Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung - (HPA)
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Landkreis Sigmaringen Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung (HPA) zum Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ in Glashütte 28. März 2022 FRITZ & GROSSMANN UMWELTPLANUNG GMBH Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen Telefon 07433930363 Telefax 07433930364 E-Mail info@grossmann-umweltplanung.de
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Relevanzuntersuchung / Empfehlung Untersuchungsaufwand Zur Ermittlung der planungsrelevanten Artengruppen im Vorhabensgebiet wurde eine Relevanzuntersuchung durchgeführt. Dabei erfolgt zunächst eine Übersichtsbegehung mit Durchführung einer Biotopstrukturkartierung, in der für alle Arten bzw. Artengruppen die Habitatpotenziale bzw. die benötigten und geeigneten Lebensraumelemente (wie Gehölze für Zweigbrüter, Baumhöhlen für Fledermäuse und Höhlenbrüter, Horstbäume für Greifvögel, Kleingewässer für Amphibien, Eiablage- und Sonnplätze für Reptilien und anderes mehr) ermittelt und dokumentiert wurden. In größeren oder unübersichtlichen Untersuchungsräumen muss die Erfassung der Biotopstrukturen weiter vertieft werden (bspw. Baumhöhlensuche in laubfreier Zeit). Aus der Relevanzuntersuchung gehen somit die planungsrelevanten Artengruppen und der Bedarf an weiteren Untersuchungen hervor. Der Umfang der Untersuchungen wird entsprechend der Habitateignung des Gebietes und der zu erwartenden Konflikte projektspezifisch festgelegt und nachfolgend mit dem Auftraggeber und der Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Erfassungsmethoden der einzelnen Artengruppen orientieren sich dabei an den Nachweismethoden, wie sie von Albrecht et al. (2014) und den darin zitierten Arbeiten formuliert wurden. Sofern dem Vorhabensträger oder der zuständigen Naturschutzbehörde Hinweise auf ein Vorkommen weiterer besonders geschützter Arten im nahen Umfeld des Vorhabengebiets vorliegen, sollte dies möglichst zeitnah an das Gutachterbüro rückgemeldet werden. Projektbezogene Angaben Auftraggeber Gemeinde Stetten am kalten Markt Ort/Gemarkung: Glashütte Projektbezeichnung: Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Vorhaben: Geplante Wohnbebauung Flächengröße: Ca. 2105 m² Flurstücke: 609 Blattschnitt TK25-Quadrant 7820 SW UTM-EEA 10 km 10kmE424N277 Naturraum Hohe Schwabenalb Großlandschaft Schwäbische Alb Datum der Übersichtsbegehung: 25.10.2021 2
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Abbildung 1: Übersichtslageplan (ohne Maßstab) Legende: Rote Linie = Vorhabensgebiet, gelbe Linie = Abgrenzung Biotope/Strukturen, Nr. 1 – 8 Abbildung 2: Lageplan mit hinterlegtem Luftbild (ohne Maßstab) 3
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zielsetzung: Erkennen und Darstellen der groben Strukturen („Biotoptypen“) und der zu untersuchenden Artengruppen (für den Laien verstehbar). Tabelle 1: Auflistung der vorhandenen Grobstrukturen, Bereiche, Biotope Nr. Bereiche, Beschreibung Fotos Strukturen, Biotope (Bild-Nr.) 1 Fettwiese mittlere Artenarme Fettwiese mit hohen Deckungsanteilen von 1 Standorte Löwenzahn und Scharfem Hahnenfuß, an Gräsern 33.41 dominiert der Ausdauernder Lolch, Magerkeitszeiger lediglich eingestreut. Anthriscus sylvestris – Wiesenkerbel, Dactylis glomerata - Wiesen- Knäuelgras, Galium album - Weißes Wiesenlabkraut, Heracleum sphondylium - Wiesen-Bärenklau, Lolium perenne - Ausdauernder Lolch, Plantago lanceolata - Spitz-Wegerich, Plantago media – Mittlerer Wegerich, Ranunculus