Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda - Verbandsgemeinde ...
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Amtsblatt 1 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
der Verbandsgemeinde Unstruttal
Ausgabe 10/2016 . 28.10.2016
Abnahme der Ortsdurchfahrt Baumersroda
Am 13.Oktober 2016 fand die offizielle Abnahme zur Gemein- hörde Sachsen-Anhalt, der Gemeinde Gleina sowie die Verbands-
schaftsbaumaßnahme an der L 209 in der Ortsdurchfahrt Bau- gemeindebürgermeisterin Jana Grandi.
mersroda statt. In gut sechs Monaten Bauzeit, und damit termin- Einen ersten Test durch zwei Ferienkinder mit Fahrrad haben Stra-
gerecht, wurden hier durch die Firma MST GmbH Laucha ein ße und Gehweg bereits bestanden.
neuer Regenwasserkanal errichtet, Trinkwasserleitungen saniert,
die Landesstraße grundhaft ausgebaut und die anliegenden Geh- Auf dem Bild (v.l.): S. Wiegand (AZV Untere Unstrut), H. Urbicht
wege erneuert. (Gemeinderat Gleina), A. Müller (LSBB Sachsen-Anhalt), H. Rudek
Sichtlich zufrieden zeigten sich dementspre- (TWV Saale-Unstrut), E. Thieme (MST GmbH Laucha),
chend auch die Vertreter vom Ab- C. Hohlwein (LSBB Sachsen-Anhalt), S. Paper (IG Dr.
wasserzweckverband Untere Unstrut, Löber), J. Grandi (Verbandsgemeindebürgermeis-
der Trinkwasserversorgung Saale- terin), G. Blankenburg (Bürgermeister Gemeinde
Unstrut, der Landesstraßenbaube- Gleina) sowie die Ferienkinder
Foto: MirauAmtsblatt 2 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN
Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeinden
der VerbGem Unstruttal
Notrufe
Polizei ............................................................................................. 1 10 Stadt Freyburg (Unstrut) nach Vereinbarung
Feuerwehr ...................................................................................... 1 12 03 44 64 / 3 00-10
Rettungsdienst ................................................................................ 1 12 Gemeinde Balgstädt dienstags .................................... 17.00-18.00 Uhr
0173 / 3 62 41 09
Wichtige Telefonnummern Gemeinde Gleina dienstags .................................... 15.00-18.00 Uhr
Polizeistation Freyburg (Unstrut) .............................. 03 44 64 / 35 58 90 03 44 62 / 2 04 89 donnerstags ............................... 15.00-16.00 Uhr
Regionalbereichsbeamte ........ rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de Gemeinde Goseck dienstags .................................... 18.30-19.00 Uhr
Polizeistation Nebra (Unstrut) ........................................ 03 44 61 / 69-0 0171 / 1 76 90 10
Kreisstelle Naumburg für Brand- und Gemeinde Karsdorf dienstags ............ 09.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr
Katastrophenschutz, Rettungswesen .......................... 0 34 45 / 7 52 90 03 44 61 / 5 52 36 donnerstags ............................... 13.00-15.30 Uhr
Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................... 0 34 45 / 72-0 Bürgermeistersprechstunde ... Di, 15.00-17.30 Uhr
Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ............. 03 44 64 / 6 61-0 Stadt Laucha a. d. Unstrut 1. u. 3. Dienstag im Monat .......... 16.00-18.00 Uhr
envia Mitteldeutsche Energie AG 03 44 62 / 7 00 11, Sekretariat: 03 44 62 / 7 00 22
Montag – Freitag ...................................................... 0800 / 2 30 50 70 Bereitschaft Bauhof: 0174 / 2 13 81 29
Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 64 / 3 55 60 OT Kirchscheidungen, 2. Dienstag im Monat .................. 16.00-18.00 Uhr
- Bereitschaftsnummer .............................................. 03 44 64 / 6 61-0 Dorfgemeinschaftshaus
Abwasserzweckverband Unstrut-Finne ..................... 03 44 61 / 3 54 61 OT Burgscheidungen, 4. Dienstag im Monat ................. 16.00-18.00 Uhr
Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Gemeindebüro
Gewerbegebiet Görschen ........................................... 03 44 45 / 22 3-0
Stadt Nebra (Unstrut) dienstags: ........... 10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr
Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt .................... 0 34 45 / 28-0 03 44 61 / 2 21 01, 1., 3. u. 4. Donnerst./Monat: ...... 16.00-18.00 Uhr
Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ .................... 03 44 61 / 5 58 18 Sekretariat: 03 44 61 / 2 20 16
uhv_untere-unstrut@t-online.de OT Reinsdorf (Gemeinschaftshaus): 03.11.2016
Verbandsgemeinde Unstruttal
Vermessung/Kataster ..................................................... 03 44 64 / 3 00-50
Sitz Freyburg (Unstrut) Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................... 03 44 64 / 3 00-56
Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./
sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut)
Nebra (U.) ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-16
Sprechzeiten: dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Tiefbau ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-52
donnerstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Amtsblatt:
freitags 09:00-12:00 Uhr Telefonnummer ................................................................... 03 44 64 / 3 00 28
E-Mail: ............................................................ s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Telefonverzeichnis
VerbGem Unstruttal .............................................................. 03 44 64 / 3 00-0 Schiedsstelle Freyburg (Unstrut)
Fax Freyburg ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-60
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................... 01 77 / 3 39 06 25 Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche,
Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................... 03 44 64 / 3 00-20 Sitzungsraum)
Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr
Hauptamt ........................................................................... 03 44 64 / 3 00-20
Poststelle ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Schiedsstelle Laucha an der Unstrut
Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ............... 03 44 64 / 3 00-13
Markt 1
3. Arbeitsmarkt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-14 Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr
Ordnungsamt ..................................................................... 03 44 64 / 3 00-31
Einwohnermeldeamt ...................................................... 03 44 64 / 3 00-33 Schiedsstelle Nebra (Unstrut)
Friedhofsamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-30 Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf
Standesamt .................................................................... 03 44 64 / 3 00-34 Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr
Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ............................ 03 44 64 / 3 00-32
Gewerbeamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-36 Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
