Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz

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Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
Amtsblatt
          Kommunales Mitteilungsblatt
          der Verwaltungsgemeinschaft

 Oberes Sprottental
   Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde -
    Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen -
               Vollmershain - Wildenbörten

03. Ausgabe                                    1. März 2018                                  24. Jahrgang

Das nächste Amtsblatt erscheint am 05.04.2018. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 26.03.2018.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

                               Informationen                                                                             Amtlicher Teil

                    VG „Oberes Sprottental“                                                           Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf
                  Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4                                                         www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit
                                                                                                      sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich.
Rufnummern
Zentrale/Auskunft.................................................. 034496 230-0
Vorsitzende. ............................................................. 034496 230-26
                                                                                                        VG „Oberes Sprottental“
Hauptamt (Personal/Soziales)........................... 034496 230-12
Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.)................ 034496 230-27                                                         Bekanntmachung
Liegenschaften........................................................ 034496 230-28                   Öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
Bauamtsverwaltung.............................................. 034496 230-24
                                                                                                      Werte Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwal-
Kämmerei.................................................................. 034496 230-17
Steuern/Mieten/Pachten.................................... 034496 230-16
                                                                                                      tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“,
Kasse........................................................................... 034496 230-15        hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Sitzung der Gemein-
Einwohnermeldeamt............................................ 034496 230-14                           schaftsversammlung
Ordnungsamt.. ......................................................... 034496 230-13                 Sitzungstag: 15. März 2018
KOBB........................................................................... 034496 230-21         Sitzungsort: Bürgerstube in Nöbdenitz, Dorfstraße 2
Fax.. . . ............................................................................ 034496 23023   Beginn:        18:30 Uhr
Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“                                                                recht herzlich ein.
Montag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr                                               Tagesordnung:
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch        geschlossen                                                                           Tagesordnung nicht öffentlicher Teil
Donnerstag      09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr                                               Tagesordnung öffentlicher Teil
Freitag         geschlossen                                                                           TOP 4: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Baumaß-
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt                                                                              nahme Abwasserentsorgung Posterstein, 1. Bau-
Montag          08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr                                                       abschnitt und Schmutzwasser-Überleitung nach
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr                                                                             Nöbdenitz (1. Teilabschnitt) nach öffentlicher
Mittwoch        geschlossen                                                                                   Ausschreibung gemäß § 12 Abs. 1 VOB/A
Donnerstag      08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr                                               Tagesordnung nicht öffentlicher Teil
Freitag         nur nach Vereinbarung
                                                                                                      Barth, VG-Vorsitzende
                         Impressum
                Amts- und Mitteilungsblatt der                                                                         Bekanntmachung
         Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“                                                 In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver-
                       Kostenlose Verteilung                                                          waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 22.
             an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden                                                 Juni 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
                                                                                                      Beschluss Nr. 8/II/2017: Der Genehmigung des Land-
  Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“
  Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
                                                                                                      ratsamtes Altenburger Land zur Haushaltssatzung und
  Auflage:          1.940 Stück                                                                       des Haushaltsplanes 2017 (Schreiben vom 19. April 2017,
                                                                                                      AZ 092.sch 089/2017) wird beigetreten. Damit wird die
  Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis
                                                                                                      Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Gemeindewerke
  von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR
                                                                                                      „Oberes Sprottental“ im § 2 Abs. 2 der Haushaltssatzung
  bei Postversand erworben werden.
                                                                                                      2017 der VG „Oberes Sprottental“ auf neu 906.700,00
  Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an:                                                     Euro festgesetzt.
  Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
                                                                                                      Beschluss Nr. 9/II/2017: Die überplanmäßige Ausgabe in
  „Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“
                                                                                                      Höhe von 300.000,00 Euro der Baumaßnahme Abwas-
  z. H. Frau P. Scholz
                                                                                                      serentsorgung Nöbdenitz Süd, 3. und 4. Bauabschnitt
  Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz
  Telefon: 034496 230-13                                                                              – Trennsystem – (Raudenitzer Berg), 2. Teilabschnitt und
  E-Mail: info@vg-sprottental.de                                                                      Trinkwasserversorgung erfolgt durch Verschiebung der
                                                                                                      Maßnahme Abwassernetz Posterstein, 1. Bauabschnitt
  Inseratanfragen an:                                                                                 – Überleitung (300.000,00 Euro) aus dem Investitions-
  NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR                                                                    plan 2017 in das Jahr 2018.
  Dorfstraße �������������������
             10, 04626 Nöbdenitz                                                                      Beschluss Nr. 10/II/2017: Die Vergabe der Baumaß-
  Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506
                                                                                                      nahme Abwasserentsorgung Nöbdenitz Süd, 3. und 4.
  E-Mail: sprottental@nico-partner.de
                                                                                                      Bauabschnitt – Trennsystem – (Raudenitzer Berg), 2.
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VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

