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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL
                    Nationalrat • Herbstsession 2007 • Dritte Sitzung • 19.09.07 • 08h00 • 07.028
             Conseil national • Session d’automne 2007 • Troisième séance • 19.09.07 • 08h00 • 07.028

 07.028

Stiftung Pro Helvetia.
Finanzierung 2008–2011

Fondation Pro Helvetia.
Financement 2008–2011
Erstrat – Premier Conseil

CHRONOLOGIE

NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 19.09.07 (ERSTRAT - PREMIER CONSEIL)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 17.12.07 (ZWEITRAT - DEUXIÈME CONSEIL)

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir beraten über Eintreten und die verschiedenen Min-
derheitsanträge in einer Debatte.

Markwalder Bär Christa (RL, BE), für die Kommission: Die Stiftung Pro Helvetia wurde 1939 gegründet, mit
dem Auftrag, die kulturellen Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse zu fördern. Pro Helvetia soll
für Schweizer Kulturschaffende die bestmöglichen Bedingungen für die Entstehung und Verbreitung ihrer Wer-
ke schaffen. Sie verhilft ihnen im In- und Ausland zu überzeugenden Auftritten und ermöglicht Begegnungen
mit Kulturschaffenden anderer Länder. In Schwerpunktbereichen gestaltet Pro Helvetia auch eigene Program-
me. Dazu gehören die Verständigung im Inland, der interkulturelle Dialog, die Volkskultur und der Tanz.
Alle vier Jahre muss das Parlament den Finanzierungsrahmen der Stiftung Pro Helvetia, gestützt auf Artikel
3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stiftung Pro Helvetia, festlegen. Das Parlament hat es somit in der
Hand, wie viel der Bund subsidiär zu Kantonen und Gemeinden in die Kultur investiert. Zur Erinnerung: Die Ge-
meinden und die Kantone sind die wichtigsten Finanzierungsquellen der Kultur. Seitens der öffentlichen Hand
wird von den Städten und Gemeinden rund die Hälfte aufgebracht, nämlich 48 Prozent, von den Kantonen sind
es 39 Prozent, vom Bund 13 Prozent. Spezieller Erwähnung bedürfen auch die Mittel aus der Privatwirtschaft.
Mit rund 420 Millionen Franken im Jahr 2001 machten sie gemäss bundesrätlicher Botschaft 22 Prozent des
gesamten Kulturbudgets in der Schweiz aus.
Der Bundesrat beurteilt die Tätigkeit von Pro Helvetia in den Jahren 2004 bis 2007 positiv. Insgesamt habe
Pro Helvetia ihre Aufgabe kohärent erfüllt und beträchtliche Anstrengungen unternommen, um ihre Ziele den
Budgetkürzungen anzupassen. In dieser Periode hat die Stiftung 13 Vollzeitstellen aufgehoben und drei Ver-
bindungsbüros im Ausland geschlossen. Auch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle stellt Pro Helvetia in
ihrem Bericht vom 18. Mai 2006 ein gutes Zeugnis aus, indem sie festhält: "Pro Helvetia leistet einen wich-
tigen Beitrag zur Förderung der Schweizer Kulturschaffenden und zur Verbreitung ihrer Werke innerhalb und
ausserhalb der Schweiz. Sie fördert die kulturelle Vielfalt des Landes und die Kulturvermittlung zwischen den
Landesteilen. Ihr Beitrag zum Kulturaustausch mit dem Ausland ist unangefochten, und sie leistet Bedeutendes
für die Repräsentation des Kleinstaates Schweiz in der Welt."
Die Administrationskosten von Pro Helvetia belaufen sich gemäss Budget auf 14,3 Prozent, die Produktions-
kosten auf 17,4 Prozent, und die restlichen 68,3 Prozent werden für Beiträge an Gesuche und Programme
ausgeschüttet. Die Vorgaben des Parlamentes konnten somit erfüllt werden.
Für die kommende Vierjahresperiode hat Pro Helvetia folgende Akzente gesetzt: Kultur- und Kunstvermittlung,
Austausch mit Asien, Übersetzungen sowie Koproduktionen zwischen der Schweiz und dem Ausland. Dafür
benötigt sie ein Budget von 143,8 Millionen Franken, was einer Erhöhung um 6,8 Millionen Franken im Ver-
gleich zur Periode 2004–2007 entspricht. Der Bundesrat beantragt dem Parlament aber trotz seiner Würdigung
der guten Arbeit von Pro Helvetia, den Rahmenkredit um 2 Millionen Franken im Vergleich zur vergangenen
Vierjahresperiode auf 135 Millionen Franken zu kürzen. Er empfiehlt der Stiftung, ihre Ziele dem gekürzten
Budget anzupassen.
Die Mehrheit der Kommission ist mit diesen Kürzungen nicht einverstanden. Mit dem Bundesrat sind wir zwar
einer Meinung, dass Pro Helvetia in den vergangenen vier Jahren gute Arbeit geleistet und ihre Ziele erreicht
hat, doch damit sie ihre Aufgaben in der Kulturvermittlung, ihre Aufbauarbeit in Asien sowie ihre Ziele betref-
fend Übersetzungen und Koproduktionen auch in Zukunft erfüllen kann, braucht sie die entsprechenden Mittel.

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Der Rahmenkredit von 143,8 Millionen Franken soll in den nächsten vier Jahren wie folgt eingesetzt werden:
125,6 Millionen Franken für das Basisprogramm, das sind namentlich Gesuche und kleine Programme, 18,2
Millionen Franken für Schwerpunkte, namentlich den Austausch mit Asien, Kunst- und Kulturvermittlung, Über-
setzungsförderung sowie internationale Koproduktionen.
                                       AB 2007 N 1260 / BO 2007 N 1260
Wo würde gekürzt, wenn der bundesrätliche Antrag von 135 Millionen Franken angenommen würde? Einmal
bei Engagements ausserhalb der Strategie international, das wären minus 1,5 Millionen Franken, die Kunst-
und Kulturvermittlung würde um 2,5 Millionen Franken abnehmen und das Asien-Engagement um 1,3 Millionen
Franken. Schliesslich würden auch 15 Prozent weniger Mittel für Gesuchsteller bereitstehen, das sind 3,5
Millionen Franken.
In der letzten Periode hat Pro Helvetia empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen. So wurden für 2004–2007
179 Millionen Franken beantragt, 137 Millionen Franken gesprochen und 133 Millionen Franken ausbezahlt.
Die inhaltliche und administrative Reorganisation hat sich jedoch zugunsten der Kultur ausbezahlt. Pro Helvetia
hat in der vergangenen Periode rund 20 Millionen Menschen auf der Welt über die Kultur direkt erreicht und
erfüllt damit auch aussenpolitisch eine bedeutende Aufgabe.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, den Rahmenkredit von 143,8 Millionen Franken ge-
mäss ihrer Eingabe zu genehmigen.
In verschiedenen Minderheitsanträgen wird beantragt, den Vierjahreskredit zu kürzen. Damit würde der Spiel-
raum von Pro Helvetia empfindlich eingeengt. Im Antrag der Minderheit II (Häberli-Koller) wurde ein Zusatz
eingebracht, wonach der Bundesbeschluss bis zur Inkraftsetzung des revidierten Pro-Helvetia-Gesetzes gelte.
Dieser Zusatz wurde auch in den Antrag der Mehrheit integriert. Da der Zahlungsrahmen gemäss Artikel 1
des Bundesbeschlusses für die Jahre 2008 bis 2011 festgelegt wird, also fix für vier Jahre, darf dieser Zu-
satz dahingehend verstanden werden, dass vor dem Inkrafttreten des revidierten Pro-Helvetia-Gesetzes der
Zahlungsrahmen noch einmal überprüft wird.
Das totalrevidierte Pro-Helvetia-Gesetz wurde zusammen mit dem neuen Kulturförderungsgesetz vom Bun-
desrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet und wird in der neuen Legislatur von National- und Stände-
rat beraten. Es kann sein, dass das revidierte Pro-Helvetia-Gesetz erst in vier Jahren in Kraft tritt. Dann wäre
der nächste Zahlungsrahmen fällig. Falls es früher in Kraft träte, müsste der Zahlungsrahmen noch einmal
überprüft werden, was allerdings nicht unbedingt der Rechtssicherheit dient.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, den Zahlungsrahmen für Pro Helvetia auf 143,8
Millionen Franken festzulegen und damit der Mehrheit zu folgen.

