Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt

Die Seite wird erstellt Maria Martens
 
WEITER LESEN
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Abfallfibel
Informationsbroschüre des
     Landkreises Eichstätt
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Inhaltsverzeichnis
A                                            K
Abfall-ABC ……………………………………              39    Kompostierung …………………………….. 26
Abfall-App …………………………………….             27    Kork ………………………………………..…. 26
Abfallvermeidung ………………………..….         5     Kühl- und Gefriergeräte ………………..…. 18
Alteisen …………………………………….....           8
Altfett …………………………………...……..           8     L
Allgemeines zur Müllabfuhr ………….……     3     Lampen ………………………………………                 19
Altholz …………………………………………               8
Altkleider ………………………...……………           9     M
Altöl …………………………………………….               10    Medikamente …….………………...…...…..        27
Aluminium ………………………..…………..            10    Mehrwegwindel-Zuschuss ……………….         6
Asbest („Eternit“) ……………….…………..       10    Müllabfuhrtermine …………………….……          27
Asche ……………..……………………….…..             11
Autoreifen ………..…………………….……..          11
                                             N
                                             Nachtspeicherheizgeräte ……………….… 19
B
Batterien, Akkus…………………………….. 12
Bauschutt, Erdaushub …………………….. 13           O
Biomüll …………………………………….…. 13                 Öffnungszeiten Wertstoffhöfe .……….…    52

                                             P
C                                            Papier und Pappe ………………………..…          28
CD´s, DVD´s, Blu-Rays ………………….… 16           Pflegesack ………………………………...…            29
Chemikalien …………………………………. 16                Photovoltaikmodule …………………..…..        20
                                             Problemmüll……………………………..…..            30
D                                            PU-Schaumdosen …………………………..            31
Dämmplatten – Polystyrol, Styrodur …….. 17
Datenschutz …...………………………….... 4             R
Dosen und Glas …………………………….. 24              Restmüll …………………………………..…              32

E                                            S
Elektro- und Elektronikaltgeräte ……..…. 17   Saubere Landschaft ……………………….          7
Eternit (siehe Asbest) ….………………..… 10        Sperrmüll ………………………….…………              34
                                             Spritzmittelkanister PAMIRA………..…….    36
                                             Styropor ………………………………………               36
F
Farben und Lacke ………………………….           20    T
Feuerlöscher ……………..……………..…..         21    Tierkörper und Tierpräparate …………..… 36
Flachglas …………………………………….              21    Tonerkartuschen und Druckerpatronen ... 36
Folien ……………………………………..…..             21

G                                            W
                                             Wertstoffhöfe ………………………………    37
Gebrauchtgüter …………………………..…           22
                                             Wiederverwendung ……………………….   38
Gelber Sack ……………..………………..….          23
                                             Wichtige Telefonnummern ……… 50/51
Glas und Dosen ……………………………..           24
Grüngut, Gartenabfälle ………………..…..     26

                                                                                      2
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Allgemeines
zur Müllabfuhr
Für alle Grundstückseigentümer im Landkreis besteht grundsätzlich
Anschluss-    und     Überlassungszwang.     Das   bedeutet,   alle
Grundstückseigentümer haben für alle Grundstücke, auf denen Abfall
anfallen kann, zugelassene Abfallbehälter zu beantragen und die
anfallenden Abfälle darin jeweils am bekanntgegebenen Abfuhrtag ab
6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.

Zugelassen sind folgende Behältnisse:

Restmüll         60 Liter   Müllbehälter grau
               120 Liter    Müllbehälter grau
               240 Liter    Müllbehälter grau
             1.100 Liter    Müllgroßbehälter grau
                60 Liter    Restmüllsack

Altpapier      120 Liter    Müllbehälter grün
               240 Liter    Müllbehälter grün
             1.100 Liter    Müllgroßbehälter grün
                60 Liter    Papiersack

Biomüll         60 Liter    Müllbehälter braun
               120 Liter    Müllbehälter braun

Hinweise:
   Die An-, Um- und Abmeldung von Müllbehältern erfolgt in Ihrer
    Stadt/Gemeinde. Der Antrag ist ausschließlich vom Grundstück-
    seigentümer zu stellen. Eine aktuelle Übersicht der Ansprechpart-
    ner    der     Gemeinden       ist  unter   https://www.landkreis-
    eichstaett.de/wichtige_links/ zum Download abrufbar.

                                                                    3
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
   Müllbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel
    noch schließen lässt.
   Die Mülltonnen sind am Abholtag bzw. am Abend davor mit dem Griff
    zur Straße auf dem Gehweg bereit zu stellen.
   Die Mülltonnen sind grundstücksbezogen, d. h. sie dürfen bei einem
    Umzug nicht mitgenommen werden.
   Die Ausgabe der Behälter erfolgt über die jeweilige Gemeinde.1.100
    Liter Müllgroßbehälter werden vom Kreisbauhof in Eichstätt und Beil-
    ngries ausgegeben.
   Für zusätzlichen Papier-, oder Restmüll werden in den Gemeinden
    oder im Landratsamt Papier- sowie Restmüllsäcke verkauft.
   Sonderleerungen (gebührenpflichtig) können über das Landratsamt
    beauftragt werden.
   Eine Befreiung von der Biotonne kann nur gewählt werden, wenn alle
    anfallenden organischen Küchen- und Gartenabfälle nachweisbar
    durch Eigenkompostierung verwendet werden; ausgenommen davon
    sind Fleisch-, Fisch-, und Knochenabfälle sowie sperrige Gartenab-
    fälle.
   Die für die Gebührenabrechnung wesentlichen Umstände sind dem
    Landkreis unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dazu gehören u. a. der
    Wegfall der Eigenkompostierung, Nutzungsänderungen usw.
   Der Gebührenbescheid ist grundsätzlich auf den Grundstückseigen-
    tümer geschrieben. Müllgebühren sind grundsätzlich fällig zum
    15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres. Diese werden von den
    Gemeinden erhoben.

Datenschutz:
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Landkreis und nachfolgend
mit der Verwertung beauftragter Firmen keine datenschutzgerechte Ent-
sorgung gewährleisten. Der Verbraucher ist für die Datensicherung selbst
zuständig. Es wird empfohlen, die Datenträger mit personenbezogenen
Daten selbstständig zu löschen oder unbrauchbar zu machen

                                                                        4
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Abfallvermeidung
Abfallvermeidung sollte noch vor dem Recycling stehen!
Alles was produziert wird, wird auch weggeworfen. Der Königsweg ist Ab-
fallvermeidung.
Was Sie konkret tun können:
1.     Vermeiden Sie überflüssige Verpackungen
      Kaufen Sie Lebensmittel wie Brot, Obst, Gemüse unverpackt
      Nehmen Sie zum Einkaufen einen Korb / Tasche / Behälter mit
      Vermeiden Sie aufwendige Produkt-, Geschenk- oder Portionsver-
       packungen
2.     Verzichten Sie auf “Ex und Hopp-Artikel”
      Achten Sie beim Kauf auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit
       von Produkten, wie Elektrogeräte, Möbel oder Spielzeug
3.     Wählen Sie umweltschonende Produkte
      Bevorzugen Sie Recyclingprodukte aus Altpapier oder anderen Alt-
       stoffen, damit sich der Stoffkreislauf schließt
      Nutzen Sie Nachfüllverpackungen, z. B. bei Waschmitteln oder Ge-
       würzen
      Achten Sie beim Kauf auf verwertbare Materialien, z. B. Glas oder
       Papier
4.     Vermeiden Sie schadstoffhaltige Produkte
      Verzichten Sie auf Spezialreiniger
      Vermeiden Sie Batterien, nutzen Sie Geräte mit Solarzellen, Akkus
       oder Netzteilen
      Nutzen Sie umweltfreundliche Kleber, Farben, Lacke
5.     Mehrweg statt Einweg („food-to-go-Verpackungen“)
      Einweggeschirr,-besteck, -tischdecken oder gar Einweggrills ver-
       meiden. Wem „Coffee-to-go“ zusagt, der könnte mit eigenem
       „Dauer-to-go-Becher“ aus Kunststoff oder Porzellan Zeichen set-
       zen.

