6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

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6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
39. Jahrgang                  Mittwoch, den 3. Juli 2019                                  Nr. 27/2019

                                           6.+7. JULI 2019
                                                                     18 Weingüter präsentieren
                                                                       ihre Weine auf höchstem
                                                                Niveau inmitten der Weinberge
                                                             auf dem Sonnenberg begleitet von
                                                                   kulinarischen Köstlichkeiten.
                                                            18 domaines viticoles présenteront
                                                                 leurs vins au plus haut niveau
                                                                  accompagnés par des délices
                                                                               gastronomiques.

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6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019                                                                          - 2 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019

                Auf einen Blick
       Notfallrufnummern                                                                                         Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110   ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222             ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117                   Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240             Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
                                                                                                            E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
                                                                                                            Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
       Medizinische                                                                                         - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,
       Bereitschaftsdienste                                                                                 Do 14.00 bis 18.00 Uhr
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen                                           Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis
Stelle geleitet!)                                                                                           18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                     ❙❙ Rentenstelle und Archiv
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                             nach telefonischer Vereinbarung
Telefon 116117                                                                                              ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00                                           Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um
07.00 Uhr                                                                                                   ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
                                                                                                            Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                     IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,                                           VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00,
Telefon 116117                                                                                              Kontonr. 27308
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
❙❙ Zahnarzt                                                                                                 Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672
29. / 30. 06. 2019                                                                                          IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545
Dr. Peters, Insheim, Hauptstraße 13, Tel. 06341 85252                                                       ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                    Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern,
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                            Tel. 06343 9896-60
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr
www.lak-rlp.de                                                                                              Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage
Mittwoch, 26.06.2019                                                                                        von 10.00 bis 13.00 Uhr.
Reben Apotheke, Klingenmünster, Weinstraße 40, Tel. 06349 1677
Donnerstag, 27.06.2019
                                                                                                            ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495                                              Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun-
Freitag, 28.06.2019                                                                                         ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594                                           Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Samstag, 29.06.2019                                                                                         Schichtplan erstellt:
Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495                                              Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Sonntag, 30.06.2019                                                                                         Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������� Taxi Drieß
Adler Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 35, Tel. 06343 2543                                             Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr���������������� Taxi Pfalzgraf
Montag, 01.07.2019                                                                                          Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������� Taxi Pfalzgraf
Bahnhof Apotheke, Annweiler, Bahnhofstraße 15, Tel. 06346 1516                                              Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������� Taxi Leischner
Dienstag, 02.07.2019                                                                                        Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
Steinbühl Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, Tel.                                          weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die
06342 7040                                                                                                  Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer
Mittwoch, 03.07.2019                                                                                        bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die
Pelikan Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstraße 20, Tel. 06349 8166                                     Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
                                                                                                            Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs-
❙❙ Krankenhäuser
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße                                                                         pflicht.
Standort Bad Bergzabern
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0                                                       Soziale Einrichtungen /
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06343 950 – 0
                                                                                                                 Beratungsdienste
                                                                                                            ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
       Technische                                                                                           Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,
                                                                                                            Tel. 06341 940-425
       Bereitschaftsdienste                                                                                 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in
❙❙ Verbandsgemeindewerke                                                                                    die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern                                                  Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603                                                                ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG                                             www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797
                                                                                                            ❙❙ Gesundheitsamt
❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern                                                                                Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und
beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)                                            ❙❙ AIDS-Beratung
Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502                                                                         Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech-
                                                                                                            zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung,
❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke                                                                                Tel. 06341 940-604
Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777                                                               ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                                                                            Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,
❙❙ Störungsdienst Pfalzgas                                                                                  Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und
Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen-                                              deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do
münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rech-                                              14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621
tenbach
Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448                                                                      ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
                                                                                                               Bergzabern
❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
                                                                                                            jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626
Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld                                         ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie
Tel. 0800 0837111                                                                                           Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019   - 3 -   Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019                                     - 4 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019

          Auf einen Blick
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss                           ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr,      Tel. 06343 9516050
9.00-12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888                                     ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern (für den Stadtbereich)          Tel. 06349 990215
Tel. 06343 2266 und 9512615
                                                                       ❙❙ VdK Kreisverband Landau
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst                     Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
Tel. 06343 7811
❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin
Tel. 06343 610696
                                                                            Öffnungszeiten
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“                                            ❙❙ Freischwimmbäder Bad Bergzabern und Steinfeld
Königstraße 38                                                         Bad Bergzabern (Tel. 06343 7120):
Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr           Montag - Freitag 08.00 - 20.00 Uhr,
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,      Samstag / Sonntag / Feiertag 09.00 - 20.00 Uhr
Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä-        Steinfeld (Tel. 06340 1250):
sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr        Montag - Sonntag und Feiertag 10.00 - 20.00 Uhr.
entgegen genommen.                                                     Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss.
Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite   ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern                 Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250               med. Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
                                                                       www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
❙❙ Pflegestützpunkt                                                    Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-   - 23.00 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                   Feiertagen und in den Weihnachtsferien)
❙❙ Ökumenische Sozialstation                                           Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                          Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/SÜW        - 20.00 Uhr.
Tel. 06341 942946                                                      Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr
                                                                       Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern                         Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811
                                                                       ❙❙ Stadtmuseum
❙❙ Arbeiterwohlfahrt                                                   Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im histori-
Tel. 07275 5691                                                        schen Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau                                            ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0                Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an
❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau               allen Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und         Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel         Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15
06341-7039935                                                          Personen möglich.
                                                                       Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de.
   Gleiszellen-Gleishorbach und Klingenmünster
Tel. 06349 9630966                                                     ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms
❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld                                          am Marktplatz
                                                                       Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
Tel. 06340 9258008 und 06340 8317
                                                                       samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer                         Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
                                                                       ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
❙❙ Telefonseelsorge                                                    Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 -
Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222                 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas
❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern                                    Dietz, Tel. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de
Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach-      ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern      Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine    Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung, Tel. 06343 7060070.
