Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute

 
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
49. Jahrgang                                  Donnerstag, 23. Dezember 2021                                      Nummer 51/52

  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  ein wiederum besonderes Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu, und wer hätte gedacht, dass das Corona-Virus immer noch
  unser Leben so massiv beeinflusst und das Leben auf der Welt immer noch dominiert. Wir sollten aber auch nie vergessen,
  dass es leider keinen Frieden auf der Welt gibt. In vielen Gegenden gibt es Krisen und Konflikte, und Menschen leiden unter
  ständiger Angst um ihr Leben, Hab und Gut und ihre Heimat. Naturkatastrophen und Hungersnöte sind leider wieder oft
  vorgekommen. Speziell die Jahrhundertflut im Ahrtal hat auch gezeigt, wie verwundbar wir auch in Deutschland sein können.
  Wir leben aber in Frieden und in einem wirtschaftlich wohlhabenden Land, trotz der Coronapandemie. Deshalb lassen Sie
  uns immer wieder vor Augen führen, wie gut es uns doch im Vergleich zu vielen anderen Ländern der Welt geht. Und auch
  die Entscheidungen zur Pandemie durch unsere Regierungen und Parlamente haben trotz aller Kritik vernünftige Beschlüsse
  nach sich gezogen. Auch ich war nicht mit allem einverstanden, aber wir müssen schon klar und deutlich mitteilen, dass wir
  in Deutschland gut durch die Pandemie gekommen sind. Bei den immer noch geltenden Maßnahmen geht es weiterhin um
  den Schutz von Risikopatienten und von unserem Gesundheitssystem. Dies ist unser aller Aufgabe, gemeinsam einen Weg
  zu finden zum Schutz der genannten Personen, aber auch einen Weg zu finden, dass alle anderen Menschen, jung und alt,
  mit ihren Bedürfnissen sich nicht komplett ins Abseits gestellt sehen, nicht leiden müssen oder vereinsamen.
  Leider hat sich der Umgangston nicht zum Guten gewendet. Kritik an der Politik, an Maßnahmen und Entscheidungen sind
  wichtig, aber Populismus oder das Hetzen in der Anonymität der sozialen Medien sind nicht akzeptabel. Man kann, darf
  und muss manchmal vieles hinterfragen, aber lassen Sie uns gemeinsam um die besten Lösungen in dieser Krise ringen. Und
  lassen Sie es nicht zu, dass unsere Gesellschaft sich spaltet. Hören wir einander zu, suchen wir das Miteinander, aber lassen
  wir auch wissenschaftliche Erkenntnisse und Meinungen einfließen. Wir leben nicht in einer Diktatur, sondern in einer funk-
  tionierenden Demokratie. Und darauf können wir stolz sein.
  Wir sind sehr dankbar, dass es in Fronreute bisher größtenteils anders läuft, dass Einzelinteressen überwiegend nicht in
  den Vordergrund gestellt werden, sondern dass es immer eine große Anzahl von Menschen gibt, die bereit sind, für unsere
  Risikopatienten, aber auch vor allem für die Gemeinschaft in unseren Dörfern ihren Beitrag zu leisten. Vieles geschieht oft
  im Verborgenen, darüber hinaus aber auch in den Vereinen und Gruppierungen, den kirchlichen Gruppen und sonstigen
  Einrichtungen und vor allem mit ganz viel Freude, Hingabe und Enthusiasmus.
  Aus diesem Grund danken wir all jenen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Mitbürger und Nachbarn nicht vergessen, die
  Menschen in einer Notlage Mithilfe und Unterstützung gegeben haben, die Kinder und Jugendliche begleitet haben auf
  ihrem in diesem Jahr wieder nicht einfachen Weg zu wachsen und zu reifen, die Älteren und Kranken Hilfestellung für die
  Bewältigung der Alltagssituationen gegeben haben und die sich für das menschliche Miteinander einsetzen. Einen speziel-
  len Dank in diesem Jahr möchten wir für die Spendenaktion für die Gemeinde Dernau im Ahrtal aussprechen. Viele Men-
  schen haben dazu beigetragen, dass Unterstützung vor Ort und eine tolle Spendensumme zusammengekommen ist, um
  die Hochwasserschäden zu lindern.
  Lassen Sie an Weihnachten für sich und Ihre Familien die Zeit ein wenig stillstehen, halten Sie nicht nur wegen Corona inne
  und schöpfen Sie daraus Kraft für das Kommende. Schauen wir zuversichtlich in die Zukunft.
  Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung bedanke ich mich für das gute Miteinander in unserer Gemeinde.
  Gehen Sie zusammen mit uns weiter und unterstützen Sie uns auch im neuen Jahr.

  Ich wünsche Ihnen besinnliche und geruhsame Feiertage und alles Gute für 2022!
  Und bleiben Sie gesund!

  Oliver Spieß
  Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 2                                                Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                     Fronreute

                           BEREITSCHAFTSDIENSTE                                                       BEREITSCHAFTSDIENSTE

                                                                            Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-
                           NOTRUFE                                          linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur
                                                                            für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de
    Feuerwehr Notruf                                         112
    Polizei Notruf                                           110            Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich
    Polizei Altshausen                               07584 92170            Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf
    Polizei Weingarten                              0751 8036666            Den tierärztlichen Notfallplan erfahren Sie aktuell durch den Anruf-
    Notarzt                                                  112            beantworter Ihres Haustierarztes.
    Deutsches Rotes Kreuz                                    112
    DLRG Wasserrettung                                       112            Wochenenddienst der Tierärzte für den Bereich
                                                                            Mittleres Schussental
                         STÖRFÄLLE                                          Freitag, 24.12.2021 und Samstag, 25.12.2021
                                                                            Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Telefon 0751 66464
    Notdienst TWS                                  0751 804-2000            Sonntag, 26.12.2021
    für Wasserversorgung                                                    Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia,
    und Gasversorgung Fronreute                                             Telefon 0751 363140
                                                                            Freitag, 31.12.2021 und Samstag, 01.01.2022
    Stromversorgung EnBW                           0800 3629-477
                                                                            Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Telefon 0751 44430
                                                                            Sonntag, 02.01.2022
             APOTHEKEN-NOTDIENST                                            Kleintierpraxis A. Kirsch, Telefon 0751 95884400
                                                                            Donnerstag, 06.01.2022
    der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und                AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Telefon 0751 7912570
    Umgebung                                                                Samstag, 08.01.2022 und Sonntag, 09.01.2022
                                                                            Kleintierpraxis Baienfurt, Telefon 0751 56040808
    Freitag, 24.12.2021
    Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg,                Telefonische Anmeldung erforderlich!
    Telefon 0751 22121                                                      __________________________________________________
    Samstag, 25.12.2021
    Huberesch-Apotheke, Rümelinstr. 7, 88213 Ravensburg,                    Nachbarschaftshilfe Fronreute
                                                                            0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!),
    Telefon 0751 9770910
    Sonntag, 26.12.2021                                                     E-Mail nbh.fronreute@gmail.com
    Hodrus‘sche Apotheke, Hindenburgstr. 36, 88361 Altshausen,              sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute)
    Telefon 07584 3552                                                      Pflegestützpunkt Landkreis Ravensburg in Altshausen,
    Freitag, 31.12.2021                                                     Telefon 0751 85-3318, E-Mail: m.engers@rv.de
    Schwanen-Apotheke, Saalplatz 5, 88271 Wilhelmsdorf,
    Telefon 07503 91304
    Samstag, 01.01.2022
    Ostrachtal-Apotheke, Albert-Reis-Str. 3, 88356 Ostrach,
    Telefon 07585 2600

