Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung - (HPA)

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Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung - (HPA)
Landkreis Sigmaringen

Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
(HPA)

zum Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“
in Glashütte

28. März 2022

FRITZ & GROSSMANN UMWELTPLANUNG GMBH
Wilhelm-Kraut-Straße 60    72336 Balingen
Telefon 07433930363 Telefax 07433930364
E-Mail    info@grossmann-umweltplanung.de
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung - (HPA)
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“   Relevanzuntersuchung

Relevanzuntersuchung / Empfehlung Untersuchungsaufwand
Zur Ermittlung der planungsrelevanten Artengruppen im Vorhabensgebiet wurde eine
Relevanzuntersuchung durchgeführt. Dabei erfolgt zunächst eine Übersichtsbegehung mit
Durchführung einer Biotopstrukturkartierung, in der für alle Arten bzw. Artengruppen die
Habitatpotenziale bzw. die benötigten und geeigneten Lebensraumelemente (wie Gehölze
für Zweigbrüter, Baumhöhlen für Fledermäuse und Höhlenbrüter, Horstbäume für
Greifvögel, Kleingewässer für Amphibien, Eiablage- und Sonnplätze für Reptilien und
anderes mehr) ermittelt und dokumentiert wurden. In größeren oder unübersichtlichen
Untersuchungsräumen muss die Erfassung der Biotopstrukturen weiter vertieft werden
(bspw. Baumhöhlensuche in laubfreier Zeit).
Aus der Relevanzuntersuchung gehen somit die planungsrelevanten Artengruppen und der
Bedarf an weiteren Untersuchungen hervor. Der Umfang der Untersuchungen wird
entsprechend der Habitateignung des Gebietes und der zu erwartenden Konflikte
projektspezifisch festgelegt und nachfolgend mit dem Auftraggeber und der
Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Erfassungsmethoden der einzelnen Artengruppen orientieren sich dabei an den
Nachweismethoden, wie sie von Albrecht et al. (2014) und den darin zitierten Arbeiten
formuliert wurden.
Sofern dem Vorhabensträger oder der zuständigen Naturschutzbehörde Hinweise auf ein
Vorkommen weiterer besonders geschützter Arten im nahen Umfeld des Vorhabengebiets
vorliegen, sollte dies möglichst zeitnah an das Gutachterbüro rückgemeldet werden.

Projektbezogene Angaben

Auftraggeber                                                Gemeinde Stetten am kalten Markt
Ort/Gemarkung:                                              Glashütte
Projektbezeichnung:                                         Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“
Vorhaben:                                                   Geplante Wohnbebauung
Flächengröße:                                               Ca. 2105 m²
Flurstücke:                                                 609
Blattschnitt TK25-Quadrant                                  7820 SW
UTM-EEA 10 km                                               10kmE424N277
Naturraum                                                   Hohe Schwabenalb
Großlandschaft                                              Schwäbische Alb
Datum der Übersichtsbegehung:                               25.10.2021

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Abbildung 1: Übersichtslageplan (ohne Maßstab)

Legende: Rote Linie = Vorhabensgebiet, gelbe Linie = Abgrenzung Biotope/Strukturen, Nr. 1 – 8
Abbildung 2: Lageplan mit hinterlegtem Luftbild (ohne Maßstab)

                                                                                                               3
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Zielsetzung: Erkennen und Darstellen der groben Strukturen („Biotoptypen“) und der zu
untersuchenden Artengruppen (für den Laien verstehbar).

Tabelle 1: Auflistung der vorhandenen Grobstrukturen, Bereiche, Biotope

 Nr.      Bereiche,                  Beschreibung                                                         Fotos
          Strukturen, Biotope                                                                             (Bild-Nr.)

