Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
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AUSGABE 01/2019 29.12.2018 JAHRGANG 34 Amts- und Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Flachslanden Der Neue Weg bei Virnsberg im Winter. Foto: Christoph Strauß Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 – Zusatzblatt 1
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Unter der Leitung unseres Architekturbüros Hirsch gingen die Bauarbeiten planmäßig und im vorgegebe- auch das Jahr 2018 ist im Rückblick wieder rasend nen Kostenrahmen voran, so dass der Eröffnung am schnell vergangen. Der Jahreswechsel und das neue 02.01.2019 um 9.00 Uhr nichts mehr im Wege steht. Jahr 2019 stehen schon vor der Tür. Deshalb wollen Dazu darf ich im Namen von Dr. Raster die gesamte wir auch in diesem Jahr kurz inne halten, auf die ver- Bevölkerung recht herzlich einladen. Wir würden uns gangenen zwölf Monate zurückzublicken und auch ei- sehr freuen, wenn Sie zur Eröffnung der Arztpraxis nen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr wagen. vorbeischauen. Manche Dinge muss man lange planen, bevor man sie umsetzen kann, bei anderen taucht jedoch plötzlich eine Gelegenheit auf, die man nur in einem sehr kur- zen Zeitfenster nutzen kann. So war es beim Bau un- serer neuen Arztpraxis. Beim Schreiben des letzten Jahresrückblicks hatte ich noch keine Ahnung, dass es bis zum 01.01.2019 tatsächlich gelingen könnte, wie- der eine „richtige“ Hausarztpraxis in Flachslanden an- zusiedeln. Pfarrerin Elisabeth Franz-Chlopik, Spengler Rudolf Neumeier, Ar- chitekt Rudi Hirsch und Bürgermeister Hans Henninger beim Be- füllen der Grundsteinkapsel (von links). Foto: Biernoth Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei unse- ren Nachbarn, der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flachs- landen und der Sparkasse Ansbach, die uns bei der Baugenehmigung und während der Bauzeit sehr ent- gegengekommen sind. Die Sparkasse stellte uns wäh- Abrissarbeiten in vollem Gang rend der gesamten Bauzeit fünf der zehn Parkplätze Als ich Dr. Raster im Januar 2018 kennenlernte, war zur Verfügung. Ohne das großzügige Entgegenkom- ich sofort überzeugt, dass der Markt Flachslanden men hätten die Bauarbeiten nur unter sehr viel diese Gelegenheit nutzen muss. Wir hatten nämlich schwereren Bedingungen durchgeführt werden kön- plötzlich die einmalige Chance, nach vielen Jahren nen. ohne vollständige hausärztliche Versorgung einen jungen sehr gut qualifizierten deutschen Arzt in un- sere Gemeinde zu bekommen. Die neue Hausarztpra- xis wird eine qualifizierte ärztliche Versorgung mit üblichen Sprechzeiten von Montag bis Freitag, je- weils vormittags und nachmittags, gewährleisten und damit die langen Jahren der Vakanz bzw. häufig wechselnder Ärzte und unregelmäßiger Öffnungszei- ten beenden, und zwar dauerhaft. Der Gemeinderat ging diesen Weg ohne Zögern mit und so beschlossen wir im März 2018 den Abriss des „Engererhauses“ und seinen Wiederaufbau mit der Arztpraxis und zwei Wohnungen. Innerhalb kürzester Zeit konnten wir die Baugenehmigung und die För- Es ist immer noch eine Baustelle, aber man kann die Theke mit derzusagen des ALE und der Regierung erhalten. Die dem Fenster zum Kirchhof schon erkennen Baumaßnahmen begannen am 25.06.2018. Die Um den Jahresrückblick nicht allzu sehr auszudehnen Grundsteinlegung erfolgte am 02.08. und bereits am möchte ich die weiteren großen Maßnahmen, mit de- 08.08. kurz vor der Kirchweih konnten wir ein denk- nen wir uns beschäftigt haben, nur am Rande strei- würdiges Richtfest feiern. fen. Weiter vorangebracht haben wir den Neubau 2 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
der Kläranlage Flachslanden mit Anschluss von Neus- kirchlichen Gruppen engagieren oder im privaten Be- tetten und Kettenhöfstetten, den Bauabschnitt II des reich andere Mitmenschen unterstützen. Sie alle hel- Baugebiets Wolfsgruben Diese Maßnahmen werden fen mit, dass unser Gemeinwesen menschlicher und jedoch erst 2020 beendet werden können. lebenswerter wird. Komplett fertigstellen werden wir die Sanierung der Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes neues Jahr Grundschule hinsichtlich Brandschutz und Barriere- 2019, viel Glück und persönliches Wohlergehen. freiheit mit Neubau eines Computerraums, eines Hans Henninger Mehrzweckraums und einer Lernwerkstatt. Hier 1. Bürgermeister konnten wir am 14.12. auch schon Richtfest feiern. Ebenfalls abgeschlossen werden soll die Sanierung von Rosenbacher Straße, Schulstraße und Wiesen- straße. Die Baumaßnahme soll am 04.03.2019 begin- nen. Ob die Eröffnung der Tagespflegeeinrichtung der Caritas im Gewerbegebiet Kellerfeld noch 2019 oder erst 2020 erfolgen kann, steht noch nicht fest. Ich bin mir aber ganz sicher, dass wir damit einen großen Schritt weiter auf dem Weg zu einer seniorenfreund- lichen Gemeinde gehen können. Ganz entscheidend Bereitschaftsdienste trägt dazu auch der Bau eines Pflegeheims und eines Mehrgenerationenhauses durch die Stiftung Lie- Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt benau im Ortskern bei. Hier wird weiter an der Pla- anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist: nung gearbeitet, mittlerweile auch mit mehr Druck, so dass im Jahr 2019 mit echten Fortschritten gerech- Ärztlicher Bereitschaftsdienst net werden kann. Die Eröffnung ist für 2020 geplant. 116 117 außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer- wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und Handy. Ärzte Das Sanierungsgebiet von Schulstraße/Rosenbacher Straße und Dr. med. Markus Raster Wiesenstraße INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS Wir wissen nicht, was uns das neue Jahr 2019 im Ein- Marktplatz 2 zelnen bringen wird. Wir wissen aber, dass es wieder ein sehr arbeitsreiches Jahr mit großen finanziellen 91604 Flachslanden Herausforderungen werden wird. Gemeinsam mit Tel. 09829/ 93 27 99 - 7 dem Gemeinderat werde ich alles dafür tun, damit die Projekte erfolgreich umgesetzt werden können Öffnungszeiten und wir unsere Gemeinde gut weiterentwickeln kön- Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr nen. Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Mein besonderer Dank gilt allen haupt- und ehren- Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ge- Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr meinde, die sich mit ihren Ideen und ihrer Arbeits- Freitag 08:00 – 13:00 Uhr kraft einbringen. Auch danke ich allen Mitbürgerin- 24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8 nen und Mitbürgern, die sich in den Vereinen und Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 3
Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der Zahnarztpraxis durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und Dr. Gerd-Klaus Zoellner Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der Wiesenstraße 2 regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un- 91604 Flachslanden sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von Tel. 09829/555 oder 09824/92770 08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h. Sprechzeiten in Flachslanden: www.arztpraxis-raster.de Mittwoch und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr Nachmittags nur nach Vereinbarung Dr. med. Ingo Hartmann Sprechzeiten in Dietenhofen: Allgemeinmedizin Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr 91604 Flachslanden, Marktplatz 1 Telefon: 09829/ 9 32 92 77, Fax: 9 32 92 78 Öffnungszeiten: Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Montag bis Freitag ab 8:00 Uhr Flachslanden sowie nachmittags ab 14:00 Uhr nach Vereinbarung Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, Wir wünschen unseren Patienten auch für das kom- Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704, mende Jahr gesundheitlich alles Gute. E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2, 91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax: Dr. med. Uwe Keppler 09829/9111-21, Walter-Meindl-Siedlung 63, 91622 Rügland E-Mail: poststelle@flachslanden.de karin.zink@flachslanden.de Tel. 09828-911892 gabriele.kuhn@flachslanden.de Sprechzeiten in Rügland Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29, Montag 12.00 bis 16.30 Uhr 91459 Markt Erlbach Dienstag 12.30 bis 16.00 Uhr Freitag 07.30 bis 10.00 Uhr Auflage: 1 100 pro Ausgabe Do. Blutentnahme nach Vereinbarung Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden Hauptstelle in Weihenzell, Tel. 09802-9581560 erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden Äußere Ansbacher Straße 14, 91629 Weihenzell Monats. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Praxis Rettig Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Markersbacher Straße 7 91619 Obernzenn Die Praxis bleibt vom Mo. 31.12.2018 bis Mo. Amts- und Mitteilungsblatt Februar 2019 07.01.2019 geschlossen. Ab Dienstag, 08.01.2019 ist Redaktionsschluss: 18.01.2019 die Praxis gewohnt besetzt. Vertretung: Praxis Möl- Erscheinungstermin: 26.01.2019 ler/Netal Obernzenn, Tel. 09844/355 und alle anwe- senden Kollegen der Region. Zahnärzte Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter- net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter www.zahnnotdienst.info. 4 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Gründeponie Die Gründeponie ist vom 1. Dezember 2018 bis 30. April 2019 geschlossen. Papiertonne Montag, 07. Januar 2019 Montag, 04. Februar 2019 Gelber Sack Montag, 07. Januar 2019 Probealarm der Sirenen mit Montag, 04. Februar 2019 Funksteuerung Restmüll Samstag, 26.01.2019, zwischen 11:05 und 11:20 Uhr Montag, 07. Januar 2019 Montag, 21. Januar 2019 Fundsachen Montag, 04. Februar 2019 Biomüll iPod, Bergleiner Weg Dienstag, 08. Januar 2019 Schwarzes Stirnband (WOKE UP LIKE THIS), Fuß- Dienstag, 22. Januar 2019 weg Am Weiherholz Dienstag, 05. Februar 2019 Geldschein Wertstoffhof Jeden Samstag von 09.30 bis 11.30 Uhr Sondertermin zur Untersu- chung von land- und forst- Altpapier- und Altkleiderannahme wirtschaftlichen Zugmaschi- Jeden Samstag von 09:30 – 11:30 Uhr nimmt der nen Kleintierzuchtverein Flachslanden an seinem Ver- Am Dienstag, 12.02.2019 findet die TÜV-Untersu- einsheim, Borsbacher Straße 9, 91604 Flachslan- chung statt. Anmeldungen bei der Gemeindeverwal- den, Altpapier, Altkleider und Pappe an. tung Flachslanden, Tel. 9111-0. Die Fahrzeughalter Kleintierzuchtverein Flachslanden werden gebeten, die Zugmaschinen in verkehrs- und betriebssicherem Zustand sowie gereinigt zur Vor- führung zu bringen. Bauschuttannahme am Wertstoffhof Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ o- der gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, zu Abwasserabgabe für Kleineinleiter den üblichen Öffnungszeiten (Samstag von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr), abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass Betreiber biologischer Kleinkläranlagen der Abwasserabgabe unterliegen. Gebühren: Eine Befreiung von dieser Kleineinleiterabgabe ist nur Normaler Bauschutt: 1 cbm 25,00 € möglich, wenn zwei Jahre nach der Baumaßnahme ½ cbm 12,50 € erstmalig eine Prüfbescheinigung durch einen priva- Kleinstmenge 5,00 € ten Sachverständigen vorgelegt wird. Diese Prüfbe- scheinigung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm 60,00 € Prüfintervalle können auf vier Jahre verlängert wer- ½ cbm 30,00 € den, wenn die Bescheinigung gemäß der EÜV mit der Kleinstmenge 10,00 € Gesamtbewertung „ohne Mängel“ durch den priva- Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss ten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorge- über private Entsorger erfolgen: legt werden kann. Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530 Weitere Befreiungsvoraussetzung ist die jährliche Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel. Vorlage von Betriebstagebuch und Wartungsbericht. 09823/437 Außerdem bitten wir Sie, uns die ordnungsgemäße Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560 Entsorgung des Klärschlamms nachzuweisen, z. B. an- Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0 hand der Rechnung der Entsorgungsfirma. Hans Henninger Erster Bürgermeister 6 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Satzung des Gewässerzweckverbands „Franken- Ehrungen für Sportler und besondere höhe“ erlässt der Zweckverband folgende Haushalts- Verdienste um den Markt Flachslanden satzung: Der Markt Flachslanden ehrt auch im Jahr 2019 wie- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird der Bürgerinnen und Bürger, die sich durch beson- festgesetzt dere Leistungen in sportlicher, kultureller oder sons- im Verwaltungshaushalt tiger Hinsicht oder vorbildliches gesellschaftliches En- in den Einnahmen und Ausgaben auf 7.100 € gagement in unserer Gemeinde im Jahr 2018 hervor- im Vermögenshaushalt gehoben haben. in den Einnahmen und Ausgaben auf 42.100 € Wir bitten Vorschläge mit Begründung schriftlich o- §2 der per Mail hans.henninger@flachslanden.de bei Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermö- Bürgermeister Henninger bis genshaushalt werden nicht aufgenommen. 31.01.2019 §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus- einzureichen. halt werden nicht festgesetzt. Ehrungskriterien entnehmen Sie bitte der Satzung §4 über Ehrungen und Auszeichnungen des Marktes 1. Der durch Zuschüsse, Darlehen und sonstige Ein- Flachslanden. Die Satzung finden Sie im Internet un- nahmen nicht gedeckte Finanzbedarf wird gemäß ter www.flachslanden.de Rathaus Satzungen oder er- § 25 der Satzung des Gewässerzweckverbands halten diese im Bürgerbüro ausgehändigt. auf die Mitglieder umgelegt. 2. