ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!

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ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
ANMELDEUNTERLAGEN

                          23.–25. NOVEMBER 2021
                          HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON

 SWISS PRODUCTION FORUM
 DER NEUE TREFFPUNKT
 DES WERKPLATZ SCHWEIZ!

Veranstalter:               Partner:
ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
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                                  AUSSTELLUNG – FORUM –
                                  AWARDVERLEIHUNG

    SICHERN SIE SICH MIT
    EINEM AUFTRITT
    MAXIMALE REICHWEITE
    UND WERTVOLLE LEADS

  Ort :                           Halle 550, Zürich Oerlikon
		                                (ehem. ABB Industriehalle)
   Datum:                         23.–25. November 2021
   Zielpublikum:
    Entscheider    Anwender   Unternehmer       Produktionsleiter    Meister

    Polymechaniker    Zerspanungsspezialisten     Techniker    Ingenieure

    Geschäftsführer   Konstrukteure

   Themen:
    Produktionsverfahren   Fertigungstechnik     Zulieferindustrie

   Live vor Ort:
   SMM FertigungsFORUM            Inklusive Vortragsprogramm

 SMM-Award                        Prämierung der neuesten
		                                Fertigungstechnologien
ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
ANMELDEFORMULAR
                                                          Vogel Communications Group AG | Seestrasse 95 | 8800 Thalwil

Kontaktdaten: 
Firma                                                             Anrede            ☐ Frau ☐ Herr

Adresszusatz                                                      Name, Vorname

Strasse                                                           Funktion

PLZ, Ort                                                          Telefon direkt

Website                                                           E-Mail

Falls die Rechnungsadresse von der Korrespondenzadresse abweicht, bitte separat ausfüllen:

Standpaket: (Auswahl eines Pakets obligatorisch)
Standfläche inkl. Standbau, Strom, Reinigung etc. gemäss separatem Beschrieb

 ☐			         S                        ☐			 M                                  ☐			L                              ☐			               XL
             12 m2                     			24 m2                                  48 m2
                                                                               			                                 		 Individuelle Grösse
 		       CHF 5‘000.–                  		        CHF 9‘500.–                   		   CHF 18‘000.–                   		 Preis auf Anfrage

Kommunikationspaket: (Auswahl eines Pakets obligatorisch)
                                       ☐         SILBER                   ☐         GOLD                          ☐ PLATIN
☐ 		 BRONZE
                                       		        CHF 4‘900.–                        CHF 7‘900.–                            CHF 28‘000.–
		 CHF 1‘900.–
                                       		 • 1/2 Inserat                             • 1/1 Inserat                          • Plakat am Eingang
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                                                                         PRINT

                                                                                                                 PRINT

		 • 1/4 Inserat
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                                       		 • 1/2 PR (Text geliefert)                 • 1/1 PR (Text geliefert)              • 2-Seiten PR
		 • 1/4 PR (Text geliefert)
                                                                                                                           • 2x 1/1 Inserat
                                                                                                                           • Logo Präsenz auf SMM Titelseite

                                       		 • Text Ad Newsletter                      • Text Ad Newsletter          	
                                                                                                                   • Bildschirmpräsenz im
                                       DIGITAL

                                                                         DIGITAL

                                                                                                                 DIGITAL

		 • Text Ad Newsletter
DIGITAL

                                       		 • Leaderboard bei smm.ch        	        • Banner Video /                 Cateringbereich
		 • Online Veröffentlichung
      der PR bei smm.ch                		 • Online Veröffentlichung                   Content Ad bei smm.ch               • Erhalt von Besucherleads
		 • + SoMe-Kanäle                     		    der PR bei smm.ch            	        • Online Veröffentlichung             • Billboard Banner bei smm.ch
                                       		 • + SoMe-Kanäle                              der PR bei smm.ch                   • Text Ad Newsletter
                                                                                    • + SoMe-Kanäle                       • Logo Präsenz auf Eventwebsite
                                                                                                                           • Stand Alone Mailing an
                                                                                                                              5‘000 Empfänger

Ort, Datum                                                                Unterschrift / Stempel

Weitere Informationen und Kontakt:

             Redaktion                                Eventleitung                                  Messekoordination
             Matthias Böhm                            Abetare Yaves                                 Daniel Fritz                                 Sasa Tanasic
             Geschäftsleiter                          Head of Sales & Marketing                     Geschäftsleiter                              Geschäftsleiter
             matthias.boehm@                          abetare.yaves@                                Expomech AG                                  Expomech AG
             vogel-communications.ch                  vogel-communications.ch                       d.fritz@expomech.ch                          s.tanasic@expomech.ch
             Tel. +41 44 722 77 91                    Tel. +41 44 722 77 80                         Tel. +41 78 739 73 49                        Tel. +41 76 683 00 07
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STANDBAUPAKETE

		   Standgrösse S, M & L (12 m2    / 24 m2 / 48 m2)

		   Standgrösse XL (auf Anfrage)
ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
23.–25. NOVEMBER 2021
                                                                                                                                                           HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON

                                                                                                                                                                                          ANFAHRT ZUR HALLE 550

                                                                                                                                                                                              Zürich Flughafen (6.4km)
                                                                                                                       Bus Haltestelle (Line: 80)
                                                                                                                       Max Bill Platz                                                         Autobahn A1/L1 (2.7km)
*
    Die Zufahrt zur Anlieferung A ist nur von
    der Birchstrasse, von Norden herkom-
    mend, zulässig. Bitte Sperrzeiten und
    Ampelsignal beachten.
                                                                                                             e                       Einkaufs-
                                                                                                         ss                          Zentrum
                                                                                                      tra

