Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und 08 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn 18
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn 1 Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 7 Tourismus 12 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen 14 Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen 21 Schulen 29 Herbstprogramm Volkshochschule 32 Kulturkreis 37 Vereine & Verbände 39 Kirche 56 Service: Die Gemeinde gratuliert 60 Service: Notfallbereitschaft 61 Service: Telefonliste Amt, Öffnungszeiten und Kreis 62 Service: Mängelmeldung 66 Service: AZV, Impressum 67 Service: Veranstaltungskalender 68 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den ge- meindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten”, „Nachrichten aus Mön- keberg” und „Heikendorfer Anzeiger”, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erschei- nen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemein- deweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Unterrichtung im Sinne der Amtsordnung! Bekanntgabe der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch, 22.08.2018 18.00 Uhr - Haupt-, Finanz- und Werkausschuss Mittwoch, 22.08.2018 19.00 Uhr - Amtsausschuss Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. 1
Amt Schrevenborn Einladung zur 1. öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Schrevenborn Am Mittwoch, 22.08.2018, findet um 19.00 Uhr im Ratssaal Heikendorf, die 1. öffentliche Sitzung des Amtsausschusses statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Pohl Amtsvorsteher Die Tagesordnung setzt sich vorbehaltlich von Ergänzungen und Änderungen wie folgt zu- sammen: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tages- ordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Öffentliche Mitteilungen und Anfragen 4. Wegeleitsystem 5. Neufassung Hauptsatzung 6. Entschädigungssatzung 7. Geschäftsordnung 8. Jahresrechnung Amt 9. Genehmigung Kündigung Personal AZV Nichtöffentlicher Teil 10. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen 2
Amt Schrevenborn Bekanntmachung des Gemeindewahlergebnisses in der Gemeinde Schönkirchen Auf Grund einer fehlerhaften Bekanntmachung der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Schönkirchen in der Juliausgabe der Schönkirchener Nachrichten, wird das gesamte Ergebnis der Gemeinde- wahl der Gemeinde Schönkirchen erneut bekannt gegeben. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 das folgende Ergebnis der Gemeindewahl vom 6. Mai 2018 festgestellt: Es wurden gewählt: Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeinde Schönkirchen Wahlkreis Familienname Vorname Partei/Wählergruppe 1 Falk-Schott Steffen Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1 Klaus Andreas Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2 Bohm -Ladehof Andreas Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2 Funke Mike Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 3 Velfe Anka Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 3 Schütt Ernst -Peter Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 4 Mordhorst Mario Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 4 Petersen Monika Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 5 Otto Moritz Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 5 Petersen Rüdiger Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Listenvertreterinnen und Listenvertreter in der Gemeinde Schönkirchen Lfd. Nr. Familienname Vorname Partei/Wählergruppe 1 Zimprich Peter Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 2 Pech Ute Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 4 Hoppe -Kossak Andrea Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 5 Zimprich Doris Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 1 Otten Mareike BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 2 Rulle Thomas BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 3 Lansberg Stefan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 4 Kohlmorgen Stefanie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 5 Schindler Volker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 1 Grams-Hinrichsen Carmen Freie Demokratische Partei (FDP) Alle übrigen Angaben des Gemeindewahlergebnisses können bei dem Gemeindewahlleiter während der Dienstzeit eingesehen werden. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Schönkirchen schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 06.08.2018 und endet am 05.09.2018. Heikendorf, den 06.08.2018 Der Gemeindewahlleiter gez. Hehenkamp 3
Amt Schrevenborn Tabelle I c zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses der Gemeindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018 Wahlberechtigte; Wählerinnen und Wähler Wahlberechtigte Wählerinnen und Wähler laut Wählerverzeichnis Urnenw ähler/ lfd. ungültige Gültige Wahlkreis insgesamt innen lt. Stimm- Urnenw ähler/ insgesamt Nr. nach § 18 Abs. Briefw ähler/ Stimmen Stimmen ohne Sperr- mit Sperr- (A1 + A2 abgabevermerk innen mit (B1 + B2a 3 GKWO innen vermerk "W" vermerk "W" + A3) im Wähler- Wahlschein + B2b) verzeichnis A1 A2 A3 A B1 B2a B2b B C D 1 Schönkirchen Nord 985 110 0 1.095 421 0 100 521 12 892 2 Schönkirchen Ost 1.079 135 0 1.214 487 0 128 615 6 1.136 3 Schönkirchen Mitte 977 73 0 1.050 383 0 70 453 9 822 4 Anschütz Nord 1.010 101 0 1.111 479 0 93 572 13 1.000 Anschütz Süd und 5 934 67 0 1.001 377 0 52 429 17 737 Schönkirchen Süd Schönkirchen insgesamt 4.985 486 0 5.471 2.147 0 443 2.590 57 4.587 Tabelle II c zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses der Gemeindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018 Verteilung der Stimmen auf die unmittelbaren Berwerberinnen und Bewerber Die gültigen Stimmen (Tabelle I, Spalte D) verteilen sich wie folgt: (Die gewählten Bewerberinnnen und Bewerber sind grau unterlegt) Name der Bewerberin/des Bewerbers Name der Partei Anzahl der Stimmen /Wählergruppe Wahlkreis 1 - Schönkirchen Nord Falk-Schott, Steffen CDU 182 Klaus, Andreas CDU 146 Zimprich, Doris SPD 116 Mahlich, Peter SPD 116 Kohlmorgen, Rainer GRÜNE 128 Scheer, Anna-Lena GRÜNE 142 Arens, Jörn FDP 62 Wahlkreis 2 - Schönkirchen Ost Bohm-Ladehof, Andreas CDU 239 Funke, Mike CDU 214 Zimprich, Peter SPD 160 Hoppe-Kossak, Andrea SPD 166 Schindler, Volker GRÜNE 150 Dethardt, Herbert GRÜNE 119 Völk, Dominik FDP 88 4
