Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden

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Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
AUSGABE 01/2019
                                                                           29.12.2018
                                                                          JAHRGANG 34

                                       Amts- und
                                 Mitteilungsblatt
                der Marktgemeinde Flachslanden

Der Neue Weg bei Virnsberg im Winter. Foto: Christoph Strauß

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019 – Zusatzblatt               1
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                       Unter der Leitung unseres Architekturbüros Hirsch
                                                          gingen die Bauarbeiten planmäßig und im vorgegebe-
auch das Jahr 2018 ist im Rückblick wieder rasend
                                                          nen Kostenrahmen voran, so dass der Eröffnung am
schnell vergangen. Der Jahreswechsel und das neue
                                                          02.01.2019 um 9.00 Uhr nichts mehr im Wege steht.
Jahr 2019 stehen schon vor der Tür. Deshalb wollen
                                                          Dazu darf ich im Namen von Dr. Raster die gesamte
wir auch in diesem Jahr kurz inne halten, auf die ver-
                                                          Bevölkerung recht herzlich einladen. Wir würden uns
gangenen zwölf Monate zurückzublicken und auch ei-
                                                          sehr freuen, wenn Sie zur Eröffnung der Arztpraxis
nen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr wagen.
                                                          vorbeischauen.
Manche Dinge muss man lange planen, bevor man sie
umsetzen kann, bei anderen taucht jedoch plötzlich
eine Gelegenheit auf, die man nur in einem sehr kur-
zen Zeitfenster nutzen kann. So war es beim Bau un-
serer neuen Arztpraxis. Beim Schreiben des letzten
Jahresrückblicks hatte ich noch keine Ahnung, dass es
bis zum 01.01.2019 tatsächlich gelingen könnte, wie-
der eine „richtige“ Hausarztpraxis in Flachslanden an-
zusiedeln.

                                                          Pfarrerin Elisabeth Franz-Chlopik, Spengler Rudolf Neumeier, Ar-
                                                          chitekt Rudi Hirsch und Bürgermeister Hans Henninger beim Be-
                                                          füllen der Grundsteinkapsel (von links). Foto: Biernoth

                                                          Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei unse-
                                                          ren Nachbarn, der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flachs-
                                                          landen und der Sparkasse Ansbach, die uns bei der
                                                          Baugenehmigung und während der Bauzeit sehr ent-
                                                          gegengekommen sind. Die Sparkasse stellte uns wäh-
Abrissarbeiten in vollem Gang                             rend der gesamten Bauzeit fünf der zehn Parkplätze
Als ich Dr. Raster im Januar 2018 kennenlernte, war       zur Verfügung. Ohne das großzügige Entgegenkom-
ich sofort überzeugt, dass der Markt Flachslanden         men hätten die Bauarbeiten nur unter sehr viel
diese Gelegenheit nutzen muss. Wir hatten nämlich         schwereren Bedingungen durchgeführt werden kön-
plötzlich die einmalige Chance, nach vielen Jahren        nen.
ohne vollständige hausärztliche Versorgung einen
jungen sehr gut qualifizierten deutschen Arzt in un-
sere Gemeinde zu bekommen. Die neue Hausarztpra-
xis wird eine qualifizierte ärztliche Versorgung mit
üblichen Sprechzeiten von Montag bis Freitag, je-
weils vormittags und nachmittags, gewährleisten und
damit die langen Jahren der Vakanz bzw. häufig
wechselnder Ärzte und unregelmäßiger Öffnungszei-
ten beenden, und zwar dauerhaft.
Der Gemeinderat ging diesen Weg ohne Zögern mit
und so beschlossen wir im März 2018 den Abriss des
„Engererhauses“ und seinen Wiederaufbau mit der
Arztpraxis und zwei Wohnungen. Innerhalb kürzester
Zeit konnten wir die Baugenehmigung und die För-          Es ist immer noch eine Baustelle, aber man kann die Theke mit
derzusagen des ALE und der Regierung erhalten. Die        dem Fenster zum Kirchhof schon erkennen
Baumaßnahmen begannen am 25.06.2018. Die
                                                          Um den Jahresrückblick nicht allzu sehr auszudehnen
Grundsteinlegung erfolgte am 02.08. und bereits am
                                                          möchte ich die weiteren großen Maßnahmen, mit de-
08.08. kurz vor der Kirchweih konnten wir ein denk-
                                                          nen wir uns beschäftigt haben, nur am Rande strei-
würdiges Richtfest feiern.
                                                          fen. Weiter vorangebracht haben wir den Neubau

2                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
der Kläranlage Flachslanden mit Anschluss von Neus-           kirchlichen Gruppen engagieren oder im privaten Be-
tetten und Kettenhöfstetten, den Bauabschnitt II des          reich andere Mitmenschen unterstützen. Sie alle hel-
Baugebiets Wolfsgruben Diese Maßnahmen werden                 fen mit, dass unser Gemeinwesen menschlicher und
jedoch erst 2020 beendet werden können.                       lebenswerter wird.
Komplett fertigstellen werden wir die Sanierung der           Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes neues Jahr
Grundschule hinsichtlich Brandschutz und Barriere-            2019, viel Glück und persönliches Wohlergehen.
freiheit mit Neubau eines Computerraums, eines
                                                              Hans Henninger
Mehrzweckraums und einer Lernwerkstatt. Hier
                                                              1. Bürgermeister
konnten wir am 14.12. auch schon Richtfest feiern.
Ebenfalls abgeschlossen werden soll die Sanierung
von Rosenbacher Straße, Schulstraße und Wiesen-
straße. Die Baumaßnahme soll am 04.03.2019 begin-
nen.
Ob die Eröffnung der Tagespflegeeinrichtung der
Caritas im Gewerbegebiet Kellerfeld noch 2019 oder
erst 2020 erfolgen kann, steht noch nicht fest. Ich bin
mir aber ganz sicher, dass wir damit einen großen
Schritt weiter auf dem Weg zu einer seniorenfreund-
lichen Gemeinde gehen können. Ganz entscheidend               Bereitschaftsdienste
trägt dazu auch der Bau eines Pflegeheims und eines
Mehrgenerationenhauses durch die Stiftung Lie-                Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt
benau im Ortskern bei. Hier wird weiter an der Pla-           anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist:
nung gearbeitet, mittlerweile auch mit mehr Druck,
so dass im Jahr 2019 mit echten Fortschritten gerech-                   Ärztlicher Bereitschaftsdienst
net werden kann. Die Eröffnung ist für 2020 geplant.                               116 117
                                                                    außerhalb der üblichen Sprechzeiten.

                                                                          Notruf für Rettungsdienst
                                                                              und Feuerwehr
                                                                                      112
                                                               Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer-
                                                                wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und
                                                                                   Handy.

