Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt 1 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) der Verbandsgemeinde Unstruttal Ausgabe 10/2016 . 28.10.2016 Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda Am 13.Oktober 2016 fand die offizielle Abnahme zur Gemein- hörde Sachsen-Anhalt, der Gemeinde Gleina sowie die Verbands- schaftsbaumaßnahme an der L 209 in der Ortsdurchfahrt Bau- gemeindebürgermeisterin Jana Grandi. mersroda statt. In gut sechs Monaten Bauzeit, und damit termin- Einen ersten Test durch zwei Ferienkinder mit Fahrrad haben Stra- gerecht, wurden hier durch die Firma MST GmbH Laucha ein ße und Gehweg bereits bestanden. neuer Regenwasserkanal errichtet, Trinkwasserleitungen saniert, die Landesstraße grundhaft ausgebaut und die anliegenden Geh- Auf dem Bild (v.l.): S. Wiegand (AZV Untere Unstrut), H. Urbicht wege erneuert. (Gemeinderat Gleina), A. Müller (LSBB Sachsen-Anhalt), H. Rudek Sichtlich zufrieden zeigten sich dementspre- (TWV Saale-Unstrut), E. Thieme (MST GmbH Laucha), chend auch die Vertreter vom Ab- C. Hohlwein (LSBB Sachsen-Anhalt), S. Paper (IG Dr. wasserzweckverband Untere Unstrut, Löber), J. Grandi (Verbandsgemeindebürgermeis- der Trinkwasserversorgung Saale- terin), G. Blankenburg (Bürgermeister Gemeinde Unstrut, der Landesstraßenbaube- Gleina) sowie die Ferienkinder Foto: Mirau
Amtsblatt 2 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal Notrufe Polizei ............................................................................................. 1 10 Stadt Freyburg (Unstrut) nach Vereinbarung Feuerwehr ...................................................................................... 1 12 03 44 64 / 3 00-10 Rettungsdienst ................................................................................ 1 12 Gemeinde Balgstädt dienstags .................................... 17.00-18.00 Uhr 0173 / 3 62 41 09 Wichtige Telefonnummern Gemeinde Gleina dienstags .................................... 15.00-18.00 Uhr Polizeistation Freyburg (Unstrut) .............................. 03 44 64 / 35 58 90 03 44 62 / 2 04 89 donnerstags ............................... 15.00-16.00 Uhr Regionalbereichsbeamte ........ rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de Gemeinde Goseck dienstags .................................... 18.30-19.00 Uhr Polizeistation Nebra (Unstrut) ........................................ 03 44 61 / 69-0 0171 / 1 76 90 10 Kreisstelle Naumburg für Brand- und Gemeinde Karsdorf dienstags ............ 09.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr Katastrophenschutz, Rettungswesen .......................... 0 34 45 / 7 52 90 03 44 61 / 5 52 36 donnerstags ............................... 13.00-15.30 Uhr Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................... 0 34 45 / 72-0 Bürgermeistersprechstunde ... Di, 15.00-17.30 Uhr Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ............. 03 44 64 / 6 61-0 Stadt Laucha a. d. Unstrut 1. u. 3. Dienstag im Monat .......... 16.00-18.00 Uhr envia Mitteldeutsche Energie AG 03 44 62 / 7 00 11, Sekretariat: 03 44 62 / 7 00 22 Montag – Freitag ...................................................... 0800 / 2 30 50 70 Bereitschaft Bauhof: 0174 / 2 13 81 29 Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 64 / 3 55 60 OT Kirchscheidungen, 2. Dienstag im Monat .................. 16.00-18.00 Uhr - Bereitschaftsnummer .............................................. 03 44 64 / 6 61-0 Dorfgemeinschaftshaus Abwasserzweckverband Unstrut-Finne ..................... 03 44 61 / 3 54 61 OT Burgscheidungen, 4. Dienstag im Monat ................. 16.00-18.00 Uhr Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Gemeindebüro Gewerbegebiet Görschen ........................................... 03 44 45 / 22 3-0 Stadt Nebra (Unstrut) dienstags: ........... 10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt .................... 0 34 45 / 28-0 03 44 61 / 2 21 01, 1., 3. u. 4. Donnerst./Monat: ...... 16.00-18.00 Uhr Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ .................... 03 44 61 / 5 58 18 Sekretariat: 03 44 61 / 2 20 16 uhv_untere-unstrut@t-online.de OT Reinsdorf (Gemeinschaftshaus): 03.11.2016 Verbandsgemeinde Unstruttal Vermessung/Kataster ..................................................... 03 44 64 / 3 00-50 Sitz Freyburg (Unstrut) Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................... 03 44 64 / 3 00-56 Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15 Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./ sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut) Nebra (U.) ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-16 Sprechzeiten: dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Tiefbau ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-52 donnerstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Amtsblatt: freitags 09:00-12:00 Uhr Telefonnummer ................................................................... 03 44 64 / 3 00 28 E-Mail: ............................................................ s.fuchs@verbgem-unstruttal.de Telefonverzeichnis VerbGem Unstruttal .............................................................. 03 44 64 / 3 00-0 Schiedsstelle Freyburg (Unstrut) Fax Freyburg ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-60 Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................... 01 77 / 3 39 06 25 Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche, Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................... 03 44 64 / 3 00-20 Sitzungsraum) Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr Hauptamt ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Poststelle ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Schiedsstelle Laucha an der Unstrut Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ............... 03 44 64 / 3 00-13 Markt 1 3. Arbeitsmarkt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-14 Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr Ordnungsamt ..................................................................... 