Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
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Inhaltsverzeichnis A K Abfall-ABC …………………………………… 39 Kompostierung …………………………….. 26 Abfall-App ……………………………………. 27 Kork ………………………………………..…. 26 Abfallvermeidung ………………………..…. 5 Kühl- und Gefriergeräte ………………..…. 18 Alteisen ……………………………………..... 8 Altfett …………………………………...…….. 8 L Allgemeines zur Müllabfuhr ………….…… 3 Lampen ……………………………………… 19 Altholz ………………………………………… 8 Altkleider ………………………...…………… 9 M Altöl ……………………………………………. 10 Medikamente …….………………...…...….. 27 Aluminium ………………………..………….. 10 Mehrwegwindel-Zuschuss ………………. 6 Asbest („Eternit“) ……………….………….. 10 Müllabfuhrtermine …………………….…… 27 Asche ……………..……………………….….. 11 Autoreifen ………..…………………….…….. 11 N Nachtspeicherheizgeräte ……………….… 19 B Batterien, Akkus…………………………….. 12 Bauschutt, Erdaushub …………………….. 13 O Biomüll …………………………………….…. 13 Öffnungszeiten Wertstoffhöfe .……….… 52 P C Papier und Pappe ………………………..… 28 CD´s, DVD´s, Blu-Rays ………………….… 16 Pflegesack ………………………………...… 29 Chemikalien …………………………………. 16 Photovoltaikmodule …………………..….. 20 Problemmüll……………………………..….. 30 D PU-Schaumdosen ………………………….. 31 Dämmplatten – Polystyrol, Styrodur …….. 17 Datenschutz …...………………………….... 4 R Dosen und Glas …………………………….. 24 Restmüll …………………………………..… 32 E S Elektro- und Elektronikaltgeräte ……..…. 17 Saubere Landschaft ………………………. 7 Eternit (siehe Asbest) ….………………..… 10 Sperrmüll ………………………….………… 34 Spritzmittelkanister PAMIRA………..……. 36 Styropor ……………………………………… 36 F Farben und Lacke …………………………. 20 T Feuerlöscher ……………..……………..….. 21 Tierkörper und Tierpräparate …………..… 36 Flachglas ……………………………………. 21 Tonerkartuschen und Druckerpatronen ... 36 Folien ……………………………………..….. 21 G W Wertstoffhöfe ……………………………… 37 Gebrauchtgüter …………………………..… 22 Wiederverwendung ………………………. 38 Gelber Sack ……………..………………..…. 23 Wichtige Telefonnummern ……… 50/51 Glas und Dosen …………………………….. 24 Grüngut, Gartenabfälle ………………..….. 26 2
Allgemeines zur Müllabfuhr Für alle Grundstückseigentümer im Landkreis besteht grundsätzlich Anschluss- und Überlassungszwang. Das bedeutet, alle Grundstückseigentümer haben für alle Grundstücke, auf denen Abfall anfallen kann, zugelassene Abfallbehälter zu beantragen und die anfallenden Abfälle darin jeweils am bekanntgegebenen Abfuhrtag ab 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Zugelassen sind folgende Behältnisse: Restmüll 60 Liter Müllbehälter grau 120 Liter Müllbehälter grau 240 Liter Müllbehälter grau 1.100 Liter Müllgroßbehälter grau 60 Liter Restmüllsack Altpapier 120 Liter Müllbehälter grün 240 Liter Müllbehälter grün 1.100 Liter Müllgroßbehälter grün 60 Liter Papiersack Biomüll 60 Liter Müllbehälter braun 120 Liter Müllbehälter braun Hinweise: Die An-, Um- und Abmeldung von Müllbehältern erfolgt in Ihrer Stadt/Gemeinde. Der Antrag ist ausschließlich vom Grundstück- seigentümer zu stellen. Eine aktuelle Übersicht der Ansprechpart- ner der Gemeinden ist unter https://www.landkreis- eichstaett.de/wichtige_links/ zum Download abrufbar. 3
Müllbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Die Mülltonnen sind am Abholtag bzw. am Abend davor mit dem Griff zur Straße auf dem Gehweg bereit zu stellen. Die Mülltonnen sind grundstücksbezogen, d. h. sie dürfen bei einem Umzug nicht mitgenommen werden. Die Ausgabe der Behälter erfolgt über die jeweilige Gemeinde.1.100 Liter Müllgroßbehälter werden vom Kreisbauhof in Eichstätt und Beil- ngries ausgegeben. Für zusätzlichen Papier-, oder Restmüll werden in den Gemeinden oder im Landratsamt Papier- sowie Restmüllsäcke verkauft. Sonderleerungen (gebührenpflichtig) können über das Landratsamt beauftragt werden. Eine Befreiung von der Biotonne kann nur gewählt werden, wenn alle anfallenden organischen Küchen- und Gartenabfälle nachweisbar durch Eigenkompostierung verwendet werden; ausgenommen davon sind Fleisch-, Fisch-, und Knochenabfälle sowie sperrige Gartenab- fälle. Die für die Gebührenabrechnung wesentlichen Umstände sind dem Landkreis unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dazu gehören u. a. der Wegfall der Eigenkompostierung, Nutzungsänderungen usw. Der Gebührenbescheid ist grundsätzlich auf den Grundstückseigen- tümer geschrieben. Müllgebühren sind grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres. Diese werden von den Gemeinden erhoben. Datenschutz: Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Landkreis und nachfolgend mit der Verwertung beauftragter Firmen keine datenschutzgerechte Ent- sorgung gewährleisten. Der Verbraucher ist für die Datensicherung selbst zuständig. Es wird empfohlen, die Datenträger mit personenbezogenen Daten selbstständig zu löschen oder unbrauchbar zu machen 4
Abfallvermeidung Abfallvermeidung sollte noch vor dem Recycling stehen! Alles was produziert wird, wird auch weggeworfen. Der Königsweg ist Ab- fallvermeidung. Was Sie konkret tun können: 1. Vermeiden Sie überflüssige Verpackungen Kaufen Sie Lebensmittel wie Brot, Obst, Gemüse unverpackt Nehmen Sie zum Einkaufen einen Korb / Tasche / Behälter mit Vermeiden Sie aufwendige Produkt-, Geschenk- oder Portionsver- packungen 2. Verzichten Sie auf “Ex und Hopp-Artikel” Achten Sie beim Kauf auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit von Produkten, wie Elektrogeräte, Möbel oder Spielzeug 3. Wählen Sie umweltschonende Produkte Bevorzugen Sie Recyclingprodukte aus Altpapier oder anderen Alt- stoffen, damit sich der Stoffkreislauf schließt Nutzen Sie Nachfüllverpackungen, z. B. bei Waschmitteln oder Ge- würzen Achten Sie beim Kauf auf verwertbare Materialien, z. B. Glas oder Papier 4. Vermeiden Sie schadstoffhaltige Produkte Verzichten Sie auf Spezialreiniger Vermeiden Sie Batterien, nutzen Sie Geräte mit Solarzellen, Akkus oder Netzteilen Nutzen Sie umweltfreundliche Kleber, Farben, Lacke 5. Mehrweg statt Einweg („food-to-go-Verpackungen“) Einweggeschirr,-besteck, -tischdecken oder gar Einweggrills ver- meiden. Wem „Coffee-to-go“ zusagt, der könnte mit eigenem „Dauer-to-go-Becher“ aus Kunststoff oder Porzellan Zeichen set- zen. Weitere Tipps hierzu finden Sie unter: https://www.abfallratgeber.bayern.de/haushalte/abfallvermeidung/ 5