Savary Géraldine (S, VD), pour la commission: Le 30 mars 2007, la Commission de la science, de l'éducation
et de la culture s'est réunie non pas pour écrire une quelconque "Oeuvre au noir" parlementaire, mais pour
examiner la requête de Pro Helvetia, en présence de Monsieur Mario Annoni, président de Pro Helvetia, et de
Monsieur le conseiller fédéral Couchepin, en charge du dossier. C'est un exercice obligé.
En effet, la loi de 1965 qui régit Pro Helvetia prévoit la fixation d'un plafond de dépenses pour quatre ans. Tous
les quatre ans, Pro Helvetia dépose donc sa requête, à savoir ses projets et sa demande de subventions. Et
tous les quatre ans, l'Office fédéral de la culture confirme ou non les prétentions de la fondation et, ensuite, les
soumet à votre sagacité.
Le Conseil fédéral a décidé cette année de donner moins à Pro Helvetia que ce qu'elle avait sollicité – Pro
Helvetia demandait en effet un montant de 143,8 millions de francs pour la période 2008–2011. Pourquoi?
De l'avis de l'Office fédéral de la culture lui-même, Pro Helvetia a bien travaillé. Elle a travaillé selon le mandat
défini pour cette période sur trois domaines prioritaires: la danse, la compréhension entre les communautés
culturelles de Suisse ainsi que le dialogue interculturel. Elle a réduit ses frais administratifs, traité 4000 de-
mandes, revu son réseau d'antennes à l'étranger et en a ouvert d'autres dans des régions prometteuses, à
savoir New Delhi et Shanghai. L'institution fonctionne, guérie de ses défauts passés, et se tourne vers l'ave-
nir. Pour les quatre prochaines années, elle souhaite continuer à remplir ses mandats de base, mais s'est fixé
quatre nouveaux objectifs, à savoir la médiation culturelle et artistique, les échanges avec l'Asie, les traductions
ainsi que les coproductions entre la Suisse et l'étranger.
Le Conseil fédéral appuie la requête sur le fond, mais souhaite freiner les élans financiers de Pro Helvetia.
Plutôt que d'accorder à Pro Helvetia 6,8 millions de francs de plus que pendant la période précédente, le
Conseil fédéral propose une enveloppe de 135 millions de francs sur quatre ans, ce qui représente 2 millions
de francs de moins que le crédit-cadre 2004–2007. Au final donc, la fondation Pro Helvetia se verrait dotée de
8,8 millions de francs de moins que le montant demandé dans la requête, ce qui la contraindrait à renoncer à

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une partie de ses projets considérés pourtant comme justifiés par le Conseil fédéral.
La majorité de la commission a été convaincue de la pertinence de la requête. Pour des questions de propor-
tions d'abord, les demandes de Pro Helvetia restent raisonnables, de même que les objectifs prioritaires sur le
plan culturel en Suisse et à l'étranger. En outre, d'autres domaines de l'Office fédéral de la culture bénéficient
d'une embellie budgétaire. Il serait injuste que Pro Helvetia subisse une réduction des montants initiaux. Sur
le fond enfin, la qualité des projets pour les quatre prochaines années justifie un financement adéquat. Des
minorités de la commission considèrent au contraire que Pro Helvetia doit se serrer la ceinture, réduire la
voilure, voire à terme disparaître. C'est pour cela qu'il y a une minorité III (Pfister Theophil) et une minorité IV
(Freysinger).
Enfin, la commission regrette le calendrier qui nous est imposé pour traiter cette requête. Nous avons à nous
prononcer sur le budget de la requête 2008 à 2011 avant d'avoir pu examiner la nouvelle base légale de
Pro Helvetia. Nous devons débattre des tâches et des missions de la fondation pour les quatre prochaines
années tout en ignorant la nature et les effets des futures réformes législatives. C'est ce qui explique que la
minorité II (Häberli-Koller) prévoie que le présent arrêté porte effet jusqu'à l'entrée en vigueur de la nouvelle
loi concernant la fondation Pro Helvetia.
Au nom de la majorité de la commission, je vous propose de rejeter ces propositions de minorité, de soutenir
la requête de Pro Helvetia, telle qu'elle était présentée, étant entendu que les cartes seront redistribuées au
moment de l'entrée en vigueur de la nouvelle loi.
Je vous propose donc de soutenir la proposition de la majorité et d'octroyer à Pro Helvetia un plafond de
dépenses d'un montant maximal de 143,8 millions de francs.

Müller-Hemmi Vreni (S, ZH): Ich äussere mich nur zum Antrag der Minderheit I, also nicht generell zur Pro
Helvetia und zum Entwurf des Bundesrates.
Die Minderheit I unterstützt den Mehrheitsantrag in Bezug auf den Betrag für den Rahmenkredit, lehnt aber
Absatz 2 mit dem Zusatz ab, der in der WBK aufgenommen wurde. Sie haben vorhin gehört, welche Schwie-
rigkeiten dieser Absatz schafft. Die Mehrheit will den Rahmenkredit von der Inkraftsetzung des revidierten
Pro-Helvetia-Gesetzes abhängig machen. Es ist inhaltlich falsch und juristisch heikel, den Rahmenkredit in
dieser Art und Weise von irgendeinem Zeitpunkt abhängig zu machen. Es wird heute niemand die Hand dafür
ins Feuer legen, dass das revidierte Pro-Helvetia-Gesetz in der nächsten Legislatur überhaupt in Kraft treten
wird. Auch der Bundesrat hat in der Kommission deutlich gemacht, dass es nicht richtig ist, eine solche Klausel
in diese Rahmenkreditbewilligung einzufügen. Es ist klar: Wenn das revidierte Gesetz während der nächsten
Legislatur in Kraft träte, wären allenfalls gewisse Anpassungen machbar, auch im Rahmen des Beschlusses,
den wir heute treffen.
Verzichten Sie also auf irgendwelche Neuerungen in Sachen Rahmenkreditsprechung; bleiben Sie beim Ent-
wurf des Bundesrates, und unterstützen Sie den Antrag der Minderheit I.