03 44 64 / 3 00-31 Einwohnermeldeamt ...................................................... 03 44 64 / 3 00-33 Schiedsstelle Nebra (Unstrut) Friedhofsamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-30 Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf Standesamt .................................................................... 03 44 64 / 3 00-34 Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ............................ 03 44 64 / 3 00-32 Gewerbeamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-36 Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut) Feuerwehr ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-35 Telefonnummer ................................................................... 03 44 61 / 2 56 76 Straßenverkehrsangelegenheiten ................................... 03 44 64 / 3 00-32 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr Finanzverwaltung ............................................................... 03 44 64 / 3 00-41 Grundsteuern ................................................................. 03 44 64 / 3 00-45 Kasse ............................................................................. 03 44 64 / 3 00-42 E-mail-Adressen der Ämter Elternbeiträge .................................................................. 03 44 64 / 3 00 44 Verbandsgemeindebürgerm.: ..... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de Gewerbesteuer ................................................................ 03 44 64 / 3 00 48 Hauptamt: ............................................... hauptamt@verbgem-unstruttal.de Bauverwaltung ................................................................... 03 44 64 / 3 00-61 Ordnungsamt: ................................... ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de Bauanträge/Vorkaufsrecht .............................................. 03 44 64 / 3 00-54 Bauplanung/Stadtsanierung ........................................... 03 44 64 / 3 00-55 Finanzverwaltung: ..................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de Dorferneuerung/Hochbau ............................................... 03 44 64 / 3 00-59 Bauverwaltungsamt: ................................... bauamt@verbgem-unstruttal.de
Amtsblatt 3 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Gemeinde Goseck und Gleina Notdienst - Ärzte R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ........... Tel. 0 34 45 / 70 23 32 Fax 0 34 45 / 70 10 95 AZV Unstrut-Finne Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ......... Tel. 03 44 61 / 5 52 50 Dienstgebiet Naumburg (Saale) Fax 03 44 61 / 5 52 49 Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha Tel. 03 44 62 / 2 16 58 Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer- Fax 03 44 62 / 2 16 56 den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden? AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst ....................... Tel. 03 44 64 / 6 61-0 Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose AZV Naumburg Bereitschaftdienst ............................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40 Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut zentrale Rufnummer: 116 117 Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über Trinkwasser Goseck .................................................. Tel. 01 71 / 1 76 90 10 diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden. envia Mitteldeutsche Energie AG Entstörertelefon: ............................................................. Tel. 0800 / 2 30 50 70 Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes MITGAS ......................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701 Einsatzzeiten: Entstörertelefon: ....................................................................... 01 80 / 2 20 09 Montag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79 Dienstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut) Donnerstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ............... Tel. 01 52 / 24 49 69 48 Freitag: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr Samstag: 07.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Sonntag: 07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Notfallsprechstunde: Apotheken In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr Freyburg Elisabeth-Apotheke Dienstgebiet Weißenfels Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ............................ 03 44 64 / 2 90 04 Jahn-Apotheke Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal: Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) ...................................... 03 44 64 / 2 73 65 Goseck mit OT Markröhlitz Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden Karsdorf Unstrut-Apotheke Dienstzeiten Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf ........ 03 44 61 / 5 70 11 Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Laucha Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Löwen-Apotheke Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ................. 03 44 62 / 2 03 39 unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen. Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße Nebra Georg-Apotheke 76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt. Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ..................................... 03 44 61 / 2 24 05 Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bibliotheken Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 ................................ 03 44 64 / 2 80 51 Bereitschaftsdienste Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ......................................... 03 44 61 / 2 22 16 Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund- stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter Freyburger Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätten/Horte Sektkellereistraße 2, 06632 Freyburg ....................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50 Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ......................... 