       Weitere Tipps hierzu finden Sie unter:
       https://www.abfallratgeber.bayern.de/haushalte/abfallvermeidung/
                                                                          5
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Zuschuss
Mehrwegwindeln
Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet einen wichtigen Bei-
trag zur Abfallvermeidung.
Bis ein Kind trocken ist, werden im Durchschnitt ca. 5000 Windeln benö-
tigt, welche sich erst nach 500 Jahren zersetzen. Das macht allein in
Deutschland täglich 8,4 Millionen Wegwerfwin-
deln, die im Restmüll landen. Das entspricht ei-
ner jährlichen Gesamtmenge von mehr als drei
Milliarden Windeln. Kaum ein Produkt wird im
Alltag häufiger benötigt und landet dennoch
ohne große Gedanken in der Restmülltonne.
Die Masse der weggeworfenen Windeln füllt
weit mehr als 20.000 Fußballfelder. Und das in jedem Jahr. Diese Zahlen
sind schwindelerregend.
An solchen Zahlen zeigt sich, dass nachhaltige und moderne Lösungen
im Bereich der Baby- und auch Altenpflege dringend erforderlich sind.

Was wird gefördert?
Der Landkreis Eichstätt fördert einmalig mit 120,00 € pro Kind, die Ver-
wendung von Mehrweg-Windeln für Babys, Kleinkinder oder Personen
mit medizinischen Bedarf. Der Erwerb von Mehrweg-Windeln, Windel-
Mietpaketen oder die Nutzung von Windeldiensten werden bezuschusst.

Nähere Auskünfte erteilt:
    Frau Bittl, Amt für Familie und Jugend
    Landratsamt Eichstätt
    Tel. 08421/70-173 Fax: 08421/7010-173
    Mail: veronika.bittl@lra-ei.bayern.de
    Sprechzeiten: Mo. + Di. Vormittag
    Büro: 2. Stock, Zimmer-Nr. 200 in Eichstätt

                                                                       6
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Saubere Landschaft
Jedes Jahr veranstaltet der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Ge-
meinden einen Umwelttag bzw. eine Müllsammelaktion, bei dem jeder
Bürger, egal ob groß oder klein, herzlich eingeladen ist.

Die „Aktion Saubere Landschaft“ verfolgt das Ziel unsere Umwelt ein
Stück sauberer zu machen, zu halten und Rücksicht auf Boden, Wasser,
Luft, Tiere und Pflanzen zu nehmen. Hierfür kommen jährlich Grundschu-
len, Kindergärten oder auch Vereine zusammen und sammeln gemein-
sam Abfälle aus der Umwelt.

Die Kosten für die Entsorgung der gesammelten Abfälle trägt der Land-
kreis Eichstätt. Für die Sammlung können kostenlose Müllsäcke im Land-
ratsamt Eichstätt angefordert werden. Für die gesammelten Abfälle sind
die Container an den örtlichen Wertstoffhöfen zu nutzen. Die Anlieferung
ist nur nach vorheriger Anmeldung in der Gemeinde bzw. bei der Auf-
sichtsperson des Wertstoffhofes möglich.

Der Landkreis Eichstätt gewährt einen Zuschuss für die Verpflegung der
freiwilligen Helfer.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 08421/70-295.

                                                                      7
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Alteisen (Metall)
Wohin?
Metallabfälle können kostenlos in den Wertstoffhöfen angeliefert werden.
Waschmaschinen, Trockner, E-Herde, Boiler und Geschirrspüler, zählen
zu den Elektro-Altgeräten und gehören somit in eigene Container.

Altfett
Abgekühltes Frittierfett, - öl, Grillfette sowie Back- und Bratfette aus
Haushalten können am Wertstoffhof in Eichstätt abgegeben werden.

Was Sie noch wissen sollten:
Altfett darf nicht über das Abwasser entsorgt werden!
Speisefett und –öle, die über die Kanalisation gesetzeswidrig entsorgt
werden, stellen die Kanalsysteme und die Abwasserreinigung vor großen
Problemen. Kühlt das heiße, fettige Abwasser ab, fällt das Fett aus, lagert
sich an den Rohrwandungen ab und verstopft Ihren Abfluss. Nicht zuletzt
dienen diese Ablagerungen in der Kanalisation Ratten als
Nahrungsquelle.

Altholz
Wohin?
An vielen Wertstoffhöfen stehen Container für Altholz bereit. Holz wird nur
in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Altholz wird in zwei Katego-
rien gesammelt. Diese sind Altholz AI – AIII und Altholz AIV. Da Altholz
AIV rechtlich als gefährlicher Abfall gilt, ist das Vermischen der Alt-
holzklassen nicht erlaubt.

AI – AIII Altholz:    Einwegpaletten
                      Holzabschnitte, Verschnitte, Späne
                      Natürliches, unbehandeltes Vollholz
                      Obst-/ Gemüse-/ Pflanzenkisten
                      Transportkisten
                      Holz aus dem Baubereich, Dielen, Schalhölzer,
                      Spanplatten
                      Innentürblätter und Zargen
                                                                         8
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Holzmöbel aus dem Innenbereich, ohne Polster
                      Küchenplatten aus Holz, Rattan Korbmöbel
Annahme:              an allen Wertstoffhöfen, bis zu 3 Kubikmeter

AIV Altholz:         Außentüren aus Holz
                     Holzfenster
                     Imprägniertes Holz aus dem Außenbereich
                     Mit Ölfarbe gestrichenes Holz
Annahme:             bis zu 1 Kubikmeter oder 3 Fenster oder 1 Tür
                     auf folgenden Wertstoffhöfen:
                     Adelschlag, Altmannstein, Beilngries, Buxheim,
                     Denkendorf, Eichstätt, Gaimersheim,
                     Großmehring, Hitzhofen, Kipfenberg, Kösching,
                     Titting, Wellheim, Mindelstetten, Stammham

Mehrmengen als die oben genannten Mengen, müssen über eine
Entsorgungsfirma entsorgt werden. Mit Mehrfachanlieferungen können
die o. g. Mengenbegrenzungen nicht umgangen werden.

Altholz (AI – AIII) wird zudem bei der “Sperrmüllabholung auf Abruf” sep-
arat abgefahren. Altholz der Kategorie AIV ist bei der Sperrmüllabholung
auf Abruf ausgeschlossen.

