Amtsblatt für die Stadt Spremberg
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Amtsblatt 25. Jahrgang Spremberg, 4. August 2017 Nummer 10 für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Spremberger Heimatfest vom 11. bis 13. August 2017 Das gesamte Programm des Heimatfestes finden Sie unter der Rubrik „Was - Wann - Wo“ ab Seite 29 oder im Internet unter www.spremberger-heimatfest.de
2 | Spremberg Nr. 10/2017 Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger, wenn ich morgens in die Landesgartenschau tatsächlich ausrichten dür- das Rathaus fahre, fen. Warum? Es wird viel darüber diskutiert, dass wir ist es ganz deutlich unsere Innenstadt stärken wollen, dass der Geor- zu merken: die Ferien genberg mit unserem Stadtpark wieder zu einer haben angefangen! Oase gestaltet wird und dass wir insgesamt mehr Wir wohnen direkt ne- Besucher in unserer Stadt begrüßen wollen. An ers- ben der Kollerberg- ter Stelle steht für mich aber, dass wir hier für uns, schule. Keine Kinder, für die Spremberger noch bessere innerstädtische die schon früh in die Erholungsangebote schaffen wollen. Wir sind schon Schule eilen, keine El- jetzt eine grüne Stadt. Mit den Fördermitteln einer tern, die ihre Kinder Landesgartenschau kann es gelingen, hier einen mit dem Auto eilig vor entscheidenden Schritt voranzukommen. Es steht Beginn der Arbeit zur Schule fahren und auch kein aber auch fest, dass wir nur begrenzte Haushalts- Schulbus. Jedes Mal, wenn die Ferien beginnen, mittel zur Verfügung haben und daher ganz klare merkt man es, ohne Kinder ist es ganz schön öde! Prioritäten setzen müssen. Investitionen in die Zu- Gute Bedingungen für Kinder und Jugendliche wur- kunft haben dabei Vorrang. Wir werden sehen, wie den auch in der letzten Stadtverordnetenversamm- uns das Land bei unserer Bewerbung unterstützt, lung vor der Sommerpause beraten. Diesmal ging gerade auch im Hinblick auf den Strukturwandel in es um die Erweiterung der Hortkapazitäten für die der Region. Werden wir durch die Landesgarten- Kollerbergschule. Genau die Schule also, neben schau die Möglichkeit erhalten, viele weiche Stand- der wir wohnen. Vielleicht haben Sie die Stadtver- ortfaktoren aufzuwerten? So oder so, diese Arbeit ordnetenversammlung im Stadtkanal angeschaut. wird nicht vergeblich sein! Nicht nur der Hort war Thema. In unseren Ortsteilen Ein gutes Beispiel dafür ist die Nominierung von Graustein und Wadelsdorf müssen die Kitas saniert Spremberg für den „Deutschen Nachhaltigkeits- werden. Der Erweiterungsbau für unsere BOS in der preis“! Wir haben all das, was wir in Spremberg an Wirthstraße ist fraktionsübergreifend als wichtig und Zukunftsplänen erarbeitet haben, unter dem Maß- notwendig eingestuft worden. Auch die Kita „Grün- stab einer erfolgreichen Bewerbung zusammenge- schnäbel“ ist nicht vergessen und die Sanierung der tragen und miteinander verknüpft. Und siehe da: Kita „Bummi“ in Trattendorf läuft planmäßig. Ist das wir wurden nominiert! Nun bereiten wir uns auf ein nicht toll? Wir konzentrieren unsere Investitionen auf ausführliches Interview dazu vor und sind gespannt, den Bereich Kinder und Jugendliche. Wir schließen wie wir im Dezember von der Jury bewertet werden. keine Schulen sondern wir erweitern die Hortkapa- Als nächstes Ereignis steht aber erst einmal unser zitäten und wir wollen in unserer weiterführenden Heimatfest an. Ich bedanke mich schon heute beim Schule noch bessere Lernbedingungen schaffen, Organisationsteam für die Vorbereitung dieses um ein gutes Angebot auch für Schüler aus anderen Höhepunktes! Viele Ehrenamtliche, aber natürlich Kommunen zu machen. auch ganz viele Verwaltungsmitarbeiter bereiten Ebenso werden wir gemeinsam mit dem Land- dieses Fest vor. Ich bin mir sicher, für jeden Besu- kreis und den Trägern der Jugendeinrichtungen cher wird etwas geboten. In diesem Jahr haben wir in Spremberg die Betreuung durch Schul- und Ju- auch Vertreter unserer Partnerstädte eingeladen gendsozialarbeiter weiter verbessern. und wir sind gespannt, wie unseren internationalen In der letzten Stadtverordnetenversammlung habe Gästen unser Fest gefällt. ich auch über tolle Erfolge unserer Sportvereine be- Zum Schluss meines heutigen Artikels möchte ich richtet, dort wird eine hervorragende Jugendarbeit mich noch bei Herrn Thun bedanken. Er hat den geleistet. Tag mit der Bürgermeisterin gewonnen und mich Zur guten Betreuung unserer Kinder gehört auch bei meiner Arbeit begleitet. Aber es war auch für ein abwechslungsreiches Ferienprogramm. Für im- mich ein Gewinn. Es ist immer wieder interessant merhin 6 Wochen bereiten die Hortnerinnen und ihre für mich, die Meinung der Bürger zu aktuellen The- freiwilligen Helfer viele Themen kindgerecht auf. Be- men zu erfahren. Da gibt es durchaus Unterschie- sonders gefreut habe ich mich, dass gerade auch de in der Bewertung und auch manchen Hinweis die Geschichte der Stadt Spremberg eine große für die Arbeit der Verwaltung. Das werde ich im Rolle spielt. Die Hortkinder der Heidegrundschule nächsten Jahr auf alle Fälle wiederholen. haben z. B. das Sonntagsche Haus besichtigt, ein Zum Abschluss möchte ich Sie dazu aufrufen: be- Kleinod unserer Stadt. suchen Sie die vielen Veranstaltungen in unserer Sicher haben Sie über die Medien verfolgt, dass Stadt, auch außerhalb des Heimatfestes! Spremberg die Chance erhält, sich um die Ausrich- Wir sehen uns! tung der Landesgartenschau 2022 zu bewerben. Ich befürworte das und werde darum kämpfen, dass wir Ihre Bürgermeisterin Christine Herntier
Nr. 10/2017 Spremberg | 3 In dieser Ausgabe lesen Sie A) Amtliche Bekanntmachungen - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 19.07.2017 Seite 3 - Hauptsatzung der Stadt Spremberg Seite 5 - 1. Änderungssatzung zur Archivsatzung der Stadt Spremberg Seite 13 - Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Spremberg vom 19.07.2017 Seite 13 - 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Stadt Spremberg für das Haushaltsjahr 2017 Seite 14 - Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Seite 16 - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 85 „Gewerbegebiet ehemals Kraftwerk Tratten- dorf“ Seite 17 - Abstimmungsbekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisre- form stoppen“ Seite 18 - Wótgłosowaƒskego wózjawjenja Seite 19 - Beschlüsse des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe Seite 23 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen Seite 23 IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen sowie Mitteilungen und Informationen: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 37,10 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. An- schrift bezogen werden. Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 2,65 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) oder als PDF für 1,65 Euro pro Ausgabe oder zum Jahresabopreis von 23,10 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten) bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 19.07.2017 Gegenstand G/VI/17/0025 Das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ im Geltungs- Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hornow“ - 1. Än- bereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Eigenheimstandort derung - Aufstellungsbeschluss Sportplatzstraße“ (Auszug: Anlage 1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg be- wird von der Festsetzung: schließt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hornow“ einer Dachneigung von 38 – 45° nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Hornow-Vorwerk wie folgt befreit: gemäß Anlage zu ändern. Errichtung des Eigenheimes mit einem 25° geneigten Sattel- dach Gegenstand G/VI/17/0126 Bebauungsplan Nr. 85 „Gewerbegebiet ehemals Kraftwerk Gegenstand G/VI/17/0227 Trattendorf“ - Billigungs- und Offenlagebeschluss Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Gewerbegebiet Nr. 41 “Eigenheimstandort Wiesenweg“ - Zum Schulgra- ehemals Kraftwerk Trattendorf“ mit der Begründung wird in der ben 2 vorliegenden Fassung gebilligt. Das Vorhaben „Errichtung einer Terrassenüberdachung“ im Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sind Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Eigenheims- nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen tandort Wiesenweg“ (Auszug: Anlage 1) und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Ausle- wird von der Festsetzung: gung zu benachrichtigen. Eine Umweltprüfung wurde durchge- Die Dächer der Hauptgebäude sind als Satteldächer, Krüppel- führt, der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begrün- walmdächer oder Walmdächer mit einer Neigung von 30 – 45° dung. auszubilden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Offenlage ortsüblich wie folgt befreit: bekannt zu machen. Errichtung der Terrassenüberdachung mit einem 19° geneigten Pultdach Gegenstand G/VI/17/0224 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gegenstand G/VI/17/0233 Nr. 38 “Eigenheimstandort Sportplatzstraße“ - Sportplatz- Bebauungsplan Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer straße 14 Weg/Schlesische Straße“ - Aufstellungsbeschluss
4 | Spremberg Nr. 10/2017 Für das Gebiet „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/Schlesi- rechtlichen Vorgaben ergebende Änderungen und Ergänzun- sche Straße“ in der Gemarkung Spremberg, Flur 25, Flurstücke gen zu dem Vertrag handelt oder die Änderungen sich nicht 197 tw., 331/1; 332/1; 333/1; 333/2 und 334/1 wird ein Bebau- nachteilig für die Stadt Spremberg auswirken. ungsplan Nr. 103 (Anlage 1) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgK- Gegenstand G/VI/17/0263 Verf) aufgestellt. Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Wegeleitsys- Planungsziel: tems in der Stadt Spremberg mit dem Ziel der touristi- • Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß schen Aufwertung § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) In der Stadt Spremberg wird zur touristischen Aufwertung ein • Errichtung von Einfamilienhäusern Wegeleitsystem installiert. Die Realisierung der Maßnahme Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich generiert werden können. Ein aufzubringender Eigenmittelan- bekannt zu machen. teil ist im Haushalt der Stadt Spremberg zunächst für die Jahre 2018 bis 2020 mit jährlich 23.800,- € zu planen. Gegenstand G/VI/17/0234 Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Gegenstand G/VI/17/0268 Stadt Spremberg - 8. Änderung Teilnahme der Stadt Spremberg am begrenzten Wettbewerb Der am 25.03.2015 von der Stadtverordnetenversammlung der zur Vergabe der 7. Brandenburger Landesgartenschau 2022 Stadt Spremberg beschlossene und am 12.06.2015 wirksam Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg be- gewordene Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg soll in schließt, dass die Stadt Spremberg am begrenzten Wettbe- Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu- werb zur Vergabe der 7. Brandenburger Landesgartenschau nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) geändert werden: 2022 teilnimmt. 1. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 103 „Eigenheimge- Das mit Beschluss G/VI/14/0186 der Stadtverordnetenver- biet Neudorfer Weg/Schlesische Straße“, dessen Aufstel- sammlung vom 10.12.2014 für die Bewerbung zur Durchführung lung beschlossen ist, ist im geltenden Flächennutzungs- der LAGA 2019 gegründete Kompetenz-Team nimmt seine Ar- plan als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche beit wieder auf. dargestellt (Anlage 1) Die Bewerbungsunterlagen, die der Bewerbung zur 6. Landes- Planungsziel: Ausweisung als Wohnbaufläche gartenschau 2019 zugrunde lagen, sind zu überarbeiten und 2. Anpassungen des Flächennutzungsplanes an sonstige zu qualifizieren. Die überarbeitete Bewerbung ist der Stadtver- vorhandene örtliche Gegebenheiten ordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 27.09.2017 zur Be- Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. schlussfassung vorzulegen. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich Die mit der ursprünglichen Erstellung der Bewerbungsunterla- bekannt zu machen. gen beauftragte Bietergemeinschaft wird für die Überarbeitung der Bewerbung beauftragt. Gegenstand G/VI/17/0235 1. Änderungssatzung der Archivsatzung der Stadt Spremberg Gegenstand G/VI/17/0269 1. Änderungssatzung der Archivsatzung der Stadt Spremberg Personelle Veränderung bei der Besetzung der sachkun- digen Einwohner im Ausschuss BKSS - Fraktion Die Linke Gegenstand G/VI/17/0236 Frau Anne Fritsch scheidet als sachkundige Einwohnerin aus Benutzungsordnung des Archivs der Stadt Spremberg dem Ausschuss BKSS aus. Benutzungsordnung des Archivs der Stadt Spremberg Als neuer sachkundiger Einwohner im Ausschuss BKSS wird Herr Sebastian Schulz benannt. Gegenstand G/VI/17/0240 Gegenstand G/VI/17/0270 Erweiterung der Hortkapazität für die Grundschule Koller- Personelle Veränderung in der Vergabekommission - Frak- berg - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung tion SPD Unter Beachtung der