Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...

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Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                           1                                       Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

                                                                        der Verbandsgemeinde Unstruttal
                                                                                         Ausgabe 10/2016 . 28.10.2016

                            Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda
                Am 13.Oktober 2016 fand die offizielle Abnahme zur Gemein-            hörde Sachsen-Anhalt, der Gemeinde Gleina sowie die Verbands-
                schaftsbaumaßnahme an der L 209 in der Ortsdurchfahrt Bau-            gemeindebürgermeisterin Jana Grandi.
                mersroda statt. In gut sechs Monaten Bauzeit, und damit termin-       Einen ersten Test durch zwei Ferienkinder mit Fahrrad haben Stra-
                gerecht, wurden hier durch die Firma MST GmbH Laucha ein              ße und Gehweg bereits bestanden.
                neuer Regenwasserkanal errichtet, Trinkwasserleitungen saniert,
                die Landesstraße grundhaft ausgebaut und die anliegenden Geh-         Auf dem Bild (v.l.): S. Wiegand (AZV Untere Unstrut), H. Urbicht
                wege erneuert.                                                        (Gemeinderat Gleina), A. Müller (LSBB Sachsen-Anhalt), H. Rudek
                Sichtlich zufrieden zeigten sich dementspre-                               (TWV Saale-Unstrut), E. Thieme (MST GmbH Laucha),
                chend auch die Vertreter vom Ab-                                              C. Hohlwein (LSBB Sachsen-Anhalt), S. Paper (IG Dr.
                wasserzweckverband Untere Unstrut,                                                Löber), J. Grandi (Verbandsgemeindebürgermeis-
                der Trinkwasserversorgung Saale-                                                    terin), G. Blankenburg (Bürgermeister Gemeinde
                Unstrut, der Landesstraßenbaube-                                                      Gleina) sowie die Ferienkinder
Foto: Mirau
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                                                                         2                                                            Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

                       IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN
                                                                                                                      Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeinden
                                                                                                                      der VerbGem Unstruttal
     Notrufe
     Polizei ............................................................................................. 1 10       Stadt Freyburg (Unstrut)             nach Vereinbarung
     Feuerwehr ...................................................................................... 1 12            03 44 64 / 3 00-10
     Rettungsdienst ................................................................................ 1 12             Gemeinde Balgstädt                   dienstags .................................... 17.00-18.00 Uhr
                                                                                                                      0173 / 3 62 41 09
     Wichtige Telefonnummern                                                                                          Gemeinde Gleina                      dienstags .................................... 15.00-18.00 Uhr
     Polizeistation Freyburg (Unstrut) .............................. 03 44 64 / 35 58 90                             03 44 62 / 2 04 89                   donnerstags ............................... 15.00-16.00 Uhr
     Regionalbereichsbeamte ........ rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de                                         Gemeinde Goseck                      dienstags .................................... 18.30-19.00 Uhr
     Polizeistation Nebra (Unstrut) ........................................ 03 44 61 / 69-0                          0171 / 1 76 90 10
     Kreisstelle Naumburg für Brand- und                                                                              Gemeinde Karsdorf                    dienstags ............ 09.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr
     Katastrophenschutz, Rettungswesen .......................... 0 34 45 / 7 52 90                                   03 44 61 / 5 52 36                   donnerstags ............................... 13.00-15.30 Uhr
     Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................... 0 34 45 / 72-0                                                                             Bürgermeistersprechstunde ... Di, 15.00-17.30 Uhr
     Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ............. 03 44 64 / 6 61-0                                         Stadt Laucha a. d. Unstrut 1. u. 3. Dienstag im Monat .......... 16.00-18.00 Uhr
     envia Mitteldeutsche Energie AG                                                                                  03 44 62 / 7 00 11, Sekretariat: 03 44 62 / 7 00 22
     Montag – Freitag ...................................................... 0800 / 2 30 50 70                        Bereitschaft Bauhof: 0174 / 2 13 81 29
     Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 64 / 3 55 60                                       OT Kirchscheidungen,        2. Dienstag im Monat .................. 16.00-18.00 Uhr
     - Bereitschaftsnummer .............................................. 03 44 64 / 6 61-0                           Dorfgemeinschaftshaus
     Abwasserzweckverband Unstrut-Finne ..................... 03 44 61 / 3 54 61                                      OT Burgscheidungen,          4. Dienstag im Monat ................. 16.00-18.00 Uhr
     Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt                                                                     Gemeindebüro
     Gewerbegebiet Görschen ........................................... 03 44 45 / 22 3-0
                                                                                                                      Stadt Nebra (Unstrut)        dienstags: ........... 10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr
     Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt .................... 0 34 45 / 28-0                                        03 44 61 / 2 21 01,          1., 3. u. 4. Donnerst./Monat: ...... 16.00-18.00 Uhr
     Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ .................... 03 44 61 / 5 58 18                                    Sekretariat: 03 44 61 / 2 20 16
                                                        uhv_untere-unstrut@t-online.de                                OT Reinsdorf (Gemeinschaftshaus):                                                        03.11.2016