 1        Fettwiese mittlere         Artenarme Fettwiese mit hohen Deckungsanteilen von                   1
          Standorte                  Löwenzahn und Scharfem Hahnenfuß, an Gräsern
          33.41                      dominiert der Ausdauernder Lolch, Magerkeitszeiger
                                     lediglich eingestreut.
                                     Anthriscus sylvestris – Wiesenkerbel, Dactylis glomerata - Wiesen-
                                     Knäuelgras, Galium album - Weißes Wiesenlabkraut, Heracleum
                                     sphondylium - Wiesen-Bärenklau, Lolium perenne - Ausdauernder
                                     Lolch, Plantago lanceolata - Spitz-Wegerich, Plantago media –
                                     Mittlerer Wegerich, Ranunculus acris - Scharfer Hahnenfuß,
                                     Taraxacum sectio Ruderalia – Wiesenlöwenzahn, Trifolium repens
                                     - Weiß-Klee

 2        Grasreiche                 Ca. 1,5 m breiter, häufig gemähter Grassaum entlang der              2
          ausdauernde                der Oberen Dorfstraße, des westlich gelegenen
          Ruderalvegetation          Wirtschaftsweges und der südöstlich angrenzenden
          35.64                      Wohnbebauung mit grasreichem Vegetationsbestand und
                                     mehreren Ruderalarten. Magerkeitszeiger vorhanden.
                                     Bellis perennis – Gänseblümchen, Cirsium arvense - Acker-
                                     Kratzdistel, Crepis capillaris, Hypochaeris radicata - Gewöhnliche
                                     Ferkelkraut

 3        Völlig versiegelter        Westlich zum Plangebiet angrenzender, im                             3
          Weg/Straße,                Anschlussbereich zur Oberen Dorfstraße asphaltierter
          angrenzend                 Wirtschaftsweg (Breite ca. 2,5 m) sowie Obere Dorfstraße
          60.21                      mit schmalem Gehweg (hier wenig Vegetationswuchs in
                                     den Pflasterfugen entlang des Gehwegs) und
                                     Beleuchtungsanlagen.

 4        Weg und Platz mit          Ca. 2,5 m breiter Wirtschaftsweg und Zufahrt zu dem                  3
          Schotter, angrenzend       südwestlich gelegenen Schuppengrundstück. Zwischen den
          60.23                      Fahrspuren etwas Pflanzenwuchs vorhanden.

 5        Schuppengrundstück         Ca. 15 m südlich des Plangebietes gelegenes, neues                   4
                                     Schuppengebäude (60.10, Höhe ca. 5-6 m, ohne Versteck-
                                     und Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse). An weiteren
                                     Biotopelementen sind Schotterfläche, Erdhaufen, lückige
                                     Ruderalvegetation, Abstellplatz landwirtschaftlicher Geräte
                                     und Holzlagerplatz zu nennen.

 6        Wohnbebauung,              Angrenzende Wohnbebauung mit eher strukturreichen                    5, 6
          angrenzend                 Hausgärten (Biotopelemente: Rasen, Rabatten,
                                     Laubbäume, Fichtenreihe, Ziergehölze, Beete,
                                     Kompostmiete, Heckenzäune, Obstbäume, Holzbeuge,
                                     Schuppen, Gewächshaus, Ablagerungsort unterschiedlicher
                                     Materialien wie Ziegel, Bauschutt etc.)

 7        Acker,                     Großräumige Ackerfläche im Westen des Plangebietes,                  7
          angrenzend                 Relief leicht ansteigend

 8        Einzelbaum, im             Zwei größere Bäume (Eiche, d = 0,5 m und Bergahorn, d =              8
          nahen Umfeld               0,3 m, beide Bäume ohne Nistkästen oder erkennbaren
          45.30                      Baumhöhlen).

                                                                                                                 4
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FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“   Relevanzuntersuchung

Foto 1: Überplante Fettwiese aus südwestlicher                 Foto 2: Obere Dorfstraße mit Gehweg und
Richtung fotografiert                                          angrenzender grasreicher Ruderalflur (kurz nach der
                                                               Mahd)

Foto 3: Westlich angrenzender, geschotterter (wenige           Foto 4: Südlich gelegenes Schuppengelände
Meter im Bereich der Anschlussstelle zur Oberen
Dorfstraße asphaltierter) Wirtschaftsweg

Foto 5: Östlich angrenzende Wohnbebauung mit                   Foto 6: Ortsrand mit Schuppengebäude am linken
Hausgarten                                                     Bildrand, im Hintergrund benachbarte Wohnbebauung

                                                                                                            5
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Foto 7: Westlich gelegene Ackerfläche und                      Foto 8: Hochwüchsige Eiche
Wirtschaftsweg aus südlicher Richtung fotografiert