Amt Schrevenborn Name der Bewerberin/des Bewerbers Name der Partei Anzahl der Stimmen /Wählergruppe Wahlkreis 3 - Schönkirchen Mitte Velfe, Anka CDU 192 Schütt, Ernst-Peter CDU 170 Krüdener, Angela SPD 97 Hardrath, Mario SPD 113 Lansberg, Stefan GRÜNE 92 Heller, Dieter GRÜNE 105 Grams-Hinrichsen, Carmen FDP 53 Wahlkreis 4 - Schönkirchen Nord Mordhorst, Mario CDU 201 Plücker, Nele CDU 156 Schmielau, Martin SPD 162 Petersen, Monika SPD 180 Otten, Mareike GRÜNE 133 Rulle, Thomas GRÜNE 134 Schulz, Heino FDP 34 Wahlkreis 5 - Anschütz Süd mit Schönkirchen Süd Otto, Moritz CDU 128 Stich, Thorsten CDU 104 Pech, Ute SPD 119 Petersen, Rüdiger SPD 120 Kohlmorgen, Stefanie GRÜNE 99 Petersen, Jörg GRÜNE 90 Hinrichsen, Peter FDP 43 Schulz, Annegreth FDP 34 Tabelle III c zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses der Ge meindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018 Verteilung der Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen Von den gültigen Stimmen entfallen auf: lfd. Name der Partei / Wählergruppe Stimmen Wahlkreis Nr. CDU SPD GRÜNE FDP insgesamt 1 Schönkirchen Nord 328 232 270 62 892 2 Schönkirchen Ost 453 326 269 88 1.136 3 Schönkirchen Mitte 362 210 197 53 822 4 Anschütz Nord 357 342 267 34 1.000 Anschütz Süd und 5 232 239 189 77 737 Schönkirchen Süd gesamt 1.732 1.349 1.192 314 4.587 absolut 37,76% 29,41% 25,99% 6,85% 100,00% in Prozent 5
Amt Schrevenborn Tabelle IV c zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses der Gemeindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018 Verteilung der Sitze 1. Verhältnismäßiger Sitzanteil (§ 10 Abs . 2 GKWG) Teilungs zahlen und Sitzfolge nach dem Höchs tzahlenverfahren: Zahl, durch w elche die Name der Partei/Wählergruppe Stimmen auf der Liste geteilt w erden CDU SPD GRÜNE FDP Bruchteil d. Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Sitzfolge Sitzfolge Sitzfolge Sitzfolge Stimmen a.d. Liste Stimmen Stimmen Stimmen Stimmen Gesamtzahl d. absolut Stimmen a.d. Liste 1.732 1.349 1.192 314 0,5 3.464,00 1 2.698,00 2 2.384,00 3 628,00 8 1,5 1.154,67 4 899,33 5 794,67 6 209,33 2,5 692,80 7 539,60 9 476,80 11 125,60 3,5 494,86 10 385,43 12 340,57 14 89,71 4,5 384,89 13 299,78 16 264,89 18 69,78 5,5 314,91 15 245,27 19 216,73 57,09 6,5 266,46 17 207,54 183,38 48,31 7,5 230,93 20 179,87 158,93 41,87 2. Anzahl der Sitze aus den Listen (§10 Abs.32 GKWG) Name der Partei/Wählergruppe CDU SPD GRÜNE FDP Verhältnismäßiger Sitzanteil 7 6 5 1 Anzahl der in den Wahlkreisen 8 2 0 0 direkt gewählten Bewerber/innen Anzahl der aus den Listen zuzuteilenden Sitze 0 4 5 1 Mehrsitze 1 0 0 0 Gesamtsitze 8 6 5 1 6
Amt Schrevenborn Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn ABSCHRIFT Tagesordnung: Niederschrift Öffentlicher Teil Konstituierende Sitzung des Amtsausschusses 1 Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Amtsvor- steher Sitzungstermin: Donnerstag, 05.07.2018 2 Einwohnerfragestunde Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr 3 Mitteilungen und Anfragen Sitzungsende: 19:30 Uhr 4 Feststellung des ältesten anwesenden Ort, Raum: Ratssaal Heikendorf, Mitglieds des Amtsausschusses Dorfplatz 2, 5 Wahl der Amtsvorsteherin / des Amtsvor- 24226 Heikendorf stehers unter Leitung des ältesten Mit- glieds Anwesenheit: 6 Verpflichtung der Amtsvorsteherin / des Herr Gerd Radisch Bürgermeister Amtsvorstehers Herr Andreas Bohm-Ladehof 7 Wahl der Stellvertreter/innen der Amts- Gemeindevertreter vorsteherin / des Amtsvorstehers Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter 8 Wahl der Mitglieder und stellvertreten- Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter den Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter Werkausschusses Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter 9 Wahl der/des Vorsitzenden und stellver- Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter tretenden Vorsitzenden des Haupt-, Herr Tade Peetz Bürgermeister Finanz- und Werkausschusses Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter 10 Wahl der Stellvertreter/innen des Amts- Herr Gerald Baden Gemeindevertreter direktors mit Ernennung und Vereidi- Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter gung Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter 11 Beschlussfassung über die Geschäfts- Herr Alexander Orth Gemeindevertreter ordnung des Amtsausschusses und Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin seines Ausschusses Herr Thure Spitz Gemeindevertreter Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin Protokoll: Frau Andrea Hamann-Wilke Öffentlicher Teil Gemeindevertreterin Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter Zu 1 Eröffnung, Begrüßung, Feststellung Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin der Beschlussfähigkeit durch den Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter Amtsvorsteher Vorlage: AA/0132/2018 Weitere Anwesende: Der stellvertretende Amtsvorsteher Dietmar Herr Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor Katzer eröffnet die von ihm einberufene erste Herr Christoph Kuhl Amt Schrevenborn Sitzung nach der Kommunalwahl. Er stellt die Anwesenheit der gewählten Mitglieder sowie Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben die Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses Vorsitz gez. Dietmar Katzer/Hans-Herbert Pohl fest. Protokollführung gez. Thomas Kussin Zu 2 Einwohnerfragestunde Für die Richtigkeit der Abschrift: Vorlage: AA/0134/2018 gez. Alexandra von Elm Eine Bürgerin fragt, ob die Gemeinde Heiken- dorf veranlassen könnte, dass Planken am 7
Amt Schrevenborn Hafen errichtet werden, um den Einstieg in Zum 1. Stellvertreter des Amtsvorstehers den Fördedampfer für Radfahrer/innen zu wird gewählt: Herr Steffen Falk-Schott ermöglichen. Beratungsergebnis: Anwesend: 77 Herr Bürgermeister Peetz antwortet, dass Dafür: 68 diese Angelegenheit geprüft wird. Dagegen: - Enthaltung/en: 9 Zu 3 Mitteilungen und Anfragen Vorlage: AA/0135/2018 Zum 2. Stellvertreter des Amtsvorstehers Herr AD Hehenkamp teilt mit, dass am heu- wird gewählt: Herr Thure Spitz tigen Tage ein Gespräch mit Herrn Ubben - Beratungsergebnis: Vineta- dem künftigen Betreiber der Amtsbus- Anwesend: 77 linie geführt wurde. Dafür: 68 Herr AD Hehenkamp teilt mit, dass das Wege- Dagegen: - leitsystem Ende August 2018 im Amtsaus- Enthaltung/en: 9 schuss beschlossen werden soll und anschlie- ßend ein Workshop stattfindet. Zu 8 Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Zu 4 Feststellung des ältesten anwesenden Haupt-, Finanz- und Werkaus- Mitglieds des Amtsausschusses schusses Vorlage: AA/0136/2018 Vorlage: AA/0141/2018 Für die Wahl des Vorsitzenden wird als äl- Beschluss testes Mitglied Herr Andreas Bohm-Ladehof Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder festgestellt. des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses werden die nachfolgend aufgeführten Amts- Zu 5 Wahl der Amtsvorsteherin / ausschussmitglieder gewählt: des Amtsvorstehers unter Leitung Mitglieder Stellvertretende Mitglieder des ältesten Mitglieds Vorlage: AA/0137/2018 1. Mitglied Dietmar Katzer Claudia Zempel Wahl 2. Mitglied Peter Zimprich Rüdiger Petersen In das Amt des Amtsvorstehers wählt der 3. Mitglied Alexander Orth Hans-Herbert Pohl Amtsausschuss aus seiner Mitte Hans-Her- 4. Mitglied Thomas Rulle Murat Birkandan bert Pohl 5. Mitglied Frank Jakumeit Olaf Bartels Beratungsergebnis: 6. Mitglied Thure Spitz Regina Bothur Anwesend: 77 7. Mitglied Tade Peetz Dr. Bettina Bonde Dafür: 77 Dagegen: - 8. Mitglied Andreas Bohm-Ladehof Mario Mordhorst Enthaltung/en: - 9. Mitglied Hildegard Mersmann Andrea Hamann-Wilke Zu 6 Verpflichtung der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers Beratungsergebnis: Vorlage: AA/0138/2018 Anwesend: 77 Der Amtsvorsteher wird durch das älteste Dafür: 77 Mitglied per Handschlag auf die gewissenhafte Dagegen: - Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet Enthaltung/en: - und in sein Amt eingeführt. Zu 9 Wahl der/des Vorsitzenden und Zu 7 Wahl der Stellvertreter/innen stellvertretenden Vorsitzenden der Amtsvorsteherin / des Haupt-, Finanz- und des Amtsvorstehers Werkausschusses Vorlage: AA/0139/2018 Vorlage: AA/0142/2018 Wahl Wahl 8
Amt Schrevenborn Zum Vorsitzenden des Haupt-, Finanz- und Zum 2. Stellvertreter des Amtsdirektors wird Werkausschusses wird gewählt: Herr Alexander Orth gewählt. Herr Dietmar Katzer Beratungsergebnis: Beratungsergebnis: Anwesend: 77 Anwesend: 77 Dafür: 68 Dafür: 65 Dagegen: - Dagegen: - Enthaltung/en: 9 Enthaltung/en: 12 Zum 3. Stellvertreter des Amtsdirektors wird Zum 1. Stellvertreter wird gewählt: Herr Olaf Bartels gewählt. Herr Thomas Rulle Beratungsergebnis: Beratungsergebnis: Anwesend: 77 Anwesend: 77 Dafür: 68 Dafür: 68 Dagegen: - Dagegen: - Enthaltung/en: 9 Enthaltung/en: 9 Ernennung und Vereidigung Zum 2. Stellvertreter wird gewählt: Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde Herr Andreas Bohm-Ladehof zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten wird Beratungsergebnis: Frau Hildegard Mersmann Anwesend: 77 zur 1. stellvertretenden Amtsdirektorin Dafür: 68 vereidigt; Dagegen: - Herr Alexander Orth Enthaltung/en: 9 zum 2. stellvertretenden Amtsdirektor vereidigt; Zu 10 Wahl der Stellvertreter/innen des Herr Olaf Bartels Amtsdirektors mit Ernennung und zum 3. stellvertretenden Amtsdirektor Vereidigung vereidigt. Vorlage: AA/0140/2018 Herr Falk-Schott beantragt für die CDU das Sie leisten den Beamteneid gemäß § 47 gebundene Vorschlagsrecht. Landesbeamtengesetz. Wahl Zu 11 Beschlussfassung über die Zur 1. Stellvertreterin des Amtsdirektors wird Geschäftsordnung des Frau Hildegard Mersmann gewählt. Amtsausschusses und seines Beratungsergebnis: Ausschusses Anwesend: 77 Vorlage: AA/0143/2018 Dafür: 68 Beschluss Dagegen: - Der TOP wird abgesetzt. Enthaltung/en: 9 9
Amt Schrevenborn Hans-Herbert Pohl gard Mersmann (CDU) gewählt. Zweiter Stell- neuer Amtsvorsteher vertreter ist Alexander Orth (Heikendorf/ SPD), dritter Olaf Bartels (Heikendorf/Grüne). Neuer Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und Hans-Herbert Pohl (CDU) ist in der konstituie- Werkausschusses ist Dietmar Katzer (Mönke- renden Sitzung des Amtsausschusses zum berg/SPD) mit seinen Stellvertretern Thomas neuen Amtsvorsteher des Amtes Schreven- Rulle (Schönkirchen/Grüne) und Andreas born gewählt worden. Als einziger Kandidat Bohm-Ladehof (Schönkirchen/CDU). wurde der Heikendorfer in offener Wahl ein- stimmig zum Nachfolger von Eckhard Jensen Die Mitglieder im Hauptausschuss und (Schönkirchen,CDU) gewählt, der sich aus der Kommunalpolitik zurückgezogen hat. ihre persönlichen Vertreter sind: Er sei zwar Heikendorfer Gemeindevertreter, • Dietmar Katzer (Mönkeberg/SPD) vertrete als Amtsvorsteher aber die Interessen /Vertretung: Claudia Zempel (UWG) des Amtes. "Wir können aus unserem Amt • Peter Zimprich (Schönkirchen/SPD) gemeinsam sicher noch etwas mehr machen", / Rüdiger Petersen (SPD) so Pohl. In seiner ersten Amtshandlung verab- • Alexander Orth (Heikendorf/SPD) schiedete er anschließend die ausgeschiede- / Hans-Herbert Pohl (CDU) nen Amtsausschussmitglieder Frauke Sander • Thomas Rulle (Schönkirchen/Grüne) aus Heikendorf, Dr. Olaf Bastian aus Schön- / Murat Birkandan (Mönkeberg/Grüne) kirchen und Mönkebergs Ex-Bürgermeister • Frank Jakumeit (Heikendorf/Grüne) Jens Heinze, der auch 1. stellvertretender / Olaf Bartels (Grüne) Amtsdirektor war. • Thure Spitz (Heikendorf/UWH) Alle weiteren Wahlen gingen ebenfalls in offener / Regina Bothur (UWH) Abstimmung über die Bühne. Der erste stell- • Tade Peetz (Heikendorf/CDU) vertretende Amtsvorsteher heißt Steffen Falk- / Dr. Bettina Bonde (FDP) Schott (Schönkirchen/CDU), zweiter Stell- • Andreas Bohm-Ladehof (Schönkirchen vertreter ist Thure Spitz (Heikendorf /UWH). / CDU)/Mario Mordhorst (CDU) Zur ersten stellvertretenden Amtsdirektorin • Hildegard Mersmann (Mönkeberg/CDU) wurde Mönkebergs Bürgermeisterin Hilde- / Andrea Hamann-Wilke (CDU) Der neue Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl (links) hier bei der Verabschiedung von Jens Heinze aus dem Amtsausschuss. © CK 10
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn sucht zum 01.08.2019 eine/n Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung. Als Dienstleister für die Bürger/innen bietet das Amt Schrevenborn Verwaltungsfachangestell- ten ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, das von rechtlichen Hintergründen über orga- nisatorische Verwaltungsaufgaben bis hin zu wirtschaftlichen Abläufen reicht. Ob in den Gemeindebüros, im Hauptamt, Ordnungsamt, Standesamt, in der Finanzverwaltung, Bauver- waltung oder Sozialverwaltung. Kurz gesagt: in allen Bereichen der Amtsverwaltung sind Ver- waltungsfachangestellte tätig. Die Ausbildung beginnt am 01.08.2019 und dauert drei Jahre. In dieser Zeit erfolgt die praktische Ausbildung durch qualifi- zierte Ausbilder/innen in den verschiedenen Fachbereichen der Amtsverwaltung (z.B. Einwohnermeldeamt, Personalabteilung, Finanzen, Bauverwaltung, Ordnungsamt und Soziales) und die fachtheoretische Ausbildung in der Berufsschule in Plön in Schulblöcken von 6 – 8 Wochen Dauer. An der Verwaltungsaka- demie in Bordesholm finden der Verwaltungseinführungslehrgang mit der Zwischenprüfung (ca. 6 Wochen im Herbst 2020) und der Verwaltungsabschlusslehrgang