03 44 61 / 2 20 01 Karsdorfer Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen ........ 03 44 62 / 2 18 00 von Montag bis Freitag zu erreichen unter ..................... Tel. 03 44 61 / 5 52 84 Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ......................... 03 44 61 / 5 52 89 an den Wochenenden und Havarie ................................ Tel. 03 44 61 / 5 58 92 Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09 Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G. Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ...................... 03 44 61 / 2 27 93 Geschäftsstelle .............................................................. Tel. 03 44 61 / 2 42 70 Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ........................... 03 44 64 / 2 74 75 Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61 von Montag bis Freitag erreichbar unter ........................ Tel. 03 44 61 / 2 20 83 Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ...... 03 44 64 / 2 82 01 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ................... 03 44 64 / 2 76 84 Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88 Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ...................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0 Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg .................... 03 44 64 / 6 68 33 Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen ................ 03 44 61 / 2 33 54 Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................... 03 44 64 / 2 72 93 Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH ............................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25 fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Hort Nebra ......................................................................... 0152 / 02 11 88 95
Amtsblatt 4 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Samstag, 05.11.2016 Montag, 21.11.2016 Mülltermine Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Burgscheidungen, Kirchscheidungen, dorf Reinsdorf, Tröbsdorf Hausmüll Dienstag, 08.11.2016 Dienstag, 22.11.2016 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß- Goseck Freitag, 28.10.2016 Karsdorf, Markröhlitz nitz Donnerstag, 24.11.2016 Mittwoch, 09.11.2016 Weischütz, Städten, Plößnitz, Müncheroda, Mittwoch, 02.11.2016 Freyburg (nur Niersteiner Straße, Nord- Hirschroda, Größnitz, Dorndorf, Balgstädt Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz straße, Weinbergstraße) Freitag, 25.11.2016 Donnerstag, 10.11.2016 Laucha Freitag, 04.11.2016 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Montag, 28.11.2016 Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Samstag, 05.11.2016 Freitag, 11.11.2016 Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Dienstag, 29.11.2016 straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Dietrichsroda, Burkersroda Dienstag, 08.11.2016 Nebra Nißmitz Mittwoch, 30.11.2016 Dienstag, 15.11.2016 Dobichau, Pödelist Mittwoch, 09.11.2016 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Nebra Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Blaue Tonne Donnerstag, 17.11.2016 roda, Zeuchfeld Wennungen, Tröbsdorf, Großwangen, Freitag, 28.10.2016 Donnerstag, 10.11.2016 Kirchscheidungen, Kleinwangen, Burg- Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda Burgscheidungen, Großwangen, Kirch- scheidungen Dienstag, 01.11.2016 scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Goseck, Laucha, Markröhlitz Freitag, 18.11.2016 Wennungen Wetzendorf, Reinsdorf, Markröhlitz, Mittwoch, 02.11.2016 Freitag, 11.11.2016 Karsdorf Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz dorf Dienstag, 22.11.2016 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Mittwoch, 09.11.2016 Dienstag, 15.11.2016 Plößnitz Freyburg, Neuenburg Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Mittwoch, 23.11.2016 Montag, 14.11.2016 Freyburg (nur Niersteiner Straße, Nord- Burkersroda, Dietrichsroda Donnerstag, 17.11.2016 straße, Weinbergstraße) Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Dienstag, 15.11.2016 Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Donnerstag, 24.11.2016 Dobichau, Pödelist Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Freitag, 18.11.2016 Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Donnerstag, 17.11.2016 Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Freitag, 25.11.2016 Dienstag, 22.11.2016 Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Freitag, 18.11.2016 Nebra straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Nebra Mittwoch, 23.11.2016 Nißmitz Montag, 21.11.2016 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Dienstag, 29.11.2016 Kleinwangen, Großwangen Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Nebra Mittwoch, 23.11.2016 roda, Zeuchfeld Kirchscheidungen, Tröbsdorf, Burg- Mittwoch, 30.11.2016 Donnerstag, 24.11.2016 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, scheidungen Burgscheidungen, Großwangen, Kirch- Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Freitag, 25.11.2016 scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, roda, Zeuchfeld Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda, Wennungen Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten, Freitag, 25.11.2016 Gelbe Tonne Weischütz Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Montag, 28.11.2016 dorf Freitag, 28.10.2016 Goseck, Laucha, Markröhlitz Laucha Dienstag, 29.11.2016 Dienstag, 29.11.2016 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß- Dienstag, 01.11.2016 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, nitz Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Bioabfall Mittwoch, 02.11.2016 Burkersroda, Dietrichsroda Freitag, 28.10.2016 Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Donnerstag, 03.11.2016 Erscheinungsdaten / Redaktions- straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Dobichau, Pödelist schlüsse der nächsten Ausgaben Nißmitz Freitag, 04.11.2016 des Amtsblattes der Verbands- Mittwoch, 02.11.2016 Markröhlitz Nebra gemeinde Unstruttal Dienstag, 08.11.2016 Donnerstag, 03.11.2016 Wennungen, Wetzendorf, Karsdorf Ausgabe 11/2016 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Mittwoch, 09.11.2016 Erscheinungstag Freitag, 25.11.2016 Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Großwangen, Kleinwangen Redaktionsschluss Montag, 14.11.2016 roda, Zeuchfeld Ausgabe 12/2016 (Weihnachtsausgabe) Mittwoch, 16.11.2016 Erscheinungstag Freitag, 23.12.2016 Freitag, 04.11.2016 Freyburg, Neuenburg Redaktionsschluss Montag, 12.12.2016 Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Donnerstag, 17.11.2016 Änderungen vorbehalten! Tröbsdorf, Wennungen Nebra