                                                                           Winterpause
    Sonntag, 02.01.2022
    Kur-Apotheke Kißlegg, Emmelhofer Str. 2, 88353 Kißlegg,
    Telefon 07563 1450

                                                                           in Fronreute
    Donnerstag, 06.01.2022
    Schwaben-Apotheke Bad Saulgau, Hauptstr. 79, 88348 Bad Saulgau,
    Telefon 07581 8138
    Samstag, 08.01.2022
    Vital-Apotheke Bad Saulgau, Kaiserstr. 5, 888348 Bad Saulgau,          Sehr geehrte Autoren,
    Telefon 07581 484900                                                   in den Kalenderwochen 52/2021 und 01/2022
    Sonntag, 09.01.2022                                                    wird kein Mitteilungsblatt erscheinen.
    Apotheke Selbherr, Werderstr. 6, 88348 Bad Saulgau,
    Telefon 07581 8799
                                                                           Nächste Veröffentlichung: 14.01.2022
                                                                           Redaktionsschluss:            11.01.2022, 09:00 Uhr
    Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter
                                                                           Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen
    www.aponet.de
                                                                           schöne Feiertage.
                                                                           Der Verlag
             ÄRZTLICHER NOTDIENST
    Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und
    Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117
    ➢ Augenärzte         01801 929346
    ➢ Kinderärzte        01801 929288
    für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochenwangen, Wolperts-
    wende und Staig:
    Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassenärztlichen
    Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280
                                                                                         Rathaus geschlossen
    ➢ Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon
      01805 911-630                                                                       Am Freitag, 07.01.2022 bleibt
    ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale                                                    das Rathaus geschlossen.
      24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240                                         Vielen Dank für Ihr Verständnis!

                                                                                             Ihre Gemeindeverwaltung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                   Donnerstag, 23. Dezember 2021                                        Seite 3

                                                             wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfs-
 Neue Öffnungszeiten der Gemeinde-                           fassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen
 verwaltung ab 1. Januar 2022                                ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen
                                                             Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenomme-
 Rathaus Blitzenreute:                                       nen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfas-
 Montag bis Freitag                                          sung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfs-
 von 08:00 - 12:00 Uhr                                       fassung vom 14.09.2021. Die Änderungen beschränken
 Dienstagnachmittag                                          sich auf redaktionelle/klarstellende Änderungen zum Re-
 von 15:00 - 18:00 Uhr                                       tentionsbereich, redaktionelle/klarstellende Ergänzungen
                                                             hinsichtlich der Maßnahmenbeschreibung für die externe
 Ortsverwaltung Fronhofen                                    Ausgleichsfläche, Ergänzungen der Hinweise, Änderun-
 Montag, Dienstag und Donnerstag                             gen und Ergänzungen bei der Begründung und redaktio-
 von 09:00 - 12:00 Uhr                                       nelle Änderungen der Planzeichen und des Textes. Es sind
 Mittwochnachmittag                                          keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung
 von 14:00 - 18:00 Uhr                                       führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden
 Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb dieser         und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ent-
 Öffnungszeiten mit uns vereinbaren. Melden Sie sich ein-    sprechend benachrichtigt.
 fach unter der Telefonnummer 07502 954-0 oder schreiben     Der Bebauungsplan „Riedstraße II“ und die örtlichen Bau-
 Sie eine E-Mail an info@fronreute.de.                       vorschriften hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 wur-
 Ihre Gemeindeverwaltung Fronreute                           den gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
                                                             Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wur-
                                                             den mit Schreiben vom 15.07.2021 zur Abgabe einer schrift-
 Ab 01.01.2022 gilt im Rathaus die 3G-Nachweispflicht        lichen Stellungnahme, zur Entwurfsfassung vom 01.06.2021
 auch für die Bürgerinnen und Bürger                         bis zum 18.08.2021 aufgefordert.
 Das Betreten der Rathäuser ist ab dem 01.01.2022 nur noch   Die öffentliche Auslegung fand vom 26.07.2021 bis 27.08.2021
 Geimpften, Genesenen oder Getesteten gestattet. Dies        mit der Entwurfsfassung vom 01.06.2021 statt. Hier wurden
 wurde so in der ab dem 20.12.2021 geltenden Fassung         keine Stellungnahmen abgegeben.
 der CoronaVO geregelt. Demnach müssen die Rathäuser
 zukünftig bei allen Besuchern die entsprechenden Nach-
                                                             Bebauungsplan „Breite II“ und die örtlichen Bau-
 weise beim Betreten der Verwaltungsräume kontrollieren.
 Um dies richtig umsetzen zu können, werden die Rathaus-     vorschriften hierzu
 türen ab dem 01.01.2022 geschlossen und wir bitten Sie      -	Abwägungs- und Beschlussvorschlag zum Be-
 zu klingeln. Erst nach der Kontrolle können unsere Häuser      bauungsplan „Breite II“ und den örtlichen Bau-
 betreten werden. Wenn möglich, bitten wir darum Ihre An-       vorschriften hierzu
 liegen telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.            -	Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Breite
                                                                II“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
                                                             Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute machte sich
                                                             die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur
Jubilare                                                     Fassung vom 14.09.2021 zu eigen.
                                                             Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte
                                                             wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfs-
 Wir gratulieren                                             fassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen
                                                             ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen
 Herrn Anton Roth                                            Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenom-
 aus Meßhausen                                               menen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfs-
 zum 70. Geburtstag.                                         fassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfs-
                                                             fassung vom 15.11.2021. Die Änderungen beschränken
                                                             sich auf Ergänzungen der Begründung und redaktionelle
                                                             Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind
                                                             keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung
                                                             führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden
                                                             und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ent-
                                                             sprechend benachrichtigt.
                Gremien                                      Der Bebauungsplan „Breite II“ und die örtlichen Bauvor-
                                                             schriften hierzu in der Fassung vom 15.11.2021 wurden
Aus der Sitzung des Gemeinderates                            gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
Fronreute vom 14. Dezember 2021 wird                         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wur-
                                                             den mit Schreiben vom 18.10.2021 zur Abgabe einer schrift-
berichtet und es werden die gefassten                        lichen Stellungnahme, zur Entwurfsfassung vom 14.09.2021
Beschlüsse bekannt gegeben:                                  bis zum 04.11.2021 aufgefordert.
Bebauungsplan „Riedstraße II“ und die örtlichen              Die öffentliche Auslegung fand vom 25.10.2021 bis 08.11.2021
                                                             mit der Entwurfsfassung vom 14.09.2021 statt. Hier wurden
Bauvorschriften hierzu                                       keine Stellungnahmen abgegeben.
-	Abwägungs- und Beschlussvorschlag zum Be-
   bauungsplan „Riedstraße II“ und den örtlichen             Jagdgenossenschaftsversammlung
   Bauvorschriften hierzu                                    - Beschlussfassung über die Einberufung
-	Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ried-                - Beschlussfassung über den Ablauf
   straße II“ und den örtlichen Bauvorschriften              -	Stellungnahme Gemeinde zur Änderung der
   hierzu                                                       Satzung der Jagdgenossenschaft Fronreute
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute machte sich           1.	Die Jagdgenossenschaftsversammlungen für die ge-
die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur              meinschaftlichen Jagdbezirke werden wie folgt einbe-
Fassung vom 01.06.2021 zu eigen.                                 rufen:
Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 4                                       Donnerstag, 23. Dezember 2021Fronreute