Zuschuss Mehrwegwindeln Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet einen wichtigen Bei- trag zur Abfallvermeidung. Bis ein Kind trocken ist, werden im Durchschnitt ca. 5000 Windeln benö- tigt, welche sich erst nach 500 Jahren zersetzen. Das macht allein in Deutschland täglich 8,4 Millionen Wegwerfwin- deln, die im Restmüll landen. Das entspricht ei- ner jährlichen Gesamtmenge von mehr als drei Milliarden Windeln. Kaum ein Produkt wird im Alltag häufiger benötigt und landet dennoch ohne große Gedanken in der Restmülltonne. Die Masse der weggeworfenen Windeln füllt weit mehr als 20.000 Fußballfelder. Und das in jedem Jahr. Diese Zahlen sind schwindelerregend. An solchen Zahlen zeigt sich, dass nachhaltige und moderne Lösungen im Bereich der Baby- und auch Altenpflege dringend erforderlich sind. Was wird gefördert? Der Landkreis Eichstätt fördert einmalig mit 120,00 € pro Kind, die Ver- wendung von Mehrweg-Windeln für Babys, Kleinkinder oder Personen mit medizinischen Bedarf. Der Erwerb von Mehrweg-Windeln, Windel- Mietpaketen oder die Nutzung von Windeldiensten werden bezuschusst. Nähere Auskünfte erteilt: Frau Bittl, Amt für Familie und Jugend Landratsamt Eichstätt Tel. 08421/70-173 Fax: 08421/7010-173 Mail: veronika.bittl@lra-ei.bayern.de Sprechzeiten: Mo. + Di. Vormittag Büro: 2. Stock, Zimmer-Nr. 200 in Eichstätt 6
Saubere Landschaft Jedes Jahr veranstaltet der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Ge- meinden einen Umwelttag bzw. eine Müllsammelaktion, bei dem jeder Bürger, egal ob groß oder klein, herzlich eingeladen ist. Die „Aktion Saubere Landschaft“ verfolgt das Ziel unsere Umwelt ein Stück sauberer zu machen, zu halten und Rücksicht auf Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen zu nehmen. Hierfür kommen jährlich Grundschu- len, Kindergärten oder auch Vereine zusammen und sammeln gemein- sam Abfälle aus der Umwelt. Die Kosten für die Entsorgung der gesammelten Abfälle trägt der Land- kreis Eichstätt. Für die Sammlung können kostenlose Müllsäcke im Land- ratsamt Eichstätt angefordert werden. Für die gesammelten Abfälle sind die Container an den örtlichen Wertstoffhöfen zu nutzen. Die Anlieferung ist nur nach vorheriger Anmeldung in der Gemeinde bzw. bei der Auf- sichtsperson des Wertstoffhofes möglich. Der Landkreis Eichstätt gewährt einen Zuschuss für die Verpflegung der freiwilligen Helfer. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 08421/70-295. 7
Alteisen (Metall) Wohin? Metallabfälle können kostenlos in den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Waschmaschinen, Trockner, E-Herde, Boiler und Geschirrspüler, zählen zu den Elektro-Altgeräten und gehören somit in eigene Container. Altfett Abgekühltes Frittierfett, - öl, Grillfette sowie Back- und Bratfette aus Haushalten können am Wertstoffhof in Eichstätt abgegeben werden. Was Sie noch wissen sollten: Altfett darf nicht über das Abwasser entsorgt werden! Speisefett und –öle, die über die Kanalisation gesetzeswidrig entsorgt werden, stellen die Kanalsysteme und die Abwasserreinigung vor großen Problemen. Kühlt das heiße, fettige Abwasser ab, fällt das Fett aus, lagert sich an den Rohrwandungen ab und verstopft Ihren Abfluss. Nicht zuletzt dienen diese Ablagerungen in der Kanalisation Ratten als Nahrungsquelle. Altholz Wohin? An vielen Wertstoffhöfen stehen Container für Altholz bereit. Holz wird nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Altholz wird in zwei Katego- rien gesammelt. Diese sind Altholz AI – AIII und Altholz AIV. Da Altholz AIV rechtlich als gefährlicher Abfall gilt, ist das Vermischen der Alt- holzklassen nicht erlaubt. AI – AIII Altholz: Einwegpaletten Holzabschnitte, Verschnitte, Späne Natürliches, unbehandeltes Vollholz Obst-/ Gemüse-/ Pflanzenkisten Transportkisten Holz aus dem Baubereich, Dielen, Schalhölzer, Spanplatten Innentürblätter und Zargen 8
Holzmöbel aus dem Innenbereich, ohne Polster Küchenplatten aus Holz, Rattan Korbmöbel Annahme: an allen Wertstoffhöfen, bis zu 3 Kubikmeter AIV Altholz: Außentüren aus Holz Holzfenster Imprägniertes Holz aus dem Außenbereich Mit Ölfarbe gestrichenes Holz Annahme: bis zu 1 Kubikmeter oder 3 Fenster oder 1 Tür auf folgenden Wertstoffhöfen: Adelschlag, Altmannstein, Beilngries, Buxheim, Denkendorf, Eichstätt, Gaimersheim, Großmehring, Hitzhofen, Kipfenberg, Kösching, Titting, Wellheim, Mindelstetten, Stammham Mehrmengen als die oben genannten Mengen, müssen über eine Entsorgungsfirma entsorgt werden. Mit Mehrfachanlieferungen können die o. g. Mengenbegrenzungen nicht umgangen werden. Altholz (AI – AIII) wird zudem bei der “Sperrmüllabholung auf Abruf” sep- arat abgefahren. Altholz der Kategorie AIV ist bei der Sperrmüllabholung auf Abruf ausgeschlossen. Altkleider Wohin? Altkleider werden über Container bzw. Bündelsammlungen karitativer und gewerblicher Einrichtungen erfasst. Diese stehen meist neben den Glas- containerstandorten. Gut erhaltene Kleidung können Sie bei der Kleiderkammer in Eichstätt, Weißenburger Str. 17 Tel.: 08421 975523, Di + Fr 9.00 – 12.00 Uhr, Do 14.00 – 17.00 Uhr und dem Caritas-Kleidermarkt Gaimersheim, Carl-Benz-Ring 14-18 Tel.: 0841 49018-628, Mo - Fr 9.00 – 18.00 Uhr, Sa 9.00 – 16.00 Uhr abgeben. Stoffreste (Abschnitte) und Schneidereiabfälle gehören zum Restmüll. 9
