AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW

 
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AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
22. Dezember 2021 - Ausgabe 09
                                                     Jahrgang 30 | Auflage 12.500

AMTSBLATT                            FÜR DIE STADT TELTOW

        RATHAUS                 UMWELT & NATUR                 BILDUNG & SOZIALES
STADT ALS                  BUSCHWIESEN                    REGIONALE
ARBEITGEBER                Hinweistafel am Eingang        AUSBILDUNGSMESSE
Stellenangebote in der     zu den Buschwiesen             Onlineportal mit Live-Chats
Teltower Stadtverwaltung   enthüllt                       für Ausbildungsplätze

                                                                         www.teltow.de
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTSBLATT
                                                                    FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                    AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

     INHALT
      AMTLICHER TEIL
04 BESCHLÜSSE DER 19. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG VOM 25.10.2021
       BESCHLÜSSE DER DRINGLICHKEITSSITZUNG DER
       STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG (17. SITZUNG) VOM 15.11.2021

       BESCHLÜSSE DER 09. SITZUNG DES WERKSAUSSCHUSSES VOM 22.11.2021

       BESCHLÜSSE DER 20. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG VOM 29.11.2021

05 BESCHLÜSSE DER 18. SITZUNG DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
       VOM 08.12.2021

06 HAUSHALTSSATZUNG DER STADT TELTOW FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2022

07 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG STRASSENREINIGUNGSGEBÜHREN 2022
08 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG GRUNDSTEUER 2022
       BEKANNTMACHUNG DES EIGENBETRIEBES DER STADT TELTOW
       „MENSCHENSKINDER TELTOW“ ÜBER DIE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES
        WIRTSCHAFTSPLANES 2022

09 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG INKRAFTTRETEN DER SATZUNG ÜBER DEN
       BEBAUUNGSPLAN NR. 74 „SPORTPLATZ AN DER SPUTENDORFER STRASSE“
       DER STADT TELTOW

10 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER NEUEN FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG
       FÜR DEN STÄDTISCHEN FRIEDHOF IM ORTSTEIL RUHLSDORF

 11 BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDEBEHÖRDE ÜBER DAS RECHT AUF EINSICHT
       IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS UND DIE ERTEILUNG VON WAHLSCHEINEN

 12 WAHLBEKANNTMACHUNG

 14 WAHLHELFER GESUCHT

 15 BEREITSCHAFTSERKLÄRUNG

 IMPRESSUM                                                                            Sie finden das Amtsblatt auch online auf der Webseite www.teltow.de.
Herausgeber: Stadt Teltow, Der Bürgermeister, Marktplatz 1–3, 14513 Teltow, Telefon 03328 4781 0, Körperschaft des öffentlichen Rechts; Texte/Redaktion:
SG Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing; Fotos: Stadt Teltow, Dirk Pagels, Adobe Stock Fotos, Pixabay; Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt
erscheint nach Bedarf, hängt im Bekanntmachungskasten der Stadt Teltow vor dem Neuen Rathaus, Marktplatz 1–3, aus, liegt im Neuen Rathaus zur Mitnahme
bereit und ist zusätzlich unter www.teltow.de einsehbar. Auflage: 12.500 Exemplare; Grafikdesign: Karin Rische, Art Direction; Druck und Weiterverarbeitung:
dieUmweltDruckerei

                                                                             02
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTSBLATT
                                 FÜR DIE STADT TELTOW
                                 AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

      INFORMATIONEN AUS UND FÜR TELTOW
                  GRUSSWORT     16                  25 TELTOWER BUSCHWIESEN
          DES BÜRGERMEISTERS                               NEUE HINWEISTAFEL ENTHÜLLT

               BÜRGERSERVICE/   17                  26 GELBE TONNE
         EINWOHNERMELDEAMT                                 AB JANUAR IST DER
BESUCH TROTZ EINGESCHRÄNKTEM                               GELBE SACK GESCHICHTE
      BETRIEB OHNE VORHERIGER
 TERMINVEREINBARUNG MÖGLICH
                                                    27 INFOS ZU BAUMASSNAHMEN
                                                           UND SPERRUNGEN
         ABFALLENTSORGUNG       18
      WÄHREND DER FEIERTAGE
                                                    28 TERMINE DER STADTBIBLIOTHEK
  KRIMINALITÄTSSTATISTIK 2020   19
                                                    31 KULTUR IN TELTOW
        JAHRESRÜCKBLICK 2021    20
                                                    35 15. REGIONALE
                                                           AUSBILDUNGSMESSE
              STELLENANGEBOTE   22                         AB 22. JANUAR 2022
      IN DER STADTVERWALTUNG                               ONLINEPORTAL FÜR
                       TELTOW                              AUSBILDUNGSPLÄTZE IN DER
                                                           REGION BERLIN-BRANDENBURG

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AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                      AMTLICHER TEIL

AMTLICHER TEIL                                                                            AMTLICHER TEIL
                                                                AMTSBLATT
                                                                FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

SITZUNGSBESCHLÜSSE

BESCHLÜSSE DER                                    HA-Beschluss-Nr.: 08/19/2021                      SVV-Beschluss-Nr.: 02/17/2021
19. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG
VOM 25.10.2021                                    „Das gemeindliche Einvernehmen zum                „Die Stadtverordnetenversammlung von Tel-
                                                  Antrag auf Vorbescheid zur Neustruktu-            tow stellt eine außergewöhnliche Notlage
ÖFFENTLICH BEHANDELT:                             rierung eines Baustoffhandels in der Ro-          gem. § 50a Abs. 1 BbgKVerf (Brandenburgi-
                                                  bert-Koch-Straße 4 (Gemarkung Teltow, Flur        sche Kommunalverfassung) im Zusammen-
HA-Beschluss-Nr.: 01/19/2021                      9, Flurstücke 534, 535 sowie Flur 10, Flurstück   hang mit der aktuellen pandemischen Lage
                                                  680/5 wird nicht erteilt. Im Einzelnen werden     (Corona-Pandemie) fest.
„Das gemeindliche Einvernehmen zum                die Fragen 1 und 5 mit „Nein“ und die Fra-
Antrag auf Errichtung einer Transport-            ge 2 mit „Ja“ beantwortet. Die Fragen 3 und       Die Stadtverordneten beschließen, die Sit-
beton-Mischanlage und Förderanlage zum            4 bleiben unbeantwortet, da diese nicht           zungen der Stadtverordnetenversammlung,
Umschlag mineralischer Rohstoffe incl. Bahn-      (abschließend) mit „Ja“ oder „Nein“ beant-        des Hauptausschusses, des Ortsbeirates,
entladung wird nicht erteilt. Ob durch das        wortet werden können.“                            des Kita-Werksausschusses und der Fach-
Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen                                                              ausschüsse als Videositzungen gem. § 50a
gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB her-                                                            Abs. 2 BbgKVerf durchzuführen.
vorgerufen werden, beurteilt das Landesamt        HA-Beschluss-Nr.: 09/19/2021
für Umwelt (LfU).“                                                                                  Der vorliegende Beschluss wird zeitlich
                                                  „Die Firma Elektro Briese GmbH aus der            befristet bis 20.03.2022.
                                                  Gemeinde Seddiner See wird mit der Er-
HA-Beschluss-Nr.: 06/19/2021                      richtung der Straßenbeleuchtung zwischen          Eine vorzeitige Aufhebung des Beschlusses
                                                  Wilhelm-Leuschner-Str. und Fr.-Buschmann          ist nicht ausgeschlossen.
„Dem Antrag auf Befreiung zur Überschrei-         Ring/Siedlerrain beauftragt. Die Auftrags-
tung der festgesetzten Traufhöhe aus              summe beträgt 52.239,54 € brutto.“                Die Feststellung der außergewöhnlichen
dem Bebauungsplan Nr. 27a „Komponisten-                                                             Notlage sowie deren Aufhebung wird der
viertel“ im Rahmen eines Bauantrags für den                                                         zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
Neubau eines Einfamilienhauses in der Hein-       HA-Beschluss-Nr.:10/19/2021                       angezeigt.“
rich-Schütz-Straße 13a (Gemarkung Teltow,
Flur 11, Flurstück 892) wird zugestimmt.“         „Dem Antrag auf Befreiung von der text-
                                                  lichen Festsetzung (TF) III des Bebauungs-        BESCHLÜSSE DER 09. SITZUNG
                                                  plans 57a bezüglich der abweichenden Bau-         DES WERKSAUSSCHUSSES
HA-Beschluss-Nr.: 07/19/2021                      weise wird zugestimmt.“                           VOM 22.11.2021

„Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung                                                           ÖFFENTLICH BEHANDELT:
zum Neubau eines Wohnhauses, Kanadaallee          BESCHLÜSSE DER 17. SITZUNG
1 (Gemarkung Teltow, Flur 12, Flurstücke (817 -   DER STADTVERORDNETEN-                             WA-Beschluss-Nr.: 02/09/2021
819, 2388, 2389, 2944 und 2946)                   VERSAMMLUNG
                                                  (DRINGLICHKEITSSITZUNG)                           „Den Auftrag für die Ausführung der Arbei-
   a) in Bezug auf die Erhöhung der im            VOM 15.11.2021                                    ten des Loses 04 für die Umbaumaßnahmen
      Geltungsbereich des Bebauungspla-                                                             in der Kita „Pusteblume“, Moldaustr. 15 in
      nes Nr. 23 „Mühlendorf“ 2. Änderung         ÖFFENTLICH BEHANDELT:                             Teltow, erhält die Firma HIL aus Teltow.“
      mögliche Überschreitung der GRZ von
      0,64 auf 0,84;                              SVV-Beschluss-Nr.: 01/17/2021
                                                                                                    BESCHLÜSSE DER
   b) in Bezug auf die Nutzungserweite-           „Die Stadtverordnetenversammlung be-              20. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG
      rung der für Regenwasserrückhal-            schließt, dass die Sitzung Nr. SVV/017/2021       VOM 29.11.2021
      tung und Versickerung festgesetzten         am 15.11.2021 als Videositzung stattfindet.
      Fläche R1 für einen Kinderspielplatz                                                          ÖFFENTLICH BEHANDELT:
      und                                         Die Gültigkeit des vorliegenden Beschlusses
                                                  steht vorbehaltlich der positiven Beschluss-      HA-Beschluss-Nr.: 10/20/2021
   c) in Bezug auf die Festsetzung Nr. 5          fassung zu DS-167/2021 – Feststellung einer
      Bebauungsplan 23 „Mühlendorf“,              außergewöhnlichen Notlage gem. § 50a Abs.         „Der Beschluss HA-06/16/2021 vom 10. Mai
      1. Änderung, was den Maximalab-             1 BbgKVerf –.“                                    2021 zur Vergabeentscheidung zur Schul-
      stand von 15 m Entfernung von Stell-                                                          verpflegung an Grundschulen in Trägerschaft
      plätzen und Garagen zur Straßen-                                                              der Stadt Teltow ab dem SJ 2021/2022 wird
      begrenzungslinie betrifft;                                                                    aufgehoben."

    WIRD ZUGESTIMMT.“

                                                                         04
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                    AMTLICHER TEIL

AMTLICHER TEIL                                                                         AMTLICHER TEIL
                                                             AMTSBLATT
                                                             FÜR DIE STADT TELTOW
                                                             AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

HA-Beschluss-Nr.: 11/20/2021                   SVV-Beschluss-Nr.: 03/18/2021                     c) Vorrangig sind Standorte an Straßen, We-
                                                                                                    gen und Plätzen zu wählen, für welche
„Die Fa. Vielfalt Menü GmbH, Lorenzweg 5,      „Die Stadt Teltow unterzeichnet die Dekla-           die Stadt Teltow die Straßenbaulast trägt.
12099 Berlin erhält ab dem 01.02.2022 den      ration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Auftrag zur Versorgung der Schülerinnen und    und tritt dem Bündnis „Kommunen für biolo-        d) Aufwendungen und Kosten sind in der
Schüler an den Grundschulen in Trägerschaft    gische Vielfalt“ e.V. bei. Die entsprechenden        Haushaltssatzung 2022 mit 60.000 Euro
der Stadt Teltow mit einem gesunden, kind-     Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.“      zu berücksichtigen. Mögliche Fördermit-
und altersgerechten Mittagessen. Der Porti-                                                         tel von Land und Bund sollen in Anspruch
onspreis beträgt 3,52 Euro. Die Laufzeit des                                                        genommen werden.
Vertrages endet mit Ablauf des Schuljahres     SVV-Beschluss-Nr.: 04/18/2021
2024/25.“                                                                                        Die Verwaltung legt das Konzept bis zum
                                               „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,        April 2022 vor.“
                                               welche finanziellen Mittel erforderlich sind,
HA-Beschluss-Nr.: 12/20/2021                   um einen befestigten Parkplatz in der Feld-
                                               straße / Ecke Mahlower Straße, entlang des        SVV-Beschluss-Nr.: 08/18/2021
„Das gemeindliche Einvernehmen zum An-         evangelischen Kindergartens zu errichten.
trag auf Baugenehmigung zur Errichtung ei-                                                       „Die Stadtverordnetenversammlung lehnt
ner Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung      Hierbei sind verschiedene Varianten, auch hin-    den Antrag der Fraktion Freie Wähler-BIT-
des Wasserwerks Teltow in der Ruhlsdorfer      sichtlich von Fahrradstellplätzen, mit zu über-   BFB in der vorliegenden Fassung der DS-Nr.:
Straße (Gemarkung Teltow, Flur 12, Flurstück   prüfen.“                                          142/2021 – Straßenausbau /-erschließung:
1095) wird erteilt.“                                                                             Teltow’s existierende Straßen werden als er-
                                                                                                 schlossen bewertet – ab.“
                                               SVV-Beschluss-Nr.: 05/18/2021
HA-Beschluss-Nr.: 13/20/2021
                                               „Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam        SVV-Beschluss-Nr.: 09/18/2021
„Dem Antrag auf Befreiung zur Überschrei-      mit dem Seniorenbeirat und dem Jugendbei-
tung der festgesetzten Traufhöhe aus dem       rat Vorschläge für geeignete Orte zur Aufstel-    „Der Bürgermeister wird beauftragt, Klas-
Bebauungsplan Nr. 27a „Komponistenvier-        lung von Bänken oder anderer Sitzgelegen-         sen- und Gruppenräume mit eingeschränk-
tel“ im Rahmen eines Bauantrags für den        heiten in Teltow zu erarbeiten.                   ter Lüftungsmöglichkeit (Fenster nur kipp-
Neubau eines Einfamilienhauses in der                                                            bar bzw. eingebaute Lüftungsklappen mit
Johann-Strauß-Straße 5 (Gemarkung Teltow,      Dabei sollte für die Planung auch eine Kosten-    minimalem Querschnitt) der in Verantwor-
Flur 10, Flurstück 784) wird zugestimmt.“      schätzung abgegeben werden.“                      tung der Stadt Teltow befindlichen Schulen
                                                                                                 und Kitas schnellstmöglich, spätestens aber
                                                                                                 bis Ende 2021 mit mobilen Luftreinigungs-
BESCHLÜSSE DER 18. SITZUNG                     SVV-Beschluss-Nr.: 06/18/2021                     anlagen auszustatten.“
DER STADTVERORDNETEN-
VERSAMMLUNG VOM 08.12.2021                     „Die SPD-Fraktion benennt Frau Christine
                                               Hochmuth als weiteres stellvertretendes           SVV-Beschluss-Nr.: 10/18/2021
ÖFFENTLICH BEHANDELT:                          Mitglied für den Kita-Werksausschuss.“
                                                                                                 „Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetrie-
SVV-Beschluss-Nr.: 01/18/2021                                                                    bes „MenschensKinder Teltow“ der Stadt
                                               SVV-Beschluss-Nr.: 07/18/2021                     Teltow wird beschlossen.“
„Die Stadtverordnetenversammlung Teltow
beruft auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE/       „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilot-
LINKE mit Wirkung vom 01.11.2021 Herrn         projekt zur Errichtung einer einfachen Lade-      SVV-Beschluss-Nr.: 11/18/2021
Simon Behling als stellvertretendes Mitglied   struktur für Elektrofahrzeuge an den Straßen-
in den Hauptausschuss.“                        laternen der Stadt Teltow zu konzipieren. Dazu    „Die Haushaltssatzung 2022 in der vorliegen-
                                               gelten folgenden Maßgaben:                        den Fassung einschließlich des Haushalts-
                                                                                                 planes und des Stellenplanes werden be-
SVV-Beschluss-Nr.: 02/18/2021                  a) Die Laternenladepunkte sollen mit einem        schlossen.“
                                                  dafür gekennzeichneten öffentlichen und
„Die Stadtverordnetenversammlung Teltow           damit für die Allgemeinheit jederzeit
bestellt auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE/        nutzbaren Parkplatz verknüpft sein.            SVV-Beschluss-Nr.: 12/18/2021
LINKE mit Wirkung vom 01.11.2021 Herrn
Simon Behling als stellvertretendes Mitglied   b) Die Standorte der zunächst mindestens          „Das vorliegende Konzept zur Bildung eines
für die Verbandsversammlung des Zweck-            20 Laternenladepunkte sollen möglichst         Jugendbeirates wird beschlossen und dient
verbandes Bauhof.“                                in Anwohnergebieten sein, in denen vor         insbesondere der weiteren Stärkung und
                                                  allem öffentliche Stellplätze ausgewiesen      Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung
                                                  sind.                                          in der Stadt Teltow.“