sparsamen Verwendung der finanziellen Herr Göran Richter scheidet als Mitglied aus der Vergabekom- Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz sind im Rah- mission aus. men einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mehrere, mögliche Als neues Mitglied in der Vergabekommission wird Herr Dirk Varianten geprüft worden. Süßmilch benannt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Planung und bauliche Umsetzung der in der Variantenstudie herausgearbei- Gegenstand G/VI/17/0271 teten, wirtschaftlichsten Variante: Personelle Veränderung bei der Besetzung der sachkundi- 3a – Anbau neben der Aula. gen Einwohner im ABOS - Fraktion CDU Die Aufgabenstellung wird dementsprechend von 40 Plätze auf Herr Ronald Fratzscher scheidet als sachkundiger Einwohner 58 Plätze und einer Miniküche erweitert. aus dem ABOS aus. Als neuer sachkundiger Einwohner im ABOS wird Herr Steffen Gegenstand G/VI/17/0243 Troska benannt. Ermächtigung der Bürgermeisterin zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Christine Herntier Spremberg und dem Landkreis Spree-Neiße über die Zu- Bürgermeisterin sammenarbeit zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaß- nahmen von überregionalen Radfernwegen im Landkreis Spree-Neiße Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, auf der Grundlage des bei- gefügten Vertragsentwurfs mit dem Landkreis Spree-Neiße eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen über die Zusam- menarbeit zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von überregionalen Radfernwegen im Landkreis Spree-Neiße. Änderungen am Vertragsentwurf können als Vorgang der lau- fenden Verwaltung vorgenommen werden, sofern es sich um in ihrer Auswirkung unwesentliche bzw. sich aus bindenden
Nr. 10/2017 Spremberg | 5 Hinweis zur nachfolgenden Bekanntmachung der Jeder Einwohner ist berechtigt, höchstens drei Fragen/ Vor- Hauptsatzung der Stadt Spremberg: schläge/ Anregungen vorzubringen. Die Wortmeldungen dür- fen drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage nicht in Die am 31.05.2017 in der Stadtverordnetenversammlung der der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Stadt Spremberg beschlossene und im Amtsblatt für die Stadt Antwort zugelassen. Eine Aussprache findet nicht statt. Spremberg Nr. 9 vom 15.07.2017 veröffentlichte Hauptsatzung (3) Wichtige Angelegenheiten der Stadt Spremberg sollen in einer der Stadt Spremberg wird anliegend erneut veröffentlicht. Er- Einwohnerversammlung mit den betroffenen Einwohnern erörtert forderlich ist dies aufgrund redaktioneller Veröffentlichungsfeh- werden. Die Einwohnerversammlung kann für das Gebiet oder ler in der Anlage 3 der Satzung, die mit nachfolgender Bekannt- Teile des Gebietes der Stadt Spremberg durchgeführt werden. Die machung behoben werden. Bürgermeisterin beruft unter Angabe der Tagesordnung und ggf. des Gebietes, auf das die Einwohnerversammlung begrenzt wird, Hauptsatzung der Stadt Spremberg die Einwohnerversammlung ein. Die Bürgermeisterin oder eine von ihr beauftragte Person leitet die Einwohnerversammlung. Alle Per- §1 sonen, die in der Stadt Spremberg bzw. in einem Teil des Gebie- Name der Gemeinde tes der Stadt Spremberg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt haben, verfügen in der Einwohnerversammlung (1) Die Gemeinde führt den Namen “Spremberg”, im sorbischen über Rederecht. Über die Einwohnerversammlung ist eine Nieder- „Grodk“ genannt. Sie trägt den Namenszusatz „Perle der Lausitz“. schrift zu fertigen und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen. Sie ist (2) Sie hat die Rechtsstellung einer kreisangehörigen amtsfrei- der Bürgermeisterin und der Stadtverordnetenversammlung zuzu- en Stadt. leiten. Die Einwohnerschaft kann beantragen, dass eine Einwoh- §2 nerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich Wappen, Flagge und Dienstsiegel eingereicht werden und die zu erörternde Gemeindeangelegen- heit bezeichnen. Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, (1) Die Stadt Spremberg führt ein Wappen, eine Flagge und ein die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand Dienstsiegel. einer Einwohnerversammlung waren. Antragsberechtigt sind alle (2) Das Wappen der Stadt Spremberg zeigt in Silber auf grünem Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag Dreiberg zwei rote, gemauerte Zinnentürme mit zwei schwarzen muss von mindestens fünf v. H. der Einwohner der Stadt Sprem- Fenstern; dazwischen schräg gestellt ein roter Dreieckschild, be- berg oder der Einwohner im Teil des Gebietes der Stadt Sprem- legt mit einem goldbewehrten, -gezungten und -gekrönten dop- berg (Ortsteil) unterzeichnet sein. pelt geschwänzten silbernen Löwen, darauf ein goldener Helm mit (4) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bun- schwarzem Flug, bestreut mit gestürzten goldenen Lindenblättern. desrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, blei- (3) Die Flagge der Stadt Spremberg ist dreistreifig Rot-Weiß- ben unberührt. Grün mit dem den Mittelstreifen überdeckenden Stadtwappen. (5) Im Rahmen des § 36 BbgKVerf hat jeder das Recht, Be- (4) Die Dienstsiegel der Stadt Spremberg haben einen Durch- schlussvorlagen zu den in öffentlichen Sitzungen der Stadtver- messer von 13 mm, 20 mm und 35 mm. Im Dienstsiegel wird ordnetenversammlung zu behandelnden Tagesordnungspunk- das Stadtwappen geführt. Die Umschrift enthält in Kapitalschrift ten einzusehen. Das Recht kann er auf der Internetseite der (lateinische Großbuchstaben) den Namen der Stadt und den Na- Stadtverwaltung Spremberg www.stadt-spremberg.de oder men des Landkreises, in welchem sich das Stadtgebiet befindet. bis zum Beginn der öffentlichen Sitzung im Rathaus, Am Markt (5) Die Führung des Dienstsiegels ist der Bürgermeisterin vor- 1, während der öffentlichen Sprechzeiten wahrnehmen. behalten. Sie kann weitere Beschäftigte mit der Führung des (6) Für die Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von Dienstsiegels beauftragen. In diesem Fall werden die Dienst- § 15 BbgKVerf wird die Möglichkeit der Briefabstimmung aus- siegel fortlaufend mit arabischen Ziffern nummeriert. geschlossen. (6) Das Stadtwappen, die Flagge und das Dienstsiegel sind in §5 Anlage 1 zu dieser Satzung bildlich dargestellt. Gleichberechtigung von Frau und Mann §3 (1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Stadtverordne- Abgrenzung des Stadtgebietes tenversammlung auf Vorschlag der Bürgermeisterin durch Ab- Die räumliche Abgrenzung des Stadtgebietes und der