                                                              Verbandsgemeinde Unstruttal
                                                                                                                         Vermessung/Kataster ..................................................... 03 44 64 / 3 00-50
Sitz Freyburg (Unstrut)                                                                                                  Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................... 03 44 64 / 3 00-56
                                                                                                                         Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
                                                                                                                         Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./
sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut)
                                                                                                                         Nebra (U.) ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-16
Sprechzeiten:              dienstags                 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr                                 Tiefbau ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-52
                           donnerstags               09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr                              Amtsblatt:
                           freitags                  09:00-12:00 Uhr                                                  Telefonnummer ................................................................... 03 44 64 / 3 00 28
                                                                                                                      E-Mail: ............................................................ s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Telefonverzeichnis
VerbGem Unstruttal .............................................................. 03 44 64 / 3 00-0                   Schiedsstelle Freyburg (Unstrut)
Fax Freyburg ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-60
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................... 01 77 / 3 39 06 25                                 Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche,
Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................... 03 44 64 / 3 00-20                               Sitzungsraum)
                                                                                                                      Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr
Hauptamt ...........................................................................   03 44 64 / 3 00-20
  Poststelle .......................................................................   03 44 64 / 3 00-20             Schiedsstelle Laucha an der Unstrut
  Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ...............                       03 44 64 / 3 00-13
                                                                                                                      Markt 1
  3. Arbeitsmarkt ...............................................................      03 44 64 / 3 00-14             Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr
Ordnungsamt .....................................................................      03 44 64 / 3 00-31
  Einwohnermeldeamt ......................................................             03 44 64 / 3 00-33             Schiedsstelle Nebra (Unstrut)
  Friedhofsamt ..................................................................      03 44 64 / 3 00-30             Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf
  Standesamt ....................................................................      03 44 64 / 3 00-34             Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr
  Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ............................                      03 44 64 / 3 00-32
  Gewerbeamt ..................................................................        03 44 64 / 3 00-36             Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
  Feuerwehr ......................................................................     03 44 64 / 3 00-35
                                                                                                                      Telefonnummer ................................................................... 03 44 61 / 2 56 76
  Straßenverkehrsangelegenheiten ...................................                   03 44 64 / 3 00-32             Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr
Finanzverwaltung ............................................................... 03 44 64 / 3 00-41
   Grundsteuern ................................................................. 03 44 64 / 3 00-45
   Kasse ............................................................................. 03 44 64 / 3 00-42             E-mail-Adressen der Ämter
   Elternbeiträge .................................................................. 03 44 64 / 3 00 44               Verbandsgemeindebürgerm.: ..... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de
   Gewerbesteuer ................................................................ 03 44 64 / 3 00 48
                                                                                                                      Hauptamt: ............................................... hauptamt@verbgem-unstruttal.de
Bauverwaltung ...................................................................      03 44 64 / 3 00-61             Ordnungsamt: ................................... ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
  Bauanträge/Vorkaufsrecht ..............................................              03 44 64 / 3 00-54
  Bauplanung/Stadtsanierung ...........................................                03 44 64 / 3 00-55             Finanzverwaltung: ..................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de
  Dorferneuerung/Hochbau ...............................................               03 44 64 / 3 00-59             Bauverwaltungsamt: ................................... bauamt@verbgem-unstruttal.de
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                                                                3                                                            Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

                                                                                                             Gemeinde Goseck und Gleina
Notdienst - Ärzte                                                                                            R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ........... Tel. 0 34 45 / 70 23 32
                                                                                                                                                                      Fax 0 34 45 / 70 10 95
                                                                                                             AZV Unstrut-Finne
Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra                                                                          Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ......... Tel. 03 44 61 / 5 52 50
Dienstgebiet Naumburg (Saale)                                                                                                                                         Fax 03 44 61 / 5 52 49
                                                                                                             Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha                              Tel. 03 44 62 / 2 16 58
Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer-                                                                                                                 Fax 03 44 62 / 2 16 56
den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum
nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden?                                                                     AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst ....................... Tel. 03 44 64 / 6 61-0

Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose                                                               AZV Naumburg Bereitschaftdienst ............................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40
                                                                                                             Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut
zentrale Rufnummer: 116 117                                                                                  Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über
                                                                                                             Trinkwasser Goseck .................................................. Tel. 01 71 / 1 76 90 10
diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer
Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden.                                           envia Mitteldeutsche Energie AG
                                                                                                             Entstörertelefon: ............................................................. Tel. 0800 / 2 30 50 70
Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
                                                                                                             MITGAS ......................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701
Einsatzzeiten:
                                                                                                             Entstörertelefon: ....................................................................... 01 80 / 2 20 09
Montag:                          19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
                                                                                                             Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79
Dienstag:                        19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Mittwoch:                        14.00 Uhr bis 07.00 Uhr                                                     Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut)
Donnerstag:                      19.00 Uhr bis 07.00 Uhr                                                     Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ............... Tel. 01 52 / 24 49 69 48
Freitag:                         14.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Samstag:                         07.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr
Sonntag:                         07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
Notfallsprechstunde:                                                                                         Apotheken
In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr
                                                                                                             Freyburg
                                                                                                             Elisabeth-Apotheke
Dienstgebiet Weißenfels                                                                                      Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ............................ 03 44 64 / 2 90 04
                                                                                                             Jahn-Apotheke
Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal:
                                                                                                             Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) ...................................... 03 44 64 / 2 73 65
Goseck mit OT Markröhlitz
Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden                                                       Karsdorf
                                                                                                             Unstrut-Apotheke
Dienstzeiten                                                                                                 Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf ........ 03 44 61 / 5 70 11
Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr                                                                   Laucha
Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr                                                 Löwen-Apotheke
                                                                                                             Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ................. 03 44 62 / 2 03 39
unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen.
Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße                                   Nebra
                                                                                                             Georg-Apotheke
76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt.
                                                                                                             Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ..................................... 03 44 61 / 2 24 05
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis
18:00 Uhr
                                                                                                             Bibliotheken
                                                                                                             Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 ................................ 03 44 64 / 2 80 51
Bereitschaftsdienste                                                                                         Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ......................................... 03 44 61 / 2 22 16

Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund-
stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter
Freyburger Wohnungsbau GmbH                                                                                  Kindertagesstätten/Horte
Sektkellereistraße 2,
06632 Freyburg ....................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50                        Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ......................... 03 44 61 / 2 20 01
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH                                                                                  Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen ........ 03 44 62 / 2 18 00
von Montag bis Freitag zu erreichen unter ..................... Tel. 03 44 61 / 5 52 84
                                                                                                             Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ......................... 03 44 61 / 5 52 89
an den Wochenenden und Havarie ................................ Tel. 03 44 61 / 5 58 92
                                                                                                             Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09
Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G.                                                                  Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ...................... 03 44 61 / 2 27 93
Geschäftsstelle .............................................................. Tel. 03 44 61 / 2 42 70
                                                                                                             Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ........................... 03 44 64 / 2 74 75
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH                                                                             Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61
von Montag bis Freitag erreichbar unter ........................ Tel. 03 44 61 / 2 20 83
                                                                                                             Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ...... 03 44 64 / 2 82 01
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.                                                    Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ................... 03 44 64 / 2 76 84
                                                                                                             Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88
Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ...................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0                          Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg .................... 03 44 64 / 6 68 33
                                                                                                             Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen ................ 03 44 61 / 2 33 54
Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen
                                                                                                             Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................... 03 44 64 / 2 72 93
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH ............................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-                                   Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.                                                    Hort Nebra ......................................................................... 0152 / 02 11 88 95
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                         4                                      Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

