Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn

 
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt
  der Gemeinde Schönkirchen
             und
                                 08
Amtliches Bekanntmachungsblatt
    des Amtes Schrevenborn       18
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
E-Mail: info@dachdecker-maywald.de

                     Susanne Klemm

                                     47
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn                                                                 1
Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                                        7
Tourismus                                                                                          12
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen                              14
Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen                                                21
Schulen                                                                                            29
Herbstprogramm Volkshochschule                                                                     32
Kulturkreis                                                                                        37
Vereine & Verbände                                                                                 39
Kirche                                                                                             56
Service: Die Gemeinde gratuliert                                                                   60
Service: Notfallbereitschaft                                                                       61
Service: Telefonliste Amt, Öffnungszeiten und Kreis                                                62
Service: Mängelmeldung                                                                             66
Service: AZV, Impressum                                                                            67
Service: Veranstaltungskalender                                                                    68

              Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn

  Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den ge-
  meindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten”, „Nachrichten aus Mön-
  keberg” und „Heikendorfer Anzeiger”, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erschei-
  nen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden.
  Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der
  nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemein-
  deweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den
  Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
  Porto erhoben.

                              Öffentliche Ausschusssitzungen
                         Unterrichtung im Sinne der Amtsordnung!
         Bekanntgabe der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse
  Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:
  Tag                   Datum            Uhrzeit           Sitzung
  Mittwoch,             22.08.2018       18.00 Uhr     -   Haupt-, Finanz- und Werkausschuss
  Mittwoch,             22.08.2018       19.00 Uhr     -   Amtsausschuss

  Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf
  Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden.
  Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

                                                                                                        1
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Amt Schrevenborn

                                      Einladung
                    zur 1. öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses
                                 des Amtes Schrevenborn

Am Mittwoch, 22.08.2018, findet um 19.00 Uhr im Ratssaal Heikendorf, die 1. öffentliche
Sitzung des Amtsausschusses statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

Pohl
Amtsvorsteher

Die Tagesordnung setzt sich vorbehaltlich von Ergänzungen und Änderungen wie folgt zu-
sammen:

Öffentlicher Teil

1.   Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tages-
     ordnung

2.   Einwohnerfragestunde

3.   Öffentliche Mitteilungen und Anfragen

4.   Wegeleitsystem

5.   Neufassung Hauptsatzung

6.   Entschädigungssatzung

7.   Geschäftsordnung

8.   Jahresrechnung Amt

9.   Genehmigung Kündigung Personal AZV

Nichtöffentlicher Teil

10. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen

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                           Bekanntmachung des Gemeindewahlergebnisses
                                  in der Gemeinde Schönkirchen
Auf Grund einer fehlerhaften Bekanntmachung der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde
Schönkirchen in der Juliausgabe der Schönkirchener Nachrichten, wird das gesamte Ergebnis der Gemeinde-
wahl der Gemeinde Schönkirchen erneut bekannt gegeben.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 das folgende Ergebnis der Gemeindewahl
vom 6. Mai 2018 festgestellt:
Es wurden gewählt:
                                Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter
                                        in der Gemeinde Schönkirchen
 Wahlkreis   Familienname        Vorname          Partei/Wählergruppe
    1        Falk-Schott         Steffen          Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    1        Klaus               Andreas          Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    2        Bohm -Ladehof       Andreas          Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    2        Funke               Mike             Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    3        Velfe               Anka             Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    3        Schütt              Ernst -Peter     Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    4        Mordhorst           Mario            Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    4        Petersen            Monika           Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    5        Otto                Moritz           Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
    5        Petersen            Rüdiger          Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

                                 Listenvertreterinnen und Listenvertreter
                                        in der Gemeinde Schönkirchen

  Lfd. Nr.   Familienname       Vorname           Partei/Wählergruppe
     1       Zimprich           Peter             Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
     2       Pech               Ute               Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
     4       Hoppe -Kossak      Andrea            Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
     5       Zimprich           Doris             Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
     1       Otten              Mareike           BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
     2       Rulle              Thomas            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
     3       Lansberg           Stefan            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
     4       Kohlmorgen         Stefanie          BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
     5       Schindler          Volker            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
     1       Grams-Hinrichsen   Carmen            Freie Demokratische Partei (FDP)

Alle übrigen Angaben des Gemeindewahlergebnisses können bei dem Gemeindewahlleiter während der
Dienstzeit eingesehen werden.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Schönkirchen schriftlich
oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter,
Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 06.08.2018 und endet am
05.09.2018.
Heikendorf, den 06.08.2018                                         Der Gemeindewahlleiter
                                                                       gez. Hehenkamp
                                                                                                       3
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                                                         Tabelle I c
                                  zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses
                             der Gemeindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018

                                              Wahlberechtigte; Wählerinnen und Wähler

                                            Wahlberechtigte                                           Wählerinnen und Wähler

                            laut Wählerverzeichnis                                   Urnenw ähler/
lfd.                                                                                                                                         ungültige        Gültige
          Wahlkreis                                                       insgesamt innen lt. Stimm- Urnenw ähler/               insgesamt
Nr.                                                        nach § 18 Abs.                                          Briefw ähler/             Stimmen         Stimmen
                          ohne Sperr-     mit Sperr-                       (A1 + A2 abgabevermerk      innen mit                 (B1 + B2a
                                                              3 GKWO                                                   innen
                          vermerk "W"    vermerk "W"                        + A3)     im Wähler-      Wahlschein                   + B2b)
                                                                                      verzeichnis
                              A1             A2                 A3            A            B1              B2a          B2b          B          C               D

 1 Schönkirchen Nord               985               110                0    1.095              421              0             100    521            12             892

 2 Schönkirchen Ost             1.079                135                0    1.214              487              0             128    615                6       1.136

 3 Schönkirchen Mitte              977                73                0    1.050              383              0             70     453                9          822

 4 Anschütz Nord                1.010                101                0    1.111              479              0             93     572            13          1.000
   Anschütz Süd und
 5                                 934                67                0    1.001              377              0             52     429            17             737
   Schönkirchen Süd
Schönkirchen insgesamt          4.985                486                0    5.471           2.147               0             443   2.590           57          4.587

                                       Tabelle II c
                zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses
           der Gemeindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018

                                       Verteilung der Stimmen
                        auf die unmittelbaren Berwerberinnen und Bewerber

Die gültigen Stimmen (Tabelle I, Spalte D) verteilen sich wie folgt:
(Die gewählten Bewerberinnnen und Bewerber sind grau unterlegt)

Name der Bewerberin/des Bewerbers                                                        Name der Partei Anzahl der Stimmen
                                                                                         /Wählergruppe

                                            Wahlkreis 1 - Schönkirchen Nord
Falk-Schott, Steffen                                           CDU                                                                                             182
Klaus, Andreas                                                 CDU                                                                                             146
Zimprich, Doris                                                SPD                                                                                             116
Mahlich, Peter                                                 SPD                                                                                             116
Kohlmorgen, Rainer                                             GRÜNE                                                                                           128
Scheer, Anna-Lena                                              GRÜNE                                                                                           142
Arens, Jörn                                                    FDP                                                                                              62

                                              Wahlkreis 2 - Schönkirchen Ost
Bohm-Ladehof, Andreas                                            CDU                                                                                          239
Funke, Mike                                                      CDU                                                                                          214
Zimprich, Peter                                                  SPD                                                                                          160
Hoppe-Kossak, Andrea                                             SPD                                                                                          166
Schindler, Volker                                                GRÜNE                                                                                        150
Dethardt, Herbert                                                GRÜNE                                                                                        119
Völk, Dominik                                                    FDP                                                                                           88

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

Name der Bewerberin/des Bewerbers                Name der Partei Anzahl der Stimmen
                                                 /Wählergruppe

                       Wahlkreis 3 - Schönkirchen Mitte
Velfe, Anka                               CDU                                        192
Schütt, Ernst-Peter                       CDU                                        170
Krüdener, Angela                          SPD                                         97
Hardrath, Mario                           SPD                                        113
Lansberg, Stefan                          GRÜNE                                       92
Heller, Dieter                            GRÜNE                                      105
Grams-Hinrichsen, Carmen                  FDP                                         53