Amtsblatt 5 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Verbandsgemeinde Unstruttal Dank an alle Wahlhelfer, Bekanntmachung Bürgerinnen für die Verbandsgemeinde Unstruttal und Bürger Endgültiges Wahlergebnis der Verbands- Ich möchte allen ehrenamtli- chen Wahlhelfern danken, gemeindebürgermeisterwahl am 23.10.2016 die mit zum Gelingen der in der Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeindebürger- meisterwahl am 23. Oktober Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 das end- 2016 beigetragen haben. gültige Wahlergebnis im Wahlgebiet der Verbandsgemeinde Ohne den Einsatz von en- Unstruttal ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: gagierten Helferinnen und Helfern ist die Durchführung Zahl der Wahlberechtigten: 13.810 einer Wahl nicht möglich. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 5.915 Deshalb kann nicht hoch genug geschätzt werden, Ungültige Stimmzettel: 56 dass viele unserer Mitbürge- Gültige Stimmzettel: 5.859 rinnen und Mitbürger einen Gültige Stimmen: 5.859 Sonntag opfern, um unser demokratisches Grundrecht auf allgemei- ne, freie und geheime Wahlen zu sichern. Auch den zahlreichen Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerbe- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Unstrut- rinnen und Bewerber tal danke ich für ihre Unterstützung bei der Durchführung der Wahl. Des Weiteren möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mich wieder gewählt haben und mir wieder das Vertauen für die nächsten Bewerber Partei / Stimmenzahl sieben Jahre ausgesprochen haben. Wählergruppe Mein oberstes Anliegen wird weiterhin sein, mich für die Bürgerinnen Grandi, Jana CDU 3.367 und Bürger in unserer Verbandsgemeinde einzusetzen. Mänicke, Udo 1.914 Mit besten Dank Sanftleben, Matthias AfD 578 Gewählte Bewerberin: Grandi, Jana Ihre Verbandsgemeindebürgermeisterin Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahl- Jana Grandi gebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalauf- sichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahl- Ehrenamtlicher Wanderwegepate leiter, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu gesucht! erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten. Sie haben Spaß am Wandern und möchten sich ehrenamtlich enga- gieren? Dann haben wir die richtige Freizeitbeschäftigung für Sie! Freyburg (Unstrut), d. 26.10.2016 Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Unstruttal suchen zur Unterstützung ihrer Arbeit ehrenamtliche Helfer, die sich in ihrer Freizeit gern um die Wanderwege ihrer Gemeinde kümmern möch- ten. Um die Orientierung im Gelände zu gewährleisten und die Wege Krämer sicher und begehbar zu halten, ist eine regelmäßige Begehung und Wahlleiter Pflege notwendig. Zu den Aufgaben des Wegepaten gehören die Kontrolle der Begehbarkeit, der Beschilderung und der Markierun- gen der Wanderwege sowie einfache Ausbesserungsmaßnahmen. Dem Einsatz auf den Wanderwegen geht eine Einweisung durch einen Mitarbeiter des Naturparks Saale-Unstrut-Triasland voraus. Das erste Treffen findet am Samstag, dem 19.11.2016 um 10.00 Uhr im Versammlungsraum der Verbandsgemeinde im Verwal- tungsgebäude II hinter der Kirche statt. Nach der Information über die Aufgaben eines ehrenamtlichen Wanderwegepaten erfolgt im Anschluss die Begehung des neu ausgeschilderten Schweigenberg- rundweges in Freyburg (Unstrut), wobei die Tätigkeit an praktischen Beispielen erläutert wird (Dauer der Einweisung ca. 2 bis 3 Stunden). Wenn Sie mit ebenso viel Engagement und Begeisterung die Wan- derwege „vor ihrer Haustür“ betreuen möchten, dann melden Sie sich bitte bis zum 16.11.2016 bei Frau Stieber unter folgender Telefon- nummer 03 44 64 / 3 00 13 oder per E-Mail an S.Stieber@verbgem- unstruttal.de. Für Ihre Werbung: Telefon: (0 34 66) 30 22 21 . Fax: (0 34 66) 32 38 23
Amtsblatt 6 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Pilzberatungsstellen im Haushaltssatzung und Bekannt- Burgenlandkreis machung der Haushaltssatzung der Die Pilzberatung versteht sich als Unterstützung von Pilzsammlern Stadt Freyburg (Unstrut) für das Haus- bei der Bestimmung ihrer Funde und dem Schutz der Bevölkerung vor Pilzvergiftungen. Falsch zubereitete Pilze zeichnen für unechte haltsjahr 2016 Vergiftungen verantwortlich. Die rechtzeitige Einbeziehung von Be- ratern erspart kostenaufwändige Intensivmaßnahmen. Die Pilz- Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt berater leisten einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Darüber hinaus werden auch die Ziele des Natur- und Artenschutzes Freyburg (Unstrut) für das Jahr 2016 wahrgenommen. Pilze sind wie die Pflanzen und Tiere wichtige Die nachstehende Haushaltssatzung der Stadt Freyburg (Unstrut) für Organismen des Naturreiches und müssen geschützt werden. Raub- das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. bau an Pilzen ist im Interesse der Artenerhaltung zu verhindern. Die nach § 110 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch Entsprechend sind neben der Beratung von Pilzsammlern auch die die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mit Schrei- Wissensvermittlung und Erziehung zu umweltbewusstem Handeln ben vom 20.05.2016 AZ: 151401/N/53.135/2016 erteilt worden. ein Schwerpunkt der Tätigkeit der ehrenamtlichen Pilzberater. Damit Demnach wird gem. § 110 Abs. 2 KVG LSA der im § 4 der Haushalts- diese qualifizierte Beratung, die Erfahrung und ein hohes Wissen satzung der Stadt Freyburg (Unstrut) festgesetzte Höchstbetrag, bis verlangt, auch in der Zukunft weitergeführt werden kann, werden zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushalts- junge Menschen gesucht, die sich dem Gebiet der Pilzberatung jahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch widmen. Informationen dazu nimmt das Veterinär- und Lebens- genommen werden dürfen, bis zu einem Höchstbetrag von mittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises gern entgegen. 