Altöl Wohin? Altöl kann dort zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde. Die Verkaufsstellen sind gesetzlich verpflichtet das Altöl kostenlos zurückzunehmen. Weiterhin kann Altöl bei den mobilen Problemmüllsammlungen des Landkreises gegen Entgelt abgegeben werden. Entsorgungsunternehmen – Altölentsorgung: z. B. GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH Tel. 08453/ 91388 Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH Tel. 0800/ 7790977 Aluminium Wohin? Verpackungen aus Aluminium sind über den gelben Sack zu entsorgen. Die Sammlung und Verwertung erfolgt durch das Duale System. Sonstige Aluminiumabfälle können an allen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Asbest (Eternit) Wohin? Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) geben vor, dass die Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien grundsätzlich nur von Fachbetrieben mit fachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen. Die Demontage durch den Grundstückseigentümer selbst ist grundsätz- lich zulässig. Bitte beachten Sie hierfür die Vorgaben der TRGS 519. Ausbau und Entsorgung: Klopsch Asbestsanierung, Bondorf 13, 91220 Schnaittach Handy 0172/8635496, Tel.: 09153/97811 E-Mail: klopschasbestsan@aol.com Entsorgung (ohne Ausbau): z. B. Deponie Eberstetten Tel. 08441 7352 Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Ingolstadt Tel. 0800 7790977 Ernst GmbH & Co.KG, Gunzenhausen Tel. 09831 80060 Braun Entsorgung GmbH, Manching Tel. 08459 320510 Veolia Umweltservice Süd, Großmehring Tel. 08456 918370 10
Asche Wohin? Reichlich ausgekühlt/erkaltet ist der richtige Weg die Entsorgung in der Restmülltonne, da die Asche grundsätzlich mit Schwermetallen angereichert ist. Aus diesem Grund sollte auch keine Verwertung im eigenen Garten erfolgen, da sich diese unerwünschten Substanzen dann im Gemüse, im Obst und in den Pflanzen wiederfinden. Wie? Bis zu 24 Stunden befinden sich immer noch Glutreste in der Asche, die zu Schwelbränden und offenem Feuer in der Mülltonne, bis hin zu hohen Sachschäden an Gebäuden führen können. Bevor Sie also die Asche in der Restmülltonne entsorgen, lassen sie diese in Ihrem feuerfesten Behälter (Metalleimer) auskühlen, bzw. vollständig erkalten. Dieser Behälter soll auch eine feuerfeste Abdeckung haben, damit der Wind die Glut nicht wieder entfachen kann. Autoreifen Wohin? PKW-Altreifen sollten bei der Ersatzbeschaffung gleich in der Werkstatt oder beim Reifenhändler belassen werden. Privatfirmen – Altreifenentsorgung, z. B. Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Ingolstadt Tel. 0800 7790977 Ernst GmbH & Co. KG, Gunzenhausen Tel. 09831 80060 Braun Entsorgung GmbH, Manching Tel. 08459 320510 Containerservice Schöpfel GmbH, Eichstätt und Neuburg Tel. 08421 3066 Bachhuber & Partner Entsorgungs GmbH, Beilngries Tel. 08461 436 11
Batterien, Akkus Wohin? Der Endverbraucher ist verpflichtet, Altbatterien zu- rückzugeben (auch Akkus wie z. B. bei E-Bikes). Eine Entsorgung über die Restmülltonne ist verboten. Man kann wählen, ob man seine alten ausgedienten Batte- rien bei einer Verkaufsstelle für Batterien oder bei ei- nem der Wertstoffhöfe zurückgeben möchte. Die Ent- sorgung ist kostenlos. Großmengen können nach vorheriger Abstimmung direkt über die Stif- tung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) entsorgt werden. (www.grs-batterien.de, Service-Telefon: 01806/805030). Wie? Die Batterien sind getrennt nach herkömmlichen Batterien und Akkus an- zuliefern. Wichtig: Aus Sicherheitsgründen müssen Kontakte und lose Kabelenden der Akkus abgeklebt werden. Starterbatterien (z. B. Autobatterien): Können am Wertstoffhof in Eichstätt abgeben werden. Die Annahmebe- stätigung hierfür, erhalten Sie direkt im Landratsamt vom Fachbereich Ab- fallwirtschaft. Hochenergiebatterien (z. B. Lithium-Ionen-Akkus): Lithium-Ionen-Akkus wie unter anderem in E-Bikes müssen aufgrund von Brandgefahr am Wertstoffhof separat vom Elektrogerät entsorgt werden. Dazu muss der Akku vom Gerät entfernt werden und dessen Pole mit Klebeband abgeklebt werden. Danach kann der Akku in einer Plastiktüte am Wertstoffhof entsorgt werden. Achten Sie hierbei bitte auf die Anweisungen der Wertstoff- hof-Aufsichtspersonen 12
Bauschutt, Erdaushub Wohin? Für die Entsorgung von Bauschutt sind die jeweiligen Gemeinden zustän- dig. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gemeindever- waltungen. Eine Übersicht der Bauschuttannahmestellen der Gemeinden finden Sie unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/ Biomüll Leerungsrhythmus: 14-tägig Behältergrößen: 60 Liter braun 120 Liter braun Bitte stellen Sie die Biomülltonne mit dem Griff zur Straße bereit. Organische Abfälle aus dem Haushalt (Küchen- und Gartenabfälle) dür- fen ab dem 01.01.2018 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt wer- den. Soweit keine Eigenkompostierung durchgeführt wird müssen diese Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsatzung über die Biotonne entsorgt wer- den. Personen Restmülltonne Biomülltonne (Volumen in Liter) (Volumen in Liter) 1 60 60 2 60 60 3 60 60 4 120 60 5 120 60 6 120 60 7 120 + 60 120 8 120 + 60 120 9 120 + 60 120 10 240 120 11 240 120 12 240 120 Voraussetzung zur Eigenkompostierung 13
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne ist möglich, sofern alle kompostierbaren Abfälle (mit Ausnahme von Fisch-, Fleisch-, Knochen- und Wurstresten) selbst fachgerecht kompostiert werden. In die Biotonne gehören: Küchenabfälle Blumen- und Gartenabfälle Gemüseabfälle Obstabfälle (wenn möglich in Zeitung gewickelt) (wenn möglich in Zeitung gewickelt) Speiseöle & Fette von Rasenschnitt/ Fallobst Privathaushalten (in Papier (max. 10 Liter) eingewickelt bzw. aufgesaugt) Eierschalen organisches Kleintierstreu Essensreste Fleisch- und Flüssigkeiten wie verdorbene Wurstreste, Brotreste, Käse- Suppen (in Papier eingewickelt bzw. aufge- reste saugt) Kaffeefilter und Teebeutel Verschmutzte Papierabfälle z. B. Papiertaschentücher, Küchenrollen- papier, Papierservietten Haare Schalen (von Früchten und Nüssen) Knochen Blumen 14