                                                                      05
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                         AMTLICHER TEIL
                                                             AMTSBLATT
                                                             FÜR DIE STADT TELTOW
                                                             AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

SVV-Beschluss-Nr.: 13/18/2021                   SVV-Beschluss-Nr.: 18/18/2021                  1.07 während der Dienstzeiten eingesehen
                                                                                               werden.
„Die Neufassung der Friedhofsgebührensat-       „Die Firma Eggers Umwelttechnik GmbH aus
zung für den städtischen Friedhof im Ortsteil   Herzfelde ist mit der Ausführung der Sanie-    Teltow, 09.12.2021
Ruhlsdorf wird gemäß Anlage beschlossen.“       rungsmaßnahme am Mühlengrundpfuhl mit
                                                einem Auftragswert von 178.142,23 € brutto
                                                zu beauftragen.“                               gez. Thomas Schmidt               - Siegel -
SVV-Beschluss-Nr.: 14/18/2021                                                                  Bürgermeister

„(1) Der Bebauungsplan Nr. 74 „Sportplatz an    SVV-Beschluss-Nr.: 19/18/2021
der Sputendorfer Straße“ gewährleistet eine                                                    HAUSHALTSSATZUNG DER STADT
geordnete städtebauliche Entwicklung. Ge-       „Der Auftrag für die Bauausführung zur Er-     TELTOW FÜR DAS HAUSHALTSJAHR
mäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen      neuerung der WCs im EG und OG an der Bru-      2022
und privaten Belange gegeneinander und          no-Bürgel-Schule wird der Firma Baugeschäft
untereinander gerecht abgewogen worden.         Felix Lamm, Walther-Rathenau-Straße 21 in      Auf Grund des § 67 der Kommunalverfas-
Die Abwägung wird gebilligt.                    14513 Teltow erteilt.                          sung des Landes Brandenburg wird nach Be-
                                                                                               schluss der Stadtverordnetenversammlung
(2) Der Bebauungsplan Nr. 74 „Sportplatz an     Die Auftragssumme beträgt 161.493,23 €         vom 08.12.2021 folgende Haushaltssatzung
der Sputendorfer Straße“ wird gemäß § 10        brutto.“                                       erlassen:
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird ge-                                                                               §1
billigt.                                        SVV-Beschluss-Nr.: 20/18/2021
                                                                                               Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2022
(3) Die erforderlichen externen Kompen-         „Die als Anlage beigefügten Terminpläne        wird
sationsmaßnahmen werden auf dem stadt-          der Stadtverordnetenversammlung und ih-         1. im Ergebnishaushalt mit dem
eigenen Flurstück 72, Flur 1, Gemarkung         rer Ausschüsse für den Zeitraum 01. Februar    		Gesamtbetrag der
Ruhlsdorf durchgeführt. Die Fläche ist dau-     2022 bis 08. Februar 2023 werden bestätigt.“
erhaft für die Kompensationsmaßnahmen                                                          		 ordentlichen Erträge auf
zu sichern.“                                                                                   					                       57.588.400 €
                                                                                               		 ordentlichen Aufwendungen auf
                                                NICHTÖFFENTLICH BEHANDELT:
                                                                                               					                       60.662.600 €
SVV-Beschluss-Nr.: 15/18/2021
                                                „Die SVV stimmt dem Antrag der Vorsitzen-      		 außerordentlichen Erträge auf
„Der Bürgermeister wird bevollmächtigt          den der SVV in vorliegender Fassung der DS-    					                         100.000 €
eine Teilfläche des Grundstückes Gemar-         Nr.: 146/2021 – Personalangelegenheit – zu.“   		 außerordentlichen Aufwendungen auf
kung Teltow – Flur 5, Flurstück 124 an der                                                     					                         100.000 €
Bruno-H.-Bürgel-Straße mit einer Größe von
ca. 180 m2 an den Nutzer der Fläche zu ver-     SVV-Büro                                        2. im Finanzhaushalt mit dem
kaufen. Der Kaufpreis beträgt 100.800 €.“       Teltow, den 09.12.2021                         		Gesamtbetrag der

                                                                                               		 Einzahlungen auf          59.828.900 €
SVV-Beschluss-Nr.: 16/18/2021                                                                  		 Auszahlungen auf          66.169.500 €
                                                BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
„Für das Bauvorhaben Regenwasserkanal                                                          festgesetzt.
Wodanstraße werden überplanmäßige Mit-          Hiermit ordne ich an, die von der Stadtver-
tel in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung       ordnetenversammlung der Stadt Teltow am        Von den Einzahlungen und Auszahlungen des
gestellt.“                                      08.12.2021 beschlossene Haushaltssatzung       Finanzhaushaltes entfallen auf:
                                                2022 durch Veröffentlichung in ihrem vollen
                                                Wortlaut, gemäß § 3 Abs. 3 Kommunalver-            Einzahlungen aus laufender
SVV-Beschluss-Nr.: 17/18/2021                   fassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)          Verwaltungstätigkeit    55.501.300 €
                                                i. V. m. § 67 Abs. 5 BbgKVerf, im Amtsblatt        Auszahlungen aus laufender
„Die SVV bevollmächtigt den Bürgermeister,      für die Stadt Teltow, Ausgabe 09/2021 mit          Verwaltungstätigkeit    56.825.400 €
innerhalb eines Finanzrahmens von 50.000,-      Erscheinungstermin 22.12.2021, bekannt zu
Euro mobile Luftfilteranlagen zu erwerben       machen.                                         Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und dafür eine Direktvergabe in dokumen-                                                       					                       4.327.600 €
tierter Form vorzunehmen.“                      Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushalts-        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
                                                plan und die dazugehörigen Anlagen können      					                       9.344.100 €
                                                in der Stadtverwaltung Teltow, Fachbereich
                                                Innere Verwaltung, Marktplatz 1 – 3, Zimmer

                                                                      06
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                          AMTLICHER TEIL
                                                              AMTSBLATT
                                                              FÜR DIE STADT TELTOW
                                                              AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