                                                                                                                                                                                               Jungholzstrasse
Sperrzeiten:
                                                                                              h les
• während der Morgenstosszeit von 06.30 bis 08.00 Uhr                                   z  mü
• über die Mittagszeit von 11.30 bis 13.30 Uhr                                       Bin                                                                   Halle 622
• während der Abendstosszeit von 16.30 bis 18.00 Uhr

                                                                                                                                           Center Eleven
                                                                                                                                    P                                                 P    Jungholz

                                                                                                                                    se
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                                                                                                                        be                                                  Bus Haltestelle (Line: 80)
                                                                                                                     eu
                                                                                                               ie-Ta                                                        Bhf Oerlikon Nord
                                                                                                            ph
                                                                                                       So
                                                    Birchstrasse

                                                                           Eingang Hallenteil A
                                                                                                                             MFO
                                                                                                                                                            P    Cityport

                                                                                           P            P                    Park

                     Halle 550
                                                                                                                    Eingang Hallenteil C
                     Anlieferung A*                                              D
                                                                                                       C             Eingang Hallenteil B
                                                                   V
                                                                   L                                                         V                                                                                           P
                                                                                       B
                                                                       A
                     Halle 550
                                                                                                  e
                                                                                                                                          go

                     Birchstrasse 150                                                        On
                                                                                           ge
                                                                                                                                    Ch 28
                                                                                                                                      ica

                                                                                     Sta
                                                                                                                                     19

                                                                                                                                                                       Bahnhof Oerlikon

                                                                                                                                                                            Zug Haltestelle (Linie: S7, S8, S15, S16, S19)
                                                                                                                               P         Cityport
                                                                                                                                                                            Tram Haltestelle (Linie: 8, 10, 11, 14, 15, 17)
                                                                                                                                                                            Bus Haltestelle Bhf Oerlikon (Linie: 61, 62, 94)
                                                                                                                                                                            Fussweg Bhf Oerlikon – Halle 550 4‘

                                                                                                                                                                       Parkplätze Velos
     KONTAKT                                                                                                                                                            V Velo-Parkplätze befinden sich direkt vor dem
                                                                                                                                                                            StageOne und hinter der Halle 550.

    Halle 550                                                                                                                                                          Parkplätze
    Birchstrasse 150                                                                                                                                                    L 1 LKW-Parkplatz hinter Hallenteil A
    8050 Zürich-Oerlikon                                                                                                                                                P 9 PW-Parkplätze vor Hallenteil D
                                                                                                                                                                        P 8 PW-Parkplätze neben Hallenteil D
    Tel: +41 58 543 95 50
    Mail: info@halle550.ch                                                                                                                                                  Hinweis
                                                                                                                                                                            - Parkplätze nur auf Anfrage und mit schriftlicher Bewilligung
                                                                                                                                                                            - Vor Hallenteil B und C ist das Parkieren verboten

                                                                                                                                                                        P Weitere Parkplätze befinden sich in den öffentlichen
                                                                                                                                                                          Parkhäusern in der Umgebung. Empfohlene Parkhäuser
                                                                                                                                                                          sind Cityport, Center Eleven und Jungholz.
                                                                                                                                                                            Die Verfügbarkeit kann hier abgerufen werden.

              Veranstalter:                                                                                                                                     Partner:
ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
AUSSTELLERREGLEMENT