Teilabschnitt, und Trinkwasserversorgung erfolgt nach      Montag          09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr
öffentlicher Ausschreibung an die Firma STRABAG AG,        Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr
Direktion Sachsen/Thüringen, Gruppe Greiz, Theater-        Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr
straße 58, 07545 Gera, mit einer Bruttosumme für die       in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“,
Bauteile 3 bis 4 Abwasser (anteilig BT 0) von 736.716,62   Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, für Wahlberech-
Euro in Worten: siebenhundertsechsunddreißigtausend-       tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlbe-
siebenhundertsechszehn 62/100 Euro sowie mit einer         rechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu
Nettosumme für das Bauteil 5 Trinkwasser (anteilig BT 0)   seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-
von 57.344,75 Euro in Worten: siebenundfünfzigtausend-     ten überprüfen.
dreihundertvierundvierzig 75/100 Euro.
                                                           Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll-
Beschluss Nr. 11/II/2017: Die Vergabe der Planungslei-     ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis
stungen zur Änderung des Abwasserbeseitigungskon-          eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsa-
zeptes der Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ erfolgt      chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-
an das Planungsbüro Ingenieurbüro für Bauwesen und         tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
Wasserwirtschaft GmbH, Andreas Golde, Hainstraße 13,       ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht
07545 Gera, mit einer Bruttosumme von 5.000,00 Euro,       hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im
in Worten: fünftausend Euro.                               Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des
Beschluss Nr. 12/II/2017: Die Niederschrift der Sitzung    Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
vom 9. Februar 2017 wird hiermit bestätigt.                2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver-       unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 26.
waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 14.          bis 30. März 2018 Einwendungen gegen das Wählerver-
September 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:         zeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet
Beschluss Nr. 13/III/2017: Den Kredit wegen Eigenbetrieb   sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vor-
Gemeindewerke „Oberes Sprottental“, Bereich Abwasser,      handene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die
für die Baumaßnahme Abwasserentsorgung Nöbdenitz           Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft
Süd, 3. und 4. Bauabschnitt, in Höhe von 906.700,00 Euro   „Oberes Sprottental“, Einwohnermeldeamt, Am Gemein-
an die Sparkasse Altenburger Land, Kornmarkt 1 in 04600    deamt 4, 04626 Nöbdenitz, schriftlich erhoben oder zur
Altenburg als Tilgungsdarlehen zu vergeben.                Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe
Beschluss Nr. 14/III/2017: Die Niederschrift der Sitzung   sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist
vom 22. Juni 2017 wird hiermit bestätigt.                  sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver-       3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein-
waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 16. No-      getragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr.
vember 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:            5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis
                                                           eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 25. März
Beschluss Nr. 15/IV/2017: Die 1. Nachtragshaushaltssat-    2018 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbe-
zung 2017 wurde von der Gemeinschaftsversammlung           nachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech-
der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ öf-       tigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das
fentlich beraten und hiermit beschlossen.                  Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen,
Beschluss Nr. 16/IV/2017: Der Investitions- und Vermö-     sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
gensplan für die Haushaltsjahre 2016 – 2020 für den Ei-    4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunal-
genbetrieb Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ lt. § 2      wahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen.
Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV wurde geändert und hiermit
neu beschlossen.                                           5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
Beschluss Nr. 17/IV/2017: nicht öffentlicher Teil          5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
                                                           rechtigter oder
Beschluss Nr. 18/IV/2017: nicht öffentlicher Teil
                                                           5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
                                                           Wahlberechtigter,
                Bekanntmachung                             a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis          Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal-       b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das
wahlen am 15. April 2018                                      Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe-
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bürgermei-          bung von Einwendungen eingetreten sind oder
sters der Gemeinde Jonaswalde und die Wahl des Land-       c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Ein-
rates im Landkreis Altenburger Land am 15. April 2018         wendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde
wird in der Zeit vom 26. bis 30. März 2018 während fol-       erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses be-
gender Dienstzeiten                                           kannt wird.                                           ►
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis           - einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13. April 2018,       - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Ver-
18:00 Uhr, in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes              waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, die Num-
Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz,               mer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angege-
mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine te-           ben ist, sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.
lefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nach-
                                                             Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
weislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
                                                             für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti-
Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
                                                             gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch
                                                             einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
                                                             bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech-
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der      tigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm         vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi-
bis zum 14. April 2018, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein      chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-
erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-     son auszuweisen.
gene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch-
                                                             Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so
staben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf
                                                             rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle
Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag,
                                                             absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahl-
15:00 Uhr, stellen.
                                                             tag, dem 15. April 2018, bis 18:00 Uhr, eingeht. Der
7. Für den Fall, dass bei der Wahl am 15. April 2018 kein    Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag
Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen         angegebenen Stelle abgegeben werden.
erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am
                                                             Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt
29. April 2018, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für
                                                             für die Briefwahl zu entnehmen.
die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimm-
berechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein     Nöbdenitz, 1. März 2018
Stimmrecht verloren hat.                                     Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis ein-         Scholz, Wahlbeauftragte
getragen sind und für die erste Wahl am 15. April 2018
einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts             Gemeinde Heukewalde
wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Brief-
wahlunterlagen.                                                              Bekanntmachung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-         Der Gemeinderat der Gemeinde Heukewalde hat in sei-
tragen sind, können bereits vor der Wahl am 15. April        ner 76. ordentlichen Sitzung am 29. Mai 2017 folgende
2018 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen.          Beschlüsse gefasst:
Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 27. April
                                                             Beschluss Nr. 322-76/2017: Im Rahmen der Freiwilligen-
2018, bis 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft
                                                             phase der Gebietsreform des Landes Thüringen verhan-
„Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöb-
                                                             delt die Gemeinde Heukewalde mit anderen Gemeinden
denitz, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine
                                                             (hier unter anderem: Stadt Ronneburg, Gemeinden der
telefonische Antragstellung ist unzulässig.
                                                             VG „Am Brahmetal“ sowie Gemeinden der VG „Oberes
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf-   Sprottental“) über die Gründung einer Landgemeinde.
suchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur
                                                             Beschluss Nr. 323-76/2017: Die Sitzungsniederschrift
unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,
                                                             zur 75. Ordentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. April
kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15:00 Uhr,
                                                             2017 wird mit Änderungen bestätigt.
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegan-         Einladung zur Einwohnerversammlung
gen ist, kann ihm bis zum 28. April 2018, bis 12:00 Uhr,     Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Heu-
ein neuer Wahlschein erteilt werden.                         kewalde vom 12. Dezember 2003 findet die nächste
8. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt,        Einwohnerversammlung am Donnerstag, dem 8. März
muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-       2018, um 19:00 Uhr, im FF-Vereinszimmer Heukewalde
weisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger    statt.
Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der        Es werden Ausführungen zum abgelaufenen Jahr 2017
Hilfe einer anderen Person bedienen.                         sowie zu gemeindlichen Vorhaben für 2018 und darü-
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:               ber hinaus gemacht. Auch werden Erläuterungen zum
- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er       Beschluss über einmalige Straßenausbaubeiträge der
  wahlberechtigt ist,                                        Gemeinde Heukewalde gemacht.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