                                                              Ärzte

Das Sanierungsgebiet von Schulstraße/Rosenbacher Straße und             Dr. med. Markus Raster
Wiesenstraße
                                                                   INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS
Wir wissen nicht, was uns das neue Jahr 2019 im Ein-
                                                                             Marktplatz 2
zelnen bringen wird. Wir wissen aber, dass es wieder
ein sehr arbeitsreiches Jahr mit großen finanziellen                      91604 Flachslanden
Herausforderungen werden wird. Gemeinsam mit                              Tel. 09829/ 93 27 99 - 7
dem Gemeinderat werde ich alles dafür tun, damit
die Projekte erfolgreich umgesetzt werden können              Öffnungszeiten
und wir unsere Gemeinde gut weiterentwickeln kön-             Montag         08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
nen.                                                          Dienstag       08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Mein besonderer Dank gilt allen haupt- und ehren-             Mittwoch       08:00 – 13:00 Uhr
amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ge-           Donnerstag     08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
meinde, die sich mit ihren Ideen und ihrer Arbeits-           Freitag        08:00 – 13:00 Uhr
kraft einbringen. Auch danke ich allen Mitbürgerin-           24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8
nen und Mitbürgern, die sich in den Vereinen und

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019                                                        3
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Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der          Zahnarztpraxis
durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und          Dr. Gerd-Klaus Zoellner
Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der        Wiesenstraße 2
regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un-        91604 Flachslanden
sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von      Tel. 09829/555 oder 09824/92770
08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h.
                                                                    Sprechzeiten in Flachslanden:
www.arztpraxis-raster.de                                                Mittwoch und Freitag
                                                                          8:00 – 12:00 Uhr
                                                                 Nachmittags nur nach Vereinbarung

             Dr. med. Ingo Hartmann                                  Sprechzeiten in Dietenhofen:
                Allgemeinmedizin                                  Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
        91604 Flachslanden, Marktplatz 1
    Telefon: 09829/ 9 32 92 77, Fax: 9 32 92 78
                 Öffnungszeiten:
                                                        Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes
           Montag bis Freitag ab 8:00 Uhr
                                                        Flachslanden
          sowie nachmittags ab 14:00 Uhr
                nach Vereinbarung                       Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister
                                                        Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden,
Wir wünschen unseren Patienten auch für das kom-        Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704,
      mende Jahr gesundheitlich alles Gute.             E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de
                                                        Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2,
                                                        91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax:
Dr. med. Uwe Keppler                                    09829/9111-21,
Walter-Meindl-Siedlung 63, 91622 Rügland                E-Mail: poststelle@flachslanden.de
                                                                karin.zink@flachslanden.de
Tel. 09828-911892
                                                                gabriele.kuhn@flachslanden.de
Sprechzeiten in Rügland
                                                        Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29,
Montag         12.00 bis 16.30 Uhr                      91459 Markt Erlbach
Dienstag       12.30 bis 16.00 Uhr
Freitag        07.30 bis 10.00 Uhr                      Auflage: 1 100 pro Ausgabe
Do. Blutentnahme nach Vereinbarung                      Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die    Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden
Hauptstelle in Weihenzell, Tel. 09802-9581560           erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden
Äußere Ansbacher Straße 14, 91629 Weihenzell            Monats.
                                                        Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
                                                        Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Praxis Rettig                                           Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
Markersbacher Straße 7
91619 Obernzenn
Die Praxis bleibt vom Mo. 31.12.2018 bis Mo.
                                                            Amts- und Mitteilungsblatt Februar 2019
07.01.2019 geschlossen. Ab Dienstag, 08.01.2019 ist             Redaktionsschluss: 18.01.2019
die Praxis gewohnt besetzt. Vertretung: Praxis Möl-            Erscheinungstermin: 26.01.2019
ler/Netal Obernzenn, Tel. 09844/355 und alle anwe-
senden Kollegen der Region.

Zahnärzte
Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter-
net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter
www.zahnnotdienst.info.

4                                                      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019   5
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Gründeponie
                                                        Die Gründeponie ist vom 1. Dezember 2018 bis 30.
                                                        April 2019 geschlossen.
Papiertonne
Montag, 07. Januar 2019
Montag, 04. Februar 2019
Gelber Sack
Montag, 07. Januar 2019                                 Probealarm der Sirenen mit
Montag, 04. Februar 2019
                                                        Funksteuerung
Restmüll                                                Samstag, 26.01.2019, zwischen 11:05 und 11:20 Uhr
Montag, 07. Januar 2019
Montag, 21. Januar 2019                                 Fundsachen
Montag, 04. Februar 2019
Biomüll                                                    iPod, Bergleiner Weg
Dienstag, 08. Januar 2019                                  Schwarzes Stirnband (WOKE UP LIKE THIS), Fuß-
Dienstag, 22. Januar 2019                                   weg Am Weiherholz
Dienstag, 05. Februar 2019                                 Geldschein

Wertstoffhof
Jeden Samstag von 09.30 bis 11.30 Uhr                                  Sondertermin zur Untersu-
                                                                       chung von land- und forst-
    Altpapier- und Altkleiderannahme                                   wirtschaftlichen Zugmaschi-
    Jeden Samstag von 09:30 – 11:30 Uhr nimmt der                      nen
    Kleintierzuchtverein Flachslanden an seinem Ver-    Am Dienstag, 12.02.2019 findet die TÜV-Untersu-
    einsheim, Borsbacher Straße 9, 91604 Flachslan-     chung statt. Anmeldungen bei der Gemeindeverwal-
    den, Altpapier, Altkleider und Pappe an.            tung Flachslanden, Tel. 9111-0. Die Fahrzeughalter
    Kleintierzuchtverein Flachslanden                   werden gebeten, die Zugmaschinen in verkehrs- und
                                                        betriebssicherem Zustand sowie gereinigt zur Vor-
                                                        führung zu bringen.
Bauschuttannahme am Wertstoffhof
Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ o-
der gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, zu    Abwasserabgabe für Kleineinleiter
den üblichen Öffnungszeiten (Samstag von 09.30 Uhr
bis 11.30 Uhr), abgegeben werden.                       Wir weisen darauf hin, dass Betreiber biologischer
                                                        Kleinkläranlagen der Abwasserabgabe unterliegen.
Gebühren:                                               Eine Befreiung von dieser Kleineinleiterabgabe ist nur
Normaler Bauschutt:       1 cbm        25,00 €          möglich, wenn zwei Jahre nach der Baumaßnahme
                          ½ cbm        12,50 €          erstmalig eine Prüfbescheinigung durch einen priva-
                          Kleinstmenge 5,00 €           ten Sachverständigen vorgelegt wird. Diese Prüfbe-
                                                        scheinigung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die
Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm       60,00 €             Prüfintervalle können auf vier Jahre verlängert wer-
                       ½ cbm        30,00 €             den, wenn die Bescheinigung gemäß der EÜV mit der
                       Kleinstmenge 10,00 €
                                                        Gesamtbewertung „ohne Mängel“ durch den priva-
Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss           ten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorge-
über private Entsorger erfolgen:                        legt werden kann.
  Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530             Weitere Befreiungsvoraussetzung ist die jährliche
  Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel.              Vorlage von Betriebstagebuch und Wartungsbericht.
   09823/437                                            Außerdem bitten wir Sie, uns die ordnungsgemäße
  Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560            Entsorgung des Klärschlamms nachzuweisen, z. B. an-
  Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0            hand der Rechnung der Entsorgungsfirma.
                                                        Hans Henninger
                                                        Erster Bürgermeister

6                                                      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Satzung des Gewässerzweckverbands „Franken-
Ehrungen für Sportler und besondere                           höhe“ erlässt der Zweckverband folgende Haushalts-
Verdienste um den Markt Flachslanden                          satzung:
Der Markt Flachslanden ehrt auch im Jahr 2019 wie-            Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
der Bürgerinnen und Bürger, die sich durch beson-             festgesetzt
dere Leistungen in sportlicher, kultureller oder sons-         im Verwaltungshaushalt
tiger Hinsicht oder vorbildliches gesellschaftliches En-      in den Einnahmen und Ausgaben auf     7.100 €
gagement in unserer Gemeinde im Jahr 2018 hervor-             im Vermögenshaushalt
gehoben haben.                                                in den Einnahmen und Ausgaben auf 42.100 €
Wir bitten Vorschläge mit Begründung schriftlich o-                                   §2
der per Mail hans.henninger@flachslanden.de bei               Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermö-
Bürgermeister Henninger bis                                   genshaushalt werden nicht aufgenommen.

