Mitarbei-         zogener Zuschlag in Höhe von 50
ches Personal zu rekrutieren.             tenden und Ähnliches – laut DKG ein         Euro zunächst befristet bis zum 30.
                                          pauschaler Mehraufwand von 160 Euro         Juni eingeführt, später bis zum 30.
Er forderte die Kliniken zudem auf,
                                          pro Patientin und Patient.                  September 2020 verlängert und für
planbare Operationen und Eingriffe
                                                                                      die Behandlung von infizierten Pati-
jetzt zu verschieben. „So entstehen       Auch die finanziellen Hilfen zur Schaf-
                                                                                      entinnen und Patienten jeweils auf
freie Kapazitäten bei der Grundver-       fung der von der Politik so vehement
sorgung und insbesondere auf In-                                                      100 Euro erhöht. Für Nicht-COVID-
                                          geforderten zusätzlichen Intensiv-
tensivstationen, um Menschen mit                                                      19-Patientinnen und -Patienten gab
                                          plätze waren zu niedrig angesetzt.
schweren     Atemwegserkrankungen                                                     es jeweils 50 Euro. Diese Regelung
                                          Vorgesehen war eine Ausgleichszah-
behandeln zu können.“ Zugleich                                                        wurde von den Vertragsparteien auf
                                          lung von gerade einmal 30.000 Euro
garantierte er in dem Schreiben an        für jedes bis zum 30. September auf-        Bundesebene für nicht anderweitig
die Krankenhäuser, dass die dadurch       gestellte oder vorgehaltene Intensiv-       finanzierte coronabedingte Mehr-
entstehenden wirtschaftlichen Fol-        bett (tatsächliche Kosten: circa 85.000     kosten von Oktober bis Jahresende
gen für die Krankenhäuser seitens         Euro gemäß DKG-Berechnung).                 übernommen.
der gesetzlichen Krankenkassen aus-                                                 • Der Fixkostendegressionsabschlag
                                          Am 21. März 2020 wandten sich die
geglichen werden. „Seien Sie sich                                                     wurde für 2020 ausgesetzt.
                                          Krankenhäuser deshalb mit ihren For-
dabei einer Sache gewiss: Die Bun-                                                  • Die Pflegepersonaluntergrenzen
                                          derungen an die Öffentlichkeit.
desregierung wird durch gesetzliche                                                   wurden rückwirkend zum 1. März
Maßnahmen zügig sicherstellen, dass       Die Kritik hatte Erfolg. Das Bundesge-      2020 für sechs Monate ganz ausge-
die dadurch entstehenden wirtschaft-      sundheitsministerium besserte nach:         setzt. (Mehr Informationen stehen
lichen Folgen für die Krankenhäuser                                                   im Kapitel „Pflege“).
                                          • Für jeden im Vergleich zum Vor-
ausgeglichen werden und kein Kran-
                                            jahr nicht behandelten Patienten        • Die Krankenkassen wurden ver-
kenhaus dadurch ins Defizit kommt.“
                                            erhielten die Krankenhäuser, be-          pflichtet, alle Rechnungsbeträge
Es werde eine unbürokratische
                                            fristet bis zum 30. September             im Jahr 2020 schon nach fünf Tagen
Lösung geben, die in Kürze gesetzlich
                                            2020, eine Ausgleichszahlung von          an die Krankenhäuser zu überwei-
auf den Weg gebracht werde.
                                            zunächst 560 Euro pro Tag.                sen. Die verkürzte Zahlungsfrist
21. MÄRZ 2020:                            • Für jedes zusätzlich aufgestellte         gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Erster Gesetzentwurf zum                    oder vorgehaltene Intensivbett mit      • Zum Bürokratieabbau wurde die
Krankenhaus-Finanzausgleich                 maschineller Beatmungsmöglich-            MDK-Prüfquote deutlich gesenkt,
Am 21. März folgte der erste Gesetz-        keit, das nach Genehmigung durch          die Strafzahlungen für 2020 und
entwurf zum Ausgleich der finan-            die für die Krankenhausplanung            2021 waren komplett gestrichen.
ziellen Belastungen für die Kliniken.       zuständige Landesbehörde bis zum        Die Gehälter der Mitarbeiterinnen
Entgegen den Ankündigungen des              30. September 2020 zusätzlich ge-
                                                                                    und Mitarbeiter müssten gesichert
Bundesgesundheitsministers sah er           schaffen und vorgehalten wurde,
                                                                                    sein und die Kosten-Erlös-Schere dür-
jedoch vor, dass Krankenhäuser in           bekamen die Krankenhäuser vom
                                                                                    fe nicht zu Insolvenzen von Kliniken
einem „Klein-Klein“ mit den Kranken-        Bund 50.000 Euro.