                              Wahlkreis 4 - Schönkirchen Nord
Mordhorst, Mario                                 CDU                                 201
Plücker, Nele                                    CDU                                 156
Schmielau, Martin                                SPD                                 162
Petersen, Monika                                 SPD                                 180
Otten, Mareike                                   GRÜNE                               133
Rulle, Thomas                                    GRÜNE                               134
Schulz, Heino                                    FDP                                  34

                  Wahlkreis 5 - Anschütz Süd mit Schönkirchen Süd
Otto, Moritz                                  CDU                                    128
Stich, Thorsten                               CDU                                    104
Pech, Ute                                     SPD                                    119
Petersen, Rüdiger                             SPD                                    120
Kohlmorgen, Stefanie                          GRÜNE                                   99
Petersen, Jörg                                GRÜNE                                   90
Hinrichsen, Peter                             FDP                                     43
Schulz, Annegreth                             FDP                                     34

                                      Tabelle III c
     zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses
 der Ge meindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018

  Verteilung der Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen

                          Von den gültigen Stimmen entfallen auf:

lfd.                              Name der Partei / Wählergruppe              Stimmen
             Wahlkreis
Nr.                             CDU     SPD        GRÜNE       FDP           insgesamt
 1       Schönkirchen Nord          328        232        270         62              892

 2       Schönkirchen Ost           453        326        269         88            1.136

 3       Schönkirchen Mitte         362        210        197         53              822

 4       Anschütz Nord              357        342        267         34            1.000

         Anschütz Süd und
 5                                  232        239        189         77              737
         Schönkirchen Süd
gesamt

                                  1.732      1.349      1.192        314            4.587
              absolut
                                37,76%     29,41%     25,99%        6,85%       100,00%
             in Prozent

                                                                                            5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

                                           Tabelle IV c
                    zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses
               der Gemeindewahl in der Gemeinde Schönkirchen am 6. Mai 2018
                                                     Verteilung der Sitze
                                             1. Verhältnismäßiger Sitzanteil
                   (§ 10 Abs . 2 GKWG) Teilungs zahlen und Sitzfolge nach dem Höchs tzahlenverfahren:

   Zahl, durch w elche die                                         Name der Partei/Wählergruppe
Stimmen auf der Liste geteilt
           w erden                     CDU                        SPD                   GRÜNE                      FDP
              Bruchteil d.      Anzahl der                Anzahl der               Anzahl der               Anzahl der
                                              Sitzfolge                Sitzfolge                Sitzfolge                Sitzfolge
          Stimmen a.d. Liste     Stimmen                   Stimmen                  Stimmen                  Stimmen
            Gesamtzahl d.
absolut
          Stimmen a.d. Liste
                                  1.732                     1.349                    1.192                       314
                 0,5             3.464,00       1          2.698,00       2         2.384,00       3           628,00       8
                 1,5             1.154,67       4            899,33       5           794,67       6           209,33
                 2,5               692,80       7            539,60       9           476,80      11           125,60
                 3,5               494,86       10           385,43      12           340,57      14            89,71
                 4,5               384,89       13           299,78      16           264,89      18            69,78
                 5,5               314,91       15           245,27      19           216,73                    57,09
                 6,5               266,46       17           207,54                   183,38                    48,31
                 7,5               230,93       20           179,87                   158,93                    41,87

                                              2. Anzahl der Sitze aus den Listen
                                                          (§10 Abs.32 GKWG)

                                             Name der Partei/Wählergruppe
                                              CDU           SPD        GRÜNE         FDP
Verhältnismäßiger Sitzanteil                     7            6           5            1
Anzahl der in den Wahlkreisen
                                                 8            2           0            0
direkt gewählten Bewerber/innen
Anzahl der aus den Listen
zuzuteilenden Sitze
                                                 0            4           5            1

Mehrsitze                                        1            0           0            0

Gesamtsitze                                      8            6           5            1

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

         Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn

           ABSCHRIFT                            Tagesordnung:
             Niederschrift                      Öffentlicher Teil
      Konstituierende Sitzung des
           Amtsausschusses                      1    Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der
                                                     Beschlussfähigkeit durch den Amtsvor-
                                                     steher
Sitzungstermin:   Donnerstag, 05.07.2018
                                                2    Einwohnerfragestunde
Sitzungsbeginn:   19:00 Uhr
                                                3    Mitteilungen und Anfragen
Sitzungsende:     19:30 Uhr
                                                4    Feststellung des ältesten anwesenden
Ort, Raum:        Ratssaal Heikendorf,
                                                     Mitglieds des Amtsausschusses
                  Dorfplatz 2,
                                                5    Wahl der Amtsvorsteherin / des Amtsvor-
                  24226 Heikendorf
                                                     stehers unter Leitung des ältesten Mit-
                                                     glieds
Anwesenheit:
                                                6    Verpflichtung der Amtsvorsteherin / des
Herr Gerd Radisch Bürgermeister
                                                     Amtsvorstehers
Herr Andreas Bohm-Ladehof
                                                7    Wahl der Stellvertreter/innen der Amts-
Gemeindevertreter
                                                     vorsteherin / des Amtsvorstehers
Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter
                                                8    Wahl der Mitglieder und stellvertreten-
Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter
                                                     den Mitglieder des Haupt-, Finanz- und
Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter
                                                     Werkausschusses
Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter
                                                9    Wahl der/des Vorsitzenden und stellver-
Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter
                                                     tretenden Vorsitzenden des Haupt-,
Herr Tade Peetz Bürgermeister
                                                     Finanz- und Werkausschusses
Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter
                                                10   Wahl der Stellvertreter/innen des Amts-
Herr Gerald Baden Gemeindevertreter
                                                     direktors mit Ernennung und Vereidi-
Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter
                                                     gung
Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter
                                                11   Beschlussfassung über die Geschäfts-
Herr Alexander Orth Gemeindevertreter
                                                     ordnung des Amtsausschusses und
Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin
                                                     seines Ausschusses
Herr Thure Spitz Gemeindevertreter
Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin
Frau Hildegard Mersmann Bürgermeisterin         Protokoll:
Frau Andrea Hamann-Wilke                        Öffentlicher Teil
Gemeindevertreterin
Herr Dietmar Katzer Gemeindevertreter           Zu 1 Eröffnung, Begrüßung, Feststellung
Frau Claudia Zempel Gemeindevertreterin               der Beschlussfähigkeit durch den
Herr Murat Birkandan Gemeindevertreter                Amtsvorsteher
                                                      Vorlage: AA/0132/2018
Weitere Anwesende:                              Der stellvertretende Amtsvorsteher Dietmar
Herr Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor              Katzer eröffnet die von ihm einberufene erste
Herr Christoph Kuhl Amt Schrevenborn            Sitzung nach der Kommunalwahl. Er stellt die
                                                Anwesenheit der gewählten Mitglieder sowie
Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben     die Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses
Vorsitz gez. Dietmar Katzer/Hans-Herbert Pohl   fest.
Protokollführung gez. Thomas Kussin
                                                Zu 2 Einwohnerfragestunde
Für die Richtigkeit der Abschrift:                    Vorlage: AA/0134/2018
gez. Alexandra von Elm                          Eine Bürgerin fragt, ob die Gemeinde Heiken-
                                                dorf veranlassen könnte, dass Planken am
                                                                                           7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