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird festge- Schulbusaufsicht m/w setzt auf (Verwaltungsumlage): 3.100 € gesucht 3. Die Verwaltungsumlage wird je Anteil festgesetzt auf: 105 € Der Markt Flachslanden sucht für die 4. Der ungedeckte Finanzbedarf für den Unterhalt Beaufsichtigung der Schülerinnen und von Gewässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. a der Satzung Schüler der Grundschule Flachslanden eine Schulbus- des Zweckverbands) und für den Ausbau von Ge- aufsicht (m/w). wässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. b der o.a. Satzung) ist • Zwei Stunden wöchentlich während der Schulzeit von den Mitgliedern zu tragen, in deren Gebiet • Arbeitszeit um 11.00 Uhr und um 12.45 Uhr nach die Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahme Absprache durchgeführt wurde. • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit §5 • Beschäftigung auf Geringfügigkeitsbasis Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerne gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan unter 09829/9111-11 oder -13 zur Verfügung. Falls wird auf 20.000,-- € festgesetzt. Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, bitten wir um §6 Ihre Bewerbung bis 15.01.2019. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Markt Flachslanden §7 Hans Henninger Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar Erster Bürgermeister 2018 in Kraft. Lehrberg, den 25.09.2018 Renate Hans Haushaltssatzung des Gewässerzweck- Zweckverbandsvorsitzende verbands „Frankenhöhe“ (Landkreis Ans- bach) für das Haushaltsjahr 2018 Dank an die Spender der §1 Weihnachtsbäume Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusam- Der Weihnachtsbaum am Marktplatz menarbeit (KommZG) i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 24 der stammt aus dem Garten der Familie Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 7
Gerth, Am Weiherholz 29, 91604 Flachslanden. Fami- Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna da- lie Heidingsfelder, Im Priel 3, 91604 Flachslanden, rauf hinzuwirken, deren Lebensräume zu erhalten spendete zwei Bäume, einen für den Ortsteil Neus- und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von tetten und einen für den Flachsländer Weihnachts- Biodiversität zu verhindern. 2Ziel ist, die landwirt- markt. Virnsberg freut sich über einen Weihnachts- schaftlich genutzten Flächen des Landes nach und baum aus dem Garten von Familie Hassel, Borsbach nach, bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindes- 26, 91604 Flachslanden. tens 30 %, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Vielen Dank den Spendern! und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte Hans Henninger der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäi- Erster Bürgermeister schen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land- baus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gel- tenden Fassung zu bewirtschaften. 3Staatliche Flä- Zulassung des Volksbegehrens chen sind bereits ab 2020 gemäß diesen Vorgaben zu bewirtschaften. „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ Art. 1b Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri- ums des Innern, für Sport und Integration vom Naturschutz als Aufgabe für Erziehung 13. November 2018 Nr. A1-1365-2-11 (Bayerischer (zu § 2 Abs. 6 BNatSchG) Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018), be- 1 Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der richtigt mit Bekanntmachung vom 30. Novem- Landschaftspflege werden bei der pädagogischen ber 2018 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 49 vom Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplä- 7. Dezember 2018) nen und bei den Lehr- und Lernmitteln berücksich- I. tigt. 2Insbesondere sind die Folgen des Stickstoffein- Am 5. Oktober 2018 wurde beim Bayerischen Staats- trages, die Auswirkungen von Schlaggrößen, die Be- ministerium des Innern und für Integration die Zulas- deutung der Fruchtfolge-Entscheidungen und die sung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Natur- Auswirkungen des Pestizideinsatzes und weiterer schönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die produktionsintegrierter Maßnahmen auf den Arten- Bienen!“) beantragt. reichtum und das Bodenleben darzustellen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und In- 2. Art. 3 wird wie folgt geändert: tegration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben a) Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: und macht den Gegenstand des Volksbegehrens 2 nach Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes, Die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldge- § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung bekannt: setzes für Bayern und die sonstigen für sie geltenden Regelungen zu beachten, wobei im Staatswald das II. vorrangige Ziel zu verfolgen ist, die biologische Viel- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayeri- falt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen. schen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenviel- falt und Naturschönheit in Bayern b) Folgende Abs. 4 und 5 werden angefügt: §1 (4) 1Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist es ver- boten Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 1. Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen umzu- Das Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG wandeln, vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2. den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrün- 2018 (GVBl. S. 48) geändert worden ist, wird wie folgt land sowie -brachen abzusenken, davon unbe- geändert: rührt bleiben bestehende Absenkungs- und Drai- nagemaßnahmen, 1. Nach Art. 1 werden folgende Art. 1a und 1b einge- fügt: 3. Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Le- sesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Tot- Art. 1a holzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer Artenvielfalt als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur zu 1 beeinträchtigen; eine solche Beeinträchtigung ist Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich jede Schädigung oder Minderung der Substanz der Freistaat Bayern zur dauerhaften Sicherung und dieser Elemente, insbesondere das Unterpflügen 8 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