Altkleider
Wohin?
Altkleider werden über Container bzw. Bündelsammlungen karitativer und
gewerblicher Einrichtungen erfasst. Diese stehen meist neben den Glas-
containerstandorten.
Gut erhaltene Kleidung können Sie bei der
   Kleiderkammer in Eichstätt, Weißenburger Str. 17
    Tel.: 08421 975523, Di + Fr 9.00 – 12.00 Uhr, Do 14.00 – 17.00 Uhr
    und dem
   Caritas-Kleidermarkt Gaimersheim, Carl-Benz-Ring 14-18
    Tel.: 0841 49018-628, Mo - Fr 9.00 – 18.00 Uhr, Sa 9.00 – 16.00 Uhr
    abgeben.
Stoffreste (Abschnitte) und Schneidereiabfälle gehören zum Restmüll.

                                                                        9
Abfallfibel Informationsbroschüre des Landkreises Eichstätt - Landkreis Eichstätt
Altöl
Wohin?
Altöl kann dort zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde. Die
Verkaufsstellen sind gesetzlich verpflichtet das Altöl kostenlos
zurückzunehmen.
Weiterhin kann Altöl bei den mobilen Problemmüllsammlungen des
Landkreises gegen Entgelt abgegeben werden.
Entsorgungsunternehmen – Altölentsorgung: z. B.
GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH           Tel. 08453/ 91388
Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH                  Tel. 0800/ 7790977

Aluminium
Wohin?
Verpackungen aus Aluminium sind über den gelben Sack zu entsorgen.
Die Sammlung und Verwertung erfolgt durch das Duale System.
Sonstige Aluminiumabfälle können an allen Wertstoffhöfen kostenlos
abgegeben werden.

Asbest (Eternit)
Wohin?
Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) geben vor, dass die
Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien grundsätzlich
nur von Fachbetrieben mit fachkundigen Personen durchgeführt werden
dürfen.
Die Demontage durch den Grundstückseigentümer selbst ist grundsätz-
lich zulässig. Bitte beachten Sie hierfür die Vorgaben der TRGS 519.

Ausbau und Entsorgung:
Klopsch Asbestsanierung, Bondorf 13, 91220 Schnaittach
Handy 0172/8635496, Tel.: 09153/97811
E-Mail: klopschasbestsan@aol.com

Entsorgung (ohne Ausbau): z. B.
Deponie Eberstetten                               Tel. 08441 7352
Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Ingolstadt      Tel. 0800 7790977
Ernst GmbH & Co.KG, Gunzenhausen                  Tel. 09831 80060
Braun Entsorgung GmbH, Manching                   Tel. 08459 320510
Veolia Umweltservice Süd, Großmehring             Tel. 08456 918370

                                                                       10
Asche
Wohin?
Reichlich ausgekühlt/erkaltet ist der richtige Weg die Entsorgung in der
Restmülltonne, da die Asche grundsätzlich mit Schwermetallen
angereichert ist. Aus diesem Grund sollte auch keine Verwertung im
eigenen Garten erfolgen, da sich diese unerwünschten Substanzen dann
im Gemüse, im Obst und in den Pflanzen wiederfinden.
Wie?
Bis zu 24 Stunden befinden sich immer noch Glutreste in der Asche, die
zu Schwelbränden und offenem Feuer in der Mülltonne, bis hin zu hohen
Sachschäden an Gebäuden führen können.
Bevor Sie also die Asche in der Restmülltonne entsorgen, lassen sie diese
in Ihrem feuerfesten Behälter (Metalleimer) auskühlen, bzw.
vollständig erkalten. Dieser Behälter soll auch eine feuerfeste
Abdeckung haben, damit der Wind die Glut nicht wieder entfachen kann.

Autoreifen
Wohin?
PKW-Altreifen sollten bei der Ersatzbeschaffung gleich in der Werkstatt
oder beim Reifenhändler belassen werden.

Privatfirmen – Altreifenentsorgung, z. B.
Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Ingolstadt            Tel. 0800 7790977
Ernst GmbH & Co. KG, Gunzenhausen                       Tel. 09831 80060
Braun Entsorgung GmbH, Manching                         Tel. 08459 320510
Containerservice Schöpfel GmbH, Eichstätt und Neuburg   Tel. 08421 3066
Bachhuber & Partner Entsorgungs GmbH, Beilngries        Tel. 08461 436

                                                                            11
Batterien, Akkus

                   Wohin?
                   Der Endverbraucher ist verpflichtet, Altbatterien zu-
                   rückzugeben (auch Akkus wie z. B. bei E-Bikes). Eine
                   Entsorgung über die Restmülltonne ist verboten. Man
                   kann wählen, ob man seine alten ausgedienten Batte-
                   rien bei einer Verkaufsstelle für Batterien oder bei ei-
                   nem der Wertstoffhöfe zurückgeben möchte. Die Ent-
                   sorgung ist kostenlos.

Großmengen können nach vorheriger Abstimmung direkt über die Stif-
tung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) entsorgt werden.
(www.grs-batterien.de, Service-Telefon: 01806/805030).

Wie?
Die Batterien sind getrennt nach herkömmlichen Batterien und Akkus an-
zuliefern.
Wichtig: Aus Sicherheitsgründen müssen Kontakte und lose Kabelenden
der Akkus abgeklebt werden.

Starterbatterien (z. B. Autobatterien):
Können am Wertstoffhof in Eichstätt abgeben werden. Die Annahmebe-
stätigung hierfür, erhalten Sie direkt im Landratsamt vom Fachbereich Ab-
fallwirtschaft.

Hochenergiebatterien (z. B. Lithium-Ionen-Akkus):
Lithium-Ionen-Akkus wie unter anderem in E-Bikes müssen aufgrund von
Brandgefahr am Wertstoffhof separat vom Elektrogerät entsorgt werden.
Dazu muss der Akku vom Gerät entfernt werden und dessen Pole mit
Klebeband abgeklebt werden. Danach kann der Akku in einer Plastiktüte
am Wertstoffhof entsorgt werden.
 Achten Sie hierbei bitte auf die Anweisungen der Wertstoff-
hof-Aufsichtspersonen

                                                                        12
Bauschutt, Erdaushub
Wohin?
Für die Entsorgung von Bauschutt sind die jeweiligen Gemeinden zustän-
dig. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gemeindever-
waltungen.
Eine Übersicht der Bauschuttannahmestellen der Gemeinden finden Sie
unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/

Biomüll
Leerungsrhythmus: 14-tägig
Behältergrößen:        60 Liter          braun
                       120 Liter         braun

Bitte stellen Sie die Biomülltonne mit dem Griff zur Straße bereit.

Organische Abfälle aus dem Haushalt (Küchen- und Gartenabfälle) dür-
fen ab dem 01.01.2018 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt wer-
den. Soweit keine Eigenkompostierung durchgeführt wird müssen diese
Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsatzung über die Biotonne entsorgt wer-
den.

 Personen     Restmülltonne        Biomülltonne
              (Volumen in Liter)   (Volumen in Liter)
     1              60                   60
     2              60                   60
     3              60                   60
     4             120                   60
     5             120                   60
     6             120                   60
     7           120 + 60                120
     8           120 + 60                120
     9           120 + 60                120
     10            240                   120
     11            240                   120
     12            240                   120

Voraussetzung zur Eigenkompostierung

                                                                      13
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne ist
möglich, sofern alle kompostierbaren Abfälle (mit Ausnahme von Fisch-,
Fleisch-, Knochen- und Wurstresten) selbst fachgerecht kompostiert
werden.