acris - Scharfer Hahnenfuß, Taraxacum sectio Ruderalia – Wiesenlöwenzahn, Trifolium repens - Weiß-Klee 2 Grasreiche Ca. 1,5 m breiter, häufig gemähter Grassaum entlang der 2 ausdauernde der Oberen Dorfstraße, des westlich gelegenen Ruderalvegetation Wirtschaftsweges und der südöstlich angrenzenden 35.64 Wohnbebauung mit grasreichem Vegetationsbestand und mehreren Ruderalarten. Magerkeitszeiger vorhanden. Bellis perennis – Gänseblümchen, Cirsium arvense - Acker- Kratzdistel, Crepis capillaris, Hypochaeris radicata - Gewöhnliche Ferkelkraut 3 Völlig versiegelter Westlich zum Plangebiet angrenzender, im 3 Weg/Straße, Anschlussbereich zur Oberen Dorfstraße asphaltierter angrenzend Wirtschaftsweg (Breite ca. 2,5 m) sowie Obere Dorfstraße 60.21 mit schmalem Gehweg (hier wenig Vegetationswuchs in den Pflasterfugen entlang des Gehwegs) und Beleuchtungsanlagen. 4 Weg und Platz mit Ca. 2,5 m breiter Wirtschaftsweg und Zufahrt zu dem 3 Schotter, angrenzend südwestlich gelegenen Schuppengrundstück. Zwischen den 60.23 Fahrspuren etwas Pflanzenwuchs vorhanden. 5 Schuppengrundstück Ca. 15 m südlich des Plangebietes gelegenes, neues 4 Schuppengebäude (60.10, Höhe ca. 5-6 m, ohne Versteck- und Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse). An weiteren Biotopelementen sind Schotterfläche, Erdhaufen, lückige Ruderalvegetation, Abstellplatz landwirtschaftlicher Geräte und Holzlagerplatz zu nennen. 6 Wohnbebauung, Angrenzende Wohnbebauung mit eher strukturreichen 5, 6 angrenzend Hausgärten (Biotopelemente: Rasen, Rabatten, Laubbäume, Fichtenreihe, Ziergehölze, Beete, Kompostmiete, Heckenzäune, Obstbäume, Holzbeuge, Schuppen, Gewächshaus, Ablagerungsort unterschiedlicher Materialien wie Ziegel, Bauschutt etc.) 7 Acker, Großräumige Ackerfläche im Westen des Plangebietes, 7 angrenzend Relief leicht ansteigend 8 Einzelbaum, im Zwei größere Bäume (Eiche, d = 0,5 m und Bergahorn, d = 8 nahen Umfeld 0,3 m, beide Bäume ohne Nistkästen oder erkennbaren 45.30 Baumhöhlen). 4
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Foto 1: Überplante Fettwiese aus südwestlicher Foto 2: Obere Dorfstraße mit Gehweg und Richtung fotografiert angrenzender grasreicher Ruderalflur (kurz nach der Mahd) Foto 3: Westlich angrenzender, geschotterter (wenige Foto 4: Südlich gelegenes Schuppengelände Meter im Bereich der Anschlussstelle zur Oberen Dorfstraße asphaltierter) Wirtschaftsweg Foto 5: Östlich angrenzende Wohnbebauung mit Foto 6: Ortsrand mit Schuppengebäude am linken Hausgarten Bildrand, im Hintergrund benachbarte Wohnbebauung 5
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Foto 7: Westlich gelegene Ackerfläche und Foto 8: Hochwüchsige Eiche Wirtschaftsweg aus südlicher Richtung fotografiert 6
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Empfehlungen zum erforderlichen Untersuchungsbedarf Tabelle 2: Mögliches Vorkommen geschützter Arten (europarechtlich gem. Anhang IV/II, europäische Vogelarten, ggf. wichtige national geschützte Arten) Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang FFH-Lebensraumtypen Erhebung Der Lebensraumtyp der Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) Vegetationskundliche Einmalige Erhebung ja des Anhang IV der FFH-Richtline kann innerhalb des Untersuchung (nach dem Bebauungsplangebietes ausgeschlossen werden. Handbuch zur Erstellung von nein Managementplänen, Anhang weitergehende XIV) Betrachtung Moose, Farn- und Blütenpflanzen Erhebung Ackerflächen und Waldbestände sind innerhalb des Untersuchung der Einmalige Begehung ja Bebauungsplangebiets nicht vorhanden. Ein Vorkommen der Ackerstandorte Anfang Juli genannten Arten kann ausgeschlossen werden. Weitere geschützte flächendeckend nein Pflanzenarten sind ebenfalls nicht zu erwarten. weitergehende Untersuchung der Einmalige Begehung Betrachtung Waldstandorte Ende Mai / Anfang Juni flächendeckend FFH-Arten (Anh. IV, Region) Einmalige Begehung Juli Dicke Trespe bis August Frauenschuh Einmalige Begehung in der Vegetationszeit Moose (Anh. II) Grünes Koboldmoos Grünes Besenmoos Sonstige, besonders geschützte Pflanzen 7