Allgemeine Bedingungen für Aussteller, die an Foren,                                 4 ZUTEILUNG DER STANDFLÄCHE UND DES STANDORTES
                                                                                     Sind sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, nimmt die Eventleitung die
Ausstellungen und Kongressen mit Begleitausstellungen
                                                                                     Zuteilung der Standfläche und des Standortes vor. Für die Standzuteilung sind
teilnehmen, welche von der Vogel Communications Group AG                             in erster Linie die Zugehörigkeit der angemeldeten Ausstellungsgüter zum The-
durchgeführt werden                                                                  ma und ihre fachliche Einordnung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes
                                                                                     des Forums entscheidend. Auf Grund der vom Aussteller gewünschten Stand-
                                                                                     fläche erstellt die Eventleitung einen Platzierungsplan, auf dem die individuelle
EINLEITUNG                                                                           Standzuteilung ersichtlich ist. Wünsche des Ausstellers bezüglich des Standortes
Die Vogel Communications Group AG (nachfolgend VCG genannt) führt zahlreiche
                                                                                     sind unverbindlich. Die Eventleitung ist berechtigt, die Standzuteilung in zumut-
Kongresse, Foren und weitere Veranstaltungen (nachfolgend «Forum» genannt)
                                                                                     barem Rahmen abweichend von den vom Aussteller gewünschten Massen oder
durch. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen können sich alle inter-
                                                                                     Standformen vorzunehmen, wenn das Platzierungskonzept oder das Gesamtbild
essierten Personen, Firmen und Organisationen um eine Teilnahme an einem
                                                                                     des Forums dies erfordert. Die Standzuteilung wird dem Hauptaussteller unter
Forum bewerben.
                                                                                     Beilage des Platzierungsplanes mitgeteilt. Allfällige Einsprachen gegen die vor-
                                                                                     genommene Standzuteilung sind der Eventleitung innert 4 Arbeitstagen nach
1 ANMELDUNG                                                                          Versanddatum des Platzierungsplanes schriftlich und begründet einzureichen,
1.1 Hauptaussteller                                                                  andernfalls gilt die Standzuteilung als angenommen. Die Eventleitung ist be-
Personen, Firmen und Organisationen, die als Hauptaussteller an einem Forum          strebt, berechtigten Platzierungsanträgen zu entsprechen. Ohne schriftliche Zu-
teilnehmen wollen, melden sich mit dem von der Eventleitung herausgegebenen          stimmung der Eventleitung darf der Aussteller die Standfläche weder verlegen,
Anmeldeformular an. Das Anmeldeformular muss ordnungsgemäss ausgefüllt,              tauschen noch ganz oder teilweise Dritten übertragen.
termingerecht eingereicht und rechtsgültig unterzeichnet werden. Mit der An-
meldung erklärt der Aussteller gegenüber der VCG, eine verbindliche Teilnahme.       5 VERTRAGSBESTÄTIGUNG
Vom Aussteller auf der Anmeldung vorgenommene Änderungen und Vorbehalte
                                                                                     Erst nach der definitiven Standzuteilung erhält der Aussteller eine Vertragsbe-
sind unwirksam und gelten als abgelehnt. Die Anmeldung begründet keinen An-
                                                                                     stätigung, womit der Zulassungsvorbehalt aufgehoben und der Ausstellervertrag
spruch auf Zulassung zum Forum. Genauso wenig begründet die einmalige oder
                                                                                     in allen Teilen rechtskräftig wird. Die Eventleitung ist berechtigt, dem Ausstel-
mehrmalige Zulassung zu einem Forum einen Anspruch auf eine automatische
                                                                                     ler auch abweichend von der bereits erfolgten Vertragsbestätigung eine ande-
Zulassung oder auf die Zuteilung des gleichen Standplatzes wie bei einem vor-
                                                                                     re Standfläche oder einen anderen Standort zuzuteilen, Ein- und Ausgänge der
herigen Forum.
                                                                                     Räumlichkeiten oder Freiflächen zu verlegen oder zu schliessen und sonstige
                                                                                     bauliche Veränderungen vorzunehmen. Der sich aus einer solchen Änderung
1.2 Mitaussteller                                                                    eventuell ergebende Differenzbetrag bei den Kosten der Standfläche wird dem
Als Mitaussteller gelten Personen, Firmen oder Organisationen, die in irgendeiner    Aussteller mit der Rechnung gutgeschrieben bzw. belastet. Werden die Interes-
Form am Stand einer anderen Person, Firma oder Organisation in Erscheinung           sen des Ausstellers auf Grund einer solchen Änderung in objektiv unzumutbarer
treten, sei es durch Anschriften, Objekte, Prospekte oder persönliche Präsenz.       Weise beeinträchtigt, so kann dieser mit Anspruch auf Rückzahlung der bereits
Mitaussteller müssen sich separat anmelden. Für die Anmeldung gelten die glei-       bezahlten Akonto-Rechnung gemäss Ziff. 7.2 vom Ausstellervertrag zurücktreten.
chen Bedingungen wie für die Hauptaussteller (vgl. Ziff. 1.1). Darüber hinaus muss   Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
das von der Eventleitung herausgegebene Anmeldeformular vom Hauptaussteller
rechtsgültig unterzeichnet werden. Bei Kollektivständen hat einer der Aussteller
die Pflichten eines Hauptausstellers zu übernehmen, während die übrigen als Mit-     6 RÜCKTRITT VOM AUSSTELLERVERTRAG
aussteller gelten. Der Hauptaussteller haftet gegenüber der VCG solidarisch auch     6.1 Verzicht auf Teilnahme
für die Pflichten der Mitaussteller. Jeder Mitaussteller hat die festgesetzte Mit-   Verzichtet ein Aussteller nach der Vertragsbestätigung durch die Eventleitung auf
ausstellergebühr und allfällige Nebenkosten zu entrichten. Wurden Mitaussteller      seine Teilnahme, haftet er vorbehaltlich Ziffer 5 für die vollen Kosten der Stand-
nicht angemeldet, so hat der Hauptaussteller nebst der normalen Grundgebühr          fläche gemäss Anmeldeformular und Ausstellerreglement sowie die angefalle-
für Mitaussteller eine Nachbearbeitungsgebühr von CHF 500.– zu bezahlen.             nen Nebenkosten. Gelingt es der Eventleitung, die frei gewordene Standfläche