    Einzahlungen aus der                          a.) überplanmäßige Aufwendungen /                  BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
    Finanzierungstätigkeit		            0€            Auszahlungen auf 10 % des Ansat-
    Auszahlungen aus                                  zes; jedoch mindestens 10.000 €                Straßenreinigungsgebühren 2022
    Finanzierungstätigkeit              0€
                                                  b.) außerplanmäßige Aufwendungen /                 Die Festsetzung der Straßenreinigungsge-
 Einzahlungen aus Auflösung                           Auszahlungen auf 10.000 €                      bühren für das Kalenderjahr 2022 wird im
 von Liquiditätsreserven		         0€                                                                Amtsblatt für die Stadt Teltow in der Ausgabe
 Auszahlungen an Liquiditätsreserven           festgesetzt.                                          Nr. 09/2021 durch den Bürgermeister öffent-
						                             0€                                                                lich bekanntgemacht.
                                               4. Über- und außerplanmäßige Aufwendun-
				                 §2                        gen / Auszahlungen, die durch zweckge-                Teltow, 16.11.2021
                                               bundene zusätzliche Erträge / Einzahlungen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen     bewirkt werden, sind unerheblich, wenn der
und Investitionsfördermaßnahmen werden         Eigenanteil unerheblich ist.                          Thomas Schmidt		                  - Siegel -
nicht festgesetzt.                                                                                   Bürgermeister
                                               5. Über- und außerplanmäßige nicht zah-
                     §3                        lungswirksame Aufwendungen werden je
                                               Einzelfall über 2 % des Gesamtbetrages der             ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-         ordentlichen Aufwendungen als erheblich                STRASSENREINIGUNGSGEBÜHREN
mächtigungen zur Leistung von Investitions-    angesehen und bedürfen vor Inanspruch-                 2022
auszahlungen und Auszahlungen für Inves-       nahme der Zustimmung der Stadtverordne-
titionsförderungsmaßnahmen in künftigen        tenversammlung.                                       Für das Jahr 2022 wird nicht jedem Gebüh-
Haushaltsjahren wird auf 11.775.000 € fest-                                                          renpflichtigen ein Veranlagungsbescheid über
gesetzt.                                       6. Über- und außerplanmäßige Aufwendun-               Steuern und Abgaben erteilt. Veranlagungs-
                                               gen / Auszahlungen, die aufgrund gesetz-              bescheide erhalten nur diejenigen Gebüh-
                     §4                        licher, tarifvertraglicher oder privatrecht-          renpflichtigen, bei denen gegenüber dem
                                               licher Verpflichtungen entstehen, können              zurückliegenden Kalenderjahr eine Änderung
Die Steuersätze für die Realsteuern werden     ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ohne vor-            eingetreten ist.
für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:   herige Zustimmung der Stadtverordneten-
                                               versammlung geleistet werden.                         Alle anderen Gebührenpflichtigen haben für
1. Grundsteuer                                                                                       das Kalenderjahr 2022 die gleiche Straßen-
  a) für die land- und forstwirtschaftlichen   7. Über unerhebliche über- und außerplan-             reinigungsgebühr wie im Vorjahr zu entrich-
		 Betriebe (Grundsteuer A)		                  mäßige Aufwendungen / Auszahlungen ent-               ten. Diese Straßenreinigungsgebühr wird an-
					                              200 v.H.    scheidet der Kämmerer.                                stelle eines Veranlagungsbescheides über
  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             Steuern und Abgaben durch öffentliche Be-
					                              400 v.H.    8. Die Wertgrenze, ab der gemäß § 68 Abs.             kanntmachung mit Wirkung für alle betrof-
                                               2 Nr. 1 BbgKVerf eine Nachtragssatzung zu             fenen Gebührenpflichtigen hiermit gemäß
2. Gewerbesteuer		                 320 v.H.    erlassen ist, wird beim Entstehen eines Fehl-         § 12a Kommunalabgabengesetz festgesetzt.
                                               betrages beim ordentlichen Ergebnis ange-
                                               sehen, der 2 % des Gesamtbetrages der                 Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-
                     §5                        ordentlichen Aufwendungen übersteigt.                 chung treten die gleichen Rechtswirkungen
                                                                                                     ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche     Als erheblich im Sinne des § 68 Abs. 2 Nr. 2          Bescheid bekannt gegeben worden wäre.
Erträge und außerordentliche Aufwendungen      BbgKVerf werden bisher nicht veranschlagte
als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung   oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder              Innerhalb eines Monats nach dieser Veröf-
angesehen werden, wird auf 20.000 € fest-      Einzelauszahlungen angesehen, wenn sie                fentlichung ist deshalb der Widerspruch ge-
gesetzt.                                       1 % der Gesamtaufwendungen bzw. Gesamt-               gen die Gebührenfestsetzung zulässig. Der
                                               auszahlungen überschreiten.                           Widerspruch ist bei der Stadt Teltow, Der
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erfor-                                                           Bürgermeister, Marktplatz 1-3, 14513 Teltow
derlichen Auszahlungen, ab der Investitio-     Teltow, 09.12.2021                                    schriftlich, in elektronischer Form oder zur
nen und Investitionsfördermaßnahmen im                                                               Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch
Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind,                                                            hat keine aufschiebende Wirkung auf die
wird auf 50.000 € festgesetzt.                 Thomas Schmidt		                         - Siegel -   Fälligkeit der angefochtenen Beträge.
                                               Bürgermeister
3. Die Wertgrenze, ab der Aufwendungen                                                               Bei der Verwendung der elektronischen
und Auszahlungen der vorherigen Zustim-                                                              Form sind besondere technische Rahmen-
mung der Stadtverordnetenversammlung                                                                 bedingungen zu beachten, die im Impres-
bedürfen, wird für                                                                                   sum der Internetseite der Stadt Teltow
                                                                                                     www.teltow.de/impressum aufgeführt

                                                                       07
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                          AMTLICHER TEIL
                                                              AMTSBLATT
                                                              FÜR DIE STADT TELTOW
                                                              AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

sind. In diesem Fall ist das elektronische      ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher        BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Dokument mit einer qualifizierten elek-         Bescheid bekannt gegeben worden wäre.
tronischen Signatur zu versehen und an                                                               zur Bekanntmachung des Eigenbetriebes
die E-Mail-Adresse signatur@teltow.de           Innerhalb eines Monats nach dieser Ver-              der Stadt Teltow „MenschensKinder Teltow“
zu versenden.                                   öffentlichung ist deshalb der Widerspruch            über die öffentliche Auslegung des Wirt-
                                                gegen die Steuerfestsetzung zulässig. Der            schaftsplanes 2022
Die Straßenreinigungsgebühr wird mit den        Widerspruch ist bei der Stadt Teltow, Der
Raten und zu den Zeitpunkten fällig, welche     Bürgermeister, Marktplatz 1-3, 14513 Teltow          Hiermit ordne ich an, den Beschluss der
im letzten schriftlichen Bescheid festgesetzt   schriftlich, in elektronischer Form oder zur         Stadtverordnetenversammlung der Stadt
wurden.                                         Niederschrift einzulegen.                            Teltow Nr. 10/18/2021 vom 08.12.2021
                                                                                                     nebst der genauen Angabe über den Ort
Teltow, 16.11.2021                              Bei der Verwendung der elektronischen Form           der Auslegung des Wirtschaftsplanes 2022
                                                sind besondere technische Rahmenbedin-               des Eigenbetriebes „MenschensKinder Tel-
                                                gungen zu beachten, die im Impressum der             tow“ durch Veröffentlichung gemäß § 14
Thomas Schmidt		                  - Siegel -    Internetseite der Stadt Teltow www.teltow.           Abs. 3 EigV. im Amtsblatt für die Stadt Tel-
Bürgermeister                                   de/impressum aufgeführt sind. In diesem              tow, Ausgabe Nr. 09/2021 Jahrgang 30 vom
                                                Fall ist das elektronische Dokument mit einer        22.12.2021, wie folgt bekannt zu machen.
                                                qualifizierten elektronischen Signatur zu ver-
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                        sehen und an die E-Mail-Adresse signatur@            „Der Wirtschaftsplan 2022 einschließlich Er-
                                                teltow.de zu versenden.                              folgsplan, Finanzplan und Anlagen liegt zur
Grundsteuer 2022                                                                                     Einsichtnahme für jedermann im „Neue Rat-
                                                Die Grundsteuer wird mit den Raten und zu            haus“ der Stadt Teltow, Bürgerservice, Raum
Die Festsetzung der Grundsteuer für das Ka-     den Zeitpunkten fällig, welche im letzten            0.01, Marktplatz 1/1, 14513 Teltow, während
lenderjahr 2022 wird im Amtsblatt für die       schriftlichen Bescheid festgesetzt wurden.           der folgenden Dienstzeiten aus:
Stadt Teltow in der Ausgabe Nr. 09/2021                                                               MONTAG

durch den Bürgermeister öffentlichen be-        Werden Grundstücke im Laufe des Kalender-            von 9.00 – 12.00 und von 13.30 – 15.00 Uhr
kanntgemacht.                                   jahres 2022 veräußert, so ist der bisherige          DIENSTAG
                                                Eigentümer/Steuerschuldner verpflichtet, die         von 9.00 – 12.00 und von 13.30 – 18.00 Uhr
Teltow, 16.11.2021                              Grundsteuer bis zur Bekanntgabe eines Än-            DONNERSTAG
                                                derungsbescheiden weiterhin zu entrichten.           von 9.00 – 12.00 und von 13.30 – 16.00 Uhr
                                                Die Steuerpflicht besteht dann nach den ge-          FREITAG
Thomas Schmidt		                  - Siegel -    setzlichen Bestimmungen für das gesamte              von 9.00 – 12.00 Uhr
Bürgermeister                                   Kalenderjahr fort.
                                                                                                     Teltow, den 09.12.2021
                                                Teltow, 16.11.2021