Nicht in die Biotonne dürfen u. a.: Asche mineralisches Staubsauger- Hygiene- Kleinstreu beutel artikel Kehricht Windeln Medikamente Zigaretten Anwendungsempfehlung zur Vermeidung von Ungeziefer und Ge- rüchen: Biotonne regelmäßig reinigen Vor dem Befüllen eine Schicht loses Zeitungspapier oder ge- brauchtes Haushaltspapier in die Tonne legen Nasse oder feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier oder in Küchen- rollenpapier einwickeln Behälterdeckel immer geschlossen halten Schattigen Standplatz für die Biotonne wählen Notfalls Gesteinsmehl zugeben (es trocknet Maden aus und bin- det die Feuchtigkeit an den Tonnenwänden) Holzspäne (unbehandelt) saugen die Feuchtigkeit auf Bei schwerem Ungezieferbefall, den Deckel der Biotonne mit Kü- chenessig befeuchten Wichtiger Hinweis! WARUM WERFEN WIR LEBENSMITTEL WEG? Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, wird weggeworfen! Helfen Sie mit, dies zu ändern. Wie erfahren Sie unter www.zugutfuerdietonne.de ! Biomüllbeutel ist nicht gleich Biomüllbeutel Bitte beachten Sie, dass kompostierbare Tüten aus Stärke und herkömm- liche Kunststofftüten nicht für den Biomüll geeignet sind. Diese werden nicht vollständig zersetzt und müssen daher in jedem Fall mühselig und kostenpflichtig vorher aussortiert werden. Bitte nutzen Sie auch keine farbigen Werbeprospekte, hier werden oft schwermetallhaltige Farben verwendet. 15
Es werden folgende Materialien zur Erfassung von Bioabfall empfohlen: (gebrauchte) Papiertüten vom Bäcker Zeitungspapier (geringen Mengen) Küchenrollenpapier Bioabfallbeutel aus Papier (im Handel erhältlich) Vorteile: Geringer Aufwand bei der Reinigung der Tonne Kaum Festfrieren im Winter Saubere Sammlung der Bioabfälle Verminderung von Ungeziefer und Gerüchen Befüllung der Biotonnen: Achten Sie beim Befüllen der Biotonnen und der Papierbeutel darauf, dass Sie möglichst flüssige Substanzen vermeiden. Je trockener der Bio- abfall eingefüllt wird, desto länger hält der Papierbeutel dicht und somit bleiben Ungeziefer und Gerüche fern. Wichtiger Hinweis: Bei Verwendung anderer Säcke (aus Kunststoff oder Maisstärke) sowie einer falschen Befüllung der Biotonne bleibt diese wegen unzulässiger Befüllung ungeleert stehen. CDs, DVDs, Blu-Rays Wohin? Ausgediente CDs, DVDs und Blu-Rays geben Sie bitte bei den Wertstoff- höfen ab. Die Hüllen entsorgen Sie über den Restmüll. Chemikalien Wohin? Chemikalien aus Haushaltungen (wie z. B. Lösungsmittel, Säuren, Beizen, Laugen usw.) können kostenlos bei den Problemmüllsammlungen abgegeben werden. 16
Wie? Chemikalien sind in haushaltsüblichen Mengen, separat in verschlossenen Behältern anzuliefern. Chemikalien dürfen nicht miteinander vermischt werden! Dämmplatten (Polystyrol, Styrodur, HBCDD) Baustyropor Was? Alle Dämmstoffabfälle wie z. B. Baustyropor/Isolierung, Styroporchips, verdrecktes Styropor, farbiges (z. B. gelbes, schwarz gepunktetes) Styro- por müssen einer thermischen Behandlung über eine geeignete Müll-Ver- brennungsanlage unterzogen werden und ab dem 30.09.2016 entstand bei der Entsorgung vom Dämmstoffabfällen (Polystyrol, bekannt als Sty- ropor-, Styrodur- oder Polyurethanschaumplatten), die das Flammschutz- mittel HBCDD (Hexabromcyclododecan = PersistentOrganicPollutants- Abfall) enthalten, die Situation, dass HBCDD-haltige Wärmedämmstoff- platten - bis dahin nicht gefährlich – als gefährlicher Abfall eingestuft werden musste. Wohin? Formstyropor muss über einen Entsorger entsorgt werden. Bitte beach- ten Sie, dass nur Verpackungsstyropor über den Gelben Sack entsorgt werden darf. Elektro- und Elektronikaltgeräte Wohin? An allen Wertstoffhöfen des Landkreises Eichstätt können Elektrogeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden. Bitte entsorgen Sie Elektrogeräte nie über den Restmüll! 17
Achtung: Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Akkus! Immer wieder kommt es zu Bränden auf Wertstoffhöfen, deren Ursache nicht herausgenommene Lithium-Ionen-Akkus und Batterien sind. Bitte entfernen Sie daher vor der Abgabe von Elektrogeräten die eingebauten Akkus und Batterien. Diese können an den Wertstoffhöfen in bereitgestellte Sammelbehälter gegeben werden. Geräte, die fest verbaute Akkus oder Batterien enthalten, müssen in einen separaten Behälter gegeben werden. Großmengen Elektrogeräte: Elektrohändler, Fachgeschäfte und Reparaturbetriebe können Groß- mengen (ausgenommen Nachtspeicheröfen) nach vorheriger Anmeldung bei folgenden Übergabestellen zu den Öffnungszeiten kostenlos anliefern: Wertstoffhof Eichstätt, Gundekarstraße 47 Wertstoffhof Beilngries, Kelheimer Straße 46 Wertstoffhof Gaimersheim, im Steinbruch an der Rackertshofener Straße Wertstoffhof Hitzhofen am Kompostierwerk Meier, An der Kom- postierung 1, 85122 Hitzhofen Wertstoffhof Altmannstein, Bahnhofstraße 33 Wie? Elektroaltgeräte müssen nach dem Elektrogesetz einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Dazu gehören: Wärmeüberträger: Hier werden alle Altgeräte gesammelt, welche über einen Kühlkreislauf verfügen. z.B. Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen Bildschirme, Monitore: Hier werden alle Elektrogeräte mit einer Bildschirmoberfläche von mehr als 100 cm2 gesammelt. z.B. Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets 18