    •     Der Termin wird im Februar 2022 stattfinden.
    •	Als Versammlungsleiter wurde Herr Bürgermeister            Ehrenamtliche Lernhilfe gesucht
          Spieß, als Schriftführer Herr David Kiem bestimmt.
                                                                  zur Unterstützung geflüchteter Kinder beim Deutschlernen
    •	Als Kassen- und Rechnungsprüferin wurde Frau
                                                                  und Lernen des Schulstoffs
          Daniela Fießinger bestimmt.
                                                                  Haben Sie Lust und Zeit oder weitere Fragen? Melden Sie
2.	Der Gemeinderat hat der Übertragung der Verwaltung
                                                                  sich bei der, für die geflüchteten Familien in Fronreute zu-
    der Jagdgenossenschaften auf den Gemeinderat zu-
                                                                  ständigen Integrationsbeauftragten:
    gestimmt.
                                                                  Lea Alber, E-Mail: l.alber@rv.de, Telefon 0751 85 9858.
3.	Der Gemeinderat hat dem Satzungsentwurf zuge-
    stimmt und erteilt dem Vertreter der Gemeinde in den
    Jagdgenossenschaftsversammlungen das imperative
    Mandat, entsprechend dem Beschluss, der Satzung
                                                                  Jahresablesung der Wasserzähler
    zuzustimmen.                                                  Für die Jahresabrechnung wird die Erhebung der Was-
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Fronreute besteht derzeit         serzählerstände in diesem Jahr wieder durch Selbsta-
aus den rechtlich unabhängigen gemeinschaftlichen Jagdbe-         blesung erfolgen.
zirken Blitzenreute und Fronhofen. Per Beschluss wurde im         Der Zählerstand kann per Fax, per E-Mail, per Post bzw.
Jahr 2016 die Vorstandschaft und die Verwaltung der Jagd-         durch Rückgabe auf der Gemeindeverwaltung in Blitzen-
bezirke auf den Gemeinderat übertragen.                           reute bzw. der Ortsverwaltung in Fronhofen übermittelt
Zu den Aufgaben des Jagdvorstands gehört auch die Einbe-          werden.
rufung der Jagdgenossenschaftsversammlungen. Die hierzu           Die Ablesung der Wasserzähler ist Grundlage für die Jah-
erforderlichen Mitgliederverzeichnisse (Jagdkataster), in dem     resabschlussrechnung für Wasser und Entwässerung 2021
die einzelnen Jagdgenossen und ihre bejagbaren Flächen            und die Abschlagszahlungen für das Jahr 2022.
aufzulisten sind, wurde von der Verwaltung bereits in Auftrag     Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung bis spätestens
gegeben und vom Büro für Vermessung und Geoinformation            Donnerstag, 30. Dezember 2021 erfolgt.
Klein und Leber GbR derzeit aktualisiert.                         Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Das neue Jagdrecht erfordert auch eine Anpassung der Sat-         Ihre Gemeindeverwaltung
zung. Wesentliche Änderungen:
1.	Rehwildbewirtschaftung ohne Abschussplan; Abschluss
    einer Zielvereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und        Achtung Sirenenprobe!
    Pächter notwendig                                             Um die Betriebssicherheit unserer Sirenen zu prüfen, wird
2.	Jagdgenossenschaft zukünftig pachtfähig; dient der bes-       am
    seren Reviergestaltung                                                   Samstag, 8. Januar 2022, 10:30 Uhr
3. Mindestpachtdauer verkürzt auf 6 Jahre                         eine Sirenenprobe durchgeführt. Es werden die Sirenen
4.	Übertragung der Verwaltung auf den GR längstens für 6         der Gemeinde Fronreute in Blitzenreute, Staig, Baienbach
    Jahre möglich; danach Neubeschluss notwendig.                 und Fronhofen durch die Rettungsleitstelle Ravensburg in
                                                                  Betrieb genommen.
Verkauf der letzten 3 Bauplätze im Baugebiet Breite I             Die Anwohner werden gebeten darauf zu achten, ob die
in Fronhofen                                                      Sirenen ordnungsgemäß Feueralarm auslösen. Bei Störun-
-	Beauftragung zur Planung und Errichtung ei-                    gen bitten wir um eine Meldung an die Gemeindeverwaltung
                                                                  Fronreute, Frau Kolbeck, Telefon 07502 954-13.
   ner Lärmschutzwand zum Parkplatz Sporthalle/                   Die Sirenenprobe findet regelmäßig am 2. Samstag des Mo-
   Schule/Landjugendheim                                          nats um 10:30 Uhr im Januar, April, Juli und Oktober statt.
-	Beschlussfassung über Zeitpunkt und Art und                    Gemeindeverwaltung Fronreute
   Weise des Verkaufs
Die Verwaltung wurde mit der Planung und Ausschrei-
bung der Lärmschutzwand/ Lärmschutzwall beauftragt.              Bekanntmachung des Satzungsbe-
Dem Verkauf der 3 Bauplätze im Baugebiet Breite I zum
Höchstgebot wurde zugestimmt.                                    schlusses zum Bebauungsplan „Ried-
Die Gemeinde Fronreute hat den westlichen Teil zwischen          straße II“ und die örtlichen Bauvorschrif-
Parkplatz Sporthalle/Schule/Landjugendheim und den noch          ten hierzu
3 freien Bauplätzen im Baugebiet Breite I in Fronhofen ge-
kauft. Für den Verkauf und vor allem die Bebauung der 3          Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat am 14.12.2021
Bauplätze ist es notwendig, dass ein Lärmschutzwall/eine         für das Gebiet „östlich der Riedstraße bzw. südlich der Wohn-
Lärmschutzwand errichtet wird. Hierzu hat der Gemeinderat        bebauung an der Straße Wolfsbühler Eschle in Fronhofen“ den
die Planung beauftragt.                                          Bebauungsplan „Riedstraße II“ und die örtlichen Bauvorschrif-
Parallel dazu ist es möglich, die Bauplätze zu vergeben. Die     ten hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 jeweils als Satzung
Verwaltung geht davon aus, dass baldmöglichst alle Daten         beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem auf
für die Lärmschutzwand/Lärmschutzwall vorliegen und der          Seite 5 (links) abgebildeten Lageplan dargestellt.
Bau beauftragt werden kann. Deshalb könnte der Verkauf der
Bauplätze baldmöglichst beginnen. Der Gemeinderat hat über       Der Planung wird eine externe Ausgleichsfläche auf den Flst.-
Vergabemöglichkeiten beraten: Vergabe nach Windhundprin-         Nrn. 1052/1, 1055 und 1056 (jeweils Teilflächen, Gemarkung
zip, Verlosung Versteigerung Höchstgebot oder sogenanntes        Fronhofen) zugeordnet. Diese Fläche grenzt an die südöstliche
„Einheimischenmodell“. Hier ist ein transparentes öffentliches   Ecke des Plangebietes an und verläuft entlang des Feldwegs
Punkteverfahren die Grundlage, in der auch auf gerichtlichen     nach Osten.
Beschlüsse Bezug genommen werden muss.                           Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Die Beratung und Beschlussfassung erfolgte auch im Zusam-        (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein
menhang mit dem Verfahren für die Bauplatzvergabe im neuen       Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war
Baugebiet Breite II. Der Gemeinderat hat beschlossen, die 3      nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechts-
Bauplätze nach dem Höchstgebot zu verkaufen und im Bau-          gültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des
gebiet Breite II dann hauptsächlich das Einheimischenmodell      Flächennutzungsplanes gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.
anwenden und nur vereinzelt das Höchstgebot.                     2 BauGB herbeigeführt wurde.
                                                                 Der Bebauungsplan „Riedstraße II“ und die örtlichen Bauvor-
                                                                 schriften hierzu - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                                         Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                                            Seite 5