Sollten Fragen, deren Beantwortung einer besonde-             - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Nischwitz, be-
ren Vorbereitung bedürfen, anstehen, so wird darum              ginnend vom Ortsausgang (Brücke der Sprotte) bis zur
gebeten, diese rechtzeitig, spätestens eine Woche vor           Gemarkungsgrenze mit einer Länge von 890 m.
Beginn der Veranstaltung schriftlich im Gemeindeamt           - Gesamte Ortsdurchfahrt Heukewalde, beginnend mit
vorzulegen.                                                     dem Einmündungsbereich Heukewalde – Jonaswalde
Auch für Anregungen, Hinweise und sachliche Kritik be-          – Posterstein sowie bis zum jeweiligen Ortsausgang
steht die Möglichkeit, diese vorzubringen.                      in Richtung Mennsdorf, Haselbach, Nischwitz und der
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich        OVS Jonaswalde mit Ende Ortsausgang Heukewalde am
eingeladen.                                                     Sportplatz (fortführend OVS Jonaswalde wird kein Win-
                                                                terdienst vorgenommen) mit einer Länge von 2.618 m.
Piewak, Bürgermeister
                                                              In der Vergabe von Winterdienstleistungen können nach-
                                                              folgende Angebote berücksichtigt werden.
         Gemeinde Heukewalde sucht                            1. Angebote über die Erbringung der Gesamtleistung mit
            Bauhofmitarbeiter/in                                 Technik, Streumittel und Arbeitskraft.
Für den gemeindlichen Bauhof wird für die Zeit von            Die Gemeinde Heukewalde vergibt ab dem 1. Mai 2018
sechs Monaten ein Bauhofmitarbeiter/in auf der Basis          kommunale Aufgabe nachfolgend aufgeführt.
von 15 h/Woche gesucht. Die Vergütung entspricht der          2. Grünflächenpflegearbeiten im Außenbereich der
E1 Stufe 1. Die Tätigkeit umfasst neben Grünflächenpfle-      Ortslage Heukewalde
gearbeiten auch Reparaturen an baulichen Anlagen der          (Alle Angaben sind mit der einfachen Wegstrecke sowie Fläche
Gemeinde.                                                     aufgeführt)
Anforderungen an den Stelleninhaber:                          - Ortsverbindungsstraße (OVS) Heukewalde – Jonas-
- Berufsabschluss im Handwerk oder Baugewerbe                   walde einschließlich OVS Vollmershain mit Grenze der
  erforderlich                                                  jeweiligen Gemarkung und einer Länge von 1.288 m
- körperliche Belastbarkeit                                     und einer Fläche von ca. 4.508 m².
- Führerschein Klassen B / C1 / C1E (Voraussetzung)           - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Jonaswalde, be-
- eigenständiges und verantwortungsbewusstes                    ginnend von Ortsausgang (Sportplatz) bis Gemarkungs-
  Arbeiten                                                      grenze mit einer Länge von 726 m und einer Fläche von
- Flexibilität in der Arbeitszeit                               ca. 871 m².
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie           - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Mennsdorf, be-
bitte bis zum 31. März 2018 an:                                 ginnend vom Ortsausgang bis zur Gemarkungsgrenze
    Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“                mit einer Länge von 1.547 m und einer Fläche von ca.
    zu Händen Frau Scholz                                       1.624 m².
    Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz                         - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Nischwitz, be-
    Kennwort: „Bewerbung Bauhof Heukewalde“                     ginnend vom Ortsausgang (Brücke der Sprotte) bis zur
Piewak, Bürgermeister                                           Gemarkungsgrenze mit einer Länge von 890 m und ei-
                                                                ner Fläche von 934 m².
                                                              Angebotsabgaben für Grünflächenpflegearbeiten sind
    Vergabe von kommunalen Aufgaben                           bis zum 31. März 2018 und für Winterdienst bis 31. Mai
        der Gemeinde Heukewalde                               2018 an die VG „Oberes Sprottental“ zu übergeben. Än-
Die Gemeinde Heukewalde vergibt ab dem 1. Oktober             derungs-, Einzel- und Nebenangebote sind zugelassen.
2018 kommunale Aufgabe nachfolgend aufgeführt.                Piewak, Bürgermeister
1. Durchführung von Winterdienst auf Zufahrtsstraßen
(OVS) und/oder der gesamten Ortslage der Gemeinde               Gemeinde Jonaswalde
Heukewalde
(Alle Angaben sind mit der einfachen Wegstrecke aufgeführt)                    Bekanntmachung
- Ortsverbindungsstraße (OVS) Heukewalde – Jonas-             Der Gemeinderat Jonaswalde hat in seiner Sitzung am
  walde einschließlich OVS Vollmershain mit jeweiliger        27. November 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
  Gemarkungsgrenze, Grenze für die OVS Jonaswalde             Beschluss Nr. 39/2017: Die Vergabe zur Teilsanierung
  ist hier der Einmündungsbereich der Ortslage Jonas-         des Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshauses, Los 6
  walde, und einer Länge von 1.788 m.                         Möblierung, erfolgt nach beschränkter Ausschreibung
- Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Mennsdorf, be-           an die Firma AREA office, Clara-Zetkin-Straße 27, 04626
  ginnend vom Ortsausgang bis zum Einmündungsbereich          Schmölln, mit einer Bruttosumme von 4.200,00 Euro, in
  Ortseingang Mennsdorf mit einer Länge von 1.947 m.          Worten: viertausendzweihundert 00/100 Euro.          ►
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