Hafen errichtet werden, um den Einstieg in      Zum 1. Stellvertreter des Amtsvorstehers
den Fördedampfer für Radfahrer/innen zu         wird gewählt: Herr Steffen Falk-Schott
ermöglichen.                                    Beratungsergebnis:
                                                Anwesend:       77
Herr Bürgermeister Peetz antwortet, dass
                                                Dafür:          68
diese Angelegenheit geprüft wird.
                                                Dagegen:        -
                                                Enthaltung/en: 9
Zu 3 Mitteilungen und Anfragen
        Vorlage: AA/0135/2018
                                                Zum 2. Stellvertreter des Amtsvorstehers
Herr AD Hehenkamp teilt mit, dass am heu-
                                                wird gewählt: Herr Thure Spitz
tigen Tage ein Gespräch mit Herrn Ubben -
                                                Beratungsergebnis:
Vineta- dem künftigen Betreiber der Amtsbus-
                                                Anwesend:       77
linie geführt wurde.
                                                Dafür:          68
Herr AD Hehenkamp teilt mit, dass das Wege-     Dagegen:        -
leitsystem Ende August 2018 im Amtsaus-         Enthaltung/en: 9
schuss beschlossen werden soll und anschlie-
ßend ein Workshop stattfindet.                  Zu 8 Wahl der Mitglieder und
                                                      stellvertretenden Mitglieder des
Zu 4 Feststellung des ältesten anwesenden             Haupt-, Finanz- und Werkaus-
       Mitglieds des Amtsausschusses                  schusses
       Vorlage: AA/0136/2018                          Vorlage: AA/0141/2018
Für die Wahl des Vorsitzenden wird als äl-      Beschluss
testes Mitglied Herr Andreas Bohm-Ladehof       Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
festgestellt.                                   des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses
                                                werden die nachfolgend aufgeführten Amts-
Zu 5 Wahl der Amtsvorsteherin /                 ausschussmitglieder gewählt:
       des Amtsvorstehers unter Leitung
                                                           Mitglieder      Stellvertretende Mitglieder
       des ältesten Mitglieds
       Vorlage: AA/0137/2018                    1. Mitglied Dietmar Katzer Claudia Zempel
Wahl                                            2. Mitglied Peter Zimprich Rüdiger Petersen
In das Amt des Amtsvorstehers wählt der         3. Mitglied Alexander Orth Hans-Herbert Pohl
Amtsausschuss aus seiner Mitte Hans-Her-        4. Mitglied Thomas Rulle   Murat Birkandan
bert Pohl                                       5. Mitglied Frank Jakumeit Olaf Bartels
Beratungsergebnis:
                                                6. Mitglied Thure Spitz    Regina Bothur
Anwesend:        77
                                                7. Mitglied Tade Peetz     Dr. Bettina Bonde
Dafür:           77
Dagegen:         -                              8. Mitglied Andreas
                                                            Bohm-Ladehof Mario Mordhorst
Enthaltung/en: -
                                                9. Mitglied Hildegard
                                                            Mersmann       Andrea Hamann-Wilke
Zu 6 Verpflichtung der Amtsvorsteherin /
       des Amtsvorstehers                       Beratungsergebnis:
       Vorlage: AA/0138/2018                    Anwesend:      77
Der Amtsvorsteher wird durch das älteste        Dafür:         77
Mitglied per Handschlag auf die gewissenhafte   Dagegen:       -
Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet    Enthaltung/en: -
und in sein Amt eingeführt.
                                                Zu 9 Wahl der/des Vorsitzenden und
Zu 7 Wahl der Stellvertreter/innen                   stellvertretenden Vorsitzenden
     der Amtsvorsteherin /                           des Haupt-, Finanz- und
     des Amtsvorstehers                              Werkausschusses
     Vorlage: AA/0139/2018                           Vorlage: AA/0142/2018
Wahl                                            Wahl

8
Amt Schrevenborn

Zum Vorsitzenden des Haupt-, Finanz- und         Zum 2. Stellvertreter des Amtsdirektors wird
Werkausschusses wird gewählt:                    Herr Alexander Orth gewählt.
Herr Dietmar Katzer
                                                 Beratungsergebnis:
Beratungsergebnis:                               Anwesend:      77
Anwesend:      77                                Dafür:         68
Dafür:         65                                Dagegen:       -
Dagegen:       -                                 Enthaltung/en: 9
Enthaltung/en: 12
                                                 Zum 3. Stellvertreter des Amtsdirektors wird
Zum 1. Stellvertreter wird gewählt:              Herr Olaf Bartels gewählt.
Herr Thomas Rulle
                                                 Beratungsergebnis:
Beratungsergebnis:                               Anwesend:      77
Anwesend:      77                                Dafür:         68
Dafür:         68                                Dagegen:       -
Dagegen:       -                                 Enthaltung/en: 9
Enthaltung/en: 9
                                                 Ernennung und Vereidigung
Zum 2. Stellvertreter wird gewählt:              Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde
Herr Andreas Bohm-Ladehof                        zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten wird
Beratungsergebnis:                                     Frau Hildegard Mersmann
Anwesend:      77                                      zur 1. stellvertretenden Amtsdirektorin
Dafür:         68                                      vereidigt;
Dagegen:       -
                                                       Herr Alexander Orth
Enthaltung/en: 9
                                                       zum 2. stellvertretenden Amtsdirektor
                                                       vereidigt;
Zu 10 Wahl der Stellvertreter/innen des
                                                       Herr Olaf Bartels
       Amtsdirektors mit Ernennung und
                                                       zum 3. stellvertretenden Amtsdirektor
       Vereidigung
                                                       vereidigt.
       Vorlage: AA/0140/2018
Herr Falk-Schott beantragt für die CDU das       Sie leisten den Beamteneid gemäß § 47
gebundene Vorschlagsrecht.                       Landesbeamtengesetz.
Wahl                                             Zu 11 Beschlussfassung über die
Zur 1. Stellvertreterin des Amtsdirektors wird          Geschäftsordnung des
Frau Hildegard Mersmann gewählt.
                                                        Amtsausschusses und seines
Beratungsergebnis:                                      Ausschusses
Anwesend:      77                                       Vorlage: AA/0143/2018
Dafür:         68                                Beschluss
Dagegen:       -                                 Der TOP wird abgesetzt.
Enthaltung/en: 9

                                                                                            9
Amt Schrevenborn

Hans-Herbert Pohl                                  gard Mersmann (CDU) gewählt. Zweiter Stell-
neuer Amtsvorsteher                                vertreter ist Alexander Orth (Heikendorf/
                                                   SPD), dritter Olaf Bartels (Heikendorf/Grüne).
                                                   Neuer Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und
Hans-Herbert Pohl (CDU) ist in der konstituie-
                                                   Werkausschusses ist Dietmar Katzer (Mönke-
renden Sitzung des Amtsausschusses zum
                                                   berg/SPD) mit seinen Stellvertretern Thomas
neuen Amtsvorsteher des Amtes Schreven-
                                                   Rulle (Schönkirchen/Grüne) und Andreas
born gewählt worden. Als einziger Kandidat
                                                   Bohm-Ladehof (Schönkirchen/CDU).
wurde der Heikendorfer in offener Wahl ein-
stimmig zum Nachfolger von Eckhard Jensen
                                                   Die Mitglieder im Hauptausschuss und
(Schönkirchen,CDU) gewählt, der sich aus der
Kommunalpolitik zurückgezogen hat.                 ihre persönlichen Vertreter sind:
Er sei zwar Heikendorfer Gemeindevertreter,        • Dietmar Katzer (Mönkeberg/SPD)
vertrete als Amtsvorsteher aber die Interessen       /Vertretung: Claudia Zempel (UWG)
des Amtes. "Wir können aus unserem Amt             • Peter Zimprich (Schönkirchen/SPD)
gemeinsam sicher noch etwas mehr machen",            / Rüdiger Petersen (SPD)
so Pohl. In seiner ersten Amtshandlung verab-      • Alexander Orth (Heikendorf/SPD)
schiedete er anschließend die ausgeschiede-          / Hans-Herbert Pohl (CDU)
nen Amtsausschussmitglieder Frauke Sander          • Thomas Rulle (Schönkirchen/Grüne)
aus Heikendorf, Dr. Olaf Bastian aus Schön-          / Murat Birkandan (Mönkeberg/Grüne)
kirchen und Mönkebergs Ex-Bürgermeister            • Frank Jakumeit (Heikendorf/Grüne)
Jens Heinze, der auch 1. stellvertretender           / Olaf Bartels (Grüne)
Amtsdirektor war.                                  • Thure Spitz (Heikendorf/UWH)
Alle weiteren Wahlen gingen ebenfalls in offener     / Regina Bothur (UWH)
Abstimmung über die Bühne. Der erste stell-        • Tade Peetz (Heikendorf/CDU)
vertretende Amtsvorsteher heißt Steffen Falk-        / Dr. Bettina Bonde (FDP)
Schott (Schönkirchen/CDU), zweiter Stell-          • Andreas Bohm-Ladehof (Schönkirchen
vertreter ist Thure Spitz (Heikendorf /UWH).         / CDU)/Mario Mordhorst (CDU)
Zur ersten stellvertretenden Amtsdirektorin        • Hildegard Mersmann (Mönkeberg/CDU)
wurde Mönkebergs Bürgermeisterin Hilde-              / Andrea Hamann-Wilke (CDU)