                    31.01.2019                                                         §3
                                                              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-
einzureichen.                                                 halt werden nicht festgesetzt.
Ehrungskriterien entnehmen Sie bitte der Satzung                                      §4
über Ehrungen und Auszeichnungen des Marktes                  1. Der durch Zuschüsse, Darlehen und sonstige Ein-
Flachslanden. Die Satzung finden Sie im Internet un-             nahmen nicht gedeckte Finanzbedarf wird gemäß
ter www.flachslanden.de Rathaus Satzungen oder er-               § 25 der Satzung des Gewässerzweckverbands
halten diese im Bürgerbüro ausgehändigt.                         auf die Mitglieder umgelegt.
                                                              2. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi-
                                                                 nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
                                                                 Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird festge-
Schulbusaufsicht m/w                                             setzt auf (Verwaltungsumlage): 3.100 €
gesucht                                                       3. Die Verwaltungsumlage wird je Anteil festgesetzt
                                                                 auf: 105 €
Der Markt Flachslanden sucht für die                          4. Der ungedeckte Finanzbedarf für den Unterhalt
Beaufsichtigung der Schülerinnen und                             von Gewässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. a der Satzung
Schüler der Grundschule Flachslanden eine Schulbus-              des Zweckverbands) und für den Ausbau von Ge-
aufsicht (m/w).                                                  wässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. b der o.a. Satzung) ist
• Zwei Stunden wöchentlich während der Schulzeit                 von den Mitgliedern zu tragen, in deren Gebiet
• Arbeitszeit um 11.00 Uhr und um 12.45 Uhr nach                 die Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahme
  Absprache                                                      durchgeführt wurde.
• Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit                                                     §5
• Beschäftigung auf Geringfügigkeitsbasis                     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti-
Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerne            gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
unter 09829/9111-11 oder -13 zur Verfügung. Falls             wird auf 20.000,-- € festgesetzt.
Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, bitten wir um                               §6
Ihre Bewerbung bis 15.01.2019.                                Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Markt Flachslanden                                                                    §7
Hans Henninger                                                Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar
Erster Bürgermeister                                          2018 in Kraft.
                                                              Lehrberg, den 25.09.2018
                                                              Renate Hans
Haushaltssatzung des Gewässerzweck-                           Zweckverbandsvorsitzende
verbands „Frankenhöhe“ (Landkreis Ans-
bach) für das Haushaltsjahr 2018                              Dank an die Spender der
                        §1                                    Weihnachtsbäume
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und
Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusam-                Der Weihnachtsbaum am Marktplatz
menarbeit (KommZG) i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 24 der            stammt aus dem Garten der Familie

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019                                                      7
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Gerth, Am Weiherholz 29, 91604 Flachslanden. Fami-        Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna da-
lie Heidingsfelder, Im Priel 3, 91604 Flachslanden,       rauf hinzuwirken, deren Lebensräume zu erhalten
spendete zwei Bäume, einen für den Ortsteil Neus-         und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von
tetten und einen für den Flachsländer Weihnachts-         Biodiversität zu verhindern. 2Ziel ist, die landwirt-
markt. Virnsberg freut sich über einen Weihnachts-        schaftlich genutzten Flächen des Landes nach und
baum aus dem Garten von Familie Hassel, Borsbach          nach, bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindes-
26, 91604 Flachslanden.                                   tens 30 %, gemäß den Grundsätzen des ökologischen
                                                          Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Vielen Dank den Spendern!
                                                          und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte
Hans Henninger                                            der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäi-
Erster Bürgermeister                                      schen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land-
                                                          baus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gel-
                                                          tenden Fassung zu bewirtschaften. 3Staatliche Flä-
        Zulassung des Volksbegehrens                      chen sind bereits ab 2020 gemäß diesen Vorgaben zu
                                                          bewirtschaften.
„Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“
                                                                                  Art. 1b
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri-
ums des Innern, für Sport und Integration vom                     Naturschutz als Aufgabe für Erziehung
13. November 2018 Nr. A1-1365-2-11 (Bayerischer                         (zu § 2 Abs. 6 BNatSchG)
Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018), be-         1
                                                           Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der
richtigt mit Bekanntmachung vom 30. Novem-
                                                          Landschaftspflege werden bei der pädagogischen
ber 2018 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 49 vom
                                                          Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplä-
7. Dezember 2018)
                                                          nen und bei den Lehr- und Lernmitteln berücksich-
                         I.                               tigt. 2Insbesondere sind die Folgen des Stickstoffein-
Am 5. Oktober 2018 wurde beim Bayerischen Staats-         trages, die Auswirkungen von Schlaggrößen, die Be-
ministerium des Innern und für Integration die Zulas-     deutung der Fruchtfolge-Entscheidungen und die
sung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Natur-           Auswirkungen des Pestizideinsatzes und weiterer
schönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die        produktionsintegrierter Maßnahmen auf den Arten-
Bienen!“) beantragt.                                      reichtum und das Bodenleben darzustellen.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und In-       2. Art. 3 wird wie folgt geändert:
tegration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben
                                                          a) Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
und macht den Gegenstand des Volksbegehrens
                                                          2
nach Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes,          Die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldge-
§ 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung bekannt:          setzes für Bayern und die sonstigen für sie geltenden
                                                          Regelungen zu beachten, wobei im Staatswald das
                         II.
                                                          vorrangige Ziel zu verfolgen ist, die biologische Viel-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayeri-
                                                          falt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen.
schen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenviel-
falt und Naturschönheit in Bayern                         b) Folgende Abs. 4 und 5 werden angefügt:
                         §1                               (4) 1Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist es ver-
                                                              boten
    Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes
                                                          1. Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen umzu-
Das Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG
                                                             wandeln,
vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U),
das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 21. Februar        2. den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrün-
2018 (GVBl. S. 48) geändert worden ist, wird wie folgt       land sowie -brachen abzusenken, davon unbe-
geändert:                                                    rührt bleiben bestehende Absenkungs- und Drai-
                                                             nagemaßnahmen,
1. Nach Art. 1 werden folgende Art. 1a und 1b einge-
   fügt:                                                  3. Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Le-
                                                             sesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Tot-
                       Art. 1a
                                                             holzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer
                    Artenvielfalt                            als naturbetonte Strukturelemente der Feldflur zu
1                                                            beeinträchtigen; eine solche Beeinträchtigung ist
 Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich
                                                             jede Schädigung oder Minderung der Substanz
der Freistaat Bayern zur dauerhaften Sicherung und
                                                             dieser Elemente, insbesondere das Unterpflügen

