6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
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39. Jahrgang Mittwoch, den 3. Juli 2019 Nr. 27/2019 6.+7. JULI 2019 18 Weingüter präsentieren ihre Weine auf höchstem Niveau inmitten der Weinberge auf dem Sonnenberg begleitet von kulinarischen Köstlichkeiten. 18 domaines viticoles présenteront leurs vins au plus haut niveau accompagnés par des délices gastronomiques. WWW.GRENZENLOSWEIN.DE
Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 Auf einen Blick Notfallrufnummern Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 Medizinische - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Bereitschaftsdienste Do 14.00 bis 18.00 Uhr ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis Stelle geleitet!) 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau ❙❙ Rentenstelle und Archiv Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, nach telefonischer Vereinbarung Telefon 116117 ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Telefon 116117 Kontonr. 27308 Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA ❙❙ Zahnarzt Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672 29. / 30. 06. 2019 IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545 Dr. Peters, Insheim, Hauptstraße 13, Tel. 06341 85252 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land ❙❙ Apothekenbereitschaft Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, 01805 258825 + PLZ des Standorts Tel. 06343 9896-60 (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr www.lak-rlp.de Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage Mittwoch, 26.06.2019 von 10.00 bis 13.00 Uhr. Reben Apotheke, Klingenmünster, Weinstraße 40, Tel. 06349 1677 Donnerstag, 27.06.2019 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- Freitag, 28.06.2019 ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Samstag, 29.06.2019 Schichtplan erstellt: Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Sonntag, 30.06.2019 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß Adler Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 35, Tel. 06343 2543 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf Montag, 01.07.2019 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf Bahnhof Apotheke, Annweiler, Bahnhofstraße 15, Tel. 06346 1516 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner Dienstag, 02.07.2019 Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Steinbühl Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, Tel. weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die 06342 7040 Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer Mittwoch, 03.07.2019 bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Pelikan Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstraße 20, Tel. 06349 8166 Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- ❙❙ Krankenhäuser Klinikum Landau-Südliche Weinstraße pflicht. Standort Bad Bergzabern Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Soziale Einrichtungen / Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06343 950 – 0 Beratungsdienste ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Technische Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. 06341 940-425 Bereitschaftsdienste (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in ❙❙ Verbandsgemeindewerke die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 ❙❙ Gesundheitsamt ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) ❙❙ AIDS-Beratung Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke Tel. 06341 940-604 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen- deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rech- 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 tenbach Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie Tel. 0800 0837111 Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 Auf einen Blick ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr, Tel. 06343 9516050 9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888 ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern (für den Stadtbereich) Tel. 06349 990215 Tel. 06343 2266 und 9512615 ❙❙ VdK Kreisverband Landau ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 Tel. 06343 7811 ❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin Tel. 06343 610696 Öffnungszeiten ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ ❙❙ Freischwimmbäder Bad Bergzabern und Steinfeld Königstraße 38 Bad Bergzabern (Tel. 06343 7120): Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr Montag - Freitag 08.00 - 20.00 Uhr, Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Samstag / Sonntag / Feiertag 09.00 - 20.00 Uhr Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä- Steinfeld (Tel. 06340 1250): sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr Montag - Sonntag und Feiertag 10.00 - 20.00 Uhr. entgegen genommen. Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 med. Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de ❙❙ Pflegestützpunkt Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- - 23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Feiertagen und in den Weihnachtsferien) ❙❙ Ökumenische Sozialstation Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/SÜW - 20.00 Uhr. Tel. 06341 942946 Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019 (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 ❙❙ Stadtmuseum ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im histori- Tel. 07275 5691 schen Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. ❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0 Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an ❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau allen Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 06341-7039935 Personen möglich. Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de. Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster Tel. 06349 9630966 ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms ❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld am Marktplatz Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Tel. 06340 9258008 und 06340 8317 samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 ❙❙ Telefonseelsorge Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach- ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070. Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Klingenmünster Mi. 16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, 17.00 – 18.30 Uhr Ausleihe Kontakt: KJP-Essstoerung@pfalzklinikum.de Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr Tel. 06349 900-2555 ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung Montag 16.00 - 18.00 Uhr Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120. Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörun- gen jeden 1. Do im Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 Amtsblatt Südpfalz Kurier Die nächste Ausgabe erscheint am ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) am Mittwoch, 3. Juli 2019. Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel. 06341 9273-10 und -14 Redaktionsschluss ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft spätestens 1. Juli, 9:00 Uhr. Tel. 0173/665218 und 06345 7457 Redaktion: Hans-Peter Koob Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen ❙❙ „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz Ende des redaktionellen Teils Tel. 06340 8697
100 Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 JAHRE VEREINIGTE Donnerstag, 11.07.2019 17:30 UHR / spiel E-Jugend 19:00 UHR / SpVGG II - SF Dierbach Ii Freitag, 12.07.2019 16:30 UHR / DFB - SPortAbzeichen 18:30 UHR / Spiel der Ehemaligen 19:30 UHR / Spvgg ü32 - TuS Lachen-Speyerdorf Samstag, 13.07.2019 14:30 UHR / SPVGG I - SV Hilst 17:00 UHr / BenefizspiEL für Sternenkinder TSV Fort. Billgheim-Ingenh. - SV Rülzheim 20:00 Uhr / 90er Open-Air / Live-Dj's & Bar Sonntag, 14.07.2019 11:00 Uhr / Spiel F-Jugend 13:00 Uhr / Spielfest 18:00 Uhr / SV Kapellen-Drusweiler - SF DIerbach Montag, 15.07.2019 17:00 UHR / SPIEL C-Jugend 18:30 UHR / Spiel SPVGG I - FSV STEINWEILER 20:15 Uhr / Spiel SpVgg ü50 - FSV Offenbach Anschliessend Feuerwerk kulinarisches Angebot wechselnde Tagesessen Flammkuchen erfrischende Cocktails
Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 Amtlicher Teil Verbandsgemeinde Konstituierende Sitzung des Verbandsgemeinderates Bad Bergzabern (Kb) Mit der Konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25. Juni 2019 im Fest-Spiel-Haus von Niederhorbach hat für das neue Ratsgremium die Legislaturperiode 2019 / 2024 begonnen. Durch Handschlag verpflichtete Bürgermeister Hermann Bohrer am vergangenen Dienstag die Männer und Frauen des Verbandsgemeinderates Bad Bergzabern und informierte sie über die Aufgaben ihres neuen Ehrenamtes. 36 Ratsmitglieder wurden von den Bürgern in das Gremium gewählt, das sich aus den Fraktionen CDU, SPD, FWG, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜ- NEN, AfD und FDP zusammensetzt. Der Bürgermeister gratulierte den Ratsmitgliedern zu ihrer Wahl und wünschte dem neuen Verbandsgemein- derat eine gute Arbeit zum Wohle der Bürger und Gemeinden. Zur weiteren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wählte das Ratsgremium mit 34 Ja-Stimmen Sonja Schmid (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN). Die 36-Jährige wohnt in Kapsweyer und ist in der IT-Branche tätig. Sie wurde von Bürgermeister Bohrer vereidigt, in das Amt eingeführt und folgt in der Vertretungsregelung nach dem hauptamtlichen Beigeordneten. Ferner beschloss der Rat einstimmig die Übertragung des Geschäftsbereichs „Schulen“ auf die neue Beigeordnete. Für Frau Schmid rückte Gerhard Rodrian in den Verbandsgemeinderat nach. Die bisherige Beigeordnete Eva-Maria Wagner-Seifert wurde mit dem Dank für ihre geleistete Arbeit über zehn Jahre als Beigeordnete verab- schiedet. Bürgermeister Bohrer dankte Frau Wagner-Seifert für das große Engagement, das sie auch als ehemalige Lehrerin in das Amt einge- bracht hat. Hans-Peter Geiger wurde vom Ratsgremium zum weiteren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ohne Geschäftsbereich mit 28 Ja-Stimmen gewählt und vom Bürgermeister nach Leistung des Amtseides ernannt. Herr Geiger ist 68 Jahre alt und kommt aus Bad Bergz- abern. Er folgt in der Vertretungsregelung nach der Beigeordneten. Simon (Steinfeld), Enke, Rolf (Bad Bergzabern), Dr. Ernst, Hansge- org (Schweighofen), Flory, Kathrin (Klingenmünster), Geißer, Helmut (Schweigen-Rechtenbach), Gruschinski, Roland (Pleisweiler-Ober- hofen), Hey, Otto (Oberotterbach), Hitziger, Stefan (Bad Bergzabern), Homa, Detlef (Steinfeld), Hummel, Patrik (Klingenmünster), Jansen, Sybille (Bad Bergzabern), Job, Friedrich (Kapellen-Drusweiler), Kief- fer, Thomas (Schweighofen), Kusenbach, Peter (Kapsweyer), Mar- tin, Stefan (Steinfeld), Neufeld, Matthias (Steinfeld), Oerther, Heinz (Oberotterbach), Ott, Klemens (Steinfeld), Rodrian, Gerhard (Bad Bergzabern), Schäfer, Gerda (Bad Bergzabern), Dr. Schubert, Claus- Jürgen (Schweighofen), Schulz, Ursula (Bad Bergzabern), Schwöbel, Rudi (Niederotterbach), Sprenger, Christiane (Bad Bergzabern), Wag- ner-Seifert, Eva-Maria (Klingenmünster), Wechner, Daniel (Barbelroth), Wichmann, Martin (Bad Bergzabern), Wissing, Heinrich (Niederhor- bach) und Wüst, Helmut (Gleiszellen-Gleishorbach). Das Ratsgremium beriet die Neufassung der Hauptsatzung der Ver- bandsgemeinde Bad Bergzabern. Die Verwaltung hatte die komplette Neufassung vorgelegt, da der Verbandsgemeinderat neu konstituiert wurde und auch mehrere Ratsmitglieder hinzugekommen sind. Neben redaktionellen Änderungen bekommt der bisherige Schulträger- und Sportausschuss den Namen „Schulträgerausschuss“. Die Anzahl der Mitglieder im Schulträgerausschuss wird von 18 auf 20 