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG                                                                           gez. Thomas Schmidt               - Siegel -
GRUNDSTEUER 2022                                Thomas Schmidt		                        - Siegel -   Bürgermeister
                                                Bürgermeister
Für das Jahr 2022 wird nicht jedem Grund-
steuerpflichtigen ein Veranlagungsbescheid
über Steuern und Abgaben erteilt. Veran-         FESTSETZUNGEN NACH § 14 ABSATZ 1 NUMMER 1 EIGV FÜR DAS
lagungsbescheide erhalten nur diejenigen         WIRTSCHAFTSJAHR 2022 EIGENBETRIEB „MENSCHENSKINDER TELTOW“
Steuerpflichtigen, bei deren Besteuerungs-       DER GEMEINDE TELTOW
grundlagen gegenüber dem zurückliegenden
Kalenderjahr eine Änderung eingetreten ist.     Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die
                                                Gemeindevertretung durch Beschluss vom 08.12.2021 den Wirtschaftsplan für das Wirtschafts-
Alle anderen Steuerschuldner haben für das      jahr 2022 festgestellt:
Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer
wie im Vorjahr zu entrichten. Diese Grund-      1. Es betragen
steuer wird anstelle eines Veranlagungsbe-
scheides über Steuern und Abgaben durch           1.1 im Erfolgsplan
öffentliche Bekanntmachung mit Wirkung          		 die Erträge                                                                     22.212.852     €
für alle betroffenen Steuerpflichtigen hier-    		 die Aufwendungen                                                                22.212.852     €
mit gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz       		 der Jahresgewinn                                                                         0     €
festgesetzt.                                    		 der Jahresverlust                                                                        0     €

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-
chung treten die gleichen Rechtswirkungen

                                                                       08
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                       AMTLICHER TEIL
                                                           AMTSBLATT
                                                           FÜR DIE STADT TELTOW
                                                           AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

  1.2 im Finanzplan                                                                                BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
		 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit                     295.000 €
		 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit                       -295.000 €   Hiermit ordne ich an, den Satzungsbeschluss
		 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit                             0 €   des Bebauungsplans Nr. 74 „Sportplatz an
                                                                                                  der Sputendorfer Straße“ der Stadt Teltow
2. Es werden festgesetzt                                                                          vom 08.12.2021 durch Veröffentlichung des
                                                                                                  Beschlusses des Bebauungsplans im amtli-
         2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf                                   0 €               chen Bekanntmachungsblatt der Stadt Tel-
         2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf              0 €               tow nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 1

                                                       Amtliche Bekanntmachung
         2.3 die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden)                        0 €
Nach § 19 Absatz 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende
                                                                                                  Abs. 2 Nr. 1 BekanntmV i.V.m. § 15 Abs. 2 der

Anteile zu tragen:                                                                                Hauptsatzung der Stadt Teltow im Amtsblatt

           Inkrafttreten   der Satzung
             a)……………………………………
                                 ___________über den Bebauungsplan Nr. 74 „Sp
                                             €
                                                                                                  für die Stadt Teltow, Ausgabe Nr. 09 vom
                                                                                                  22.12.2021, bekannt zu machen.
		                        an der ___________
             b)……………………………………     Sputendorfer
                                 ___________
                                             €     Straße“ der Stadt Teltow
		             c)……………………………………                                     €
                                                                      Teltow, den 10.12.2021

          Die
Teltow, den      Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow hat in ihrer Sitzung am 08.12
            09.12.2021
Ort, Datum                         gez. Thomas Schmidt              Thomas Schmidt

          Bebauungsplan Nr. 74 „Sportplatz
                                   Bürgermeister
                                                   an der Sputendorfer  Straße“ gemäß § -10
                                                                    Bürgermeister
                                                                                          Siegel -
                                                                                              Abs. 1 d
          setzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Wirtschaftsplan 2021 einschließlich Erfolgsplan, Finanzplan und Anlagen liegt zur Ein-
sichtnahme für jedermann im „Neue Rathaus“ der Stadt Teltow, Bürgerservice, Raum 0.01,
         Das Plangebiet befindet sich östlich der Sputendorfer
Marktplatz 1/1, 4513 Teltow, während der Dienstzeiten aus.
                                                                    Straße im Ortsteil Ruhlsdor
      Teltow. Das Plangebiet ist ca. 2,2 ha groß und umfasst die Flurstücke 199/20, 235/
      weise), 561, 563 und 565 der Flur 1, Gemarkung Ruhlsdorf. Die Abgrenzung des
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUM INKRAFTTRETEN DER SATZUNG ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 74
      Geltungsbereichs
„SPORTPLATZ                ist der
            AN DER SPUTENDORFER    nachfolgenden
                                STRASSE“             Abbildung zu entnehmen.
                                         DER STADT TELTOW

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Teltow hat in ihrer Sitzung am 08.12.2021
den Bebauungsplan Nr. 74 „Sportplatz an
der Sputendorfer Straße“ gemäß § 10 Abs.
1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung
beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Spu-
tendorfer Straße im Ortsteil Ruhlsdorf der
Stadt Teltow. Das Plangebiet ist ca. 2,2 ha
groß und umfasst die Flurstücke 199/20,
235/1, 256 (teilweise), 561, 563 und 565
der Flur 1, Gemarkung Ruhlsdorf. Die Abgren-
zung des räumlichen Geltungsbereichs ist der
nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Dieses wird hiermit bekannt gegeben:

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Sportplatz an der
Sputendorfer Straße“ tritt mit dem Tag dieser
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt ge-
ändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.
September 2021 (BGBl. I S. 4147), in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einschließlich Umweltbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung ge-
mäß § 10a Abs. 1 BauGB im Neuen  Rathaus
                              Kartengrundlage:  Liegenschaftskataster
                                         Kartengrundlage: Liegenschaftskataster (ohne   Maßstab)
                                                                                (ohne Maßstab)

                                            09
          Dieses wird hiermit bekannt gegeben:
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                          AMTLICHER TEIL
                                                              AMTSBLATT
                                                              FÜR DIE STADT TELTOW
                                                              AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

der Stadt Teltow, Marktplatz 1/3, Sachgebiet    BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Stadtentwicklung (Zimmer 2.11 - 2.16) wäh-
rend der üblichen Dienststunden einsehen        Hiermit ordne ich an, die von der Stadtver-     Teltow, Ausgabe Nr. 09/2021, bekannt zu
und über deren Inhalt Auskunft verlangen.       ordnetenversammlung der Stadt Teltow am         machen.
                                                08.12.2021 beschlossene Friedhofsgebühren-
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hin-       satzung für den städtischen Friedhof im OT      Teltow, den 09. Dezember 2021
gewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz      Ruhlsdorf durch Veröffentlichung in ihrem
1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung      vollen Wortlaut gemäß § 3 Abs. 3 BbgKVerf
der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-     i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 Be-   Thomas Schmidt                    - Siegel -
vorschriften, eine unter Berücksichtigung des   kanntmV i.V.m. § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung     Bürgermeister
§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung       der Stadt Teltow im Amtsblatt für die Stadt
der Vorschriften über das Verhältnis des Be-
bauungsplanes und des Flächennutzungs-
planes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB       AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER NEUEN FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs        FÜR DEN STÄDTISCHEN FRIEDHOF IM ORTSTEIL RUHLSDORF
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich wer-
den, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres                          §1                             1.2. Urnenwahlgrabstelle,
seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge-                      Grundsätze                              Ruhefrist 20 Jahre
genüber der Stadt Teltow unter Darlegung
des die Verletzung begründenden Sachver-        (1) Gemäß § 28 Friedhofssatzung der Stadt       			      a) Einzelgrabstelle 200,00 €
halts geltend gemacht worden sind.              Teltow werden für die Benutzung des kom-
                                                munalen Friedhofes im Ortsteil Ruhlsdorf so-    			      b) Jede weitere Grabstelle
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hinge-      wie allen hiermit im Zusammenhang stehen-                  errechnet sich nach der unter
wiesen, dass der Entschädigungsberechtigte      den Dienstleistungen Benutzungsgebühren                    a) genannten Gebühr.
nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB Entschädigung     erhoben.
verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis                                                            1.3. Urnengemeinschaftsanlage,
42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile        (2) Gebührenschuldner ist der Antragsteller               Ruhefrist 20 Jahre 40,00 €
eingetreten sind, und nach § 44 Abs. 3 Satz 2   auf Erstbestattung, Umbettung und Wieder-
BauGB die Fälligkeit des Anspruchs dadurch      bestattung und der Nutzungsberechtigte der
herbeiführen kann, dass er die Leistung der     jeweiligen Grabstätte.                          2. Verlängerung des Nutzungsrechtes
Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi-                                                       an Grabstätten
gungspflichtigen beantragt. Weiter wird ge-     (3) Die Gebührenschuld entsteht mit Inan-
mäß § 44 Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen,       spruchnahme der Leistungen nach der Fried-      Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes
dass der Entschädigungsanspruch erlischt,       hofssatzung der Stadt Teltow in der jeweils     bei späteren Bestattungen auf der Grabstät-
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach       geltenden Fassung, bei antragsabhängigen        te ist eine Gebühr nach Punkt 1 anteilig der
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in        Leistungen mit der Antragstellung.              Verlängerung des Nutzungsrechtes, welche
§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Ver-                                                      mindestens der Ruhezeit der beigesetzten
mögensnachteile eingetreten sind, die Fällig-   (4) Die Gebühr wird durch Gebührenbescheid      Leichen und Aschen entsprechen muss, für
keit des Anspruchs herbeigeführt wird.          festgesetzt. Sie wird nach Bekanntgabe des      die gesamte Grabstätte zu entrichten. Ange-
                                                Gebührenbescheides fällig.                      fangene Jahre sind voll zu berechnen.
Teltow, den 10.12.2021