Begründung - können ab Veröffentlichung dieser Bekannt-                                     2.	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we-
machung beim Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-­                                              gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
Wolpertswende (Kirchstraße 11, 88273 Fronreute) Zimmer 2                                         Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die
während der allgemeinen Öffnungszeiten ingesehen werden.                                         Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bau-                                          oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
vorschriften hierzu einsehen und über ihren Inhalt Auskunft                                      gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
verlangen.                                                                                       verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan und die                                          elektronisch geltend gemacht worden sind.
örtlichen Bauvorschriften hierzu mit jeweiliger Begründung                                  Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend
im Internet unter                                                                           gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.
https://www.gvv-fronreute-wolpertswende.de/bauen-wohnen/                                    4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
rechtsverbindliche-bebauungsplaene/fronreute/ eingestellt                                   geltend machen.
und einsehbar sein.                                                                         Fronreute, den 23.12.2021
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens-                                Oliver Spieß, Bürgermeister
oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustande-
kommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im
Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.                          Bekanntmachung des Satzungsbe-
1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das                            schlusses zum Bebauungsplan „Breite II“
Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla-                                  und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
nes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln                                  Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat am 14.12.2021
des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder                                      für   das Gebiet
                                                                                            Bekanntmachung       des „westlich       der Rathausstraße
                                                                                                                       Satzungsbeschlusses     zum Bebauungsplanbzw.
                                                                                                                                                                   "Breitenördlich
                                                                                                                                                                           II" und die
im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht                                 des     Wohngebietes
                                                                                            örtlichen                       Breite I in Fronhofen“ den Bebauungs-
                                                                                                        Bauvorschriften hierzu
schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des                                  plan „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der
Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht                                      Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat am 14.12.2021 für das Gebiet "westlich der
                                                                                            Fassung        vom 15.11.2021 jeweils als Satzung beschlossen.
worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die                                   Rathausstraße bzw. nördlich des Wohngebietes Breite I in Fronhofen" den Bebauungsplan
                                                                                            Der
                                                                                            "Breiteräumliche         Geltungsbereich
                                                                                                    II" und die örtlichen                     istinim
                                                                                                                          Bauvorschriften hierzu    derabgebildeten     Lageplan
                                                                                                                                                       Fassung vom 15.11.2021   jeweils
Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).                                 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan
                                                                                            dargestellt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4                                dargestellt.
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-
schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnach-
teile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Fronreute wurde
gem. § 13b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich
des Bebauungsplanes „Riedstraße II“ im Wege der Berich-
tigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist
ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde
Fronreute hinterlegt und kann während der allgemeinen Öff-
nungszeiten dort eingesehen werden.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
berg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von
Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Riedstraße II"
Anfang     an gültig zustande gekommen.
 und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Dies gilt nicht, wenn
1.	 die Vorschriften
 Der Gemeinderat  der Gemeindeüber   die hat
                                Fronreute Öffentlichkeit
                                              am 14.12.2021 fürder    Sitzung,
                                                                 das Gebiet  "östlich die
                                                                                      der
 Riedstraße  bzw. südlich oder
     Genehmigung           der Wohnbebauung
                                 Bekanntmachungan der Straße der Wolfsbühler
                                                                 Satzung Eschle
                                                                              verletzt in
 Fronhofen" den Bebauungsplan "Riedstraße II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in   Dem Bebauungsplan wird durch die Überplanung eines Streuobstbestandes eine externe
 der worden
     Fassung vom sind,14.09.2021 jeweils als Satzung beschlossen. Der räumliche             Ausgleichsfläche zugeordnet. Die befindet sich am südwestlichen Rand des Grundstückes
Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.                                   Dem       Bebauungsplan wird durch die Überplanung eines
                                                                                            Flst.-Nr. 858 (Gemarkung Fronhofen) etwa 100 m südlich des Plangebietes. Sie schließt
                                                                                            Streuobstbestandes
                                                                                            im Westen und Süden direkt aneine        externe"Breite
                                                                                                                               das Wohngebiet    Ausgleichsfläche
                                                                                                                                                       I" an.             zugeord-
                                                                                            net.   Die befindet sich am südwestlichen Rand des Grundstü-
                                                                                            Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese
                                                                                            ckes    Flst.-Nr. rechtsverbindlich.
                                                                                            Bekanntmachung       858 (Gemarkung              Fronhofen) etwa 100
                                                                                                                                     Ein Genehmigungsverfahren      beim m   südlich
                                                                                                                                                                           Landratsamt
                                                                                            Ravensburg
                                                                                            des           war nicht erforderlich,
                                                                                                   Plangebietes.         Sie        da eine Übereinstimmung
                                                                                                                                 schließt     im  Westen        mit dem
                                                                                                                                                              und        rechtsgültigen
                                                                                                                                                                     Süden     direkt
                                                                                            Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13b
                                                                                            an   das
                                                                                            i.V.m. § 13aWohngebiet
                                                                                                          Abs. 2 Nr. 2 BauGB„Breite    I“ an.wurde.
                                                                                                                                herbeigeführt
                                                                                            Dieser     Bebauungsplan
                                                                                            Der Bebauungsplan     "Breite II" undwird   gem. Bauvorschriften
                                                                                                                                  die örtlichen § 10 Abs. 3hierzuBaugesetzbuch
                                                                                                                                                                      – bestehend aus
                                                                                            (BauGB)
                                                                                            Planzeichnung,durch    diese
                                                                                                               Satzung    undBekanntmachung
                                                                                                                                 Begründung – kann rechtsverbindlich.               Ein
                                                                                                                                                           ab Veröffentlichung dieser
                                                                                            Bekanntmachung beim Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende
                                                                                            Genehmigungsverfahren
                                                                                            (Kirchstraße 11, 88273 Fronreute) Zimmerbeim2,Landratsamt           Ravensburg
                                                                                                                                               während der allgemeinen            war
                                                                                                                                                                        Öffnungszeiten
                                                                                            nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechts-
                                                                                            gültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des
                                                                                            Flächennutzungsplanes gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.
                                                                                            2 BauGB herbeigeführt wurde.
                                                                                            Der Bebauungsplan „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschrif-
                                                                                            ten hierzu - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Be-
                                                                                            gründung - kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
                                                                                            beim Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswen-
                                                                                            de (Kirchstraße 11, 88273 Fronreute) Zimmer 2, während der
                                                                                            allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann
                                                                                            kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
                                                                                            hierzu einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Der Planung wird eine externe Ausgleichsfläche auf den Flst.-Nrn. 1052/1, 1055 und 1056
(jeweils Teilflächen, Gemarkung Fronhofen) zugeordnet. Diese Fläche grenzt an die
südöstliche Ecke des Plangebietes an und verläuft entlang des Feldwegs nach Osten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 6                                                   Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                                  Fronreute