                                                                       Kapsweyer                 Mi.          16.00 - 18.00 Uhr
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                        Klingenmünster            Mi.          16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen
Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie,                                                                  17.00 – 18.30 Uhr Ausleihe
Kontakt: KJP-Essstoerung@pfalzklinikum.de
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.)          Oberotterbach             Fr.          15.30 - 17.30 Uhr
Tel. 06349 900-2555                                                    ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.),
                                                                       im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
Tel. 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung           Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr
Treffen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr,
Tel. 06349 900-2120. Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörun-
gen jeden 1. Do im Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
                                                                            Amtsblatt Südpfalz Kurier
                                                                       Die nächste Ausgabe erscheint am
❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)                                     am Mittwoch, 3. Juli 2019.
Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
Tel. 06341 9273-10 und -14                                             Redaktionsschluss
❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft                             spätestens 1. Juli, 9:00 Uhr.
Tel. 0173/665218 und 06345 7457                                        Redaktion: Hans-Peter Koob
                                                                       Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de
❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in    (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an
der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735               Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de)
❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827                                Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.
Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen                            ❙❙ „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!
Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz                                   Ende des redaktionellen Teils
Tel. 06340 8697
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
100
Bad Bergzabern, den 03.07.2019   - 5 -        Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019

            JAHRE
       VEREINIGTE
    Donnerstag, 11.07.2019
    17:30 UHR / spiel E-Jugend
    19:00 UHR / SpVGG II - SF Dierbach Ii
     Freitag, 12.07.2019
     16:30 UHR / DFB - SPortAbzeichen
     18:30 UHR / Spiel der Ehemaligen
     19:30 UHR / Spvgg ü32 - TuS Lachen-Speyerdorf
     Samstag, 13.07.2019
     14:30 UHR / SPVGG I - SV Hilst
     17:00 UHr / BenefizspiEL für Sternenkinder
                TSV Fort. Billgheim-Ingenh. - SV Rülzheim
     20:00 Uhr / 90er Open-Air / Live-Dj's & Bar
     Sonntag, 14.07.2019
     11:00 Uhr / Spiel F-Jugend
     13:00 Uhr / Spielfest
     18:00 Uhr / SV Kapellen-Drusweiler - SF DIerbach
    Montag, 15.07.2019
    17:00 UHR / SPIEL C-Jugend
    18:30 UHR / Spiel SPVGG I - FSV STEINWEILER
    20:15 Uhr / Spiel SpVgg ü50 - FSV Offenbach
    Anschliessend Feuerwerk
  kulinarisches Angebot
  wechselnde Tagesessen
  Flammkuchen
  erfrischende Cocktails
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019                                    - 6 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019

                                                         Amtlicher Teil

                                                    Verbandsgemeinde

       Konstituierende Sitzung des Verbandsgemeinderates Bad Bergzabern
(Kb) Mit der Konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25. Juni 2019 im Fest-Spiel-Haus von Niederhorbach hat für das neue
Ratsgremium die Legislaturperiode 2019 / 2024 begonnen. Durch Handschlag verpflichtete Bürgermeister Hermann Bohrer am vergangenen
Dienstag die Männer und Frauen des Verbandsgemeinderates Bad Bergzabern und informierte sie über die Aufgaben ihres neuen Ehrenamtes.
36 Ratsmitglieder wurden von den Bürgern in das Gremium gewählt, das sich aus den Fraktionen CDU, SPD, FWG, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜ-
NEN, AfD und FDP zusammensetzt. Der Bürgermeister gratulierte den Ratsmitgliedern zu ihrer Wahl und wünschte dem neuen Verbandsgemein-
derat eine gute Arbeit zum Wohle der Bürger und Gemeinden.
Zur weiteren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wählte das Ratsgremium mit 34 Ja-Stimmen Sonja Schmid (BÜNDNIS 90
/ DIE GRÜNEN). Die 36-Jährige wohnt in Kapsweyer und ist in der IT-Branche tätig. Sie wurde von Bürgermeister Bohrer vereidigt, in das Amt
eingeführt und folgt in der Vertretungsregelung nach dem hauptamtlichen Beigeordneten. Ferner beschloss der Rat einstimmig die Übertragung
des Geschäftsbereichs „Schulen“ auf die neue Beigeordnete. Für Frau Schmid rückte Gerhard Rodrian in den Verbandsgemeinderat nach.
Die bisherige Beigeordnete Eva-Maria Wagner-Seifert wurde mit dem Dank für ihre geleistete Arbeit über zehn Jahre als Beigeordnete verab-
schiedet. Bürgermeister Bohrer dankte Frau Wagner-Seifert für das große Engagement, das sie auch als ehemalige Lehrerin in das Amt einge-
bracht hat.
Hans-Peter Geiger wurde vom Ratsgremium zum weiteren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ohne Geschäftsbereich mit
28 Ja-Stimmen gewählt und vom Bürgermeister nach Leistung des Amtseides ernannt. Herr Geiger ist 68 Jahre alt und kommt aus Bad Bergz-
abern. Er folgt in der Vertretungsregelung nach der Beigeordneten.