Feuerwehr ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-35
Telefonnummer ................................................................... 03 44 61 / 2 56 76
Straßenverkehrsangelegenheiten ................................... 03 44 64 / 3 00-32 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr
Finanzverwaltung ............................................................... 03 44 64 / 3 00-41
Grundsteuern ................................................................. 03 44 64 / 3 00-45
Kasse ............................................................................. 03 44 64 / 3 00-42 E-mail-Adressen der Ämter
Elternbeiträge .................................................................. 03 44 64 / 3 00 44 Verbandsgemeindebürgerm.: ..... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de
Gewerbesteuer ................................................................ 03 44 64 / 3 00 48
Hauptamt: ............................................... hauptamt@verbgem-unstruttal.de
Bauverwaltung ................................................................... 03 44 64 / 3 00-61 Ordnungsamt: ................................... ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
Bauanträge/Vorkaufsrecht .............................................. 03 44 64 / 3 00-54
Bauplanung/Stadtsanierung ........................................... 03 44 64 / 3 00-55 Finanzverwaltung: ..................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de
Dorferneuerung/Hochbau ............................................... 03 44 64 / 3 00-59 Bauverwaltungsamt: ................................... bauamt@verbgem-unstruttal.deAmtsblatt 3 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Gemeinde Goseck und Gleina
Notdienst - Ärzte R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ........... Tel. 0 34 45 / 70 23 32
Fax 0 34 45 / 70 10 95
AZV Unstrut-Finne
Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ......... Tel. 03 44 61 / 5 52 50
Dienstgebiet Naumburg (Saale) Fax 03 44 61 / 5 52 49
Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha Tel. 03 44 62 / 2 16 58
Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer- Fax 03 44 62 / 2 16 56
den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum
nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden? AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst ....................... Tel. 03 44 64 / 6 61-0
Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose AZV Naumburg Bereitschaftdienst ............................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40
Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut
zentrale Rufnummer: 116 117 Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über
Trinkwasser Goseck .................................................. Tel. 01 71 / 1 76 90 10
diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer
Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden. envia Mitteldeutsche Energie AG
Entstörertelefon: ............................................................. Tel. 0800 / 2 30 50 70
Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
MITGAS ......................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701
Einsatzzeiten:
Entstörertelefon: ....................................................................... 01 80 / 2 20 09
Montag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79
Dienstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut)
Donnerstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ............... Tel. 01 52 / 24 49 69 48
Freitag: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Samstag: 07.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr
Sonntag: 07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
Notfallsprechstunde: Apotheken
In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr
Freyburg
Elisabeth-Apotheke
Dienstgebiet Weißenfels Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ............................ 03 44 64 / 2 90 04
Jahn-Apotheke
Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal:
Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) ...................................... 03 44 64 / 2 73 65
Goseck mit OT Markröhlitz
Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden Karsdorf
Unstrut-Apotheke
Dienstzeiten Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf ........ 03 44 61 / 5 70 11
Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Laucha
Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Löwen-Apotheke
Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ................. 03 44 62 / 2 03 39
unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen.
Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße Nebra
Georg-Apotheke
76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt.
Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ..................................... 03 44 61 / 2 24 05
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis
18:00 Uhr
Bibliotheken
Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 ................................ 03 44 64 / 2 80 51
Bereitschaftsdienste Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ......................................... 03 44 61 / 2 22 16
Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund-
stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter
Freyburger Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätten/Horte
Sektkellereistraße 2,
06632 Freyburg ....................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50 Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ......................... 03 44 61 / 2 20 01
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen ........ 03 44 62 / 2 18 00
von Montag bis Freitag zu erreichen unter ..................... Tel. 03 44 61 / 5 52 84
Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ......................... 03 44 61 / 5 52 89
an den Wochenenden und Havarie ................................ Tel. 03 44 61 / 5 58 92
Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09
Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G. Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ...................... 03 44 61 / 2 27 93
Geschäftsstelle .............................................................. Tel. 03 44 61 / 2 42 70
Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ........................... 03 44 64 / 2 74 75
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61
von Montag bis Freitag erreichbar unter ........................ Tel. 03 44 61 / 2 20 83
Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ...... 03 44 64 / 2 82 01
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ................... 03 44 64 / 2 76 84
Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88
Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ...................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0 Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg .................... 03 44 64 / 6 68 33
Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen ................ 03 44 61 / 2 33 54
Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen
Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................... 03 44 64 / 2 72 93
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH ............................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Hort Nebra ......................................................................... 0152 / 02 11 88 95Amtsblatt 4 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Samstag, 05.11.2016 Montag, 21.11.2016
Mülltermine Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
dorf Reinsdorf, Tröbsdorf
Hausmüll Dienstag, 08.11.2016 Dienstag, 22.11.2016
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß- Goseck
Freitag, 28.10.2016
Karsdorf, Markröhlitz nitz Donnerstag, 24.11.2016
Mittwoch, 09.11.2016 Weischütz, Städten, Plößnitz, Müncheroda,
Mittwoch, 02.11.2016
Freyburg (nur Niersteiner Straße, Nord- Hirschroda, Größnitz, Dorndorf, Balgstädt
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz straße, Weinbergstraße) Freitag, 25.11.2016
Donnerstag, 10.11.2016 Laucha
Freitag, 04.11.2016
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Montag, 28.11.2016
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Samstag, 05.11.2016 Freitag, 11.11.2016
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Dienstag, 29.11.2016
straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Dietrichsroda, Burkersroda
Dienstag, 08.11.2016
Nebra Nißmitz Mittwoch, 30.11.2016
Dienstag, 15.11.2016 Dobichau, Pödelist
Mittwoch, 09.11.2016
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Nebra
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Blaue Tonne
Donnerstag, 17.11.2016
roda, Zeuchfeld Wennungen, Tröbsdorf, Großwangen, Freitag, 28.10.2016
Donnerstag, 10.11.2016 Kirchscheidungen, Kleinwangen, Burg- Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda
Burgscheidungen, Großwangen, Kirch- scheidungen
Dienstag, 01.11.2016
scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Goseck, Laucha, Markröhlitz
Freitag, 18.11.2016
Wennungen
Wetzendorf, Reinsdorf, Markröhlitz, Mittwoch, 02.11.2016
Freitag, 11.11.2016 Karsdorf Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
dorf Dienstag, 22.11.2016
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Mittwoch, 09.11.2016
Dienstag, 15.11.2016 Plößnitz Freyburg, Neuenburg
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz Mittwoch, 23.11.2016 Montag, 14.11.2016
Freyburg (nur Niersteiner Straße, Nord- Burkersroda, Dietrichsroda
Donnerstag, 17.11.2016 straße, Weinbergstraße)
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Dienstag, 15.11.2016
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Donnerstag, 24.11.2016 Dobichau, Pödelist
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Freitag, 18.11.2016 Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Donnerstag, 17.11.2016
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Freitag, 25.11.2016
Dienstag, 22.11.2016 Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Freitag, 18.11.2016
Nebra straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Nebra
Mittwoch, 23.11.2016 Nißmitz Montag, 21.11.2016
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Dienstag, 29.11.2016 Kleinwangen, Großwangen
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Nebra Mittwoch, 23.11.2016
roda, Zeuchfeld Kirchscheidungen, Tröbsdorf, Burg-
Mittwoch, 30.11.2016
Donnerstag, 24.11.2016 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, scheidungen
Burgscheidungen, Großwangen, Kirch- Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Freitag, 25.11.2016
scheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, roda, Zeuchfeld Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
Wennungen Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Freitag, 25.11.2016 Gelbe Tonne Weischütz
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Montag, 28.11.2016
dorf Freitag, 28.10.2016
Goseck, Laucha, Markröhlitz
Laucha
Dienstag, 29.11.2016 Dienstag, 29.11.2016
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plöß- Dienstag, 01.11.2016
Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
nitz Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Bioabfall Mittwoch, 02.11.2016
Burkersroda, Dietrichsroda
Freitag, 28.10.2016
Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Donnerstag, 03.11.2016 Erscheinungsdaten / Redaktions-
straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Dobichau, Pödelist schlüsse der nächsten Ausgaben
Nißmitz Freitag, 04.11.2016 des Amtsblattes der Verbands-
Mittwoch, 02.11.2016 Markröhlitz
Nebra gemeinde Unstruttal
Dienstag, 08.11.2016
Donnerstag, 03.11.2016 Wennungen, Wetzendorf, Karsdorf Ausgabe 11/2016
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Mittwoch, 09.11.2016 Erscheinungstag Freitag, 25.11.2016
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schlebe- Großwangen, Kleinwangen Redaktionsschluss Montag, 14.11.2016
roda, Zeuchfeld Ausgabe 12/2016 (Weihnachtsausgabe)
Mittwoch, 16.11.2016 Erscheinungstag Freitag, 23.12.2016
Freitag, 04.11.2016
Freyburg, Neuenburg Redaktionsschluss Montag, 12.12.2016
Burgscheidungen, Großwangen,
Kirchscheidungen, Kleinwangen, Donnerstag, 17.11.2016 Änderungen vorbehalten!
Tröbsdorf, Wennungen NebraAmtsblatt 5 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Verbandsgemeinde Unstruttal Dank an alle
Wahlhelfer,
Bekanntmachung Bürgerinnen
für die Verbandsgemeinde Unstruttal und Bürger
Endgültiges Wahlergebnis der Verbands- Ich möchte allen ehrenamtli-
chen Wahlhelfern danken,
gemeindebürgermeisterwahl am 23.10.2016 die mit zum Gelingen der
in der Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeindebürger-
meisterwahl am 23. Oktober
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 das end- 2016 beigetragen haben.
gültige Wahlergebnis im Wahlgebiet der Verbandsgemeinde Ohne den Einsatz von en-
Unstruttal ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: gagierten Helferinnen und
Helfern ist die Durchführung
Zahl der Wahlberechtigten: 13.810 einer Wahl nicht möglich.
Zahl der Wählerinnen und Wähler: 5.915 Deshalb kann nicht hoch
genug geschätzt werden,
Ungültige Stimmzettel: 56 dass viele unserer Mitbürge-
Gültige Stimmzettel: 5.859 rinnen und Mitbürger einen
Gültige Stimmen: 5.859 Sonntag opfern, um unser demokratisches Grundrecht auf allgemei-
ne, freie und geheime Wahlen zu sichern. Auch den zahlreichen
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerbe- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Unstrut-
rinnen und Bewerber tal danke ich für ihre Unterstützung bei der Durchführung der Wahl.
Des Weiteren möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mich
wieder gewählt haben und mir wieder das Vertauen für die nächsten
Bewerber Partei / Stimmenzahl sieben Jahre ausgesprochen haben.