Beschluss Nr. 40/2017: Die Vergabe zur Teilsanierung            derjahr 2017 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf
des Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshauses, Los            die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr
88 Möblierung Teeküche, erfolgt nach beschränkter               2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren
Ausschreibung an die Firma AREA office, Clara-Zetkin-           Bemessungsgrundlage (Messbeträge und Steuerfestsetzung)
                                                                sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben,
Straße 27, 04626 Schmölln, mit einer Bruttosumme von            wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß
3.046,40 Euro, in Worten: dreitausendsechsundvierzig            § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das
40/100 Euro.
                                                                Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2017 ver-
Beschluss Nr. 41/2017: Die Niederschrift der Sitzung            anlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2018 wird mit den
vom 2. November 2017 wird bestätigt.                            zuletzt erteilten Bescheiden, festgesetzten Beträgen, den vier-
                                                                teljährigen Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
Beschluss Nr. 42/2017: Nicht öffentlicher Teil                  15. November, den halbjährlichen Fälligkeiten am 15. Februar
                                                                und 15. August und der jährlichen Fälligkeit am 15. August fäl-
                                                                lig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs.
   Einladung zur Einwohnerversammlung                           3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die
Alle Einwohner von Nischwitz und Jonaswalde sind herz-          Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit Ab-
lich zur Einwohnerversammlung unserer Gemeinde am               buchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Bewen-
Dienstag, dem 13. März 2018, um 19:30 Uhr, ins Kultur-          den. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.
haus nach Jonaswalde eingeladen. Auf der Tagesordnung           2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer
stehen folgende Punkte:                                         für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er-
                                                                satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer-
1. Haushalt und Vorhaben der Gemeinde Jonaswalde                anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das
   im Jahr 2018                                                 entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge-
2. Informationen zum Stand der Gebietsreform                    meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma-
3. Sonstiges                                                    chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen
                                                                die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem
Falls von Seiten der Bürger gewünscht ist, weitere Fra-
                                                                Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
gen oder Probleme bei der Veranstaltung anzusprechen
                                                                3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten,
und zu diskutieren, die noch nicht auf der Tagesordnung
                                                                wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz-
stehen, so bitte ich um rechtzeitige Rücksprache. Eine          amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu-
rege Teilnahme ist selbstverständlich erwünscht.                erbescheid erteilt werden.
André Vohs, Bürgermeister Gemeinde Jonaswalde                   Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt-
                                                                gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe
                                                                im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
                  Bekanntmachung                                ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge-
       Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses                  meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626
                                                                Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Jonaswalde einzule-
               der Gemeinde Jonaswalde
                                                                gen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Ge-             Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des
meinde Jonaswalde findet am Dienstag, 13. März 2018,            Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Be-
um 18:30 Uhr, im Kulturhaus Jonaswalde, Dorfstraße 15,          kanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere
04626 Jonaswalde, statt.                                        die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Tagesordnung:                                                   Vohs, Bürgermeister
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Be-
  schlussfassung über deren Zulassung                             Gemeinde Löbichau
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
                                                                                  Bekanntmachung
Jonaswalde, 1. März 2018
                                                                In der I. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ge-
Sparschuh, Wahlleiter                                           meinde Löbichau am 24. Januar 2018 wurden folgende Be-
                                                                schlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht werden:
           Amtliche Bekanntmachung                              Beschluss Nr. 1/I/2018: Beschluss zur Haushaltssatzung
der Gemeinde Jonaswalde über die Festsetzung der Grund-         2018
              steuer für das Kalenderjahr 2018                  Beschluss Nr. 2/I/2018: Beschluss zum Finanzplan für die
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Jonaswalde hat mit der Haus-    Haushaltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegen-
haltssatzung 2017 Beschluss-Nr. 1/2017 vom 19. Januar 2017      den Investitionsprogramm 2017 – 2021
den Hebesatz der Grundsteuer A auf 275 v. H. und der Grund-     Beschluss Nr. 3/I/2018: Berufung Wahlleiter und Stell-
steuer B auf 390 v. H. für das Kalenderjahr 2017 festgesetzt.
                                                                vertreter
Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung wird
demzufolge die Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2018    Beschluss Nr. 4/I/2018: Bestätigung der Niederschrift
nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Gegenüber dem Kalen-     der Sitzung vom 13. Dezember 2017
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