3.074.800 € genehmigt. Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 werden in Im Burgenlandkreis gibt es folgende Beratungsstellen: der Zeit vom 01.11.2016 bis 11.11.2016 während der Dienstzeiten: Bereich Weißenfels: Bereich Zeitz: Montag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Frau Ute Nothnagel Jeweils nach Vereinbarung Dienstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Pestalozzistr. 3 Mittwoch 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr 06667 Weißenfels Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Herr Eberhard Ditscher Freitag 8.00-12.00 Uhr Tel.: 0 34 43 / 30 46 95 Hauptstraße 31 Beratungszeiten: 06712 Zeitz zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, montags, mittwochs und Telefon: 0 34 41 / 21 46 10 Finanzverwaltung Zi. 215, 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich ausge- samstags 16.00 bis 17.00 Uhr Telefonische Anfragen sind legt. auch außerhalb dieser Herr Dieter Massow Beratungszeiten möglich. Freyburg (Unstrut), den 10.10.2016 Moskauer Str. 22 06712 Zeitz Tel.: 0 17 46 75 51 06 Bereich Naumburg/Nebra: Frau Gisela Jäger Mänicke (Siegel) Altenrodaer Weg 5a Herr Gottfried Hollmann Bürgermeister 06642 Kaiserpfalz OT Bucha Camburger Str. 30 Tel.: 03 44 65 / 8 84 43 06722 Droyßig Beratung nach Vereinbarung 03 44 25 / 2 10 74 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Freyburg (Unstrut) für das Haushaltsjahr 2016 Stadt Freyburg (Unstrut) Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat Sprechstunden der Notare der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) folgende, vom Ge- meinderat Freyburg (Unstrut) in der Sitzung am 12.04.2016 beschlos- in Freyburg (Unstrut) sene Haushaltssatzung erlassen: §1 Wo: Räumlichkeiten der AWO, Hinter der Kirche 2 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfül- lung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge Notariat Seeger: 28.10.2016, und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen 25.11.2016 und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 23.12.2016 jeweils 8.00-12.00 Uhr 1. im Ergebnisplan mit dem Termine können gerne vorher mit dem No- a) Gesamtbetrag der Erträge auf 4.080.200 € tariat in Naumburg unter der Telefonnummer b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.072.900 € 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart werden. 2. im Finanzplan mit dem Notariat Hisecke: 11.11.2016, a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 09.12.2016 laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.021.400 € jeweils 9.00-12.00 Uhr b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.387.300 € c) Gesamtbetrag der Einzahlungen Für Ihre Telefon: (0 34 66) 30 22 21 aus der Investitionstätigkeit auf 1.217.300 € Werbung: Fax: (0 34 66) 32 38 23 d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Ivestitionstätigkeit auf 1.356.300 €
Amtsblatt 7 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0€ Verdiente Bürgerin, verdienter Bürger f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 107.100 € der Stadt Freyburg (Unstrut) Es ist zu einer guten Tradition geworden, Bürgerinnen und Bürger festgesetzt. unserer Stadt und deren Ortsteile für verdienstvolle, ehrenamtliche Arbeit zum Neujahrsempfang der Stadt Freyburg (Unstrut) zu ehren. §2 Auch im nächsten Jahr soll diese Ehrung durchgeführt werden. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investiti- Der Bürgermeister und der Gemeinderat bitten um Vorschläge für onen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) diese Auszeichnung. wird auf 0 € festgesetzt. Ich bitte die Vorschläge bis 11. November 2016 bei der Stadt Freyburg (Unstrut), Frau Conrad, einzureichen. §3 Für Ihre Mitarbeit bedanke ich mich im Voraus. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird auf 0 € festgesetzt. Mänicke §4 Bürgermeister Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungs- fähigkeit im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.074.800,00 € festgesetzt. Veranstaltung zum Volkstrauertag §5 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haus- wie in jedem Jahr wird der Volkstrauertag auch in diesem Jahr in haltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: Freyburg (Unstrut) würdevoll begangen. Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern von Freyburg (Unstrut), Stadt Freyburg (Unstrut) der Bundeswehr, dem Schützenverein und besonders auch mit der 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Kirchengemeinde wird dieser Tag gestaltet. (Grundsteuer A) auf 310 v.H. Die Veranstaltung findet 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v.H. am Sonntag, dem 13. November 2016, 10.30 Uhr 3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. am Denkmal auf dem Kirchplatz statt. OT Pödelist 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. Mänicke 3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. Bürgermeister OT Schleberoda 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H. Sprechstunde des Freyburger 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. 