Stadttei- stimmung zu benennen. le ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Karte, die Be- (2) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, standteil dieser Hauptsatzung ist. zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkung auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. §4 (3) Weicht ihre Auffassung von der der Bürgermeisterin ab, so hat Förmliche Einwohnerbeteiligung, sie das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder Einsicht in Beschlussvorlagen an den Hauptausschuss zu wenden. Die Gleichstellungsbeauf- tragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an die Vorsitzende (1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgKVerf), Bürgerbe- der Stadtverordnetenversammlung oder des Hauptausschusses gehren und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgKVerf) beteiligt die wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Stadt Spremberg ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Ge- Die Vorsitzende unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung meindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: oder den Hauptausschuss hierüber. Der Gleichstellungsbeauf- 1. Einwohnerfragestunden in den Sitzungen der Stadtverord- tragten ist Gelegenheit zu geben, den abweichenden Stand- netenversammlung punkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen. 2. Einwohnerversammlungen. (2) In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung §6 sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohn- Jugendbeirat sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berech- (1) Die Stadt Spremberg richtet zur besonderen Vertretung der Grup- tigt, kurze sachliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser pe der Kinder und Jugendlichen in der Stadt einen Beirat ein. Der Sitzung oder anderer Gemeindeangelegenheiten an die Vorsit- Beirat führt die Bezeichnung „Jugendbeirat der Stadt Spremberg“. zende der Stadtverordnetenversammlung oder die Bürgermeis- (2) Dem Beirat gehören 9 Mitglieder an. Weiterhin werden bis zu terin mündlich zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu 9 Stellvertreter bestimmt, die die Mitglieder im Verhinderungs- unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestun- fall vertreten. Mitglieder des Jugendbeirates können Personen de soll 30 Minuten nicht überschreiten. Die Reihenfolge der bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sein. Sie sind ehrenamtlich Redner bei Wortmeldung bestimmt die Vorsitzende. (§ 20 BbgKVerf) tätig. Von in der Stadt Spremberg ansässigen
6 | Spremberg Nr. 10/2017 Vereinen, Verbänden, Parteien, Kirchengemeinden, Einrichtun- (4) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und für den gen, Schulen und anderen eine anerkannte spezifische Kinder- Fall der Verhinderung einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vor- und Jugendarbeit leistenden Trägern (z.B. Jugendclubs) kann sitzende vertritt den Beirat gegenüber den Organen der Gemeinde. der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung jeweils eine (5) Im Übrigen regelt der Beirat seine Angelegenheiten in eige- Person als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Jugend- ner Verantwortung. beirates vorgeschlagen werden. Die Vorschlagsliste kann im §8 Jugendbeirat beraten und mit seiner Empfehlung an die Vorsit- Mitteilungspflicht zende der Stadtverordnetenversammlung gereicht werden. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt dann auf der Grundlage (1) Die Stadtverordneten, Mitglieder der Ortsbeiräte und sach- dieser Vorschlagsliste gemäß § 41 BbgKVerf für die Dauer der kundigen Einwohner teilen der Vorsitzenden der Stadtver- Kommunalwahlperiode die Mitglieder des Jugendbeirates und ordnetenversammlung innerhalb von vier Wochen nach der für den Verhinderungsfall deren Stellvertreter. Bis zum Zusam- konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mentreten des neuen Jugendbeirates bleibt der bisherige Ju- beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach gendbeirat tätig. Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie an- (3) Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und dere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Kinder und Jugendli- für die Ausübung ihres Mandates von Bedeutung sein kann. chen in der Stadt Spremberg haben, gegenüber der Stadtver- Die Auskunftspflicht erstreckt sich: ordnetenversammlung Stellung zu nehmen. Dieses Recht steht a. bei unselbständiger Tätigkeit auf die Angabe des Arbeit- ihm auch in den Ausschüssen Bauen, Ordnung und Sicherheit gebers bzw. Dienstherren und die Art der Beschäftigung und Bildung, Kultur, Sport und Soziales, sowie im Hauptaus- oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der schuss zu. Der Beiratsvorsitzenden oder einen von ihr benannten Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben. Mitglied werden hierzu die Tagesordnung, das Protokoll und die b. bei selbständiger Tätigkeit auf die Art des Gewerbes mit Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzung dieser Ausschüsse, Angabe der Firma. des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung c. auf vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied zugesandt, sofern selbiger nicht Mitglied der Stadtverordneten- eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sons- versammlung oder des jeweiligen Ausschusses ist. tigen Organs oder Beirates einer Gesellschaft, Genossen- (4) Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende und für den schaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Un- Fall der Verhinderung einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vor- ternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung und Anstalt sitzende vertritt den Beirat gegenüber den Organen der Gemeinde. des öffentlichen Rechts. (5) Im Übrigen regelt der Beirat seine Angelegenheiten in eige- d. auf entgeltliche Tätigkeiten für Beratung, Vertretung frem- ner Verantwortung. der Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese Tä- tigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen. §7 Der ausgeübte Beruf sowie die vorbenannten vergüteten oder Seniorenbeirat ehrenamtlichen Tätigkeiten werden auf der Internetseite der (1) Die Stadt Spremberg richtet zur besonderen Vertretung der Stadtverwaltung Spremberg www.stadt-spremberg.de Rubrik Gruppe der Senioren in der Stadt einen Beirat ein. Der Beirat Ratsinfosystem bekannt gemacht. führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Stadt Spremberg“. Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist der (2) Dem Beirat gehören 9 Mitglieder an. Weiterhin werden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von bis zu 9 Stellvertreter bestimmt, die die Mitglieder im Ver- zwei Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. hinderungsfall vertreten. Mitglieder des Seniorenbeirates §9 können Personen sein, die das 60. Lebensjahr vollendet ha- ben. Sie sind ehrenamtlich (§ 20 BbgKVerf) tätig. Von in der Öffentlichkeit der Sitzung Stadt Spremberg ansässigen Vereinen, Verbänden, Partei- Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer en, Kirchengemeinden, Einrichtungen und anderen eine an- Ausschüsse sind öffentlich. erkannte spezifische Seniorenarbeit leistenden Trägern kann Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Be- der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung jeweils lange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Ein- eine Person als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des zelner es erfordern. Seniorenbeirates vorgeschlagen werden. Die Vorschlagslis- Die Öffentlichkeit kann danach insbesondere bei der Behand- te kann im Seniorenbeirat beraten und mit seiner Empfeh- lung folgender Angelegenheiten auszuschließen sein: lung an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten in Bezug auf ein- gereicht werden. Die Stadtverordnetenversammlung bestellt zelne Bedienstete der Stadtverwaltung, dann auf der Grundlage dieser Vorschlagsliste gemäß § 41 2. Grundstücksangelegenheiten, BbgKVerf für die Dauer der Kommunalwahlperiode die Mit- 3. Abgaben und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, glieder des Seniorenbeirates und für den Verhinderungsfall 4. Vergaben, deren Stellvertreter. Bis zum Zusammentreten des neuen Se- 5. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, niorenbeirates bleibt der bisherige Seniorenbeirat tätig. 6. Prozessangelegenheiten. (3) Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist im Einzelfall vom Einrei- Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren in der Stadt cher/Antragssteller zu prüfen und zu begründen. Spremberg haben, gegenüber der Stadtverordnetenver- sammlung Stellung zu nehmen. Dieses Recht steht ihm auch § 10 in den Ausschüssen Bauen, Ordnung und Sicherheit und Bil- Bildung von Ortsteilen dung, Kultur, Sport und Soziales, sowie im Hauptausschuss (1) Im Gebiet der Stadt Spremberg können Ortsteile gebildet zu. Dem Beiratsvorsitzenden oder einem von ihm benann- werden, wenn ausreichend große, räumlich getrennte, bewohn- ten Mitglied werden hierzu die Tagesordnung, das Protokoll te Stadtteile vorhanden sind. und die Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzung dieser (2) Wenn die Anforderungen des Absatz 1 erfüllt sind, werden in Ausschüsse, des Hauptausschusses und der Stadtverordne- der Stadt Spremberg insbesondere Ortsteile in der Form gebil- tenversammlung zugesandt, sofern selbiger nicht Mitglied der det, dass Stadtteile, die als ehemals selbständige Gemeinden Stadtverordnetenversammlung oder des jeweiligen Ausschus- ab dem 01.01.1946 in die Stadt eingegliedert (eingemeindet) ses ist. Die Bürgermeisterin benennt dem Beirat einen ständi- wurden bzw. werden, zu Ortsteilen bestimmt werden, sofern gen Ansprechpartner aus der Verwaltung, der auf Anforderung der jeweilige Eingliederungsvertrag (Gebietsänderungsvertrag) an den Sitzungen des Beirates teilnimmt. eine solche Vereinbarung enthält.
Nr. 10/2017 Spremberg | 7 Stadtteile, die als ehemals selbständige Gemeinden ab dem (6) Unbeschadet dessen gelten die Regelungen aus den Ein- 01.01.1946 in die Stadt eingegliedert wurden, können zu Orts- gliederungsverträgen im Rahmen ihrer Wirksamkeit weiter. teilen bestimmt werden, wenn ein Einwohnerantrag von min- (7) § 9 gilt entsprechend. destens fünfundzwanzig von Hundert der im betreffenden Ortsteil gemeldeten Einwohner, die das sechzehnte Lebensjahr § 12 vollendet haben, unterzeichnet worden ist und das Begehren zur Wahlverfahren für die Ortsbeiräte im Rahmen Bildung eines Ortsteiles sowie die Begründung dafür enthält. einer Bürgerversammlung § 11 (1) Die Bürgerversammlung besteht aus den nach § 86 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in dem Orts- Ortsteile teil wahlberechtigten Personen. (1) In der Stadt Spremberg bestehen folgende Ortsteile: (2) Die Einberufung der Bürgerversammlung zur Wahl des Orts- a) Cantdorf beirates erfolgt mit einer Frist von 10 Kalendertagen vor dem Ver- b) Graustein sammlungstag durch öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort c) Groß Luja und Tagesordnung durch die Bürgermeisterin durch Aushang im d) Haidemühl Ortsteil gem. § 23 Abs. 7 und durch Veröffentlichung im Amtsblatt e) Hornow gem. § 23 Abs. 4. Die Einberufung ist mit der Aufforderung zur f) Lieskau Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirates g) Schönheide sowie Hinweisen über die Vorschlagsberechtigung, die Wählbar- h) Schwarze Pumpe keit, das Wahlrecht und das Wahlverfahren zu verbinden. i) Sellessen mit den bewohnten Gemeindeteilen Bühlow und (3) Die Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsbeirates wird Muckrow durch den Wahlleiter (Versammlungsleiter) der Stadt Sprem- j) Terpe berg geleitet. k) Trattendorf (4) Die Wahl des Ortsbeirates in der Bürgerversammlung er- l) Türkendorf folgt, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und mindestens m) Wadelsdorf 15% der Wahlberechtigten anwesend sind. Die ordnungsgemä- n) Weskow ße Einberufung der Bürgerversammlung und das Wahlquorum Die räumlichen Grenzen der Ortsteile sind nachfolgend nach Fluren sind vor Beginn der Wahlhandlung durch den Versammlungs- angegeben und in den Anlagen 2 und 3 zur Hauptsatzung präzisiert: leiter festzustellen und bekannt zu geben. Ortsteil Gemarkung Flur/en (5) Die Feststellung der Wahlberechtigung erfolgt beim Einlass Cantdorf Spremberg 5-8 zur Bürgerversammlung anhand der Eintragung der wahlbe- rechtigten Person in einem Wählerverzeichnis sowie durch Vor- Graustein Graustein 1-3 lage eines aktuellen Personendokumentes mit Lichtbild. Groß Luja Groß Luja 1-3 (6) Vor Beginn der Wahl ist aus der Mitte der Bürgerversamm- Haidemühl Sellessen 3 teilweise lung ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus Hornow Hornow 1-4 3 wahlberechtigten Personen. Der Wahlvorstand bestimmt aus Lieskau Lieskau 1-2 seiner Mitte den Wahlvorsteher und den Schriftführer. Wahlbe- Schönheide Schönheide 1-2 werber können nicht Mitglied im Wahlvorstand sein. Der