                          Achtung                                                Amtliche Bekanntmachung
Die jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren für das                      der Gemeinde Löbichau über die Festsetzung der
Jahr 2018 für die Grabstätten auf dem Friedhof der Ge-                           Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018
meinden Löbichau werden am 31. März 2018 fällig.                     Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung
                                                                     der Gemeinde Löbichau vom 13. August 2002 nicht verändert.
                                                                     Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetre-
            Amtliche Bekanntmachung                                  ten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden
       der Gemeinde Löbichau über die Festsetzung der                für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen
              Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018                  Hundehalter, deren Hundehaltung sich seit der letzten Be-
                                                                     scheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Löbichau hat mit der Haus-
                                                                     öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer
haltssatzung 2016/2017 Beschluss-Nr. 53/VIII/2015 vom 9. De-
                                                                     Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer für das Kalen-
zember 2015 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 271 v. H. und
                                                                     derjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die
der Grundsteuer B auf 389 v. H. für das Kalenderjahr 2016 und
                                                                     Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden,
2017 festgesetzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommu-
                                                                     festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 30. Juni fällig. Soweit
nalordnung wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das
                                                                     Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Be-
Kalenderjahr 2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Ge-
                                                                     wenden. Bereits gezahlte Beträge werden berücksichtigt. So-
genüber dem Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung ein-
                                                                     weit sich die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall geändert
getreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden
                                                                     haben, werden Änderungsbescheide erteilt.
für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen
Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge und              Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steu-
Steuerfestsetzung) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht     erfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen
geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekannt-        Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein
machung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die              schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Ka-     Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Be-
lenderjahr 2017 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer        kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
2018 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden, festgesetzten        ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge-
Beträgen, den vierteljährigen Fälligkeiten am 15. Februar,           meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626
15. Mai, 15. August und 15. November, den halbjährlichen             Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Löbichau einzulegen.
Fälligkeiten am 15. Februar und 15. August und der jährlichen        Hermann, Bürgermeister
Fälligkeit am 15. August fällig. Für Steuerpflichtige, die von der
Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch
gemacht haben, wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am                         Grundstücksangebote
1. Juli fällig. Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat                     der Gemeinde Löbichau
es dabei sein Bewenden. Bereits geleistete Zahlungen werden
berücksichtigt.                                                      Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grund-
                                                                     stück im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beer-
2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer
für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er-           walde sowie ein baureifes Grundstück in der Ortslage
satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer-      Beerwalde mit folgenden Eckpunkten zum Verkauf an:
anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das             Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde
entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge-
meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma-       Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 56/24
chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen      Größe: 7.780 m² (ca. 5.952 m² im B-Planbereich gelegen)
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem           Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“
Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.                       – Neue Straße; unmittelbar an der Autobahnauf-
3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten,                  fahrt Ronneburg gelegen
wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz-           Preis: nach Vereinbarung
amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu-
erbescheid erteilt werden.                                           Gemeinde Löbichau OT Beerwalde
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt-               Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 22/7
gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe              Größe: 1.345 m²
im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge-        Lage: Ortslage Beerwalde – Hauptstr. / Am Kuhberg
meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626             Preis: nach Vereinbarung
Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Löbichau einzulegen.             Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau
Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekannt-
                                                                     über die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4
machung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Wider-
spruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekannt-           in 04626 Nöbdenitz.
gabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die            Weitere Infos erhalten Sie direkt über die Gemeinde
Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.               Löbichau unter Tel. 034496 22230 oder über die VG
Hermann, Bürgermeister                                               „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