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang Vögel Erhebung Der Vorhabensbereich ist als Brutstandort für Gehölzbrüter Revierkartierung 3 x tagsüber ja aufgrund des Fehlens geeigneter Strukturen nicht geeignet. Brutvögel von März bis Juni nein Die angrenzenden Gehölzstrukturen (Einzelbäume, Gehölze der 2 x tagsüber (Spechte) angrenzenden Hausgärten) stellen potenzielle Brutstandorte für Februar, März weitergehende zweigbrütende Vogelarten dar, in die betreffenden Strukturen wird Betrachtung 2 x nachts (Eulenbalz) jedoch nicht eingegriffen. Februar, März Alle wildlebenden Vogelarten Wiesenbrüter sind aufgrund der umgebenden Bebauung 2 x nachts (Eulen, Gilden / Besondere Arten (bestehende Wohnbebauung, Schuppengebäude) auf der Jungvögel, Bettelrufe) Eingriffsfläche ebenfalls nicht zu erwarten. Ein Vorkommen der Ende Mai, Juni Gebäudebrüter Feldlerche im südwestlich angrenzenden Offenland ist hingegen Gehölz-, Stauden- und möglich. Habitatbäume Röhrichtbrüter Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Feldlerche eine für (Horst- und Höhlen- Höhlenbrüter die Art übliche Meidungsdistanz von mindestens 70 bis 100 m zum bäume, Nistkästen) Ortsrand von Glashütte einhält. Die maximal zulässige Höhe der Wiesenbrüter Zug- und Rastvögel 2 x tagsüber beiden geplanten Gebäude beträgt ca. 6 m. Dies entspricht in etwa Wassergebundene September, Oktober der Höhe der Bestandsgebäude der Umgebung. Auch fügt sich die Vogelarten geplante Bebauung in den bestehenden Siedlungsrand ein. Zudem Wintergäste 2 x tagsüber steigt das Gelände in Richtung Offenland leicht an, was den Effekt (Raubwürger) Dezember bis Februar einer Kulissenwirkung infolge einer Bebauung weiter vermindert. Eine Verstärkung der Kulissenwirkung durch das Planungsvorhaben auf die möglicherweise im Gebiet vorkommenden Feldlerchen und somit eine Verlagerung von deren Revierzentren oder Nistplätzen ist daher nicht zu erwarten. Die Strukturen im Untersuchungsraum erfüllen zudem die Funktion eines Nahrungshabitats für verschiedene Vogelarten. Der Verlust an Nahrungsraum ist aufgrund der geringen Flächengröße und der flexiblen Raumnutzung der hier zu erwartenden Vogelarten vernachlässigbar. Die siedlungsnahe Lage wie auch die strukturelle Ausstattung des Gebietes lassen ein eingeschränktes Artenspektrum von nur wenig störungsempfindlichen Siedlungsarten in den angrenzenden Gehölzen erwarten. Untersuchungen sind aus fachlicher Sicht im Rahmen einer saP nicht erforderlich 8
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang Fledermäuse Erhebung Die Eingriffsfläche weist keine geeigneten Strukturen auf, welche Raumnutzung 1 x stationäre Erfassung, ja als Fortpflanzungsstätten (sog. Wochenstube) oder Ruhestätten Leitlinien ggf. 2 weitere Erfas- (Einzelquartiere, Winterquartiere) genutzt werden könnten. sungen Mitte Juni und nein Jagdgebiet Ende Juli weitergehende Einzig der unmittelbar an der östlichen Plangebietsgrenze Zugrouten angrenzende Holzschuppen könnte als Quartierlebensraum von 1 x Tansektbegehung