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Empfehlungen zum erforderlichen Untersuchungsbedarf
Tabelle 2: Mögliches Vorkommen geschützter Arten
(europarechtlich gem. Anhang IV/II, europäische Vogelarten, ggf. wichtige national geschützte Arten)
 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte               Hinweise zur                  Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                                   Untersuchungsmethode          Untersuchungsumfang
 FFH-Lebensraumtypen
 Erhebung                           Der Lebensraumtyp der Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510)          Vegetationskundliche         Einmalige Erhebung
    ja                              des Anhang IV der FFH-Richtline kann innerhalb des                 Untersuchung (nach dem
                                    Bebauungsplangebietes ausgeschlossen werden.                       Handbuch zur Erstellung von
    nein
                                                                                                       Managementplänen, Anhang
       weitergehende                                                                                   XIV)
       Betrachtung

 Moose, Farn- und
 Blütenpflanzen
 Erhebung                           Ackerflächen und Waldbestände sind innerhalb des                      Untersuchung der             Einmalige Begehung
    ja                              Bebauungsplangebiets nicht vorhanden. Ein Vorkommen der               Ackerstandorte               Anfang Juli
                                    genannten Arten kann ausgeschlossen werden. Weitere geschützte        flächendeckend
    nein
                                    Pflanzenarten sind ebenfalls nicht zu erwarten.
       weitergehende                                                                                      Untersuchung der             Einmalige Begehung
       Betrachtung                                                                                        Waldstandorte                Ende Mai / Anfang Juni
                                                                                                          flächendeckend
 FFH-Arten (Anh. IV, Region)                                                                                                           Einmalige Begehung Juli
    Dicke Trespe                                                                                                                       bis August
    Frauenschuh                                                                                                                        Einmalige Begehung in
                                                                                                                                       der Vegetationszeit
 Moose (Anh. II)
    Grünes Koboldmoos
    Grünes Besenmoos

     Sonstige, besonders
     geschützte Pflanzen

                                                                                                                                                           7
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 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte                 Hinweise zur            Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                                     Untersuchungsmethode    Untersuchungsumfang
 Vögel
 Erhebung                           Der Vorhabensbereich ist als Brutstandort für Gehölzbrüter             Revierkartierung        3 x tagsüber
    ja                              aufgrund des Fehlens geeigneter Strukturen nicht geeignet.             Brutvögel               von März bis Juni
    nein                            Die angrenzenden Gehölzstrukturen (Einzelbäume, Gehölze der                                    2 x tagsüber (Spechte)
                                    angrenzenden Hausgärten) stellen potenzielle Brutstandorte für                                 Februar, März
       weitergehende                zweigbrütende Vogelarten dar, in die betreffenden Strukturen wird
       Betrachtung                                                                                                                 2 x nachts (Eulenbalz)
                                    jedoch nicht eingegriffen.
                                                                                                                                   Februar, März
 Alle wildlebenden Vogelarten       Wiesenbrüter sind aufgrund der umgebenden Bebauung                                             2 x nachts (Eulen,
 Gilden / Besondere Arten           (bestehende Wohnbebauung, Schuppengebäude) auf der                                             Jungvögel, Bettelrufe)
                                    Eingriffsfläche ebenfalls nicht zu erwarten. Ein Vorkommen der                                 Ende Mai, Juni
     Gebäudebrüter                  Feldlerche im südwestlich angrenzenden Offenland ist hingegen
     Gehölz-, Stauden- und          möglich.                                                               Habitatbäume
     Röhrichtbrüter                 Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Feldlerche eine für       (Horst- und Höhlen-
     Höhlenbrüter                   die Art übliche Meidungsdistanz von mindestens 70 bis 100 m zum        bäume, Nistkästen)
                                    Ortsrand von Glashütte einhält. Die maximal zulässige Höhe der
     Wiesenbrüter                                                                                          Zug- und Rastvögel      2 x tagsüber
                                    beiden geplanten Gebäude beträgt ca. 6 m. Dies entspricht in etwa
     Wassergebundene                                                                                                               September, Oktober
                                    der Höhe der Bestandsgebäude der Umgebung. Auch fügt sich die
     Vogelarten                     geplante Bebauung in den bestehenden Siedlungsrand ein. Zudem          Wintergäste             2 x tagsüber
                                    steigt das Gelände in Richtung Offenland leicht an, was den Effekt     (Raubwürger)            Dezember bis Februar
                                    einer Kulissenwirkung infolge einer Bebauung weiter vermindert.
                                    Eine Verstärkung der Kulissenwirkung durch das
                                    Planungsvorhaben auf die möglicherweise im Gebiet
                                    vorkommenden Feldlerchen und somit eine Verlagerung von deren
                                    Revierzentren oder Nistplätzen ist daher nicht zu erwarten.
                                    Die Strukturen im Untersuchungsraum erfüllen zudem die Funktion
                                    eines Nahrungshabitats für verschiedene Vogelarten. Der Verlust
                                    an Nahrungsraum ist aufgrund der geringen Flächengröße und der
                                    flexiblen Raumnutzung der hier zu erwartenden Vogelarten
                                    vernachlässigbar.
                                    Die siedlungsnahe Lage wie auch die strukturelle Ausstattung des
                                    Gebietes lassen ein eingeschränktes Artenspektrum von nur wenig
                                    störungsempfindlichen Siedlungsarten in den angrenzenden
                                    Gehölzen erwarten. Untersuchungen sind aus fachlicher Sicht im
                                    Rahmen einer saP nicht erforderlich
                                                                                                                                                       8
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung - (HPA)
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“                                              Relevanzuntersuchung