In die Biotonne gehören:

                           Küchenabfälle
                      Blumen- und Gartenabfälle
  Gemüseabfälle                            Obstabfälle
     (wenn möglich in Zeitung gewickelt)       (wenn möglich in Zeitung gewickelt)

    Speiseöle & Fette von                  Rasenschnitt/ Fallobst
     Privathaushalten (in Papier               (max. 10 Liter)
     eingewickelt bzw. aufgesaugt)

  Eierschalen                              organisches Kleintierstreu

  Essensreste Fleisch- und                   Flüssigkeiten wie verdorbene
    Wurstreste, Brotreste, Käse-               Suppen (in Papier eingewickelt bzw. aufge-
    reste                                      saugt)

  Kaffeefilter und Teebeutel               Verschmutzte Papierabfälle z. B.
                                              Papiertaschentücher, Küchenrollen-
                                              papier, Papierservietten

  Haare                                    Schalen
                                                (von Früchten und Nüssen)
  Knochen                                  Blumen

                                                                                     14
Nicht in die Biotonne dürfen u. a.:
    Asche          mineralisches     Staubsauger-          Hygiene-
                       Kleinstreu           beutel              artikel

    Kehricht        Windeln            Medikamente         Zigaretten

Anwendungsempfehlung zur Vermeidung von Ungeziefer und Ge-
rüchen:
     Biotonne regelmäßig reinigen
     Vor dem Befüllen eine Schicht loses Zeitungspapier oder ge-
      brauchtes Haushaltspapier in die Tonne legen
     Nasse oder feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier oder in Küchen-
      rollenpapier einwickeln
     Behälterdeckel immer geschlossen halten
     Schattigen Standplatz für die Biotonne wählen
     Notfalls Gesteinsmehl zugeben (es trocknet Maden aus und bin-
      det die Feuchtigkeit an den Tonnenwänden)
     Holzspäne (unbehandelt) saugen die Feuchtigkeit auf
     Bei schwerem Ungezieferbefall, den Deckel der Biotonne mit Kü-
      chenessig befeuchten

Wichtiger Hinweis!
WARUM WERFEN WIR LEBENSMITTEL WEG?
Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, wird weggeworfen!

Helfen Sie mit, dies zu ändern.
Wie erfahren Sie unter www.zugutfuerdietonne.de !

Biomüllbeutel ist nicht gleich Biomüllbeutel

Bitte beachten Sie, dass kompostierbare Tüten aus Stärke und herkömm-
liche Kunststofftüten nicht für den Biomüll geeignet sind. Diese werden
nicht vollständig zersetzt und müssen daher in jedem Fall mühselig und
kostenpflichtig vorher aussortiert werden.
Bitte nutzen Sie auch keine farbigen Werbeprospekte, hier werden oft
schwermetallhaltige Farben verwendet.
                                                                    15
Es werden folgende Materialien zur Erfassung von Bioabfall
empfohlen:
     (gebrauchte) Papiertüten vom Bäcker
     Zeitungspapier (geringen Mengen)
     Küchenrollenpapier
     Bioabfallbeutel aus Papier (im Handel erhältlich)

Vorteile:
     Geringer Aufwand bei der Reinigung der Tonne
     Kaum Festfrieren im Winter
     Saubere Sammlung der Bioabfälle
     Verminderung von Ungeziefer und Gerüchen

Befüllung der Biotonnen:
Achten Sie beim Befüllen der Biotonnen und der Papierbeutel darauf,
dass Sie möglichst flüssige Substanzen vermeiden. Je trockener der Bio-
abfall eingefüllt wird, desto länger hält der Papierbeutel dicht und somit
bleiben Ungeziefer und Gerüche fern.

Wichtiger Hinweis:
Bei Verwendung anderer Säcke (aus Kunststoff oder Maisstärke) sowie
einer falschen Befüllung der Biotonne bleibt diese wegen unzulässiger
Befüllung ungeleert stehen.

CDs, DVDs, Blu-Rays
Wohin?
Ausgediente CDs, DVDs und Blu-Rays geben Sie bitte bei den Wertstoff-
höfen ab. Die Hüllen entsorgen Sie über den Restmüll.

Chemikalien
Wohin?
Chemikalien aus Haushaltungen (wie z. B. Lösungsmittel, Säuren,
Beizen,    Laugen   usw.)    können     kostenlos   bei    den
Problemmüllsammlungen abgegeben werden.

                                                                       16
Wie?
Chemikalien sind in haushaltsüblichen Mengen, separat in
verschlossenen Behältern anzuliefern. Chemikalien dürfen nicht
miteinander vermischt werden!

Dämmplatten (Polystyrol, Styrodur, HBCDD) Baustyropor

Was?
Alle Dämmstoffabfälle wie z. B. Baustyropor/Isolierung, Styroporchips,
verdrecktes Styropor, farbiges (z. B. gelbes, schwarz gepunktetes) Styro-
por müssen einer thermischen Behandlung über eine geeignete Müll-Ver-
brennungsanlage unterzogen werden und ab dem 30.09.2016 entstand
bei der Entsorgung vom Dämmstoffabfällen (Polystyrol, bekannt als Sty-
ropor-, Styrodur- oder Polyurethanschaumplatten), die das Flammschutz-
mittel HBCDD (Hexabromcyclododecan = PersistentOrganicPollutants-
Abfall) enthalten, die Situation, dass HBCDD-haltige Wärmedämmstoff-
platten - bis dahin nicht gefährlich – als gefährlicher Abfall eingestuft
werden musste.

Wohin?
Formstyropor muss über einen Entsorger entsorgt werden. Bitte beach-
ten Sie, dass nur Verpackungsstyropor über den Gelben Sack entsorgt
werden darf.

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Wohin?
An allen Wertstoffhöfen des Landkreises Eichstätt
können Elektrogeräte in haushaltsüblichen Mengen
kostenlos abgegeben werden.
Bitte entsorgen Sie Elektrogeräte nie über den Restmüll!

                                                                      17
Achtung:
Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Akkus!
Immer wieder kommt es zu Bränden auf Wertstoffhöfen, deren Ursache
nicht herausgenommene Lithium-Ionen-Akkus und Batterien sind.
Bitte entfernen Sie daher vor der Abgabe von Elektrogeräten die
eingebauten Akkus und Batterien. Diese können an den Wertstoffhöfen in
bereitgestellte Sammelbehälter gegeben werden. Geräte, die fest
verbaute Akkus oder Batterien enthalten, müssen in einen separaten
Behälter gegeben werden.