8                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
oder Verfüllen; unberührt von diesem Verbot blei-
                                                               a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
   ben gewerbliche Anpflanzungen im Rahmen des
   Gartenbaus,                                                                         Art. 7
4. Dauergrünlandpflegemaßnahmen durch umbre-                   Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzzahlungen
   chende Verfahren wie Pflügen oder umbruchlose               b) Dem Wortlaut wird folgender Satz 1 vorangestellt:
   Verfahren wie Drill-, Schlitz- oder Übersaat auf
                                                               1
   landwirtschaftlich genutzten Flächen, die als ge-           Ausgleichsmaßnahmen im Sinn des § 15 BNatSchG
   setzliche Biotope nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG             sollen im Sinn der Artenvielfalt festgelegt werden,
   sowie nach Art. 23 Abs. 1 eingestuft sind, durch-             wobei insbesondere auch auf die Förderung alter
   zuführen,                                                     Kultursorten geachtet werden soll.“
5. bei der Mahd auf Grünlandflächen ab 1 Hektar                c) Die bisherigen Sätze 1 und 2 werden Sätze 2 und
   von außen nach innen zu mähen, davon unberührt                 3.
   bleibt stark hängiges Gelände,                              5. Nach Art. 11 wird folgender Art. 11a eingefügt:
6. ab dem Jahr 2020 auf 10 % der Grünlandflächen                                      Art. 11a
   der Landesfläche Bayerns die erste Mahd vor dem
   15. Juni durchzuführen,                                     Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen
                                                               1
7. ab dem Jahr 2020 Grünlandflächen nach dem 15.                Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Be-
   März zu walzen und                                          leuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. 2Him-
                                                               melstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung
8. ab dem 1. Januar 2022 auf Dauergrünlandflächen              sind unzulässig. 3Beim Aufstellen von Beleuchtungs-
   flächenhaft Pflanzenschutzmittel einzusetzen.               anlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen
   2
    Dauergrünland im Sinn dieses Gesetzes sind alle            auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beein-
   auf natürliche Weise entstandenen Grünlandflä-              trächtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele
   chen sowie angelegte und dauerhaft als Wiese,               des Artenschutzes berücksichtigt werden. 4Beleuch-
   Mähweide oder Weide genutzte Grünlandflächen                tungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Land-
   und deren Brachen. 3Nicht auf Dauer angelegte               schaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Aus-
   Ackerfutterflächen sind kein Dauergrünland im               nahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit
   Sinn dieses Gesetzes.                                       deren Einvernehmen zu genehmigen.
(5) 1Von dem Verbot des Abs. 4 Nr. 1 sind auf Antrag           6. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    Ausnahmen zuzulassen, wenn die Beeinträchti-
    gungen ausgeglichen werden. 2Von den Verboten              a) In Nr. 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma
    des Abs. 4 Nrn. 2 bis 4 können auf Antrag Ausnah-             ersetzt.
    men zugelassen werden, wenn die Beeinträchti-              b) Folgende Nrn. 3 bis 5 werden angefügt:
    gungen ausgeglichen oder ersetzt werden. 3Für
    die punktuelle Beseitigung giftiger, invasiver oder        3. entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche flie-
    bei vermehrtem Auftreten für die Grünlandnut-                 ßender oder stehender Gewässer, ausgenommen
    zung problematischen Pflanzenarten können von                 künstliche Gewässer im Sinn von § 3 Nr. 4 des
    dem Verbot des Abs. 4 Nr. 8 auf Antrag Ausnah-                Wasserhaushaltsgesetzes und Be- und Entwässe-
    men zugelassen werden.                                        rungsgräben im Sinn von Art. 1 des Bayerischen
                                                                  Wassergesetzes, in einer Breite von mindestens 5
3. Nach Art. 3 wird folgender Art. 3a eingefügt:                  m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbau-
                          Art. 3 a                                lich zu nutzen (Gewässerrandstreifen),
   Bericht zur Lage der Natur (zu § 6 BNatSchG)                4. Bodensenken im Außenbereich im Sinn des § 35
   1
                                                                  des Baugesetzbuches zu verfüllen,
    Die Oberste Naturschutzbehörde ist verpflichtet,
   dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legis-          5. Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflä-
   laturperiode auf der Basis ausgewählter Indikato-              chen und Wirtschaftswegen zu beseitigen, be-
   ren über den Status und die Entwicklung der bio-               schädigen oder auf sonstige Weise erheblich zu
   logischen Vielfalt in Bayern zu berichten (Bericht             beeinträchtigen.“
   zur Lage der Natur). 2Einmal jährlich ist dem Land-         7. Art. 19 wird wie folgt geändert:
   tag und der Öffentlichkeit ein Statusbericht zu den
   ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen im              a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
   Sinn des Art. 1a vorzulegen.                                                        Art. 19
4. Art. 7 wird wie folgt geändert:

       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019                                                        9
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Biotopverbund, Biotopvernetzung, Arten und Bio-          Begründung:
       topschutzprogramm
                                                             Gegenwärtig wird in Bayern ein dramatischer Arten-
    b) Dem Wortlaut wird folgender Abs. 1 vorange-           verlust verschiedenster Gruppen von Tieren und
       stellt:                                               Pflanzen festgestellt.
    (1) Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich o-    Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt bei
        der funktional verbundener Biotope (Biotopver-       den Insekten, insbesondere den Bienen und Schmet-
        bund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 %         terlingen, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen,
        Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens           den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlä-
        13 % Offenland der Landesfläche umfasst.“            gige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen. Ur-
                                                             sächlich hierfür sind der übermäßige Einsatz von Dün-
    c) Der bisherige Wortlaut wird Abs. 2.
                                                             gemitteln und Pestiziden sowie die strukturelle Ver-
    d) Folgender Abs. 3 wird angefügt:                       armung der Landschaft.
    (3) Die Oberste Naturschutzbehörde soll dem Land-        Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist
        tag und der Öffentlichkeit jährlich einen Status-    nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Le-
        bericht über den Biotopverbund vorlegen.             bensgefüges, sondern auch ein Verlust an Schönheit
8. Art. 23 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                   der bayerischen Heimat und eine Beeinträchtigung
                                                             der Lebensqualität der Menschen.
    a)   In Nr. 5 wird der Punkt am Ende durch ein
      Komma ersetzt.                                         Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, leistet durch
                                                             die Verbesserung und Ergänzung des Bayerischen Na-
    b)    Folgende Nrn. 6 und 7 werden angefügt:             turschutzgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt
     6. Extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -wei-          und Stärkung unseres Artenreichtums (einschließlich
        den aus hochstämmigen Obstbäumen mit ei-             des Bodenlebens) im Freistaat Bayern.
        ner Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streu-            Dabei stehen die Bienen stellvertretend für tausende
        obstbestände) mit Ausnahme von Bäumen, die           von bedrohten Arten. In einer Landschaft, in der
        weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen             Wildbienen zu Hause sind, fühlen sich auch Rebhuhn,
        Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind            Feldhase und Ameisenbläuling wohl, Kammmolch,
        und                                                  Ringelnatter und Bachforelle profitieren ebenfalls
     7. arten- und strukturreiches Dauergrünland.            von reduziertem Pestizid und Düngereinsatz und
                                                             wertvollen Landschaftselementen.
9. Nach Art. 23 wird folgender Art. 23a eingefügt:
                                                             Zu den einzelnen Regelungen:
                         Art. 23a
                                                             Zu § 1 Nr. 1
Verbot von Pestiziden                                        Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1
1
 Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmit-            Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist
tel und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der               es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang
Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments           der Bienen und Schmetterlingen, entgegenzuwirken.
und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Ak-            Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert,
tionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige             die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und
Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. No-            zu verbessern. Der ökologische Landbau ist schonen-
vember 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung         der für die Artenvielfalt, weshalb das Ziel festgelegt
ist in Naturschutzgebieten, in gesetzlich geschützten        wird, diesen stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr
Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschütz-         2025 mindestens 20 %, bis 2030 mindestens 30 % der
ten Biotopen außerhalb von intensiv genutzten land-          landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsät-
und fischereiwirtschaftlichen Flächen verboten. 2Die         zen des ökologischen Landbaus gemäß der Verord-
Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser                nung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durch-
Mittel zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutz-          führung der Rechtsakte der Europäischen Gemein-
zwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder            schaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet
geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist.             des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz –
3
 Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.               ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet
                                                             werden sollen. Da dem Staat in seinem Handeln eine
                            §2                               besondere Verpflichtung gegenüber der Natur zu-
                      Inkrafttreten                          kommt, sind staatliche Flächen bereits ab dem Jahr
                                                             2020 nach diesen Grundsätzen zu bewirtschaften.
Dieses Gesetz tritt am … in Kraft.