                                              Samstag, 05.11.2016                           Montag, 21.11.2016
  Mülltermine                                 Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-     Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
                                              dorf                                          Reinsdorf, Tröbsdorf
Hausmüll                                      Dienstag, 08.11.2016                          Dienstag, 22.11.2016
                                              Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß-     Goseck
Freitag, 28.10.2016
Karsdorf, Markröhlitz                         nitz                                          Donnerstag, 24.11.2016
                                              Mittwoch, 09.11.2016                          Weischütz, Städten, Plößnitz, Müncheroda,
Mittwoch, 02.11.2016
                                              Freyburg (nur Niersteiner Straße, Nord-       Hirschroda, Größnitz, Dorndorf, Balgstädt
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz                                      straße, Weinbergstraße)                       Freitag, 25.11.2016
                                              Donnerstag, 10.11.2016                        Laucha
Freitag, 04.11.2016
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,        Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,        Montag, 28.11.2016
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
                                                                                            Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Samstag, 05.11.2016                           Freitag, 11.11.2016
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                  Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord-     Dienstag, 29.11.2016
                                              straße, Weinbergstraße), Neuenburg,           Dietrichsroda, Burkersroda
Dienstag, 08.11.2016
Nebra                                         Nißmitz                                       Mittwoch, 30.11.2016
                                              Dienstag, 15.11.2016                          Dobichau, Pödelist
Mittwoch, 09.11.2016
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             Nebra
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-                                                      Blaue Tonne
                                              Donnerstag, 17.11.2016
roda, Zeuchfeld                               Wennungen, Tröbsdorf, Großwangen,             Freitag, 28.10.2016
Donnerstag, 10.11.2016                        Kirchscheidungen, Kleinwangen, Burg-          Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda
Burgscheidungen, Großwangen, Kirch-           scheidungen
                                                                                            Dienstag, 01.11.2016
scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,                                                        Goseck, Laucha, Markröhlitz
                                              Freitag, 18.11.2016
Wennungen
                                              Wetzendorf, Reinsdorf, Markröhlitz,           Mittwoch, 02.11.2016
Freitag, 11.11.2016                           Karsdorf                                      Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-                                                   Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
dorf                                          Dienstag, 22.11.2016
                                              Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,           Mittwoch, 09.11.2016
Dienstag, 15.11.2016                          Plößnitz                                      Freyburg, Neuenburg
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz                                      Mittwoch, 23.11.2016                          Montag, 14.11.2016
                                              Freyburg (nur Niersteiner Straße, Nord-       Burkersroda, Dietrichsroda
Donnerstag, 17.11.2016                        straße, Weinbergstraße)
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,                                                      Dienstag, 15.11.2016
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Donnerstag, 24.11.2016                        Dobichau, Pödelist
                                              Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Freitag, 18.11.2016                           Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Donnerstag, 17.11.2016
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                                                                Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
                                              Freitag, 25.11.2016
Dienstag, 22.11.2016                          Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord-     Freitag, 18.11.2016
Nebra                                         straße, Weinbergstraße), Neuenburg,           Nebra
Mittwoch, 23.11.2016                          Nißmitz                                       Montag, 21.11.2016
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             Dienstag, 29.11.2016                          Kleinwangen, Großwangen
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-        Nebra                                         Mittwoch, 23.11.2016
roda, Zeuchfeld                                                                             Kirchscheidungen, Tröbsdorf, Burg-
                                              Mittwoch, 30.11.2016
Donnerstag, 24.11.2016                        Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             scheidungen
Burgscheidungen, Großwangen, Kirch-           Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-        Freitag, 25.11.2016
scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,          roda, Zeuchfeld                               Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
Wennungen                                                                                   Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Freitag, 25.11.2016                           Gelbe Tonne                                   Weischütz
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-                                                   Montag, 28.11.2016
dorf                                          Freitag, 28.10.2016
                                                                                            Goseck, Laucha, Markröhlitz
                                              Laucha
Dienstag, 29.11.2016                                                                        Dienstag, 29.11.2016
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß-     Dienstag, 01.11.2016
                                                                                            Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
nitz                                          Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
                                                                                            Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
                                              Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Bioabfall                                     Mittwoch, 02.11.2016
                                              Burkersroda, Dietrichsroda
Freitag, 28.10.2016
Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord-     Donnerstag, 03.11.2016                         Erscheinungsdaten / Redaktions-
straße, Weinbergstraße), Neuenburg,           Dobichau, Pödelist                             schlüsse der nächsten Ausgaben
Nißmitz                                       Freitag, 04.11.2016                             des Amtsblattes der Verbands-
Mittwoch, 02.11.2016                          Markröhlitz
Nebra                                                                                              gemeinde Unstruttal
                                              Dienstag, 08.11.2016
Donnerstag, 03.11.2016                        Wennungen, Wetzendorf, Karsdorf                Ausgabe 11/2016
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,             Mittwoch, 09.11.2016                           Erscheinungstag   Freitag, 25.11.2016
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe-        Großwangen, Kleinwangen                        Redaktionsschluss Montag, 14.11.2016
roda, Zeuchfeld                                                                              Ausgabe 12/2016 (Weihnachtsausgabe)
                                              Mittwoch, 16.11.2016                           Erscheinungstag   Freitag, 23.12.2016
Freitag, 04.11.2016
                                              Freyburg, Neuenburg                            Redaktionsschluss Montag, 12.12.2016
Burgscheidungen, Großwangen,
Kirchscheidungen, Kleinwangen,                Donnerstag, 17.11.2016                         Änderungen vorbehalten!
Tröbsdorf, Wennungen                          Nebra
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                             5                                         Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

       Verbandsgemeinde Unstruttal                                        Dank an alle
                                                                          Wahlhelfer,
Bekanntmachung                                                            Bürgerinnen
für die Verbandsgemeinde Unstruttal                                       und Bürger
Endgültiges Wahlergebnis der Verbands-                                    Ich möchte allen ehrenamtli-
                                                                          chen Wahlhelfern danken,
gemeindebürgermeisterwahl am 23.10.2016                                   die mit zum Gelingen der
in der Verbandsgemeinde Unstruttal                                        Verbandsgemeindebürger-
                                                                          meisterwahl am 23. Oktober
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 das end-            2016 beigetragen haben.
gültige Wahlergebnis im Wahlgebiet der Verbandsgemeinde                   Ohne den Einsatz von en-
Unstruttal ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:               gagierten Helferinnen und
                                                                          Helfern ist die Durchführung
Zahl der Wahlberechtigten:                                 13.810         einer Wahl nicht möglich.
Zahl der Wählerinnen und Wähler:                            5.915         Deshalb kann nicht hoch
                                                                          genug geschätzt werden,
Ungültige Stimmzettel:                                         56         dass viele unserer Mitbürge-
Gültige Stimmzettel:                                        5.859         rinnen und Mitbürger einen
Gültige Stimmen:                                            5.859         Sonntag opfern, um unser demokratisches Grundrecht auf allgemei-
                                                                          ne, freie und geheime Wahlen zu sichern. Auch den zahlreichen
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerbe-            Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Unstrut-
rinnen und Bewerber                                                       tal danke ich für ihre Unterstützung bei der Durchführung der Wahl.
                                                                          Des Weiteren möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mich
                                                                          wieder gewählt haben und mir wieder das Vertauen für die nächsten
Bewerber                     Partei /             Stimmenzahl             sieben Jahre ausgesprochen haben.
                             Wählergruppe                                 Mein oberstes Anliegen wird weiterhin sein, mich für die Bürgerinnen
Grandi, Jana                 CDU                      3.367               und Bürger in unserer Verbandsgemeinde einzusetzen.
Mänicke, Udo                                          1.914
                                                                          Mit besten Dank
Sanftleben, Matthias         AfD                       578