Häberli-Koller Brigitte (C, TG): Ich bitte Sie, die Minderheit II zu unterstützen. Absatz 1 übernimmt den vom
Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen von 135 Millionen Franken für die Jahre 2008–2011. Die Erhöhung
des
                                       AB 2007 N 1261 / BO 2007 N 1261
Zahlungsrahmens auf 143,8 Millionen Franken, wie ihn die Mehrheit der Kommission und die Stiftung Pro Hel-
vetia beantragen, bitte ich Sie abzulehnen. Dies würde eine Erhöhung von 6,8 Millionen Franken gegenüber
dem bewilligten Rahmenkredit für die vergangene Vierjahresperiode bedeuten.
Der Zahlungsrahmen von 135 Millionen Franken ist um 2 Millionen kleiner als der Rahmenkredit 2004–2007.
Die Stiftung legt den Bedarf zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages auf 125,6 Millionen Franken fest und
will 18,2 Millionen für ihre Schwerpunktprogramme einsetzen. Es ist nun an Pro Helvetia, die Ziele dem Betrag
von 135 Millionen anzupassen. Dies entspricht auch dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2007–2011.
Die beantragten 135 Millionen sind auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 abgestimmt und für
die Stiftung Pro Helvetia zumutbar.
Absatz 2 der Fassung der Minderheit II entspricht jener der Mehrheit der Kommission. Dieser Absatz ist sinn-
voll, da wir die Vorlage betreffend das revidierte Pro-Helvetia-Gesetz in nächster Zeit beraten werden und
die Gesetzesrevision auch Auswirkungen auf den Zahlungsrahmen haben kann. Ein Rahmenkredit ist immer
das Dach; es legt die Höchstbeträge fest. Sollten aber mit dem zu revidierenden Gesetz neue Bedingungen
finanzieller Art entstehen, so sind wir frei.
Ich bitte Sie also, die Minderheit II zu unterstützen und die anderen Minderheitsanträge sowie den Antrag der
Mehrheit abzulehnen.

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Pfister Theophil (V, SG): Pro Helvetia beschäftigt regelmässig das Parlament, dies sowohl bei der Budgetde-
batte wie auch aufgrund von Meldungen in den Medien über fragliche Ziele und viel zu hohe Administrations-
kosten. Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den Rahmenkredit auf 120 Millionen Franken festzusetzen, wie er
als Grundbeitrag an Pro Helvetia auch in der Botschaft erwähnt ist.
Die umstrittenen Eigenproduktionen wirken sich auf diese Institution und oft auch auf unser Land kaum positiv
aus. Wer sich mit Pro Helvetia befasst, wird nicht umhinkommen, hinter die Aktivitäten sehr oft ein Fragezei-
chen zu setzen. Offenbar hat sich diese Institution in einer Zeit der globalisierten Kultur und der Überflutung
mit Events ein Stück weit selbst überlebt. Aber natürlich wollen alle jene, die dort tätig sind oder die von der
Förderung profitieren können, an den gut gefüllten Töpfen festhalten.
Es kommt heute hinzu, dass es neue Erfordernisse bei den internationalen Beziehungen gibt: Die Botschaften
weiten ihre Tätigkeit aus, wir bauen die internationalen Wissenschafts-, Wirtschafts- und Bildungszentren aus,
wir koordinieren die Deza mit anderen Organisationen, und wir sehen, dass auch im Tourismus die interna-
tionale Tätigkeit besser koordiniert werden muss. Wo ist hier der richtige Platz für Pro Helvetia? Diese Frage
muss im Rahmen des neuen Pro-Helvetia-Gesetzes gelöst werden. Dabei sind Effizienzgewinne ein zwin-
gendes Erfordernis. Heute hat Pro Helvetia viel zu hohe Administrationskosten – über 30 Prozent –, und ihre
Eigenproduktionen wie auch die sich immer wieder ändernden Tätigkeiten sind höchst umstritten. Mit dem Be-
trag von 120 Millionen Franken für vier Jahre, das sind 30 Millionen Franken pro Jahr, kann der Grundauftrag
von Pro Helvetia abgedeckt werden. 120 Millionen Franken entsprechen den Basiskosten von Pro Helvetia,
ohne die Kosten für experimentelle Zusatzleistungen zu enthalten wie etwa die Förderung des professionellen
Tanzes.
Schon beim letzten Rahmenkredit haben wir diese Beschränkung gefordert. Wer mehr geben will, muss in
Kauf nehmen, dass damit im weiten Feld der Kunst und Kultur unschöne Nebeneffekte entstehen und keine
Strukturreformen durchgeführt werden können. Es ist heute Sache von Pro Helvetia, im Hinblick auf das neue
Gesetz die Strukturen so zu straffen, dass damit sowohl den Erfordernissen von CO2-Einsparungen wie auch
der effizienten Mittelverwendung Rechnung getragen werden kann.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist überzeugt, dass mit einer restriktiveren Mittelzuteilung den positiven Aufga-
ben von Pro Helvetia genügend Rechnung getragen werden kann, und bittet Sie, dem Antrag der Minderheit
III zuzustimmen. Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, so wird die SVP-Fraktion der Minderheit IV (Freysinger)
zustimmen.

Freysinger Oskar (V, VS): Je serai bref. Je reprends quasiment les chiffres de la proposition de la minorité II
(Häberli-Koller), à quelques millions près. Je ne vais donc pas argumenter longuement, si ce n'est pour dire que
le montant proposé par la majorité nous semble excessif puisque nous pensons qu'il faut une restructuration
en tout cas de la bureaucratie, qui est bien trop coûteuse dans cette institution. Par contre, je fixe un cadre de
financement de 2008 à 2009 pour la raison suivante: la nouvelle loi concernant la fondation Pro Helvetia est
en chantier et j'aimerais bien accélérer le mouvement. Si nous ne mettons pas la pression à ce niveau, on ne
sait pas quand elle sera prête. Cela risque d'être extrêmement lent et fastidieux. Donc, nous fixons un cadre:
65 millions de francs pour 2008/09, et il faudrait qu'à ce moment-là la loi modifiée soit sous toit pour que nous
puissions ensuite définir des crédits en fonction du profil que nous aurons donné à la nouvelle loi.
Je vous demande donc d'adopter la proposition de la minorité IV et, en cas de refus, d'adopter la proposition
de la minorité III (Pfister Theophil), voire de la minorité II (Häberli-Koller).

Müller-Hemmi Vreni (S, ZH): "Die Stiftung Pro Helvetia ist föderalistisch abgestützt, in allen Landesteilen gut
verankert und ist aufgrund ihrer historischen Verwurzelung, aber auch ihrer aktuellen Leistungen im In- und
Ausland sichtbar und bekannt. Pro Helvetia leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Schweizer Kultur-
schaffenden und zur Verbreitung ihrer Werke innerhalb und ausserhalb der Schweiz. Sie fördert die kulturelle
Vielfalt des Landes und die Kulturvermittlung zwischen den Landesteilen. Ihr Beitrag zum Kulturaustausch mit
dem Ausland ist unangefochten, und sie leistet Bedeutendes für die Repräsentation des Kleinstaates Schweiz
in der Welt. Die Stiftung verfügt über einen ausgewiesenen Sachverstand, arbeitet sehr professionell und stützt
ihre Förderentscheide gut ab." Um es klarzustellen: Dies ist nicht die Lobrede einer Kulturpolitikerin auf die Pro
Helvetia. Nein, dieses ausgezeichnete Zeugnis, das ich eben zu Beginn zitiert habe, stellt die Parlamentari-
sche Verwaltungskontrolle (PVK) der Pro Helvetia in ihrem Bericht vom Mai 2006 unter dem Titel "Evaluation
Pro Helvetia" aus.
Passend zur Bewertung der PVK sagt auch der Bundesrat in der Botschaft, dass er nicht nur mit der gelei-
steten Arbeit der Pro Helvetia sehr zufrieden ist, sondern dass er auch von der neuen Eingabe überzeugt ist:
"Der Bundesrat unterstützt die Eingabe von Pro Helvetia, die mit einsichtigen Überlegungen sowie mit plau-