                                                                      Simon (Steinfeld), Enke, Rolf (Bad Bergzabern), Dr. Ernst, Hansge-
                                                                      org (Schweighofen), Flory, Kathrin (Klingenmünster), Geißer, Helmut
                                                                      (Schweigen-Rechtenbach), Gruschinski, Roland (Pleisweiler-Ober-
                                                                      hofen), Hey, Otto (Oberotterbach), Hitziger, Stefan (Bad Bergzabern),
                                                                      Homa, Detlef (Steinfeld), Hummel, Patrik (Klingenmünster), Jansen,
                                                                      Sybille (Bad Bergzabern), Job, Friedrich (Kapellen-Drusweiler), Kief-
                                                                      fer, Thomas (Schweighofen), Kusenbach, Peter (Kapsweyer), Mar-
                                                                      tin, Stefan (Steinfeld), Neufeld, Matthias (Steinfeld), Oerther, Heinz
                                                                      (Oberotterbach), Ott, Klemens (Steinfeld), Rodrian, Gerhard (Bad
                                                                      Bergzabern), Schäfer, Gerda (Bad Bergzabern), Dr. Schubert, Claus-
                                                                      Jürgen (Schweighofen), Schulz, Ursula (Bad Bergzabern), Schwöbel,
                                                                      Rudi (Niederotterbach), Sprenger, Christiane (Bad Bergzabern), Wag-
                                                                      ner-Seifert, Eva-Maria (Klingenmünster), Wechner, Daniel (Barbelroth),
                                                                      Wichmann, Martin (Bad Bergzabern), Wissing, Heinrich (Niederhor-
                                                                      bach) und Wüst, Helmut (Gleiszellen-Gleishorbach).
                                                                      Das Ratsgremium beriet die Neufassung der Hauptsatzung der Ver-
                                                                      bandsgemeinde Bad Bergzabern. Die Verwaltung hatte die komplette
                                                                      Neufassung vorgelegt, da der Verbandsgemeinderat neu konstituiert
                                                                      wurde und auch mehrere Ratsmitglieder hinzugekommen sind. Neben
                                                                      redaktionellen Änderungen bekommt der bisherige Schulträger- und
                                                                      Sportausschuss den Namen „Schulträgerausschuss“. Die Anzahl der
                                                                      Mitglieder im Schulträgerausschuss wird von 18 auf 20 erhöht, übrige
                                                                      Ausschüsse mit Ausnahme Rechnungsprüfungsausschuss von 10 auf
                                                                      12. Geändert wird auch die Höhe der Aufwandsentschädigungen.
                                                                      Ratsmitglied Matthias Ackermann kritisierte für die CDU-Fraktion die
                                                                      Erhöhung der Anzahl der Ausschussmitglieder und die Anhebung
                                                                      der Aufwandsentschädigung der Beigeordneten sowie der Rats-
                                                                      und Ausschussmitglieder. Bei 27 Ja- und 8 Nein-Stimmen wurde die
                                                                      Hauptsatzung vom Rat beschlossen. Für die Neufassung des § 8 „Auf-
                                                                      wandsentschädigung der Beigeordneten“ stimmten 24 Ratsmitglieder,
                                                                      bei 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
                                                                      Die Vertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
                                                                      bandes „Klingbachgruppe“ müssen mit der Neuwahl des Verbands-
                                                                      gemeinderates neu bestimmt werden. Kraft Amtes ist Bürgermeister
                                                                      Bohrer Mitglied. Per Akklamation wurde als seine Vertreterin Kathrin
                                                                      Flory gewählt. Als zweites Mitglied wurde Werkleiter Martin Engel-
                                                                      hard und als sein Vertreter Horst Schwarz einstimmig per Akklamation
                                                                      gewählt.
                                                                      Als Vertreter für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurden für
                                                                      die Verbandsversammlung für den „Grenzüberschreitenden örtlichen
                                                                      Wasserzweckverband Wissembourg – Bad Bergzabern“ der Erste Bei-
                                                                      geordnete Martin Engelhard und als dessen Vertreter Thomas Kieffer
                                                                      einstimmig per Akklamation gewählt.
                                                                      Bei den laufenden Arbeiten am Sanitärtrakt der Verbandsgemeinde-
                                                                      Sporthalle, berichteten Bürgermeister Bohrer und Bauleiter Klein, sind
Die Leitung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, v.l.n.r.: Hans-      Mehrkosten aufgetreten, die teilweise auf Verschiebungen von Arbei-
Peter Geiger (Beigeordneter), Bürgermeister Hermann Bohrer, Sonja     ten in den einzelnen Gewerken sowie auf unvorhergesehene Maßnah-
Schmid (Beigeordnete mit Geschäftsbereich Schulen) und Martin En-     men zurückzuführen sind.
gelhard (hauptamtlicher Erster Beigeordneter)                         Auf Grund der unklaren Bodenverhältnisse und dem nicht mehr vorlie-
Bürgermeister Bohrer gratulierte den beiden gewählten Beigeordneten   genden Bodengutachten mussten Bodenproben genommen sowie die
und freut sich zusammen mit dem hauptamtlichen Ersten Beigeord-       tatsächlich vorhandene Fundamentierung geprüft werden (Kosten ca.
neten Martin Engelhard auf eine gute erfolgreiche Zusammenarbeit im   511.70 Euro brutto). Beim Abbruch der Bodenplatte wurde festgestellt,
Vorstand der Verbandsgemeinde.                                        dass diese mit ca. 50 cm sehr dick betoniert wurde und die Sammellei-
Der neue Verbandsgemeinderat besteht aus folgenden Ratsmit-           tungen in ca. 1,5 bis 2 m Tiefe verlaufen. Dies erforderte einen erhebli-
gliedern:                                                             chen Mehraufwand an Erdarbeiten in der Tiefe und die entsprechende
Ackermann, Matthias (Birkenhördt), Agne, Sarah (Schweighofen),        Breite des Rohrgrabens (Kosten ca. 25.944,92 Euro brutto). Um den
Augspurger, Hermann (Bad Bergzabern), Bauer, Birgit ( Klingenmüns-    Bauablauf zu optimieren, wurden die Unterseiten der Lichtkuppeln
ter), Dr. Böttinger, Sven (Bad Bergzabern), Brunck, Peter (Schwei-    im Bereich der Duschen durch die Firma Andelfinger verschlossen
gen-Rechtenbach), Christmann, Volker (Vorderweidenthal), Deusch,      (Kosten 2.914,38 Euro brutto). Der Abbruch der Blecheindeckung und
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019                                     - 7 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019
des Dachgebälks im Bereich der Duschen und Umkleiden konnte            bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß
durch die Firma Andelfinger für 6.694,82 Euro erledigt werden. Die     Absatz 1 nicht mehr möglich ist. Die Bekanntmachungstafel befin-
vorhandenen Türöffnungen waren nicht mit Stürzen ausgeführt und        det sich im Dienstgebäude der Verbandgemeindeverwaltung in Bad
mussten mit neuen Stürzen und Ausmauern bis zur Decke ergänzt          Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), im Erdgeschoss in der Nähe
werden (Kosten 6.672,02 Euro brutto). Für die Lüftungskanäle sind      des Haupteinganges (im Bürgerbüro zwischen Haupteingang und
Durchbrüche erforderlich, die aus Zeitgründen durch den Rohbauer       Treppenabgang zum Innenhof).