mit der Abschlussprü- fung (ca. 12 Wochen im Frühjahr 2022) statt. Was die Bewerber/innen mitbringen müssen: • einen qualifizierten Mittleren Schulabschluss • das Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen • ein bürger- und serviceorientiertes Verhalten • Teamfähigkeit • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit Wir bieten: • eine qualifizierte Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten • ein Ausbildungsentgelt nach Tarifvertrag o 1. Ausbildungsjahr: 968,26 brutto o 2. Ausbildungsjahr: 1.018,20 brutto o 3. Ausbildungsjahr: 1.064,02 brutto • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr • eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden bei gleitender Arbeitszeit Bewerbungen mit Zeugniskopien, Lebenslauf und Lichtbild werden bis zum 16.09.2018 an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erbeten oder per E- Mail mit max. 2 Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de. Telefonische Auskunft erteilt Frau Martina Meyer unter der Nummer 0431/2409-110. 11
Tourismus Tourismus Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Veranstaltungshighlights im August Die Veranstaltungen im August beginnen am 03. August von 18.30 bis 21 Uhr mit einer Leiden- schaft in Klang & Tanz beim Sundowner Tango-Variado am Hauptstrand von Heikendorf. Das Duo „Tango Variado" feuert mit Akkordeon, Saxophon und Klavier den Heikendorfer Strand ein – zum Zuhören und Tanzen in den Sonnenuntergang. Das „BlauPause-Picknick" bietet am 05. August von 14 bis 17 Uhr einen tollen Blick über die Kieler Förde von der Mönkeberger Germaniakoppel. Das Picknick erfolgt aus dem eigenen Korb, alternativ gibt es vor Ort einen Verkauf von leckeren Snacks und Getränken. Passend zum Motto und zum Meer werden die Gäste gebeten, in blauer Kleidung zu erscheinen. Am 23. August um 19.30 Uhr lädt die Heikendorfer Bücherinsel und die Gemeindebücherei zu einer Lesung am Kitzeberger Strand vor dem Kiek ut ein. Roswitha Menke erzählt: „Glücksbe- ben – eine lächelnde Grat-wanderung voller Poesie und Lebensfreude". Eintritt: 12 Euro inkl. Imbiss. Der August klingt dann wieder mit den Strandnoten Classics am Hauptstrand von Heikendorf aus. Am 25. August von 14 bis 16 Uhr sorgt das Akustik-Coverduo Lux & Wolff mit Hits von den 70ern bis heute für einen atmosphärischen Nachmittag. Aktiv in der Natur Wandern auf dem Fördewanderweg zwischen Heikendorf und Mönkeberg, Schnuppergolfen auf dem Kitzeberger Grün, Stand Up Paddling (SUP) auf der Schwentine oder Westernreiten in Schönkirchen? Die Urlaubsregion Kieler Förde ist mit ihrer Küste, den weitläufigen Feld- und Waldland- schaften und dem Wasserwanderrevier Schwentine ein idealer Platz für Aktivitäten in der Natur. Der „Aktivlotse“ bündelt die vielfältigen Angebote der Region für in- teressierte Gäste und Einheimische. Erhältlich ist er kostenfrei in der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen, im Heikendorfer Rathaus sowie in den Gemeindebüros von Schönkirchen und Mönkeberg. Sommerzeit ist zudem Fahrrad-Zeit. Mit dem Fahrrad rund um Heikendorf heißt die Tourenplan, in dem der Freundeskreis der Gemeindebücherei sieben Touren zusammengestellt hat (wie in der Juli-Ausgabe berichtet). 12
Tourismus Ausführlich beschrieben werden in Text, Bildern und auf aktuellen Karten die Touren inklusive Ausflugs- und Einkehrtipps entlang der Strecken. Es geht von „Wind, Möwen und Meer“ über „Stock und Stein“ zur „Tour de Café“. Für eine Spende von 5 Euro ist es ab sofort im Pressezen- trum Nolte am Schmiedeplatz, in der Heikendorfer Bücherinsel, im Kiek ut in Kitzeberg und im Hafenmeisterbüro in Möltenort erhältlich. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Franziska Schelske vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, franziska.schelske@amt-schrevenborn.de) SEIT 1907 – Blumenfachgeschäft – Kätnersredder 58 - Telefon Kiel (04 31) 20 28 24 www.blumen-kistenmacher.de Wir bieten ein reichhaltiges Sortiment an Pflanzen für drinnen und draußen und fertigen floristische Arbeiten für jeden Anlass! Mo.-Fr. 8.00 - 18.00, Sa. 8.00 - 13.00 Uhr, Sonntagsverkauf von 10.00 - 12.00 Uhr P direkt am Haus 13
Gemeinde Schönkirchen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Schönkirchener Nachrichten“, die in der Regel monat- lich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst ar- beitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Das gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und ist ferner im Gemeinde- büro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Unterrichtung im Sinne der Gemeindeordnung! Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertre- tung werden durch Aushang im Gemeindebüro mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be- kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Dienstag, 21.08.2018 19.30 Uhr - Schulleiterwahlausschuss Sitzungsort: Sitzungssaal im Gemeindebüro Schönkirchen Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. Bekanntmachung 15. August 2018 bis einschließlich über die Änderung des 17. September 2018 Plangeltungsbereiches und über die erneute öffentliche Auslegung in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer des Entwurfs 1.29 während der Dienststunden des Bebauungsplanes Nr. 44 “Erweiterung Gewerbegebiet Söhren V“ Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und (BauGB) von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Der vom Ausschuss für Bauwesen und Um- und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr welt der Gemeinde Schönkirchen in der Sit- Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zung am 27.06.2018 gebilligte und zur Ausle- gung beschlossene Entwurf der Planzeich- öffentlich aus. Die Unterlagen können wäh- nung (Teil A) und textlichen Festsetzungen rend dieser Zeit auch im Gemeindebüro (Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 44 “Erweite- Schönkirchen, Mühlenstr. 48 in 24232 rung Gewerbegebiet Söhren V“ und der durch Schönkirchen eingesehen werden. Termine den Ausschuss für Bauwesen und Umwelt außerhalb dieser Zeiten können auch unter gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen der Telefonnummer 0431/2409-321 verein- vom bart werden. 14