 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte                 Hinweise zur             Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                                     Untersuchungsmethode     Untersuchungsumfang
 Fledermäuse
 Erhebung                           Die Eingriffsfläche weist keine geeigneten Strukturen auf, welche      Raumnutzung              1 x stationäre Erfassung,
    ja                              als Fortpflanzungsstätten (sog. Wochenstube) oder Ruhestätten             Leitlinien            ggf. 2 weitere Erfas-
                                    (Einzelquartiere, Winterquartiere) genutzt werden könnten.                                      sungen Mitte Juni und
    nein                                                                                                      Jagdgebiet
                                                                                                                                    Ende Juli
       weitergehende                Einzig der unmittelbar an der östlichen Plangebietsgrenze                 Zugrouten
                                    angrenzende Holzschuppen könnte als Quartierlebensraum von                                      1 x Tansektbegehung zur
       Betrachtung
                                    Fledermäusen genutzt werden. In das betreffende Gebäude wird                                    Zugzeit im Zugkorridor
 Es liegen bereits Hinweise         nicht eingegriffen. Gleiches gilt für die Wohnhäuser der
 über bekannte Vorkommen            angrenzenden Ortsbebauung, deren Fassaden teilweise
 von Fledermäusen im                                                                                       Quartiernutzung          Gebäudekontrolle
                                    Spaltenquartiere für Fledermäuse aufweisen. Beeinträchtigungen
 UG/Umgebung vor:                   durch die geplante Bebauung können ausgeschlossen werden.                 Wochenstuben              Begutachtung von
                                                                                                              Männchen / Tages-         außen
                                    Die Wiesenfläche innerhalb des Eingriffsraums stellt für                                            (Fassadenkontrolle)
                                    Fledermäuse ein potenzielles Jagdhabitat dar, welches gelegentlich        und Balzquartiere
      ja                                                                                                                                Ein-/Ausflugkontrolle
                                    von Luftraumjägern und Bodenjägern (nach der Mahd) aufgesucht             Winterquartier
      nein                          werden könnte. Aufgrund der strukturellen Ausprägung des                                        Kontrolle unterirdischer
                                    Gebietes und der Kleinräumigkeit des Vorhabens sind                                             Hohlräume
                                    Auswirkungen auf eine mögliche Nutzung als Jagdhabitat zu                                           Begehung
                                    vernachlässigen.                                                                                    Ein-/Ausflug-kontrolle
                                    Leitlinien sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.                                         Höhlenbäume /
                                    Infolge des Bauvorhabens ist mit keiner maßgeblichen                                            Nistkästen
                                    Beschädigung oder gar Zerstörung von Quartierlebensräumen zu                                        3 x Kontrolle
                                    rechnen. Auf eine Untersuchung der Fledermäuse kann verzichtet                                      Mitte Juni, Mitte Juli,
                                    werden.                                                                                             September (ggf.
                                                                                                                                        Endoskop)
                                                                                                                                        Ein-/Ausflug-kontrolle
                                                                                                                                    2 x Transektbegehung
                                                                                                                                    Balzquartiere August,
                                                                                                                                    Anfang September