für 4.711.15 Euro brutto hergestellt wurden.                           (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson-
Der Verbandsgemeinderat beauftragte die Firma Otto Andelfinger aus     derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht
Dahn einstimmig bei zwei Enthaltungen mit den Arbeiten zum Nach-       angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentli-
tragsangebot Nr. 1 in Höhe von 47.450,58 Euro brutto.                  che Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel.
Aufgrund der Absenkung des Anbaus an der Grundschule Gleiszel-         Der Standort der Bekanntmachungstafel ergibt sich aus Absatz 4.
len-Gleishorbach sind größere Unterfangungsarbeiten notwendig. Der     Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hinder-
Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die günstigste Bieterin,     nisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der
Firma Uretec aus Eppingen, zum Angebotspreis von rund 35.000 Euro      Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos gewor-
zu beauftragen. Sollte eine gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teil-    den ist.
haushalt Schulen nicht möglich sein, beschoss der Verbandsgemein-
derat, einer überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.                                                      §2
Das Wasserwerk Steinfeld aus dem Jahr 1954 ist an seine Kapazitäts-                 Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
grenzen angelangt und technisch veraltet, berichtete Bürgermeister     (1) Der Verbandsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
Bohrer. Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen daher im Rahmen        1. Werksausschuss
eines Interregprojektes (gemeinsam mit der Stadt Wissembourg, dem      2. Haupt- und Finanzausschuss
Syndicat Mixte und den Stadtwerken Bad Bergzabern) einen leis-
                                                                       3. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
tungsfähigen Neubau zu erstellen. Die Baukosten werden auf 4,8 Mio.
Euro geschätzt, und es wird mit einem Interregzuschuss von 1,0 Mio.    4. Ausschuss für Jugend und Soziales
Euro gerechnet, berichtete Bürgermeister Bohrer. Dies ist eines der    5. Schulträgerausschuss
größten Projekte im PAMINA-Raum.                                       6. Rechnungsprüfungsausschuss.
Die folgenden vier Leistungen sollen öffentlich ausgeschrieben wer-    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sechs Mitglieder und für jedes
den: Erd- und Rohbau, Hallenbau, Technische Ausrüstung mit E-Tech-     Mitglied einen Stellvertreter. Der Schulträgerausschuss hat 20 Mitglie-
nik und Behälterbau. Die Ingenieurbüros Teambau und EKOPlan waren      der und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
bereits mit den Leistungsphasen 1-4 (bis zur Genehmigungsplanung)      Alle übrigen vier Ausschüsse des Absatzes 1 haben zwölf Mitglieder
beauftragt und sollen deshalb auch die Leistungsphasen 5 - 9 ausfüh-   und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
ren. Auf Vorschlag der Werksverwaltung beschloss der Verbandsge-       (2) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus
meinderat einstimmig, die Leistungen öffentlich auszuschreiben und     der Mitte des Verbandsgemeinderates gewählt.
die verbleibenden Ingenieurleistungen an die beiden Ingenieurbüros     Die übrigen fünf Ausschüsse des Absatzes 1 können aus Mitgliedern
zu vergeben.                                                           des Verbandgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen
Das Ratsgremium beschloss einstimmig die Auftragsvergabe für die       und Bürgern der Verbandsgemeinde gebildet werden. Mindestens die
Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) bei       Hälfte der Ausschuss-mitglieder dieser fünf Ausschüsse sollen Mit-
der Feuerwehreinheit Oberotterbach. Die Auftragsvergabe erfolgt an     glieder des Verbandsgemeinderates sein. Entsprechendes gilt für die
die günstigste Bieterin, Bastian GmbH aus Karlsruhe, gemäß Angebot     Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
vom 15.05.2019 zu einem Gesamtpreis von 58.231,76 Euro. Die vor-       Zum Werksausschuss treten in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertre-
aussichtlichen Mehrkosten des HLF 10 von rund 45.000 Euro sollen
                                                                       terinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu.
im Haushalt durch Mittelübertragungen im Bereich Digitalfunk sowie
                                                                       Acht Mitglieder und deren Stellvertreter/Innen des Schulträgeraus-
Einsparungen bei weiteren Investitionen im Teilhaushalt Brandschutz
                                                                       schusses sollen vier Lehrkräfte und vier gewählte Elternvertretern/
gedeckt werden.
                                                                       Elternvertreterinnen der Grundschulen in der Trägerschaft der Ver-
Unter Punkt „Informationen und Anfragen“ berichtete Bürgermeister
Bohrer, dass am Dienstag, 27. August 2019, eine weitere Sitzung des    bandsgemeinde sein.
Verbandsgemeinderates stattfinden wird.                                                                    §3
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung stimmte der Verbandsge-           Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates
meinderat drei Neueinstellungen zu.                                                                auf Ausschüsse
                                                                       (1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angele-
               Hauptsatzung                                            genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines
   der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                 Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
                                                                       vor zu beraten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich
                          vom 27. Juni 2019                            mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der              die Federführung.
Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung            (2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte
zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der            Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des
Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler             Verbandsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ver-
Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungs-         bandsgemeinderates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzo-
verordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit          gen wird.
bekannt gemacht wird:                                                  Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt.
                                  §1                                   (3) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über
                   Öffentliche Bekanntmachungen                        die folgenden Angelegenheiten übertragen:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen in      1.   Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der
einer Zeitung.                                                              Abschluss von Vergleichen, soweit die Entscheidung hierüber
Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher             nicht dem Bürgermeister übertragen ist.
Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich    2.   Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä-
bekannt zu machen.                                                          ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen im Einzelfall, die nach
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder          Umfang oder Bedeutung erheblich sind, bis zu einem Betrag von
Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung                10.000,00 Euro.
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns               Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In               Auszahlungen sind nach Umfang oder Bedeutung bis zu einem
diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und           Betrag von 2.000,00 Euro unerheblich.
Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Ausle-
                                                                       3.   Verfügung über Verbandsgemeindevermögen ab einer Wert-
gung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes
                                                                            grenze von 1.000,00 Euro bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00
1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle
                                                                            Euro im Einzelfall.
Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der
Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an     4.   Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen des
mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.                      Haushaltsplanes ab einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro bis
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-         zu einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro. Jede Investitionsmaß-
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt        nahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall zu betrachten.
Absatz 2 entsprechend.                                                 5.   Unbefristete Niederschlagung von erheblichen Forderungen im
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO           Einzelfall bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro. Unbefristete
des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abwei-              Niederschlagungen bis zu einem Betrag von 2.000,00 Euro im
chend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel                Einzelfall sind nicht erheblich.
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019                                      - 8 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019
6.   Erlass von Forderungen im Einzelfall bis zu einem Betrag von       (4) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 wird nachgewiesener
     2.500,00 Euro.                                                     Lohnausfall in voller Höhe ersetzt. Er umfasst bei Arbeitnehmern
7.   Stundung von Forderungen im Einzelfall ab einer Wertgrenze von     auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleis-
     mehr als 10.000,00 Euro.                                           tungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialver-
8.   Entscheidung als „Oberste Dienstbehörde“ nach § 89 Abs. 1 Satz     sicherungsbeiträgen.
     3 LPersVG.                                                         Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes
9.   Entscheidung über die Vermittlung und Annahme von Sponsoring-      ersetzt. Der Durchschnittssatz beträgt je Sitzungsstunde 18,00 Euro
     leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen          und pro Sitzungstag höchstens 36,00 Euro.
     gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschrän-            Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen
     kung.                                                              können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der
                                                                        in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die
                                 §4                                     Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten
     Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates                 einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.
                      auf den Bürgermeister                             (5) Die Vorsitzenden, der im Verbandsgemeinderat gebildeten Frakti-
(1) Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angele-    onen, erhalten zusätzlich eine besondere Entschädigung in Höhe der
genheiten übertragen:                                                   nach Abs. 2 festgesetzten Entschädigung.
1.   Verfügung über Verbandsgemeindevermögen bis zu einer Wert-                                           §7
     grenze von 1.000,00 Euro im Einzelfall.                                 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen des       (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates erhal-
     Haushaltsplanes bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro.
                                                                        ten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen eine Entschädigung in
     Jede Investitionsmaßnahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall
                                                                        Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 Euro je Sitzung.
     zu betrachten.
                                                                        (2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Verbands-
3. Aufnahme von Krediten bei Bedarf nach Maßgabe der genehmig-
                                                                        gemeinderates oder der Verbandsgemeinde erhalten eine Entschädi-
     ten Haushaltssatzung nach vorausgegangener Ausschreibung.
                                                                        gung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes
4. Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu einem Betrag von       bestimmt ist.
     10.000,00 Euro.
                                                                        (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Absatz 3 bis 4.
5. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und
     Rechtsmitteln zur Fristwahrung.                                                                      §8
6. Entscheidung über die Ausschreibung von Lieferungen und Leis-                    Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
     tungen und von Baumaßnahmen auf der Grundlage des jeweiligen       (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung
     Haushaltsplanes,                                                   des Bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf-
bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 Euro im Einzelfall.              wandsent-schädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1KomAEVO.
(2) Die den Eigenbetrieb betreffenden Zuständigkeitsbestimmungen        Erfolgt die Vertretung des Bürgermeisters nicht für die Dauer eines
bleiben unberührt.                                                      vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Drei-
Ebenso bleiben sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbe-         ßigstel des Monatsbetrages gemäß Satz 1. Erfolgt die Vertretung
stimmungen unberührt.                                                   während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die
                                  §5                                    Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine
                             Beigeordnete                               nach Abs. 2 gewährte Aufwands-entschädigung ist anzurechnen.
                                                                        (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbe-
(1) Die Verbandsgemeinde hat drei Beigeordnete.
(2) Der Erste Beigeordnete ist hauptamtlich tätig.                      reich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädi-
(3) Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde wird neben den              gung in Höhe von 33 v. H. des Höchstsatzes nach § 13 Abs. 2 Satz 3
Geschäftsbereichen des Bürgermeisters und des hauptamtlichen            KomAEVO.
Ersten Beigeordneten ein weiterer Geschäftsbereich gebildet, der auf    (3) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Verbandsgemeinderatsmit-
einen der weiteren Beigeordneten zu übertragen ist.                     glieder sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 1
                                                                        oder 2 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an
                                  §6
              Aufwandsentschädigung der Mitglieder                      1.   den Sitzungen des Verbandsgemeinderates die Aufwandsent-
                     des Verbandsgemeinderates                               schädigung für Verbandsgemeinderatsmitglieder nach § 6 Abs. 2;
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen      2. den Sitzungen der Ausschüsse die Aufwandsentschädigung für
persönlichen Aufwendungen erhalten die Verbandsgemeinderatsmit-              Mitglieder der Ausschüsse nach § 7 Abs. 1;
glieder für die Teilnahme an Sitzungen des Verbandsgemeinderates        3. den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO)
eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.                         eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines monatlichen Durch-          monatlich.
schnittssatzes in Höhe von 40,00 Euro.                                  (4) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
Der Jahresbetrag des monatlichen Durchschnittssatzes wird um 50 v.