 Gemeinde Nöbdenitz                                                            Bekanntmachung
                                                             Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am
                 Einladung zur                               12. September 2017 folgende Beschlüsse gefasst, die
                                                             hiermit bekannt gemacht werden:
            Einwohnerversammlung
                                                             Beschluss Nr. 34/2017: Die Vergabe zur Errichtung von
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nöb-
                                                             einer Überdachung und einem Backofen im Rahmen der
denitz vom 8. Juli 2003 findet die nächste Einwohnerver-
                                                             Dorferneuerung für die Weiterentwicklung des Pfarr-
sammlung am Montag, dem 12. März 2018, 19:00 Uhr,
                                                             hofes Nöbdenitz, hier: Los 5 Elektroinstallation, erfolgt
im Bürgersaal der Gemeinde Nöbdenitz statt.
                                                             nach öffentlicher Ausschreibung an die Firma e:tec
Themen                                                       Dipl.-Ing. Alexander Pohle, Energie- und Gebäudetech-
- Informationen über den Sachstand der Umsetzung des         nik Ingenieurbetrieb, OT Lohma, Bergstraße 12, 04626
  Dorfentwicklungskonzeptes im Rahmen des Dorfer-            Nöbdenitz, mit einer Bruttosumme von 5.973,56 Euro, in
  neuerungsprogrammes                                        Worten: fünftausendneunhundertdreiundsiebzig 56/100
- Vorstellung des möglichen Antrages auf gemeindliche        Euro.
  Neugliederung (Eingliederung in die Stadt Schmölln) im     Beschluss Nr. 35/2017: Der Gemeinderat bestätigt die
  Rahmen der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform          Niederschrift der Sitzung vom 25. Juli 2017.
Sollten Fragen, deren Beantwortung einer besonderen          Beschluss Nr. 36/2017: Ablehnung eines Dachflächen-
Vorbereitung bedürfen, anstehen, so bitten wir darum,        Nutzungsvertrages für das Sportlerheim und die Kegel-
diese rechtzeitig, spätestens zwei Tage vor Beginn der       bahn.
Veranstaltung, schriftlich im Gemeindeamt vorzule-           Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am
gen.                                                         24. Oktober 2017 folgende Beschlüsse gefasst, die hier-
Auch für Anregungen, Hinweise und sachliche Kritik           mit bekannt gemacht werden:
besteht die Möglichkeit, diese vorzubringen. Alle inte-      Beschluss Nr. 37/2017: Die Vergabe zur Erneuerung der
ressierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich        Straßenbeleuchtung durch Setzen von 9 Stück Mast-
eingeladen.                                                  leuchten im Bereich Raudenitzer Berg erfolgt nach frei-
Gampe, Bürgermeister                                         händiger Vergabe an die Firma Mitteldeutsche Netzge-
                                                             sellschaft Strom mbH, PF 1225, 04410 Markkleeberg,
                                                             mit einer Bruttosumme von 6.857,83 Euro, in Worten:
    Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin                  sechstausendachthundertsiebenundfünfzig 83/100 Euro.
           verkauft in Nöbdenitz …
                                                             Beschluss Nr. 38/2017: Der Gemeinderat bestätigt die
 … folgende vermietete Eigentumswohnung: 3-Raum-             Niederschrift der Sitzung vom 12. September 2017.
 Wohnung, Bahnhofstr. 24, DG, 47 m², Küche, Bad mit
                                                             Beschluss Nr. 39/2017: Dem Bauvorhaben zum Neubau
 Dusche/WC, 1 Kellerraum
                                                             eines Carports auf dem Grundstück Gemarkung Zagk-
 … folgendes Grundstück: Gemarkung Nöbdenitz, Lage
                                                             witz, Flur 1, Flurstück 10, wird das gemeindliche Einver-
 Am Sportplatz (Turnplatz), Teilfläche von ca. 500 m² auf
                                                             nehmen erteilt.
 dem Flurstück 100/17, Flur 3; für das Grundstück liegt
 eine positive Bauvoranfragen zur Bebaubarkeit vor
 … folgende bebaute Grundstücke:                                        Amtliche Bekanntmachung
 Fl.-Stk. 76, Flur 2, Gemarkung Nöbdenitz, 770 m², Bahn-          der Gemeinde Nöbdenitz über die Festsetzung der
 hofstraße 7 – bebaut mit einem Wohnhaus mit drei Woh-                  Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018
 nungen (z. T. vermietet) sowie einem Nebengebäude           1. Der Gemeinderat der Gemeinde Nöbdenitz hat mit der
 Fl.-Stk. 73, Flur 1, Gemarkung Lohma, 1.676 m², Selkaer     Haushaltssatzung 2017 Beschluss-Nr. 1/2017 vom 31. Januar
 Straße 4 – bebaut mit einem Wohnhaus in Teileigentum        2017 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 275 v. H. und der
 mit zwei vermieteten Wohnungen sowie im EG eine             Grundsteuer B auf 389 v. H. für das Kalenderjahr 2017 festge-
 ehemalige Seniorentagesstätte und versch. Nebenge-          setzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung
 bäuden                                                      wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das Kalender-
                                                             jahr 2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Gegenüber
 Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister der      dem Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung eingetreten,
 Gemeinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr) unter Tel.      so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das
 034496 22564 oder bei der VG „Oberes Sprottental“,          Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grund-
 Herrn Kießhauer, Tel. 034496 23028, sowie schriftlich       stücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge und Steu-
 an die Gemeinde Nöbdenitz über die VG „Oberes Sprot-        erfestsetzung) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht
 tental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz. Die Ge-         geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Be-
 meinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter   kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
 zu veräußern.                                               die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für
                                                             das Kalenderjahr 2017 veranlagten Höhe festgesetzt.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 