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siblen Begründungen und Schlussfolgerungen argumentiert, und kann sich mit ihren inhaltlichen Eckwerten
einverstanden erklären." So viel zum Bundesrat.
Dann folgt aber einmal mehr das grosse bundesrätliche Aber: Wegen den aktuellen finanzpolitischen Rah-
menbedingungen – dabei beruft sich der Bundesrat auf das Entlastungsprogramm 2003 – will er der Stiftung
nur 135 Millionen Franken bewilligen, also noch 2 Millionen weniger als vor vier Jahren. Diese bundesrätliche
Begründung für ein weiteres Zusammensparen der Fördertätigkeit ist mehr als fadenscheinig angesichts der
aktuellen Situation und der Aussichten des Bundeshaushaltes, vor allem aber auch angesichts des von der
PVK bestätigten Leistungsausweises der Pro Helvetia. Fakt ist doch, dass im Bundesrat die Kulturförderung
weiter unter "ferner liefen" figuriert. Dies bestätigt auch die Tatsache, dass das Kulturförderungsgesetz und
die Revision des Pro-Helvetia-Gesetzes nach Ende der Vernehmlassung nochmals mehr als zwei Jahre in der
Verwaltung überarbeitet oder, besser gesagt, substanziell – d. h. inhaltlich – so zusammengestrichen worden
sind, dass sie nichts mehr mit den ursprünglichen Entwürfen zu tun haben. Herr Bundesrat, diese Anträge sind
so mager, dass wir uns in der SP jetzt ernsthaft überlegen, ob wir diese
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"Skelettgesetze" nicht ohne langes Federlesen an den Absender zurückschicken sollen.
Erfreulich ist hingegen, dass mein Antrag auf Erhöhung des Rahmenkredites gemäss der Eingabe der Pro
Helvetia in der Kommission eine knappe Mehrheit fand. Diese aus Mitgliedern der SP, der FDP und der Grünen
bestehende Mehrheit macht das bundesrätliche "Kultur-Sparspiel" nicht mit. Diese Koalition ist nicht zufällig:
Es sind auch SP, FDP und Grüne, die sich bereits in der Vernehmlassung ohne Wenn und Aber zu den
erwähnten Gesetzen bekannt haben und sich insbesondere für eine starke, d. h. autonome Kulturstiftung Pro
Helvetia eingesetzt haben. Es ist darum für diese Kulturkoalition nur konsequent, wenn der Pro Helvetia im
Rahmenkredit mindestens das gegeben wird, was ihr gebührt.
Die Kommissionssprecherinnen haben es ausgeführt: Es geht um einen Betrag, der lediglich 6,8 Millionen
höher ist als vor vier Jahren; das sind 1,7 Millionen Franken mehr pro Jahr. Wenn Sie die Teuerung und die
vom Bundesrat der Pro Helvetia neu übertragenen Aufgaben wie z. B. die Mitfinanzierung des Istituto Svizzero
in Rom einberechnen, ist dies sogar ein Nullsummenspiel. Ganz sicher muss die Pro Helvetia auch mit die-
sem Budget nach Sparpotenzialen suchen. Umso wichtiger sind qualitativ überzeugende Kooperationen mit
Städten und Kantonen, z. B. in der Buch- und Literaturförderpolitik. Auch Bundesrat Couchepin hat der Kom-
mission zugestanden, dass ein Rahmenkredit, wie ihn die Mehrheit beantragt, aufgrund der Eingabe sachlich
korrekt und auch für den Bundeshaushalt verkraftbar ist. Darum sollten jetzt zumindest diejenigen CVP- und
EVP-Vertreterinnen und -Vertreter, die sich bei anderen Kulturgeschäften wie Bibliomedia, Filmförderung und
Erwachsenenbildung zusammen mit uns erfolgreich gegen Einsparungen gewehrt haben, bei der Pro Helvetia
jetzt gleich konsequent sein und bei Artikel 1 Absatz 1 dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

Genner Ruth (G, ZH): Die grüne Fraktion stellt sich ganz klar hinter die Stiftung Pro Helvetia. Wir wollen der von
der Mehrheit der Kommission beantragten Summe zum Durchbruch verhelfen. Damit soll ein Zahlungsrahmen
von 143,8 Millionen Franken gesprochen werden, wie ihn auch Pro Helvetia gegenüber dem Bund beantragt
hat.
Pro Helvetia stellt die wichtige Organisation der Kulturförderung der Schweiz dar. Wir Grünen wollen, dass Pro
Helvetia unabhängig und wirkungsvoll Kultur vermitteln, Kultur austauschen und Kultur fördern kann. Gerade
die Sprachenvielfalt der Schweiz verlangt besondere Anstrengungen für den Austausch zwischen den Sprach-
regionen, und auch die langfristigen Übersetzungsprogramme finden wir enorm positiv. Es braucht aber auch
Mittel für den Austausch mit anderen Kulturkreisen, und dafür engagiert sich Pro Helvetia ja auch sehr. Wir
konnten uns davon überzeugen, dass Pro Helvetia in ihren eigenen Programmen Kürzungen gemacht hat,
dass sie selber Sparbemühungen gemacht hat und dass sie sehr effizient arbeitet.
In unserem eigenen Kulturpapier haben wir uns für mehr Engagement bei der Kulturvermittlung und bei den
Förderinstrumenten ausgesprochen. Wir möchten auch, dass die dafür vorgesehenen Mittel heute gesprochen
werden, denn wir sind überzeugt davon, dass für eine lebendige und auch international ausstrahlende Kultur
Mittel notwendig sind. Kultur ist ein wichtiges Element für die Identität der Menschen in unserem Land, es ist
ein wichtiges Element für die Vielfalt der Kulturen in der Schweiz, und das ist für uns eine bedeutende Stärke
unseres eigenen Landes. Diese Stärke gilt es zu pflegen.
Gleichzeitig möchten wir Grünen darauf hinweisen, dass die Unabhängigkeit der Kulturförderung garantiert
werden muss. Da muss sich genau dieser Rat an der Nase nehmen. Wir haben uns damals bei der Budget-
debatte, bei der Hirschhornaffäre, in den Kulturdiskurs eingemischt – genau: eingemischt! – und danach bei
Pro Helvetia Mittel gekürzt. Heute will die SVP-Fraktion Mittel kürzen. Wir lehnen diese Kürzungsanträge ganz