                                                                                                          §9
H. gekürzt, wenn das Verbandsgemeinderatsmitglied an mindestens
                                                                                 Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige
der Hälfte der in diesem Jahr stattgefundenen Verbandsgemeinde-
ratssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von      (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonsti-
der Teilnahme gemäß § 38 GemO ausgeschlossen wurde.                     gen persönlichen Aufwendungen erhalten die Feuerwehrangehörigen
(3) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 werden keine Fahrtkosten        eine Entschädigung nach Maßgabe der §§ 10 und 11 der Feuerwehr-
für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet.                 Entschädigungsverordnung Rheinland-Pfalz (FeuerwEntschV RP) und
                                                                        der nachfolgenden Absätze 2 bis 4.
(2) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für:
1. den Wehrleiter                                                   gemäß §10 Abs. 1 FeuerwEntschV den festgesetzten Höchstbetrag,
                                                                    zuzüglich des dort festgesetzten Zuschlags
2. die stellvertretenden Wehrleiter                                 als ständige Vertreter 50 v.H. des Wehrleiters (§10 Abs. 1 und 3 Feuer-
                                                                    wEntschV), soweit sie regelmäßig einen Teil der Aufgaben des Wehrlei-
                                                                    ters wahrnehmen
3. den Wehrführer von                                               den Höchstbetrag gem. §10 Abs. 2 FeuerwEntschV
Bad Bergzabern
3.1 den Wehrführer von                                              75 v.H. des Höchstbetrages gemäß §10 Abs. 2 FeuerwEntschV
Barbelroth, Dörrenbach, Klingenmünster, Oberotterbach,
Schweigen-Rechtenbach, Steinfeld
3.2 den Wehrführer von                                              50 v.H. des Höchstbetrages gemäß §10 Abs. 2 FeuerwEntschV
Birkenhördt, Böllenborn, Dierbach, Gleiszellen-Gleishorbach,
Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach,
Niederotterbach, Oberhausen, Oberschlettenbach,
Pleisweiler-Oberhofen, Schweighofen, Vorderweidenthal
3.3 die stellvertretenden Wehrführer                                als ständiger Vertreter 50 v.H. der Aufwandsentschädigungen der Wehr-
                                                                    führer von Ziffer 3.1 und 3.2
4. die Ausbilder je Ausbildungsstunde                               den in § 11 Abs. 1 FeuerwEntschV festgesetzten Satz
5. die Jugendfeuerwehrwarte                                         den Satz gem. § 11 Abs. 4 FeuerwEntschV
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019                                          - 9 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019
6. die Leiter einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr         den Satz gem. § 11 Abs. 4 FeuerwEntschV
7. die Atemschutzgerätewarte                                            für jedes in der VG vorgehaltene Atemschutzgerät geteilt durch die
                                                                        Anzahl der bestellten Gerätewarte im Rahmen des § 11 Abs. 4 Feuer-
                                                                        wEntschV. Darunter fallen die hauptamtlichen Gerätewarte der Verbands-
                                                                        gemeinde nicht.
8. Feuerwehrangehörige für die Alarm- und Einsatzplanung                den Mindestsatz gem. §11 Abs. 4 FeuerwEntschV
9. Feuerwehrangehörige für die Bedienung, Wartung und Pflege            den Mindestsatz gem. §11 Abs. 4 FeuerwEntschV
der Informations- und Kommunikationsmittel

(3) Die Aufwandsentschädigung wird außer im Falle des Absatzes 2            Auf die Entschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet
Nr. 4 in Form eines monatlichen Pauschbetrages gewährt. Daneben             werden.
werden die in § 5 FeuerwEntschV genannten Aufwendungen beson-               Der Anspruch ist nicht übertragbar und unterliegt gem. § 850a Zivil-
ders erstattet.                                                             prozessordnung nicht der Pfändung.
(4) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Anspruch auf Zahlung            (6) Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt einen Behinder-
einer Aufwandsentschädigung, wenn sie zu Einsätzen herangezogen             tenbeauftragten. Kosten werden nach dem Landesreisekostengesetz
wurden, bei denen aufgrund § 36 LBKG Kostenersatz zu leisten ist.           erstattet.
Die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem Produkt des maß-                                                 § 11
gebenden Stundensatzes und der tatsächlichen Stundenzahl, zu der                                          Inkrafttreten
der Feuerwehrangehörige herangezogen wurde.
Der Stundensatz beträgt 8,00 Euro.                                          (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-
                                                                            machung in Kraft.
                                   § 10                                     (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26. Juni 2014 in der Fas-
                Ehrenamtliche Schulpatinnen/-paten,                         sung der 1. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 außer Kraft.
              ehrenamtliche Sporthallenbetreuer/-innen,
          ehrenamtliche Betreuer/-innen der Jugendpflege,                   Bad Bergzabern, 27. Juni 2019
           ehrenamtliche Betreuer/-innen von Flüchtlingen,                  Hermann Bohrer, Bürgermeister
                       Behindertenbeauftragter                              Hinweis
(1) a) In den Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde         Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird
Bad Bergzabern werden Grundschüler nachmittags bis 16:00 Uhr                nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz
betreut. Außerdem wurde teilweise die Ganztagsschule eingeführt.            auf Folgendes hingewiesen:
Die Verbandsgemeinde beschäftigt in der Ganztagsschule der Grund-           (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schule Bad Bergzabern und den sonstigen Grundschulen in ihrer Trä-          schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen,
gerschaft so genannte Schulpatinnen/-paten.                                 so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
Die Tätigkeiten der Schulpatinnen/-paten, die darin bestehen, die           zustande gekommen.