Gewählte Bewerberin:         Grandi, Jana
                                                                          Ihre Verbandsgemeindebürgermeisterin
Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahl-                   Jana Grandi
gebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige
Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalauf-
sichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der
Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahl-            Ehrenamtlicher Wanderwegepate
leiter, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu         gesucht!
erklären.
Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.       Sie haben Spaß am Wandern und möchten sich ehrenamtlich enga-
                                                                          gieren? Dann haben wir die richtige Freizeitbeschäftigung für Sie!
Freyburg (Unstrut), d. 26.10.2016                                         Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Unstruttal suchen
                                                                          zur Unterstützung ihrer Arbeit ehrenamtliche Helfer, die sich in ihrer
                                                                          Freizeit gern um die Wanderwege ihrer Gemeinde kümmern möch-
                                                                          ten.
                                                                          Um die Orientierung im Gelände zu gewährleisten und die Wege
Krämer                                                                    sicher und begehbar zu halten, ist eine regelmäßige Begehung und
Wahlleiter                                                                Pflege notwendig. Zu den Aufgaben des Wegepaten gehören die
                                                                          Kontrolle der Begehbarkeit, der Beschilderung und der Markierun-
                                                                          gen der Wanderwege sowie einfache Ausbesserungsmaßnahmen.
                                                                          Dem Einsatz auf den Wanderwegen geht eine Einweisung durch
                                                                          einen Mitarbeiter des Naturparks Saale-Unstrut-Triasland voraus.
                                                                          Das erste Treffen findet am Samstag, dem 19.11.2016 um 10.00
                                                                          Uhr im Versammlungsraum der Verbandsgemeinde im Verwal-
                                                                          tungsgebäude II hinter der Kirche statt. Nach der Information über
                                                                          die Aufgaben eines ehrenamtlichen Wanderwegepaten erfolgt im
                                                                          Anschluss die Begehung des neu ausgeschilderten Schweigenberg-
                                                                          rundweges in Freyburg (Unstrut), wobei die Tätigkeit an praktischen
                                                                          Beispielen erläutert wird (Dauer der Einweisung ca. 2 bis 3 Stunden).
                                                                          Wenn Sie mit ebenso viel Engagement und Begeisterung die Wan-
                                                                          derwege „vor ihrer Haustür“ betreuen möchten, dann melden Sie sich
                                                                          bitte bis zum 16.11.2016 bei Frau Stieber unter folgender Telefon-
                                                                          nummer 03 44 64 / 3 00 13 oder per E-Mail an S.Stieber@verbgem-
                                                                          unstruttal.de.

    Für Ihre Werbung: Telefon: (0 34 66) 30 22 21 . Fax: (0 34 66) 32 38 23
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                             6                                        Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

Pilzberatungsstellen im                                                   Haushaltssatzung und Bekannt-
Burgenlandkreis                                                           machung der Haushaltssatzung der
Die Pilzberatung versteht sich als Unterstützung von Pilzsammlern         Stadt Freyburg (Unstrut) für das Haus-
bei der Bestimmung ihrer Funde und dem Schutz der Bevölkerung
vor Pilzvergiftungen. Falsch zubereitete Pilze zeichnen für unechte       haltsjahr 2016
Vergiftungen verantwortlich. Die rechtzeitige Einbeziehung von Be-
ratern erspart kostenaufwändige Intensivmaßnahmen. Die Pilz-              Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt
berater leisten einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.
Darüber hinaus werden auch die Ziele des Natur- und Artenschutzes         Freyburg (Unstrut) für das Jahr 2016
wahrgenommen. Pilze sind wie die Pflanzen und Tiere wichtige              Die nachstehende Haushaltssatzung der Stadt Freyburg (Unstrut) für
Organismen des Naturreiches und müssen geschützt werden. Raub-            das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
bau an Pilzen ist im Interesse der Artenerhaltung zu verhindern.          Die nach § 110 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch
Entsprechend sind neben der Beratung von Pilzsammlern auch die            die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mit Schrei-
Wissensvermittlung und Erziehung zu umweltbewusstem Handeln               ben vom 20.05.2016 AZ: 151401/N/53.135/2016 erteilt worden.
ein Schwerpunkt der Tätigkeit der ehrenamtlichen Pilzberater. Damit       Demnach wird gem. § 110 Abs. 2 KVG LSA der im § 4 der Haushalts-
diese qualifizierte Beratung, die Erfahrung und ein hohes Wissen          satzung der Stadt Freyburg (Unstrut) festgesetzte Höchstbetrag, bis
verlangt, auch in der Zukunft weitergeführt werden kann, werden           zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushalts-
junge Menschen gesucht, die sich dem Gebiet der Pilzberatung              jahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
widmen. Informationen dazu nimmt das Veterinär- und Lebens-               genommen werden dürfen, bis zu einem Höchstbetrag von
mittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises gern entgegen.                3.074.800 € genehmigt.
                                                                          Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 werden in
Im Burgenlandkreis gibt es folgende Beratungsstellen:                     der Zeit vom 01.11.2016 bis 11.11.2016 während der Dienstzeiten:

Bereich Weißenfels:                    Bereich Zeitz:                     Montag          8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Frau Ute Nothnagel                     Jeweils nach Vereinbarung          Dienstag        8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Pestalozzistr. 3                                                          Mittwoch        8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
06667 Weißenfels                                                          Donnerstag      8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
                                       Herr Eberhard Ditscher             Freitag         8.00-12.00 Uhr
Tel.: 0 34 43 / 30 46 95
                                       Hauptstraße 31
Beratungszeiten:
                                       06712 Zeitz                        zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1,
montags, mittwochs und
                                       Telefon: 0 34 41 / 21 46 10        Finanzverwaltung Zi. 215, 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich ausge-
samstags 16.00 bis 17.00 Uhr
Telefonische Anfragen sind                                                legt.
auch außerhalb dieser                  Herr Dieter Massow
Beratungszeiten möglich.                                                  Freyburg (Unstrut), den 10.10.2016
                                       Moskauer Str. 22
                                       06712 Zeitz
                                       Tel.: 0 17 46 75 51 06
Bereich Naumburg/Nebra:
Frau Gisela Jäger                                                         Mänicke                                     (Siegel)
Altenrodaer Weg 5a                     Herr Gottfried Hollmann            Bürgermeister
06642 Kaiserpfalz OT Bucha             Camburger Str. 30
Tel.: 03 44 65 / 8 84 43               06722 Droyßig
Beratung nach Vereinbarung             03 44 25 / 2 10 74

                                                                          Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt
                                                                          Freyburg (Unstrut) für das Haushaltsjahr 2016
            Stadt Freyburg (Unstrut)                                      Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
                                                                          Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat
Sprechstunden der Notare                                                  der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) folgende, vom Ge-
                                                                          meinderat Freyburg (Unstrut) in der Sitzung am 12.04.2016 beschlos-
in Freyburg (Unstrut)                                                     sene Haushaltssatzung erlassen:

                                                                          §1
Wo: Räumlichkeiten der AWO, Hinter der Kirche 2                           Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfül-
                                                                          lung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge
Notariat Seeger:     28.10.2016,                                          und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen
                     25.11.2016                                           und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
                     23.12.2016
                     jeweils 8.00-12.00 Uhr                               1. im Ergebnisplan mit dem
                     Termine können gerne vorher mit dem No-                 a) Gesamtbetrag der Erträge auf                     4.080.200 €
                     tariat in Naumburg unter der Telefonnummer              b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                5.072.900 €
                     0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart
                     werden.                                              2. im Finanzplan mit dem
Notariat Hisecke: 11.11.2016,                                                a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
                  09.12.2016                                                    laufender Verwaltungstätigkeit auf               4.021.400 €
                  jeweils 9.00-12.00 Uhr                                     b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
                                                                                laufender Verwaltungstätigkeit auf               4.387.300 €
                                                                             c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
 Für Ihre            Telefon: (0 34 66) 30 22 21                                aus der Investitionstätigkeit auf                1.217.300 €
 Werbung:            Fax:     (0 34 66) 32 38 23                             d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
                                                                                aus der Ivestitionstätigkeit auf                 1.356.300 €
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                            7                                        Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

   e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
      aus der Finanzierungstätigkeit auf                      0€         Verdiente Bürgerin, verdienter Bürger
   f) Gesamtbetrag der Auszahlungen
      aus der Finanzierungstätigkeit auf               107.100 €
                                                                         der Stadt Freyburg (Unstrut)
                                                                         Es ist zu einer guten Tradition geworden, Bürgerinnen und Bürger
festgesetzt.                                                             unserer Stadt und deren Ortsteile für verdienstvolle, ehrenamtliche
                                                                         Arbeit zum Neujahrsempfang der Stadt Freyburg (Unstrut) zu ehren.
§2                                                                       Auch im nächsten Jahr soll diese Ehrung durchgeführt werden.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investiti-         Der Bürgermeister und der Gemeinderat bitten um Vorschläge für
onen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)            diese Auszeichnung.
wird auf 0 € festgesetzt.                                                Ich bitte die Vorschläge bis 11. November 2016 bei der Stadt
                                                                         Freyburg (Unstrut), Frau Conrad, einzureichen.
§3                                                                       Für Ihre Mitarbeit bedanke ich mich im Voraus.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
wird auf 0 € festgesetzt.
                                                                         Mänicke
§4                                                                       Bürgermeister
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
fähigkeit im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.074.800,00 € festgesetzt.                                              Veranstaltung zum Volkstrauertag
§5                                                                       Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haus-       wie in jedem Jahr wird der Volkstrauertag auch in diesem Jahr in
haltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:                                    Freyburg (Unstrut) würdevoll begangen.
                                                                         Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern von Freyburg (Unstrut),
Stadt Freyburg (Unstrut)                                                 der Bundeswehr, dem Schützenverein und besonders auch mit der
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                      Kirchengemeinde wird dieser Tag gestaltet.
   (Grundsteuer A) auf                                   310 v.H.        Die Veranstaltung findet
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf               373 v.H.        am Sonntag, dem 13. November 2016, 10.30 Uhr
3. für die Gewerbesteuer auf                             300 v.H.        am Denkmal auf dem Kirchplatz
                                                                         statt.
OT Pödelist
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
   (Grundsteuer A) auf                                   300 v.H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf               300 v.H.        Mänicke
3. für die Gewerbesteuer auf                             300 v.H.        Bürgermeister

OT Schleberoda
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
   (Grundsteuer A) auf                                   300 v.H.        Sprechstunde des Freyburger
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf               300 v.H.
3. für die Gewerbesteuer auf                             300 v.H.        Gemeinderates
                                                                         Der Stadtrat ist auch in diesem Jahr wieder als Ansprechpartner für
OT Weischütz                                                             die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freyburg (Unstrut) und seiner
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                      Ortsteile präsent.
   (Grundsteuer A) auf                                   300 v.H.        Wie schon im vergangenen Jahr ist jeden Dienstag von 17.00 bis
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf               373 v.H.        18.00 Uhr im Büro des Bürgermeisters ein Stadtrat da. Es können
                                                                         auch Termine bei Frau Conrad (Telefon 03 44 64 / 3 00 10) vereinbart
3. für die Gewerbesteuer auf                             315 v.H.
                                                                         werden.
                                                                         Wir würden uns freuen, wenn diese Sprechstunde auch weiterhin
OT Zeuchfeld                                                             genutzt wird und wir wieder einige Probleme gleich in der Sprech-
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                      stunde oder zeitnah für unsere Bürgerinnen und Bürger klären
   (Grundsteuer A) auf                                   300 v.H.        können. Wir sind auch offen für jede sachliche Kritik und gehen den
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf               300 v.H.        Hinweisen gerne nach.
3. für die Gewerbesteuer auf                             300 v.H.        Jörg Schneider

Freyburg (Unstrut), den 10.10.2016
                                                                           Redaktionsschluss für die Amtsblatt-Ausgabe
                                                                             11/2016 (25.11.2016) ist der 14.11.2016.