Die Grundsteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei-      spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
den, festgesetzten Beträgen, den vierteljährigen Fälligkeiten     zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, den         Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, als Be-
halbjährlichen Fälligkeiten am 15. Februar und 15. August und     hörde der Gemeinde Nöbdenitz einzulegen.
der jährlichen Fälligkeit am 15. August fällig.                   Gampe, Bürgermeister
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3
des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die           Gemeinde Posterstein
Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit Ab-
buchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Bewen-
den. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.                            Bekanntmachung
2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer      In der Gemeinderatssitzung vom 9. Januar 2018 wurden
für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er-        folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt ge-
satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer-   macht werden:
anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das
entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge-        Beschluss Nr. I/1/2018: Die Niederschrift der Sitzung
meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma-    vom 6. November 2017 wird in der vorliegenden Form
chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen   bestätigt.
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem        Beschluss Nr. I/2/2018: Der Satzung zur zweiten Än-
Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.             derung der Gebührensatzung über die Benutzung der
3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten,        Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der
wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz-        Gemeinde Posterstein wird in der vorliegen Form zuge-
amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu-           stimmt.
erbescheid erteilt werden.
                                                                  Beschluss Nr. I/3/2018: Die Haushaltssatzung 2018
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt-
gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe           wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Posterstein öf-
im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch          fentlich beraten und beschlossen.
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge-     Beschluss Nr. I/4/2018: Der Finanzplan für die Haus-
meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626          haltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegenden In-
Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Nöbdenitz einzulegen.         vestitionsprogramm 2017 – 2021 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür-
Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekannt-     GemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wird beschlossen.
machung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Wider-
spruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekannt-
gabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die                    Amtliche Bekanntmachung
Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
                                                                  der Gemeinde Posterstein über die Festsetzung der Grund-
Gampe, Bürgermeister                                                            steuer für das Kalenderjahr 2018
                                                                  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Posterstein hat mit der
                                                                  Haushaltssatzung 2017 Beschluss-Nr. VI/1/2016 vom 29. No-
           Amtliche Bekanntmachung                                vember 2016 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 280 v. H.
      der Gemeinde Nöbdenitz über die Festsetzung der             und der Grundsteuer B auf 390 v. H. für das Kalenderjahr 2017
           Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018                  festgesetzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunal-
Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung        ordnung wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das
der Gemeinde Nöbdenitz vom 6. Mai 1999 nicht verändert.           Kalenderjahr 2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben.
Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetre-          Gegenüber dem Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung
ten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden          eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbe-
für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen    scheiden für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle
Hundehalter, deren Hundehaltung sich seit der letzten Be-         diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Mess-
scheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese      beträge und Steuerfestsetzung) sich seit der letzten Beschei-
öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer         derteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese
Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer für das Kalen-            öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteu-
derjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.         ergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018
Die Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei-      in der zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Höhe
den, festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 31. März fällig.   festgesetzt. Die Grundsteuer 2018 wird mit den zuletzt erteil-
Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei           ten Bescheiden, festgesetzten Beträgen, den vierteljährigen
sein Bewenden. Bereits gezahlte Beträge werden berücksich-        Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. No-
tigt. Soweit sich die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall ge-    vember, den halbjährlichen Fälligkeiten am 15. Februar und
ändert haben, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem          15. August und der jährlichen Fälligkeit am 15. August fällig.
Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestset-        Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3
zung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswir-     des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die
kungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher        Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit Ab-
Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestset-          buchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Bewen-
zung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-          den. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. ►
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 10

2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer            Gemeinde Thonhausen
für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er-
satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer-
anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das                                Bekanntmachung
entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge-           In der Sitzung vom 27. November 2017 wurden folgende
meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma-       Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer-
chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen      den.
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem
                                                                     Beschluss Nr. VIII/1/2017: Dem vorliegenden Vertrag
Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
                                                                     über die Durchführung von Winterdienstleistungen zwi-
3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten,           schen der Gemeinde Thonhausen und dem Baubetrieb
wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz-
                                                                     Bernd Steinhäußer zur Beräumung der Gemeindestraße
amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu-
erbescheid erteilt werden.                                           vom Abzweig Richtung Crimmitschau bis zur Landes-
                                                                     grenze Sachsen wird zugestimmt. Der Bürgermeister
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt-
                                                                     wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.
gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe
im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch             Beschluss Nr. VIII/2/2017: Die Entscheidung über das
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge-        gemeindliche Einvernehmen von Bauanträgen und dem
meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626             Vorkaufsrecht wird dem Bürgermeister und dem Ge-
Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Posterstein einzulegen.          meinderatsmitglied Herrn Tino Ahner übertragen.
Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekannt-
                                                                     Beschluss Nr. VIII/3/2017: Die Niederschrift der Sitzung
machung folgenden Tages.
                                                                     vom 30. Oktober 2017 wird bestätigt.
Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit
des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht          Beschluss Nr. VIII/4/2017: Die Niederschrift der Sitzung
gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten               vom 28. August 2017 wird bestätigt.
Steuer nicht aufgehalten.
Jakubek, Bürgermeister                                                Gemeinde Vollmershain