                                                                                                                                                         9
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung - (HPA)
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“                                           Relevanzuntersuchung

 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte              Hinweise zur             Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                                  Untersuchungsmethode     Untersuchungsumfang
 Sonstige Säugetiere
 Erhebung                           Ein Vorkommen von Haselmäusen und Biber kann ausgeschlossen         Haselmaustubes           Aufhängen bis Ende
    ja                              werden. Es fehlen geeignete Habitatstrukturen.                      Anzahl: -                April, 5 x Kontrolle bis in
                                                                                                                                 den November
    nein
       weitergehende
       Betrachtung                                                                                      Erfassung Biber:
                                                                                                            Fraßspuren
 FFH-Arten (Anh. IV, Region)
                                                                                                            Biberburg
     Haselmaus
                                                                                                            Raumnutzung
     Biber
     sonstige

 Reptilien
 Erhebung                           Aufgrund des Fehlens geeigneter Habitatstrukturen (insbesondere     Sichtbegehungen          Auslegen KV bis Ende
    ja                              von Sonn- und Eiablageplätzen) ist ein Vorkommen der                Künstliche Verstecke     März, mehrmalige
                                    Zauneidechse sehr unwahrscheinlich.                                 Anzahl:                  Kontrollen
    nein
                                                                                                                                 3 x Kartierungen im Ende
       weitergehende
                                                                                                                                 März/Anfang April, Mai,
       Betrachtung
                                                                                                                                 Juni und zusätzlich
 FFH-Arten (Anh. IV in der                                                                                                       mehrmalige Kontrolle der
 Region)
                                                                                                                                 Künstlichen Verstecke im
     Zauneidechse                                                                                                                Rahmen der Erhebungen
     Schlingnatter                                                                                                               zu den anderen
     Mauereidechse                                                                                                               Artengruppen.
                                                                                                                                 1 x Kartierungen im
                                                                                                                                 Spätsommer (Jungtiere)
     Weitere Arten:

                                                                                                                                                     10
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 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte            Hinweise zur               Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                                Untersuchungsmethode       Untersuchungsumfang
 Amphibien
 Erhebung                           Amphibienarten des Anhang IV der FFH-Richtline können im          Laichgewässer               3 x Sichtkontrolle
    ja                              Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden.                            stehendes (Klein)       März, April, Mai
    nein                                                                                                  Gewässer, auch          2 x nächtl. Verhören
                                                                                                          temporär                Mai, Juni
       weitergehende
       Betrachtung                                                                                        Fließgewässer           Keschern / Reusenfang
                                                                                                      Raumnutzung                 Amphibienzaun
 FFH-Arten (Anh. IV, Region)                                                                              Wanderstrecken
     Kammmolch                                                                                            Landlebensraum
     Gelbbauchunke
     Kreuzkröte
     Laubfrosch
     sonstige
     Feuersalamander
     Grasfrosch
     Erdkröte
 Schmetterlinge
 Erhebung                           Ein Vorkommen von Schmetterlingen und anderer Insekten ist        Sichtbegehungen Falter   Begehungen
    ja                              innerhalb des Untersuchungsgebietes sicherlich gegeben.           ggf. Keschern               2. Hälfte Juni
    nein                            Wertgebende Arten sind allerdings aufgrund der Ausprägung der     Fraßspuren von Raupen       (TAB, NKS)
                                    Vegetationsbestände und der intensiven landwirtschaftlichen       Eiersuche                   Juli (TAB, DWAB; NKS,
       weitergehende
                                    Nutzung nicht zu erwarten.                                                                    SF)
       Betrachtung
                                                                                                                                  August
 FFH-Arten (Anh. IV in der                                                                                                        (DWAB, SF)
 Region)
                                                                                                                                  Anfang September
     Thymian-Ameisen-                                                                                                             (SF)
     Bläuling (TAB)
     Dunkler Wiesenknopf-
     Ameisen-Bläuling
     (DWAB)