                                                                    §2                          3. Betriebskosten
                                                                 Gebühren
Thomas Schmidt                    - Siegel -                                                       3.1. je Wahlgrabstelle,   jährlich 30,00 €
Bürgermeister                                   Die Gebühren betragen für die :
                                                                                                   3.2. je Urnenwahlgrabstelle,
                                                1. Verleihung des Nutzungsrechtes an                                       jährlich 20,00 €
                                                   Grabstätten
                                                                                                   3.3. je Urnengemeinschaftsgrabstelle,
                                                   1.1. Wahlgrabstätte, Ruhefrist 25 Jahre                             einmalig 400,00 €

                                                			      a) Einzelgrabstelle 300,00 €
                                                                                                4. Benutzung der Feierhalle
                                                			      b) Jede weitere Grabstelle
                                                           errechnet sich nach der unter           4.1. für 45 Minuten               80,00 €
                                                           a) genannten Gebühr.
                                                                                                   4.2. für jede weitere 30 Minuten
                                                                                                                                   25,00 €

                                                                       10
AMTLICHER TEIL                                                                           AMTLICHER TEIL
                                                               AMTSBLATT
                                                               FÜR DIE STADT TELTOW
                                                               AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

5.		 Entgegennehmen und Verwahren                 blatt für die Stadt Teltow vom 29. Dezember            kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
     einer Urne             15,34 €               2009, Nr. 23, Jahrgang 18) außer Kraft.                nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-
                                                                                                         rechtigten, für die im Melderegister ein
6.    Übersenden einer Urne            30,68 €    Teltow, den 09. Dezember 2021                          Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des
                                                                                                         Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
7.		 Erteilen einer Zustimmung zum
     Aufstellen von Grabmälern oder               Thomas Schmidt                         - Siegel -      Das Wählerverzeichnis wird im automati-
     Denkzeichen und dgl. einschließ-             Bürgermeister                                          sierten Verfahren geführt. Die Einsichtnah-
     lich Fundamente.                                                                                    me ist durch ein Datensichtgerät möglich.

		 7.1. für stehende Grabsteine                    BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                              Wählen kann nur, wer in das Wählerver-
                                                                                                         zeichnis eingetragen ist oder einen Wahl-
          a) bis zu einer Breite von 0,40 m 		    Hiermit ordne ich an, die folgende Be-                 schein hat.
                                       60,00 €    kanntmachung gemäß § 18 BbgKWahlV im
                                                  Amtsblatt für die Stadt Teltow, Ausgabe             2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig
          b) bis zu einer Breite von              Nr. 09/2021, Erscheinungstermin 22.12.2021,            oder unvollständig hält, kann in der Zeit
             0,40 bis 0,50 m           75,00 €    bekannt zu machen.                                     vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,
                                                                                                         spätestens am 21.01.2022 bis 12:00 Uhr,
		        c) bis zu einer Breite über 0,50 m		    Teltow, 25.11.2021                                     bei der Stadt Teltow, Wahlbehörde,
                                     100,00 €                                                            Marktplatz 1/3, 14513 Teltow Einspruch
                                                                                                         einlegen.
     7.2. für liegende Grabsteine                 Thomas Schmidt                         - Siegel -
                                                  Bürgermeister                                          Der Einspruch kann schriftlich oder durch
		        a) bis zu einer Größe von 0,30 qm		                                                            Erklärung zur Niederschrift eingelegt
                                     40,00 €                                                             werden.
                                                  BEKANNTMACHUNG DER
          b) bis zu einer Größe über 0,30 qm      GEMEINDEBEHÖRDE ÜBER DAS                            3. Wahlberechtigte, die in das Wählerver-
                                      50,00 €     RECHT AUF EINSICHT IN DAS                              zeichnis eingetragen sind, erhalten bis
                                                  WÄHLERVERZEICHNIS UND DIE                              spätestens zum 16.01.2022 eine Wahl-
     7.3. für Behelfs-/provisorische              ERTEILUNG VON WAHLSCHEINEN                             benachrichtigung.
          Grabzeichen                   5,00 €    FÜR DIE WAHL DER LANDRÄTIN/
                                                  DES LANDRATES DES LANDKREISES                          Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal-
     7.4. für Einfassungen je lfd. m    5,00 €    POTSDAM-MITTELMARK AM                                  ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu
                                                  06. FEBRUAR 2022                                       sein, muss Einspruch gegen das Wähler-
                                                  (EVT. STICHWAHL AM 20.02.2022)                         verzeichnis einlegen, wenn er nicht Ge-
8. Sonstige Verwaltungsgebühren                                                                          fahr laufen will, dass er sein Wahlrecht
                                                  1. Das Wählerverzeichnis zur Landratswahl              nicht ausüben kann.
     8.1. Erteilung eines Grabnutzungs-              für die Wahlbezirke der Stadt Teltow
          rechtes                    7,50 €                                                              Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in
                                                     wird in der Zeit vom 17. Januar 2022 bis            das Wählerverzeichnis eingetragen wer-
     8.2. Änderung/Umschreibung des 		               21. Januar 2022                                     den und die bereits einen Wahlschein
          Grabnutzungsrechtes     7,50 €                                                                 und Briefwahlunterlagen beantragt ha-
                                                     während der allgemeinen Öffnungszei-                ben, erhalten keine Wahlbenachrich-
                                                     ten der Stadtverwaltung Teltow, Neu-                tigung. Anträge auf Eintragung in das
		                  §3                               es Rathaus, Bürgerservice/ Einwoh-                  Wählerverzeichnis gemäß §§ 14 und 15
               Inkrafttreten                         nermeldeamt (Raum 0.01), Marktplatz                 der Brandenburgischen Kommunalwahl-
                                                     1/3, 14513 Teltow (barrierefrei) für                verordnung sind bei der oben erwähn-
(1) Die Friedhofsgebührensatzung tritt am            Wahlberechtigte zur Einsichtnahme be-               ten Stelle innerhalb der dort aufgeführ-
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.             reitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann            ten Zeit möglich.
                                                     die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebühren-        zu seiner Person im Wählerverzeichnis            4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der
satzung für den städtischen Friedhof im Orts-        eingetragenen Dateien überprüfen. So-               Wahl im gesamten Wahlkreis 69 (Land-
teil Ruhlsdorf (veröffentlicht im Amtsblatt für      fern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit           kreis Potsdam-Mittelmark)
die Stadt Teltow vom 28. Februar 2000, Nr.           oder Vollständigkeit der Daten von an-
2, Jahrgang 9), zuletzt geändert durch die           deren im Wählerverzeichnis eingetrage-           		durch Stimmabgabe in einem belie-
Satzung der Stadt Teltow zur Änderung der            nen Personen überprüfen will, hat er Tat-          bigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses
Friedhofssatzung und der Friedhofsgebüh-             sachen glaubhaft zu machen, aus denen              Wahlkreises
rensatzung für den städtischen Friedhof im           sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-
Ortsteil Ruhlsdorf (veröffentlicht im Amts-          digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben         		oder