Großmengen Elektrogeräte:
Elektrohändler, Fachgeschäfte und Reparaturbetriebe können Groß-
mengen (ausgenommen Nachtspeicheröfen) nach vorheriger
Anmeldung bei folgenden Übergabestellen zu den Öffnungszeiten
kostenlos anliefern:
   Wertstoffhof Eichstätt, Gundekarstraße 47
   Wertstoffhof Beilngries, Kelheimer Straße 46
   Wertstoffhof Gaimersheim, im Steinbruch an der Rackertshofener
    Straße
   Wertstoffhof Hitzhofen am Kompostierwerk Meier, An der Kom-
    postierung 1, 85122 Hitzhofen
   Wertstoffhof Altmannstein, Bahnhofstraße 33

Wie?
Elektroaltgeräte müssen nach dem Elektrogesetz einer getrennten
Sammlung zugeführt werden. Dazu gehören:

Wärmeüberträger:
Hier werden alle Altgeräte gesammelt, welche über einen Kühlkreislauf
verfügen. z.B. Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen

Bildschirme, Monitore:
Hier werden alle Elektrogeräte mit einer Bildschirmoberfläche von mehr
als 100 cm2 gesammelt.
z.B. Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets
                                                                   18
Lampen:
Hier werden alle Gasentladungslampen gesammelt.
z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen

Elektrogroßgeräte:
Diese Gruppe beinhaltet alle Elektrogeräte, bei denen mindestens eine
äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt.
z.B. Elektroherde und Backöfen, Waschmaschinen, Wäschetrockner,
Staubsauger, Werkzeuge

Nachtspeicherheizgeräte und –Öfen:
Die kostenlose Abgabe von Geräten aus privaten Haushalten in haushalt-
üblichen Mengen ist bei der Firma Meier in Hitzhofen, Am Kompostierwerk
1, Tel. 08458/4296 möglich.
Da Nachtspeicheröfen in der Regel oft höchst gesundheitsgefährdende
Materialien wie Asbestfasern, PCB oder Schwermetalle enthalten, wird
dringend davon abgeraten, die Öfen selbst auszubauen oder zu zerlegen.
Es wird empfohlen, hierfür eine Fachfirma zu beauftragen.

Annahmebedingungen:
   Die Öfen müssen komplett ausgekühlt sein
   Die Geräte dürfen nicht zerlegt sein
   Sämtliche Öffnungen müssen mit reißfestem Klebeband verklebt sein
   Die Öfen müssen komplett in Big Bags verpackt sein (erhältlich bei
    Firma Meier Hitzhofen, 10 €/Stück)
   Die Anlieferung muss mindestens zwei Tage vorher schriftlich mittels
    Formular angemeldet werden, Download unter:
    https://www.landkreis-eichstaett.de/landratsamt/geschaeftsvertei-
    lung/?Nachtspeicheroefen&view=org&orgid=49252611-3d29-4b85-
    bdbb-1e55579fc8ab
Werden diese Vorgaben bei der Anlieferung nicht beachtet, können zu-
sätzliche Kosten für den Anlieferer entstehen.
Gewerbliche Mengen werden nicht angenommen.

                                                                     19
Elektrokleingeräte:
Diese Gruppe beinhaltet alle Elektrogeräte, bei denen keine der äußeren
Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.
z.B. Smartphones, kleine Werkzeuge, Kameras, Bügeleisen, Toaster,
Wasserkocher, Mixer

Photovoltaikmodule:
Die Abgabe ist ausschließlich bei der Firma Meier in Hitzhofen, Am
Kompostierwerk 1, Tel.: 08458/4296 möglich. Bei größeren Mengen ist
eine vorherige Anmeldung der Anlieferung notwendig.

E-Bikes und Pedelecs: (mit Lithium-Ionen-Akkus)
Vertreiber von E-Bikes und Pedelecs sind gesetzlich verpflichtet, ge-
brauchte Geräte kostenfrei zurückzunehmen. E-Bike Akkus können
beim Fachhändler kostenlos abgegeben werden.

Nicht zum Elektroschrott zählen:
    Stationär betriebene Anlagen und Geräte (z.B. Heizungsboiler,
     Klimaanlagen, Solaranlagen)
    Medizintechnik (z.B. Herzschrittmacher, Blutzuckermessgerät)
    Installationsmaterial (z.B. Schalter, Kabel)
    Einfache Glühlampen, Halogenbirnen
    Autozubehör (z.B. Autoradios, Freisprecheinrichtungen)
    Batterien (gesonderte Sammlung)

Farben und Lacke
Wohin?
Dispersionsfarben (Wandfarben):
 Vollständig entleerte Eimer sind über den gelben Sack zu entsorgen

Farbeimer mit flüssigem Inhalt:
 Deckel öffnen und austrocknen lassen
 Farbeimer mit eingetrockneten Inhalt in die Restmülltonne

Lacke und andere Farben
 Vollständig entleerte Dosen sind über den gelben Sack zu entsorgen
                                                                        20
Feuerlöscher
Wohin?
Feuerlöscher sind direkt im Fachhandel abzugeben.
Bei der Problemmüllsammlung können Feuerlöscher gegen Entgelt
abgegeben werden.
An den Wertstoffhöfen im Landkreis Eichstätt werden Feuerlöscher nicht
angenommen.
Bitte stellen Sie keine Feuerlöscher vor die örtlichen Feuerwehren ab.

Flachglas
Flachglas kann an vielen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
    Angenommen wird:
   Flachgläser aus dem Baubereich
    Die Gläser sollen aus dem Rahmen oder der Konstruktion herausge-
    löst werden.

    Nicht angenommen wird:
   Drahtglas, Glasbausteine, Jenaer Glas, Ceranfelder
   Rahmen oder Konstruktionsteile, die sich mit einfachen mechani-
    schen Mitteln nicht vom Glasverbund entfernen lassen
   Altglas mit Verunreinigungen jeglicher Art, wie z.B. Keramik, Haus-
    haltsglas, Geschirr, Steine, Porzellan, Erde.

Folien
An den Wertstoffhöfen stehen Container für große Folien bereit. In den
Foliencontainer dürfen nur saubere Folien. Silofolien werden nur ange-
nommen, wenn sie besenrein sind.
In den Foliencontainer dürfen keine Verkaufsverpackungen des Gelben
Sackes!
Agrarfolieninitiative ERDE:
Die Initiative ERDE, kurz für „Erntekunststoffe Recycling
Deutschland“ sammelt und verwertet gebrauchte Silo- und
Stretchfolien, Netze und Garne. Weitere Informationen und
die Abgabeorte und –termine finden Sie unter www.erde-re-
cycling.de oder in der ERDE-App.

                                                                    21
Gebrauchtgüter - Wiederverwendung
Ausgesonderte Gebrauchtgüter wie Möbel, Elektrogeräte, Spielsachen
und Haushaltswaren, die nicht beschädigt und noch voll funktionsfähig
sind, können an folgenden Sammelstellen kostenlos abgegeben werden:

H² - Sozialkaufhaus in Eichstätt
Sollnau 23, 85072 Eichstätt, Tel. 08421/ 9375254
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr
E-Mail: eichstaett@punds.info
Website: www.punds.info
 Annahme, Abholung und Verkauf gut erhaltener gebrauchter Möbel,
  Elektrogeräte, Kleidung, Kleinteile, Bücher, etc.
 Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Umzüge für Bedürftige
  gehören ebenfalls zu den Dienstleistungen

Hinweis: Das Sozialkaufhaus „Eichstätter Dienste“ wurde zum 30.11.2020 geschlossen.

Caritasmarkt Gaimersheim
Carl-Benz-Ring 14-18, 85080 Gaimersheim, Tel: 0841 49018-628
Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 18 Uhr, Sa 9 - 16 Uhr
Das Personal vor Ort entscheidet, was angenommen wird und was nicht.