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entschieden ab, weil die Vermarktung der Kultur ohne die unabhängige Förderung der Vielfalt und auch des
Nachwuchses, wie sie offenbar der SVP vorschwebt, langfristig zu einer Verarmung und zu einer langweiligen
Kommerzialisierung des Mainstreams führt.
Nicht zuletzt möchte ich auf die wichtigen Aufgaben der Schule und des Elternhauses im Bereich der Kultur-
förderung hinweisen. Das ist heute nicht das Thema, aber dieser Gedanke gehört hierhin. Es ist Pro Helvetia,
die zum Beispiel mit Übersetzungshilfen letztlich auch an die Bildung ihren Beitrag leistet.
Unsere Fraktion stimmt der Minderheit I (Müller-Hemmi) zu, das heisst ganz formal, wir wollen, dass die heute
gesprochenen Mittel unabhängig vom neuen Pro-Helvetia-Gesetz Gültigkeit haben. Ohne heute eine Debatte
zum Gesetz zu provozieren, möchte ich sagen, dass das Gesetz, das vom Bundesrat vorgelegt worden ist,
nicht unseren Vorstellungen entspricht. Wir wissen auch nicht, wie lange es geht, bis überhaupt ein gültiges
Gesetz vorliegt. Das ist der Grund, warum wir uns klar für die Minderheit I aussprechen und jetzt diese Mittel
für die nächsten vier Jahre gültig sprechen wollen.
Wichtig ist es für Pro Helvetia, dass wir hier keine Stop-and-go-Politik haben, sodass sie sich darauf einstellen
kann, mit welchen Mitteln sie für die kommenden Jahre rechnen kann.
Ich möchte Sie also bitten, der Minderheit I (Müller-Hemmi) zum Durchbruch zu verhelfen.

Menétrey-Savary Anne-Catherine (G, VD): Le crédit-cadre pour Pro Helvetia a fait l'objet de ma toute première
intervention, le jour même de mon arrivée dans ce Parlement en 1999. Huit ans plus tard, ce n'est pas tout
à fait ma dernière mais presque. Mais surtout, le climat dans lequel se déroule le débat, quand on parle de
culture, est toujours marqué par un esprit de contestation, voire de suspicion désagréable. Aujourd'hui il se
présente sous des auspices un peu meilleurs, puisque la majorité de la commission veut rétablir le montant
demandé par Pro Helvetia, contre l'avis du Conseil fédéral. Il n'en reste pas moins soumis aux pressions des
économies. Parfois on dit que la culture, c'est ce qui reste quand on a tout oublié. Il ne faudrait pas qu'on en
arrive à dire que la culture, c'est ce qui reste quand on a tout économisé!
En plus des réductions budgétaires, ce sont aujourd'hui les futures lois sur la culture et concernant la fondation
Pro Helvetia qui sont brandies comme des menaces, comme si tout était suspendu à ces décisions futures,
comme si l'autonomie de la fondation n'était plus assurée, ni ses rôles futurs, ni ses projets. Est-ce que la
politique culturelle peut être plus productive dans l'incertitude? Est-ce que la pensée fleurit mieux dans la
précarité? J'en doute. C'est d'autant plus injuste que Pro Helvetia a été soumise à une évaluation du Contrôle
parlementaire de l'administration dont le résultat est tout en sa faveur: frais administratifs réduits, consolidation
des réseaux à l'étranger, concentration sur des domaines prioritaires dont la médiation culturelle et artistique.
Entre le travail minutieux fourni par la fondation pour justifier sa demande de crédit-cadre et l'absence presque
totale d'analyse du Conseil fédéral pour justifier la réduction qu'il entend opérer, le contraste est à mes yeux
assez saisissant.
Pro Helvetia a raison, nous dit le message du Conseil fédéral, mais économies obligent. C'est à notre sens un
peu court. Ce qui aggrave encore cette situation de réductions budgétaires successives, c'est que, d'année en
année, on repart toujours de plus bas et qu'on s'installe en fait dans une spirale descendante. A cela s'ajoute
un contraste encore plus saisissant entre les efforts fournis par Pro Helvetia et l'hostilité marquée, récurrente,
qui transparaît dans les propositions de l'UDC aux minorités III (Pfister Theophil) et IV (Freysinger), alors même
que certains de ces collègues se piquent volontiers de culture.
Ce qui nous frappe dans le débat autour de la culture et de Pro Helvetia, c'est que certains éprouvent le besoin
de toujours chercher une justification marchande à la culture, comme si elle était d'abord l'instrument de notre
promotion économique, la vitrine de nos entreprises. Certes, la culture est un élément de rayonnement et, à
ce titre, elle constitue
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une plus-value pour notre pays à l'étranger, mais elle est aussi notre énergie vitale, le socle de notre identité.
Grâce à elle, nous sommes capables d'exporter, mais aussi de faire circuler à l'intérieur du pays, non pas
seulement des produits de consommation, mais quelque chose de nous qui exprime de la pensée et de l'émo-
tion.
C'est donc avec conviction que le groupe des Verts se prononce pour le crédit-cadre de 143,8 millions de
francs demandé par Pro Helvetia et accepté par la majorité de la commission.
Nous considérons ensuite que de lier ce crédit-cadre à la future loi est beaucoup trop aléatoire. C'est une
obligation légale de fixer le financement pour les quatre ans à venir, et, en l'absence d'une autre loi, il faut s'y
conformer. En revanche, ce n'est pas une obligation légale de dépenser l'entier de ce crédit si d'aventure les
missions de Pro Helvetia devaient changer, ce que nous n'espérons pas. Sur ce point, nous adopterons donc

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la proposition de la minorité I (Müller-Hemmi).