Eltern in der unterrichtsfreien Zeit (Mittagspause) in der Schule zu ver-   Dies gilt nicht, wenn
treten und für einen geordneten Ablauf der Mittagspause einschließ-         1.   die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
lich des Mittagessens in der Grundschule zu sorgen, stellen eine                 migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
ehrenamtliche Tätigkeit dar. Die Bestellung der Schulpatinnen/-paten             verletzt worden sind, oder
für die Dauer eines Schuljahres erfolgt jährlich zu Beginn des Schul-       2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts-
jahres durch den Bürgermeister.                                                  behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung
b) Die Verbandsgemeinde regelt die außerschulische Sporthallen-                  der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-
nutzung (Verbandsgemeinde-, Kreis- und Gymnasiumsporthalle)                      gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
durch Vereine usw. an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen.                   unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-
Während der arbeitszeitbedingten Abwesenheit der Hausmeister an                  den soll, schriftlich geltend gemacht hat.
den Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen setzt die Verbands-             (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend
gemeinde zur Ausübung des Hausrechtes und der Schlüsselgewalt               gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten
sowie zur Bedienung der technischen Anlagen während dieser Nut-             Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
zungszeit ehrenamtliche Sporthallenbetreuer/innen ein, die die vorge-
nannte ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.                                     Bad Bergzabern, den 28.06.2019
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung bzw. Nach-          Verbandsgemeindeverwaltung
teilsausgleich bezahlt, dieser beträgt                                      Im Auftrag
für a)  8,40 Euro pro Stunde der durch den Schulträger im Benehmen          Kummler
        mit der Schulleitung festgelegten Betreuungszeit,
für b) 8,00 Euro pro Stunde der notwendigen Anwesenheitszeit wäh-
                                                                                    Amtliche Bekanntmachung über
        rend der Hallenbelegung.                                                  die Einberufung einer Ersatzperson
(2) Im Rahmen der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Bad Bergz-                      inden Verbandsgemeinderat der
abern werden bei Veranstaltungen, Ausflügen und Ferienfreizeiten
auch ehrenamtliche Betreuer tätig. Die Tätigkeiten der ehrenamtlichen             Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Betreuer im Rahmen der Jugendpflege, die darin bestehen, die Kinder         Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver-
und Jugendlichen zu beaufsichtigen und bei der Durchführung von             tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der
Veranstaltungen und Projekten mitzuarbeiten, stellen eine ehrenamt-         Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän-
liche Tätigkeit dar.                                                        dert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448).
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung bzw. Nach-          - Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat der
teilsausgleich bezahlt, dieser beträgt                                      Verbandsgemeinde Bad Bergzabern -
- bei Halbtagesveranstaltungen                          12,50 Euro,        Das Ratsmitglied Sonja Schmid, Hauptstraße 19, 76889 Kapsweyer
                                                                            wurde zur Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
- bei Tagesveranstaltungen                              25,00 Euro,
                                                                            gewählt und hat einen Geschäftsbereich übertragen bekommen.
- bei Ferienfreizeiten pro Tag                          25,00 Euro.        Damit hat sie ihr Ratsmandat verloren.
(3) Zur Betreuung von Flüchtlingen bestellt die Verbandsgemeinde            Nach § 45 KWG ist für das ausgeschiedene Ratsmitglied eine Ersatz-
ehrenamtliche Betreuer/-innen, welche die Betreuung der Flüchtlinge         person einzuberufen.
(Asylbewerber) vor Ort übernehmen. Der Umfang der Betreuung und             Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten
die Anzahl der Betreuer/-innen werden von der Verbandsgemeinde              Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf dem
flexibel je nach Bedarf bestimmt.                                           Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung bzw.              (GRÜNE).
Nachteilsausgleich bezahlt. Dieser beträgt 8,40 Euro pro Stunde der         Dies ist Herr
notwendigen Betreuungszeit.                                                                             Gerhard Rodrian
(4) Die Entschädigung bzw. der Nachteilsausgleich pro Stunde nach                                       Wallonenstraße 7
Absatz 1 und Absatz 3 erhöht sich auf Grund entsprechender Anwen-
                                                                                                     76887 Bad Bergzabern.
dung von § 18 Satz 1 KomAEVO um den gleichen Vomhundertsatz wie
                                                                            Herr Rodrian hat das Mandat angenommen.
die Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister/innen nach § 12
                                                                            Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom-
Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
                                                                            munalwahlordnung (KWO).
(5) Mit der Zahlung der Entschädigung bzw. eines Nachteilsausglei-
ches sind die notwendigen baren Auslagen, ein Verdienstausfall und          Bad Bergzabern, 1. Juli 2019
die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten.                         Hermann Bohrer, Bürgermeister
6.+7. JULI 2019 - Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 03.07.2019                                     - 10 -                             Südpfalz Kurier - Ausgabe 27/2019
                                                                        (2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Ange-
                   Bad Bergzabern                                       legenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Stadtra-
                                                                        tes. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Stadtrates, soweit ihm die
                                                                        Beschlussfassung nicht entzogen wird.
     Hauptsatzung der Stadt Bad Bergzabern                              (3) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über
                                                                        die folgenden Angelegenheiten übertragen:
               vom 28. Juni 2019
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung          1.   Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä-
(GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung                 ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen im Einzelfall, die nach
der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverord-                  Umfang oder Bedeutung erheblich sind, bis zu einem Betrag von
nung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter                    2.500,00 Euro. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausga-
(KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit                 ben sind nach Umfang oder Bedeutung bis zu einem Betrag von
bekannt gemacht wird:                                                        500,00 Euro unerheblich.