Mänicke                                     (Siegel)                       Telefon 03 44 64 / 3 00 28 · Fax 03 44 64 / 3 00 60
Bürgermeister
                                                                                E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                                  8                                        Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

- Ausfertigung -                                                               - Ausfertigung -

Amtsgericht Naumburg                                                           Amtsgericht Naumburg

                                                                               Geschäfts-Nr.: 7 K 36/15
Beschluss
                                                                               Naumburg, den 30.09.2016
Terminbestimmung
Geschäfts-Nr.: 7 K 42/14                                                       Zwangsversteigerung
Naumburg, den 16.09.2016                                                       Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15.12.2016, 09.00 Uhr,
                                                                               im Amtsgericht Naumburg, Markt 7, Saal 3, versteigert werden das im
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 9. Novem-                    Grundbuch von Freyburg, Blatt 1278 unter lfd.-Nr. 1 im Bestands-
ber 2016, 09.00 Uhr, im Amtsgericht Markt 7, Saal/Raum Saal 1,                 verzeichnis eingetragene Grundstück der Gemarkung Freyburg, Flur
versteigert werden:                                                            10, Flurstück 314/63, Kleine Brückenstr. 4
                                                                               Größe: 200 m2.
Das im Grundbuch von Freyburg Blatt 3346 eingetragene Grund-
stück                                                                          Das Grundstück selbst befindet sich an einer gering frequentierten
                                                                               Straße der Stadt Freyburg (Kleine Brückenstraße) dessen Lage sich
Lfd. Gemar-   Flur       Flur-     Wirtschaftsart und Lage     Größe           ca. 100 m südlich des Marktes befindet. Es hat lt. Grundbuchein-
Nr. kung                 stück                                 m²              tragung eine Grundstücksgröße von insgesamt 200 m2, ist mit einem
1    Freyburg 10         102/3     Grünland,                   971             Wohnhaus und Nebengebäude bebaut und von einer angrenzenden
                                   Lauchaer Straße                             Wohnbebauung umschlossen.
                                   NICHT ERFASST                               Nutzungsbedingt zählt die Kleine Brückenstraße somit als reine
                                                                               Wohnlage.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.01.2015 in das Grundbuch
eingetragen.                                                                   Anmerkung: Die Bebauung konnte nur durch eine Außenbesich-
                                                                               tigung bzw. durch Luftbildauswertung geschätzt werden, genaue
Verkehrswert:              26.000,00 €                                         Angaben sind daher nicht möglich.

Objektbeschreibung:        unbebautes Grundstück                               Der Versteigerungsvermerk wurde eingetragen am 10.11.15.
                           ohne postalische Anschrift.
                                                                               Verkehrswert: 46.200,00 Euro
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte             Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur                 als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte
Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen,                 es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur
wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenz-            Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen,
verwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das                wenn der Gläubiger oder Antragsteller widerspricht. Das Recht wird
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der          sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung
Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers               des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den
und den übrigen Rechten nachgesetzt.                                           übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berech-               Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Be-
nung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und                  rechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der              Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der
Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Ge-                Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Ge-
schäftsstelle abgeben.                                                         schäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten                   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
Versteigerungsobjektes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zube-               nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor-
hörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei-            dert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu
lige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den             erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies
Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Verstei-       nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des
gerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.                     versteigerten Gegenstandes.

 Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsverstei-
 gerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de                            Stach
                                                                               Rechtspflegerin

Goerke
Rechtspfleger                                                                  Ausgefertigt
                                                                               Amtsgericht Naumburg, 11.10.2016
Ausgefertigt
Amtsgericht Naumburg, 19.09.2016

                                                                               Kindel, Justizhauptsekretärin                       Siegel
Kindel, Justizhauptsekretärin                         Siegel                   als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                                9                                        Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

         Stadt Laucha an der Unstrut                                         Beitragssatzung
                                                                             für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung
            OT Burgscheidungen
                                                                             wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs-
                                                                             einheit 2 „Burgscheidungen“ der Stadt Laucha
Änderungssatzung                                                             an der Unstrut
zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr
                                                                             Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder-
2015 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge                                   kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Orts-
in der Abrechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“                                teile Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt
                                                                             Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der
der Stadt Laucha an der Unstrut                                              jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal-
                                                                             verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfas-
Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder-             sungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der
kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile        jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des
Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt                    Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekannt-
Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der                  machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils
jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal-             gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der
verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom                  Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beitragssatzung zur
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie       Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für
in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetzes des                 das Abrechnungsjahr 2016 in der Abrechnungseinheit 2 „Burgschei-
Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntma-                dungen“ beschlossen.
chung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils
gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der                 § 1 Abrechnungszeitraum
Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Änderungssatzung            (1) Zur Abrechnung kommen alle eventuell kassenwirksamen und
zur Beitragssatzung zur Erhebung eines wiederkehrenden Straßen-              beitragsfähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.
ausbaubeitrages (BS) für das Abrechnungsjahr 2015 in der Ab-                 2016 bis zum 31.12.2016.
rechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ beschlossen.                            (2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer-
                                                                             daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des
§ 1 Abrechnungszeitraum                                                      Beitragsbescheides.
(1) Zur Abrechnung kommen alle kassenwirksamen und beitrags-
fähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis                § 2 Umlagefähiger Aufwand
zum 31.12.2015.                                                              Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W
(2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer-           sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des
daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des           prozentualen Anteils der Gemeinde.
Beitragsbescheides.
                                                                             § 3 Beitragssatz
§ 2 Umlagefähiger Aufwand                                                    Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF)
Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W                 ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von
sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des              57.947,94 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs-
prozentualen Anteils der Gemeinde.                                           flächen (bVF) 398.060,67 und wird auf 0,145576 €/bVF festge-
                                                                             setzt.
§ 3 Beitragssatz
Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF)         § 4 Inkrafttreten
ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von                  Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
117.453,36 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs-             in Kraft.
flächen (bVF) 398.060,67 und wird auf 0,295064 €/bVF festge-
setzt.                                                                       Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 24.12.2015 in Kraft. Die
Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2015 zur Erhebung wieder-            M. Bilstein
kehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“             Bürgermeister
der Stadt Laucha an der Unstrut, beschlossen am 19.11.2015, tritt
somit außer Kraft.                                                           Ausfertigungsvermerk
                                                                             Die Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung
Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016                                        wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 2 „Burgschei-
                                                                             dungen“ der Stadt Laucha an der Unstrut wurde dem Burgen-
                                                                             landkreis am 18.10.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
M. Bilstein                                                                  Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk
Die Änderungssatzung zur Beitragssatzung für das Abrechnungs-                M. Bilstein
jahr 2015 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Ab-                   Bürgermeister
rechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ der Stadt Laucha an der
Unstrut wurde dem Burgenlandkreis am 18.10.2016 angezeigt und
wird hiermit ausgefertigt.
                                                                                 Anzeigen-Annahmeschluss für die Amtsblatt-
Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016                                          Ausgabe 11/2016 (25.11.2016) ist der 14.11.2016.
                                                                                 Tel.: 0 34 66 / 30 22 21 . Fax: 0 34 66 / 32 38 23
M. Bilstein                                                                            E-Mail: info@druckerei-moebius.de
Bürgermeister
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt                                                               10                                               Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