10                                                          Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
Die Ausbildung stellt die Grundlage dar, den Men-             Regelung ist es, diese Lebensstätten wild lebender
schen zu lehren verantwortlich mit der Natur nach-            Tiere und Pflanzen, die im Einwirkungsbereich land-
haltig umzugehen. Art. 1b legt deswegen fest, dass            wirtschaftlicher Nutzungstätigkeiten liegen, nicht zu
die für Artenreichtum und Bodenleben entscheiden-             beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung stellt jede
den Faktoren wie Pestizidausbringung, Stickstoffein-          Schädigung oder Minderung der Substanz (Fläche,
trag, Schlaggrößen und Fruchtfolge bereits möglichst          Vegetationsbestand) dar, z. B. durch Pflügen bis in
im Rahmen der Ausbildung berücksichtigt werden.               den Wurzelbereich oder durch Einebnung bzw. Ver-
                                                              füllung. Die Erhaltung dieser die Landschaft struktu-
Zu § 1 Nr. 2
                                                              rell bereichernden Elemente dient der Artenvielfalt
§ 1 Nr. 2 a) Die Neufassung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2
                                                              und damit der Biodiversität. Von Baumschulen kulti-
soll zunächst auch für den Staatswald das Ziel festle-
                                                              vierte Feldgehölze und Hecken, die der Anzucht und
gen, die biologische Vielfalt zu erhalten und wo nötig
                                                              dem späteren Wiederverkauf dienen, sind keine na-
wieder herzustellen.
                                                              turbetonten Strukturelemente der Feldflur im Sinne
§ 1 Nr. 2 b) des Gesetzesentwurfs enthält die Kernre-         der Nr. 3.
gelung des Gesetzesvorhabens. Da die Landwirt-
                                                              Mit Abs. 4 Nr. 4 soll einer qualitativen Verschlechte-
schaft 54 % der Grundfläche Deutschlands in An-
                                                              rung hochwertiger Grünlandflächen durch Pflegeum-
spruch nimmt und in Bayern ca. 3,15 Millionen Hek-
                                                              bruch entgegengewirkt werden. Pflegeumbrüche mit
tar der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt wer-
                                                              anschließender Nachsaat (Grünlanderneuerung, die
den, kommt ihr eine besondere Rolle für den Erhalt
                                                              auch umbruchlose Schlitz-, Übersaat- und Drillverfah-
der Artenvielfalt zu, die durch den neuen Art. 3 Abs.
                                                              ren umfasst) auf vegetationskundlich wertvollen,
4 und 5 geregelt wird, wie es auch bereits in anderen
                                                              dem gesetzlichen Schutz nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 des
Bundesländern geregelt ist, vgl. § 4 Gesetz zum
                                                              Bundesnaturschutzgesetzes sowie nach Art. 23 Abs.
Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen.
                                                              1 unterliegenden Grünlandflächen (insbesondere
Die Regelung in Abs. 4 Nr. 1 bezweckt die Erhaltung           Nass- und Feuchtgrünland sowie Magerwiesen und -
des Dauergrünlands in Bayern, das von 1979 bis 2013           weiden) führen unmittelbar zu einer starken Verar-
kontinuierlich zurückgegangen ist (Quelle: Bayeri-            mung des Arteninventars und damit zu einer drasti-
scher Agrarbericht 2016). Mit der in dieser Vorschrift        schen Abnahme des Naturschutzwertes.
bezweckten Erhaltung des Dauergrünlands sollen Le-
                                                              Abs. 4 Nr. 5 hat zum Ziel, die bei der Grünlandmahd
bensräume für bestimmte Tiere und Pflanzen und da-
                                                              auftretenden, mahdbedingten Tierverluste wirkungs-
mit auch die Biodiversität gesichert werden. Eine
                                                              voll zu verringern. Durch das weithin geläufige Mä-
Ackernutzung auf Grünlandstandorten führt zu irre-
                                                              hen von außen nach innen ergeben sich erhebliche
versiblen Schäden für diese bestimmten Lebens-
                                                              Verluste an Tieren. Im Verlauf des Mähvorgangs sam-
räume. Darüber hinaus kann es zur Beeinträchtigung
                                                              meln sich weniger mobile Bodenbrüter und Säuge-
und Umgestaltung historisch gewachsener Kultur-
                                                              tiere nach und nach in dem immer kleiner werdenden
landschaften kommen. Zur Reduktion von Treibhaus-
                                                              ungemähten Bereich und fallendort schlussendlich
gasemissionen und von Stoffeinträgen in die Gewäs-
                                                              dem Mähwerk zum Opfer. Diese Tierverluste sind
ser sowie aufgrund der vielfältigen Funktionen des
                                                              vermeidbar, indem die Flächen umgekehrt von innen
Grünlandes für die Biodiversität und den Land-
                                                              nach außen oder von einer Seite aus gemäht werden,
schaftsschutz soll das in Rede stehende Verbot dazu
                                                              und die Tiere so an die Wiesenränder gelangen und
beitragen, Dauergrünland in Bayern zu erhalten.
                                                              sich in ungenutzte Randstreifen flüchten können. Da
Mit der Regelung in Abs. 4 Nr. 2 soll erreicht werden,        in hängigem Gelände aufgrund der mit dem Schlep-
dass aus Sicht des Naturschutzes wertvolle Feucht-            pereinsatz verbundenen Kippgefahr grundsätzlich
grünlandflächen durch Trockenlegen nicht mehr ver-            nur von außen nach innen gemäht werden kann, gilt
loren gehen. Durch die Absenkung des Grundwasser-             für solches Gelände mit mindestens 10 % Gefälle das
stands werden feuchte Bereiche mit der Folge tro-             Verbot nicht.
cken gelegt, dass für zahlreiche Arten wertvolle
                                                              Abs. 4 Nr. 6 hat das Ziel sicherzustellen, dass zum Ei-
Standorte verloren gehen. Zum Erhalt dieser Flächen
                                                              nen zumindest auf Teilflächen immer ausreichend
sollen keine weiteren Grundwasserstandsabsenkun-
                                                              Blüten als Futtergrundlage für Insekten vorhanden
gen erfolgen. Vorhandene Einrichtungen können un-
                                                              sind. Zum Anderen muss, um die Artenvielfalt der
terhalten werden.
                                                              Pflanzen dauerhaft zu erhalten, eine ausreichende
In Abs. 4 Nr. 3 geht es z. B. um den Schutz von Feld-         Zahl an Pflanzen ausreifen, was nicht erreicht wird
gehölzen, Hecken, Säumen, Baumreihen, Lesestein-              kann, wenn die Gesamtfläche zu früh abgemäht wird.
haufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzan-               Durch das Verbot, auf 10 % der Grünlandflächen die
sammlungen, Feldrainen und Kleingewässern als na-             erste Mahd nicht vor dem 15. Juni eines Jahres durch-
turbetonte Strukturelemente der Feldflur. Ziel dieser         zuführen, kann dies erreicht werden.