                                                                                    führen, forderte die KGNW. Deshalb
kassen sogar die Personalkosten für       • Der vorläufige Pflegeentgeltwert        müsse auch das Land NRW kurzfristige
Pflegekräfte aushandeln sollten.            wurde für den Zeitraum vom 1. April     Liquiditätshilfen für die Krankenhäu-
Darüber hinaus sollten die 4,5 Mil-         bis zum 31. Dezember 2020 auf 185       ser bereitstellen. An die Krankenkassen
liarden Euro Finanzhilfen, die sich aus     Euro erhöht.                            appellierte KGNW-Präsident Jochen
der Erhöhung der Pflegefinanzierung       • Zur pauschalen Abgeltung von            Brink, „alle noch offenen Rechnungen
ergaben, den Kliniken nur geliehen und      Preis- und Mengensteigerungen           schnellstmöglich zu bezahlen, damit
2021 an die Kassen zurückgezahlt wer-       infolge der Corona-Virus-Pandemie       die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäu-
den. Im Gesetzentwurf fehlte auch ein       wurde mit dem COVID-19-Kranken-         ser kurzfristig sichergestellt“ sei.

                                                                                    „WIR BLEIBEN FÜR EUCH
                                                                                    DA! BLEIBT IHR FÜR UNS
                                                                                    ZU HAUSE!“
                                                                                    Wie hier im Städtischen Krankenhaus
                                                                                    Heinsberg rufen bundesweit Mit-
                                                                                    arbeiterinnen und Mitarbeiter in den
                                                                                    Kliniken dazu auf, dass die Menschen
                                                                                    Abstand halten, Hände waschen und
                                                                                    Alltagsmaske tragen, um die Verbrei-
                                                                                    tung des Corona-Virus zu verhindern.
2020 GESCHÄFTSBERICHT - www.kgnw.de
10 I Corona und die Folgen                                                                                        2020

                                      Darüber hinaus erhielt ein Kranken-            760 Euro gestaffelt: Krankenhäuser
                                      haus auf Antrag vom Land im Rah-               mit einem hohen Case-Mix-Index
                                      men der „Soforthilfe zur Stärkung              (Indikator zur Ermittlung der durch-
EXKURS:                               der Langzeitbeatmungskapazitäten               schnittlichen Fallschwere) und
erhebliche organisatorische           im Zusammenhang mit dem Corona-                einer hohen durchschnittlichen Ver-
Änderungen in den                     Virus in Nordrhein-Westfalen“ jeweils          weildauer erhielten dann maximal
Krankenhäusern                        50.000 Euro, um die Beatmungska-               760 Euro, Krankenhäuser mit niedri-
                                      pazitäten aufzustocken (insgesamt              geren Werten mindestens 360 Euro.
Die Auswirkungen der weiterhin        rund 106 Millionen Euro). Die Förde-         • Zudem hob das Bundesgesund-
bestehenden       Corona-Pandemie     rung erfolgte als Pauschalbetrag pro           heitsministerium (BMG) auf Anra-
haben in annähernd allen Teilberei-   Langzeitbeatmungsgerät, das ab dem             ten des Beirats die Pauschale für die
chen der Krankenhäuser zu erhebli-    16. März 2020 gekauft und bis zum 30.          Beschaffung persönlicher Schutz-
chen organisatorischen Änderungen     September 2020 aufgestellt oder vor-           ausrüstung von 50 auf 100 Euro pro
geführt. Dies beinhaltet primär die   gehalten wurde.                                COVID-19-Patientin oder -Patient an
Prozessabläufe in den Notfallauf-                                                    und verlängerte deren Zahlung bis
                                      Ende März wurde die Lage in einzelnen
nahmen, den Intensivstationen und                                                    Ende September. Für Nicht-Infizier-
                                      Häusern kritisch. Als Liquiditätshilfe
den Normalstationen, auf denen                                                       te gab es jeweils 50 Euro pauschal.
                                      erfolgte darum die Vorabauszahlung
ausschließlich oder schwerpunkt-
                                      der Pauschalfördermittel. Den Kran-          JUNI 2020:
mäßig COVID-19-Patientinnen und
-Patienten    behandelt     werden.   kenhausträgern wurde es erlaubt, die         Konjunktur- und Investitions-
Daneben bedarf es regional abge-      Pauschalfördermittel vorübergehend           pakete von Bund und Land
stimmter Besuchsregelungen, die       zur Zwischenfinanzierung bei Liquidi-
                                      tätsengpässen einzusetzen.                   Am 3. Juni 2020 verkündete das Bun-
regelmäßig an die epidemische Lage
                                                                                   deskabinett zur Krisenbewältigung
anzupassen sind.                      Überdies schlossen die Verbände der          ein umfangreiches Konjunktur- und
Auch weil dies erfolgreich umge-      Kostenträger mit der KGNW eine „Er-          Zukunftspaket mit einem Gesamt-
setzt wurde, kam es im Gegensatz      gänzungsvereinbarung zur Vereinba-           volumen von 130 Milliarden Euro. Am