Wahl- Schwarze Pumpe Terpe 2 – 4 teilweise, 5, 6 vorstand sichert die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl Sellessen Sellessen 1, 2, 3 teilweise, 4, 5 ab und ermittelt das Wahlergebnis. Bühlow 1-3 (7) Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Terpe Terpe 1, 2 – 4 teilweise können nach Bekanntgabe des Termins der Bürgerversamm- Trattendorf Spremberg 34 tlw., 35 - 38, 39, lung schriftlich beim Wahlleiter und von jedem anwesenden 40 Wahlberechtigten in der Bürgerversammlung mündlich unter- Türkendorf Türkendorf 1 breitet werden. Zur Wahl dürfen nur diejenigen Vorgeschlage- Wadelsdorf Wadelsdorf 1-2 nen zugelassen werden, die gegenüber dem Versammlungs- Weskow Spremberg 9 - 11 leiter ihr Einverständnis zur Kandidatur erklärt haben und die (2) In den Ortsteilen wird ein Ortsbeirat gewählt. Dieser wählt wählbar im Sinne des Brandenburgischen Kommunalwahlge- aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den Orts- setzes sind. Der Versammlungsleiter stellt vor Beginn der Wahl vorsteher, der zugleich Vorsitzender des Ortsbeirates ist, und die Zulassung der eingereichten oder vorgetragenen Wahlvor- seinen Stellvertreter. schläge fest und gibt diese mündlich bekannt. (3) Der Ortsbeirat in den Ortsteilen Schwarze Pumpe und Trat- (8) Jedem Kandidaten wird auf der Bürgerversammlung das tendorf besteht aus 5 Mitgliedern. In den übrigen Ortsteilen be- Recht eingeräumt sich vorzustellen. steht der Ortsbeirat aus 3 Mitgliedern. (9) Gewählt wird geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele (4) In den Ortsteilen richten sich die Wahlperiode des direkt ge- Stimmen, wie Mitglieder des Ortsbeirates zu wählen sind und wählten Ortsbeirates sowie das Wahlverfahren nach den Be- kann jedem Bewerber nicht mehr als eine Stimme geben. Die stimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Stimmen richtet sich nach § 45 (5) Der Ortsbeirat entscheidet im Rahmen der beschlossenen Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz. Zu den Mitgliedern Haushaltsmittel über folgende Angelegenheiten: des Ortsbeirates gewählt sind die Bewerber, welche jeweils die 1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau meisten gültigen Stimmen auf sich vereinen. Bei Stimmengleich- von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenan- heit entscheidet das Los, welches der Versammlungsleiter zieht. lagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht, Die gewählten Bewerber haben gegenüber dem Versammlungs- 2. Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von leiter in der Bürgerversammlung zu erklären, ob sie die Wahl an- öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestel- nehmen. Nicht gewählte Bewerber sind in der Reihenfolge der len sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und auf sie entfallenen Stimmenzahlen Ersatzpersonen. 3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrich- (10) Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung tungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht. durch den Versammlungsleiter bekannt gegeben. Über den 4. Die Ortsbeiräte entscheiden im Rahmen der von der Stadt- Verlauf der Bürgerversammlung und die Wahl ist eine Nieder- verordnetenversammlung im Haushalt zur Verfügung ge- schrift anzufertigen. Diese ist vom Versammlungsleiter und vom stellten Mittel über deren Verwendung zur Förderung und Wahlvorsteher sowie 2 weiteren Versammlungsteilnehmern zu für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege unterzeichnen. Das Wahlergebnis ist anschließend öffentlich und des Brauchtums durch Vereine und Verbände. bekannt zu machen.
8 | Spremberg Nr. 10/2017 (11) Für den Verlust der Mitgliedschaft im Ortsbeirat gelten die c) Angelegenheiten, in denen mehrere Ausschüsse nicht zu Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgeset- einer übereinstimmenden Empfehlung gekommen sind. Für zes sinngemäß. Die Feststellung des Verlustes der Mitglied- den Fall, dass der Hauptausschuss betroffen ist, entschei- schaft im Ortsbeirat und der Sitzübergang auf die Ersatzperson det die Stadtverordnetenversammlung. erfolgt durch den Wahlleiter. d) Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Zuständigkeit (12) Der Ortsbeirat tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zu eines Ausschusses, seiner ersten Sitzung zusammen. Die Einberufung erfolgt durch e) Vergaben von Aufträgen für Liefer-, Dienst- oder Bauleis- den bisherigen Vorsitzenden des Ortsbeirates. Ist das Amt des tungen über 50.000 € (netto) und Vergaben von Leistungen Vorsitzenden des Ortsbeirates nicht besetzt, erfolgt die Ein- im Rahmen einer Tätigkeit freiberuflicher Art, gleich, in wel- berufung durch die Bürgermeisterin. Der Ortsbeirat wählt aus cher Rechtsform diese ausgeübt wird, die einen Wertum- seiner Mitte den Ortsvorsteher, der zugleich Vorsitzender des fang von 15.000 € (netto) übersteigen, sofern der Preis nicht Ortsbeirates ist und seinen Stellvertreter. alleiniges Wertungskriterium ist, f) den Kauf, Verkauf bzw. andere Geschäfte über Vermögens- § 13 gegenstände, sofern der Wert 25.000 Euro übersteigt bis Förderung sorbischer Sprache und Kultur einschließlich 100.000 €, (1) Die Stadt Spremberg liegt im angestammten niedersorbi- g) die Aufgabenstellung und die Durchführung von Maßnah- schen/ wendischen Siedlungsgebiet. men (einschließlich der Wertungskriterien), die einen Ge- Gefördert werden deshalb samtwert von 50.000 € (netto) überschreiten bis einschließ- lich 200.000 € (netto), auf Grundlage der Empfehlung der - die in der Stadt ansässigen niedersorbischen/wendischen zuständigen Fachausschüsse, sofern Art und Form der Vereine Ausführung der Maßnahme nicht abschließend durch allge- - die bis in die Gegenwart gepflegten niedersorbischen/wen- meinverbindlich eingeführte anerkannte technische Regel- dischen Bräuche und Traditionen. werke vorgeschrieben oder durch Gesetz (z.B. Gefahren- (2) Kindern, deren Eltern es wünschen, wird auch weiterhin die abwehr) geboten sind und es sich nicht um eine Maßnahme Möglichkeit eingeräumt, die niedersorbische Sprache zu erler- im Bereich der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung nen. und Auftragsangelegenheiten handelt, über die gem. § 54 (3) Die Beschriftungen an öffentlichen Gebäuden und Einrich- Abs. 1 BbgKVerf die Bürgermeisterin zu entscheiden hat. tungen, Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken sowie Hinweis- h) Gewährung von Zuwendungen an Vereine und Verbände schilder hierauf werden bei Erneuerung in deutscher