Der neue Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl (links) hier bei der Verabschiedung von
Jens Heinze aus dem Amtsausschuss. © CK
10
Amt Schrevenborn

Das Amt Schrevenborn sucht zum 01.08.2019

                 eine/n Auszubildende/n
                         zur/zum
              Verwaltungsfachangestellten
              in der Kommunalverwaltung.
Als Dienstleister für die Bürger/innen bietet das Amt Schrevenborn Verwaltungsfachangestell-
ten ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, das von rechtlichen Hintergründen über orga-
nisatorische Verwaltungsaufgaben bis hin zu wirtschaftlichen Abläufen reicht. Ob in den
Gemeindebüros, im Hauptamt, Ordnungsamt, Standesamt, in der Finanzverwaltung, Bauver-
waltung oder Sozialverwaltung. Kurz gesagt: in allen Bereichen der Amtsverwaltung sind Ver-
waltungsfachangestellte tätig.

                              Die Ausbildung beginnt am 01.08.2019 und dauert drei Jahre.
                              In dieser Zeit erfolgt die praktische Ausbildung durch qualifi-
                              zierte Ausbilder/innen in den verschiedenen Fachbereichen der
                              Amtsverwaltung (z.B. Einwohnermeldeamt, Personalabteilung,
                              Finanzen, Bauverwaltung, Ordnungsamt und Soziales) und die
                              fachtheoretische Ausbildung in der Berufsschule in Plön in
                              Schulblöcken von 6 – 8 Wochen Dauer. An der Verwaltungsaka-
demie in Bordesholm finden der Verwaltungseinführungslehrgang mit der Zwischenprüfung
(ca. 6 Wochen im Herbst 2020) und der Verwaltungsabschlusslehrgang mit der Abschlussprü-
fung (ca. 12 Wochen im Frühjahr 2022) statt.

Was die Bewerber/innen mitbringen müssen:
  • einen qualifizierten Mittleren Schulabschluss
  • das Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen
  • ein bürger- und serviceorientiertes Verhalten
  • Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Wir bieten:
  • eine qualifizierte Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten
  • ein Ausbildungsentgelt nach Tarifvertrag
     o 1. Ausbildungsjahr: 968,26 € brutto
     o 2. Ausbildungsjahr: 1.018,20 € brutto
     o 3. Ausbildungsjahr: 1.064,02 € brutto
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr
  • eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden bei gleitender Arbeitszeit

Bewerbungen mit Zeugniskopien, Lebenslauf und Lichtbild werden bis zum 16.09.2018 an
den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erbeten oder per E-
Mail mit max. 2 Dateianhängen an
doerte.brillat@amt-schrevenborn.de.

Telefonische Auskunft erteilt Frau Martina Meyer unter der Nummer 0431/2409-110.

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Tourismus

Tourismus
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion

Veranstaltungshighlights im August

Die Veranstaltungen im August beginnen am 03. August von 18.30 bis 21 Uhr mit einer Leiden-
schaft in Klang & Tanz beim Sundowner Tango-Variado am Hauptstrand von Heikendorf. Das
Duo „Tango Variado" feuert mit Akkordeon, Saxophon und Klavier den Heikendorfer Strand ein
– zum Zuhören und Tanzen in den Sonnenuntergang.

Das „BlauPause-Picknick" bietet am 05. August von 14 bis 17 Uhr einen tollen Blick über die
Kieler Förde von der Mönkeberger Germaniakoppel. Das Picknick erfolgt aus dem eigenen
Korb, alternativ gibt es vor Ort einen Verkauf von leckeren Snacks und Getränken. Passend zum
Motto und zum Meer werden die Gäste gebeten, in blauer Kleidung zu erscheinen.

Am 23. August um 19.30 Uhr lädt die Heikendorfer Bücherinsel und die Gemeindebücherei zu
einer Lesung am Kitzeberger Strand vor dem Kiek ut ein. Roswitha Menke erzählt: „Glücksbe-
ben – eine lächelnde Grat-wanderung voller Poesie und Lebensfreude". Eintritt: 12 Euro inkl.
Imbiss.

Der August klingt dann wieder mit den Strandnoten Classics am Hauptstrand von Heikendorf
aus. Am 25. August von 14 bis 16 Uhr sorgt das Akustik-Coverduo Lux & Wolff mit Hits von den
70ern bis heute für einen atmosphärischen Nachmittag.

Aktiv in der Natur

Wandern auf dem Fördewanderweg zwischen Heikendorf und Mönkeberg,
Schnuppergolfen auf dem Kitzeberger Grün, Stand Up Paddling (SUP) auf
der Schwentine oder Westernreiten in Schönkirchen? Die Urlaubsregion
Kieler Förde ist mit ihrer Küste, den weitläufigen Feld- und Waldland-
schaften und dem Wasserwanderrevier Schwentine ein idealer Platz für
Aktivitäten in der Natur.
Der „Aktivlotse“ bündelt die vielfältigen Angebote der Region für in-
teressierte Gäste und Einheimische. Erhältlich ist er kostenfrei in der
Tourist-Info am Heikendorfer Hafen, im Heikendorfer Rathaus sowie in den
Gemeindebüros von Schönkirchen und Mönkeberg.
Sommerzeit ist zudem Fahrrad-Zeit. Mit dem Fahrrad rund um Heikendorf
heißt die Tourenplan, in dem der Freundeskreis der Gemeindebücherei
sieben Touren zusammengestellt hat (wie in der Juli-Ausgabe berichtet).
12
Tourismus

Ausführlich beschrieben werden in Text, Bildern und auf aktuellen Karten die Touren inklusive
Ausflugs- und Einkehrtipps entlang der Strecken. Es geht von „Wind, Möwen und Meer“ über
„Stock und Stein“ zur „Tour de Café“. Für eine Spende von 5 Euro ist es ab sofort im Pressezen-
trum Nolte am Schmiedeplatz, in der Heikendorfer Bücherinsel, im Kiek ut in Kitzeberg und im
Hafenmeisterbüro in Möltenort erhältlich.

              Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
           das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100,
                              info@kiel-sailing-city.de) oder
             Franziska Schelske vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140,
                        franziska.schelske@amt-schrevenborn.de)

                                         SEIT 1907
                                   – Blumenfachgeschäft –

                       Kätnersredder 58 - Telefon Kiel (04 31) 20 28 24
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     Wir bieten ein reichhaltiges Sortiment an Pflanzen für drinnen und
        draußen und fertigen floristische Arbeiten für jeden Anlass!

   Mo.-Fr. 8.00 - 18.00, Sa. 8.00 - 13.00 Uhr, Sonntagsverkauf von 10.00 - 12.00 Uhr
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                                                                                            13
Gemeinde Schönkirchen

                   Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
                         für die Gemeinde Schönkirchen

  Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen erfolgen durch Abdruck in dem
  gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Schönkirchener Nachrichten“, die in der Regel monat-
  lich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche
  Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst ar-
  beitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Das gemeindliche
  Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und ist ferner im Gemeinde-
  büro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schönkirchen, erhältlich; bei Versand wird das
  anfallende Porto erhoben.

                        Öffentliche Ausschusssitzungen
                Unterrichtung im Sinne der Gemeindeordnung!

 Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertre-
 tung werden durch Aushang im Gemeindebüro mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be-
 kannt gegeben!
 Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:
 Dienstag,     21.08.2018 19.30 Uhr       - Schulleiterwahlausschuss

 Sitzungsort: Sitzungssaal im Gemeindebüro Schönkirchen
 Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

           Bekanntmachung                              15. August 2018 bis einschließlich
        über die Änderung des                                17. September 2018
      Plangeltungsbereiches und
über die erneute öffentliche Auslegung            in der Amtsverwaltung Schrevenborn in
                                                  24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer
             des Entwurfs
                                                  1.29 während der Dienststunden
     des Bebauungsplanes Nr. 44
“Erweiterung Gewerbegebiet Söhren V“                 Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
   nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch                  Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
               (BauGB)                                    von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                                                     Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                    Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der vom Ausschuss für Bauwesen und Um-                 und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
welt der Gemeinde Schönkirchen in der Sit-            Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zung am 27.06.2018 gebilligte und zur Ausle-
gung beschlossene Entwurf der Planzeich-          öffentlich aus. Die Unterlagen können wäh-
nung (Teil A) und textlichen Festsetzungen        rend dieser Zeit auch im Gemeindebüro
(Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 44 “Erweite-     Schönkirchen, Mühlenstr. 48 in 24232
rung Gewerbegebiet Söhren V“ und der durch        Schönkirchen eingesehen werden. Termine
den Ausschuss für Bauwesen und Umwelt             außerhalb dieser Zeiten können auch unter
gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen     der Telefonnummer 0431/2409-321 verein-
vom                                               bart werden.
14
Gemeinde Schönkirchen

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.      ne Straßenbau Blatt 1 und 2, Lagepläne Kanal-
Die Planung zum Bebauungsplan Nr. 44 “Er-       bau Blatt 1 und 2, Längsschnitte Straßenbau
weiterung Gewerbegebiet Söhren V“ für das       sowie ein Ausbauquerschnitt öffentlich aus.
Gebiet östlich des Gewerbegebietes Söhren,      Weiterhin liegen folgende umweltrelevante
östlich der B 502, südwestlich des Mönkeber-    und sonstige Unterlagen öffentlich aus und
ger Weges und nordwestlich der Schönberger      sind verfügbar:
Landstraße (L 50) sieht als wesentliches Pla-   - Umweltbericht mit integrierter Grünord-
nungsziel die Erweiterung des Gewerbegebie-        nungsplanung
tes (GE) mit gliedernden Grün- u. Maßnah-       - Grünordnungsplan – Entwicklung -
menflächen sowie die Ausweisung einer Grün-     - Grünordnungsplan – externer Ausgleich-
fläche mit der Zweckbestimmung “Dauer-          - Artenschutzbericht (ASB)
kleingärten“ vor.
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die     Dem Umweltbericht sind folgende Arten
gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde zu      umweltbezogener Informationen zu entneh-
fördern. Da in dem Gewerbegebiet 'Söhren V'     men:
keine freien Baugrundstücke mehr zur Verfü-     Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzu-
gung stehen, soll das Gewerbegebiet erweitert   standes und Prognose über die Entwicklung
werden.                                         des Umweltzustands.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.     Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange
44 liegt im Ortsteil Schön-
kirchen. Das Plangebiet
liegt nordwestlich der
'Schönberger Landstraße'
(L 50). Es wird im Westen
durch das Gewerbegebiet
'Söhren', im Nordwesten
durch die Bundesstraße B
502 sowie im Nordosten
durch die Straße 'Mönke-
berger Weg' begrenzt. Im
Osten reicht das Plange-
biet bis an die Siedlungs-
grundstücke am 'Mönke-
berger Weg' heran.
Die Erweiterung des Plan-
geltungsbereiches erfolgt
zugunsten der Anbindung
an den Zubringer zur B
502.
Die Flächengröße des Gel-
tungsbereiches beträgt ca.
19,7 ha.
Der Geltungsbereich ist
auch aus dem nachste-
hend abgedruckten Plan-
auszug ersichtlich.
Mit dem Entwurf des Be-
bauungsplanes Nr. 44
“Erweiterung Gewerbege-
biet Söhren V“ liegen das
Verkehrsgutachten, die
lärmtechnischen Unter-
suchung und die Lageplä-
                                                                                          15
Gemeinde Schönkirchen

werden die Schutzgüter Tiere und Pflanzen,           der Temperatur und zur Verminderung der
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Biolo-       Verdunstungsrate infolge der überbauten
gische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutz-         und versiegelten Flächen sowie zu den Aus-
zweck von FFH- und Vogelschutzgebieten,              wirkungen auf das Lokalklima.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur-         o   Schutzgut Landschaft:
und sonstige Sachgüter sowie die Vermeidung          Es werden Aussagen getroffen zur erhebli-
von Emissionen, sachgerechter Umgang mit             chen Veränderung des Landschaftsbildes
Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuer-         durch den deutlichen Grünverlust und den
barer Energien, sparsamer Umgang mit Ener-           Verlust von Dauergrünland, zu dem beweg-
gie, die Auswirkungen auf Landschaftsplan-           ten Geländerelief welches großflächig nivel-
Darstellungen und die Auswirkungen auf sons-         liert werden muss und zur Veränderung des
tige umweltbezogene Pläne sowie die Erhal-           Orts- und Landschaftsbildes durch den
tung bestmöglicher Luftqualität und Wechsel-         Verlust von zahlreichen Kleingärten an der
wirkungen und -beziehungen zwischen den              Schönberger Landstraße.
Schutzgütern betrachtet.                         o   Schutzgut biologische Vielfalt:
Die konkreten wesentlichen Auswirkungen              Es werden Aussagen getroffen zu den be-
auf die jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet         deutsamen naturnahen Strukturen welche
stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:          weitgehend verloren gehen bzw. durch die
o Schutzgut Pflanzen und Tiere:                      großflächige Gewerbeansiedlung in ihren
   Es werden Aussagen getroffen zur umfang-          Funktionen gestört werden und zu den Le-
   reichen Beanspruchung und Überbauung              bensraumfunktionen von verbleibenden
   von Grünland unterschiedlicher Ausprä-            Knicks und knickähnlichen Strukturen.
   gung und zur Beanspruchung von Ackerflä-      o   Schutzgut Mensch, Gesundheit,
   chen, zur Verdrängung von Amphibienarten          Bevölkerung:
   durch den Verlust von naturnahen Feucht-          Es werden Aussagen getroffen zum Verlust
   lebensräumen, zu den Knicks sowie zur Be-         des bisher unbebauten Freiraums, zu den
   deutung der Knicks für wildlebende Tierar-        angrenzenden Wohnsiedlungen, zur Bau-
   ten, zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs-       phase sowie zum unversperrten Blick in die
   maßnahmen und zu artenschutzrechtlichen           freie Landschaft welcher zumindest stre-
   Ausgleichsmaßnahmen.                              ckenweise verloren geht.
o Schutzgut Boden:                               o   Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
   Es werden Aussagen getroffen zu den auf-          Es werden Aussagen getroffen zu den ar-
   grund der Flächengröße deutlichen Eingrif-        chäologischen Untersuchungen, zu dem
   fen in den Boden und den Wasserhaushalt,          vergleichsweise gut ausgeprägten Knick-
   zum Geländerelief, zu den Eingriffen in           netz welches einen wertvollen Bestandteil
   Form von Flächennivellierungen, und zur           der historischen Kulturlandschaft darstellt
   Störung des Bodenwasserhaushalts durch            und zu den Schutzabständen im Über-
   Versiegelung sowie Entwässerung und Ver-          gangsbereich zur Wohnnutzung.
   dichtung des Bodens.                          o   Vermeidung von Emissionen,
o Schutzgut Wasser:                                  sachgerechter Umgang mit Abfällen
   Es werden Aussagen getroffen zu den Aus-          und Abwässern:
   wirkungen auf den Wasserhaushalt, durch           Es werden Aussagen getroffen zur ord-
   Beeinträchtigungen des Bodens durch groß-         nungsgemäßen Wertstoff- und Restmüllent-
   flächige Versiegelung und Verdichtung, zum        sorgung, zum anfallenden Regenwasser
   Grundwasser / Schichtenwasser und zum             und zur Beseitigung des Schmutzwassers.
   Grundwasserstand und zum Regenrückhal-        o   Nutzung erneuerbarer Energien,
   tebecken.                                         sparsamer Umgang mit Energie:
o Schutzgut Luft:                                    Es werden Aussagen dazu, dass die Festset-
   Es werden Aussagen getroffen zu möglichen         zungen des Bebauungsplanes energiespa-
   Luftbelastungen und zu möglichen Verände-         rende Bauweisen ermöglichen und die Nut-
   rungen der Luftströmungen                         zung von Dachflächen für z. B. Sonnenkol-
o Schutzgut Klima:                                   lektoren oder Fotovoltaik zulassen.
   Es werden Aussagen getroffen zur Erhöhung
16
Gemeinde Schönkirchen