zu anderen europäischen Ländern       rung über die Höhe des Ausbildungs-          29. Juni stimmten Bundestag und
2020 zu keiner Überforderung des      zuschlags für das Jahr 2020 nach § 17a       Bundesrat dem Corona-Konjunktur-
Gesundheitssystems.                   Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG in Verbindung      paket zu. Darin enthalten war das „Zu-
                                      mit der Vereinbarung vom 20.12.2007          kunftsprogramm Krankenhäuser“ in
Weitere Gründe:                       zu § 17a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG“.   Höhe von drei Milliarden Euro. Damit
• Schaffung zusätzlicher inten-       Darin erfolgte eine Verdoppelung des         können Krankenhäuser in moderne
  sivmedizinischer Beatmungs-         landesweiten Ausbildungszuschlages           Notfallkapazitäten, in Digitalisierung
                                      gemäß § 17a KHG für Aufnahmen zwi-           und IT-Sicherheit investieren. Von den
  kapazitäten
                                      schen dem 1. Mai und 30. September           drei Milliarden Euro entfielen (nach
• Einrichtung von Testzentren         2020 auf 208,52 Euro je voll- und teil-      dem Königsteiner Schlüssel) etwa 630
  beziehungsweise Mitwirkung          stationärem Fall. Die Vereinbarung           Millionen Euro auf NRW. Nach Vorstel-
  an ihnen                            sollte den pandemiebedingten Rück-           lung des Bundes sollten mittels einer
                                      gang von Fallzahlen ausgleichen.             Ko-Finanzierung der Länder weitere
• Intensive   Zusammenarbeit
                                      MAI 2020:                                    1,3 Milliarden Euro hinzukommen. Für
  mit den Gesundheitsämtern
                                      Zweites Pandemie-Gesetz des                  NRW belief sich dieser zusätzliche Be-
  und den Einrichtungen der                                                        trag auf rund 270 Millionen Euro. Ins-
  Langzeitpflege                      Bundestags
                                                                                   gesamt standen den nordrhein-west-
Die KGNW hat in diesem Zusam-         Mit dem Zweiten Pandemie-Gesetz              fälischen Krankenhäusern also rund
menhang den Ausbau der Beat-          wurden im Lichte der ersten Pande-           900 Millionen Euro aus dem Zukunfts-
mungskapazitäten, die Beschaf-        mie-Erfahrungen einige Regelungen            programm zur Verfügung.
fung von Beatmungsgeräten sowie       modifiziert:
                                                                                   Die KGNW wandte sich bereits nach
von persönlicher Schutzkleidung       • Anpassung der Freihaltepauschale           Veröffentlichung des Konjunktur- und
fachlich begleitet. Daneben infor-      in bisheriger Höhe von 560 Euro/           Zukunftspakets mit einem eindring-
mierte sie die Krankenhäuser über       Bett. Klar ist heute, dass die Pau-        lichen Schreiben an die Landespolitik
die aktuellen Empfehlungen des          schale in Höhe von 560 Euro, die           und forderte, dass Nordrhein-Westfa-
Robert Koch-Instituts sowie weite-      alle Krankenhäuser zu Beginn der           len den Betrag von der Bundesebene in
rer öffentlicher oder wissenschaft-     Pandemie für nicht belegte Betten          Höhe von 630 Millionen Euro in einem
licher Einrichtungen und über die       erhalten haben, nicht für alle Häu-        eigenen Konjunkturpaket ergänzen
Erlasse und Verordnungen des            ser kostendeckend war. Zu dieser           solle. Daraufhin stellte Ministerpräsi-
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit     Erkenntnis kam der Expertenbei-            dent Armin Laschet am 24. Juni 2020
und Soziales (MAGS).                    rat in seiner ersten Evaluation. Per       das Nordrhein-Westfalen-Programm
                                        1. Juli 2020 wurde die Pauschale da-       in Höhe von 8,9 Milliarden Euro vor.
                                        her in vier Stufen zwischen 360 und        Dieses Investitionspaket der Landes-
2020                                                                                          Corona und die Folgen I 11

regierung diente dazu, die Folgen der       riums bekannt. Darin war von etwa        stufen 2 und 3 bei einer Auslastung
Corona-Pandemie zu bewältigen und           7.300 fehlenden Intensivbetten die       von mehr als 75 Prozent der Inten-
die Zukunftsfähigkeit des Landes zu         Rede, für die der Bund bereits rund      sivbetten die Freihaltepauschale
stärken. Es ergänzte das Konjunktur-        360 Millionen Euro bezahlt habe. Die     zu gewähren. Dies ging an der Ver-
paket der Bundesregierung.                  Medien warfen deshalb die Frage auf:     sorgungsrealität vorbei. Die KGNW
                                            „Wurden Intensivbetten abgerechnet,      warnte vor drohenden Engpässen in
Für die Krankenhäuser waren davon
                                            die es gar nicht gibt?“ Dieser Vorwurf   der stationären Behandlung von Coro-
750 Millionen Euro, für die nicht an
                                            kam und kommt immer wieder auf.          na-Patientinnen und -Patienten. Alle
Krankenhäuser angeschlossenen Pfle-
geschulen 250 Millionen Euro und für        Dagegen wehrten sich die Kranken-        anderen Krankenhäuser wurden nur
die Universitätskliniken eine Milliarde     häuser: Es gab und gibt Verzerrungen     bei einer Überlastung dieser Intensiv-
Euro vorgesehen. Mit den Mitteln soll-      in den statistischen Erhebungen des      kapazitäten finanziell unterstützt.