                                                                                     ohne Schaden und unter Wahrung der Zulassungsvoraussetzungen an einen
2 ANERKENNUNG DER BEDINGUNGEN                                                        zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht angemeldeten Aussteller zu vergeben,
Mit der Unterzeichnung des von der Eventleitung herausgegebenen Anmeldefor-          so hat der vom Vertrag zurücktretende Aussteller eine Entschädigung von 25 %
mulars anerkennt der Aussteller für sich und seine Angestellten und Beauftrag-       der Kosten der Standfläche, mindestens aber CHF 3’000.– zzgl. MwSt., zuzüglich
ten das Ausstellerreglement als verbindlich. Wenn er der Eventleitung nichts an-     der angefallenen Nebenkosten, oder falls die Kosten der Standfläche weniger als
deres mitteilt, erklärt sich der Aussteller gleichzeitig damit einverstanden, dass   CHF 3’000.– betragen, den vollen Betrag zu bezahlen. Kann die Standfläche nur
seine Personen- und Firmendaten von der VCG oder einer von ihr beauftragten          zum Teil weitervergeben werden, so haftet der zurücktretende Aussteller für die
Firma bearbeitet und zwecks Erbringung von Dienstleistungen im Zusammen-             Kosten für die nicht weitervergebene Standfläche gemäss Anmeldeformular und
hang mit der Forumsbeteiligung an einen Vertragspartner der VCG bekannt ge-          Ausstellerreglement. Erfolgt der Rücktritt 30 Tage vor Forumsbeginn oder später,
geben werden können. Die VCG gewährleistet den Datenschutz in Übereinstim-           sind – unabhängig davon, ob ein anderer (sprich neuer oder umplatzierter) Aus-
mung mit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.                                steller gefunden werden konnte oder nicht – die vollen Kosten der Standfläche
                                                                                     sowie die angefallenen Nebenkosten zu bezahlen. Mitaussteller bezahlen bei
                                                                                     einem Rücktritt in jedem Fall die volle Mitausstellergebühr sowie die angefalle-
3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Eventleitung entscheidet allein und endgültig über die Zulassung von Per-        nen Nebenkosten. Über Stände, die zwei Tage vor Forumsbeginn vom Aussteller
sonen, Firmen, Organisationen und Ausstellungsgütern. Abweisungen erfolgen           noch nicht bezogen sind, kann die Eventleitung frei verfügen. Der Anspruch des
grundsätzlich ohne Begründung. Die Eventleitung anerkennt keine Ansprüche,           Ausstellers auf seinen Stand verfällt. Er haftet jedoch für die vollen Kosten der
die Aussteller oder Dritte im Zusammenhang mit der Zulassung oder Abwei-             Standfläche und die angefallenen Nebenkosten. Vorbehalten bleibt die Belastung
sung von Personen, Firmen, Organisationen oder Ausstellungsgütern erheben.           von Kosten, die wegen der Nichtbelegung des Standes entstehen.
Massgebend für die Zulassung von Ausstellungsgütern ist das Produkteverzeich-
nis bzw. die Liste des Fachgebietes des jeweiligen Forums. Die zur Ausstellung       6.2 Reduktion der bestätigten Standfläche
vorgesehenen Produktegruppen sind im von der Eventleitung herausgegebenen            Reduziert ein Aussteller nach der Vertragsbestätigung durch die Eventleitung sei-
Anmeldeformular aufzuführen und nachträgliche Ergänzungen vor Beginn des             ne Standfläche, so haftet er weiterhin für die vollen Kosten der Standfläche und
Forums im Rahmen der Produktgruppen zu melden. Grundsätzlich dürfen nur              die angefallenen Nebenkosten. Gelingt es der Eventleitung, die frei gewordene
die dem Produkteverzeichnis bzw. dem Fachgebiet zugehörenden und angemel-            Standfläche an einen zum Zeitpunkt der Reduktion noch nicht angemeldeten Aus-
deten Güter ausgestellt werden. Die Eventleitung kann die genaue Angabe der          steller zu vergeben, so hat der reduzierende Aussteller eine Umtriebsentschädi-
einzelnen zur Ausstellung vorgesehenen Güter verlangen. In diesem Fall dürfen        gung von CHF 1’000.– zu bezahlen.
nicht angemeldete oder nicht zugelassene Güter nicht ausgestellt werden, und
die Eventleitung behält sich das Recht vor, solche Güter auf Kosten des Ausstel-
lers vom Stand zu entfernen. Die Eventleitung ist berechtigt, eine Beschränkung      7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
der beantragten Standfläche und der angemeldeten Ausstellungsgüter vorzu-            7.1 Preise und Rechnungen
nehmen. Besondere Platzierungswünsche und Konkurrenzausschlüsse können               Die Preise für die Standflächen, Zuschläge, Rabatte, etc. sind im Anmeldeformu-
als Bedingung für eine Teilnahme nicht anerkannt werden. Die Eventleitung kann       lar, im Prospekt und auf der Website des jeweiligen Forums aufgeführt. Die Prei-
die Zulassung verweigern, wenn der Aussteller fällige finanzielle Verpflichtungen    se für zusätzliche Dienstleistungen sind in der Ausstellerdokumentation (www.
gegenüber der VCG nicht erfüllt hat oder wenn sein Verhalten an einer früheren       swiss-production-forum.ch) aufgeführt und kann bei der Eventleitung angefragt
Forum zu begründeten Reklamationen seitens der Besucher oder Aussteller An-          werden. Die VCG behält sich vor, bei einzelnen Foren spezielle Zahlungsbedin-
lass gab. Sie ist auch berechtigt, eine bereits erteilte Zulassung zu widerrufen,    gungen festzulegen. Sämtliche Preise verstehen sich exkl. allfälliger Mehrwert-
wenn sich herausstellt, dass diese auf Grund falscher Angaben oder Vorausset-        steuer, Drittkosten wie Handwerkerkosten etc. Diese Kosten könnten zusätzlich
zungen erfolgte, oder dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.        für den Aussteller anfallen.
ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
Rechnungen sind jeweils innerhalb innert 30 Tagen netto und ohne Skonto zur          Insbesondere müssen alle Stände ordnungsgemäss ausgestattet und mit fach-
Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes festgehalten ist. Zahlun-     kundigem Personal besetzt sein. Hält sich ein Aussteller nicht an die festgesetz-
gen mit Checks werden nicht akzeptiert.                                              ten Öffnungszeiten oder verlässt er vorzeitig das Forum, so kann die Eventleitung
                                                                                     von ihm eine Konventionalstrafe bis CHF 5’000.– verlangen. Einrichtungen und
7.2 Akonto-Rechnung                                                                  Darbietungen aller Art, welche Nachbarn oder Besucher offensichtlich stören,
Nach der Vertragsbestätigung durch die Eventleitung erhält der Aussteller eine       insbesondere die Inanspruchnahme des Raumes vor dem Stand, das Tragen von
Akonto-Rechnung für die Kosten der Standfläche, der obligatorischen Einträge in      Phantasie-Reklamekostümen ausserhalb des Standes, Lärm jeder Art usw. sind