o Auswirkungen auf Landschaftsplandarstel-      und Behördenbeteiligung (gem. § 4 Abs. 2)
  lungen sowie sonstige umweltbezogene Pläne:   BauGB sowie der Vermerk über den am
  Es wird die Aussage getroffen zu dem aktu-    02.11.2017 durchgeführten Scopingtermin
  ell geltenden Landschaftsplan der Gemein-     (= frühzeitige Beteiligung der Behörden und
  de Schönkirchen, zu der geplanten Fort-       der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
  schreibung des Landschaftsplanes und zur      § 4 Abs. 1 BauGB) zur Aufstellung des Bebau-
  geplanten Neuaufstellung des Flächennut-      ungsplanes Nr. 44 zur öffentlichen Einsicht-
  zungsplanes.                                  nahme aus.
o Erhaltung bestmöglicher Luftqualität          Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage
  Es wird die Aussage getroffen, dass exakte    der Landschaftsplan der Gemeinde Schönkir-
  Prognosen in Bezug auf die tatsächlichen      chen in der Amtsverwaltung Schrevenborn,
  Emissionen sind zurzeit nicht möglich.        Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29
o Wechselwirkungen und –beziehungen             eingesehen werden (extra Ordner).
  zwischen den Schutzgütern:                    Die der Planung zugrunde liegenden Vorschrif-
  Es wird die Aussage getroffen, dass im Zu-    ten, auf die im Bebauungsplanentwurf verwie-
  sammenhang mit Wechselwirkungen und           sen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse,
  -beziehungen von einem mittelschweren         Allgemeine Verwaltungsvorschriften und DIN-
  Eingriff ausgegangen wird.                    Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung),
                                                können ebenfalls eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen
                                                Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntma-
aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
                                                chung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB auszu-
BauGB liegen vor und ebenfalls aus:
                                                legenden Unterlagen im Internet unter der
o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme
                                                Adresse www.schoenkirchen.de Politik & Ver-
  der unteren Naturschutzbehörde vom
                                                waltung, Amtliche Bekanntmachungen einge-
  14.02.2018 zu den Knickschutzstreifen
                                                stellt und über den Digitalen Atlas Nord des
  und Knicks, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilan-
                                                Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
  zierung, zu den Baumfällungen, zu dem Be-
                                                Während der Auslegungsfrist können alle an
  leuchtungskonzept, zum Niestplatzersatz,
                                                der Planung Interessierten die Planunterlagen
  zum Landschaftsplan sowie zu Gründä-
                                                und umweltbezogenen Stellungnahmen einse-
  chern.
                                                hen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich
o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme
                                                oder während der Dienststunden zur Nieder-
  der Wasserbehörde vom 14.02.2018 zur
                                                schrift abgeben. Ebenso kann sich die Öffent-
  wasserrechtlichen Bewertung, zum Regen-
                                                lichkeit während der Auslegungsfrist über die
  rückhaltebecken, zum Oberflächenwasser
                                                allgemeinen Ziele sowie über die wesentlichen
  und zur Schmutzwasserbeseitigung.
                                                Auswirkungen der Planung unterrichten las-
o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
                                                sen. Kindern und Jugendlichen wird gleicher-
  und ländliche Räume – untere Forstbehörde
                                                maßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über
  - vom 31.01.2018 zum Feucht-/Bruchwald,
                                                die Planungen unterrichten zu lassen.
  zur Abholzung der Waldfläche und zur Wald-
                                                Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz
  umwandlung.
                                                1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
o AG-29 Arbeitsgemeinschaft der anerkann
                                                ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
  ten Naturschutzverbände in Schleswig-Hol-
                                                Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ge-
  stein vom 23.02.2018 zum Flächenver-
                                                mäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechts-
  brauch, zur Erhaltung von Grünzügen, zu
                                                behelfsgesetz mit allen Einwendungen ausge-
  Anpflanzungen und Nisthilfen, zu Vögeln,
                                                schlossen, die sie im Rahmen der Auslegungs-
  zu Amphibienvorkommen, zur Fleder-
                                                frist nicht oder nicht rechtzeitig geltend ge-
  mauserfassung und zur Ausgleichsfläche.
                                                macht hat, aber hätte geltend machen können.
Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die
durch den Ausschuss für Bauwesen und            Heikendorf, den 11.07.2018
Umwelt am 27.06.2018 beschlossene Abwä-         Amt Schrevenborn
gung der vorgebrachten Anregungen aus den       Der Amtsdirektor
Beteiligungsverfahren zur bereits erfolgten     im Auftrag
Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 2)    gez. Böttcher
                                                                                            17
Gemeinde Schönkirchen

           Bekanntmachung                      bauungsplanes verfolgt das Planungsziel der
  über die öffentliche Auslegung des           Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbe-
 Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 51           darf mit der Zweckbestimmung “Sozialen
   "Neubau Kita (Kindertagesstätte)            Zwecken dienende Einrichtung“, um die Er-
                                               richtung einer Kindertagesstätte zu ermögli-
 Hörn 6" der Gemeinde Schönkirchen
                                               chen.
     für das Grundstück "Hörn 6",
                                               Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
   Gemarkung Schönkirchen, Flur 4              Nr. 51 liegt südlich der Kirche und östlich der
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)          Sportanlagen (Tennisplätze, Sportplatz). Es
                                               grenzt an die bestehende Wohnbebauung in
Der vom Ausschuss für Bauwesen und Um-         der Straße 'Hörn' an.
welt der Gemeinde Schönkirchen in seiner       Der Geltungsbereich wird von einer Wiese ein-
Sitzung am 27.06.2018 gebilligte und zur       genommen. Auf der Wiese stockt ein hecken-
Auslegung beschlossene Entwurf des Bebau-      artiger Gehölzsaum. Ferner stocken auf der
ungsplanes Nr. 51 "Neubau Kita (Kindertages-   Wiese Obstbäume. Die Wiese hat den Charak-
stätte) Hörn 6" und die Begründung dazu lie-   ter einer extensiv gepflegten Grünanlage. Die
gen vom                                        Flächengröße des Geltungsbereiches beträgt
     15. August 2018 bis einschließlich        ca. 0,6 ha.
            17. September 2018                 Der Geltungsbereich ist auch aus dem nach-
                                               stehend abgedruckten Planauszug ersichtlich.
in der Amtsverwaltung Schrevenborn in
24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer          Ebenfalls liegen in dem genannten Zeitraum
1.29 während der Dienststunden                 die durch den Ausschuss für Bauwesen und
  Montags von 09.00
   Uhr bis 12.00 Uhr
     Dienstags von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  und von 14.00 Uhr
     bis 16.00 Uhr
     Mittwochs von
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Donnerstags von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 und von 14.00 Uhr bis
       18.00 Uhr
 Freitags von 9.00 Uhr
     bis 12.00 Uhr
öffentlich aus. Die Unter-
lagen können während
dieser Zeit auch im Ge-
meindebüro Schönkir-
chen, Mühlenstr. 48 in
24232 Schönkirchen ein-
gesehen werden. Termine
außerhalb dieser Zeiten
können auch unter der
Telefonnummer 0431/
2409-321 vereinbart wer-
den.
Der Beschluss wird hier-
mit bekanntgemacht.
Die Aufstellung des Be-
18
Gemeinde Schönkirchen