                                                                        11
AMTLICHER TEIL                                                                           AMTLICHER TEIL
                                                               AMTSBLATT
                                                               FÜR DIE STADT TELTOW
                                                               AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021

		durch Briefwahl                                   Nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-          Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der
                                                    gene Wahlberechtigte können aus den               Hilfeleistung von der Wahl einer anderen
teilnehmen.                                         unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen           Person erlangt hat.
                                                    Gründen den Antrag auf Erteilung eines
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag               Wahlscheines noch bis zum Wahltage,               Bei der Briefwahl muss der Wähler den
                                                    15.00 Uhr, stellen.                               Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem
5.1 ein in das Wählerverzeichnis                                                                      Wahlschein so rechtzeitig an die angege-
    eingetragener Wahlberechtigter,                 Wer den Antrag für einen anderen stellt,          bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief
                                                    muss durch Vorlage einer schriftlichen            dort spätestens am Wahltage bis 18.00
5.2 Ein nicht in das Wählerverzeichnis              Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-            Uhr eingeht.
    eingetragener Wahlberechtigter,                 rechtigt ist. Ein behinderter Wahlberech-
                                                    tigter kann sich bei der Antragstellung der       Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundes-
     a) wenn er nachweist, dass er ohne sein        Hilfe einer anderen Person bedienen.              republik Deutschland ohne besondere Ver-
        Verschulden die Antragsfrist auf Auf-                                                         sendungsform ausschließlich von der Deut-
        nahme in das Wählerverzeichnis nach      6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlbe-             schen Post AG unentgeltlich befördert. Er
        § 15 Abs. 1 der Brandenburgischen           rechtigte                                         kann auch bei der auf dem Wahlbrief an-
        Kommunalwahlverordnung (bis zum                                                               gegebenen Stelle abgegeben werden.
        22.01.2022) oder die Einspruchsfrist         - einen amtlichen Stimmzettel des
        gegen das Wählerverzeichnis nach               Wahlkreises,                                   Teltow, den 25.11.2021
        § 23 Abs. 3 des Brandenburgischen
        Kommunalwahlgesetzes (bis zum                - einen amtlichen Stimmzettel-                   Stadt Teltow, Wahlbehörde,
        21.01.2022) versäumt hat,                      umschlag,                                      Marktplatz 1/3, 14513 Teltow

     b) wenn sein Recht auf Teilnahme an             - einen amtlichen, mit der Anschrift, an      gez.:
       der Wahl erst nach Ablauf der Antrags-          die der Wahlbrief zurückzusenden ist,       Thomas Schmidt
       frist nach § 15 Abs. 1 der Brandenbur-          versehenen Wahlbriefumschlag und            Bürgermeister
       gischen Kommunalwahlverordnung
       oder der Einspruchsfrist nach § 23 Abs.       - ein Merkblatt für die Briefwahl.
       3 des Brandenburgischen Kommunal-                                                            BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
       wahlgesetzes entstanden ist,                 Die Abholung von Wahlschein und Brief-
                                                    wahlunterlagen für einen anderen ist nur       Hiermit ordne ich an, die folgende Be-
     c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs-          möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-        kanntmachung gemäß § 42 BbgKWahlV im
       verfahren festgestellt worden und die        fangnahme der Unterlagen durch Vorla-          Amtsblatt für die Stadt Teltow, Ausgabe
       Feststellung erst nach Abschluss des         ge einer schriftlichen Vollmacht nach-         Nr. 09/2021, Erscheinungstermin 22.12.2021,
       Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der        gewiesen wird und die bevollmächtigte          bekannt zu machen.
       Gemeindebehörde gelangt ist.                 Person nicht mehr als vier Wahlberechtig-
                                                    te vertritt; dies hat sie der Gemeindebe-      Teltow, 25.11.2021
   Wahlscheine können von in das Wähler-            hörde vor Empfangnahme der Unterlagen
   verzeichnis eingetragenen Wahlberechtig-         schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat
   ten bis zum 04.02.2022, 18.00 Uhr, bei der       sich die bevollmächtigte Person auszuwei-      Thomas Schmidt                    - Siegel -
   Wahlbehörde während der Öffnungszei-             sen.                                           Bürgermeister
   ten mündlich, schriftlich oder elektronisch
   beantragt werden.                                Ein Wahlberechtigter, der des Lesens un-
                                                    kundig oder wegen einer Behinderung an         WAHLBEKANNTMACHUNG
   Im Falle nachweislich plötzlicher Er-            der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
   krankung, die ein Aufsuchen des Wahl-            kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe ei-        1. Am 06. Februar 2022 findet die
   raumes nicht oder nur unter nicht zumut-         ner anderen Person bedienen. Die Hilfs-
   baren Schwierigkeiten möglich macht,             person muss das 16. Lebensjahr vollendet        Wahl der Landrätin / des Landrates des
   kann der Antrag noch bis zum Wahltage,           haben. Die Hilfeleistung ist auf technische       Landkreises Potsdam-Mittelmark
   15.00 Uhr, gestellt werden.                      Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl-
                                                    berechtigten selbst getroffenen und ge-          statt. Als Termin für eine evt. Stichwahl
   Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft,       äußerten Wahlentscheidung beschränkt.            wurde der 20. Februar 2022 festgelegt.
   dass ihm der beantragte Wahlschein nicht         Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die un-
   zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage            ter missbräuchlicher Einflussnahme er-                 Die Wahl dauert jeweils von
   vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl-         folgt, die selbstbestimmte Willensbildung
   schein erteilt werden.                           oder Entscheidung des Wahlberechtigten                     8:00 bis 18:00 Uhr.
                                                    ersetzt oder verändert oder wenn ein In-
                                                    teressenkonflikt der Hilfsperson besteht.      2. Die Stadt Teltow ist in folgende
                                                    Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der         17 Wahlbezirke eingeteilt:

                                                                        12
Wahlbekanntmachung

   AMTLICHER TEIL                                                                                            AMTLICHER TEIL
   statt. Als Termin für eine evt. Stichwahl wurde der 20. Februar 2022 festgelegt.AMTSBLATT
1. Am 06. Februar 2022 findet die                                                FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                               AUSGABE 09 ˙ 22.12.2021
                                    Die Wahl dauert jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr.
                     Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark

2. Die Stadt Teltow ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:
   statt. Als Termin für eine evt. Stichwahl wurde der 20. Februar 2022 festgelegt.
      Wahlbezirk                                                                                                                  Wählende geben ihre Stimme in der Wei-
                                       Die Wahl dauertWjeweils
                                                        ahlrauvon
                                                               m 8:00 bis 18:00 Uhr.                    Barrierefreiheit
                                                                                                                                  se ab, dass sie auf dem Stimmzettel der
     0001          Oberstufenzentrum Technik, Potsdamer Straße 4, Teltow                                   barrierefrei           Bewerberin / dem Bewerber, dem sie
2. Die Stadt TeltowBürgerhaus,
     0002           ist in folgendeRitterstraße
                                     17 Wahlbezirke      eingeteilt:
                                                    10, Teltow                                             barrierefrei
     0003          Evangelisches Diakonissenhaus, Werkstatt, Lichterfelder Allee 45,                       barrierefrei           ihre Stimme geben wollen, durch An-
                   Teltow                                                                                                         kreuzen oder auf andere Weise zweifels-
     Wahlbezirk
     0004          Autohaus Kolbe, LichterfelderWAllee      ahlraum
                                                                 127, Teltow                              Bbarrierefrei
                                                                                                            arrierefreiheit
                                                                                                                                  frei kennzeichnet. Ist für die Wahl oder
     0005
     0001          Jugendtreff    Teltow,   Osdorfer     Straße   9,  Teltow
                   Oberstufenzentrum Technik, Potsdamer Straße 4, Teltow                                   barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei           Stichwahl nur ein Bewerber zugelassen,
     0006
     0002          Kita „Rappelkiste“,
                   Bürgerhaus,              Eltern-Kind-Gruppe
                                   Ritterstraße     10, Teltow „Philantinos“, A.-Wiebach-                  barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei           so üben Wählende ihr Wahlrecht in der
     0003          Str.  8, Teltow Diakonissenhaus, Werkstatt, Lichterfelder Allee 45,
                   Evangelisches                                                                           barrierefrei
     0007          Kita  „Teltower Rübchen“, Potsdamer Straße 32, Teltow                                   nicht                  Weise aus, dass sie in einem der bei den
                   Teltow
     0004          Autohaus Kolbe, Lichterfelder Allee 127, Teltow                                         barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei           Worten „Ja“ oder „Nein“ befindlichen
     0008
     0005          Hort   „Ernst v.
                   Jugendtreff      Stubenrauch",
                                  Teltow,   Osdorfer Elsterstraße       5, Teltow
                                                         Straße 9, Teltow                                  barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei           Kreise ein Kreuz einsetzt oder auf ande-
     0009
     0006          Kita
                   Kita „Teltow    Kids“, Iserstraße
                         „Rappelkiste“,                   4, Teltow„Philantinos“, A.-Wiebach-
                                            Eltern-Kind-Gruppe                                             barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei           re Weise ihren Willen zweifelsfrei kennt-
     0010          Hort
                   Str. 8,Mühlendorf,
                            Teltow        Toronto-Straße 1, Teltow                                         barrierefrei
     0011          Grundschule     „Anne    Frank“Potsdamer
                                                      I, John-Schehr-Straße      18, Teltow                barrierefrei           lich machen.
     0007          Kita  „Teltower    Rübchen“,                     Straße 32, Teltow                      nicht
     0012          Grundschule „Anne Frank“ II, John-Schehr-Straße 18, Teltow                              barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei
     0013
     0008          Seniorenzentrum        Bethesda, WI-LaCantina,
                   Hort „Ernst v. Stubenrauch",         Elsterstraße 5,Mahlower
                                                                           Teltow Straße 148,              barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei           Der Stimmzettel muss vom Wählenden in
     0009          Teltow
                   Kita „Teltow Kids“, Iserstraße 4, Teltow                                                barrierefrei           einer Wahlkabine des Wahlraumes oder
     0014
     0010          Mehrgenerationenhaus
                   Hort Mühlendorf, Toronto-Straße„Philantow“,       Mahlower Straße 139, Teltow
                                                              1, Teltow                                    barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei
     0015          Kita „Sonnenblume“         I, Carl-Orff-Straße     30, Teltow18, Teltow                 barrierefrei           in einem besonderen Nebenraum ge-
     0011          Grundschule     „Anne Frank“       I, John-Schehr-Straße                                barrierefrei
     0016          Kita  „Sonnenblume“        II, Carl-Orff-Straße     30, Teltow18, Teltow                barrierefrei           kennzeichnet und in der Weise gefaltet
     0012          Grundschule     „Anne Frank“       II, John-Schehr-Straße                               barrierefrei
     0017
     0013          Hort   „Am Röthepfuhl“
                   Seniorenzentrum               Ruhlsdorf,
                                          Bethesda,           Güterfelder
                                                        WI-LaCantina,        Straße 36,
                                                                          Mahlower       Teltow
                                                                                      Straße 148,OT        barrierefrei
                                                                                                           barrierefrei           werden, dass seine Stimmabgabe nicht
                   Ruhlsdorf
                   Teltow                                                                                                         erkennbar ist. In der Wahlkabine darf
     0014          Mehrgenerationenhaus „Philantow“, Mahlower Straße 139, Teltow                           barrierefrei           nicht fotografiert oder gefilmt werden.
   In0015
      den Wahlbenachrichtigungen,
                   Kita „Sonnenblume“    die den    Wahlberechtigten
                                              I, Carl-Orff-Straße     30,bis zum 16.01.2022 übersandt barrierefrei
                                                                          Teltow                           werden, sind der
   In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 16.01.2022 übersandt
   Wahlbezirk
     0016      und Kita
                   der Wahlraum    angegeben,
                         „Sonnenblume“            in dem der Wahlberechtigte
                                              II, Carl-Orff-Straße              zu wählen hat.
                                                                       30, Teltow                          barrierefrei
   werden,
     0017     sindHort
                    der „AmWahlbezirk
                                Röthepfuhl“und Ruhlsdorf,
                                                 der Wahlraum          angegeben,
                                                              Güterfelder             in dem
                                                                             Straße 36,  Teltowder  Wahlberechtigte zu         4. Die Wahlhandlung sowie die im An-
   Die Stadt Teltow    hat weiterhin   vier Briefwahlbezirke     gebildet. Briefwahlvorstände  derOTStadt barrierefrei
                                                                                                           Teltow treten zur
   wählen hat. Ruhlsdorf                                                                                                          schluss an die Wahlhandlung erfolgende
   Ermittlung des Briefwahlergebnisses jeweils am Wahltag um 15:00 Uhr in folgenden Räumlichkeiten zusammen:
                                                                                                                                  Ermittlung und Feststellung des Wahler-
    In
    Dieden  Wahlbenachrichtigungen,
         Stadt  Teltow hat weiterhindie vier
                                        den Wahlberechtigten
                                             Briefwahlbezirkebis gebildet.
                                                                  zum 16.01.2022   übersandt werden,
                                                                           Briefwahlvorstände      dersind der
                                                                                                        Stadt                     gebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
             Bund
    Wahlbezirk riefw ahWahlraum
                   der lbezirk angegeben, in dem der Wahlberechtigte
                                                       Auszählungsrazuum
                                                                       wählen hat.           Barrierefreiheit
    Teltow treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses jeweils am Wahltag um 15:00 Uhr in                                      Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
    Die Stadt Teltow
    folgenden            hat weiterhin zusammen:
                   Räumlichkeiten      vier Briefwahlbezirke gebildet. Briefwahlvorstände der Stadt barrierefrei
                                                                                                     Teltow treten zur            Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts
    Ermittlung desI (für
                     Briefwahlergebnisses    Stadtverwaltung
                                           jeweils am Wahltag umTeltow,  Beratungsraum
                                                                 15:00 Uhr  in folgenden Räumlichkeiten zusammen:
                          WBZ:                                                                                                    möglich ist.
                                             Dachgeschoss
        0002, 0003, 0004, 0008)
                                             Marktplatz 2, 14513 Teltow
               Briefwahlbezirk                                Auszählungsraum                         Barrierefreiheit            5. Wählende, die einen Wahlschein
                                                                                                     barrierefrei
                 II (für WBZ                 Stadtverwaltung Teltow, Raum Nr. 1.24,
        0005, 0006, 0007, 0017)              Marktplatz  1-3, 14513    Teltow                        barrierefrei                    haben, können an der Wahl im
                                             Stadtverwaltung    Teltow,  Beratungsraum
                 I (für WBZ:                                                                                                         Wahlgebiet, in dem der Wahlschein
                                             Dachgeschoss                                            nicht
        0002, 0003,
                 III (für0004,
                           WBZ 0008)         Bürgerhaus,
                                             Marktplatz 2,Obergeschoss
                                                            14513 Teltow(Jugendkunstschule) barrierefrei                             ausgestellt ist,
        0010, 0011, 0012, 0013)              Ritterstraße 10, 14513 Teltow
                                                                                                     barrierefrei
                 IIIV(für WBZ
                      (für WBZ               Stadtverwaltung Teltow, Raum Nr. 1.24,                  barrierefrei                 a) durch Stimmabgabe in einem
        0005,   0006,    0007,  0017)        Stadtverwaltung    Teltow,
                                             Marktplatz 1-3, 14513 TeltowRaum    2.22,
             0001,    0009,  0014,                                                                                                   beliebigen Wahlbezirk des Wahl-
                                                                                                     nicht                           gebietes oder
                 III (für WBZ                Bürgerhaus, Obergeschoss (Jugendkunstschule)
                                                                                                     barrierefrei
        0010, 0011, 0012, 0013)              Ritterstraße 10, 14513 Teltow
                                                                                                         barrierefrei             b) durch Briefwahl
                 IV (für WBZ                 Stadtverwaltung Teltow, Raum 2.22,
              0001, 0009, 0014,
                                                                                                                                  teilnehmen.
    Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und die Auszählung der Stimmen der Briefwahl
    erfolgen ab 18:00 Uhr.                                                                                                        Wer durch Briefwahl wählen will, muss
                                                                                                                                  sich von der Gemeindebehörde einen
                                                                                                                                  amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
    3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem                           dieses im Fall einer Stichwahl erneut dem                  Stimmzettelumschlag sowie einen amt-
       Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in                             Wahlvorstand vorzulegen ist.                               lichen Wahlbriefumschlag beschaffen
       dessen Wählerverzeichnis er eingetra-                                                                                      und seinen Wahlbrief mit dem Stimm-
       gen ist.                                                        Gewählt wird mit amtlich hergestellten                     zettel (im verschlossenen Stimmzette-
                                                                       Stimmzetteln. Jeder Wählende erhält bei                    lumschlag) und dem unterschriebenen
         Die Wählenden haben die Wahlbenach-                           Betreten des Wahlraumes einen Stimm-                       Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
         richtigung und ihren Personalausweis                          zettel ausgehändigt. Dieser enthält die                    Wahlbriefumschlag angegebenen Stel-
         oder Reisepass zur Wahl mitzubringen-                         im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvor-                        le zuleiten, dass er dort spätestens am
         und sich auf Verlangen des Wahlvor-                           schläge.                                                   Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der
         stands auszuweisen. Das Wahlbenach-                                                                                      Wahlbrief kann auch bei der angegebe-
         richtigungsschreiben wird nach Prüfung                        Jeder Wählende hat eine Stimme.                            nen Stelle abgegeben werden.
         der Wahlberechtigung dem Wähler zu-
         rückgegeben, mit dem Hinweis, dass

                                                                                             13
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