Wählergruppe Mein oberstes Anliegen wird weiterhin sein, mich für die Bürgerinnen
Grandi, Jana CDU 3.367 und Bürger in unserer Verbandsgemeinde einzusetzen.
Mänicke, Udo 1.914
Mit besten Dank
Sanftleben, Matthias AfD 578
Gewählte Bewerberin: Grandi, Jana
Ihre Verbandsgemeindebürgermeisterin
Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahl- Jana Grandi
gebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige
Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalauf-
sichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der
Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahl- Ehrenamtlicher Wanderwegepate
leiter, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu gesucht!
erklären.
Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten. Sie haben Spaß am Wandern und möchten sich ehrenamtlich enga-
gieren? Dann haben wir die richtige Freizeitbeschäftigung für Sie!
Freyburg (Unstrut), d. 26.10.2016 Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Unstruttal suchen
zur Unterstützung ihrer Arbeit ehrenamtliche Helfer, die sich in ihrer
Freizeit gern um die Wanderwege ihrer Gemeinde kümmern möch-
ten.
Um die Orientierung im Gelände zu gewährleisten und die Wege
Krämer sicher und begehbar zu halten, ist eine regelmäßige Begehung und
Wahlleiter Pflege notwendig. Zu den Aufgaben des Wegepaten gehören die
Kontrolle der Begehbarkeit, der Beschilderung und der Markierun-
gen der Wanderwege sowie einfache Ausbesserungsmaßnahmen.
Dem Einsatz auf den Wanderwegen geht eine Einweisung durch
einen Mitarbeiter des Naturparks Saale-Unstrut-Triasland voraus.
Das erste Treffen findet am Samstag, dem 19.11.2016 um 10.00
Uhr im Versammlungsraum der Verbandsgemeinde im Verwal-
tungsgebäude II hinter der Kirche statt. Nach der Information über
die Aufgaben eines ehrenamtlichen Wanderwegepaten erfolgt im
Anschluss die Begehung des neu ausgeschilderten Schweigenberg-
rundweges in Freyburg (Unstrut), wobei die Tätigkeit an praktischen
Beispielen erläutert wird (Dauer der Einweisung ca. 2 bis 3 Stunden).
Wenn Sie mit ebenso viel Engagement und Begeisterung die Wan-
derwege „vor ihrer Haustür“ betreuen möchten, dann melden Sie sich
bitte bis zum 16.11.2016 bei Frau Stieber unter folgender Telefon-
nummer 03 44 64 / 3 00 13 oder per E-Mail an S.Stieber@verbgem-
unstruttal.de.
Für Ihre Werbung: Telefon: (0 34 66) 30 22 21 . Fax: (0 34 66) 32 38 23Amtsblatt 6 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Pilzberatungsstellen im Haushaltssatzung und Bekannt-
Burgenlandkreis machung der Haushaltssatzung der
Die Pilzberatung versteht sich als Unterstützung von Pilzsammlern Stadt Freyburg (Unstrut) für das Haus-
bei der Bestimmung ihrer Funde und dem Schutz der Bevölkerung
vor Pilzvergiftungen. Falsch zubereitete Pilze zeichnen für unechte haltsjahr 2016
Vergiftungen verantwortlich. Die rechtzeitige Einbeziehung von Be-
ratern erspart kostenaufwändige Intensivmaßnahmen. Die Pilz- Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt
berater leisten einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.
Darüber hinaus werden auch die Ziele des Natur- und Artenschutzes Freyburg (Unstrut) für das Jahr 2016
wahrgenommen. Pilze sind wie die Pflanzen und Tiere wichtige Die nachstehende Haushaltssatzung der Stadt Freyburg (Unstrut) für
Organismen des Naturreiches und müssen geschützt werden. Raub- das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
bau an Pilzen ist im Interesse der Artenerhaltung zu verhindern. Die nach § 110 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch
Entsprechend sind neben der Beratung von Pilzsammlern auch die die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mit Schrei-
Wissensvermittlung und Erziehung zu umweltbewusstem Handeln ben vom 20.05.2016 AZ: 151401/N/53.135/2016 erteilt worden.
ein Schwerpunkt der Tätigkeit der ehrenamtlichen Pilzberater. Damit Demnach wird gem. § 110 Abs. 2 KVG LSA der im § 4 der Haushalts-
diese qualifizierte Beratung, die Erfahrung und ein hohes Wissen satzung der Stadt Freyburg (Unstrut) festgesetzte Höchstbetrag, bis
verlangt, auch in der Zukunft weitergeführt werden kann, werden zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushalts-
junge Menschen gesucht, die sich dem Gebiet der Pilzberatung jahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
widmen. Informationen dazu nimmt das Veterinär- und Lebens- genommen werden dürfen, bis zu einem Höchstbetrag von
mittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises gern entgegen. 3.074.800 € genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2016 und der Haushaltsplan 2016 werden in
Im Burgenlandkreis gibt es folgende Beratungsstellen: der Zeit vom 01.11.2016 bis 11.11.2016 während der Dienstzeiten:
Bereich Weißenfels: Bereich Zeitz: Montag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Frau Ute Nothnagel Jeweils nach Vereinbarung Dienstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Pestalozzistr. 3 Mittwoch 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
06667 Weißenfels Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Herr Eberhard Ditscher Freitag 8.00-12.00 Uhr
Tel.: 0 34 43 / 30 46 95
Hauptstraße 31
Beratungszeiten:
06712 Zeitz zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1,
montags, mittwochs und
Telefon: 0 34 41 / 21 46 10 Finanzverwaltung Zi. 215, 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich ausge-
samstags 16.00 bis 17.00 Uhr
Telefonische Anfragen sind legt.
