Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
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Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain - Wildenbörten 03. Ausgabe 1. März 2018 24. Jahrgang Das nächste Amtsblatt erscheint am 05.04.2018. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 26.03.2018.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite Informationen Amtlicher Teil VG „Oberes Sprottental“ Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4 www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich. Rufnummern Zentrale/Auskunft.................................................. 034496 230-0 Vorsitzende. ............................................................. 034496 230-26 VG „Oberes Sprottental“ Hauptamt (Personal/Soziales)........................... 034496 230-12 Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.)................ 034496 230-27 Bekanntmachung Liegenschaften........................................................ 034496 230-28 Öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Bauamtsverwaltung.............................................. 034496 230-24 Werte Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwal- Kämmerei.................................................................. 034496 230-17 Steuern/Mieten/Pachten.................................... 034496 230-16 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Kasse........................................................................... 034496 230-15 hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Sitzung der Gemein- Einwohnermeldeamt............................................ 034496 230-14 schaftsversammlung Ordnungsamt.. ......................................................... 034496 230-13 Sitzungstag: 15. März 2018 KOBB........................................................................... 034496 230-21 Sitzungsort: Bürgerstube in Nöbdenitz, Dorfstraße 2 Fax.. . . ............................................................................ 034496 23023 Beginn: 18:30 Uhr Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“ recht herzlich ein. Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Tagesordnung: Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Tagesordnung nicht öffentlicher Teil Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Tagesordnung öffentlicher Teil Freitag geschlossen TOP 4: Beratung und Beschluss zur Vergabe der Baumaß- Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt nahme Abwasserentsorgung Posterstein, 1. Bau- Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr abschnitt und Schmutzwasser-Überleitung nach Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Nöbdenitz (1. Teilabschnitt) nach öffentlicher Mittwoch geschlossen Ausschreibung gemäß § 12 Abs. 1 VOB/A Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Tagesordnung nicht öffentlicher Teil Freitag nur nach Vereinbarung Barth, VG-Vorsitzende Impressum Amts- und Mitteilungsblatt der Bekanntmachung Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver- Kostenlose Verteilung waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 22. an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden Juni 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 8/II/2017: Der Genehmigung des Land- Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“ Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR ratsamtes Altenburger Land zur Haushaltssatzung und Auflage: 1.940 Stück des Haushaltsplanes 2017 (Schreiben vom 19. April 2017, AZ 092.sch 089/2017) wird beigetreten. Damit wird die Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Gemeindewerke von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR „Oberes Sprottental“ im § 2 Abs. 2 der Haushaltssatzung bei Postversand erworben werden. 2017 der VG „Oberes Sprottental“ auf neu 906.700,00 Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an: Euro festgesetzt. Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Beschluss Nr. 9/II/2017: Die überplanmäßige Ausgabe in „Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“ Höhe von 300.000,00 Euro der Baumaßnahme Abwas- z. H. Frau P. Scholz serentsorgung Nöbdenitz Süd, 3. und 4. Bauabschnitt Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz Telefon: 034496 230-13 – Trennsystem – (Raudenitzer Berg), 2. Teilabschnitt und E-Mail: info@vg-sprottental.de Trinkwasserversorgung erfolgt durch Verschiebung der Maßnahme Abwassernetz Posterstein, 1. Bauabschnitt Inseratanfragen an: – Überleitung (300.000,00 Euro) aus dem Investitions- NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR plan 2017 in das Jahr 2018. Dorfstraße ������������������� 10, 04626 Nöbdenitz Beschluss Nr. 10/II/2017: Die Vergabe der Baumaß- Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506 nahme Abwasserentsorgung Nöbdenitz Süd, 3. und 4. E-Mail: sprottental@nico-partner.de Bauabschnitt – Trennsystem – (Raudenitzer Berg), 2.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite Teilabschnitt, und Trinkwasserversorgung erfolgt nach Montag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr öffentlicher Ausschreibung an die Firma STRABAG AG, Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Direktion Sachsen/Thüringen, Gruppe Greiz, Theater- Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr straße 58, 07545 Gera, mit einer Bruttosumme für die in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Bauteile 3 bis 4 Abwasser (anteilig BT 0) von 736.716,62 Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, für Wahlberech- Euro in Worten: siebenhundertsechsunddreißigtausend- tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlbe- siebenhundertsechszehn 62/100 Euro sowie mit einer rechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Nettosumme für das Bauteil 5 Trinkwasser (anteilig BT 0) seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- von 57.344,75 Euro in Worten: siebenundfünfzigtausend- ten überprüfen. dreihundertvierundvierzig 75/100 Euro. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- Beschluss Nr. 11/II/2017: Die Vergabe der Planungslei- ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis stungen zur Änderung des Abwasserbeseitigungskon- eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsa- zeptes der Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ erfolgt chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich- an das Planungsbüro Ingenieurbüro für Bauwesen und tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses Wasserwirtschaft GmbH, Andreas Golde, Hainstraße 13, ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht 07545 Gera, mit einer Bruttosumme von 5.000,00 Euro, hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im in Worten: fünftausend Euro. Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Beschluss Nr. 12/II/2017: Die Niederschrift der Sitzung Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. vom 9. Februar 2017 wird hiermit bestätigt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver- unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 26. waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 14. bis 30. März 2018 Einwendungen gegen das Wählerver- September 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: zeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet Beschluss Nr. 13/III/2017: Den Kredit wegen Eigenbetrieb sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vor- Gemeindewerke „Oberes Sprottental“, Bereich Abwasser, handene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die für die Baumaßnahme Abwasserentsorgung Nöbdenitz Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Süd, 3. und 4. Bauabschnitt, in Höhe von 906.700,00 Euro „Oberes Sprottental“, Einwohnermeldeamt, Am Gemein- an die Sparkasse Altenburger Land, Kornmarkt 1 in 04600 deamt 4, 04626 Nöbdenitz, schriftlich erhoben oder zur Altenburg als Tilgungsdarlehen zu vergeben. Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe Beschluss Nr. 14/III/2017: Die Niederschrift der Sitzung sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist vom 22. Juni 2017 wird hiermit bestätigt. sind Einwendungen nicht mehr zulässig. In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Ver- 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein- waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ vom 16. No- getragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. vember 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 25. März Beschluss Nr. 15/IV/2017: Die 1. Nachtragshaushaltssat- 2018 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbe- zung 2017 wurde von der Gemeinschaftsversammlung nachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech- der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ öf- tigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das fentlich beraten und hiermit beschlossen. Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, Beschluss Nr. 16/IV/2017: Der Investitions- und Vermö- sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. gensplan für die Haushaltsjahre 2016 – 2020 für den Ei- 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunal- genbetrieb Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ lt. § 2 wahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV wurde geändert und hiermit neu beschlossen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, Beschluss Nr. 17/IV/2017: nicht öffentlicher Teil 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter oder Beschluss Nr. 18/IV/2017: nicht öffentlicher Teil 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Bekanntmachung a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal- b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das wahlen am 15. April 2018 Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe- 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bürgermei- bung von Einwendungen eingetreten sind oder sters der Gemeinde Jonaswalde und die Wahl des Land- c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Ein- rates im Landkreis Altenburger Land am 15. April 2018 wendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde wird in der Zeit vom 26. bis 30. März 2018 während fol- erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses be- gender Dienstzeiten kannt wird. ►
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13. April 2018, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Ver- 18:00 Uhr, in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, die Num- Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, mer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angege- mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine te- ben ist, sowie ein Merkblatt für die Briefwahl. lefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nach- Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen weislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der tigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versi- bis zum 14. April 2018, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein chern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per- erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetra- son auszuweisen. gene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch- Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so staben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahl- 15:00 Uhr, stellen. tag, dem 15. April 2018, bis 18:00 Uhr, eingeht. Der 7. Für den Fall, dass bei der Wahl am 15. April 2018 kein Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen angegebenen Stelle abgegeben werden. erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt 29. April 2018, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für für die Briefwahl zu entnehmen. die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimm- berechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Nöbdenitz, 1. März 2018 Stimmrecht verloren hat. Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis ein- Scholz, Wahlbeauftragte getragen sind und für die erste Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts Gemeinde Heukewalde wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Brief- wahlunterlagen. Bekanntmachung Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- Der Gemeinderat der Gemeinde Heukewalde hat in sei- tragen sind, können bereits vor der Wahl am 15. April ner 76. ordentlichen Sitzung am 29. Mai 2017 folgende 2018 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Beschlüsse gefasst: Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 27. April Beschluss Nr. 322-76/2017: Im Rahmen der Freiwilligen- 2018, bis 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft phase der Gebietsreform des Landes Thüringen verhan- „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöb- delt die Gemeinde Heukewalde mit anderen Gemeinden denitz, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine (hier unter anderem: Stadt Ronneburg, Gemeinden der telefonische Antragstellung ist unzulässig. VG „Am Brahmetal“ sowie Gemeinden der VG „Oberes Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Auf- Sprottental“) über die Gründung einer Landgemeinde. suchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur Beschluss Nr. 323-76/2017: Die Sitzungsniederschrift unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, zur 75. Ordentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. April kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15:00 Uhr, 2017 wird mit Änderungen bestätigt. gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegan- Einladung zur Einwohnerversammlung gen ist, kann ihm bis zum 28. April 2018, bis 12:00 Uhr, Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Heu- ein neuer Wahlschein erteilt werden. kewalde vom 12. Dezember 2003 findet die nächste 8. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, Einwohnerversammlung am Donnerstag, dem 8. März muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach- 2018, um 19:00 Uhr, im FF-Vereinszimmer Heukewalde weisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger statt. Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Es werden Ausführungen zum abgelaufenen Jahr 2017 Hilfe einer anderen Person bedienen. sowie zu gemeindlichen Vorhaben für 2018 und darü- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: ber hinaus gemacht. Auch werden Erläuterungen zum - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er Beschluss über einmalige Straßenausbaubeiträge der wahlberechtigt ist, Gemeinde Heukewalde gemacht.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite Sollten Fragen, deren Beantwortung einer besonde- - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Nischwitz, be- ren Vorbereitung bedürfen, anstehen, so wird darum ginnend vom Ortsausgang (Brücke der Sprotte) bis zur gebeten, diese rechtzeitig, spätestens eine Woche vor Gemarkungsgrenze mit einer Länge von 890 m. Beginn der Veranstaltung schriftlich im Gemeindeamt - Gesamte Ortsdurchfahrt Heukewalde, beginnend mit vorzulegen. dem Einmündungsbereich Heukewalde – Jonaswalde Auch für Anregungen, Hinweise und sachliche Kritik be- – Posterstein sowie bis zum jeweiligen Ortsausgang steht die Möglichkeit, diese vorzubringen. in Richtung Mennsdorf, Haselbach, Nischwitz und der Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich OVS Jonaswalde mit Ende Ortsausgang Heukewalde am eingeladen. Sportplatz (fortführend OVS Jonaswalde wird kein Win- terdienst vorgenommen) mit einer Länge von 2.618 m. Piewak, Bürgermeister In der Vergabe von Winterdienstleistungen können nach- folgende Angebote berücksichtigt werden. Gemeinde Heukewalde sucht 1. Angebote über die Erbringung der Gesamtleistung mit Bauhofmitarbeiter/in Technik, Streumittel und Arbeitskraft. Für den gemeindlichen Bauhof wird für die Zeit von Die Gemeinde Heukewalde vergibt ab dem 1. Mai 2018 sechs Monaten ein Bauhofmitarbeiter/in auf der Basis kommunale Aufgabe nachfolgend aufgeführt. von 15 h/Woche gesucht. Die Vergütung entspricht der 2. Grünflächenpflegearbeiten im Außenbereich der E1 Stufe 1. Die Tätigkeit umfasst neben Grünflächenpfle- Ortslage Heukewalde gearbeiten auch Reparaturen an baulichen Anlagen der (Alle Angaben sind mit der einfachen Wegstrecke sowie Fläche Gemeinde. aufgeführt) Anforderungen an den Stelleninhaber: - Ortsverbindungsstraße (OVS) Heukewalde – Jonas- - Berufsabschluss im Handwerk oder Baugewerbe walde einschließlich OVS Vollmershain mit Grenze der erforderlich jeweiligen Gemarkung und einer Länge von 1.288 m - körperliche Belastbarkeit und einer Fläche von ca. 4.508 m². - Führerschein Klassen B / C1 / C1E (Voraussetzung) - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Jonaswalde, be- - eigenständiges und verantwortungsbewusstes ginnend von Ortsausgang (Sportplatz) bis Gemarkungs- Arbeiten grenze mit einer Länge von 726 m und einer Fläche von - Flexibilität in der Arbeitszeit ca. 871 m². Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Mennsdorf, be- bitte bis zum 31. März 2018 an: ginnend vom Ortsausgang bis zur Gemarkungsgrenze Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ mit einer Länge von 1.547 m und einer Fläche von ca. zu Händen Frau Scholz 1.624 m². Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Nischwitz, be- Kennwort: „Bewerbung Bauhof Heukewalde“ ginnend vom Ortsausgang (Brücke der Sprotte) bis zur Piewak, Bürgermeister Gemarkungsgrenze mit einer Länge von 890 m und ei- ner Fläche von 934 m². Angebotsabgaben für Grünflächenpflegearbeiten sind Vergabe von kommunalen Aufgaben bis zum 31. März 2018 und für Winterdienst bis 31. Mai der Gemeinde Heukewalde 2018 an die VG „Oberes Sprottental“ zu übergeben. Än- Die Gemeinde Heukewalde vergibt ab dem 1. Oktober derungs-, Einzel- und Nebenangebote sind zugelassen. 2018 kommunale Aufgabe nachfolgend aufgeführt. Piewak, Bürgermeister 1. Durchführung von Winterdienst auf Zufahrtsstraßen (OVS) und/oder der gesamten Ortslage der Gemeinde Gemeinde Jonaswalde Heukewalde (Alle Angaben sind mit der einfachen Wegstrecke aufgeführt) Bekanntmachung - Ortsverbindungsstraße (OVS) Heukewalde – Jonas- Der Gemeinderat Jonaswalde hat in seiner Sitzung am walde einschließlich OVS Vollmershain mit jeweiliger 27. November 2017 folgende Beschlüsse gefasst: Gemarkungsgrenze, Grenze für die OVS Jonaswalde Beschluss Nr. 39/2017: Die Vergabe zur Teilsanierung ist hier der Einmündungsbereich der Ortslage Jonas- des Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshauses, Los 6 walde, und einer Länge von 1.788 m. Möblierung, erfolgt nach beschränkter Ausschreibung - Ortsverbindungsstraße Heukewalde – Mennsdorf, be- an die Firma AREA office, Clara-Zetkin-Straße 27, 04626 ginnend vom Ortsausgang bis zum Einmündungsbereich Schmölln, mit einer Bruttosumme von 4.200,00 Euro, in Ortseingang Mennsdorf mit einer Länge von 1.947 m. Worten: viertausendzweihundert 00/100 Euro. ►
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite Beschluss Nr. 40/2017: Die Vergabe zur Teilsanierung derjahr 2017 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf des Thüringisch-Sächsischen Gemeinschaftshauses, Los die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 88 Möblierung Teeküche, erfolgt nach beschränkter 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Ausschreibung an die Firma AREA office, Clara-Zetkin- Bemessungsgrundlage (Messbeträge und Steuerfestsetzung) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, Straße 27, 04626 Schmölln, mit einer Bruttosumme von wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 3.046,40 Euro, in Worten: dreitausendsechsundvierzig § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das 40/100 Euro. Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2017 ver- Beschluss Nr. 41/2017: Die Niederschrift der Sitzung anlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2018 wird mit den vom 2. November 2017 wird bestätigt. zuletzt erteilten Bescheiden, festgesetzten Beträgen, den vier- teljährigen Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und Beschluss Nr. 42/2017: Nicht öffentlicher Teil 15. November, den halbjährlichen Fälligkeiten am 15. Februar und 15. August und der jährlichen Fälligkeit am 15. August fäl- lig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. Einladung zur Einwohnerversammlung 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Alle Einwohner von Nischwitz und Jonaswalde sind herz- Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit Ab- lich zur Einwohnerversammlung unserer Gemeinde am buchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Bewen- Dienstag, dem 13. März 2018, um 19:30 Uhr, ins Kultur- den. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. haus nach Jonaswalde eingeladen. Auf der Tagesordnung 2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer stehen folgende Punkte: für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er- satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer- 1. Haushalt und Vorhaben der Gemeinde Jonaswalde anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das im Jahr 2018 entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge- 2. Informationen zum Stand der Gebietsreform meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma- 3. Sonstiges chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Falls von Seiten der Bürger gewünscht ist, weitere Fra- Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. gen oder Probleme bei der Veranstaltung anzusprechen 3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, und zu diskutieren, die noch nicht auf der Tagesordnung wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz- stehen, so bitte ich um rechtzeitige Rücksprache. Eine amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu- rege Teilnahme ist selbstverständlich erwünscht. erbescheid erteilt werden. André Vohs, Bürgermeister Gemeinde Jonaswalde Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt- gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch Bekanntmachung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge- Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Jonaswalde einzule- der Gemeinde Jonaswalde gen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Ge- Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des meinde Jonaswalde findet am Dienstag, 13. März 2018, Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Be- um 18:30 Uhr, im Kulturhaus Jonaswalde, Dorfstraße 15, kanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere 04626 Jonaswalde, statt. die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Tagesordnung: Vohs, Bürgermeister - Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Be- schlussfassung über deren Zulassung Gemeinde Löbichau Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Bekanntmachung Jonaswalde, 1. März 2018 In der I. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ge- Sparschuh, Wahlleiter meinde Löbichau am 24. Januar 2018 wurden folgende Be- schlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht werden: Amtliche Bekanntmachung Beschluss Nr. 1/I/2018: Beschluss zur Haushaltssatzung der Gemeinde Jonaswalde über die Festsetzung der Grund- 2018 steuer für das Kalenderjahr 2018 Beschluss Nr. 2/I/2018: Beschluss zum Finanzplan für die 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Jonaswalde hat mit der Haus- Haushaltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegen- haltssatzung 2017 Beschluss-Nr. 1/2017 vom 19. Januar 2017 den Investitionsprogramm 2017 – 2021 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 275 v. H. und der Grund- Beschluss Nr. 3/I/2018: Berufung Wahlleiter und Stell- steuer B auf 390 v. H. für das Kalenderjahr 2017 festgesetzt. vertreter Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2018 Beschluss Nr. 4/I/2018: Bestätigung der Niederschrift nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Gegenüber dem Kalen- der Sitzung vom 13. Dezember 2017
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite Achtung Amtliche Bekanntmachung Die jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren für das der Gemeinde Löbichau über die Festsetzung der Jahr 2018 für die Grabstätten auf dem Friedhof der Ge- Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 meinden Löbichau werden am 31. März 2018 fällig. Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung der Gemeinde Löbichau vom 13. August 2002 nicht verändert. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetre- Amtliche Bekanntmachung ten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden der Gemeinde Löbichau über die Festsetzung der für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 Hundehalter, deren Hundehaltung sich seit der letzten Be- scheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Löbichau hat mit der Haus- öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer haltssatzung 2016/2017 Beschluss-Nr. 53/VIII/2015 vom 9. De- Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer für das Kalen- zember 2015 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 271 v. H. und derjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die der Grundsteuer B auf 389 v. H. für das Kalenderjahr 2016 und Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden, 2017 festgesetzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommu- festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 30. Juni fällig. Soweit nalordnung wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Be- Kalenderjahr 2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Ge- wenden. Bereits gezahlte Beträge werden berücksichtigt. So- genüber dem Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung ein- weit sich die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall geändert getreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden haben, werden Änderungsbescheide erteilt. für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge und Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steu- Steuerfestsetzung) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht erfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekannt- Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein machung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Ka- Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Be- lenderjahr 2017 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch 2018 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden, festgesetzten ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge- Beträgen, den vierteljährigen Fälligkeiten am 15. Februar, meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 15. Mai, 15. August und 15. November, den halbjährlichen Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Löbichau einzulegen. Fälligkeiten am 15. Februar und 15. August und der jährlichen Hermann, Bürgermeister Fälligkeit am 15. August fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am Grundstücksangebote 1. Juli fällig. Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat der Gemeinde Löbichau es dabei sein Bewenden. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grund- stück im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beer- 2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er- walde sowie ein baureifes Grundstück in der Ortslage satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer- Beerwalde mit folgenden Eckpunkten zum Verkauf an: anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge- meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma- Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 56/24 chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen Größe: 7.780 m² (ca. 5.952 m² im B-Planbereich gelegen) die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. – Neue Straße; unmittelbar an der Autobahnauf- 3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, fahrt Ronneburg gelegen wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz- Preis: nach Vereinbarung amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu- erbescheid erteilt werden. Gemeinde Löbichau OT Beerwalde Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt- Ort: Gemarkung Beerwalde, Flur 1, Flurstück 22/7 gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Größe: 1.345 m² im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge- Lage: Ortslage Beerwalde – Hauptstr. / Am Kuhberg meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Preis: nach Vereinbarung Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Löbichau einzulegen. Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekannt- über die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 machung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Wider- spruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekannt- in 04626 Nöbdenitz. gabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Weitere Infos erhalten Sie direkt über die Gemeinde Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Löbichau unter Tel. 034496 22230 oder über die VG Hermann, Bürgermeister „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite Gemeinde Nöbdenitz Bekanntmachung Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am Einladung zur 12. September 2017 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht werden: Einwohnerversammlung Beschluss Nr. 34/2017: Die Vergabe zur Errichtung von Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nöb- einer Überdachung und einem Backofen im Rahmen der denitz vom 8. Juli 2003 findet die nächste Einwohnerver- Dorferneuerung für die Weiterentwicklung des Pfarr- sammlung am Montag, dem 12. März 2018, 19:00 Uhr, hofes Nöbdenitz, hier: Los 5 Elektroinstallation, erfolgt im Bürgersaal der Gemeinde Nöbdenitz statt. nach öffentlicher Ausschreibung an die Firma e:tec Themen Dipl.-Ing. Alexander Pohle, Energie- und Gebäudetech- - Informationen über den Sachstand der Umsetzung des nik Ingenieurbetrieb, OT Lohma, Bergstraße 12, 04626 Dorfentwicklungskonzeptes im Rahmen des Dorfer- Nöbdenitz, mit einer Bruttosumme von 5.973,56 Euro, in neuerungsprogrammes Worten: fünftausendneunhundertdreiundsiebzig 56/100 - Vorstellung des möglichen Antrages auf gemeindliche Euro. Neugliederung (Eingliederung in die Stadt Schmölln) im Beschluss Nr. 35/2017: Der Gemeinderat bestätigt die Rahmen der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform Niederschrift der Sitzung vom 25. Juli 2017. Sollten Fragen, deren Beantwortung einer besonderen Beschluss Nr. 36/2017: Ablehnung eines Dachflächen- Vorbereitung bedürfen, anstehen, so bitten wir darum, Nutzungsvertrages für das Sportlerheim und die Kegel- diese rechtzeitig, spätestens zwei Tage vor Beginn der bahn. Veranstaltung, schriftlich im Gemeindeamt vorzule- Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am gen. 24. Oktober 2017 folgende Beschlüsse gefasst, die hier- Auch für Anregungen, Hinweise und sachliche Kritik mit bekannt gemacht werden: besteht die Möglichkeit, diese vorzubringen. Alle inte- Beschluss Nr. 37/2017: Die Vergabe zur Erneuerung der ressierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich Straßenbeleuchtung durch Setzen von 9 Stück Mast- eingeladen. leuchten im Bereich Raudenitzer Berg erfolgt nach frei- Gampe, Bürgermeister händiger Vergabe an die Firma Mitteldeutsche Netzge- sellschaft Strom mbH, PF 1225, 04410 Markkleeberg, mit einer Bruttosumme von 6.857,83 Euro, in Worten: Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin sechstausendachthundertsiebenundfünfzig 83/100 Euro. verkauft in Nöbdenitz … Beschluss Nr. 38/2017: Der Gemeinderat bestätigt die … folgende vermietete Eigentumswohnung: 3-Raum- Niederschrift der Sitzung vom 12. September 2017. Wohnung, Bahnhofstr. 24, DG, 47 m², Küche, Bad mit Beschluss Nr. 39/2017: Dem Bauvorhaben zum Neubau Dusche/WC, 1 Kellerraum eines Carports auf dem Grundstück Gemarkung Zagk- … folgendes Grundstück: Gemarkung Nöbdenitz, Lage witz, Flur 1, Flurstück 10, wird das gemeindliche Einver- Am Sportplatz (Turnplatz), Teilfläche von ca. 500 m² auf nehmen erteilt. dem Flurstück 100/17, Flur 3; für das Grundstück liegt eine positive Bauvoranfragen zur Bebaubarkeit vor … folgende bebaute Grundstücke: Amtliche Bekanntmachung Fl.-Stk. 76, Flur 2, Gemarkung Nöbdenitz, 770 m², Bahn- der Gemeinde Nöbdenitz über die Festsetzung der hofstraße 7 – bebaut mit einem Wohnhaus mit drei Woh- Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 nungen (z. T. vermietet) sowie einem Nebengebäude 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Nöbdenitz hat mit der Fl.-Stk. 73, Flur 1, Gemarkung Lohma, 1.676 m², Selkaer Haushaltssatzung 2017 Beschluss-Nr. 1/2017 vom 31. Januar Straße 4 – bebaut mit einem Wohnhaus in Teileigentum 2017 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 275 v. H. und der mit zwei vermieteten Wohnungen sowie im EG eine Grundsteuer B auf 389 v. H. für das Kalenderjahr 2017 festge- ehemalige Seniorentagesstätte und versch. Nebenge- setzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung bäuden wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das Kalender- jahr 2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Gegenüber Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister der dem Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung eingetreten, Gemeinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr) unter Tel. so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das 034496 22564 oder bei der VG „Oberes Sprottental“, Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grund- Herrn Kießhauer, Tel. 034496 23028, sowie schriftlich stücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge und Steu- an die Gemeinde Nöbdenitz über die VG „Oberes Sprot- erfestsetzung) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht tental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz. Die Ge- geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Be- meinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) zu veräußern. die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Höhe festgesetzt.