Repair-Café Eichstätt
Wasserwiese 3, 85072 Eichstätt
Haus der Jugend
Telefon: 08421/901383
E-Mail: info@repaircafe-eichstaett.de
Website: http://www.repaircafe-eichstaett.de

                                                                                22
Gelber Sack

Abholung:      monatlich
Ausgabe:       erhältlich bei den Wertstoffhö-
               fen, in den Gemeinde-/ Stadt-
               verwaltungen und im Landrat-
               samt

Das gehört in den gelben Sack:
 Verkaufsverpackungen aus Kunst- und
     Verbundstoffen (Joghurtbecher, Ein-
     kaufstüten, Shampoo Flaschen, Tetra
     Paks, Folienverpackungen, Blumen-
     töpfe, Verpackungsstyropor, usw.)
 Leere         Farbeimer     (z.B.    von
     Dispersionsfarben)
 Aluminiumbeschichtete Verpackung.
In die gelben Säcke gehören nur die oben genannten Verpackungsab-
fälle!

Das gehört nicht in den Gelben Sack:
   Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, z. B. Putzeimer, Spielzeug
    usw. (gehören zum Restmüll bzw. Sperrmüll)
   Metalldosen (gehören in die Dosencontainer neben den Glascontai-
    nern)
   Spritzmittelkanister mit PAMIRA-Zeichen (gehören zur PAMIRA-
    Sammlung)

Die Gelben Säcke sind ausschließlich für Verkaufsverpackungen zu ver-
wenden!

Die Säcke sind nicht für: z. B. Restmüll, Altkleider, sonstige Lagerung von
Utensilien

Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an folgende Te-
lefon-Hotline: 0800/8006333.

                                                                        23
Wichtiger Hinweis:
Zum Schutz der Igel bitten wir Sie, die gel-
ben Säcke erst am Morgen der Abholung
vor die Türe zu stellen. Wer den Müll bereits
am Abend zuvor hinausstellen muss, emp-
fiehlt sich eine igelsichere Lagerung z. B.
aufgehängt am Gartenzaun ohne Kontakt
zum Boden oder abgestellt auf einer Ge-
tränkekiste.
Für den Igel stellt der gelbe Sack eine To-
desfalle dar. Die sensible Igel Nase riecht
offene Futterdosen für Haustiere, Wurstver-
packungen oder nicht ausgespülte Joghurt-
becher von Weitem. Da das dünne Material
der Säcke leicht reißt, ist es für den Igel
sehr einfach, an den für ihn verlockend duf-  Fotos: C. Geidel, LBV-Archiv

tenden Inhalt zu gelangen. Seine Stacheln werden ihm beim Durchwüh-
len des Mülls jedoch zum Verhängnis. Diese spießen sich beim rück-
wärtskrabbeln in die Plastikverpackungen und der Igel steckt fest. Die
Tiere ersticken, verhungern oder werden unwissentlich zusammen mit
den Müllsäcken entsorgt.
Mit freundlicher Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz.
Weitere Hinweise unter https://www.igel-in-bayern.de/

Glas und Dosen
In unserem Landkreis stehen in
nahezu allen Orten Iglu-Gruppen
oder Behälter, über die Sie Altglas
und Dosen entsorgen können.

   Altglas-Container
In die Altglas-Container geben Sie
bitte das sogenannte „Hohlglas“ wie Einwegflaschen (z. B. Saft-, Wein-,
Sektflaschen, Kosmetikflaschen), Marmeladen- und Konservengläser,
nach den Farben “weiß”, ”grün” und “braun” sortiert.

                                                                        24
Andersfarbige Flaschen und Gläser (z. B. blaue Sektflaschen) geben Sie
bitte zum Grünglas! Nur diese Glasfarbe verträgt ein gewisses Maß an
Fehlfarbe.
Verschlüsse müssen nicht entfernt werden. Diese werden über Magnete
ausgesondert.
Folgende Materialien dürfen nicht über diese Container entsorgt
werden: Bildschirmglas, Keramik, feuerfestes Glas, Glasbausteine,
Quarzglas, Porzellan, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Glüh-
birnen
Für Flach- und Verbundglas stehen an vielen Wertstoffhöfen des Land-
kreises spezielle Flachglascontainer bereit.
Bei Fragen und Beschwerden zu den Glas-Containern wenden Sie
sich bitte direkt an die kostenlose Hotline-Nummer 08456/91837-0
(Veolia Umweltservice).

   Dosen-Container
In die Dosen-Container geben Sie bitte Getränke- und Konservendosen,
leere und drucklose Spraydosen, leere Farbdosen, Metall-Tuben (leer),
Metalldeckel, Kronkorken und Schraubverschlüsse.
Folgende Materialien dürfen nicht über diese Container entsorgt werden:
Töpfe, Pfannen, Werkzeug und Metallschrott. Für diese Metallteile stehen
an allen Wertstoffhöfen des Landkreises spezielle Metallcontainer bereit.
Bei Fragen und Beschwerden zu den Dosen-Containern wenden Sie
sich bitte direkt an die Telefonnummer 08461/436 (Bachhuber & Part-
ner Entsorgungs-GmbH).

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten: Mo - Sa von 7 bis 20 Uhr
Die Anwohner danken es Ihnen.
Halten Sie den Container-Standplatz sauber! Tüten und Kartons bitte
wieder mitnehmen.

                                                                      25
Grüngut und Gartenabfälle
 Wohin?
 Für die Beseitigung von Grüngut sind die jeweiligen Gemeinden zustän-
 dig. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gemeindever-
 waltungen.
 Eine Übersicht über gemeldete Grüngutannahmestellen im Landkreis
 Eichstätt finden Sie im Internet unter
 https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/

 Kompostierung
 Baum- und Heckenschnitt, Obst, Grasschnitt, Laub usw. entsorgen Sie
 bitte über die Kompostieranlagen bzw. Container Ihrer Gemeinde/Stadt
 oder über Ihren eigenen Komposter. Weitere Informationen zur Eigen-
 kompostierung erhalten Sie auf Seite 16.
 Kompostieranleitungen erhalten Sie beim Gartenfachberater (Peter He-
 cker, Tel. 08421/70-301).

 Kork
 Wohin?
 Flaschenkorken geben Sie bitte in den Wertstoffhöfen ab.
 Pinnwände, Korktapeten, Korkböden, Korkplatten können über die Rest-
 mülltonne bzw. die Sperrmüllcontainer an den Wertstoffhöfen entsorgt
 werden.

                                                                   26
Medikamente
Wohin?
Arzneimittel und Medikamente sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
Spritzen und Kanülen dürfen wie Altmedikamente über den
Restmüllbehälter entsorgt werden, sollten zur Vermeidung von
Verletzungen     allerdings möglichst     in   stichfesten   Behältern
(Plastikflaschen, Konservendosen o. ä.) gesammelt und darin in die
Mülltonne gegeben werden.

Wie?
Das Verpackungsmaterial von Medikamenten gehört in die entsprechen-
den Wertstoffbehälter:
 Papierschachteln und Beipackzettel in die Papiertonne
 Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (Blister) in den Gel-
    ben Sack
 Leere Glasflaschen in den Altglascontainer

Müllabfuhrtermine

Die jährlichen Müllabfuhrterminpläne werden im Dezember für das
nächste Jahr per Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt. Außerdem
sind diese online abrufbar unter
https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/

        Abfall-App

       Den Müllabfuhrterminplan gibt es auch als kostenlose App mit au-
       tomatischer Erinnerungsfunktion!