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019                                                       11
zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft
Abs. 4 Nr. 7 sieht vor, dass Grünlandflächen ab dem
                                                             vom 23. Juni 2015 und nunmehr auch in Bayern.
15. März nicht mehr gewalzt werden können. Dies
verschafft den Bodenbrütern ein ausreichendes Zeit-          Zu § 1 Nr. 6
fenster bis zur ersten Mahd, in dem ihre Gelege un-          Neu ist die landesweite, gesetzliche Unterschutzstel-
gestört bleiben.                                             lung der in dieser Vorschrift aufgeführten Gewässer-
                                                             randstreifen, Bodensenken und Alleen aufgrund ihrer
Das Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzen-
                                                             Bedeutung als Lebensstätten für die Arten und dem
schutzmitteln auf Dauergrünland gem. Abs. 4 Nr. 8
                                                             Austausch zwischen den Populationen.
stellt sicher, dass sich auf diesen Flächen eine Vielfalt
                                                             Alleen sind beidseitig an Straßen oder Wegen (Ver-
von Pflanzen entwickeln kann. Eine chemische Un-
                                                             kehrsflächen) auf einer Länge von grundsätzlich min-
krautbekämpfung zur Sanierung des Pflanzenbestan-
                                                             destens 100 m parallel verlaufende Baumreihen
des ist der Biodiversität abträglich.
                                                             meist einer Baumart. Die einzelnen Bäume haben un-
Die Regelung des Abs. 5 Satz 1 lässt auf Antrag (z. B.       tereinander in etwa den gleichen Abstand und in der
aus betriebswirtschaftlichen Gründen) eine Aus-              Regel das gleiche Alter (vgl. dazu auch Erlass des Mi-
nahme in Bezug auf das Verbot, Dauergrünland und             nisteriums für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und
Dauergrünlandbrachen umzuwandeln (Abs. 4 Nr. 1),             Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
bei entsprechendem Ausgleich zu (gebundene Ent-              vom 14. November 2008 über die Definition des Be-
scheidung). Dieser hat funktional zu erfolgen; hier          griffs „Allee“).
muss folglich „Ersatz-Dauergrünland“ geschaffen
                                                             Bodensenken im Sinne des Gesetzes sind natürlich
werden. Satz 2 statuiert eine antragsgebundene Aus-
                                                             entstandene oder angelegte Mulden in der Feldflur.
nahmemöglichkeit hinsichtlich des Abs. 4 Nrn. 2 bis 4,
                                                             Dies lehnt sich an bereits bestehende Regelungen in
deren Erteilung im Ermessen der zuständigen Be-
                                                             anderen Bundesländern an, vgl. zu den Gewässer-
hörde steht. Voraussetzung ist die Realkompensation
                                                             randstreifen § 9 Hamburgisches Gesetz zur Ausfüh-
in Form von Ausgleich oder Ersatz im betroffenen Na-
                                                             rung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai
turraum.
                                                             2010, zu Alleen § 41 Gesetz zum Schutz der Natur in
Zu § 1 Nr. 3                                                 Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2000.
In Art. 3a wird eine Berichtspflicht gegenüber dem
                                                             Zu § 1 Nr. 7
Landtag und der Öffentlichkeit zu Zustand und Ent-
                                                             Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die
wicklung der biologischen Vielfalt in Bayern gesetz-
                                                             Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten,
lich verankert. Zudem soll dem Landtag und der Öf-
                                                             für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger
fentlichkeit jährlich ein Statusbericht zu der Entwick-
                                                             ökologischer Wechselbeziehungen und für die Ver-
lung der ökologisch genutzten Landwirtschaftsflä-
                                                             besserung des Zusammenhangs des europäischen
chen im Sinne des Art. 1a vorgelegt werden.
                                                             Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine
Zu § 1 Nr. 4                                                 enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermög-
In Art. 7 wird mit aufgenommen, auch die im Rahmen           licht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegun-
des Naturschutzrechts vorgesehenen Ausgleichmaß-             gen von Populationen klimasensibler Arten, die in-
nahmen im Sinne der Artenvielfalt auszuführen, wo-           folge des erwarteten Klimawandels notwendig sind.
bei gerade auch alte Kultursorten gefördert werden           Laut Bundesgesetz sollen mindestens 10 % der Lan-
sollen.                                                      desfläche für einen Biotopverbund bereitgestellt
Zu § 1 Nr. 5                                                 werden (§ 20 Abs. 1 BNatSchG). Diese quantitative
Lichtverschmutzung ist sowohl schädlich für die Um-          Vorgabe stellt nach vorliegenden Erkenntnissen den
welt als auch für den Menschen selbst. Viele Insekten        Minimalwert für den Aufbau eines Biotopverbund-
werden durch unnötiges Streulicht und ungünstige             systems dar. So bezifferte die LANA (Länderarbeits-
Wellenlängen angelockt und verenden, wodurch ei-             gemeinschaft Naturschutz) bereits in ihren 1991 ver-
nerseits vielen Tieren die Nahrungsgrundlage entzo-          abschiedeten „Grundsätzen des Naturschutzes und
gen wird und andererseits weniger Insekten zur Be-           der Landschaftspflege“ den Flächenbedarf für ein
stäubung von Pflanzen zur Verfügung stehen. Zugvö-           ökologisches Verbundsystem auf 10 bis 15 % der Lan-
gel sind durch die Vielzahl an Lichtquellen oft nicht in     desfläche. Ebenso sehen der Entwurf des umweltpo-
der Lage ohne Umwege an ihr Ziel zu gelangen. Auch           litischen Schwerpunktprogramms des BMU aus dem
Pflanzen leiden unter Lichtverschmutzung; nicht sel-         Jahre 1998 (S. 54) wie auch der Sachverständigenrat
ten führt Lichtverschmutzung zu Krankheiten oder             für Umweltfragen (SRU) die Notwendigkeit, 10 bis
Tod des Baumes. Dieses Problem wurde auch in an-             15 % der nicht besiedelten Fläche als ökologische
deren Bundesländern bereits aufgegriffen und gere-           Vorrangflächen zum Aufbau eines Biotopverbundes
gelt, vgl. § 21 Gesetz des Landes Baden-Württemberg          zu sichern. Damit wird die große Bedeutung zum Aus-