         Stadt Laucha an der Unstrut                                                            Stadt Nebra (Unstrut)
                 OT Tröbsdorf
                                                                             Sprechtage des Notars Josef Seeger
Beitragssatzung                                                              in Nebra (Unstrut)
für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung                                    Wo:      Beratungsraum der Stadt Nebra (Unstrut)
wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs-                                          Promenade 13a
einheit 3 „Tröbsdorf“ der Stadt Laucha an der
                                                                             Mittwoch, den 09.11.2016, 14.00-17.00 Uhr
Unstrut                                                                      Mittwoch, den 23.11.2016, 15.00-17.00 Uhr
Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder-             Mittwoch, den 14.12.2016, 14.00-17.00 Uhr
kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile
Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt                    Termine können gerne vorher mit dem Notariat in Naumburg unter
Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der                  der Telefonnummer 0 34 45/2 61 43 abgestimmt und vereinbart
jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal-             werden.
verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalver-
fassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in
der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des
Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils
gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der
                                                                                Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beitragssatzung zur
Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für
das Abrechnungsjahr 2016 in der Abrechnungseinheit 3 „Tröbsdorf“             Bekanntmachung über die
beschlossen.
                                                                             Nachschätzung (§ 12 BodSchätzG)
§ 1 Abrechnungszeitraum
(1) Zur Abrechnung kommen alle eventuell kassenwirksamen                     In der Gemarkung Reinsdorf, Flur 1, 3, 6 wird im Jahr 2016 und
und beitragsfähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom                   im Jahr 2017 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche
01.01.2016 bis zum 31.12.2016.                                               Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von landwirtschaft-
(2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer-           lichen Flächen zu erfassen.
daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des           Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes unter Lei-
Beitragsbescheides.                                                          tung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS)
                                                                             eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.
§ 2 Umlagefähiger Aufwand                                                    Die Eigentümer und die Nutzer der Grundstücke sind verpflichtet,
Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W                 den Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten
sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des              und die von Ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Auf-
prozentualen Anteils der Gemeinde.                                           grabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht
                                                                             nicht (§ 15 BodSchätzG.).
§ 3 Beitragssatz
Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF)
ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von
3.086,40 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs-
                                                                                                                Bestattungsinstitut
flächen (bVF) 97.192,67 und wird auf 0,031756 €/bVF festgesetzt.                                                   & Blumengeschäft
§ 4 Inkrafttreten                                                                                                         A. Schmidt
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
                                                                                                                    – Bestattungen aller Art
in Kraft.
                                                                                                                    – Trauerreden
                                                                                         Büro Laucha                – Trauerfloristik
Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016                                               Glockenmuseumstr. 24            – Erledigung sämtl. Formalitäten
                                                                               Tel. 03 44 62-30 90, Fax -3 09 19
                                                                              www.Bestattungen-Axel-Schmidt.de      – Bestattungsvorsorge
                                                                                                                    – Tag- und Nachtbereitschaft
                                                                                   Büro Freyburg, Jahnplatz 7
                                                                                      Tel. 03 44 64-2 80 57        NEU   eigene Trauerhalle und Trauercafé
M. Bilstein
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk
Die Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung
wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 3 „Tröbsdorf“
der Stadt Laucha an der Unstrut wurde dem Burgenlandkreis am
18.10.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.

Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016

M. Bilstein
Bürgermeister
Amtsblatt                                                            11                                        Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

                                                                          Das Ordnungsamt informiert:
   Informationen und Wissenswertes
       aus dem Verwaltungsamt                                             Straßensperrungen
                                                                          Gleina OT Baumersroda
Sprechzeiten des Standesamtes                                             Vollsperrung der Landesstraße L 209 zwischen Ortsausgang Gleina
                                                                          und Ortseingang Baumersroda bis voraussichtlich 18.11.2016, die
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)                                         Ortsdurchfahrt Baumersroda, Gleinaer Straße ist ab 21.10.2016
Sprechzeiten:                                                             wieder frei befahrbar. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Gleina
Dienstag      09.00-12.00 Uhr u. 13.00-17.30 Uhr                          über die B 180 – Ortsumgehung Freyburg – B 176 – L 163 – L 209
Donnerstag 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr                             Baumersroda und zurück.
oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03 44 64 / 3 00 34
Böttcher                                                                  Laucha an der Unstrut OT Tröbsdorf
Standesbeamtin                                                            Vollsperrung der Kreisstraße K 2253, Ortsdurchfahrt Tröbsdorf,
                                                                          Teilstück der Talstraße in der Zeit vom 17.05. bis 26.11.2016
                                                                          wegen Straßenbau, Stützwand- und Brückenbau. Der Umleitungs-
Das Einwohnermeldeamt informiert:                                         verkehr ist ausgeschildert.

Samstagsöffnungszeiten des                                                B 176 – Sperrung Bahnübergang zwischen Laucha an der
                                                                          Unstrut und Balgstädt
Einwohnermeldeamtes                                                       Vollsperrung der Bundesstraße B 176, Bahnübergang zwischen
Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in                  Balgstädt und Laucha in der Zeit vom 10.10.2016 bis voraussicht-
Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstagen jeweils in        lich 23.12.2016 wegen Um- und Ausbau des Bahnüberganges im
der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet:                                 Auftrag der Deutschen Bahn AG. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt
                                                                          ab dem Kreisverkehr Nißmitz über die B 176 / B 180 – Ortsumgehung
       Samstag, den 12.11.2016                                            Freyburg – B 180 – K 2662 – L 177 – Karsdorf – Wetzendorf –
       Samstag, den 03.12.2016                                            L 212 – Laucha und zurück.
Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal
haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenen-            Nebra (Unstrut) OT Großwangen
de den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch              Halbseitige Sperrung der L 212 OD Großwangen bis voraussichtlich
zu nehmen.                                                                04.11.2016 wegen Abrissarbeiten im Bereich der ehemaligen Gast-
                                                                          stätte.
Winter
Einwohnermeldeamt
                                                                          Ortsdurchfahrt Saubach
                                                                          Vollsperrung der B 176 Ortsdurchfahrt Saubach, Karl-Marx-Straße
                                                                          (zwischen Zufahrt Feuerwehr und Neue Straße) in der Zeit vom
                                                                          19.10.2016 bis voraussichtlich 30.11.2016 wegen Kanal- und
                                                                          Straßenbauarbeiten.
                                                                          Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die B 176 – Bad Bibra – B 250
                                                                          – Altenroda – Nebra – L 212 – Wangen – Memleben – L 214 – Bucha
                                                                          – Saubach und zurück.