       Einfach QR-Code scannen …

                                                                    27
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
Wohin?
Sauberes Papier und Pappe/Kartonagen entsor-
gen Sie über die Papiertonne.
Leerungsrhythmus: vierwöchentlich
Behältergrößen:        120 Liter      grün
                       240 Liter      grün
                     1.100 Liter      grün
Mit jeder Restmülltonne wird eine Papiertonne
mit doppeltem Fassungsvermögen ausgegeben.
Größere bzw. zusätzliche Papiertonnen können
gegen Gebühr angemeldet werden.
Bitte stellen Sie die Papiertonne mit dem Griff zur
Straße bereit.

Papiersäcke:
Fällt vorübergehend mehr Papier an, können Sie bei den Gemeinden und
beim Landratsamt (Fachbereich Abfallwirtschaft) Papiersäcke zum Preis
von 2,00 € pro Stück erwerben. Diese können Sie zusammen mit Ihrer
Papiertonne am Abfuhrtag bereitstellen.

Das gehört nicht in die Papiertonne:
Verschmutzte Haushalts- und Hygienepapiere, Tapeten, Kohlepapiere,
Fotopapier und Fotos entsorgen Sie über die Restmülltonne.

Kartonagen können auch am Wertstoffhof entsorgt werden.
Am Wertstoffhof ist jedoch keine Abgabe von Papier möglich.
In vereinzelten Städten oder Gemeinden gibt es für Gewerbebetriebe eine
wöchentliche Papierabfuhr. Möchten Sie daran angeschlossen werden,
melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung.

                                                                    28
Pflegesack
Der Landkreis Eichstätt unterstützt die häusliche Pflege.
Pflegebedürftige haben oft einen erhöhten Anfall an spezifischen Abfällen
(z.B. Inkontinenzartikel). Der Landkreis Eichstätt hat daher zur Unterstüt-
zung der häuslichen Pflege einen Sozialetat eingerichtet. Daraus wird die
Ausgabe von 18 kostenlosen Restmüllsäcken pro Jahr an den be-
troffenen Personenkreis finanziert. Die Säcke können zusammen mit der
Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.

Diese Leistung des Landkreises wird nur auf Antrag gewährt. Das An-
tragsformular finden Sie unter https://www.landkreis-eichstaett.de/wich-
tige_links/ Das Formular kann auch beim Landratsamt Eichstätt, Resi-
denzplatz 1, 85072 Eichstätt, Sachgebiet Soziales und Senioren und bei
der jeweiligen Gemeinde angefordert werden. Die Entgegennahme des
Antrags und die Ausgabe der Säcke erfolgt bei der jeweils zuständigen
Gemeindeverwaltung (Wohnsitz der pflegebedürftigen Person).

Die kostenlosen Säcke werden bei Vorliegen folgender Voraussetzungen
ausgegeben:

1.     Die Pflege erfolgt zu Hause
       und
2 a.   die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflege-
       grad 4 oder 5
       oder
2 b.   die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflege-
       grad 2 oder 3 und verfügt über eine Bestätigung des behandeln-
       den Arztes bzw. Pflegedienstes über Inkontinenz.

Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person bzw. die pflegenden
Angehörigen. Pflegefälle in Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen
werden nicht gefördert.

Bei Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen erteilt Frau Albrecht vom
Sachgebiet Soziales und Senioren unter der Telefonnummer 08421 70-
219 Auskunft.

                                                                        29
Problemmüll
Wohin?
Zur Entgiftung des Hausmülls führt der Landkreis jährlich in allen Gemein-
den Problemmüllsammelaktionen durch. Die Termine und Standorte wer-
den in den Müllabfuhrterminkalendern bekannt gegeben, die zum Jahres-
anfang verteilt werden. Sie können auch im Internet unter
https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/ abgerufen werden.
Die Sammlungen finden an zentralen Plätzen in den Orten statt. Es wer-
den keine Haussammlungen durchgeführt, da aufgrund des öffentlich zu-
gänglichen Problemmülls eine Gefahr für Mensch und Tier ausgeht.

Was gehört zum Problemmüll?
Gifte, flüssige Lackreste, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel,
Reinigungsmittel, Säuren, Spritzmittel, kleine Mengen altes Heizöl, Ben-
zin, Lack- und Farbreste, usw.

Was gehört nicht zum Problemmüll?
 Energiesparlampen (Wertstoffhof)
 Neonröhren, Quecksilberdampflampen (Wertstoffhof)
 Altöl (Rücknahme durch den Handel)
 Altreifen (Rücknahme durch den Handel)
 leere Farbeimer und Kanister (gelber Sack)
 Feuerlöscher (Fachfirmen oder evtl. örtliche Feuerwehr)
 Asbestzement, Asbestabfälle (Deponie Eberstetten, Entsorgungs-
   firma)
 Autobatterien (Rücknahme durch den Handel)

Wichtige Hinweise:
      Liefern Sie den Sonderabfall möglichst in der Originalverpackung
       an. Je mehr über einen Problemabfall bekannt ist, desto sicherer
       kann er entsorgt werden.
      Vermischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander, damit
       keine gefährlichen chemischen Reaktionen ausgelöst werden.

                                                                      30
                                                                       30
   Angenommen wird nur Problemmüll in haushaltsüblichen Men-
       gen. Größere Mengen müssen über Spezialfirmen entsorgt wer-
       den. In Zweifelsfällen entscheidet das Fachpersonal vor Ort! Vor
       der Fahrt zur Problemmüllsammlung kontrollieren Sie bitte, ob die
       einzelnen Gefäße auch wirklich gut verschlossen sind. Bitte ach-
       ten Sie darauf, dass die Behälter zum Transport gegen Umfallen
       und Auslaufen gesichert sind.
      Geben Sie die Abfälle immer persönlich und direkt beim Fachper-
       sonal des Problemmüllmobils ab. Keinesfalls dürfen die Materia-
       lien einfach dort abgestellt werden, wo das Problemmüllmobil
       demnächst Station macht, weil die Gefahr besteht, dass zum Bei-
       spiel Kinder oder Tiere durch die abgestellten Abfälle gefährdet
       werden.

PU-Schaumdosen
Wohin?
Die Anlieferung ist an allen Wertstoffhöfen kostenlos möglich.

Wie?
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 25 Millionen Dosen mit Montage-
schaum verarbeitet. PU-Schäume werden sowohl von Profis als auch von
Heimwerkern zum Beispiel beim Dämmen und Abdichten von Fugen und
beim Einbau von Fenstern und Türen eingesetzt.
Gebrauchte, restentleerte PU-Schaumdosen enthalten nach dem Ge-
brauch noch problematische Reststoffe und Treibmittel. Sie dürfen weder
über die Mülltonne, den „Gelben Sack“ oder den Dosencontainer entsorgt
werden.
Der korrekte Entsorgungsweg ist das Rücknahmesystem der PU-Indust-
rie.