die Informationsmedien und allfällige Werbeleistungen. Die Eventleitung behält       nicht gestattet. Vorführungen innerhalb des Standes dürfen die Nachbarn weder
sich vor, dem Aussteller weitere Akonto-Rechnungen zu stellen.                       in optischer, akustischer noch räumlicher Hinsicht stören. Ebenso wenig dürfen
                                                                                     sie die Zirkulation der Besucher in den Gängen behindern. Im Übrigen sind die
7.3 Nicht fristgerechte Zahlung                                                      Vorschriften der Schall- und Laserverordnung vom 28. Februar 2007 (https://
Wird eine Akonto-Rechnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beglichen,         www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/210/de) einzuhalten.
behält sich die Eventleitung vor, den Ausstellervertrag nach schriftlicher Frist-
ansetzung von 8 Tagen unter Aufforderung, die ausstehende Akonto-Rechnung            14 HANDVERKAUF
sofort zu bezahlen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen und über den betreffen-        Die Eventleitung entscheidet über die generelle Zulässigkeit von Handverkäufen
den Standplatz anderweitig zu verfügen. Der säumige Aussteller ist dadurch           am Forum. Als Handverkauf gilt der Verkauf und die gleichzeitige Auslieferung
von seinen finanziellen Verpflichtungen für den Forumstand und die bestellten        von Waren am Forum selbst.
Zusatzleistungen nicht enthoben. Die Eventleitung muss spätestens bei Beginn
des offiziellen Einräumungstermins im Besitze der Zahlung oder eines rechts-         15 WERBUNG UND AKQUISITION
gültigen Zahlungsnachweises sein, andernfalls ist die Eventleitung ermächtigt,
dem Aussteller den Zutritt zu den Hallen und Räumlichkeiten zu verweigern bzw.       15.1 Im Allgemeinen
den Stand auf dessen Kosten sofort zu räumen.                                        Werbung und Akquisition sind nur innerhalb der eigenen Standgrenze gestattet.
                                                                                     Aussteller dürfen nur an ihrem Stand und nur für Firmen, Produkte oder Dienst-
                                                                                     leistungen werben, die an dem betreffenden Forum angemeldet sind. Das Vertei-
7.4 Forum-Schlussrechnung                                                            len von Drucksachen und Geschenken und das Anbringen von Plakaten jeglicher
Für allfällige zusätzlich erbrachten Dienstleistungen wird dem Aussteller nach
                                                                                     Art ausserhalb des Forumstandes sind ohne Zustimmung der Eventleitung ver-
dem Forum die Forum-Schlussrechnung zugestellt, wobei die bereits geleiste-
                                                                                     boten. Politische oder religiöse Propaganda ist nur mit ausdrücklicher Zustim-
ten Vorauszahlungen an die effektiven Aufwendungen angerechnet werden. Die
                                                                                     mung der Eventleitung erlaubt.
Forum-Schlussrechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum netto und
ohne Skonto zu bezahlen. Beanstandungen sind der Eventleitung innerhalb von
10 Tagen nach Erhalt der Forum-Schlussrechnung schriftlich und begründet mit-        15.2 Information der Kunden
zuteilen, ansonsten gilt die Forum-Schlussrechnung als akzeptiert.                   Bei der Angabe von Preisen, Rabatten, Zugaben und anderen Informationen sind
                                                                                     die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Information der Konsumenten
                                                                                     vom 5. Oktober 1990, des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
7.5 Schweizerische Mehrwertsteuer
                                                                                     vom 19. Dezember 1986 und der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Die Leistungen der VCG sind der schweizerischen Mehrwertsteuer unterstellt.
                                                                                     vom 11. Dezember 1978 zu beachten.
Auch Leistungen an Aussteller mit Domizil ausserhalb der Schweiz sind mehr-
wertsteuerpflichtig, weil der Ort der Leistungserbringung (Schweiz) massgebend
ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich aber Aussteller diese Steu-        15.3 Verkaufsverhalten
ern auf Antrag zurückerstatten lassen.                                               Aufdringliches oder aggressives Verkaufsverhalten ist untersagt. Insbesondere
                                                                                     ist untersagt: Nachrufen und Ansprechen von Besuchern in den Gängen, Hinein-
8 INFORMATIONSMEDIEN                                                                 ziehen von Besuchern in den Stand, Aufdrängen von Getränken und Lebensmit-
Der Grundeintrag in die Informationsmedien (Print und Online) ist für jeden Aus-     teln zur Verkostung in den Gängen, Platzierung von Standmaterial (Tische, Stüh-
steller und Mitaussteller obligatorisch. VCG lehnt jede Haftung für fehlerhafte,     le, Theken, Barhocker, etc.) ausserhalb der eigenen Standgrenzen, Ausübung von
unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen ab.                                  Druck auf Besucher zwecks Kaufabschluss. Bei Zuwiderhandlung kann die VCG
                                                                                     AG von einem bereits schriftlich verwarnten Aussteller eine Konventionalstrafe
                                                                                     von CHF 5’000.– verlangen.
9 ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Die VCG bietet den Ausstellern zusätzliche Dienstleistungen wie technische An-
schlüsse, Standbau, Standeinrichtung, Standpersonal, Standreinigung, Stand-          15.4 Gewinnspiele
bewachung, Catering, Parkplätze, Eintrittskarten, Gutscheine und Versicherung        Die Durchführung von Gewinnspielen, Kleinspielen, Kleinlotterien und anderen,
für den Forumsauftritt an. Diese Dienstleistungen können nur mit den dafür vor-      dem Bundesgesetz über die Geldspiele (BGS) unterliegenden Geldspielen ist nur
gesehenen Formularen bestellt werden. Die Bestellformulare sind in der Aus-          innerhalb des Standes des Ausstellers gestattet und bedarf der schriftlichen Zu-
stellerdokumentation (www.swiss-production-forum.ch) abrufbar oder bei der           stimmung der Eventleitung und, wenn gemäss BGS erforderlich, einer kantonale
Eventleitung anzufragen.                                                             oder schweizerische Bewilligung. Benachbarte Aussteller dürfen dadurch nicht
                                                                                     gestört werden. Es ist Sache des Ausstellers, rechtzeitig zu prüfen, ob eine Be-
                                                                                     willigung gemäss BGS für die Durchführung von Gewinnspielen, Lotterien oder