ten Maßnahmen zur Modernisierung            Ausgangsbestands,        insbesondere    Voraussetzung war außerdem eine
und Sanierung in den Bereichen Ener-        hinsichtlich der technischen Ausstat-    hohe 7-Tage-Inzidenz von mehr als 70
gie, Brandschutz und bauliche Umge-         tung. Auch waren viele Beatmungs-        Neuinfektionen pro 100.000 Einwoh-
staltung an den Krankenhäusern geför-       geräte zwar bestellt und bezahlt, aber   ner. Weil nur wenige besonders ausge-
dert werden. Um davon zu profitieren,       noch nicht geliefert, sodass sie im      stattete Krankenhäuser die Pauschale
mussten die jeweiligen Krankenhaus-         bundesweit genutzten DIVI-Intensiv-      beanspruchen könnten, gingen etwa
träger zum Zeitpunkt der Förderung          register noch nicht gemeldet werden      zwei Drittel der Krankenhäuser, die
im nordrhein-westfälischen Kranken-         konnten.                                 stationär COVID-19-Fälle in Nordrhein-
hausplan ausgewiesen sein. Die KGNW         Konkret:                                 Westfalen behandelten, leer aus, er-
begrüßte das Investitionspaket der                                                   klärte KGNW-Präsident Jochen Brink.
                                            • Die vom Bundesgesundheitsmi-
Landesregierung ausdrücklich als An-
erkennung der herausragenden Arbeit
                                              nisterium zum 1. Januar 2020 ge-       DEZEMBER 2020:
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                              nannte Zahl von bundesweit rund        ernste Kapazitätsengpässe in
in den Krankenhäusern. Dennoch wies
                                              28.000 Intensivbetten war ungeeig-     NRW-Kliniken
                                              net, um sie mit der im Juli 2020 im
die KGNW zugleich auf die über meh-                                                  Leider bestätigten sich die Befürchtun-
                                              DIVI-Intensivregister ermittelten
rere Wahlperioden angestaute Unter-                                                  gen: Die Krankenhäuser in Nordrhein-
                                              Anzahl von 32.500 Beatmungsbet-
finanzierung der Krankenhäuser hin.                                                  Westfalen meldeten Anfang Dezember
                                              ten zu vergleichen. Eine amtliche
Es bestehe weiterhin die Aufgabe, für                                                2020 eine stark steigende Auslastung
                                              Statistik, die zwischen allgemeinen
eine Verstetigung der nachhaltigen In-                                               mit schwer erkrankten COVID-19-Pa-
                                              Intensivbetten und Intensivbetten
vestitionsfinanzierung zu sorgen. Wei-                                               tientinnen und -Patienten. Innerhalb
tere 270 Millionen Euro als Anteil des        mit Beatmungsmöglichkeit unter-
                                                                                     von nur einem Monat, zwischen dem
Landes an den Investitionen aus dem           scheidet, gab es faktisch erst ab
                                                                                     30. Oktober und 1. Dezember, hatte die
„Zukunftsprogramm Krankenhäuser“              dem 15. April.
                                                                                     Zahl der stationär aufgenommenen
des Bundes (mit 630 Millionen Euro)         • Die Pflicht zur Meldung der unter
                                                                                     Fälle um 75 Prozent zugenommen. Vor
kamen – wie oben ausgeführt – hinzu.          Berücksichtigung der tagesgleich
                                                                                     diesem Hintergrund appellierte Jochen
Diese Mittel werden für Investitionen         bestehenden personellen Ressour-
                                                                                     Brink nachdrücklich an die Bürgerin-
in die Digitalisierung und die IT-Sicher-     cen einsatzfähigen Intensivbetten
                                                                                     nen und Bürger, die Gefahr durch die
heit bis 2024 eingesetzt.                     an das Register der Deutschen In-
                                                                                     Corona-Pandemie ernst zu nehmen
                                              terdisziplinären Vereinigung für
Die Krankenhäuser haben die Anstren-                                                 und die geltenden Kontaktbeschrän-
                                              Intensivmedizin (DIVI) galt erst
gungen des Landes, insbesondere in                                                   kungen zu akzeptieren.
                                              seit dem 16. April. Hier lagen somit
der Corona-Krise für die Krankenhaus-
                                              Erfassungsdisparitäten vor.            Bis Mitte Dezember 2020 gerieten im-
versorgung akut die notwendigen Rah-
                                            Nordrhein-Westfalen zählte zu den        mer mehr NRW-Krankenhäuser durch
menbedingungen zur Versorgung der
                                            wenigen Bundesländern, in denen          die unaufhörlich steigende Zahl schwe-
Bevölkerung zu schaffen, stets aner-
                                            ausdrücklich jedes Bett zu beantra-      rer COVID-19-Fälle an ernste Kapazi-
kannt. Die rasche Bereitstellung finan-
                                            gen war. Hier reichte keine einfache     tätsgrenzen. Die KGNW forderte einen
zieller Mittel als Soforthilfe und die
übergangsweise Liquiditätssicherung         Anmeldung. Das MAGS prüfte jeden         an den Versorgungsbedarf angepass-
durch die frühe Verfügbarkeit der pau-      Antrag akribisch und erteilte dann im    ten Rettungsschirm. „Derzeit kann
schalen Fördermittel waren wichtige         positiven Fall dem Krankenhausträger     man im Wochentakt beobachten, wie
Beiträge zur bisherigen Bewältigung         die Genehmigung. Für die Auszahlung      die Reserve freier Beatmungsplätze
der besonderen Aufgaben im Jahr 2020.       der Mittel war weiterhin eine geson-     hinwegschmilzt“, sagte Jochen Brink.