erhöht, übrige Ausschüsse mit Ausnahme Rechnungsprüfungsausschuss von 10 auf 12. Geändert wird auch die Höhe der Aufwandsentschädigungen. Ratsmitglied Matthias Ackermann kritisierte für die CDU-Fraktion die Erhöhung der Anzahl der Ausschussmitglieder und die Anhebung der Aufwandsentschädigung der Beigeordneten sowie der Rats- und Ausschussmitglieder. Bei 27 Ja- und 8 Nein-Stimmen wurde die Hauptsatzung vom Rat beschlossen. Für die Neufassung des § 8 „Auf- wandsentschädigung der Beigeordneten“ stimmten 24 Ratsmitglieder, bei 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Die Vertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver- bandes „Klingbachgruppe“ müssen mit der Neuwahl des Verbands- gemeinderates neu bestimmt werden. Kraft Amtes ist Bürgermeister Bohrer Mitglied. Per Akklamation wurde als seine Vertreterin Kathrin Flory gewählt. Als zweites Mitglied wurde Werkleiter Martin Engel- hard und als sein Vertreter Horst Schwarz einstimmig per Akklamation gewählt. Als Vertreter für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurden für die Verbandsversammlung für den „Grenzüberschreitenden örtlichen Wasserzweckverband Wissembourg – Bad Bergzabern“ der Erste Bei- geordnete Martin Engelhard und als dessen Vertreter Thomas Kieffer einstimmig per Akklamation gewählt. Bei den laufenden Arbeiten am Sanitärtrakt der Verbandsgemeinde- Sporthalle, berichteten Bürgermeister Bohrer und Bauleiter Klein, sind Die Leitung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, v.l.n.r.: Hans- Mehrkosten aufgetreten, die teilweise auf Verschiebungen von Arbei- Peter Geiger (Beigeordneter), Bürgermeister Hermann Bohrer, Sonja ten in den einzelnen Gewerken sowie auf unvorhergesehene Maßnah- Schmid (Beigeordnete mit Geschäftsbereich Schulen) und Martin En- men zurückzuführen sind. gelhard (hauptamtlicher Erster Beigeordneter) Auf Grund der unklaren Bodenverhältnisse und dem nicht mehr vorlie- Bürgermeister Bohrer gratulierte den beiden gewählten Beigeordneten genden Bodengutachten mussten Bodenproben genommen sowie die und freut sich zusammen mit dem hauptamtlichen Ersten Beigeord- tatsächlich vorhandene Fundamentierung geprüft werden (Kosten ca. neten Martin Engelhard auf eine gute erfolgreiche Zusammenarbeit im 511.70 Euro brutto). Beim Abbruch der Bodenplatte wurde festgestellt, Vorstand der Verbandsgemeinde. dass diese mit ca. 50 cm sehr dick betoniert wurde und die Sammellei- Der neue Verbandsgemeinderat besteht aus folgenden Ratsmit- tungen in ca. 1,5 bis 2 m Tiefe verlaufen. Dies erforderte einen erhebli- gliedern: chen Mehraufwand an Erdarbeiten in der Tiefe und die entsprechende Ackermann, Matthias (Birkenhördt), Agne, Sarah (Schweighofen), Breite des Rohrgrabens (Kosten ca. 25.944,92 Euro brutto). Um den Augspurger, Hermann (Bad Bergzabern), Bauer, Birgit ( Klingenmüns- Bauablauf zu optimieren, wurden die Unterseiten der Lichtkuppeln ter), Dr. Böttinger, Sven (Bad Bergzabern), Brunck, Peter (Schwei- im Bereich der Duschen durch die Firma Andelfinger verschlossen gen-Rechtenbach), Christmann, Volker (Vorderweidenthal), Deusch, (Kosten 2.914,38 Euro brutto). Der Abbruch der Blecheindeckung und
Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 des Dachgebälks im Bereich der Duschen und Umkleiden konnte bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß durch die Firma Andelfinger für 6.694,82 Euro erledigt werden. Die Absatz 1 nicht mehr möglich ist. Die Bekanntmachungstafel befin- vorhandenen Türöffnungen waren nicht mit Stürzen ausgeführt und det sich im Dienstgebäude der Verbandgemeindeverwaltung in Bad mussten mit neuen Stürzen und Ausmauern bis zur Decke ergänzt Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), im Erdgeschoss in der Nähe werden (Kosten 6.672,02 Euro brutto). Für die Lüftungskanäle sind des Haupteinganges (im Bürgerbüro zwischen Haupteingang und Durchbrüche erforderlich, die aus Zeitgründen durch den Rohbauer Treppenabgang zum Innenhof). für 4.711.15 Euro brutto hergestellt wurden. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson- Der Verbandsgemeinderat beauftragte die Firma Otto Andelfinger aus derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht Dahn einstimmig bei zwei Enthaltungen mit den Arbeiten zum Nach- angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentli- tragsangebot Nr. 1 in Höhe von 47.450,58 Euro brutto. che Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel. Aufgrund der Absenkung des Anbaus an der Grundschule Gleiszel- Der Standort der Bekanntmachungstafel ergibt sich aus Absatz 4. len-Gleishorbach sind größere Unterfangungsarbeiten notwendig. Der Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hinder- Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die günstigste Bieterin, nisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Firma Uretec aus Eppingen, zum Angebotspreis von rund 35.000 Euro Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos gewor- zu beauftragen. Sollte eine gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teil- den ist. haushalt Schulen nicht möglich sein, beschoss der Verbandsgemein- derat, einer überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen. §2 Das Wasserwerk Steinfeld aus dem Jahr 1954 ist an seine Kapazitäts- Ausschüsse des Verbandsgemeinderates grenzen angelangt und technisch veraltet, berichtete Bürgermeister (1) Der Verbandsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse: Bohrer. Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen daher im Rahmen 1. Werksausschuss eines Interregprojektes (gemeinsam mit der Stadt Wissembourg, dem 2. Haupt- und Finanzausschuss Syndicat Mixte und den Stadtwerken Bad Bergzabern) einen leis- 3. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss tungsfähigen Neubau zu erstellen. Die Baukosten werden auf 4,8 Mio. Euro geschätzt, und es wird mit einem Interregzuschuss von 1,0 Mio. 4. Ausschuss für Jugend und Soziales Euro gerechnet, berichtete Bürgermeister Bohrer. Dies ist eines der 5. Schulträgerausschuss größten Projekte im PAMINA-Raum. 6. Rechnungsprüfungsausschuss. Die folgenden vier Leistungen sollen öffentlich ausgeschrieben wer- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sechs Mitglieder und für jedes den: Erd- und Rohbau, Hallenbau, Technische Ausrüstung mit E-Tech- Mitglied einen Stellvertreter. Der Schulträgerausschuss hat 20 Mitglie- nik und Behälterbau. Die Ingenieurbüros Teambau und EKOPlan waren der und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. bereits mit den Leistungsphasen 1-4 (bis zur Genehmigungsplanung) Alle übrigen vier Ausschüsse des Absatzes 1 haben zwölf Mitglieder beauftragt und sollen deshalb auch die Leistungsphasen 5 - 9 ausfüh- und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. ren. Auf Vorschlag der Werksverwaltung beschloss der Verbandsge- (2) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus meinderat einstimmig, die Leistungen öffentlich auszuschreiben und der Mitte des Verbandsgemeinderates gewählt. die verbleibenden Ingenieurleistungen an die beiden Ingenieurbüros Die übrigen fünf Ausschüsse des Absatzes 1 können aus Mitgliedern zu vergeben. des Verbandgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen Das Ratsgremium beschloss einstimmig die Auftragsvergabe für die und Bürgern der Verbandsgemeinde gebildet werden. Mindestens die Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) bei Hälfte der Ausschuss-mitglieder dieser fünf Ausschüsse sollen Mit- der Feuerwehreinheit Oberotterbach. Die Auftragsvergabe erfolgt an glieder des Verbandsgemeinderates sein. Entsprechendes gilt für die die günstigste Bieterin, Bastian GmbH aus Karlsruhe, gemäß Angebot Stellvertreter der Ausschussmitglieder. vom 15.05.2019 zu einem Gesamtpreis von 58.231,76 Euro. Die vor- Zum Werksausschuss treten in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertre- aussichtlichen Mehrkosten des HLF 10 von rund 45.000 Euro sollen terinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu. im Haushalt durch Mittelübertragungen im Bereich Digitalfunk sowie Acht Mitglieder und deren Stellvertreter/Innen des Schulträgeraus- Einsparungen bei weiteren Investitionen im Teilhaushalt Brandschutz schusses sollen vier Lehrkräfte und vier gewählte Elternvertretern/ gedeckt werden. Elternvertreterinnen der Grundschulen in der Trägerschaft der Ver- Unter Punkt „Informationen und Anfragen“ berichtete Bürgermeister Bohrer, dass am Dienstag, 27. August 2019, eine weitere Sitzung des bandsgemeinde sein. Verbandsgemeinderates stattfinden wird. §3 Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung stimmte der Verbandsge- Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates meinderat drei Neueinstellungen zu. auf Ausschüsse (1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angele- Hauptsatzung genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates vor zu beraten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich vom 27. Juni 2019 mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der die Federführung. Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung (2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Verbandsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ver- Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungs- bandsgemeinderates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzo- verordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit gen wird. bekannt gemacht wird: Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt. §1 (3) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über Öffentliche Bekanntmachungen die folgenden Angelegenheiten übertragen: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen in 1. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der einer Zeitung. Abschluss von Vergleichen, soweit die Entscheidung hierüber Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher nicht dem Bürgermeister übertragen ist. Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich 2. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä- bekannt zu machen. ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen im Einzelfall, die nach (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Umfang oder Bedeutung erheblich sind, bis zu einem Betrag von Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung 10.000,00 Euro. im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen oder Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In Auszahlungen sind nach Umfang oder Bedeutung bis zu einem diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Betrag von 2.000,00 Euro unerheblich. Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Ausle- 3. Verfügung über Verbandsgemeindevermögen ab einer Wert- gung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes grenze von 1.000,00 Euro bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Euro im Einzelfall. Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an 4. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen des mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. Haushaltsplanes ab einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro bis (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- zu einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro. Jede Investitionsmaß- schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt nahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall zu betrachten. Absatz 2 entsprechend. 5. Unbefristete Niederschlagung von erheblichen Forderungen im (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO Einzelfall bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro. Unbefristete des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abwei- Niederschlagungen bis zu einem Betrag von 2.000,00 Euro im chend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel Einzelfall sind nicht erheblich.
Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 6. Erlass von Forderungen im Einzelfall bis zu einem Betrag von (4) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 wird nachgewiesener 2.500,00 Euro. Lohnausfall in voller Höhe ersetzt. Er umfasst bei Arbeitnehmern 7. Stundung von Forderungen im Einzelfall ab einer Wertgrenze von auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleis- mehr als 10.000,00 Euro. tungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialver- 8. Entscheidung als „Oberste Dienstbehörde“ nach § 89 Abs. 1 Satz sicherungsbeiträgen. 3 LPersVG. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes 9. Entscheidung über die Vermittlung und Annahme von Sponsoring- ersetzt. Der Durchschnittssatz beträgt je Sitzungsstunde 18,00 Euro leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen und pro Sitzungstag höchstens 36,00 Euro. gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschrän- Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen kung. können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die §4 Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2. auf den Bürgermeister (5) Die Vorsitzenden, der im Verbandsgemeinderat gebildeten Frakti- (1) Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angele- onen, erhalten zusätzlich eine besondere Entschädigung in Höhe der genheiten übertragen: nach Abs. 2 festgesetzten Entschädigung. 1. Verfügung über Verbandsgemeindevermögen bis zu einer Wert- §7 grenze von 1.000,00 Euro im Einzelfall. Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen des (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates erhal- Haushaltsplanes bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro. ten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen eine Entschädigung in Jede Investitionsmaßnahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 Euro je Sitzung. zu betrachten. (2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Verbands- 3. Aufnahme von Krediten bei Bedarf nach Maßgabe der genehmig- gemeinderates oder der Verbandsgemeinde erhalten eine Entschädi- ten Haushaltssatzung nach vorausgegangener Ausschreibung. gung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes 4. Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu einem Betrag von bestimmt ist. 10.000,00 Euro. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Absatz 3 bis 4. 5. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung. §8 6. Entscheidung über die Ausschreibung von Lieferungen und Leis- Aufwandsentschädigung der Beigeordneten tungen und von Baumaßnahmen auf der Grundlage des jeweiligen (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung Haushaltsplanes, des Bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf- bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 Euro im Einzelfall. wandsent-schädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1KomAEVO. (2) Die den Eigenbetrieb betreffenden Zuständigkeitsbestimmungen Erfolgt die Vertretung des Bürgermeisters nicht für die Dauer eines bleiben unberührt. vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Drei- Ebenso bleiben sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbe- ßigstel des Monatsbetrages gemäß Satz 1. Erfolgt die Vertretung stimmungen unberührt. während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die §5 Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine Beigeordnete nach Abs. 2 gewährte Aufwands-entschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbe- (1) Die Verbandsgemeinde hat drei Beigeordnete. (2) Der Erste Beigeordnete ist hauptamtlich tätig. reich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädi- (3) Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde wird neben den gung in Höhe von 33 v. H. des Höchstsatzes nach § 13 Abs. 2 Satz 3 Geschäftsbereichen des Bürgermeisters und des hauptamtlichen KomAEVO. Ersten Beigeordneten ein weiterer Geschäftsbereich gebildet, der auf (3) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Verbandsgemeinderatsmit- einen der weiteren Beigeordneten zu übertragen ist. glieder sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an §6 Aufwandsentschädigung der Mitglieder 1. den Sitzungen des Verbandsgemeinderates die Aufwandsent- des Verbandsgemeinderates schädigung für Verbandsgemeinderatsmitglieder nach § 6 Abs. 2; (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen 2. den Sitzungen der Ausschüsse die Aufwandsentschädigung für persönlichen Aufwendungen erhalten die Verbandsgemeinderatsmit- Mitglieder der Ausschüsse nach § 7 Abs. 1; glieder für die Teilnahme an Sitzungen des Verbandsgemeinderates 3. den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines monatlichen Durch- monatlich. schnittssatzes in Höhe von 40,00 Euro. (4) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Der Jahresbetrag des monatlichen Durchschnittssatzes wird um 50 v. §9 H. gekürzt, wenn das Verbandsgemeinderatsmitglied an mindestens Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige der Hälfte der in diesem Jahr stattgefundenen Verbandsgemeinde- ratssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonsti- der Teilnahme gemäß § 38 GemO ausgeschlossen wurde. gen persönlichen Aufwendungen erhalten die Feuerwehrangehörigen (3) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 werden keine Fahrtkosten eine Entschädigung nach Maßgabe der §§ 10 und 11 der Feuerwehr- für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet. Entschädigungsverordnung Rheinland-Pfalz (FeuerwEntschV RP) und der nachfolgenden Absätze 2 bis 