12                                                          Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019
druck gebracht, die ein kohärentes Biotopverbund-             Verboten wird - wie bereits in anderen Bundeslän-
system für die Erhaltung der noch vorhandenen bio-            dern, vgl. § 34 Gesetz des Landes Baden-Württem-
logischen Vielfalt hat. Kernflächen werden in der Re-         berg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Land-
gel Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten,               schaft vom 23. Juni 2015 - der Einsatz von Mitteln, die
Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und Bi-             unter den europarechtlichen Pestizidbegriff fallen,
osphärenreservaten (oder Teilen dieser Gebiete) ent-          das sind nach der Richtlinie 2009/128/EG sowohl
sprechen, wenn und soweit sie zur Erreichung der              Pflanzenschutzmittel als auch Biozide, außerhalb von
Ziele des Biotopverbundes geeignet sind. Zwischen             intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftli-
den Kernflächen sollen Verbindungsflächen räumlich            chen Flächen in den genannten Schutzgebieten und -
vermitteln: Sie dienen in erster Linie dem Austausch          objekten. Zu den intensiv genutzten landwirtschaftli-
zwischen den Populationen und sollen Wiederbe-                chen Flächen im Sinne dieses Gesetzes gehören ins-
siedlungen ermöglichen. Es ist nicht erforderlich,            besondere Ackerbauflächen. Von diesem Verbot
dass eine Verbindungsfläche den gesamten Raum                 kann die Naturschutzbehörde nach Satz 2 eine Aus-
zwischen zwei Biotopen einnimmt; bei Vorliegen ei-            nahme erteilen.“
ner entsprechenden funktionalen Beziehung kom-
                                                                                       III.
men auch sog. Trittsteinbiotope in Betracht. Verbin-
                                                              Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem
dungselemente bestehen aus flächenhaften, punkt-
                                                              31. Januar 2019 und endet am Mittwoch, dem
oder linienförmigen Landschaftsbestandteilen, wie
                                                              13. Februar 2019 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2
Gehölzen, Feldrainen, einzelnen Bäumen, Tümpeln o-
                                                              LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden
der Bächen, Alleen und Gewässerrandstreifen, die
                                                              Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungs-
vor allem für die Wanderung von Arten von Bedeu-
                                                              erklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbe-
tung sind.
                                                              gehrens haben die Eintragungslisten den Landrats-
Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige               ämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens
Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie            16. Januar 2019 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO).
die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen              Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintra-
überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegen-               gungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für
wärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dra-         das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79
matik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich ge-         Abs. 1 LWO). Nach dem Wunsch der Beauftragten
prägten sowie aquatischen Lebensräumen zu be-                 sollen in allen Gemeinden Bayerns Eintragungslisten
obachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung           für das Volksbegehren aufgelegt werden.
eines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher
                                                              Als Beauftragte des Volksbegehrens wurde Frau Ag-
nicht ausreichend. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird
                                                              nes Becker, als ihr Stellvertreter Herr Bernhard Sutt-
für Bayern ein Verbundanteil von 13 % im Offenland
                                                              ner (Anschrift jeweils: c/o ödp Landesgeschäfts-
für erforderlich gehalten, weshalb der Anteil gem.
                                                              stelle, Postfach 2165, 94011 Passau; Tel. 0851/9311-
Art. 19 Abs. 1 hierauf erhöht wird. Um den weiteren
                                                              31; E-Mail: info@volksbegehren-artenvielfalt.de)
Verlust von Tier- und Pflanzenarten zu stoppen, ist
                                                              benannt (Art. 63 Abs. 2 LWG).
eine rasche Stärkung des Biotopnetzes erforderlich,
deshalb sieht der Entwurf einen Anteil von 10 % bis           Ihr Wahlamt/Geschäftsleitung
2023 als Zwischenschritt vor.                                 Michael Sokolowski
In Art. 19 Abs. 3 wird eine Berichtspflicht über den
Status des Biotopverbundes gegenüber dem Landtag
und der Öffentlichkeit gesetzlich verankert.                            BEKANNTMACHUNG
Zu § 1 Nr. 8
                                                               über das Recht auf Einsicht in das Wäh-
In den gesetzlich geschützten Bereich der Biotope             lerverzeichnis und die Erteilung von Ein-
werden extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -                tragungsscheinen für das Volksbegehren
weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer                           „Rettet die Bienen!“
Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streuobstbestände)
mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter                             Eintragungsfrist
vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofge-                         vom 31. Januar bis 13. Februar 2019
bäude entfernt sind und arten- und strukturreiches
                                                              1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren
Dauergrünland mitaufgenommen, da diese als Le-
                                                                 „Rettet die Bienen!“ des Marktes Flachslanden
bensraum für die Artenvielfalt und damit für deren
                                                                 wird am Freitag, 11.01.2019, Montag, 14.01.2019
Erhalt äußerst wichtig sind.
                                                                 und Dienstag, 15.01.2019 während der Dienst-
Zu § 1 Nr. 9                                                     stunden im Rathaus, Bürgerbüro, Schulstraße 2,

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019                                                       13
91604 Flachslanden für Stimmberechtigte zur Ein-         ordnung (bis zum 10. Januar 2019) oder die Ein-
     sicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können           spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach
     die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer        § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlord-
     Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-            nung (bis zum 15. Januar 2019) versäumt hat,
     ten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständig-        b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fris-
     keit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis          ten nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19
     eingetragenen Personen können überprüft wer-             Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist,
     den, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden,            c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren
     aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-       festgestellt worden ist und die Gemeinde von der
     digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.           Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver-
     Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsicht-        zeichnisses erfahren hat.
     lich der Daten von Stimmberechtigten, für die im
                                                           5. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Ein-
     Melderegister eine Auskunftssperre nach dem
                                                              tragungsfrist, 13.02.2019, 16:00 Uhr im Rathaus,
     Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
                                                              Bürgerbüro, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden,
2. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das             schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder münd-
   Volksbegehren ist nur zugelassen, wer                      lich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
     a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist o-           Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der
     der                                                      Antragstellung der Hilfe einer anderen Person be-
     b) einen Eintragungsschein hat                           dienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt,
     und stimmberechtigt ist.                                 muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
                                                              nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
     Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder un-
     vollständig hält, kann von Freitag, 11.01.2019 bis    6. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amt-
     spätestens Dienstag, 15.01.2019 schriftlich Ein-         lich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte
     spruch einlegen.                                         Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintra-
     Am Freitag, 11.01.2019, Montag, 14.01.2019 und           gungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis
     Dienstag, 15.01.2019 kann der Einspruch auch             zum Ende der Eintragungsfrist (13.02.2019, 16:00
     durch Erklärung zur Niederschrift im Rathaus,            Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.
     Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, im Bürgerbüro
                                                           7. Der Eintragungsschein kann auch durch die
     oder bei der Geschäftsleitung eingelegt werden.
                                                              stimmberechtigte Person persönlich abgeholt
3. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die          werden. An andere Personen kann der Eintra-
   Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungs-             gungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die
   raums in Bayern eintragen.                                 Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage
                                                              einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen
     Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die
                                                              Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmäch-
     während der gesamten Eintragungszeit wegen
                                                              tigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte
     Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht o-
                                                              vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Emp-
     der nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in
                                                              fang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
     der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusu-
     chen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Ein-     8. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der
     tragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintra-          Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3
     gung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraus-           Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4), erhal-
     setzungen ist auf dem Eintragungsschein eides-           ten mit dem Eintragungsschein den Text des
     stattlich zu versichern.                                 Volksbegehrens.
     Briefliche Eintragung ist nicht möglich.              Ihr Wahlamt/Geschäftsleitung
                                                           Michael Sokolowski
4. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer
4.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimm-
   berechtigt ist,
4.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber
   stimmberechtigt ist und
   a) nachweist, dass er ohne Verschulden die An-          Julia Baltzer gewinnt Autocross-Titel
   tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
                                                           Bei den Ehrungen der Deutschen Autocross-Meis-
   nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahl-
                                                           ter durch den Deutschen Autocross- Verband und
                                                           den Deutschen Motor Sport Bund in Gründau bei

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Frankfurt wurde Julia Baltzer als Deutsche Au-                 Pünktlich kam er mit lautem Geklingel, wer mag das
tocross-Junioren-Meisterin geehrt. Sie freute sich             nur sein, welcher freche Schlingel?
riesig über diese Auszeichnung und die motor-
                                                               Machte die Tür auf und sagte mit Freude:
sportbegeisterte Familie war sehr stolz auf den Er-
                                                               "Hallo Kinder, darf ich herein?
folg ihrer Tochter.
                                                               Ich bringe euch heut´ eine Kleinigkeit.“