                                            derte Anforderung erforderlich.          „Damit verbunden ist eine enorme Be-
JULI 2020:                                                                           anspruchung von Ärztinnen und Ärz-
unberechtigter Vorwurf fal-                 NOVEMBER 2020:                           ten sowie Pflegerinnen und Pflegern,
scher Abrechnung bei Inten-                 KGNW befürchtet Engpässe                 die seit Tagen und Wochen bis an ihr
sivbetten                                   Im November 2020 traf die Bundes-        Kräftelimit gehen, um den Patientin-
Im Juli 2020 wird ein internes Schrei-      regierung die Entscheidung, nur noch     nen und Patienten jede notwendige
ben des Bundesgesundheitsministe-           den Kliniken der höheren Notfall-        Behandlung zu ermöglichen.“
12 I Corona und die Folgen                                                                                                                             2020

Von Entlassmanagement bis zur Diskussion um eine unwahrscheinliche Triage

Rechtliche Folgen der Pandemie für die Kliniken
Es mag auf den ersten Blick überraschen: Die COVID-19-Pandemie hat das Jahr 2020 auch in rechtlicher Hinsicht massiv ge-
prägt und vor allem immer neue Lösungen gefordert. Deshalb erfolgten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen, Rechtsverord-
nungen wurden erlassen, zudem wurden vertragliche Anpassungen erforderlich, die massive Änderungen im Krankenhaus-
bereich nach sich gezogen haben. An diesen aktuellen Entwicklungen hat sich die Information durch Rundschreiben sowie
Beratung der Mitgliedskrankenhäuser durch das Referat „Recht und Personal“ verstärkt ausgerichtet.

Sonderregelungen im Rahmen
des Entlassmanagements
In der ersten Welle der Pandemie
galt es, unnötige Besuche der Patien-
tinnen und Patienten in den Arzt-
praxen zu vermeiden. Der Gemein-
same Bundesausschuss (G-BA) be-
schloss deshalb Sonderregelungen
zur Verordnung von Arzneimitteln im
Rahmen des Entlassmanagements:
Danach waren insbesondere die Aus-
stellung von Entlassrezepten zur
Vermeidung von Arztbesuchen nach
der Entlassung sowie die Verordnung
von größeren Packungen zulässig.
Zudem änderte der G-BA eine Reihe        Die KGNW informiert am 20. Januar 2020 (vor Corona) über das MDK-Reformgesetz: (von links nach rechts) Dr. Andreas
von Richtlinien zu den sogenannten       Hellwig, Katholisches Klinikum Bochum, Sascha van Beek, St. Franziskus-Stiftung, Dr. Dirk Laufer, Universitätsklinikum
                                         Bonn, Martina Schmitz, GFO-medico, Dr. Martin Rieger, Geschäftsführer MDK Westfalen-Lippe, Rechtsanwältin Dr. Heike
veranlassten Leistungen und ver-         Thomae, Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Thorsten Ganse, Referatsleiter Recht & Personal bei der KGNW, Matthias Blum,
                                         Geschäftsführer der KGNW
einfachte damit die Verordnung von
Leistungen durch Krankenhäuser im        dizinischen Dienstes der Krankenver-                               demie nicht mehr möglich war,
Rahmen des Entlassmanagements.           sicherungen (MDK), die die Prüfquote                               schlossen die DKG und der GKV-
Diese Sonderregelungen gelten, so-       von fünf Prozent überstiegen, sollten                              Spitzenverband (GKV-SV) eine Er-
lange die vom Deutschen Bundestag        zurückgenommen werden. Eine weite-                                 gänzungsvereinbarung zur PrüfvV
festgestellte epidemische Lage von       re Änderung erfolgte durch das Zweite                              ab. Dadurch sollte das Prüfver-
nationaler Tragweite fortbesteht.        Bevölkerungsschutzgesetz, das für                                  fahren an die aktuelle Situation
                                         2021 eine feste Prüfquotengrenze von                               angepasst werden, unter anderem
MDK-Reformgesetz
                                         12,5 Prozent pro Quartal festlegte und                             durch die Verlängerung wesentli-
Erst mit Jahresbeginn 2020 trat das      den Anwendungsbeginn der kranken-                                  cher Verfahrensfristen.
im Dezember 2019 verabschiedete Ge-      hausindividuellen, quartalsabhängi-
                                                                                                        • Erörterungsverfahren:
setz für bessere und unabhängigere       gen Prüfquote in Höhe von fünf/zehn/
                                                                                                          Mit Beschluss des MDK-Reform-
Prüfungen (MDK-Reformgesetz) in          fünfzehn Prozent auf das Jahr 2022
                                                                                                          gesetzes am 7. November 2019 war
Kraft. Über die damit verbundenen        verschob.
                                                                                                          der zeitliche Anwendungsbereich
Neuerungen informierte die KGNW-
                                         Die Regelungen des MDK-Reformge-                                 des neu eingeführten, verpflich-
Geschäftsstelle in einer Veranstal-
                                         setzes beziehungsweise die corona-                               tenden      Erörterungsverfahrens
tung am 20. Januar 2020.