10 AUSSTELLER- UND EINTRITTSKARTEN                                                   Geschicklichkeitsspielen etc. nötig ist oder nicht.
10.1 Ausstellerkarten
Die Ausstellerkarten sind ausschliesslich für das Standpersonal bestimmt. Sie
sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Zuwiderhandlung behält sich die
                                                                                     16 STANDBEWACHUNG
Eventleitung das Recht vor, die entsprechenden Karten einzuziehen und allfällige
                                                                                     Die Bewachung des Standes darf aus Sicherheitsgründen nur über die VCG be-
Aufwendungen in Rechnung zu stellen inkl. allfälliger zusätzlicher Eintrittskarten
                                                                                     stellt werden und erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. VCG kann keine Ge-
zu den regulären Preisen.
                                                                                     währ dafür geben, dass Gegenstände nicht entwendet oder beschädigt werden.
                                                                                     Die Aussteller sind verpflichtet, Gegenstände, die sie schützen möchten, wäh-
10.2 Eintrittskarten und Gutscheine                                                  rend der Abwesenheit des Standpersonals (insbesondere nachts) in einen Tresor
Eintrittskarten sind persönlich und nicht übertragbar. Die Aussteller sind berech-   einzuschliessen. Es empfiehlt sich, Bargeld, Schmuck, Datenträger, technische
tigt, für ihre Kundschaft eine gewisse Anzahl Eintrittskarten zu vergünstigten       Bauteile usw. mindestens in einem Tresor aufzubewahren. VCG lehnt jegliche
Preisen zu kaufen. Diese berechtigen zum Eintritt für das Forum gemäss den           Haftung für Gegenstände, die sich im Forumsgelände befinden, ab. Es ist Sache
entsprechenden Bedingungen (vgl. Anmeldeformular). Ohne schriftliche Zustim-         des Ausstellers, die von ihm aufgebauten und mitgebrachten Gegenstände sorg-
mung der Eventleitung ist den Ausstellern der Weiterverkauf von Eintrittskarten      fältig aufzubewahren und im Bedarfsfall wegzuschliessen etc. und zwar während
und Gutscheinen untersagt.                                                           und ausserhalb der Öffnungszeiten. Im Übrigen gilt Ziff. 19 dieser Ausstellerbe-
                                                                                     dingungen.
11 ABNAHME UND RÜCKGABE DER STANDFLÄCHE
Bei der Abnahme hat der Aussteller den Zustand der Standfläche zu prüfen und         17 STANDREINIGUNG UND ABFALLENTSORGUNG
allfällige Mängel noch vor dem Aufbau des Standes beim Hallenchef zu melden.
Versäumt der Aussteller dies, so gilt die Standfläche als abgenommen.                17.1 Standreinigung
                                                                                     Für die Reinigung seines Standes ist der Aussteller selber verantwortlich. Die
                                                                                     Reinigung muss spätestens 1/4 Stunde vor Forumsbeginn und 1 Stunde nach Fo-
12 STANDBAU                                                                          rumsschluss beendet sein. Falls der Aussteller die Standreinigung nicht selber
12.1 Im Allgemeinen                                                                  übernehmen will, muss er diese aus Sicherheitsgründen über die VCG bestellen.
Für den Standbau sind die standortspezifischen technischen Vorschriften und die
Forumsspezifische Standbau- und Gestaltungsrichtlinien zu beachten.                  17.2 Abfallentsorgung
                                                                                     Jeder Aussteller ist sowohl während der Auf- und Abbauzeit als auch während des
12.2 Auf- und Abbau                                                                  Forums für die Entsorgung seiner Abfälle selber verantwortlich. Die VCG organi-
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass sein Stand an dem von der Eventlei-    siert die Entsorgung von Abfällen. Kleinere Mengen werden auf Kosten des Aus-
tung festgesetzten Termin auf- und abgebaut ist. Wird ein Stand nicht rechtzeitig    stellers in den Abfallsäcken der VCG gesammelt und entsorgt. Grössere Mengen,
fertiggestellt, so kann die Eventleitung vom Aussteller eine Konventionalstrafe      sperrige Abfälle und Sonderabfälle werden gegen Rechnungsstellung in Contai-
von CHF 5’000.– pro Tag verlangen, an dem der Stand nicht fertiggestellt ist. Dar-   nern und Spezialbehältern entsorgt. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Durch-
über hinaus werden dem Aussteller alle dadurch verursachten Kosten für Reini-        gänge und Zonen ausserhalb der Standflächen stets von Abfällen und anderem
gung und Sicherheit in Rechnung gestellt.                                            Material freigehalten werden. Abfälle, die in Durchgängen oder Zonen ausserhalb
                                                                                     der Standflächen lagern, sowie Abfälle und Ausstellungsgüter, die nach Forums-
13 STANDBETRIEB                                                                      schluss bzw. nach dem von der Eventleitung festgelegten Ausräumtermin auf dem
Aussteller haben dafür zu sorgen, dass ihre Stände während der gesamten Dauer        Forumsgelände zurückgelassen werden, werden von der VCG zu einer erhöhten
des Forums zu den festgesetzten Öffnungszeiten durchgehend betrieben werden.         Gebühr auf Kosten des betreffenden Ausstellers entsorgt bzw. eingelagert.
ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
18 IMMATERIALGÜTERRECHTE                                                             für Schäden ab, die sich auf Grund von Darbietungen und Präsentationen von
18.1 Verletzung von Schutzrechten Dritter                                            Ausstellern, durch den Auf- oder Abbau von Ständen oder aus dem Standbetrieb
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Immaterialgüterrechten,            heraus ergeben. Für Schäden, die von Angestellten oder Beauftragten der Aus-
insbesondere Patent-, Marken-, Design-, Urheber- und Lauterkeitsrechten, sind        steller verursacht werden, haften die Aussteller. Die VCG haftet dem Aussteller
zu einzuhalten. Wer an einem Forum Schutzrechte Dritter verletzt, kann sowohl        gegenüber nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung
zivil- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Falls jemand        seiner Standfläche ergeben. Schäden sind unverzüglich zu melden.
befürchtet, dass seine Schutzrechte an einem Forum verletzt werden, kann beim
zuständigen Gericht die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme verlan-              20 VERSICHERUNGEN
gen, welche die Präsentation von bestimmten Produkten oder Dienstleistungen          Die Versicherung sämtlicher Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen wäh-