3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. Gemeinderates Der Stadtrat ist auch in diesem Jahr wieder als Ansprechpartner für OT Weischütz die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freyburg (Unstrut) und seiner 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Ortsteile präsent. (Grundsteuer A) auf 300 v.H. Wie schon im vergangenen Jahr ist jeden Dienstag von 17.00 bis 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v.H. 18.00 Uhr im Büro des Bürgermeisters ein Stadtrat da. Es können auch Termine bei Frau Conrad (Telefon 03 44 64 / 3 00 10) vereinbart 3. für die Gewerbesteuer auf 315 v.H. werden. Wir würden uns freuen, wenn diese Sprechstunde auch weiterhin OT Zeuchfeld genutzt wird und wir wieder einige Probleme gleich in der Sprech- 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stunde oder zeitnah für unsere Bürgerinnen und Bürger klären (Grundsteuer A) auf 300 v.H. können. Wir sind auch offen für jede sachliche Kritik und gehen den 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. Hinweisen gerne nach. 3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. Jörg Schneider Freyburg (Unstrut), den 10.10.2016 Redaktionsschluss für die Amtsblatt-Ausgabe 11/2016 (25.11.2016) ist der 14.11.2016. Mänicke (Siegel) Telefon 03 44 64 / 3 00 28 · Fax 03 44 64 / 3 00 60 Bürgermeister E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Amtsblatt 8 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) - Ausfertigung - - Ausfertigung - Amtsgericht Naumburg Amtsgericht Naumburg Geschäfts-Nr.: 7 K 36/15 Beschluss Naumburg, den 30.09.2016 Terminbestimmung Geschäfts-Nr.: 7 K 42/14 Zwangsversteigerung Naumburg, den 16.09.2016 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15.12.2016, 09.00 Uhr, im Amtsgericht Naumburg, Markt 7, Saal 3, versteigert werden das im Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 9. Novem- Grundbuch von Freyburg, Blatt 1278 unter lfd.-Nr. 1 im Bestands- ber 2016, 09.00 Uhr, im Amtsgericht Markt 7, Saal/Raum Saal 1, verzeichnis eingetragene Grundstück der Gemarkung Freyburg, Flur versteigert werden: 10, Flurstück 314/63, Kleine Brückenstr. 4 Größe: 200 m2. Das im Grundbuch von Freyburg Blatt 3346 eingetragene Grund- stück Das Grundstück selbst befindet sich an einer gering frequentierten Straße der Stadt Freyburg (Kleine Brückenstraße) dessen Lage sich Lfd. Gemar- Flur Flur- Wirtschaftsart und Lage Größe ca. 100 m südlich des Marktes befindet. Es hat lt. Grundbuchein- Nr. kung stück m² tragung eine Grundstücksgröße von insgesamt 200 m2, ist mit einem 1 Freyburg 10 102/3 Grünland, 971 Wohnhaus und Nebengebäude bebaut und von einer angrenzenden Lauchaer Straße Wohnbebauung umschlossen. NICHT ERFASST Nutzungsbedingt zählt die Kleine Brückenstraße somit als reine Wohnlage. Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.01.2015 in das Grundbuch eingetragen. Anmerkung: Die Bebauung konnte nur durch eine Außenbesich- tigung bzw. durch Luftbildauswertung geschätzt werden, genaue Verkehrswert: 26.000,00 € Angaben sind daher nicht möglich. Objektbeschreibung: unbebautes Grundstück Der Versteigerungsvermerk wurde eingetragen am 10.11.15. ohne postalische Anschrift. Verkehrswert: 46.200,00 Euro Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenz- Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, verwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das wenn der Gläubiger oder Antragsteller widerspricht. Das Recht wird Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den und den übrigen Rechten nachgesetzt. übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berech- Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Be- nung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und rechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Ge- Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Ge- schäftsstelle abgeben. schäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des Versteigerungsobjektes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zube- nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor- hörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei- dert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu lige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Verstei- nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des gerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. versteigerten Gegenstandes. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsverstei- gerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de Stach Rechtspflegerin Goerke Rechtspfleger Ausgefertigt Amtsgericht Naumburg, 11.10.2016 Ausgefertigt Amtsgericht Naumburg, 19.09.2016 Kindel, Justizhauptsekretärin Siegel Kindel, Justizhauptsekretärin Siegel als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Amtsblatt 9 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Stadt Laucha an der Unstrut Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung OT Burgscheidungen wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs- einheit 2 „Burgscheidungen“ der Stadt Laucha Änderungssatzung an der Unstrut zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder- 2015 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Orts- in der Abrechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ teile Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der der Stadt Laucha an der Unstrut jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal- verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfas- Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder- sungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekannt- Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal- gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beitragssatzung zur 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetzes des das Abrechnungsjahr 2016 in der Abrechnungseinheit 2 „Burgschei- Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntma- dungen“ beschlossen. chung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der § 1 Abrechnungszeitraum Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Änderungssatzung (1) Zur Abrechnung kommen alle eventuell kassenwirksamen und zur Beitragssatzung zur Erhebung eines wiederkehrenden Straßen- beitragsfähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01. ausbaubeitrages (BS) für das Abrechnungsjahr 2015 in der Ab- 2016 bis zum 31.12.2016. rechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ beschlossen. (2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer- daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des § 1 Abrechnungszeitraum Beitragsbescheides. (1) Zur Abrechnung kommen alle kassenwirksamen und beitrags- fähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis § 2 Umlagefähiger Aufwand zum 31.12.2015. Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W (2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer- sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des prozentualen Anteils der Gemeinde. Beitragsbescheides. § 3 Beitragssatz § 2 Umlagefähiger Aufwand Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF) Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des 57.947,94 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs- prozentualen Anteils der Gemeinde. flächen (bVF) 398.060,67 und wird auf 0,145576 €/bVF festge- setzt. § 3 Beitragssatz Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF) § 4 Inkrafttreten ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung 117.453,36 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs- in Kraft. flächen (bVF) 398.060,67 und wird auf 0,295064 €/bVF festge- setzt. Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016 § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 24.12.2015 in Kraft. Die Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2015 zur Erhebung wieder- M. Bilstein kehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ Bürgermeister der Stadt Laucha an der Unstrut, beschlossen am 19.11.2015, tritt somit außer Kraft. Ausfertigungsvermerk Die Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016 wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 2 „Burgschei- dungen“ der Stadt Laucha an der Unstrut wurde dem Burgen- landkreis am 18.10.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. M. Bilstein Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016 Bürgermeister Ausfertigungsvermerk Die Änderungssatzung zur Beitragssatzung für das Abrechnungs- M. Bilstein jahr 2015 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Ab- Bürgermeister rechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ der Stadt Laucha an der Unstrut wurde dem Burgenlandkreis am 18.10.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Anzeigen-Annahmeschluss für die Amtsblatt- Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016 Ausgabe 11/2016 (25.11.2016) ist der 14.11.2016. Tel.: 0 34 66 / 30 22 21 . Fax: 0 34 66 / 32 38 23 M. Bilstein E-Mail: info@druckerei-moebius.de Bürgermeister
Amtsblatt 10 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Stadt Laucha an der Unstrut Stadt Nebra (Unstrut) OT Tröbsdorf Sprechtage des Notars Josef Seeger Beitragssatzung in Nebra (Unstrut) für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung Wo: Beratungsraum der Stadt Nebra (Unstrut) wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs- Promenade 13a einheit 3 „Tröbsdorf“ der Stadt Laucha an der Mittwoch, den 09.11.2016, 14.00-17.00 Uhr Unstrut Mittwoch, den 23.11.2016, 15.00-17.00 Uhr Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder- Mittwoch, den 14.12.2016, 14.00-17.00 Uhr kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt Termine können gerne vorher mit dem Notariat in Naumburg unter Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der der Telefonnummer 0 34 45/2 61 43 abgestimmt und vereinbart jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal- werden. verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalver- fassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beitragssatzung zur Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für das Abrechnungsjahr 2016 in der Abrechnungseinheit 3 „Tröbsdorf“ Bekanntmachung über die beschlossen. Nachschätzung (§ 12 BodSchätzG) § 1 Abrechnungszeitraum (1) Zur Abrechnung kommen alle eventuell kassenwirksamen In der Gemarkung Reinsdorf, Flur 1, 3, 6 wird im Jahr 2016 und und beitragsfähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom im Jahr 2017 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche 01.01.2016 bis zum 31.12.2016. Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von landwirtschaft- (2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer- lichen Flächen zu erfassen. daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes unter Lei- Beitragsbescheides. tung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen durch. § 2 Umlagefähiger Aufwand Die Eigentümer und die Nutzer der Grundstücke sind verpflichtet, Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W den Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des und die von Ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Auf- prozentualen Anteils der Gemeinde. grabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht (§ 15 BodSchätzG.). § 3 Beitragssatz Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF) ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von 3.086,40 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs- Bestattungsinstitut flächen (bVF) 97.192,67 und wird auf 0,031756 €/bVF festgesetzt. & Blumengeschäft § 4 Inkrafttreten A. Schmidt Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung – Bestattungen aller Art in Kraft. – Trauerreden Büro Laucha – Trauerfloristik Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016 Glockenmuseumstr. 24 – Erledigung sämtl. Formalitäten Tel. 03 44 62-30 90, Fax -3 09 19 www.Bestattungen-Axel-Schmidt.de – Bestattungsvorsorge – Tag- und Nachtbereitschaft Büro Freyburg, Jahnplatz 7 Tel. 03 44 64-2 80 57 NEU eigene Trauerhalle und Trauercafé M. Bilstein Bürgermeister Ausfertigungsvermerk Die Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 3 „Tröbsdorf“ der Stadt Laucha an der Unstrut wurde dem Burgenlandkreis am 18.10.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016 M. Bilstein Bürgermeister