Umwelt am 27.06.2018 beschlossene Abwä-               sowie zu den Einzelbäumen, zu den Laubge-
gung der vorgebrachten Anregungen aus den             hölzhecken und zur artenschutzrechtlichen
Beteiligungsverfahren zu der bereits erfolgten        Prüfung Aussagen getroffen.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbetei-     o   Schutzgut Boden:
ligung zur Einsichtnahme aus.                         Es werden Aussagen dazu getroffen, dass
                                                      mit dem Bauvorhaben ein Eingriff in den
Weiter liegen folgende umweltbezogene Unter-
                                                      Boden und in den Wasserhaushalt verbun-
lagen / umweltrelevanten Informationen zur
                                                      den ist und dass wertvoller Boden einer
Einsichtnahme vor:
                                                      Obstwiese versiegelt wird. Weiter zur Bean-
• Umweltbericht mit integrierter Grünord-
                                                      spruchung des Bodens während der Bau-
   nung
                                                      phase und der daraus resultierenden Ver-
• Grünordnungsplan - Bestand und Entwick-
                                                      dichtung, Umlagerung und möglicherweise
   lung –
                                                      auch Verschmutzung des Bodens sowie zur
• Artenschutzbericht (ASB)
                                                      Nivellierung der gewachsenen Gelände-
Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage           oberfläche.
der Landschaftsplan der Gemeinde Schönkir-        o   Schutzgut Wasser:
chen in der Amtsverwaltung Schrevenborn,              Es werden Aussagen getroffen zur Beein-
Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, Zimmer 1.29            trächtigungen des Bodens durch Versiege-
eingesehen werden.                                    lung und Verdichtung die auch Auswirkun-
Die der Planung zugrunde liegenden Vor-               gen auf den Wasserhaushalt haben, weil das
schriften, auf die im Bebauungsplanentwurf            Regenwasser über die Oberfläche abgespült
verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Er-            wird, statt dem Grundwasser zugeführt zu
lasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften             werden. Weiter werden Aussagen zur Versi-
und DIN-Vorschriften in der jeweils geltenden         ckerung, zur Grundwasserneubildung und
Fassung), können ebenfalls eingesehen wer-            zur Bodenverdichtung.
den.                                              o   Schutzgut Luft:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die             Es werden Aussagen dazu getroffen, dass
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Boden,           Aufgrund des insgesamt eher kleineren Bau-
Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische          vorhabens Beeinträchtigungen des Schutz-
Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck von         gutes Luft durch das Vorhaben nicht zu er-
FFH- und Vogelschutzgebieten, auf Mensch,             warten sind.
Gesundheit und Bevölkerung, auf Kultur- und       o   Schutzgut Klima:
sonstige Sachgüter, auf Vermeidung von Emis-          Es werden Aussagen dazu getroffen, dass es
sionen, sachgerechter Umgang mit, Abfällen            nicht zu einer kleinklimatischen Verände-
und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Ener-             rung infolge einer Aufheizung durch die
gien, sparsamer Umgang mit Energie, Auswir-           ausgesprochen großflächige Bebauung
kungen auf Landschaftsplan-Darstellungen,             kommen wird sowie zu dem Verlust von
Erhaltung bestmöglicher Luftqualität sowie            Bäumen, Gebüschen und von Wiesenfläche
sonstige umweltbezogene Pläne sowie auf               welche eine wertvolle Funktionen für das
Wechselwirkungen und –beziehungen geprüft.            Kleinklima übernehmen.
Die umweltbezogenen Informationen zu den          o   Schutzgut Landschaft:
einzelnen Schutzgütern sind in Kurzform               Es werden Aussagen zur Veränderung des
nachstehend beschrieben:                              Ortbildes und zur Einengung des Grünkor-
o Schutzgut Pflanzen und Tiere:                       ridors getroffen.
   Es werden Aussagen getroffen zu der Bean-      o   Schutzgut biologische Vielfalt:
   spruchung und Versiegelung einer naturna-          Es werden Aussagen getroffen zu negativen
   hen, strukturreichen öffentlichen Grünfläche       Auswirkungen für Flora und Fauna.
   und den damit verbundenen nicht unerheb-       o   Schutzgut Erhaltungsziele und
   lichen Baumverlust sowie zu dem Verlust            Schutzzweck von FFH- und
   des vorher unversiegelten Obstwiesen-Ge-           Vogelschutzgebieten:
   ländes als Lebensraum für (Boden) Lebewe-          Derartige Schutzgebiete kommen in Plange-
   sen und Pflanzen im Großen und Ganzen.             bietsnähe nicht vor.
   Weiter werden zur Erreichbarkeit der Fläche
                                                                                              19
Gemeinde Schönkirchen

o Schutzgut Mensch, Gesundheit,                o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
  Bevölkerung:                                   und ländliche Räume, Fachbehördliche
  Es werden Aussagen getroffen zu dem drin-      Stellungnahme der unteren Forstbehörde
  genden Bedarf an Kita-Plätzen, zum Stand-      vom 20.02.2018 zum Waldabstand.
  ort in Hinblick auf die Erreichbarkeit und
  die verkehrliche Anbindung, zur veränder-    Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntma-
  ten Situation für die angrenzenden Wohn-     chung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszule-
  grundstücke und für Erholungssuchende.       genden Unterlagen im Internet unter der
o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:    Adresse www.schoenkirchen.de Politik & Ver-
  Das Bauvorhaben hat keine Folgen für Kul-    waltung, Amtliche Bekanntmachungen ein-
  tur- und sonstige Sachgüter. Die nahe Kir-   gestellt und über den Digitalen Atlas Nord des
  che als besonderes Kulturdenkmal mit dem     Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
  umgebenden Kirchhof ist von dem Kita-
  Neubau nicht betroffen.                      Während der Auslegungsfrist können alle an
o Vermeidung von Emissionen,                   der Planung Interessierten die Planunterlagen
  sachgerechter Umgang mit Abfällen            und umweltbezogenen Stellungnahmen einse-
  und Abwässern:                               hen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich
  Es werden Aussagen getroffen zum ord-        oder während der Dienststunden zur Nieder-
  nungsgemäßen Betrieb der neuen Kita          schrift abgeben. Ebenso kann sich die Öffent-
  sowie zur Beseitigung des Regen- und des     lichkeit während der Auslegungsfrist über die
  Schmutzwassers.                              allgemeinen Ziele sowie über die wesentlichen
o Nutzung erneuerbarer Energien,               Auswirkungen der Planung unterrichten las-
  sparsamer Umgang mit Energie:                sen. Kindern und Jugendlichen wird gleicher-
  Diese Aspekte werden in der verbindlichen    maßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über
  Bauleitplanung soweit sinnvoll und mög-      die Planungen unterrichten zu lassen.
  lich durch entsprechende Festsetzungen
  berücksichtigt.                              Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3
o Auswirkungen auf Landschaftsplan-            Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-
  Darstellungen sowie sonstige                 gesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren
  umweltbezogene Pläne:                        nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-
  Es werden Aussagen getroffen, zu dem Land-   gesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-
  schaftsplan und zu dem Standort.             Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen
o Erhaltung bestmöglicher Luftqualität:        ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Ausle-
  Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dieser    gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend
  Aspekt vom geplanten Vorhaben nicht be-      gemacht hat, aber hätte geltend machen kön-
  troffen.                                     nen.
o Wechselwirkungen und -beziehungen:
  Es wird die Aussage dazu getroffen, dass     Heikendorf, den 10.07.2018
  deutliche Folgen für Wechselwirkungen und    Amt Schrevenborn
  -beziehungen zu erwarten sind.               Der Amtsdirektor
                                               im Auftrag
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen         gez. Böttcher
aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB aus dem bisherigen Verfahren liegen
vor und ebenfalls aus:
o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnahme
  der Unteren Naturschutzbehörde vom
  31.05.2018 zu der Bedeutung für den Natur-
  schutz, zu dem vorhandenen Baumbestand
  und zur Eingriffs- Ausgleichsbewertung.
o Kreis Plön, Fachbehördliche Stellungnah-
  me der Wasserbehörde vom 31.05.2018
  zur Schmutz- und Regenwasserbeseitigung.
20
Gemeinde Schönkirchen

       Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen

           ABSCHRIFT                          Für die Richtigkeit der Abschrift:
             Niederschrift                    gez. Alexandra von Elm
  1. Sitzung der 18. Wahlperiode der
                                              Tagesordnung:
  Gemeindevertretung Schönkirchen
                                              Öffentlicher Teil
Sitzungstermin:   Dienstag, 03.07.2018        1   Eröffnung der Sitzung, Feststellung der
Sitzungsbeginn:   19:30 Uhr                       Beschlussfähigkeit und Genehmigung
Sitzungsende:     20:31 Uhr                       der Tagesordnung
Ort, Raum:        Sitzungssaal Gemeindebüro   2   Einwohnerfragestunde
                  Schönkirchen,               3   Öffentliche Mitteilungen und Anfragen
                  Mühlenstraße 48,            4   Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegen-
                  Schönkirchen                    heiten
                                              4.1 Genehmigung einer überplanmäßigen
Anwesenheit:
                                                  Aufwendung und Auszahlung bei der
Herre Andras Klaus Gemeindevertreter
                                                  Buchungsstelle 2.4.1.10.5452000 ge-
- fehlt entschuldigt -
                                                  mäß § 95 d Absatz 1 GO in Verbindung
Frau Stefanie Kohlmorgen Gemeindevertrete-
                                                  mit § 4 der Haushaltssatzung
rin - fehlt entschuldigt -
                                              4.2 Genehmigung einer außerplanmäßigen
Herr Thomas Rulle Gemeindevertreter
                                                  Aufwendung und Auszahlung bei der
- fehlt entschuldigt -
                                                  Buchungsstelle 2.4.3.10.5451000 ge-
Herr Andreas Bohm-Ladehof Gemeindever-
                                                  mäß § 95d Absatz 1 GO in Verbindung
treter
                                                  mit § 4 der Haushaltssatzung
Herr Steffen Falk-Schott Gemeindevertreter
                                              5   Haushaltsangelegenheiten
Herr Mike Funke Gemeindevertreter
                                              5.1 Beratung und Beschlussfassung über die
Frau Carmen Grams-Hinrichsen Gemeinde-
                                                  1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nach-
vertreterin
                                                  tragsproduktplan der Gemeinde Schön-
Frau Andrea Hoppe-Kossak Gemeindevertre-
                                                  kirchen für das Haushaltsjahr 2018
terin
Herr Stefan Lansberg Gemeindevertreter        Nichtöffentlicher Teil
Herr Mario Mordhorst Gemeindevertreter
                                              6    Beratung und Beschlussfassung über
Frau Mareike Otten Gemeindevertreterin
                                                   den Abschluss eines Vertrages zur Mit-
Herr Moritz Otto Gemeindevertreter
                                                   tagessenversorgung in der Kita Kleine
Frau Ute Pech Gemeindevertreterin
                                                   Wunder und der Offenen Ganztagsschule
Frau Monika Petersen Gemeindevertreterin
                                                   am Schulzentrum Schönkirchen
Herr Rüdiger Petersen Gemeindevertreter
                                              7    Beratung und Beschlussfassung über die
Herr Volker Schindler Gemeindevertreter
                                                   Neuvergabe der Konzession für die Ver-
Herr Ernst-Peter Schütt Gemeindevertreter
                                                   sorgung mit Wasser im Gemeindegebiet
Frau Anka Velfe Gemeindevertreterin
                                                   und Abschluss des Konzessionsvertrages
Frau Doris Zimprich Gemeindevertreterin
                                              8    Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfra-
Herr Peter Zimprich Gemeindevertreter
                                                   gen
Weitere Anwesende:
Herr Gerd Radisch Bürgermeister               Protokoll:
Frau Merle Schaack Kieler Nachrichten         Öffentlicher Teil
Herr Christoph Kuhl Amt Schrevenborn          Zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung
Drei Anwohner                                       der Beschlussfähigkeit und
Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben         Genehmigung der Tagesordnung
Vorsitz gez. Ernst-Peter Schütt                     Vorlage: GS/0156/2018
Protokollführung gez. Torben Scharbow         Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt
                                                                                          21
Gemeinde Schönkirchen

die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Proto-        Arbeiten auch auf dem Gelände des
kollführung bestehen keine Bedenken.                 Schul- und Sportzentrums.
                                                 •   Die Fraktionsvorsitzenden sollen Per-
Besondere Vorkommnisse:                              sonen aus ihren Parteien benennen, die
Herr Funke erklärt sich zu TOP 7 für be-             künftig in der Arbeitsgruppe für den
fangen.                                              "Gemeindeentwicklungsplan 2030" mit-
Abwesenheit in der Zeit von 20:08 - 20:19            wirken.
                                                 •   Herr Bürgermeister Radisch beantwor-
Änderung der Tagesordnung:                           tet eine Anfrage der CDU-Fraktion zur
                                                     Auslastung des Elementarbereiches (ü3)
Keine
                                                     und der Krippenplätze (u3) in der Ge-
                                                     meinde. Im Elementarbereich stehen
Tagesordnungspunkte, die in nichtöffent-
                                                     derzeit 5 freie Plätze zur Verfügung, die
licher Sitzung behandelt werden:
                                                     zunächst für Zuzügler freigehalten wer-
6-8
                                                     den sollen. Im Krippenbereich stehen 8
Beratungsergebnis:
                                                     Kinder auf der Warteliste, von denen 5
Anwesend:        17
                                                     Kinder priorisiert zu berücksichtigen
Dafür:           17
                                                     sind.
Dagegen:         -
                                                 •   Für weitere 10 Krippenplätze im Mare
Enthaltung/en: -
                                                     Wellness & Sport liegt ein Vertragsange
                                                     bot vor, über das noch verhandelt wird.
Zu 2 Einwohnerfragestunde
                                                     Zunächst müssen noch Umbauarbeiten
       Vorlage: GS/0157/2018
                                                     erfolgen, die anschließend vom Kreis
Es sind 3 Anwohner aus dem Ortsteil Flüg-            abzunehmen sind.
gendorf anwesend. Sie bemängeln, dass nach       •   Frau Hoppe-Kossak hat im Vorfeld der
wie vor keine DSL-Versorgung an ihren                Sitzung darauf hingewiesen, dass ent-
Grundstücken besteht. Dabei sei ein Glas-            gegen der Absprache mit der AKN Eisen-
fasernetz grundsätzlich vorhanden. Die Fa.           bahn GmbH nachts in Höhe des Blome-
KielNet bzw. 1 & 1 Versatel Deutschland              weges Gleisarbeiten stattgefunden ha-
GmbH zeigen weiterhin keine Bereitschaft, die        ben. Dies führte zu einer erheblichen
Grundstücke mit einem DSL-Anschluss zu               Lärmbelästigung. Die AKN Eisenbahn
versorgen. Die Anwohner haben sich auch              GmbH hat sich hierfür entschuldigt und
schon an das Amt Schrevenborn mit der Bitte          Abhilfe zugesagt.
um Unterstützung gewendet.                       •   Herr Falk-Schott fragt nach dem Sach-
Herr Bürgermeister Radisch erklärt, dass die         stand bezüglich der Sicherstellung des
Problematik seit längerem bekannt ist. Der           Schulschwimmunterrichts in 2019. Als
Kontakt zu den Firmen Fa. KielNet bzw. 1 & 1         Ausweichmöglichkeit zur Schwimm-
Versatel Deutschland GmbH soll weiter for-           halle Laboe wurde die Schwimmhalle
ciert werden, damit die Anschlüsse hergestellt       in Kiel-Gaarden angedacht. Diese wur-
werden.                                              de jedoch zum 31.05.2018 bereits früh-
                                                     zeitig geschlossen.
Zu 3 Öffentliche Mitteilungen und                    Herr Bürgermeister Radisch erklärt,
     Anfragen                                        dass es noch keine abschließende Lö-
     Vorlage: GS/0158/2018                           sung gibt. Es werden aber zeitnah Ge-
•    Herr Bürgermeister Radisch teilt die            spräche zu dieser Problematik stattfin-
     Einwohnerzahl mit Stand 27.06.2018              den.
     mit. Diese beträgt 6.663 Einwohner.         •   Herr Falk-Schott fragt nach, ob ein Ge-
     Eine Übersicht zur aktuellen Einwoh-            werbeverzeichnis auf der Internetseite
     nerzahl wird verteilt.                          der Gemeinde Schönkirchen eingerich
•    Ab sofort finden in der Gemeinde Baum-          tet wird, auf dem sich auch Vereine und
     pflegearbeiten statt, die im Rahmen der         Verbände präsentieren können. Herr
     Verkehrssicherungspflicht notwendig             Kuhl von der Amtsverwaltung erklärt,
     sind. Ab dem 09.07.2018 erfolgen die            dass ein separater Internetauftritt zum
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