                                                                          Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
Amtsblatt                                                                 12                               Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)

                       Herzlichen Glückwunsch
                          zum Geburtstag!
    Gemeinde Balgstädt                              OT Markröhlitz                             OT Tröbsdorf
    Harnisch, Willi              08.11., 80 J.      Albrecht, Roswitha         18.11., 75 J.   König, Erika            01.11., 75 J.
                                                                                               Löser, Herbert          21.11., 90 J.
    Stadt Freyburg (Unstrut)                        Gemeinde Karsdorf OT Wennungen
    Heise, Anni            28.10.,       90 J.      Besser, Christa      06.11., 70 J.         Stadt Nebra (Unstrut)
    Schmidt, Wolfgang      29.10.,       75 J.                                                 Zwanzig, Christa        30.10.,   70 J.
    Bradatsch, Lucie       01.11.,       80 J.      OT Wetzendorf                              Brohmer, Vera           02.11.,   90 J.
    Gaudig, Helga          04.11.,       75 J.      Nehring, Dietmar           01.11., 75 J.   Schön, Monika           02.11.,   75 J.
    Michael, Regina        09.11.,       70 J.      Chladek, Walter            05.11., 80 J.   Eberlein, Marie         04.11.,   85 J.
    Pawlicki, Erhard       09.11.,       70 J.                                                 Hirschfelder, Ursula    09.11.,   75 J.
    Krejci, Kurt           10.11.,       70 J.      Stadt Laucha an der Unstrut                Kaczmarek, Irene        11.11.,   85 J.
    Jügler, Georg          12.11.,       85 J.      Gottschalk, Günter    29.10.,      85 J.   Liebold, Uta            11.11.,   75 J.
    Fliege, Siegfried      18.11.,       70 J.      Buse, Peter           31.10.,      70 J.   Wagemann, Ruth          12.11.,   85 J.
    Ehret, Johannes        21.11.,       75 J.      Pfeifer, Alfred       09.11.,      70 J.   Reiß, Lieselotte        13.11.,   80 J.
    Buhn, Uwe              22.11.,       75 J.      Beck, Rolf            12.11.,      90 J.   Kneisz, Anna            14.11.,   80 J.
    Miethlau, Alma         23.11.,       85 J.      Birkhahn, Walter      13.11.,      80 J.   Ethner, Margit          16.11.,   75 J.
    Nerlich, Monika        24.11.,       75 J.      Schmidt, Manfred      23.11.,      70 J.   Ostermann, Annemarie    19.11.,   85 J.
                                                                                               Heidrich, Magdalena     23.11.,   95 J.
                                                    OT Burgscheidungen
    Gemeinde Gleina
                                                    Böhme, Gertrud             30.10., 95 J.
    Bergmann, Hans-Jürgen        30.10., 75 J.                                                 OT Großwangen
                                                    Grießer, Christine         30.10., 70 J.
    Tietze, Kurt                 09.11., 85 J.                                                 Liebetruth, Klaus       03.11., 75 J.
                                                    Richter, Günter            23.11., 75 J.
                                                                                               Radenz, Anneliese       20.11., 80 J.
    OT Baumersroda                                  OT Dorndorf
    Schaks, Dietmar              10.11., 80 J.      Kohn, Heike                10.11., 60 J.   OT Kleinwangen
                                                    Kohorst, Erika             19.11., 70 J.   Beck, Otto              06.11., 80 J.
    OT Müncheroda                                                                              Gatzke, Lothar          12.11., 80 J.
    Klarhöfer, Otto              08.11., 80 J.      OT Kirchscheidungen
                                                    Eberling, Karla            10.11., 75 J.   OT Reinsdorf
    Gemeinde Goseck                                 Klier, Hellfried           17.11., 80 J.   Gurol, Ingrid           05.11., 70 J.
    Steinert, Edgar              29.10., 85 J.      Schnelle, Antje            21.11., 75 J.

Hinweise zur Veröffentlichung von Geburtstagen
im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Unstruttal
                                                                                      Einverständniserklärung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland das neue Bundes-                 Hiermit gebe ich mein Einverständnis zur
meldegesetz. Mit der Änderung der Zuständigkeiten wurden durch                 Veröffentlichung meines Namens und meiner
das Bundesmeldegesetz die 16 Ländergesetze der Bundesländer
abgelöst und vereinheitlicht.                                                  Geburtsdaten im Amtsblatt der Verbands-
Allerdings hat diese Gesetzesänderung auch Auswirkungen auf unse-              gemeinde Unstruttal.
re Bekanntgabe von Geburtstagen im Amtsblatt. Seit November 2015
dürfen nur noch Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Geburtstag und
danach nur noch zu runden Jubiläen wie 75., 80., 85., 90., 95. und 100.
veröffentlicht werden.                                                         Vorname                             Geburtsdatum
Um unseren Lesern des Amtsblattes weiterhin einen umfangreichen
Geburtstagsservice zu bieten, bitten wir alle künftigen Geburtstags-
jubilare, die sich auch zum 60., 65. und ab dem 70. Geburtstag jährlich        Nachname
über eine Gratulation im Amtsblatt freuen würden, uns ihren Geburts-
tag mitzuteilen.
Bitte nutzen Sie dafür den nebenstehenden Vordruck. Dieser Vor-
                                                                               Telefonnummer
druck kann per Post, Fax oder per E-Mail gesendet werden.
Bitte senden Sie uns rechtzeitig die Einverständniserklärung zu,
mindestens acht Wochen vor Ihrem Geburtstag.

Anschrift:                                                                     Ort, Datum
Verbandsgemeinde Unstruttal
S. Fuchs
                                                                               Unterschrift
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Fax: 03 44 64 / 3 00 60
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