oder Verfüllen; unberührt von diesem Verbot blei- a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ben gewerbliche Anpflanzungen im Rahmen des Gartenbaus, Art. 7 4. Dauergrünlandpflegemaßnahmen durch umbre- Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzzahlungen chende Verfahren wie Pflügen oder umbruchlose b) Dem Wortlaut wird folgender Satz 1 vorangestellt: Verfahren wie Drill-, Schlitz- oder Übersaat auf 1 landwirtschaftlich genutzten Flächen, die als ge- Ausgleichsmaßnahmen im Sinn des § 15 BNatSchG setzliche Biotope nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG sollen im Sinn der Artenvielfalt festgelegt werden, sowie nach Art. 23 Abs. 1 eingestuft sind, durch- wobei insbesondere auch auf die Förderung alter zuführen, Kultursorten geachtet werden soll.“ 5. bei der Mahd auf Grünlandflächen ab 1 Hektar c) Die bisherigen Sätze 1 und 2 werden Sätze 2 und von außen nach innen zu mähen, davon unberührt 3. bleibt stark hängiges Gelände, 5. Nach Art. 11 wird folgender Art. 11a eingefügt: 6. ab dem Jahr 2020 auf 10 % der Grünlandflächen Art. 11a der Landesfläche Bayerns die erste Mahd vor dem 15. Juni durchzuführen, Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen 1 7. ab dem Jahr 2020 Grünlandflächen nach dem 15. Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Be- März zu walzen und leuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. 2Him- melstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung 8. ab dem 1. Januar 2022 auf Dauergrünlandflächen sind unzulässig. 3Beim Aufstellen von Beleuchtungs- flächenhaft Pflanzenschutzmittel einzusetzen. anlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen 2 Dauergrünland im Sinn dieses Gesetzes sind alle auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beein- auf natürliche Weise entstandenen Grünlandflä- trächtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele chen sowie angelegte und dauerhaft als Wiese, des Artenschutzes berücksichtigt werden. 4Beleuch- Mähweide oder Weide genutzte Grünlandflächen tungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Land- und deren Brachen. 3Nicht auf Dauer angelegte schaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Aus- Ackerfutterflächen sind kein Dauergrünland im nahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit Sinn dieses Gesetzes. deren Einvernehmen zu genehmigen. (5) 1Von dem Verbot des Abs. 4 Nr. 1 sind auf Antrag 6. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: Ausnahmen zuzulassen, wenn die Beeinträchti- gungen ausgeglichen werden. 2Von den Verboten a) In Nr. 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma des Abs. 4 Nrn. 2 bis 4 können auf Antrag Ausnah- ersetzt. men zugelassen werden, wenn die Beeinträchti- b) Folgende Nrn. 3 bis 5 werden angefügt: gungen ausgeglichen oder ersetzt werden. 3Für die punktuelle Beseitigung giftiger, invasiver oder 3. entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche flie- bei vermehrtem Auftreten für die Grünlandnut- ßender oder stehender Gewässer, ausgenommen zung problematischen Pflanzenarten können von künstliche Gewässer im Sinn von § 3 Nr. 4 des dem Verbot des Abs. 4 Nr. 8 auf Antrag Ausnah- Wasserhaushaltsgesetzes und Be- und Entwässe- men zugelassen werden. rungsgräben im Sinn von Art. 1 des Bayerischen Wassergesetzes, in einer Breite von mindestens 5 3. Nach Art. 3 wird folgender Art. 3a eingefügt: m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbau- Art. 3 a lich zu nutzen (Gewässerrandstreifen), Bericht zur Lage der Natur (zu § 6 BNatSchG) 4. Bodensenken im Außenbereich im Sinn des § 35 1 des Baugesetzbuches zu verfüllen, Die Oberste Naturschutzbehörde ist verpflichtet, dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legis- 5. Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflä- laturperiode auf der Basis ausgewählter Indikato- chen und Wirtschaftswegen zu beseitigen, be- ren über den Status und die Entwicklung der bio- schädigen oder auf sonstige Weise erheblich zu logischen Vielfalt in Bayern zu berichten (Bericht beeinträchtigen.“ zur Lage der Natur). 2Einmal jährlich ist dem Land- 7. Art. 19 wird wie folgt geändert: tag und der Öffentlichkeit ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen im a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Sinn des Art. 1a vorzulegen. Art. 19 4. Art. 7 wird wie folgt geändert: Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 9
Biotopverbund, Biotopvernetzung, Arten und Bio- Begründung: topschutzprogramm Gegenwärtig wird in Bayern ein dramatischer Arten- b) Dem Wortlaut wird folgender Abs. 1 vorange- verlust verschiedenster Gruppen von Tieren und stellt: Pflanzen festgestellt. (1) Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich o- Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt bei der funktional verbundener Biotope (Biotopver- den Insekten, insbesondere den Bienen und Schmet- bund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 % terlingen, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlä- 13 % Offenland der Landesfläche umfasst.“ gige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen. Ur- sächlich hierfür sind der übermäßige Einsatz von Dün- c) Der bisherige Wortlaut wird Abs. 2. gemitteln und Pestiziden sowie die strukturelle Ver- d) Folgender Abs. 3 wird angefügt: armung der Landschaft. (3) Die Oberste Naturschutzbehörde soll dem Land- Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist tag und der Öffentlichkeit jährlich einen Status- nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Le- bericht über den Biotopverbund vorlegen. bensgefüges, sondern auch ein Verlust an Schönheit 8. Art. 23 Abs. 1 wird wie folgt geändert: der bayerischen Heimat und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. a) In Nr. 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des Bayerischen Na- b) Folgende Nrn. 6 und 7 werden angefügt: turschutzgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt 6. Extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -wei- und Stärkung unseres Artenreichtums (einschließlich den aus hochstämmigen Obstbäumen mit ei- des Bodenlebens) im Freistaat Bayern. ner Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streu- Dabei stehen die Bienen stellvertretend für tausende obstbestände) mit Ausnahme von Bäumen, die von bedrohten Arten. In einer Landschaft, in der weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wildbienen zu Hause sind, fühlen sich auch Rebhuhn, Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind Feldhase und Ameisenbläuling wohl, Kammmolch, und Ringelnatter und Bachforelle profitieren ebenfalls 7. arten- und strukturreiches Dauergrünland. von reduziertem Pestizid und Düngereinsatz und wertvollen Landschaftselementen. 9. Nach Art. 23 wird folgender Art. 23a eingefügt: Zu den einzelnen Regelungen: Art. 23a Zu § 1 Nr. 1 Verbot von Pestiziden Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 1 Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmit- Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist tel und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments der Bienen und Schmetterlingen, entgegenzuwirken. und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Ak- Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, tionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. No- zu verbessern. Der ökologische Landbau ist schonen- vember 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung der für die Artenvielfalt, weshalb das Ziel festgelegt ist in Naturschutzgebieten, in gesetzlich geschützten wird, diesen stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschütz- 2025 mindestens 20 %, bis 2030 mindestens 30 % der ten Biotopen außerhalb von intensiv genutzten land- landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsät- und fischereiwirtschaftlichen Flächen verboten. 