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan und die                              Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
örtlichen Bauvorschriften hierzu mit jeweiliger Begründung                           Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
im Internet unter                                                                    berg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von
https://www.gvv-fronreute-wolpertswende.de/bauen-wohnen/                             Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande
rechtsverbindliche-bebauungsplaene/fronreute/ eingestellt                            gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
und einsehbar sein.                                                                  Anfang an gültig zustande gekommen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah-                             Dies gilt nicht, wenn
rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zu-                             1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
standekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn                                    Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt
sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs.                             worden sind,
1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und                              2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we-
Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der                             gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und                                 Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die
des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle                                 Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214                                    oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach                              gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
§ 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres                             verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder
seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der                                    elektronisch geltend gemacht worden sind.
Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der                           Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend
die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen                        gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.
(§ 215 Abs. 1 BauGB).                                                                4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4                         geltend machen.
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-                              Fronreute, den 23.12.2021
schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige                          Oliver Spieß, Bürgermeister
Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnach-
teile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Fronreute wurde
gem. § 13b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich
des Bebauungsplanes „Breite II“ im Wege der Berichtigung
angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso
wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Fronreute
hinterlegt und kann während der allgemeinen.

                                                                                                                              Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                           1

     Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021
     In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
          » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
          » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
          » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
          » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
     Personen (siehe Ausnahmen).
     Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
     1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).
     Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
     gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
     gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizini-
     schen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
     Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien. Auf bestimmten
     öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungverbot.
     Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
     verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
     müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden. Der Abgleich mit einem Ausweis ist nicht notwendig, wenn die Person
     anderweitig bekannt ist.
     Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
     2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
     3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
     4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
     5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
     6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
     7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
     8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
     9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
     10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
     11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                                    Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                                                       Seite 7
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                                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             2
     Medizinische Maskenpflicht                         3G, PCR-Testpflicht und 2G                            2G+
     Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder          Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
     geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für             nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
     in Betriebsstätten, wenn der Abstand               PCR-getestete, geimpfte oder genesene                 Impfung oder Infektion länger als 6 Monate
     nicht eingehalten werden kann, im                  Personen                                              zurückliegt.
     Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder
     Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen                        2G                                                              2G+
     Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                           Ausnahmen:
     » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°                » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
     » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch          Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
       Gründen keine Maske tragen können                  nicht eingeschult sind.°                           » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
       (ärztlicher Nachweis notwendig).                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen                    mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
     » In geschlossenen Räumen bei privaten               eines sonderpädagogischen Bildungs- /                liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
        Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     Beratungszentrums, einer auf der Grund               6 Monate zurück).
        Kantinen, Mensen und Cafeterien während           schule aufbauenden Schule oder                     » Genesene auf der Grundlage eines PCR-Nach-
        des Essens und Trinkens und beim Sport            einer beruflichen Schule° – gilt nur für             weises (nicht jünger als 28 oder älter als 6 Monate).
        treiben.                                          Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre          » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
     » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab             und nicht während der Ferien°°.                      eingeschult sind.°
       stand von 1,5 Metern zu anderen Personen         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die          » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder
       dauerhaft eingehalten werden kann (gilt            nicht mehr zur Schule gehen.°°                       pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums
       nicht auf Weihnachtsmärkten).                    » Personen, die sich aus medizinischen                 einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
     » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können                   oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für
                                                          (ärztlicher Nachweis notwendig).°°                   Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und
     Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an           » Personen, für die es keine allgemeine                nicht während der Ferien°°.
     Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-         Impfempfehlung der Ständigen                       » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr
     le geregelt.                                         Impfkommission (STIKO) gibt.°°                       zur Schule gehen.°°
                                                                                                             » Personen, die sich aus medizinischen Gründen
                                                                                                               nicht impfen lassen können (ärztlicher Nach-
                                                                                                               weis notwendig).°°
                                                                                                             » Personen, für die es keine allgemeine
                                                                                                               Impfempfehlung der STIKO gibt.°°