                                                                     31
Restmüll
Leerungsrhythmus: 14-tägig
Behältergrößen:          60 Liter       grau
                       120 Liter        grau
                       240 Liter        grau
                       1.100 Liter      grau

Bitte stellen Sie die Restmülltonne am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr mit dem Griff
zur Straße bereit.
Für jedes privat genutzte Grundstück muss mindestens eine 60-Liter-
Restmülltonne zur Verfügung stehen, wobei sich die Mindestbehältniska-
pazität für jede mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person regel-
mäßig aus der folgenden Tabelle ergibt:

      Personen          Restmülltonne
                        (Volumen in Liter)
           1                  60
           2                  60
           3                  60
           4                 120
           5                 120
           6                 120
           7               120 + 60
           8               120 + 60
           9               120 + 60
          10                 240
          11                 240
          12                 240

Für jede weitere mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person sind
zusätzlich 10 Liter Restmüllvolumen pro Woche vorzuhalten.

                                                                       32
Bereitstellung der Restmülltonnen:
Die Behältnisse dürfen nur so weit befüllt werden, dass sich der Deckel
noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten.
Die Behältnisse sind am Abholtag spätestens ab 6.00 Uhr auf oder vor
dem anschlusspflichtigen Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne
Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Es dürfen keine
Fahrzeuge und Fußgänger behindert oder gefährdet werden.

Restmüllsäcke:
Fällt vorübergehend mehr Restmüll an, können Sie bei den Gemeinden
und beim Landratsamt - Sachgebiet Abfallwirtschaft - Restmüllsäcke zum
Preis von 3,40 €/Stück erwerben. Diese können Sie zusammen mit Ihrer
Restmülltonne am Abfuhrtag bereitstellen.

                                                                    33
Sperrmüll
Das Sperrmüllsystem besteht aus
zwei Komponenten:

1. Container auf den
Wertstoffhöfen
Auf den Wertstoffhöfen stehen neben Holz- und Metallschrottcontainern
große Sperrmüllcontainer bereit. Über die Container können ganzjährig
sperrige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (bis 3 Kubikmeter = 1m x
3m x 1m) kostenlos entsorgt werden. Bitte entnehmen Sie der Übersicht
im hinteren Teil der Abfallfibel die Öffnungszeiten und das Containeran-
gebot der einzelnen Wertstoffhöfe. Landkreisbürger dürfen auch die Wert-
stoffhöfe anderer Gemeinden nutzen!

2. Sperrmüllabholung auf Antrag
Jeder Haushalt kann einmal pro Kalenderhalbjahr eine kostenlose Sperr-
müllabholung für haushaltsübliche Mengen (bis 3 Kubikmeter = 1m x 3m
x 1m) beantragen.

Die Abholung kann über eine Sperrmüllkarte (Karten sind bei den Ge-
meinden erhältlich) oder online unter https://www.landkreis-
eichstaett.de/wichtige_links/ beantragt werden. Die angemeldeten Sperr-
müllteile werden dann innerhalb von 4 Wochen abgeholt. Der genaue
Termin wird ca. 5 Tage vor der Abholung schriftlich mitgeteilt. Soweit nach
der Sperrmüllabfuhr Teile liegen geblieben sind, die nicht angemeldet wa-
ren oder die nicht zum Sperrmüll gehören, ist der Platz von demjenigen
zu räumen, der die Abholung beantragt hat.

Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören sperrige Teile aus dem Haushalt, die wegen ihrer
Größe nicht in die Mülltonne passen.

Was gehört zum Sperrmüll?
   Möbelstücke, z.B. Tisch, Stuhl, Schrank, Regal
   Polstermöbel, z.B. Sessel, Sofa, Eckbank, Bürostuhl, Matratze
   Gartenmöbel, z.B. Sonnenschirm, Liegestuhl (ausgenommen Au-
    ßenholz)
   Leere Behältnisse, z.B. Regentonne, Koffer, Wäschekorb
                                                                        34
    Größere Spiel- und Sportgeräte, z.B. Sandkasten, Planschbecken,
     Tischtennisplatte, Dreirad, Ski
    Rasenmäher (Benzintank leer)
    Teppiche

Was gehört nicht in den Sperrmüll?
   Behältnisse (Säcke, Kartons), die mit Kleinteilen gefüllt sind
   Altholz aus dem Außenbereich, Bauholz
   Altkleider (Altkleidercontainer)
   Elektrogeräte aller Art (kostenlose Abgabe auf allen Wertstoffhöfen)
   Komplette Haushaltsauflösungen (privates Entsorgungsunterneh-
    men)
   Baustellenabfälle (privates Entsorgungsunternehmen)
   Problemmüll / Flüssigkeiten (Problemmüllsammlung)
   Bauschutt, Toilettenschüssel, Waschbecken (Bauschuttcontainer o-
    der Deponie)
   Autoteile, Reifen (Fachhandel)
   Keine Flüssigkeiten, kein Problemmüll

                                                                     35
Spritzmittelkanister mit PAMIRA-Zeichen
Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüs-
sigdüngern werden gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahme-
systems PAMIRA zurückgenommen.

Gesammelt werden:
 Pflanzenschutz- u. Flüssigdünger-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen
 Restentleert und gespült
 Sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln
 Behälter über 60 Liter durchtrennen
 Deckel separat sammeln und abgeben

Die nächstgelegenen Sammelstellen im Landkreis sind:

Ort         Sammelstelle                          Telefon/Fax
Großmehring BayWa AG Interpark Agrar Vertrieb     08456 988641
            Gutenbergstr. 6                       08456 988655
Lobsing     Raiffeisen BayWa-Waren GmbH           08403 927616
            Raiffeisenstr. 18                     08403 927611

Die aktuellen Termine finden Sie unter: www.pamira.de

Styropor, Baustyropor
Sauberes weißes Verpackungsstyropor ist im Gelben Sack zu entsor-
gen. Verschmutztes Styropor und Baustyropor muss über einen Entsorgs-
betrieb entsorgt werden.

Tierkörper und Tierpräparate
Tierkadaver und Tierpräparate sind grundsätzlich über den Verarbei-
tungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte zu entsorgen.
Kontakt:      Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte
              (VTN) Gunzenhausen,
              Am Heideweiher 3, 91710 Gunzenhausen
              Tel. 09831/ 67450

Tonerkartuschen und Druckerpatronen
Die Anlieferung von haushaltsüblichen Mengen ist an allen Wertstoffhöfen
kostenlos möglich.
                                                                      36
Wertstoffhöfe
Was darf abgegeben werden?
    Sperrmüll
    Altholz
    Metall, Schrott
    Kartonagen
    Folien (sauber bzw. besenrein)
    Elektroaltgeräte: Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte, Geräte der In-
     formations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhal-
     tungselektronik, Beleuchtungskörper und Haushaltskleingeräte
    Leuchten, Leuchtstoffröhren
    CDs, DVDs
    Flaschenkorken
    PU-Schaumdosen
    Batterien

Es werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen (z. B. Sperrmüll
und Altholz bis zu 3 Kubikmeter). Welche Materialien in den einzelnen
Wertstoffhöfen angenommen werden und die Öffnungszeiten finden Sie
auf dem hinteren Klappdeckel und im Internet unter
https://www.landkreis-eichstaett.de/wichtige_links/

Die Entscheidungen über die Annahme der Wertstoffe treffen die Auf-
sichtspersonen vor Ort. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist
Folge zu leisten.

                                                                   37
Sie können auch lesen