an dem Forum verbietet. Falls er bereits über ein rechtskräftiges Urteil eines       rend der Messe und während des Zu- und Abtransportes gegen Beschädigung
schweizerischen Gerichts verfügt, welches die Präsentation von bestimmten Pro-       und Verlust sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind für alle
dukten oder Dienstleistungen an der Forum verbietet, so weist die Eventleitung       Aussteller obligatorisch. Auf Antrag wird der Aussteller innerhalb des Kollek-
den betreffenden Aussteller an, diese Produkte oder Dienstleistungen unverzüg-       tivvertrages der VCG gegen diese Risiken versichert. In diesem Fall muss der
lich vom Stand zu entfernen.                                                         Aussteller das Formular «Versicherungsantrag» ausfüllen und der Eventleitung
                                                                                     spätestens zwei Wochen vor Messebeginn einreichen. Für die Festlegung der
18.2 Musikalische Darbietungen                                                       angemessenen Höhe der Versicherungssumme ist der Aussteller selber ver-
Wer in den Hallen und Räumlichkeiten oder auf dem Forumsgelände Livemu-              antwortlich. Anschliessend wird ihm ein Versicherungsnachweis zugestellt. Die
sik oder Musik ab Ton- oder Tonbildträgern spielt bzw. abspielt, ist verpflichtet,   Prämien werden von der VCG an die Versicherungsgesellschaft bevorschusst und
bei der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer        dem Aussteller mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
Werke (SUISA) eine Bewilligung einzuholen. Die Verwendung von Musik ist der
SUISA mindestens 10 Tage vor Beginn des Forums anzumelden. Die Aussteller            21 ABSAGE, ABBRUCH, VERSCHIEBUNG ODER
stellen die VCG frei von Ansprüchen Dritter aus der Nichtbeachtung von Urheber-          ANPASSUNG EINES FORUMS
rechtsvorschriften (Auskunfts- und Bewilligungsstelle: SUISA, Bellariastrasse        Die Eventleitung ist berechtigt, ein Forum aus wichtigem Grund vor der Durch-
82, Postfach 782, CH-8038 Zürich, Tel. +41 44 485 66 66, www.suisa.ch).              führung abzusagen, vorzeitig abzubrechen, zu verschieben oder den Betrieb den
                                                                                     Umständen anzupassen. Muss ein Forum aus wichtigem Grund abgesagt, vorzei-
18.3 Aufnahmen von Ständen und Ausstellungsgütern                                    tig abgebrochen, verschoben oder den Umständen angepasst werden, so ist die
Zum Schutze der Rechte der Aussteller dürfen Bild- und Tonaufnahmen jeder Art        VCG von ihren Leistungspflichten entbunden und die Aussteller haben gegenüber
von fremden Ständen und Ausstellungsgütern in den Hallen und Räumlichkeiten          der VCG weder einen Anspruch auf Erfüllung noch auf Rücktritt vom Vertrag oder
des Forums nur mit dem Einverständnis der Eventleitung gemacht werden. Die-          auf Schadenersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, unter
se kann für die Bewilligung eine Gebühr pro Stand verlangen. Nahaufnahmen            Abzug der bereits von der VCG erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang
bedürfen einer ausdrücklichen Bewilligung der betroffenen Aussteller und Be-         mit dem abgesagten Forum. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn höhere Gewalt,
sucher. Im Übrigen ist es jedoch Sache der Aussteller, die für die Durchsetzung      eine behördliche Anordnung oder andere nicht vom Veranstalter zu vertretende
ihrer Rechte nötigen Vorkehrungen zu treffen und unerwünschte Aufnahmen zu           Umstände die ordentliche Durchführung einer Forum verunmöglichen oder er-
verhindern. Die Aussteller stellen die VCG frei von Ansprüchen Dritter, falls auf    schweren, oder wenn der Eventleitung die Durchführung einer Forum aus wirt-
unzulässige Weise Aufnahmen von Ständen und Ausstellungsgütern gemacht               schaftlichen oder politischen Gründen als nicht zumutbar erscheint.
werden. Die VCG behält alle Rechte der Bilder, welche von Mitarbeitenden der
VCG oder engagierten Fotografen getätigt werden.                                     22 BAUARBEITEN
                                                                                     Die Aussteller haben Bau- oder Reparaturarbeiten in und an den Hallen und
18.4 Gewerbsmässige Aufnahmen                                                        Räumlichkeiten des Forums ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden, sofern
Das gewerbsmässige Fotografieren und Reproduzieren aller Art ist nur mit be-         diese Arbeiten notwendig und zumutbar sind.
sonderer Bewilligung der Eventleitung gestattet. Im Einvernehmen mit den Aus-
stellern kann die Eventleitung für bestimmte Bereiche ein generelles Verbot für      23 ALLGEMEINES
Aufnahmen und Reproduktionen aller Art erlassen. Alle Teilnehmer des Forum           Aussteller, die den Vorschriften der VCG zuwiderhandeln, oder deren Verhalten
akzeptieren hiermit fotografiert zu werden.                                          am Forum zu begründeten Reklamationen seitens der Besucher oder Ausstel-
                                                                                     ler Anlass gibt, können durch die Eventleitung mit sofortiger Wirkung von dem
18.5 Aufnahmerecht der VCG                                                           Forum ausgeschlossen werden. Sie haften für die vollen Kosten der Standflä-
Die VCG ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen jeder Art von Ständen und Aus-        che sowie die angefallenen Nebenkosten. Sollte der Wortlaut des vorliegenden
stellungsgütern anfertigen zu lassen und für ihre eigenen oder für allgemeine        Ausstellerreglementes zu Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung Anlass
Werbe-, Dokumentations- und Pressezwecke zu verwenden. Der Aussteller ver-           geben, ist die Fassung in deutscher Sprache massgebend. Sollte eine Bestim-
zichtet auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht.                                  mung ungültig sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen
                                                                                     nach sich. Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonder-
18.6 Standaufnahmen durch Aussteller                                                 regelungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die
Aussteller, die ihren eigenen Stand selbst oder durch eigenes Personal aufneh-       VCG. Die VCG behält sich vor, für einzelne Forum-Spezialvorschriften zu erlassen,
men lassen wollen, erhalten unter Vorweisung der Ausstellerkarte die Aufnah-         welche den allgemeinen Bedingungen vorgehen. Bezüglich Standbau, Logistik,
mebewilligung unentgeltlich. Es ist jedoch damit keine allgemeine Aufnahme-          Betrieb und Sicherheit während des Forums gelten die Vorschriften des jeweili-
bewilligung verbunden. Sie gilt nur für den eigenen Stand.                           gen Forumsgeländes.