Julia Baltzer bei der Siegerehrung

Die 18-Jährige sicherte sich nach acht Wertungs-
läufen mit Abstand gegen sehr starke Konkurrenz                Die Kinder, einige von den Mamas geschoben, beka-
diesen Titel, den sie sich im Laufe der langen Saison          men alle was Gutes, bevor sie wieder rumtoben.
hart erarbeitet hat. Beim letzten Rennen in Baut-              Doch zum Schluss waren alle froh und heiter, nach
zen musste sie noch einmal zittern, denn die Tech-             der Geschenkeübergabe da ging es weiter.
nik ihres Suzuki Swift streikte. Das Team tauschte
in einer Nacht-und-Nebel-Aktion das Getriebe, um               Noch schnell eine Hymne auf den guten Mann, der so
einen Ausfall zu verhindern und so konnte Baltzer              schön bescheren kann.
alle Wertungsläufe abschließen und das Finale so-              "Lustig, lustig, tralalalala...
gar noch gewinnen. Mit diesem Erfolg im Rücken                 dieser Tag war wunderbar!"
will sie in der nächsten Saison in der Klasse 4a               Danke lieber Nikolaus, dass du uns besucht hast.
(Cross Buggys) starten. Julia Baltzer fährt für den
Motor-Club Kesseltal, einen der größten Au-                    Die Mutter-Kind-Gruppe
tocross-Clubs Deutschlands. Foto: Reinhard Zolda
                                                               Blick in die Oberpfalz: Wie können Risi-
"6. Dezember ..... es ist wieder soweit,                       ken durch Sturzfluten abgemildert
von überall her heisst´s "Nikolauszeit"                        Flachslanden und Obernzenn wurden am 29. Mai
                                                               2016 von Hochwasserfluten nicht gekannten Ausma-
Auch in der Mutter-Kind-Gruppe, vor allem für die              ßes getroffen. Inzwischen haben hier und auch an-
Kleinen, sollte es einen Nikolaus geben, bei dem sie           dernorts Starkniederschläge Bodenabschwemmun-
nicht weinen.                                                  gen von den Hängen verursacht Keller volllaufen las-
Blieb nur die Frage, wer macht´s denn heuer, so ein            sen und sind zu einem brisanten Thema geworden.
Nikolauskostüm, das ist ja nicht teuer.                        Um derartige Schäden, auch verstärkt durch den er-
                                                               kennbaren Klimawandel, in Grenzen zu halten, hat
Nach reifer Überlegung entschieden wir dann, es
                                                               das bayerische Landwirtschaftsministerium das Pro-
wird einen geben, einen Nikolausmann.
                                                               jekt „boden:ständig“ aufgelegt. Ziel ist es, dass der
Gefunden war er schnell, in der Gmaa, hat zufällig             Boden möglichst dort bleiben soll, wo er den Land-
Zeit und Einiges zu Verkünden.                                 wirten Ertrag bringt, nicht den Bürger schädigt, in
                                                               dem er sich in Keller ergießt und Gewässer beein-
Drum wurde er bestellt mit einem Sack mit Geschen-
                                                               trächtigt. Bei dem Amt für Ländliche Entwicklung in
ken, ohne diese, das wäre nicht auszudenken.
                                                               Ansbach ist dafür als Projektleiter Jakob Meier zu-
Am Nikolaustag drum machte er sich auf den Weg,                ständig. In Zusammenarbeit mit seinem Kollegen
um die Kinder zu besuchen, wenn der Zeiger auf 10              Manfred Winhart sucht er, Wege zu finden, wie auf
Uhr steht.                                                     freiwilliger Basis und in Zusammenarbeit mit den

       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 01/2019                                                      15
Kommunen, Grundeigentümern und Fachbehörden                       Als eine der wirksamsten Maßnahmen erwies es sich,
anstelle von Großbaumaßnahmen Wege gefunden                       an einigen Stellen in Mulden die Wege zu erhöhen
werden können, wie Bodenabschwemmungen ver-                       und mit einem mönchsähnlichen Bauwerk den Ab-
hindert und der Wasserabfluss durch kleinere Rück-                fluss zu bremsen. Ferner wurden Straßengräben ver-
haltungen oder Wegeerhöhungen gedrosselt werden                   breitert und zum Teil mäandernd ausgebaut, damit
können.                                                           das Wasser langsamer abfließt.
Ein Vorreiter auf diesem Gebiet ist die Ortschaft Ha-             Ergänzend dazu war die landwirtschaftliche Beratung
genohe, ein Ortsteil von Auerbach in der Oberpfalz.               tätig, so dass nun viel mehr Zwischenfrüchte angesät
Hierhin machte sind nun eine 40-köpfige Delegation                wurden und der Mais in der Regel als Mulchsaat er-
aus den Gemeinden Flachslanden, und Obernzenn                     folgt. Die Berater des dortigen Erzeugerringes hatten
sowie einige Interessierte aus Ergersheim und Rohr,               bei den Landwirten eine sehr hohe Akzeptanz erfah-
begleitet von den Bürgermeistern Hans Henninger                   ren. Mulchsaat, flache und schonende Bodenbear-
und Markus Heindel sowie ihrer Lehrberger Kollegin                beitung und viele weitere Maßnahmen erweisen sich
Renate Hans aus Lehrberg auf den Weg, um sich zu                  als sehr wirksam gegen den raschen Wasserabfluss
informieren, wie man hier versucht, mit dem Prob-                 von den Äckern, wurde berichtet.
lem fertig zu werden. Wie Borsbach und Sondernohe
liegt Hagenohe in einer Mulde unterhalb von hängi-
gen landwirtschaftlichen Grundstücken.
Die dreiseitige Hanglage rund um Hagenohe war
Grund dafür, dass bei Starkregen-Ereignissen Erde
von landwirtschaftlichen Flächen immer wieder ab-
geschwemmt wurde und das Dorf mit Wasser und
Schlamm geflutet wurde.
Erste Überlegung, auf kommunaler Ebene und mit
Hilfe des Wasserwirtschaftsamtes dem Problem Herr
zu werden, erwiesen sich als nicht durchführbar, bis
man auf das Programm „boden:ständig“ stieß, das
                                                                  Zuerst war die Skepsis bei den Bauern groß, dass sie viel Land ver-
über das Amt für Ländliche Entwicklung läuft und
                                                                  lieren würden, erklärte Werner Bauer (rechts) doch jetzt ist man
dort zu 85 Prozent finanziert wird, berichtete der                positiv überrascht und es kommt keine Kritik mehr. In der Mitte
Ortssprecher von Hagenohe.                                        der Planer Andreas Fetsch. Links Flachslandens Bürgermeister
                                                                  Hans Henninger. Foto: Fritz Arnold

                                                                  Nach Angaben des Planers Andreas Fetsch, wurden
                                                                  für Baumaßnahmen beispielsweise auf einer Wiese
                                                                  nur 2,68 Prozent der Fläche benötigt, obwohl ein
                                                                  weitaus größerer Teil des Grundstücks bei Oberflä-
                                                                  chenabfluss als Rückhalteraum zur Verfügung steht.
                                                                  Nach seinen Worten wurden die Rückhaltungen so
                                                                  ausgelegt, dass sie 60 Liter Regen auf den Quadrat-
                                                                  meter zurückhalten können. Dabei sei allen Prakti-
                                                                  kern und Fachleuten klar, das Sturzfluten von mehr
                                                                  als 100 Liter in kürzester Zeit nicht völlig zurückgehal-
                                                                  ten werden können. Doch müsse versucht werden,
Eine Delegation von Landwirten, Gemeinderäten und Bürger-         dass in einer Kombination verschiedener Maßnah-
meistern schauten sich in der Oberpfalz um, wie man dort Schä-    men möglichst viel Wasser auf den Äckern bleibt.
den durch Starkregenereignissen verringert. Im Hintergrund die    Dazu gehört es, die Speicherfähigkeit des Bodens zu
Ortschaft Hagenohe. In der Mitte des Bildes ein erhöhter Weg,     verbessern, weiterhin bewirtschaftbare Wasserrück-
so dass dieser als Wasserrückhaltung dient. Foto: Fritz Arnold
                                                                  halteräume zu schaffen und durch Boden- und Land-
Landwirt Werner Bauer und Ortssprecher Martin                     schaftsstrukturen zur Verlangsamung des Wasserab-
Schleicher berichteten, dass die Bauern anfangs                   flusses beizutragen.
skeptisch waren, dass sie durch den Bau von Wasser-
                                                                  In den Gemeinden Flachslanden und Obernzenn ha-
rückhaltungen viel Land verlieren würden. Heute
                                                                  ben inzwischen Planungsbüros die Geländesituation
stellt Werner Bauer fest, dass alle positiv überrascht
                                                                  aufgenommen und sind dabei, Vorschläge auszuar-
sind und keine Kritik kommt.
                                                                  beiten, die voraussichtlich Ende des Winters mit den

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