Riklin Kathy (C, ZH): Zuerst ein Bekenntnis: Ich und die CVP stehen zu einer aktiven und starken Kulturpolitik.
Wir wollen eine Kulturpolitik, die Vielfalt fördert und die Regionen stärkt. Daher soll die staatliche Kulturförde-
rung möglichst unabhängig, transparent und bürgerfreundlich ausgestaltet sein.
Zur Kulturpolitik gehören die drei Pfeiler Kulturförderung als aktive Förderpolitik, die Kulturerhaltung und die
Kulturvermittlung. Pro Helvetia ist vor allem im ersten Bereich tätig. Für uns ist es wichtig, dass Kultur- und
Kunstschaffen bei internationalen Auftritten unseres Landes ein Teil der Marke Schweiz sind. Pro Helvetia wird
jährlich rund 34 Millionen Franken erhalten. Das sind 0,3 Prozent der Bundesausgaben. Darüber diskutieren wir
heute. Kantone, Gemeinden und Städte zusammen haben ein jährliches Budget von 1,7 Milliarden Franken für
die Kultur. Dies müssen wir uns immer vor Augen halten. Dazu kommt der Lotteriefonds mit etwa 250 Millionen
Franken jährlich, schweizerische Unternehmen mit 370 Millionen und Kulturstiftungen mit etwa 100 Millionen
Franken.
Wir sprechen jetzt von diesen 34 Millionen, die der Bund jährlich via Pro Helvetia ausgeben kann und soll.
Heute geht es um den Vierjahreskredit für die Jahre 2008–2011. Leider können wir das neue Kulturförde-
rungsgesetz und das Bundesgesetz zur Stiftung Pro Helvetia nicht gleichzeitig behandeln. Dies ist schade
und unverständlich und hat die CVP-Fraktion dazu veranlasst, die Kreditgewährung zu befristen. Wir wol-
len nicht weniger Geld zur Verfügung stellen, aber mit dieser Befristung ein deutliches Zeichen für unseren
Unwillen setzen. Der Bundesrat schreibt selber: "Falls diese beiden Gesetze zu einer Aufgaben- und Kompe-
tenzverschiebung führen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia und ihre
Finanzierung noch im Laufe der Legislaturperiode 2008–2011 haben, wird der Bundesrat die beschlossenen
Beträge erneut zur Diskussion stellen und eine Umverteilung der Mittel vorschlagen."
Wir anerkennen, dass Pro Helvetia grosse Anstrengungen unternommen hat, um ihren Betrieb zu straffen
und zu reorganisieren. Daher steht die CVP-Fraktion hinter dem Antrag des Bundesrates auf 135 Millionen
Franken. Ich persönlich werde für eine Erhöhung und somit für 143,8 Millionen Franken stimmen. Ich bedaure,
dass der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in der Kommission wenig diskutiert wurde. Der
PVK-Bericht hat Unabhängigkeit, hohe Fachkompetenz und ein starkes Netzwerk von Pro Helvetia festgestellt
und gelobt. Der politische Druck, dem die Stiftung in letzter Zeit sichtbar ausgesetzt war, zeige – aus der
Sicht der vorliegenden PVK-Studie – den Bedarf nach einer ausserhalb der Verwaltung angesiedelten Kultur-
förderinstanz des Bundes. Um ihren Auftrag optimal erfüllen zu können, benötige Pro Helvetia einen präzisen
kulturpolitischen Leistungsauftrag, andererseits aber auch die Freiheit, diesen selbstständig nach Massgabe
eigener Kriterien umzusetzen.
Die politische Steuerung der Stiftung durch das Departement des Innern, den Bundesrat und das Parlament
wird als relativ schwach beurteilt. Dies kann ich nur bestärken. Der gesetzliche Auftrag der Stiftung ist weitrei-
chend und vage. Bei der Bestimmung der Förderschwerpunkte anlässlich der periodischen Verabschiedung
des Kreditrahmens von Pro Helvetia orientieren sich die zuständigen Behörden, Bundesrat und Parlament eng
an den Eingaben der Stiftung und setzen wenig inhaltliche Akzente. Auch die behördliche Aufsicht über die
Aktivitäten und Leistungen der Stiftung muss als zurückhaltend oder gar passiv beurteilt werden. Neben der
Stiftung nehmen auch das Bundesamt für Kultur und verschiedene Stellen des Departementes für auswärtige
Angelegenheiten ähnliche Aufgaben wahr. Hier ist dringender Handlungsbedarf vorhanden, denn heute gibt es
in der Kulturpolitik zu viele Akteure mit überlappendem Auftrag und hohe Koordinationskosten, Transparenz-
mängel und Doppelspurigkeiten. Im Bericht wird auch festgestellt, dass die Stiftung zu einer breiten Streuung
ihrer Mittel auf viele Kleinprojekte neige.
Ich könnte noch längere Zeit aus dem von der GPK in Auftrag gegebenen PVK-Bericht zitieren.
Ich bedaure es sehr, dass der Bundesrat auch nicht Wort gehalten hat, was das Centre Culturel Suisse in
Paris betrifft. Der Bundesrat schrieb in seiner Stellungnahme zu meinem Postulat 04.3666, er werde die Ziel-
erreichung des Centre verifizieren und den eidgenössischen Räten darüber im Rahmen der Botschaft für
die nächste Finanzierungsperiode, 2008–2011, Auskunft erteilen. Angesichts der verschiedenen Kommentare
werde der Information zum CCS in Paris besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nun steht kein einzi-
ges Wort in der neuen Botschaft – schade! In der Kommission hat sich Bundesrat Couchepin nur dahingehend
geäussert, dass das Gebäude sowieso ohne Baubewilligung sei, von Paris ein Abbruch gefordert werde und
sich somit eventuell bald eine Lösung abzeichne.
Zum Schluss: Die CVP-Fraktion will, trotz der verschiedenen Mängel und verpassten Optimierungsmöglichkei-
ten, die Kulturförderung nicht bremsen und die Kunstschaffenden nicht strafen und stimmt daher dem gefor-
derten Kredit von 135 Millionen Franken zu.

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Noser Ruedi (RL, ZH): Liebe Vreni Müller-Hemmi, ich hoffe, du gehst mit mir einig, dass wir das Kulturför-
derungsgesetz zuerst in der Kommission diskutieren und nachher dann darüber den Stab brechen oder es
verbessern. Dort muss diese Diskussion geführt werden. Heute sprechen wir nicht über dieses Kulturförde-
rungsgesetz, heute sprechen wir über einen ganz einfachen Finanzierungsbeschluss, der in den nächsten vier
Jahren gelten soll.
Es wurde bereits viel gesagt. Ich verzichte darauf, das alles zu wiederholen. Ich möchte mich jetzt auf die
wesentlichen Punkte, die hier in der Debatte wichtig sind, beschränken.
Als Erstes möchte ich festhalten – dessen muss sich jeder, der abstimmt, bewusst sein –, dass der Antrag des
Bundesrates auf der Fahne nicht mehr aufgenommen wurde. Es gibt ihn so nicht mehr. Sehen Sie sich die
Fahne genau an. Der Antrag des Bundesrates hätte nämlich gelautet, dass man für die gesamte Planungs-
periode 135 Millionen Franken bewilligt. Dieser Antrag wurde in der Kommission auch von keiner Minderheit
mehr aufgenommen – sprich: Sie haben also so oder so, wenn Sie sich für die Minderheit I, II, III oder IV
entscheiden, keinen Antrag des Bundesrates mehr. Das ist das Erste, das wichtig ist.
Als Zweites – das möchte ich auch klar und deutlich sagen – sollte man aus unserer Sicht für die Mehrheit
stimmen, für die Erhöhung des Kredites auf 143,8 Millionen Franken. Ich möchte Ihnen zwei wichtige Argu-
mente mitgeben, nicht mehr als zwei; das erste Argument: Die Voten der Vertreter der SVP und der CVP
haben mich doch etwas erstaunt. Wir sind der Ansicht, dass wir keine staatliche Kulturförderung wollen. Mir ist
unklar, warum man gerade jetzt die autonome Stiftung Pro Helvetia – sie legt autonom fest, wie man das Geld
ausgibt und welche Projekte man fördert – in der Diskussion schwächen will, in der das neue
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Kulturförderungsgesetz auf dem Tisch liegt. Es scheint mir kein kluger Schachzug zu sein, jetzt die Autono-
mie zugunsten der Bundesverwaltung zu schwächen. Ich möchte dem Parlament beliebt machen, aus diesem
wichtigen Grund für die Mehrheit zu stimmen.
Es gibt einen weiteren wichtigen Grund, der dafür spricht, dass man für die Mehrheit stimmt – auch das möchte
ich hier ganz klar und deutlich sagen -: Wenn Sie die Geschichte der Pro Helvetia anschauen, dann sehen
Sie, dass es das Ziel war, unsere Kultur dort bekanntzumachen, wo es einerseits für das Land sehr wichtig ist
und wo andererseits unsere wirtschaftlichen Interessen liegen. Das war in den Dreissiger- und Vierzigerjahren
logischerweise Europa – der Kalte Krieg lässt grüssen, die Wunden des Zweiten Weltkriegs lassen grüssen –,
heute ist dies aber eigentlich nicht mehr so.
Zu den Ländern, die für uns wichtig sind, gehören heute Vietnam, China, Indien oder Brasilien. Dort muss
die Pro Helvetia tätig werden. Das würde heissen, dass die, die nicht für die Erhöhung sind, dafür sind, dass
man in Europa weniger Geld ausgibt und für diese Regionen mehr. Aber schon wenn man ein simples Büro in
Mailand schliessen will, ist das in diesem Ratssaal eine halbe Staatsaffäre. Wir von der Wirtschaft sind aber in
Gottes Namen darauf angewiesen, dass unsere kulturellen Gegebenheiten in diesen Ländern bekanntwerden
und dass wir dort präsent sind. Wir können es nicht dabei bewenden lassen, in den Ländern rund um unsere
Schweiz vertreten zu sein. Es ist sehr wichtig, dass wir auch in Delhi, in Schanghai und in Beijing vertreten
sind; wir sollten auch in Brasilien und in Vietnam vertreten sein.
In diesem Sinn bitte ich Sie, der Erhöhung zuzustimmen.
Ganz wichtig ist aus unserer Sicht, dass man die Befristung nicht unterstützt. Es ist nicht möglich, einen Zah-
lungsrahmen zu beschliessen und dann zu sagen, der Zahlungsrahmen gelte nur, bis ein neues Gesetz kommt.
Dieses Gesetz ist heute noch unbekannt. Liebe Kollegin Häberli, Sie gehen ja nicht davon aus, dass dieses
Gesetz im Schnellzugstempo durch diesen Rat geht. Wir haben die Diskussionen schon gehört. Kultur war
immer ein Thema, das in diesem Rat sehr breit diskutiert wurde. Sie können also durchaus davon ausgehen,
dass es bis zum Legislaturende dauert, bis dieses Gesetz in Kraft ist. So gesehen, sollte man der Pro Helvetia
einen sauberen Planungsrahmen geben.
In diesem Sinn bitte ich Sie, in Absatz 1 der Mehrheit, d. h. dem Betrag von 143,8 Millionen Franken, zuzu-
stimmen. Bei Absatz 2 bitte ich Sie, der Minderheit I zuzustimmen, die die Befristung bis zum Inkrafttreten des
revidierten Gesetzes streichen will.