Amtsblatt 11 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Das Ordnungsamt informiert: Informationen und Wissenswertes aus dem Verwaltungsamt Straßensperrungen Gleina OT Baumersroda Sprechzeiten des Standesamtes Vollsperrung der Landesstraße L 209 zwischen Ortsausgang Gleina und Ortseingang Baumersroda bis voraussichtlich 18.11.2016, die Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Ortsdurchfahrt Baumersroda, Gleinaer Straße ist ab 21.10.2016 Sprechzeiten: wieder frei befahrbar. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Gleina Dienstag 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-17.30 Uhr über die B 180 – Ortsumgehung Freyburg – B 176 – L 163 – L 209 Donnerstag 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr Baumersroda und zurück. oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03 44 64 / 3 00 34 Böttcher Laucha an der Unstrut OT Tröbsdorf Standesbeamtin Vollsperrung der Kreisstraße K 2253, Ortsdurchfahrt Tröbsdorf, Teilstück der Talstraße in der Zeit vom 17.05. bis 26.11.2016 wegen Straßenbau, Stützwand- und Brückenbau. Der Umleitungs- Das Einwohnermeldeamt informiert: verkehr ist ausgeschildert. Samstagsöffnungszeiten des B 176 – Sperrung Bahnübergang zwischen Laucha an der Unstrut und Balgstädt Einwohnermeldeamtes Vollsperrung der Bundesstraße B 176, Bahnübergang zwischen Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Balgstädt und Laucha in der Zeit vom 10.10.2016 bis voraussicht- Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstagen jeweils in lich 23.12.2016 wegen Um- und Ausbau des Bahnüberganges im der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet: Auftrag der Deutschen Bahn AG. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab dem Kreisverkehr Nißmitz über die B 176 / B 180 – Ortsumgehung Samstag, den 12.11.2016 Freyburg – B 180 – K 2662 – L 177 – Karsdorf – Wetzendorf – Samstag, den 03.12.2016 L 212 – Laucha und zurück. Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenen- Nebra (Unstrut) OT Großwangen de den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch Halbseitige Sperrung der L 212 OD Großwangen bis voraussichtlich zu nehmen. 04.11.2016 wegen Abrissarbeiten im Bereich der ehemaligen Gast- stätte. Winter Einwohnermeldeamt Ortsdurchfahrt Saubach Vollsperrung der B 176 Ortsdurchfahrt Saubach, Karl-Marx-Straße (zwischen Zufahrt Feuerwehr und Neue Straße) in der Zeit vom 19.10.2016 bis voraussichtlich 30.11.2016 wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die B 176 – Bad Bibra – B 250 – Altenroda – Nebra – L 212 – Wangen – Memleben – L 214 – Bucha – Saubach und zurück. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
Amtsblatt 12 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016) Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Gemeinde Balgstädt OT Markröhlitz OT Tröbsdorf Harnisch, Willi 08.11., 80 J. Albrecht, Roswitha 18.11., 75 J. König, Erika 01.11., 75 J. Löser, Herbert 21.11., 90 J. Stadt Freyburg (Unstrut) Gemeinde Karsdorf OT Wennungen Heise, Anni 28.10., 90 J. Besser, Christa 06.11., 70 J. Stadt Nebra (Unstrut) Schmidt, Wolfgang 29.10., 75 J. Zwanzig, Christa 30.10., 70 J. Bradatsch, Lucie 01.11., 80 J. OT Wetzendorf Brohmer, Vera 02.11., 90 J. Gaudig, Helga 04.11., 75 J. Nehring, Dietmar 01.11., 75 J. Schön, Monika 02.11., 75 J. Michael, Regina 09.11., 70 J. Chladek, Walter 05.11., 80 J. Eberlein, Marie 04.11., 85 J. Pawlicki, Erhard 09.11., 70 J. Hirschfelder, Ursula 09.11., 75 J. Krejci, Kurt 10.11., 70 J. Stadt Laucha an der Unstrut Kaczmarek, Irene 11.11., 85 J. Jügler, Georg 12.11., 85 J. Gottschalk, Günter 29.10., 85 J. Liebold, Uta 11.11., 75 J. Fliege, Siegfried 18.11., 70 J. Buse, Peter 31.10., 70 J. Wagemann, Ruth 12.11., 85 J. Ehret, Johannes 21.11., 75 J. Pfeifer, Alfred 09.11., 70 J. Reiß, Lieselotte 13.11., 80 J. Buhn, Uwe 22.11., 75 J. Beck, Rolf 12.11., 90 J. Kneisz, Anna 14.11., 80 J. Miethlau, Alma 23.11., 85 J. Birkhahn, Walter 13.11., 80 J. Ethner, Margit 16.11., 75 J. Nerlich, Monika 24.11., 75 J. Schmidt, Manfred 23.11., 70 J. Ostermann, Annemarie 19.11., 85 J. Heidrich, Magdalena 23.11., 95 J. OT Burgscheidungen Gemeinde Gleina Böhme, Gertrud 30.10., 95 J. Bergmann, Hans-Jürgen 30.10., 75 J. OT Großwangen Grießer, Christine 30.10., 70 J. Tietze, Kurt 09.11., 85 J. Liebetruth, Klaus 03.11., 75 J. Richter, Günter 23.11., 75 J. Radenz, Anneliese 20.11., 80 J. OT Baumersroda OT Dorndorf Schaks, Dietmar 10.11., 80 J. Kohn, Heike 10.11., 60 J. OT Kleinwangen Kohorst, Erika 19.11., 70 J. Beck, Otto 06.11., 80 J. OT Müncheroda Gatzke, Lothar 12.11., 80 J. Klarhöfer, Otto 08.11., 80 J. OT Kirchscheidungen Eberling, Karla 10.11., 75 J. OT Reinsdorf Gemeinde Goseck Klier, Hellfried 17.11., 80 J. Gurol, Ingrid 05.11., 70 J. Steinert, Edgar 29.10., 85 J. Schnelle, Antje 21.11., 75 J. Hinweise zur Veröffentlichung von Geburtstagen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Unstruttal Einverständniserklärung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland das neue Bundes- Hiermit gebe ich mein Einverständnis zur meldegesetz. Mit der Änderung der Zuständigkeiten wurden durch Veröffentlichung meines Namens und meiner das Bundesmeldegesetz die 16 Ländergesetze der Bundesländer abgelöst und vereinheitlicht. Geburtsdaten im Amtsblatt der Verbands- Allerdings hat diese Gesetzesänderung auch Auswirkungen auf unse- gemeinde Unstruttal. re Bekanntgabe von Geburtstagen im Amtsblatt. Seit November 2015 dürfen nur noch Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Geburtstag und danach nur noch zu runden Jubiläen wie 75., 80., 85., 90., 95. und 100. veröffentlicht werden. Vorname Geburtsdatum Um unseren Lesern des Amtsblattes weiterhin einen umfangreichen Geburtstagsservice zu bieten, bitten wir alle künftigen Geburtstags- jubilare, die sich auch zum 60., 65. und ab dem 70. Geburtstag jährlich Nachname über eine Gratulation im Amtsblatt freuen würden, uns ihren Geburts- tag mitzuteilen. Bitte nutzen Sie dafür den nebenstehenden Vordruck. Dieser Vor- Telefonnummer druck kann per Post, Fax oder per E-Mail gesendet werden. Bitte senden Sie uns rechtzeitig die Einverständniserklärung zu, mindestens acht Wochen vor Ihrem Geburtstag. Anschrift: Ort, Datum Verbandsgemeinde Unstruttal S. Fuchs Unterschrift Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de Fax: 03 44 64 / 3 00 60
Sie können auch lesen