Lampen: Hier werden alle Gasentladungslampen gesammelt. z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen Elektrogroßgeräte: Diese Gruppe beinhaltet alle Elektrogeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt. z.B. Elektroherde und Backöfen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Werkzeuge Nachtspeicherheizgeräte und –Öfen: Die kostenlose Abgabe von Geräten aus privaten Haushalten in haushalt- üblichen Mengen ist bei der Firma Meier in Hitzhofen, Am Kompostierwerk 1, Tel. 08458/4296 möglich. Da Nachtspeicheröfen in der Regel oft höchst gesundheitsgefährdende Materialien wie Asbestfasern, PCB oder Schwermetalle enthalten, wird dringend davon abgeraten, die Öfen selbst auszubauen oder zu zerlegen. Es wird empfohlen, hierfür eine Fachfirma zu beauftragen. Annahmebedingungen: Die Öfen müssen komplett ausgekühlt sein Die Geräte dürfen nicht zerlegt sein Sämtliche Öffnungen müssen mit reißfestem Klebeband verklebt sein Die Öfen müssen komplett in Big Bags verpackt sein (erhältlich bei Firma Meier Hitzhofen, 10 €/Stück) Die Anlieferung muss mindestens zwei Tage vorher schriftlich mittels Formular angemeldet werden, Download unter: https://www.landkreis-eichstaett.de/landratsamt/geschaeftsvertei- lung/?Nachtspeicheroefen&view=org&orgid=49252611-3d29-4b85- bdbb-1e55579fc8ab Werden diese Vorgaben bei der Anlieferung nicht beachtet, können zu- sätzliche Kosten für den Anlieferer entstehen. Gewerbliche Mengen werden nicht angenommen. 19
Elektrokleingeräte: Diese Gruppe beinhaltet alle Elektrogeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. z.B. Smartphones, kleine Werkzeuge, Kameras, Bügeleisen, Toaster, Wasserkocher, Mixer Photovoltaikmodule: Die Abgabe ist ausschließlich bei der Firma Meier in Hitzhofen, Am Kompostierwerk 1, Tel.: 08458/4296 möglich. Bei größeren Mengen ist eine vorherige Anmeldung der Anlieferung notwendig. E-Bikes und Pedelecs: (mit Lithium-Ionen-Akkus) Vertreiber von E-Bikes und Pedelecs sind gesetzlich verpflichtet, ge- brauchte Geräte kostenfrei zurückzunehmen. E-Bike Akkus können beim Fachhändler kostenlos abgegeben werden. Nicht zum Elektroschrott zählen: Stationär betriebene Anlagen und Geräte (z.B. Heizungsboiler, Klimaanlagen, Solaranlagen) Medizintechnik (z.B. Herzschrittmacher, Blutzuckermessgerät) Installationsmaterial (z.B. Schalter, Kabel) Einfache Glühlampen, Halogenbirnen Autozubehör (z.B. Autoradios, Freisprecheinrichtungen) Batterien (gesonderte Sammlung) Farben und Lacke Wohin? Dispersionsfarben (Wandfarben): Vollständig entleerte Eimer sind über den gelben Sack zu entsorgen Farbeimer mit flüssigem Inhalt: Deckel öffnen und austrocknen lassen Farbeimer mit eingetrockneten Inhalt in die Restmülltonne Lacke und andere Farben Vollständig entleerte Dosen sind über den gelben Sack zu entsorgen 20
Feuerlöscher Wohin? Feuerlöscher sind direkt im Fachhandel abzugeben. Bei der Problemmüllsammlung können Feuerlöscher gegen Entgelt abgegeben werden. An den Wertstoffhöfen im Landkreis Eichstätt werden Feuerlöscher nicht angenommen. Bitte stellen Sie keine Feuerlöscher vor die örtlichen Feuerwehren ab. Flachglas Flachglas kann an vielen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Angenommen wird: Flachgläser aus dem Baubereich Die Gläser sollen aus dem Rahmen oder der Konstruktion herausge- löst werden. Nicht angenommen wird: Drahtglas, Glasbausteine, Jenaer Glas, Ceranfelder Rahmen oder Konstruktionsteile, die sich mit einfachen mechani- schen Mitteln nicht vom Glasverbund entfernen lassen Altglas mit Verunreinigungen jeglicher Art, wie z.B. Keramik, Haus- haltsglas, Geschirr, Steine, Porzellan, Erde. Folien An den Wertstoffhöfen stehen Container für große Folien bereit. In den Foliencontainer dürfen nur saubere Folien. Silofolien werden nur ange- nommen, wenn sie besenrein sind. In den Foliencontainer dürfen keine Verkaufsverpackungen des Gelben Sackes! Agrarfolieninitiative ERDE: Die Initiative ERDE, kurz für „Erntekunststoffe Recycling Deutschland“ sammelt und verwertet gebrauchte Silo- und Stretchfolien, Netze und Garne. Weitere Informationen und die Abgabeorte und –termine finden Sie unter www.erde-re- cycling.de oder in der ERDE-App. 21
Gebrauchtgüter - Wiederverwendung Ausgesonderte Gebrauchtgüter wie Möbel, Elektrogeräte, Spielsachen und Haushaltswaren, die nicht beschädigt und noch voll funktionsfähig sind, können an folgenden Sammelstellen kostenlos abgegeben werden: H² - Sozialkaufhaus in Eichstätt Sollnau 23, 85072 Eichstätt, Tel. 08421/ 9375254 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr E-Mail: eichstaett@punds.info Website: www.punds.info Annahme, Abholung und Verkauf gut erhaltener gebrauchter Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Kleinteile, Bücher, etc. Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Umzüge für Bedürftige gehören ebenfalls zu den Dienstleistungen Hinweis: Das Sozialkaufhaus „Eichstätter Dienste“ wurde zum 30.11.2020 geschlossen. Caritasmarkt Gaimersheim Carl-Benz-Ring 14-18, 85080 Gaimersheim, Tel: 0841 49018-628 Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 18 Uhr, Sa 9 - 16 Uhr Das Personal vor Ort entscheidet, was angenommen wird und was nicht. Repair-Café Eichstätt Wasserwiese 3, 85072 Eichstätt Haus der Jugend Telefon: 08421/901383 E-Mail: info@repaircafe-eichstaett.de Website: http://www.repaircafe-eichstaett.de 22
Gelber Sack Abholung: monatlich Ausgabe: erhältlich bei den Wertstoffhö- fen, in den Gemeinde-/ Stadt- verwaltungen und im Landrat- samt Das gehört in den gelben Sack: Verkaufsverpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen (Joghurtbecher, Ein- kaufstüten, Shampoo Flaschen, Tetra Paks, Folienverpackungen, Blumen- töpfe, Verpackungsstyropor, usw.) Leere Farbeimer (z.B. von Dispersionsfarben) Aluminiumbeschichtete Verpackung. In die gelben Säcke gehören nur die oben genannten Verpackungsab- fälle! Das gehört nicht in den Gelben Sack: Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, z. B. Putzeimer, Spielzeug usw. (gehören zum Restmüll bzw. Sperrmüll) Metalldosen (gehören in die Dosencontainer neben den Glascontai- nern) Spritzmittelkanister mit PAMIRA-Zeichen (gehören zur PAMIRA- Sammlung) Die Gelben Säcke sind ausschließlich für Verkaufsverpackungen zu ver- wenden! Die Säcke sind nicht für: z. B. Restmüll, Altkleider, sonstige Lagerung von Utensilien Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an folgende Te- lefon-Hotline: 0800/8006333. 23