2Die zen des ökologischen Landbaus gemäß der Verord- Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser nung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durch- Mittel zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutz- führung der Rechtsakte der Europäischen Gemein- zwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder schaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – 3 Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt. ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. Da dem Staat in seinem Handeln eine §2 besondere Verpflichtung gegenüber der Natur zu- Inkrafttreten kommt, sind staatliche Flächen bereits ab dem Jahr 2020 nach diesen Grundsätzen zu bewirtschaften. Dieses Gesetz tritt am … in Kraft. 10 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Die Ausbildung stellt die Grundlage dar, den Men- Regelung ist es, diese Lebensstätten wild lebender schen zu lehren verantwortlich mit der Natur nach- Tiere und Pflanzen, die im Einwirkungsbereich land- haltig umzugehen. Art. 1b legt deswegen fest, dass wirtschaftlicher Nutzungstätigkeiten liegen, nicht zu die für Artenreichtum und Bodenleben entscheiden- beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung stellt jede den Faktoren wie Pestizidausbringung, Stickstoffein- Schädigung oder Minderung der Substanz (Fläche, trag, Schlaggrößen und Fruchtfolge bereits möglichst Vegetationsbestand) dar, z. B. durch Pflügen bis in im Rahmen der Ausbildung berücksichtigt werden. den Wurzelbereich oder durch Einebnung bzw. Ver- füllung. Die Erhaltung dieser die Landschaft struktu- Zu § 1 Nr. 2 rell bereichernden Elemente dient der Artenvielfalt § 1 Nr. 2 a) Die Neufassung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 und damit der Biodiversität. Von Baumschulen kulti- soll zunächst auch für den Staatswald das Ziel festle- vierte Feldgehölze und Hecken, die der Anzucht und gen, die biologische Vielfalt zu erhalten und wo nötig dem späteren Wiederverkauf dienen, sind keine na- wieder herzustellen. turbetonten Strukturelemente der Feldflur im Sinne § 1 Nr. 2 b) des Gesetzesentwurfs enthält die Kernre- der Nr. 3. gelung des Gesetzesvorhabens. Da die Landwirt- Mit Abs. 4 Nr. 4 soll einer qualitativen Verschlechte- schaft 54 % der Grundfläche Deutschlands in An- rung hochwertiger Grünlandflächen durch Pflegeum- spruch nimmt und in Bayern ca. 3,15 Millionen Hek- bruch entgegengewirkt werden. Pflegeumbrüche mit tar der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt wer- anschließender Nachsaat (Grünlanderneuerung, die den, kommt ihr eine besondere Rolle für den Erhalt auch umbruchlose Schlitz-, Übersaat- und Drillverfah- der Artenvielfalt zu, die durch den neuen Art. 3 Abs. ren umfasst) auf vegetationskundlich wertvollen, 4 und 5 geregelt wird, wie es auch bereits in anderen dem gesetzlichen Schutz nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 des Bundesländern geregelt ist, vgl. § 4 Gesetz zum Bundesnaturschutzgesetzes sowie nach Art. 23 Abs. Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen. 1 unterliegenden Grünlandflächen (insbesondere Die Regelung in Abs. 4 Nr. 1 bezweckt die Erhaltung Nass- und Feuchtgrünland sowie Magerwiesen und - des Dauergrünlands in Bayern, das von 1979 bis 2013 weiden) führen unmittelbar zu einer starken Verar- kontinuierlich zurückgegangen ist (Quelle: Bayeri- mung des Arteninventars und damit zu einer drasti- scher Agrarbericht 2016). Mit der in dieser Vorschrift schen Abnahme des Naturschutzwertes. bezweckten Erhaltung des Dauergrünlands sollen Le- Abs. 4 Nr. 5 hat zum Ziel, die bei der Grünlandmahd bensräume für bestimmte Tiere und Pflanzen und da- auftretenden, mahdbedingten Tierverluste wirkungs- mit auch die Biodiversität gesichert werden. Eine voll zu verringern. Durch das weithin geläufige Mä- Ackernutzung auf Grünlandstandorten führt zu irre- hen von außen nach innen ergeben sich erhebliche versiblen Schäden für diese bestimmten Lebens- Verluste an Tieren. Im Verlauf des Mähvorgangs sam- räume. Darüber hinaus kann es zur Beeinträchtigung meln sich weniger mobile Bodenbrüter und Säuge- und Umgestaltung historisch gewachsener Kultur- tiere nach und nach in dem immer kleiner werdenden landschaften kommen. Zur Reduktion von Treibhaus- ungemähten Bereich und fallendort schlussendlich gasemissionen und von Stoffeinträgen in die Gewäs- dem Mähwerk zum Opfer. Diese Tierverluste sind ser sowie aufgrund der vielfältigen Funktionen des vermeidbar, indem die Flächen umgekehrt von innen Grünlandes für die Biodiversität und den Land- nach außen oder von einer Seite aus gemäht werden, schaftsschutz soll das in Rede stehende Verbot dazu und die Tiere so an die Wiesenränder gelangen und beitragen, Dauergrünland in Bayern zu erhalten. sich in ungenutzte Randstreifen flüchten können. Da Mit der Regelung in Abs. 4 Nr. 2 soll erreicht werden, in hängigem Gelände aufgrund der mit dem Schlep- dass aus Sicht des Naturschutzes wertvolle Feucht- pereinsatz verbundenen Kippgefahr grundsätzlich grünlandflächen durch Trockenlegen nicht mehr ver- nur von außen nach innen gemäht werden kann, gilt loren gehen. Durch die Absenkung des Grundwasser- für solches Gelände mit mindestens 10 % Gefälle das stands werden feuchte Bereiche mit der Folge tro- Verbot nicht. cken gelegt, dass für zahlreiche Arten wertvolle Abs. 4 Nr. 6 hat das Ziel sicherzustellen, dass zum Ei- Standorte verloren gehen. Zum Erhalt dieser Flächen nen zumindest auf Teilflächen immer ausreichend sollen keine weiteren Grundwasserstandsabsenkun- Blüten als Futtergrundlage für Insekten vorhanden gen erfolgen. Vorhandene Einrichtungen können un- sind. Zum Anderen muss, um die Artenvielfalt der terhalten werden. Pflanzen dauerhaft zu erhalten, eine ausreichende In Abs. 4 Nr. 3 geht es z. B. um den Schutz von Feld- Zahl an Pflanzen ausreifen, was nicht erreicht wird gehölzen, Hecken, Säumen, Baumreihen, Lesestein- kann, wenn die Gesamtfläche zu früh abgemäht wird. haufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzan- Durch das Verbot, auf 10 % der Grünlandflächen die sammlungen, Feldrainen und Kleingewässern als na- erste Mahd nicht vor dem 15. Juni eines Jahres durch- turbetonte Strukturelemente der Feldflur. Ziel dieser zuführen, kann dies erreicht werden. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 11
zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft Abs. 4 Nr. 7 sieht vor, dass Grünlandflächen ab dem vom 23. Juni 2015 und nunmehr auch in Bayern. 15. März nicht mehr gewalzt werden können. Dies verschafft den Bodenbrütern ein ausreichendes Zeit- Zu § 1 Nr. 6 fenster bis zur ersten Mahd, in dem ihre Gelege un- Neu ist die landesweite, gesetzliche Unterschutzstel- gestört bleiben. lung der in dieser Vorschrift aufgeführten Gewässer- randstreifen, Bodensenken und Alleen aufgrund ihrer Das Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzen- Bedeutung als Lebensstätten für die Arten und dem schutzmitteln auf Dauergrünland gem. Abs. 4 Nr. 8 Austausch zwischen den Populationen. stellt sicher, dass sich auf diesen Flächen eine Vielfalt Alleen sind beidseitig an Straßen oder Wegen (Ver- von Pflanzen entwickeln kann. Eine chemische Un- kehrsflächen) auf einer Länge von grundsätzlich min- krautbekämpfung zur Sanierung des Pflanzenbestan- destens 100 m parallel verlaufende Baumreihen des ist der Biodiversität abträglich. meist einer Baumart. Die einzelnen Bäume haben un- Die Regelung des Abs. 5 Satz 1 lässt auf Antrag (z. B. tereinander in etwa den gleichen Abstand und in der aus betriebswirtschaftlichen Gründen) eine Aus- Regel das gleiche Alter (vgl. dazu auch Erlass des Mi- nahme in Bezug auf das Verbot, Dauergrünland und nisteriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Dauergrünlandbrachen umzuwandeln (Abs. 4 Nr. 1), Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bei entsprechendem Ausgleich zu (gebundene Ent- vom 14. November 2008 über die Definition des Be- scheidung). Dieser hat funktional zu erfolgen; hier griffs „Allee“). muss folglich „Ersatz-Dauergrünland“ geschaffen Bodensenken im Sinne des Gesetzes sind natürlich werden. Satz 2 statuiert eine antragsgebundene Aus- entstandene oder angelegte Mulden in der Feldflur. nahmemöglichkeit hinsichtlich des Abs. 4 Nrn. 2 bis 4, Dies lehnt sich an bereits bestehende Regelungen in deren Erteilung im Ermessen der zuständigen Be- anderen Bundesländern an, vgl. zu den Gewässer- hörde steht. Voraussetzung ist die Realkompensation randstreifen § 9 Hamburgisches Gesetz zur Ausfüh- in Form von Ausgleich oder Ersatz im betroffenen Na- rung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai turraum. 2010, zu Alleen § 41 Gesetz zum Schutz der Natur in Zu § 1 Nr. 3 Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2000. In Art. 3a wird eine Berichtspflicht gegenüber dem Zu § 1 Nr. 7 Landtag und der Öffentlichkeit zu Zustand und Ent- Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die wicklung der biologischen Vielfalt in Bayern gesetz- Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, lich verankert. Zudem soll dem Landtag und der Öf- für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger fentlichkeit jährlich ein Statusbericht zu der Entwick- ökologischer Wechselbeziehungen und für die Ver- lung der ökologisch genutzten Landwirtschaftsflä- besserung des Zusammenhangs des europäischen chen im Sinne des Art. 1a vorgelegt werden. Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine Zu § 1 Nr. 4 enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermög- In Art. 7 wird mit aufgenommen, auch die im Rahmen licht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegun- des Naturschutzrechts vorgesehenen Ausgleichmaß- gen von Populationen klimasensibler Arten, die in- nahmen im Sinne der Artenvielfalt auszuführen, wo- folge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. bei gerade auch alte Kultursorten gefördert werden Laut Bundesgesetz sollen mindestens 10 % der Lan- sollen. desfläche für einen Biotopverbund bereitgestellt Zu § 1 Nr. 5 werden (§ 20 Abs. 1 BNatSchG). Diese quantitative Lichtverschmutzung ist sowohl schädlich für die Um- Vorgabe stellt nach vorliegenden Erkenntnissen den welt als auch für den Menschen selbst. Viele Insekten Minimalwert für den Aufbau eines Biotopverbund- werden durch unnötiges Streulicht und ungünstige systems dar. So bezifferte die LANA (Länderarbeits- Wellenlängen angelockt und verenden, wodurch ei- gemeinschaft Naturschutz) bereits in ihren 1991 ver- nerseits vielen Tieren die Nahrungsgrundlage entzo- abschiedeten „Grundsätzen des Naturschutzes und gen wird und andererseits weniger Insekten zur Be- der Landschaftspflege“ den Flächenbedarf für ein stäubung von Pflanzen zur Verfügung stehen. Zugvö- ökologisches Verbundsystem auf 10 bis 15 % der Lan- gel sind durch die Vielzahl an Lichtquellen oft nicht in desfläche. Ebenso sehen der Entwurf des umweltpo- der Lage ohne Umwege an ihr Ziel zu gelangen. Auch litischen Schwerpunktprogramms des BMU aus dem Pflanzen leiden unter Lichtverschmutzung; nicht sel- Jahre 1998 (S. 54) wie auch der Sachverständigenrat ten führt Lichtverschmutzung zu Krankheiten oder für Umweltfragen (SRU) die Notwendigkeit, 10 bis Tod des Baumes. Dieses Problem wurde auch in an- 15 % der nicht besiedelten Fläche als ökologische deren Bundesländern bereits aufgegriffen und gere- Vorrangflächen zum Aufbau eines Biotopverbundes gelt, vgl. § 21 Gesetz des Landes Baden-Württemberg zu sichern. Damit wird die große Bedeutung zum Aus- 12 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
druck gebracht, die ein kohärentes Biotopverbund- Verboten wird - wie bereits in anderen Bundeslän- system für die Erhaltung der noch vorhandenen bio- dern, vgl. § 34 Gesetz des Landes Baden-Württem- logischen Vielfalt hat. Kernflächen werden in der Re- berg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Land- gel Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, schaft vom 23. Juni 2015 - der Einsatz von Mitteln, die Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und Bi- unter den europarechtlichen Pestizidbegriff fallen, osphärenreservaten (oder Teilen dieser Gebiete) ent- das sind nach der Richtlinie 2009/128/EG sowohl sprechen, wenn und soweit sie zur Erreichung der Pflanzenschutzmittel als auch Biozide, außerhalb von Ziele des Biotopverbundes geeignet sind. Zwischen intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftli- den Kernflächen sollen Verbindungsflächen räumlich chen Flächen in den genannten Schutzgebieten und - vermitteln: Sie dienen in erster Linie dem Austausch objekten. Zu den intensiv genutzten landwirtschaftli- zwischen den Populationen und sollen Wiederbe- chen Flächen im Sinne dieses Gesetzes gehören ins- siedlungen ermöglichen. Es ist nicht erforderlich, besondere Ackerbauflächen. Von diesem Verbot dass eine Verbindungsfläche den gesamten Raum kann die Naturschutzbehörde nach Satz 2 eine Aus- zwischen zwei Biotopen einnimmt; bei Vorliegen ei- nahme erteilen.“ ner entsprechenden funktionalen Beziehung kom- III. men auch sog. Trittsteinbiotope in Betracht. Verbin- Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem dungselemente bestehen aus flächenhaften, punkt- 31. Januar 2019 und endet am Mittwoch, dem oder linienförmigen Landschaftsbestandteilen, wie 13. Februar 2019 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 Gehölzen, Feldrainen, einzelnen Bäumen, Tümpeln o- LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden der Bächen, Alleen und Gewässerrandstreifen, die Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungs- vor allem für die Wanderung von Arten von Bedeu- erklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbe- tung sind. gehrens haben die Eintragungslisten den Landrats- Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige ämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie 16. Januar 2019 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO). die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintra- überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegen- gungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für wärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dra- das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79 matik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich ge- Abs. 1 LWO). Nach dem Wunsch der Beauftragten prägten sowie aquatischen Lebensräumen zu be- sollen in allen Gemeinden Bayerns Eintragungslisten obachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung für das Volksbegehren aufgelegt werden. eines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher Als Beauftragte des Volksbegehrens wurde Frau Ag- nicht ausreichend. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird nes Becker, als ihr Stellvertreter Herr Bernhard Sutt- für Bayern ein Verbundanteil von 13 % im Offenland ner (Anschrift jeweils: c/o ödp Landesgeschäfts- für erforderlich gehalten, weshalb der Anteil gem. stelle, Postfach 2165, 94011 Passau; Tel. 0851/9311- Art. 19 Abs. 1 hierauf erhöht wird. Um den weiteren 31; E-Mail: info@volksbegehren-artenvielfalt.de) Verlust von Tier- und Pflanzenarten zu stoppen, ist benannt (Art. 63 Abs. 2 LWG). eine rasche Stärkung des Biotopnetzes erforderlich, deshalb sieht der Entwurf einen Anteil von 10 % bis Ihr Wahlamt/Geschäftsleitung 2023 als Zwischenschritt vor. Michael Sokolowski In Art. 19 Abs. 3 wird eine Berichtspflicht über den Status des Biotopverbundes gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit gesetzlich verankert. BEKANNTMACHUNG Zu § 1 Nr. 8 über das Recht auf Einsicht in das Wäh- In den gesetzlich geschützten Bereich der Biotope lerverzeichnis und die Erteilung von Ein- werden extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder - tragungsscheinen für das Volksbegehren weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer „Rettet die Bienen!“ Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streuobstbestände) mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter Eintragungsfrist vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofge- vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 bäude entfernt sind und arten- und strukturreiches 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren Dauergrünland mitaufgenommen, da diese als Le- „Rettet die Bienen!“ des Marktes Flachslanden bensraum für die Artenvielfalt und damit für deren wird am Freitag, 11.01.2019, Montag, 14.01.2019 Erhalt äußerst wichtig sind. und Dienstag, 15.01.2019 während der Dienst- Zu § 1 Nr. 9 stunden im Rathaus, Bürgerbüro, Schulstraße 2, Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 13
91604 Flachslanden für Stimmberechtigte zur Ein- ordnung (bis zum 10. Januar 2019) oder die Ein- sicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlord- Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- nung (bis zum 15. Januar 2019) versäumt hat, ten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständig- b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fris- keit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ten nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 eingetragenen Personen können überprüft wer- Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist, den, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- festgestellt worden ist und die Gemeinde von der digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsicht- zeichnisses erfahren hat. lich der Daten von Stimmberechtigten, für die im 5. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Ein- Melderegister eine Auskunftssperre nach dem tragungsfrist, 13.02.2019, 16:00 Uhr im Rathaus, Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Bürgerbüro, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, 2. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder münd- Volksbegehren ist nur zugelassen, wer lich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist o- Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person be- b) einen Eintragungsschein hat dienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, und stimmberechtigt ist. muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder un- vollständig hält, kann von Freitag, 11.01.2019 bis 6. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amt- spätestens Dienstag, 15.01.2019 schriftlich Ein- lich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte spruch einlegen. Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintra- Am Freitag, 11.01.2019, Montag, 14.01.2019 und gungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis Dienstag, 15.01.2019 kann der Einspruch auch zum Ende der Eintragungsfrist (13.02.2019, 16:00 durch Erklärung zur Niederschrift im Rathaus, Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, im Bürgerbüro 7. Der Eintragungsschein kann auch durch die oder bei der Geschäftsleitung eingelegt werden. stimmberechtigte Person persönlich abgeholt 3. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die werden. An andere Personen kann der Eintra- Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungs- gungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die raums in Bayern eintragen. Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmäch- während der gesamten Eintragungszeit wegen tigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht o- vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Emp- der nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in fang der Unterlagen schriftlich zu versichern. der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusu- chen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Ein- 8. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der tragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintra- Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 gung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraus- Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4), erhal- setzungen ist auf dem Eintragungsschein eides- ten mit dem Eintragungsschein den Text des stattlich zu versichern. Volksbegehrens. Briefliche Eintragung ist nicht möglich. Ihr Wahlamt/Geschäftsleitung Michael Sokolowski 4. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer 4.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimm- berechtigt ist, 4.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und a) nachweist, dass er ohne Verschulden die An- Julia Baltzer gewinnt Autocross-Titel tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis Bei den Ehrungen der Deutschen Autocross-Meis- nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahl- ter durch den Deutschen Autocross- Verband und den Deutschen Motor Sport Bund in Gründau bei 14 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Frankfurt wurde Julia Baltzer als Deutsche Au- Pünktlich kam er mit lautem Geklingel, wer mag das tocross-Junioren-Meisterin geehrt. Sie freute sich nur sein, welcher freche Schlingel? riesig über diese Auszeichnung und die motor- Machte die Tür auf und sagte mit Freude: sportbegeisterte Familie war sehr stolz auf den Er- "Hallo Kinder, darf ich herein? folg ihrer Tochter. Ich bringe euch heut´ eine Kleinigkeit.