zur Betrachtung Fledermäusen genutzt werden. In das betreffende Gebäude wird Zugzeit im Zugkorridor Es liegen bereits Hinweise nicht eingegriffen. Gleiches gilt für die Wohnhäuser der über bekannte Vorkommen angrenzenden Ortsbebauung, deren Fassaden teilweise von Fledermäusen im Quartiernutzung Gebäudekontrolle Spaltenquartiere für Fledermäuse aufweisen. Beeinträchtigungen UG/Umgebung vor: durch die geplante Bebauung können ausgeschlossen werden. Wochenstuben Begutachtung von Männchen / Tages- außen Die Wiesenfläche innerhalb des Eingriffsraums stellt für (Fassadenkontrolle) Fledermäuse ein potenzielles Jagdhabitat dar, welches gelegentlich und Balzquartiere ja Ein-/Ausflugkontrolle von Luftraumjägern und Bodenjägern (nach der Mahd) aufgesucht Winterquartier nein werden könnte. Aufgrund der strukturellen Ausprägung des Kontrolle unterirdischer Gebietes und der Kleinräumigkeit des Vorhabens sind Hohlräume Auswirkungen auf eine mögliche Nutzung als Jagdhabitat zu Begehung vernachlässigen. Ein-/Ausflug-kontrolle Leitlinien sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Höhlenbäume / Infolge des Bauvorhabens ist mit keiner maßgeblichen Nistkästen Beschädigung oder gar Zerstörung von Quartierlebensräumen zu 3 x Kontrolle rechnen. Auf eine Untersuchung der Fledermäuse kann verzichtet Mitte Juni, Mitte Juli, werden. September (ggf. Endoskop) Ein-/Ausflug-kontrolle 2 x Transektbegehung Balzquartiere August, Anfang September 9
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang Sonstige Säugetiere Erhebung Ein Vorkommen von Haselmäusen und Biber kann ausgeschlossen Haselmaustubes Aufhängen bis Ende ja werden. Es fehlen geeignete Habitatstrukturen. Anzahl: - April, 5 x Kontrolle bis in den November nein weitergehende Betrachtung Erfassung Biber: Fraßspuren FFH-Arten (Anh. IV, Region) Biberburg Haselmaus Raumnutzung Biber sonstige Reptilien Erhebung Aufgrund des Fehlens geeigneter Habitatstrukturen (insbesondere Sichtbegehungen Auslegen KV bis Ende ja von Sonn- und Eiablageplätzen) ist ein Vorkommen der Künstliche Verstecke März, mehrmalige Zauneidechse sehr unwahrscheinlich. Anzahl: Kontrollen nein 3 x Kartierungen im Ende weitergehende März/Anfang April, Mai, Betrachtung Juni und zusätzlich FFH-Arten (Anh. IV in der mehrmalige Kontrolle der Region) Künstlichen Verstecke im Zauneidechse Rahmen der Erhebungen Schlingnatter zu den anderen Mauereidechse Artengruppen. 1 x Kartierungen im Spätsommer (Jungtiere) Weitere Arten: 10
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang Amphibien Erhebung Amphibienarten des Anhang IV der FFH-Richtline können im Laichgewässer 3 x Sichtkontrolle ja Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. stehendes (Klein) März, April, Mai nein Gewässer, auch 2 x nächtl. Verhören temporär Mai, Juni weitergehende Betrachtung Fließgewässer Keschern / Reusenfang Raumnutzung Amphibienzaun FFH-Arten (Anh. IV, Region) Wanderstrecken Kammmolch Landlebensraum Gelbbauchunke Kreuzkröte Laubfrosch sonstige Feuersalamander Grasfrosch Erdkröte Schmetterlinge Erhebung Ein Vorkommen von Schmetterlingen und anderer Insekten ist Sichtbegehungen Falter Begehungen ja innerhalb des Untersuchungsgebietes sicherlich gegeben. ggf. Keschern 2. Hälfte Juni nein Wertgebende Arten sind allerdings aufgrund der Ausprägung der Fraßspuren von Raupen (TAB, NKS) Vegetationsbestände und der intensiven landwirtschaftlichen Eiersuche Juli (TAB, DWAB; NKS, weitergehende Nutzung nicht zu erwarten. SF) Betrachtung August FFH-Arten (Anh. IV in der (DWAB, SF) Region) Anfang September Thymian-Ameisen- (SF) Bläuling (TAB) Dunkler Wiesenknopf- Ameisen-Bläuling (DWAB) 11