Gemeinde Schönkirchen Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. ne Straßenbau Blatt 1 und 2, Lagepläne Kanal- Die Planung zum Bebauungsplan Nr. 44 “Er- bau Blatt 1 und 2, Längsschnitte Straßenbau weiterung Gewerbegebiet Söhren V“ für das sowie ein Ausbauquerschnitt öffentlich aus. Gebiet östlich des Gewerbegebietes Söhren, Weiterhin liegen folgende umweltrelevante östlich der B 502, südwestlich des Mönkeber- und sonstige Unterlagen öffentlich aus und ger Weges und nordwestlich der Schönberger sind verfügbar: Landstraße (L 50) sieht als wesentliches Pla- - Umweltbericht mit integrierter Grünord- nungsziel die Erweiterung des Gewerbegebie- nungsplanung tes (GE) mit gliedernden Grün- u. Maßnah- - Grünordnungsplan – Entwicklung - menflächen sowie die Ausweisung einer Grün- - Grünordnungsplan – externer Ausgleich- fläche mit der Zweckbestimmung “Dauer- - Artenschutzbericht (ASB) kleingärten“ vor. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die Dem Umweltbericht sind folgende Arten gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde zu umweltbezogener Informationen zu entneh- fördern. Da in dem Gewerbegebiet 'Söhren V' men: keine freien Baugrundstücke mehr zur Verfü- Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzu- gung stehen, soll das Gewerbegebiet erweitert standes und Prognose über die Entwicklung werden. des Umweltzustands. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange 44 liegt im Ortsteil Schön- kirchen. Das Plangebiet liegt nordwestlich der 'Schönberger Landstraße' (L 50). Es wird im Westen durch das Gewerbegebiet 'Söhren', im Nordwesten durch die Bundesstraße B 502 sowie im Nordosten durch die Straße 'Mönke- berger Weg' begrenzt. Im Osten reicht das Plange- biet bis an die Siedlungs- grundstücke am 'Mönke- berger Weg' heran. Die Erweiterung des Plan- geltungsbereiches erfolgt zugunsten der Anbindung an den Zubringer zur B 502. Die Flächengröße des Gel- tungsbereiches beträgt ca. 19,7 ha. Der Geltungsbereich ist auch aus dem nachste- hend abgedruckten Plan- auszug ersichtlich. Mit dem Entwurf des Be- bauungsplanes Nr. 44 “Erweiterung Gewerbege- biet Söhren V“ liegen das Verkehrsgutachten, die lärmtechnischen Unter- suchung und die Lageplä- 15
Gemeinde Schönkirchen werden die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, der Temperatur und zur Verminderung der Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Biolo- Verdunstungsrate infolge der überbauten gische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutz- und versiegelten Flächen sowie zu den Aus- zweck von FFH- und Vogelschutzgebieten, wirkungen auf das Lokalklima. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- o Schutzgut Landschaft: und sonstige Sachgüter sowie die Vermeidung Es werden Aussagen getroffen zur erhebli- von Emissionen, sachgerechter Umgang mit chen Veränderung des Landschaftsbildes Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuer- durch den deutlichen Grünverlust und den barer Energien, sparsamer Umgang mit Ener- Verlust von Dauergrünland, zu dem beweg- gie, die Auswirkungen auf Landschaftsplan- ten Geländerelief welches großflächig nivel- Darstellungen und die Auswirkungen auf sons- liert werden muss und zur Veränderung des tige umweltbezogene Pläne sowie die Erhal- Orts- und Landschaftsbildes durch den tung bestmöglicher Luftqualität und Wechsel- Verlust von zahlreichen Kleingärten an der wirkungen und -beziehungen zwischen den Schönberger Landstraße. Schutzgütern betrachtet. o Schutzgut biologische Vielfalt: Die konkreten wesentlichen Auswirkungen Es werden Aussagen getroffen zu den be- auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet deutsamen naturnahen Strukturen welche stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: weitgehend verloren gehen bzw. durch die o Schutzgut Pflanzen und Tiere: großflächige Gewerbeansiedlung in ihren Es werden Aussagen getroffen zur umfang- Funktionen gestört werden und zu den Le- reichen Beanspruchung und Überbauung bensraumfunktionen von verbleibenden von Grünland unterschiedlicher Ausprä- Knicks und knickähnlichen Strukturen. gung und zur Beanspruchung von Ackerflä- o Schutzgut Mensch, Gesundheit, chen, zur Verdrängung von Amphibienarten Bevölkerung: durch den Verlust von naturnahen Feucht- Es werden Aussagen getroffen zum Verlust lebensräumen, zu den Knicks sowie zur Be- des bisher unbebauten Freiraums, zu den deutung der Knicks für wildlebende Tierar- angrenzenden Wohnsiedlungen, zur Bau- ten, zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- phase sowie zum unversperrten Blick in die maßnahmen und zu artenschutzrechtlichen freie Landschaft welcher zumindest stre- Ausgleichsmaßnahmen. ckenweise verloren geht. o Schutzgut Boden: o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Es werden Aussagen getroffen zu den auf- Es werden Aussagen getroffen zu den ar- grund der Flächengröße deutlichen Eingrif- chäologischen Untersuchungen, zu dem fen in den Boden und den Wasserhaushalt, vergleichsweise gut ausgeprägten Knick- zum Geländerelief, zu den Eingriffen in netz welches einen wertvollen Bestandteil Form von Flächennivellierungen, und zur der historischen Kulturlandschaft darstellt Störung des Bodenwasserhaushalts durch und zu den Schutzabständen im Über- Versiegelung sowie Entwässerung und Ver- gangsbereich zur Wohnnutzung. dichtung des Bodens. o Vermeidung von Emissionen, o Schutzgut Wasser: sachgerechter Umgang mit Abfällen Es werden Aussagen getroffen zu den Aus- und Abwässern: wirkungen auf den Wasserhaushalt, durch Es werden Aussagen getroffen zur ord- Beeinträchtigungen des Bodens durch groß- nungsgemäßen Wertstoff- und Restmüllent- flächige Versiegelung und Verdichtung, zum sorgung, zum anfallenden Regenwasser Grundwasser / Schichtenwasser und zum und zur Beseitigung des Schmutzwassers. Grundwasserstand und zum Regenrückhal- o Nutzung erneuerbarer Energien, tebecken. sparsamer Umgang mit Energie: o Schutzgut Luft: Es werden Aussagen dazu, dass die Festset- Es werden Aussagen getroffen zu möglichen zungen des Bebauungsplanes energiespa- Luftbelastungen und zu möglichen Verände- rende Bauweisen ermöglichen und die Nut- rungen der Luftströmungen zung von Dachflächen für z. B. Sonnenkol- o Schutzgut Klima: lektoren oder Fotovoltaik zulassen. Es werden Aussagen getroffen zur Erhöhung 16