“ Julia Baltzer bei der Siegerehrung Die 18-Jährige sicherte sich nach acht Wertungs- läufen mit Abstand gegen sehr starke Konkurrenz Die Kinder, einige von den Mamas geschoben, beka- diesen Titel, den sie sich im Laufe der langen Saison men alle was Gutes, bevor sie wieder rumtoben. hart erarbeitet hat. Beim letzten Rennen in Baut- Doch zum Schluss waren alle froh und heiter, nach zen musste sie noch einmal zittern, denn die Tech- der Geschenkeübergabe da ging es weiter. nik ihres Suzuki Swift streikte. Das Team tauschte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion das Getriebe, um Noch schnell eine Hymne auf den guten Mann, der so einen Ausfall zu verhindern und so konnte Baltzer schön bescheren kann. alle Wertungsläufe abschließen und das Finale so- "Lustig, lustig, tralalalala... gar noch gewinnen. Mit diesem Erfolg im Rücken dieser Tag war wunderbar!" will sie in der nächsten Saison in der Klasse 4a Danke lieber Nikolaus, dass du uns besucht hast. (Cross Buggys) starten. Julia Baltzer fährt für den Motor-Club Kesseltal, einen der größten Au- Die Mutter-Kind-Gruppe tocross-Clubs Deutschlands. Foto: Reinhard Zolda Blick in die Oberpfalz: Wie können Risi- "6. Dezember ..... es ist wieder soweit, ken durch Sturzfluten abgemildert von überall her heisst´s "Nikolauszeit" Flachslanden und Obernzenn wurden am 29. Mai 2016 von Hochwasserfluten nicht gekannten Ausma- Auch in der Mutter-Kind-Gruppe, vor allem für die ßes getroffen. Inzwischen haben hier und auch an- Kleinen, sollte es einen Nikolaus geben, bei dem sie dernorts Starkniederschläge Bodenabschwemmun- nicht weinen. gen von den Hängen verursacht Keller volllaufen las- Blieb nur die Frage, wer macht´s denn heuer, so ein sen und sind zu einem brisanten Thema geworden. Nikolauskostüm, das ist ja nicht teuer. Um derartige Schäden, auch verstärkt durch den er- kennbaren Klimawandel, in Grenzen zu halten, hat Nach reifer Überlegung entschieden wir dann, es das bayerische Landwirtschaftsministerium das Pro- wird einen geben, einen Nikolausmann. jekt „boden:ständig“ aufgelegt. Ziel ist es, dass der Gefunden war er schnell, in der Gmaa, hat zufällig Boden möglichst dort bleiben soll, wo er den Land- Zeit und Einiges zu Verkünden. wirten Ertrag bringt, nicht den Bürger schädigt, in dem er sich in Keller ergießt und Gewässer beein- Drum wurde er bestellt mit einem Sack mit Geschen- trächtigt. Bei dem Amt für Ländliche Entwicklung in ken, ohne diese, das wäre nicht auszudenken. Ansbach ist dafür als Projektleiter Jakob Meier zu- Am Nikolaustag drum machte er sich auf den Weg, ständig. In Zusammenarbeit mit seinem Kollegen um die Kinder zu besuchen, wenn der Zeiger auf 10 Manfred Winhart sucht er, Wege zu finden, wie auf Uhr steht. freiwilliger Basis und in Zusammenarbeit mit den Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 15
Kommunen, Grundeigentümern und Fachbehörden Als eine der wirksamsten Maßnahmen erwies es sich, anstelle von Großbaumaßnahmen Wege gefunden an einigen Stellen in Mulden die Wege zu erhöhen werden können, wie Bodenabschwemmungen ver- und mit einem mönchsähnlichen Bauwerk den Ab- hindert und der Wasserabfluss durch kleinere Rück- fluss zu bremsen. Ferner wurden Straßengräben ver- haltungen oder Wegeerhöhungen gedrosselt werden breitert und zum Teil mäandernd ausgebaut, damit können. das Wasser langsamer abfließt. Ein Vorreiter auf diesem Gebiet ist die Ortschaft Ha- Ergänzend dazu war die landwirtschaftliche Beratung genohe, ein Ortsteil von Auerbach in der Oberpfalz. tätig, so dass nun viel mehr Zwischenfrüchte angesät Hierhin machte sind nun eine 40-köpfige Delegation wurden und der Mais in der Regel als Mulchsaat er- aus den Gemeinden Flachslanden, und Obernzenn folgt. Die Berater des dortigen Erzeugerringes hatten sowie einige Interessierte aus Ergersheim und Rohr, bei den Landwirten eine sehr hohe Akzeptanz erfah- begleitet von den Bürgermeistern Hans Henninger ren. Mulchsaat, flache und schonende Bodenbear- und Markus Heindel sowie ihrer Lehrberger Kollegin beitung und viele weitere Maßnahmen erweisen sich Renate Hans aus Lehrberg auf den Weg, um sich zu als sehr wirksam gegen den raschen Wasserabfluss informieren, wie man hier versucht, mit dem Prob- von den Äckern, wurde berichtet. lem fertig zu werden. Wie Borsbach und Sondernohe liegt Hagenohe in einer Mulde unterhalb von hängi- gen landwirtschaftlichen Grundstücken. Die dreiseitige Hanglage rund um Hagenohe war Grund dafür, dass bei Starkregen-Ereignissen Erde von landwirtschaftlichen Flächen immer wieder ab- geschwemmt wurde und das Dorf mit Wasser und Schlamm geflutet wurde. Erste Überlegung, auf kommunaler Ebene und mit Hilfe des Wasserwirtschaftsamtes dem Problem Herr zu werden, erwiesen sich als nicht durchführbar, bis man auf das Programm „boden:ständig“ stieß, das Zuerst war die Skepsis bei den Bauern groß, dass sie viel Land ver- über das Amt für Ländliche Entwicklung läuft und lieren würden, erklärte Werner Bauer (rechts) doch jetzt ist man dort zu 85 Prozent finanziert wird, berichtete der positiv überrascht und es kommt keine Kritik mehr. In der Mitte Ortssprecher von Hagenohe. der Planer Andreas Fetsch. Links Flachslandens Bürgermeister Hans Henninger. Foto: Fritz Arnold Nach Angaben des Planers Andreas Fetsch, wurden für Baumaßnahmen beispielsweise auf einer Wiese nur 2,68 Prozent der Fläche benötigt, obwohl ein weitaus größerer Teil des Grundstücks bei Oberflä- chenabfluss als Rückhalteraum zur Verfügung steht. Nach seinen Worten wurden die Rückhaltungen so ausgelegt, dass sie 60 Liter Regen auf den Quadrat- meter zurückhalten können. Dabei sei allen Prakti- kern und Fachleuten klar, das Sturzfluten von mehr als 100 Liter in kürzester Zeit nicht völlig zurückgehal- ten werden können. Doch müsse versucht werden, Eine Delegation von Landwirten, Gemeinderäten und Bürger- dass in einer Kombination verschiedener Maßnah- meistern schauten sich in der Oberpfalz um, wie man dort Schä- men möglichst viel Wasser auf den Äckern bleibt. den durch Starkregenereignissen verringert. Im Hintergrund die Dazu gehört es, die Speicherfähigkeit des Bodens zu Ortschaft Hagenohe. In der Mitte des Bildes ein erhöhter Weg, verbessern, weiterhin bewirtschaftbare Wasserrück- so dass dieser als Wasserrückhaltung dient. Foto: Fritz Arnold halteräume zu schaffen und durch Boden- und Land- Landwirt Werner Bauer und Ortssprecher Martin schaftsstrukturen zur Verlangsamung des Wasserab- Schleicher berichteten, dass die Bauern anfangs flusses beizutragen. skeptisch waren, dass sie durch den Bau von Wasser- In den Gemeinden Flachslanden und Obernzenn ha- rückhaltungen viel Land verlieren würden. Heute ben inzwischen Planungsbüros die Geländesituation stellt Werner Bauer fest, dass alle positiv überrascht aufgenommen und sind dabei, Vorschläge auszuar- sind und keine Kritik kommt. beiten, die voraussichtlich Ende des Winters mit den 16 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
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