4. (2) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für: 1. den Wehrleiter gemäß §10 Abs. 1 FeuerwEntschV den festgesetzten Höchstbetrag, zuzüglich des dort festgesetzten Zuschlags 2. die stellvertretenden Wehrleiter als ständige Vertreter 50 v.H. des Wehrleiters (§10 Abs. 1 und 3 Feuer- wEntschV), soweit sie regelmäßig einen Teil der Aufgaben des Wehrlei- ters wahrnehmen 3. den Wehrführer von den Höchstbetrag gem. §10 Abs. 2 FeuerwEntschV Bad Bergzabern 3.1 den Wehrführer von 75 v.H. des Höchstbetrages gemäß §10 Abs. 2 FeuerwEntschV Barbelroth, Dörrenbach, Klingenmünster, Oberotterbach, Schweigen-Rechtenbach, Steinfeld 3.2 den Wehrführer von 50 v.H. des Höchstbetrages gemäß §10 Abs. 2 FeuerwEntschV Birkenhördt, Böllenborn, Dierbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Oberschlettenbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweighofen, Vorderweidenthal 3.3 die stellvertretenden Wehrführer als ständiger Vertreter 50 v.H. der Aufwandsentschädigungen der Wehr- führer von Ziffer 3.1 und 3.2 4. die Ausbilder je Ausbildungsstunde den in § 11 Abs. 1 FeuerwEntschV festgesetzten Satz 5. die Jugendfeuerwehrwarte den Satz gem. § 11 Abs. 4 FeuerwEntschV
Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 6. die Leiter einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr den Satz gem. § 11 Abs. 4 FeuerwEntschV 7. die Atemschutzgerätewarte für jedes in der VG vorgehaltene Atemschutzgerät geteilt durch die Anzahl der bestellten Gerätewarte im Rahmen des § 11 Abs. 4 Feuer- wEntschV. Darunter fallen die hauptamtlichen Gerätewarte der Verbands- gemeinde nicht. 8. Feuerwehrangehörige für die Alarm- und Einsatzplanung den Mindestsatz gem. §11 Abs. 4 FeuerwEntschV 9. Feuerwehrangehörige für die Bedienung, Wartung und Pflege den Mindestsatz gem. §11 Abs. 4 FeuerwEntschV der Informations- und Kommunikationsmittel (3) Die Aufwandsentschädigung wird außer im Falle des Absatzes 2 Auf die Entschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet Nr. 4 in Form eines monatlichen Pauschbetrages gewährt. Daneben werden. werden die in § 5 FeuerwEntschV genannten Aufwendungen beson- Der Anspruch ist nicht übertragbar und unterliegt gem. § 850a Zivil- ders erstattet. prozessordnung nicht der Pfändung. (4) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Anspruch auf Zahlung (6) Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt einen Behinder- einer Aufwandsentschädigung, wenn sie zu Einsätzen herangezogen tenbeauftragten. Kosten werden nach dem Landesreisekostengesetz wurden, bei denen aufgrund § 36 LBKG Kostenersatz zu leisten ist. erstattet. Die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem Produkt des maß- § 11 gebenden Stundensatzes und der tatsächlichen Stundenzahl, zu der Inkrafttreten der Feuerwehrangehörige herangezogen wurde. Der Stundensatz beträgt 8,00 Euro. (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt- machung in Kraft. § 10 (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26. Juni 2014 in der Fas- Ehrenamtliche Schulpatinnen/-paten, sung der 1. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 außer Kraft. ehrenamtliche Sporthallenbetreuer/-innen, ehrenamtliche Betreuer/-innen der Jugendpflege, Bad Bergzabern, 27. Juni 2019 ehrenamtliche Betreuer/-innen von Flüchtlingen, Hermann Bohrer, Bürgermeister Behindertenbeauftragter Hinweis (1) a) In den Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird Bad Bergzabern werden Grundschüler nachmittags bis 16:00 Uhr nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz betreut. Außerdem wurde teilweise die Ganztagsschule eingeführt. auf Folgendes hingewiesen: Die Verbandsgemeinde beschäftigt in der Ganztagsschule der Grund- (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schule Bad Bergzabern und den sonstigen Grundschulen in ihrer Trä- schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, gerschaft so genannte Schulpatinnen/-paten. so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Die Tätigkeiten der Schulpatinnen/-paten, die darin bestehen, die zustande gekommen. Eltern in der unterrichtsfreien Zeit (Mittagspause) in der Schule zu ver- Dies gilt nicht, wenn treten und für einen geordneten Ablauf der Mittagspause einschließ- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- lich des Mittagessens in der Grundschule zu sorgen, stellen eine migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ehrenamtliche Tätigkeit dar. Die Bestellung der Schulpatinnen/-paten verletzt worden sind, oder für die Dauer eines Schuljahres erfolgt jährlich zu Beginn des Schul- 2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts- jahres durch den Bürgermeister. behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung b) Die Verbandsgemeinde regelt die außerschulische Sporthallen- der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands- nutzung (Verbandsgemeinde-, Kreis- und Gymnasiumsporthalle) gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern durch Vereine usw. an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün- Während der arbeitszeitbedingten Abwesenheit der Hausmeister an den soll, schriftlich geltend gemacht hat. den Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen setzt die Verbands- (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemeinde zur Ausübung des Hausrechtes und der Schlüsselgewalt gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten sowie zur Bedienung der technischen Anlagen während dieser Nut- Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. zungszeit ehrenamtliche Sporthallenbetreuer/innen ein, die die vorge- nannte ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Bad Bergzabern, den 28.06.2019 Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung bzw. Nach- Verbandsgemeindeverwaltung teilsausgleich bezahlt, dieser beträgt Im Auftrag für a) 8,40 Euro pro Stunde der durch den Schulträger im Benehmen Kummler mit der Schulleitung festgelegten Betreuungszeit, für b) 8,00 Euro pro Stunde der notwendigen Anwesenheitszeit wäh- Amtliche Bekanntmachung über rend der Hallenbelegung. die Einberufung einer Ersatzperson (2) Im Rahmen der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Bad Bergz- inden Verbandsgemeinderat der abern werden bei Veranstaltungen, Ausflügen und Ferienfreizeiten auch ehrenamtliche Betreuer tätig. Die Tätigkeiten der ehrenamtlichen Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Betreuer im Rahmen der Jugendpflege, die darin bestehen, die Kinder Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver- und Jugendlichen zu beaufsichtigen und bei der Durchführung von tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Veranstaltungen und Projekten mitzuarbeiten, stellen eine ehrenamt- Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän- liche Tätigkeit dar. dert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448). Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung bzw. Nach- - Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der teilsausgleich bezahlt, dieser beträgt Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - - bei Halbtagesveranstaltungen 12,50 Euro, Das Ratsmitglied Sonja Schmid, Hauptstraße 19, 76889 Kapsweyer wurde zur Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - bei Tagesveranstaltungen 25,00 Euro, gewählt und hat einen Geschäftsbereich übertragen bekommen. - bei Ferienfreizeiten pro Tag 25,00 Euro. Damit hat sie ihr Ratsmandat verloren. (3) Zur Betreuung von Flüchtlingen bestellt die Verbandsgemeinde Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatz- ehrenamtliche Betreuer/-innen, welche die Betreuung der Flüchtlinge person einzuberufen. (Asylbewerber) vor Ort übernehmen. Der Umfang der Betreuung und Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten die Anzahl der Betreuer/-innen werden von der Verbandsgemeinde Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem flexibel je nach Bedarf bestimmt. Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung bzw. (GRÜNE). Nachteilsausgleich bezahlt. Dieser beträgt 8,40 Euro pro Stunde der Dies ist Herr notwendigen Betreuungszeit. Gerhard Rodrian (4) Die Entschädigung bzw. der Nachteilsausgleich pro Stunde nach Wallonenstraße 7 Absatz 1 und Absatz 3 erhöht sich auf Grund entsprechender Anwen- 76887 Bad Bergzabern. dung von § 18 Satz 1 KomAEVO um den gleichen Vomhundertsatz wie Herr Rodrian hat das Mandat angenommen. die Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister/innen nach § 12 Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom- Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. munalwahlordnung (KWO). (5) Mit der Zahlung der Entschädigung bzw. eines Nachteilsausglei- ches sind die notwendigen baren Auslagen, ein Verdienstausfall und Bad Bergzabern, 1. Juli 2019 die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten. Hermann Bohrer, Bürgermeister
Bad Bergzabern, den 03.07.2019 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019 (2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Ange- Bad Bergzabern legenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Stadtra- tes. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Stadtrates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird. Hauptsatzung der Stadt Bad Bergzabern (3) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen: vom 28. Juni 2019 Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung 1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä- (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen im Einzelfall, die nach der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverord- Umfang oder Bedeutung erheblich sind, bis zu einem Betrag von nung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter 2.500,00 Euro. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausga- (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit ben sind nach Umfang oder Bedeutung bis zu einem Betrag von bekannt gemacht wird: 500,00 Euro unerheblich. §1 2. Verfügung über Stadtvermögen ab einer Wertgrenze von 1.000,00 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Euro bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro im Einzelfall. (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen in der Zeitung. 3. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen Der Stadtrat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die des Haushaltsplanes ab einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro bis Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu zu einer Wertgrenze von 15.000,00 Euro. Jede Investitionsmaß- machen. nahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall zu betrachten. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder 4. Stundung von Forderungen im Einzelfall ab einer Wertgrenze von Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im mehr als 10.000,00 Euro. Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Ein- 5. Unbefristete Niederschlagungen. sicht während der Sprechzeiten bekannt gemacht werden. In diesem 6. Erlasse bis 500,00 Euro. Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der 7. Die Entscheidung über die Vermittlung und Annahme von Sponso- Auslegung, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch ringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendun- öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinwei- gen gemäß § 94 Absatz 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze sen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. von 1.000,00 Euro im Einzelfall. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsicht- nahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindes- §5 tens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. Übertragung von Aufgaben des Stadtrates (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- auf den Stadtbürgermeister schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt (1) Auf den Stadtbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Absatz 2 entsprechend. Angelegenheiten übertragen: (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Absatz 4 GemODVO des 1. Verfügung über Stadtvermögen sowie die Hingabe von Darlehen Stadtrates, eines Ausschusses oder des Ortsbeirates werden abwei- der Stadt bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 Euro im Einzelfall. chend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß des Haushaltsplanes bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro. Absatz 1 nicht mehr möglich ist. Die Bekanntmachungstafel für Sit- Jede Investitionsmaßnahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall zungen des Stadtrates oder eines Ausschusses befindet sich im zu betrachten. Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Bergzabern, 3. Aufnahme von Krediten bei Bedarf nach Maßgabe der genehmig- Königstraße 61 (Schloss), im Erdgeschoss in der Nähe des Haupt- ten Haushaltssatzung nach vorausgegangener Ausschreibung einganges (im Bürgerbüro zwischen Haupteingang und Ausgang zum bzw. Angebotseinholung. Innenhof). Die Bekanntmachungstafel für Sitzungen des Ortsbeirates befindet sich im Ortsteil Blankenborn in der Straße „Zum Abtskopf 28“ 4. Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu einem Betrag von gegenüber der Kirche. 10.000,00 Euro. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson- 5. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte. derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht 6. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentli- Rechtsmitteln zur Fristwahrung. che Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel 7. Erlass bis 50,00 Euro. im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Bergz- 8. Abgabe der Erklärung, das ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. abern, Königstraße 61 (Schloss), im Erdgeschoss in der Nähe des BauGB nicht besteht. Haupteinganges. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Besei- 9. Abgabe der Erklärung nach § 67 Abs. 1 Satz 2 LBauO i.V. mit tigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, § 67 Absatz 3 LBauO darüber, dass ein Genehmigungsverfahren sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegen- durchgeführt werden soll (im Freistellungsverfahren nach § 67 standslos geworden ist. LBauO). §2 10. Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Ortsbezirke Jagdgenossenschaftsversammlung. (1) Der Ortsteil Blankenborn bildet einen Ortsbezirk. (2) Die Zuständigkeit des Bürgermeisters für die laufende Verwaltung Der Ortsbezirk Blankenborn umfasst das Gebiet der ehemaligen gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 GemO bleibt von der vorstehenden Gemeinde Blankenborn. Aufgabenübertragung unberührt. (2) Der Ortsbeirat im Ortsteil Blankenborn hat drei Mitglieder. §6 §3 Beigeordnete Ausschüsse des Stadtrates (1) Die Stadt hat drei Beigeordnete. (1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse: (2) Für die Verwaltung der Stadt werden vier Geschäftsbereiche gebil- 1. Haupt- und Finanzausschuss det. 2. Bau- und Planungsausschuss §7 3. Stadtentwicklungs- und Tourismusausschuss Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates 4. Ausschuss für Gartenamt, Friedhof, Landwirtschaft, Forst, Jagd (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonsti- und Umwelt gen persönlichen Aufwendungen erhalten die Stadtratsmitglieder für 5. Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Kultur die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates eine Entschädigung nach 6. Rechnungsprüfungsausschuss Maßgabe der Absätze 2 bis 6. 7. Volkshochschulausschuss (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines monatlichen Durchschnittssatzes in Höhe von 60,00 Euro. Der Jahresbetrag des (2) Die Ausschüsse haben je zehn Mitglieder und für jedes Mitglied monatlichen Durchschnittssatzes wird um 50 v. H. gekürzt, wenn das eine/n Stellvertreter/in. Abweichend von Satz 1 hat der Rechnungs- Stadtratsmitglied an mindestens der Hälfte der in diesem Jahr stattge- prüfungsausschuss sechs Mitglieder. fundenen Stadtratssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen §4 hat oder von der Teilnahme ausgeschlossen war. Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf Ausschüsse (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkos- (1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angele- ten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet. genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Stadtrates vor zu bera- Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch ten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistun- Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Feder- gen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversiche- führung. rungsbeiträgen.
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