Gemeinde Schönkirchen o Auswirkungen auf Landschaftsplandarstel- und Behördenbeteiligung (gem. § 4 Abs. 2) lungen sowie sonstige umweltbezogene Pläne: BauGB sowie der Vermerk über den am Es wird die Aussage getroffen zu dem aktu- 02.11.2017 durchgeführten Scopingtermin ell geltenden Landschaftsplan der Gemein- (= frühzeitige Beteiligung der Behörden und de Schönkirchen, zu der geplanten Fort- der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach schreibung des Landschaftsplanes und zur § 4 Abs. 1 BauGB) zur Aufstellung des Bebau- geplanten Neuaufstellung des Flächennut- ungsplanes Nr. 44 zur öffentlichen Einsicht- zungsplanes. nahme aus. o Erhaltung bestmöglicher Luftqualität Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage Es wird die Aussage getroffen, dass exakte der Landschaftsplan der Gemeinde Schönkir- Prognosen in Bezug auf die tatsächlichen chen in der Amtsverwaltung Schrevenborn, Emissionen sind zurzeit nicht möglich. Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 o Wechselwirkungen und –beziehungen eingesehen werden (extra Ordner). zwischen den Schutzgütern: Die der Planung zugrunde liegenden Vorschrif- Es wird die Aussage getroffen, dass im Zu- ten, auf die im Bebauungsplanentwurf verwie- sammenhang mit Wechselwirkungen und sen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, -beziehungen von einem mittelschweren Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN- Eingriff ausgegangen wird. Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntma- aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 chung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszu- BauGB liegen vor und ebenfalls aus: legenden Unterlagen im Internet unter der o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme Adresse www.schoenkirchen.de Politik & Ver- der unteren Naturschutzbehörde vom waltung, Amtliche Bekanntmachungen einge- 14.02.2018 zu den Knickschutzstreifen stellt und über den Digitalen Atlas Nord des und Knicks, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilan- Landes Schleswig-Holstein zugänglich. zierung, zu den Baumfällungen, zu dem Be- Während der Auslegungsfrist können alle an leuchtungskonzept, zum Niestplatzersatz, der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Landschaftsplan sowie zu Gründä- und umweltbezogenen Stellungnahmen einse- chern. hen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme oder während der Dienststunden zur Nieder- der Wasserbehörde vom 14.02.2018 zur schrift abgeben. Ebenso kann sich die Öffent- wasserrechtlichen Bewertung, zum Regen- lichkeit während der Auslegungsfrist über die rückhaltebecken, zum Oberflächenwasser allgemeinen Ziele sowie über die wesentlichen und zur Schmutzwasserbeseitigung. Auswirkungen der Planung unterrichten las- o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt sen. Kindern und Jugendlichen wird gleicher- und ländliche Räume – untere Forstbehörde maßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über - vom 31.01.2018 zum Feucht-/Bruchwald, die Planungen unterrichten zu lassen. zur Abholzung der Waldfläche und zur Wald- Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz umwandlung. 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz o AG-29 Arbeitsgemeinschaft der anerkann ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 ten Naturschutzverbände in Schleswig-Hol- Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ge- stein vom 23.02.2018 zum Flächenver- mäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechts- brauch, zur Erhaltung von Grünzügen, zu behelfsgesetz mit allen Einwendungen ausge- Anpflanzungen und Nisthilfen, zu Vögeln, schlossen, die sie im Rahmen der Auslegungs- zu Amphibienvorkommen, zur Fleder- frist nicht oder nicht rechtzeitig geltend ge- mauserfassung und zur Ausgleichsfläche. macht hat, aber hätte geltend machen können. Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die durch den Ausschuss für Bauwesen und Heikendorf, den 11.07.2018 Umwelt am 27.06.2018 beschlossene Abwä- Amt Schrevenborn gung der vorgebrachten Anregungen aus den Der Amtsdirektor Beteiligungsverfahren zur bereits erfolgten im Auftrag Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 2) gez. Böttcher 17
Gemeinde Schönkirchen Bekanntmachung bauungsplanes verfolgt das Planungsziel der über die öffentliche Auslegung des Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbe- Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 51 darf mit der Zweckbestimmung “Sozialen "Neubau Kita (Kindertagesstätte) Zwecken dienende Einrichtung“, um die Er- richtung einer Kindertagesstätte zu ermögli- Hörn 6" der Gemeinde Schönkirchen chen. für das Grundstück "Hörn 6", Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gemarkung Schönkirchen, Flur 4 Nr. 51 liegt südlich der Kirche und östlich der nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Sportanlagen (Tennisplätze, Sportplatz). Es grenzt an die bestehende Wohnbebauung in Der vom Ausschuss für Bauwesen und Um- der Straße 'Hörn' an. welt der Gemeinde Schönkirchen in seiner Der Geltungsbereich wird von einer Wiese ein- Sitzung am 27.06.2018 gebilligte und zur genommen. Auf der Wiese stockt ein hecken- Auslegung beschlossene Entwurf des Bebau- artiger Gehölzsaum. Ferner stocken auf der ungsplanes Nr. 51 "Neubau Kita (Kindertages- Wiese Obstbäume. Die Wiese hat den Charak- stätte) Hörn 6" und die Begründung dazu lie- ter einer extensiv gepflegten Grünanlage. Die gen vom Flächengröße des Geltungsbereiches beträgt 15. August 2018 bis einschließlich ca. 0,6 ha. 17. September 2018 Der Geltungsbereich ist auch aus dem nach- stehend abgedruckten Planauszug ersichtlich. in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer Ebenfalls liegen in dem genannten Zeitraum 1.29 während der Dienststunden die durch den Ausschuss für Bauwesen und Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Die Unter- lagen können während dieser Zeit auch im Ge- meindebüro Schönkir- chen, Mühlenstr. 48 in 24232 Schönkirchen ein- gesehen werden. Termine außerhalb dieser Zeiten können auch unter der Telefonnummer 0431/ 2409-321 vereinbart wer- den. Der Beschluss wird hier- mit bekanntgemacht. Die Aufstellung des Be- 18