auch außerhalb dieser Herr Dieter Massow
Beratungszeiten möglich. Freyburg (Unstrut), den 10.10.2016
Moskauer Str. 22
06712 Zeitz
Tel.: 0 17 46 75 51 06
Bereich Naumburg/Nebra:
Frau Gisela Jäger Mänicke (Siegel)
Altenrodaer Weg 5a Herr Gottfried Hollmann Bürgermeister
06642 Kaiserpfalz OT Bucha Camburger Str. 30
Tel.: 03 44 65 / 8 84 43 06722 Droyßig
Beratung nach Vereinbarung 03 44 25 / 2 10 74
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt
Freyburg (Unstrut) für das Haushaltsjahr 2016
Stadt Freyburg (Unstrut) Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat
Sprechstunden der Notare der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) folgende, vom Ge-
meinderat Freyburg (Unstrut) in der Sitzung am 12.04.2016 beschlos-
in Freyburg (Unstrut) sene Haushaltssatzung erlassen:
§1
Wo: Räumlichkeiten der AWO, Hinter der Kirche 2 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfül-
lung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge
Notariat Seeger: 28.10.2016, und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen
25.11.2016 und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
23.12.2016
jeweils 8.00-12.00 Uhr 1. im Ergebnisplan mit dem
Termine können gerne vorher mit dem No- a) Gesamtbetrag der Erträge auf 4.080.200 €
tariat in Naumburg unter der Telefonnummer b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.072.900 €
0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart
werden. 2. im Finanzplan mit dem
Notariat Hisecke: 11.11.2016, a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
09.12.2016 laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.021.400 €
jeweils 9.00-12.00 Uhr b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.387.300 €
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
Für Ihre Telefon: (0 34 66) 30 22 21 aus der Investitionstätigkeit auf 1.217.300 €
Werbung: Fax: (0 34 66) 32 38 23 d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Ivestitionstätigkeit auf 1.356.300 €Amtsblatt 7 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 0€ Verdiente Bürgerin, verdienter Bürger
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 107.100 €
der Stadt Freyburg (Unstrut)
Es ist zu einer guten Tradition geworden, Bürgerinnen und Bürger
festgesetzt. unserer Stadt und deren Ortsteile für verdienstvolle, ehrenamtliche
Arbeit zum Neujahrsempfang der Stadt Freyburg (Unstrut) zu ehren.
§2 Auch im nächsten Jahr soll diese Ehrung durchgeführt werden.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investiti- Der Bürgermeister und der Gemeinderat bitten um Vorschläge für
onen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) diese Auszeichnung.
wird auf 0 € festgesetzt. Ich bitte die Vorschläge bis 11. November 2016 bei der Stadt
Freyburg (Unstrut), Frau Conrad, einzureichen.
§3 Für Ihre Mitarbeit bedanke ich mich im Voraus.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
wird auf 0 € festgesetzt.
Mänicke
§4 Bürgermeister
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
fähigkeit im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.074.800,00 € festgesetzt. Veranstaltung zum Volkstrauertag
§5 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haus- wie in jedem Jahr wird der Volkstrauertag auch in diesem Jahr in
haltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: Freyburg (Unstrut) würdevoll begangen.
Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern von Freyburg (Unstrut),
Stadt Freyburg (Unstrut) der Bundeswehr, dem Schützenverein und besonders auch mit der
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Kirchengemeinde wird dieser Tag gestaltet.
(Grundsteuer A) auf 310 v.H. Die Veranstaltung findet
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v.H. am Sonntag, dem 13. November 2016, 10.30 Uhr
3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. am Denkmal auf dem Kirchplatz
statt.
OT Pödelist
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. Mänicke
3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. Bürgermeister
OT Schleberoda
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H. Sprechstunde des Freyburger
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H.
3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. Gemeinderates
Der Stadtrat ist auch in diesem Jahr wieder als Ansprechpartner für
OT Weischütz die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freyburg (Unstrut) und seiner
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Ortsteile präsent.
(Grundsteuer A) auf 300 v.H. Wie schon im vergangenen Jahr ist jeden Dienstag von 17.00 bis
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v.H. 18.00 Uhr im Büro des Bürgermeisters ein Stadtrat da. Es können
auch Termine bei Frau Conrad (Telefon 03 44 64 / 3 00 10) vereinbart
3. für die Gewerbesteuer auf 315 v.H.
werden.
Wir würden uns freuen, wenn diese Sprechstunde auch weiterhin
OT Zeuchfeld genutzt wird und wir wieder einige Probleme gleich in der Sprech-
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stunde oder zeitnah für unsere Bürgerinnen und Bürger klären
(Grundsteuer A) auf 300 v.H. können. Wir sind auch offen für jede sachliche Kritik und gehen den
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. Hinweisen gerne nach.
3. für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. Jörg Schneider
Freyburg (Unstrut), den 10.10.2016
Redaktionsschluss für die Amtsblatt-Ausgabe
11/2016 (25.11.2016) ist der 14.11.2016.
Mänicke (Siegel) Telefon 03 44 64 / 3 00 28 · Fax 03 44 64 / 3 00 60
Bürgermeister
E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.deAmtsblatt 8 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
- Ausfertigung - - Ausfertigung -
Amtsgericht Naumburg Amtsgericht Naumburg
Geschäfts-Nr.: 7 K 36/15
Beschluss
Naumburg, den 30.09.2016
Terminbestimmung
Geschäfts-Nr.: 7 K 42/14 Zwangsversteigerung
Naumburg, den 16.09.2016 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15.12.2016, 09.00 Uhr,
im Amtsgericht Naumburg, Markt 7, Saal 3, versteigert werden das im
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 9. Novem- Grundbuch von Freyburg, Blatt 1278 unter lfd.-Nr. 1 im Bestands-
ber 2016, 09.00 Uhr, im Amtsgericht Markt 7, Saal/Raum Saal 1, verzeichnis eingetragene Grundstück der Gemarkung Freyburg, Flur
versteigert werden: 10, Flurstück 314/63, Kleine Brückenstr. 4
Größe: 200 m2.