                                                                                                             °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                             °°Negativer Antigen-Test erforderlich

                                                                                                                                 Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             3
     Stufenplan

                                                                                        3G                             2G                                 2G+
       Hygienekonzept           Datenverarbeitung          Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft
                                                                                getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

            Lebensbereich                     Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

      Weihnachtsmärkte, Volks-
                                                 3G                              3G                                 2G                            nicht erlaubt
          und Stadtfeste
                                                                                                        max. 50 % der üblichen
                                                                                                         Besucherzahl erlaubt.

                                                                                                                                          Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                          sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                           1 Haushalt plus 1 weitere
                                                                                                                                                   Person.
                                                                           1 Haushalt plus 5                 1 Haushalt plus 1
                                                                           weitere Personen                   weitere Person                Personen bis einschl. 17 Jahre
                                                                                                                                            zählen nicht zur Personenzahl
         Private Zusammen-                                              Geimpfte und Genesene,             Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                                hinzu. Paare, die nicht
                                              Ohne weitere                                                                                 zusammen leben, gelten als ein
         künfte und private                                          Personen bis einschl. 17 Jahre     Personen bis einschl. 17 Jahre
                                            Regelungen oder                                                                                            Haushalt.
          Veranstaltungen                                             sowie Personen, die sich aus       sowie Personen, die sich aus
                                            Beschränkung der
       (wie Geburtstage, Hoch-                                        medizinischen Gründen nicht        medizinischen Gründen nicht
                                             Personenanzahl                                                                                 Auschließlich geimpfte/
            zeitsfeiern etc.)                                        impfen lassen können, zählen       impfen lassen können, zählen
                                                                               nicht dazu.                        nicht dazu.                genesene Personen°:
                                                                                                                                           Innen: max. 50 Personen
                                                                       Paare, die nicht zusammen          Paare, die nicht zusammen       Außen: max. 200 Personen
                                                                     leben, zählen als ein Haushalt.    leben, zählen als ein Haushalt.   Kinder/Jugendliche bis einschl. 17
                                                                                                                                               Jahre zählen nicht mit.

                                                                                                                                             °und Personen bei denen
                                                                                                                                          Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                             möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                              empfehlung der STIKO.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 8                                                    Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                            Fronreute

                                                                                                                      Stand: 17. Dezember 2021
                                                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    4

             Lebensbereich                  Basisstufe               Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                               3G                      3G
               Öffentliche
             Veranstaltungen                                        mit PCR-Test
      (wie Theater, Oper, Konzert,
        Stadtfest, Informations-                                                                     2G                            2G+
        veranstaltungen, Stadt-
         führungen, Kongresse,          Im Freien bei >5.000
         Sportveranstaltungen,        Personen oder bei Nicht-                            Maximal 50 % Auslastung           Im Freien und in
       Betriebs- und Vereinsfeiern    einhaltung des Mindest-        Im Freien              aber nicht mehr als          geschlossenen Räumen
       sowie Veranstaltungen der              abstands                                    25.000 Besucher*innen.           maximal 50 % der
              Breitenkultur)                                                                                              Kapazität, aber nicht
                                                                                                                              mehr als 750
                                               3G                       3G                                                  Besucher*innen.

      Öffentliche Verkehrsmittel                                                      3G

                                                                                                                      Stand: 17. Dezember 2021
                                                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    5

             Lebensbereich                  Basisstufe               Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

           Kultureinrichtungen
                                               3G                       3G
           (wie Galerien, Museen,
                                                                    mit PCR-Test
                Bibliotheken°,
          Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                      2G                          2G+
           °Abholung bestellter              Im Freien                Im Freien
           Medien unbeschränkt                                                             Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und
                                           ohne weitere
                                                                                          Landesbibliotheken 3G mit      Landesbibliotheken 3G mit
                möglich                    Regelungen                   3G                        PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                                    Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                            eingehalten werden.
      Religiöse Veranstaltungen                                                            Die religiösen Gemeinschaften können darüber hinaus
                                                                                             weitere Maßnahmen für religöse Veranstaltungen
                                                                                                                ergreifen.

                                               3G                      3G                             2G                           2G
              Beherbergung                 Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                  Ausnahmen für
                                            alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und              geschäftliche und
                                                                                            dienstliche Reisen und         dienstliche Reisen und
                                                                                                  Härtefälle.                    Härtefälle.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                                Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                                Seite 9

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                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  6

            Lebensbereich                  Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G
              Messen und                                           nur PCR-Test                    2G                        nicht erlaubt
             Ausstellungen
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen                  3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                      3G                           2G
        (Hotel-)Gastronomie,
        Vergnügungsstätten                                         nur PCR-Test
                 sowie
       Mensen und Cafeterien
                                                                                                                                 2G+
        (Regelung gilt nur für              Im Freien               Im Freien                    Im Freien
          externe Personen)               ohne weitere
                                          Regelungen                  3G                           3G
                                                                                               nur PCR-Test

                                                                                                                    Stand: 17. Dezember 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                  7

            Lebensbereich                  Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
        Freizeiteinrichtungen                                      nur PCR-Test

           (wie Freizeitparks,
        (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                  2G                            2G+
             Solarien, Zoos,
     Ski-Lifte,Indoor-Spielplätze,
     Fitnessstudios, Saunen etc.)           Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                       3G

               Körpernahe
            Dienstleistungen
             (für medizinische
      Behandlungen wie Physio-/               3G                       3G                          2G                           2G+
         Ergotherapie, Geburts-
      hilfe, Logopädie, Podologie,
      medizinische Fußpflege gilt                                                         Ausnahmen für Friseur-        Ausnahmen für Friseur-
                generell 3G)                                                               betriebe und Barber
                                                                                                         Barber-         betriebe und Barber
                                                                                                                                       Barber-
                                                                                          shops. Hier gilt 3G mit       shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                                 PCR-Test                      PCR-Test
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 10                                                            Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                                                  Fronreute