Wichtiger Hinweis: Zum Schutz der Igel bitten wir Sie, die gel- ben Säcke erst am Morgen der Abholung vor die Türe zu stellen. Wer den Müll bereits am Abend zuvor hinausstellen muss, emp- fiehlt sich eine igelsichere Lagerung z. B. aufgehängt am Gartenzaun ohne Kontakt zum Boden oder abgestellt auf einer Ge- tränkekiste. Für den Igel stellt der gelbe Sack eine To- desfalle dar. Die sensible Igel Nase riecht offene Futterdosen für Haustiere, Wurstver- packungen oder nicht ausgespülte Joghurt- becher von Weitem. Da das dünne Material der Säcke leicht reißt, ist es für den Igel sehr einfach, an den für ihn verlockend duf- Fotos: C. Geidel, LBV-Archiv tenden Inhalt zu gelangen. Seine Stacheln werden ihm beim Durchwüh- len des Mülls jedoch zum Verhängnis. Diese spießen sich beim rück- wärtskrabbeln in die Plastikverpackungen und der Igel steckt fest. Die Tiere ersticken, verhungern oder werden unwissentlich zusammen mit den Müllsäcken entsorgt. Mit freundlicher Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz. Weitere Hinweise unter https://www.igel-in-bayern.de/ Glas und Dosen In unserem Landkreis stehen in nahezu allen Orten Iglu-Gruppen oder Behälter, über die Sie Altglas und Dosen entsorgen können. Altglas-Container In die Altglas-Container geben Sie bitte das sogenannte „Hohlglas“ wie Einwegflaschen (z. B. Saft-, Wein-, Sektflaschen, Kosmetikflaschen), Marmeladen- und Konservengläser, nach den Farben “weiß”, ”grün” und “braun” sortiert. 24
Andersfarbige Flaschen und Gläser (z. B. blaue Sektflaschen) geben Sie bitte zum Grünglas! Nur diese Glasfarbe verträgt ein gewisses Maß an Fehlfarbe. Verschlüsse müssen nicht entfernt werden. Diese werden über Magnete ausgesondert. Folgende Materialien dürfen nicht über diese Container entsorgt werden: Bildschirmglas, Keramik, feuerfestes Glas, Glasbausteine, Quarzglas, Porzellan, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Glüh- birnen Für Flach- und Verbundglas stehen an vielen Wertstoffhöfen des Land- kreises spezielle Flachglascontainer bereit. Bei Fragen und Beschwerden zu den Glas-Containern wenden Sie sich bitte direkt an die kostenlose Hotline-Nummer 08456/91837-0 (Veolia Umweltservice). Dosen-Container In die Dosen-Container geben Sie bitte Getränke- und Konservendosen, leere und drucklose Spraydosen, leere Farbdosen, Metall-Tuben (leer), Metalldeckel, Kronkorken und Schraubverschlüsse. Folgende Materialien dürfen nicht über diese Container entsorgt werden: Töpfe, Pfannen, Werkzeug und Metallschrott. Für diese Metallteile stehen an allen Wertstoffhöfen des Landkreises spezielle Metallcontainer bereit. Bei Fragen und Beschwerden zu den Dosen-Containern wenden Sie sich bitte direkt an die Telefonnummer 08461/436 (Bachhuber & Part- ner Entsorgungs-GmbH). Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten: Mo - Sa von 7 bis 20 Uhr Die Anwohner danken es Ihnen. Halten Sie den Container-Standplatz sauber! Tüten und Kartons bitte wieder mitnehmen. 25
Grüngut und Gartenabfälle Wohin? Für die Beseitigung von Grüngut sind die jeweiligen Gemeinden zustän- dig. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gemeindever- waltungen. Eine Übersicht über gemeldete Grüngutannahmestellen im Landkreis Eichstätt finden Sie im Internet unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/ Kompostierung Baum- und Heckenschnitt, Obst, Grasschnitt, Laub usw. entsorgen Sie bitte über die Kompostieranlagen bzw. Container Ihrer Gemeinde/Stadt oder über Ihren eigenen Komposter. Weitere Informationen zur Eigen- kompostierung erhalten Sie auf Seite 16. Kompostieranleitungen erhalten Sie beim Gartenfachberater (Peter He- cker, Tel. 08421/70-301). Kork Wohin? Flaschenkorken geben Sie bitte in den Wertstoffhöfen ab. Pinnwände, Korktapeten, Korkböden, Korkplatten können über die Rest- mülltonne bzw. die Sperrmüllcontainer an den Wertstoffhöfen entsorgt werden. 26
Medikamente Wohin? Arzneimittel und Medikamente sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Spritzen und Kanülen dürfen wie Altmedikamente über den Restmüllbehälter entsorgt werden, sollten zur Vermeidung von Verletzungen allerdings möglichst in stichfesten Behältern (Plastikflaschen, Konservendosen o. ä.) gesammelt und darin in die Mülltonne gegeben werden. Wie? Das Verpackungsmaterial von Medikamenten gehört in die entsprechen- den Wertstoffbehälter: Papierschachteln und Beipackzettel in die Papiertonne Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (Blister) in den Gel- ben Sack Leere Glasflaschen in den Altglascontainer Müllabfuhrtermine Die jährlichen Müllabfuhrterminpläne werden im Dezember für das nächste Jahr per Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt. Außerdem sind diese online abrufbar unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/ Abfall-App Den Müllabfuhrterminplan gibt es auch als kostenlose App mit au- tomatischer Erinnerungsfunktion! Einfach QR-Code scannen … 27