und nie- auf der Grundlage von den in der Stadtverordnetenver- dersorbischer Sprache gekennzeichnet. sammlung festgesetzten Grundsätzen, § 14 i) Stundung und Niederschlagung über 15.000 € und Erlass von Forderungen über 2.500 €, Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung j) Festlegung der Grundsätze für die Überlassung von öffent- Weil es sich um kein Geschäft der laufenden Verwaltung han- lichen Räumen an Dritte. delt, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung ergänzend (3) Der Hauptausschuss gibt ergänzend zu § 50 BbgKVerf Emp- zu den zugewiesenen Aufgaben gemäß § 28 Abs. 2 BbgKVerf: fehlungen zu Angelegenheiten ab, die keinem Fachausschuss a) über den Kauf, Verkauf bzw. andere Geschäfte über Ver- zugeordnet sind. Das betrifft insbesondere: mögensgegenstände, sofern der Wert 100.000 Euro, bei a) Zentrale Verwaltung Grundstücksgeschäften 10.000 Euro übersteigt, b) Personal b) über den Abschluss von gerichtlichen und außergerichtli- c) Statistik und Wahlen chen Vergleichen über 50.000 Euro, d) Informations- und Öffentlichkeitsarbeit c) über die Grundsätze zur Gewährung freiwilliger Leistungen, e) Kämmerei die direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Haushalt f) Kasse der Stadt Spremberg haben, g) Steuern d) auf Grundlage der Empfehlung der zuständigen Fach- h) Liegenschaften ausschüsse über die Aufgabenstellung und die Durch- i) Recht führung von Maßnahmen (einschließlich der Wer- j) Einwohner- und Meldewesen tungskriterien), die einen Gesamtwert von 200.000 € k) Personenstandswesen (netto) überschreiten, sofern Art und Form der Aus- l) Archiv führung der Maßnahme nicht abschließend durch all- m) Wirtschaftsförderung gemeinverbindlich eingeführte anerkannte technische n) Tourismus Regelwerke vorgeschrieben oder durch Gesetz (z.B. Gefahrenabwehr) geboten sind und es sich nicht um § 16 eine Maßnahme im Bereich der Pflichtaufgaben zur Bildung von Ausschüssen Erfüllung nach Weisung und Auftragsangelegenheiten Die Stadtverordnetenversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer handelt, über die gem. § 54 Abs. 1 BbgKVerf die Bür- Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung folgende weitere germeisterin zu entscheiden hat. Ausschüsse: § 15 a) Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit (ABOS) Hauptausschuss b) Ausschuss Bildung, Kultur, Sport und Soziales (BKSS) c) Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) (1) Die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in ihrer 1. Sit- § 17 zung für die Dauer der Wahlperiode festgelegt. Zuständigkeit des Ausschusses Bauen, Ordnung (2) Der Hauptausschuss entscheidet insbesondere über: und Sicherheit a) die Koordinierung der gesamten Ausschussarbeit, Der Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit, bestehend aus b) Geschäfte der laufenden Verwaltung, wenn diese ihm von 18 Mitgliedern, berät und empfiehlt zu Fragen der Sicherheit der Bürgermeisterin vorgelegt werden. Dies gilt nicht für und Ordnung: Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und für Auf- a) Feuerschutz tragsangelegenheiten. b) Zivilschutz
Nr. 10/2017 Spremberg | 9 c) Bauverwaltung (2) Lehnt die Stadtverordnetenversammlung den Vorschlag der d) Stadtplanung Bürgermeisterin ab, ist die Entscheidung zu begründen. e) Vermessung (3) Die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen und schriftlichen f) Bauordnung Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Arbeit- g) Hochbau nehmern obliegt der Bürgermeisterin. h) Tiefbau § 22 i) Grünflächen (inkl. Friedhöfe) Ehrenbürgerrecht und Ehrenmedaille für besondere j) Stadtreinigung Verdienste für die Stadt Spremberg k) Märkte (1) Die Stadt Spremberg verleiht zu bestimmten Anlässen das § 18 Ehrenbürgerrecht bzw. die Ehrenmedaille für besondere Ver- Zuständigkeit des Ausschusses Bildung, Kultur, dienste für die Stadt Spremberg. Sport und Soziales (2) Bezug nehmend auf § 28 Abs. 2 Pkt. 8 BbgKVerf, erfolgt die Der Ausschuss Bildung, Kultur, Sport und Soziales, bestehend Verleihung in feierlicher Form in einem würdigen Rahmen. aus 18 Mitgliedern, berät und empfiehlt in Angelegenheiten der (3) Vorschläge zur Verleihung des Ehrenbürgerrechtes bzw. der Bereiche: Ehrenmedaille für besondere Verdienste können von natürlichen und juristischen Personen beim Hauptausschuss der Stadtver- a) Schulen ordnetenversammlung Spremberg eingereicht werden. Ihnen b) Kultur ist eine ausführliche schriftliche Begründung sowie eine Einver- c) Soziales ständniserklärung der natürlichen Person beizufügen. Die Stadt- d) Kinder, Jugend, Familie und Senioren verordnetenversammlung Spremberg beschließt mit einer 2/3- e) Sport Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder. f) Wohnungsbauförderung (4) Natürliche Personen, die für diese Auszeichnung und Anerken- § 19 nung vorgeschlagen werden, sollten sich in herausragender Art Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses und Weise um die Stadt Spremberg verdient gemacht haben. (5) Zum Nachweis der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 14 Mitgliedern. Stadt Spremberg wird den betreffenden Personen eine Ehrenur- Seine Aufgaben ergeben sich aus den Bestimmungen der kunde überreicht. Brandenburgischen Kommunalverfassung i.V.m. der Einer natürlichen Person, welcher das Ehrenbürgerrecht oder Rechnungsprüfungsordnung. die Ehrenmedaille für besondere Verdienste der Stadt Sprem- § 20 berg verliehen wurde, kann dieses wieder aberkannt werden, Zuständigkeit der Bürgermeisterin – Geschäfte der wenn nach der Verleihung Tatsachen bekannt werden, die dem Ansehen der Stadt Spremberg durch die natürliche Person in ei- laufenden Verwaltung nem erheblichen Maße Schaden zugefügt haben. Hierüber hat (1) Die Bürgermeisterin entscheidet über die Geschäfte der die Stadtverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei laufenden Verwaltung. Von Geschäften der laufenden Verwal- Dritteln der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder zu entscheiden. tung ist im jeweiligen Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermes- sen dann auszugehen, wenn das Geschäft mehr oder weniger § 23 regelmäßig wiederkehrt, seine Erledigung „auf eingefahrenen Bekanntmachungen Gleisen“ erfolgt und keine grundsätzlich weittragende Bedeu- (1) Bekanntmachungen erfolgen durch die Bürgermeisterin. tung entfaltet. (2) Durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Be- (2) Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten ungeachtet kanntmachungen der Stadt Spremberg