Gemeinde Schönkirchen Umwelt am 27.06.2018 beschlossene Abwä- sowie zu den Einzelbäumen, zu den Laubge- gung der vorgebrachten Anregungen aus den hölzhecken und zur artenschutzrechtlichen Beteiligungsverfahren zu der bereits erfolgten Prüfung Aussagen getroffen. Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbetei- o Schutzgut Boden: ligung zur Einsichtnahme aus. Es werden Aussagen dazu getroffen, dass mit dem Bauvorhaben ein Eingriff in den Weiter liegen folgende umweltbezogene Unter- Boden und in den Wasserhaushalt verbun- lagen / umweltrelevanten Informationen zur den ist und dass wertvoller Boden einer Einsichtnahme vor: Obstwiese versiegelt wird. Weiter zur Bean- • Umweltbericht mit integrierter Grünord- spruchung des Bodens während der Bau- nung phase und der daraus resultierenden Ver- • Grünordnungsplan - Bestand und Entwick- dichtung, Umlagerung und möglicherweise lung – auch Verschmutzung des Bodens sowie zur • Artenschutzbericht (ASB) Nivellierung der gewachsenen Gelände- Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage oberfläche. der Landschaftsplan der Gemeinde Schönkir- o Schutzgut Wasser: chen in der Amtsverwaltung Schrevenborn, Es werden Aussagen getroffen zur Beein- Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29 trächtigungen des Bodens durch Versiege- eingesehen werden. lung und Verdichtung die auch Auswirkun- Die der Planung zugrunde liegenden Vor- gen auf den Wasserhaushalt haben, weil das schriften, auf die im Bebauungsplanentwurf Regenwasser über die Oberfläche abgespült verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Er- wird, statt dem Grundwasser zugeführt zu lasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften werden. Weiter werden Aussagen zur Versi- und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden ckerung, zur Grundwasserneubildung und Fassung), können ebenfalls eingesehen wer- zur Bodenverdichtung. den. o Schutzgut Luft: Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Es werden Aussagen dazu getroffen, dass Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Boden, Aufgrund des insgesamt eher kleineren Bau- Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische vorhabens Beeinträchtigungen des Schutz- Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck von gutes Luft durch das Vorhaben nicht zu er- FFH- und Vogelschutzgebieten, auf Mensch, warten sind. Gesundheit und Bevölkerung, auf Kultur- und o Schutzgut Klima: sonstige Sachgüter, auf Vermeidung von Emis- Es werden Aussagen dazu getroffen, dass es sionen, sachgerechter Umgang mit, Abfällen nicht zu einer kleinklimatischen Verände- und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Ener- rung infolge einer Aufheizung durch die gien, sparsamer Umgang mit Energie, Auswir- ausgesprochen großflächige Bebauung kungen auf Landschaftsplan-Darstellungen, kommen wird sowie zu dem Verlust von Erhaltung bestmöglicher Luftqualität sowie Bäumen, Gebüschen und von Wiesenfläche sonstige umweltbezogene Pläne sowie auf welche eine wertvolle Funktionen für das Wechselwirkungen und –beziehungen geprüft. Kleinklima übernehmen. Die umweltbezogenen Informationen zu den o Schutzgut Landschaft: einzelnen Schutzgütern sind in Kurzform Es werden Aussagen zur Veränderung des nachstehend beschrieben: Ortbildes und zur Einengung des Grünkor- o Schutzgut Pflanzen und Tiere: ridors getroffen. Es werden Aussagen getroffen zu der Bean- o Schutzgut biologische Vielfalt: spruchung und Versiegelung einer naturna- Es werden Aussagen getroffen zu negativen hen, strukturreichen öffentlichen Grünfläche Auswirkungen für Flora und Fauna. und den damit verbundenen nicht unerheb- o Schutzgut Erhaltungsziele und lichen Baumverlust sowie zu dem Verlust Schutzzweck von FFH- und des vorher unversiegelten Obstwiesen-Ge- Vogelschutzgebieten: ländes als Lebensraum für (Boden) Lebewe- Derartige Schutzgebiete kommen in Plange- sen und Pflanzen im Großen und Ganzen. bietsnähe nicht vor. Weiter werden zur Erreichbarkeit der Fläche 19
Gemeinde Schönkirchen o Schutzgut Mensch, Gesundheit, o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt Bevölkerung: und ländliche Räume, Fachbehördliche Es werden Aussagen getroffen zu dem drin- Stellungnahme der unteren Forstbehörde genden Bedarf an Kita-Plätzen, zum Stand- vom 20.02.2018 zum Waldabstand. ort in Hinblick auf die Erreichbarkeit und die verkehrliche Anbindung, zur veränder- Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntma- ten Situation für die angrenzenden Wohn- chung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszule- grundstücke und für Erholungssuchende. genden Unterlagen im Internet unter der o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Adresse www.schoenkirchen.de Politik & Ver- Das Bauvorhaben hat keine Folgen für Kul- waltung, Amtliche Bekanntmachungen ein- tur- und sonstige Sachgüter. Die nahe Kir- gestellt und über den Digitalen Atlas Nord des che als besonderes Kulturdenkmal mit dem Landes Schleswig-Holstein zugänglich. umgebenden Kirchhof ist von dem Kita- Neubau nicht betroffen. Während der Auslegungsfrist können alle an o Vermeidung von Emissionen, der Planung Interessierten die Planunterlagen sachgerechter Umgang mit Abfällen und umweltbezogenen Stellungnahmen einse- und Abwässern: hen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich Es werden Aussagen getroffen zum ord- oder während der Dienststunden zur Nieder- nungsgemäßen Betrieb der neuen Kita schrift abgeben. Ebenso kann sich die Öffent- sowie zur Beseitigung des Regen- und des lichkeit während der Auslegungsfrist über die Schmutzwassers. allgemeinen Ziele sowie über die wesentlichen o Nutzung erneuerbarer Energien, Auswirkungen der Planung unterrichten las- sparsamer Umgang mit Energie: sen. Kindern und Jugendlichen wird gleicher- Diese Aspekte werden in der verbindlichen maßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über Bauleitplanung soweit sinnvoll und mög- die Planungen unterrichten zu lassen. lich durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 o Auswirkungen auf Landschaftsplan- Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs- Darstellungen sowie sonstige gesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren umweltbezogene Pläne: nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs- Es werden Aussagen getroffen, zu dem Land- gesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- schaftsplan und zu dem Standort. Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen o Erhaltung bestmöglicher Luftqualität: ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Ausle- Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dieser gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend Aspekt vom geplanten Vorhaben nicht be- gemacht hat, aber hätte geltend machen kön- troffen. nen. o Wechselwirkungen und -beziehungen: Es wird die Aussage dazu getroffen, dass Heikendorf, den 10.07.2018 deutliche Folgen für Wechselwirkungen und Amt Schrevenborn -beziehungen zu erwarten sind. Der Amtsdirektor im Auftrag Folgende umweltbezogene Stellungnahmen gez. Böttcher aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aus dem bisherigen Verfahren liegen vor und ebenfalls aus: o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 31.05.2018 zu der Bedeutung für den Natur- schutz, zu dem vorhandenen Baumbestand und zur Eingriffs- Ausgleichsbewertung. o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnah- me der Wasserbehörde vom 31.05.2018 zur Schmutz- und Regenwasserbeseitigung. 20