19 HAFTUNG                                                                           24 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die VCG handelt nicht als Aufbewahrerin im Sinne von Artikel 472 OR und über-        Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Bei Streitigkeiten mit der
nimmt weder gegenüber den Ausstellern, noch gegenüber den Eigentümern                Eventleitung unterwerfen sich die Aussteller der Zuständigkeit der ordentlichen
oder Dritten eine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter, Standeinrichtungen und        Gerichte des Kantons Zürich. Die VCG kann ihre Ansprüche gegenüber einem
andere fremde Gegenstände. Die VCG schliesst jegliche Haftungs- oder Regress-        Aussteller wahlweise auch beim Gericht des Ortes geltend machen, an dem der
ansprüche bei Beschädigung, Verlust oder amtlicher Beschlagnahmung von Aus-          Aussteller seinen Wohnort oder Sitz hat.
stellungsgütern, Standeinrichtungen und anderen fremden Gegenständen aus,
sowohl für die Zeit, während der sich die Güter auf dem Forumsgelände befinden,      Vogel Communications Group AG
als auch während des Zu- und Abtransportes. Die VCG lehnt auch jede Haftung          Die Geschäftsleitung
                                                                                     Thalwil, Juni 2021
ANMELDEUNTERLAGEN 23.-25. NOVEMBER 2021 HALLE 550, ZÜRICH OERLIKON - SWISS PRODUCTION FORUM DER NEUE TREFFPUNKT DES WERKPLATZ SCHWEIZ!
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