                                         bedingten Anpassungen hatten 2020                                nach § 17c Abs. 2b KHG aufgrund
Doch auch an diesem noch jungen          insbesondere Auswirkungen auf die                                der gewählten gesetzlichen For-
Gesetz wurden im Zuge der COVID-         nachfolgenden Bereiche:                                          mulierung unterschiedlich inter-
19-Pandemie Modifizierungen der dar-                                                                      pretiert worden. Nach kontrover-
in festgesetzten Regelungen notwen-      • Prüfverfahrensvereinbarung                                     sen Diskussionen forderte die DKG
dig. So wurden die Strukturprüfungen       (PrüfvV):                                                      eine gesetzliche Klarstellung, die
durch das COVID-19-Krankenhausent-         Zur kurzfristigen Umsetzung der                                die Bundestagsfraktionen von
lastungsgesetz auf das Jahr 2021 ver-      Änderungen aus dem MDK-Re-                                     CDU/CSU und SPD als Ergänzung
schoben, die Sanktionen (Aufschläge)       formgesetz strebte die Deutsche                                zum Medizinprodukte-EU-Anpas-
in den Jahren 2020 und 2021 gestri-        Krankenhausgesellschaft     (DKG)                              sungsgesetz formulierten. Damit
chen und die Prüfquote rückwirkend         eine Übergangsvereinbarung zur                                 stellte der Gesetzgeber klar, dass
zum ersten Quartal 2020 auf fünf Pro-      PrüfvV im ersten Halbjahr 2020 an.                             die Durchführung dieses Erörte-
zent reduziert. Prüfaufträge des Me-       Weil dies unter der COVID-19-Pan-                              rungsverfahrens nur für die Über-
2020                                                                                          Corona und die Folgen I 13

  prüfung von Abrechnungen derje-          Danach müssen Krankenhäuser                 malen von OPS-Kodes nach § 275d
  nigen Patientinnen und Patienten         die Einhaltung von Strukturmerk-            SGB V aufgrund des COVID-19-Kran-
  in Betracht kam, die nach Inkraft-       malen von OPS-Kodes durch den               kenhausentlastungsgesetzes ver-
  treten der entsprechenden Verfah-        MD begutachten lassen, bevor sie
                                                                                       schoben wird. Demnach werden
  rensvereinbarung in ein Kranken-         entsprechende Leistungen erbrin-
                                                                                       Strukturprüfungen gemäß § 275d
  haus aufgenommen wurden.                 gen und abrechnen dürfen. Anfang
                                                                                       SGB V auf das Jahr 2021 und et-
                                           April 2020 informierte der MDS da-
• Strukturprüfung:                         rüber, dass der Erlass der Richtlinie       waige „Leistungsausschlüsse bei
  Durch das MDK-Reformgesetz wur-          zu regelmäßigen Begutachtungen              fehlender Bescheinigung“ auf das
  de das SGB V um § 275d ergänzt.          zur Einhaltung von Strukturmerk-            Budgetjahr 2022 verlagert.

WEITERE RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN IN DER CORONA-PANDEMIE

  GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR ENTLASTUNG DER                                TRIAGE:
  KRANKENHÄUSER:
                                                                         Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
  Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS),            beschäftigte sich mit den Auswirkungen der
  die KGNW und mehrere Krankenkassen in NRW richteten mit                COVID-19-Pandemie. Es lehnte mit Beschluss
  einer Gemeinsamen Erklärung einen Appell an die Bundes-                vom 16. Juli 2020 (1 BvR 1541/20) den Eilantrag
  ebene, die Krankenhäuser in der Pandemie von Administrati-             verschiedener Beschwerdeführer ab, welcher
  onspflichten und Abschlägen zu befreien. Konkret waren die             den Gesetzgeber zur Aufstellung von verbind-
  PpUG-Dokumentation, die MDK-Prüfungen und die Notfall-                 lichen Behandlungsrichtlinien (Triage) im
  stufenabschläge angesprochen. Krankenhäuser, die als Spe-              Zusammenhang mit der Behandlung von CO-
  zialversorger ausgewiesen werden wollten und noch keinen               VID-19-Fällen verpflichten sollte. Der Begriff
  Antrag gestellt hatten, mussten beim MAGS schnellstmög-                „Triage“ bezeichnet ein Verfahren zur Priori-
  lich einen Antrag auf Anerkennung als Spezialversorger für             sierung medizinischer Hilfeleistung, insbe-
  2020 stellen.                                                          sondere bei unerwartet hohem Aufkommen
                                                                         an Patientinnen und Patienten und objektiv
                                                                         unzureichenden Ressourcen. Das BVerfG ent-
  PATIENTEN AUS DEM EUROPÄISCHEN AUSLAND:                                schied, dass eine derart schwierige Frage nicht
                                                                         in einem Eilverfahren geklärt werden könne,
  Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevöl-           zudem sei nach dem momentan erkennbaren
  kerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite            Infektionsgeschehen und den intensivmedizi-
  wurde eine gesonderte Regelung zur Abrechnung der Behand-              nischen Behandlungskapazitäten in Deutsch-
  lung von Patienten aus den EU-Mitgliedsstaaten in deutschen            land derzeit nicht wahrscheinlich, dass die
  Krankenhäusern wegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 geschaf-              Situation der Triage eintrete.