Das im Grundbuch von Freyburg Blatt 3346 eingetragene Grund-
stück Das Grundstück selbst befindet sich an einer gering frequentierten
Straße der Stadt Freyburg (Kleine Brückenstraße) dessen Lage sich
Lfd. Gemar- Flur Flur- Wirtschaftsart und Lage Größe ca. 100 m südlich des Marktes befindet. Es hat lt. Grundbuchein-
Nr. kung stück m² tragung eine Grundstücksgröße von insgesamt 200 m2, ist mit einem
1 Freyburg 10 102/3 Grünland, 971 Wohnhaus und Nebengebäude bebaut und von einer angrenzenden
Lauchaer Straße Wohnbebauung umschlossen.
NICHT ERFASST Nutzungsbedingt zählt die Kleine Brückenstraße somit als reine
Wohnlage.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.01.2015 in das Grundbuch
eingetragen. Anmerkung: Die Bebauung konnte nur durch eine Außenbesich-
tigung bzw. durch Luftbildauswertung geschätzt werden, genaue
Verkehrswert: 26.000,00 € Angaben sind daher nicht möglich.
Objektbeschreibung: unbebautes Grundstück Der Versteigerungsvermerk wurde eingetragen am 10.11.15.
ohne postalische Anschrift.
Verkehrswert: 46.200,00 Euro
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte
Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur
wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenz- Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen,
verwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das wenn der Gläubiger oder Antragsteller widerspricht. Das Recht wird
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung
Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den
und den übrigen Rechten nachgesetzt. übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berech- Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Be-
nung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und rechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der
Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Ge- Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Ge-
schäftsstelle abgeben. schäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
Versteigerungsobjektes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zube- nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor-
hörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei- dert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu
lige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies
Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Verstei- nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des
gerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. versteigerten Gegenstandes.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsverstei-
gerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de Stach
Rechtspflegerin
Goerke
Rechtspfleger Ausgefertigt
Amtsgericht Naumburg, 11.10.2016
Ausgefertigt
Amtsgericht Naumburg, 19.09.2016
Kindel, Justizhauptsekretärin Siegel
Kindel, Justizhauptsekretärin Siegel als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
als Urkundsbeamtin der GeschäftsstelleAmtsblatt 9 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Stadt Laucha an der Unstrut Beitragssatzung
für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung
OT Burgscheidungen
wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs-
einheit 2 „Burgscheidungen“ der Stadt Laucha
Änderungssatzung an der Unstrut
zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr
Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder-
2015 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Orts-
in der Abrechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ teile Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt
Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der
der Stadt Laucha an der Unstrut jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal-
verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfas-
Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder- sungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der
kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des
Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekannt-
Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils
jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal- gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der
verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beitragssatzung zur
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für
in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetzes des das Abrechnungsjahr 2016 in der Abrechnungseinheit 2 „Burgschei-
Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntma- dungen“ beschlossen.
chung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils
gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der § 1 Abrechnungszeitraum
Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Änderungssatzung (1) Zur Abrechnung kommen alle eventuell kassenwirksamen und
zur Beitragssatzung zur Erhebung eines wiederkehrenden Straßen- beitragsfähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.
ausbaubeitrages (BS) für das Abrechnungsjahr 2015 in der Ab- 2016 bis zum 31.12.2016.
rechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ beschlossen. (2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer-
daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des
§ 1 Abrechnungszeitraum Beitragsbescheides.
(1) Zur Abrechnung kommen alle kassenwirksamen und beitrags-
fähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis § 2 Umlagefähiger Aufwand
zum 31.12.2015. Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W
(2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer- sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des
daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des prozentualen Anteils der Gemeinde.
Beitragsbescheides.
§ 3 Beitragssatz
§ 2 Umlagefähiger Aufwand Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF)
Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von
sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des 57.947,94 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs-
prozentualen Anteils der Gemeinde. flächen (bVF) 398.060,67 und wird auf 0,145576 €/bVF festge-
setzt.
§ 3 Beitragssatz
Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF) § 4 Inkrafttreten
ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
117.453,36 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs- in Kraft.
flächen (bVF) 398.060,67 und wird auf 0,295064 €/bVF festge-
setzt. Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 24.12.2015 in Kraft. Die
Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2015 zur Erhebung wieder- M. Bilstein
kehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ Bürgermeister
der Stadt Laucha an der Unstrut, beschlossen am 19.11.2015, tritt
somit außer Kraft. Ausfertigungsvermerk
Die Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung
Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016 wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 2 „Burgschei-
dungen“ der Stadt Laucha an der Unstrut wurde dem Burgen-
landkreis am 18.10.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
M. Bilstein Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk
Die Änderungssatzung zur Beitragssatzung für das Abrechnungs- M. Bilstein
jahr 2015 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Ab- Bürgermeister
rechnungseinheit 2 „Burgscheidungen“ der Stadt Laucha an der
Unstrut wurde dem Burgenlandkreis am 18.10.2016 angezeigt und
wird hiermit ausgefertigt.
Anzeigen-Annahmeschluss für die Amtsblatt-
Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016 Ausgabe 11/2016 (25.11.2016) ist der 14.11.2016.