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang Nachtkerzenschwärmer (NKS) Anhang II und sonstige Spanische Fahne (SF) Weitere Arten: Käfer Erhebung Käferarten des Anhang IV der FFH-Richtline können Mulm-Untersuchung Einmalige Erfassung ja ausgeschlossen werden. Es fehlen geeignete Habitatstrukturen. Sichtkontrolle während der relevanten (Schwärmzeit) Zeiten nein weitergehende Betrachtung FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Eremit Alpenbock Sonstige Hirschkäfer, Totholzkäfer Laufkäfer 12
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang Heuschrecken Erhebung Der Untersuchungsbereich (TK 7820) befindet sich im Sichtbegehungen / Einmalige Begehung Mitte ja Verbreitungsgebiet der Wanstschrecke. Verhören Juni nein Der Vorhabensbereich wird vorwiegend von einer von Löwenzahn, Lautaufnahmen Scharfem Hahnenfuß und wüchsigen Futtergräsern dominierten, weitergehende dichten Fettwiese eingenommen. Somit entspricht die Betrachtung Vegetationsstruktur nicht den Habitatansprüchen der Keine FFH-Arten Wanstschrecke. Ein Vorkommen der Art im Gebiet kann mit Wanstschrecke hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Weitere Arten: Libellen Erhebung Libellenarten des Anhang IV der FFH-Richtline können Sichtbegehung Einmalige Begehung zur ja ausgeschlossen werden. Es fehlen geeignete Habitatstrukturen. Hauptflugzeit der Art nein weitergehende Betrachtung FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Große Moosjungfer Grüne Keiljungfer Weitere Arten Schnecken, Muscheln, Fische, Krebse Erhebung Die genannten Arten des Anhang IV der FFH-Richtline können auf Sichtbegehung Einmalige Erfassung ja der Vorhabensfläche ausgeschlossen werden. Es fehlen geeignete Probennahme während der relevanten Habitatstrukturen. Zeiten nein 13
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Zu untersuchende Beurteilung der Habitatstrukturen und Konfliktpunkte Hinweise zur Zeiträume / Artengruppe / Arten Untersuchungsmethode Untersuchungsumfang weitergehende Betrachtung FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Schmale Windelschnecke Kleine Teichmuschel Groppe Steinkrebs Sonstige 14
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Schutzgebiete Tabelle 3: Naturschutzrechtlich oder -fachlich ausgewiesene Gebiete/Flächen Schutzgebietskategorie Ausweisung inkl. räumliche Zuordnung Biotope nach § 30 BNatSchG/ - Keine Ausweisungen innerhalb des Planungsgebietes § 33 NatSchG BW Im nahen Umfeld des Planungsgebiet befinden sich folgende nach §30BNatSchG geschützte Biotope: - „Feldgehölze, Hecke und Steinriegel im Gewann Unteres Eschle“, (Biotopnummer: 178204374124) in ca. 90 m Entfernung (SW), weitere Teilflächen des betreffenden Biotopes befinden sich in ca. 130 m Entfernung in südöstlicher Richtung. Natura 2000-Gebiete - FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Heuberg“ (Schutzgebiets-Nr. 7820342), ca. 400 m nördlich. - Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donauta“ (Schutzgebiets-Nr. 7820441), ca. 400 m nördlich. Naturschutzgebiete - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung Naturparke - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung Landschaftsschutzgebiete - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und naher Umgebung. Das am nächsten gelegene LSG („Donau- und Schmeiental“, Schutzgebiets-Nr. 4.37.036) befindet sich in 1,4 km Entfernung in südöstlicher Richtung. Waldschutzgebiete - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung Überschwemmungsgebiete - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und naher Umgebung Wasserschutzgebiete - WSG Heuberg (Schutzgebiets-Nr. 417229) Biotopverbundplanung - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet - Biotopverbund trockener Standorte, die im nahen Umfeld gelegenen, nach §30BNatSchaG geschützten Biotope sind als Kernflächen der Biotopverbundplanung in ca. 90 m südlich zum Vorhabensbereich definiert. FFH-Mähwiesen - Keine Ausweisungen im Plangebiet. Die am Nächsten gelegene FFH- Mähwiese befindet sich in ca. 220 m Entfernung in nördlicher Richtung (Bezeichnung: Sigmaringen Magere Flachland-Mähwiesen in Gemeinde Stetten am kalten Markt, Nr. 6510800046035402). Wildtierkorridore nach - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und Umgebung Generalwildwegeplan BW Naturdenkmale - Keine Ausweisungen im Planungsgebiet und naher Umgebung Das FFH-Gebiet „Truppenübungsplatz Heuberg“ (Schutzgebiets-Nr. 7820342) befindet sich in ca. 400 m Entfernung in nördlicher Richtung. Das Vogelschutzgebiet "Südwestalb und Oberes Donautal" (Schutzgebiets-Nr. 7820441) befindet sich ebenfalls in ca. 400 m Entfernung in nördlicher Richtung. Erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes können sicher ausgeschlossen werden: Ja Nein Eine Natura 2000-Vorprüfung ist nicht erforderlich. 15
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Legende: rote Fläche = Bebauungsplangebiet, magentafarbene Flächen = Offenlandbiotopkartierung (§30 BNatschG Biotope), blau schraffierte Fläche = FFH-Gebiet, Biotopverbundplanung, LSG = keine Darstellung, Grundlage Daten- und Kartendienst der LUBW (11.11.2021) Abbildung 3: Lage der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Ausweisungen Fazit Die Gemeinde Stetten am kalten Markt plant am nordwestlichen Siedlungsrand des Teilortes Glashütte die Ausweisung von drei Bauplätzen für Wohngebäude entlang der Oberen Dorfstraße. Das geplante Baugebiet umfasst eine Fläche von ca. 2105 m². Für die Realisierung des Vorhabens werden im Wesentlichen Wiesenflächen beansprucht. Dies könnte Auswirkungen auf potenziell vorkommende europarechtlich geschützte Arten zur Folge haben. Als möglicherweise vom Vorhaben betroffene Artengruppen sind Vögel und Fledermäuse zu nennen. Diese könnten den Vorhabensbereich als Nahrungshabitat nutzen, fortpflanzungs- relevante Strukturen befinden sich jedoch nicht auf der Eingriffsfläche. Der Verlust an Nahrungsraum ist im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Flächengröße und der flexiblen Raumnutzung der hier zu erwartenden Arten vernachlässigbar. Auch eine Verstärkung der Kulissenwirkung durch das Planungsvorhaben auf die möglicherweise im Bereich der südwestlich gelegenen Ackerfläche vorkommenden Feldlerchen und somit eine Verlagerung von deren Revierzentren oder Nistplätze ist nicht zu erwarten, da sich die geplante Bebauung in den bestehenden Siedlungsrand einfügt und keine höheren Gebäude als die das Planungsvorhaben umgebenden Bestandsgebäude vorgesehen sind. 16
FRITZ & GROSSMANN Umweltplanung / Gemeinde Stetten a. k. M., Bebauungsplan „Obere Dorfstraße“ Relevanzuntersuchung Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass durch die geplante Bebauung Verbotstatbestände des § 44 (1) 1 bis 4 ausgelöst werden. Weitere vertiefende Untersuchungen sind aus fachlicher Sicht nicht erforderlich. Eine Natura 2000-Vorprüfung ist ebenfalls nicht erforderlich. Balingen, den 28. März 2022 i. A. Dagmar Fischer (Dipl. Biol.) 17
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