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite Die Grundsteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder den, festgesetzten Beträgen, den vierteljährigen Fälligkeiten zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, den Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, als Be- halbjährlichen Fälligkeiten am 15. Februar und 15. August und hörde der Gemeinde Nöbdenitz einzulegen. der jährlichen Fälligkeit am 15. August fällig. Gampe, Bürgermeister Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Gemeinde Posterstein Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit Ab- buchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Bewen- den. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. Bekanntmachung 2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer In der Gemeinderatssitzung vom 9. Januar 2018 wurden für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er- folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt ge- satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer- macht werden: anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge- Beschluss Nr. I/1/2018: Die Niederschrift der Sitzung meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma- vom 6. November 2017 wird in der vorliegenden Form chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen bestätigt. die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Beschluss Nr. I/2/2018: Der Satzung zur zweiten Än- Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. derung der Gebührensatzung über die Benutzung der 3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz- Gemeinde Posterstein wird in der vorliegen Form zuge- amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu- stimmt. erbescheid erteilt werden. Beschluss Nr. I/3/2018: Die Haushaltssatzung 2018 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt- gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Posterstein öf- im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch fentlich beraten und beschlossen. ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge- Beschluss Nr. I/4/2018: Der Finanzplan für die Haus- meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 haltsjahre 2017 – 2021 mit dem zu Grunde liegenden In- Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Nöbdenitz einzulegen. vestitionsprogramm 2017 – 2021 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 Thür- Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekannt- GemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wird beschlossen. machung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Wider- spruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekannt- gabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Amtliche Bekanntmachung Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. der Gemeinde Posterstein über die Festsetzung der Grund- Gampe, Bürgermeister steuer für das Kalenderjahr 2018 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Posterstein hat mit der Haushaltssatzung 2017 Beschluss-Nr. VI/1/2016 vom 29. No- Amtliche Bekanntmachung vember 2016 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 280 v. H. der Gemeinde Nöbdenitz über die Festsetzung der und der Grundsteuer B auf 390 v. H. für das Kalenderjahr 2017 Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 festgesetzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunal- Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung ordnung wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das der Gemeinde Nöbdenitz vom 6. Mai 1999 nicht verändert. Kalenderjahr 2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetre- Gegenüber dem Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung ten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbe- für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen scheiden für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle Hundehalter, deren Hundehaltung sich seit der letzten Be- diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Mess- scheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese beträge und Steuerfestsetzung) sich seit der letzten Beschei- öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer derteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer für das Kalen- öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteu- derjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. ergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 Die Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei- in der zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Höhe den, festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 31. März fällig. festgesetzt. Die Grundsteuer 2018 wird mit den zuletzt erteil- Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei ten Bescheiden, festgesetzten Beträgen, den vierteljährigen sein Bewenden. Bereits gezahlte Beträge werden berücksich- Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. No- tigt. Soweit sich die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall ge- vember, den halbjährlichen Fälligkeiten am 15. Februar und ändert haben, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem 15. August und der jährlichen Fälligkeit am 15. August fällig. Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestset- Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 zung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswir- des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die kungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit Ab- Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestset- buchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Bewen- zung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- den. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. ►
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 10 2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer Gemeinde Thonhausen für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er- satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer- anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das Bekanntmachung entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge- In der Sitzung vom 27. November 2017 wurden folgende meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma- Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer- chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen den. die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Beschluss Nr. VIII/1/2017: Dem vorliegenden Vertrag Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. über die Durchführung von Winterdienstleistungen zwi- 3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, schen der Gemeinde Thonhausen und dem Baubetrieb wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz- Bernd Steinhäußer zur Beräumung der Gemeindestraße amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu- erbescheid erteilt werden. vom Abzweig Richtung Crimmitschau bis zur Landes- grenze Sachsen wird zugestimmt. Der Bürgermeister Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt- wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen. gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch Beschluss Nr. VIII/2/2017: Die Entscheidung über das ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge- gemeindliche Einvernehmen von Bauanträgen und dem meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Vorkaufsrecht wird dem Bürgermeister und dem Ge- Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Posterstein einzulegen. meinderatsmitglied Herrn Tino Ahner übertragen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekannt- Beschluss Nr. VIII/3/2017: Die Niederschrift der Sitzung machung folgenden Tages. vom 30. Oktober 2017 wird bestätigt. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht Beschluss Nr. VIII/4/2017: Die Niederschrift der Sitzung gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten vom 28. August 2017 wird bestätigt. Steuer nicht aufgehalten. Jakubek, Bürgermeister Gemeinde Vollmershain Achtung Amtliche Bekanntmachung Die jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren für das der Gemeinde Posterstein über die Festsetzung der Jahr 2018 für die Grabstätten auf dem Friedhof der Ge- Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 meinden Vollmershain werden am 31. März 2018 fällig. Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung der Gemeinde Posterstein vom 28. August 2001 nicht verän- dert. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung einge- treten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden Amtliche Bekanntmachung für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen der Gemeinde Vollmershain über die Festsetzung der Hundehalter, deren Hundehaltung sich seit der letzten Be- Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 scheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat mit der öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Haushaltssatzung 2017 Beschluss-Nr. I/1/2017 vom 1. Februar Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer für das Kalen- 2017 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 271 v. H. und der derjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Grundsteuer B auf 389 v. H. für das Kalenderjahr 2017 festge- Die Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei- setzt. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung den, festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 1. Juli fällig. So- wird demzufolge die Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr weit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein 2018 nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Gegenüber dem Bewenden. Bereits gezahlte Beträge werden berücksichtigt. Kalenderjahr 2017 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalen- Soweit sich die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall geän- derjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, dert haben, werden Änderungsbescheide erteilt. deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge und Steuerfest- Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steu- setzung) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert erfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Kalenderjahr Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Be- 2017 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2018 wird kanntgabe Widerspruch erhoben werden. mit den zuletzt erteilten Bescheiden, festgesetzten Beträgen, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der den vierteljährigen Fälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. Au- Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemein- gust und 15. November, den halbjährlichen Fälligkeiten am 15. deamt 4, 04626 Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Poster- Februar und 15. August und der jährlichen Fälligkeit am 15. Au- stein einzulegen. gust fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Jakubek, Bürgermeister Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli fällig. Soweit
VG „Oberes Sprottental“ | 01.03.2018 | Seite 11 Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Be- Gemeinde Wildenbörten wenden. Bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt. 2. Steuerpflichtige, bei denen die Bemessung der Grundsteuer Bekanntmachung für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Er- satzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG erfolgt, ist die Steuer- Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in sei- anmeldung bei baulichen Veränderungen neu abzugeben. Das ner Sitzung am 19. September 2017 folgende Beschlüsse entsprechende Formular ist im Steueramt der Verwaltungsge- gefasst: meinschaft erhältlich. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma- Beschluss Nr. 33/V/2017: Bestätigung der Niederschrift chung dieser Steuerfestsetzung treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem der Sitzung vom 18. Juli 2017 – öffentlicher Teil Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Beschluss Nr. 33a/V/2017: Bestätigung der Niederschrift 3. Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, der Sitzung vom 18. Juli 2017 – nicht öffentlicher Teil wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanz- Beschluss Nr. 34/V/2017: Beauftragung Bürgermeister: amt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein Grundsteu- Abschluss Kaufvertrag Grundstück erbescheid erteilt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekannt- Beschluss Nr. 35/V/2017: Beauftragung Bürgermeister: gabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Abschluss Honorarvertrag im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch Beschluss Nr. 36/V/2017: Beendigung Baumaßnahme ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsge- Verbesserung Beleuchtung und Gehweg Untschener meinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Straße Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde Vollmershain einzule- gen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Beschluss Nr. 37/V/2017: Beendigung Baumaßnahme Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Verbesserung Untschener Straße vom Ortseingang aus Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Be- Richtung Zagkwitz kanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere Beschluss Nr. 38/V/2017: Maßnahme Beleuchtung die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Sporthalle noch in Klärung Junghanns, Bürgermeister Beschluss Nr. 39/V/2017: Bestätigung der Niederschrift aus der Sitzung 15. August 2017 Amtliche Bekanntmachung Beschluss Nr. 40/V/2017: Weiterführung Grundstücks- der Gemeinde Vollmershain über die Festsetzung der verhandlung Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 Beschluss Nr. 41/V/2017: Kostenermittlung Anwaltsbüro Im Jahr 2017 wurden die Steuersätze der Hundesteuersatzung zur Sachverhaltsklärung der Gemeinde Vollmershain vom 16. April 1999 i. V. m. der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in vom 7. August 2001 nicht verändert. Gegenüber dem Vorjahr seiner Sitzung am 10. Oktober 2017 folgende Beschlüsse ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Ertei- gefasst: lung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird. Für alle diejenigen Hundehalter, deren Hunde- Beschluss Nr. 42/VI/2017: Angebotserstellung für Sat- haltung sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert zung um Baurecht zu schaffen hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung Beschluss Nr. 43/VI/2017: Zustimmung Baumfällantrag gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Beschluss Nr. 44/VI/2017: Zustimmung Baumfällantrag die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt ver- anlagten Höhe festgesetzt. Beschluss Nr. 45/VI/2017: Zustimmung Baumfällantrag Die Hundesteuer 2018 wird mit den zuletzt erteilten Beschei- Beschluss Nr. 46/VI/2017: Beantragung Maßnahme: Be- den, festgesetzten Beträgen, der Fälligkeit am 15. Februar leuchtung Sporthalle über anderes Förderprogramm fällig. Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, hat es dabei sein Bewenden. Beschluss Nr. 47/VI/2017: Beauftragung Bürgermeister: Übernahme Grundstück Bereits gezahlte Beträge werden berücksichtigt. Soweit sich die Besteuerungsgrundlagen im Einzelfall geändert haben, Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in sei- werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tage der öffent- ner Sitzung am 13. Dezember 2017 folgende Beschlüsse lichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für gefasst: die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid Beschluss Nr. 48/VII/2017: Verzicht Vorverkaufsrecht zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann inner- Beschluss Nr. 49/VII/2017: Vergabe Umrüstung Beleuch- halb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben tung Sporthalle werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift Beschluss Nr. 50/VII/2017: Zustimmung Baumfällan- bei der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, als Behörde der Gemeinde trag Vollmershain einzulegen. Beschluss Nr. 51/VII/2017: Zustimmung Abstellung Ka- Junghanns, Bürgermeister merad der FFW Wildenbörten
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