                                                                                                Achtung
            Amtliche Bekanntmachung
                                                                     Die jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren für das
    der Gemeinde Posterstein über die Festsetzung der
                                                                     Jahr 2018 für die Grabstätten auf dem Friedhof der Ge-
         Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018
                                                                     meinden Vollmershain werden am 31. März 2018 fällig.
Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung
der Gemeinde Posterstein vom 28. August 2001 nicht verän-
dert. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung einge-
treten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden
                                                                                 Amtliche Bekanntmachung
für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen          der Gemeinde Vollmershain über die Festsetzung der
Hundehalter, deren Hundehaltung sich seit der letzten Be-                         Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018
scheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese         1. Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat mit der
öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer            Haushaltssatzung 2017 Beschluss-Nr. I/1/2017 vom 1. Februar
Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer für das Kalen-               2017 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 271 v. H. und der
derjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.            Grundsteuer B auf 389 v. H. für das Kalenderjahr 2017 festge-
Die Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei-         setzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung
den, festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 1. Juli fällig. So-   wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr
weit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein           2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Gegenüber dem
Bewenden. Bereits gezahlte Beträge werden berücksichtigt.            Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass
                                                                     auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalen-
Soweit sich die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall geän-
                                                                     derjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke,
dert haben, werden Änderungsbescheide erteilt.
                                                                     deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge und Steuerfest-
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steu-            setzung) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert
erfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen          haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein                gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die              für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Kalenderjahr
Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Be-               2017 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2018 wird
kanntgabe Widerspruch erhoben werden.                                mit den zuletzt erteilten Bescheiden, festgesetzten Beträgen,
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der       den vierteljährigen Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. Au-
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemein-             gust und 15. November, den halbjährlichen Fälligkeiten am 15.
deamt 4, 04626 Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Poster-           Februar und 15. August und der jährlichen Fälligkeit am 15. Au-
stein einzulegen.                                                    gust fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28
Jakubek, Bürgermeister                                               Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird
                                                                     die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 11

Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Be-          Gemeinde Wildenbörten
wenden. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.
2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer                      Bekanntmachung
für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er-
satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer-   Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in sei-
anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das          ner Sitzung am 19. September 2017 folgende Beschlüsse
entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge-        gefasst:
meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma-
                                                                  Beschluss Nr. 33/V/2017: Bestätigung der Niederschrift
chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem
                                                                  der Sitzung vom 18. Juli 2017 – öffentlicher Teil
Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.             Beschluss Nr. 33a/V/2017: Bestätigung der Niederschrift
3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten,        der Sitzung vom 18. Juli 2017 – nicht öffentlicher Teil
wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz-        Beschluss Nr. 34/V/2017: Beauftragung Bürgermeister:
amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu-           Abschluss Kaufvertrag Grundstück
erbescheid erteilt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt-            Beschluss Nr. 35/V/2017: Beauftragung Bürgermeister:
gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe           Abschluss Honorarvertrag
im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch          Beschluss Nr. 36/V/2017: Beendigung Baumaßnahme
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge-     Verbesserung Beleuchtung und Gehweg Untschener
meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626          Straße
Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Vollmershain einzule-
gen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der         Beschluss Nr. 37/V/2017: Beendigung Baumaßnahme
Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des           Verbesserung Untschener Straße vom Ortseingang aus
Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Be-        Richtung Zagkwitz
kanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere
                                                                  Beschluss Nr. 38/V/2017: Maßnahme Beleuchtung
die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
                                                                  Sporthalle noch in Klärung
Junghanns, Bürgermeister
                                                                  Beschluss Nr. 39/V/2017: Bestätigung der Niederschrift
                                                                  aus der Sitzung 15. August 2017
           Amtliche Bekanntmachung                                Beschluss Nr. 40/V/2017: Weiterführung Grundstücks-
    der Gemeinde Vollmershain über die Festsetzung der            verhandlung
           Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018
                                                                  Beschluss Nr. 41/V/2017: Kostenermittlung Anwaltsbüro
Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung
                                                                  zur Sachverhaltsklärung
der Gemeinde Vollmershain vom 16. April 1999 i. V. m. der
1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer         Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in
vom 7. August 2001 nicht verändert. Gegenüber dem Vorjahr         seiner Sitzung am 10. Oktober 2017 folgende Beschlüsse
ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Ertei-      gefasst:
lung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2018
verzichtet wird. Für alle diejenigen Hundehalter, deren Hunde-
                                                                  Beschluss Nr. 42/VI/2017: Angebotserstellung für Sat-
haltung sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert    zung um Baurecht zu schaffen
hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung          Beschluss Nr. 43/VI/2017: Zustimmung Baumfällantrag
gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
                                                                  Beschluss Nr. 44/VI/2017: Zustimmung Baumfällantrag
die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt ver-
anlagten Höhe festgesetzt.                                        Beschluss Nr. 45/VI/2017: Zustimmung Baumfällantrag
Die Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei-      Beschluss Nr. 46/VI/2017: Beantragung Maßnahme: Be-
den, festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 15. Februar        leuchtung Sporthalle über anderes Förderprogramm
fällig. Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es
dabei sein Bewenden.                                              Beschluss Nr. 47/VI/2017: Beauftragung Bürgermeister:
                                                                  Übernahme Grundstück
Bereits gezahlte Beträge werden berücksichtigt. Soweit sich
die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall geändert haben,          Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in sei-
werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tage der öffent-       ner Sitzung am 13. Dezember 2017 folgende Beschlüsse
lichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für         gefasst:
die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie
wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid         Beschluss Nr. 48/VII/2017: Verzicht Vorverkaufsrecht
zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann inner-          Beschluss Nr. 49/VII/2017: Vergabe Umrüstung Beleuch-
halb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben            tung Sporthalle
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                  Beschluss Nr. 50/VII/2017: Zustimmung Baumfällan-
bei der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Am
Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde          trag
Vollmershain einzulegen.                                          Beschluss Nr. 51/VII/2017: Zustimmung Abstellung Ka-
Junghanns, Bürgermeister                                          merad der FFW Wildenbörten
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