Gemeinde Schönkirchen Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen ABSCHRIFT Für die Richtigkeit der Abschrift: Niederschrift gez. Alexandra von Elm 1. Sitzung der 18. Wahlperiode der Tagesordnung: Gemeindevertretung Schönkirchen Öffentlicher Teil Sitzungstermin: Dienstag, 03.07.2018 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Beschlussfähigkeit und Genehmigung Sitzungsende: 20:31 Uhr der Tagesordnung Ort, Raum: Sitzungssaal Gemeindebüro 2 Einwohnerfragestunde Schönkirchen, 3 Öffentliche Mitteilungen und Anfragen Mühlenstraße 48, 4 Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegen- Schönkirchen heiten 4.1 Genehmigung einer überplanmäßigen Anwesenheit: Aufwendung und Auszahlung bei der Herre Andras Klaus Gemeindevertreter Buchungsstelle 2.4.1.10.5452000 ge- - fehlt entschuldigt - mäß § 95 d Absatz 1 GO in Verbindung Frau Stefanie Kohlmorgen Gemeindevertrete- mit § 4 der Haushaltssatzung rin - fehlt entschuldigt - 4.2 Genehmigung einer außerplanmäßigen Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter Aufwendung und Auszahlung bei der - fehlt entschuldigt - Buchungsstelle 2.4.3.10.5451000 ge- Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindever- mäß § 95d Absatz 1 GO in Verbindung treter mit § 4 der Haushaltssatzung Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter 5 Haushaltsangelegenheiten Herr Mike Funke Gemeindevertreter 5.1 Beratung und Beschlussfassung über die Frau Carmen Grams-Hinrichsen Gemeinde- 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nach- vertreterin tragsproduktplan der Gemeinde Schön- Frau Andrea Hoppe-Kossak Gemeindevertre- kirchen für das Haushaltsjahr 2018 terin Herr Stefan Lansberg Gemeindevertreter Nichtöffentlicher Teil Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter 6 Beratung und Beschlussfassung über Frau Mareike Otten Gemeindevertreterin den Abschluss eines Vertrages zur Mit- Herr Moritz Otto Gemeindevertreter tagessenversorgung in der Kita Kleine Frau Ute Pech Gemeindevertreterin Wunder und der Offenen Ganztagsschule Frau Monika Petersen Gemeindevertreterin am Schulzentrum Schönkirchen Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter 7 Beratung und Beschlussfassung über die Herr Volker Schindler Gemeindevertreter Neuvergabe der Konzession für die Ver- Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter sorgung mit Wasser im Gemeindegebiet Frau Anka Velfe Gemeindevertreterin und Abschluss des Konzessionsvertrages Frau Doris Zimprich Gemeindevertreterin 8 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfra- Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter gen Weitere Anwesende: Herr Gerd Radisch Bürgermeister Protokoll: Frau Merle Schaack Kieler Nachrichten Öffentlicher Teil Herr Christoph Kuhl Amt Schrevenborn Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung Drei Anwohner der Beschlussfähigkeit und Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Genehmigung der Tagesordnung Vorsitz gez. Ernst-Peter Schütt Vorlage: GS/0156/2018 Protokollführung gez. Torben Scharbow Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt 21
Gemeinde Schönkirchen die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Proto- Arbeiten auch auf dem Gelände des kollführung bestehen keine Bedenken. Schul- und Sportzentrums. • Die Fraktionsvorsitzenden sollen Per- Besondere Vorkommnisse: sonen aus ihren Parteien benennen, die Herr Funke erklärt sich zu TOP 7 für be- künftig in der Arbeitsgruppe für den fangen. "Gemeindeentwicklungsplan 2030" mit- Abwesenheit in der Zeit von 20:08 - 20:19 wirken. • Herr Bürgermeister Radisch beantwor- Änderung der Tagesordnung: tet eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Auslastung des Elementarbereiches (ü3) Keine und der Krippenplätze (u3) in der Ge- meinde. Im Elementarbereich stehen Tagesordnungspunkte, die in nichtöffent- derzeit 5 freie Plätze zur Verfügung, die licher Sitzung behandelt werden: zunächst für Zuzügler freigehalten wer- 6-8 den sollen. Im Krippenbereich stehen 8 Beratungsergebnis: Kinder auf der Warteliste, von denen 5 Anwesend: 17 Kinder priorisiert zu berücksichtigen Dafür: 17 sind. Dagegen: - • Für weitere 10 Krippenplätze im Mare Enthaltung/en: - Wellness & Sport liegt ein Vertragsange bot vor, über das noch verhandelt wird. Zu 2 Einwohnerfragestunde Zunächst müssen noch Umbauarbeiten Vorlage: GS/0157/2018 erfolgen, die anschließend vom Kreis Es sind 3 Anwohner aus dem Ortsteil Flüg- abzunehmen sind. gendorf anwesend. Sie bemängeln, dass nach • Frau Hoppe-Kossak hat im Vorfeld der wie vor keine DSL-Versorgung an ihren Sitzung darauf hingewiesen, dass ent- Grundstücken besteht. Dabei sei ein Glas- gegen der Absprache mit der AKN Eisen- fasernetz grundsätzlich vorhanden. Die Fa. bahn GmbH nachts in Höhe des Blome- KielNet bzw. 1 & 1 Versatel Deutschland weges Gleisarbeiten stattgefunden ha- GmbH zeigen weiterhin keine Bereitschaft, die ben. Dies führte zu einer erheblichen Grundstücke mit einem DSL-Anschluss zu Lärmbelästigung. Die AKN Eisenbahn versorgen. Die Anwohner haben sich auch GmbH hat sich hierfür entschuldigt und schon an das Amt Schrevenborn mit der Bitte Abhilfe zugesagt. um Unterstützung gewendet. • Herr Falk-Schott fragt nach dem Sach- Herr Bürgermeister Radisch erklärt, dass die stand bezüglich der Sicherstellung des Problematik seit längerem bekannt ist. Der Schulschwimmunterrichts in 2019. Als Kontakt zu den Firmen Fa. KielNet bzw. 1 & 1 Ausweichmöglichkeit zur Schwimm- Versatel Deutschland GmbH soll weiter for- halle Laboe wurde die Schwimmhalle ciert werden, damit die Anschlüsse hergestellt in Kiel-Gaarden angedacht. Diese wur- werden. de jedoch zum 31.05.2018 bereits früh- zeitig geschlossen. Zu 3 Öffentliche Mitteilungen und Herr Bürgermeister Radisch erklärt, Anfragen dass es noch keine abschließende Lö- Vorlage: GS/0158/2018 sung gibt. Es werden aber zeitnah Ge- • Herr Bürgermeister Radisch teilt die spräche zu dieser Problematik stattfin- Einwohnerzahl mit Stand 27.06.2018 den. mit. Diese beträgt 6.663 Einwohner. • Herr Falk-Schott fragt nach, ob ein Ge- Eine Übersicht zur aktuellen Einwoh- werbeverzeichnis auf der Internetseite nerzahl wird verteilt. der Gemeinde Schönkirchen eingerich • Ab sofort finden in der Gemeinde Baum- tet wird, auf dem sich auch Vereine und pflegearbeiten statt, die im Rahmen der Verbände präsentieren können. Herr Verkehrssicherungspflicht notwendig Kuhl von der Amtsverwaltung erklärt, sind. Ab dem 09.07.2018 erfolgen die dass ein separater Internetauftritt zum 22
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