erfolgen durch Abdruck dessen, dass die nachfolgenden Wertgrenzen keine Bindungs- des vollen Wortlautes im Amtsblatt für die Stadt Spremberg – wirkung im Sinne einer Begrenzung der Geschäfte der laufen- Spremberger Anzeiger. Dies umfasst auch die durch Rechts- den Verwaltung entfalten, insbesondere: vorschrift vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen. a) Vergaben von Aufträgen für Liefer-, Dienst- oder Bauleis- (3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Sat- tungen bis einschließlich 50.000 € (netto) und Vergaben von zung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentli- Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit freiberuflicher Art, che Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 gleich, in welcher Rechtsform diese ausgeübt wird, bis ein- dadurch ersetzt werden, dass die Unterlagen in den Dienstge- schließlich 15.000 € (netto), sofern der Preis nicht alleiniges bäuden der Stadt Spremberg, Am Markt 1-2, ausgelegt wer- Wertungskriterium ist, den und Jedermann während der öffentlichen Sprechzeiten b) Vergaben von Aufträgen für Liefer-, Dienst- oder Bauleis- Einsicht nehmen kann (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbe- tungen und Vergaben von Leistungen im Rahmen einer kanntmachung wird von der Bürgermeisterin angeordnet. Die Tätigkeit freiberuflicher Art, gleich, in welcher Rechtsform Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der sie ausgeübt wird, sofern der Preis alleiniges Wertungskri- Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung oder terium ist, dem sonstigen Schriftstück nach Absatz 2 zu veröffentlichen. c) der Kauf, Verkauf bzw. andere Geschäfte über Vermögens- Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. gegenstände bis einschließlich 25.000 €, bei Grundstücks- (4) Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtverord- verkäufen bis einschließlich 10.000 €, netenversammlung werden spätestens drei volle Kalendertage d) Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Ver- vor dem Sitzungstag im Amtsblatt für die Stadt Spremberg -Sp- gleichen bis einschließlich einem Wert von 50.000 €, remberger Anzeiger- öffentlich bekannt gemacht. Gleiches gilt e) Führung von Rechtsstreitigkeiten, für die Einwohnerversammlung, deren Einberufung jedoch min- f) Stundung und Niederschlagung bis einschließlich 15.000 € destens sechs volle Kalendertage vor deren Stattfinden durch und Erlass von Forderungen bis einschließlich 2.500 €, öffentliche Bekanntmachung vollzogen wird. Satz 1 gilt auch g) Spendeneingang zu Gunsten der Stadt Spremberg. für die Bürgerversammlung zur Wahl des Ortsbeirates, wobei deren Einberufung mindestens 10 volle Kalendertage vor deren § 21 Stattfinden durch öffentliche Bekanntmachung vollzogen wird. Gemeindebedienstete (5) Abweichend von Abs. 4 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung (1) Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen des Hauptaus- der Bürgermeisterin über die Einstellung und Entlassung von schusses spätestens drei volle Kalendertage vor dem Sitzungstag Fachbereichsleitern, Stabsstellenleitern und Sachgebietsleitern. in der Lausitzer Rundschau, Regionalausgabe Spremberg.
10 | Spremberg Nr. 10/2017 (6) Ort, Zeit und Tagesordnung der übrigen öffentlichen Aus- (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung, beschlossen am schusssitzungen werden auf der Internetseite 17. Februar 2016, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt www.stadt-spremberg.de veröffentlicht. Spremberg am 04.03.2016, Nr. 03/2016, außer Kraft. (7) Abweichend von Abs. 4 erfolgt die öffentliche Bekanntma- chung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen der Orts- Spremberg, den 02.06.2017 beiräte spätestens drei volle Kalendertage vor dem Sitzungstag durch Aushang an folgenden Stellen im jeweiligen Ortsteil: i.V. Kulik - Ortsteil Cantdorf, Lindenplatz 1, Aushangkasten vor dem Herntier Haus Bürgermeisterin - Ortsteil Graustein, An der Dorfaue 3, Aushangkasten am Dorfgemeinschaftshaus, straßenseitig Anlagen 1- 3 - Ortsteil Groß Luja, Spremberger Allee bei Hausnummer 7, 1. Stadtwappen, Flagge und Dienstsiegel Aushangbrett an der Bushaltestelle 2. Stadtgebiet der Stadt Spremberg mit Orts- und Gemeinde- - Ortsteil Haidemühl, Haidemühler Str. 35, Aushangkasten teilkennzeichnung am Dorfgemeinschaftshaus 3. Straßenverzeichnis der Ortsteile - Ortsteil Hornow, Schulweg 1, Aushangkasten vor dem Amtsgebäude; Hornow-Vorwerk, Höhe Grundstück Vorwer- ker Straße 80 Anlage 1 - Ortsteil Lieskau, Lieskauer Dorfstraße 28, Aushangkasten Hoheitszeichen am Dorfgemeinschaftshaus Wappen der Stadt Spremberg - Ortsteil Schönheide, Schöne Heide 1, Aushangkasten vor der alten Feuerwehr - Ortsteil Schwarze Pumpe, An der Schule 2, Aushangkas- ten vor der Grundschule Geschwister Scholl; Dresdener Chaussee, Aushangkasten am Friedhof Schwarze Pumpe Nord - Ortsteil Sellessen, Spremberger Straße 59, Aushangkasten am Büro des Ortsvorstehers - Ortsteil Terpe, Pulsberger Weg 1, Aushangkasten am Alten Konsum Banner der Stadt Spremberg - Ortsteil Trattendorf, Kraftwerkstraße 41, Aushangkasten hinter der Bushaltestelle am Einkaufsmarkt - Ortsteil Türkendorf, Zur Dorfaue 20, Aushangbrett am Dorf- gemeinschaftshaus - Ortsteil Wadelsdorf, zwischen Wadelsdorfer Straße 9 und 11; Lindenallee 19, vor dem Gemeindebüro - Ortsteil Weskow, Liebigstraße 6, Aushangbrett an der Alten Schule Die Abnahme des Aushanges darf frühestens am Tage nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehan- genen Schriftstück durch die Unterschrift der Bürgermeisterin Flagge der Stadt Spremberg oder einem von ihr beauftragten Bediensteten zu vermerken. § 24 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung Die Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach den Bestimmungen des Verwaltungszustellungsgesetzes erfolgt durch die Bürgermeisterin auf der Internetseite der Stadt Spremberg www.stadt-spremberg.de. § 25 Gleichstellung Soweit in dieser Hauptsatzung Personen- und Amtsbezeich- nungen in männlicher Form enthalten sind, tritt bei weiblichen Personen die entsprechende weibliche Form an deren Stelle. Sind Personen- und Amtsbezeichnungen in weiblicher Form enthalten, tritt bei männlichen Personen die entsprechende Dienstsiegel der Stadt Spremberg männliche Form an deren Stelle. Dies gilt für alle Satzungen der Stadt Spremberg. § 26 In-Kraft-Treten/außer Kraft treten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft.
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