                                                                                                                                          Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                    8

            Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                      3G                                  3G
        Touristische Verkehre                                                        nur PCR-Test
      (wie Schifffahrten, Skilifte,
      Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                                             2G                                2G+
                                                    Im Freien                          Im Freien
                                                  ohne weitere
                                                  Regelungen
                                                                                          3G

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                      3G                                  3G                                 2G                                 2G+
      Sport in Sportstätten und
            Sportanlagen
                                                                                     nur PCR-Test

                                                    Im Freien                          Im Freien                           Im Freien                          Im Freien
       keine Maskenpflicht wäh-                   ohne weitere
        rend der Sportausübung                    Regelungen
                                                                                          3G                                  3G                                 2G
        keine Datenverarbeitung
          auf frei zugänglichen
                                                                                                                        nur PCR-Test°
                 Anlagen

                                                                                                        °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§5 Absatz 2 Satz 2)

                                                                                                                                          Stand: 17. Dezember 2021
                                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                    9

            Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                   generell
                                          und im Freien bei >5.000
                                           Personen oder bei Nicht-                       3G
                                           einhaltung des Mindest-
        Sportveranstaltungen
                                                   abstands             mit PCR-Test                                        2G                                 2G+
      im Profi- und Amateursport
        wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                       Im Freien                 Maximal 50 % Auslastung                Im Freien und in
           Wettkämpfe etc.
                                                       3G                                                          aber nicht mehr als               geschlossenen Räumen
                                                                                                                 25.000 Besucher*innen.                maximal 50 % der
                                                                                          3G                                                          Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                          mehr als 750
                                                                                                                                                       Zuschauer*innen.

                                                                                                                             3G                                  2G
              Einzelhandel
                                                            Ohne weitere Regelungen
            (auch Flohmärkte)                                                                                    Ausgenommen Grundver-               Ausgenommen Grundver-
                                                                                                                 sorgung sowie Abhol- und            sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                      Lieferangebote                      Lieferangebote

      Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
      Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
      Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden),
      Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
      häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
      verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.
Fronreute                                                  Donnerstag, 23. Dezember 2021                                                         Seite 11

                                                                                                                      Stand: 17. Dezember 2021
                                                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 10

            Lebensbereich                 Basisstufe                 Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                         3G
      Außerschulische Bildung                                       nur PCR-Test
       (wie VHS-Kurse, Musik-,
       Kunst- und Jugendkunst-                                                                       2G                           2G+
               schulen)                    Im Freien                  Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen
                                                                        3G

              Bildung
           (wie berufliche                ohne weitere                                               3G
     Ausbildung, Fahr-, Flug- und         Regelungen
     Bootsschulen, Sprach- und
         Integrationskurse)                                                            bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                           erneuter Test alle 3 Tage

                                                                                                                      Stand: 17. Dezember 2021
                                                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 11

            Lebensbereich                 Basisstufe                 Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen

                                             3G
       Diskotheken, Clubs und            nur PCR-Test
         clubähnliche Lokale                                                                                                   nicht erlaubt
         (Ausnahmen für nicht
                                                                        2G                            2G
       impffähige Personen und             Im Freien
      Schüler*innen gelten nicht)        wie öffentliche
                                        Veranstaltungen

                                             3G                         3G                           2G                           2G+
        Prostitutionsstätten

                                                                    nur PCR-Test

    Grundsätzlich gilt:

                   Abstand halten           Hygieneregeln           Medizinische          Corona-Warn-App               Regelmäßig
                                              beachten              Maske tragen              benutzen                    lüften
Seite 12                                                                                      Donnerstag, 23. Dezember 2021                                  Fronreute

                        Übersicht zur Absonderungspflicht von Infizierten, Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen

                                                                    genesen/                                              genesen/
                                                                   vollständig                   nicht immunisiert       vollständig        nicht immunisiert
                                                                    geimpft                                               geimpft

                                                                 Wild-Typ, Alpha und Delta Variante                      Besorgniserregende Virusvariante1
                                                                 (und weitere nicht besorgniserregende Varianten)           (z. B. Omikron (B.1.1.529))

                                                              Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests
                                 positiv                      10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3
                                 getestete
                                                                 Freitestung
                                 Person
                                                              (nur für geimpfte,
                                 (Primärfall)                 asym ptomatische
                                                                                                                        Keine Freitestung
                                                                 Personen)
                                                                   möglich7
                                                                                                     14 Tage                          14 Tage
                                                                                                   Absonderung                      Absonderung
                                 haushalts-                   Keine                              ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls
                                 angehörige                   Absonderungs-                      (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnachweises) 2,5
                                 Person                       oder Testpflicht4
                                                                                                    Freitestung
                                                                                                                                  Keine Freitestung
                                                                                                     möglich8

                                                                                                     14 Tage                          14 Tage
                                                                                                   Absonderung                      Absonderung
                                 enge                         Keine
                                                                                                 nach letzten Kontakt zum Primärfall5
                                 Kontakt-                     Absonderungs-
                                 person�                      oder Testpflicht4                     Freitestung
                                                                                                     möglich8                     Keine Freitestung

                                                              Tritt in der Klasse ein Fall auf, gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler
                                                              folgendes:

                                 Kontakt in                                                                              14 Tage Absonderung nach letzten
                                                                                                 tägliche Testpflicht
                                 Schule                       Keine                                                          Kontakt zum Primärfall5,10
                                                                                                  (Schnelltest oder
                                 zu positiv                   Absonderungs-
                                                                                                      PCR-Test)
                                 getesteter                   oder Testpflicht
                                                                                                  über Zeitraum von
                                 Person                                                                                           Keine Freitestung
                                                                                                    5 Schultagen9

                                                              Für Lehrerinnen und Lehrer gilt die Regelung für „enge Kontaktperson“, sofern
                                                              sie vom Gesundheitsamt als solche eingestuft werden10
                                                              Tritt in der Gruppe ein Fall auf, gilt für übrige Betreute in Kindertageseinrichtungen
                                                              und Kindertagespflege folgendes:

                                                                                                 Für Betreute gilt       14 Tage Absonderung nach letztem
                                 Kontakt in                   Keine                              einmalige                   Kontakt zum Primärfall5,10
                                 Kita                         Absonderungs-                      Testpflicht mittels
                                 zu positiv                   pflicht, keine                     Schnelltest oder
                                 getesteter                   Testpflicht                        PCR-Test vor dem
                                 Person                                                          Wiederbetreten der               Keine Freitestung
                                                                                                 Einrichtung9
                                                              Für Betreuende in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt die
                                                              Regelung für „enge Kontaktperson“, sofern sie vom Gesundheitsamt als solche
                                                              eingestuft werden10
Stand: 16.12.2021