Tel.: 0 34 66 / 30 22 21 . Fax: 0 34 66 / 32 38 23
M. Bilstein E-Mail: info@druckerei-moebius.de
BürgermeisterAmtsblatt 10 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Stadt Laucha an der Unstrut Stadt Nebra (Unstrut)
OT Tröbsdorf
Sprechtage des Notars Josef Seeger
Beitragssatzung in Nebra (Unstrut)
für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung Wo: Beratungsraum der Stadt Nebra (Unstrut)
wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs- Promenade 13a
einheit 3 „Tröbsdorf“ der Stadt Laucha an der
Mittwoch, den 09.11.2016, 14.00-17.00 Uhr
Unstrut Mittwoch, den 23.11.2016, 15.00-17.00 Uhr
Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder- Mittwoch, den 14.12.2016, 14.00-17.00 Uhr
kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsteile
Kirchscheidungen, Burgscheidungen und Tröbsdorf der Stadt Termine können gerne vorher mit dem Notariat in Naumburg unter
Laucha an der Unstrut (SABS-W) vom 13. November 2014 in der der Telefonnummer 0 34 45/2 61 43 abgestimmt und vereinbart
jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunal- werden.
verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalver-
fassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in
der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des
Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils
gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der
Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Unstrut in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beitragssatzung zur
Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für
das Abrechnungsjahr 2016 in der Abrechnungseinheit 3 „Tröbsdorf“ Bekanntmachung über die
beschlossen.
Nachschätzung (§ 12 BodSchätzG)
§ 1 Abrechnungszeitraum
(1) Zur Abrechnung kommen alle eventuell kassenwirksamen In der Gemarkung Reinsdorf, Flur 1, 3, 6 wird im Jahr 2016 und
und beitragsfähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom im Jahr 2017 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche
01.01.2016 bis zum 31.12.2016. Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von landwirtschaft-
(2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer- lichen Flächen zu erfassen.
daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes unter Lei-
Beitragsbescheides. tung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS)
eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.
§ 2 Umlagefähiger Aufwand Die Eigentümer und die Nutzer der Grundstücke sind verpflichtet,
Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W den Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten
sowie § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des und die von Ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Auf-
prozentualen Anteils der Gemeinde. grabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht
nicht (§ 15 BodSchätzG.).
§ 3 Beitragssatz
Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF)
ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von
3.086,40 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs-
Bestattungsinstitut
flächen (bVF) 97.192,67 und wird auf 0,031756 €/bVF festgesetzt. & Blumengeschäft
§ 4 Inkrafttreten A. Schmidt
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
– Bestattungen aller Art
in Kraft.
– Trauerreden
Büro Laucha – Trauerfloristik
Laucha an der Unstrut, den 30.09.2016 Glockenmuseumstr. 24 – Erledigung sämtl. Formalitäten
Tel. 03 44 62-30 90, Fax -3 09 19
www.Bestattungen-Axel-Schmidt.de – Bestattungsvorsorge
– Tag- und Nachtbereitschaft
Büro Freyburg, Jahnplatz 7
Tel. 03 44 64-2 80 57 NEU eigene Trauerhalle und Trauercafé
M. Bilstein
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk
Die Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung
wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 3 „Tröbsdorf“
der Stadt Laucha an der Unstrut wurde dem Burgenlandkreis am
18.10.2016 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
Laucha an der Unstrut, den 19.10.2016
M. Bilstein
BürgermeisterAmtsblatt 11 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Das Ordnungsamt informiert:
Informationen und Wissenswertes
aus dem Verwaltungsamt Straßensperrungen
Gleina OT Baumersroda
Sprechzeiten des Standesamtes Vollsperrung der Landesstraße L 209 zwischen Ortsausgang Gleina
und Ortseingang Baumersroda bis voraussichtlich 18.11.2016, die
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Ortsdurchfahrt Baumersroda, Gleinaer Straße ist ab 21.10.2016
Sprechzeiten: wieder frei befahrbar. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Gleina
Dienstag 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-17.30 Uhr über die B 180 – Ortsumgehung Freyburg – B 176 – L 163 – L 209
Donnerstag 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr Baumersroda und zurück.
oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03 44 64 / 3 00 34
Böttcher Laucha an der Unstrut OT Tröbsdorf
Standesbeamtin Vollsperrung der Kreisstraße K 2253, Ortsdurchfahrt Tröbsdorf,
Teilstück der Talstraße in der Zeit vom 17.05. bis 26.11.2016
wegen Straßenbau, Stützwand- und Brückenbau. Der Umleitungs-
Das Einwohnermeldeamt informiert: verkehr ist ausgeschildert.
Samstagsöffnungszeiten des B 176 – Sperrung Bahnübergang zwischen Laucha an der
Unstrut und Balgstädt
Einwohnermeldeamtes Vollsperrung der Bundesstraße B 176, Bahnübergang zwischen
Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Balgstädt und Laucha in der Zeit vom 10.10.2016 bis voraussicht-
Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstagen jeweils in lich 23.12.2016 wegen Um- und Ausbau des Bahnüberganges im
der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet: Auftrag der Deutschen Bahn AG. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt
ab dem Kreisverkehr Nißmitz über die B 176 / B 180 – Ortsumgehung
Samstag, den 12.11.2016 Freyburg – B 180 – K 2662 – L 177 – Karsdorf – Wetzendorf –
Samstag, den 03.12.2016 L 212 – Laucha und zurück.
Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal
haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenen- Nebra (Unstrut) OT Großwangen
de den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch Halbseitige Sperrung der L 212 OD Großwangen bis voraussichtlich
zu nehmen. 04.11.2016 wegen Abrissarbeiten im Bereich der ehemaligen Gast-
stätte.