  fen. Hiernach übernimmt der Bund die Kosten für Behand-
  lungen von COVID-19-Patientinnen und -Patienten aus dem
  europäischen Ausland, wenn die Behandlung dieser Personen
  in deutschen Krankenhäusern aufgrund einer Absprache zwi-              CORONA-PRÄMIE 1.0:
  schen dem Bund oder einem Bundesland sowie einem der EU-
  Mitgliedsstaaten erfolgt ist.                                          Mit Wirkung zum 29. Oktober 2020 wurde
                                                                         durch das Krankenhauszukunftsgesetz eine
                                                                         Neuregelung des § 26a KHG eingeführt. Da-
  KURZARBEIT:                                                            nach hatten Krankenhäuser, die zunächst im
                                                                         Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2020
  Die Bundesagentur für Arbeit hatte am 15. April 2020 eine              durch die Behandlung von mit dem Corona-
  Weisung (Az.: 75095/7506) in Bezug auf die Bearbeitung                 Virus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen
  von Sachverhalten zum Kurzarbeitergeld erlassen, der sich              und Patienten besonders belastet waren, An-
  das Bundesministerium für Gesundheit anschloss. Hiernach               spruch auf eine Sonderauszahlung für ihre
  konnten Leistungserbringer im Gesundheitssystem grund-                 direkt betroffenen Beschäftigten („Corona-
  sätzlich einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Die Bun-           Prämie 1.0“). Die Auswahl der Empfängerin-
  desagentur für Arbeit stellte für Krankenhäuser allerdings             nen und Empfänger sowie die Bemessung
  fest, dass Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen nach dem             der individuellen Höhe oblag dem jeweiligen
  COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erhalten, keinen                 Krankenhausträger im Einvernehmen mit der
  Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.                                  Arbeitnehmervertretung.
14 I Corona und die Folgen                                                                                                                2020

Unterstützung via Bildschirm

DAS VIRTUELLE KRANKENHAUS

In Bezug auf digitalisierte Versorgungsstrukturen hat                                Schnellstart einer Vorstufe
die COVID-19-Pandemie deutliche Veränderungen aus-                                   Am 30. März 2020 wurde nach nur einwöchiger Vorberei-
gelöst, die sich auch direkt auf die Behandlung sta-                                 tung eine Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses für in-
tionärer Corona-Patientinnen und -Patienten auswirk-                                 tensivpflichtige COVID-19-Patientinnen und -Patienten (In-
ten – allen voran durch den vorgezogenen Start des Vir-                              dikationen „Intensivmedizin und Infektiologie“) gestartet.
tuellen Krankenhauses.                                                               Bis Ende 2020 wurden von den Universitätskliniken Aachen
                                                                                     und Münster über 1.700 Telekonsile für mehr als 250 Patien-
Nachdem NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Lau-
                                                                                     tinnen und Patienten durchgeführt. Nur 22 Patientinnen
mann am 9. August 2019 die Vorbereitung eines Vir-
tuellen Krankenhauses angekündigt hatte, tagte der                                   und Patienten mussten in die Unikliniken verlegt werden.
von ihm eingesetzte Gründungsausschuss bereits
seit Anfang Oktober 2019 monatlich. Die KGNW war                                     Gründung einer Betreibergesellschaft
in dem Gremium und seinen drei Arbeitsgruppen (Ver-                                  Nach Vorbereitung im Gründungsausschuss gründete das
sorgungsauftrag, Finanzierung und Plattform) an der                                  Land NRW am 28. August 2020 die Virtuelles Krankenhaus
Vorbereitung und Umsetzung beteiligt.                                                NRW gGmbH, die zunächst als hundertprozentige Tochter
                                                                                     des Landes NRW startete. Sitz der Gesellschaft ist Hagen.
                                                                                     Die gGmbH erhält als Betreiberin der Vermittlungsplatt-
                                                                                     form des VKHs für die ersten drei Jahre eine Projektförde-
                                                                                     rung durch das Land. Die KGNW ist mit einem Sitz im Beirat
                                                                                     der Gesellschaft vertreten, den sie auch weiter wahrneh-
                                                                                     men kann, wenn sie später Mitgesellschafterin wird.

                                                                                     Vorbereitung weiterer Startindikationen
                                                                                     Der ursprünglich für Juni 2020 geplante Start der ersten
                                                                                     Stufe des Virtuellen Krankenhauses mit fünf Indikationen
                                                                                     musste aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wer-
                                                                                     den. Er wurde aber weiterhin für die noch fehlenden Indi-
                                                                                     kationen resektable Lebertumore, therapierefraktäre Herz-
                                                                                     insuffizienz und Seltene Erkrankungen vorbereitet und soll
                                                                                     sukzessive erfolgen. Auch für die Indikationen Intensivme-
Ministerpräsident Armin Laschet (rechts) und Prof. Gernot Marx, Klinikdirektor für
Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Aachen, geben den Startschuss
                                                                                     dizin und Infektiologie werden die Vorbereitungen jenseits
für das Virtuelle Krankenhaus des Landes Nordrhein-Westfalen                         der Behandlung von COVID-19 weiter vorangetrieben.