                                   §1                                   2.   Verfügung über Stadtvermögen ab einer Wertgrenze von 1.000,00
           Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben                        Euro bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro im Einzelfall.
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen in der Zeitung.     3.   Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen
Der Stadtrat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die             des Haushaltsplanes ab einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro bis
Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu           zu einer Wertgrenze von 15.000,00 Euro. Jede Investitionsmaß-
machen.                                                                      nahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall zu betrachten.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder      4.   Stundung von Forderungen im Einzelfall ab einer Wertgrenze von
Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im              mehr als 10.000,00 Euro.
Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Ein-         5.   Unbefristete Niederschlagungen.
sicht während der Sprechzeiten bekannt gemacht werden. In diesem        6.   Erlasse bis 500,00 Euro.
Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der     7.   Die Entscheidung über die Vermittlung und Annahme von Sponso-
Auslegung, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch             ringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendun-
öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinwei-                gen gemäß § 94 Absatz 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze
sen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage.           von 1.000,00 Euro im Einzelfall.
Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsicht-
nahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindes-                                     §5
tens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.                                    Übertragung von Aufgaben des Stadtrates
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-                        auf den Stadtbürgermeister
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt    (1) Auf den Stadtbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden
Absatz 2 entsprechend.                                                  Angelegenheiten übertragen:
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Absatz 4 GemODVO des          1.   Verfügung über Stadtvermögen sowie die Hingabe von Darlehen
Stadtrates, eines Ausschusses oder des Ortsbeirates werden abwei-            der Stadt bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 Euro im Einzelfall.
chend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel            2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Einzelfall im Rahmen
bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß               des Haushaltsplanes bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro.
Absatz 1 nicht mehr möglich ist. Die Bekanntmachungstafel für Sit-           Jede Investitionsmaßnahme ist in ihrer Gesamtheit als Einzelfall
zungen des Stadtrates oder eines Ausschusses befindet sich im                zu betrachten.
Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Bergzabern,
                                                                        3. Aufnahme von Krediten bei Bedarf nach Maßgabe der genehmig-
Königstraße 61 (Schloss), im Erdgeschoss in der Nähe des Haupt-
                                                                             ten Haushaltssatzung nach vorausgegangener Ausschreibung
einganges (im Bürgerbüro zwischen Haupteingang und Ausgang zum
                                                                             bzw. Angebotseinholung.
Innenhof). Die Bekanntmachungstafel für Sitzungen des Ortsbeirates
befindet sich im Ortsteil Blankenborn in der Straße „Zum Abtskopf 28“   4. Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu einem Betrag von
gegenüber der Kirche.                                                        10.000,00 Euro.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson-         5. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte.
derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht            6. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und
angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentli-        Rechtsmitteln zur Fristwahrung.
che Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel            7. Erlass bis 50,00 Euro.
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Bergz-           8. Abgabe der Erklärung, das ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff.
abern, Königstraße 61 (Schloss), im Erdgeschoss in der Nähe des              BauGB nicht besteht.
Haupteinganges. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Besei-         9. Abgabe der Erklärung nach § 67 Abs. 1 Satz 2 LBauO i.V. mit
tigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen,            § 67 Absatz 3 LBauO darüber, dass ein Genehmigungsverfahren
sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegen-           durchgeführt werden soll (im Freistellungsverfahren nach § 67
standslos geworden ist.                                                      LBauO).
                                   §2                                   10. Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der
                               Ortsbezirke                                   Jagdgenossenschaftsversammlung.
(1) Der Ortsteil Blankenborn bildet einen Ortsbezirk.                   (2) Die Zuständigkeit des Bürgermeisters für die laufende Verwaltung
Der Ortsbezirk Blankenborn umfasst das Gebiet der ehemaligen            gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 GemO bleibt von der vorstehenden
Gemeinde Blankenborn.                                                   Aufgabenübertragung unberührt.
(2) Der Ortsbeirat im Ortsteil Blankenborn hat drei Mitglieder.
                                                                                                          §6
                                   §3                                                                Beigeordnete
                      Ausschüsse des Stadtrates
                                                                        (1) Die Stadt hat drei Beigeordnete.
(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:                            (2) Für die Verwaltung der Stadt werden vier Geschäftsbereiche gebil-
1.   Haupt- und Finanzausschuss                                         det.
2.   Bau- und Planungsausschuss                                                                           §7
3.   Stadtentwicklungs- und Tourismusausschuss                                 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates
4.   Ausschuss für Gartenamt, Friedhof, Landwirtschaft, Forst, Jagd     (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonsti-
     und Umwelt                                                         gen persönlichen Aufwendungen erhalten die Stadtratsmitglieder für
5. Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Kultur                     die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates eine Entschädigung nach
6. Rechnungsprüfungsausschuss                                           Maßgabe der Absätze 2 bis 6.
7. Volkshochschulausschuss                                              (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines monatlichen
                                                                        Durchschnittssatzes in Höhe von 60,00 Euro. Der Jahresbetrag des
(2) Die Ausschüsse haben je zehn Mitglieder und für jedes Mitglied      monatlichen Durchschnittssatzes wird um 50 v. H. gekürzt, wenn das
eine/n Stellvertreter/in. Abweichend von Satz 1 hat der Rechnungs-      Stadtratsmitglied an mindestens der Hälfte der in diesem Jahr stattge-
prüfungsausschuss sechs Mitglieder.                                     fundenen Stadtratssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen
                                  §4                                    hat oder von der Teilnahme ausgeschlossen war.
    Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf Ausschüsse              (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkos-
(1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angele-            ten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet.
genheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines      (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener
Zuständigkeitsbereiches die Beschlüsse des Stadtrates vor zu bera-      Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch
ten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer      die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistun-
Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Feder-        gen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversiche-
führung.                                                                rungsbeiträgen.
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