Winter
Einwohnermeldeamt
Ortsdurchfahrt Saubach
Vollsperrung der B 176 Ortsdurchfahrt Saubach, Karl-Marx-Straße
(zwischen Zufahrt Feuerwehr und Neue Straße) in der Zeit vom
19.10.2016 bis voraussichtlich 30.11.2016 wegen Kanal- und
Straßenbauarbeiten.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die B 176 – Bad Bibra – B 250
– Altenroda – Nebra – L 212 – Wangen – Memleben – L 214 – Bucha
– Saubach und zurück.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.Amtsblatt 12 Ausgabe 10/2016 (28.10.2016)
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag!
Gemeinde Balgstädt OT Markröhlitz OT Tröbsdorf
Harnisch, Willi 08.11., 80 J. Albrecht, Roswitha 18.11., 75 J. König, Erika 01.11., 75 J.
Löser, Herbert 21.11., 90 J.
Stadt Freyburg (Unstrut) Gemeinde Karsdorf OT Wennungen
Heise, Anni 28.10., 90 J. Besser, Christa 06.11., 70 J. Stadt Nebra (Unstrut)
Schmidt, Wolfgang 29.10., 75 J. Zwanzig, Christa 30.10., 70 J.
Bradatsch, Lucie 01.11., 80 J. OT Wetzendorf Brohmer, Vera 02.11., 90 J.
Gaudig, Helga 04.11., 75 J. Nehring, Dietmar 01.11., 75 J. Schön, Monika 02.11., 75 J.
Michael, Regina 09.11., 70 J. Chladek, Walter 05.11., 80 J. Eberlein, Marie 04.11., 85 J.
Pawlicki, Erhard 09.11., 70 J. Hirschfelder, Ursula 09.11., 75 J.
Krejci, Kurt 10.11., 70 J. Stadt Laucha an der Unstrut Kaczmarek, Irene 11.11., 85 J.
Jügler, Georg 12.11., 85 J. Gottschalk, Günter 29.10., 85 J. Liebold, Uta 11.11., 75 J.
Fliege, Siegfried 18.11., 70 J. Buse, Peter 31.10., 70 J. Wagemann, Ruth 12.11., 85 J.
Ehret, Johannes 21.11., 75 J. Pfeifer, Alfred 09.11., 70 J. Reiß, Lieselotte 13.11., 80 J.
Buhn, Uwe 22.11., 75 J. Beck, Rolf 12.11., 90 J. Kneisz, Anna 14.11., 80 J.
Miethlau, Alma 23.11., 85 J. Birkhahn, Walter 13.11., 80 J. Ethner, Margit 16.11., 75 J.
Nerlich, Monika 24.11., 75 J. Schmidt, Manfred 23.11., 70 J. Ostermann, Annemarie 19.11., 85 J.
Heidrich, Magdalena 23.11., 95 J.
OT Burgscheidungen
Gemeinde Gleina
Böhme, Gertrud 30.10., 95 J.
Bergmann, Hans-Jürgen 30.10., 75 J. OT Großwangen
Grießer, Christine 30.10., 70 J.
Tietze, Kurt 09.11., 85 J. Liebetruth, Klaus 03.11., 75 J.
Richter, Günter 23.11., 75 J.
Radenz, Anneliese 20.11., 80 J.
OT Baumersroda OT Dorndorf
Schaks, Dietmar 10.11., 80 J. Kohn, Heike 10.11., 60 J. OT Kleinwangen
Kohorst, Erika 19.11., 70 J. Beck, Otto 06.11., 80 J.
OT Müncheroda Gatzke, Lothar 12.11., 80 J.
Klarhöfer, Otto 08.11., 80 J. OT Kirchscheidungen
Eberling, Karla 10.11., 75 J. OT Reinsdorf
Gemeinde Goseck Klier, Hellfried 17.11., 80 J. Gurol, Ingrid 05.11., 70 J.
Steinert, Edgar 29.10., 85 J. Schnelle, Antje 21.11., 75 J.
Hinweise zur Veröffentlichung von Geburtstagen
im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Unstruttal
Einverständniserklärung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland das neue Bundes- Hiermit gebe ich mein Einverständnis zur
meldegesetz. Mit der Änderung der Zuständigkeiten wurden durch Veröffentlichung meines Namens und meiner
das Bundesmeldegesetz die 16 Ländergesetze der Bundesländer
abgelöst und vereinheitlicht. Geburtsdaten im Amtsblatt der Verbands-
Allerdings hat diese Gesetzesänderung auch Auswirkungen auf unse- gemeinde Unstruttal.
re Bekanntgabe von Geburtstagen im Amtsblatt. Seit November 2015
dürfen nur noch Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Geburtstag und
danach nur noch zu runden Jubiläen wie 75., 80., 85., 90., 95. und 100.
veröffentlicht werden. Vorname Geburtsdatum
Um unseren Lesern des Amtsblattes weiterhin einen umfangreichen
Geburtstagsservice zu bieten, bitten wir alle künftigen Geburtstags-
jubilare, die sich auch zum 60., 65. und ab dem 70. Geburtstag jährlich Nachname
über eine Gratulation im Amtsblatt freuen würden, uns ihren Geburts-
tag mitzuteilen.
Bitte nutzen Sie dafür den nebenstehenden Vordruck. Dieser Vor-
Telefonnummer
druck kann per Post, Fax oder per E-Mail gesendet werden.
Bitte senden Sie uns rechtzeitig die Einverständniserklärung zu,
mindestens acht Wochen vor Ihrem Geburtstag.
Anschrift: Ort, Datum
Verbandsgemeinde Unstruttal
S. Fuchs
Unterschrift
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Fax: 03 44 64 / 3 00 60Sie können auch lesen