2020                                                                                                       Corona und die Folgen I 15

Qualitätsmanagement in Pandemiezeiten
Aussetzungsbeschlüsse des G-BA zur                                § 6 Abs. 3a aufgenommen; Anmeldungen und Registrie-
Qualitätssicherung                                                rungen konnten nachgeholt werden. Die veröffentlichen-
                                                                  den Stellen mussten einen Hinweis in ihren Veröffent-
Der G-BA beschloss aufgrund der COVID-19-Pandemie die
                                                                  lichungen aufnehmen, dass die Qualitätsberichtsdaten
vorübergehende Aussetzung zahlreicher QS-Vorgaben. Am
                                                                  für das Berichtsjahr 2019 möglicherweise unvollständig
20. März 2020 wurden zunächst Ausnahmeregelungen von
                                                                  und damit nur eingeschränkt nutzbar seien.
Mindestanforderungen an das Pflegepersonal in mehre-
ren Qualitätssicherungs-Richtlinien eingeräumt, um den        Die Aussetzungsbeschlüsse des G-BA zu den Qualitätssi-
Krankenhäusern in der Corona-Virus-Pandemie mehr Flexi-       cherungsvorgaben von Mindestanforderungen an das Pfle-
bilität beim Einsatz des Intensivpflegepersonals zu geben.    gepersonal aufgrund der COVID-19-Pandemie endeten am
Auf Antrag der DKG folgte in schriftlicher Beschlussfassung   30. Juni 2020 und wurden nicht verlängert. Demgegenüber
am 27. März 2020 eine Erklärung des G-BA über die Aus-        hielt die KGNW-Kommission Qualitätsmanagement fest,
setzung von Anforderungen an die Qualitätssicherung zur       dass auch weiterhin mit pandemiebedingten Personalein-
Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Hiermit wurden ins-        schränkungen zu rechnen sei.
besondere folgende G-BA-Qualitätsvorgaben zeitlich befris-
tet ausgesetzt:                                               Sektorenübergreifende Qualitätskonferenz NRW
• Qualitätssicherung Krankenhäuser: Die Verpflichtung zu
                                                              Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie waren auch
   den drei unterjährigen Datenlieferungen für das Erfas-
                                                              Thema der sektorenübergreifenden Qualitätskonferenz am
   sungsjahr 2020 und das Datenvalidierungsverfahren für
                                                              2. Dezember 2020. Diese fand bereits zum zweiten Mal in
   das Erfassungsjahr 2019 wurden ausgesetzt.
                                                              gemeinsamer Verantwortung des Lenkungsausschusses
• Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitäts-         QS-NRW und des Lenkungsgremiums DeQS NRW statt. Die
  sicherung: Das Stellungnahmeverfahren im Jahr 2020          Informationsveranstaltung wurde pandemiebedingt als
  wurde bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt und sollte        Livestream aus dem Haus der Ärzteschaft durchgeführt
  bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein. Die drei unter-   und hatte das Motto: „Qualitätssicherung – eine Herausfor-
  jährigen Datenlieferungen für das Erfassungsjahr 2020       derung in besonderen Zeiten“. Denn trotz Corona standen
  wurden ausgesetzt.                                          vor allem viele Verfahrensfragen und praktische Anwen-
• Qualitätssicherung Früh- und Reifgeborene: Die Vorga-       derthemen im Fokus, beispielsweise die Überführung der
  ben zur Dokumentation fanden bis zum 31. Dezember           ehemaligen QSKH-Verfahren in die DeQS-Richtlinie zum
  2020 keine Anwendung.                                       Erfassungsjahr 2021, die aus Sicht des G-BA und aus Anwen-
• Qualitätssicherung hüftgelenknahe Femurfraktur oder         dersicht im Krankenhaus dargestellt wurden.
  Oberschenkelhalsfraktur: Das Inkrafttreten der Richtli-
  nie wurde auf den 1. Januar 2021 verschoben.
• Planungsrelevante Qualitätsindikatoren: Für das Erfas-
  sungsjahr 2019 wurden die Datenvalidierung gemäß § 9,
  die Neuberechnung gemäß § 10, das Stellungnahmever-
  fahren gemäß § 11 sowie die Veröffentlichung der Ergeb-
  nisse gemäß § 17 ausgesetzt.
• Psychiatrie-Personal-Vorgaben: Die Nachweispflichten
  gemäß § 11 fanden bis zum 31. Dezember 2020 keine An-
  wendung.
• Mindestmengen-Regelung: Der G-BA wollte die COVID-
  19-Pandemie als weiteren Umstand gemäß § 4 Abs. 2 Satz
  3 der Mm-R bewerten, der im Rahmen der Prognoseprü-
  fung Berücksichtigung finden kann.
• Qualitätskontrollen durch den Medizinischen Dienst:
  Die RL wurde bis zum 31. Oktober 2020 nicht angewen-
  det, da die Kontrollen des Medizinischen Dienstes vor-
  erst nicht erfolgen können.
• Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Die Sanktionie-
  rung bei nicht vollständiger oder nicht fristgerechter
  Lieferung wurde für das Berichtsjahr 2019 ausgesetzt.
  Die COVID-19-Pandemie wurde als weitere Begründung
                                                              „Steinschlange“ aus einer Kita der Kaiserswerther Diakonie als Zeichen von
  für Nach- beziehungsweise Ersatzlieferung gemäß             Gemeinschaft, Solidarität und Hoffnung
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