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) Wohin? Sauberes Papier und Pappe/Kartonagen entsor- gen Sie über die Papiertonne. Leerungsrhythmus: vierwöchentlich Behältergrößen: 120 Liter grün 240 Liter grün 1.100 Liter grün Mit jeder Restmülltonne wird eine Papiertonne mit doppeltem Fassungsvermögen ausgegeben. Größere bzw. zusätzliche Papiertonnen können gegen Gebühr angemeldet werden. Bitte stellen Sie die Papiertonne mit dem Griff zur Straße bereit. Papiersäcke: Fällt vorübergehend mehr Papier an, können Sie bei den Gemeinden und beim Landratsamt (Fachbereich Abfallwirtschaft) Papiersäcke zum Preis von 2,00 € pro Stück erwerben. Diese können Sie zusammen mit Ihrer Papiertonne am Abfuhrtag bereitstellen. Das gehört nicht in die Papiertonne: Verschmutzte Haushalts- und Hygienepapiere, Tapeten, Kohlepapiere, Fotopapier und Fotos entsorgen Sie über die Restmülltonne. Kartonagen können auch am Wertstoffhof entsorgt werden. Am Wertstoffhof ist jedoch keine Abgabe von Papier möglich. In vereinzelten Städten oder Gemeinden gibt es für Gewerbebetriebe eine wöchentliche Papierabfuhr. Möchten Sie daran angeschlossen werden, melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung. 28
Pflegesack Der Landkreis Eichstätt unterstützt die häusliche Pflege. Pflegebedürftige haben oft einen erhöhten Anfall an spezifischen Abfällen (z.B. Inkontinenzartikel). Der Landkreis Eichstätt hat daher zur Unterstüt- zung der häuslichen Pflege einen Sozialetat eingerichtet. Daraus wird die Ausgabe von 18 kostenlosen Restmüllsäcken pro Jahr an den be- troffenen Personenkreis finanziert. Die Säcke können zusammen mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden. Diese Leistung des Landkreises wird nur auf Antrag gewährt. Das An- tragsformular finden Sie unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wich- tige_links/ Das Formular kann auch beim Landratsamt Eichstätt, Resi- denzplatz 1, 85072 Eichstätt, Sachgebiet Soziales und Senioren und bei der jeweiligen Gemeinde angefordert werden. Die Entgegennahme des Antrags und die Ausgabe der Säcke erfolgt bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung (Wohnsitz der pflegebedürftigen Person). Die kostenlosen Säcke werden bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgegeben: 1. Die Pflege erfolgt zu Hause und 2 a. die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflege- grad 4 oder 5 oder 2 b. die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflege- grad 2 oder 3 und verfügt über eine Bestätigung des behandeln- den Arztes bzw. Pflegedienstes über Inkontinenz. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person bzw. die pflegenden Angehörigen. Pflegefälle in Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen werden nicht gefördert. Bei Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen erteilt Frau Albrecht vom Sachgebiet Soziales und Senioren unter der Telefonnummer 08421 70- 219 Auskunft. 29
Problemmüll Wohin? Zur Entgiftung des Hausmülls führt der Landkreis jährlich in allen Gemein- den Problemmüllsammelaktionen durch. Die Termine und Standorte wer- den in den Müllabfuhrterminkalendern bekannt gegeben, die zum Jahres- anfang verteilt werden. Sie können auch im Internet unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/ abgerufen werden. Die Sammlungen finden an zentralen Plätzen in den Orten statt. Es wer- den keine Haussammlungen durchgeführt, da aufgrund des öffentlich zu- gänglichen Problemmülls eine Gefahr für Mensch und Tier ausgeht. Was gehört zum Problemmüll? Gifte, flüssige Lackreste, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Spritzmittel, kleine Mengen altes Heizöl, Ben- zin, Lack- und Farbreste, usw. Was gehört nicht zum Problemmüll? Energiesparlampen (Wertstoffhof) Neonröhren, Quecksilberdampflampen (Wertstoffhof) Altöl (Rücknahme durch den Handel) Altreifen (Rücknahme durch den Handel) leere Farbeimer und Kanister (gelber Sack) Feuerlöscher (Fachfirmen oder evtl. örtliche Feuerwehr) Asbestzement, Asbestabfälle (Deponie Eberstetten, Entsorgungs- firma) Autobatterien (Rücknahme durch den Handel) Wichtige Hinweise: Liefern Sie den Sonderabfall möglichst in der Originalverpackung an. Je mehr über einen Problemabfall bekannt ist, desto sicherer kann er entsorgt werden. Vermischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander, damit keine gefährlichen chemischen Reaktionen ausgelöst werden. 30 30
Angenommen wird nur Problemmüll in haushaltsüblichen Men- gen. Größere Mengen müssen über Spezialfirmen entsorgt wer- den. In Zweifelsfällen entscheidet das Fachpersonal vor Ort! Vor der Fahrt zur Problemmüllsammlung kontrollieren Sie bitte, ob die einzelnen Gefäße auch wirklich gut verschlossen sind. Bitte ach- ten Sie darauf, dass die Behälter zum Transport gegen Umfallen und Auslaufen gesichert sind. Geben Sie die Abfälle immer persönlich und direkt beim Fachper- sonal des Problemmüllmobils ab. Keinesfalls dürfen die Materia- lien einfach dort abgestellt werden, wo das Problemmüllmobil demnächst Station macht, weil die Gefahr besteht, dass zum Bei- spiel Kinder oder Tiere durch die abgestellten Abfälle gefährdet werden. PU-Schaumdosen Wohin? Die Anlieferung ist an allen Wertstoffhöfen kostenlos möglich. Wie? Jedes Jahr werden in Deutschland rund 25 Millionen Dosen mit Montage- schaum verarbeitet. PU-Schäume werden sowohl von Profis als auch von Heimwerkern zum Beispiel beim Dämmen und Abdichten von Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen eingesetzt. Gebrauchte, restentleerte PU-Schaumdosen enthalten nach dem Ge- brauch noch problematische Reststoffe und Treibmittel. Sie dürfen weder über die Mülltonne, den „Gelben Sack“ oder den Dosencontainer entsorgt werden. Der korrekte Entsorgungsweg ist das Rücknahmesystem der PU-Indust- rie. 31