Amstutz Adrian (V, BE): Herr Noser, Sie haben ausgeführt, die Pro Helvetia sei keine staatliche Kulturförde-
rung. Was ist denn die Pro Helvetia anderes als staatliche Kulturförderung?

Noser Ruedi (RL, ZH): Die Pro Helvetia ist eine autonome Stiftung, zu der wir hier drin das Gesetz festgelegt
haben: Wie sie aber das Geld alloziert usw., bestimmt der Stiftungsrat, der vom Bundesrat gewählt wird. Herr
Bundesrat Couchepin kann die Mechanismen vermutlich gut beschreiben. Aber es ist nicht so, dass von der

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Verwaltung Kultur gemacht würde, während dieses Risiko beim BAK bestehen würde. Ich finde es eine gute
Lösung, das so zu machen.

Riklin Kathy (C, ZH): Herr Noser, Sie haben betont, dass es hier um eine unabhängige Stiftung gehe, und
umgekehrt haben Sie beantragt, dass man mehr Gelder für Asien zur Verfügung stellen solle. Hier sehe ich
einen klaren Widerspruch. Da möchte ich von Ihnen wissen: Haben Sie das Gefühl, dass diese Gelder wirklich
eine Wirkung haben werden, wenn wir in Delhi irgendein Büro mit ungefähr einer Million Franken finanzieren,
oder hätten wir nicht mehr Wirkung, wenn wir im umliegenden Europa Werbung für unsere Schweiz machen
würden?

Noser Ruedi (RL, ZH): Frau Riklin, Sie haben ja mit Ihrer ersten Äusserung durchaus Recht, und ich möchte
mich dahingehend etwas korrigieren. Die Pro Helvetia möchte in diesen Regionen aktiv werden, und die Pro
Helvetia hat uns auch den Plan vorgestellt, was sie mit diesen 143,8 Millionen Franken tun wird. Die Vertreter
der Pro Helvetia haben auch klar dargelegt, wo sie kürzen werden, und dort hat der politische Druck, der bei
diesen Kürzungen stattfindet, schon eingesetzt. Es ist halt vermutlich einfach so, dass das Lobbying für Far
East weniger stark sein wird als jenes für die italienische Villa in Rom oder für das Pro-Helvetia-Zentrum in
Frankreich. Wenn sich alle Politiker hier verpflichten, ruhig zu sein, wenn die Pro Helvetia dann ihre Entscheide
fällt, bin ich der Erste, der dies voll und ganz unterstützt.
Dann möchte ich noch eine Zahl korrigieren: Das Büro in Neu-Delhi kostet gemäss dem gesetzten Budget 150
000 Franken im Jahr. Das sind die Kosten, die das Büro an und für sich hat. Der restliche Betrag kommt Kultur-
schaffenden zugute, die nach Delhi gehen oder von dort zurückkommen. Einige von uns konnten das genau
anschauen. Ich kann Ihnen versichern: Ich habe bezüglich der Kostenseite sehr kritische Fragen gestellt.

Pfister Theophil (V, SG): Ich konnte das Büro in Delhi leider nicht persönlich anschauen, bin darüber aber
auch nicht traurig.
"Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." So steht es in der Bundesverfassung, Artikel 69
Absatz 1. Pro Helvetia ist sozusagen die alte heilige Kuh der Schweiz, die nun folgerichtig auch in Indien, in
Delhi, später dann auch noch in China Zweigstellen errichten soll. Die Ziele, die damit verfolgt werden, bleiben
einem Menschen, der im praktischen Erwerbsleben steht, wohl für immer verborgen. Das dürfte auch der
Grund sein, warum Pro Helvetia heute so umstritten ist. In einer Zeit, wo hierzulande eine hitzige Diskussion
über die CO2-Problematik läuft, will Pro Helvetia mit Unterstützung der Grünen ihre Reisetätigkeit – wir haben
es vorhin gerade gehört –, die mit hohem Energieeinsatz verbunden ist, noch massiv ausbauen. Da wenden
gewisse Leute bei den Grünen und Linken doch wirklich verschiedene Massstäbe an; und mit dem Velo ist
Indien ja kaum erreichbar.
Ebenso unklar bleiben die Ziele von Pro Helvetia im Inland. Derzeit ist gerade die Förderung und Darstellung
der Volkskultur im Trend. Das aktuelle Ziel ist offensichtlich eine für viele unerwünschte staatlich geförderte
Vermischung von Volkskultur mit anderen Kunst- und Kulturrichtungen. Ich möchte Ihnen dazu ein Beispiel ge-
ben: Zum Stichwort "Volkskultur" bei Pro Helvetia habe ich kürzlich einen Pressetext erhalten, der wohl nicht
als Karikatur gedacht war. Ich zitiere den Anfang: "Neue Musik ertönt am Zürichsee; schräge Töne aus den
Alpen erklingen in Uri; Appenzeller Silvesterchläuse und Musiker stolzieren durch ein österreichisches Dorf;
und im Basler Jura wird eine ganze Nacht lang intoniert und improvisiert: Musik überwindet spielerisch geogra-
fische und mentale Grenzen. Pro Helvetia unterstützt solche Initiativen und fördert das Tonkünstlerfest Zürich,
das Festival Alpentöne in Altdorf, das Volksmusiktreffen 'Glatt und verkehrt' in Krems oder das Musikfestival in
Rümlingen."
"Glatt und verkehrt" – so erscheint diese Tätigkeit von Pro Helvetia nun wirklich! Was hat solches Tun in der
heutigen Zeit von Multimedia, von totaler Verwässerung noch verloren? Wir müssen einmal den Mut haben, die
betagte und heute entwurzelt wirkende Pro Helvetia grundsätzlich zu hinterfragen und an die veränderte Zeit
anzupassen oder dann abzuschaffen. Die Diskussion, ob und wie Pro Helvetia in einem Verbund mit anderen,
teilweise in einem ähnlichen Bereich tätigen Organisationen wie Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus, den
Schweizer Botschaften und Konsulaten sowie neu auch der Deza enger zusammenarbeiten soll, muss hier im
Parlament geführt werden. Das Resultat dieser Diskussion kann nur aus einer Straffung, Effizienzgewinnen
und niedrigeren Kosten bestehen. Gleichzeitig ist die Abschaffung der grossen, sinnlosen juristischen Abtei-
lung von Pro
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Helvetia anzustreben. Pro Helvetia soll ja Kunst und Kultur und nicht Juristen füttern. Nur dadurch lassen sich
die Mittel dafür einsetzen, wofür sie gedacht sind, nur dann können sie auch eine positive Wirkung entfalten.