                                                                                                                                                    11
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 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte            Hinweise zur           Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                                Untersuchungsmethode   Untersuchungsumfang
     Nachtkerzenschwärmer
     (NKS)

 Anhang II und sonstige
    Spanische Fahne (SF)
    Weitere Arten:

 Käfer
 Erhebung                           Käferarten des Anhang IV der FFH-Richtline können                 Mulm-Untersuchung    Einmalige Erfassung
    ja                              ausgeschlossen werden. Es fehlen geeignete Habitatstrukturen.     Sichtkontrolle       während der relevanten
                                                                                                      (Schwärmzeit)        Zeiten
    nein
       weitergehende
       Betrachtung
 FFH-Arten (Anh. IV in der
 Region)
     Eremit
     Alpenbock
 Sonstige
    Hirschkäfer, Totholzkäfer
    Laufkäfer

                                                                                                                                                12
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 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte             Hinweise zur           Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                                 Untersuchungsmethode   Untersuchungsumfang
 Heuschrecken
 Erhebung                           Der Untersuchungsbereich (TK 7820) befindet sich im                Sichtbegehungen /    Einmalige Begehung Mitte
    ja                              Verbreitungsgebiet der Wanstschrecke.                              Verhören             Juni
    nein                            Der Vorhabensbereich wird vorwiegend von einer von Löwenzahn,      Lautaufnahmen
                                    Scharfem Hahnenfuß und wüchsigen Futtergräsern dominierten,
       weitergehende
                                    dichten Fettwiese eingenommen. Somit entspricht die
       Betrachtung
                                    Vegetationsstruktur nicht den Habitatansprüchen der
 Keine FFH-Arten                    Wanstschrecke. Ein Vorkommen der Art im Gebiet kann mit
     Wanstschrecke                  hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

     Weitere Arten:

 Libellen
 Erhebung                           Libellenarten des Anhang IV der FFH-Richtline können               Sichtbegehung        Einmalige Begehung zur
    ja                              ausgeschlossen werden. Es fehlen geeignete Habitatstrukturen.                           Hauptflugzeit der Art
    nein
       weitergehende
       Betrachtung
 FFH-Arten (Anh. IV in der
 Region)
     Große Moosjungfer
     Grüne Keiljungfer

     Weitere Arten

 Schnecken, Muscheln,
 Fische, Krebse
 Erhebung                           Die genannten Arten des Anhang IV der FFH-Richtline können auf     Sichtbegehung        Einmalige Erfassung
    ja                              der Vorhabensfläche ausgeschlossen werden. Es fehlen geeignete     Probennahme          während der relevanten
                                    Habitatstrukturen.                                                                      Zeiten
    nein

                                                                                                                                                 13
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 Zu untersuchende                   Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte        Hinweise zur           Zeiträume /
 Artengruppe / Arten                                                                            Untersuchungsmethode   Untersuchungsumfang
         weitergehende
         Betrachtung

 FFH-Arten (Anh. IV in der
 Region)
     Schmale
     Windelschnecke
     Kleine Teichmuschel
     Groppe
     Steinkrebs

     Sonstige

                                                                                                                                           14
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Schutzgebiete
Tabelle 3:    Naturschutzrechtlich oder -fachlich ausgewiesene Gebiete/Flächen
Schutzgebietskategorie               Ausweisung inkl. räumliche Zuordnung
Biotope nach § 30 BNatSchG/          -  Keine Ausweisungen innerhalb des Planungsgebietes
§ 33 NatSchG BW                      Im nahen Umfeld des Planungsgebiet befinden sich folgende nach
                                     §30BNatSchG geschützte Biotope:
                                     -  „Feldgehölze, Hecke und Steinriegel im Gewann Unteres Eschle“,
                                        (Biotopnummer: 178204374124) in ca. 90 m Entfernung (SW),
                                        weitere Teilflächen des betreffenden Biotopes befinden sich in
                                        ca. 130 m Entfernung in südöstlicher Richtung.
Natura 2000-Gebiete                  -   FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Heuberg“ (Schutzgebiets-Nr.
                                         7820342), ca. 400 m nördlich.
                                     -   Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donauta“
                                         (Schutzgebiets-Nr. 7820441), ca. 400 m nördlich.
Naturschutzgebiete                   -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung

Naturparke                           -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung
Landschaftsschutzgebiete             -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und naher Umgebung. Das
                                         am nächsten gelegene LSG („Donau- und Schmeiental“,
                                         Schutzgebiets-Nr. 4.37.036) befindet sich in 1,4 km Entfernung in
                                         südöstlicher Richtung.
Waldschutzgebiete                    -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung
Überschwemmungsgebiete               -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und naher Umgebung
Wasserschutzgebiete                  -   WSG Heuberg (Schutzgebiets-Nr. 417229)
Biotopverbundplanung                 -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet
                                     -   Biotopverbund trockener Standorte, die im nahen Umfeld gelegenen,
                                         nach §30BNatSchaG geschützten Biotope sind als Kernflächen der
                                         Biotopverbundplanung in ca. 90 m südlich zum Vorhabensbereich
                                         definiert.
FFH-Mähwiesen                        -   Keine Ausweisungen im Plangebiet. Die am Nächsten gelegene FFH-
                                         Mähwiese befindet sich in ca. 220 m Entfernung in nördlicher
                                         Richtung (Bezeichnung: Sigmaringen Magere Flachland-Mähwiesen
                                         in Gemeinde Stetten am kalten Markt, Nr. 6510800046035402).
Wildtierkorridore nach               -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung
Generalwildwegeplan BW
Naturdenkmale                        -   Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und naher Umgebung

Das FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Heuberg“ (Schutzgebiets-Nr. 7820342) befindet sich in
ca. 400 m Entfernung in nördlicher Richtung. Das Vogelschutzgebiet "Südwestalb und Oberes
Donautal" (Schutzgebiets-Nr. 7820441) befindet sich ebenfalls in ca. 400 m Entfernung in
nördlicher Richtung.

Erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes können sicher ausgeschlossen
werden:
                                   Ja
                                   Nein

Eine Natura 2000-Vorprüfung ist nicht erforderlich.

                                                                                                           15
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Legende: rote Fläche = Bebauungsplangebiet, magentafarbene Flächen = Offenlandbiotopkartierung (§30
BNatschG Biotope), blau schraffierte Fläche = FFH-Gebiet, Biotopverbundplanung, LSG = keine Darstellung,
Grundlage Daten- und Kartendienst der LUBW (11.11.2021)
Abbildung 3: Lage der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Ausweisungen

Fazit
Die Gemeinde Stetten am kalten Markt plant am nordwestlichen Siedlungsrand des Teilortes
Glashütte die Ausweisung von drei Bauplätzen für Wohngebäude entlang der Oberen
Dorfstraße. Das geplante Baugebiet umfasst eine Fläche von ca. 2105 m².
Für die Realisierung des Vorhabens werden im Wesentlichen Wiesenflächen beansprucht.
Dies könnte Auswirkungen auf potenziell vorkommende europarechtlich geschützte Arten zur
Folge haben.
Als möglicherweise vom Vorhaben betroffene Artengruppen sind Vögel und Fledermäuse zu
nennen. Diese könnten den Vorhabensbereich als Nahrungshabitat nutzen, fortpflanzungs-
relevante Strukturen befinden sich jedoch nicht auf der Eingriffsfläche. Der Verlust an
Nahrungsraum ist im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Flächengröße und der flexiblen
Raumnutzung der hier zu erwartenden Arten vernachlässigbar.
Auch eine Verstärkung der Kulissenwirkung durch das Planungsvorhaben auf die
möglicherweise im Bereich der südwestlich gelegenen Ackerfläche vorkommenden
Feldlerchen und somit eine Verlagerung von deren Revierzentren oder Nistplätze ist nicht zu
erwarten, da sich die geplante Bebauung in den bestehenden Siedlungsrand einfügt und keine
höheren Gebäude als die das Planungsvorhaben umgebenden Bestandsgebäude vorgesehen
sind.

                                                                                                           16
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Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass durch die geplante
Bebauung Verbotstatbestände des § 44 (1) 1 bis 4 ausgelöst werden. Weitere vertiefende
Untersuchungen sind aus fachlicher Sicht nicht erforderlich.
Eine Natura 2000-Vorprüfung ist ebenfalls nicht erforderlich.

Balingen, den 28. März 2022

i. A. Dagmar Fischer
(Dipl. Biol.)

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