                    Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation
                    bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein
Fronreute                                      Donnerstag, 23. Dezember 2021                                            Seite 13

Übersicht zur Absonderungspflicht von                             (9)	Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Aus-
                                                                        bruchsgeschehen in Schulen oder Kindertageseinrich-
Infizierten, Haushaltsangehörigen und                                   tungen/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting
Kontaktpersonen                                                         keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder
(1)	Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2, die sich in             die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Abson-
     ihren Erregereigenschaften wie beispielsweise der Über-            derungspflicht nach § 4 Absatz 2 Satz 1 der Absonde-
     tragbarkeit, der Virulenz oder der Suszeptibilität gegen-          rungsVO als enge Kontaktperson anordnen.
     über der Immunantwort von immunisierten Personen             (10)	Wird ggf. im Rahmen der Ermittlung des zuständigen
     relevant von den herkömmlichen Virusvarianten unter-               Gesundheitsamtes festgestellt.
     scheiden; die SARS-CoV-2-Varianten B.1.1.7 (Alpha) und       Stand 16.12.2021
     B.1.617.2 (Delta) sind keine besorgniserregenden Virus-
     varianten im Sinne der AbsonderungsVO.
(2)	Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach         Realsteuerhebesätze 2022
     Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/    Der Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 2 Satz 2 der Gemein-
     PCR-Test) in Absonderung begeben. Nach einem positi-         deordnung (GemO) und § 24 Abs. 1 Gemeindehaushaltsver-
     ven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen       ordnung (GemHVO) ist ein verankerter Haushaltsgrundsatz
     lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2,      der besagt, dass die Erträge ausreichen müssen, um die Auf-
     gilt man als positiv getestete Person und muss sich für 10
                                                                  wendungen zu decken. Die Gemeinde Fronreute wird bereits
     Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt 7). Die
                                                                  aufgrund ihrer strukturellen Gegebenheiten mit finanziellen
     Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven
     Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem           Problemen konfrontiert. Corona verstärkt diese Lage mit weg-
     Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des         brechenden Erträgen, aber auch neuen Belastungen. Bereits
     Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getes-        im Jahr 2020 hat die Gemeinde Fronreute ein negatives or-
     tete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag.     dentliches Ergebnis hinnehmen müssen. Für den Haushalt
     Bei einem PCR-Test ist der Tag des Erstnachweises und        2021 und mittelfristig für die Folgejahre stehen derzeit weitere
     der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives      negative ordentliche Ergebnisse bis zu 1,2 Mio. Euro im Raum,
     Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Ab-      welche ausgeglichen werden müssen. Der Gemeinderat wird
     sonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterreger-       im ersten Quartal 2022 über die Haushaltssatzung mit Haus-
     nachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je          haltsplan 2022 beraten und beschließen. Seitens der Gemein-
     nachdem was auf dem Nachweis steht).                         deverwaltung wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den
(3)	Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolg-     Haushaltsplan-Entwurf Steuererhöhungen eingerechnet bzw.
     te und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test        eine Erhöhung der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer
     negativ ausfällt, endet die Absonderung.                     B und Gewerbesteuer) vorgesehen sind.
(4)	Das Gesundheitsamt kann als zuständige Behörde aus
     wichtigem Grund im Einzelfall abweichen und für immu-
     nisierte Bewohnerinnen oder Bewohner einer stationären       Gebührensätze in der Wasserversorgung
     Einrichtung für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
     zungsbedarf oder immunisierte Patientinnen oder Pa-          und Abwasserbeseitigung
     tienten in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen für        Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für den Be-
     die Dauer ihres stationären Aufenthalts eine Absonderung     reich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
     anordnen.                                                    (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) mit Wirkung ab
(5)	Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte    01.01.2022 in der Bearbeitung. Über die Ergebnisse soll An-
     und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet       fang des Jahres 2022 im Gemeinderat beraten und beschlos-
     die Absonderung, soweit die Person nicht zugleich enge
                                                                  sen werden. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass
     Kontaktperson oder Haushaltsangehörige einer anderen
                                                                  sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben, die für
     positiv getesteten Person ist.
(6)	„Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den je-       die ab dem 01.01.2022 in Anspruch genommenen Leistun-
     weils geltenden Kriterien des Robert Koch- Instituts von     gen gültig sind.
     der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und      Die neuen Gebührensätze werden in der Festsetzung der Ab-
     nicht bereits haushaltsangehörige Person ist.                schlagszahlungen bereits berücksichtigt.
(7)	Freitestung möglich für geimpfte, positiv getestete Per-
     sonen:
	ab dem siebten Tag der Absonderung mit dem Vorliegen                                Freiwillige Feuerwehr
     eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenent-                            Fronreute
     nahme frühestens an diesem Tag. Nur möglich, wenn die
     Person den gesamten Absonderungszeitraum asympto-                                Abt. Fronhofen
     matisch war. Sofern die zuständige Behörde der positiv
                                                                  Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Erinnerungen, deshalb
     getesteten Person mitteilt, dass ein epidemiologischer
     Zusammenhang mit dem Vorliegen einer besorgniserre-          möchten wir dies zum Anlass nehmen, um Danke zu sagen:
     genden Virusvariante angenommen werden kann oder             - an die Anwohner am und um das Feuerwehrhaus
     bereits nachgewiesen wurde, kann keine Freitestung er-       -	den Grundstückbesitzern, bei denen wir im Jahr 2021
     folgen.                                                          Übungen durchführen durften
(8)	Freitestung möglich für Haushaltsangehörige und Kon-         - allen Bekannten und Freunden
     taktpersonen:                                                Ein besonderer Dank gehört der Einsatzabteilung mit ihren
	ab dem siebten Tag der Absonderung mit dem Vorliegen            Familien sowie der Altersabteilung für ihre ständige Hilfsbe-
     eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenent-        reitschaft im Jahr 2021.
     nahme frühestens an diesem Tag. Sofern die zuständige        Ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und ruhiges
     Behörde der positiv getesteten Person mitteilt, dass ein     Neues Jahr 2022 wünschen wir Ihnen.
     epidemiologischer Zusammenhang mit dem Vorliegen             Bleiben Sie gesund.
     einer besorgniserregenden Virusvariante angenommen           Für die Feuerwehr Fronreute Abt. Fronhofen
     werden kann oder bereits nachgewiesen wurde, kann            Alexander Stotz / Markus Trautmann / Florian Thoma
     keine Freitestung erfolgen.
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