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Ich erinnere daran, dass die Verwaltungskosten von Pro Helvetia nach wie vor einen Anteil von über 30 Prozent
an den gemäss Entwurf des Bundesrates vorgeschlagenen 135 Millionen Franken betragen. Es würden heute
weniger als 100 Millionen Franken tatsächlich für die vorgesehenen Zwecke verwendet – weniger als 100
Millionen Franken, das ist eine Zahl, die man ja noch hinterfragen darf. Der Bundesrat hat Pro Helvetia gemäss
Botschaft für die Zeit von 2008 bis 2011 einen Rahmenkredit von 135 Millionen Franken eingeräumt. Die
Kommissionsmehrheit beantragt 143,8 Millionen Franken, also zusätzliche 9 Millionen Franken. Hinter diesen
Zahlen finden Sie Widersprüche zwischen schönen Worten bezüglich der Haushaltsanierung des Bundes und
dem ungezügelten Drang nach mehr Ausgaben, der vorab bei den Mitteparteien und natürlich auf der linken
Seite vorhanden ist.
Die SVP-Fraktion schlägt vor, gemäss Antrag der Minderheit III einen Kredit von 120 Millionen Franken zu
bewilligen. Wenn dieser Antrag nicht durchkommt, beantragt sie, gemäss Antrag der Minderheit IV für zwei
Jahre 65 Millionen Franken zu genehmigen.
Im Rahmen des neuen Pro-Helvetia-Gesetzes werden dann die Ziele und Aufgaben dieser Stiftung grund-
sätzlich zu überdenken sein. Die heutige Pro Helvetia hat viele Schwachstellen, die für die SVP nicht mehr
tragbar sind. Auch scheint uns, dass der ursprüngliche Sinn verlorengegangen ist und Pro Helvetia zu einem
umstrittenen Produktionsbetrieb mutiert ist. Die negativen Schlagzeilen sind nur die Spitze des Eisberges. Die
SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, diesen hier aufgezeigten Problemen bei der Festsetzung des Rahmenkredites
Rechnung zu tragen und nicht der Mehrheit der Kommission zu folgen, sondern den Minderheiten, welche ein
finanzpolitisches Gewissen zeigen.
An Ruedi Noser noch eine Bemerkung: Pro Helvetia ist eine Stiftung. Aber diese Stiftung betreibt nun staatli-
che Kulturförderung, daran besteht doch kein Zweifel. Den Entwurf des Bundesrates mit 135 Millionen Franken
greift die Minderheit II auf. Ich bin sehr erstaunt, dass selbst die FDP-Fraktion mehr als der Bundesrat ausge-
ben will. Wir empfehlen unsererseits 120 Millionen Franken.

Studer Heiner (E, AG): Wenn man nun die verschiedenen Voten hört und schon in der Kommission dabei war,
dann staunt man ob der Neuauflage gewisser Voten mit veränderten Tönen. Ich möchte das kurz begründen.
Als ich vorhin die Generalkritik von Kollegin Riklin an der Pro Helvetia hörte, musste ich einfach zurücküber-
legen und feststellen, dass ich aus den Reihen der CVP-Fraktion während der Kommissionsberatungen diese
Generalkritik nicht gehört habe. Ich habe mir auch bestätigen lassen, dass nicht nur ich das so gehört habe.
Ich finde es etwas problematisch, dass eine Generalkritik kommt, verbunden mit einem Antrag, der nicht im
Zusammenhang dieser Generalkritik steht. Denn der Antrag der Minderheit II auf 135 Millionen Franken, den
ich auch unterschrieben habe, ist weder ein Blankoscheck – indem man sagt, das sei alles super –, noch ist
es ein Misstrauensantrag. Es geht ja um die leicht reduzierte Weiterführung des bisherigen Auftrages.
Einverstanden: Die grundsätzlichen Fragen diskutiert man dann mit dem Gesetz, aber fundiert und nachdem
sie von allen Beteiligten in der Kommission auf den Tisch gelegt worden sind. Wenn man also jetzt findet, dass
man den Bundesrat bezüglich der Höhe des Kredites unterstützen soll – das ist auch die Meinung, die ich
hier vertrete –, dann heisst das eben, dass wir wie alle anderen das Gesetz schon länger diskutieren wollten.
In diesem Kritikpunkt sind wir uns einig. Deshalb finde ich die Ergänzung in diesem Antrag, wonach dieser
Betrag bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes beschlossen werden soll, durchaus richtig. Es wird darin
keine Kürzung in Aussicht gestellt, sondern wenn das Gesetz im Lauf dieser Vierjahresperiode nicht in Kraft
tritt, dann gilt dieser Kreditrahmen; er wird also weder reduziert noch erhöht. Wenn das Gesetz vorher kommt,
führen wir die Diskussion aufgrund der politischen Schwergewichte des Gesetzes. Von daher gesehen finde
ich es sinnvoll, wenn wir hier dem Antrag der Minderheit II zustimmen.
Mich hat in der Kommission auch etwas anderes erstaunt, und es interessiert mich dann, wie die entspre-
chende Abstimmung abläuft. Die eigentlichen Promotoren bzw. Promotorinnen des Höchstbetrages stammen
aus der FDP-Fraktion, und man hat uns nicht gesagt, wo im Bereich des Departementes diese zusätzlichen
Millionen gekürzt werden sollen. Denn es wurde auch klar gesagt: Ohne Reduktion an einem anderen Ort im
Departement geht es nicht. Vielleicht sind nachher einige, die jetzt für die höhere Summe stimmen, frustriert,
wenn dann dafür an anderen Orten Kürzungen vorgenommen werden, an denen die FDP gerne vornimmt.
Was machen wir in dieser Situation? Wir entscheiden über die Höhe, aber es ist sinnvoll, dass wir jenen Be-
trag beschliessen, welchen der Bundesrat vorsieht, gleichzeitig aber auch Druck aufsetzen, dass wir dieses
Gesetz sehr bald behandeln können.

Riklin Kathy (C, ZH): Herr Studer, es gibt ja diesen ausführlichen PVK-Bericht zur Pro Helvetia. Haben Sie ihn
gelesen, und haben Sie eigentlich zur Kenntnis genommen, dass ich nur aus diesem Bericht zitiert habe, als
ich einige kritische Äusserungen hier erwähnt habe?

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