Restmüll Leerungsrhythmus: 14-tägig Behältergrößen: 60 Liter grau 120 Liter grau 240 Liter grau 1.100 Liter grau Bitte stellen Sie die Restmülltonne am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr mit dem Griff zur Straße bereit. Für jedes privat genutzte Grundstück muss mindestens eine 60-Liter- Restmülltonne zur Verfügung stehen, wobei sich die Mindestbehältniska- pazität für jede mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person regel- mäßig aus der folgenden Tabelle ergibt: Personen Restmülltonne (Volumen in Liter) 1 60 2 60 3 60 4 120 5 120 6 120 7 120 + 60 8 120 + 60 9 120 + 60 10 240 11 240 12 240 Für jede weitere mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person sind zusätzlich 10 Liter Restmüllvolumen pro Woche vorzuhalten. 32
Bereitstellung der Restmülltonnen: Die Behältnisse dürfen nur so weit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten. Die Behältnisse sind am Abholtag spätestens ab 6.00 Uhr auf oder vor dem anschlusspflichtigen Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Es dürfen keine Fahrzeuge und Fußgänger behindert oder gefährdet werden. Restmüllsäcke: Fällt vorübergehend mehr Restmüll an, können Sie bei den Gemeinden und beim Landratsamt - Sachgebiet Abfallwirtschaft - Restmüllsäcke zum Preis von 3,40 €/Stück erwerben. Diese können Sie zusammen mit Ihrer Restmülltonne am Abfuhrtag bereitstellen. 33
Sperrmüll Das Sperrmüllsystem besteht aus zwei Komponenten: 1. Container auf den Wertstoffhöfen Auf den Wertstoffhöfen stehen neben Holz- und Metallschrottcontainern große Sperrmüllcontainer bereit. Über die Container können ganzjährig sperrige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (bis 3 Kubikmeter = 1m x 3m x 1m) kostenlos entsorgt werden. Bitte entnehmen Sie der Übersicht im hinteren Teil der Abfallfibel die Öffnungszeiten und das Containeran- gebot der einzelnen Wertstoffhöfe. Landkreisbürger dürfen auch die Wert- stoffhöfe anderer Gemeinden nutzen! 2. Sperrmüllabholung auf Antrag Jeder Haushalt kann einmal pro Kalenderhalbjahr eine kostenlose Sperr- müllabholung für haushaltsübliche Mengen (bis 3 Kubikmeter = 1m x 3m x 1m) beantragen. Die Abholung kann über eine Sperrmüllkarte (Karten sind bei den Ge- meinden erhältlich) oder online unter https://www.landkreis- eichstaett.de/wichtige_links/ beantragt werden. Die angemeldeten Sperr- müllteile werden dann innerhalb von 4 Wochen abgeholt. Der genaue Termin wird ca. 5 Tage vor der Abholung schriftlich mitgeteilt. Soweit nach der Sperrmüllabfuhr Teile liegen geblieben sind, die nicht angemeldet wa- ren oder die nicht zum Sperrmüll gehören, ist der Platz von demjenigen zu räumen, der die Abholung beantragt hat. Was ist Sperrmüll? Zum Sperrmüll gehören sperrige Teile aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen. Was gehört zum Sperrmüll? Möbelstücke, z.B. Tisch, Stuhl, Schrank, Regal Polstermöbel, z.B. Sessel, Sofa, Eckbank, Bürostuhl, Matratze Gartenmöbel, z.B. Sonnenschirm, Liegestuhl (ausgenommen Au- ßenholz) Leere Behältnisse, z.B. Regentonne, Koffer, Wäschekorb 34
Größere Spiel- und Sportgeräte, z.B. Sandkasten, Planschbecken, Tischtennisplatte, Dreirad, Ski Rasenmäher (Benzintank leer) Teppiche Was gehört nicht in den Sperrmüll? Behältnisse (Säcke, Kartons), die mit Kleinteilen gefüllt sind Altholz aus dem Außenbereich, Bauholz Altkleider (Altkleidercontainer) Elektrogeräte aller Art (kostenlose Abgabe auf allen Wertstoffhöfen) Komplette Haushaltsauflösungen (privates Entsorgungsunterneh- men) Baustellenabfälle (privates Entsorgungsunternehmen) Problemmüll / Flüssigkeiten (Problemmüllsammlung) Bauschutt, Toilettenschüssel, Waschbecken (Bauschuttcontainer o- der Deponie) Autoteile, Reifen (Fachhandel) Keine Flüssigkeiten, kein Problemmüll 35
Spritzmittelkanister mit PAMIRA-Zeichen Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüs- sigdüngern werden gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahme- systems PAMIRA zurückgenommen. Gesammelt werden: Pflanzenschutz- u. Flüssigdünger-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen Restentleert und gespült Sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln Behälter über 60 Liter durchtrennen Deckel separat sammeln und abgeben Die nächstgelegenen Sammelstellen im Landkreis sind: Ort Sammelstelle Telefon/Fax Großmehring BayWa AG Interpark Agrar Vertrieb 08456 988641 Gutenbergstr. 6 08456 988655 Lobsing Raiffeisen BayWa-Waren GmbH 08403 927616 Raiffeisenstr. 18 08403 927611 Die aktuellen Termine finden Sie unter: www.pamira.de Styropor, Baustyropor Sauberes weißes Verpackungsstyropor ist im Gelben Sack zu entsor- gen. Verschmutztes Styropor und Baustyropor muss über einen Entsorgs- betrieb entsorgt werden. Tierkörper und Tierpräparate Tierkadaver und Tierpräparate sind grundsätzlich über den Verarbei- tungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte zu entsorgen. Kontakt: Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Gunzenhausen, Am Heideweiher 3, 91710 Gunzenhausen Tel. 09831/ 67450 Tonerkartuschen und Druckerpatronen Die Anlieferung von haushaltsüblichen Mengen ist an allen Wertstoffhöfen kostenlos möglich. 36
Wertstoffhöfe Was darf abgegeben werden? Sperrmüll Altholz Metall, Schrott Kartonagen Folien (sauber bzw. besenrein) Elektroaltgeräte: Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte, Geräte der In- formations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhal- tungselektronik, Beleuchtungskörper und Haushaltskleingeräte Leuchten, Leuchtstoffröhren CDs, DVDs Flaschenkorken PU-Schaumdosen Batterien Es werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen (z. B. Sperrmüll und Altholz bis zu 3 Kubikmeter). Welche Materialien in den einzelnen Wertstoffhöfen angenommen werden und die Öffnungszeiten finden Sie auf dem hinteren Klappdeckel und im Internet unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/ Die Entscheidungen über die Annahme der Wertstoffe treffen die Auf- sichtspersonen vor Ort. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. 37
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